An alle Haushalte - Stadt Korschenbroich
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Graue Tonne<br />
für Restabfall<br />
Restabfall soll nur aus Stoffen bestehen, die keiner Verwertung mehr zugeführt<br />
werden können und nicht schadstoffhaltig sind. Der gesammelte Restabfall wird<br />
der Verbrennung zugeführt. Je mehr Wertstoffe gesammelt werden, umso kleiner<br />
ist der Restabfallanteil. Dadurch entstehen weniger Umweltbelastungen.<br />
Was darf in die Graue Tonne?<br />
Asche, Babywindeln, Blumentöpfe, Damenbinden, Fahrradteile, Fensterscheiben,<br />
Fotos, Glühbirnen, Kabel, Kochtöpfe, Lebensmittelreste, Leder, Nassmüll, Ohrenstäbchen,<br />
Papierservietten, Papiertaschentücher, Porzellan, Spielzeug, Staubsaugerbeutel,<br />
Stifte, Tapetenreste, Teppichreste, Zigarettenreste etc.<br />
Was darf nicht in die Graue Tonne?<br />
Abfall aus <strong>Haushalte</strong>n, der über andere Sammelsysteme erfasst wird, wie Bio-<br />
Abfuhr, Grünabfälle aus Haus- und Kleingärten, Problemstoffe aus <strong>Haushalte</strong>n,<br />
Elektro- und Elektronikgeräte, Altpapier, Altglas sowie Metall-, Verbund- und<br />
Kunststoffverpackungen.<br />
Zu dieser Verbotsliste gehören auch Abfälle wie z. B. Erde, Bauschutt, Steine,<br />
Sand, Gehwegplatten, Fliesen, Dachziegel, Schnee, Eis, flüssige und leicht-<br />
flüchtige Stoffe, Schlamm, giftige Abfälle, Munition, Feuerwerkskörper etc.<br />
Weitere Informationen zur Abf<strong>alle</strong>ntsorgung<br />
Die Gebühren werden sowohl über die Personenzahl als auch über die Größe der<br />
Restabfallgefäße abgerechnet. Hierdurch kann derjenige Geld sparen, der<br />
weniger Abfall produziert. Für den 14-tägigen Entleerungsrhythmus beim Restmüll<br />
wird ein Regelvolumen von 40 l/Person angesetzt.<br />
WICHTIG!<br />
1. Änderungen in der <strong>An</strong>zahl der auf dem Grundstück gemeldeten<br />
Personen sind dem Bürgerbüro oder Steueramt umgehend schriftlich<br />
wegen der Gebührenermittlung mitzuteilen.<br />
2. Abfallgefäße dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich die Deckel<br />
schließen lassen.<br />
Verdichtungen im Gefäß sind nur soweit zulässig, dass hierdurch der Ent-<br />
leerungsvorgang nicht behindert wird.<br />
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