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Oberfränkischer Schulanzeiger - Regierung von Oberfranken - Bayern

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<strong>Oberfränkischer</strong> <strong>Schulanzeiger</strong>, Nr. 4/2007 99<br />

Impulse für Unterricht und Erziehung<br />

Die staatliche Schulberatung in <strong>Bayern</strong> stellt sich vor<br />

Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe. Die Beratung <strong>von</strong> Schülern und Eltern ist<br />

daher Aufgabe einer jeden Schule und einer jeden Lehrkraft. Beratung soll Schülern helfen, eine ihren erkennbaren<br />

Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu<br />

erhalten.<br />

Die Beratung findet in der Regel vor Ort in den einzelnen Schulen statt. Für jede Schule ist eine Beratungslehrkraft<br />

bestimmt. Sie übernimmt vielfältige individuelle Beratungstätigkeiten.<br />

Schulpsychologen betreuen meist mehrere Schulen. Sie werden bei psychologisch komplexen Fragestellungen,<br />

die das schulische Umfeld betreffen, herangezogen. Sie beraten auf der Grundlage psychologischer<br />

Untersuchungen.<br />

Aufgaben, die über den Bereich einer Einzelschule hinausgehen und besonders schwierige Beratungsfälle<br />

übernehmen die staatlichen Schulberatungsstellen. Sie sind die zentralen Beratungsstellen für alle Schulen<br />

eines Bezirks. Dort sind zentrale Beratungsfachkräfte der einzelnen Schularten sowie entsprechende Schulpsychologen<br />

tätig. Sie sorgen neben ihrer Beratungstätigkeit auch für die fachliche Betreuung ihrer Kollegen<br />

draußen an den Schulen, indem sie regelmäßige Dienstbesprechungen durchführen und Fortbildungsveranstaltungen<br />

organisieren. Die insgesamt 9 bayerischen Schulberatungsstellen stehen jeweils in enger Verbindung<br />

mit allen Schulen ihres Zuständigkeitsbezirks.<br />

Die Beratungstätigkeit der Staatlichen Schulberatung vor Ort und in den zentralen Schulberatungsstellen<br />

entspricht in jeglicher Hinsicht den folgenden Vorgaben. Sie ist nämlich<br />

� schulartunabhängig: Schüler jeglicher Schulart und deren Eltern werden beraten, aber auch Nichtschüler<br />

oder ratsuchende Erwachsene<br />

� professionell: alle Mitarbeiter sind Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen, die sich neben ihrer<br />

Befähigung zu einem Lehramt für ihre besonderen Beratungsaufgaben durch ein Studium qualifiziert<br />

haben<br />

� vertraulich: die Beratung unterliegt der Vertraulichkeit, die Schulpsychologen haben eine Schweigepflicht.<br />

� freiwillig: jegliche Beratung erfolgt auf bedingungslos freiwilliger Basis<br />

� kostenlos: sämtliche Dienstleistungen der Schulberatung (auch diagnostische Verfahren) kosten<br />

nichts

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