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Telemediengesetz (TMG) - Datenschutz in der Katholischen Kirche

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Das neue <strong>Telemediengesetz</strong> (<strong>TMG</strong>) Seite 16<br />

Abschnitt 3<br />

Verantwortlichkeit<br />

§ 7 Allgeme<strong>in</strong>e Grundsätze<br />

(1) Diensteanbieter s<strong>in</strong>d für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach<br />

den allgeme<strong>in</strong>en Gesetzen verantwortlich.<br />

(2) Diensteanbieter im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> §§ 8 bis 10 s<strong>in</strong>d nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten<br />

o<strong>der</strong> gespeicherten Informationen zu überwachen o<strong>der</strong> nach Umständen zu<br />

forschen, die auf e<strong>in</strong>e rechtswidrige Tätigkeit h<strong>in</strong>weisen. Verpflichtungen zur Entfernung<br />

o<strong>der</strong> Sperrung <strong>der</strong> Nutzung von Informationen nach den allgeme<strong>in</strong>en Gesetzen bleiben auch<br />

im Falle <strong>der</strong> Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt.<br />

Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.<br />

§ 8 Durchleitung von Informationen<br />

(1) Diensteanbieter s<strong>in</strong>d für fremde Informationen, die sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kommunikationsnetz<br />

übermitteln o<strong>der</strong> zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich,<br />

sofern sie<br />

1. die Übermittlung nicht veranlasst,<br />

2. den Adressaten <strong>der</strong> übermittelten Informationen nicht ausgewählt und<br />

3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>t haben.<br />

Satz 1 f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e Anwendung, wenn <strong>der</strong> Diensteanbieter absichtlich mit e<strong>in</strong>em Nutzer se<strong>in</strong>es<br />

Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.<br />

(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu<br />

ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen,<br />

soweit dies nur zur Durchführung <strong>der</strong> Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht<br />

und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

§ 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen<br />

Diensteanbieter s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung, die<br />

alle<strong>in</strong> dem Zweck dient, die Übermittlung frem<strong>der</strong> Informationen an an<strong>der</strong>e Nutzer auf <strong>der</strong>en<br />

Anfrage effizienter zu gestalten, nicht verantwortlich, sofern sie<br />

1. die Informationen nicht verän<strong>der</strong>n,<br />

2. die Bed<strong>in</strong>gungen für den Zugang zu den Informationen beachten,<br />

3. die Regeln für die Aktualisierung <strong>der</strong> Informationen, die <strong>in</strong> weith<strong>in</strong> anerkannten und<br />

verwendeten Industriestandards festgelegt s<strong>in</strong>d, beachten,<br />

4. die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Informationen, die <strong>in</strong> weith<strong>in</strong> anerkannten und verwendeten Industriestandards<br />

festgelegt s<strong>in</strong>d, nicht bee<strong>in</strong>trächtigen und<br />

5. unverzüglich handeln, um im S<strong>in</strong>ne dieser Vorschrift gespeicherte Informationen zu<br />

entfernen o<strong>der</strong> den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald sie Kenntnis davon erhalten<br />

haben, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort <strong>der</strong> Übertragung aus<br />

dem Netz entfernt wurden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zugang zu ihnen gesperrt wurde o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Gericht<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Verwaltungsbehörde die Entfernung o<strong>der</strong> Sperrung angeordnet hat.<br />

§ 8 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.<br />

Postanschrift: Homepage im Internet: E-Mail:<br />

Engelbosteler Damm 72 – 30167 Hannover www.datenschutz-kirche.de <strong>in</strong>fo@datenschutz-kirche.de

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