16.01.2013 Aufrufe

An alle Haushalte - Stadt Korschenbroich

An alle Haushalte - Stadt Korschenbroich

An alle Haushalte - Stadt Korschenbroich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Graue Tonne<br />

für Restabfall<br />

Restabfall soll nur aus Stoffen bestehen, die keiner Verwertung mehr zugeführt<br />

werden können und nicht schadstoffhaltig sind. Der gesammelte Restabfall wird<br />

der Verbrennung zugeführt. Je mehr Wertstoffe gesammelt werden, umso kleiner<br />

ist der Restabfallanteil. Dadurch entstehen weniger Umweltbelastungen.<br />

Was darf in die Graue Tonne?<br />

Asche, Babywindeln, Blumentöpfe, Damenbinden, Fahrradteile, Fensterscheiben,<br />

Fotos, Glühbirnen, Kabel, Kochtöpfe, Lebensmittelreste, Leder, Nassmüll, Ohrenstäbchen,<br />

Papierservietten, Papiertaschentücher, Porzellan, Spielzeug, Staubsaugerbeutel,<br />

Stifte, Tapetenreste, Teppichreste, Zigarettenreste etc.<br />

Was darf nicht in die Graue Tonne?<br />

Abfall aus <strong>Haushalte</strong>n, der über andere Sammelsysteme erfasst wird, wie Bio-<br />

Abfuhr, Grünabfälle aus Haus- und Kleingärten, Problemstoffe aus <strong>Haushalte</strong>n,<br />

Elektro- und Elektronikgeräte, Altpapier, Altglas sowie Metall-, Verbund- und<br />

Kunststoffverpackungen.<br />

Zu dieser Verbotsliste gehören auch Abfälle wie z. B. Erde, Bauschutt, Steine,<br />

Sand, Gehwegplatten, Fliesen, Dachziegel, Schnee, Eis, flüssige und leicht-<br />

flüchtige Stoffe, Schlamm, giftige Abfälle, Munition, Feuerwerkskörper etc.<br />

Weitere Informationen zur Abf<strong>alle</strong>ntsorgung<br />

Die Gebühren werden sowohl über die Personenzahl als auch über die Größe der<br />

Restabfallgefäße abgerechnet. Hierdurch kann derjenige Geld sparen, der<br />

weniger Abfall produziert. Für den 14-tägigen Entleerungsrhythmus beim Restmüll<br />

wird ein Regelvolumen von 40 l/Person angesetzt.<br />

WICHTIG!<br />

1. Änderungen in der <strong>An</strong>zahl der auf dem Grundstück gemeldeten<br />

Personen sind dem Bürgerbüro oder Steueramt umgehend schriftlich<br />

wegen der Gebührenermittlung mitzuteilen.<br />

2. Abfallgefäße dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich die Deckel<br />

schließen lassen.<br />

Verdichtungen im Gefäß sind nur soweit zulässig, dass hierdurch der Ent-<br />

leerungsvorgang nicht behindert wird.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!