IV. Vergleich „altes“ & „neues“ System - Wilms & Partner
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Veranstaltung der<br />
am 10. September 2009<br />
„Abgeltungssteuer 2009„<br />
Referent: Michael Bark<br />
Steuerberater<br />
<strong>Partner</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
I. Historie / Warum wurde die<br />
Abgeltungssteuer eingeführt?<br />
II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />
III. Möglichkeit zur individuellen Besteuerung<br />
<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong> <strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />
V. Fazit / Handlungsempfehlungen
I. Historie / Hintergrund<br />
Warum wurde die<br />
Abgeltungssteuer eingeführt?<br />
– Beschlüsse des ECOFIN-Rates vom 21. Januar 2003<br />
• EU-Länder schließen ein Abkommen über den Informationsaustausch zu<br />
Zinseinkünften<br />
• alternativ in der Übergangsphase Einführung einer gestaffelten<br />
Quellensteuer (Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg)<br />
• Drittstaaten (Schweiz, Andorra, San Marino, Lichtenstein) werden in die<br />
Regelung im Rahmen von Quellensteuern einbezogen<br />
• Sobald die Drittstaaten ein Abkommen über den Informationsaustausch auf<br />
Ersuchen nach OECD Standard einführen, gehen auch Österreich, Belgien<br />
und Luxemburg zum automatischen Informationsaustausch über.<br />
– Kontenabrufverfahren wird mit Wirkung ab 1. April 2003 in Deutschland<br />
eingeführt.<br />
– Strafbefreiungserklärungsgesetz<br />
• Möglicher Abgabezeitraum der „Strafbefreienden Erklärung“ 1.1.2004-<br />
31.3.2005<br />
• Pauschalsteuersätze
I. Historie / Hintergrund<br />
Warum wurde die<br />
Abgeltungssteuer eingeführt?<br />
– Ab 1. April 2005 kann das BZSt Kontenabrufanfragen für die Finanzbehörden<br />
durchführen.<br />
– EU-Zinsrichtlinie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft<br />
• Umsetzung der Beschlüsse des ECOFIN-Rates<br />
• Informationsaustausch innerhalb der EU<br />
• Innerhalb Deutschlands gilt die Zinsinformationsverordnung (Z<strong>IV</strong>). Banken<br />
werden verpflichtet, Kontrollmitteilungen an das Bundeszentralamt für<br />
Steuern (BZSt) zu erteilen. Die Meldungen werden an die ausländischen<br />
Steuerbehörden weitergeleite.<br />
• Informationen ausländischer Einkünfte von Steuerinländern leitet das BZSt<br />
an die zuständigen Finanzämter weiter.<br />
• Ausnahmen gelten für Belgien, Luxemburg, Österreich). s.o.<br />
Kleinunternehmerregelung<br />
– Abgeltungssteuer tritt in Deutschland am 1. Januar 2009 in Kraft.
I. Historie / Hintergrund<br />
Warum wurde die<br />
Abgeltungssteuer eingeführt?<br />
– Vereinheitlichung der Besteuerung der<br />
Kapitalerträge in Europa<br />
– Versuch „Steuergerechtigkeit“ herzustellen.<br />
– Durch Reduzierung des Steuersatzes soll die<br />
„Kapitalflucht“ verhindert werden und die<br />
Attraktivität des Investitionsstandortes<br />
„Deutschland/Europa“ erhöht werden.
II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />
- Einkünfte aus Kapitalvermögen werden einheitlich mit einem Steuersatz von 25%<br />
belegt.<br />
• Gilt für Anlagen im Privatvermögen.<br />
• Im Betriebsvermögen kommt das Teileinkünfteverfahren (40%-ige Steuerfreiheit)<br />
zur Anwendung.<br />
- Steuererhebung i.d.R. durch die Kreditinstitute<br />
Gilt nicht für :<br />
• ausländische Zinserträge<br />
• Zinsen von Privatpersonen
II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />
- Neudefinition „Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 1.1.2009<br />
1. Laufende Einkünfte<br />
Zufluss ab 1. Januar 2009<br />
• Gewinnanteile (Dividenden) aus Aktien<br />
• Einnahmen als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen<br />
• Erträge aus Lebensversicherungen (Laufzeit < 12 Jahre bzw. Auszahlung vor<br />
dem 60. Geburtstag)<br />
• Erträge (Zinsen) aus sonstigen Kapitalforderungen wie z.B.: Spareinlagen,<br />
Festgeld, Rentenpapiere, Genussscheinen, Finanzierungsinnovationen,<br />
Zertifikaten)<br />
• Diskontbeträge
II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />
2. Veräußerungsgewinne im Zusammenhang mit Kapitalvermögen<br />
Kapitalanlagen / Erwerb ab 1. Januar 2009<br />
• Aktien, Genussrechte u.ä. Beteiligungen<br />
• Dividendenscheine ohne Stammrecht<br />
• Optionen, Futures, Fowards<br />
• Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden<br />
• Lebensversicherungen<br />
• Kapitalforderungen jeder Art
II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />
- Unbeachtlichkeit der Haltedauer der Kapitalanlagen<br />
Sonderregelung für Risikozertifikate<br />
• Besteuerung aller Gewinne, die nach dem 30. Juni 2009 zufließen, auch bei<br />
Anschaffung vor dem 1. Januar 2009<br />
• Aber: Gilt nicht für Zertifikate, die bis zum 14. März 2007 (Kabinettsbeschluss<br />
zum Unternehmenssteuerreformgesetz) erworben wurden.
II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />
- Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens<br />
- Abschaffung des Werbungskostenabzugs<br />
• Ausnahmen:<br />
1. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ≥ 25%<br />
2. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ≥ 1% und gleichzeitig berufliche<br />
Tätigkeit im Unternehmen<br />
Option zum Teileinkünfteverfahren möglich<br />
- Sparerpauschbetrag i.H.v. 801 € / 1.602 €
II. Grundzüge der Abgeltungssteuer<br />
- Beschränkung der Verlustverrechnung<br />
• Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können lediglich mit Gewinnen<br />
aus Kapitalvermögen verrechnet werden.<br />
• Nicht ausgeglichene Verluste werden in das Folgejahr übertragen.<br />
• Kein Verlustrücktrag.<br />
• Verluste aus Aktienverkäufen können, abweichend von der generellen Norm, nur<br />
mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.<br />
Begründung mit Haushaltsrisiken für die öffentliche Hand (z.B. bei einem<br />
Börsencrash)<br />
• Altverluste aus „Spekulationsgeschäften“ können bis 2013 mit<br />
Veräußerungsgewinnen im Zusammenhang mit Kapitalvermögen verrechnet<br />
werden.<br />
- Wahlveranlagungsmöglichkeit mit individueller Besteuerung
III. Möglichkeit zur<br />
Sachverhalt A<br />
Arzt, Jahr 01<br />
individuellen Besteuerung<br />
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit 300.000€<br />
Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) 20.000€ Abgeltungssteuer<br />
Summe der Einkünfte 400.000€ hierauf 25%<br />
Besteuerung mit dem = 5.000€<br />
individuellen Steuersatz<br />
(in der Spitze 42% zzgl. SolZ/KiSt)<br />
≈ 150.000€<br />
Abgeltungssteuer < ind. Steuersatz
III. Möglichkeit zur<br />
Sachverhalt A<br />
Arzt, Jahr 02<br />
individuellen Besteuerung<br />
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit 100.000€<br />
Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) 20.000€ Abgeltungssteuer<br />
Summe der Einkünfte 0€ hierauf 25%<br />
Steuer hierauf 0€ = 5.000€<br />
∑ Steuern = 5.000€
III. Möglichkeit zur<br />
Sachverhalt A<br />
Arzt, Jahr 02<br />
individuellen Besteuerung<br />
Veranlagungsoption<br />
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit 100.000€<br />
Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) 20.000€<br />
Summe der Einkünfte 20.000€<br />
Steuer hierauf 0€ Ersparnis 5.000€ !!!<br />
(unter Berücksichtigung von<br />
Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben<br />
und dem Grundfreibetrag)
III. Möglichkeit zur<br />
Sachverhalt B<br />
individuellen Besteuerung<br />
Arzt, Jahr 2008<br />
Einkünfte als angestellter Arzt 50.000€<br />
Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen 400.000<br />
Beteiligung MVZ-GmbH o. Privatklinik-GmbH steuerpfl. 200.000€<br />
Summe der Einkünfte 150.000€<br />
Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz<br />
(in der Spitze 42% zzgl. SolZ/KiSt)
III. Möglichkeit zur<br />
Sachverhalt B<br />
individuellen Besteuerung<br />
Arzt, Jahr 2009<br />
Einkünfte als angestellter Arzt 50.000€<br />
Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen 400.000€<br />
Abgeltungssteuer 25%<br />
Beteiligung MVZ-GmbH o. Privatklinik-GmbH 100.000€<br />
Summe der Einkünfte 50.000€<br />
Steuer hierauf 0€
III. Möglichkeit zur<br />
Sachverhalt B<br />
individuellen Besteuerung<br />
Arzt, Jahr 2009<br />
Veranlagungsoption<br />
Einkünfte als angestellter Arzt 50.000€<br />
Verluste Vermietung & Verpachtung 100.000€<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen 400.000€<br />
Beteiligung MVZ-GmbH o. Privatklinik-GmbH<br />
Summe der Einkünfte 350.000€<br />
Steuer hierauf ≈ 130.000€<br />
Die Günstigerprüfung ergibt somit, dass es bei der Abgeltungssteuer verbleibt.
<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong><br />
<strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />
Tatbestand/Anlageform bis 2008 ab 2009<br />
Laufende Erträge:<br />
Zinsen, Diskontbeträge, individueller Steuersatz Abgeltungssteuer 25%<br />
stille Gesellschaft, Anleihen, (48,09% incl. SolZ/Kist;<br />
Garantiezertifikate, 51,53% incl. SolZ/KiSt/<br />
partiarische Darlehen etc. Reichensteuer)
<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong><br />
<strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />
Tatbestand/Anlageform bis 2008 ab 2009<br />
Laufende Erträge:<br />
Dividenden, aktienähnliche Halbeinkünfteverfahren Abgeltungssteuer 25 %<br />
Genussrechte individueller Steuersatz<br />
(48,09% incl. SolZ/Kist;<br />
51,53% incl. SolZ/KiSt/<br />
Reichensteuer) auf<br />
50% der Einkünfte,<br />
Steuersatz effektiv somit<br />
max. 24,05%/25,77%)
<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong><br />
<strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />
Tatbestand/Anlageform bis 2008 ab 2009<br />
Veräusserungsgewinne:<br />
Aktien, GmbH-Anteile ≤ 1%<br />
• Verkauf innerhalb eines Jahres Halbeinkünfteverfahren Abgeltungssteuer<br />
• Haltedauer > 1 Jahr steuerfrei Abgeltungssteuer<br />
Aktien, GmbH-Anteile > 1% Halbeinkünfteverfahren Teileinkünfteverfahren
<strong>IV</strong>. <strong>Vergleich</strong><br />
<strong>„altes“</strong> & <strong>„neues“</strong> <strong>System</strong><br />
Tatbestand/Anlageform bis 2008 ab 2009<br />
Verlustverrechnung Negative Einkünfte aus Verluste aus Kapitalvermögen<br />
Kapitalvermögen können können innerhalb der Einkunftsmit<br />
anderen Einkunftsarten art ausgeglichen werden,<br />
verrechnet werden. unabhängig davon, ob es sich<br />
um laufende Erträge oder um<br />
Verluste aus privaten Veräußerungsergebnisse<br />
Veräußerungsgeschäften handelt.<br />
§23 EStG a.F. Ausnahme:<br />
(Spekulationsverluste) Verluste aus Aktienverkäufen<br />
können nur mit Spekulations- können nur mit Gewinnen aus<br />
gewinnen verrechnet werden. Aktienverkäufen ausgeglichen<br />
werden.
V. Fazit / Handlungsempfehlungen<br />
Wie aufgezeigt, bringt die Abgeltungssteuer in weiten Teilen eine Verschlechterung bzw.<br />
Verschärfung der steuerlichen Rahmenbedingungen mit sich.<br />
Positiv hervorzuheben ist einzig die im <strong>Vergleich</strong> mit dem aktuellen Gesetzesstand<br />
geringere Besteuerung von Zinsen & die Möglichkeit, Verluste aus Veräußerungen mit<br />
positiven laufenden Kapitalerträgen verrechnen zu können.<br />
Aber: Die wesentlichste Verlustquelle, die Aktienspekulation, bleibt außen vor!<br />
.
V. Fazit / Handlungsempfehlungen<br />
Bei den aktuell im Wege des Halbeinkünfteverfahrens mit 50% in die Besteuerung<br />
einfließenden Dividenden, kommt es zu keiner nennenswerten Änderung.<br />
Eine extreme Verschlechterung stellen die Aufhebung des Spekulationsfrist, der Wegfall der<br />
Verrechenbarkeit von laufenden Verlusten mit anderen Einkunftsarten und insbesondere<br />
die Aufhebung des Werbungskostenabzugs dar.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob der hinzugekommene bürokratische Aufwand, die neuerliche<br />
Verkomplizierung des Steuerrechts und die zusätzliche Einführung einer systemwidrigen<br />
Besteuerung (Schedulensteuer) durch die Zielsetzung gerechtfertigt werden können, die<br />
Harmonisierung des Steuerstandorts Europa herzustellen.<br />
.
V. Fazit / Handlungsempfehlungen<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
- Fremdfinanzierung von Kapitalinvestments überdenken<br />
- Einlage (incl. Schulden) in Betriebsvermögen prüfen<br />
- Beabsichtigte Umschichtungen in bestehenden Depots bis zum Jahresende vornehmen.<br />
- Neuengagements in Aktien noch vor 1.1.2009 tätigen.<br />
- Anlageentscheidung bei Wertpapieren auf Kontinuität hin überprüfen, so dass ein<br />
Margenverlust durch kurzfristige rasche An- und Verkäufe minimiert werden kann.<br />
(Indexbasierende Papiere)<br />
- Freistellungsaufträge prüfen / anpassen
V. Fazit / Handlungsempfehlungen<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
- Alternative Kapitalanlageformen prüfen, wie z.B. Hybride Fondspolicen.<br />
Bei allen z.Zt. auf dem Kapitalmarkt angebotenen und auch noch in der Entwicklung befindlichen<br />
Produkten, welche hinsichtlich der Abgeltungssteuer „optimiert“ sind oder die gar „Befreiung“<br />
versprechen, gilt es zu beachten, dass die Finanzverwaltung noch nicht umfassend in Form eines<br />
Anwendungserlasses Stellung genommen hat.<br />
Die Literatur geht davon aus, dass ein solches „BMF-Schreiben“ nicht mehr im laufenden Jahr<br />
aufgesetzt werden wird.Bis dato wurden zunächst lediglich isoliert Zweifelsfragen der Kreditwirtschaft<br />
aufgegriffen. Rechtssicherheit ist somit bei Auslegungsfragen nicht gegeben!<br />
- Wahlveranlagung beachten<br />
- Andere Anlageformen prüfen ( z.B. [steuerbegünstigte] Immobilien)
Bonner Str. 37<br />
40589 Düsseldorf<br />
0211/988880<br />
www. wilmsundpartner.de<br />
Wir danken für Ihre<br />
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