Anhang B Verkehrswertgutachten Besicherungsobjekte
Anhang B Verkehrswertgutachten Besicherungsobjekte
Anhang B Verkehrswertgutachten Besicherungsobjekte
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Grundstücksbeschreibung<br />
Gutachten<br />
Sachwert<br />
Bodenwert<br />
Bewertungsgegenständliches Grundstück mit den GST-NR 1919/18 befindet sich, im<br />
zentralen situierten Ortskern von "Oberlaa" einem Teilbereich des 10. Wiener<br />
Gemeindebezirks "Favoriten".<br />
Das Grundstück ist gegenwärtig mit zwei selbständigen Baukörpern (jeweils 7<br />
Wohneinheiten) aus dem Jahre 2008 mit der Adresse "Kästenbaumgasse 27-31"<br />
bebaut.<br />
Gemäß rechtsgültigem Flächenwidmungsplan der Stadt Wien ist das Grundstück mit<br />
der Widmung "Gemischtes Baugebiet" und der Geschossflächenzahl I versehen.<br />
Die im Lastenblatt des Grundbuchs ersichtlich gemachten Pfandrechte wie auch<br />
Belastungs- und Veräußerungsverbote können werttechnisch unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Das Grundstück ist nicht im Verdachtsflächenkataster des Bundesumweltamtes<br />
verzeichnet.<br />
• Maß der baulichen Nutzung: GB I<br />
• Verkehrslage/Zufahrt: Nebenstraße mit überwiegendem Anrainerverkehr / die Zufahrt<br />
erfolgt öffentlich über die "Oberlaaer Straße", bzw. "Friedhofstraße" sowie zu den<br />
Baulichkeiten über die "Kästenbaumgasse".<br />
• Infrastruktur: die Erreichbarkeit der örtlichen Infrastruktur (Schulen, Nahversorgung,<br />
öffentliche Verkehrsmittel...) ist in kurzer Gehdistanz gegeben;<br />
• Wohnlage: durchaus begehrte und gut nachgefragte Lage<br />
• Grundstücksumgebung: in unmittelbarer wie auch weitläufiger Nachbarschaft befinden<br />
sich überwiegend Mehrparteien-Wohnanlagen<br />
• Grundstücksform: beinahe rechteckig<br />
• Neigung:eben<br />
• Ausrichtung: Ost-West<br />
• Anschlüsse:die öffentliche Versorgung mit Kanal, Strom, Wasser, Gas und Telekom ist<br />
gegeben;<br />
• Umweltbelastungen:keine außergewöhnlichen<br />
Behördliche Beschränkungen: keine<br />
B 108