15.01.2013 Aufrufe

IV. Vergleich „altes“ & „neues“ System - Wilms & Partner

IV. Vergleich „altes“ & „neues“ System - Wilms & Partner

IV. Vergleich „altes“ & „neues“ System - Wilms & Partner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Veranstaltung der<br />

am 10. September 2009<br />

„Abgeltungssteuer 2009„<br />

Referent: Michael Bark<br />

Steuerberater<br />

<strong>Partner</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

I. Historie / Warum wurde die<br />

Abgeltungssteuer eingeführt?<br />

II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />

III. Möglichkeit zur individuellen Besteuerung<br />

<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong> <strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />

V. Fazit / Handlungsempfehlungen


I. Historie / Hintergrund<br />

Warum wurde die<br />

Abgeltungssteuer eingeführt?<br />

– Beschlüsse des ECOFIN-Rates vom 21. Januar 2003<br />

• EU-Länder schließen ein Abkommen über den Informationsaustausch zu<br />

Zinseinkünften<br />

• alternativ in der Übergangsphase Einführung einer gestaffelten<br />

Quellensteuer (Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg)<br />

• Drittstaaten (Schweiz, Andorra, San Marino, Lichtenstein) werden in die<br />

Regelung im Rahmen von Quellensteuern einbezogen<br />

• Sobald die Drittstaaten ein Abkommen über den Informationsaustausch auf<br />

Ersuchen nach OECD Standard einführen, gehen auch Österreich, Belgien<br />

und Luxemburg zum automatischen Informationsaustausch über.<br />

– Kontenabrufverfahren wird mit Wirkung ab 1. April 2003 in Deutschland<br />

eingeführt.<br />

– Strafbefreiungserklärungsgesetz<br />

• Möglicher Abgabezeitraum der „Strafbefreienden Erklärung“ 1.1.2004-<br />

31.3.2005<br />

• Pauschalsteuersätze


I. Historie / Hintergrund<br />

Warum wurde die<br />

Abgeltungssteuer eingeführt?<br />

– Ab 1. April 2005 kann das BZSt Kontenabrufanfragen für die Finanzbehörden<br />

durchführen.<br />

– EU-Zinsrichtlinie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft<br />

• Umsetzung der Beschlüsse des ECOFIN-Rates<br />

• Informationsaustausch innerhalb der EU<br />

• Innerhalb Deutschlands gilt die Zinsinformationsverordnung (Z<strong>IV</strong>). Banken<br />

werden verpflichtet, Kontrollmitteilungen an das Bundeszentralamt für<br />

Steuern (BZSt) zu erteilen. Die Meldungen werden an die ausländischen<br />

Steuerbehörden weitergeleite.<br />

• Informationen ausländischer Einkünfte von Steuerinländern leitet das BZSt<br />

an die zuständigen Finanzämter weiter.<br />

• Ausnahmen gelten für Belgien, Luxemburg, Österreich). s.o.<br />

Kleinunternehmerregelung<br />

– Abgeltungssteuer tritt in Deutschland am 1. Januar 2009 in Kraft.


I. Historie / Hintergrund<br />

Warum wurde die<br />

Abgeltungssteuer eingeführt?<br />

– Vereinheitlichung der Besteuerung der<br />

Kapitalerträge in Europa<br />

– Versuch „Steuergerechtigkeit“ herzustellen.<br />

– Durch Reduzierung des Steuersatzes soll die<br />

„Kapitalflucht“ verhindert werden und die<br />

Attraktivität des Investitionsstandortes<br />

„Deutschland/Europa“ erhöht werden.


II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />

- Einkünfte aus Kapitalvermögen werden einheitlich mit einem Steuersatz von 25%<br />

belegt.<br />

• Gilt für Anlagen im Privatvermögen.<br />

• Im Betriebsvermögen kommt das Teileinkünfteverfahren (40%-ige Steuerfreiheit)<br />

zur Anwendung.<br />

- Steuererhebung i.d.R. durch die Kreditinstitute<br />

Gilt nicht für :<br />

• ausländische Zinserträge<br />

• Zinsen von Privatpersonen


II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />

- Neudefinition „Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 1.1.2009<br />

1. Laufende Einkünfte<br />

Zufluss ab 1. Januar 2009<br />

• Gewinnanteile (Dividenden) aus Aktien<br />

• Einnahmen als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen<br />

• Erträge aus Lebensversicherungen (Laufzeit < 12 Jahre bzw. Auszahlung vor<br />

dem 60. Geburtstag)<br />

• Erträge (Zinsen) aus sonstigen Kapitalforderungen wie z.B.: Spareinlagen,<br />

Festgeld, Rentenpapiere, Genussscheinen, Finanzierungsinnovationen,<br />

Zertifikaten)<br />

• Diskontbeträge


II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />

2. Veräußerungsgewinne im Zusammenhang mit Kapitalvermögen<br />

Kapitalanlagen / Erwerb ab 1. Januar 2009<br />

• Aktien, Genussrechte u.ä. Beteiligungen<br />

• Dividendenscheine ohne Stammrecht<br />

• Optionen, Futures, Fowards<br />

• Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden<br />

• Lebensversicherungen<br />

• Kapitalforderungen jeder Art


II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />

- Unbeachtlichkeit der Haltedauer der Kapitalanlagen<br />

Sonderregelung für Risikozertifikate<br />

• Besteuerung aller Gewinne, die nach dem 30. Juni 2009 zufließen, auch bei<br />

Anschaffung vor dem 1. Januar 2009<br />

• Aber: Gilt nicht für Zertifikate, die bis zum 14. März 2007 (Kabinettsbeschluss<br />

zum Unternehmenssteuerreformgesetz) erworben wurden.


II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />

- Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens<br />

- Abschaffung des Werbungskostenabzugs<br />

• Ausnahmen:<br />

1. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ≥ 25%<br />

2. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ≥ 1% und gleichzeitig berufliche<br />

Tätigkeit im Unternehmen<br />

Option zum Teileinkünfteverfahren möglich<br />

- Sparerpauschbetrag i.H.v. 801 € / 1.602 €


II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />

- Beschränkung der Verlustverrechnung<br />

• Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können lediglich mit Gewinnen<br />

aus Kapitalvermögen verrechnet werden.<br />

• Nicht ausgeglichene Verluste werden in das Folgejahr übertragen.<br />

• Kein Verlustrücktrag.<br />

• Verluste aus Aktienverkäufen können, abweichend von der generellen Norm, nur<br />

mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.<br />

Begründung mit Haushaltsrisiken für die öffentliche Hand (z.B. bei einem<br />

Börsencrash)<br />

• Altverluste aus „Spekulationsgeschäften“ können bis 2013 mit<br />

Veräußerungsgewinnen im Zusammenhang mit Kapitalvermögen verrechnet<br />

werden.<br />

- Wahlveranlagungsmöglichkeit mit individueller Besteuerung


III. Möglichkeit zur<br />

Sachverhalt A<br />

Arzt, Jahr 01<br />

individuellen Besteuerung<br />

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit 300.000€<br />

Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) 20.000€ Abgeltungssteuer<br />

Summe der Einkünfte 400.000€ hierauf 25%<br />

Besteuerung mit dem = 5.000€<br />

individuellen Steuersatz<br />

(in der Spitze 42% zzgl. SolZ/KiSt)<br />

≈ 150.000€<br />

Abgeltungssteuer < ind. Steuersatz


III. Möglichkeit zur<br />

Sachverhalt A<br />

Arzt, Jahr 02<br />

individuellen Besteuerung<br />

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit 100.000€<br />

Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) 20.000€ Abgeltungssteuer<br />

Summe der Einkünfte 0€ hierauf 25%<br />

Steuer hierauf 0€ = 5.000€<br />

∑ Steuern = 5.000€


III. Möglichkeit zur<br />

Sachverhalt A<br />

Arzt, Jahr 02<br />

individuellen Besteuerung<br />

Veranlagungsoption<br />

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit 100.000€<br />

Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) 20.000€<br />

Summe der Einkünfte 20.000€<br />

Steuer hierauf 0€ Ersparnis 5.000€ !!!<br />

(unter Berücksichtigung von<br />

Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben<br />

und dem Grundfreibetrag)


III. Möglichkeit zur<br />

Sachverhalt B<br />

individuellen Besteuerung<br />

Arzt, Jahr 2008<br />

Einkünfte als angestellter Arzt 50.000€<br />

Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen 400.000<br />

Beteiligung MVZ-GmbH o. Privatklinik-GmbH steuerpfl. 200.000€<br />

Summe der Einkünfte 150.000€<br />

Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz<br />

(in der Spitze 42% zzgl. SolZ/KiSt)


III. Möglichkeit zur<br />

Sachverhalt B<br />

individuellen Besteuerung<br />

Arzt, Jahr 2009<br />

Einkünfte als angestellter Arzt 50.000€<br />

Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen 400.000€<br />

Abgeltungssteuer 25%<br />

Beteiligung MVZ-GmbH o. Privatklinik-GmbH 100.000€<br />

Summe der Einkünfte 50.000€<br />

Steuer hierauf 0€


III. Möglichkeit zur<br />

Sachverhalt B<br />

individuellen Besteuerung<br />

Arzt, Jahr 2009<br />

Veranlagungsoption<br />

Einkünfte als angestellter Arzt 50.000€<br />

Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen 400.000€<br />

Beteiligung MVZ-GmbH o. Privatklinik-GmbH<br />

Summe der Einkünfte 350.000€<br />

Steuer hierauf ≈ 130.000€<br />

Die Günstigerprüfung ergibt somit, dass es bei der Abgeltungssteuer verbleibt.


<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong><br />

<strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />

Tatbestand/Anlageform bis 2008 ab 2009<br />

Laufende Erträge:<br />

Zinsen, Diskontbeträge, individueller Steuersatz Abgeltungssteuer 25%<br />

stille Gesellschaft, Anleihen, (48,09% incl. SolZ/Kist;<br />

Garantiezertifikate, 51,53% incl. SolZ/KiSt/<br />

partiarische Darlehen etc. Reichensteuer)


<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong><br />

<strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />

Tatbestand/Anlageform bis 2008 ab 2009<br />

Laufende Erträge:<br />

Dividenden, aktienähnliche Halbeinkünfteverfahren Abgeltungssteuer 25 %<br />

Genussrechte individueller Steuersatz<br />

(48,09% incl. SolZ/Kist;<br />

51,53% incl. SolZ/KiSt/<br />

Reichensteuer) auf<br />

50% der Einkünfte,<br />

Steuersatz effektiv somit<br />

max. 24,05%/25,77%)


<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong><br />

<strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />

Tatbestand/Anlageform bis 2008 ab 2009<br />

Veräusserungsgewinne:<br />

Aktien, GmbH-Anteile ≤ 1%<br />

• Verkauf innerhalb eines Jahres Halbeinkünfteverfahren Abgeltungssteuer<br />

• Haltedauer > 1 Jahr steuerfrei Abgeltungssteuer<br />

Aktien, GmbH-Anteile > 1% Halbeinkünfteverfahren Teileinkünfteverfahren


<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong><br />

<strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />

Tatbestand/Anlageform bis 2008 ab 2009<br />

Verlustverrechnung Negative Einkünfte aus Verluste aus Kapitalvermögen<br />

Kapitalvermögen können können innerhalb der Einkunftsmit<br />

anderen Einkunftsarten art ausgeglichen werden,<br />

verrechnet werden. unabhängig davon, ob es sich<br />

um laufende Erträge oder um<br />

Verluste aus privaten Veräußerungsergebnisse<br />

Veräußerungsgeschäften handelt.<br />

§23 EStG a.F. Ausnahme:<br />

(Spekulationsverluste) Verluste aus Aktienverkäufen<br />

können nur mit Spekulations- können nur mit Gewinnen aus<br />

gewinnen verrechnet werden. Aktienverkäufen ausgeglichen<br />

werden.


V. Fazit / Handlungsempfehlungen<br />

Wie aufgezeigt, bringt die Abgeltungssteuer in weiten Teilen eine Verschlechterung bzw.<br />

Verschärfung der steuerlichen Rahmenbedingungen mit sich.<br />

Positiv hervorzuheben ist einzig die im <strong>Vergleich</strong> mit dem aktuellen Gesetzesstand<br />

geringere Besteuerung von Zinsen & die Möglichkeit, Verluste aus Veräußerungen mit<br />

positiven laufenden Kapitalerträgen verrechnen zu können.<br />

Aber: Die wesentlichste Verlustquelle, die Aktienspekulation, bleibt außen vor!<br />

.


V. Fazit / Handlungsempfehlungen<br />

Bei den aktuell im Wege des Halbeinkünfteverfahrens mit 50% in die Besteuerung<br />

einfließenden Dividenden, kommt es zu keiner nennenswerten Änderung.<br />

Eine extreme Verschlechterung stellen die Aufhebung des Spekulationsfrist, der Wegfall der<br />

Verrechenbarkeit von laufenden Verlusten mit anderen Einkunftsarten und insbesondere<br />

die Aufhebung des Werbungskostenabzugs dar.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob der hinzugekommene bürokratische Aufwand, die neuerliche<br />

Verkomplizierung des Steuerrechts und die zusätzliche Einführung einer systemwidrigen<br />

Besteuerung (Schedulensteuer) durch die Zielsetzung gerechtfertigt werden können, die<br />

Harmonisierung des Steuerstandorts Europa herzustellen.<br />

.


V. Fazit / Handlungsempfehlungen<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

- Fremdfinanzierung von Kapitalinvestments überdenken<br />

- Einlage (incl. Schulden) in Betriebsvermögen prüfen<br />

- Beabsichtigte Umschichtungen in bestehenden Depots bis zum Jahresende vornehmen.<br />

- Neuengagements in Aktien noch vor 1.1.2009 tätigen.<br />

- Anlageentscheidung bei Wertpapieren auf Kontinuität hin überprüfen, so dass ein<br />

Margenverlust durch kurzfristige rasche An- und Verkäufe minimiert werden kann.<br />

(Indexbasierende Papiere)<br />

- Freistellungsaufträge prüfen / anpassen


V. Fazit / Handlungsempfehlungen<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

- Alternative Kapitalanlageformen prüfen, wie z.B. Hybride Fondspolicen.<br />

Bei allen z.Zt. auf dem Kapitalmarkt angebotenen und auch noch in der Entwicklung befindlichen<br />

Produkten, welche hinsichtlich der Abgeltungssteuer „optimiert“ sind oder die gar „Befreiung“<br />

versprechen, gilt es zu beachten, dass die Finanzverwaltung noch nicht umfassend in Form eines<br />

Anwendungserlasses Stellung genommen hat.<br />

Die Literatur geht davon aus, dass ein solches „BMF-Schreiben“ nicht mehr im laufenden Jahr<br />

aufgesetzt werden wird.Bis dato wurden zunächst lediglich isoliert Zweifelsfragen der Kreditwirtschaft<br />

aufgegriffen. Rechtssicherheit ist somit bei Auslegungsfragen nicht gegeben!<br />

- Wahlveranlagung beachten<br />

- Andere Anlageformen prüfen ( z.B. [steuerbegünstigte] Immobilien)


Bonner Str. 37<br />

40589 Düsseldorf<br />

0211/988880<br />

www. wilmsundpartner.de<br />

Wir danken für Ihre<br />

Aufmerksamkeit!<br />

Die Arbeitsunterlage wurde nach bestem Wissen erstellt. Wegen der Komplexität der Materie und des Wandels der Gesetzeslage kann<br />

eine Gewähr und Haftung nicht übernommen werden. Das Skript ist ausschließlich für den praktischen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt.<br />

Jede weitergehende Nutzung bedarf der Zustimmung von <strong>Wilms</strong> & <strong>Partner</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!