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BKOM-Positionspapier

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<strong>BKOM</strong><br />

Bundesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfe e.V.<br />

Einleitung<br />

<strong>BKOM</strong>-<strong>Positionspapier</strong><br />

zur Fortschreibung der<br />

Produktgruppe 16 „Kommunikationshilfen“<br />

31.10.2007<br />

Entwurf: Jörg-M. Lindemann<br />

Die Definition des Hilfsmittelbegriffs im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der<br />

Krankenkassen vom 29.04.2003<br />

Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig<br />

hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender<br />

handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben<br />

werden....<br />

...Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung<br />

von Hilfsmitteln sowie die im Einzelfall erforderliche Ausbildung in deren Gebrauch.<br />

weist Hilfsmittel eindeutig als sächliche Mittel oder technische Produkte aus. Notwendige begleitende<br />

Maßnahmen sind in diese Definition lediglich als handwerkliche Zusatzarbeiten eingeschlossen<br />

oder sind als ‚Einweisung’ für die Leistungserbringer abrechenbar.<br />

Der Einweisungsbegriff ist an dieser Stelle eher technisch zu verstehen und unbedingt von den<br />

Maßnahmen einer therapeutisch/pädagogischen Prozessbegleitung, wie sie in einigen Versorgungsbereichen<br />

erforderlich sind, abzugrenzen:<br />

Einweisung als Anteil der Lieferung: Unterweisung in die technischen Bedingungen<br />

eines Hilfsmittels (z.B. Bedienung, Programmiervorgang,<br />

Wartung etc.) durch den Lieferanten;<br />

‚Einweisung’ als Teil einer Prozessbegleitung: Therapeutisch/pädagogische Maßnahmen<br />

zur langfristigen Unterstützung des Versorgungserfolges<br />

(bei einer Kommunikationshilfe: z.B.<br />

Unterstützung bei der Wortschatzermittlung, inhaltliche<br />

Strukturierung des Wortschatzes).<br />

1


Alle weiteren eine Versorgung begleitenden Maßnahmen werden in die allgemeinen Kosten der<br />

Leistungserbringer eingegliedert (z.B. Beratung vor der Angebotserstellung) oder sind einem<br />

anderen Kostenträger zugeordnet (z.B. intensivere Schulung im Gebrauch des Hilfsmittels).<br />

Die im Preis ‚versteckten’ Kosten, z.B. für die Beratung der Versicherten im Verlauf der Bedarfsermittlung<br />

durch die Leistungserbringer, werden wegen des hohen Kostendruckes leicht<br />

als Kalkulationselement zur Gewinnerzielung eingesetzt. Eine schlecht durchgeführte Bedarfsermittlung<br />

führt aber zwangsläufig zu einer unbefriedigenden Situation für die Versicherten und<br />

zur Erhöhung der Zahl der Fehlversorgungen.<br />

So wurde schon im Jahre 1992 auf einer Arbeitstagung der BAR und des BMA zum Thema „Beratung<br />

– Grundlage für eine optimale Versorgung mit technischen Hilfen“ festgestellt,<br />

...dass nunmehr auch die Kassen als Kostenträger das Ausmaß von Fehlverordnungen erkennen<br />

und damit ihre ablehnende Haltung gegenüber umfassenden Beratungsangeboten überprüfen<br />

(sollten). (Vermerk Behindertenbeauftragte Fr. Grützmann, Berlin 05.06.92)<br />

Versorgungen werden in der Regel statisch und nicht als Prozess verstanden. Unter anderem<br />

dadurch ist<br />

...nach den Erfahrungen von Peter Lückoff/BKK (...) jedes 5. Hilfsmittelangebot falsch berechnet<br />

und in jedem 7. Fall wird eine Fehlverordnung getroffen (Anm. Lindemann: hier bezogen auf orthopädische<br />

Hilfsmittel)....<br />

...Von Tagungsbeginn an war man sich einig, dass der Patient zukünftig wesentlich stärker im Mittelpunkt<br />

stehen muss, Therapeuten eingebunden, Hilfsmittel erprobt werden können und Selbsthilfegruppen<br />

mit ihrem Potential an Erfahrungen einbezogen werden.<br />

(Vermerk Behindertenbeauftragte Fr. Grützmann, Berlin 05.06.92)<br />

Diese Vorsätze wurden bis heute nicht oder nur unbefriedigend umgesetzt. Die Bearbeitung von<br />

Hilfsmittelanträgen bei den meisten Kassen in ‚Hilfsmittel-’ oder ‚Kompetenzzentren’ hat im Bereich<br />

der Kommunikationshilfsmittel für die Versicherten nicht wirklich zur Verbesserung beigetragen.<br />

Durch die Konzentration der Anträge auf wenige Sachbearbeiter scheint bei den Kassen<br />

allerdings die Einsicht gestiegen zu sein, mit den bisherigen Mitteln den speziellen Problemen<br />

in diesem Kommunikationsbereich nicht angemessen begegnen zu können.<br />

Im Bereich der Kommunikationshilfsmittel haben die begleitenden Maßnahmen wegen der<br />

Komplexität des Arbeitsfeldes eine besondere Bedeutung (s. Anlage 1: Rahmenkonzept zur<br />

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit kommunikativen Störungen der BAG<br />

<strong>BKOM</strong>). Schon in der aktuellen Fassung der Produktgruppe 16 wird wie folgt darauf hingewiesen:<br />

Die Aufgabe der Krankenkasse besteht darin, ggf. unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes<br />

der Krankenkassen (MDK), von entsprechend qualifizierten Ärzten oder Fachdiensten (z.B. firmenunabhängige<br />

Beratungsstellen) nach der ärztlichen Verordnung zu prüfen, welches Hilfsmittel<br />

unter Beachtung der individuellen Verhältnisse und des Grundsatzes der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

für den Versicherten in Frage kommen kann.<br />

....<br />

Im allgemeinen benötigt der Versicherte - insbesondere bei aufwendigen Systemen - eine ausführliche<br />

Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels bzw. anfänglich eine Betreuung bei der Nutzung<br />

des Gerätes. Die Kommunikationshilfe sollte zunächst zur Erprobung abgegeben werden,<br />

damit sich in der täglichen Anwendung zeigt, ob die Benutzung des Hilfsmittels beherrscht wird.<br />

Die Dauer der Erprobung ist vom Einzelfall abhängig.<br />

Im weiteren Verlauf der PG16 werden diese Tätigkeiten jedoch nicht als Abrechnungspunkte<br />

berücksichtigt. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, wie das Beispiel Blindenlangstocktraining<br />

aus der PG07 (s. Ändv.3, Hinweis 1) zeigt.<br />

2


In der Praxis der letzten 10 Jahre sind die zur qualitativen Absicherung der Versorgungen notwendigen<br />

begleitenden Maßnahmen (Diagnostik, Bedarfsermittlung, Beratung, Erprobung,<br />

Ausbildung und Begleitung in der Anwendung) nur begrenzt und in Einzelfallvereinbarungen<br />

akzeptiert worden. Lediglich die Erprobung von Geräten hat sich relativ weit durchgesetzt, allerdings<br />

fast immer ohne die dafür notwendige unabhängige Ergebnisbeurteilung.<br />

Bei den meisten Kassen hat sich auch im Kommunikationsbereich das Prinzip durchgesetzt,<br />

den Händlern die Kompetenzen für die Auswahl der Hilfsmittel zuzugestehen, solange sie sich<br />

an die vereinbarten Kostenrahmen halten. Von außen gesehen stehen die Auseinandersetzungen<br />

um die Preisgestaltung im Vordergrund, die Versorgungsqualität ist allzu häufig nachrangig.<br />

Der Hinweis in der ‚Arztinformation zu den Hilfsmittel-Richtlinien’<br />

Das Einzelprodukt wird dann durch den Fachhandel nach Maßgabe der mit den Krankenkassen<br />

abgeschlossenen Verträge zur wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten ausgewählt, wobei<br />

die Verantwortung für die Auswahl und Abgabe des wirtschaftlich günstigsten Hilfsmittels beim<br />

Fachhandel liegt.<br />

wirkt sich nach unseren Erfahrungen eher negativ auf die Versorgungsqualität aus.<br />

Diese Situation wird durch das Vorgehen einiger Kassen verschärft:<br />

Das erste Angebot, das ein Leistungserbringer nach dem notwendigen Kontakt zum Versicherten<br />

und den damit verbundenen Kosten erstellt hat, wird anderen Händlern – z.B. im Internet –<br />

zur Abgabe eines Gegenangebots zur Verfügung gestellt. Diese können eine entsprechende<br />

Ausrüstung anbieten, ohne einen Kundenbesuch im Vorfeld einkalkulieren zu müssen. Hier sind<br />

also die Erstanbieter gegenüber den Alternativanbietern von vornherein benachteiligt. Setzt sich<br />

diese Versorgungsstruktur durch, werden Anbieter Kundenbesuche zur Erstellung von angemessenen<br />

Angeboten in Zukunft vermeiden.<br />

Diese Struktur ist mit einer Reihe von Mängeln verbunden, die die Gefahr von Fehlversorgungen<br />

erhöht (das Hilfsmittel unterscheidet sich vom Erstangebot, wurde in dieser Form vom<br />

Kunden nicht ausprobiert, kann dann von ihm nicht oder erst mit Nachbearbeitung benutzt werden<br />

etc.). Die individuellen Auswirkungen solcher Produktunterschiede lassen sich jedenfalls<br />

nicht aus den Klassifizierungen der PG16 erkennen.<br />

Zudem sind einige Händler dazu übergegangen, den Preis durch ein ‚Einstiegsangebot’ niedrig<br />

zu halten, in dem nur ein Teil der tatsächlich – zu diesem Zeitpunkt schon absehbar – notwendigen<br />

Ausrüstung enthalten ist. Später werden ‚Nachversorgungen’ beantragt, die in der Regel<br />

leichter bei den Kassen durchzusetzen sind und bei denen ein Wechsel des Anbieters nicht zu<br />

erwarten ist.<br />

Für den Kunden bedeutet das, mehrere Antragsvorgänge bis zur vollständigen Versorgung abwarten<br />

zu müssen, ehe der eigentliche Versorgungszweck erreicht werden kann. Bei den Kassen<br />

scheint es eine Kontrolle über die tatsächlichen Gesamtkosten einer Versorgung nicht zu<br />

geben.<br />

Diese Problematik lässt sich nur dadurch auflösen, dass die Ermittlung des Versorgungsbedarfs<br />

von den Verkaufsinteressen getrennt, ausschließlich an sachlichen Kriterien orientiert und klientenzentriert<br />

erfolgt. Die Trennung der Bedarfsermittlung von Verkaufsinteressen liegt im Interesse<br />

der Versicherten und der Leistungsträger.<br />

Bei Versorgungen mit Kommunikationshilfen handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle um Prozesse,<br />

die von starken Veränderungen bei den Versicherten begleitet sind. Diese Veränderungen<br />

können sich auf alle relevanten Bereiche beziehen: Motorik, Kognition, Kommunikationsverhalten<br />

etc. Die komplexen Strukturen in der Kommunikation selbst und besonders bei Versorgungen<br />

mit Kommunikationshilfen können eine fachliche Unterstützung der Patienten durch<br />

den gesamten Prozess erforderlich machen.<br />

Nach den „Hilfsmittel-Richtlinien“ des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen<br />

3


- „soll der Kassenarzt prüfen, ob entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit das angestrebte<br />

Behandlungsziel durch andere Maßnahmen (z.B. sportliche Betätigung, Änderung<br />

der Lebensführung) erreicht werden kann“;<br />

- „kann die Verordnung von Hilfsmitteln nur erfolgen, wenn sich der behandelnde Kassenarzt<br />

von dem Zustand des Kranken überzeugt und sich erforderlichenfalls über die<br />

persönlichen Lebensumstände informiert hat oder wenn ihm diese aus der laufenden<br />

Behandlung bekannt sind“;<br />

- „soll der Kassenarzt sich vergewissern, ob das abgegebene Hilfsmittel seiner Verordnung<br />

entspricht und den vorgesehenen Zweck erfüllt, insbesondere dann, wenn es individuell<br />

angefertigt oder zugerichtet wurde“;<br />

- soll der Kassenarzt „in der Verordnung das Hilfsmittel so eindeutig wie möglich bezeichnen,<br />

ferner sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben<br />

zu machen. Der Kassenarzt soll deshalb unter Nennung der Diagnose und des<br />

Datums insbesondere angeben....“.<br />

Diese Richtlinien sind für die allgemeine Hilfsmittelversorgung verfasst, berücksichtigen nicht<br />

die speziellen Bedingungen im Bereich der Kommunikationshilfsmittel. In der Praxis würde das<br />

bedeuten, dass jeder Kassenarzt, der ein Kommunikationshilfsmittel sinnvoll und nachhaltig<br />

verordnen will, eine Spezialisierung im Bereich Unterstützte Kommunikation durchlaufen müsste.<br />

Der Kommunikationsbereich ist ein so komplexes Arbeitsgebiet, das ohne weitere Ausbildung<br />

und praktische Erfahrung nicht wirkungsvoll zu bewältigen ist. (s. Anl.1: BAG <strong>BKOM</strong><br />

Rahmenkonzept)<br />

Aus diesen Gründen schlagen wir zur Erfüllung der Vorgaben des SGB IX für den Bereich der<br />

Kommunikationshilfsmittel vor, die o.g. Hilfsmitteldefinition um die notwendigen prozessbegleitenden<br />

Maßnahmen zu erweitern, diese als Untergruppen in die PG16 aufzunehmen und die<br />

Richtlinien für die allgemeine Hilfsmittelversorgung wie folgt zu präzisieren 1 :<br />

- Der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst wird empfohlen, vor einer Versorgungsentscheidung<br />

die Bedarfsermittlung einschließlich der Feindiagnostik durch eine<br />

anbieterneutrale Beratungsstelle vornehmen zu lassen.<br />

- Ergibt sich aus der Beratung die Möglichkeit, zur Vermeidung von Versorgungen mit<br />

technischen Hilfen bei mindestens gleichwertigem Funktionsausgleich Kommunikationsstrategien<br />

im persönlichen Umfeld des Versicherten einzuführen, können diese Maßnahmen<br />

von der Beratungsstelle empfohlen werden. Mit der Durchführung werden geeignete<br />

Fachkräfte (z.B. Therapeuten mit Zusatzausbildung) von der Krankenkasse beauftragt.<br />

- Vor der endgültigen Versorgung mit einem Kommunikationshilfsmittel soll bei Bedarf eine<br />

Erprobung des Hilfsmittels durchgeführt werden. Das Ausprobieren eines Gerätes in<br />

der Beratungssituation ist nicht in allen Fällen zur Feststellung der Eignung ausreichend.<br />

- Zur Sicherstellung des Erprobungsergebnisses sind in der Regel vorbereitende Maßnahmen<br />

und eine abschließende Beurteilung erforderlich, die von einer anbieterneutralen<br />

Beratungsstelle angeleitet oder durchgeführt werden sollen.<br />

- Die Beratungsstellen unterstützen die Kostenträger bei der Abgrenzung der im Versorgungsprozess<br />

auftretenden Zuständigkeiten der einzelnen Sozialträger und der dabei<br />

anfallenden Kosten. So fallen die weiterführenden begleitenden Maßnahmen in der Regel<br />

in die Bereiche ‚Heilmittel’ und ‚Eingliederung’.<br />

1 vgl. BAG <strong>BKOM</strong>: „Rahmenkonzeption zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit kommunikativen Störun-<br />

gen“<br />

4


Die BAG <strong>BKOM</strong> bietet zur Unterstützung dieser Maßnahmen ein Netz von anbieterneutralen<br />

Beratungsstellen. In nächster Zeit wird die BAG<br />

- ein Qualitätsmanagement erarbeiten und eine Zertifizierung dieser Beratungsstellen<br />

vornehmen,<br />

- die Ausbildung von Beratern und Assistenzpersonal (Spezialisierung von Therapeuten)<br />

organisieren und<br />

- eine Schiedsstelle einrichten, die allen am Versorgungsprozess Beteiligten zur Klärung<br />

von Konflikten zur Verfügung stehen soll.<br />

Die vorgeschlagenen Änderungen in der PG16 führen nach unserer langjährigen Erfahrung<br />

- zu einer nachhaltigen Absicherung und qualitativen Verbesserung der Versorgungen,<br />

- zu einer hohen Zufriedenheit bei den Versicherten,<br />

- zur Erhöhung der Versorgungssicherheit für die Patienten und die Krankenkassen und<br />

- zu einer Kostenersparnis von bis zu 30 %. 2 (s. Anl. 2: Vorläufige Auswertung ....).<br />

Aus den letzten 10 Jahren liegt ein vorläufiger Versuch vor, die Kostenentwicklung bei Einbeziehung<br />

von unabhängigen Beratungsstellen im Versorgungsprozess statistisch auszuwerten.<br />

Grundlage der Auswertung sind Versorgungen verschiedener Kassen unter Einbeziehung einer<br />

unabhängigen Beratungsstelle. Die Ergebnisse der Auswertung deuten darauf hin, dass mit<br />

unabhängiger Beratung die o.g. Ziele und zugleich eine Kostensenkung (bis zu 30 %) erreicht<br />

werden können.<br />

Wird weiterhin berücksichtigt, dass<br />

- ein Teil der Kosten für unabhängige Beratung verdeckt oder offen sowieso in der Abrechnung<br />

der Leistungserbringer auftauchen und<br />

- Entscheidungen über den Wiedereinsatz von Rücklaufgeräten in der Regel an die Leistungserbringer<br />

abgetreten sind oder diese Geräte von den Kassen ungenügend verwaltet<br />

werden,<br />

ist zu erwarten, dass die Kostenentwicklung bei Durchführung der von uns vorgeschlagenen<br />

Änderungen für die Kostenträger mit großer Wahrscheinlichkeit positiv ausfallen würde.<br />

Eine wissenschaftlich begleitete quantitative und qualitative Auswertung von Versorgungen der<br />

letzten Jahre mit Kommunikationshilfen unter Einbeziehung der Kostenträger, Leistungserbringer<br />

und Betroffenenverbände ist von der BAG <strong>BKOM</strong> geplant. Ziel dieser Untersuchung soll es<br />

sein, den Versorgungsprozess mit Kommunikationshilfen eingehend zu untersuchen und Richtlinien<br />

für Verbesserungen zu erarbeiten.<br />

______________<br />

2 vgl. Institut für Kommunikationsberatung IfK Berlin: „Vorläufige Auswertung der Beratungsvorgänge einer anbieter-<br />

neutralen Beratungsstelle 1995 – 2006“<br />

5


Nachfolgend sind die Vorschläge der BAG <strong>BKOM</strong> in die aktuelle Fassung der PG16 (HMV Version<br />

1.04 30.05.2006) eingetragen und markiert. An den wesentlichen Stellen wird auf die Änderungsvorschläge<br />

verwiesen.<br />

Veränderungen in der Version 1.04 gegenüber der ursprünglichen Fassung der PG16 sind<br />

nachgetragen und entsprechend markiert.<br />

Jedem Änderungsvorschlag ist der dazugehörige Vorschlag für die jeweilige Produktart angefügt.<br />

Die neuen Produktarten müssen noch differenziert werden.<br />

Nach dem Vorgespräch zur Fortschreibung der PG16 bei der IKK am 27.08.2007 hat eine Arbeitsgruppe<br />

aus Mitgliedern des BEH und der BAG <strong>BKOM</strong> einen Vorschlag zur Neustrukturierung<br />

der PG16 erarbeitet (s. Anlage 3) und an den MdS in Essen weitergeleitet.<br />

Das hier vorliegende <strong>BKOM</strong>-<strong>Positionspapier</strong> berücksichtigt diese Struktur noch nicht.<br />

6


Änderungsvorschläge der BAG <strong>BKOM</strong> zur PG16<br />

Änderungsvorschlag 1<br />

Abrechnungsposition für komplexe Geräte (16.99.03.3000-3999)<br />

In den letzten Jahren wurde das Angebot um spezielle Geräte erweitert, in denen z.B. sehr<br />

komplexe Eingabehilfen integriert sind, wie z.B. Kommunikationsgeräte mit Blicksteuerung. Die<br />

in der PG02 aufgeführten ‚Augengesteuerten Sensoren’ sind nur als Zusatzeingabeelemente zu<br />

verstehen, decken dies Funktionen der neuen Geräte also nicht ab.<br />

Deshalb - und wegen der zukünftig zu erwartenden Entwicklungen im Angebotsbereich der<br />

PG16 -erscheint es sinnvoll, eine neue Untergruppe (16.99.03.3000) für diese Geräte einzuführen.<br />

Weiterhin ist es wegen der hohen Gestehungskosten für diese Geräte besonders wichtig, die<br />

Indikationen sorgfältig zu definieren und von anderen Gerätegruppen abzugrenzen.<br />

Beschreibung der Produktart<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe 03.<br />

Produktart: Geschlossene Anlagen (Symbol- und/oder<br />

Schrifteingabe) mit integrierter spezieller<br />

Ansteuerung 3000 – 3999<br />

Beschreibung der Produktart :<br />

Ausarbeiten: Indikationen für Geschlossene Anlagen mit integrierter spezieller Ansteuerung<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />

Produktart: Geräte zur Kommunikationsunterstützung<br />

mit taktiler Ausgabe 0001 – 0999<br />

Beschreibung der Produktart :<br />

Die Geräte setzen Schallereignisse jeder Art (z.B. Sprache) in fühlbare Vibrationen<br />

um und übertragen diese auf die Haut. Unterschiedliche Geräuschfrequenzen<br />

werden dabei in unterschiedliche Vibrationsfrequenzen umgesetzt. Die Lautstärke<br />

wird durch die Intensität der Vibration kenntlich gemacht.<br />

Die Geräte dienen Behinderten mit Taubheit bzw. mit an Taubheit grenzender<br />

Schwerhörigkeit sowie schwerhörigen Personen, bei denen trotz optimaler Hörgeräteversorgung<br />

kein positives Ergebnis erzielt werden kann. Sie werden am<br />

Körper getragen.<br />

7


Voraussetzungen für den Einsatz eines solchen Gerätes ist, dass der Gehörlose/Schwerhörige<br />

im Artikulationsunterricht die Verknüpfung vibrativer Merkmale<br />

mit phonetisch-phonologischen Merkmalen erlernt hat.<br />

Die Geräte eignen sich für einen leihweisen Einsatz.<br />

Indikationen :<br />

- Taubheit,<br />

- an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (trotz optimaler Hörgeräte-<br />

Versorgung) und<br />

- Taubheit mit zusätzlicher Blindheit.<br />

8


Änderungsvorschlag 2:<br />

Abrechnungsposition ‚Kommunikationsanbahnung’ (16.99.08.1000 - 1999)<br />

Unter ‚Kommunikationsanbahnung’ sind alle vorbereitenden Maßnahmen zu verstehen, die zu<br />

einer späteren Anwendung von Kommunikationshilfsmitteln aus der PG16 oder Geräten aus der<br />

PG02 (Umfeldsteuerung) führen sollen. Ziel muss es hierbei immer sein, auf die Erfüllung der<br />

Vorgaben des SGB IX hinsichtlich Rehabilitation und Teilhabe hinzuarbeiten.<br />

Die ‚Kommunikationsanbahnung’ ist altersmäßig nicht auf Kinder zu begrenzen, da der Beginn<br />

der Maßnahmen von der individuellen Betreuungssituation der Versicherten abhängig ist; davon,<br />

ob und wann im personellen Umfeld die entsprechende Einschätzung über die Fähigkeiten<br />

des Versicherten getroffen wird.<br />

Zu Lasten der GKV gehen im Bereich Hilfsmittel in der Regel nur die Kosten für die den Prozess<br />

unterstützenden Geräte. Hierbei gibt es eine deutliche Überschneidung mit Versorgungen<br />

aus der PG02. Die notwendigen Arbeiten zur Anpassung der Eingabeelemente (z.B. Ergotherapie)<br />

sind entsprechend abzurechnen.<br />

Die notwendige Begleitung der Maßnahmen (Assistenz) zur Kommunikationsanbahnung selbst<br />

ist größtenteils therapeutischer oder pädagogischer Art und fällt daher eher in die Bereiche<br />

Heilmittel und Eingliederung. (Diese Maßnahmen sind als ein Teil der Prozessbegleitung zu<br />

verstehen (s. Ändv. 6).)<br />

Beschreibung der Produktart<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />

Produktart: Geräte zur Unterstützung in der Kommu-<br />

nikationsanbahnung 1000 – 1999<br />

Beschreibung der Produktart :<br />

Die Geräte dieser Produktart unterstützen Menschen beim Erwerb grundlegender<br />

kommunikativer Kompetenzen, wie z.B. das<br />

- Erlernen eigenaktiver Handlungen (Ursache-Wirkungs-Prinzip).<br />

Hier kommen Geräte zum Einsatz, die das Ein- und Ausschalten (ggf.<br />

zeitgesteuert) von Spielzeugen oder strombetriebenen Geräten des täglichen<br />

Bedarfs über (ggf. adaptierte) Sensoren ermöglichen.<br />

- Erlernen dialogischen Verhaltens (Turn-Taking) mittels dieser Geräte.<br />

- Erlernen triangulärer Kommunikation (Sprecher – Objekt/Inhalt/Gerät –<br />

Partner).<br />

Hier kommen Geräte zum Einsatz, in denen sich eine oder mehre Aussagen<br />

abspeichern und über (ggf. adaptierte) Sensoren abrufen lassen.<br />

- Erlernen von eigenaktiver Auswahl<br />

Hier kommen Geräte zum Einsatz, die über (ggf. adaptierte) Sensoren eine<br />

Auswahl aus mehreren Aussagen (repräsentiert z.B. durch konkrete<br />

Gegenstände, bildliche Darstellungen oder Symbole) ermöglichen.<br />

Die Geräte eignen sich auch für einen leihweisen Einsatz.<br />

9


Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen und Produkte zur Unterstützung der Kommunikationsanbahnung<br />

Indikationen :<br />

Die Geräte dieser Produktart dienen Personen, die sich nicht oder nur unzureichend<br />

lautsprachlich äußern können und/oder aufgrund einer ausgeprägten cerebralen<br />

bzw. zentralen Bewegungsstörung oder einer neuromuskulären Behinderung<br />

nicht in der Lage sind, sich auf herkömmliche Weise mitzuteilen:<br />

- Sprachentwicklungsverzögerung<br />

- Dysarthrophonie / Anarhtrie<br />

- überwiegend motorische Aphasie<br />

- Andere neurologische Störungen<br />

10


Änderungsvorschlag 3:<br />

Abrechnungsposition ‚Maßnahmen der Prozessbegleitung’ (16.99.99.6000 – 6999)<br />

Hinweis 1: Die Produktgruppe 07 Blindenhilfsmittel zeigt, dass es möglich ist, notwendige<br />

begleitende Maßnahmen in den Hilfsmittelkatalog aufzunehmen.<br />

In der Fortschreibung der PG07 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger<br />

vom 05.01.2006) heißt es zum Langstocktraining:<br />

... Bei der erstmaligen Verordnung von Blindenlangstöcken und/oder Leitgeräten<br />

ist eine Mobilitätsschulung erforderlich, um den Gebrauch des Hilfsmittels zu erlernen.<br />

Die Kosten der Schulung fallen dann in die Leistungspflicht der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV). Bei Folgeversorgungen können die Kosten<br />

für eine weitere Mobilitätsschulung nur dann übernommen werden, wenn der<br />

Versicherte im Umgang mit dem Hilfsmittel neu geschult werden muss.<br />

Die Eignung, eine Mobilitätshilfe nutzbringend einzusetzen, ist bei einem Orientierungs-<br />

und Mobilitätstrainer bzw. -lehrer (O + M Lehrer) zu erlangen und der<br />

Krankenkasse nachzuweisen. Wenn sich herausstellt, dass das Hilfsmittel nicht<br />

genutzt werden kann, beschränkt sich die Leistung der GKV auf die Erprobungsstunden,<br />

andernfalls schließt sich die eigentliche Mobilitätsschulung an.<br />

Hinweis 2: Wegen der Komplexität dieses Arbeitsgebietes ist für die Durchführung<br />

von ‚Maßnahmen der Prozessbegleitung’ nicht allein die GKV über die PG16 zuständig.<br />

Es ist daher dringend erforderlich, die Abgrenzungen zu Heilmitteln (z.B. bei notwendigen<br />

therapeutischen Maßnahmen) und Eingliederungshilfen (z.B. für weiterführende<br />

methodische Einweisungen und Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung<br />

des Hilfsmittels in den Alltag – Kommunikationsassistenz) zu diskutieren.<br />

Unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte aus unserer Einleitung schlagen wir die Einführung<br />

folgender eigenständiger Abrechnungspositionen vor:<br />

Beschreibung der Produktart<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Maßnahmen zur Prozessbegleitung<br />

abgerechnet werden.<br />

Im Hinblick auf die Komplexität dieses Versorgungsbereiches sind zur bestmöglichen<br />

Abwicklung eines Versorgungsprozesses mit Kommunikationshilfsmitteln in<br />

der Regel begleitende Maßnahmen erforderlich. Diese wirken sich auf die Qualität<br />

der Versorgung (Angemessenheit, Nachhaltigkeit) genauso aus, wie auf die<br />

Möglichkeiten der Versicherten, einen sinnvollen Ausgleich für ihre Einschränkungen<br />

zu erhalten, mit dem sie die gesetzlichen Ziele nach Rehabilitation und<br />

Teilhabe bestmöglich verwirklichen können.<br />

Abhängig von der individuellen Situation sind folgende Bereiche des Versorgungsprozesses<br />

unbedingt zu berücksichtigen:<br />

11


- Beratung und Bedarfsermittlung<br />

- Erarbeitung einer individuellen Kommunikationsstrategie und methodische<br />

Unterweisung in das Kommunikationssystem<br />

- Organisation einer Erprobungsphase mit eventuell notwendiger Begleitung<br />

und Überprüfung der Ergebnisse<br />

- Überprüfung nach erfolgter Versorgung<br />

- Erste methodische Maßnahmen nach der Versorgung<br />

- Eventuell notwendige Assistenz zur Etablierung des Kommunikationssystems<br />

im Alltag<br />

(In der Regel sind Assistenzmaßnahmen nach der Versorgung keine Leistung<br />

der GKV. An dieser Stelle müssen andere Träger der Sozialhilfe eintreten,<br />

z.B. nach SGBIX §26.)<br />

Alle prozessbegleitende Maßnahmen sollen durch fachlich kompetentes Personal<br />

durchgeführt werden und dürfen im Ergebnis nicht von ökonomischen Interessen<br />

geleitet werden.<br />

Indikationen :<br />

12


Änderungsvorschlag 4:<br />

Abrechnungspositionen Untergruppe ‚Beratung und Bedarfsermittlung’ (16.99.99.6001 -<br />

6099)<br />

Im Bereich Kommunikationshilfen erfordert der Versorgungsprozess in der Regel eine intensive<br />

Diagnostik, Beratung und Begleitung der Versicherten und deren personellen Umfeldes.<br />

Der Beratungsprozess erfordert wegen seiner sensiblen Struktur vom Versicherten ein hohes<br />

Maß an Vertrauen gegenüber der beratenden Institution, weswegen die Informationen anbieter-<br />

und kassenneutral erfolgen müssen, sachlich nur an die Vorgaben des SGB IX gebunden.<br />

Zur Einhaltung dieser Vorgaben sollen das geplante Qualitätsmanagement und die Schlichtungsstelle<br />

der BAG <strong>BKOM</strong> beitragen.<br />

Beschreibung der Produkte<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Produkt: Abrechnungsposition Beratung und Bedarfs-<br />

ermittlung (s. Anm. 4) 6001 - 6099<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Maßnahmen zur Prozessbegleitung<br />

abgerechnet werden.<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Beratung und Bedarfsermittlung<br />

- Vorgespräch<br />

- Vorbereitende Maßnahmen<br />

o Methodische Maßnahme nach Vorabinformationen erarbeiten<br />

o Wortschatz erfragen und organisieren<br />

o Ansteuerungshilfen vorbereiten<br />

o Hilfsmittel vorläufig konfigurieren<br />

- Beratungsgespräch durchführen<br />

- Versorgungskonzept erstellen<br />

Indikationen :<br />

13


Änderungsvorschlag 5:<br />

Abrechnungspositionen Untergruppe ‚Erarbeitung individueller Kommunikationsstrategien<br />

und methodische Unterweisung’ (16.99.99.6100 - 6199)<br />

Das enge Verständnis von ‚Hilfsmittel’ als ‚Gerät’ führt in der Praxis oft zur Vernachlässigung<br />

vom Einsatz personenbezogener Strategien zur Überwindung von Funktionsdefiziten. Mit geeigneten<br />

Unterweisungen der Klienten und des personellen Umfeldes und dem Einsatz nichttechnischer<br />

Hilfen (z.B. Kommunikationstafeln) lassen sich in vielen Fällen Versorgungen mit<br />

Geräten und die damit verbundenen Probleme vermeiden.<br />

Für Auswahl, Anpassung und Einübung der Kommunikationsstrategien benötigen die Versicherten<br />

und ihr personelles Umfeld zeitweise fachliche Unterstützung, die von entsprechend qualifiziertem<br />

Personal (Assistenten, Therapeuten) geliefert werden kann.<br />

Beschreibung der Produkte<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Produkt: Abrechnungsposition Erarbeitung individueller<br />

Kommunikationsstrategien und methodische<br />

Unterweisung (s. Anm. 5) 6100 - 6199<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können die Erarbeitung individueller<br />

Kommunikationsstrategien und methodische Einweisungen abgerechnet werden.<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Einweisungen in Kommunikationsstrategien<br />

- Erarbeitung individueller Kommunikationsstrategien<br />

- Methodische Unterweisung und Trainingsmaßnahmen mit Klienten und<br />

persönlichem Umfeld<br />

- Planung von Ansteuerungshilfen<br />

Indikationen :<br />

14


Änderungsvorschlag 6:<br />

Abrechnungsposition Untergruppe ‚Organisation, Begleitung und Überprüfung von Erprobung’<br />

(16.99.99.6200 - 6299)<br />

Die in der aktuellen Fassung der PG16 enthaltene Empfehlung<br />

„Die Kommunikationshilfe sollte zunächst zur Erprobung abgegeben werden, damit sich<br />

in der täglichen Anwendung zeigt, ob die Benutzung des Hilfsmittels beherrscht wird. Die<br />

Dauer der Erprobung ist vom Einzelfall abhängig.“<br />

wurde in den letzten Jahren weitgehend umgesetzt. Vernachlässigt wurde aus unserer Sicht<br />

aber die anbieterneutrale Überprüfung der Erprobungsergebnisse. Die Überprüfungen werden<br />

häufig den Lieferanten selbst überlassen und so die Gefahr von Fehlversorgungen gesteigert.<br />

Die meisten Geräte erfordern vor der Erprobung eine Vorbereitung, die vom personellen Umfeld<br />

des Versicherten geleistet werden muss, wenn nötig, mit Unterstützung durch qualifiziertes Personal.<br />

So erfordern viele Kommunikationshilfsmittel eine individuelle Anpassung etwa des<br />

Wortschatzes oder der Eingabe, um die reale Anwendung in der Erprobungzeit testen zu können.<br />

Soweit möglich sollen diese Vorbereitungen im Vorfeld der Geräteerprobung erfolgen.<br />

Für Versicherte, die eine speziell angepasste Eingabe (z.B. aus der PG02) benötigen, ist es oft<br />

sinnvoll, die Anpassung und das Training mit der Eingabe getrennt von der Erprobung der eigentlichen<br />

Kommunikationshilfe durchzuführen.<br />

Beschreibung der Produkte<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Produkt: Abrechnungsposition Organisation, Begleitung<br />

und Überprüfung von Erprobung (s. Anm. 6) 6200 - 6299<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Organisation, Begleitung<br />

und Überprüfung von Erprobungen abgerechnet werden.<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Erprobungen und Überprüfung der Erprobungen<br />

- Erprobungsziel definieren<br />

- Wortschatz für Erprobung organisieren<br />

- Nichttechnische Kommunikationshilfen erarbeiten<br />

- Kostenvoranschlag vom Leistungserbringer einholen<br />

- Kommunikationshilfsmittel konfigurieren<br />

- Ansteuerhilfen vorbereiten<br />

- Notwendige Einweisungen und Begleitmaßnahmen durchführen<br />

- Ergebnis der Erprobung überprüfen<br />

- Versorgungskonzept erstellen<br />

Indikationen :<br />

15


Änderungsvorschlag 7:<br />

Abrechnungsposition Untergruppe ‚Überprüfung der Versorgung und erste methodische<br />

Einweisungen nach der Versorgung’ (16.99.99.6300-6399)<br />

Die Beteiligung der Leistungserbringer endet in der Regel mit der Auslieferung und die technische<br />

Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels. In der Regel ist eine Überprüfung erforderlich,<br />

die sicher stellt, dass das gelieferte Hilfsmittel der zugesagten Versorgung entspricht.<br />

Im Bereich der PG16 gibt es aber nur relativ wenige Hilfsmittel, die nach der technischen Einweisung<br />

vom Versicherten angemessen und mit Aussicht auf Erfüllung der geforderten Nachhaltigkeit<br />

eingesetzt werden können.<br />

Deshalb muss bei Bedarf die technische Einweisung durch eine erste methodische Unterweisung<br />

erweitert werden.<br />

Bedarf und Finanzierung aller weiteren notwendigen Assistenzmaßnahmen sind im Einzelfall zu<br />

klären und mit dem zuständigen Kostenträger abzuklären.<br />

Beschreibung der Produkte<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Produkt: Abrechnungsposition für Überprüfung der Versorgung<br />

und erste methodische Einweisungen nach der<br />

Versorgung (s. Anm. 7) 6300 - 6399<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können die Überprüfung der Versorgung<br />

und erste methodische Einweisungen nach der Versorgung abgerechnet<br />

werden.<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Erprobungen und Überprüfung der Erprobungen<br />

- Versorgung nach Auslieferung und technischer Einweisung überprüfen<br />

- Erste methodische Maßnahmen zur Etablierung des Systems im Alltag<br />

o Einweisung des Klienten<br />

o Einweisung des personellen Umfeldes<br />

- Absprachen über weitere Kontakte<br />

Indikationen :<br />

16


Anm. 1: Hinweise auf Rechtsprechung<br />

(Die folgenden Anmerkungen sollten noch hinsichtlich der aktuellen Rechtssprechung überprüft<br />

werden!)<br />

- elementare Grundbedürfnisse<br />

An dieser Stelle sollte auf die Ausführungen zur ‚Erfüllung elementarer Grundbedürfnisse’<br />

im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände... vom 29.04.2003 verwiesen<br />

werden.<br />

- PCs als allgemeine Gebrauchsgegenstände<br />

Die Einordnung eines PCs unter allen Umständen als ‚Gebrauchsgegenstand des täglichen<br />

Bedarfs’, der von der Krankenkasse nicht zu finanzieren ist, erscheint unter mehreren<br />

Gesichtspunkten als ungerecht bzw. falsch:<br />

o In der Beratungspraxis begegnen uns auch Familien, die sich keinen PC anschaffen<br />

würden, wenn er nicht als Kommunikations- oder Schreibhilfe für einen<br />

Familienangehörigen benötigt werden würde.<br />

o Wir treffen auch auf Familien, die schon drei PCs besitzen und benutzen. Es ist<br />

nicht wirklich zu verstehen, dass der vierte PC auch noch dem ‚täglichen Bedarf’<br />

zuzuordnen ist.<br />

o Versorgungen mit geschlossenen Systemen sind in der Regel teuerer als zugerüstete<br />

PCs. Unter dem Gesichtspunkt ‚wirtschaftliche Versorgung’ sollten die<br />

Kassen vermehrt dazu übergehen, einen zugerüsteten PC zu akzeptieren, auch<br />

weil diese flexibler an Veränderungen bei den Versicherten angepasst werden<br />

können.<br />

Weiterhin sind die Verweise der Sozialgerichte auf den Umfang von Eigenbeteiligungen<br />

bei Gesamtanlagen, die handelsübliche PCs enthalten, zu berücksichtigen (vgl. SozR 3-<br />

2500 § 33 16 und 22).<br />

Die unabhängigen Beratungsstellen sind in der Lage, die Kostenträger bei<br />

o der Einordnung von PCs als Gebrauchsgegenstand,<br />

o der Zuordnung von privaten Eigenbeteiligungen und<br />

o der Abgrenzung zu anderen Kostenträgern (z.B. im Schulbereich)<br />

fachlich unterstützen.<br />

Anm. 2: Verschiedenes<br />

2.1 Mischversorgungen PG16 und PG02<br />

Von Händlerseite wird bemängelt, dass einige Krankenkassen verwaltungstechnische<br />

Probleme haben, dass bei Versorgungen von Kommunikationshilfsmitteln, die z.B. eine<br />

Eingabehilfe aus der PG02 erfordern, zwei Anträge auf Kostenübernahme gestellt werden<br />

müssen.<br />

Wir empfehlen, dass beide Anteile der Versorgung unter einem Antrag laufen können,<br />

sobald der Anteil der PG16 den Anteil der PG02 übersteigt.<br />

2.2 Keine Festlegung des Hilfsmittels in der Verordnung<br />

Die Verordnung durch den Kassenarzt erfolgt am Beginn oder in einem sehr frühen Stadium<br />

des Versorgungsprozesses. Für Qualität und Nachhaltigkeit der Versorgung mit<br />

Kommunikationshilfsmitten ist die Bestimmung der Hilfsmittelrichtlinie kontraproduktiv,<br />

da sie vom Kassenarzt in der Verordnung eine möglichst genaue Bezeichnung des<br />

Hilfsmittels – und damit die Vorwegnahme der Bedarfsermittlung – erwartet.<br />

17


Wir empfehlen, dass der Kassenarzt die Verordnung allgemein halten soll (z.B. Kommunikationshilfe<br />

oder Schreibhilfe) und sich auf die medizinische Diagnose und auszugleichende<br />

Funktionseinschränkungen konzentriert, auf deren Grundlage die Bedarfsermittlung<br />

erfolgen soll.<br />

2.3 Änderung des ermittelten Hilfsmittels durch Sachbearbeiter der Kassen nur<br />

mit überprüfbarer Begründung<br />

Händler berichten, dass in letzter Zeit von Sachbearbeitern einiger Krankenkassen vermehrt<br />

- selbst ausführlich begründete - Anträge dahingehend verändert werden, dass<br />

die ausgewählten Kommunikationshilfen durch Geräte anderer Untergruppen der PG16<br />

ersetzt werden.<br />

Die Auswahl von Kommunikationshilfen erfordert die Berücksichtung so vielfältiger Aspekte,<br />

dass eine Entscheidung ‚vom Schreibtisch aus’ nicht oder nur in den seltensten<br />

Fällen zu einer akzeptablen und nachhaltigen Lösung führen kann, selbst bei Berücksichtigung<br />

der Indikationen der einzelnen Untergruppen.<br />

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände sollte klarstellen, wie die Untergruppen zu<br />

handhaben sind und dass Änderungen gegenüber dem Antrag schriftlich begründet<br />

werden müssen.<br />

2.4 Zugriff auf Rücklaufgeräte für den Wiedereinsatz besser regeln<br />

Durch die Rückgabepflicht nicht mehr benötigter Hilfsmittel steht den Krankenkassen ein<br />

Pool von Kommunikationshilfsmitteln zur Verfügung. Verwaltet werden diese Rücklaufgeräte<br />

in unterschiedlicher Weise, von den Kassen selbst oder den Lieferanten.<br />

Nach unseren Erfahrungen ist der Wiederseinsatz der Geräte nicht ausreichend geregelt.<br />

Mit verbesserten Regelungen stünde für die Kassen hier ein Einsparungspotential<br />

zu Verfügung:<br />

- Die Rate des Wiedereinsatzes kann durch eine Datenbank erhöht werden, wenn<br />

auch die Beratungsstellen darauf Zugriff haben. Dadurch können Lieferanten<br />

gezielt angehalten werden, Geräte zur Wiederverwendung bereitzustellen.<br />

- Vor der Ausgliederung von Rücklaufgeräten sollte überprüft werden, ob sie noch<br />

für den Erprobungsvorgang geeignet sind. Erprobungen können auch mit älteren<br />

Geräten erfolgen, sofern die Funktionen, die es zu überprüfen gilt, darin vorhanden<br />

sind.<br />

- Für die Krankenkassen würden sich dadurch die Kosten für die Durchführung<br />

der Erprobung stark verringern. Die Haftungspflicht für Schäden, die während<br />

der Erprobungszeit an den Geräten auftreten, wäre dadurch ebenfalls geklärt.<br />

- Die Händler hätten nicht mehr das Problem, nach erfolgter Erprobung ein ‚gebrauchtes’<br />

Gerät im Lager zu haben, bei dem kein voller Wertausgleich durch<br />

die Erprobungsgebühr erfolgt ist.<br />

- Den Beratungsstellen würden Geräte für die kostenfreie Ausleihe zur Verfügung<br />

stehen, mit denen sie den Versorgungsprozess ohne großen bürokratischen<br />

Aufwand flexibler begleiten könnten.<br />

Zu Berücksichtigen sind an dieser Stelle allerdings die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes<br />

(MPG) hinsichtlich Betriebssicherheit der Hilfsmittel. Eventuell müssten Beratungsstellen<br />

die erforderlichen Schulungen der Hersteller absolvieren, um den Wiedereinsatz<br />

der Geräte selbst abzusichern zu können.<br />

18


GRUPPE 16 Entwurf: J.-M. Lindemann/BAG <strong>BKOM</strong> 17.09.2006<br />

Gliederung der Produktgruppe<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16<br />

Anwendungsort:<br />

99. Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze<br />

16.99.01. Tafeln/Symbolsammlungen mit Symbolen und/oder Worten<br />

- Einfache Tafeln/Symbolsammlungen mit Symbolen<br />

und/oder Worten 0001 – 0999<br />

- Elektrische Tafeln/Symbolsammlungen mit Symbolen<br />

und/oder Worten 1000 – 1999<br />

16.99.02. Geschlossene Anlagen mit Sicht- und/oder Druckausgabe<br />

- Geschlossene Anlagen (Symboleingabe) 0001 – 0999<br />

- Geschlossene Anlagen (Schrifteingabe) 1000 – 1999<br />

- Geschlossene Anlagen (Symbol- und Schrifteingabe) 2000 – 2999<br />

16.99.03. Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe<br />

- Geschlossene Anlagen (Symboleingabe) 0001 – 0999<br />

- Geschlossene Anlagen (Schrifteingabe) 1000 – 1999<br />

- Geschlossene Anlagen (Symbol- und Schrifteingabe) 2000 – 2999<br />

- Geschlossene Anlagen (Symbol- und/oder Schrift-<br />

eingabe) mit speziell integrierter Ansteuerung (s. Ändv. 1) 3000 – 3999<br />

16.99.04. Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe und Sicht- und/oder<br />

Druckausgabe<br />

- Geschlossene Anlagen (Symboleingabe) 0001 – 0999<br />

- Geschlossene Anlagen (Schrifteingabe) 1000 – 1999<br />

- Geschlossene Anlagen (Symbol- und Schrifteingabe) 2000 – 2999<br />

16.99.05. Behinderungsgerechte Hardware zur Eingabeunterstützung<br />

- Sonstige behinderungsgerechte Tastaturen 0001 – 0999<br />

- Großfeldtastatur 1000 – 1999<br />

- Kleinfeldtastatur 2000 – 2999<br />

- Displaytastatur 3000 – 3999<br />

- Behinderungsgerechte Maus 4000 – 4999<br />

- Behinderungsgerechte Hardware zur<br />

Eingabeunterstützung 5000 – 5999<br />

16.99.06. Behinderungsgerechte Software für Kommunikationsgeräte<br />

19


- Software zur Anwendung von Symbolen/<br />

Symbolsammlungen 0001 – 0999<br />

- Software zur Modifikation von Normaltastaturen 1000 – 1999<br />

- Software zur Eingabeunterstützung durch spezielle<br />

Bedienelemente 2000 – 2999<br />

- Sonstige behinderungsgerechte Software 3000 – 3999<br />

16.99.07. Behinderungsgerechte Hardware zur Ausgabeunterstützung<br />

(Sprachausgabe)<br />

- Sprachausgabe mit natürlicher Sprache 0001 – 0999<br />

- Sprachausgabe mit synthetischer Sprache 1000 – 1999<br />

16.99.08. Geräte zur Kommunikationsunterstützung<br />

- Geräte zur Kommunikationsunterstützung mit<br />

taktiler Ausgabe 0001 – 0999<br />

- Geräte zur Unterstützung in der Kommunikations-<br />

anbahnung (s. Ändv. 2) 1000 - 1999<br />

16.99.09. Signalanlagen für Gehörlose<br />

- Signalsender 0001 – 0999<br />

- Signalempfänger mit taktiler Ausgabe 1000 – 1999<br />

- Signalempfänger mit optischer Ausgabe 2000 – 2999<br />

- Blitz- und Vibrationswecker 3000 – 3999<br />

- Ausgabegeräte ohne Empfangsteil 4000 – 4999<br />

16.99.99. Abrechnungspositionen<br />

- Abrechnungsposition für Zubehör 0001 – 0999<br />

- Abrechnungsposition (leer) 1000 – 1999<br />

- Abrechnungsposition (leer) 2000 – 2999<br />

- Abrechnungspositionsnummer für Reparaturen 3000 – 3999<br />

- Abrechnungspositionsnummer für Wartungen 4000 – 4999<br />

- Abrechnungspositionsnummer für Einweisungen 5000 – 5999<br />

- Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung (s. Ändv. 3) 6000 – 6999<br />

Querverweis:<br />

Spezielle Bedienelemente (wie z.B. Taster, Sensoren, Spracherkennung etc.)<br />

und Führungsschablonen für Tastaturen:<br />

siehe PG 02 „Adaptationshilfen“ (s. Anm. 2.1)<br />

Blindenlesesysteme siehe PG 07 „Blindenhilfsmittel“<br />

Sprachverstärker, Stimmersatzhilfen und elektronische Sprechhilfen<br />

siehe PG 27 „Sprechhilfen“<br />

Hörgeräte siehe PG 13 „Hörhilfen“<br />

Sehhilfen, elektronische Bildschirmlesegeräte<br />

siehe PG 25 „Sehhilfen“<br />

20


Definition und Indikationsbereich der Produktgruppe<br />

Definition: Inhaltsübersicht<br />

1. Begriffsbestimmung und Einsatz von Kommunikationshilfen<br />

2. Versorgung mit Kommunikationshilfen<br />

2.1. Allgemeine Kriterien zur Versorgung mit Kommunikationshilfen<br />

2.2. Berücksichtigung elementarer Grundbedürfnisse bei der Versorgung mit<br />

Kommunikationshilfen<br />

2.3. Versorgungsarten<br />

2.3.1. Kommunikationsstrategien/ (s. Ändv. 5)Tafeln/Symbolsammlungen<br />

mit Symbolen und/oder Worten<br />

2.3.2. Kommunikationsgeräte mit Schriftausgabe (Sicht- und/oder Druckausgabe)<br />

2.3.3. Kommunikationsgeräte mit Sprachausgabe<br />

2.3.4. Kommunikationsgeräte mit Schrift- und Sprachausgabe (Sicht-<br />

und/oder Druckausgabe)<br />

2.3.5. Behinderungsgerechtes Computerzubehör<br />

2.3.6. Geräte zur Kommunikationsunterstützung mit taktiler Ausgabe<br />

2.3.7. Signalanlagen<br />

2.3.8. Kommunikationsanbahnung (s. Ändv. 2)<br />

2.3.9. Maßnahmen zur Prozessbegleitung (s. Ändv. 3 bis 6)<br />

3. Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

3.1. Abgrenzung zu anderen Sozialleistungsträgern<br />

3.2. Leistungspflicht für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht<br />

3.3. Ausstattung<br />

21


3.4. Schreibtelefone<br />

3.5. Abgrenzung zu Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens<br />

3.6. Verbrauchsmaterial<br />

22


1. Begriffsbestimmung und Einsatz von Kommunikationshilfen<br />

Im allgemeinen Sprachgebrauch fallen unter den Begriff "Kommunikation" alle<br />

Prozesse der Nachrichten- bzw. Informationsübertragung zwischen Lebewesen<br />

und/oder technischen Einrichtungen durch unterschiedliche Arten von Zeichen.<br />

In der interpersonalen Kommunikation können die übertragenen Zeichen beispielsweise<br />

sprachlicher, aber auch gestischer, mimischer oder bildhafter Natur<br />

sein. Folgende Funktionen sind daher u. a. von Bedeutung:<br />

- das Sehen<br />

- das Hören<br />

- das Sprechen<br />

- das Schreiben<br />

- das Fühlen<br />

Funktionsdefizite in einem oder mehreren dieser Bereiche können durch geeignete<br />

Strategien und (s. Ändv. 5) Hilfsmittel kompensiert werden. Dabei entsprechen<br />

die eingesetzten Hilfsmittel nicht immer unbedingt der Wirkungsweise der<br />

natürlichen Körperfunktion. Kommunikationshilfen im Sinne der Produktgruppe<br />

16 sind ausschließlich Gegenstände, Strategien und personelle Hilfen (s. Ändv.<br />

5), die die direkte lautsprachliche und/oder schriftliche Mitteilungsmöglichkeit und<br />

die Einflussnahme auf das Lebensumfeld (s. Ändv. 2) eines Menschen unterstützen<br />

bzw. erst ermöglichen. Ferner zählen dazu Produkte, die aufgrund fehlender<br />

Hörfähigkeit benötigt werden, dieses Defizit jedoch nur indirekt ausgleichen.<br />

Dem gemäß gehören zu den Kommunikationshilfen:<br />

a) Kommunikationsstrategien/ (s. Ändv. 5)Tafeln/Symbolsammlungen mit Symbolen<br />

und/oder Worten<br />

b) Kommunikationsgeräte mit Schriftausgabe (Sicht- und/oder Druckausgabe)<br />

c) Kommunikationsgeräte mit Sprachausgabe<br />

d) Kommunikationsgeräte mit Schrift- und Sprachausgabe (Sicht- und/oder<br />

Druckausgabe)<br />

e) Behinderungsgerechtes Computerzubehör<br />

- Behinderungsgerechte Tastaturen/Maus<br />

- Behinderungsgerechte Software<br />

- Einheit zur Sprachausgabe<br />

f) Geräte zur Kommunikationsunterstützung mit taktiler Ausgabe<br />

g) Signalanlagen für Gehörlose<br />

h) Kommunikationsanbahnung (s. Ändv. 2)<br />

i) Maßnahmen zur Prozessbegleitung (s. Ändv. 3 bis 6)<br />

Die Auswahl der in Frage kommenden Kommunikationshilfe hängt wesentlich<br />

davon ab, ob der Versicherte<br />

- nicht lautsprachlich oder<br />

- nicht schriftlich oder<br />

23


- weder lautsprachlich noch schriftlich<br />

ausreichend kommunizieren oder sein persönliches Umfeld nicht beeinflussen (s.<br />

Ändv. 2) kann. Ferner kommen bestimmte Versorgungsformen in Betracht, wenn<br />

er keine akustischen Signale wahrnehmen kann. Das Ziel einer jeden Versorgung<br />

besteht darin, einen weitgehenden Funktionsausgleich herbeizuführen.<br />

Bei Kommunikationsgeräten mit Schrift- und/oder Sprachausgabe handelt es sich<br />

um geschlossene Anlagen, d.h. sie bestehen aus einer festen Einheit. Alternativ<br />

können auch vorhandene Personalcomputer (PCs) mit Zusatzkomponenten so<br />

ausgestattet werden, dass sie die Funktion von Kommunikationshilfen erfüllen.<br />

Die behinderungsgerechte Erweiterung kann zu Lasten der GKV verordnet werden.<br />

Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den geschlossenen Systemen.<br />

Die Auswahl der Versorgungsart (geschlossene Anlage oder behinderungsgerechte<br />

PC-Erweiterung) obliegt - insbesondere vor dem Hintergrund von<br />

Wirtschaftlichkeitsüberlegungen - der Krankenkasse. Zur Abgrenzung von<br />

Gebrauchsgegenständen (PCs) wird auf Abschnitt 3.5 verwiesen.<br />

2. Versorgung mit Kommunikationshilfen<br />

2.1. Allgemeine Kriterien zur Versorgung mit Kommunikationshilfen<br />

Bei der Beurteilung, inwieweit mit einer Kommunikationshilfe die krankheits- oder<br />

behinderungsbedingte Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit ausgeglichen<br />

werden kann, sind in jedem Einzelfall vom verordnenden Arzt vor allem folgende<br />

Kriterien zu berücksichtigen:<br />

- der unter medizinischen Gesichtspunkten erzielbare Funktionsausgleich<br />

- der tatsächlich erzielte Gebrauchsvorteil und die Einsatzmöglichkeiten<br />

- der Lebensbereich des Versicherten<br />

- die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie die zur Erfüllung der<br />

elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Lebens notwendigen Kommunikationsbedürfnisse<br />

des Versicherten<br />

Das Ausmaß des Funktionsdefizits bzw. des Restleistungsvermögens, das ärztlicherseits<br />

sorgfältig festgestellt werden muss, bestimmt wesentlich Art und Umfang<br />

der Hilfsmittelausstattung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV).<br />

Der Einsatz von Kommunikationshilfen darf nicht dazu führen, dass die spontane<br />

und direkte zwischenmenschliche Kommunikation, die ggf. aufgrund des Restleistungsvermögens<br />

des Versicherten ermöglicht wird, vernachlässigt oder sogar<br />

unterdrückt wird.<br />

Die Aufgabe der Krankenkasse besteht darin, ggf unter Einbeziehung des Medizinischen<br />

Dienstes der Krankenkassen (MDK), von entsprechend qualifizierten<br />

Ärzten oder Fachdiensten (z.B. anbieterneutrale Beratungsstellen) s. Ändv. 3<br />

und 4) nach der ärztlichen Verordnung zu prüfen, welches Hilfsmittel unter Beachtung<br />

der individuellen Verhältnisse und des Grundsatzes der Notwendigkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit für den Versicherten in Frage kommen kann.<br />

Bei der Auswahl des Hilfsmittels ist auch zu berücksichtigen, welche Kommunikationshilfen<br />

der Versicherte bereits nutzt bzw. genutzt hat, welche Akzeptanz vorlag<br />

und welche Erfolge er damit erzielt. Im allgemeinen benötigt der Versicherte -<br />

24


insbesondere bei aufwendigen Systemen - eine ausführliche Einweisung in den<br />

Gebrauch des Hilfsmittels bzw. anfänglich eine Betreuung bei der Nutzung des<br />

Gerätes. Die Kommunikationshilfe sollte zunächst zur Erprobung (s. Ändv. 6)<br />

abgegeben werden, damit sich in der täglichen Anwendung zeigt, ob die Benutzung<br />

des Hilfsmittels beherrscht wird. Die Dauer der Erprobung ist vom Einzelfall<br />

abhängig.<br />

Entsprechende Hinweise sind den Produktartbeschreibungen zu entnehmen.<br />

Nach der Erprobung wird über eine endgültige Kostenübernahme - ggf. unter<br />

Einbeziehung des MDK - entschieden.<br />

Bei jeder Versorgung ist zu prüfen, welchen Gebrauchsvorteil der Behinderte mit<br />

dem beantragten Hilfsmittel im Einzelfall erzielt. Darüber hinaus ist festzustellen,<br />

ob und inwieweit das Produkt aufgrund seiner Beschaffenheit (technischen Möglichkeiten)<br />

auch für Aufgabenerfüllungen herangezogen werden kann, die über<br />

die eigentliche Zielvorstellung - der Ermöglichung der Kommunikation - hinausgehen<br />

(z.B. konventionelle Textverarbeitung). In diesem Fall erstreckt sich die<br />

Kostenübernahme der GKV lediglich auf den behinderungsbedingten Mehraufwand<br />

(weitere Ausführungen dazu unter Ziffer 3.5.).<br />

Um dem Wesen von Kommunikation entsprechen zu können, ist die ständige<br />

räumliche und zeitliche Verfügbarkeit der Kommunikationshilfe sinnvoll. Ein<br />

transportables Hilfsmittel kann angebrachter sein als ein stationäres. Die Entscheidung<br />

über eine mögliche Positionierung und Geräteauswahl ist aber auch<br />

sehr stark von den motorischen Fähigkeiten des Anwenders abhängig.<br />

Der Versorgungsanspruch auf eine Kommunikationshilfe zu Lasten der GKV beschränkt<br />

sich grundsätzlich auf die Ausstattung in einfacher Stückzahl - d.h. mit<br />

einem typengleichen Gerät (vgl. Abschnitt 3.3). Für die Versorgung von Kindern<br />

bis zum Ende der Schulpflicht gelten Ausnahmen (vgl. Abschnitt 3.2).<br />

2.2. Berücksichtigung elementarer Grundbedürfnisse bei der Versorgung mit<br />

Kommunikationshilfen<br />

Die Rechtsentwicklung und die Rechtsprechung haben dazu geführt, dass auch<br />

solche Produkte im krankenversicherungs-rechtlichen Sinne zu den Hilfsmitteln<br />

gehören, die über die engere medizinische Zielsetzung des unmittelbaren Ausgleichs<br />

der Behinderung bzw. der Behebung des Funktionsdefizits und der Sicherung<br />

des Behandlungserfolgs hinaus erforderlich sind, um die elementaren<br />

Grundbedürfnisse eines Menschen zu befriedigen (vgl. hierzu vor allem Urteile<br />

des Bundessozialgerichts [BSG] vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87, USK 9005 und<br />

vom 12.10.1988 - 3/8 RK 36/87, USK 8890). Die Rechtsprechung des BSG lässt<br />

allgemein verbindliche Aussagen über die Versorgung mit Hilfsmitteln, die der<br />

Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse dienen, nicht zu. (s. Anm. 1) Vielmehr<br />

hat die Krankenkasse bei der Entscheidungsfindung die konkreten Gesamtumstände<br />

im Einzelfall sorgfältig zu ermitteln, um diese dann bewerten zu<br />

können. Dabei hat das BSG das gesamte soziale Umfeld und auch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen<br />

mit Blick auf das "spezielle Hilfsmittel" und die alternativen<br />

Möglichkeiten zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse - etwa auch durch<br />

mögliche Hilfeleistungen von Bezugspersonen - in die Gesamtbeurteilung mit<br />

einbezogen. Dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht<br />

es, wenn Umfang und Notwendigkeit des - teilweisen - Ausgleichs und die entstehenden<br />

Kosten in keinem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BSG-Urteil<br />

vom 16.12.1987 - 11a RK 1/86, USK 87147). (s. Anm. 1)<br />

25


2.3. Versorgungsarten<br />

2.3.1. Kommunikationsstrategien/(s. Ändv. 5)Tafeln/Symbolsammlungen mit<br />

Symbolen und/oder Worten<br />

Behinderten mit fehlender Sprechfähigkeit dienen Tafeln bzw. Symbolsammlungen<br />

mit Symbolen und/oder Worten als einfache Kommunikationshilfe, die als<br />

wenig aufwendige Tafeln bis hin zu umfangreichen Symbolsammlungen (z.B.<br />

Bliss-Bücher) zur Verfügung stehen. Sie ermöglichen eine direkte spontane<br />

Kommunikation, wobei der Gesprächspartner aktiv in den Kommunikationsprozess<br />

einbezogen wird, da er die Mitteilung aus dem Inhalt der einzelnen Felder<br />

bzw. Feldkombinationen erschließen muss. Der Behinderte deutet auf das Feld<br />

mit der gewünschten Aussage. Um auf diese Weise eine effektive Kommunikation<br />

zu erzielen, muss er z.B. gezielte Bewegungen durchführen können.<br />

Ist er dazu aufgrund ausgeprägter motorischer Beeinträchtigungen nicht in der<br />

Lage, stehen elektrisch betriebene Tafeln zur Verfügung, die durch behinderungsgerechte<br />

Bedienelemente ansteuerbar sind (zu Software zur Anwendung<br />

von Symbolen/Symbolsammlungen vgl. Abschnitt 2.3.4.).<br />

Es ist u.a. auch über sogenanntes "Partnerscanning" - hierbei zeigt der Kommunikationspartner<br />

auf entsprechende Felder der Symboltafel und der Behinderte<br />

betätigt durch ein vorher vereinbartes Zeichen, wie z.B. Augenzwinkern, - möglich,<br />

ohne elektrisch betriebene Tafeln zu kommunizieren.<br />

Die Art und Weise, den individuellen Wortschatz eines behinderten Menschen zu<br />

ermitteln, ihn systematisch zu organisieren und den Zugriff darauf zu optimieren,<br />

ist in mehr oder weniger komplexen Strategien systematisiert. Mit der Vermittlung<br />

(Einweisung und Training) solcher Strategien können unter Umständen Versorgen<br />

mit technischen Geräten vermieden werden.<br />

2.3.2. Kommunikationsgeräte mit Schriftausgabe (Sicht- und/oder Druckausgabe)<br />

Behinderten mit fehlender Sprech- und Schreibfähigkeit stehen Kommunikationshilfen<br />

zur Verfügung. Kommunikationsgeräte mit Schriftausgabe ermöglichen<br />

eine differenzierte Kommunikation. Über behinderungsgerechte Bedienelemente<br />

- beispielsweise speziell adaptierbare Tastaturen - können Nachrichten eingegeben<br />

werden und die Worte ausgedruckt oder über ein Display als schriftliche Mitteilung<br />

ausgegeben werden. Die gleichzeitige Ausstattung mit einem Sprachausgabegerät<br />

zu Lasten der GKV kommt nicht in Betracht. (Ausnahme für Kinder bis<br />

zum Ende der Schulpflicht siehe Abschnitt 3.2). Bei externen, handelsüblichen<br />

Druckern handelt es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Diese<br />

fallen nicht in die Leistungspflicht der GKV (siehe Abschnitt 3.5).<br />

2.3.3. Kommunikationsgeräte mit Sprachausgabe<br />

Behinderten mit fehlender Sprech- und Schreibfähigkeit oder allein mit fehlender<br />

Sprechfähigkeit stehen Geräte mit natürlicher oder synthetischer Sprachausgabe<br />

zur Verfügung, die über behinderungsgerechte Bedienelemente, z.B. speziell adaptierbare<br />

Tastaturen, bedient werden. Diese Sprachbausgabe kann im eigentlichen<br />

Gerät intern z.B. als Steckkarte oder als externes Gerät, welches z.B. über<br />

Steckverbindungen angeschlossen wird, ausgeführt sein.<br />

26


Sprachausgabegeräte mit natürlicher Sprache können für Behinderte, für die die<br />

Stimmlage bedeutend ist, sinnvoll sein (z.B. Ausgabe des Gespeicherten in Kinderstimme).<br />

Geräte mit synthetischer Sprachausgabe ermöglichen eine umfassendere<br />

Sprachausgabe als Geräte mit natürlicher Sprachausgabe und sind insbesondere<br />

für Versicherte geeignet, die sich differenziert ausdrücken können und möchten.<br />

Der Vorteil von Sprachausgabegeräten liegt darin, dass der Behinderte eine Person<br />

oder gleichzeitig mehrere Personen aus einiger Entfernung direkt "ansprechen"<br />

kann. Weiterhin kann er auch mit Personen, die nicht lesen können (z.B.<br />

Kleinkindern) bzw. die Symbolsprache nicht beherrschen, kommunizieren. Die<br />

gleichzeitige Ausstattung mit einem Schriftausgabegerät zu Lasten der GKV<br />

kommt nicht in Betracht. (Ausnahme für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht<br />

siehe Abschnitt 3.2)<br />

2.3.4. Kommunikationsgeräte mit Schrift- und Sprachausgabe<br />

Behinderten mit fehlender Sprach- und Schreibfähigkeit stehen Geräte mit natürlicher<br />

und/oder synthetischer Sprachausgabe und zusätzlicher Schriftausgabe<br />

zur Verfügung, die über behinderungsgerechte Bedienelemente, z.B. speziell adaptierbare<br />

Tastaturen, bedient werden.<br />

Eine Versorgung mit Kombinationsgeräten mit Schrift- und Sprachausgabe zu<br />

Lasten der GKV kann für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht mit fehlender oder<br />

unzureichender Schreib- und Sprachfähigkeit in Betracht kommen.<br />

2.3.5. Behinderungsgerechtes Computerzubehör<br />

Anstelle der vorstehend beschriebenen Kommunikationshilfen kann ein handelsüblicher<br />

Computer (PC) beispielsweise mit Hilfe von behinderungsgerechten Tastaturen,<br />

spezieller Software und Zusatzgeräten (z.B. Sprachausgabegeräte) behinderungsgerecht<br />

ergänzt werden und erhält damit die Funktionen einer Kommunikationshilfe.<br />

Allerdings fällt nur die behinderungsgerechte Erweiterung in die<br />

Leistungspflicht der GKV (weitere Ausführungen hierzu unter Ziffer 3.5.).<br />

Mit spezieller behinderungsgerechter Software zur Anwendung von Symbolen<br />

können z.B. Bilder oder Symbole auf dem Bildschirm ausgewählt und von dem<br />

Gesprächspartner als Mitteilung erkannt werden. Die Mitteilung kann z.B. über<br />

eine Sprachausgabe oder einen Drucker ausgegeben werden.<br />

Die Software ist an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Behinderten<br />

anpassbar.<br />

Computersoftware, die als supplementäre Form einer Therapie (z.B. logopädische<br />

Therapie) eingesetzt wird, ist kein Hilfsmittel im Sinne der PG16 der GKV.<br />

2.3.6. Geräte zur Kommunikationsunterstützung mit taktiler Ausgabe<br />

27


Die Geräte dienen Behinderten mit Taubheit bzw. mit an Taubheit grenzender<br />

Schwerhörigkeit sowie schwerhörigen Personen, bei denen trotz optimaler Hörgeräteversorgung<br />

kein positives Ergebnis erzielt werden kann.<br />

Die Geräte setzen Schallereignisse jeder Art (z.B. Sprache) in fühlbare Vibrationen<br />

um und übertragen diese auf die Haut. Unterschiedliche Geräuschfrequenzen<br />

werden dabei in unterschiedliche Vibrationsfrequenzen umgesetzt. Die Lautstärke<br />

wird durch die Intensität der Vibration kenntlich gemacht.<br />

2.3.7. Signalanlagen<br />

Zu dieser gesondert zu behandelnden Gruppe von Kommunikationshilfen zählen<br />

Geräte, die es tauben Personen oder solchen mit an Taubheit grenzender<br />

Schwerhörigkeit ermöglichen, Signale zu erkennen, die üblicherweise akustisch<br />

ausgegeben werden und für sie nicht wahrnehmbar sind. Zu diesem Zweck wandeln<br />

spezielle Signalanlagen Signale, wie beispielsweise das Klingeln/Läuten einer<br />

Türglocke bzw. eines Weckers oder das Schreien eines Babys, in optische<br />

(z.B. Lichtblitze) oder taktile (z.B. Vibration) Signale um.<br />

Bei Blitz- und Vibrationsweckern ist nur der behinderungsgerechte Mehraufwand<br />

eine Leistung der GKV.<br />

2.3.8. Kommunikationsanbahnung (s. Ändv. 2)<br />

2.3.9. Maßnahmen zur Prozessbegleitung (s. Ändv. 3 bis 6)<br />

3. Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

3.1. Abgrenzung zu anderen Sozialleistungsträgern<br />

Hilfsmittel, die nur die Folgen einer Behinderung in besonderen Lebensbereichen<br />

auszugleichen vermögen (z.B. in bezug auf den Beruf) und nicht zur Realisierung<br />

von elementaren Grundbedürfnissen erforderlich sind, fallen nicht in den Leistungsbereich<br />

der GKV. Ggf. fallen diese in den Zuständigkeitsbereich anderer<br />

Sozialleistungsträger (z.B. Bundesanstalt für Arbeit, Sozialhilfeträger). Unterstützung<br />

bei Abgrenzung der Zuständigkeit kann bei unabhängigen Beratungsstellen<br />

eingeholt werden (s. Ändv. 4)<br />

Die Förderung von Legasthenikern fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der<br />

GKV. Folglich zählen auch Lediglich therapieunterstützende Kommunikationshilfen,<br />

die können in diesem Zusammenhang auf Zeit abgegeben werden, nicht in<br />

die Leistungspflicht der GKV.<br />

3.2. Leistungspflicht für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht<br />

Das Erlernen des Schreibens bzw. die Befähigung dazu stellt ein elementares<br />

Grundbedürfnis dar. Für ein Kind gehört es zur normalen Lebensführung, im<br />

Rahmen der bestehenden Schulpflicht die Schule zu besuchen und am Unterricht<br />

teilzunehmen. Ist es dazu aufgrund seiner behinderungsbedingten unzureichenden<br />

oder fehlenden Kommunikationsfähigkeit nicht in der Lage und kann<br />

28


diese durch eine Kommunikationshilfe ausgeglichen werden, so kommt eine<br />

Hilfsmittelgewährung in Betracht.<br />

Die Leistungspflicht der GKV ist allerdings nicht gegeben, wenn derartige Hilfsmittel<br />

allein in besonderen Einrichtungen (z.B. Behindertenschulen) oder in der<br />

Regelschule zum Einsatz kommen und von einer Vielzahl von Schülern mit<br />

gleichartiger Behinderung genutzt werden können. In diesen Fällen sind die Geräte<br />

Bestandteil der auf die Behinderung speziell ausgerichteten schulischen<br />

Ausbildung und Ausstattungsgegenstand der (Sonder-)Schule.<br />

Bei Kindern bis maximal zum Ende der Schulpflicht entsteht der Versorgungsanspruch<br />

auf ein Kommunikationsgerät mit Sprach- und/oder Schriftausgabe zu<br />

Lasten der GKV bereits bei alleinigem Verlust der Schreib- oder Sprachfähigkeit.<br />

Ist die Versorgung mit einem transportablen Gerät nicht zumutbar, können auch<br />

zwei Geräte zu Lasten der GKV verordnet werden. Entsprechend ist auch die<br />

Ausstattung mit zwei Kombinationsgeräten, die jeweils über eine Schrift- und<br />

Sprachausgabe verfügen, bei fehlender oder unzureichender Schreib- und<br />

Sprachfähigkeit möglich.<br />

Die Erweiterung der bereits im häuslichen Bereich eingesetzten Kommunikationshilfen<br />

um die ggf. in der Schule eingesetzte spezielle pädagogische Soft- und<br />

Hardware ist keine Leistung der GKV.<br />

3.3. Ausstattung<br />

Die Leistungspflicht der GKV umfasst die Ausstattung mit einer typengleichen<br />

Kommunikationshilfe, auch wenn die Einsatzorte wechseln. Eine Mehrfachausstattung<br />

scheidet deshalb aus. Für die Versorgung von Kindern bis zum Ende der<br />

Schulpflicht gelten Ausnahmen (vgl. Abschnitt 3.2).<br />

Ein Anspruch auf die Neuversorgung mit einer Kommunikationshilfe besteht nicht<br />

allein deshalb, weil gerätetechnische Fortentwicklungen angeboten werden. Dies<br />

gilt entsprechend für herstellerseits angebotene Updates von Software. Ergänzende,<br />

weitergehende Ausstattungen können aber möglich sein, wenn eine kognitive<br />

Entwicklung des Versicherten dies erfordert (z.B. erweiterte Symbolsammlungen).<br />

Übersicht über die Versorgungsmöglichkeiten mit Schrift- und Sprachausgabesystemen:<br />

__________________________________________________________<br />

ERWACHSENER - lautsprachliche Kommunikation gestört<br />

- schriftliche Kommunikation möglich<br />

---------------------------------------------------------------------------------------<br />

Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />

- Einweisung in Kommunikationsstrategien<br />

- Kompaktgerät mit Sprachausgabe<br />

- Behinderungsgerechte Erweiterung eines<br />

vorhandenen PCs mit einer Sprachausgabe<br />

und Eingabehilfen<br />

___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

ERWACHSENER - lautsprachliche Kommunikation möglich<br />

29


- schriftliche Kommunikation gestört<br />

----------------------------------------------------------------------------------------<br />

Mögliche Leistung: - keine behinderungsgerechte Zurüstung von PC<br />

___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

ERWACHSENER - lautsprachliche Kommunikation gestört<br />

- schriftliche Kommunikation gestört<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------<br />

Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />

- Einweisung in Kommunikationsstrategien<br />

- Kompaktgerät mit Sprachausgabe<br />

- Kompaktgerät mit Schriftausgabe<br />

- Behinderungsgerechte Erweiterung eines<br />

vorhandenen PCs mit einer Sprachausgabe<br />

und Eingabehilfen<br />

___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

KINDER B. Z. ENDE - lautsprachliche Kommunikation gestört<br />

DER SCHULPFLICHT - schriftliche Kommunikation möglich<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------<br />

Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />

- Einweisung in Kommunikationsstrategien<br />

- Kompaktgerät mit Sprachausgabe<br />

- Behinderungsgerechte Erweiterung eines<br />

vorhandenen PCs mit einer Sprachausgabe<br />

und Eingabehilfen<br />

Besonderheit: - Möglichkeit der Ausstattung mit einer typen-<br />

gleichen Kommunikationshilfe für den häus-<br />

lichen und den schulischen Bereich zu Lasten<br />

der GKV<br />

___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

KINDER B. Z. ENDE - lautsprachliche Kommunikation möglich<br />

DER SCHULPFLICHT - schriftliche Kommunikation gestört<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------<br />

Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />

- Kompaktgerät mit Schriftausgabe<br />

- Behinderungsgerechte Erweiterung eines<br />

vorhandenen PCs mit Eingabehilfen<br />

Besonderheit: - Möglichkeit der Ausstattung mit einer typengleichen<br />

Kommunikationshilfe für den häuslichen und den<br />

schulischen Bereich zu Lasten der GKV<br />

___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

KINDER B. Z. ENDE - lautsprachliche Kommunikation gestört<br />

DER SCHULPFLICHT - schriftliche Kommunikation gestört<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------<br />

Mögliche Leistung: - Tafeln und/oder Symbolsammlungen<br />

- Einweisung in Kommunikationsstrategien<br />

- Kompaktgerät mit Schriftausgabe und/oder<br />

mit Sprachausgabe<br />

- Kompaktgerät mit Schrift- und Sprachausgabe<br />

(Kombinationsgerät)<br />

30


- Behinderungsgerechte Erweiterung eines vor-<br />

handenen PCs mit einer Sprachausgabe und<br />

Eingabehilfen<br />

Besonderheit: - Möglichkeit der Ausstattung mit einer typen-<br />

gleichen Kommunikationshilfe für den häus-<br />

lichen und den schulischen Bereich zu Lasten<br />

der GKV<br />

___________________________________________________________<br />

3.4. Schreibtelefone<br />

Ein Schreibtelefon ermöglicht Gehörlosen die Kommunikation untereinander oder<br />

mit Hörenden über das Fernsprechnetz. Eine Leistungspflicht der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung für ein Schreibtelefon als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB<br />

V könnte dann in Betracht kommen, wenn die Telefonbenutzung der elementaren<br />

Lebensbetätigung zuzurechnen wäre (vgl. Abschnitt 2.2). Dies ist jedoch regelmäßig<br />

nicht der Fall. Denn Schreibtelefone dienen grundsätzlich nicht dem Ausgleich<br />

eines behinderungsbedingt eingeschränkten Grundbedürfnisses des täglichen<br />

Lebens (hier: Kommunikation), sondern sie ermöglichen nur in bestimmten<br />

Lebenssituationen eine schriftliche Kommunikationsmöglichkeit. Das Telefon<br />

dient in der Regel den besonderen privaten, beruflichen oder allgemein gesellschaftlichen<br />

Bedürfnissen, aber nicht den elementaren Lebensbetätigungen.<br />

Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellt das<br />

Schreibtelefon für einen Gehörlosen nur dann ein notwendiges Hilfs-mittel im<br />

Sinne des Krankenversicherungsrechts dar, wenn der Versicherte wegen seiner<br />

Behinderung aufgrund besonderer Umstände auf das Telefonieren mit anderen<br />

in gleicher Weise ausgerüsteten Gesprächspartnern unumgänglich angewiesen<br />

ist.<br />

Eine Notwendigkeit der Versorgung mit einem Schreibtelefon besteht grundsätzlich<br />

nicht.<br />

Da Schreibtelefone darüber hinaus systembedingt voraussetzen, dass auch der<br />

Kommunikationspartner über einen entsprechenden Anschluss verfügen muss,<br />

unterliegen sie in der praktischen Anwendung sehr starken Einschränkungen. Ein<br />

adäquater Behinderungsausgleich, der über die spezielle Interessenwahrnehmung<br />

einzelner, mit Schreibtelefonen ausgerüsteter Gesprächspartner hinausgeht,<br />

kann mit Schreibtelefonen nicht erreicht werden. Schreibtelefone fallen folglich<br />

nicht in die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Ferner sind Schreibtelefone nicht erforderlich, da kostengünstigere Alternativen<br />

zur Verfügung stehen. Diese sind jedoch allgemeine Gebrauchsgegenstände des<br />

täglichen Lebens (vgl. Abschnitt 3.5).<br />

3.5. Abgrenzung zu Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens<br />

(s. Anm. 1)<br />

Die in den Bereich der allgemeinen Lebensführung fallenden, auch von Nichtbehinderten<br />

benutzten Produkte (z.B. Schreibmaschinen, adaptiertes Spielzeug zur<br />

Kommunikationsanbahnung) sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens<br />

und begründen keine Leistungspflicht der GKV. Die Eigenschaft als Gebrauchsgegenstand<br />

geht nicht dadurch verloren, dass dieser durch gewisse Veränderungen<br />

bzw. durch bestimmte Qualität oder Eigenschaften behindertengerecht gestaltet<br />

ist. Wird eine Hilfsmittel in Verbindung mit einem Gebrauchsgegenstand<br />

31


genutzt oder ist in ihm ein solcher enthalten, beschränkt sich der Versorgungsanspruch<br />

zu Lasten der GKV auf das eigentliche Hilfsmittel, d.h. auf den Hilfsmittelanteil.<br />

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Januar 1996 - 3 RK 39/94 - enthält<br />

dezidierte Aussagen zur Abgrenzung der Telefaxgeräte von den allgemeinen<br />

Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Nach den zum Zeitpunkt der<br />

Entscheidung maßgeblichen Verhältnissen des Jahres 1994 war die Verbreitung<br />

von Telefaxgeräten in privaten Haushalten unter Berücksichtigung des Anschaffungspreises<br />

noch nicht in dem Maße erreicht, das der Senat als Kriterium für die<br />

Bewertung eines allgemeinen Gebrauchsgegenstandes zugrunde gelegt hat.<br />

Im Zuge des allgemein prosperierenden Marktes der Fernkommunikation hat<br />

auch die Versorgungsdichte der Privathaushalte mit Telefaxgeräten enorm zugenommen.<br />

Gleichzeitig hat sich die degressive Preisentwicklung für entsprechende<br />

Geräte weiter fortgesetzt, so dass ab 1997 die Kriterien zur Bewertung von<br />

Telefaxgeräten als allgemeine Gebrauchsgegenstände erfüllt sind. Telefaxgeräte<br />

sind den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zuzuordnen<br />

und können daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

verordnet werden.<br />

Computer (PCs), auch wenn sie für den Einsatz von behinderungsgerechter<br />

Software sowie von behinderungsgerechten Eingabe- und Ausgabeeinheiten<br />

verwendet werden, sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und begründen<br />

keine Leistungspflicht der GKV. Gleiches gilt auch für Kommunikationssysteme,<br />

die zu herkömmlichen PCs umgerüstet werden können (vgl. analog Urteile<br />

des Bundessozialgerichts vom 23.08.1995 (- 3 RK 6/95, 7/95 und 8/95).<br />

Dementsprechend sind auch Notebooks oder Laptops einschließlich möglicher<br />

Zusatzkomponenten Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und fallen<br />

nicht in den Leistungsbereich der GKV.<br />

Handelsübliche Standardprodukte zur Erweiterung eines PCs sind Gebrauchsgegenstände<br />

des täglichen Lebens und fallen - auch wenn sie behinderungsgerechte<br />

Elemente enthalten - nicht in die Leistungspflicht der GKV. Bei der Software<br />

beschränkt sich der Versorgungsanspruch auf die Programme, die die Anwendung<br />

als Kommunikationshilfe ermöglichen. Software, die der Telekommunikation<br />

dient (z.B. Telefax, BTX, Electronic Banking, Videotext, Zugang zu Datenbanken<br />

oder Netzwerken sowie Standardsoftware), fällt nicht in den Leistungsbereich<br />

der GKV.<br />

3.6. Verbrauchsmaterial<br />

Kosten für Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Papier, Toner, Tintenpatronen, sind<br />

grundsätzlich dem Bereich der allgemeinen Lebenshaltung des Versicherten zuzuordnen<br />

und begründen keine Leistungspflicht der GKV.<br />

Querverweise:<br />

Spezielle Bedienelemente (wie z.B. Taster, Sensoren, Spracherkennung etc.)<br />

und Führungsschablonen für Tastaturen: siehe PG 02 "Adaptionshilfen"<br />

Blindenlesesysteme siehe PG 07 "Blindenhilfsmittel"<br />

32


Sprachverstärker, Stimmersatzhilfen und elektronische Sprechhilfen siehe PG 27<br />

"Sprechhilfen"<br />

Hörgeräte siehe PG 13 "Hörhilfen"<br />

Sehhilfen, elektronische Bildschirmlesegeräte siehe PG 25 "Sehhilfen"<br />

Indikation:<br />

Kommunikationshilfen sind i.d.R. angezeigt bei erheblichen Störungen der<br />

Sprach- und/oder Schreibfähigkeit, z.B.<br />

- bei Anarthrie,<br />

- bei ausgeprägten Formen der Dysarthrie,<br />

- bei überwiegend motorischer Aphasie und<br />

- bei schwersten Sprachentwicklungsstörungen.<br />

Störungen der Sprech- und/oder Schreibfähigkeit können z.B. bei folgenden<br />

Krankheiten vorkommen:<br />

- MS<br />

- Morbus Parkinson<br />

- Chorea<br />

- Amyotrophe Lateralsklerose<br />

- Bulbärparalyse<br />

- Tabes dorsalis<br />

- Myasthenie<br />

- Subcorticale Aplasie<br />

- spastische und schlaffe Lähmung<br />

- cerebeläre Schädigung<br />

- Hirntumor und Hirntrauma<br />

- frühkindlichen Hirnschädigungen<br />

- geistiger Behinderung<br />

- Autismus<br />

- Muskeldystrophie<br />

- hypoxischer Hirnschaden<br />

- Hirnblutung<br />

Für die Geräte zur Kommunikationsunterstützung und für Signalanlagen gelten<br />

folgende Indikationsbereiche:<br />

- Taubheit<br />

- an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (trotz optimaler Hörgeräte-<br />

Versorgung) und<br />

- Taubheit mit zusätzlicher Blindheit<br />

Querverweise:<br />

33


Spezielle Bedienelemente (wie z.B. Taster, Sensoren, Spracherkennung etc.)<br />

und Führungsschablonen für Tastaturen: siehe PG 02 "Adaptionshilfen"<br />

Blindenlesesysteme siehe PG 07 "Blindenhilfsmittel"<br />

Sprachverstärker, Stimmersatzhilfen und elektronische Sprechhilfen siehe PG 27<br />

"Sprechhilfen"<br />

Hörgeräte siehe PG 13 "Hörhilfen"<br />

Sehhilfen, elektronische Bildschirmlesegeräte siehe PG 25 "Sehhilfen"<br />

34


Qualitätsstandards<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe 03.<br />

Anforderungen an das Produkt<br />

Medizinische Anforderungen:<br />

Die Geräte müssen an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Behinderten<br />

angepasst werden können<br />

Gut verständliche Sprachausgabe<br />

Klar strukturierte Bedienerführung<br />

Bedien- und Funktionselemente behinderungsgerecht gestaltet<br />

Technische Anforderungen<br />

Einhaltung der geltenden Normen, Gesetze und Verordnungen<br />

Nachweis der Einhaltung aller relevanten Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften,<br />

z.B. GS-Zeichen oder gleichwertiger anderer Nachweis durch unabhängiges<br />

Prüfinstitut<br />

Nachweis der Gebrauchstauglichkeit durch aktuelle Aussagen neutraler Stellen/Institutionen<br />

Transportable, netzunabhängige Geräte (Akku)<br />

Akku und Ladegerät im Lieferumfang<br />

Eine Akkuladung muss für einen mind. 4stündigen Betrieb ausreichen<br />

Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache<br />

Sofern Symbole nicht selbsterklärend sind, muss eine allgemein verständlich<br />

deutsche Beschriftung vorhanden sein<br />

Möglichkeit, oft verwendete Sätze/Phrasen unter einer Taste oder einer kurzen<br />

Tastenkombination (maximal vier Tasten) zu speichern<br />

Schutzmöglichkeit vor Nässe, Schmutz etc. bei außerhäuslichem Transport<br />

Feuchtigkeits-, speichel- und staubgeschützte Tastatur<br />

Akustische oder optische oder taktile Betätigungsanzeige für Tastendrücke, ggf.<br />

abschaltbar<br />

Zuschaltbare Feststellmöglichkeit für Umschalttasten z.B. für Ein-Finger- oder<br />

Mundbedienung mit Zustandsanzeige<br />

Anschlagsverzögerung und Wiederholgeschwindigkeit (bei alphanumerischer<br />

Tastatur) einstellbar<br />

Bei Ansteuerung durch Sensoren im "Scanverfahren" muss die Durchlaufgeschwindigkeit<br />

und die Art des Scanverfahrens (z.B. block- oder zeilenweise) an<br />

die individuellen Fähigkeiten des Behinderten anpassbar sein<br />

Ausgewähltes Feld eindeutig erkennbar<br />

Montage an Tisch, Rollstuhl etc. möglich<br />

35


Stand- und rutschfeste Geräte<br />

Wiederholfunktion muss vorhandenen sein<br />

Parametereinstellungen, abgespeicherte Sätze/Phrasen etc. dürfen nach dem<br />

Ausschalten des Gerätes nicht verloren gehen<br />

Gute Sprachwiedergabe, Lautstärke einstellbar<br />

Möglichst fließende Sprachausgabe<br />

Ggf. verschiedene Stimmlagen einstellbar<br />

Ggf. Variationen der Sprachausgabe in Geschwindigkeit, Betonung, Satzmodulation<br />

nach Satzzeichen und Klang. Die Parameter müssen voreinstellbar sein und<br />

dürfen nach dem Ausschalten nicht verloren gehen<br />

Ist die Besprechbarkeit für Betreuungspersonen möglich, muss ein Mikrofon im<br />

Lieferumfang enthalten sein<br />

Zusatzanforderungen an Geräte mit Schrifteingabe:<br />

- Anzeige auf einem Display, welches für den Benutzer gut lesbar sein<br />

muss<br />

- Angezeigte Buchstabengröße mind. 5 mm<br />

- Display kontrastreich (ggf. einstellbar) und möglichst blend- und reflexionsfrei<br />

Zusatzanforderung an Geräte mit anpassbarer Tastatur:<br />

- Symbole, Bilder etc. müssen leicht mit handelsüblichem oder mitgeliefertem<br />

Werkzeug auswechselbar sein<br />

Zusatzanforderungen für Geräte mit integrierter spezieller Ansteuerung:<br />

-<br />

36


Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />

Anforderungen an das Produkt<br />

Medizinische Anforderungen<br />

Das Gerät muss dem Benutzer eine Differenzierung unterschiedlicher Geräusche<br />

(z.B. Umweltgeräusche oder Sprechen) und deren Intensität oder eine eigenständige<br />

Einflussnahme auf sein Umfeld ermöglichen.<br />

Technische Anforderungen<br />

Einhaltung der geltenden Normen, Gesetze und Verordnungen<br />

Nachweis der Gebrauchstauglichkeit durch aktuelle Aussagen neutraler Stellen/Institutionen<br />

Transportable, am Körper tragbare, netzunabhängige Geräte (Akku)<br />

Akku und Ladegerät im Lieferumfang<br />

Eine Akkuladung muss für einen mind. 4stündigen Betrieb ausreichen<br />

Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache<br />

Gegebenenfalls allgemein verständliche, deutsche Beschriftung<br />

Das Gerät muss eine Differenzierung unterschiedlicher Geräusche (d.h. Unterscheidung<br />

unterschiedlicher Frequenzen) und deren Intensität vornehmen und in<br />

eine dementsprechend angepasste "Signalausgabe" umsetzen<br />

Nachweis der Biokompatibilität für alle mit der Haut in Kontakt kommenden Geräteteile<br />

37


Neu! (s. Ändv. 1)<br />

Beschreibung der Produktart<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Geschlossene Anlagen mit Sprachausgabe 03.<br />

Produktart: Geschlossene Anlagen (Symbol- und/oder<br />

Schrifteingabe) mit integrierter spezieller<br />

Ansteuerung 3000 – 3999<br />

Beschreibung der Produktart :<br />

Ausarbeiten: Produktbeschreibung für Geschlossene Anlagen mit integrierter spezieller Ansteuerung<br />

Indikationen :<br />

Ausarbeiten: Indikationen für Geschlossene Anlagen mit integrierter spezieller Ansteuerung<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />

Produktart: Geräte zur Kommunikationsunterstützung<br />

mit taktiler Ausgabe 0001 – 0999<br />

Beschreibung der Produktart :<br />

Die Geräte setzen Schallereignisse jeder Art (z.B. Sprache) in fühlbare Vibrationen<br />

um und übertragen diese auf die Haut. Unterschiedliche Geräuschfrequenzen<br />

werden dabei in unterschiedliche Vibrationsfrequenzen umgesetzt. Die Lautstärke<br />

wird durch die Intensität der Vibration kenntlich gemacht.<br />

Die Geräte dienen Behinderten mit Taubheit bzw. mit an Taubheit grenzender<br />

Schwerhörigkeit sowie schwerhörigen Personen, bei denen trotz optimaler Hörgeräteversorgung<br />

kein positives Ergebnis erzielt werden kann. Sie werden am<br />

Körper getragen.<br />

Voraussetzungen für den Einsatz eines solchen Gerätes ist, dass der Gehörlose/Schwerhörige<br />

im Artikulationsunterricht die Verknüpfung vibrativer Merkmale<br />

mit phonetisch-phonologischen Merkmalen erlernt hat.<br />

Die Geräte eignen sich für einen leihweisen Einsatz.<br />

Indikationen :<br />

- Taubheit,<br />

38


- an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (trotz optimaler Hörgeräte-<br />

Versorgung) und<br />

- Taubheit mit zusätzlicher Blindheit.<br />

39


Neu! (s. Ändv. 2)<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Geräte zur Kommunikationsunterstützung 08.<br />

Produktart: Geräte zur Unterstützung in der Kommu-<br />

nikationsanbahnung 1000 – 1999<br />

Beschreibung der Produktart :<br />

Die Geräte dieser Produktart unterstützen Menschen beim Erwerb grundlegender<br />

kommunikativer Kompetenzen, wie z.B. das<br />

- Erlernen eigenaktiver Handlungen (Ursache-Wirkungs-Prinzip).<br />

Hier kommen Geräte zum Einsatz, die das Ein- und Ausschalten (ggf.<br />

zeitgesteuert) von Spielzeugen oder strombetriebenen Geräten des täglichen<br />

Bedarfs über (ggf. adaptierte) Sensoren ermöglichen.<br />

- Erlernen dialogischen Verhaltens (Turn-Taking) mittels dieser Geräte.<br />

- Erlernen triangulärer Kommunikation (Sprecher – Objekt/Inhalt/Gerät –<br />

Partner).<br />

Hier kommen Geräte zum Einsatz, in denen sich eine oder mehre Aussagen<br />

abspeichern und über (ggf. adaptierte) Sensoren abrufen lassen.<br />

- Erlernen von eigenaktiver Auswahl<br />

Hier kommen Geräte zum Einsatz, die über (ggf. adaptierte) Sensoren eine<br />

Auswahl aus mehreren Aussagen (repräsentiert z.B. durch konkrete<br />

Gegenstände, bildliche Darstellungen oder Symbole) ermöglichen.<br />

Die Geräte eignen sich auch für einen leihweisen Einsatz.<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen und Produkte zur Unterstützung der Kommunikationsanbahnung<br />

Indikationen :<br />

Die Geräte dieser Produktart dienen Personen, die sich nicht oder nur unzureichend<br />

lautsprachlich äußern können und/oder aufgrund einer ausgeprägten cerebralen<br />

bzw. zentralen Bewegungsstörung oder einer neuromuskulären Behinderung<br />

nicht in der Lage sind, sich auf herkömmliche Weise mitzuteilen:<br />

- Sprachentwicklungsverzögerung<br />

- Dysarthrophonie / Anarhtrie<br />

- überwiegend motorische Aphasie<br />

- Andere neurologische Störungen<br />

40


Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Einweisungen 5000 – 5999<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Einweisungen an Kommunikationshilfen<br />

abgerechnet werden, die vom jeweiligen Hilfsmittelerbringer/Hersteller/Vertreiber<br />

der Kommunikationshilfe erbracht werden müssen.<br />

In dieser Einweisung wird der Versicherte bzw. seine Bezugsperson mit den<br />

grundlegenden technischen Funktionen des Gerätes vertraut gemacht, die zur<br />

Bedienung, Wartung und Pflege des Gerätes erforderlich sind:<br />

- sicherer Transport und/oder Montage des Gerätes<br />

- Erhalt der Betriebsbereitschaft (z.B. Pflege des Akkus)<br />

- Bedienung des Gerätes auf Nutzerebene<br />

- Bearbeitung des Inhaltes auf Betreuerebene<br />

Die technische Einweisung umfasst nicht die notwendige ausführliche inhaltliche<br />

Einweisung des Versicherten bzw. seiner gesetzlichen Vertreter/Bezugspersonen<br />

in die Anwendung der Kommunikationshilfe im Alltag. Diese muss unter Berücksichtigung<br />

der individuellen kommunikativen Situation gesondert durchgeführt<br />

werden (s. 16.99.99.6000 – 6999).<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen<br />

Indikationen :<br />

nicht besetzt<br />

41


Neu! (s. Ändv. 3)<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Maßnahmen zur Prozessbegleitung<br />

abgerechnet werden.<br />

Im Hinblick auf die Komplexität dieses Versorgungsbereiches sind zur bestmöglichen<br />

Abwicklung eines Versorgungsprozesses mit Kommunikationshilfsmitteln in<br />

der Regel begleitende Maßnahmen erforderlich. Diese wirken sich auf die Qualität<br />

der Versorgung (Angemessenheit, Nachhaltigkeit) genauso aus, wie auf die<br />

Möglichkeiten der Versicherten, einen sinnvollen Ausgleich für ihre Einschränkungen<br />

zu erhalten, mit dem sie die gesetzlichen Ziele nach Rehabilitation und<br />

Teilhabe bestmöglich verwirklichen können.<br />

Abhängig von der individuellen Situation sind folgende Bereiche des Versorgungsprozesses<br />

unbedingt zu berücksichtigen:<br />

- Beratung und Bedarfsermittlung<br />

- Erarbeitung einer individuellen Kommunikationsstrategie und methodische<br />

Unterweisung in das Kommunikationssystem<br />

- Organisation einer Erprobungsphase mit eventuell notwendiger Begleitung<br />

und Überprüfung der Ergebnisse<br />

- Überprüfung nach erfolgter Versorgung<br />

- Erste methodische Maßnahmen nach der Versorgung<br />

- Eventuell notwendige Assistenz zur Etablierung des Kommunikationssystems<br />

im Alltag<br />

(In der Regel sind Assistenzmaßnahmen nach der Versorgung keine Leistung<br />

der GKV. An dieser Stelle müssen andere Träger der Sozialhilfe eintreten,<br />

z.B. nach SGBIX §26.)<br />

Alle prozessbegleitende Maßnahmen sollen durch fachlich kompetentes Personal<br />

durchgeführt werden und dürfen im Ergebnis nicht von ökonomischen Interessen<br />

geleitet werden.<br />

Indikationen :<br />

42


Neu! (s. Ändv. 3)<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Produkt: Abrechnungsposition Beratung und Bedarfs-<br />

ermittlung (s. Ändv. 4) 6001 - 6099<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Maßnahmen zur Prozessbegleitung<br />

abgerechnet werden.<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Beratung und Bedarfsermittlung<br />

- Vorgespräch<br />

- Vorbereitende Maßnahmen<br />

o Methodische Maßnahme nach Vorabinformationen erarbeiten<br />

o Wortschatz erfragen und organisieren<br />

o Ansteuerungshilfen vorbereiten<br />

o Hilfsmittel vorläufig konfigurieren<br />

- Beratungsgespräch durchführen<br />

- Versorgungskonzept erstellen<br />

Indikationen :<br />

43


Neu! (s. Ändv. 3)<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Produkt: Abrechnungsposition Erarbeitung individueller<br />

Kommunikationsstrategien und methodische<br />

Unterweisung (s. Ändv. 5) 6100 - 6199<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können die Erarbeitung individueller<br />

Kommunikationsstrategien und methodische Einweisungen abgerechnet werden.<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Einweisungen in Kommunikationsstrategien<br />

- Erarbeitung individueller Kommunikationsstrategien<br />

- Methodische Unterweisung und Trainingsmaßnahmen mit Klienten und<br />

persönlichem Umfeld<br />

- Planung von Ansteuerungshilfen<br />

Indikationen :<br />

44


Neu! (s. Ändv. 3)<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Produkt: Abrechnungsposition Organisation, Begleitung<br />

und Überprüfung von Erprobung (s. Ändv. 6) 6200 - 6299<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können Organisation, Begleitung<br />

und Überprüfung von Erprobungen abgerechnet werden.<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Erprobungen und Überprüfung der Erprobungen<br />

- Erprobungsziel definieren<br />

- Wortschatz für Erprobung organisieren<br />

- Nichttechnische Kommunikationshilfen erarbeiten<br />

- Kostenvoranschlag vom Leistungserbringer einholen<br />

- Kommunikationshilfsmittel konfigurieren<br />

- Ansteuerhilfen vorbereiten<br />

- Notwendige Einweisungen und Begleitmaßnahmen durchführen<br />

- Ergebnis der Erprobung überprüfen<br />

- Versorgungskonzept erstellen<br />

Indikationen :<br />

45


Neu! (s. Ändv. 3)<br />

Produktgruppe: Kommunikationshilfen 16.<br />

Anwendungsort: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 99.<br />

Untergruppe: Abrechnungspositionen 99.<br />

Produktart: Abrechnungsposition für Maßnahmen der<br />

Prozessbegleitung 6000 – 6999<br />

Produkt: Abrechnungsposition für Überprüfung der Versorgung<br />

und erste methodische Einweisungen nach der<br />

Versorgung (s. Ändv. 7) 6300 - 6399<br />

Beschreibung der Produktart:<br />

Unter dieser Abrechnungspositionsnummer können die Überprüfung der Versorgung<br />

und erste methodische Einweisungen nach der Versorgung abgerechnet<br />

werden.<br />

Die jeweilige Abrechnungspositionen sind der Einzelproduktübersicht zu entnehmen.<br />

Ausarbeiten: Arbeits- und Abrechnungspositionen für Erprobungen und Überprüfung der Erprobungen<br />

- Versorgung nach Auslieferung und technischer Einweisung überprüfen<br />

- Erste methodische Maßnahmen zur Etablierung des Systems im Alltag<br />

o Einweisung des Klienten<br />

o Einweisung des personellen Umfeldes<br />

- Absprachen über weitere Kontakte<br />

Indikationen :<br />

46


<strong>BKOM</strong><br />

Bundesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfe e.V.<br />

Anlage 1<br />

RAHMENKONZEPT<br />

zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit<br />

kommunikativen Störungen<br />

24.08.2007<br />

Entwurf: Dr. Heinz Sevenig<br />

47


Vorwort<br />

Vorbemerkungen<br />

1. Rechtliche Grundlagen<br />

2. Zielgruppe<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

3. Störungen der funktionalen Gesundheit in ihrer Bedeutung für die Versorgung<br />

4. Einteilungsüberlegungen der Zielgruppe<br />

5. Rehabilitationsziele<br />

6. Rehabilitationskonzept<br />

7. Qualitätskriterien<br />

8. Zusammenfassung<br />

9. Literatur<br />

48


VORWORT<br />

Die vorliegenden Rahmenempfehlungen orientieren sich an der im Mai 2001 von der Vollver-<br />

sammlung der WHO (Weltgesundheitsorganisation) verabschiedeten Fassung der ICF (Interna-<br />

tional classification of functioning, disability and health, deutsch: Internationale Klassifikation der<br />

Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) und an dem 2001 verabschiedeten (2005<br />

zuletzt geänderten) Sozialgesetzbuch IX. In der Terminologie der WHO bezeichnet Funktions-<br />

fähigkeit die Möglichkeiten einer Person auf dem Hintergrund ihrer Kontextfaktoren, ihrer kör-<br />

perlichen Funktionen (einschließlich der mentalen Funktionen) und ihrer Aktivitäten in allen Le-<br />

bensbereichen, wie eine Person ohne gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen entfalten zu<br />

können. Im Rahmen der ICF können Behinderungen aufgezeigt werden, die aufgrund von<br />

Schädigungen, Beeinträchtigungen der Aktivität und der Partizipation (Teilhabe) entstehen. In<br />

der ICF ist Funktionsfähigkeit und Behinderung verbunden mit einem Gesundheitsproblem<br />

klassifiziert. Gesundheitsstörungen können im Rahmen der ICD-10 (International statistical<br />

classification of diseases and related health problems, 10. Version) diagnostiziert werden. Beide<br />

Klassifikationen sollten einander ergänzend verwandt werden, da dieselbe Gesundheitsstörung<br />

bei unterschiedlichen Personen unterschiedliche Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit zur<br />

Folge haben kann und das gleiche Niveau der Funktionsfähigkeit auf unterschiedlichen Ge-<br />

sundheitsproblemen beruhen kann.<br />

Im Rahmen der Rehabilitation werden Maßnahmen ergriffen, die Schädigung von Körperfunkti-<br />

on und -strukturen, die Beeinträchtigungen der Aktivität und Partizipation (Teilhabe) beseitigen<br />

oder abschwächen sollen, um die soziale Integration einer Person erreichen zu können. Im Mit-<br />

telpunkt des Rehabilitationsbegriffes der WHO steht die Partizipation, wozu auch präventive<br />

Maßnahmen gehören. Diese Maßnahmen sind sowohl person-, als auch umwelt- und gesell-<br />

schaftsorientiert.<br />

In Deutschland wurden mit dem SGB IX wesentliche Aspekte der ICF in die Rehabilitation be-<br />

hinderter Menschen aufgenommen. Rehabilitationsleistungen sollen behinderten oder von Be-<br />

hinderung bedrohten Menschen Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in<br />

der Gesellschaft ermöglichen (§ 1 SGB IX).<br />

Bemerkungen zu den Zentralen Inhalten der Gesundheitsreform einfügen<br />

49


VORBEMERKUNGEN:<br />

Eine Umsetzung der in ICF und SGB IX formulierten Ansprüche behinderter Menschen gestaltet<br />

sich in Deutschland für kommunikationsbeeinträchtigte Menschen in der derzeitigen sozial-<br />

politischen Landschaft schwierig. Dies liegt unter anderem an der Vielzahl unterschiedlicher<br />

Kostenträger. Grundsätzlich kann der Anspruch der Betroffenen auf Ausgleich der Behinderung<br />

je nach Zuständigkeit von der Krankenversicherung, dem örtlichen und überörtlichen Sozialhil-<br />

feträger, der Rentenversicherung, dem Arbeitsamt, dem Integrationssamt, der Unfallversiche-<br />

rung oder der Berufsgenossenschaft oder von mehreren dieser Rehabilitationsträger erbracht<br />

werden müssen.<br />

Gleichwohl bestehen keine allgemeinverbindlichen gemeinsamen Durchführungs- und Finanzie-<br />

rungsregelungen für die Versorgung dieser Menschen und die Vielzahl der Kostenträger er-<br />

schwert eher das Verantwortungsbewusstsein einzelner Kostenträger. Die Umsetzung des SGB<br />

IX, mit dem die Divergenz und Unübersichtlichkeit des Rehabilitationsrechtes beendet werden<br />

sollte, konnte bisher nur unzureichend verwirklicht werden. Auch die Einrichtung von Service-<br />

stellen, die in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe kostenträgerübergreifend beraten<br />

sollen, konnte die Schnittstellenproblematik der Rehabilitationsträger bisher nicht beseitigen.<br />

Die im SGB IX vorgesehene zentrale, fallbezogene Beratung und Unterstützung, eine Bedarfs-<br />

ermittlung, Zielformulierung und Hilfeplanung ist insbesondere im Bereich der kommunikativen<br />

Störungen unbedingt erforderlich, wird aber kaum geleistet. Hier besteht erheblicher Hand-<br />

lungsbedarf bei der Umsetzung der gesetzlichen Rechte von Menschen mit kommunikativen<br />

Störungen.<br />

1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen haben im Sinne des ersten Sozialgesetzbu-<br />

ches (SGB I), insbesondere nach den Paragraphen 1,9,10,28 und 29 einen Anspruch auf Ein-<br />

gliederung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Durch das SGB IX ist die Teilhabe am<br />

Leben in der Gemeinschaft genuiner Bestandteil von Rehabilitationsleistungen im weitesten<br />

Sinne geworden. Insbesondere sind Kapitel 2, §§ 17-21 (Ausführung von Leistungen zur Teil-<br />

habe), Kapitel 4, §§ 26-32 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), Kapitel 5, §§ 33-43<br />

(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), Kapitel 6, §§ 44-54 (Unterhaltssichernde und er-<br />

gänzende Leistungen) und Kapitel 7, §§ 55-59 (Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft)<br />

rechtliche Grundlagen für die Rehabilitation von Menschen mit kommunikativen Störungen.<br />

50


Das Sozialgesetzbuch V regelt die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und<br />

anderer Träger der Krankenhilfe bei der Behandlung mit Heilmitteln (Ergotherapie, Logopädie,<br />

etc.), der Versorgung mit Hilfsmitteln, sowie der Ausbildung in ihrem Gebrauch (§§ 32 und 33),<br />

der Belastungserprobung und der Arbeitstherapie (§ 42). Die Krankenversicherung ist im Sinne<br />

von § 40 SGB V für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen ebenso zuständig wie für ergänzen-<br />

de Leistungen nach § 43. Die Beziehung der gesetzlichen Krankenkassen zu Leistungserbrin-<br />

gern von Heil- und Hilfsmitteln wird in den §§ 124-128 geregelt. Die Sozialhilfeträger sind zu-<br />

ständige Kostenträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und der Eingliede-<br />

rungshilfeverordnung. Der Nachrang dieser Hilfen ist zu beachten. Weitere Kostenträgerschaf-<br />

ten können sich aus SGB III, SGB VI, SGB VII, SGB VIII sowie aus der Tätigkeit von Integrati-<br />

onsdiensten und Integrationsämtern herleiten.<br />

Die Rehabilitationsträger sind gemäß § 6 und §12 SGB IX zu einer nahtlosen, zügigen und ein-<br />

heitlichen Leistungserbringung verpflichtet. Hierzu sollen in einem gemeinsamen Teilhabeplan<br />

die Leistungen zur Teilhabe zwischen den Rehabilitationsträgern koordiniert werden (§ 13 SGB<br />

IX).<br />

Diagnose- und Leistungsspektrum:<br />

Der individuelle Bedarf voraussichtlich notwendiger Leistungen zur Teilhabe sollte möglichst<br />

frühzeitig erkannt werden (§13 SGB IX).<br />

Vor Einleitung rehabilitativer Maßnahmen sollte die behinderungs- und krankheitsbezogene<br />

Diagnostik bzw. Differenzialdiagnostik abgeschlossen sein, so dass die Indikationen für die ge-<br />

eigneten Rehabilitationsmaßnahmen gestellt werden können. Die Diagnosestellung kann sich<br />

hierbei an den Klassifikationen der ICD10 und an den rehabilitationsspezifischen Klassifikati-<br />

onssystemen der ICF orientieren.<br />

Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger:<br />

Gemäß § 14 SGB IX ist der Rehabilitationsträger verpflichtet innerhalb von 2 Wochen nach<br />

Eingang eines Antrages auf Leistungen zur Teilhabe über die Zuständigkeit zu entscheiden.<br />

Innerhalb von 3 Wochen muss bei Zuständigkeit über den Rehabilitationsbedarf entschieden<br />

sein.<br />

Wird für die Entscheidungsfindung ein Gutachten benötigt, so muss 2 Wochen nach Vorliegen<br />

des Gutachtens entschieden werden.<br />

Wird die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers festgestellt, muss dieser den Re-<br />

habilitationsbedarf innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm bzw. 2 Wochen<br />

nach Vorliegen eines eventuell notwendigen Gutachtens feststellen.<br />

51


Da Rehabilitationsleistungen für kommunikationsbeeinträchtigte Menschen Komplexleistungen<br />

sind, können für die Rehabilitationsmaßnahmen mehrere Rehabilitationsträger gleichzeitig oder<br />

konsekutiv zuständig sein.<br />

Gemäß § 22 SGB IX sollen gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger bei<br />

der Klärung des Rehabilitationsbedarfes, bei in Anspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe<br />

und bei der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger mitwirken. Beratungsstellen für Kommunika-<br />

tionshilfe können neben der Durchführung rehabilitativer Maßnahmen aufgrund ihrer anbieter-<br />

neutralen und verkaufsunabhängigen Tätigkeit und hohen Sachkompetenz durch gutachterliche<br />

Stellungnahmen Versorgungsempfehlungen aussprechen. Diese Empfehlungen basieren auf<br />

einer umfangreichen diagnostischen Betrachtung des individuellen Falls, einschließlich Umfeld-<br />

analyse und stellen leistungsrechtlich eine zu honorierende Beratung dar. In Abbildung 1 wird<br />

der Ablauf einer Rehabilitationsmaßnahme für Menschen mit Kommunikationsstörungen exem-<br />

plarisch dargestellt.<br />

52


Rehabilitationsträger beauftragt<br />

Beratungsstelle mit Bedarfsfeststellung<br />

Bedarfsbestimmung durch<br />

Beratungsstelle;<br />

Diagnostik und Gutachten<br />

inkl. Erprobung und Kostenvoranschlag;anbieterneutral<br />

und firmenunabhängig<br />

§5, §8, §31, §60, §61,<br />

SGB IX<br />

Anspruch auch<br />

gemäß § 33 SGB V<br />

Einweisung in den<br />

Gebrauch der Kommunikationshilfe<br />

durch die<br />

Lieferfirma;<br />

endgültige Anpassung<br />

§ 31 Abs.1 SGB IX und<br />

§ 33 SGB V<br />

Schwerstbehinderter Mensch<br />

benötigt Hilfe zur Teilhabe am<br />

Leben in der Gesellschaft.<br />

Bedarfsanmeldung für Leistungen zur Teilhabe<br />

und medizinischen Rehabilitation bei<br />

Kostenträger oder Beratungsstelle (evtl. mit<br />

ärztlichem Rezept bei der Servicestelle)<br />

§4, §5, §23, §§55-57, §58, §60, §61+62<br />

SGB IX<br />

Bewilligung der<br />

Rehabilitationsleistung<br />

z.B. Kommunikationshilfe<br />

Katamnestische Überwachung und Erfolgskontrolle<br />

evtl. Modifikation oder entwicklungsbedingte<br />

Umversorgung mit Rücknahme der<br />

vorherigen Hilfen zum Wiedereinsatz<br />

§31 Abs.2 SGB IX, §33 SGB V<br />

Abb. 1. Ablauf der Beteiligung einer Beratungsstelle für Kommunikationshilfe an den Leistungen<br />

zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.<br />

53<br />

Einübung im Gebrauch und<br />

evtl. Betreuung in Einübung<br />

durch Förderer (z.B. Eltern,<br />

Lehrer, Bezugsperson), evtl.<br />

begleitete Förderung oder<br />

Kommunikationsassistenz<br />

durch Beratungsstelle gemäß<br />

§26,§55,§56<br />

SGB IX bzw.<br />

SGB II,XII<br />

Antrag an Rehabilitationsträger<br />

durch Betroffenen<br />

oder Bevollmächtigten<br />

mit ärztlichem Rezept<br />

ggf. Gutachtenerstellung<br />

der Beratungsstelle<br />

ggf. Überprüfung durch MDK


Die Rehabilitationsträger sind gemäß § 19 SGB IX verpflichtet zur Ausführung von Leistungen<br />

zur Teilhabe diejenigen Rehabilitationsdienste oder Rehabilitationseinrichtungen auszuwählen,<br />

die diese Leistungen in der am besten geeigneten Form ausführen. Über die Ausführung dieser<br />

Leistungen sollen nach § 21 SGB IX Rahmenverträge mit den Arbeitsgemeinschaften der Re-<br />

habilitationsdienste und -einrichtungen vereinbart werden.<br />

2. ZIELGRUPPE<br />

Die Anzahl der Menschen, die Hilfe zur Verwirklichung ihrer kommunikativen Möglichkeiten und<br />

ihres Anspruchs auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen, ist nicht exakt zu bezif-<br />

fern. Es gibt wenige entsprechende Statistiken. Viele behinderte Menschen stellen aus Resig-<br />

nation, Bequemlichkeit, Unkenntnis oder falscher Scham keinen Antrag auf Anerkennung ihrer<br />

Schwerbehinderung. Deshalb muss man davon ausgehen, dass wesentlich mehr Menschen als<br />

die in der Schwerbehindertenstatistik genannten 6,5 Millionen schwer behindert sind oder Hilfe<br />

zur alltäglichen Lebensführung benötigen. So waren 1995 in Deutschland nur 1,1% der 6-<br />

18jährigen als Schwerbehinderte erfasst. Der Anteil der Sonderschüler an allen Schülern lag<br />

hingegen bei 3,9%. Die Sozialdaten des Jahres 1984 zeigen auf, dass 52% dieser von Behin-<br />

derungen betroffen Kinder und Jugendlichen zu den „Schwerstmehrfachbehinderten Personen“<br />

zählen.<br />

Wie hoch der Anteil an Menschen mit Hilfebedarf im kommunikativen Bereich ist kann nur ge-<br />

schätzt werden. Aus einigen Bundesländern liegen Erhebungen bezüglich des Anteils von<br />

Schülern mit Hilfebedarf im kommunikativen Bereich an Schulen für geistigbehinderte und kör-<br />

perbehinderte Menschen vor. Es zeigte sich, dass etwa 45% dieser Schüler Hilfen im Bereich<br />

der Kommunikation benötigen, weil sie auf Grund unterschiedlicher schwerster Behinderungen<br />

sowohl an verbaler, als auch an mimisch- gestischer Kommunikation gehindert sind (vgl. Litera-<br />

turliste 1)..<br />

Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit kommunikativen Störungen<br />

richten sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund von Behinde-<br />

rungen und Erkrankungen<br />

- in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind, weil sie in ihren Handlungsmöglichkeiten ( z.B.<br />

auch spielen) eingeschränkt sind.<br />

- die sich nicht oder nur stark eingeschränkt mittels natürlicher Lautsprache mitteilen kön-<br />

nen<br />

- in ihrem Sprachverständnis eingeschränkt sind<br />

54


- die wegen seelischer oder neuropsychologischer Behinderungen nicht kommunizieren<br />

können<br />

- die wegen motorischer Einschränkungen nicht sprechen oder schreiben können<br />

- die zum Schreiben oder Lesen auf Symbole, Gesten und Gebärden angewiesen sind<br />

- die aufgrund von Einschränkungen der Mobilität nicht in frei gewählten Situationen<br />

kommunizieren können<br />

- die keinen aktiven Einfluss auf ihr unmittelbares Umfeld nehmen können, einschließlich<br />

ihres Wohnumfeldes<br />

- die krankheitsbedingt herkömmliche Schreib- und Kommunikationshilfen nicht bedienen<br />

können.<br />

3. STÖRUNGEN DER FUNKTIONALEN GESUNDHEIT BEI KOMMUNIKA-<br />

TIONSBEEINTRÄCHTIGTEN MENSCHEN<br />

Die funktionale Gesundheit kommunikationsbeeinträchtigter Menschen ist in je unterschiedli-<br />

chem Ausmaß im Bereich der Körperfunktionen, der Körperstrukturen, der Aktivität und der<br />

Teilhabe beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen erfahren einen modifizierenden Effekt durch<br />

Umweltfaktoren und personbezogene Faktoren. Im System der funktionalen Gesundheit stehen<br />

alle Faktoren in Wechselwirkung miteinander. Sowohl in der ICF wie auch im SGB IX ist Behin-<br />

derung vor allem eine Beeinträchtigung der Teilhabe, die durch das Zusammenwirken von per-<br />

sonbezogenen Faktoren, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Umweltfaktoren entsteht.<br />

So kann die funktionale Gesundheit einer Person beeinträchtigt sein (Behinderung) durch:<br />

- eine Schädigung im Bereich körperlicher Funktionen (einschließlich mentaler Funktio-<br />

nen) und/oder Strukturen, so dass<br />

- sie nicht mehr in der Lage ist, die Aktivitäten einer Person ohne Schädigung auszufüh-<br />

ren und somit<br />

- in der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert ist.<br />

Das Ausmaß der Behinderung ist von Kontextfaktoren und personbezogenen Faktoren abhän-<br />

gig (vgl. Abb. 2).<br />

55


Körperfunktionen<br />

Umweltfaktoren<br />

Aktivität, Teilhabe<br />

Personbezogene Faktoren<br />

Abb2. Modell der funktionalen Gesundheit<br />

56<br />

Körperstrukturen<br />

Komponenten, die die funktionale Gesundheit von Menschen mit kommunikativen Störungen<br />

beeinträchtigen können sind:<br />

- Körperstrukturen: Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates und, Schädigun-<br />

gen des Stimm- und Sprechapparates, des zentralen oder peripheren Nervensystems<br />

- Körperfunktionen: Beeinträchtigung des Denkens, des Gedächtnisses, des Antriebs und<br />

der Stimmungslage, Beeinträchtigungen der Sprech-, Sprach-, Hör- oder Sehfunktion,<br />

Beeinträchtigungen der Sensorik (zum Beispiel auch Schmerzen)<br />

- Umweltfaktoren: Umweltfaktoren beziehen sich auf die materielle soziale und einstel-<br />

lungsbezogene Umwelt, in der die Menschen ihr Leben gestalten, so z.B.: technische<br />

und nichttechnische Hilfsmittel (z.B. Hilfsmittel zur Unterstützung von Aktivitäten des täg-<br />

lichen Lebens, zur Selbstversorgung, Haushaltsführung, Mobilität, Kommunikation und<br />

Information), barrierefreie Infrastruktur, Unterstützung im personalen Umfeld (Familie,<br />

Freunde, Selbsthilfegruppen, Arbeitskollegen), Einstellungen des engeren und weiteren<br />

persönlichen Umfeldes, zwischenmenschliche Beziehungen, gesellschaftliche Werte, In-<br />

stitutionelle Dienstleistungen (z.B. Rehabilitationsdienste), gesetzliche Grundlagen<br />

- Personbezogene Faktoren: personbezogene Faktoren sind individuelle angeborene o-<br />

der erworbene Attribute oder Eigenschaften der Person (z.B. Alter, Geschlecht, Bildung,<br />

Persönlichkeit, Charakter, Verarbeitungsmechanismen)<br />

- Aktivität: Beeinträchtigungen der Aktivität sind Schwierigkeiten, die ein Mensch haben<br />

kann um eine Aktivität durchzuführen. Eine Person ist auf der Ebene der Aktivität dann<br />

funktionsfähig, wenn sie alle Aktivitäten, die von Menschen ohne Gesundheitsprobleme<br />

erwartet werden, ausführen kann (z.B. in der Fortbewegung, der allgemeinen Motorik, im


Verhalten, in der Kommunikation, in der Haushaltsführung, in der Freizeitgestaltung, in<br />

der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben)<br />

- Teilhabe oder Partizipation: meint das Einbezogensein einer Person in alle Bereiche des<br />

gesellschaftlichen Lebens, insbesondere in die Lebensbereiche die der Person wichtig<br />

sind. Wird eine Person an der Teilhabe in das Leben der Gesellschaft gehindert – z.B.<br />

aufgrund mangelnder Kommunikationsmöglichkeiten - so handelt es sich um Beein-<br />

trächtigungen der Teilhabe.<br />

4. EINTEILUNGKRITERIEN<br />

Kommunikationsbeeinträchtigte Menschen lassen sich bezüglich ihres Rehabilitationsbedarfes<br />

zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ungeachtet der Behinderungsbilder und Altersstufen<br />

nach ihrem kommunikativen und kognitiven Entwicklungsstand einteilen. Kontext- und person-<br />

bezogene Faktoren sind in ihrer Bedeutung für die Interaktion zu berücksichtigen. Dem gemäß<br />

sind die Rehabilitationserfordernisse im Bereich der Kommunikationshilfe auszurichten. Die<br />

übrigen im Kapitel 2 erwähnten Komponenten sind je nach Auswirkungen auf die Interaktionssi-<br />

tuation zu berücksichtigen. Je nach Versorgungsbedarf sind unterschiedliche Rehabilitations-<br />

träger für die Versorgung zuständig.<br />

Komponenten, die für die Rehabilitation von nichtsprechenden schwerstbehinderten Menschen<br />

im Bereich der Kommunikation maßgeblich sind:<br />

- motorische Möglichkeiten<br />

- Sensorische Fähigkeiten<br />

- Kommunikative Fähigkeiten (Sprachverständnis, Ausdrucksmöglichkeiten)<br />

- Kognitive Fähigkeiten<br />

- Psychosozial- emotionale Aspekte<br />

- Situation des sozialen Umfeldes.<br />

5. REHABILITATIONSZIELE<br />

Im Rahmen der Rehabilitation kommunikativer Störungen sollen vor allem drohende oder mani-<br />

feste Beeinträchtigungen der Aktivität und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch<br />

frühzeitige Einleitung der Rehabilitationsmaßnahmen abgewendet, gemindert oder beseitigt<br />

werden:<br />

57


Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen sollen Hilfen zur Kommunikation im<br />

weitesten Sinne zugänglich gemacht werden. Dies sind Hilfen zur nicht-lautsprachlichen<br />

und lautsprachlichen Verständigung, zur Kontrolle ihres Umfeldes, zur Steuerung ihrer<br />

Hilfsmittel für die Mobilität und zur in Anspruchnahme moderner Informationstechnolo-<br />

gien sowie entsprechender Hilfen zum Spielen und für das schulische Lernen, sowie für<br />

die berufliche Tätigkeit beziehungsweise eigenständige Beschäftigung.<br />

Ziel ist die Verringerung der Abhängigkeit von Fremdhilfe und die Förderung der sozialen Integ-<br />

ration.<br />

Ziele der Rehabilitation kommunikativer Störungen in Bezug auf die Komponenten der funktio-<br />

nalen Gesundheit:<br />

- Körperstrukturen: Wiederherstellung oder Verbesserung geschädigter Körperstrukturen,<br />

vorrangig im Rahmen der medizinischen Rehabilitation. Umfänglichere Nutzung der vor-<br />

handenen motorischen Möglichkeiten zur Erweiterung der Kommunikationsmöglichkei-<br />

ten<br />

- Körperfunktionen: psychische Stabilisierung, Verbesserung der Wahrnehmungsfunktio-<br />

nen (einschließlich der Sinneswahrnehmung), Verbesserung der kognitiven Entwicklung,<br />

Stabilisierung und Weiterentwicklung kommunikativer Kompetenzen<br />

- Personbezogene Faktoren: Lebensstil, Gewohnheiten, Erziehung, etc. in Abhängigkeit<br />

von Alter, Geschlecht, Bildung und Ausbildung, Erfahrung, Persönlichkeit und Charakter<br />

- Umweltfaktoren: Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und des Spielens erweitern, Inter-<br />

aktion in der häuslichen Umgebung, der Familiensituation und dem Freundeskreis<br />

verbessern, institutionelle Unterstützung und professionelle Hilfen als Unterstützung und<br />

Begleitung anbieten<br />

- Aktivitäten: Erweiterung des Verhaltensrepertoires, Verbesserung des Kommunikations-<br />

verhaltens, Aufbau sozialer Kompetenz, Verbesserung der Beziehungsfähigkeit, Erwerb<br />

von Problemlösungsfähigkeiten, Behinderungsverarbeitung<br />

- Teilhabe: Verbesserungen der psychischen und physischen Unabhängigkeit, der Mobili-<br />

tät, der sozialen Integration, der wirtschaftlichen Eigenständigkeit und im Bereich der<br />

Beschäftigung.<br />

Die Rehabilitation und Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Men-<br />

schen mit kommunikativen Beeinträchtigungen kann sich nicht alleine auf die Verbesserung<br />

kommunikativer Kompetenzen der Betroffenen beschränken. Dies ergibt sich aus der großen<br />

Varianz der Entwicklungsvoraussetzungen kommunikationsbeeinträchtigter Menschen. Die<br />

58


Entwicklungsniveaus reichen von starken sensorischen Defiziten, nicht erkennbarem Sprach-<br />

verständnis oder nicht interpretierbaren kommunikativen Signalen über mehr oder weniger<br />

deutliche Ja-Nein Reaktionen, erkennbares Sprachverständnis, eigeninitiierten kommunikativen<br />

Signalen bis hin zum Einsatz sprachersetzender oder sprachergänzender Systeme. Die Reha-<br />

bilitation kommunikativer Störungen muss die Förderung kognitiver Entwicklung ebenso im Blick<br />

haben wie eine Optimierung des Lebensumfeldes, also die Umfeldkontrolle. Hierunter sind<br />

Spielsachen ebenso zu fassen wie Lagerungs- und Mobilitätshilfen und Beratungen des sozia-<br />

len Lebensumfeldes.<br />

Die Rehabilitation kommunikativer Störungen muss strikt an dem Bedürfnis der Betroffenen<br />

orientiert sein, wobei die Konzepte „selbstbestimmt Leben“, „Rehabilitation vor Rente“, „Rehabi-<br />

litation vor Pflege“, „Ambulant vor Stationär“ umzusetzen sind. Dabei ist dem Grundsatz der<br />

Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen. .<br />

6. REHABILITATIONSKONZEPT<br />

Die Rehabilitationsziele lassen sich nur durch ein interdisziplinär orientiertes Rehabilitations-<br />

konzept erreichen. Gegebenenfalls müssen ärztliche, therapeutische, psychologische und tech-<br />

nische Leistungen ambulant, als mobiler Dienst oder stationär erbracht werden. Der Versor-<br />

gungsbedarf von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Kommunikation ist meist nur in einer<br />

alltags- und kontextbezogenen Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld zu decken.<br />

Die Umsetzung des beratungsstellenspezifischen Rehabilitationskonzeptes ist Aufgabe des<br />

Teams einer Beratungsstelle für Kommunikationshilfe. Einzelne Leistungen können auch in De-<br />

legation erbracht werden, sofern sie durch die Mitarbeiter der Beratungsstelle begleitet und ko-<br />

ordiniert werden.<br />

Folgende Leistungen werden im Rahmen der Rehabilitation kommunikativer Störungen er-<br />

bracht:<br />

Diagnostik:<br />

Zunächst müssen in einem diagnostischen Prozess Kenntnisse über den kommunikativen und<br />

kognitiven Entwicklungsstand, die emotionale Befindlichkeit, sowie über die Fähigkeiten und<br />

Bedürfnisse des betroffenen Menschen gewonnen werden.<br />

59


Insbesondere sind abzuklären:<br />

- die motorischen Möglichkeiten<br />

- die Sensorik / Wahrnehmungsverarbeitung<br />

- der psychosozial-emotionale Situation<br />

- die kognitiven Fähigkeiten<br />

- die kommunikativen Möglichkeiten und Bedürfnisse<br />

- die Lebens- und Umfeldsituation des Betroffenen.<br />

Bereits vorliegende Diagnosen und Schädigungsbilder werden den ärztlichen / therapeutischen<br />

Berichten bzw. ärztlichen Verordnungen entnommen. Diese Erkenntnisse sind handlungsleitend<br />

für die weiteren Maßnahmen.<br />

Bezogen auf Angehörige oder andere Bezugspersonen ist abzuklären welche Wünsche hin-<br />

sichtlich der kommunikativen Situation bestehen und in wie weit Bereitschaft, Fähigkeit und<br />

Möglichkeit vorhanden ist gemeinsame Kommunikationsstrategien zu erarbeiten und in metho-<br />

disch-didaktischen Schritten umzusetzen und im täglichen Leben anzuwenden.<br />

Zur Durchführung einer angemessenen Rehabilitationsdiagnostik können folgende Diagnosein-<br />

strumente eingesetzt werden:<br />

- Informelle und standardisierte Beurteilungsverfahren<br />

- Anamnestische Befragungsverfahren<br />

- Entwicklungsgitter<br />

- Beobachtungsverfahren<br />

- Persönlichkeits- und kognitive Leistungstests<br />

- Interaktionsanalysen<br />

- Videoanalysen<br />

Für die Diagnostik muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, der Austausch mit externen<br />

Disziplinen gesucht werden und die interne interdisziplinäre Zusammenarbeit der Mitarbeiter<br />

einer Beratungsstelle für Kommunikationshilfe gewährleistet werden.<br />

Die Ergebnisse der Diagnostik werden dokumentiert und münden in einen Förder- / Behand-<br />

lungsplan und / oder in eine gutachterliche Stellungnahme.<br />

Beratung und Behandlung der Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen:<br />

(ggf. unter Einbezug von Therapie und Förderung im engeren Sinne)<br />

- Kontakte zu behandelnden Ärzten und anderen an der Versorgung des Patienten betei-<br />

ligten Dienste<br />

60


- Kontakte zu Kostenträgern und anderen Institutionen<br />

- Förder- und Behandlungspläne zur Kommunikationsanbahnung einschließlich kogniti-<br />

ver, emotionaler und neuropsychologischer Aspekte<br />

- Förder- und Behandlungspläne zur Weiterentwicklung der kommunikativen Möglichkei-<br />

ten<br />

- Durchführung eines Förder- / Behandlungsplanes zur Rehabilitation der individuellen<br />

kommunikativen Beeinträchtigungen (eventuell als begleitete Förderung)<br />

- Begleitete Förderung bedeutet: Mitarbeiter der Beratungsstelle begleiten die Umsetzung<br />

des Behandlungs- / Förderplanes in individuell vereinbarten Beratungsterminen. Die<br />

Umsetzung des Behandlung- / Förderplanes kann dabei durch professionelle oder ande-<br />

re Helfer, Familienangehörige oder durch den Betroffenen selbst erfolgen.<br />

- Erprobung und Empfehlung einer Kommunikationshilfe<br />

- Optimierung der Hilfsmittelversorgung,<br />

- inhaltliche Individualisierung und Anpassung der Kommunikationshilfe (eventuell als be-<br />

gleitete Förderung)<br />

- Einübung in den Gebrauch von Kommunikationshilfen einschließlich methodisch-<br />

didaktischer Maßnahmen (eventuell als begleitete Förderung)<br />

- Erstellung nicht-technischer Kommunikationshilfen und/oder Dokumentations- und<br />

Lernmaterial (eventuell als begleitete Förderung)<br />

- Kommunikationsassistenz bei Personen, die auf ständige Hilfe zur Ausübung und Ent-<br />

wicklung ihrer kommunikativen Möglichkeiten angewiesen sind<br />

- Gutachtenerstellung<br />

Beratung des sozialen Umfeldes:<br />

Beratungen des sozialen Umfeldes beziehen sich sowohl auf das persönliche Umfeld der be-<br />

troffenen Personen als auch auf deren professionelle Helfer und haben Bedeutung als flankie-<br />

rende Maßnahmen der Beratung / Behandlung. Insbesondere beziehen sich solche Maßnah-<br />

men auf die Unterweisung der Angehörigen, bzw. anderer Bezugspersonen in der methodisch-<br />

didaktischen Umsetzung des Förder- / Behandlungsplanes und auf den Umgang mit nichttech-<br />

nischen und technischen Kommunikationshilfen. Diese Beratungen richten sich auch an Institu-<br />

tionen (zum Beispiel Frühfördereinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Werkstätten, Agenturen<br />

für Arbeit, Integrationsämter) und ihre Mitarbeiter, sowie an die Mitarbeiter der mit der Versor-<br />

gung der Betroffenen befassten Kostenträger.<br />

Maßnahmen zur Umsetzung des Beratungs- und Behandlungsplanes:<br />

61


Folgende Maßnahmen können je nach kognitivem und kommunikativem Entwicklungsstand und<br />

motorischen Möglichkeiten zum Einsatz kommen können:<br />

- Strukturelle Überinterpretation<br />

- Basale Kommunikation<br />

- Basale Stimulation<br />

- Ursachen und Wirkungszusammenhänge<br />

- Sprachhandeln<br />

- Auswahl treffen<br />

- Ja-Nein Verhalten<br />

- Partnerkommunikation<br />

- Schriftsprachkommunikation<br />

- Symbolkommunikation<br />

- Gebärdenunterstützte Kommunikation<br />

- Nichttechnische Kommunikationshilfen<br />

- Technische Kommunikationshilfen<br />

Das Rehabilitationsteam:<br />

Der interdisziplinäre Rehabilitationsansatz setzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedli-<br />

cher spezieller fachlicher Kompetenzen voraus. Bei der Personalausstattung muss sicherge-<br />

stellt sein, dass aus nachfolgenden Bereichen fachliche Ressourcen verfügbar sind:<br />

- Pädagogik (insbesondere der Heil- und Sonderpädagogik)<br />

- Therapie (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie, Psychologie, Medizin, etc.)<br />

- Technik (Reha- und Elektrotechniker, Informatiker, etc.)<br />

Die Mitwirkung der jeweiligen Berufsgruppen erfolgt bedarfgerecht, ist nicht immer zwingend<br />

notwendig und kann gegebenenfalls nach Bedarf auch in konziliarischer Form erfolgen.<br />

62


7. QUALITÄTSSICHERUNG<br />

Strukturqualität:<br />

Die Etablierung einer innovativen Versorgungsstruktur mit der Verknüpfung einer Versorgungs-<br />

empfehlung mit einer anbieterneutralen und fachlich fundierten Bedarfsermittlung durch ver-<br />

kaufsunabhängige Beratungsstellen stellt ein Moment der Strukturqualität von Versorgungen<br />

insgesamt dar. Diese sind zu ergänzen durch die Sicherstellung von Strukturqualität innerhalb<br />

der Beratungsstellen. So muss die personelle, räumliche und sächliche Ausstattung einer Bera-<br />

tungsstelle den Rehabilitationszielen entsprechen.<br />

Je nach pädagogisch- psychologischer Zielsetzung sind psychologische und/oder sonder- bzw.<br />

heilpädagogische Qualifikationen erforderlich. Als Mitarbeiter kommen deshalb in Betracht: Ab-<br />

solventen der entsprechenden Studiengänge an Hochschulen und Fachhochschulen oder aner-<br />

kannte pädagogische Fachkräfte.<br />

- Absolventen der Studiengänge Psychologie und Sozialpädagogik / Sozialarbeit.<br />

- In soweit therapeutische Maßnahmen erforderlich sind: Staatliche anerkannte Ergothe-<br />

rapeuten, Logopäden, Sprachheil- und Physiotherapeuten.<br />

- Für den Bereich der Technik ist eine anerkannte technische Ausbildung erforderlich<br />

- Die Beratungsstelle steht unter verantwortlicher fachlicher Leitung.<br />

Die apparative Ausstattung muss für Diagnostik, Erprobung und Anpassung von Kommunikati-<br />

onshilfen ausreichend sein. Ein umfangreiches Angebot an Kommunikationshilfen muss zu-<br />

gänglich sein, so zum Beispiel: Spielsachen, Fotos, Symbol- und Gebärdensammlungen, einfa-<br />

che technische Geräte, Schalter, Adapter, Kommunikationshilfen mit Sprachausgabe, Umfeld-<br />

und gegebenenfalls Rollstuhlsteuerungen und eine Grundausstattung mit Computern und ein-<br />

schlägiger Software.<br />

Da der Schwerpunkt der Rehabilitationsmaßnahmen überwiegend in den Beratungsstellen loka-<br />

lisiert ist, sind je nach personeller Besetzung ausreichend Räumlichkeiten vorzuhalten. Als Min-<br />

destausstattung sind anzusehen: je ein Raum für Beratungen / Behandlungen, zur Lagerung<br />

der Kommunikationshilfen, ein Büroraum und evtl. ein Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter. Hier-<br />

bei müssen zumindest diejenigen Räume, die von Menschen mit Kommunikationsbeeinträchti-<br />

gungen oder deren Angehörigen genutzt werden barrierefrei zugänglich sein.<br />

63


Prozessqualität:<br />

Das evidenzbasierte individuelle Beratungs-, Behandlungs- und Förderkonzept ist anhand einer<br />

standardisierten Dokumentation einschließlich der diagnostischen Maßnahmen festzuhalten.<br />

Wesentliches Merkmal der Prozessqualität ist die einrichtungsinterne Teamarbeit und einrich-<br />

tungsexterne Kooperation. Elemente des Prozesses sind multiprofessionelles Assessment,<br />

Förderpläne und Förderprotokolle, Team- und Fallbesprechungen und detaillierte Berichtsle-<br />

gung, einschließlich kritischer Ereignisse, wie vorzeitiger Beratungsabbruch und Wartezeiten.<br />

Die Ziele sind im laufenden Prozess ständig zu kontrollieren und gegebenenfalls zu modifizie-<br />

ren.<br />

Ergebnisqualität:<br />

Das im individuellen Beratungs- Behandlungs- und Förderkonzept festgelegte Ziel ist abschlie-<br />

ßend zu dokumentieren und zu bewerten. Es sollte angestrebt werden, den weiteren Entwick-<br />

lungsverlauf in katamnestischen Erhebungen zu kontrollieren und in Bezug zum festgestellten<br />

Beratungs- Behandlungs- und Förderergebnis zu setzen.<br />

8 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen legen die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf vielfäl-<br />

tige Maßnahmen zur Rehabilitation und zur verbesserten Teilhabe fest. Dies gilt insbesondere<br />

für Menschen mit kommunikativen Störungen. Die Umsetzung dieser Rechte in den derzeitigen<br />

Rehabilitationsstrukturen noch nicht erreicht, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.<br />

Notwendig ist eine gesetzlich fundierte Veränderung der Versorgungsstrukturen insbesondere<br />

im Hinblick auf die Qualitätssicherung durch den Einsatz spezialisierter anbieterneutraler und<br />

verkaufsunabhängiger Beratungsstellen. Damit werden bestehende Konzeptions- und Erkennt-<br />

nisentwicklungen weitergeführt und in der Versorgungspraxis.<br />

Die innovativen Versorgungsstrukturen führen für alle Akteure im Versorgungsprozess zu einer<br />

Verbesserung:<br />

- Die Betroffenen sowie ihre privaten und professionellen Bezugspersonen erhalten indi-<br />

viduell abgestimmte Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der Kommunikation.<br />

Die Rehabilitationsträger erhalten von Verkaufsinteressen freie und mit den Versicher-<br />

ten abgestimmte Versorgungsempfehlung, in die aufbauend auf der medizinischen In-<br />

dikation detaillierte, auf die Hilfsmittel-Nutzung bezogene motorische, kognitive und<br />

kommunikative Fähigkeiten ebenso einfließen wie die Motivation der Versicherten, die<br />

Kommunikationsgelegenheiten sowie das soziale Umfeld. Das schließt auch die Mög-<br />

64


lichkeit einer begründeten Empfehlung, (noch) keine Hilfsmittelversorgung vorzuneh-<br />

men, ein. Zur Sicherstellung des Versorgungserfolgs sind begleitende Maßnahmen<br />

verfügbar.<br />

- Die Kostenträger erhalten von die Beratungsstellen weiter Unterstützung bei der Auf-<br />

schlüsselung der Versorgungsbereiche (Kommunikationsanbahnung, Schule, Assis-<br />

tenz etc.) und der entsprechenden Zuständigkeiten (Schulbehörde, Sozialämter).<br />

- Bei den Hilfsmittelanbietern entfällt für die Kundenakquise der Kundenbesuch mit dem<br />

damit verbundenen Verkaufsdruck bzw. Risiko, insbesondere bei Versicherten, für die<br />

allenfalls ein einfaches Kommunikationshilfsmittel in Erwägung zu ziehen ist. Sie kön-<br />

nen sich auf ihre Kernaufgabe, die Bereitstellung, Einweisung und Wartung von hoch-<br />

wertigen und funktionssicheren Hilfsmitteln konzentrieren.<br />

9 LITERATUR<br />

1 ADAM, HEIDEMARIE; EBERHART, UTE; RICHTER, ANTJE; KRIEN, ULRIKE;<br />

KRÄKER, KATRIN; GALLAS, INES; SUCKER, ISABELL 1996: Der Bedarf an Schulen für Kin-<br />

der mit geistiger Behinderung in Sachsen. In: Unterstützte Kommunikation 1/1996. 24-25.<br />

ASSMANN, KATI; JÖDECKE, MANFRED; NÜNDEL, INGO; SACHSE, ANDREA 2002:<br />

„Verstehen wir uns auch so? Bestandsaufnahme und Entwicklung Unterstützter Kommunikation<br />

im ostsächsischen Raum. In: Unterstützte Kommunikation 3-4/2002. 37-40.<br />

BUNDSCHUH, KONRAD; HERBST, THOMAS; KANNEWISCHER, SYBILLE 1999: Un-<br />

terstützte Kommunikation an Schulen zur individuellen Lebensbewältigung. eine empirische<br />

Untersuchung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 11/1999. 516-522.<br />

COON, RON; KREMER, GEORG 1994: Reden ist Silber, ist Schweigen Gold? Vorläufi-<br />

ge Ergebnisse einer Bestands- und Bedarfsanalyse zur Kommunikationssituation nichtspre-<br />

chender Personen in Berliner Bildungseinrichtungen. In: Becker, Heinz; GANGKOFER, MAN-<br />

FRED 1994 (Hrsg.): Das BLISS-System in Praxis und Forschung. Heidelberg : Julius Groos.<br />

113-146.<br />

FRÖHLICH, ANDREAS D.; KÖLSCH, SANDRA 1998: Alles was wir sind, sind wir in<br />

Kommunikation. In: Geistige Behinderung 1/1998. 22-36.<br />

JÖDECKE, MANFRED 2002: Forschungsprojekt Beuko: Bestandsaufnahme und Ent-<br />

wicklung Unterstützter Kommunikation in Ostsachsen. www.inf.hs-zigr.de/~beuko (16.04.2002).<br />

65


IfK<br />

Anlage 2<br />

Institut für Kommunikationsberatung GBR<br />

Beratung und Gutachten zur Kommunikationsförderung<br />

Jörg-M. Lindemann / Dr. Gregor Renner<br />

Auswertung der IfK- Beratungsvorgänge der Jahre<br />

1995 – 2006<br />

Einleitung<br />

Das Institut für Kommunikationsberatung (IfK) in Berlin besteht seit Anfang 1995 und ist aus<br />

dem Ingenieurbüro J.-M. Lindemann hervorgegangen, das sich seit ca. 1980 mit der Versorgung<br />

mit Kommunikationshilfsmitteln (Beratung, Herstellung, Vertrieb) befasst hat.<br />

In der Zeit als Hilfsmittelanbieter hat sich bei uns die Einsicht durchgesetzt, dass der Versorgungsprozess<br />

mit Kommunikationshilfsmitteln so komplex ist, dass er nicht einfach nur aus<br />

Sicht der Händler durchgeführt werden kann. In der Regel gehen die Klienten mit einem Minimum<br />

an Vorinformationen in diesen Prozess, sind also hochgradig von den Fachleuten ‚auf der<br />

anderen Seite’ abhängig.<br />

U.a. hat uns diese Erkenntnis Ende 1994 dazu bewogen, Herstellung und Vertrieb von Kommunikationshilfsmitteln<br />

einzustellen und mit dem IfK die verkaufsunabhängige Beratung für Betroffene<br />

und deren soziales Umfeld, für medizinisches, therapeutisches und pädagogisches Personal<br />

und für Kostenträger als Dienstleistung anzubieten.<br />

Ziel der Auswertung<br />

Über die verkaufsunabhängige Beratung sind eine Qualitätssteigerung und eine Senkung der<br />

Gefahr von Fehlversorgungen möglich. Allerdings sind damit auch zusätzliche Kosten für die<br />

Beratung verbunden. Ziel der vorliegenden Auswertung ist es, diese zusätzlichen Kosten zu den<br />

Einsparungen durch die Vermeidung von Fehlversorgungen ins Verhältnis zu setzen.<br />

Methode<br />

Es müssen also die Versorgungskosten bei Vorgängen mit und ohne verkaufsunabhängiger Beratung<br />

verglichen werden. Das haben wir auf der Grundlage von IfK-Vorgängen gemacht,<br />

- bei denen uns bereits das Angebot eines Händlers vorlag,<br />

- wir ein Versorgungskonzept erstellt haben und<br />

- bei denen wir über die spätere Hilfsmittelentscheidung informiert wurden.<br />

Die Zuordnung von Kosten zur Pflegekasse findet hier keine Berücksichtigung.<br />

G. Renner, J.-M. Lindemann Berliner Volksbank Kto.Nr. 331 368 3000 BLZ 100 900 00 IK 591100844 DE 173970518 St.-Nr. 23/422/61246<br />

Anschützstr. 26A 14612 Falkensee Tel.: 03322 / 27 59 57 Tel. + Fax: 030 / 852 33 32<br />

E-Mail: Lindemann.AkutII@t-online.de und Gregor.Renner@web.de<br />

66


Schlüsselverzeichnis zur Spalte Art des Vorganges:<br />

Anfangsbedingung: Auftrag vom Kostenträger zur Überprüfung eines Antrages auf Versorgung<br />

mit einem Kommunikationshilfsmittel bei vorliegendem Kostenvoranschlag eines Leistungserbringers.<br />

Die Beratung von unserer Seite ist erfolgt, unsere Empfehlung:<br />

01. keine Versorgung<br />

02. Erprobung (teilw. mit Assistenz), keine Versorgung<br />

03. Versorgung mit Hilfsmittel (inkl. Rücklaufgeräte) ohne Erprobung bzw. Assistenz<br />

04. Versorgung mit Hilfsmittel (inkl. Rücklaufgeräte) nach Erprobung (teilw. mit Assistenz),<br />

05. Versorgung mit Hilfsmittel (inkl. Rücklaufgeräte) mit nachfolgender Assistenz<br />

Zahlenmaterial<br />

In der Auswertung haben wir Aufträge von 12 verschiedenen Kostenträgern berücksichtigt.<br />

Die Gesamtzahl der hier ausgewerteten Vorgänge beträgt 72.<br />

Ergebnis<br />

Lfd.Nr.<br />

Lfd.Nr.<br />

Art d.<br />

Vorg.<br />

Anzahl d.<br />

Vorg.<br />

Kostenvoranschlag<br />

67<br />

Kosten d.<br />

empf. Vers.<br />

Differenz<br />

1 01 8 29.584,08 1.477,61 28.106,47<br />

2 02 6 42.101,23 7.612,71 34.488,52<br />

3 03 41 232.791,73 183.473,06 49.318,67<br />

4 04 14 136.110,29 102.522,21 33.588,08<br />

5 05 3 12.949,75 4.915,28 8.034,47<br />

Art d.<br />

Vorg.<br />

Anzahl d.<br />

Vorg.<br />

72 453.537,08 300.000,87 153.536,21<br />

Kosten d.<br />

empf. Vers.<br />

in den Kosten der empf. Versorgung<br />

enthalten:<br />

Kosten f.<br />

Berat.<br />

Kosten f.<br />

Erprob.<br />

Kosten f.<br />

Assistenz<br />

1 01 8 1.477,61 1.408,01 0,00 0,00<br />

2 02 6 7.612,71 835,12 6.631,24 146,35<br />

3 03 41 183.473,06 9.007,10 145,31 0,00<br />

4 04 14 102.522,21 2.624,76 2.702,68 560,47<br />

5 05 3 4.915,28 903,88 343,18 2.364,26<br />

72 300.000,87 14.778,87 9.822,41 3.071,08<br />

Im Durchschnitt führte die verkaufsunabhängige Ermittlung des Versorgungsbedarfs einschließlich<br />

der Erprobungen und der Assistenz zu einer Reduzierung der Gesamtversorgungskosten um<br />

33% bei gesteigerter Versorgungsqualität.


Nach unserer Einschätzung führt verkaufsunabhängige Beratung zu einer Steigerung der Versorgungsqualität.<br />

Die hiermit erzielten Einsparungen bei den Versorgungen liegen höher als die<br />

zusätzlichen Kosten, obwohl die Überprüfungen teilweise auch zu teureren Versorgungen führen.<br />

Die hier untersuchten Fälle sind typisch für die IfK-Arbeit, so dass das Ergebnis auf die Gesamtheit<br />

der vom IfK bearbeiteten Vorgänge übertragen werden kann.<br />

Wegen der Begrenzung auf IfK-Vorgänge handelt es sich jedoch nicht um eine repräsentative<br />

Stichprobe. Daher empfiehlt sich eine wissenschaftlich untermauerte Statistik von Beratungs-<br />

und Versorgungsvorgängen, auf deren Grundlage die Entscheidungsstrukturen der Kostenträger<br />

bei der Versorgung mit Kommunikationshilfsmitteln verbessert werden.<br />

Zusätzlich können unsere personenbezogenen Beratungen im - Gegensatz zur Bearbeitung nach<br />

Aktenlage auf der Grundlage von Kostenangeboten von Hilfsmittelanbietern - zu weiteren Einsparungen<br />

verhelfen. So stellte sich z.B. bei der Überprüfung eines Antrages für ein neues Blindenlesesystem<br />

heraus, dass der Ehepartner ebenfalls beabsichtigte, einen Antrag auf Ersatz seines<br />

alten Gerätes zu stellen. Unser Beratungsgespräch führte zu der einvernehmlichen Einsicht,<br />

dass für die gewünschten Zwecke ein Gerät in der Familie ausreichend war.<br />

Anregungen<br />

Das Ergebnis unserer vorläufigen Auswertung lässt es sinnvoll erscheinen, die Versorgung<br />

mit Kommunikationshilfsmitteln kostenträgerübergreifend umfassend zu untersuchen, mit<br />

dem Ziel, die Versorgungsqualität im Bereich der PG16 unter Nutzung des möglichen Einsparpotentials<br />

zu verbessern.<br />

Hierfür wäre es erforderlich, dass<br />

- das Zahlenmaterial zwischen den Kostenträgern und den Beratungsstellen unter Berücksichtigung<br />

des Datenschutzes ausgetauscht wird und<br />

- Kostenträger und Beratungsstellen gemeinsame Richtlinien für die Auswertung erarbeiten.<br />

Berlin, d. 23.08.2007<br />

68


Anlage 3<br />

Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Vorschlag für die Neugestaltung der Produktgruppe 16 des Hilfsmittelverzeichnisses<br />

23.09.2007<br />

Verfasser:<br />

Christoph Jo. Müller, Gamal Halaga, BEH Verband<br />

Holger Neumann Rehavista GmbH<br />

Jörg Lindemann, BAG <strong>BKOM</strong><br />

Produktgruppe 16: Kommunikationshilfen<br />

16.99.01 Hilfsmittel zur Kommunikationsanbahnung<br />

1xxx Nichtelektronische Tafeln/Mappen zur Verwendung mit Symbolen und/oder<br />

Worten<br />

2xxx Einfache Geräte zur Wiedergabe von bis zu fünf Sprachaufzeichnungen<br />

3xxx Einfache Systeme zum Schalten von ein oder zwei Geräten/Funktionen<br />

4xxx Elektronische (Software) und nichtelektronische Symbolsammlungen zur Erstellung<br />

von Kommunikationstafeln<br />

16.99.02 Kommunikationshilfe mit Symboleingabe und Sprachausgabe<br />

1xxx Systeme mit statischem Eingabefeld (Schablonen) und direkter Wiedergabe<br />

von Sprachaufzeichnungen<br />

2xxx Systeme mit statischem Eingabefeld (Schablonen) und Abruf von Sprachaufzeichnungen<br />

über Sequenzen<br />

3xxx Systeme mit dynamischem Display und berührungsempfindlichen Bildschirm<br />

4xxx Systeme mit dynamischem Display und berührungsempfindlichen Bildschirm<br />

und alternativen Eingabemöglichkeiten<br />

19.99.03 Kommunikationshilfe mit Schrifteingabe und Sprachausgabe<br />

1xxx Eingabe über Tastatur, mit Anzeigedisplay<br />

2xxx Eingabe über Tastatur, mit Anzeigedisplay und alternativen Eingabemöglichkeiten<br />

(z.B. Scanning, Augensteuerung)<br />

16.99.04 Kommunikationshilfe mit Schrift- und Symboleingabe und Sprachausgabe<br />

1xxx Eingabe über Tastatur und /oder Touchscreen<br />

2xxx Eingabe über Tastatur/Touchscreen und alternative Eingabemöglichkeiten<br />

(z.B. Scanning, Augensteuerung)<br />

3xxx Systeme mit einem enthaltenem Grundvokabular und einer Kommunikationsstrategie<br />

zur schnellen Kommunikation, mit Eingabe über Tastatur und/oder<br />

berührungsempfindlichem Bildschirm<br />

69


4xxx Systeme mit einem enthaltenem Grundvokabular und einer Kommunikationsstrategie<br />

zur schnellen Kommunikation, mit Eingabe über Tastatur und/oder<br />

berührungsempfindlichem Bildschirm und alternativen Eingabemöglichkeiten<br />

(z.B. Scanning, Augensteuerung)<br />

16.99.05 Behinderungsgerechte Hardware zur Eingabeunterstützung<br />

1xxx Behinderungsgerechte Tastatur<br />

2xxx Behinderungsgerechte Maus bzw. Cursorsteuerung<br />

3xxx Sonstige behinderungsgerechte Eingabehilfen (Sensorbox usw.)<br />

16.99.06 Behinderungsgerechte Software<br />

1xxx Software zur Modifikation/Anpassung der Eingabe über Normaltastatur oder<br />

spezielle Bedienelemente<br />

2xxx Symbolbasierte und/oder schriftbasierte Kommunikationssoftware<br />

3xxx Sonstige behinderungsgerechte Software<br />

4xxx Anwendungssoftware für Kommunikationssysteme (z.B. Kommunikationsstrategien)<br />

5xxx Behinderungsgerechte Software zur Umfeldkontrolle, als Ergänzung zu Kommunikationssystemen<br />

16.99.07 Umfeldkontrollsysteme (neu zu definieren, wenn möglich)<br />

1xxx Systeme zum Schalten von Geräten über Funk oder Infrarot<br />

2xxx Sonstige Hardware zur Umfeldsteuerung<br />

3xxx Software zur Umfeldsteuerung<br />

16.99.08 Könnte aus unserer Sicht entfallen<br />

16.99.09 Signalanlagen für Gehörlose<br />

Kann aus unserer Sicht so beibehalten werden<br />

19.99.99 Abrechnungspositionen<br />

1xxx Zubehör<br />

2xxx Prozessbegleitende Maßnahmen:<br />

Diagnose/Beratung/Erprobung/Assistenz<br />

3xxx Ausleihe für eine begrenzte Erprobungszeit<br />

4xxx Anpassung und Aufrüstung von Kommunikationssystemen<br />

5xxx Reparaturen<br />

6xxx Wartungen<br />

7xxx Technische Einweisung<br />

8xxx Erste pädagogisch/therapeutische Einweisung zur Erarbeitung einer Kommunikationsstruktur<br />

und Anfangstraining im Umgang mit der Kommunikationshilfe<br />

(Die PG16 ist hier noch beschränkt, weil nach der Versorgung durch die GKV<br />

ein anderer Kostenträger zuständig ist.)<br />

70

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