Mietvertrag
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<strong>Mietvertrag</strong><br />
Die Firma Radostics KEG in 7535 Neuberg Untere Haupstr.126,<br />
Tel: +43 (0) 332722689 Fax: +43 (0) 33272268913 Mail : office@rado-zelte.at<br />
VERMIETET AN :<br />
___________________________________________________________________<br />
1) vertreten durch die Damen / Herren<br />
für die Zeit vom bis<br />
ein Festzelt in der Größe von<br />
sowie folgendes Zubehör ______________________________________________<br />
__________________________________________________________________<br />
Die Miete beträgt EURO___________________ zuzüglich 20 % MWSt.<br />
in Worten _________________________________________________________<br />
Der Mietbetrag ist am Ende des Festes fällig. Mieterhöhungen infolge Lohn- und<br />
Preissteigerungen vorbehalten (lt. Index). Der An- und Abtransport des Zeltes sowie<br />
eine Haftpflichtversicherung und ein Zeltmeister werden vom Vermieter unentgeltlich<br />
beigestellt.<br />
2) Der Aufbau des Zeltes erfolgt am<br />
Der Abbau des Zeltes erfolgt am<br />
Der Mieter verpflichtet sich, für den Aufbau sowie den Abbau des Zeltes jeweils 10 bis<br />
12 Mann zur Verfügung zu stellen. Optional: JA NEIN<br />
3) Falls der Abbau des Zeltes nicht vereinbarungsgemäß erfolgt, ist der Vermieter<br />
berechtigt, den Abbau mit von ihm angeforderten Leuten durchzuführen. Sämtliche<br />
Unkosten fallen zu Lasten des Mieters.<br />
4) Sämtliche aus der Aufstellung des Zeltes resultierenden Kosten, insbesondere<br />
hinsichtlich der Grundfläche, des Zuganges, usw., hat der Mieter zu tragen. Der Mieter<br />
hat Sorge zu tragen, dass von der Bundesstraße zum Zeltplatz die gesicherten Zu- und<br />
Abfahrtswege vorhanden sind.<br />
5) Die elektrische Anlage muss von einem Fachmann installiert werden.<br />
Hitzeerzeugende Geräte (Griller, offenes Feuer, usw.) dürfen nur außerhalb des Zeltes<br />
in einem Mindestabstand von 5 bis 6 Meter aufgestellt werden. Das Zelt ist im gleichen<br />
Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Für die jeweils gestellten<br />
Personen zum Auf- und Abbau des Zeltes übernimmt der Mieter die Haftung. Eine<br />
Veranstalterhaftpflichtversicherung ist im Vertrag nicht inbegriffen.<br />
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6) Sollte die Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, zum vereinbarten Termin<br />
nicht stattfinden, verpflichtet sich der Mieter zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in<br />
der Höhe der Miete. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Vermieters<br />
bleiben unberührt. Die Konventionalstrafe wird nicht fällig, wenn zwischen Mieter und<br />
Vermieter einvernehmlich ein neuer Termin vereinbart wird oder der Vermieter den<br />
Mietgegenstand zu denselben Bedingungen anderweitig vermieten kann.<br />
Der Mieter räumt den Vermieter das alleinige Recht ein, den Mietgegenstand zu den<br />
getroffenen Vereinbarungen an ihn zu vermieten. Diese Option wird für die Dauer von<br />
fünf Jahren vereinbart und nimmt der Vermieter diese Option an. Die jährlichen Termine<br />
werden einvernehmlich festgesetzt und die Miete ist nach Rechnungserhalt fällig.<br />
7) Der Veranstalter verpflichtet sich, für die ordnungsgemäße Rückgabe des Zeltes Sorge<br />
zu tragen und ist für die aufgetretenen Schäden, auch für Elementarereignisse, haftbar.<br />
8) Der Mieter verpflichtet sich, der Firma Radosztics oder ihrer Vertretung einen<br />
konkurrenzlosen und kostenlosen Aufbauplatz für einen Vergnügungsplatz, der maximal<br />
20 Meter vom Zelthaupteingang entfernt ist, zur Verfügung zu stellen. Die Größe des<br />
Vergnügungsparks liegt im alleinigen Interesse des Vermieters. Unter Vergnügungspark<br />
verstehen sich, wenn möglich, folgende Belustigungen: Autodrom, Kettenkarussell,<br />
Schiffsschaukel, Kinderkarussell, Schießbude, Spiel- und Marktstände sowie noch<br />
andere Belustigungen. Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass vor und während der<br />
Veranstaltung im Ortsgebiet kein anderer Vergnügungsbetrieb gastiert.<br />
Optional: JA NEIN<br />
9) Der Mieter erklärt sich einverstanden, wenn andere Belustigungen aufgestellt werden,<br />
erhöht sich die Miete um EURO<br />
10) Der Mieter verpflichtet sich, den WC-Wagen zu entsorgen und im gereinigten Zustand zu<br />
übergeben und ist für aufgetretene Schäden haftbar. Für nicht gereinigte WC-Wagen<br />
werden EURO _____________ in Rechnung gestellt.<br />
11) Auf den Planen dürfen keine Klebestreifen, Aufkleber, usw. angebracht werden. Die<br />
hieraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.<br />
12) Der Mieter erklärt, den Vertrag gelesen zu haben und verzichtet auf das Recht, diesen<br />
Vertrag wegen Verletzung um oder über die wahre Werteshälfte anzufechten.<br />
_______________________________<br />
Ort, Datum<br />
_______________________ ________________________<br />
Unterschrift des Vermieters Unterschrift des Mieters<br />
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