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Schwerer Brocken - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

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Franz Pfluegl - Fotolia.com<br />

Folgende Impfungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarungen:<br />

• Schutzimpfungen, für die Dritte aufgrund gesetzlicher Vorschriften Kostenträger sind (zum Beispiel<br />

Arbeitgeber, wenn wegen beruflich bedingter Gefährdung geimpft wird; auch im Ehrenamt)<br />

• Schutzimpfungen, die ausschließlich aus Anlass von Auslandsreisen durchgeführt werden.<br />

Ausnahme: Ergänzungsvereinbarungen folgender Krankenkassen: TK, GEK, ktp BKK, Dräger<br />

+ Hanse BKK (siehe Seite 19)<br />

• Schutzimpfungen gegen Tetanus und Tollwut im Verletzungsfall, soweit es die Applikationen in unmittelbarem<br />

zeitlichen Zusammenhang mit der Verletzung beziehungsweise Exposition betrifft, zählen<br />

zu den kurativen Leistungen und sind daher nicht nach der Impfvereinbarung abrechenbar.<br />

Wichtig:<br />

• Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Impfung mit Mehrfachimpfstoffen Gebrauch<br />

(soweit keine Kontraindikation).<br />

• Die Versicherten müssen ihren Anspruch durch Vorlage der Krankenversichertenkarte<br />

nachweisen.<br />

• Impfstoffe sind nicht budgetiert. Wenn das Rezeptblatt korrekt ausgefüllt ist, belasten die<br />

Impfstoffe nicht das Arzneimittelbudget und auch nicht die arztindividuelle Arzneimittel-<br />

Richtgröße.<br />

KVH-Journal 6/08 A u S d e r pr A x i S f ü r d i e pr A x i S<br />

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