An alle Haushalte - Stadt Korschenbroich
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Elektro- und Elektronikgeräte<br />
Auswirkungen des Elektro- und Elektronikgesetzes "Elektrogesetz"<br />
vom 16. März 2005<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 des Elektrogesetzes sind Besitzer von Elektro- bzw. Elektronik-Altgeräten<br />
verpflichtet, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall<br />
getrennten Erfassung zuzuführen.<br />
Diese Geräte sind in nachstehende Gruppen eingeteilt:<br />
1. Haushaltgroßgeräte, z. B. Elektroherd, Waschmaschine<br />
2. Kühlgeräte, z. B. Kühlschränke, Gefriertruhen<br />
3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungs-<br />
elektronik z. B. Stereoanlagen, Computer<br />
4. Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte, Monitore)<br />
5. Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren)<br />
6. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische<br />
Werkzeuge, elektrische und elektronische Spielzeuge und elektrische und<br />
elektronische Sport- und Freizeitgeräte.<br />
Für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Korschenbroich</strong> verbleibt es bei den Positionen 1 bis 4<br />
bei der bisherigen Regelung, nach der diese Geräte bei der für das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
zuständigen Entsorgungsfirma Schönmackers weiterhin zur Abholung ange-<br />
meldet werden können. Darüber hinaus kann jeder Besitzer eines Altgerätes<br />
dieses auf der Abfalldeponie des Rhein-Kreis Neuss in Neuss-Grefrath<br />
gebührenfrei abgeben.<br />
>>> Wichtig und beachten !!! >>><br />
Die Geräte der Position 5 sind weiterhin über das Schadstoffmobil zu entsorgen.<br />
Für die Geräte der Position 6 ist Folgendes zu beachten:<br />
Es ist verboten, diese Geräte in der gelben Tonne bzw. im gelben Sack zu entsorgen.<br />
Auch eine Entsorgung in der grauen Tonne sowie auf andere Art ist nicht<br />
zulässig.<br />
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