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ausführliche Stellungnahme des ... - Mopedreifen.de

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~<br />

Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>ministerium<br />

we für Verkehr,Bau<br />

I<br />

. undStadtentwicklung<br />

SEITE2VON8 jedoch auf die nachfolgen<strong>de</strong>n Sachverhalte <strong>de</strong>zidiert einzugehen:<br />

1. Für das Fahrzeug besteht keine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung und die<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Reifengrößen sind mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Genehmigung genannten Reifengrößen i<strong>de</strong>ntisch.<br />

Für das Fahrzeug besteht eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung und die<br />

Reifengrößen sind mit <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r Genehmigung genannten Reifengrößen i<strong>de</strong>ntisch.<br />

Für das Fahrzeug besteht keine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung und die<br />

Reifengrößen sind mit <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r Genehmigung genannten Reifengrößen nicht i<strong>de</strong>n-<br />

tisch.<br />

Für das Fahrzeug besteht eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung und die<br />

Reifengrößen sind mit <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r Genehmigung genannten Reifengrößen nicht i<strong>de</strong>ntisch.<br />

B: Verfahrensanweisung <strong>de</strong>r Überwachungsinstitutionen<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Verfahrensanweisung sehen die Überwachungsinstitutionen<br />

nachfolgen<strong>de</strong> Bedingungen rur "rechtlich akzeptabel" an, wenn:<br />

- eine Genehmigung im Rahmen eines Nachtrages zur ABE o<strong>de</strong>r EG-Typgenehmigung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Fahrzeugherstellers,<br />

- eine ABE fiir die geän<strong>de</strong>rte Reifendimension/ -kombination,<br />

- dne gutachterliche <strong>Stellungnahme</strong> eines technischen Dienstes o<strong>de</strong>r<br />

- ein Teilegutachten vorliegt.<br />

Alternativ könne auch eine Begutachtung nach § 21 StVZO erfolgen.<br />

(Die Überwachungsinstitutionen halten die Unbe<strong>de</strong>nklichkeitbescheinigungen fiir unzulässig<br />

und dies beson<strong>de</strong>rs rur die Sachverhalte 3 und 4. Für diese Sachverhalte wur<strong>de</strong>n die amtlich<br />

anerkannten Sachverständigen/Prüfingenieure angewiesen, keine Prüfplakette zu erteilen und<br />

<strong>de</strong>n Tatbestand als erheblichen Mangel auszuweisen).

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