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AK_E+F_2011 - Ärztekammer Berlin

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Akademie für Sozialmedizin <strong>Berlin</strong><br />

Die Akademie für Sozialmedizin <strong>Berlin</strong> (AfSB) wurde 1986 gegründet, um die<br />

sozialmedizinische Weiterbildung insbesondere für Ärztinnen und Ärzte, die<br />

im sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung bzw. in Rehabilitationseinrichtungen<br />

tätig sind, zu fördern. Nach Einführung der ärztlichen Zusatzweiterbildung<br />

„Rehabilitationswesen“ wurde im Jahr 1997 auch das Aufgabenspektrum<br />

der AfSB erweitert. Seither sind die Aufbaukurse „Rehabilitationswesen“<br />

fester Bestandteil des Kursprogramms.<br />

Jährlich nehmen über 270 Ärztinnen und Ärzte aus dem gesamten Bundesgebiet<br />

das Weiterbildungsangebot der AfSB wahr. Diese sind entweder in stationären<br />

oder ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, in den sozialmedizinischen<br />

Diensten der Rentenversicherungsträger, der Arbeitsagenturen, des Medizinischen<br />

Dienstes der Krankenversicherung, des Landesamts für Gesundheit<br />

und Soziales oder Gesundheits- und Versorgungsämtern tätig. Auch ärztliche<br />

Gutachterinnen und Gutachter für Sozialversicherungen und Sozialgerichte<br />

nehmen an den Kursen teil. Die wachsende Nachfrage niedergelassener Ärztinnen<br />

und Ärzte am Kursangebot der AfSB macht deutlich, dass auch im ambulanten<br />

Versorgungssektor zunehmend der Bedarf an sozialmedizinischer Kompetenz<br />

erkannt wird, um Patientinnen und Patienten bei der Einleitung und<br />

Durchführung von Sozialleistungen sowie bei der Steuerung im System der<br />

sozialen Sicherung unterstützen zu können. Diese heterogene Zusammensetzung<br />

des Teilnehmerkreises bietet für einen interessanten kollegialen Austausch<br />

in den Diskussionsrunden und Pausen eine gute Grundlage.<br />

Unter Trägerschaft der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen<br />

Rentenversicherung <strong>Berlin</strong>-Brandenburg und der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong> bietet<br />

die AfSB jährlich die für die Erlangung der ärztlichen Zusatzbezeichnungen<br />

„Sozialmedizin“ und „Rehabilitationswesen“ erforderlichen Kurse an. Es handelt<br />

sich dabei um zwei Grundkurs-Blöcke (Teile A – D), die sowohl für die<br />

Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ als auch für „Rehabilitationswesen“ anerkannt<br />

werden und um jeweils zwei Aufbaukurs-Blöcke Sozialmedizin und Rehabilitationswesen<br />

(Teile E – H). Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei<br />

Themen zum System der sozialen Sicherung und der Gesundheitsversorgung,<br />

zur Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation sowie zur sozialmedizinischen<br />

Begutachtung und Arbeitsmedizin.<br />

Referenten aus ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen,<br />

Hauptverwaltungen der Sozialleistungsträger, Landes- und Bundesbehörden<br />

sowie aus der Sozialgerichtsbarkeit tragen durch fachkundige Aufbereitung der

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