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Gemeindeamt der Marktgemeinde Seeboden<br />

G e m e i n d e r a t<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

der Sitzung Nr. 01/2005 des Gemeinderates der Marktgemeinde Seeboden<br />

Seite 1<br />

Sitzung Nr. 01/2005<br />

16. 03. 2005<br />

Datum: Mittwoch, 16. März 2005<br />

Dauer: 18.00 bis 19.30 Uhr<br />

Ort: Kulturhaus Seeboden – Leseraum<br />

Anwesende: Bgm. Ing. Eder – Vorsitzender<br />

1. Vzbgm. Horst Zwischenberger<br />

GV Josef Pucher<br />

GV Hans Lagger<br />

GV Bernhard Gritzner<br />

GV Herwig Liensberger<br />

GR Ino Bodner<br />

GR Karl Egarter<br />

GR Walter Egarter<br />

GR Josef Egger<br />

GR Bertram Faller<br />

GR Sepp Faschauner<br />

GR Mag. Hannes Gabriel<br />

GR Winfried Gandler<br />

GR Alois Lax<br />

GRin Margret Rechner<br />

GRin Gabriele Robinig<br />

GR Engelbert Seebacher<br />

GR Christian Tribelnig<br />

GR Christian Troger<br />

GRin Doris Unterlerchner<br />

GR Hans Unterlerchner<br />

GR Herwig Wandling<br />

Ersatzmitglied: GR Ing. Franz Koch - Ersatzmitglied für GR Ing. Kurt Ertl<br />

GR Josef Obweger - Ersatzmitglied für 2. Vzbgm.<br />

Wolfgang Klinar<br />

GR Thomas Schäfauer - Ersatzmitglied für GR Hermann Rohrer<br />

Entschuldigt: GR Ing. Kurt Ertl - Beruf<br />

2. Vzbgm. Wolfgang Klinar - Seminar<br />

GR Hermann Rohrer - Kuraufenthalt<br />

GR Michael Gruber - Ausland<br />

Schriftführer: Stefanie Birner<br />

AL Werner Klar<br />

Stimmenzähler: GR Ino Bodner<br />

GR Christian Troger


Die heutige Sitzung wurde mit Einladungsschreiben vom 08. 03. 2005 unter<br />

Bekanntgabe des Datums, des Beginns, des Ortes sowie nachfolgender Tagesordnung<br />

nachweislich einberufen. Die Zustellnachweise sind vorhanden.<br />

01) Eröffnung – Begrüßung – Beschlussfähigkeit<br />

02) <strong>Niederschrift</strong>-Fertiger - Bestellung<br />

03) <strong>Niederschrift</strong> – Genehmigung<br />

04) Tagesordnung – Genehmigung<br />

05) Änderung Gemeindevorstand - Angelobung der Mitglieder und<br />

Ersatzmitglieder<br />

06) ÖG-Lindenweg – Gfrerer – Zuschreibung – Öffentlichkeit – Widmung<br />

07) ÖG-Nelkenstraße – Santner – Zustimmung – Öffentlichkeit – Widmung<br />

08) ÖG-Treffling – Roßhalt – Schroffenegger – Zuschreibung – Öffentlichkeit –<br />

Widmung<br />

09) ÖG-Goldeckweg – Bart – Zuschreibung- Öffentlichkeit – Widmung<br />

10) ÖG-Seeblickweg – Süduferweg – Zu- und Abschreibung – Öffentlichkeit –<br />

Widmung und Auflassung<br />

11) ÖG-Nutzungsvertrag Marktgemeinde – Josef Steiner<br />

12) ÖG-Kras – Weißbacher –Zuschreibung - Öffentlichkeit – Widmung<br />

13) VO-TBP-LindenwegII/Gfrerer – Beschluss<br />

14) B-98 – Millstätter Straße – Seeboden-Ost – Erhaltung – Rad- und Gehweg –<br />

Straßenverwaltung – Vereinbarung<br />

15) B 98 – Millstätter Straße – Seeboden-West – Kreisverkehr Spar – Straßenver-<br />

waltung – Vereinbarung<br />

16) TC Treffling – Pachtvertrag - Verlängerung<br />

17) Grundstück Hübner - Schenkungsvertrag<br />

18) Edeka/Adeg aktiv – Wirtschaftsförderung<br />

19) StVO – Schulallee – Schutzweg<br />

20) Wohnstraße – Karlsdorf/Nord – Ansuchen<br />

21) Seepark West – Grundsatzbeschluss - Refinanzierung<br />

22) Seeboden Touristik - Jahresabschluss<br />

23 Kindergartenordnung - Änderung<br />

24) Maturaprojekt HAK Spittal – Verwendung Gemeindewappen<br />

25) Unterlerchner - Optionsvertrag – Fristverlängerung<br />

26) WVM – BA 26 – ABA Entflechtung Radenthein Ost - Haftungserklärung<br />

27) Ausschüsse – Änderung Mitglieder und Ersatzmitglieder<br />

Erweitert:<br />

28) Thomas Morgenstern - Empfang<br />

Die Tagesordnung wurde an der Amtstafel der Marktgemeinde Seeboden vom 08. 03.<br />

2005 bis 16. 03. 2005 öffentlich kund gemacht.<br />

In der Einladung wurde darauf hingewiesen, dass vor Eingang in die Tagesordnung eine<br />

Fragestunde abgehalten wird.<br />

Im Gemeindeamt sind keine Anfragen für die Fragestunde eingelangt.<br />

Seite 2


VO-TBP-Seeufer – Termin<br />

Vor Eingang in die Tagesordnung weist der Bürgermeister darauf hin, dass der Entwurf<br />

des TBP-Seeufer am Mittwoch, dem 23. März um 18.00 Uhr, von DI Lagler dem<br />

Bauausschuss vorgestellt wird. Zu dieser Vorstellung sind alle Gemeinderatsmitglieder<br />

eingeladen.<br />

Tagesordnung<br />

01) Eröffnung – Begrüßung – Beschlussfähigkeit<br />

Der Vorsitzende eröffnet den offiziellen Teil der Sitzung, begrüßt die anwesenden<br />

Mitglieder des Gemeinderates und einige Bürger und stellt fest, dass der Gemeinderat<br />

beschlussfähig ist.<br />

02) <strong>Niederschrift</strong>-Fertiger - Bestellung<br />

Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />

Zu Fertigern der heutigen <strong>Niederschrift</strong> werden GRin Gabriele Robinig und GV Hans<br />

Lagger bestellt.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

04) Tagesordnung – Genehmigung<br />

Die Tagesordnung wird in der erstellten Fassung genehmigt und um den Top<br />

28) Ehrung – Thomas Morgenstern<br />

erweitert.<br />

Der Bürgermeister erklärt weiters, dass von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion und auch<br />

von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion schriftliche Anträge für Änderungen im<br />

Gemeindevorstand der Marktgemeinde Seeboden zu Beginn dieser Sitzung eingebracht<br />

wurden. Beide Anträge entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 67 und<br />

30 der K-AGO.<br />

Diese Anträge können lt. K-AGO erst im Anschluss an die Tagesordnungspunkte der<br />

heutigen öffentlichen Sitzung behandelt werden.<br />

Er stellt daher den Antrag, dass für die Behandlung dieser Anträge der<br />

Tagesordnungspunkt 05) wie folgt geändert und erweitert wird:<br />

05) Gemeindemandatare – Abberufung – Wahl – Angelobung – Nachbesetzung<br />

a) Abberufung eines Gemeindevorstandsmitgliedes lt. Antrag der SPÖ-Fraktion<br />

b) Neuwahl des 1. Vizebürgermeisters und der Vorstandsmitglieder lt. Antrag der<br />

Fraktionen<br />

Seite 3


c) Angelobung 1. Vizebürgermeister und Vorstands- und Ersatzmitglieder gem.<br />

§ 25 K-AGO<br />

d) Gemeinderat – Nachbesetzung<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

05) Gemeindemandatare – Abberufung – Wahl – Angelobung - Nachbesetzung<br />

a) Abberufung eines Gemeindevorstandsmitgliedes lt. Antrag der SPÖ-Fraktion<br />

Gemäß Schreiben, welches nach Beginn der Sitzung dem Bürgermeister übergeben<br />

wurde, beantragt die SPÖ-Fraktion die Abberufung des GV-Mitgliedes Hermann Rohrer.<br />

Der Bürgermeister führt aus, dass die Abberufung vom Gemeinderat in geheimer Wahl<br />

zu erfolgen hat.<br />

Die geheime Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:<br />

Gesamtstimmzettel: 27<br />

Ausgegebene Stimmzettel: 26<br />

Nicht ausgegeben: 1 (GR Michael Gruber – nicht anwesend)<br />

Abstimmung: 22 Stimmen sind für die Abberufung<br />

3 Stimmen - nicht für die Abberufung<br />

1 Stimme ohne Kennzeichnung (Stimmenthaltung ist gem. § 39 Abs. 2 als Ablehnung<br />

des Antrages zu werten.<br />

1 Stimme nicht anwesend.<br />

Der Bürgermeister stellt das Wahlergebnis fest.<br />

GV-Mitglied Hermann Rohrer ist als Gemeindevorstand auf Antrag der SPÖ-<br />

Gemeinderatsfraktion gem. § 67 Abs. 4 a K-AGO auf Grund des<br />

Abstimmungsergebnisses mit 22 : 4 Stimmen abgewählt.<br />

Da Gemeindevorstand Rohrer heute nicht anwesend ist, wird er gem. § 67 Abs. 5 K-<br />

AGO vom Bürgermeister über die Abwahl in Kenntnis gesetzt.<br />

b) Neuwahl des 1. Vizebürgermeisters und der Vorstandsmitglieder lt. Antrag der<br />

Fraktionen<br />

Die Wahl des 1. Vizebürgermeisters und der sonstigen Mitglieder (Ersatzmitglieder) des<br />

Gemeindevorstandes wird in der gem. § 35 K-AGO einberufenen Sitzung des<br />

Gemeinderates durchgeführt.<br />

Die Einberufung erfolgte ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des § 35 Abs. 2 K-<br />

AGO unter Bekanntgabe des Ortes, des Tages und der Stunde des Beginns und der<br />

Tagsatzung der Sitzung gegen Zustellnachweis. Die Zustellnachweise liegen vor.<br />

Der Gemeinderat ist gem. § 38 K-AGO beschlussfähig (zwei Drittel der Mitglieder des<br />

Gemeinderates).<br />

Anwesende:<br />

Bürgermeister: Ing. Egon Eder<br />

Vertreter des Bezirkshauptmannes: Dr. Bernhard Kulmitzer<br />

Seite 4


Mitglieder des Gemeinderates lt. Seite 1<br />

Der Vorsitzende erklärt auf Grund der in der Sitzung eingebrachten Wahlvorschläge<br />

nachstehende Mitglieder des Gemeinderates als 1. Vizebürgermeister, sonstige<br />

Mitglieder des Gemeindevorstandes und Ersatzmitglieder lt. Vorschlag der Fraktionen<br />

für gewählt:<br />

1. Vizebürgermeister Horst Zwischenberger, FPÖ<br />

Sonstige Mitglieder des Gemeindevorstandes Herwig Liensberger, SPÖ<br />

Ersatzmitglied: Gabriele Robinig, SPÖ, von GV Herwig Liensberger<br />

Ersatzmitglied: Christian Tribelnig, ÖVP, von 2. Vzbgm. Wolfgang Klinar<br />

c) Angelobung 1. Vizebürgermeister und Vorstands- und Ersatzmitglieder gem.<br />

§ 25 K-AGO<br />

Der Bürgermeister begrüßt Dr. Bernhard Kulmitzer als Vertreter des Herrn<br />

Bezirkshauptmannes. Dr. Kulmitzer wird die neuen Gemeindevorstandsmitglieder<br />

angeloben.<br />

Der 1. Vizebürgermeister, die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes und die<br />

Ersatzmitglieder legen sodann vor dem Gemeinderat in die Hand des Vertreters des<br />

Bezirkshauptmannes das im § 21 Abs. 3 K-AGO vorgeschriebene Gelöbnis ab.<br />

Gelöbnis:<br />

„Ich gelobe der Verfassung, der Republik Österreich und dem Lande Kärnten Treue zu<br />

halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht<br />

unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheitspflicht<br />

zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern“.<br />

Über die Wahl wurde eine eigene <strong>Niederschrift</strong> angefertigt. Diese wird hierauf verlesen<br />

und vom Vorsitzenden und dem Vertreter des Bezirkshauptmannes, Dr. Bernhard<br />

Kulmitzer, unterfertigt.<br />

Nach der Angelobung verlässt Dr. Kulmitzer den Raum.<br />

Diese <strong>Niederschrift</strong> ist ein integrierender Bestandteil dieses Protokolls und Anlage 01)<br />

d) Gemeinderat – Nachbesetzung<br />

Aufgrund des Ausscheidens von Gemeinderätin Christine Moser wird auf Grund des<br />

Wahlvorschlages der ÖVP-Fraktion und des Beschlusses der Gemeindewahlbehörde<br />

GR Hans Unterlerchner als neues Gemeinderatsmitglied gewählt.<br />

06) ÖG-Lindenweg – Gfrerer – Zuschreibung – Öffentlichkeit – Widmung<br />

BAL Gorgasser mit Projektor: Im Zuge der Umwidmung der Grundstücke Harald Gfrerer,<br />

vulgo Guggenbichler, am Lindenweg und der Neuerschließung vom Norden her über<br />

Seite 5


den Tangerner Bach, hat das Vermessungsbüro DI Klampferer die<br />

Vermessungsurkunde erstellt.<br />

Der Baureferent hat die Lage an Ort und Stelle geprüft. Für die zu errichtende Straße<br />

und die Brücke hat Gfrerer einen Bankgarantiebrief hinterlegt.<br />

Antrag Gemeindevorstand durch GV Pucher:<br />

Die Trennstücke gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des DI<br />

Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 3004A/05, vom 14. 02. 2005, das sind Teile für die<br />

Herstellung und Erweiterung des Lindenweges in Seeboden, werden kostenlos und<br />

lastenfrei dem öffentlichen Gut der Marktgemeinde Seeboden, EZ 1250, Grundbuch<br />

73212 Seeboden, zugeschrieben und als öffentliche Straße gewidmet.<br />

Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits abgeschlossen.<br />

Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibung nach dem § 15<br />

LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom<br />

01. 02. 2005 in der Natur festgelegt wurden.<br />

Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />

allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />

Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />

den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

07) ÖG-Nelkenstraße – Santner – Zustimmung – Öffentlichkeit – Widmung<br />

BAL Gorgasser mit Projektor: Barbara Santner, Trefflinger Straße 48, hat sich mit der<br />

privatrechtlichen Vereinbarung verpflichtet, die Nelkenstraße auf 5,0 m zu verbreitern.<br />

Das Büro DI Klampferer hat dazu die Vermessungsurkunde erstellt.<br />

Antrag Gemeindevorstand durch GV Pucher:<br />

Das Trennstück 1 gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des<br />

DI Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2924/04, das sind Teile für die Herstellung und<br />

Erweiterung der Nelkenstraße, wird kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut der<br />

Marktgemeinde Seeboden, EZ 1250, Grundbuch 73212 Seeboden, zugeschrieben und<br />

als öffentliche Straße gewidmet.<br />

Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits seit Jahren abgeschlossen.<br />

Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibung nach dem § 15<br />

LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom<br />

12. 08. 2004 in der Natur festgelegt wurden.<br />

Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />

allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />

Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />

den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />

Abstimmung. Antrag einstimmig angenommen<br />

Seite 6


08) ÖG-Treffling – Roßhalt – Schroffenegger – Zuschreibung – Öffentlichkeit –<br />

Widmung<br />

BAL Gorgasser mit Projektor: Im Zuge des Bauvorhabens Schroffenegger wurde<br />

festgestellt, dass das Südosteck des Grundstückes zum Teil bereits als Fahrbahn der<br />

Roßhalt-Straße benutzt wird. Schroffenegger stimmt zu, dass die Kurve - wie in der<br />

Natur - entschärft wird.<br />

DI Missioni hat die Vermessungsurkunde erstellt.<br />

Antrag Gemeindevorstand durch GV Pucher:<br />

Das Trennstück 6 gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vemessungsurkunde des DI<br />

Missioni, GZ : 7148/1/04, das sind Teile für die Herstellung und Erweiterung der<br />

Rosshalt-Straße in Treffling, wird kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut der<br />

Marktgemeinde Seeboden, EZ 500, Grundbuch 73215 Treffling, zugeschrieben und als<br />

öffentliche Straße gewidmet.<br />

Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits seit Jahren abgeschlossen.<br />

Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibung nach dem § 15<br />

LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung in der<br />

Natur festgelegt wurden.<br />

Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />

allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />

Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />

den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

09) ÖG-Goldeckweg – Bart – Zuschreibung- Öffentlichkeit – Widmung<br />

BAL Gorgasser mit Projektor: Der Gemeindevorstand hat am 28. 09. 2004 beschlossen,<br />

dass die Kreuzung Techendorfer Straße/Goldeckweg verbreitert wird, damit Busse von<br />

der Techendorfer Straße leichter in den Goldeckweg einbiegen können.<br />

Das Vermessungsbüro DI Klampferer hat nach dem Ausbau die Grenzen gemeinsam<br />

vermarkt.<br />

Antrag Gemeindevorstand durch GV Pucher:<br />

Das Trennstück 1 gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des<br />

DI Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2992/04, das sind Teile für die Herstellung und<br />

Erweiterung des Goldeckweges in Seeboden, werden kostenlos und lastenfrei dem<br />

öffentlichen Gut der Marktgemeinde Seeboden, EZ 1250, Grundbuch 73212 Seeboden,<br />

zugeschrieben und als öffentliche Straße gewidmet.<br />

Die baulichen Maßnahmen sind seit Dezember 2004 abgeschlossen.<br />

Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibung nach dem § 15<br />

LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom<br />

09. 12. 2004 in der Natur festgelegt wurden.<br />

Seite 7


Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />

allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />

Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />

den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

10) ÖG-Seeblickweg – Süduferweg – Zu- und Abschreibung – Öffentlichkeit –<br />

Widmung und Auflassung<br />

BAL Gorgasser mit Projektor: Nach dem Bau der Umfahrung Steiner wurden<br />

gemeinsam die Grenzen neu vermarkt. Das Vermessungsbüro DI Klampferer hat die<br />

Vermessungsurkunde erstellt.<br />

Antrag Gemeindevorstand durch Bgm. Ing. Eder:<br />

Die Trennstücke gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des DI<br />

Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2884/04, das sind Teile für die Herstellung, Umlegung<br />

und Erweiterung des Seeblickweges bzw. des Süduferweges in Seeboden, werden<br />

kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut der Marktgemeinde Seeboden, EZ 1250,<br />

Grundbuch 73212 Seeboden, zugeschrieben und als öffentliche Straße gewidmet, bzw.<br />

die Trennstücke als öffentliche Straße aufgelassen und an die Anrainergrundstücke<br />

abgeschrieben.<br />

Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits seit 2002 abgeschlossen.<br />

Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zu- und Abschreibung nach<br />

dem § 15 LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der<br />

Grenzverhandlung vom 13. 12. 2004 in der Natur festgelegt wurden.<br />

Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />

allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />

Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunde nach<br />

den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

11) ÖG-Nutzungsvertrag Marktgemeinde – Josef Steiner<br />

Die Gemeinderatsmitglieder lesen den von Notar Dr. Loy erstellten Nutzungsvertrag<br />

zwischen der Marktgemeinde Seeboden und Josef Steiner auf dem Projektor<br />

vollinhaltlich durch.<br />

1.<br />

Die Marktgemeinde Seeboden (öffentliches Gut) ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1250 Grundbuch 73212<br />

Seeboden, zu welcher unter anderem das Grundstück 1728/2 Weg gehört.<br />

Herr Josef Steiner ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 175 Grundbuch 73212 Seeboden, BG<br />

Spittal/Drau, mit dem darauf befindlichen Hotelgebäude Seehotel Steiner samt Nebengebäuden. In diesen Gebäuden<br />

führt Herr Josef Steiner einen Hotelbetrieb. Das Hotelareal wird durch den öffentlichen Süduferweg Grundstück<br />

1728/1 KG Seeboden getrennt. Der Geh- und Fahrverkehr auf diesem Süduferweg hat den Hotelbetrieb stark<br />

beeinträchtigt. Die Marktgemeinde hat im Jahr 2003 eine südlich des Hotelareals vorbeiführende neue<br />

Umfahrungsstraße errichtet. Diese Umfahrungsstraße ist bereits in Betrieb und zum öffentlichen Verkehr zugelassen,<br />

wodurch eine Verkehrsberuhigung im Hotelbereich des Süduferweges eingetreten ist. Die Marktgemeinde hat auf<br />

Seite 8


Antrag des Herrn Josef Steiner in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.6.2004 beschlossen, den Verkehr am<br />

bisherigen öffentlichen Süduferweg im Hotelbereich durch bestimmte Maßnahmen einzuschränken und einen Teil des<br />

Weges dem Herrn Josef Steiner als Eigentümer des Hotelbetriebes Steiner zur Sondernutzung zu überlassen.<br />

Dieses Nutzungsrecht wird nunmehr in diesem Vertrag festgelegt.<br />

Im Hinblick auf die bestehende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (insbesondere Entscheidungen<br />

VWGH vom 18.9.1981, 81/02/0016, VfGH Vf SLG 7078/1973 und OGH 15.11.1950, SZ 23/331) ist die Einschränkung<br />

des Gemeingebrauches für Sondernutzungen zulässig, ebenso die Abgeltung durch eine Gebühr bzw.<br />

Gegenleistung.<br />

2.<br />

Die Marktgemeinde als Verwalterin des öffentlichen Gutes räumt Herrn Josef Steiner das Recht ein, den Teil des<br />

Süduferweges Grundstück 1728/1, der entlang des Hotelgebäudes Süduferweg 2 verläuft, mit der unten angeführten<br />

Ausnahme für seinen Hotel- bzw. Restaurantbetrieb zu nutzen. Der betroffene Wegteil ist in der diesem Vertrag<br />

beigehefteten Mappenkopie rot strichliert eingezeichnet.<br />

3.<br />

Ausgenommen vom Nutzungsrecht verbleibt ein durchgehender drei Meter breiter Grundstücksstreifen des vom<br />

Nutzungsrecht betroffenen Süduferweges. Herr Josef Steiner ist berechtigt, die genaue Lage dieses Grundstreifens<br />

innerhalb des Weggrundstückes so festzulegen, dass der künftig zugelassene Fußgängerverkehr gemäß Punkt 4.<br />

dieses Vertrages uneingeschränkt möglich ist. Herr Josef Steiner ist gleichzeitig verpflichtet, diesen drei Meter breiten<br />

Grundstreifen so zu markieren oder abzugrenzen, dass er für jedermann erkenntlich ist. Der freie Durchgang auf<br />

diesem Wegstreifen für die Öffentlichkeit darf von Herrn Josef Steiner nicht behindert werden, insbesondere nicht<br />

durch Aufstellen von Ankündigungs- oder Preistafeln, Blumentrögen oder ähnlichen Anlagen und durch das Abstellen<br />

von PKW.<br />

4.<br />

Die Marktgemeinde hat den Verkehr auf diesem Drei-Meter breiten Grundstreifen in der Weise einzuschränken, dass<br />

er für die Dauer dieses Nutzungsvertrages nur mehr als Fußweg von der Öffentlichkeit benutzt werden kann. Diese<br />

Nutzung schließt das Recht ein, Fahrräder, Kinderwägen und ähnliche Kleinfahrzeuge zu schieben. Die<br />

Marktgemeinde hat entsprechende Hinweise auf die erlaubte Nutzung am Anfang und am Ende des Wegstreifens<br />

anzubringen und die für die Gültigkeit dieser Verkehrseinschränkung erforderlichen Maßnahmen (Verordnung) zu<br />

erlassen.<br />

Die Marktgemeinde kommt als Wegerhalterin dieses Wegstreifens auch für den Winterdienst, insbesondere die<br />

Schneeräumung, auf. Der bei der Räumung anfallende Schnee darf auf die angrenzende, vom Nutzungsrecht des<br />

Josef Steiner umfasste Wegfläche verbracht werden, nicht jedoch in den Eingangsbereich der Hotelanlage.<br />

Herr Josef Steiner ist in Kenntnis, dass für den weiterhin öffentlich genutzten Grundstreifen die<br />

Straßenverkehrsordnung und allfällige weitere, den öffentlichen Verkehr regelnde Gesetze bzw. Verordnungen gelten.<br />

5.<br />

Die dem Herrn Josef Steiner zur Sondernutzung überlassenen Restflächen des betroffenen Süduferweges dürfen von<br />

ihm für den vereinbarten Zweck frei genutzt werden, insbesondere durch Aufstellen von Blumentrögen,<br />

Ankündigungstafeln, Kioske. Bauliche Maßnahmen am Nutzungsgrund sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn<br />

sie nicht der Kärntner Bauordnung unterliegen. Weiters ist die Sondernutzung im Sinne dieses Vertrages an anderen<br />

als den im Punkt 1. festgelegten Teilflächen des öffentlichen Gutes durch Herrn Josef Steiner ausgeschlossen.<br />

6.<br />

Herr Josef Steiner hat die ihm zur Nutzung überlassenen Flächen des öffentlichen Weges immer im sauberen<br />

Zustand zu halten, insbesondere Abfälle zu entfernen, gleichgültig von wem diese stammen.<br />

7.<br />

Als Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte ein jährliches<br />

Nutzungsentgelt an die Marktgemeinde von € 10,-- und zwar bis längstens Ende Jänner eines jeden Jahres zu<br />

bezahlen. Für das Jahr 2004 wurde das Nutzungsentgelt bereits zur Gänze entrichtet. Die Zahlung hat auf das Konto<br />

der Marktgemeinde, Kontonummer 505 bei der Raiffeisenbank Millstättersee reg.Gen.m.b.H. zu erfolgen. Im<br />

Verzugsfalle wären 10 % jährliche Verzugszinsen zu entrichten. Eine Wertsicherung des Benützungsentgeltes wird<br />

nicht festgelegt.<br />

Als weitere Gegenleistung räumt Herr Josef Steiner als Eigentümer des Grundstückes 1601/3 der<br />

Marktgemeinde das Recht ein, den zwischen der Nordmauer des Pavillons am Grundstück 1601/3 und dem<br />

öffentlichen Weg 1728/2 gelegenen Grundstreifen von ca. 20 m2 für die Dauer dieses Vertrages als Radplatz zu<br />

benützen. Die Marktgemeinde beabsichtigt, für die Benützung des Radwanderweges im Bereiche des Seepavillons<br />

Steiner an der obigen Grundfläche unter Einbeziehung von Flächen aus dem öffentlichen Weg einen Rastplatz<br />

herzustellen. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet auch die Nutzung der Außenfläche der Westmauer des Pavillons für<br />

das Anbringen von Tafeln und Hinweisschildern, insbesondere für den Radverkehr, aber auch für sonstige Zwecke<br />

der Marktgemeinde.<br />

8.<br />

Es ist beabsichtigt, den im Bereich des Seehotels Steiner gelegenen Süduferweg, also sowohl die Nutzungsfläche,<br />

als auch den drei Meter breiten Fußweg zu pflastern. Alle mit dem geplanten Bauvorhaben verbundenen Fragen,<br />

Seite 9


insbesondere die Art der Gestaltung, die Auswahl der Pflastersteine, sind zwischen den Parteien noch<br />

auszuverhandeln. Die Kosten für die Pflasterung und den Unterbau sind von Josef Steiner zu tragen.<br />

Die restlichen Arbeiten und deren Kostentragung sind von den Parteien noch zu verhandeln. Diese sollten bis<br />

Saisonende 2006 abgeschlossen sein.<br />

9.<br />

Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf die Rechtsnachfolger der Parteien über.<br />

10.<br />

Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren tragen die<br />

Parteien je zur Hälfte.<br />

11.<br />

Der Nutzungsvertrag kann von jeder Vertragspartei zum Ende eines jeden Jahres widerrufen werden. Der Widerruf<br />

hat mittels eingeschriebenen Briefes an die andere Vertragspartei zu erfolgen und muss spätestens am 30.5.<br />

eingeschrieben bei der Post aufgegeben werden.<br />

Der Marktgemeinde ist die Auflösung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung<br />

gestattet.<br />

Bei Beendigung des Nutzungsvertrages hat jede Partei ihre Nutzungsfläche geräumt und gereinigt der anderen Partei<br />

zurückzustellen und alle durch die Nutzung entstandenen Schäden an der in Nutzung genommenen Grundfläche,<br />

aber auch an der Pavillonmauer auf eigene Kosten zu beheben .<br />

Herr Josef Steiner verzichtet ausdrücklich auf allfällige Ersitzungsansprüche hinsichtlich der Sondernutzungsflächen.<br />

12.<br />

Den Vertragsparteien sind die Bestimmungen über die Weghalterhaftung bekannt. Hinsichtlich der<br />

Sondernutzungsfläche gemäß Punkt 2 übernimmt diese Haftung Herr Josef Steiner, während der Marktgemeinde für<br />

den 3 Meter breiten Grundstreifen die Weghalterhaftung zukommt.<br />

Herr Josef Steiner ist verpflichtet, eine diesbezügliche Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese der<br />

Marktgemeinde nachzuweisen. Die Marktgemeinde erklärt, dass eine derartige Versicherung für ihren Wegstreifen<br />

bereits besteht.<br />

13.<br />

Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.<br />

In der Wechselrede wird erwähnt:<br />

• Das Nutzungsentgelt von € 10 ist sehr niedrig.<br />

• Der Pkt. 8. enthält, dass noch einige Maßnahmen auszuverhandeln sind.<br />

• Der Bestandvertrag soll noch nicht beschlossen werden.<br />

• Steiner hat einen Gestaltungsvorschlag erarbeitet – anstelle von Asphalt möchte<br />

er Grünflächen.<br />

• Ein Beschluss soll erst dann gefasst werden, wenn sämtliche Fakten bekannt<br />

sind – und nicht „scheibchenweise“.<br />

• Bei der letzten GR-Sitzung im Dezember 2004 ist von einem 3 m breiten<br />

Grundstücksstreifen gesprochen worden. Im Vertrag wird nicht festgelegt, wann<br />

dieser fertig gestaltet ist. Weiters wurden in der Dezembersitzung Termine<br />

„vorgegeben“.<br />

• Steiner will im April mit der Gestaltung beginnen.<br />

Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />

Der Tagesordnungspunkt wird zur Klärung von Vorfragen abgesetzt.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

12) ÖG-Kras – Weißbacher –Zuschreibung - Öffentlichkeit – Widmung<br />

BAL Gorgasser mit Projektor: Maria und Georg Weißbacher, Weißbach, Pürzelbach 5,<br />

beabsichtigen, das Grundstück 118/3 mit dem darauf befindlichen Gebäude Kras 4 zu<br />

verkaufen.<br />

Seite 10


Bei der Vermarkung wurde festgestellt, dass die Straße, Grundstück 868, KG Lieseregg,<br />

bereits mit 5 m² in das Grundstück der Familie Weißbacher „ragt“.<br />

Voraussetzung ist aber, dass auch die vorherige Vermessungsurkunde durchgeführt<br />

wird. Diese sieht die Errichtung der Aufschließungsstraße für die gesamten Grundstücke<br />

mit Wendeplatz im Nordosten vor, sodass auch das neue Grundstück 118/11<br />

aufgeschlossen ist.<br />

Der nördliche Anrainer Hanno Soravia hat der Mitabtretung und Errichtung zugestimmt.<br />

Weißbacher hat für die Errichtung einen Bankgarantiebrief von der Hypo-Bank Salzburg<br />

hinterlegt.<br />

Antrag GV Pucher:<br />

Die Trennstücke gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des DI<br />

Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2638/03, das sind Teile für die Herstellung und<br />

Erweiterung der Straße in Kras, werden kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut<br />

der Marktgemeinde Seeboden, EZ 283, Grundbuch 73207 Lieseregg, zugeschrieben<br />

und als öffentliche Straße gewidmet.<br />

Das Trennstück 1 gemäß der Gegenüberstellung V 408 der Vermessungsurkunde des<br />

DI Horst Klampferer, Seeboden, GZ: 2829/04, das sind Teile für die Herstellung und<br />

Erweiterung der Straße in Kras, werden kostenlos und lastenfrei dem öffentlichen Gut<br />

der Marktgemeinde Seeboden, EZ 283, Grundbuch 73207 Lieseregg, zugeschrieben<br />

und als öffentliche Straße gewidmet.<br />

Die baulichen Maßnahmen sind in der Natur bereits seit Jahren abgeschlossen.<br />

Die betroffenen Eigentümer sind einverstanden, dass die Zuschreibungen nach dem §<br />

15 LTG durchgeführt wird, da die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlungen<br />

vom 25. 04. 2003 bzw. 25. 10. 2004 in der Natur festgelegt wurden.<br />

Der Marktgemeinde Seeboden sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bzw.<br />

allfällige Enteignungs- oder Ersitzungsverfahren bekannt.<br />

Der Marktgemeinde beantragt beim Vermessungsamt, die Vermessungsurkunden nach<br />

den Sonderbestimmungen des § 15 LTG durchzuführen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

13) VO-TBP-LindenwegII/Gfrerer – Beschluss<br />

BAL Gorgasser erklärt mit Projektor: Der Entwurf des TBP wurde vom 20. 09. bis 19. 10.<br />

2004 öffentlich kundgemacht.<br />

Beim Gemeindeamt sind dagegen keine schriftlichen Einwendungen eingelangt.<br />

Beraten werden soll noch, ob die Geschoßflächenzahl mit 0,4 oder wie im „Textlichen<br />

Bebauungsplan“ mit 0,5 festgesetzt wird.<br />

Dies deshalb, da die Baugrundstücke Größen von nur ca. 800 m² haben.<br />

Eine halboffene Bebauung ist derzeit nicht vorgesehen.<br />

In der Kundmachung wurde darauf hingewiesen, dass im Entwurf anlehnend an den<br />

Bestand nur Sattel- und Krüppelwalmdächer, nicht jedoch Pult- oder Flachdächer<br />

vorgesehen sind.<br />

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Dachneigung mindestens 20°.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes durch GV Pucher:<br />

Die Verordnung „TBP-Lindenweg II/Gfrerer“ wird in der geänderten Fassung –<br />

Geschoßflächenzahl 0,5 anstelle von 0,4 – und den anderen Auflagen genehmigt und<br />

beschlossen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen.<br />

Die Verordnung ist ein integrierender Bestandteil der <strong>Niederschrift</strong> und Anlage 1).<br />

14) B-98 – Millstätter Straße – Seeboden-Ost – Erhaltung – Rad- und Gehweg –<br />

Straßenverwaltung – Vereinbarung<br />

Die Straßenverwaltung baut die B-98 – Millstätter Straße – von der Gritschacher Straße<br />

bis einschließlich der Abzweigung Am Waldrand aus.<br />

Radweg<br />

Für den Radweg werden sämtliche Kosten im Verhältnis 2/3-Land und 1/3-<br />

Marktgemeinde geteilt.<br />

Gehweg<br />

Für den Gehweg – Breite 2,5 m inkl. Randleistensteine - trägt die Marktgemeinde die<br />

Kosten.<br />

Die Marktgemeinde zahlt die Kosten für die Gestaltungsmaßnahmen bei den Zufahrten<br />

zu der Bootswerft Schirg, Am Waldrand und Solarweg.<br />

• Grundeinlöse<br />

Die Marktgemeinde löst etwaige notwendige Grundflächen ab.<br />

• Beleuchtung<br />

Die Beleuchtungsanlage wird – wenn notwendig – auf Kosten der Straßenverwaltung<br />

versetzt.<br />

Erweiterungen, Betrieb und Erhaltung durch und auf Kosten der Marktgemeinde.<br />

• Leistungspositionen<br />

Werden von der Landesstraßenverwaltung in einem eigenen Bauteil ausgeschrieben.<br />

Vergabe an den Bestbieter.<br />

• Bezahlung<br />

Direkt an die bauausführende Firma.<br />

Diesbezüglich wird die Straßenverwaltung schad- und klaglos gehalten.<br />

• Bauleitung, Überwachung und Rechnungsführung<br />

Durch die Landesstraßenverwaltung.<br />

Nach Fertigstellung und Übernahme wird der Rad- und Gehweg in die dauernde<br />

Erhaltung der Marktgemeinde übernommen. Das Land Kärnten wird schad- und klaglos<br />

gehalten.<br />

In der Wechselrede wird erwähnt:<br />

• Mit der Errichtung wird im Herbst 2005 begonnen.<br />

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• Die günstigste Situierung des Fußgängerüberganges wird vom Kuratorium für<br />

Verkehrssicherheit noch geprüft.<br />

• Die Kostenschätzung liegt noch nicht vor.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />

Die Vereinbarung mit dem Land Kärnten über das Bauprojekt B 98 – Millstätter Straße,<br />

Km 2,6 – 3,1, Seeboden/Ost – Zustimmung zum Bauprojekt, Rad- und Gehweg,<br />

Grundeinlöse, Beleuchtung, Leistungspositionen, Bezahlung, Bauleitung usw, wird in<br />

der vom Straßenbauamt erstellten Fassung genehmigt und beschlossen.<br />

Die Kosten sind im 1. NVA 2005 zu bedecken.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

15) B 98 – Millstätter Straße – Seeboden-West – Kreisverkehr Spar – Straßenver-<br />

waltung – Vereinbarung<br />

Spar errichtet den Kreisverkehr – Außendurchmesser 30 m.<br />

Wegen dem schlechten Straßenzustand wird von der Straßenverwaltung eine neue<br />

Decke aufgebracht und die Leerverrohrung bezahlt.<br />

Die Kosten für die Asfaltdecke bei den nördlichen Anbindungen Alte Straße usw. an den<br />

neuen Kreisverkehr bezahlt die Marktgemeinde.<br />

Die Kosten für die Baustellenerrichtung und Räumung werden zwischen Land und<br />

Marktgemeinde aufgeteilt.<br />

Die Ausschreibung erfolgt durch das Büro DI Kermer, Villach.<br />

Die Vergabe der nördlichen Anbindungen erfolgt durch die Marktgemeinde und die<br />

Kosten werden über eine Amtsrechnung mit der Marktgemeinde abgerechnet.<br />

Bauleitung und Bauüberwachung erfolgen durch die Landesstraßenverwaltung.<br />

In der Wechselrede wird erwähnt:<br />

• Sollte der Lidl-Markt errichtet werden, sind von diesem die Kosten für die nördliche<br />

Anbindung zu bezahlen.<br />

• Den Grund von der GWG kauft die Marktgemeinde.<br />

• Im Voranschlag sind für den Kreisverkehr € 67.000 vorgesehen.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />

Die Vereinbarung mit dem Land Kärnten - Straßenverwaltung – Zustimmung zum<br />

Bauprojekt, Beitragsleistungen für die nördliche Anbindung beim Kreisverkehr der B-98<br />

– Millstätter Straße, km 1,030, Seeboden-West –Ausschreibung, Vergabe,<br />

Bauabwicklung, Kostentragung, Beitragsleistungen – wird in der von der<br />

Straßenverwaltung erstellen Fassung genehmigt und beschlossen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

Seite 13


16) TC Treffling – Pachtvertrag - Verlängerung<br />

Der Pachtvertrag mit dem TC Treffling ist am 31. 12. 2004 abgelaufen. Der Pachtzins<br />

beträgt derzeit € 3.633,64 inkl. MwSt. pro Jahr. Es wäre ein Nachvertrag zu erstellen.<br />

Der neue Nachvertrag soll für 3 Jahre erstellt werden und der Pachtzins soll auf einen<br />

runden Betrag € 3.650,-- angehoben werden.<br />

Die Aufnahme einer Wertsicherungsklausel – Indexanpassung – sollte erst nach<br />

Auslaufen der Pachtverträge mit dem TC Treffling und dem TC Seeboden in den<br />

Vertrag mit aufgenommen werden.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes durch 1. Vzbgm. Zwischenberger:<br />

Der Pachtvertrag mit dem TC Treffling wird um 3 Jahre vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2007<br />

zu den bestehenden Bedingungen (ohne Indexanpassung) verlängert und der Pachtzins<br />

von € 3.633,64 auf eine aufgerundete Summe von € 3.650,-- abgeändert.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

17) Grundstück Hübner - Schenkungsvertrag<br />

Frau Christa Hübner, die in Schmelz, Ludwig-Uhland-Straße 24, wohnt, ist die<br />

Eigentümerin des Hauses Tangerner Straße 2, Grundstück 867, mit einem Ausmaß von<br />

187 m².<br />

Da das Gebäude – Baracke - in einem desolaten Zustand ist, hat die Baubehörde die<br />

Grund- und Hauseigentümerin Hübner aufgefordert, Instandhaltungsmaßnahmen zu<br />

setzen. Christa Hübner übergibt ihr Anwesen kostenfrei der Marktgemeinde. Notar Dr.<br />

Dunst hat den Schenkungsvertrag erstellt.<br />

Schenkungsvertrag<br />

Erstens: Frau Christa Hübner ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Einlagezahl 452 Grundbuch 73212<br />

Seeboden, Bezirksgericht Spittal an der Drau, mit dem einzigen Grundstück 867 Baufl. (Gebäude) Baufl.<br />

(begrünt) und dem darauf befindlichen abbruchreifen Gebäude Tangerner Straße 2, Seeboden.<br />

Der Einheitswert für die vorbeschriebene Liegenschaft wurde zum 1.1.2004 zu Aktenzeichen 60 034-2-<br />

0136/2 als Einfamilienhaus mit (€ 2.688,89 (Euro zweitausend-sechshundertachtundachtzig und<br />

neunundachtzig Cent) festgestellt.<br />

Im Lastenblatt der Liegenschaft Einlagezahl 452 Grundbuch Seeboden ist unter laufender Nummer eins<br />

das Pfandrecht für den Höchstbetrag von ATS 160.000,- für die Raiffeisenbank Spittal/Drau registrierte<br />

Genossenschaft eingetragen. Diese Forderung wurde bereits getilgt und ist daher Iöschbar.<br />

Zweitens: Frau Christa Hübner schenkt und übergibt hiermit an die Marktgemeinde Seeboden die<br />

vorbeschriebene Liegenschaft Einlagezahl 452 Grundbuch Seeboden, so wie diese liegt und steht, mit<br />

allen Rechten und Pflichten, mit allem Zugehör und nach Maßgabe des bisherigen Besitzstandes.<br />

Drittens: Frau Christa Hübner, geboren 15. 3. 1936, erteilt ihre Einwilligung, dass bei ihrer Liegenschaft<br />

Einlagezahl 452 Grundbuch 73212 Seeboden das Eigentumsrecht für die Marktgemeinde Seeboden<br />

grundbücherlich einverleibt wird.<br />

Viertens: Die Marktgemeinde Seeboden nimmt die vorstehende Liegenschaftsschenkung durch Frau<br />

Christa Hübner hiermit vertragsmäßig an und übernimmt die Liegenschaft Einlagezahl 452 Grundbuch<br />

Seeboden mit dem heutigen Tage in ihren Besitz und in ihr Alleineigentum.<br />

Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Nutzungen und Lasten sowie Gefahr und Zufall auf die Marktgemeinde<br />

Seeboden über.<br />

Fünftens: Die Geschenkgeberin haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit oder Verwendbarkeit der<br />

Vertragsliegenschaft, insbesondere nicht für einen bestimmten Bauzustand des zugehörigen Gebäudes.<br />

Seite 14


Sie haftet aber dafür, dass die Vertragsliegenschaft vollkommen frei von bücherlichen und<br />

außerbücherlichen Lasten sowie Rechten Dritter in das Eigentum der Geschenknehmerin übergeht.<br />

Sechstens: Der gegenständliche Schenkungsvertrag unterliegt nicht den Bestimmungen des Kärntner<br />

Grundverkehrsgesetzes 2002, weshalb um die Ausstellung der entsprechenden Negativbestätigung bei<br />

der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau angesucht werden wird.<br />

Siebentens: Die mit der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern<br />

und Gebühren werden zur Gänze von der Geschenknehmerin Marktgemeinde Seeboden getragen.<br />

Achtens: Von diesem Notariatsakt können den Vertragsteilen wiederholte Ausfertigungen erteilt werden.<br />

Dieser von mir, Notar, aufgenommene Notariatsakt wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen als<br />

dem Vertragswillen vollkommen entsprechend bestätigt und genehmigt und sohin von ihnen vor mir<br />

eigenhändig unterschrieben.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />

Der Schenkungsvertrag mit Christa Hübner, Grundstück 867, mit dem darauf<br />

befindlichen abbruchreifen Gebäude Tangerner Straße 2, wird in der von Notar Dr.<br />

Dunst erstellten Fassung genehmigt und beschlossen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

Der Schenkungsvertrag ist ein integrierender Bestandteil der <strong>Niederschrift</strong> und Anlage<br />

4).<br />

18) Edeka/Adeg aktiv – Wirtschaftsförderung<br />

Der Bürgermeister erläutert nochmals die vom Gemeinderat am 21. 12. 2001<br />

beschlossene Wirtschaftsförderung nach Übernahme des Parkplatzes durch Edeka-<br />

Adeg, den die Marktgemeinde Seeboden von Ing. Gert und Jutta Meister gepachtet hat.<br />

Dieser Parkplatz wurde mit allen Rechten und Pflichten von Adeg-Edeka, unter Beitritt<br />

von Robert Steurer, Kaufmann, als Betreiber des Adeg-Edeka Marktes in Seeboden,<br />

Hauptstraße 78, übernommen, sodass der Marktgemeinde Seeboden aus dem Vertrag<br />

keine wie immer gearteten Verpflichtungen erwachsen sind. Die damals beschlossene<br />

Förderung betrug ATS 740.000.<br />

Gleichzeitig plant die Marktgemeinde Seeboden eine Übernahme von 32 Parkplätzen,<br />

die für den Eigenbedarf und Verpachtungen an außenstehende Personen vorgesehen<br />

sind.<br />

In der Wechselrede wird erwähnt:<br />

• Der Lehrkörper der Hauptschule Seeboden müsste € 28/Monat/Stellfläche bezahlen.<br />

Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />

Die vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 8 vom 21. 12. 2001 beschlossene<br />

Wirtschaftsförderung wird ausbezahlt. Die Höhe dieser Wirtschaftsförderung beträgt lt.<br />

damaligem Beschluss ATS 740.000. = € 53.778.<br />

Gleichzeitig pachtet die Marktgemeinde Seeboden 32 Stellflächen zu einem Preis von<br />

€ 4.000 + MwSt./Jahr, die für den Eigenbedarf und Weiterverpachtung verwendet<br />

werden. Der Pachtvertrag ist zu erstellen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

Seite 15


19) StVO – Schulallee – Schutzweg<br />

GV Lagger: Entlang der Schulallee soll ein Verbindungsgehweg von der Volksschule zur<br />

Millstätter Straße geschaffen werden. Dabei werden die bestehenden Querparkplätze<br />

entlang der Schulallee in Längsparkplätze umgewandelt und auf dem dabei gewonnen<br />

Grundstreifen ein Gehweg errichtet. Um insbesondere den Schulkindern einen<br />

durchgehenden Schulweg zu ermöglichen, soll über die bestehende Einfahrt, die zu den<br />

öffentlichen und privaten Parkplätzen führt, ein Schutzweg errichtet werden.<br />

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit befürwortet die Errichtung, da es sich bei dieser<br />

Einfahrt nicht um eine Durchgangsstraße handelt und die Sicherheit für Fußgänger,<br />

insbesondere für Schulkinder, erhöht werden soll. Vor der Errichtung des Schutzweges<br />

muss darauf geachtet werden, dass die notwendigen Bauausstattungen gegeben sind,<br />

nämlich Abflachung der Gehsteigkanten und Beleuchtung des Schutzweges gem.<br />

ÖNORM O 1050.<br />

In der Wechselrede wird erwähnt:<br />

• Das Vorhaben ist ehestmöglich umzusetzen.<br />

Antrag GV Lagger:<br />

Die Marktgemeinde beantragt die Errichtung eines Schutzweges parallel zur Schulallee<br />

vom derzeit südlich bestehenden Gehsteig zum neu zu errichtenden Gehsteig östlich<br />

der Schulallee.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

20) Wohnstraße – Karlsdorf/Nord – Ansuchen<br />

Amtsvortrag AL Klar: Gemeindebürger von Karlsdorf Nord (ab vlg. Donisbauer, außer<br />

Karlsdorfer Wirt), beantragen die Verordnung einer „Wohnstraße“ im Bereich der<br />

Dorfstraße von Bliem vlg. Donisbauer bis zu den Hofeinfahrten Pichler vlg. Neubauer<br />

bzw. Tribelnig vlg. Zechner.<br />

Begründung: Die Anrainer des betroffenen Straßenzuges befürchten Gefährdungen der<br />

Kinder durch den Straßenverkehr.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes durch GV Lagger:<br />

Die VO-Wohnstraße für den Bereich Karlsdorf Nord – ab Bliem (Donisbauer) bis zu den<br />

Hofeinfahrten Pichler (Neubauer) bzw. Tribelnig (Zechner) wird in der erstellten Fassung<br />

genehmigt.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

21) Seepark West – Grundsatzbeschluss - Refinanzierung<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Seeboden muss den Beschluss fassen, das Areal<br />

Santner anzukaufen. Für den Fall, dass die Marktgemeinde die Rückzahlungen nicht<br />

aus dem ordentlichen Haushalt machen kann, sind BZ-Mittel heranzuziehen.<br />

Seite 16


In der Wechselrede wird erwähnt:<br />

• Der Gemeinderat hat bereits den Grundsatzbeschluss gefasst, das Areal Santner zu<br />

erwerben.<br />

• Der Ankauf sollte mit Mitteln aus dem Kärntner Bodenbeschaffungsfonds erfolgen.<br />

• Zur weiteren Bearbeitung wird von der Gemeinderevision der entsprechende<br />

Beschluss benötigt.<br />

• Im Wesentlichen herrscht vom Gemeinderat Einvernehmen, diese einmalige Chance<br />

für Seeboden zu nutzen.<br />

• Die Beste Lösung wäre, wenn ein Investor das Areal kauft – Vorgespräche mit<br />

Investoren laufen.<br />

Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />

Die Marktgemeinde kauft das Areal Santner mit Mitteln des Kärntner<br />

Bodenbeschaffungsfonds. Für den Fall, dass die Marktgemeinde die Rückzahlungen an<br />

den Kärntner Bodenbeschaffungsfonds nicht aus dem ordentlichen Haushalt machen<br />

kann, sind BZ-Mittel heranzuziehen.<br />

Abstimmung: Antrag 24 : 2 angenommen (GV Gritzner, GR Hans Unterlerchner)<br />

22) Seeboden Touristik - Jahresabschluss<br />

Bgm. Ing. Eder: Der Jahresabschluss wurde vom Steuerberater fertig gestellt und ist<br />

vom Gemeinderat zu genehmigen. Gegenüber dem Voranschlag haben sich keine<br />

Änderungen ergeben.<br />

In der Wechselrede wird erwähnt:<br />

• Einige Mandatare wollen in den Jahresabschluss 2003 Einsicht nehmen.<br />

Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und in der nächsten Sitzung beraten.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

23) Kindergartenordnung - Änderung<br />

GV Lagger: Die bestehende Kindergartenordnung des Kindergarten Lieserhofens wird<br />

dahingehend abgeändert, dass der Eintritt unter drei Jahren bei körperlicher Eignung<br />

genehmigt wird. Diese Regelung bzw. die Einrichtung einer altersübergreifenden<br />

Gruppe wurde vom AKL überprüft und genehmigt. Die Auflagen (Wickeltisch…) wurden<br />

erfüllt.<br />

Seite 17


Antrag des Gemeindevorstandes durch GV Zwischenberger:<br />

Die bestehende Kindergartenordnung bezüglich des Eintrittsalters wird geändert. Bei<br />

körperlicher Eignung wird der Eintritt für Kinder unter drei Jahren genehmigt.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

24) Maturaprojekt HAK Spittal – Verwendung Gemeindewappen<br />

GR Ino Bodner ist Projektbetreuer einer Gruppe von HAK-Schülerinnen, die mit diesem<br />

Arbeitsauftrag einen Teil ihrer geforderten Maturaarbeiten erledigen. Der Projekttitel<br />

(zurzeit noch Arbeitstitel) lautet W-W-W (Wandern, Wasser, Weitblick) und beinhaltet die<br />

Inszenierung des Rundwanderweges von der Hansbauer Hütte über Tschiernock,<br />

Tschierweger Nock, Millstätter Hütte, Alexander Hütte, Leitenbach Alm und<br />

Sommeregger Hütte zurück zur Hansbauer Hütte. Die Projektgruppe hat als<br />

Schwerpunkte Wandern und Umweltschutz gewählt, muss dieses Projekt ausarbeiten,<br />

verschriftlichen und öffentlich präsentieren. Dazu gehört auch eine Logogestaltung. In<br />

diese wollen sie unbedingt auch das Seebodner Gemeindewappen einbinden. Die<br />

Schülerinnen ersuchen, das Gemeindewappen verwenden zu dürfen.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />

Die Marktgemeinde genehmigt den HAK-Schülerinnen für ihr Maturaprojekt die<br />

Verwendung des Seebodner Gemeindewappens.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

Für den nächsten Tagesordnungspunkt erklärt sich Hans Unterlerchner für befangen.<br />

25) Unterlerchner - Optionsvertrag – Fristverlängerung<br />

Hans Unterlerchner, Landwirt und Geschäftsführer der Seebodner Sportanlagen GmbH,<br />

Kötzing 3, ersucht den am 31. 12. 2004 ausgelaufenen Optionsvertrag bis 31. 12. 2005<br />

zu verlängern.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing Eder<br />

Die Marktgemeinde stimmt dem Ansuchen um Verlängerung des Optionsvertrages zu<br />

und genehmigt die Verlängerung bis 30. 09. 2005.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

Seite 18


26) WVM – BA 26 – ABA Entflechtung Radenthein Ost - Haftungserklärung<br />

Der WV Millstätter See ersucht um Annahme der Haftungserklärungen zur<br />

Darlehensaufnahme, betreffend die Abwasserbeseitigungsanlage BA 26 – ABA<br />

Entflechtung Radenthein Ost in der lt. Haftungsschlüssel für die Marktgemeinde<br />

errechneten Höhe.<br />

Die Mitgliedsgemeinden müssen nach einem vorgegebenen Prozentschlüssel für dieses<br />

Darlehen die Haftung als Bürge und Zahler im Sinne des § 1357 ABGB lt. folgender<br />

Aufstellung übernehmen:<br />

BA 26 – ABA Entflechtung Radenthein-Ost – 25,50 % von € 1.702.368,00 =<br />

€ 434.103,85.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes durch Bgm. Ing. Eder:<br />

Für den BA 26 – ABA Entflechtung Radenthein-Ost - übernimmt die Marktgemeinde<br />

Seeboden als Mitgliedsgemeinde des Wasserverbandes Millstätter See für das<br />

aufzunehmende Darlehen einen Haftungsanteil von 25,50 % als Bürge und Zahler im<br />

Sinne des § 1357 ABGB in der Höhe von € 434.103,85.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

27) Ausschüsse – Änderung Mitglieder und Ersatzmitglieder<br />

Vorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

Sozial – Wohnungen – Generationen – Bürgerservice:<br />

Obfrau: Gabriele Robinig<br />

Beratend: Thomas Schäfauer<br />

Walter Kosz<br />

Bertram Faller<br />

Fremdenverkehr – Kultur – Ortsbildpflege:<br />

Mitglied: Bertram Faller<br />

Beratend: Gabriele Robinig<br />

Sebald Hassler<br />

Mag. Christine Niedermayer<br />

Sport und Vereine:<br />

Mitglied: Herwig Wandling<br />

Beratend: Sebald Hassler<br />

Wolfgang Goller<br />

Thomas Schäfauer<br />

Umwelt:<br />

Mitglied: Bertram Faller<br />

Beratend: Winfried Gandler<br />

Sebald Hassler<br />

Thomas Schäfauer<br />

Seite 19


Bau – Planung – Wasser – Beleuchtung:<br />

Mitglied: Winfried Gandler<br />

Beratend: Bertram Faller<br />

Thomas Schäfauer<br />

Land- und Forstwirtschaft:<br />

Mitglied: Winfried Gandler<br />

Beratend: Mag. Christine Niedermayer<br />

Feuerwehr, öffentliche Sicherheit, Verkehr:<br />

Mitglied: Bertram Faller<br />

Finanzen und Wirtschaft:<br />

Mitglied: Herwig Wandling<br />

Schulen – Kindergärten:<br />

Mitglied: Gabriele Robinig<br />

Der Vorschlag der SPÖ-Fraktion über die Mitglieder der Ausschüse wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

28) Thomas Morgenstern - Empfang<br />

Anlässlich der Ehrung soll Thomas Morgenstern eine Skulptur des Künstlers Profunser,<br />

Wert ca. € 1.500 bis € 2.000 überreicht werden.<br />

Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />

Die Marktgemeinde bereitet Thomas Morgenstern einen Empfang im Kulturhaus. Als<br />

Anerkennung für seine sportlichen Leistungen wird eine Skulptur des Drautaler<br />

Künstlers Profunser überreicht. Die Kosten betragen ca. € 1.500 bis € 2.000. Die Ehrung<br />

wird im Kulturhaus mit Buffet durchgeführt.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

29) Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion – nach § 42 der K-AGO –<br />

Übereinkommen mit der Bringungsgemeinschaft Seeboden Hochgosch<br />

Der Bürgermeister liest den Antrag vollinhaltlich vor:<br />

Antrag: Die Antragsteller beantragen die umgehende Verlängerung des<br />

Übereinkommens mit der Bringungsgemeinschaft Seeboden Hochgosch als vertragliche<br />

Einigung über die Nutzung des Seeweges und Hochgoschweges als Teil des Südufer-<br />

Radweges.<br />

Erklärung:<br />

Im Jahre 1999 wurde eine Vereinbarung mit der Bringungsgemeinschaft Seeboden-<br />

Hochgosch auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wurde auch<br />

ein Kündigungsverzicht von Seiten der Bringungsgemeinschaft bis zum 31. 12. 2004<br />

Seite 20


vereinbart. Trotz des einstimmigen Beschlusses des Sport- und Vereinsausschusses<br />

vom 2. 12. 2004, diese Vereinbarung fristgerecht zu verlängern, blieb die Gemeinde bis<br />

dato untätig. Somit gibt es die unerfreuliche Situation, dass die Benützbarkeit des<br />

Radweges in diesem Bereich nicht gesichert ist. Es ist daher umgehend die<br />

Benützungsvereinbarung zu verlängern und sine die von der Gemeinde übernommenen<br />

Verpflichtungen umzusetzen, nämlich den Versicherungsschutz für die Grundbesitzer<br />

sicherzustellen und die Instandhaltung laut abgeschlossener Vereinbarung<br />

durchzuführen.<br />

Antrag Bgm. Ing. Eder:<br />

Der Antrag wird GV Lagger zur Erledigung zugewiesen.<br />

Abstimmung: Antrag einstimmig angenommen<br />

Die Tagesordnung ist beendet.<br />

Der Bürgermeister dankt den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung.<br />

Anlagen<br />

Birner<br />

Schriftführer<br />

GRin Robinig<br />

<strong>Niederschrift</strong>fertiger<br />

Anlage 1) VO-TBP-Lindenweg II/Gfrerer – Beschluss zu Top 13)<br />

Anlage 2) Vereinbarung mit dem Land Kärnten zu Top 14)<br />

Anlage 3) Vereinbarung mit dem Land Kärnten zu Top 15)<br />

Anlage 4) Schenkungsvertrag mit Christa Hübner zu Top 17)<br />

Seite 21<br />

Bgm. Ing. Eder<br />

Vorsitzender<br />

GV Lagger<br />

<strong>Niederschrift</strong>fertiger

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