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Schulbaurichtlinien 16. März 2009 - des KZS

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12 <strong>Schulbaurichtlinien</strong><br />

D | Verfahren<br />

Bei Staatsbeitragsgesuchen gelten ins-<br />

besondere die Verfahrensvorschriften<br />

<strong>des</strong> Staatsbeitragsgesetzes und der Finanzverordnung<br />

zum Volksschulgesetz.<br />

Eine Verletzung dieser oder anderer wesentlicher<br />

Vorschriften kann eine Kürzung<br />

oder Verweigerung <strong>des</strong> Beitrags nach<br />

sich ziehen.<br />

Mit einer frühzeitigen Kontaktnahme und<br />

Zusammenarbeit zwischen Gesuchstellenden<br />

/ Planenden und den zuständigen<br />

kantonalen Stellen (vor Beginn der Projektierungsarbeiten)<br />

können das Verfahren<br />

beschleunigt und unnötige Planungs-/<br />

Projektierungskosten und Umtriebe vermieden<br />

werden.<br />

Je nach Art und Grösse der Bauvorhaben<br />

kommen zwei unterschiedliche Verfahrensabläufe<br />

zum Zuge:<br />

> Genehmigungsverfahren für Neuund<br />

Erweiterungsbauten, bei Zweckund<br />

Nutzungsänderungen sowie<br />

generell für Bauvorhaben mit Kosten<br />

von mehr als 1 000 000 Franken, und<br />

> Meldeverfahren bei Bauvorhaben<br />

von untergeordneter Bedeutung, insbesondere<br />

bei Erneuerungen.<br />

Alle Gesuche müssen bei der Bildungsdirektion<br />

eingereicht werden.

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