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Die schnellste Steuerberatung in Graz - Hubner & Allitsch

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Option zur Umsatzsteuerpflicht<br />

bei Grundstücksumsätzen<br />

Unter Grundstücksumsätzen werden Umsätze im<br />

Zusammenhang mit Grund und Boden und darauf<br />

errichteten Gebäuden verstanden. Grundsätzlich<br />

s<strong>in</strong>d Grundstücksumsätze von der Umsatzsteuer<br />

unecht befreit.<br />

Bei unechter Befreiung muss ke<strong>in</strong>e Umsatzsteuer abgeführt<br />

werden, es ist aber auch ke<strong>in</strong> Vorsteuerabzug möglich. Unter<br />

die Befreiung fällt sowohl der Verkauf als auch die Vermietung<br />

von Grundstücken; die Vermietung aber nur, soweit sie<br />

nicht Wohnzwecken dient.<br />

In beiden Fällen von Grundstücksumsätzen kann der Unternehmer<br />

aber auf die unechte Steuerbefreiung verzichten (sog.<br />

Steueroption), d.h. den Umsatz steuerpflichtig behandeln und<br />

damit gleichzeitig das Recht auf Vorsteuerabzug erlangen.<br />

Der Verzicht auf die Steuerbefreiung wird etwa bei Vermietungen<br />

s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, wenn der Vermieter hohe Instandhaltungskosten<br />

zu tragen hat und durch den Verzicht das Recht<br />

auf Vorsteuerabzug aus diesen Kosten erhält.<br />

Ist der Mieter selbst im steuerlichen S<strong>in</strong>ne Unternehmer und<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt, entstehen durch die Steueroption<br />

für ihn ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Kosten. Er kann sich die <strong>in</strong><br />

Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.<br />

Sollte von der Steuerpflicht wieder zu e<strong>in</strong>er Steuerbefreiung<br />

gewechselt werden, ist zu beachten, dass abgezogene Vorsteuern<br />

zu korrigieren s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> Korrektur beträgt ab dem<br />

Jahr der Änderung <strong>in</strong> den darauf folgenden neun Jahren je e<strong>in</strong><br />

Zehntel der geltend gemachten Vorsteuerbeträge.<br />

Bisher stand der Vorsteuerabzug im Fall der Steueroption erst<br />

Das Fahrrad im Steuerrecht<br />

Der E<strong>in</strong>satz von Fahrrad bzw. Elektrofahrrad für<br />

berufliche Fahrten erfreut sich steigender Beliebtheit.<br />

Was aber macht das Sportgerät zum steuerlich absetzbaren<br />

Verkehrsmittel?<br />

Zu oberst steht die Alltagstauglichkeit. E<strong>in</strong> Rennrad wird<br />

durch dünne Reifen, fehlenden Gepäcksträger und Renn-<br />

pedale den Anforderungen nicht gerecht. Auch e<strong>in</strong> Mounta<strong>in</strong>bike<br />

erfüllt die Eigenschaften e<strong>in</strong>es Arbeitsmittels nicht. Nur<br />

Straßenfahrräder (Citybikes, Trekk<strong>in</strong>gbikes) mit umfassender<br />

Ausstattung (Gepäckträger, Kotflügel, Kettenschutz,<br />

Lichtanlage, Kl<strong>in</strong>gel) kommen <strong>in</strong> Betracht.<br />

Bei Benützung des Fahrrades für die Zurücklegung<br />

beruflich veranlasster Fahrtstrecken ist e<strong>in</strong> Fahrtenbuch<br />

zu führen. Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

ist dabei durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Wird<br />

das Privatrad für <strong>Die</strong>nstfahren benutzt, beträgt das Fahrrad-<br />

Kilometergeld ab 2011 38 Cent pro Kilometer. Im<br />

Vergleich dazu beträgt das Motorrad-Kilometergeld nur<br />

24 Cent pro Kilometer. Wichtig wird dies bei der Unterscheidung<br />

zwischen Elektrofahrrad und Motorrad. Bei<br />

ab dem Zeitpunkt zu, ab dem der Umsatz steuerpflichtig (<strong>in</strong> der<br />

UVA) behandelt wurde. Vorsteuern beim Kauf e<strong>in</strong>es Grundstücks<br />

und <strong>in</strong> der Errichtungsphase konnten nicht geltend<br />

gemacht werden. <strong>Die</strong>se Rechtsme<strong>in</strong>ung wurde nun geändert.<br />

E<strong>in</strong> Vorsteuerabzug kann <strong>in</strong> dieser Phase geltend gemacht<br />

werden. Jedoch muss zweifelsfrei dargelegt werden können,<br />

dass e<strong>in</strong>e steuerpflichtige Veräußerung oder Vermietung mit<br />

großer Sicherheit anzunehmen ist.<br />

Elektrofahrrädern wird die Tretkraft des Fahrers durch<br />

e<strong>in</strong>en Elektromotor unterstützt. Bei e<strong>in</strong>er Geschw<strong>in</strong>digkeit<br />

von 25 km/h muss dieser aber abschalten, um die Fahrrad-<br />

eigenschaften zu wahren. Andernfalls liegt e<strong>in</strong> Kraftrad<br />

vor, das Nummerntafel, Haftpflichtversicherung und jährliche<br />

Begutachtung benötigt.<br />

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