Ihre Innung informiert - karosserie-ooe.at
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8. Ventilschäden bei Kleinlastern<br />
Transporter unter Druck ein Bericht von<br />
www.autobild.de<br />
Neue Gefahrenquelle bei den rasenden Kisten:<br />
Laut Experten halten die gängigen Gummi-Reifenventile<br />
die Belastung nicht aus.<br />
Bericht und Bilder unter:<br />
http://www.autobild.de/artikel/<br />
ventilschaeden-bei-kleinlastern_56619.html<br />
9. Maut<br />
fahrleistungsabhängige Maut<br />
Wir weisen darauf hin, dass seit 1. Mai 2008<br />
folgende Änderungen hinsichtlich der fahrleistungsabhängigen<br />
Maut für alle Kfz über<br />
3,5 t hzG in Kraft getreten sind:<br />
Inform<strong>at</strong>ionspflicht der Arbeitgeber über den<br />
ordnungsgemäßen Eins<strong>at</strong>z des Gerätes zur<br />
elektronischen Entrichtung der Maut (Go-Box)<br />
Im Zuge der letzten Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes<br />
2002 (BStMG) wurde in<br />
§ 8 Abs 4 die Bestimmung eingefügt, wonach<br />
Arbeitgeber die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer<br />
und arbeitnehmerähnliche Personen,<br />
sofern sie diese zu Fahrten auf Mautstrecken<br />
veranlassen, über den ordnungsgemäßen<br />
Eins<strong>at</strong>z des Gerätes zur elektronischen Entrichtung<br />
der Maut (Go-Box) zu informieren<br />
haben. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Verwaltungsübertretung<br />
dar und ist mit Geldstrafe<br />
bis zu 3.000 Euro zu bestrafen. Die Bestimmung<br />
ist seit 1. Mai 2008 in Kraft.<br />
Im Zuge der Begutachtung konnte erwartungsgemäß<br />
keine gänzliche Streichung dieser<br />
Bestimmung erreicht werden. Die Verpflichtung<br />
der Arbeitgeber besteht jedoch lediglich<br />
zur Inform<strong>at</strong>ion, nicht zur Unterweisung oder<br />
Schulung (wie etwa beim digitalen Kontrollgerät).<br />
Zudem konnten wir die Streichung der<br />
vorgesehenen Mindeststrafe und eine deutliche<br />
Senkung des Strafrahmens durchsetzen.<br />
BMVIT und ASFINAG haben überdies zugesagt,<br />
den Arbeitgebern die Inform<strong>at</strong>ionspflicht<br />
durch Erstellung eines Inform<strong>at</strong>ionsbl<strong>at</strong>tes zur<br />
Weitergabe an die Fahrer zu erleichtern. Dieses<br />
ist derzeit in 9 Sprachen sowohl auf der<br />
GO-Maut-Homepage als auch auf der ASFI-<br />
NAG-Homepage, veröffentlicht:<br />
http://www.go-maut.<strong>at</strong>/go/Article.asp?<br />
ID=23831<br />
http://www.asfinag.<strong>at</strong>/index.php?<br />
idtopic=951<br />
"Valorisierung" der Tarife für die fahrleistungsabhängige<br />
Maut zur Abgeltung der Teuerung<br />
In Umsetzung des Regierungsprogramms sieht<br />
§ 9 Abs 9 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002<br />
(BStMG) zur Abgeltung der Infl<strong>at</strong>ion ab dem<br />
Jahr 2008 die jährliche Verpflichtung zur Anpassung<br />
der Tarife für die fahrleistungsabhängige<br />
Maut vor. Die Anhebung der Tarife erfolgt<br />
auf Grundlage von Änderungen des von<br />
der Bundesanstalt St<strong>at</strong>istik Österreich verlautbarten<br />
Harmonisierten Verbraucherpreisindex.<br />
Die Mauttarifverordnung 2008 sieht<br />
eine Anhebung des Grundkilometertarifs, der<br />
Mautabschnittstarife („Sondermauttarife“)<br />
und des Nachttarifs auf der A 13 Brenner Autobahn<br />
auf Basis einer Verbraucherpreisindexänderung<br />
von 2,2 % vor.<br />
Neuer Grundkilometertarif ab 1. Mai 2008 für<br />
Kfz mit 2 Achsen: 15,8 Cent (ohne USt).<br />
Die Kilometertarife für die K<strong>at</strong>egorien 3 (3<br />
Achsen) und 4 (4 und mehr Achsen) ergeben<br />
sich aus der in § 9 Abs 2 BStMG festgelegten<br />
Tarifspreizung und betragen demnach 22,12<br />
Cent für K<strong>at</strong>egorie 3 und 33,18 Cent für K<strong>at</strong>egorie<br />
4 (jeweils ohne USt).<br />
10. Mitarbeiterurkunden<br />
Info 110-2/2008 Seite 4 http://www.kfz-betriebe.com<br />
Die WKO Oberösterreich<br />
stellt Ihnen kostenlos Mitarbeiterurkunden<br />
für 10, 15,<br />
20, 25, 30, 35, 40, 45 oder<br />
50jährige Betriebszugehörigkeit<br />
zur Verfügung.<br />
So wird´s gemacht:<br />
Wie: Bestellen Sie <strong>Ihre</strong> Urkunde(n)<br />
mittels Wertkarte unter:<br />
www.wko.<strong>at</strong>/<strong>ooe</strong>/mitarbeiterehrung oder<br />
senden Sie uns eine Liste der zu ehrenden<br />
Mitarbeiter (Angaben wie auf Wertkarte).<br />
Wann: Reichen Sie bitte <strong>Ihre</strong> Bestellung spätestens<br />
zwei Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin<br />
ein.