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Ihre Innung informiert - karosserie-ooe.at

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8. Ventilschäden bei Kleinlastern<br />

Transporter unter Druck ein Bericht von<br />

www.autobild.de<br />

Neue Gefahrenquelle bei den rasenden Kisten:<br />

Laut Experten halten die gängigen Gummi-Reifenventile<br />

die Belastung nicht aus.<br />

Bericht und Bilder unter:<br />

http://www.autobild.de/artikel/<br />

ventilschaeden-bei-kleinlastern_56619.html<br />

9. Maut<br />

fahrleistungsabhängige Maut<br />

Wir weisen darauf hin, dass seit 1. Mai 2008<br />

folgende Änderungen hinsichtlich der fahrleistungsabhängigen<br />

Maut für alle Kfz über<br />

3,5 t hzG in Kraft getreten sind:<br />

Inform<strong>at</strong>ionspflicht der Arbeitgeber über den<br />

ordnungsgemäßen Eins<strong>at</strong>z des Gerätes zur<br />

elektronischen Entrichtung der Maut (Go-Box)<br />

Im Zuge der letzten Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes<br />

2002 (BStMG) wurde in<br />

§ 8 Abs 4 die Bestimmung eingefügt, wonach<br />

Arbeitgeber die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer<br />

und arbeitnehmerähnliche Personen,<br />

sofern sie diese zu Fahrten auf Mautstrecken<br />

veranlassen, über den ordnungsgemäßen<br />

Eins<strong>at</strong>z des Gerätes zur elektronischen Entrichtung<br />

der Maut (Go-Box) zu informieren<br />

haben. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Verwaltungsübertretung<br />

dar und ist mit Geldstrafe<br />

bis zu 3.000 Euro zu bestrafen. Die Bestimmung<br />

ist seit 1. Mai 2008 in Kraft.<br />

Im Zuge der Begutachtung konnte erwartungsgemäß<br />

keine gänzliche Streichung dieser<br />

Bestimmung erreicht werden. Die Verpflichtung<br />

der Arbeitgeber besteht jedoch lediglich<br />

zur Inform<strong>at</strong>ion, nicht zur Unterweisung oder<br />

Schulung (wie etwa beim digitalen Kontrollgerät).<br />

Zudem konnten wir die Streichung der<br />

vorgesehenen Mindeststrafe und eine deutliche<br />

Senkung des Strafrahmens durchsetzen.<br />

BMVIT und ASFINAG haben überdies zugesagt,<br />

den Arbeitgebern die Inform<strong>at</strong>ionspflicht<br />

durch Erstellung eines Inform<strong>at</strong>ionsbl<strong>at</strong>tes zur<br />

Weitergabe an die Fahrer zu erleichtern. Dieses<br />

ist derzeit in 9 Sprachen sowohl auf der<br />

GO-Maut-Homepage als auch auf der ASFI-<br />

NAG-Homepage, veröffentlicht:<br />

http://www.go-maut.<strong>at</strong>/go/Article.asp?<br />

ID=23831<br />

http://www.asfinag.<strong>at</strong>/index.php?<br />

idtopic=951<br />

"Valorisierung" der Tarife für die fahrleistungsabhängige<br />

Maut zur Abgeltung der Teuerung<br />

In Umsetzung des Regierungsprogramms sieht<br />

§ 9 Abs 9 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002<br />

(BStMG) zur Abgeltung der Infl<strong>at</strong>ion ab dem<br />

Jahr 2008 die jährliche Verpflichtung zur Anpassung<br />

der Tarife für die fahrleistungsabhängige<br />

Maut vor. Die Anhebung der Tarife erfolgt<br />

auf Grundlage von Änderungen des von<br />

der Bundesanstalt St<strong>at</strong>istik Österreich verlautbarten<br />

Harmonisierten Verbraucherpreisindex.<br />

Die Mauttarifverordnung 2008 sieht<br />

eine Anhebung des Grundkilometertarifs, der<br />

Mautabschnittstarife („Sondermauttarife“)<br />

und des Nachttarifs auf der A 13 Brenner Autobahn<br />

auf Basis einer Verbraucherpreisindexänderung<br />

von 2,2 % vor.<br />

Neuer Grundkilometertarif ab 1. Mai 2008 für<br />

Kfz mit 2 Achsen: 15,8 Cent (ohne USt).<br />

Die Kilometertarife für die K<strong>at</strong>egorien 3 (3<br />

Achsen) und 4 (4 und mehr Achsen) ergeben<br />

sich aus der in § 9 Abs 2 BStMG festgelegten<br />

Tarifspreizung und betragen demnach 22,12<br />

Cent für K<strong>at</strong>egorie 3 und 33,18 Cent für K<strong>at</strong>egorie<br />

4 (jeweils ohne USt).<br />

10. Mitarbeiterurkunden<br />

Info 110-2/2008 Seite 4 http://www.kfz-betriebe.com<br />

Die WKO Oberösterreich<br />

stellt Ihnen kostenlos Mitarbeiterurkunden<br />

für 10, 15,<br />

20, 25, 30, 35, 40, 45 oder<br />

50jährige Betriebszugehörigkeit<br />

zur Verfügung.<br />

So wird´s gemacht:<br />

Wie: Bestellen Sie <strong>Ihre</strong> Urkunde(n)<br />

mittels Wertkarte unter:<br />

www.wko.<strong>at</strong>/<strong>ooe</strong>/mitarbeiterehrung oder<br />

senden Sie uns eine Liste der zu ehrenden<br />

Mitarbeiter (Angaben wie auf Wertkarte).<br />

Wann: Reichen Sie bitte <strong>Ihre</strong> Bestellung spätestens<br />

zwei Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin<br />

ein.

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