Schulbaurichtlinien 16. März 2009 - des KZS
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12 <strong>Schulbaurichtlinien</strong><br />
D | Verfahren<br />
Bei Staatsbeitragsgesuchen gelten ins-<br />
besondere die Verfahrensvorschriften<br />
<strong>des</strong> Staatsbeitragsgesetzes und der Finanzverordnung<br />
zum Volksschulgesetz.<br />
Eine Verletzung dieser oder anderer wesentlicher<br />
Vorschriften kann eine Kürzung<br />
oder Verweigerung <strong>des</strong> Beitrags nach<br />
sich ziehen.<br />
Mit einer frühzeitigen Kontaktnahme und<br />
Zusammenarbeit zwischen Gesuchstellenden<br />
/ Planenden und den zuständigen<br />
kantonalen Stellen (vor Beginn der Projektierungsarbeiten)<br />
können das Verfahren<br />
beschleunigt und unnötige Planungs-/<br />
Projektierungskosten und Umtriebe vermieden<br />
werden.<br />
Je nach Art und Grösse der Bauvorhaben<br />
kommen zwei unterschiedliche Verfahrensabläufe<br />
zum Zuge:<br />
> Genehmigungsverfahren für Neuund<br />
Erweiterungsbauten, bei Zweckund<br />
Nutzungsänderungen sowie<br />
generell für Bauvorhaben mit Kosten<br />
von mehr als 1 000 000 Franken, und<br />
> Meldeverfahren bei Bauvorhaben<br />
von untergeordneter Bedeutung, insbesondere<br />
bei Erneuerungen.<br />
Alle Gesuche müssen bei der Bildungsdirektion<br />
eingereicht werden.