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gültig ab 15. Oktober 1999

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Dienstvereinbarung nach § 38 (1) 9. MAVO<br />

über den Einsatz eines Zeiterfassungsystemes<br />

zwischen der MAV Verwaltung und der Erzdiözese Bamberg<br />

1. Wie in der Dienstvereinbarung zur Dienstzeitregelung vom 23.05.1997 vorgegeben,<br />

erfolgt die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit durch ein automatisiertes<br />

Zeiterfassungssystem.<br />

2. Datenschutz<br />

Die verfassungsgerichtlich formulierten Grundsätze der Informellen Selbstbestimmung gestatten die<br />

Erfassung, Speicherung, Auswertung und Weiterg<strong>ab</strong>e personenbezogener Daten nur zweckgebunden. Die<br />

Zweckbestimmung der im automatisierten Zeiterfassungssystem verwendeten personenbezogenen Daten<br />

und die das System ergänzenden schriftlichen Belege wird auf Anwesenheitsnachweis und Lohnermittlung<br />

beschränkt. Die personenbezogenen Daten stehen Dienstgeber und Dienstnehmer gleichermaßen zur<br />

Verfügung. Unter Beachtung der Kirchlichen Datenschutzordnung KDO (Amtsblatt Nr. 4 vom 29.04.1996)<br />

wird folgendes geregelt:<br />

2.1 Erfassung persönlicher Daten<br />

2.1.3 Name, Vorname, Geburtsjahr.<br />

2.2 Erfassung dienstlicher Daten<br />

2.2.1 Abteilung, Personalnummer, Ausweisnummer.<br />

2.2.2 Beschäftigungsumfang, Tagewoche, Zeitgruppe, Beschäftigungsbeginn und Beschäftigungsende.<br />

2.2.3 Arbeitszeiten, Pausen, Sonderzeiten (Fahrzeiten, Samstags- und Sonntagsdienste).<br />

2.2.4 Urlaubstage, Arbeitszeitverkürzung, Gleittage, Krankheitstage.<br />

2.3 Die Mitarbeitervertretung hat das Einsichtsrecht in die Einstellungen der Anlage, in die<br />

Log-Datei, in der automatisch Einstellungsänderungen protokolliert werden, und in die<br />

vollständige Beschreibung der Anlage.<br />

2.4 Das Einsichtsbefugnis des Dienstgebers in personenbezogener Daten der Dienstnehmer ist<br />

wie folgt geregelt:<br />

2.4.1 Ordinariatsdirektor,<br />

2.4.2 Leiter der Haupt<strong>ab</strong>teilung VI Recht, Personal und Besoldung.<br />

2.5 Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten nach Punkt 2.2.3 und 2.2.4 beträgt<br />

maximal 2 Jahre.<br />

2.6 Der Dienstgeber benennt Zeitbeauftragte, die die Bedienung des Zeiterfassungssystemes<br />

personenbezogene Daten betreffend wahrnehmen. Die Zeitbeauftragten werden der MAV<br />

namentlich benannt (derzeit Frau Irmgard Krug, Frau Helga Schmid und Frau Ingeborg<br />

Laukenmann)


3. Beschreibung des Zeiterfassungssystemes<br />

Verwendet wird das System AIDA der Firma Kutter GmbH, Nürnberg.<br />

3.1 Hardware und Betriebssystem<br />

Die Hardware besteht aus einem Rechner mit dem Betriebssystem MS-Windows-NT 4.0, einem Drucker<br />

und ein über Festleitung angeschlossenes Magnetkarten-Lesegerät Marke XY, aufgestellt im Toreingang<br />

Domplatz 2.<br />

Das Betriebssystem ist so konfiguriert, dass es der vom Bundesamt für Sicherheit in der<br />

Informationstechnologie BSI definierten Sicherheitsstufe C2 genügt.<br />

Die Datensicherung erfolgt auf Diskette und wird nach den Erfordernissen der KDO protokolliert. Die<br />

Datenträger sind gesichert zu verwahren und nach ihrer Ende der Nutzung physikalisch zu löschen.<br />

3.2 Datei-Beschreibungen<br />

Nachfolgend aufgeführte Dateien enthalten personenbezogene Datenfelder. Die benutzten Felder<br />

personenbezogenen Inhaltes sind unter Punkt 2.1 und 2.2 <strong>ab</strong>schließend aufgelistet, andere Felder werden<br />

nicht benutzt und sind immer leer. Bei Feldern kategorialen Inhaltes sind die möglichen Feldinhalte gemäß<br />

Punkt 4. <strong>ab</strong>schließend zu benennen. Textfelder mit frei formulierbaren Inhalten werden nicht benutzt.<br />

Datenweiterg<strong>ab</strong>e in DV-lesbarer Form, Datenaustausch und Verkoppelung mit anderen Systemen findet<br />

nicht statt.<br />

Zu jedem Feldinhalt personenbezogenen Inhaltes ist nach III. 7. KDO-DVO automatisch zu protokollieren<br />

von wem und wann dieses Feld geändert wurde.<br />

3.3 Software<br />

Eingesetzt wird das Software-Packet “Zeiterfassung” in der Version X.Y.<br />

Das System ist in der nicht-netzwerk fähigen Version konfiguriert.<br />

Die Funktion “freidefinierbare Listen” ist deaktiviert, zur Verwendung kommen nur fest definierte Listen,<br />

denen nach die MAV-Verwaltung nach Punkt 4. dieser Vereinbarung zugestimmt hat.<br />

In einer Log-Datei werden alle Bedienervergänge automatisch zwangsprotokolliert.<br />

4. Die mit der zur Anlage verwendeten Zeitgruppen, Auswertungslisten, Liste der<br />

Feldinhalte bei kategoralen Feldern, zeitgesteuerte Automatikfunktionen (Makros),<br />

Korrekturbelege, Zeitprotokolle und Erfassungsbögen werden der MAV zur Zustimmung<br />

vorgelegt.<br />

5. Die von der Verpflichtung der Zeiterfassung durch das automatisierte Zeiterfassungssystem<br />

ausgenommenen Mitarbeiter werden der MAV benannt.<br />

Davon unberührt bleibt die Verpflichtung eines jeden Mitarbeiters, seine Arbeitszeit zu erfassen.<br />

6. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter h<strong>ab</strong>en das Recht auf kostenfreie Einsichtnahme aller<br />

ihrer personenbezogenen Daten und deren Veränderungsnachweis nach III. 7. KDO-DVO.<br />

Auf Wunsch wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein monatlicher Kontoauszug<br />

übergeben.<br />

7. Die MAV Verwaltung ist mit der Verwendung des Zeiterfassungsystemes einverstanden.


8. Jede Erneuerung, Erweiterung und Veränderung des beschriebenen Zeiterfassungssystemes<br />

und seiner Hard- und Software-Komponenten (Versions- oder Releasewechsel)<br />

oder deren Einstellungsparameter stellt eine Veränderung dieser Dienstvereinbarung dar.<br />

Änderungen dieser Dienstvereinbarung bedürfen vorher gemäß § 38 (3) MAVO der<br />

Zustimmung beider Seiten in Schriftform.<br />

9. Diese Dienstvereinbarung tritt zum <strong>15.</strong>10.<strong>1999</strong> in Kraft. Die Kündigungsfrist beträgt<br />

nach § 38 (3) MAVO drei Monate.<br />

Bamberg, den <strong>15.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>1999</strong><br />

Für den Dienstgeber: Für die MAV-Verwaltung:<br />

........................................................ ...........................................................<br />

Prälat Herbert Hauf, Domkapitular Franz-Josef Rother<br />

Ordinariatsdirektor Vorsitzender<br />

....................................................... ...........................................................<br />

Friedrich Söllner Anita Wolf<br />

Leiter d.HA Recht, Personal u.Besoldung 1. Stellv. Vorsitzende<br />

...........................................................<br />

Monika Poloczek<br />

2. Stellv. Vorsitzende

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