Niederschrift
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Gemeindeamt der Marktgemeinde Seeboden<br />
G e m e i n d e r a t<br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
der Sitzung Nr. 01/2005 des Gemeinderates der Marktgemeinde Seeboden<br />
Seite 1<br />
Sitzung Nr. 01/2005<br />
16. 03. 2005<br />
Datum: Mittwoch, 16. März 2005<br />
Dauer: 18.00 bis 19.30 Uhr<br />
Ort: Kulturhaus Seeboden – Leseraum<br />
Anwesende: Bgm. Ing. Eder – Vorsitzender<br />
1. Vzbgm. Horst Zwischenberger<br />
GV Josef Pucher<br />
GV Hans Lagger<br />
GV Bernhard Gritzner<br />
GV Herwig Liensberger<br />
GR Ino Bodner<br />
GR Karl Egarter<br />
GR Walter Egarter<br />
GR Josef Egger<br />
GR Bertram Faller<br />
GR Sepp Faschauner<br />
GR Mag. Hannes Gabriel<br />
GR Winfried Gandler<br />
GR Alois Lax<br />
GRin Margret Rechner<br />
GRin Gabriele Robinig<br />
GR Engelbert Seebacher<br />
GR Christian Tribelnig<br />
GR Christian Troger<br />
GRin Doris Unterlerchner<br />
GR Hans Unterlerchner<br />
GR Herwig Wandling<br />
Ersatzmitglied: GR Ing. Franz Koch - Ersatzmitglied für GR Ing. Kurt Ertl<br />
GR Josef Obweger - Ersatzmitglied für 2. Vzbgm.<br />
Wolfgang Klinar<br />
GR Thomas Schäfauer - Ersatzmitglied für GR Hermann Rohrer<br />
Entschuldigt: GR Ing. Kurt Ertl - Beruf<br />
2. Vzbgm. Wolfgang Klinar - Seminar<br />
GR Hermann Rohrer - Kuraufenthalt<br />
GR Michael Gruber - Ausland<br />
Schriftführer: Stefanie Birner<br />
AL Werner Klar<br />
Stimmenzähler: GR Ino Bodner<br />
GR Christian Troger
Die heutige Sitzung wurde mit Einladungsschreiben vom 08. 03. 2005 unter<br />
Bekanntgabe des Datums, des Beginns, des Ortes sowie nachfolgender Tagesordnung<br />
nachweislich einberufen. Die Zustellnachweise sind vorhanden.<br />
01) Eröffnung – Begrüßung – Beschlussfähigkeit<br />
02) <strong>Niederschrift</strong>-Fertiger - Bestellung<br />
03) <strong>Niederschrift</strong> – Genehmigung<br />
04) Tagesordnung – Genehmigung<br />
05) Änderung Gemeindevorstand - Angelobung der Mitglieder und<br />
Ersatzmitglieder<br />
06) ÖG-Lindenweg – Gfrerer – Zuschreibung – Öffentlichkeit – Widmung<br />
07) ÖG-Nelkenstraße – Santner – Zustimmung – Öffentlichkeit – Widmung<br />
08) ÖG-Treffling – Roßhalt – Schroffenegger – Zuschreibung – Öffentlichkeit –<br />
Widmung<br />
09) ÖG-Goldeckweg – Bart – Zuschreibung- Öffentlichkeit – Widmung<br />
10) ÖG-Seeblickweg – Süduferweg – Zu- und Abschreibung – Öffentlichkeit –<br />
Widmung und Auflassung<br />
11) ÖG-Nutzungsvertrag Marktgemeinde – Josef Steiner<br />
12) ÖG-Kras – Weißbacher –Zuschreibung - Öffentlichkeit – Widmung<br />
13) VO-TBP-LindenwegII/Gfrerer – Beschluss<br />
14) B-98 – Millstätter Straße – Seeboden-Ost – Erhaltung – Rad- und Gehweg –<br />
Straßenverwaltung – Vereinbarung<br />
15) B 98 – Millstätter Straße – Seeboden-West – Kreisverkehr Spar – Straßenver-<br />
waltung – Vereinbarung<br />
16) TC Treffling – Pachtvertrag - Verlängerung<br />
17) Grundstück Hübner - Schenkungsvertrag<br />
18) Edeka/Adeg aktiv – Wirtschaftsförderung<br />
19) StVO – Schulallee – Schutzweg<br />
20) Wohnstraße – Karlsdorf/Nord – Ansuchen<br />
21) Seepark West – Grundsatzbeschluss - Refinanzierung<br />
22) Seeboden Touristik - Jahresabschluss<br />
23 Kindergartenordnung - Änderung<br />
24) Maturaprojekt HAK Spittal – Verwendung Gemeindewappen<br />
25) Unterlerchner - Optionsvertrag – Fristverlängerung<br />
26) WVM – BA 26 – ABA Entflechtung Radenthein Ost - Haftungserklärung<br />
27) Ausschüsse – Änderung Mitglieder und Ersatzmitglieder<br />
Erweitert:<br />
28) Thomas Morgenstern - Empfang<br />
Die Tagesordnung wurde an der Amtstafel der Marktgemeinde Seeboden vom 08. 03.<br />
2005 bis 16. 03. 2005 öffentlich kund gemacht.<br />
In der Einladung wurde darauf hingewiesen, dass vor Eingang in die Tagesordnung eine<br />
Fragestunde abgehalten wird.<br />
Im Gemeindeamt sind keine Anfragen für die Fragestunde eingelangt.<br />
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VO-TBP-Seeufer – Termin<br />
Vor Eingang in die Tagesordnung weist der Bürgermeister darauf hin, dass der Entwurf<br />
des TBP-Seeufer am Mittwoch, dem 23. März um 18.00 Uhr, von DI Lagler dem<br />
Bauausschuss vorgestellt wird. Zu dieser Vorstellung sind alle Gemeinderatsmitglieder<br />
eingeladen.<br />
Tagesordnung<br />
01) Eröffnung – Begrüßung – Beschlussfähigkeit<br />
Der Vorsitzende eröffnet den offiziellen Teil der Sitzung, begrüßt die anwesenden<br />
Mitglieder des Gemeinderates und einige Bürger und stellt fest, dass der Gemeinderat<br />
beschlussfähig ist.<br />
02) <strong>Niederschrift</strong>-Fertiger - Bestellung<br />
Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />
Zu Fertigern der heutigen <strong>Niederschrift</strong> werden GRin Gabriele Robinig und GV Hans<br />
Lagger bestellt.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
04) Tagesordnung – Genehmigung<br />
Die Tagesordnung wird in der erstellten Fassung genehmigt und um den Top<br />
28) Ehrung – Thomas Morgenstern<br />
erweitert.<br />
Der Bürgermeister erklärt weiters, dass von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion und auch<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion schriftliche Anträge für Änderungen im<br />
Gemeindevorstand der Marktgemeinde Seeboden zu Beginn dieser Sitzung eingebracht<br />
wurden. Beide Anträge entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 67 und<br />
30 der K-AGO.<br />
Diese Anträge können lt. K-AGO erst im Anschluss an die Tagesordnungspunkte der<br />
heutigen öffentlichen Sitzung behandelt werden.<br />
Er stellt daher den Antrag, dass für die Behandlung dieser Anträge der<br />
Tagesordnungspunkt 05) wie folgt geändert und erweitert wird:<br />
05) Gemeindemandatare – Abberufung – Wahl – Angelobung – Nachbesetzung<br />
a) Abberufung eines Gemeindevorstandsmitgliedes lt. Antrag der SPÖ-Fraktion<br />
b) Neuwahl des 1. Vizebürgermeisters und der Vorstandsmitglieder lt. Antrag der<br />
Fraktionen<br />
Seite 3
c) Angelobung 1. Vizebürgermeister und Vorstands- und Ersatzmitglieder gem.<br />
§ 25 K-AGO<br />
d) Gemeinderat – Nachbesetzung<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
05) Gemeindemandatare – Abberufung – Wahl – Angelobung - Nachbesetzung<br />
a) Abberufung eines Gemeindevorstandsmitgliedes lt. Antrag der SPÖ-Fraktion<br />
Gemäß Schreiben, welches nach Beginn der Sitzung dem Bürgermeister übergeben<br />
wurde, beantragt die SPÖ-Fraktion die Abberufung des GV-Mitgliedes Hermann Rohrer.<br />
Der Bürgermeister führt aus, dass die Abberufung vom Gemeinderat in geheimer Wahl<br />
zu erfolgen hat.<br />
Die geheime Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:<br />
Gesamtstimmzettel: 27<br />
Ausgegebene Stimmzettel: 26<br />
Nicht ausgegeben: 1 (GR Michael Gruber – nicht anwesend)<br />
Abstimmung: 22 Stimmen sind für die Abberufung<br />
3 Stimmen - nicht für die Abberufung<br />
1 Stimme ohne Kennzeichnung (Stimmenthaltung ist gem. § 39 Abs. 2 als Ablehnung<br />
des Antrages zu werten.<br />
1 Stimme nicht anwesend.<br />
Der Bürgermeister stellt das Wahlergebnis fest.<br />
GV-Mitglied Hermann Rohrer ist als Gemeindevorstand auf Antrag der SPÖ-<br />
Gemeinderatsfraktion gem. § 67 Abs. 4 a K-AGO auf Grund des<br />
Abstimmungsergebnisses mit 22 : 4 Stimmen abgewählt.<br />
Da Gemeindevorstand Rohrer heute nicht anwesend ist, wird er gem. § 67 Abs. 5 K-<br />
AGO vom Bürgermeister über die Abwahl in Kenntnis gesetzt.<br />
b) Neuwahl des 1. Vizebürgermeisters und der Vorstandsmitglieder lt. Antrag der<br />
Fraktionen<br />
Die Wahl des 1. Vizebürgermeisters und der sonstigen Mitglieder (Ersatzmitglieder) des<br />
Gemeindevorstandes wird in der gem. § 35 K-AGO einberufenen Sitzung des<br />
Gemeinderates durchgeführt.<br />
Die Einberufung erfolgte ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des § 35 Abs. 2 K-<br />
AGO unter Bekanntgabe des Ortes, des Tages und der Stunde des Beginns und der<br />
Tagsatzung der Sitzung gegen Zustellnachweis. Die Zustellnachweise liegen vor.<br />
Der Gemeinderat ist gem. § 38 K-AGO beschlussfähig (zwei Drittel der Mitglieder des<br />
Gemeinderates).<br />
Anwesende:<br />
Bürgermeister: Ing. Egon Eder<br />
Vertreter des Bezirkshauptmannes: Dr. Bernhard Kulmitzer<br />
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Mitglieder des Gemeinderates lt. Seite 1<br />
Der Vorsitzende erklärt auf Grund der in der Sitzung eingebrachten Wahlvorschläge<br />
nachstehende Mitglieder des Gemeinderates als 1. Vizebürgermeister, sonstige<br />
Mitglieder des Gemeindevorstandes und Ersatzmitglieder lt. Vorschlag der Fraktionen<br />
für gewählt:<br />
1. Vizebürgermeister Horst Zwischenberger, FPÖ<br />
Sonstige Mitglieder des Gemeindevorstandes Herwig Liensberger, SPÖ<br />
Ersatzmitglied: Gabriele Robinig, SPÖ, von GV Herwig Liensberger<br />
Ersatzmitglied: Christian Tribelnig, ÖVP, von 2. Vzbgm. Wolfgang Klinar<br />
c) Angelobung 1. Vizebürgermeister und Vorstands- und Ersatzmitglieder gem.<br />
§ 25 K-AGO<br />
Der Bürgermeister begrüßt Dr. Bernhard Kulmitzer als Vertreter des Herrn<br />
Bezirkshauptmannes. Dr. Kulmitzer wird die neuen Gemeindevorstandsmitglieder<br />
angeloben.<br />
Der 1. Vizebürgermeister, die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes und die<br />
Ersatzmitglieder legen sodann vor dem Gemeinderat in die Hand des Vertreters des<br />
Bezirkshauptmannes das im § 21 Abs. 3 K-AGO vorgeschriebene Gelöbnis ab.<br />
Gelöbnis:<br />
„Ich gelobe der Verfassung, der Republik Österreich und dem Lande Kärnten Treue zu<br />
halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht<br />
unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheitspflicht<br />
zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern“.<br />
Über die Wahl wurde eine eigene <strong>Niederschrift</strong> angefertigt. Diese wird hierauf verlesen<br />
und vom Vorsitzenden und dem Vertreter des Bezirkshauptmannes, Dr. Bernhard<br />
Kulmitzer, unterfertigt.<br />
Nach der Angelobung verlässt Dr. Kulmitzer den Raum.<br />
Diese <strong>Niederschrift</strong> ist ein integrierender Bestandteil dieses Protokolls und Anlage 01)<br />
d) Gemeinderat – Nachbesetzung<br />
Aufgrund des Ausscheidens von Gemeinderätin Christine Moser wird auf Grund des<br />
Wahlvorschlages der ÖVP-Fraktion und des Beschlusses der Gemeindewahlbehörde<br />
GR Hans Unterlerchner als neues Gemeinderatsmitglied gewählt.<br />
06) ÖG-Lindenweg – Gfrerer – Zuschreibung – Öffentlichkeit – Widmung<br />
BAL Gorgasser mit Projektor: Im Zuge der Umwidmung der Grundstücke Harald Gfrerer,<br />
vulgo Guggenbichler, am Lindenweg und der Neuerschließung vom Norden her über<br />
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den Tangerner Bach, hat das Vermessungsbüro DI Klampferer die<br />
Vermessungsurkunde erstellt.<br />
Der Baureferent hat die Lage an Ort und Stelle geprüft. Für die zu errichtende Straße<br />
und die Brücke hat Gfrerer einen Bankgarantiebrief hinterlegt.<br />
Antrag Gemeindevorstand durch GV Pucher:<br />
Die Trennstücke gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des DI<br />
Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 3004A/05, vom 14. 02. 2005, das sind Teile für die<br />
Herstellung und Erweiterung des Lindenweges in Seeboden, werden kostenlos und<br />
lastenfrei dem öffentlichen Gut der Marktgemeinde Seeboden, EZ 1250, Grundbuch<br />
73212 Seeboden, zugeschrieben und als öffentliche Straße gewidmet.<br />
Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits abgeschlossen.<br />
Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibung nach dem § 15<br />
LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom<br />
01. 02. 2005 in der Natur festgelegt wurden.<br />
Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />
allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />
Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />
den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
07) ÖG-Nelkenstraße – Santner – Zustimmung – Öffentlichkeit – Widmung<br />
BAL Gorgasser mit Projektor: Barbara Santner, Trefflinger Straße 48, hat sich mit der<br />
privatrechtlichen Vereinbarung verpflichtet, die Nelkenstraße auf 5,0 m zu verbreitern.<br />
Das Büro DI Klampferer hat dazu die Vermessungsurkunde erstellt.<br />
Antrag Gemeindevorstand durch GV Pucher:<br />
Das Trennstück 1 gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des<br />
DI Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2924/04, das sind Teile für die Herstellung und<br />
Erweiterung der Nelkenstraße, wird kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut der<br />
Marktgemeinde Seeboden, EZ 1250, Grundbuch 73212 Seeboden, zugeschrieben und<br />
als öffentliche Straße gewidmet.<br />
Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits seit Jahren abgeschlossen.<br />
Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibung nach dem § 15<br />
LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom<br />
12. 08. 2004 in der Natur festgelegt wurden.<br />
Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />
allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />
Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />
den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />
Abstimmung. Antrag einstimmig angenommen<br />
Seite 6
08) ÖG-Treffling – Roßhalt – Schroffenegger – Zuschreibung – Öffentlichkeit –<br />
Widmung<br />
BAL Gorgasser mit Projektor: Im Zuge des Bauvorhabens Schroffenegger wurde<br />
festgestellt, dass das Südosteck des Grundstückes zum Teil bereits als Fahrbahn der<br />
Roßhalt-Straße benutzt wird. Schroffenegger stimmt zu, dass die Kurve - wie in der<br />
Natur - entschärft wird.<br />
DI Missioni hat die Vermessungsurkunde erstellt.<br />
Antrag Gemeindevorstand durch GV Pucher:<br />
Das Trennstück 6 gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vemessungsurkunde des DI<br />
Missioni, GZ : 7148/1/04, das sind Teile für die Herstellung und Erweiterung der<br />
Rosshalt-Straße in Treffling, wird kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut der<br />
Marktgemeinde Seeboden, EZ 500, Grundbuch 73215 Treffling, zugeschrieben und als<br />
öffentliche Straße gewidmet.<br />
Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits seit Jahren abgeschlossen.<br />
Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibung nach dem § 15<br />
LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung in der<br />
Natur festgelegt wurden.<br />
Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />
allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />
Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />
den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
09) ÖG-Goldeckweg – Bart – Zuschreibung- Öffentlichkeit – Widmung<br />
BAL Gorgasser mit Projektor: Der Gemeindevorstand hat am 28. 09. 2004 beschlossen,<br />
dass die Kreuzung Techendorfer Straße/Goldeckweg verbreitert wird, damit Busse von<br />
der Techendorfer Straße leichter in den Goldeckweg einbiegen können.<br />
Das Vermessungsbüro DI Klampferer hat nach dem Ausbau die Grenzen gemeinsam<br />
vermarkt.<br />
Antrag Gemeindevorstand durch GV Pucher:<br />
Das Trennstück 1 gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des<br />
DI Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2992/04, das sind Teile für die Herstellung und<br />
Erweiterung des Goldeckweges in Seeboden, werden kostenlos und lastenfrei dem<br />
öffentlichen Gut der Marktgemeinde Seeboden, EZ 1250, Grundbuch 73212 Seeboden,<br />
zugeschrieben und als öffentliche Straße gewidmet.<br />
Die baulichen Maßnahmen sind seit Dezember 2004 abgeschlossen.<br />
Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibung nach dem § 15<br />
LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom<br />
09. 12. 2004 in der Natur festgelegt wurden.<br />
Seite 7
Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />
allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />
Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />
den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
10) ÖG-Seeblickweg – Süduferweg – Zu- und Abschreibung – Öffentlichkeit –<br />
Widmung und Auflassung<br />
BAL Gorgasser mit Projektor: Nach dem Bau der Umfahrung Steiner wurden<br />
gemeinsam die Grenzen neu vermarkt. Das Vermessungsbüro DI Klampferer hat die<br />
Vermessungsurkunde erstellt.<br />
Antrag Gemeindevorstand durch Bgm. Ing. Eder:<br />
Die Trennstücke gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des DI<br />
Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2884/04, das sind Teile für die Herstellung, Umlegung<br />
und Erweiterung des Seeblickweges bzw. des Süduferweges in Seeboden, werden<br />
kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut der Marktgemeinde Seeboden, EZ 1250,<br />
Grundbuch 73212 Seeboden, zugeschrieben und als öffentliche Straße gewidmet, bzw.<br />
die Trennstücke als öffentliche Straße aufgelassen und an die Anrainergrundstücke<br />
abgeschrieben.<br />
Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits seit 2002 abgeschlossen.<br />
Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zu- und Abschreibung nach<br />
dem § 15 LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der<br />
Grenzverhandlung vom 13. 12. 2004 in der Natur festgelegt wurden.<br />
Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />
allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />
Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />
den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
11) ÖG-Nutzungsvertrag Marktgemeinde – Josef Steiner<br />
Die Gemeinderatsmitglieder lesen den von Notar Dr. Loy erstellten Nutzungsvertrag<br />
zwischen der Marktgemeinde Seeboden und Josef Steiner auf dem Projektor<br />
vollinhaltlich durch.<br />
1.<br />
Die Marktgemeinde Seeboden (öffentliches Gut) ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1250 Grundbuch 73212<br />
Seeboden, zu welcher unter anderem das Grundstück 1728/2 Weg gehört.<br />
Herr Josef Steiner ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 175 Grundbuch 73212 Seeboden, BG<br />
Spittal/Drau, mit dem darauf befindlichen Hotelgebäude Seehotel Steiner samt Nebengebäuden. In diesen Gebäuden<br />
führt Herr Josef Steiner einen Hotelbetrieb. Das Hotelareal wird durch den öffentlichen Süduferweg Grundstück<br />
1728/1 KG Seeboden getrennt. Der Geh- und Fahrverkehr auf diesem Süduferweg hat den Hotelbetrieb stark<br />
beeinträchtigt. Die Marktgemeinde hat im Jahr 2003 eine südlich des Hotelareals vorbeiführende neue<br />
Umfahrungsstraße errichtet. Diese Umfahrungsstraße ist bereits in Betrieb und zum öffentlichen Verkehr zugelassen,<br />
wodurch eine Verkehrsberuhigung im Hotelbereich des Süduferweges eingetreten ist. Die Marktgemeinde hat auf<br />
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Antrag des Herrn Josef Steiner in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.6.2004 beschlossen, den Verkehr am<br />
bisherigen öffentlichen Süduferweg im Hotelbereich durch bestimmte Maßnahmen einzuschränken und einen Teil des<br />
Weges dem Herrn Josef Steiner als Eigentümer des Hotelbetriebes Steiner zur Sondernutzung zu überlassen.<br />
Dieses Nutzungsrecht wird nunmehr in diesem Vertrag festgelegt.<br />
Im Hinblick auf die bestehende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (insbesondere Entscheidungen<br />
VWGH vom 18.9.1981, 81/02/0016, VfGH Vf SLG 7078/1973 und OGH 15.11.1950, SZ 23/331) ist die Einschränkung<br />
des Gemeingebrauches für Sondernutzungen zulässig, ebenso die Abgeltung durch eine Gebühr bzw.<br />
Gegenleistung.<br />
2.<br />
Die Marktgemeinde als Verwalterin des öffentlichen Gutes räumt Herrn Josef Steiner das Recht ein, den Teil des<br />
Süduferweges Grundstück 1728/1, der entlang des Hotelgebäudes Süduferweg 2 verläuft, mit der unten angeführten<br />
Ausnahme für seinen Hotel- bzw. Restaurantbetrieb zu nutzen. Der betroffene Wegteil ist in der diesem Vertrag<br />
beigehefteten Mappenkopie rot strichliert eingezeichnet.<br />
3.<br />
Ausgenommen vom Nutzungsrecht verbleibt ein durchgehender drei Meter breiter Grundstücksstreifen des vom<br />
Nutzungsrecht betroffenen Süduferweges. Herr Josef Steiner ist berechtigt, die genaue Lage dieses Grundstreifens<br />
innerhalb des Weggrundstückes so festzulegen, dass der künftig zugelassene Fußgängerverkehr gemäß Punkt 4.<br />
dieses Vertrages uneingeschränkt möglich ist. Herr Josef Steiner ist gleichzeitig verpflichtet, diesen drei Meter breiten<br />
Grundstreifen so zu markieren oder abzugrenzen, dass er für jedermann erkenntlich ist. Der freie Durchgang auf<br />
diesem Wegstreifen für die Öffentlichkeit darf von Herrn Josef Steiner nicht behindert werden, insbesondere nicht<br />
durch Aufstellen von Ankündigungs- oder Preistafeln, Blumentrögen oder ähnlichen Anlagen und durch das Abstellen<br />
von PKW.<br />
4.<br />
Die Marktgemeinde hat den Verkehr auf diesem Drei-Meter breiten Grundstreifen in der Weise einzuschränken, dass<br />
er für die Dauer dieses Nutzungsvertrages nur mehr als Fußweg von der Öffentlichkeit benutzt werden kann. Diese<br />
Nutzung schließt das Recht ein, Fahrräder, Kinderwägen und ähnliche Kleinfahrzeuge zu schieben. Die<br />
Marktgemeinde hat entsprechende Hinweise auf die erlaubte Nutzung am Anfang und am Ende des Wegstreifens<br />
anzubringen und die für die Gültigkeit dieser Verkehrseinschränkung erforderlichen Maßnahmen (Verordnung) zu<br />
erlassen.<br />
Die Marktgemeinde kommt als Wegerhalterin dieses Wegstreifens auch für den Winterdienst, insbesondere die<br />
Schneeräumung, auf. Der bei der Räumung anfallende Schnee darf auf die angrenzende, vom Nutzungsrecht des<br />
Josef Steiner umfasste Wegfläche verbracht werden, nicht jedoch in den Eingangsbereich der Hotelanlage.<br />
Herr Josef Steiner ist in Kenntnis, dass für den weiterhin öffentlich genutzten Grundstreifen die<br />
Straßenverkehrsordnung und allfällige weitere, den öffentlichen Verkehr regelnde Gesetze bzw. Verordnungen gelten.<br />
5.<br />
Die dem Herrn Josef Steiner zur Sondernutzung überlassenen Restflächen des betroffenen Süduferweges dürfen von<br />
ihm für den vereinbarten Zweck frei genutzt werden, insbesondere durch Aufstellen von Blumentrögen,<br />
Ankündigungstafeln, Kioske. Bauliche Maßnahmen am Nutzungsgrund sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn<br />
sie nicht der Kärntner Bauordnung unterliegen. Weiters ist die Sondernutzung im Sinne dieses Vertrages an anderen<br />
als den im Punkt 1. festgelegten Teilflächen des öffentlichen Gutes durch Herrn Josef Steiner ausgeschlossen.<br />
6.<br />
Herr Josef Steiner hat die ihm zur Nutzung überlassenen Flächen des öffentlichen Weges immer im sauberen<br />
Zustand zu halten, insbesondere Abfälle zu entfernen, gleichgültig von wem diese stammen.<br />
7.<br />
Als Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte ein jährliches<br />
Nutzungsentgelt an die Marktgemeinde von € 10,-- und zwar bis längstens Ende Jänner eines jeden Jahres zu<br />
bezahlen. Für das Jahr 2004 wurde das Nutzungsentgelt bereits zur Gänze entrichtet. Die Zahlung hat auf das Konto<br />
der Marktgemeinde, Kontonummer 505 bei der Raiffeisenbank Millstättersee reg.Gen.m.b.H. zu erfolgen. Im<br />
Verzugsfalle wären 10 % jährliche Verzugszinsen zu entrichten. Eine Wertsicherung des Benützungsentgeltes wird<br />
nicht festgelegt.<br />
Als weitere Gegenleistung räumt Herr Josef Steiner als Eigentümer des Grundstückes 1601/3 der<br />
Marktgemeinde das Recht ein, den zwischen der Nordmauer des Pavillons am Grundstück 1601/3 und dem<br />
öffentlichen Weg 1728/2 gelegenen Grundstreifen von ca. 20 m2 für die Dauer dieses Vertrages als Radplatz zu<br />
benützen. Die Marktgemeinde beabsichtigt, für die Benützung des Radwanderweges im Bereiche des Seepavillons<br />
Steiner an der obigen Grundfläche unter Einbeziehung von Flächen aus dem öffentlichen Weg einen Rastplatz<br />
herzustellen. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet auch die Nutzung der Außenfläche der Westmauer des Pavillons für<br />
das Anbringen von Tafeln und Hinweisschildern, insbesondere für den Radverkehr, aber auch für sonstige Zwecke<br />
der Marktgemeinde.<br />
8.<br />
Es ist beabsichtigt, den im Bereich des Seehotels Steiner gelegenen Süduferweg, also sowohl die Nutzungsfläche,<br />
als auch den drei Meter breiten Fußweg zu pflastern. Alle mit dem geplanten Bauvorhaben verbundenen Fragen,<br />
Seite 9
insbesondere die Art der Gestaltung, die Auswahl der Pflastersteine, sind zwischen den Parteien noch<br />
auszuverhandeln. Die Kosten für die Pflasterung und den Unterbau sind von Josef Steiner zu tragen.<br />
Die restlichen Arbeiten und deren Kostentragung sind von den Parteien noch zu verhandeln. Diese sollten bis<br />
Saisonende 2006 abgeschlossen sein.<br />
9.<br />
Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf die Rechtsnachfolger der Parteien über.<br />
10.<br />
Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren tragen die<br />
Parteien je zur Hälfte.<br />
11.<br />
Der Nutzungsvertrag kann von jeder Vertragspartei zum Ende eines jeden Jahres widerrufen werden. Der Widerruf<br />
hat mittels eingeschriebenen Briefes an die andere Vertragspartei zu erfolgen und muss spätestens am 30.5.<br />
eingeschrieben bei der Post aufgegeben werden.<br />
Der Marktgemeinde ist die Auflösung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung<br />
gestattet.<br />
Bei Beendigung des Nutzungsvertrages hat jede Partei ihre Nutzungsfläche geräumt und gereinigt der anderen Partei<br />
zurückzustellen und alle durch die Nutzung entstandenen Schäden an der in Nutzung genommenen Grundfläche,<br />
aber auch an der Pavillonmauer auf eigene Kosten zu beheben .<br />
Herr Josef Steiner verzichtet ausdrücklich auf allfällige Ersitzungsansprüche hinsichtlich der Sondernutzungsflächen.<br />
12.<br />
Den Vertragsparteien sind die Bestimmungen über die Weghalterhaftung bekannt. Hinsichtlich der<br />
Sondernutzungsfläche gemäß Punkt 2 übernimmt diese Haftung Herr Josef Steiner, während der Marktgemeinde für<br />
den 3 Meter breiten Grundstreifen die Weghalterhaftung zukommt.<br />
Herr Josef Steiner ist verpflichtet, eine diesbezügliche Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese der<br />
Marktgemeinde nachzuweisen. Die Marktgemeinde erklärt, dass eine derartige Versicherung für ihren Wegstreifen<br />
bereits besteht.<br />
13.<br />
Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.<br />
In der Wechselrede wird erwähnt:<br />
• Das Nutzungsentgelt von € 10 ist sehr niedrig.<br />
• Der Pkt. 8. enthält, dass noch einige Maßnahmen auszuverhandeln sind.<br />
• Der Bestandvertrag soll noch nicht beschlossen werden.<br />
• Steiner hat einen Gestaltungsvorschlag erarbeitet – anstelle von Asphalt möchte<br />
er Grünflächen.<br />
• Ein Beschluss soll erst dann gefasst werden, wenn sämtliche Fakten bekannt<br />
sind – und nicht „scheibchenweise“.<br />
• Bei der letzten GR-Sitzung im Dezember 2004 ist von einem 3 m breiten<br />
Grundstücksstreifen gesprochen worden. Im Vertrag wird nicht festgelegt, wann<br />
dieser fertig gestaltet ist. Weiters wurden in der Dezembersitzung Termine<br />
„vorgegeben“.<br />
• Steiner will im April mit der Gestaltung beginnen.<br />
Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />
Der Tagesordnungspunkt wird zur Klärung von Vorfragen abgesetzt.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
12) ÖG-Kras – Weißbacher –Zuschreibung - Öffentlichkeit – Widmung<br />
BAL Gorgasser mit Projektor: Maria und Georg Weißbacher, Weißbach, Pürzelbach 5,<br />
beabsichtigen, das Grundstück 118/3 mit dem darauf befindlichen Gebäude Kras 4 zu<br />
verkaufen.<br />
Seite 10
Bei der Vermarkung wurde festgestellt, dass die Straße, Grundstück 868, KG Lieseregg,<br />
bereits mit 5 m² in das Grundstück der Familie Weißbacher „ragt“.<br />
Voraussetzung ist aber, dass auch die vorherige Vermessungsurkunde durchgeführt<br />
wird. Diese sieht die Errichtung der Aufschließungsstraße für die gesamten Grundstücke<br />
mit Wendeplatz im Nordosten vor, sodass auch das neue Grundstück 118/11<br />
aufgeschlossen ist.<br />
Der nördliche Anrainer Hanno Soravia hat der Mitabtretung und Errichtung zugestimmt.<br />
Weißbacher hat für die Errichtung einen Bankgarantiebrief von der Hypo-Bank Salzburg<br />
hinterlegt.<br />
Antrag GV Pucher:<br />
Die Trennstücke gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des DI<br />
Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2638/03, das sind Teile für die Herstellung und<br />
Erweiterung der Straße in Kras, werden kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut<br />
der Marktgemeinde Seeboden, EZ 283, Grundbuch 73207 Lieseregg, zugeschrieben<br />
und als öffentliche Straße gewidmet.<br />
Das Trennstück 1 gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des<br />
DI Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2829/04, das sind Teile für die Herstellung und<br />
Erweiterung der Straße in Kras, werden kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut<br />
der Marktgemeinde Seeboden, EZ 283, Grundbuch 73207 Lieseregg, zugeschrieben<br />
und als öffentliche Straße gewidmet.<br />
Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits seit Jahren abgeschlossen.<br />
Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibungen nach dem §<br />
15 LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlungen<br />
vom 25. 04. 2003 bzw. 25. 10. 2004 in der Natur festgelegt wurden.<br />
Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />
allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />
Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunden nach<br />
den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
13) VO-TBP-LindenwegII/Gfrerer – Beschluss<br />
BAL Gorgasser erklärt mit Projektor: Der Entwurf des TBP wurde vom 20. 09. bis 19. 10.<br />
2004 öffentlich kundgemacht.<br />
Beim Gemeindeamt sind dagegen keine schriftlichen Einwendungen eingelangt.<br />
Beraten werden soll noch, ob die Geschoßflächenzahl mit 0,4 oder wie im „Textlichen<br />
Bebauungsplan“ mit 0,5 festgesetzt wird.<br />
Dies deshalb, da die Baugrundstücke Größen von nur ca. 800 m² haben.<br />
Eine halboffene Bebauung ist derzeit nicht vorgesehen.<br />
In der Kundmachung wurde darauf hingewiesen, dass im Entwurf anlehnend an den<br />
Bestand nur Sattel- und Krüppelwalmdächer, nicht jedoch Pult- oder Flachdächer<br />
vorgesehen sind.<br />
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Dachneigung mindestens 20°.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes durch GV Pucher:<br />
Die Verordnung „TBP-Lindenweg II/Gfrerer“ wird in der geänderten Fassung –<br />
Geschoßflächenzahl 0,5 anstelle von 0,4 – und den anderen Auflagen genehmigt und<br />
beschlossen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen.<br />
Die Verordnung ist ein integrierender Bestandteil der <strong>Niederschrift</strong> und Anlage 1).<br />
14) B-98 – Millstätter Straße – Seeboden-Ost – Erhaltung – Rad- und Gehweg –<br />
Straßenverwaltung – Vereinbarung<br />
Die Straßenverwaltung baut die B-98 – Millstätter Straße – von der Gritschacher Straße<br />
bis einschließlich der Abzweigung Am Waldrand aus.<br />
Radweg<br />
Für den Radweg werden sämtliche Kosten im Verhältnis 2/3-Land und 1/3-<br />
Marktgemeinde geteilt.<br />
Gehweg<br />
Für den Gehweg – Breite 2,5 m inkl. Randleistensteine - trägt die Marktgemeinde die<br />
Kosten.<br />
Die Marktgemeinde zahlt die Kosten für die Gestaltungsmaßnahmen bei den Zufahrten<br />
zu der Bootswerft Schirg, Am Waldrand und Solarweg.<br />
• Grundeinlöse<br />
Die Marktgemeinde löst etwaige notwendige Grundflächen ab.<br />
• Beleuchtung<br />
Die Beleuchtungsanlage wird – wenn notwendig – auf Kosten der Straßenverwaltung<br />
versetzt.<br />
Erweiterungen, Betrieb und Erhaltung durch und auf Kosten der Marktgemeinde.<br />
• Leistungspositionen<br />
Werden von der Landesstraßenverwaltung in einem eigenen Bauteil ausgeschrieben.<br />
Vergabe an den Bestbieter.<br />
• Bezahlung<br />
Direkt an die bauausführende Firma.<br />
Diesbezüglich wird die Straßenverwaltung schad- und klaglos gehalten.<br />
• Bauleitung, Überwachung und Rechnungsführung<br />
Durch die Landesstraßenverwaltung.<br />
Nach Fertigstellung und Übernahme wird der Rad- und Gehweg in die dauernde<br />
Erhaltung der Marktgemeinde übernommen. Das Land Kärnten wird schad- und klaglos<br />
gehalten.<br />
In der Wechselrede wird erwähnt:<br />
• Mit der Errichtung wird im Herbst 2005 begonnen.<br />
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• Die günstigste Situierung des Fußgängerüberganges wird vom Kuratorium für<br />
Verkehrssicherheit noch geprüft.<br />
• Die Kostenschätzung liegt noch nicht vor.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />
Die Vereinbarung mit dem Land Kärnten über das Bauprojekt B 98 – Millstätter Straße,<br />
Km 2,6 – 3,1, Seeboden/Ost – Zustimmung zum Bauprojekt, Rad- und Gehweg,<br />
Grundeinlöse, Beleuchtung, Leistungspositionen, Bezahlung, Bauleitung usw, wird in<br />
der vom Straßenbauamt erstellten Fassung genehmigt und beschlossen.<br />
Die Kosten sind im 1. NVA 2005 zu bedecken.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
15) B 98 – Millstätter Straße – Seeboden-West – Kreisverkehr Spar – Straßenver-<br />
waltung – Vereinbarung<br />
Spar errichtet den Kreisverkehr – Außendurchmesser 30 m.<br />
Wegen dem schlechten Straßenzustand wird von der Straßenverwaltung eine neue<br />
Decke aufgebracht und die Leerverrohrung bezahlt.<br />
Die Kosten für die Asfaltdecke bei den nördlichen Anbindungen Alte Straße usw. an den<br />
neuen Kreisverkehr bezahlt die Marktgemeinde.<br />
Die Kosten für die Baustellenerrichtung und Räumung werden zwischen Land und<br />
Marktgemeinde aufgeteilt.<br />
Die Ausschreibung erfolgt durch das Büro DI Kermer, Villach.<br />
Die Vergabe der nördlichen Anbindungen erfolgt durch die Marktgemeinde und die<br />
Kosten werden über eine Amtsrechnung mit der Marktgemeinde abgerechnet.<br />
Bauleitung und Bauüberwachung erfolgen durch die Landesstraßenverwaltung.<br />
In der Wechselrede wird erwähnt:<br />
• Sollte der Lidl-Markt errichtet werden, sind von diesem die Kosten für die nördliche<br />
Anbindung zu bezahlen.<br />
• Den Grund von der GWG kauft die Marktgemeinde.<br />
• Im Voranschlag sind für den Kreisverkehr € 67.000 vorgesehen.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />
Die Vereinbarung mit dem Land Kärnten - Straßenverwaltung – Zustimmung zum<br />
Bauprojekt, Beitragsleistungen für die nördliche Anbindung beim Kreisverkehr der B-98<br />
– Millstätter Straße, km 1,030, Seeboden-West –Ausschreibung, Vergabe,<br />
Bauabwicklung, Kostentragung, Beitragsleistungen – wird in der von der<br />
Straßenverwaltung erstellen Fassung genehmigt und beschlossen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
Seite 13
16) TC Treffling – Pachtvertrag - Verlängerung<br />
Der Pachtvertrag mit dem TC Treffling ist am 31. 12. 2004 abgelaufen. Der Pachtzins<br />
beträgt derzeit € 3.633,64 inkl. MwSt. pro Jahr. Es wäre ein Nachvertrag zu erstellen.<br />
Der neue Nachvertrag soll für 3 Jahre erstellt werden und der Pachtzins soll auf einen<br />
runden Betrag € 3.650,-- angehoben werden.<br />
Die Aufnahme einer Wertsicherungsklausel – Indexanpassung – sollte erst nach<br />
Auslaufen der Pachtverträge mit dem TC Treffling und dem TC Seeboden in den<br />
Vertrag mit aufgenommen werden.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes durch 1. Vzbgm. Zwischenberger:<br />
Der Pachtvertrag mit dem TC Treffling wird um 3 Jahre vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2007<br />
zu den bestehenden Bedingungen (ohne Indexanpassung) verlängert und der Pachtzins<br />
von € 3.633,64 auf eine aufgerundete Summe von € 3.650,-- abgeändert.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
17) Grundstück Hübner - Schenkungsvertrag<br />
Frau Christa Hübner, die in Schmelz, Ludwig-Uhland-Straße 24, wohnt, ist die<br />
Eigentümerin des Hauses Tangerner Straße 2, Grundstück 867, mit einem Ausmaß von<br />
187 m².<br />
Da das Gebäude – Baracke - in einem desolaten Zustand ist, hat die Baubehörde die<br />
Grund- und Hauseigentümerin Hübner aufgefordert, Instandhaltungsmaßnahmen zu<br />
setzen. Christa Hübner übergibt ihr Anwesen kostenfrei der Marktgemeinde. Notar Dr.<br />
Dunst hat den Schenkungsvertrag erstellt.<br />
Schenkungsvertrag<br />
Erstens: Frau Christa Hübner ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Einlagezahl 452 Grundbuch 73212<br />
Seeboden, Bezirksgericht Spittal an der Drau, mit dem einzigen Grundstück 867 Baufl. (Gebäude) Baufl.<br />
(begrünt) und dem darauf befindlichen abbruchreifen Gebäude Tangerner Straße 2, Seeboden.<br />
Der Einheitswert für die vorbeschriebene Liegenschaft wurde zum 1.1.2004 zu Aktenzeichen 60 034-2-<br />
0136/2 als Einfamilienhaus mit (€ 2.688,89 (Euro zweitausend-sechshundertachtundachtzig und<br />
neunundachtzig Cent) festgestellt.<br />
Im Lastenblatt der Liegenschaft Einlagezahl 452 Grundbuch Seeboden ist unter laufender Nummer eins<br />
das Pfandrecht für den Höchstbetrag von ATS 160.000,- für die Raiffeisenbank Spittal/Drau registrierte<br />
Genossenschaft eingetragen. Diese Forderung wurde bereits getilgt und ist daher Iöschbar.<br />
Zweitens: Frau Christa Hübner schenkt und übergibt hiermit an die Marktgemeinde Seeboden die<br />
vorbeschriebene Liegenschaft Einlagezahl 452 Grundbuch Seeboden, so wie diese liegt und steht, mit<br />
allen Rechten und Pflichten, mit allem Zugehör und nach Maßgabe des bisherigen Besitzstandes.<br />
Drittens: Frau Christa Hübner, geboren 15. 3. 1936, erteilt ihre Einwilligung, dass bei ihrer Liegenschaft<br />
Einlagezahl 452 Grundbuch 73212 Seeboden das Eigentumsrecht für die Marktgemeinde Seeboden<br />
grundbücherlich einverleibt wird.<br />
Viertens: Die Marktgemeinde Seeboden nimmt die vorstehende Liegenschaftsschenkung durch Frau<br />
Christa Hübner hiermit vertragsmäßig an und übernimmt die Liegenschaft Einlagezahl 452 Grundbuch<br />
Seeboden mit dem heutigen Tage in ihren Besitz und in ihr Alleineigentum.<br />
Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Nutzungen und Lasten sowie Gefahr und Zufall auf die Marktgemeinde<br />
Seeboden über.<br />
Fünftens: Die Geschenkgeberin haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit oder Verwendbarkeit der<br />
Vertragsliegenschaft, insbesondere nicht für einen bestimmten Bauzustand des zugehörigen Gebäudes.<br />
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Sie haftet aber dafür, dass die Vertragsliegenschaft vollkommen frei von bücherlichen und<br />
außerbücherlichen Lasten sowie Rechten Dritter in das Eigentum der Geschenknehmerin übergeht.<br />
Sechstens: Der gegenständliche Schenkungsvertrag unterliegt nicht den Bestimmungen des Kärntner<br />
Grundverkehrsgesetzes 2002, weshalb um die Ausstellung der entsprechenden Negativbestätigung bei<br />
der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau angesucht werden wird.<br />
Siebentens: Die mit der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern<br />
und Gebühren werden zur Gänze von der Geschenknehmerin Marktgemeinde Seeboden getragen.<br />
Achtens: Von diesem Notariatsakt können den Vertragsteilen wiederholte Ausfertigungen erteilt werden.<br />
Dieser von mir, Notar, aufgenommene Notariatsakt wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen als<br />
dem Vertragswillen vollkommen entsprechend bestätigt und genehmigt und sohin von ihnen vor mir<br />
eigenhändig unterschrieben.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />
Der Schenkungsvertrag mit Christa Hübner, Grundstück 867, mit dem darauf<br />
befindlichen abbruchreifen Gebäude Tangerner Straße 2, wird in der von Notar Dr.<br />
Dunst erstellten Fassung genehmigt und beschlossen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
Der Schenkungsvertrag ist ein integrierender Bestandteil der <strong>Niederschrift</strong> und Anlage<br />
4).<br />
18) Edeka/Adeg aktiv – Wirtschaftsförderung<br />
Der Bürgermeister erläutert nochmals die vom Gemeinderat am 21. 12. 2001<br />
beschlossene Wirtschaftsförderung nach Übernahme des Parkplatzes durch Edeka-<br />
Adeg, den die Marktgemeinde Seeboden von Ing. Gert und Jutta Meister gepachtet hat.<br />
Dieser Parkplatz wurde mit allen Rechten und Pflichten von Adeg-Edeka, unter Beitritt<br />
von Robert Steurer, Kaufmann, als Betreiber des Adeg-Edeka Marktes in Seeboden,<br />
Hauptstraße 78, übernommen, sodass der Marktgemeinde Seeboden aus dem Vertrag<br />
keine wie immer gearteten Verpflichtungen erwachsen sind. Die damals beschlossene<br />
Förderung betrug ATS 740.000.<br />
Gleichzeitig plant die Marktgemeinde Seeboden eine Übernahme von 32 Parkplätzen,<br />
die für den Eigenbedarf und Verpachtungen an außenstehende Personen vorgesehen<br />
sind.<br />
In der Wechselrede wird erwähnt:<br />
• Der Lehrkörper der Hauptschule Seeboden müsste € 28/Monat/Stellfläche bezahlen.<br />
Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />
Die vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 8 vom 21. 12. 2001 beschlossene<br />
Wirtschaftsförderung wird ausbezahlt. Die Höhe dieser Wirtschaftsförderung beträgt lt.<br />
damaligem Beschluss ATS 740.000. = € 53.778.<br />
Gleichzeitig pachtet die Marktgemeinde Seeboden 32 Stellflächen zu einem Preis von<br />
€ 4.000 + MwSt./Jahr, die für den Eigenbedarf und Weiterverpachtung verwendet<br />
werden. Der Pachtvertrag ist zu erstellen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
Seite 15
19) StVO – Schulallee – Schutzweg<br />
GV Lagger: Entlang der Schulallee soll ein Verbindungsgehweg von der Volksschule zur<br />
Millstätter Straße geschaffen werden. Dabei werden die bestehenden Querparkplätze<br />
entlang der Schulallee in Längsparkplätze umgewandelt und auf dem dabei gewonnen<br />
Grundstreifen ein Gehweg errichtet. Um insbesondere den Schulkindern einen<br />
durchgehenden Schulweg zu ermöglichen, soll über die bestehende Einfahrt, die zu den<br />
öffentlichen und privaten Parkplätzen führt, ein Schutzweg errichtet werden.<br />
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit befürwortet die Errichtung, da es sich bei dieser<br />
Einfahrt nicht um eine Durchgangsstraße handelt und die Sicherheit für Fußgänger,<br />
insbesondere für Schulkinder, erhöht werden soll. Vor der Errichtung des Schutzweges<br />
muss darauf geachtet werden, dass die notwendigen Bauausstattungen gegeben sind,<br />
nämlich Abflachung der Gehsteigkanten und Beleuchtung des Schutzweges gem.<br />
ÖNORM O 1050.<br />
In der Wechselrede wird erwähnt:<br />
• Das Vorhaben ist ehestmöglich umzusetzen.<br />
Antrag GV Lagger:<br />
Die Marktgemeinde beantragt die Errichtung eines Schutzweges parallel zur Schulallee<br />
vom derzeit südlich bestehenden Gehsteig zum neu zu errichtenden Gehsteig östlich<br />
der Schulallee.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
20) Wohnstraße – Karlsdorf/Nord – Ansuchen<br />
Amtsvortrag AL Klar: Gemeindebürger von Karlsdorf Nord (ab vlg. Donisbauer, außer<br />
Karlsdorfer Wirt), beantragen die Verordnung einer „Wohnstraße“ im Bereich der<br />
Dorfstraße von Bliem vlg. Donisbauer bis zu den Hofeinfahrten Pichler vlg. Neubauer<br />
bzw. Tribelnig vlg. Zechner.<br />
Begründung: Die Anrainer des betroffenen Straßenzuges befürchten Gefährdungen der<br />
Kinder durch den Straßenverkehr.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes durch GV Lagger:<br />
Die VO-Wohnstraße für den Bereich Karlsdorf Nord – ab Bliem (Donisbauer) bis zu den<br />
Hofeinfahrten Pichler (Neubauer) bzw. Tribelnig (Zechner) wird in der erstellten Fassung<br />
genehmigt.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
21) Seepark West – Grundsatzbeschluss - Refinanzierung<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Seeboden muss den Beschluss fassen, das Areal<br />
Santner anzukaufen. Für den Fall, dass die Marktgemeinde die Rückzahlungen nicht<br />
aus dem ordentlichen Haushalt machen kann, sind BZ-Mittel heranzuziehen.<br />
Seite 16
In der Wechselrede wird erwähnt:<br />
• Der Gemeinderat hat bereits den Grundsatzbeschluss gefasst, das Areal Santner zu<br />
erwerben.<br />
• Der Ankauf sollte mit Mitteln aus dem Kärntner Bodenbeschaffungsfonds erfolgen.<br />
• Zur weiteren Bearbeitung wird von der Gemeinderevision der entsprechende<br />
Beschluss benötigt.<br />
• Im Wesentlichen herrscht vom Gemeinderat Einvernehmen, diese einmalige Chance<br />
für Seeboden zu nutzen.<br />
• Die Beste Lösung wäre, wenn ein Investor das Areal kauft – Vorgespräche mit<br />
Investoren laufen.<br />
Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />
Die Marktgemeinde kauft das Areal Santner mit Mitteln des Kärntner<br />
Bodenbeschaffungsfonds. Für den Fall, dass die Marktgemeinde die Rückzahlungen an<br />
den Kärntner Bodenbeschaffungsfonds nicht aus dem ordentlichen Haushalt machen<br />
kann, sind BZ-Mittel heranzuziehen.<br />
Abstimmung: Antrag 24 : 2 angenommen (GV Gritzner, GR Hans Unterlerchner)<br />
22) Seeboden Touristik - Jahresabschluss<br />
Bgm. Ing. Eder: Der Jahresabschluss wurde vom Steuerberater fertig gestellt und ist<br />
vom Gemeinderat zu genehmigen. Gegenüber dem Voranschlag haben sich keine<br />
Änderungen ergeben.<br />
In der Wechselrede wird erwähnt:<br />
• Einige Mandatare wollen in den Jahresabschluss 2003 Einsicht nehmen.<br />
Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und in der nächsten Sitzung beraten.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
23) Kindergartenordnung - Änderung<br />
GV Lagger: Die bestehende Kindergartenordnung des Kindergarten Lieserhofens wird<br />
dahingehend abgeändert, dass der Eintritt unter drei Jahren bei körperlicher Eignung<br />
genehmigt wird. Diese Regelung bzw. die Einrichtung einer altersübergreifenden<br />
Gruppe wurde vom AKL überprüft und genehmigt. Die Auflagen (Wickeltisch…) wurden<br />
erfüllt.<br />
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Antrag des Gemeindevorstandes durch GV Zwischenberger:<br />
Die bestehende Kindergartenordnung bezüglich des Eintrittsalters wird geändert. Bei<br />
körperlicher Eignung wird der Eintritt für Kinder unter drei Jahren genehmigt.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
24) Maturaprojekt HAK Spittal – Verwendung Gemeindewappen<br />
GR Ino Bodner ist Projektbetreuer einer Gruppe von HAK-Schülerinnen, die mit diesem<br />
Arbeitsauftrag einen Teil ihrer geforderten Maturaarbeiten erledigen. Der Projekttitel<br />
(zurzeit noch Arbeitstitel) lautet W-W-W (Wandern, Wasser, Weitblick) und beinhaltet die<br />
Inszenierung des Rundwanderweges von der Hansbauer Hütte über Tschiernock,<br />
Tschierweger Nock, Millstätter Hütte, Alexander Hütte, Leitenbach Alm und<br />
Sommeregger Hütte zurück zur Hansbauer Hütte. Die Projektgruppe hat als<br />
Schwerpunkte Wandern und Umweltschutz gewählt, muss dieses Projekt ausarbeiten,<br />
verschriftlichen und öffentlich präsentieren. Dazu gehört auch eine Logogestaltung. In<br />
diese wollen sie unbedingt auch das Seebodner Gemeindewappen einbinden. Die<br />
Schülerinnen ersuchen, das Gemeindewappen verwenden zu dürfen.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />
Die Marktgemeinde genehmigt den HAK-Schülerinnen für ihr Maturaprojekt die<br />
Verwendung des Seebodner Gemeindewappens.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
Für den nächsten Tagesordnungspunkt erklärt sich Hans Unterlerchner für befangen.<br />
25) Unterlerchner - Optionsvertrag – Fristverlängerung<br />
Hans Unterlerchner, Landwirt und Geschäftsführer der Seebodner Sportanlagen GmbH,<br />
Kötzing 3, ersucht den am 31. 12. 2004 ausgelaufenen Optionsvertrag bis 31. 12. 2005<br />
zu verlängern.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing Eder<br />
Die Marktgemeinde stimmt dem Ansuchen um Verlängerung des Optionsvertrages zu<br />
und genehmigt die Verlängerung bis 30. 09. 2005.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
Seite 18
26) WVM – BA 26 – ABA Entflechtung Radenthein Ost - Haftungserklärung<br />
Der WV Millstätter See ersucht um Annahme der Haftungserklärungen zur<br />
Darlehensaufnahme, betreffend die Abwasserbeseitigungsanlage BA 26 – ABA<br />
Entflechtung Radenthein Ost in der lt. Haftungsschlüssel für die Marktgemeinde<br />
errechneten Höhe.<br />
Die Mitgliedsgemeinden müssen nach einem vorgegebenen Prozentschlüssel für dieses<br />
Darlehen die Haftung als Bürge und Zahler im Sinne des § 1357 ABGB lt. folgender<br />
Aufstellung übernehmen:<br />
BA 26 – ABA Entflechtung Radenthein-Ost – 25,50 % von € 1.702.368,00 =<br />
€ 434.103,85.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />
Für den BA 26 – ABA Entflechtung Radenthein-Ost - übernimmt die Marktgemeinde<br />
Seeboden als Mitgliedsgemeinde des Wasserverbandes Millstätter See für das<br />
aufzunehmende Darlehen einen Haftungsanteil von 25,50 % als Bürge und Zahler im<br />
Sinne des § 1357 ABGB in der Höhe von € 434.103,85.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
27) Ausschüsse – Änderung Mitglieder und Ersatzmitglieder<br />
Vorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />
Sozial – Wohnungen – Generationen – Bürgerservice:<br />
Obfrau: Gabriele Robinig<br />
Beratend: Thomas Schäfauer<br />
Walter Kosz<br />
Bertram Faller<br />
Fremdenverkehr – Kultur – Ortsbildpflege:<br />
Mitglied: Bertram Faller<br />
Beratend: Gabriele Robinig<br />
Sebald Hassler<br />
Mag. Christine Niedermayer<br />
Sport und Vereine:<br />
Mitglied: Herwig Wandling<br />
Beratend: Sebald Hassler<br />
Wolfgang Goller<br />
Thomas Schäfauer<br />
Umwelt:<br />
Mitglied: Bertram Faller<br />
Beratend: Winfried Gandler<br />
Sebald Hassler<br />
Thomas Schäfauer<br />
Seite 19
Bau – Planung – Wasser – Beleuchtung:<br />
Mitglied: Winfried Gandler<br />
Beratend: Bertram Faller<br />
Thomas Schäfauer<br />
Land- und Forstwirtschaft:<br />
Mitglied: Winfried Gandler<br />
Beratend: Mag. Christine Niedermayer<br />
Feuerwehr, öffentliche Sicherheit, Verkehr:<br />
Mitglied: Bertram Faller<br />
Finanzen und Wirtschaft:<br />
Mitglied: Herwig Wandling<br />
Schulen – Kindergärten:<br />
Mitglied: Gabriele Robinig<br />
Der Vorschlag der SPÖ-Fraktion über die Mitglieder der Ausschüse wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
28) Thomas Morgenstern - Empfang<br />
Anlässlich der Ehrung soll Thomas Morgenstern eine Skulptur des Künstlers Profunser,<br />
Wert ca. € 1.500 bis € 2.000 überreicht werden.<br />
Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />
Die Marktgemeinde bereitet Thomas Morgenstern einen Empfang im Kulturhaus. Als<br />
Anerkennung für seine sportlichen Leistungen wird eine Skulptur des Drautaler<br />
Künstlers Profunser überreicht. Die Kosten betragen ca. € 1.500 bis € 2.000. Die Ehrung<br />
wird im Kulturhaus mit Buffet durchgeführt.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
29) Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion – nach § 42 der K-AGO –<br />
Übereinkommen mit der Bringungsgemeinschaft Seeboden Hochgosch<br />
Der Bürgermeister liest den Antrag vollinhaltlich vor:<br />
Antrag: Die Antragsteller beantragen die umgehende Verlängerung des<br />
Übereinkommens mit der Bringungsgemeinschaft Seeboden Hochgosch als vertragliche<br />
Einigung über die Nutzung des Seeweges und Hochgoschweges als Teil des Südufer-<br />
Radweges.<br />
Erklärung:<br />
Im Jahre 1999 wurde eine Vereinbarung mit der Bringungsgemeinschaft Seeboden-<br />
Hochgosch auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wurde auch<br />
ein Kündigungsverzicht von Seiten der Bringungsgemeinschaft bis zum 31. 12. 2004<br />
Seite 20
vereinbart. Trotz des einstimmigen Beschlusses des Sport- und Vereinsausschusses<br />
vom 2. 12. 2004, diese Vereinbarung fristgerecht zu verlängern, blieb die Gemeinde bis<br />
dato untätig. Somit gibt es die unerfreuliche Situation, dass die Benützbarkeit des<br />
Radweges in diesem Bereich nicht gesichert ist. Es ist daher umgehend die<br />
Benützungsvereinbarung zu verlängern und sine die von der Gemeinde übernommenen<br />
Verpflichtungen umzusetzen, nämlich den Versicherungsschutz für die Grundbesitzer<br />
sicherzustellen und die Instandhaltung laut abgeschlossener Vereinbarung<br />
durchzuführen.<br />
Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />
Der Antrag wird GV Lagger zur Erledigung zugewiesen.<br />
Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />
Die Tagesordnung ist beendet.<br />
Der Bürgermeister dankt den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung.<br />
Anlagen<br />
Birner<br />
Schriftführer<br />
GRin Robinig<br />
<strong>Niederschrift</strong>fertiger<br />
Anlage 1) VO-TBP-Lindenweg II/Gfrerer – Beschluss zu Top 13)<br />
Anlage 2) Vereinbarung mit dem Land Kärnten zu Top 14)<br />
Anlage 3) Vereinbarung mit dem Land Kärnten zu Top 15)<br />
Anlage 4) Schenkungsvertrag mit Christa Hübner zu Top 17)<br />
Seite 21<br />
Bgm. Ing. Eder<br />
Vorsitzender<br />
GV Lagger<br />
<strong>Niederschrift</strong>fertiger