wohnbau institut
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3.2 AUSZUG STMK BAUGESETZ<br />
AUSSCHREIBUNG ENTWERFEN 6<br />
„Gemäß § 29 Abs.2 Stmk. Baugesetz besteht auf die Ausschöpfung der im<br />
Flächenwidmungsplan festgesetzten höchstzulässigen Bebauungsdichte<br />
ein Rechtsanspruch, soferne nicht ein Bebauungsplan,<br />
Bebauungsrichtlinien oder die Belange des Straßen- Orts und<br />
Landschaftsbildes entgegenstehen.“<br />
ENTWICKLUNGSKONZEPT MQ SEITE 19