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Radfahren in Ludwighafen (pdf, 2.1 MB) - Ludwigshafen

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Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen<br />

beträgt derzeit etwa 15 Prozent. Dies bedeutet, dass etwa<br />

jeder siebte Weg e<strong>in</strong>es <strong>Ludwigshafen</strong>er Bürgers mit dem Fahr -<br />

rad zurückgelegt wird. Dieser Radverkehrsanteil könnte aber<br />

noch höher liegen.<br />

Denn 50 Prozent aller Autofahrten f<strong>in</strong>den auf kurzen Strecken<br />

unter sechs Kilometer statt. Viele dieser Wege könnten auch<br />

prima mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden.<br />

<strong>Radfahren</strong> ist dabei nicht nur gesund, sondern auch stadtverträglich<br />

und umweltschonend. Denn jeder mit dem Rad statt<br />

mit dem Auto zurückgelegte Kilometer spart im Schnitt 140<br />

Gramm CO2. Das vorliegende Informationsblatt zeigt das vorhandene Rad -<br />

routenangebot der Stadt <strong>Ludwigshafen</strong> im Überblick und gibt<br />

H<strong>in</strong>weise dazu, welche Radverkehrsangebote grundsätzlich<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d und wie diese zu nutzen s<strong>in</strong>d.<br />

Radwege und Radstreifen<br />

Eigenständige, mittels durchgezogener L<strong>in</strong>ie<br />

von der Fahr bahn abgetrennte Radstreifen<br />

oder baulich getrennte Rad wege müssen<br />

vom Radfahrer benutzt werden, das Rad -<br />

fahren auf der Fahrbahn ist dort nicht<br />

erlaubt. Das Halten und Parken von Kraft -<br />

fahrzeugen auf Radstreifen und Radwegen ist<br />

verboten. Radstreifen können rot markiert se<strong>in</strong>, müssen es<br />

aber nicht se<strong>in</strong>.<br />

Geme<strong>in</strong>same und getrennte Geh- und Radwege<br />

Die so beschilderten<br />

Wege müssen Rad -<br />

fahrer ebenfalls be -<br />

nutzen. Es ist jedoch<br />

besonders zu beachten,<br />

dass der Rad fahrer<br />

se<strong>in</strong>e Fahrge schw<strong>in</strong>digkeit<br />

– falls erforderlich – an den vorhandenen Fuß gängerverkehr<br />

anpassen muss.<br />

Schutzstreifen<br />

Durch e<strong>in</strong>e unterbrochene Leitl<strong>in</strong>ie am Fahrbahnrand wird<br />

e<strong>in</strong> Bereich für den Radverkehr markiert, der allerd<strong>in</strong>gs von<br />

Kraftfahrzeugen im Bedarfsfall überfahren werden darf<br />

sofern dadurch ke<strong>in</strong> Radfahrer bee<strong>in</strong>trächtigt wird. Aufgrund<br />

des allgeme<strong>in</strong> gültigen Rechtsfahrgebotes s<strong>in</strong>d Schutzstreifen<br />

benutzungspflichtig.<br />

Zusatzbeschilderung<br />

Grundsätzlich ist das <strong>Radfahren</strong> auf Bürgersteigen und <strong>in</strong><br />

Fußgängerzonen verboten. Als generelle Ausnahme müssen<br />

aber K<strong>in</strong>der bis acht Jahre die Gehwege benutzen, von acht<br />

bis zehn Jahren dürfen sie dies ebenfalls noch tun.<br />

Ansonsten ist das <strong>Radfahren</strong> auf Gehwegen nur bei entsprechender<br />

Beschilderung erlaubt. Radfahrer können dann entweder<br />

auf dem Gehweg mit angepasster Geschw<strong>in</strong>digkeit<br />

oder auf der Fahrbahn fahren.<br />

Sonstige Radverkehrsangebote<br />

E<strong>in</strong>bahnstraßen<br />

In E<strong>in</strong>bahnstraßen müssen sich<br />

auch die Radfahrer an die vorgeschriebene<br />

Fahrtrichtung halten,<br />

es sei denn, dass dies durch<br />

frei<br />

Beschilderung ausdrücklich er -<br />

laubt ist. Möglich ist dies nur bei ausreichenden Fahrbahn -<br />

breiten, niedrigen Geschw<strong>in</strong> dig keiten und ger<strong>in</strong>gen Verkehrs -<br />

mengen.<br />

Tempo-30-Zonen/Verkehrsberuhigte Bereiche<br />

Aufgrund der ger<strong>in</strong>gen Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit <strong>in</strong> Tempo-30-<br />

Zonen kann der Radfahrer dort grundsätzlich auf der Fahr -<br />

bahn ausreichend verkehrssicher mitfahren. Dies gilt auch für<br />

verkehrsberuhigte Bereiche. Zu beachten ist dabei aber, dass<br />

sich Radfahrer ebenso wie alle übrigen Verkehrsteilnehmer<br />

an die Schrittgeschw<strong>in</strong>digkeit halten muss.<br />

Für Fragen und Anregungen rund um den Radverkehr<br />

sowie für Lob und Kritik stehen bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Ludwigshafen</strong> am Rhe<strong>in</strong> der Bereich Tiefbau (Telefon<br />

0621/504-6629) und die Abteilung Verkehrsplanung<br />

(Telefon 0621/504-3131) zur Verfügung. E<strong>in</strong>e Alternative<br />

ist auch die zentrale E-Mail-Adresse der Stadtverwaltung<br />

(<strong>in</strong>fo@ludwigshafen.de).<br />

Impressum<br />

Herausgeber<strong>in</strong>: Stadtverwaltung <strong>Ludwigshafen</strong> am Rhe<strong>in</strong><br />

Stadtplanung<br />

März 2011<br />

<strong>Radfahren</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Ludwigshafen</strong> am Rhe<strong>in</strong><br />

Umweltschonend und<br />

verkehrssicher unterwegs


Radverkehr <strong>in</strong><br />

<strong>Ludwigshafen</strong> am Rhe<strong>in</strong><br />

Hauptrouten<br />

Nebenrouten<br />

Stadtplanung Stand: März 2011<br />

Getrennter Geh- und Radweg<br />

Schutzstreifen<br />

Gehweg, Radverkehr frei<br />

Radstreifen Für den Radverkehr <strong>in</strong> Gegenrichtung<br />

geöffnete E<strong>in</strong>bahnstraße

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