Telemediengesetz (TMG) - Datenschutz in der Katholischen Kirche
Telemediengesetz (TMG) - Datenschutz in der Katholischen Kirche
Telemediengesetz (TMG) - Datenschutz in der Katholischen Kirche
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Das neue <strong>Telemediengesetz</strong> (<strong>TMG</strong>) Seite 4<br />
� weitere Angaben, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Registernummern (z.B. Handelsregister, Vere<strong>in</strong>sregister)<br />
und gegebenenfalls die USt-Identifikationsnummer,<br />
� Angaben über die behördliche Zulassung <strong>der</strong> angebotenen Dienste o<strong>der</strong> bei freien<br />
Berufen, die Angabe <strong>der</strong> zuständigen Kammer.<br />
� Kommerzielle Kommunikationen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er Weise als solche zu kennzeichnen<br />
- § 6 <strong>TMG</strong><br />
Im Vergleich zu § 6 Teledienstegesetz (TDG) wurde § 5 <strong>TMG</strong> dah<strong>in</strong>gehend ergänzt, dass es<br />
sich bei geschäftsmäßigen Angeboten um solche handeln muss, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel gegen Entgelt<br />
angeboten werden. Damit wurde den Vorgaben <strong>der</strong> europäischen E-Commerce-<br />
Richtl<strong>in</strong>ie entsprochen. Entscheidend ist dabei nicht alle<strong>in</strong>, ob die im Internet bereitgestellten<br />
Leistungen selbst kostenpflichtig s<strong>in</strong>d, son<strong>der</strong>n, ob sie auf dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>er<br />
wirtschaftlichen Tätigkeit erbracht werden. Nach <strong>der</strong> Begründung zum Gesetzentwurf fallen<br />
re<strong>in</strong> private Angebote ebenso wenig unter die Kennzeichnungspflicht, wie die Informationsangebote<br />
von Idealvere<strong>in</strong>en. Für kirchliche E<strong>in</strong>richtungen gilt daher: soweit sie am Wirtschaftsleben<br />
teilnehmen, wie etwa Krankenhäuser, Altenheime, etc. s<strong>in</strong>d sie verpflichtet, die<br />
Angaben nach § 5 <strong>TMG</strong> auf ihrer Internetseite bereitzustellen. Nicht unter diese Regelungen<br />
fallen jedoch<br />
� die Bistümer<br />
� die <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den<br />
� geme<strong>in</strong>nützige Vere<strong>in</strong>e und Stiftungen die ke<strong>in</strong>e wirtschaftliche Tätigkeit entfalten<br />
soweit die Webseite lediglich dem Zweck dient, über die eigene Arbeit zu <strong>in</strong>formieren und<br />
allgeme<strong>in</strong>e Informationen bereitzustellen.<br />
Die Umsetzung <strong>der</strong> Vorgaben geschieht durch das Impressum, <strong>in</strong>ternational gebräuchlich ist<br />
die englische Bezeichnung „Impr<strong>in</strong>t“. Jede Internetseite muss über e<strong>in</strong> solches Impressum<br />
verfügen. Se<strong>in</strong> Fehlen ist ordnungswidrig und kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-- EUR belegt<br />
werden (§ 16 <strong>TMG</strong>). Darüber h<strong>in</strong>aus kann es auch noch e<strong>in</strong>en Verstoß gegen geltendes<br />
Wettbewerbsrecht darstellen. Dabei ist zw<strong>in</strong>gend auch die Bezeichnung „Impressum“ o<strong>der</strong><br />
„Impr<strong>in</strong>t“ zu verwenden, weil nur so die gesetzliche For<strong>der</strong>ung „leicht erkennbar“ zu erfüllen<br />
ist. Der Anwen<strong>der</strong> muss sofort erkennen können, wo er die vorgeschriebenen Informationen<br />
f<strong>in</strong>det. Das ist nur bei Gebrauch e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen und allgeme<strong>in</strong> üblichen Bezeichnung<br />
gewährleistet. Wer darüber h<strong>in</strong>aus noch e<strong>in</strong>e, etwas weniger juristisch anmutende „Kontakt“seite<br />
e<strong>in</strong>richten will, mag dies tun. Sie ersetzt jedoch nicht das gesetzlich vorgeschriebene<br />
Impressum.<br />
Das Impressum muss auch unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar se<strong>in</strong>. Das lässt sich<br />
nur auf zwei Wegen erreichen. Entwe<strong>der</strong> es f<strong>in</strong>det sich auf je<strong>der</strong> Webseite e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong><br />
L<strong>in</strong>k o<strong>der</strong> <strong>der</strong> L<strong>in</strong>k wird auf die Homepage gesetzt, wo er ständig zugänglich<br />
bleibt, unabhängig davon, welche Seite <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> gerade aufgerufen hat.<br />
Folgende Fehler s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> <strong>in</strong>haltlichen Gestaltung immer wie<strong>der</strong> anzutreffen:<br />
� Bei unselbständigen E<strong>in</strong>richtungen: Fehlen <strong>der</strong> Anschrift und Vertretungsberechtigung<br />
<strong>der</strong> Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />
� Nennung nur <strong>der</strong> Postfachadresse, richtig ist: vollständige Anschrift<br />
Postanschrift: Homepage im Internet: E-Mail:<br />
Engelbosteler Damm 72 – 30167 Hannover www.datenschutz-kirche.de <strong>in</strong>fo@datenschutz-kirche.de