ausführliche Stellungnahme des ... - Mopedreifen.de
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~<br />
Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>ministerium<br />
we für Verkehr,Bau<br />
I<br />
. undStadtentwicklung<br />
SEITE2VON8 jedoch auf die nachfolgen<strong>de</strong>n Sachverhalte <strong>de</strong>zidiert einzugehen:<br />
1. Für das Fahrzeug besteht keine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung und die<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Reifengrößen sind mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Genehmigung genannten Reifengrößen i<strong>de</strong>ntisch.<br />
Für das Fahrzeug besteht eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung und die<br />
Reifengrößen sind mit <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r Genehmigung genannten Reifengrößen i<strong>de</strong>ntisch.<br />
Für das Fahrzeug besteht keine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung und die<br />
Reifengrößen sind mit <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r Genehmigung genannten Reifengrößen nicht i<strong>de</strong>n-<br />
tisch.<br />
Für das Fahrzeug besteht eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung und die<br />
Reifengrößen sind mit <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r Genehmigung genannten Reifengrößen nicht i<strong>de</strong>ntisch.<br />
B: Verfahrensanweisung <strong>de</strong>r Überwachungsinstitutionen<br />
Entsprechend <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Verfahrensanweisung sehen die Überwachungsinstitutionen<br />
nachfolgen<strong>de</strong> Bedingungen rur "rechtlich akzeptabel" an, wenn:<br />
- eine Genehmigung im Rahmen eines Nachtrages zur ABE o<strong>de</strong>r EG-Typgenehmigung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Fahrzeugherstellers,<br />
- eine ABE fiir die geän<strong>de</strong>rte Reifendimension/ -kombination,<br />
- dne gutachterliche <strong>Stellungnahme</strong> eines technischen Dienstes o<strong>de</strong>r<br />
- ein Teilegutachten vorliegt.<br />
Alternativ könne auch eine Begutachtung nach § 21 StVZO erfolgen.<br />
(Die Überwachungsinstitutionen halten die Unbe<strong>de</strong>nklichkeitbescheinigungen fiir unzulässig<br />
und dies beson<strong>de</strong>rs rur die Sachverhalte 3 und 4. Für diese Sachverhalte wur<strong>de</strong>n die amtlich<br />
anerkannten Sachverständigen/Prüfingenieure angewiesen, keine Prüfplakette zu erteilen und<br />
<strong>de</strong>n Tatbestand als erheblichen Mangel auszuweisen).