BKOM-Positionspapier
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__<br />
<strong>BKOM</strong><br />
Bundesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfe e.V.<br />
Einleitung<br />
<strong>BKOM</strong>-<strong>Positionspapier</strong><br />
zur Fortschreibung der<br />
Produktgruppe 16 „Kommunikationshilfen“<br />
31.10.2007<br />
Entwurf: Jörg-M. Lindemann<br />
Die Definition des Hilfsmittelbegriffs im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der<br />
Krankenkassen vom 29.04.2003<br />
Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig<br />
hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender<br />
handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben<br />
werden....<br />
...Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung<br />
von Hilfsmitteln sowie die im Einzelfall erforderliche Ausbildung in deren Gebrauch.<br />
weist Hilfsmittel eindeutig als sächliche Mittel oder technische Produkte aus. Notwendige begleitende<br />
Maßnahmen sind in diese Definition lediglich als handwerkliche Zusatzarbeiten eingeschlossen<br />
oder sind als ‚Einweisung’ für die Leistungserbringer abrechenbar.<br />
Der Einweisungsbegriff ist an dieser Stelle eher technisch zu verstehen und unbedingt von den<br />
Maßnahmen einer therapeutisch/pädagogischen Prozessbegleitung, wie sie in einigen Versorgungsbereichen<br />
erforderlich sind, abzugrenzen:<br />
Einweisung als Anteil der Lieferung: Unterweisung in die technischen Bedingungen<br />
eines Hilfsmittels (z.B. Bedienung, Programmiervorgang,<br />
Wartung etc.) durch den Lieferanten;<br />
‚Einweisung’ als Teil einer Prozessbegleitung: Therapeutisch/pädagogische Maßnahmen<br />
zur langfristigen Unterstützung des Versorgungserfolges<br />
(bei einer Kommunikationshilfe: z.B.<br />
Unterstützung bei der Wortschatzermittlung, inhaltliche<br />
Strukturierung des Wortschatzes).<br />
1
Alle weiteren eine Versorgung begleitenden Maßnahmen werden in die allgemeinen Kosten der<br />
Leistungserbringer eingegliedert (z.B. Beratung vor der Angebotserstellung) oder sind einem<br />
anderen Kostenträger zugeordnet (z.B. intensivere Schulung im Gebrauch des Hilfsmittels).<br />
Die im Preis ‚versteckten’ Kosten, z.B. für die Beratung der Versicherten im Verlauf der Bedarfsermittlung<br />
durch die Leistungserbringer, werden wegen des hohen Kostendruckes leicht<br />
als Kalkulationselement zur Gewinnerzielung eingesetzt. Eine schlecht durchgeführte Bedarfsermittlung<br />
führt aber zwangsläufig zu einer unbefriedigenden Situation für die Versicherten und<br />
zur Erhöhung der Zahl der Fehlversorgungen.<br />
So wurde schon im Jahre 1992 auf einer Arbeitstagung der BAR und des BMA zum Thema „Beratung<br />
– Grundlage für eine optimale Versorgung mit technischen Hilfen“ festgestellt,<br />
...dass nunmehr auch die Kassen als Kostenträger das Ausmaß von Fehlverordnungen erkennen<br />
und damit ihre ablehnende Haltung gegenüber umfassenden Beratungsangeboten überprüfen<br />
(sollten). (Vermerk Behindertenbeauftragte Fr. Grützmann, Berlin 05.06.92)<br />
Versorgungen werden in der Regel statisch und nicht als Prozess verstanden. Unter anderem<br />
dadurch ist<br />
...nach den Erfahrungen von Peter Lückoff/BKK (...) jedes 5. Hilfsmittelangebot falsch berechnet<br />
und in jedem 7. Fall wird eine Fehlverordnung getroffen (Anm. Lindemann: hier bezogen auf orthopädische<br />
Hilfsmittel)....<br />
...Von Tagungsbeginn an war man sich einig, dass der Patient zukünftig wesentlich stärker im Mittelpunkt<br />
stehen muss, Therapeuten eingebunden, Hilfsmittel erprobt werden können und Selbsthilfegruppen<br />
mit ihrem Potential an Erfahrungen einbezogen werden.<br />
(Vermerk Behindertenbeauftragte Fr. Grützmann, Berlin 05.06.92)<br />
Diese Vorsätze wurden bis heute nicht oder nur unbefriedigend umgesetzt. Die Bearbeitung von<br />
Hilfsmittelanträgen bei den meisten Kassen in ‚Hilfsmittel-’ oder ‚Kompetenzzentren’ hat im Bereich<br />
der Kommunikationshilfsmittel für die Versicherten nicht wirklich zur Verbesserung beigetragen.<br />
Durch die Konzentration der Anträge auf wenige Sachbearbeiter scheint bei den Kassen<br />
allerdings die Einsicht gestiegen zu sein, mit den bisherigen Mitteln den speziellen Problemen<br />
in diesem Kommunikationsbereich nicht angemessen begegnen zu können.<br />
Im Bereich der Kommunikationshilfsmittel haben die begleitenden Maßnahmen wegen der<br />
Komplexität des Arbeitsfeldes eine besondere Bedeutung (s. Anlage 1: Rahmenkonzept zur<br />
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit kommunikativen Störungen der BAG<br />
<strong>BKOM</strong>). Schon in der aktuellen Fassung der Produktgruppe 16 wird wie folgt darauf hingewiesen:<br />
Die Aufgabe der Krankenkasse besteht darin, ggf. unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes<br />
der Krankenkassen (MDK), von entsprechend qualifizierten Ärzten oder Fachdiensten (z.B. firmenunabhängige<br />
Beratungsstellen) nach der ärztlichen Verordnung zu prüfen, welches Hilfsmittel<br />
unter Beachtung der individuellen Verhältnisse und des Grundsatzes der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
für den Versicherten in Frage kommen kann.<br />
....<br />
Im allgemeinen benötigt der Versicherte - insbesondere bei aufwendigen Systemen - eine ausführliche<br />
Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels bzw. anfänglich eine Betreuung bei der Nutzung<br />
des Gerätes. Die Kommunikationshilfe sollte zunächst zur Erprobung abgegeben werden,<br />
damit sich in der täglichen Anwendung zeigt, ob die Benutzung des Hilfsmittels beherrscht wird.<br />
Die Dauer der Erprobung ist vom Einzelfall abhängig.<br />
Im weiteren Verlauf der PG16 werden diese Tätigkeiten jedoch nicht als Abrechnungspunkte<br />
berücksichtigt. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, wie das Beispiel Blindenlangstocktraining<br />
aus der PG07 (s. Ändv.3, Hinweis 1) zeigt.<br />
2
In der Praxis der letzten 10 Jahre sind die zur qualitativen Absicherung der Versorgungen notwendigen<br />
begleitenden Maßnahmen (Diagnostik, Bedarfsermittlung, Beratung, Erprobung,<br />
Ausbildung und Begleitung in der Anwendung) nur begrenzt und in Einzelfallvereinbarungen<br />
akzeptiert worden. Lediglich die Erprobung von Geräten hat sich relativ weit durchgesetzt, allerdings<br />
fast immer ohne die dafür notwendige unabhängige Ergebnisbeurteilung.<br />
Bei den meisten Kassen hat sich auch im Kommunikationsbereich das Prinzip durchgesetzt,<br />
den Händlern die Kompetenzen für die Auswahl der Hilfsmittel zuzugestehen, solange sie sich<br />
an die vereinbarten Kostenrahmen halten. Von außen gesehen stehen die Auseinandersetzungen<br />
um die Preisgestaltung im Vordergrund, die Versorgungsqualität ist allzu häufig nachrangig.<br />
Der Hinweis in der ‚Arztinformation zu den Hilfsmittel-Richtlinien’<br />
Das Einzelprodukt wird dann durch den Fachhandel nach Maßgabe der mit den Krankenkassen<br />
abgeschlossenen Verträge zur wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten ausgewählt, wobei<br />
die Verantwortung für die Auswahl und Abgabe des wirtschaftlich günstigsten Hilfsmittels beim<br />
Fachhandel liegt.<br />
wirkt sich nach unseren Erfahrungen eher negativ auf die Versorgungsqualität aus.<br />
Diese Situation wird durch das Vorgehen einiger Kassen verschärft:<br />
Das erste Angebot, das ein Leistungserbringer nach dem notwendigen Kontakt zum Versicherten<br />
und den damit verbundenen Kosten erstellt hat, wird anderen Händlern – z.B. im Internet –<br />
zur Abgabe eines Gegenangebots zur Verfügung gestellt. Diese können eine entsprechende<br />
Ausrüstung anbieten, ohne einen Kundenbesuch im Vorfeld einkalkulieren zu müssen. Hier sind<br />
also die Erstanbieter gegenüber den Alternativanbietern von vornherein benachteiligt. Setzt sich<br />
diese Versorgungsstruktur durch, werden Anbieter Kundenbesuche zur Erstellung von angemessenen<br />
Angeboten in Zukunft vermeiden.<br />
Diese Struktur ist mit einer Reihe von Mängeln verbunden, die die Gefahr von Fehlversorgungen<br />
erhöht (das Hilfsmittel unterscheidet sich vom Erstangebot, wurde in dieser Form vom<br />
Kunden nicht ausprobiert, kann dann von ihm nicht oder erst mit Nachbearbeitung benutzt werden<br />
etc.). Die individuellen Auswirkungen solcher Produktunterschiede lassen sich jedenfalls<br />
nicht aus den Klassifizierungen der PG16 erkennen.<br />
Zudem sind einige Händler dazu übergegangen, den Preis durch ein ‚Einstiegsangebot’ niedrig<br />
zu halten, in dem nur ein Teil der tatsächlich – zu diesem Zeitpunkt schon absehbar – notwendigen<br />
Ausrüstung enthalten ist. Später werden ‚Nachversorgungen’ beantragt, die in der Regel<br />
leichter bei den Kassen durchzusetzen sind und bei denen ein Wechsel des Anbieters nicht zu<br />
erwarten ist.<br />
Für den Kunden bedeutet das, mehrere Antragsvorgänge bis zur vollständigen Versorgung abwarten<br />
zu müssen, ehe der eigentliche Versorgungszweck erreicht werden kann. Bei den Kassen<br />
scheint es eine Kontrolle über die tatsächlichen Gesamtkosten einer Versorgung nicht zu<br />
geben.<br />
Diese Problematik lässt sich nur dadurch auflösen, dass die Ermittlung des Versorgungsbedarfs<br />
von den Verkaufsinteressen getrennt, ausschließlich an sachlichen Kriterien orientiert und klientenzentriert<br />
erfolgt. Die Trennung der Bedarfsermittlung von Verkaufsinteressen liegt im Interesse<br />
der Versicherten und der Leistungsträger.<br />
Bei Versorgungen mit Kommunikationshilfen handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle um Prozesse,<br />
die von starken Veränderungen bei den Versicherten begleitet sind. Diese Veränderungen<br />
können sich auf alle relevanten Bereiche beziehen: Motorik, Kognition, Kommunikationsverhalten<br />
etc. Die komplexen Strukturen in der Kommunikation selbst und besonders bei Versorgungen<br />
mit Kommunikationshilfen können eine fachliche Unterstützung der Patienten durch<br />
den gesamten Prozess erforderlich machen.<br />
Nach den „Hilfsmittel-Richtlinien“ des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen<br />
3
- „soll der Kassenarzt prüfen, ob entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit das angestrebte<br />
Behandlungsziel durch andere Maßnahmen (z.B. sportliche Betätigung, Änderung<br />
der Lebensführung) erreicht werden kann“;<br />
- „kann die Verordnung von Hilfsmitteln nur erfolgen, wenn sich der behandelnde Kassenarzt<br />
von dem Zustand des Kranken überzeugt und sich erforderlichenfalls über die<br />
persönlichen Lebensumstände informiert hat oder wenn ihm diese aus der laufenden<br />
Behandlung bekannt sind“;<br />
- „soll der Kassenarzt sich vergewissern, ob das abgegebene Hilfsmittel seiner Verordnung<br />
entspricht und den vorgesehenen Zweck erfüllt, insbesondere dann, wenn es individuell<br />
angefertigt oder zugerichtet wurde“;<br />
- soll der Kassenarzt „in der Verordnung das Hilfsmittel so eindeutig wie möglich bezeichnen,<br />
ferner sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben<br />
zu machen. Der Kassenarzt soll deshalb unter Nennung der Diagnose und des<br />
Datums insbesondere angeben....“.<br />
Diese Richtlinien sind für die allgemeine Hilfsmittelversorgung verfasst, berücksichtigen nicht<br />
die speziellen Bedingungen im Bereich der Kommunikationshilfsmittel. In der Praxis würde das<br />
bedeuten, dass jeder Kassenarzt, der ein Kommunikationshilfsmittel sinnvoll und nachhaltig<br />
verordnen will, eine Spezialisierung im Bereich Unterstützte Kommunikation durchlaufen müsste.<br />
Der Kommunikationsbereich ist ein so komplexes Arbeitsgebiet, das ohne weitere Ausbildung<br />
und praktische Erfahrung nicht wirkungsvoll zu bewältigen ist. (s. Anl.1: BAG <strong>BKOM</strong><br />
Rahmenkonzept)<br />
Aus diesen Gründen schlagen wir zur Erfüllung der Vorgaben des SGB IX für den Bereich der<br />
Kommunikationshilfsmittel vor, die o.g. Hilfsmitteldefinition um die notwendigen prozessbegleitenden<br />
Maßnahmen zu erweitern, diese als Untergruppen in die PG16 aufzunehmen und die<br />
Richtlinien für die allgemeine Hilfsmittelversorgung wie folgt zu präzisieren 1 :<br />
- Der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst wird empfohlen, vor einer Versorgungsentscheidung<br />
die Bedarfsermittlung einschließlich der Feindiagnostik durch eine<br />
anbieterneutrale Beratungsstelle vornehmen zu lassen.<br />
- Ergibt sich aus der Beratung die Möglichkeit, zur Vermeidung von Versorgungen mit<br />
technischen Hilfen bei mindestens gleichwertigem Funktionsausgleich Kommunikationsstrategien<br />
im persönlichen Umfeld des Versicherten einzuführen, können diese Maßnahmen<br />
von der Beratungsstelle empfohlen werden. Mit der Durchführung werden geeignete<br />
Fachkräfte (z.B. Therapeuten mit Zusatzausbildung) von der Krankenkasse beauftragt.<br />
- Vor der endgültigen Versorgung mit einem Kommunikationshilfsmittel soll bei Bedarf eine<br />
Erprobung des Hilfsmittels durchgeführt werden. Das Ausprobieren eines Gerätes in<br />
der Beratungssituation ist nicht in allen Fällen zur Feststellung der Eignung ausreichend.<br />
- Zur Sicherstellung des Erprobungsergebnisses sind in der Regel vorbereitende Maßnahmen<br />
und eine abschließende Beurteilung erforderlich, die von einer anbieterneutralen<br />
Beratungsstelle angeleitet oder durchgeführt werden sollen.<br />
- Die Beratungsstellen unterstützen die Kostenträger bei der Abgrenzung der im Versorgungsprozess<br />
auftretenden Zuständigkeiten der einzelnen Sozialträger und der dabei<br />
anfallenden Kosten. So fallen die weiterführenden begleitenden Maßnahmen in der Regel<br />
in die Bereiche ‚Heilmittel’ und ‚Eingliederung’.<br />
1 vgl. BAG <strong>BKOM</strong>: „Rahmenkonzeption zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit kommunikativen Störun-<br />
gen“<br />
4
Die BAG <strong>BKOM</strong> bietet zur Unterstützung dieser Maßnahmen ein Netz von anbieterneutralen<br />
Beratungsstellen. In nächster Zeit wird die BAG<br />
- ein Qualitätsmanagement erarbeiten und eine Zertifizierung dieser Beratungsstellen<br />
vornehmen,<br />
- die Ausbildung von Beratern und Assistenzpersonal (Spezialisierung von Therapeuten)<br />
organisieren und<br />
- eine Schiedsstelle einrichten, die allen am Versorgungsprozess Beteiligten zur Klärung<br />
von Konflikten zur Verfügung stehen soll.<br />
Die vorgeschlagenen Änderungen in der PG16 führen nach unserer langjährigen Erfahrung<br />
- zu einer nachhaltigen Absicherung und qualitativen Verbesserung der Versorgungen,<br />
- zu einer hohen Zufriedenheit bei den Versicherten,<br />
- zur Erhöhung der Versorgungssicherheit für die Patienten und die Krankenkassen und<br />
- zu einer Kostenersparnis von bis zu 30 %. 2 (s. Anl. 2: Vorläufige Auswertung ....).<br />
Aus den letzten 10 Jahren liegt ein vorläufiger Versuch vor, die Kostenentwicklung bei Einbeziehung<br />
von unabhängigen Beratungsstellen im Versorgungsprozess statistisch auszuwerten.<br />
Grundlage der Auswertung sind Versorgungen verschiedener Kassen unter Einbeziehung einer<br />
unabhängigen Beratungsstelle. Die Ergebnisse der Auswertung deuten darauf hin, dass mit<br />
unabhängiger Beratung die o.g. Ziele und zugleich eine Kostensenkung (bis zu 30 %) erreicht<br />
werden können.<br />
Wird weiterhin berücksichtigt, dass<br />
- ein Teil der Kosten für unabhängige Beratung verdeckt oder offen sowieso in der Abrechnung<br />
der Leistungserbringer auftauchen und<br />
- Entscheidungen über den Wiedereinsatz von Rücklaufgeräten in der Regel an die Leistungserbringer<br />
abgetreten sind oder diese Geräte von den Kassen ungenügend verwaltet<br />
werden,<br />
ist zu erwarten, dass die Kostenentwicklung bei Durchführung der von uns vorgeschlagenen<br />
Änderungen für die Kostenträger mit großer Wahrscheinlichkeit positiv ausfallen würde.<br />
Eine wissenschaftlich begleitete quantitative und qualitative Auswertung von Versorgungen der<br />
letzten Jahre mit Kommunikationshilfen unter Einbeziehung der Kostenträger, Leistungserbringer<br />
und Betroffenenverbände ist von der BAG <strong>BKOM</strong> geplant. Ziel dieser Untersuchung soll es<br />
sein, den Versorgungsprozess mit Kommunikationshilfen eingehend zu untersuchen und Richtlinien<br />
für Verbesserungen zu erarbeiten.<br />
______________<br />
2 vgl. Institut für Kommunikationsberatung IfK Berlin: „Vorläufige Auswertung der Beratungsvorgänge einer anbieter-<br />
neutralen Beratungsstelle 1995 – 2006“<br />
5
Nachfolgend sind die Vorschläge der BAG <strong>BKOM</strong> in die aktuelle Fassung der PG16 (HMV Version<br />
1.04 30.05.2006) eingetragen und markiert. An den wesentlichen Stellen wird auf die Änderungsvorschläge<br />
verwiesen.<br />
Veränderungen in der Version 1.04 gegenüber der ursprünglichen Fassung der PG16 sind<br />
nachgetragen und entsprechend markiert.<br />
Jedem Änderungsvorschlag ist der dazugehörige Vorschlag für die jeweilige Produktart angefügt.<br />
Die neuen Produktarten müssen noch differenziert werden.<br />
Nach dem Vorgespräch zur Fortschreibung der PG16 bei der IKK am 27.08.2007 hat eine Arbeitsgruppe<br />
aus Mitgliedern des BEH und der BAG <strong>BKOM</strong> einen Vorschlag zur Neustrukturierung<br />
der PG16 erarbeitet (s. Anlage 3) und an den MdS in Essen weitergeleitet.<br />
Das hier vorliegende <strong>BKOM</strong>-<strong>Positionspapier</strong> berücksichtigt diese Struktur noch nicht.<br />
6
Änderungsvorschläge der BAG <strong>BKOM</strong> zur PG16<br />
Änderungsvorschlag 1<br />
Abrechnungsposition für komplexe Geräte (16.99.03.3000-3999)<br />
In den letzten Jahren wurde das Angebot um spezielle Geräte erweitert, in denen z.B. sehr<br />
komplexe Eingabehilfen integriert sind, wie z.B. Kommunikationsgeräte mit Blicksteuerung. Die<br />
in der PG02 aufgeführten ‚Augengesteuerten Sensoren’ sind nur als Zusatzeingabeelemente zu<br />
verstehen, decken dies Funktionen der neuen Geräte also nicht ab.<br />
Deshalb - und wegen der zukünftig zu erwartenden Entwicklungen im Angebotsbereich der<br />
PG16 -erscheint es sinnvoll, eine neue Untergruppe (16.99.03.3000) für diese Geräte einzuführen.<br />
Weiterhin ist es wegen der hohen Gestehungskosten für diese Geräte besonders wichtig, die<br />
Indikationen sorgfältig zu definieren und von anderen Gerätegruppen abzugrenzen.<br />
Beschreibung der Produktart<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe 03.<br />
Produktart: Geschlossene Anlagen (Symbol- und/oder<br />
Schrifteingabe) mit integrierter spezieller<br />
Ansteuerung 3000 – 3999<br />
Beschreibung der Produktart :<br />
Ausarbeiten: Indikationen für Geschlossene Anlagen mit integrierter spezieller Ansteuerung<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />
Produktart: Geräte zur Kommunikationsunterstützung<br />
mit taktiler Ausgabe 0001 – 0999<br />
Beschreibung der Produktart :<br />
Die Geräte setzen Schallereignisse jeder Art (z.B. Sprache) in fühlbare Vibrationen<br />
um und übertragen diese auf die Haut. Unterschiedliche Geräuschfrequenzen<br />
werden dabei in unterschiedliche Vibrationsfrequenzen umgesetzt. Die Lautstärke<br />
wird durch die Intensität der Vibration kenntlich gemacht.<br />
Die Geräte dienen Behinderten mit Taubheit bzw. mit an Taubheit grenzender<br />
Schwerhörigkeit sowie schwerhörigen Personen, bei denen trotz optimaler Hörgeräteversorgung<br />
kein positives Ergebnis erzielt werden kann. Sie werden am<br />
Körper getragen.<br />
7
Voraussetzungen für den Einsatz eines solchen Gerätes ist, dass der Gehörlose/Schwerhörige<br />
im Artikulationsunterricht die Verknüpfung vibrativer Merkmale<br />
mit phonetisch-phonologischen Merkmalen erlernt hat.<br />
Die Geräte eignen sich für einen leihweisen Einsatz.<br />
Indikationen :<br />
- Taubheit,<br />
- an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (trotz optimaler Hörgeräte-<br />
Versorgung) und<br />
- Taubheit mit zusätzlicher Blindheit.<br />
8
Änderungsvorschlag 2:<br />
Abrechnungsposition ‚Kommunikationsanbahnung’ (16.99.08.1000 - 1999)<br />
Unter ‚Kommunikationsanbahnung’ sind alle vorbereitenden Maßnahmen zu verstehen, die zu<br />
einer späteren Anwendung von Kommunikationshilfsmitteln aus der PG16 oder Geräten aus der<br />
PG02 (Umfeldsteuerung) führen sollen. Ziel muss es hierbei immer sein, auf die Erfüllung der<br />
Vorgaben des SGB IX hinsichtlich Rehabilitation und Teilhabe hinzuarbeiten.<br />
Die ‚Kommunikationsanbahnung’ ist altersmäßig nicht auf Kinder zu begrenzen, da der Beginn<br />
der Maßnahmen von der individuellen Betreuungssituation der Versicherten abhängig ist; davon,<br />
ob und wann im personellen Umfeld die entsprechende Einschätzung über die Fähigkeiten<br />
des Versicherten getroffen wird.<br />
Zu Lasten der GKV gehen im Bereich Hilfsmittel in der Regel nur die Kosten für die den Prozess<br />
unterstützenden Geräte. Hierbei gibt es eine deutliche Überschneidung mit Versorgungen<br />
aus der PG02. Die notwendigen Arbeiten zur Anpassung der Eingabeelemente (z.B. Ergotherapie)<br />
sind entsprechend abzurechnen.<br />
Die notwendige Begleitung der Maßnahmen (Assistenz) zur Kommunikationsanbahnung selbst<br />
ist größtenteils therapeutischer oder pädagogischer Art und fällt daher eher in die Bereiche<br />
Heilmittel und Eingliederung. (Diese Maßnahmen sind als ein Teil der Prozessbegleitung zu<br />
verstehen (s. Ändv. 6).)<br />
Beschreibung der Produktart<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />
Produktart: Geräte zur Unterstützung in der Kommu-<br />
nikationsanbahnung 1000 – 1999<br />
Beschreibung der Produktart :<br />
Die Geräte dieser Produktart unterstützen Menschen beim Erwerb grundlegender<br />
kommunikativer Kompetenzen, wie z.B. das<br />
- Erlernen eigenaktiver Handlungen (Ursache-Wirkungs-Prinzip).<br />
Hier kommen Geräte zum Einsatz, die das Ein- und Ausschalten (ggf.<br />
zeitgesteuert) von Spielzeugen oder strombetriebenen Geräten des täglichen<br />
Bedarfs über (ggf. adaptierte) Sensoren ermöglichen.<br />
- Erlernen dialogischen Verhaltens (Turn-Taking) mittels dieser Geräte.<br />
- Erlernen triangulärer Kommunikation (Sprecher – Objekt/Inhalt/Gerät –<br />
Partner).<br />
Hier kommen Geräte zum Einsatz, in denen sich eine oder mehre Aussagen<br />
abspeichern und über (ggf. adaptierte) Sensoren abrufen lassen.<br />
- Erlernen von eigenaktiver Auswahl<br />
Hier kommen Geräte zum Einsatz, die über (ggf. adaptierte) Sensoren eine<br />
Auswahl aus mehreren Aussagen (repräsentiert z.B. durch konkrete<br />
Gegenstände, bildliche Darstellungen oder Symbole) ermöglichen.<br />
Die Geräte eignen sich auch für einen leihweisen Einsatz.<br />
9
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen und Produkte zur Unterstützung der Kommunikationsanbahnung<br />
Indikationen :<br />
Die Geräte dieser Produktart dienen Personen, die sich nicht oder nur unzureichend<br />
lautsprachlich äußern können und/oder aufgrund einer ausgeprägten cerebralen<br />
bzw. zentralen Bewegungsstörung oder einer neuromuskulären Behinderung<br />
nicht in der Lage sind, sich auf herkömmliche Weise mitzuteilen:<br />
- Sprachentwicklungsverzögerung<br />
- Dysarthrophonie / Anarhtrie<br />
- überwiegend motorische Aphasie<br />
- Andere neurologische Störungen<br />
10
Änderungsvorschlag 3:<br />
Abrechnungsposition ‚Maßnahmen der Prozessbegleitung’ (16.99.99.6000 – 6999)<br />
Hinweis 1: Die Produktgruppe 07 Blindenhilfsmittel zeigt, dass es möglich ist, notwendige<br />
begleitende Maßnahmen in den Hilfsmittelkatalog aufzunehmen.<br />
In der Fortschreibung der PG07 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger<br />
vom 05.01.2006) heißt es zum Langstocktraining:<br />
... Bei der erstmaligen Verordnung von Blindenlangstöcken und/oder Leitgeräten<br />
ist eine Mobilitätsschulung erforderlich, um den Gebrauch des Hilfsmittels zu erlernen.<br />
Die Kosten der Schulung fallen dann in die Leistungspflicht der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV). Bei Folgeversorgungen können die Kosten<br />
für eine weitere Mobilitätsschulung nur dann übernommen werden, wenn der<br />
Versicherte im Umgang mit dem Hilfsmittel neu geschult werden muss.<br />
Die Eignung, eine Mobilitätshilfe nutzbringend einzusetzen, ist bei einem Orientierungs-<br />
und Mobilitätstrainer bzw. -lehrer (O + M Lehrer) zu erlangen und der<br />
Krankenkasse nachzuweisen. Wenn sich herausstellt, dass das Hilfsmittel nicht<br />
genutzt werden kann, beschränkt sich die Leistung der GKV auf die Erprobungsstunden,<br />
andernfalls schließt sich die eigentliche Mobilitätsschulung an.<br />
Hinweis 2: Wegen der Komplexität dieses Arbeitsgebietes ist für die Durchführung<br />
von ‚Maßnahmen der Prozessbegleitung’ nicht allein die GKV über die PG16 zuständig.<br />
Es ist daher dringend erforderlich, die Abgrenzungen zu Heilmitteln (z.B. bei notwendigen<br />
therapeutischen Maßnahmen) und Eingliederungshilfen (z.B. für weiterführende<br />
methodische Einweisungen und Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung<br />
des Hilfsmittels in den Alltag – Kommunikationsassistenz) zu diskutieren.<br />
Unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte aus unserer Einleitung schlagen wir die Einführung<br />
folgender eigenständiger Abrechnungspositionen vor:<br />
Beschreibung der Produktart<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Maßnahmen zur Prozessbegleitung<br />
abgerechnet werden.<br />
Im Hinblick auf die Komplexität dieses Versorgungsbereiches sind zur bestmöglichen<br />
Abwicklung eines Versorgungsprozesses mit Kommunikationshilfsmitteln in<br />
der Regel begleitende Maßnahmen erforderlich. Diese wirken sich auf die Qualität<br />
der Versorgung (Angemessenheit, Nachhaltigkeit) genauso aus, wie auf die<br />
Möglichkeiten der Versicherten, einen sinnvollen Ausgleich für ihre Einschränkungen<br />
zu erhalten, mit dem sie die gesetzlichen Ziele nach Rehabilitation und<br />
Teilhabe bestmöglich verwirklichen können.<br />
Abhängig von der individuellen Situation sind folgende Bereiche des Versorgungsprozesses<br />
unbedingt zu berücksichtigen:<br />
11
- Beratung und Bedarfsermittlung<br />
- Erarbeitung einer individuellen Kommunikationsstrategie und methodische<br />
Unterweisung in das Kommunikationssystem<br />
- Organisation einer Erprobungsphase mit eventuell notwendiger Begleitung<br />
und Überprüfung der Ergebnisse<br />
- Überprüfung nach erfolgter Versorgung<br />
- Erste methodische Maßnahmen nach der Versorgung<br />
- Eventuell notwendige Assistenz zur Etablierung des Kommunikationssystems<br />
im Alltag<br />
(In der Regel sind Assistenzmaßnahmen nach der Versorgung keine Leistung<br />
der GKV. An dieser Stelle müssen andere Träger der Sozialhilfe eintreten,<br />
z.B. nach SGBIX §26.)<br />
Alle prozessbegleitende Maßnahmen sollen durch fachlich kompetentes Personal<br />
durchgeführt werden und dürfen im Ergebnis nicht von ökonomischen Interessen<br />
geleitet werden.<br />
Indikationen :<br />
12
Änderungsvorschlag 4:<br />
Abrechnungspositionen Untergruppe ‚Beratung und Bedarfsermittlung’ (16.99.99.6001 -<br />
6099)<br />
Im Bereich Kommunikationshilfen erfordert der Versorgungsprozess in der Regel eine intensive<br />
Diagnostik, Beratung und Begleitung der Versicherten und deren personellen Umfeldes.<br />
Der Beratungsprozess erfordert wegen seiner sensiblen Struktur vom Versicherten ein hohes<br />
Maß an Vertrauen gegenüber der beratenden Institution, weswegen die Informationen anbieter-<br />
und kassenneutral erfolgen müssen, sachlich nur an die Vorgaben des SGB IX gebunden.<br />
Zur Einhaltung dieser Vorgaben sollen das geplante Qualitätsmanagement und die Schlichtungsstelle<br />
der BAG <strong>BKOM</strong> beitragen.<br />
Beschreibung der Produkte<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Produkt: Abrechnungsposition Beratung und Bedarfs-<br />
ermittlung (s. Anm. 4) 6001 - 6099<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Maßnahmen zur Prozessbegleitung<br />
abgerechnet werden.<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Beratung und Bedarfsermittlung<br />
- Vorgespräch<br />
- Vorbereitende Maßnahmen<br />
o Methodische Maßnahme nach Vorabinformationen erarbeiten<br />
o Wortschatz erfragen und organisieren<br />
o Ansteuerungshilfen vorbereiten<br />
o Hilfsmittel vorläufig konfigurieren<br />
- Beratungsgespräch durchführen<br />
- Versorgungskonzept erstellen<br />
Indikationen :<br />
13
Änderungsvorschlag 5:<br />
Abrechnungspositionen Untergruppe ‚Erarbeitung individueller Kommunikationsstrategien<br />
und methodische Unterweisung’ (16.99.99.6100 - 6199)<br />
Das enge Verständnis von ‚Hilfsmittel’ als ‚Gerät’ führt in der Praxis oft zur Vernachlässigung<br />
vom Einsatz personenbezogener Strategien zur Überwindung von Funktionsdefiziten. Mit geeigneten<br />
Unterweisungen der Klienten und des personellen Umfeldes und dem Einsatz nichttechnischer<br />
Hilfen (z.B. Kommunikationstafeln) lassen sich in vielen Fällen Versorgungen mit<br />
Geräten und die damit verbundenen Probleme vermeiden.<br />
Für Auswahl, Anpassung und Einübung der Kommunikationsstrategien benötigen die Versicherten<br />
und ihr personelles Umfeld zeitweise fachliche Unterstützung, die von entsprechend qualifiziertem<br />
Personal (Assistenten, Therapeuten) geliefert werden kann.<br />
Beschreibung der Produkte<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Produkt: Abrechnungsposition Erarbeitung individueller<br />
Kommunikationsstrategien und methodische<br />
Unterweisung (s. Anm. 5) 6100 - 6199<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können die Erarbeitung individueller<br />
Kommunikationsstrategien und methodische Einweisungen abgerechnet werden.<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Einweisungen in Kommunikationsstrategien<br />
- Erarbeitung individueller Kommunikationsstrategien<br />
- Methodische Unterweisung und Trainingsmaßnahmen mit Klienten und<br />
persönlichem Umfeld<br />
- Planung von Ansteuerungshilfen<br />
Indikationen :<br />
14
Änderungsvorschlag 6:<br />
Abrechnungsposition Untergruppe ‚Organisation, Begleitung und Überprüfung von Erprobung’<br />
(16.99.99.6200 - 6299)<br />
Die in der aktuellen Fassung der PG16 enthaltene Empfehlung<br />
„Die Kommunikationshilfe sollte zunächst zur Erprobung abgegeben werden, damit sich<br />
in der täglichen Anwendung zeigt, ob die Benutzung des Hilfsmittels beherrscht wird. Die<br />
Dauer der Erprobung ist vom Einzelfall abhängig.“<br />
wurde in den letzten Jahren weitgehend umgesetzt. Vernachlässigt wurde aus unserer Sicht<br />
aber die anbieterneutrale Überprüfung der Erprobungsergebnisse. Die Überprüfungen werden<br />
häufig den Lieferanten selbst überlassen und so die Gefahr von Fehlversorgungen gesteigert.<br />
Die meisten Geräte erfordern vor der Erprobung eine Vorbereitung, die vom personellen Umfeld<br />
des Versicherten geleistet werden muss, wenn nötig, mit Unterstützung durch qualifiziertes Personal.<br />
So erfordern viele Kommunikationshilfsmittel eine individuelle Anpassung etwa des<br />
Wortschatzes oder der Eingabe, um die reale Anwendung in der Erprobungzeit testen zu können.<br />
Soweit möglich sollen diese Vorbereitungen im Vorfeld der Geräteerprobung erfolgen.<br />
Für Versicherte, die eine speziell angepasste Eingabe (z.B. aus der PG02) benötigen, ist es oft<br />
sinnvoll, die Anpassung und das Training mit der Eingabe getrennt von der Erprobung der eigentlichen<br />
Kommunikationshilfe durchzuführen.<br />
Beschreibung der Produkte<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Produkt: Abrechnungsposition Organisation, Begleitung<br />
und Überprüfung von Erprobung (s. Anm. 6) 6200 - 6299<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Organisation, Begleitung<br />
und Überprüfung von Erprobungen abgerechnet werden.<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Erprobungen und Überprüfung der Erprobungen<br />
- Erprobungsziel definieren<br />
- Wortschatz für Erprobung organisieren<br />
- Nichttechnische Kommunikationshilfen erarbeiten<br />
- Kostenvoranschlag vom Leistungserbringer einholen<br />
- Kommunikationshilfsmittel konfigurieren<br />
- Ansteuerhilfen vorbereiten<br />
- Notwendige Einweisungen und Begleitmaßnahmen durchführen<br />
- Ergebnis der Erprobung überprüfen<br />
- Versorgungskonzept erstellen<br />
Indikationen :<br />
15
Änderungsvorschlag 7:<br />
Abrechnungsposition Untergruppe ‚Überprüfung der Versorgung und erste methodische<br />
Einweisungen nach der Versorgung’ (16.99.99.6300-6399)<br />
Die Beteiligung der Leistungserbringer endet in der Regel mit der Auslieferung und die technische<br />
Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels. In der Regel ist eine Überprüfung erforderlich,<br />
die sicher stellt, dass das gelieferte Hilfsmittel der zugesagten Versorgung entspricht.<br />
Im Bereich der PG16 gibt es aber nur relativ wenige Hilfsmittel, die nach der technischen Einweisung<br />
vom Versicherten angemessen und mit Aussicht auf Erfüllung der geforderten Nachhaltigkeit<br />
eingesetzt werden können.<br />
Deshalb muss bei Bedarf die technische Einweisung durch eine erste methodische Unterweisung<br />
erweitert werden.<br />
Bedarf und Finanzierung aller weiteren notwendigen Assistenzmaßnahmen sind im Einzelfall zu<br />
klären und mit dem zuständigen Kostenträger abzuklären.<br />
Beschreibung der Produkte<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Produkt: Abrechnungsposition für Überprüfung der Versorgung<br />
und erste methodische Einweisungen nach der<br />
Versorgung (s. Anm. 7) 6300 - 6399<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können die Überprüfung der Versorgung<br />
und erste methodische Einweisungen nach der Versorgung abgerechnet<br />
werden.<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Erprobungen und Überprüfung der Erprobungen<br />
- Versorgung nach Auslieferung und technischer Einweisung überprüfen<br />
- Erste methodische Maßnahmen zur Etablierung des Systems im Alltag<br />
o Einweisung des Klienten<br />
o Einweisung des personellen Umfeldes<br />
- Absprachen über weitere Kontakte<br />
Indikationen :<br />
16
Anm. 1: Hinweise auf Rechtsprechung<br />
(Die folgenden Anmerkungen sollten noch hinsichtlich der aktuellen Rechtssprechung überprüft<br />
werden!)<br />
- elementare Grundbedürfnisse<br />
An dieser Stelle sollte auf die Ausführungen zur ‚Erfüllung elementarer Grundbedürfnisse’<br />
im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände... vom 29.04.2003 verwiesen<br />
werden.<br />
- PCs als allgemeine Gebrauchsgegenstände<br />
Die Einordnung eines PCs unter allen Umständen als ‚Gebrauchsgegenstand des täglichen<br />
Bedarfs’, der von der Krankenkasse nicht zu finanzieren ist, erscheint unter mehreren<br />
Gesichtspunkten als ungerecht bzw. falsch:<br />
o In der Beratungspraxis begegnen uns auch Familien, die sich keinen PC anschaffen<br />
würden, wenn er nicht als Kommunikations- oder Schreibhilfe für einen<br />
Familienangehörigen benötigt werden würde.<br />
o Wir treffen auch auf Familien, die schon drei PCs besitzen und benutzen. Es ist<br />
nicht wirklich zu verstehen, dass der vierte PC auch noch dem ‚täglichen Bedarf’<br />
zuzuordnen ist.<br />
o Versorgungen mit geschlossenen Systemen sind in der Regel teuerer als zugerüstete<br />
PCs. Unter dem Gesichtspunkt ‚wirtschaftliche Versorgung’ sollten die<br />
Kassen vermehrt dazu übergehen, einen zugerüsteten PC zu akzeptieren, auch<br />
weil diese flexibler an Veränderungen bei den Versicherten angepasst werden<br />
können.<br />
Weiterhin sind die Verweise der Sozialgerichte auf den Umfang von Eigenbeteiligungen<br />
bei Gesamtanlagen, die handelsübliche PCs enthalten, zu berücksichtigen (vgl. SozR 3-<br />
2500 § 33 16 und 22).<br />
Die unabhängigen Beratungsstellen sind in der Lage, die Kostenträger bei<br />
o der Einordnung von PCs als Gebrauchsgegenstand,<br />
o der Zuordnung von privaten Eigenbeteiligungen und<br />
o der Abgrenzung zu anderen Kostenträgern (z.B. im Schulbereich)<br />
fachlich unterstützen.<br />
Anm. 2: Verschiedenes<br />
2.1 Mischversorgungen PG16 und PG02<br />
Von Händlerseite wird bemängelt, dass einige Krankenkassen verwaltungstechnische<br />
Probleme haben, dass bei Versorgungen von Kommunikationshilfsmitteln, die z.B. eine<br />
Eingabehilfe aus der PG02 erfordern, zwei Anträge auf Kostenübernahme gestellt werden<br />
müssen.<br />
Wir empfehlen, dass beide Anteile der Versorgung unter einem Antrag laufen können,<br />
sobald der Anteil der PG16 den Anteil der PG02 übersteigt.<br />
2.2 Keine Festlegung des Hilfsmittels in der Verordnung<br />
Die Verordnung durch den Kassenarzt erfolgt am Beginn oder in einem sehr frühen Stadium<br />
des Versorgungsprozesses. Für Qualität und Nachhaltigkeit der Versorgung mit<br />
Kommunikationshilfsmitten ist die Bestimmung der Hilfsmittelrichtlinie kontraproduktiv,<br />
da sie vom Kassenarzt in der Verordnung eine möglichst genaue Bezeichnung des<br />
Hilfsmittels – und damit die Vorwegnahme der Bedarfsermittlung – erwartet.<br />
17
Wir empfehlen, dass der Kassenarzt die Verordnung allgemein halten soll (z.B. Kommunikationshilfe<br />
oder Schreibhilfe) und sich auf die medizinische Diagnose und auszugleichende<br />
Funktionseinschränkungen konzentriert, auf deren Grundlage die Bedarfsermittlung<br />
erfolgen soll.<br />
2.3 Änderung des ermittelten Hilfsmittels durch Sachbearbeiter der Kassen nur<br />
mit überprüfbarer Begründung<br />
Händler berichten, dass in letzter Zeit von Sachbearbeitern einiger Krankenkassen vermehrt<br />
- selbst ausführlich begründete - Anträge dahingehend verändert werden, dass<br />
die ausgewählten Kommunikationshilfen durch Geräte anderer Untergruppen der PG16<br />
ersetzt werden.<br />
Die Auswahl von Kommunikationshilfen erfordert die Berücksichtung so vielfältiger Aspekte,<br />
dass eine Entscheidung ‚vom Schreibtisch aus’ nicht oder nur in den seltensten<br />
Fällen zu einer akzeptablen und nachhaltigen Lösung führen kann, selbst bei Berücksichtigung<br />
der Indikationen der einzelnen Untergruppen.<br />
Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände sollte klarstellen, wie die Untergruppen zu<br />
handhaben sind und dass Änderungen gegenüber dem Antrag schriftlich begründet<br />
werden müssen.<br />
2.4 Zugriff auf Rücklaufgeräte für den Wiedereinsatz besser regeln<br />
Durch die Rückgabepflicht nicht mehr benötigter Hilfsmittel steht den Krankenkassen ein<br />
Pool von Kommunikationshilfsmitteln zur Verfügung. Verwaltet werden diese Rücklaufgeräte<br />
in unterschiedlicher Weise, von den Kassen selbst oder den Lieferanten.<br />
Nach unseren Erfahrungen ist der Wiederseinsatz der Geräte nicht ausreichend geregelt.<br />
Mit verbesserten Regelungen stünde für die Kassen hier ein Einsparungspotential<br />
zu Verfügung:<br />
- Die Rate des Wiedereinsatzes kann durch eine Datenbank erhöht werden, wenn<br />
auch die Beratungsstellen darauf Zugriff haben. Dadurch können Lieferanten<br />
gezielt angehalten werden, Geräte zur Wiederverwendung bereitzustellen.<br />
- Vor der Ausgliederung von Rücklaufgeräten sollte überprüft werden, ob sie noch<br />
für den Erprobungsvorgang geeignet sind. Erprobungen können auch mit älteren<br />
Geräten erfolgen, sofern die Funktionen, die es zu überprüfen gilt, darin vorhanden<br />
sind.<br />
- Für die Krankenkassen würden sich dadurch die Kosten für die Durchführung<br />
der Erprobung stark verringern. Die Haftungspflicht für Schäden, die während<br />
der Erprobungszeit an den Geräten auftreten, wäre dadurch ebenfalls geklärt.<br />
- Die Händler hätten nicht mehr das Problem, nach erfolgter Erprobung ein ‚gebrauchtes’<br />
Gerät im Lager zu haben, bei dem kein voller Wertausgleich durch<br />
die Erprobungsgebühr erfolgt ist.<br />
- Den Beratungsstellen würden Geräte für die kostenfreie Ausleihe zur Verfügung<br />
stehen, mit denen sie den Versorgungsprozess ohne großen bürokratischen<br />
Aufwand flexibler begleiten könnten.<br />
Zu Berücksichtigen sind an dieser Stelle allerdings die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes<br />
(MPG) hinsichtlich Betriebssicherheit der Hilfsmittel. Eventuell müssten Beratungsstellen<br />
die erforderlichen Schulungen der Hersteller absolvieren, um den Wiedereinsatz<br />
der Geräte selbst abzusichern zu können.<br />
18
GRUPPE 16 Entwurf: J.-M. Lindemann/BAG <strong>BKOM</strong> 17.09.2006<br />
Gliederung der Produktgruppe<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16<br />
Anwendungsort:<br />
99. Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze<br />
16.99.01. Tafeln/Symbolsammlungen mit Symbolen und/oder Worten<br />
- Einfache Tafeln/Symbolsammlungen mit Symbolen<br />
und/oder Worten 0001 – 0999<br />
- Elektrische Tafeln/Symbolsammlungen mit Symbolen<br />
und/oder Worten 1000 – 1999<br />
16.99.02. Geschlossene Anlagen mit Sicht- und/oder Druckausgabe<br />
- Geschlossene Anlagen (Symboleingabe) 0001 – 0999<br />
- Geschlossene Anlagen (Schrifteingabe) 1000 – 1999<br />
- Geschlossene Anlagen (Symbol- und Schrifteingabe) 2000 – 2999<br />
16.99.03. Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe<br />
- Geschlossene Anlagen (Symboleingabe) 0001 – 0999<br />
- Geschlossene Anlagen (Schrifteingabe) 1000 – 1999<br />
- Geschlossene Anlagen (Symbol- und Schrifteingabe) 2000 – 2999<br />
- Geschlossene Anlagen (Symbol- und/oder Schrift-<br />
eingabe) mit speziell integrierter Ansteuerung (s. Ändv. 1) 3000 – 3999<br />
16.99.04. Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe und Sicht- und/oder<br />
Druckausgabe<br />
- Geschlossene Anlagen (Symboleingabe) 0001 – 0999<br />
- Geschlossene Anlagen (Schrifteingabe) 1000 – 1999<br />
- Geschlossene Anlagen (Symbol- und Schrifteingabe) 2000 – 2999<br />
16.99.05. Behinderungsgerechte Hardware zur Eingabeunterstützung<br />
- Sonstige behinderungsgerechte Tastaturen 0001 – 0999<br />
- Großfeldtastatur 1000 – 1999<br />
- Kleinfeldtastatur 2000 – 2999<br />
- Displaytastatur 3000 – 3999<br />
- Behinderungsgerechte Maus 4000 – 4999<br />
- Behinderungsgerechte Hardware zur<br />
Eingabeunterstützung 5000 – 5999<br />
16.99.06. Behinderungsgerechte Software für Kommunikationsgeräte<br />
19
- Software zur Anwendung von Symbolen/<br />
Symbolsammlungen 0001 – 0999<br />
- Software zur Modifikation von Normaltastaturen 1000 – 1999<br />
- Software zur Eingabeunterstützung durch spezielle<br />
Bedienelemente 2000 – 2999<br />
- Sonstige behinderungsgerechte Software 3000 – 3999<br />
16.99.07. Behinderungsgerechte Hardware zur Ausgabeunterstützung<br />
(Sprachausgabe)<br />
- Sprachausgabe mit natürlicher Sprache 0001 – 0999<br />
- Sprachausgabe mit synthetischer Sprache 1000 – 1999<br />
16.99.08. Geräte zur Kommunikationsunterstützung<br />
- Geräte zur Kommunikationsunterstützung mit<br />
taktiler Ausgabe 0001 – 0999<br />
- Geräte zur Unterstützung in der Kommunikations-<br />
anbahnung (s. Ändv. 2) 1000 - 1999<br />
16.99.09. Signalanlagen für Gehörlose<br />
- Signalsender 0001 – 0999<br />
- Signalempfänger mit taktiler Ausgabe 1000 – 1999<br />
- Signalempfänger mit optischer Ausgabe 2000 – 2999<br />
- Blitz- und Vibrationswecker 3000 – 3999<br />
- Ausgabegeräte ohne Empfangsteil 4000 – 4999<br />
16.99.99. Abrechnungspositionen<br />
- Abrechnungsposition für Zubehör 0001 – 0999<br />
- Abrechnungsposition (leer) 1000 – 1999<br />
- Abrechnungsposition (leer) 2000 – 2999<br />
- Abrechnungspositionsnummer für Reparaturen 3000 – 3999<br />
- Abrechnungspositionsnummer für Wartungen 4000 – 4999<br />
- Abrechnungspositionsnummer für Einweisungen 5000 – 5999<br />
- Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung (s. Ändv. 3) 6000 – 6999<br />
Querverweis:<br />
Spezielle Bedienelemente (wie z.B. Taster, Sensoren, Spracherkennung etc.)<br />
und Führungsschablonen für Tastaturen:<br />
siehe PG 02 „Adaptationshilfen“ (s. Anm. 2.1)<br />
Blindenlesesysteme siehe PG 07 „Blindenhilfsmittel“<br />
Sprachverstärker, Stimmersatzhilfen und elektronische Sprechhilfen<br />
siehe PG 27 „Sprechhilfen“<br />
Hörgeräte siehe PG 13 „Hörhilfen“<br />
Sehhilfen, elektronische Bildschirmlesegeräte<br />
siehe PG 25 „Sehhilfen“<br />
20
Definition und Indikationsbereich der Produktgruppe<br />
Definition: Inhaltsübersicht<br />
1. Begriffsbestimmung und Einsatz von Kommunikationshilfen<br />
2. Versorgung mit Kommunikationshilfen<br />
2.1. Allgemeine Kriterien zur Versorgung mit Kommunikationshilfen<br />
2.2. Berücksichtigung elementarer Grundbedürfnisse bei der Versorgung mit<br />
Kommunikationshilfen<br />
2.3. Versorgungsarten<br />
2.3.1. Kommunikationsstrategien/ (s. Ändv. 5)Tafeln/Symbolsammlungen<br />
mit Symbolen und/oder Worten<br />
2.3.2. Kommunikationsgeräte mit Schriftausgabe (Sicht- und/oder Druckausgabe)<br />
2.3.3. Kommunikationsgeräte mit Sprachausgabe<br />
2.3.4. Kommunikationsgeräte mit Schrift- und Sprachausgabe (Sicht-<br />
und/oder Druckausgabe)<br />
2.3.5. Behinderungsgerechtes Computerzubehör<br />
2.3.6. Geräte zur Kommunikationsunterstützung mit taktiler Ausgabe<br />
2.3.7. Signalanlagen<br />
2.3.8. Kommunikationsanbahnung (s. Ändv. 2)<br />
2.3.9. Maßnahmen zur Prozessbegleitung (s. Ändv. 3 bis 6)<br />
3. Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
3.1. Abgrenzung zu anderen Sozialleistungsträgern<br />
3.2. Leistungspflicht für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht<br />
3.3. Ausstattung<br />
21
3.4. Schreibtelefone<br />
3.5. Abgrenzung zu Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens<br />
3.6. Verbrauchsmaterial<br />
22
1. Begriffsbestimmung und Einsatz von Kommunikationshilfen<br />
Im allgemeinen Sprachgebrauch fallen unter den Begriff "Kommunikation" alle<br />
Prozesse der Nachrichten- bzw. Informationsübertragung zwischen Lebewesen<br />
und/oder technischen Einrichtungen durch unterschiedliche Arten von Zeichen.<br />
In der interpersonalen Kommunikation können die übertragenen Zeichen beispielsweise<br />
sprachlicher, aber auch gestischer, mimischer oder bildhafter Natur<br />
sein. Folgende Funktionen sind daher u. a. von Bedeutung:<br />
- das Sehen<br />
- das Hören<br />
- das Sprechen<br />
- das Schreiben<br />
- das Fühlen<br />
Funktionsdefizite in einem oder mehreren dieser Bereiche können durch geeignete<br />
Strategien und (s. Ändv. 5) Hilfsmittel kompensiert werden. Dabei entsprechen<br />
die eingesetzten Hilfsmittel nicht immer unbedingt der Wirkungsweise der<br />
natürlichen Körperfunktion. Kommunikationshilfen im Sinne der Produktgruppe<br />
16 sind ausschließlich Gegenstände, Strategien und personelle Hilfen (s. Ändv.<br />
5), die die direkte lautsprachliche und/oder schriftliche Mitteilungsmöglichkeit und<br />
die Einflussnahme auf das Lebensumfeld (s. Ändv. 2) eines Menschen unterstützen<br />
bzw. erst ermöglichen. Ferner zählen dazu Produkte, die aufgrund fehlender<br />
Hörfähigkeit benötigt werden, dieses Defizit jedoch nur indirekt ausgleichen.<br />
Dem gemäß gehören zu den Kommunikationshilfen:<br />
a) Kommunikationsstrategien/ (s. Ändv. 5)Tafeln/Symbolsammlungen mit Symbolen<br />
und/oder Worten<br />
b) Kommunikationsgeräte mit Schriftausgabe (Sicht- und/oder Druckausgabe)<br />
c) Kommunikationsgeräte mit Sprachausgabe<br />
d) Kommunikationsgeräte mit Schrift- und Sprachausgabe (Sicht- und/oder<br />
Druckausgabe)<br />
e) Behinderungsgerechtes Computerzubehör<br />
- Behinderungsgerechte Tastaturen/Maus<br />
- Behinderungsgerechte Software<br />
- Einheit zur Sprachausgabe<br />
f) Geräte zur Kommunikationsunterstützung mit taktiler Ausgabe<br />
g) Signalanlagen für Gehörlose<br />
h) Kommunikationsanbahnung (s. Ändv. 2)<br />
i) Maßnahmen zur Prozessbegleitung (s. Ändv. 3 bis 6)<br />
Die Auswahl der in Frage kommenden Kommunikationshilfe hängt wesentlich<br />
davon ab, ob der Versicherte<br />
- nicht lautsprachlich oder<br />
- nicht schriftlich oder<br />
23
- weder lautsprachlich noch schriftlich<br />
ausreichend kommunizieren oder sein persönliches Umfeld nicht beeinflussen (s.<br />
Ändv. 2) kann. Ferner kommen bestimmte Versorgungsformen in Betracht, wenn<br />
er keine akustischen Signale wahrnehmen kann. Das Ziel einer jeden Versorgung<br />
besteht darin, einen weitgehenden Funktionsausgleich herbeizuführen.<br />
Bei Kommunikationsgeräten mit Schrift- und/oder Sprachausgabe handelt es sich<br />
um geschlossene Anlagen, d.h. sie bestehen aus einer festen Einheit. Alternativ<br />
können auch vorhandene Personalcomputer (PCs) mit Zusatzkomponenten so<br />
ausgestattet werden, dass sie die Funktion von Kommunikationshilfen erfüllen.<br />
Die behinderungsgerechte Erweiterung kann zu Lasten der GKV verordnet werden.<br />
Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den geschlossenen Systemen.<br />
Die Auswahl der Versorgungsart (geschlossene Anlage oder behinderungsgerechte<br />
PC-Erweiterung) obliegt - insbesondere vor dem Hintergrund von<br />
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen - der Krankenkasse. Zur Abgrenzung von<br />
Gebrauchsgegenständen (PCs) wird auf Abschnitt 3.5 verwiesen.<br />
2. Versorgung mit Kommunikationshilfen<br />
2.1. Allgemeine Kriterien zur Versorgung mit Kommunikationshilfen<br />
Bei der Beurteilung, inwieweit mit einer Kommunikationshilfe die krankheits- oder<br />
behinderungsbedingte Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit ausgeglichen<br />
werden kann, sind in jedem Einzelfall vom verordnenden Arzt vor allem folgende<br />
Kriterien zu berücksichtigen:<br />
- der unter medizinischen Gesichtspunkten erzielbare Funktionsausgleich<br />
- der tatsächlich erzielte Gebrauchsvorteil und die Einsatzmöglichkeiten<br />
- der Lebensbereich des Versicherten<br />
- die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie die zur Erfüllung der<br />
elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Lebens notwendigen Kommunikationsbedürfnisse<br />
des Versicherten<br />
Das Ausmaß des Funktionsdefizits bzw. des Restleistungsvermögens, das ärztlicherseits<br />
sorgfältig festgestellt werden muss, bestimmt wesentlich Art und Umfang<br />
der Hilfsmittelausstattung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV).<br />
Der Einsatz von Kommunikationshilfen darf nicht dazu führen, dass die spontane<br />
und direkte zwischenmenschliche Kommunikation, die ggf. aufgrund des Restleistungsvermögens<br />
des Versicherten ermöglicht wird, vernachlässigt oder sogar<br />
unterdrückt wird.<br />
Die Aufgabe der Krankenkasse besteht darin, ggf unter Einbeziehung des Medizinischen<br />
Dienstes der Krankenkassen (MDK), von entsprechend qualifizierten<br />
Ärzten oder Fachdiensten (z.B. anbieterneutrale Beratungsstellen) s. Ändv. 3<br />
und 4) nach der ärztlichen Verordnung zu prüfen, welches Hilfsmittel unter Beachtung<br />
der individuellen Verhältnisse und des Grundsatzes der Notwendigkeit<br />
und Wirtschaftlichkeit für den Versicherten in Frage kommen kann.<br />
Bei der Auswahl des Hilfsmittels ist auch zu berücksichtigen, welche Kommunikationshilfen<br />
der Versicherte bereits nutzt bzw. genutzt hat, welche Akzeptanz vorlag<br />
und welche Erfolge er damit erzielt. Im allgemeinen benötigt der Versicherte -<br />
24
insbesondere bei aufwendigen Systemen - eine ausführliche Einweisung in den<br />
Gebrauch des Hilfsmittels bzw. anfänglich eine Betreuung bei der Nutzung des<br />
Gerätes. Die Kommunikationshilfe sollte zunächst zur Erprobung (s. Ändv. 6)<br />
abgegeben werden, damit sich in der täglichen Anwendung zeigt, ob die Benutzung<br />
des Hilfsmittels beherrscht wird. Die Dauer der Erprobung ist vom Einzelfall<br />
abhängig.<br />
Entsprechende Hinweise sind den Produktartbeschreibungen zu entnehmen.<br />
Nach der Erprobung wird über eine endgültige Kostenübernahme - ggf. unter<br />
Einbeziehung des MDK - entschieden.<br />
Bei jeder Versorgung ist zu prüfen, welchen Gebrauchsvorteil der Behinderte mit<br />
dem beantragten Hilfsmittel im Einzelfall erzielt. Darüber hinaus ist festzustellen,<br />
ob und inwieweit das Produkt aufgrund seiner Beschaffenheit (technischen Möglichkeiten)<br />
auch für Aufgabenerfüllungen herangezogen werden kann, die über<br />
die eigentliche Zielvorstellung - der Ermöglichung der Kommunikation - hinausgehen<br />
(z.B. konventionelle Textverarbeitung). In diesem Fall erstreckt sich die<br />
Kostenübernahme der GKV lediglich auf den behinderungsbedingten Mehraufwand<br />
(weitere Ausführungen dazu unter Ziffer 3.5.).<br />
Um dem Wesen von Kommunikation entsprechen zu können, ist die ständige<br />
räumliche und zeitliche Verfügbarkeit der Kommunikationshilfe sinnvoll. Ein<br />
transportables Hilfsmittel kann angebrachter sein als ein stationäres. Die Entscheidung<br />
über eine mögliche Positionierung und Geräteauswahl ist aber auch<br />
sehr stark von den motorischen Fähigkeiten des Anwenders abhängig.<br />
Der Versorgungsanspruch auf eine Kommunikationshilfe zu Lasten der GKV beschränkt<br />
sich grundsätzlich auf die Ausstattung in einfacher Stückzahl - d.h. mit<br />
einem typengleichen Gerät (vgl. Abschnitt 3.3). Für die Versorgung von Kindern<br />
bis zum Ende der Schulpflicht gelten Ausnahmen (vgl. Abschnitt 3.2).<br />
2.2. Berücksichtigung elementarer Grundbedürfnisse bei der Versorgung mit<br />
Kommunikationshilfen<br />
Die Rechtsentwicklung und die Rechtsprechung haben dazu geführt, dass auch<br />
solche Produkte im krankenversicherungs-rechtlichen Sinne zu den Hilfsmitteln<br />
gehören, die über die engere medizinische Zielsetzung des unmittelbaren Ausgleichs<br />
der Behinderung bzw. der Behebung des Funktionsdefizits und der Sicherung<br />
des Behandlungserfolgs hinaus erforderlich sind, um die elementaren<br />
Grundbedürfnisse eines Menschen zu befriedigen (vgl. hierzu vor allem Urteile<br />
des Bundessozialgerichts [BSG] vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87, USK 9005 und<br />
vom 12.10.1988 - 3/8 RK 36/87, USK 8890). Die Rechtsprechung des BSG lässt<br />
allgemein verbindliche Aussagen über die Versorgung mit Hilfsmitteln, die der<br />
Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse dienen, nicht zu. (s. Anm. 1) Vielmehr<br />
hat die Krankenkasse bei der Entscheidungsfindung die konkreten Gesamtumstände<br />
im Einzelfall sorgfältig zu ermitteln, um diese dann bewerten zu<br />
können. Dabei hat das BSG das gesamte soziale Umfeld und auch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen<br />
mit Blick auf das "spezielle Hilfsmittel" und die alternativen<br />
Möglichkeiten zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse - etwa auch durch<br />
mögliche Hilfeleistungen von Bezugspersonen - in die Gesamtbeurteilung mit<br />
einbezogen. Dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht<br />
es, wenn Umfang und Notwendigkeit des - teilweisen - Ausgleichs und die entstehenden<br />
Kosten in keinem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BSG-Urteil<br />
vom 16.12.1987 - 11a RK 1/86, USK 87147). (s. Anm. 1)<br />
25
2.3. Versorgungsarten<br />
2.3.1. Kommunikationsstrategien/(s. Ändv. 5)Tafeln/Symbolsammlungen mit<br />
Symbolen und/oder Worten<br />
Behinderten mit fehlender Sprechfähigkeit dienen Tafeln bzw. Symbolsammlungen<br />
mit Symbolen und/oder Worten als einfache Kommunikationshilfe, die als<br />
wenig aufwendige Tafeln bis hin zu umfangreichen Symbolsammlungen (z.B.<br />
Bliss-Bücher) zur Verfügung stehen. Sie ermöglichen eine direkte spontane<br />
Kommunikation, wobei der Gesprächspartner aktiv in den Kommunikationsprozess<br />
einbezogen wird, da er die Mitteilung aus dem Inhalt der einzelnen Felder<br />
bzw. Feldkombinationen erschließen muss. Der Behinderte deutet auf das Feld<br />
mit der gewünschten Aussage. Um auf diese Weise eine effektive Kommunikation<br />
zu erzielen, muss er z.B. gezielte Bewegungen durchführen können.<br />
Ist er dazu aufgrund ausgeprägter motorischer Beeinträchtigungen nicht in der<br />
Lage, stehen elektrisch betriebene Tafeln zur Verfügung, die durch behinderungsgerechte<br />
Bedienelemente ansteuerbar sind (zu Software zur Anwendung<br />
von Symbolen/Symbolsammlungen vgl. Abschnitt 2.3.4.).<br />
Es ist u.a. auch über sogenanntes "Partnerscanning" - hierbei zeigt der Kommunikationspartner<br />
auf entsprechende Felder der Symboltafel und der Behinderte<br />
betätigt durch ein vorher vereinbartes Zeichen, wie z.B. Augenzwinkern, - möglich,<br />
ohne elektrisch betriebene Tafeln zu kommunizieren.<br />
Die Art und Weise, den individuellen Wortschatz eines behinderten Menschen zu<br />
ermitteln, ihn systematisch zu organisieren und den Zugriff darauf zu optimieren,<br />
ist in mehr oder weniger komplexen Strategien systematisiert. Mit der Vermittlung<br />
(Einweisung und Training) solcher Strategien können unter Umständen Versorgen<br />
mit technischen Geräten vermieden werden.<br />
2.3.2. Kommunikationsgeräte mit Schriftausgabe (Sicht- und/oder Druckausgabe)<br />
Behinderten mit fehlender Sprech- und Schreibfähigkeit stehen Kommunikationshilfen<br />
zur Verfügung. Kommunikationsgeräte mit Schriftausgabe ermöglichen<br />
eine differenzierte Kommunikation. Über behinderungsgerechte Bedienelemente<br />
- beispielsweise speziell adaptierbare Tastaturen - können Nachrichten eingegeben<br />
werden und die Worte ausgedruckt oder über ein Display als schriftliche Mitteilung<br />
ausgegeben werden. Die gleichzeitige Ausstattung mit einem Sprachausgabegerät<br />
zu Lasten der GKV kommt nicht in Betracht. (Ausnahme für Kinder bis<br />
zum Ende der Schulpflicht siehe Abschnitt 3.2). Bei externen, handelsüblichen<br />
Druckern handelt es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Diese<br />
fallen nicht in die Leistungspflicht der GKV (siehe Abschnitt 3.5).<br />
2.3.3. Kommunikationsgeräte mit Sprachausgabe<br />
Behinderten mit fehlender Sprech- und Schreibfähigkeit oder allein mit fehlender<br />
Sprechfähigkeit stehen Geräte mit natürlicher oder synthetischer Sprachausgabe<br />
zur Verfügung, die über behinderungsgerechte Bedienelemente, z.B. speziell adaptierbare<br />
Tastaturen, bedient werden. Diese Sprachbausgabe kann im eigentlichen<br />
Gerät intern z.B. als Steckkarte oder als externes Gerät, welches z.B. über<br />
Steckverbindungen angeschlossen wird, ausgeführt sein.<br />
26
Sprachausgabegeräte mit natürlicher Sprache können für Behinderte, für die die<br />
Stimmlage bedeutend ist, sinnvoll sein (z.B. Ausgabe des Gespeicherten in Kinderstimme).<br />
Geräte mit synthetischer Sprachausgabe ermöglichen eine umfassendere<br />
Sprachausgabe als Geräte mit natürlicher Sprachausgabe und sind insbesondere<br />
für Versicherte geeignet, die sich differenziert ausdrücken können und möchten.<br />
Der Vorteil von Sprachausgabegeräten liegt darin, dass der Behinderte eine Person<br />
oder gleichzeitig mehrere Personen aus einiger Entfernung direkt "ansprechen"<br />
kann. Weiterhin kann er auch mit Personen, die nicht lesen können (z.B.<br />
Kleinkindern) bzw. die Symbolsprache nicht beherrschen, kommunizieren. Die<br />
gleichzeitige Ausstattung mit einem Schriftausgabegerät zu Lasten der GKV<br />
kommt nicht in Betracht. (Ausnahme für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht<br />
siehe Abschnitt 3.2)<br />
2.3.4. Kommunikationsgeräte mit Schrift- und Sprachausgabe<br />
Behinderten mit fehlender Sprach- und Schreibfähigkeit stehen Geräte mit natürlicher<br />
und/oder synthetischer Sprachausgabe und zusätzlicher Schriftausgabe<br />
zur Verfügung, die über behinderungsgerechte Bedienelemente, z.B. speziell adaptierbare<br />
Tastaturen, bedient werden.<br />
Eine Versorgung mit Kombinationsgeräten mit Schrift- und Sprachausgabe zu<br />
Lasten der GKV kann für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht mit fehlender oder<br />
unzureichender Schreib- und Sprachfähigkeit in Betracht kommen.<br />
2.3.5. Behinderungsgerechtes Computerzubehör<br />
Anstelle der vorstehend beschriebenen Kommunikationshilfen kann ein handelsüblicher<br />
Computer (PC) beispielsweise mit Hilfe von behinderungsgerechten Tastaturen,<br />
spezieller Software und Zusatzgeräten (z.B. Sprachausgabegeräte) behinderungsgerecht<br />
ergänzt werden und erhält damit die Funktionen einer Kommunikationshilfe.<br />
Allerdings fällt nur die behinderungsgerechte Erweiterung in die<br />
Leistungspflicht der GKV (weitere Ausführungen hierzu unter Ziffer 3.5.).<br />
Mit spezieller behinderungsgerechter Software zur Anwendung von Symbolen<br />
können z.B. Bilder oder Symbole auf dem Bildschirm ausgewählt und von dem<br />
Gesprächspartner als Mitteilung erkannt werden. Die Mitteilung kann z.B. über<br />
eine Sprachausgabe oder einen Drucker ausgegeben werden.<br />
Die Software ist an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Behinderten<br />
anpassbar.<br />
Computersoftware, die als supplementäre Form einer Therapie (z.B. logopädische<br />
Therapie) eingesetzt wird, ist kein Hilfsmittel im Sinne der PG16 der GKV.<br />
2.3.6. Geräte zur Kommunikationsunterstützung mit taktiler Ausgabe<br />
27
Die Geräte dienen Behinderten mit Taubheit bzw. mit an Taubheit grenzender<br />
Schwerhörigkeit sowie schwerhörigen Personen, bei denen trotz optimaler Hörgeräteversorgung<br />
kein positives Ergebnis erzielt werden kann.<br />
Die Geräte setzen Schallereignisse jeder Art (z.B. Sprache) in fühlbare Vibrationen<br />
um und übertragen diese auf die Haut. Unterschiedliche Geräuschfrequenzen<br />
werden dabei in unterschiedliche Vibrationsfrequenzen umgesetzt. Die Lautstärke<br />
wird durch die Intensität der Vibration kenntlich gemacht.<br />
2.3.7. Signalanlagen<br />
Zu dieser gesondert zu behandelnden Gruppe von Kommunikationshilfen zählen<br />
Geräte, die es tauben Personen oder solchen mit an Taubheit grenzender<br />
Schwerhörigkeit ermöglichen, Signale zu erkennen, die üblicherweise akustisch<br />
ausgegeben werden und für sie nicht wahrnehmbar sind. Zu diesem Zweck wandeln<br />
spezielle Signalanlagen Signale, wie beispielsweise das Klingeln/Läuten einer<br />
Türglocke bzw. eines Weckers oder das Schreien eines Babys, in optische<br />
(z.B. Lichtblitze) oder taktile (z.B. Vibration) Signale um.<br />
Bei Blitz- und Vibrationsweckern ist nur der behinderungsgerechte Mehraufwand<br />
eine Leistung der GKV.<br />
2.3.8. Kommunikationsanbahnung (s. Ändv. 2)<br />
2.3.9. Maßnahmen zur Prozessbegleitung (s. Ändv. 3 bis 6)<br />
3. Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
3.1. Abgrenzung zu anderen Sozialleistungsträgern<br />
Hilfsmittel, die nur die Folgen einer Behinderung in besonderen Lebensbereichen<br />
auszugleichen vermögen (z.B. in bezug auf den Beruf) und nicht zur Realisierung<br />
von elementaren Grundbedürfnissen erforderlich sind, fallen nicht in den Leistungsbereich<br />
der GKV. Ggf. fallen diese in den Zuständigkeitsbereich anderer<br />
Sozialleistungsträger (z.B. Bundesanstalt für Arbeit, Sozialhilfeträger). Unterstützung<br />
bei Abgrenzung der Zuständigkeit kann bei unabhängigen Beratungsstellen<br />
eingeholt werden (s. Ändv. 4)<br />
Die Förderung von Legasthenikern fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der<br />
GKV. Folglich zählen auch Lediglich therapieunterstützende Kommunikationshilfen,<br />
die können in diesem Zusammenhang auf Zeit abgegeben werden, nicht in<br />
die Leistungspflicht der GKV.<br />
3.2. Leistungspflicht für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht<br />
Das Erlernen des Schreibens bzw. die Befähigung dazu stellt ein elementares<br />
Grundbedürfnis dar. Für ein Kind gehört es zur normalen Lebensführung, im<br />
Rahmen der bestehenden Schulpflicht die Schule zu besuchen und am Unterricht<br />
teilzunehmen. Ist es dazu aufgrund seiner behinderungsbedingten unzureichenden<br />
oder fehlenden Kommunikationsfähigkeit nicht in der Lage und kann<br />
28
diese durch eine Kommunikationshilfe ausgeglichen werden, so kommt eine<br />
Hilfsmittelgewährung in Betracht.<br />
Die Leistungspflicht der GKV ist allerdings nicht gegeben, wenn derartige Hilfsmittel<br />
allein in besonderen Einrichtungen (z.B. Behindertenschulen) oder in der<br />
Regelschule zum Einsatz kommen und von einer Vielzahl von Schülern mit<br />
gleichartiger Behinderung genutzt werden können. In diesen Fällen sind die Geräte<br />
Bestandteil der auf die Behinderung speziell ausgerichteten schulischen<br />
Ausbildung und Ausstattungsgegenstand der (Sonder-)Schule.<br />
Bei Kindern bis maximal zum Ende der Schulpflicht entsteht der Versorgungsanspruch<br />
auf ein Kommunikationsgerät mit Sprach- und/oder Schriftausgabe zu<br />
Lasten der GKV bereits bei alleinigem Verlust der Schreib- oder Sprachfähigkeit.<br />
Ist die Versorgung mit einem transportablen Gerät nicht zumutbar, können auch<br />
zwei Geräte zu Lasten der GKV verordnet werden. Entsprechend ist auch die<br />
Ausstattung mit zwei Kombinationsgeräten, die jeweils über eine Schrift- und<br />
Sprachausgabe verfügen, bei fehlender oder unzureichender Schreib- und<br />
Sprachfähigkeit möglich.<br />
Die Erweiterung der bereits im häuslichen Bereich eingesetzten Kommunikationshilfen<br />
um die ggf. in der Schule eingesetzte spezielle pädagogische Soft- und<br />
Hardware ist keine Leistung der GKV.<br />
3.3. Ausstattung<br />
Die Leistungspflicht der GKV umfasst die Ausstattung mit einer typengleichen<br />
Kommunikationshilfe, auch wenn die Einsatzorte wechseln. Eine Mehrfachausstattung<br />
scheidet deshalb aus. Für die Versorgung von Kindern bis zum Ende der<br />
Schulpflicht gelten Ausnahmen (vgl. Abschnitt 3.2).<br />
Ein Anspruch auf die Neuversorgung mit einer Kommunikationshilfe besteht nicht<br />
allein deshalb, weil gerätetechnische Fortentwicklungen angeboten werden. Dies<br />
gilt entsprechend für herstellerseits angebotene Updates von Software. Ergänzende,<br />
weitergehende Ausstattungen können aber möglich sein, wenn eine kognitive<br />
Entwicklung des Versicherten dies erfordert (z.B. erweiterte Symbolsammlungen).<br />
Übersicht über die Versorgungsmöglichkeiten mit Schrift- und Sprachausgabesystemen:<br />
__________________________________________________________<br />
ERWACHSENER - lautsprachliche Kommunikation gestört<br />
- schriftliche Kommunikation möglich<br />
---------------------------------------------------------------------------------------<br />
Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />
- Einweisung in Kommunikationsstrategien<br />
- Kompaktgerät mit Sprachausgabe<br />
- Behinderungsgerechte Erweiterung eines<br />
vorhandenen PCs mit einer Sprachausgabe<br />
und Eingabehilfen<br />
___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
ERWACHSENER - lautsprachliche Kommunikation möglich<br />
29
- schriftliche Kommunikation gestört<br />
----------------------------------------------------------------------------------------<br />
Mögliche Leistung: - keine behinderungsgerechte Zurüstung von PC<br />
___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
ERWACHSENER - lautsprachliche Kommunikation gestört<br />
- schriftliche Kommunikation gestört<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------<br />
Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />
- Einweisung in Kommunikationsstrategien<br />
- Kompaktgerät mit Sprachausgabe<br />
- Kompaktgerät mit Schriftausgabe<br />
- Behinderungsgerechte Erweiterung eines<br />
vorhandenen PCs mit einer Sprachausgabe<br />
und Eingabehilfen<br />
___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
KINDER B. Z. ENDE - lautsprachliche Kommunikation gestört<br />
DER SCHULPFLICHT - schriftliche Kommunikation möglich<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------<br />
Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />
- Einweisung in Kommunikationsstrategien<br />
- Kompaktgerät mit Sprachausgabe<br />
- Behinderungsgerechte Erweiterung eines<br />
vorhandenen PCs mit einer Sprachausgabe<br />
und Eingabehilfen<br />
Besonderheit: - Möglichkeit der Ausstattung mit einer typen-<br />
gleichen Kommunikationshilfe für den häus-<br />
lichen und den schulischen Bereich zu Lasten<br />
der GKV<br />
___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
KINDER B. Z. ENDE - lautsprachliche Kommunikation möglich<br />
DER SCHULPFLICHT - schriftliche Kommunikation gestört<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------<br />
Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />
- Kompaktgerät mit Schriftausgabe<br />
- Behinderungsgerechte Erweiterung eines<br />
vorhandenen PCs mit Eingabehilfen<br />
Besonderheit: - Möglichkeit der Ausstattung mit einer typengleichen<br />
Kommunikationshilfe für den häuslichen und den<br />
schulischen Bereich zu Lasten der GKV<br />
___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
KINDER B. Z. ENDE - lautsprachliche Kommunikation gestört<br />
DER SCHULPFLICHT - schriftliche Kommunikation gestört<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------<br />
Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />
- Einweisung in Kommunikationsstrategien<br />
- Kompaktgerät mit Schriftausgabe und/oder<br />
mit Sprachausgabe<br />
- Kompaktgerät mit Schrift- und Sprachausgabe<br />
(Kombinationsgerät)<br />
30
- Behinderungsgerechte Erweiterung eines vor-<br />
handenen PCs mit einer Sprachausgabe und<br />
Eingabehilfen<br />
Besonderheit: - Möglichkeit der Ausstattung mit einer typen-<br />
gleichen Kommunikationshilfe für den häus-<br />
lichen und den schulischen Bereich zu Lasten<br />
der GKV<br />
___________________________________________________________<br />
3.4. Schreibtelefone<br />
Ein Schreibtelefon ermöglicht Gehörlosen die Kommunikation untereinander oder<br />
mit Hörenden über das Fernsprechnetz. Eine Leistungspflicht der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung für ein Schreibtelefon als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB<br />
V könnte dann in Betracht kommen, wenn die Telefonbenutzung der elementaren<br />
Lebensbetätigung zuzurechnen wäre (vgl. Abschnitt 2.2). Dies ist jedoch regelmäßig<br />
nicht der Fall. Denn Schreibtelefone dienen grundsätzlich nicht dem Ausgleich<br />
eines behinderungsbedingt eingeschränkten Grundbedürfnisses des täglichen<br />
Lebens (hier: Kommunikation), sondern sie ermöglichen nur in bestimmten<br />
Lebenssituationen eine schriftliche Kommunikationsmöglichkeit. Das Telefon<br />
dient in der Regel den besonderen privaten, beruflichen oder allgemein gesellschaftlichen<br />
Bedürfnissen, aber nicht den elementaren Lebensbetätigungen.<br />
Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellt das<br />
Schreibtelefon für einen Gehörlosen nur dann ein notwendiges Hilfs-mittel im<br />
Sinne des Krankenversicherungsrechts dar, wenn der Versicherte wegen seiner<br />
Behinderung aufgrund besonderer Umstände auf das Telefonieren mit anderen<br />
in gleicher Weise ausgerüsteten Gesprächspartnern unumgänglich angewiesen<br />
ist.<br />
Eine Notwendigkeit der Versorgung mit einem Schreibtelefon besteht grundsätzlich<br />
nicht.<br />
Da Schreibtelefone darüber hinaus systembedingt voraussetzen, dass auch der<br />
Kommunikationspartner über einen entsprechenden Anschluss verfügen muss,<br />
unterliegen sie in der praktischen Anwendung sehr starken Einschränkungen. Ein<br />
adäquater Behinderungsausgleich, der über die spezielle Interessenwahrnehmung<br />
einzelner, mit Schreibtelefonen ausgerüsteter Gesprächspartner hinausgeht,<br />
kann mit Schreibtelefonen nicht erreicht werden. Schreibtelefone fallen folglich<br />
nicht in die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
Ferner sind Schreibtelefone nicht erforderlich, da kostengünstigere Alternativen<br />
zur Verfügung stehen. Diese sind jedoch allgemeine Gebrauchsgegenstände des<br />
täglichen Lebens (vgl. Abschnitt 3.5).<br />
3.5. Abgrenzung zu Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens<br />
(s. Anm. 1)<br />
Die in den Bereich der allgemeinen Lebensführung fallenden, auch von Nichtbehinderten<br />
benutzten Produkte (z.B. Schreibmaschinen, adaptiertes Spielzeug zur<br />
Kommunikationsanbahnung) sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens<br />
und begründen keine Leistungspflicht der GKV. Die Eigenschaft als Gebrauchsgegenstand<br />
geht nicht dadurch verloren, dass dieser durch gewisse Veränderungen<br />
bzw. durch bestimmte Qualität oder Eigenschaften behindertengerecht gestaltet<br />
ist. Wird eine Hilfsmittel in Verbindung mit einem Gebrauchsgegenstand<br />
31
genutzt oder ist in ihm ein solcher enthalten, beschränkt sich der Versorgungsanspruch<br />
zu Lasten der GKV auf das eigentliche Hilfsmittel, d.h. auf den Hilfsmittelanteil.<br />
Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Januar 1996 - 3 RK 39/94 - enthält<br />
dezidierte Aussagen zur Abgrenzung der Telefaxgeräte von den allgemeinen<br />
Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Nach den zum Zeitpunkt der<br />
Entscheidung maßgeblichen Verhältnissen des Jahres 1994 war die Verbreitung<br />
von Telefaxgeräten in privaten Haushalten unter Berücksichtigung des Anschaffungspreises<br />
noch nicht in dem Maße erreicht, das der Senat als Kriterium für die<br />
Bewertung eines allgemeinen Gebrauchsgegenstandes zugrunde gelegt hat.<br />
Im Zuge des allgemein prosperierenden Marktes der Fernkommunikation hat<br />
auch die Versorgungsdichte der Privathaushalte mit Telefaxgeräten enorm zugenommen.<br />
Gleichzeitig hat sich die degressive Preisentwicklung für entsprechende<br />
Geräte weiter fortgesetzt, so dass ab 1997 die Kriterien zur Bewertung von<br />
Telefaxgeräten als allgemeine Gebrauchsgegenstände erfüllt sind. Telefaxgeräte<br />
sind den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zuzuordnen<br />
und können daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
verordnet werden.<br />
Computer (PCs), auch wenn sie für den Einsatz von behinderungsgerechter<br />
Software sowie von behinderungsgerechten Eingabe- und Ausgabeeinheiten<br />
verwendet werden, sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und begründen<br />
keine Leistungspflicht der GKV. Gleiches gilt auch für Kommunikationssysteme,<br />
die zu herkömmlichen PCs umgerüstet werden können (vgl. analog Urteile<br />
des Bundessozialgerichts vom 23.08.1995 (- 3 RK 6/95, 7/95 und 8/95).<br />
Dementsprechend sind auch Notebooks oder Laptops einschließlich möglicher<br />
Zusatzkomponenten Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und fallen<br />
nicht in den Leistungsbereich der GKV.<br />
Handelsübliche Standardprodukte zur Erweiterung eines PCs sind Gebrauchsgegenstände<br />
des täglichen Lebens und fallen - auch wenn sie behinderungsgerechte<br />
Elemente enthalten - nicht in die Leistungspflicht der GKV. Bei der Software<br />
beschränkt sich der Versorgungsanspruch auf die Programme, die die Anwendung<br />
als Kommunikationshilfe ermöglichen. Software, die der Telekommunikation<br />
dient (z.B. Telefax, BTX, Electronic Banking, Videotext, Zugang zu Datenbanken<br />
oder Netzwerken sowie Standardsoftware), fällt nicht in den Leistungsbereich<br />
der GKV.<br />
3.6. Verbrauchsmaterial<br />
Kosten für Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Papier, Toner, Tintenpatronen, sind<br />
grundsätzlich dem Bereich der allgemeinen Lebenshaltung des Versicherten zuzuordnen<br />
und begründen keine Leistungspflicht der GKV.<br />
Querverweise:<br />
Spezielle Bedienelemente (wie z.B. Taster, Sensoren, Spracherkennung etc.)<br />
und Führungsschablonen für Tastaturen: siehe PG 02 "Adaptionshilfen"<br />
Blindenlesesysteme siehe PG 07 "Blindenhilfsmittel"<br />
32
Sprachverstärker, Stimmersatzhilfen und elektronische Sprechhilfen siehe PG 27<br />
"Sprechhilfen"<br />
Hörgeräte siehe PG 13 "Hörhilfen"<br />
Sehhilfen, elektronische Bildschirmlesegeräte siehe PG 25 "Sehhilfen"<br />
Indikation:<br />
Kommunikationshilfen sind i.d.R. angezeigt bei erheblichen Störungen der<br />
Sprach- und/oder Schreibfähigkeit, z.B.<br />
- bei Anarthrie,<br />
- bei ausgeprägten Formen der Dysarthrie,<br />
- bei überwiegend motorischer Aphasie und<br />
- bei schwersten Sprachentwicklungsstörungen.<br />
Störungen der Sprech- und/oder Schreibfähigkeit können z.B. bei folgenden<br />
Krankheiten vorkommen:<br />
- MS<br />
- Morbus Parkinson<br />
- Chorea<br />
- Amyotrophe Lateralsklerose<br />
- Bulbärparalyse<br />
- Tabes dorsalis<br />
- Myasthenie<br />
- Subcorticale Aplasie<br />
- spastische und schlaffe Lähmung<br />
- cerebeläre Schädigung<br />
- Hirntumor und Hirntrauma<br />
- frühkindlichen Hirnschädigungen<br />
- geistiger Behinderung<br />
- Autismus<br />
- Muskeldystrophie<br />
- hypoxischer Hirnschaden<br />
- Hirnblutung<br />
Für die Geräte zur Kommunikationsunterstützung und für Signalanlagen gelten<br />
folgende Indikationsbereiche:<br />
- Taubheit<br />
- an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (trotz optimaler Hörgeräte-<br />
Versorgung) und<br />
- Taubheit mit zusätzlicher Blindheit<br />
Querverweise:<br />
33
Spezielle Bedienelemente (wie z.B. Taster, Sensoren, Spracherkennung etc.)<br />
und Führungsschablonen für Tastaturen: siehe PG 02 "Adaptionshilfen"<br />
Blindenlesesysteme siehe PG 07 "Blindenhilfsmittel"<br />
Sprachverstärker, Stimmersatzhilfen und elektronische Sprechhilfen siehe PG 27<br />
"Sprechhilfen"<br />
Hörgeräte siehe PG 13 "Hörhilfen"<br />
Sehhilfen, elektronische Bildschirmlesegeräte siehe PG 25 "Sehhilfen"<br />
34
Qualitätsstandards<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe 03.<br />
Anforderungen an das Produkt<br />
Medizinische Anforderungen:<br />
Die Geräte müssen an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Behinderten<br />
angepasst werden können<br />
Gut verständliche Sprachausgabe<br />
Klar strukturierte Bedienerführung<br />
Bedien- und Funktionselemente behinderungsgerecht gestaltet<br />
Technische Anforderungen<br />
Einhaltung der geltenden Normen, Gesetze und Verordnungen<br />
Nachweis der Einhaltung aller relevanten Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften,<br />
z.B. GS-Zeichen oder gleichwertiger anderer Nachweis durch unabhängiges<br />
Prüfinstitut<br />
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit durch aktuelle Aussagen neutraler Stellen/Institutionen<br />
Transportable, netzunabhängige Geräte (Akku)<br />
Akku und Ladegerät im Lieferumfang<br />
Eine Akkuladung muss für einen mind. 4stündigen Betrieb ausreichen<br />
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache<br />
Sofern Symbole nicht selbsterklärend sind, muss eine allgemein verständlich<br />
deutsche Beschriftung vorhanden sein<br />
Möglichkeit, oft verwendete Sätze/Phrasen unter einer Taste oder einer kurzen<br />
Tastenkombination (maximal vier Tasten) zu speichern<br />
Schutzmöglichkeit vor Nässe, Schmutz etc. bei außerhäuslichem Transport<br />
Feuchtigkeits-, speichel- und staubgeschützte Tastatur<br />
Akustische oder optische oder taktile Betätigungsanzeige für Tastendrücke, ggf.<br />
abschaltbar<br />
Zuschaltbare Feststellmöglichkeit für Umschalttasten z.B. für Ein-Finger- oder<br />
Mundbedienung mit Zustandsanzeige<br />
Anschlagsverzögerung und Wiederholgeschwindigkeit (bei alphanumerischer<br />
Tastatur) einstellbar<br />
Bei Ansteuerung durch Sensoren im "Scanverfahren" muss die Durchlaufgeschwindigkeit<br />
und die Art des Scanverfahrens (z.B. block- oder zeilenweise) an<br />
die individuellen Fähigkeiten des Behinderten anpassbar sein<br />
Ausgewähltes Feld eindeutig erkennbar<br />
Montage an Tisch, Rollstuhl etc. möglich<br />
35
Stand- und rutschfeste Geräte<br />
Wiederholfunktion muss vorhandenen sein<br />
Parametereinstellungen, abgespeicherte Sätze/Phrasen etc. dürfen nach dem<br />
Ausschalten des Gerätes nicht verloren gehen<br />
Gute Sprachwiedergabe, Lautstärke einstellbar<br />
Möglichst fließende Sprachausgabe<br />
Ggf. verschiedene Stimmlagen einstellbar<br />
Ggf. Variationen der Sprachausgabe in Geschwindigkeit, Betonung, Satzmodulation<br />
nach Satzzeichen und Klang. Die Parameter müssen voreinstellbar sein und<br />
dürfen nach dem Ausschalten nicht verloren gehen<br />
Ist die Besprechbarkeit für Betreuungspersonen möglich, muss ein Mikrofon im<br />
Lieferumfang enthalten sein<br />
Zusatzanforderungen an Geräte mit Schrifteingabe:<br />
- Anzeige auf einem Display, welches für den Benutzer gut lesbar sein<br />
muss<br />
- Angezeigte Buchstabengröße mind. 5 mm<br />
- Display kontrastreich (ggf. einstellbar) und möglichst blend- und reflexionsfrei<br />
Zusatzanforderung an Geräte mit anpassbarer Tastatur:<br />
- Symbole, Bilder etc. müssen leicht mit handelsüblichem oder mitgeliefertem<br />
Werkzeug auswechselbar sein<br />
Zusatzanforderungen für Geräte mit integrierter spezieller Ansteuerung:<br />
-<br />
36
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />
Anforderungen an das Produkt<br />
Medizinische Anforderungen<br />
Das Gerät muss dem Benutzer eine Differenzierung unterschiedlicher Geräusche<br />
(z.B. Umweltgeräusche oder Sprechen) und deren Intensität oder eine eigenständige<br />
Einflussnahme auf sein Umfeld ermöglichen.<br />
Technische Anforderungen<br />
Einhaltung der geltenden Normen, Gesetze und Verordnungen<br />
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit durch aktuelle Aussagen neutraler Stellen/Institutionen<br />
Transportable, am Körper tragbare, netzunabhängige Geräte (Akku)<br />
Akku und Ladegerät im Lieferumfang<br />
Eine Akkuladung muss für einen mind. 4stündigen Betrieb ausreichen<br />
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache<br />
Gegebenenfalls allgemein verständliche, deutsche Beschriftung<br />
Das Gerät muss eine Differenzierung unterschiedlicher Geräusche (d.h. Unterscheidung<br />
unterschiedlicher Frequenzen) und deren Intensität vornehmen und in<br />
eine dementsprechend angepasste "Signalausgabe" umsetzen<br />
Nachweis der Biokompatibilität für alle mit der Haut in Kontakt kommenden Geräteteile<br />
37
Neu! (s. Ändv. 1)<br />
Beschreibung der Produktart<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe 03.<br />
Produktart: Geschlossene Anlagen (Symbol- und/oder<br />
Schrifteingabe) mit integrierter spezieller<br />
Ansteuerung 3000 – 3999<br />
Beschreibung der Produktart :<br />
Ausarbeiten: Produktbeschreibung für Geschlossene Anlagen mit integrierter spezieller Ansteuerung<br />
Indikationen :<br />
Ausarbeiten: Indikationen für Geschlossene Anlagen mit integrierter spezieller Ansteuerung<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />
Produktart: Geräte zur Kommunikationsunterstützung<br />
mit taktiler Ausgabe 0001 – 0999<br />
Beschreibung der Produktart :<br />
Die Geräte setzen Schallereignisse jeder Art (z.B. Sprache) in fühlbare Vibrationen<br />
um und übertragen diese auf die Haut. Unterschiedliche Geräuschfrequenzen<br />
werden dabei in unterschiedliche Vibrationsfrequenzen umgesetzt. Die Lautstärke<br />
wird durch die Intensität der Vibration kenntlich gemacht.<br />
Die Geräte dienen Behinderten mit Taubheit bzw. mit an Taubheit grenzender<br />
Schwerhörigkeit sowie schwerhörigen Personen, bei denen trotz optimaler Hörgeräteversorgung<br />
kein positives Ergebnis erzielt werden kann. Sie werden am<br />
Körper getragen.<br />
Voraussetzungen für den Einsatz eines solchen Gerätes ist, dass der Gehörlose/Schwerhörige<br />
im Artikulationsunterricht die Verknüpfung vibrativer Merkmale<br />
mit phonetisch-phonologischen Merkmalen erlernt hat.<br />
Die Geräte eignen sich für einen leihweisen Einsatz.<br />
Indikationen :<br />
- Taubheit,<br />
38
- an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (trotz optimaler Hörgeräte-<br />
Versorgung) und<br />
- Taubheit mit zusätzlicher Blindheit.<br />
39
Neu! (s. Ändv. 2)<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />
Produktart: Geräte zur Unterstützung in der Kommu-<br />
nikationsanbahnung 1000 – 1999<br />
Beschreibung der Produktart :<br />
Die Geräte dieser Produktart unterstützen Menschen beim Erwerb grundlegender<br />
kommunikativer Kompetenzen, wie z.B. das<br />
- Erlernen eigenaktiver Handlungen (Ursache-Wirkungs-Prinzip).<br />
Hier kommen Geräte zum Einsatz, die das Ein- und Ausschalten (ggf.<br />
zeitgesteuert) von Spielzeugen oder strombetriebenen Geräten des täglichen<br />
Bedarfs über (ggf. adaptierte) Sensoren ermöglichen.<br />
- Erlernen dialogischen Verhaltens (Turn-Taking) mittels dieser Geräte.<br />
- Erlernen triangulärer Kommunikation (Sprecher – Objekt/Inhalt/Gerät –<br />
Partner).<br />
Hier kommen Geräte zum Einsatz, in denen sich eine oder mehre Aussagen<br />
abspeichern und über (ggf. adaptierte) Sensoren abrufen lassen.<br />
- Erlernen von eigenaktiver Auswahl<br />
Hier kommen Geräte zum Einsatz, die über (ggf. adaptierte) Sensoren eine<br />
Auswahl aus mehreren Aussagen (repräsentiert z.B. durch konkrete<br />
Gegenstände, bildliche Darstellungen oder Symbole) ermöglichen.<br />
Die Geräte eignen sich auch für einen leihweisen Einsatz.<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen und Produkte zur Unterstützung der Kommunikationsanbahnung<br />
Indikationen :<br />
Die Geräte dieser Produktart dienen Personen, die sich nicht oder nur unzureichend<br />
lautsprachlich äußern können und/oder aufgrund einer ausgeprägten cerebralen<br />
bzw. zentralen Bewegungsstörung oder einer neuromuskulären Behinderung<br />
nicht in der Lage sind, sich auf herkömmliche Weise mitzuteilen:<br />
- Sprachentwicklungsverzögerung<br />
- Dysarthrophonie / Anarhtrie<br />
- überwiegend motorische Aphasie<br />
- Andere neurologische Störungen<br />
40
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Einweisungen 5000 – 5999<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Einweisungen an Kommunikationshilfen<br />
abgerechnet werden, die vom jeweiligen Hilfsmittelerbringer/Hersteller/Vertreiber<br />
der Kommunikationshilfe erbracht werden müssen.<br />
In dieser Einweisung wird der Versicherte bzw. seine Bezugsperson mit den<br />
grundlegenden technischen Funktionen des Gerätes vertraut gemacht, die zur<br />
Bedienung, Wartung und Pflege des Gerätes erforderlich sind:<br />
- sicherer Transport und/oder Montage des Gerätes<br />
- Erhalt der Betriebsbereitschaft (z.B. Pflege des Akkus)<br />
- Bedienung des Gerätes auf Nutzerebene<br />
- Bearbeitung des Inhaltes auf Betreuerebene<br />
Die technische Einweisung umfasst nicht die notwendige ausführliche inhaltliche<br />
Einweisung des Versicherten bzw. seiner gesetzlichen Vertreter/Bezugspersonen<br />
in die Anwendung der Kommunikationshilfe im Alltag. Diese muss unter Berücksichtigung<br />
der individuellen kommunikativen Situation gesondert durchgeführt<br />
werden (s. 16.99.99.6000 – 6999).<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen<br />
Indikationen :<br />
nicht besetzt<br />
41
Neu! (s. Ändv. 3)<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Maßnahmen zur Prozessbegleitung<br />
abgerechnet werden.<br />
Im Hinblick auf die Komplexität dieses Versorgungsbereiches sind zur bestmöglichen<br />
Abwicklung eines Versorgungsprozesses mit Kommunikationshilfsmitteln in<br />
der Regel begleitende Maßnahmen erforderlich. Diese wirken sich auf die Qualität<br />
der Versorgung (Angemessenheit, Nachhaltigkeit) genauso aus, wie auf die<br />
Möglichkeiten der Versicherten, einen sinnvollen Ausgleich für ihre Einschränkungen<br />
zu erhalten, mit dem sie die gesetzlichen Ziele nach Rehabilitation und<br />
Teilhabe bestmöglich verwirklichen können.<br />
Abhängig von der individuellen Situation sind folgende Bereiche des Versorgungsprozesses<br />
unbedingt zu berücksichtigen:<br />
- Beratung und Bedarfsermittlung<br />
- Erarbeitung einer individuellen Kommunikationsstrategie und methodische<br />
Unterweisung in das Kommunikationssystem<br />
- Organisation einer Erprobungsphase mit eventuell notwendiger Begleitung<br />
und Überprüfung der Ergebnisse<br />
- Überprüfung nach erfolgter Versorgung<br />
- Erste methodische Maßnahmen nach der Versorgung<br />
- Eventuell notwendige Assistenz zur Etablierung des Kommunikationssystems<br />
im Alltag<br />
(In der Regel sind Assistenzmaßnahmen nach der Versorgung keine Leistung<br />
der GKV. An dieser Stelle müssen andere Träger der Sozialhilfe eintreten,<br />
z.B. nach SGBIX §26.)<br />
Alle prozessbegleitende Maßnahmen sollen durch fachlich kompetentes Personal<br />
durchgeführt werden und dürfen im Ergebnis nicht von ökonomischen Interessen<br />
geleitet werden.<br />
Indikationen :<br />
42
Neu! (s. Ändv. 3)<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Produkt: Abrechnungsposition Beratung und Bedarfs-<br />
ermittlung (s. Ändv. 4) 6001 - 6099<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Maßnahmen zur Prozessbegleitung<br />
abgerechnet werden.<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Beratung und Bedarfsermittlung<br />
- Vorgespräch<br />
- Vorbereitende Maßnahmen<br />
o Methodische Maßnahme nach Vorabinformationen erarbeiten<br />
o Wortschatz erfragen und organisieren<br />
o Ansteuerungshilfen vorbereiten<br />
o Hilfsmittel vorläufig konfigurieren<br />
- Beratungsgespräch durchführen<br />
- Versorgungskonzept erstellen<br />
Indikationen :<br />
43
Neu! (s. Ändv. 3)<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Produkt: Abrechnungsposition Erarbeitung individueller<br />
Kommunikationsstrategien und methodische<br />
Unterweisung (s. Ändv. 5) 6100 - 6199<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können die Erarbeitung individueller<br />
Kommunikationsstrategien und methodische Einweisungen abgerechnet werden.<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Einweisungen in Kommunikationsstrategien<br />
- Erarbeitung individueller Kommunikationsstrategien<br />
- Methodische Unterweisung und Trainingsmaßnahmen mit Klienten und<br />
persönlichem Umfeld<br />
- Planung von Ansteuerungshilfen<br />
Indikationen :<br />
44
Neu! (s. Ändv. 3)<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Produkt: Abrechnungsposition Organisation, Begleitung<br />
und Überprüfung von Erprobung (s. Ändv. 6) 6200 - 6299<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Organisation, Begleitung<br />
und Überprüfung von Erprobungen abgerechnet werden.<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Erprobungen und Überprüfung der Erprobungen<br />
- Erprobungsziel definieren<br />
- Wortschatz für Erprobung organisieren<br />
- Nichttechnische Kommunikationshilfen erarbeiten<br />
- Kostenvoranschlag vom Leistungserbringer einholen<br />
- Kommunikationshilfsmittel konfigurieren<br />
- Ansteuerhilfen vorbereiten<br />
- Notwendige Einweisungen und Begleitmaßnahmen durchführen<br />
- Ergebnis der Erprobung überprüfen<br />
- Versorgungskonzept erstellen<br />
Indikationen :<br />
45
Neu! (s. Ändv. 3)<br />
Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />
Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />
Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />
Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />
Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />
Produkt: Abrechnungsposition für Überprüfung der Versorgung<br />
und erste methodische Einweisungen nach der<br />
Versorgung (s. Ändv. 7) 6300 - 6399<br />
Beschreibung der Produktart:<br />
Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können die Überprüfung der Versorgung<br />
und erste methodische Einweisungen nach der Versorgung abgerechnet<br />
werden.<br />
Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />
Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Erprobungen und Überprüfung der Erprobungen<br />
- Versorgung nach Auslieferung und technischer Einweisung überprüfen<br />
- Erste methodische Maßnahmen zur Etablierung des Systems im Alltag<br />
o Einweisung des Klienten<br />
o Einweisung des personellen Umfeldes<br />
- Absprachen über weitere Kontakte<br />
Indikationen :<br />
46
<strong>BKOM</strong><br />
Bundesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfe e.V.<br />
Anlage 1<br />
RAHMENKONZEPT<br />
zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit<br />
kommunikativen Störungen<br />
24.08.2007<br />
Entwurf: Dr. Heinz Sevenig<br />
47
Vorwort<br />
Vorbemerkungen<br />
1. Rechtliche Grundlagen<br />
2. Zielgruppe<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
3. Störungen der funktionalen Gesundheit in ihrer Bedeutung für die Versorgung<br />
4. Einteilungsüberlegungen der Zielgruppe<br />
5. Rehabilitationsziele<br />
6. Rehabilitationskonzept<br />
7. Qualitätskriterien<br />
8. Zusammenfassung<br />
9. Literatur<br />
48
VORWORT<br />
Die vorliegenden Rahmenempfehlungen orientieren sich an der im Mai 2001 von der Vollver-<br />
sammlung der WHO (Weltgesundheitsorganisation) verabschiedeten Fassung der ICF (Interna-<br />
tional classification of functioning, disability and health, deutsch: Internationale Klassifikation der<br />
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) und an dem 2001 verabschiedeten (2005<br />
zuletzt geänderten) Sozialgesetzbuch IX. In der Terminologie der WHO bezeichnet Funktions-<br />
fähigkeit die Möglichkeiten einer Person auf dem Hintergrund ihrer Kontextfaktoren, ihrer kör-<br />
perlichen Funktionen (einschließlich der mentalen Funktionen) und ihrer Aktivitäten in allen Le-<br />
bensbereichen, wie eine Person ohne gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen entfalten zu<br />
können. Im Rahmen der ICF können Behinderungen aufgezeigt werden, die aufgrund von<br />
Schädigungen, Beeinträchtigungen der Aktivität und der Partizipation (Teilhabe) entstehen. In<br />
der ICF ist Funktionsfähigkeit und Behinderung verbunden mit einem Gesundheitsproblem<br />
klassifiziert. Gesundheitsstörungen können im Rahmen der ICD-10 (International statistical<br />
classification of diseases and related health problems, 10. Version) diagnostiziert werden. Beide<br />
Klassifikationen sollten einander ergänzend verwandt werden, da dieselbe Gesundheitsstörung<br />
bei unterschiedlichen Personen unterschiedliche Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit zur<br />
Folge haben kann und das gleiche Niveau der Funktionsfähigkeit auf unterschiedlichen Ge-<br />
sundheitsproblemen beruhen kann.<br />
Im Rahmen der Rehabilitation werden Maßnahmen ergriffen, die Schädigung von Körperfunkti-<br />
on und -strukturen, die Beeinträchtigungen der Aktivität und Partizipation (Teilhabe) beseitigen<br />
oder abschwächen sollen, um die soziale Integration einer Person erreichen zu können. Im Mit-<br />
telpunkt des Rehabilitationsbegriffes der WHO steht die Partizipation, wozu auch präventive<br />
Maßnahmen gehören. Diese Maßnahmen sind sowohl person-, als auch umwelt- und gesell-<br />
schaftsorientiert.<br />
In Deutschland wurden mit dem SGB IX wesentliche Aspekte der ICF in die Rehabilitation be-<br />
hinderter Menschen aufgenommen. Rehabilitationsleistungen sollen behinderten oder von Be-<br />
hinderung bedrohten Menschen Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in<br />
der Gesellschaft ermöglichen (§ 1 SGB IX).<br />
Bemerkungen zu den Zentralen Inhalten der Gesundheitsreform einfügen<br />
49
VORBEMERKUNGEN:<br />
Eine Umsetzung der in ICF und SGB IX formulierten Ansprüche behinderter Menschen gestaltet<br />
sich in Deutschland für kommunikationsbeeinträchtigte Menschen in der derzeitigen sozial-<br />
politischen Landschaft schwierig. Dies liegt unter anderem an der Vielzahl unterschiedlicher<br />
Kostenträger. Grundsätzlich kann der Anspruch der Betroffenen auf Ausgleich der Behinderung<br />
je nach Zuständigkeit von der Krankenversicherung, dem örtlichen und überörtlichen Sozialhil-<br />
feträger, der Rentenversicherung, dem Arbeitsamt, dem Integrationssamt, der Unfallversiche-<br />
rung oder der Berufsgenossenschaft oder von mehreren dieser Rehabilitationsträger erbracht<br />
werden müssen.<br />
Gleichwohl bestehen keine allgemeinverbindlichen gemeinsamen Durchführungs- und Finanzie-<br />
rungsregelungen für die Versorgung dieser Menschen und die Vielzahl der Kostenträger er-<br />
schwert eher das Verantwortungsbewusstsein einzelner Kostenträger. Die Umsetzung des SGB<br />
IX, mit dem die Divergenz und Unübersichtlichkeit des Rehabilitationsrechtes beendet werden<br />
sollte, konnte bisher nur unzureichend verwirklicht werden. Auch die Einrichtung von Service-<br />
stellen, die in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe kostenträgerübergreifend beraten<br />
sollen, konnte die Schnittstellenproblematik der Rehabilitationsträger bisher nicht beseitigen.<br />
Die im SGB IX vorgesehene zentrale, fallbezogene Beratung und Unterstützung, eine Bedarfs-<br />
ermittlung, Zielformulierung und Hilfeplanung ist insbesondere im Bereich der kommunikativen<br />
Störungen unbedingt erforderlich, wird aber kaum geleistet. Hier besteht erheblicher Hand-<br />
lungsbedarf bei der Umsetzung der gesetzlichen Rechte von Menschen mit kommunikativen<br />
Störungen.<br />
1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen haben im Sinne des ersten Sozialgesetzbu-<br />
ches (SGB I), insbesondere nach den Paragraphen 1,9,10,28 und 29 einen Anspruch auf Ein-<br />
gliederung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Durch das SGB IX ist die Teilhabe am<br />
Leben in der Gemeinschaft genuiner Bestandteil von Rehabilitationsleistungen im weitesten<br />
Sinne geworden. Insbesondere sind Kapitel 2, §§ 17-21 (Ausführung von Leistungen zur Teil-<br />
habe), Kapitel 4, §§ 26-32 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), Kapitel 5, §§ 33-43<br />
(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), Kapitel 6, §§ 44-54 (Unterhaltssichernde und er-<br />
gänzende Leistungen) und Kapitel 7, §§ 55-59 (Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft)<br />
rechtliche Grundlagen für die Rehabilitation von Menschen mit kommunikativen Störungen.<br />
50
Das Sozialgesetzbuch V regelt die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und<br />
anderer Träger der Krankenhilfe bei der Behandlung mit Heilmitteln (Ergotherapie, Logopädie,<br />
etc.), der Versorgung mit Hilfsmitteln, sowie der Ausbildung in ihrem Gebrauch (§§ 32 und 33),<br />
der Belastungserprobung und der Arbeitstherapie (§ 42). Die Krankenversicherung ist im Sinne<br />
von § 40 SGB V für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen ebenso zuständig wie für ergänzen-<br />
de Leistungen nach § 43. Die Beziehung der gesetzlichen Krankenkassen zu Leistungserbrin-<br />
gern von Heil- und Hilfsmitteln wird in den §§ 124-128 geregelt. Die Sozialhilfeträger sind zu-<br />
ständige Kostenträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und der Eingliede-<br />
rungshilfeverordnung. Der Nachrang dieser Hilfen ist zu beachten. Weitere Kostenträgerschaf-<br />
ten können sich aus SGB III, SGB VI, SGB VII, SGB VIII sowie aus der Tätigkeit von Integrati-<br />
onsdiensten und Integrationsämtern herleiten.<br />
Die Rehabilitationsträger sind gemäß § 6 und §12 SGB IX zu einer nahtlosen, zügigen und ein-<br />
heitlichen Leistungserbringung verpflichtet. Hierzu sollen in einem gemeinsamen Teilhabeplan<br />
die Leistungen zur Teilhabe zwischen den Rehabilitationsträgern koordiniert werden (§ 13 SGB<br />
IX).<br />
Diagnose- und Leistungsspektrum:<br />
Der individuelle Bedarf voraussichtlich notwendiger Leistungen zur Teilhabe sollte möglichst<br />
frühzeitig erkannt werden (§13 SGB IX).<br />
Vor Einleitung rehabilitativer Maßnahmen sollte die behinderungs- und krankheitsbezogene<br />
Diagnostik bzw. Differenzialdiagnostik abgeschlossen sein, so dass die Indikationen für die ge-<br />
eigneten Rehabilitationsmaßnahmen gestellt werden können. Die Diagnosestellung kann sich<br />
hierbei an den Klassifikationen der ICD10 und an den rehabilitationsspezifischen Klassifikati-<br />
onssystemen der ICF orientieren.<br />
Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger:<br />
Gemäß § 14 SGB IX ist der Rehabilitationsträger verpflichtet innerhalb von 2 Wochen nach<br />
Eingang eines Antrages auf Leistungen zur Teilhabe über die Zuständigkeit zu entscheiden.<br />
Innerhalb von 3 Wochen muss bei Zuständigkeit über den Rehabilitationsbedarf entschieden<br />
sein.<br />
Wird für die Entscheidungsfindung ein Gutachten benötigt, so muss 2 Wochen nach Vorliegen<br />
des Gutachtens entschieden werden.<br />
Wird die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers festgestellt, muss dieser den Re-<br />
habilitationsbedarf innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm bzw. 2 Wochen<br />
nach Vorliegen eines eventuell notwendigen Gutachtens feststellen.<br />
51
Da Rehabilitationsleistungen für kommunikationsbeeinträchtigte Menschen Komplexleistungen<br />
sind, können für die Rehabilitationsmaßnahmen mehrere Rehabilitationsträger gleichzeitig oder<br />
konsekutiv zuständig sein.<br />
Gemäß § 22 SGB IX sollen gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger bei<br />
der Klärung des Rehabilitationsbedarfes, bei in Anspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe<br />
und bei der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger mitwirken. Beratungsstellen für Kommunika-<br />
tionshilfe können neben der Durchführung rehabilitativer Maßnahmen aufgrund ihrer anbieter-<br />
neutralen und verkaufsunabhängigen Tätigkeit und hohen Sachkompetenz durch gutachterliche<br />
Stellungnahmen Versorgungsempfehlungen aussprechen. Diese Empfehlungen basieren auf<br />
einer umfangreichen diagnostischen Betrachtung des individuellen Falls, einschließlich Umfeld-<br />
analyse und stellen leistungsrechtlich eine zu honorierende Beratung dar. In Abbildung 1 wird<br />
der Ablauf einer Rehabilitationsmaßnahme für Menschen mit Kommunikationsstörungen exem-<br />
plarisch dargestellt.<br />
52
Rehabilitationsträger beauftragt<br />
Beratungsstelle mit Bedarfsfeststellung<br />
Bedarfsbestimmung durch<br />
Beratungsstelle;<br />
Diagnostik und Gutachten<br />
inkl. Erprobung und Kostenvoranschlag;anbieterneutral<br />
und firmenunabhängig<br />
§5, §8, §31, §60, §61,<br />
SGB IX<br />
Anspruch auch<br />
gemäß § 33 SGB V<br />
Einweisung in den<br />
Gebrauch der Kommunikationshilfe<br />
durch die<br />
Lieferfirma;<br />
endgültige Anpassung<br />
§ 31 Abs.1 SGB IX und<br />
§ 33 SGB V<br />
Schwerstbehinderter Mensch<br />
benötigt Hilfe zur Teilhabe am<br />
Leben in der Gesellschaft.<br />
Bedarfsanmeldung für Leistungen zur Teilhabe<br />
und medizinischen Rehabilitation bei<br />
Kostenträger oder Beratungsstelle (evtl. mit<br />
ärztlichem Rezept bei der Servicestelle)<br />
§4, §5, §23, §§55-57, §58, §60, §61+62<br />
SGB IX<br />
Bewilligung der<br />
Rehabilitationsleistung<br />
z.B. Kommunikationshilfe<br />
Katamnestische Überwachung und Erfolgskontrolle<br />
evtl. Modifikation oder entwicklungsbedingte<br />
Umversorgung mit Rücknahme der<br />
vorherigen Hilfen zum Wiedereinsatz<br />
§31 Abs.2 SGB IX, §33 SGB V<br />
Abb. 1. Ablauf der Beteiligung einer Beratungsstelle für Kommunikationshilfe an den Leistungen<br />
zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.<br />
53<br />
Einübung im Gebrauch und<br />
evtl. Betreuung in Einübung<br />
durch Förderer (z.B. Eltern,<br />
Lehrer, Bezugsperson), evtl.<br />
begleitete Förderung oder<br />
Kommunikationsassistenz<br />
durch Beratungsstelle gemäß<br />
§26,§55,§56<br />
SGB IX bzw.<br />
SGB II,XII<br />
Antrag an Rehabilitationsträger<br />
durch Betroffenen<br />
oder Bevollmächtigten<br />
mit ärztlichem Rezept<br />
ggf. Gutachtenerstellung<br />
der Beratungsstelle<br />
ggf. Überprüfung durch MDK
Die Rehabilitationsträger sind gemäß § 19 SGB IX verpflichtet zur Ausführung von Leistungen<br />
zur Teilhabe diejenigen Rehabilitationsdienste oder Rehabilitationseinrichtungen auszuwählen,<br />
die diese Leistungen in der am besten geeigneten Form ausführen. Über die Ausführung dieser<br />
Leistungen sollen nach § 21 SGB IX Rahmenverträge mit den Arbeitsgemeinschaften der Re-<br />
habilitationsdienste und -einrichtungen vereinbart werden.<br />
2. ZIELGRUPPE<br />
Die Anzahl der Menschen, die Hilfe zur Verwirklichung ihrer kommunikativen Möglichkeiten und<br />
ihres Anspruchs auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen, ist nicht exakt zu bezif-<br />
fern. Es gibt wenige entsprechende Statistiken. Viele behinderte Menschen stellen aus Resig-<br />
nation, Bequemlichkeit, Unkenntnis oder falscher Scham keinen Antrag auf Anerkennung ihrer<br />
Schwerbehinderung. Deshalb muss man davon ausgehen, dass wesentlich mehr Menschen als<br />
die in der Schwerbehindertenstatistik genannten 6,5 Millionen schwer behindert sind oder Hilfe<br />
zur alltäglichen Lebensführung benötigen. So waren 1995 in Deutschland nur 1,1% der 6-<br />
18jährigen als Schwerbehinderte erfasst. Der Anteil der Sonderschüler an allen Schülern lag<br />
hingegen bei 3,9%. Die Sozialdaten des Jahres 1984 zeigen auf, dass 52% dieser von Behin-<br />
derungen betroffen Kinder und Jugendlichen zu den „Schwerstmehrfachbehinderten Personen“<br />
zählen.<br />
Wie hoch der Anteil an Menschen mit Hilfebedarf im kommunikativen Bereich ist kann nur ge-<br />
schätzt werden. Aus einigen Bundesländern liegen Erhebungen bezüglich des Anteils von<br />
Schülern mit Hilfebedarf im kommunikativen Bereich an Schulen für geistigbehinderte und kör-<br />
perbehinderte Menschen vor. Es zeigte sich, dass etwa 45% dieser Schüler Hilfen im Bereich<br />
der Kommunikation benötigen, weil sie auf Grund unterschiedlicher schwerster Behinderungen<br />
sowohl an verbaler, als auch an mimisch- gestischer Kommunikation gehindert sind (vgl. Litera-<br />
turliste 1)..<br />
Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit kommunikativen Störungen<br />
richten sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund von Behinde-<br />
rungen und Erkrankungen<br />
- in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind, weil sie in ihren Handlungsmöglichkeiten ( z.B.<br />
auch spielen) eingeschränkt sind.<br />
- die sich nicht oder nur stark eingeschränkt mittels natürlicher Lautsprache mitteilen kön-<br />
nen<br />
- in ihrem Sprachverständnis eingeschränkt sind<br />
54
- die wegen seelischer oder neuropsychologischer Behinderungen nicht kommunizieren<br />
können<br />
- die wegen motorischer Einschränkungen nicht sprechen oder schreiben können<br />
- die zum Schreiben oder Lesen auf Symbole, Gesten und Gebärden angewiesen sind<br />
- die aufgrund von Einschränkungen der Mobilität nicht in frei gewählten Situationen<br />
kommunizieren können<br />
- die keinen aktiven Einfluss auf ihr unmittelbares Umfeld nehmen können, einschließlich<br />
ihres Wohnumfeldes<br />
- die krankheitsbedingt herkömmliche Schreib- und Kommunikationshilfen nicht bedienen<br />
können.<br />
3. STÖRUNGEN DER FUNKTIONALEN GESUNDHEIT BEI KOMMUNIKA-<br />
TIONSBEEINTRÄCHTIGTEN MENSCHEN<br />
Die funktionale Gesundheit kommunikationsbeeinträchtigter Menschen ist in je unterschiedli-<br />
chem Ausmaß im Bereich der Körperfunktionen, der Körperstrukturen, der Aktivität und der<br />
Teilhabe beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen erfahren einen modifizierenden Effekt durch<br />
Umweltfaktoren und personbezogene Faktoren. Im System der funktionalen Gesundheit stehen<br />
alle Faktoren in Wechselwirkung miteinander. Sowohl in der ICF wie auch im SGB IX ist Behin-<br />
derung vor allem eine Beeinträchtigung der Teilhabe, die durch das Zusammenwirken von per-<br />
sonbezogenen Faktoren, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Umweltfaktoren entsteht.<br />
So kann die funktionale Gesundheit einer Person beeinträchtigt sein (Behinderung) durch:<br />
- eine Schädigung im Bereich körperlicher Funktionen (einschließlich mentaler Funktio-<br />
nen) und/oder Strukturen, so dass<br />
- sie nicht mehr in der Lage ist, die Aktivitäten einer Person ohne Schädigung auszufüh-<br />
ren und somit<br />
- in der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert ist.<br />
Das Ausmaß der Behinderung ist von Kontextfaktoren und personbezogenen Faktoren abhän-<br />
gig (vgl. Abb. 2).<br />
55
Körperfunktionen<br />
Umweltfaktoren<br />
Aktivität, Teilhabe<br />
Personbezogene Faktoren<br />
Abb2. Modell der funktionalen Gesundheit<br />
56<br />
Körperstrukturen<br />
Komponenten, die die funktionale Gesundheit von Menschen mit kommunikativen Störungen<br />
beeinträchtigen können sind:<br />
- Körperstrukturen: Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates und, Schädigun-<br />
gen des Stimm- und Sprechapparates, des zentralen oder peripheren Nervensystems<br />
- Körperfunktionen: Beeinträchtigung des Denkens, des Gedächtnisses, des Antriebs und<br />
der Stimmungslage, Beeinträchtigungen der Sprech-, Sprach-, Hör- oder Sehfunktion,<br />
Beeinträchtigungen der Sensorik (zum Beispiel auch Schmerzen)<br />
- Umweltfaktoren: Umweltfaktoren beziehen sich auf die materielle soziale und einstel-<br />
lungsbezogene Umwelt, in der die Menschen ihr Leben gestalten, so z.B.: technische<br />
und nichttechnische Hilfsmittel (z.B. Hilfsmittel zur Unterstützung von Aktivitäten des täg-<br />
lichen Lebens, zur Selbstversorgung, Haushaltsführung, Mobilität, Kommunikation und<br />
Information), barrierefreie Infrastruktur, Unterstützung im personalen Umfeld (Familie,<br />
Freunde, Selbsthilfegruppen, Arbeitskollegen), Einstellungen des engeren und weiteren<br />
persönlichen Umfeldes, zwischenmenschliche Beziehungen, gesellschaftliche Werte, In-<br />
stitutionelle Dienstleistungen (z.B. Rehabilitationsdienste), gesetzliche Grundlagen<br />
- Personbezogene Faktoren: personbezogene Faktoren sind individuelle angeborene o-<br />
der erworbene Attribute oder Eigenschaften der Person (z.B. Alter, Geschlecht, Bildung,<br />
Persönlichkeit, Charakter, Verarbeitungsmechanismen)<br />
- Aktivität: Beeinträchtigungen der Aktivität sind Schwierigkeiten, die ein Mensch haben<br />
kann um eine Aktivität durchzuführen. Eine Person ist auf der Ebene der Aktivität dann<br />
funktionsfähig, wenn sie alle Aktivitäten, die von Menschen ohne Gesundheitsprobleme<br />
erwartet werden, ausführen kann (z.B. in der Fortbewegung, der allgemeinen Motorik, im
Verhalten, in der Kommunikation, in der Haushaltsführung, in der Freizeitgestaltung, in<br />
der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben)<br />
- Teilhabe oder Partizipation: meint das Einbezogensein einer Person in alle Bereiche des<br />
gesellschaftlichen Lebens, insbesondere in die Lebensbereiche die der Person wichtig<br />
sind. Wird eine Person an der Teilhabe in das Leben der Gesellschaft gehindert – z.B.<br />
aufgrund mangelnder Kommunikationsmöglichkeiten - so handelt es sich um Beein-<br />
trächtigungen der Teilhabe.<br />
4. EINTEILUNGKRITERIEN<br />
Kommunikationsbeeinträchtigte Menschen lassen sich bezüglich ihres Rehabilitationsbedarfes<br />
zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ungeachtet der Behinderungsbilder und Altersstufen<br />
nach ihrem kommunikativen und kognitiven Entwicklungsstand einteilen. Kontext- und person-<br />
bezogene Faktoren sind in ihrer Bedeutung für die Interaktion zu berücksichtigen. Dem gemäß<br />
sind die Rehabilitationserfordernisse im Bereich der Kommunikationshilfe auszurichten. Die<br />
übrigen im Kapitel 2 erwähnten Komponenten sind je nach Auswirkungen auf die Interaktionssi-<br />
tuation zu berücksichtigen. Je nach Versorgungsbedarf sind unterschiedliche Rehabilitations-<br />
träger für die Versorgung zuständig.<br />
Komponenten, die für die Rehabilitation von nichtsprechenden schwerstbehinderten Menschen<br />
im Bereich der Kommunikation maßgeblich sind:<br />
- motorische Möglichkeiten<br />
- Sensorische Fähigkeiten<br />
- Kommunikative Fähigkeiten (Sprachverständnis, Ausdrucksmöglichkeiten)<br />
- Kognitive Fähigkeiten<br />
- Psychosozial- emotionale Aspekte<br />
- Situation des sozialen Umfeldes.<br />
5. REHABILITATIONSZIELE<br />
Im Rahmen der Rehabilitation kommunikativer Störungen sollen vor allem drohende oder mani-<br />
feste Beeinträchtigungen der Aktivität und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch<br />
frühzeitige Einleitung der Rehabilitationsmaßnahmen abgewendet, gemindert oder beseitigt<br />
werden:<br />
57
Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen sollen Hilfen zur Kommunikation im<br />
weitesten Sinne zugänglich gemacht werden. Dies sind Hilfen zur nicht-lautsprachlichen<br />
und lautsprachlichen Verständigung, zur Kontrolle ihres Umfeldes, zur Steuerung ihrer<br />
Hilfsmittel für die Mobilität und zur in Anspruchnahme moderner Informationstechnolo-<br />
gien sowie entsprechender Hilfen zum Spielen und für das schulische Lernen, sowie für<br />
die berufliche Tätigkeit beziehungsweise eigenständige Beschäftigung.<br />
Ziel ist die Verringerung der Abhängigkeit von Fremdhilfe und die Förderung der sozialen Integ-<br />
ration.<br />
Ziele der Rehabilitation kommunikativer Störungen in Bezug auf die Komponenten der funktio-<br />
nalen Gesundheit:<br />
- Körperstrukturen: Wiederherstellung oder Verbesserung geschädigter Körperstrukturen,<br />
vorrangig im Rahmen der medizinischen Rehabilitation. Umfänglichere Nutzung der vor-<br />
handenen motorischen Möglichkeiten zur Erweiterung der Kommunikationsmöglichkei-<br />
ten<br />
- Körperfunktionen: psychische Stabilisierung, Verbesserung der Wahrnehmungsfunktio-<br />
nen (einschließlich der Sinneswahrnehmung), Verbesserung der kognitiven Entwicklung,<br />
Stabilisierung und Weiterentwicklung kommunikativer Kompetenzen<br />
- Personbezogene Faktoren: Lebensstil, Gewohnheiten, Erziehung, etc. in Abhängigkeit<br />
von Alter, Geschlecht, Bildung und Ausbildung, Erfahrung, Persönlichkeit und Charakter<br />
- Umweltfaktoren: Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und des Spielens erweitern, Inter-<br />
aktion in der häuslichen Umgebung, der Familiensituation und dem Freundeskreis<br />
verbessern, institutionelle Unterstützung und professionelle Hilfen als Unterstützung und<br />
Begleitung anbieten<br />
- Aktivitäten: Erweiterung des Verhaltensrepertoires, Verbesserung des Kommunikations-<br />
verhaltens, Aufbau sozialer Kompetenz, Verbesserung der Beziehungsfähigkeit, Erwerb<br />
von Problemlösungsfähigkeiten, Behinderungsverarbeitung<br />
- Teilhabe: Verbesserungen der psychischen und physischen Unabhängigkeit, der Mobili-<br />
tät, der sozialen Integration, der wirtschaftlichen Eigenständigkeit und im Bereich der<br />
Beschäftigung.<br />
Die Rehabilitation und Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Men-<br />
schen mit kommunikativen Beeinträchtigungen kann sich nicht alleine auf die Verbesserung<br />
kommunikativer Kompetenzen der Betroffenen beschränken. Dies ergibt sich aus der großen<br />
Varianz der Entwicklungsvoraussetzungen kommunikationsbeeinträchtigter Menschen. Die<br />
58
Entwicklungsniveaus reichen von starken sensorischen Defiziten, nicht erkennbarem Sprach-<br />
verständnis oder nicht interpretierbaren kommunikativen Signalen über mehr oder weniger<br />
deutliche Ja-Nein Reaktionen, erkennbares Sprachverständnis, eigeninitiierten kommunikativen<br />
Signalen bis hin zum Einsatz sprachersetzender oder sprachergänzender Systeme. Die Reha-<br />
bilitation kommunikativer Störungen muss die Förderung kognitiver Entwicklung ebenso im Blick<br />
haben wie eine Optimierung des Lebensumfeldes, also die Umfeldkontrolle. Hierunter sind<br />
Spielsachen ebenso zu fassen wie Lagerungs- und Mobilitätshilfen und Beratungen des sozia-<br />
len Lebensumfeldes.<br />
Die Rehabilitation kommunikativer Störungen muss strikt an dem Bedürfnis der Betroffenen<br />
orientiert sein, wobei die Konzepte „selbstbestimmt Leben“, „Rehabilitation vor Rente“, „Rehabi-<br />
litation vor Pflege“, „Ambulant vor Stationär“ umzusetzen sind. Dabei ist dem Grundsatz der<br />
Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen. .<br />
6. REHABILITATIONSKONZEPT<br />
Die Rehabilitationsziele lassen sich nur durch ein interdisziplinär orientiertes Rehabilitations-<br />
konzept erreichen. Gegebenenfalls müssen ärztliche, therapeutische, psychologische und tech-<br />
nische Leistungen ambulant, als mobiler Dienst oder stationär erbracht werden. Der Versor-<br />
gungsbedarf von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Kommunikation ist meist nur in einer<br />
alltags- und kontextbezogenen Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld zu decken.<br />
Die Umsetzung des beratungsstellenspezifischen Rehabilitationskonzeptes ist Aufgabe des<br />
Teams einer Beratungsstelle für Kommunikationshilfe. Einzelne Leistungen können auch in De-<br />
legation erbracht werden, sofern sie durch die Mitarbeiter der Beratungsstelle begleitet und ko-<br />
ordiniert werden.<br />
Folgende Leistungen werden im Rahmen der Rehabilitation kommunikativer Störungen er-<br />
bracht:<br />
Diagnostik:<br />
Zunächst müssen in einem diagnostischen Prozess Kenntnisse über den kommunikativen und<br />
kognitiven Entwicklungsstand, die emotionale Befindlichkeit, sowie über die Fähigkeiten und<br />
Bedürfnisse des betroffenen Menschen gewonnen werden.<br />
59
Insbesondere sind abzuklären:<br />
- die motorischen Möglichkeiten<br />
- die Sensorik / Wahrnehmungsverarbeitung<br />
- der psychosozial-emotionale Situation<br />
- die kognitiven Fähigkeiten<br />
- die kommunikativen Möglichkeiten und Bedürfnisse<br />
- die Lebens- und Umfeldsituation des Betroffenen.<br />
Bereits vorliegende Diagnosen und Schädigungsbilder werden den ärztlichen / therapeutischen<br />
Berichten bzw. ärztlichen Verordnungen entnommen. Diese Erkenntnisse sind handlungsleitend<br />
für die weiteren Maßnahmen.<br />
Bezogen auf Angehörige oder andere Bezugspersonen ist abzuklären welche Wünsche hin-<br />
sichtlich der kommunikativen Situation bestehen und in wie weit Bereitschaft, Fähigkeit und<br />
Möglichkeit vorhanden ist gemeinsame Kommunikationsstrategien zu erarbeiten und in metho-<br />
disch-didaktischen Schritten umzusetzen und im täglichen Leben anzuwenden.<br />
Zur Durchführung einer angemessenen Rehabilitationsdiagnostik können folgende Diagnosein-<br />
strumente eingesetzt werden:<br />
- Informelle und standardisierte Beurteilungsverfahren<br />
- Anamnestische Befragungsverfahren<br />
- Entwicklungsgitter<br />
- Beobachtungsverfahren<br />
- Persönlichkeits- und kognitive Leistungstests<br />
- Interaktionsanalysen<br />
- Videoanalysen<br />
Für die Diagnostik muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, der Austausch mit externen<br />
Disziplinen gesucht werden und die interne interdisziplinäre Zusammenarbeit der Mitarbeiter<br />
einer Beratungsstelle für Kommunikationshilfe gewährleistet werden.<br />
Die Ergebnisse der Diagnostik werden dokumentiert und münden in einen Förder- / Behand-<br />
lungsplan und / oder in eine gutachterliche Stellungnahme.<br />
Beratung und Behandlung der Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen:<br />
(ggf. unter Einbezug von Therapie und Förderung im engeren Sinne)<br />
- Kontakte zu behandelnden Ärzten und anderen an der Versorgung des Patienten betei-<br />
ligten Dienste<br />
60
- Kontakte zu Kostenträgern und anderen Institutionen<br />
- Förder- und Behandlungspläne zur Kommunikationsanbahnung einschließlich kogniti-<br />
ver, emotionaler und neuropsychologischer Aspekte<br />
- Förder- und Behandlungspläne zur Weiterentwicklung der kommunikativen Möglichkei-<br />
ten<br />
- Durchführung eines Förder- / Behandlungsplanes zur Rehabilitation der individuellen<br />
kommunikativen Beeinträchtigungen (eventuell als begleitete Förderung)<br />
- Begleitete Förderung bedeutet: Mitarbeiter der Beratungsstelle begleiten die Umsetzung<br />
des Behandlungs- / Förderplanes in individuell vereinbarten Beratungsterminen. Die<br />
Umsetzung des Behandlung- / Förderplanes kann dabei durch professionelle oder ande-<br />
re Helfer, Familienangehörige oder durch den Betroffenen selbst erfolgen.<br />
- Erprobung und Empfehlung einer Kommunikationshilfe<br />
- Optimierung der Hilfsmittelversorgung,<br />
- inhaltliche Individualisierung und Anpassung der Kommunikationshilfe (eventuell als be-<br />
gleitete Förderung)<br />
- Einübung in den Gebrauch von Kommunikationshilfen einschließlich methodisch-<br />
didaktischer Maßnahmen (eventuell als begleitete Förderung)<br />
- Erstellung nicht-technischer Kommunikationshilfen und/oder Dokumentations- und<br />
Lernmaterial (eventuell als begleitete Förderung)<br />
- Kommunikationsassistenz bei Personen, die auf ständige Hilfe zur Ausübung und Ent-<br />
wicklung ihrer kommunikativen Möglichkeiten angewiesen sind<br />
- Gutachtenerstellung<br />
Beratung des sozialen Umfeldes:<br />
Beratungen des sozialen Umfeldes beziehen sich sowohl auf das persönliche Umfeld der be-<br />
troffenen Personen als auch auf deren professionelle Helfer und haben Bedeutung als flankie-<br />
rende Maßnahmen der Beratung / Behandlung. Insbesondere beziehen sich solche Maßnah-<br />
men auf die Unterweisung der Angehörigen, bzw. anderer Bezugspersonen in der methodisch-<br />
didaktischen Umsetzung des Förder- / Behandlungsplanes und auf den Umgang mit nichttech-<br />
nischen und technischen Kommunikationshilfen. Diese Beratungen richten sich auch an Institu-<br />
tionen (zum Beispiel Frühfördereinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Werkstätten, Agenturen<br />
für Arbeit, Integrationsämter) und ihre Mitarbeiter, sowie an die Mitarbeiter der mit der Versor-<br />
gung der Betroffenen befassten Kostenträger.<br />
Maßnahmen zur Umsetzung des Beratungs- und Behandlungsplanes:<br />
61
Folgende Maßnahmen können je nach kognitivem und kommunikativem Entwicklungsstand und<br />
motorischen Möglichkeiten zum Einsatz kommen können:<br />
- Strukturelle Überinterpretation<br />
- Basale Kommunikation<br />
- Basale Stimulation<br />
- Ursachen und Wirkungszusammenhänge<br />
- Sprachhandeln<br />
- Auswahl treffen<br />
- Ja-Nein Verhalten<br />
- Partnerkommunikation<br />
- Schriftsprachkommunikation<br />
- Symbolkommunikation<br />
- Gebärdenunterstützte Kommunikation<br />
- Nichttechnische Kommunikationshilfen<br />
- Technische Kommunikationshilfen<br />
Das Rehabilitationsteam:<br />
Der interdisziplinäre Rehabilitationsansatz setzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedli-<br />
cher spezieller fachlicher Kompetenzen voraus. Bei der Personalausstattung muss sicherge-<br />
stellt sein, dass aus nachfolgenden Bereichen fachliche Ressourcen verfügbar sind:<br />
- Pädagogik (insbesondere der Heil- und Sonderpädagogik)<br />
- Therapie (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie, Psychologie, Medizin, etc.)<br />
- Technik (Reha- und Elektrotechniker, Informatiker, etc.)<br />
Die Mitwirkung der jeweiligen Berufsgruppen erfolgt bedarfgerecht, ist nicht immer zwingend<br />
notwendig und kann gegebenenfalls nach Bedarf auch in konziliarischer Form erfolgen.<br />
62
7. QUALITÄTSSICHERUNG<br />
Strukturqualität:<br />
Die Etablierung einer innovativen Versorgungsstruktur mit der Verknüpfung einer Versorgungs-<br />
empfehlung mit einer anbieterneutralen und fachlich fundierten Bedarfsermittlung durch ver-<br />
kaufsunabhängige Beratungsstellen stellt ein Moment der Strukturqualität von Versorgungen<br />
insgesamt dar. Diese sind zu ergänzen durch die Sicherstellung von Strukturqualität innerhalb<br />
der Beratungsstellen. So muss die personelle, räumliche und sächliche Ausstattung einer Bera-<br />
tungsstelle den Rehabilitationszielen entsprechen.<br />
Je nach pädagogisch- psychologischer Zielsetzung sind psychologische und/oder sonder- bzw.<br />
heilpädagogische Qualifikationen erforderlich. Als Mitarbeiter kommen deshalb in Betracht: Ab-<br />
solventen der entsprechenden Studiengänge an Hochschulen und Fachhochschulen oder aner-<br />
kannte pädagogische Fachkräfte.<br />
- Absolventen der Studiengänge Psychologie und Sozialpädagogik / Sozialarbeit.<br />
- In soweit therapeutische Maßnahmen erforderlich sind: Staatliche anerkannte Ergothe-<br />
rapeuten, Logopäden, Sprachheil- und Physiotherapeuten.<br />
- Für den Bereich der Technik ist eine anerkannte technische Ausbildung erforderlich<br />
- Die Beratungsstelle steht unter verantwortlicher fachlicher Leitung.<br />
Die apparative Ausstattung muss für Diagnostik, Erprobung und Anpassung von Kommunikati-<br />
onshilfen ausreichend sein. Ein umfangreiches Angebot an Kommunikationshilfen muss zu-<br />
gänglich sein, so zum Beispiel: Spielsachen, Fotos, Symbol- und Gebärdensammlungen, einfa-<br />
che technische Geräte, Schalter, Adapter, Kommunikationshilfen mit Sprachausgabe, Umfeld-<br />
und gegebenenfalls Rollstuhlsteuerungen und eine Grundausstattung mit Computern und ein-<br />
schlägiger Software.<br />
Da der Schwerpunkt der Rehabilitationsmaßnahmen überwiegend in den Beratungsstellen loka-<br />
lisiert ist, sind je nach personeller Besetzung ausreichend Räumlichkeiten vorzuhalten. Als Min-<br />
destausstattung sind anzusehen: je ein Raum für Beratungen / Behandlungen, zur Lagerung<br />
der Kommunikationshilfen, ein Büroraum und evtl. ein Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter. Hier-<br />
bei müssen zumindest diejenigen Räume, die von Menschen mit Kommunikationsbeeinträchti-<br />
gungen oder deren Angehörigen genutzt werden barrierefrei zugänglich sein.<br />
63
Prozessqualität:<br />
Das evidenzbasierte individuelle Beratungs-, Behandlungs- und Förderkonzept ist anhand einer<br />
standardisierten Dokumentation einschließlich der diagnostischen Maßnahmen festzuhalten.<br />
Wesentliches Merkmal der Prozessqualität ist die einrichtungsinterne Teamarbeit und einrich-<br />
tungsexterne Kooperation. Elemente des Prozesses sind multiprofessionelles Assessment,<br />
Förderpläne und Förderprotokolle, Team- und Fallbesprechungen und detaillierte Berichtsle-<br />
gung, einschließlich kritischer Ereignisse, wie vorzeitiger Beratungsabbruch und Wartezeiten.<br />
Die Ziele sind im laufenden Prozess ständig zu kontrollieren und gegebenenfalls zu modifizie-<br />
ren.<br />
Ergebnisqualität:<br />
Das im individuellen Beratungs- Behandlungs- und Förderkonzept festgelegte Ziel ist abschlie-<br />
ßend zu dokumentieren und zu bewerten. Es sollte angestrebt werden, den weiteren Entwick-<br />
lungsverlauf in katamnestischen Erhebungen zu kontrollieren und in Bezug zum festgestellten<br />
Beratungs- Behandlungs- und Förderergebnis zu setzen.<br />
8 ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen legen die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf vielfäl-<br />
tige Maßnahmen zur Rehabilitation und zur verbesserten Teilhabe fest. Dies gilt insbesondere<br />
für Menschen mit kommunikativen Störungen. Die Umsetzung dieser Rechte in den derzeitigen<br />
Rehabilitationsstrukturen noch nicht erreicht, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.<br />
Notwendig ist eine gesetzlich fundierte Veränderung der Versorgungsstrukturen insbesondere<br />
im Hinblick auf die Qualitätssicherung durch den Einsatz spezialisierter anbieterneutraler und<br />
verkaufsunabhängiger Beratungsstellen. Damit werden bestehende Konzeptions- und Erkennt-<br />
nisentwicklungen weitergeführt und in der Versorgungspraxis.<br />
Die innovativen Versorgungsstrukturen führen für alle Akteure im Versorgungsprozess zu einer<br />
Verbesserung:<br />
- Die Betroffenen sowie ihre privaten und professionellen Bezugspersonen erhalten indi-<br />
viduell abgestimmte Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der Kommunikation.<br />
Die Rehabilitationsträger erhalten von Verkaufsinteressen freie und mit den Versicher-<br />
ten abgestimmte Versorgungsempfehlung, in die aufbauend auf der medizinischen In-<br />
dikation detaillierte, auf die Hilfsmittel-Nutzung bezogene motorische, kognitive und<br />
kommunikative Fähigkeiten ebenso einfließen wie die Motivation der Versicherten, die<br />
Kommunikationsgelegenheiten sowie das soziale Umfeld. Das schließt auch die Mög-<br />
64
lichkeit einer begründeten Empfehlung, (noch) keine Hilfsmittelversorgung vorzuneh-<br />
men, ein. Zur Sicherstellung des Versorgungserfolgs sind begleitende Maßnahmen<br />
verfügbar.<br />
- Die Kostenträger erhalten von die Beratungsstellen weiter Unterstützung bei der Auf-<br />
schlüsselung der Versorgungsbereiche (Kommunikationsanbahnung, Schule, Assis-<br />
tenz etc.) und der entsprechenden Zuständigkeiten (Schulbehörde, Sozialämter).<br />
- Bei den Hilfsmittelanbietern entfällt für die Kundenakquise der Kundenbesuch mit dem<br />
damit verbundenen Verkaufsdruck bzw. Risiko, insbesondere bei Versicherten, für die<br />
allenfalls ein einfaches Kommunikationshilfsmittel in Erwägung zu ziehen ist. Sie kön-<br />
nen sich auf ihre Kernaufgabe, die Bereitstellung, Einweisung und Wartung von hoch-<br />
wertigen und funktionssicheren Hilfsmitteln konzentrieren.<br />
9 LITERATUR<br />
1 ADAM, HEIDEMARIE; EBERHART, UTE; RICHTER, ANTJE; KRIEN, ULRIKE;<br />
KRÄKER, KATRIN; GALLAS, INES; SUCKER, ISABELL 1996: Der Bedarf an Schulen für Kin-<br />
der mit geistiger Behinderung in Sachsen. In: Unterstützte Kommunikation 1/1996. 24-25.<br />
ASSMANN, KATI; JÖDECKE, MANFRED; NÜNDEL, INGO; SACHSE, ANDREA 2002:<br />
„Verstehen wir uns auch so? Bestandsaufnahme und Entwicklung Unterstützter Kommunikation<br />
im ostsächsischen Raum. In: Unterstützte Kommunikation 3-4/2002. 37-40.<br />
BUNDSCHUH, KONRAD; HERBST, THOMAS; KANNEWISCHER, SYBILLE 1999: Un-<br />
terstützte Kommunikation an Schulen zur individuellen Lebensbewältigung. eine empirische<br />
Untersuchung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 11/1999. 516-522.<br />
COON, RON; KREMER, GEORG 1994: Reden ist Silber, ist Schweigen Gold? Vorläufi-<br />
ge Ergebnisse einer Bestands- und Bedarfsanalyse zur Kommunikationssituation nichtspre-<br />
chender Personen in Berliner Bildungseinrichtungen. In: Becker, Heinz; GANGKOFER, MAN-<br />
FRED 1994 (Hrsg.): Das BLISS-System in Praxis und Forschung. Heidelberg : Julius Groos.<br />
113-146.<br />
FRÖHLICH, ANDREAS D.; KÖLSCH, SANDRA 1998: Alles was wir sind, sind wir in<br />
Kommunikation. In: Geistige Behinderung 1/1998. 22-36.<br />
JÖDECKE, MANFRED 2002: Forschungsprojekt Beuko: Bestandsaufnahme und Ent-<br />
wicklung Unterstützter Kommunikation in Ostsachsen. www.inf.hs-zigr.de/~beuko (16.04.2002).<br />
65
IfK<br />
Anlage 2<br />
Institut für Kommunikationsberatung GBR<br />
Beratung und Gutachten zur Kommunikationsförderung<br />
Jörg-M. Lindemann / Dr. Gregor Renner<br />
Auswertung der IfK- Beratungsvorgänge der Jahre<br />
1995 – 2006<br />
Einleitung<br />
Das Institut für Kommunikationsberatung (IfK) in Berlin besteht seit Anfang 1995 und ist aus<br />
dem Ingenieurbüro J.-M. Lindemann hervorgegangen, das sich seit ca. 1980 mit der Versorgung<br />
mit Kommunikationshilfsmitteln (Beratung, Herstellung, Vertrieb) befasst hat.<br />
In der Zeit als Hilfsmittelanbieter hat sich bei uns die Einsicht durchgesetzt, dass der Versorgungsprozess<br />
mit Kommunikationshilfsmitteln so komplex ist, dass er nicht einfach nur aus<br />
Sicht der Händler durchgeführt werden kann. In der Regel gehen die Klienten mit einem Minimum<br />
an Vorinformationen in diesen Prozess, sind also hochgradig von den Fachleuten ‚auf der<br />
anderen Seite’ abhängig.<br />
U.a. hat uns diese Erkenntnis Ende 1994 dazu bewogen, Herstellung und Vertrieb von Kommunikationshilfsmitteln<br />
einzustellen und mit dem IfK die verkaufsunabhängige Beratung für Betroffene<br />
und deren soziales Umfeld, für medizinisches, therapeutisches und pädagogisches Personal<br />
und für Kostenträger als Dienstleistung anzubieten.<br />
Ziel der Auswertung<br />
Über die verkaufsunabhängige Beratung sind eine Qualitätssteigerung und eine Senkung der<br />
Gefahr von Fehlversorgungen möglich. Allerdings sind damit auch zusätzliche Kosten für die<br />
Beratung verbunden. Ziel der vorliegenden Auswertung ist es, diese zusätzlichen Kosten zu den<br />
Einsparungen durch die Vermeidung von Fehlversorgungen ins Verhältnis zu setzen.<br />
Methode<br />
Es müssen also die Versorgungskosten bei Vorgängen mit und ohne verkaufsunabhängiger Beratung<br />
verglichen werden. Das haben wir auf der Grundlage von IfK-Vorgängen gemacht,<br />
- bei denen uns bereits das Angebot eines Händlers vorlag,<br />
- wir ein Versorgungskonzept erstellt haben und<br />
- bei denen wir über die spätere Hilfsmittelentscheidung informiert wurden.<br />
Die Zuordnung von Kosten zur Pflegekasse findet hier keine Berücksichtigung.<br />
G. Renner, J.-M. Lindemann Berliner Volksbank Kto.Nr. 331 368 3000 BLZ 100 900 00 IK 591100844 DE 173970518 St.-Nr. 23/422/61246<br />
Anschützstr. 26A 14612 Falkensee Tel.: 03322 / 27 59 57 Tel. + Fax: 030 / 852 33 32<br />
E-Mail: Lindemann.AkutII@t-online.de und Gregor.Renner@web.de<br />
66
Schlüsselverzeichnis zur Spalte Art des Vorganges:<br />
Anfangsbedingung: Auftrag vom Kostenträger zur Überprüfung eines Antrages auf Versorgung<br />
mit einem Kommunikationshilfsmittel bei vorliegendem Kostenvoranschlag eines Leistungserbringers.<br />
Die Beratung von unserer Seite ist erfolgt, unsere Empfehlung:<br />
01. keine Versorgung<br />
02. Erprobung (teilw. mit Assistenz), keine Versorgung<br />
03. Versorgung mit Hilfsmittel (inkl. Rücklaufgeräte) ohne Erprobung bzw. Assistenz<br />
04. Versorgung mit Hilfsmittel (inkl. Rücklaufgeräte) nach Erprobung (teilw. mit Assistenz),<br />
05. Versorgung mit Hilfsmittel (inkl. Rücklaufgeräte) mit nachfolgender Assistenz<br />
Zahlenmaterial<br />
In der Auswertung haben wir Aufträge von 12 verschiedenen Kostenträgern berücksichtigt.<br />
Die Gesamtzahl der hier ausgewerteten Vorgänge beträgt 72.<br />
Ergebnis<br />
Lfd.Nr.<br />
Lfd.Nr.<br />
Art d.<br />
Vorg.<br />
Anzahl d.<br />
Vorg.<br />
Kostenvoranschlag<br />
67<br />
Kosten d.<br />
empf. Vers.<br />
Differenz<br />
1 01 8 29.584,08 1.477,61 28.106,47<br />
2 02 6 42.101,23 7.612,71 34.488,52<br />
3 03 41 232.791,73 183.473,06 49.318,67<br />
4 04 14 136.110,29 102.522,21 33.588,08<br />
5 05 3 12.949,75 4.915,28 8.034,47<br />
Art d.<br />
Vorg.<br />
Anzahl d.<br />
Vorg.<br />
72 453.537,08 300.000,87 153.536,21<br />
Kosten d.<br />
empf. Vers.<br />
in den Kosten der empf. Versorgung<br />
enthalten:<br />
Kosten f.<br />
Berat.<br />
Kosten f.<br />
Erprob.<br />
Kosten f.<br />
Assistenz<br />
1 01 8 1.477,61 1.408,01 0,00 0,00<br />
2 02 6 7.612,71 835,12 6.631,24 146,35<br />
3 03 41 183.473,06 9.007,10 145,31 0,00<br />
4 04 14 102.522,21 2.624,76 2.702,68 560,47<br />
5 05 3 4.915,28 903,88 343,18 2.364,26<br />
72 300.000,87 14.778,87 9.822,41 3.071,08<br />
Im Durchschnitt führte die verkaufsunabhängige Ermittlung des Versorgungsbedarfs einschließlich<br />
der Erprobungen und der Assistenz zu einer Reduzierung der Gesamtversorgungskosten um<br />
33% bei gesteigerter Versorgungsqualität.
Nach unserer Einschätzung führt verkaufsunabhängige Beratung zu einer Steigerung der Versorgungsqualität.<br />
Die hiermit erzielten Einsparungen bei den Versorgungen liegen höher als die<br />
zusätzlichen Kosten, obwohl die Überprüfungen teilweise auch zu teureren Versorgungen führen.<br />
Die hier untersuchten Fälle sind typisch für die IfK-Arbeit, so dass das Ergebnis auf die Gesamtheit<br />
der vom IfK bearbeiteten Vorgänge übertragen werden kann.<br />
Wegen der Begrenzung auf IfK-Vorgänge handelt es sich jedoch nicht um eine repräsentative<br />
Stichprobe. Daher empfiehlt sich eine wissenschaftlich untermauerte Statistik von Beratungs-<br />
und Versorgungsvorgängen, auf deren Grundlage die Entscheidungsstrukturen der Kostenträger<br />
bei der Versorgung mit Kommunikationshilfsmitteln verbessert werden.<br />
Zusätzlich können unsere personenbezogenen Beratungen im - Gegensatz zur Bearbeitung nach<br />
Aktenlage auf der Grundlage von Kostenangeboten von Hilfsmittelanbietern - zu weiteren Einsparungen<br />
verhelfen. So stellte sich z.B. bei der Überprüfung eines Antrages für ein neues Blindenlesesystem<br />
heraus, dass der Ehepartner ebenfalls beabsichtigte, einen Antrag auf Ersatz seines<br />
alten Gerätes zu stellen. Unser Beratungsgespräch führte zu der einvernehmlichen Einsicht,<br />
dass für die gewünschten Zwecke ein Gerät in der Familie ausreichend war.<br />
Anregungen<br />
Das Ergebnis unserer vorläufigen Auswertung lässt es sinnvoll erscheinen, die Versorgung<br />
mit Kommunikationshilfsmitteln kostenträgerübergreifend umfassend zu untersuchen, mit<br />
dem Ziel, die Versorgungsqualität im Bereich der PG16 unter Nutzung des möglichen Einsparpotentials<br />
zu verbessern.<br />
Hierfür wäre es erforderlich, dass<br />
- das Zahlenmaterial zwischen den Kostenträgern und den Beratungsstellen unter Berücksichtigung<br />
des Datenschutzes ausgetauscht wird und<br />
- Kostenträger und Beratungsstellen gemeinsame Richtlinien für die Auswertung erarbeiten.<br />
Berlin, d. 23.08.2007<br />
68
Anlage 3<br />
Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Vorschlag für die Neugestaltung der Produktgruppe 16 des Hilfsmittelverzeichnisses<br />
23.09.2007<br />
Verfasser:<br />
Christoph Jo. Müller, Gamal Halaga, BEH Verband<br />
Holger Neumann Rehavista GmbH<br />
Jörg Lindemann, BAG <strong>BKOM</strong><br />
Produktgruppe 16: Kommunikationshilfen<br />
16.99.01 Hilfsmittel zur Kommunikationsanbahnung<br />
1xxx Nichtelektronische Tafeln/Mappen zur Verwendung mit Symbolen und/oder<br />
Worten<br />
2xxx Einfache Geräte zur Wiedergabe von bis zu fünf Sprachaufzeichnungen<br />
3xxx Einfache Systeme zum Schalten von ein oder zwei Geräten/Funktionen<br />
4xxx Elektronische (Software) und nichtelektronische Symbolsammlungen zur Erstellung<br />
von Kommunikationstafeln<br />
16.99.02 Kommunikationshilfe mit Symboleingabe und Sprachausgabe<br />
1xxx Systeme mit statischem Eingabefeld (Schablonen) und direkter Wiedergabe<br />
von Sprachaufzeichnungen<br />
2xxx Systeme mit statischem Eingabefeld (Schablonen) und Abruf von Sprachaufzeichnungen<br />
über Sequenzen<br />
3xxx Systeme mit dynamischem Display und berührungsempfindlichen Bildschirm<br />
4xxx Systeme mit dynamischem Display und berührungsempfindlichen Bildschirm<br />
und alternativen Eingabemöglichkeiten<br />
19.99.03 Kommunikationshilfe mit Schrifteingabe und Sprachausgabe<br />
1xxx Eingabe über Tastatur, mit Anzeigedisplay<br />
2xxx Eingabe über Tastatur, mit Anzeigedisplay und alternativen Eingabemöglichkeiten<br />
(z.B. Scanning, Augensteuerung)<br />
16.99.04 Kommunikationshilfe mit Schrift- und Symboleingabe und Sprachausgabe<br />
1xxx Eingabe über Tastatur und /oder Touchscreen<br />
2xxx Eingabe über Tastatur/Touchscreen und alternative Eingabemöglichkeiten<br />
(z.B. Scanning, Augensteuerung)<br />
3xxx Systeme mit einem enthaltenem Grundvokabular und einer Kommunikationsstrategie<br />
zur schnellen Kommunikation, mit Eingabe über Tastatur und/oder<br />
berührungsempfindlichem Bildschirm<br />
69
4xxx Systeme mit einem enthaltenem Grundvokabular und einer Kommunikationsstrategie<br />
zur schnellen Kommunikation, mit Eingabe über Tastatur und/oder<br />
berührungsempfindlichem Bildschirm und alternativen Eingabemöglichkeiten<br />
(z.B. Scanning, Augensteuerung)<br />
16.99.05 Behinderungsgerechte Hardware zur Eingabeunterstützung<br />
1xxx Behinderungsgerechte Tastatur<br />
2xxx Behinderungsgerechte Maus bzw. Cursorsteuerung<br />
3xxx Sonstige behinderungsgerechte Eingabehilfen (Sensorbox usw.)<br />
16.99.06 Behinderungsgerechte Software<br />
1xxx Software zur Modifikation/Anpassung der Eingabe über Normaltastatur oder<br />
spezielle Bedienelemente<br />
2xxx Symbolbasierte und/oder schriftbasierte Kommunikationssoftware<br />
3xxx Sonstige behinderungsgerechte Software<br />
4xxx Anwendungssoftware für Kommunikationssysteme (z.B. Kommunikationsstrategien)<br />
5xxx Behinderungsgerechte Software zur Umfeldkontrolle, als Ergänzung zu Kommunikationssystemen<br />
16.99.07 Umfeldkontrollsysteme (neu zu definieren, wenn möglich)<br />
1xxx Systeme zum Schalten von Geräten über Funk oder Infrarot<br />
2xxx Sonstige Hardware zur Umfeldsteuerung<br />
3xxx Software zur Umfeldsteuerung<br />
16.99.08 Könnte aus unserer Sicht entfallen<br />
16.99.09 Signalanlagen für Gehörlose<br />
Kann aus unserer Sicht so beibehalten werden<br />
19.99.99 Abrechnungspositionen<br />
1xxx Zubehör<br />
2xxx Prozessbegleitende Maßnahmen:<br />
Diagnose/Beratung/Erprobung/Assistenz<br />
3xxx Ausleihe für eine begrenzte Erprobungszeit<br />
4xxx Anpassung und Aufrüstung von Kommunikationssystemen<br />
5xxx Reparaturen<br />
6xxx Wartungen<br />
7xxx Technische Einweisung<br />
8xxx Erste pädagogisch/therapeutische Einweisung zur Erarbeitung einer Kommunikationsstruktur<br />
und Anfangstraining im Umgang mit der Kommunikationshilfe<br />
(Die PG16 ist hier noch beschränkt, weil nach der Versorgung durch die GKV<br />
ein anderer Kostenträger zuständig ist.)<br />
70