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AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

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Gemeinderat Andreas Süß ist von der Bauüberwachung<br />

des Landratsamtes enttäuscht, da er schon erlebt<br />

hat, dass bei einer Erhöhung des Kniestockes eines<br />

Gebäudes um 20 cm das Landratsamt sofort eingeschritten<br />

ist.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Erteilung der gemeindlichen Einvernahme wird zu<br />

dem eingereichten Tekturplan nicht erteilt. Die ursprüngliche<br />

Zustimmung zu der Ackerauffüllung erfolgte,<br />

damit die feuchten Stellen in dem großen Acker<br />

beseitigt werden, damit die Ackerfläche mit großen<br />

Geräten wirtschaftlich bearbeitet werden kann.<br />

Die nun beantragte Auffüllung im südlichen Teilbereich<br />

des Ackers entspricht eher der Schaffung einer<br />

Erddeponie. Die dadurch bedingte Änderung der<br />

Ackerlandschaft fügt sich aus städtebaulicher Sicht<br />

nicht in die Landschaft ein.<br />

Ein weiteres Problem bei der Genehmigung von solch<br />

massiven Erdauffüllungen ergibt sich durch die umfangreiche<br />

und massive Anfahrt des Erdmaterials mit<br />

schweren Lkw's. Für eine solche Beanspruchung sind<br />

die vorhandenen gemeindlichen Flurbereinigungswege<br />

nicht ausreichend und werden nachhaltig in Mitleidenschaft<br />

gezogen.<br />

Die bisher genehmigte Auffüllhöhe wurde bereits<br />

überschritten. Einer weiteren Geländeauffüllung wird<br />

nicht zugestimmt.<br />

Zu einer Geländeauffüllung bzw. -angleichung nach<br />

Nordwesten zu der bisherigen Auffüllfläche stellt der<br />

Bau- und Umweltausschuss seine Zustimmung in<br />

Aussicht. Jedoch nur unter der Bedingung, dass kein<br />

weiteres Erdreich mehr angeliefert wird und das entsprechende<br />

Erdmaterial der überhöhten Anfüllung<br />

verwendet wird. Dabei muss der angeschüttete Bereich<br />

nach Abschluss mit Humus bedeckt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgende formlose<br />

Bauanfrage zur Beratung vor:<br />

− Errichtung eines Einfamilienhauses, Teilfläche<br />

Flur-Nr. 927/1 Gemarkung Hammerbach, Nähe<br />

Brunnleite<br />

Geplant ist auf dem Grundstück Flur-Nr. 927/1 in zweiter<br />

Reihe eine weitere Bebauung mit einem Wohnhaus<br />

und Garage. Die Zufahrt soll im Süden erfolgen.<br />

Nach Gespräch mit der Verwaltung könnten zusätzliche<br />

Hausanschlüsse für Wasser und Kanal hergestellt<br />

werden. Mit der Gemeinde kann bei Bedarf jederzeit<br />

eine entsprechende Kostenvereinbarung abgeschlossen<br />

werden.<br />

Der zur Bebauung vorgesehene Grundstücksteil<br />

schließt zwar im Osten an die vorhandene Bebauung<br />

an, allerdings liegt die Fläche nach den Darstellungen<br />

des aktuellen Flächennutzungsplanes zum Großteil im<br />

Außenbereich.<br />

Die Verwaltung verweist darauf, dass der Antragsteller<br />

bereits mit Schreiben vom 01.03.2011 die Änderung<br />

des bestehenden Flächennutzungsplanes beantragt<br />

hat. Dazu hatte die Verwaltung mit Schreiben vom<br />

14.07.2011 mitgeteilt, dass aufgrund der vorliegenden<br />

Grundstückssituation in diesem Fall die Durchführung<br />

eines einzelnen Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

unverhältnismäßig erscheint. Der<br />

entsprechende Antrag wird zurückgestellt bis zur<br />

nächsten Änderung bzw. Gesamtüberarbeitung des<br />

Flächennutzungsplanes.<br />

Gemeinderat Andreas Süß stimmt dem Vorhaben zu.<br />

Bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

sollte dieser Bereich mit aufgenommen werden.<br />

Auch Gemeinderat Klaus Albrecht spricht sich für eine<br />

Zustimmung aus.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Erteilung der gemeindlichen Einvernahme wird in<br />

Aussicht gestellt. An den Gemeinderat ergeht der<br />

Empfehlungsbeschluss bei der nächsten Gesamtüberarbeitung<br />

des Flächennutzungsplanes den entsprechenden<br />

Flächenumgriff mit als bebaubare Fläche<br />

darzustellen.<br />

Zur Planungssicherheit wird empfohlen einen formellen<br />

Antrag auf Vorbescheid einzureichen. Die Behandlung<br />

durch den Markt Weisendorf erfolgt nur im Rahmen<br />

der erschließungsrechtlichen Zulässigkeit des<br />

Vorhabens. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer<br />

Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde<br />

(Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt) entsteht dadurch<br />

nicht.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgendes Bauvorhaben<br />

vor:<br />

− Markt Weisendorf, Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf<br />

Errichtung eines Kinderspielplatzes (in Neuenbürg),<br />

Flur-Nr. 914 Gemarkung Großenseebach,<br />

Nähe Mühlenweg<br />

Auf dem Grundstück Flur-Nr. 914 soll in Neuenbürg<br />

ein Kinderspielplatz gebaut werden. Dazu liegt allen<br />

Gemeinderäten ein Lageplan M 1:1000 vor.<br />

Für den Bau des Kinderspielplatzes muss ein formeller<br />

Bauantrag erstellt werden und dem Landratsamt<br />

zur Erteilung einer Baugenehmigung vorgelegt werden.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart erläutert das Angebot<br />

vom Architekturbüro Ellinger.<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 16 18.04.2012 ________________________________________________________________________ 5

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