AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.
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Gemeinderat Andreas Süß ist von der Bauüberwachung<br />
des Landratsamtes enttäuscht, da er schon erlebt<br />
hat, dass bei einer Erhöhung des Kniestockes eines<br />
Gebäudes um 20 cm das Landratsamt sofort eingeschritten<br />
ist.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Erteilung der gemeindlichen Einvernahme wird zu<br />
dem eingereichten Tekturplan nicht erteilt. Die ursprüngliche<br />
Zustimmung zu der Ackerauffüllung erfolgte,<br />
damit die feuchten Stellen in dem großen Acker<br />
beseitigt werden, damit die Ackerfläche mit großen<br />
Geräten wirtschaftlich bearbeitet werden kann.<br />
Die nun beantragte Auffüllung im südlichen Teilbereich<br />
des Ackers entspricht eher der Schaffung einer<br />
Erddeponie. Die dadurch bedingte Änderung der<br />
Ackerlandschaft fügt sich aus städtebaulicher Sicht<br />
nicht in die Landschaft ein.<br />
Ein weiteres Problem bei der Genehmigung von solch<br />
massiven Erdauffüllungen ergibt sich durch die umfangreiche<br />
und massive Anfahrt des Erdmaterials mit<br />
schweren Lkw's. Für eine solche Beanspruchung sind<br />
die vorhandenen gemeindlichen Flurbereinigungswege<br />
nicht ausreichend und werden nachhaltig in Mitleidenschaft<br />
gezogen.<br />
Die bisher genehmigte Auffüllhöhe wurde bereits<br />
überschritten. Einer weiteren Geländeauffüllung wird<br />
nicht zugestimmt.<br />
Zu einer Geländeauffüllung bzw. -angleichung nach<br />
Nordwesten zu der bisherigen Auffüllfläche stellt der<br />
Bau- und Umweltausschuss seine Zustimmung in<br />
Aussicht. Jedoch nur unter der Bedingung, dass kein<br />
weiteres Erdreich mehr angeliefert wird und das entsprechende<br />
Erdmaterial der überhöhten Anfüllung<br />
verwendet wird. Dabei muss der angeschüttete Bereich<br />
nach Abschluss mit Humus bedeckt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgende formlose<br />
Bauanfrage zur Beratung vor:<br />
− Errichtung eines Einfamilienhauses, Teilfläche<br />
Flur-Nr. 927/1 Gemarkung Hammerbach, Nähe<br />
Brunnleite<br />
Geplant ist auf dem Grundstück Flur-Nr. 927/1 in zweiter<br />
Reihe eine weitere Bebauung mit einem Wohnhaus<br />
und Garage. Die Zufahrt soll im Süden erfolgen.<br />
Nach Gespräch mit der Verwaltung könnten zusätzliche<br />
Hausanschlüsse für Wasser und Kanal hergestellt<br />
werden. Mit der Gemeinde kann bei Bedarf jederzeit<br />
eine entsprechende Kostenvereinbarung abgeschlossen<br />
werden.<br />
Der zur Bebauung vorgesehene Grundstücksteil<br />
schließt zwar im Osten an die vorhandene Bebauung<br />
an, allerdings liegt die Fläche nach den Darstellungen<br />
des aktuellen Flächennutzungsplanes zum Großteil im<br />
Außenbereich.<br />
Die Verwaltung verweist darauf, dass der Antragsteller<br />
bereits mit Schreiben vom 01.03.2011 die Änderung<br />
des bestehenden Flächennutzungsplanes beantragt<br />
hat. Dazu hatte die Verwaltung mit Schreiben vom<br />
14.07.2011 mitgeteilt, dass aufgrund der vorliegenden<br />
Grundstückssituation in diesem Fall die Durchführung<br />
eines einzelnen Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
unverhältnismäßig erscheint. Der<br />
entsprechende Antrag wird zurückgestellt bis zur<br />
nächsten Änderung bzw. Gesamtüberarbeitung des<br />
Flächennutzungsplanes.<br />
Gemeinderat Andreas Süß stimmt dem Vorhaben zu.<br />
Bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
sollte dieser Bereich mit aufgenommen werden.<br />
Auch Gemeinderat Klaus Albrecht spricht sich für eine<br />
Zustimmung aus.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Erteilung der gemeindlichen Einvernahme wird in<br />
Aussicht gestellt. An den Gemeinderat ergeht der<br />
Empfehlungsbeschluss bei der nächsten Gesamtüberarbeitung<br />
des Flächennutzungsplanes den entsprechenden<br />
Flächenumgriff mit als bebaubare Fläche<br />
darzustellen.<br />
Zur Planungssicherheit wird empfohlen einen formellen<br />
Antrag auf Vorbescheid einzureichen. Die Behandlung<br />
durch den Markt Weisendorf erfolgt nur im Rahmen<br />
der erschließungsrechtlichen Zulässigkeit des<br />
Vorhabens. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer<br />
Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde<br />
(Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt) entsteht dadurch<br />
nicht.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgendes Bauvorhaben<br />
vor:<br />
− Markt Weisendorf, Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf<br />
Errichtung eines Kinderspielplatzes (in Neuenbürg),<br />
Flur-Nr. 914 Gemarkung Großenseebach,<br />
Nähe Mühlenweg<br />
Auf dem Grundstück Flur-Nr. 914 soll in Neuenbürg<br />
ein Kinderspielplatz gebaut werden. Dazu liegt allen<br />
Gemeinderäten ein Lageplan M 1:1000 vor.<br />
Für den Bau des Kinderspielplatzes muss ein formeller<br />
Bauantrag erstellt werden und dem Landratsamt<br />
zur Erteilung einer Baugenehmigung vorgelegt werden.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart erläutert das Angebot<br />
vom Architekturbüro Ellinger.<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 16 18.04.2012 ________________________________________________________________________ 5