Radfahren in Ludwighafen (pdf, 2.1 MB) - Ludwigshafen
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Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen<br />
beträgt derzeit etwa 15 Prozent. Dies bedeutet, dass etwa<br />
jeder siebte Weg e<strong>in</strong>es <strong>Ludwigshafen</strong>er Bürgers mit dem Fahr -<br />
rad zurückgelegt wird. Dieser Radverkehrsanteil könnte aber<br />
noch höher liegen.<br />
Denn 50 Prozent aller Autofahrten f<strong>in</strong>den auf kurzen Strecken<br />
unter sechs Kilometer statt. Viele dieser Wege könnten auch<br />
prima mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden.<br />
<strong>Radfahren</strong> ist dabei nicht nur gesund, sondern auch stadtverträglich<br />
und umweltschonend. Denn jeder mit dem Rad statt<br />
mit dem Auto zurückgelegte Kilometer spart im Schnitt 140<br />
Gramm CO2. Das vorliegende Informationsblatt zeigt das vorhandene Rad -<br />
routenangebot der Stadt <strong>Ludwigshafen</strong> im Überblick und gibt<br />
H<strong>in</strong>weise dazu, welche Radverkehrsangebote grundsätzlich<br />
vorhanden s<strong>in</strong>d und wie diese zu nutzen s<strong>in</strong>d.<br />
Radwege und Radstreifen<br />
Eigenständige, mittels durchgezogener L<strong>in</strong>ie<br />
von der Fahr bahn abgetrennte Radstreifen<br />
oder baulich getrennte Rad wege müssen<br />
vom Radfahrer benutzt werden, das Rad -<br />
fahren auf der Fahrbahn ist dort nicht<br />
erlaubt. Das Halten und Parken von Kraft -<br />
fahrzeugen auf Radstreifen und Radwegen ist<br />
verboten. Radstreifen können rot markiert se<strong>in</strong>, müssen es<br />
aber nicht se<strong>in</strong>.<br />
Geme<strong>in</strong>same und getrennte Geh- und Radwege<br />
Die so beschilderten<br />
Wege müssen Rad -<br />
fahrer ebenfalls be -<br />
nutzen. Es ist jedoch<br />
besonders zu beachten,<br />
dass der Rad fahrer<br />
se<strong>in</strong>e Fahrge schw<strong>in</strong>digkeit<br />
– falls erforderlich – an den vorhandenen Fuß gängerverkehr<br />
anpassen muss.<br />
Schutzstreifen<br />
Durch e<strong>in</strong>e unterbrochene Leitl<strong>in</strong>ie am Fahrbahnrand wird<br />
e<strong>in</strong> Bereich für den Radverkehr markiert, der allerd<strong>in</strong>gs von<br />
Kraftfahrzeugen im Bedarfsfall überfahren werden darf<br />
sofern dadurch ke<strong>in</strong> Radfahrer bee<strong>in</strong>trächtigt wird. Aufgrund<br />
des allgeme<strong>in</strong> gültigen Rechtsfahrgebotes s<strong>in</strong>d Schutzstreifen<br />
benutzungspflichtig.<br />
Zusatzbeschilderung<br />
Grundsätzlich ist das <strong>Radfahren</strong> auf Bürgersteigen und <strong>in</strong><br />
Fußgängerzonen verboten. Als generelle Ausnahme müssen<br />
aber K<strong>in</strong>der bis acht Jahre die Gehwege benutzen, von acht<br />
bis zehn Jahren dürfen sie dies ebenfalls noch tun.<br />
Ansonsten ist das <strong>Radfahren</strong> auf Gehwegen nur bei entsprechender<br />
Beschilderung erlaubt. Radfahrer können dann entweder<br />
auf dem Gehweg mit angepasster Geschw<strong>in</strong>digkeit<br />
oder auf der Fahrbahn fahren.<br />
Sonstige Radverkehrsangebote<br />
E<strong>in</strong>bahnstraßen<br />
In E<strong>in</strong>bahnstraßen müssen sich<br />
auch die Radfahrer an die vorgeschriebene<br />
Fahrtrichtung halten,<br />
es sei denn, dass dies durch<br />
frei<br />
Beschilderung ausdrücklich er -<br />
laubt ist. Möglich ist dies nur bei ausreichenden Fahrbahn -<br />
breiten, niedrigen Geschw<strong>in</strong> dig keiten und ger<strong>in</strong>gen Verkehrs -<br />
mengen.<br />
Tempo-30-Zonen/Verkehrsberuhigte Bereiche<br />
Aufgrund der ger<strong>in</strong>gen Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit <strong>in</strong> Tempo-30-<br />
Zonen kann der Radfahrer dort grundsätzlich auf der Fahr -<br />
bahn ausreichend verkehrssicher mitfahren. Dies gilt auch für<br />
verkehrsberuhigte Bereiche. Zu beachten ist dabei aber, dass<br />
sich Radfahrer ebenso wie alle übrigen Verkehrsteilnehmer<br />
an die Schrittgeschw<strong>in</strong>digkeit halten muss.<br />
Für Fragen und Anregungen rund um den Radverkehr<br />
sowie für Lob und Kritik stehen bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Ludwigshafen</strong> am Rhe<strong>in</strong> der Bereich Tiefbau (Telefon<br />
0621/504-6629) und die Abteilung Verkehrsplanung<br />
(Telefon 0621/504-3131) zur Verfügung. E<strong>in</strong>e Alternative<br />
ist auch die zentrale E-Mail-Adresse der Stadtverwaltung<br />
(<strong>in</strong>fo@ludwigshafen.de).<br />
Impressum<br />
Herausgeber<strong>in</strong>: Stadtverwaltung <strong>Ludwigshafen</strong> am Rhe<strong>in</strong><br />
Stadtplanung<br />
März 2011<br />
<strong>Radfahren</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Ludwigshafen</strong> am Rhe<strong>in</strong><br />
Umweltschonend und<br />
verkehrssicher unterwegs
Radverkehr <strong>in</strong><br />
<strong>Ludwigshafen</strong> am Rhe<strong>in</strong><br />
Hauptrouten<br />
Nebenrouten<br />
Stadtplanung Stand: März 2011<br />
Getrennter Geh- und Radweg<br />
Schutzstreifen<br />
Gehweg, Radverkehr frei<br />
Radstreifen Für den Radverkehr <strong>in</strong> Gegenrichtung<br />
geöffnete E<strong>in</strong>bahnstraße