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21. Sitzung 30.08.2010 - Essen-Oldb

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Niederschrift<br />

über die <strong>21.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses Planung und Bauen der Gemeinde <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>.<br />

vom 30. August 2010,<br />

um 17.30 Uhr Ortsbesichtigung zur geplanten Fahrbahnsanierung/Verkehrsberuhigung Ahauser<br />

Straße, 1. Bauabschnitt (Auf der Hardt – Im Fang) sowie anschließend um 18.35 Uhr im<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses in <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>.<br />

Anwesende:<br />

Ausschussvorsitzender Ellmann, die Mitglieder Diekgerdes, Fresenborg, Koopmann, Krampe,<br />

G. Middendorf, Müller, Ratte-Polle, Scherbring, Tapken, Vaske, Schneiders, Winkler sowie<br />

die Gleichstellungsbeauftragte Middendorf<br />

Für die Ausschussmitglieder Alt und Zumholz waren Herr Hillen und Herr Zobel anwesend.<br />

Bürgermeister:<br />

Herr Kettmann<br />

Von der Verwaltung:<br />

Herr Dziondziak<br />

Protokollführer:<br />

Herr Zumbrägel<br />

Ortsbesichtigung Ahauser Straße: Dipl.-Ing. Reinhard Kock und Wolfgang Knopf vom Ingenieurbüro<br />

Tovar und Partner, Osnabrück<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses<br />

Planung und Bauen vom 07.06.2010<br />

3. Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen<br />

4. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohngebiet Helms Esch“ im vereinfachten Ver-<br />

fahren<br />

5. Bauanträge und Bauvoranfragen<br />

6. Bericht des Bürgermeisters<br />

7. Anfragen der Ausschussmitglieder<br />

8. Einwohnerfragestunde<br />

1.<br />

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Ausschussvorsitzender Ellmann eröffnete die <strong>Sitzung</strong>, begrüßte die Erschienenen und stellte<br />

die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.<br />

2.<br />

Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses<br />

Planung und Bauen vom 07.06.2010<br />

Die vorliegende Tagesordnung sowie die Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses Planung<br />

und Bauen vom 07.06.2010 wurden einstimmig genehmigt.


3.<br />

Straßenbau- und Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2010<br />

Fahrbahnsanierung/Verkehrsberuhigung „Ahauser Straße“, 1 Bauabschnitt (Auf der Hardt bis<br />

Im Fang)<br />

- Ortsbesichtigung: 17.30 Uhr<br />

- abschließende Beratung im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses: 18.35 Uhr<br />

Nach kurzer Einführung des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters erläuterte Herr<br />

Kock vor Ort noch mal die Baumaßnahme. Es handelt sich einerseits um die Sanierung der<br />

Fahrbahn, der Rinnenanlagen und teilweise der Bordanlagen, zum anderen aber auch um den<br />

Einbau von verkehrsberuhigten Anlagen.<br />

Der erste Teilabschnitt, der zur Tempo 30-Zone umgewandelt werden soll, erhält insgesamt<br />

zwei Einengungen. Diese haben eine Breite von ca. 1,70 m, so dass eine Durchfahrbreite von<br />

3,80 m bestehen bleibt. Die Fahrbahn wird auf der kompletten Beetlänge mit Römerpflaster<br />

wie auch die Einmündungen leicht erhaben gepflastert. Die Standpunkte hierfür wurden vor<br />

Ort markiert. Die erste Einengung befindet sich zwischen der Straße „Auf der Hardt“ und der<br />

Straße „Dannenkamp“ auf der südlichen Seite. Die zweite Einengung in etwa mittig zwischen<br />

den Straßen „Femeweg“ und „Richters Diek“, ebenfalls auf der südlichen Seite.<br />

Die Tempo 30-Zone soll beginnen in Höhe der Einmündung auf den „Tulpenring“. Hier soll<br />

ein Tempo 30 Piktogramm (mit roter Spachtelung) auf die Straße aufgebracht werden. Ob im<br />

Streckenverlauf weitere Piktogramme aufgebracht werden sollten, ist vor Abschluss von der<br />

Verwaltung zu entscheiden. Es wird zu prüfen sein, ob dieses ausreicht, oder beim 2. Bauabschnitt<br />

auch hier zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Da jedoch keine Querungen erforderlich<br />

sind, wird zunächst auf einen Umbau verzichtet.<br />

Alle Einmündungsbereiche werden wie anmarkiert mit dem o. g. Römerpflaster erhaben angelegt.<br />

Die Einmündung im Dannenkamp muss aufgrund mehrfacher Hinweise der Polizei umgestaltet<br />

werden, so dass das Römerpflaster mit in den Dannenkamp hineingezogen wird. Die Einmündung<br />

„Richters Diek“ soll bezüglich des Radius verkleinert werden. Im Bereich Richters<br />

Diek wird der Aufmündungsbereich auf die Ahauser Straße somit auf eine angemessene Breite<br />

reduziert.<br />

Für die optische Radwegführung sollen die von Herrn Knopf mitgebrachten weißen Betonsteine<br />

der Fa. Berding (Abstand 1 : 3) eingebaut werden. Herr Kock berichtet, dass die Fa.<br />

Peters Anfang der nächsten Woche mit den Arbeiten beginnen wird.<br />

Die verkehrsrechtlichen Regelungen bei Einbeziehung der Ahauser Straßen in die 30 km/h-<br />

Zone des Ortes sehen die rechts-vor-links-Regelung und die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraumes<br />

durch alle Beteiligten vor. Dennoch werden Fuß- und Radweg als sichere Zone<br />

für schwächere Verkehrsteilnehmer vorrangig zur Verfügung stehen.<br />

Die zukünftig vorgesehne Einbeziehung der Ahauser Straße in die 30 km/h Zone wurde von<br />

Ausschussmitglied Scherbring auch bezugnehmend auf Hinweise seiner Nachbarn aus Ahausen<br />

kritisch gesehen. Vom Bürgermeister wurde darauf hingewiesen, dass dieses Ziel schon<br />

längere Zeit beschlossen ist, und das die geplanten Baumaßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung<br />

dienen sollen.


Die von Ausschussmitglied Scherbring während des Ortstermins vorgeschlagene Beratung der<br />

Verkehrssituation Kreuzung Gravenhorster Weg / Holthoke wurden abgelehnt, da die Einschätzung<br />

der Verkehrsbehörde vom Bürgermeister bereits in einer <strong>Sitzung</strong> mitgeteilt wurde<br />

und der Punkt nicht auf der Tagesordnung dieser <strong>Sitzung</strong> steht.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Ausschuss schlägt dem VA bei einer Gegenstimme vor, den 1. Bauabschnitt Ahauser<br />

Straße (Auf der Hardt bis einschließlich Im Fang) auf Grundlage des vorgestellten Konzeptes<br />

durchzuführen. Detailfragen sind von der Verwaltung zu entscheiden.<br />

4.<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohngebiet Helms Esch“ im vereinfachten Verfahren<br />

Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresfrist nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes<br />

Nr. 32 Wohngebiet „Helms Esch“ sind Verletzungen von Vorschriften (Mängel bei der Abwägung<br />

im Zusammenhang mit dem Geruchsgutachten) durch einen Rechtsanwalt im Mai<br />

2010 geltend gemacht worden. Dem Geruchsgutachten der Meodor GmbH vom 29.09.2008<br />

lagen die damals verfügbaren Informationen zu den Emittenten im Betrachtungsraum zugrunde.<br />

Nach aktueller Datenlage waren weitere Tierhaltungsbetriebe aus Felde in die Untersuchung<br />

einzubeziehen. Die Ergebnisse der aktualisierten Untersuchung kann wie folgt zusammengefasst<br />

werden:<br />

Entsprechend der Irrelevanzberechnungen wirkt der größte Teil der untersuchten Emittenten<br />

nicht relevant auf den Bebauungsplanbereich ein. Aufgrund der Neuberechnung der Mastrinderhaltung<br />

(Gewichtsfaktor 0,5 statt 1,0) sind die Immissionswerte geringer als im o.g. Gutachten<br />

aus dem Jahr 2008. Die neu hinzu gekommenen Tierhaltungsbetriebe haben keine relevanten<br />

Auswirkungen auf das Plangebiet. Im Ergebnis sind neue für die Gemeinde positive<br />

Spielräume entstanden.<br />

Die Verschiebung der 10%-Isoline (Abgrenzung von Flächen mit einer Geruchseinheit pro<br />

cbm Luft an 10 % der Jahresstunden nach GIRL 2008) wurde vom Bürgermeister anhand<br />

eines Planes vorgestellt. Wenn durch Clemens Wichmann nur noch der Rinderstall und die<br />

Siloplatte betrieben werden, ist das Wohngebiet komplett unbelastet. Bei der derzeitigen<br />

Nutzung der Stallanlagen sind nur geringfügige Bereiche der Wohnbauflächen betroffen. Evtl.<br />

kann komplett auf Einschränkungen der Wohnbauflächen aufgrund der vorhandenen Stallanlangen<br />

Wichmann verzichtet werden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Ausschuss schlägt dem VA einstimmig vor, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohngebiet Helms Esch“ zu fassen. Die Durchführung der<br />

Änderung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgen.<br />

5.<br />

Bauanträge und Bauvoranfragen<br />

Bauantragsstellerin: Mechthild Göhrs, Robert-Bosch-Straße 9, 49632 <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>.<br />

Baugrundstück: Koppelstraße 46 (Ecke Sandloher Straße)<br />

Baumaßnahme: Neubau eines Gebäudes mit 6 Wohnungen


Bauantragsstellerin: Tanja Zymla, Sandloher Straße 27, 49632 <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>.<br />

Baugrundstück: Sandloher Straße 27<br />

Baumaßnahme: Erweiterung und Umbau eines Einfamilienwohnhauses – 2. Wohneinheit<br />

Vom Bürgermeister wurde zunächst die Lage und die beantragten Gebäude anhand von Plänen<br />

vorgestellt.<br />

Beim Bauantrag Göhrs ist ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss<br />

geplant. Im Ergebnis wird sich optisch eine Bebauung mit 3 Geschossen ergeben, bei der das<br />

3. Geschoss mit seiner Fläche unter 2/3 des zweiten Geschosses bleibt.<br />

Der Bauantrag Zymla sieht die Erweiterung des vorhandenen Bungalows um ein zweites<br />

Vollgeschoss vor. Die Nutzung des Dachraumes ist nicht vorgesehen.<br />

Nach dem aus den Jahren 1978 stammenden Bebauungsplan ist in diesem Bereich eine Bebauung<br />

mit 2 Vollgeschossen zulässig. Eine spätere Rechtsänderung erklärte dann den Dachgeschossausbau<br />

für zulässig, wenn er sich unterhalb 2/3 des darunter liegenden Geschosses<br />

bewegt.<br />

Die gesamten in der Umgebung vorhandenen Gebäude sind als eingeschossige Gebäude mit<br />

ausgebautem Dachgeschoss errichtet worden. Nur wenige Ausnahmen sind 2-geschossig.<br />

Nach derzeitiger Rechtslage kann den Bauanträgen nicht entgegengehalten werden, dass sie<br />

sich nicht in die umgebende Bebauung einfügen, da der Bebauungsplan den rechtlichen Rahmen<br />

vorgibt bzw. eine zweigeschossige Bebauung zulässt. Außen entspricht die Gestaltung<br />

der Gebäude heutigen Gestaltungsvorstellungen und würde an anderen Stellen in keiner Weise<br />

in Frage gestellt.<br />

In allen neueren Bebauungsplänen der Gemeinde ist über First- und Traufhöhenfestsetzungen<br />

zumindest eine maximale einheitliche Gebäudehöhe vorgegeben.<br />

Aus diesem Grund ist eine derart abweichende Bebauung in diesen Gebieten nicht denkbar.<br />

Es stellt sich die Frage, ob die politischen Gremien die Notwendigkeit einer Planänderung<br />

sehen und ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan 8 einschließlich Veränderungssperre<br />

sowie allen älteren B´plänen mit gleicher Festsetzung und vergleichbarer Ausgangslage sehen.<br />

Betroffen wären die B´pläne in den Siedlungsbereichen Ahausen, Hülsenmoor teilweise<br />

Sandloh und teilweise Bevern.<br />

Diese Aufzählung ist noch nicht abschließend. Es wird jedoch deutlich, dass sich ein großer<br />

Planungsumfang ergibt, bei dem zu prüfen sein wird, ob es machbar ist eine Art „Sammelplanänderung“<br />

vorzunehmen und sich nur auf den Teilaspekt First/Traufhöhen zu beschränken.<br />

In der anschließenden Beratung wurde deutlich, dass die Entwicklung in vielen Fällen zu einer<br />

2-geschossigen Bebauung geht. In den vollzogenen Bereichen wird sich diese Entwicklung<br />

in den nächsten Jahren ebenso zeigen. Die Gemeinde sollte derartige Entwicklungen<br />

keinesfalls aufhalten oder sogar verhindern.<br />

Die Vielzahl der erforderlichen Bebauungsplanänderungen zur Regulierung von Einzelfällen<br />

wurde als unverhältnismäßig angesehen. Die Einschränkung von derzeit bestehenden Rechten


wurden auch aufgrund evtl. entstehender Entschädigungsansprüche als problematisch angesehen.<br />

Herr Zobel war dagegen der Ansicht, dass zur Schaffung von einheitlichen Regelungen, die<br />

älteren Bebauungspläne bezüglich der Festsetzungen von Trauf- und Firsthöhen den neueren<br />

Bebauungsplänen angeglichen werden sollten.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Ausschuss schlägt dem VA bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung vor, keine Änderung<br />

der Bebauungspläne zu beschließen und positive Stellungnahmen zu den Bauanträgen<br />

Göhrs und Zymla abzugeben.<br />

6.<br />

Bericht des Bürgermeisters<br />

a)<br />

Der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beabsichtigt<br />

durch Verordnung Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Für den Bereich der Lager<br />

Hase können Einwendungen noch bis zum 03.09.2010 erhoben werden. Für den Bereich <strong>Essen</strong>er<br />

Kanal und Große Hase steht der Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung der Unterlagen<br />

noch nicht fest.<br />

In den Plänen sind die Bereiche als Überschwemmungsgebiet dargestellt, in denen sich nach<br />

derzeitigen Ausbaustand der Gewässer das Regenwasser bei einem statistisch alle 100 Jahre<br />

stattfindenden Hochwasserereignis (HQ 100) sammeln wird. Planfestgestellte Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

z.B. für den Ort <strong>Essen</strong> wurden bei den Berechnungen berücksichtigt. Die<br />

im Rahmen von Objektschutzmaßnahmen ohne eine Planfeststellung erstellten Deicherhöhungen<br />

oder Wallanlagen im Bereich Uptloh, Dinklager Weg und Brokstreek, Eichenallee<br />

wurden bei den Berechnungen der Überschwemmungsgebiete nicht berücksichtigt.<br />

b)<br />

Der Bürgermeister teilte mit, dass bis auf die Sanierung der Sporthalle an der Hasestraße alle<br />

Maßnahmen der Gemeinde <strong>Essen</strong>/<strong>Oldb</strong>. aus dem Konjunkturprogramm abgeschlossen sind.<br />

Auch bei der derzeit laufenden Sporthallensanierung wird der Zeitplan eingehalten.<br />

7.<br />

Anfragen der Ausschussmitglieder<br />

a)<br />

Um die Einbahnstraßenregelung am Achterort zu verdeutlichen, wurde von Ausschussmitglied<br />

Müller vorgeschlagen, die nicht durch Kraftfahrzeuge zu nutzende Fahrtrichtung mit<br />

Schildern „Verbot der Einfahrt“ mit gleichzeitiger Ausnahmeregelung für Radfahrer zu regeln.<br />

Ob die Verkehrsbehörde des Landkreises Cloppenburg die in der Stadt Oldenburg vorhandenen<br />

Regelung übernehmen würde, muss geklärt werden. Ziel der Verkehrsbehörde ist<br />

eine einheitliche Regelung innerhalb des Landkreises.<br />

b)<br />

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schneiders wurde mitgeteilt, dass im Aufmündungsbereich<br />

Nadorster Weg / Gemeindeweg Helms Esch die rechts-vor-links-Regelung gilt. Im<br />

Aufmündungsbereich Nadorster Weg / Goethestraße wurde nach Fertigstellung der Baustraße<br />

vor einigen Tagen ein „Vorfahrt gewähren“ Schild aufgestellt.


c)<br />

Ausschussmitglied Ratte-Polle wies auf Pflasterabsackungen im Übergangsbereich zur Bitumstraße<br />

am Melkweg und zur Magorde-Brücke hin. Die Überprüfung wurde zugesagt.<br />

d)<br />

Von Franz Hillen wurde auf den schlechten Zustand der Ortstafel Beverner Straße / Calhorner<br />

Kirchweg hingewiesen.<br />

e)<br />

Vom Bürgermeister wurde darauf hingewiesen, dass in den nächsten Wochen die Möglichkeit<br />

besteht, an den bereits aufgestellten 5 Probelampen an der Ahauser Straße sich über die unterschiedliche<br />

Qualität von Leuchtmitteln einen Eindruck zu verschaffen. Bei den LED-Lampen<br />

handelt es sich um ein weißes Licht, dass die gleiche nicht insektenanziehende Wirkung hat,<br />

wie das überwiegend eingesetzte gelbe Licht.<br />

f)<br />

Vom Ausschussvorsitzenden wurde auf eine Fortbildungsveranstaltung des Städte- und Gemeindebundes<br />

in Bersenbrück hingewiesen. Der Ausschuss war sich darüber einig, dass eine<br />

Veranstaltung über Bauleitplanung zu Tierhaltungs- Biogas- und Windkraftanlagen unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Situation in Südoldenburg angestrebt werden sollte. Mit dem<br />

Bürgermeister der Stadt Damme soll ein Nachmittagstermin im Oktober (möglichst außerhalb<br />

der Ferienzeit) abgestimmt werden.<br />

8.<br />

Einwohnerfragestunde<br />

-/-<br />

Ende der <strong>Sitzung</strong>: 19.40 Uhr<br />

Ellmann Zumbrägel Kettmann<br />

Ausschussvorsitzender Protokollführer Bürgermeisters

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