21. Sitzung 30.08.2010 - Essen-Oldb
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Niederschrift<br />
über die <strong>21.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses Planung und Bauen der Gemeinde <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>.<br />
vom 30. August 2010,<br />
um 17.30 Uhr Ortsbesichtigung zur geplanten Fahrbahnsanierung/Verkehrsberuhigung Ahauser<br />
Straße, 1. Bauabschnitt (Auf der Hardt – Im Fang) sowie anschließend um 18.35 Uhr im<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses in <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>.<br />
Anwesende:<br />
Ausschussvorsitzender Ellmann, die Mitglieder Diekgerdes, Fresenborg, Koopmann, Krampe,<br />
G. Middendorf, Müller, Ratte-Polle, Scherbring, Tapken, Vaske, Schneiders, Winkler sowie<br />
die Gleichstellungsbeauftragte Middendorf<br />
Für die Ausschussmitglieder Alt und Zumholz waren Herr Hillen und Herr Zobel anwesend.<br />
Bürgermeister:<br />
Herr Kettmann<br />
Von der Verwaltung:<br />
Herr Dziondziak<br />
Protokollführer:<br />
Herr Zumbrägel<br />
Ortsbesichtigung Ahauser Straße: Dipl.-Ing. Reinhard Kock und Wolfgang Knopf vom Ingenieurbüro<br />
Tovar und Partner, Osnabrück<br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses<br />
Planung und Bauen vom 07.06.2010<br />
3. Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen<br />
4. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohngebiet Helms Esch“ im vereinfachten Ver-<br />
fahren<br />
5. Bauanträge und Bauvoranfragen<br />
6. Bericht des Bürgermeisters<br />
7. Anfragen der Ausschussmitglieder<br />
8. Einwohnerfragestunde<br />
1.<br />
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
Ausschussvorsitzender Ellmann eröffnete die <strong>Sitzung</strong>, begrüßte die Erschienenen und stellte<br />
die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.<br />
2.<br />
Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses<br />
Planung und Bauen vom 07.06.2010<br />
Die vorliegende Tagesordnung sowie die Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses Planung<br />
und Bauen vom 07.06.2010 wurden einstimmig genehmigt.
3.<br />
Straßenbau- und Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2010<br />
Fahrbahnsanierung/Verkehrsberuhigung „Ahauser Straße“, 1 Bauabschnitt (Auf der Hardt bis<br />
Im Fang)<br />
- Ortsbesichtigung: 17.30 Uhr<br />
- abschließende Beratung im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses: 18.35 Uhr<br />
Nach kurzer Einführung des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters erläuterte Herr<br />
Kock vor Ort noch mal die Baumaßnahme. Es handelt sich einerseits um die Sanierung der<br />
Fahrbahn, der Rinnenanlagen und teilweise der Bordanlagen, zum anderen aber auch um den<br />
Einbau von verkehrsberuhigten Anlagen.<br />
Der erste Teilabschnitt, der zur Tempo 30-Zone umgewandelt werden soll, erhält insgesamt<br />
zwei Einengungen. Diese haben eine Breite von ca. 1,70 m, so dass eine Durchfahrbreite von<br />
3,80 m bestehen bleibt. Die Fahrbahn wird auf der kompletten Beetlänge mit Römerpflaster<br />
wie auch die Einmündungen leicht erhaben gepflastert. Die Standpunkte hierfür wurden vor<br />
Ort markiert. Die erste Einengung befindet sich zwischen der Straße „Auf der Hardt“ und der<br />
Straße „Dannenkamp“ auf der südlichen Seite. Die zweite Einengung in etwa mittig zwischen<br />
den Straßen „Femeweg“ und „Richters Diek“, ebenfalls auf der südlichen Seite.<br />
Die Tempo 30-Zone soll beginnen in Höhe der Einmündung auf den „Tulpenring“. Hier soll<br />
ein Tempo 30 Piktogramm (mit roter Spachtelung) auf die Straße aufgebracht werden. Ob im<br />
Streckenverlauf weitere Piktogramme aufgebracht werden sollten, ist vor Abschluss von der<br />
Verwaltung zu entscheiden. Es wird zu prüfen sein, ob dieses ausreicht, oder beim 2. Bauabschnitt<br />
auch hier zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Da jedoch keine Querungen erforderlich<br />
sind, wird zunächst auf einen Umbau verzichtet.<br />
Alle Einmündungsbereiche werden wie anmarkiert mit dem o. g. Römerpflaster erhaben angelegt.<br />
Die Einmündung im Dannenkamp muss aufgrund mehrfacher Hinweise der Polizei umgestaltet<br />
werden, so dass das Römerpflaster mit in den Dannenkamp hineingezogen wird. Die Einmündung<br />
„Richters Diek“ soll bezüglich des Radius verkleinert werden. Im Bereich Richters<br />
Diek wird der Aufmündungsbereich auf die Ahauser Straße somit auf eine angemessene Breite<br />
reduziert.<br />
Für die optische Radwegführung sollen die von Herrn Knopf mitgebrachten weißen Betonsteine<br />
der Fa. Berding (Abstand 1 : 3) eingebaut werden. Herr Kock berichtet, dass die Fa.<br />
Peters Anfang der nächsten Woche mit den Arbeiten beginnen wird.<br />
Die verkehrsrechtlichen Regelungen bei Einbeziehung der Ahauser Straßen in die 30 km/h-<br />
Zone des Ortes sehen die rechts-vor-links-Regelung und die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraumes<br />
durch alle Beteiligten vor. Dennoch werden Fuß- und Radweg als sichere Zone<br />
für schwächere Verkehrsteilnehmer vorrangig zur Verfügung stehen.<br />
Die zukünftig vorgesehne Einbeziehung der Ahauser Straße in die 30 km/h Zone wurde von<br />
Ausschussmitglied Scherbring auch bezugnehmend auf Hinweise seiner Nachbarn aus Ahausen<br />
kritisch gesehen. Vom Bürgermeister wurde darauf hingewiesen, dass dieses Ziel schon<br />
längere Zeit beschlossen ist, und das die geplanten Baumaßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung<br />
dienen sollen.
Die von Ausschussmitglied Scherbring während des Ortstermins vorgeschlagene Beratung der<br />
Verkehrssituation Kreuzung Gravenhorster Weg / Holthoke wurden abgelehnt, da die Einschätzung<br />
der Verkehrsbehörde vom Bürgermeister bereits in einer <strong>Sitzung</strong> mitgeteilt wurde<br />
und der Punkt nicht auf der Tagesordnung dieser <strong>Sitzung</strong> steht.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Ausschuss schlägt dem VA bei einer Gegenstimme vor, den 1. Bauabschnitt Ahauser<br />
Straße (Auf der Hardt bis einschließlich Im Fang) auf Grundlage des vorgestellten Konzeptes<br />
durchzuführen. Detailfragen sind von der Verwaltung zu entscheiden.<br />
4.<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohngebiet Helms Esch“ im vereinfachten Verfahren<br />
Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresfrist nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes<br />
Nr. 32 Wohngebiet „Helms Esch“ sind Verletzungen von Vorschriften (Mängel bei der Abwägung<br />
im Zusammenhang mit dem Geruchsgutachten) durch einen Rechtsanwalt im Mai<br />
2010 geltend gemacht worden. Dem Geruchsgutachten der Meodor GmbH vom 29.09.2008<br />
lagen die damals verfügbaren Informationen zu den Emittenten im Betrachtungsraum zugrunde.<br />
Nach aktueller Datenlage waren weitere Tierhaltungsbetriebe aus Felde in die Untersuchung<br />
einzubeziehen. Die Ergebnisse der aktualisierten Untersuchung kann wie folgt zusammengefasst<br />
werden:<br />
Entsprechend der Irrelevanzberechnungen wirkt der größte Teil der untersuchten Emittenten<br />
nicht relevant auf den Bebauungsplanbereich ein. Aufgrund der Neuberechnung der Mastrinderhaltung<br />
(Gewichtsfaktor 0,5 statt 1,0) sind die Immissionswerte geringer als im o.g. Gutachten<br />
aus dem Jahr 2008. Die neu hinzu gekommenen Tierhaltungsbetriebe haben keine relevanten<br />
Auswirkungen auf das Plangebiet. Im Ergebnis sind neue für die Gemeinde positive<br />
Spielräume entstanden.<br />
Die Verschiebung der 10%-Isoline (Abgrenzung von Flächen mit einer Geruchseinheit pro<br />
cbm Luft an 10 % der Jahresstunden nach GIRL 2008) wurde vom Bürgermeister anhand<br />
eines Planes vorgestellt. Wenn durch Clemens Wichmann nur noch der Rinderstall und die<br />
Siloplatte betrieben werden, ist das Wohngebiet komplett unbelastet. Bei der derzeitigen<br />
Nutzung der Stallanlagen sind nur geringfügige Bereiche der Wohnbauflächen betroffen. Evtl.<br />
kann komplett auf Einschränkungen der Wohnbauflächen aufgrund der vorhandenen Stallanlangen<br />
Wichmann verzichtet werden.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Ausschuss schlägt dem VA einstimmig vor, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohngebiet Helms Esch“ zu fassen. Die Durchführung der<br />
Änderung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgen.<br />
5.<br />
Bauanträge und Bauvoranfragen<br />
Bauantragsstellerin: Mechthild Göhrs, Robert-Bosch-Straße 9, 49632 <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>.<br />
Baugrundstück: Koppelstraße 46 (Ecke Sandloher Straße)<br />
Baumaßnahme: Neubau eines Gebäudes mit 6 Wohnungen
Bauantragsstellerin: Tanja Zymla, Sandloher Straße 27, 49632 <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>.<br />
Baugrundstück: Sandloher Straße 27<br />
Baumaßnahme: Erweiterung und Umbau eines Einfamilienwohnhauses – 2. Wohneinheit<br />
Vom Bürgermeister wurde zunächst die Lage und die beantragten Gebäude anhand von Plänen<br />
vorgestellt.<br />
Beim Bauantrag Göhrs ist ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss<br />
geplant. Im Ergebnis wird sich optisch eine Bebauung mit 3 Geschossen ergeben, bei der das<br />
3. Geschoss mit seiner Fläche unter 2/3 des zweiten Geschosses bleibt.<br />
Der Bauantrag Zymla sieht die Erweiterung des vorhandenen Bungalows um ein zweites<br />
Vollgeschoss vor. Die Nutzung des Dachraumes ist nicht vorgesehen.<br />
Nach dem aus den Jahren 1978 stammenden Bebauungsplan ist in diesem Bereich eine Bebauung<br />
mit 2 Vollgeschossen zulässig. Eine spätere Rechtsänderung erklärte dann den Dachgeschossausbau<br />
für zulässig, wenn er sich unterhalb 2/3 des darunter liegenden Geschosses<br />
bewegt.<br />
Die gesamten in der Umgebung vorhandenen Gebäude sind als eingeschossige Gebäude mit<br />
ausgebautem Dachgeschoss errichtet worden. Nur wenige Ausnahmen sind 2-geschossig.<br />
Nach derzeitiger Rechtslage kann den Bauanträgen nicht entgegengehalten werden, dass sie<br />
sich nicht in die umgebende Bebauung einfügen, da der Bebauungsplan den rechtlichen Rahmen<br />
vorgibt bzw. eine zweigeschossige Bebauung zulässt. Außen entspricht die Gestaltung<br />
der Gebäude heutigen Gestaltungsvorstellungen und würde an anderen Stellen in keiner Weise<br />
in Frage gestellt.<br />
In allen neueren Bebauungsplänen der Gemeinde ist über First- und Traufhöhenfestsetzungen<br />
zumindest eine maximale einheitliche Gebäudehöhe vorgegeben.<br />
Aus diesem Grund ist eine derart abweichende Bebauung in diesen Gebieten nicht denkbar.<br />
Es stellt sich die Frage, ob die politischen Gremien die Notwendigkeit einer Planänderung<br />
sehen und ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan 8 einschließlich Veränderungssperre<br />
sowie allen älteren B´plänen mit gleicher Festsetzung und vergleichbarer Ausgangslage sehen.<br />
Betroffen wären die B´pläne in den Siedlungsbereichen Ahausen, Hülsenmoor teilweise<br />
Sandloh und teilweise Bevern.<br />
Diese Aufzählung ist noch nicht abschließend. Es wird jedoch deutlich, dass sich ein großer<br />
Planungsumfang ergibt, bei dem zu prüfen sein wird, ob es machbar ist eine Art „Sammelplanänderung“<br />
vorzunehmen und sich nur auf den Teilaspekt First/Traufhöhen zu beschränken.<br />
In der anschließenden Beratung wurde deutlich, dass die Entwicklung in vielen Fällen zu einer<br />
2-geschossigen Bebauung geht. In den vollzogenen Bereichen wird sich diese Entwicklung<br />
in den nächsten Jahren ebenso zeigen. Die Gemeinde sollte derartige Entwicklungen<br />
keinesfalls aufhalten oder sogar verhindern.<br />
Die Vielzahl der erforderlichen Bebauungsplanänderungen zur Regulierung von Einzelfällen<br />
wurde als unverhältnismäßig angesehen. Die Einschränkung von derzeit bestehenden Rechten
wurden auch aufgrund evtl. entstehender Entschädigungsansprüche als problematisch angesehen.<br />
Herr Zobel war dagegen der Ansicht, dass zur Schaffung von einheitlichen Regelungen, die<br />
älteren Bebauungspläne bezüglich der Festsetzungen von Trauf- und Firsthöhen den neueren<br />
Bebauungsplänen angeglichen werden sollten.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Ausschuss schlägt dem VA bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung vor, keine Änderung<br />
der Bebauungspläne zu beschließen und positive Stellungnahmen zu den Bauanträgen<br />
Göhrs und Zymla abzugeben.<br />
6.<br />
Bericht des Bürgermeisters<br />
a)<br />
Der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beabsichtigt<br />
durch Verordnung Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Für den Bereich der Lager<br />
Hase können Einwendungen noch bis zum 03.09.2010 erhoben werden. Für den Bereich <strong>Essen</strong>er<br />
Kanal und Große Hase steht der Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung der Unterlagen<br />
noch nicht fest.<br />
In den Plänen sind die Bereiche als Überschwemmungsgebiet dargestellt, in denen sich nach<br />
derzeitigen Ausbaustand der Gewässer das Regenwasser bei einem statistisch alle 100 Jahre<br />
stattfindenden Hochwasserereignis (HQ 100) sammeln wird. Planfestgestellte Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
z.B. für den Ort <strong>Essen</strong> wurden bei den Berechnungen berücksichtigt. Die<br />
im Rahmen von Objektschutzmaßnahmen ohne eine Planfeststellung erstellten Deicherhöhungen<br />
oder Wallanlagen im Bereich Uptloh, Dinklager Weg und Brokstreek, Eichenallee<br />
wurden bei den Berechnungen der Überschwemmungsgebiete nicht berücksichtigt.<br />
b)<br />
Der Bürgermeister teilte mit, dass bis auf die Sanierung der Sporthalle an der Hasestraße alle<br />
Maßnahmen der Gemeinde <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>. aus dem Konjunkturprogramm abgeschlossen sind.<br />
Auch bei der derzeit laufenden Sporthallensanierung wird der Zeitplan eingehalten.<br />
7.<br />
Anfragen der Ausschussmitglieder<br />
a)<br />
Um die Einbahnstraßenregelung am Achterort zu verdeutlichen, wurde von Ausschussmitglied<br />
Müller vorgeschlagen, die nicht durch Kraftfahrzeuge zu nutzende Fahrtrichtung mit<br />
Schildern „Verbot der Einfahrt“ mit gleichzeitiger Ausnahmeregelung für Radfahrer zu regeln.<br />
Ob die Verkehrsbehörde des Landkreises Cloppenburg die in der Stadt Oldenburg vorhandenen<br />
Regelung übernehmen würde, muss geklärt werden. Ziel der Verkehrsbehörde ist<br />
eine einheitliche Regelung innerhalb des Landkreises.<br />
b)<br />
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schneiders wurde mitgeteilt, dass im Aufmündungsbereich<br />
Nadorster Weg / Gemeindeweg Helms Esch die rechts-vor-links-Regelung gilt. Im<br />
Aufmündungsbereich Nadorster Weg / Goethestraße wurde nach Fertigstellung der Baustraße<br />
vor einigen Tagen ein „Vorfahrt gewähren“ Schild aufgestellt.
c)<br />
Ausschussmitglied Ratte-Polle wies auf Pflasterabsackungen im Übergangsbereich zur Bitumstraße<br />
am Melkweg und zur Magorde-Brücke hin. Die Überprüfung wurde zugesagt.<br />
d)<br />
Von Franz Hillen wurde auf den schlechten Zustand der Ortstafel Beverner Straße / Calhorner<br />
Kirchweg hingewiesen.<br />
e)<br />
Vom Bürgermeister wurde darauf hingewiesen, dass in den nächsten Wochen die Möglichkeit<br />
besteht, an den bereits aufgestellten 5 Probelampen an der Ahauser Straße sich über die unterschiedliche<br />
Qualität von Leuchtmitteln einen Eindruck zu verschaffen. Bei den LED-Lampen<br />
handelt es sich um ein weißes Licht, dass die gleiche nicht insektenanziehende Wirkung hat,<br />
wie das überwiegend eingesetzte gelbe Licht.<br />
f)<br />
Vom Ausschussvorsitzenden wurde auf eine Fortbildungsveranstaltung des Städte- und Gemeindebundes<br />
in Bersenbrück hingewiesen. Der Ausschuss war sich darüber einig, dass eine<br />
Veranstaltung über Bauleitplanung zu Tierhaltungs- Biogas- und Windkraftanlagen unter besonderer<br />
Berücksichtigung der Situation in Südoldenburg angestrebt werden sollte. Mit dem<br />
Bürgermeister der Stadt Damme soll ein Nachmittagstermin im Oktober (möglichst außerhalb<br />
der Ferienzeit) abgestimmt werden.<br />
8.<br />
Einwohnerfragestunde<br />
-/-<br />
Ende der <strong>Sitzung</strong>: 19.40 Uhr<br />
Ellmann Zumbrägel Kettmann<br />
Ausschussvorsitzender Protokollführer Bürgermeisters