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VERHANDLUNGSSCHRIFT

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REPUBLIK ÖSTERREICH<br />

Bundesministerium für<br />

Verkehr, Innovation und Technologie<br />

A-1031 Wien, Radetzkystraße 2<br />

Telefax (01) 71162/2299<br />

E-mail: post@bmv.gv.at<br />

X.400: C=AT;A=GV;P=BMV;S=POST<br />

DVR: 0000175<br />

Sachbearbeiter/in: Mag. Holzerbauer<br />

Tel.: (01) 711 62 DW 2212<br />

GZ: 825.045/66-II/C/12/01 Schwaz, am 23. November 2001<br />

Betr.: Brenner Eisenbahn GmbH;<br />

Eisenbahnachse Brenner, Zulaufstrecke Nord,<br />

„Ausbau Unterinntal“<br />

Abschnitt Kundl/Radfeld - Baumkirchen<br />

hier: eisenbahnrechtliche Baugenehmigung<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die öffentliche mündliche Verhandlung aufgenommen in Schwaz vom 9. bis 19. Oktober 2001<br />

und am 23. November 2001.<br />

Der Verhandlungsleiter als Vertreter der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

eröffnet die Verhandlung am 9. Oktober 2001 um 8:00 Uhr im Kolping-Stadtsaal-Schwaz, Ludwig-<br />

Penz-Straße 11, 6130 Schwaz und begrüßt die Teilnehmer an dieser öffentlichen mündlichen<br />

Verhandlung, insbesondere auch die Vertreter des Landes und der Gemeinden, der Bürgerinitiativen,<br />

der Behörden, die Sachverständigen sowie die Vertreter der Antragstellerin.<br />

Am Beginn der Verhandlung erfolgt eine Vorstellung der Vertreter der Eisenbahnbehörde und des<br />

Verkehrs-Arbeitsinspektorates einschließlich der beigezogenen Sachverständigen. Danach fasst der<br />

Verhandlungsleiter einleitend die bisher erfolgten Verfahrensschritte zusammen und führt zum<br />

Gegenstand der Verhandlung nachstehendes aus:<br />

Die Brenner Eisenbahn GmbH hat mit Antrag vom 27. September 2000, Zl. 18915A-Hg/Hg, unter<br />

Beischluss eines entsprechenden Bauentwurfs beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie um eisenbahnrechtliche Behandlung ersucht. Dieser Antrag wurde in der Folge<br />

angepasst und mit Schreiben vom 20. August 2001, Zl. 21671A-Hg/Hg, dahingehend neu formuliert,<br />

dass die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 35 und 36 Eisenbahngesetz<br />

1957 einschließlich der Genehmigung für Maßnahmen nach § 127 Abs. 1 lit. b Wasserrechtsgesetz<br />

1959 und Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 95 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes<br />

sowie auf Erteilung der Rodungsbewilligung gemäß §§ 18 – 20 Forstgesetz 1975 für den Abschnitt<br />

Kundl/Radfeld – Baumkirchen der Zulaufstrecke Nord der Eisenbahnachse Brenner und<br />

Betriebsbewilligung gemäß § 37 Abs. 1 Eisenbahngesetz für das „Gleisprovisorium Jenbach“ begehrt<br />

werde.<br />

Von der Behörde wurde gemäß § 44a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG<br />

dieser Antrag und gleichzeitig die gegenständliche mündliche Verhandlung gemäß § 44d AVG<br />

kundgemacht.<br />

Festgestellt wird, dass zur Verhandlung rechtzeitig geladen wurde durch Verlautbarung am 27. August<br />

2001 jeweils im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, im redaktionellen Teil der Tiroler Tageszeitung, im<br />

redaktionellen Teil der Tiroler Krone und im redaktionellen Teil des Kurier Tirol. Zusätzlich wurde das<br />

Edikt über die Kundmachung des Antrags und die Anberaumung der öffentlichen mündlichen<br />

Verhandlung an den Amtstafeln der Gemeinden Baumkirchen, Buch bei Jenbach, Fritzens, Kundl,<br />

Mils, Münster, Radfeld, Reith im Alpbachtal, Stans, Terfens, Volders, Vomp, Weer, Wiesing,<br />

Breitenbach am Inn, Gallzein, Kolsass, Kramsach, Strass im Zillertal, Tulfes, Absam, Alpbach, Bruck<br />

am Ziller, Eben am Achensee, Gnadenwald, Hart im Zillertal, Pill, Scharnitz, Schlitters, Steinberg am<br />

Rofan und Wildschönau, in den Marktgemeinden Brixlegg, Jenbach und Wattens und in den<br />

Stadtgemeinden Rattenberg, Schwaz, Wörgl und Hall in Tirol angeschlagen sowie im Internet<br />

bereitgestellt.<br />

Der Antrag, die Antragsunterlagen und die Unterlagen aus dem Trassenverordnungsverfahren samt<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltve rträglichkeitserklärung, Umweltverträglichkeitsgutachten und


2<br />

Protokoll der öffentlichen Erörterung) sind bei der Behörde und bei den Standortgemeinden<br />

Baumkirchen, Brixlegg, Buch bei Jenbach, Fritzens, Jenbach, Kundl, Mils, Münster, Radfeld, Reith im<br />

Alpbachtal, Stans, Terfens, Volders, Vomp, Weer und Wiesing zur öffentlichen Einsicht aufgelegen.<br />

Überdies wurden die bekannten Beteiligten gemäß § 41 Abs. 1 AVG von der mündlichen Verhandlung<br />

persönlich durch schriftliche Kundmachung verständigt.<br />

In der Kundmachung und im Edikt erfolgten die wesentlichen Rechtsbelehrungen. Insbesondere<br />

wurde darauf hingewiesen, dass gegen dieses Vorhaben bis 12. Oktober 2001 bei der Behörde<br />

schriftlich Einwendungen eingebracht werden können und Beteiligte, wenn sie Einwendungen gegen<br />

den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der<br />

Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit ihre Parteistellung<br />

verlieren. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass alle weiteren Kundmachungen und<br />

Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können. Ausdrücklich wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Beteiligten das Recht haben, im Rahmen der öffentlichen mündlichen<br />

Verhandlung Fragen an die anwesenden Zeugen und Sachverständigen zu stellen.<br />

Zum weiteren Verhandlungsablauf wurde im Edikt festgehalten, dass die Darlegung des<br />

Verhandlungsgegenstandes und die allgemeine Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens,<br />

weiters die Erörterung allgemeiner Fragen und Festlegung der weiteren einzelnen Verfahrensschritte<br />

am Dienstag, dem 9. Oktober 2001 von 8:00 bis 10:30 Uhr erfolgt. Im Anschluss daran und an den<br />

übrigen Verhandlungstagen erfolgt die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich der<br />

Parteien- und Beteiligtenvorbringen.<br />

Im Sinne der Einfachheit und Raschheit wurde für die örtlichen Erhebungen in den Gemeinden die<br />

Festlegung getroffen, dass diese<br />

- am 10. Oktober in den Gemeinden Vomp, Terfens, Weer, Fritzens, Baumkirchen, Volders und Mils,<br />

- am 11. Oktober in den Gemeinden Münster, Wiesing, Buch bei Jenbach, Jenbach und Stans und<br />

- am 12. Oktober in den Gemeinden Kundl, Radfeld, Brixlegg und Reith im Alpbachtal<br />

durchgeführt werden sollen.<br />

Es kann nicht gewährleistet werden, dass sämtliche Sachverständige ständig im Verhandlungslokal<br />

anwesend sind. Stellungnahmen werden daher unabhängig davon in die Verhandlungsschrift aufgenommen<br />

und gegebenenfalls in weiterer Folge in den im Rahmen der Verhandlung abgegebenen<br />

Sachverständigengutachten behandelt. Die Verhandlungsschrift wird bei der Behörde und bei den<br />

unten angeführten Gemeinden nach Abschluss der Verhandlung über mindestens drei Wochen zur<br />

öffentlichen Einsicht aufliegen.<br />

Zum Verhandlungsgegenstand wird festgehalten:<br />

Der gegenständliche Abschnitt der Eisenbahnstrecke Staatsgrenze bei Kufstein – Innsbruck –<br />

Staatsgrenze am Brenner wurde mit Verordnung der Bundesregierung vom 18. Dezember 1989 über<br />

die Erklärung weiterer Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken (2. Hochleistungsstrecken-<br />

Verordnung), BGBl. Nr. 675/1989, zur Hochleistungsstrecke erklärt. Auf das gegenständliche<br />

Bauvorhaben ist daher auch das Hochleistungsstreckengesetz, BGBl. Nr. 135/1989 idgF,<br />

anzuwenden.<br />

Aufgrund der Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sowie des<br />

Hochleistungsstreckengesetzes war für das Eisenbahnbauvorhaben Kundl/Radfeld – Baumkirchen<br />

der Zulaufstrecke Nord der Eisenbahnachse Brenner die Erlassung einer Trassenverordnung nach<br />

Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens erforderlich.<br />

Die umfassenden Planung des gegenständlichen Bauvorhabens ist gemäß den Bestimmungen des<br />

Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft“, BGBl. Nr. 502/1995, idgF, in<br />

Verbindung mit der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die<br />

Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei<br />

Kufstein – Innsbruck – Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben an die Brenner Eisenbahn<br />

GmbH (BE-Ü-VO), BGBl. II Nr. 335/1997 idF BGBl. II Nr. 423/1999 der Brenner Eisenbahn GmbH<br />

übertragen.<br />

Die Brenner Eisenbahn GmbH legte 1997 die Unterlagen zur Einleitung des<br />

Trassenverordnungsverfahrens unter Beischluss der Umweltverträglichkeitserklärung gemäß den<br />

Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes vor.


3<br />

Im Trassenverordnungsverfahren erfolgte die Befassung des Landes Tirol und der gesetzlichen<br />

Interessenvertretungen im Sinne des Anhörungsverfahrens nach dem Hochleistungsstrecken-Gesetz.<br />

Die Anhörung der berührten Gemeinden erfolgte direkt im UVP-Verfahren.<br />

Im UVP-Verfahren wurden ein UVP-Koordinator zur Unterstützung der Behörde sowie amtliche und<br />

nichtamtliche Sachverständige für die einzelnen betroffenen Fachgebiete mit der Erstellung der<br />

notwendigen Teilgutachten und des Umweltverträglichkeitsgutachtens (Gesamtgutachten) beauftragt.<br />

Die Sachverständigen haben auf der Basis der erstellten Teilgutachten das<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten im Mai 1999 abgeschlossen und der UVP-Behörde vorgelegt.<br />

Das Umweltverträglichkeitsgutachten kam im Sinne einer umfassenden und integrativen<br />

Gesamtschau und unter der Voraussetzung, dass die in der UVE bereits enthaltenen sowie die von<br />

den Sachverständigen als zusätzlich für erforderlich erachteten Maßnahmen bei der Detailplanung<br />

des Vorhabens und bei den der Umweltverträglichkeitsprüfung nachfolgenden erforderlichen<br />

Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, zu einem positiven Begutachtungsergebnis.<br />

Im Sinne der im UVP-Gesetz vorgesehenen mehrmaligen Einbindung der Öffentlichkeit, die unter<br />

anderem auch die Bildung von sieben Bürgerinitiativen zur Folge hatte, fand in der Zeit vom 21. bis<br />

24. Juni 1999 die öffentliche Erörterung des gegenständlichen Vorhabens und seiner Auswirkungen<br />

sowie des Umweltverträglichkeitsgutachtens statt. Über die öffentliche Erörterung wurde eine Protokoll<br />

erstellt und in den Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.<br />

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des UVP-Verfahrens wurde die Verordnung des<br />

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufs der<br />

Ausbaustrecke Unterinntal von Kundl/Radfeld nach Baumkirchen, BGBl. II Nr. 359/1999, erlassen.<br />

Die Brenner Eisenbahn GmbH hat beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

bereits die – nicht Gegenstand dieses Verfahrens - bildenden Anträge auf eisenbahnrechtliche<br />

Baugenehmigung für einzelne vorgezogene Baumaßnahmen in Stans, Terfens, Baumkirchen und in<br />

Münster eingereicht. Die entsprechenden Baugenehmigungen für die vorgezogenen Maßnahmen in<br />

Stans, Terfens und Baumkirchen wurden zwischenzeitig erteilt. Die eisenbahnrechtliche<br />

Bauverhandlung für die vorgezogene Maßnahme in Münster wird am 19. Oktober 2001 durchgeführt.<br />

Mit den gegenständlichen Einreichunterlagen wurde auch ein Grundeinlösungsverzeichnis vorgelegt,<br />

wobei jedoch seitens der Brenner Eisenbahn GmbH eine einvernehmliche Einigung mit den<br />

betroffenen Grundeigentümern angestrebt wird. Im Sinne einer verfahrensökonomischen Abwicklung<br />

wurde kein Enteignungsantrag gestellt. In diesem Zusammenhang wird auf eine auch vom<br />

Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst als rechtlich zulässig angesehene Trennung des<br />

Enteignungsverfahrens vom Baugenehmigungsverfahren im Sinne einer verfahrensökonomischen<br />

Abwicklung hingewiesen, wonach eine Verfahrenskonzentration nur dann in Betracht kommt, wenn es<br />

im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen ist.<br />

Hiezu erfolgt seitens des Verhandlungsleiters eine ergänzende Rechtsbelehrung, wonach seitens der<br />

direkt berührten Grundeigentümer - unabhängig vom erforderlichen Erwerb von Grundstücksteilen<br />

bzw. Einräumung eines Servituts - sämtliche Vorbringen zu dem Projekt im gegenständlichen<br />

Baugenehmigungsverfahren vorzubringen sind.<br />

Es ist auch auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hinzuweisen, wonach Einwendungen, mit<br />

denen Immissionen, z.B. Lärm, Erschütterungen etc. geltend gemacht werden, keine Verletzung der<br />

den Parteien nach dem Eisenbahngesetz gewährleisteten subjektiv-öffentlichen Rechte zum Inhalt<br />

haben. Der Verwaltungsgerichtshof hat aber ausgesprochen, dass Maßnahmen zum Schutz des<br />

Lebens und der Gesundheit bereits von der Behörde, dh von Amts wegen vorzusehen sind; dies<br />

geschieht durch Erteilung entsprechender Vorschreibungen und Auflagen im<br />

Baugenehmigungsverfahren.<br />

Der Verhandlungsleiter gibt bekannt, dass die vorgelegten Entwurfsunterlagen gemäß § 33 EisbG von<br />

der Obersten Eisenbahnbehörde vom eisenbahnfachlichen Standpunkt geprüft und grundsätzlich zur<br />

Ausführung geeignet befunden wurden.<br />

In diesem einer Umweltverträglichkeitsprüfung nachfolgenden Verfahren haben gemäß § 24h Abs. 5<br />

des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 der Umweltanwalt, das wasserwirtschaftliche<br />

Planungsorgan, sowie alle Bürgerinitiativen, Standortgemeinden und die an diese unmittelbar<br />

angrenzenden österreichischen Gemeinden, die von wesentlichen negativen Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt betroffen sein können, Parteistellung mit der Berechtigung, die Einhaltung<br />

von Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht im Verfahren wahrzunehmen.


4<br />

Als Abschluss des allgemeinen, einführenden Teiles des Verhandlungstages erfolgt seitens des<br />

Verhandlungsleiters eine Belehrung hinsichtlich der Säumnisfolgen im Sinne des Allgemeinen<br />

Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und die Erinnerung an die Verhandlungsteilnehmer,<br />

insbesondere der direkt berührten Grundeigentümer, sämtliche Vorbringen zum gegenständlichen<br />

Projekt im Rahmen dieser Ortsverhandlung vorzubringen.<br />

Im Verlaufe des ersten Verhandlungstages erfolgt zunächst eine allgemeine Projektsdarstellung durch<br />

Vertreter der BEG. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit zur Erörterung von allgemeinen<br />

Fragen. Daran anschließend erfolgt die Aufnahme von Stellungnahmen in die Verhandlungsschrift<br />

sowie die Abgabe der Gutachten der Sachverständigen. Der erste Verhandlungstag endet um 19:30<br />

Uhr.<br />

Am 10. Oktober 2001 (zweiter Verhandlungstag) erfolgt nach Eröffnung der Verhandlung durch den<br />

Verhandlungsleiter eine kurze Einführung der Projektanten der BEG zu den Themenbereichen Lärm,<br />

Erschütterungen und Bauabwicklung bzw. Bauüberwachung unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Gemeindegebiete Vomp, Terfens, Weer, Fritzens, Baumkirchen, Volders und Mils. Im Anschluß daran<br />

besteht wieder die Möglichkeit zur Erörterung von allgemeinen Fragen, zur Durchführung von örtlichen<br />

Erhebungen in den angeführten Gemeinden unter Beiziehung von Sachverständigen der Behörde<br />

sowie zur Aufnahme von Stellungnahmen in die Verhandlungsschrift. Der zweite Verhandlungstag<br />

endet um 19:00 Uhr.<br />

Am 11. Oktober 2001 (dritter Verhandlungstag) erfolgt nach Eröffnung der Verhandlung durch den<br />

Verhandlungsleiter eine kurze Einführung der Projektanten der BEG zu den Themenbereichen Lärm,<br />

Erschütterungen und Bauabwicklung bzw. Bauüberwachung unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Gemeindegebiete Münster, Wiesing, Buch bei Jenbach, Jenbach und Stans. Im Anschluß daran<br />

besteht wieder die Möglichkeit zur Erörterung von allgemeinen Fragen, zur Durchführung von örtlichen<br />

Erhebungen in den angeführten Gemeinden unter Beiziehung von Sachverständigen der Behörde<br />

sowie zur Aufnahme von Stellungnahmen in die Verhandlungsschrift. Der dritte Verhandlungstag<br />

endet um 19:45 Uhr.<br />

Am 12. Oktober 2001 (vierter Verhandlungstag) erfolgt nach Eröffnung der Verhandlung durch den<br />

Verhandlungsleiter eine kurze Einführung der Projektanten der BEG zu den Themenbereichen Lärm,<br />

Erschütterungen und Bauabwicklung bzw. Bauüberwachung unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Gemeindegebiete Kundl, Radfeld, Brixlegg und Reith im Alpbachtal. Im Anschluß daran besteht<br />

wieder die Möglichkeit zur Erörterung von allgemeinen Fragen, zur Durchführung von örtlichen<br />

Erhebungen in den angeführten Gemeinden unter Beiziehung von Sachverständigen der Behörde<br />

sowie zur Aufnahme von Stellungnahmen in die Verhandlungsschrift. Der vierte Verhandlungstag<br />

endet um 17:15 Uhr.<br />

Am 15. Oktober 2001 (fünfter Verhandlungstag) erfolgt nach Eröffnung der Verhandlung durch den<br />

Verhandlungsleiter eine kurze Einführung der Projektanten der BEG zu den Themenbereichen<br />

Tunnelsicherheit bzw. Tunnelsicherheitskonzept. Im Anschluß daran besteht wieder die Möglichkeit<br />

zur Erörterung von allgemeinen Fragen sowie zur Aufnahme von Stellungnahmen in die<br />

Verhandlungsschrift. Der fünfte Verhandlungstag endet um 19:45 Uhr.<br />

Am 16. Oktober 2001 (sechster Verhandlungstag) erfolgt nach Eröffnung der Verhandlung durch den<br />

Verhandlungsleiter eine kurze Einführung der Projektanten der BEG zu den Themenbereichen<br />

Geologie, Hydrogeologie und Bodenmechanik. Im Anschluß daran besteht wieder die Möglichkeit zur<br />

Erörterung von allgemeinen Fragen sowie zur Aufnahme von Stellungnahmen in die<br />

Verhandlungsschrift. Der sechste Verhandlungstag endet um 21:15 Uhr.<br />

Am 17. Oktober 2001 (siebenter Verhandlungstag) wird nach Eröffnung der Verhandlung durch den<br />

Verhandlungsleiter die Möglichkeit zur Erörterung von allgemeinen Fragen eingeräumt. Weiters<br />

besteht die Möglichkeit zur Aufnahme von Stellungnahmen in die Verhandlungsschrift. Der siebente<br />

Verhandlungstag endet um 21:30 Uhr.<br />

Am 18. Oktober 2001 (achter Verhandlungstag) wird nach Eröffnung der Verhandlung durch den<br />

Verhandlungsleiter die Möglichkeit zur Erörterung von allgemeinen Fragen eingeräumt. Weiters<br />

besteht die Möglichkeit zur Aufnahme von Stellungnahmen in die Verhandlungsschrift. Der achte<br />

Verhandlungstag endet um 20:45 Uhr.<br />

Am 19. Oktober 2001 (neunter Verhandlungstag) wird nach Eröffnung der Verhandlung durch den<br />

Verhandlungsleiter die Möglichkeit zur Erörterung von allgemeinen Fragen eingeräumt. Weiters<br />

besteht die Möglichkeit zur Aufnahme von Stellungnahmen in die Verhandlungsschrift.


5<br />

Es wird festgestellt, dass einige Sachverständigengutachten bis zum Schluss der Verhandlung nicht<br />

abgeschlossen wurden. Seitens der betroffenen Sachverständigen wurde darauf hingewiesen, dass<br />

ein Abschluss dieser Gutachten auch nicht durch eine kurzfristige Verlängerung der öffentlichen<br />

mündlichen Verhandlung erreicht werden könnte.<br />

Hiezu wird seitens des Verhandlungsleiters festgestellt, dass bereits im Edikt betreffend<br />

„Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags und Anberaumung einer öffentlichen mündlichen<br />

Verhandlung im Großverfahren“ festgehalten wurde, dass eine Fortsetzung der Verhandlung verfügt<br />

würde, wenn die Beweisaufnahme im Rahmen der angeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung<br />

nicht abgeschlossen werden sollte. Für diesen Fall wäre Ort und Zeit im Rahmen der Verhandlung<br />

bekanntzugeben.<br />

Im Sinne der im bereits Edikt getroffenen Festlegung wird als Ort und Zeit der Fortsetzung der<br />

Verhandlung<br />

Freitag, der 23. November 2001<br />

im Kolping-Stadtsaal-Schwaz,<br />

Ludwig-Penz-Straße 11, 6130 Schwaz<br />

festgesetzt. Der Wiederzusammentritt der Verhandlungsteilnehmer am 23. November 2001 erfolgt um<br />

9:00 Uhr.<br />

Es wird sohin die Vertagung der Verhandlung verfügt. Der neunte Verhandlungstag endet um<br />

17:15Uhr.<br />

Am 23. November 2001 (zehnter Verhandlungstag) wird nach Eröffnung der Verhandlung durch den<br />

Verhandlungsleiter abermals die Möglichkeit zur Erörterung allgemeiner Fragen eingeräumt. Weiters<br />

besteht die Möglichkeit zur Aufnahme von Stellungnahmen in die Verhandlungsschrift.<br />

Im Zuge der Verhandlungsschrift werden im Abschnitt I. die Gutachten sämtlicher seitens der<br />

Eisenbahnbehörde bestellter Sachverständiger sowie die Stellungnahmen von Behördenvertretern<br />

aufgenommen. Im Abschnitt II. erfolgt sodann die Zusammenstellung der im Laufe des<br />

Verhandlungstages, nach vorausgegangener jeweiliger mündlicher Erörterung mit dem Bauwerber zu<br />

Protokoll gegebenen Stellungnahmen.<br />

DIENSTAG, 9.10.2001<br />

Anwesende<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Ing. Erich Boden .....................................................................................Verkehrs-Arbeitsinspektorat<br />

Ing. Wilhelm Lampel............................................................. Amtssachverständiger für Elektrotechnik<br />

Sachverständige:<br />

Dr. Christian Sossau ................................................................. Amtssachverständiger für Limnologie<br />

Mag. Michael Reischer........................................Amtssachverständiger für Ökologie und Naturschutz<br />

Dipl.-Ing. Peter Fiby...................................................Sachverständiger für Lärm und Erschütterungen<br />

Dipl.-Ing. Ludwig Schmutzhard................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Dipl.-Ing. Ewald Moser............................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Dr. Christoph König ................................................................... Sachverständiger für Wasserhygiene<br />

Univ.Prof. Dr. Peter Lercher..................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dipl.-Ing. Walter Sonnweber .................................................Amtssachverständiger für Landwirtschaft<br />

Dipl.-Ing. Siegmund Fraccaro...........................................Amtssachverständiger für Tunnelbautechnik<br />

Mag. Gabriele Neumann............................................................. Sachverständige für Denkmalschutz<br />

Dr. Otto Kubat.........................................Amtssachverständiger für Raumplanung mit Landschaftsbild<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr...................................................... Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Heinz Wallnöfer ...............................................Amtssachverständiger für Wasserbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Peter Pesta ............................................................... Amtssachverständiger für qualitativen<br />

und quantitativen Grundwasserschutz


6<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dipl.-Ing. Christian Schwaninger ......................................... Amtssachverständiger für Forstwirtschaft,<br />

Forstökologie und Jagdwesen<br />

Mag. Klaus Niedertscheider..................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Dr. Andreas Weber...............................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Behördenvertreter<br />

Dipl. Ing. Diethelm Judmaier<br />

Dr. Herbert Unterlechner<br />

Dr. Leo Satzinger<br />

Karl Kokol, Landesstraßenverwaltung<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Gen.-Dir. Dipl. Ing. Hans Lindenberger, Ing. Christian Nemec, Dr. Hager, Ing. Walter Kofler, Elisabeth<br />

Pakfeifer, Christl Esterhammer, Elke Egger, Mag. Christoph Sedlacek, Dipl. Ing. Peter Hofer, Arnold<br />

Pittl, Dipl. Ing. Christian Ager, Dipl. Ing. Winfrid Berger, Dipl. Ing. Martin Gradnitzer, Dr. Arnold Fink,<br />

Verena Stillebacher, Dipl. Geol. Thomas Gangkofner, Dipl. Ing. Monika Sock, Josef Larch, Dipl. Ing.<br />

Klaus Feistmantl, Ing. Klaus Schretter, Sonja Siegele, Wolfgang Peer, Maria Dollnig, Petra Wieser,<br />

Mag. Martin Pellizzari, Angelina Wassileff, Dr. Christian Hagen<br />

ÖBB:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek<br />

Wolfgang Hager, Mag. Josef Herzog, Dipl.-Ing. Walter Lechner, Ing. Karl Mayer<br />

Projektanten:<br />

Johann Kolb, Edmund Lochbihler, Gérard Rutishauser, Uli Stegner, Thomas Simandl, Gerhard<br />

Greßlehner, Christian Weiler, Guntram Alge, Andreas Amann, Walter Hofmann, Martin Gawlik, Jürgen<br />

Flicke, Ilse Jenewein, Paul Bonapace, Stefan Eder, Sebastian Schwaiger, Dr. Hansjörg Schmid,<br />

Robert Seiser<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

Mag. Karin Hakl, Hanspeter Kellerer, Manfred Mair, Lydia Kellerer, Inge Klumaier, Theresia Gruber,<br />

Herbert Straler sen., Hans Huber, Richard Lerch, Rudolf Puecher, Robert Kaufmann, Hedwig Reiter,<br />

Anton Mühlbacher, Melchior Duftner, Alois Niederbacher, Mag. Oliver Kandler, Ing. Peter Orgler,<br />

Christian Angerer, Alfons Gartlacher, Ing. Gerhard Kochesser, Brigitte Fong, Klaus Perktold, Hans<br />

Knoll, Georg Egger, Thomas Grasl, RA Dr. Heinz Waldmüller, Dr. Herbert Scheiring, Josef Mayr, Dr.<br />

Gabriele Troger, Ing. Erich Kufner, Günther Hohlrieder, Johann Laimgruber, Herbert Brugger, Paul<br />

Inama-Sternegg, Johann Platzer, Maria Siegl, Walter Tschon, Robert Testor, Volker Selgrad, Dr.<br />

Heinrich Matt, Dr. Elmar Dolessi, Dr. Fritz Weinstabel, Mag. Vitus Eckert, Josef Haun, Renate Keiler,<br />

Ida Maier-Schmuck, Marianne Federspiel, Hr. Schwaiger, Helmut Kometer, Peter Mader<br />

MITTWOCH, 10.10.2001<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Ing. Wilhelm Lampel............................................................. Amtssachverständiger für Elektrotechnik<br />

Sachverständige:<br />

Dipl.-Ing. Peter Fiby...................................................Sachverständiger für Lärm und Erschütterungen<br />

Dipl.-Ing. Ludwig Schmutzhard................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Dipl.-Ing. Ewald Moser............................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Univ.Prof. Dr. Peter Lercher..................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dipl.-Ing. Walter Sonnweber .................................................Amtssachverständiger für Landwirtschaft<br />

Dipl.-Ing. Siegmund Fraccaro...........................................Amtssachverständiger für Tunnelbautechnik<br />

Dr. Otto Kubat.........................................Amtssachverständiger für Raumplanung mit Landschaftsbild<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr...................................................... Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Heinz Wallnöfer ...............................................Amtssachverständiger für Wasserbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Peter Pesta ............................................................... Amtssachverständiger für qualitativen<br />

und quantitativen Grundwasserschutz<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene


7<br />

Dipl.-Ing. Christian Schwaninger ......................................... Amtssachverständiger für Forstwirtschaft,<br />

Forstökologie und Jagdwesen<br />

Mag. Klaus Niedertscheider..................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Dr. Andreas Weber...............................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Ing. Christian Nemec, Dr. Hannes Hager, Ing. Walter Kofler, Elisabeth Pakfeifer, Christl Esterhammer,<br />

Elke Egger, Mag. Christoph Sedlacek, Dipl. Ing. Peter Hofer, Arnold Pittl, Dipl. Ing. Christian Ager,<br />

Dipl. Ing. Winfrid Berger, Robert Sullman, Dipl. Ing. Christian Höss, Dipl. Ing. Martin Gradnitzer, Dr.<br />

Arnold Fink, Verena Stillebacher, Dipl. Geol. Thomas Gangkofner, Josef Larch, Herbert Gögele, Sonja<br />

Siegele, Wolfgang Peer, Maria Dollnig, Petra Wieser, Mag. Martin Pellizzari, Angelina Wassileff, Dr.<br />

Christian Hagen<br />

ÖBB:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek<br />

Dipl.-Ing. Roman Fila<br />

Projektanten:<br />

Edmund Lochbihler, Hr. Schreck, Hr. Ramspacher, Dr. Obholzer, Dr. Gerhard Poscher, Gérard<br />

Rutishauser, Thomas Simandl, Hr. Pollak, Andreas Amann, Martin Gawlik, Jürgen Flicke, Dr. Hansjörg<br />

Schmid, Robert Seiser, Anton Steinlechner<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

Gunter Rochelt, Mag. O. Kandler, Kirchler Paul, Karl-Josef Schubert, Johann Kolb, Oswald Schallhart,<br />

Barbara Hinteregger, Josef Gahr, Josef Schindl, Günter Schwarz, Johann Penz, Herbert Brugger,<br />

Karin Hagspiel, B. Angerer, Helmut Steidl, Arnold Franz, Wipplinger, Hannelore Häusler, Hussl, Rudolf<br />

Schallhart<br />

DONNERSTAG, 11.10.2001<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Sachverständige:<br />

Dipl.-Ing. Peter Fiby...................................................Sachverständiger für Lärm und Erschütterungen<br />

Dipl.-Ing. Ewald Moser............................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Univ.Prof. Dr. Peter Lercher..................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dr. Otto Kubat.........................................Amtssachverständiger für Raumplanung mit Landschaftsbild<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr...................................................... Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dipl.-Ing. Christian Schwaninger ......................................... Amtssachverständiger für Forstwirtschaft,<br />

Forstökologie und Jagdwesen<br />

Mag. Klaus Niedertscheider..................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Dr. Andreas Weber...............................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Ing. Christian Nemec, Dr. Hannes Hager, Ing. Walter Kofler, Elisabeth Pakfeifer, Christl Esterhammer,<br />

Elke Egger, Mag. Christoph Sedlacek, Dipl. Ing. Peter Hofer, Arnold Pittl, Dipl. Ing. Christian Ager,<br />

Dipl. Ing. Winfrid Berger, Dipl. Ing. Klaus Feistmantl, Dipl. Ing. Bernhard Schrötter, Dipl. Ing. Christian<br />

Höss, Dipl. Ing. Martin Gradnitzer, Dr. Arnold Fink, Verena Stillebacher, Dipl. Geol. Thomas<br />

Gangkofner, Josef Larch, Sonja Siegele, Wolfgang Peer, Maria Dollnig, Petra Wieser, Mag. Martin<br />

Pellizzari, Angelina Wassileff, Dr. Christian Hagen, Robert Sullmann<br />

ÖBB:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek<br />

Dipl.-Ing. Roman Fila<br />

Projektanten:


8<br />

Edmund Lochbihler, Schreck, Dr. Gerhard Poscher, Gérard Rutishauser, Andreas Amann, Martin<br />

Gawlik, Paul Bonapace, Dr. Hansjörg Schmid, Robert Seiser, Dr. Hofmann, B. Senn, Neumaier,<br />

Erdmann, Schwaiger, Dr. Ilse Jenewein, Pollak<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

Margarethe Wagner, Anton Wagner, Hans Danler, Manfred Mair, Gschwentner Helmut, Troger<br />

Gabriele, Kellerer Hanspeter, Kellerer Lydia, Kaiserer Josef Kirschner Robert, Hintner Heinz, Johann<br />

Unterladstätter, Georg Egger, Marianne Federspiel, Ida Maier-Schmuck, Bgm. Walter Mar, Josef<br />

Dengg, Bgm. Wolfgang Holub, Franz Hofreiter, Eduard Wallner, Ingrid Michael, Waroschitz, Robert<br />

Testor, Arnold Potautschnig, Alois Salzberger, Volker Selgrad, Gernot Niederwanger<br />

FREITAG, 12.10.2001<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Sachverständige:<br />

Dipl.-Ing. Ewald Moser............................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Univ.Prof. Dr. Peter Lercher..................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dr. Otto Kubat.........................................Amtssachverständiger für Raumplanung mit Landschaftsbild<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr...................................................... Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Mag. Klaus Niedertscheider..................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Dr. Andreas Weber...............................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

em. Univ.Prof. Dr. Walter Schober............................................. Sachverständiger für Bodenmechanik<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Gen.-Dir. Dipl. Ing. Hans Lindenberger, Ing. Christian Nemec, Dr. Hannes Hager, Dipl. Ing. Christian<br />

Höss, Arnold Pittl, Mag. Christoph Sedlacek, Verena Stillebacher, Mag. Martin Pellizzari, Dr. Hannes<br />

Hager, Ing. Walter Kofler, Dipl. Ing. Bernhard Schrötter, Dipl. Ing. Christian Ager, Dr. Arnold Fink, Dipl.<br />

Ing. Winfrid Berger, Dipl. Geol. Thomas Gangkofner, Elisabeth Pakfeifer, Christl Esterhammer, Dipl.<br />

Ing. Peter Hofer, Herbert Gögele, Elke Egger, Sonja Siegele, Maria Dollnig, Wolfgang Peer, Petra<br />

Wieser, Robert Sullmann<br />

ÖBB:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek<br />

Dipl.-Ing. Roman Fila<br />

Projektanten:<br />

Edmund Lochbihler, Martin Gawlik, Schreck, Friedmann, Neumaier, Sebastian Schwaiger, Pollak, Ilse<br />

Jenewein<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

DI Karin Hubmann, Helmuth Stubenvoll, Alis Niederbacher, Marlene Dessl, Michael Dessl, Kellerer,<br />

Servitenkloster, Berger, Jaud<br />

Sonstige:<br />

Oberhammer, ORF<br />

MONTAG, 15.10.2001<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Ing. Wilhelm Lampel............................................................. Amtssachverständiger für Elektrotechnik<br />

Ing. Erich Boden .....................................................................................Verkehrs-Arbeitsinspektorat<br />

Sachverständige:<br />

Dipl.-Ing. Peter Fiby...................................................Sachverständiger für Lärm und Erschütterungen


9<br />

Dipl.-Ing. Ewald Moser............................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Univ.Prof. Dr. Peter Lercher..................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dipl.-Ing. Siegmund Fraccaro...........................................Amtssachverständiger für Tunnelbautechnik<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr...................................................... Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Peter Pesta ............................................................... Amtssachverständiger für qualitativen<br />

und quantitativen Grundwasserschutz<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dr. Andreas Weber...............................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Ing. Helmut Peherstorfer..............................................Sachverständiger für technischen Brandschutz<br />

Mag. Michael Reischer........................................Amtssachverständiger für Ökologie und Naturschutz<br />

Behördenvertreter<br />

Landeshauptmann Wendelin Weingartner<br />

Dipl.-Ing. Rupert Amann, Dipl.-Ing. Judmaier<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Gen.-Dir. Dipl. Ing. Hans Lindenberger, Ing. Christian Nemec, Dr. Hannes Hager, Christl<br />

Esterhammer, Josef Larch, Elke Egger, Angelina Wassileff, Mag. Martin Pellizzari, Dr. Arnold Fink,<br />

Dipl. Ing. Martin Gradnitzer, Ing. Walter Kofler, Dipl. Ing. Christian Ager, Dipl. Ing. Christian Höss, Dipl.<br />

Ing. Winfrid Berger, Sonja Siegele, Wolfgang Peer, Maria Dollnig, Dipl. Ing. Peter Hofer, Arnold Pittl,<br />

Elisabeth Pakfeifer, Robert Sullmann<br />

ÖBB:<br />

Mag. Richard Ulz, Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek, Dipl.-Ing. Roman Fila, Lechner, Mayer,<br />

Brandstätter, Gamsjäger, Schmiderer, Plaminger, Kuntner, Zangerl,<br />

Projektanten:<br />

Forsthuber, Pucher, Arch. Bliem, Edmund Lochbihler, Weiler, Paul Bonapace, Erdmann, Flicke,<br />

Gerhard Greßlehner, Sebastian Schwaiger, Karl-Heinz Greßlehner<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

H. Huber, Herbert Wegscheider, Hubert Narr<br />

Sonstige:<br />

LFI Ing. Gruber, H. Kometer, Peter Mader<br />

DIENSTAG, 16.10.2001<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Ing. Erich Boden .....................................................................................Verkehrs-Arbeitsinspektorat<br />

Ing. Wilhelm Lampel............................................................. Amtssachverständiger für Elektrotechnik<br />

Sachverständige:<br />

Dr. Christoph König ................................................................... Sachverständiger für Wasserhygiene<br />

Univ.Prof. Dr. Peter Lercher..................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dipl.-Ing. Siegmund Fraccaro...........................................Amtssachverständiger für Tunnelbautechnik<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr...................................................... Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Peter Pesta ............................................................... Amtssachverständiger für qualitativen<br />

und quantitativen Grundwasserschutz<br />

em.Univ.Prof. Dr. Walter Schober.............................................. Sachverständiger für Bodenmechanik<br />

Dr. Eckhart Wethmann .............................................Sachverständiger für Baustoffe und Koorosionen<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Univ.Prof. Dr. Helfried Mostler.................................Sachverständiger für Geologie und Hydrogeologie<br />

Dr. Gunther Heissel.........................................Amtssachverständiger für Geologie und Hydrogeologie<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Ing. Christian Nemec, Dr. Hannes Hager, Dipl. Geol. Thomas Gangkofner, Dipl. Ing. Klaus Feistmantl,<br />

Christl Esterhammer, Elke Egger, Angelina Wassileff, Mag. Martin Pellizzari, Dr. Arnold Fink, Dipl. Ing.


10<br />

Martin Gradnitzer, Ing. Walter Kofler, Dipl. Ing. Christian Ager, Verena Stillebacher, Dipl. Ing. Christian<br />

Höss, Dipl. Ing. Winfrid Berger, Sonja Siegele, Maria Dollnig, Petra Wieser, Dipl. Ing. Peter Hofer, Ing.<br />

Klaus Schretter, Dipl. Ing. Monika Sock, Mag. Christoph Sedlacek, Dr. Christian Hagen, Herbert<br />

Gögele, Arnold Pittl, Elisabeth Pakfeifer, Robert Sullmann<br />

ÖBB:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek, Dipl.-Ing. Walter Lechner, Ing. Karl Mayer<br />

Projektanten:<br />

Edmund Lochbihler, Paul Bonapace, Flicke, Stefan Eder, Ilse Jenewein, Senn, Erdmann<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

Niederbacher Alois, DI Karin Hubmann, J. Postl, Andrang<br />

Sonstige:<br />

Reitmair, Saidi Parto, Molzer<br />

MITTWOCH, 17.10.2001<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Ing. Erich Boden .....................................................................................Verkehrs-Arbeitsinspektorat<br />

Ing. Wilhelm Lampel.............................................................Amtssachverständiger für Elektrotechnik<br />

Sachverständige:<br />

Dr. Christian Sossau ................................................................. Amtssachverständiger für Limnologie<br />

Mag. Michael Reischer........................................Amtssachverständiger für Ökologie und Naturschutz<br />

Dipl.-Ing. Ewald Moser............................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr...................................................... Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Heinz Wallnöfer ...............................................Amtssachverständiger für Wasserbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Peter Pesta ............................................................... Amtssachverständiger für qualitativen<br />

und quantitativen Grundwasserschutz<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dipl.-Ing. Christian Schwaninger ......................................... Amtssachverständiger für Forstwirtschaft,<br />

Forstökologie und Jagdwesen<br />

em. Univ.Prof. Dr. Walter Schober............................................. Sachverständiger für Bodenmechanik<br />

Univ.Prof. Dr. Helfried Mostler.................................Sachverständiger für Geologie und Hydrogeologie<br />

Dr. Gunther Heissel.........................................Amtssachverständiger für Geologie und Hydrogeologie<br />

Behördenvertreter<br />

Wolfgang Kutzschbach,<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Ing. Christian Nemec, Dr. Hager, Ing. Walter Kofler, Elisabeth Pakfeifer, Christl Esterhammer, Elke<br />

Egger, Mag. Christoph Sedlacek, Dipl. Ing. Peter Hofer, Arnold Pittl, Dipl. Ing. Christian Ager, Dipl. Ing.<br />

Winfrid Berger, Dr. Arnold Fink, Dipl. Geol. Thomas Gangkofner, Ing. Klaus Schretter, Sonja Siegele,<br />

Wolfgang Peer, Maria Dollnig, Mag. Martin Pellizzari, Angelina Wassileff, Dr. Christian Hagen, Dipl.-<br />

Ing. Christian Höss, Robert Sullmann<br />

ÖBB:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek, Dipl.-Ing. Roman Fila<br />

Projektanten:<br />

Edmund Lochbihler, Uli Stegner, Kulow<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

Josef Gahr, RA Dr. Markus Knoll, Stefan Moser, Saidi Parto, Christian Weiler, Hr. Pollak, Dr. Gerhard<br />

Poscher<br />

DONNERSTAG, 18.10.2001<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter


11<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Ing. Wilhelm Lampel............................................................. Amtssachverständiger für Elektrotechnik<br />

Sachverständige:<br />

Univ.Prof. Dr. Peter Lercher..................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr...................................................... Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Mag. Klaus Niedertscheider..................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Dr. Andreas Weber...............................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Bernhard Stibernitz ................................................................ Amtssachverständiger für Brandschutz<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Gen.Dir. Dipl.-Ing. Hans Lindenberger, Ing. Christian Nemec, Dr. Hannes Hager, Ing. Walter Kofler,<br />

Christl Esterhammer, Elke Egger, Dipl. Ing. Peter Hofer, Arnold Pittl, Dipl. Ing. Christian Ager, Dipl.<br />

Ing. Winfrid Berger, Robert Sullman, Dipl. Ing. Christian Höss, Dipl. Ing. Martin Gradnitzer, Dipl. Geol.<br />

Thomas Gangkofner, Herbert Gögele, Wolfgang Peer, Maria Dollnig, Mag. Martin Pellizzari, Dr.<br />

Christian Hagen<br />

ÖBB:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek, Dipl.-Ing. Roman Fila, Siegfried Kuntner, Wolfgang Hager,<br />

Simetzberger<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

Rudolf Schallhart, Günther Hohlrieder, Unterberger, Johann Rieser, Karin Koller, Gertrud Woitsch,<br />

Günther Woitsch<br />

Sonstige:<br />

Saidi Parto<br />

FREITAG 19.10.2001<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Ing. Wilhelm Lampel............................................................. Amtssachverständiger für Elektrotechnik<br />

Sachverständige:<br />

Dipl.-Ing. Peter Fiby...................................................Sachverständiger für Lärm und Erschütterungen<br />

Univ.Prof. Dr. Peter Lercher..................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dipl.-Ing. Siegmund Fraccaro...........................................Amtssachverständiger für Tunnelbautechnik<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr...................................................... Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Peter Pesta ............................................................... Amtssachverständiger für qualitativen<br />

und quantitativen Grundwasserschutz<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dr. Andreas Weber...............................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Ing. Helmut Peherstorfer..............................................Sachverständiger für technischen Brandschutz<br />

Mag. Michael Reischer........................................Amtssachverständiger für Ökologie und Naturschutz<br />

em. Univ. Prof. Dr. Walter Schober............................................ Sachverständiger für Bodenmechanik<br />

Dr. Eckhart Werthmann .............................................Sachverständiger für Baustoffe und Korrosionen<br />

Dr. Christian Sossau.................................................................. Amtssachverständiger für Limnologie<br />

Dipl.-Ing. Heinz Wallnöfer ...............................................Amtssachverständiger für Wasserbautechnik<br />

Dipl.-Ing. Christian Schwaninger ......................................... Amtssachverständiger für Forstwirtschaft,<br />

Forstökologie und Jagdwesen<br />

Mag. Klaus Niedertscheider..................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Dr. Christoph König ................................................................... Sachverständiger für Wasserhygiene<br />

Dr. Otto Kubat...................................................................... Amtssachverständiger für Raumplanung<br />

Behördenvertreter<br />

Kutzschbach, Nicola Fender


12<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Gen.-Dir. Dipl. Ing. Hans Lindenberger, Dr. Hannes Hager, Elke Egger, Angelina Wassileff, Mag.<br />

Martin Pellizzari, Dr. Arnold Fink, Dipl. Ing. Martin Gradnitzer, Maria Dollnig, Robert Sullmann, Hr.<br />

Gögele, Hr. Sedlacek, Dr. Hagen, Petra Wieser, Hr. Steinlechner, Hr. Kirchler, Mag. Czastka<br />

ÖBB:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek, Dipl.-Ing. Roman Fila, Lechner, Hager, Herzog, Simetzberger<br />

Projektanten:<br />

Forsthuber, Pucher, Arch. Bliem, Edmund Lochbihler, Weiler, Paul Bonapace, Erdmann, Flicke,<br />

Gerhard Greßlehner, Sebastian Schwaiger, Karl-Heinz Greßlehner<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

Theresia Gruber, Maria Kandler, Friedrich Kandler, Marianne Federspiel, Georg Egger, Lydia Kellerer,<br />

Ida Schmuck-Maier, Max Lustig<br />

Sonstige:<br />

Mader, Bednar, Saidi Parto<br />

FREITAG, 23.11.2001<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Mag. Rupert Holzerbauer ..................................................................................... Verhandlungsleiter<br />

Mag. Erich Simetzberger<br />

Anita Fasching<br />

Ing. Erich Boden .....................................................................................Verkehrs-Arbeitsinspektorat<br />

Ing. Wilhelm Lampel............................................................. Amtssachverständiger für Elektrotechnik<br />

Sachverständige:<br />

Dipl.-Ing. Siegmund Fraccaro...........................................Amtssachverständiger für Tunnelbautechnik<br />

em. Univ.Prof. Dr. Walter Schober............................................. Sachverständiger für Bodenmechanik<br />

Mag. Michael Reischer........................................Amtssachverständiger für Ökologie und Naturschutz<br />

Dr. Christian Sossau ................................................................. Amtssachverständiger für Limnologie<br />

Dipl.-Ing. Ewald Moser............................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Univ.Prof. Dr. Walter Kofler...................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Dr. Gunther Heissel.........................................Amtssachverständiger für Geologie und Hydrogeologie<br />

Dipl.-Ing. Peter Pesta ............................................................... Amtssachverständiger für qualitativen<br />

und quantitativen Grundwasserschutz<br />

Dipl.-Ing. Edgar John........................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbautechnik<br />

Raimund Valo........................................................................ Sachverständiger für Eisenbahnbetrieb<br />

Dr. Andreas Weber...............................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Dipl.-Ing. Peter Fiby...................................................Sachverständiger für Lärm und Erschütterungen<br />

Mag. Klaus Niedertscheider..................................................Amtssachverständiger für Luft und Klima<br />

Dipl.-Ing. Ludwig Schmutzhard................................Amtssachverständiger für Straßenverkehrstechnik<br />

Univ.Prof. Dr. Peter Lercher..................................................................Sachverständiger für Hygiene<br />

Dr. Otto Kubat.........................................Amtssachverständiger für Raumplanung mit Landschaftsbild<br />

Dr. Eckart Werthmann ....................................................................... Sachverständigen für Baustoffe<br />

Univ.Prof. Dr. Helfried Mostler.................................Sachverständiger für Geologie und Hydrogeologie<br />

Dr. Christoph König ................................................................... Sachverständiger für Wasserhygiene<br />

Ing. Helmut Peherstorfer..............................................Sachverständiger für technischen Brandschutz<br />

Behördenvertreter<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Kutzschbach<br />

Brenner Eisenbahn GmbH:<br />

Gen.Dir. Dipl.-Ing. Lindenberger, Dr. Arnold Fink, Dipl. Geol. Thomas Gangkofner, Mag. Christoph<br />

Sedlacek, Gögele, Robert Sullmann, Pakfeifer, Dipl. Ing. Martin Gradnitzer, Angelina Wassileff,<br />

ÖBB:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek, Dipl.-Ing. Roman Fila, Walter Lechner<br />

Beteiligte, Parteien und sonstige Anwesende:<br />

Josef Gahr, RA Dr. Markus Knoll, Dipl.-Ing. Hintner, Dr. Gabriele Troger, Praschberger, Josef Hauser,<br />

Rosi Puecher, Josef Schindl, Anton Lutz


Sonstige:<br />

Dr. Gerhard Poscher, Martin Gawlik, Fleischhacker, Eder, Bubendorfer<br />

13<br />

I. ABSCHNITT<br />

STELLUNGNAHMEN VON SACHVERSTÄNDIGEN UND<br />

BEHÖRDENVERTRETERN<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES EISENBAHNBAUTECHNISCHEN<br />

SACHVERSTÄNDIGEN FÜR DIE TEILFACHGEBIETE OBERBAU<br />

UND FAHRWEG SOWIE HOCHBAU<br />

betreffend das Vorhaben Brenner Eisenbahn GmbH (BEG), „Ausbau Unterinntal“, Eisenbahnachse<br />

Brenner, Zulaufstrecke Nord, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen.<br />

Entsprechend dem Antrag der Brenner Eisenbahn GmbH sind im Abschnitt „Umfang des<br />

Antragsgegenstandes“ die kilometrischen Lagen detailliert angegeben. Gemäß dieser Angaben sind<br />

die äußeren Grenzwerte der kilometrischen Lagen mit dem Beschleunigungsgleis Bahnhof Kundl der<br />

ÖBB-Strecke Kufstein – Brenner, NBS-km 22,364 (=BS-km (alt) 22,360 = BGL-km 0,00) und das<br />

Ende mit der Neubaustrecke NBS-km 62,470 (=BS-km (alt) 62,635 = BS-km (neu) 62,587 =<br />

Umfahrung Innsbruck-km 0,837) angegeben. In diesem Bereich vom NBS-km 22,364 bis NBS-km<br />

62,470 sind bauliche Maßnahmen an Gleisanlagen geplant.<br />

Ergänzend dazu wird hingewiesen, daß entsprechend der Stellungnahme der BEG zur §33 Prüfung<br />

zum Teilfachgebiet Eisenbahnbautechnik – SV Mayr der Projektanfang mit NBS-km 21,611<br />

angegeben wird. Gemäß den Anmerkungen der BEG „entspricht dies dem Anfang der ersten<br />

Baumaßnahme im Projekt, der Lärmschutzwand Kundl r.d.B.; der BS-km 21,470 – projiziert auf die<br />

NBS-Achse – ergibt den NBS-km 21,611.<br />

UMFANG, GRUNDLAGEN, BEURTEILUNG:<br />

A1) Umfang der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung:<br />

Das Einreichprojekt beinhaltet eine Vielzahl von Einzelbauvorhaben, von denen die im folgenden<br />

angeführten Eisenbahnanlagen aus eisenbahnbautechnischer Sicht zu beurteilen sind.<br />

Die beantragte eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 1 EisbG bezieht sich<br />

insbesondere auf folgende projektsgegenständliche Einzelbaumaßnahmen:<br />

- Neubau einer zweigleisigen HL-Strecke mit der Gleisnumerierung 3 und 4 und der Bezeichnung<br />

„Neubaustrecke der BEG“ und bildet ein Projekt des „Transeuropäischen Netzes“ (TEN). Die<br />

Neubaustrecke (NBS) beginnt gemäß Antrag vom 27. 09. 2000 in NBS-km 24,209 (= BS-km(alt)<br />

25,205; richtig ist jedoch gemäß den Planunterlagen 24,205), etwa zwischen Kundl und Radfeld,<br />

und endet in NBS-km 62,470 (= BS-km(alt) 62,635), etwa in Baumkirchen. Die Neubaustrecke ist<br />

mit einer durchgehenden Betriebsgeschwindigkeit Vmax von 200 km/h beantragt und für eine<br />

Entwurfsgeschwindigkeit Ve von 170 km/h bis 200 km/h konzipiert. Die Streckenlänge vom Beginn<br />

in Gleis 4 bei ca. km 25,2 bis Projektende in km 62,470 beträgt ca. 37,3 km.<br />

- Neubau eines sogenannten Beschleunigungsgleises BGL, welches parallel zur Bestandsstrecke<br />

Kufstein – Brenner errichtet wird, wodurch ein dreigleisiger Abschnitt entsteht. Das<br />

Beschleunigungsgleis beginnt gemäß Antrag vom 27. 09. 2000 in NBS-km 22,364 (= BGL-km<br />

0,00), im Bereich des Bahnhofes Kundl und endet in NBS-km 25,097 (BGL-km 2,732) – richtig ist<br />

jedoch gemäß den Planunterlagen 25,116 (BGL-km 2,752) - zwischen Kundl und Radfeld in der<br />

Verknüpfungsstelle Radfeld. Für das Beschleunigungsgleis ist auf fast ganzer Länge eine<br />

Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 140 km/h bzw. 120 km/h beantragt. Die Streckenlänge<br />

beträgt ca. 2,75 km.<br />

- Umbau bzw. Verlegung der Bestandsstrecke, einer zweigleisigen HL-Strecke mit der<br />

Gleisnumerierung 1 und 2 und der Bezeichnung „Bestandsstrecke (BS)“ von BS-km(neu) 24,262 (=<br />

km 24,263= BS-km(alt) 24,196) bis BS-km(neu) 27,771 (= km 27,762 = BS-km(alt) 27,767) im<br />

Gleis 2 bzw. BS-km(neu) 27,779 im Gleis 1. Der Bereich befindet sich etwa zwischen dem Bahnhof


14<br />

Kundl und Radfeld. Für die verlegte Bestandsstrecke ist auf ganzer Länge eine<br />

Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 160 km/h beantragt. Die Streckenlänge beträgt ca. 3,5 km.<br />

- Verlegung bzw. Umbau der Bestandsstrecke, einer zweigleisigen HL-Strecke mit der<br />

Gleisnumerierung 1 und 2 und der Bezeichnung „Bestandsstrecke (BS)“ von BS-km(neu) 41,485<br />

im Gleis 1 bzw. BS-km(neu) 41,499 im Gleis 2 (= km 41,568 = BS-km(alt) 41,509) bzw. gemäß<br />

Antrag vom 27. 09. 2000 in BS-km(neu) 41,503 bis BS-km(neu) 46,854 (= km 46,838 = BS-km(alt)<br />

46,869). Der Bereich befindet sich etwa zwischen dem Bahnhofskopf Seite Innsbruck des<br />

Bahnhofes Jenbach und der Unterführung unter der Inntalautobahn bei Stans. Für die verlegte<br />

Bestandsstrecke ist auf fast ganzer Länge eine Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 160 km/h,<br />

teilweise 130 km/h und 150 km/h beantragt. Die Streckenlänge beträgt ca. 5,4 km.<br />

- Verlegung bzw. Umbau der Bestandsstrecke, einer zweigleisigen HL-Strecke mit der<br />

Gleisnumerierung 1 und 2 und der Bezeichnung „Bestandsstrecke (BS)“ von BS-km(neu) 55,890<br />

im Gleis 1 bzw. BS-km(neu) 55,859 im Gleis 2 (= km 57,770 = BS-km(alt) 55,855) bis BS-km(neu)<br />

57,704 im Gleis 1 bzw. BS-km(neu) 57,642 (= km 57,548 = BS-km(alt) 57,644) im Gleis 2. Der<br />

Bereich befindet sich auf der freien Strecke zwischen Terfens und Fritzens. Für die verlegte<br />

Bestandsstrecke ist auf ganzer Länge eine Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 160 km/h<br />

beantragt. Die Streckenlänge beträgt ca. 1,8 km.<br />

- Verlegung bzw. Umbau der Bestandsstrecke, einer zweigleisigen HL-Strecke mit der<br />

Gleisnumerierung 1 und 2 und der Bezeichnung „Bestandsstrecke (BS)“ von BS-km(neu) 59,259<br />

im Gleis 1 bzw. BS-km(neu) 59,277 im Gleis 2 (= km 59,169 = BS-km(alt) 59,283) bis BS-km(neu)<br />

62,587 (= km 62,470 = BS-km(alt) 62,635). Der Bereich befindet sich zwischen dem Bahnhofskopf<br />

Seite Innsbruck des Bahnhofes Fritzens und dem Projektende in Baumkirchen. Für die verlegte<br />

Bestandsstrecke ist auf fast ganzer Länge eine Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 160 km/h,<br />

teilweise im Bereich der Ausfahrt aus dem Bahnhof Fritzens 150 km/h beantragt. Die<br />

Streckenlänge beträgt ca. 3,3 km.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums (Bauprovisoriums) im Bereich von Kundl/Radfeld. Das<br />

Gleisprovisorium von Gleis 2 beginnt in Bau-km 0,311 (= BS-km(neu) 24,299) und endet in Bau-km<br />

1,341 (= BS-km(neu) 25,330). Die Streckenlänge beträgt somit 1,03 km.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums (Bauprovisoriums) im Bereich von Jenbach Ost in der<br />

Bestandsstrecke Kufstein – Brenner der ÖBB. Das Gleisprovisorium von Gleis 1 und 2 beginnt in<br />

BS-km(alt) 39,561 und endet in BS-km(alt) 40,210. Die Streckenlänge beträgt somit ca. 0,65 km.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums (Bauprovisoriums) im Bereich von Jenbach Ost in der<br />

Bestandsstrecke der Zillertalbahn. Das Gleisprovisorium beginnt in Zillertalbahn-BS-km(alt) 0,692<br />

und endet in Zillertalbahn-BS-km(alt) 1,092. Die Streckenlänge beträgt somit 0,40 km.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums (Bauprovisoriums) im Bereich von Baumkirchen, Bauphase 2.<br />

Das Gleisprovisorium von Gleis 1 und 2 beginnt in Bau-km 0,00 (= km 60,197) und endet in Baukm<br />

0,570 (= km 60,769). Die Streckenlänge beträgt somit 0,57 km.<br />

- Neuerrichtung der Haltestelle Stans von km 45,650 (= BS-km(neu) 45,685) – 45,800 (= BSkm(neu)<br />

45,835).<br />

- Neuerrichtung der Haltestelle Baumkirchen von km 60,970 (= BS-km(neu) 61,085) – km 61,120 (=<br />

BS-km(neu) 61,235).<br />

- Errichtung von Begleitwegen, und Bedienungswegen.<br />

- Errichtung von Schachtkopfgebäuden, Stollen, Rettungsplätzen und Zufahrtsstraßen zu diesen,<br />

Löschwasserbehälter.<br />

- Errichtung von Rückhaltebecken, Nachreinigungsbecken, Regenrückhaltebecken,<br />

Versickerungsbecken bzw. Versickerungsanlagen für die Oberflächenwässer.<br />

- Errichtung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzdämmen im Projektbereich.<br />

- Errichtung von Betriebsgebäuden im Zusammenhang mit Schachtkopfgebäuden und diverser<br />

kleinerer Technikgebäude wie beispielsweise Zugfunkhütten, Schaltstationen der Typen A, B, C,<br />

SF-Buden.<br />

- Lage sämtlicher beantragten ortsfesten eisenbahntechnischen Einrichtungen.<br />

Die beantragte eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 1 und 2 EisbG bezieht<br />

sich auf folgende Kunstbauten:<br />

Hinsichtlich der konstruktiven Bauwerke, wie beispielsweise Tunnel, Wannen, Brücken, Durchlässe<br />

Stützmauern usw. wird auf das Gutachten des dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

An Hochbauten werden derzeit folgende Objekte errichtet:<br />

- Betriebsgebäude Radfeld 1 km 26,052, ca. 10 m links von Gleis 1.<br />

- Betriebsgebäude Stans km 43,832, teilweise mit km 43,930 bezeichnet.<br />

- Betriebsgebäude Baumkirchen km 61,910, ca. 10 m links von Gleis 1.


- Unterwerk Münster km 36,160.<br />

Auflassung der alten Trasse:<br />

15<br />

Folgende Streckenteile der Bestandstrasse mit den Gleisen 1 und 2 werden umgebaut bzw. teilweise<br />

oder zur Gänze aufgelassen. Teile dieser Anlagen liegen außerhalb der Neubaumaßnahmen und<br />

werden durch die Baumaßnahmen nicht berührt:<br />

- Bereich Kundl / Radfeld; BS-km(alt) 24,196 (= BS-km(neu) 24,262) bis BS-km(alt) 27,767 (= BSkm(neu)<br />

27,771); Länge ca. 3,6 km.<br />

- Bereich Jenbach / Stans; BS-km(alt) 41,509 (= BS-km(neu) 41,499) bis BS-km(alt) 46,869 (= BSkm(neu)<br />

46,854); Länge ca. 5,4 km.<br />

- Bereich Terfens; BS-km(alt) 55,855 (= BS-km(neu) 55,859) bis BS-km(alt) 57,644 (= BS-km(neu)<br />

57,642); Länge ca. 1,8 km.<br />

- Bereich Fritzens / Baumkirchen; BS-km(alt) 59,283 (= BS-km(neu) 59,277) bis BS-km(alt) 62,635<br />

(= BS-km(neu) 62,587); Länge ca. 3,4 km.<br />

Folgende Anschlußbahnen sind betroffen und werden grundsätzlich beschrieben:<br />

- Anschlußgleis zum geplanten Unterwerk Münster ÖBB; Gleis 1 in BS-km(alt) 36,220.<br />

- Anschlußgleis zur bestehenden AB TIWAG, Bereich Bf. Jenbach; Abzweigung im zu verlegenden<br />

Gleis 2 in BS-km(neu) 41,690 (= TIWAG-km 0,00).<br />

- Anschlußgleis AB Tonwerk, Bereich Bf. Fritzens; Abzweigung im Bahnhofsgleis 4 in BS-km(alt)<br />

59,193 (= km 59,080 = Tonwerk-km 0,00):<br />

A2) Grundlagen für die eisenbahnbautechnische Begutachtung<br />

bilden:<br />

Der am 19.02.2001 übermittelte Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung der<br />

BEG vom 27.09.2000, Zl. 18915A-Hg/Hg.<br />

Die Projektparie C gemäß dem Einlagenverzeichnis der Version 12; B-BV-TB-00000.a00-033-<br />

0113.12-00 entsprechend der Nachreichung vom 24.08.2001 ist Grundlage der eisenbahnrechtlichen<br />

Bauverhandlung. Auf die Hinweise zum Einlageverzeichnis am Ende der Darstellung des Inhaltes der<br />

Projektsparie C wird hingewiesen.<br />

Die Projektparie C beinhaltet:<br />

Verkehrsplanung:<br />

Die Verkehrsplanung wurde von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

EINLAGE 1; PROJEKTMAPPE 1:<br />

Zusammenfassender Technischer Bericht<br />

EINLAGE 2; PROJEKTMAPPE 1:<br />

Übersichten<br />

EINLAGE 3; PROJEKTMAPPE 1:<br />

Übersichtspläne<br />

EINLAGE 4; PROJEKTMAPPE 2 UND 3:<br />

Lagepläne<br />

EINLAGE 5; PROJEKTMAPPE 4:<br />

Längenschnitte Bahntrasse<br />

EINLAGE 6; PROJEKTMAPPE 5 UND 6:<br />

Querschnitte Bahntrasse<br />

Einlage 7; Projektmappe 7:<br />

STRAßEN UND WEGE


Kunstbauten:<br />

Kreuzungsbauwerke und Stützmauern:<br />

EINLAGE 8; PROJEKTMAPPE 8:<br />

16<br />

Die darin enthaltenen Kreuzungsbauwerke und Stützmauern wurden von der Planungsgemeinschaft<br />

Pauser –Wien – und Hofmann - Innsbruck - erstellt.<br />

EINLAGE 8; PROJEKTMAPPE 9:<br />

Die darin enthaltenen Kreuzungsbauwerke und Stützmauern wurden von der Planungsgemeinschaft<br />

Pauser – Wien - und Hofmann - Innsbruck -, sowie Stella&Stengel – Wien - erstellt.<br />

EINLAGE 8; PROJEKTMAPPE 10:<br />

Die darin enthaltenen Kreuzungsbauwerke und Stützmauern wurden von der<br />

Ziviltechnikergesellschaft m. b. H. Stella&Stengel – Wien - erstellt.<br />

EINLAGE 8; PROJEKTMAPPE 11:<br />

Die darin enthaltenen Kreuzungsbauwerke und Stützmauern wurden von der<br />

Ziviltechnikergesellschaft m. b. H. Stella&Stengel – Wien - erstellt.<br />

EINLAGE 8; PROJEKTMAPPE 12:<br />

Die darin enthaltenen Kreuzungsbauwerke und Stützmauern wurden von der<br />

Ziviltechnikergesellschaft m. b. H. Stella&Stengel – Wien –, der IGT, Ingenieurgemeinschaft für<br />

Geotechnik und Tunnelbau, – Salzburg -, der Arbeitsgemeinschaft GKD, Gruner AG, Krapfenbauer,<br />

Ducia ZT GmbH. und von der Planungsgemeinschaft Pauser –Wien – und Hofmann - Innsbruck -<br />

erstellt.<br />

Tunnel:<br />

EINLAGE 9; PROJEKTMAPPE 13 UND 14:<br />

Tunnel allgemein.<br />

Die Unterlagen wurden von folgenden Planungsbüros erstellt:<br />

- Planungsgemeinschaft „offene Bauweise Brixlegg“ (PGOB) Geoconsult, Baumann+Obholzer und<br />

wisserodt,<br />

- müller+hereth – Freilassing / Deutschland -,<br />

- Geoconsult ZT GmbH – Salzburg -<br />

- Planungsgemeinschaft Ingenieurbüro für Tunnel und Felsbau GmbH. müller+hereth – Freilassing /<br />

Deutschland – und Spiekermann GmbH & Co.,<br />

- Obermeyer Planen + Beraten,<br />

- IGT, Ingenieurgemeinschaft für Geotechnik und Tunnelbau, – Salzburg –<br />

- Planungsgemeinschaft Pauser –Wien – und Hofmann - Innsbruck –,<br />

- Arbeitsgemeinschaft GKD, Gruner AG, Krapfenbauer, Ducia ZT GmbH.<br />

EINLAGE 9; PROJEKTMAPPE 15 UND 16:<br />

Tunnel Radfeld / Wiesing.<br />

Die Unterlagen wurden von folgenden Planungsbüros erstellt:<br />

- Planungsgemeinschaft „offene Bauweise Brixlegg“ (PGOB) Geoconsult, Baumann+Obholzer und<br />

wisserodt,<br />

- Planungsgemeinschaft Ingenieurbüro für Tunnel und Felsbau GmbH. müller+hereth – Freilassing /<br />

Deutschland – und Spiekermann GmbH & Co.,<br />

- Planungsgemeinschaft Pauser –Wien – und Hofmann - Innsbruck –,<br />

- müller+hereth – Freilassing / Deutschland -,<br />

EINLAGE 9; PROJEKTMAPPE 17:<br />

Galerie Wiesing.<br />

Die Unterlagen wurden von folgenden Planungsbüros erstellt:<br />

- Planungsgemeinschaft Pauser –Wien – und Hofmann - Innsbruck –,<br />

EINLAGE 9; PROJEKTMAPPE 18 UND 19:


Tunnel Wiesing / Jenbach.<br />

17<br />

Die Unterlagen wurden von folgenden Planungsbüros erstellt:<br />

- ARGE GKD, Gruner AG, Krapfenbauer, Ducia ZT GmbH., Geoconsult ZT GmbH – Salzburg -,<br />

müller+hereth – Freilassing / Deutschland -,<br />

- Arbeitsgemeinschaft GKD, Gruner AG, Krapfenbauer, Ducia ZT GmbH.<br />

- Planungsgemeinschaft Ingenieurbüro für Tunnel und Felsbau GmbH. müller+hereth – Freilassing /<br />

Deutschland – und Spiekermann GmbH & Co.,<br />

- Geoconsult ZT GmbH – Salzburg -<br />

EINLAGE 9; PROJEKTMAPPE 20 UND 21:<br />

Tunnel Stans / Terfens.<br />

Die Unterlagen wurden von folgenden Planungsbüros erstellt:<br />

- Geoconsult ZT GmbH – Salzburg - Arbeitsgemeinschaft GKD, Gruner AG, Krapfenbauer, Ducia ZT<br />

GmbH. Planungsgemeinschaft ILF, beratende Ingenieure, Geoconsult ZT GmbH und<br />

interdisziplinäre Consulenten<br />

- Arbeitsgemeinschaft GKD, Gruner AG, Krapfenbauer, Ducia ZT GmbH.<br />

- Planungsgemeinschaft ILF ,beratende Ingenieure, Geoconsult ZT GmbH und interdisziplinäre<br />

Consulenten<br />

- Geoconsult ZT GmbH – Salzburg -<br />

EINLAGE 9; PROJEKTMAPPE 22:<br />

Galerie Terfens.<br />

Die Unterlagen wurden von folgenden Planungsbüros erstellt:<br />

- Arbeitsgemeinschaft GKD, Gruner AG, Krapfenbauer, Ducia ZT GmbH.<br />

EINLAGE 9; PROJEKTMAPPE 23:<br />

Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen.<br />

Die Unterlagen wurden von folgenden Planungsbüros erstellt:<br />

- Obermeyer Planen + Beraten, IGT, Ingenieurgemeinschaft für Geotechnik + Tunnelbau, – Salzburg<br />

–<br />

- Ingenieurgemeinschaft für Geotechnik + Tunnelbau, – Salzburg –<br />

- Obermeyer Planen + Beraten<br />

Sonstige Anlagen:<br />

EINLAGE 10; PROJEKTMAPPE 24:<br />

Zu den sonstigen Anlagen zählen der<br />

- Bahnsteig Stans<br />

- Bahnsteig Baumkirchen<br />

- Betriebsgebäude Radfeld<br />

- Betriebsgebäude Stans<br />

- Betriebsgebäude Baumkirchen<br />

- 110 kV Bahnstromleitung UW Wörgl – UW Fritzens/W<br />

- Unterwerk Münster<br />

- Löschwasserversorgung Tunnel<br />

Die Unterlagen wurden für alle Hochbauten von der ÖBB Planung Engineering; Hochbauplanung<br />

West – Innsbruck – , für die 110 kV Bahnstromleitung UW Wörgl – UW Fritzens/W von der ÖBB<br />

Infrastruktur Energieplanung Netz und für die Löschwasserversorgung von der ARGE<br />

Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den Ingenieurbüros Obermeyer – München,<br />

Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

Sicherheitskonzept:<br />

EINLAGE 11; PROJEKTMAPPE 25:<br />

- Technischer Bericht - Sicherheitskonzept<br />

- Übersichtslagepläne Tunnelsicherheitskonzept<br />

- Lichtraumprofil Rettungsschacht


- Regelquerschnitt Rettungsstollen<br />

- Risikoanalyse<br />

- Notfallplan<br />

18<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

Geologisch – geotechnische Unterlagen:<br />

EINLAGE 12; PROJEKTMAPPE 26, 27, 28, 29 30, 31 UND 32:<br />

Die Unterlagen wurden von der Arbeitsgemeinschaft ILF&GHH, Geologie – Hydrologie –<br />

Bodenmechanik erstellt (ILF beratende Ingenieure / GHH Geotechnik Hammer – Heinzinger).<br />

Lärmtechnisches Gutachten:<br />

EINLAGE 13; PROJEKTMAPPE 33 UND 34:<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

Wasserrechtliche Belange:<br />

EINLAGE 14; PROJEKTMAPPE 35:<br />

Die Unterlagen wurden von folgenden Planungsbüros erstellt:<br />

- ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den Ingenieurbüros Obermeyer –<br />

München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck.<br />

- Ingenieurbüro Ch. Klenkhart – Innsbruck.<br />

Landschaftsplanung:<br />

EINLAGE 15; PROJEKTMAPPE 36:<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

Bauabwicklung:<br />

EINLAGE 16; PROJEKTMAPPE 37:<br />

- Technischer Bericht – Bauabwicklung<br />

- Gleisprovisorium Kundl/Radfeld<br />

- Gleisprovisorium Jenbach Ost/Zillertalbahn<br />

- Gleisprovisorium Baumkirchen Bauphase 2<br />

- Diverse provisorische Autobahn- und Straßenverlegungen<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

Leitungspläne:<br />

EINLAGE 17; PROJEKTMAPPE 38 UND 39:<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

Grundeinlöse:<br />

EINLAGE 18; PROJEKTMAPPE 40, 41 UND 42:


19<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

Rodungsunterlagen:<br />

EINLAGE 19; PROJEKTMAPPE 43:<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

Erhaltungskonzept:<br />

EINLAGE 20; PROJEKTMAPPE 43:<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck erstellt.<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz:<br />

EINLAGE 21; PROJEKTMAPPE 44:<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE BEG EVALUIERUNG KUNDL – BAUMKIRCHEN bestehend<br />

aus Dr. Greßlehner – Kefermarkt - , Dipl. Ing. Dr. Krückl – Perg – und Dipl. Ing. Tabor – Ried in der<br />

Riedmark – erstellt.<br />

Hochwasserabflußmodell:<br />

EINLAGE 22; PROJEKTMAPPE 44:<br />

- Technischer Bericht Hochwasserabflußmodell<br />

- Hochwasserfreiheit der baulichen Anlagen der NBS<br />

- Hochwassersicherheit der Zufahrten zu den Rettungsplätzen<br />

Die Unterlagen wurden vom Ingenieurbüro Ch. Klenkhart – Innsbruck – erstellt.<br />

Erschütterungsgutachten:<br />

EINLAGE 23; PROJEKTMAPPE 44:<br />

- Technische Berichte<br />

- Erschütterungsschutzmaßnahmen am Oberbau<br />

Die Unterlagen wurden von Rutishauser Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt – Zürich /<br />

Schweiz – erstellt.<br />

Meteorologisches Gutachten:<br />

EINLAGE 24; PROJEKTMAPPE 44:<br />

Die Unterlagen wurden von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Zentralstelle für Tirol<br />

und Vorarlberg – Innsbruck – erstellt.<br />

Vorgezogene Maßnahmen:<br />

EINLAGE 25; PROJEKTMAPPE 44:<br />

Übersichtskarte über die Lage der vorgezogenen Maßnahmen.<br />

Die vorgezogenen Maßnahmen<br />

- Einlage 25.4, Stans,<br />

- Einlage 25.5, Terfens,<br />

- Einlage 25.6, Baumkirchen


20<br />

wurden bereits gesondert eisenbahnrechtlich behandelt. Es sind in gegenständlicher Projektmappe<br />

keine Unterlagen vorhanden.<br />

Die vorgezogenen Maßnahmen<br />

- Einlage 25.2, Radfeld<br />

- Einlage 25.3, Jenbach<br />

- Einlage 25.7, Volders<br />

- Einlage 25.8, Tulfes<br />

bleiben gemäß Einlageverzeichnis frei und in der Projektmappe sind auch keine Unterlagen<br />

vorhanden<br />

Lüftungskonzept:<br />

EINLAGE 26; PROJEKTMAPPE 44:<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Lüftung Nord Schüffl & Forsthuber – Salzburg – und Pucher –<br />

Heiligenkreuz - erstellt.<br />

Ausnahmegenehmigungen zur EisbaV:<br />

EINLAGE 27; PROJEKTMAPPE 44:<br />

Die Unterlagen wurden von der ARGE Streckenplanung Brenner/Unterinntal bestehend aus den<br />

Ingenieurbüros Obermeyer – München, Spirk & Partner – Salzburg/Steyr, GEC Geisler Consulting<br />

Engineers - Innsbruck – erstellt.<br />

50 Hz Energieanlagen:<br />

EINLAGE 29; PROJEKTMAPPE 44:<br />

Die Unterlagen wurden von der ÖBB Infrastruktur Energie-Netz – erstellt.<br />

Hinweise zum Einlageverzeichnis:<br />

Die von der BEG eingereichte Projektparie C gemäß dem Einlagenverzeichnis der Version 00; B-BV-<br />

TB-00000.a00-033-0113.00-00; wurde am 06.11.2000 in Wien übernommen.<br />

Allfällige Austauschunterlagen gemäß einem Einlagenverzeichnis der Version 01; B-BV-TB-<br />

00000.a00-033-0113.01-00 liegen nicht vor. Es wird daher angenommen, daß die nachfolgende<br />

Version 02 alle geänderten Unterlagen enthält. Diesbezüglich ist zu bemerken, daß gemäß der<br />

„Stellungnahme zu Gutachten SV Mayr“ der BEG mit Stand 29.06.01 seitens der BEG festgestellt<br />

wurde, daß es sich bei den geraden Nummern um den jeweiligen Letztstand handelt. Im Gespräch<br />

wurde erklärt, daß es sich bei den ungeraden Nummern nur um interne Arbeitsexemplare handelt.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 19.02.2001 wurden geänderte bzw. ergänzte Pläne/Unterlagen<br />

vorgelegt und vom Planungsbüro Obermeyer ausgetauscht und eingeordnet. Der Austausch umfaßte<br />

viele Projektsteile mit etwa 120 Einlagen. Diesbezüglich wird auf die Darstellung im<br />

Einlagenverzeichnis der Version 02; B-BV-TB-00000.a00-033-0113.02-00 hingewiesen.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 08.03.2001, welches am 12.03.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 04; B-BV-TB-00000.a00-033-<br />

0113.04-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt folgende Unterlagen:<br />

- Einlage 12.1.3.1 bis 12.1.3.3. Geologische geotechnische Unterlagen.<br />

- Einlage 20.1 Erhaltungskonzept, Technischer Bericht<br />

- Einlage 20.2.1 bis 20.2.3. Erhaltungskonzept, Übersichtsplan<br />

Die Unterlagen wurden im Projekt ausgetauscht und eingeordnet.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 29.06.2001, welches am 02.07.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen im Übergabepaket 1 und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 06; B-BV-<br />

TB-00000.a00-033-0113.06-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt viele Projektsteile mit etwa 460<br />

Einlagen, welche entsprechend dem Einlageverzeichnis im Detail nachvollzogen werden können.<br />

Die Unterlagen wurden im Projekt vom Planungsbüro Obermeyer ausgetauscht und eingeordnet.


21<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 12.07.2001, welches am 16.07.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen im Übergabepaket 2 und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 08; B-BV-<br />

TB-00000.a00-033-0113.08-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt viele Projektsteile mit etwa 200<br />

Einlagen, welche entsprechend dem Einlageverzeichnis im Detail nachvollzogen werden können.<br />

Die Unterlagen wurden im Projekt vom Planungsbüro Obermeyer ausgetauscht und eingeordnet.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 27.07.2001, welches am 30.07.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 10; B-BV-TB-00000.a00-033-<br />

0113.10-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt viele Projektsteile mit etwa 180 Einlagen, welche<br />

entsprechend dem Einlageverzeichnis im Detail nachvollzogen werden können.<br />

Die Unterlagen wurden im Projekt vom Planungsbüro Obermeyer ausgetauscht und eingeordnet.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 24.08.2001, welches am 31.08.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 12; B-BV-TB-00000.a00-033-<br />

0113.12-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt folgende Unterlagen:<br />

Einlage 8.39. Fallbachbrücke nördlicher Weg.<br />

Einlage 13.1.1. Lärmtechnisches Gutachten.<br />

Einlage 13.15. Besonders schützenswerte Gebäude.<br />

Der Projektstand gemäß dem nicht unterfertigten Einlagenverzeichnis der Version 12; B-BV-TB-<br />

00000.a00-033-0113.12-00 entsprechend der Nachreichung vom 24.08.2001 ist somit Grundlage der<br />

eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung.<br />

Weiters wurde während der eisenbahnrechtlichen Verhandlung am 11.10.2001 das Gutachten<br />

„Technischer Brandschutz“ zur Vorinformation des Sachverständigen nachgereicht.<br />

Das Gutachten besteht aus den Einlagen<br />

9.1.9.1 Technischer Brandschutz, Technischer Bericht<br />

9.1.9.2 bis 4 Technischer Brandschutz, Übersichtslagepläne<br />

Tunnelquerschnitte<br />

Die als Vorinformation übergebenen Unterlagen wurden der Projektparie C der vollständigkeithalber<br />

beigegeben.<br />

Weiters wurden während der eisenbahnrechtlichen Verhandlung am 12.10.2001 Unterlagen über die<br />

Umtrassierung des Beschleunigungsgleises einschließlich Anprallschutz Brücke L48 zur<br />

Vorinformation des Sachverständigen nachgereicht.<br />

Die Unterlagen besteht aus den Einlagen<br />

„noch ohne Nummer“ Lageplan km 22,340 – 23,750<br />

8.46.1 bis 3 Anprallschutz Brücke L48; Technischer Bericht,<br />

Vordimensionierung, Bauwerksplan<br />

Die als Vorinformation übergebenen Unterlagen wurden der Projektparie C beigegeben. Ergänzende<br />

Querprofile sowie allfällige Unterlagen über veränderte betroffene fremde Rechte sind nicht<br />

beigelegen und wurden dem SV im Rahmen der Verhandlung auch nicht übergeben.<br />

Weiters wurde während der eisenbahnrechtlichen Verhandlung über Wunsch des Sachverständigen<br />

am 16.10.2001 ein zusammenfassender Technischer Bericht „Abweichungen zur UVE“ zur<br />

Vorinformation des Sachverständigen nachgereicht, welcher nach gemeinsamer Abstimmung am<br />

18.10.2001 nochmals ergänzt wurde.<br />

Die Unterlage besteht aus der Einlage<br />

1.4 zusammenfassender Technischer Bericht<br />

„Abweichungen zur UVE“<br />

Die als Vorinformation übergebenen Unterlagen wurden der Projektparie C der vollständigkeithalber<br />

beigegeben.<br />

Weiters wurde während der eisenbahnrechtlichen Verhandlung über Wunsch der Sachverständigen<br />

am 19.10.2001 die überarbeiteten Lagepläne der Haltestellen nachgereicht.<br />

Die Unterlage besteht aus der Einlage<br />

10.1.4 Lageplan Bahnsteig Stans; Version 01.<br />

10.2.4 Lageplan Bahnsteig Baumkirchen; Version 01.<br />

Die Unterlagen wurden mit „C“ bezeichnet und der Projektparie C beigegeben.


22<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 30.10.2001 Zl. 151119A-Fi/Eg, welches am 02.11.2001 eingegangen<br />

ist, wurden Querschnitte im Bereich der Bahnsteige Stans und Baumkirchen zur Information des<br />

Sachverständigen übergeben. Diese Unterlagen sind jedoch laut BEG nicht Bestandteil des EB –<br />

Operates.<br />

Die Unterlage besteht aus der Einlage<br />

10.1.5 Querschnitt Bahnsteig Stans; Version 00.<br />

10.2.5 Querschnitt Bahnsteig Baumkirchen; Version 00.<br />

Die Unterlagen wurden als informative Vervollständigung der Projektparie C beigegeben.<br />

Weiters wurden als Grundlagen herangezogen:<br />

- Die entsprechenden Fachnormen bzw. die einschlägigen Bau- und Entwurfsvorschriften der HL –<br />

AG, ÖBB und BEG.<br />

- Die EisbAV; Stand 1. Jänner 2000; BGBl. II Nr. 384/1999 in der Fassung BGBl. II Nr. 444/1999.<br />

- Die eisenbahnbautechnische Beurteilung gemäß § 33 EisbG vom 21.05.2001.<br />

- Die Stellungnahme der BEG zu Gutachten SV Mayr vom 29.06.2001 zur eisenbahnbautechnischen<br />

Beurteilung gemäß § 33 EisbG. Die Vidierungsprotokolle der BEG/ÖBB.<br />

- Diverse Besprechungen (z.B. Projektpräsentation, SV Bespr. mit BMVIT, Bespr. mit ÖBB wegen<br />

HL-RL und Bespr. mit der BEG am 07.06. und 10.07.2001 in Salzburg) und diverse Richtlinien<br />

(z.B. „ÖBFV RL A-12“).<br />

- Die am 11. und 16.10.2001 durchgeführten Besichtigungen.<br />

- Eine am 04.11.2001 in St. Marien stattgefundene Abstimmungsbesprechung mit dem<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen.<br />

- Eine am 22.11.2001 in Schwaz stattgefundene Abstimmungsbesprechung mit der BEG und dem<br />

BMVIT. Gemäß der Besprechung mit dem BMVIT wurden, wie gewünscht, teilweise rechtliche<br />

Korrekturen in den Vorschreibungen und Hinweisen vorgenommen.<br />

- Die durchgeführten Erhebungen bei der mündlichen Verhandlung.<br />

Weiters wurden vom Verhandlungsleiter während der Ortsverhandlung vom 09.10. bis 19.10.2001<br />

folgende Einwände und Stellungnahmen übergeben:<br />

Zu folgenden Einwendungen und Stellungnahmen war eine Äußerung des Sachverständigen<br />

abzugeben.<br />

1. Äußerung des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, Dipl. Ing. Markus Mayr, zur<br />

Stellungnahme von der Marktgemeinde Kundl, Dorfstraße 11, 6250 Kundl; (ohne lfd. Nr.; vom<br />

Verhandlungsleiter übergeben am 12.10.2001):<br />

2. Äußerung des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, Dipl. Ing. Markus Mayr, zur<br />

Stellungnahme von der Gemeinde Baumkirchen; (ohne lfd. Nr.; vom Verhandlungsleiter übergeben<br />

am 12.10.2001):<br />

3. Äußerung des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, Dipl. Ing. Markus Mayr, zur<br />

Stellungnahme (modifizierten Einwendungen in Ergänzung des Schriftsatzes vom 10.10.2001) des<br />

Rechtsanwaltes Dr. Markus Knoll für die Parteien Bergbau Verwaltungs Aktiengesellschaft, Gubert<br />

Kalk Dolomit Marmor GmbH, Gubert Bergbau GmbH, Gubert GmbH & Co Nfg.KG, Jenbach Beton<br />

GesmbH & CoKG, Katzenberger Beton- und Fertigteilwerk NFG. GmbH & CoKG, Katzenberger<br />

Beton- und Fertigteile Produktions Gesellschaft m. b. H. & CoKG, Kommerzialrat Baumeister Ing.<br />

Eduard Fröschl; (lfd. Nr. 49 sowie 43; vom Verhandlungsleiter übergeben am 15.10.2001, gilt auch<br />

für die ohne lfd. Nr. am 12.10.2001 übergebene Stellungnahme):<br />

4. Äußerung des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, Dipl. Ing. Markus Mayr, zur<br />

ergänzenden Stellungnahme vom 11.10.2001 des Herrn Heinz Hintner als Vertreter der Firmen<br />

Gubert GmbH & Co Nachfolger KG, Bergbau Verwaltungs AG, Jenbach Beton GesmbH und<br />

Katzenberger Produktions GesmbH & CoKG; (lfd. Nr. 23; vom Verhandlungsleiter übergeben am<br />

15.10.2001):<br />

5. Äußerung des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, Dipl. Ing. Markus Mayr, zur<br />

Stellungnahme des Architekten Walter Petri; (lfd. Nr. 4; vom Verhandlungsleiter übergeben am<br />

19.10.2001):<br />

6. Äußerung des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, Dipl. Ing. Markus Mayr, zur<br />

Stellungnahme des Mag. Johann Meixner; (lfd. Nr. 1, übergeben am 19.10.2001):<br />

Die Äußerungen zu den Einwendungen und Stellungnahmen sind nach dem Gutachten gesondert<br />

angeführt.


23<br />

Weiters wurden vom Verhandlungsleiter mit Schreiben vom 30.10.2001 (eingelangt am 06.11.2001)<br />

GZ: 825.045/103-II/C/12/01 pauschal an alle 28 Sachverständige folgende Einwände und<br />

Stellungnahmen übermittelt:<br />

Zu den bisher beim Verfahren eingebrachten Einwände und Stellungnahmen war im Ermessen des<br />

Sachverständigen im betreffenden Fachgebiet eine allfällige Äußerung abzugeben.<br />

Die nachfolgende Aufzählung ist hinsichtlich der Nummern nicht identisch mit den Nummern die<br />

teilweise auf den Einwendungen stehen. Es wurden alle übermittelten Schreiben aufgezählt.<br />

1. Martin Schallhart, 6123 Terfens, Fischergasse 1, vom 14.09.2001.<br />

2. BM für Land- und Forstwirschaft, vom 14.09.2001.<br />

3. Walter Petri, 80539 München, Stollberstr. 3, vom 20.09.2001.<br />

4. Widauer Ingeborg und Brandauer Edeltraud, Weitental 28, 6123 Terfens, vom 25.09.2001.<br />

5. Würth Hochenburger GmbH, 6122 Fritzens, Tonwerkstraße 10, vom 26.09.2001.<br />

6. Amt der Tiroler Landesregierung, Agrarbehörde, vom 02.10.2001.<br />

7. Eckert & Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft m. b. H. zu Tyrolit Schleifmittelwerke Swarovski<br />

K.G., vom 04.10.2001.<br />

8. Eckert & Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft m. b. H. zu Adolf Darbo AG, vom 04.10.2001.<br />

9. Dr. Bernhard Heizmann, 6010 Innsbruck, Müllerstraße 3, vom 08.10.2001 für Hermann Gruber<br />

und Anna Gruber, 6230 Brixlegg, Bruggerstraße 3 und Silber Quelle GmbH und Co KG 6230<br />

Brixlegg, Innsbruckerstraße 38 und Montes Vertriebsgesellschaft mbH., 6230 Reith i A. Matzen<br />

3.<br />

10. Gemeindeamt Münster, 6232 Münster, vom 08.10.2001.<br />

11. Arch. Helmut Ohnmacht, 6020 Innsbruck, Kaiser Franz Josef Str.1, vom 02.10.2001 für Frau<br />

Karin Duftner.<br />

12. Margarete Thöni, Kirchstr.2, 6123 Terfens, vom 08.10.2001.<br />

13. Fam. Haun Josef, Schlagthurn 1a, 6135 Stans, vom 03.10.2001.<br />

14. TIWAG, 6010 Innsbruck, vom 08.10.2001.<br />

15. Federspiel Marianne, Schlagthurn 1, 6135 Stans, vom 03.10.2001.<br />

16. Kellerer Hanspeter, Unterdorf 23a, 6135 Stans, vom 03.10.2001.<br />

17. Überparteiliche Bürgerinitiative Stans, Klumaier Inge, Schlagthurn 15, Stans, vom 04.10.2001.<br />

18. Gruber Theresia, Schlagthurn 2, 6130 Stans, vom 05.10.2001.<br />

19. Georg Egger, Fiecht Au 18, 6134 Vomp, vom 01.10.2001.<br />

20. Dr. Rudolf Handler, 6135 Stans, Unterdorf 3, vom 08.10.2001.<br />

21. Biochemie Kundl, vom 08.10.2001.<br />

22. Marktgemeinde Kundl, 6250 Kundl, vom 07.10.2001.<br />

23. Peter Larch, Neudorf 1, 6235 Reith i. A., vom 06.10.2001.<br />

24. Manfred und Margit Mair und Eberl Johann und Maria, Unterdorf 7, 6135 Stans, vom<br />

04.10.2001.<br />

25. Kirchmair Otto, Unterdorf 2, 6135 Stans, vom 08.10.2001.<br />

26. Stadtwerke Schwaz, vom 04.10.2001.<br />

27. TIGAS, 6020 Innsbruck, vom 08.10.2001.<br />

28. Silke und Gernot Kofler und Waltraud und Hans-Dieter Neumann, Schlagthurn 2b, 6130<br />

Schwaz/Stans, vom 05.10.2001.<br />

29. Herbert Gschwendtner, Weinberg 12, 6250 Kundl, vom 10.10.2001.<br />

30. Dr. Hansjörg Schiestl, Dr. Karl Janowsky, 6020 Innsbruck, Fallmayerstr. 12, für<br />

Fischereiberechtigten Dr. Walter Zins, Innsbruckerstraße 6-8, 6130 Schwaz, vom 09.10.2001.<br />

31. Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“, vom<br />

10.10.2001.<br />

32. Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“,<br />

„Ergänzung“ vom 10.10.2001.<br />

33. Kettner, Badgasse 6, 6230 Brixlegg, Kroepfel, Mossanger 9/ 6, Birgitz, vom 11.10.2001.<br />

34. Oberhammer Georg, Ing. Hermann Lindner Str. 33, 6250 Kundl, vom 10.10.2001.<br />

35. Rechtsanwälte Ladurner, Leuprecht, Zoller, Adolf Pichler Platz 4/II, 6020 Innsbruck für das<br />

Bistum Innsbruck, vom 08.10.2001.<br />

36. Dipl. Ing. Muigg Karl, Weitental 31, 6123 Terfens, vom 07.10.2001.<br />

37. Tourismusverband Stans, vom 09.10.2001.<br />

38. Wellnesshotel Schwarzbrunn, 6135 Stans, vom 09.10.2001.<br />

39. Gemeinde Stans, Unterdorf 62, Stans, vom 10.10.2001.<br />

40. Liste von Personen ohne Adresse, vom 06.10.2001.


24<br />

41. Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“,<br />

„Ergänzung“ vom 11.10.2001.<br />

42. Friedl Margreiter und Kurz Hermann, 6250 Kundl, Dr. Franz Stumpf Str. 24, vom 11.10.2001.<br />

43. Österreichische Umweltschutzhilfe – ÖUSH, Elmar Niederkofler, 6121 Baumkirchen, Milseer<br />

Str. 5, vom 11.10.2001.<br />

44. Komitee Aktion Umwelt Tirol – A.U.T., 6121 Baumkirchen, Milseer Str. 5, vom 11.10.2001.<br />

45. AKB – Aktions Komitee Baumkirchen, 6121 Baumkirchen, Milseer Str. 5, vom 11.10.2001.<br />

46. Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“,<br />

„Ergänzung“ vom 12.10.2001, Seite 3.<br />

47. Heinz Hintner, Firmen Gubert usw., „Ergänzung“ vom 11.10.2001.<br />

48. Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“,<br />

„Ergänzung“ vom 11.10.2001.<br />

49. Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“,<br />

„Ergänzung“ vom 11.10.2001.<br />

50. Dr. Peter Lercher, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Bürgerstraße 2, Hentschelhof, für Hofer KG,<br />

vom 12.10.2001<br />

51. RÜF Heizöle Ges.m.b.H., 6850 Dornbirn, Schillerstraße 23, vom 10.10.2001.<br />

52. DI Paul Kettner, Mag. Barbara Kettner, Elisabeth Kröpfel, Moosanger 9/6, 6091 Birgitz, vom<br />

09.10.2001.<br />

53. DI Paul Kettner, Mag. Barbara Kettner, Elisabeth Kröpfel, Moosanger 9/6, 6091 Birgitz, mit<br />

unterschiedlichen Personeneintragungen, vom 09.10.2001.<br />

54. Eckert & Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft m. b. H. zu Adolf Darbo AG, „Ergänzung“ vom<br />

12.10.2001.<br />

55. Jenbacher AG, 6200 Jenbach, vom 17.10.2001.<br />

56. DIE ERSTE Leasing Realitätenverwaltungsgesellschaft m. b. H., Windmühlengasse 22 – 24,<br />

1060 Wien, vom 15.10.2001.<br />

57. Johann Rieser Jun. Unterdorf 8, 6122 Fritzens, vom ?.<br />

58. Gertrud Woitsch, Karin Koller, August Baur, Eigentümergemeinschaft Unterdorf 4, 6122<br />

Fritzens, vom 16.10.2001.<br />

59. Überparteiliche Bürgerinitiative Fiecht –Vomp, z.H.Dr. Herbert Scheiring, Fiecht 118, 6130<br />

Vomp, vom ?.<br />

60. Abwasserverband Hall in Tirol – Fritzens, Innstraße 12, 6122 Fritzens, vom 19.10.2001.<br />

61. Gamper Siegfried, Dorfstraße 37c, 6240 Radfeld, vom 07.10.2001.<br />

62. Rothhaupt Erwin, Rofanweg 9, 6250 Kundl, Vollmacht an Dr. Hager von der BEG, von<br />

19.10.2001.<br />

63. Hedwig Reiter, Schmelzerweg 21, 6250 Kundl, vom 19.10.2001.<br />

64. Mag. Meixner Johann Terfens, Zu rückziehung der Einwendungen, vom 19.10.2001.<br />

65. Arsenal research / Tiwag, offensichtliche Meßprotokolle, vom ?; Dr. Johann W. Meyer<br />

Wallensteinstraße 17, 1200 Wien (Tyrolit-Schleifmittelwerke Swarovski KG), vom 10.10.2001;<br />

Bürgerinitiative Brixlegg (BIB) p.A. Ing. Huber, Faberstraße 16c, 6230 Brixlegg, vom<br />

18.10.2001; Amt der Tiroler Landesregierung, Wasserwirtschaft, vom 08.10.2001; ÖBB,<br />

Vidierung des EB Projektes der BEG durch die ÖBB, vom 02.05.2001; ÖBB, Nachvidierung des<br />

EB Projektes der BEG durch die ÖBB, vom 10.10.2001; als einheitliches Gesamtpaket.<br />

Weiters wurden die Stellungnahmen vom 09.10. bis 19.10 2001 übergeben:<br />

Die 58 Stellungnahmen werden hier nicht mehr einzeln angeführt.<br />

Zu den im Rahmen des Verfahrens vom 09.10. bis 19.10.2001 eingebrachten Stellungnahmen war<br />

ebenfalls im Ermessen des Sachverständigen im betreffenden Fachgebiet eine allfällige Äußerung<br />

abzugeben.<br />

Die aus Sicht des SV erforderlichen allfälligen Äußerungen zu den Einwendungen und<br />

Stellungnahmen werden am Ende des Gutachtens gesondert angeführt.<br />

Weiters wurde am 22.11.2001 die Stellungnahme der BEG, vorläufige Fassung 20.11.2001, von der<br />

BEG informativ übergeben. Die Inhalte der Stellungnahme fanden jedoch im gegenständlichen<br />

Gutachten keinen Niederschlag, bzw. war auch aus Sicht des SV dazu keine Stellungnahme<br />

abzugeben.


25<br />

A3) Die eisenbahnbautechnische Beurteilung umfaßt<br />

- ob die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für das eingereichte Projekt aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht erteilt werden kann.<br />

- ob gegen die Verbindung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung für die Gleisprovisorien im<br />

Bereich von Jenbach Ost in der ÖBB-Strecke und der Zillertalbahn mit der Baugenehmigung aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht Bedenken bestehen.<br />

B) PROJEKTBESCHREIBUNG UND BEFUND:<br />

B1) Allgemeines:<br />

Das gegenständliche Vorhaben ist Teil des Ausbaues der Eisenbahnachse München – Verona im<br />

Abschnitt der sogenannten Zulaufstrecke Nord, welche den Bereich von München bis zur Umfahrung<br />

Innsbruck umfaßt. Das gegenständliche Vorhaben sieht den Ausbau eines ersten Teilstückes der<br />

Zulaufstrecke Nord vor und zwar das Teilstück Kundl / Radfeld – Baumkirchen. Das Teilstück der<br />

Neubaustrecke beginnt gemäß Antrag um eisenbahnrechtliche Genehmigung mit NBS-km 24.400 und<br />

endet mit NBS-km 62,470. Die antragsgemäße Neubaustreckenlänge beträgt somit ca. 38 km, wobei<br />

jedoch am Beginn des Vorhabens auf eine Länge von etwa 3 km in den Bestand in Richtung Wörgl,<br />

bis Bestands-km 21,470, eingegriffen wird. Hinsichtlich der genauen Detailkilometrierungen wird auf<br />

das Projekt bzw. die Darstellungen im Abschnitt A1) Umfang der eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung bzw. bei den Beschreibungen der Trassierungen im Abschnitt B verwiesen.<br />

Der Trassenentwurf der Neubaustrecke für das UVP-Verfahren wurde entsprechend den Beschlüssen<br />

des Tiroler Landtages (1986) und der Tiroler Landesregierung (1988) gegen eine offene Gleisführung<br />

in Parallellage im Unterinntal auf Grund umfangreicher Untersuchungen weitestgehend nicht in<br />

Parallellage zum Bestand der Strecke Kufstein – Brenner geplant. Somit wurde auch dem<br />

Memorandum der Bundesregierung vom Mai 1994 gegenüber dem Land Tirol zum Ausbau der<br />

Brennerachse folge geleistet und aus Gründen des Umweltschutzes und der geringstmöglichen<br />

Lärmbelastung der Tiroler Bevölkerung eine weitgehend unterirdische neue Trassenführung im Tiroler<br />

Unterland (kein drittes und viertes oberirdisches Gleis) anzustreben, entsprochen.<br />

Das Vorhaben wurde einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren unterzogen, welches bei<br />

Einhaltung bestimmter zwingender Auflagen die Umweltverträglichkeit festgestellt hat. Auf Grund des<br />

Ergebnisses des UVP-Verfahrens wurde mit der Verordnung BGBL. II Nr. 359/1999 der<br />

Trassenstreifen der Neubaustrecke gemäß Hochleistungsstreckengesetz bestimmt.<br />

Auf Basis der im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung begutachteten Trasse bzw. im Rahmen<br />

des verordneten Trassenstreifens und unter grundsätzlicher Beachtung der zwingenden und<br />

empfohlenen Auflagen aus dem UVP-Verfahren wurde das gegenständliche Projekt erstellt.<br />

Hinsichtlich der UVP-Auflagen liegt mit der Einlage 1.2 ein eigener zusammenfassender Technischer<br />

Bericht „Maßgaben zum UVE Projekt“ bei, in welchem in einer Gliederung nach Schutzgütern die<br />

UVP-Auflagen und die Umsetzung der Maßnahmen dargelegt sind.<br />

Die maßgebenden Änderungen zum UVP-Verfahren wurden in einer eigenen Einlage 1.4<br />

„zusammenfassender Technischer Bericht, Abweichungen zur UVE; Streckenplanung, Baulogistik,<br />

Tunnelplanung, Brückenplanung, Trassierung“ dargelegt.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht haben sich gegenüber der in der UVE zugrundegelegten<br />

Trassierung im Grundriß zu der in diesem eisenbahnrechtlichen Verfahren zugrundegelegten<br />

Trassierung im Grundriß folgende bedeutendere Modifizierungen mit wesentlicheren Änderungen der<br />

Trassierung in den Bereichen von:<br />

- Kundl / Radfeld – Brixlegg; ca. km 22,500 – 29,000; Verschiebung um ca. 22 m<br />

nach links der UVE Trasse (etwa südlich).<br />

- Münster - Jenbach; ca. km 34,900 – 41,000; Verschiebung bis ca. 40 m<br />

nach rechts der UVE Trasse (etwa nördlich) und bis<br />

ca. 14 m nach links der UVE Trasse (etwa südlich).<br />

- Stans; ca km 43,000 – 48,000; Verschiebung bis ca. 30 m<br />

nach rechts der UVE Trasse (etwa nördlich).<br />

- Terfens – Fritzens; ca km 51,900 – 57,900; Verschiebung bis ca. 16 m<br />

nach links der UVE Trasse (etwa südlich).<br />

- und Bereich Westkopf des Bf. Fritzens (Bestandsstrecke)<br />

ergeben.


26<br />

Die Neubaustrecke beginnt in ca. km 24,2, wobei ab Beginn der Neubaustrecke die oben<br />

dargestellten Verschiebungen der Bahnachse alle im Bereich der Flächen des<br />

Trassenverordnungsstreifens liegen.<br />

Die Trassierungselemente sind im wesentlichen gleich geblieben, jedoch haben sich teilweise die<br />

kilometrischen Lagen der Radien < 3000 m geändert. Es wurden jedoch im eisenbahnrechtlichen<br />

Projekt keine Bogenradien angewendet, welche kleiner als jene der UVE Trassierung sind<br />

(Regelradius 3000m, Mindestradius 2600 m bzw. 2000 m).<br />

Die Änderungen der Nivelette beziehen sich im wesentlichen auf lagemäßige Verschiebungen von<br />

steilen Rampen (zwischen 8 ‰ und 12,5 ‰) und Veränderungen von Rampen. Keine wesentlichen<br />

Änderungen haben sich hinsichtlich der Neigungen selbst ergeben, diese betragen nach wie vor in<br />

vielen Bereichen bis 12,5 ‰. Die Änderungen resultieren überwiegend aus der Änderung der<br />

Bauverfahren für die Tunnelstrecken.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht haben sich gegenüber der der UVE zugrundegelegten Nivelette<br />

der SOK und der in diesem eisenbahnrechtlichen Verfahren zugrundegelegten Nivelette der SOK<br />

folgende bedeutendere Modifizierungen mit wesentlicheren Änderungen in der Höhenlage in den<br />

Bereichen von:<br />

- Brixlegg - Wiesing; ca. km 33,000 – 39,000; Absenkung bis ca. 20 m<br />

- Wiesing - Jenbach; ca. km 39,000 – 40,800; Hebung bis ca. 2,5 m<br />

- Stans; ca. km 44,500 – 46,500; Absenkung bis ca. 3,5 m<br />

- Stans – Tunnel Stans/Terfens ca. km 46,500 – 49,500; Hebung bis ca. 5 m<br />

- Fritzens - Baumkirchen; ca. km 58,000 – 61,000; Hebung bis ca. 3 m<br />

ergeben.<br />

Infolge der Änderung der Trassierung bzw. Änderungen im Bauverfahren entfallen eine Reihe von<br />

Gleisprovisorien und damit auch die direkten Eingriffe und Behinderungen im Gleisbereich der<br />

Bestandsstrecke Kufstein – Brenner.<br />

Es entfallen die Gleisprovisorien<br />

- Kundl,<br />

- Radfeld,<br />

- Münster,<br />

- Jenbach West,<br />

- Fritzens.<br />

Weiters wurde der in der UVE behandelte NBS-Bereich des Tunnels Angerberg bis zur Wanne Kundl<br />

von km 21,3 – ca. km 24,2 nicht in das eisenbahnrechtliche Projekt aufgenommen und ist daher nicht<br />

Gegenstand diese Verfahrens. Dieser Bereich soll dem nächsten Ausbauabschnitt in Richtung<br />

Kufstein zugeordnet werden.<br />

Der Ausbau der Strecke von Kufstein in Richtung Innsbruck (Westbahn) sieht anstatt des<br />

zweigleisigen Bestandes die Errichtung von insgesamt vier Gleisen vor, welche in Form von jeweils<br />

zwei zweigleisigen HL-Strecken gestaltet werden. Das Vorhaben NBS Kundl/Radfeld – Baumkirchen<br />

besteht somit aus zwei unterschiedlichen Bereichen, welche jedoch wechselseitig ineinandergreifen<br />

und untereinander abgestimmt sind. Der eine Bereich ist die Errichtung der Neubaustrecke NBS von<br />

Kundl/Radfeld – Baumkirchen, der andere Bereich sieht die mit der Errichtung der Neubaustrecke in<br />

verschiedenen Abschnitten erforderliche Neutrassierung der Bestandsstrecke Kufstein - Brenner vor.<br />

Die Neubaustrecke (NBS) wird gemäß dem Projekt überwiegend für eine Geschwindigkeit von Ve =<br />

200 km/h trassiert und die Bestandsstrecke (BS) Kufstein – Brenner gemäß der bestehenden VZG<br />

Geschwindigkeit in den von Baumaßnahmen betroffenen Bereichen überwiegend für Ve = 160 km/h<br />

ausgelegt. Beide Strecken sind HL-Strecken.<br />

Die Bestandsstrecke behält grundsätzlich die bestehende Lage bei, ausgenommen davon sind die<br />

Bereiche der Verknüpfungsstelle Stans, die Galerie Terfens und die Unterflurstrecke<br />

Fritzens/Baumkirchen in denen eine Bündelung mit der Neubaustrecke und damit eine Neutrassierung<br />

erfolgt.<br />

Den beiden in diesem Teilstück der Zulaufstrecke Nord liegenden HL – Strecken sind derzeit<br />

unterschiedliche betriebliche Funktionen zugeordnet. Im Regelfall ist der Neubaustrecke der<br />

Hochgeschwindigkeitsverkehr (ICE) und der überregionale Güterverkehr und der Bestandsstrecke der<br />

schnelle Personenverkehr (EC und IC), der regionale Personen- und Güterverkehr zugeordnet. Es ist


27<br />

jedoch grundsätzlich eine betrieblich freizügige Nutzung der beiden HL-Strecken möglich, da sowohl<br />

die Bestandsstrecke als auch die Neubaustrecke für den gemischten Verkehr konzipiert sind.<br />

Die Neubaustrecke beginnt gemäß dem gegenständlichen Projekt mit der Verknüpfungsstelle Radfeld<br />

im Bereich zwischen Kundl und Radfeld. Die Verknüpfungsstelle stellt die entsprechenden<br />

Gleisverbindungen zwischen der Neubaustrecke und der bestehenden Strecke Kufstein – Brenner<br />

her. Nachrichtlich wird zur ergänzenden Information die geplante Achse der Neubaustrecke in<br />

Richtung Kufstein dargestellt. Die Neubaustrecke und somit die Verknüpfungsstelle ist lagemäßig<br />

gegenüber dem Bestand nach links der Bahn (Südosten) verschoben und liegt oberirdisch etwa auf<br />

dem Niveau der bestehenden Strecke Kufstein – Brenner.<br />

Von der Verknüpfungsstelle Radfeld in Richtung Kundl/Wörgl wird einerseits die Anbindung an die<br />

Bestandsstrecke mit einer Neutrassierung hergestellt und andererseits das sogenannte<br />

Beschleunigungsgleis (BGL) rechts der Bahn (Nordwesten) zusätzlich errichtet. Das<br />

Beschleunigungsgleis schließt im Bahnhof Kundl an das von Wörgl kommende dritte Gleis an.<br />

Von der Verknüpfungsstelle Radfeld in Richtung Brixlegg/Innsbruck wird ebenfalls die Anbindung an<br />

die Bestandsstrecke mit einer Neutrassierung hergestellt.<br />

Nach der Verknüpfungsstelle Radfeld verschwenkt die Neubaustrecke in Richtung Süden und<br />

unterfährt in weitläufigen Bögen mit dem etwa 12,2 km langen Tunnel Radfeld/Wiesing, Ortsteile von<br />

Brixlegg, den Inn, die Inntalautobahn und die anschließenden freien landwirtschaftlichen Flächen.<br />

Nach einer etwa 1 km langen unterirdischen Parallelführung zur bestehenden oberirdischen<br />

Bestandsstrecke Kufstein – Brenner wird diese unterkreuzt und in weiterer Folge die Tunneltrasse<br />

nördlich der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner weitergeführt. Dabei werden äußere Randbereiche<br />

von Münster, Dikat/Wiesing und Bradl berührt, sowie wieder die Inntalautobahn unterfahren.<br />

Im Bereich der Autobahnanschlußstelle Achensee-Zillertal und Achensee-Bundesstraße B181 wird<br />

direkt neben der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner und dem Inn die kurze Galerie Wiesing mit ca.<br />

0,12 km Länge errichtet.<br />

In weiterer Folge ist der Tunnel Wiesing/Jenbach mit einer Länge von ca. 4,8 km geplant. Hier wird<br />

nördlich der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner zuerst wieder die Inntalautobahn und der<br />

sogenannte Tiergarten unterquert und anschließend die Bestandstrecke gekreuzt. Mit der jetzt wieder<br />

südlich zur Bestandsstrecke verlaufenden Neubaustrecke wird ein Großteil des Bahnhofes Jenbach<br />

der ÖBB und der Zillertalbahn umfahren bzw. unterfahren. Etwa ab der Autobahnanschlußstelle<br />

Jenbach bzw. Landesstraße wird zuerst der westliche Bahnhofskopf Jenbach in Längsrichtung und in<br />

weiterer Folge die Inntalautobahn in einem sehr schleifenden Schnitt unterfahren. Nach einer etwa 1<br />

km langen unterirdischen Parallellage der Neubaustrecke zum Inn, zwischen Inntalautobahn und Inn,<br />

wird nochmals in einem sehr schleifenden Schnitt die Inntalautobahn unterfahren.<br />

Unter Einbeziehung der beiden Wannen Radfeld und Jenbach, der Tunnel Radfeld/Wiesing und<br />

Wiesing/Jenbach sowie der Galerie Wiesing entsteht im Prinzip eine ca. 17,1 km lange Strecke im<br />

Tunnel bzw. in Tieflage.<br />

Über die Wanne Jenbach wird die oberirdische Verknüpfungsstelle Stans erreicht, welche nördlich der<br />

Inntalautobahn und südlich der Bestandsstrecke liegt. Die Verknüpfungsstelle stellt wieder die<br />

entsprechenden Gleisverbindungen zwischen der Neubaustrecke und der in diesem Abschnitt zu<br />

verlegenden Bestandsstrecke Kufstein – Brenner her. Durch die Verlegung der Bestandsstrecke zur<br />

Neubaustrecke entsteht auf eine Länge von ca. 3 km eine Bündelung mit der Inntalautobahn. Die<br />

Bestandsstrecke in alter Lage wird auf ca. 5,4 km Länge aufgelassen. Die Haltestelle Stans wird südöstlich<br />

der derzeitigen Lage neu errichtet.<br />

Über die Wanne Stans wird der ca. 10,6 km lange Tunnel Stans/Terfens erreicht. Mit dem Tunnel<br />

Stans/Terfens wird zuerst mit einem sehr schleifenden Schnitt die Inntalautobahn unterfahren,<br />

anschließend verläuft die Neubaustrecke auf etwa 0,8 km südlich der Autobahn und quert im<br />

Anschluß wieder die Inntalautobahn. Etwa ab der Autobahnanschlußstelle Schwaz wird im Tunnel<br />

unter dem Vomperberg die Ortschaft Vomp und Vomperbach weitläufig im Nord-Westen umfahren.<br />

Anschließend werden an der süd-östlichen Seite die Randbereiche von Terfens und Neuterfens<br />

unterfahren und die Galerie Terfens erreicht.<br />

Die Galerie Terfens mit einer Länge von ca. 1,3 km liegt auf der nördlichen Seite (rechts der Bahn) der<br />

Bestandsstrecke, welche auf eine Länge von ca. 1,8 km geringfügig verlegt werden muß. Auf etwa 0,8<br />

km Länge liegen beide Strecken direkt am Ufer des Inn.


28<br />

In weiterer Folge geht die Neubaustrecke in die ca. 4 km lange Unterflurtrasse Fritzens/Baumkirchen<br />

über. Die Unterflurtrasse verläuft zuerst nördlich (rechts der Bahn) der Bestandsstrecke Kufstein –<br />

Brenner und unterfährt in Längsrichtung den Westteil des Bahnhofs Fritzens. Anschließend verläuft<br />

die Neubaustrecke südlich (links der Bahn) des Bestandes im Nahbereich des Inn und führt<br />

anschließend in der Trasse des Bestandes in die Verknüpfungsstelle Baumkirchen. Ab dem Westkopf<br />

des Bahnhofes Fritzens wird die Bestandsstrecke in neuer Lage über die unterirdische Neubaustrecke<br />

verlegt, wodurch in diesem Bereich eine etwa 1,1 km lange Doppelstocklösung entsteht.<br />

Unter Einbeziehung der beiden Wannen Jenbach und Baumkirchen, der Tunnel Stans/Terfens und<br />

Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen sowie der Galerie Terfens entsteht im Prinzip eine ca. 16,9 km<br />

lange Strecke im Tunnel bzw. in Tieflage.<br />

Die in weiterer Folge verwendete kilometrische Lage wird in der Genauigkeit höchstens mit dem<br />

ganzen Meter (überwiegend ohne Rundung) angegeben, die detaillierten Maße sind den Plänen zu<br />

entnehmen, wobei generell auf die Unterlagen des Projektes verwiesen wird.<br />

Die verwendete Bezeichnung der kilometrischen Lage erfolgt gleich wie in den Projektunterlagen und<br />

zwar mit:<br />

km; eventuell NBS-km Neubaustreckenkilometer.<br />

BS-km; eventuell BS-km(alt) Bestandsstreckenkilometer „alt“.<br />

BS-km(neu) Bestandsstreckenkilometer „neu“.<br />

BGL-km Beschleunigungsgleiskilometer.<br />

Der Neubaustreckenkilometer wird für die durchgehende Kilometrierung der Neubaustrecke<br />

verwendet. Bei einer Bezugnahme der Bestandsstrecke auf die Neubaustrecke können sich größere<br />

Differenzen ergeben. Diese ergeben sich im wesentlichen dort, wo sich die Strecken nicht in<br />

Parallellage befinden, da der bezughabende Kilometer rechtwinkelig auf die Neubaustrecke ermittelt<br />

wird. Dies ist beispielsweise direkt am Projektanfang vorhanden, da sich beide Strecken weit<br />

voneinander entfernen.<br />

Der Bestandsstreckenkilometer „alt“ entspricht der derzeitigen Kilometrierung der bestehenden<br />

Strecke mit den Gleisen 1 und 2.<br />

Der Bestandsstreckenkilometer „neu“ ergibt sich im Zuge der Änderungen der Linienführung der<br />

Bestandsstrecke durch eine andere Längenentwicklung.<br />

B2) Beschreibung der geplanten Maßnahmen:<br />

Das Gesamtprojekt beginnt mit baulichen Maßnahmen, entsprechend der Stellungnahme der BEG<br />

zum §33 Gutachten SV Mayr, lfd. Nr. 2, Stand vom 29.06.01, mit NBS-km 21,611 (= BS-km (alt)<br />

21,470) im Bereich von Kundl und endet in NBS-km 62,470 (= BS-km (alt) 62,635), etwa in<br />

Baumkirchen.<br />

Mit den baulichen Maßnahmen im Gleisbereich beginnt das Gesamtprojekt in NBS-km 22,364 (= BSkm(alt)<br />

= BGL-km 0,00), im Bereich des Bahnhofes Kundl und endet ebenfalls in NBS-km 62,470 (=<br />

BS-km (alt) 62,635), etwa in Baumkirchen.<br />

Hinsichtlich der detaillierten kilometrischen Angaben der einzelnen Streckenbereiche wird auf die<br />

Darlegungen im Pkt. A1, Umfang der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung und den nachfolgenden<br />

Beschreibungen „Trassierung der Gleisanlagen“ sowie auf den Antrag der BEG verwiesen.<br />

B2.1) Trassierung der Gleisanlagen:<br />

B2.1.1) ALLGEMEINES:<br />

Als Trassierungsgrundlage für die Gleise der NBS wurden die Richtlinien für das Entwerfen von<br />

Bahnanlagen – Hochleistungsstrecken - (HL- Richtlinien) und die Fortschreibung der HL-Richtlinie mit<br />

dem Arbeitspaket Feste Fahrbahn gemäß der 17. Sitzung am 16.03.2001 angewendet. Die Gleise<br />

sind generell mit Übergangsbögen, welche als Klothoiden ausgebildet sind, und mit Überhöhung<br />

trassiert. Die Gegenbögen wurden überwiegend unter Einschaltung von Zwischengeraden geplant,<br />

jedoch in einigen Fällen auch mit gekreuzten Rampen (Gleisscheren) gestaltet. Als grundsätzliche<br />

Entwurfsgeschwindigkeit wurde Ve = 200 km/h vorgesehen, wobei jedoch in verschiedenen<br />

Bereichen, in denen sich bei der vorliegenden Trassierung durch die vorhandenen Platzverhältnisse<br />

und sonstigen Randbedingungen Zwangspunkte ergeben haben, die Regelwerte der HL-Richtlinie für<br />

Ve = 200 km/h teilweise deutlich unterschritten wurden. Daraus resultiert, daß in einigen Bereichen die


29<br />

Entwurfsgeschwindigkeit bis Ve = 170 km/h reduziert werden mußte. Eine durchgehende derzeitige<br />

maximale Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 200 km/h ist jedoch möglich.<br />

Die Trassierung der Streckengleise der zu verlegenden Teile der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner<br />

erfolgte überwiegend nach den Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen –<br />

Hochleistungsstrecken – (HL-Richtlinien), jedoch auch in einzelnen Bereichen, in denen die<br />

vorhandenen Platzverhältnisse beengt waren, nach der ÖBB DV B52. Die Gleise sind überwiegend<br />

mit Übergangsbögen, welche als Klothoiden ausgebildet sind, und mit Überhöhung trassiert, jedoch<br />

teilweise auch ohne Übergangsbögen.<br />

Die Gleisprovisorien sind ebenfalls nach der ÖBB DV B52 trassiert.<br />

Die Streckenkilometrierung für die Neubaustrecke erfolgt grundsätzlich durchgehend, wobei jedoch<br />

minimale Fehlkilometrierungen vorhanden sind.<br />

Die Streckenkilometrierung für die Bestandsstrecke erfolgt grundsätzlich auf das Gleis 2 als<br />

stationierungsführende Achse mit entsprechenden Bezug zur Bestandsstreckenkilometrierung. Die<br />

Kilometrierungen von Gleis 1 sind auf diese Achse projiziert.<br />

Die im Befund / Gutachten angegebenen kilometrischen Lagen werden nur in ganzen Metern (meist<br />

ohne Rundung) angegeben, die detaillierten Maße sind den Projektsunterlagen zu entnehmen.<br />

Die Geschwindigkeitsangaben und Angaben von Nutzlängen sind jeweils bautechnische Angaben.<br />

B2.1.2) TRASSIERUNG DER NEUBAUSTRECKE NBS:<br />

B2.1.2.1) Allgemeines:<br />

Die Neubaustrecke ist entsprechend dem „zusammenfassenden Technischen Bericht,<br />

Projektbeschreibung“, Einlage 1.1, für die Trassenbeschreibung in folgende Abschnitte unterteilt:<br />

- Kundl/Radfeld – Brixlegg; NBS-km 22,5 bis NBS-km 29<br />

- Brixlegg – Jenbach; NBS-km 29 bis NBS-km 43,3<br />

- Jenbach – Fiecht; NBS-km 43,3 bis NBS-km 47,6<br />

- Fiecht – Terfens; NBS-km 47,6 bis NBS-km 55,855<br />

- Terfens – Fritzens; NBS-km 55,855 bis NBS-km 58,600<br />

- Fritzens – Baumkirchen; NBS-km 58,600 bis NBS-km 62,470<br />

Die folgenden Beschreibungen in Befund und Gutachten erfolgen jedoch hinsichtlich der<br />

Linienführung bzw. Trassierung der NBS entsprechend der Einlage 3.3 der „Oberbauanlagen;<br />

Gleisgeometrie“ meist thematisch über den gesamten Bereich der Neubaustrecke Kundl / Radfeld –<br />

Baumkirchen, da der gesamte Abschnitt eine geschlossene Einheit darstellt. DieTrassierung der<br />

verlegten Bestandsstrecke erfolgt in den jeweiligen Abschnitten der Verlegung.<br />

B2.1.2.2) Geschwindigkeiten:<br />

Hinsichtlich der verwendeten Geschwindigkeiten wurden in Abstimmung mit dem Sachverständigen<br />

folgende Bezeichnungen bzw. Abkürzungen verwendet:<br />

A) Ve = Entwurfsgeschwindigkeit gemäß der HL-Richtlinie. Die Entwurfsgeschwindigkeit beinhaltet als<br />

Standard, daß eine spätere Anhebung der Geschwindigkeit (Betriebsgeschwindigkeit) um etwa 25<br />

% von Ve ohne Änderung der Linienführung im Grundriß möglich ist.<br />

B) Vtechmax. stellt eine trassierungstechnisch mögliche spätere Betriebsgeschwindigkeit für den<br />

konventionellen Betrieb ohne Neigezugtechnik unter Beachtung der oberbautechnischen<br />

Trassierung im Grundriß und der Überhöhungen der Gleise bei der Festen Fahrbahn dar.<br />

Grundlage dazu ist die HL-Richtlinie und die Fortschreibung der HL-Richtlinie mit dem Arbeitspaket<br />

Feste Fahrbahn gemäß der 17. Sitzung am 16.03.2001. bzw. mit dem Zwischenbericht Stand<br />

Februar 2001, Aktualisierung 02.04.01 bzw. fortgeschriebene HL-Richtlinie gemäß Vorabzug<br />

12.06.2001. Nicht einbezogen wurden allfällige Auswirkungen und Einschränkungen aus der<br />

Aerodynamik im Tunnel und beispielsweise sicherungstechnische, fahrleitungstechnische sowie<br />

betriebliche Angelegenheiten. Der Verlauf der Geschwindigkeitslinie ist „theoretisch“ und beinhaltet<br />

nicht die tatsächliche Fahrdynamik eines Zuges.<br />

C) Vmax = Betriebsgeschwindigkeit. Die unter Vmax angegebene Betriebsgeschwindigkeit stellt die<br />

derzeitige beantragte Geschwindigkeit dar.<br />

Die drei oben dargestellten unterschiedlichen Geschwindigkeiten sind in der Einlage 3.3.2<br />

„Oberbauanlagen Einreichprojekt; Gesamtübersichtslängenschnitt mit Gleisschema“ in dem<br />

Geschwindigkeitsband Neubaustrecke, aber auch für die Bestandsstrecke Gleis 1 und 2, graphisch<br />

dargestellt. Ergänzend dazu ist in der Einlage 3.3.1 „Oberbauanlagen Gleisgeometrie; Technischer


30<br />

Bericht“ in der Tabelle „Trassierungselemente der Lage“ (Beilage 1a) die kilometrische Lage der<br />

Geschwindigkeitsbrüche dargestellt. Weiters sind in der Beilage 11 „Weichentabelle“ die<br />

Fahrgeschwindigkeiten in den Weichenbereichen eingetragen.<br />

A) Ve; Entwurfsgeschwindigkeit:<br />

Als Entwurfsgeschwindigkeit wurde vom Projektanfang, am Beginn der in endgültiger Lage<br />

verbleibenden Neubaustreckengleise bei ca. km 25,2 in Gleis 4 und ca. km 25,9 in Gleis 3, bis zum<br />

km 39,678 eine Geschwindigkeit von Ve = 200 km/h gewählt. Dementsprechend wurden Bogenradien<br />

von ≥3.000 m der Planung zugrundegelegt. Ergänzend ist zu bemerken, daß in der Einlage 3.3.2<br />

„Oberbauanlagen Einreichprojekt; Gesamtübersichtslängenschnitt mit Gleisschema“ am Projektanfang<br />

die geplante Neubaustrecke in Richtung Kufstein bis etwa km 21,5 nachrichtlich dargestellt ist und<br />

dieser Bereich ebenfalls mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 200 km/h trassiert werden soll.<br />

Von km 39,678 bis km 43,339 (etwa im Bereich von Jenbach) mußte infolge der Anwendung von noch<br />

kleineren Radien als der kleinste Regelradius (3.000 m) für Ve = 200 km/h die<br />

Entwurfsgeschwindigkeit auf Ve = 190 km/h reduziert werden. Es sind Bogenradien von 2.730 m und<br />

2.600 m vorgesehen.<br />

Von km 43,339 bis km 44,812 (Verknüpfungs- und Überleitstelle Stans) ist entsprechend der<br />

Trassierung in einer Geraden wieder eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 200 km/h vorgesehen.<br />

Von km 44,812 bis km 45,910 (etwa im Bereich Stans) mußte infolge der Anwendung eines<br />

Bogenradius von 2.600 m die Entwurfsgeschwindigkeit auf Ve = 190 km/h reduziert werden.<br />

Von km 45,910 bis km 57,654 wurde eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 200 km/h gewählt und<br />

dementsprechend Bogenradien von ≥3.000 m der Planung zugrundegelegt.<br />

Von km 57,654 bis km 59,112 (etwa im Bereich Fritzens) mußte infolge der Anwendung eines<br />

Bogenradius von 2.500 m die Entwurfsgeschwindigkeit auf Ve = 190 km/h reduziert werden.<br />

Von km 59,112 bis km 60,902 (etwa zwischen Fritzens und Baumkirchen) mußte infolge der<br />

Anwendung eines Bogenradius von 2.000 m die Entwurfsgeschwindigkeit auf Ve = 170 km/h reduziert<br />

werden.<br />

Von km 60,902 bis Projektende bei km 62,470 (Verknüpfungsstelle Baumkirchen) ist entsprechend<br />

der Trassierung in einer Geraden wieder eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 200 km/h<br />

vorgesehen. Am Ende des Projektes bindet die Strecke in die Umfahrung Innsbruck ein.<br />

Ergänzend zur Beschreibung und den Planunterlagen wird der Verlauf der Entwurfsgeschwindigkeit<br />

nachfolgend in Tabellenform dargestellt.<br />

Übersichtstabelle für Bahnachse der Neubaustrecke:<br />

Kilometer Δ km Ve Anmerkungen<br />

von Bis (km) (km/h) z. B. Radius (m)<br />

ca. 25,9 (Gleis 3) 39,678 13,778 200 ≥ 3.000<br />

[ca. 25,2 (Gleis 4)]<br />

[14,478]<br />

39,678 43,339 3,661 190 2.730 / 2.600<br />

43,339 44,812 1,473 200 Gerade<br />

44,812 45,910 1,098 190 2.600<br />

45,910 57,654 11,744 200 ≥ 3.000<br />

57,654 59,112 1,458 190 2.500<br />

59,112 60,902 1,790 170 2.000<br />

60,902 62,470 1,568 200 Gerade<br />

B) Vtechmax; trassierungstechnisch mögliche spätere Betriebsgeschwindigkeit:<br />

Einleitend wird festgestellt, daß die Darstellung des Geschwindigkeitsverlaufes von Vtechmax ein auf<br />

der Entwurfsgeschwindigkeit basierender „theoretischer“ Geschwindigkeitsverlauf ist und dieser bei<br />

Berücksichtigung fahrdynamischer Einflüsse / Grundlagen der Züge voraussichtlich einen<br />

„geglätteten“ Verlauf haben wird bzw. möglicherweise manche Bereiche nicht ausgenützt werden.<br />

Als Vtechmax ist entsprechend der Ve = 200 km/h vom Projektanfang, am Beginn der in endgültiger<br />

Lage verbleibenden Neubaustreckengleise bei ca. km 25,2 in Gleis 4 und ca. km 25,9 in Gleis 3, bis<br />

zum km 39,678 eine Geschwindigkeit von Vtechmax = 250 km/h möglich. Ergänzend ist zu bemerken,<br />

daß in der Einlage 3.3.2 „Oberbauanlagen Einreichprojekt; Gesamtübersichtslängenschnitt mit


31<br />

Gleisschema“ am Projektanfang die geplante Neubaustrecke in Richtung Kufstein bis etwa km 21,5<br />

nachrichtlich dargestellt ist und dieser Bereich ebenfalls mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von Ve =<br />

200 km/h trassiert werden soll und somit auch eine Vtechmax = 250 km/h möglich ist.<br />

Von km 39,678 bis km 43,339 (etwa im Bereich von Jenbach) mußte infolge der Anwendung von noch<br />

kleineren Radien als der kleinste Regelradius (3.000 m) für Ve = 200 km/h die<br />

Entwurfsgeschwindigkeit auf Ve = 190 km/h reduziert werden. Im Bereich des Bogenradius von 2.730<br />

m ist bis km 41,677 eine Vtechmax von 240 km/h möglich, im anschließenden Bereich des<br />

Bogenradius von 2.600 m von km 41,677 bis km 43,339 jedoch nur eine geringfügig reduzierte<br />

Vtechmax von 230 km/h.<br />

Von km 43,339 bis km 44,812 (Verknüpfungs- und Überleitstelle Stans) ist entsprechend der<br />

Trassierung in einer Geraden wieder eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 200 km/h vorgesehen<br />

und somit eine Vtechmax von 250 km/h möglich.<br />

Von km 44,812 bis km 45,910 (etwa im Bereich Stans) mußte infolge der Anwendung eines<br />

Bogenradius von 2.600 m die Entwurfsgeschwindigkeit auf Ve = 190 km/h reduziert werden, wodurch<br />

sich eine Vtechmax von 230 km/h ergibt.<br />

Von km 45,910 bis km 57,654 wurde eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 200 km/h gewählt und<br />

dementsprechend Bogenradien von ≥3.000 m der Planung zugrundegelegt. Somit ist eine Vtechmax<br />

von 250 km/h über diesen Abschnitt grundsätzlich ermöglicht, jedoch entsprechend den derzeitigen<br />

Bestimmungen der HL-Richtlinie hinsichtlich des zulässigen Überhöhungsfehlbetrages infolge der<br />

Weichenbereiche im Bereich des Überholbahnhofes Vomp derzeit nicht nutzbar. Bei einer Änderung<br />

der Bestimmungen der HL-Richtlinie ist dies jedoch grundsätzlich möglich, daher wurde in der<br />

nachfolgenden Übersichtstabelle die Geschwindigkeit in Klammer gesetzt.<br />

Von km 57,654 bis km 59,112 (etwa im Bereich Fritzens) mußte infolge der Anwendung eines<br />

Bogenradius von 2.500 m die Entwurfsgeschwindigkeit auf Ve = 190 km/h reduziert werden, wodurch<br />

sich auch die Vtechmax auf 230 km/h reduziert.<br />

Von km 59,112 bis km 60,902 (etwa zwischen Fritzens und Baumkirchen) mußte infolge der<br />

Anwendung eines Bogenradius von 2.000 m die Entwurfsgeschwindigkeit auf Ve = 170 km/h reduziert<br />

werden. Bei Optimierung der Möglichkeiten ist in diesem Bereich eine Vtechmax von 210 km/h<br />

denkbar.<br />

Von km 60,902 bis Projektende bei km 62,470 (Verknüpfungsstelle Baumkirchen) ist entsprechend<br />

der Trassierung in einer Geraden wieder eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 200 km/h<br />

vorgesehen, wodurch wiederum eine Vtechmax von 250 km/h möglich wird. Am Ende des Projektes<br />

bindet die Strecke in die Umfahrung Innsbruck ein.<br />

Ergänzend zur Beschreibung und den Planunterlagen wird der Verlauf der trassierungstechnisch<br />

möglichen späteren Betriebsgeschwindigkeit nachfolgend in Tabellenform dargestellt.<br />

Übersichtstabelle für Bahnachse der Neubaustrecke:<br />

Kilometer Δ km Vtechmax Anmerkungen<br />

von Bis (km) (km/h) z. B. Radius (m)<br />

ca. 25,9 (Gleis 3) 39,678 13,778 250 ≥ 3.000<br />

[ca. 25,2 (Gleis 4)]<br />

[14,478]<br />

39,678 41,677 1,989 240 2.730<br />

41,677 43,339 1,662 230 2.600<br />

43,339 44,812 1,473 250 Gerade<br />

44,812 45,910 1,098 230 2.600<br />

45,910 47,784 1,874 250 ≥ 3.000<br />

47,784 51,369 3,585 200<br />

[250]<br />

51,369 57,654 6,285 250 ≥ 3.000<br />

57,654 59,112 1,458 230 2.500<br />

59,112 60,902 1,790 210 2.000<br />

60,902 62,470 1,568 250 Gerade<br />

C) Vmax; beantragte Betriebsgeschwindigkeit:<br />

Weichen Überholbahnhof<br />

Vomp; Überhöhung!<br />

[3.000]


32<br />

Als Betriebsgeschwindigkeit wurde vom Projektanfang, am Beginn der in endgültiger Lage<br />

verbleibenden Neubaustreckengleise bei ca. km 25,2 in Gleis 4 und ca. km 25,9 in Gleis 3, bis zum<br />

Projektende in km 62,470 eine durchgehende Geschwindigkeit von Vmax = 200 km/h beantragt.<br />

Von km 39,678 bis km 43,339 (etwa im Bereich von Jenbach) sowie von km 44,812 bis km 45,910<br />

(etwa im Bereich von Stans) und von km 57,654 bis km 59,112 (etwa im Bereich Fritzens) wurde,<br />

nachdem kleinere Radien als der kleinste Regelradius (3.000 m) für eine Entwurfsgeschwindigkeit Ve<br />

= 200 km/h zur Anwendung kommen, zur durchgehenden Beibehaltung der Geschwindigkeit von<br />

Vmax = 200 km/h bereits eine teilweise Ausnutzung der als Standard in der HL-Richlinie enthaltenen<br />

„späteren Anhebung der Geschwindigkeit um etwa 25 % ohne Änderung der Linienführung im<br />

Grundriß“ (kurz genannt „Geschwindigkeitsreserve“) vorweggenommen. Die Anhebung beträgt etwa<br />

5%.<br />

Von km 59,112 bis km 60,902 (etwa zwischen Fritzens und Baumkirchen) wurde ebenfalls, wie bereits<br />

oben dargestellt, zur durchgehenden Beibehaltung der Geschwindigkeit von Vmax = 200 km/h die<br />

Ausnutzung der so genannte „Geschwindigkeitsreserve“, jedoch um ca. 18 %, vorweggenommen.<br />

Ergänzend zur Beschreibung und den Planunterlagen wird der Verlauf der beantragten<br />

Betriebsgeschwindigkeit nachfolgend in Tabellenform dargestellt.<br />

Übersichtstabelle für Bahnachse der Neubaustrecke:<br />

Kilometer Δ km Vmax Anmerkungen<br />

von Bis (km) (km/h)<br />

ca. 25,9 (Gleis 3) 39,678 13,778 200 ≥ 3.000 m Radius<br />

[ca. 25,2 (Gleis 4)]<br />

[14,478]<br />

39,678 43,339 3,661 200 Ve = 190 km/h<br />

Teilw. Ausnutzung der<br />

„Geschwindigkeitsreserve“<br />

43,339 44,812 1,473 200 ≥ 3.000 m Radius<br />

44,812 45,910 1,098 200 Ve = 190 km/h<br />

Teilw. Ausnutzung der<br />

„Geschwindigkeitsreserve“<br />

45,910 57,654 11,744 200 ≥ 3.000 m Radius<br />

57,654 59,112 1,458 200 Ve = 190 km/h<br />

Teilw. Ausnutzung<br />

„Geschwindigkeitsreserve“<br />

59,112 60,902 1,790 200 Ve = 170 km/h<br />

Vollst. Ausnutzung der<br />

„Geschwindigkeitsreserve“<br />

60,902 62,470 1,568 200 Gerade<br />

B2.1.2.3) Beschreibung der Trassierung der NBS:<br />

Im Bereich des Projektanfangs ist die künftig geplante NBS in Richtung Kufstein nachrichtlich mit der<br />

Bahnachse dargestellt. Von km 23,026 bis km 27,048 verläuft die Bahnachse der NBS in einer 4.022<br />

m langen Geraden. Ab km 24,263 beginnt die Verschwenkung der Bestandsgleise 1 und 2 zur<br />

Verknüpfung mit dem Anfang der NBS. Die Beschreibung der Trassierung der zu verschwenkenden<br />

Bestandsgleise 1 und 2 erfolgt im Kapitel „Bestandsstrecke“.<br />

Der projektsgegenständliche Abschnitt der NBS beginnt in der obengenannten Geraden in ca. km<br />

25,21 mit Gleis 4 in endgültiger Lage. Gleis 3 beginnt in ca. km 25,88 in endgültiger Lage. Ab hier<br />

verlaufen die beiden NBS Gleise 3 und 4 bis Projektende mit einem Gleisabstand von 4,70 m in<br />

paralleler Lage.<br />

A) Überleit- und Verknüpfungsstelle Radfeld:<br />

Im Bereich von km 25,369 bis km 26,450 befindet sich die Verknüpfungs- und Überleitstelle Radfeld<br />

mit den elf Weichen 103 bis 114, welche alle in einer Geraden liegen. Die Überleitstelle befindet sich<br />

gem. Einlage 3.3.2. „Oberbauanlagen, Gesamtübersichtslängenschnitt mit Gleisschema“ in km<br />

25,961. Die Lage der Verknüpfungsstelle ist im Lageplan Einlage 4.2.3. mit km 25,799 angegeben,<br />

jedoch ist diese Angabe nicht nachvollziehbar, aber auch aus eisenbahnbautechnischer Sicht für das<br />

gegenständliche Verfahren nicht von maßgebender Relevanz. Die BEG erklärt, daß der km 25,961 die<br />

richtige Lage ist.


33<br />

Die Überleitstelle verbindet die beiden Gleise 3 und 4 der NBS und besteht aus einer gegenläufigen<br />

Weichenverbindung mit vier Weichen EW 60-1200-1:18,5 und den Weichennummern 107 bis 110. Die<br />

Lage der Weichen befindet sich zwischen km 25,804 und 26,117. Die Überleitstelle kann im Abzweig<br />

mit V = 100 km/h befahren werden.<br />

Die Verknüpfungsbereiche zwischen der NBS und der BS liegen jeweils beidseitig der Überleitstelle.<br />

Auf der Seite Wörgl sind drei Weichen EW 60-10000/4000-1:32,050 mit den Weichennummern 103<br />

bis 105 vorgesehen. Die normalerweise erforderliche vierte Weiche wird grundsätzlich in der<br />

Gleiskonfiguration vorgesehen, ist jedoch erst bei der Realisierung der Fortsetzung der NBS in<br />

Richtung Kufstein erforderlich. Die Lage der Weichen befindet sich zwischen km 25,369 und 25,794.<br />

Die Verknüpfung kann im Abzweig mit V = 160 km/h befahren werden. Auf der Seite Innsbruck sind<br />

vier Weichen EW 60-2600/1600-1:24 mit den Weichennummern 111 bis 114 vorgesehen. Die Lage<br />

der Weichen befindet sich zwischen km 26,128 und 26,450. Die Verknüpfung kann im Abzweig mit V<br />

= 120 km/h befahren werden.<br />

Die Überleit- und Verknüpfungsstelle Radfeld liegt auf der freien Strecke.<br />

Alle in der NBS verkehrenden Züge, welche aus der Richtung Wörgl kommen, oder in Richtung Wörgl<br />

fahren, müssen über die Verknüpfungsstelle Radfeld auf der Seite Wörgl auf die Bestandsstrecke<br />

wechseln und umgekehrt. Ein Übergang von der NBS auf die Bestandsstrecke ist für alle aus der<br />

Richtung Rosenheim kommenden oder in Richtung Rosenheim fahrenden Zuge erst nach<br />

Realisierung eines weiteren Bauabschnittes der NBS nicht mehr erforderlich.<br />

Hinsichtlich der Weichen, welche teilweise in den beiden Verknüpfungsstellen Radfeld und<br />

Baumkirchen geplant sind, ist generell folgendes zu bemerken: Diese Weichen erlauben im Abzweig<br />

eine Geschwindigkeit von 160 km/h, sodaß bei einem seitenrichtigen Gleiswechsel von der NBS zur<br />

Bestandsstrecke (derzeit Vmax 160 km/h) und umgekehrt kein Geschwindigkeitseinbruch entsteht.<br />

Entsprechend der Forderung des Sachverständigen im §33 Gutachten zur „trassierungstechnischen<br />

Beurteilung der Weiche bzw. des Weichenbereiches einen Lageplan mit dem geometrischen Bild der<br />

Hochgeschwindigkeitsweiche EW 60-10000/4000-1:32,050 beizubringen“ wurde nachrichtlich ein<br />

Lageplan der Weiche der Fa. BWG Butzbacher Weichenbau GmbH (BRD) – Weichenverlegeplan DB-<br />

AG Einlage 3.3.4.2 - und nachrichtlich die Zulassung zur Betriebserprobung des EBA, Eisenbahn<br />

Bundesamt, in Deutschland – Einlage 3.3.4.1 - vorgelegt (Siehe M18 der Stellungnahme der BEG mit<br />

Stand vom 29.06.2001 zum §33 Gutachten SV Mayr).<br />

Hinsichtlich des geometrischen Bildes der Weiche wird festgehalten, daß es sich bei dieser Weiche<br />

um eine Klothoidenweiche handelt. Am Weichenanfang beginnt der abzweigende Strang als Klothoide<br />

mit einem Parameter A = 500 mit einem Radius von 10.000 m und ändert sich auf eine Länge von ca.<br />

37 m (nach WA) stetig auf 4.000 m Radius. Anschließend folgt bis Weichenende (ca. 136 m nach WA)<br />

bzw. Ende der durchgehenden Schwellen (ca. 151 m nach WA) ein gleichbleibender Radius von<br />

4.000 m. Die von der Weiche betroffenen Bereiche der Verknüpfungsstellen müssen nach diesem<br />

geometrischen Bild aufgebaut sein, die anschließenden Bereiche sind „frei“ zu trassieren.<br />

Hinsichtlich der beantragten Einzelgenehmigung der Hochgeschwindigkeitsweiche wird festgehalten,<br />

daß gem. der §33 Prüfung Detailunterlagen verlangt wurden. Entsprechend der Antwort der BEG wird,<br />

im Gegensatz zum Antrag um eisenbahnrechtliche Bewilligung, der Oberbau nicht als Bestandteil der<br />

gegenständlichen Einreichung betrachtet und zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt (Siehe M19 der<br />

Stellungnahme der BEG mit Stand vom 29.06.2001 zum §33 Gutachten SV Mayr).<br />

B) Strecke zwischen den Überleit- und Verknüpfungsstellen Radfeld und Stans:<br />

Die durch die Überleit- und Verknüpfungsstelle Radfeld verlaufende Gerade endet in km 27,048. Die<br />

trassierungstechnische Gesamtlänge der Geraden (einschließlich der geplanten Fortsetzung in<br />

Richtung Kufstein) ist 4.022 m wobei für das gegenständliche Projekt im Gleis 3 die Länge ca. 1.168<br />

m und im Gleis 4 die Länge ca. 1.838 m beträgt.<br />

In dieser Geraden, nach der Überleit- und Verknüpfungsstelle Radfeld, endet die freie Strecke und es<br />

beginnt in km 26,500 die 790 m lange Wanne Radfeld zum Tunnel Radfeld/Wiesing. In der Wanne<br />

Radfeld beginnt in km 27,048 ein 285 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von<br />

1:2500, welcher knapp nach dem Tunnelportal in km 27,333 endet.<br />

Dieser 11,387 km lange Tunnel Radfeld/Wiesing beginnt in km 27,290 und endet in km 38,677 in der<br />

sehr kurzen Galerie Wiesing. Die jetzt weiter beschriebene Streckenführung erfolgt zur Gänze im<br />

Tunnel.


34<br />

Knapp nach dem Tunnelportal in km 27,333 beginnt ein Linksbogen mit einem Radius von 3.000 m,<br />

einer Überhöhung von 114 mm und einer Bogenlänge von 1.044 m, welcher in km 28,378 endet.<br />

Anschließend befindet sich ein 285 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2500,<br />

welcher bei km 28,663 in eine 141 m lange Zwischengerade übergeht.<br />

In km 28,804 beginnt ein 247 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2656. An<br />

den Übergangsbogen folgt ab km 29.051 ein Rechtsbogen mit einem Radius von 3.350 m, einer<br />

Überhöhung von 93 mm und einer Bogenlänge von 2.617 m. Am Ende des Rechtsbogens in km<br />

31,668 schließt ein 247 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2656 an, welcher<br />

in km 31,915 endet. Hier beginnt eine 1.152 m lange Gerade. In dieser Geraden soll die Überleitstelle<br />

Brixlegg errichtet werden.<br />

Die Überleitstelle Brixlegg verbindet die beiden Gleise 3 und 4 der NBS und besteht aus einer<br />

gegenläufigen Weichenverbindung mit vier Weichen EW 60-1200-1:18,5 und den Weichennummern<br />

201 bis 204. Die Überleitstelle kann im Abzweig mit V = 100 km/h befahren werden. Die Lage der<br />

Weichen befindet sich zwischen km 31,986 und 32,299 in der Geraden.<br />

Diese Gerade endet in km 33,068 und geht in einen 285 m langen Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:2500 über. Der in km 33,353 beginnende Linksbogen ist mit einem Radius von<br />

3.000 m, einer Überhöhung von 114 mm und einer Bogenlänge von 1.460 m geplant. Am Ende des<br />

Linksbogens in km 34,813 schließt ein 315 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von<br />

1:2763 an, welcher in km 35,128 endet.<br />

An den Übergangsbogen in km 35,128 wird eine 164 m lange Zwischengerade angeschlossen,<br />

welche in km 35,292 in einen 315 m langen Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2763<br />

übergeht. Ab km 35,607 beginnt ein Rechtsbogen mit einem Radius von 3.000 m, einer Überhöhung<br />

von 114 mm und einer Bogenlänge von 1.068 m. In diesem Rechtsbogen wird in einem schleifenden<br />

Schnitt mit ca. 15 m Überdeckung die Bestandsstrecke unterfahren. Am Ende des Rechtsbogens in<br />

km 36,676 schließt ein 315 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2763 an,<br />

welcher in km 36,991 endet.<br />

An den Übergangsbogen in km 36,991 wird eine 144 m lange Zwischengerade angeschlossen,<br />

welche in km 37,136 in einen 315 m langen Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2763<br />

übergeht. Ab km 37,451 beginnt ein Linksbogen mit einem Radius von 3.000 m, einer Überhöhung<br />

von 114 mm und einer Bogenlänge von 1.145 m. Am Ende des Linksbogens in km 38,596 schließt ein<br />

315 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2763 an, welcher in km 38,911 endet.<br />

Im Bereich dieses Übergangsbogens endet in km 38,677 der 11,387 km lange Tunnel<br />

Radfeld/Wiesing und geht in die nur 120 m lange Galerie Wiesing über, welche sich in einer teilweisen<br />

Tieflage befindet. Am Ende der Galerie Wiesing in km 38,797 beginnt der 4,473 km lange Tunnel<br />

Wiesing/Jenbach, welcher in km 43,270 endet. Unter Einbeziehung der Galerie Wiesing entsteht ohne<br />

Wannen Radfeld und Jenbach somit im Prinzip eine 15,98 km lange Strecke im Tunnel bzw. in<br />

Tieflage. Die jetzt weiter beschriebene Streckenführung erfolgt wiederum zur Gänze im Tunnel.<br />

In km 38,911 beginnt eine 767 m lange Gerade. In dieser Geraden soll die Überleitstelle Jenbach<br />

errichtet werden. Die Überleitstelle Jenbach verbindet die beiden Gleise 3 und 4 der NBS und besteht<br />

aus einer gegenläufigen Weichenverbindung mit vier Weichen EW 60-1200-1:18,5 und den<br />

Weichennummern 301 bis 304. Die Überleitstelle kann im Abzweig mit V = 100 km/h befahren<br />

werden. Die Lage der Weichen befindet sich zwischen km 39,270 und 39,583 in der Geraden.<br />

Diese Gerade endet in km 39,678 und geht in einen 288 m langen Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:2441 über. Der in km 39,966 beginnende Rechtsbogen ist mit einem Radius<br />

von 2.730 m, einer Überhöhung von 118 mm und einer Bogenlänge von 1.229 m geplant. In diesem<br />

Rechtsbogen befindet sich in km 40,100 ein Fehlkilometer von –7 m. Am Beginn dieses Rechtsbogen<br />

wird in einem sehr schleifenden Schnitt in geringer Tiefe (Überdeckung KOK zu SOK ca. 2,5 m) die<br />

Bestandsstrecke unterfahren. Am Ende des Rechtsbogen in km 41,203 schließt ein 288 m langer<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2441 an, welcher in km 41,491 endet.<br />

An diesen Übergangsbogen schließt in km 41,491 eine 186 m lange Gerade an, welche in km 41,677<br />

endet. Im Bereich dieser Geraden und dem vorher befindlichen Übergangsbogen unterfährt die NBS<br />

in Form einer Sekante die Bestandsstrecke. Die Unterfahrung erfolgt von ca. km 41,25 bis 41,65 auf<br />

einer Länge von ca. 400 m mit einer Überdeckung von etwa 6 m. Anschließend wird in einem sehr<br />

schleifenden Schnitt die Inntalautobahn unterfahren.


35<br />

Am Ende der Geraden in km 41,677 beginnt ein 297 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:2479, welcher in km 41,975 endet. Der hier beginnende Linksbogen ist mit<br />

einem Radius von 2.600 m, einer Überhöhung von 120 mm und einer Bogenlänge von 1.082 m<br />

geplant. In diesem Rechtsbogen wird von etwa km 42,6 bis etwa km 43,0 die Inntalautobahn in einem<br />

sehr flachen Winkel in geringer Tiefe (Überdeckung KOK zu FOK ca. 3 m bis 7 m) unterfahren. Am<br />

Ende des Linksbogens in km 43,057 schließt ein 281 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:2349 an, welcher in km 43,339 endet. Im Bereich dieses Übergangsbogens<br />

von ca. km 43,05 bis ca. km 43,25 wird in einem sehr schleifenden Schnitt das zu verlegende Gleis 1<br />

der Bestandsstrecke unterfahren. Die Überdeckung von KOK zu SOK beträgt ca. 2 bis 5 m. Knapp vor<br />

dem Übergangsbogen bei km 43,339 endet in km 43,270 der Tunnel Wiesing/Jenbach und geht in die<br />

390 m lange Wanne Jenbach über, welche in km 43,660 endet. Ab hier verläuft die Strecke bis zur<br />

Wanne Stans auf einer Länge von 1,085 km wieder oberirdisch.<br />

In der Wanne Jenbach beginnt in km 43,339 eine 1.472 m lange Gerade, welche in der nachfolgenden<br />

Wanne Stans in km 44,812 endet. In dieser Geraden befindet sich die Überleit- und<br />

Verknüpfungsstelle Stans.<br />

C) Überleit- und Verknüpfungsstelle Stans:<br />

Im Bereich von km 43,862 bis km 44,745 befindet sich die im Freien liegende Verknüpfungs- und<br />

Überleitstelle Stans mit den zwölf Weichen 101 bis 112, welche alle in einer Geraden liegen.<br />

Die Überleitstelle verbindet die beiden Gleise 3 und 4 der NBS und besteht aus einer gegenläufigen<br />

Weichenverbindung mit vier Weichen EW 60-1200-1:18,5 und den Weichennummern 105 bis 108. Die<br />

Lage der Weichen befindet sich zwischen km 44,146 und 44,460. Die Überleitstelle kann im Abzweig<br />

mit V = 100 km/h befahren werden.<br />

Die Verknüpfungsbereiche zwischen der NBS und der BS liegen jeweils beidseitig der Überleitstelle.<br />

Auf der Seite Wörgl sind vier Weichen EW 60-2600/1600-1:24 mit den Weichennummern 101 bis 104<br />

vorgesehen. Die Lage der Weichen befindet sich zwischen km 43,862 und 44,136. Die Verknüpfung<br />

kann im Abzweig mit V = 120 km/h befahren werden. Auf der Seite Innsbruck sind vier Weichen EW<br />

60-2600/1600-1:24 mit den Weichennummern 109 bis 112 vorgesehen. Die Lage der Weichen<br />

befindet sich zwischen km 44,470 und 44,745. Die Verknüpfung kann im Abzweig mit V = 120 km/h<br />

befahren werden.<br />

Die Überleit- und Verknüpfungsstelle Radfeld liegt auf der freien Strecke.<br />

D) Strecke zwischen den Überleit- und Verknüpfungsstellen Stans und Baumkirchen<br />

(Streckenverlauf bis Überholbahnhof Vomp):<br />

Die durch die Überleit- und Verknüpfungsstelle Stans verlaufende 1.472 m lange Gerade endet in<br />

nachfolgenden Wanne Stans in km 44,812. An diese Gerade schließt ein 300 m langer<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2500, welcher in km 45,112 in einen Rechtsbogen<br />

übergeht. Die 525 m lange Wanne Stans beginnt in km 44,760 und endet in km 45,285.<br />

In km 45,285 beginnt der 10,570 km lange Tunnel Stans/Terfens, welcher in km 55,855 endet und<br />

direkt in die 1,330 km lange Galerie Terfens übergeht. Die jetzt weiter beschriebene Streckenführung<br />

erfolgt wiederum zur Gänze im Tunnel.<br />

Der in km 45,112 beginnende Rechtsbogen ist mit einem Radius von 2.600 m, einer Überhöhung von<br />

120 mm und einer Bogenlänge von 623 m geplant und endet in km 45,735. Anschließend befindet<br />

sich ein 175 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2035 zu einem weiteren<br />

Rechtsbogen mit einem Radius von 6.500 m, einer Überhöhung von 34 mm und einer Bogenlänge<br />

von 1.748 m, welcher in km 47,658 endet.<br />

In dieser vorgenannten Rechtsbogenkombination wird von 45,65 bis km 45,80 der Bahnsteig der<br />

Haltestelle Stans über der NBS errichtet (Überdeckung KOK zu SOK ca. 9 m) und anschließend bis<br />

ca. km 45,90 in einem schleifenden Schnitt das zu verlegende Gleis 1 der Bestandsstrecke in einem<br />

eigenen Tunnel über der NBS geführt. In weiterer Folge wird in einem extrem schleifenden Schnitt die<br />

Inntalautobahn mit einer Überdeckung (KOK zu FOK) von ca. 10 bis 18 m unterfahren und zwar von<br />

ca. km 45,90 bis km 46,30. Anschließend wird von ca. km 46,35 bis ca. km 46,45 die zu verlegende<br />

Bestandsstrecke mit einer Überdeckung (KOK zu SOK) von ca. 10 m unterfahren. In weiterer Folge<br />

unterfährt die NBS von ca. km 47,15 bis km 47,35 nochmals in geringer Tiefe (Überdeckung KOK zu<br />

FOK ca. 3 m bis 4 m) die Inntalautobahn.


36<br />

Anschließend an den Rechtsbogen beginnt in km 47,658 eine Wendelinie (gekreuzte Rampe;<br />

Gleisschere), welche in km 48,074 endet. Die Wendelinie besteht aus zwei Übergangsbögen mit einer<br />

Länge von 126 m und 289 m mit einer Rampenneigung von 1:3712. An den Übergangsbogen schließt<br />

bei km 48,074 ein Linksbogen mit einem Radius von 3.000 m, einer Überhöhung von 78 mm und einer<br />

Bogenlänge von 3.033 m, welcher in km 51,107 endet. In diesem langen Linksbogen befindet sich der<br />

Überholbahnhof Vomp.<br />

E) Überholbahnhof Vomp:<br />

Der Überholbahnhof Vomp besitzt jeweils ein für den „Regelbetrieb“ seitenrichtiges Überholgleis zum<br />

durchgehenden Hauptgleis, wobei keine Gleisverbindung zwischen den beiden durchgehenden<br />

Hauptgleisen vorhanden ist. Eine Gleisverbindung zwischen den beiden Streckengleisen erfolgt erst<br />

nach dem Überholbahnhof Vomp in der Überleitstelle Vomp.<br />

Der Überholbahnhof beginnt im Gleis 4 mit der Weiche Nr. 401 in km 48,604 und endet im Gleis 3 mit<br />

der Weiche 406 in km 51,037, hat somit eine Gesamtlänge von 2,433 km und befindet sich zur Gänze<br />

im Tunnel Stans/Terfens. Für den Überholbahnhof wird die Tunnelröhre jeweils seitenrichtig auf einen<br />

dreigleisigen Querschnitt aufgeweitet. Die Aufweitung auf der rechten Seite erfolgt von km 48,580 bis<br />

km 49,783 auf eine Länge von 1,203 km und auf der linken Seite von km 49,889 bis km 51,060 auf<br />

eine Länge von 1,171 km.<br />

Überholgleis 6:<br />

Das Überholgleis 6 liegt rechts von Gleis 4 und bindet über die Weichenverbindung 401/402 von Gleis<br />

4 aus. Die Weiche Nr. 401 befindet sich in Gleis 4 im km 48,604 und als Schutzweiche wird in Gleis 6<br />

die Weiche Nr. 402 im km 48,799 geplant. In Verlängerung von Gleis 6 verläuft rückläufig in Richtung<br />

Wörgl ein Sicherheitsstutzen, welcher in km 48,604 endet. Die bautechnische Nutzlänge des<br />

Sicherheitsstutzens ist im Projekt nicht angegeben, beträgt jedoch ca. 60 m.<br />

Die Weiche Nr. 401, eine ABW 60-2600/1600-1:24, erhält gemäß dem Weichenhöhenplan durch das<br />

Verbiegen zu einer Außenbogenweiche einen Radius von 19.401/ 3.425/19.401 m<br />

(Scheitelklothoidenweiche) und wird in der Überhöhung der durchgehenden Hauptgleise von 78 mm<br />

verlegt, wobei das im abzweigenden Strang eine negative Überhöhung bedeutet. Anschließend folgt<br />

am Weichenende (Rechtsbogen) ohne Übergangsbogen ein Linksbogen mit einem Radius von 3014<br />

m, einer Überhöhung von ebenfalls 78 mm und einer Bogenlänge von 30 m, welcher am<br />

Weichenende der Weiche 402 endet.<br />

Die anschließende Weiche Nr. 402, eine IBW 60-2600/1600-1:24, erhält gemäß dem<br />

Weichenhöhenplan durch das Verbiegen zu einer Innenbogenweiche einen Radius von<br />

1.394/1.044/1.394 m (Scheitelklothoidenweiche) und wird ebenfalls in der Überhöhung der<br />

durchgehenden Hauptgleise von 78 mm verlegt. Anschließend folgt am Weichenanfang<br />

(Rechtsbogen) ohne Übergangsbogen ein mit der Trassierung der durchgehenden Hauptgleise<br />

korrespondierender Linksbogen mit einem Radius von 3.007 m. Die am Bogenanfang vorhandene<br />

Überhöhung von ebenfalls 78 mm wird in einer 62 m langen Rampe mit der Neigung von 1:800<br />

abgebaut und der übrige Bogen ohne Überhöhung ausgeführt.<br />

Das Überholgleis 6 verläuft von der Weiche Nr. 402 in km 48,799 bis zur Weiche Nr. 403 in km 49,565<br />

in einem Abstand von 4,70 m in Parallellage zu Gleis 4. Die Länge des Gleises zwischen den beiden<br />

Weichenspitzen („bautechnische Nutzlänge“) beträgt 766 m. Das Überholgleis 6 und die<br />

Weichenverbindungen sind für eine Geschwindigkeit von 80 km/h geplant.<br />

Über die Weichenverbindung 403/404 bindet das Überholgleis 6 wieder in das Gleis 4 ein. Die Weiche<br />

Nr. 403 befindet sich als Schutzweiche in Gleis 6 im km 49,565 und in Gleis 4 wird die Weiche Nr. 404<br />

im km 49,760 geplant. In Verlängerung von Gleis 6 verläuft in Richtung Innsbruck ein<br />

Sicherheitsstutzen, welcher in ca. km 49,760 endet. Die bautechnische Nutzlänge des<br />

Sicherheitsstutzens ist im Projekt nicht angegeben, beträgt jedoch ca. 70 m.<br />

Die Weiche Nr. 403, eine IBW 60-2600/1600-1:24 und die Weiche Nr. 402, eine ABW 60-2600/1600-<br />

1:24, korrespondieren grundsätzlich spiegelbildlich mit den Anlageverhältnissen der Weichen Nr.<br />

401/402.<br />

Überholgleis 5:<br />

Das Überholgleis 5 liegt links von Gleis 3 und bindet über die Weichenverbindung 405/406 von Gleis 3<br />

aus. Die Weiche Nr. 451 befindet sich in Gleis 3 im km 49,876 und als Schutzweiche wird in Gleis 5<br />

die Weiche Nr. 406 im km 50,072 geplant. In Verlängerung von Gleis 5 verläuft rückläufig in Richtung


37<br />

Wörgl ein Sicherheitsstutzen, welcher in km 49,880 endet. Die bautechnische Nutzlänge des<br />

Sicherheitsstutzens ist im Projekt nicht angegeben, beträgt jedoch ca. 70 m.<br />

Die Weiche Nr. 405, eine IBW 60-2600/1600-1:24, erhält gemäß dem Weichenhöhenplan durch das<br />

Verbiegen zu einer Innenbogenweiche einen Radius von 1.392/1.043/1.392 m<br />

(Scheitelklothoidenweiche) und wird ebenfalls in der Überhöhung der durchgehenden Hauptgleise von<br />

78 mm verlegt. Anschließend folgt am Weichenende (Linksbogen) ohne Übergangsbogen ein<br />

Rechtsbogen mit einem Radius von 3004 m, einer Überhöhung von ebenfalls 78 mm und einer<br />

Bogenlänge von 30 m, welcher am Weichenende der Weiche 406 endet.<br />

Die anschließende Weiche Nr. 406, eine ABW 60-2600/1600-1:24, erhält gemäß dem<br />

Weichenhöhenplan durch das Verbiegen zu einer Außenbogenweiche einen Radius von<br />

19.803/3.437/19.803 m (Scheitelklothoidenweiche) und wird ebenfalls in der Überhöhung der<br />

durchgehenden Hauptgleise von 78 mm verlegt, wobei das im abzweigenden Strang eine negative<br />

Überhöhung bedeutet. Anschließend folgt am Weichenanfang (Rechtsbogen) ohne Übergangsbogen<br />

ein mit der Trassierung der durchgehenden Hauptgleise korrespondierender Linksbogen mit einem<br />

Radius von 2.992 m. Die am Bogenanfang vorhandene Überhöhung von ebenfalls 78 mm wird in<br />

einer 62 m langen Rampe mit der Neigung von 1:800 abgebaut und der übrige Bogen ohne<br />

Überhöhung ausgeführt.<br />

Das Überholgleis 5 verläuft von der Weiche Nr. 406 in km 50,072 bis zur Weiche Nr. 407 in km 50,841<br />

in einem Abstand von 4,70 m in Parallellage zu Gleis 3. Die Länge des Gleises zwischen den beiden<br />

Weichenspitzen („bautechnische Nutzlänge“) beträgt 768 m. Das Überholgleis 5 und die<br />

Weichenverbindungen sind für eine Geschwindigkeit von 80 km/h geplant.<br />

Über die Weichenverbindung 407/408 bindet das Überholgleis 5 wieder in das Gleis 3 ein. Die Weiche<br />

Nr. 407 befindet sich als Schutzweiche in Gleis 5 im km 50,841 und in Gleis 3 wird die Weiche Nr. 408<br />

im km 51,037 geplant. In Verlängerung von Gleis 5 verläuft in Richtung Innsbruck ein<br />

Sicherheitsstutzen, welcher in km 51,037 endet. Die bautechnische Nutzlänge des<br />

Sicherheitsstutzens ist im Projekt nicht angegeben, beträgt jedoch ca. 60 m.<br />

Die Weiche Nr. 407, eine ABW 60-2600/1600-1:24 und die Weiche Nr. 408, eine IBW 60-2600/1600-<br />

1:24, korrespondieren grundsätzlich spiegelbildlich mit den Anlageverhältnissen der Weichen Nr.<br />

405/406.<br />

Übersichtstabelle „Überholbahnhof Vomp“:<br />

Bezeichnung<br />

Gleis<br />

Weichen<br />

Nr.<br />

Lage<br />

Weichenspitze<br />

bautechnische<br />

Nutzlänge m<br />

Abzweiggeschwindig<br />

keit km/h<br />

4 401 48,604 ------ 80<br />

6 402 48,799 766<br />

80<br />

6 403 49,565<br />

80<br />

4 404 49,760 ------ 80<br />

3 405 49,876 ------ 80<br />

5 406 50,072 768<br />

80<br />

5 407 50,841<br />

80<br />

3 408 51,037 ------ 80<br />

F) Strecke zwischen den Überleit- und Verknüpfungsstellen Stans und Baumkirchen<br />

(Streckenverlauf nach dem Überholbahnhof Vomp):<br />

Anmerkungen<br />

Verbindung<br />

Gleis 4/6<br />

Verbindung<br />

Gleis 6/4<br />

Verbindung<br />

Gleis 3/5<br />

Verbindung<br />

Gleis 5/3<br />

Der in km 48,074 beginnende Linksbogen mit einem Radius von 3.000 m, einer Überhöhung von 78<br />

mm und einer Bogenlänge von 3.033 m, in welchem der 2,433 km lange Überholbahnhof Vomp (von<br />

km 48,604 bis km 51,037) liegt, endet in km 51,107. Am Ende dieses Linksbogens schließt ein 262 m<br />

langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:3365 an, welcher in km 51,369 endet. Hier,<br />

in km 51,369, beginnt eine 490 m lange Gerade. In dieser Geraden soll die Überleitstelle Vomp<br />

errichtet werden.<br />

Die Überleitstelle Vomp verbindet die beiden Gleise 3 und 4 der NBS und besteht aus einer<br />

gegenläufigen Weichenverbindung mit vier Weichen EW 60-1200-1:18,5 und den Weichennummern<br />

501 bis 504. Die Überleitstelle kann im Abzweig mit V = 100 km/h befahren werden. Die Lage der<br />

Weichen befindet sich zwischen km 51,467 und 51,781 in der Geraden.


38<br />

Diese Gerade endet in km 51,860 und geht in einen 262 m langen Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:2303 über. Der in km 52,122 beginnende Rechtsbogen mit einem Radius von<br />

3.000 m, einer Überhöhung von 114 mm und einer Bogenlänge von 1.886 m endet in km 54,008. Im<br />

Bereich von ca. km 53,32 bis 53,43 wird direkt über der NBS der Rettungsplatz Terfens Ost mit dem<br />

Hubschrauberlandeplatz und die Zufahrt bzw. Einfahrt zum Rettungsstollen Vomp situiert. Die<br />

Überdeckung von KOK zu FOK beträgt ca. 11 m. Am Ende des Rechtsbogens in km 54,008 schließt<br />

ein 262 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2303 an, welcher in km 54,271<br />

endet.<br />

An den Übergangsbogen in km 54,271 wird eine 339 m lange Zwischengerade angeschlossen,<br />

welche in km 54,611 in einen 262 m langen Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2303<br />

übergeht.<br />

Der in km 54,873 beginnende Linksbogen ist mit einem Radius von 3.000 m, einer Überhöhung von<br />

114 mm und einer Bogenlänge von 387 m geplant. Am Ende des Linksbogens in km 55,261 beginnt<br />

eine Wendelinie (gekreuzte Rampe; Gleisschere), welche in km 55,786 endet. Die Wendelinie besteht<br />

aus zwei Übergangsbögen mit einer Länge von jeweils 262 m und mit einer Rampenneigung von<br />

1:2303. An den Übergangsbogen schließt in km 55,786 ein Rechtsbogen mit einem Radius von 3.000<br />

m, einer Überhöhung von 78 mm und einer Bogenlänge von 589 m an, welcher in km 56,376 endet.<br />

Am Beginn dieses Rechtsbogens endet in km 55,855 der 10,570 km lange Tunnel Stans/Terfens,<br />

welcher direkt in die 1,330 km lange Galerie Terfens übergeht. Die jetzt weiter beschriebene<br />

Streckenführung erfolgt zur Gänze in der Galerie Terfens, wobei sich die Galerie im wesentlichen nur<br />

durch die teilweise Anordnung von hochgelegenen Öffnungen in einer Seitenwand von den davor und<br />

dahinter liegenden Tunneln unterscheidet.<br />

Der in km 55,786 beginnende Rechtsbogen verläuft bis km 56,376 und geht hier in einen 262 m<br />

langen Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2303 über. An den Übergangsbogen in km<br />

56,639 wird eine 580 m lange Gerade angeschlossen, welche in km 57,219 endet. In dieser Geraden<br />

soll in der Galerie Terfens die Überleitstelle Fritzens errichtet werden.<br />

Die Überleitstelle Fritzens verbindet die beiden Gleise 3 und 4 der NBS und besteht aus einer<br />

gegenläufigen Weichenverbindung mit vier Weichen EW 60-1200-1:18,5 und den Weichennummern<br />

601 bis 604. Die Überleitstelle kann im Abzweig mit V = 100 km/h befahren werden. Die Lage der<br />

Weichen befindet sich zwischen km 56,836 und 57,149 in der Geraden.<br />

Diese Gerade endet in km 57,219 und geht ohne Übergangsbogen in einen Rechtsbogen mit einem<br />

Radius von 27.000 m, ohne Überhöhung und einer Bogenlänge von 162 m über. Knapp nach Anfang<br />

des Rechtsbogens beginnt in km 57,185 die 3,94 km lange Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen<br />

(Tunnel), welche in km 61,125 endet. Die jetzt weiter beschriebene Streckenführung erfolgt wiederum<br />

zur Gänze in der Unterflurstrecke (Tunnel). Der kurze Rechtsbogen bindet in km 57,382 wiederum<br />

ohne Übergangsbogen in eine weitere Gerade ein.<br />

Die 272 m lange Gerade endet in km 57,654 und geht in einen 270 m langen Übergangsbogen mit<br />

einer Rampenneigung von 1:2213 über. Der in km 57,924 beginnende Rechtsbogen ist mit einem<br />

Radius von 2.500 m, einer Überhöhung von 122 mm und einer Bogenlänge von 930 m geplant.<br />

Anschließend an den Rechtsbogen beginnt in km 58,855 eine Wendelinie (gekreuzte Rampe;<br />

Gleisschere), welche in km 59,394 endet. Die Wendelinie besteht aus zwei Übergangsbögen mit einer<br />

Länge von 256 m und 282 m und mit einer Rampenneigung von 1:2106. An den Übergangsbogen<br />

schließt bei km 59,394 ein Linksbogen mit einem Radius von 2.000 m, einer Überhöhung von 134 mm<br />

und einer Bogenlänge von 1.237 m an, welcher in km 60,632 endet. Am Ende des Linksbogens<br />

schließt ein 270 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2015 an, welcher in km<br />

60,902 endet.<br />

Im Bereich von ca. km 58,7 bis ca. km 59,1 wird von der NBS die Bestandsstrecke im Bahnhof<br />

Fritzens in einem extrem schleifenden Schnitt mit einer Überdeckung (KOK zu SOK) von ca. 5 m<br />

unterfahren. Ab etwa km 59,8 wird die Bestandsstrecke auf einer Länge von ca. 1,1 km als<br />

Doppelstocklösung über der NBS in annähernd gleicher Trassierung bis etwa km 60,9 geführt. Die<br />

Überdeckung von KOK der NBS bis SOK der Bestandsstrecke beträgt ca. 4 bis 6 m.<br />

Nach dem Übergangsbogen beginnt in km 60,902 knapp vor dem Ende der Unterflurstrecke<br />

Fritzens/Baumkirchen eine bis Projektende bei km 62,470 durchgehende 1.568 m lange Gerade. Die<br />

Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen endet in km 61,125 und geht in die 624 m lange Wanne<br />

Baumkirchen über, welche bis km 61,749 reicht. Ab hier verläuft die Strecke bis zum Projektende auf<br />

einer Länge von 721 m wieder oberirdisch. Die Gerade der NBS mit den Gleise 3 und 4 geht direkt in


39<br />

die weiterführenden Gleise der Umfahrung Innsbruck über. In dieser Geraden befindet sich die<br />

Verknüpfungsstelle Baumkirchen.<br />

Die Verknüpfungsstelle Baumkirchen verbindet jeweils die NBS mit der Bestandsstrecke und zwar<br />

NBS-Gleis 3 mit BS-Gleis 1 sowie NBS-Gleis 4 mit BS-Gleis 2. Eine Überleitstelle zwischen den<br />

beiden Gleisen 3 und 4 der NBS ist an dieser Stelle wegen der fehlenden<br />

Längenentwicklungsmöglichkeit nicht geplant. Auf der Seite Wörgl sind vier Weichen EW 60-<br />

2600/1600-1:24 mit den Weichennummern 201 bis 204 vorgesehen. Die Lage der Weichen befindet<br />

sich zwischen km 61,787 und 62,027. Die Verknüpfung kann im Abzweig mit V = 120 km/h befahren<br />

werden. Auf der Seite Innsbruck sind vier Weichen EW 60-10000/4000-1:32,050 mit den<br />

Weichennummern 205 bis 208 vorgesehen. Die Lage der Weichen befindet sich zwischen km 62,039<br />

und 62,403. Die Verknüpfung kann im Abzweig mit V = 160 km/h befahren werden.<br />

Alle auf der NBS verkehrenden Züge, welche in Richtung Innsbruck fahren oder aus Richtung<br />

Innsbruck kommen, müssen über die Verknüpfungsstelle Baumkirchen auf der Seite Innsbruck auf die<br />

Bestandsstrecke wechseln und umgekehrt.<br />

G) Übersicht zu den Überleitstellen:<br />

Die geplanten Überleitstellen verbinden jeweils Gleis 3 und 4 der NBS, liegen durchwegs in der<br />

Geraden und sind jeweils mit vier Weichen EW 60-1200-1:18,5 ausgestattet.<br />

Übersichtstabelle „Lage der Überleitstellen“:<br />

Bezeichnung der<br />

ÜL<br />

Mittige km-Lage Abstand der ÜL<br />

km<br />

Abzweiggeschwindigkeit<br />

km/h<br />

Anmerkungen<br />

Radfeld 25,961 ------<br />

100 im Freien<br />

6,181<br />

Brixlegg 32,142 100 im Tunnel<br />

7,284<br />

Jenbach 39,426 100 im Tunnel<br />

4,877<br />

Stans 44,303 100 im Freien<br />

7,322<br />

Vomp 51,625 100 im Tunnel<br />

5,368<br />

Fritzens 56,993<br />

100 in der Galerie<br />

------<br />

H) Übersicht zu den Verknüpfungsstellen:<br />

Die geplanten Verknüpfungsstellen verbinden die NBS mit der Bestandsstrecke, liegen durchwegs in<br />

der Geraden und sind entweder mit Weichen EW 60-10000/4000-1:32,050 oder EW 60-2600/1600-<br />

1:24 ausgestattet. Die Verknüpfungsstellen sind im Regelfall mit mittig liegenden Überleitstellen<br />

ausgestattet.<br />

Übersichtstabelle „Lage der Verknüpfungsstellen“:<br />

Bezeichnung der<br />

Verknüpfungen<br />

Radfeld ca. 25,961<br />

(laut Projekt<br />

25,799)<br />

Mittige km-Lage Abstand der<br />

Verknüpfungen<br />

km<br />

------<br />

ca. 18,342<br />

Abzweiggeschwindigkeit<br />

km/h<br />

160 auf Seite<br />

Wörgl; 120 auf<br />

Seite Innsbruck<br />

Anmerkungen<br />

im Freien<br />

Stans 44,303 120 im Freien<br />

ca. 17,730<br />

Baumkirchen ca. 62,033<br />

120 auf Seite<br />

Wörgl; 160 auf<br />

im Freien<br />

------ Seite Innsbruck<br />

B2.1.3) VERLEGUNGEN DER BESTANDSSTRECKE BS:


40<br />

Die Bestandsstrecke ist entsprechend den „Oberbauanlagen Gleisgeometrie, Technischen Bericht“, in<br />

Abschnitte unterteilt, welche auch im gegenständlichen Gutachten meistens beibehalten werden. Die<br />

Kilometrierungen sind jeweils für Gleis 2 angegeben, Abweichungen von Gleis 1 sind in den jeweiligen<br />

Kapiteln angeführt.<br />

Es sind dies folgende Abschnitte:<br />

Bereich Kundl / Radfeld; BS-km(alt) 22,360 bis BS-km(alt) 27,767<br />

Bereich Jenbach / Stans; BS-km(alt) 41,509 bis BS-km(alt) 46,869<br />

Bereich Terfens; BS-km(alt) 55,855 bis BS-km(alt) 57,644<br />

Bereich Fritzens / Baumkirchen; BS-km(alt) 59,283 bis BS-km(alt) 62,635<br />

In den vorgenannten Abschnitten ist eine Verlegung der Bestandsstrecke vorgesehen.<br />

B2.1.3.1) Bereich Kundl / Radfeld; BS-km(alt) 22,360 bis BS-km(alt) 27,767:<br />

Dieser Bereich der „Verlegung der Bestandsstrecke“ setzt sich im wesentlichen zusammen aus der<br />

Zulegung eines dritten Gleises, neben der Bestandsstrecke, dem sogenannten Beschleunigungsgleis<br />

und der Verlegung der Bestandsstrecke für die Verknüpfungs- und Überleitstelle Radfeld.<br />

A) Beschleunigungsgleis BGL; BGL-km 0,00 bis BGL-km 2,732:<br />

Das sogenannte Beschleunigungsgleis ist als zusätzliches drittes Gleis zur bestehenden Strecke<br />

Kufstein – Brenner vom Bahnhof Kundl bis zur Verknüpfungs- und Überleitstelle Radfeld geplant. Das<br />

Beschleunigungsgleis wird rechts vom Gleis 2 (nordwestlich) zugelegt.<br />

Das BGL beginnt als Verlängerung von Gleis 4 des Bahnhofs Kundl (nicht identisch mit Gleis 4 der<br />

NBS!) in BGL-km 0,00 (= BS-km(alt) 22,360 = km 22,364) und endet in BGL-km 2,752 (= BS-km(alt)<br />

25,112 = BS-km(neu) 25,116 = km 25,116) mit der Einbindung in Gleis 2neu.<br />

Das BGL schließt an den Bestand mit einem 36 m langen Übergangsbogen an und geht in BGL-km<br />

0,036 in eine 123 m lange Gerade über. In dieser Geraden wird in BGL-km 0,041 (=km 22,405) die<br />

Weiche Nr. 550, eine EW 60-1200-1:18,5 eingeplant. Der abzweigende Strang kann mit 100 km/h<br />

befahren werden und verbindet das BGL mit Gleis 2. Die im Gleis 2 befindliche Bestandsweiche ist<br />

nicht Bestandteil der Einreichung.<br />

Informativer Hinweis:<br />

Im Bereich von BGL-km 0,159 bis ca. BGL-km 0,670 wurde die Trassierung infolge der<br />

Neukonzipierung des Anprallschutzes für die Brücke L48 in Form einer Gleiswanne geändert und die<br />

Gleisachse in nördlicher Richtung um ca. 1,45 m abgerückt. Diese Unterlagen der Änderungen der<br />

Trassierung wurden informativ am 12.10.2001 während der Verhandlung vorgelegt, jedoch ohne<br />

Querprofile und allfällige Grundeinlösepläne und fremde Rechte. Die nachfolgende Beschreibung<br />

beinhaltet die geänderte Trassierung, wobei die trassierungstechnischen Unterschiede zu der<br />

ursprünglich vorgelegten Trasse eisenbahnbautechnisch nicht wesentlich sind und<br />

trassierungstechnisch prinzipiell der ursprüngliche Varianten entspricht.<br />

Im Anschluß an die Gerade in BGL-km 0,159 folgt bis BGL-km 0,667 eine Vielzahl von kurzen<br />

Trassierungselementen. In BGL-km 0,159 beginnt ein 49 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:1400 zu einem in ca. BGL-km 0,208 beginnenden 70 m langen Rechtsbogen<br />

mit einem Radius von 4.225 m und einer Überhöhung von 35 mm. Anschließend an den Rechtsbogen<br />

beginnt in BGL-km 0,278 eine Wendelinie, welche in BGL-km 0,376 endet. Die Wendelinie besteht<br />

aus zwei Übergangsbögen mit einer Länge von jeweils 49 m und mit einer Rampenneigung von<br />

1:1400. An den Übergangsbogen schließt bei BGL-km 0,376 ein Linksbogen mit einem Radius von<br />

4.225 m und einer Bogenlänge von 73 m an, welcher in BGL-km 0,449 endet. In diesem Linksbogen<br />

befindet sich die Mittelstütze der Überfahrtsbrücke L48, welche durch den Einbau einer Gleiswanne, in<br />

welcher das BGL verläuft, geschützt ist.<br />

Die beschriebene von BGL-km 0,159 bis BGL-km 0,667 reichende Gleisverziehung ist für die<br />

Durchführung des BGL in einer Gleiswanne im nördlichen Randfeld der bestehenden<br />

Überfahrtsbrücke L48 erforderlich. Am Ende des Linksbogens in BGL-km 0,449 schließt eine<br />

Wendelinie an, welche in BGL-km 0,547 endet. Die Wendelinie besteht aus zwei Übergangsbögen mit<br />

einer Länge von jeweils 49 m und mit einer Rampenneigung von 1:1400. Der in BGL-km 0,547<br />

beginnende Rechtsbogen ist mit einem Radius von 5.100 m, einer Überhöhung von 35 mm und einer<br />

Bogenlänge von 70 m geplant. Am Ende des Rechtsbogens schließt ein 49 m langer<br />

Übergangsbogen an, welcher in ca. BGL-km 0,667 endet und in eine Gerade übergeht.


41<br />

Die anschließende ca. 1.363 m lange Gerade verläuft parallel in 6,10 m Abstand nordwestlich (rechts<br />

der Bahn) von Gleis 2 der Bestandsstrecke und endet in BGL-km 2,030. Der in BGL-km 2,030<br />

beginnende Linksbogen schließt ohne Übergangsbogen an die Gerade an und ist mit einem Radius<br />

von 12.806 m und einer Bogenlänge von 189 m geplant. Anschließend an den Linksbogen beginnt in<br />

BGL-km 2,220 eine 85 m lange Zwischengerade, welche in BGL-km 2,305 endet. An die<br />

Zwischengerade schließt wiederum ohne Übergangsbogen ein Rechtsbogen mit einem Radius von<br />

12.793 m und einer Bogenlänge von 174 m an, welcher in BGL-km 2,480 endet.<br />

Im Beschleunigungsgleis ist von BGL-km 0,00 bis BGL-km 2,500 eine Geschwindigkeit von Vmax.<br />

140 km/h und anschließend zum Ende des BGL bei BGL-km 2,752 eine Geschwindigkeit von Vmax.<br />

120 km/h vorgesehen.<br />

Übersichtstabelle für das Beschleunigungsgleis:<br />

BGL-km Kilometer D km Ve Vmax Anmerkungen<br />

von Bis (km) (km/h) (km/h)<br />

------ 0,00 =<br />

22,360<br />

------ ------ 100 Bestandsgleis 4 gem. Angabe BEG<br />

0,00 2,500 2,500 ------ 140<br />

2,500 2,752 =<br />

25,116<br />

0,252 ------ 120 Einbindung in Gleis 2<br />

25,116 ------ ------ ------ 160 Gleis 2<br />

B) Bestandsstrecke Bereich Kundl / Radfeld; BS-km(alt) 24,196 bis BS-km(alt) 27,767:<br />

Dieser Bereich der „Verlegung der Bestandsstrecke“ ist für die Realisierung der Verknüpfungs- und<br />

Überleitstelle Radfeld erforderlich. Der etwa von km 25 in Richtung Wörgl gelegene Teil der<br />

Streckenverlegung ist eine Trassierung, welche bis zum Weiterbau der NBS in Richtung Kufstein<br />

verbleibt. Der etwa von km 25 in Richtung Innsbruck gelegene größere Teil der Streckenverlegung ist<br />

in endgültiger Lage trassiert.<br />

Die Bestandsstreckenverlegung beginnt in Gleis 1 und 2 in km 24,263 (= BS-km(alt) 24,196 = BSkm(neu)<br />

24,262) und endet in Gleis 2 in km 27,762 (= BS-km(alt) 27,767 = BS-km(neu) 27,771). Es<br />

muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß der BS-km(alt) 24,196 offensichtlich ein falscher Wert ist<br />

und gemäß Aussage der BEG richtig BS-km(alt) 24,260 heißen müßte. Nachdem die Eintragung in<br />

den Plänen BS-km(alt) 24,196 lautet wird dieser um die Kompatibilität mit den Plänen zu<br />

gewährleisten weiter verwendet. Die Bestandsstreckenverlegung im Gleis 2 ist daher in BS-km(neu)<br />

gemessen 3,509 km lang. Das Ende von Gleis 1 ist im Lageplan 4.2.4 nicht angegeben, jedoch aus<br />

dem Technischen Bericht Oberbauanlagen 3.3.1 mit etwa 8 m weiter in Richtung Innsbruck<br />

entnehmbar.<br />

Entsprechend der Stellungnahme der BEG zu §33 Gutachten SV Mayr, M3, ist „die<br />

stationierungsführende Achse Gleis 2. Die Stationen von Gleis 1 sind auf diese Achse projiziert“. Die<br />

km Angaben erfolgen mit dem BS-km(neu).<br />

Die Trassierung von Gleis 1 und 2 verläuft völlig unterschiedlich, daher werden beide Gleis getrennt<br />

beschrieben.<br />

Beide Gleise sind überwiegend nach Ve = 160 km/h trassiert, ausgenommen der Bereich des<br />

ökologischen Zwangspunktes eines Frosch- und Libellenteiches. Entsprechend der Trassierung nach<br />

Ve wäre hinsichtlich der Trassierung im Grundriß teilweise eine Vtechmax = 200 km/h möglich. Die<br />

beantragte Geschwindigkeit beträgt durchgehend Vmax = 160 km/h und wird auch den weiteren<br />

Betrachtungen zugrundegelegt.<br />

Übersichtstabelle für Gleis 1:<br />

BS(neu) Kilometer D km Ve Vmax Anmerkungen<br />

von Bis (km) (km/h) (km/h)<br />

------ 24,262 ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

24,262 27,208 2,946 160 160<br />

27,208 27,779 0,571 ----- 160 Zwangspunkt Frosch- und<br />

Libellenteich<br />

27,779 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

Übersichtstabelle für Gleis 2:<br />

BS(neu) Kilometer D km Ve Vmax Anmerkungen


42<br />

von Bis (km) (km/h) (km/h)<br />

------ 24,262 ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

24,262 27,771 3,509 160 160<br />

27,771 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

B1) Zu verlegendes Bestandsgleis 1; BS-km(neu) 24,262 bis BS-km(neu) 27,779:<br />

Anschließend an die offensichtliche Bestandsgerade beginnt in BS-km(neu) 24,298 ein 128 m langer<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2327. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu)<br />

24,426 ein Linksbogen mit einem Radius von 3.100 m, einer Überhöhung von 55 mm und einer<br />

Bogenlänge von 80 m.<br />

Anschließend an den Linksbogen beginnt in BS-km(neu) 24,507 eine Wendelinie, welche in BSkm(neu)<br />

24,763 endet. Die Wendelinie besteht aus zwei Übergangsbögen mit jeweils einer Länge von<br />

128 m sowie einer Rampenneigung von 1:2327. An den Übergangsbogen schließt bei BS-km(neu)<br />

24,763 ein Rechtsbogen mit einem Radius von 3.100 m, einer Überhöhung von 55 mm und einer<br />

Bogenlänge von 80 m an. Am Ende des Rechtsbogens in BS-km(neu) 24,844 schließt ein 128 m<br />

langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2327 an, welcher in BS-km(neu) 24,972<br />

endet.<br />

Daran schließt eine 1.527 m lange Gerade an, welche in BS-km(neu) 26,500 endet. In dieser Geraden<br />

befinden sich die Weichen Nr. 105 und 112 der Verknüpfungsstelle Radfeld.<br />

Die Weiche Nr. 105, eine EW 60-10000/4000-1:32,050, befindet sich in km 25,489 (BS-km(neu) nicht<br />

angegeben) und ist im Abzweig zum Gleis 3 der NBS mit 160 km/h befahrbar. Der abzweigende<br />

Strang ist in den „Oberbauanlagen Gleisgeometrie“ 3.3.1 nicht dargestellt, jedoch ist aus dem<br />

Lageplan 4.2.3 erkennbar, daß sich an das Weichenende ein Rechtsbogen mit einem Radius von<br />

4.000 m und einer Bogenlänge von 14 m anschließt. An diesen Rechtsbogen schließt eine Wendelinie<br />

bestehend aus zwei Übergangsbögen mit jeweils 40 m Länge an. Diesem Übergangsbogen folgt ein<br />

Linksbogen mit einem Radius von 4.000 m und einer Bogenlänge von 117 m, welcher wieder in einen<br />

43 m langen Übergangsbogen übergeht. Dieser Übergangsbogen endet in der Geraden von Gleis 3<br />

der NBS, knapp vor der Überleitstelle Radfeld.<br />

Die Weiche Nr. 112, eine EW-60-2600/1600-1:24, beginnt in km 26,402 (BS-km(neu) nicht<br />

angegeben) und bindet rückläufig in die Weiche Nr. 111 im Gleis 3 der NBS ein. Aus dem Lageplan<br />

4.2.3 ist erkennbar, daß beide Weichen mit einer 109 m langen Geraden verbunden sind. Die<br />

Abzweiggeschwindigkeit beträgt 120 km/h.<br />

Anschließend an die Gerade folgt in BS-km(neu) 26,500 ohne Übergangsbogen ein Rechtsbogen mit<br />

12.800 m Radius und eine Bogenlänge von 110 m. An diesen Rechtsbogen folgt wieder ohne<br />

Übergangsbogen in BS-km(neu) 26,611 eine 80 m lange Gerade, an welche wieder ohne<br />

Übergangsbogen ein Linksbogen folgt. Der 110 m lange Linksbogen beginnt in BS-km(neu) 26,691<br />

und geht anschließend in BS-km(neu) 26,801 in eine 257 m lange Gerade über.<br />

An die Gerade folgt in BS-km(neu) 27,059 ein 32 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:1600. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu) 27,091 ein Linksbogen mit<br />

einem Radius von 6.000 m, einer Überhöhung von 20 mm und einer Bogenlänge von 85 m.<br />

Anschließend an den Linksbogen beginnt in BS-km(neu) 27,176 eine Wendelinie, welche in BSkm(neu)<br />

27,320 endet. Die Wendelinie besteht aus zwei Übergangsbögen mit einer Länge von 32 m<br />

und 112 m sowie einer Rampenneigung von 1:1600. An den Übergangsbogen schließt bei BSkm(neu)<br />

27,320 ein Rechtsbogen mit einem Radius von 1.800 m, einer Überhöhung von 70 mm, und<br />

einer Bogenlänge von 84 m an. Anschließend an den Rechtsbogen beginnt in BS-km(neu) 27,405<br />

nochmals eine Wendelinie, welche in BS-km(neu) 27,605 endet. Die Wendelinie besteht aus zwei<br />

Übergangsbögen mit einer Länge von 112 m und 88 m sowie einer Rampenneigung von 1:1600. Am<br />

Ende des Übergangsbogens in BS-km(neu) 27,605 beginnt ein Linksbogen mit einem Radius von<br />

1.950 m, einer Überhöhung von 55 mm, und einer Bogenlänge von 86 m. Am Ende des Linksbogens<br />

in BS-km(neu) 27,691 schließt ein 88 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von<br />

1:1600 an, welcher in BS-km(neu) 27,779 endet. Hier erfolgt der Anschluß an das bestehende Gleis 1.<br />

B2) Zu verlegendes Bestandsgleis 2; BS-km(neu) 24,262 bis BS-km(neu) 27,771:<br />

Anschließend an die offensichtliche Bestandsgerade beginnt in BS-km(neu) 24,399 ohne<br />

Übergangsbogen ein Linksbogen mit 12.800 m Radius und einer Bogenlänge von 189 m. An diesen<br />

Linksbogen folgt wieder ohne Übergangsbogen in BS-km(neu) 24,589 eine 80 m lange Gerade, an<br />

welche wieder ohne Übergangsbogen ein Rechtsbogen folgt. Der 189 m lange Rechtsbogen beginnt


43<br />

in BS-km(neu) 24,669 und geht anschließend in BS-km(neu) 24,859 in eine 2.452 m lange Gerade<br />

über.<br />

Daran schließt eine 2.452 m lange Gerade an, welche in BS-km(neu) 27,311 endet. In dieser Geraden<br />

befindet sich die Weiche Nr. 101 der derzeitigen Einbindung von Gleis 2 in Gleis 4 der NBS, die<br />

Weiche Nr. 102 der Einbindung des BGL in das Gleis 2 (Beschreibung beim BGL) und die Weiche Nr.<br />

103 der Verknüpfungsstelle Radfeld.<br />

Die Weiche Nr. 101, eine EW-60-2600/1600-1:24, beginnt in km 24,887 (BS-km(neu) nicht<br />

angegeben) und bindet im Gleis 4 der NBS ein. Aus dem Lageplan 4.2.3 ist erkennbar, daß beide<br />

Weichen mit einer 157 m langen Geraden und einem 41 m langen Rechtsbogen mit einem Radius von<br />

2600 m und einem anschließenden 41 m langen Übergangsbogen verbunden sind. Die<br />

Abzweiggeschwindigkeit beträgt 120 km/h.<br />

Die Weiche Nr. 103, eine EW 60-10000/4000-1:32,050, befindet sich in km 25,369 (BS-km(neu) nicht<br />

angegeben) und ist im Abzweig zum Gleis 4 der NBS mit 160 km/h befahrbar. Der abzweigende<br />

Strang ist in den „Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1“ nicht dargestellt, jedoch ist aus dem<br />

Lageplan 4.2.3 folgendes erkennbar: Anschließend an das Weichenende befindet sich ein Linksbogen<br />

mit einem Radius von 4.000 m und einer Bogenlänge von 32 m. An diesen Linksbogen schließt eine<br />

Wendelinie bestehend aus zwei Übergangsbögen mit jeweils 44 m Länge an. Diesem<br />

Übergangsbogen folgt ein Rechtsbogen mit einem Radius von 4.000 m und einer Bogenlänge von 32<br />

m, welcher in das Weichenende der Weiche Nr. 104 übergeht.<br />

Die Weiche Nr. 114, eine EW-60-2600/1600-1:24, beginnt in km 26,450 (BS-km(neu) nicht<br />

angegeben) und bindet rückläufig in die Weiche Nr. 113 im Gleis 4 der NBS ein. Aus dem Lageplan<br />

4.2.3 ist erkennbar, daß beide Weichen mit einer 157 m langen Geraden verbunden sind. Die<br />

Abzweiggeschwindigkeit beträgt 120 km/h.<br />

Die 2.452 m lange Gerade endet in BS-km(neu) 27,311 und geht ohne Übergangsbogen in einen<br />

Rechtsbogen mit 12.800 m Radius und einer Bogenlänge von 189 m über. An diesen Rechtsbogen<br />

folgt wieder ohne Übergangsbogen in BS-km(neu) 27,501 eine 81 m lange Gerade, an welche wieder<br />

ohne Übergangsbogen ein Linksbogen folgt. Der 189 m lange Linksbogen beginnt in BS-km(neu)<br />

27,582 und geht anschließend in BS-km(neu) 27,771 in das bestehende Gleis 2 über.<br />

B2.1.3.2) Bereich Jenbach / Stans; BS-km(alt) 41,509 bis BS-km(alt) 46,869:<br />

Dieser Bereich der „Verlegung der Bestandsstrecke“ sieht eine komplette Neutrassierung der<br />

Bestandsstrecke in Parallellage zur NBS vor: Diese Verlegung ist für die Realisierung der<br />

Verknüpfungs- und Überleitstelle Stans erforderlich. Gleichzeitig entsteht eine Bündelung der<br />

Schienenverkehrswege mit der Inntalautobahn. Der Abstand von der Bestandsstrecke bis zur<br />

verlegten Bestandsstrecke beträgt bis zu ca. 250 m, die Verlegung erfolgt in Richtung Südosten. Die<br />

derzeit bestehende Trasse der Bestandsstrecke wird aufgelassen.<br />

Die Bestandsstreckenverlegung beginnt in Gleis 1 BS-km(neu) 41,485 (ist im Lageplan 4.2.15 nicht<br />

angegeben, jedoch aus dem „Technischen Bericht Oberbauanlagen 3.3.1“ entnehmbar) im Gleis 2 in<br />

BS-km(neu) 41,499 (= BS-km(alt) 41,509 = km 41,568) und endet in Gleis 1 und 2 in BS-km(neu)<br />

46,854 (= BS-km(alt) 46,869 = km 46,838). Die Bestandsstreckenverlegung im Gleis 2 ist daher in BSkm(neu)<br />

gemessen 5,355 km lang.<br />

Entsprechend der Stellungnahme der BEG zu §33 Gutachten SV Mayr, M3, ist „die<br />

stationierungsführende Achse Gleis 2. Die Stationen von Gleis 1 sind auf diese Achse projiziert“. Die<br />

km Angaben erfolgen mit dem BS-km(neu).<br />

Die Trassierung von Gleis 1 und 2 verläuft völlig unterschiedlich, daher werden beide Gleise getrennt<br />

beschrieben.<br />

Beide Gleise sind überwiegend nach Ve = 160 km/h trassiert, ausgenommen die Bereiche der<br />

Ausfahrt aus dem Bahnhof Jenbach und der Querung der Inntalautobahn. Entsprechend der<br />

Trassierung nach Ve wäre hinsichtlich der Trassierung in Grundriß teilweise eine Vtechmax = 200<br />

km/h möglich. Die beantragte Geschwindigkeit beträgt für die Ausfahrt aus dem Bahnhof Jenbach<br />

Vmax = 130 km/h, für den anschließenden Streckenbereich (Verknüpfung) Vmax = 160 km/h und für<br />

den Querungsbereich der Inntalautobahn Vmax = 150 km/h.<br />

Übersichtstabelle für Gleis 1:<br />

BS(neu) Kilometer D km Ve Vmax Anmerkungen<br />

von bis (km) (km/h) (km/h)


44<br />

------ 41,485 ------ ------ 130 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

41,485 42,643 1,158 ------ 130 Ausfahrt Bf. Jenbach<br />

42,643 45,961 3,318 160 160 Im Lageplan mit km 45,699<br />

45,961 46,854 0.893 ------ 150 Unterfahrung Inntalautobahn<br />

46,854 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

Übersichtstabelle für Gleis 2:<br />

BS(neu) Kilometer D km Ve Vmax Anmerkungen<br />

von bis (km) (km/h) (km/h)<br />

------ 41,499 ------ ------ 130 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

41,499 42,663 1,164 ------ 130 Ausfahrt Bf. Jenbach<br />

42,663 45,649 2,986 160 160 im Lageplan mit km 45,699<br />

45,649 46,854 1,205 ------ 150 Unterfahrung Inntalautobahn<br />

46,854 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

A) Zu verlegendes Bestandsgleis 1; BS-km(neu) 41,485 bis BS-km(neu) 46,854:<br />

Anschließend an den bestehenden Rechtsbogen beginnt in BS-km(neu) 41,485 ein 172 m langer<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1403. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu)<br />

41,657 eine 92 m lange Zwischengerade. In dieser Zwischengeraden ist in BS-km(neu) 41,734 die<br />

Weiche Nr. 69, eine EW 60-500-1:12, als rückläufige Verbindung zu Weiche Nr. 68 im Gleis 2<br />

eingeplant. Die beiden Weichen sind mit einer 10 m langen Zwischengeraden verbunden und im<br />

Abzweig mit Vmax = 60 km/h (im Lageplan 4.2.15 mit 65 km/h angegeben) befahrbar. Es ist jedoch<br />

festzustellen, daß der im Lageplan 4.2.15 Version 04 angegebene BS-km(neu) 41,734 wahrscheinlich<br />

mit dem im „Technischen Bericht Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1“ Version 04 (gültige<br />

Versionen gemäß Einlageverzeichnis Version 12) in der Weichentabelle angegeben NBS-km 41,795<br />

übereinstimmt. Diese NBS-Kilometrierung in der Weichentabelle ist jedoch für diese Weiche absolut<br />

irreführend, da die Lage der Weiche in der Bestandstrecke völlig unabhängig von der NBS ist.<br />

Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß es sich hier um eine Linksweiche, anstatt einer<br />

Rechtsweiche handelt. Entsprechend der Fragestellung des SV erklärt die BEG gemäß der am<br />

18.10.2001 übergebenen schriftlichen Unterlage durch das planende Büro Obermeyer, daß die im<br />

Lageplan dargestellte kilometrische Lage mit BS-km (neu) 41,734 der Weiche Nr. 69 um 4 m nicht<br />

korrekt ist und die richtige und gültige Stationierung BS-km 41,730 ist. Hinsichtlich der<br />

Abzweiggeschwindigkeit wird in der schriftlichen Unterlage festgehalten, daß die<br />

Abzweiggeschwindigkeit mit 60 km/h angegeben wird.<br />

An die Gerade folgt in BS-km(neu) 41,750 ein 117 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:1300. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu) 41,867 ein Linksbogen mit<br />

einem Radius von 1.100 m, einer Überhöhung von 90 mm und einer Bogenlänge von 141 m. An<br />

diesen Linksbogen schließt in BS-km(neu) 42,009 ohne Übergangsbogen eine weiterer Linksbogen<br />

als Korbbogen an, wobei die beiden Radien nur eine geringe Differenz aufweisen. Dieser Linksbogen<br />

hat einen Radius von 1.050 m, eine Überhöhung von ebenfalls 90 mm und einer Bogenlänge von 517<br />

m. Am Ende des Linksbogens in BS-km(neu) 42,526 schließt ein 117 m langer Übergangsbogen mit<br />

einer Rampenneigung von 1:1300 an, welcher in BS-km(neu) 42,643 endet.<br />

Ab BS-km(neu) 42,643 bis BS-km(neu) 43,395 bestehen wesentliche Differenzen in den<br />

Trassierungselementen und Längen zwischen der im Lageplan 4.2.16 Version 04 dargestellten<br />

Trassierung und dem „Technischen Bericht Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1“ Version 04 (gültige<br />

Versionen gemäß Einlageverzeichnis Version 12). Die weitere Trassierungsbeschreibung bezieht sich<br />

auf die Darstellung im Technischen Bericht. Entsprechend der Fragestellung des SV erklärte die BEG<br />

gemäß der am 18.10.2001 übergebenen schriftlichen Unterlage und der mündlichen Aussage durch<br />

das planende Büro Obermeyer, daß die im Lageplan dargestellte Beschriftung der Hauptpunkte<br />

ungültig und die dargestellte Trassierung im Technischen Bericht die Richtige und Gültige ist. Weiters<br />

wird festgestellt, daß das sonstige Planwerk und die graphische Darstellung im Lageplan mit dem<br />

korrekten Datensatz erstellt wurden und richtig sind. Die theoretische Abweichung zwischen der<br />

richtigen Trasse und der Beschriftung der Hauptpunkte im Lageplan wird mit maximal 34 cm nach<br />

links der Bahn angegeben.<br />

An den obigen Übergangsbogen schließt in BS-km(neu) 42,643 eine 199 m lange Gerade an. An die<br />

Gerade folgt in ca. BS-km(neu) 42,842 ein 88 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung<br />

von 1:1600. Daran anschließend beginnt in ca. BS-km(neu) 42,930 ein Linksbogen mit einem Radius<br />

von 2.900 m, einer Überhöhung von 55 mm und einer Bogenlänge von 109 m. Anschließend an den


45<br />

Linksbogen beginnt in ca. BS-km(neu) 43,040 eine Wendelinie, welche in ca. BS-km(neu) 43,200<br />

endet. Die Wendelinie besteht aus zwei Übergangsbögen mit einer Länge von 88 m und 72 m sowie<br />

einer Rampenneigung von 1:1600. An den Übergangsbogen schließt bei ca. BS-km(neu) 43,200 ein<br />

Rechtsbogen mit einem Radius von 3.500 m, einer Überhöhung von 45 mm, und einer Bogenlänge<br />

von 120 m an. Am Ende des Rechtsbogens in ca. BS-km(neu) 43,320 schließt ein 75 m langer<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1667 an, welcher in BS-km(neu) 43,395 endet und<br />

in eine Gerade übergeht.<br />

Ab BS-km(neu) 43,395 stimmen die Trassierungselemente zwischen Lageplan und Technischem<br />

Bericht wieder überein.<br />

An den Übergangsbogen schließt in BS-km(neu) 43,395 eine 1.448 m lange Gerade an, welche in BSkm(neu)<br />

44,844 endet. In dieser Geraden befinden sich die Weichen Nr. 103 und 110 der<br />

Verknüpfungsstelle Stans.<br />

Die Weiche Nr. 103, eine EW-60-2600/1600-1:24, befindet sich in km 43,862 (BS-km(neu) 43,851)<br />

und ist im Abzweig zum Gleis 3 der NBS mit 120 km/h befahrbar. Der abzweigende Strang ist in den<br />

„Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1“ nicht dargestellt, jedoch ist aus dem Lageplan 4.2.17<br />

folgendes erkennbar: Anschließend an das Weichenende befindet sich eine 109 m lange Gerade,<br />

welche direkt in das Weichenende der Weiche Nr. 104 im Gleis 1 der NBS übergeht.<br />

Die Weiche Nr. 110, eine EW-60-2600/1600-1:24, beginnt in km 44,745 (BS-km(neu) nicht<br />

angegeben) und bindet rückläufig in die Weiche Nr. 109 im Gleis 3 der NBS ein. Aus dem Lageplan<br />

4.2.17 ist erkennbar, daß beide Weichen mit einer 109 m langen Geraden verbunden sind. Die<br />

Abzweiggeschwindigkeit beträgt 120 km/h.<br />

An die Gerade folgt in BS-km(neu) 44,844 ein 140 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:2333. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu) 44,984 ein Rechtsbogen mit<br />

einem Radius von 3.000 m, einer Überhöhung von 60 mm und einer Bogenlänge von 420 m.<br />

Anschließend an den Rechtsbogen beginnt in BS-km(neu) 45,404 ein 50 m langer Übergangsbogen<br />

zu einem Korbbogen. Der an den Übergangsbogen in BS-km(neu) 45,454 anschließende weitere<br />

Rechtsbogen ist mit einem Radius von 1.650 m, einer Überhöhung von 90 mm, und einer Bogenlänge<br />

von 371 m geplant. Anschließend an den Rechtsbogen beginnt in BS-km(neu) 45,826 eine<br />

Wendelinie, welche in BS-km(neu) 46,126 endet. Die Wendelinie besteht aus zwei Übergangsbögen<br />

mit einer Länge von 135 m und 165 m sowie einer Rampenneigung von 1:1500. An den<br />

Übergangsbogen schließt bei BS-km(neu) 46,126 ein Linksbogen mit einem Radius von 1.445,3 m,<br />

einer Überhöhung von 110 mm, und einer Bogenlänge von 147 m an. Anschließend an den<br />

Linksbogen beginnt in BS-km(neu) 46,274 ein 77 m langer Übergangsbogen zu einer Korbbogenfolge.<br />

Der an den Übergangsbogen in BS-km(neu) 46,352 anschließende weitere Linksbogen ist mit einem<br />

Radius von 2.200 m, einer Überhöhung von 60 mm, und einer Bogenlänge von 258 m geplant.<br />

Anschließend an den Linksbogen beginnt in BS-km(neu) 46,610 ein weiterer 60 m langer<br />

Übergangsbogen zu einem nochmaligen Korbbogen. Der an den Übergangsbogen in BS-km(neu)<br />

46,670 anschließende weitere Linksbogen ist mit einem Radius von 3.800 m, einer Überhöhung von<br />

20 mm, und einer Bogenlänge von 105 m geplant. Am Ende des Linksbogens in BS-km(neu) 46,775<br />

schließt ein 82 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1500 an, welcher in BSkm(neu)<br />

46,854 endet. Hier erfolgt der Anschluß in das bestehende Gleis 1. Das kilometrische Ende<br />

der zu verlegenden Bestandsstrecke ist im Lageplan 4.2.18 nicht angegeben.<br />

B) Zu verlegendes Bestandsgleis 2; BS-km(neu) 41,499 bis BS-km(neu) 46,854:<br />

Anschließend an den bestehenden Rechtsbogen beginnt in BS-km(neu) 41,499 ein 128 m langer<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1040. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu)<br />

41,627 eine 129 m lange Zwischengerade. In dieser Zwischengeraden ist gemäß Lageplan 4.2.15 in<br />

BS-km(neu) 41,637 die Weiche Nr. 68, eine EW 60-500-1:12, als Verbindung zu Weiche Nr. 69 im<br />

Gleis 1 eingeplant. Die beiden Weichen sind mit einer 10 m langen Zwischengeraden verbunden und<br />

im Abzweig mit Vmax = 60 km/h (im Lageplan 4.2.15 mit 65 km/h angegeben) befahrbar. Es ist jedoch<br />

festzustellen, daß der im Lageplan 4.2.15 Version 04 angegebene BS-km(neu) 41,637 wahrscheinlich<br />

mit dem im „Technischen Bericht Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1“ Version 04 (gültige<br />

Versionen gemäß Einlageverzeichnis Version 12) in der Weichentabelle angegeben NBS-km 41,700<br />

übereinstimmt. Diese NBS-Kilometrierung in der Weichentabelle ist jedoch für diese Weiche absolut<br />

irreführend, da die Lage der Weiche in der Bestandstrecke völlig unabhängig von der NBS ist. Weiters<br />

paßt die im Lageplan angegebene Länge der Zwischengeraden vom Übergangsbogenanfang zum<br />

WA mit 5 m zu keinem angegeben Weichenanfang. Entsprechend der Fragestellung des SV erklärte<br />

die BEG gemäß der am 18.10.2001 übergebenen schriftlichen Unterlage durch das planenende Büro


46<br />

Obermeyer, daß die im Lageplan dargestellte kilometrische Lage mit BS-km (neu) 41,637 der Weiche<br />

Nr. 68 um 4 m nicht korrekt ist und die richtige und gültige Stationierung BS-km 41,633 ist. Hinsichtlich<br />

der Abzweiggeschwindigkeit wird in der schriftlichen Unterlage festgehalten, daß die<br />

Abzweiggeschwindigkeit mit 60 km/h angegeben wird.<br />

An die Gerade folgt in BS-km(neu) 41,757 ein 117 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:1300. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu) 41,874 ein Linksbogen mit<br />

einem Radius von 1.100 m, einer Überhöhung von 90 mm und einer Bogenlänge von 450 m. An<br />

diesen Linksbogen schließt in BS-km(neu) 42,324 ohne Übergangsbogen eine weiterer Linksbogen<br />

als Korbbogen an, wobei die beiden Radien nur eine geringe Differenz aufweisen. Dieser Linksbogen<br />

hat einen Radius von 1.050 m, eine Überhöhung von ebenfalls 90 mm und eine Bogenlänge von 222<br />

m. Am Ende des Linksbogens in BS-km(neu) 42,546 schließt ein 117 m langer Übergangsbogen mit<br />

einer Rampenneigung von 1:1300 an, welcher in BS-km(neu) 42,663 endet.<br />

An den obigen Übergangsbogen schließt in BS-km(neu) 42,663 eine 284 m lange Gerade an. An die<br />

Gerade folgt in ca. BS-km(neu) 42,947 ein 72 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung<br />

von 1:1600. Daran anschließend beginnt in ca. BS-km(neu) 43,019 ein Linksbogen mit einem Radius<br />

von 3.800 m, einer Überhöhung von 45 mm und einer Bogenlänge von 124 m. Anschließend an den<br />

Linksbogen beginnt in ca. BS-km(neu) 43,144 eine Wendelinie, welche in ca. BS-km(neu) 43,378<br />

endet. Die Wendelinie besteht aus zwei Übergangsbögen mit einer Länge von 124 m und 110 m<br />

sowie einer Rampenneigung von 1:2756. An den Übergangsbogen schließt bei ca. BS-km(neu)<br />

43,378 ein Rechtsbogen mit einem Radius von 4.500 m, einer Überhöhung von 40 mm, und einer<br />

Bogenlänge von 93 m an. Am Ende des Rechtsbogens in ca. BS-km(neu) 43,471 schließt ein 107 m<br />

langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2675 an, welcher in BS-km(neu) 43,578<br />

endet und in eine Gerade übergeht.<br />

An den Übergangsbogen schließt in BS-km(neu) 43,578 eine 1.302 m lange Gerade an, welche in BSkm(neu)<br />

44,881 endet. In dieser Geraden befinden sich die Weichen Nr. 101 und 112 der<br />

Verknüpfungsstelle Stans.<br />

Die Weiche Nr. 101, eine EW-60-2600/1600-1:24, befindet sich in km 43,862 (BS-km(neu) 43,851)<br />

und ist im Abzweig zum Gleis 4 der NBS mit 120 km/h befahrbar. Der abzweigende Strang ist in den<br />

„Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1“ nicht dargestellt, jedoch ist aus dem Lageplan 4.2.17<br />

folgendes erkennbar: Anschließend an das Weichenende befindet sich eine 109 m lange Gerade,<br />

welche direkt in das Weichenende der Weiche Nr. 102 im Gleis 2 der NBS übergeht.<br />

Die Weiche Nr. 112, eine EW-60-2600/1600-1:24, beginnt in km 44,745 (BS-km(neu) nicht<br />

angegeben) und bindet rückläufig in die Weiche Nr. 111 im Gleis 4 der NBS ein. Aus dem Lageplan<br />

4.2.17 ist erkennbar, daß beide Weichen mit einer 109 m langen Geraden verbunden sind. Die<br />

Abzweiggeschwindigkeit beträgt 120 km/h.<br />

An die Gerade folgt in BS-km(neu) 44,881 ein 140 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:2154. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu) 45,021 ein Rechtsbogen mit<br />

einem Radius von 2.600 m, einer Überhöhung von 65 mm und einer Bogenlänge von 628 m.<br />

Anschließend an den Rechtsbogen beginnt in BS-km(neu) 45,649 ein 50 m langer Übergangsbogen<br />

zu einem Korbbogen. Der an den Übergangsbogen in BS-km(neu) 45,699 anschließende weitere<br />

Rechtsbogen ist mit einem Radius von 1.500 m, einer Überhöhung von 90 mm, und einer Bogenlänge<br />

von 144 m geplant. Anschließend an den Rechtsbogen beginnt in BS-km(neu) 45,844 eine<br />

Wendelinie, welche in BS-km(neu) 46,144 endet. Die Wendelinie besteht aus zwei Übergangsbögen<br />

mit einer Länge von 135 m und 165 m sowie einer Rampenneigung von 1:1500. An den<br />

Übergangsbogen schließt bei BS-km(neu) 46,144 ein Linksbogen mit einem Radius von 1.450 m,<br />

einer Überhöhung von 110 mm, und einer Bogenlänge von 139 m an. Anschließend an den<br />

Linksbogen beginnt in BS-km(neu) 46,283 ein 78 m langer Übergangsbogen zu einer Korbbogenfolge.<br />

Der an den Übergangsbogen in BS-km(neu) 46,361 anschließende weitere Linksbogen ist mit einem<br />

Radius von 2.250 m, einer Überhöhung von 60 mm, und einer Bogenlänge von 240 m geplant.<br />

Anschließend an den Linksbogen beginnt in BS-km(neu) 46,602 ein weiterer 60 m langer<br />

Übergangsbogen zu einem nochmaligen Korbbogen. Der an den Übergangsbogen in BS-km(neu)<br />

46,662 anschließende weitere Linksbogen ist mit einem Radius von 3.804 m, einer Überhöhung von<br />

20 mm, und einer Bogenlänge von 108 m geplant. Am Ende des Linksbogens in BS-km(neu) 46,771<br />

schließt ein 82 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1500 an, welcher in BSkm(neu)<br />

46,854 endet. Hier erfolgt der Anschluß in das bestehende Gleis 2, welches gemäß<br />

Technischem Bericht Oberbauanlagen Gleisgeometrie in einem Linksbogen mit 1.492 m Radius und


47<br />

75 mm Überhöhung liegt. Das kilometrische Ende der zu verlegenden Bestandsstrecke ist im<br />

Lageplan 4.2.18 nicht angegeben.<br />

Im Bereich von km 45,810 (= ca. BS-km(neu) 45,803 gemäß Tunnellageplan 8.23.3, jedoch nicht im<br />

Lageplan angegeben) bis km 46,444 (= ca. BS-km(neu) 46,435 gemäß Tunnellageplan 8.23.3, jedoch<br />

nicht im Lageplan angegeben) verlaufen beide, Gleis 1 und 2, in dem etwa 0,632 km langen „Tunnel<br />

Westbahn Stans“. Dieser Tunnel verläuft in schleifenden Schnitten teilweise über der NBS und mit<br />

sehr schleifendem Schnitt unter der Inntalautobahn.<br />

B2.1.3.3) Bereich Terfens; BS-km(alt) 55,855 bis BS-km(alt) 57,644:<br />

Dieser Bereich der „Verlegung der Bestandsstrecke“ sieht eine Neutrassierung der Bestandsstrecke<br />

mit relativ geringfügigen Verschwenkungen zum jetzigen Bestand vor. Die verlegte Bestandsstrecke<br />

wird in weitgehender Parallellage zur NBS trassiert.<br />

Die Bestandsstreckenverlegung beginnt im Gleis 1 in BS-km(neu) 55,890 (ist im Lageplan 4.2.25 nicht<br />

angegeben, jedoch aus dem Technischen Bericht Oberbauanlagen 3.3.1 entnehmbar) im Gleis 2 in<br />

BS-km(neu) 55,859 (= BS-km(alt) 55,855 = km 55,770; im Lageplan falsch mit 57,770 angegeben)<br />

und endet in Gleis 1 in BS-km(neu) 57,704 (ist im Lageplan 4.2.26 nicht angegeben, jedoch aus dem<br />

Technischen Bericht Oberbauanlagen 3.3.1 entnehmbar) und in Gleis 2 in BS-km(neu) 57,642 (= BSkm(alt)<br />

57,644 = km 57,548). Die Bestandsstreckenverlegung im Gleis 2 ist daher in BS-km(neu)<br />

gemessen 1,814 km lang.<br />

Entsprechend der Stellungnahme der BEG zu §33 Gutachten SV Mayr, M3, ist „die<br />

stationierungsführende Achse Gleis 2. Die Stationen von Gleis 1 sind auf diese Achse projiziert“. Die<br />

km Angaben erfolgen mit dem BS-km(neu).<br />

Die Trassierung von Gleis 1 und 2 verläuft weitestgehend in Parallellage mit 4,70 m Gleisabstand und<br />

fast gleichen Trassierungsparametern, daher wird nur das stationierungsführende Gleis 2<br />

beschrieben.<br />

Beide Gleise sind nach Ve = 160 km/h trassiert, wobei die beantragte Geschwindigkeit Vmax = 160<br />

km/h beträgt.<br />

Übersichtstabelle für Gleis 2:<br />

BS(neu) Kilometer D km Ve Vmax Anmerkungen<br />

von bis (km) (km/h) (km/h)<br />

------ 55,859 ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

55,859 57,642 1,814 160 160<br />

57,642 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

Zu verlegendes Bestandsgleis 2; BS-km(neu) 55,859 bis BS-km(neu) 57,642:<br />

Anschließend an die bestehende offensichtliche Gerade beginnt in BS-km(neu) 55,858 ein 256 m<br />

langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2695. Daran anschließend beginnt in BSkm(neu)<br />

56,114 ein Rechtsbogen mit einem Radius von 1.840 m, einer Überhöhung von 95 mm und<br />

einer Bogenlänge von 86 m. Am Ende des Rechtsbogens in BS-km(neu) 56,200 schließt ein 256 m<br />

langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2695 an, welcher in BS-km(neu) 56,456<br />

endet.<br />

Daran anschließend beginnt in BS-km(neu) 56,456 eine 709 m lange Gerade, welche in BS-km(neu)<br />

57,166 endet.<br />

An diese Gerade schließt in BS-km(neu) 57,166 ohne Übergangsbogen ein Rechtsbogen mit einem<br />

Radius von 19.997 m und einer Bogenlänge von 168 m an. Am Ende des Rechtsbogens in BSkm(neu)<br />

57,334 folgt wieder ohne Übergangsbogen eine 190 m lange Gerade. An diese Gerade<br />

schließt in BS-km(neu) 57,525 nochmals ohne Übergangsbogen ein Linksbogen mit einem Radius<br />

von 11.002 m und einer Bogenlänge von 116 m an. Mit Ende dieses Linksbogens in BS-km(neu)<br />

57,642 wird in den Bestand eingebunden.<br />

B2.1.3.4) Bereich Fritzens / Baumkirchen; BS-km(alt) 59,283 bis BS-km(alt) 62,635:<br />

Dieser Bereich der „Verlegung der Bestandsstrecke“ sieht eine komplette Neutrassierung der<br />

Bestandsstrecke, teilweise als Doppelstocklösung über der NBS, vor. Der Abstand von der derzeitigen<br />

Bestandsstrecke bis zur verlegten Bestandsstrecke beträgt bis zu ca. 100 m, die Verlegung erfolgt in<br />

Richtung Südosten. Die derzeit bestehende Trasse der Bestandsstrecke wird aufgelassen.


48<br />

Die Bestandsstreckenverlegung beginnt im Gleis 1 BS-km(neu) 59,259 (ist im Lageplan 4.2.27 nicht<br />

angegeben, jedoch aus dem Technischen Bericht Oberbauanlagen 3.3.1 entnehmbar, bzw. im<br />

Lageplan graphisch um nochmals ca. 23 m Richtung Wörgl verschoben) im Gleis 2 in BS-km(neu)<br />

59,277 (= km 59,169 = BS-km(alt) 59,283) und endet im Gleis 1 und 2 in BS-km(neu) 62,587 (= km<br />

62,470 = BS-km(alt) 62,635). Die Bestandsstreckenverlegung im Gleis 2 ist daher in BS-km(neu)<br />

gemessen 3,310 km lang.<br />

Entsprechend der Stellungnahme der BEG zu §33 Gutachten SV Mayr, M3, ist „die<br />

stationierungsführende Achse Gleis 2. Die Stationen von Gleis 1 sind auf diese Achse projiziert“. Die<br />

km Angaben erfolgen mit dem BS-km(neu).<br />

Die Trassierung von Gleis 1 und 2 verläuft teilweise unterschiedlich, daher werden beide Gleise<br />

getrennt beschrieben.<br />

Beide Gleise sind überwiegend nach Ve = 160 km/h trassiert, ausgenommen die Bereiche der<br />

Ausfahrt aus dem Bahnhof Fritzens und der Querung der Inntalautobahn. Entsprechend der<br />

Trassierung nach Ve wäre hinsichtlich der Trassierung im Grundriß teilweise eine Vtechmax = 200<br />

km/h möglich. Die beantragte Geschwindigkeit beträgt für die Ausfahrt aus dem Bahnhof Fritzens<br />

Vmax = 150 km/h und für den anschließenden Streckenbereich einschließlich Verknüpfung Vmax =<br />

160 km/h.<br />

Übersichtstabelle für Gleis 2, wobei Gleis 1 praktisch identisch ist:<br />

BS(neu) Kilometer D km Ve Vmax Anmerkungen<br />

von bis (km) (km/h) (km/h)<br />

------ 59,277 ------ ------ 150 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

59,277 59,971 0,694 150 150 im Lageplan mit 59,875<br />

59,971 62,587 2,616 160 160<br />

62,587 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VZG<br />

A) Zu verlegendes Bestandsgleis 1; BS-km(neu) 59,259 bis BS-km(neu) 62,587:<br />

Etwa 23 m nach der Bestandsweiche Nr. 51 im Bahnhof Fritzens beginnt in BS-km(neu) 59,259 ein<br />

157 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1858. Daran anschließend beginnt in<br />

BS-km(neu) 59,417 ein Linksbogen mit einem Radius von 1.500 m, einer Überhöhung von 85 mm und<br />

einer Bogenlänge von 457 m, welcher in BS-km(neu) 59,874 endet. In diesem Linksbogen ist von<br />

59,469 (= km 59,360) bis BS-km(neu) 59,783 (= km 59,670) die Überleitstelle Bahnhof Fritzens<br />

geplant. Es ist darauf hinzuweisen, daß im Lageplan 4.2.27 die Weichenlagen mit der maßgebenden<br />

Kilometrierung in BS-km(neu) nicht eingetragen sind, sondern nur mit den nicht in Bezug stehenden<br />

NBS-km, wobei eine Differenz von ca. 108 m besteht. Die maßgebende Kilometrierung ist nur aus<br />

dem Weichenhöhenplan erkennbar.<br />

A1) Überleitstelle Bahnhof Fritzens:<br />

Die Überleitstelle besteht aus einer gegenläufigen Weichenverbindung mit Bogenweichen der Form<br />

ABW oder IBW 60-1200-1:18,5. Entsprechend der Weichentabelle im Technischen Bericht sind die<br />

Weichen im abzweigenden Strang mit 80 km/h befahrbar, entsprechend der Darstellung des<br />

Geschwindigkeitsbandes im Weichenhöhenplan jedoch nur mit 60 km/h. Die BEG erklärt, daß die<br />

richtige Geschwindigkeit 80 km/h beträgt und die Darstellung im Lageplan richtig ist.<br />

In BS-km(neu) 59,469 (= km 59,360) befindet sich die Weiche Nr. 53, eine ABW 60-1200-1:18,5, in<br />

dem in Gleis 1 durchgehenden Radius von 1.500 m und in einer Überhöhung von 85 mm. Daraus folgt<br />

ein Abzweigradius von 6.004 m mit einer negativen Überhöhung von ebenfalls 85 mm. Die<br />

Verbindung zur Weiche Nr. 54 im Gleis 2 erfolgt durch einen 18 m langen Zwischenbogen als<br />

Linksbogen mit einem Radius von 1.512 m und einer Überhöhung von 85 mm. Die Weiche Nr. 54,<br />

eine IBW 60 –1200-1.18,5 befindet sich in BS-km(neu) 59,621 (= km 59,510) rückläufig im Gleis 2 in<br />

einem durchgehenden Radius von 1.504,70 m und in einer Überhöhung von 85 mm. Daraus folgt ein<br />

Abzweigradius von 667 m mit einer Überhöhung von ebenfalls 85 mm. In einem Abstand WA zu WA<br />

von 10 m folgt im Gleis 2 die Weiche Nr. 55.<br />

In Gleis 2 in BS-km(neu) 59,631 (= km 59,520) befindet sich die Weiche Nr. 55, eine IBW 60-1200-<br />

1:18,5, in einem im Gleis 2 durchgehenden Radius von 1.504,70 m und in einer Überhöhung von 85<br />

mm. Daraus folgt ein Abzweigradius von 667 m mit einer Überhöhung von ebenfalls 85 mm. Die<br />

Verbindung zur Weiche Nr. 56 im Gleis 1 erfolgt durch eine 18 m langen Zwischenbogen als<br />

Linksbogen mit einem Radius von 1.512 m und einer Überhöhung von 85 mm. Die Weiche Nr. 56,<br />

eine ABW 60 –1200-1.18,5 befindet sich in BS-km(neu) 59,783 (= km 59,670) rückläufig im Gleis 1 in


49<br />

einem durchgehenden Radius von 1.500 m und in einer Überhöhung von 85 mm. Daraus folgt ein<br />

Abzweigradius von 6.004 m mit einer negativen Überhöhung von ebenfalls 85 mm.<br />

Es ist jedoch festzustellen, daß die im Weichenhöhenplan angegebenen BS-km(neu) wahrscheinlich<br />

mit dem im Technischen Bericht Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1 Version 04 (gültige Versionen<br />

gemäß Einlageverzeichnis Version 12) in der Weichentabelle angegebenen NBS-km der Weichen Nr.<br />

53 bis 56 übereinstimmen. Diese NBS-Kilometrierung in der Weichentabelle ist jedoch für diese<br />

Weichen absolut irreführend, da die Lagen der Weichen in der Bestandstrecke völlig unabhängig von<br />

der NBS sind. Die BEG erklärt, daß die im Weichenhöhenplan dargestellten kilometrischen Lagen mit<br />

NBS-km(neu) der Weichen Nr. 53 bis 56 die richtigen und gültigen sind. Entsprechend der<br />

Fragestellung des SV erklärt die BEG gemäß der am 18.10.2001 übergebenen schriftlichen Unterlage<br />

durch das planende Büro Obermeyer, daß die richtige und gültige auf den Bestandskilometer<br />

bezogene Stationierung von der Weiche 53 der BS-km 59,470, von der Weiche 54 der BS-km 59,622,<br />

von der Weiche 55 der BS-km 59,632 und von der Weiche 56 der BS-km 59,470 ist.<br />

Der Linksbogen, in welchem die Überleitstelle Bahnhof Fritzens situiert ist, endet in BS-km(neu)<br />

59,874.<br />

An den Linksbogen folgt ein 95 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1597 zu<br />

einer Korbbogenfolge. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu) 59,970 ein weiterer Linksbogen mit<br />

einem Radius von 7.000 m, einer Überhöhung von 25 mm und einer Bogenlänge von 80 m, welcher in<br />

BS-km(neu) 60,050 endet. An diesen Linksbogen schließt nach einem weiteren 103 m langen<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1598 in BS-km(neu) 60,154 eine weiterer<br />

Linksbogen als Korbbogen an. Dieser Linksbogen hat einen Radius von 1.895 m, eine Überhöhung<br />

von ebenfalls 90 mm und eine Bogenlänge von 575 m. Am Ende des Linksbogens in BS-km(neu)<br />

60,730 schließt ein 209 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2328 an. An den<br />

Übergangsbogen schließt in BS-km(neu) 60,939 eine 1.780 m lange Gerade an, welche im<br />

Projektende bei BS-km(neu) 62,587 (= km 62,470) in den Bestand übergeht. In dieser Geraden<br />

befindet sich die Verknüpfungsstelle Baumkirchen.<br />

A2) Verknüpfungsstelle Baumkirchen:<br />

Die in der Geraden liegende Verknüpfungsstelle beginnt mit der Weiche Nr. 203, einer EW-60-<br />

2600/1600-1:24, in km 61,787 (BS-km(neu) nicht angegeben) und bindet über die Weiche Nr. 204,<br />

ebenfalls eine EW-60-2600/1600-1:24, in km 62,027 im Gleis 3 der NBS ein. Der abzweigende Strang<br />

ist in den Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1 nicht dargestellt, jedoch ist aus dem Lageplan 4.2.29<br />

folgendes erkennbar: Anschließend an das Weichenende befindet sich ein Rechtsbogen mit einem<br />

Radius von 1.700 m und einer Bogenlänge von 17 m. An diesen Rechtsbogen schließt eine<br />

Wendelinie bestehend aus zwei Übergangsbögen mit jeweils 20 m Länge an. Diesem<br />

Übergangsbogen folgt ein Linksbogen mit einem Radius von 1.700 m und einer Bogenlänge von 17<br />

m, welcher in das Weichenende der Weiche Nr. 204 in Gleis 3 der NBS übergeht. Die<br />

Abzweiggeschwindigkeit beträgt 120 km/h. In einem Abstand WA zu WA von 12 m folgt im Gleis 3 die<br />

Weiche Nr. 205.<br />

In Gleis 3 in km 62,039 befindet sich die Weiche Nr. 205, eine EW 60-10000/4000-1:32,050, welche<br />

über die Weiche Nr. 206, ebenfalls eine EW 60-10000/4000-1:32,050, in km 62,403 in das Gleis 1 der<br />

Bestandsstrecke einbindet. Der abzweigende Strang ist in den Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1<br />

nicht dargestellt, jedoch ist aus dem Lageplan 4.2.29 folgendes erkennbar: Anschließend an das<br />

Weichenende befindet sich ein Linksbogen mit einem Radius von 4.000 m und einer Bogenlänge von<br />

14 m. An diesen Linksbogen schließt eine Wendelinie bestehend aus zwei Übergangsbögen mit<br />

jeweils 31 m Länge an. Diesem Übergangsbogen folgt ein Linksbogen mit einem Radius von 4.000 m<br />

und einer Bogenlänge von 15 m, welcher in das Weichenende der Weiche Nr. 206 in Gleis 1 der BS<br />

übergeht. Die Abzweiggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.<br />

B) Zu verlegendes Bestandsgleis 2; BS-km(neu) 59,277 bis BS-km(neu) 62,587:<br />

Am WA der Bestandsweiche Nr. 52 im Bahnhof Fritzens beginnt in BS-km(neu) 59,277 ein 127 m<br />

langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1500. Daran anschließend beginnt in BSkm(neu)<br />

59,404 ein Linksbogen mit einem Radius von 1.504,70 m, einer Überhöhung von 85 mm und<br />

einer Bogenlänge von 471 m, welcher in BS-km(neu) 59,8745 endet. In diesem Linksbogen ist die<br />

Überleitstelle Bahnhof Fritzens geplant. Bezüglich der Überleitstelle und der Situierung der Weichen<br />

wird auf die Gesamtdarstellung bei der Beschreibung von Gleis 1 verwiesen.<br />

Der Linksbogen, in welchem die Überleitstelle Bahnhof Fritzens situiert ist, endet in BS-km(neu)<br />

59,875.


50<br />

An den Linksbogen folgt ein 96 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1600 zu<br />

einer Korbbogenfolge. Daran anschließend beginnt in BS-km(neu) 59,971 ein weiterer Linksbogen mit<br />

einem Radius von 7.004,70 m, einer Überhöhung von 25 mm und einer Bogenlänge von 80 m,<br />

welcher in BS-km(neu) 60,051 endet. An diesen Linksbogen schließt nach einem weiteren 104 m<br />

langen Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1600 in BS-km(neu) 60,155 eine weiterer<br />

Linksbogen als Korbbogen an. Dieser Linksbogen hat einen Radius von 1.900 m, eine Überhöhung<br />

von ebenfalls 90 mm und eine Bogenlänge von 520 m. Am Ende des Linksbogens in BS-km(neu)<br />

60,676 schließt ein 200 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:2222 an. An den<br />

Übergangsbogen schließt in BS-km(neu) 60,876 eine 245 m lange Gerade an, welche in BS-km(neu)<br />

61,121 endet.<br />

Am Ende der Geraden folgt ein 128 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:4267,<br />

welche in BS-km(neu) 61,249 in einen Linksbogen mit einem Radius von 6.000 m, einer Überhöhung<br />

von 30 mm und einer Bogenlänge von 81 m übergeht. Am Ende des Linksbogens in BS-km(neu)<br />

61,331 schließt ein 128 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:4267 an. An den<br />

Übergangsbogen schließt in BS-km(neu) 61,459 eine 201 m lange Gerade an, welche in BS-km(neu)<br />

61,661 endet.<br />

An diese Gerade schließt in BS-km(neu) 61,661 ohne Übergangsbogen ein Rechtsbogen mit einem<br />

Radius von 50.000 m und einer Bogenlänge von 116 m an, welcher in BS-km(neu) 61,777 wieder<br />

ohne Übergangsbogen in eine Gerade übergeht. Diese 879 m lange Gerade geht im Projektende bei<br />

BS-km(neu) 62,587 (= km 62,470) in den Bestand über. In dieser Geraden befindet sich die<br />

Verknüpfungsstelle Baumkirchen.<br />

B1) Verknüpfungsstelle Baumkirchen:<br />

Die in der Geraden liegende Verknüpfungsstelle beginnt mit der Weiche Nr. 201, einer EW-60-<br />

2600/1600-1:24, in km 61,787 (BS-km(neu) nicht angegeben) und bindet über die Weiche Nr. 202,<br />

ebenfalls eine EW-60-2600/1600-1:24, in km 62,027 im Gleis 4 der NBS ein. Die Geometrie des<br />

abzweigenden Stranges ist spiegelbildlich zur Verbindung Gleis 1 mit Gleis 3, welche im „Abschnitt<br />

Gleis 1“ beschrieben wurde. Die Abzweiggeschwindigkeit beträgt 120 km/h.<br />

In Gleis 4 in km 62,039 befindet sich die Weiche Nr. 207, eine EW 60-10000/4000-1:32,050, welche<br />

über die Weiche Nr. 208, ebenfalls eine EW 60-10000/4000-1:32,050, in km 62,403 in das Gleis 2 der<br />

Bestandsstrecke einbindet. Die Geometrie des abzweigenden Stranges ist spiegelbildlich zur<br />

Verbindung Gleis 3 mit Gleis 1, welche im „Abschnitt Gleis 1“ beschrieben wurde. Die<br />

Abzweiggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.<br />

Ergänzend wird zu den Kapiteln Trassierung NBS und BS bemerkt, daß die Bogenweichen mit den<br />

sich daraus ergebenden geometrischen Bedingungen in entsprechenden beiliegenden<br />

Weichenhöhenplänen detailliert dargestellt sind.<br />

B2.1.4) GLEISPROVISORIEN IN DER BESTANDSSTRECKE BS:<br />

In der Bestandsstrecke sind für die Errichtung der NBS entsprechend der Einlage 16 Bauabwicklung<br />

in folgenden Bereichen Gleisprovisorien vorgesehen:<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Kundl/Radfeld.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke Kufstein –<br />

Brenner der ÖBB.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke der<br />

Zillertalbahn.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Baumkirchen, Bauphase 2.<br />

B2.1.4.1) Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Kundl/Radfeld:<br />

Das Gleisprovisorium von Gleis 2 beginnt in Bau-km 0,311 (= BS-km(neu) 24,299) und endet in Baukm<br />

1,341 (= BS-km(neu) 25,330). Die Länge beträgt somit 1,03 km.<br />

Für die Errichtung der Verknüpfungsstelle Radfeld sind gemäß dem Technischen Bericht<br />

Bauabwicklung Einlage 16.1 vier wesentliche Bauphasen schematisch beschrieben. In der Bauphase<br />

2 wird auf eine Insellage von Teilen der Baustelle hingewiesen. Es ist jedoch nicht dargelegt, wie der<br />

zwischen den Gleisanlagen gelegene Baustellenbereich erreicht werden kann. Über einen allfällig<br />

notwendigen schienengleichen Eisenbahnübergang sind keine Hinweise im Projekt enthalten. Seitens<br />

der BEG wird erklärt, daß der Aufschluß der Baustelle durch Teile der bereits fertiggestellten Zufahrt<br />

kreuzungsfrei erfolgen soll und somit kein schienengleicher Übergang notwendig werden wird.


51<br />

Für die Phase 3 ist eine provisorische Verlegung des derzeitigen Gleises 2 in Richtung Süden<br />

vorgesehen.<br />

Das Gleisprovisorium beginnt in Bau-km 0,311 (= BS-km(neu) 24,299) als Verlängerung der<br />

bestehenden Geraden. Nach ca. 90 m beginnt ein 45 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:1286. An den Übergangsbogen schließt ein Linksbogen mit einem Radius von<br />

1850 m, einer Bogenlänge von 95 m und einer Überhöhung von 35 mm an. An den Linksbogen<br />

schließt eine Wendelinie bestehend aus zwei jeweils 45 m langen Übergangsbögen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:1286 an. An den Übergangsbogen folgt ein Rechtsbogen mit einem Radius<br />

von 1850 m, einer Bogenlänge von 95 m und einer Überhöhung von 35 mm, welcher wieder in einen<br />

45 m langen Übergangsbogen übergeht. An den Übergangsbogen folgt eine insgesamt 2.278 m lange<br />

Gerade, wobei die Gerade des Provisoriums nach ca. 550 m in Bau-km 1,341 (= BS-km(neu) 25,330)<br />

endet. Das Gleis 2 geht somit im Bauprovisorium in das künftige Gleis 4 der NBS über.<br />

Die Längsneigungen sind geringfügig, lediglich auf eine Länge von 125 m sind maximal 7 ‰ Steigung<br />

geplant.<br />

Das Gleisprovisorium ist für eine Geschwindigkeit von Vmax = 160 km/h vorgesehen.<br />

Hinsichtlich der Trassierung ist festzustellen, daß der Hinweis im Technischen Bericht<br />

„Planungsgrundlage bilden die HL-Richtlinien“ nicht nachvollzogen werden kann bzw. falsch ist. Der<br />

HL-Richtlinie entspricht lediglich der Bogenradius, nicht jedoch die Überhöhung oder die<br />

Übergangsbogenlänge. Diese beiden Parameter sind entsprechend der HL-Richtlinie deutlich größer<br />

(etwa zweifach) als die der Planung zugrundegelegten Werte. Auch die Regelwerte der ÖBB DV B51,<br />

welche gemäß HL-Richtlinie in bestimmten Fällen auch angewendet werden können, sind noch größer<br />

als die verwendeten Werte. Angewendet wurden teilweise die absoluten Mindestwerte (Überhöhung)<br />

der ÖBB DV B51.<br />

Ergänzend wird festgehalten, daß gemäß den Projektunterlagen auf Seite Innsbruck kein Provisorium<br />

für die Rückführung auf Gleis 2 vorgesehen ist. Es ist offensichtlich die mit 120 km/h zu befahrende<br />

Weichenverbindung 113/114 vorgesehen. Dies wird von der BEG bestätigt. Die Nutzung der<br />

Verbindung bedeutet einen Geschwindigkeitseinbruch von einer im Gleisprovisorium möglichen<br />

Geschwindigkeit von 160 km/h auf 120 km/h im Bereich der Weichenverbindung.<br />

B2.1.4.2) Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Jenbach Ost in der<br />

Bestandsstrecke Kufstein – Brenner der ÖBB:<br />

Das Gleisprovisorium von Gleis 1 und 2 beginnt in BS-km(alt) 39,561 und endet in BS-km(alt) 40,210.<br />

Die Länge beträgt somit ca. 0,65 km.<br />

Für die Errichtung des Tunnels Wiesing/Jenbach im Kreuzungsbereich mit der Bestandsstrecke sind<br />

im Technischen Bericht Bauabwicklung Einlage 16.1 drei wesentliche Bauphasen schematisch<br />

beschrieben. In der Bauphase 2 sollen die Gleise der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner in<br />

nördlicher Richtung verlegt werden.<br />

Beide Gleise 1 und 2 werden mit einem Gleisabstand von 4,00 m parallel verlegt und weisen<br />

grundsätzlich die gleiche Trassierung auf. Es wird in weitere Folge daher nur Gleis 2 beschrieben. Die<br />

Trassierung erfolgt in Folge der beengten örtlichen Verhältnisse gemäß ÖBB DV B52 mit den<br />

Mindestparametern. Als Geschwindigkeit ist für das Gleisprovisorium eine Vmax = 100 km/h<br />

vorgesehen, welche unter der Geschwindigkeit Vmax = 130 km/h der bestehenden Trassierung liegt.<br />

Das Gleisprovisorium beginnt in BS-km 39,561 (= BS-km(neu)) mit einem 39 m langen<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:995. An den Übergangsbogen schließt ein<br />

Rechtsbogen mit einem Radius von 700 m, einer Bogenlänge von 83 m und einer Überhöhung von 40<br />

mm an. An den Linksbogen schließt ein 25 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von<br />

1:623 an.<br />

Nach dem Übergangsbogen folgt in ca. BS-km(neu) 39,709 eine 102 m lange Gerade. In dieser<br />

Geraden sind die ersten beiden Weichen der gegenläufigen Weichenverbindung am Bahnhofskopf<br />

Seite Wörgl situiert. Im Gleis 2 befindet sich die Weiche Nr. 236A, welche rückläufig die Verbindung<br />

zur Weiche Nr. 235A im Gleis 1 herstellt. Beide Weichen sind EW C-500-1:14 und in der Abzweigung<br />

mit max. 60 km/h befahrbar.<br />

Der Geraden folgt ein 25 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:627, welcher in<br />

einen Linksbogen mit einem Radius von 704 m, einer Bogenlänge von 127 m und einer Überhöhung


52<br />

von 40 mm übergeht. Dem Linksbogen folgt ein 25 m langer Übergangsbogen. Dieser geht in eine<br />

Gerade über, wobei ab hier die Trassierung der beiden Gleise 1 und 2 geringfügig unterschiedlich ist.<br />

Die Gerade in Gleis 2 hat eine Länge von 90 m. In dieser Geraden sind die nächsten beiden Weichen<br />

der gegenläufigen Weichenverbindung am Bahnhofskopf Seite Wörgl situiert. Im Gleis 2 befindet sich<br />

die Weiche Nr. 237A, welche die Verbindung zur Weiche Nr. 238A im Gleis 1 herstellt. Beide Weichen<br />

sind EW C-500-1:14 und in der Abzweigung mit max. 60 km/h befahrbar. Am Ende der Geraden im<br />

Gleis 2 beginnt die Weiche Nr. 232A, eine IBW C-1200-1:18,5. Das Gleis 2 bindet mit einem über die<br />

Weiche durchgehenden Rechtsbogen mit einem Radius von 1200 m etwa 67 m nach Weichenende in<br />

BS-km 40,210 (= BS-km(neu) 40,212) in das bestehende Gleis 2 ein. Das mit der Weiche Nr. 232A<br />

abzweigenden Gleis 4 wird mit einem über die Weiche durchgehenden Rechtsbogen mit einem<br />

Radius von 599 m etwa 14 m nach Weichenende und einer 49 m langen Geraden in das bestehende<br />

Gleis 4 eingebunden, wobei das Ende nicht kilometriert ist. Die maximal mögliche<br />

Abzweiggeschwindigkeit ist im Lageplan nicht angegeben, diese wird nach Angabe der BEG mit 60<br />

km/h beziffert.<br />

Die Gerade in Gleis 1 hat gemäß Lageplan 16.3.2.1 eine Länge von 97 m. In dieser Geraden befindet<br />

sich die bereits im Gleis beschriebene Weiche Nr. 238A. Am Ende der Geraden im Gleis 1 beginnt die<br />

Weiche Nr. 231A, eine EW C-1200-1:18,5. Das Gleis 1 bindet mit einem über die Weiche<br />

durchgehenden Rechtsbogen mit einem Radius von 1200 m etwa 67 m nach Weichenende in BS-km<br />

40,210 (= BS-km(neu) 40,212) in das bestehende Gleis 1 ein. Das mit der Weiche Nr. 231A<br />

abzweigende Gleis 3 wird etwa 14 m nach dem Weichenende mit einem Rechtsbogen mit einem<br />

Radius von 600 m in das bestehende Gleis 3 eingebunden. Das Ende der beiden Gleise ist nicht<br />

kilometriert. Die maximal mögliche Geschwindigkeit der Ausfahrt in das Überholgleis (Abzweig selbst<br />

ist Gerade der Weiche) ist im Lageplan nicht angegeben, diese wird nach Angabe der BEG mit 60<br />

km/h beziffert.<br />

In den Gleisen ist der Einbau von diversen Hilfsbrücken (SFH; Schnellfahrhilfsbrücken) gemäß dem<br />

ÖBB DB745 geplant.<br />

Die Längsneigungen sind geringfügig, lediglich auf eine Länge von 170 m sind maximal 8,9 ‰<br />

Steigung geplant.<br />

B2.1.4.3) Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Jenbach Ost in der<br />

Bestandsstrecke der Zillertalbahn.<br />

Das Gleisprovisorium beginnt in Zillertalbahn-BS-km(alt) 0,692 (= neu) und endet in Zillertalbahn-BSkm(alt)<br />

1,092 (= -km(neu) 1,094). Die Länge beträgt somit 0,40 km.<br />

Für die Errichtung des Tunnels Wiesing/Jenbach im Kreuzungsbereich mit der Bestandsstrecke sind<br />

im Technischen Bericht Bauabwicklung Einlage 16.1 drei wesentliche Bauphasen schematisch<br />

beschrieben. In der Bauphase 1 soll die Zillertalbahn in südlicher Richtung verlegt werden.<br />

Die Trassierung des Schmalspurgleises erfolgt gemäß ÖBB DV B52. Als Geschwindigkeit ist für das<br />

Gleisprovisorium eine Vmax = 60 km/h vorgesehen.<br />

Das Gleisprovisorium beginnt in Zillertalbahn-BS-km (alt) 0,692 (= BS-km(neu)) mit einer 10 m langen<br />

Geraden. An die Gerade schließt ein 40 m langen Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von<br />

1:1143 an. An den Übergangsbogen folgt ein Rechtsbogen mit einem Radius von 350 m, einer<br />

Bogenlänge von 35 m und einer Überhöhung von 35 mm. An den Linksbogen schließt ein 40 m langer<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1143 an, welcher in eine 10 m lange Gerade<br />

übergeht.<br />

Der Geraden folgt ein 50 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1429, welcher in<br />

einen Linksbogen mit einem Radius von 300 m, einer Bogenlänge von 52 m und einer Überhöhung<br />

von 35 mm übergeht. Dem Linksbogen folgt ein 50 m langer Übergangsbogen mit einer<br />

Rampenneigung von 1:1429. Dieser geht in eine 43 m lange Gerade über, welcher wieder ein 50 m<br />

langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:1429 folgt. In dem auf den Übergangsbogen<br />

folgenden Rechtsbogen mit einem Radius von 296 m, einer Gesamtbogenlänge von 198 m und einer<br />

Überhöhung von 35 mm endet in Zillertalbahn-BS-km (alt) 1,092 (= BS-km(neu) 1.094) das<br />

Provisorium.<br />

Die Längsneigungen sind durchgehend fallend mit Neigungen von ca. 4,5 ‰ und 7,9 ‰ geplant.<br />

Im Gleis ist der Einbau einer Hilfsbrücke (SFH; Schnellfahrhilfsbrücken) gemäß dem ÖBB DB745 in<br />

einer Ausführung für die Schmalspurbahn geplant.


B2.1.4.4) Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Baumkirchen, Bauphase 2.<br />

53<br />

Das Gleisprovisorium von Gleis 1 und 2 beginnt in Bau-km 0,00 (= km 60,197) und endet in Bau-km<br />

0,570 (= km 60,769). Die Länge beträgt somit 0,57 km.<br />

Für die Errichtung eines Teiles der Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen soll in Ergänzung der<br />

bereits gesondert eisenbahnrechtlich verhandelten vorgezogenen Maßnahme Gleisprovisorium<br />

Baumkirchen Bauphase 1 die im Technischen Bericht Bauabwicklung Einlage 16.1 beschriebene<br />

Bauphase 2 behandelt werden. Die beiden Gleise der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner sollen<br />

entsprechend den schematisch beschriebenen Bauphasen A1 und B in südlicher Richtung verlegt<br />

werden.<br />

Beide Gleise 1 und 2 werden überwiegend mit einem Gleisabstand von 4,00 m parallel verlegt und<br />

weisen grundsätzlich die gleiche Trassierung auf. Es wird in weiterer Folge daher nur Gleis 2<br />

beschrieben. Die Trassierung erfolgt gemäß ÖBB DV B52, zum Teil mit den Mindestparametern. Als<br />

Geschwindigkeit ist für das Gleisprovisorium eine Vmax = 140 km/h vorgesehen.<br />

Das Gleisprovisorium beginnt in Bau-km 0,00 (= km 60,197) im Anschluß an die bereits in einem<br />

Linksbogen mit einem Radius von 1900 m und einer Überhöhung von 90 mm im endgültigen Zustand<br />

verlegte Bestandsstrecke. In diesem Linksbogen schließt mit einem 20 m langen Übergangsbogen als<br />

Korbbogen ein weiterer Linksbogen mit einem Radius von 1055 m, einer Bogenlänge von 134 m und<br />

einer Überhöhung von ebenfalls 90 mm an. Diesem Linksbogen folgt ein 75 m langer<br />

Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1:840, welcher in eine 167 m lange Gerade übergeht.<br />

Der Geraden folgt ein 50 m langer Übergangsbogen, an den Übergangsbogen schließt ein weiterer<br />

Linksbogen mit einem Radius von 1224 m, einer Bogenlänge von 71 m und einer Überhöhung von 60<br />

mm an. Dem Linksbogen folgt ein 50 m langer Übergangsbogen mit einer Rampenneigung von 1,<br />

welcher in Bau-km 0,570 (= km 60,769) in das gemäß Bauphase 1 provisorisch verlegte Gleis 2<br />

übergeht.<br />

Die Längsneigungen sind praktisch durchgehend horizontal.<br />

B2.2) Neigungsverhältnisse:<br />

B2.2.1) ALLGEMEINES:<br />

Die HL-Richtlinie sieht im Punkt 6.8. Gleisneigung, Neigungswechsel folgende Grundsätze vor:<br />

Die größten Neigungen in den Streckengleisen sollen in der Regel höchstens 8 ‰ betragen, jedoch<br />

12,5 ‰ nicht überschreiten. In Bahnhöfen soll die Längsneigung 2,5 ‰ nicht überschreiten.<br />

Der Tunnelwiderstand ist durch eine entsprechende Ermäßigung der Längsneigung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Der größte Streckenwiderstand der bestehenden Strecke soll im allgemeinen nicht überschritten<br />

werden.<br />

Die Neigungswechsel sind bei Neigungsunterschieden von mehr als 1 ‰ auszurunden, wobei als<br />

Ausrundungsradius ein Regelradius von 0,6Ve 2 angewendet werden soll.<br />

Beide Strecken, die NBS und die Bestandsstrecke, sind HL-Strecken und damit ist die HL-Richtlinie<br />

Grundlage der Planung.<br />

Die Längsneigungen der Neubaustrecke werden im Wesentlichen von der unterirdischen<br />

Streckenführung und den Verknüpfungen mit der Bestandsstrecke in charakteristischer Form und in<br />

den Neigungen bestimmt. Teilweise wird im Technischen Bericht auch auf Zwangsbedingungen durch<br />

das gewählte Tunnelbauverfahren bzw. auf die zwingenden Auflagen der UVE verwiesen, welche die<br />

Nivelette und damit auch die Neigungen und deren Lage beeinflussen.<br />

Die empfohlene Regelneigung der HL-Richtlinie von 8 ‰ wurde nicht eingehalten, sondern in einer<br />

Reihe von Rampenstrecken Neigungen über 8 ‰ bis zur höchstzulässigen Neigung der HL-Richtlinie<br />

von 12,5 ‰ verwendet.<br />

Die Rampenneigungen der Wannen beim Übergang von den Verknüpfungsstellen in die<br />

nachfolgenden Tunnel und umgekehrt sowie in den zwischenliegenden Streckenbereichen betragen in<br />

den Bereichen mit einer Neigung von ≥ 8 ‰ zwischen minimal 9,2 ‰ und im Regelfall ca. 12,5 ‰. Die<br />

Rampenlängen liegen zwischen ca. 0,9 km und 1,5 km, wobei voraussichtlich auf Grund der zu<br />

erwartenden Signalstandorte vor den Verknüpfungsstellen Züge in der Steigung zum Halten kommen


54<br />

werden. Gemäß Angabe des Technischen Berichtes können Anhängelasten von ca. 1200 to mit<br />

einem Triebfahrzeug sicher anfahren, schwerere Züge mit Anhängelasten bis 1600 to sicher<br />

durchfahren. Das bedeutet laut Technischem Bericht, daß für schwerere Züge entsprechende<br />

besondere betriebliche Maßnahmen zu treffen sind. Laut derzeitigem Betriebsprogramm sind keine<br />

Züge mit mehr als 1200 to vorgesehen. Hinsichtlich der erforderlichen Anfahrkräfte und der<br />

zuverlässigen Übertragung der Anfahrkräfte zwischen Triebfahrzeug und Schiene unter<br />

Betriebsbedingungen sind keine weiteren Aussagen im Projekt vorhanden, ist jedoch aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht eine Frage der Zugförderung bzw. Traktion.<br />

Alle anderen Längsneigungen liegen deutlich unter dem Regelwert von 8 ‰.<br />

A) Bei der Trassierung der NBS (Nivelette) wurden im Regelfall folgende Parameter<br />

angewendet:<br />

- Die Längsneigungen in den Verknüpfungsstellen, welche für den Anwendungsfall „Längsneigung“<br />

in etwa mit dem Begriff „Bahnhöfe“ der HL-Richtlinie gleichgesetzt werden kann, ist ≤ 2,5 ‰ und<br />

betragen 0 ‰, 2 ‰ und 7,7 ‰.<br />

- Die Längsneigungen in den außerhalb der Verknüpfungsstellen liegenden Überleitstellen betragen<br />

zwischen 3 ‰ und 6 ‰ bzw. teilweise bis zu 10 ‰ in Fritzens.<br />

- Die Neigungen der NBS sind stark unterschiedlich und betragen bis zu 12,5 ‰. Insbesondere in<br />

den Rampenbereichen von der in zwangsweiser Tieflage befindlichen Streckenbereiche der NBS<br />

zu den an der Oberfläche liegenden Verknüpfungsstellen mit der Bestandsstrecke sind Neigungen<br />

von 10,9 ‰ bis 12,5 ‰ vorgesehen. Im Tunnel selbst, ausgenommen die übergreifenden Bereiche<br />

mit der Rampe am Tunnelanfang, sind auch längere Neigungen ≥ 8 ‰ und zwar von 9,2 ‰ bis<br />

12,5 ‰ eingeplant.<br />

- Der im Tunnel liegende Überholbahnhof Vomp weist eine Neigung von 4,8 ‰ auf.<br />

- Die Neigungswechsel erfolgen im Regelfall durch Ausrundungen mit dem Regelradius (0,6 Ve 2 )<br />

von ca. 25.000 m für eine Ve = 200 km/h.<br />

Hinsichtlich der Einwirkung des Tunnelwiderstandes auf die Fahrdynamik des Zuges und einer damit<br />

verbundenen allfälligen entsprechenden Ermäßigung der Längsneigung im Sinne der HL-Richtlinie<br />

sind im Projekt keine Angaben enthalten. Diese Angaben sind aber bautechnisch nur sehr bedingt<br />

relevant, es handelt sich dabei im wesentlichen um eine Frage der Traktion bzw. Zugförderung.<br />

Entsprechend dem zur Verfügung gestandenen Auszug aus dem VZG (Stand 30.05.1999; km 18 bis<br />

km 65) weist die Bestandsstrecke im Regelfall als maßgebliche Längsneigungen nur Neigungen von 0<br />

bis 3 ‰ auf und nur am Ende bei km 62/63 einen kurzen Abschnitt mit 7 ‰. Die bautechnischen<br />

Neigungen liegen im Regelfall ebenfalls bis etwa 3 ‰ und nur auf einzelnen kurzen Abschnitten bis 5<br />

‰ bzw. einmal bei 8 ‰.<br />

Beim Vergleich der NBS mit der Bestandsstrecke ist daher festzustellen, daß jedenfalls die<br />

bautechnischen Längsneigungen und damit zusammenhängend die betrieblich maßgebenden<br />

Längsneigungen vor allem in den Rampenbereichen mit 10,9 ‰ bis 12,5 ‰ deutlich über den<br />

Neigungen der Bestandsstrecke liegen. Damit wird der Festlegung der HL-Richtlinie „der größte<br />

Streckenwiderstand der bestehenden Strecke soll im allgemeinen nicht überschritten werden“ nicht<br />

entsprochen, da der vergleichbare Streckenwiderstand entsprechend den Neigungen auch aufgrund<br />

der Rampenlängen deutlich überschritten wird.<br />

Eine Aussage hiezu, wie in der §33 Prüfung im Pkt. 16 gefordert, liegt nicht vor. Die Anmerkungen der<br />

BEG in der Stellungnahme zu Gutachten SV Mayr M16 Stand 29.06.01 gehen im Prinzip nicht auf die<br />

grundsätzliche Frage ein. Die maßgebende Längsneigung ist bautechnisch nur sehr bedingt relevant,<br />

es handelt sich dabei im wesentlichen um eine Frage der Traktion bzw. Zugförderung.<br />

B) Trassierung der verlegten Bestandsstrecke (Nivelette):<br />

Die Trassierung der Nivelette entspricht, nachdem beidseitig in den jeweiligen Bestand eingebunden<br />

werden muß, weitgehend den bestehenden Neigungsverhältnissen. Entsprechend den in Pkt. A)<br />

dargelegten Verhältnissen des Bestandes sind weitgehend nur geringfügige Neigungen bis etwa 3 ‰<br />

vorhanden, ausgenommen in dem Bereich vor der Verknüpfung Stans, in welchem das Gleis 1<br />

Neigungen von 6 ‰ und 11,6 ‰ aufweist. Diese Neigung von 11,6 ‰ überschreitet die derzeitige<br />

maximale bautechnische Neigung der Bestandsstrecke von maximal 8 ‰ und der betrieblich<br />

maßgebenden Längsneigung von 5,3 ‰.<br />

Die Neigungswechsel erfolgen im Regelfall durch Ausrundungen etwa mit dem Regelradius (0,6 Ve 2 )<br />

von ca. 15.000 m für eine Ve = 160 km/h. Lediglich im Bereich der Verknüpfung Baumkirchen erfolgt


55<br />

die Ausrundung infolge beengter Verhältnisse nur mit einem Ausrundungsradius von 0,4 Ve 2 =<br />

10.240 m.<br />

B2.2.2) NEIGUNGSVERHÄLTNISSE DER NEUBAUSTRECKE NBS:<br />

Vom beantragten Beginn der Neubaustrecke in km 24,209 bis ca. km 25,2 werden die Gleise 1 und 2<br />

der verlegten Bestandsstrecke bzw. das Beschleunigungsgleis teilweise in endgültiger und teilweise<br />

provisorischer Lage hergestellt. Ab ca. km 25,2 sind die Gleise 3 und 4 der NBS sowie 1 und 2 der<br />

Bestandsstrecke in endgültiger Lage geplant. Die Nivelette der verlegten Bestandsstrecke und des<br />

Beschleunigungsgleises werden im nachfolgenden Kapitel beschrieben.<br />

In der NBS beginnt in km 24,780 ein 1720 m langer horizontaler Abschnitt mit einer SOK-Höhe von<br />

511,600 m in welchem die Überleit- und Verknüpfungsstelle Radfeld situiert ist. Informativ wird<br />

hingewiesen, daß im „Technischen Bericht Oberbauanlagen Gleisgeometrie Einlage 3.3.1“ die ersten<br />

Angaben in der Tabelle „Trassierungselemente im Aufriß“ nicht mit den Plänen übereinstimmen. Die<br />

BEG erklärt, daß die Pläne richtig sind. Direkt am Anfang der Grundwasserwanne Radfeld in km<br />

26,500 befindet sich ein Neigungswechsel auf ein Gefälle von 10,92 ‰, welches 1,200 km lang ist und<br />

bis in den Tunnel Radfeld/Wiesing reicht.<br />

Der weitere Streckenverlauf befindet sich zur Gänze im Tunnel Radfeld/Wiesing. In km 27,700 ist ein<br />

Neigungswechsel auf eine Steigung von 2,5 ‰ und nebenliegend befindet sich ein Tiefpunkt mit einer<br />

SOK-Höhe von ca. 498,841 m. Die Steigung ist 3,050 km lang und in km 30,750 erfolgt ein weiterer<br />

Neigungswechsel und es wird nebenliegend ein Tunnelscheitel des Tunnels Radfeld/Wiesing mit einer<br />

SOK-Höhe von 506,020 m erreicht. In km 30,750 findet der Neigungswechsel auf ein Gefälle von 3,35<br />

‰ statt. In diesem 2,165 km langen Gefälle befindet sich die Überleitstelle Brixlegg. In km 32,915<br />

befindet sich der nächste Neigungswechsel wobei das Gefälle auf 9,2 ‰ erhöht wird. Nach einer<br />

Länge von 1,065 km wird nach der Inn- und Inntalautobahnquerung ein weiterer Neigungswechsel in<br />

km 33,981 erreicht und der nebenliegende Tiefpunkt des Tunnels Radfeld/Wiesing mit einer SOK-<br />

Höhe von 489,601 m erreicht.<br />

Vom Neigungsbruch in km 33,981 beim Tiefpunkt steigt die Trasse mit einer Neigung von 4,8 ‰ auf<br />

eine Länge von 3,502 km an. In km 37,483 befindet sich der nächste Neigungsbruch, wobei sich die<br />

Steigung auf 12,47 ‰ erhöht. Diese Steigung ist 1,436 km lang und erreicht in km 38,920 einen<br />

weiteren Neigungswechsel etwa am Beginn des Tunnels Wiesing/Jenbach. Neben diesem<br />

Neigungswechsel wird der Tunnelscheitel des Tunnels Wiesing/Jenbach mit einer SOK-Höhe von<br />

522,862 m erreicht.<br />

In km 38,920 wechselt die Neigung auf ein 0,722 km langes Gefälle von 6 ‰, wobei in diesem Gefälle<br />

die Überleitstelle Jenbach angeordnet ist. In km 39,642 erfolgt ein weiterer Neigungswechsel mit einer<br />

Ermäßigung des Gefälles auf 4,4 ‰. Nach einer Länge von 0,83 km erfolgt in km 40,480 nochmals ein<br />

Neigungswechsel mit einer weiteren Ermäßigung des Gefälles auf 1,2 ‰. Gegen Ende dieses 1,680<br />

km langen Gefälles wird der Tiefpunkt des Tunnels Wiesing/Jenbach mit einer SOK-Höhe von<br />

513,969 m erreicht. Nebenliegend in km 42,161 erfolgt ein Neigungswechsel auf eine 1,441 km lange<br />

Steigung mit 12 ‰ Neigung zur Wanne Jenbach in Richtung der Verknüpfungsstelle Stans. Es wird<br />

informativ darauf hingewiesen, daß im Technischen Bericht Oberbauanlagen Gleisgeometrie Einlage<br />

3.3.1 in der Tabelle Trassierungselemente im Aufriß die Angabe der Neigung 1,2 ‰ lautet und somit<br />

nicht mit den Plänen übereinstimmt. Die BEG erklärt, daß die Pläne mit 12 ‰ Neigung richtig sind. Mit<br />

der Wanne endet die durchgehende Tunnelkette Tunnel Radfeld/Wiesing, Galerie Wiesing und Tunnel<br />

Wiesing/Jenbach.<br />

Am Ende der Wanne Jenbach befindet sich in km 43,602 ein Neigungswechsel auf eine 1,148 km<br />

lange Steigung mit einer Neigung von 2 ‰, in welcher im Freien die Überleit- und Verknüpfungsstelle<br />

Stans situiert ist. Der Hochpunkt der Verknüpfungsstelle liegt vor der Wanne Stans und hat eine SOK-<br />

Höhe von 533,085 m. Nach der Verknüpfungsstelle am Anfang der Wanne Stans ist in km 44,751<br />

wieder ein Neigungswechsel auf ein Gefälle von 12,5 ‰. In diesem Gefälle beginnt der Tunnel<br />

Stans/Terfens, wobei die nachfolgend beschriebene Strecke zur Gänze unterirdisch verläuft.<br />

Das in der Wanne Stans beginnende Gefälle hat eine Länge von 1,387 km und in km 46,130 folgt ein<br />

Neigungswechsel auf eine gleich große Gegensteigung von ebenfalls 12,5 ‰. Im Neigungswechsel<br />

befindet sich der Tiefpunkt des Tunnels Stans/Terfens mit einer SOK-Höhe von 518,103 m. Die in km<br />

46,130 beginnende 0,837 km lange Steigung hat in km 46,967 einen Neigungswechsel auf eine 2,532<br />

km (im Plan 3.2.5 mit 2500 m eingetragen) lange Steigung mit einer geringeren Neigung von 2,41 ‰.<br />

Anschließend folgt in km 49,500 ein weiterer Neigungswechsel zu einer größeren Steigung mit einer<br />

Neigung von 4,81 ‰. In dieser 4,004 km langen Steigung befindet sich der Überholbahnhof Vomp und


56<br />

die Überleitstelle Vomp. Die Steigung endet in einem Neigungswechsel in km 53,504 und geht in ein<br />

Gefälle mit einer Neigung von 1,99 ‰ über. Nebenliegend befindet sich der Hochpunkt des Tunnels<br />

Stans/Terfens mit einer SOK-Höhe von 551,880 m.<br />

Das anschließende Gefälle hat eine Länge von 2,505 km und endet knapp nach Tunnelende<br />

Stans/Terfens in der Galerie Terfens mit einem Neigungswechsel in km 56,009 mit einem weiteren<br />

Tiefpunkt und einer nebenliegenden SOK-Höhe von 547,075 m. In weiterer Folge beginnt eine 0,949<br />

km lange Steigung mit einer Neigung von 3 ‰, welche am Ende der Galerie Terfens mit einem<br />

Neigungswechsel in km 56,959 auf ein Gefälle mit einer Neigung von 10,03 ‰ endet. Etwa mittig zur<br />

Ausrundung des Neigungswechsels befinden sich die Weichen der Überleitstelle Fritzens. Der<br />

Neigungswechsel wird mit einem Regelradius von 25.000 m ausgerundet. Das Gefälle beginnt zwar<br />

noch in der Galerie Terfens, liegt aber fast zur Gänze im Tunnel der Unterflurstrecke<br />

Fritzens/Baumkirchen und ist 1,172 km lang.<br />

Im km 58,132 befindet sich ein Neigungswechsel auf eine 0,467 km lange Steigung mit einer Neigung<br />

von 2,78 ‰. Neben dem Neigungswechsel befindet sich der Tiefpunkt des Tunnels der<br />

Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen mit einer SOK-Höhe von 538,428 m. Im km 58,600 befindet<br />

sich ein weiterer Neigungswechsel (im Lageplan 4.2.27 nicht dargestellt), wobei die Strecke<br />

anschließend auf einer Länge von 2,208 km mit einer Neigung von 1,26 ‰ steigt.<br />

In km 60,808 erfolgt ein Neigungswechsel auf eine 1,006 km lange Steigung mit 12,5 ‰ Neigung zur<br />

Wanne Baumkirchen in Richtung der Verknüpfungsstelle Baumkirchen. Mit der Wanne endet die<br />

durchgehende Tunnelkette Tunnel Stans/Terfens, Galerie Terfens und der Tunnel der Unterflurstrecke<br />

Fritzens/Baumkirchen.<br />

Am Ende der Wanne Baumkirchen verflacht sich die Steigung in einem weiteren Neigungswechsel in<br />

km 61,815 auf eine Neigung von 7,7 ‰, welche bis zum Anschluß in den Bestand der Umfahrung<br />

Innsbruck durchgeht. In dieser Neigung befindet sich die Verknüpfungsstelle Baumkirchen.<br />

Übersichtstabelle zu den Längsneigungen:<br />

In der Tabelle sind die Längsneigungen größer dem Regelwert von 8 ‰ der HL-Richtlinie dargestellt.<br />

Längsneigungen ‡ 8 ‰<br />

Kilometer der TS Rampenlänge Neigung ‰ Anmerkung<br />

Anfang (km) Ende (km) zwischen TS<br />

(km)<br />

26,500 27,700 1,200 10,9 nach Verknüpfung Radfeld<br />

32,915 33,981 1,066 9,2 nach ÜL-Brixlegg<br />

37,483 38,920 1,437 12,5 vor ÜL-Jenbach<br />

42,161 43,602 1,441 12,0 vor Verknüpfung Stans<br />

44,751 46,130 1,378 12,5 nach Verknüpfung Stans<br />

46,130 46,967 0,837 12,5 im Tunnel Stans/Terfens<br />

60,808 61,815 1,006 12,5 vor Verknüpfung Baumkirchen<br />

B2.2.3) NEIGUNGSVERHÄLTNISSE DER VERLEGUNGEN DER BESTANDSSTRECKE (BS):<br />

B2.2.3.1) Bereich Kundl / Radfeld; BS-km(alt) 22,360 bis BS-km(alt) 27,767:<br />

A) Beschleunigungsgleis BGL; BGL-km 0,00 bis BGL-km 2,732:<br />

Entsprechend der Einbindung in den Bestand und den Neigungsverhältnissen der danebenliegenden<br />

Bestandsstrecke bzw. zu verlegenden Bestandsstrecke sind nur geringfügige Längsneigungen mit<br />

maximal 0,8 ‰ Gefälle und maximal 3 ‰ Steigung vorhanden. Die Neigungsdifferenzen ≥ 1 ‰<br />

werden entsprechend ausgerundet.<br />

B) Bestandsstrecke Bereich Kundl / Radfeld; BS-km(alt) 24,196 bis BS-km(alt) 27,767:<br />

Entsprechend den Einbindungen in den Bestand und den Neigungsverhältnissen der geplanten NBS<br />

sind nur geringfügige Längsneigungen zwischen 0 ‰ und maximal 3 ‰ Steigung vorhanden. Die<br />

Neigungsdifferenzen ≥ 1 ‰ werden entsprechend ausgerundet. Die Verknüpfungsstelle Radfeld liegt<br />

horizontal. Beide Gleise weisen annähernd die gleichen Neigungsverhältnisse auf.<br />

B2.2.3.2) Bereich Jenbach / Stans; BS-km(alt) 41,509 bis BS-km(alt) 46,869:


57<br />

Die beiden Gleise 1 und 2 befinden sich bis auf den Bereich der Überwerfung von Gleis 1 über die<br />

NBS von ca. km 42,05 bis ca. 43,7 weitestgehend in gleicher Höhenlage. Es wird daher,<br />

ausgenommen bei der Überwerfung, nur das stationierungsführende Gleis 2 beschrieben.<br />

A) Gleis 1; „Bereich Überwerfung über NBS“:<br />

Im Neigungswechsel in BS-km(neu) 42, 064 beginnt im Gleis 1 eine gegenüber dem Gleis 2 völlig<br />

unterschiedliche Nivelette, welche in BS-km(neu) 43,685 endet. Dies ist dadurch bedingt, weil Gleis 1<br />

über die von der Tieflage kommenden und in die Verknüpfung Stans einmündende NBS auf die Seite<br />

links der NBS geführt werden muß, während Gleis 2 auf der Seite rechts der NBS verbleiben kann.<br />

Dieser „Bereich der Überwerfung“ wird hier gesondert beschrieben. Die übrigen Bereiche sind<br />

praktisch ident mit Gleis 2 und werden im nachfolgenden Punkt beschrieben.<br />

In BS-km(neu) 42, 064 beginnt eine 1,035 km lange Steigung mit einer Neigung von 6 ‰, welche in<br />

BS-km(neu) 43,100 in ein Gefälle übergeht. Das Gefälle hat eine Länge von 0,585 km und besitzt eine<br />

Neigung von 11,6 ‰. In BS-km(neu) 43,685 befindet sich ein Neigungswechsel auf eine Steigung mit<br />

2 ‰. Ab hier verlaufen die beiden Gleise 1 und 2 praktisch auf gleicher Höhenlage, wobei die NBS im<br />

Verknüpfungsbereich ebenfalls die gleiche Nivelette aufweist.<br />

B) Gleis 2 bzw. Gleis 1 außerhalb der „Überwerfung über die NBS“:<br />

Vom Beginn der Verlegung der Bestandsstrecke in BS-km(neu) 41,499 bis zum Neigungswechsel in<br />

BS-km(neu) 41,888 steigt die Strecke auf eine Länge von 0,593 km mit einer Neigung von 2,7 ‰.<br />

Anschließend beginnt eine 0,171 km lange Horizontale, welche im Neigungswechsel in BS-km(neu)<br />

42,059 (etwa ab hier beginnt die unterschiedliche Nivelette von Gleis 1) im Gleis 2 in eine 0,629 km<br />

lange Steigung mit einer Neigung von 1,5 ‰ übergeht. In BS-km(neu) 42,688 befindet sich im Gleis 2<br />

wieder eine Neigungswechsel auf ein 0,975 km langes Gefälle mit einer Neigung von 1,6 ‰. Im<br />

anschließenden Neigungswechsel in BS-km(neu) 43,664 (etwa ab hier verläuft die Nivelette von Gleis<br />

1 praktisch wieder gleich mit Gleis 2) beginnt eine 1,313 km lange Steigung mit einer Neigung von 2<br />

‰. In dieser Steigung befindet sich die Verknüpfungsstelle Stans. Es wird jedoch darauf hingewiesen,<br />

daß für das Gleis 1 im Lageplan 4.2.16 bzw. Längenschnitt 5.1.6 eine andere Länge als im Lageplan<br />

4.2.17 bzw. Längenschnitt 5.1.7 angegeben ist. Die richtige Länge scheint 1,291 km zu sein. Dies wird<br />

von der BEG bestätigt.<br />

Die Steigung mit einer Neigung von 2 ‰ in der Verknüpfungsstelle Stans endet im Neigungswechsel<br />

im BS-km(neu) 44,977 und vergrößert sich anschließend auf 6 ‰. Nach einer Länge von 0,626 km<br />

folgt erneut in BS-km(neu) 45,604 ein Neigungswechsel, wobei sich die Steigung auf eine Neigung<br />

von ca. 1,5 ‰ ermäßigt und diese auf eine Länge von 0,374 km beibehalten wird. Der nächste<br />

Neigungswechsel befindet sich im Tunnel Stans Bestandsstrecke in BS-km(neu) 45,979 und die<br />

Neigung geht in ein 0,419 km langes Gefälle mit 2,03 ‰ über. Gegen Ende des Tunnels Stans<br />

Bestandsstrecke in BS-km(neu) 46,398 befindet sich nochmals ein Neigungswechsel, wobei hier auf<br />

eine Steigung von 0,301 km Länge mit einer Neigung von 1,6 ‰ übergegangen wird. Gegen Ende der<br />

Verlegung der Bestandsstrecke in BS-km(neu) 46,699 erfolgt nochmals ein Neigungswechsel auf eine<br />

geringere Steigung von 0,12 ‰, welche nach einer Länge von ca. 0,155 km in BS-km(neu) 46,854 in<br />

den Bestand eingebunden wird.<br />

B2.2.3.3) Bereich Terfens; BS-km(alt) 55,855 bis BS-km(alt) 57,644:<br />

Die Verlegung der bestehenden Strecke ist relativ geringfügig, somit bleiben die Bestandsverhältnisse<br />

der Nivelette in den verlegten Bestandsgleisen auch durch die beidseitigen Anbindungen an den<br />

Bestand näherungsweise gleich. Die Neigungen sind geringfügig und beide Gleise weisen praktisch<br />

die gleichen Neigungsverhältnisse auf. Die Beschreibung der Nivelette erfolgt diesmal entgegen der<br />

üblichen Beschreibung der stationierungsführenden Achse Gleis 2 für Gleis 1, da in den zugehörigen<br />

Lageplänen die Nivelette von Gleis 2 nicht eingetragen ist.<br />

Am Beginn der Verlegung der Bestandsgleise in BS-km(neu) 55,890 wird die Steigung der<br />

Bestandsgleise mit einer Neigung von 0,125 ‰ auf eine Länge von 0,669 km beibehalten. Es wird<br />

jedoch informell darauf hingewiesen, daß der Tangentenschnittpunkt in BS-km(neu) 55,890 im<br />

Lageplan 4.2.25 und jener im Längenschnitt in BS-km 55,650 zwei verschiedene Punkte sind und<br />

untereinander mit den angegebenen Neigungen nicht vollständig zusammenpassen. Die Differenzen<br />

werden jedoch als nicht problematisch angesehen. Die BEG erklärt, daß die Angaben im Lageplan mit<br />

dem TS in BS-km(neu) 55,890 richtig sind.<br />

In BS-km(neu) 56,560 befindet sich ein Neigungswechsel auf eine geringfügig größere Steigung von<br />

2,45 ‰, welche 0,940 km lang ist. In BS-km(neu) 57,500 erfolgt nochmals ein Neigungswechsel auf


58<br />

eine geringfügig flachere Steigung von 2,175 ‰, welche nach 0,203 km Länge in den Bestand<br />

mündet. Informativ wird hingewiesen, daß im Lageplan 4.2.26 die Länge einmal mit dem richtigen<br />

Wert 0,203 km und einmal mit 0,348 km angegeben ist.<br />

B2.2.3.4) Bereich Fritzens / Baumkirchen; BS-km(alt) 59,283 bis BS-km(alt) 62,635:<br />

Die Verlegung der bestehenden Strecke ist relativ geringfügig, somit bleiben die Bestandsverhältnisse<br />

Die Nivelette in den verlegten Bestandsgleisen orientiert sich an den beidseitigen Anbindungen an<br />

den Bestand und somit entspricht die Nivelette der verlegten Gleise näherungsweise dem derzeitigen<br />

Bestand. Die Neigungen sind geringfügig und beide Gleise weisen praktisch bis auf den Bereich der<br />

Bogenweichenverbindungen der Überleitstelle Bahnhof Fritzens die gleichen Neigungsverhältnisse<br />

auf. Die Beschreibung der Nivelette erfolgt auch diesmal entgegen der üblichen Beschreibung der<br />

stationierungsführenden Achse Gleis 2 für Gleis 1, da im Gleis 1 die generellen Neigungsverhältnisse<br />

besser erkennbar sind (keine lokale Niveletteänderung durch die Bogenweichen, wie dies im Gleis 2<br />

der Fall ist).<br />

Das vom Bestand kommende geringfügige Gefälle mit einer Neigung von 0,06‰ wird bis zum<br />

Neigungswechsel in BS-km(neu) 59,394 beibehalten und es schließt eine 1,366 km lange Horizontale<br />

an. In BS-km(neu) 60,761 erfolgt ein Neigungswechsel auf eine 0,238 km lange Steigung mit einer<br />

Neigung von 2 ‰, welche im Neigungswechsel in BS-km(neu) 61,000 in eine 1,026 km lange<br />

Horizontale übergeht.<br />

Im Gleis 1 in BS-km(neu) 62,026 befindet sich nochmals ein Neigungswechsel, in welchem auf eine<br />

0,461 km lange Steigung von 7,71 ‰ übergegangen wird. Am Ende der Steigung erfolgt in BSkm(neu)<br />

62,488 ein Neigungswechsel auf ein Gefälle mit 8 ‰, mit welchem am Projektende in BSkm(neu)<br />

62,587 in den Bestand von Gleis 1 eingebunden wird.<br />

Im Gleis 2 in BS-km(neu) 62,030 befindet sich nochmals ein Neigungswechsel, in welchem auf eine<br />

0,480 km lange Steigung von 7,71 ‰ übergegangen wird. Am Ende der Steigung erfolgt in BSkm(neu)<br />

62,510 ein Neigungswechsel auf eine geringfügige Steigung mit 0,3 ‰, mit welchem am<br />

Projektende in BS-km(neu) 62,587 in den Bestand von Gleis 2 eingebunden wird.<br />

Die Verbindung der Weichen 203/204 und 201/202 muß ebenfalls ausgerundet werden, wobei die<br />

angegebenen Ausrundungsradien in die Gleise 1 und 2 nicht möglich sind. Eine Angabe des<br />

Ausrundungsradius ist im Projekt nicht vorhanden. Die BEG erklärt, daß ein Ausrundungsradius in<br />

Form des Mindestradius von 0,4 Ve 2 = 5.760 m vorgesehen ist. Der Mindestradius resultiert aus den<br />

Zwangsbedingungen der Weichenlagen in diesem Bereich.<br />

B2.3) Gleise:<br />

Die Oberbaubemessung soll gemäß Technischem Bericht für die Lastklasse D4 entsprechend dem<br />

UIC-Kodex 700V bemessen werden. Die Lastklasse D4 entspricht einer Radsatzlast von 22,5 to (=225<br />

kN) und einer Meterlast von 8 to/m. Weiters wird hingewiesen, daß damit die Anforderungen der HL-<br />

Richtlinien als auch der EU-Richtlinie 96/48/EG (2001/290/EG) „Parameter für die transeuropäischen<br />

Hochgeschwindigkeitssysteme“ abgedeckt sind. Aus eisenbahnbautechnischer Sicht erscheint dies<br />

zumindest für die HL-Richtlinie nicht im vollen Umfang nachvollziehbar, da hier von einer Bemessung<br />

auf eine maximale Achslast von 250 kN bei V = 120 km/h ausgegangen wird, welche über der<br />

Radsatzlast von 225 kN der Lastklasse D4 liegt. Weiters ist in der HL-Richtlinie festgehalten, daß mit<br />

der Achslast von 250 kN bei V = 120 km/h auch die technischen Probleme des leichten<br />

Personenzuges bei Vmax. = 250 km/h bei einer maximalen Achslast von 180 kN abgedeckt sind. Die<br />

Festlegung für den hohen Geschwindigkeitsbereich korrespondiert mit der EU-Richtlinie 2001/290/EG<br />

„Parameter für die transeuropäischen Hochgeschwindigkeitssysteme“, wobei festgestellt wird, daß<br />

gemäß den zur Verfügung gestandenen Unterlagen der EU-Richtlinien 2001/290/EG keine maximalen<br />

Achslasten für den Güterverkehr angegeben sind.<br />

Der Oberbau soll im Freien als Schotteroberbau und in den Wannen und Tunnels als Feste Fahrbahn<br />

ausgeführt werden, wobei generell lückenlos verschweißte UIC 60 Schienen zur Anwendung kommen<br />

sollen.<br />

Der Schotteroberbau soll mit Spannbetonschwellen mit 60 cm Schwellenabstand in 55 cm starkem<br />

Schotterbett in der Ausführung mit Schienen UIC 60-LV-K1-SKL-14-600 erfolgen. Hinsichtlich der<br />

Festen Fahrbahn sind keinerlei Unterlagen vorhanden.


59<br />

Bezüglich des Oberbaues wird festgehalten, daß im zusammenfassenden Technischen Bericht<br />

Einlage 1.1 festgestellt wird „ Im übrigen ist der Oberbau – ausgenommen Gleisprovisorien – nicht<br />

Bestandteil der ggst. Einreichung und wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vorgelegt“. Weiters<br />

wird gleichgeartet in der Anmerkung der BEG mit Stand vom 29.06.01 zur Stellungnahme SV Mayr<br />

§33 Prüfung, lfd. Nr. 17 festgehalten, daß „Im übrigen ist der Oberbau nicht Bestandteil der ggst.<br />

Einreichung und wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vorgelegt“. In diesem Zusammenhang<br />

wird festgehalten, daß im Bereich der Festen Fahrbahn von einem Oberbausystem „Gleistragplatten<br />

(GTP)“ gesprochen wird. Dies wird als zusätzliche Information verstanden.<br />

Die Weichen sollen als UIC 60 Weichen überwiegend mit den in Österreich üblichen geometrischen<br />

Formen auf Betonschwellen und fast durchwegs mit beweglichem Herzstück = durchgehende<br />

Fahrkante (siehe auch Anmerkung der BEG mit Stand vom 29.06.01 zur Stellungnahme SV Mayr §33<br />

Prüfung; lfd. Nr. M20) errichtet werden.<br />

Es sind die Formen<br />

EW 60- 2600/1600-1:24-FZ-BE-FB; Abzweiggeschwindigkeit 120 km/h<br />

EW 60- 1200-1:18,5-FZ-BE-FB; Abzweiggeschwindigkeit 100 km/h<br />

EW 60- 500-1:12-FZ-BE-FB; Abzweiggeschwindigkeit 60 (65) km/h<br />

EW 60- 300-1:9-FZ-BE; Abzweiggeschwindigkeit 40 (50) km/h<br />

vorgesehen bzw. die daraus abgeleiteten Bogenweichen IBW und ABW. Die Klammerwerte der<br />

Geschwindigkeit sind trassierungstechnische Werte.<br />

Weiters wurden in den Verknüpfungsstellen Radfeld und Baumkirchen teilweise die in Österreich<br />

bisher nicht gebräuchlichen Hochgeschwindigkeitsweichen<br />

EW 60-10000/4000-1:32,050-fb-B; Abzweiggeschwindigkeit 160 km/h<br />

eingeplant, bei welchen in der Verbindung NBS zu Bestandsstrecke infolge der hohen möglichen<br />

Abzweiggeschwindigkeit kein Geschwindigkeitseinbruch entsteht.<br />

Die Weiche EW 60-10000/4000-1:32,050.fb-B wurde mit dem nachrichtlich beigelegten Lageplan der<br />

Weiche Iow 60.40.01.001, Letztstand vom 13.07.98, der Fa. BWG Butzbacher Weichenbau GmbH<br />

(BRD) – Weichenverlegeplan DB-AG Einlage 3.3.4.2 - und nachrichtlich die Zulassung zur<br />

Betriebserprobung des EBA, Eisenbahn Bundesamt in Deutschland, GZ 21.62 Ozb (222/96) – Herr<br />

Arthofer – Einlage 3.3.4.1 - vorgelegt und entsprechend der gleisgeometrischen Darstellung im<br />

Weichenlageplan in den Streckenplänen eingeplant. Weitere detaillierte Unterlagen liegen im Projekt<br />

nicht vor.<br />

Diese Weiche besitzt nach Wissen des SV keine generelle Zulassung in Österreich, es ist jedoch im<br />

Antrag der BEG die Einzelgenehmigung beantragt. Entsprechend der Stellungnahme SV Mayr §33<br />

Prüfung sind für die Einzelgenehmigung der Weiche einer Reihe weiterer Unterlagen erforderlich. In<br />

der Anmerkung der BEG mit Stand vom 29.06.01 zur Stellungnahme SV Mayr §33 Prüfung; lfd. Nr.<br />

M19 ist entgegen dem Antrag „--- ist der Oberbau nicht Bestandteil der ggst. Einreichung und wird zu<br />

einem späteren Zeitpunkt nachgereicht“.<br />

Die Anschlußbahnweiche Tonwerk Fritzens soll als<br />

- EW B- 190-1:9-Fsch-H<br />

errichtet werden.<br />

B2.4) Querschnittgestaltung – Regelquerschnitt:<br />

B2.4.1) ALLGEMEIN:<br />

Die Querschnittgestaltung und die Gleisabstände sind auf Basis der HL-Richtlinie bzw. der im Entwurf<br />

vorliegenden Fortschreibung der HL-Richtlinien Zwischenbericht Stand Februar 2001 bzw. Vorabzug<br />

vom 12.06.2001 entsprechend den dort dargestellten Grundsätzen erfolgt. Die Querschnittgestaltung<br />

wurde jedoch auch den örtlichen Randbedingungen und dem Gleisschema angepaßt.<br />

Für die Umgrenzung des lichten Raumes wurde gemäß der HL-Richtlinie der erweiterte<br />

Regellichtraum (ERL) zugrundegelegt. Lediglich in Bereichen der Provisorien, welche nur einen<br />

vorübergehenden Bauzustand darstellen, dem Bereich der Zillertalbahn und bei den Anschlußgleisen<br />

wurde das Lichtraumprofil gemäß ÖBB DV B 51 ZOV 7 angewendet.<br />

Die einzelnen unterschiedlichen Regelprofile sind in eigenen Einlagen in den „Querschnitten<br />

Bahntrasse“ dargestellt, lediglich der Querschnitt Überholbahnhof Vomp ist in einer gesonderten<br />

Einlage im Projekt „Tunnel Allgemein“,enthalten.


60<br />

Die Regelprofile für das Schotterbettgleis sehen durchwegs generell eine Schotterbettstärke von 55<br />

cm, eine 10 cm starke obere Tragschichte und einen Frostkoffer mit 60 cm Stärke vor. Die<br />

Querneigung des Gleisplanums (Aufstandsfläche Schotterbett), des Planums der Frostschutzschichte<br />

und des Unterbauplanums beträgt einheitlich 5 %. Die begleitenden Kabeltröge liegen durchwegs<br />

außerhalb der äußeren Mastreihe bzw. Lärmschutzwand. Teilweise sind die Bahnbegleitwege auf<br />

Geländehöhe bzw. etwa Unterbauplanunmshöhe angeordnet. Die Lärmschutzwände sind im Regelfall<br />

mit einem Abstand von 4,20 m zur Gleisachse angeordnet.<br />

Der Abstand zwischen den jeweiligen Streckengleisen 3 und 4 der Neubaustrecke und den<br />

Streckengleisen 1 und 2 in den zu verlegenden Bereichen der Bestandsstrecke beträgt generell 4,70<br />

m. Die Gleisabstände mußten in den jeweiligen Anschlußbereichen der Neubaustrecke bzw. den<br />

verlegten Teilen der Bestandsstrecke an den anschließenden Bestand an die bestehenden<br />

Gleisabstände angepaßt werden und weisen damit teilweise andere „verlaufende Gleisabstände“ auf.<br />

B2.4.2) ZWEIGLEISIGE BEREICHE:<br />

Der zweigleisige Bereich für den Regelfall ist grundsätzlich entsprechend der obigen Darstellung<br />

gestaltet.<br />

Die Regelquerschnitte der zu verlegenden Bestandsstrecke im Bereich der Galerie Terfens sind<br />

ebenfalls nach den Grundsätzen der HL-Richtlinie (wie oben zitiert) gestaltet. Es wurden jedoch in<br />

diesem Bereich im Bezug auf die örtliche Situation mit beschränkten Platzverhältnissen durch Inn und<br />

ökologisch äußerst wertvollem Eichenwaldbestand usw. verschiedene Anpassungen vorgenommen.<br />

Die Anpassungen umfassen beispielsweise einen „randbalkenartigen Abschluß“ in Richtung Inn und<br />

Sondergestaltung des 3,00 m breiten Bedienungsweges zwischen der verlegten Bestandsstrecke und<br />

der Galerie der Neubaustrecke. Der Bedienungsweg (ÖBB-Erhaltungsweg) darf projektsgemäß nur<br />

von Erhaltungsfahrzeugen befahren werden und ist gleichzeitig auch teilweise Sicherheitsraum für<br />

Gleis 2 und weiterführender Fluchtweg aus der Galerie Terfens der NBS. Die Entwässerung erfolgt<br />

teilweise frei und teilweise über Drainagen.<br />

B.2.4.3) VIERGLEISIGE BEREICHE:<br />

Der Abstand zwischen den Gleisen der Neubaustrecke und der zu verlegenden Bestandsstrecke<br />

(Gleise 1 zu 3 und 4 zu 2) in den Verknüpfungsstellen ist je nach Verknüpfungsstelle unterschiedlich.<br />

In der Verknüpfungsstelle Radfeld ist der Abstand von Gleis 1 zu Gleis 3 mit 8,00 m und von Gleis 4<br />

zu Gleis 2 mit 10,00 m angegeben. In der Verknüpfungsstelle Stans ist der Abstand von Gleis 1 zu<br />

Gleis 3 und von Gleis 4 zu Gleis 2 mit jeweils 8,00 m angegeben. In der Verknüpfungsstelle<br />

Baumkirchen ist der Abstand von Gleis 1 zu Gleis 3 und von Gleis 4 zu Gleis 2 mit jeweils 7,30 m<br />

angegeben.<br />

Der viergleisige Querschnitt sieht für die mittig liegende Neubaustrecke ein Dachprofil vor. Für die<br />

beiden außenliegenden Gleise der Bestandsstrecke ist im Gleisbereich eine Querneigung nach innen<br />

und für den verbleibenden Teil eine Querneigung nach außen geplant. Die Fahrleitungsmaste werden<br />

jeweils mit 3,20 m Abstand zum zugehörigen Gleis situiert. Zwischen den Gleisen 1 und 3, sowie 2<br />

und 4 wird eine innenliegende Entwässerung des Bahnkörpers (Drainage) angeordnet. Beidseitig des<br />

viergleisigen Bereiches sind Randwege und zwischen den Gleisen im Bereich der Drainagen<br />

Zwischenwege mit 60 cm Breite angeordnet.<br />

Der viergleisige Regelquerschnitt mit Grundwasserwanne zeigt die tiefliegenden Gleise der NBS und<br />

in unterschiedlicher Höhe die außenliegenden Gleise der verlegten Bestandsstrecke. Die Neigung des<br />

Gleisplanums beträgt wiederum 5 % und ist nach außen geneigt. Der Abstand der Gleisachse der<br />

außenliegenden Gleise der Bestandsstrecke zu den über Niveau reichenden Wannenmauern ist<br />

gemäß Regelprofil so gewählt, daß ein freier Gefahrenraum von 3,00 m (entspricht bis Vmax = 200<br />

km/h) verbleibt. Der Gleisabstand beträgt je nach Wannenhöhe ≥ 7,25 m (bzw. ≥ 6,65 m) oder ≥ 6,65<br />

m (bzw. ≥ 6,15 m). Die Klammerwerte lassen jedoch nur einen freien Gefahrenraum von 2,50 m<br />

(entspricht bis Vmax = 160 km/h) zu.<br />

Am Beginn der Wanne Radfeld ist der Gleisabstand zwischen Gleis 1 und 3 im Streckenlageplan mit<br />

8,00 m und zwischen Gleis 4 und 2 mit 10,00 m eingetragen und ist somit größer als das im<br />

Regelquerschnitt angegebene Maß.<br />

Gegen Ende der Wanne Radfeld im Gleis 1 ist im verkehrstechnischen Projekt im Querprofil km<br />

26,900 in der Einlage 6.2.44 ein Abstand von der Gleisachse zum Wanenbauwerk von ≥ 3,00 m<br />

eingetragen. Im Vergleich dazu ist im Projekt Tunnel Radfeld / Wiesing Einlage 9.2.5.1 an gleicher<br />

Stelle ein Abstand von 2,70 m angegeben. Weiters ist festzuhalten, daß in der Tunnelplanung im


61<br />

Bereich von km 27,100 nur ein Abstand von 2,37 m angegeben ist. Somit stimmen das<br />

Verkehrsprojekt (z.B. Regelquerschnitt, Querprofil) und das Tunnelprojekt offensichtlich nicht überein.<br />

Ebenso wird hingewiesen, daß das Regelprofil des Verkehrsprojektes Einlage 6.1.3 mit dem<br />

Regelprofil des Projektes Tunnel Allgemein hinsichtlich der Höhe der über Niveau liegenden<br />

Wannenmauer nicht überein. Die dargestellte Höhe im Verkehrsprojekt, welche etwa 1,50 m über<br />

Schotterbettoberkante reicht, läßt im Falle einer Entgleisung einen gewissen Schutz gegen den<br />

Absturz von Fahrzeugen in die Wanne erwarten.<br />

B2.4.4) DREIGLEISIGER BEREICH - BESCHLEUNIGUNGSGLEIS:<br />

Gemäß Projekt ist derzeit der Bau des Beschleunigungsgleises nur bis zur allfälligen Weiterführung<br />

der Neubaustrecke in Richtung Kufstein vorgesehen, wobei der Zeitraum des Bestandes eine<br />

Ausführung entsprechend den Grundprinzipien der HL-Richtlinie zweckmäßigerweise erfordert.<br />

In Ergänzung des Bestandes wird auf der Seite rechts der Bahn das Beschleunigungsgleis zugelegt.<br />

Der Gleisabstand beträgt, ausgenommen in den Anbindungsbereichen, im Regelfall 6,10 m. Die<br />

bestehenden Fahrleitungsmaste von Gleis 2 bleiben überwiegend erhalten, wobei auf Seite Gleis 2<br />

der 60 cm breite Sicherheitsraum für Gleis 2 situiert ist. In einem Abstand von 2,50 m vom<br />

Fahrleitungsmast ist die Gleisachse des Beschleunigungsgleises geplant. Die Ausbildung des<br />

Bereiches rechts vom Gleis erfolgt im wesentlichen gemäß der HL-Richtlinie. Das Gleisplanum und<br />

das Unterbauplanum wird an den Bestand angeschlossen und mit einer Neigung von 5 %<br />

weitergeführt, wodurch ein stärkeres Schotterbett entsteht.<br />

B2.4.5) DREIGLEISIGER BEREICH – ÜBERHOLBAHNHOF VOMP:<br />

Der sogenannte Überholbahnhof Vomp befindet sich im Tunnel Stans / Terfens. Es ist ein dreigleisiger<br />

Tunnelquerschnitt erforderlich. Die Darstellung des Regelquerschnittes befindet sich im Tunnelprojekt<br />

und sieht zwischen den Strecken- und dem jeweiligen Überholgleis den gleichen Gleisabstand von<br />

4,70 m wie auf der freien Strecke vor. Der Gleisabstand zwischen den beiden durchgehenden<br />

Hauptgleisen (Streckengleisen) entspricht der HL-Richtlinie, der Gleisabstand zwischen dem<br />

durchgehenden Hauptgleis und dem Überholgleis entspricht nicht den Grundsätzen der HL-Richtlinie.<br />

Nachdem es sich jedoch um einen Sonderfall im Tunnel mit entsprechenden Platz- und<br />

„Bauwerksproblemen“ handelt, erscheint hier grundsätzlich eine gesonderte Betrachtung und allfällige<br />

Abweichung von der HL-Richtlinie erforderlich.<br />

Es ist jedoch festzustellen, daß im Regelquerschnitt alle drei Gleisachsen mit der selben Überhöhung<br />

eingetragen sind und somit die Lichtraumprofile untereinander gleich geneigt sind. Dies entspricht<br />

jedoch nicht der Realität des Projektes. Auf diese Differenz und offene Frage wurde bereits im<br />

Rahmen der Prüfung gemäß §33 EisbG hingewiesen und von der BEG mit „Der Regelquerschnitt für<br />

den 3-gleisigen Tunnel wurde auf Grundlage der Weichenhöhenpläne zum Übf. Vomp überarbeitet“<br />

beantwortet. Dazu ist festzuhalten, daß diese Überarbeitung offensichtlich nicht zur Gänze so erfolgt<br />

ist, wie dies erwünscht wurde.<br />

Die Überholgleise haben, wie dies aus der Gleisgeometrie erkenntlich ist, überwiegend keine<br />

Überhöhung, womit sich beim Gleis 5 die beiden Lichtraumprofile insbesondere mit dem „Punkt 3800<br />

mm über SOK“ wesentlich weiter annähern als dies auf Höhe SOK der Fall ist (bei Gleis 6 wird der<br />

Abstand größer). Bei der derzeit geplanten Überhöhung von 78 mm, welche auf Grund der Weichen<br />

beschränkt ist, nähern sich die Lichtraumprofile im genannten Punkt um ca. 200 mm an, somit<br />

verbleibt nur mehr ein freier Abstand von ca. 100 mm anstatt von 300 mm bei Parallellage der<br />

Lichtraumprofile. Entsprechend den Bedingungen der Festen Fahrbahn für Ve = 200 km/h ist eine<br />

Überhöhung von 114 mm, wie dies in anderen Bereichen des Projektes vorgesehen ist, erforderlich. In<br />

diesem Fall ergibt sich im „Punkt 3800 mm über SOK“ eine Annäherung der beiden Lichtraumprofile<br />

auf ca. 11 mm und stellt daher bereits fast den Grenzwert dar. Dieser Fall ist nicht dargestellt.<br />

B2.4.6) BEREICHE MIT UNTERSCHOTTERMATTEN (ERSCHÜTTERUNGSKRITISCHE<br />

BEREICHE):<br />

Gemäß dem erschütterungstechnischen Projekt sind im wesentlichen in den Bereichen von km 22,433<br />

bis 26,500, km 43,590 – 44,800, 61,763 – 62,300 und von 61,980 – 62,130 (ca. 6 km Länge)<br />

Unterschottermatten vorgesehen.<br />

Hinsichtlich der Querschnittsgestaltung ist kein diesbezügliches Regelprofil in den Unterlagen<br />

vorhanden. Es wird informativ bemerkt, daß beispielsweise in ähnlich gelagerten Fällen die Neigung<br />

des Gleisplanums reduziert wurde, um ein seitliches Wandern des Schotters zu vermeiden bzw.<br />

wurde zur zusätzlichen Stabilisierung der Schotterbettflanke eine Verklebung der Flanke vorgesehen.


62<br />

Gemäß erschütterungstechnischem Gutachten kann erst nach Durchführung der VibroScan Versuche<br />

die Bemessung der erforderlichen Dämmleistung der Unterschottermatten erfolgen und damit im<br />

Detail die erforderlichen Matten festgelegt werden. Die VibroScan Versuche sind nach Fertigstellung<br />

der Strecke durchzuführen.<br />

Hinsichtlich der Querschnitte und deren Gestaltung in den verschiedenen Tunnelbereichen und<br />

Wannenbauwerken bzw. auf Brücken wird auf den Befund des dafür zuständigen Sachverständigen<br />

verwiesen.<br />

B2.4.7) METEOROLOGISCHES GUTACHTEN, SCHNEEBELASTUNG:<br />

Im Zusammenhang mit den Regelquerschnitten wird auf das „meteorologische Gutachten“ hinsichtlich<br />

der Schneebelastung im Unterinntal und den Einfluß auf die Neubaustrecke und verlegte<br />

Bestandsstrecke hingewiesen. In diesem Gutachten werden Aussagen über die Dauer der über<br />

längere Sicht gesehenen zu erwartenden Schneebelastung und die Schneeverhältnisse gemacht. In<br />

diesem Gutachten wird auch auf die Unterredung mit den für die Schneeräumung Verantwortlichen<br />

der ÖBB (Innsbruck) und auf die Vidierung der ÖBB zu diesem Thema hingewiesen. Die<br />

Wannenquerschnitte werden im Hinblick auf die Schneeräumung etwa ähnlich den<br />

Streckenabschnitten mit Lärmschutzwänden betrachtet, bei denen auch seitlich eine Einschränkung<br />

der Ablagerungsmöglichkeit von Schnee besteht.<br />

B2.5) Unterbau und Entwässerungsmaßnahmen:<br />

Im Verlauf der gesamten Strecke wurden umfangreiche geologisch – geotechnische, baugeologische<br />

und hydrologische Untersuchungen angestellt und in eigenen umfangreichen Einlagen dem Projekt<br />

beigegeben. Auf die Befunde der diesbezüglich zuständigen Sachverständigen wird verwiesen.<br />

Informativ wird bemerkt, daß entsprechend der Fortschreibung der HL-Richtlinien gemäß Vorabzug<br />

vom 12.06.2001 hinsichtlich der höhenmäßigen Trassierung in Pkt. 1.6 folgender Grundsatz<br />

festgehalten ist: „Die höhenmäßige Tassierung erfolgt grundsätzlich auf Niveau des Urgeländes.<br />

Damit liegt die SOK etwa 1,5 m über Gelände bzw. über HW100 (Entwässerung über Dammschulter<br />

möglich)“.<br />

B2.5.1) DÄMME UND EINSCHNITTE:<br />

Die Trasse der Neubaustrecke und der zu verlegenden Bestandsstrecke verläuft in den wenigen<br />

oberirdischen Bereichen in weitgehend ähnlicher Höhenlage wie die Bestandsstrecke Kufstein –<br />

Brenner. Die Höhenlage der Gleise befindet sich generell in leichter Dammlage mit relativ geringen<br />

Höhen. Die Dammhöhen von Geländeoberkante bis Oberkante Gleisplanum betragen etwa bis zu 6<br />

m. Die Abschnitte mit den „höheren“ Dämmen sind etwa die Bereiche Verknüpfung Radfeld, verlegtes<br />

Bestandsgleis 1 bei Verknüpfung Stans und Fritzens – Baumkirchen. Die Dämme liegen teilweise<br />

beidseitig im Überflutungsbereich des Inn von HQ 100 und kleiner. Einschnitte sind nicht vorhanden.<br />

B2.5.2) ENTWÄSSERUNGSMAßNAHMEN:<br />

Es werden nur die Entwässerungsmaßnahmen der im Freien befindlichen Strecke betrachtet und nicht<br />

die Tunnel- und Wannenbereiche. Auf die Befunde der dafür zuständigen Sachverständigen wird<br />

verwiesen.<br />

Die Entwässerung des Bahnkörpers von den Niederschlagswässern erfolgt im wesentlichen entweder<br />

über Drainagen, über Bahngräben und über die Dammschulter. Die Wässer werden überwiegend zur<br />

Versickerung gebracht, wobei eine Flächenversickerung über die Dammböschung,<br />

Muldenversickerung, Bahngräben aber auch Versickerungsbecken / Versickerungsteiche, welchen<br />

teilweise Regenrückhaltebecken vorgeschaltet sind, zur Anwendung kommen. In einigen Bereichen ist<br />

auch die direkte Einleitung in Vorfluter vorgesehen.<br />

Überblicksmäßig sind im Einzelnen folgende baulichen Anlagen (jedoch keine Bahngräben) im<br />

Bereich des Fahrweges vorgesehen, wobei die Entwässerungsanlagen, welche mit Kunstbauten im<br />

Zusammenhang stehen, nicht erfaßt werden. Diesbezüglich wird auf den Befund des dafür<br />

zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

- km 24,640 – 25,110; Längsdrainagen zwischen den Gleisen 1 und 3 sowie 4 und 2 (im Endzustand<br />

gesehen) mit DN 300 mm – 500 mm. Die Längsneigung ist mit 0,26 % in Richtung Streckenanfang<br />

angegeben und etwa alle 50 m sind Schächte angeordnet. Ausleitung in den Gießen.


63<br />

- km 25,120 – ca. 25,540; Längsdrainagen zwischen den Gleisen 1 und 3 sowie 4 und 2 (im<br />

Endzustand gesehen) mit DN 300 mm – 500 mm. Die Längsneigung ist mit 0,22 % in Richtung<br />

Streckenende angegeben und etwa alle 50 m sind Schächte angeordnet.<br />

- km ca. 25,525; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 500 mm nach rechts der Bahn in das<br />

Versickerungsbecken km 25,500.<br />

- km ca. 25,550; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 mm nach rechts der Bahn in das<br />

Versickerungsbecken km 25,500.<br />

- km 25,550 – ca. 25,860; Längsdrainagen zwischen den Gleisen 1 und 3 sowie 4 und 2 (im<br />

Endzustand gesehen) mit DN 300 mm – 400 mm. Die Längsneigung ist mit 0,4 % in Richtung<br />

Streckenanfang angegeben und etwa alle 50 m sind Schächte angeordnet.<br />

- km 25,870 – ca. 26,154; Längsdrainagen zwischen den Gleisen 1 und 3 sowie 4 und 2 mit DN 300<br />

mm – 500 mm. Die Längsneigung ist mit 0,22 % in Richtung Streckenanfang und -ende angegeben<br />

und etwa alle 50 m sind Schächte angeordnet.<br />

- km ca. 25,920; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 mm nach rechts der Bahn und<br />

Weiterführung der Rohrleitung DN 500 mm in den Gießen.<br />

- km 26,200 – ca. 26,475; Längsdrainagen zwischen den Gleisen 1 und 3 sowie 4 und 2 mit DN 300<br />

mm. Die Längsneigung ist mit 0,20 % in Richtung Streckenanfang und -ende angegeben und etwa<br />

alle 50 m sind Schächte angeordnet.<br />

- km ca. 26,235; Ausleitung mit jeweils einem Rohrdurchlaß DN 300 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km ca. 26,350; Ausleitung mit jeweils einem Rohrdurchlaß DN 300 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km ca. 26,450; Ausleitung mit jeweils einem Rohrdurchlaß DN 300 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km 26,480 – ca. 26,500; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 300 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben und Längsdrainagen zwischen den Gleisen 1 und 3 sowie 4 und 2 mit<br />

DN 300 mm und einer Längsneigung von 0,20 %.<br />

- km ca. 43,663; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 bzw. 350 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km ca. 43,663 – ca. 44,755; Längsdrainagen zwischen den Gleisen 1 und 3 sowie 4 und 2 mit DN<br />

300 mm. Die Längsneigung ist mit 0,20 % überwiegend in Richtung Streckenanfang und teilweise -<br />

ende angegeben und etwa alle 50 m sind Schächte angeordnet.<br />

- km ca. 43,885; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 bzw. 350 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km ca. 43,980; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 bzw. 350 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km ca. 44,190; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 bzw. 350 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km ca. 44,340; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 bzw. 350 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km ca. 44,490; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 bzw. 350 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km ca. 44,757; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 bzw. 350 mm nach links der Bahn in<br />

einen Versickerungsgraben.<br />

- km ca. 55,950 – ca. 57,710; Längsdrainagen zwischen der verlegten Bestandsstrecke und der<br />

Neubaustrecke (etwa Bereich der Galerie Terfens) im Erhaltungsweg mit DN 300 – 500 mm. Die<br />

Längsneigung ist mit 0,00 % - 0,25 % in Richtung Streckenanfang und -ende angegeben und etwa<br />

alle 50 m sind Schächte angeordnet.<br />

- km 56,000 (= ca. BS-km 56,090); Ausleitung aus der Galerie Te rfens mit einem Rohrdurchlaß DN<br />

500 mm nach links der Bahn in einen Rohrkanal in den Inn.<br />

- km 56,330 (= ca. BS-km 56,425); Ausleitung aus der Galerie Terfens mit einem Rohrdurchlaß DN<br />

400 mm nach links der Bahn in einen Rohrkanal in den Inn.<br />

- km 56,510 (= ca. BS-km 56,605); Ausleitung aus der Galerie Terfens mit einem Rohrdurchlaß DN<br />

400 mm nach links der Bahn in einen Rohrkanal in den Inn.<br />

- km 56,850 (= ca. BS-km 56,945); Ausleitung aus der Galerie Terfens mit einem Rohrdurchlaß DN<br />

400 mm nach links der Bahn in einen Rohrkanal in den Inn.<br />

- km 57,155 (= ca. BS-km 57,250); Ausleitung aus der Galerie Terfens mit einem Rohrdurchlaß DN<br />

300 mm nach links der Bahn in einen Rohrkanal in den Inn.<br />

- km 57,170 (= ca. BS-km 57,265); Ausleitung aus der Galerie Terfens mit einem Rohrdurchlaß DN<br />

200 mm nach links der Bahn in einen Rohrkanal in den Inn.


64<br />

- km ca. 61,835; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 mm nach links der Bahn in eine<br />

Versickerungsmulde.<br />

- km ca. 61,835 – ca. 62,027; Längsdrainagen zwischen den Gleisen 1 und 3 sowie 4 und 2 mit DN<br />

300 mm. Die Längsneigung ist mit 0,77 % in Richtung Streckenanfang angegeben und etwa alle 50<br />

m sind Schächte angeordnet.<br />

- km ca. 62,045; Ausleitung mit einem Rohrdurchlaß DN 400 mm nach rechts der Bahn in ein<br />

Versickerungsbecken.<br />

- km ca. 62,045 – ca. 62,370; Längsdrainagen zwischen den Gleisen 1 und 3 sowie 4 und 2 mit DN<br />

300 – 350 mm. Die Längsneigung ist mit 0,77 % in Richtung Streckenanfang angegeben und etwa<br />

alle 50 m sind Schächte angeordnet.<br />

Versickerungsbecken, Rückhaltebecken, Nachreinigungsbecken usw.:<br />

Übliche Bahngräben sind, auch wenn diese als Versickerungsgräben genutzt werden, in der<br />

nachfolgenden Aufzählung nicht angeführt.<br />

- km 25,500; Versickerungsbecken, r.d.B.<br />

- km 27,480; Rückhaltebecken und Nachreinigungsbecken, r.d.B.<br />

- km 43,275; Sickerbecken, r.d.B.<br />

- km 43,277; Regenrückhaltebecken, r.d.B.<br />

- km 43,590; Sickerbecken Nord Überfahrtsbrücke, r.d.B.<br />

- km 45,230; Sickerbecken, r.d.B.<br />

- km 45,250; Regenrückhaltebecken, r.d.B.<br />

- km 55,750; Versickerungsmulde Straßenunterführung, r.d.BS.<br />

- km 59,600; Versickerungsmulde Straßenunterführung, r.d.B.<br />

- km 61,100; Entwässerungsanlage, l.d.B.<br />

- km 61,800; Versickerungsmulde, l.d.B.<br />

Sonstige kleinere Durchlässe:<br />

- km 26,478; Kleintierdurchlaß, LW 0,60 m.<br />

Auf die Befunde der Sachverständigen für Grundwasser, Wasserbau usw. wird verwiesen.<br />

B2.6) Hochwassersituation im Zusammenhang mit den<br />

Bahnanlagen:<br />

In der nachfolgenden Beschreibung wird nur die Hochwassersituation im Bereich der oberirdischen<br />

Streckenteile, im wesentlichen die Verknüpfungsbereiche, nicht aber die konstruktiven Bauwerke,<br />

beschrieben.<br />

Die im Projekt eingetragenen Hochwasserstände sind aus der Einlage „Hochwasserabflußmodell“<br />

entnommen und beinhalten zum Teil zur gerechneten Hochwasserlinie einen Zuschlag, der bis zu 50<br />

cm sein kann. Dieser Zuschlag ist abhängig von der Lage der Anlagen im Bezug auf den Inn-<br />

Hochwasserabflußquerschnitt, wobei innerhalb des Abflußquerschnittes Zuschläge (höhere<br />

Fließgeschwindigkeit usw.) berücksichtigt bzw. außerhalb des Abflußquerschnittes in den reinen<br />

Retensionsbereichen (stehendes Wasser) keine Zuschläge berücksichtigt sind. Die genauen Angaben<br />

können den jeweiligen Projektseinlagen entnommen werden. Ergänzend wird hingewiesen, daß<br />

entsprechend der Einlage „Hochwasserabflußmodell“ und den zur informellen Einsicht zur Verfügung<br />

gestellten Planunterlagen der Überflutungsräume entnommen werden kann, daß sich in einigen<br />

Bereichen die Überflutungsräume / Retensionsbereiche beidseitig der Bahn befinden.<br />

Für die Beschreibung werden die im Verkehrsprojekt eingetragenen Hochwasserstände des Inn für<br />

HQ 100 und RHHQ verwendet. Die Hochwasserfreiheit der baulichen Anlagen der NBS wurde in einer<br />

gesonderten Einlage 22,5 ergänzend zum Verkehrsprojekt dargestellt.<br />

Die Neubaustrecke und damit zusammenhängend die zu verlegenden Teile der Bestandsstrecke sind<br />

darauf ausgelegt, daß bis HQ 100 der Bahnbetrieb aufrechterhalten werden kann und bis RHHQ die<br />

konstruktiven Bauwerke (Rampen, Tunnel usw.) nicht geflutet werden können, wobei<br />

Zusatzmaßnahmen in den Rampenbereichen in Form von Dammbalken getroffen werden müssen.<br />

Bereich der Verknüpfungsstelle Radfeld:<br />

Im Bereich der Verknüpfungsstelle Radfeld befindet sich der Bereich mit dem geringsten Abstand von<br />

SOK zur Hochwasserlinie HQ100 der Strecke, wobei der hochwasserkritische Punkt direkt am Beginn<br />

der Rampe Radfeld bei ca. km 26,500 liegt. Hier befindet sich die SOK der verlegten Bestandsstrecke


65<br />

auf ca. 511,600 und die SOK der innenliegenden NBS auf ca. 511,338, während die HQ 100<br />

Wasserspiegellage sich auf ca. 510,85 befindet. Die Wasserspiegellage befindet sich demnach um ca.<br />

0,75 m bzw. 0,49 m unter SOK.<br />

Diese Werte sind deutlich geringer als der gemäß HL-Richtlinie empfohlene Abstand von ca. 1,50 m,<br />

wodurch es unter anderem auch zum Einstau der Kabelanlagen kommt. In diesem Bereich befindet<br />

sich das Hochwasser bereits etwa auf der Oberkante des Gleisplanums. Bei einer „Dichtheit“ der<br />

Tragschicht dringt seitlich kein Wasser zu den mittig gelegenen NBS Gleisen ein, jedoch ist ein<br />

Ausspiegeln über die Gleisentwässerung nicht auszuschließen. In diesem Fall würde das Wasser den<br />

unteren Bereich des Schotterbettes einstauen. Es wird jedoch festgehalten, daß aus Sicht des SV die<br />

ÖBB zufolge der Vidierung die entstehende Situation zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.<br />

Hinsichtlich der Rampe selbst wird auf den Sachverständigen für den „konstruktiven Bereich“<br />

verwiesen. Informativ wird festgehalten, daß gemäß den dem Sachverständigen ergänzend zur<br />

Information zur Verfügung gestellten Unterlagen im gegenständlichen Bereich die Nivelette der NBS<br />

Gleis gegenüber der UVE Planung etwa um 0,2 m abgesenkt wurde.<br />

Bei Hochwässern, teilweise schon bei HQ 30, erfolgt teilweise ein Einstau der Entwässerungsanlagen<br />

im Gleisbereich. Entsprechend dem Projekt sollen jedoch die Entwässerungsanlagen mit<br />

Rückstauklappen ausgerüstet werden.<br />

Das RHHQ befindet sich teilweise über den Gleisanlagen.<br />

Hinsichtlich der Betriebsführung bei Hochwasserereignissen wird auf die Einbindung des<br />

betriebsführenden Unternehmens in die Verständigungsliste des Hydrographischen Dienstes<br />

verwiesen. Weiters sollen ab einem definierten Hochwasserereignis entsprechende betriebliche<br />

Maßnahmen wie Beobachtungen, Langsamfahren bis hin zur Streckensperre veranlaßt werden.<br />

Zur Ausbildung des Bahnkörpers ist im Projekt festgehalten, daß entsprechend den<br />

Überflutungszonen ein unterschiedlicher Uferschutz ausgeführt werden soll. Dieser Uferschutz kann<br />

aus konstruktivem Uferschutz oder biologischem, auf Pflanzenwuchs, beruhenden Uferschutz<br />

bestehen. Weiters soll in den entsprechenden Bereichen der Aufbau des Bahnkörpers aus<br />

filterstabilen, abgestuften, nichtbindigen Bodenarten erfolgen, womit eine entsprechende<br />

Standsicherheit auch unter Verkehrslast sichergestellt werden kann.<br />

Hinsichtlich der Hochwassersicherheit der Rettungsplatzzufahrten (nicht zur Gänze HQ 100 sicher)<br />

und der Rettungsplätze selbst (HQ 100 sicher) wird auf den nachfolgenden Punkt B2.7) verwiesen.<br />

Die Betriebsgebäude, die Schachtkopfgebäude und die Schaltstationen liegen gemäß dem Projekt<br />

alle, wenn auch manchmal nur sehr geringfügig, über dem HQ 100.<br />

Hinsichtlich der Beurteilung des Hochwasserabflußmodells und der damit zusammenhängenden<br />

Einlagen in wasserbautechnischer Hinsicht und für die konstruktiven Bauwerke sowie allfällige damit<br />

zusammenhängende bodenmechanische Erfordernisse wird auf die Befunde der dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen.<br />

B2.7) Bahnbegleitwege und Bedienungswege, Zufahrten zu<br />

Rettungsplätzen:<br />

B2.7.1) ALLGEMEINES:<br />

Entsprechend der gemeinsamen Fortschreibung der HL-Richtlinie der HL-AG, ÖBB und BEG,<br />

Vorabzug vom 12.06.2001, sind entsprechend den Erfahrungen im Rahmen des Ausbaues des HL-<br />

Streckennetzes in Österreich im Kapitel 8 auch die Planungsgrundsätze für die Bedienungswege<br />

präzisiert worden.<br />

Auszugsweise wird hingewiesen, daß die Zufahrt für Arbeiten zur Aufrechterhaltung der regelmäßigen<br />

und sicheren Betriebsführung der Bahn überwiegend schienenungebunden durchgeführt wird. Zu<br />

diesem Zweck werden gleisnahe Bedienungswege errichtet, welche bei Strecken mit mehr als zwei<br />

Gleisen beidseitig anzuordnen sind. Weiters können anstatt eines eigenen Bedienungsweges von<br />

einem öffentlichen Weg, wenn dieser uneingeschränkt für die Zwecke der Bahnerhaltung und –<br />

erneuerung genutzt werden kann, im Abstand von ca. 300 m Zugänge und im Abstand von ca. 900 m<br />

Zufahrten zur Bahn geschaffen werden. Um den Zutritt bahnfremder Personen in den Gefahrenraum<br />

der Bahn zu verhindern, sind die Zufahrten (Zugänge) zu den Bedienungswegen durch Beschilderung<br />

und/oder Abschrankung zu sichern.


66<br />

Diese auszugsweise genannten und die im Pkt 8 weiters enthaltenen Planungsgrundsätze waren aus<br />

Sicht des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen als Richtlinien der Planung und Situierung des<br />

Begleitwegenetzes - bzw. der Bedienungswege zu Grunde zu legen.<br />

B2.7.2) BAHNBEGLEITWEGE UND BEDIENUNGSWEGE USW.:<br />

In folgenden Bereichen sollen Bahnbegleitwegen und Bedienungswege bzw. Zufahrten errichtet<br />

werden:<br />

- ca. km 22,860; r.d.B. Ausbau der teilweise bestehenden Zufahrt mit 3,00 m Breite und mit<br />

Wendehammer.<br />

- km 23,060; r.d.B. Teilausbau der bestehenden Zufahrt.<br />

- km 23,410; r.d.B. Neubau einer Zufahrt mit 3,00 m Breite und mit Manipulationsfläche<br />

und Wendemöglichkeit.<br />

- km 23,678; r.d.B. Teilausbau (Zugangsbereich) der bestehenden Zufahrt.<br />

- ca. km 23,800 – ca. 27,500; r.d.B. Neubau des Bahnbegleitweges in weitgehender<br />

paralleler Lage zur Bahnstrecke mit 3,00 m Breite am Dammfuß und teilweisen Anhebungen etwa<br />

auf Niveau des Gleisplanums.<br />

- km 24,635; l.d.B. Ausbau der teilweise bestehenden Zufahrt mit Wendehammer und<br />

Zugang.<br />

- ca. km 25,100 – ca. 25,560; l.d.B. Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums.<br />

- ca. km 25,570 – ca. 25,860; l.d.B. Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums.<br />

- ca. km 25,870 – ca. 26,030; l.d.B. Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums, welcher in den Rettungsplatz<br />

km 26,100 einbindet.<br />

- ca. km 26,200 – ca. 27,370; l.d.B. Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums, welcher in den Rettungsplatz<br />

km 27,380 einbindet.<br />

- ca. km 41,920 – ca. 42,320; r.d.BS. Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite auf Niveau des Dammfußes und mit Wendehammer.<br />

- ca. km 42,350 – ca. 42,600; l.d.BS. Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums und mit Wendehammer.<br />

- ca. km 42,374 – ca. 43,270; r.d.BS. Errichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,0 m Breite auf Niveau des Dammfußes und teilweisen Anhebungen etwa auf<br />

Niveau des Gleisplanums, welcher in den Rettungsplatz 43,280 einbindet.<br />

- ca. km 43,315 – ca. 45,780; r.d.BS. Errichtung eines Wirtschaftsweges vom Rettungsplatz 43,280<br />

in paralleler Lage zur Bahnstrecke mit 3,0 m Breite auf Niveau des Dammfußes und teilweisen<br />

Anhebungen etwa auf Niveau des Gleisplanums, welcher in die Zufahrt zur Haltestelle Stans<br />

einbindet. Der Wirtschaftsweg ist unter anderem auch an die Zufahrtsbrücke Rettungsplatz km<br />

43,555 angebunden.<br />

- ca. km 43,910 – ca. 44,615; l.d.B. Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums und mit Wendehammer.<br />

- ca. km 44,300 – ca. 44,650; mittig Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite zwischen den Gleisen 1 und 2 der Bestandsstrecke etwa auf Niveau<br />

des Gleisplanums und mit Wendehammer. Die Zufahrt erfolgt über den Bahnsteig und die<br />

Aufgangsrampe der Haltestelle Stans sowie durch die Bahnsteigunterführung.<br />

- km 55,705 – ca. 55,965; l.d.BS. Teilweise Neuerrichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler<br />

Lage zur Bahnstrecke auf Niveau des Dammfußes.<br />

- ca. km 56,000 – ca. 57,720; mittig Errichtung des ÖBB Erhaltungsweges und eines<br />

Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke mit 3,00 m bzw. 3,50 m Breite zwischen der<br />

verlegten Bestandsstrecke und der Neubaustrecke, etwa auf Niveau des Gleisplanums. Die Zufahrt<br />

erfolgt über den Rettungsplatz ca. km 55,950 und den Rettungsplatz km 57,720.<br />

- ca. km 59,180 – ca. 59,620; r.d.BS. Errichtung eines Weges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

mit 3,50 m Breite, etwa auf Niveau des Dammfußes und teilweisen Anhebungen etwa auf das<br />

Niveau des Gleisplanums.<br />

- ca. km 59,560 – ca. 60,900; l.d.BS. Neuerrichtung der Zufahrtsstraße zum Sportplatz mit einer<br />

Breite von 5,50 m und eines Rad-und Wirtschaftsweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke mit<br />

3,50 m Breite, etwa auf Niveau des Dammfußes und teilweisen Anhebungen etwa auf Niveau des<br />

Gleisplanums.


67<br />

- ca. km 59,650 – ca. 60,350; r.d.BS. Gemeindestraßenverlegung in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 5,50 m Breite, etwa auf Niveau des Dammfußes.<br />

- ca. km 60,350 – ca. 60,900; r.d.BS. Neuerrichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler Lage zur<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite, etwa auf Niveau des Gleises.<br />

- ca. km 60,930 – ca. 61,735; r.d.B. Neuerrichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler<br />

Lage zur Bahnstrecke mit 3,50 m Breite, etwa auf Niveau des Dammfußes und teilweisen<br />

Anhebungen etwa auf Niveau des Gleisplanums.<br />

- ca. km 61,735 – ca. 62,470; r.d.B. Errichtung des Bedienungsweges in paralleler Lage<br />

zur Bahnstrecke mit 3,50 m Breite, etwa auf Niveau des Dammfußes und teilweisen Anhebungen<br />

etwa auf Niveau des Gleisplanums.<br />

- ca. km 61,120 – ca. 61,750; l.d.B. Neuerrichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler<br />

Lage zur Bahnstrecke mit 3,00 m Breite, etwa auf Niveau des Gleisplanums und mit<br />

Wendehammer.<br />

Ergänzend wird festgestellt, daß im Bereich von ca. km 24,6 bis 25,1 der gesamte Unterbau<br />

richtigerweise bereits im vollen künftigen Querschnitt der Weiterführung der viergleisigen Verknüpfung<br />

in Richtung Kufstein hergestellt wird, obwohl derzeit in diesem Bereich noch keine endgültigen<br />

Gleislagen vorhanden sein können.<br />

Im Gegensatz zum weiterführenden Bereich der Verknüpfung von ca. km 25,1 bis 27,4 ist hier jedoch<br />

auf der Seite l.d.B. derzeit kein Bedienungsweg vorgesehen, obwohl dieser künftig erforderlich sein<br />

wird. Eine Errichtung dieses Bedienungsweges ist in einem Bauvorgang und in einer<br />

Fremdgrundeinlöse (teilweise ist sogar Bahngrund vorhanden) möglich, womit hier die<br />

Baumaßnahmen im Bereich des Unterbaues auch bei Weiterführung der Neubaustrecke in Richtung<br />

Kufstein zur Gänze abgeschlossen wären.<br />

Ergänzend wird informativ festgehalten, daß in einer eigenen Einlage 20.1 ein Erhaltungskonzept dem<br />

Projekt beiliegt, welches jedoch vom 06.03.2001 datiert ist und somit die Änderungen auf Grund der<br />

Prüfung gemäß §33 EisbG vom 21.05.2001 nicht beinhalten kann.<br />

B2.7.3) ZUFAHRTEN ZU DEN RETTUNGSPLÄTZEN:<br />

Entsprechend der Richtlinie des Bundesfeuerwehrverbandes, ÖBFV-RL A-12, Bau und Betrieb von<br />

neuen Eisenbahntunneln bei Haupt- und Nebenbahnen, Anforderungen des Brand- und<br />

Katastrophenschutzes, sind unter anderem „die Rettungsplätze und deren Zufahrten ein integrativer<br />

Bestandteil des jeweiligen konkreten Tunnelsicherheitskonzeptes und werden im Rahmen des<br />

eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens für den Tunnel mitbehandelt bzw. bescheidmäßig<br />

festgelegt“. „Die Zufahrten müssen der TRVB F 134 entsprechen“.<br />

Entsprechend dem Projekt sind die Zufahrten gemäß der TRVB F 134 geplant, jedoch in einigen<br />

Bereichen nicht zur Gänze hochwasserfrei (HQ 100).<br />

Die Zufahrten zu den Rettungsplätzen werden, nachdem diese als ein integrativer Bestandteil des<br />

jeweiligen konkreten Tunnelsicherheitskonzeptes anzusehen sind, auf Basis des Verkehrsprojektes<br />

entsprechend den Lageplänen wie folgt aufgelistet.<br />

- 26,100; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der B171 über Nebenstraßen und Wege, Zufahrtsbreite<br />

5,50 m, Hochwassersicherheit HQ 50, maximale Überflutungshöhe mit 1,60 m angegeben.<br />

- 27,380; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der B171 über Nebenstraßen und Wege, Zufahrtsbreite<br />

6,50 m, 5,50 m und 3,50 m, Hochwassersicherheit HQ 50, maximale Überflutungshöhe mit 1,10 m<br />

bzw. 1,20 m angegeben.<br />

- 27,780; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der B171 über Nebenstraßen und Wege, Zufahrtsbreite<br />

6,50 m und 5,50 m, Hochwassersicherheit HQ 50, maximale Überflutungshöhe mit 1,10 m bzw.<br />

1,20 m angegeben.<br />

- 28,215; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der B171, direkt danebenliegend, Hochwassersicherheit<br />

HQ 100 angegeben.<br />

- 28,890; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der B171 über Wege, dient auch als Zufahrt zum<br />

Rettungsstollen Brixlegg Ost, Zufahrtsbreite im Lageplan nicht angegeben, jedoch im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“ als teilweise ein- und zweispurig dargestellt, Hochwassersicherheit<br />

HQ 100 angegeben.<br />

- 32,260; Vorplatz zu Zugangsstollen Brixlegg Mitte r.d.B; Zufahrt von der B171 über<br />

Ortschaftswege, Hochwassersicherheit HQ 100 vorhanden.<br />

- 32,930; Vorplatz zu Zugangsstollen Brixlegg West r.d.B; Zufahrt direkt von der B171,<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 vorhanden.


68<br />

- 33,490; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der B171 über Neubau Rettungsplatzzufahrt und<br />

Wirtschaftsweg, Zufahrtsbreite 3,50 m, Hochwassersicherheit HQ 40, maximale Überflutungshöhe<br />

mit 1,10 m angegeben.<br />

- 33,970; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der L211 Unterinntalstraße aus dem Ortsgebiet von<br />

Münster über Nebenstraßen und Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite 3,50 m und 5,50 m sowie im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“ als teilweise ein- und zweispurig dargestellt, Hochwassersicherheit<br />

HQ 80, maximale Überflutungshöhe mit 2,40 m bzw. 1,20 m angegeben.<br />

- 34,440; Rettungsplatz l.d.BS; Zufahrt von der L211 Unterinntalstraße aus dem Ortsgebiet von<br />

Münster über Nebenstraßen und Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite 3,50 m und 5,50 m sowie im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“ als teilweise ein- und zweispurig dargestellt, Hochwassersicherheit<br />

HQ 80, maximale Überflutungshöhe mit 0,40 m angegeben.<br />

- 34,947; Rettungsplatz l.d.BS; Zufahrt von der L211 Unterinntalstraße aus dem Ortsgebiet von<br />

Münster über Nebenstraßen und Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite 5,50 m sowie im „Übersichtsplan<br />

Notausgänge“ als zweispurig dargestellt, Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 35,500; Rettungsplatz l.d.BS; Zufahrt von der L211 Unterinntalstraße aus dem Ortsgebiet von<br />

Münster über Nebenstraßen und Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite 3,50 m und 5,50 m sowie im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“ als teilweise ein- und zweispurig dargestellt, Hochwassersicherheit<br />

HQ 50, maximale Überflutungshöhe mit 0,30 m angegeben.<br />

- 36,035; Rettungsplatz l.d.BS; Zufahrt von der L211 Unterinntalstraße aus dem Ortsgebiet von<br />

Münster über Nebenstraßen und Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite 3,50 m und 5,50 m sowie im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“ als teilweise ein- und zweispurig dargestellt, Hochwassersicherheit<br />

HQ 50, maximale Überflutungshöhe mit 0,40 m angegeben.<br />

- 36,530; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der L211 Unterinntalstraße über Wirtschaftsweg,<br />

Zufahrtsbreite 3,50 m, Hochwassersicherheit HQ 100 vorhanden.<br />

- 37,100; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt direkt von der L211 Unterinntalstraße, Hochwassersicherheit<br />

HQ 100 vorhanden.<br />

- 37,780; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der L211 Unterinntalstraße über Nebenstraßen,<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 vorhanden.<br />

- 38,216; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der L211 Unterinntalstraße über Nebenstraßen und<br />

Neubau Rettungsplatzzufahrt, Zufahrtsbreite 3,50 m, Hochwassersicherheit HQ 100 vorhanden.<br />

- 38,600; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der B181 direkt über Areal der Autobahngendarmerie,<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 vorhanden.<br />

- 39,350; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der Inntalautobahn zu Rettungsplatz und Zugangsstollen<br />

Tiergarten, Hochwassersicherheit HQ 100 vorhanden.<br />

- 39,700; Rettungsplatz r.d.B; Im Areal „Gubert“, Zufahrt von der „Landesstraße“ aus dem Ortsgebiet<br />

von Jenbach über Nebenstraßen und Ortschaftswege von Jenbach, Hochwassersicherheit HQ 40,<br />

maximale Überflutungshöhe mit 0,40 m angegeben. Eine alternative Zufahrt über das „Areal<br />

Gubert“ mit einer Hochwassersicherheit von HQ 100 ist vorhanden.<br />

- 40,250; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ aus dem Ortsgebiet von Jenbach über<br />

Nebenstraßen und Ortschaftswege von Jenbach, Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 40,655; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ aus dem Ortsgebiet von Jenbach über<br />

Nebenstraßen und Ortschaftswege von Jenbach, Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 41,090; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ aus dem Ortsgebiet von Jenbach über<br />

Nebenstraßen und Ortschaftswege von Jenbach, Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 41,500; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ aus dem Ortsgebiet von Jenbach über<br />

Nebenstraßen und Ortschaftswege von Jenbach und Neubau Rettungsplatzzufahrt,<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 42,180; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ aus dem Ortsgebiet von Jenbach über<br />

Nebenstraßen und Ortschaftswege von Jenbach und Ausbau Innuferbegleitweg bis Neubau<br />

„Zufahrtsbrücke Rettungsplatz“ in km 43,550 (von der Inntalautobahn aus), Hochwassersicherheit<br />

HQ 100 (rechn.) angegeben.<br />

- 42,820; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ aus dem Ortsgebiet von Jenbach über<br />

Nebenstraßen und Ortschaftswege von Jenbach und Ausbau Innuferbegleitweg bis Neubau<br />

„Zufahrtsbrücke Rettungsplatz“ in km 43,550 (von der Inntalautobahn aus), Hochwassersicherheit<br />

HQ 100 (rechn.) angegeben.<br />

- 43,280; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der Inntalautobahn aus über den Neubau „Zufahrtsbrücke<br />

Rettungsplatz“ in km 43,550 und Wirtschaftswege, Hochwassersicherheit HQ 100 (rechn.)<br />

angegeben.<br />

- 43,856; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt direkt von der Inntalautobahn aus, Hochwassersicherheit HQ<br />

100 (rechn.) angegeben.


69<br />

- 45,800; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ aus dem Ortsgebiet von Stans über<br />

Nebenstraßen und Ortschaftswege von Stans, Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 46,145; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ aus dem Ortsgebiet von Stans über<br />

Nebenstraßen und Ortschaftswege von Stans, Hochwassersicherheit HQ 100 vom Osten und HQ<br />

50 vom Westen, maximale Überflutungshöhe mit 0,40 m angegeben.<br />

- 46,600; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ über Rettungsplatzzufahrt mit einer<br />

Breite von 3,50 m, Hochwassersicherheit HQ 100 (rechn.) angegeben.<br />

- 47,000; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt direkt von der „Landesstraße“, Hochwassersicherheit HQ 100<br />

angegeben.<br />

- 47,600; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der „Landesstraße“ über Ortschaftsweg von Schlagthurn<br />

und Rettungsplatzzufahrt mit einer Breite von 6,50 m zum Rettungsplatz und zum Rettungsstollen<br />

Vomp, Hochwassersicherheit HQ 100 vorhanden.<br />

- 53,390; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der L 222 „Landesstraße“ über Ortschaftswege von<br />

Terfens und Wirtschaftswege und Rettungsplatzzufahrt zum Rettungsplatz und zum<br />

Rettungsstollen Vomp, Zufahrtsbreite nicht angegeben, jedoch im „Übersichtsplan Notausgänge“<br />

als einspurig im Einbahnverkehr dargestellt, Hochwassersicherheit HQ 100 vorhanden.<br />

- 53,950; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der L 222 „Landesstraße“ über Ortschaftswege von<br />

Terfens und Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite nicht angegeben, jedoch im „Übersichtsplan<br />

Notausgänge“ als einspurig im Einbahnverkehr dargestellt, Hochwassersicherheit HQ 100<br />

vorhanden.<br />

- 54,490; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der L 222 „Landesstraße“ über Ortschaftswege von<br />

Terfens und Wirtschaftswege und Rettungsplatzzufahrt, Zufahrtsbreite nicht angegeben, jedoch im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“ teilweise als einspurig dargestellt, Hochwassersicherheit HQ 100<br />

angegeben.<br />

- 54,940; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der L 222 „Landesstraße“ über Ortschaftswege Terfens<br />

und Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite nicht angegeben, Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 55,280; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der L 222 „Landesstraße“ über Bahnsteigzugang,<br />

Zufahrtsbreite nicht angegeben, Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- ca. 55,980; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt vom Osten von der L 222 „Landesstraße“ über Neubau der<br />

Zufahrt zum Rettungsplatz mit einer Zufahrtsbreite von 5,50 m (zweispurig), einer<br />

„eingeschränkten“ lichten Höhe von 4 m und einer Überflutung ab etwa HQ 15, maximale<br />

Überflutungshöhe mit 3,50 m angegeben. Abfahrt nach Westen über einspurige<br />

Rettungsplatzabfahrt mit einer Breite von 3,50 m bis Rettungsplatz km 57,720,<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 57,720; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der „Ortsstraße“ aus dem Bereich Fritzens über Neubau<br />

der Zufahrt zum Rettungsplatz mit einer Zufahrtsbreite von 5,50 m (zweispurig),<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 (rechn.) angegeben.<br />

- 58,120; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der „Ortsstraße“ aus dem Bereich Fritzens über Neubau<br />

der Zufahrt zum Rettungsplatz mit einer Zufahrtsbreite von 5,50 m (zweispurig),<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 (rechn.) angegeben.<br />

- 58,500; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der „Ortsstraße“ aus dem Bereich Fritzens über einen<br />

bestehenden Zufahrtsweg, Hochwassersicherheit HQ 100 (rechn.) angegeben.<br />

- 59,060; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt von der „Ortsstraße“ aus dem Bereich Bahnhof Fritzens,<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 59,640; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der Gemeindestraße Fritzens / Baumkirchen,<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 60,250; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der Gemeindestraße Fritzens / Baumkirchen,<br />

Hochwassersicherheit HQ 100 angegeben.<br />

- 60,850; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der L224 über Ortschaftsweg in Baumkirchen und vom<br />

Wirtschaftsweg mit 3,50 m Breite im Einbahnverkehr, Hochwassersicherheit HQ 100 (rechn)<br />

angegeben.<br />

- 61,380; Rettungsplatz r.d.B; Zufahrt von der L224 über Ortschaftsweg in Baumkirchen und vom<br />

Wirtschaftsweg mit 3,50 m Breite im Einbahnverkehr, Hochwassersicherheit HQ 100 (rechn)<br />

angegeben.<br />

- 61,870; Rettungsplatz l.d.B; Zufahrt direkt von der L224, Hochwassersicherheit HQ 100 (rechn)<br />

angegeben.<br />

Hinsichtlich des Tunnelsicherheitskonzeptes, der Wegeführung usw. wird auf die Befunde und<br />

Feststellungen der dafür zuständigen Sachverständigen und auf die Stellungnahmen und Äußerungen<br />

der Rettungsorganisationen verwiesen.


B2.8) Bahnsteige / Haltestellen:<br />

70<br />

Im Bereich der Neubaustrecke befinden sich keine Haltestellen. Im Bereich der verlegten<br />

Bestandsstrecke Kufstein – Brenner müssen die bestehenden beiden Haltestellen Stans und<br />

Baumkirchen der neuen Trassierung angepaßt werden. Beide Haltestellen werden in Form von<br />

Inselbahnsteigen zwischen Gleis 1 und 2 mit schienenfreiem Zugang zur Gänze neu errichtet.<br />

Die Lagepläne der beiden Haltestellen wurden ergänzt und dem Sachverständigen in der Version 01<br />

(ergänzt am 18.10.2001) direkt übergeben. Diese Lagepläne liegen dem Befund und Gutachten<br />

zugrunde. Weiters wurden zur Information des Sachverständigen am 02.11.2001 zwei nicht dem EB<br />

Operat zugehörige Querschnitte durch den Bahnsteig Stans und Baumkirchen übermittelt, welche<br />

informativ miteinbezogen wurden.<br />

B2.8.1) HALTESTELLE STANS; BS-KM 45,685 – BS-KM 45,835:<br />

Der Inselbahnsteig wird mit einer Bahnsteiglänge von 150 m zwischen BS-km 45,685 (= km 45,650)<br />

und BS-km 45,835 (= km 45,800) errichtet. Die im Lageplan angegebene Kilometrierung auf die<br />

Bestandsstrecke bezogen (BS-km) ist offensichtlich infolge eines Schreibfehlers falsch, da hier der<br />

Kilometer 49 anstatt des Kilometers 45 angegeben ist.<br />

Die beiden Gleise 1und 2 liegen im Bahnsteigbereich im Bogen mit Radien ≥ 1500 m und einer<br />

Überhöhung von ≤ 90 mm. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 160 km/h.<br />

Der Inselbahnsteig hat entsprechend der Gleisgeometrie eine veränderliche Breite, wobei die Breite<br />

am Bahnsteigbeginn 14,15 m und am Bahnsteigende 7,93 m beträgt. Die auf den Bahnsteig<br />

reichenden Teile der Aufgangsrampe aus der Bahnsteigunterführung wurden mittig zum Bahnsteig<br />

situiert und weisen an den Endpunkten jeweils 5,80 m und 4,30 m Abstand zu den Gleisachsen bzw.<br />

3,10 m und 1,60 m zum gelben Warnstreifen auf. Der Abstand „c“ des gelben Warnstreifens von der<br />

Gleisachse zum Aufenthaltsraum beträgt somit 2,70 m und entspricht der ÖBB DV B50 Pkt. 13 für<br />

eine Geschwindigkeit von maximal 160 km/h. Die geringste Breite des Aufenthaltsraumes beträgt 1,60<br />

und entspricht, wenn keine Gepäckkarren vorbeifahren, ebenfalls der ÖBB-Dienstvorschrift. Die<br />

Aufenthaltsbreite am Bahnsteig zwischen den gelben Warnstreifen ist um ca. 2,10 m geringer als die<br />

Bahnsteigbreite selbst.<br />

Die Bahnsteighöhe beträgt 550 mm über SOK, wobei im Lageplan auch die vertikalen Höhen<br />

angegeben sind, welche auf Grund der Überhöhung der Gleise zwischen 496 mm und 604 mm<br />

differieren. Diese Werte entsprechen dem „Regelblatt“ der ÖBB, Generaldirektion vom März 1994 für<br />

die einteiligen Bahnsteigkanten UB 5.<br />

Der Abstand der Bahnsteigkanten von der Gleisachse ist, ausgehend vom Grundmaß 1655 mm und<br />

entsprechend der erforderlichen Vergrößerung bei Radien < 2000 m gestaltet. Dieses Grundmaß ist<br />

jedoch nur für „zweiteilige“ Bahnsteigkanten gültig und muß gemäß ÖBB DV B50 Pkt. 13.5.2.3 bei<br />

„einteiligen“ Bahnsteigkanten um 10 mm auf insgesamt 1665 mm vergrößert werden. Im Lageplan<br />

sind auch hier die horizontalen Abstände von der Gleisachse zur Bahnsteigkante angegeben, wobei<br />

die Werte bei 1628 mm und 1692 mm liegen. Diese Werte stimmen jedoch nicht mit dem bereits oben<br />

zitierten „Regelblatt“ überein, wobei die Differenzen nicht nur auf der erforderlichen Vergrößerung der<br />

„10 mm“ beruhen.<br />

Hinsichtlich der Gestaltung des Bahnsteiges wird entsprechend den verschiedenen Querprofilen und<br />

dem Projekt Bahnsteigunterführung entnommen, daß einteilige Kanten geplant sind. Die Fundierung<br />

der Bahnsteigkanten erfolgt auf einem flachen Fundamentkörper. Die Neigung der<br />

Bahnsteigoberfläche (ohne % Angabe) erfolgt nach innen zu einer Kastenrinne, welche teilweise,<br />

infolge der Höhenverhältnisse der Bahnsteigkanten, außermittig liegt. Die Entwässerung der<br />

Kastenrinne erfolgt seitlich mit Rohren DN 250 mm unter Gleis 1 in den Bahngraben. Weitere<br />

Angaben über die Oberflächengestaltung und den Aufbau des Bahnsteiges sind in der Einlage<br />

Haltestelle Stans nicht vorhanden. Zur Information des Sachverständigen wurde am 02.11.2001 ein<br />

nicht dem EB Operat zugehöriger Querschnitt durch den Bahnsteig Stans übermittelt, welcher<br />

hinsichtlich der Oberflächengestaltung und den Aufbau des Bahnsteiges einige Angaben enthält.<br />

Der Zugang zum Inselbahnsteig erfolgt von der Nordseite aus dem Siedlungsbereich von Stans durch<br />

eine Bahnsteigunterführung mit einer lichten Weite von 4,80 m, welche auf der Seite Innsbruck<br />

(westlich) situiert ist. Von der Bahnsteigunterführung führt in Richtung Kufstein eine Rampe mit einer<br />

durchgehenden Neigung von 6%, einer Länge von ca. 87 m und einer lichten Weite von 3,00 m auf<br />

den Bahnsteig und endet etwa im Drittelpunkt der Bahnsteiglänge. Die Rampe ist am Bahnsteig mit 1<br />

m hohen Wangenmauern versehen. Im Bereich der rechtwinkeligen Abzweigung der Rampe in der


71<br />

Bahnsteigunterführung wird diese Bahnsteigunterführung durch ein kreuzförmiges Gebilde in Richtung<br />

Süden um ca. 10 m und in Richtung Westen um ca. 7 m erweitert. Diese beiden Erweiterungen enden<br />

jeweils stumpf. Für den Benutzer / Reisenden der Haltestelle ergibt sich aus der Geometrie dieses<br />

Gebildes aus jeder Richtung jeweils ein tiefer nicht einsehbarer Schlauch.<br />

Als Grund für diese ungewöhnliche Gestaltung dieser Bahnsteigunterführung erklärt die BEG, daß<br />

entsprechend einer Forderung der ÖBB gemäß der Vidierung vom 12.06.2001 die<br />

Bahnsteigunterführung mit Erhaltungsfahrzeugen, wie beispielsweise „Klein-LKW (Pritsche)“,<br />

befahrbar sein muß, um über die Zugangsrampe auf den Bahnsteig und über den Bahnsteig auf den<br />

Bedienungsweg zwischen Gleis 1 und 2 von ca. km 45,6 bis zum ca. km 45,3 für Erhaltungszwecke<br />

einfahren zu können. Aus dieser Forderung resultiert die kreuzförmige Gestaltung der<br />

Bahnsteigunterführung, um mit einem Wendemanöver des „Klein-LKW (Pritsche)“ in der<br />

Bahnsteigunterführung die 90° Kehre zur Zugangsrampe bewältigen zu können. Informativ wird<br />

vermerkt, daß direkt auf der Verlängerung der Bahnsteigunterführung im Lageplan ein<br />

Fahrleitungsmast situiert ist.<br />

Der Inselbahnsteig und auf eine Länge von etwa 70 m auch die Aufgangsrampe, sind nicht überdacht.<br />

Auf dem Bahnsteig ist in km 45,690 eine Wartekoje vorgesehen, welche entsprechend dem CD-<br />

Manual 05 – Kleinhaltestellen der ÖBB – als Stahl– / Glaskonstruktion geplant wurde. Die<br />

Außenabmessungen betragen im Grundriß 6,40 m auf 2,30 m bei einer maximalen Höhe von ca. 3 m<br />

über Bahnsteigoberkante. Die Wartekoje ist außermittig am Bahnsteig situiert, um am Bahnsteig,<br />

gemäß Auskunft der BEG, eine Vorbeifahrt mit Erhaltungsfahrzeugen der ÖBB zum Bedienungsweg<br />

zu ermöglichen. Der Abstand der Wartekoje von der Gleisachse ist im Lageplan mit 4,08 m und vom<br />

gelben Warnstreifen mit 1,60 m angegeben. Somit verbleibt ein Abstand von der Gleisachse zum<br />

Aufenthaltsbereich von 2,48 m, welcher kleiner als der erforderliche Abstand bei 150 km/h (160 km/h)<br />

gemäß ÖBB DV B50 Pkt. 13 mit 2,70 m und somit zu klein ist. Ergänzend zum Technischen Bericht<br />

der Wartekoje wird hingewiesen, daß die zweite Seite nicht vorhanden ist. Nachdem aber die<br />

Gestaltung der Wartekojen in Stans und Baumkirchen identisch sind, wird angenommen, daß die<br />

Technischen Berichte ebenfalls identisch sind und daher die Aussagen der zweiten Seite von<br />

Baumkirchen herangezogen werden. Informativ wird darauf hingewiesen, daß die zitierte Prüfstatik<br />

eines Zivilingenieurs nicht beiliegt.<br />

Im Bereich der Bahnsteigunterführung ist zusammen mit dem neu zu errichtenden lokalen Wegenetz<br />

die Errichtung von 20 Kundenparkplätzen geplant. Hinsichtlich allfällig erforderlicher Abstellplätze für<br />

einspurige Fahrzeuge, insbesondere Fahrräder, sind keine Angaben enthalten.<br />

Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß die Haltestelle Stans aus Sicht des Sachverständigen<br />

vollinhaltlich von den ÖBB vidiert, bzw. entsprechend den Forderungen der ÖBB gestaltet wurde.<br />

Bezüglich der Bahnsteigunterführung selbst wird auf den Befund des dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen. Es wird jedoch informativ festgestellt, daß das Bahnsteigende gemäß<br />

dem Lageplan der Bahnsteigunterführung mit dem Bahnsteigende des Lageplanes des Bahnsteiges<br />

nicht übereinstimmt.<br />

B2.8.2) HALTESTELLE BAUMKIRCHEN; BS-KM 61,085 – BS-KM 61,235:<br />

Der Inselbahnsteig wird mit einer Bahnsteiglänge von 150 m zwischen BS-km 61,085 (= km 60,970)<br />

und BS-km 61,235 (= km 61,120) errichtet.<br />

Das Gleis 1 liegt im Bahnsteigbereich in einer Geraden, das Gleis 2 liegt am Bahnsteigbeginn<br />

ebenfalls in einer Geraden und gegen Ende des Bahnsteiges in einem Übergangsbogen zu einem<br />

Bogen mit 6000 m Radius und einer Überhöhung von 30 mm. Die Geschwindigkeit beträgt derzeit<br />

Vmax = 160 km/h, jedoch wäre aus Sicht der Trassierung eine Geschwindigkeit von Vtechmax = 200<br />

km/h künftig möglich.<br />

Der Inselbahnsteig hat entsprechend der Gleisgeometrie eine veränderliche Breite, wobei die Breite<br />

knapp nach dem Bahnsteigbeginn beim Ende der Aufgangsrampe ca. 11,35 m und am Bahnsteigende<br />

14,67 m beträgt. Die auf den Bahnsteig reichenden Teile der Aufgangsrampe aus der<br />

Bahnsteigunterführung wurden mittig zum Bahnsteig situiert und weisen an den Endpunkten jeweils<br />

5,36 m und 5,45 m Abstand zu den Gleisachsen bzw. 2,66 m und 2,75 m zum gelben Warnstreifen für<br />

die Geschwindigkeit Vmax = 160 km/h auf. Der Abstand „c“ des gelben Warnstreifens von der<br />

Gleisachse zum Aufenthaltsraum beträgt somit 2,70 m und entspricht der ÖBB DV B50 Pkt. 13 für<br />

eine Geschwindigkeit von maximal 160 km/h. Ergänzend wurden auch die Abstandsmaße für die<br />

Geschwindigkeit Vtechmax = 200 Km/h angegeben. Die geringste Breite des Aufenthaltsraumes ist >


72<br />

1,60 m. Die Aufenthaltsbreite am Bahnsteig zwischen den gelben Warnstreifen ist um ca. 2,10 m<br />

geringer als die Bahnsteigbreite selbst.<br />

Die Bahnsteighöhe beträgt 550 mm über SOK, wobei im Lageplan auch die vertikalen Höhen<br />

angegeben sind, welche auf Grund der Überhöhung der Gleise zwischen 550 mm und 554 mm<br />

differieren. Diese Werte entsprechen mit geringfügigem Unterschied dem „Regelblatt“ der ÖBB,<br />

Generaldirektion vom März 1994 für die einteiligen Bahnsteigkanten UB 5.<br />

Der Abstand der Bahnsteigkanten von der Gleisachse ist ausgehend vom Grundmaß, 1655 mm,<br />

gestaltet. Dieses Grundmaß ist jedoch nur für „zweiteilige“ Bahnsteigkanten gültig und muß gemäß<br />

ÖBB DV B50 Pkt. 13.5.2.3 bei „einteiligen“ Bahnsteigkanten um 10 mm auf insgesamt 1665 mm<br />

vergrößert werden. Im Lageplan sind auch hier die horizontalen Abstände von der Gleisachse zur<br />

Bahnsteigkante angegeben, wobei die Werte bei 1655 mm und 1665 mm liegen. Diese Werte<br />

stimmen jedoch nicht mit dem bereits oben zitierten „Regelblatt“ überein, wobei die Differenzen nicht<br />

nur auf der erforderlichen Vergrößerung der „10 mm“ beruhen.<br />

Hinsichtlich der Gestaltung des Bahnsteiges wird entsprechend den verschiedenen Querprofilen und<br />

dem Projekt Bahnsteigunterführung entnommen, daß einteilige Kanten geplant sind. Die Fundierung<br />

der Bahnsteigkanten erfolgt auf einem flachen Fundamentkörper. Die Neigung der<br />

Bahnsteigoberfläche (ohne % Angabe) erfolgt nach innen zu Kastenrinnen. Die Entwässerung der<br />

Kastenrinne erfolgt seitlich mit einem Rohr DN 300 mm unter Gleis 1 in ein Versickerungsbecken.<br />

Weitere Angaben über die Oberflächengestaltung und den Aufbau des Bahnsteiges sind in der<br />

Einlage Haltestelle Baumkirchen nicht vorhanden. Zur Information des Sachverständigen wurde am<br />

02.11.2001 ein nicht dem EB Operat zugehöriger Querschnitt durch den Bahnsteig Baumkirchen<br />

übermittelt, welcher hinsichtlich der Oberflächengestaltung und den Aufbau des Bahnsteiges einige<br />

Angaben enthält.<br />

Der Zugang zum Inselbahnsteig erfolgt von der Nordostseite aus dem Siedlungsbereich von<br />

Baumkirchen und teilweise auch von Volders durch eine Bahnsteigunterführung mit einer lichten<br />

Weite von 3,00 m, welche auf der Seite Kufstein (nordöstlich) situiert ist. Von der<br />

Bahnsteigunterführung führt in Richtung Innsbruck eine Rampe mit einer durchgehenden Neigung von<br />

6%, einer Länge von ca. 75 m und einer lichten Weite von 3,00 m auf den Bahnsteig und endet etwa<br />

am Anfang der Bahnsteiglänge. Die Rampe ist am Bahnsteig mit 1 m hohen Wangenmauern<br />

versehen.<br />

Der Inselbahnsteig und auf eine Länge von etwa 63 m auch die Aufgangsrampe, sind nicht überdacht.<br />

Auf dem Bahnsteig ist in km 61,010 eine Wartekoje vorgesehen, welche entsprechend dem CD-<br />

Manual 05 – Kleinhaltestellen der ÖBB – als Stahl– / Glaskonstruktion geplant wurde. Die<br />

Außenabmessungen betragen im Grundriß 6,40 m auf 2,30 m bei einer maximalen Höhe von ca. 3 m<br />

über Bahnsteigoberkante. Die Wartekoje ist mittig am Bahnsteig situiert. Der Abstand der Wartekoje<br />

von den Gleisachsen ist im Lageplan mit jeweils 6,25 m angegeben. Somit verbleibt bei einem<br />

Abstand von der Gleisachse zur gelben Warnlinie von 2,70 m (bei Vmax = 160 km/h) ein<br />

Aufenthaltsbereich von 3,55 m zur Wartekoje. Informativ wird darauf hingewiesen, daß die zitierte<br />

Prüfstatik eines Zivilingenieurs nicht beiliegt.<br />

Im Bereich der Bahnsteigunterführung ist zusammen mit dem neu zu errichtenden lokalen Wegenetz<br />

die Errichtung von 10 Kundenparkplätzen auf der Seite Baumkirchen geplant. Hinsichtlich allfällig<br />

erforderlicher Abstellplätze für einspurige Fahrzeuge, insbesondere Fahrräder, sind keine Angaben<br />

enthalten.<br />

Ergänzend wird hingewiesen, daß die Haltestelle Baumkirchen aus Sicht des Sachverständigen<br />

vollinhaltlich von den ÖBB vidiert, bzw. entsprechend den Forderungen der ÖBB gestaltet wurde.<br />

Bezüglich der Bahnsteigunterführung selbst wird auf den Befund des dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen. Es wird jedoch informativ festgestellt, daß am Bahnsteiganfang die<br />

Situierung der Aufgangsrampe gemäß dem Lageplan der Bahnsteigunterführung mittig im Bahnsteig<br />

dargestellt ist und im Lageplan des Bahnsteiges geringfügig außermittig eingetragen ist. Die<br />

Differenzen erscheinen aber nicht wesentlich.<br />

B2.9) Lärmschutzmaßnahmen:<br />

Als bahnseitiger Lärmschutz sind für die Betriebsphase der Neubau- und der Bestandsstrecke in den<br />

oberirdischen Abschnitten überwiegend Lärmschutzwände, aber auch teilweise Lärmschutzdämme


73<br />

vorgesehen. In verschiedenen Bereichen ist auch ein objektseitiger Lärmschutz (Lärmschutzfenster)<br />

vorgesehen.<br />

Der Umfang der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen mit Lärmschutzwänden beträgt ca. 5,8 km,<br />

wobei Höhen über SOK von 1,2 bis 4,0 m vorgesehen sind. Die Lage der Servicetüren mit einer<br />

lichten Weite von 1,50 m erfolgt in einem Abstand von ca. 300 m bzw. ca. 1000 m bei den<br />

Servicetoren und ist den örtlichen Gegebenheiten bzw. den Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten<br />

angepaßt. Der Umfang der Lärmschutzdämme beträgt ca. 2,5 km.<br />

Der Abstand der Lärmschutzwände von der nächstgelegenen Gleisachse ist gem. den Regelprofilen<br />

des Verkehrsprojektes entsprechend der Fortschreibung der HL-Richtlinie mit 4,20 m angegeben.<br />

Weiters wurden im lärmtechnischen Projekt insgesamt 14 Regelquerschnitte erstellt. Die<br />

Regelquerschnitte sehen im Normalfall für den Bereich der freien Strecke ohne Brückenobjekte und<br />

Wannen einen Abstand von der Gleisachse mit 4,20 m vor. Ausgenommen ist der Bereich der<br />

Anschlußbahn Tonwerk mit 2,90 m Abstand, die Signalbereiche mit 4,43 m, die Bereiche an denen die<br />

Lärmschutzwand auf der Böschungsschulter situiert ist und damit der Abstand deutlich > als 4,20 m ist<br />

und die Bereiche, in denen bestehende Lärmschutzwände erhöht werden, wobei hier der derzeitige<br />

Abstand erhalten bleibt.<br />

Die Lärmschutzwände sollen fast durchwegs tief gegründet werden, wobei der Regelabstand der<br />

Tiefgründung / Steher mit 4,00 m vorgesehen ist. Die Steher sollen als Stahlprofil HE-160 in St. 360 C<br />

errichtet werden. Die horizontale Auflagerfläche der Wandelemente ist aus einem Fertigteil-<br />

Sockelelement in Stahlbeton B 300 mit Höhen von 30 cm und 50 cm geplant. Die<br />

Lärmschutzelemente selbst sind in den Plänen mit „Aluminium einseitig hochabsorbierend“<br />

angegeben, aber im Technischen Bericht wird auch auf die Möglichkeit von beidseitig<br />

hochabsorbierender Kassetten und auf die Verwendung von anderen Materialien hingewiesen.<br />

Im Projekt sind derzeit keine genauen Angaben hinsichtlich des Produktes der zur Ausführung<br />

vorgesehenen Lärmschutzwände enthalten. Sollten Konstruktionen zur Ausführung vorgesehen sein,<br />

welche derzeit noch keine Typengenehmigung aufweisen oder deren Typengenehmigung nicht<br />

vollinhaltlich den Anforderungen der gegenständlichen Bahnstrecke entspricht, so ist eine<br />

Genehmigung gem. § 36 Abs. 3 EisbG zu beantragen. Auf die Beachtung der Grundlagen der<br />

Typengenehmigungen wird verwiesen.<br />

Der Zugang zu den Servicetüren ist mit einer Böschungstreppe in Ortbeton und einem<br />

Steigungsverhältnis von 18/27 vorgesehen. Die Breite der Treppe ist nicht einkotiert. Vor der<br />

Servicetüre wird ein 1,5 m langer Podest angeordnet. Die Stiege ist mit einem beidseitigen Geländer<br />

versehen, welches direkt an die Lärmschutzwand anschließt.<br />

Hinsichtlich des erforderlichen Umfanges der Lärmschutzwände in Bezug auf Länge, Höhe und<br />

lärmschutztechnischen Erfordernissen der Wandelemente wird auf die Befunde der dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen.<br />

Hinsichtlich der Lärmschutzwände auf den Brücken und in den Wannen wird auf den Befund des dafür<br />

zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

Folgende Lärmschutzwände sollen errichtet werden:<br />

Nachdem zwischen dem lärmschutztechnischen Projekt und dem verkehrstechnischen Projekt<br />

teilweise gewisse Differenzen festgestellt wurden, sind den nachfolgenden Darstellungen die Angaben<br />

des verkehrstechnischen Projektes zugrundegelegt gelegt worden. Ebenso zugrundegelegt wurde<br />

damit auch die Kilometrierung der Neubaustrecke, wobei hinzuweisen ist, daß die Lärmschutzwände,<br />

welche sich neben der Bestandsstrecke befinden, teilweise eine andere Kilometrierung als jene der<br />

Bestandskilometrierung aufweisen können.<br />

- km 21,611 bis 21,759 r.d.B. Höhe bis 4,00 m über SOK.<br />

- km 22,002 bis 22,011 l.d.B. Höhe bis 2,75 m über SOK.<br />

- km 22,345 bis 22,599 l.d.B. Höhe bis 4,00 m über SOK.<br />

- km 22,425 bis 22,506 r.d.B. Höhe bis 2,75 m über SOK.<br />

- km 22,747 bis 23,041 l.d.B. Höhe bis 3,00 m über SOK.<br />

- km 23,065 bis 24,023 r.d.B. Höhe bis 1,20 m über SOK.<br />

- km 43,807 bis 43,925 l.d.B. Höhe bis 2,50 m über SOK.<br />

- km 45,745 bis 45,810 r.d.B. Höhe bis 1,50 m über SOK.<br />

- km 59,060 bis 59,138 r.d.B. Höhe bis 2,50 m über SOK.<br />

- km 59,127 bis 59,257 r.d.B. Höhe bis 2,50 m über SOK.<br />

- km 59,521 bis 60,483 r.d.B. Höhe bis 1,50 m über SOK.


- km 60,780 bis 62,455 r.d.B. Höhe bis 2,50 m über SOK.<br />

- km 61,762 bis 61,809 l.d.B. Höhe bis 2,00 m über SOK.<br />

- km 61,809 bis 62,287 l.d.B. Höhe bis 3,50 m über SOK.<br />

- km 62,287 bis 62,382 l.d.B. Höhe bis 3,00 m über SOK.<br />

Folgende Lärmschutzdämme sollen errichtet werden:<br />

- km 42,820 bis 43,420 l.d.B. links neben Autobahn A12.<br />

- km 43,900 bis 44,300 l.d.B. rechts neben Autobahn A12.<br />

- km 44,300 bis 45,800 l.d.B. rechts neben Autobahn A12.<br />

- km 45,800 r.d.B. Erdwall Stans.<br />

74<br />

Informativ wird festgehalten, daß die lagemäßigen Angaben nicht zur Gänze mit jenen des<br />

Lärmschutzprojektes korrespondieren.<br />

Für das Gleisprovisorium Baumkirchen Bauphase 2 ist eine provisorische Lärmschutzwand von km<br />

60,292 bis 60,480 mit einer Höhe von 1,50 m über SOK vorgesehen. Die Lärmschutzwand schließt in<br />

km 60,292 an die bereits in bestehender Lage geplante Lärmschutzwand an.<br />

B2.10) Erschütterungstechnische Maßnahmen:<br />

Entsprechend dem Erschütterungstechnischen Projekt sind in den erschütterungskritischen Bereichen<br />

Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich des Fahrweges bzw. Gleisbereiches für den<br />

Betriebszustand der Neubau- und Bestandsstrecke vorgesehen. Es sind folgende Maßnahmen<br />

möglich und grundsätzlich vorgesehen, wobei die Art und der Umfang der geplanten Maßnahmen den<br />

derzeitigen Kenntnissen der Einflußparameter entsprechen.<br />

Im Zuge der Bauherstellung werden die geplanten Maßnahmen entsprechend dem vertieften<br />

Wissensstand z.B. über die Geologie, Übertragung der Erschütterungen, dem Bauwerksverhalten<br />

selbst, usw. und den erforderlichen Insitu-Versuchen weiter verfeinert bzw. präzisiert, welche der<br />

Ausführungsarten in welchem Bereich und Umfang zur Anwendung kommen sollen. Um jedoch durch<br />

die Bauherstellung der „Rohbautrasse“ keine Einschränkungen bei der Auslegung der baulichen<br />

erschütterungstechnischen Maßnahmen zu unterliegen, ist geplant, den notwendigen Platzbedarf im<br />

Rohbau in erweiterten Bereichen vorzusehen.<br />

Die nachrichtlichen Darstellungen der Querschnitte sind in der Einlage 9.1.7 „Tunnel Allgemein“<br />

enthalten.<br />

Entsprechend der gemeinsamen Fortschreibung der HL-Richtlinien von HL-AG, ÖBB und BEG für die<br />

Tunnel- und Wannenquerschnitte (derzeitiger Stand Zwischenbericht Jänner 2001) bzw. in den<br />

Vorschriften für den Bau von Festen Fahrbahnen (derzeitiger Stand vom August 2001) ist für die<br />

Konstruktion der FF eine Regelkonstruktionshöhe von etwa 50 cm erforderlich, wobei die Breite der<br />

GTP (Gleistragplatte) 2,40 m beträgt. In der nachrichtlichen Einlage 9.1.7 ist ein Raum für die FF von<br />

2,50 m / 0,60 m und der Konstruktionsraum für die MFS ist mit etwa 3,70 m / 1,35 in den<br />

„Tunnelbauwerken“ vorgesehen. Hinsichtlich des Platzbedarfes von Weichen in der FF sind keine<br />

Unterlagen bzw. Angaben vorhanden. Der Platzbedarf der FF für Weichen ist mit etwa 3,00 m am<br />

Weichenanfang und etwa 60 cm in der Höhe jedenfalls größer als jener des „normalen“ Gleises.<br />

Entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand sind gemäß dem Technischen Bericht „Erschütterungen<br />

und Körperschall“ Einlage 23.1 und 2 folgende Maßnahmen und Bereiche vorgesehen:<br />

Mögliche Maßnahmen im Bereich des Fahrweges (Bahnkörper):<br />

- Stufe 0; Schotteroberbau, FF; als Vergleichsbasis!<br />

- Stufe 1; Unterschottermatte<br />

- Stufe 2; Unterschottermatte auf Betonsohle, leichtes MFS bei FF<br />

- Stufe 3; mittleres MFS bei FF<br />

- Stufe 4; schweres MFS bei Schotteroberbau auf Betonsohle oder FF.<br />

(FF bedeutet Feste Fahrbahn; MFS bedeutet Masse-Feder-System.)<br />

Vorgesehene Maßnahmen im Bereich des Fahrweges (Bahnkörper):<br />

- Maßnahme A+; optimiertes schweres MFS; etwa Stufe 4<br />

- Maßnahme A; schweres MFS; etwa Stufe 4<br />

- Maßnahme B; mittleres MFS; etwa Stufe 3<br />

- Maßnahme C; leichtes MFS; etwa Stufe 2<br />

- Maßnahme D; Unterschottermatten; etwa Stufe 1


Vorgesehene Abschnitte im Bereich des Fahrweges (Bahnkörper) mit baulichen<br />

erschütterungstechnischen Maßnahmen:<br />

75<br />

Die angeführten Abschnitte beinhalten die tatsächlichen, im Projekt vorgesehenen Maßnahmen der<br />

Platzfreihaltung.<br />

Im Bereich der Schotterbettgleise:<br />

- km 22,433 – 26,500; 4,067 km Länge; Maßnahme D<br />

- km 43,590 – 44,800; 1,210 km Länge; Maßnahme D<br />

- km 43,590 – 44,800; 0,070 km Länge; Maßnahme D, in der Bestandsstrecke<br />

- km 61,763 – 62,300; 0,537 km Länge; Maßnahme D<br />

- km 61,980 – 62,130; 0,150 km Länge; Maßnahme D, in der Bestandsstrecke<br />

Somit sind derzeit ca. 6 km Streckenlänge mit Unterschottermatten vorgesehen.<br />

Im Bereich der Festen Fahrbahn:<br />

- km30,900 – 33,400; 2,500 km Länge; Maßnahme A+<br />

- km36,000 – 37,020; 1,020 km Länge; Maßnahme A+<br />

- km37,600 – 38,000; 0,400 km Länge; Maßnahme A+<br />

- km38,400 – 38,600; 0,200 km Länge; Maßnahme B<br />

- km40,100 – 41,700; 1,600 km Länge; Maßnahme B<br />

- km45,700 – 46,500; 0,800 km Länge; Maßnahme A+<br />

- km45,820 – 46,450; 0,630 km Länge; Maßnahme A+; Bestandsstrecke<br />

- km46,950 – 48,450; 1,500 km Länge; Maßnahme A+<br />

- km49,800 – 51,300; 1,500 km Länge; Maßnahme A+<br />

- km52,200 – 52,450; 0,250 km Länge; Maßnahme A+<br />

- km53,900 – 55,600; 1,000 km Länge; Maßnahme A+<br />

- km58,100 – 58,400; 0,300 km Länge; Maßnahme B<br />

- km58,650 – 60,500; 1,850 km Länge; Maßnahme A+<br />

- km60,750 – 60,950; 0,200 km Länge; Maßnahme A+<br />

Somit ist derzeit auf ca. 13,7 km Streckenlänge in den konstruktiven Teilen der „Tunnel“ das<br />

„Platzerfordernis“ so festgelegt, daß in diesen Bereichen der Einbau von MFS möglich ist.<br />

Hinsichtlich des erforderlichen Umfanges der erschütterungstechnischen Maßnahmen in Bezug auf<br />

Länge, Ausführungsart und erschütterungstechnischen Erfordernissen der Fahrbahnkonstruktionen<br />

wird auf die Befunde der dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

Hinsichtlich der Berücksichtigung der erschütterungstechnischen Maßnahmen im Bereich der<br />

Kunstbauten, wie Tunnels, Wannen und auf den Brücken wird auf den Befund des dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen.<br />

Überbauungen der Tunneltrasse:<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht ist festzustellen, daß gemäß Projekt künftige Überbauungen der<br />

Neubaustrecke zugelassen werden sollen. Diesbezüglich sind im Projekt in den Einlagen über die<br />

Festlegung von Gefährdungsbereichen Aussagen im Hinblick auf die zulässige Fundierungstiefe, die<br />

zulässige Oberflächenbelastung und der Beeinflussungsgrenze enthalten.<br />

Hinsichtlich der technischen Zulässigkeit von Überbauungen der Tunneltrasse im Hinblick auf die<br />

Bebauungsart, die Fundierungstiefe, die Tragfähigkeit und den Schutz der Tunnelkonstruktion usw.,<br />

sowie auf die Berücksichtigung künftiger Erhaltungsmaßnahmen, wird auf die Befunde der dafür<br />

zuständigen Sachverständigen verwiesen. Ergänzend wird auf die Einlagen Grundeinlöse, Festlegung<br />

der Gefährdungsbereiche, Notfallplan und den Technischen Brandschutz hingewiesen.<br />

Hinsichtlich der Erschütterung und dem sekundären Luftschall durch den Bahnbetrieb ist offensichtlich<br />

vorgesehen, in den relevanten Bereichen einer künftig möglichen Bebauung vorbeugend MFS-<br />

Systeme zu errichten. Aus eisenbahnbautechnischer Sicht sind bei den Objekten, welche künftig über<br />

der Neubaustrecke errichtet werden könnten, keine Aussagen über die zu treffenden technischen<br />

Maßnahmen hinsichtlich Erschütterung und sekundärem Luftschall vorgesehen. Es ist aber auch aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht nicht feststellbar, ob gesonderte technische Maßnahmen erforderlich<br />

sind.<br />

B2.11) An Hochbauten werden folgende Objekte errichtet:


76<br />

Entsprechend den Projektsunterlagen und dem Antrag um eisenbahnrechtliche Baugenehmigung ist<br />

die Errichtung einer erheblichen Anzahl von Hochbauten geplant. Die Hochbauten setzen sich im<br />

Wesentlichen aus der Errichtung von Betriebsgebäuden und Schachtkopfgebäuden zusammen, es<br />

sind aber auch diverse kleinere Technikgebäude vorgesehen.<br />

B2.11.1) BETRIEBSGEBÄUDE:<br />

Es sind eine Reihe von Betriebsgebäuden entsprechend den Projektunterlagen in den<br />

Streckenlageplänen vorgesehen, für die gemäß dem Ansuchen der BEG vom 27.09.200 die<br />

eisenbahnrechtliche Baubewilligung gemäß § 36 Abs. 1 EisbG beantragt wurde.<br />

Dazu wird informativ festgehalten, daß im km 28,883 im Streckenlageplan im Zusammenhang mit<br />

dem Schachtkopfgebäude schematisch ein Betriebsgebäude Radfeld 2 mit den Außenmaßen von ca.<br />

24,7 m / 8,7 m eingetragen ist. Direkt im Bereich dieses Betriebsgebäudes ist auch ein<br />

Schachtkopfgebäude vorgesehen, welches in der Einlage 9.2.6.6 in schematisch gleicher Darstellung<br />

wie die anderen Schachtkopfgebäude eingezeichnet ist.<br />

Weiters wird informativ festgehalten, daß im km 47,640 im Streckenlageplan im Zusammenhang mit<br />

dem Schachtkopfgebäude schematisch ein Lüftungsgebäude Fiecht und ein Betriebsgebäude Fiecht<br />

mit den Außenmaßen von ca. 31,0 m / 9,0 m eingetragen ist.<br />

Zusätzlich wird informativ festgehalten, daß im km 53,420 im Streckenlageplan im Zusammenhang mit<br />

dem Schachtkopfgebäude schematisch ein Lüftungsbauwerk Terfens und ein Betriebsgebäude<br />

Terfens mit den Außenmaßen von ca. 18,0 m / 9,0 m eingetragen ist.<br />

Ergänzend wird informativ bemerkt, daß im km 57,340 im Streckenlageplan schematisch ein<br />

Betriebsgebäude Fritzens eingetragen ist.<br />

Weiters sind entsprechend dem Ansuchen der BEG vom 27.09.200 an Betriebsgebäuden derzeit<br />

folgende Hochbauten vorgesehen, für welche die eisenbahnrechtliche Baubewilligung gemäß § 36<br />

Abs. 1 und 2 EisbG beantragt wurde.<br />

An Hochbauten sollen derzeit folgende Objekte errichtet werden:<br />

- km 26,052; Betriebsgebäude Radfeld 1.<br />

- Betriebsgebäude Stans km 43,832, teilweise mit km 43,930 bezeichnet.<br />

- Betriebsgebäude Baumkirchen km 61,910, ca. 10 m links von Gleis 1.<br />

- Unterwerk Münster km 36,160.<br />

km 26,052; Betriebsgebäude Radfeld 1:<br />

Das Betriebsgebäude Radfeld 1 soll in km 26,052 links der Bahn errichtet werden. Der Abstand von<br />

der nächstgelegenen Gleisachse 1 ist in den Unterlagen nicht dargestellt (weder im Streckenlageplan<br />

noch in der Hochbauplanung) und wurde in der Stellungnahme der BEG zum §33 Gutachten SV Mayr<br />

vom 29.06 2001 mit dem Maß „deutlich außerhalb des Bahnkörpers“ angegeben, wodurch auf eine<br />

Kotierung verzichtet wurde. Entsprechend dem Lageplan Einlage 4.2.3 wurde mit dem Maßstab die<br />

Entfernung des Gebäudes von der Gleisachse mit ca. 10 m gemessen. Die Situierung erfolgt auf dem<br />

Rettungsplatz in km 26,100 und ist über die Zufahrtsstraße zu diesem Rettungsplatz erreichbar.<br />

Das Betriebsgebäude soll als erdgeschoßiges, rechteckiges, nicht unterkellertes Objekt mit Flachdach<br />

ausgeführt werden. Die Länge beträgt 17,50 m (19,50 m), die Breite 10,85 m (13,45 m) und die Höhe<br />

4,05 m über Gelände. Die Klammermaße stellen die äußeren Maße einschließlich der Vorbauten dar.<br />

Das Gebäude soll in der tragenden Konstruktion aus Stahlbeton errichtet werden.<br />

Die Fußbodenoberkante wird in gleicher Höhe wie die Schienenoberkante mit 511,600 m angegeben,<br />

das HQ 100 in der Hochbauplanung mit 511,259 m und in der Streckenplanung mit 510,80 m. Die<br />

Differenz der HQ 100 Koten dürfte die Differenz zwischen der Wasserspiegellage mit und ohne<br />

Freibord sein.<br />

Das Gebäude beinhaltet Räume für Telekom-Anlagen, Sicherungstechnik, Niederspannung und<br />

Hochspannungsanlagen sowie Traforäume. Weiters ist für den Fall eines außergewöhnlichen<br />

Ereignisses zur Unterbringung einer Einsatzzentrale auch ein Funkraum und ein Aufenthalts-<br />

/Besprechungsraum vorgesehen.<br />

km 43,832; Betriebsgebäude Stans:<br />

Das Betriebsgebäude Stans soll gemäß Streckenlageplan in km 43,832 (im Hochbauprojekt mit km<br />

43,930 bezeichnet) links der Bahn errichtet werden. Der Abstand von der nächstgelegenen<br />

Gleisachse 1 ist in den Unterlagen nicht dargestellt (weder im Streckenlageplan noch in der


77<br />

Hochbauplanung) und wurde in der Stellungnahme der BEG zum §33 Gutachten SV Mayr vom 29.06<br />

2001 mit dem Maß „deutlich außerhalb des Bahnkörpers“ angegeben, wodurch auf eine Kotierung<br />

verzichtet wurde. Entsprechend dem Lageplan Einlage 4.2.17 wurde mit dem Maßstab die Entfernung<br />

des Gebäudes von der Gleisachse mit ca. 10 m gemessen. Die Situierung erfolgt auf dem<br />

Rettungsplatz in km 43,856 und ist über die Zufahrtsstraße zu diesem Rettungsplatz erreichbar.<br />

Das Betriebsgebäude soll gleichgeartet wie Radfeld 1 als erdgeschoßiges, rechteckiges, nicht<br />

unterkellertes Objekt mit Flachdach ausgeführt werden. Die Länge beträgt 17,50 m (19,50 m), die<br />

Breite 10,85 m (13,45 m) und die Höhe 4,05 m über Gelände. Die Klammermaße stellen die äußeren<br />

Maße einschließlich der Vorbauten dar. Das Gebäude soll in der tragenden Konstruktion aus<br />

Stahlbeton errichtet werden.<br />

Die Fußbodenoberkante wird in gleicher Höhe wie die Schienenoberkante mit 531,694 m angegeben,<br />

das HQ 100 in der Hochbauplanung mit 530,111 m und in der Streckenplanung mit 529,60 m. Die<br />

Differenz der HQ 100 Koten dürfte die Differenz zwischen der Wasserspiegellage mit und ohne<br />

Freibord sein. Zur Fußbodenoberkante ist zu bemerken, daß diese projektgemäß entsprechend den<br />

Höhenkoten auf gleicher Höhe wie der Rettungsplatz liegt, während in der Hochbauplanung<br />

richtigerweise das Gelände um 15 cm tiefer als die Fußbodenoberkante angegeben ist.<br />

Das Gebäude beinhaltet Räume für Telekom-Anlagen, Sicherungstechnik, Niederspannung und<br />

Hochspannungsanlagen sowie Traforäume. Weiters ist für den Fall eines außergewöhnlichen<br />

Ereignisses zur Unterbringung einer Einsatzzentrale auch ein Funkraum und ein Aufenthalts-<br />

/Besprechungsraum vorgesehen.<br />

km 61,910; Betriebsgebäude Baumkirchen:<br />

Das Betriebsgebäude Baumkirchen soll in km 61,910 links der Bahn errichtet werden. Der Abstand<br />

von der nächstgelegenen Gleisachse 1 ist in den Unterlagen nicht dargestellt (weder im<br />

Streckenlageplan noch in der Hochbauplanung) und wurde in der Stellungnahme der BEG zum §33<br />

Gutachten SV Mayr vom 29.06 2001 mit dem Maß „deutlich außerhalb des Bahnkörpers“ angegeben,<br />

wodurch auf eine Kotierung verzichtet wurde. Entsprechend dem Lageplan Einlage 4.2.17 wurde mit<br />

dem Maßstab die Entfernung des Gebäudes von der Gleisachse mit ca. 11 m gemessen. Die<br />

Situierung erfolgt auf dem Rettungsplatz in km 61,870 und ist über die Zufahrtsstraße zu diesem<br />

Rettungsplatz erreichbar.<br />

Das Betriebsgebäude soll gleichgeartet wie Radfeld 1 als erdgeschoßiges, rechteckiges, nicht<br />

unterkellertes Objekt mit Flachdach ausgeführt werden. Die Länge beträgt 17,50 m (19,50 m), die<br />

Breite 10,85 m (13,45 m) und die Höhe 4,05 m über Gelände. Die Klammermaße stellen die äußeren<br />

Maße einschließlich der Vorbauten dar. Das Gebäude soll in der tragenden Konstruktion aus<br />

Stahlbeton errichtet werden.<br />

Die Fußbodenoberkante wird in gleicher Höhe wie die Schienenoberkante mit 555,576 m (im<br />

Längenschnitt mit 555,502 m) angegeben, das HQ 100 in der Hochbauplanung mit 554,090 m und in<br />

der Streckenplanung mit 553,40 m. Die Differenz der HQ 100 Koten dürfte die Differenz zwischen der<br />

Wasserspiegellage mit und ohne Freibord sein. Zur Fußbodenoberkante ist zu bemerken, daß diese<br />

projektgemäß entsprechend den Höhenkoten auf (etwa) gleicher Höhe wie die Schienenoberkante<br />

liegt und in der Hochbauplanung das Gelände um 15 cm tiefer als die Fußbodenoberkante angegeben<br />

ist, womit sich eine Geländeoberkante des Rettungsplatzes von etwa 555,560 ergibt. Gemäß<br />

Streckenplanung ist jedoch die Geländeoberkante des Rettungsplatzes mit 554,10 angegeben, somit<br />

ergibt sich eine ungeklärte Höhendifferenz von ca. 1,5 m.<br />

Das Gebäude beinhaltet Räume für Telekom-Anlagen, Sicherungstechnik, Niederspannung und<br />

Hochspannungsanlagen sowie Traforäume. Weiters ist für den Fall eines außergewöhnlichen<br />

Ereignisses zur Unterbringung einer Einsatzzentrale auch ein Funkraum und ein Aufenthalts-<br />

/Besprechungsraum vorgesehen.<br />

Unterwerk Münster km 36,160:<br />

Das Unterwerk Münster wird links der Bestandsstrecke etwa vom km 36,120 – km 36,280 errichtet.<br />

Das Unterwerk Münster besteht aus den wesentlichen Bereichen des Unterwerksgebäudes, den<br />

Freiluftanlagen, dem Anschluß an das 110 KV Netz und dem Anschlußgleis von der Bestandsstrecke.<br />

Die straßenseitige Zufahrt erfolgt über das lokale Wegenetz, welches auch als Zufahrt zu den<br />

Rettungsplätzen dient, jedoch bei HQ 100 teilweise überflutet ist.<br />

Unterwerksgebäude:


78<br />

Das Unterwerksgebäude ist mit einer Gesamtlänge von 50,23 m, einer Gesamtbreite von 11,85 m und<br />

einer maximalen Höhe von ca. 9 m geplant. Der Abstand des Unterwerksgebäudes von der<br />

Gleisachse 1 der Bestandsstrecke beträgt gemäß der Darstellung im Streckenlageplan Einlage 4.2.10,<br />

im Querprofil Einlage 6.2.60a und dem Grundriß Einlage 10.7.3.1 ca. 20 m. Der Abstand ist jedoch in<br />

den Unterlagen nicht kotiert. Der Gesamtbaukörper besteht aus drei „einzelnen“<br />

Rechtecksbaukörpern, wovon zwei erdgeschoßig ausgeführt sind und einer ein Obergeschoß<br />

aufweist. Das Unterwerksgebäude ist mit einem Pultdach überdacht.<br />

Der an die Freiluftanlage anschließende Gebäudeteil hat eine Größe von 9,30 auf 11,85 m und<br />

beinhaltet im wesentlichen den Warte-Gerüstraum, einen Batterieraum und sanitäre Anlagen. Dieser<br />

Gebäudeteil ist ebenerdig zugänglich.<br />

Der daran anschließende Gebäudeteil hat eine Größe von 19,70 auf ca. 7,50 m und beinhaltet die 15<br />

KV -Schaltanlage. Dieser Gebäudeteil ist ebenfalls ebenerdig zugänglich und mit den vorhergehenden<br />

Gebäudeteil durch eine T30 Türe verbunden.<br />

Der an die 15 KV -Schaltanlage anschließende Gebäudeteil hat eine Größe von etwa 15,40 auf etwa<br />

9,00 m und ist zweigeschoßig ausgeführt.<br />

Das Erdgeschoß beinhaltet im wesentlichen Hochspannungsanlagen und Trafo, sowie<br />

Niederspannungsanlagen, Kabelaufführung, USV-Raum und ST-Lager. Fast alle Räume des<br />

Erdgeschosses sind ebenfalls ebenerdig zugänglich, aber nicht mit dem nächsten Gebäudeteil<br />

verbunden.<br />

Das Obergeschoß ist über eine außenliegende überdachte Treppe vom Vorplatz erreichbar. Im<br />

Obergeschoß sind im wesentlichen Telekom-Anlagen und ein Rechnerraum untergebracht.<br />

Das gesamte Objekt soll in der tragenden Struktur in Stahlbeton errichtet werden.<br />

Das Unterwerksgebäude wird zur Gänze auf eine Aufschüttung errichtet. Die Geländeoberkante wird<br />

mit –0,15 m unter SOK des Unterwerksgleises angegeben, welches auf 523,42 m liegt. Die HQ 100<br />

Höhe ist mit 522,49 eingetragen und liegt somit ca. 1 m unter der Fußbodenoberkante des<br />

Unterwerksgebäudes, wobei jedoch der Abstand zur HQ 100 Höhe in den Bereichen mit Doppelboden<br />

um bis zu 60 cm geringer ist. Die eingetragenen Kabelschächte und die Kollektorgrube liegt unterhalb<br />

der angegebenen HQ Höhe.<br />

Freiluftanlage:<br />

Die Freiluftanlage weist eine Fläche von 100 m auf 38,60 m auf und ist zur Gänze mit einem 2 m<br />

hohen Maschenzaun umschlossen. Die Freiluftanlage beinhaltet neben den elektrotechnischen<br />

Anlagen auch die Umspannerfundamente mit den integrierten Ölauffangwannen, eine wannenförmige<br />

fUW Abstützplatte und das Anschlußgleis. Die Ölauffangwannen werden über Ölabscheider oder bei<br />

außergewöhnlichem Ereignis gesondert entwässert. Die Geländeoberkante wird mit –0,15 m unter<br />

SOK des Unterwerksgleises angegeben, welches auf 523,42 m liegt. Die HQ 100 Höhe ist mit 522,49<br />

eingetragen und liegt somit ca. 1 m unter SOK bzw. ca. 0,85 m unter Geländeoberkante.<br />

Auf den Befund des Sachverständigen für Grundwasserschutz und auf die Teile des Befundes zum<br />

Anschlußgleis wird hingewiesen.<br />

Hinsichtlich der eigentlichen hochbautechnischen Belange und auf die elektrotechnischen Belange<br />

wird auf den diesbezüglichen Befund des dafür zuständigen Sachverständigen ve rwiesen.<br />

B2.11.2) SCHACHTKOPFGEBÄUDE:<br />

Die Schachtkopfgebäude sind entsprechend dem Ansuchen der BEG vom 27.09.2000 nur hinsichtlich<br />

der Lage gem. § 36 Abs. 1 EisbG Gegenstand dieses Verfahrens. Die Schachtkopfgebäude befinden<br />

sich bei den gering überdeckten Tunnelbereichen im Talbereich, welche nicht im Gebirge liegen, über<br />

den Rettungsschächten. Die Lage der Schachtkopfgebäude ergibt sich somit aus der Lage der<br />

Bahntrasse, der Situierung der Rettungstunnel und der Rettungsschächte auf grundsätzlicher Basis<br />

des Rettungskonzeptes, sowie den Zufahrtsmöglichkeiten mit Straßenfahrzeugen. Der über Gelände<br />

liegende Teil der Schachtkopfgebäude (=Hochbau) ist nur nachrichtlich dargestellt. Diese werden<br />

gemäß Aussage der BEG zu einem späteren Zeitpunkt zur eisenbahnrechtlichen Genehmigung<br />

gemäß § 36 Abs. 2 EisbG eingereicht.<br />

Hinsichtlich der Rettungsschächte wird auf die Gutachten der dafür zuständigen Sachverständigen<br />

verwiesen. Hinsichtlich der mit den Rettungsschächten und Schachtkopfgebäuden verbundenen


79<br />

Rettungsplätzen und deren Zufahrten wird auf die relevanten Teile dieses Befundes / Gutachtens und<br />

zusätzlich ebenfalls auf die Gutachten der auch dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

An Schachtkopfgebäuden sind vorgesehen:<br />

Die angegebenen lfd. Nr. der Schachtkopfgebäude entsprechen den lfd. Nr. der sicheren Bereiche<br />

des Sicherheitskonzeptes. Die angegebenen km entsprechen jenen der Streckenlagepläne, da sich<br />

diese teilweise (manchmal geringfügig und manchmal erheblich) von den angegebenen km des<br />

Sicherheitskonzeptes unterscheiden. Die ca. Größen der Schachtkopfgebäude wurden ebenfalls den<br />

Streckenlageplänen und nicht der Tunnelplanung (nur nachrichtliche Darstellung) entnommen, da<br />

diese untereinander teilweise nicht übereinstimmen (zum Teil auch vom Prinzip nicht). Aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht wird dem jedoch geringere Bedeutung beigemessen, da die<br />

Schachtkopfgebäude durch den konstruktiven Ingenieurbau in der Lage fixiert sind und noch zur<br />

eisenbahnrechtlichen Genehmigung gemäß § 36 Abs. 2 EisbG eingereicht werden müssen. In dieser<br />

Einreichung kann auch die Lage km-exakt (einschließlich des seitlichen Abstandes von der Strecke)<br />

fixiert werden.<br />

Nr. 3; km 27,320 – 27,370, l.d.B.; Einhausung Zufahrtsrampe Radfeld<br />

Nr. 4; km 27,805, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 17,5 m / 8,0 m<br />

Nr. 5; km 28,265, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 8,7 m / 7,5 m<br />

Nr. 6; km 28,883, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 8,7 m / 7,5 m, im<br />

Zusammenhang mit dem Betriebsgebäude Radfeld 2<br />

Nr. 14; km 33,427, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 15; km 33,945, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 16; km 34,457, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 15,4 m / 9,0 m<br />

Nr. 17; km 34,947, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 18; km 35,470, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 19; km 35,990, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 20; km 36,530, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 21; km 37,100, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 22; km 37,750, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 17,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 23; km 38,250, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 24; km 38,652, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 17,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 26; km 39,741, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 18,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 27; km 40,220, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 12,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 28; km 40,655, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 29; km 41,090, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 30; km 41,550, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 17,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 31; km 42,200, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 32; km 42,780, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 33; km 43,285, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 15,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 37; km 45,265, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 13,0 m<br />

Nr. 38; km 45,740, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 18,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 39; km 46,159, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 41; km 47,640, l.d.B.; Schachtkopfgebäude<br />

Nr. 54; km 53,390, r.d.B.; Schachtkopfgebäude im Zusammenhang mit dem<br />

Betriebsgebäude Terfens.<br />

Nr. 55; km 53,950, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 9,0 m / 9,0 m<br />

Nr. 62; km 57,700, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 63; km 58,160, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 64; km 58,560, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 65; km 59,090, l.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 14,5 m / 10,5 m<br />

Nr. 66; km 59,640, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 67; km 60,290, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 10,5 m / 7,5 m<br />

Nr. 68; km 60,852, r.d.B.; Schachtkopfgebäude, ca. 18,5 m / 11,0 m<br />

Nr. 69; km 61,300, r.d.B.; Einhausung Zufahrtsrampe Baumkirchen<br />

Die Anzahl der Schachtkopfgebäude beläuft sich somit auf 35 Objekte und zwei<br />

Rampeneinhausungen.<br />

B2.11.3) SONSTIGE KLEINERE TECHNIKGEBÄUDE:<br />

An Schaltstationen sind als eigene Objekte vorgesehen:<br />

- km 25,200, r.d.B.; Neubau Schaltstation Typ A


80<br />

- km 25,700, r.d.B.; Neubau Schaltstation Typ C<br />

- km 27,369, l.d.B.; Neubau Schaltstation Typ A<br />

- km 44,100, r.d.B.; Neubau Schaltstation Typ B<br />

- km 44,600, r.d.B.; Neubau Schaltstation Typ C<br />

- km 61,125, r.d.B.; Neubau Schaltstation Typ A<br />

- km 62,150, r.d.B.; Neubau Schaltstation Typ C<br />

SF-Buden:<br />

Die Größe der Buden und die Situierung zur Gleisachse ist nicht angegeben, sondern lediglich als<br />

grundsätzliche Eintragung in den Streckenlageplänen vorhanden. Die Aufzählung erhebt somit auch<br />

keinen Anspruch auf eine Vollzähligkeit.<br />

Es sind an folgenden Stellen SF-Buden vorgesehen:<br />

- ca. km 23,980<br />

- ca. km 26,520<br />

- ca. km 43,650<br />

- ca. km 44,820<br />

- ca. km 61,690<br />

- ca. km 62,550<br />

Weiters ist in ca. km 45,8 r.d.B. eine Zugfunkhütte geplant.<br />

B2.12) Abtrag der Bestandstrasse:<br />

Folgende Streckenteile der Bestandstrasse mit den Gleisen 1 und 2 werden umgebaut bzw. teilweise<br />

oder zur Gänze aufgelassen.<br />

- Bereich Kundl / Radfeld; BS-km(alt) 24,196 (= BS-km(neu) 24,262) bis BS-km(alt) 27,767 (= BSkm(neu)<br />

27,771); Länge ca. 3,6 km.<br />

- Bereich Jenbach / Stans; BS-km(alt) 41,509 (= BS-km(neu) 41,499) bis BS-km(alt) 46,869 (= BSkm(neu)<br />

46,854); Länge ca. 5,4 km.<br />

- Bereich Terfens; BS-km(alt) 55,855 (= BS-km(neu) 55,859) bis BS-km(alt) 57,644 (= BS-km(neu)<br />

57,642); Länge ca. 1,8 km.<br />

- Bereich Fritzens / Baumkirchen; BS-km(alt) 59,283 (= BS-km(neu) 59,277) bis BS-km(alt) 62,635<br />

(= BS-km(neu) 62,587); Länge ca. 3,4 km.<br />

Weiters wird im Bereich Fritzens die Anschlußbahn BEG von km 57,900 – 58,135 abgetragen.<br />

B2.13) Folgende Anschlußbahnen bzw. -gleise sind von<br />

Änderungen betroffen bzw. werden neu errichtet:<br />

B2.13.1) ANSCHLUßGLEIS ZUM GEPLANTEN UNTERWERK MÜNSTER ÖBB:<br />

Das Anschlußgleis zweigt von der Bestandsstrecke im Gleis 1 in BS-km(alt) 36,220 (= UM-km 0,00)<br />

rückläufig mit der Weiche Nr. 1UM, einer EW 60-300-1:9, ab. Es ist jedoch festzustellen, daß der im<br />

Lageplan 4.2.10 Version 04 angegebene BS-km(alt) 36,220 wahrscheinlich mit dem im Technischen<br />

Bericht Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1 Version 04 (gültige Versionen gemäß<br />

Einlageverzeichnis Version 12) in der Weichentabelle angegebenen NBS-km 36,368 übereinstimmt.<br />

Diese NBS-Kilometrierung in der Weichentabelle ist jedoch für diese Weiche absolut irreführend, da<br />

die Lage der Weiche in der Bestandsstrecke völlig unabhängig von der NBS ist. Die BEG erklärt, daß<br />

die im Lageplan dargestellte kilometrische Lage mit BS-km der Weiche Nr. 1UM die Gültige ist.<br />

Entsprechend dem Lageplan 4.2.10 schließt an die Weiche eine 58 m lange Gerade an und an diese<br />

ohne Übergangsbogen ein 33 m langer Linksbogen mit einem Radius von 300 m. An diesen Bogen<br />

schließt wieder ohne Übergangsbogen eine 91 m lange Gerade an, welche bis zum Ende des Gleises<br />

durchgeht. Die gesamte Gleislänge errechnet sich aus dem Lageplan mit 217 m. Hinsichtlich des<br />

Gleisabschlusses sind im Streckenlageplan keine näheren Angaben enthalten, jedoch im Grundriß<br />

des Unterwerkes der Gleisabschluß mit Festprellbock bezeichnet.<br />

Die Nivelette beginnt mit WA im Streckengleis 1 in einem Gefälle 0,88 ‰, nach 54 m wechselt das<br />

Gefälle auf 1,95 ‰ und geht nach weiteren 55 m bis zum Gleisende in eine Horizontale über. Im<br />

Bereich des Unterwerkes liegt das Gleis somit horizontal. Detaillierte Angaben hinsichtlich der<br />

Verschieberbahnsteige, Schutzräume usw. sind nicht enthalten. Es ist jedoch im Profil km 36,217 der<br />

Abstand zu „festen Einbauten“ auf der Seite „links“ mit 2,50 m und auf der Seite „rechts“ mit 4,50 m


81<br />

kotiert. Diese Angaben stimmen jedoch nur bedingt, da die Sockel der Trafo´s näher als 2,50 m<br />

liegen. Die Entwässerung der Gleisanlagen der Bestandsstrecke Gleis 1 und des Anschlußgleises<br />

erfolgt über eine Drainage. Die Einfahrt in die Freiluftanlage erfolgt durch ein Gleistor, die gesamte<br />

Anlage ist umzäunt.<br />

Eine Geschwindigkeit ist im Lageplan nicht angegeben, jedoch wären entsprechend der Trassierung<br />

maximal 50 km/h zulässig.<br />

B2.13.2) ANSCHLUßGLEIS ZUR BESTEHENDEN AB TIWAG, BEREICH BF. JENBACH:<br />

Das Anschlußgleis zweigt von der zu verlegenden Bestandsstrecke im Gleis 2 in BS-km(neu) 41,690<br />

(= TIWAG-km 0,00) mit der Weiche Nr. 1T, einer EW 60-300-1:9, ab. Es ist jedoch festzustellen, daß<br />

der im Lageplan 4.2.15 Version 04 angegebene BS-km(neu) 41,690 wahrscheinlich mit dem im<br />

Technischen Bericht Oberbauanlagen Gleisgeometrie 3.3.1 Version 04 (gültige Versionen gemäß<br />

Einlageverzeichnis Version 12) in der Weichentabelle angegeben NBS-km 41,752 übereinstimmt.<br />

Diese NBS-Kilometrierung in der Weichentabelle ist jedoch für diese Weiche absolut irreführend, da<br />

die Lage der Weiche in der Bestandsstrecke völlig unabhängig von der NBS ist. Entsprechend der<br />

Fragestellung des SV erklärt die BEG gemäß der am 18.10.2001 übergebenen schriftlichen Unterlage<br />

durch das planende Büro Obermeyer, daß die im Lageplan dargestellte kilometrische Lage mit BS-km<br />

(neu) 41,690 der Weiche Nr. 1T um 4 m nicht korrekt ist und die richtige und gültige Stationierung BSkm<br />

41,686 ist. Entsprechend dem Lageplan 4.2.15 schließt an die Weiche ein 57 m langer<br />

Rechtsbogen mit einem Radius von 420 m an und an diesem Rechtsbogen schließt ohne<br />

Übergangsbogen ein 29 m langer Linksbogen mit einem Radius von 350 m an. An diesen Bogen<br />

schließt wieder ohne Übergangsbogen eine 59 m lange Gerade an, welche bis zum Anschluß an den<br />

Bestand durchgeht. Die gesamte neu zu trassierende Gleislänge der AB errechnet sich aus dem<br />

Lageplan mit 189 m.<br />

Die Nivelette beginnt mit WA im Streckengleis 2 in einer Steigung von 2,71 ‰, nach dem<br />

Weichenende wird diese Steigung noch auf 67 m Länge beibehalten, anschließend wechselt die<br />

Steigung auf 3,43 ‰ und geht nach weiteren 57 m bis zum Anschluß an den Bestand auf ein Gefälle<br />

von 0,31 ‰ über. Detaillierte Angaben hinsichtlich der Verschieberbahnsteige, Schutzräume usw. sind<br />

nicht enthalten.<br />

Eine Geschwindigkeit ist im Lageplan für die Anschlußbahn mit 40 km/h und für den abzweigenden<br />

Strang in der Weichentabelle mit 50 km/h angegeben.<br />

Die AB wird, da diese nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist und wahrscheinlich einem anderen<br />

Verfahren vorbehalten bleibt, nicht weiter behandelt. Die obige Beschreibung dient, abgesehen von<br />

der Anschlußweiche (Bestandteil des Verfahrens), lediglich zur vollständigen Information.<br />

B2.13.3) ANSCHLUßGLEIS AB TONWERK, BEREICH BF. FRITZENS:<br />

Das Anschlußgleis zweigt vom Bestandsgleis 4 in BS-km(alt) 59,193 (= km 59,080 = Tonwerk-km<br />

0,00) mit der Weiche Nr. 1T, einer EW B-190-1:9, ab. Die NBS-Kilometrierung in der Weichentabelle<br />

ist jedoch für diese Weiche absolut irreführend, da die Lage der Weiche in der Bestandsstrecke völlig<br />

unabhängig von der NBS ist. Die BEG erklärt, daß die im Lageplan dargestellte kilometrische Lage mit<br />

BS-km der Weiche Nr. 1T die Gültige ist. Entsprechend dem Lageplan 4.2.27 schließt an die Weiche<br />

ein 42 langer Rechtsbogen mit einem Radius von 190 m an und an diesen Rechtsbogen schließt ohne<br />

Übergangsbogen ein 61 m langer Linksbogen mit einem Radius von 250 m an. An diesen Bogen<br />

schließt wieder ohne Übergangsbogen eine 53 m lange Gerade an. An diese Gerade schließt<br />

nochmals ohne Übergangsbogen ein 22 m langer Rechtsbogen mit einem Radius von 250 m an und<br />

an diesen Rechtsbogen schließt ohne Übergangsbogen nochmals ein 40 m langer Linksbogen mit<br />

einem Radius von 250 m an. Mit einem weiteren Bogenwechsel schließt ohne Übergangsbogen ein<br />

60 m langer Bogen mit einem Radius von 1.532 an, welcher bis zum Ende des Gleises durchgeht. Die<br />

gesamte Gleislänge errechnet sich aus dem Lageplan mit ca. 310 m. Die kilometrische Angabe der<br />

Trassierungselemente erfolgt nur im Längenschnitt. Hinsichtlich des Gleisabschlusses sind keine<br />

Angaben enthalten.<br />

Die Nivelette der AB ist im Lageplan nicht angegeben, sondern nur im gesonderten Längenschnitt<br />

5.1.14. Vom Anfang der AB bis Tonwerk-km 0,060 steigt das Gleis mit 1,8 ‰, anschließend ist bis<br />

Tonwerk-km 0,148 ein Gefälle mit 40 ‰ und daran anschließend fällt das Gleis bis Projektende bei<br />

Tonwerk-km 0,309 mit 1,5 ‰. Detaillierte Angaben hinsichtlich der Verschieberbahnsteige,<br />

Schutzräume usw. sind nicht enthalten.


82<br />

Eine Geschwindigkeit ist im Lageplan für die Anschlußbahn mit 20 km/h und für den abzweigenden<br />

Strang in der Weichentabelle mit 40 km/h angegeben.<br />

Die AB wird, da diese nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist und wahrscheinlich einem anderen<br />

Verfahren vorbehalten bleibt, nicht weiter behandelt. Die obige Beschreibung dient, abgesehen von<br />

der Anschlußweiche (Bestandteil des Verfahrens), lediglich zur vollständigen Information.<br />

B2.14) Leitungen Dritter, welche von Änderungen bzw.<br />

Baumaßnahmen betroffen sind:<br />

Die Neubaustrecke und die Bestandsstrecke bzw. verlegte Bestandsstrecke werden von einer Reihe<br />

Leitungen Dritter gekreuzt. Die verschiedenen Leitungen sind im Technischen Bericht aufgezählt.<br />

In einer weiteren gesonderten Einlage sind die Leitungen in der derzeitigen Lage und in der geplanten<br />

zu verlegenden Lage grundsätzlich dargestellt. Die Ermittlung der genauen Lage und die Verlegungen<br />

der Leitungen sollen im Einvernehmen mit den Leitungsträgern für den Bau der Neubaustrecke, der<br />

Leitungssicherung und für die endgültige Verlegung erfolgen.<br />

Weiters wird in der Einlage 1.3 Beweissicherung festgehalten, daß beispielsweise die Kanäle mittels<br />

Kamerabefahrung und Videoaufzeichnungen beweisgesichert werden und Wasserleitungen<br />

voraussichtlich durch Druckprüfungen auf Dichtigkeit untersucht werden.<br />

B2.15) Gebäude, sonstige Objekte Dritter:<br />

In der Einlage 1.3 Beweissicherung ist festgehalten, daß Gebäude, welche im Einflußbereich der<br />

Baumaßnahmen liegen, entsprechend den verwendeten Baumaßnahmen und der Art und Zustand<br />

der Gebäude beweisgesichert werden.<br />

B2.16) Querungen der BS bzw. Parallelführung zur BS während der<br />

Bauherstellung der NBS:<br />

In diesem Kapitel werden nur die Querungen und die Parallelführungen der Neubaustrecke mit der<br />

Bestandsstrecke Kufstein – Brenner während der Bauherstellung, im Hinblick auf allfällige<br />

Auswirkungen auf die Gleislage, behandelt. Die Bauabwicklung selbst und die damit<br />

zusammenhängenden Provisorien und baulichen Maßnahmen, ausgenommen die konkret<br />

beantragten Gleisprovisorien gemäß Pkt B2.1.4, sind nicht Gegenstand der Betrachtungen.<br />

B2.16.1) QUERUNGEN:<br />

Es sind folgende Querungen vorgesehen:<br />

- ca. km 35,930 – 36,145; Unterfahrung der Bestandsstrecke mit der NBS im Bereich von Münster<br />

mit einem Schildvortrieb bei einer Überdeckung von ca. 15 m zu SOK.<br />

- ca. km 41,200 – 41,700; Unterfahrung der Bestandsstrecke mit der NBS im Bereich vom Westkopf<br />

Bahnhof Jenbach mit HDBV Körper bzw. Injektionsschirm und einem bergmännischem Vortrieb bei<br />

einer Überdeckung von etwa 6 m über Tunnelaußenschale zu SOK. Auf die seichtliegende<br />

Unterfahrung der bestehenden Kasbachbrücke wird hingewiesen. Der Bereich ist teilweise falsch<br />

mit km 41,4 begrenzt.<br />

- ca. km 46,400 – 46,550; Unterfahrung der Bestandsstrecke mit der NBS im Bereich von Stans (bei<br />

Westbahntunnel unter Inntalautobahn) mit einem Injektionsschirm und einem bergmännischem<br />

Vortrieb bei einer Überdeckung von etwa 8 m über Tunnelaußenschale zu SOK. Auf den im<br />

unmittelbaren Bereich liegenden Westbahntunnel unter der Inntalautobahn wird hingewiesen.<br />

- ca. km 58,640 – 59,500; Unterfahrung der Bestandsstrecke mit der NBS im Bahnhofsbereich von<br />

Fritzens erfolgt weitgehend mit einem Injektionsschirm und einem bergmännischem Vortrieb bei<br />

einer Überdeckung von etwa 6 m über Tunnelaußenschale zu SOK.<br />

Hinsichtlich der genauen Art der geplanten Baudurchführung wird auf die Tunnelplanung und die<br />

damit zusammenhängenden Sachverständigenbereiche hingewiesen<br />

Entsprechend der Einlage 16.1 Bauabwicklung sind während der Bauherstellung der NBS in den<br />

Querungsbereichen geodätische und geotechnische Messungen vorgesehen. Diese Messungen sind<br />

als Messungen Untertage (trigonometrische Messungen und geotechnische Spannungsmessungen)<br />

und als Messungen Obertage (Nivellement- und trigonometrische Messungen sowie<br />

Extensiometermessungen) geplant. Weiters ist festgehalten, daß die Messungen im Gleisbereich


83<br />

(Gefahrenraum) trigonometrisch erfolgen werden und nicht durch ein „reines“ Nivellement. Die<br />

Messungen werden einer entsprechenden Interpretation zugeführt.<br />

Für den Fall eines Eintritts eines „Störfalls“ werden gemäß der Einlage 16.1 vorbereitend Sicherheitsund<br />

Notfallmaßnahmenpläne ausgearbeitet. Die vorgegeben Alarmschranken sind durch die Betreiber<br />

der Bestandsanlagen, im gegenständlichen Fall damit durch die ÖBB, festzulegen.<br />

Ergänzend zu den allgemeinen Festlegungen ist für die Querung im Bahnbereich festgehalten, daß<br />

die Höhenlage der Gleise „meßtechnisch mittels Nivellement in Querprofilen senkrecht zur<br />

Tunnelachse“ überwacht wird, wobei Setzungsmulden n < 800 durch Nachstopfen ausgeglichen<br />

werden. Es wird aber auch darauf hingewiesen, daß die Toleranzen im Gleisbereich noch festgelegt<br />

werden müssen. Ebenso wird darauf verwiesen, daß nicht nur Setzungen sondern auch Hebungen<br />

möglicherweise zu erwarten sind. Auch auf allfällige „Langsamfahrstrecken“ und temporäre<br />

Gleissperren wird verwiesen.<br />

B2.16.2) PARALLELFÜHRUNGEN:<br />

In einigen Bereichen in denen die NBS, vor allem Rampenbereiche, weitgehend in Parallellage<br />

errichtet werden, sind erhebliche Aushubtiefen und Stützmaßnahmen neben den in Betrieb<br />

befindlichen Gleisen der Bestandsstrecke erforderlich. Diese Bereiche sind in der Einlage 16.1 nicht<br />

gesondert beschrieben.<br />

Im wesentlichen sind folgende Parallelführungen vorgesehen:<br />

- ca. km 26,500 – 27,500; Errichtung der Wanne Radfeld im Nahbereich der Bestandsgleise mit<br />

Verbauhöhen der Baugrube von bis zu ca. 14 m. Die Baugrubenverbauten sollen teilweise in den<br />

bestehenden Bahnkörper rückverankert werden. Die Abstände der Rückseite der<br />

Baugrubenverbauten zur nächstgelegenen Gleisachse sind mit ca. 3,94 m – 7,30 m in den<br />

Planunterlagen angegeben.<br />

- ca. km 38,500 – 38,300; Errichtung der Startbaugrube für den Schildvortrieb des Tunnels Radfeld /<br />

Wiesing und der Galerie Wiesing im Nahbereich der Bestandsgleise mit Verbauhöhen der<br />

Baugrube von bis zu ca. 15 m. Die Baugrubenverbauten sollen teilweise in den bestehenden<br />

Bahnkörper rückverankert werden. Die Abstände der Rückseite der Baugrubenverbauten zur<br />

nächstgelegenen Gleisachse sind mit etwa > 5 m den Planunterlagen entnehmbar.<br />

- ca. km 57,000 – 58,200; Errichtung eines Teiles der Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen im<br />

Nahbereich der Bestandsgleise mit Verbauhöhen der Baugrube von bis zu ca. 13 m. Die<br />

Baugrubenverbauten sollen teilweise in den bestehenden Bahnkörper rückverankert werden. Die<br />

Abstände der Rückseite der Baugrubenverbauten zur nächstgelegenen Gleisachse sind in den<br />

Querprofilen mit etwa > 5 m in den Planunterlagen angegeben.<br />

- ca. km 60,400 – 61,750; Errichtung eines weiteren Teiles der Unterflurstrecke Fritzens /<br />

Baumkirchen und der Wanne Baumkirchen im Nahbereich der Bestandsgleise mit Verbauhöhen<br />

der Baugrube von bis zu ca. 13 m. Die Baugrubenverbauten sollen teilweise in den bestehenden<br />

Bahnkörper rückverankert werden. Die Abstände der Baugrubenverbauten zur nächstgelegenen<br />

Gleisachse sind in den Querprofilen mit etwa > 3 m in den Planunterlagen angegeben.<br />

Auf die Befunde der Sachverständigen für Bodenmechanik, Tunnelbau, Geologie und konstruktiven<br />

Ingenieurbau wird hingewiesen.<br />

A) Vidierung „ÖBB“:<br />

B3) Vidierung:<br />

Vom eisenbahnbautechnischen Sachverständigen wurden grundsätzlich die Vidierungsprotokolle mit<br />

den ÖBB, dem offensichtlich für die weitere Erhaltung und Betriebsführung zuständigen<br />

Infrastrukturunternehmen, als weitere Projektgrundlage gefordert. Aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

ist die Vidierung eine auch für den Sachverständigen ergänzende Information inwieweit zu Unterlagen<br />

und den maßgebenden Punkten Zustimmung seitens des künftigen Infrastrukturunternehmens besteht<br />

oder Einwendungen erhoben wurden. Unter diesem Gesichtspunkt werden aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht die mit ÖBB laufend erstellten einzelnen Vidierungsprotokolle als<br />

ergänzende Beurteilungsgrundlage / Bestandteil des Projektes angesehen.<br />

Die dem Sachverständigen übermittelten etwa 160 Seiten Vidierungsprotokolle (Protokoll über die<br />

Vidierung von Einreichunterlagen der Brenner Eisenbahn GmbH zum eisenbahnrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren) umfassen übersichtmäßig folgende Protokolle:<br />

Vidierungsprotokolle teilweise vor und nach der Einreichung um eisenbahnrechtliche Genehmigung:


84<br />

Gleisgeometrische Prüfung 26.07.2000<br />

Lärmtechnisches Projekt 18.09.2000<br />

Meteorologisches Gutachten 05.10.2000<br />

Tunnel Allgemein 31.11.2000<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz 06.12.2000<br />

Sonstige Anlagen 14.03.2001<br />

Streckenplanung 20.04.2001<br />

Tunnelplanung 20.04.2001<br />

Konstruktive Bauwerke 20.04.2001<br />

Weiters folgende Besprechungsprotokolle; Koordinationsplattform:<br />

NR. 00556P Sicherheitskonzept 20.09.2000<br />

NR. 00620P Erhaltungskonzept 14.03.2001<br />

NR. 00621P Sonstige Anlagen, Erschütterung, Landschaftsplanung 14.03.2001<br />

Zu den „Erstvidierungen“ ist informativ zu bemerken, daß diese teilweise erst nach Einreichung bei der<br />

Behörde (27.09.2000) mit den ÖBB erstellt wurden. Weiters wurden in den Protokollen festgehalten,<br />

daß die Vidierung „Bei Erfüllung obiger Einwendungen/Vorschreibungen der ÖBB ------ erteilen die<br />

ÖBB dem vorgelegten Einreichoperat ---- die Vidierung ---„. Nach informativer Durchsicht der<br />

Protokolle wurde festgestellt, daß maßgebende Punkte in einem „Frage- und Antwortverfahren“ keiner<br />

Klärung zugeführt wurden, und somit auch nicht im Projekt berücksichtigt wurden, bzw. vom zeitlichen<br />

Ablauf eine Berücksichtigung gar nicht möglich war.<br />

Daher wurde im Rahmen der §33 Prüfung vom 21.05.2001 eine ergänzende Vidierung mit den ÖBB<br />

verlangt, in welcher auch die in der §33 Prüfung aufgetretenen Fragen behandelt werden sollen und<br />

welche mit einem Umfang von ca. 100 Seiten vorgelegt wurde.<br />

Vidierungsprotokolle nach der §33 Prüfung gemäß EisbG:<br />

Ergänzende Vidierung; Nachvidierung 02.08.2001<br />

Arbeitmedizinische Vidierung ohne Datum<br />

Weiters folgende Besprechungsprotokolle; Koordinationsplattform:<br />

- Nr. 658P Änderungsvidierung Streckenplanung, Bedienwege 12.06.2001<br />

- Nr. 660P Fragenkatalog der SV 12.06.2001<br />

- Nr. 665P Änderungsvidierung Gleisgeometrie 02.07.2001<br />

- Nr. 666P Änderungsvidierung Streckenplanung, Bedienwege und Zugänge<br />

02.07.2001<br />

- Nr. 668P Änderungsvidierung Tunnel 02.07.2001<br />

- Nr. 669P Änderungsvidierung konstruktive Bauwerke 09.07.2001<br />

- Nr. 670P Änderungsvidierung Bahnsteiganlage 06.07.2001<br />

- Nr. 674P Änderungsvidierung Tunnel Allgemein 11.07.2001<br />

- Nr. 675P Änderungsvidierung Tunnel 11.07.2001<br />

- Nr. 676P Ergänzungsvidierung konstruktiver Bauwerke 09.07.2001<br />

- Nr. 677P Änderungsvidierung Sicherheitskonzept 10.07.2001<br />

- Nr. 677P Vidierung Risikoanalyse; Notfallplan 10.07.2001<br />

- Nr. 678P Änderungsvidierung konstruktive Bauwerke 12.07.2001<br />

- Nr. 678P Änderungsvidierung konstruktive Bauwerke, Lärmschutzwand<br />

16.07.2001<br />

- Nr. 680P Änderungsvidierung Streckenplanung 12.07.2001<br />

- Nr. 681P Vidierung Risikoanalyse; Notfallplan 30.07.2001<br />

- Nr. 683P Änderungsvidierung Gleisgeometrie 17.07.2001<br />

Weiters folgende Unterlagen:<br />

- Zustimmungserklärung Zillertalbahn 25.07.2001<br />

- Zustimmungserklärung Rotes Kreuz Tirol 19.07.2001<br />

- Zustimmungserklärung Tunnelsicherheitskonzept Landes-Feuerwehrverband Tirol 17.07.2001<br />

- Schreiben Landesfeuerwehrverband Tirol Notfallplan 05.07.2001<br />

- Schreiben Landesfeuerwehrverband Tirol Notfallplan 12.12.2000<br />

Angeführt wurden informativ alle zur Verfügung gestellten Protokolle, wobei jedoch nicht alle<br />

Protokolle bzw. alle angeführten Punkte aus eisenbahnbautechnischer Sicht relevant sind.<br />

Eine kurze, zusammenfassende endgültige Abschlußvidierung des Gesamtvorhabens, daß die ÖBB<br />

dem zur EBR-Verfahren in letzter Fassung vorgelegten Projekt vollinhaltlich oder unter gewissen


85<br />

genau definierten Auflagen usw. zustimmen, wurde aus eisenbahnbautechnischer Sicht als<br />

erforderlich und zweckmäßig angesehen und in der §33 Prüfung gefordert. Im Rahmen der<br />

Verhandlung am 09.10.2001 wurde vom Verhandlungsleiter die mit 10.10.2001 datierte<br />

„Zusammenfassung“ der ÖBB-Nachvidierung (Abschlußvidierung) dem Sachverständigen übergeben.<br />

Die mit 02.05.2001 datierte „Zusammenfassung“ der ÖBB-Vidierung wurde dem Sachverständigen mit<br />

dem Schreiben vom 30.10.2001 im „Paket der Stellungnahmen und Einwendungen“ übermittelt.<br />

Mit diesem Schreiben wird seitens des SV die in der §33 Prüfung aufgestellte Forderung einer<br />

Abschlußvidierung im Zusammenhang mit den Anmerkungen der BEG zum Gutachten SV Mayr M14<br />

mit Stand vom 29.06.2001 als grundsätzlich erfüllt angesehen. Hinsichtlich der Abschlußvidierung ist<br />

zu bemerken, daß aus eisenbahnbautechnischer Sicht die ÖBB das der Verhandlung<br />

zugrundeliegende Projekt vidiert haben.<br />

Ob die Vidierung im Sinne des Kooperationsvertrages als abgeschlossen zu bezeichnen ist, ist nicht<br />

Gegenstand dieses Gutachtens.<br />

B) Zustimmung der Zillertaler Verkehrsbetriebe AG:<br />

Die Zillertaler Verkehrsbetriebe AG, Zillertalbahn, haben mit Schreiben vom 25.07.2001, Dir. Holub,<br />

eine Zustimmungserklärung zur technischen Planung zum eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigungsoperat, Gleisprovisorium Zillertalbahn, abgegeben.<br />

B4) Allgemeiner Hinweis:<br />

Allgemein wird darauf hingewiesen, daß im Zuge der Projektsbegutachtung aufgefallen ist, daß in den<br />

verschiedenen Unterlagen eine Reihe von unterschiedlichen Angaben hinsichtlich der Lage von<br />

Einzelelementen vorhanden sind. Die Differenzen erscheinen vielfach geringfügig und aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht überwiegend für die grundsätzliche allgemeine Beurteilung nicht<br />

maßgebend. Diese Differenzen wurden im Befund nicht angeführt und nicht korrigiert, zumal aus Sicht<br />

des Sachverständigen kein „Prüfprojekt“ zu erstellen war. Ausgenommen sind jene Fälle in denen<br />

„größere sinnstörende“ Fehler vorhanden waren, diese wurden im Befund korrigiert bzw. mit dem<br />

Konsenswerber abgeklärt. Alle vorhandenen Differenzen sind jedoch im Detailprojekt zu korrigieren<br />

und bei der Betriebsbewilligung klarzulegen.<br />

Im übrigen wird auf die umfangreichen Projektunterlagen verwiesen, welche auch im<br />

eisenbahnbautechnischen Bereich, ergänzend zur überblicksmäßigen Darstellung im Befund,<br />

noch eine Reihe von zusätzlichen Detailinformationen enthalten. Informativ wird hingewiesen,<br />

daß diese zusätzlichen Informationen in einer Reihe von verschiedenen Fachbereichen<br />

zugeordneten Projektmappen enthalten sind.<br />

C) GUTACHTEN:<br />

Der vorliegende Bauentwurf wurde gemäß § 33 EisbG aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

geprüft und mit Ergänzungen bzw. Korrekturen und Abklärungen grundsätzlich zur<br />

Ausführung für geeignet befunden.<br />

Die BEG hat mit Antrag vom 27.09.2000, Zl. 18915A-Hg/Hg. unter Beischluß des Einreichoperates<br />

beim BMVIT um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß § 35 und § 36 EisbG<br />

angesucht.<br />

Am 22.05.2001 wurde das ggst. Projekt unter Erfüllung der im Rahmen der Prüfung gemäß § 33<br />

EisbG in der eisenbahnbautechnischen Beurteilung im Gutachten angeführten Auflagen gemäß § 33<br />

EisbG aus eisenbahnbautechnischer Sicht als grundsätzlich zur Ausführung für geeignet befunden.<br />

Jedoch wurden für die Erwirkung eines positiven Bescheides aus eisenbahnbautechnischer Sicht im<br />

Rahmen dieser Prüfung gemäß § 33 EisbG Ergänzungen bzw. Korrekturen und Abklärungen zu<br />

einzelnen Punkten verlangt.<br />

Diese Sachverhalte wurden im jetzt vorliegenden Projekt nur teilweise ergänzt bzw. korrigiert und die<br />

Austauschunterlagen/Ergänzungen etappenweise gemäß den Einlageverzeichnissen der Versionen<br />

06, 08, und 10 vorgelegt. In diesem Zusammenhang wird über den Abschluß der Prüfung gemäß §33<br />

EisbG auf die Niederschrift des BMVIT vom 08.08.2001, GZ: 825.045/39-II/C/12/01, hingewiesen.<br />

Dem Gutachten liegen die Unterlagen entsprechend des Einlageverzeichnisses der Version 12<br />

einschließlich der im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Ortsverhandlung vorgelegten Ergänzungen<br />

und Austauschunterlagen zugrunde. Diesbezüglich wird auf die Darstellungen im Befund hingewiesen.


86<br />

Es wurden jedoch im Zuge der Ortsverhandlung die noch offenen Punkte der<br />

eisenbahnbautechnischen Beurteilung entsprechend der Prüfung gemäß § 33 EisbG geklärt.<br />

Entsprechend der Kundmachung des BMVIT vom 06.09.2001, GZ 825.045/55-II/C/12/01, wurde der<br />

Antrag der BEG in Folge angepaßt und mit Schreiben der BEG vom 20.08.2001, Zl. 21671A-Hg/Hg.<br />

beim BMVIT auch der Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung gemäß § 37<br />

Abs. 1 EisbG für das „Gleisprovisorium Jenbach“ gestellt. Aus eisenbahnbautechnischer Sicht besteht<br />

das „Gleisprovisorium Jenbach“ aus den Provisorien für die ÖBB Strecke Kufstein – Wörgl und die<br />

Zillertalbahn, sowie der Rückverlegung der Anlagen in der bestehenden konsensmäßigen Zustand<br />

einschließlich der Anschlußbahn „Steinbruch Gubert“. Eine diesbezügliche rechtliche Klärung<br />

erscheint erforderlich, wobei auf das diesbezügliche Kapitel „Gleisprovisorium Jenbach“ in Befund und<br />

Gutachten verwiesen wird.<br />

Im Zeitraum vom 08.10.2001 bis 19.10.2001 fand in Schwaz die Ortsverhandlung des<br />

gegenständlichen Projektes statt, welche am 23.11.2001 in Schwaz fortgesetzt und aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht mit Abgabe des Gutachtens abgeschlossen wurde.<br />

C1) Allgemeines:<br />

Für den internationalen Nord-Süd-Verkehr auf der Achse Berlin – Neapel ist die sogenannte<br />

Brennerachse ein Teil dieses europäischen Korridors und in den TEN-Achsen angeführt. Die<br />

Eisenbahnachse München – Verona besteht aus drei Teilprojekten, der Zulaufstrecke Nord, dem<br />

Brenner Basistunnel und der Zulaufstrecke Süd.<br />

Das gegenständliche Vorhaben ist Teil des Ausbaues der Eisenbahnachse München – Verona im<br />

Abschnitt der sogenannten Zulaufstrecke Nord, welche den Bereich von München bis zur Umfahrung<br />

Innsbruck umfaßt. Das gegenständliche Vorhaben sieht den Ausbau eines ersten Teilstückes der<br />

Zulaufstrecke Nord vor und zwar das Teilstück Kundl/ Radfeld – Baumkirchen.<br />

Nachdem das Teilstück Kundl/ Radfeld – Baumkirchen der Neubaustrecke (NBS) ein Teilstück der<br />

TEN-Achse ist, ist auch die Empfehlung der Kommission der europäischen Gemeinschaften vom 21.<br />

März 2001 (2001/290/EG; Richlinie 96/48/EG) hinsichtlich der Technischen Spezifikation für die<br />

Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitssystems grundsätzlich nicht außer Acht<br />

zu lassen und die Technischen Spezifikationen für die Interoperabiltät (TSI) mitzubetrachten. In der<br />

zur Verfügung stehenden TEN-Strecken-Österreichkarte, gemäß den Leitlinien für den Aufbau eines<br />

transeuropäischen Verkehrsnetzes (Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlamentes<br />

und des Europäischen Rates), ist der Bereich von der Staatsgrenze bei Kufstein bis nach der<br />

Staatsgrenze am Brenner als geplante Hochgeschwindigkeitszugstrecke eingetragen. In diesem<br />

Zusammenhang wird bemerkt, daß die in der TEN-Strecken-Österreichkarte dargestellte Strecke<br />

„Kufstein – Brenner (Basistunnel) im Anhang der Richtlinie 96/48/EG nach Meinung des SV als<br />

geplante Hochgeschwindigkeitsstrecke der Kategorie I anzusehen ist. Dies würde jedoch bedeuten,<br />

daß die Geschwindigkeiten im Allgemeinen auf mindestens 250 km/h ausgelegt sind. In welche<br />

Kategorie die gegenständliche Strecke einzuordnen ist, bzw. ob der Verlauf der geplanten<br />

Entwurfsgeschwindigkeit und die damit zusammenhängenden Geschwindigkeitsreserven der<br />

Infrastrukturbestellung bzw. den vorgegebenen verkehrspolitischen Grundsätzen für den<br />

Streckenabschnitt bzw. der Achse entspricht, ist aus ho. Sicht keine eisenbahnbautechnische Frage,<br />

sondern eine Frage der verkehrspolitisch gewünschten Infrastrukturqualität/-leitlinien in Österreich<br />

bzw. der übergeordneten Festlegung der gewünschten Infrastrukturqualität des transeuropäischen<br />

Hochgeschwindigkeitssystems mit dem TEN-Streckennetz. Eine Beurteilung dieser Frage, ob die<br />

Bahnstrecke den übergeordneten Infrastrukturanforderungen entspricht, hat von den dazu<br />

zuständigen Stellen zu erfolgen. In diesem Zusammenhang wird ergänzend darauf verwiesen, daß<br />

dem SV eine Kopie des Schreibens der BEG vom 13.04.2001, Zl. 20944A-Hg/Hg vorliegt, in dem<br />

betreffend der Interoperabilität erklärt wird, daß der gegenständliche Abschnitt entsprechend der<br />

Richtlinie 96/48/EG errichtet wird.<br />

Hinsichtlich der grundlegenden Parameter („basic parameters“) der Technischen Spezifikationen für<br />

die Interoperabiltät (TSI) stimmen diese nach Meinung des Sachverständigen in allen für das Projekt<br />

wesentlichen Punkten weitgehend mit der HL-Richtlinie überein, sind jedoch auch in einigen Punkten<br />

im gegenständlichen Projekt differenziert zu betrachten. So sind beispielsweise die zulässigen<br />

Überhöhungsfehlbeträge nicht gänzlich identisch, wobei die Werte der HL-Richtlinie teilweise geringer<br />

sind, was hinsichtlich der Gleisbeanspruchung und des Fahrkomforts nicht als nachteilig angesehen<br />

wird. Auch hinsichtlich der in den TSI angeführten Längsneigungen ist zu bemerken, daß diese<br />

offensichtlich auf einen artreinen Hochgeschwindigkeitsverkehr und nicht auf einen Mischverkehr mit


87<br />

Güterzügen ausgelegt sind und daher nur die erheblich geringeren Längsneigungen der HL-Richtlinie<br />

als zutreffend angesehen werden. Auch das Lichtraumprofil mit dem erweiterten Regellichtraum (ERL)<br />

entsprechend der HL-Richtlinie deckt die Anforderung der TSI vollständig ab. Die vorgenannten<br />

Punkte sind jedoch nur beispielhaft zu werten und nicht alle Parameter vollständig aufgezählt.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht bestehen daher gegen die Anwendung HL-Richtlinie keine<br />

Bedenken bzw. sind die HL-Richtlinien auf Basis des geplanten Verlaufes der<br />

Entwurfsgeschwindigkeit (Abgestuft von Ve = 170 km/h bis Ve = 200 km/h) Grundlage für das<br />

gegenständliche Projekt und dessen Beurteilung.<br />

Weiters wird darauf hingewiesen, daß das Ende der NBS in Baumkirchen des gegenständlichen<br />

Teilstückes Kundl/ Radfeld – Baumkirchen neben der Verknüpfung mit der Bestandsstrecke in<br />

Richtung Innsbruck in der sogenannten Umfahrung Innsbruck in Richtung Brenner einbindet. Im<br />

Tunnel dieser Umfahrung ist grundsätzlich eine Abzweigstelle zum künftigen Brenner Basistunnel<br />

vorgesehen, wobei nach Information des Sachverständigen bereits Grundsatzplanungen zum Brenner<br />

Basistunnel im Gange sind, allerdings stehen zur Zeit noch keine beurteilbaren Planunterlagen zur<br />

Verfügung, sie sind für die Beurteilung des ggst. Projektes auch nicht erforderlich. Im übrigen ist die<br />

Neubaustrecke über die drei Verknüpfungsstellen Radfeld, Stans und Baumkirchen mit der<br />

Bestandsstrecke Kufstein – Brenner verbunden.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht sind Einbindungen in den Bestand, aber auch die Möglichkeit der<br />

Einbindung in künftige Neubaustrecken der Brennerachse bzw. TEN-Achse in Richtung Deutschland<br />

und Italien prinzipiell möglich. Diesbezügliche Planunterlagen liegen zur Zeit nicht vor.<br />

Entsprechend den Darstellungen im Technischen Bericht zur Projektsgeschichte wurden ab etwa<br />

1973 Untersuchungen für eine Neubaustrecke Kufstein – Innsbruck durchgeführt, wobei der<br />

zunehmende Widerstand gegen den Verkehrslärm und damit gegen einen oberirdischen Ausbau<br />

offensichtlich auf die Planungen maßgebenden Einfluß hatte.<br />

Gemäß den Beschlüssen des Tiroler Landtages (1986) und der Tiroler Landesregierung (1988) gegen<br />

eine offene Gleisführung in Parallellage im Unterinntal wurde auf Grund umfangreicher<br />

Untersuchungen für das UVP-Projekt die Neubaustrecke weitestgehend nicht in Parallellage zum<br />

Bestand der Strecke Kufstein – Brenner geplant. Somit wurde auch dem Memorandum der<br />

Bundesregierung vom Mai 1994 gegenüber dem Land Tirol zum Ausbau der Brennerachse Folge<br />

geleistet und aus Gründen des Umweltschutzes und der geringstmöglichen Lärmbelastung der Tiroler<br />

Bevölkerung im relativ dicht besiedelten Projektsgebiet eine weitgehend unterirdische neue<br />

Trassenführung im Tiroler Unterland (kein drittes und viertes oberirdisches Gleis) anzustreben,<br />

entsprochen.<br />

Diese zwangsweise weitgehend unterirdische Streckenführung der Neubaustrecke hat auf das Projekt<br />

aus eisenbahnbautechnischer Sicht charakteristischen Einfluß in der Weise, daß einerseits für die<br />

Durchfahrung eines Längstales ein extrem hoher Anteil an Tunnel, Wannen und Galerien mit etwa 34<br />

km (= 89 %) von 38 km Neubaustrecke im Projekt vorhanden sind. Andererseits wird auch die<br />

Nivelette mit gegenüber der Bestandsstrecke erheblichen Längsneigungen durch die unterirdische<br />

Streckenführung beeinflußt, wobei etwa 7,4 km Streckenlänge eine Neigung über 8 ‰ bis 12,5 ‰<br />

aufweist und damit insbesondere bei schwereren Güterzügen gegenüber der Bestandsstrecke ein<br />

entsprechender erhöhter Zugkraftbedarf infolge Längsneigung erforderlich wird.<br />

Informativ wird hingewiesen, daß gemäß der BE-Ü-VO die Projektwerberin unter anderem bei der<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß §1 ihre Planungen so zu gestalten hat, daß eine umweltverträgliche,<br />

wirtschaftliche und zügige Baudurchführung nach modernstem technischen Standard sowie ein<br />

leistungsfähiger, sicherer und wirtschaftlicher Betrieb mit möglichst geringer Beeinträchtigung der<br />

Umwelt gewährleistet ist. Weiters waren bei der Wahl des Trassierungsverlaufes die Grundsätze der<br />

Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Investitionsmitteleinsatzes zu beachten.<br />

Überdies ist auch auf die von den Österreichischen Bundesbahnen vorgesehenen grundsätzlichen<br />

Trassierungsmerkmale Bedacht zu nehmen.<br />

Die Brenner Eisenbahn GmbH ist daher aus eisenbahnbautechnischer Sicht verpflichtet, unter<br />

Berücksichtigung eines angemessenen Umweltschutzes, eine dem Letztstand der Technik<br />

entsprechende leistungsfähige, sichere und wirtschaftliche Neubaustrecke (HL-Strecke) zu errichten.<br />

Das Vorhaben wurde einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren unterzogen, welches bei<br />

Einhaltung bestimmter zwingender Auflagen die Umweltverträglichkeit festgestellt hat. Auf Grund des<br />

Ergebnisses des UVP-Verfahrens wurde mit der Verordnung BGBL. II Nr. 359/1999 der<br />

Trassenstreifen der Neubaustrecke gemäß Hochleistungsstreckengesetz bestimmt.


88<br />

Das unter Einhaltung des UVP-Verfahrens zu gestaltende Projekt wurde gemäß den Darlegungen im<br />

Projekt grundsätzlich auf Basis der im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung begutachteten<br />

Trasse bzw. im Rahmen des verordneten Trassenstreifens und aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

unter grundsätzlicher Beachtung der zwingenden Auflagen aus dem UVP-Verfahren erstellt. Aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht ergeben sich für den gegenständlichen Fachbereich keine<br />

maßgebenden bzw. negativen Abweichungen zur UVE.<br />

Als Ergebnis der gesamten Planungen wurde anstatt des zweigleisigen Bestandes die Errichtung von<br />

insgesamt vier Gleisen vorgesehen, welche in Form von jeweils zwei zweigleisigen HL-Strecken<br />

gestaltet werden. Die sogenannte Neubaustrecke (NBS) wird gemäß dem Projekt zur Gänze neu<br />

errichtet und für eine derzeitige maximale Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 200 km/h ausgelegt.<br />

Die Bestandsstrecke (BS) Kufstein – Brenner verbleibt mit Ausnahme der durch die Errichtung der<br />

NBS von Baumaßnahmen betroffenen Bereiche wie bisher im Bestand. Die von Baumaßnahmen und<br />

Streckenverlegungen betroffenen Bereiche der Bestandsstrecke werden überwiegend gemäß dem<br />

derzeitigen VzG für eine Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 160 km/h ausgelegt.<br />

Beide Strecken sind HL-Strecken und es sind derzeit planmäßig unterschiedliche betriebliche<br />

Funktionen vorgesehen. Im Regelfall ist der Neubaustrecke der Hochgeschwindigkeitsverkehr (ICE)<br />

und der überregionale Güterverkehr und der Bestandsstrecke der schnelle Personenverkehr (EC und<br />

IC), der regionale Personen- und Güterverkehr zugeordnet. Es ist jedoch aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht grundsätzlich eine betrieblich freizügige Nutzung der beiden HL-<br />

Strecken möglich und entsprechend der Streckencharakteristik auch zweckmäßig, da sowohl die<br />

Bestandsstrecke als auch die Neubaustrecke für den gemischten Verkehr konzipiert sind.<br />

C2) Geplante Maßnahmen;<br />

C2.1) Trassierung der Gleisanlagen:<br />

C2.1.1) ALLGEMEINES:<br />

Das Vorhaben mußte einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, wobei mit der<br />

Verordnung BGBL II Nr. 359/1999 vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die<br />

Trassenverordnung erlassen wurde. Die Auflagen aus dem UVP Verfahren sind in der<br />

gegenständlichen Planung zu berücksichtigen gewesen. Diesbezüglich wurde in einem eigenen<br />

zusammenfassenden Technischen Bericht „Maßgaben zum UVE Projekt“, in welchem in einer<br />

Gliederung nach Schutzgütern die UVP-Auflagen und die Umsetzung der Maßnahmen dargelegt sind,<br />

die Umsetzung der UVP-Auflagen zusammenfassend dargestellt.<br />

Das gegenständliche Projekt wurde jedoch für den eisenbahnbautechnisch relevanten Bereich des<br />

Teilgebietes Oberbau und Fahrweg auf Basis der im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

begutachteten Trasse bzw. im Rahmen des verordneten Trassenstreifens und unter grundsätzlicher<br />

Beachtung der zwingenden und empfohlenen Auflagen aus dem UVP-Verfahren erstellt.<br />

Die eisenbahnbautechnisch maßgebenden Änderungen zum UVP-Verfahren wurden in einer eigenen<br />

Einlage 1.4 „zusammenfassender Technischer Bericht, Abweichungen zur UVE; Streckenplanung,<br />

Baulogistik, Tunnelplanung, Brückenplanung, Trassierung“ dargelegt. Aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht für das Teilgebiet Oberbau und Fahrweg haben sich gegenüber der UVE folgende bedeutendere<br />

Modifizierungen im Bereich der Trassierung im Grundriß, der Trassierung im Aufriß (Nivelette), der<br />

Gleisprovisorien und des Umfanges des Projektes ergeben.<br />

Gegen die Zuordnung des nicht in das eisenbahnrechtliche Projekt aufgenommenen, aber in der UVE<br />

behandelten Abschnittes der NBS im Bereich eines Teiles des Tunnels Angerberg bis zur Wanne<br />

Kundl von km 21,3 – ca. km 24,2, zu einem nachfolgenden Ausbauabschnitt in Richtung Kufstein,<br />

besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht kein Einwand. Es ist darauf hinzuweisen, daß der<br />

obengenannte Bereich alleine betrieblich nicht nutzbar wäre und daher nur eine Vorleistung darstellt.<br />

Erst mit der Realisierung eines ganzen Abschnittes in Richtung Kufstein und einer weiteren<br />

Einbindung in die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner über die bestehende UVE und<br />

Trassenverordnung hinaus könnte der Teil betriebswirksam werden.<br />

Im Bereich der Trassierung im Grundriß kam es im Zuge der Planung für das eisenbahnrechtliche<br />

Verfahren gegenüber der UVP Planung in verschiedenen Abschnitten zu Lageverschiebungen der<br />

Bahnachse nach beiden Seiten, welche, wie im Befund dargestellt, Maximalwerte von 14 m bis zu 40<br />

m erreichen. Diese Lageverschiebungen der Bahnachse sind aus eisenbahnbautechnischer Sicht


89<br />

geringfügig und lediglich als Modifizierungen im Rahmen des eisenbahnbautechnischen Projektes zu<br />

werten. Die Neubaustrecke von Projektbeginn von ca. km 24,2 bis Projektende bei km 62,470 befindet<br />

sich einschließlich der oben dargestellten Verschiebungen der Bahnachse im Bereich der Flächen des<br />

Trassenverordnungsstreifens.<br />

Diese Modifizierung der Trassierung im Grundriß ergibt jedoch aus Sicht der Eisenbahnbautechnik<br />

gegenüber der in der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegenen Trassierung keine maßgebende<br />

Änderungen zum UVE-Projekt, da die unter dem Regelradius für Ve = 200 km/h liegenden Radien<br />

nicht kleiner, sondern nur in der kilometrischen Lage verändert wurden. Auch hinsichtlich der<br />

Betriebsgeschwindigkeit ergeben sich gegenüber dem UVE-Projekt keine eisenbahnbautechnisch<br />

maßgebenden Änderungen.<br />

Weiters mußte infolge von zwingenden Auflagen der UVE, bzw. wurde auf Grund von Änderungen im<br />

Bauverfahren, in verschiedenen Bereichen die Nivelette gegenüber der Darstellung im<br />

Verkehrsprojekt in der UVP verändert. Die Änderungen der Nivelette ergeben jedoch aus Sicht der<br />

Eisenbahnbautechnik gegenüber der Umweltverträglichkeitsprüfung keine maßgebende Änderung<br />

zum UVE-Projekt, da die kritischen Neigungen insgesamt mit maximal 12,5 ‰ nicht größer, sondern<br />

nur teilweise in der kilometrischen Lage verändert wurden. Somit hat sich auch die in der UVE<br />

angesprochene Problematik der deutlich größeren Längsneigungen der Neubaustrecke gegenüber<br />

der gering geneigten Bestandsstrecke und dem damit zusammenhängenden Zugkraftbedarf nicht<br />

verändert.<br />

Der Entfall der Gleisprovisorien in Kundl, Radfeld, Münster, Jenbach West und Fritzens, wird<br />

grundsätzlich positiv bewertet, da in diesen Bereichen ein direkter Eingriff in die Gleisanlagen in Form<br />

von Umbauten im Gleis vermieden wird.<br />

Durch diese Adaptierungen der jetzt eingereichten Trasse gegenüber der UVE-Trasse sind aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht für den Bereich Oberbau und Fahrweg keine maßgebenden bzw.<br />

negativen Auswirkungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit im Vergleich zur UVE zu erwarten.<br />

C2.1.2) NEUBAUSTRECKE:<br />

C2.1.2.1) Geschwindigkeiten:<br />

Hinsichtlich der verwendeten Geschwindigkeiten wurden in Abstimmung mit dem<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen folgende Bezeichnungen bzw. Abkürzungen verwendet,<br />

deren Definition zur eindeutigen Zuordnung nochmals im Gutachten in Kurzfassung dargestellt<br />

werden soll:<br />

A) Ve = Entwurfsgeschwindigkeit gemäß der HL-Richtlinie. Die Entwurfsgeschwindigkeit beinhaltet als<br />

Standard, daß eine spätere Anhebung der Geschwindigkeit (Betriebsgeschwindigkeit) um etwa 25 %<br />

von Ve ohne Änderung der Linienführung im Grundriß möglich ist.<br />

B) Vtechmax. stellt eine trassierungstechnisch mögliche spätere Betriebsgeschwindigkeit für den<br />

konventionellen Betrieb ohne Neigezugtechnik unter Beachtung der oberbautechnischen Trassierung<br />

im Grundriß und den Überhöhungen der Gleise bei der Festen Fahrbahn dar.<br />

C) Vmax = Betriebsgeschwindigkeit. Die unter Vmax angegebene Betriebsgeschwindigkeit stellt die<br />

derzeitige beantragte Geschwindigkeit dar.<br />

Die drei oben dargestellten unterschiedlichen Geschwindigkeiten, welche in der Einlage 3.3.2<br />

„Oberbauanlagen Einreichprojekt; Gesamtübersichtslängenschnitt mit Gleisschema“ in dem<br />

Geschwindigkeitsband Neubaustrecke, aber auch für die Bestandsstrecke Gleis 1 und 2, graphisch<br />

dargestellt sind und im Befund unter anderem in Tabellenform dargelegt wurden, sind für die<br />

Beurteilung insofern relevant, da mit Ve und der zusammenhängenden Vtechmax die verschiedenen<br />

Trassierungsparameter festgelegt werden und mit Vmax die im Verfahren beantragte maximale<br />

Betriebsgeschwindigkeit dargestellt wird.<br />

A) Ve; Entwurfsgeschwindigkeit:<br />

Die als „Basis“ zugrundegelegte Entwurfsgeschwindigkeit Ve = 200 km/h erfordert entsprechend der<br />

HL-Richtlinie einen Regelradius von mindestens 3.000 m. Mit diesem Mindestradius ist sichergestellt,<br />

daß in der Gleisebene bei der Auslegung der Überhöhung für das Schotterbettgleis für den Güterzug<br />

(VG = 100 km/h) ein Überhöhungsüberschuß von maximal 35 mm vorhanden ist und bei der<br />

Auslegung der Überhöhung für die Feste Fahrbahn (unter Berücksichtigung der sogenannten<br />

„Geschwindigkeitsreserve“) für den Güterzug (VG = 100 km/h) ein Überhöhungsüberschuß von


90<br />

maximal 75 mm und für den Hochgeschwindigkeitsverkehr ein maximaler Überhöhungsfehlbetrag von<br />

130 mm entsteht.<br />

Daraus ergibt sich, daß bei Radien kleiner als 3.000 m zur Einhaltung der oben genannten<br />

Rahmenbedingungen die Entwurfsgeschwindigkeit zu reduzieren ist. Im Projekt wurde daher die<br />

Entwurfsgeschwindigkeit in diesen Bereichen reduziert und zwar, wie in der Einlage 3.3.2<br />

Gesamtübersichtslängenschnitt mit Gleisschema bzw. im Befund unter B2.1.2.2 dargestellt ist, in drei<br />

Bereichen auf Ve = 190 km/h und in einem Bereich auf Ve = 170 km/h.<br />

Der Verlauf der Entwurfsgeschwindigkeit (Lage der Geschwindigkeitsbrüche) hat im Hinblick auf die<br />

derzeitig beantragte Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 200 km/h keinen Einfluß, da es infolge der<br />

teilweisen Ausnutzung der sogenannten „Geschwindigkeitsreserve“ aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht möglich ist, im gesamten Verlauf der NBS mit Vmax = 200 km/h zu fahren.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht wird dem Verlauf der Entwurfsgeschwindigkeit zugestimmt, auch<br />

wenn ein durchgehendes einheitliches Entwurfsgeschwindigkeitsniveau von Ve = 200 km/h als<br />

günstiger betrachtet wird. Die Darstellungen in den Projektsunterlagen bezüglich der Zwangspunkte,<br />

welche zur vorgelegten Abstufung der Entwurfsgeschwindigkeit geführt haben, sind grundsätzlich<br />

nachvollziehbar.<br />

B) Vtechmax; trassierungstechnisch mögliche spätere Betriebsgeschwindigkeit:<br />

Der Geschwindigkeitsverlauf von Vtechmax steht einerseits im unmittelbaren Zusammenhang mit der<br />

Entwurfsgeschwindigkeit Ve, da Vtechmax die um 25 % erhöhte Geschwindigkeit Ve ist, aber<br />

andererseits auch mit zusätzlichen Trassierungsparametern wie beispielsweise durch Einschränkung<br />

des Überhöhungsfehlbetrages im Weichenbereich des Überholbahnhofes Vomp. So ist entsprechend<br />

den derzeitigen Regelungen der HL-Richtlinie der Geschwindigkeitsverlauf von Vtechmax nicht<br />

vollständig identisch mit dem Verlauf von Ve.<br />

Der Verlauf der trassierungstechnisch möglichen späteren Betriebsgeschwindigkeit Vtechmax mit den<br />

verschiedenen Geschwindigkeitsbrüchen erscheint aus eisenbahnbautechnischer Sicht nicht in vollem<br />

Umfang mit den Anforderungen der Zugförderung / Traktion in fahrdynamischer Hinsicht zu sein. Der<br />

fahrdynamische Verlauf der Geschwindigkeit kann möglicherweise einzelne Abschnitte nicht in voller<br />

Höhe von Vtechmax ausnutzen und wird daher in einzelnen Bereichen auf einem niedrigeren<br />

Geschwindigkeitsniveau verbleiben. Eine fahrdynamische Betrachtung zu Vtechmax liegt dem Projekt<br />

derzeit nicht bei.<br />

Der Verlauf von Vtechmax ist, auch wenn diese Geschwindigkeit derzeit betrieblich nicht genutzt<br />

werden soll, von Bedeutung, da mit dieser die Überhöhung der Gleise der Festen Fahrbahn im<br />

Zusammenhang steht. Für jene Bereiche, in denen aus fahrdynamischen Gründen die maximal<br />

mögliche Vtechmax nicht ausgenutzt werden kann oder soll, besteht die Möglichkeit, die Überhöhung<br />

der Gleise der Festen Fahrbahn zu reduzieren und so für den Güterzug zu optimieren. In diesem<br />

Zusammenhang wird hingewiesen, daß zwar die Gleisgeometrie Gegenstand dieses Verfahrens ist,<br />

aber der Oberbau erst zu einem späteren Zeitpunkt zur eisenbahnrechtlichen Behandlung eingereicht<br />

werden soll und dabei aus eisenbahnbautechnischer Sicht unter Beachtung der zwischenzeitigen<br />

Erkenntnisse eine mit dem künftigen Infrastrukturbetreiber (ÖBB) abgestimmte Optimierung der<br />

Überhöhungen (Feinjustierung) möglich erscheint. Eine fahrdynamische Betrachtung zu Vtechmax<br />

und damit zusammenhängend die Gleisüberhöhungen bei der Festen Fahrbahn im Sinne der<br />

Optimierung wird spätestens bei der Einreichung des Oberbaues als erforderlich gehalten. In diesem<br />

Zusammenhang wären die zulässigen Überhöhungsfehlbeträge bei den Bogenweichen im<br />

Überholbahnhof Vomp nochmals einer Betrachtung zu unterziehen.<br />

C) Vmax; beantragte Betriebsgeschwindigkeit:<br />

Entsprechend den Projektsunterlagen ist es mit der vorgelegten Trassierung möglich durchgehend<br />

vom Projektbeginn der NBS etwa ab km 25,2/25,9 bis zum Projektende etwa bis km (62) 62,470 aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht möglich, mit der beantragten Betriebsgeschwindigkeit von Vmax 200<br />

km/h zu fahren. Dazu ist es aber erforderlich, teilweise die sogenannte „Geschwindigkeitsreserve“ in<br />

der Trassierung auszunutzen. Diesbezüglich wird ergänzend auf die Darstellungen im Befund in der<br />

Tabelle über den Verlauf der Vmax unter Pkt. B2.1.2.2 verwiesen.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht besteht gegen die beantragte maximale Betriebsgeschwindigkeit<br />

Vmax = 200 km/h der NBS kein Einwand.<br />

C2.1.2.2) Trassierung der Neubaustrecke NBS:


91<br />

Gegen die als Trassierungsgrundlage verwendeten Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen –<br />

Hochleistungsstrecken - (HL- Richtlinien) und von der gemeinsamen Fortschreibung der HL-Richtlinie<br />

von HL-AG, ÖBB und BEG mit dem Arbeitspaket Feste Fahrbahn gemäß der 17. Sitzung am<br />

16.03.2001 für die NBS und teilweise auch für die Bestandsstrecke besteht aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht kein Einwand.<br />

Die im Projekt vorgesehenen Überhöhungen der Gleise der NBS bzw. teilweise der zu verlegenden<br />

Bestandsstrecke sind gemäß der HL-Richtlinie mit den entsprechenden Werten für den<br />

Schotterbettoberbau bzw. für die Bereiche der Festen Fahrbahn gemäß den Richtlinien im<br />

Arbeitspaket Feste Fahrbahn (wurde in gleicher Art und Weise im Vorabzug vom 12.06.2001 der<br />

gemeinsamen Fortschreibung der HL-Richtlinie von HL-AG, ÖBB und BEG) geplant. Dem Projekt<br />

zufolge und dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend, ist für alle Tunnelbereiche und den<br />

dazugehörigen Rampen der Oberbau in Form einer Festen Fahrbahn vorgesehen. Nur die<br />

verbleibenden Verknüpfungsbereiche sind mit einem Schotteroberbau geplant.<br />

Die Trassierung gemäß der HL-Richtlinie mit der Entwurfsgeschwindigkeit Ve beinhaltet als Standard,<br />

daß eine spätere Anhebung der Geschwindigkeit (Betriebsgeschwindigkeit) um etwa 25 % von Ve<br />

ohne Änderung der Linienführung im Grundriß möglich ist. Im Falle einer Anhebung der<br />

Betriebsgeschwindigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unter Ausnutzung der 25 %<br />

Geschwindigkeitsreserve ist jedoch im Regelfall eine Vergrößerung der Überhöhung der Gleise<br />

erforderlich.<br />

Ein Schotteroberbau ist eisenbahnbautechnisch gesehen grundsätzlich mit relativ geringem Aufwand<br />

hinsichtlich der Überhöhung veränderbar, wobei aber andere maßgebende Abhängigkeiten von den<br />

örtlichen Randbedingungen bestehen können. Eine Feste Fahrbahn ist jedoch entsprechend der<br />

Konstruktionsgrundsätze hinsichtlich der Überhöhung nur in sehr geringem Umfang variabel, sodaß<br />

Änderungen nur sehr schwer herstellbar sind. Zusätzlich kann bei der Festen Fahrbahn auch eine<br />

sehr lange Lebensdauer erwartet werden, wodurch die Gleislage lange Zeit fixiert ist.<br />

Entsprechend dem in der NBS geplanten Umfang der Festen Fahrbahn von etwa 33,8 km<br />

Streckenlänge (= 92%) zu etwa 2,8 km Streckenlänge (= 8%) Schotterbettoberbau kam auch der<br />

Frage der Anwendung der Größe der Überhöhung bei der Festen Fahrbahn eine maßgebende<br />

Bedeutung zu. Bei der Bestandsstrecke ist diese Frage dagegen nur von untergeordneter Bedeutung,<br />

da nur etwa 0,6 km Streckenlänge Feste Fahrbahn im Tunnel Stans errichtet werden sollen, aber etwa<br />

16,7 km Streckenlänge Schotterbettoberbau. Abgesehen davon spielt auch im Tunnel Stans die<br />

Geschwindigkeitsreserve keine Rolle.<br />

Es war daher nicht nur richtig sondern auch notwendig und entspricht auch der Forderung der ÖBB im<br />

Rahmen der Vidierung „gleisgeometrische Prüfung“, Pkt. 4.5.6 und den dazugehörigen<br />

Stellungnahmen, daß die Überhöhungen der Gleise in den geplanten Bereichen der Festen Fahrbahn<br />

dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend gemäß den derzeitigen Richtlinien im Arbeitspaket<br />

Feste Fahrbahn projektiert wurden. Dies ist vollinhaltlich gültig für alle jene Bereiche in denen man<br />

sich aus heutiger Sicht eine künftige Erhöhung der Betriebsgeschwindigkeit<br />

(„Geschwindigkeitsreserve“) ohne umfangreiche baulichen Maßnahmen offen halten möchte. In jenen<br />

Bereichen in denen keine künftige Erhöhung der Betriebsgeschwindigkeit („Geschwindigkeitsreserve“)<br />

erfolgen soll, ist eine Auslegung der Überhöhung entsprechend dem Arbeitspaket Feste Fahrbahn<br />

nicht erforderlich.<br />

In diesem Zusammenhang wird hingewiesen, daß zwar die Gleisgeometrie Gegenstand dieses<br />

Verfahrens ist, aber der Oberbau erst zu einem späteren Zeitpunkt zur eisenbahnrechtlichen<br />

Behandlung eingereicht werden soll und dabei aus eisenbahnbautechnischer Sicht unter Beachtung<br />

der zwischenzeitigen Erkenntnisse eine mit dem künftigen Infrastrukturbetreiber abgestimmte<br />

Optimierung der Überhöhungen (Feinjustierung) möglich erscheint. Dies erscheint insofern als<br />

zweckmäßig, da bei einer möglichen Ausnutzung der „Geschwindigkeitsreserve“ (siehe dazu die<br />

später folgenden Bemerkungen zu Vtechmax.) aus fahrdynamischen Gründen eine „Glättung“ des<br />

Geschwindigkeitsverlaufes von Vtechmax als sinnvoll erscheint. Es wird jedoch in diesem<br />

Zusammenhang darauf verwiesen, daß die Überhöhungen in den Tunnelbereichen auf den<br />

Tunnelausbau (z.B. Randweghöhen) einen Einfluß haben und entsprechend abgestimmt werden<br />

müssen.<br />

Hinsichtlich des höheren Überhöhungsüberschusses bis zu etwa 75 mm bei der FF für den Güterzug<br />

(VG = 100 km/h), anstatt bis zu etwa 35 mm im Schotterbettoberbau, bestehen aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht infolge der klar definierten und gleichmäßigen Auflagerbedingungen<br />

der Schienen in der Festen Fahrbahn grundsätzlich keine Bedenken.


92<br />

In diesem Zusammenhang ist informativ auf die Vidierung „gleisgeometrische Prüfung“, Pkt. 4.5.3 und<br />

die dazugehörigen Stellungnahmen, verwiesen, welche inhaltlich nicht in allen Belangen<br />

nachvollzogen werden kann.<br />

Die darin enthaltene Darstellung, daß für eine Maximalgeschwindigkeit von Vmax = 200 km/h unter<br />

Einhaltung eines Überhöhungsfehlbetrages von 100 mm und einer Überhöhung von 90 mm ein<br />

Mindestradius von 2.485 m (entspricht dem in Planung weiter verwendeten Radius von 2.500 m)<br />

möglich ist, ist grundsätzlich richtig. Die weitere Schlußfolgerung, daß bei diesem Mindestradius von<br />

2.485 m eine Geschwindigkeitsreserve von 24 % (anstatt 25 %) vorhanden ist und damit in diesem<br />

Bereich die Trassierung einer Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 200 km/h entspricht, ist für eine auf<br />

den Mischverkehr von Güterzügen und „ICE-Zügen“ konzipierte Strecke nicht richtig. Bei der<br />

Ausnutzung der Geschwindigkeitsreserve (ca. 250 km/h) ergibt sich bei einem Mindestradius von<br />

2.485 m eine gesamt erforderliche Überhöhung von etwa 290 mm. Bei einem zulässigen<br />

Überhöhungsfehlbetrag von 130 mm verbleibt eine erforderliche Überhöhung des Gleises von 160<br />

mm, welche dem maximal zulässigen Grenzwert entspricht. Diese Werte sind zulässig und<br />

entsprechen einem schnellen und artreinen Personenverkehr (ICE; EC; IC). Bei der Betrachtung des<br />

Güterzuges (V = 100 km/h bzw. 90 km/h) ergibt sich jedoch nur ein Überhöhungsbedarf von 47 mm<br />

bzw. 38 mm und somit ein Überhöhungsüberschuß von 112 mm bzw. 122 mm. Dieser<br />

Überhöhungsüberschuß liegt jedoch weit über dem derzeit in der HL-Richtlinie im Schotterbettgleis<br />

zugrundegelegten Wert von 35 mm bzw. im Arbeitspaket Feste Fahrbahn festgehaltenen Wert von 75<br />

mm. Nachdem im Betriebsprogramm in der planmäßigen Zuordnung der Verkehrsarten auf der<br />

gegenständlichen Neubaustrecke über 80 % der Züge als Güterzüge ausgewiesen sind hat der<br />

Grenzwert des Überhöhungsüberschusses maßgebende Bedeutung und wäre in dieser Form nicht<br />

akzeptabel.<br />

Es ist daher festzustellen, daß in diesem Punkt die Vidierung den gültigen trassierungstechnischen<br />

Grundsätzen der HL-Strecken in Österreich entsprechend der HL-Richtlinie und deren Entwürfen der<br />

Fortschreibung nicht entspricht und somit nicht nachvollzogen werden kann bzw. entsprechend den<br />

Grundlagen der HL-Richtlinie falsch ist.<br />

Der gegenständliche Punkt ist jedoch entsprechend der Vorlage der geänderten Unterlagen auf Grund<br />

der §33 Prüfung für das Vorhaben insofern nicht mehr relevant, da die Entwurfsgeschwindigkeit Ve<br />

auch in diesem Bereich korrigiert und bei der Ermittlung der Überhöhung die Bedingungen der Festen<br />

Fahrbahn berücksichtigt wurden. Unverständlich ist allerdings, daß bei der Nachvidierung<br />

beispielsweise dieser im Projekt geänderte Punkt überhaupt nicht behandelt wurde. Weiters ist<br />

beispielsweise zum Pkt. 4.5.7. der Vidierung „gleisgeometrische Prüfung“, zu bemerken, daß zur<br />

Stellungnahme der ÖBB eine Stellungnahme der BEG gefolgt ist, aber keine Festlegung einer<br />

„Einigung“. Abschließend wird jedoch in den einzelnen Vidierungen generell bemerkt, daß „Bei<br />

Erfüllung obiger Einwendungen/Vorschreibungen der ÖBB ----- durch die BEG erteilen die ÖBB dem<br />

vorgelegten Einreichoperat ----- die Vidierung -----“ (Hinweis auf die §33 Prüfung zum Punkt<br />

„Einarbeitung der Forderungen aus der Vidierung mit den ÖBB“). Die gleiche vorher zitierte<br />

Abschlußformulierung enthält im übrigen auch das am 10.10.2001 erstellte Schreiben der „Abschluß-<br />

/Nachvidierung“.<br />

Abschließend wird jedoch festgestellt, daß der zitierte Pkt. 4.5.7 zwar inhaltlich zutreffend ist, die<br />

Aufrechterhaltung eines entsprechenden Vorbehaltes nicht weiter erforderlich ist, da seitens des SV<br />

eine grundsätzlich inhaltlich gleiche Vorschreibung, analog der o.a. Einwendungen der ÖBB,<br />

formuliert wurde.<br />

Gegen die grundsätzliche Trassierung der beiden Strecken – NBS und zu verlegende<br />

Bestandsstrecke – bestehen hinsichtlich der Lage keine Bedenken. Auch gegen die teilweise<br />

Anwendung von gekreuzten Rampen, welche in fast allen vergleichbaren Projekten der<br />

Hochleistungsstrecken angewendet werden, besteht eisenbahnbautechnisch für den Bahnverkehr mit<br />

konventionellen Zügen kein Einwand und keine Bedenken.<br />

C2.1.3) BESTANDSSTRECKE BS:<br />

Gegen die Trassierung der Streckengleise der zu verlegenden Teile der Bestandsstrecke Kufstein –<br />

Brenner, teilweise nach den Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen – Hochleistungsstrecken<br />

– (HL-Richtlinien) und teilweise nach der ÖBB DV B52, nach der auch die Gleisprovisorien trassiert<br />

sind, besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht kein grundsätzlicher Einwand.<br />

Hinsichtlich der Trassierung der Abschnitte für die zu verlegenden Teile der Bestandsstrecke wurden<br />

unterschiedliche Entwurfsgeschwindigkeiten von bis zu 160 km/h bzw. Maximalgeschwindigkeiten von


93<br />

120 km/h bis 160 km/h zugrundegelegt. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, den örtlichen<br />

Verhältnissen und den Längen der zu verändernden Bereiche werden die gewählten<br />

Trassierungsgrundlagen, mit Ausnahme der gewählten Betriebsgeschwindigkeit im Bereich der<br />

Haltestelle Stans/Unterfahrung Inntalautobahn, als grundsätzlich ausreichend angesehen.<br />

Das derzeitige Geschwindigkeitsniveau entsprechend dem VzG wurde bei der Planung berücksichtigt,<br />

wobei es aus eisenbahnbautechnischer Sicht erforderlich erscheint, daß das Geschwindigkeitsniveau<br />

gegenüber den derzeitigen Verhältnissen nicht verringert werden darf.<br />

Die Berücksichtigung der Geschwindigkeit von Vmax = 160 km/h wird als ausreichend angesehen, da<br />

in der Bestandsstrecke aus fahrdynamischen Gründen eine Ausnutzung der 25 %<br />

Geschwindigkeitsreserve von Ve für den konventionellen Zugsverkehr (keine Neigezugtechnik), auch<br />

im Hinblick auf die kurzen Streckenabschnitte, künftig eher nicht zu erwarten ist.<br />

Die zu verlegenden Teile der Bestandsstrecke sind im Regelfall auf die bereits derzeit vorhandenen<br />

Betriebsgeschwindigkeiten gemäß VzG (überwiegend 160 km/h) geplant. Die Einhaltung des<br />

derzeitigen Geschwindigkeitsniveaus ist aus eisenbahnbautechnischer Sicht erforderlich, da die<br />

baulichen Anlagen hinsichtlich der Trassierung auf einen sehr langen Zeitraum festgelegt sind. Eine<br />

Reduzierung der Geschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen Niveau auf der Bestandsstrecke<br />

erscheint aus eisenbahnbautechnischer nicht sinnvoll, da damit eine Verschlechterung des bereits<br />

vorhandenen Geschwindigkeitsniveaus erfolgt. Die Trassierung im Bereich Jenbach Stans beim<br />

geplanten Neubau „Tunnel Stans Bestandsstrecke“ sieht in der verlegten Bestandsstrecke eine<br />

Reduzierung der Geschwindigkeit von ca. BS-km(neu) von 45,699 bis BS-km(neu) 46,854 auf eine<br />

Länge von ca. 1,2 km von Vmax = 160 km/h auf Vmax = 150 km/h vor, obwohl im derzeitigen Bestand<br />

gemäß VzG durchgehend eine Vmax von 160 km/h vorhanden ist. Dieser, allerdings geringe,<br />

Geschwindigkeitseinbruch liegt in einem 160 km/h Streckenabschnitt. Aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht ist die absolute Notwendigkeit des Geschwindigkeitseinbruches nicht nachvollziehbar, es ist<br />

daher die Trassierung (Überhöhungsauslegung) zu optimieren. In dieser Optimierung, welche<br />

sinnvollerweise mit dem zuständigen Infrastrukturunternehmen abzustimmenden wäre, ist das<br />

Verhältnis der in der Haltestelle Stans haltenden Züge und der schnell durchfahrenden (z.B. EC und<br />

IC Züge) miteinzubeziehen. Bei der Optimierung der Überhöhungsauslegung darf die im Projekt<br />

vorgesehene Überhöhung von 90 mm im Bereich des Bahnsteiges nicht überschritten werden, da<br />

diese gemäß DV B50 Pkt. 13 (diese DV wird als Grundlage der Beurteilung herangezogen) bereits<br />

über den bei Neuplanungen empfohlenen maximalen Wert von 60 mm liegt. In diesem<br />

Zusammenhang wird informativ auf die ÖBB DV B53 Pkt 2.3.04. hingewiesen. Ergänzend wird<br />

hingewiesen, daß von den ÖBB im Rahmen der Vidierung dieser Überhöhung zugestimmt wurde.<br />

Auch aus Sicht des SV kann infolge der trassierungstechnischen Randbedingungen und<br />

Zwangspunkte, dieser Überhöhung ebenfalls noch zugestimmt werden.<br />

In der Trassierung im Grundriß in der zu verlegenden Bestandsstrecke sind in einigen Bereichen,<br />

beispielsweise im Bereich Kundl/Radfeld, im Gleis 1 in ca. BS-km(neu) 26,5 bis 26,7 und im Gleis 2<br />

von ca. BS-km(neu) 24,5 bis 27,6 und im Bereich Terfens in ca. BS-km(neu) 57,1 bis 57,6 keine<br />

Übergangsbögen zwischen den Geraden und den anschließenden Bögen eingeschaltet worden.<br />

Infolge der Größe der Radien ist dies entsprechend der HL-Richtlinien zulässig, jedoch ergibt die<br />

Einschaltung eines Übergangsbogens eine weitere Komfortverbesserung und entspricht auch besser<br />

der Fahrdynamik. Im Hinblick auf die in diesen Bereichen vorhandene Vmax von 160 km/h sind kurze<br />

Übergangsbögen zwischenzuschalten, wie dies bei anderen Bauvorhaben des HL-Streckenausbaues<br />

ebenfalls vorgesehen ist. Damit ist auch einem möglichst einheitlichen österreichweiten Standard<br />

Rechnung getragen. Überdies wurde im Rahmen der Vidierung „gleisgeometrische Prüfung“ von den<br />

ÖBB bereits auf diesen Punkt hingewiesen. Die Übergangsbögen brauchen in Ergänzung der HL-<br />

Richtlinie nur so lang sein, daß bei einer Geschwindigkeit von Vmax = 160 km/h die Änderung des<br />

Ruckes kleiner als 0,30 m/s 3 ist (Δp/Δt ≤ 0,30 m/s 3 ; echter Ruck und nicht Differenz der<br />

Querbeschleunigungen) ist. Die Berücksichtigung der Geschwindigkeit von Vmax = 160 km/h wird<br />

entsprechend der vorherigen Darstellung zur Betrachtung der Maximalgeschwindigkeit in der<br />

Bestandsstrecke als ausreichend angesehen.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht besteht gegen die beantragten Geschwindigkeiten Vmax kein<br />

Einwand.<br />

Hinweis:<br />

Entsprechend dem Antrag der BEG um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung vom<br />

27.09.2000, Zl. 18915A-Hg/Hg, wurde um die Erteilung der Betriebsbewilligung nicht angesucht. Aus


94<br />

fachlicher Sicht des Sachverständigen wird jedoch gesonderte Anträge für die Erteilung der<br />

Betriebsbewilligung bei der dafür zuständigen Behörde für erforderlich gehalten.<br />

Es soll jedoch darauf hingewiesen werden, daß das Gesamtvorhaben im Bereich der Bestandsstrecke<br />

aus einigen „in sich geschlossenen“ Verlegungen und Neutrassierungen besteht, welche<br />

voraussichtlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten, unabhängig von einer Gesamtfertigstellung der<br />

Neubaustrecke mit Aufnahme des Betriebes auf dieser, bereits in Betrieb gehen werden. Es ist in<br />

Abstimmung mit der Behörde zu überlegen, ob in sich abgeschlossene Streckenteile der verlegten<br />

Bestandsstrecke gesondert zur Betriebsbewilligung eingereicht werden sollen oder müssen. In diesem<br />

Zusammenhang wird nochmals darauf verwiesen, daß der Oberbau nicht Gegenstand dieses<br />

Verfahrens ist und gemäß der Aussage der BEG gesondert eingereicht wird. Eine eisenbahnrechtliche<br />

Baugenehmigung für den Oberbau, zumindest für die relevanten Abschnitte, ist jedoch aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht Voraussetzung für die Betriebsbewilligungen einzelner Abschnitte.<br />

C2.1.4) GLEISPROVISORIEN IN DER BESTANDSSTRECKE:<br />

Gegen die gewählte Trassierung der Gleisprovisorien in den Bereichen von Kundl/Radfeld, Jenbach<br />

Ost und Baumkirchen Bauphase 2 im Bereich der Gleisanlagen der ÖBB, überwiegend nach der ÖBB<br />

DV B52, und gegen die gewählten Geschwindigkeiten in den einzelnen Gleisprovisorien zwischen<br />

Vmax 100 km/h und 160 km/h besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht kein Einwand und keine<br />

Bedenken.<br />

Gegen die gewählte Trassierung des Gleisprovisoriums Jenbach Ost im Bereich der Gleisanlagen der<br />

Zillertalbahn nach der ÖBB DV B52 und gegen die gewählte Geschwindigkeit besteht aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht kein Einwand und keine Bedenken.<br />

Ebenso bestehen bei diesen beiden Gleisprovisorien in Jenbach Ost aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht keine Bedenken, die Betriebsbewilligung mit der Baubewilligung zu verbinden, wenn diese<br />

Anlagen unter der Leitung einer gemäß § 15 EisbG verzeichneten Person oder eines dafür befugten<br />

Ziviltechnikers errichtet werden.<br />

Die Gleisprovisorien in Jenbach Ost müssen nach Fertigstellung der Neubaustrecke in diesem<br />

Bereich wieder rückgebaut werden und es ist der Ursprungszustand der Gleisanlagen wieder<br />

herzustellen. Das Gleiche ist auch für die bestehende Anschlußbahn im Bereich des „Steinbruches<br />

Gubert“ erforderlich, welche für das „Gleisprovisorium der ÖBB“ weitestgehend abgetragen werden<br />

muß.<br />

Es wird darauf hingewiesen, daß aus eisenbahnbautechnischer Sicht dem in der Kundmachung<br />

zitierten Antrag um Erteilung der Betriebsbewilligung in Verbindung mit der eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung für die „Gleisprovisorien in Jenbach Ost“ grundsätzlich zugestimmt werden kann. Es<br />

ist jedoch darauf hinzuweisen, daß es sich aus eisenbahnbautechnischer Sicht möglicherweise um<br />

mehrere Betriebsbewilligungen handeln müßte, da einmal die Provisorien in der ÖBB-Strecke und<br />

Zillertalbahn auf Baudauer in Betrieb gehen und nach Rückverlegung der Gleise die wiedererrichteten<br />

Anlagen in der ÖBB-Strecke, der Zillertalbahn und der Anschlußbahn des „Steinbruches Gubert“<br />

wieder wie bisher der betrieblichen Nutzung zur Verfügung stehen müssen. Die erforderliche<br />

Vorgangsweise wäre gegebenenfalls einer entsprechenden rechtlichen Klärung zuzuführen.<br />

C2.1.5) ANSCHLUßBAHNEN BZW. -GLEISE:<br />

Mit Ausnahme des Anschlußgleises zum geplanten Unterwerk Münster sind aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht die Anschlußbahnen TIWAG in Jenbach und Tonwerk in Fritzens nur<br />

hinsichtlich der Anschlußweiche Gegenstand des Verfahrens. Die Anschlußbahnen sind bei der dafür<br />

zuständigen Behörde zur eisenbahnrechtlichen Behandlung mit den dafür notwendigen Unterlagen<br />

einzureichen.<br />

Hinsichtlich der Anschlußweichen und deren Situierungen bestehen trassierungstechnisch<br />

grundsätzlich keine Einwände, jedoch ist darauf zu verweisen, daß hinsichtlich der Bedienungsräume<br />

und Sicherheitsräume keine näheren Angaben im Projekt ersichtlich sind, jedoch für das<br />

Gesamtprojekt entsprechende Unterlagen Sicherheits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Auf die<br />

erforderliche Einhaltung der Bestimmungen der EisbaV wird verwiesen.<br />

Gegen die Trassierung und Ausführung des Anschlußgleises und der Anschlußweiche zum geplanten<br />

Unterwerk Münster besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht kein Einwand, wenn der Oberbau des<br />

Anschlußgleises und der Anschlußweiche einschließlich des Gleisabschlusses in einer<br />

Regelausführung hergestellt bzw. gemäß den ÖBB DV dimensioniert wird. Weiters sind für die<br />

erforderlichen Bedienungs- und Sicherheitsräume die Bestimmungen der EisbAV zu berücksichtigen


95<br />

und einzuhalten. Hinsichtlich der maximalem Geschwindigkeit wäre aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht entsprechend der Trassierung eine Geschwindigkeit von maximal 40 km/h zulässig, es ist jedoch<br />

die tatsächliche geplante bzw. zulässige Geschwindigkeit (welche voraussichtlich geringer sein wird)<br />

unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Vorschriften mit dem betriebsführenden<br />

Unternehmen festzulegen.<br />

Hingewiesen wird, daß aus eisenbahnbautechnischer Sicht der Antrag um Erteilung der<br />

Betriebsbewilligung für das Anschlußgleis zum Unterwerk Münster der ÖBB gesondert vom<br />

Gesamtprojekt erfolgen kann und sollte, da diese Maßnahme eisenbahnbautechnisch als ein in sich<br />

geschlossener Bereich betrachtet wird und somit diesbezüglich „völlig unabhängig“ vom<br />

Gesamtprojekt zu sehen ist.<br />

C2.2) Neigungsverhältnisse:<br />

C2.2.1) NEUBAUSTRECKE:<br />

Die im Wesentlichen von der zwangsweisen Notwendigkeit der unterirdischen Streckenführung und<br />

der Verknüpfung mit der Bestandsstrecke in charakteristischem Maße bestimmten Längsneigungen<br />

der Strecke liegen über 8 ‰ und betragen zwischen minimal 9,2 ‰ und im Regelfall ca. 12,5 ‰.<br />

Diese Neigungen treten überwiegend als Rampenneigungen der Wannen beim Übergang von den<br />

Verknüpfungsstellen in die nachfolgenden Tunnel und umgekehrt auf, aber auch teilweise im Tunnel<br />

selbst.<br />

Die geplanten wesentlichen Neigungen liegen über der empfohlenen Regelneigung der HL-Richtlinie<br />

von 8 ‰ und erreichen die höchstzulässige Neigung von 12,5 ‰. Alle anderen Längsneigungen liegen<br />

deutlich unter dem Regelwert von 8 ‰.<br />

Infolge der zwischen ca. 0,9 km und 1,5 km liegenden Rampenlängen und der zu erwartenden<br />

Signalstandorte vor den Verknüpfungsstellen, in denen Züge voraussichtlich in der Steigung zum<br />

Halten kommen werden, sind aus eisenbahnbautechnischer Sicht die geplanten Neigungen von<br />

maßgebender betrieblicher Bedeutung.<br />

Gemäß Angabe des Technischen Berichtes können Anhängelasten von 1200 to mit einem<br />

Triebfahrzeug sicher anfahren, schwerere Züge mit Anhängelasten bis 1600 to sicher durchfahren.<br />

Das bedeutet laut Technischem Bericht, daß für schwere Züge für die Durchfahrt oder Anfahrt<br />

entsprechende, besondere betriebliche Maßnahmen z.B. Durchfahrtssicherung zu treffen sind. Laut<br />

derzeitigem Betriebsprogramm sind keine Züge mit mehr als 1200 to vorgesehen, jedoch sind Züge<br />

mit höheren Massen grundsätzlich nicht auszuschließen.<br />

Die Längsneigung von 1‰ entspricht einer Widerstandskraft von 9,81 N/to Zuggewicht. Entsprechend<br />

der Maximalneigung von 12,5 ‰ ist bei einem Zug mit einem Bruttogewicht von 1.080 to (Rola) ein<br />

Steigungswiderstand von 133 kN, bei Anhängelasten von 1.600 to (ergibt Bruttogewicht von mind. ca.<br />

1.685 to) ein Steigungswiderstand von 206 kN zu überwinden. Im Falle des Anfahrens in der Steigung<br />

müssen diese Kräfte, vermehrt um weitere Widerstände wie beispielsweise Lagerwiderstand,<br />

Rollwiderstand usw., unter Betriebsbedingungen überwunden werden und müssen vom Triebfahrzeug<br />

über die Reibung zwischen Rad und Schiene sicher übertragen werden können. Im Projekt sind<br />

diesbezüglich z.B. aus traktionstechnischer Sicht keine Angaben enthalten. Hinsichtlich der<br />

erforderlichen Anfahrkräfte und der zuverlässigen Übertragung der Anfahrkräfte zwischen<br />

Triebfahrzeug und Schiene unter Betriebsbedingungen sind keine weiteren Aussagen im Projekt<br />

vorhanden. Dies ist jedoch aus eisenbahnbautechnischer Sicht eine Frage der Zugförderung bzw.<br />

Traktion und wäre erforderlichenfalls aus dieser Sicht von einem dafür Zuständigen zu beurteilen.<br />

Man kann jedoch feststellen, daß die Bestandsstrecke hinsichtlich der Neigungsverhältnisse mit den<br />

maßgebenden Längsneigungen durch die Trassierung an der Oberfläche offensichtlich deutlich<br />

günstiger trassiert ist und auch in Summe geringere zu überwindende Gesamthöhen aufweist.<br />

Nachdem beide Strecken (Neubaustrecke und Bestandsstrecke) als HL-Strecken für den gemischten<br />

Verkehr vorgesehen und geeignet sind, können aus eisenbahnbautechnischer Sicht schwere Züge<br />

daher wie bisher auf der Bestandsstrecke mit einem im Vergleich zur Neubaustrecke erheblich<br />

geringeren Steigungswiderstand befördert werden.<br />

Zu der in der HL-Richtlinie enthaltenen Forderung, daß der Streckenwiderstand der bestehenden<br />

Strecke nicht überschritten werden soll, wurde entsprechend der §33 Prüfung eine Aussage dazu<br />

gefordert. Die dazu von der BEG gemachte Aussage ist jedoch nicht zur Gänze im gewünschten Sinn


96<br />

erfolgt, welche jedoch aus eisenbahnbautechnischer Sicht nur mehr sehr bedingt relevant erscheint,<br />

da die Bestandsstrecke als HL-Strecke ebenfalls für den Mischverkehr in vollem Umfang nutzbar ist.<br />

Die Ausrundung der Neigungen erfolgt entsprechend den HL-Richtlinien. Aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht besteht gegen die Trassierung der Neubaustrecke in der Nivelette,<br />

unter dem Gesichtspunkt der überwiegend unterirdischen Trassenführung, kein Einwand.<br />

Ergänzend wird jedoch bemerkt, daß die geplanten maximalen Neigungen der NBS nach dem<br />

Wissensstand des SV über den geplanten Neigungen des Brennerbasistunnels liegen und somit<br />

künftig die größten Längsneigungen im österreichischen Teil der Strecke im Inntal liegen werden.<br />

C2.2.2) BESTANDSSTRECKE:<br />

Die Neigungsverhältnisse der verlegten Bestandsstrecke entsprechen weitgehend dem derzeitigen<br />

Bestand mit sehr geringen Neigungen von wenigen ‰ und betragen im Regelfall etwa maximal 3 ‰.<br />

Ausgenommen davon ist der Bereich der Verknüpfung in Baumkirchen mit dem Anschluß an den<br />

Umfahrungstunnel Innsbruck mit einer Neigung von ca. 7,7 ‰ und ein Teilstück von Gleis 1 im<br />

Bereich der Verknüpfung Stans. Hier wird auf eine Länge von etwa 1 km eine Steigung mit einer<br />

Neigung von ca. 6 ‰ und direkt anschließend auf eine Länge von ca. 0,6 km ein Gefälle mit einer<br />

Neigung von 11,6 ‰ erreicht.<br />

Diese Neigungen sind in der Regelfahrtrichtung von Gleis 1 gesehen so, daß die 11,6 ‰ Neigung<br />

nach der Verknüpfung Stans liegt und somit ein Anfahren in dieser Neigung nicht zu erwarten ist. Aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht besteht gegen die lokale Anhebung von Gleis 1 mit einer Neigung von<br />

11,6 ‰, welche größer ist als die derzeitigen Neigungen in der Bestandsstrecke, gundsätzlich kein<br />

Einwand. Inwieweit eine Auswirkung auf die betrieblich maßgebende Längsneigung gegeben ist, kann<br />

nicht beurteilt werden.<br />

Die Ausrundung der Neigungen erfolgt entsprechend den Richtlinien. Aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht besteht gegen die Trassierung der verlegten Teile der Bestandsstrecke in der Nivelette kein<br />

Einwand.<br />

Ebenso bestehen gegen die projektierten Neigungen in den Provisorien und der Nivelette keine<br />

Einwände.<br />

Generell wird festgestellt, daß allfällige Geschwindigkeitsangaben und Angaben von Nutzlängen<br />

jeweils bautechnische Angaben sind.<br />

C2.3) Gleise:<br />

Einleitend wird hinsichtlich des Oberbaues festgehalten, daß im zusammenfassenden Technischen<br />

Bericht Einlage 1.1 festgestellt wird „ Im übrigen ist der Oberbau – ausgenommen Gleisprovisorien –<br />

nicht Bestandteil der ggst. Einreichung und wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vorgelegt“.<br />

Weiters wird gleichgeartet in der Stellungnahme der BEG mit Stand 29.06.01; B-BV-TB-00000.a00-<br />

033-0263.00-00, zum Gutachten gemäß §33 EisbG SV Mayr seitens der BEG in der lfd. Nr. M17<br />

(„Schotterbettoberbau“), lfd. Nr. M19 („Hochgeschwindigkeitsweiche“) und lfd. Nr. M6 (Masse-Feder-<br />

Systeme“) angemerkt „Im übrigen ist der Oberbau nicht Bestandteil der ggst. Einreichung und wird zu<br />

einem späteren Zeitpunkt gesondert vo rgelegt“.<br />

Entsprechend der Tatsache, daß der Oberbau zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vorgelegt wird,<br />

wird informativ folgendes festgestellt:<br />

Die Oberbaubemessung soll gemäß Technischem Bericht für die Lastklasse D4 entsprechend dem<br />

UIC-Kodex 700V erfolgen. Die Lastklasse D4 entspricht einer Radsatzlast von 22,5 to (=225 kN) und<br />

einer Meterlast von 8 to/m. Weiters wird darauf hingewiesen, daß damit sowohl die Anforderungen der<br />

HL-Richtlinien als auch der EU-Richtlinien 2001/290/EG „Parameter für die transeuropäischen<br />

Hochgeschwindigkeitssysteme“ abgedeckt sind. Aus eisenbahnbautechnischer Sicht erscheint dies<br />

zumindest für die HL-Richtlinie nicht im vollen Umfang nachvollziehbar, da in der HL-Richtlinie von<br />

einer Bemessung auf eine maximale Achslast von 250 kN bei V = 120 km/h ausgegangen wird,<br />

welche über der Radsatzlast von 225 kN der Lastklasse D4 liegt.<br />

Die gemäß Technischen Bericht vorgesehene Dimensionierung der Gleise für die NBS und die zu<br />

verlegende Bestandsstrecke mit der aus betrieblicher Sicht definierten Achslastgruppe D4, 22,5 to ist<br />

daher gemäß der HL-Richtlinie auf die Erfordernisse einer maximale Achslast von 250 kN bei V = 120<br />

km/h zu erweitern.


97<br />

Der in der NBS und zu verlegenden Bestandsstrecke im Freien vorgesehene Oberbau mit lückenlos<br />

verschweißten UIC 60 Schienen, Spannbetonschwellen in einem Abstand von 60 cm und einem 55<br />

cm starkem Schotterbett entspricht grundsätzlich der üblichen Regelausführung bei den ÖBB. Es wird<br />

jedoch informativ bemerkt, daß derzeit nicht nur die im Technischen Bericht angeführten<br />

Betonschwellen der Type K1 zur Verfügung stehen, sondern auch eine Type L2 vorhanden ist. Der<br />

vorgesehene Oberbau deckt die Anforderungen der HL-Richtlinie einerseits auf eine maximale<br />

Achslast von 250 kN bis Vmax = 120 km/h und andererseits auf eine maximale Geschwindigkeit von<br />

250 km/h bei einer max. Achslast von 180 kN ab.<br />

Hinsichtlich der Ausführung der Festen Fahrbahn sind im Projekt keinerlei Unterlagen enthalten und<br />

offensichtlich auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Hinsichtlich der Dimensionierung der Festen<br />

Fahrbahn sind die Grundsätze der Fortschreibung der HL-Richtlinien, Arbeitspaket Feste Fahrbahn,<br />

welche gemeinsam von der HL-AG, den ÖBB und der BEG gestaltet wurden, zu beachten. Aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht besteht aber gegen eine gesonderte eisenbahnrechtliche Behandlung<br />

zu einem späteren Zeitpunkt kein Einwand.<br />

Gegen die geplante Verwendung von UIC 60 Weichen mit den in Österreich üblichen geometrischen<br />

Formen<br />

- EW 60- 2600/1600-1:24-FZ-BE-FB; Abzweiggeschwindigkeit 120 km/h<br />

- EW 60- 1200-1:18,5-FZ-BE-FB; Abzweiggeschwindigkeit 100 km/h<br />

- EW 60- 500-1:12-FZ-BE-FB; Abzweiggeschwindigkeit 60 km/h<br />

- EW 60- 300-1:9-FZ-BE; Abzweiggeschwindigkeit 40 (50) km/h<br />

und den daraus abgeleiteten Bogenweichen IBW und ABW auf Betonschwellen und fast durchwegs<br />

mit beweglichem Herzstück (durchgehende Fahrkante) besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

bei Anwendung der genehmigten Konstruktionen kein Einwand.<br />

Für die in den Verknüpfungsstellen Radfeld und Baumkirchen vorgesehenen und in Österreich bisher<br />

nicht gebräuchlichen Hochgeschwindigkeitsweichen<br />

- EW 60-10000/4000-1:32,050.fb-B; Abzweiggeschwindigkeit 160 km/h<br />

besteht hinsichtlich der Weichengeometrie und der Abzweiggeschwindigkeit kein Einwand. Die<br />

grundsätzliche Verwendung dieser Hochgeschwindigkeitsweichen wird ausdrücklich begrüßt, da bei<br />

der Verbindung NBS zur Bestandsstrecke und umgekehrt infolge der hohen möglichen<br />

Abzweiggeschwindigkeit kein Geschwindigkeitseinbruch für die IC und EC Züge entsteht.<br />

Die Weiche EW 60-10000/4000-1:32,050.fb-B selbst besitzt nach Wissen des SV jedoch keine<br />

generelle Zulassung in Österreich. Es ist jedoch im Antrag der BEG auf eisenbahnrechtliche<br />

Baugenehmigung eine Einzelgenehmigung beantragt, jedoch in der Stellungnahme der BEG mit<br />

Stand 29.06.01 zum Gutachten gemäß §33 EisbG SV Mayr seitens der BEG in der lfd. Nr. M19<br />

(„Hochgeschwindigkeitsweiche“) angemerkt „Im übrigen ist der Oberbau nicht Bestandteil der ggst.<br />

Einreichung und wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vorgelegt“. Im übrigen ist die Weiche auf<br />

Grund nicht ausreichender Unterlagen derzeit nicht genehmigungsfähig. Aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht besteht aber gegen eine gesonderte eisenbahnrechtliche Behandlung<br />

zu einem späteren Zeitpunkt kein Einwand.<br />

Für eine gesonderte eisenbahnrechtliche Behandlung der Hochgeschwindigkeitsweiche EW 60-<br />

10000/4000-1:32,050 zu einem späteren Zeitpunkt wird darauf hingewiesen, daß für die Beurteilung<br />

der Weichenkonstruktion ausreichende Unterlagen vorzulegen sind. So wären beispielsweise ein<br />

Technischer Bericht mit Beschreibung der technischen Grundlagen und der Weichenbauteile, sowie<br />

ein Lageplan der Weiche und Pläne von den relevanten Weichenteilen (Zungenvorrichtung,<br />

Radlenker, Herzstück usw.) mit Weichenkarteiblatt und allfälligen Zulassungen beizulegen. In den<br />

Unterlagen sind auch generelle Aussagen über die geplanten sicherungstechnischen Ausrüstungen<br />

und die Fahrleitung zu machen. Die Unterlagen wären ergänzend vor der eisenbahnrechtlichen<br />

Einreichung ebenfalls mit dem dafür zuständigen Infrastrukturunternehmen (ÖBB) zu vidieren, um<br />

beispielsweise auch die Kompatibilität der Anlagen untereinander und die Fragen der Erhaltung,<br />

Wartung und Verfügbarkeit für den Betrieb zu klären.<br />

C2.4) Querschnittgestaltung – Regelquerschnitt:<br />

Die Regelprofile in der Querschnittsgestaltung und die Gleisabstände entsprechen in der<br />

Grundkonzeption und den relevanten Maßen weitestgehend der HL-Richtlinie bzw. der im Entwurf<br />

vorliegenden Fortschreibung der HL-Richtlinien, Zwischenbericht Stand Februar 2001 bzw. Vorabzug<br />

vom 12.06.2001. Teilweise ist in Sonderfällen die Querschnittsgestaltung den örtlichen


98<br />

Randbedingungen, den Zwangspunkten und dem Gleisschema angepaßt worden, wobei auch hier die<br />

Gestaltung nach den oben dargestellten Grundsätzen der HL-Richtlinie erfolgt ist. Diesen<br />

Abweichungen wird aus eisenbahnfachlicher Sicht grundsätzlich zugestimmt, zumal diese<br />

Änderungen keine negativen Auswirkungen aus eisenbahnbautechnischer Sicht erwarten lassen.<br />

Für die Umgrenzung des lichten Raumes wurde gemäß der HL-Richtlinie der erweiterte<br />

Regellichtraum (ERL) zugrundegelegt. Lediglich in Bereichen der Provisorien, welche nur einen<br />

vorübergehenden Bauzustand darstellen, dem Bereich der Zillertalbahn und bei den Anschlußgleisen<br />

wurde das Lichtraumprofil gemäß ÖBB DV B 51 ZOV 7 angewendet.<br />

Der vorliegenden Querschnittsgestaltung und der Umgrenzung des lichten Raumes wird grundsätzlich<br />

zugestimmt.<br />

Der viergleisige Regelquerschnitt mit Grundwasserwanne zeigt unterschiedliche Abstände vom Gleis<br />

1 bzw. 2 zu den über Niveau liegenden Teilen der Grundwasserwanne. Der Abstand der Gleisachse<br />

der außenliegenden Gleise 1 und 2 der Bestandsstrecke zu den über Niveau reichenden<br />

Wannenmauern ist gemäß Regelprofil so gewählt, daß ein freier Gefahrenraum von 3,00 m (entspricht<br />

bis Vmax = 200 km/h) verbleibt. Der Gleisabstand beträgt demnach je nach Wannenhöhe ≥ 7,25 m<br />

(bzw. ≥ 6,65 m) oder ≥ 6,65 m (bzw. ≥ 6,15 m). Die Klammerwerte lassen jedoch nur einen freien<br />

Gefahrenraum von 2,50 m (entspricht bis Vmax = 160 km/h) zu.<br />

Bei einem Regelabstand von ≥ 3,00 m ist im Falle eines entgleisten Fahrzeuges der Abstand<br />

voraussichtlich so groß, daß die zweite Schiene als „Sicherheitsschiene“ wirken könnte, bevor es zu<br />

einem maßgebenden Anfahren des Fahrzeuges an die Konstruktion kommt (z.B. ZOV 7 Abstand von<br />

neuen Hochbauten). Bei geringen Abständen ist ein Anfahren von entgleisten Fahrzeugen an die über<br />

Niveau reichende Konstruktion zu erwarten, bevor die zweite Schiene als weiterer Schutz wirken<br />

kann. Das gemäß Regelprofil vorgesehene Hochziehen der Wannenmauer auf etwa 1,5 m über<br />

Schotterbettoberkante, läßt im Falle einer Entgleisung einen gewissen Schutz gegen den Absturz von<br />

Fahrzeugen in die Wanne erwarten und wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

In jenen Bereichen der Wannenbauwerke in den Verknüpfungen, in denen der Abstand kleiner als<br />

3,00 m ist, sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, welche verhindern, daß allfällig entgleiste<br />

Fahrzeuge in die Wanne abstürzen können bzw. ist ein entsprechender Anprallschutz für entgleiste<br />

Fahrzeuge herzustellen. Durch diese Maßnahmen ist sicherzustellen, daß das allfällige<br />

Gefahrenpotential nicht größer ist als bei der im Regelprofil dargestellten Situation. Diese Maßnahmen<br />

können beispielsweise eine entsprechende konstruktive Ausbildung der Wannenmauer,<br />

Leiteinrichtungen oder auch eventuell Sicherheitsschienen sein. Die geplanten Maßnahmen sind<br />

spätestens mit der Einreichung des Oberbaues zur eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung<br />

darzustellen.<br />

Bei der Wanne Radfeld ist, wie im Befund dargestellt wurde, beispielsweise zu Gleis 1 darauf<br />

hinzuweisen, daß trotz der in der Prüfung gemäß § 33 EisbG von Sachverständigen geforderten<br />

Abstimmung der Daten untereinander, welche gemäß BEG erfolgt ist, hier zwischen Verkehrsprojekt<br />

und konstruktivem Projekt unterschiedliche Abstände und Ausführungen geplant sind.<br />

Der Bereich der Wanne Radfeld beim Gleis 1 ist jedenfalls so auszuführen, daß der im<br />

Verkehrsprojekt in den Profilen dargestellte Abstand von 3,00 m eingehalten wird. Ist dies nicht<br />

möglich, so ist zumindest ein Abstand von 2,50 m plus Bogenzuschläge und Zuschläge aus<br />

Gleislageveränderungen infolge des Betriebeseinzuhalten. Weiters sind, wie bereits oben dargestellt,<br />

zusätzlich geeignete Maßnahmen vorzusehen, welche verhindern sollen, daß allfällig entgleiste<br />

Fahrzeuge in die Wanne abstürzen können oder es ist ein entsprechender Anprallschutz für entgleiste<br />

Fahrzeuge herzustellen. In diesem Zusammenhang wird auf das „tiefe“ Wannenende auf der Seite<br />

Innsbruck hingewiesen. Durch diese Maßnahmen ist sicherzustellen, daß das allfällige<br />

Gefahrenpotential nicht größer ist als bei der im Regelprofil dargestellten Situation.<br />

Der geplanten Querschnittsgestaltung des dreigleisigen Bereiches des Beschleunigungsgleises wird<br />

zugestimmt. Trotzdem es sich aus jetziger Sicht nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln<br />

soll, welche aber in zeitlicher Hinsicht derzeitig nicht seriös beziffert werden kann, wird die Ausführung<br />

entsprechend der HL-Richtlinie als richtig und zweckmäßig betrachtet.<br />

Der Gestaltung des dreigleisigen Bereiches im Überholbahnhof Vomp im Tunnel wird unter<br />

Berücksichtigung der besonderen Situation und Funktion aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

zugestimmt, auch wenn die Gestaltung nicht nach der HL-Richtlinie Kapitel 9, Gleisabstände in<br />

Bahnhöfen, erfolgt ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß mit dem gewählten Gleisabstand kein


99<br />

Sicherheitsraum zwischen dem durchgehenden Hauptgleis und dem Überholgleis besteht und dies für<br />

die weitere Vorgangsweise im Hinblick auf die Betriebsbewilligung entsprechend zu berücksichtigen<br />

ist. Weiters wird darauf hingewiesen, daß infolge der unterschiedlichen Überhöhungen der Gleise im<br />

Gleis 3 eine Überhöhung von 114 mm (entspricht ü für FF bei Vtechmax 250 km/h; ohne<br />

Einschränkung durch „Weichen“) praktisch den Grenzwert nach oben darstellt. Auf allfällige aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht nicht beurteilbare aerodynamische Auswirkungen zwischen den<br />

Zügen wird informativ hingewiesen.<br />

Für jene erschütterungskritischen Bereiche, in denen Unterschottermatten vorgesehen sind, wurden<br />

keine gesonderte Querschnittsgestaltung vorgesehen. Es ist jedoch informativ zu bemerken, daß<br />

beispielsweise in ähnlich gelagerten Fällen die Neigung des Gleisplanums reduziert (teilweise ca. 2<br />

%) wurde, um ein seitliches Wandern des Schotters zu vermeiden, bzw. eine zusätzliche<br />

Stabilisierung der Schotterbettflanke vorgesehen wurde. Die Festlegung der dynamischen<br />

Bettungsziffer der Unterschottermatte hat in Abstimmung mit den Erfordernissen des Oberbaues<br />

hinsichtlich Belastung und Geschwindigkeit zu erfolgen. Nachdem der Oberbau derzeit nicht<br />

Gegenstand des eisenbahnrechtlichen Bauverfahrens ist, sind diese Fragen im Rahmen der<br />

Einreichung des Oberbaues zur eisenbahnrechtlichen Baubewilligung darzustellen und zu behandeln.<br />

Zur Bemessung der erforderlichen Matten und der Dämmleistung der Unterschottermatten im Detail<br />

sind entsprechende VibroScan Versuche nach Fertigstellung des Unterbaues durchzuführen.<br />

Hinsichtlich der Querschnitte und deren Gestaltung in den verschiedenen Tunnelbereichen und<br />

Wannenbauwerken bzw. auf Brücken wird auf das Gutachten des dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen.<br />

Das „meteorologische Gutachten“ hinsichtlich der Schneebelastung im Unterinntal und der Einfluß des<br />

Schnees auf die Neubaustrecke und die verlegte Bestandsstrecke wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ebenso wird die Betrachtungsweise, daß die Wannenquerschnitte im Hinblick auf die Schneeräumung<br />

etwa ähnlich den Streckenabschnitten mit Lärmschutzwänden zu werten sind, bei denen auch seitlich<br />

eine Einschränkung der Ablagermöglichkeit von Schnee besteht, wird ebenfalls akzeptiert. In diesem<br />

Zusammenhang wird nochmals auf die Unterredung mit den für die Schneeräumung Verantwortlichen<br />

der ÖBB (Innsbruck) und auf die Vidierung der ÖBB zu diesem Thema hingewiesen. Dieser Vidierung<br />

ist zu entnehmen, daß seitens der Verantwortlichen der ÖBB für die Schneeräumung „die bisher<br />

praktizierte Methode der Schneeräumung für die neue Trasse, insbesondere für den Bereich der<br />

offenen Wannen anwendbar ist“. Diese Betrachtungsweise und die Aussage wird zustimmend zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

C2.5) Unterbau und Entwässerungsmaßnahmen:<br />

Im Verlauf der gesamten Strecke wurden umfangreiche geologische – geotechnische, baugeologische<br />

und hydrologische Untersuchungen angestellt und in eigenen umfangreichen Einlagen dem Projekt<br />

beigegeben. Auf die Gutachten der diesbezüglich zuständigen Sachverständigen wird verwiesen.<br />

Informativ wird nochmals hingewiesen, daß entsprechend der Fortschreibung der HL-Richtlinien<br />

gemäß Vorabzug vom 12.06.2001, welche aus eisenbahnbautechnischer Sicht den Stand der Technik<br />

darstellen und im HL-Streckennetz angewendet werden, hinsichtlich der höhenmäßigen Trassierung<br />

in Pkt. 1.6 folgender Grundsatz festgehalten ist: „Die höhenmäßige Tassierung erfolgt grundsätzlich<br />

auf Niveau des Urgeländes. Damit liegt die SOK etwa 1,5 m über Gelände bzw. über HW100<br />

(Entwässerung über Dammschulter möglich)“. Dies ist zwar grundsätzlich zu beachten, jedoch sind in<br />

vielen Bereichen andere örtliche Gegebenheiten von noch maßgebenderer Bedeutung.<br />

Im gegenständlichen Projekt befinden sich die oberirdischen Streckenteile durchwegs auf Dämmen,<br />

welche im Regelfall deutlich höher als etwa 1,50 m über SOK liegen. Im Bereich der Verknüpfung<br />

Stans wird allerdings die grundsätzlich erwünschte Höhenlage über dem umgebenden Urgelände<br />

nicht gänzlich erreicht, jedoch unter Berücksichtigung der beengten örtlichen Höhenverhältnisse im<br />

Zusammenhang mit der zwangsweisen unterirdischen Führung der Neubaustrecke, akzeptiert.<br />

Grundsätzlich besteht gegen die Höhenlage der oberirdischen Streckenteile kein Einwand, wobei<br />

jedoch auf die Situation hinsichtlich der Innhochwässer verwiesen wird.<br />

C2.5.1) DÄMME UND EINSCHNITTE:<br />

Die Trasse der Neubaustrecke und der zu verlegenden Bestandsstrecke verläuft generell in leichter<br />

Dammlage mit relativ geringen Höhen. Die Dammhöhen von Geländeoberkante bis Oberkante<br />

Gleisplanum betragen etwa bis zu 6 m. Die Dämme liegen teilweise beidseitig im Überflutungsbereich<br />

von HQ 100 aber auch bei kleineren Hochwässern.


100<br />

Hinsichtlich des Dammaufbaues und der Qualitätserfordernisse sind keine näheren Angaben im<br />

Projekt enthalten. Um jedoch im österreichischen HL-Streckennetz einen annähernd gleichen<br />

Ausbaustandard zu erzielen, wird allgemein auf die Einhaltung der in der standardisierten<br />

Leistungsbeschreibung BAHNBAU der HL-AG und ÖBB (LB-BB; 01 1999 bzw. letzgültigen Fassung)<br />

enthaltenen maßgebenden technischen Rahmenbedingungen als Grundlage hingewiesen.<br />

Insbesondere wird auf die „Verdichtungswerte bis Unterbauplanum, Bahnkörper-Neubau“ mit einem<br />

beispielsweise erforderlichen Ev2 Wert von 75 MN/m2 am Unterbauplanum und auf die<br />

„Verdichtungswerte ungebundene Tragschichten, Bahnkörper-Neubau“ mit einem beispielsweise<br />

erforderlichen Ev2 Wert von 110 MN/m2 am Gleisplanum hingewiesen.<br />

Zur Sicherstellung der erforderlichen Standfestigkeit der Dämme ist eine geotechnische und<br />

hydrologische Beurteilung erforderlich, wobei für den weiteren Bauverlauf ein dafür befugter<br />

Ziviltechniker, oder gleichwertige Person, miteinzubeziehen ist.<br />

Weiters ist in den Bereichen, welche durch das Innhochwasser eingestaut werden können, ein Aufbau<br />

aus wasserunempfindlichen Schüttmaterialien mit allfälligem Einbau von kapillarbrechenden<br />

Schichten und Drainageschichten vorzusehen. Ebenso sind allfällige Maßnahmen zum Schutz gegen<br />

Erosion infolge des Hochwassers vorzusehen. Diese Maßnahmen sind jedoch im Detail von den für<br />

diese Bereiche zuständigen Sachverständigen zu beurteilen bzw. erforderlichenfalls vorzuschreiben,<br />

wobei auf deren Gutachten verwiesen wird.<br />

C2.5.2) ENTWÄSSERUNGSMAßNAHMEN:<br />

Es werden nur die Entwässerungsmaßnahmen der im Freien befindlichen Strecke betrachtet und nicht<br />

die Tunnel- und Wannenbereiche. Auf die Befunde der dafür zuständigen Sachverständigen wird<br />

verwiesen.<br />

Gegen die Entwässerung des Bahnkörpers von den Niederschlagswässern über Drainagen,<br />

Bahngräben und über die Dammschulter sowie gegen die Versickerung der Wässer in Form von<br />

Flächenversickerungen über die Dammböschung, Muldenversickerungen, Bahngräben aber auch<br />

Versickerungsbecken / Versickerungsteiche, welchen teilweise Regenrückhaltebecken vorgeschaltet<br />

sind und gegen die direkte Einleitung in Vorfluter besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht kein<br />

Einwand.<br />

Ebenso besteht gegen die Entwässerung des Bahnkörpers mit den vorgesehenen Maßnahmen im<br />

„Gleisbereich“ mit Längsdrainagen bzw. –rohrleitungen, Schächten und deren Ausleitungen in Form<br />

von Rohrdurchlässen sowie gegen die eingetragenen Rohrdurchmesser aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht kein grundsätzlicher Einwand. Die Rohrleitungen sind entsprechend<br />

der zu erwartenden Wassermengen hydraulisch zu dimensionieren und statisch zu bemessen. Im<br />

Bereich der Gleisquerungen ist zusätzlich auf die Verkehrslasten gemäß dem Lastbild Klasse (+2/SW)<br />

zu dimensionieren. Damit keine störenden Einflüsse hinsichtlich der Höhenlage der Gleise im Bereich<br />

der Gleisquerungen durch die Rohrdurchlässe entsteht sind diese höhenmäßig im Regelfall mit der<br />

äußeren Oberkante höchstens auf Unterbauplanum (Aufstandsfläche Frostkoffer) zu situieren.<br />

Auf die Gutachten der Sachverständigen für Grundwasser, Wasserbau usw. wird ergänzend<br />

verwiesen.<br />

C2.6) Hochwassersituation im Zusammenhang mit den<br />

Bahnanlagen:<br />

Die der Einlage „Hochwasserabflußmodell“ entnommen Hochwasserlinien und die nur teilweise<br />

Berücksichtigung von Zuschlägen, welche abhängig von der Lage der Anlagen im Bezug auf den Inn-<br />

Hochwasserabflußquerschnitt sind, werden zur Kenntnis genommen.<br />

Der grundsätzlichen Auslegung des Vorhabens den Bahnbetrieb bis HQ 100 des Inn zu ermöglichen,<br />

bzw. bis RHHQ die konstruktiven Bauwerke (Rampen, Tunnel usw.) vor Überflutung zu schützen wird<br />

zugestimmt, wobei diese Auslegung für eine internationale europäische Magistrale als<br />

Mindeststandard angesehen wird. In diesem Zusammenhang wird hingewiesen, daß jedoch bereits<br />

bei annähernd HQ 100 Betriebseinschränkungen (beispielsweise Geschwindigkeit, oder<br />

Einschränkungen auf einzelnen Gleisen) nicht auszuschließen sind und für RHHQ Zusatzmaßnahmen<br />

in den Rampenbereichen gegen Überflutung in Form von Dammbalken getroffen werden müssen.<br />

Weiters ist an dieser Stelle auch zu verweisen, daß manche Zufahrten zu den Rettungsplätzen auch<br />

bereits ab HQ 80 überflutet sein können.


101<br />

Insbesondere ist die Verknüpfung Radfeld der kritische Bereich, welcher bei einem Wasserstand des<br />

Inn von HQ 100 nur mehr eine so geringe Differenz zur SOK aufweist, daß sich das Gleisplanum an<br />

der Wasserlinie befindet. Festgestellt wird, daß der Freibord zu SOK wesentlich geringer ist als in der<br />

Fortschreibung der HL-Richtlinie empfohlen wird und somit unter den Werten des üblicherweise bis<br />

jetzt im österreichischen HL-Streckennetz geplanten Freibordes liegt. Andererseits wird bemerkt, daß<br />

die Hochwassersicherheit aufgrund der fast identischen Nivelette mit dem Bestand gegenüber dem<br />

derzeitigen Zustand nicht maßgebend verändert wird und auch die ÖBB als betriebsführendes<br />

Unternehmen die Situation vidiert haben.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht besteht gegen die Höhenlage der SOK in den<br />

hochwasserkritischen Bereichen kein grundsätzlicher Einwand, wenn im Zuge des Antrages um<br />

Erteilung der Betriebsbewilligung entsprechend dem Letztstand der Erkenntnisse die geplanten<br />

organisatorischen Maßnahmen (beispielweise die Einbindung des betriebsführenden Unternehmens<br />

in die Verständigungsliste des Hydrographischen Dienstes, Alarmierungen, Beobachtungen<br />

Langsamfahren, sonstige Betriebseinschränkungen bis zur Streckensperre) dargelegt werden und im<br />

Erhaltungskonzept die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit der Anlagen für<br />

den Hochwasserfall (beispielsweise Dammbalken, Dichtigkeit der Türen, Rückstauklappen)<br />

aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind die für die Maßnahmen maßgebenden<br />

Wasserstände in absoluten Höhen anzugeben und im Streckenbereich (z.B. auf Bauwerken usw.)<br />

örtlich erkenntlich für das verantwortliche Personal anzuzeigen.<br />

Der vorhandene Freibord im Hochwasserfall bei HQ100 erscheint aus heutiger<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht für die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Betriebes mit den<br />

vorgenannten Beschränkungen als gerade noch ausreichend.<br />

Zu der im Projekt festgehalten Ausbildung des Bahnkörpers, mit unterschiedlichem Uferschutz<br />

entsprechend den Überflutungszonen in Form von konstruktivem Uferschutz oder biologischem, auf<br />

Pflanzenwuchs, beruhenden Uferschutz, besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht ebenfalls kein<br />

grundsätzlicher Einwand. Ebenso bestehen gegen Aufbau des Bahnkörpers aus filterstabilen,<br />

abgestuften, nichtbindigen Bodenarten, zur Sicherstellung der entsprechenden Standsicherheit auch<br />

unter Verkehrslast in den relevanten „Hochwasserbereichen“, in denen der Bahnkörper einseitig oder<br />

beidseitig eingestaut ist, keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Hinsichtlich der Hochwassersicherheit der Rettungsplatzzufahrten (nicht alle sind zur Gänze HQ 100<br />

sicher) und der Rettungsplätze selbst (HQ 100 sicher) wird auf den nachfolgenden Punkt C2.7)<br />

verwiesen.<br />

Die Betriebsgebäude, die Schachtkopfgebäude und die Schaltstationen liegen gemäß dem Projekt<br />

alle, wenn auch manchmal nur sehr geringfügig, über dem HQ 100.<br />

Hinsichtlich der Beurteilung des Hochwasserabflußmodells und der damit zusammenhängenden<br />

Einlagen in wasserbautechnischer Hinsicht und für die konstruktiven Bauwerke sowie allfällige damit<br />

zusammenhängende bodenmechanische Erfordernisse wird auf die Gutachten der dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen.<br />

C2.7) Bahnbegleitwege und Bedienungswege, Zufahrten zu<br />

Rettungsplätzen:<br />

C2.7.1) ALLGEMEINES:<br />

Das für die Aufrechterhaltung einer regelmäßigen und sicheren Betriebsführung vorgesehene<br />

Bahnbegleitwegenetz, welches mit den Servicezufahrten und Servicezugängen sowie den<br />

Bedienungswegen vermehrt ein schienenungebundenes Service der Bahnanlagen ermöglicht, ist in<br />

einem erheblichen Umfang vorgesehen. Damit sind geringere betriebliche Einschränkungen bei der<br />

Erhaltung und Wartung der Bahnanlagen erforderlich.<br />

Die in der gemeinsamen Fortschreibung der HL-Richtlinie der HL-AG, ÖBB und BEG, Vorabzug vom<br />

12.06.2001 im Kapitel 8 dargestellten Planungsgrundsätze für die Bedienungswege, welche aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht als derzeitiger Stand der Technik angesehen werden und in denen die<br />

im Rahmen des Ausbaues des HL-Streckennetzes in Österreich gemachten Erfahrungen<br />

eingearbeitet sind, waren Grundlage für die gegenständliche Planung.<br />

C2.7.2) BAHNBEGLEITWEGE UND BEDIENUNGSWEGE USW.:


102<br />

Die Gestaltung und Anordnung des Bahnbegleitwegenetzes entspricht den in der gemeinsamen<br />

Fortschreibung der HL-Richtlinie der HL-AG, ÖBB und BEG enthaltenen Grundsätzen. Grundsätzlich<br />

werden die geplanten Maßnahmen aus eisenbahnbautechnischer Sicht im wesentlichen als<br />

ausreichend angesehen und es wird diesen zugestimmt.<br />

Auch der Verwendung von öffentlichen Straßen und Wegen sowie sonstigen Wegen, wenn diese<br />

uneingeschränkt für die Zwecke der Bahnerhaltung und –erneuerung genutzt werden können, anstatt<br />

eines eigenen Bedienungsweges, wird zugestimmt. Es ist jedoch darauf zu achten, daß der Zutritt<br />

bahnfremder Personen in den Gefahrenraum der Bahn entsprechend zu verhindern ist und die<br />

Zufahrten (Zugänge) zu den Bedienungswegen zumindest durch Beschilderung und/oder<br />

Abschrankung zu sichern sind.<br />

Ebenso besteht gegen die grundsätzliche Anordnung der Zugänge und Zufahrten, auch im Bereich<br />

der Lärmschutzwände, keine wesentlichen Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß<br />

zweckmäßigerweise die endgültige Anordnung dieser Zugänge erst im Detailprojekt festgelegt wird,<br />

um noch besser auf die bahnspezifischen Bedürfnisse eingehen zu können.<br />

Es wird jedoch hingewiesen, daß im Bereich von ca. km 24,6 bis 25,1 der gesamte Unterbau<br />

richtigerweise bereits im vollen künftigen Querschnitt der Weiterführung der viergleisigen Verknüpfung<br />

in Richtung Kufstein hergestellt wird, obwohl derzeit in diesem Bereich noch keine endgültigen<br />

Gleislagen vorhanden sein können, jedoch ist im Gegensatz zum weiterführenden Bereich der<br />

Verknüpfung von ca. km 25,1 bis 27,4 hier auf der Seite l.d.B. derzeit kein Bedienungsweg<br />

vorgesehen, obwohl dieser künftig erforderlich sein wird.<br />

Eine Errichtung dieses Bedienungsweges ist aus eisenbahnbautechnischer Sicht künftig erforderlich<br />

und könnte derzeit bereits in einem Bauvorgang und in einer Fremdgrundeinlöse (teilweise ist sogar<br />

Bahngrund vorhanden) durchgeführt werden, womit hier die Baumaßnahmen im Bereich des<br />

Unterbaues auch bei Weiterführung der Neubaustrecke in Richtung Kufstein zur Gänze<br />

abgeschlossen wären. Es wird dringend empfohlen in diesem Bereich bereits jetzt einen<br />

Bedienungsweg mitzuerrichten.<br />

Hinsichtlich der Zufahrt über die Haltestelle Stans auf den Bedienungsweg wird auf die später<br />

folgenden Aussagen im Kapitel Haltestellen und auf das Gutachten des SV für Eisenbahnbetrieb<br />

verwiesen.<br />

Das dem Projekt beiliegende Erhaltungskonzept ist spätestens bis zum Ansuchen um Erteilung der<br />

Betriebsbewilligung dem Letztstand des Projektes anzupassen und dem Antrag beizulegen.<br />

B2.7.3) ZUFAHRTEN ZU DEN RETTUNGSPLÄTZEN:<br />

Es wird einleitend darauf hingewiesen, daß entsprechend der Richtlinie des<br />

Bundesfeuerwehrverbandes, ÖBFV-RL A-12, Bau- und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln bei<br />

Haupt- und Nebenbahnen, Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz, unter anderem<br />

„die Rettungsplätze und deren Zufahrten ein integrativer Bestandteil des jeweiligen konkreten<br />

Tunnelsicherheitskonzeptes“ sind. Weiters ist darin festgehalten, daß diese „im Rahmen des<br />

eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens für den Tunnel mitbehandelt bzw. bescheidmäßig<br />

festgelegt“ werden und „die Zufahrten müssen der TRVB F 134 entsprechen“.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht besteht dagegen kein Einwand und die Zufahrten zu den<br />

Rettungsplätzen werden als ein integrativer Bestandteil des konkreten Tunnelsicherheitskonzeptes<br />

angesehen.<br />

Entsprechend den Darstellungen im Projekt sind die neuzuerrichtenden Bereiche der Zufahrten im<br />

Wesentlichen gemäß der TRVB F 134 geplant. Es sind jedoch in einigen Bereichen die Zufahrten, auf<br />

Basis des dem Projekt zugrundeliegenden Hochwasserabflußmodells für das HQ 100 des Inn, nicht<br />

zur Gänze hochwasserfrei. Das bestehende Wegenetz (beispielsweise Ortschaftswege,<br />

Wirtschaftswege usw.), welches für die Zu- und Abfahrt zu den Rettungsplätzen erforderlich ist, muß<br />

aus Sicht des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, ebenfalls den Anforderungen der TRVB F<br />

134 entsprechen und ist gegebenenfalls entsprechend zu adaptieren. Die Zufahrtsmöglichkeit zu den<br />

Rettungsplätzen ist jedenfalls immer, auch bei Baumaßnahmen und sonstigen Maßnahmen im<br />

Wegenetz, zu gewährleisten bzw. entsprechende geeignete andere Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Gemäß den Feststellungen der Rettungsorganisationen, welche offensichtlich auf dem<br />

gegenständlichen eingereichten Projekt und Projektsstand beruhen, erteilen der<br />

Landesfeuerwehrverband Tirol und das Österreichische Rote Kreuz den geplanten Rettungsplätzen<br />

und Zufahrten ebenso die Zustimmung wie die ÖBB. Es ist jedoch festzuhalten, daß die Zufahrten zu


103<br />

den Rettungsplätzen im Hochwasserfall erst ab HQ 80 überflutet werden dürfen. Dies ist jedoch<br />

gemäß den gegenständlichen Projektsunterlagen derzeit nicht bei allen Zufahrten gewährleistet.<br />

Es sind daher die Zufahrten zu den Rettungsplätzen entspechend der Meinung des Sachverständigen<br />

und den Vorstellungen der Rettungsorganistionen (Landesfeuerwehrverband Tirol und das<br />

Österreichische Rote Kreuz) und der ÖBB auf ein Fahrbahnniveau zu heben, welches mindestens die<br />

Hochwassersicherheit für HQ 80 (ohne Überflutung) gewährleistet. In diesem Zusammenhang ist auch<br />

die Hebung auf eine Hochwassersicherheit von HQ 100 zu untersuchen und diese bei relativ<br />

geringfügigen Höhendifferenzen auch durchzuführen.<br />

Spätestens mit dem Antrag um Erteilung der Betriebsbewilligung sind die tatsächlich ausgeführten<br />

und mit den Rettungsorganisationen endgültig abgestimmten Höhen der Zufahrtswege darzulegen<br />

und in Bezug zu den HQ-Verhältnissen des Inn zu bringen, wobei diese Höhen dann als absolute<br />

Höhen des Wasserstandes und der Fahrbahn in den jeweiligen Bereichen zu fixieren sind. Ebenso<br />

sind die im Zusammenhang mit dem Rettungskonzept geplanten betrieblichen und organisatorischen<br />

Maßnahmen im Hochwasserfall, einschließlich der winterlichen Betreuung, darzulegen.<br />

Die Rettungsplätze selbst sind in den Streckenlageplänen für HQ 100 des Inn als hochwassersicher<br />

dargestellt und haben aber auch für Hochwässer dieser Größe hochwassersicher zu sein.<br />

Hinsichtlich des Tunnelsicherheitskonzeptes, der Wegeführung usw. wird auf die Befunde und<br />

Feststellungen der dafür zuständigen Sachverständigen und auf die Stellungnahmen und Äußerungen<br />

der Rettungsorganisationen und der ÖBB einschließlich der Vidierungen verwiesen.<br />

C2.8) Bahnsteige / Haltestellen:<br />

Gegen die Errichtung der den beiden Haltestellen Stans und Baumkirchen in Form von<br />

Inselbahnsteigen mit schienenfreien Zugang durch eine Bahnsteigunterführung und mit<br />

Bahnsteiglängen von jeweils 150 m, einer Bahnsteighöhe von 55 cm über SOK und den projektierten<br />

Bahnsteigbreiten besteht grundsätzlich kein Einwand. Die Lage als Inselbahnsteige ermöglicht, daß<br />

bei allfälligem Gleiswechselbetrieb der Reisende vom gleichen Bahnsteig abfahren kann und nur die<br />

Bahnsteigseite wechseln muß. Dies wird für die Nahverkehrsabwicklung im Hinblick auf den Komfort<br />

für den Reisenden positiv bewertet. Entsprechend den verschiedenen Vidierungsprotokollen wurden<br />

die Haltestellen im Einvernehmen und mit Zustimmung bzw. entsprechend den Forderungen der ÖBB<br />

und der von den ÖBB angenommenen Bedeutung für den Regionalverkehr, gestaltet und somit<br />

beispielsweise nicht überdacht.<br />

Die Geschwindigkeit der Vorbeifahrt an den Bahnsteigkanten beträgt 160 km/h, welche auch als die<br />

maximal zulässige Geschwindigkeit angesehen wird. Die maximale Überhöhung in der Haltestelle<br />

Stans beträgt 90 mm und liegt damit deutlich über der, entsprechend der ÖBB DV B 50 Pkt. 13 bei<br />

Neubauten empfohlenen maximalen Überhöhung von 60 mm (Hinweis gemäß der ÖBB DV B 53 Pkt.<br />

2.3.01 darf bei Neubauten die Überhöhung nicht > als 60 mm sein). Nachdem dies auch von den ÖBB<br />

vidiert wurde, wird diese Überhöhung unter Berücksichtigung der örtlichen Zwangspunkte in der<br />

Trassierung auch vom Sachverständigen zur Kenntnis genommen. Eine Vergrößerung der<br />

Überhöhung darf jedoch aus Komfortgründen für die haltenden Züge nicht erfolgen (Hinweis zum<br />

Abschnitt Trassierung; Anhebung auf durchgehend Vmax 160 km/h).<br />

Nachdem im Projekt keine detaillierten Aussagen hinsichtlich der Oberflächengestaltung der<br />

Bahnsteige enthalten sind, wird, um eine möglichst einheitliche Gestaltung der Bahnanlagen in<br />

Österreich unabhängig vom Errichter zu gewährleisten, auf die Grundsätze der Gestaltung von<br />

Bahnsteigen bei den ÖBB hingewiesen. Die Bahnsteige sind entsprechend den technischen<br />

Grundsätzen des „Regelwerkes“ der ÖBB, Generaldirektion vom März 1994 für die einteiligen<br />

Bahnsteigkanten mit 55 cm Höhe zu gestalten. Der Bahnsteigbelag ist in Form von<br />

Betonverbundsteinen auszuführen, in welchem ein taktiles Bodenleitsystem entsprechend den<br />

Grundsätzen der ÖBB-Regelplanung mit Blindenleitsteinen und Warnstreifen einzubauen ist. Das<br />

Blindenleitsystem ist in geeigneter Art und Weise auch in den Bahnsteigtunneln bis zum jeweiligen Zu-<br />

/Ausgang zu führen. Auf die Ausführung des taktilen Leitsystems in der Rampe und der Unterführung<br />

kann aus Sicht des SV dann verzichtet werden, wenn die ÖBB und die dafür befugten Stellen z.B. des<br />

Blinden- und Sehbehindertenverbandes schriftlich die Zustimmung erteilen.<br />

Auf die Notwendigkeit der Gestaltung der Haltestellen und deren Zugänge entsprechend der ÖNORM<br />

B 1600 wird verwiesen.


104<br />

Der Abstand der Bahnsteigkanten entspricht für die gewählte Konstruktion der einteiligen<br />

Bahnsteigkanten nicht zur Gänze der ÖBB DV B50 Pkt. 13.5.2.3 und auch die horizontalen<br />

Abstandsmaße von der Gleisachse zur Bahnsteigkante weichen von den dem SV zur Verfügung<br />

stehenden Unterlagen „Regelblatt der ÖBB, Generaldirektion vom März 1994 für die einteiligen<br />

Bahnsteigkanten“ ab. Die Abstände sind nach der bereits zitierten ÖBB DV B 50 Pkt. 13 zu gestalten.<br />

Der Aufbau des Bahnsteiges bzw. von der Hinterfüllung und die Fundierung der Bahnsteigkanten hat<br />

entsprechend der „Regelplanung“ der ÖBB zu erfolgen.<br />

Die Zugangsbreiten durch die Bahnsteigunterführung mit einer lichten Weite von 4,80 m in Stans und<br />

3,00 m in Baumkirchen, sowie die lichten Aufgangsbreiten der Rampen auf die Inselbahnsteige<br />

erscheinen aus eisenbahnbautechnischer Sicht für diese Kategorie der Haltestellen als ausreichend.<br />

Die in Stans ca. 87 m und in Baumkirchen ca. 63 m lange mit 6 % durchgehend geneigten Rampen<br />

sind entsprechend der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen, Planungsgrundsätze“ zulässig. Es<br />

erscheint jedoch, daß für reise- bzw. mobilitätsbehinderte Personen damit möglicherweise eine<br />

gewisse Grenze erreicht wird, die gerade noch als zulässig angesehen werden kann.<br />

Bemerkt wird, daß durch die offenen nicht überdachten langen Rampen in der winterlichen Betreuung<br />

ein erheblich größerer Aufwand erforderlich werden wird, um die ausreichende Sicherheit der<br />

Reisenden zu gewährleisten. Es ist nicht nur die Schneeräumung in den Rampen erforderlich,<br />

sondern auch insbesondere in Frost-/ Tauperioden mit Eisbildung, welche bis in die Bahnsteigtunnel<br />

reichen kann, zu rechnen. Dies ist bei der Erstellung des Konzeptes für die winterliche Betreuung,<br />

welches spätestens mit dem Antrag um Betriebsbewilligung vorzulegen sein wird, grundsätzlich zu<br />

berücksichtigen.<br />

Bezüglich der Bahnsteigunterführungen selbst wird auf das Gutachten des dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen.<br />

Gegen die Errichtung von Wartekojen entsprechend den Grundsätzen des CD-Manual 05 –<br />

Kleinhaltestellen der ÖBB – als Stahl– / Glaskonstruktion besteht kein grundsätzlicher Einwand. Die<br />

Wartekojen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten statisch zu dimensionieren.<br />

Hinsichtlich der geplanten Kundenparkplätze ist festzuhalten, daß aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

nicht beurteilt werden kann, inwieweit die Anzahl der Stellplätze ausreichend und im Hinblick auf die,<br />

im Betriebsprogramm zugrundegelegte Verdichtung des Nahverkehrsangebotes zukunftsorientiert ist<br />

und ob nicht auch Abstellplätze für einspurige Fahrzeuge, insbesondere Fahrräder, erforderlich<br />

scheinen. In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die ÖNORM B 1600 zu verweisen, welche bei<br />

mehr als 5 Stellplätzen auch Stellplätze für Personenkraftwagen von behinderten Personen fordert.<br />

C2.8.1) BESONDERHEITEN ZUR HALTESTELLE STANS:<br />

Zur Haltestelle Stans ist festzustellen, daß die kreuzförmigen stumpf endenden Anhängsel der<br />

Bahnsteigunterführung, entsprechend der Geometrie dieses Gebildes aus jeder Richtung jeweils<br />

einen tiefen, für den Benützer / Reisenden der Haltestelle nicht einsehbaren Schlauch bilden. Es ist<br />

bei normaler Nutzung der Bahnsteigunterführung nicht erkennbar, ob sich in den nicht einsehbaren<br />

Bereichen Personen aufhalten. Somit sind diese nicht einsehbaren Bereiche für die Benützer /<br />

Reisenden im Sinne der sozialen Sicherheit als sehr bedenklich einzustufen. Weiters werden<br />

erfahrungsgemäß im Laufe der Zeit solche nicht einsehbaren Bereiche als Lagerplatz für Unrat<br />

mißbraucht bzw. bestenfalls als gedeckte Fahrrad- und Mopedabstellplätze, wie dies beispielsweise in<br />

Wels im Personentunnel der Fall ist.<br />

Die als Grund für die ungewöhnliche Gestaltung dieser Bahnsteigunterführung genannte<br />

Notwendigkeit der Befahrung von Bahnsteigunterführung und Bahnsteig mit Erhaltungsfahrzeugen,<br />

wie beispielsweise „Klein-LKW (Pritsche)“, wird zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich wird aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht begrüßt, wenn die Bahnanlagen möglichst schienenungebunden mit<br />

Fahrzeugen für Arbeiten zur Aufrechterhaltung der regelmäßigen und sicheren Betriebsführung der<br />

Bahn erreichbar sind, aber es wird auch darauf hingewiesen, daß dadurch die Bahnreisenden weder<br />

behindert noch in ihrer Sicherheit gefährdet werden dürfen, bzw. sich hinsichtlich der sozialen<br />

Sicherheit beeinträchtigt fühlen.<br />

Daher erscheint es notwendig, den Bahnsteigzugang so zu überarbeiten, daß keine nur für die<br />

Befahrung notwendigen uneingesehenen Bahnsteigzugangsteile erforderlich sind, aber auch die<br />

Zufahrt mit entsprechenden Erhaltungsfahrzeugen grundsätzlich erhalten bleibt. Die Befahrung der<br />

Haltestelle Stans darf nur so erfolgen, daß keine Gefährdung von Personen und des Bahnbetriebes<br />

erfolgt. Diesbezüglich wird spätestens beim Ansuchen um Erteilung der Betriebsbewilligung eine


105<br />

Aussage zu machen sein. Sollte eine Überarbeitung in der geforderten Form nachweislich technisch<br />

nicht machbar sein, oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so ist in geeigneter Weise<br />

darzulegen, mit welchen Maßnahmen das Sicherheitsempfinden der Reisenden, z.B. durch<br />

Überwachung mit Kameras, nicht beeinträchtigt wird und wie die widmungsfremde Nutzung (z.B.<br />

Abfallager) der nur bedingt einsehbaren Rangierteile für die Erhaltungsfahrzeuge hintangehalten<br />

werden soll.<br />

C2.9) Lärmschutzmaßnahmen:<br />

Gegen die Errichtung eines bahnseitigen Lärmschutzes für die Betriebsphase der Neubau- und der<br />

Bestandsstrecke in den oberirdischen Abschnitten in Form vom Lärmschutzwänden und<br />

Lärmschutzdämmen besteht kein Einwand. Hinsichtlich des erforderlichen Umfanges der<br />

Lärmschutzwände in Bezug auf die Länge, die Höhe und den lärmschutztechnischen Erfordernissen<br />

der Wandelemente wird auf die Gutachten der dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

Die Lärmschutzwände sind aus eisenbahnbautechnischer Sicht unter Beachtung der Fortschreibung<br />

der HL-Richtlinie hinsichtlich der Abstände zum nächstgelegenen Gleis und der grundsätzlichen<br />

Gestaltung geplant. Die Zugänglichkeit von und zu den Gleisanlagen wird über Wartungstüren und<br />

Wartungstore sichergestellt, welche entsprechend den Regelabständen angeordnet wurden. Die<br />

exakte Lage der Türen und Tore ist im Detailprojekt unter Beachtung der erforderlichen Lage der<br />

Zugänge zu eisenbahntechnischen Einrichtungen festzulegen. Die Breite der Böschungstreppe ist<br />

zumindest, wie die Wartungstüren, in der gleichen Breite von 1,5 m herzustellen. Das Geländer ist,<br />

zumindest in den Bereichen in denen der Randweg mit dem Kabeltrog außerhalb der<br />

Lärmschutzwand durchgeht, nicht über den Austrittspodest durchzuführen.<br />

Im Projekt sind derzeit keine genauen Angaben hinsichtlich des Produktes der zur Ausführung<br />

vorgesehenen Lärmschutzwandelemente enthalten. Sollten Konstruktionen zur Ausführung<br />

vorgesehen sein, welche derzeit noch keine Typengenehmigung aufweisen oder deren<br />

Typengenehmigung nicht vollinhaltlich den Anforderungen der gegenständlichen Bahnstrecke<br />

entspricht, so ist eine Genehmigung gem. § 36 Abs. 3 EisbG zu beantragen. Auf die Beachtung der<br />

Grundlagen der Typengenehmigungen und der Fortschreibung der HL-Richtlinie, auch im Hinblick auf<br />

die tragende Konstruktion und die Fundierung, wird verwiesen.<br />

Hinsichtlich der Lärmschutzwände auf den Brücken und in den Wannen wird auf das Gutachten des<br />

dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

C2.10) Erschütterungstechnische Maßnahmen:<br />

Gemäß dem erschütterungstechnischen Projekt sind in den erschütterungskritischen Bereichen<br />

Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich des Fahrweges bzw. Gleisbereiches für den<br />

Betriebszustand der Neubau- und Bestandsstrecke geplant. Die im Projekt geplanten Maßnahmen<br />

sind von Art und Umfang entsprechend den derzeitigen Kenntnissen und Wissensstand der<br />

Einflußparameter vorgesehen. Die geplanten Möglichkeiten teilen sich in verschiedene Stufen und<br />

verschiedene Maßnahmen, welche üblichen Grundsätzen entsprechen.<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen teilen sich aus eisenbahnbautechnischer Sicht in zwei getrennte<br />

Bereiche und zwar in Maßnahmen in den „konstruktiven Bauwerken“ und in Maßnahmen im Bereich<br />

des „Fahrweges (Gleisbereich)“.<br />

Die Maßnahmen in den „konstruktiven Bauwerken“ sind im wesentlichen die „Platzfreihaltung“ für die<br />

Maßnahmen im Bereich des „Fahrweges (Gleisbereich)“. Um jedoch durch die Bauherstellung der<br />

„Rohbautrasse“ keinen Einschränkungen bei der Auslegung der baulichen erschütterungstechnischen<br />

Maßnahmen zu unterliegen, wurde aus derzeitiger eisenbahnbautechnischer Sicht der notwendige<br />

Platzbedarf im Rohbau in Trassenlängsrichtung in erweiterten Bereichen vorgesehen. Es ist jedoch zu<br />

bemerken, daß in Trassenlängsrichtung Bereiche vorgesehen sind, in denen derzeit keine Verbauung<br />

vorhanden ist, welche aber möglicherweise künftig verbaut werden sollen, oder die Verbauung<br />

ermöglicht werden soll. Dazu werden bereits jetzt entsprechende Maßnahmen in der Bahntrasse<br />

geplant und nicht bei den Objekten der Überbauung vorgesehen. Der Platzbedarf im Querschnitt<br />

wurde in verschiedenen Querschnitten dargelegt, welche nachrichtlich dem Projekt beigelegt wurden.<br />

Der vorgesehene Raum für die Maßnahmen der FF und des MFS basiert, soweit Angaben vorhanden<br />

sind, teilweise auf der diesbezüglichen Fortschreibung der HL-Richtlinie und auf Erfahrungswerten<br />

von bereits ausgeführten Systemen und erscheint ausreichend zu sein


106<br />

Die konkreten geplanten Maßnahmen und die Ausführungsart im Bereich des „Fahrweges<br />

(Gleisbereich)“ sind jedoch derzeit nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sondern sind rechtzeitig<br />

gesondert zur eisenbahnrechtlichen Baubewilligung bei der dafür zuständigen Behörde einzureichen.<br />

Bei dieser Einreichung sind die Erkenntnisse, welche im Zuge der Bauherstellung der Bahnstrecke<br />

gesammelt wurden, bei der Planung der Maßnahmen im Bereich des „Fahrweges (Gleisbereich)“ mit<br />

zu beachten. Die Erkenntnisse beziehen sich aus eisenbahnbautechnischer Sicht beispielsweise auf<br />

die tatsächlich angetroffene Geologie, die Übertragungsverhältnisse der Erschütterungen, dem<br />

Bauwerksverhalten selbst, usw., welche mit den erforderlichen Insitu-Versuchen weiter vertieft und<br />

verfeinert bzw. präzisiert werden müssen.<br />

Bei der Einreichung zur eisenbahnrechtlichen Baubewilligung sind die Ausführungsarten und die<br />

Bereiche und der Umfang der Maßnahmen im Detail darzulegen. Bei der Planung sind die<br />

angegebenen technischen Rahmenbedingungen der Fortschreibung der HL-Richtlinie für den Bereich<br />

der „Festen Fahrbahn“ entsprechend dem Letztstand mitzuberücksichtigen.<br />

Hinsichtlich des erforderlichen Umfanges der erschütterungtechnischen Maßnahmen in Bezug auf<br />

Länge, grundsätzlicher Ausführungsart (Stufe und Maßnahme) und erschütterungtechnischen<br />

Erfordernissen der Fahrbahnkonstruktionen wird auf die Gutachten der dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen.<br />

Hinsichtlich der Berücksichtigung der erschütterungstechnischen Maßnahmen im Bereich der<br />

Kunstbauten, wie Tunnels, Wannen und auf den Brücken wird auf das Gutachten des dafür<br />

zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

Überbauungen der Tunneltrasse:<br />

Hinsichtlich der technischen Zulässigkeit von Überbauungen der Tunneltrasse im Hinblick auf die<br />

Bebauungsart, die Fundierungstiefe, die Tragfähigkeit und den Schutz der Tunnelkonstruktion usw.,<br />

sowie auf die Berücksichtigung künftiger Erhaltungsmaßnahmen, wird auf die Gutachten der dafür<br />

zuständigen Sachverständigen verwiesen. Ergänzend wird auf die Einlagen Grundeinlöse, Festlegung<br />

der Gefährdungsbereiche und den Technischen Brandschutz hingewiesen.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht dürfen künftige Überbauungen der Neubaustrecke hinsichtlich der<br />

Erschütterung und dem sekundärem Luftschall durch den Bahnbetrieb nur so erfolgen, daß keine<br />

Beeinträchtigungen des ordnungsgemäßen Betriebes auf der Neubaustrecke entstehen. Dazu sind<br />

objektiv meßbare Kriterien bzw. Grenzwerte hinsichtlich der zulässigen Emissionen und Immissionen<br />

heranzuziehen und mit diesen die „Rechtssicherheit“ für den Betreiber und die Anrainer zu<br />

gewährleisten. Es ist bei Überbauungen in geeigneter Art und Weise sicherzustellen, daß<br />

Überbauungen nur dann zugelassen werden dürfen, wenn diese technisch so ausgeführt werden (z.B.<br />

auch mit entsprechenden Schutzmaßnahmen), daß Beeinträchtigungen des Betriebes, wenn dabei<br />

die zulässigen Kriterien bzw. Grenzwerte eingehalten werden, durch Anrainer auszuschließen sind.<br />

Hingewiesen wird, daß zur Verhinderung allfälliger unzulässiger Auswirkungen von Erschütterungen<br />

und sekundärem Luftschall durch den Bahnbetrieb auch in den relevanten Bereichen einer künftig<br />

möglichen Bebauung vorbeugend MFS-Systeme errichtet werden sollen. Es ist ergänzend zu<br />

bemerken, daß diese Systeme gegenüber einer reinen FF einen erheblichen technischen Aufwand<br />

darstellen und einen entsprechenden künftigen Erhaltungsaufwand erwarten lassen.<br />

C2.11) An Hochbauten werden folgende Objekte errichtet:<br />

Entsprechend den Projektunterlagen und dem Antrag um eisenbahnrechtliche Baugenehmigung ist<br />

die Errichtung einer erheblichen Anzahl von Hochbauten geplant. Die Hochbauten setzen sich im<br />

Wesentlichen aus der Errichtung von Betriebsgebäuden und Schachtkopfgebäuden zusammen, es<br />

sind aber auch diverse kleinere Technikgebäude vorgesehen.<br />

C2.11.1) BETRIEBSGEBÄUDE:<br />

Entsprechend den Projektunterlagen sind in den Streckenlageplänen eine Reihe von<br />

Betriebsgebäuden vorgesehen, für die gemäß dem Ansuchen der BEG vom 27.09.200 die<br />

eisenbahnrechtliche Baubewilligung gemäß § 36 Abs. 1 EisbG, nur der Lage nach, beantragt wurde.<br />

In den Streckenlageplänen sind diesbezüglich die Betriebsgebäude Radfeld 2, ein Lüftungsgebäude<br />

Fiecht und ein Betriebsgebäude Fiecht, ein Betriebsgebäude Terfens und ein Betriebsgebäude<br />

Fritzens eingetragen.


107<br />

Gegen die Situierung dieser Betriebsgebäude besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht kein<br />

grundsätzlicher Einwand. Die Betriebsgebäude selbst sind jedoch rechtzeitig gesondert zur<br />

eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 2 EisbG einzureichen.<br />

Weiters sind entsprechend dem Ansuchen der BEG vom 27.09.200 an Betriebsgebäuden derzeit<br />

folgende Hochbauten vorgesehen: ein Betriebsgebäude Radfeld 1, ein Betriebsgebäude Stans, ein<br />

Betriebsgebäude Baumkirchen und das Unterwerk Münster. Für diese wurde die eisenbahnrechtliche<br />

Baubewilligung gemäß § 36 Abs. 1 und 2 EisbG beantragt.<br />

Betriebsgebäude Radfeld 1, Stans und Baumkirchen<br />

Gegen die Situierung dieser Betriebsgebäude besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht kein<br />

grundsätzlicher Einwand. Die Situierung der Betriebsgebäude Radfeld 1, Stans und Baumkirchen zur<br />

nächstgelegenen Gleisachse 1 hat mit einem Abstand vom mindestens 10 m zu erfolgen, welcher<br />

etwa der Darstellung in den Steckenlageplänen entspricht. Der in der Stellungnahme der BEG zum<br />

§33 Gutachten SV Mayr vom 29.06 2001 angegebene Abstand mit „deutlich außerhalb des<br />

Bahnkörpers“ war aus eisenbahnbautechnischer Sicht zu wenig präzise.<br />

Gegen die Höhenlage der Betriebsgebäude Radfeld 1 und Stans besteht grundsätzlich kein Einwand,<br />

wenn diese gegenüber den derzeitig angegebenen Fußbodenoberkanten nicht verringert wird und<br />

zusätzlich zu den Rettungsplätzen eine Höhendifferenz von zumindest + 15 cm eingehalten wird, wie<br />

dies in den Hochbauplänen dargestellt ist. Beim Betriebsgebäude Baumkirchen ist die Höhendifferenz<br />

von ca. 1,50 m zu überprüfen und gegebenenfalls die Höhenlage des Gebäudes zu korrigieren. Die<br />

vorgenannten Bedingungen zur Höhenlage der Fußbodenoberkante sind einzuhalten.<br />

Auf die Einhaltung eines ausreichenden Freibordes zu der im Projekt zugrundegelegten<br />

Wasserspiegellage HQ 100 wird hingewiesen. Diesbezüglich wird auf das wasserbautechnische<br />

Gutachten des dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

Gegen die Errichtung der Betriebsgebäude als erdgeschoßige, rechteckige nicht unterkellerte Objekte<br />

mit Flachdach mit einer tragenden Konstruktion aus Stahlbeton besteht aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht kein Einwand. Die Betriebsgebäude sind jedoch statisch entsprechend zu dimensionieren.<br />

Ebenso bestehen grundsätzlich gegen die Art und Anzahl der Räume und deren Aufteilung keine<br />

Bedenken.<br />

Auf die Gutachten der weiteren dafür zuständigen Sachverständigen, insbesondere auf die<br />

eigentlichen hochbautechnische Belange, wird verwiesen.<br />

Unterwerk Münster km 36,160:<br />

Gegen die Situierung des Unterwerkes Münster, bestehend aus dem Unterwerksgebäude, den<br />

Freiluftanlagen, dem Anschluß an das 110 KV Netz und dem Anschlußgleis von der Bestandsstrecke,<br />

entsprechend dem Streckenlageplan Einlage 4.2.10, dem Querprofil Einlage 6.2.60a und dem<br />

Grundriß Einlage 10.7.3.1 besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht kein grundsätzlicher Einwand.<br />

Gegen die Höhenlage des Unterwerkes besteht grundsätzlich kein Einwand, wenn diese gegenüber<br />

den derzeitig angegebenen Fußbodenoberkanten nicht verringert wird.<br />

Auf die Einhaltung eines ausreichenden Freibordes zu der im Projekt zugrundegelegten<br />

Wasserspiegellage HQ 100 wird hingewiesen. Diesbezüglich wird auf das wasserbautechnische<br />

Gutachten des dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen. Ebenso wird auf eine entsprechende<br />

Abdichtung der Böden und der tieferreichenden Bauteile hingewiesen.<br />

Gegen die Errichtung der Unterwerksgebäudes mit einer tragenden Konstruktion aus Stahlbeton<br />

besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht kein Einwand. Das Unterwerksgebäude ist jedoch<br />

entsprechend statisch zu dimensionieren. Ebenso bestehen grundsätzlich gegen die Art und Anzahl<br />

der Räume und deren Aufteilung keine Bedenken.<br />

Auf die Gutachten der weiteren dafür zuständigen Sachverständigen, insbesondere auf die<br />

eigentlichen hochbautechnischen Belange, wird verwiesen.<br />

Die bautechnischen Anlagen der Freiluftanlage wie beispielsweise die Umspannerfundamente mit den<br />

integrierten Ölauffangwannen und die wannenförmige fUW Abstützplatte sind ebenfalls entsprechend<br />

statisch zu dimensionieren.<br />

Hinsichtlich der Ölauffangwannen und der Ölabscheider usw. wird auf das Gutachten des<br />

Sachverständigen für Grundwasserschutz, hinsichtlich der elektrotechnischen Belange wird auf das


108<br />

Gutachten des dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen. Bezüglich des Anschlußgleises wird<br />

auf die diesbezüglichen Teile des Gutachtens hingewiesen.<br />

C2.11.2) SCHACHTKOPFGEBÄUDE:<br />

Entsprechend dem Ansucher der BEG vom 27.09.2000 sind die Schachtkopfgebäude nur hinsichtlich<br />

der Lage gemäß § 36 Abs. 1 EisbG Gegenstand dieses Verfahrens. Daher sind in den Unterlagen die<br />

über Gelände liegenden Teile der Schachtkopfgebäude (=Hochbau) nur nachrichtlich dargestellt. Die<br />

in den Unterlagen unterschiedlichen Größenangaben der Objekte und die differierende Lage ist nur<br />

bedingt relevant, da die Objekte in diesem Verfahren nur nachrichtlich dargestellt sind und noch<br />

ergänzend für die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung eingereicht werden müssen.<br />

Die Lage der Schachtkopfgebäude in den gering überdeckten Tunnelbereichen im Talbereich ergibt<br />

sich aus der Lage der Bahntrasse, der Situierung der Rettungstunnel und der Rettungsschächte auf<br />

grundsätzlicher Basis des Rettungskonzeptes, sowie den Zufahrtsmöglichkeiten mit<br />

Straßenfahrzeugen.<br />

Gegen die Situierung der 35 Schachtkopfgebäude und zwei Rampeneinhausungen besteht aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht kein grundsätzlicher Einwand. Die Schachtkopfgebäude selbst sind<br />

jedoch rechtzeitig gesondert zur eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 2 EisbG<br />

einzureichen.<br />

Hinsichtlich der Rettungsschächte selbst wird auf die Gutachten der dafür zuständigen<br />

Sachverständigen verwiesen. Hinsichtlich der mit den Rettungsschächten und Schachtkopfgebäuden<br />

verbundenen Rettungsplätzen und deren Zufahrten wird auf die relevanten Teile dieses Gutachtens<br />

und zusätzlich ebenfalls auf die Gutachten der auch dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

C2.11.3) SONSTIGE KLEINERE TECHNIKGEBÄUDE:<br />

Gegen die Errichtung von sonstigen kleineren Technikgebäuden, wie beispielsweise Schaltstationen,<br />

SF-Buden, Zugfunkhütten und ähnlichen Kleinobjekten, besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

kein Einwand, wenn diese nach einer Regelausführung der ÖBB errichtet werden. Bei der Situierung<br />

im Bereich des Bahnkörpers sind für den Abstand der Vorderseite von der Gleisachse die<br />

Bestimmungen der HL-Richtlinie und der EisbaV einzuhalten. Die Konstruktion ist entsprechend der<br />

örtlichen Lage und der Geschwindigkeit auf Staudruck und Sog der vorbeifahrenden Züge zu<br />

bemessen.<br />

C2.12) Abtrag der Bestandstrasse:<br />

Gegen die im Zusammenhang mit der Errichtung der NBS stehenden teilweisen bzw. gänzlichen<br />

Auflassungen von Streckenteilen der Bestandsstrecke in den Bereichen von Kundl / Radfeld, Jenbach<br />

/ Stans, Terfens und Fritzens / Baumkirchen mit den Gleisen 1 und 2 besteht aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht kein grundsätzlicher Einwand. Die aufzulassenden Streckenteile sind<br />

hinsichtlich der eisenbahntechnischen Einrichtungen zur Gänze und ansonsten projektgemäß<br />

abzutragen und in ortsüblicher Art und Weise im Einvernehmen mit dem Land Tirol und den<br />

Standortgemeinden zu rekultivieren.<br />

C2.13) Folgende Anschlußbahnen sind mit Änderungen betroffen:<br />

Hinsichtlich der „Trassierung“ der Anschlußbahnen bzw. –gleise wird auf Punkt C2.1.5) in diesem<br />

Gutachten verwiesen.<br />

Mit Ausnahme des Anschlußgleises zum geplanten Unterwerk Münster sind aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht die Anschlußbahnen<br />

- TIWAG im Bereich Bf. Jenbach<br />

- Tonwerk im Bereich Bf. Fritzens<br />

nur hinsichtlich der Anschlußweiche Gegenstand des Verfahrens.<br />

Für die Anschlußbahnen TIWAG und Tonwerk selbst ist aus eisenbahnbautechnischer Sicht bei der<br />

dafür zuständigen Behörde gesondert mit den dafür notwendigen Unterlagen um die Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungen anzusuchen.


C2.14) Leitungen Dritter, welche mit Änderungen bzw. durch<br />

Baumaßnahmen betroffen sind:<br />

109<br />

Für die Errichtung der Neubaustrecke und der zu verlegenden Bestandsstrecke sind eine erhebliche<br />

Anzahl von Leitungen der verschiedensten Art und Bedeutung zu verlegen.<br />

Die Verlegung dieser Leitungen bzw. die Sicherung während des Baues der Neubaustrecke und die<br />

Inbetriebhaltung hat im Einvernehmen mit den Leitungsträgern zu erfolgen. Ebenso sind die<br />

Beweissicherungen auf Basis der Darstellungen in der Einlage 1.3 im Einvernehmen mit den<br />

betroffenen Leitungsträgern durchzuführen. Die Beweissicherungen sind von einem unabhängigen<br />

Ziviltechniker oder Sachverständigen durchführen zu lassen.<br />

C2.15) Gebäude, sonstige Objekte Dritter:<br />

Die Beweissicherungen von Gebäuden aber auch von sonstigen Objekten wie z.B. Brücken, Straßen<br />

usw. sind auf Basis der Darstellungen in der Einlage 1.3 im Einvernehmen mit den betroffenen<br />

Eigentümern durchzuführen. Es sind alle Gebäude und Objekte zu erfassen bei denen<br />

möglicherweise Einflüsse aus Bauherstellung oder Betrieb zu erwarten sind. Die Beweissicherungen<br />

sind von einem unabhängigen Ziviltechniker oder Sachverständigen durchführen zu lassen.<br />

C2.16) Querungen der BS bzw. Parallelführung zur BS während der<br />

Bauherstellung der NBS:<br />

In diesem Kapitel werden nur die Querungen und die Parallelführungen der Neubaustrecke mit der<br />

Bestandsstrecke Kufstein – Brenner während der Bauherstellung, im Hinblick auf allfällige<br />

Auswirkungen auf die Gleislage, behandelt. Die Bauabwicklung selbst und die damit<br />

zusammenhängenden Provisorien und baulichen Maßnahmen, ausgenommen die konkret<br />

beantragten Gleisprovisorien gemäß Pkt B2.1.4, sind nicht Gegenstand des Gutachtens.<br />

Allfällige technische Beurteilungen der unterirdischen Querungen der Bestandsstrecke und der<br />

Baugrubensicherungen parallel zur Bestandsstrecke sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens bzw.<br />

nicht dem Fachgebiet zuzuordnen. Diesbezüglich wird auf allfällige Äußerungen bzw. Gutachten der<br />

dazu zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

Die Baumaßnahmen, insbesondere die vorgenannten Bauherstellungen, sind jedenfalls so<br />

durchzuführen und statisch zu bemessen, daß die Sicherheit des Bahnbetriebes im vollen Umfang<br />

gewährleistet ist. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Bahnbetriebes während der Baumaßnahmen<br />

ist aus Sicht des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen das zuständige<br />

Infrastrukturunternehmen, in diesem Fall die ÖBB unter anderem mit zuständigen Personen gemäß §<br />

15 EisbG, maßgebend in die „Entscheidungsstruktur“ miteinzubeziehen.<br />

Durch die geplanten Baumaßnahmen ist ein Eingriff in den Fahrweg durch Veränderung der Gleislage<br />

in Höhe (Hebungen und Setzungen) und Richtung nicht auszuschließen.<br />

In Abstimmung bzw. mit Zustimmung der ÖBB sind für die relevanten Bereiche in geeigneter Weise<br />

Übereinkommen abzuschließen, in welchen unter anderem die Art, der Umfang (Bereich) und der<br />

zeitliche Umfang der Messungen, die „Toleranzmaße“, die allfälligen Geschwindigkeitsreduktionen<br />

während der Bauherstellung und im Falle der Überschreitung der „Toleranzmaße“ die Meldungs- bzw.<br />

Entscheidungskette und die Zuständigkeiten festzulegen sind. Die internen Regelungen und<br />

Vorschriften der ÖBB sind zu beachten, wobei hinsichtlich der „Gleislage“ auf die ÖBB DV B52<br />

hingewiesen wird. Ebenso wird auf die Einhaltung der Vorschreibungen der EisbaV verwiesen.<br />

Bei Einhaltung der oben dargelegten Bedingungen bestehen aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

keine grundsätzlichen Bedenken, wobei auch gegen eine allfällige Reduktion der Geschwindigkeit<br />

entsprechend den ÖBB internen Vorgaben und Regelungen kein Einwand besteht.<br />

Auf die Befunde der Sachverständigen für Bodenmechanik, Tunnelbau, Geologie und konstruktiven<br />

Ingenieurbau wird hingewiesen.<br />

C4) Allgemeiner informativer Hinweis:<br />

Generell wird darauf hingewiesen, daß eine gemeinsam von der HL-AG und ÖBB angewendete<br />

standardisierte Leistungsbeschreibung Bahnbau vorhanden ist. Aus Sicht des


110<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen wären die darin enthaltenen technischen<br />

Qualitätsanforderungen als Mindeststandard grundsätzlich bzw. darauf aufbauend anzuwenden, da<br />

damit ein möglichst einheitliches Qualitätsniveau der HL-Strecken unabhängig vom Errichter erreicht<br />

werden könnte.<br />

C5) Resümee:<br />

Aufgrund des wegen der Größe und Art des Projektes umfangreichen Gutachtens wird aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht für den Oberbau, Fahrweg und Hochbau versucht, ein<br />

abschließendes kurzes Resümee zu erstellen. In dieser Zusammenfassung wurden gewisse<br />

Darstellungen verallgemeinert, daher wird für Details und genauere Darstellungen auf den<br />

vorhergehenden Befund und das Gutachten verwiesen.<br />

Zum Ablauf:<br />

Zum Ablauf ist festzustellen, daß die BEG am 27.09.2000 unter Beischluß des nur in einigen<br />

Einzelbereichen mit den ÖBB vidierten Einreichoperates um die Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung angesucht hat. In weiterer Folge wurden von der BEG am 19.02.2001 in<br />

erheblichem Umfang Austauschunterlagen vorgelegt und der SV vom BMVIT beauftragt. Nach<br />

weiterer Vorlage von Austauschunterlagen und Ergänzungen ist am 21.05.2001 das Gutachten gem.<br />

§33 EisbG abgegeben worden, in welchem Ergänzungen bzw. Korrekturen und Abklärungen verlangt<br />

wurden.<br />

Nach weiterem etappenweisen, umfangreichen Austausch von Projektsunterlagen wurde am<br />

08.08.2001 in einem gemeinsamen Termin der eisenbahnfachlichen Sachverständigen mit dem<br />

Verhandlungsleiter im BMVIT, obwohl nur teilweise die verlangten Korrekturen durchgeführt wurden,<br />

gemäß Niederschrift vereinbart, daß der Bauentwurf aus eisenbahnfachlicher Sicht grundsätzlich zur<br />

Ausführung geeignet ist. Allerdings wurde dabei, wie schon einige Male vorher, nochmals festgestellt,<br />

daß aus Sicht der eisenbahnfachlichen Sachverständigen Bedenken bestehen, daß die Gutachten im<br />

Rahmen der vom 08. bis 19.10.2001 anberaumten Ortsverhandlung tatsächlich abgeschlossen<br />

werden können. Gegebenfalls wäre daher die Verhandlung zu einem anderen Termin fortzusetzen.<br />

Die eisenbahnrechtliche Ortsverhandlung vom 08. bis 19.10.2001 über das gegenständliche Projekt,<br />

gemäß dem Einlagenverzeichnis in der Version 12, wurde am 23.11.2001 fortgesetzt und das<br />

eisenbahnbautechnische Gutachten abgegeben.<br />

Zum Vorhaben:<br />

Das Vorhaben wurde einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren unterzogen, welches bei<br />

Einhaltung bestimmter zwingender Auflagen die Umweltverträglichkeit festgestellt hat. Auf Grund des<br />

Ergebnisses des UVP-Verfahrens wurde mit der Verordnung BGBL. II Nr. 359/1999 der<br />

Trassenstreifen der Neubaustrecke gemäß Hochleistungsstreckengesetz bestimmt.<br />

Das unter Einhaltung des UVP-Verfahrens zu gestaltende Projekt wurde gemäß der Darlegungen im<br />

Projekt grundsätzlich auf Basis der im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung begutachteten<br />

Trasse bzw. im Rahmen des verordneten Trassenstreifens und aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

unter grundsätzlicher Beachtung der zwingenden Auflagen aus dem UVP-Verfahren erstellt. Aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht ergeben sich für den gegenständlichen Fachbereich keine<br />

maßgebenden bzw. negativen Abweichungen zur UVE.<br />

Das verkehrspolitisch äußerst dringliche und forcierte Projekt sieht im Rahmen einer TEN-Achse die<br />

Errichtung eines Teilstückes der Zulaufstrecke Nord der Eisenbahnachse München – Verona den Bau<br />

einer neuen zweigleisigen HL-Strecke zwischen Kundl / Radfeld – Baumkirchen für eine derzeitige<br />

Betriebsgeschwindigkeit von Vmax = 200 km/h vor.<br />

Die Strecke ist jedoch in der im Anhang der Richtlinie 96/48/EG beigelegten TEN-Strecken-<br />

Österreichkarte als geplante Hochgeschwindigkeitsstrecke der Kategorie I eingetragen. Dies würde<br />

jedoch bedeuten, daß die Geschwindigkeiten im Allgemeinen auf mindestens 250 km/h auszulegen<br />

sind. Die Strecke ist in der gemäß HL-Richtlinie geplanten Trassierung zwar überwiegend, aber nicht<br />

zur Gänze, für eine künftige Vtechmax = 250 km/h geeignet. In welche Kategorie die gegenständliche<br />

Strecke einzuordnen ist, bzw. ob der Verlauf der geplanten Entwurfsgeschwindigkeit und die damit<br />

zusammenhängenden Geschwindigkeitsreserven der Infrastrukturbestellung bzw. den vorgegebenen<br />

verkehrspolitischen Grundsätzen für den Streckenabschnitt bzw. der Achse entspricht, ist aus ho.<br />

Sicht keine eisenbahnbautechnische Frage, sondern eine Frage der verkehrspolitisch gewünschten<br />

Infrastrukturqualität/-leitlinien in Österreich bzw. der übergeordneten Festlegung der gewünschten


111<br />

Infrastrukturqualität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitssystems mit dem TEN-<br />

Streckennetz. Eine Beurteilung dieser Frage, ob die Bahnstrecke den übergeordneten<br />

Infrastrukturanforderungen entspricht, hat von den dazu zuständigen Stellen zu erfolgen. In diesem<br />

Zusammenhang wird ergänzend darauf verwiesen, daß dem SV eine Kopie des Schreibens der BEG<br />

vom 13.04.2001, Zl. 20944A-Hg/Hg vorliegt, in dem betreffend der Interoperabilität erklärt wird, daß<br />

der gegenständliche Abschnitt entsprechend der Richtlinie 96/48/EG errichtet wird.<br />

Die zu verlegenden Teile der Bestandsstrecke behalten in diesen Bereichen grundsätzlich das bereits<br />

vorhandene Geschwindigkeitsniveau bei.<br />

Zusammen mit der Bestandsstrecke, ebenfalls eine HL-Strecke, entsteht ein insgesamt viergleisiger<br />

Abschnitt. Die beiden HL-Strecken sind derzeit planmäßig für unterschiedliche betriebliche Funktionen<br />

vorgesehen. Im Regelfall ist der Neubaustrecke der Hochgeschwindigkeitsverkehr (ICE) und der<br />

überregionale Güterverkehr und der Bestandsstrecke der schnelle Personenverkehr (EC und IC), der<br />

regionale Personen- und Güterverkehr zugeordnet. Beide Strecken sind untereinander insgesamt<br />

dreimal mit sogenannten Verknüpfungsstellen verbunden und ermöglichen dort einen Wechsel der<br />

Züge zwischen den beiden HL-Strecken. Es ist jedoch aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

grundsätzlich eine betrieblich freizügige Nutzung der beiden HL-Strecken möglich und entsprechend<br />

der Streckencharakteristik auch zweckmäßig, da sowohl die Bestandsstrecke als auch die<br />

Neubaustrecke für den gemischten Verkehr konzipiert sind.<br />

Entsprechend der zwangsweisen unterirdischen Führung der Neubaustrecke sind in erheblichem<br />

Umfang maßgebende Längsneigungen bis etwa 12,5 ‰ vorhanden, welche erheblich über den<br />

Längsneigungen der Bestandsstrecke liegen und nach derzeitigem Wissen des SV auch größer als<br />

die Längsneigungen des Brennerbasistunnels sind. Diese Längsneigungen erfordern einen gegenüber<br />

der Bestandsstrecke entsprechend deutlich höheren Zugkraftbedarf. Hinsichtlich der Längsneigungen,<br />

welche für schwere Güterzüge von Bedeutung sind, ist die Bestandsstrecke deutlich günstiger<br />

trassiert. Hinsichtlich der Trassierung im Grundriß ist die Neubaustrecke für schnelle<br />

personenführende Züge infolge der größeren Radien günstiger als die Bestandsstrecke trassiert<br />

Die Planung der Neubaustrecke ist entsprechend den Grundlagen der gemeinsamen Fortschreibung<br />

der HL-Richtlinie von HL-AG, BEG und ÖBB geplant und läßt daher auch grundsätzlich einen<br />

weitgehend einheitlichen Standard des Ausbaues des HL-Streckennetzes in Österreich erwarten.<br />

Im Zusammenhang mit der zwangsweisen unterirdischen Streckenführung sind erhebliche bauliche<br />

und organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Tunnelsicherheit erforderlich, welche unter<br />

anderem eine erhebliche Anzahl von Rettungsplätzen an den „Ausgängen“ mit Zufahrten zu diesen<br />

erfordert. Die Rettungsplätze sind auf eine Hochwasserfreiheit von HQ 100 des Inn ausgelegt, die<br />

Zufahrten dazu teilweise nur auf HQ 80 des Inn. In diesem Zusammenhang sind eine Reihe von<br />

Schachtkopfgebäuden zu errichten. Weiters ist die Errichtung von Betriebsgebäuden und eines<br />

Unterwerkes erforderlich. Ergänzend zu den Zufahrten zu den Rettungsplätzen sind zum Zwecke der<br />

Erhaltung und Wartung der Bahnanlagen für die Aufrechterhaltung einer regelmäßigen und sicheren<br />

Betriebsführung in den oberirdischen Bereichen Bedienungswege notwendig sowie die Nutzung des<br />

Bahnbegleitwegenetzes erforderlich.<br />

Der Bahnbetrieb auf der Neubaustrecke und auf den zu verlegenden Teilen der Bestandsstrecke wird<br />

grundsätzlich bis zu einem Wasserstand von HQ 100 des Inn ermöglicht, wobei der geplante Freibord<br />

von der Wasserlinie zu SOK teilweise sehr gering ist. Bei HQ 100 des Inn sind dabei jedoch teilweise<br />

Betriebseinschränkungen (voraussichtlich ab etwa HQ 80) zu erwarten. Die Hochwassersicherheit vor<br />

Überflutung der konstruktiven Bauwerke (Rampen, Tunnel usw.) wurde auf RHHQ ausgelegt, wobei<br />

hier Dammbalken einzubauen sind und der Betrieb zur Gänze einzustellen ist.<br />

Die Haltestellen Stans und Baumkirchen werden neu errichtet. Lärmschutzmaßnahmen und<br />

erschütterungstechnische Maßnahmen sind vorgesehen.<br />

Auf Grund der während der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung vom 09. bis 19.10. 2001<br />

durchgeführten Ortsbesichtigungen, der vorliegenden Projektsunterlagen sowie der<br />

durchgeführten Erhebungen bei der mündlichen Verhandlung besteht aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung unter Einhaltung nachstehender Vorschreibungen kein Einwand.<br />

Für die bessere Übersichtlichkeit wurde versucht, eine Gliederung in Vorschreibungen und Hinweise<br />

vorzunehmen und weiters diese in „Fachbereiche“ zusammenzufassen.


112<br />

VORSCHREIBUNGEN DES EISENBAHNBAUTECHNISCHEN SACH-<br />

VERSTÄNDIGEN FÜR OBERBAU; FAHRWEG UND HOCHBAU<br />

Für das Gleisprovisorium im Bereich von Jenbach Ost:<br />

1. Das Bauvorhaben der Gleisprovisorien im Bereich von Jenbach Ost ist unter der Leitung<br />

einer gemäß §15 EisbG. verzeichneten Person oder eines dafür befugten Ziviltechnikers<br />

auszuführen. Insbesondere wird unter anderem auf die Beachtung der verschiedenen<br />

Bauzustände im Zusammenhang mit den Hilfsbrücken, den Hilfsbrückenfundamenten<br />

und deren Fundierungstiefe und Böschungssicherung im Gleisbereich hingewiesen.<br />

2. Die Schotterbettgleise und die Weichen für das Gleisprovisorium im Bereich von Jenbach<br />

Ost in der ÖBB-Strecke Kufstein - Brenner sind abgestimmt auf die Gleisbelastung und<br />

Geschwindigkeit, sowie auf die Dauer des Provisoriums, zumindest für die betriebliche<br />

Lastklasse D4, in einer genehmigten Regelausführung herzustellen. Die für das<br />

Gleisprovisorium erforderlichen Hilfsbrücken sind nach einer Regelkonstruktion der ÖBB,<br />

zumindest für die Lastklasse D4, und entsprechend den Vorschriften der ÖBB<br />

herzustellen und einzubauen.<br />

3. Nach Fertigstellung der NBS im Bereich von Jenbach Ost sind die Gleise der ÖBB-<br />

Strecke Kufstein - Brenner wieder in ursprünglicher Lage konsensgemäß herzustellen<br />

und das Gleisprovisorium abzutragen.<br />

4. Die Schotterbettgleise für das Gleisprovisorium im Bereich von Jenbach Ost in der<br />

Zillertalbahn sind abgestimmt auf die Gleisbelastung und Geschwindigkeit, sowie auf die<br />

Dauer des Provisoriums in einer genehmigten Regelausführung herzustellen. Die für das<br />

Gleisprovisorium erforderliche Hilfsbrücke ist nach einer üblichen Regelkonstruktion<br />

herzustellen und einzubauen.<br />

5. Nach Fertigstellung der NBS im Bereich von Jenbach Ost sind die Gleise der<br />

Zillertalbahn wieder in ursprünglicher Lage konsensgemäß herzustellen und das<br />

Gleisprovisorium abzutragen.<br />

6. Nach Fertigstellung der Gleisprovisorien im Bereich der ÖBBist der zuständigen Behörde<br />

mit der Bauvollendungsanzeige eine Erklärung der mit der Leitung des Bauvorhabens<br />

betrauten Person vorzulegen, in der die plan-, sach- und bescheidgemäße Ausführung<br />

bestätigt wird. Dabei sind besondere Vorkommnisse während der Bauherstellung,<br />

allfällige Änderungen gegenüber dem genehmigten Bauentwurf sowie noch ausständige<br />

Restarbeiten bekanntzugeben. Beizuschließen sind die erforderlichen<br />

Ziviltechnikerbestätigungen oder Bestätigungen von einer hiefür befugten, gemäß §15<br />

EisbG. 1957 verzeichneten, Person über die für die Gleisprovisorien fertiggestellten<br />

Anlagen, daß die Bauentwürfe dem Stand der Technik, insbesondere den einschlägigen<br />

ÖNORMEN und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Dies gilt jedoch nicht<br />

für die Zillertalbahn, da gemäß dem Antrag der BEG vom 20.08.2001 um Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung, welcher am 22.11.2001 dem SV von der BEG<br />

übergebenen wurde, kein Antrag auf Erteilung der Betriebsbewilligung gestellt ist. Nach<br />

Fertigstellung des Gleisprovisoriums ist bei der dafür zuständigen Behörde ein<br />

gesonderter Antrag um Erteilung der Betriebsbewilligung mit einer Erklärung, sinngemäß<br />

mit den oben für die ÖBB genannten Auflagen, vorzulegen.<br />

7. Nach dem Rückbau der Gleisprovisorien und Fertigstellung der Anlagen im Bereich der<br />

ÖBB in den ursprünglichen Zustand ist der zuständigen Behörde mit der<br />

Bauvollendungsanzeige eine Erklärung der mit der Leitung des Bauvorhabens betrauten<br />

Person vorzulegen, in der die plan-, sach- und bescheidgemäße Ausführung, sowie die<br />

Herstellung des ursprünglichen Konsens der Anlagen bestätigt wird. Dabei sind<br />

besondere Vorkommnisse während der Bauherstellung, allfällige Änderungen gegenüber<br />

dem genehmigten Bauentwurf sowie noch ausständige Restarbeiten bekanntzugeben.<br />

Beizuschließen sind die erforderlichen Ziviltechnikerbestätigungen oder Bestätigungen<br />

von einer hiefür befugten, gemäß §15 EisbG. 1957 verzeichneten, Person über die<br />

fertiggestellten Anlagen einschließlich jenen örtlichen Abschnitten der NBS in den<br />

Gleisbereichen, daß die Bauentwürfe dem Stand der Technik, insbesondere den<br />

einschlägigen ÖNORMEN und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Nach<br />

dem Rückbau der Gleisprovisorien und Fertigstellung der Anlagen im Bereich der<br />

Zillertalbahn in den ursprünglichen Zustand ist der zuständigen Behörde ein gesonderter<br />

Antrag um Erteilung der Betriebsbewilligung mit einer Erklärung, sinngemäß mit den<br />

oben für die ÖBB genannten Auflagen, zu stellen.


113<br />

„Allgemein“ für das Gesamtprojekt:<br />

8. Das Bauvorhaben ist unter der Leitung einer gemäß §15 EisbG. 1957 verzeichneten<br />

Person oder eines dafür befugten Ziviltechnikers auszuführen.<br />

9. Die statischen Berechnungen und die Ausführung von tragenden Bauteilen haben dem<br />

jeweiligen Letztstand der einschlägigen ÖNORMEN, EN-Normen, EVN-Normen und den<br />

ÖBB-Dienstvorschriften zu entsprechen.<br />

10. Die statischen Berechnungen und die Ausführungspläne der Kunstbauten sind von einem<br />

dafür befugtem Ziviltechniker (für das Bauwesen) oder von einer hiefür befugten, gemäß<br />

§15 EisbG. 1957 verzeichneten, Person zu verfassen oder zu überprüfen.<br />

11. Vor den Betonierungsarbeiten an tragenden Bauteilen ist von einer fachlich qualifizierten<br />

Person die Bewehrung abzunehmen und die plan- und fachgemäße Verlegung der<br />

Bewehrung in einem Abnahmeprotokoll zu bestätigen.<br />

12. Während der Betonierungsarbeiten an den tragenden Bauteilen sind Betonprobewürfel<br />

herzustellen. Diese sind von einer autorisierten Materialprüfanstalt auf die<br />

normengemäße Festigkeit überprüfen zulassen.<br />

13. Die Bewehrung von allen Bauteilen von Kunstbauten bzw. Stahlkonstruktionen ist gemäß<br />

dem Erdungskonzept der ÖBB für HL Strecken elektrisch leitend zu verbinden und mit<br />

der entsprechenden Anzahl von Erdungsbuchsen zu versehen.<br />

14. Die Trassierung im Bereich Jenbach Stans beim geplanten Neubau „Tunnel Stans<br />

Bestandsstrecke“ sieht in der verlegten Bestandsstrecke eine Reduzierung der<br />

Geschwindigkeit von ca. BS-km(neu) von 45,699 bis BS-km(neu) 46,854 auf eine Länge<br />

von ca. 1,2 km von Vmax = 160 km/h auf Vmax = 150 km/h vor, obwohl im derzeitigen<br />

Bestand gemäß VzG durchgehend eine Vmax von 160 km/h vorhanden ist. Durch<br />

Optimierung der Überhöhung bzw. der Gestaltung der zulässigen freien<br />

Seitenbeschleunigung ist in diesem Bereich eine Vmax von 160 km/h sicherzustellen und<br />

somit ein örtlicher Geschwindigkeitseinbruch beim VzG zu vermeiden. Dies gilt aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht auch für die erforderliche Gestaltung der Fahrleitung und<br />

des Tunnels hinsichtlich der eingeschränkten Höhe, welche ebenfalls für eine Vmax von<br />

160 km/h geeignet sein müssen. Auf die diesbezüglichen Teile des Gutachtens und den<br />

Zusammenhang mit der Haltestelle Stans wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

15. Die Baumaßnahmen, insbesondere die Bauherstellungen im Zuge der Querungen und<br />

Parallelführungen zu der im Vollbetrieb stehenden Bestandsstrecke, sind jedenfalls so<br />

durchzuführen und statisch durch einen dafür befugten Ziviltechniker zu bemessen oder<br />

zu prüfen, daß die Sicherheit des Bahnbetriebes im vollen Umfang gewährleistet ist. Zur<br />

Gewährleistung der Sicherheit des Bahnbetriebes während der Baumaßnahmen ist das<br />

zuständige Infrastrukturunternehmen, in diesem Fall die ÖBB, mit den dafür zuständigen<br />

Personen (beispielsweise gemäß § 15 EisbG verzeichnete Personen), verantwortlich in<br />

die maßgebenden Entscheidungen im Bezug auf die Betriebssicherheit der Bahn<br />

miteinzubinden.<br />

16. In Abstimmung bzw. mit Zustimmung der ÖBB sind für die relevanten Bereiche in<br />

geeigneter Weise Arbeitsübereinkommen abzuschließen, in welchen unter anderem die<br />

Art, der Umfang (Bereich) und der zeitliche Umfang der Messungen, die „Toleranzmaße“,<br />

die allfälligen Geschwindigkeitsreduktionen während der Bauherstellung und im Falle der<br />

Überschreitung der „Toleranzmaße“ die Meldungs- bzw. Entscheidungskette und die<br />

Zuständigkeiten festzulegen sind. Die internen Regelungen und Vorschriften der ÖBB<br />

sind zu beachten, wobei hinsichtlich der „Gleislage“ auf die ÖBB DV B52 hingewiesen<br />

wird. Ebenso wird auf die Einhaltung der Bestimmungen der EisbaV verwiesen.<br />

„Fahrweg / Bahnkörper / Unterbau“:<br />

17. Die Dämme sind hinsichtlich des Dammaufbaues und der Qualitätserfordernisse<br />

entsprechend den maßgebenden technischen Rahmenbedingungen gemäß der<br />

standardisierten Leistungsbeschreibung BAHNBAU der HL-AG und ÖBB (LB-BB; 01<br />

1999 bzw. letztgültige Fassung;) enthaltenen technischen Rahmenbedingungen zu<br />

errichten. Diese stellt eine Grundlage für die anzuwendenden Standards dar und damit ist<br />

auch ein annähernd gleicher Ausbaustandard im österreichischen HL-Streckennetz<br />

sichergestellt. Insbesondere wird auf die „Verdichtungswerte bis Unterbauplanum,<br />

Bahnkörper-Neubau“ mit einem beispielsweise erforderlichen Ev2 Wert von 75 MN/m2<br />

am Unterbauplanum und auf die „Verdichtungswerte ungebundene Tragschichten,<br />

Bahnkörper-Neubau“ mit einem beispielsweise erforderlichen Ev2 Wert von 110 MN/m2<br />

am Gleisplanum hingewiesen.


114<br />

18. Die Dammbereiche, welche durch das Innhochwasser eingestaut werden können, sind<br />

mit einem Aufbau aus wasserunempfindlichen Schüttmaterialien und mit allfälligem<br />

Einbau von kapillarbrechenden Schichten und Drainageschichten entsprechend den<br />

bodenmechanischen Erfordernissen zu errichten. Ebenso sind allfällige Maßnahmen zum<br />

Schutz gegen Erosion infolge des Hochwassers vorzusehen.<br />

19. Für alle Kunstbauten und Dammbauten, sowie Geländekorrekturen und Aufschüttungen,<br />

einschließlich der Provisorien und verschiedenen Bauzuständen, ist eine geotechnische<br />

und hydrologische Beurteilung erforderlich. Ergänzend dazu ist für den weiteren<br />

Bauablauf ein dafür befugter Ziviltechniker oder gleichwertige Person, miteinzubeziehen.<br />

20. Die Gründungssohlen sind von einer mit Grundbau und Bodenmechanik vertrauten<br />

Person abzunehmen und entsprechend zu protokollieren.<br />

21. Die Rohrdurchlässe im Gleisbereich sind auf die Verkehrslasten gem. ÖNORM B 4003<br />

für das Lastbild (+2/SW) entsprechend zu bemessen und zu gestalten. Damit keine<br />

störenden Einflüsse hinsichtlich der Höhenlage der Gleise im Bereich der<br />

Gleisquerungen durch die Rohrdurchlässe entsteht, sind diese höhenmäßig im Regelfall<br />

mit der äußeren Oberkante höchstens auf Unterbauplanum (Aufstandsfläche Frostkoffer,<br />

ca. 1.50 m unter SOK) zu situieren.<br />

22. Die Rohrleitungen für die Entwässerung sind entsprechend der zu erwartenden<br />

Wassermengen hydraulisch zu dimensionieren und statisch zu bemessen.<br />

23. In allen stark belasteten und schneller befahrenen Gleisen (ca. ≥ 100 km/h) sind im<br />

Bereich von Eisenbahnbrücken und Wannen, wo der Oberbau unmittelbar am Tragwerk<br />

verlegt wird und bei denen nicht bereits aus Gründen des Erschütterungsschutzes<br />

Unterschottermatten eingebaut werden, Gleisbettmatten mit einer Breite von mindestens<br />

3,00 m, jeweils 1,50 m links und rechts der jeweiligen Gleisachse, einzubauen.<br />

Unterschottermatten, welche im Nahbereich von Brücken beginnen, sind über das<br />

Brückenobjekt durchzuziehen. Die entsprechenden statischen Bettungsmoduli der<br />

Unterschotter/Gleisbettmatten sind in Abhängigkeit mit der Geschwindigkeit festzulegen.<br />

24. In jenen Bereichen der Wannenbauwerke (Verknüpfungen) bei denen der Abstand<br />

Gleisachse zu Wannenmauer kleiner als 3,00 m ist, ist ein entsprechender Anprallschutz<br />

herzustellen, welcher verhindert, daß allfällig entgleiste Fahrzeuge in die Wanne<br />

abstürzen können. Durch diese Maßnahmen ist sicherzustellen, daß das allfällige<br />

Gefahrenpotential nicht größer ist als bei der im Regelprofil dargestellten Situation. Auf<br />

die Darstellungen im Gutachten wird verwiesen. Die geplanten Maßnahmen sind<br />

spätestens mit der Einreichung des Oberbaues zur eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung darzustellen.<br />

25. Der Bereich der Wanne Radfeld beim Gleis 1 ist jedenfalls so auszuführen, daß der im<br />

Verkehrsprojekt in den Profilen dargestellte Abstand von 3,00 m eingehalten wird. Ist dies<br />

nicht möglich, so ist zumindest ein Abstand von 2,50 m plus Bogenzuschläge und<br />

Zuschläge aus Gleislageveränderungen infolge des Betriebes einzuhalten. Weiters sind,<br />

wie bereits oben dargestellt, zusätzlich geeignete Maßnahmen vorzusehen, welche<br />

verhindern sollen, daß allfällig entgleiste Fahrzeuge in die Wanne abstürzen können oder<br />

es ist ein entsprechender Anprallschutz für entgleiste Fahrzeuge herzustellen. In diesem<br />

Zusammenhang wird auf das „tiefe“ Wannenende auf der Seite Innsbruck hingewiesen.<br />

Durch diese Maßnahmen ist sicherzustellen, daß das allfällige Gefahrenpotential nicht<br />

größer ist als bei der im Regelprofil dargestellten Situation.<br />

26. In jenen Bereichen in denen keine eigenen Bedienungswege vorhanden sind, sondern<br />

Straßen, Aufschließungswege, Bahnbegleitwege oder ähnl. Wege, ist in geeigneter Art<br />

und Weise sicherzustellen, daß in den erforderlichen Bereichen das betriebsführende<br />

Eisenbahnunternehmen diese Anlagen wie die Bedienungswege uneingeschränkt für<br />

Zwecke der Inspektion, Bahnerhaltung, Bahnerneuerung usw. benutzen kann, wobei<br />

allfällig erforderliche Abstellbereiche vo rhanden sein müssen.<br />

27. Bahneigene Wege und Plätze sind, soweit sie nicht der öffentlichen Benutzung dienen,<br />

abzuschranken und entsprechend zu versperren. In jenen Bereichen, in denen keine<br />

eigenen Bedienungswege vorhanden sind und in denen ein unbeabsichtigtes und<br />

unbefugtes Betreten (beispielsweise auch Stiegen und Zugänge) oder Befahren der<br />

Gleisanlagen bzw. in den Gefahrenraum der Bahn erfolgen könnte, ist neben einer<br />

Beschilderung und/oder Abschrankung gegebenenfalls eine entsprechende geeignete<br />

bauliche Trennung zu errichten.<br />

28. Stellen, bei denen eine Absturzgefahr von mehr als einem Meter besteht, sind mit einem<br />

Geländer von mindestens einem Meter Höhe, mit Fuß- und Mittelwehr zu errichten. Jene


115<br />

Bereiche, die von Kfz befahren werden und bei denen eine Absturzgefahr auf<br />

Gleisanlagen besteht, sind zusätzlich mit einer Leitschiene abzusichern. Die örtlichen<br />

Erfordernisse im Hinblick auf die Errichtung eines Blendschutzes sind zu beachten.<br />

29. Die Rettungsplatzzufahrten, welche durch das Hochwasser des Inn überflutet werden,<br />

sind auf Basis des Hochwasserabflußmodells mit der Fahrbahnoberkante soweit<br />

anzuheben, daß zumindest die Hochwassersicherheit für HQ 80 (allenfalls auch über<br />

eine alternative Zufahrt) gewährleistet ist. Es ist jedoch in diesem Zusammenhang auch<br />

bei diesen Zufahrten die Hochwassersicherheit für HQ 100 zu untersuchen und bei relativ<br />

geringfügigen Höhendifferenzen die Hebung der Fahrbahnoberkante auch<br />

durchzuführen.<br />

30. Das bestehende Wegenetz (beispielsweise Ortschaftswege, Wirtschaftswege usw.),<br />

welches für die Zu- und Abfahrt zu den Rettungsplätzen für die Rettungsorganisationen<br />

erforderlich ist, muß ebenfalls den Anforderungen der TRVB F 134 entsprechen und ist<br />

gegebenenfalls entsprechend zu adaptieren. Die Zufahrtsmöglichkeit zu den<br />

Rettungsplätzen ist jedenfalls immer, auch bei Baumaßnahmen und sonstigen<br />

Maßnahmen im Wegenetz, grundsätzlich zu gewährleisten bzw. sind entsprechende<br />

geeignete andere Maßnahmen zu ergreifen.<br />

31. In die Lärmschutzwände einzubauende Servicetüren haben eine Größe von ca. 1,50 x<br />

2,00 m aufzuweisen, sind nach außen aufschlagend und selbstschließend auszuführen.<br />

Die Türen müssen von der Gleisseite jederzeit zu öffnen sein, jedoch von der Außenseite<br />

nur mit Aufsperrvorrichtung. Vor den Servicetüren ist eine mindestens 1,50 m tiefe,<br />

horizontale Austrittsfläche anzuordnen, von der ein max. 10% geneigter Weg zu einer<br />

öffentlichen Verkehrsfläche bzw. ein normgerechter Stiegenlauf mit Geländer zu führen<br />

ist. Das Geländer ist, zumindest in den Bereichen in denen der Randweg mit dem<br />

Kabeltrog außerhalb der Lärmschutzwand durchgeht, nicht über den Austrittspodest<br />

durchzuführen. Die Festlegung der tatsächlichen Lage der Servicetüren und<br />

gegebenenfalls der Servicetore ist der dafür zuständigen Behörde bekanntzugeben.<br />

32. Parallelliegende Straßen, Bahnbegleitwege und Wartungsstreifen usw. müssen<br />

zumindest in diesen Bereichen in einem ausreichenden Abstand von den<br />

Lärmschutzwänden geführt werden, so daß bei den nach außen öffnenden<br />

Wartungstüren und Tore noch zumindest 50 cm Sicherheitsraum zur Verkehrsfläche<br />

vorhanden ist.<br />

33. Befinden sich Verkehrsflächen in geringem Abstand von den Lärmschutzwänden und<br />

sind diese über das für Erhaltungs-/ Wartungsarbeiten erforderliche Ausmaß mit<br />

Kraftfahrzeugen befahren, so ist eine entsprechende Abgrenzung zur Verhinderung von<br />

Beschädigungen der Lärmschutzwände vorzusehen.<br />

34. Bei allen Lärmschutzwänden, bei denen eine Erhöhung der Wände vorgesehen ist, ist die<br />

ausreichende statische Dimensionierung der Wand entsprechend den örtlichen<br />

Gegebenheiten auf Windlast, Druck und Sog von einem dafür befugten Ziviltechniker zu<br />

bemessen oder zu überprüfen.<br />

35. Die Lärmschutzwände sind entweder in einer typengenehmigten Regelausführung unter<br />

Beachtung der Fortschreibung der HL-Richtlinie herzustellen oder gesondert zur<br />

Einzelgenehmigung vorzulegen. Entsprechen die örtlichen Anlageverhältnisse nicht den<br />

Randbedingungen einer bereits typengenehmigten Regelausführung, so sind die Wände,<br />

einschließlich der Fundierung und der Verankerung, entsprechend den örtlichen<br />

Gegebenheiten auf Windlast, Druck und Sog von einem dafür befugten Ziviltechniker zu<br />

bemessen oder zu überprüfen. Sollte eine Ausführung von Lärmschutzwänden, deren<br />

Typ noch keine Genehmigung gemäß § 36 Abs. 3 EisbG. 1957 nach Typenplänen<br />

aufweist, zur Ausführung kommen, so ist rechtzeitig vor Baubeginn dieser<br />

Lärmschutzwände eine entsprechende Genehmigung unter Vorlage der<br />

Entwurfsunterlagen bei der dafür zuständigen Behörde zu beantragen.<br />

36. Bei einer Neubepflanzung von Böschungsflächen der Bahnanlagen ist im Hinblick auf die<br />

Betriebssicherheit und Erhaltung der Bahnanlagen darauf zu achten, daß im<br />

Gefährdungsbereich der Bahn, sowie in jenen Bereichen in denen die Abstände gem.<br />

ÖVE Richtlinien eingehalten werden müssen, die Bepflanzungen nur mit niederen<br />

standortgerechten Gehölzgruppen erfolgt. Es sind im Nahbereich der Bahn, vor allem in<br />

der Nähe von Lärmschutzwänden, keine Kletterpflanzen und keine ausläufertreibenden<br />

Arten zu verwenden. Die Hinweise zu den Bepflanzungen in der letztgültigen


116<br />

Fortschreibung der HL-Richtlinien (Entwurf vom 12.06.2001) sind bei den „gleisnahen“<br />

Flächen zu beachten.<br />

37. Die Abdeckplatten der Kabeltröge müssen ebenflächig und versenkt in die Kabeltrassen<br />

eingebunden werden.<br />

38. Wenn im Zuge der Errichtung der Tunnel maßgebende Gebirgsstörungen angetroffen<br />

werden, welche künftig Bewegungen erwarten lassen, so sind diese zu dokumentieren.<br />

Die Ergebnisse sind bei der Planung des Oberbaues - Festen Fahrbahn - im Hinblick auf<br />

allfällig zu erwartende Gleislageveränderungen der Höhe mitzubeachten.<br />

39. Bezüglich der Leitungen Dritter bzw. der Einbauten ist rechtzeitig vor Baubeginn eine<br />

Abstimmung mit den Einbauträgern herzustellen bzw. eine Beweissicherung<br />

durchzuführen. Die Verlegung dieser Leitungen bzw. die Sicherung während des Baues<br />

und die Inbetriebhaltung hat im Einvernehmen mit den Leitungsträgern zu erfolgen.<br />

40. Beweissicherungen von Gebäuden und sonstigen Objekten im Einflußbereich der<br />

Baumaßnahmen für die Errichtung der Neubaustrecke und der zu verlegenden<br />

Bestandsstrecke und des Betriebes sind rechtzeitig vor Baubeginn durch einen von der<br />

Planung und von der Bauherstellung unabhängigen Ziviltechniker oder Sachverständigen<br />

durchführen zu lassen.<br />

41. Künftige Überbauungen der Neubaustrecke dürfen aus Sicht der Erschütterung und dem<br />

sekundären Luftschall durch den Bahnbetrieb nur so erfolgen, daß keine<br />

Beeinträchtigungen des ordnungsgemäßen Betriebes auf der Neubaustrecke entstehen.<br />

Es ist bei Überbauungen in geeigneter Art und Weise sicherzustellen, daß Überbauungen<br />

nur dann zugelassen werden dürfen, wenn diese technisch so ausgeführt werden (z.B.<br />

auch mit entsprechenden Schutzmaßnahmen), daß Beeinträchtigungen des Betriebes<br />

auszuschließen sind (siehe Gutachten). Hinsichtlich der technischen Überbaubarkeit der<br />

Tunneltrasse, auch unter Berücksichtigung künftiger Erhaltungsmaßnahmen, wird auf die<br />

Gutachten der dafür zuständigen Sachverständigen verwiesen.<br />

Haltestellen:<br />

42. Im Bereich der Haltestelle Stans soll eine Optimierung der Trassierung hinsichtlich der<br />

Überhöhung untersucht werden. Bei dieser Optimierung ist zu versuchen, die derzeitige<br />

Überhöhung mit 90 mm möglichst zu verringern um einen besseren Komfort für den<br />

Reisenden zu erzielen. Auf die diesbezügliche „trassierungstechnische“ Vorschreibung<br />

für die Anhebung der Vmax im Bereich des „Tunnel Stans Bestandsstrecke“ und die<br />

entsprechenden Teile des Gutachtens wird verwiesen.<br />

43. Das Ende des Bahnsteiges ist entsprechend dem Lageplan des Bahnsteiges und nicht<br />

nach dem Lageplan der Bahnsteigunterführung auszuführen (unterschiedliche<br />

Endpunkte).<br />

44. Hinsichtlich der Anzahl der geplanten Kundenparkplätze in den Haltestellen Stans und<br />

Baumkirchen ist zu prüfen, ob diese zukunftsorientiert in ausreichender Anzahl<br />

vorgesehen sind. Die Kundenparkplätze sind in ausreichender Anzahl zu errichten, wobei<br />

entsprechend der ÖNORM B 1600 auch Stellplätze für Personenkraftwagen von<br />

behinderten Personen vorgesehen werden müssen. Die Stellplätze sind entsprechend<br />

den straßenverkehrstechnischen Grundsätzen zu gestalten, wobei die Breite der<br />

Parkplätze im Regelfall mindestens 2,50 m betragen muß.<br />

45. Es ist in den Haltestellen zu prüfen, ob nicht Abstellplätze für einspurige Fahrzeuge,<br />

insbesondere Fahrräder, erforderlich sind. Bei entsprechendem Bedarf sind diese<br />

zukunftsorientiert in ausreichender Anzahl zu errichten.<br />

46. Der Bahnsteigzugang in der Haltestelle Stans ist so zu überarbeiten, daß keine nur für<br />

die Befahrung notwendigen, uneingesehenen Bahnsteigzugangsteile erforderlich sind,<br />

aber auch die Zufahrt mit entsprechenden Erhaltungsfahrzeugen grundsätzlich erhalten<br />

bleibt. Die Überarbeitung des Bahnsteigzuganges ist rechtzeitig vor Baubeginn des<br />

Objektes der dafür zuständigen Behörde zur ergänzenden Genehmigung vorzulegen.<br />

Sollte eine Umgestaltung des Bahnsteigzuganges sich als nicht machbar erweisen, so<br />

wird auf die ergänzenden Darstellungen im Gutachten verwiesen.<br />

47. Die Befahrung der Haltestelle Stans mit Erhaltungsfahrzeugen des dafür zuständigen<br />

Infrastrukturunternehmens darf nur so erfolgen, daß keine Gefährdung von Personen und<br />

des Bahnbetriebes erfolgt. Spätestens mit dem Ansuchen um Erteilung der<br />

Betriebsbewilligung ist darzulegen, unter welchen Bedingungen eine Befahrung der<br />

Anlagen erfolgen soll. Der Zugangsbereich zum Bahnsteigzugang ist so zu gestalten,<br />

daß ein unbewußtes und unbefugtes Befahren verhindert wird. Die Abfahrtsrampe am


117<br />

Bahnsteig ist so zu gestalten, daß ein unbewußtes und unbefugtes Befahren und<br />

Begehen verhindert wird.<br />

48. Die Wartekojen sind entsprechend den Grundsätzen des CD-Manual zu errichten und<br />

statisch zu dimensionieren. Bei der statischen Dimensionierung sind auch die<br />

Verhältnisse aus Staudruck und Sog der vorbeifahrenden Züge bei Vtechmax zu<br />

beachten (z.B. nach ÖNORM B 4003). Die statische Bemessung ist von einem dafür<br />

befugten Zivilingenieur zu erstellen oder zu prüfen. Weiters sind die relevanten<br />

Bedingungen der Zulassung von Glas im Bauwesen in festigkeitstechnischer Sicht,<br />

Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 4. Februar 1997, Ma 35-B209/94, in der<br />

geltenden Fassung, einzuhalten.<br />

49. Die Wartekoje in der Haltestelle Stans ist soweit in Richtung der Bahnsteigmitte zu<br />

verschieben, daß der Abstand vom gelben Warnstreifen zur Wartekoje mit mindestens<br />

1,60 m gewahrt bleibt und der Abstand von der Gleisachse zum Aufenthaltsbereich<br />

gemäß der ÖBB DV B50 Pkt. 13 mit mindestens 2,70 m vorhanden ist.<br />

50. Der Abstand der einteiligen Bahnsteigkanten von der Gleisachse ist gemäß ÖBB DV B50<br />

Pkt. 13.5.2.3 zu gestalten. Die im Lageplan eingetragenen Abstandsmaße sind nochmals<br />

zu überprüfen, da diese mit dem im Gutachten bereits zitierten Regelblatt der ÖBB nicht<br />

vollinhaltlich übereinstimmen.<br />

51. Die Gestaltung der Bahnsteigbeläge ist in Form von Betonverbundsteinen auszuführen,<br />

in welche ein taktiles Bodenleitsystem entsprechend den Grundsätzen der ÖBB-<br />

Regelplanung mit Blindenleitsteinen einzubauen ist. Das Blindenleitsystem ist, wenn dies<br />

erforderlich ist, in geeigneter Art und Weise auch in den Bahnsteigtunneln bis zum<br />

jeweiligen Zu-/Ausgang zu führen.<br />

52. Der Rand des Aufenthaltsbereiches am Bahnsteig ist mittels gelben Warnstreifens lt. DV<br />

B 50 zu kennzeichnen.<br />

53. Die Fundierung der Bahnsteigkanten hat entsprechend der „Regelplanung“ der ÖBB bis<br />

etwa 10 cm unter die Unterkante der Frostschutzschicht zu erfolgen. Der Aufbau des<br />

Bahnsteiges ist gemäß der „Regelplanung“ so zu gestalten, daß beispielsweise die<br />

Hinterfüllung einen Ev2 Wert von > 30 MN/m2 und die Tragschicht einen Ev2 Wert von ><br />

50 MN/m2 aufweist.<br />

54. Die Gestaltung der Haltestellen und deren Zugänge sowie alle der öffentlichen<br />

Benutzung zugedachten Anlagen sind unter der Beachtung der ÖNORM B 1600,<br />

Barrierefreies Bauen Planungsgrundsätze, zu planen und zu errichten.<br />

55. Die Bahnsteigzugänge und Unterführungen sind entsprechend zu beleuchten.<br />

Hochbau:<br />

56. Die Situierung der Betriebsgebäude Radfeld 1, Stans und Baumkirchen zur<br />

nächstgelegenen Gleisachse 1 hat mit einem Abstand vom mindestens 10 m zu erfolgen.<br />

57. Die Höhenlage der Fußbodenoberkante der Betriebsgebäude Radfeld 1 und Stans ist so<br />

festzulegen, daß diese gegenüber der derzeitig angegebenen Fußbodenoberkanten nicht<br />

verringert wird und zusätzlich zu den Rettungsplätzen eine Höhendifferenz von<br />

zumindest + 15 cm eingehalten wird. Weiters ist auf die Einhaltung eines ausreichenden<br />

Freibordes zu der im Projekt zugrundegelegten Wasserspiegellage HQ 100 zu achten.<br />

58. Die Höhenlage der Fußbodenoberkante beim Betriebsgebäude Baumkirchen ist, da in<br />

den verschiedenen Unterlagen eine Höhendifferenz von ca. 1,50 m festgestellt wurde, zu<br />

überprüfen und gegebenenfalls ist die Höhenlage des Gebäudes zu korrigieren. Die<br />

vorgenannten Bedingungen zur Höhenlage der Fußbodenoberkante bei den<br />

Betriebsgebäuden Radfeld 1 und Stans sind einzuhalten.<br />

59. Die Betriebsgebäude sind entsprechend statisch zu dimensionieren. Die statischen<br />

Berechnungen und die Ausführungspläne sind von einem dafür befugten Ziviltechniker<br />

(für das Bauwesen), oder von einer hiefür befugten, gemäß §15 EisbG. 1957<br />

verzeichneten, Person zu verfassen oder zu überprüfen.<br />

60. Das Unterwerksgebäude und die bautechnischen Anlagen der Freiluftanlage sind<br />

entsprechend statisch zu dimensionieren. Die statischen Berechnungen und die<br />

Ausführungspläne sind von einem dafür befugten Ziviltechniker (für das Bauwesen), oder<br />

von einer hiefür befugten, gemäß §15 EisbG. 1957 verzeichneten, Person zu verfassen<br />

oder zu überprüfen.<br />

61. Die Ölauffangwannen und die Kanäle im Unterwerk Münster sind entsprechend öldicht<br />

herzustellen.<br />

62. Die sogenannten „sonstigen kleineren Technikgebäude“, wie beispielsweise<br />

Schaltstationen, SF-Buden, Zugfunkhütten und ähnliche Kleinobjekte, sind in einer


118<br />

Regelausführung der ÖBB zu errichten. Bei der Situierung im Bereich des Bahnkörpers<br />

sind für den Abstand der Vorderseite des Kleinobjekts von der Gleisachse die<br />

Bestimmungen der HL-Richtlinie und der EisbaV einzuhalten. Der Abstand hat<br />

mindestens 3,20 m zu betragen. Der Zugang zu den SF-Buden hat grundsätzlich<br />

ebenflächig vom Randweg aus zu erfolgen.<br />

63. Die Konstruktion und die Standsicherheit der „sonstigen kleineren Technikgebäude“ ist im<br />

Nahbereich der Gleisanlagen entsprechend der örtlichen Lage und der Geschwindigkeit<br />

auf Staudruck und Sog der vorbeifahrenden Züge von einem dafür befugten<br />

Ziviltechniker (für das Bauwesen), oder von einer hiefür befugten, gemäß §15 EisbG.<br />

1957 verzeichneten, Person zu bemessen oder die Dimensionierung zu überprüfen.<br />

Anschlußbahnen, Anschlußgleise:<br />

64. Im Bereich des Anschlußgleises und der Anschlußweiche zum geplanten Unterwerk<br />

Münster der ÖBB sind hinsichtlich der Bedienungsräume, seitlichem Sicherheitsabstand<br />

und der Sicherheitsräume keine näheren Angaben im Projekt ersichtlich. Die<br />

erforderlichen Bedienungs- und Sicherheitsräume sind im Detail mit dem<br />

betriebführenden Unternehmen ÖBB abzustimmen und es sind die Bestimmungen der<br />

EisbAV zu berücksichtigen und einzuhalten.<br />

65. Das Lichtraumprofil gemäß ÖBB DV B 51 ZOV 7 ist einzuhalten (Trafosockeln).<br />

66. Im Bereich der Anschlußweichen der Anschlußbahnen TIWAG (Bf. Jenbach) und<br />

Tonwerk (Bf. Fritzens) sind hinsichtlich der Bedienungsräume und der Sicherheitsräume<br />

keine näheren Angaben im Projekt ersichtlich. Die erforderlichen Bedienungs- und<br />

Sicherheitsräume sind im Detail mit den betriebführenden Unternehmen abzustimmen<br />

und die Bestimmungen der EisbAV sind zu berücksichtigen und einzuhalten.<br />

HINWEISE DES EISENBAHNBAUTECHNISCHEN<br />

SACHVERSTÄNDIGEN FÜR OBERBAU; FAHRWEG UND HOCHBAU<br />

„Allgemein“ für das Gesamtprojekt:<br />

67. Die aufzulassenden Streckenteile der Bestandsstrecke beispielsweise in den Bereichen<br />

von Kundl / Radfeld, Jenbach / Stans, Terfens und Fritzens / Baumkirchen mit den<br />

Gleisen 1 und 2 sind gemäß § 29 Abs. 3 EisbG gesondert zu behandeln.<br />

68. Im Bereich von ca. km 24,6 bis 25,1 l.d.B., in welchem der gesamte Unterbau im<br />

künftigen Querschnitt bereits im vollen Umfang hergestellt wird, ist zu untersuchen, ob<br />

nicht im Zuge dieser Baumaßnahmen bereits jetzt der künftig erforderliche<br />

Bedienungsweg errichtet werden soll. Die Errichtung dieses Bedienungsweges wird<br />

dringend empfohlen und auf das Gutachten hingewiesen.<br />

69. Das dem Projekt beiliegende Erhaltungskonzept ist spätestens bis zum Ansuchen um<br />

Erteilung der Betriebsbewilligung dem Letztstand des Projektes anzupassen und dem<br />

Antrag beizulegen.<br />

70. Für die in den Streckenlageplänen dargestellten Betriebsgebäude Radfeld 2, Fiecht,<br />

Terfens, Fritzens und dem Lüftungsgebäude Fiecht, welche nur gemäß § 36 Abs. 1<br />

EisbG der Lage nach für die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung<br />

beantragt sind, ist rechtzeitig gesondert bei der dafür zuständigen Behörde die<br />

eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36 Abs 2 EisbG zu beantragen.<br />

71. Spätestens mit dem Antrag um Erteilung der Betriebsbewilligung sind die tatsächlich<br />

ausgeführten und mit den Rettungsorganisationen endgültig abgestimmten Maßnahmen<br />

an den Zufahrtswegen und die Höhen der Zufahrtswege in den hochwasserkritischen<br />

Bereichen darzulegen und in Bezug zu den HQ-Verhältnissen des Inn zu bringen, wobei<br />

diese Höhen dann als absolute Höhen des Wasserstandes und der Fahrbahn in den<br />

jeweiligen Bereichen zu fixieren sind. Ebenso sind die in Zusammenhang mit dem<br />

Rettungskonzept geplanten betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen im<br />

Hochwasserfall einschließlich der winterlichen Betreuung darzulegen.<br />

72. Mit dem Antrag um Erteilung der Betriebsbewilligung sind entsprechend dem Letztstand<br />

der Erkenntnisse die geplanten organisatorischen Maßnahmen (beispielsweise die<br />

Einbindung des betriebsführenden Unternehmens in die Verständigungsliste des<br />

Hydrographischen Dienstes, Alarmierungen, Beobachtungen, Langsamfahren, sonstige<br />

Betriebseinschränkungen bis zur Streckensperre) darzulegen und im Erhaltungskonzept<br />

die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit der Anlagen für den<br />

Hochwasserfall (beispielsweise Dammbalken, Dichtigkeit der Türen, Rückstauklappen)


119<br />

aufzunehmen. In diesem Zusammenhang sind die für die Maßnahmen maßgebenden<br />

Wasserstände in absoluten Höhen anzugeben und im Streckenbereich (z.B. auf<br />

Bauwerken usw.) örtlich erkenntlich für das verantwortliche Personal anzuzeigen.<br />

73. Sollten im Zuge der Bauherstellung provisorische Baustellenübergänge über ein<br />

Betriebsgleis notwendig werden, so ist mit notwendigen Unterlagen bei der dafür<br />

zuständigen Behörde rechtzeitig um eine entsprechende Genehmigung anzusuchen<br />

74. Für die in den Streckenlageplänen dargestellten 35 Schachtkopfgebäude und zwei<br />

Rampeneinhausungen, welche nur gemäß § 36 Abs. 1 EisbG der Lage nach für die<br />

Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung beantragt sind, ist rechtzeitig<br />

gesondert bei der dafür zuständigen Behörde die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung<br />

gemäß § 36 Abs. 2 EisbG zu beantragen. In diesem Antrag ist nochmals auch die<br />

tatsächliche Lage, auch mit dem Seitenabstand zur Gleis- oder Bahnachse, zu<br />

präzisieren.<br />

Hinweise zum Oberbau:<br />

75. Der Oberbau des Gesamtvorhabens, ausgenommen die Provisorien im Bereich des<br />

Ostkopfes des Bahnhofes Jenbach, sind im übrigen gemäß Feststellung der BEG nicht<br />

Bestandteil der gegenständlichen Einreichung, und sind zu einem späteren Zeitpunkt<br />

unter Beilage aller notwendigen Unterlagen einschließlich allfälliger Optimierungen<br />

entsprechend dem technischen Letztstand rechtzeitig gesondert einzureichen.<br />

76. Bei der künftigen gesonderten Einreichung des Oberbaues zur eisenbahnrechtlichen<br />

Behandlung hat die Dimensionierung des Oberbaues für die NBS und die zu verlegenden<br />

Bestandsgleise so zu erfolgen, daß die Dimensionierungsvorgaben der HL-Richtlinie und<br />

damit auch die betriebliche Lastklasse D4 bzw. die „Parameter für die transeuropäischen<br />

Hochgeschwindigkeitssysteme“ der EU-Richtlinien 96/48/EG (2001/290/EG) abgedeckt<br />

sind.<br />

77. Die Feste Fahrbahn ist rechtzeitig gesondert zur eisenbahnrechtlichen Behandlung bei<br />

der dafür zuständigen Behörde einzureichen. Für eine Beurteilung der Festen Fahrbahn<br />

sind ausreichende Unterlagen vorzulegen. Diesbezüglich wird auf die Hinweise im<br />

Gutachten verwiesen. In dieser Einreichung ist unter anderem auch der<br />

hochwassersichere Abschluß der Festen Fahrbahn bei der Wanne Radfeld (mit<br />

Dammbalken) darzustellen.<br />

78. Die Querschnitte im Bereich der Unterschottermatten (beispielsweise Neigung der<br />

Oberseite der oberen Tragschicht und Auslegung des dynamischen Verhaltens der<br />

Unterschottermatten im Bezug auf den Oberbau) und die verschiedenen Masse-<br />

Federsysteme (einschließlich Abstufung der Übergänge von FF auf die verschiedenen<br />

MFS) sind rechtzeitig gesondert zur eisenbahnrechtlichen Behandlung bei der dafür<br />

zuständigen Behörde einzureichen. Diesbezüglich wird auf die Hinweise im Gutachten<br />

verwiesen.<br />

79. Die Hochgeschwindigkeitsweiche EW 60-10000/4000-1:32,050 ist rechtzeitig gesondert<br />

zur eisenbahnrechtlichen Behandlung bei der dafür zuständigen Behörde einzureichen.<br />

Für eine Beurteilung der Weichenkonstruktion sind ausreichende Unterlagen vorzulegen.<br />

Diesbezüglich wird auf die Hinweise im Gutachten verwiesen.<br />

80. Die übrigen Weichen mit den in Österreich üblichen geometrischen Formen und<br />

Konstruktionen sind in einer genehmigten Regelausführung herzustellen.<br />

81. Die Dimensionierung und die Art der Gleisabschlüsse bei den Gleisstutzen der<br />

Überholgleise im Überholbahnhof Vomp ist mit den Unterlagen für die<br />

eisenbahnrechtliche Baugenehmigung des Oberbaues mit einzureichen.<br />

82. Im Bereich von „Engstellen“ beispielsweise bei der Rampe Radfeld ist in der künftigen‚<br />

Einreichung des Oberbaues auch hinsichtlich der geplanten lagemäßigen Fixierung des<br />

Schotterbettgleises der Bestandsstrecke zur Rampenmauer eine Aussage zu machen.<br />

83. Im Bereich des Bergbaubetriebes der „Firmen Gubert usw.“ bei ca. km 40 sind laut<br />

Firmenaussagen bzw. Stellungnahmen im eisenbahnrechtlichen Verfahren Sprengungen<br />

zum weiteren Abbau von Gestein vorgesehen. Da der Oberbau derzeit nicht Gegenstand<br />

des Verfahrens ist, wird dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt zur<br />

eisenbahnrechtlichen Behandlung eingereicht. In dieser Einreichung ist seitens des<br />

Konsenswerbers eine Aussage zu machen, ob und inwieweit Einflüsse durch<br />

Sprengungen auf die Konstruktion des Oberbaues zu erwarten sind und ob diese<br />

beispielsweise eine Verkürzung der Fristen für die Überwachung bedingen. Weiters ist<br />

ein ungestörter und uneingeschränkter Betrieb der Bahnstrecke zu gewährleisten und es<br />

sind die erforderlichen Bedingungen für den allfälligen Betrieb des Steinbruches


120<br />

darzulegen. Diese Maßnahmen sind mit dem betriebsführenden<br />

Infrastrukturunternehmen nachweislich abzustimmen.<br />

Anschlußbahnen, Anschlußgleise:<br />

84. Im Bereich des Anschlußgleises und der Anschlußweiche zum geplanten Unterwerk<br />

Münster der ÖBB ist eine Geschwindigkeit im Lageplan nicht angegeben. Aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht wäre jedoch entsprechend der Trassierung eine<br />

Geschwindigkeit von maximal 50 km/h zulässig. Es ist jedoch die tatsächliche geplante<br />

bzw. zulässige Geschwindigkeit unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten<br />

und Vorschriften mit dem betriebsführenden Unternehmen festzulegen und spätestens<br />

mit dem Antrag um Erteilung der Betriebsbewilligung bekanntzugeben.<br />

85. Der Oberbau des Anschlußgleises und der Anschlußweiche zum geplanten Unterwerk<br />

Münster der ÖBB einschließlich des Gleisabschlusses sind in einer Regelausführung<br />

herzustellen. Der Gleisabschluß ist gemäß der ÖBB DV B53 und B 54 entsprechend zu<br />

dimensionieren bzw. auszuführen. Spätestens mit dem Antrag um Erteilung der<br />

Betriebsbewilligung ist die gewählte Bauart und Type des Gleisabschlusses bekannt zu<br />

geben.<br />

86. Um die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungen für die Anschlußbahnen<br />

TIWAG (Bf. Jenbach) und Tonwerk (Bf. Fritzens) selbst ist aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht bei der dafür zuständigen Behörde gesondert anzusuchen<br />

Ergänzende Hinweise:<br />

Gemäß Mitteilung des Verhandlungsleiters am 23.11.2001 um 16h30 hat die BEG dem<br />

Verhandlungsleiter erklärt, daß sie die gemeinsame Fortschreibung der HL-Richlinie von HL-AG, BEG<br />

und ÖBB mit Stand vom 22.10.2001 für das gegenständliche Projekt anwenden wird.<br />

Entsprechend dem Antrag der BEG um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung vom<br />

27.09.2000, Zl. 18915A-Hg/Hg, wurde um die Erteilung der Betriebsbewilligung nicht angesucht. Aus<br />

fachlicher Sicht des Sachverständigen wird ebenfalls ein gesonderter Antrag um Erteilung der<br />

Betriebsbewilligung für erforderlich gehalten.<br />

Es soll jedoch darauf hingewiesen werden, daß das Gesamtvorhaben im Bereich der Bestandsstrecke<br />

aus einigen „in sich geschlossenen“ Verlegungen und Neutrassierungen besteht, welche<br />

voraussichtlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten, unabhängig von einer Gesamtfertigstellung der<br />

Neubaustrecke mit Aufnahme des Betriebes auf dieser, bereits in Betrieb gehen werden. Es ist in<br />

Abstimmung mit der Behörde zu überlegen, ob in sich abgeschlossene Streckenteile der verlegten<br />

Bestandsstrecke gesondert zu Betriebsbewilligung eingereicht werden sollen oder müssen.<br />

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens bzw. von in sich abgeschlossenen und überschaubaren<br />

Abschnitten ist bei der zuständigen Behörde um die Erteilung der Betreibsbewilligung anzusuchen und<br />

eine Erklärung der mit der Leitung des Bauvorhabens betrauten Person vorzulegen, in der die plan-,<br />

sach- und bescheidgemäße Ausführung bestätigt wird. Dabei sind besondere Vorkommnisse während<br />

der Bauherstellung, allfällige Änderungen gegenüber dem genehmigten Bauentwurf sowie noch<br />

ausständige Restarbeiten bekanntzugeben. Beizuschließen sind die erforderlichen<br />

Ziviltechnikerbestätigungen oder Bestätigungen von einer hiefür befugten, gemäß §15 EisbG. 1957<br />

verzeichneten, Person über die fertiggestellten Anlagen, daß die Bauentwürfe dem Stand der Technik,<br />

insbesondere den einschlägigen ÖNORMEN und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen.<br />

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf verwiesen, daß der Oberbau nicht Gegenstand<br />

dieses Verfahrens ist und gemäß der Aussage der BEG gesondert eingereicht wird. Eine<br />

eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für den Oberbau, zumindest für die relevanten Abschnitte, ist<br />

jedoch aus eisenbahnbautechnischer Sicht Voraussetzung für die Betriebsbewilligungen einzelner<br />

Abschnitte.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht kann der Antrag um Erteilung der Betriebsbewilligung für das<br />

Anschlußgleis zum Unterwerk Münster der ÖBB gesondert vom Gesamtprojekt erfolgen, da diese<br />

Maßnahme eisenbahnbautechnisch als ein in sich geschlossener Bereich betrachtet wird und somit<br />

diesbezüglich „völlig unabhängig“ vom Gesamtprojekt zu sehen ist.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht wird dem in der Kundmachung zitierten Antrag um Erteilung der<br />

Betriebsbewilligung in Verbindung mit der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für die<br />

„Gleisprovisorien in Jenbach Ost“ grundsätzlich zugestimmt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß es<br />

sich aus eisenbahnbautechnischer Sicht möglicherweise um mehrere Betriebsbewilligungen handeln<br />

müßte, da einmal die Provisorien in der ÖBB-Strecke und Zillertalbahn in Betrieb gehen und nach


121<br />

Rückverlegung der Gleise die wiedererrichteten Anlagen in der ÖBB-Strecke, der Zillertalbahn und der<br />

Anschlußbahn des „Steinbruches Gubert“ wieder der betrieblichen Nutzung wie bisher zur Verfügung<br />

stehen müssen.<br />

D) ÄUSSERUNGEN:<br />

Weiters wurden vom Verhandlungsleiter während der Ortsverhandlung vom 09.10. bis 19.10.2001<br />

folgende Einwände und Stellungnahmen übergeben:<br />

Zu folgenden Einwendungen und Stellungnahmen war eine Äußerung des Sachverständigen<br />

abzugeben.<br />

Stellungnahme der Marktgemeinde Kundl, Dorfstraße 11, 6250 Kundl; (ohne lfd. Nr.; vom<br />

Verhandlungsleiter übergeben am 12.10.2001):<br />

Einleitend ist festzustellen, daß aus eisenbahnbautechnischer Sicht der im Punkt 2 angeführte<br />

Bereich, abgesehen von der Errichtung einer Lärmschutzwand, außerhalb des gegenständlichen<br />

Projektsbereiches liegt und somit hinsichtlich des Fachgebietes Oberbau und Fahrweg nicht als<br />

Gegenstand dieses Verfahrens angesehen wird bzw. anzusehen ist.<br />

Es sind keine baulichen Maßnahmen vorgesehen, sondern der Bestand der Strecke und die<br />

Gleisanlagen werden vom Infrastrukturunternehmen ÖBB eisenbahnbautechnisch gesehen wie bisher<br />

entsprechend genutzt. Die Betriebsführung auf der Bestandsstrecke ist von den ÖBB entsprechend<br />

dem Eisenbahngesetz unter „Berücksichtigung der Sicherheit, der Ordnung und der Erfordernisse des<br />

Eisenbahnbetriebes und des Eisenbahnverkehrs zu bauen, zu erhalten, zu ergänzen und nach<br />

Maßgabe der Rechtsvorschriften und der Konzession zu betreiben“. Aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht sind daher die in der Stellungnahme der Marktgemeinde Kundl formulierten Bedenken<br />

hinsichtlich Sicherheit nicht nachvollziehbar.<br />

Im Rahmen einer informativen Orstbesichtigung der Gleisanlagen im Abschnitt Wörgl – Kundl am<br />

16.10.2001 mit der BEG wurde festgestellt, daß im sogenannten Beschleunigungsgleis der Oberbau<br />

aus Schienen UIC 54E (C; Walzjahr 1993) auf L1 Betonschwellen (1993/1994) im Schotterbett<br />

besteht. Diese Oberbauart stellt eine weitverbreitete übliche Regelkonstruktion der ÖBB dar, welche<br />

grundsätzlich als absolut geeignet zu bezeichnen ist.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht kann zu den weiteren Punkten keine Aussage gemacht werden.<br />

Auf die aus eisenbahnbautechnischer Sicht erforderliche Notwendigkeit von Äußerungen der BEG,<br />

ÖBB und anderen Sachverständigen wird hingewiesen.<br />

Äußerung des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, Dipl. Ing. Markus Mayr, zur<br />

Stellungnahme von der Gemeinde Baumkirchen; (ohne lfd. Nr.; vom Verhandlungsleiter übergeben<br />

am 12.10.2001):<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht ist zur Frage 1 festzustellen, daß die Errichtung eines Flugdaches<br />

(gemeint ist wahrscheinlich ein Bahnsteigdach) nicht zwingend erforderlich ist. Es wird informativ<br />

hingewiesen, daß die bestehenden Bahnsteige ebenfalls nicht überdacht sind und dies durchaus eine<br />

übliche Gestaltung der Bahnsteige darstellt. Die geplante Ausgestaltung der Bahnsteige ist gemäß der<br />

Vidierung zwischen der BEG und den ÖBB, offensichtlich entsprechend der Verkehrsbedeutung,<br />

vereinbart.<br />

Es wird aber der Meinung der Gemeinde zugestimmt, daß eine Bahnsteigüberdachung für die<br />

Reisenden, aber auch bei Schneelage für die Schneeräumung, eine Verbesserung darstellt. Es ist<br />

jedoch auch hinzuweisen, daß in vielen Bereichen (z.B. in anderen Haltestellenbereichen auch bei<br />

Bussen) keine Überdachungen ausgeführt werden.<br />

In diesem Zusammenhang wird festgestellt, daß bei der Schnee- und Eisbeseitigung ein erhöhter<br />

Aufwand erforderlich ist. Grundsätzlich ist jedoch die Schneeräumung und die winterliche Betreuung<br />

durchführbar.<br />

Weiters wird bemerkt, daß aus eisenbahnbautechnischer Sicht keine grundsätzlichen Einwände<br />

gegen die Errichtung eines Bahnsteigdaches bestehen. Im Falle der Realisierung eines<br />

Bahnsteigdaches ist jedoch eine entsprechende Genehmigung der dafür zuständigen Behörde<br />

erforderlich. Auch eine spätere Errichtung eines Bahnsteigdaches ist technisch machbar.


122<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht kann zu den weiteren Punkten keine Aussage gemacht werden.<br />

Auf die aus eisenbahnbautechnischer Sicht erforderliche Notwendigkeit von Äußerungen der BEG,<br />

ÖBB und anderen Sachverständigen wird hingewiesen.<br />

Stellungnahme (modifizierten Einwendungen in Ergänzung des Schriftsatzes vom 10.10.2001)<br />

des Rechtsanwaltes Dr. Markus Knoll für die Parteien Bergbau Verwaltungs Aktiengesellschaft,<br />

Gubert kalk Dolomit Marmor GmbH, Gubert Bergbau GmbH, Gubert GmbH & Co Nfg.KG,<br />

Jenbach Beton GesmbH & CoKG, Katzenberger Beton- und Fertigteilwerk NFG. GmbH & CoKG,<br />

Katzenberger Beton- und Fertigteile Produktions Gesellschaft m. b. H. & CoKG, Kommerzialrat<br />

Baumeister Ing. Eduard Fröschl; (lfd. Nr. 49 sowie 43; vom Verhandlungsleiter übergeben am<br />

15.10.2001, gilt auch für die ohne lfd. Nr. am 12.10.2001 übergebene Stellungnahme):<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht ist gemäß der Anträge des Rechtsanwaltes Dr. Markus Knoll zum<br />

Pkt. „k“ eine Stellungnahme abzugeben.<br />

Gemäß den Einlagen 16.1 Technischer Bericht und dem Lageplan 16.3.2.1 Gleisprovisorium Jenbach<br />

ist eine provisorische Verschwenkung der ÖBB-Gleise 1 und 2 in Richtung rechts der Bahn (nördlich)<br />

in den Bereich der oben genannten Parteien geplant. Die provisorische Verschwenkung ist auf<br />

Baudauer der NBS zur Errichtung des Tunnel Wiesing / Jenbach im derzeit bestehenden Gleisbereich<br />

der ÖBB-Strecke Kufstein – Brenner vorgesehen und soll anschließend wieder rückgebaut werden.<br />

Dazu muß ein erheblicher Teil der Anschlußbahn abgetragen werden und somit ist die Anschlußbahn<br />

in der derzeit bestehenden Form unbenutzbar.<br />

Nach Rückbau des Provisoriums bestehen aus eisenbahnbautechnischer Sicht keine Bedenken, daß<br />

die Anschlußbahn in der derzeit bestehenden Form wiederhergestellt werden kann.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht kann zu den weiteren Punkten keine Aussage gemacht werden.<br />

Auf die aus eisenbahnbautechnischer Sicht erforderliche Notwendigkeit von Äußerungen der BEG,<br />

ÖBB und anderen Sachverständigen wird hingewiesen.<br />

Ergänzende Stellungnahme vom 11.10.2001 des Herrn Heinz Hintner als Vertreter der Firmen<br />

Gubert GmbH & Co Nachfolger KG, Bergbau Verwaltungs AG, Jenbach Beton GesmbH und<br />

Katzenberger Produktions GesmbH & CoKG; (lfd. Nr. 23; vom Verhandlungsleiter übergeben<br />

am 15.10.2001):<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht ist nur zu einzelnen Teilen der Frage 1 eine Äußerung möglich.<br />

Die Sinn der Frage aus Sicht des Herrn Hintner ist aus eisenbahnbautechnischer Sicht nicht<br />

nachvollziehbar. Es kann jedoch dazu festgestellt werden, daß durch den Eisenbahnbetrieb im<br />

Oberbau „Bewegungen“ im Gleis aber auch Erschütterungen entstehen. Die „Bewegungen“ im Gleis<br />

sind dadurch bedingt, daß beispielsweise eine elastische Lagerung der Schiene erforderlich ist, um<br />

eine entsprechende Lastverteilung und Dämpfung zu erreichen. Dies ist jedoch nicht nur im<br />

gegenständlichen Bereich der Fall sondern generell im Gleisbereich und im Streckennetz eine<br />

technische Tatsache, welche für alle Oberbauarten für Strecken dieser Kategorie zutrifft. Daher<br />

müssen auch die eisenbahntechnischen Einrichtungen wie z.B. Oberleitung, Signaleinrichtungen auf<br />

diese Randbedingungen ausgelegt sein und sind es auch, da sonst ein sicherer Betrieb im<br />

Streckennetz der ÖBB nicht möglich wäre. Ergänzend wird hingewiesen, daß diese<br />

eisenbahntechnischen Einrichtungen über entsprechende behördliche Genehmigungen verfügen<br />

müssen.<br />

Allfällige Einflüsse hinsichtlich der Größe der Werte von Erschütterungen bzw.<br />

Schwinggeschwindigkeiten durch Sprengungen auf den Tunnel und auf die Oberbaukonstruktion sind<br />

von den dafür zuständigen Sachverständigen, wie beispielsweise Sprengsachverständigen,<br />

tunnelbautechnischen bzw. konstruktiven Sachverständigen, zu beurteilen. Inwieweit eine Sprengung<br />

während des Eisenbahnbetriebes zulässig wäre, kann aus eisenbahnbautechnischer Sicht nicht<br />

beurteilt werden, wird jedoch derzeit als nicht zulässig angesehen.<br />

Da der Oberbau derzeit nicht Gegenstand des Verfahrens ist, wird dieser erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt zur eisenbahnrechtlichen Behandlung eingereicht. In dieser Einreichung ist seitens des<br />

Konsenswerbers eine Aussage zu machen, ob und inwieweit Einflüsse durch Sprengungen auf die<br />

Konstruktion des Oberbaues und den Betrieb des Steinbruches bzw. der Bahnstrecke und dem<br />

Zugsverkehr zu erwarten sind. Diese Aussagen werden im Behördenverfahren für die Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für den Oberbau von den dafür zuständigen<br />

Sachverständigen entsprechend zu behandeln sein. Aus derzeitiger Sicht erscheint, gegebenenfalls<br />

unter weiteren zu treffenden Maßnahmen, ein allfälliger Einfluss auf den Oberbau beherrschbar.


123<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht kann zu den weiteren Punkten keine Aussage gemacht werden.<br />

Auf die aus eisenbahnbautechnischer Sicht erforderliche Notwendigkeit von Äußerungen der BEG,<br />

ÖBB und anderen Sachverständigen wird hingewiesen.<br />

Diese Äußerung gilt auch vollinhaltlich für die „Ergänzende Stellungnahme von 23.11.2001 des RA Dr.<br />

Markus Knoll für Ergänzende Stellungnahme vom 11.10.2001, von Herrn Heinz Hintner, als Vertreter<br />

der Firmen Gubert GmbH & Co Nachfolger KG, Berbauverwaltungs AG, Jenbach Beton GesmbH und<br />

katzenberger Produktions GesmbH & Co KG, welche am 23.11.2001 um 15h38 vom<br />

Verhandlungsleiter dem SV zur Beantwortung übergeben wurde.<br />

Stellungnahme des Architekten Walter Petri; (lfd. Nr. 4; vom Verhandlungsleiter übergeben am<br />

19.10.2001):<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht sind grundsätzliche Überlegungen hinsichtlich der europäischen<br />

Verkehrspolitik in einem konkreten Projekt der Errichtung eines Teilstückes einer<br />

Hochleistungsstrecke nicht zu behandeln.<br />

Es wird jedoch hingewiesen, daß diese grundsätzlichen Fragen teilweise Themenbereichen des UVP-<br />

Verfahrens betreffen, dieses Verfahren jedoch bereits mit der UVE grundsätzlich positiv<br />

abgeschlossen wurde und seitens der Bundesregierung eine Trassenverordnung erlassen wurde.<br />

Weiters ist festzustellen, daß die grundsätzliche Errichtung einer leistungsfähigen<br />

Hochleistungsstrecke an die Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft durch Verordnung des Bundesministers<br />

für Wissenschaft und Verkehr mit der BE-Ü-VO übertragen wurde. Die Strecke stellt einen kleinen Teil<br />

des transeuropäischen TEN Netzes dar.<br />

Die gestellten Fragen betreffend nationale und internationale verkehrspolitische Grundsätze wären<br />

direkt an die zuständigen lokalen, nationalen oder internationalen politischen Entscheidungsträger zu<br />

richten.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht ist zur gegenständlichen Stellungnahme keine Äußerung möglich.<br />

Stellungnahme des Mag. Johann Meixner; (lfd. Nr. 1, übergeben am 19.10.2001):<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht kann nur zu den angesprochenen „technischen Fragen“ eine<br />

Äußerung abgegeben werden.<br />

Zu der angesprochenen Trassenkorrektur ist zu bemerken, daß im Rahmen der detaillierten<br />

Trassierung im bautechnischen Projekt, welches als Grundlage für die eisenbahnrechtliche<br />

Baugenehmigung erforderlich ist, Trassenoptimierungen möglich und üblich sind. Die für das<br />

eisenbahnrechtliche Verfahren vorgelegte optimierte Trasse liegt im gegenständlichen Bereich,<br />

genauso wie im gesamten Streckenbereich innerhalb des verordneten Trassenstreifens. Es ist richtig,<br />

daß in diesem Bereich die Trasse gegenüber der UVE etwa um 15 m nach Süden verschoben wurde.<br />

Die beiden genannten Grundparzellen liegen im Bereich des Grandlbaches bei etwa km 54,2. Gemäß<br />

der Einlage 18.14.1, Grundeinlöse Einreichprojekt Seite 8, liegen Teile der beiden Parzellen im<br />

Gefährdungsbereich der Neubaustrecke und es ist gemäß der „Anmerkung“ ein „Bauen mit<br />

Ausnahmegenehmigung“ verzeichnet.<br />

Gemäß dem Übersichtslängenschnitt Einlage 3.2.6 im trassierungstechnischen Projekt beträgt der<br />

Abstand Schienenoberkante zu Geländeoberkante direkt im Bereich des Grandlbaches ca. 11 m.<br />

Somit ist eine sehr geringe Überdeckung über dem Tunnel zur bestehenden Geländeoberkante beim<br />

Grandlbach anzunehmen und entsprechend den Unterlagen „Tunnel Einlage 9.1.2.4“ und „Tunnel<br />

Stans – Terfens Einlage 9.5.6.5“ mit etwa 2 m zu entnehmen. Beidseitig des Grandlbaches steigt das<br />

Gelände relativ steil um etwa 11 bis 14 m an.<br />

Hinsichtlich der technischen Bebaubarkeit mit einer im Projekt verzeichneten örtlichen<br />

„eingeschränkten zulässigen Flächenlast“ wird auf die Projektseinlagen der „Tunnelbauwerke“<br />

hingewiesen, in denen über die allfällige Bebaubarkeit der Tunneltrasse Aussagen getroffen wurden.<br />

Ergänzend dazu sind in der „Grundeinlöse Einreichprojekt, Festlegung der Gefährdungsbereiche,<br />

Einlagen 18.21. 1 – 6“, Angaben über die zulässige Fundierungstiefe enthalten, sowie in der Einlage<br />

11.6 „Notfallplan“ mit den Schutzzonen und in den bei der eisenbahnrechtlichen Ortsverhandlung<br />

nachgereichten Unterlagen „Technischer Brandschutz“, Einlagen 9.1.9. 1 - 4 weitere Aussagen<br />

getätigt. Diesbezüglich ist jedoch auf die Äußerungen der BEG und auf die Äußerungen der dafür<br />

zuständigen Sachverständigen, beispielsweise für Tunnelbau, Brandschutz und konstruktiven<br />

Ingenieurbau, zu verweisen, da der eisenbahnbautechnische Sachverständige (Fahrweg und<br />

Oberbau) für diese Fachgebiete nicht zuständig ist.


124<br />

Im gegenständlichen Bereich ist im Projekt hinsichtlich der Erschütterungen ein schweres Masse-<br />

Federsystem ausgewiesen, welches jedoch derzeit nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist.<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht kann zu den weiteren Punkten keine Aussage gemacht werden.<br />

Weiters wurden vom Verhandlungsleiter mit Schreiben vom 30.10.2001 (eingelangt am<br />

06.11.2001) GZ: 825.045/103-II/C/12/01 pauschal an alle Sachverständige folgende Einwände<br />

und Stellungnahmen übermittelt:<br />

Zu den bisher beim Verfahren eingebrachten Einwände und Stellungnahmen war im Ermessen des<br />

Sachverständigen im betreffenden Fachgebiet eine allfällige Äußerungen abzugeben.<br />

Folgende Äußerungen werden aus Sicht des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen für den<br />

Bereich Oberbau, Fahrweg und Hochbau abgegeben:<br />

Allgemeine Äußerung:<br />

Es wird festgestellt, daß sich die wesentlichen und häufigsten Einwendungen auf die Belange des<br />

Lärm- und Erschütterungsschutzes, Grundwasser, auf Staub- und Verkehrsbelastung während der<br />

Baudurchführung usw., auf die Bauabwicklung selbst (z.B. Bauzeiten, Fahrverboten, Abgase der<br />

Fahrzeuge), Beweissicherungen, auf übergeordenete verkehrspolitische vorhandene oder<br />

nichtvorhande Steuerungen des europäischen und österreichischen Verkehrs, sowie auf andere das<br />

Inntal nichtberührende Trassenvarianten und auf die Kosten beziehen. Hingewiesen wird, daß häufig<br />

gleichlautende Formulierungen und identische Schreiben verwendet wurden.<br />

Zu den Kosten, den bereits in der UVE behandelten Trassenvarianten und verkehrspolitischen<br />

Einwendungen ist aus eisenbahnbautechnischer Sicht keine Zuständigkeit vorhanden und daher keine<br />

Äußerung möglich.<br />

Es wird jedoch zu verkehrspolitischen Einwendungen sinngemäß auf die Äußerung des SV zur<br />

Stellungnahme des Archtekten Petri hingewiesen. Die grundsätzlichen Bedenken gegen „sinnlosen<br />

Verkehr“ wie die in den Einwendungen zitierten Transporte „Schrott, Schweinehälften, Jokurt,<br />

Kartoffelwaschen, Gefahren- und Rüstungsgüter, sowie Atomlieferungen usw.“ können großteils<br />

nachvollzogen werden. Aus Sicht des Sachverständigen wären aber auch die in den Medien<br />

publizierten Schneetransporte mit etwa 100 LKW Ladungen von Tirol nach Hamburg zu<br />

Werbezwecken in diese „Kategorie der Transporte“ einzureihen. Bei einem hoffentlichen Erfolg der<br />

Werbung für den Tiroler Fremdenverkehr entsteht jedoch auch dadurch zusätzlicher Verkehr, welcher<br />

im Sinne der Einwendungen vermieden werden sollte.<br />

Gesonderte Äußerungen:<br />

Äußerung zur Stellungnahme vom Gemeindeamt Münster, 6232 Münster:<br />

Die in der Stellungnahme angesprochene Haltestelle Münster ist im Projekt nicht vorgesehen. Über<br />

eine allfällige Errichtung einer solchen Haltestelle ist mit den dafür zuständigen Stellen (beispielweise<br />

ÖBB) Kontakt aufzunehen.<br />

Äußerung zur Stellungnahme von Dipl. Ing. Karl Muigg, Weitental 31, 6123 Terfens:<br />

Zu den allgemeinen Einwendungen ist festzustellen, daß zu den sehr unterschiedlichen Angaben der<br />

Baukosten aus eisenbahnbautechnischer Sicht keine Äußerung möglich ist, da diese Frage nicht in<br />

den Sachverständigenbereich fällt. Außerdem würde der Sachverständige aus grundsätzlichen<br />

Überlegungen zu diesen Fragen keine Stellungnahme abgeben.<br />

Ebenso ist aus eisenbahnbautechnischer Sicht eine Äußerung zu den Zugzahlen nicht möglich. Dem<br />

Sachverständigen ist aber auch eine Aussendung der Frau Dipl. Ing. Dr. Monika Forstiger,<br />

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Wien, in der Information ÖVG Aktuell Nr. 5<br />

(Österreichische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft) vom 31.08.2001 bekannt, in der von der<br />

Möglichkeit berichtet wird, daß auf der Strecke Wörgl – Brenner zusätzlich täglich 76 Zügen geführt<br />

werden können. Es ist jedoch nicht dargestellt bei welcher Betriebsqualität dies möglich erscheint. Die<br />

dargestellte zusätzliche Kapazität der Bestandsstrecke ergibt jedoch die positiv zu bewertende<br />

Möglichkeit aus Sicht der Infrastruktur die Transportmengen des Schienenverkehrs bereits während<br />

der langjährigen Bauherstellung der Neubaustrecke entsprechend steigern zu können.<br />

Weiters wird in dieser Aussendung auch über „die Öffnung des Schienennetzes als Alternative zum<br />

Transitverkehr“ berichtet und dabei die „Einladung“ ausgesprochen „die brachliegenden<br />

Fahrmöglichkeiten auf der Schiene optimal zu nützen“. In diesem Zusammenhang wäre aus Sicht des<br />

Sachverständigen ergänzend auch die „lokale Verkehrspolitik“ gefordert, zumindest die großen auch


125<br />

im internationalen Verkehr tätigen Tiroler Straßentransportunternehmen zu motivieren und zu<br />

unterstützen, damit diese von den vielfältigen Möglichkeiten des schienengebundenen Transportes<br />

Gebrauch machen. Somit könnte schon vor Fertigstellung der NBS mit einer Verkehrsverlagerung von<br />

der Straße auf die Schiene begonnen werden.<br />

Zu den speziellen Einwendungen wird hinsichtlich der Beweissicherung auf die „allgemeinen“<br />

Äußerungen bzw. Vorschreibungen im Gutachten verwiesen. Rechtliche Belange sind ebenfalls nicht<br />

vom SV beantwortbar.<br />

Äußerung zur Stellungnahme der Jenbacher AG, 6200 Jenbach:<br />

Die bestehende Anschlußbahn muß infolge der Verlegung der Bestandsstrecke ebenfall umgebaut<br />

werden. Dazu ist eine von der geplanten Bauabwicklung abhängige Betriebsunterbrechung<br />

erforderlich.<br />

Die Abwicklung der Baumaßnahmen und die erforderliche Betriebsunterbrechung ist auf Basis allfällig<br />

bestehender rechtlicher Vereinbarungen im Einvernehmen mit dem Anschlußbahnunternehmen zu<br />

regeln. Ergänzend wird hingewiesen, daß derzeit nur die Anschlußbahnweiche Gegenstand des<br />

Verfahrens ist und die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung der Anschlußbahn selbst noch<br />

gesondert bei der zuständigen Behörde zu beantragen sein wird.<br />

Abschließender Hinweis zu den Äußerungen:<br />

Es wurden aus Sicht des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen für den Bereich Oberbau,<br />

Fahrweg und Hochbau, keine weiteren ergänzenden gesonderten Äußerungen für erforderlich<br />

gehalten. Auf Befund und Gutachten des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen und die darin<br />

enthaltenen Vorschreibungen (z.B. Allgemein zur Beweissicherung usw.) wird verwiesen.<br />

Weiters wird hinsichtlich der verschiedenen betroffenen Fachgebiete auf die allfälligen Äußerungen<br />

der dafür fachlich zuständigen Sachverständigen verwiesen. Aus Sicht des SV wären jedoch<br />

Äußerungen der BEG zu den angesprochenen Einwendungen erforderlich.<br />

Dipl. Ing. Markus Mayr<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES EISENBAHNBAUTECHNISCHEN<br />

SACHVERSTÄNDIGEN FÜR DAS TEILFACHGEBIET<br />

KONSTRUKTIVER INGENIEUERBAU, DIPL.-ING. EDGAR JOHN<br />

A) UMFANG, GRUNDLAGEN<br />

Umfang der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung<br />

Die gegenständliche eisenbahnrechtliche Einreichung bezieht sich auf die Brenner Eisenbahnachse,<br />

Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen.<br />

Das Einreichprojekt beinhaltet eine Vielzahl von Einzelbaumaßnahmen, von denen die im folgenden<br />

angeführten Eisenbahnanlagen aus eisenbahnbautechnischer Sicht zu beurteilen sind.<br />

Die beantragte eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36 (1) und (2) EisbG 1957<br />

bezieht sich auf folgende Kunstbauten:<br />

Objekte:<br />

- OBJEKT K 1401.a00 Unterführungsverbreiterung Kundl<br />

NBS km 22,513<br />

BS km 22,510<br />

BGL km 0,149<br />

- OBJEKT K 1201.a00 Stützmauer Kundl r.d.B.<br />

NBS km 22,600 – 22,775<br />

BS km 22,597 – 22,771<br />

BGL km 0,238 – 0,411<br />

- OBJEKT K 1407.a00 Verlängerung Bachunterführung<br />

NBS km 23,508<br />

BS km 23,504


126<br />

BGL km 0,694<br />

- OBJEKT K 1406.a00 Verlängerung Wegunterführung<br />

NBS km 23,671<br />

BS km 23,666<br />

BGL km 1,307<br />

- OBJEKT K 1404.a00 Wild- und Grabenunterführung<br />

NBS km 24,631<br />

BS km 24,627<br />

BGL km 2,267<br />

- OBJEKT R 1401.a00 Wirtschaftswegunterführung<br />

NBS km 25,115<br />

BS km 25,112<br />

BGL -<br />

- OBJEKT R 1402.a00 Kleintierdurchlass<br />

NBS km 25,543<br />

BS km 25,539<br />

BGL -<br />

- OBJEKT R 1403.a00 Kleintierdurchlass<br />

NBS km 25,867<br />

BS km 25,863<br />

BGL -<br />

- OBJEKT R 1406.a00 Wildtierdurchlass Maukenbach<br />

NBS km 26,161<br />

BS km 26,156<br />

BGL -<br />

- OBJEKT R 1902.a00 Kreuzungsbauwerk Maukenbach / Giessen r.d.B.<br />

NBS km 26,169<br />

BS -<br />

BGL -<br />

- OBJEKT R 1404.a00 Unterführung Maukenbach<br />

NBS km 26,187<br />

BS km 26,183<br />

BGL -<br />

- OBJEKT E 1401.a00 Wegbrücke über den Giessen<br />

NBS km 33,081<br />

BS -<br />

BGL -<br />

- OBJEKT M 1404.a00 Wegunterführung BS Münster 1<br />

NBS km 34,907<br />

BS km 34,746<br />

BGL -<br />

- OBJEKT J 1401.a00 Eisenbahnbrücke über den Kasbach<br />

NBS km 41,591<br />

BS km 41,548<br />

WB km 41,421<br />

- OBJEKT J 1402.a00 Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach<br />

NBS km 41,620<br />

BS km 41,577<br />

WB km 41,550<br />

- OBJEKT J 1201.a00 Stützmauer Jenbach<br />

NBS km 41,684 – 41,830<br />

BS km 41,641 – 41,790<br />

WB km 41,615 – 41,765<br />

- OBJEKT J 1908.a00 Wegbrücke über den Tiwagkanal<br />

NBS km 42,310<br />

BS -<br />

WB -<br />

- OBJEKT J 1403.a00 Wegunterführung Tiwag Kanal<br />

NBS km 41,355<br />

BS km 42,345


127<br />

WB km 42,319<br />

- OBJEKT J 1404.a00 Eisenbahnbrücke über den Tiwag Kanal<br />

NBS km 41,347<br />

BS km 42,334<br />

WB km 42,309<br />

- OBJEKT S 1402.a00 Bahnsteigunterführung Stans<br />

NBS km 45,800<br />

BS km 45,830<br />

WB km 45,785<br />

- OBJEKT S 1403.a00 Wegunterführung Stanserbach<br />

NBS km 45,981<br />

BS km 46,008<br />

WB km 45,969<br />

- OBJEKT S 1302.a00 Tunnel Westbahn Stans<br />

NBS km 45,810 – 46,444<br />

BS km 45,840 – 46,452<br />

WB km 45,801 – 46,435<br />

- OBJEKT T 1403.a00 Unterführung Seitenstollen<br />

NBS km 54,940<br />

BS km 50,033<br />

WB -<br />

- OBJEKT T 1402.a00 Grünbrücke Terfens<br />

NBS km 56,380<br />

BS km 56,476<br />

WB km 56,471<br />

- OBJEKT F 1406.a00 Böschungssicherung Bestandsstrecke<br />

NBS km 56,520 – 57,180<br />

BS km 56,617 – 57,277<br />

WB km 56,612 – 57,272<br />

- OBJEKT T 1202.a00 Stützmauer ÖBB Erhaltungsweg<br />

NBS km 57,025 – 57,175<br />

BS km 57,124 – 57,274<br />

WB km 57,119 – 57,269<br />

- OBJEKT F 1401.a00 Grünbrücke Fritzens<br />

NBS km 57,215<br />

BS km 57,312<br />

WB km 57,307<br />

- OBJEKT F 1403.a00 Verbreiterung Bärenbachbrücke<br />

NBS km 59,123<br />

BS km 59,231<br />

WB -<br />

- OBJEKT F 1404.a00 Unterführung Tonwerk<br />

NBS km 59,557<br />

BS km 59,672<br />

WB km 59,670<br />

- OBJEKT B 1406.a00 Bach- und Fußgängerunterführung (Siechenbach)<br />

NBS km 59,853<br />

BS km 59,988<br />

WB km 59,967<br />

- OBJEKT B 1401.a00 Wilddurchlass<br />

NBS km 60,280<br />

BS km 60,442<br />

WB km 60,395<br />

- OBJEKT B 1202.a00 Stützmauer Baumkirchen r.d.B.<br />

NBS km 60,580 – 60,820<br />

BS km 60,742 – 60,981<br />

WB km 60,693 – 60,933<br />

- OBJEKT B 1402.a02 Fallbachbrücke Tragwerk Bahn<br />

NBS km 60,826<br />

BS km 60,992


128<br />

WB km 60,941<br />

- OBJEKT B 1402.a03 Fallbachbrücke nördlicher Weg<br />

NBS km 60,826<br />

BS -<br />

WB -<br />

- OBJEKT B 1403.a00 Bahnsteigunterführung Baumkirchen<br />

NBS km 60,915<br />

BS km 61,085<br />

WB km 61,029<br />

- OBJEKT B 1405.a00 Wirtschaftswegunterführung Baumkirchen<br />

NBS km 62,033<br />

BS km 62,199<br />

WB km 62,174<br />

- OBJEKT B 1210.a00 Stützmauer Baumkirchen 3<br />

NBS km 61,763 – 61,833<br />

BS -<br />

WB -<br />

- OBJEKT U 1209.a00 Grundwasserwanne Jenbach<br />

NBS km 43,590 – 43,660<br />

BS -<br />

WB -<br />

- OBJEKT S 1209.a00 Grundwasserwanne Stans<br />

NBS km 44,760 – 44,800<br />

BS -<br />

WB -<br />

- OBJEKT K 1203.a00 Anprallschutz Brücke L48<br />

NBS km 22,760 – 43,660<br />

BS km 22,756<br />

BGL km 0,404<br />

TUNNEL, GALERIEN UND WANNEN:<br />

- OBJEKT R 1303.a00 Tunnel Radfeld / Wiesing einschließlich Rettungsschächte<br />

NBS km 27,290 – 38,677<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 11,387 km<br />

- OBJEKT R 1209.a00 Grundwasserwanne Radfeld<br />

NBS km 26,500 – 27,290<br />

BS -<br />

BGL -<br />

- OBJEKT W 1309.a00 Galerie Wiesing<br />

NBS km 38,677 – 38,797<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 120 m<br />

- OBJEKT W 1301.a00 Tunnel Wiesing / Jenbach einschließlich Rettungsschächte<br />

NBS km 38,797 – 43,270<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 4,473 km<br />

- OBJEKT S 1301.a00 Tunnel Stans / Terfens einschließlich Rettungsschächte<br />

NBS km 45,285 – 55,855<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 10,570 km<br />

- OBJEKT T 1301.a00 Galerie Terfens<br />

NBS km 55,855 – 57,185<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 1330 m<br />

- OBJEKT F 1301.a00 Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen einschließlich Rettungsschächte


129<br />

NBS km 57,185 – 61,125 (ohne Grundwasserwanne)<br />

NBS km 57,185 – 61,749 (mit Grundwasserwanne)<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 3940 m (ohne Grundwasserwanne)<br />

Länge 4564 m (mit Grundwasserwanne)<br />

STIEGENANLAGEN:<br />

NBS km l/r dB Anmerkung<br />

22,830 r Böschungstreppe<br />

23,070 r LSW-Tür mit Treppe<br />

23,677 r LSW-Tür mit Treppe<br />

23,865 r LSW-Tür mit Treppe<br />

24,502 r Böschungstreppe<br />

24,618 l Böschungstreppe<br />

24,802 r Böschungstreppe<br />

25,104 l Böschungstreppe<br />

25,104 r Böschungstreppe<br />

25,535 r Böschungstreppe<br />

25,859 r Böschungstreppe<br />

26,497 r Böschungstreppe<br />

27,150 r Böschungstreppe<br />

27,455 r Böschungstreppe<br />

41,864 r Böschungstreppe neben Abzweigstation<br />

41,996 r Böschungstreppe<br />

42,287 r Böschungstreppe vor Unterwasserkanal<br />

42,609 r Böschungstreppe<br />

43,247 r Böschungstreppe<br />

43,633 l Böschungstreppe<br />

43,637 r Böschungstreppe<br />

44,595 r Böschungstreppe<br />

44,886 r Böschungstreppe<br />

45,489 r Böschungstreppe<br />

45,800 r Böschungstreppe neben Zugfunkhütte<br />

59,376 r Böschungstreppe<br />

59,696 r Treppe auf anderer Straßenseite<br />

59,920 r LSW-Tür mit Treppe<br />

60,121 r LSW-Tür mit Treppe<br />

60,123 l Böschungstreppe<br />

60,331 l Böschungstreppe<br />

60,351 r LSW-Tür mit Treppe<br />

60,968 r LSW -Tür<br />

61,065 r LSW-Tür mit Treppe<br />

61,227 r LSW-Tür mit Treppe<br />

61,517 r LSW-Tür mit Treppe<br />

62,017 r LSW-Tür<br />

62,135 l LSW-Tür mit Treppe<br />

62,417 l LSW-Tür mit Treppe<br />

KLEINBAUWERKE:<br />

Löschwasserbehälter mit Druckerhöhungsanlage<br />

- Km 26,100<br />

- Km 43,856<br />

- Km 45,250<br />

- Km 61,810<br />

SONSTIGE ANLAGEN:<br />

- Haltestelle Stans mit Wartekoje<br />

- Haltestelle Baumkirchen mit Wartekoje<br />

- Betriebsgebäude Radfeld<br />

- Betriebsgebäude Stans<br />

- Betriebsgebäude Baumkirchen


130<br />

- 110 kV Bahnstromleitung UW Wörgl UW Fritzens Einbindung UW Münster<br />

- verschiedene Mastumbauten<br />

- Unterwerk Münster<br />

- Löschwasserbehälter mit Druckerhöhungsanlage<br />

Hinsichtlich der Beurteilung der projektsgegenständlichen Einzelbaumaßnahmen der sonstigen<br />

Anlagen für die eisenbahnbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 1 und 2 EisbG 1957 ,<br />

und der beinhalteten projektsgegenständlichen Hochbauanlagen für die eisenbahnrechtliche<br />

Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 EisbG 1957 wird auf das Gutachten des<br />

Sachverständigen für die Teilfachgebiete Oberbau und Fahrweg, sowie Hochbau hingewiesen.<br />

HINWEIS RETTUNGSSCHÄCHTE:<br />

Die Rettungsschächte werden als Bestandteil der Tunnelanlagen in dieser Auflistung nicht gesondert<br />

angeführt.<br />

HINWEIS KILOMETRIERUNG:<br />

NBS km Kilometrierung Neubaustrecke<br />

WB km Kilometrierung verlegte Bestandsstrecke Kufstein Brenner<br />

BGl km Kilometrierung Beschleunigungsgleis (Kundl)<br />

Die beantragte eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36 (1) EisbG 1957 bezieht sich<br />

auf folgende projektsgegenständlichen Einzelbaumaßna hmen :<br />

- Neubau einer zweigleisigen HL Strecke mit der Gleisnummerierung 3 und 4,<br />

NBS km 24,205 – NBS km 62,470<br />

Betriebsgeschwindigkeit Vmax = 200 km/h<br />

Entwurfsgeschwindigkeit Ve = 170 km/h – 200 km/h<br />

- Neubau des Beschleunigungsgleises BGl, parallel zur Bestandsstrecke Kufstein Brenner, (Bereich<br />

Bf. Kundl – Verknüpfungsstelle Radfeld)<br />

NBS km 22,364 – NBS km 25,116<br />

Betriebsgeschwindigkeit Vmax = 140 km/h, bzw. 120 km/h<br />

- Umbau bzw. Verlegung der Bestandsstrecke BS (zweigl. HL Strecke) mit der Gleisnummerierung 1<br />

und 2 zwischen Bf. Kundl und Radfeld<br />

BS km neu 24,262 – BS km neu 27,779 Gl 2 bzw. BS km neu 27,779 Gl 1<br />

Betriebsgeschwindigkeit Vmax = 160 km/h<br />

- Umbau bzw. Verlegung der Bestandsstrecke BS (zweigl. HL Strecke) mit der Gleisnummerierung 1<br />

und 2 zwischen Bf. Jenbach (Bf. Kopf Seite Innsbruck) und der Unterführung unter der Autobahn<br />

bei Stans<br />

BS km neu 41,485 Gl 1, bzw. BS km neu 41,499 Gl 2 – BS km neu 46,854<br />

Betriebsgeschwindigkeit Vmax = 160 km/h, 130 km/h, 150 km/h<br />

- Umbau bzw. Verlegung der Bestandsstrecke BS (zweigl. HL Strecke) mit der Gleisnummerierung 1<br />

und 2 zwischen Terfens und Fritzens<br />

BS km neu 55,890 Gl 1, bzw. BS km neu 55,859 Gl 2 – BS km neu 57,704 Gl 1, bzw. BS km neu<br />

57,642 Gl 2<br />

Betriebsgeschwindigkeit Vmax = 160 km/h<br />

- Umbau bzw. Verlegung der Bestandsstrecke BS (zweigl. HL Strecke) mit der Gleisnummerierung 1<br />

und 2 zwischen Bf. Fritzens (Bf. Kopf Seite Innsbruck) und dem Projektende in Baumkirchen<br />

BS km neu 59,259 Gl 1, bzw. BS km neu 59,277 Gl 2 – BS km neu 62,587<br />

Betriebsgeschwindigkeit Vmax = 160 km/h, 150 km/h<br />

- Gleisprovisorium im Bereich von Kundl / Radfeld<br />

BS km neu 24,299 Gl 2 – BS km neu 25,330<br />

- Gleisprovisorium im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke Kufstein - Brenner<br />

BS km alt 39,561 Gl 1 bzw. 2 – BS km alt 40,210<br />

- Gleisprovisorium im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke der Zillertaler Bahn<br />

Zillertal Bahn BS km alt 0,692 – Zillertal Bahn BS km alt 1,092<br />

- Gleisprovisorium im Bereich von Baumkirchen, Bauphase 2<br />

Bau km 0,00 Gl 1 bzw. 2 – Bau km 0,570<br />

- Neuerrichtung Haltestelle Stans<br />

BS km neu 45,685 – BS km neu 45,835<br />

- Neuerrichtung Haltestelle Baumkirchen<br />

BS km neu 61,085 – BS km neu 61,235<br />

- Errichtung von Begleitwegen und Bedienungswegen


131<br />

Errichtung von Rückhaltebecken, Nachreinigungsbecken, Regenrückhaltebecken,<br />

Versickerungsbecken, bzw. Versickerungsanlagen fürdie Oberflächenentwässerung<br />

- Errichtung von Lärmschutzwänden und eines Lärmschutzdammes<br />

- Errichtung von Schachtkopfgebäuden, Stollen, Rettungsplätzen und Zufahrtsstraßen,<br />

Löschwasserbehälter<br />

- Errichtung von Betriebsgebäuden im Zusammenhang mit Schachtkopfgebäuden, Errichtung von<br />

Technikgebäuden (Zugfunkhütten, Schaltstationen, SF-Gebäude, etc.)<br />

Hinsichtlich der Beurteilung der projektsgegenständlichen Einzelbaumaßnahmen für die<br />

eisenbahnbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 1 EisbG 1957 , sowie der<br />

projektsgegenständlichen Hochbauanlagen für die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36<br />

Abs. 1 und Abs. 2 EisbG 1957 wird auf das Gutachten des Sachverständigen für die Teilfachgebiete<br />

Oberbau und Fahrweg, sowie Hochbau hingewiesen.<br />

Abtrag von bestehenden Anlagen:<br />

Hinsichtlich des Abtrages von bestehenden Anlagen wird auf das Gutachten des Sachverständigen für<br />

Eisenbahnbautechnik - Oberbau hingewiesen.<br />

Grundlagen für die eisenbahnbautechnische Begutachtung bilden:<br />

- Antrag auf eisenbahnrechtliche Baugenehmigung der BEG<br />

Schreiben Zl.: 18915A-Hg/Hg vom 27.9.2000.<br />

- Schreiben der BEG betreffend Austauschunterlagen.<br />

Mit Schreiben Zl.: 13554-Fi/Eg vom 29.6.2001 hat die BEG Austauschunterlagen (Paket 1) zum<br />

EB-Projekt Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen vorgelegt.<br />

- Schreiben der BEG betreffend Austauschunterlagen.<br />

Mit Schreiben Zl.: 13695A-Fi/Eg vom 12.7.2001 hat die BEG Austauschunterlagen (Paket 2) zum<br />

EB-Projekt Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen vorgelegt.<br />

- Schreiben der BEG betreffend Austauschunterlagen.<br />

Mit Schreiben Zl.: 13972A-Fi/Eg vom 27.7.2001 hat die BEG Austauschunterlagen (Paket 3) zum<br />

EB-Projekt Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen vorgelegt.<br />

- Schreiben der BEG betreffend Austauschunterlagen.<br />

Mit Schreiben Zl.: 14433A-Gr/Si vom 24.8.2001 hat die BEG Austauschunterlagen<br />

(Einlagenverzeichnis Version 12, Fallbachbrücke nördlicher Weg, lärmtechnisches Gutachten) zum<br />

EB-Projekt Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen vorgelegt.<br />

- Schreiben der BEG betreffend Kilometrierung Brücken und Stützbauwerke.<br />

Mit Schreiben Zl.: 14437A-Gr/Si vom 27.8.2001 hat die BEG eine Liste der geänderten<br />

Kilometrierungen zum EB-Projekt Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen<br />

vorgelegt.<br />

- Die eisenbahnbautechnische Beurteilung gemäß § 33 EisbG 1957 für das Teilfachgebiet<br />

Konstruktiver Ingenieurbau vom 21.5.2001.<br />

- Die durchgeführten örtlichen Erhebungen vor und bei der mündlichen Verhandlung.<br />

- Die entsprechenden Fachnormen bzw. die einschlägigen Bau- und Entwurfsvo rschriften der ÖBB.<br />

- Die EisbAV; Stand 1. Jänner 2000; BGBl. II Nr. 384/1999 in der Fassung BGBl. II Nr. 444/1999.<br />

- Die Projektunterlagen der BEG.<br />

Projektmappen:<br />

Einlage.......................................................Inhalt<br />

0 ................................................................Einlagenverzeichnis<br />

1 ................................................................Zusammenfassender Technischer Bericht<br />

2 ................................................................Übersichten<br />

3 ................................................................Übersichtspläne<br />

4 ................................................................Lagepläne<br />

5 ................................................................Längenschnitte Bahntrasse<br />

6 ................................................................Querschnitte Bahntrasse<br />

7 ................................................................Straßen und Wege<br />

8 ................................................................Kreuzungsbauwerke und Stützmauern<br />

9 ................................................................Tunnel<br />

10 ..............................................................Sonstige Anlagen<br />

11 ..............................................................Sicherheitskonzept<br />

12 ..............................................................Geologisch-geotechnische Unterlagen


132<br />

13 ..............................................................Lärmtechnisches Gutachten<br />

14 ..............................................................Wasserrechtliche Belange<br />

15 ..............................................................Landschaftsplanung<br />

16 ..............................................................Bauabwicklung<br />

17 ..............................................................Leitungspläne<br />

18 ..............................................................Grundeinlöse<br />

19 ..............................................................Rodungsunterlagen<br />

20 ..............................................................Erhaltungskonzept<br />

21 ..............................................................Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />

22 ..............................................................Hochwasserabflussmodell<br />

23 ..............................................................Erschütterungsgutachten<br />

24 ..............................................................Meteorologisches Gutachten<br />

25 ..............................................................Vorgezogene Maßnahmen<br />

26 ..............................................................Lüftungskonzept<br />

27 ..............................................................Ausnahmegenehmigungen<br />

28 ..............................................................Bleibt frei<br />

29 ..............................................................50 Hz Energieanlagen<br />

Das detaillierte Verzeichnis der Einlagen und Plannummern für den gegenständlichen Antrag ist in der<br />

Einlage 0 - Einlagenverzeichnis enthalten.<br />

Austauschunterlagen:<br />

- Schreiben der BEG betreffend Austauschunterlagen.<br />

Mit Schreiben Zl.: 13554-Fi/Eg vom 29.6.2001 hat die BEG Austauschunterlagen (Paket 1) zum<br />

EB-Projekt Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen vorgelegt.<br />

- Schreiben der BEG betreffend Austauschunterlagen.<br />

Mit Schreiben Zl.: 13695A-Fi/Eg vom 12.7.2001 hat die BEG Austauschunterlagen (Paket 2) zum<br />

EB-Projekt Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen vorgelegt.<br />

- Schreiben der BEG betreffend Austauschunterlagen.<br />

Mit Schreiben Zl.: 13972A-Fi/Eg vom 27.7.2001 hat die BEG Austauschunterlagen (Paket 3) zum<br />

EB-Projekt Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen vorgelegt.<br />

- Schreiben der BEG betreffend Austauschunterlagen.<br />

Mit Schreiben Zl.: 14433A-Gr/Si vom 24.8.2001 hat die BEG Austauschunterlagen<br />

(Einlagenverzeichnis Version 12, Fallbachbrücke nördlicher Weg, lärmtechnisches Gutachten) zum<br />

EB-Projekt Ausbau Unterinntal, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen vorgelegt.<br />

Ergänzungen:<br />

- Schreiben der BEG vom 27.8.2002, Zl. 14437A-Gr/Si<br />

Kilometrierungsliste<br />

Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Verhandlung wurden von der BEG verschiedene Ergänzungen zum<br />

vorliegenden Projekt vorgelegt.<br />

- Technischer Bericht baulicher Brandschutz<br />

- Projektunterlagen für Anprallschutz Überfahrtsbrücke L 48, inkl. Planbeilagen<br />

- Umtrassierung Beschleunigungsgleis<br />

- Abstandsmaße von Bestandsgleisen zu Wannenbauwerken (informativ zur Kenntnis)<br />

- Nachvidierung des EB Projektes durch die ÖBB vom 10.10.2001<br />

- Stationierung Steigenabgänge<br />

- Bauliche Ergänzungen Bahnsteigunterführung Stans<br />

- Bauliche Ergänzungen Bahnsteigunterführung Baumkirchen<br />

- Westbahntunnel Stans Verstärkung Bestandstunnel, Ergänzung Rückbau, Auswirkung<br />

Tiefgründungselemente<br />

- Untersuchung Querschnitt Westbahntunnel, Unterbringung der Streckenausrüstung (Bericht, Plan)<br />

- kilometrische Aufstellung Portal<br />

- Abweichungen zur UVE<br />

Verantwortlich zeichnen für nachstehend angeführte<br />

Planungstätigkeiten:<br />

VERKEHRSPLANUNG:


Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

KUNSTBAUTEN:<br />

133<br />

OBJEKT K 1401.a00 Unterführungsverbreiterung Kundl,<br />

NBS km 22,513<br />

BS km 22,510<br />

BGL km 0,149<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT K 1201.a00 Stützmauer Kundl r.d.B.<br />

NBS km 22,600 – 22,775<br />

BS km 22,597 – 22,771<br />

BGL km 0,238 – 0,411<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT K 1407.a00 Verlängerung Bachunterführung<br />

NBS km 23,508<br />

BS km 23,504<br />

BGL km 0,694<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT K 1406.a00 Verlängerung Wegunterführung<br />

NBS km 23,671<br />

BS km 23,666<br />

BGL km 1,307<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT K 1404.a00 Wild- und Grabenunterführung<br />

NBS km 24,631<br />

BS km 24,627<br />

BGL km 2,267<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT R 1401.a00 Wirtschaftswegunterführung<br />

NBS km 25,115<br />

BS km 25,112<br />

BGL -<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT R 1402.a00 Kleintierdurchlass<br />

NBS km 25,543<br />

BS km 25,539<br />

BGL -<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT R 1403.a00 Kleintierdurchlass<br />

NBS km 25,867<br />

BS km 25,863<br />

BGL -<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT R 1406.a00 Wildtierdurchlass Maukenbach


NBS km 26,161<br />

BS km 26,156<br />

BGL -<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

134<br />

OBJEKT R 1902.a00 Kreuzungsbauwerk Maukenbach / Giessen r.d.B.<br />

NBS km 26,169<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT R 1404.a00 Unterführung Maukenbach<br />

NBS km 26,187<br />

BS km 26,183<br />

BGL -<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT E 1401.a00 Wegbrücke über den Giessen<br />

NBS km 33,081<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT M 1404.a00 Wegunterführung BS Münster 1<br />

NBS km 34,907<br />

BS km 34,746<br />

BGL -<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

OBJEKT J 1401.a00 Eisenbahnbrücke über den Kasbach<br />

NBS km 41,591<br />

BS km 41,548<br />

WB km 41,421<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT J 1402.a00 Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach<br />

NBS km 41,620<br />

BS km 41,577<br />

WB km 41,550<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT J 1201.a00 Stützmauer Jenbach<br />

NBS km 41,684 – 41,830<br />

BS km 41,641 – 41,790<br />

WB km 41,615 – 41,765<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT J 1908.a00 Wegbrücke über den Tiwagkanal<br />

NBS km 42,310<br />

BS -<br />

WB -<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT J 1403.a00 Wegunterführung Tiwag Kanal<br />

NBS km 41,355<br />

BS km 42,345


WB km 42,319<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

135<br />

OBJEKT J 1404.a00 Eisenbahnbrücke über den Tiwag Kanal<br />

NBS km 41,347<br />

BS km 42,334<br />

WB km 42,309<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT S 1402.a00 Bahnsteigunterführung Stans<br />

NBS km 45,800<br />

BS km 45,830<br />

WB km 45,785<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT S 1403.a00 Wegunterführung Stanserbach<br />

NBS km 45,981<br />

BS km 46,008<br />

WB km 45,969<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT S 1404.a00 Wegbrücke über den Stanserbach<br />

NBS km 45,977<br />

BS -<br />

WB -<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT S 1302.a00 Tunnel Westbahn Stans<br />

NBS km 45,810 – 46,444<br />

BS km 45,840 – 46,452<br />

WB km 45,801 – 46,435<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT T 1403.a00 Unterführung Seitenstollen<br />

NBS km 54,940<br />

BS km 50,033<br />

WB -<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT T 1402.a00 Grünbrücke Terfens<br />

NBS km 56,380<br />

BS km 56,476<br />

WB km 56,471<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT F 1406.a00 Böschungssicherung Bestandsstrecke<br />

NBS km 56,520 – 57,180<br />

BS km 56,617 – 57,277<br />

WB km 56,612 – 57,272<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT T 1202.a00 Stützmauer ÖBB Erhaltungsweg<br />

NBS km 57,025 – 57,175<br />

BS km 57,124 – 57,274<br />

WB km 57,119 – 57,269<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel


Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT F 1401.a00 Grünbrücke Fritzens<br />

NBS km 57,215<br />

BS km 57,312<br />

WB km 57,307<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

136<br />

OBJEKT F 1403.a00 Verbreiterung Bärenbachbrücke<br />

NBS km 59,123<br />

BS km 59,231<br />

WB -<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT F 1404.a00 Unterführung Tonwerk<br />

NBS km 59,557<br />

BS km 59,672<br />

WB km 59,670<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT B 1406.a00 Bach- und Fußgängerunterführung (Siechenbach)<br />

NBS km 59,853<br />

BS km 59,988<br />

WB km 59,967<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT B 1401.a00 Wilddurchlass<br />

NBS km 60,280<br />

BS km 60,442<br />

WB km 60,395<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT B 1202.a00 Stützmauer Baumkirchen r.d.B.<br />

NBS km 60,580 – 60,820<br />

BS km 60,742 – 60,981<br />

WB km 60,693 – 60,933<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT B 1402.a02 Fallbachbrücke Tragwerk Bahn<br />

NBS km 60,826<br />

BS km 60,992<br />

WB km 60,941<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT B 1402.a03 Fallbachbrücke nördlicher Weg<br />

NBS km 60,826<br />

BS -<br />

WB -<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT B 1403.a00 Bahnsteigunterführung Baumkirchen<br />

NBS km 60,915<br />

BS km 61,085<br />

WB km 61,029<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella


137<br />

OBJEKT B 1405.a00 Wirtschaftswegunterführung Baumkirchen<br />

NBS km 62,033<br />

BS km 62,199<br />

WB km 62,174<br />

Zivilingenieurbüro Stella & Stengel<br />

Dipl. Ing. J. Stella<br />

OBJEKT B 1210.a00 Stützmauer Baumkirchen 3<br />

NBS km 61,763 – 61,833<br />

BS -<br />

WB -<br />

IGT Ingenieurgemeinschaft für Geotechnik und Tunnelbau - Salzburg<br />

Dipl. Ing. Ayaydin<br />

OBJEKT U 1209.a00 Grundwasserwanne Jenbach<br />

NBS km 43,590 – 43,660<br />

BS -<br />

WB -<br />

Arbeitsgemeinschaft GKD<br />

Gruner AG Ingenieure und Planer<br />

Krapfenbauer Ziviltechniker GmbH<br />

Ducia ZT GmbH Ingenieure und Planer<br />

Dipl. Ing. F. Casanova<br />

OBJEKT S 1209.a00 Grundwasserwanne Stans<br />

NBS km 44,760 – 44,800<br />

BS -<br />

WB -<br />

Arbeitsgemeinschaft GKD<br />

Gruner AG Ingenieure und Planer<br />

Krapfenbauer Ziviltechniker GmbH<br />

Ducia ZT GmbH Ingenieure und Planer<br />

Dipl. Ing. F. Casanova<br />

OBJEKT K 1203.a00 Anprallschutz Brücke L48<br />

NBS km 22,760 – 43,660<br />

BS km 22,756<br />

BGL km 0,404<br />

Planungsgemeinschaft Pauser – Hofmann<br />

Dr. W. Hofmann<br />

TUNNEL, GALERIEN UND WANNEN:<br />

Tunnel allgemein<br />

Planungsgemeinschaft offene Bauweise Brixlegg (PGOB)<br />

GC Geoconsult ZT GmbH - Salzburg<br />

Baumann & Obholzer<br />

Wisserodt<br />

Dipl. Ing Mussger<br />

Müller + Hereth Ingenieurbüro für Tunnel- und Felsbau GmbH – Freilassing / Deutschland<br />

Dipl. Ing. Schwaiger<br />

IGT Ingenieurgemeinschaft für Geotechnik und Tunnelbau - Salzburg<br />

Dipl. Ing. Ayaydin<br />

Arbeitsgemeinschaft GKD<br />

Gruner AG Ingenieure und Planer<br />

Krapfenbauer ZT GmbH<br />

Ducia ZT GmbH Ingenieure und Partner<br />

Spiekermann GmbH & Co.<br />

OBJEKT R 1303.a00 Tunnel Radfeld / Wiesing<br />

NBS km 27,290 – 38,677<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 11,387 km


Planungsgemeinschaft offene Bauweise Brixlegg (PGOB)<br />

GC Geoconsult ZT GmbH - Salzburg<br />

Baumann & Obholzer<br />

Wisserodt<br />

Dipl. Ing Mussger<br />

Müller + Hereth Ingenieurbüro für Tunnel und Felsbau GmbH – Freilassing / Deutschland<br />

Dipl. Ing. Schwaiger<br />

Spiekermann GmbH & Co.<br />

Planungsgemeinschaft<br />

Pauser – Wien<br />

Hofmann - Innsbruck<br />

Spiekermann GmbH & Co.<br />

138<br />

OBJEKT R 1209.a00 Grundwasserwanne Radfeld<br />

NBS km 26,500 – 27,290<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Planungsgemeinschaft offene Bauweise Brixlegg (PGOB)<br />

GC Geoconsult ZT GmbH - Salzburg<br />

Baumann & Obholzer<br />

Wisserodt<br />

Dipl. Ing Mussger<br />

OBJEKT W 1309.a00 Galerie Wiesing<br />

NBS km 38,677 – 38,797<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 120 m<br />

Planungsgemeinschaft<br />

Pauser – Wien<br />

Hofmann - Innsbruck<br />

OBJEKT W 1301.a00 Tunnel Wiesing / Jenbach<br />

NBS km 38,797 – 43,270<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 4,473 km<br />

Arbeitsgemeinschaft GKD<br />

Gruner AG Ingenieure und Planer<br />

Krapfenbauer ZT GmbH<br />

Ducia ZT GmbH Ingenieure und Partner<br />

Dipl. Ing. Casanova<br />

GC Geoconsult ZT GmbH - Salzburg<br />

Müller + Hereth Ingenieurbüro für Tunnel und Felsbau GmbH – Freilassing / Deutschland<br />

OBJEKT S 1301.a00 Tunnel Stans / Terfens<br />

NBS km 45,285 – 55,855<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 10,570 km<br />

Arbeitsgemeinschaft GKD<br />

Gruner AG Ingenieure und Planer<br />

Krapfenbauer ZT GmbH<br />

Ducia ZT GmbH Ingenieure und Partner<br />

Dipl. Ing. Casanova<br />

GC Geoconsult ZT GmbH - Salzburg<br />

ILF beratende Ingenieure<br />

IC Interdisziplinäre Consulenten<br />

OBJEKT T 1301.a00 Galerie Terfens<br />

NBS km 55,855 – 57,185<br />

BS -<br />

BGL -


Länge 1330 m<br />

Arbeitsgemeinschaft GKD<br />

Gruner AG Ingenieure und Planer<br />

Krapfenbauer ZT GmbH<br />

Ducia ZT GmbH Ingenieure und Partner<br />

139<br />

OBJEKT F 1301.a00 Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen<br />

NBS km 57,185 – 61,125 (ohne Grundwasserwanne)<br />

NBS km 57,185 – 61,749 (mit Grundwasserwanne)<br />

BS -<br />

BGL -<br />

Länge 3940 m (ohne Grundwasserwanne)<br />

Länge 4564 m (mit Grundwasserwanne)<br />

Obermayer Planen + Beraten<br />

IGT Ingenieurgemeinschaft für Geotechnik + Tunnelbau - Salzburg<br />

STIEGENANLAGEN:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

KLEINBAUWERKE:<br />

Löschwasserbehälter mit Druckerhöhungsanlage<br />

- Km 26,100<br />

- Km 43,856<br />

- Km 45,250<br />

- Km 61,810<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

SONSTIGE ANLAGEN:<br />

Haltestelle Stans mit Wartekoje und Bahnsteigdach<br />

Planung ÖBB<br />

Haltestelle Baumkirchen mit Wartekoje und Bahnsteigdach<br />

Planung ÖBB<br />

Betriebsgebäude Radfeld<br />

Planung ÖBB<br />

Betriebsgebäude Stans<br />

Planung ÖBB<br />

Betriebsgebäude Baumkirchen<br />

Planung ÖBB<br />

110 kV Bahnstromleitung UW Wörgl UW Fritzens Einbindung UW Münster<br />

Planung ÖBB<br />

verschiedene Mastumbauten<br />

Planung ÖBB<br />

Unterwerk Münster<br />

Planung ÖBB<br />

SICHERHEITSKONZEPT:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner


140<br />

GEOLOGISCH – GEOTECHNISCHE UNTERLAGEN:<br />

Arbeitsgemeinschaft ILF & GHH,<br />

Geologie – Hydrologie – Bodenmechanik<br />

ILF beratende Ingenieure<br />

GHH Geotechnik Hammer - Heinzinger<br />

LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

WASSERRECHTLICHE BELANGE:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

Ingenieurbüro Ch. Klenkhart - Innsbruck<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

BAUABWICKLUNG:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

LEITUNGSPLÄNE:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

GRUNDEINLÖSE:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

RODUNGSUNTERLAGEN:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

ERHALTUNGSKONZEPT:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ:<br />

Arge BEG Evaluierung Kundl - Baumkirchen


Dr. Kreslehner – Kefermarkt<br />

Dipl. Ing. Dr. Krückl – Perg<br />

Dipl. Ing. Tabor – Ried in der Riedmark<br />

HOCHWASSERABFLUSSMODELL:<br />

Ingenieurbüro Ch. Klenkhart - Innsbruck<br />

ERSCHÜTTERUNGSGUTACHTEN:<br />

Ingenieurbüro Rutishauser<br />

Bau, Verkehr und Umwelt – Zürich / Schweiz<br />

METEOROLOGISCHES GUTACHTEN:<br />

Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik<br />

Zentralstelle für Tirol und Vorarlberg - Innsbruck<br />

LÜFTUNGSKONZEPT:<br />

Zivilingenieurbüro Dipl. Ing. Schüffl<br />

& Dipl. Ing. Forsthuber - Salzburg<br />

Dipl. Ing. Dr. Pucher – Heiligenkreuz a. Waasen<br />

AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN:<br />

Arge Streckenplanung Brenner / Unterinntal<br />

Zivilingenieurbüro Obermeyer - München<br />

Zivilingenieurbüro Spirk & Partner – Salzburg/Steyr<br />

GEC Geisler Consulting Engineers - Innsbruck<br />

Hr. Dipl.-Ing. R. Wadenspanner<br />

50 HZ ENERGIEANLAGEN:<br />

ÖBB Infrastruktur, Energie, Netz<br />

Dipl. Ing. W. Lechner<br />

141<br />

DIE EISENBAHNBAUTECHNISCHE BEURTEILUNG UMFASST:<br />

- ob gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für das eingereichte Projekt aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht Bedenken bestehen.<br />

- ob gegen die Verbindung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung mit der Baugenehmigung<br />

aus eisenbahnbautechnischer Sicht Bedenken bestehen.<br />

B) Projektbeschreibung und Befund<br />

Die Eisenbahnachse München – Verona wird für den internationalen Nord – Süd – Verkehr auf der<br />

Brennerachse als Teilstück der Achse Berlin – Neapel zu einer leistungsfähigen Verkehrsverbindung<br />

ausgebaut.<br />

Das Gesamtprojekt der Eisenbahnachse München – Verona gliedert sich in die Teilabschnitte<br />

- Zulaufstrecke Nord<br />

München - Kufstein - Kundl/Radfeld-Baumkirchen - Umfahrung Innsbruck<br />

- Brenner Basistunnel<br />

Umfahrung Innsbruck – Franzensfeste<br />

- Zulaufstrecke Süd<br />

Franzensfeste - Verona<br />

Der vorliegende Abschnitt Kundl / Radfeld – Baumkirchen ist ein erstes Teilstück der Zulaufstrecke<br />

Nord und weist eine Länge von ca. 38 km auf. Bei dem vorliegenden Projekt erstrecken sich die<br />

Ausbaumaßnahmen am Projektsbeginn ca. 3 km in den Bestand in Richtung Wörgl.<br />

Im wesentlichen wird zusätzlich zur bestehenden Strecke Kufstein – Innsbruck eine neue<br />

Eisenbahntrasse geplant.<br />

Von der BEG wurde eine Umweltverträglichkeitserklärung einer Eisenbahnneubaustrecke im<br />

Unterinntal für den Abschnitt Kundl / Radfeld – Baumkirchen vorgelegt und einem<br />

Umweltverträglichkeits-prüfungs-verfahren unterzogen. Im Wege der Trassenverordnung des<br />

Bundesministers für Wirtschaft und Verkehr, BGBl. II Nr. 81/1999 wurde die Umweltverträglichkeit der<br />

vorgeschlagenen Neubaustrecke festgestellt.<br />

Das im Zuge des UVP – Verfahrens erstellte Umweltverträglichkeitsgutachten enthält eine Reihe von<br />

zwingenden und empfohlenen Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und


142<br />

Feststellungen in der öffentlichen Erörterung zu dem Umweltverträglichkeitsgutachten Eingang in das<br />

vorliegende Einreichprojekt zur Erwirkung der einzelnen Genehmigungen und Bewilligungen gefunden<br />

haben.<br />

Anstatt des Ausbaues der Bestandsstrecke werden im wesentlichen zwei getrennte zweigleisige HL<br />

Strecken vorgesehen. Für die Neubaustrecke wird eine Entwurfsgeschwindigkeit von 200 km/h<br />

angestrebt. Für die Bestandsstrecke soll in den von den Baumaßnahmen betroffenen Bereichen eine<br />

Entwurfsgeschwindigkeit von 160 km/h angestrebt werden.<br />

In den Bereichen der Verknüpfungsstelle Stans ab Bahnhof Jenbach, der Galerie Terfens und der<br />

Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen weicht die Bestandsstrecke von der bestehenden Lage ab<br />

und wird mit der Neubaustrecke gebündelt.<br />

BETRIEBSPROGRAMM:<br />

- Betriebliche Trennung der beiden zweigleisigen Strecken, welche als Hochleistungsstrecken<br />

gemäß dem Hochleistungsstreckengesetz anzusehen sind.<br />

- Getrennte Zuordnung der Verkehrsströme (Personenfernverkehr, Personennahverkehr,<br />

Güterfernverkehr, Güternahverkehr, etc.) zu jeweils einer der beiden Strecken mit Verknüpfungen<br />

zwischen den beiden Strecken für außerordentliche Betriebszustände (Erhaltungsarbeiten,<br />

Störfälle, etc.).<br />

- Auslegung der beiden Strecken für Mischverkehr (Personenverkehr, als auch Güterverkehr)<br />

Somit wird der Neubaustrecke im Regelfall der Hochgeschwindigkeitsverkehr (ICE) und der<br />

überregionale Güterverkehr zugeordnet. Die Bestandsstrecke soll den schnellen Personenverkehr<br />

(EC und IC) und den regionalen Personen- und Güterverkehr aufnehmen.<br />

Gemäß dem vorliegenden Projekt beginnt die Neubaustrecke zwischen Kundl und Radfeld mit der<br />

Verknüpfungsstelle Radfeld. Hier erfolgt oberirdisch in etwa auf dem Niveau des Bestandes mit den<br />

vorgesehenen Gleisverbindungen die Verknüpfung der Neubaustrecke mit der bestehenden Strecke<br />

Kufstein Brenner.<br />

Weiters schließt im Bahnhof Kundl rechts der Bahn das Beschleunigungsgleis an das von Wörgl<br />

kommende dritte Gleis an.<br />

Von der Verknüpfungsstelle Radfeld wird sowohl in Richtung Kundl / Wörgl, als auch in Richtung<br />

Brixlegg / Innsbruck die Anbindung an die Bestandsstrecke mit einer Neutrassierung hergestellt.<br />

Im Anschluss an die Verknüpfungsstelle Radfeld verschwenkt die Neubaustrecke in Richtung Süden<br />

und unterfährt Radfeld / Wiesing, Ortsteile von Brixlegg, die Inntalautobahn, den Inn und die<br />

anschließenden freien landwirtschaftlichen Flächen in einem weitläufigen Bogen mit einem Tunnel.<br />

Nach einem Abschnitt mit einer unterirdischen Parallelführung der Neubaustrecke mit der<br />

oberirdischen Bestandsstrecke wird diese unterquert und die Trasse nördlich des Bestandes geführt.<br />

Äußere Bereiche von Münster, Wiesing und Bradl, sowie die Inntalautobahn werden unterfahren.<br />

Neben der Bestandsstrecke und dem Inn wird im Bereich der Autobahnanschlussstelle Achensee –<br />

Zillertal und der Bundesstraße B 181 die Galerie Wiesing errichtet.<br />

Der Tunnel Wiesing / Jenbach unterquert in weiterer Folge nördlich des Bestandes wieder die<br />

Inntalautobahn und die Bestandsstrecke. Ein Großteil des Bahnhofes Jenbach und der Zillertalbahn<br />

wird somit südlich des Bestandes um- bzw. unterfahren.<br />

Mit einem schleifenden Schnitt wird ab der Autobahnanschlussstelle Jenbach in Längsrichtung zuerst<br />

der westliche Bahnhofskopf Jenbach und folgend die Inntalautobahn unterfahren.<br />

Nach der unterirdischen Parallellage zum Inn, zwischen Inntalautobahn und Inn, wird abermals in<br />

einem schleifenden Schnitt die Inntalautobahn unterfahren.<br />

Nach der Wanne Jenbach wird die oberirdisch situierte Verknüpfungsstelle Stans erreicht. Diese ist<br />

südlich der Bestandsstrecke und nördlich der Inntalautobahn gelegen. Mit den vorgesehene<br />

Gleisverbindungen wird hier die Verknüpfung der Neubaustrecke mit der in diesem Bereich zu<br />

verlegenden Bestandsstrecke gewährleistet. Die Bestandsstrecke wird zur Neubaustrecke verlegt,<br />

wodurch eine Bündelung mit der Inntalautobahn gegeben ist. Die Bestandsstrecke in alter Lage wird<br />

aufgelassen und die Haltestelle Stans südöstlich der derzeitigen Lage neu errichtet.<br />

Im Anschluss an die Wanne Stans unterfährt der Tunnel Stans / Terfens mit einem schleifenden<br />

Schnitt die Inntalautobahn und verläuft südlich der Autobahn, welche im Anschluss wieder gequert<br />

wird.


143<br />

Im Tunnel wird die Ortschaft Vomp und Vomperbach ab der Autobahnanschlussstelle Schwaz im<br />

Nordwesten umfahren und an der südöstlichen Seite die Randbereiche von Terfens und Neuterfens<br />

unterfahren.<br />

Im Bereich der Galerie Terfens wird die Bestandsstrecke geringfügig verlegt. Beide Strecken werden<br />

mit einer Länge von ca. 800 m direkt am Ufer des Inn geführt.<br />

Die anschließende Unterflurtrasse Fritzens / Baumkirchen verläuft zunächst nördlich der<br />

Bestandsstrecke und unterfährt in Längsrichtung den Westteil des Bahnhofes Fritzens.<br />

In weiterer Folge verläuft die Neubaustrecke im Nahbereich des Inn südlich des Bestandes in<br />

Richtung der Verknüpfungsstelle Baumkirchen.<br />

Die Bestandsstrecke wird ab dem Westkopf des Bahnhofes Fritzens in neuer Lage über die<br />

unterirdische Neubaustrecke verlegt, wodurch die beiden HL Strecken in einer Doppelstocklösung<br />

geführt werden.<br />

DEFINITION DER GESCHWINDIGKEITEN:<br />

- Ve - Entwurfsgeschwindigkeit<br />

Die Entwurfsgeschwindigkeit gemäß der HL Richtlinie beinhaltet eine mögliche Anhebung der<br />

Geschwindigkeit (Betriebsgeschwindigkeit) um etwa 25 % von Ve ohne Änderung der<br />

Linienführung im Grundriss.<br />

- Vtechmax<br />

Trassierungstechnisch mögliche Betriebsgeschwindigkeit für den konventionellen Betrieb ohne<br />

Neigezugtechnik unter Beachtung der oberbautechnischen Trassierung im Grundriss und der<br />

Überhöhungen der Gleise bei der Festen Fahrbahn (Grundlagen: HL Richtlinie und<br />

Fortschreibungen der HL Richtlinie mit den Arbeitspaket Feste Fahrbahn).<br />

Auswirkungen und Einschränkungen wie beispielsweise aus der Aerodynamik im Tunnel, sowie<br />

sicherungstechnische, fahrleitungstechnische und betriebliche Angelegenheiten sind gesondert zu<br />

betrachten.<br />

- Vmax - Betriebsgeschwindigkeit<br />

Die Betriebsgeschwindigkeit stellt die derzeit projektsgemäß beantragte Geschwindigkeit dar.<br />

Diese unterschiedlichen Geschwindigkeiten werden in der Einlage 3.3.2 Oberbauanlagen<br />

Einreichobjekt, Gesamtübersichtslängenschnitt mit Gleisschema in den Geschwindigkeitsbändern der<br />

Neubaustrecke und der Bestandsstrecke dargestellt.<br />

ALLGEMEINES<br />

Projektanfang km 22,5<br />

Projektende km 62,470<br />

Länge 39,97 km<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS angestrebt Ve = 200 km/h<br />

Verlegungen Bestandsstrecke angestrebt Ve = 160 km/h<br />

Überleitstellen Vmax = 100 km/h<br />

Verknüpfungen Vmax = 120 km/h<br />

kleinster Bogenradius siehe Projekt<br />

Max. Steigung siehe Projekt (%o)<br />

Max. Überhöhung siehe Projekt (mm)<br />

Bestandsstrecke Gleisabstand 4,0 m<br />

Neubaustrecke Gleisabstand 4,70 m<br />

DER PLANUNG ZUGRUNDEGELEGTE VORSCHRIFTEN:<br />

- Richtlinie für das Entwerfen von Bahnanlagen, Hochleistungsstrecken<br />

- Fortschreibungen der Richtlinie für das Entwerfen von Bahnanlagen<br />

- Planbeilagen zu den HL - Richtlinien<br />

- Dienstvorschriften der Österreichischen Bundesbahnen<br />

- Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau - RVS<br />

QUERSCHNITTSGESTALTUNG<br />

Die Querschnittsgestaltung erfolgte in Anlehnung an die einschlägigen Richtlinien. Für die Erstellung<br />

der Regelquerschnitte wurde die Richtlinie für das Entwerfen von Bahnanlagen –<br />

Hochleistungsstrecken, genehmigt vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit<br />

Bescheid vom 27. Juni 1990, Zl. 221.001-4-II/21-1990, sowie in der Fassung der ersten Änderung,<br />

genehmigt vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit Bescheid vom 25.


144<br />

Jänner, Zl. 221.001-1-II/21-1994, sowie die Fortschreibung der HL-Richtlinien, in der Fassung des<br />

ersten Zwischenberichtes vom Oktober 1999 zugrunde gelegt.<br />

Gemäß HL Richtlinie wird der erweitere Regellichtraum (ERL) angewendet.<br />

QUERSCHNITTSGESTALTUNG FREIE STRECKE<br />

Regelgleisabstand Westbahn 4,00 m<br />

Lichtraum erweiterter Regellichtraum (ERL)<br />

Planumsbreite (ohne Kabeltrog) 4,20 m ab Gleisachse<br />

Planumsneigung 5 %<br />

Planumsschutzschicht 10 cm<br />

Frostschutzschicht 60 cm, in Summe 70 cm<br />

Oberbau Lastklasse D<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Kabeltrog Gr. IV mit Auflagerfalz<br />

Die Regelneigungen der Böschungen betragen für Damm- und Einschnittstrecken 2:3.<br />

Die Ausrundung der Böschungsverschnitte mit dem anstehenden Gelände erfolgt gemäß den<br />

Richtzeichnungen der HL-Richtlinie.<br />

Zum Schutz der Böschungen gegen Erosion ist bahnseitig eine humuslose Begrünung vorgesehen.<br />

KUNSTBAUTEN<br />

Das gegenständliche Projekt bedingt die Errichtung verschiedener Bauwerke, welche nachstehend<br />

zusammenfassend dargestellt werden.<br />

BRÜCKENOBJEKTE<br />

Unter diesem Punkt werden nur Brücken und Durchlässe behandelt, welche eine lichte Weite größer<br />

als 2,0 m aufweisen.<br />

Unterführungsverbreiterung Kundl, km 22,510, Objekt K 1401.a00 mit anschließender<br />

Stützmauer<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Jahr 1988 wurde am westlichen Ende des Bf. Kundl eine Fußgängerunterführung errichtet.<br />

In einem variablen Abstand mit ca. 4,30 m wird nördlich des äußersten Bestandsgleises das<br />

Beschleunigungsgleis situiert, welches als Provisorium für ca. 10 Jahre bis zur Inbetriebnahme des<br />

Angerbergtunnels vorgesehen ist.<br />

Die Unterführung ist daher zu verlängern und die Rampen anzupassen.<br />

Nach Inbetriebnahme des Angerbergtunnels wird das Beschleunigungsgleis rückgebaut. Die<br />

Unterführungsverbreiterung Kundl samt den Nebenbauwerken (Stützmauern) wird nicht mehr<br />

verändert.<br />

OBJEKT K 1401.a00, UNTERFÜHRUNGSVERBREITERUNG KUNDL MIT ANSCHLIESSENDER<br />

STÜTZMAUER<br />

NBS km 22,510<br />

BGl km 0,149<br />

BS km 22,510<br />

Kreuzungswinkel 97,82 gon<br />

Stützweite senkrecht 2,45 m<br />

Lichte Weite 2,10 m<br />

Lichte Höhe 2,10 m<br />

Konstruktion 11 Fertigt.rahmen, zusammengesp.<br />

Konstruktionsstärke Platte 0,25 m<br />

Wände 0,35 m<br />

Bodenplatte 0,20 m<br />

Bemessung Bestand ÖN B4003, Kl. (0)<br />

Verlängerung 3,882 m<br />

Fundierung flach, Streifenfundamente<br />

Grundwasser HGW = 504,75<br />

Hochwasser HQ100 = 507,60<br />

Hochwasser RHHQ = 509,05<br />

Tragwerk Platte KUK = 509,51


145<br />

Tragwerk Platte KOK = 509,76<br />

Oberbau SOK BGl = 510,337<br />

Baustoff Tragwerk, Widerlager, Flügel B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoff Bodenplatte B 30 / FB / GK32 / K3<br />

Baustoff Fundament B 25 / FB / GK32 / K3<br />

Baustoff Mauer B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Beschleunigungsgleis in der Geraden<br />

Gleisüberhöhung ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse fällt 0,2960 %o<br />

Gleisabstand 4,3 m variabel<br />

Schotterbettstärke 37 cm<br />

Stützmauer<br />

Maximale Höhe 4,25 m<br />

Anschluss in östlicher Richtung, Länge 4,0 m<br />

Anschluss in westlicher Richtung, Länge 20,0 m<br />

Stützmauer Kundl r.d.B. , km 22,597 – km 22,771, Objekt K 1201.a01<br />

ALLGEMEINES<br />

Nördlich des äußersten Bestandsgleises wird das Beschleunigungsgleis situiert, welches als<br />

Provisorium für ca. 10 Jahre bis zur Inbetriebnahme des Angerbergtunnels vorgesehen ist.<br />

Das Beschleunigungsgleis wird unter dem Randfeld der Straßenbrücke verlegt, wodurch im Bereich<br />

der Brücke und weiter östlich die Straßenrampe durch eine Stützmauer abzusichern ist. und die<br />

Rampen anzupassen.<br />

Nach Inbetriebnahme des Angerbergtunnels wird das Beschleunigungsgleis rückgebaut. Die<br />

Stützmauer wird nicht mehr benötigt und kann eingeschüttet werden.<br />

STÜTZMAUER KUNDL R.D.B. , OBJEKT K 1201.a01<br />

NBS km km 22,600 – km 22,775<br />

BGl km km 0,238 – km 0,412<br />

BS km km 22,597 – km 22,771<br />

Maximale Höhe 2,36 m über SOK<br />

Abstand Gl – Stützmauer 3,79 m<br />

Wandstärke 53,5 cm / 35 cm<br />

Stärke Lärmschutzverkleidung 15 cm<br />

Stützmauer in Stahlbeton westl., Länge 27,0 m<br />

Stützmauer in Stahlbeton östl., Länge 120,0 m<br />

Fundierung flach, Streifenfundamente<br />

Grundwasser HGW = 504,83<br />

Hochwasser HQ100 = 507,72<br />

Hochwasser RHHQ = 509,05<br />

Stützmauer Fundament KUK = 508,458<br />

Stützmauer Fundament KOK = 508,958<br />

Oberbau SOK BGl = 510,263<br />

Baustoff Mauer B 30 / FB / GK32 / K3<br />

Baustoff Rinnenwand B 25 /FB / GK 32 / K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Beschleunigungsgleis R = 20.000 m<br />

Überhöhung ü = 0 mm<br />

Beschleunigungsgleis in der Geraden<br />

Überhöhung ü = 0 mm<br />

Beschleunigungsgleis R = 7.994,700 m<br />

Überhöhung ü = 20 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gefälle 0,296 %o<br />

Gleisabstand -<br />

Verlängerung Bachunterführung, BS km 23,054, Objekt K 1407.a00


ALLGEMEINES<br />

146<br />

Die Bachunterführung wurde im Jahr 1859 als gewölbter Steindurchlass mit einer lichten Weite von<br />

3,66 m errichtet. Im Zuge von Erneuerungsarbeiten wurden neue Randbalken ausgeführt.<br />

Im Durchlass wurde ein Mischwasserkanal der Fa. Biochemie Kundl auf einer Betonkonsole<br />

durchgeführt.<br />

Nördlich des äußersten Bestandsgleises wird das Beschleunigungsgleis in einem Abstand von 5,12 m<br />

situiert, welches als Provisorium für ca. 10 Jahre bis zur Inbetriebnahme des Angerbergtunnels<br />

vorgesehen ist.<br />

Durch diese Maßnahme ist das bestehende Objekt zu verbreitern.<br />

Nach Inbetriebnahme des Angerbergtunnels wird das Beschleunigungsgleis rückgebaut. Die<br />

Verbreiterung des Tragwerkes soll abgebrochen werden, bzw. durch ein anderes Objekt ersetzt<br />

werden.<br />

OBJEKT K 1407.a009, VERLÄNGERUNG BACHUNTERFÜHRUNG<br />

NBS km 23,058<br />

BGl km 0,694<br />

BS km 23,054<br />

Kreuzungswinkel 99,91 gon<br />

Lichte Weite Bestand und Verlängerung 3,66 m<br />

Lichte Höhe Bestand und Verlängerung ca. 5,55 m<br />

Stützweite senkrecht Verlängerung 4,16 m<br />

Plattenstärke Verlängerung 0,50 m<br />

Wandstärke 0,50 m<br />

Stärke Bodenplatte Verlängerung 0,50 m<br />

Konstruktion geschl. Stahlbetonrahmen, Ortbeton<br />

Konstruktionsstärke Platte 0,25 m<br />

Wände 0,35 m<br />

Bodenplatte 0,20 m<br />

Bemessung Bestand keine Angaben<br />

Bemessung Verlängerung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Verlängerung Rahmen ohne Flügel 6,072 m<br />

Schrägflügel Länge westlich 7,50 m<br />

Schrägflügel Länge östlich 6,95 m<br />

Gründung flach, Streifenfundamente<br />

Grundwasser HGW = 504,87<br />

Hochwasser HQ100 = 508,20<br />

Hochwasser RHHQ = 509,54<br />

Eisenbahntragwerk Platte KUK = 508,930<br />

Eisenbahntragwerk Platte KOK = 509,430<br />

Oberbau SOK = 510,180<br />

Baustoffe Tragwerk, Wände B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30 / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Böschungsflügel B 30 / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 25 / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Beschleunigungsgleis im Übergangsbogen<br />

Gleisüberhöhung ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse horizontal<br />

Gleisabstand Beschl.gl. – Bestandsgl. 2 6,12 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Verlängerung Wegunterführung r.d.B. , km 23,671, Objekt K 1406.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Jahr 1989 wurde die Wegunterführung generalsaniert, wobei das Tragwerk erneuert wurde.<br />

Nördlich des äußersten Bestandsgleises wird das Beschleunigungsgleis situiert, welches als<br />

Provisorium für ca. 10 Jahre bis zur Inbetriebnahme des Angerbergtunnels vorgesehen ist.


Die Unterführung ist daher zu verlängern.<br />

147<br />

Nach Inbetriebnahme des Angerbergtunnels wird das Beschleunigungsgleis rückgebaut. Die<br />

Wegunterführung ist jedoch im Bereich der Rampenstrecke des Tunnels situiert und muss im Zuge<br />

der weiteren Baumaßnahmen wieder abgetragen werden.<br />

OBJEKT K 1406.a00, VERLÄNGERUNG WEGUNTERFÜHRUNG r.d.B.<br />

NBS km 23,671<br />

BGl km 1,307<br />

BS km 23,666<br />

Kreuzungswinkel 99,4 gon<br />

Lichte Weite Bestand und Verlängerung 3,80 m<br />

Lichte Höhe Bestand und Verlängerung ca. 3,30 m<br />

Stützweite senkrecht der Verlängerung 4,30 m<br />

Plattenstärke Verlängerung 0,30 m<br />

Wandstärke 0,50 m<br />

Stärke Bodenplatte der Verlängerung 0,30 m<br />

Konstruktion geschl. Stahlbetonrahmen, Ortbeton<br />

Bemessung Bestand keine Angaben<br />

Bemessung Verlängerung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Verlängerung Rahmen ohne Flügel 6,027 m<br />

Schrägflügel Länge westlich 8,20 m<br />

Schrägflügel Länge östlich 8,20 m<br />

Gründung flach, Streifenfundamente<br />

Grundwasser HGW = 504,90<br />

Hochwasser HQ100 = 509,58<br />

Hochwasser RHHQ = 510,55<br />

Eisenbahntragwerk Platte KUK = 508,630<br />

Eisenbahntragwerk Platte KOK = 509,380<br />

Oberbau SOK = 510,160<br />

Baustoffe Tragwerk B 40 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30 / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Böschungsflügel B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 25 / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Beschleunigungsgleis in der Geraden<br />

Gleisüberhöhung ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse fällt 0,8002 %o<br />

Gleisabstand Beschl.gl. – Bestandsgl. 2 6,24 m<br />

Schotterbettstärke 35 cm<br />

Wild- und Grabenunterführung , NBS km 24,631, Objekt K 1404.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Bestand wird ein Seitenarm des Kundler Gießens mittels zweier Betonrohre unter der<br />

Bestandsstrecke Kufstein – Brenner unterführt.<br />

Das Objekt ist am Beginn der Verknüpfung der Neubaustrecke mit der Bestandsstrecke situiert.<br />

Nördlich des äußersten Bestandsgleises wird das Beschleunigungsgleis situiert, welches als<br />

Provisorium für ca. 10 Jahre bis zur Inbetriebnahme des Angerbergtunnels vorgesehen ist.<br />

Bis zur Fertigstellung des Angerbergtunnels werden die Bestandsgleise in verschobener Lage situiert.<br />

Nach Inbetriebnahme des Angerbergtunnels wird das Beschleunigungsgleis wieder rückgebaut. In<br />

endgültiger Lage werden die Gleise 1 und 2 der Neubaustrecke zwischen den beiden Gleisen der<br />

Bestandsstrecke situiert.<br />

Der nicht mehr erforderliche nördliche Tragwerksabschnitt wird abgetragen.<br />

OBJEKT K 1404.a00, WILD- UND GRABENUNTERFÜHRUNG<br />

NBS km 24,631<br />

BGl km 2,267


148<br />

BS km 24,627<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge der Unterf. 2. Bauabschnitt 38,240 m<br />

Gesamtlänge der Unterf. Endausbau 32,11 m<br />

Lichte Weite Gesamt 9,00 m<br />

Lichte Weite Wilddurchlass 5,50 m<br />

Lichte Weite Grabendurchlass 3,00 m<br />

Lichte Höhe Wilddurchlass 3,42 – 3,81 m<br />

Max. mögl. Fülltiefe Grabendurchlass ca. 1 m<br />

Stützweite 9,80 m<br />

Plattenstärke 0,75 m<br />

Wandstärke 0,80 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,80 m<br />

Konstruktion geschl. Stahlbetonrahmen, Ortbeton<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils ca. 6 m<br />

Gründung flach, Bodenplatte<br />

Grundwasser UK Bodenplatte über GW HGW = 504,78<br />

Hochwasser HQ 100 = 509,58<br />

Hochwasser RHHQ 100 = 510,55<br />

Tragwerk KUK = 509,62<br />

Tragwerk KOK = 510,37<br />

Oberbau SOK = 511,153<br />

Baustoffe Tragwerk B 40 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel Ost B 30 (56)/WU/SA/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel West B 30 / SA /GK32 / K3<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30 (56)/WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Flügelfundamente B 25 / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Beschleunigungsgleis in der Geraden<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 in der Geraden<br />

Endausbau BS in der Geraden<br />

Endausbau NBS Gleis 1 in der Geraden<br />

Endausbau NBS Gleis 2 in der Geraden<br />

Gleisüberhöhungen ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse horizontal<br />

Gleisabstand Beschl.gl. – Bestandsgl. 2 6,104 m<br />

Gleisabst. BS Gl. 2 – Endausb. NBS Gl. 2 11,98 m<br />

Gleisabstand NBS Gl. 2 – NBS Gl. 1 4,70 m<br />

Gleisabstand NBS Gl. 1 – Endausb. BS 8,00 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Wirtschaftswegunterführung , NBS km 24,631, Objekt K 1401.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Bestand wird ein ca. 3 m breiter Wirtschaftsweg mittels einer Stahlbetonrahmenkonstruktion unter<br />

der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner unterführt.<br />

Das Objekt ist im Bereich der Verknüpfung der Neubaustrecke mit der Bestandsstrecke situiert.<br />

Die Herstellung der Unterführung erfolgt in zwei Abschnitten. In der Bauphase 1 – 3 erfolgt die<br />

Herstellung des ersten Abschnittes. Nach Verkehrsumlegung wird das bestehende Objekt<br />

abgebrochen und in den Bauphasen 4 – 6 der zweite Abschnitt errichtet.<br />

Die Verwendung von Hilfsbrücken ist nicht vorgesehen.<br />

OBJEKT K 1401.a00, WIRTSCHAFTSWEGUNTERFÜHRUNG<br />

NBS km 25,113<br />

BGl km -<br />

BS km 25,109<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung 30,50 m


149<br />

Lichte Weite 7,00 m<br />

Breite Wirtschaftsweg 3,00 m<br />

Breite Wildquerung 4,00 m<br />

Lichte Höhe Wirtschaftsweg 3,00 m<br />

Lichte Höhe Wilddurchlass 3,00 m<br />

Stützweite 7,70 m<br />

Gesamtbreite 8,60 m<br />

Plattenstärke 0,60 m<br />

Wandstärke 0,70 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,80 m<br />

Konstruktion geschl. Stahlbetonrahmen, Ortbeton<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils 4,80 m<br />

Gründung flach, Bodenplatte<br />

Grundwasser OK Bodenplatte über GW HGW = 506,20<br />

Hochwasser HQ 100 = 510,17<br />

Hochwasser RHHQ 100 = 511,11<br />

Tragwerk KUK = 510,216<br />

Tragwerk KOK = 511,816<br />

Oberbau SOK = 511,600<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

NBS Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

Gleisüberhöhungen ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse NBS steigt 2,5946 %o<br />

Gleisabst. Endausb. BS Gl.2 – NBS Gl.2 variabel<br />

Gleisabstand NBS Gl. 2 – NBS Gl. 1 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl. 1 – Endausb. BS Gl.1 8,00 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Kleintierdurchlass, NBS km 25,543, Objekt R 1402.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Bestand wurde kein Durchlass für Kleintiere vorgesehen.<br />

Mit einer Stahlbetonrahmenkonstruktion wird für Kleintiere eine Querung unter der Bestandsstrecke<br />

Kufstein – Brenner und der Neubaustrecke ermöglicht.<br />

Lichtöffnungen zwischen den Gleisen sollen die Akzeptanz für Kleintiere erhöhen.<br />

Die Herstellung der Unterführung erfolgt in zwei Abschnitten. In der Bauphase 1 – 4 erfolgt die<br />

Herstellung des ersten Abschnittes neben dem bestehenden Bahndamm. Nach Verkehrsumlegung<br />

wird in den Bauphasen 5 – 7 der zweite Abschnitt errichtet.<br />

Die Verwendung von Hilfsbrücken ist nicht vorgesehen.<br />

OBJEKT R 1402.a00, KLEINTIERDURCHLASS<br />

NBS km 25,543<br />

BGl km -<br />

BS km 25,539<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung 30,50 m<br />

Lichte Weite 3,00 m<br />

Lichte Höhe variabel 2,28 m – 2,55 m<br />

Lichte Rohbauhöhe 2,60 m<br />

Stützweite 3,40 m<br />

Gesamtbreite 4,00 m<br />

Plattenstärke 0,35 m<br />

Wandstärke 0,40 m


150<br />

Stärke Bodenplatte 0,50 m<br />

Konstruktion geschl. Stahlbetonrahmen, Ortbeton<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils 4,00 m<br />

Gründung flach, Bodenplatte<br />

Grundwasser UK Bodenplatte über GW HGW = 506,73<br />

Hochwasser HQ 100 = 510,45<br />

Hochwasser RHHQ 100 = 511,27<br />

Tragwerk KUK = 510,465<br />

Tragwerk KOK = 510,815<br />

Oberbau SOK = 511,600<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

NBS Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

Gleisüberhöhungen ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse NBS -<br />

Gleisabst. Endausb. BS Gl.2 – NBS Gl.2 10,0 m<br />

Gleisabstand NBS Gl. 2 – NBS Gl. 1 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl. 1 – Endausb. BS Gl.1 8,00 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Kleintierdurchlass, NBS km 25,867, Objekt R 1403.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Bestand wurde kein Durchlass für Kleintiere vorgesehen.<br />

Mit einer Stahlbetonrahmenkonstruktion wird für Kleintiere eine Querung unter der Bestandsstrecke<br />

Kufstein – Brenner und der Neubaustrecke ermöglicht.<br />

Lichtöffnungen zwischen den Gleisen sollen die Akzeptanz für Kleintiere erhöhen.<br />

Die Herstellung der Unterführung erfolgt in zwei Abschnitten. In der Bauphase 1 – 4 erfolgt die<br />

Herstellung des ersten Abschnittes neben dem bestehenden Bahndamm. Nach Verkehrsumlegung<br />

wird in den Bauphasen 5 – 7 der zweite Abschnitt errichtet.<br />

Die Verwendung von Hilfsbrücken ist nicht vorgesehen.<br />

OBJEKT R 1403.a00, KLEINTIERDURCHLASS<br />

NBS km 25,867<br />

BGl km -<br />

BS km 25,863<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung 30,50 m<br />

Lichte Weite 3,00 m<br />

Lichte Höhe variabel 2,31 m – 2,58 m<br />

Lichte Rohbauhöhe 2,60 m<br />

Stützweite 3,40 m<br />

Gesamtbreite 4,00 m<br />

Plattenstärke 0,35 m<br />

Wandstärke 0,40 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,50 m<br />

Konstruktion geschl. Stahlbetonrahmen, Ortbeton<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils 4,00 m<br />

Gründung flach, Bodenplatte<br />

Grundwasser UK Bodenplatte über GW HGW = 507,30<br />

Hochwasser HQ 100 = 510,85<br />

Hochwasser RHHQ 100 = 511,55<br />

Tragwerk KUK = 510,465


151<br />

Tragwerk KOK = 510,815<br />

Oberbau SOK = 511,600<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

NBS Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

Gleisüberhöhungen ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse NBS horizontal<br />

Gleisabst. Endausb. BS Gl.2 – NBS Gl.2 10,0 m<br />

Gleisabstand NBS Gl. 2 – NBS Gl. 1 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl. 1 – Endausb. BS Gl.1 8,00 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Wilddurchlass Maukenbach, NBS km 26,160, Objekt R 1406.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Bestand wurde kein Durchlass für Wildtiere vorgesehen.<br />

Mit einer Stahlbetonrahmenkonstruktion wird für Wildtiere eine Querung unter der Bestandsstrecke<br />

Kufstein – Brenner und der Neubaustrecke ermöglicht.<br />

Lichtöffnungen zwischen den Gleisen sollen die Akzeptanz für Wildtiere erhöhen.<br />

Die Herstellung der Unterführung erfolgt in zwei Abschnitten. In der Bauphase 1 – 4 erfolgt die<br />

Herstellung des ersten Abschnittes neben dem bestehenden Bahndamm. Nach Verkehrsumlegung<br />

wird in den Bauphasen 5 – 7 der zweite Abschnitt errichtet.<br />

Die Verwendung von Hilfsbrücken ist nicht vorgesehen.<br />

OBJEKT R 1406.a00, WILDDURCHLASS MAUKENBACH<br />

NBS km 26,160<br />

BGl km -<br />

BS km 26,156<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung 120,17 m<br />

Lichte Weite 10,00 m<br />

Lichte Höhe variabel 4,09 m<br />

Lichte Rohbauhöhe variabel LH + 30 cm<br />

Stützweite 11,00 m<br />

Gesamtbreite 12,20 m<br />

Plattenstärke 0,85 m<br />

Wandstärke 1,00 m<br />

Stärke Bodenplatte 1,30 m<br />

Konstruktion geschl. Stahlbetonrahmen, Ortbeton<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils 9,11 m , 9,33 m<br />

Gründung flach, Bodenpl., dichte HDBV Sohle<br />

Grundwasser HGW = 507,49<br />

Hochwasser HQ 100 = 511,35<br />

Hochwasser RHHQ 100 = 511,88<br />

Tragwerk KUK = 509,965<br />

Tragwerk KOK = 510,815<br />

Oberbau SOK = 511,600<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Baustoffe Randbalken Straße B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 in der Geraden


152<br />

NBS Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

Gleisüberhöhungen ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse NBS -<br />

Gleisabst. Endausb. BS Gl.2 – NBS Gl.2 10,0 m<br />

Gleisabstand NBS Gl. 2 – NBS Gl. 1 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl. 1 – Endausb. BS Gl.1 8,00 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Kreuzungsbauwerk Maukenbach – Giessen r.d.B., NBS km 26,169, Objekt R 1902.a00<br />

Keine Eisenbahnanlage gemäß EisbG 1957<br />

ALLGEMEINES<br />

Über den Gießen existiert im Bestand die Maukenbachüberführung.<br />

Teile der östlichen Flügelwände der bestehenden Überführung müssen für den Neubau abgebrochen<br />

werden. Die bestehende Maukenbachüberführung bleibt erhalten und wird für den Wildwechsel als<br />

Grünbrücke verwendet.<br />

Die neuen Wegbrücken werden als Stahlbetonrahmen mit einer lichte Weite von 8,5 m ausgeführt.<br />

OBJEKT R 1902.a00, KREUZUNGSBAUWERK MAUKENBACH – GIESSEN r.d.B.<br />

NBS km 26,169<br />

BGl km -<br />

BS km -<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung 23,94 m<br />

Lichte Weite 8,50 m<br />

Lichte Höhe 1,55 m<br />

Lichte Rohbauhöhe 2,20 cm<br />

Stützweite 9,60 m<br />

Gesamtbreite 10,50 m<br />

Plattenstärke 0,60 m<br />

Wandstärke 0,70 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,80 m<br />

Konstruktion geschl. Stahlbetonrahmen, Ortbeton<br />

Bemessung Straßenbrücken ÖN B4002 Brückenklasse I<br />

Länge Parallelflügel jeweils -<br />

Gründung flach, Bodenpl.<br />

Grundwasser HGW = 507,49<br />

Hochwasser HQ 100 = 511,35<br />

Hochwasser RHHQ 100 = 511,93<br />

Tragwerk KUK = 510.060<br />

Tragwerk KOK = 510,790<br />

Oberbau -<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken -<br />

Baustoffe Randbalken Straße B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 -<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhungen -<br />

Nivellette Bahnachse NBS -<br />

Gleisabst. Endausb. BS Gl.2 – NBS Gl.2 -<br />

Gleisabstand NBS Gl. 2 – NBS Gl. 1 -<br />

Gleisabst. NBS Gl. 1 – Endausb. BS Gl.1 -<br />

Schotterbettstärke -<br />

Unterführung Maukenbach, NBS km 26,202, Objekt R 1404.a00


ALLGEMEINES<br />

153<br />

Die bestehende Unterführung des Maukenbaches wird abgetragen.<br />

Mit einer Stahlbetonrahmenkonstruktion wird der Maukenbach unter der Bestandsstrecke Kufstein –<br />

Brenner und der Neubaustrecke durchgeführt.<br />

Die Herstellung der Unterführung erfolgt in zwei Abschnitten. In der Bauphase 1 – 4 erfolgt die<br />

Herstellung des ersten Abschnittes neben dem bestehenden Bahndamm. Nach Verkehrsumlegung<br />

wird in den Bauphasen 5 – 10 der zweite Abschnitt errichtet.<br />

Die Verwendung von Hilfsbrücken ist nicht vorgesehen.<br />

Der Abbruch der Überplattung des bestehenden Objektes erfordert eine Verkehrsumlegung. Es wird<br />

ein Abbruch mit einer Tiefe bis 1,50 m unter SOK vorgesehen.<br />

OBJEKT R 1404.a00, UNTERFÜHRUNG MAUKENBACH<br />

NBS km 26,202<br />

BGl km -<br />

BS km 26,200<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung 39,56 m<br />

Lichte Weite 4,10 m + 4,10 m<br />

Lichte Höhe 1,40 m<br />

Lichte Rohbauhöhe 2,06 m<br />

Stützweite 4,65 m +4,65 m<br />

Gesamtbreite 10,00 m<br />

Plattenstärke 0,33 m<br />

Wandstärke 0,5 m / 0,60 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,60 m<br />

Konstruktion zweizellig, geschl. Stahlbetonrahmen<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils 2,00 m<br />

Gründung flach, Bodenpl.<br />

Grundwasser HGW = 507,55<br />

Hochwasser HQ 100 = 511,35<br />

Hochwasser RHHQ 100 = 511,88<br />

Tragwerk KUK = 510,485<br />

Tragwerk KOK = 510,815<br />

Oberbau SOK = 511,600<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Baustoffe Randbalken Straße B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

NBS Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

Gleisüberhöhungen ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse NBS horizontal<br />

Gleisabst. Endausb. BS Gl.2 – NBS Gl.2 10,0 m<br />

Gleisabstand NBS Gl. 2 – NBS Gl. 1 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl. 1 – Endausb. BS Gl.1 8,00 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Wegbrücke über den Giessen r.d.B., NBS km 33,081, Objekt E 1401.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Objektsbereich verläuft der Giessen parallel zu der Bundestrasse B171.<br />

Im Zuge der Zufahrt von der Bundesstraße B171 zu dem Rettungsplatz (NBS km 33,490) für den<br />

Tunnel der Neubaustrecke ist in NBS km 33,081 eine Wegbrücke über den Giessen zu errichten.<br />

OBJEKT R 1902.a00, WEGBRÜCKE ÜBER DEN GIESSEN r.d.B.<br />

NBS km 33,081


154<br />

BGl km -<br />

BS km -<br />

Weg km 0+020,704<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge des Tragwerkes 16,22 m<br />

Lichte Weite 9,00 m<br />

Lichte Höhe 4,42 m<br />

Lichte Rohbauhöhe -<br />

Stützweite 9,60 m<br />

Gesamtbreite 7,70 m<br />

Fahrbahnbreite 6,00 m<br />

Randbalken beidseitig 0,85 m<br />

Plattenstärke 0,50 m - 0,57 m<br />

Wandstärke Widerlager 0,60 m<br />

Stärke Fundamentstreifen 0,60 m<br />

Konstruktion einfeldr. geschl. Stahlbetonrahmen<br />

Bemessung Straßenbrücke ÖN B4002 Brückenklasse I<br />

Länge Parallelflügel jeweils ca. 5m<br />

Gründung Pfahlgründung<br />

Grundwasser HGW = 517,25<br />

Hochwasser Giessen HQ 100 = 517,75<br />

Hochwasser RHHQ -<br />

Tragwerk KUK = 520,82<br />

Tragwerk KOK = 521,51<br />

Oberbau -<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken -<br />

Baustoffe Randbalken Straße B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 -<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhungen -<br />

Nivellette Bahnachse NBS -<br />

Gleisabst. Endausb. BS Gl.2 – NBS Gl.2 -<br />

Gleisabstand NBS Gl. 2 – NBS Gl. 1 -<br />

Gleisabst. NBS Gl. 1 – Endausb. BS Gl.1 -<br />

Schotterbettstärke -<br />

Wegunterführung BS Münster 1, NBS km 34,905, Objekt M 1404.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Zuge der Errichtung der Neubaustrecke Kundl / Radfeld – Baumkirchen ist unter der bestehenden<br />

ÖBB Strecke Kufstein - Brenner eine Wegunterführung zu errichten.<br />

Mit einer Stahlbetonrahmenkonstruktion wird der Weg unter der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner<br />

und der Neubaustrecke durchgeführt.<br />

Die Herstellung der Unterführung erfolgt unter Betrieb der Westbahnstrecke.<br />

Für den Einbau von Hilfsbrücken sind die Gleise um ca. 20 cm anzuheben.<br />

In etwa der Achse des neuen Objektes ist ein bestehendes Unterführungsbauwerk situiert, welches<br />

zur Gänze abgetragen wird.<br />

OBJEKT M 1404.a00, WEGUNTERFÜHRUNG BS MÜNSTER 1<br />

NBS km 34,905<br />

BGl km -<br />

BS km 34,746<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung 59,96 m<br />

Lichte Weite 6,50 m


155<br />

Lichte Höhe 4,50 m<br />

Lichte Rohbauhöhe variabel<br />

Stützweite 7,20 m<br />

Gesamtbreite 12,50 m<br />

Plattenstärke 0,55 m<br />

Wandstärke 0,70 m<br />

Stärke Bodenplatte variabel<br />

Konstruktion geschl. Stahlbetonrahmen<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils ...-<br />

Gründung Bodenpl., verank. HDBV Sohle<br />

Grundwasser HGW = 518,27<br />

Hochwasser HQ 100 = 521,34<br />

Hochwasser RHHQ 100 = 522,26<br />

Tragwerk KUK = 521,706<br />

Tragwerk KOK = 522,256<br />

Oberbau SOK = 523,06<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B30(56)/SA/WU/FB/GK32/<br />

K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Bodenplatte B30(56)/WU/FB/GK32/<br />

K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Baustoffe Randbalken Straße -<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 in der Geraden<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhungen ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse -<br />

Gleisabstand BS Gl. 1 – BS Gl. 2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Eisenbahnbrücke über den Kasbach, NBS km 41,591, Objekt J 1401.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Bei BS km 41,548 quert die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner den Kasbach.<br />

Im Jahr 1958 wurde die bestehende Stahlbetonbrücke über den Kasbach mit einer lichten Weite von<br />

4,40 m, einer Gesamtbreite von 10,40 m und einer Plattenstärke von 50 cm errichtet. Das Gerinne<br />

weist einen Trapezquerschnitt (in Beton versetzte Steinschlichtung) auf.<br />

Im Verknüpfungsbereich zwischen Jenbach und Stans wird die Bestandsstrecke im Vergleich zur<br />

bestehenden Trasse weiter südlich unmittelbar neben der Inntalautobahn A12 geführt.<br />

Im Objektsbereich beträgt die Gleisverschiebung ca. 20 cm. Das bestehende Tragwerk wird zur<br />

Gänze abgetragen.<br />

Mit einer Stahlbetonkonstruktion (Stahlbetonplatte mit vereinfachter Lagerung) wird der Kasbach unter<br />

der verschwenkten Bestandsstrecke Kufstein – Brenner durchgeführt.<br />

Für die Errichtung des neuen Objektes ist die Verwendung von Schnellfahrhilfsbrücken vorgesehen.<br />

Die beiden Tragwerke sollen in Gleissperren eingehoben werden.<br />

Unmittelbar unter der Kasbachbrücke wird der bergmännisch hergestellte Tunnel der NBS errichtet.<br />

Der Abstand zwischen Tunnelaußenschale und Fundamentunterkante beträgt ca. 2 m. Um Setzungen<br />

zu vermeiden wird das Brückenobjekt nach Fertigstellung des NBS Tunnels errichtet.<br />

OBJEKT J 1401.a00, EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN KASBACH<br />

NBS km 41,591<br />

BGl km -<br />

BS km 41,528<br />

Kreuzungswinkel 100,0 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung 11,93 m<br />

Lichte Weite 5,80 m


156<br />

Lichte Höhe 4,05 m<br />

Lichte Rohbauhöhe -<br />

Stützweite 6,40 m<br />

Gesamtbreite 11,93 m<br />

Plattenstärke 0,55 m<br />

Wandstärke 0,60 m<br />

Stärke Bodenplatte -<br />

Konstruktion Plattentragwerk, vereinf. Lagerung<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils 1,50 m<br />

Gründung Streifenf. auf HDBV-Körper<br />

Grundwasser HGW = 527,15<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 529,20<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 530,33<br />

Hochwasser Kasbach HQ 100 = 529,00<br />

Tragwerk KUK = 529,52<br />

Tragwerk KOK = 530,07<br />

Oberbau SOK = 530,854<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Baustoffe Randbalken Straße -<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 Übergangsbogen<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1 ü = 92 mm<br />

Gleisüberhöhung Gl. 2 ü = 102 mm<br />

Nivellette Bahnachse steigt 2,7075 %o<br />

Gleisabst. Endausb. BS Gl.1 – BS Gl.2 variabel (vor Bf. Jenbach)<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach, NBS km 41,620, Objekt J 1402.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Bei BS km 41,577 quert die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner den Tratzbergbach.<br />

Im Jahr 1958 wurde die bestehende Stahlbetonbrücke über den Tratzbergbach mit einer senkrechten<br />

lichten Weite von 4,65 m, einer Gesamtbreite von 10,40 m und einer Plattenstärke von 60 cm<br />

errichtet. Das Gerinne weist einen Rechteckquerschnitt (in Beton versetzte Steinschlichtung der<br />

Sohle) auf.<br />

Im Verknüpfungsbereich zwischen Jenbach und Stans wird die Bestandsstrecke im Vergleich zur<br />

bestehenden Trasse weiter südlich unmittelbar neben der Inntalautobahn A12 geführt.<br />

Im Objektsbereich beträgt die Gleisverschiebung ca. 78 cm. Das bestehende Tragwerk wird zur<br />

Gänze abgetragen.<br />

Mit einer Stahlbetonkonstruktion (Stahlbetonplatte mit vereinfachter Lagerung) wird der Tratzbergbach<br />

unter der verschwenkten Bestandsstrecke Kufstein – Brenner durchgeführt.<br />

Für die Errichtung des neuen Objektes ist die Verwendung von Schnellfahrhilfsbrücken vorgesehen.<br />

Die beiden Tragwerke sollen in Gleissperren eingehoben werden.<br />

Unmittelbar unter der Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach wird der bergmännisch hergestellte<br />

Tunnel der NBS errichtet. Die Tunnelaußenschale schließt nahezu an den Randbereich der<br />

Streifenfundierung der Widerlager der Eisenbahnbrücke an. Um Setzungen zu vermeiden wird das<br />

Brückenobjekt nach Fertigstellung des NBS Tunnels errichtet.<br />

OBJEKT J 1402.a00, EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN TRATZBERGBACH<br />

NBS km 41,620<br />

BGl km -<br />

BS km 41,577<br />

Kreuzungswinkel 80,10 gon


157<br />

Gesamtlänge der Unterführung 12,50 m<br />

Lichte Weite senkrecht 4,65 m<br />

Lichte Höhe über Bachsohle 4,12 m<br />

Lichte Rohbauhöhe -<br />

Stützweite 5,25 m<br />

Gesamtbreite 12,50 m<br />

Plattenstärke 0,55 m<br />

Wandstärke 0,60 m<br />

Stärke Bodenplatte -<br />

Konstruktion Plattentragwerk, vereinf. Lagerung<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils 5,00 m / 4,83 m<br />

Gründung Streifenf. auf HDBV-Körper<br />

Grundwasser HGW = 527,15<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 529,23<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 530,38<br />

Hochwasser Tratzbergbach k.A.<br />

Tragwerk KUK = 529,59<br />

Tragwerk KOK = 530,14<br />

Oberbau SOK = 530,932<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Baustoffe Randbalken Straße -<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 Übergangsbogen<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1 ü = 72 mm<br />

Gleisüberhöhung Gl. 2 ü = 73 mm<br />

Nivellette Bahnachse steigt 2,7075 %o<br />

Gleisabst. Endausb. BS Gl.1 – BS Gl.2 variabel<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Stützmauer Jenbach l.d.B. , km 41,684 – km 41,830, Objekt J 1201.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Bereich der Bestandsstrecke, welche weiter nördlich verläuft, bestehen als Abgrenzung zu der<br />

Autobahn keine Stützbauwerke.<br />

Im Verknüpfungsbereich zwischen Jenbach und Stans wird die Bestandsstrecke im Vergleich zur<br />

bestehenden Trasse weiter südlich unmittelbar neben der Inntalautobahn A12 geführt.<br />

Im Anschlussbereich an den Autobahndamm wird eine Winkelstützmauer mit einer Länge von 150 m<br />

errichtet.<br />

Der Kabeltrog wird in die Stahlbetonkonstruktion integriert.<br />

STÜTZMAUER JENBACH L.D.B. , OBJEKT J 1201.a00<br />

Geschwindigkeiten<br />

BS Gl 1,2 Vmax = 130 km/h<br />

Vtechmax = 150 km/h<br />

NBS km km 41,684 – km 41,830<br />

BGl km -<br />

BS km alt Gl. 1 km 41,641 – km 41,790<br />

BS km neu Gl. 2 km 41,615 – km 41,765<br />

Maximale Höhe 2,96 m über FOK<br />

Wandstärke 50,0 cm / 40,0 cm<br />

Lärmschutzverkleidung nicht vorhanden<br />

Stützmauer Länge 150 m<br />

Breite Entwässerungsrinne 60 cm<br />

Fundierung flach, Streifenfundamente<br />

Ausrüstung Fahrleitungsmaste


158<br />

Abstand Gl. 1 – Stützmauer 3,67 m<br />

Grundwasser HGW = 527,21<br />

Hochwasser HQ100 = 529,32<br />

Hochwasser RHHQ = 530,46<br />

Stützmauer Fundament KUK = 529,04<br />

Stützmauer Fundament KOK = 529,54<br />

Oberbau SOK = 531,108<br />

Baustoff Mauer B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoff Rinnenwand B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Westbahngleise 1 und 2 Übergangsbogen<br />

Überhöhung Gl. 1 (km 41,684) ü = 25 mm<br />

Überhöhung Gl. 2 (km 41,684) ü = 12 mm<br />

Nivellette Bahnachse steigt 2,7075 %o - 2,7198 %o<br />

Gleisabstand 4,70 m<br />

WEGBRÜCKE ÜBER DEN TIWAG KANAL L.D.B., NBS KM 42,310, OBJEKT J 1908.A00<br />

ALLGEMEINES<br />

Über den Tiwag Kanal existiert im Bestand eine dreifeldrige Stahlbetonplattenbrücke.<br />

Die bestehende Konstruktion wird zur Gänze abgetragen.<br />

Bei NBS km 42,310 kreuzt der südlich der A 12 entlang des Innufers situierte Weg, der für die<br />

Anbindung von Rettungsplätzen des Tunnel der Neubaustrecke erforderlich ist, den Tiwag Kanal.<br />

Die Wegbreite wurde mit 3,5 m projektiert. Am Tragwerk beträgt die Breite zwischen den<br />

Schrammborden 5,0 m.<br />

Die neuen Wegbrücke wird als einfeldrige Stahlbetonplattenbalkenbrücke mit einer lichte Weite von<br />

18,27 m ausgeführt.<br />

Das Brückentragwerk ist direkt über dem NBS Tunnel situiert. Der Tunnel unterfährt im Schutz einer<br />

Deckelbauweise den Unterwasserkanal. Der Stahlbetondeckel ist auf Bohrpfählen aufgesetzt.<br />

Die Widerlagerfundamente befinden sich direkt auf diesem Deckel und werden gemeinsam mit<br />

diesem hergestellt.<br />

Das Plattenbalkentragwerk wird nach Herstellung des Tunnels ausgeführt.<br />

OBJEKT J 1908.a00, WEGBRÜCKE ÜBER DEN TIWAG KANAL l.d.B.<br />

NBS km 42,310<br />

BGl km -<br />

BS km -<br />

Kreuzungswinkel 1113,618 gon<br />

Lichte Weite schief 17,41 m<br />

Lichte Höhe über Sohle 4,00 m<br />

Stützweite schief 18,27 m<br />

Gesamtbreite 7,50 m<br />

Breite Fahrbahn 5,00 m<br />

Breite Schrammborde jeweils 1,25 m<br />

Plattenstärke 0,20 m<br />

Konstruktionshöhe Stege 1,43 m<br />

Stärke Flachfundamente 1,00 m<br />

Konstruktion einf. Stahlbetonplattenbalkenbrücke<br />

Bemessung Straßenbrücken ÖN B4002 Brückenklasse I<br />

Länge Parallelflügel jeweils variabel<br />

Gründung Streifenfund., Bodenpl. über Tunnel<br />

Grundwasser HGW = 527,62<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 530,07<br />

Hochwasser Inn RHHQ 100 = 531,22<br />

Wasserspiegel Unterwasserkanal 528,13<br />

Tragwerk KUK = 530,20<br />

Tragwerk KOK = 531,67


159<br />

Oberbau -<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / FTB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Widerlager und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken Weg B 30 / SA / FTB / GK 22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Eisenbahnbrücke über den TIWAG Kanal, NBS km 42,328, Objekt J 1404.a00<br />

Wegunterführung TIWAG Kanal Wanne, NBS km 42,355, Objekt J 1403.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner überquert den Tiwag Kanal ca. 29 m nördlich der verlegten<br />

Trasse.<br />

Das bestehende Eisenbahntragwerk wird abgetragen.<br />

Bei NBS km 42,328 quert die neue Trasse westlich des Bahnhofes Jenbach den bestehenden<br />

Unterwasserkanal des Achenseekraftwerkes (Tiwag Kanal). Ein parallel zum Kanal geführter Weg für<br />

Fußgänger und Radfahrer wird ebenfalls unterführt.<br />

Mit einem zweifeldrigen Stahlbetonplattentragwerk wird der Kanal und der Weg für Fußgänger und<br />

Radfahrer überquert.<br />

Der Unterwasserkanal ist als profilierter Schüttdamm mit Schottermaterial und aufgelegten<br />

Betonplatten mit einer Stärke von 20 cm ausgeführt worden. Die Abdichtung erfolgte mit<br />

Dachpappelagen.<br />

OBJEKT J 1404.a00, WEGUNTERFÜHRUNG TIWAG KANAL<br />

NBS km Eisenbahntragwerk 42,328<br />

BS km Eisenbahntragwerk -<br />

BGl km -<br />

Wanne NBS km 42,355<br />

Wanne BS km 42,318<br />

Kreuzungswinkel Tragwerk Gl. 1 111,1659 gon<br />

Kreuzungswinkel Tragwerk Gl. 2 112,4654 gon<br />

Gesamtlänge der Wegunterführung 77,58 m<br />

Lichte Weite Weg 4,50 m<br />

Lichte Weite Tragwerk 13,80 m + 6,80 m<br />

Gehsteigbreite 1,0 m<br />

Fahrbahnbreite 3,0 m<br />

Lichte Höhe Weg ca. 3,00 m<br />

Lichte Rohbauhöhe variabel<br />

Stützweite 14,50 m + 7,50 m<br />

Gesamtbreite Tragwerk 7,57 m<br />

Plattenstärke Tragwerk Gl.1 (Wl.) 121 cm / 113 cm<br />

Plattenstärke Tragwerk Gl.1 min. 97 cm<br />

Plattenstärke Tragwerk Gl.2 (Wl.) 115 cm / 117 cm<br />

Plattenstärke Tragwerk Gl.2 min. 94 cm<br />

Stärke Widerlager und Stütze 0,80 m<br />

Stärke Bodenplatte (Randfeld) 1,0 m<br />

Konstruktion 2 eingl. zweif. Stahlbetonplattenbr.<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Länge Parallelflügel jeweils ca. 4 m<br />

Gründung Bodenplatte, Streifenfundamente<br />

Grundwasser HGW = 527,62<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 530,09<br />

Hochwasser Inn RHHQ 100 = 531,24<br />

Tragwerk KUK = 530,18 min.<br />

Tragwerk KOK = 531,36 min.<br />

Oberbau SOK = 532,206 min.<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B30/SA/WU/GK32/K3


160<br />

Baustoffe Fundament B30/WU/GK32/K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Baustoffe Randbalken Straße -<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Gleis 1 R = 1050,0 m<br />

Gleis 2 R = 1100,0 m<br />

Gleisüberhöhungen Gl. 1, 2 ü = 90 mm<br />

Nivellette Gl.1 steigt 6,0001 %o<br />

Nivellette Gl.2 steigt 1,5000 %o<br />

Gleisabstand Gl. 1 – Gl. 2 variabel<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Bahnsteigunterführung Stans, NBS km 45,726, Objekt S 1402.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Bezug zu der Neubaustrecke verläuft die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner 200 m weiter<br />

nördlich.<br />

Für die neue Lage der Westbahn wird ein Mittelbahnsteig mit einer Länge von 200 m und ein<br />

Unterführungsbauwerk mit einer lichten Weite von 4,8 m geplant.<br />

Der Zugang erfolgt aus nördlicher Richtung.<br />

Der Aufgang zum Mittelbahnsteig erfolgt ostseitig mit einer behindertengerechten Rampe mit einer<br />

Steigung von 6 %. Die Länge des nicht überdeckten Teiles der Rampe beträgt 71,05 m. Daran<br />

schließt ein überdeckter Bereich mit einer Länge von 16,16 m an.<br />

Die lichte Weite der Rampe wird mit 3,0 m (Rohbaumaß) hergestellt.<br />

OBJEKT S 1402.a00, BAHNSTEIGUNTERFÜHRUNG STANS<br />

NBS km 45,800<br />

BGl km -<br />

BS km 45,830<br />

Kreuzungswinkel Gl.1 103,2547 gon<br />

Kreuzungswinkel Gl.2 100,000 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung ca. 20,74 m<br />

Lichte Weite Rampe 3,00 m<br />

Lichte Weite Unterführung 4,80 m<br />

Lichte Höhe geschl. Rampe 3,33 m<br />

Lichte Höhe Unterführung 3,50 m<br />

Lichte Höhe Wendenische 3,18 m min.<br />

Stützweite Unterf. 5,20 m<br />

Gesamtbreite Unterf. 5,60 m<br />

Plattenstärke 0,47 m<br />

Wandstärke 0,40 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,40 m<br />

Konstruktion geschl. Rahmen<br />

Randbalken neben Gl.2 HL 3.1 mit LSW<br />

Abstand Gl.2 – LSW 3,60 m<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Rampe Länge nicht überdeckt 71,05 m<br />

Rampe lichte Weite Rohbau 3,00 m<br />

Rampe Wandstärke 0,40 m<br />

Rampe Steigung 6 %<br />

Gründung flach, Platte, Bodenauswechslung<br />

Grundwasser HGW = 531,48<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 530,12<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 531,27<br />

Tragwerk KUK = 536,65<br />

Tragwerk KOK = 537,12<br />

Oberbau SOK = 537,916<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3


161<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Baustoffe Randbalken Straße -<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1 R = 1650,00 m<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 R = 1500,00 m<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1 ü = 90 mm<br />

Gleisüberhöhung Gl. 2 ü = 90 mm<br />

Nivellette Gl. 1 steigt 1,4572 %o<br />

Nivellette Gl. 1 steigt 1,4671 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – Wannenwand variabel, min. 4,30 m<br />

Gleisabst. BS Gl.2 – Wannenwand variabel, min. 4,30 m<br />

Abstand Gl.1 – Bahnsteigkante 1,71 m<br />

Abstand Gl.2 – Bahnsteigkante 1,65 m<br />

Aufenthaltsbereich 1,60 m (nur Reisende)<br />

Abstand c für 160 km/h 2,70 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Wegunterführung Stanserbach, NBS km 45,976, Objekt S 1403.a00<br />

Keine Eisenbahnanlage gemäß EisbG 1957.<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner, welche abgetragen wird, überquert den Stanserbach ca. 125<br />

m nördlich der neuen Trasse.<br />

Das bestehende Eisenbahntragwerk wird abgetragen.<br />

Bei NBS km 45,976 quert die neue Trasse im Bereich des Planungsloses Stans den bestehenden<br />

Stanserbach. Ein parallel zum Bach geführter westseitiger Weg für Fußgänger und Radfahrer wird<br />

ebenfalls unterführt.<br />

Die Sohle des Stanserbaches muss um ca. 30 cm abgesenkt werden, da die Westbahn im Anschluss<br />

im Tunnel unter der Autobahn A12 zu der Anbindestelle der Bestandsstrecke geführt wird.<br />

Die Neubaustreck unterfährt den Stanserbach mit einem Tunnelquerschnitt. In diesem Bereich wird<br />

der Bach in einer Stahlbetonwanne geführt. Dadurch werden die bestehenden Fundamente der zu<br />

unterquerenden Autobahnbrücke gegen Unterspülungen gesichert und eine Kolkgefahr im Bereich<br />

des Tunnels für die Neubaustrecke hintangehalten.<br />

Der parallel zum Bach verlaufende Weg wird in einer wasserdichten Wanne geführt, die konstruktiv<br />

mit dem Wannenbauwerk für den Stanserbach verbunden ist.<br />

OBJEKT S 1403.a00, WEGUNTERFÜHRUNG STANSERBACH<br />

NBS km Wanne 45,976<br />

BS km Wanne 46,004<br />

BGl km -<br />

Kreuzungswinkel NBS 87,836 gon<br />

Kreuzungswinkel BS 81,582 gon<br />

Gesamtlänge der Unterführung -<br />

Lichte Weite Wanne 4,50 m<br />

Wegbreite 3,00 m<br />

Schrammborde 2 x 0,75 m<br />

Lichte Höhe Weg 3,00 m<br />

Lichte Rohbauhöhe variabel<br />

Plattenstärke Wanne 0,80 m / 1,00 m<br />

Wandstärke Wanne 0,60 m<br />

Gründung Bodenplatte<br />

Grundwasser HGW = 530,37<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 534,01<br />

Hochwasser Inn RHHQ 100 = 534,91<br />

Wanne OK Bodenplatte KUK = 536,51<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30/WU/FB/K3-K5/GK32/BS1


162<br />

Baustoffe Wände B30/SA/WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 Übergangsbogen<br />

Gleisüberhöhungen Gl. 1, 2 ü = 0<br />

Nivellette Bahnachse steigt 1,4671 %o<br />

Gleisabstand BS Gl. 1 – BS Gl. 2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Wegbrücke über den Stanserbach l.d.B., NBS km 45,970, Objekt S 1404.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Über den Stanserbach existiert im Bestand eine Holzbrücke für Fußgänger und Radfahrer.<br />

Die bestehende Konstruktion wird zur Gänze abgetragen.<br />

Südlich der Inntalautobahn A 12 wird der Weg entlang des Innufers und südlich der A12 über den<br />

Stanserbach geführt. Die Lage der neuen Brücke berücksichtigt einen 6 – spurigen Ausbau der A12<br />

und soll dem Fußgänger und Radfahrerverkehr dienen.<br />

OBJEKT S1404.a00, WEGBRÜCKE ÜBER DEN STANSERBACH l.d.B.<br />

NBS km 45,970<br />

BGl km -<br />

BS km -<br />

Kreuzungswinkel 100,00 gon<br />

Lichte Weite 11,60 m<br />

Lichte Höhe über Sohle 3,51 m<br />

Stützweite 12,40 m<br />

Gesamtbreite 5,20 m<br />

Breite Fahrbahn 3,50 m<br />

Breite Schrammborde jeweils 0,85 m<br />

Plattenstärke 0,65 m<br />

Stärke Flachfundamente 1,00 m<br />

Konstruktion einf. Stahlbetonplattenbrücke<br />

Bemessung Straßenbrücke ÖN B4002 Brückenklasse I<br />

ohne Raupenfahrzeug<br />

Länge Parallelflügel jeweils ca. 4 m<br />

Gründung Streifenfund.<br />

Grundwasser HGW = 531,54<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 534,01<br />

Hochwasser Inn RHHQ 100 = 534,91<br />

Stanserbach HQ 100 533,56<br />

Tragwerk KUK = 534,91<br />

Tragwerk KOK = 535,56<br />

Oberbau -<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Widerlager und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK 22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Tunnel Westbahn Stans, NBS km 45,810 – 46,444, Objekt S 1302.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Da der Tunnel Stans direkt an den Mittelbahnsteig der Haltestelle Stans anschließt, sind die Gleise im<br />

Bereich des Ostportales auf eine Länge von ca. 250 m aufgeweitet.<br />

Für die Situierung des Tunnels ist die Sohle des Stanserbaches um ca. 30 cm abzusenken. In<br />

weiterer Folge taucht die Westbahn ab und wird in einem schleifenden Winkel unter der A12<br />

durchgeführt.<br />

In Tieflage ca. parallel zur Westbahn wird die Neubaustrecke in einem Tunnel geführt und befindet<br />

sich im Bereich des Ost- und Westportales unter dem Westbahntunnel.


Auf dem Westbahntunnel wird eine Schüttung mit einer Stärke von minimal 50 cm aufgebracht.<br />

163<br />

Im Bereich der Autobahnquerung wird eine Aufbaustärke von mindestens 75 cm (50 cm Frostkoffer)<br />

vorgesehen.<br />

Der Tunnel wird als geschlossener Rechteckrahmen mit angevouteten Rahmenecken ausgeführt. Der<br />

Querschnitt wird in 49 Abschnitten mit einer Länge von jeweils 12 m hergestellt.<br />

Für die Querung des Stanserbaches wird ein geschlossener kastenförmiger Träger über 2 Felder<br />

ausgeführt.<br />

Die Stützweiten betragen 12,10 m über den Stanserbach und 5,10 m über den parallel zum Bach<br />

verlaufenden Weg.<br />

Die Auflagerung erfolgt auf den Wannenwänden der Stanserbachunterführung. Das Tragwerk ist<br />

monolithisch mit dem Unterbau verbunden.<br />

Bei BS km 46,2+50,0 ist die bestehende Moosbachgrabenunterführung – Querung Moosbachgraben -<br />

situiert. Der Gewölbequerschnitt wurde mit Widerlagern aus Stampfbeton der Güte B120 bzw. B160<br />

und einer gewölbten Deckplatte und Sohlplatte mit der Güte B225 ausgeführt. Die Sohlplatte des<br />

Tunnels 535,46 ist ca. auf Höhe der Widerlager der gewölbten Decke situiert. Es verbleibt ca. eine<br />

lichte Höhe von 3,0 m. Nach Aushub bis auf Unterkante Westbahntunnel werden Bohrpfähle entlang<br />

des Widerlagers angeordnet, auf welche im Endzustand der Westbahntunnel aufgesetzt wird, um eine<br />

Belastung der bestehenden Konstruktion auszuschließen. Danach wird das bestehende Gewölbe<br />

abgetragen und der Tunnel hergestellt. Die an den Tunnel anschließende<br />

Moosbachgrabenunterführung wird ergänzt und alle Fugen dicht ausgeführt.<br />

Im maximalen Abstand von 48 m, bzw. 24 m im Portalbereich werden Rettungsnischen ausgeführt.<br />

Bei BS km 46,1+30,3 wird nordseitig ein Notausstieg vorgesehen. Der Abstand Ostportal –<br />

Notausstieg beträgt 329 m und der Abstand Notausstieg – Westportal beträgt 305 m.<br />

OBJEKT S 1302.a00, TUNNEL WESTBAHN STANS<br />

Geschwindigkeiten<br />

BS Gl 1,2 Vmax = 150 km/h<br />

Vtechmax = 160 km/h<br />

NBS km Ostportal - Westportal 45,810 – 46,444<br />

BGl km -<br />

BS km Ostportal - Westportal 45,840 – 46,452<br />

Ostportal WB km 45,8+01,3<br />

Westportal WB km 46,4+35,3<br />

Kreuzungswinkel -<br />

Gesamtlänge des Tunnels 634 m<br />

Lichte Weite 4,70 (variabel) + 2 x 2,90 m 10,50 m<br />

Lichte Höhe über SOK (Bereich Querung Autobahn A12)<br />

Km 46,0+15,3 – 46,3+87,3 (Länge 372 m) 6,00 m<br />

Lichte Höhe über SOK (Bereich Ostportal)<br />

Km 45,8+01,3 – 46,0+15,3 (Länge 214 m) 7,00 m<br />

Lichte Höhe über SOK (restlicher Bereich)<br />

Km 45,3+87,3 – 46,4+35,3 (Länge 48 m) 7,00 m<br />

Gesamtbreite variabel wegen Aufweitungsbereich<br />

Querschnittsfläche bei LH = 7,0 m 72,0 m²<br />

Querschnittsfläche bei LH = 6,0 m 61,5 m²<br />

Plattenstärke Decke 0,80 – 0,885 m<br />

Wandstärke 0,75 m<br />

Stärke Vorsatzschale bei Bohrpf. 0,50 m<br />

Bohrpfähle Durchmesser 1,20 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,80 – 0,885 m<br />

Konstruktion geschlossener Rechteckrahmen<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

ÖN B4002, Brückenklasse I<br />

Gründung Sohlplatte / Bohrpfähle<br />

Grundwasser HGW = 530,22 – 530,42 – 531,57<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 530,12 – 534,80<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 531,27 – 535,79


164<br />

Rahmen KUK = SOK – 2,21 m<br />

Rahmen KOK = SOK – 1,30 m<br />

SOK Ostportal SOK = 537,931<br />

SOK Westportal SOK = 537,383<br />

Baustoffe Tunnelquerschnitt B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Tragwerk Stanserbach B 40 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Lagerbank und Sockel B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Widerlager und Hängeflügel B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Bohrpfähle B 30 / GK32 / K4<br />

Baustoffe Schutzbeton B 0 / FB / GK8<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstr. Gleis 1, 2 Ostportal Rechtsbogen Gl.1, R = 1650 m<br />

Rechtsbogen Gl.2, R = 1500 m<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1, Gl. 2 ü = 90 mm<br />

Linksbogen Gl.1, R = 1445,300 m<br />

Linksbogen Gl.2, R = 1450,000 m<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1, Gl. 2 ü = 110 mm<br />

Bestandsstr. Gleis 1, 2 Westportal Linksbogen Gl.1, R = 2200,000 m<br />

Linksbogen Gl.2, R = 2250,000 m<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1, Gl. 2 ü = 60 mm<br />

Nivellette Bahna.Gl.1 km 45,810 – 45,986 steigt 1,4572 %o<br />

Nivellette Bahna.Gl.1 km 45,986 – 46,404 fällt 2,0329 %o<br />

Nivellette Bahna.Gl.1 km 46,404 – 46,444 steigt 1,6267 %o<br />

Gleisabst. Ostportal BS Gl.1 – BS Gl.2 variabel auf ca. 250 m, max. 10,98 m<br />

Gleisabst. Westportal Gl.1, 2 4,70 m<br />

Notausstieg (Fluchtn. 9 r.d.B.) WB km 46,1+41,3<br />

Oberbau Feste Fahrbahn<br />

Konstruktionsstärke Feste Fahrbahn 130 cm<br />

Feste Fahrbahn schweres Masse-Feder-System<br />

Feste Fahrbahn Überf. Stanserbach leichtes Masse-Feder-System<br />

Konstruktionsstärke FF Überf. Stanserb. 70 cm<br />

Abstand Fluchtnischen im mittleren Bereich 48 m<br />

Abstand Fluchtnischen im Portalbereich 24 m<br />

TRAGWERKSKONSTRUKTION QUERUNG STANSERBACH<br />

NBS km -<br />

BGl km -<br />

WB km Gl. 1 45,9+70,72<br />

WB km Gl. 2 45,9+66,08<br />

Kreuzungswinkel 81,58 gon<br />

Gesamtlänge Einhausungstragwerk 35,08 m<br />

Gesamtlänge Gleistragwerk -<br />

Stützweiten senkrecht 12,10 m + 5,10 m<br />

Gesamtbreite -<br />

Stärke Bodenplatte ca. 0,50 m<br />

Wandstärke 75 cm<br />

Stärke Deckplatte ca. 90 cm<br />

Konstruktion geschl. Kastentragwerk, zweifeldrig<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Gründung Bodenplatte<br />

Grundwasser HGW = 530,22<br />

Hochwasser Stanserbach HQ 100 = 534,64<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 531,27<br />

Kastentragwerk KUK = 536,97<br />

Kastentragwerk KOK = 546,08<br />

Oberbau SOK = 538,174<br />

Baustoffe Tragwerk B 40 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Überschüttungsbauwerk B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Widerlager und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Bohrpfähle B 30 / GK32 / K4


165<br />

Baustoffe Tunnelquerschnitt B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1, 2 Übergangsbogen<br />

Nivellette Bahnachse steigt max. 1,4572 %o<br />

fällt max. 2,0329 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 variabel, ca. 6,14 m<br />

Oberbau Feste Fahrbahn<br />

Feste Fahrbahn Überf. Stanserbach leichtes Masse-Feder-System<br />

Konstruktionsstärke FF Überf. Stanserb. 70 cm<br />

Unterführung Seitenstollen, NBS km 54,940, Objekt T 1403.a00 (Rettungsstollen in offener<br />

Bauweise)<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Bezug zu der Neubaustrecke verläuft die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner ca. 95 m weiter<br />

nördlich.<br />

Bei km 54,940 ist ein Seitenstollen des NBS Tunnels Stans / Terfens West (km 52,103 – km 55,755)<br />

vorgesehen. Der Seitenstollen dient als Rettungsstollen und wird in bergmännischer Bauweise und<br />

offener Bauweise errichtet. Aufgrund der Zufahrtsmöglichkeit wird die bestehende Westbahn und der<br />

Bahnsteig unterquert, um den südlich der Westbahn situierten Rettungsplatz zu erreichen.<br />

Im Bereich der bergmännischen Bauweise wird die Notfallbelüftung in der Firste geführt. Im Bereich<br />

der offenen Bauweise wird der Lüftungskanal verzogen und seitlich angeordnet, um Höhe<br />

einzusparen. In weiterer Folge wird die Lüftung im Schachtgebäude über Dach geführt.<br />

Die Querung der Westbahn erfolgt im Schutz von Schnellfahrhilfsbrücken.<br />

Im Bereich des Rettungsstollens ist östlich des Bahnhofes Fritzens bei BS km 50,020 – km 50,360 die<br />

Haltestelle Terfens situiert. Die beiden Bahnsteige sind im Grundriss gegeneinander versetzt. Ein<br />

Lärmschutzwall trennt die Westbahn und die südlich gelegene Siedlung. Entlang des Bahnsteiges<br />

wird der Lärmschutzwall durch eine Raumgitterwand mit einer freien Höhe von 1,90 m gestützt.<br />

An den Rettungsstollen schließt ein Rettungsschacht an, wo über 13 Stufen und eine zweiflügelige<br />

Türe 250 / 250 das Niveau des Rettungsplatzes erreicht wird.<br />

OBJEKT T 1403.a00, UNTERFÜHRUNG SEITENSTOLLEN (OFFENE BAUWEISE)<br />

NBS km 54,940<br />

BGl km -<br />

BS km 50,033<br />

Kreuzungswinkel NBS -<br />

Kreuzungswinkel BS 98,1350 gon<br />

Gesamtlänge des Rettungsstollens ca. 80 m<br />

Lichte Weite senkrecht 2,50 m<br />

Lichte Höhe 2,50 m<br />

Lichte Rohbauhöhe 2,75 m<br />

Stützweite 3,70 m<br />

Gesamtbreite 4,10 m<br />

Plattenstärke 0,35 – 0,40 m<br />

Wandstärke 0,40 m<br />

Wandstärke Trennwand 0,20 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,40 m<br />

Konstruktion im Gleisbereich oben off. Rahmen mit Plattentragw.<br />

Bemessung ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Stiege Länge 3,60 m<br />

Stiege lichte Weite Rohbau 2,50 m<br />

Stiege Steigung 13 Stufen 16 / 30<br />

Gründung flach, Platte, ev. Bodenauswechsl.<br />

Grundwasser HGW = 543,80<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 545,67<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 546,69<br />

Tragwerk KUK = 546,46<br />

Tragwerk KOK = 546,83


166<br />

Oberbau Gl. 1 SOK = 547,67<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände und Hängeflügel B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken -<br />

Baustoffe Randbalken Straße -<br />

Baustoffe Stützmauer B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1 Übergangsbogen<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 Übergangsbogen<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1 ü = mm<br />

Gleisüberhöhung Gl. 2 ü = mm<br />

Nivellette Bahnachse steigt ca. 0,7 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Neubau Stützbauwerke, NBS km 54,940, Objekt T 1201.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Im Bezug zu der Neubaustrecke verläuft die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner ca. 95 m weiter<br />

nördlich.<br />

Bei km 54,940 ist ein Seitenstollen des NBS Tunnels Stans / Terfens West (km 52,103 – km 55,755)<br />

vorgesehen. Der Seitenstollen dient als Rettungsstollen und wird in bergmännischer Bauweise und<br />

offener Bauweise errichtet. Aufgrund der Zufahrtsmöglichkeit wird die bestehende Westbahn und der<br />

Bahnsteig unterquert, um den südlich der Westbahn situierten Rettungsplatz zu erreichen.<br />

Im Bereich des Seitenstollens wird die Raumgitterwand abgetragen und nach Herstellung des Stollens<br />

in gleicher Weise errichtet und an das Schachtgebäude auf der Westseite angeschlossen.<br />

Auf der Ostseite schließt an das Schachtgebäude eine Winkelstützmauer an. Die Höhe der<br />

Stützmauer wird abgestuft hergestellt. Auf den Kopfbalken wird eine Lärmschutzwand aufgesetzt.<br />

Krainerwand neben Gl. 1<br />

Situierung BS km 50,039 – BS km 50,052<br />

Wandhöhe über Bahnsteig ca. 1,88 m<br />

Abstand zu Gl.1 4,80 m<br />

Wandneigung 4:1<br />

Fundierung Streifenfundamente<br />

Krainerwand neben Rettungsplatz<br />

Situierung BS km 50,039 – BS km 50,052<br />

Wandhöhe über Rettungsplatz max. ca. 2,82 m, auslaufend<br />

Lage neben Rettungsplatz<br />

Wandneigung 4:1<br />

Fundierung Streifenfundamente<br />

Stützmauer neben Gl. 1 mit Lärmschutzwand<br />

Situierung BS km 50,006 – BS km 50,025<br />

Wandhöhe über Bahnsteig ca. 46 cm<br />

Wandhöhe über Rettungsplatz ca. 2,42 m<br />

Abstand zu Gl.1 5,01 m<br />

Fundierung Streifenfundamente<br />

Lärmschutzwand 2,55 m über SOK<br />

Grünbrücke Terfens, NBS km 56,380, Objekt T 1402.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner verläuft im Objektsbereich entlang des linken Innufers.<br />

Die zweigleisige Trasse der verlegten Bestandsstrecke verläuft innseitig südlich der Neubaustrecke.<br />

Die Neubaustrecke wird zwischen Terfens und Fritzens in einer Galerie geführt.<br />

Der ÖBB Erhaltungsweg für die Galerie verläuft zwischen den beiden Trassen.


167<br />

Über die verlegte Bestandsstrecke und den ÖBB Erhaltungsweg wird eine Grünbrücke mit einer Breite<br />

von 40 m errichtet, um für Tiere den Zugang zum Inn zu ermöglichen.<br />

Das Tragwerk wird als einfeldriger Stahlbetonrahmen errichtet. Die unmittelbar an die nördliche<br />

Rahmenwand anschließende Galerie im Zuge der NBS stellt ein getrenntes Bauwerk dar.<br />

Im Grundriss wird der Tragwerksrand beidseitig mit einer Ausrundung versehen, und geht in<br />

gleisparallele Flügelmauern über.<br />

Die in der Galerie Terfens angeordneten Fenster werden auch in der nördlichen Rahmenwand der<br />

Grünbrücke mit einer Größe von B = 2,50 m und H = 3,55 m mit dem Achsabstand von 5,0 m<br />

ausgeführt.<br />

Die Grünbrücke wird unter Verwendung eines Schutzgerüstes über der Bestandsstrecke Kufstein –<br />

Brenner errichtet.<br />

OBJEKT T 1402.a00, GRÜNBRÜCKE TERFENS (OFFENE BAUWEISE)<br />

Geschwindigkeiten<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

NBS km 56,380<br />

BGl km -<br />

BS km alt 56,476<br />

BS km neu 56,4+71,12<br />

Kreuzungswinkel NBS 99,9884 gon<br />

Kreuzungswinkel BS -<br />

Gesamtlänge der Grünbrücke (Tragw.) 40,0 m<br />

Lichte Weite senkrecht 19,70 m<br />

Lichte Höhe variabel 7,10 m – 8,10 m<br />

Stützweite 21,00 m<br />

Gesamtbreite 22,30 m<br />

Gewölbte Plattenstärke 1,30 m<br />

Wandstärke nördlich 1,10 m<br />

Wandstärke südlich 1,50 m<br />

Stärke Bodenplatte nördlich 1,20 m<br />

Stärke Bodenplatte südlich 1,50 m<br />

Breite ÖBB Erhaltungsweg 3,00 m<br />

Abstand Gl. 1 – südl. Rahmenwand variabel, min. 3,60 m<br />

Abstand Gl. 2 – nördl. Rahmenwand variabel, min. 6,75 m<br />

Konstruktion im Gleisbereich einf. Stahlbetonrahmen<br />

Bemessung ÖN B4002 Brückenkl. I<br />

Gründung Bohrpf. , Durchmesser 120 cm<br />

Grundwasser HGW = 545,05<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 547,83<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 548,77<br />

Tragwerk Fundament OK = 546,59<br />

Randweg mit Kabeltrog OK = ca. 547,6<br />

Erhaltungsweg OK = 548,05<br />

Oberbau Gl. 1 SOK = 548,689<br />

Baustoffe Tragwerk B 40 / WU / SA / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 40 / WU / SA / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / FB / GK32 / K3 / BS1<br />

Baustoffe Bohrpfähle B 30 / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken -<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1 Gerade / Übergangsbogen<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 Gerade / Übergangsbogen<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1 ü = 0 mm<br />

Gleisüberhöhung Gl. 2 ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse steigt 0,1249 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke gem. Regelpl. Dammprofil


Böschungssicherung Bestandsstrecke, NBS km 56,520 – km 57,180, Objekt F 1406.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner verläuft im Objektsbereich entlang des linken Innufers.<br />

168<br />

Die zweigleisige Trasse der verlegten Bestandsstrecke verläuft innseitig südlich der Neubaustrecke im<br />

Bereich des jetzigen Begleitweges links der Bahn. Die Neubaustrecke wird zwischen Terfens und<br />

Fritzens in einer Galerie geführt.<br />

Der ÖBB Erhaltungsweg für die Galerie verläuft zwischen den beiden Trassen.<br />

Im Bereich der steil abfallenden Uferböschung ist von km 56,5 – km 57,2 eine Böschungssicherung<br />

mit aufgesetztem Randbalken für den Randweg auszuführen.<br />

Aus Rücksicht auf den Uferbewuchs wird ein auf Pfählen fundierter Stahlbetonbalken ausgeführt. Die<br />

Länge der Böschungssicherung beträgt 660 m und schließt im Westen an die Flügelmauer der<br />

Grünbrücke Fritzens an.<br />

OBJEKT F 1406.a00, BÖSCHUNGSSICHERUNG BESTANDSSTRECKE<br />

NBS km 56,520 – 57,180<br />

BGl km -<br />

BS km alt 56,617 – 57,277<br />

BS km neu 56,6+11,9 – 57,2+71,9<br />

Kreuzungswinkel NBS -<br />

Kreuzungswinkel BS -<br />

Gesamtlänge der Böschungssicherung 660 m<br />

Lichte Weite senkrecht -<br />

Lichte Höhe -<br />

Stützweite -<br />

Gesamtbreite -<br />

Balkenhöhe 1,01 m<br />

Balkenbreite 1,44 m<br />

Abstand Gl. 1 – Randbalken 2,20 m<br />

Abstand Gl. 1 – Ankerbalken 2,20 m<br />

Randbalken Typ HL 3.1 mit Geländer<br />

Randbalkenbreite 1,70 m<br />

Konstruktion GEWI Einstabanker, d = 50 mm<br />

Ankerlänge 6,0 m<br />

Ankerabstand 0,75 m wechselweise<br />

Bemessung ÖN B4003 Brückenkl. +2/SW<br />

Gründung Bohrpf. , Durchmesser 18 cm<br />

Pfahlanordnung zweireihig<br />

Pfahlneigung 15 Grad / 30 Grad<br />

Grundwasser variabel<br />

Hochwasser Inn Schnitt A-A HQ 100 = 548,46<br />

Hochwasser Inn Schnitt A-A RHHQ = 549,24<br />

Ankerbalken Schnitt A-A OK = ca. 549,75<br />

Oberbau Gl. 1, Schnitt A-A SOK = 550,404<br />

Hochwasser Inn Schnitt F-F HQ 100 = 547,92<br />

Hochwasser Inn Schnitt F-F RHHQ = 548,81<br />

Ankerbalken Schnitt F-F OK = ca. 548,10<br />

Oberbau Gl. 1, Schnitt F-F SOK = 548,850<br />

Baustoffe Ankerbalken B 30 / WU / SA / FB / GK32 / K3-K5<br />

Baustoff Einstabanker Bst 500<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1 Gerade / Bogen R = 20000 m<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 Gerade / Bogen R = 20000 m<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1 ü = 0 mm<br />

Gleisüberhöhung Gl. 2 ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse steigt 3,0 %o / fällt 10,0358 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke gem. Regelpl. Dammprofil


169<br />

Stützmauer ÖBB Erhaltungsweg, NBS km 57,025 – km 57,175, Objekt T 1202.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner verläuft im Objektsbereich entlang des linken Innufers.<br />

Die zweigleisige Trasse der verlegten Bestandsstrecke verläuft innseitig südlich der Neubaustrecke im<br />

Bereich des jetzigen Begleitweges links der Bahn. Die Neubaustrecke wird zwischen Terfens und<br />

Fritzens in einer Galerie geführt.<br />

Der ÖBB Erhaltungsweg für die Galerie verläuft zwischen den beiden Trassen.<br />

Im Bereich von km 57,025 – km 57,175 ist entlang des ÖBB Erhaltungsweg eine Stützmauer mit<br />

Geländer für die verlegte Bestandsstrecke auszuführen. Die Stützmauer verläuft parallel zu der<br />

verlegten Bestandsstrecke.<br />

Die Länge der flach fundierten Stützmauer beträgt 90 m.<br />

OBJEKT T 1202.a00, STÜTZMAUER ÖBB ERHALTUNGSWEG<br />

Geschwindigkeiten<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

NBS km 57,025 – 57,175<br />

BGl km -<br />

BS km alt -<br />

BS km neu 57,119 – 57,269<br />

Kreuzungswinkel NBS -<br />

Kreuzungswinkel BS -<br />

Gesamtlänge der Stützmauer 150 m<br />

Abst. Gl.2 – Mauer 3,60 m<br />

Abst. Gl.2 – Geländer 3,72 m<br />

Abstand Stützmauer - Galerie minimal 3,70 m<br />

Schrammbordbreite vor Mauer 25 cm<br />

Größte freie Höhe 2,46 m<br />

Mauerbreite 50 cm<br />

Fundamentbreite 2,30 m / 2,70 m<br />

Stärke Fundamentplatte 0,5 m<br />

Abstand Gl. 2 – Randbalken variabel, 3,15 m – 3,32 m<br />

Abstand Gl. 2 – Geländer keine Angabe<br />

Randbalkenbreite 0,40 m<br />

Bemessung ÖN B4003 Brückenkl. +2/SW<br />

Gründung Streifenfundamente<br />

Grundwasser max. 545,12<br />

Hochwasser Inn km 57,025 HQ 100 = 548,24<br />

Hochwasser Inn km 57,025 RHHQ = 548,97<br />

Hochwasser Inn km 57,175 HQ 100 = 548,46<br />

Hochwasser Inn km 57,175 RHHQ = 549,23<br />

Fundamentunterkante km 57,025 547,62<br />

Randbalkenoberkante km 57,025 549,54<br />

Oberbau Gl. 1, km 57,025 SOK = 550,063<br />

Fundamentunterkante km 57,175 546,86<br />

Randbalkenoberkante km 57,175 549,85<br />

Oberbau Gl. 1, km 57,175 549,26<br />

Baustoff Bodenplatte B 30 / WU / FB / GK32 / K3-K5 / BS1<br />

Baustoff Aufgehendes B 30 / WU / SA/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1 Gerade<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 Gerade<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1 ü = 0 mm<br />

Gleisüberhöhung Gl. 2 ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse Kuppe, fällt 10,0358 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke gem. Regelpl. Dammprofil


170<br />

Grünbrücke Fritzens, NBS km 57,215, Objekt F 1401.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner verläuft im Objektsbereich entlang des linken Innufers.<br />

Die zweigleisige Trasse der verlegten Bestandsstrecke verläuft innseitig südlich der Neubaustrecke.<br />

Die Neubaustrecke wird zwischen Terfens und Fritzens in einer Galerie geführt.<br />

Der ÖBB Erhaltungsweg verläuft zwischen den beiden Trassen der Bestandsstrecke und der<br />

Neubaustrecke.<br />

Über die verlegte Bestandsstrecke und den Rettungsweg wird eine Grünbrücke mit einer Breite von<br />

30 m errichtet.<br />

Das Tragwerk wird als einfeldriger Stahlbetonrahmen errichtet. Die unmittelbar an die nördliche<br />

Rahmenwand anschließende Galerie im Zuge der NBS stellt ein getrenntes Bauwerk dar.<br />

Im Grundriss wird der Tragwerksrand beidseitig mit einer Ausrundung versehen, und geht in<br />

gleisparallele Flügelmauern über. Die mit fortlaufender Kilometrierung nach der Grünbrücke gelegene<br />

innseitige Böschungssicherung wird durch einen Böschungsflügel hergestellt.<br />

Die Grünbrücke wird unter Verwendung eines Schutzgerüstes über der Bestandsstrecke Kufstein –<br />

Brenner errichtet.<br />

OBJEKT F 1401.a00, GRÜNBRÜCKE FRITZENS<br />

Geschwindigkeiten<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

NBS km 57,215<br />

BGl km -<br />

BS km alt 57,312<br />

BS km neu 57,3+07,12<br />

Kreuzungswinkel NBS 100 gon<br />

Kreuzungswinkel BS 100 gon<br />

Gesamtlänge der Grünbrücke (Tragw.) 30,0 m<br />

Lichte Weite senkrecht 15,70 m<br />

Lichte Höhe variabel 7,10 m – 7,77 m<br />

Stützweite 16,95 m<br />

Gesamtbreite 18,20 m<br />

Gewölbte Platte Stärke 1,10 m<br />

Wandstärke nördlich 1,00 m<br />

Wandstärke südlich 1,50 m<br />

Stärke Bodenplatte nördlich 1,20 m<br />

Stärke Bodenplatte südlich 1,50 m<br />

Breite Erhaltungsweg 3,0 m<br />

Abstand Gl. 1 – südl. Rahmenwand variabel, min. 4,03 m<br />

Abstand Gl. 2 – nördl. Rahmenwand variabel, min 6,50 m<br />

Konstruktion im Gleisbereich einf. Stahlbetonrahmen<br />

Bemessung ÖN B4002 Brückenkl. I<br />

Gründung Bohrpf. , Durchmesser 120 cm<br />

Grundwasser HGW = 546,26<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 548,49<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 549,31<br />

Tragwerk Fundament OK = 547,86<br />

Randweg mit Kabeltrog OK = ca. 549,5<br />

Oberbau Gl. 1 SOK = 550,527<br />

Baustoffe Tragwerk B 40 / WU / SA / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 40 / WU / SA / FB / GK32 / K3<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / FB / GK32 / K3 / BS1<br />

Baustoffe Bohrpfähle B 30 / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken -<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Bestandsstrecke Gleis 1 Gerade<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 Gerade


171<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhung Gl. 1 ü = 0 mm<br />

Gleisüberhöhung Gl. 2 ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse fällt 10,0358 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke gem. Regelpl. Dammprofil<br />

Verbreiterung Eisenbahnbrücke Bärenbach, NBS km 59,123, Objekt F 1403.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner quert im Objektsbereich den Bärenbach westlich des<br />

Bahnhofes Fritzens mit vier Gleisen (Gleis 1 und 2 , Hauptgleise der Bestandsstrecke Brenner –<br />

Kufstein, Gleis 3 und 4 , außenliegende Überholgleise).<br />

Das bestehende Tragwerk gliedert sich in zwei Teile. Das Tragwerk aus dem Jahr 1926 besteht aus<br />

ausbetonierten Stahlträgern. Im Jahr 1959 erfolgte die erste nordseitige Verbreiterung mit einer<br />

Stahlbetonkonstruktion.<br />

Der Gleisanschluss der Firma Würth Hochenburger GmbH (Tonwerk) muss aufgrund einer<br />

Lagekorrektur der Bestandsstrecke im sogenannten Fritzener Bogen neu situiert werden.<br />

Bei der Querung des Bärenbachs wird daher eine Verbreiterung des Bestandsbauwerkes<br />

durchgeführt.<br />

Aufgrund der Situierung im Weichenbereich beträgt der Gleisabstand zwischen dem Anschlussgleis<br />

und dem Gleis 4 im Bereich des östlichen Widerlagers des Bestandsobjektes 2,95 m und im Bereich<br />

des westlichen Widerlagers 3,95 m.<br />

Daraus ergibt sich eine erforderliche Verbreiterung des Bestandstragwerkes, welche nicht parallel zu<br />

dem Bestand verläuft.<br />

Die Verbreiterung des bestehenden Tragwerkes wird als einfeldriger schiefer Stahlbetonrahmen<br />

errichtet.<br />

OBJEKT F 1403.a00, VERBREITERUNG EISENBAHNBRÜCKE BÄRENBACH<br />

NBS km 59,123<br />

BGl km -<br />

BS km 59,231<br />

Kreuzungswinkel 87,4 gon,<br />

Tragwerksschiefe linksschief<br />

Gesamtlänge Tragwerk 6,445 m<br />

Lichte Weite senkrecht 5,245 m<br />

Lichte Höhe variabel, mind. 1,80 m<br />

Stützweite 5,845 m<br />

Gesamtbreite 6,445 m<br />

Plattenstärke 0,47 – 0,50 m<br />

Wandstärke 0,60 m<br />

Gleisparallele Flügelmauern 0,60 m<br />

Stärke Streifenfundamente 0,60 m<br />

Breite Streifenfundamente 2,10 m<br />

Abstand Anschlussgl. – Randbalken 2,20 m<br />

Anschluss an Bestand Verdübelung<br />

Entwässerung Dachprofil<br />

Schutzbeton 4 cm<br />

Konstruktion im Gleisbereich einf. Stahlbetonrahmen, schief<br />

Bemessung ÖN B4003 Brückenkl. 0 / SW<br />

Gründung Streifenfundamente<br />

Grundwasser HGW = 547,37<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 550,91<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 551,57<br />

Hochwasser Bärenbach 36 m²/sec.<br />

Tragwerk Fundament OK = 551,77<br />

Tragwerk UK = 553,94<br />

Tragwerk OK = 554,44


172<br />

Oberbau Anschlussgleis SOK = 555,127<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 30 /WU/SA/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Fundamente B 30 / WU / FB / GK32 /K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK 22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Anschlussgleis Rechtsbogen R = 190 m<br />

NBS Gleis 1, 2 -<br />

Gleisüberhöhung Anschlussgleis ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse Anschlussgl. steigt 1,80 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke 45 cm<br />

Straßenunterführung Tonwerk, NBS km 59,547, Objekt F 1404.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner verläuft im Objektsbereich nördlich der verlegten<br />

Bestandsstrecke.<br />

Bei Bestands km 59,752 wird die Gemeindestraße als Verbindungsstraße (Tonwerkstraße) zwischen<br />

Fritzens und Baumkirchen unterführt.<br />

Die Unterführung wird als wasserdichte Wanne mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m und beidseitig<br />

anschließenden Schrammborden mit einer Breite von jeweils 0,75 m ausgeführt. Im<br />

Unterführungsbereich werden die Fahrbahnbreiten aufgrund der engen Kurvenradien verbreitert.<br />

In der Unterführung wird in erhöhter Lage ein Weg für Fußgänger und Radfahrer mit einer Breite von<br />

2,5 m angeordnet.<br />

Nördlich der Bahntrasse wird ein Siedlungszufahrtsweg mit einem Straßentragwerk über die nördliche<br />

Wanne geführt.<br />

Zwischen den Schrammborden des Brückentragwerkes beträgt die Breite des Weges 4,00 m.<br />

Im Straßenbereich wird die minimale lichte Durchfahrtshöhe mit 4,50 m und im Bereich des<br />

Fußgänger- und Radfahrweges mit 2,50 m festgelegt.<br />

Im Bereich der südlichen Wanne wird der Tunnel der Neubaustrecke in Deckelbauweise errichtet. Die<br />

Decke des Eisenbahntunnels schließt direkt an die Bodenplatte der Wanne an.<br />

OBJEKT F 1404.a00, STRASSENUNTERFÜHRUNG TONWERK<br />

NBS km 59,547<br />

BGl km -<br />

BS km 59,671<br />

Kreuzungswinkel 77,6153 gon,<br />

Tragwerksschiefe linksschief<br />

Gesamtlänge Tragwerk 13,67 m<br />

Lichte Weite senkrecht inkl. Fuß-/Radweg 12,07 m<br />

Lichte Höhe Straßenbereich mind. 4,50 m<br />

Lichte Höhe Fuß- und Radweg mind. 2,50 m<br />

Stützweite 12,87 m<br />

Gesamtbreite 13,67 m<br />

Plattenstärke 0,90 – 1,00 m<br />

Wandstärke 0,80 m<br />

Gleisparallele Flügelmauern 0,60 m / 0,40 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,80 m<br />

Tragwerksbreite 12,585 m<br />

Abstand Gl.1 und Gl. 2 – Randbalken mind. 2,20 m<br />

Entwässerung Dachprofil<br />

Schutzbeton -<br />

Konstruktion im Gleisbereich einf. Stahlbetonrahmen, schief<br />

Bemessung ÖN B4003 Brückenkl. +2 / SW<br />

Gründung Bodenplatte<br />

Grundwasser HGW = 549,17<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 551,38


173<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 552,39<br />

Tragwerk Bodenplatte OK = 548,40<br />

Tragwerk UK = 553,51<br />

Tragwerk OK = 554,51<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 555,292<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 30 /WU/SA/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30 /WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK 22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Gleis 1 Linksbogen R = 1500,0 m<br />

Gleis 2 Linksbogen R = 1504,7 m<br />

NBS Gleis 3, 4 Linksbogen R = 2000 m<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = 85 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = 85 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 0,00 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Bach- und Fußgängerunterführung Siechenbach, NBS km 59,853, Objekt B 1406.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner verläuft im Objektsbereich nördlich der verlegten<br />

Bestandsstrecke in einem Abstand von ca. 90 m.<br />

Im Bereich der verlegten Bestandsstrecke wird der Siechenbach mit einem Weg gequert. Die<br />

bestehende Querung besteht aus einem Rohrdurchlass DN 1000.<br />

Die Bestandsstrecke wird westlich des Bahnhofes Fritzens im Fritzener Bogen in einer neuen Lage<br />

situiert.<br />

Bei NBS km 59,853 quert die Trasse der verlegten Bestandsstrecke den Siechenbach mit einem<br />

neuen Tragwerk.<br />

Die Unterführung wird als unten offener Stahlbetonrahmen mit einer lichten Weite von 7,20 m<br />

ausgeführt.<br />

In der Unterführung wird in erhöhter Lage ein Weg für Fußgänger und Radfahrer mit einer Breite von<br />

2,5 m angeordnet.<br />

Im Bereich des Fußgänger- und Radfahrweges wird die minimale lichte Durchfahrtshöhe mit 2,50 m<br />

festgelegt.<br />

Die 100 – jährliche Höchsthochwassermenge wird mit 5 m³ / sec. inkl. Geschiebe angegeben. Der<br />

parallel zum Bach verlaufende Weg wird in diesem Fall im Unterführungsbereich überflutet.<br />

Unter der nördlichen Rahmenhälfte wird der Tunnel der Neubaustrecke in Deckelbauweise errichtet.<br />

Die flach fundierten Streifenfundamente des Tragwerkes der verlegten Bestandsstrecke weisen einen<br />

Abstand von ca. 35 cm zu der Tunneldecke der Neubaustrecke auf.<br />

Beidseitig der verlegten Bestandsstrecke werden Begleitwege angeordnet, welche mit Voest<br />

Maulprofilen den Siechenbach queren.<br />

OBJEKT B 1406.a00, BACH- UND FUSSGÄNGERUNTERFÜHRUNG SIECHENBACH<br />

NBS km 59,853<br />

BGl km -<br />

BS km alt 59,988<br />

BS km neu 59,9+66,95<br />

Kreuzungswinkel 93,3554 gon<br />

Tragwerksschiefe rechtsschief<br />

Gesamtlänge Tragwerk 8,40 m<br />

Lichte Weite senkr. inkl. Fuß-/Radweg 7,20 m<br />

Lichte Höhe Fuß- und Radweg 2,50 m<br />

Stützweite 7,80 m<br />

Gesamtbreite Tragwerk inkl. Schlepppl. 14,54 m<br />

Plattenstärke 0,55 – 0,60 m


174<br />

Wandstärke 0,60 m<br />

Gleisparallele Flügelmauern 0,80 m<br />

Stärke Streifenfundamente 0,60 m<br />

Tragwerksbreite 12,52 m<br />

Abstand Gl.1 und Gl. 2 – Randbalken mind. 2,20 m<br />

Entwässerung Dachprofil<br />

Schutzbeton -<br />

Konstruktion im Gleisbereich einf. Stahlbetonrahmen, schief<br />

Bemessung ÖN B4003 Brückenkl. +2 / SW<br />

Gründung Streifenfundamente<br />

Grundwasser HGW = 549,43<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 551,80<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 552,78<br />

Hochwasser Siechenbach HQ 100 = 551,97<br />

Tragwerk Streifenfundament 550,14<br />

Tragwerk UK = 553,64<br />

Tragwerk OK = 554,24<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 555,025<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 30 /WU/SA/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Fundament B 30 /WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK 22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Gleis 1 Linksbogen R = 7000,0 m<br />

Gleis 2 Linksbogen R = 7004,7 m<br />

NBS Gleis 3, 4 -<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = 25 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = 25 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 0,00 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Neubau Durchlass Siechenbach, Wegquerungen, NBS km 59,853, Objekt B 1906.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner verläuft im Objektsbereich nördlich der verlegten<br />

Bestandsstrecke in einem Abstand von ca. 90 m.<br />

Im Bereich der verlegten Bestandsstrecke wird der Siechenbach mit einem Weg gequert. Die<br />

bestehende Querung besteht aus einem Rohrdurchlass DN 1000.<br />

Die Bestandsstrecke wird westlich des Bahnhofes Fritzens im Fritzener Bogen in einer neuen Lage<br />

situiert.<br />

Bei NBS km 59,853 quert die Trasse der verlegten Bestandsstrecke den Siechenbach mit einem<br />

neuen Tragwerk.<br />

Die Unterführung wird als unten offener Stahlbetonrahmen mit einer lichten Weite von 7,20 m<br />

ausgeführt.<br />

In der Unterführung wird in erhöhter Lage ein Weg für Fußgänger und Radfahrer mit einer Breite von<br />

2,5 m angeordnet.<br />

Im Bereich des Fußgänger- und Radfahrweges wird die minimale lichte Durchfahrtshöhe mit 2,50 m<br />

festgelegt.<br />

Die 100 – jährliche Höchsthochwassermenge wird mit 5 m³ / sec. inkl. Geschiebe angegeben. Der<br />

parallel zum Bach verlaufende Weg wird in diesem Fall im Unterführungsbereich überflutet.<br />

Unter der nördlichen Rahmenhälfte wird der Tunnel der Neubaustrecke in Deckelbauweise errichtet.<br />

Die flach fundierten Streifenfundamente des Tragwerkes der verlegten Bestandsstrecke weisen einen<br />

Abstand von ca. 35 cm zu der Tunneldecke der Neubaustrecke auf.<br />

Beidseitig der verlegten Bestandsstrecke werden Begleitwege angeordnet, welche mit Voest<br />

Maulprofilen den Siechenbach queren.


175<br />

OBJEKT B 1906.a00, NEUBAU DURCHLASS SIECHENBACH WEGQUERUNGEN<br />

NBS km 59,853<br />

BGl km -<br />

BS km alt -<br />

BS km neu -<br />

Kreuzungswinkel k.A.<br />

Tragwerksschiefe -<br />

Gesamtlänge Rordurchlass 1 6,575 m + 1,785 m + 1,755 m<br />

Gesamtlänge Rordurchlass 2 9,54 m + 1,77 m + 1,715 m<br />

Lichte Weite Maulprofil 2,60 m<br />

Lichte Höhe Maulprofil 1,78 m<br />

Wandstärke Maulprofil 5 mm<br />

Konstruktion Voest Maulprofil, verschraubt<br />

Bemessung ÖN B4002 Brückenkl. I<br />

Grundwasser HGW = 549,43<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 551,80<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 552,78<br />

Hochwasser Siechenbach HQ 100 = 551,81 – 551,95<br />

Maulprofil UK = 50,41 – 550,66<br />

Maulprofil OK = 552,19 – 552,44<br />

Begleitweg OK = 552,765 / 552,99<br />

Baustoffe Maulprofil S 235 JO<br />

Wilddurchlass, NBS km 60,280, Objekt B 1401.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner verläuft im Objektsbereich nördlich der verlegten<br />

Bestandsstrecke in einem Abstand von ca. 50 m.<br />

Im Bereich der Bestandsstrecke ist für das Wild kein Durchlass vorgesehen.<br />

Bei NBS km 60,5 ist im Bestand eine Wegunterführung situiert, welche eine lichte Weite von 2,90 m<br />

und eine lichte Höhe von 2,80 m aufweist. Im neu zu errichtenden Wilddurchlass wird daher für<br />

landwirtschaftliche Fahrzeuge eine Durchfahrtsmöglichkeit vorgesehen.<br />

Die Bestandsstrecke wird westlich des Bahnhofes Fritzens im Fritzener Bogen in einer neuen Lage<br />

situiert.<br />

Bei NBS km 60,280 wird bei der Trasse der verlegten Bestandsstrecke die Errichtung eines<br />

Wilddurchlasses vorgesehen.<br />

Die Unterführung wird als einfeldriger Stahlbetonrahmen mit einer lichten Weite von 7,50 m<br />

ausgeführt.<br />

Der Querschnitt mit einer lichten Weite von 7,50 m sieht eine Breite von 4,0 m für Tiere und eine<br />

Breite von 3,50 m für Fahrzeuge vor. Zwischen den Schrammborden mit einer Breite von jeweils 0,25<br />

m ergibt sich die Fahrbahnbreite mit 3,0 m.<br />

Im Bereich der Tierquerung wird eine Erdschichte mit einer Stärke von mindestens 30 cm und im<br />

Bereich der Fahrzeugquerung eine befestigte Fahrbahn vorgesehen.<br />

Im Bereich des Weges wird die minimale lichte Durchfahrtshöhe mit 2,80 m und im Bereich der<br />

Tierquerung mit mindestens 2,0 m festgelegt.<br />

Unmittelbar unter dem Stahlbetonrahmen der Wildquerung wird der Tunnel der Neubaustrecke in<br />

Deckelbauweise errichtet. Die Bodenplatte des Eisenbahntragwerkes der verlegten Bestandsstrecke<br />

weist einen Abstand von ca. 50 cm zu der Tunneldecke der Neubaustrecke auf.<br />

Beidseitig der verlegten Bestandsstrecke werden Begleitwege angeordnet.<br />

Im Zuge der Hauptbaumaßnahmen wird das Gleisprovisorium Baumkirchen 2 über das Tragwerk<br />

geführt. Im Vergleich zu der projektierten Trasse der verlegten Bestandsstrecke liegt die Trasse des<br />

Gleisprovisoriums um ca. 87 cm weiter südlich. Aus diesem Grund wird der Durchlass entsprechend<br />

breiter ausgeführt.<br />

OBJEKT B 1401.a00, WILDDUCHLASS<br />

NBS km 60,280


176<br />

BGl km -<br />

BS km alt 60,442<br />

BS km neu 60,2+15,94<br />

Kreuzungswinkel 100,00 gon<br />

Tragwerksschiefe ...-<br />

Gesamtlänge Tragwerk 8,70 m<br />

Lichte Weite senkrecht 7,50 m<br />

Lichte Höhe Weg 2,80 m<br />

Lichte Höhe Tierquerung mind. 2,00 m<br />

Stützweite 8,10 m<br />

Plattenstärke 0,60 – 0,65 m<br />

Wandstärke 0,60 m<br />

Gleisparallele Flügelmauern 0,60 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,55 m<br />

Tragwerksbreite 13,65 m<br />

Abstand Gl.1 und Gl. 2 – Randbalken mind. 2,20 m<br />

Randbalken HL 3.1<br />

Entwässerung Dachprofil<br />

Schutzbeton -<br />

Konstruktion im Gleisbereich einf. Stahlbetonrahmen<br />

Bemessung ÖN B4003 Brückenkl. +2 / SW<br />

Gründung Bodenplatte<br />

Grundwasser HGW = 550,10<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 552,29<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 553,21<br />

Hochwasser Siechenbach HQ 100 = 551,97<br />

Tragwerk Bodenplatte 550,62<br />

Tragwerk UK = 553,64<br />

Tragwerk OK = 554,24<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 555,025<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 30 /WU/SA/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30 /WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK 22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Gleis 1 Linksbogen R = 1895,3 m<br />

Gleis 2 Linksbogen R = 1900,0 m<br />

NBS Gleis 3, 4 -<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = 90 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = 90 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 0,00 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 4,70 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Stützmauer Baumkirchen l.d.B. , NBS km 60,446 – km 60,610, Objekt B 1201.a00<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG entfällt diese Objekt.<br />

Stützmauer Baumkirchen r.d.B. , NBS km 60,580 – km 60,820, Objekt B 1202.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein - Brenner verläuft im Objektsbereich entlang des linken Innufers.<br />

Zwischen der Uferböschung und der Bahntrasse ist ein Begleitweg angeordnet.<br />

Zur Abstützung des rechts der Bahn geführten Begleitweges wird für die nach Norden verlegte<br />

Bestandsstrecke eine Stützmauer rechts der Bahn ausgeführt.<br />

Mit einer Länge von 240 m wird eine Winkelstützmauer zwischen Bahn und Begleitweg errichtet.<br />

Für die Trassierung des Begleitweges ist ein Hanganschnitt mit einer Länge von 200 m auszuführen,<br />

welcher mit einer Raumgitterwand gesichert wird.<br />

Der Begleitweg rechts der Bahn weist eine Breite von 3,50 m auf. Die an die Stützmauer<br />

anschließendes Schrammbord wird mit einer Breite von ca. 70 cm ausgeführt.


177<br />

Unmittelbar unter der Stützmauer ist der in Deckelbauweise errichtete Tunnel der Neubaustrecke mit<br />

einer Überdeckung von ca. 3m situiert.<br />

STÜTZMAUER BAUMKIRCHEN R.D.B. , OBJEKT B 1202.a00<br />

Geschwindigkeiten<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

NBS km 60,580 – 60,820<br />

BGl km -<br />

BS km neu 60,742 – 60,981<br />

BS km alt -<br />

Länge 240 m<br />

Höhe Fund.OK - KronenOK 2,32 m – 3,69 m – 2,57 m<br />

Breite Fundamentplatte konstant 2,90 m<br />

Stärke Fundamentplatte 0,50 m<br />

Luftseitiger Anzug der Mauer 15 cm<br />

Wandstärke Stützmauer straßenseitig 0,45 m<br />

Wandstärke Stützmauer gleisseitig 100 m<br />

Konst. Höhe Stützmauer über Kanal 3,00 m<br />

Fundierung flach, Streifenfundamente<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante 3,80 m<br />

Fahrbahnbreite Begleitweg 3,50 m<br />

Grundwasser HGW = 550,70<br />

Hochwasser HQ100 = 552,65<br />

Hochwasser RHHQ = 553,44<br />

Stützmauer Fundament KUK = 553,42<br />

Stützmauer OK variabel<br />

Oberbau SOK Gl. 1 steigt, 555,258<br />

Konstruktion Winkelstützmauer<br />

Baustoff Mauer B 30 /WU/SA/FTB/GK32/K3/BS1<br />

Baustoff Fundament B 30 /WU/FB/GK 32/K3/BS1<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bemessung Weg ÖNORM B 4002, Klasse I<br />

Bemessung Bahn ÖNORM, B 4003, +2/SW<br />

Gleis 1 Übergangsbogen<br />

Gleis 2 Übergangsbogen<br />

NBS Gleis 3, 4 -<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 -<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 -<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 horizontal, steigt 2,00 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 variabel, Aufweitungsbereich<br />

Schotterbettstärke Regelprofil Damm<br />

RAUMGITTERWAND BEI STÜTZMAUER BAUMKIRCHEN R.D.B., OBJEKT B 1202.a00<br />

NBS km 60,59 – 60,79<br />

BGl km -<br />

BS km neu -<br />

BS km alt -<br />

Länge 20 m<br />

Größte freie Höhe 5,02 m<br />

Höhe Fund.OK - KronenOK -<br />

Breite Fundamentplatte konstant 3,00 m<br />

Stärke Fundamentplatte variabel, geneigt<br />

Luftseitiger Anzug der Mauer 4:1<br />

Wandstärke Mauer variabel<br />

Fundierung flach, Streifenfundamente<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante -<br />

Fahrbahnbreite Begleitweg 3,50 m<br />

Grundwasser HGW = 550,70<br />

Hochwasser HQ100 = 552,65


178<br />

Hochwasser RHHQ = 553,44<br />

Stützmauer Fundament KUK -<br />

Stützmauer OK variabel<br />

Oberbau SOK Gl. 1 steigt, 555,258<br />

Konstruktion Raumgitterwand<br />

Gleis 1 Übergangsbogen<br />

Gleis 2 Übergangsbogen<br />

NBS Gleis 3, 4 -<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 -<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 -<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 horizontal, steigt 2,00 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 variabel, Aufweitungsbereich<br />

Schotterbettstärke Regelprofil Damm<br />

Fallbachbrücke Tragwerk Bahn, NBS km 60,826, Objekt B 1402.a02<br />

ALLGEMEINES<br />

Für die Querung des Fallbaches im Gleisaufweitungsbereich der ca. 150 m westlich gelegenen<br />

Haltestelle Baumkirchen werden in etwa an gleicher Stelle wie das bestehende Westbahntragwerk<br />

einfeldrige geschlossene Stahlbetonrahmen (ein Tragwerk je Gleis) errichtet.<br />

Südlich der Bahn wird für die Wegquerung ebenfalls ein geschlossener Stahlbetonrahmen ausgeführt.<br />

BS km 60,992<br />

NBS km 60,826<br />

Kreuzungswinkel 96,3208 gon<br />

Stützweite senkrecht 8,60 m<br />

Lichte Weite senkrecht 8,00 m<br />

Bauhöhe 1,38 m (bis SOK)<br />

Lichte Höhe variabel<br />

Im Zuge der vorgezogenen Baumaßnahmen Baumkirchen für die Baufeldfreimachung für die<br />

Unterflurtrasse Fritzens - Baumkirchen wird im Bereich des Planungsloses K7 (Baumkirchen) die<br />

Trasse der Bestandsstrecke mit einem Provisorium über den Fallbach geführt. In diesem Bereich<br />

quert die Westbahnstrecke mit einer einfeldrigen Konstruktion den Fallbach. Im Endausbau ist die<br />

Errichtung eines einfeldrigen Stahlbetonrahmens für die Gleis 1 und 2 der Strecke Brenner – Kufstein<br />

(im Bereich des Bestandstragwerkes), sowie südlich der Eisenbahnbrücke ein Tragwerk für den<br />

Uferbegleitweg und nördlich der Bahntrasse ein Tragwerk zur Überführung des Bahnbegleitweges<br />

(Objekt B 1402.a03) über den Fallbach.<br />

Gegenstand der vorgezogenen Maßnahme Baumkirchen sind jedoch nur die Baumaßnahmen für die<br />

Bauphase 1.<br />

Dies betrifft somit die Errichtung eines Tragwerkes südlich der Bestandsstrecke, welches als<br />

Provisorium für die zu verlegenden Gleise 1 und 2 in der 1. Bauphase dient und ab der 2. Bauphase<br />

auf die technischen Erfordernisse des Uferbegleitweges nach Verschwenkung der Gleise in die<br />

endgültige Lage adaptiert wird. Aufgrund der Lage im Gleisaufweitungsbereich der ca. 150 m westlich<br />

gelegenen Haltestelle Baumkirchen wird ein variabler Gleisabstand ausgeführt.<br />

Anlageverhältnisse<br />

Im Objektsbereich wird der Fallbach im Bereich der provisorischen Führung der Westbahn (1.<br />

Bauphase) mit einem Kreuzungswinkel von 96,3208 gon überquert. In der endgültigen Lage der<br />

Westbahn beträgt der Kreuzungswinkel 97,4813 gon. In beiden Fällen werden die Tragwerke<br />

rechtsschief ausgeführt. Auf der Westbahnstrecke ist im Bereich des Provisoriums eine<br />

Geschwindigkeit von 140 km/h vorgesehen. Auf den Tragwerken der Westbahnstrecke werden keine<br />

Gleisüberhöhungen projektiert. Im Längsschnitt befindet sich die Brücke in einem horizontalen<br />

Abschnitt (Neigung 0,0 %o). Die Gleise der Westbahnstrecke befinden sich im Grundriss in der<br />

Geraden.<br />

Auf dem zweigleisigen Tragwerke des Provisoriums der 1. Bauphase beträgt der Gleisabstand 4,00<br />

m.<br />

Auf dem Provisorium wird aufgrund der unterschiedlichen Höhenlagen des Uferbegleitweges und der<br />

SOK des Gleisprovisoriums eine Überschüttung des Tragwerkes erforderlich. Der Abstand zwischen<br />

der SOK und der Tragwerksoberkante ist variabel und beträgt maximal ca. 1,24 m im Bereich des


179<br />

südlichen Gleises. Der Abstand KUK bis SOK ist variabel und beträgt bei dem Rahmen im Bereich<br />

des südlichen Gleises der Westbahnstrecke maximal ca. 1,90 m.<br />

Tragwerk<br />

Die Brücke wird als geschlossener zweigleisiger einfeldriger Stahlbetonrahmen mit oben liegender<br />

Fahrbahn ausgebildet. An den Rahmen schließen beidseitig gleisparallele Flügelmauern an. Am<br />

nördlichen Tragwerksrand wird zur Einfassung des Schotterbettes eine provisorische<br />

Stahlbetonmauer mit einer Stärke von 25 cm erforderlich. Diese Einfassung ist teilweise unter der<br />

Schwelle situiert und weist eine Kröpfung im oberen Bereich auf, womit sie in knappem Abstand zu<br />

der Schwelle situiert ist.<br />

Die senkrechte lichte Weite des Rahmens beträgt nach der Änderung 8,0 m. Die Brückenbreite<br />

beträgt 9,19 m. Die Stärke der Tragwerksplatte wird in Feldmitte mit ca. 60 cm ausgeführt und weist<br />

ein Dachprofil von 2 % in Längsrichtung zu den Widerlagern auf. In Querrichtung wird ein Quergefälle<br />

von 2,5 % geplant. Die Konstruktionsstärke der Wände ist mit 60 cm und die Stärke der Bodenplatte<br />

mit 60 cm geplant.<br />

Der Rahmen weist in Richtung der Gleisachsen eine Länge von 9,6 m auf. Auf der südlichen Seite<br />

wird ein Stahlbetonmauer aufgesetzt, welche die südliche Begrenzung des Schotterbettes darstellt. Im<br />

Anschluss an die Mauer ist ein Kabeltrog situiert. Der Abstand Gleisachse – Geländer beträgt 3,36 m.<br />

Der Rahmenunterbau mit Bodenplatte und Wänden wird nicht durch Arbeitsfugen unterteilt.<br />

Im Bereich des Sammelkanales wird die Bodenplatte unterbrochen und weist einen Höhensprung von<br />

30 cm auf.<br />

Die Schotterbettbreite auf dem provisorischen Eisenbahntragwerk beträgt zwischen den<br />

provisorischen Stahlbetonmauern 8,79 m.<br />

Im Bereich des südlichen Gleises ist der Abwassersammelkanal Hall – Fritzens (Stahlbetonrohr DN<br />

1500) situiert. Die bestehende Lage und Höhe des Kanales soll beibehalten werden.<br />

Im Plan ist eine Ausnehmung der Bodenplatte mit einer Breite von 2,20 m vorgesehen. Der zwischen<br />

dem Stahlbetonrohr und der Bodenplatte entstehende Zwischenraum soll mit Magerbeton verfüllt<br />

werden. Zwischen dieser Magerbetonauffüllung und dem Stahlbetonrahmen wird eine Trennschichte<br />

(Dämmung, XPS) eingelegt.<br />

Im Objektsbereich wird ein Trapezgerinne mit Flanken mit einer Neigung von 3:2 ausgebildet. Die<br />

Sohle des Bachbettes wird mit einer Steinschlichtung versehen.<br />

Gründung<br />

Die Fundierung erfolgt als Flachfundierung. Über eventuell erforderliche Bodenauswechslungen wird<br />

keine Aussage getroffen.<br />

Lager und Fahrbahnübergänge<br />

Aufgrund der Ausbildung als geschlossener Rahmen können Lager und Fahrbahnübergänge<br />

entfallen.<br />

Oberbau<br />

Auf dem Tragwerk wird ein Aufbau mit einer Gesamtstärke von maximal ca. 1,24 m zwischen der SOK<br />

und der Tragwerksoberkante projektiert.<br />

Brückenausrüstung<br />

Auf dem provisorischen Tragwerk entfällt die Ausführung von Randbalken.<br />

An das Tragwerk sind beidseitig Abgänge Tragwerk – Damm angeschlossen.<br />

Entwässerung<br />

Bei dem Tragwerk für die provisorische Führung der Westbahnstrecke wird das Wasser in<br />

Längsrichtung mit einem Dachprofil und einem Längsgefälle von 2,0 % zu den Widerlagern abgeführt.<br />

Baustoffe<br />

Der Stahlbetonrahmen wird mit der Betongüte B30/SA/GK32/K3 und Bewehrungsstahl der Güte Bst<br />

550 hergestellt.


Bemessung<br />

180<br />

Das Tragwerk für die provisorische Führung der Westbahnstrecke wurde entsprechend der ÖNORM B<br />

4003 mit der Brückenklasse 0/SW bemessen, bzw. entsprechend der Brückenklasse I gemäß der<br />

ÖNORM B 4002 für Straßenbrücken.<br />

OBJEKT B 1402.a02, FALLBACHBRÜCKE TRAGWERK BAHN<br />

NBS km 60,826<br />

BGl km -<br />

BS km alt 60,992<br />

BS km neu 60,941<br />

Kreuzungswinkel 97,4813 gon<br />

Tragwerksschiefe rechtsschief<br />

Gesamtlänge Tragwerk 9,60 m<br />

Lichte Weite senkrecht 8,00 m<br />

Lichte Höhe variabel<br />

Stützweite 8,60 m<br />

Plattenstärke 0,55 – 0,65 m<br />

Wandstärke 0,60 m<br />

Gleisparallele Flügelmauern 0,60 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,60 m<br />

Tragwerksbreite 16,735 m – 17,19 m<br />

Abstand Gl.1 und Gl. 2 – Randbalken mind. 2,20 m<br />

Randbalken HL 3.1<br />

Entwässerung Dachprofil<br />

Schutzbeton 5 cm<br />

Konstruktion im Gleisbereich einf. Stahlbetonrahmen<br />

Bemessung ÖN B4003 Brückenkl. +2 / SW<br />

Gründung Bodenplatte<br />

Grundwasser HGW = 550,76<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 552,66<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 553,55<br />

Hochwasser Fallbach HQ 100 = 32 m³/s<br />

Tragwerk Bodenplatte OK = 551,95<br />

Tragwerk UK = 553,93<br />

Tragwerk OK = 554,58<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 555,384<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 30 /WU/SA/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30 /WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK 22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Gleis 1 Übergangsbogen<br />

Gleis 2 Übergangsbogen<br />

NBS Gleis 3, 4 -<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 0<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 0<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 steigt 2,00 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 variabel<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Bahnsteigunterführung Baumkirchen, NBS km 60,915, Objekt B 1403.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die bestehende Bahnsteigunterführung ist bei BS km 61,065 ca. 20 m östlich der geplanten<br />

Unterführung situiert und wird rückgebaut.<br />

Im Bereich Baumkirchen wird im Zuge der verlegten Bestandsstrecke eine Haltestelle mit<br />

Mittelbahnsteig projektiert. Mit Errichtung der Unterführung wird der Aufgang zum Mittelbahnsteig,<br />

sowie der Durchgang zum südlich der Bahntrasse verlaufenden Uferbegleitweg des Inns ermöglicht.<br />

Das Projekt berücksichtigt die Befahrbarkeit der Unterführung mit Kleinschneeräumgeräten.


181<br />

Die Abmessungen entsprechen den Vorgaben des CD Manuals 05 für Kleinhaltestellen. Die lichte<br />

Weite der Unterführung wird mit 3,0 m und die lichte Höhe mit 2,65 m geplant.<br />

Über behindertengerechte Rampen parallel zur Bahn mit einer Neigung von 6,0 % erfolgt der<br />

nördliche und südliche Zugang zu der Unterführung. Der Mittelbahnsteig wird ebenfalls über eine<br />

behindertengerechte Rampe mit einer Neigung von 6 % erreicht.<br />

Es ist vorgesehen den Mittelbahnsteig, sowie die Rampe zum Mittelbahnsteig mit einer Überdachung<br />

gem. CD Manual 05 für Kleinhaltestellen auszurüsten.<br />

OBJEKT B 1403.a00, BAHNSTEIGUNTERFÜHRUNG BAUMKIRCHEN<br />

NBS km 60,915<br />

BGl km -<br />

BS km alt 61,085<br />

BS km neu 61,0+28,871<br />

Kreuzungswinkel 100,00 gon<br />

Tragwerksschiefe -<br />

Gesamtlänge Rampe Mittelbahnsteig 73,45 m<br />

Gesamtlänge südliche Rampe 52,75 m<br />

Gesamtlänge nördliche Rampe 6,60 m<br />

Lichte Weite südliche Rampe 3,40 m<br />

Lichte Weite Rampe Mittelbahnsteig 3,00 m<br />

Lichte Weite nördliche Rampe 3,40 m<br />

Lichte Weite Unterführung 3,00 m<br />

Lichte Höhe Unterführung 2,65 m<br />

Stützweite Unterführung 3,40 m<br />

Plattenstärke 0,35 m<br />

Wandstärke 0,40 m<br />

Gleisparallele Flügelmauern 0,40 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,40 m<br />

Tragwerksbreite 3,80 m<br />

Abstand Gl.1 - Bahnsteig 1,86 m<br />

Abstand Gl.2 - Bahnsteig 1,82 m<br />

Entwässerung Tragwerk Pultdach<br />

Schutzbeton -<br />

Konstruktion im Gleisbereich einf. Stahlbetonrahmen<br />

Bemessung ÖN B4003 Brückenkl. +2 / SW<br />

Gründung Bodenplatte<br />

Grundwasser HGW = 550,79<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = k.A.<br />

Hochwasser Inn RHHQ = k.A.<br />

Tragwerk Bodenplatte OK = 551,38<br />

Tragwerk UK = 554,35<br />

Tragwerk OK = 554,67<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 555,502<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 30 /WU/SA/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30 /WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK 22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Gleis 1 Übergangsbogen<br />

Gleis 2 Übergangsbogen<br />

NBS Gleis 3, 4 -<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = k.A.<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = k.A.<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 0,00 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – BS Gl.2 variabel<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Wirtschaftsweg Unterführungsverbreiterung, NBS km 62,033, Objekt B 1405.a00


ALLGEMEINES<br />

182<br />

Die zweigleisige Bestandsstrecke quert bei BS km 61,199 einen Wirtschaftsweg. Die<br />

Stahlbetonkonstruktion weist eine lichte Weite von 3,50 m und eine lichte Höhe von 3,00 m auf.<br />

Die verlegte Bestandsstrecke Kufstein – Brenner wird außen geführt und schließt die beiden Gleise<br />

der Neubaustrecke ein.<br />

Aufgrund der viergleisigen Streckenführung ist eine Verbreiterung der bestehenden Konstruktion<br />

erforderlich.<br />

Aufgrund der tieferliegenden Gleisnivellette müssen das bestehende Tragwerk, die Widerlager und die<br />

Fundamente im Zuge der Bestandsstrecke abgetragen werden.<br />

Entsprechend dem Bestand wird die lichte Weite mit 3,5 m und die lichte Höhe mit 3,0 m beibehalten.<br />

Die Gesamtbreite des Tragwerkes ergibt sich mit 27,06 m.<br />

Die Unterführung wird als einfeldriger Stahlbetonrahmen mit jeweils einem Abschnitt je Gleis<br />

ausgeführt.<br />

OBJEKT B 1405.a00, WIRTSCHAFTSWEG UNTERFÜHRUNGSVERBREITERUNG<br />

NBS km 62,033<br />

BGl km -<br />

BS km alt 62,199<br />

BS km neu 60,1+74,02<br />

Kreuzungswinkel 100,00 gon<br />

Tragwerksschiefe ...-<br />

Gesamtlänge Tragwerk 4,70 m<br />

Lichte Weite senkrecht 3,50 m<br />

Lichte Höhe Weg 3,00 m<br />

Stützweite 4,10 m<br />

Plattenstärke 37,5 cm<br />

Wandstärke 0,60 m<br />

Gleisparallele Flügelmauern 0,60 m<br />

Stärke Bodenplatte 0,60 m<br />

Tragwerksbreite 27,06 m<br />

Abstand Gl.1 und Gl. 2 – Randbalken mind. 2,20 m<br />

Randbalken HL 3.1<br />

Entwässerung Pultdach<br />

Schutzbeton -<br />

Konstruktion im Gleisbereich einf. Stahlbetonrahmen<br />

Bemessung ÖN B4003 Brückenkl. +2 / SW<br />

Gründung Bodenplatte<br />

Grundwasser HGW = 552,25<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 554,35<br />

Hochwasser Inn HQ 30 = 553,89<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 555,42<br />

Tragwerk Bodenplatte OK = 551,71<br />

Tragwerk UK = 555,25<br />

Tragwerk OK = 555,63<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 556,429<br />

Baustoffe Tragwerk B 30 / SA / GK32 / K3<br />

Baustoffe Wände B 30 /WU/SA/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30 /WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK 22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Gleis 1 Gerade<br />

Gleis 2 Gerade<br />

NBS Gleis 3, 4 Gerade<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = 0 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = 0 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 3, 4 ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 steigt 7,110 %o<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 3, Gl. 4 steigt 7,110 %o


183<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – NBS Gl.3 7,295 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.3 – NBS Gl.4 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.4 – BS Gl.2 7,26 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Stützmauer Baumkirchen 3 , NBS km 61,763 – km 61,833, Objekt B 1210.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein - Brenner wird im Bauzustand provisorisch verlegt.<br />

Die zu errichtende Stützmauer fängt die beiden Bahnkörper der höher gelegenen Bestandsgleise 1<br />

und 2 ab und ist jeweils zwischen der Bestandsstrecke und der Neubaustrecke angeordnet.<br />

Die Stützmauern werden im Anschluss an die Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen im Anschluss<br />

an die Unterführung der Landesstrasse L 224 in km 61,756 im Bereich der Rampenstrecke der<br />

Neubautrasse ausgeführt.<br />

Der Abstand der Stützmauern und die jeweiligen Gleisabstände orientieren sich an der<br />

Grundwasserwanne Baumkirchen und der Unterführung der Landesstraße L 224.<br />

Die Stützmauer schließt an die Wände der Landesstraßenunterführung zwischen der NBS und der<br />

Bestandsstrecke an. Die Stützmauer l.d.B. weist eine Länge von 71,528 m und r.d.B. eine Länge von<br />

71,472 m auf. Die Stützmauern werden als Winkelstützmauern ausgeführt.<br />

STÜTZMAUER BAUMKIRCHEN 3, OBJEKT B 1210.a00<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 Ve = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

Stützmauer l.d.B. Anfang NBS km km 61,7+61,368<br />

Stützmauer r.d.B. Anfang NBS km km 61,7+61,424<br />

Stützmauer l.d.B. Ende NBS km km 61,8+32,896<br />

Stützmauer r.d.B. Ende NBS km km 61,8+32,896<br />

Stützmauer l.d.B. Länge 71,528 m<br />

Stützmauer r.d.B. Länge 71,472 m<br />

BGl km -<br />

BS km neu -<br />

BS km alt -<br />

Höhe Fund.OK – KronenOK ohne RB 2,409 – 1,653 m<br />

Höhe RB auf Mauerkrone 20 cm<br />

Breite Fundamentplatte 2,60 m<br />

Stärke Fundamentplatte 0,60 m<br />

Luftseitiger Anzug der Mauer vertikal<br />

Wandstärke Stützmauer 50 cm<br />

Fundierung flach, Streifenfundamente<br />

Abstand Gl.3 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.4 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.1 – Mauerinnenkante 3,00 m<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante 2,90 m<br />

Grundwasser HGW = 550,779 – 550,860<br />

Hochwasser HQ100 = 553,758 – 553,842<br />

Hochwasser RHHQ = 554,658 – 554,742<br />

Stützmauer Fundament OK steigt parallel Gradiente 12,5 %o<br />

Stützmauer OK steigt parallel Gradiente BS Gleis<br />

Stützmauer OK OK = - 0,20 unter SOK<br />

Oberbau SOK Gl. 1 555,502<br />

Konstruktion Winkelstützmauer<br />

Baustoff Mauer B 30 /SA/FB/GK32/K3<br />

Baustoff Fundament B 30 /FB/GK 32/K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bemessung Bahn ÖNORM, B 4003, +2/SW


184<br />

Gleis 1 Bogen R = 50000 m<br />

Gleis 2 Bogen R = 50000 m<br />

NBS Gleis 3, 4 Gerade<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = 0 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 horizontal<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 3, Gl. 4 steigt 12,4994 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – NBS Gl.3 7,36 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.3 – NBS Gl.4 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.4 – BS Gl.2 7,26 m<br />

Schotterbettstärke Regelprofil Damm<br />

Grundwasserwanne Jenbach,Stützmauer Süd und Nord NBS km 43,590 – km 43,660, Objekt U<br />

1209.a03 und a 04<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Grundwasserwanne Jenbach schließt in km 43,270 an den Tunnel Wiesing / Jenbach an und<br />

endet bei km 43,590.<br />

Von km 43,590 – km 43,660 sind beidseitig der NBS Stützmauern angeordnet, welche an die<br />

Grundwasserwanne Jenbach anschließen.<br />

Die Wände der Grundwasserwanne und der Stützmauern sind in einer Flucht angeordnet.<br />

Die Stützmauern werden als Winkelstützmauern ausgeführt. Die Fundamentoberkante ist ca. 1,2 m<br />

unter der SOK der Neubaustrecke situiert, womit darüber die Planumsschutzschichte mit einer Stärke<br />

von 20 cm ausgeführt werden kann. In Bezug auf die Bestandsstrecke wird die Fundamentoberkante<br />

ca. 1,7 m unter der SOK der Bestandsstrecke angeordnet, um den Regeloberbau der freien Strecke<br />

mit 50 cm Frostschutzschichte und 20 cm Planumsschutzschichte herstellen zu können.<br />

Die Stützmauern werden in Abschnittslängen von 10m errichtet.<br />

Die Fundamentoberkante verläuft parallel mit der Gradiente der Neubaustrecke, welche in diesem<br />

Bereich eine Steigung von 12,0 %o und im Folgenden eine Steigung von 2,0 %o aufweist.<br />

Die Rohbauoberkante der Stützmauern verläuft parallel zur Gradiente der Bestandsstrecke in einer<br />

Höhe von 20 cm unter der SOK der Bestandsstrecke.<br />

Die zu errichtende Stützmauer fängt die beiden Bahnkörper der höher gelegenen Bestandsgleise 1<br />

und 2 ab und ist jeweils zwischen der Bestandsstrecke und der Neubaustrecke angeordnet.<br />

GRUNDWASSERWANNE JENBACH , OBJEKT U 1209.a00<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 a) Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

b) Ve = 190 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 230 km/h<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

NBS km 43,270 – 43,590<br />

BGl km -<br />

BS km neu -<br />

BS km alt -<br />

Länge 320 m<br />

Höhe Fund.OK – Kronen OK ohne RB variabel<br />

Höhe RB auf Mauerkrone 20 cm<br />

Breite Fundamentplatte k.A.<br />

Stärke Fundamentplatte k.A.<br />

Luftseitiger Anzug der Mauer vertikal<br />

Wandstärke Mauer k.A.<br />

Fundierung flach, Bodenplatte<br />

Abstand Gl.3 – Mauerinnenkante 3,65 m<br />

Abstand Gl.4 – Mauerinnenkante 3,65 m<br />

Abstand Gl.1 – Mauerinnenkante 3,82 m


185<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante 3,82 m<br />

Grundwasser HGW = 527,765<br />

Hochwasser HQ100 = 530,120<br />

Hochwasser RHHQ = 531,270<br />

Stützmauer Fundament OK steigt parallel Gradiente 12,0 %o<br />

Stützmauer OK steigt parallel Gradiente BS Gleis<br />

Stützmauer OK OK = 50 cm über SOK BS<br />

Oberbau SOK Gl. 1 532,195<br />

Konstruktion Wanne<br />

Baustoff Mauer B 30 /SA/FB/GK32/K3<br />

Baustoff Fundament B 30 /FB/GK 32/K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bemessung Bahn ÖNORM, B 4003, +2/SW<br />

Gleis 1 Gerade, Übergangsbogen, Bogen<br />

Gleis 2 Gerade<br />

NBS Gleis 3, 4 Übergangsbogen, Gerade<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = 0 – 45 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 3, Gleis 4 ü = 0 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 fällt 12,4839 %o<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 3, Gl. 4 steigt 12,0 %o – 2,00 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – NBS Gl.3 8,00 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.3 – NBS Gl.4 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.4 – BS Gl.2 8,00 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Stützmauern Nord und Süd, OBJEKT U 1209.a03 und 04<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

NBS km 43,590 – 43, 660<br />

BGl km -<br />

BS km neu -<br />

BS km alt -<br />

Länge 70 m<br />

Höhe Fund.OK – KronenOK ohne RB variabel<br />

Höhe RB auf Mauerkrone 20 cm<br />

Breite Fundamentplatte 1,90 m<br />

Stärke Fundamentplatte 0,40 m – 0,50 m<br />

Luftseitiger Anzug der Mauer vertikal<br />

Wandstärke Mauer 0,40 m<br />

Fundierung flach, Streifenfundamente<br />

Abstand Gl.3 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.4 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.1 – Mauerinnenkante 3,72 m<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante 3,72 m<br />

Grundwasser HGW = 527,838<br />

Hochwasser HQ100 = 530,120<br />

Hochwasser RHHQ = 531,270<br />

Stützmauer Fundament OK steigt parallel Gradiente 12,0 %o<br />

Stützmauer OK steigt parallel Gradiente BS Gleis<br />

Stützmauer OK Rohbau OK = 20 cm unter SOK BS<br />

Oberbau SOK Gl. 1 530,677<br />

Konstruktion Winkelstützmauer<br />

Baustoff Mauer B 30 /SA/FB/GK32/K3<br />

Baustoff Fundament B 30 /FB/GK 32/K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550


186<br />

Bemessung Bahn ÖNORM, B 4003, +2/SW<br />

Gleis 1 Gerade, Übergangsbogen, Bogen<br />

Gleis 2 Gerade<br />

NBS Gleis 3, 4 Übergangsbogen, Gerade<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = 0 – 45 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 3, Gleis 4 ü = 0 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = 0 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 fällt 12,4839 %o<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 3, Gl. 4 steigt 12,0 %o – 2,00 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – NBS Gl.3 8,00 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.3 – NBS Gl.4 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.4 – BS Gl.2 8,00 m<br />

Schotterbettstärke Regelprofil Damm<br />

Grundwasserwanne Stans, Stützmauer Süd und Nord, NBS km 44,760 – km 44,800, Objekt S<br />

1209.a03 und a04<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Grundwasserwanne Stans schließt in km 45,285 an den Tunnel Stans / Terfens an und endet bei<br />

km 44,800.<br />

Von km 44,760 – km 44,800 sind beidseitig der NBS Stützmauern angeordnet, welche an die<br />

Grundwasserwanne Stans anschließen.<br />

Die Wände der Grundwasserwanne und der Stützmauern sind in einer Flucht angeordnet.<br />

Die Stützmauern werden als Winkelstützmauern ausgeführt. Die Fundamentoberkante ist ca. 1,2 m<br />

unter der SOK der Neubaustrecke situiert, womit darüber die Planumsschutzschichte mit einer Stärke<br />

von 20 cm ausgeführt werden kann. In Bezug auf die Bestandsstrecke wird die Fundamentoberkante<br />

ca. 1,7 m unter der SOK der Bestandsstrecke angeordnet, um den Regeloberbau der freien Strecke<br />

mit 50 cm Frostschutzschichte und 20 cm Planumsschutzschichte hergestellt werden kann.<br />

Die Stützmauern werden in Abschnittslängen von 10m errichtet.<br />

Die Fundamentoberkante verläuft parallel mit der Gradiente der Neubaustrecke, welche in diesem<br />

Bereich ein Gefälle von 12,5 %o aufweist.<br />

Die Rohbauoberkante der Stützmauern verläuft parallel zur Gradiente der Bestandsstrecke in einer<br />

Höhe von 20 cm unter SOK der Bestandsstrecke.<br />

Die zu errichtende Stützmauer fängt die beiden Bahnkörper der höher gelegenen Bestandsgleise 1<br />

und 2 ab und ist jeweils zwischen der Bestandsstrecke und der Neubaustrecke angeordnet.<br />

GRUNDWASSERWANNE STANS , OBJEKT S 1209.a00<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 Ve = 190 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 230 km/h<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

NBS km 44,800 – 45,285<br />

BGl km -<br />

BS km neu -<br />

BS km alt -<br />

Länge 485 m<br />

Höhe Fund.OK – KronenOK ohne RB variabel<br />

Höhe RB auf Mauerkrone 20 cm<br />

Breite Fundamentplatte k.A.<br />

Stärke Fundamentplatte k.A.<br />

Luftseitiger Anzug der Mauer vertikal<br />

Wandstärke Mauer k.A.<br />

Fundierung flach, Bodenplatte<br />

Abstand Gl.3 – Mauerinnenkante 3,65 m<br />

Abstand Gl.4 – Mauerinnenkante 3,65 m<br />

Abstand Gl.1 – Mauerinnenkante 3,82 m


187<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante 3,82 m<br />

Grundwasser HGW = 529,110<br />

Hochwasser HQ100 = k.A.<br />

Hochwasser RHHQ = k.A.<br />

Stützmauer Fundament OK fällt parallel Gradiente NBS,12,5 %o<br />

Stützmauer OK steigt parallel Gradiente BS Gleis<br />

Stützmauer OK OK = 50 cm über SOK BS<br />

Oberbau SOK Gl. 1 533,507<br />

Konstruktion Wanne<br />

Baustoff Mauer B 30 /SA/FB/GK32/K3<br />

Baustoff Fundament B 30 /FB/GK 32/K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bemessung Bahn ÖNORM, B 4003, +2/SW<br />

Gleis 1 Übergangsbogen, Bogen, 3000 m<br />

Gleis 2 Übergangsbogen, Bogen, 3000 m<br />

NBS Gleis 3, 4 Übergangsbogen, Bogen, 2600 m<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = 60 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 3, Gleis 4 ü = 65 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = 60 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 steigt 2,0 %o bis 6,0 %o<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 3, Gl. 4 fällt 12,5 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – NBS Gl.3 8,00 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.3 – NBS Gl.4 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.4 – BS Gl.2 8,00 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Stützmauer Süd und Nord , OBJEKT S 1209.a03 und a04<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

NBS km 44,760 – 44,800<br />

BGl km -<br />

BS km neu -<br />

BS km alt -<br />

Länge 40 m<br />

Höhe Fund.OK – KronenOK ohne RB variabel<br />

Höhe RB auf Mauerkrone 20 cm<br />

Breite Fundamentplatte 1,90 m<br />

Stärke Fundamentplatte 0,40 m – 0,50 m<br />

Luftseitiger Anzug der Mauer vertikal<br />

Wandstärke Mauer 0,40 m<br />

Fundierung flach, Streifenfundamente<br />

Abstand Gl.3 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.4 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.1 – Mauerinnenkante 3,72 m<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante 3,72 m<br />

Grundwasser HGW = 529,110<br />

Hochwasser HQ100 = k.A.<br />

Hochwasser RHHQ = k.A.<br />

Stützmauer Fundament OK fällt parallel Gradiente 12,5 %o<br />

Stützmauer OK steigt parallel Gradiente BS Gleis<br />

Stützmauer OK Rohbau<br />

OK = 20 cm unter SOK BS<br />

Oberbau SOK Gl. 1 533,427<br />

Konstruktion Winkelstützmauer<br />

Baustoff Mauer B 30 /SA/FB/GK32/K3<br />

Baustoff Fundament B 30 /FB/GK 32/K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3


188<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bemessung Bahn ÖNORM, B 4003, +2/SW<br />

Gleis 1 Übergangsbogen, Bogen, 3000 m<br />

Gleis 2 Übergangsbogen, Bogen, 3000 m<br />

NBS Gleis 3, 4 Übergangsbogen, Bogen, 2600 m<br />

Gleisüberhöhung Gleis 1 ü = 60 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 3, Gleis 4 ü = 65 mm<br />

Gleisüberhöhung Gleis 2 ü = 60 mm<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 1, Gl. 2 steigt 2,0 %o bis 6,0 %o<br />

Nivellette Bahnachse Gl. 3, Gl. 4 fällt 12,5 %o<br />

Gleisabst. BS Gl.1 – NBS Gl.3 8,00 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.3 – NBS Gl.4 4,70 m<br />

Gleisabst. NBS Gl.4 – BS Gl.2 8,00 m<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Anprallschutz Brücke L 48, NBS km 22,760, Objekt K 1203.a00<br />

ALLGEMEINES<br />

In den Ergänzungsunterlagen wurde ein Anprallschutz für die Stütze der L48 Breitenbacherstraße<br />

ausgearbeitet, welcher in der vorliegenden Ausführung zu überarbeiten war.<br />

Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung wurden Austauschunterlagen für den<br />

Anprallschutz vorgelegt.<br />

Im nördlichen Randfeld der Straßenüberfahrtsbrücke wird die Gleisachse des Beschleunigungsgleises<br />

situiert. Die maximale Geschwindigkeit in diesem Bereich wird mit 140 km/h ausgewiesen.<br />

Aufgrund des Gleisabstandes und der Ausführung der Stützen als zwei Einzelstützen und einem<br />

Fertigteiltragwerk sind Vorkehrungen zu treffen, um einen Anprall an die Einzelstützen zu verhindern.<br />

ANPRALLSCHUTZ BRÜCKE L 48, OBJEKT K 1203.a00<br />

Geschwindigkeiten<br />

Beschl.gl. Vmax = 140 km/h<br />

BS Gl 2 Vvzg = 160 km/h<br />

NBS km 22,760<br />

BGl km -<br />

BS km neu -<br />

BS km alt -<br />

Länge südl.Wannenwand 20 m<br />

Länge nördl. Wannenwand 32 m<br />

Südl. Wannenw. Bodenpl. OK – Wand OK ca. 3 m<br />

Südl. Wannenw. SOK – Wand OK 2,3 m<br />

Nördl. Wannenw. Bodenpl. OK – RB OK 3,84 m<br />

Südl. Wand Stärke 80 cm<br />

Nördl. Wand Stärke inkl. LS Wand 50 cm<br />

Stärke LS Wand 35 cm<br />

Stärke Bodenplatte 84 cm – 101 cm<br />

Fundierung flach, Bodenplatte<br />

Abstand Bgl. – südl. Wannenwand 3,0 m<br />

Abstand Bgl. – nördl. Wannenwand 3,9 m<br />

Abstand Bgl. – nördl. Wannenwand RB ca. 3,7 m<br />

Abstand BS Gl 2 – südl. Wannenwand 3,57 m<br />

Abstand BS Gl 2 – Stützen Brücke L48 2,68 m<br />

Grundwasser HGW = 504,80<br />

Hochwasser HQ100 = 507,92<br />

Hochwasser RHHQ = 509,08<br />

Bodenplatte Wanne OK 509,56<br />

Bodenplatte Wanne UK 508,566<br />

Oberbau SOK Bgl. 510,266<br />

Konstruktion Wanne<br />

Baustoff Wände B 30 /SA/GK32/K3<br />

Baustoff Fundament B 30 /FB/GK 32/K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3


189<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bemessung Bahn ÖNORM, B 4003, +2/SW<br />

Bgl Bogen, 4225 m<br />

Gleisüberhöhung Bgl ü = 35 mm<br />

Nivellette Bgl fällt 0,296 %o<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Stützmauer neben Mast 10 , NBS km 23,424, Objekt K 1906.a01<br />

(nachrichtliche Information über Entfall der Stützmauer)<br />

ALLGEMEINES<br />

In einem Abstand von 5,19 m im Objektsbereich ist nördlich des Gleises 2 der Bestandsstrecke<br />

Kufstein – Brenner das Beschleunigungsgleis situiert. Bis zur Inbetriebnahme des Angerbergtunnels<br />

wird das Beschleunigungsgleis als Provisorium für ca. 10 Jahre errichtet.<br />

In diesem Bereich befindet sich die Bestandsstrecke in Dammlage. Die Höhe des Dammes beträgt ca.<br />

4 m. Der Dammfuß weist einen Abstand von 2,0 m zu einem 110 kV Hochspannungsmast auf.<br />

Für die Verlegung des Beschleunigungsgleises wird der bestehende Bahndamm verbreitert. Im<br />

Bereich des 110 kV Hochspannungsmastes wird eine Stützmauer errichtet.<br />

Die Stützmauer wird als Winkelstützmauer ausgeführt.<br />

Nach Inbetriebnahme des Angerbergtunnels wird das Beschleunigungsgleis rückgebaut, wodurch die<br />

Stützmauer nicht mehr erforderlich ist.<br />

Stützmauer neben Mast 10, OBJEKT K 1906.a01<br />

NBS km 23,424<br />

BGl km 1,059<br />

BS km neu -<br />

BS km alt -<br />

Länge 22 m<br />

Höhe Fund.OK – KronenOK ohne RB 4,501 m<br />

RB auf Mauerkrone RB HL 3.1 mit LSW, KT V<br />

Breite Fundamentplatte 4,00 m<br />

Stärke Fundamentplatte 0,70 m – 0,80 m<br />

Luftseitiger Anzug der Mauer 15 : 1<br />

Wandstärke Mauer 0,50 m – 0,776 m<br />

Fundierung flach, Streifenfundament<br />

Abstand Beschl.gl. – RB 2,674 m<br />

Grundwasser HGW = 504,90<br />

Hochwasser HQ100 = 508,49<br />

Hochwasser RHHQ = 509,77<br />

Stützmauer Fundament OK steigt parallel Gradiente 0,7233 %o<br />

Stützmauer OK steigt parallel Gradiente BS Gleis<br />

Oberbau SOK Gl. 1 510,339<br />

OK RB 509,530<br />

Konstruktion Winkelstützmauer<br />

Baustoff Mauer B 30 /SA/FB/GK32/K3<br />

Baustoff Fundament B 30 /FB/GK 32/K3<br />

Baustoff Randbalken B 30 / SA / GK22 / K3<br />

Bewehrung BSt 550<br />

Bemessung Bahn ÖNORM, B 4003, +2/SW<br />

Beschleunigungsgleis Gerade<br />

Gleisüberhöhung ü = 0 mm<br />

Nivellette Beschl.gl. steigt 0,7233 %o<br />

Gleisabst. Beschlgl. – BS Gl. 2 5.19 m, variabel<br />

Schotterbettstärke Regelprofil Damm<br />

TUNNEL UND WANNEN<br />

Wannne Radfeld, Km 26,500 – km 27,290<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 Ve = Vmax = 200 km/h


190<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

Seichte Wanne km 26,500 – 26,770<br />

Tiefe Wanne km 26,770 – 27,290<br />

Seichte Wanne Abst. Gl – Wannenwand 3,60 m<br />

Tiefe Wanne Abst. Gl – LS Verkl. Wand 3,00 m<br />

Seichte Wanne ohne Rettungsnischen<br />

Tiefe Wanne mit Rettungsnischen<br />

Tunnel Radfeld / Wiesing, Objekt R 1303.a00, Km 27,290 – km 38,677<br />

OBJEKT R 1303.a00, TUNNEL RADFELD / WIESING<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

NBS km Ostportal - Westportal 27,290 – 38,677<br />

BS km Ostportal - Westportal -<br />

Kreuzungswinkel -<br />

Gesamtlänge des Tunnels 11,387 km<br />

Bauweisen<br />

Tunnel in offener Bauweise 27+290 – 28+890<br />

Tunnel in bergmännischer Bauweise 28+890 – 33+129<br />

Tunnel in Schildbauweise 33+129 – 38+504<br />

Tunnel in offener Bauweise 38+504 – 38+677<br />

Galerie Wiesing Gewölbe 38+677 – 38+797<br />

Querschnitte der bergmännischen Bauweise<br />

Gewölbequ., Sohlgew., druckd. bis 1,5 bar 28+890 – 29+000<br />

Gewölbequ., Sohlgew., druckd. bis 3,0 bar 29+000 – 29+300<br />

Gewölbequ., Sohlgew., druckd. bis 6,0 bar 29+300 – 29+690<br />

Gewölbequ., Sohlplatte, Regenschirmabd. 29+690 – 29+930<br />

Gewölbequ., Sohlgew., Regenschirmabd. 29+930 – 30+000<br />

Gewölbequ., Sohlgew., Anhydritstrecke 30+000 – 30+250<br />

Gewölbequ., Sohlplatte, Regenschirmabd. 30+250 – 30+900<br />

Gewölbequ., Sohlgew., Regenschirmabd. 30+900 – 31+595<br />

Gewölbequ., Sohlgew., druckd. bis 6,0 bar 31+595 – 32+363<br />

Gewölbequ., Sohlgew., druckd. bis 3,0 bar 32+363 – 32+483<br />

Gewölbequ., Sohlgew., druckd. bis 1,5 bar 32+483 – 32+639<br />

Gewölbequ., Sohlgew., druckd. bis 3,0 bar 32+639 – 33+129<br />

Schildbauweise, Kreisqu., druckdicht 33+129 – 38+504<br />

offener Bauweise Gewölbequ., Sohlpl. 38+504 – 38+677<br />

Galerie Wiesing Gewölbe 38+677 – 38+797<br />

Erschütterungsschutz<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 28+890 – 30+900<br />

Schweres Masse-Feder-System 30+900 – 33+400<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 33+400 – 36+000<br />

schweres Masse-Feder-System 36+000 – 37+020<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 37+020 – 37+600<br />

Schweres Masse-Feder-System 37+600 – 38+000<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 38+000 – 38+400<br />

Mittleres Masse-Feder-System 38+400 – 38+600<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz ab 38+600<br />

Zugänge<br />

Einmündung Zufahrtsrampe 27,275<br />

Zufahrtsrampe mit Pumpstation 27+275<br />

Rettungsschacht mit Auffangbecken 27+805<br />

Rettungsschacht 28+265<br />

Rettungsschacht mit Pumpstation 28+883<br />

Rettungstollen Brixlegg Ost 28+923


191<br />

Querschlag 1 29+433<br />

Querschlag 2 29+933<br />

Querschlag 3 30+433<br />

Querschlag 4 30+933<br />

Querschlag 5 31+433<br />

Zugangsstollen Brixlegg Mitte 32+065<br />

Zugangsstollen Brixlegg West 32+770<br />

Rettungsschacht 33+427<br />

Rettungsschacht 33+945<br />

Rettungsschacht 34+457<br />

Rettungsschacht 34+947<br />

Rettungsschacht 35+470<br />

Rettungsschacht 35+990<br />

Rettungsschacht 36+520<br />

Rettungsschacht 37+100<br />

Rettungsschacht 37+750<br />

Rettungsschacht 38+250<br />

Rettungsschacht 38+652<br />

Lastansätze<br />

Verkehrslasten auf der Bodenplatte ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Nutzlasten auf der Überschüttung 20 kN/m²<br />

Hochwasser<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 511,35<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 511,93<br />

Baustoffe<br />

Stahlbetontübbinge B60<br />

Baustoffe Tunnelquerschnitt B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Anlageverhältnisse<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4, Ostportal Linksbogen, R = 3000 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 75 mm<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Rechtsbogen, R = 3350 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 65 mm<br />

Gerade l = 1152,412 m<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Linksbogen, R = 3000 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 75 mm<br />

Gerade l = 164,553 m<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Rechtsbogen, R = 3000 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 75 mm<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Linksbogen, R = 3000 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 75 mm<br />

Nivellette Bahnachse fällt 10,9167 %o<br />

steigt 2,50 %o<br />

fällt 3,3582 %o<br />

fällt 9,20 %o<br />

steigt 4,8052 %o<br />

steigt 12,4744 %o<br />

Oberbau Feste Fahrbahn<br />

Galerie Wiesing, Objekt W 1309.a00, Km 38,677 – km 38,797<br />

OBJEKT W 1309.a00, GALERIE WIESING<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

NBS km 38,677 – 38,797<br />

BS km Ostportal - Westportal -<br />

Kreuzungswinkel -


192<br />

Gesamtlänge der Galerie 120 m<br />

Bauweisen<br />

Tunnel in offener Bauweise 38,677 – 38,797<br />

Erschütterungsschutz<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 38,677 – 38,797<br />

Zugänge<br />

Notausgänge nicht vorhanden<br />

Lastansätze<br />

Verkehrslasten auf der Bodenplatte ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Nutzlasten auf der Überschüttung 20 kN/m²<br />

Hochwasser<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 525,06<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 526,09<br />

Baustoffe<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30(56)/WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Gewölbe, Vordach B 30/WU/SA/GK32/K3-K5/BS1<br />

Stützen B 40/SA/GK32/K3<br />

Baustoffe Randbalken B 30 / SA / FTB / GK22 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Anlageverhältnisse<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Übergangsbogen<br />

Gleisüberhöhung variabel, ü max = 55 mm<br />

Nivellette Bahnachse steigt 12,4744 %o<br />

Oberbau Feste Fahrbahn<br />

Tunnel Wiesing / Jenbach, Objekt W 1301.a00, Km 38,797 – km 43,270<br />

OBJEKT W 1301.a00, TUNNEL WIESING / JENBACH<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 a) Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

b) Ve = 190 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 240 km/h<br />

c) Ve = 190 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax= 230 km/h<br />

NBS km 38,797 – 43,270<br />

BS km -<br />

Kreuzungswinkel -<br />

Gesamtlänge des Tunnels 4,473 km<br />

Bauweisen<br />

Tunnel in offener Bauweise 38+797 – 38+898<br />

Tunnel in bergmännischer Bauweise 38+898 – 39+578<br />

Tunnel in offener Bauweise 39+578 – 39+688<br />

Tunnel in Deckelbauweise 39+688 – 39+818<br />

Tunnel in offener Bauweise 39+818 – 41+050<br />

Tunnel in bergm. Bauw. HDBV Umschl. 41+050 – 41+820<br />

Tunnel in offener Bauweise 41+820 – 43+270<br />

Wasserdichte Wanne 43+270 – 43+590<br />

Freie Strecke zwischen Stützmauern 43+590 – 43+660<br />

Querschnitte<br />

Gewölbequerschnitt 38+797 – 38+898<br />

Gewölbequerschnitt 38+898 – 39+578<br />

Kastenquerschnitt 39+578 – 39+688<br />

Kastenquerschnitt 39+688 – 39+818<br />

Kastenquerschnitt 39+818 – 41+050


193<br />

Gewölbequerschnitt 41+050 – 41+820<br />

Gewölbequerschnitt 41+820 – 42+950<br />

Kastenquerschnitt 42+950 – 43+270<br />

Gewölbequ., HDBV Umschließung,<br />

druckdicht bis 3,0 bar 41+050 – 41+820<br />

Erschütterungsschutz<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 38+797 – 38+898<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 38+898 – 39+578<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 39+578 – 39+688<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 39+688 – 39+818<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 39+818 – 40+100<br />

mittleres Masse-Feder-System 40+100 – 41+050<br />

mittleres Masse-Feder-System 41+050 – 41+700<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 41+700 – 41+820<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 41+820 – 43+270<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 43+270 – 43+590<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 43+590 – 43+660<br />

Zugänge<br />

Befahrbarer Zugangsstollen 39+220<br />

Rettungsschacht 39+741<br />

Rettungsschacht 40+220<br />

Rettungsschacht 40+655<br />

Rettungsschacht 41+090<br />

Rettungsschacht 41+550<br />

Rettungsschacht 42+200<br />

Rettungsschacht 42+780<br />

Rettungsschacht 43+285<br />

Lastansätze<br />

Verkehrslasten auf der Bodenplatte ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Nutzlasten (Bebauung) 100 kN/m²<br />

Hochwasser<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 526,74 – 530,12<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 526,9 – 527,8 – 531,27<br />

Baustoffe<br />

Baustoffe Tunnelquerschnitt B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Anlageverhältnisse<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Gerade l = 767,657 m<br />

Rechtsbogen R = 2730 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 85 mm<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Linksbogen, R = 2600 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 85 mm<br />

Nivellette Bahnachse steigt 12,4744 %o<br />

fällt 6,00 %o<br />

fällt 4,40 %o<br />

fällt 1,20 %o<br />

steigt 12,00 %o<br />

Oberbau Feste Fahrbahn<br />

Wanne Jenbach, Km 43,270 – 43,590<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 a) Ve = 190 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 230 km/h<br />

b) Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

NBS km 43,270 – 43,590<br />

tiefe Wanne km 43,270 – 43,555


194<br />

seichte Wanne km 43,555 – 43,590<br />

Seichte Wanne Abst. Gl – Wannenwand 3,60 m<br />

Tiefe Wanne Abst. Gl – LS Verkl. Wand 3,00 m<br />

Seichte Wanne ohne Rettungsnischen<br />

Tiefe Wanne mit Rettungsnischen<br />

Wanne Stans, Km 44,800 – 45,285<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 a) Ve = 190 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 230 km/h<br />

b) Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

NBS km 44,800 – 45,285<br />

Seichte Wanne km 44,800 – 44,900<br />

Tiefe Wanne km 44,900 – 45,285<br />

Seichte Wanne Abst. Gl – Wannenwand 3,60 m<br />

Tiefe Wanne Abst. Gl – LS Verkl. Wand 3,00 m<br />

Seichte Wanne ohne Rettungsnischen<br />

Tiefe Wanne mit Rettungsnischen<br />

Tunnel Stans / Terfens, Objekt S 1301.a00, Km 45,285 – km 55,855<br />

OBJEKT S 1301.a00, TUNNEL STANS / TERFENS<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 a) Ve = 190 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 230 km/h<br />

b) Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

c) Ve = Vmax = Vtechmax= 200<br />

km/h<br />

NBS km 45,285 – 55,855<br />

BS km -<br />

Kreuzungswinkel -<br />

Gesamtlänge des Tunnels 10,570 km<br />

Bauweisen<br />

Freie Strecke zwischen Stützmauern 44+760 – 44+800<br />

Wasserdichte Wanne 44+800 – 45+285<br />

Tunnel in offener Bauweise 45+285 – 45+820<br />

Tunnel in bergm. Bauw. HDBV Umschl. 45+820 – 46+570<br />

Tunnel in offener Bauweise 46+570 – 47+550<br />

Tunnel in bergmännischer Bauweise 47+550 – 52+010<br />

Tunnel in offener Bauweise 52+010 – 52+103<br />

Tunnel in bergmännischer Bauweise 52+103 – 55+755<br />

Tunnel in offener Bauweise 55+755 – 55+855<br />

Querschnitte<br />

Stützmauer beidseitig 44+760 – 44+800<br />

Wanne 44+800 – 45+285<br />

Kastenquerschnitt 45+285 – 45+450<br />

Gewölbe mit Sohlplatte 45+450 – 45+820<br />

Gewölbe mit HDBV Umschl. 45+820 – 46+594<br />

Gewölbe mit Sohlplatte 46+594 – 46+700<br />

Kastenquerschnitt 46+700 – 47+550<br />

Gewölbequerschnitt druckd. bis 2 bar, 2-gl. 47+550 – 48+561<br />

Gewölbequerschnitt druckd. bis 2 bar, 3-gl. 48+561 – 49+787<br />

Gewölbequerschnitt druckd. bis 2 bar, 2-gl. 49+787 – 49+862<br />

Gewölbequerschnitt druckd. bis 2 bar, 3-gl. 49+862 – 51+101<br />

Gewölbequerschnitt druckd. bis 2 bar, 2-gl. 51+101 – 55+855<br />

Erschütterungsschutz


195<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 44+760 – 44+800<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 44+800 – 45+285<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 45+285 – 45+750<br />

Schweres Masse-Feder-System 45+700 – 46+500<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 46+500 – 46+950<br />

schweres Masse-Feder-System 46+950 – 48+450<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 48+450 – 49+800<br />

schweres Masse-Feder-System 49+800 – 51+300<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 51+300 – 52+200<br />

schweres Masse-Feder-System 52+200 – 52+450<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 52+450 – 53+900<br />

schweres Masse-Feder-System 53+900 – 55+855<br />

Zugänge<br />

Rettungsschacht 45,265<br />

Rettungsschacht 45+740<br />

Rettungsschacht 46+159<br />

Rettungsschacht 46+594<br />

Rettungsschacht 47+050<br />

Rettungsschacht 47+640<br />

Querschläge vom Rettungsstollen zum Haupttunnel<br />

Querschlag 1 48+112<br />

Querschlag 2 48+500<br />

Querschlag 3 49+000<br />

Querschlag 4 49+500<br />

Querschlag 5 50+000<br />

Querschlag 6 50+500<br />

Querschlag 7 51+461<br />

Querschlag 8 51+500<br />

Querschlag 9 52+000<br />

Querschlag 10 52+560<br />

Querschlag 11 53+000<br />

Zugänge<br />

Rettungsschacht 53+420<br />

Rettungsschacht 53+950<br />

Rettungsschacht 54+490<br />

Seitenstollen 54+940<br />

Seitenstollen 55+280<br />

Lastansätze<br />

Verkehrslasten auf der Bodenplatte ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Nutzlasten auf der Überschüttung 100 kN/m²<br />

Hochwasser<br />

Hochwasser Inn km 55+855 HQ 100 = 546,97<br />

Hochwasser Inn km 55+855 RHHQ = 548,07<br />

Baustoffe<br />

Baustoffe Tunnelinnenschale B 30 / SA / WU / GK32 / K3<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Anlageverhältnisse<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4, Ostportal Rechtsbogen, R = 2600 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 85 mm<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Rechtsbogen, R = 6500 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 35 mm<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Linksbogen, R = 3000 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 80 mm<br />

Gerade l = 490,383 m<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Rechtsbogen, R = 3000 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 75 mm<br />

Gerade l = 339,938 m


196<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Linksbogen, R = 3000 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 75 mm<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Rechtsbogen, R = 3000 m<br />

Gleisüberhöhung ü = 75 mm<br />

Nivellette Bahnachse fällt 12,500 %o<br />

steigt 12,500 %o<br />

steigt 2,4132 %o<br />

steigt 4,8116 %o<br />

fällt 1,9957 %o<br />

Oberbau Feste Fahrbahn<br />

Galerie Terfens, Objekt T 1301.a00, Km 55,855 – km 57,185<br />

ALLGEMEINES<br />

Die Galerie Terfens schließt im Osten an den bergmännischen Tunnel Stans/Terfens an, verläuft<br />

nördlich der Westbahnstrecke und schließt im Westen an die Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen<br />

an.<br />

Auf der Galerie ist die Zufahrt zum Rettungsplatz situiert.<br />

Die Galerie Terfens wird mit einem Kastenquerschnitt hergestellt. L.d.B. werden Rettungsnischen mit<br />

Ausgängen vorgesehen. Die Türen werden zweiflügelig und in wasserdichter Ausführung eingebaut.<br />

Die südseitige Wand wird mit Öffnungen 3,0 m / 3,45 m projektiert. Die Unterkante ist 2,20 m über<br />

SOK situiert.<br />

OBJEKT T 1301.a00, GALERIE TERFENS<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 a) Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

NBS km 55,855 – 57,185<br />

BS km Ostportal - Westportal -<br />

Kreuzungswinkel -<br />

Gesamtlänge der Galerie 1330 m<br />

Lichte Querschnittsfläche über SOK 17,98 m²<br />

Lichte Breite 9,56 m – 11,0 m<br />

Lichte Höhe über SOK 7,0 m<br />

Abstand Randweg – Gleisachse 1,30 m<br />

Randwegbreite 1,70 m<br />

Abstand der Rettungsnischen 50 m<br />

Bauweisen<br />

Tunnel in offener Bauweise 55,855 – 57,185<br />

Querschnitt<br />

Kastenquerschnitt km 55,855 – 57,185<br />

Erschütterungsschutz<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 55,855 – 56,600<br />

Schweres Masse – Feder – System 56,600 – 57,185<br />

Zugänge<br />

Abstand Notausgänge 50 m<br />

Lastansätze<br />

Verkehrslasten auf der Bodenplatte ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Nutzlasten auf der Überschüttung 20 kN/m²<br />

Hochwasser<br />

Hochwasser Inn km 56,000 HQ 100 = 547,075<br />

Hochwasser Inn km 56,000 RHHQ = 548,118<br />

Baustoffe<br />

Baustoffe Bodenplatte B 30(56)/WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Anlageverhältnisse


197<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Rechtsbogen R = 3000 m<br />

Gleisüberhöhung variabel, ü max = 75 mm<br />

Gerade l = 405,459 m<br />

Nivellette Bahnachse fällt 1,9957 %o<br />

steigt 3,0000 %o<br />

fällt 10,0358 %o<br />

Oberbau Feste Fahrbahn<br />

Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen, Objekt F 1301.a00, Km 57,185 – km 61,125<br />

OBJEKT F 1301.a00, UNTERFLURSTRECKE FRITZENS<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 a) Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

b) Ve = 190 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 230 km/h<br />

c) Ve = 170 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 210 km/h<br />

NBS km (ohne Grundwasserwanne) 57,185 – 61,125<br />

NBS km (mit Grundwasserwanne) 57,185 – 61,749<br />

BS km -<br />

Kreuzungswinkel -<br />

Gesamtlänge der Unterflurstr. (ohne GWW) 3940 m<br />

Gesamtlänge der Unterflurstr. (mit GWW) 4564 m<br />

Grundwasserwanne km 61,125 – 61,749<br />

Länge der Grundwasserwanne 624 m<br />

Bauweisen<br />

Offene Bauweise Ost km 57,185 – 58,235<br />

Deckelbauweise Ost unter Druckluft 58,235 – 58,725<br />

Bergm. Bauweise unter Druckluft 58,725 – 59,155<br />

Deckelbauweise West 1 unter Druckluft 59,155 – 59,425<br />

Off. Bauweise Startbaugrube 59,425 – 59,515<br />

Deckelbauweise West 2 unter Druckluft 59,515 – 61,125<br />

Off. Bauweise West (Grundwasserwanne) 61,125 – 61,749<br />

Querschnitte<br />

Kastenquerschnitt km 57,185 – 58,235<br />

Kastenquerschnitt km 58,235 – 58,725<br />

Gewölbe 58,725 – 59,155<br />

Kastenquerschnitt 59,155 – 61,125<br />

Wanne 61,125 – 61,749<br />

Erschütterungsschutz<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 57,1+85 – 58,1+00 L = 915 m<br />

Mittleres Masse – Feder – System 58,1+00 – 58,3+80 L = 280 m<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 58,3+80 – 58,7+00 L = 320 m<br />

Schweres Masse – Feder – System 58,7+00 – 59,4+00 L = 700 m<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 59,4+00 – 59,9+00 L = 500 m<br />

Schweres Masse – Feder – System 59,9+00 – 60,5+00 L = 600 m<br />

Feste Fahrb. ohne Erschütterungsschutz 60,5+00 – 61,7+49 L = 1249 m<br />

Zugänge<br />

Rettungsschacht 57,700<br />

Rettungsschacht 58,160<br />

Rettungsschacht 58,560<br />

Rettungsschacht 59,090<br />

Rettungsschacht 59,640<br />

Rettungsschacht 60,290<br />

Rettungsschacht 60,852<br />

Zufahrtsrampe 61,280


198<br />

Ausrüstung<br />

Pumpstation, Störfallbecken 58,132<br />

Pumpstation 61,070<br />

Lastansätze<br />

Verkehrslasten auf der Bodenplatte ÖN B4003 (+2/SW)<br />

Nutzlasten auf der Überschüttung 100 kN/m²<br />

Ständige Auflast auf Gewölbe 100 kN/m²<br />

Hochwasser<br />

Hochwasser Inn km 57,1+85 HQ 100 = 548,470<br />

RHHQ = 549,250<br />

Hochwasser Inn km 61,7+49 HQ 100 = 553,750<br />

RHHQ = 554.910<br />

Baustoffe<br />

Baustoffe B 30(56)/WU/FB/GK32/K3-K5/BS1<br />

Bewehrung Bst 550<br />

Anlageverhältnisse<br />

Gerade l = 458,614 m<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Rechtsbogen R = 2500 m<br />

Gleisüberhöhung ü max = 90 mm<br />

Neubaustrecke Gleis 3, 4 Linksbogen R = 2000 m<br />

Gleisüberhöhung ü max = 90 mm<br />

Gerade l = 1568,705 m<br />

Nivellette Bahnachse fällt 10,0358 %o<br />

steigt 2,7814 %o<br />

steigt 1,2607 %o<br />

steigt 12,4994 %o<br />

Oberbau Feste Fahrbahn<br />

WANNE BAUMKIRCHEN<br />

NBS km 61,125 – 61,749<br />

Geschwindigkeiten<br />

NBS Gl 3,4 Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS Gl 1,2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

tiefe Wanne km 61,125 – 61,565<br />

seichte Wanne km 61,565 – 61,749<br />

Seichte Wanne Abst. Gl – Wannenwand 3,60 m<br />

Tiefe Wanne Abst. Gl – LS Verkl. Wand 3,00 m<br />

Seichte Wanne ohne Rettungsnischen<br />

Tiefe Wanne mit Rettungsnischen<br />

STIEGENANLAGEN:<br />

NBS km l/r d B Anmerkung<br />

22,830 r Böschungstreppe<br />

23,070 r LSW-Tür mit Treppe<br />

23,677 r LSW-Tür mit Treppe<br />

23,865 r LSW-Tür mit Treppe<br />

24,502 r Böschungstreppe<br />

24,618 l Böschungstreppe<br />

24,802 r Böschungstreppe<br />

25,104 l Böschungstreppe<br />

25,104 r Böschungstreppe<br />

25,535 r Böschungstreppe<br />

25,859 r Böschungstreppe<br />

26,497 r Böschungstreppe<br />

27,150 r Böschungstreppe<br />

27,455 r Böschungstreppe<br />

41,864 r Böschungstreppe neben Abzweigstation


41,996 r Böschungstreppe<br />

42,287 r Böschungstreppe vor Unterwasserkanal<br />

42,609 r Böschungstreppe<br />

43,247 r Böschungstreppe<br />

43,633 l Böschungstreppe<br />

43,637 r Böschungstreppe<br />

44,595 r Böschungstreppe<br />

44,886 r Böschungstreppe<br />

45,489 r Böschungstreppe<br />

45,800 r Böschungstreppe neben Zugfunkhütte<br />

59,376 r Böschungstreppe<br />

59,696 r Treppe auf anderer Straßenseite<br />

59,920 r LSW-Tür mit Treppe<br />

60,121 r LSW-Tür mit Treppe<br />

60,123 l Böschungstreppe<br />

60,331 l Böschungstreppe<br />

60,351 r LSW-Tür mit Treppe<br />

60,968 r LSW -Tür<br />

61,065 r LSW-Tür mit Treppe<br />

61,227 r LSW-Tür mit Treppe<br />

61,517 r LSW-Tür mit Treppe<br />

62,017 r LSW-Tür<br />

62,135 l LSW-Tür mit Treppe<br />

62,417 l LSW-Tür mit Treppe<br />

199<br />

Die Stiegenanlagen werden mit einer lichten Breite von 1,75 m mit Anordnung von beidseitigen<br />

Handläufen in Anpassung an die jeweilige Geländesituation errichtet.<br />

PORTALBAUWERKE<br />

Kilometrierung<br />

von bis bei<br />

(2) (3a) (3b) (3c)<br />

Betriebsgebäude Radfeld 2<br />

Portal Rettungsstollen Brixlegg Ost (mit Lüftungsgebäude) 28,883<br />

Portal Rettungsstollen Brixlegg Mitte 32,239<br />

Portal Rettungsstollen Brixlegg West 32,920<br />

Portal Zugangsstollen Tiergarten 39,220<br />

Betriebsgebäude Fiecht<br />

Rettungsstollen Vomp - Lüftungsgebäude Fiecht 47,640<br />

Betriebsgebäude Terfens<br />

Neubau Rampenüberdeckung<br />

Lüftungsbauwerk Vomp West 53,420<br />

Portal Seitenstollen km 54,490 54,490<br />

Portal Seitenstollen km 54,940 54,940<br />

Portal Seitenstollen km 55,280 55,280<br />

KLEINBAUWERKE:<br />

Löschwasserbehälter mit Druckerhöhungsanlage<br />

- Km 26,100<br />

- Km 43,856<br />

- Km 45,250<br />

- Km 61,810<br />

Die Löschwasserbehälter weisen ein Volumen von jeweils 108 m³ auf. Die quadratischen<br />

Stahlbetonkonstruktionen mit den Außenabmessungen von 7,60 m sind mit Be- und Entlüftung,<br />

Pumpensumpf, Schachteinstieg mit Abdeckung Klasse D 400 kN, D = 80 cm, tagwasserdicht,<br />

ausgestattet.


200<br />

An den Löschwasserbehälter wird ein Raum mit den Außenabmessungen 3,30 m x 3,10 m für die<br />

Druckerhöhungsanlage mit Be- und Entlüftung, Pumpensumpf, Schachteinstieg mit Abdeckung Klasse<br />

D 400 kN, 150 x 100 cm tagwasserdicht mit Öffnungshilfe, angeschlossen.<br />

C) GUTACHTEN<br />

Der vorliegende Bauentwurf wurde gemäß § 33 EisbG 1957 aus eisenbahnbautechnischer Sicht<br />

geprüft und unter Beachtung der zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen<br />

grundsätzlich zur Ausführung für geeignet befunden.<br />

Um einen positiven Baubescheid zu erwirken, wurden erforderliche Ergänzungen und Korrekturen<br />

zum Projekt festgestellt, die spätestens zur Ortsverhandlung vorgelegt werden sollten.<br />

Diese Ergänzungen bzw. Korrekturen wurden in den vorliegenden Projektunterlagen teilweise<br />

durchgeführt, zusätzliche Ergänzungen und Korrekturen sind erforderlich.<br />

Bei einigen Objekten sind verschiedene Vorschreibungen im Zuge der Detailplanung zu<br />

berücksichtigen.<br />

GUTACHTEN DES EISENBAHNBAUTECHNISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

KONSTRUKTIVEN INGENIEURBAU:<br />

ALLGEMEINES<br />

- In dem vorliegenden Gutachten werden die baulichen Anlagen (davon ausgenommen sind alle<br />

maschinentechnischen und elektrotechnischen Anlagen) aus eisenbahnbautechnischer Sicht für<br />

das Teilfachgebiet konstruktiver Ingenieurbau einer Begutachtung unterworfen.<br />

- Die vorgelegten Entwürfe der Kunstbauten entsprechen grundsätzlich den einschlägigen Normen,<br />

Richtlinien und ÖBB-Vorschriften. Im Detail wurden bei einzelnen Objekten Vorschreibungen<br />

erteilt, welche im Zuge der Detailplanung zu berücksichtigen sind.<br />

HINWEISE ZU DEN PLANUNTERLAGEN<br />

Betreffend der einzelnen Objekte werden zu den Planunterlagen verschiedene Hinweise gegeben.<br />

HINWEISE ZU DEN KUNSTBAUTEN<br />

Unterführungsverbreiterung Kundl und Stützmauer, km 22,510, Objekt K 1401.a00<br />

1. Die Kilometrierung auf den Deckblättern des Technischen Berichtes und der Pläne weicht<br />

geringfügig von der Kilometrierung des Lageplanes des Verkehrsprojektes ab.<br />

Hinsichtlich der Kilometrierung wird auf die von der BEG vorgelegten Liste mit den neuen<br />

Kilometrierungen für die Einzelobjekte hingewiesen.<br />

2. Im Technischen Bericht wird die Geschwindigkeit für das Beschleunigungsgleis mit Vmax = 140<br />

km/h angeführt.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird die Geschwindigkeit mit Ve = 140 km/h angegeben.<br />

Dieser Widerspruch wurde im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung aufgeklärt. Für<br />

das Beschleunigungsgleis ist von der Geschwindigkeit Vmax = 140 km/h auszugehen.<br />

3. Die Randbalken werden entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer, Pl. Nr.<br />

13140, jedoch mit Kabeltrog V) ausgeführt.<br />

Der Abstand Gleis – Geländer beträgt mehr als 3,60 m.<br />

4. Bei der im Plan angedeuteten Nachrüstung mit Lärmschutzwänden ist der Abstand Gleisachse –<br />

Lärmschutzwand mit 3,60 m angegeben.<br />

5. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 507,61<br />

RHHQ = 509,03<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 509,510<br />

Platte KOK 509,760<br />

SOK BGl 510,337<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse weist der Querschnitt bei einem HQ100 ein ausreichendes<br />

Freibord auf.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ bleibt der Wasserspiegel unter der KUK des Tragwerkes.<br />

Die vorliegende Streckenführung im Bereich der Wegunterführung kann bezüglich des Tragwerkes<br />

als hochwassersicher bezeichnet werden.


201<br />

6. Soferne dieser Weg als Rettungszufahrt vorgesehen ist, ist das Entwässerungskonzept hinsichtlich<br />

der erforderlichen Pumpenanlagen zu präzisieren. Bei Verwendung als Rettungszufahrt ist die<br />

vorhandene Durchfahrtshöhe nicht ausreichend.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wird das Objekt nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

7. Das Eisenbahntragwerk weist eine Plattenstärke von 25 cm auf. Gemäß dem Anhang I zum<br />

Kooperationsvertrag ist für Platten- und Rahmentragwerke eine Mindeststärke von 35 cm und eine<br />

Schlankheit von 9-12 vorgeschrieben. Aufgrund der vom Bestand übernommenen<br />

Höhenverhältnisse erfolgt eine Anpassung an den Bestand. Eine Vidierung durch die ÖBB liegt<br />

vor.<br />

Stützmauer Kundl r.d.B., km 22,597 – km 22,771, Objekt K 1201.a01<br />

1. Die Einreichunterlagen für dieses Objekt sind im Zusammenhang mit den Planunterlagen des<br />

Anprallschutzes der L 48 zu sehen, welche im Zuge des eisenbahnrechtlichen Bauverfahrens<br />

ausgewechselt wurden, wodurch die Stützmauer in den Austauschunterlagen einer neuen<br />

Betrachtung zu unterwerfen ist.<br />

2. Die Kilometrierung auf den Deckblättern des Technischen Berichtes und der Pläne weicht<br />

geringfügig von der Kilometrierung des Lageplanes des Verkehrsprojektes ab.<br />

Hinsichtlich der Kilometrierung wird auf die von der BEG vorgelegten Liste mit den neuen<br />

Kilometrierungen für die Einzelobjekte hingewiesen.<br />

3. Im Technischen Bericht wird die Geschwindigkeit für das Beschleunigungsgleis mit Vmax = 140<br />

km/h angeführt.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird die Geschwindigkeit mit Ve = 140 km/h angegeben.<br />

Dieser Widerspruch wurde im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung aufgeklärt. Für<br />

das Beschleunigungsgleis ist von der Geschwindigkeit Vmax = 140 km/h auszugehen.<br />

4. Der Abstand zwischen dem Beschleunigungsgleis und dem Bestand Gleis 2 ist variabel.<br />

5. Der Abstand des Beschleunigungsgleises zu dem Kopfbalken der Stützmauer beträgt 3,79 m.<br />

6. Der Abstand zu der Stütze der Straßenbrücke im Schnitt km 22,760 wird mit 2,57 m ausgeführt.<br />

Dieses Maß entspricht weder den HL-Richtlinien, noch den Richtlinien und Vorschriften für<br />

bestehende Bahnanlagen. Eine Behandlung dieser Abstände erfolgt bei der<br />

Straßenüberfahrtsbrücke L 48.<br />

7. Die Beurteilung der Sicherungsmaßnahmen für die Stütze gegen einen Anprall von<br />

Schienenfahrzeugen erfolgt bei der Straßenüberfahrtsbrücke L 48.<br />

8. Für die erforderlichen Maßnahmen an der bestehenden Straßenbrücke ist ein gesonderter<br />

Technischer Bericht mit Planergänzungen bei der Straßenüberfahrtsbrücke L 48 vorgesehen<br />

(wurde in der EB Verhandlung nachgereicht, Einlage 8.46).<br />

9. Direkt neben dem Gleis wird der Kabeltrog in die Stützmauer integriert.<br />

10. Im Technischen Bericht erfolgt der Hinweis, das nach Fertigstellung des Angerbergtunnels die<br />

Stützmauer eingeschüttet werden kann.<br />

11. Nach Rückbau des Beschleunigungsgleise könnte das Planum als bahneigener Begleitweg genützt<br />

werden, was für einen Weiterbestand der Stützmauer sprechen würde.<br />

12. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 507,92<br />

RHHQ = 509,08<br />

Für die Stützmauer werden folgende Koten angegeben:<br />

Fundament KUK 508,458<br />

Fundament KOK 508,958<br />

SOK BGl 510,263<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse bleibt das HQ100 unter der Fundamentunterkante.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ steigt der Wasserspiegel bis zur Oberkante des Planums.<br />

Die vorliegende Streckenführung im Bereich der Stützmauer kann als hochwassersicher<br />

bezeichnet werden.<br />

Verlängerung Bachunterführung, BS km 23,054, Objekt K 1407.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wird für das neue Gleis eine max. Geschwindigkeit von Vmax = 140 km/h<br />

angeführt.<br />

2. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 508,20<br />

RHHQ = 509,54<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 508,930<br />

Platte KOK 509,430


202<br />

SOK BGl 510,180<br />

SOK BS Gl.2 510,180<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse weist der Querschnitt bei einem HQ100 ein Freibord von 0,73<br />

m auf. Unter Annahme einer Beaufschlagung von 0,50 m auf die angegebene Hochwassermarke<br />

HQ 100 erscheint dieser Freibord als ausreichend.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ bleibt der Wasserspiegel knapp unter der Schwellenunterkante.<br />

Die Hochwassersicherheit der vorliegende Streckenführung im Bereich der Wegunterführung ist<br />

bei einem RHHQ nicht gegeben.<br />

3. Eine Verrohrung und Auflassung des bestehenden Objektes kann aus Gründen des<br />

Umweltschutzes nicht durchgeführt werden.<br />

4. Durch den Querschnitt wurde von der Firma Biochemie Kundl ein Mischwasserkanal durchgeführt.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wird vor Bauerrichtung mit der Fa. Biochemie eine<br />

privatrechtliche Vereinbarung getroffen.<br />

5. In einem Übereinkommen mit der Firma Biochemie sind die im Zuge von Erhaltung und<br />

Erneuerung des Objektes auftretenden Situationen (Rohrabtrag, Stilllegung, Kostenansprüche,<br />

Erschwernisse bei Erneuerung, Kostentragungen, etc.) zu regeln.<br />

6. Im Lageplan wird im Anschluss an das Objekt (westlich) eine Lärmschutzwand angedeutet, welche<br />

sich im Grundriss mit dem Kabeltrog überschneidet.<br />

7. Der im Lageplan westlich des Objektes im Bereich der Böschung dargestellte Stiegenabgang ist in<br />

einer Schemaskizze dargestellt worden.<br />

Verlängerung Wegunterführung r.d.B., km 23,671, Objekt K 1406.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wird für das neue Gleis eine max. Geschwindigkeit von Vmax = 140 km/h<br />

angeführt.<br />

2. Die Randbalken werden entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer, Pl. Nr.<br />

13140, jedoch mit Kabeltrog V) ausgeführt.<br />

Der Abstand Gleis – Geländer beträgt 3,72 m.<br />

3. Bei der im Plan angedeuteten Nachrüstung mit Lärmschutzwänden ist der minimale Abstand<br />

Gleisachse – Lärmschutzwand mit 3,60 m einzuhalten.<br />

4. Unter der bestehenden Brücke sind zwei in einem Kollektor zusammengefasste Kanäle der Firma<br />

Biochemie Kundl situiert.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wird vor Bauerrichtung mit der Fa. Biochemie eine<br />

privatrechtliche Vereinbarung getroffen.<br />

In einem Übereinkommen mit der Firma Biochemie sind die im Zuge der weiteren Baumaßnahmen<br />

(Brückenverbreiterung, Komplettabtrag des Objektes) auftretenden Gegebenheiten zu regeln.<br />

5. Im Lageplan wird im Anschluss an das Objekt (westlich und östlich) eine Lärmschutzwand<br />

angedeutet, welche sich im Grundriss mit dem Kabeltrog überschneidet.<br />

6. Der im Lageplan westlich des Objektes im Bereich der Böschung dargestellte Stiegenabgang<br />

wurde in einer Schemaskizze dargestellt.<br />

7. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 508,69<br />

RHHQ = 509,78<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 509,620<br />

Platte KOK 509,920<br />

SOK BGl 510,503<br />

SOK BS Gl.2 510,505<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse weist der Querschnitt bei einem HQ100 ein Freibord von 0,93<br />

m auf. Unter Annahme einer Beaufschlagung von 0,50 m auf die angegebene Hochwassermarke<br />

HQ 100 erscheint dieser Freibord als ausreichend.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ bleibt der Wasserspiegel knapp unter der KOK des Tragwerkes.<br />

Die vorliegende Streckenführung im Bereich der Wegunterführung kann bezüglich des Tragwerkes<br />

als hochwassersicher bezeichnet werden.<br />

8. Soferne dieser Weg als Rettungszufahrt vorgesehen ist, ist das Entwässerungskonzept hinsichtlich<br />

der erforderlichen Pumpenanlagen zu präzisieren. Bei Verwendung als Rettungszufahrt ist die<br />

vorhandene Durchfahrtshöhe nicht ausreichend.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist das Objekt nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

Wild- und Grabenunterführung, NBS km 24,631, Objekt K 1404.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurden nachstehende Geschwindigkeiten ergänzt:<br />

NBS


203<br />

Ve = 200 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS 1<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

BS 2<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 160 km/h<br />

BGl<br />

Ve = -<br />

Vmax = 140 km/h<br />

Vtechmax = -<br />

2. Die Randbalken werden entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer, Pl. Nr.<br />

13140, jedoch mit Kabeltrog V) ausgeführt.<br />

Der Abstand Gleis – Geländer beträgt<br />

BS Gl 1 3,72 m / 3,0 m<br />

NBS 3,60 m<br />

BS Gl 2 3,72 m / 3,0 m<br />

Die Abstände der Gleise BS Gl 1 und BS Gl 2 zu den Geländern der innenliegenden Öffnungen der<br />

Unterführung entsprechen nicht den HL RL. Die angegebenen Abstände von 3,0 m wären nur<br />

unter der Voraussetzung des Entfalles der Randwege zulässig.<br />

Eine Abstimmung mit dem BMVIT – Verkehrs-Arbeitsinspektorat wurde durchgeführt.<br />

3. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 509,58<br />

RHHQ = 510,55<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 509,62<br />

Platte KOK 510,37<br />

SOK511,153<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse beträgt das Freibord bei einem HQ100, auch nach Abzug der<br />

Reserve von 50 cm, nur 54 cm.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ befindet sich der Wasserspiegel im Bereich der Plattenoberkante.<br />

4. Bei Verwendung als Rettungszufahrt ist die vorhandenen Durchfahrtshöhe nicht ausreichend.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist das Objekt nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

5. Im Bereich des Abganges Tragwerk – Damm wurde neben dem BGl ein Stiegenaufgang ergänzt.<br />

Der Stiegenaufgang wurde in einem schematischen Plan dargestellt.<br />

Wirtschaftswegunterführung, NBS km 24,631, Objekt K 1401.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurden nachstehende Geschwindigkeiten ergänzt:<br />

NBS<br />

Ve = 200 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS 1<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

BS 2<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

2. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 510,17<br />

RHHQ = 511,11<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 510,216<br />

Platte KOK 510,816


204<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse beträgt das Freibord bei einem HQ100, auch nach Abzug der<br />

Reserve von 50 cm, nur 54,6 cm.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ befindet sich der Wasserspiegel im Bereich der Plattenoberkante.<br />

3. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 0,5 % ist hinsichtlich der Gesamtlänge<br />

des Rahmenbauwerkes von 8,60 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung<br />

von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

4. Bei Verwendung als Rettungszufahrt ist die vorhandenen Durchfahrtshöhe nicht ausreichend.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist das Objekt nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

Kleintierdurchlass, NBS km 25,543, Objekt R 1402.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurden nachstehende Geschwindigkeiten ergänzt:<br />

NBS<br />

Ve = 200 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS 1<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

BS 2<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

Verknüpfung<br />

Vmax = 160 km/h<br />

2. Die Randbalken werden entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer, Pl. Nr.<br />

13140, jedoch mit Kabeltrog V) ausgeführt.<br />

Der Abstand Gleis – Geländer beträgt<br />

BS Gl 1 3,70 m / 3,0 m<br />

NBS 3,60 m<br />

BS Gl 2 3,70 m<br />

Die Abstände des Gleises BS Gl 1 zu den Geländern der innenliegenden Öffnungen der<br />

Unterführung entsprechen nicht den HL RL. Die angegebenen Abstände von 3,0 m wären nur<br />

unter der Voraussetzung des Entfalles des Randweges zulässig.<br />

Eine Abstimmung mit dem BMVIT – Verkehrs-Arbeitsinspektorat wurde durchgeführt.<br />

3. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 510,45<br />

RHHQ = 511,27<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 510,465<br />

Platte KOK 510,815<br />

SOK511,600<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse beträgt das Freibord bei einem HQ100, auch nach Abzug der<br />

Reserve von 50 cm, nur 51,5 cm.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ befindet sich der Wasserspiegel im Bereich der Plattenoberkante.<br />

4. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,0 % ist hinsichtlich der Gesamtlänge<br />

des Rahmenbauwerkes von 4,0 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung von<br />

mind. 2,0 % anzustreben.<br />

Kleintierdurchlass, NBS km 25,867, Objekt R 1403.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurden nachstehende Geschwindigkeiten ergänzt:<br />

NBS<br />

Ve = 200 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS 1<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

BS 2<br />

Ve = 160 km/h


205<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

Überleitstelle<br />

Vmax = 100 km/h<br />

2. Die Randbalken werden entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer, Pl. Nr.<br />

13140, jedoch mit Kabeltrog V) ausgeführt.<br />

Der Abstand Gleis – Geländer beträgt<br />

BS Gl 1 3,70 m / 3,0 m<br />

NBS 3,60 m<br />

BS Gl 2 3,70 m / 3,0 m<br />

Die Abstände der Gleise BS Gl 1 und BS Gl 2 zu den Geländern der innenliegenden Öffnungen der<br />

Unterführung entsprechen nicht den HL RL. Die angegebenen Abstände von 3,0 m wären nur<br />

unter der Voraussetzung des Entfalles der Randwege zulässig.<br />

Eine Abstimmung mit dem BMVIT – Verkehrs-Arbeitsinspektorat wurde durchgeführt.<br />

3. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 510,85<br />

RHHQ = 511,55<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 510,465<br />

Platte KOK 510,815<br />

SOK511,600<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse beträgt das Freibord bei einem HQ100, auch nach Abzug der<br />

Reserve von 50 cm, nur 11,5 cm. Aufgrund einer durch den Inn verursachten weitreichenden<br />

Überflutung großer Bereiche kann das übliche Freibord reduziert werden, da eine Beeinträchtigung<br />

der Sicherheit des Bahnbetriebes nicht zu erkennen ist.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ befindet sich der Wasserspiegel 23,5 cm über der Plattenoberkante.<br />

4. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,0 % ist hinsichtlich der Gesamtlänge<br />

des Rahmenbauwerkes von 4,0 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung von<br />

mind. 2,0 % anzustreben.<br />

Wilddurchlass Maukenbach, NBS km 26,160, Objekt R 1406.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurden nachstehende Geschwindigkeiten ergänzt:<br />

NBS<br />

Ve = 200 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS 1<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

BS 2<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

Verknüpfung<br />

Vmax = 120 km/h<br />

2. Die Randbalken werden entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer, Pl. Nr.<br />

13140, jedoch mit Kabeltrog V) ausgeführt.<br />

Der Abstand Gleis – Geländer beträgt<br />

BS Gl 1 3,70 m / 3,0 m<br />

NBS 3,60 m<br />

BS Gl 2 3,70 m / 3,0 m<br />

Die Abstände der Gleise BS Gl 1 und BS Gl 2 zu den Geländern der innenliegenden Öffnungen der<br />

Unterführung entsprechen nicht den HL RL. Die angegebenen Abstände von 3,0 m wären nur<br />

unter der Voraussetzung des Entfalles der Randwege zulässig.<br />

Eine Abstimmung mit dem BMVIT – Verkehrs-Arbeitsinspektorat wurde durchgeführt.<br />

3. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 511,35 (Inn)<br />

HQ100 = k.A. für Maukenbach<br />

HQ150 = k.A. für Maukenbach (graphisch unter Konstruktionsunterkante)<br />

RHHQ = 511,88


206<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 509,965<br />

Platte KOK 510,815<br />

SOK 511,600<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse ist das Tragwerk bei einem HQ 100, auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm bis zur Plattenoberkante eingestaut (kein Freibord).<br />

Aufgrund einer durch den Inn verursachten weitreichenden Überflutung großer Bereiche kann das<br />

übliche Freibord reduziert werden, da eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Bahnbetriebes<br />

nicht zu erkennen ist.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ befindet sich der Wasserspiegel auch nach Abzug einer Reserve<br />

von 50 cm ca. auf Schwellenoberkante.<br />

4. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 0,5 % ist hinsichtlich der Gesamtlänge<br />

des Rahmenbauwerkes von 12,20 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung<br />

von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

5. Die Abgrenzung des Begleitweges (öffentlicher Weg) zu dem BS Gl 2 im Anschluss an das Objekt<br />

erfolgt durch einen Bahngraben, bzw. im Objektsbereich ohne direkte Abgrenzung. Die Errichtung<br />

eine Abgrenzung (z.B. Zaun) ist in der weiteren Planungsphase zu prüfen.<br />

Kreuzungsbauwerk Maukenbach – Giessen r.d.B., NBS km 26,169, Objekt R 1902.a00<br />

Dieses Bauwerk stellt keine Eisenbahnanlage gemäß EisBG 1957 dar.<br />

Unterführung Maukenbach, NBS km 26,202, Objekt R 1404.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurden nachstehende Geschwindigkeiten ergänzt:<br />

NBS<br />

Ve = 200 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

BS 1<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

BS 2<br />

Ve = 160 km/h<br />

Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

Verknüpfung<br />

Vmax = 120 km/h<br />

2. Die außenliegenden Randbalken neben den Bestandsgleisen (V = 160 km/h) werden<br />

entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer, Pl. Nr. 13140, jedoch mit<br />

Kabeltrog V) ausgeführt.<br />

Der Abstand Gleis – Geländer wurde mit 3,70 m kotiert.<br />

3. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 511,35<br />

RHHQ = 511,88<br />

HQ100 Maukenbach - keine Angabe<br />

HQ 150 Maukenbach - 510,28 (Freibord mit 20 cm eingetragen)<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 510,485<br />

Platte KOK 510,815<br />

SOK 511,600<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse ist das Tragwerk bei einem HQ 100, auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm bis über die Plattenoberkante eingestaut (kein Freibord).<br />

Aufgrund einer durch den Inn verursachten weitreichenden Überflutung großer Bereiche kann das<br />

übliche Freibord reduziert werden, da eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Bahnbetriebes<br />

nicht zu erkennen ist.<br />

Bachaufwärts des Maukenbaches wird ein Geschieberückhaltebecken mit Rechen errichtet,<br />

wodurch die Gefahr einer Verklausung bei dem Eisenbahntragwerk reduziert wird und daher das<br />

Freibord geringer angesetzt werden kann.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ befindet sich der Wasserspiegel auch nach Abzug einer Reserve<br />

von 50 cm ca. auf Schwellenoberkante.


207<br />

4. Auf dem Eisenbahntragwerk wird aufgrund der Höhenverhältnisse eine gegossene Abdichtung<br />

ohne Schutzbeton hergestellt.<br />

5. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 0,5 % ist hinsichtlich der Gesamtlänge<br />

des Rahmenbauwerkes von 12,20 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung wird gemäß der<br />

Stellungnahme der BEG eine Längsneigung von mind. 1,0 % hergestellt.<br />

6. Die Abgrenzung des Begleitweges (öffentlicher Weg) zu dem BS Gl 2 im Anschluss an das Objekt<br />

erfolgt durch einen Bahngraben, bzw. im Objektsbereich ohne direkte Abgrenzung. Die Errichtung<br />

eine Abgrenzung (z.B. Zaun) ist in der weiteren Planungsphase zu prüfen.<br />

Wegbrücke über den Giessen r.d.B., NBS km 33,081, Objekt E 1401.a00<br />

1. Im Objektsbereich verläuft der Giessen parallel zu der Bundestrasse B171.<br />

Im Zuge der Zufahrt von der Bundesstraße B171 zu dem Rettungsplatz (NBS km 33,490) für den<br />

Tunnel der Neubaustrecke ist in NBS km 33,081 eine Wegbrücke über den Giessen zu errichten.<br />

Wegunterführung BS Münster 1, NBS km 34,905, Objekt M 1404.a00<br />

1. Im Plan wurden für die jeweiligen Gleise nachstehende Geschwindigkeiten angegeben:<br />

BS Gl. 1, 2 Vvzg = 160 km/h<br />

2. Die außenliegenden Randbalken neben den Bestandsgleisen (V = 160 km/h) werden<br />

entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer, Pl. Nr. 13140, jedoch mit<br />

Kabeltrog V) ausgeführt.<br />

Der Abstand Gleisachse – Geländer wurde mit 3,70 m kotiert.<br />

In der Stellungnahme der BEG wurden nachstehende Hinweise aufgenommen:<br />

- Abstand Geländer 3,60 m, im Falle einer LSW 3,72 m<br />

- Ve = 140 km/h<br />

3. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 521,34<br />

HQ100neu = 519,18 unter Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung des Autobahndammes<br />

(nachrichtlich durch BEG)<br />

RHHQ = 521,500<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 521,706<br />

Platte KOK 522,26<br />

SOK 523,060<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse wird die Wanne auch bei einem weit geringeren Hochwasser<br />

als HQ 30 geflutet. Der Wasserstand reicht bei einem HQ 100 bis ca. 36 cm unter die Unterkante<br />

der Tragwerksplatte.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ steigt der Wasserstand über die Oberkante der Tragwerksplatte.<br />

Die vorliegende Straßenführung im Bereich des Durchlasses muss als nicht hochwassersicher<br />

bezeichnet werden.<br />

4. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 0,5 % ist hinsichtlich der Gesamtlänge<br />

des Rahmenbauwerkes von 8,10 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung<br />

von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

5. Die Anforderungen an die Pumpen und die Auswahl der Pumpen für die Entwässerung der<br />

Unterführung wurden in den Austauschunterlagen nicht festgelegt.<br />

6. Soferne die Unterführung als Rettungszufahrt erforderlich ist, ist das Konzept der Entwässerung<br />

hinsichtlich einer Befahrbarkeit zu prüfen, da bereits bei geringen Wasserständen eine Überflutung<br />

gegeben ist.<br />

Seitens der BEG wird ausgeführt, dass das Objekt als Rettungszufahrt erforderlich ist. Eine<br />

Umplanung unter Berücksichtigung des HQ100 neu ist erforderlich.<br />

7. Der Pumpenschacht ist im Bereich der Böschung der Unterführung situiert und ist nur nach<br />

Überwindung des Höhenunterschiedes der Wannenhöhe von der Straße aus zugänglich.<br />

Eine direkte Zufahrt für einen LKW kann aus Gründen des Naturschutzes nicht hergestellt werden.<br />

Eisenbahnbrücke über den Kasbach, NBS km 41,591, Objekt J 1401.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wird für die jeweiligen Gleise nachstehende Geschwindigkeit angegeben:<br />

Vmax = 130 km/h<br />

Vtechmax = 150 km/h<br />

Die seitlichen Abstände weisen hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten ausreichende Maße<br />

auf.<br />

2. Die außenliegenden Randbalken neben den Bestandsgleisen (Vmax = 130 km/h) werden<br />

entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer) ausgeführt.<br />

Die Größe des Kabelkanales wurde mit Gr. IV bestätigt.


208<br />

3. Im Lageplan wurden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten ergänzt:<br />

Inn HQ100 = 529,20 (528,70 bei Abzug von 50 cm Reserve)<br />

RHHQ = 530,33<br />

Kasbach HQ100 = 529,00<br />

Der Kasbach wird seitens der BEG als regulierter, teilweiser überdeckter Bach beschrieben.<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 529,52<br />

Platte KOK 530,07<br />

SOK 530,854<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse verbleibt bei einem HQ100 (Inn) ein Freibord von 32 cm, bzw.<br />

82 cm.<br />

Bei einem HQ100 (Kasbach) ergibt sich ein effektiver Freibord von 52 cm.<br />

Entsprechend den Ergänzungen der HL RL wird ein Freibord von 100 cm nicht eingehalten.<br />

Da das Hochwasser des Inn als Rückstau zu betrachten ist, kann das erforderliche Freibord<br />

reduziert werden.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ reicht der Wasserstand auch bei Berücksichtigung der<br />

eingerechneten Reserve von 50 cm bis ca. 31 cm über die Oberkante der Tragwerksplatte.<br />

Die vorliegende Streckenführung im Bereich des Durchlasses muss bei einem RHHQ als nicht<br />

hochwassersicher bezeichnet werden.<br />

4. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,43 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge des Rahmenbauwerkes zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung<br />

von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

(siehe Vorschreibungen)<br />

5. Aufgrund des Aufweitungsbereiches der Gleise vor dem Bf. Jenbach wird ein variabler Abstand<br />

zwischen dem Gleis 1 und Gleis 2 ausgeführt.<br />

6. Das Objekt ist im Grundriss im Verschneidungsbereich mit dem Eisenbahntunnel situiert.<br />

Entsprechende Maßnahmen für den baulichen Brandschutz im Bereich des Eisenbahntunnels sind<br />

erforderlich.<br />

Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach, NBS km 41,620, Objekt J 1402.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise nachstehende Geschwindigkeit ergänzt:<br />

BS Gl. 1, 2 Vmax = 130 km/h<br />

Vtechmax = 150 km/h<br />

Die seitlichen Abstände weisen hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten ausreichende Maße<br />

auf.<br />

2. Die außenliegenden Randbalken neben den Bestandsgleisen (Vmax = 130 km/h) werden<br />

entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer) ausgeführt.<br />

Die Größe des Kabelkanales wurde mit Gr. IV bestätigt.<br />

3. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

Inn HQ100 = 529,23<br />

RHHQ = 530,38<br />

Tratzbergbach HQ100 = k.A.<br />

RHHQ = k.A.<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 529,59<br />

Platte KOK 530,14<br />

SOK 530,932<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse verbleibt bei einem HQ100 ein Freibord von 36 cm (86 cm<br />

ohne Reserve).<br />

Grundsätzlich ist entsprechend der Ergänzungen der HL RL ein Freibord von mindestens 100 cm<br />

einzuhalten.<br />

Da das Hochwasser des Inn als Rückstau zu betrachten ist, kann das erforderliche Freibord<br />

reduziert werden.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ reicht der Wasserstand bis ca. 24 cm über die Oberkante der<br />

Tragwerksplatte.<br />

Die vorliegende Streckenführung im Bereich des Durchlasses muss hinsichtlich des RHHQ des Inn<br />

als nicht hochwassersicher bezeichnet werden.<br />

5. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,71 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge des Rahmenbauwerkes zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung<br />

von mind. 2,0 % anzustreben.


209<br />

(siehe Vorschreibungen)<br />

6. In den Plänen wird der Abstand zwischen dem Gleis 1 und Gleis 2 als variabel bestätigt. Der<br />

Gleisabstand wurde im Objektsbereich nicht einkotiert.<br />

7. Das Objekt ist im Grundriss im Verschneidungsbereich mit dem Eisenbahntunnel der<br />

Neubaustrecke situiert.<br />

Entsprechende Maßnahmen für den baulichen Brandschutz im Bereich des Eisenbahntunnels sind<br />

erforderlich.<br />

Stützmauer Jenbach l.d.B., km 41,684 – km 41,830, Objekt J 1201.a00<br />

1. In den Projektunterlagen wurden die jeweiligen Strecken – km ergänzt.<br />

Trotzdem werden widersprüchliche Kilometrierungen auf dem Deckblatt des TB und dem Plan<br />

angegeben. Ebenso fehlen im Grundriss des Planes teilweise die Streckenzuordnungen zu den<br />

angegebenen Gleis – km.<br />

Hinsichtlich der Kilometrierung wird auf die von der BEG vorgelegten Liste mit den neuen<br />

Kilometrierungen für die Einzelobjekte hingewiesen.<br />

2. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise nachstehende Geschwindigkeit ergänzt:<br />

BS Gl. 1, 2 Vmax = 130 km/h<br />

Vtechmax = 150 km/h<br />

Die seitlichen Abstände gemäß EisbAV weisen hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten<br />

ausreichende Maße auf.<br />

3. Direkt neben dem Gleis wird in einem Abstand von 2,20 m ein Fertigteil – Kabeltrog situiert. Der<br />

Kabeltrog wurde in die Stützmauer integriert, um Beschädigungen des Fertigteil – Kabeltroges bei<br />

Durcharbeitungen des Schotterbettes zu verhindern.<br />

4. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 529,32<br />

RHHQ = 530,46<br />

Für die Stützmauer werden folgende Koten angegeben:<br />

Fundament KUK 529,04<br />

Fundament KOK 529,54<br />

SOK 531,108<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse erreicht das HQ100 je nach Querprofil die<br />

Fundamentoberkante.<br />

Bei dem angegebenen RHHQ steigt der Wasserspiegel bis zur Oberkante des Planums.<br />

Die vorliegende Streckenführung im Bereich der Stützmauer kann hinsichtlich des RHHQ nicht als<br />

hochwassersicher bezeichnet werden.<br />

5. Im Bereich der Stützmauer werden Fahrleitungsmaste situiert.<br />

Aufgrund unzureichender Abstände wurden die Fahrleitungsmaste auf der Stützmauer aufgesetzt.<br />

In der Darstellung wurden Stahlbetonmaste gewählt, welche auf die Stützmauer aufgesetzt<br />

wurden. Eine ausreichende Verankerung der Fertigteil – Fahrleitungsmaste ist nicht gegeben.<br />

Dies bedingt eine Vergrößerung der Stärke der Stützmauer. In diesem Bereich reicht eine mögliche<br />

Verbreiterung der Inntalautobahn an die Stützmauer heran.<br />

Seitens der BEG wird entgegen der planlichen Darstellung auf die Ausführung von Stahlmasten<br />

hingewiesen.<br />

6. Die im Lageplan des Verkehrsprojektes dargestellte Gleisgeometrie deckt sich nicht mit der<br />

Darstellung im Lageplan des Einzelobjektes.<br />

Aufgrund der Situierung im Weichenbereich (siehe Lageplan des Verkehrsprojektes) sind die<br />

dargestellten Abstände der Gleisachse 1 zu dem Vorfuß der Stützmauer nicht ausreichend. Ein<br />

Abstand von mindestens 2,70 m bis zur Einfassung des Schotterbettes ist zu berücksichtigen.<br />

Aufgrund des erforderlichen größeren Gleisabstandes ist eine Umplanung erforderlich und wurde<br />

im EB Verfahren vorgelegt.<br />

7. Das Objekt ist im Grundriss im Einflussbereich des Eisenbahntunnels situiert.<br />

Entsprechende Maßnahmen für den baulichen Brandschutz im Bereich des Eisenbahntunnels<br />

wurden erläutert.<br />

Wegbrücke über den Tiwag Kanal l.d.B., NBS km 42,310, Objekt J 1908.a00<br />

1. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 530,07 (Inn)<br />

RHHQ = 531,22<br />

Der Tiwag Kanal mit einem definierten Betriebswasserspiegel ist für die Beurteilung des Freibordes<br />

der Eisenbahnbrücke nicht maßgebend.<br />

Für die Wegbrücke werden folgende Koten angegeben:


210<br />

Fundament KUK 526,20<br />

Fundament KOK 527,20<br />

Tragwerk KUK 530,20<br />

Tragwerk KOK 531,67<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse erreicht das HQ100 nahezu die Tragwerksunterkante. Es<br />

verbleibt ein Freibord von 13 cm mit Reserve (63 cm ohne Reserve).<br />

Bei dem angegebenen RHHQ ist das Tragwerk eingestaut.<br />

Die vorliegende Wegführung im Bereich des Tragwerkes muss bei RHHQ als nicht<br />

hochwassersicher bezeichnet werden.<br />

Eisenbahnbrücke über den TIWAG Kanal, NBS km 42,328, Objekt J 1404.a00<br />

Wegunterführung TIWAG Kanal Wanne, NBS km 42,355, Objekt J 1403.a00<br />

1. Die konstruktive Ausführung der Abgänge Tragwerk – Damm weicht von der Regelplanung der<br />

ÖBB in der Geländerführung, etc. geringfügig ab.<br />

2. Im Technischen Bericht wurden für die jeweiligen Gleise nachstehende Geschwindigkeit neu<br />

angegeben:<br />

BS Gl. 1, 2 Vmax = 130 km/h<br />

Vtechmax = 150 km/h<br />

Die seitlichen Abstände gemäß EisbAV weisen hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten<br />

ausreichende Maße auf.<br />

3. Die außenliegenden Randbalken neben den Bestandsgleisen (V = 130 km/h) werden<br />

entsprechend der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer) ausgeführt.<br />

Die Größe des Kabelkanales wurde mit Gr. IV bestätigt.<br />

Die seitlichen Abstände gemäß EisbAV weisen hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten<br />

ausreichende Maße auf.<br />

4. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

HQ100 = 530,09 (529,59 nach Abzug der Reserve von 50 cm)<br />

RHHQ = 531,24<br />

Der max. Wasserstand des Kanales wurde in den EB-Unterlagen mit UWK-Stand = 528,27 bei<br />

einem maximalen Abfluss von Q = 25 m³/s ergänzt.<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden im Plan unterschiedliche Koten aufgrund der Schnittführungen<br />

angegeben<br />

Platte KUK 530,18 (min.)<br />

Platte KOK 531,36 (min.)<br />

SOK 532,206 (min.)<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse kann das Freibord unter Berücksichtigung der Reserve von 50<br />

cm mit 59 cm errechnet werden.<br />

Ab einem Hochwasser von ca. HQ30 wird die Unterführung geflutet.<br />

Die vorliegende Straßenführung im Bereich des Durchlasses muss als nicht hochwassersicher<br />

bezeichnet werden.<br />

Gemäß den Ausführungen der BEG ist das Objekt nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

5. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,0 % ist hinsichtlich der Gesamtlänge<br />

zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung von mind. 2,0 % anzustreben, oder<br />

das Entwässerungskonzept zu ändern.<br />

6. In den Planunterlagen kann die Tragwerksstationierung (Brückenmitte) nicht entnommen werden<br />

und wurde ergänzt.<br />

Hinsichtlich der Kilometrierung wird auf die von der BEG vorgelegten Liste mit den neuen<br />

Kilometrierungen für die Einzelobjekte hingewiesen.<br />

7. Die Größe des Lagerspaltes bei den Widerlagern und bei der Stütze wurde in den<br />

Austauschunterlagen auf 40 cm erhöht.<br />

8. Aufgrund der Länge des Tragwerkes wurden bei den östlichen Tragwerksenden begehbare<br />

Kammermauern ergänzt.<br />

9. In den Austauschunterlagen wurde ausgeführt, dass die Wegunterführung nicht als<br />

Rettungsplatzzufahrt vorgesehen ist.<br />

10. Die max. zulässigen Differenzsetzungen für den Durchlaufträger wurden ergänzt.<br />

11. Die für den Anhebevorgang bei Lagerauswechslung max. zulässigen Tragwerksanhebemaße<br />

wurden ergänzt.<br />

12. Der Umfang der Eisenbahnanlagen (Pumpenanlagen, etc.) gemäß EisbG 1957 wurde in den<br />

Unterlagen präzisiert.


211<br />

13. Die Entwässerungen der Widerlager wurden entsprechend dem Vidierungsprotokoll der ÖBB<br />

abgeändert.<br />

14. Die Tragwerksentwässerung wird in den Kanal eingeleitet. Eine eventuell erforderliche<br />

wasserrechtliche Genehmigung wird hinsichtlich der Wasserqualität der eingeleiteten Wässer<br />

hinterfragt.<br />

15. Die Möglichkeit der Verwendung von Spundwänden neben dem Unterwasserkanal kann den<br />

Unterlagen aufgrund des in der Tiefe nicht ausreichenden Bodenprofiles nicht entnommen werden.<br />

Der dem Bodenprofil entnehmbare Kiesboden ist grundsätzlich nicht geeignet um eine dichte<br />

Baugrube herzustellen. In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass je nach Erfordernis<br />

eine Unterwasserbetonsohle ausgeführt wird.<br />

16. Die Ausführung der jeweils der Bahnachse näher situierten Randbalken der beiden Tragwerke<br />

entspricht nicht der Regelplanung.<br />

Bahnsteigunterführung Stans, NBS km 45,726, Objekt S 1402.a00<br />

1. Die Neigung der Rampe wird in den Austauschunterlagen mit 6 % (entspricht der Behindertennorm<br />

ÖN B 1600, sowie der DV B45) ausgeführt. Eine Überdachung der Rampe ist nicht vorgesehen.<br />

Hinsichtlich der winterlichen Betreuung wurden noch keine Festlegungen getroffen.<br />

2. Hinsichtlich der Wahl der lichten Weite der Aufgänge wird in der Stellungnahme der BEG<br />

ausgeführt, dass gemäß den ÖBB Vidierungen die Befahrbarkeit mit einem Kleinschneeräumgerät,<br />

bzw. mit einem Fahrzeug der Type VW LT 47 gegeben sein soll.<br />

3. Die lichte Höhe wurde auf 3,50 m im Unterführungsbereich angehoben.<br />

Im Bereich der Rampe wird die lichte Höhe auf 3,33 m angehoben.<br />

4. Die konstruktive Ausführung der Abgänge Tragwerk – Damm weicht von der Regelplanung der<br />

ÖBB in der Geländerführung, etc. geringfügig ab.<br />

5. Im Technischen Bericht wird für die jeweiligen Gleise nachstehende Geschwindigkeit ergänzt:<br />

Gl. 1, 2 Vmax = 150 km/h<br />

Vtechmax = 160 km/h<br />

6. Die außenliegenden Randbalken neben Gleis 2 (V = 160 km/h) werden entsprechend der<br />

Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit LSW) ausgeführt.<br />

Die Größe des Kabelkanales wurde mit Gr. IV festgelegt.<br />

Der Abstand Gleis 2 – LSW wurde mit 3,60 m ergänzt.<br />

7. Die im Lageplan angegebenen maßgebenden Hochwasserstände befinden sich unter der<br />

Fundamentsohle.<br />

Die vorliegende Streckenführung im Bereich der Unterführung kann für das RHHQ als<br />

hochwassersicher bezeichnet werden.<br />

8. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,0 % ist hinsichtlich der Gesamtlänge<br />

zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung von mind. 2,0 % anzustreben, oder<br />

das Entwässerungskonzept zu ändern (siehe Vorschreibungen).<br />

9. Die Querentwässerung am Ende der Schleppplatten ist im Zuge der Detailplanung zu ergänzen.<br />

10. Hinsichtlich eventueller Einhausungen und eines eventuellen Bahnsteigdaches wird auf das<br />

Gutachten des nichtamtlichen Sachverständigen für Oberbau und Hochbau hingewiesen.<br />

11. Das Objekt ist im Grundriss im Verschneidungsbereich mit dem Eisenbahntunnel der<br />

Neubaustrecke situiert.<br />

Entsprechende Maßnahmen für den baulichen Brandschutz im Bereich des Eisenbahntunnels<br />

wurden erläutert.<br />

12. Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung wurde ein Lageplan der Haltestelle Stans mit<br />

baulichen Ergänzungen übergeben.<br />

Wegunterführung Stanserbach, NBS km 45,976, Objekt S 1403.a00<br />

1. Diese Unterführung wird nicht als Rettungszufahrt vorgesehen. Die vorhandene Durchfahrtshöhe<br />

beträgt ca. 3,0 m.<br />

2. Die Kilometrierung in den Querschnitten differiert geringfügig zum Lageplan des Verkehrsprojektes.<br />

Dies betrifft den NBS km. Der BS km differiert zwischen dem Objektslageplan und dem Deckblatt<br />

des Technischen Berichtes.<br />

Hinsichtlich der Kilometrierung wird auf die von der BEG vorgelegten Liste mit den neuen<br />

Kilometrierungen für die Einzelobjekte hingewiesen.<br />

3. Die Kilometrierungen entsprechen nicht der DV B 45 und wurden geändert.<br />

4. Die Wegunterführung Stanserbach, der Westbahntunnel Stans und die Tragwerke der<br />

Inntalaut obahn befinden sich im unmittelbaren Einflussbereich des Eisenbahntunnels im Zuge der<br />

Neubaustrecke.


212<br />

Entsprechende Maßnahmen für den baulichen Brandschutz im Bereich des Eisenbahntunnels<br />

wurden erläutert.<br />

Wegbrücke über den Stanserbach l.d.B., NBS km 45,970, Objekt S 1404.a00<br />

1. Gemäß den Austauschunterlagen wird dieses Objekt nicht als Eisenbahnanlage gemäß EisBG<br />

1957 bezeichnet.<br />

Tunnel Westbahn Stans, NBS km 45,810 – 46,444, Objekt S 1302.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise nachstehende Geschwindigkeit ergänzt:<br />

BS Gl. 1, 2 Vmax = 150 km/h<br />

Vtechmax = 160 km/h<br />

Die seitlichen Abstände gemäß EisbAV weisen hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten<br />

ausreichende Maße auf.<br />

2. Die außenliegenden Gehwege wurden mit Kabeltrögen Gr. IV ausgerüstet um für zukünftige<br />

Ausbauten Rechnung zu tragen.<br />

3. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

HQ100 = 530,12<br />

RHHQ = 531,27<br />

Der max. Wasserstand des Stanserbaches ist mit HQ 100 = 534,64 angegeben.<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 536,97<br />

Platte KOK 537,77<br />

SOK 538,174<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse ist das Tragwerk hochwassersicher ausgeführt.<br />

Es ergibt sich ein Freibord von 2,48 m.<br />

4. Die Tunnellänge beträgt 634 m. Es ist die Errichtung eines Notausstieges vorgesehen.<br />

Abstand Ostportal – Notausstieg 329 m<br />

Abstand Notausstieg – Westportal 305 m<br />

In der Richtlinie „Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln bei Haupt- und Nebenbahnen –<br />

Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes“ (1. Ausgabe 2000) wird im Punkt 2.2<br />

sichere Bereiche, Fluchtwege, ausgeführt, dass von jeder Stelle des Tunnels ein sicherer Bereich<br />

in höchstens 250 m Entfernung erreichbar sein muss.<br />

Aufgrund der vorliegenden Anlageverhältnisse wird dies eingehalten.<br />

Hinsichtlich der sicherheitstechnischen Beurteilung wird auf den Befund und das Gutachten des<br />

Vertreters des BMfVIT - Verkehrsarbeitsinspektorat und auf den Befund und das Gutachten des<br />

nichtamtlichen Sachverständigen für Betrieb hingewiesen.<br />

5. Die lichte Höhe des Westbahntunnels wurde mit 6,0 m gewählt und entspricht somit nicht den HL-<br />

Richtlinien.<br />

Die Möglichkeit des Einsatzes von Eisenbahnkränen ist hinsichtlich der reduzierten lichten Höhe<br />

und der abgeschrägten Rahmenecken eingeschränkt.<br />

Es sind grundsätzlich die Querschnitte der HL-Richtlinien anzuwenden. Eine schriftliche<br />

Stellungnahme der ÖBB, GB Fahrweg hinsichtlich des Einsatzes von Eisenbahnkränen wurde<br />

beigebracht. Diesbezügliche Erfordernisse wurden in den Vorschreibungen aufgenommen.<br />

6. Der Abstand der Gleisachsen zu den Tunnelwänden wurde mit 2,90 m gewählt. Dieses Maß kann<br />

den HL-Richtlinien nicht entnommen werden. Der als „Q3“ bezeichnete Querschnitt für<br />

Geschwindigkeiten V < 160 km/h ist aufgrund einer Sondervereinbarung der HL-AG mit dem<br />

BMfVIT entstanden.<br />

7. Im Technischen Bericht wurden die lichten Querschnittsflächen des Westbahntunnels ergänzt.<br />

Eine für die Aerodynamik ausreichende Querschnittsfläche wurde in den Austauschunterlagen<br />

nachgewiesen.<br />

8. Auch in den Austauschunterlagen ist in einzelnen Querschnitten und im Lageplan des<br />

Verkehrsprojektes der Rückbau des bestehenden Westbahntunnels und einer Stützmauer<br />

dargestellt.<br />

Im Technischen Bericht wurden Ergänzungen durchgeführt.<br />

9. Den Projektsunterlagen wird entnommen, dass sich die Streckenführung des NBS Tunnels und<br />

des Westbahntunnels im Grundriss teilweise überschneidet.<br />

Im Zuge der Herstellung sind Bohrpfähle, HDBV Pfähle und HDBV – Umschließungen des Tunnels<br />

vorgesehen. Auf die Auswirkungen auf die Grundwasserströmungen wird hingewiesen. Im Punkt<br />

6.4 des TB wird auf die Auswirkungen der Tiefgründungselemente nicht eingegangen.<br />

10. Im Bereich des Moosbachgrabens wird die Baugrubensicherung durch Spundwände hergestellt.


213<br />

11. Die im Technischen Bericht angegeben Wand- und Deckenstärken (TB S. 14) stimmen mit den<br />

Plandarstellungen nicht überein. Die Stärke der Bodenplatte des Kastentragwerkes variiert in den<br />

Schnitten 1-1 und 3-3 aufgrund von Höhensprüngen.<br />

12. Der Westbahntunnel, sowie das Tragwerk, bzw. der Unterbau der Inntalautobahn sind im<br />

unmittelbaren Einflussbereich des Eisenbahntunnels situert.<br />

Entsprechende Maßnahmen für den baulichen Brandschutz im Bereich des Eisenbahntunnels sind<br />

erforderlich.<br />

13. Im Tunnel der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner werden neben dem Gleis 2 Stahlkonstruktionen<br />

im oberen Eckbereich angebracht, welche den Querschnitt in verschiedenen Bauphasen<br />

aussteifen.<br />

In einem Regelquerschnitt wurde der erweiterte Regellichtraum, sowie die Stahlkonstruktionen mit<br />

den wesentlichen Abmessungen dargestellt.<br />

14. Der Hinweis in den Bauphasenplänen „Gleis 2 bei Bauarbeiten gesperrt“ wurde hinsichtlich des<br />

zeitlichen Umfanges präzisiert.<br />

15. Bei dem Tunnel wurden die Abstände der Gleisachsen zu den Tunnelwänden mit 2,90 m gewählt.<br />

Im Technischen Bericht wird darauf hingewiesen, dass dieser Querschnitt aufgrund einer<br />

Sondervereinbarung der HL-AG mit dem BMfVIT entstanden ist.<br />

Das angegebene Maß von 2,90 m für die Abstände der Tunnelwände zu den Gleisachsen ist<br />

aufgrund der Ermöglichung eines Kraneinsatzes auf 3,0 m zu vergrößern.<br />

Unterführung Seitenstollen, NBS km 54,940, Objekt T 1403.a00 (Rettungsstollen in offener<br />

Bauweise)<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit angegeben:<br />

Für BS Gl. 1, 2 Vzg = 160 km/h<br />

Im Lageplan des Verkehrsprojektes wird für die Bestandsstrecke keine Geschwindigkeit<br />

angegeben:<br />

2. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

HQ100 = 545,67<br />

RHHQ = 546,69<br />

Für das Eisenbahntragwerk werden folgende Koten angegeben:<br />

Platte KUK 546,46<br />

Platte KOK 546,83<br />

SOK Gl.1 547,67<br />

Für den Rettungsplatz wird folgende Kote angegeben:<br />

546,30<br />

Für das Podest des Seitenstollens wird folgende Kote angegeben:<br />

546,45<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse wird der Stollen bei einem Hochwasserereignis zwischen<br />

einem HQ 100 und dem RHHQ geflutet.<br />

3. Die baulichen Maßnahmen (teilweise Neuherstellung des Bahnsteiges, Herstellung eines<br />

Stahlbetontroges bzw. Bahnsteigkanten, Trogabdeckung, ect.) neben dem Gleis 1 wurden<br />

dargestellt.<br />

4. Das Abstandsmaß der Gleisachse 1 zu der Bahnsteigkante wurde in den Austauschunterlagen mit<br />

1,70 m kotiert. Der Abstand der Bahnsteigkante von der Stahlbetonmauer, bzw. Raumgitterwand<br />

wurde mit 3,10 m, bzw. 3,28 m und 3,31 m kotiert.<br />

5. Die Höhe der Bahnsteigkante neben dem Gleis 1 (58 cm über SOK, gemäß Plan) ist entsprechend<br />

dem Bestand anzugleichen, soferne keinen anderen Vorschriften widersprochen wird.<br />

6. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung des Bahntragwerkes von mindestens 2,0 %<br />

anzustreben.<br />

7. Die Abdeckung der Entwässerungsrinne wurde auch in den Austauschunterlagen nicht<br />

beschrieben und ist den Projektsunterlagen zu ergänzen.<br />

8. Der aufgehende Teil des Rettungsschachtes (Dachausbildung) wird im Technischen Bericht nicht<br />

beschrieben, da für die Schachtkopfgebäude ein gesondertes eisenbahnrechtliches<br />

Genehmigungsverfahren erfolgt.<br />

9. Die Abdeckung des Zuluftkanales wird im Technischen Bericht nicht beschrieben, da für die<br />

Schachtkopfgebäude ein gesondertes eisenbahnrechtliches Genehmigungsverfahren erfolgt.<br />

10. Für eine eisenbahnbautechnische Beurteilung des teilweise neu herzustellenden Bahnsteiges<br />

wurden die Gleisüberhöhungen und Bogenradien angegeben.


214<br />

11. Für die an den Rettungsschacht anschließende Winkelstützmauer und die beiden Krainerwände<br />

wurden die Kilometrierungen ergänzt, jedoch mit falschem Anfangskilometer (gleicher<br />

Anfangskilometer für die beiden unterschiedlich situierten Krainerwände).<br />

12. Die im Technischen Bericht angegebene Länge der Raumgitterwand wurde korrigiert.<br />

13. Die Abstände zu der Gleisachse der Raumgitterwand und der Winkelstützmauer wurden ergänzt.<br />

14. Die am Lageplan des Verkehrsprojektes angegebene Kilometrierung des Seitenstollens weicht<br />

vom Lageplan des Objektes.<br />

Hinsichtlich der Kilometrierung wird auf die von der BEG vorgelegten Liste mit den neuen<br />

Kilometrierungen für die Einzelobjekte hingewiesen.<br />

Grünbrücke Terfens, NBS km 56,380, Objekt T 1402.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

Gl. 1, 2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

2. Für eine Geschwindigkeit von 200 km/h wurden die minimalen Abstandsmaße der Gleisachse 1 zu<br />

der Rahmenwand von 3,20 m auf minimal 3,60 m vergrößert.<br />

Im Plan Einlage 8.27.4 und Einlage 8.27.3 wurde der minimale Abstand zwischen der Achse Gleis<br />

2 und dem Erhaltungsweg mit > 3,0 m angegeben. Für die angegebene Geschwindigkeit (Ve =<br />

160 km/h, Vtechmax = 200 km/h) ist dieser Abstand ausreichend.<br />

3. Der in der Ansicht dargestellte Abgang (Rampe) wurde in Anlehnung an die Regelplanung der<br />

ÖBB projektiert.<br />

4. Die minimale lichte Höhe, insbesondere im Bereich des Gleises 1 wurde mit 7,10 m ergänzt.<br />

5. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

HQ100 = 547,83 (547,33 abzügl. Reserve von 50 cm)<br />

RHHQ = 548,77<br />

Für den Objektsbereich werden folgende Koten angegeben:<br />

Tragwerk Fundament OK = 546,59<br />

Randweg mit Kabeltrog OK = ca. 547,6<br />

Oberbau Gl. 1 SOK = 548,689<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse muss die Streckenführung der Bestandsstrecke bei einem<br />

RHHQ als nicht hochwassersicher bezeichnet werden.<br />

6. Die Breite des Erhaltungsweges wurde von 3,50 m auf 3,0 m reduziert. Gemäß der Stellungnahme<br />

der BEG wurde diese Änderung mit den zuständigen Feuerwehren abgestimmt.<br />

7. Um die Breite des Erhaltungsweges von 3,00 m auch im Bereich der Heranführung an die<br />

Rahmenwand nutzen zu können, wurde im Randbereich zu der Rahmenwand ein Schrammbord<br />

mit einer Breite von 50 cm ergänzt.<br />

8. Im Anschluss an die Grünbrücke sind Wildzäune aufzustellen. Im Lageplan des Verkehrsprojektes<br />

Einlage 4.2.25 wurden diese Wildzäune nicht dargestellt.<br />

9. Für den Erhaltungsweg wurden im Anschluss an das Bauwerk keine Ausweichen eingeplant. Der<br />

in der Stellungnahme der BEG vorgeschlagene Einbahnverkehr ohne Ausweichen entspricht nicht<br />

den HL Richtlinien.<br />

Böschungssicherung Bestandsstrecke, NBS km 56,520 – km 57,180, Objekt F 1406.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

Gl. 1, 2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

2. Für die vorgesehene Geschwindigkeit von Ve = 200 km/h wurde der Randbalken HL 2.1 durch den<br />

Typ HL 3.1 ersetzt.<br />

3. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

Hochwasser Inn Schnitt A-A HQ 100 = 548,46<br />

Hochwasser Inn Schnitt A-A RHHQ = 549,24<br />

Ankerbalken Schnitt A-A OK = ca. 549,75<br />

Oberbau Gl. 1, Schnitt A-A SOK = 550,404<br />

Hochwasser Inn Schnitt F-F HQ 100 = 547,92<br />

Hochwasser Inn Schnitt F-F RHHQ = 548,81<br />

Ankerbalken Schnitt F-F OK = ca. 548,10<br />

Oberbau Gl. 1, Schnitt F-F SOK = 548,850


215<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse kann die Streckenführung der Bestandsstrecke nur bedingt als<br />

hochwassersicher bezeichnet werden.<br />

Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit hinsichtlich der<br />

eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer Reserve von 50 cm für<br />

Wellenschlag und Geschiebe im Schnitt F – F nicht nachvollzogen werden. Der Kabeltrog wird<br />

geflutet.<br />

4. Die im Technischen Bericht angeführte Durchsetzung des Untergrundes mit Blöcken im Bereich<br />

der Innböschung bis km 57,15 wird die Einbringung der Pfähle mit GEWI Einstabankern im<br />

Abstand von 0,75 m wesentlich erschweren.<br />

Dies betrifft auch die im Technischen Bericht angeführte Baugrubensicherung mit Kanaldielen.<br />

In der Stellungnahme der BEG wurde ausgeführt, dass aus Rücksicht auf den Uferbewuchs ein auf<br />

Pfählen fundierter Stahlbetonbalken ausgeführt wird.<br />

5. Hinsichtlich der Pfahlkonstruktion wird in der Stellungnahme der BEG ausgeführt, dass Anker mit<br />

speziellem doppeltem Korrosionsschutz ausgeführt werden. Diese Anker werden nicht vorgespannt<br />

und dienen vor allem der Verdübelung der Böschung und der Standsicherheit des Rostes.<br />

6. Der in den Schnitten eingetragene Erhaltungsweg wurde mit den Notausgängen der Galerie<br />

ergänzt.<br />

Stützmauer ÖBB Erhaltungsweg, NBS km 57,025 – km 57,175, Objekt T 1202.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

Gl. 1, 2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

2. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

Hochwasser Inn km 57,025 HQ 100 = 548,24<br />

Hochwasser Inn km 57,025 RHHQ = 548,97<br />

Hochwasser Inn km 57,175 HQ 100 = 548,46<br />

Hochwasser Inn km 57,175 RHHQ = 549,23<br />

Aus den Planunterlagen ergibt sich nachstehende Bauwerkssituierung:<br />

Fundamentunterkante km 57,025 547,62<br />

Randbalkenoberkante km 57,025 549,54<br />

Oberbau Gl. 1, km 57,025 SOK = 550,063<br />

Erhaltungsweg km 57,025 548,69<br />

Fundamentunterkante km 57,175 546,86<br />

Randbalkenoberkante km 57,175 549,85<br />

Oberbau Gl. 1, km 57,175 SOK = 550,422<br />

Erhaltungsweg km 57,175 549,26<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse kann die Führung des Erhaltungsweges nur bedingt als<br />

hochwassersicher bezeichnet werden.<br />

3. Die Entwässerung des Rettungsweges wurde derart abgeändert, dass die Wasserableitung nicht<br />

an der vertikalen Abschlusswand der Galerie Terfens erfolgt.<br />

4. Die Notausgänge der Galerie mit den jeweiligen Höhenlagen wurden in den Austauschplänen<br />

ergänzt.<br />

5. Aufgrund der dargestellten Situierung des Erhaltungsweges wurde die Fahrbahnbreite von 3,50 m<br />

auf 3,0 m reduziert.<br />

Die Ausführung von Schrammborden, bzw. Straßenbanketten wurde in den Planunterlagen<br />

ergänzt.<br />

6. Für den Erhaltungsweg wurden im Anschluss an das Bauwerk keine Ausweichen eingeplant.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ein Einbahnverkehr ohne Ausweichen vorgeschlagen (in den<br />

HL Richtlinien nicht vorgesehen).<br />

Grünbrücke Fritzens, NBS km 57,215, Objekt F 1401.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

Gl. 1, 2 Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

2. Für eine Geschwindigkeit von 200 km/h wurden die minimalen Abstandsmaße der Gleisachse 1 zu<br />

der Rahmenwand von 3,20 m auf minimal 3,60 m vergrößert.


216<br />

Im Plan Einlage 8.30.4 und Einlage 8.30.3 wurde der minimale Abstand zwischen der Achse Gleis<br />

2 und dem Erhaltungsweg mit > 3,0 m angegeben. Für die angegebene Geschwindigkeit (Ve =<br />

160 km/h, Vtechmax = 200 km/h) ist dieser Abstand ausreichend.<br />

3. Die Breite des ÖBB Erhaltungsweges wurde in den Austauschplänen mit 3,0 m festgelegt.<br />

4. Eine konstruktive Trennung des Erhaltungsweges (nicht öffentlich zugänglich) von dem<br />

Gleisbereich ist erforderlich.<br />

Der in diesem Bereich vorgesehene Kabeltrog wird nicht ausgeführt.<br />

5. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 548,49<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 549,31<br />

Für den Objektsbereich werden folgende Koten angegeben:<br />

Tragwerk Fundament OK = 547,86<br />

Randweg mit Kabeltrog OK = ca. 549,5<br />

Oberbau Gl. 1 SOK = 550,527<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse kann die Streckenführung der Bestandsstrecke nur bedingt als<br />

hochwassersicher bezeichnet werden, da der neben dem Gleis 1 situierte Kabeltrog bei dem<br />

angegebenen RHHQ teilweise geflutet wird.<br />

6. Die Breite des ÖBB Erhaltungsweges wurde von 3,50 m auf 3,0 m reduziert. Hinsichtlich der<br />

erforderlichen Breite des Erhaltungsweges und eventuell erforderlicher Ausweichen wird auf das<br />

Gutachten des Sachverständigen für Oberbau hingewiesen.<br />

7. Bei dem ÖBB Erhaltungsweg mit einer Breite von 3,0 m wurden beidseitig Schrammborde ergänzt.<br />

8. Im Anschluss an die Grünbrücke sind Wildzäune aufzustellen. Im Lageplan des Verkehrsprojektes<br />

Einlage 4.2.26 wurden diese Wildzäune nicht dargestellt.<br />

9. Für den Erhaltungsweg wurden im Anschluss an das Bauwerk keine Ausweichen eingeplant. Der<br />

in der Stellungnahme der BEG vorgeschlagene Einbahnverkehr ohne Ausweichen entspricht nicht<br />

den HL Richtlinien.<br />

Verbreiterung Eisenbahnbrücke Bärenbach, NBS km 59,123, Objekt F 1403.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wird für das Anschlussgleis die Geschwindigkeit mit Vmax = 20 km/h<br />

ergänzt.<br />

2. In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass die Ausführung eines<br />

Verschieberbahnsteiges nicht vorgesehen ist.<br />

3. Im Plan wird der Durchflussquerschnitt für ein HQ 100 mit 8,0 m² ergänzt.<br />

4. Im Technischen Bericht wird der Freibord mit 0,27 m angegeben.<br />

Da dies ein unzulässiges Freibord darstellt wäre eine Vergrößerung des Durchflussquerschnittes<br />

durch Vergrößerung der Stützweite erforderlich.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass die Verbreiterung die gleichen Lichtmaße wie<br />

der Bestand aufweist und bei einer gesamten Erneuerung des Objektes auch die vorgesehene<br />

Verbreiterung abzutragen und zu erneuern wäre.<br />

In den Hinweisen wird auf die örtliche Situation eingegangen.<br />

Eine diesbezügliche Stellungnahme des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung M I wurde im Zuge der eisenbahnrechtlichen<br />

Bauverhandlung ergänzt, um eine eventuelle Gefährdung des Bahnbetriebes abschätzen zu<br />

können, welche aufgrund der Ausführungen nicht gegeben ist.<br />

5. Im Lageplan und in Schnitten wurde die Anschlussfuge dargestellt. Das Anschlussgleis kommt<br />

dabei nicht auf der Fuge zu liegen.<br />

6. Die Anschlussgleis ist ausschließlich auf der Verbreiterung situiert.<br />

7. Eine Beschreibung des Bestandes erfolgt auf Basis des Brückenrevisionsblattes der ÖBB Direktion<br />

Innbruck, Streckenleitung Wörgl, Bauhof Hall in Tirol mit Stand Mai 2000.<br />

8. Den Planunterlagen wird entnommen, dass der Bestand eine Schotterbettstärke von ca. 45 cm<br />

aufweist. Im Bereich der im Jahr 1959 durchgeführten Verbreiterung reduziert sich die<br />

Schotterbettstärke auf ca. 35 cm, wodurch unter dem Brückenholz eine Stärke von ca. 12 cm bis<br />

15 cm für das Schotterbett verbleibt.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf eine entsprechende dynamische Beanspruchung des<br />

Bestandes, der Verbreiterung im Jahr 1959 und der künftig vorgesehenen Verbreiterung, der<br />

Verdübelungen, etc. hingewiesen.<br />

Durch das planende Zivilingenieurbüro wird dieser Umstand bei der Detailplanung berücksichtigt.<br />

9. Gemäß der Stellungnahme der BEG werden die maximal zu erwartenden Setzungen in einem<br />

bodenmechanischen Gutachten angegeben, um die gegenseitigen Beeinflussungen der


217<br />

Tragkonstruktionen abschätzen zu können. Dieser Umstand ist im Zuge der Detailplanung zu<br />

berücksichtigen.<br />

10. Das planende Zivilingenieurbüro hat die im bodenmechanischen Gutachten angegebenen<br />

Setzungen im Bereich der vorgesehenen Verbreiterung bei der statischen Untersuchung des<br />

Gesamtsystemes (altes Tragwerk, Verbreiterung im Jahr 1959, künftig vorgesehene Verbreiterung,<br />

Verdübelung, Fundierung, etc.) zu berücksichtigen.<br />

11. Der Anschluss der neuen Abdichtung an die bestehende Abdichtung erfolgt je nach Zustand des<br />

Bestandes, bzw. es ist die gesamte Abdichtung zu erneuern. Auf entsprechende Auflagen im<br />

eisenbahnbautechnischen Gutachten wird hingewiesen.<br />

12. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Längsneigung des Tragwerkes von 1,0 % ist je<br />

nach der möglichen Anbindung an den Bestand anzustreben.<br />

13. Hinsichtlich der betrieblichen Maßnahmen auf der Bestandsstrecke ist für die Herstellung der<br />

Verbreiterung die Sperre des Überholgleises (Gleis 4) vorgesehen. Je nach den gegebenen<br />

Formänderungen des Bestandes ist bei einer uneingeschränkten Betriebsführung auf den<br />

Bestandsgleisen das Problem des Verbundes während der Betonabbindung zu berücksichtigen.<br />

Straßenunterführung Tonwerk, NBS km 59,547, Objekt F 1404.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

verl. Bestandsstrecke Ve = Vmax = 150 km/h<br />

Vtechmax = 150 km/h<br />

2. Den Planunterlagen wird nachstehender Fahrbahnaufbau entnommen:<br />

Schotterbett 55 cm<br />

Isolierung mit Schutzmatte 4 cm<br />

Tragwerk 100 cm<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wird im Zuge der Detailplanung eine Schutzmatte mit einer<br />

Stärke von 3 cm und ein Schutzbeton mit einer Stärke von 5 cm ausgeführt.<br />

3. Die Pumpenkammer wurde in den Austauschunterlagen aus dem Bereich der Widerlager der<br />

Eisenbahntragwerke entfernt und im Bereich der Verbindungsmauer zwischen Eisenbahntragwerk<br />

und Straßentragwerk situiert.<br />

4. In den Unterlagen wurde die Gleisgeometrie hinsichtlich der im Gleis 1 und Gleis 2 vorgesehenen<br />

Linksbögen im Bereich der Tragwerke ergänzt. Die minimalen Abstände der Gleise 1 und 2 zu der<br />

Schotterbetteinfassung wurden mit einem Maß von 2,20 m eingehalten.<br />

5. Gemäß der Stellungnahme der BEG werden bei den Eisenbahntragwerken Schleppplatten<br />

ausgeführt.<br />

6. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 551,38<br />

Hochwasser Inn HQ 30 = 550,05<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 552,39<br />

Für den Objektsbereich werden am Wannenanfang, bzw. Wannenende folgende Koten der<br />

Fahrbahnoberkante unter Berücksichtigung der Querneigung angegeben:<br />

Südliche Wanne Fahrbahn OK = 550,589<br />

Nördliche Wanne Fahrbahn OK = 550, 647<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse kann die Straßenunterführung der Gemeindestraße nicht als<br />

hochwassersicher bezeichnet werden. Bei einem HQ 30 wird die Straßenunterführung geflutet.<br />

7. In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass die Straßenunterführung als Zufahrt von<br />

örtlich situierten Feuerwehren und Rettungsfahrzeugen erforderlich ist. Eine Benützbarkeit ist<br />

jedoch nur bis zu einem Hochwasserereignis HQ 30 gegeben. Diesfalls wird auf die Zufahrt über<br />

Baumkirchen ausgewichen.<br />

8. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Längsneigung der Eisenbahntragwerke auf<br />

mindestens 2,0 % ist erforderlich.<br />

9. Die im Lageplan eingetragene Stiege ausgehend vom Geh- und Radweg auf den Randweg des<br />

Bahndammes wurde in einem Schemaplan dargestellt.<br />

Bach- und Fußgängerunterführung Siechenbach, NBS km 59,853, Objekt B 1406.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

verl. Bestandsstrecke Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

2. Den Planunterlagen wird nachstehender Fahrbahnaufbau entnommen:


218<br />

Schotterbett 55 cm<br />

Isolierung mit Schutzmatte 3 cm<br />

Tragwerk 60 cm<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wird im Zuge der Detailplanung eine Schutzmatte mit einer<br />

Stärke von 3 cm und ein Schutzbeton mit einer Stärke von 5 cm ausgeführt.<br />

3. Die minimalen Abstände der Gleise 1 und 2 zu der Schotterbetteinfassung wurden ergänzt. Ein<br />

Abstand von mind. 2,20 m wurde eingehalten.<br />

4. Gemäß den Planunterlagen wurden bei den Eisenbahntragwerken Schleppplatten ergänzt.<br />

5. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Längsneigung der Eisenbahntragwerke von<br />

1,2% auf mindestens 2,0 % ist erforderlich.<br />

6. Unter der nördlichen Rahmenhälfte wird der Tunnel der Neubaustrecke in Deckelbauweise<br />

errichtet. Die flach fundierten Streifenfundamente des Tragwerkes der verlegten Bestandsstrecke<br />

weisen einen Abstand von ca. 35 cm zu der Tunneldecke der Neubaustrecke auf.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass zwischen dem Tunnel und den Fundamenten<br />

des Eisenbahntragwerkes eine Polsterschichte aus Kies vorgesehen wird. Unter der Fundierung<br />

des Eisenbahntragwerkes werden neben dem Tunnel die Ausande bis zu den tragfähigen Kiesen<br />

ausgewechselt.<br />

7. Die im Längsschnitt und im Grundriss dargestellte Führung der Drainage mit östlicher<br />

Wanddurchdringung wird aus Gründen der Tragwerkserhaltung als ungünstig erachtet.<br />

In den Austauschunterlagen wurde keine Änderung vorgenommen.<br />

Eine Herausführung der Drainage mit Ableitung in den Siechenbach im Anschluss an das Objekt<br />

wird vorgeschlagen.<br />

8. Hinsichtlich der beidseitig der verlegten Bestandsstrecke angeordneten Begleitwege wird seitens<br />

der BEG ausgeführt, dass der links der Bahn (südlich) situierte Weg als ÖBB – interner<br />

Bahnbegleitweg vorgesehen ist.<br />

Die Fahrbahnbreite wird mit 3,0 m angegeben.<br />

9. Zu der Tragwerksunterkante wird ein ausreichender Freibord für das HQ 100 des Siechenbaches<br />

und des Inn eingeplant.<br />

Bei Eintreten eines HQ 100 wird der Gehweg bei einem HQ 100 des Siechenbaches<br />

überschwemmt.<br />

Neubau Durchlass Siechenbach, Wegquerungen, NBS km 59,853, Objekt B 1906.a00<br />

1. Für den ÖBB – internen Begleitweg wird den Planunterlagen ein Freibord von ca. 35 cm<br />

entnommen.<br />

Eine Stellungnahme des SV für Wasserbau wurde eingeholt.<br />

Ein Freibord von mindestens 100 cm wäre für den unmittelbar an das Eisenbahntragwerk<br />

bachabwärts anschließenden Durchlass auszuführen.<br />

Aus Gründen der Tragwerkserhaltung, der Lebensdauer und eines größeren Abflussquerschnittes<br />

wäre anstatt des Wellblechdurchlasses die Ausführung eines Stahlbetondurchlasses zu erwägen.<br />

2. In den Hinweisen wird auf die örtliche Situation eingegangen.<br />

Eine diesbezügliche Stellungnahme des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung M I wurde im Zuge der eisenbahnrechtlichen<br />

Bauverhandlung ergänzt, um eine eventuelle Gefährdung des Bahnbetriebes abschätzen zu<br />

können, welche aufgrund der Ausführungen nicht gegeben ist.<br />

Wilddurchlass, NBS km 60,280, Objekt B 1401.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

verl. Bestandsstrecke Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

2. Den Planunterlagen wird nachstehender Fahrbahnaufbau entnommen:<br />

Schotterbett 55 cm<br />

Isolierung mit Schutzmatte 3 cm<br />

Tragwerk 60 cm<br />

Die Ausführung eines Schutzbetones ist nicht vorgesehen.<br />

Es wird auf die Vorschreibungen im Zuge des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

hingewiesen.<br />

3. Gemäß den Planunterlagen wurden bei den Eisenbahntragwerken Schleppplatten ergänzt.<br />

4. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Längsneigung der Eisenbahntragwerke von<br />

1,15 % auf mindestens 2,0 % ist erforderlich.


219<br />

5. Unmittelbar unter dem Stahlbetonrahmen der Wildquerung wird der Tunnel der Neubaustrecke in<br />

Deckelbauweise errichtet. Die Bodenplatte des Eisenbahntragwerkes der verlegten<br />

Bestandsstrecke weist einen Abstand von ca. 50 cm zu der Tunneldecke der Neubaustrecke auf.<br />

Aufgrund der vollflächigen Auflage der Fundierung des Eisenbahntragwerkes auf der Tunneldecke<br />

ist eine einheitliche Bettung der Fundierung des Eisenbahntragwerkes gegeben.<br />

6. Hinsichtlich der beidseitig der verlegten Bestandsstrecke angeordneten Begleitwege wird seitens<br />

der BEG ausgeführt, dass der links der Bahn (südlich) situierte Weg als ÖBB – interner<br />

Bahnbegleitweg vorgesehen ist.<br />

Die Fahrbahnbreite wird mit 3,0 m angegeben.<br />

7. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 552,29<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 553,21<br />

Hochwasser Siechenbach HQ 100 = 551,97<br />

Für den Objektsbereich werden folgende Koten für das Eisenbahntragwerk angegeben:<br />

Tragwerk Bodenplatte 550,62<br />

Tragwerk UK = 553,64<br />

Tragwerk OK = 554,24<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 555,025<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse kann die Wegunterführung in keiner Weise als<br />

hochwassersicher bezeichnet werden, da bereits bei Minimalereignissen unter dem HQ 30 die<br />

Unterführung überflutet wird.<br />

8. Es wird hinterfragt, ob die Straßenunterführung als Zufahrt von örtlich situierten Feuerwehren und<br />

Rettungsfahrzeugen verwendet wird. In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass die<br />

Unterführung nicht als Rettungsplatzzufahrt vorgesehen ist.<br />

Auf den unmittelbar nördlich der Bestandsstrecke situierten Rettungsschacht des Tunnels der<br />

Neubaustrecke wird hingewiesen.<br />

9. Hinsichtlich der Entwässerung der Unterführung wird in den Austauschunterlagen festgelegt, dass<br />

die Entwässerung im Unterführungsbereich mittig zwischen dem befestigten Bereich und dem<br />

unbefestigten Teil (Lehm) mit Hilfe eines Mehrzweckrohres erfolgt, welches in einer Aussparung<br />

der Fundamentplatte geführt wird. Außerhalb des Bauwerkes werden beidseitig je ein Putzschacht<br />

und ein Sickerschacht für die Wässer aus dem Unterführungsbereich und den Rigolen vorgesehen.<br />

Stützmauer Baumkirchen l.d.B., NBS km 60,446 – km 60,610, Objekt B 1201.a00<br />

1. Gemäß der Stellungnahme der BEG entfällt dieses Bauwerk.<br />

Stützmauer Baumkirchen r.d.B., NBS km 60,580 – km 60,820, Objekt B 1202.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

verl. Bestandsstrecke Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

2. Unmittelbar im Nahbereich der Stützmauer wird der Tunnel der Neubaustrecke in Deckelbauweise<br />

errichtet.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass der Arbeitsgraben neben den Pfählen des in<br />

Deckelbauweise errichteten NBS Tunnel mit Magerbeton verfüllt wird. Die Einschüttung wird<br />

lagenweise eingebracht und ordnungsgemäß verdichtet.<br />

3. Hinsichtlich des zwischen der Stützmauer und der Raumgitterwand angeordneten Begleitweges<br />

wird seitens der BEG ausgeführt, dass der links der Bahn (südlich) situierte Weg als ÖBB –<br />

interner Bahnbegleitweg vorgesehen ist.<br />

Die Fahrbahnbreite wird mit 3,5 m angegeben.<br />

4. Der Regelquerschnitt der Stützmauer wurde in den Austauschunterlagen abgeändert und der<br />

Kabeltrog in die Stützmauer integriet.<br />

5. Die Lage der Fahrleitungsmaste wurde unter Beachtung der EisbAV abgeändert. Diese werden als<br />

Aufsetzmaste auf der Stützmauer ausgeführt.<br />

6. Der im Regelquerschnitt dargestellte Fahrleitungsmast in der Achse des Entwässerungsgrabens<br />

wurde neu situiert.<br />

7. Die kilometrische Lage der im Bauwerksplan eingetragenen Raumgitterwand ist zu ergänzen.<br />

8. Der in den Austauschunterlagen vorgesehene Aufsetzmast verursacht zumindest eine örtlich<br />

erforderliche Verstärkung der Stützmauer, welche nicht dargestellt wurde. Aufgrund der beengten<br />

Abstände des zwischen der Stützmauer und der Raumgitterwand situierten Begleitweges werden<br />

Stahlmaste ausgeführt.


220<br />

Fallbachbrücke Tragwerk Bahn, NBS km 60,826, Objekt B 1402.a02<br />

1. Die Austauschunterlagen berücksichtigen die Einreichunterlagen der vorgezogenen Maßnahmen<br />

Baumkirchen.<br />

2. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

verl. Bestandsstrecke Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

3. In den Austauschunterlagen wurde der Fahrbahnaufbau wie nachstehend angeführt abgeändert:<br />

Schotterbett 55 cm<br />

Unterschottermatte -<br />

Schutzbeton 5 cm<br />

Tragwerk 65 cm<br />

4. Gemäß den Planunterlagen werden bei den Eisenbahntragwerken keine Schleppplatten<br />

ausgeführt.<br />

5. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Längsneigung der Eisenbahntragwerke auf 2,0<br />

% wurde berücksichtigt.<br />

6. Unmittelbar unter dem Stahlbetonrahmen des Eisenbahntragwerkes wird der Tunnel der<br />

Neubaustrecke in Deckelbauweise errichtet. Die Bodenplatte des Eisenbahntragwerkes der<br />

verlegten Bestandsstrecke weist einen variablen Abstand von ca. 40 cm zu der Tunneldecke der<br />

Neubaustrecke auf.<br />

Seitens der BEG wird ausgeführt, dass der Arbeitsgraben neben den Pfählen des in<br />

Deckelbauweise errichteten NBS Tunnel mit Magerbeton verfüllt wird. Um eine möglichst<br />

einheitliche Bettung in den Übergangsbereichen zum anschließenden Untergrund zu erreichen.<br />

Der Ansatz der Bettung erfolgt in Abstimmung mit dem Bodengutachter.<br />

7. Hinsichtlich der beidseitig der verlegten Bestandsstrecke angeordneten Begleitwege wird der links<br />

der Bahn (südlich) situierte Weg als ÖBB interner Bahnbegleitweg bezeichnet.<br />

8. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 552,66<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 553,55<br />

Hochwasser Fallbach HQ 100 = k.A.<br />

Für den Objektsbereich werden folgende Koten für das Eisenbahntragwerk angegeben:<br />

Tragwerk Bodenplatte OK = 551,95<br />

Tragwerk UK = 553,93<br />

Tragwerk OK = 554,58<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 555,384<br />

Aufgrund dieser Höhenverhältnisse wird festgestellt, dass für die Fallbachbrücke ein an der<br />

ungünstigsten Stelle ermitteltes Freibord von 50 cm verbleibt. Dies wird durch die gegebenen<br />

Zwangspunkte begründet.<br />

Bahnsteigunterführung Baumkirchen, NBS km 60,915, Objekt B 1403.a00<br />

1. Bei der Rampe (Zugang zum Mittelbahnsteig) werden keine Zwischenpodeste angeordnet.<br />

2. Gemäß den Projektunterlagen werden die nördliche und die südliche Rampe ohne Überdachung<br />

ausgeführt.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass aufgrund der Forderung der ÖBB im Zuge<br />

der Vidierung die Rampe ohne Überdachung ausgeführt werden soll. Bezüglich der winterlichen<br />

Betreuung wird eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde angestrebt.<br />

3. Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Austauschunterlagen angegebene lichte Höhe von<br />

2,65 m im Zustandes des Endausbaues (Berücksichtigung von Bodenbelägen) ein Mindestmaß<br />

darstellt.<br />

4. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

verl. Bestandsstrecke Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

5. In den Austauschunterlagen wurden Angaben über den Tragwerksaufbau ergänzt:<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Schutzmatte 3 cm<br />

Abdichtung 1 cm<br />

Tragwerk 35 cm<br />

6. Gemäß den Planunterlagen werden bei den Eisenbahntragwerken keine Schleppplatten<br />

ausgeführt.


221<br />

7. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Querneigung der Eisenbahntragwerke von 1,25<br />

% auf mindestens 2,0 % ist erforderlich.<br />

8. Unmittelbar unter der Rampe des Mittelbahnsteiges, sowie des anschließenden Mittelbahnsteiges<br />

wird der Tunnel der Neubaustrecke in Deckelbauweise errichtet. Die Bodenplatte des Rahmens<br />

der Eisenbahntragwerke ist unmittelbar auf der Tunneldecke der Neubaustrecke situiert.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass die Gründungssohlen sorgfältig<br />

nachverdichtet werden, um gleichmäßige Bettungsbedingungen zu erzielen. Zur Vermeidung von<br />

Zwängungsbeanspruchungen wurde vorgeschlagen, die Dehnfugen des Stahlbetonrahmens der<br />

Unterführung am Rand des Deckels der Neubaustrecke anzuordnen. Der Arbeitsgraben neben den<br />

Pfählen soll mit Magerbeton verfüllt werden.<br />

9. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 552,71<br />

Hochwasser Inn HQ 30 = 552,71<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 553,64<br />

Für den Objektsbereich werden folgende Koten für das Eisenbahntragwerk angegeben:<br />

Tragwerk Bodenplatte OK = 551,31<br />

Tragwerk UK = 554,35<br />

Tragwerk OK = 554,67<br />

Südliche Rampe OK = 554,50 m<br />

Nördliche Rampe OK = 552,15 m<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 555,502<br />

Aufgrund der vorliegenden Höhenverhältnisse der nördlichen Rampe wird festgestellt, dass eine<br />

Hochwassersicherheit der Unterführung auch bei geringen Hochwasserereignissen (unter HQ 30)<br />

nicht gegeben ist.<br />

10. Die Ausführung eines Bahnsteigdaches, sowie die Errichtung von Einhausungen ist nicht<br />

vorgesehen. Die Abstandsmaße der Gleisachsen zu den Bahnsteigkanten, zu der<br />

Lärmschutzwand, zu dem Geländer des Randbalkens wurden ergänzt.<br />

Die Bahnsteiglänge wurde mit 150 m angegeben.<br />

11. Die jeweiligen maximalen Durchfahrtsgeschwindigkeiten an den Bahnsteigkanten sind den<br />

Lageplänen des Verkehrsprojektes zu entnehmen.<br />

12. In der Stellungnahme der BEG wurde ausgeführt, dass für die Bauwerksplanung die Befahrbarkeit<br />

der Unterführung und der Rampen mit Kleinschneeräumgeräten maßgebend ist.<br />

Die Unterführung wird gemäß Stellungnahme jedoch auch als Querung für Radfahrer und<br />

Fußgänger vom Ortsteil Baumkirchen zum Uferbegleitweg l.d.B. verwendet.<br />

Aufgrund der lichten Weite der Unterführung von 3,0 m ist die gegenständliche Anlage für eine<br />

Radwegunterführung nicht geeignet.<br />

Eine Vergrößerung der lichten Weite unter Beachtung der erforderlichen Ausrundungsradien im<br />

Anschlussbereich der Rampen ist erforderlich.<br />

13. Die im Plan eingetragenen Abstände der Gleisachsen zu der Bahnsteigkante entsprechen nicht der<br />

DV B 50.<br />

14. Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung wurde ein Lageplan der Haltestelle Stans mit<br />

Ergänzungen übergeben.<br />

Wirtschaftsweg Unterführungsverbreiterung, NBS km 62,033, Objekt B 1405.a00<br />

1. Im Technischen Bericht wurde für die jeweiligen Gleise die Geschwindigkeit wie nachstehend<br />

angeführt korrigiert:<br />

verl. Bestandsstrecke Ve = Vmax = 160 km/h<br />

Vtechmax = 200 km/h<br />

Neubaustrecke Ve = Vmax = 200 km/h<br />

Vtechmax = 250 km/h<br />

2. In den Austauschunterlagen wurden Angaben über den Tragwerksaufbau ergänzt:<br />

Schotterbettstärke 55 cm<br />

Schutzmatte 3 cm<br />

Abdichtung 1 cm<br />

Tragwerk 35 – 40 cm<br />

3. Gemäß den Austauschunterlagen werden bei den Eisenbahntragwerken Schleppplatten<br />

ausgeführt.<br />

4. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Querneigung der Eisenbahntragwerke von<br />

1,2 % auf mindestens 2,0 % ist erforderlich.


222<br />

5. Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben<br />

(Inn):<br />

Hochwasser Inn HQ 100 = 554,35<br />

Hochwasser Inn HQ 30 = 553,89<br />

Hochwasser Inn RHHQ = 555,42<br />

Für den Objektsbereich werden folgende Koten für das Eisenbahntragwerk angegeben:<br />

Tragwerk Bodenplatte OK = 551,71<br />

Tragwerk UK = 555,25<br />

Tragwerk OK = 555,63<br />

Südliche Rampe OK = 553,39 m<br />

Nördliche Rampe OK = ca. 552,8 m<br />

Oberbau Gleis 1 SOK = 556,429<br />

Aufgrund der vorliegenden Höhenverhältnisse der nördlichen Rampe wird festgestellt, dass eine<br />

Hochwassersicherheit der Unterführung auch bei geringen Hochwasserereignissen (unter HQ 30)<br />

nicht gegeben ist.<br />

6. Im Bereich der nördlichen und südlichen Rampe wurde jeweils ein Entwässerungsrigol ergänzt.<br />

7. Im Längenschnitt wird die Rampenneigung mit 13 %, bzw. 14 % eingetragen. Zu diesem Punkt<br />

wird seitens der BEG ausgeführt, dass der Wegverbindung nur eine untergeordnete<br />

Verkehrsbedeutung zukommt und aufgrund des erhöhten Flächenbedarfes eine Verflachung aus<br />

wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist.<br />

8. Hinsichtlich der Lage des Weichenendes, bzw. Weichenanfanges wird in der Stellungnahme der<br />

BEG ausgeführt, dass diese nicht im Objektsbereich situiert sind.<br />

9. In dem Lageplan wurde das Dammprofil im Grundriss ergänzt.<br />

Stützmauer Baumkirchen 3, NBS km 61,763 – km 61,833, Objekt B 1210.a00<br />

1. Geschwindigkeiten<br />

Im Lageplan des Verkehrsprojektes sind nachstehende Angaben enthalten:<br />

BS Ve = 160 km/h<br />

Neubaustrecke Ve = 170 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

2. Für die Gleise der Bestandsstrecke und der Neubaustrecke wurden nachstehende Abstände zu<br />

der Stützmauer korrigiert:<br />

Abstand Gl.3 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.4 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.1 – Mauerinnenkante 3,00 m<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante 2,90 m<br />

Die Abstände des Gleises 1 der Bestandsstrecke zu der Stützmauer kann als ausreichend<br />

angesehen werden, wenn die Führung eines Randweges zwischen dem Gleis 1 und der<br />

Stützmauer entfällt.<br />

Hinsichtlich der angegebenen Geschwindigkeit ist der Abstand des Gleises 2 der Bestandsstrecke<br />

zu der Stützmauer nicht entsprechend den HL RL projektiert. Eine ausführliche Behandlung erfolgt<br />

bei den Abstandsmaßen der Bestandsstrecke zu den Wannenbauwerken.<br />

3. Die Situierung der Fahrleitungsmaste im Rampenbereich der Neubaustrecke wurde den<br />

Erfordernissen der EisbAV angepasst.<br />

4. Die Situierung der Fahrleitungsmaste im Bereich der Bestandsstrecke Gleis 1 und 2 wurde den<br />

Erfordernissen der EisbAV angepasst.<br />

5. Die Abstände der Gleisachsen der Gleise 1 und 2 zu der Stützmauer ermöglichen nicht die<br />

Führung eines Randweges aufgrund unzureichender Abstände.<br />

In der Stellungnahme der BEG wurde ausgeführt, dass nur ein außenliegender Randweg<br />

ausgeführt wird.<br />

Die Notwendigkeit der Führung eines beidseitigen Randweges neben den Gleisen 1 und 2 der<br />

Bestandsstrecke wurde mit dem Vertreter des BMfVIT, Arbeitsinspektorat abgeklärt.<br />

6. Der Anschluss der Stützmauer an die Unterführung der Landesstraße erfolgt als stumpfer Stoß mit<br />

Fugeneinlage.<br />

7. Für die Randwegführung neben dem Gleis 3 und 4 wird der Bereich zwischen Kabeltrog und<br />

Stützmauer mit feinem Gleisschotter Körnung 2 aufgefüllt.<br />

8. Die Dammentwässerung im Bereich der Bestandsstrecke wird durch die Lärmschutzwand<br />

unterbrochen.<br />

Die Umplanung wurde in den Austauschunterlagen nicht vorgenommen und auf die Phase der<br />

Detailplanung verschoben.


223<br />

9. Die in den Austauschunterlagen vorgesehenen Fahrleitungsmaste welche auf die beiden<br />

Stützmauern aufgesetzt werden verursachen zumindest örtliche Verstärkungen der Stützmauern,<br />

welche nicht dargestellt wurden. Aufgrund der beengten Abstände ist dieser Umstand in der<br />

Detailplanung zu berücksichtigen.<br />

10. Der im Technischen Bericht der Austauschunterlagen angegebene Abstand von 2,73 m zwischen<br />

der Gleisachse 3 und der aufgehenden Wand, bzw. zwischen der Gleisachse 4 und der<br />

aufgehenden Wand entspricht grundsätzlich nicht den HL RL. Eine ausführliche Behandlung erfolgt<br />

bei den Abstandsmaßen der Bestandsstrecke zu den Wannenbauwerken.<br />

Grundwasserwanne Jenbach Stützmauer Süd und Nord, NBS km 43,590 – km 43,660, Objekt U<br />

1209.a03 und a 04<br />

1. Geschwindigkeiten<br />

Im Lageplan des Verkehrsprojektes sind nachstehende Angaben enthalten:<br />

BS Ve = 160 km/h<br />

Neubaustrecke Ve = 200 km/h<br />

2. Für die Gleise der Bestandsstrecke und der Neubaustrecke ergeben sich nachstehende Abstände<br />

zu der Stützmauer:<br />

Abstand Gl.3 – Mauerinnenkante 3,62 m<br />

Abstand Gl.4 – Mauerinnenkante 3,62 m<br />

Abstand Gl.1 – Mauerinnenkante 3,72 m<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante 3,72 m<br />

Die Abstände der Gleise der Bestandsstrecke und die Abstände der Gleise der Neubaustrecke zu<br />

den Stützmauern entsprechen den einschlägigen Vorschriften.<br />

3. Die Situierung der Fahrleitungsmaste im Rampenbereich der Neubaustrecke wurde den<br />

Erfordernissen der EisbAV angepasst.<br />

4. Die Führung eines beidseitigen Randweges neben den Gleisen 1 und 2 der Bestandsstrecke wird<br />

durch die korrigierten Abstandsmaße ermöglicht.<br />

5. Für die Randwegführung neben dem Gleis 3 und 4 wird der Bereich zwischen Kabeltrog und<br />

Stützmauer mit feinem Gleisschotter Körnung 2 aufgefüllt.<br />

6. Am Deckblatt des Technischen Bericht fehlt der Hinweis über die durchgeführten Änderungen.<br />

7. Die in den Austauschunterlagen vorgesehenen Fahrleitungsmaste welche auf die beiden<br />

Stützmauern aufgesetzt werden verursachen zumindest örtliche Verstärkungen der Stützmauern,<br />

welche nicht dargestellt wurden.<br />

8. Aufgrund der vorliegenden Höhenverhältnisse der Stützmauer wird festgestellt, dass eine<br />

Hochwassersicherheit auch für RHHQ gegeben ist.<br />

Grundwasserwanne Stans, Stützmauer Süd und Nord, NBS km 44,760 – km 44,800, Objekt S<br />

1209.a03 und a04<br />

1. Geschwindigkeiten<br />

Im Lageplan des Verkehrsprojektes sind nachstehende Angaben enthalten:<br />

BS Ve = 160 km/h<br />

Neubaustrecke Ve = 190 km/h<br />

Vmax = 200 km/h<br />

2. In den Austauschplänen wurden widersprüchliche Abstandsmaße für die Gleise der Neubaustrecke<br />

eingetragen. Für die Gleise der Neubaustrecke und der Bestandsstrecke ergeben sich<br />

nachstehende minimalen Abstände zu der Stützmauer:<br />

Abstand Gl.3 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.4 – Mauerinnenkante 3,60 m<br />

Abstand Gl.1 – Mauerinnenkante 3,72 m<br />

Abstand Gl.2 – Mauerinnenkante 3,72 m<br />

Die Abstände der Gleise der Bestandsstrecke und die Abstände der Gleise der Neubaustrecke zu<br />

den Stützmauern entsprechen den einschlägigen Vorschriften.<br />

3. Die Situierung der Fahrleitungsmaste im Rampenbereich der Neubaustrecke wurde den<br />

Erfordernissen der EisbAV angepasst.<br />

4. Die Führung eines beidseitigen Randweges neben den Gleisen 1 und 2 der Bestandsstrecke wird<br />

durch die korrigierten Abstandsmaße ermöglicht.<br />

5. Für die Randwegführung neben dem Gleis 3 und 4 wird der Bereich zwischen Kabeltrog und<br />

Stützmauer mit feinem Gleisschotter Körnung 2 aufgefüllt.<br />

6. Auch in den Austauschplänen wurde keine Ergänzung der Hochwasserstände des Inn<br />

durchgeführt.


224<br />

In der Stellungnahme der BEG wird darauf hingewiesen, dass das HQ 100 des Inn in diesem<br />

Bereich gemäß Hochwassermodell unter GOK liegt.<br />

Für eine eisenbahnbautechnische Beurteilung ist auch die Höhenkote des RHHQ für eine<br />

Begutachtung einzubeziehen. Darüber hinaus taucht die Stützmauer unter die GOK, sodass auch<br />

das unter der GOK befindliche HQ 100 in der Begutachtung von Relevanz sein kann.<br />

7. Der Hochwasserstand hinsichtlich einer Überflutung der Wanne ist nicht maßgebend.<br />

8. Das Änderungsverzeichnis für den Technischen Bericht fehlt.<br />

9. Am Deckblatt des Technischen Bericht fehlt der Hinweis über die durchgeführten Änderungen.<br />

10. Die in den Austauschunterlagen vorgesehenen Fahrleitungsmaste welche auf die beiden<br />

Stützmauern aufgesetzt werden verursachen zumindest örtliche Verstärkungen der Stützmauern,<br />

welche nicht dargestellt wurden. Aufgrund der beengten Abstände ist dieser Umstand in der<br />

Detailplanung zu berücksichtigen.<br />

11. Aufgrund der vorliegenden Höhenverhältnisse wird festgestellt, dass eine Hochwassersicherheit für<br />

RHHQ gegeben ist.<br />

12. In den Querschnitten und Regelprofilen fehlen die Gleisüberhöhungen.<br />

Anprallschutz Brücke L 48, NBS km 22,760, Objekt K 1203.a00<br />

1. In den Ergänzungsunterlagen wurde ein Vorschlag für den Anprallschutz der Stütze der L 48<br />

Breitenbacherstraße ausgearbeitet.<br />

Abstände:<br />

Das Gleis 2 weist einen lichten Abstand von 2,68 m zu der Stütze auf.<br />

Das Beschleunigungsgleis weist einen Abstand von 3,96 m zu der Stütze auf.<br />

Das Beschleunigungsgleis weist einen Abstand von 3,00 m zu der Wannenwand auf.<br />

Geschwindigkeiten:<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 Vvzg = 160 km/h<br />

Beschleunigungsgleis Vmax = 140 km/h<br />

Trassierung:<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 keine Angaben<br />

Beschleunigungsgleis R = 16.000 m, ü = 0 mm<br />

Situierung Weichen:<br />

Bestandsstrecke Gleis 2 ca. 120 m Entfernung zu Weichen vor u.<br />

nach Anprallschutz<br />

Beschleunigungsgleis ca. 310 m Entfernung zu Weiche in Richtung Kufstein<br />

Aufgrund der Situierung des Objekts im Weichenbereich besteht ein erhöhtes<br />

Gefährdungspotential für Entgleisungen und des Anpralles von Schienenfahrzeugen an die<br />

Stützen.<br />

Aufgrund der Ausführung mit Einzelstützen 80 / 80 cm für die Straßenüberfahrtsbrücke kann davon<br />

ausgegangen werden, dass keine Ersatzlasten für den Anprall bei der Dimensionierung des<br />

Unterbaues berücksichtigt wurden.<br />

Die gegenständliche Ausführung entspricht somit nicht dem derzeitigen Stand der Technik, mit<br />

dem Ziel ein Versagen der Stützen und somit des Tragsystemes nach einem Anprall<br />

auszuschließen.<br />

Durch geeignete Maßnahmen ist der Anprall von Schienenfahrzeugen auszuschließen.<br />

UIC Merkblatt 777 – 2E (Tab. 7-1, S.27 geschwindigkeitsabh. Distanz dg)<br />

Gl.2 Vmax = 160 km/h dg = 320 m deff = 120 m<br />

Beschl.gl. Vmax = 140 km/h dg = 250 m deff = 310 m<br />

Für das Beschleunigungsgleis ist daher von der Situation ohne Weiche auszugehen.<br />

Gemäß den ergänzenden Empfehlungen zum UIC Merkblatt 777 – 2E (Überbauungen ohne<br />

Aufbauten, Bauwerk Klasse B, Geschwindigkeit von 120 km/h bis 300 km/h) ist in der Tabelle 7-2<br />

der geschwindigkeitsabhängige seitliche Abstand a von Unterstützungen dargestellt. Entsprechend<br />

der Tabelle 7-2 ist von der Betriebssituation Reise- und Güterzüge, zweigleisig, mit Weichen<br />

auszugehen.<br />

Bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h wäre ein minimaler seitlicher Abstand von 5 m<br />

einzuhalten, welcher bei der Straßenüberfahrtsbrücke nicht gegeben ist.<br />

Von der BEG wurde als Anprallschutz eine wannenartige Konstruktion vorgeschlagen, welche<br />

einen direkten Anprall an die bestehenden Stützen verhindern soll.<br />

Die Länge des Troges (Anprallschutz) wurde mit einer Länge von 20 m festgelegt, wobei unter der<br />

Einwirkung eines Anpralles bei Ansatz von statischen Ersatzlasten gemäß ENV 1991-2-7,<br />

Abschnitt 4.4 ein Gleiten auszuschließen ist.<br />

In Anlehnung an ENV 1991-2-7, Abschnitt 4.4 ist<br />

- eine maximale Längskraft von 10.000 kN, bzw.


225<br />

- eine maximale Kraft senkrecht auf die Mauer von 3.500 kN<br />

anzusetzen.<br />

Da diese statischen Ersatzlasten gemäß ENV 1991-2-7 für eine maximale Geschwindigkeit von<br />

120 km/h angegeben werden, sind diese proportional für die maximale Geschwindigkeit von 140<br />

km/h umzurechnen.<br />

Hinsichtlich der im Technischen Bericht angesetzten Größen der Ersatzlasten<br />

- maximale Längskraft von 4.000 kN, bzw.<br />

- maximale Kraft senkrecht auf die Mauer von 1.500 kN<br />

(vor Umrechnung für 140 km/h) wird auf die Vorschreibungen hingewiesen.<br />

Dies wird insbesondere dadurch begründet, dass in der Literatur teilweise wesentlich größere<br />

Kräfte als in der ENV 1991-2-7, Abschnitt 4.4 angegeben werden.<br />

Die im UIC Merkblatt, bzw. ENV 1991-2-7 angeführten Anpralllasten können jedoch nicht<br />

nachvollzogen werden. Hinsichtlich der maximal anzusetzenden Anpralllasten kann keine<br />

Beurteilung erfolgen.<br />

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bei Einhaltung der letztgültigen Vorschriften der<br />

derzeitige Stand der Technik ausgeführt wird.<br />

Stützmauer neben Mast 10, NBS km 23,424, Objekt K 1906.a01<br />

Diese Objekt entfällt.<br />

TUNNEL<br />

PROJEKTSMAPPE :<br />

Bergmännische Bauweise, zweigleisige Tunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Regenschirmabdichtung mit Sohlplatte<br />

Einlage 9.1.2.1<br />

Bergmännische Bauweise, zweigleisige Tunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Regenschirmabdichtung mit Sohlgewölbe<br />

Einlage 9.1.2.2<br />

Bergmännische Bauweise, zweigleisige Tunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Druckdichte Ausführung bis 1,5 Bar<br />

Einlage 9.1.2.3<br />

Bergmännische Bauweise, zweigleisige Tunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Druckdichte Ausführung bis 2 Bar<br />

Einlage 9.1.2.4<br />

Bergmännische Bauweise, zweigleisige Tunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Druckdichte Ausführung bis 3 Bar<br />

Einlage 9.1.2.6<br />

Bergmännische Bauweise, zweigleisige Tunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Druckdichte Ausführung bis 6 Bar<br />

Einlage 9.1.2.7<br />

Offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel, Gewölbe mit Sohlplatte<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.3.1<br />

Offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel, Gewölbe mit Sohlgewölbe<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.3.3


226<br />

Für den zweigleisigen Tunnel (Regelquerschnitt R = 5,95 m mit Fester Fahrbahn) ist in den HL-<br />

Richtlinien für Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h der Regelplan 212/Sp anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

Nr. 212/Sp ab :<br />

- Lichte Höhe über SOK 8,0 m anstatt 7,80 m.<br />

- Mittelpunkt Radius 2,3 m über SOK anstatt 1,85 m.<br />

- Radius 5,70 m anstatt 5,95 m.<br />

- Geringere Randwegbreiten.<br />

- Geringfügig reduzierter Verkehrslichtraum über der Festen Fahrbahn von 76,5 m² (über SOK)<br />

anstatt 78,8 m² (über Fahrbahn).<br />

zusätzliche Reduktion durch Anhebung des Randweges<br />

aufgerundet 0,4 m²<br />

Reduktion durch Abzug des Raumes von 10 cm entlang der Tunnellaibung für den technischen<br />

Spielraum ist nicht zulässig<br />

(5,7² - 5,6²) x pi x 117,7 x 2 / 360 = 2,3 m²<br />

Abzug des erhöhten Randweges von der Tunnelfläche<br />

76,5 m² - 0,4 m² = 76,10 m²<br />

- Geänderte Ausführung der Tunnelentwässerung (wurde überarbeitet)<br />

1. Bautoleranzen, sind grundsätzlich außerhalb des Mindestquerschnittes mit einer Fläche von 76,5<br />

m² anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren.<br />

3. Bei einer lichte Tunnelfläche von 78,8 m² ist aus Gründen der Aerodynamik je nach Tunnellänge<br />

eine maximale Geschwindigkeit von 200 km/h zulässig. Bei Einhaltung der zulässigen<br />

Druckschwankungen bei zweigleisigen Tunnelquerschnitten für eine Geschwindigkeit = 200 (250)<br />

km/h ist für eine maximale Druckschwankung von 4000 Pa/4s eine Mindestquerschnittsfläche von<br />

78,8 m² anzustreben.<br />

Für den Gewölbequerschnitt beträgt die lichte Querschnittsfläche im Ausbauzustand netto 76,5 m²<br />

über SOK:<br />

Entsprechend den aerodynamischen Anforderungen wurde in den Austauschunterlagen (Einlage<br />

9.1.1) für den Gewölbequerschnitt eine ausreichende Querschnittsfläche für die Lastfälle 1 und 2<br />

(Vmax = 250 km/h) nachgewiesen.<br />

4. Die Einhaltung der Mindestgröße der lichten Querschnittsfläche gemäß HL RL ist aufgrund der<br />

geführten aerodynamischen Nachweise nicht zwingend erforderlich.<br />

5. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.<br />

Die Kabel sind entsprechend dem Technischen Bericht bei durch Brand verursachten<br />

außergewöhnlichen Ereignissen derart zu sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der<br />

Klasse E 90 erreicht wird.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass verschiedene Varianten für die Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

6. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Detailplanung die<br />

Fortschreibung der HL Richtlinien angewendet werden.<br />

Bergmännische Bauweise, dreigleisiger Tunnel,<br />

Regelquerschnitt<br />

Druckgeregelte Ausführung bis 2 Bar<br />

Einlage 9.1.2.5<br />

Für einen dreigleisigen Tunnel ist in den HL-Richtlinien kein Regelplan vorgesehen.<br />

1. Für den dreigleisigen Tunnel wurden entsprechende Nachweise hinsichtlich der Aerodynamik<br />

ergänzt.<br />

2. Hinsichtlich der unterschiedlichen Böden und der unterschiedlichen Beanspruchungen wurden zu<br />

den Tunnelbauwerken Vordimensionierungen erstellt, welche vorliegen.<br />

Bergmännische Bauweise, befahrbare Rettungsstollen<br />

Regelquerschnitte<br />

Druckdichte und drainierte Ausbildung<br />

Einlage 9.1.2.9<br />

Bergmännische Bauweise, befahrbare Rettungsstollen


227<br />

Regelquerschnitte<br />

Druckgeregelte Ausbildung bis 2 Bar<br />

Einlage 9.1.2.10<br />

1. Für das Lichtraumprofil des Fahrraumes ist eine lichte Höhe von 3,50 m vorgesehen.<br />

Der erforderliche Querschnitt im Bereich der Fahrbahn wurde auf die von den Einsatzkräften<br />

verwendeten Rettungsfahrzeuge abgestimmt.<br />

2. Da die lichte Höhe von 3,50 m in den Randbereichen der Fahrbahn nicht gegeben ist, wird in der<br />

Stellungnahme der BEG ausgeführt, dass die befahrbaren Bereiche durch optische Trennungen<br />

kenntlich gemacht werden.<br />

geschlossene Bauweise, Schildvortrieb, zweigleisiger Tunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Druckdichte Ausbildung, 2 – schaliger Ausbau<br />

Einlage 9.1.2.12<br />

Für den zweigleisigen Tunnel (Regelquerschnitt R = 5,95 m mit Fester Fahrbahn) ist in den HL-<br />

Richtlinien für Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h grundsätzlich der Regelplan 212/Sp<br />

anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

Nr. 212/Sp ab:<br />

- Lichte Höhe über SOK 7,85 m anstatt 7,80 m.<br />

- Mittelpunkt Radius 1,77 m über SOK anstatt 1,85 m.<br />

- Radius 6,08 m anstatt 5,95 m.<br />

- Größerer Breite für die Festen Fahrbahn zu dem Randweg von 1,76 m anstatt 1,50 m. Der Abstand<br />

der Gleisachse zu der Vorderkante des Randweges beträgt gemäß der Stellungnahme der BEG<br />

1,30 m, durchlaufend über alle Querschnitte.<br />

- Geringere Randwegbreiten.<br />

zusätzliche Reduktion durch Anhebung des Randweges<br />

aufgerundet 0,4 m²<br />

Reduktion durch Abzug des Raumes von 10 cm entlang der Tunnellaibung für den technischen<br />

Spielraum nicht zulässig<br />

Abzug des erhöhten Randweges von der Tunnelfläche<br />

Nettofläche über SOK 79,4 m²<br />

79,4 m² - 0,4 m² = 79,0 m²<br />

- Geänderte Ausführung der Tunnelentwässerung (wurde korrigiert)<br />

1. Bautoleranzen, sind außerhalb des Mindestquerschnittes mit einer Fläche von 79,4 m² anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren.<br />

3. Bei einer lichte Tunnelfläche von 78,8 m² ist aus Gründen der Aerodynamik je nach Tunnellänge<br />

eine maximale Geschwindigkeit von 200 km/h zulässig. Bei Einhaltung der zulässigen<br />

Druckschwankungen bei zweigleisigen Tunnelquerschnitten für eine Geschwindigkeit = 200 (250)<br />

km/h ist für eine maximale Druckschwankung von 4000 Pa/4s eine Mindestquerschnittsfläche von<br />

78,9 m² erforderlich.<br />

Für den Gewölbequerschnitt beträgt die lichte Querschnittsfläche im Ausbauzustand netto 79,4 m²:<br />

Entsprechend den aerodynamischen Anforderungen wurde in den Austauschunterlagen (Einlage<br />

9.1.1) für den Gewölbequerschnitt eine ausreichende Querschnittsfläche für die Lastfälle 1 und 2<br />

(Vmax = 250 km/h) nachgewiesen.<br />

4. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.<br />

Die Kabel sind entsprechend dem Technischen Bericht bei durch Brand verursachten<br />

außergewöhnlichen Ereignissen derart zu sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der<br />

Klasse E 90 erreicht wird.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass verschiedene Varianten für die Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

5. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Detailplanung die<br />

Fortschreibung der HL Richtlinien angewendet werden.<br />

6. Der Abstand der Gleisachse zu der Innenkante des Randweges (Bereich der Festen Fahrbahn)<br />

wurde mit 1,76 m anstatt 1,50 m geplant.<br />

Der Abstand der Gleisachse zu der Vorderkante des Randweges beträgt gemäß der<br />

Stellungnahme der BEG 1,30 m, durchlaufend über alle Querschnitte.<br />

Deckelbauweise unter Druckluft, zweigleisiger Tunnel


228<br />

Kastenprofil<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.2.14<br />

Abstand Gleisachse – verkleidete Wand 3,465 m<br />

Abstand Gleisachse – Handlauf 2,965 m<br />

Kastennischen im lichten Tunnelquerschnitt<br />

Für den zweigleisigen Tunnel (Rechteckquerschnitt mit Fester Fahrbahn) ist in den HL-Richtlinien für<br />

Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h kein Regelplan vorgesehen. In den Ergänzungen der HL<br />

Richtlinien ist für den zweigleisigen Rechteckquerschnitt der Regelplan 520 anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

520 ab:<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis.<br />

- Größerer Abstand Gleisachse – Tunnelwand 3,465 m anstatt 3,30 m.<br />

- Geringfügig größerer Verkehrslichtraum über der Festen Fahrbahn von 81,16 m² anstatt 78,3 m².<br />

5,815 x 2 x 7 – 0,5 x 0,5 = 81,41 – 0,25 = 81,16 m²<br />

Reduktion durch Anhebung des Randweges<br />

Aufgerundet 0,5 m²<br />

Reduktion durch Abzug des Raumes von 10 cm für den technischen Spielraum nicht zulässig<br />

Abzug des erhöhten Randweges von der Tunnelfläche<br />

81,16 m² - 0,5 m² = 80,66 m²<br />

1. Bautoleranzen sind außerhalb des Querschnittes mit einer Fläche von 81,16 m² anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren.<br />

3. Bei der lichte Tunnelfläche ist aus Gründen der Aerodynamik je nach Tunnellänge eine maximale<br />

Geschwindigkeit von 200 km/h zulässig. Bei Einhaltung der zulässigen Druckschwankungen bei<br />

zweigleisigen Tunnelquerschnitten für eine Geschwindigkeit = 200 (250) km/h ist für eine maximale<br />

Druckschwankung von 4000 Pa/4s die Querschnittsfläche als ausreichend anzusehen.<br />

Für den Kastenquerschnitt beträgt die lichte Querschnittsfläche im Ausbauzustand netto 80,66 m²:<br />

Entsprechend den aerodynamischen Anforderungen wurde für den Querschnitt eine ausreichende<br />

Querschnittsfläche (Vmax = 250 km/h) nachgewiesen.<br />

4. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.<br />

Die Kabel sind entsprechend dem Technischen Bericht bei durch Brand verursachten<br />

außergewöhnlichen Ereignissen derart zu sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der<br />

Klasse E 90 erreicht wird.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass verschiedene Varianten für die Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

5. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Detailplanung die<br />

Fortschreibungen der HL Richtlinien angewendet werden.<br />

Bergmännische Sonderbauweise unter Druckluft,<br />

zweigleisiger Tunnel, Gewölbe<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.2.15<br />

Für den zweigleisigen Tunnel (Regelquerschnitt R = 5,95 m mit Fester Fahrbahn) ist in den HL-<br />

Richtlinien für Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h grundsätzlich der Regelplan 212/Sp<br />

anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

Nr. 212/Sp ab:<br />

- Lichte Höhe über SOK 8,00 m anstatt 7,80 m.<br />

- Mittelpunkt Radius 2,30 m über SOK anstatt 1,85 m.<br />

- Radius 5,70 m anstatt 5,95 m.<br />

- Geringere Randwegbreiten.<br />

- Geringfügig reduzierter Verkehrslichtraum über der Festen Fahrbahn von 76,5 m² (Planangabe)<br />

anstatt 78,8 m².<br />

zusätzliche Reduktion durch Anhebung des Randweges<br />

aufgerundet 0,4 m²<br />

Reduktion durch Abzug des Raumes von 10 cm entlang der Tunnellaibung für den technischen<br />

Spielraum nicht zulässig<br />

Abzug des erhöhten Randweges von der Tunnelfläche<br />

76,5 m² - 0,4 m² = 76,1 m²


229<br />

- Geänderte Ausführung der Tunnelentwässerung (wurde korrigiert)<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes mit einer<br />

Fläche von 76,1 m² anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren.<br />

3. Bei einer lichte Tunnelfläche von 78,8 m² ist aus Gründen der Aerodynamik je nach Tunnellänge<br />

eine maximale Geschwindigkeit von 200 km/h zulässig. Bei Einhaltung der zulässigen<br />

Druckschwankungen bei zweigleisigen Tunnelquerschnitten für eine Geschwindigkeit = 200 (250)<br />

km/h ist für eine maximale Druckschwankung von 4000 Pa/4s eine Mindestquerschnittsfläche von<br />

78,8 m² erforderlich.<br />

Für den Gewölbequerschnitt beträgt die lichte Querschnittsfläche im Ausbauzustand netto 76,1 m²<br />

über SOK.<br />

Entsprechend den aerodynamischen Anforderungen wurde in den Austauschunterlagen (Einlage<br />

9.1.1) für den Gewölbequerschnitt eine ausreichende Querschnittsfläche (Vmax = 250 km/h)<br />

nachgewiesen.<br />

4. Die Einhaltung der Mindestgröße der lichten Querschnittsfläche ist aufgrund der geführten<br />

aerodynamischen Nachweise nicht zwingend erforderlich.<br />

5. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.<br />

Die Kabel sind entsprechend dem Technischen Bericht bei durch Brand verursachten<br />

außergewöhnlichen Ereignissen derart zu sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der<br />

Klasse E 90 erreicht wird.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass verschiedene Varianten für die Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

6. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

Bergmännische Bauweise,<br />

zweigleisiger Tunnel,<br />

Sohlausbildungen<br />

Einlage 9.1.2.16<br />

Für den zweigleisigen Tunnel (Regelquerschnitt R = 5,95 m mit Fester Fahrbahn) ist in den HL-<br />

Richtlinien für Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h grundsätzlich der Regelplan 212/Sp<br />

anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

Nr. 212/Sp ab:<br />

- Geringere Randwegbreiten.<br />

- Geringerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,30 m anstatt 1,55 m.<br />

- Geändertes Entwässerungssystem.<br />

- Geringfügig reduzierter Verkehrslichtraum über der Festen Fahrbahn von 76,5 m² (Planangabe)<br />

anstatt 78,8 m².<br />

zusätzliche Reduktion durch Anhebung des Randweges<br />

aufgerundet 0,4 m²<br />

Reduktion durch Abzug des Raumes von 10 cm entlang der Tunnellaibung für den technischen<br />

Spielraum nicht zulässig<br />

Abzug des erhöhten Randweges von der Tunnelfläche<br />

76,5 m² - 0,4 m² = 76,1 m²<br />

- Geänderte Ausführung der Tunnelentwässerung (wurde korrigiert)<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes mit einer<br />

Fläche von 76,1 m² anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren.<br />

3. Bei einer lichte Tunnelfläche von 78,8 m² ist aus Gründen der Aerodynamik je nach Tunnellänge<br />

eine maximale Geschwindigkeit von 200 km/h zulässig. Bei Einhaltung der zulässigen<br />

Druckschwankungen bei zweigleisigen Tunnelquerschnitten für eine Geschwindigkeit = 200 (250)<br />

km/h ist für eine maximale Druckschwankung von 4000 Pa/4s eine Mindestquerschnittsfläche von<br />

78,8 m² erforderlich.<br />

Für den Gewölbequerschnitt beträgt die lichte Querschnittsfläche im Ausbauzustand netto 76,1 m²<br />

über SOK.<br />

Entsprechend den aerodynamischen Anforderungen wurde in den Austauschunterlagen (Einlage<br />

9.1.1) für den Gewölbequerschnitt eine ausreichende Querschnittsfläche (Vmax = 250 km/h)<br />

nachgewiesen.


230<br />

4. Die Einhaltung der Mindestgröße der lichten Querschnittsfläche ist aufgrund der geführten<br />

aerodynamischen Nachweise nicht zwingend erforderlich.<br />

5. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.<br />

Die Kabel sind entsprechend dem Technischen Bericht bei durch Brand verursachten<br />

außergewöhnlichen Ereignissen derart zu sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der<br />

Klasse E 90 erreicht wird.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass verschiedene Varianten für die Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

6. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

Offene Bauweise, zweigleisiger Tunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Kastenprofil<br />

Einlage 9.1.3.1<br />

Abstand Gleisachse – verkleidete Wand 3,30 m<br />

Für den zweigleisigen Tunnel (Rechteckquerschnitt mit Fester Fahrbahn) ist in den HL-Richtlinien für<br />

Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h kein Regelplan vorgesehen. In den Ergänzungen der HL<br />

Richtlinien ist für den zweigleisigen Rechteckquerschnitt der Regelplan 520 anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

520 ab:<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis.<br />

- Geringerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,30 m anstatt 1,55 m.<br />

- Geringfügig größerer Verkehrslichtraum über der Festen Fahrbahn von 78,7 m² anstatt 78,3 m² vor<br />

Abzug der Fläche für den erhöhten Randweg.<br />

Reduktion durch Anhebung des Randweges<br />

Aufgerundet 0,4 m²<br />

Reduktion durch Abzug des Raumes von 10 cm für den technischen Spielraum nicht zulässig<br />

Abzug des erhöhten Randweges von der Tunnelfläche<br />

78,7 m² - 0,5 m² = 78,2 m²<br />

- Geänderte Ausführung der Tunnelentwässerung (wurde korrigiert)<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes mit einer<br />

Fläche von 78,2 m² anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren.<br />

3. Bei der lichten Tunnelfläche ist aus Gründen der Aerodynamik eine maximale Geschwindigkeit von<br />

200 km/h bei Einhaltung der zulässigen Druckschwankungen zulässig. Bei zweigleisigen<br />

Tunnelquerschnitten für eine Geschwindigkeit = 200 (250) km/h ist für eine maximale<br />

Druckschwankung von 4000 Pa/4s die Querschnittsfläche als ausreichend anzusehen.<br />

Für den Querschnitt beträgt die lichte Fläche im Ausbauzustand netto 78,2 m²:<br />

Entsprechend den aerodynamischen Anforderungen wurde in den Austauschunterlagen (Einlage<br />

9.1.1) für den Gewölbequerschnitt eine ausreichende Querschnittsfläche (Vmax = 250 km/h) für die<br />

Lastfälle 1 und 2 nachgewiesen.<br />

4. Die Einhaltung der Mindestgröße der lichten Querschnittsfläche ist aufgrund der geführten<br />

aerodynamischen Nachweise als nicht zwingend anzusehen.<br />

5. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.<br />

Die Kabel sind entsprechend dem Technischen Bericht bei durch Brand verursachten<br />

außergewöhnlichen Ereignissen derart zu sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der<br />

Klasse E 90 erreicht wird.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass verschiedene Varianten für die Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

6. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

Offene Bauweise, zweigleisig<br />

Regelquerschnitt Grundwasserwanne<br />

Einlage 9.1.3.5


231<br />

Für Wannen ist in den HL-Richtlinien für Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h kein Regelplan<br />

vorgesehen. In den Ergänzungen der HL Richtlinien ist für den zweigleisige Wannen ohne<br />

Rettungsnischen der Regelplan 535 anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

535 ab:<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis.<br />

- Geringerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,30 m anstatt 1,55 m. Der Abstand der<br />

Gleisachse zu der Vorderkante des Randweges beträgt gemäß der Stellungnahme der BEG 1,30<br />

m, durchlaufend über alle Querschnitte.<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen, sowie der Raum für SFE Einbauten ist außerhalb<br />

der Mindestbreite der Wanne anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren (wurde<br />

korrigiert).<br />

3. Entsprechend den Anforderungen der EisbAV ist für die Wanne eine ausreichende Mindestbreite<br />

für eine Geschwindigkeit von 200 km/h gegeben, wenn bei der Ausführung von Nischen ein<br />

seitlicher Abstand von mindestens 3,00 m und bei der Ausführung ohne Nischen ein seitlicher<br />

Abstand von mindestens 3,60 m eingehalten wird.<br />

Bei Ausführung von Nischen sind diese entsprechend der EisbAV gegenüberliegend anzuordnen.<br />

In den Austauschunterlagen wurden die gegenständlichen Korrekturen ausgeführt.<br />

4. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.<br />

Die Kabel sind entsprechend dem Technischen Beicht bei durch Brand verursachten<br />

außergewöhnlichen Ereignissen derart zu sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der<br />

Klasse E 90 erreicht wird.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass verschiedene Varianten für die Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

5. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

6. Bei den Bauteilen der Wanne sind Toleranzen für die Bauausführung zu berücksichtigen.<br />

Die Mindestbreite der Wanne ist dementsprechend zu vergrößern.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wird dies in der Detailplanung berücksichtigt.<br />

Offene Bauweise Gewölbe<br />

Galerie Wiesing<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.3.7<br />

Für den zweigleisigen Tunnel (Regelquerschnitt R = 5,95 m mit Fester Fahrbahn) ist in den HL-<br />

Richtlinien für Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h grundsätzlich der Regelplan 212/Sp<br />

anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

Nr. 212/Sp ab:<br />

- Lichte Höhe über SOK 8,00 m anstatt 7,80 m.<br />

- Mittelpunkt Radius 2,30 m über SOK anstatt 1,85 m.<br />

- Radius 5,70 m anstatt 5,95 m.<br />

- Geringere Randwegbreiten.<br />

- Geringfügig reduzierter Verkehrslichtraum über der Festen Fahrbahn von 76,53 m² (Planangabe)<br />

anstatt 78,8 m².<br />

zusätzliche Reduktion durch Anhebung des Randweges<br />

aufgerundet 0,4 m²<br />

Reduktion durch Abzug des Raumes von 10 cm entlang der Tunnellaibung für den technischen<br />

Spielraum nicht zulässig<br />

Abzug des erhöhten Randweges von der Tunnelfläche<br />

76,5 m² - 0,4 m² = 76,1 m²<br />

- Geänderte Ausführung der Tunnelentwässerung (wurde korrigiert)<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes mit einer<br />

Fläche von 76,5 m² anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren.<br />

3. Bei einer lichte Tunnelfläche von 78,8 m² ist aus Gründen der Aerodynamik je nach Tunnellänge<br />

eine maximale Geschwindigkeit von 200 km/h zulässig. Bei Einhaltung der zulässigen<br />

Druckschwankungen bei zweigleisigen Tunnelquerschnitten für eine Geschwindigkeit = 200 (250)


232<br />

km/h ist für eine maximale Druckschwankung von 4000 Pa/4s eine Mindestquerschnittsfläche von<br />

78,8 m² erforderlich.<br />

Für den Gewölbequerschnitt beträgt die lichte Querschnittsfläche im Ausbauzustand netto (mit<br />

Toleranz) 76.1 m²:<br />

Dabei wird von einer geschlossenen Röhre ausgegangen, soferne kein zusätzlicher Nachweis über<br />

die Auswirkungen der Öffnungen im Firstbereich geführt wird.<br />

Entsprechend den aerodynamischen Anforderungen wurde in den Austauschunterlagen (Einlage<br />

9.1.1) für den Gewölbequerschnitt eine ausreichende Querschnittsfläche für die Lastfälle 1 und 2<br />

(Vmax = 250 km/h) nachgewiesen.<br />

4. Die Einhaltung der Mindestgröße der lichten Querschnittsfläche ist aufgrund der geführten<br />

aerodynamischen Nachweise nicht zwingend erforderlich.<br />

5. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.<br />

Die Kabel sind entsprechend dem Technischen Bericht bei durch Brand verursachten<br />

außergewöhnlichen Ereignissen derart zu sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der<br />

Klasse E 90 erreicht wird.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass verschiedene Varianten für die Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

6. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

Offene Bauweise Kastenform<br />

Galerie Terfens<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.3.8<br />

Für den zweigleisigen Tunnel (Rechteckquerschnitt mit Fester Fahrbahn) ist in den HL-Richtlinien für<br />

Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h kein Regelplan vorgesehen. In den Ergänzungen der HL<br />

Richtlinien ist für den zweigleisigen Rechteckquerschnitt der Regelplan 520 anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

520 ab:<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis.<br />

- Geringerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,30 m anstatt 1,55 m. Der Abstand der<br />

Gleisachse zu der Vorderkante des Randweges beträgt gemäß der Stellungnahme der BEG 1,30<br />

m, durchlaufend über alle Querschnitte.<br />

- Geringerer Abstand Gleisachse - Tunnelwand von 3,00 m anstatt 3,30 m.<br />

- Geringfügig reduzierter Verkehrslichtraum über der Festen Fahrbahn von 72,1 m² anstatt 78,3 m²<br />

bei Abzug des techn. Spielraumes.<br />

(11,0 – 0,3) x 2,2 + ((11,0 – 0,3) + 9,56 ) / 2 x 4,8 = 72,16 m²<br />

Reduktion durch Anhebung des Randweges<br />

aufgerundet 0,4 m²<br />

Reduktion durch Abzug des Raumes von 10 cm für den technischen Spielraum nicht zulässig<br />

Abzug des erhöhten Randweges von der Tunnelfläche<br />

72,1 m² - 0,4 m² = 71,7 m²<br />

- Geänderte Ausführung der Tunnelentwässerung (wurde geändert)<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes mit einer<br />

Fläche von 72,1 m² anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren.<br />

3. Bei der lichte Tunnelfläche ist aus Gründen der Aerodynamik eine maximale Geschwindigkeit von<br />

200 km/h bei Einhaltung der zulässigen Druckschwankungen zulässig. Bei zweigleisigen<br />

Tunnelquerschnitten für eine Geschwindigkeit = 200 (250) km/h ist für eine maximale<br />

Druckschwankung von 4000 Pa/4s die Querschnittsfläche ausreichend.<br />

Für den Querschnitt beträgt die lichte Querschnittsfläche im Ausbauzustand netto 71,7 m².<br />

Dabei wird von einer geschlossenen Röhre ausgegangen, soferne kein zusätzlicher Nachweis über<br />

die Auswirkungen der Öffnungen im seitlichen Wandbereich geführt wird.<br />

Entsprechend den aerodynamischen Anforderungen wurde in den Austauschunterlagen (Einlage<br />

9.1.1) für den Querschnitt eine ausreichende Querschnittsfläche (Vmax = 250 km/h) für die<br />

Lastfälle 1 und 2 nachgewiesen.<br />

4. Die Einhaltung der Mindestgröße der lichten Querschnittsfläche ist aufgrund der geführten<br />

aerodynamischen Nachweise nicht zwingend erforderlich.<br />

5. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.


233<br />

Die Kabel sind entsprechend dem Technischen Bericht bei durch Brand verursachten<br />

außergewöhnlichen Ereignissen derart zu sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der<br />

Klasse E 90 erreicht wird.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass verschiedene Varianten für die Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

6. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

7. Hinsichtlich des gewählten Kastenquerschnittes mit den Wandöffnungen (Galerie) ist aufgrund des<br />

Hangschubes ein entsprechender statischer Nachweis erforderlich.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG erfolgt in Einlage 9.6.2.3 ab Seite V 5 eine Ergänzung.<br />

Bergmännische Bauweise<br />

Rettungsnische<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.4.1<br />

Offene Bauweise Gewölbe<br />

Rettungsnische<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.5.1<br />

Offene Bauweise Kastenquerschnitt<br />

Rettungsnische<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.5.2<br />

Für die Ausführung der Rettungsnischen sind die Bestimmungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt der Rettungsnischen weicht in den nachstehenden Punkten von dem<br />

Regelquerschnitt ab:<br />

- Die Breite der Rettungsnische ist variabel und beträgt minimal 1,5 m. In den HL Richtlinien ist eine<br />

Breite von 2,0 m vorgesehen.<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis (ist zu korrigieren).<br />

- Größerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,76 m anstatt 1,50 m.<br />

In den Austauschunterlagen wurde der Abstand der Gleisachse zur Vorderkante des Randweges<br />

bei allen Querschnitten durchlaufend mit 1,30 m festgelegt.<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes<br />

anzusetzen.<br />

2. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

3. Der Boden der Rettungsnische muss auf die überhöhte SOK angehoben werden (in der<br />

Detailplanung zu berücksichtigen).<br />

4. Die Ausführung der Rettungsnische wurde mit dem Vertreter des BMfVIT -<br />

Verkehrsarbeitsinspektorat abgestimmt.<br />

Bergmännische Bauweise<br />

Trafonische im Haupttunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.4.3<br />

Für die Ausführung von Trafonischen ist in den HL Richtlinien kein Regelplan vorgesehen.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG erfolgte eine Abstimmung mit der ÖBB.<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes<br />

anzusetzen.<br />

2. Das Geländer endet auf beiden Seiten der Trafonische. Die Führung des Geländers im Bereich der<br />

Trafonische ist mit dem BMfVIT Verkehrsarbeitsinspektorat abzustimmen. Grundsätzlich ist das<br />

Geländer im Bereich der Trafonische (demontierbar) durchzuziehen.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wird der Handlauf durchgezogen und bei den Türen<br />

aufklappbar hergestellt.<br />

Bergmännische Bauweise


234<br />

Fernmelde Kaverne im Haupttunnel<br />

Einlage 9.1.4.5<br />

1. Für die Ausführung von technischen Nischen und Kavernen ist in den HL Richtlinien kein<br />

Regelplan vorgesehen.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG erfolgte eine Abstimmung mit der ÖBB.<br />

2. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes<br />

anzusetzen.<br />

3. Das Geländer wird in die Kaverne hineingezogen und läuft mit einem Rücksprung in die Kaverne<br />

von ca. 1 m durch. Grundsätzlich ist das Geländer im Bereich der Kaverne (demontierbar)<br />

durchzuziehen.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wird der Handlauf durchgezogen und bei den Türen<br />

aufklappbar hergestellt.<br />

Bergmännische Bauweise<br />

Schalter Kaverne im Haupttunnel<br />

Einlage 9.1.4.7<br />

1. Für die Ausführung von technischen Nischen und Kavernen ist in den HL Richtlinien kein<br />

Regelplan vorgesehen.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG erfolgte eine Abstimmung mit der ÖBB.<br />

2. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes<br />

anzusetzen.<br />

3. Das Geländer wird im Bereich der Kaverne mit einem im Türbereich demontierbaren Geländer<br />

durchgezogen.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wird der Handlauf durchgezogen und bei den Türen<br />

aufklappbar hergestellt.<br />

geschlossene Bauweise<br />

Schildvortrieb<br />

Rettungsnische (Kastennische)<br />

Einlage 9.1.4.9<br />

Grundsätzlich sind für die Ausführung der Rettungsnischen die Bestimmungen der HL Richtlinien<br />

anzuwenden. In den HL Richtlinien werden für vorgesetzte Rettungsnischen bei einem Schildvortrieb<br />

keine Regelungen getroffen.<br />

In den Ergänzungen der HL Richtlinien ist bei einem TBM Vortrieb mit Kastennischen der Regelplan<br />

501 anzuwenden.<br />

Die Ausführung der Kastennischen weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt<br />

Plan 501 ab:<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis (ist zu korrigieren).<br />

- Größerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,76 m anstatt 1,50 m.<br />

In den Austauschunterlagen wurde der Abstand der Gleisachse zur Vorderkante des Randweges<br />

bei allen Querschnitten durchlaufend mit 1,30 m festgelegt.<br />

Der vorliegende lichte Raum der Rettungsnischen entspricht im Wesentlichen dem Regelplan 501.<br />

1. Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes anzusetzen.<br />

2. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

3. Die Ausführung der Rettungsnische, sowie die grundsätzliche Anordnung der Rettungsnische als<br />

vorgesetzte Kastennische wurde unter Angabe der zulässigen Vmax mit dem Vertreter des BMfVIT<br />

- Verkehrsarbeitsinspektorat abgestimmt.<br />

Deckelbauweise unter Druckluft<br />

Rettungsnische (Kastennische)<br />

Kastenprofil<br />

Einlage 9.1.4.11<br />

Grundsätzlich sind für die Ausführung der Rettungsnischen die Bestimmungen der HL Richtlinien<br />

anzuwenden. In den HL Richtlinien werden für vorgesetzte Rettungsnischen keine Regelungen<br />

getroffen.<br />

In den Ergänzungen der HL Richtlinien ist für Kastennischen der Regelplan 501 sinngemäß<br />

anzuwenden.


235<br />

Die Ausführung der Kastennischen weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt<br />

Plan 501 ab:<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis (ist zu korrigieren).<br />

- Größerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,76 m anstatt 1,50 m.<br />

In den Austauschunterlagen wurde der Abstand der Gleisachse zur Vorderkante des Randweges<br />

bei allen Querschnitten durchlaufend mit 1,30 m festgelegt.<br />

Der vorliegende lichte Raum der Rettungsnischen entspricht im Wesentlichen dem Regelplan 501.<br />

1. Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes anzusetzen.<br />

2. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

3. Die Ausführung der Rettungsnische, sowie die grundsätzliche Anordnung der Rettungsnische als<br />

vorgesetzte Kastennische wurde unter Angabe der zulässigen Vmax mit dem Vertreter des BMfVIT<br />

- Verkehrsarbeitsinspektorat abgestimmt.<br />

Offene Bauweise Grundwasserwanne<br />

Rettungsnische<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.5.3<br />

Für die Ausführung der Rettungsnischen sind die Bestimmungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt der Rettungsnischen weicht in den nachstehenden Punkten von dem<br />

Regelquerschnitt ab:<br />

- Die Breite der Rettungsnische ist variabel und beträgt minimal 1,5 m. In den HL Richtlinien ist eine<br />

Breite von 2,0 m vorgesehen.<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis (ist zu korrigieren).<br />

- Geringerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,30 m anstatt 1,50 m.<br />

In den Austauschunterlagen wurde der Abstand der Gleisachse zur Vorderkante des Randweges<br />

bei allen Querschnitten durchlaufend mit 1,30 m festgelegt.<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes<br />

anzusetzen.<br />

2. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

3. Der Boden der Rettungsnische muss auf die überhöhte SOK angehoben werden (in der<br />

Detailplanung zu berücksichtigen).<br />

4. Die Ausführung der Rettungsnische ist mit dem Vertreter des BMfVIT - Verkehrsarbeitsinspektorat<br />

abzustimmen.<br />

5. Die Feste Fahrbahn weist mit einem Maß von 1,30 m zwischen Gleisachse und Randweg eine zu<br />

geringe Breite auf.<br />

In den Austauschunterlagen wurde der Abstand der Gleisachse zur Vorderkante des Randweges<br />

bei allen Querschnitten durchlaufend mit 1,30 m festgelegt.<br />

6. Die Anordnung der Rettungsnischen sind im selben Querschnitt gegenüberliegend anzuordnen.<br />

7. Der Fahrleitungsmast werden je nach Höhe der Wannenwände auf diesen aufgesetzt, oder es<br />

werden die Ausleger für die Fahrleitung direkt auf den Wänden der Wanne angebracht.<br />

Offene Bauweise Gewölbe<br />

Technische Nische<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.5.4<br />

Offene Bauweise Kastenquerschnitt<br />

Technische Nische<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.5.5<br />

Für die Ausführung von technischen Nischen ist in den HL Richtlinien kein Regelplan vorgesehen.<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes<br />

anzusetzen.<br />

2. Das Geländer wird im Bereich der Nische (l = ca. 4,4 m) weitergeführt. Das Geländer wird im<br />

Bereich der Nische demontierbar ausgeführt.


236<br />

3. Der Boden der technischen Nische muss auf die überhöhte SOK angehoben werden (in der<br />

Detailplanung zu berücksichtigen).<br />

Offene Bauweise Kastenquerschnitt<br />

Galerie Terfens<br />

Rettungsnische<br />

Regelquerschnitt<br />

Einlage 9.1.5.6<br />

Für die Ausführung der Rettungsnischen sind die Bestimmungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt der Rettungsnischen weicht in den nachstehenden Punkten von dem<br />

Regelquerschnitt ab:<br />

- Die Breite der Rettungsnische ist variabel und beträgt minimal 1,5 m. In den HL Richtlinien ist eine<br />

Breite von 2,0 m vorgesehen.<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis (ist zu korrigieren).<br />

- Größerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,76 m anstatt 1,50 m.<br />

In den Austauschunterlagen wurde der Abstand der Gleisachse zur Vorderkante des Randweges<br />

bei allen Querschnitten durchlaufend mit 1,30 m festgelegt.<br />

1. Der technische Spielraum, sowie Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes<br />

anzusetzen.<br />

2. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Überarbeitung der<br />

Austauschunterlagen die Fortschreibung der HL Richtlinien darstellen.<br />

3. Der Boden der Rettungsnische muss auf die überhöhte SOK angehoben werden (in der<br />

Detailplanung zu berücksichtigen).<br />

4. Die Ausführung der Rettungsnische wurde mit dem Vertreter des BMfVIT -<br />

Verkehrsarbeitsinspektorat abgestimmt.<br />

5. Dem Plan ist nicht entnehmbar wie die Absicherung gegen Hochwasser im Bereich des neben dem<br />

Gleis 3 situierten Rettungsweges mit Türe in der Wannenwand erfolgt.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird auf die Ausführung hochwassersicherer Türen hingewiesen.<br />

6. Die Türe des Rettungsweges neben dem Gleis 3 weist eine Breite von 1,50 m (H = 2,20 m) auf.<br />

In der Stellungnahme der Beg wird darauf hingewiesen, dass um Ausnahmegenehmigung lt.<br />

AschG angesucht wird.<br />

7. Hinsichtlich der Kenntlichmachung des Notausganges wird auf die Stellungnahme des Vertreters<br />

des BMfVIT - Verkehrsarbeitsinspektorat hingewiesen.<br />

(Berücksichtigung in der weiteren Planungsphase)<br />

8. Der weitere Verlauf des Wartungsganges wurde in der Einlage 4.2.25 dargestellt.<br />

Der Wartungsgang soll die Wartungsmöglichkeit der in diesem Bereich vorgesehenen<br />

permanenten Anker gewährleisten.<br />

9. Im Bereich der druckdichten Türen weist die Rettungsnische nur eine Tiefe von 90 cm anstatt 110<br />

cm auf.<br />

Eine Abstimmung mit dem Vertreter des BMfVIT - Verkehrsarbeitsinspektorat und der ÖBB wurde<br />

durchgeführt.<br />

10. Die Stiegen im Anschluss an die Rettungsnische sind planlich darzustellen.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass aufgrund der Abänderung des<br />

Erhaltungsweges dieser generell 10 cm unter SOK situiert ist, womit Stiegen nicht mehr<br />

erforderlich sind.<br />

11. Der gesamte Querschnitt wurde in allen maßgebenden Profilen im Bereich zwischen Inn,<br />

Bestandsstrecke, Wartungsweg und Galerie aufgrund der beengten Situation planlich mit allen<br />

erforderlichen Maßen ergänzend dargestellt.<br />

In diesen Profilen wurden die maßgebenden Hochwassermarken, die Wegentwässerung, die<br />

Rettungsnischen mit druckdichten Türen, ect. eingetragen.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wurde die Neubaustrecke neu trassiert, wodurch die<br />

Abstände Bestandsstrecke – Rettungsweg – Galerie eingehalten werden.<br />

Der gegenständliche Schnitt der Einlage 9.1.5.6 erfasst nur die Galerie und den Rettungsweg und<br />

nicht die Abstände zu der Bestandsstrecke (siehe auch Einlage 6.2.124 und 6.2.123).<br />

12. Der Wartungsweg wird mit einer Breite von 3,0 m ausgeführt. Zwischen dem Rand des<br />

Wartungsweges und dem Fahrleitungsmast wird ein Abstand von 25 cm eingehalten. Zwischen<br />

dem Wartungsweg und der Wand der Galerie verbleibt ein Abstand von 50 cm. Die nach außen<br />

aufschlagenden Rettungstüren der Galerie werden mit einem Abstand von maximal 45 cm über die<br />

Flucht der Galerie hinausragen.


237<br />

Eine Zustimmung der Feuerwehr zum Rettungskonzept liegt vor.<br />

Zweigleisiger Tunnel<br />

Erschütterungsschutz<br />

Einlage 9.1.7<br />

Für die Ausführung eines Masse Feder Systemes ist in den HL Richtlinien kein Regelplan<br />

vorgesehen.<br />

Der Oberbau und das Masse – Feder – System sind nicht Gegenstand dieser Einreichung.<br />

1. Bautoleranzen sind außerhalb des Mindestquerschnittes anzusetzen.<br />

2. Dem Plan wird entnommen, dass der Zwischenraum zwischen den Gleisen abgedeckt wird.<br />

Hinsichtlich des Rettungskonzeptes der Feuerwehr ist die Abdeckung auf die Erfordernisse einer<br />

eventuell geforderten Befahrbarkeit zu untersuchen.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass eine Befahrbarkeit der Tunnel mit<br />

Straßenfahrzeugen gemäß dem Rettungskonzept nicht erforderlich ist und von den Feuerwehren<br />

keine diesbezüglichen Forderungen bestehen.<br />

3. Der Randweg muss auf die überhöhte SOK angehoben werden (ist zu korrigieren).<br />

Tunnel Radfeld / Wiesing, Objekt R 1303.a00<br />

Km 27,290 – km 38,677<br />

1. Grundlagen Vordimensionierung Tunnelbauwerk offene Bauweise West Einlage 9.2.2.4<br />

- Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit wird nur das Hochwasserereignis HQ 30<br />

angesetzt.<br />

Dazu wird von der BEG ausgeführt, dass von der Beg festgelegt wurde, dass für die<br />

Gebrauchstauglichkeit jene Lasten angesetzt werden, die als Dauerbeanspruchung (quasi –<br />

ständig wirkender Anteil) auf das Bauwerk wirken. Die Berücksichtigung eines HQ100, bzw.<br />

eines RHHQ würde aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen zu einer wesentlichen Verteuerung<br />

der Bauwerke führen. Diese Vorgangsweise ist in Übereinstimmung mit den derzeit gültigen<br />

Normen.<br />

Die ÖBV Richtlinie „Wasserundurchlässige Betonbauwerke – Weisse Wanne“ wird für die<br />

Dimensionierung sämtlicher Bauwerke, die im Grundwasserkörper zum Einsatz kommen,<br />

angewendet. Weiters wird bei fast allen Tunnelbauwerken die im Grundwasserkörper zum<br />

Einsatz kommen, neben der Betonkonstruktion „Weisse Wannne“ noch eine außenliegende<br />

Folie (doppeltes Abdichtungssystem) zur Anwendung.<br />

Mit dieser Argumentation erscheint die Vorgangsweise gerechtfertigt, bei Extremlastfällen (><br />

HQ30) von den Vorgaben der „Weissen Wanne“ abzuweichen und in diesen Fällen größere<br />

Rissweiten zuzulassen, sodass eine wirtschaftliche Dimensionierung der Bauwerke erzielt<br />

werden kann.<br />

Diese Vorgangsweise wird von der BEG, den Objektplanern und dem Prüfstatiker getragen.<br />

Eine Vidierung durch die ÖBB GB PE, Hr. Dipl.-Ing. Fila erfolgte am 11.10.2001.<br />

Da bei einem Eisenbahntunnel mit der vorliegenden Länge die Wahrscheinlichkeit eines<br />

Brandereignisses im Tunnel ansteigt, werden gemäß den Erfordernissen des technischen<br />

Brandschutzes Maßnahmen für definierte Brandereignisse getroffen.<br />

Aufgrund der bereichsweisen Überschneidung der Achsen der Neubaustrecke und der<br />

Bestandsstrecke im Grundriss ist die Aufrechterhaltung einer normgemäßen Tragsicherheit<br />

und Gebrauchstauglichkeit des Tunnelquerschnittes bei Brandereignissen nachzuweisen, um<br />

eine Gefährdung der Betriebsführung der Westbahnstrecke auszuschließen.<br />

Gemäß der definierten Brandlastkurve wurden der die Schutzzonen 1 bis 3 definiert.<br />

Hinsichtlich des baulichen Brandschutzes wird in diesem Zusammenhang auf das<br />

diesbezügliche Gutachten des SV hingewiesen.<br />

2. Grundlagen Vordimensionierung Tunnelbauwerk offene Bauweise Ost Einlage 9.2.2.2<br />

- Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit wird nur das Hochwasserereignis HQ 30<br />

angesetzt.<br />

Hinsichtlich der Argumentation wird auf die Ausführungen im Punkt 1. hingewiesen.<br />

3. Grundlagen Vordimensionierung Tunnelbauwerk geschlossene Bauweise Schildvort rieb, Einlage<br />

9.2.2.1<br />

- Die Betondeckungen wurden ergänzt.<br />

Da bei einem Eisenbahntunnel mit der vorliegenden Länge die Wahrscheinlichkeit eines<br />

Brandereignisses im Tunnel ansteigt, ist zum Schutz eine Brandschutzverkleidung<br />

anzubringen, oder der Nachweis zu führen, dass das Bauwerk je nach anzusetzender


238<br />

Brandkurve und Branddauer die erforderliche Gebrauchstauglichkeit und Tragsicherheit<br />

aufweist.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass für den Tunnel in Schildbauweise als<br />

Brandschutzverkleidung eine Betoninnenschale mit einer Stärke von 30 cm vorgesehen ist.<br />

Hinsichtlich des Einhaltens von zulässigen Rissweiten wurde im Kap. 6 eine Ergänzung<br />

vorgenommen.<br />

4. Rettungsschacht km 27,805<br />

Plan Einlage 9.2.6.4<br />

Aufgrund den Plandarstellungen kann eine Hochwassersicherheit für das RHHQ auch bei Abzug<br />

einer Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht entnommen werden.<br />

- Der Planhinweis „Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges muss mind. auf HQ100 – 50 cm<br />

liegen“, wurde entfernt.<br />

- Höhenkoten<br />

OK Vorplatz 510,90<br />

OK Austrittsplattform 510,90<br />

HQ 100 511,35<br />

RHHQ 511,93<br />

- Um das Eindringen des Hochwassers in den Rettungsschacht zu verhindern wäre die Höhe<br />

des Sicherheitsausstieges mindestens auf RHHQ auszulegen, wobei ein Sicherheitszuschlag<br />

als sinnvoll erachtet wird.<br />

In der ergänzten Einlage 22.5 wird ausgeführt, dass bei einem HQ 100 der Wasserstand 5 cm<br />

unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes liegt.<br />

Bei höheren Wasserständen wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

5. Türen im Rettungsstollen<br />

- Generell werden die Rettungsstollen zwischen dem Eisenbahntunnel und dem<br />

Schachtbauwerk mit 2 Türen mit einer Breite von jeweils 1,0 m ausgestattet.<br />

Diese Breite erscheint bei außergewöhnlichen Ereignissen als zu gering und wäre zu<br />

vergrößern.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

6. Rettungsschacht km 28,265<br />

Plan Einlage 9.2.6.5<br />

- Um das Eindringen des Hochwassers in den Rettungsschacht zu verhindern wäre die Höhe<br />

des Sicherheitsausstieges mindestens auf RHHQ auszulegen, wobei ein Sicherheitszuschlag<br />

als sinnvoll erachtet wird.<br />

Bei höheren Wasserständen wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

Dieser Rettungsschacht wird in der ergänzten Einlage 22.5 nicht behandelt. Der Vorplatz<br />

wurde jedoch über dem RHHQ situiert, wodurch keine Gefährdung gegeben ist.<br />

7. Rettungsschacht km 28,883<br />

Plan Einlage 9.2.6.6<br />

- Aufgrund der knappen Situierung der Anlage auf der Kote des RHHQ (Ausführung von<br />

wasserdichten Deckeln über dem Pumpenraum) wäre das Ausstiegsniveau höher zu setzen.<br />

- Um das Eindringen des Hochwassers in den Rettungsschacht zu verhindern wäre die Höhe<br />

des Sicherheitsausstieges mindestens auf RHHQ auszulegen, wobei ein Sicherheitszuschlag<br />

als sinnvoll erachtet wird.<br />

Bei höheren Wasserständen wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

Dieser Rettungsschacht wird in der ergänzten Einlage 22.5 nicht behandelt. Der Vorplatz<br />

wurde jedoch über dem RHHQ situiert, wodurch keine Gefährdung gegeben ist.<br />

8. Rettungsschacht km 33+427<br />

Plan Einlage 9.2.6.8<br />

- Um das Eindringen des Hochwassers in den Rettungsschacht zu verhindern wäre die Höhe<br />

des Sicherheitsausstieges mindestens auf RHHQ auszulegen, wobei ein Sicherheitszuschlag<br />

als sinnvoll erachtet wird.<br />

Bei höheren Wasserständen wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

Dieser Rettungsschacht wird in der ergänzten Einlage 22.5 nicht behandelt.


239<br />

Der Vorplatz wurde unter dem RHHQ situiert, wodurch keine Hochwassersicherheit gegeben<br />

ist.<br />

9. Abstand der Notausgänge<br />

- Im Bereich des Tunnels mit offener Bauweise beträgt der maximale Abstand der Notausgänge<br />

618 m.<br />

- Im Bereich des Tunnels mit bergmännischer Bauweise beträgt der maximale Abstand der<br />

Notausgänge 705 m, 657 m, bzw. 632 m.<br />

- Im Bereich des Tunnels in Schildbauweise beträgt der maximale Abstand der Notausgänge<br />

650 m.<br />

- In der Richtlinie „Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln bei Haupt- und Nebenbahnen<br />

– Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes“ (1. Ausgabe 2000) wird im Punkt 2.2<br />

sichere Bereiche, Fluchtwege, ausgeführt, dass von jeder Stelle des Tunnels ein sicherer<br />

Bereich in höchstens 250 m Entfernung erreichbar sein muss.<br />

Da in dem vorliegenden Gutachten lediglich die baulichen Anlagen aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht einer Begutachtung unterworfen werden und die funktionale<br />

Bewertung des Tu nnelsicherheitskonzeptes und der sicherheitsrelevanten Belange<br />

(Feuerwehrzufahrten, Rettungsflächen, Schadstoffauffangkammern etc.) keinen<br />

integrierenden Bestandteil darstellen, wird darauf hingewiesen, dass die Entfernung zum<br />

Erreichen der sicheren Bereiche einen größeren Abstand aufweist und somit den in der<br />

Richtlinie angegebenen Abstand deutlich übersteigt.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass eine Abstimmung mit der Feuerwehr<br />

vorliegt.<br />

10. Lastannahmen<br />

- Der Tunnel Radfeld / Wiesing wurde von verschiedenen Planern bearbeitet. In den<br />

technischen Berichten wurden unterschiedliche Lastannahmen bei der Geländeauflast<br />

getroffen.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass mit den Grundstückeigentümern<br />

privatrechtliche Vereinbarungen getroffen werden. Bei vertretbarem technischen Aufwand<br />

werden 100 kN/m² angesetzt.<br />

Im Bereich der Schutzzone 2 sind Bebauungen gemäß den Projektunterlagen über den<br />

Tunnelabschnitten grundsätzlich vorgesehen.<br />

Hinsichtlich der Angabe eines Abstandes von der Bahnachse muss auf das Gutachten des SV<br />

Hr. Prof. Dr. Schober hingewiesen werden.<br />

- Im Bereich von Überschüttungen, Hinterfüllungen und im Bereich des freien Geländes wären<br />

einheitliche Lastansätze zu treffen. In den technischen Berichten wird ein maximale Belastung<br />

von 100 kN/m² angesetzt.<br />

11. Rettungsnischen<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen wurde nur im Lageplan des Verkehrsprojektes<br />

vorgenommen.<br />

12. Entwässerungsschema<br />

- Die Regelquerschnitte wurden entsprechend der Fortschreibung der HL RL überarbeitet.<br />

13. Rettungsstollen<br />

- In der Einlage 9.2.4.3 wird der Rettungsstollen im verzerrten Maßstab 1:5000/500 dargestellt.<br />

Weitere Planunterlagen für den Rettungsstollen wurden auch in den Austauschunterlagen<br />

nicht ergänzt.<br />

Bauliche Vorkehrungen (Lüftungsschächte) wurden bei den Rettungsschächten vorgesehen.<br />

14. offene Bauweise Zufahrtsrampe mit Pumpstation km 27,275<br />

Plan Einlage 9.2.6.1<br />

Plan Einlage 9.2.6.2<br />

Plan Einlage 9.2.6.3<br />

Aufgrund den Plandarstellungen kann eine Hochwassersicherheit für das RHHQ auch bei Abzug<br />

einer Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht entnommen werden.<br />

- Der Planhinweis „Die Einfahrtshöhe (OKFB) der Tunnelzufahrt muss mind. auf HQ100 – 50<br />

cm liegen“, wurde entfernt.<br />

- Höhenkoten<br />

OKFB Tunnelzufahrt 510,90<br />

HQ 100 511,35<br />

RHHQ 511,93<br />

In der ergänzten Einlage 22.5 wird ausgeführt, dass bei einem HQ 100 der Wasserstand 5 cm<br />

unter der Fahrbahn der Zufahrtsrampe liegt.


240<br />

- Um das Eindringen des Hochwassers in die Tunnelzufahrt gesichert zu verhindern wäre die<br />

Höhe der Einfahrt auf RHHQ auszulegen.<br />

Das Einheben von Dammbalken ist nur als eine verhältnismäßige Maßnahme zu betrachten,<br />

welche aber grundsätzlich die geforderte Funktion erfüllen kann.<br />

- Hinsichtlich der Beurteilung der Einhausungen der Abfahrt wird auf das Gutachten des<br />

Sachverständigen für Hochbau hingewiesen.<br />

- Aufgrund der knappen Situierung der Anlage auf der Kote des RHHQ (Ausführung von<br />

wasserdichten Deckeln über dem Pumpenraum) ist das Ausstiegsniveau höher zu setzen.<br />

Die Situierung des Ausstiegsniveaus wurde entsprechend höhergesetzt<br />

- Die Zufahrtsrampe, welche ein Gefälle zur NBS aufweist, wäre mit einem Rigol im<br />

Übergangsbereich der Zufahrtsrampe zum Haupttunnel zur gezielten Abführung des Wassers<br />

auszustatten. Aufgrund technischer Probleme im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog<br />

werden anstelle des Rigoles gezielte Entwässerungen im Kabeltrog zu der Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

15. offene Bauweise charakteristische Querschnitte<br />

Plan Einlage 9.2.5.1<br />

Plan Einlage 9.2.5.2<br />

Plan Einlage 9.2.5.3<br />

Plan Einlage 9.2.5.1<br />

- Die eingetragenen Abstände BS Gl 1 zu der Wannenwand und zu dem Tunnelportal beträgt<br />

2,37 m.<br />

Hinsichtlich der Argumentation wird auf die Ausführungen im Kapitel Wannen hingewiesen.<br />

- Die Führung der Randwege neben den Gleisen der Bestandsstrecke entsprechend der<br />

EisbAV kann in den Querschnitten nicht nachvollzogen werden. Die Anwendung der HL<br />

Richtlinien ist im Zuge der weiteren Planungsphasen zu berücksichtigen.<br />

16. offene Bauweise West Querschnitte<br />

Plan Einlage 9.2.5.7<br />

- Für alle Gleisachsen der NBS wurden die Abstände der Gleisachsen zu Bauwerken und<br />

festen Gegenständen ergänzt.<br />

17. Rettungsschacht km 33+945<br />

Plan Einlage 9.2.6.9<br />

Das HQ 100 ist 54 cm unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.<br />

Bei höheren Wasserständen wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

Rettungsschacht km 34+457<br />

Plan Einlage 9.2.6.10<br />

Das HQ 100 ist 29 cm unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.<br />

Bei höheren Wasserständen wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

Rettungsschacht km 34+947<br />

Plan Einlage 9.2.6.11<br />

Das HQ 100 ist 45 cm unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.<br />

Bei höheren Wasserständen wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

Rettungsschacht km 35+470<br />

Plan Einlage 9.2.6.12<br />

Das HQ 100 ist unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.<br />

Bei höheren Wasserständen wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

Rettungsschacht km 35+990<br />

Plan Einlage 9.2.6.13<br />

Das HQ 100 ist unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.<br />

Das RHHQ ist aufgrund der Situierung des Austrittes nicht mehr maßgebend.<br />

Rettungsschacht km 36+520<br />

Plan Einlage 9.2.6.14<br />

Das HQ 100 ist unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.<br />

Das RHHQ ist aufgrund der Situierung des Austrittes nicht mehr maßgebend.<br />

Rettungsschacht km 37+100<br />

Plan Einlage 9.2.6.15<br />

Das HQ 100 ist unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.


241<br />

Das RHHQ ist aufgrund der Situierung des Austrittes nicht mehr maßgebend.<br />

Rettungsschacht km 37+750<br />

Plan Einlage 9.2.6.16<br />

Das HQ 100 ist unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.<br />

Das RHHQ ist aufgrund der Situierung des Austrittes nicht mehr maßgebend.<br />

Rettungsschacht km 38+250<br />

Plan Einlage 9.2.6.17<br />

Das HQ 100 ist unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.<br />

Das RHHQ ist aufgrund der Situierung des Austrittes nicht mehr maßgebend.<br />

Rettungsschacht km 38+652<br />

Plan Einlage 9.2.6.18<br />

Das HQ 100 ist unter dem Austritt des Schachtkopfgebäudes situiert.<br />

Das RHHQ ist aufgrund der Situierung des Austrittes nicht mehr maßgebend.<br />

- Planhinweis: Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges muss mind. auf HQ100 liegen (ist<br />

erfüllt).<br />

- Planhinweis: Geländeanpassung berücksichtigt HQ 100 (ist erfüllt)<br />

18. Bauphasen<br />

- Bauphasen, Bauzustände, Baugrubenverbauten, etc. stellen keinen integrierenden Bestandteil<br />

dieses Gutachtens dar.<br />

19. Bauherstellung<br />

- Hinsichtlich der Errichtung des Tunnels unter Betrachtung der speziellen Bauweisen und des<br />

angetroffenen Untergrundes wird auf das Gutachten des Sachverständigen für Grundbau und<br />

Bodenmechanik hingewiesen.<br />

20. Lageplan Verkehrsprojekt<br />

- Im Lageplan des Verkehrsprojektes wurden die Rettungsnischen ohne Kotierungen ergänzt.<br />

Die Bestimmungen der EisbAV sind jedenfalls einzuhalten.<br />

21. Notfallentlüftung<br />

- Gemäß der Stellungnahme der BEG sind keine ergänzenden lüftungstechnischen<br />

Maßnahmen vorgesehen.<br />

Eine Abstimmung mit der Feuerwehr wurde durchgeführt.<br />

22. Überleitstelle Brixlegg<br />

- Im Tunnel Radfeld / Wiesing ist bei km 32,142 die Überleitstelle Brixlegg in km 32,142<br />

vorgesehen.<br />

Belegt durch verschiedene Statistiken ist im Bereich von Weichen ein erhöhtes Unfallrisiko<br />

gegeben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Situierung einer Überleitstelle im Tunnel für die<br />

Sicherheit des Eisenbahnbetriebes ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.<br />

Es sind daher alle Möglichkeiten zur Verlegung dieser Überleitstelle in einen Bereich<br />

außerhalb des Tunnels zu untersuchen.<br />

Seitens der BEG wird auf die erfolgte Zustimmung der ÖBB GB Netz hingewiesen.<br />

23. geschlossene Bauweise<br />

Schildvortrieb<br />

Unterfahrung der Westbahn<br />

Km 35+930 – km 36+145<br />

Plan Einlage 9.2.5.3<br />

- Im dargestellten Querschnitt werden die Gleise der bestehenden Westbahn unterquert. Die<br />

Außenschale des Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von wenigen Metern unter<br />

der Westbahn.<br />

Die Darstellung der zu erwartenden Setzungsmulden, sowie die bautechnischen und<br />

organisatorischen Sicherungsmaßnahmen für die Gewährleistung der Sicherheit des<br />

Eisenbahnbetriebes wurden in den Projektunterlagen ergänzt.<br />

In der Stellungnahme der BEG wurde auf die Ergänzungen im TB Einl. 9.2.1, Kap. 5.3.4<br />

hingewiesen.<br />

24. geschlossene Bauweise<br />

Schildvortrieb<br />

Unterfahrung des Inn<br />

Km 33+400 – km 33+950<br />

Plan Einlage 9.2.5.4<br />

- Im dargestellten Querschnitt wird der Inn unterquert. Die Außenschale des Tunnels der NBS<br />

verläuft mit einer Überdeckung von wenigen Metern unter dem Inn.


242<br />

Der Bauablauf mit den technischen Maßnahmen im Bereich der Unterquerung des Inn wurde<br />

dargestellt.<br />

In der Stellungnahme der BEG wurde auf die Ergänzungen im TB Einl. 9.2.1, Kap. 5.3.4<br />

hingewiesen.<br />

- In den Planunterlagen wurde die SOK der NBS, die Flusssohle und die Überdeckung ergänzt.<br />

- Hinsichtlich der Errichtung des Tunnels wird unter Betrachtung der speziellen Bauweise und<br />

des angetroffenen Untergrundes auf die Stellungnahme im Gutachten des Sachverständigen<br />

für Grundbau und Bodenmechanik hingewiesen.<br />

25. Im Technischen Bericht wird ausgeführt:<br />

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Bodenarten, deren Setzungsverhalten und dem<br />

heutigen Stand der Steuerungstechnik bei den Tunnelvortriebsmaschinen wird eine Auffahrtoleranz<br />

von + 15 cm vorgegeben.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass die vorgesehene Auffahrtoleranz von + 15 cm<br />

im Zuge des Innenausbaues auf die üblichen Bautoleranzen reduziert wird.<br />

Zu diesem Punkt wird auf eine Stellungnahme des Sachverständigen für Oberbau hinsichtlich der<br />

Festen Fahrbahn hingewiesen.<br />

Grundwasserwanne Radfeld, Objekt R 1209.a00<br />

Km 26,500 – km 27,290<br />

Offene Bauweise, zweigleisig<br />

Regelquerschnitt Grundwasserwanne<br />

Einlage 9.1.3.5<br />

Für Wannen ist in den HL-Richtlinien für Geschwindigkeiten 160 km/h < V = 200 km/h kein Regelplan<br />

vorgesehen. In den Ergänzungen der HL Richtlinien ist für den zweigleisige Wannen ohne<br />

Rettungsnischen der Regelplan 535 anzuwenden.<br />

Der vorliegende Querschnitt weicht in den nachstehenden Punkten von dem Regelquerschnitt Plan<br />

535 ab:<br />

- Höhe des Randweges im überhöhten Gleis.<br />

- Geringerer seitlicher Raum für die Feste Fahrbahn 1,30 m anstatt 1,55 m.<br />

- Geringerer Abstand Gleisachse - Wanne von 3,00 m anstatt 3,60 m (keine Rettungsnischen) -<br />

wurde korrigiert<br />

1. Bautoleranzen sind außerhalb der Mindestbreite der Wanne anzusetzen.<br />

2. Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren (ist zu<br />

korrigieren).<br />

3. Entsprechend den Anforderungen der EisbAV ist für die Wanne eine ausreichende Mindestbreite<br />

für eine Geschwindigkeit von 200 km/h gegeben, wenn bei der Ausführung von Nischen ein<br />

seitlicher Abstand von mindestens 3,00 m und bei der Ausführung ohne Nischen ein seitlicher<br />

Abstand von mindestens 3,60 m eingehalten wird. Diese Abstandsmaße wurden grundsätzlich<br />

eingehalten.<br />

Bei Ausführung von Nischen sind diese entsprechend der EisbAV gegenüberliegend anzuordnen.<br />

4. In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen.<br />

Hinsichtlich der Sicherung von Leitungen in den Kabeltrögen im Brandfall wird auf das Gutachten<br />

des SV für Elektrotechnik hingewiesen.<br />

5. Grundsätzlich sind die HL Richtlinien, bzw. die Ergänzungen der HL Richtlinien anzuwenden.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Detailplanung die<br />

Fortschreibung der HL Richtlinien angewendet werden.<br />

6. Bei den Bauteilen der Wanne sind Toleranzen für die Bauausführung zu berücksichtigen.<br />

Die Mindestbreite der Wanne ist jedenfalls einzuhalten.<br />

Galerie Wiesing, Objekt W 1309.a00<br />

Km 38,677 – km 38,797<br />

1. Grundlagen Vordimensionierung Galerie<br />

Einlage 9.3.2.1<br />

- Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit wird nur das Hochwasserereignis HQ 30<br />

angesetzt.<br />

Hinsichtlich der Argumentation wird auf die bereits erfolgten Ausführungen hingewiesen.<br />

Da bei einem Eisenbahntunnel mit der vorliegenden Länge die Wahrscheinlichkeit eines<br />

Brandereignisses im Tunnel ansteigt, wurden bautechnische Maßnahmen für den<br />

Brandschutz ausgearbeitet.


243<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf das Gutachten des SV für Brandschutz hingewiesen.<br />

- Die ÖBV Richtlinie „Wasserundurchlässige Betonbauwerke – Weisse Wannen“ wird<br />

hinsichtlich der zulässigen Rissweite von 0,2 mm nicht eingehalten. Bei Trenn- und<br />

Biegerissen wird bei Hochwasserereignissen > HQ30 für die rechnerische Rissweite Wk ein<br />

maximaler Wert von 0,30 mm zugelassen.<br />

Hinsichtlich der Argumentation wird auf die bereits erfolgten Ausführungen hingewiesen.<br />

2. Lastannahmen<br />

- Der Tunnel Radfeld / Wiesing wurde von verschiedenen Planern bearbeitet. In den<br />

technischen Berichten wurden unterschiedliche Lastannahmen bei der Geländeauflast<br />

getroffen.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass mit den Grundstückeigentümern<br />

privatrechtliche Vereinbarungen getroffen werden. Bei vertretbarem technischen Aufwand<br />

werden 100 kn/m² angesetzt.<br />

- Im Bereich von Überschüttungen, Hinterfüllungen und im Bereich des freien Geländes wären<br />

einheitliche Lastansätze zu treffen. Im vorliegenden technischen Bericht der Galerie wird eine<br />

maximale Last von 20 kN/m² angesetzt.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass mit den Grundstückseigentümern<br />

privatrechtliche Vereinbarungen über die Geländeauflasten getroffen werden. Bei Tunneln und<br />

Galerien in Hanglage (Wiesing und Terfens) wird eine reduzierte Geländeauflast von 20 kN/m²<br />

angesetzt.<br />

3. Rettungsnischen<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen wurde im Lageplan des Verkehrsprojektes<br />

vorgenommen.<br />

4. Entwässerungsschema<br />

- Die Regelquerschnitte wurden entsprechend der Fortschreibung der HL RL überarbeitet.<br />

5. charakteristische Querschnitte<br />

Plan Einlage 9.3.6.2<br />

- Für alle Gleisachsen der NBS und der BS wurden die Abstände der Gleisachsen zu<br />

Bauwerken und festen Gegenständen, Fahrleitungsmasten, etc. ergänzt.<br />

- Hinsichtlich der Führung der Randwege neben den Gleisen wird auf die Einhaltung der<br />

gesetzlichen Bestimmungen der EisbAV hingewiesen.<br />

6. Bauphasen<br />

- Bauphasen, Bauzustände, Baugrubenverbauten, etc. stellen keinen integrierenden Bestandteil<br />

dieses Gutachtens dar.<br />

7. Bauherstellung<br />

- Hinsichtlich der Errichtung des Tunnels unter Betrachtung der speziellen Bauweisen und des<br />

angetroffenen Untergrundes wird auf das Gutachten des Sachverständigen für Grundbau und<br />

Bodenmechanik hingewiesen.<br />

8. Lageplan Verkehrsprojekt<br />

- Im Lageplan des Verkehrsprojektes wurden die Rettungsnischen ohne Kotierungen ergänzt.<br />

9. Notfallentlüftung<br />

- Gemäß der Stellungnahme der BEG sind keine ergänzenden lüftungstechnischen<br />

Maßnahmen vorgesehen.<br />

Eine Abstimmung mit der Feuerwehr wurde durchgeführt.<br />

Tunnel Wiesing / Jenbach, Objekt W 1301.a00<br />

Km 38,797 – km 43,270<br />

1. offene Bauweise zweigleisiger Tunnel, Regelquerschnitt<br />

Deckelquerschnitt Type 1<br />

Plan Einlage 9.4.3.1<br />

offene Bauweise zweigleisiger Tunnel, Regelquerschnitt<br />

Deckelquerschnitt Type 2<br />

Plan Einlage 9.4.3.2<br />

offene Bauweise zweigleisiger Tunnel, Regelquerschnitt<br />

Deckelquerschnitt Type 3<br />

Plan Einlage 9.4.3.3


244<br />

Hinsichtlich der Beurteilung des Querschnittes wird auf die Ausführungen bei den<br />

Regelquerschnitten hingewiesen.<br />

2. bergmännische Bauweise<br />

Entwässerungsschema<br />

Plan Einlage 9.4.5.1<br />

Entwässerungsschema<br />

Plan Einlage 9.4.5.2<br />

- Die Regelquerschnitte wurden entsprechend der Fortschreibung der HL RL überarbeitet.<br />

3. bergmännische Bauweise<br />

befahrbarer Zugangsstollen km 39+220<br />

Plan Einlage 9.4.8.1<br />

- Die Türen des Zugangsstollens weisen jeweils Mittelsteher auf. Hinsichtlich der angeführten<br />

Befahrbarkeit müssen die Mittelsteher entfernt werden können.<br />

- Im Plan sind Hochwassermarken ohne Höhenangaben eingetragen. Die Höhenkoten wurden<br />

ergänzt.<br />

- Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen ist eine Hochwassersicherheit der Zufahrt<br />

hinsichtlich des RHHQ nur mit Zusatzmaßnahmen gegeben.<br />

Durch das Einheben von Dammbalken erfolgt eine Absicherung ab einem HQ100.<br />

4. Offene Bauweise<br />

Rettungsschacht und Verbindungsstollen km 39+741<br />

Plan Einlage 9.4.8.2<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Im Plan sind Hochwassermarken ohne Höhenangaben eingetragen. Die Höhenkoten wurden<br />

ergänzt.<br />

Die Situierung des Rettungsplatzes kann als hochwassersicher (auch bei RHHQ) bezeichnet<br />

werden.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG werden gemäß dem Tunnelsicherheitskonzept an den 8<br />

Hauptrettungsplätzen Hydranten angeordnet. Diese werden über eine Steigleitung durch den<br />

Rettungsschacht versorgt. Dem entsprechend wird die Löschwasserleitung in diesen 8<br />

Rettungsschächten dargestellt.<br />

5. Offene Bauweise<br />

Rettungsschacht km 40+220<br />

Plan Einlage 9.4.8.3<br />

Offene Bauweise<br />

Rettungsschacht km 40+665<br />

Plan Einlage 9.4.8.4<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG werden gemäß dem Tunnelsicherheitskonzept an den 8<br />

Hauptrettungsplätzen Hydranten angeordnet. Diese werden über eine Steigleitung durch den<br />

Rettungsschacht versorgt. Dem entsprechend wird die Löschwasserleitung in diesen 8<br />

Rettungsschächten dargestellt.<br />

- Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit des Rohbaues<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Ab einem HQ100 erfolgt die Schutzwirkung gegen das Eindringen von Wasser mittels<br />

abgedichteter Türen.<br />

Die Vorplätze beider Rettungsschächte wurden unter dem RHHQ situiert, wodurch eine<br />

Gefährdung nicht gegeben ist.


245<br />

6. Offene Bauweise Rettungsschacht<br />

bergmännische Bauweise Verbindungsschacht km 41+090<br />

Plan Einlage 9.4.8.5<br />

Offene Bauweise Rettungsschacht<br />

bergmännische Bauweise Verbindungsschacht km 41+550<br />

Plan Einlage 9.4.8.6<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG werden gemäß dem Tunnelsicherheitskonzept an den 8<br />

Hauptrettungsplätzen Hydranten angeordnet. Diese werden über eine Steigleitung durch den<br />

Rettungsschacht versorgt. Dem entsprechend wird die Löschwasserleitung in diesen 8<br />

Rettungsschächten dargestellt.<br />

- Im Plan sind Hochwassermarken ohne Höhenangaben eingetragen. Die Höhenkoten wurden<br />

ergänzt.<br />

- Die Vorplätze beider Rettungsschächte wurden unter dem RHHQ (bei Abzug von 50 cm<br />

Reserve) situiert, wodurch keine Gefährdung gegeben ist.<br />

7. Offene Bauweise<br />

Rettungsschacht mit Störfallbecken km 42+200<br />

Plan Einlage 9.4.8.7<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 110/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen sind die Breiten der Türen nicht ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG werden gemäß dem Tunnelsicherheitskonzept an den 8<br />

Hauptrettungsplätzen Hydranten angeordnet. Diese werden über eine Steigleitung durch den<br />

Rettungsschacht versorgt. Dem entsprechend wird die Löschwasserleitung in diesen 8<br />

Rettungsschächten dargestellt.<br />

- Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit des Rohbaues<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Ab einem HQ100 erfolgt die Schutzwirkung gegen das Eindringen von Wasser mittels<br />

abgedichteter Türen.<br />

Der Vorplatz des Rettungsschachtes wurde unter dem RHHQ situiert.<br />

Bei höheren Wasserständen wird die Hochwassersicherheit durch druckdichte Türen<br />

gewährleistet.<br />

8. Offene Bauweise<br />

Rettungsschacht km 42+780<br />

Plan Einlage 9.4.8.8<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG werden gemäß dem Tunnelsicherheitskonzept an den 8<br />

Hauptrettungsplätzen Hydranten angeordnet. Diese werden über eine Steigleitung durch den<br />

Rettungsschacht versorgt. Entsprechend wird die Löschwasserleitung lediglich in diesen 8<br />

Rettungsschächten dargestellt.<br />

- Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit des Rohbaues<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Ab einem HQ100 erfolgt die Schutzwirkung gegen das Eindringen von Wasser mittels<br />

abgedichteter Türen.<br />

Der Vorplatz des Rettungsschachtes wurde unter dem RHHQ situiert.<br />

Bei höheren Wasserständen wird die Hochwassersicherheit durch druckdichte Türen<br />

gewährleistet.<br />

9. Offene Bauweise


246<br />

Rettungsschacht ohne Schleuse mit Pumpenschacht km 43+285<br />

Plan Einlage 9.4.8.9<br />

- Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit des Rohbaues<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Ab einem HQ100 erfolgt die Schutzwirkung gegen das Eindringen von Wasser mittels<br />

abgedichteter Türen.<br />

Der Vorplatz des Rettungsschachtes wurde unter dem RHHQ situiert.<br />

Bei höheren Wasserständen wird die Hochwassersicherheit durch druckdichte Türen<br />

gewährleistet.<br />

- Die Regelquerschnitte wurden entsprechend der Fortschreibung der HL RL überarbeitet.<br />

ALLGEMEIN<br />

1. Grundlagen Vordimensionierung<br />

Einlage 9.4.2.1<br />

Einlage 9.4.2.2<br />

Einlage 9.4.2.3<br />

Einlage 9.4.2.4<br />

- Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit wird nur das Hochwasserereignis HQ 30<br />

angesetzt.<br />

Hinsichtlich der Argumentation wird auf die bereits erfolgten Ausführungen hingewiesen.<br />

2. Lastannahmen<br />

- Im Technischen Bericht findet sich der Hinweis, dass die Oberflächenlasten zwar derzeit mit<br />

100 kN/m² in der Statik angesetzt wurden, aber im Nachhinein entsprechend der örtlichen<br />

Gegebenheiten reduziert werden.<br />

Die geplanten in der Statik zu berücksichtigenden Oberflächenlasten wurden festgelegt.<br />

In der Stellungnahme der BEG wurde ausgeführt, dass eine einheitliche Oberflächenlast von<br />

100 kN/m² berücksichtigt wird.<br />

3. Rettungsnischen<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen wurde ohne Kotierungen im Lageplan des<br />

Verkehrsprojektes vorgenommen.<br />

4. Entwässerungsschema<br />

- Die Regelquerschnitte wurden entsprechend der Fortschreibung der HL RL überarbeitet.<br />

5. charakteristische Querschnitte<br />

- Für alle Gleisachsen der NBS und der BS wären die Abstände der Gleisachsen zu Bauwerken<br />

und festen Gegenständen, Fahrleitungsmasten, etc. zu ergänzen.<br />

In den Austauschunterlagen wurden teilweise Ergänzungen vorgenommen.<br />

Diesbezüglich erfolgt der Hinweis auf die zwingende Einhaltung der HL Richtlinien.<br />

6. Bauphasen<br />

- Bauphasen, Bauzustände, Baugrubenverbauten, etc. stellen keinen integrierenden Bestandteil<br />

dieses Gutachtens dar.<br />

7. Bauherstellung<br />

- Hinsichtlich der Errichtung des Tunnels unter Betrachtung der speziellen Bauweisen und des<br />

angetroffenen Untergrundes wird auf das Gutachten des Sachverständigen für Grundbau und<br />

Bodenmechanik hingewiesen.<br />

8. Lageplan Verkehrsprojekt<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen wurde im Lageplan des Verkehrsprojektes ohne<br />

Kotierung vorgenommen.<br />

9. Notfallbelüftung<br />

- Die lüftungstechnischen Anforderungen mit den baulichen Maßnahmen sind zu ergänzen.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG sind keine ergänzenden lüftungstechnischen<br />

Maßnahmen vorgesehen.<br />

Eine Abstimmung mit der Feuerwehr ist erfolgt.<br />

10. entfällt<br />

11. entfällt<br />

12. bergmännische Bauweise<br />

charakteristischer Querschnitt<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitt<br />

Km 41+075<br />

Plan Einlage 9.4.12.1


247<br />

- Im dargestellten Querschnitt wird das Direktionsgebäude der Zillertaler Verkehrsbetriebe<br />

unterquert. Die Außenschale des Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von ca. 3<br />

m unter dem flach fundierten Gebäude.<br />

Im technischen Bericht wurden die zu erwartenden Setzungsmulden ergänzt.<br />

13. bergmännische Bauweise<br />

charakteristischer Querschnitt<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitt<br />

Km 41+200<br />

Plan Einlage 9.4.12.2<br />

- Im dargestellten Querschnitt wird die Halle der Zillertaler Verkehrsbetriebe unterquert. Die<br />

Außenschale des Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von ca. 4,5 m unter der<br />

flach fundierten Halle.<br />

Im technischen Bericht wurden die zu erwartenden Setzungsmulden ergänzt.<br />

14. bergmännische Bauweise<br />

charakteristischer Querschnitt<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitt<br />

Km 41+240<br />

Plan Einlage 9.4.12.3<br />

- Im dargestellten Querschnitt wird die Brücke der L 220 unterquert. Die Außenschale des<br />

Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von ca. 1 m unter den flach fundierten<br />

Stützen der L 220.<br />

Im technischen Bericht wurden die zu erwartenden Setzungsmulden ergänzt.<br />

15. bergmännische Bauweise<br />

charakteristischer Querschnitt<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitt<br />

Km 41+400<br />

Plan Einlage 9.4.12.4<br />

- Im dargestellten Querschnitt werden die Gleise der bestehenden Westbahn unterquert, wobei<br />

im unmittelbaren Randbereich des Tunnels das Gebäude der Jenbach Werke situiert ist. Die<br />

Außenschale des Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von wenigen Metern unter<br />

der Westbahn.<br />

Im technischen Bericht wurden die zu erwartenden Setzungsmulden ergänzt.<br />

16. bergmännische Bauweise<br />

charakteristischer Querschnitt<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitt<br />

Km 41+592<br />

Plan Einlage 9.4.12.5<br />

- Im dargestellten Querschnitt wird die bestehende Brücke der Westbahn (Kasbachbrücke)<br />

unterquert. Die Außenschale des Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von ca. 1,5<br />

m unter den flach fundierten Widerlagern der Kasbachbrücke.<br />

Im technischen Bericht wurden die zu erwartenden Setzungsmulden ergänzt.<br />

17. bergmännische Bauweise<br />

charakteristischer Querschnitt<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitt<br />

Km 41+618<br />

Plan Einlage 9.4.12.6<br />

- Im dargestellten Querschnitt wird die bestehende Brücke der Westbahn (Gießenbachbrücke)<br />

unterquert. Die Außenschale des Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von ca. 1,5<br />

m unter den flach fundierten Widerlagern der Gießenbachbrücke.<br />

Im technischen Bericht wurden die zu erwartenden Setzungsmulden ergänzt.<br />

18. bergmännische Bauweise<br />

charakteristischer Querschnitt<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitt<br />

Km 41+700<br />

Plan Einlage 9.4.12.7<br />

- Im dargestellten Querschnitt und in den benachbarten Querschnitten wird die Westautobahn<br />

unterquert. Die Außenschale des Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von<br />

wenigen Metern unter den Fahrbahnen der Autobahn.<br />

Im technischen Bericht wurden die zu erwartenden Setzungsmulden ergänzt.<br />

19. Plan Einlage 9.4.7.2


248<br />

- Die Abstände BS Gl 1 zu dem Tunnelportal, bzw. zu der Wannenwand mit 2,63 m angegeben.<br />

Hinsichtlich der Argumentation wird auf die Ausführungen bei den Wannen hingewiesen.<br />

Tunnel Stans / Terfens, Objekt S 1301.a00<br />

Km 45,285 – km 55,855<br />

1. ALLGEMEIN<br />

- Der Lageplan des Verkehrsprojektes, Plan Einlage 4.2.19 wurde ergänzt.<br />

- Die einzelnen Querschnittstypen (Kastenquerschnitt, Gewölbequerschnitt, druckertüchtigte<br />

Querschnitte, etc.) wurden im bautechnischen Längenschnitt dargestellt.<br />

2. Bergmännische Bauweise in HDBV Umschließung<br />

Zweigleisiger Tunnel / Regelquerschnitt<br />

Druckdichte Ausbildung bis 2,0 bar<br />

Plan Einlage 9.5.3.1<br />

Siehe Punkt 3.<br />

3. Bergmännische Bauweise<br />

Zweigleisiger Tunnel / Regelquerschnitt<br />

Druckdichte Ausbildung bis 2,0 bar<br />

Plan Einlage 9.5.3.3<br />

Hinsichtlich der Querschnittsausbildungen wird auf die Ausführungen bei den Regelquerschnitten<br />

hingewiesen.<br />

4. Bergmännische Bauweise, dreigleisiger Tunnel<br />

Regelquerschnitt<br />

Druckgeregelte Ausführung bis 2 Bar<br />

Einlage 9.5.3.2<br />

- Für einen dreigleisigen Tunnel ist in den HL-Richtlinien kein Regelplan vorgesehen.<br />

Entsprechend den aerodynamischen Anforderungen wurde in den Austauschunterlagen<br />

(Einlage 9.1.1) für den Gewölbequerschnitt eine ausreichende Querschnittsfläche (Vmax =<br />

250 km/h) nachgewiesen.<br />

- Hinsichtlich der unterschiedlichen Böden und der unterschiedlichen Beanspruchungen sind<br />

insbesondere für den dreigleisigen Tunnelquerschnitt statische Nachweise bei der BEG<br />

aufliegend.<br />

5. Offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel,<br />

Regelquerschnitt<br />

Druckdichte Ausbildung<br />

Einlage 9.5.4.1<br />

Siehe Punkt 6.<br />

6. Offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel,<br />

Regelquerschnitt<br />

Druckdichte Ausbildung<br />

Einlage 9.5.4.2<br />

Hinsichtlich der Querschnittsausbildungen wird auf die Ausführungen bei den Regelquerschnitten<br />

hingewiesen.<br />

7. Entwässerungsschema<br />

Plan Einlage 9.5.5.1<br />

Siehe Punkt 9.<br />

8. Bergmännische Bauweise Entwässerungsschema<br />

Plan Einlage 9.5.5.2<br />

Siehe Punkt 9.<br />

9. Bergmännische Bauweise Entwässerungsschema<br />

Plan Einlage 9.5.5.3<br />

- Die Regelquerschnitte wurden entsprechend der Fortschreibung der HL RL überarbeitet.<br />

10. Bergmännische Bauweise<br />

Bautechnischer Längenschnitt<br />

Plan Einlage 9.5.6.5<br />

- Die für eine eisenbahnbautechnische Beurteilung erforderlichen Ergänzungen wurden<br />

durchgeführt.<br />

11. Bergmännische Bauweise<br />

Portalansicht Rettungsstollen


249<br />

Plan Einlage 9.5.7.2<br />

- Hinsichtlich der Einhausung der Zufahrtsrampe wird auf das Gutachten des nichtamtlichen<br />

Sachverständigen für Oberbau und Hochbau hingewiesen.<br />

12. Offene Bauweise<br />

Rettungsschacht ohne Schleuse mit Pumpenschacht<br />

Km 45+265<br />

Plan Einlage 9.5.8.1<br />

- Geänderte Ausführung der Tunnelentwässerung (wurde an HL RL angepasst)<br />

- Für die Gleise der BS und der NBS wurden die Abstände zu Bauwerken und Festen<br />

Gegenständen ergänzt und sind als ausreichend zu bewerten.<br />

- Die Führung der Randwege im Bereich der BS entspricht nicht den gesetzlichen<br />

Bestimmungen der EisbAV. In Abstimmung mit dem VAI werden keine ausgeführt.<br />

- Hochwasserkoten<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist das HQ 100 und das RHHQ des Inn unter GOK<br />

situiert.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

13. Offene Bauweise<br />

Rettungsschacht<br />

Km 45+740<br />

Plan Einlage 9.5.8.2<br />

- Die Führung der Randwege im Bereich der BS entspricht nicht den gesetzlichen<br />

Bestimmungen der EisbAV. In Abstimmung mit dem VAI werden keine ausgeführt.<br />

- Hochwasserkoten<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist das HQ 100 und das RHHQ des Inn unter GOK<br />

situiert.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist die Löschwasserleitung nicht erforderlich und wurde<br />

entfernt.<br />

14. Rettungsschacht und Verbindungsstollen<br />

mit Störfallbecken<br />

Km 46+159<br />

Plan Einlage 9.5.8.3<br />

- Hochwasserkoten<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist das HQ 100 und das RHHQ des Inn unter GOK<br />

situiert.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.


250<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist die Löschwasserleitung nicht erforderlich und wurde<br />

entfernt.<br />

15. Offene Bauweise<br />

Rettungsschacht<br />

Km 46+594<br />

Plan Einlage 9.5.8.4<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist die Löschwasserleitung nicht erforderlich und wurde<br />

entfernt.<br />

- Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine bauliche Hochwassersicherheit<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Ab einem HQ100 erfolgt die Sicherung gegen Wassereindringen durch wasserdichte Türen.<br />

16. Offene Bauweise<br />

Rettungsschacht<br />

Km 47+050<br />

Plan Einlage 9.5.8.5<br />

- Planhinweis: Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges muss mind. auf HQ100 – 50 cm<br />

liegen.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist das HQ 100 und das RHHQ des Inn unter GOK<br />

situiert.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breiten der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist die Löschwasserleitung nicht erforderlich und wurde<br />

entfernt.<br />

- Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen ist eine Hochwassersicherheit hinsichtlich der<br />

eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ gegeben.<br />

17. bergmännische Bauweise<br />

Rettungsschacht und Verbindungsstollen<br />

Km 47+640


251<br />

Plan Einlage 9.5.8.6<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

In der Stellungnahme der Beg wird die Ausführung einer Löschwasserleitung festgestellt.<br />

18. bergmännische Bauweise<br />

Rettungsschacht und Verbindungsstollen<br />

Km 53+420<br />

Plan Einlage 9.5.8.7<br />

Siehe Punkt 19.<br />

19. bergmännische Bauweise<br />

Rettungsschacht und Verbindungsstollen<br />

Km 53+970<br />

Plan Einlage 9.5.8.8<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ ist entsprechend den Vereinbarungen<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband zu korrigieren.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG ist die Löschwasserleitung nicht erforderlich und wurde<br />

entfernt.<br />

- Hochwasserkoten<br />

Aufgrund der Höhenlage sind die Höhenkoten des Hochwassers unter GOK situiert.<br />

20. bergmännische Bauweise<br />

Seitenstollen<br />

Km 54+490<br />

Plan Einlage 9.5.8.9<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Seitenstollen weist eine Neigung von 10 % auf. Da die Möglichkeit gegeben scheint die<br />

Neigung zu verändern, ist diese abzumindern.<br />

Gemäß der RL Brand- und Katastrophenschutz sind Neigungen grundsätzlich bis 10 %<br />

möglich.<br />

Im Zuge der weiteren Planungen ist die Neigung entsprechend den gegebenen Möglichkeiten<br />

zu optimieren.<br />

21. bergmännische Bauweise<br />

Seitenstollen<br />

Km 54+940<br />

Plan Einlage 9.5.8.10


252<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen ist eine Hochwassersicherheit hinsichtlich der<br />

eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ nach Abzug einer Reserve von 50 cm für<br />

Wellenschlag und Geschiebe gegeben.<br />

22. bergmännische Bauweise<br />

Seitenstollen<br />

Km 55+280<br />

Plan Einlage 9.5.8.11<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Der Seitenstollen mit einer Neigung zum Haupttunnel, ist mit einem Rigol im<br />

Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten Abführung des<br />

Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

23. ALLGEMEIN<br />

1. Grundlagen Vordimensionierung<br />

Einlage 9.5.2.1<br />

Einlage 9.5.2.2<br />

Einlage 9.5.2.4<br />

- Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit wird nur das Hochwasserereignis HQ 30<br />

angesetzt.<br />

Hinsichtlich der Argumentation wird auf die erfolgten Ausführungen hingewiesen<br />

- Baulicher Brandschutz<br />

Hinsichtlich des baulichen Brandschutzes wird auf die Ausführungen im diesbezüglichen<br />

Abschnitt hingewiesen.<br />

2. Lastannahmen<br />

- Im Technischen Bericht findet sich der Hinweis, dass die Oberflächenlasten zwar derzeit mit<br />

100 kN/m² in der Statik angesetzt wurden, aber im Nachhinein entsprechend der örtlichen<br />

Gegebenheiten reduziert werden.<br />

Die geplanten in der Statik zu berücksichtigenden Oberflächenlasten sind bekanntzugeben.<br />

In der Stellungnahme der BEG wurde festgelegt, dass eine Oberflächenlast von 100 kN/m²<br />

berücksichtigt wird.<br />

3. Rettungsnischen<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen wurde im Lageplan des Verkehrsprojektes ohne<br />

Kotierungen vorgenommen.<br />

4. Entwässerungsschema<br />

- Die Regelquerschnitte wurden entsprechend der Fortschreibung der HL RL überarbeitet.<br />

5. charakteristische Querschnitte<br />

- Im Zuge der weiteren Planungen sind die HL RL einzuhalten.<br />

6. Bauphasen<br />

- Bauphasen, Bauzustände, Baugrubenverbauten, etc. stellen keinen integrierenden Bestandteil<br />

dieses Gutachtens dar.<br />

7. Bauherstellung<br />

- Hinsichtlich der Errichtung des Tunnels unter Betrachtung der speziellen Bauweisen und des<br />

angetroffenen Untergrundes wird auf das Gutachten des Sachverständigen für Grundbau und<br />

Bodenmechanik hingewiesen.<br />

8. Lageplan Verkehrsprojekt<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen ohne Kotierungen wurde im Lageplan des<br />

Verkehrsprojektes vorgenommen.<br />

9. Notfallentlüftung<br />

- Die lüftungstechnischen Anforderungen mit den baulichen Maßnahmen wurden dargelegt.


253<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG sind keine ergänzenden lüftungstechnischen<br />

Maßnahmen vorgesehen.<br />

Eine Abstimmung mit der Feuerwehr wurde durchgeführt.<br />

24. bergmännische Bauweise<br />

in HDBV Umschließung<br />

charakteristische Querschnitte<br />

Km 45+990<br />

Plan Einlage 9.5.12.1<br />

Siehe Punkt 25.<br />

25. bergmännische Bauweise<br />

in HDBV Umschließung<br />

Grundwasserdüker<br />

Km 45+885<br />

Plan Einlage 9.5.12.6<br />

- Im dargestellten Querschnitt wird die Inntalautobahn A 12 gequert. Die Außenschale des<br />

Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von ca. 2,8 m unter den flach fundierten<br />

Stützen der Inntalautobahn.<br />

Die zu erwartenden Setzungsmulden wurden ergänzt.<br />

25. bergmännische Bauweise<br />

in HDBV Umschließung<br />

charakteristische Querschnitte<br />

Km 46+250<br />

Plan Einlage 9.5.12.3<br />

- Im dargestellten Querschnitt wird die bestehende Unterführung des Moosbaches gequert. Die<br />

Außenschale des Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von ca. 1,75 m unter der<br />

flach fundierten Gewölbekonstruktion des Moosbaches.<br />

Die zu erwartenden Setzungsmulden wurden ergänzt.<br />

26. bergmännische Bauweise<br />

in HDBV Umschließung<br />

charakteristische Querschnitte<br />

Km 46+480<br />

Plan Einlage 9.5.12.5<br />

- Im dargestellten Querschnitt wird die bestehende Westbahnstrecke unterquert. Die<br />

Außenschale des Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von mehreren Metern<br />

unter den Gleisachsen der Westbahn.<br />

Die zu erwartenden Setzungsmulden wurden ergänzt.<br />

Ebenso wurden technische und betriebliche Sicherungsmaßnahmen für die Gleise der<br />

Westbahn dargestellt.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG wurden Abstimmungen mit der ÖBB durchgeführt.<br />

Galerie Terfens, Objekt T 1301.a00<br />

Km 55,855 – km 57,185<br />

1. Grundlagen Vordimensionierung Galerie<br />

Einlage 9.6.2.1<br />

- Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit wird nur das Hochwasserereignis HQ 30<br />

angesetzt.<br />

Hinsichtlich der Argumentation wird auf die bisherigen Ausführungen hingewiesen.<br />

- Baulicher Brandschutz<br />

Hinsichtlich des Brandschutzes wird auf die diesbezüglichen Ausführungen hingewiesen.<br />

2. Lastannahmen<br />

- Im Bereich von Überschüttungen, Hinterfüllungen und im Bereich des freien Geländes wären<br />

einheitliche Lastansätze zu treffen. Im vorliegenden technischen Bericht der Galerie wird eine<br />

maximale Last von 20 kN/m² angesetzt.<br />

Entsprechend dem Hinweis im technischen Bericht ist eine Last von 100 kN/m² bei der<br />

Dimensionierung zu berücksichtigen.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass mit den Grundstückeigentümern<br />

privatrechtliche Vereinbarungen getroffen werden. Bei vertretbarem technischen Aufwand<br />

werden 100 kn/m² angesetzt.<br />

3. Rettungsnischen


254<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen wurde im Lageplan des Verkehrsprojektes ohne<br />

Kotierungen vorgenommen.<br />

4. Entwässerungsschema<br />

- Die Regelquerschnitte wurden entsprechend der Fortschreibung der HL RL überarbeitet.<br />

5. Querschnitt<br />

- Hinsichtlich des Querschnittes wird auf die Ausführungen bei den Regelprofilen hingewiesen.<br />

6. offene Bauweise<br />

Galerie<br />

Querschnitt Regelausführung<br />

Km 56+000<br />

Plan Einlage 9.6.8.1<br />

- Im vorliegenden Plan sind nachstehende Höhenkoten eingetragen<br />

HQ 100 547,075<br />

RHHQ 548,118<br />

OK Rettungsweg 546,975<br />

Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen ist eine Hochwassersicherheit des Rohbaues<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht gegeben.<br />

Daher werden im Bereich der Rettungsnischen mit Ausgang zweiflügelige druckdichte Türen<br />

ausgeführt.<br />

7. offene Bauweise<br />

Galerie mit Bohrpfahlwand<br />

Querschnitt Regelausführung<br />

Km 56+642<br />

Plan Einlage 9.6.8.2<br />

- Im vorliegenden Plan sind nachstehende Höhenkoten eingetragen<br />

HQ 100 547,995<br />

RHHQ 548,851<br />

OK Rettungsweg 548,797<br />

Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen ist eine Hochwassersicherheit hinsichtlich der<br />

eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ nach Abzug einer Reserve von 50 cm für<br />

Wellenschlag und Geschiebe gegeben.<br />

- Der Zuganges zum Wartungsgang erfolgt über eine Einstiegschacht an der<br />

Geländeoberfläche.<br />

8. offene Bauweise<br />

Regelquerschnitt<br />

Galerie mit technischer Nische<br />

Km 55+855 – km 57+185<br />

Plan Einlage 9.6.7.3<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen wurde im Lageplan des Verkehrsprojektes<br />

vorgenommen.<br />

- Im Bereich von technischen Nischen werden die Geländer durchgezogen und demontierbar<br />

ausgeführt.<br />

Eine Abstimmung mit dem Vertreter des BMfVIT Verkehrsarbeitsinspektorat ist erfolgt.<br />

- Die Auflage der Abdeckplatte erfolgt gleitend auf dem Kastenquerschnitt. Das eindringende<br />

Wasser wird mit der Hangentwässerung abgeführt.<br />

- In den Rettungsnischen werden Kontroll- und Putzschächte ausgeführt. Im Bereich von<br />

Technischen Nischen werden keine Putzschächte vorgesehen.<br />

- Die Breite des Wartungsganges beträgt im unteren Bereich des Querschnittes einheitlich<br />

1,20m.<br />

- Im Wartungsgang befinden sich die Aufstiegshilfen nur bei den Einstiegen in den<br />

Wartungsgang, welche sich nicht im Bereich von Nischen befinden.<br />

9. offene Bauweise<br />

Störfallbecken<br />

Km 55+980<br />

Plan Einlage 9.6.8.6<br />

- Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit hinsichtlich der<br />

eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer Reserve von 50 cm<br />

für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.


255<br />

Im Bereich der Rettungsnischen mit Ausgang werden zweiflügelige druckdichte Türen<br />

ausgeführt.<br />

10. offene Bauweise<br />

Ausschnitt von der Galerieansicht<br />

Km 56+100 – km 56+200<br />

Plan Einlage 9.6.5<br />

- Im Bereich der Rettungsnischen mit Ausgang werden zweiflügelige druckdichte Türen<br />

ausgeführt.<br />

- Grundsätzlich erscheint die Ausführung von druckwasserdichten Türen hinsichtlich einer<br />

späteren Erhaltung als aufwendige und wenig dauerhafte Konstruktion. Die Ausführung mit<br />

Umschließungsmauern und Stiegen im Bereich der Notausgänge würde eine aus<br />

erhaltungstechnischer Sicht bessere Lösung darstellen.<br />

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist diese Ausführung nicht herstellbar.<br />

- Im Bereich der druckwasserdichten Türen ergibt sich eine Nischentiefe von 90 cm.<br />

Diese Ausführung ist mit dem BMVIT – Verkehrsarbeitsinspektorat abgestimmt.<br />

- Die Frostsicherheit der Löschwasserleitung wird durch eine Isolierung und Beheizung<br />

gewährleistet.<br />

11. Bauphasen<br />

- Bauphasen, Bauzustände, Baugrubenverbauten, etc. stellen keinen integrierenden Bestandteil<br />

dieses Gutachtens dar.<br />

12. Bauherstellung<br />

- Hinsichtlich der Errichtung des Tunnels unter Betrachtung der speziellen Bauweisen und des<br />

angetroffenen Untergrundes wird auf das Gutachten des Sachverständigen für Grundbau und<br />

Bodenmechanik hingewiesen.<br />

13. Lageplan Verkehrsprojekt<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen wurde im Lageplan des Verkehrsprojektes ohne<br />

Kotierung vorgenommen.<br />

14. Notfallentlüftung<br />

- Die lüftungstechnischen Anforderungen mit den baulichen Maßnahmen wurden dargelegt.<br />

Gemäß der Stellungnahme der BEG sind keine ergänzenden lüftungstechnischen<br />

Maßnahmen vorgesehen.<br />

Eine Abstimmung mit der Feuerwehr ist erfolgt.<br />

Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen, Objekt F 1301.a00<br />

Km 57,185 – km 61,125<br />

1. Grundlagen Vordimensionierung Tunnelbauwerk und Wannenbauwerk<br />

Einlage 9.7.2.1<br />

- Baulicher Brandschutz<br />

Hinsichtlich des baulichen Brandschutzes wird auf die Ausführungen im diesbezüglichen<br />

Abschnitt hingewiesen.<br />

2. Rettungsnischen<br />

- Eine Ergänzung der Rettungsnischen wurde im Lageplan des Verkehrsprojektes<br />

vorgenommen.<br />

3. Entwässerungsschema<br />

- Die Regelquerschnitte wurden entsprechend der Fortschreibung der HL RL überarbeitet.<br />

4. offene und geschlossene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

Bautechnischer Längenschnitt km 57,185 – km 61,749<br />

Plan Einlage 9.7.4<br />

- Im Längenschnitt sind die Bereich des Erschütterungsschutzes mittels eines schweren Masse-<br />

Feder Systemes dargestellt.<br />

5. geschlossene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

charakteristische Querschnitte<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitte km 57,185 – km 58,195<br />

Plan Einlage 9.7.5.1<br />

- Die in den Schnitten dargestellten Querschnitte wurden mit Abstandsmaßen zu den<br />

Gleisachsen ergänzt.


256<br />

- Das Störfallbecken wird im Grundriss unter dem Rettungsschacht situiert. Aus<br />

sicherheitstechnischen Gründen wäre eine Trennung der Lage des Störfallbeckens und des<br />

Rettungsschachtes zweckmäßig.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird auf die ergänzte Einlage 9.1.8 verwiesen, welche eine<br />

statische Nachweisführung beinhaltet.<br />

6. geschlossene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

charakteristische Querprofile<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitte km 58,195 – km 61,125<br />

Plan Einlage 9.7.5.2<br />

- Die Ausführbarkeit einer Festen Fahrbahn mit einem eventuellen Erschütterungsschutz wurde<br />

in den Querschnitten berücksichtigt.<br />

- Der Abstand des Gleise BS zu der Stützmauer weist einen unzureichenden Abstand auf.<br />

Dieser Querschnitt wird auch als Berechnungsquerschnitt bezeichnet und ist für<br />

Abstandsmaße nicht maßgebend. Die der Vorschrift entsprechenden Abstandsmaße können<br />

in der Einlage 8.37.3 nachvollzogen werden.<br />

7. offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

charakteristische Querschnitte<br />

Endzustand / Berechnungsquerschnitte km 61,125 – km 61,749<br />

Plan Einlage 9.7.5.3<br />

- Die Führung der Randwege im Bereich der Gleise 1 und 2 sind in Übereinstimmung mit der<br />

EisbAV und den HL RL zu planen.<br />

8. offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

Rettungsschacht km 57,700<br />

Plan Einlage 9.7.6.1<br />

- Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges ist von der dargestellten Hochwasserkote RHHQ<br />

nicht betroffen.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Die im Plan eingetragene Größe des Förderkorbes (1,50 / 2,00 m) weist für Rettungstragen zu<br />

geringe Abmessungen auf und wurde auf 1,50 m x 2,30 m vergrößert. Eine Abstimmung mit<br />

den Feuerwehren wurde durchgeführt.<br />

- Die Funktion der bei Rettungsschächten angeordneten Lüftungskanäle ist bei allen Stellungen<br />

der Schleusentüren zu gewährleisten.<br />

- Hinsichtlich der lüftungstechnischen Einrichtungen des Zuluftkanales mit Ventilator und der<br />

maschinentechnischen Einrichtungen des Liftes wird auf eine erforderliche Beurteilung dieser<br />

Anlagenteile durch einen Sachverständigen für Maschinenbau hingewiesen.<br />

Die maschinentechnischen Einrichtungen sind nicht Gegenstand dieser Einreichung.<br />

9. offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

Rettungsschacht mit Störfallbecken km 58,160<br />

Plan Einlage 9.7.6.2<br />

- Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges ist über der Kote für das HQ100 situiert.<br />

Die Austrittshöhe wäre auf das RHHQ auszulegen.<br />

Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit für den Rohbau<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Bei Wasserständen über dem RHHQ wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.


257<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breiten der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Die im Plan eingetragene Größe des Förderkorbes (1,50 / 2,00 m) weist für Rettungstragen zu<br />

geringe Abmessungen auf und wurde auf 1,50 m x 2,30 m vergrößert. Eine Abstimmung mit<br />

den Feuerwehren wurde durchgeführt.<br />

- Die Funktion der bei Rettungsschächten angeordneten Lüftungskanäle ist bei allen Stellungen<br />

der Schleusentüren zu gewährleisten.<br />

- Das Störfallbecken wird im Grundriss unter dem Rettungsschacht situiert. Aus<br />

sicherheitstechnischen Gründen wäre eine Trennung der Lage des Störfallbeckens und des<br />

Rettungsschachtes zweckmäßig.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird auf die ergänzte Einlage 9.1.8 verwiesen, welche eine<br />

statische Nachweisführung beinhaltet.<br />

- Hinsichtlich der lüftungstechnischen Einrichtungen des Zuluftkanales mit Ventilator und der<br />

maschinentechnischen Einrichtungen des Liftes wird auf eine erforderliche Beurteilung dieser<br />

Anlagenteile durch einen Sachverständigen für Maschinenbau hingewiesen.<br />

Die maschinentechnischen Einrichtungen sind nicht Gegenstand dieser Einreichung.<br />

10. offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

Rettungsschacht km 58,560<br />

Plan Einlage 9.7.6.3<br />

- Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges ist über der Kote für das HQ100 situiert.<br />

Die Austrittshöhe wäre auf das RHHQ auszulegen.<br />

Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit für den Rohbau<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Bei Wasserständen über dem RHHQ wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Die im Plan eingetragene Größe des Förderkorbes (1,50 / 2,00 m) weist für Rettungstragen zu<br />

geringe Abmessungen auf und wurde auf 1,50 m x 2,30 m vergrößert. Eine Abstimmung mit<br />

den Feuerwehren wurde durchgeführt.<br />

- Auf die räumlichen Erfordernisse einer Festen Fahrbahn mit einem eventuellen<br />

Erschütterungsschutz wurde Rücksicht genommen.<br />

- Die Funktion der bei Rettungsschächten angeordneten Lüftungskanäle ist bei allen Stellungen<br />

der Schleusentüren zu gewährleisten.<br />

- Hinsichtlich der lüftungstechnischen Einrichtungen des Zuluftkanales mit Ventilator und der<br />

maschinentechnischen Einrichtungen des Liftes wird auf eine erforderliche Beurteilung dieser<br />

Anlagenteile durch einen Sachverständigen für Maschinenbau hingewiesen.<br />

Die maschinentechnischen Einrichtungen sind nicht Gegenstand dieser Einreichung.<br />

11. offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel


258<br />

Rettungsschacht km 59,090<br />

Plan Einlage 9.7.6.4<br />

- Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges ist über der Kote für das RHHQ situiert.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Die im Plan eingetragene Größe des Förderkorbes (1,50 / 2,00 m) weist für Rettungstragen zu<br />

geringe Abmessungen auf und wurde auf 1,50 m x 2,30 m vergrößert. Eine Abstimmung mit<br />

den Feuerwehren wurde durchgeführt.<br />

- Die Funktion der bei Rettungsschächten angeordneten Lüftungskanäle ist bei allen Stellungen<br />

der Schleusentüren zu gewährleisten.<br />

- Hinsichtlich der lüftungstechnischen Einrichtungen des Zuluftkanales mit Ventilator und der<br />

maschinentechnischen Einrichtungen des Liftes wird auf eine erforderliche Beurteilung dieser<br />

Anlagenteile durch einen Sachverständigen für Maschinenbau hingewiesen.<br />

Die maschinentechnischen Einrichtungen sind nicht Gegenstand dieser Einreichung.<br />

12. offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

Rettungsschacht km 59,640<br />

Plan Einlage 9.7.6.5<br />

- Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges ist über der Kote für das HQ100 situiert.<br />

Die Austrittshöhe wäre auf das RHHQ auszulegen.<br />

Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit für den Rohbau<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Bei Wasserständen über dem RHHQ wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Die im Plan eingetragene Größe des Förderkorbes (1,50 / 2,00 m) weist für Rettungstragen zu<br />

geringe Abmessungen auf und wurde auf 1,50 m x 2,30 m vergrößert. Eine Abstimmung mit<br />

den Feuerwehren wurde durchgeführt.<br />

- Auf die räumlichen Erfordernisse einer Festen Fahrbahn mit einem eventuellen<br />

Erschütterungsschutz wurde Rücksicht genommen.<br />

- Die Funktion der bei Rettungsschächten angeordneten Lüftungskanäle ist bei allen Stellungen<br />

der Schleusentüren zu gewährleisten.<br />

- Hinsichtlich der lüftungstechnischen Einrichtungen des Zuluftkanales mit Ventilator und der<br />

maschinentechnischen Einrichtungen des Liftes wird auf eine erforderliche Beurteilung dieser<br />

Anlagenteile durch einen Sachverständigen für Maschinenbau hingewiesen.<br />

Die maschinentechnischen Einrichtungen sind nicht Gegenstand dieser Einreichung.<br />

- Hinsichtlich der dargestellten Führung der Randwege GL 1 und 2 wird in der weiteren<br />

Detailplanung auf die Einhaltung der HL RL hingewiesen.<br />

13. offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel


259<br />

Rettungsschacht km 60,290<br />

Plan Einlage 9.7.6.6<br />

- Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges ist exakt auf der Kote für das HQ100 situiert.<br />

Die Austrittshöhe wäre auf das RHHQ auszulegen.<br />

Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit des Rohbaues<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Bei Wasserständen über dem RHHQ wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Die im Plan eingetragene Größe des Förderkorbes (1,50 / 2,00 m) weist für Rettungstragen zu<br />

geringe Abmessungen auf und wurde auf 1,50 m x 2,30 m vergrößert. Eine Abstimmung mit<br />

den Feuerwehren wurde durchgeführt.<br />

- Auf die räumlichen Erfordernisse einer Festen Fahrbahn mit einem eventuellen<br />

Erschütterungsschutz wurde Rücksicht genommen.<br />

- Die Funktion der bei Rettungsschächten angeordneten Lüftungskanäle ist bei allen Stellungen<br />

der Schleusentüren zu gewährleisten.<br />

- Hinsichtlich der lüftungstechnischen Einrichtungen des Zuluftkanales mit Ventilator und der<br />

maschinentechnischen Einrichtungen des Liftes wird auf eine erforderliche Beurteilung dieser<br />

Anlagenteile durch einen Sachverständigen für Maschinenbau hingewiesen.<br />

Die maschinentechnischen Einrichtungen sind nicht Gegenstand dieser Einreichung.<br />

- Hinsichtlich der dargestellten Führung der Randwege GL 1 und 2 wird in der weiteren<br />

Detailplanung auf die Einhaltung der HL RL hingewiesen.<br />

14. offene Bauweise<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

Rettungsschacht mit Düker km 60,852<br />

Plan Einlage 9.7.6.7<br />

- Die Austrittshöhe des Sicherheitsausstieges ist über der Kote für das HQ100 situiert.<br />

Die Austrittshöhe wäre auf das RHHQ auszulegen.<br />

Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen kann eine Hochwassersicherheit des Rohbaues<br />

hinsichtlich der eingetragenen Hochwassermarken für das RHHQ auch nach Abzug einer<br />

Reserve von 50 cm für Wellenschlag und Geschiebe nicht nachvollzogen werden.<br />

Bei Wasserständen über dem RHHQ wird das Eindringen von Wasser durch abgedichtete<br />

Türkonstruktionen verhindert.<br />

- Der Rettungsschacht welcher einen zur NBS fallenden Verbindungsstollen aufweist, ist mit<br />

einem Rigol im Übergangsbereich des Verbindungsstollens zum Haupttunnel zur gezielten<br />

Abführung des Wassers auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Die Türen des Verbindungsstollens weisen Größen von 100/230 mit einem Mittelsteher auf.<br />

Für die Evakuierung größerer Menschenmengen erscheint die Breite der Türen nicht<br />

ausreichend.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird festgestellt, dass die Ausführung den Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes entsprechen.<br />

- Die im Plan eingetragene Größe des Förderkorbes (1,50 / 2,00 m) weist für Rettungstragen zu<br />

geringe Abmessungen auf und wurde auf 1,50 m x 2,30 m vergrößert. Eine Abstimmung mit<br />

den Feuerwehren wurde durchgeführt.<br />

- Auf die räumlichen Erfordernisse einer Festen Fahrbahn mit einem eventuellen<br />

Erschütterungsschutz wurde Rücksicht genommen.


260<br />

- Die Funktion der bei Rettungsschächten angeordneten Lüftungskanäle ist bei allen Stellungen<br />

der Schleusentüren zu gewährleisten.<br />

- Hinsichtlich der lüftungstechnischen Einrichtungen des Zuluftkanales mit Ventilator und der<br />

maschinentechnischen Einrichtungen des Liftes wird auf eine erforderliche Beurteilung dieser<br />

Anlagenteile durch einen Sachverständigen für Maschinenbau hingewiesen.<br />

Die maschinentechnischen Einrichtungen sind nicht Gegenstand dieser Einreichung.<br />

- Hinsichtlich der dargestellten Führung der Randwege GL 1 und 2 wird in der weiteren<br />

Detailplanung auf die Einhaltung der HL RL hingewiesen.<br />

15. offene Bauweise<br />

Zufahrtsrampe km 61,280<br />

Plan Einlage 9.7.6.8<br />

- Aufgrund den Plandarstellungen wird eine Hochwassersicherheit für das RHHQ mittels<br />

Dammbalken gewährleistet.<br />

Höhenkoten<br />

OKFB Tunnelzufahrt (Vorplatz) 553,10<br />

HQ 100 keine Höhenangabe<br />

RHHQ keine Höhenangabe<br />

- Um das Eindringen des Hochwassers in die Tunnelzufahrt zu verhindern wäre die Höhe der<br />

Einfahrt mindestens auf RHHQ auszulegen.<br />

Das Einheben von Dammbalken ist nur als eine verhältnismäßige Maßnahme zu betrachten.<br />

Auf die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der begleitenden Kabeltröge wird hingewiesen.<br />

- Die Größe der Fluchttüre im Bereich des Gittertores (Abschluss zum Eisenbahntunnel) beträgt<br />

2x 1,0 / 2,20 m.<br />

- Hinsichtlich der Beurteilung der Einhausungen der Abfahrt wird auf das Gutachten des<br />

nichtamtlichen Sachverständige für Hochbau hingewiesen.<br />

- Die Zufahrtsrampe, welche ein Gefälle zur NBS aufweist, ist mit einem Rigol im<br />

Übergangsbereich der Zufahrtsrampe zum Haupttunnel zur gezielten Abführung des Wassers<br />

auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

16. offene Bauweise<br />

Zufahrtsrampe km 61,280<br />

Plan Einlage 9.7.6.9<br />

- Die Zufahrtsrampe, welche ein Gefälle zur NBS aufweist, ist mit einem Rigol im<br />

Übergangsbereich der Zufahrtsrampe zum Haupttunnel zur gezielten Abführung des Wassers<br />

auszustatten.<br />

Da die Ausführung eines Rigoles im Verschneidungsbereich mit dem Kabeltrog nicht möglich<br />

erscheint, werden mehrere Entwässerungsführungen zwischen Kabeltrog und Längsdrainage<br />

vorgesehen.<br />

- Aus der Situierung der Rettungsschächte und der Zufahrtsrampe ist erkennbar, dass die<br />

Zufahrtsrampe als Notausgang zu verwenden ist.<br />

17. offene Bauweise<br />

Düker km 58,445 – km 60,300<br />

Plan Einlage 9.7.7.1<br />

- Die maßgebenden Hochwasserstände (RHHQ) sind unter der GOK situiert.<br />

- Die in den Austauschplänen dargestellte Bauwerksabdichtung stößt im oberen Bereich stumpf<br />

an die Tragwerksplatte an. Die Tragwerksabdichtung endet ohne Anschluss im äußeren<br />

Bereich. Hinsichtlich einer optimierten Abdichtungsführung ist dieses Detail im Zuge der<br />

Detailplanung zu optimieren (siehe Plan Einlage 9.7.7.4).<br />

18. offene Bauweise<br />

Düker km 60,000<br />

Plan Einlage 9.7.7.2<br />

- Aufgrund der Hochwasserkoten (HQ 100 über GOK) ist der nicht dargestellte Planhinweis<br />

„wasserdichte Ausführung, alternativ bis RHHQ hochführen“ im Zuge der Detailplanung zu<br />

berücksichtigen.<br />

- Die in den Austauschplänen dargestellte Bauwerksabdichtung stößt im oberen Bereich stumpf<br />

an die Tragwerksplatte an. Die Tragwerksabdichtung endet ohne Anschluss im äußeren<br />

Bereich. Hinsichtlich der Abdichtungsführung ist dieses Detail im Zuge der Detailplanung zu<br />

optimieren (siehe Plan Einlage 9.7.7.4).


261<br />

19. offene Bauweise<br />

Düker km 60,575<br />

Plan Einlage 9.7.7.3<br />

- Aufgrund der Hochwasserkoten (HQ 100 über GOK) ist der nicht dargestellte Planhinweis<br />

„wasserdichte Ausführung, alternativ bis RHHQ hochführen“ im Zuge der Detailplanung zu<br />

berücksichtigen.<br />

- Die in den Austauschplänen dargestellte Bauwerksabdichtung stößt im oberen Bereich stumpf<br />

an die Tragwerksplatte an. Die Tragwerksabdichtung endet ohne Anschluss im äußeren<br />

Bereich. Hinsichtlich der Abdichtungsführung ist dieses Detail im Zuge der Detailplanung zu<br />

optimieren (siehe Plan Einlage 9.7.7.4).<br />

20. offene Bauweise<br />

Düker km 59,460<br />

Plan Einlage 9.7.7.4<br />

- Aufgrund der Hochwasserkoten (HQ 100 über GOK) ist der nicht dargestellte Planhinweis<br />

„wasserdichte Ausführung, alternativ bis RHHQ hochführen“ im Zuge der Detailplanung zu<br />

berücksichtigen.<br />

21. offene Bauweise<br />

Pumpstation km 61,070<br />

Plan Einlage 9.7.8<br />

- In dem gegenständlichen Querschnitt fehlen für eine eisenbahnbautechnische Beurteilung<br />

teilweise Abstände in Bezug auf die Gleisachsen 1 und 2 (Bahnsteige).<br />

- Hinsichtlich der dargestellten Führung der Randwege GL 1 und 2 wird in der weiteren<br />

Detailplanung auf die Einhaltung der HL RL hingewiesen.<br />

- Die maßgebenden Hochwasserstände (RHHQ) sind unter der GOK situiert.<br />

- Die in den Austauschplänen dargestellte Bauwerksabdichtung stößt im oberen Bereich stumpf<br />

an die Tragwerksplatte an. Die Tragwerksabdichtung endet ohne Anschluss im äußeren<br />

Bereich. Hinsichtlich der Abdichtungsführung ist dieses Detail im Zuge der Detailplanung zu<br />

optimieren (siehe Plan Einlage 9.7.7.4).<br />

22. offene Bauweise<br />

Lageplan km 57,185 – km 58,080<br />

Plan Einlage 9.7.9.1<br />

geschlossene Bauweise<br />

Lageplan km 58,080 – km 59,660<br />

Plan Einlage 9.7.9.2<br />

geschlossene Bauweise<br />

Lageplan km 59,660 – km 61,200<br />

Plan Einlage 9.7.9.3<br />

offene Bauweise<br />

Lageplan km 61,200 – km 61,749<br />

Plan Einlage 9.7.9.4<br />

- Die Darstellung der erforderlichen Rettungsnischen erfolgt im Lageplan des<br />

Verkehrsprojektes.<br />

- Die Zufahrten zu den Rettungsplätzen werden im Lageplan des Verkehrsprojektes dargestellt.<br />

- Die Darstellung der Rettungsschächte erfolgt im Lageplan des Verkehrsprojektes.<br />

Rettungsschächte Abstände<br />

Notausgang Galerie Terfens km nicht angegeben<br />

Galerie Terfens<br />

Ende km 57,185 k. A.<br />

Unterflurtrasse Fritzens / Baumk.<br />

Beginn km 57,185<br />

515 m<br />

Rettungsschacht km 57,700<br />

460 m<br />

Rettungsschacht km 58,160<br />

400 m<br />

Rettungsschacht km 58,560<br />

530 m<br />

Rettungsschacht km 59,090<br />

550 m


262<br />

Rettungsschacht km 59,640<br />

650 m<br />

Rettungsschacht km 60,290<br />

562 m<br />

Rettungsschacht km 60,852<br />

273 m<br />

Unterflurtrasse Fritzens / Baumk.<br />

Ende km 61,125<br />

428 m<br />

Grundwasserwanne<br />

Beginn km 61,125<br />

155 m<br />

Zufahrtsrampe km 61,280<br />

469 m<br />

Grundwasserwanne<br />

Ende km 61,749<br />

Der maximale Abstand der Rettungsschächte beträgt somit 650 m.<br />

In der Richtlinie „Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln bei Haupt- und Nebenbahnen<br />

– Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes“ (1. Ausgabe 2000) wird im Punkt 2.2<br />

sichere Bereiche, Fluchtwege, ausgeführt, dass von jeder Stelle des Tunnels ein sicherer<br />

Bereich in höchstens 250 m Entfernung erreichbar sein muss.<br />

Die Abstände wurden mit der Feuerwehr abgestimmt.<br />

- Im Austauschplan Einlage 9.7.9.2 wurde ein zusätzliche Unterführung Objekt F 1404.a00 in<br />

km 59,547 Neubau Straßenunterführung Tonwerk eingetragen.<br />

23. offene Bauweise<br />

charakteristische Querschnitte<br />

Plan Einlage 9.7.9.5<br />

Plan Einlage 9.7.9.6<br />

- Hinsichtlich der dargestellten Führung der Randwege GL 1 und 2 wird in der weiteren<br />

Detailplanung auf die Einhaltung der HL RL hingewiesen.<br />

Auf die beengten Platzverhältnisse im Bereich des Innufers und neben der Spundwand wird<br />

hingewiesen.<br />

24. offene Bauweise (Startbaugrube)<br />

zweigleisiger Tunnel<br />

erweitertes Kastenprofil<br />

Regelquerschnitt<br />

Plan Einlage 9.7.10.1<br />

- Aufgrund der Herstellung des Querschnittes in offener Bauweise wird eine außenliegende<br />

Abdichtung vorgesehen.<br />

- Die Führung der Randwege muss sich an der Oberkante der überhöhten SOK orientieren.<br />

25. Portal West<br />

km 61,125<br />

Plan Einlage 9.7.11.1<br />

- Hinsichtlich des Abstandes des Gleises 2 zu dem Tunnelportal wird auf die Ausführungen bei<br />

den Wannen hingewiesen.<br />

26. Technischer Bericht<br />

Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen<br />

Einlage 9.7.1<br />

- Im Technischen Bericht wird im Punkt 4.1.1.2 ausgeführt, dass bei der Grundwasserwanne<br />

Baumkirchen für das Eindringen des Hochwassers die Schwellen OK von 553,75 m<br />

maßgebend ist.<br />

Für das HQ 100 wird die Kote 553,75 m angegeben.<br />

Für das RHHQ wird die Kote 554,9 m angeführt.<br />

Die fehlende Höhe von 1,16 m wird durch Sandsäcke oder Dammbalken geschlossen.<br />

Eine Hochwassersicherheit ist durch die vorgeschlagenen Maßnahme grundsätzlich gegeben,<br />

mit Undichtigkeiten ist jedoch zu rechnen. Bei der Dimensionierung der Leistungsfähigkeit der<br />

Pumpen ist dieser Umstand zu berücksichtigen.<br />

Auf die Abdichtung der begleitenden Kabeltröge wird hingewiesen.<br />

27. Offene Bauweise, zweigleisiger Tunnel<br />

Regelquerschnitt


263<br />

Kastenprofil<br />

Einlage 9.1.3.1<br />

Hinsichtlich des Querschnittes wird auf die Ausführungen zu den Regelquerschnitten hingewiesen.<br />

ALLGEMEINE HINWEISE, SOWIE HINWEISE MIT BEZUG ZU ANDEREN FACHBEREICHEN<br />

HINWEIS ZU ERHALTUNGSWEGEN<br />

Bereichsweise werden für den Erhaltungsweg keine Ausweichen eingeplant.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ein Einbahnverkehr ohne Ausweichen vorgeschlagen.<br />

Da dies in den HL Richtlinien nicht vorgesehen ist, ist eine weiterführende Beurteilung durch den<br />

Sachverständigen für Eisenbahnbautechnik – Oberbau erforderlich.<br />

HINWEIS ZU BRÜCKEN ALLGEMEIN<br />

1. Das Objekt K 1906.a01 Neubau Winkelstützmauer in km 23,424 entfällt.<br />

HINWEIS BEMESSUNG BRÜCKENBAUWERKE UND WANNEN<br />

Für die Bemessung der Brückenbauwerke wird auf die Einhaltung der von der ÖBB vorgegebenen<br />

Vorgangsweise hingewiesen:<br />

Weiße Wannen<br />

Für Wasserstände über HQ30 darf alternativ zu den ÖBV-Richtlinien die Wasserundurchlässigkeit von<br />

Biegerissen auch durch eine ausreichend dicke Betondruckzone nachgewiesen werden.<br />

Tragsicherheitsnachweis<br />

Klasse (+2/SW) mit φ<br />

Ermüdungsfestigkeitsnachweis<br />

Klasse (0) mit φ; „schwere Verkehrsmischung“. Auch für das Beschleunigungsgleis ist eine<br />

Nutzungsdauer von 100 Jahren anzusetzen.<br />

Für die Bemessung der Brücken ist die Gesamtbelastung pro Jahr aus Triebfahrzeugen + Waggons +<br />

Ladung („Brutto-Brutto-Tonnen“) maßgebend. Laut Mitteilung der BEG vom 12. Oktober 2001 lautet<br />

die Prognose für die Neubaustrecke und das Jahr 2010 26,5*10 6 , bei Vollauslastung ist mit 44–<br />

55*10 6 zu rechnen. Die BEG hat festgelegt, dass sowohl für die Neubaustrecke als auch für neue<br />

Objekte in der Bestandsstrecke mit 55*10 6 gerechnet wird.<br />

Beschränkung der Durchbiegungen<br />

Gemäß ENV 1991-3: Klasse (+2) mit φ<br />

Beschränkung der Rißbreiten<br />

Klasse (+2) mit φ, häufige Lasten (ψ1 lt. ENV 1991-3)<br />

Dynamische Analyse<br />

Für die Neubaustrecke gilt in der Regel: Vtechmax = 250 km/h. Die ENV 1991-3 sieht für Brücken<br />

dynamische Analysen vor. Nähere Angaben dazu sind im noch unveröffentlichten Normenentwurf<br />

Draft prEN 1991-2 (PT Draft Stage 34 vom 22. August 2001) zu finden. Für die Bestandsstrecke gilt in<br />

der Regel: Vtechmax = 160–200 km/h (je nach Anlageverhältnissen), dafür ist kein dynamischer<br />

Nachweis erforderlich.<br />

Masse-Feder-System und sonstige konstruktive Bauwerke<br />

Die Festlegungen für Brücken gelten sinngemäß.<br />

HINWEIS UNTERFAHRUNG VON EISENBAHNANLAGEN DURCH TUNNELBAUWERKE DER<br />

NEUBAUSTRECKE<br />

Vor Baubeginn ist mit dem Bahnbetreiber ein Sicherungskonzept für die Gewährleistung der<br />

Sicherheit des Bahnbetriebes auszuarbeiten.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die diesbezüglichen Vorschreibungen und auf die<br />

erforderliche Beurteilung durch die Sachverständigen für Geologie, Bodenmechanik und Hohlraumbau<br />

hingewiesen.


264<br />

HINWEIS ZU DEN BAUTOLERANZEN DER TUNNEL<br />

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Bodenarten, deren Setzungsverhalten und dem heutigen<br />

Stand der Steuerungstechnik bei den Tunnelvortriebsmaschinen wird gemäß den Projektsunterlagen<br />

eine Auffahrtoleranz von + 15 cm vorgegeben.<br />

In der Stellungnahme der BEG wird ausgeführt, dass die vorgesehene Auffahrtoleranz von 15 cm im<br />

Zuge des Innenausbaues auf die üblichen Bautoleranzen reduziert wird.<br />

Zu diesem Punkt wird auf eine erforderliche weiterführende Beurteilung durch den Sachverständigen<br />

für Oberbau hingewiesen.<br />

HINWEIS ZU DEN SPEZIELLEN BAUWEISEN DER TUNNEL<br />

Gemäß den Projektunterlagen werden für die Herstellung der Tunnelbauwerke die unterschiedlichsten<br />

Baumethoden angewendet. Hinsichtlich der Anwendung dieser Sonderbaumethoden in Abhängigkeit<br />

des angetroffenen Untergrundes wird auf die weiterführenden Beurteilungen in den Gutachten der<br />

Sachverständigen für Geologie, Bodenmechanik und Hohlraumbau hingewiesen.<br />

HINWEISE ZU DEN TECHNISCHEN ANFORDERUNGEN AN TUNNELBAUWERKE<br />

1. Aerodynamische Anforderungen<br />

Durch die Wahl eines optimierten Tunnelquerschnittes werden die bei der Durchfahrt durch<br />

Eisenbahntunnel, bzw. bei Zugsbegegnung auftretenden Druckschwankungen begrenzt. Dabei sind<br />

eine Vielzahl von Parametern zu berücksichtigen, welche das Ausmaß der Druckschwankungen direkt<br />

beeinflussen.<br />

Im UIC Merkblatt für die Bemessung des Tunnelquerschnittes unter Berücksichtigung der<br />

aerodynamischen Effekte wird die Begrenzung der in zweigleisigen Eisenbahntunnel auftretenden<br />

Druckschwankungen mit 4000 Pa innerhalb von 4 s empfohlen.<br />

Dieser Wert stellt ein Komfortkriterium dar, welcher von den Eisenbahnverwaltungen unter<br />

Berücksichtigung des in der „Empfehlung der Kommission im Amtsblatt der Europäischen<br />

Gemeinschaften vom 21.3.2001 zu den Parametern für das transeuropäische HGV – Bahnsystem<br />

gemäß Artikel 5, Absatz 3, Buchstabe b) der Richtlinie 96/48/EG“ aus Gesundheitsgründen<br />

festgelegten Grenzwertes von 10000 Pa, in Abhängigkeit der jeweiligen Situation anzupassen ist.<br />

2. Raum für SFE-Einbauten<br />

Für SFE-Einbauten (Erdung, Schlitzbandkabel etc.) wurde ein entsprechender Raum freigehalten.<br />

Die gewählten Querschnitte entsprechen den Erfordernissen für SFE-Einbauten.<br />

3. Raum für Kabel<br />

Im Randweg wurden für Kabel Kabeltröge der Größe IV vorgesehen.<br />

Die Wahl der Kabeltroggröße IV ist, dem derzeitigen Standard entsprechend, als ausreichend<br />

anzusehen.<br />

4. Raum für Signale<br />

Außerhalb des ERL ist oberhalb des Flucht- und Rettungsweges ein Raum für Signale vorgesehen.<br />

Die Situierung der Signale erfolgt in einem späteren Planungsstadium.<br />

5. Flucht- und Rettungswege<br />

In den zweigleisigen Tunneln sind beidseitig Flucht- und Rettungswege angeordnet.<br />

Eine ausreichende Breite und Höhe des Flucht- und Rettungsweges wurde grundsätzlich<br />

berücksichtigt.<br />

Lediglich im Berich der Bauweisen mit im lichten Tunnelquerschnitt situierten Rettungsnischen wird<br />

die erforderliche Randwegbreite von 1,20 m eingeschränkt.<br />

Aufgrund einer möglichen Beeinflussung im Themenbereich des Tunnelrettungskonzept erfolgte eine<br />

Zustimmung durch die Feuerwehr. Eine diesbezügliche Beurteilung von dem zuständigen<br />

Sachve rständigen für Betrieb ist erforderlich.<br />

6. Fahrleitung


265<br />

Für die Fahrleitung sind entsprechend den Anforderungen der jeweils zuständigen ÖBB-Fachdienste<br />

ausreichende Räume für die Fahrleitung, Aufhängung, Abspannung, etc. vorgesehen.<br />

7. Regellichtraum<br />

Entsprechend den Anforderungen für HL-Strecken ist der erweiterte Regellichtraum (ERL) mit dem<br />

Raum für den Durchgang der Stromabnehmer gemäß HL-Richtlinien Pkt. 4.1 eingehalten.<br />

8. Oberbau<br />

Der Oberbau wird als Feste Fahrbahn ausgeführt.<br />

Für den Einbau der Festen Fahrbahn ist in Abstimmung auf die Erfordernisse eines leichten bis<br />

schweren Masse-Feder-Systemes ein ausreichender Raum zu berücksichtigen. Der Einbau eines<br />

Masse-Feder-Systems ist in Teilbereichen vorgesehen.<br />

9. Überhöhung<br />

Die Regelquerschnitte der HL Richtlinien sind für Überhöhungen von 0 bis 160 mm ausgelegt.<br />

Eine eingehende Beurteilung der gewählten Überhöhungen erfolgt im Gutachten des<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen für das Teilfachgebiet Oberbau.<br />

10. Gleisabstand<br />

Der Gleisabstand wird im Bereich der zweigleisigen Streckenführung mit 4,70 m ausgeführt.<br />

Der gewählte Querschnitt entspricht den Anforderungen der HL Richtlinien.<br />

11. Feste Fahrbahn<br />

Gemäß dem vorliegenden eisenbahnrechtlichen Genehmigungsantrag ist die Feste Fahrbahn nicht<br />

Gegenstand dieses Verfahrens, sondern unterliegt einem gesonderten eisenbahnrechtlichen<br />

Verfahren.<br />

12. Tunnelquerschnitte<br />

Für das Teilfachgebiet Eisenbahnbautechnik bestehen für die gewählten Querschnitte keine<br />

Bedenken bei Beachtung der jeweiligen Vorschreibungen.<br />

13. Rettungsnischen<br />

Die Rettungsnischen im Tunnel entsprechen mit geringen Abweichungen den Ausführungen der HL-<br />

Richtlinie. Eine ausführliche Erläuterung erfolgt im eisenbahnbautechnischen Gutachten, Abschnitt C)<br />

in den Hinweisen zu den Rettungsnischen.<br />

14. Notausgänge<br />

In der Richtlinie „Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln bei Haupt- und Nebenbahnen –<br />

Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes“ (1. Ausgabe 2000) wird im Punkt 2.2 sichere<br />

Bereiche, Fluchtwege, ausgeführt, dass von jeder Stelle des Tunnels ein sicherer Bereich in<br />

höchstens 250 m Entfernung erreichbar sein muss.<br />

Da in dem vorliegenden Gutachten lediglich die baulichen Anlagen aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht einer Begutachtung unterworfen werden und die funktionale Bewertung des<br />

Tunnelsicherheitskonzeptes und der sicherheitsrelevanten Belange (Vorkehrungen für den<br />

Brandschutz, Feuerwehrzufahrten, Rettungsflächen, Schadstoffauffangkammern etc.) keinen<br />

integrierenden Bestandteil darstellen, wird darauf hingewiesen, dass die Entfernung zum Erreichen<br />

der sicheren Bereiche teilweise auch größere Abstände aufweisen und somit den in der Richtlinie<br />

angegebenen Abstand übersteigt.<br />

Die Fluchtwegabstände wurden mit dem Tiroler Landesfeuerwehrverband abgestimmt. Auf das<br />

Gutachten des nichtamtlichen Sachverständigen für Betrieb wird hingewiesen.<br />

15. Notfallentlüftung<br />

Um bei außergewöhnlichen Ereignissen eine geordnete Evakuierung der Tunnel über die<br />

Sicherheitsausstiege zu ermöglichen, wird in den Stiegenhäusern, bzw. in den Schleusen mit Hilfe der<br />

Notfallentlüftung eine rauchfreie Zone gewährleistet.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu den Hinweisen über das Lüftungskonzept<br />

hingewiesen.


16. Schadstoffauffangkammer<br />

266<br />

Bei den Eisenbahntunneln werden entsprechend den Projektunterlagen Schadstoffauffangkammern<br />

angeordnet, um bei außergewöhnlichen Ereignissen eine gezielte Speicherung von ausgetretenen<br />

Flüssigkeiten zu ermöglichen.<br />

Das Fassungsvermögen wurde jeweils über 100 m³ festgelegt.<br />

17. Betonzusammensetzung<br />

GRUND- bzw. BERGWASSERANALYSEN<br />

In Abhängigkeit der Ergebnisse der Grund- und Bergwasseranalysen sind bei der Betontechnologie<br />

Anpassungen vorzunehmen.<br />

HINWEIS AERODYNAMIK<br />

Zusammenfassend wird festgestellt, dass für die beschriebenen Lastfälle 1 und 2 die erforderliche<br />

Querschnittsfläche für den jeweils ungünstigsten Lastfall einer Begegnung eines modernen<br />

Hochgeschwindigkeitszuges (Geschwindigkeit 250 km/h) mit einem modernen Standardzug<br />

(Geschwindigkeit 200 km/h), und einer Begegnung von zwei modernen Standardzügen<br />

(Geschwindigkeit 200 km/h) für die Einhaltung einer maximalen Druckschwankung von 4000 PA / 4s<br />

vorhanden ist.<br />

Dazu wird festgestellt, dass gemäß UIC – Kodex 797-11 VE keine allgemeingültigen<br />

Druckkomfortkriterien im Eisenbahnbetrieb festgelegt werden. Es wird empfohlen, zunächst als erste<br />

Grundlage die von einigen Bahnen verwendeten und in der Anlage des Kodex angeführten<br />

Druckänderungskriterien heranzuziehen. Ziel ist die Verringerung der gesamten Druckänderungen<br />

innerhalb eines bestimmten Zeitraumes bzw. der Geschwindigkeit, mit der sich der Druck verändert.<br />

Im Kodex wird weiter darauf hingewiesen, dass neben einer Begrenzung der Druckeinwirkungen<br />

aufgrund des Komforts auch medizinische Aspekte zu berücksichtigen sind.<br />

Bei der Begegnung von zwei Hochgeschwindigkeitszügen mit Geschwindigkeiten über 200 km/h wird<br />

derzeit davon ausgegangen, dass das Wagenmaterial mit Druckertüchtigung ausgestattet wird, um die<br />

maximalen Druckschwankung von 4000 PA / 4s einhalten zu können.<br />

Hinsichtlich dieser Festlegungen muss auf die eine erforderliche weiterführende Beurteilung des<br />

Sachverständigen für Betrieb, bzw. auf die erfolgten Vidierungen durch die ÖBB hingewiesen werden.<br />

HINWEIS AERODYNAMIK IM TUNNEL – BETRIEBLICHE AUSWIRKUNGEN MISCHVERKEHR<br />

REISEZÜGE / GÜTERZÜGE<br />

1. Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse und der vorliegenden Untersuchungen ist eine<br />

Begegnung eines Hochgeschwindigkeitszuges mit bestimmten Eisenbahnfahrzeugen nur bis zu<br />

einer Geschwindigkeit von 200 km/h aus sicherheitstechnischen Überlegungen zulässig, wobei<br />

diesbezügliche zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind.<br />

Beispielsweise wird das Problem der Wagenladungen mit offenen Schüttgütern, das Problem der<br />

mit der ROLA beförderten LKW mit Planenaufbauten, etc. angeführt.<br />

Auf die erforderliche Untersuchung der Auswirkung von Druckstößen im Begegnungsverkehr mit<br />

eisenbahnspezifischen Sonderfahrzeuge für die Bahnerhaltung, sowie bestimmter Wagenladungen<br />

und Wagenaufbauten wird hingewiesen.<br />

2. Aus eisenbahnbautechnischer Sicht wird darauf hingewiesen, dass das betriebsführende<br />

Unternehmen hinsichtlich einer voraussichtlichen eingeschränkten Abwicklung eines<br />

Mischverkehres für die Beurteilung eines eventuellen Einflusses auf das Betriebsprogramm<br />

nachweislich zu benachrichtigen ist.<br />

In diesen Zusammenhang wird auf eine erforderliche weiterführende Beurteilung durch den<br />

Sachverständigen für Betrieb, bzw. auf die erfolgten Vidierungen durch die ÖBB hingewiesen.<br />

HINWEIS ZU AERODYNAMIK – WESTBAHNTUNNEL STANS<br />

Der Westbahntunnel weist unter der Querung der Autobahn eine reduzierte lichte Höhe von 6,0 m auf.<br />

Hinsichtlich der maximalen Geschwindigkeiten von Vmax = 150 m/h, bzw. Vmax = 160 km/h waren<br />

die aerodynamischen Auswirkungen zu untersuchen.<br />

Da der UIC Kodex 779-1-1 nur ab Geschwindigkeiten von 180 km/h anwendbar ist, erfolgte die<br />

Ermittlung der erforderlichen Querschnittsfläche anhand eines Rechenmodelles.<br />

Die vorhandene Querschnittsfläche beträgt im reduzierten Querschnitt 61,5 m². Bei einer<br />

Geschwindigkeit von 180 km/h ergibt sich die erforderliche Querschnittsfläche mit 62,5 m² und kann


267<br />

bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h auf eine erforderliche Querschnittsfläche von 52,5 m²<br />

reduziert werden.<br />

HINWEIS ZU KRANEINSATZ – WESTBAHNTUNNEL STANS<br />

Mit einer Faxnachricht vom 18.10.2001 wird von den ÖBB, Infrastruktur, Fahrweg, Regionalleitung<br />

Innsbruck, Hr. Ing. Josef Bergmann festgestellt, dass der Einsatz eines Eisenbahnkranes im Tunnel<br />

auch im Bereich der reduzierten lichten Höhe mit 6,0 m grundsätzlich möglich ist.<br />

Für die Ermöglichung von Drehbewegungen des Kranes ist ein Abstand von mindestens 3,0 m von<br />

der Gleisachse erforderlich.<br />

Diese Forderung wurde in den Vorschreibungen aufgenommen.<br />

HINWEIS ZU GRÖSSE DER RETTUNGSNISCHEN<br />

Die in den Plänen dargestellten Rettungsnischen weichen konstruktiv von den Richtzeichnungen der<br />

HL-Richtlinie ab.<br />

Die konstruktive Ausbildung der Rettungsnischen wurde aufgrund von Weiterentwicklungen in<br />

Zusammenarbeit mit den ÖBB optimiert. Diese Rettungsnischen wurden bereits bei anderen Projekten<br />

erprobt (z.B. Galgenbergtunnel) und können auch bei dem vorliegenden Bauvorhaben in dieser Form<br />

ausgeführt werden.<br />

Da die vorliegende Ausführung von der HL-Richtlinie abweicht, ist grundsätzlich eine Prüfung durch<br />

die fachlich betroffenen Sachverständigen erforderlich. Aus der Sicht des eisenbahnbautechnischen<br />

Sachverständigen besteht hiezu kein Einwand.<br />

Die Rettungsnischen werden im Tunnel mit einem lichten Abstand von 48 m und im<br />

Tunnelanfangsbereich im Abstand von 2 x 25 m gemäß den HL Richtlinien angeordnet.<br />

Die Nischenform wurde entgegen der HL Richtlinie konisch mit einer Länge von 1,50 m, gemessen an<br />

der Rückwand, ausgeführt. Mit einem Winkel von jeweils 15 Grad öffnen sich die Nischen zur<br />

Gleisachse.<br />

Dies wird insbesondere mit dem geringeren Wartungsaufwand der Festen Fahrbahn und des damit<br />

verbundenen geringeren Personaleinsatzes begründet.<br />

Die gemäß EisbAV vorgesehene Mindesttiefe der Nischen von 1,10 m und die Mindesthöhe von 2,10<br />

m bleibt unverändert.<br />

HINWEIS ZU RETTUNGSNISCHEN INNERHALB DES TUNNELQUERSCHNITTES<br />

In den nachstehend angeführten Bereichen werden die Nischen aus technischen und wirtschaftlichen<br />

Gründen innerhalb des lichten Tunnelquerschnittes angeordnet:<br />

- Bei Schildbauweise km 33,129 bis km 38,507<br />

Bedingt durch das Vortriebsverfahren (Schildvortrieb mit flüssigkeitsgestützter Ortsbrust,<br />

einschaliger Tübbingausbau, wasserdichter Ausbau, da im Grundwasser) ist eine Anordnung<br />

der Rettungsnische außerhalb des Querschnittes und damit außerhalb der Tübbingringe nur mit<br />

großem technischen Aufwand realisierbar.<br />

- Bei Deckelbauweise unter Druckluft km 58,235 bis km 58,725 und km 59,155 bis km 61,125<br />

Bei der Deckelbauweise (Tunnel als Rechteckquerschnitt) wird die Tunneldecke auf die<br />

seitlichen Verbauwände, hergestellt als Bohrpfahl- oder Schlitzwand, aufgelegt. Der<br />

Bodenaushub unter der Bauwerksdecke, sowie der Einbau der Bauwerkssohle und der Wände<br />

erfolgt in unterirdischer Bauweise unterhalb der Bauwerksdecke.<br />

Aufgrund des großen technischen Aufwandes der Anordnung der Rettungsnischen außerhalb<br />

des lichten Tunnelquerschnittes werden die Nischen innerhalb eines erweiterten<br />

Regelquerschnittes angeordnet (Abstand Gleisachse / Nischenvorderkante 2,665 m).<br />

Die Abmessungen der Rettungsnische betragen:<br />

- Mindesttiefe 0,8 m in der Aufstandsfläche<br />

- Mindesthöhe 2,10 m<br />

- Lichte Mindestbreite 2 x 80 bis 85 cm mit mittiger Trennwand mit einer Stärke von 15 cm<br />

Die Geländer werden in die Nischen gezogen.


268<br />

Der lichte Abstand der Nischenwand von der Gleisachse beträgt 2,65 m. Die Nische schneidet in der<br />

Aufstandsfläche maximal 15 cm in die Schale ein. Aufgrund der gekrümmten Rückwand beträgt die<br />

Tiefe der Nische maximal 1,20 m.<br />

Die Mittelwand soll Beeinträchtigungen der in der Nische befindlichen Personen durch<br />

Luftverwirbelungen ausschließen.<br />

Die Nischen werden aus Betonfertigteilen hergestellt und verankert.<br />

Neben den Rettungsnischen werden alle 250 bis 300 m Hydrantennischen angeordnet. Der Abstand<br />

zu der Gleisachse ist größer 3,0 m. Der entlang des Randweges vorgesehene Handlauf wird<br />

durchgängig bis zur Rettungsnische geführt. Im Bereich der Hydrantennischen kann der Handlauf<br />

weggeklappt werden.<br />

Auf die erforderliche Zustimmung des Vertreters des BMfVIT Verkehrs-Arbeitsinspektorat wird<br />

hingewiesen.<br />

Weiters ist auf die Prüfung des Umstandes der im Bereich der Kastennischen nicht eingehaltenen<br />

Breite von 1,20 m für den Randweg hingewiesen.<br />

HINWEIS ZU RETTUNGSNISCHEN MIT NOTAUSGÄNGEN<br />

Bei der Galerie Terfens (km 55,855 bis km 57,185) werden die Rettungsnischen r.d.B. entgegen der<br />

HL Richtlinie konisch mit einer Länge von 1,50 m, gemessen an der Rückwand, ausgeführt. Mit einem<br />

Winkel von jeweils 15 Grad öffnen sich die Nischen zur Gleisachse.<br />

Dies wird insbesondere mit dem geringeren Wartungsaufwand der Festen Fahrbahn und des damit<br />

verbundenen geringeren Personaleinsatzes begründet.<br />

Die Ausbildung der Rettungsnischen l.d.B. (südseitig) im Bereich von km 55,905 bis km 57,185 erfolgt<br />

abweichend von der Regelausführung.<br />

Im Bereich von km 55,905 bis km 57,185 wird die südseitige Wand der Galerie Terfens mit Öffnungen<br />

(3,0 m / 3,45 m) ausgeführt. Die Öffnungen weisen eine Höhe von 2,20 m über SOK auf.<br />

Im Bereich dieser Öffnungen werden die Rettungsnischen mit einer Breite von 1,50 m und einer Tiefe<br />

von ca. 60 cm vorgesehen.<br />

An der Galerieaußenwand ist eine wasserdruckdichte zweiflügelige Türe mit einer Breite von 2 x 0,75<br />

m integriert. Hinter der Türe wird parallel zur Galerie ein Erhaltungsweg angeordnet (Plan 9.6.5)<br />

Um unbefugten Personen den Zugang zu der Galerie zu verwehren, werden diese Türen von außen<br />

nur mit einem Schlüssel zu öffnen sein, an der Innenseite werden die Türen von einem<br />

Panikve rschluss versehen.<br />

Auf die erforderliche Zustimmung des Vertreters des BMfVIT Verkehrs-Arbeitsinspektorat wird<br />

hingewiesen.<br />

HINWEISE ZUM LÜFTUNGSKONZEPT IM TUNNEL<br />

1. Die Einrichtungen für die Notfallentlüftung können aus eisenbahnfachlicher Sicht hinsichtlich der<br />

maschinentechnischen Anforderungen nicht beurteilt werden.<br />

Die baulichen und maschinellen Anlagen der Notfallentlüftung sind aus maschinentechnischer<br />

Sicht einer gesonderten Beurteilung zu unterwerfen.<br />

2. Im gegenständlichen eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren werden nur die baulichen<br />

Einrichtungen für die Situierung der Notfallentlüftung behandelt.<br />

Die maschinellen Einrichtungen werden in einem gesonderten Genehmigungsverfahren zu<br />

beurteilen sein.<br />

3. Eine mechanische Belüftung des Haupttunnels ist gemäß dem Lüftungskonzept, Einlage 26, Punkt<br />

8.1 Belüftungserfordernisse, nicht vorgesehen.<br />

Das Lüftungskonzept sieht grundsätzlich nur die Rauchfreihaltung der Rettungsstollen und der<br />

Rettungsschächte vor.<br />

4. Aufgrund der Ausführungen des Lüftungskonzeptes ist somit eine Rauchfreihaltung des Tunnels<br />

nicht vorgesehen, womit eine Beeinflussung des Selbstrettungskonzeptes je nach Geschwindigkeit<br />

der Rauchausbreitung gegeben sein könnte.<br />

Nach Rücksprache mit dem Projektwerber wurde diese Situation den Feuerwehren zur Kenntnis<br />

gebracht.


269<br />

5. Darüber hinaus kann eine Rauchfreihaltung der Rettungsstollen und der Rettungsschächte nur<br />

unter gewissen Voraussetzungen (rechtzeitige Meldung des Brandes durch das Zugpersonal an<br />

die BSF Zentrale, Anlaufen des Lüfters vor Öffnung der Schleusentüren) gewährleistet werden.<br />

6. Eine Rauchfreihaltung der Schleusen und Rettungsschächte bei geöffneten Schleusentüren ist<br />

durch die entsprechende Auslegung der maschinellen Einrichtungen des Lüfters zu gewährleisten.<br />

7. Hinsichtlich der organisatorischen und personellen Erfordernisse wird auf den Notfallplan<br />

hingewiesen. Der Notfallplan wurde von den ÖBB vidiert.<br />

HINWEIS HOCHWASSERSICHERHEIT DER ZUFAHRTEN ZU RETTUNGSPLÄTZEN<br />

Gemäß den Ausführungen über die Hochwassersicherheit der Zufahrten zu den Rettungsplätzen,<br />

Einlage 22.6 werden bei einem HQ 100 weitläufige Bereiche überflutet, wobei auch die Zufahrten zu<br />

vielen Rettungsplätzen direkt vom Hochwasser betroffen sind, wobei schon ab einem HQ30, HQ40,<br />

bzw. HQ50 Überflutungen gegeben sind.<br />

Aussagen über die Organisation der Zufahrten im Hochwasserfall werden nicht getroffen.<br />

Hinsichtlich der weiteren Beurteilung des Straßen- und Wegenetzes wird auf das Gutachten des<br />

Sachverständigen für Eisenbahnbautechnik (Oberbau und Hochbau) hingewiesen.<br />

HINWEIS HOCHWASSERABFLUSSMODELL<br />

Gemäß den Ausführungen über das Hochwasserabflussmodell, Einlage, 22.1 ist die Entwässerung<br />

des geschlossenen Retentionsraumes von NBS km 58,317 bis NBS km 57,100 mit einem Düker<br />

erforderlich.<br />

Eine entsprechend Beurteilung ist durch den SV für Eisenbahnbautechnik – Oberbau erforderlich.<br />

HINWEIS HOCHWASSERFREIHEIT DER BAULICHEN ANLAGEN DER NBS<br />

Allgemein<br />

Ab einem HQ 100 werden Dammbalken eingehoben, welche eine Absicherung gegen eine Flutung<br />

des Tunnels bis zu einem RHHQ gewährleisten.<br />

Die Feste Fahrbahn ist nicht Gegenstand des derzeitigen eisenbahnrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens und wird daher nicht dargestellt.<br />

Die Ausführung der Abdichtung der Wannen kann ohne Darstellung der Festen Fahrbahn, welche<br />

nicht Gegenstand der vorliegenden eisenbahnrechtlichen Einreichung ist, im Detail nicht<br />

nachvollzogen werden.<br />

Hinsichtlich der organisatorischen Maßnahmen für das Einheben und die Erhaltung der<br />

Verschlussteile (Dammbalken, etc.) wird auf das Gutachten des SV für Betrieb hingewiesen.<br />

Wanne Radfeld km 26,500 – km 27,290<br />

Aufgrund der örtlichen Situierung ist die Wanne im Retentionsraum gelegen und wird durch den<br />

Damm der Inntalautobahn abgeschirmt. Der Ansatz eines Zuschlages von 50 cm für Geschiebe und<br />

Wellenschlag ist aus dieser Sicht nicht zwingend erforderlich.<br />

Die Hochwassermarke für das HQ 100 wird mit 510,85 ohne Zuschlag angegeben.<br />

Die SOK ist mit der Höhe 511,23 und die Oberkante der FF mit 511,06 festgelegt.<br />

Gemäß den Ausführungen über die Hochwasserfreiheit der baulichen Anlagen, Einlage, 22.5 ist die<br />

Oberkante der Gleistragplatte der Festen Fahrbahn 21 cm über der maßgebenden Hochwassermarke<br />

HQ 100 gelegen.<br />

Aufgrund der angeführten Hochwassermarke mit einem Abstand von 21 cm unter der Oberkante der<br />

Festen Fahrbahn kann die Ausführung der Abdichtung der Wanne ohne Darstellung der Festen<br />

Fahrbahn im Detail nicht nachvollzogen werden.<br />

Seitens des Projektanten wird ausgeführt, dass der Beginn der Grundwasserwanne durch eine<br />

hochgezogene Schürze (quer zum Gleis) bis zu der in den Planunterlagen angegebenen Höhenkote<br />

(HQ100 510,85) hochgezogen wird.<br />

Rettungszufahrt Wanne Radfeld km 26,500 – km 27,290<br />

Gemäß den Projektunterlagen ist das HQ 100 (510,85) 5 cm über der horizontalen<br />

Fahrbahnoberkante gelegen.


270<br />

Seitens des Projektanten wird ausgeführt, dass die Zufahrt derart ausgebildet wird, dass ein<br />

einheitliches Sicherheitsniveau im Vergleich zu der Wanne Radfeld erreicht wird. Dies bedingt eine<br />

Anhebung der OK der Fahrbahn 20 cm über das HQ 100 (510,85).<br />

Wanne Jenbach km 43,270 – km 43,590<br />

Die Hochwassermarke für das HQ 100 wird mit 529,60 ohne Zuschlag angegeben.<br />

Die Oberkante der FF ist mit 532,28 festgelegt.<br />

Aus diesen Höhenangaben ist ersichtlich, dass für das HQ 100 keine weiteren Maßnahmen<br />

erforderlich werden.<br />

Wanne Baumkirchen km 61,125 – 61,749<br />

Die Hochwassermarke für das HQ 100 wird mit 553,30 ohne Zuschlag angegeben.<br />

Die SOK ist mit 553,92 festgelegt.<br />

Aus diesen Höhenangaben ist ersichtlich, dass für das HQ 100 keine weiteren Maßnahmen<br />

erforderlich werden.<br />

Gemäß den Ausführungen über die Hochwasserfreiheit der baulichen Anlagen, Einlage, 22.5 ist die<br />

Oberkante der Gleistragplatte der Festen Fahrbahn 45 cm über der maßgebenden Hochwassermarke<br />

HQ 100 gelegen.<br />

HINWEIS ANPRALLSCHUTZ BRÜCKE L 48, NBS km 22,760<br />

Objekt K 1203.a00<br />

1. Gegenstand des eisenbahnrechtlichen Verfahrens ist die eisenbahnbautechnische Beurteilung des<br />

vorliegenden Projektes. Der Anprallschutz der Brücke L48 wird ausschließlich für das<br />

Beschleunigungsgleis errichtet.<br />

Für das Bestandsgleis 2, welches mit einem lichten Abstand von 2,68 m neben der Stütze der<br />

Straßenbrücke L 48 situiert ist, werden, da es sich um bestehende nicht veränderte Anlagenteile<br />

handelt, keine Maßnahmen getroffen.<br />

Die Stützen als schlanke Einzeltragelemente für die Brückenkonstruktion, welche aus Fertigteilen<br />

zusammengesetzt ist, weisen hinsichtlich des Bestandsgleises 2 keinen Anprallschutz auf, womit<br />

eine Gefährdung von Personen im Bahn- und Straßenverkehr gegeben ist.<br />

In diesem Zusammenhang wird daher hinsichtlich des von den Projektmaßnahmen nicht<br />

betroffenen Bestandsgleises auf die bestehende Gefährdung des Bahnbetriebes und die<br />

Gefährdung von Personen im Bahn- und Straßenverkehr bei einem Anprall an die Stützen (BS Gl<br />

2), verbunden mit einem Versagen der Tragwirkung (Einsturz) der Straßenbrücke, hingewiesen.<br />

Insbesondere wird ausdrücklich auf den erschwerenden Umstand der Situierung einer<br />

Weichenverbindung im Nahbereich der Überfahrtsbrücke hingewiesen, wodurch ein erhöhtes<br />

Gefahrenpotential gegeben ist.<br />

Die gegenständliche Situation wurde den ÖBB, welche grundsätzlich für die Gewährleistung der<br />

Sicherheit des Bahnbetriebes verantwortlich ist, im Zuge der Vidierungen und der<br />

eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung zur Kenntnis gebracht.<br />

2. Seitens der BEG wurde die lichte Höhe (SOK – KUK) unter der Eisenbahnbrücke in der Achse des<br />

Beschleunigungsgleises mit einem Maß von 6,59 m ergänzt.<br />

Da dieses Abstandsmaß nicht den HL Richtlinien entspricht, wurde eine Abstimmung mit dem<br />

Sachverständigen für Elektrotechnik durchgeführt.<br />

HINWEIS ZU ABSTÄNDEN GLEISACHSE BS Gl 1 UND Gl 2 - WANNENWÄNDE<br />

Nachstehend werden Bereiche mit Abständen der Gleisachse zu Bauwerken angeführt, welche<br />

abweichend von den Abstandsmaßen der HL Richtlinie und der ZOV 7 ausgeführt werden.<br />

Die planlichen Darstellungen im Bereich der Tunnelportale liegen den Einreichunterlagen nicht bei und<br />

erfordern eine gesonderte eisenbahnbautechnische Beurteilung.<br />

Stellungnahme der BEG vom 17.10.2001 zu der Trassierung von Gleis 1 im Bereich der Wanne<br />

Radfeld:<br />

„Um den Flächenverbrauch südlich der Wanne Radfeld zu minimieren, zur Vermeidung von Eingriffen<br />

in den Frosch- und Libellenteich südlich der Bestandsstrecke bei km 27,7 gemäß der zwingenden<br />

Auflage aus dem UVE/UVG Verfahren zu erfüllen und um die bestehende Eisenbahnbrücke bei<br />

Radfeld (BS – km 27,825) unverändert beibehalten zu können, wurde die Trassierung von Gleis 1 im


271<br />

minimalen Abstand zur Wanne Radfeld geführt. Dementsprechend wurde auch die Trassierung auf<br />

Grundlage der DV B 52 durchgeführt.“<br />

Stützmauer Baumkirchen km 61,763 - km 61,833<br />

BS Gleise parallel Stützmauer<br />

Abstand BS Gl 1 – Stützmauer 3,0 m<br />

Abstand BS Gl 2 – Stützmauer 2,90 m<br />

Stützmauer OK 0,20 m unter SOK<br />

Randbalken OK ca. 3 cm über SOK<br />

Wanne Baumkirchen km 61,125 - km 61,749<br />

Seichte Wanne ohne Rettungsnischen, Abstand NBS – Wanne 3,60 m<br />

Abstand BS Gl 1 – Wanne 3,0 m<br />

Abstand BS Gl 2 – Wanne 2,90 m<br />

Wanne OK 0,17 m unter SOK<br />

Randbalken OK ca. 3 cm über SOK<br />

Tunnelportal km 61,125<br />

Abstand BS Gl 2 – Wanne 2,53 m<br />

Wanne Stans km 44,760 – km 45,285<br />

Seichte Wanne ohne Rettungsnischen, Abstand NBS – Wanne 3,60 m<br />

Abstand BS Gl 1 – Wanne 3,63 m<br />

Abstand BS Gl 2 – Wanne 3,63 m<br />

Wanne OK 0,17 m unter SOK<br />

Randbalken OK ca. 3 cm über SOK<br />

tiefe Wanne mit Rettungsnischen, Abstand NBS – Wanne 3,00 m<br />

Abstand BS Gl 1 – Wanne > 3,40 m<br />

Abstand BS Gl 2 – Wanne 3,40 m<br />

Stützmauer OK 0,17 m unter SOK<br />

Randbalken OK ca. 3 cm über SOK<br />

Tunnelportal<br />

Abstand BS Gl 2 – Wanne 3,00 m<br />

Abstand BS Gl 1 – Wanne 3,70 m<br />

Wanne Jenbach km 43,270 – km 43,590<br />

Stützmauer km 43,590 – 43,660<br />

Abstand BS Gl 1 – Stützmauer 3,63 m<br />

Abstand BS Gl 2 – Stützmauer 3,63 m<br />

Stützmauer OK 0,17 m unter SOK<br />

Randbalken OK ca. 3 cm über SOK<br />

Seichte Wanne ohne Rettungsnischen, Abstand NBS – Wanne 3,60 m<br />

Abstand BS Gl 1 – Wanne 3,63 m<br />

Abstand BS Gl 2 – Wanne 3,63 m<br />

Wanne OK 0,17 m unter SOK<br />

Randbalken OK ca. 3 cm über SOK<br />

tiefe Wanne mit Rettungsnischen, Abstand NBS – Wanne 3,00 m<br />

Abstand BS Gl 1 – Wanne 4,23 m<br />

Abstand BS Gl 2 – Wanne 4,23 m<br />

Stützmauer OK 0,17 m unter SOK<br />

Randbalken OK ca. 3 cm über SOK<br />

Tunnelportal<br />

Abstand BS Gl 1 – Wanne 2,65 m<br />

Wanne Radfeld km 26,500 – km 27,290<br />

Seichte Wanne ohne Rettungsnischen, Abstand NBS – Wanne 3,60 m


272<br />

Abstand BS Gl 1 – Wannenanfang 3,60 m<br />

Abstand BS Gl 2 – Wanne ca. 6 m<br />

Wanne OK 0,17 m unter SOK<br />

Randbalken OK ca. 3 cm über SOK<br />

tiefe Wanne mit Rettungsnischen, Abstand NBS – Wanne 3,00 m<br />

Übergang seichte Wanne / tiefe Wanne km 26,685<br />

Abstand BS Gl 1 – Wanne 3,0 m<br />

Tiefe Wanne km 27,070<br />

Minimaler Abstand BS Gl 1 – Wanne 2,58 m<br />

Randbalken OK 60 cm über SOK<br />

Tunnelportal<br />

Abstand BS Gl 1 – Wanne variabel aufgrund Verziehung des Portalkranzes<br />

Hinsichtlich der Abstandsmaße siehe auch die tabellarischen Ergänzungen im Anhang.<br />

Da bei den Wannen mit einem geringeren Abstand als 3,0 m zu der Gleisachse der Bestandsstrecke<br />

bei entgleisten Fahrzeugen von einem seitlichen Anprall auszugehen ist, sind gemäß dem Letztstand<br />

der technischen Regelwerke Anpralllasten zu berücksichtigen.<br />

Weiters ist im Fall einer Entgleisung durch das Hochziehen der Wannenwände ein Absturz entgleister<br />

Fahrzeuge auf die tiefer liegenden Gleisanlagen der Neubaustrecke zu verhindern.<br />

In diese Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich eine Einschränkung für<br />

Lademaßüberschreitungen darstellt. Die vorliegende Situation im Bereich der Wannen und<br />

Tunnelportale wurde in dieser Form vidiert und den ÖBB im Zuge der eisenbahnrechtlichen<br />

Bauverhandlung nochmals zur Kenntnis gebracht.<br />

HINWEIS TUNNEL ALLGEMEIN, TECHNISCHER BRANDSCHUTZ:<br />

HINWEIS ZUM UMFANG DIESES GUTACHTENS HINSICHTLICH DES BAULICHEN<br />

BRANDSCHUTZES:<br />

Der Fachbereich des Brandschutzes ist im Gutachten des Sachverständigen für Brandschutztechnik<br />

hinsichtlich der Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebes zu integrieren.<br />

Daher sind alle erforderlichen Vorschreibungen im Zusammenhang mit dem Fachbereich des<br />

Brandschutzes zur Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebes unter Berücksichtigung von<br />

Brandszenarien, sowie eventuelle Auswirkungen auf oberirdische Bereiche im Gutachten des<br />

Sachverständigen für Brandschutztechnik zu erfassen.<br />

Weiters ist eine gesamtheitliche Beurteilung des Brandschutzes hinsichtlich eines Rettungskonzeptes,<br />

sowie organisatorischer und betrieblicher Maßnahmen nicht Aufgabe und Gegenstand dieses<br />

Gutachtens.<br />

Die aus diesem Gutachten abzuleitenden organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen, sowie<br />

sicherheitstechnische Überlegungen für effiziente Einsatzpläne, auch hinsichtlich der jeweils<br />

einzuschätzenden Standsicherheit des Bauwerkes für Brände außerhalb der der Berechnung<br />

zugrundegelegten Brandlastkurve, sind für einen sicheren Einsatz von Rettungs- und Einsatzkräften<br />

bei einem Brandfall im Tunnel, jedenfalls vor der Inbetriebnahme, auszuarbeiten und durch die<br />

zuständigen Gremien unter Einbindung des Sachverständigen für Brandschutztechnik zu beurteilen.<br />

HINWEIS ZU DEN SCHUTZZIELEN:<br />

Mit der Festlegung von Schutzzonen sollen aus den definierten Brandszenarien ableitbare Risken<br />

abgedeckt werden, wobei ein hundertprozentiger Schutz gegen alle erdenklichen Gefahren<br />

grundsätzlich nicht gegeben ist und nicht angestrebt wird.<br />

Im Gutachten des Sachverständigen für Brandschutztechnik wird ausgeführt, dass es mangels<br />

Normen erforderlich ist, dass der Betreiber der Bahnstrecke einen Sicherheitsstandard definiert,<br />

welcher ein bestimmtes Risiko abzudecken hat.<br />

Grundsätzlich wird festgestellt, dass die im Rahmen der Schutzzielfestlegungen zu erreichenden Ziele<br />

für definierte Brandlastkurven gelten. Für darüber hinaus gehende Brandlasten werden keine<br />

Aussagen getroffen.<br />

Im Zuge der Errichtung der NBS Kundl/ Radfeld werden 4 Schutzziele definiert.


273<br />

In den Bereichen wo die NBS die Bestandsstrecke, oder die Autobahn unterfährt wird das Schutzziel<br />

1a, bzw. Schutzziel 1b festgelegt.<br />

In verschiedenen Abschnitten der NBS wo die Funktionstüchtigkeit der obertägigen Einrichtungen<br />

temporär für Brände, welche von der Brandlastkurve hinsichtlich Maximaltemperatur und Branddauer<br />

abgedeckt werden, zu schützen sind, wird das Schutzziel 2 festgelegt.<br />

In den Bereichen der NBS mit Streckenführung im kompakten Fels mit großer Überdeckung wird eine<br />

Beeinflussung der Oberfläche bei einem Verbruch ausgeschlossen. In diesen Bereichen wird davon<br />

ausgegangen, dass das umliegende Gebirge bei einem Verbruch zur Lastabtragung aktiviert wird und<br />

ein Wiederauffahren aus technischer Sicht möglich ist. Diesen Bereichen wird das Schutzziel 3<br />

zugeordnet.<br />

Definition der Schutzziele:<br />

Gemäß den Projektunterlagen werden vier Schutzziele definiert.<br />

Hinsichtlich der Erläuterung der projektgemäßen Definition der Schutzziele<br />

- 1a<br />

- 1b<br />

- 2<br />

- 3<br />

kann auf die Ausführungen des Technischen Berichtes verwiesen werden.<br />

Hinsichtlich dem gegenüber dem Projekt in einem Teilabschnitt abgeänderten Schutzziel wird auf das<br />

Gutachten des Sachverständigen für Brandschutz hingewiesen.<br />

HINWEIS ZU BRANDSZENARIEN:<br />

1. Den Untersuchungen wurden verschiedene Brandszenarien zugrundegelegt, welche unter<br />

Berücksichtigung der Brandlastannahmen einen Temperaturverlauf (Anstieg von 0 Grad C auf<br />

1200 Grad C innerhalb von 8 Minuten, dann konstant bei 1200 Grad C bis zur 120. Minute)<br />

ergeben, welcher unter der Annahme eines erfolgreichen Löscheinsatzes der Feuerwehr innerhalb<br />

der vorgesehenen Zeitdauer (ab der 120. Minute bis zur 180. Minute) linear auf Null abklingt. Diese<br />

Brandszenarien stellen keinesfalls ein worst-case Szenario dar.<br />

Ein Feuerüberschlag auf benachbarte Wagons wurde nicht betrachtet. Ebenso wurden keine<br />

Szenarien mit Bildung von zündfähigen Gemischen (Gasluft des Brandgutes) betrachtet, welche<br />

eine explosionsartige Verbrennung zur Folge haben.<br />

2. Für den rechnerischen Nachweis der Tunnelquerschnitte werden definierte Brandlastkurven<br />

zugrundegelegt. Diese Brandlastkurven sind auch international vergleichbar.<br />

Für die Einstufung eines Brandereignisses und der Abschätzung der für die Standsicherheit des<br />

Tunnels maßgebende Parameter ist die Feststellung der maximalen Brandtemperatur und der<br />

erwartbaren Branddauer erforderlich.<br />

Für die Sicherheit der im Tunnel befindlichen Rettungskräfte ist daher die Einschätzung des<br />

Brandereignisses, d.h. ob der Brand durch die der Berechnung des Tunnels zugrundegelegten<br />

Brandlastkurve abgedeckt ist, von wesentlicher Bedeutung.<br />

Die Brandlastkurve, als Hüllkurve verschiedener Brandereignisse, deckt unterschiedliche<br />

Brandszenarien ab.<br />

a) Szenario 1 : Feststoffbrand (Brand eines mit Autoreifen beladenen Güterwaggons)<br />

b) Szenario 2 : Flüssigkeitsbrand (Brand einer Diesellache)<br />

c) Szenario 3 : PKW Brand (Auto im Reisezug)<br />

d) Szenario 4 : Brand eines Reisezuges<br />

Den angeführten Szenarien wird entnommen, dass der Brandlastkurve nur die angeführten 4<br />

Szenarien zugrundegelegt wurden und über andere Brandarten (Triebfahrzeugbrand, Brand eines<br />

Güterzuges mit Gefahrenstoffen, etc.) keine Aussagen getroffen werden.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgten Vidierungen der vorgesehenen<br />

Sicherheitsstandards durch die ÖBB hingewiesen.<br />

Es kann angenommen werden, dass Güterzüge mit Gefahrengut (aufgeschlitzte Kesselwaggons,<br />

Brandübersprung auf anschließende Waggons, etc.) bei Brandereignissen die den Berechnungen<br />

zugrundegelegte Brandlastkurve hinsichtlich der Maximaltemperatur und der Branddauer<br />

überschreiten.<br />

Bei diesen außerhalb der beschriebenen Szenarien ablaufenden Brandereignissen kann ein<br />

Zeitraum für ein „sicheres Betreten“ des Tunnels durch Rettungskräfte aufgrund der nicht<br />

abschätzbaren zeitlichen Dauer der Standsicherheit des Tunnelquerschnittes im Brandbereich


274<br />

nicht angegeben werden. Entsprechend dieses Brandereignisses ist von einer verkürzten<br />

Zeitspanne für die Standsicherheit auszugehen.<br />

In Übereinstimmung mit den international vorliegenden Brandlastkurven werden Worst-Case<br />

Szenarien derzeit nicht berücksichtigt.<br />

Brände welche von den Brandszenarien, bzw. der Brandlastkurve nicht erfasst werden sind daher<br />

beispielhaft darzustellen, um den Einsatzzentralen eine erste Einschätzung der Brandsituation zu<br />

ermöglichen.<br />

Um für die im Tunnel agierenden Rettungskräfte ein hinsichtlich der Standsicherheit des Tunnels<br />

gefahrloses Betreten des Tunnels gewährleisten zu können, ist die Erfassung des tatsächlichen<br />

Brandereignisses von wesentlicher Bedeutung.<br />

3. In den Bereichen der NBS mit Streckenführung im kompakten Fels mit großer Überdeckung wird<br />

eine Beeinflussung der Oberfläche bei einem Verbruch ausgeschlossen. In diesen Bereichen wird<br />

davon ausgegangen, dass das umliegende Gebirge bei einem Verbruch zur Lastabtragung aktiviert<br />

wird und ein Wiederauffahren aus technischer Sicht möglich ist. Diesen Bereichen wird das<br />

Schutzziel 3 zugeordnet.<br />

4 Hinsichtlich der Abgrenzung der in den einzelnen Streckenabschnitten festgelegten Schutzziele<br />

und der Auswirkungen nach einem Brandereignis<br />

- Auswirkungen auf die Standsicherheit des Tunnelquerschnittes nach Versagen der<br />

Innenschale in der Schutzzone 3 bezogen auf die jeweiligen Gebirgsverhältnisse,<br />

- Auswirkungen an der Oberfläche unter Einbeziehung der Beeinflussung querender<br />

Verkehrswege und Bebauungen<br />

- Wassereintritte und deren Beherrschbarkeit mit Pumpen<br />

wird auf das Gutachten des SV für Grundbau (Geologie) hingewiesen.<br />

5. Die nach einem Brandereignis entsprechend der der Berechnung zugrundegelegten<br />

Brandlastkurve auftretenden maximal möglichen Schädigungen des Tunnelquerschnittes<br />

hinsichtlich der auftretenden Undichtigkeiten mit den maximal möglichen Wassereintritten im<br />

Bereich der jeweiligen Streckenabschnitte mit den Schutzzielen 1a, 1b, 2, und 3 sind insbesondere<br />

für die weitere Festlegung der erforderlichen Kapazitäten der Pumpen erforderlich, um eine<br />

Begehbarkeit des Tunnels aufrecht zu halten.<br />

6. Zum Technischen Bericht Einlage 9.1.9.1, Tunnel allgemein, technischer Brandschutz, Punkt 3.1<br />

Schutzziel 1a, wird nachstehende Präzisierung der Darstellung der Anforderungen an die<br />

Tragsicherheit vorgenommen:<br />

Punkt 2: „Ab der 60. Minute behält der Tunnel für die Dauer des definierten Brandereignisses seine<br />

volle Tragfähigkeit bei einem Brandereignis entsprechend der definierten Brandlastkurve ohne<br />

Verkehrsauflast mit einer Sicherheit von 1,0.“<br />

Punkt 3: „Nach einem Brand entsprechend der der Berechnung zugrundegelegten Brandlastkurve<br />

besitzt der Tunnel eine normgemäße Tragsicherheit.“<br />

7. Im Technischen Bericht Einlage 9.1.9.1, Tunnel allgemein, technischer Brandschutz, Punkt 3.2<br />

Schutzziel 1b, wird nachstehende Präzisierung der Darstellung der Anforderungen an die<br />

Tragsicherheit vorgenommen:<br />

Punkt 5: „Ab der 30. Minute behält der Tunnel für die Dauer des definierten Brandereignisses<br />

entsprechend der definierten Brandlastkurve seine volle Tragfähigkeit ohne Verkehrsauflast mit<br />

einer Sicherheit von 1,0.“<br />

Punkt 6: „Nach dem Brandereignis entsprechend der der Berechnung zugrundegelegten<br />

Brandlastkurve besitzt der Tunnel eine normgemäße Tragsicherheit.“<br />

8. Im Technischen Bericht Einlage 9.1.9.1, Tunnel allgemein, technischer Brandschutz, Punkt 5.2<br />

Querprofile wird ausgeführt, dass hinter der Innenschale gelegene Teile, bzw. die tragende<br />

Tübbingaußenschale bei den bisher untersuchten Branddauern weitgehend unbelastet bleibt. Es<br />

treten dort nur mehr Temperaturen kleiner 200 Grad auf, womit ein allfälliges Brandereignis ohne<br />

Beeinträchtigung der Materialeigenschaften überdauert werden kann.<br />

Aufgrund nicht vorliegender Berichte über derartige Schadensfälle kann diese Aussage nicht<br />

verifiziert werden.<br />

Insbesondere bei einem oberflächlichen Abplatzen der Innenschale ist aufgrund der größeren<br />

Temperaturbelastung der Tübbingaußenschale eine Beeinträchtigung der Materialeigenschaften<br />

und damit eine Beeinträchtigung der Standsicherheit gegeben.<br />

Die Berechnungen gehen von der Annahme aus, dass die Netzbewehrung eine weitere<br />

Querschnittsauflösung durch Abplatzen des Betones verhindert.<br />

Ob der Einbau einer Deckbewehrung das Fortschreiten des Abplatzens des Betones über den<br />

Verlauf der Branddauer zuverlässig verhindern kann und somit die getroffenen Annahmen<br />

bestätigt, kann aus heutiger Sicht auch seitens des Projektanten mit dem Hinweis, dass die


275<br />

bekannten Schadensbilder aus Bränden in Tunnelanlagen darauf hindeuten, nicht schlüssig<br />

beantwortet werden.<br />

Hinsichtlich des baulichen Brandschutzes wird auf das Gutachten des Sachverständigen für<br />

Brandschutz hingewiesen.<br />

9. Im Technischen Bericht Einlage 9.1.9.1, Tunnel allgemein, technischer Brandschutz, Punkt 8.5.4<br />

Forderungen an die Ausführung wird ausgeführt, dass mit der Reduktion des Sicherheitsbeiwertes<br />

auf s >= 1,0 während des Brandes keine Reserven mehr für Ausführungsungenauigkeiten oder<br />

auch Ungenauigkeiten in den Materialeigenschaften und dgl. zur Verfügung stehen.<br />

Dieser Punkt steht im Zusammenhang mit den zu stellenden Anforderungen an die Ausführung.<br />

10. Im Technischen Bericht Einlage 9.1.9.1, Tunnel allgemein, technischer Brandschutz, Punkt 10<br />

Schlussbemerkung wird ausgeführt, dass im Rahmen der weiteren Planungsarbeiten die<br />

Regelquerschnitte zum Zweck der Querschnittsoptimierung in einigen Bereichen geringfügig<br />

modifiziert werden. Diese Modifizierungen beschränken sich gemäß den Ausführungen nicht nur<br />

auf nicht querschnittsmindernde Maßnahmen wie Erhöhung des Bewehrungsgehaltes oder<br />

Ausführen einer Netzbewehrung, sondern auch auf Maßnahmen mit Einfluss auf den lichten<br />

Tunnelquerschnitt wie Verstärkungen der Innenschale oder Voutungen.<br />

Derartigen Maßnahmen mit einer Beeinträchtigung des lichten Tunnelquerschnittes kann ohne<br />

einer detaillierten Prüfung grundsätzlich nicht zugestimmt werden.<br />

11. Im Technischen Bericht Einlage 9.1.9.1, Tunnel allgemein, technischer Brandschutz, Punkt 10<br />

Schlussbemerkung wird ausgeführt, dass die getroffenen Aussagen für die angesetzte<br />

Brandlastkurve gelten und für darüber hinaus gehende Brandlasten keine Aussagen gemacht<br />

werden.<br />

HINWEIS ZU DER DEFINIERTEN BRANDKURVE:<br />

In den Projektunterlagen wird eine Brandlastkurve definiert, welche von einer theoretischen Annahme<br />

der Brandlast ausgeht. Die beschriebene Brandkurve deckt verschiedenste Brandereignisse gemäß<br />

den beschriebenen Brandszenarien ab.<br />

Bei der Brandkurve wird auf die Arbeitshypothese hingewiesen, wonach zwischen der 120. Minute<br />

und der 180. Minute ein linearer Abfall angesetzt wird.<br />

Dies setzt die Organisation und Durchführung einer erfolgreichen Brandbekämpfung unter<br />

Berücksichtigung des Umstandes von nicht bekannten Wagenladung, bzw. Brandlasten voraus.<br />

In diesem Zusammenhang muss auf die Aussagen der Feuerwehr und auf eine Beurteilung durch die<br />

Feuerwehr hingewiesen werden, welche aus h.o. Sicht nicht beurteilt und nachvollzogen werden<br />

können.<br />

Hinsichtlich der grundlegenden Bedeutung der festgelegten Brandkurve, welche der statischen<br />

Bemessung der Tunnelbauwerke zugrundegelegt wird, ist eine Stellungnahme der Feuerwehr zu der<br />

angenommenen Hypothese eines erfolgreichen Löscheinsatzes zwischen der 120. und 180. Minute<br />

nach Ausbruch des Brandes entsprechend dem zeitlichen Verlauf des Abklingens der Temperaturen<br />

gemäß der definierten Brandkurve innerhalb von 60 Minuten jedenfalls erforderlich, da eine<br />

diesbezügliche Aussage den Projektunterlagen nicht zu entnehmen ist.<br />

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Stellungnahme der Feuerwehr wird eine Aufnahme in<br />

der Verhandlungsschrift der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung als wesentlich erachtet.<br />

HINWEIS ZUR STANDSICHERHEIT DER TUNNELBAUWERKE BEI BRÄNDEN:<br />

Gemäß den Ausführungen über das Sicherheitskonzept, Einlage, 11.1, Punkt 6.2.1 Standsicherheit<br />

und Baustoffe werden die Tunnelbauwerke nach den Regeln der Technik entsprechend ihrer<br />

vorgesehenen Verwendung standsicher und aus nicht brennbaren Stoffen erstellt.<br />

Dazu wird festgestellt, dass für die Tunnelbauwerke eine definierte Brandlastkurve mit den 4<br />

beschriebenen Brandszenarien zugrunde gelegt wurde. Bei Bränden in den Tunnelbauwerken, welche<br />

hinsichtlich der Maximaltemperatur und der Branddauer durch die Brandlastkurve (90 Minuten,<br />

maximal 1200° C) nicht abgedeckt werden, kann eine zeitlich definierte Dauer der Standsicherheit der<br />

Konstruktion nicht gewährleistet werden.<br />

Die in Teilabschnitten bis zur Oberfläche reichenden Auswirkungen eines Versagens der<br />

Tunnelkonstruktion sind bei Bebauungen über dem Tunnel zu berücksichtigen.<br />

HINWEIS ZU ÜBERBAUUNGEN ÜBER DEM TUNNEL:


276<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht wird die Überbauung von Tunnelabschnitten, welche nicht in<br />

bergmännischer Bauweise hergestellt werden, als bedenklich erachtet, da in der Schutzzone 2 bei<br />

Brandereignissen außerhalb der der Berechnung zugrundegelegten Brandlastkurve oberflächliche<br />

Auswirkungen (Verbrüche) zu erwarten sind und eine Zeitdauer für die Standsicherheit des Tunnels<br />

im Brandbereich aufgrund des nicht definierbaren maximalen Brandereignisses nicht angegeben<br />

werden kann.<br />

Sollte eine diesbezügliche positive Stellungnahme für Bebauungen über dem Eisenbahntunnel im<br />

Bereich der Schutzzone 2 vorliegen, sind mit dem Ansuchen um eisenbahnrechtliche<br />

Betriebsbewilligung mit dem Betreiber der Eisenbahnanlage, der Feuerwehr, dem Sachverständigen<br />

für Brandschutz und den Einsatzkräften abgestimmte Maßnahmenpläne vorzulegen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf eine erforderliche Stellungnahme im Gutachten des<br />

Sachverständigen für Brandschutz hingewiesen.<br />

HINWEIS ZUM ERHALT DER FUNKTIONSTÜCHTIGKEIT:<br />

Gemäß den Ausführungen über das Sicherheitskonzept, Einlage, 11.1, Punkt 6.2.2 Erhalt der<br />

Funktionstüchtigkeit, werden die Fluchtwegbeleuchtung, die Kommunikationsmittel, die Versorgung<br />

mit elektrischer Energie und die Entriegelung der geländeseitigen Türen von Notausgängen derart<br />

ausgeführt, dass sie als System im Brandfall über eine Mindestdauer von 90 Minuten funktionsfähig<br />

bleiben. Die ÖNORM DIN 4102 wird beachtet.<br />

HINWEIS ZUR RAUCHFREIHEIT DER SICHEREN BEREICHE:<br />

Gemäß den Ausführungen über das Sicherheitskonzept, Einlage, 11.1, Punkt 6.4.3 Rettungsstollen<br />

und Punkt 6.4.7 Schleusen, wird ausgeführt, dass durch die Überdruckbelüftung der Schleusen das<br />

Eindringen von Rauch aus dem Fahrtunnel in den Rettungsstollen verhindert wird.<br />

Dazu wird festgestellt, dass entsprechend dem Lüftungskonzept eine Rauchfreihaltung der sicheren<br />

Bereiche nur unter gewissen Voraussetzungen gegeben ist. In diesem Zusammenhang siehe auch die<br />

Hinweise zum Lüftungskonzept.<br />

Aufgrund der Ausführungen des Lüftungskonzeptes ist somit eine Rauchfreihaltung des Tunnels nicht<br />

vorgesehen, womit eine Beeinflussung des Selbstrettungskonzeptes je nach Geschwindigkeit der<br />

Rauchausbreitung gegeben sein könnte. In diesem Zusammenhang wird auf die Überschreitung des<br />

Abstandes von 500 m bei den Notausgängen (max. 705 m) hingewiesen.<br />

Eine Prüfung durch den Sachverständigen für baulichen Brandschutz ist erforderlich.<br />

HINWEIS ZU DEN SICH AUS DEN JEWEILIGEN BRANDSCHUTZZONEN ERGEBENDEN<br />

BETRIEBLICHEN UND ORGANISATORISCHEN MASSNAHMEN:<br />

Gemäß den Ausführungen über das Sicherheitskonzept (Notfallplan), Einlage, 11.6.1, Punkt 5.3<br />

Evakuierung - Schutzzonen, werden Schutzziele, bzw. Schutzzonen im Bereich der Tunneltrasse<br />

festgelegt.<br />

Gemäß den Ausführungen wird festgestellt, dass bei der Schutzzone 1b (Querung der<br />

Bestandsstrecke) nach 30 Minuten eine Standsicherheit des Tunnels mit Verkehrsauflast nicht mehr<br />

gegeben ist und daher vor Ablauf der 30 Minuten nach Brandbeginn eine Totalsperre der<br />

Westbahnstrecke zwingend erforderlich ist.<br />

Hinsichtlich der organisatorischen und personellen Erfordernisse wird auf das Gutachten des<br />

Sachverständigen für Betrieb hingewiesen.<br />

Ebenso sind bei Brandereignissen im Eisenbahntunnel alle über dem Tunnel befindlichen<br />

Bebauungen und Flächen im Bereich der Schutzzone 1, bzw. 2 zu räumen und abzusperren.<br />

Die organisatorischen und personellen Erfordernisse werden im vorliegenden Gutachten nicht<br />

behandelt. Für die erforderliche Erstellung von Maßnahmenplänen wird auf das Gutachten des jeweils<br />

betroffenen Sachverständigen, bzw. auf die Aufgabenstellungen des künftigen Betreibers<br />

hingewiesen, welche bis zur Betriebsbewilligung vorzulegen sind.<br />

HINWEIS ZU BETRIEBLICHEN AUSWIRKUNGEN NACH EINEM BRANDFALL ENTSPRECHEND<br />

DER DER BERECHNUNG ZUGRUNDEGELEGTEN BRANDLASTKURVE:<br />

Entsprechend der Festlegung der Schutzzonen sind teilweise massive Sanierungen im betroffenen<br />

Bereich (Beton und Bewehrung, Abdichtung, neue Bauteile), sowie Zusatzmaßnahmen (Injektionen,<br />

Wasserhaltung etc.), bei möglicherweise betroffener Geländeoberfläche erforderlich.


277<br />

Dies bedingt eine vom Schadensumfang abhängige langfristige Betriebsunterbrechung.<br />

Eine diesbezügliche Beurteilung durch den Sachverständigen für Betrieb ist erforderlich.<br />

HINWEIS ZU DER DICHTHEIT DES BAUWERKES NACH EINE BRANDFALL<br />

Entsprechend der Festlegung der Schutzzone 2 sind große Fehlstellen, Risse und Wassereintritte zu<br />

erwarten, welche im Tunnel ohne Gegenmaßnahmen langfristig zu einer Anpassung an den zur Zeit<br />

des Brandereignisses gegebenen Grundwasserspiegels führen.<br />

Eine Flutung des Tunnels ist durch konstruktive und statische Maßnahmen jedenfalls zu vermeiden.<br />

HINWEIS ZU TECHNISCHEN, ORGANISATORISCHEN UND BETRIEBLICHEN MASSNAHMEN<br />

1. Auf die Ausarbeitung entsprechender Maßnahmenpläne (Rettungseinsätze, Räumung von<br />

Objekten über dem Tunnel, Sperre von Straßen-, Autobahn- und Bahnverbindungen, etc.) wird<br />

hingewiesen.<br />

2. Für Brände an Fahrzeugen und Wagenmaterial, welche nicht mit einem Traktionsverlust wie z.B.<br />

nach Kollisionen verbunden sind, sind die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen die Fahrt<br />

zumindest bis nach den Portalbereichen fortzusetzen zu können.<br />

Eine diesbezügliche Beurteilung durch den Sachverständigen für Betrieb ist erforderlich.<br />

3. Für die Beurteilung der Standsicherheit der Konstruktion im Brandbereich, sowie der damit<br />

zusammenhängenden Standdauer des Objektes stellt die Feststellung der lagemäßigen<br />

Brandsituierung, sowie die Beobachtung des Brandverlaufes mit den maximal auftretenden<br />

Temperaturen eine technische Voraussetzung dar.<br />

4. Die für eine statische Beurteilung erforderlichen Eingangsparameter für einen rechnerischen<br />

Nachweis müssen im Brandfall bei Brandereignissen außerhalb der festgelegten Brandlastkurve<br />

dem für die Beurteilung beauftragten Zivilingenieurbüro zur Verfügung gestellt werden können, um<br />

Aussagen über die Standsicherheit des Bauwerkes treffen zu können.<br />

5. Soferne von der Annahme eines über die Brandlastkurve hinausgehenden Brandes mit höheren<br />

Temperaturen, oder längerer Einwirkungszeit auszugehen ist, kann von einer definierten<br />

Standsicherheit mit definierter Standdauer nicht ausgegangen werden.<br />

In diesem Fall kann aufgrund möglicher bis an die Oberfläche reichender Verbrüche im<br />

Brandbereich nicht von einem „sicheren Betreten“ des Tunnels für Rettungs- und Einsatzkräfte<br />

ausgegangen werden.<br />

6. Die technischen, organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen sind spätestens bis vor der<br />

Betriebsbewilligung der Eisenbahnanlage gemäß EisbG 1957 auszuarbeiten.<br />

HINWEIS ZU AUSWIRKUNGEN AUF DEN TUNNELQUERSCHNITT NACH EXPLOSIONEN:<br />

Die Auswirkungen eines Brandereignisses mit explosiven Gütern mit damit verbundenen Explosionen<br />

ist im Katastrophenfall hinsichtlich Schäden des Bauwerkes und erwartbarer Auswirkungen auf<br />

oberirdische Bereiche aus ho Sicht nicht abschätzbar und fällt in den Bereich eines worst-case<br />

Szenarios, welches in keiner Weise berücksichtigt wird.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf das Gutachten des Sachverständigen für Brandschutz<br />

hingewiesen.<br />

Auf die erfolgten Vidierungen durch die ÖBB wird hingewiesen.<br />

HINWEIS ZU DER FESTLEGUNG VON SICHERHEITSSTANDARDS<br />

Grundsätzlich ist das betriebsführende Unternehmen für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes<br />

verantwortlich und hat Sicherheitsstandards als Planungsvorgabe zu definieren. In den vorliegenden<br />

Projektunterlagen können Vorgaben seitens des Betreibers betreffend der anzustrebenden<br />

Sicherheitsstandards nicht entnommen werden. Das gegenständliche Projekt wurde jedoch in der<br />

vorliegenden Form von den ÖBB vidiert.<br />

HINWEIS ZU ÜBERSCHREITUNG DER ABSTÄNDE DER NOTAUSGÄNGE:<br />

Gemäß den Ausführungen über das Sicherheitskonzept, Einlage, 11.1, Punkt 6.3.1 Entfernung, wird<br />

ausgeführt, dass die Abstände zu sicheren Bereichen in verschiedenen Abschnitten der<br />

Neubaustrecke mehr als 500 m beträgt, da die örtliche Situation an der Geländeoberfläche die freie<br />

Anordnung der Notausgänge nicht überall zulässt.<br />

Der größte Abstand sicherer Bereiche zwischen NBS km 32,065 und NBS km 32,770 beträgt 705 m.


278<br />

In diesem Zusammenhang wird auf eine erforderliche Abstimmung mit der zuständigen Fachgruppe<br />

(Landesfeuerwehrkommando Tirol) hingewiesen, welche nach Rücksprache mit dem Projektwerber<br />

erfolgt ist.<br />

HINWEIS ZUM FLUCHTWEG:<br />

Gemäß den Ausführungen über das Sicherheitskonzept, Einlage, 11.1, Punkt 6.3.5 Einbauten, wird<br />

ausgeführt, dass in den Bereichen der Schildbauweise und der Deckelbauweise der Fluchtweg durch<br />

die innerhalb des Regelquerschnittes angeordneten Rettungsnischen um maximal 30 cm in der Tiefe<br />

(auf höchstens 3,30 m Länge) eingeschränkt wird.<br />

Dazu wird festgestellt, dass bedingt durch die Schrägstellung des Wagenkastens aufgrund der<br />

Gleisüberhöhung und der Sehnenstellung des Wagens eine zusätzliche Einschränkung der<br />

Randwegbreite gegeben ist.<br />

Eine Zustimmung des Vertreters des BMVIT, Verkehrs-Arbeitsinspektorat und der mit dem Rettungsbzw.<br />

Sicherheitskonzept der Eisenbahntunnel befassten Sachverständigen ist erforderlich.<br />

HINWEIS ZUR LÖSCHWASSERVERSORGUNG:<br />

Zu den Ausführungen über das Sicherheitskonzept, Einlage, 11.1, Punkt 6.10<br />

Löschwasserversorgung wird festgestellt, dass die Löschwasserleitungen, ausgenommen die<br />

baulichen Voraussetzungen, nicht Gegenstand dieses eisenbahnrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens sind.<br />

HINWEIS ZU DÜKER<br />

Im Bereich der offenen Bauweise werden mehrere Düker für die Grundwasserkommunikation<br />

hergestellt. Gemäß den Projektunterlagen werden die Düker an der Oberfläche mit einer nicht näher<br />

beschriebenen Konstruktion abgedeckt. Aufgrund der örtlichen Situierung unter dem HQ 100, bzw.<br />

dem RHHQ besteht je nach Ausführung des niveaugleichen Abschlusses die Möglichkeit des<br />

Eindringens von Oberflächenwässern (Straßenflächen, etc.) in den Düker und somit in das<br />

Grundwasser.<br />

Die oberflächlichen Abschlüsse der Düker sind daher wasserdicht auszuführen.<br />

HINWEIS ZU DER EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN KASBACH NBS km 41,591<br />

Aufgrund des reduzierten Freibordes mit 52 cm unter der Eisenbahnbrücke wird auf die erforderliche<br />

Beurteilung einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nach<br />

Hochwasserereignissen (Verklausungsmöglichkeit) durch den Sachverständigen für Wasserbau<br />

aufgrund der Erfahrungswerte und der Ortskenntnis hingewiesen.<br />

HINWEIS ZU DER EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN TIWAG KANAL, NBS km 42,328<br />

Die Tragwerksentwässerung wird in den Kanal eingeleitet. Allenfalls erforderliche Genehmigungen<br />

unter Berücksichtigung gesetzlicher Auflagen des Wasserrechtsgesetzes sind erforderlich.<br />

HINWEIS ZU BAHNSTEIGUNTERFÜHRUNG STANS, NBS km 45,726,<br />

Die Neigung der Rampe wird in den Austauschunterlagen mit 6 % (entspricht der Behindertennorm<br />

ÖN B 1600, sowie der DV B45) ausgeführt. Eine Überdachung der Rampe ist jedoch nicht<br />

vorgesehen. Hinsichtlich der winterlichen Betreuung wurden noch keine Festlegungen getroffen.<br />

HINWEIS ZU TUNNEL WESTBAHN STANS, NBS km 45,810 – 46,444,<br />

Gemäß den Projektunterlagen ist für Bauphasen eine Sperre des Gleises 2 erforderlich.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die Einbindung des Sachverständigen für Betrieb hingewiesen.<br />

Aufgrund der vorgesehenen Tiefgründungselemente wird auf die Auswirkungen im Bereich der<br />

Grundwasserströmungen hingewiesen.<br />

Aufgrund der nachrichtlich dargestellten Richtung der Grundwasserströmung parallel zu dem Tunnel<br />

scheint eine Beeinträchtigung nicht gegeben zu sein.<br />

Eine Beurteilung durch den Sachverständigen für Geologie ist erfolgt.<br />

HINWEIS ZU EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN KASBACH, NBS km 41,591


279<br />

Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen für Wasserbau wurde der Kasbach ausgebaut und<br />

die Flanken gesichert. Weiters ist aufgrund der im Oberlauf situierten Kraftwerke im Bereich Jenbach<br />

nicht von einem Wildholztransport und einem übermäßigen Geschiebetrieb im Hochwasserfall<br />

auszugehen.<br />

Die Möglichkeit der späteren Aufweitung des bestehenden Bachquerschnittes ist bei der Stützweite<br />

des Eisenbahntragwerkes zu berücksichtigen.<br />

HINWEIS ZU EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN TRATZBERGBACH, NBS km 41,620<br />

Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen für Wasserbau wird der Tratzbergbach von<br />

Hangwässern des Achensee und von Quellen des Giessen gespeist. Aufgrund des geringen Gefälles<br />

kann davon ausgegangen werden, dass keinerlei Geschiebeführung und Wildholzführung stattfindet.<br />

Eine HQ100 Angabe für den Tratzbergbach kann aufgrund nicht vorhandener Aufzeichnungen nicht<br />

beigebracht werden.<br />

Unter der Annahme, dass das HQ100 des Tratzbergbaches nicht über das HQ100 des Inn ansteigen<br />

kann, ergibt sich ein Freibord von 36 cm (86 cm ohne Reserve) unter der Eisenbahnbrücke.<br />

Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Sachverständigen für Wasserbau hinsichtlich der nicht<br />

gegebenen Geschiebeführung und Wildholzführung des Tratzbergbaches, kann von einer sich auf die<br />

Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht auswirkenden Reduktion des Freibordes ausgegangen<br />

werden.<br />

HINWEIS ZU EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN BÄRENBACH, NBS km 59,123<br />

Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung wird in einer mündlichen Stellungnahme des<br />

forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung M I, wie folgt<br />

Stellung genommen.<br />

Die Verbreiterung des Tragwerkes orientiert sich an der bestehenden Widerlagerflucht und ermöglicht<br />

die Abfuhr eines Hochwasserereignisses von 36 m³/s inkl. Geschiebe, wobei der geforderte<br />

Durc hflussquerschnitt von 8 m² eingehalten wird.<br />

Flußaufwärts ist ein Geschiebeablagerungsbecken für den Bärenbach und den Giessenbach<br />

(Ablagerungen von Schotter der Gnadenwalderterrasse) situiert, wobei vorgesehene Verbauungen im<br />

Jahr 2002 abgeschlossen werden.<br />

Dies gewährleistet im Unterlauf geringste Geschiebebelastungen und keine Wildholzführungen.<br />

Im Oberlauf ist bei der Bachführung unter einem Haus ein Querschnitt von H = ca. 2 m und B = ca. 2,5<br />

m gegeben, welcher einen wesentlich kleineren Querschnitt aufweist.<br />

Aus dieser Sicht ist eine Gefährdung des Bahnbetriebes aufgrund des reduzierten Freibordes bei<br />

einem HQ100 nicht gegeben.<br />

HINWEIS ZU NEUBAU DURCHLASS SIECHENBACH, WEGQUERUNGEN, NBS km 59,853<br />

Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung wird In einer mündlichen Stellungnahme des<br />

forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung M I, wie folgt<br />

Stellung genommen.<br />

Das Projekt der Verbauungen des Siechenbaches wurde mit der Errichtung von Querwerken bereits<br />

abgeschlossen. Im Wesentlichen werden tonige Abschnitte durchflossen, wobei die Gefahr von<br />

Erosionen nicht gegeben ist. Das Längsgefälle von 1 % im Unterlauf verursacht teilweise schon bei<br />

der gegenwärtigen Situation Absetzvorgänge, welche eine Räumungen des Bachbettes verursachen.<br />

Da im Bereich der Eisenbahnbrücke kein Geschiebe und kein Wildholz zu erwarten ist, ist aus dieser<br />

Sicht eine Gefährdung des Bahnbetriebes aufgrund des reduzierten Freibordes bei einem HQ100<br />

nicht gegeben.<br />

HINWEIS ZU ERRICHTUNG VON WILDZÄUNEN<br />

Hinsichtlich des Umfanges der Anordnung von Wildzäunen entlang der Eisenbahnstrecke wird auf die<br />

erforderliche Festlegung durch den fachlich zuständigen Sachverständigen hingewiesen.<br />

HINWEIS ZU RAUMGITTERWÄNDEN, KRAINERWÄNDEN, etc.


280<br />

Gemäß den Ausführungen der BEG sind derartige Ausführungen nicht als Stützkonstruktionen neben<br />

Eisenbahngleisen vorgesehen. Deren Einsatz ist auf Hangsicherungen im Zuge von Gemeindewegen<br />

vorgesehen.<br />

Da aus diesen Ausführungen abgeleitet werden kann, dass diese keine Eisenbahnanlegen gemäß<br />

EisbG 1957 darstellen, erfolgt keine eisenbahnbautechnische Beurteilung dieser Stützkonstruktionen.<br />

HINWEIS ZU STRASSENUNTERFÜHRUNGEN<br />

Betreffend der Entwässerung von Straßenunterführungen wird auf die noch nicht abgeschlossenen<br />

Übereinkommen mit den jeweiligen Gemeinden hinsichtlich der Übernahme der maschinellen<br />

Einrichtungen hingewiesen.<br />

HINWEIS ZU BEGLEITWEGEN<br />

Hinsichtlich der Beurteilung der bei den Begeleitwegen teilweise nicht vorhandenen<br />

Ausweichmöglichkeiten wird auf die erforderliche Beiziehung des Sachverständigen für<br />

Eisenbahnbautechnik – Oberbau hingewiesen.<br />

HINWEIS ERGÄNZUNG VON UNTERLAGEN IM ZUGE DER EISENBAHNRECHTLICHEN<br />

BAUVERHANDLUNG<br />

Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Verhandlung wurden von der BEG verschiedene Ergänzungen zum<br />

vorliegenden Projekt vorgelegt.<br />

Ergänzungen:<br />

- Schreiben der BEG vom 27.8.2002, Zl. 14437A-Gr/Si<br />

Kilometrierungsliste<br />

- besonders schützenswerte Gebäude<br />

- Technischer Bericht baulicher Brandschutz<br />

- Projektunterlagen für Anprallschutz Überfahrtsbrücke L 48<br />

- Umtrassierung Beschleunigungsgleis<br />

- Pläne für Portalgestaltungen (informativ zur Kenntnis)<br />

- Abstandsmaße von Bestandsgleisen zu Wannenbauwerken (informativ zur Kenntnis)<br />

- Bemessungsvorgaben Brückenobjekte<br />

- Erläuterungen Schildvortrieb<br />

- Nachvidierung des EB Projektes durch die ÖBB vom 10.10.2001<br />

- Stationierung Steigenabgänge<br />

- Stationierung Raumgitterwände<br />

- Wasserbautechnische Ergänzungen zu Maukenbach<br />

- Wasserbautechnische Ergänzungen zu Tratzbergbach<br />

- Wasserbautechnische Ergänzungen zu Bärenbach<br />

- Wasserbautechnische Ergänzungen zu Siechenbach<br />

- Bauliche Ergänzungen Bahnsteigunterführung Stans<br />

- Bauliche Ergänzungen Bahnsteigunterführung Baumkirchen<br />

- Westbahntunnel Stans Verstärkung Bestandstunnel<br />

- Westbahntunnel Stans Ergänzung Rückbau<br />

- Westbahntunnel Stans Auswirkung Tiefgründungselemente<br />

- Abweichungen zur UVE<br />

HINWEIS ZU STIEGENABGÄNGEN<br />

Grundsätzlich ist gegen die Ausführung von Stiegenabgängen mit einer Breite von 1,20 m aus h.o.<br />

Sicht nichts einzuwenden. In diesem Fall ist die Anordnung eines einseitigen Handlaufes vorzusehen.<br />

HINWEIS ZU ABWEICHUNGEN ZUR UVE<br />

Wesentliche Abweichungen zur UVE<br />

Ausschreibungslos 1 (km 21,439 bis km 28,890), L = 7.451 m<br />

- Änderung der Ausschreibungslosgrenzen (bzw. Baulosgrenzen)<br />

- Änderung des Anschlusskonzepts an A12 bedingt durch Wegfall von Tunnel Angerberg und<br />

Wanne Kundl<br />

- Wegfall von Gleisprovisorium Kundl und Gleisprovisorium Radfeld aufgrund der südlichen Lage der<br />

Verknüpfungsstelle Radfeld<br />

- BE 1 (A ≈ 13.000 m²) entfällt, neue BE bei km 27,6 (A ≈ 10.000 m²), BE 2


281<br />

(A ≈ 15.000 m²) wird um ca. 450 m in Richtung Westen verschoben; BE 2a<br />

(A ≈ 2.000 m²) entfällt gänzlich.<br />

Tab. 1 BE-Flächenvergleich Baulos 1 [in m²]<br />

UVE<br />

EINREICHUNG<br />

BE 1 13.000 10.000<br />

Anmerkung: Zuordnung nicht katasterscharf<br />

Ausschreibungslos 2 (km 28,890 bis km 33,112), L = 4.222 m<br />

- Änderung der Ausschreibungslosgrenzen (bzw. Baulosgrenzen)<br />

- Änderung des Erschließungskonzepts durch Wegfall der prov. AS Kramsach bedingt durch Wegfall<br />

der offenen Innquerung und Verzicht auf dauerhafte BE 3<br />

- Änderung der Vortriebsrichtung der bergmännischen Tunnelbaumaßnahme Brixlegg, Vortrieb von<br />

Westen entfällt, baulogistische Querung des Inns entfällt<br />

- Offene Innquerung einschl. Autobahnverschwenkung Münster (bedingt durch die offene Bauweise)<br />

entfallen durch Einsatz der Schildbauweise.<br />

Tab. 2 BE-Flächenvergleich Baulos 2 [in m²]<br />

UVE<br />

EINREICHUNG<br />

BE 2 15.000 BE 2 a 4.500<br />

BE 2 a 2.000<br />

BE 3 a 500 BE 2 b<br />

(auch für Los 3)<br />

BE 3 b 1.500<br />

BE 3 14.000<br />

Anmerkung: Zuordnung nicht katasterscharf<br />

17.700<br />

Ausschreibungslos 3 (km 33,112 bis km 39,825), L = 6.713 m<br />

- Wegfall Gleisprovisorium Münster durch Einsatz der bergmännische Unterfahrung<br />

(Schildbauweise)<br />

- Verschiebung der prov. AS Münster in Richtung Westen<br />

- Wegfall des Umbaues der bestehenden AS Wiesing.


282<br />

Tab. 3 BE-Flächenvergleich Baulos 3 [in m²]<br />

UVE<br />

EINREICHUNG<br />

./. ./. BE 3 a max. 4.900<br />

BE 4 a 6.500 ./.<br />

BE 4 b 1.000 ./.<br />

BE 4 8.000 BE 3 b 8.400<br />

Anmerkung: Zuordnung nicht katasterscharf<br />

BE 3 c / 4 a<br />

anteilig<br />

anteilig 7.000<br />

Ausschreibungslos 4 (km 39,825 bis km 48,000), L = 8.175 m<br />

- Wegfall großflächige Geländeauffüllung bei ca. km 40,500<br />

- Wegfall Gleisprovisorium Jenbach West einschl. Autobahnverschwenkung Jenbach Ost durch<br />

Einsatz HDBV-Sonderbauweise<br />

- Änderung der zentralen BE-Flächen (BE 4 und BE 5)<br />

Optimierung der Autobahnverschwenkung Stans Mitte auf 4 Bauphasen.<br />

Tab. 4 BE-Flächenvergleich Baulos 4 [in m²]<br />

UVE<br />

BE 5 4.050 anteilig<br />

BE 3 c / 4 a<br />

EINREICHUNG<br />

anteilig<br />

16.500<br />

./. ./. BE 4 b 10.700<br />

BE 5 a 3.950 BE 4 c 11.000<br />

BE 6 7.000 BE 4 d 15.000<br />

BE 7 7.000<br />

Anmerkung: Zuordnung nicht katasterscharf<br />

Ausschreibungslos 5 (km 48,000 bis km 55,855), L = 7.855 m<br />

- Wegfall BE 7 und Verschieben der BE 6 in Richtung Osten<br />

- Änderung des Erschließungskonzepts durch Bau der Betriebsumkehr Weer<br />

- Änderung bzw. Verschieben der zentralen BE-Flächen (z.B. BE 8)<br />

- Erhebliche Reduzierung des Baufeldumgriffes durch Wegfall der offenen Bauweise Terfens.


283<br />

Tab. 5 BE-Flächenvergleich Baulos 5 [in m²]<br />

UVE<br />

EINREICHUNG<br />

BE 7 a 2.000 ./. ./.<br />

BE 7 b 2.400 BE 5 a 9.000<br />

BE 8 a 2.400<br />

BE 8 b 800 BE 5 b<br />

anteilig<br />

BE 8 6.500<br />

Anmerkung: Zuordnung nicht katasterscharf<br />

6.700<br />

anteilig<br />

Ausschreibungslos 6 (km 55,855 bis km 62,472), L = 6.617 m<br />

- Wegfall Gleisprovisorium Fritzens durch Einsatz der HDBV-Sonderbauweise im Bereich des Bf<br />

Fritzens<br />

- Verknüpfung Gleisprovisorium Baumkirchen Phase 1 mit Phase 2<br />

- Wegfall Fangedamm Baumkirchen und südliche Stützmauer Baumkirchen 1<br />

- Reduzierung des Baufeldumgriffes aufgrund des Einsatzes der Deckelbauweise im Bereich der<br />

Unterflurstrecke<br />

- Wegfall der prov. Betriebsumkehren AS Volders und Tulfes.<br />

Tab. 6 BE-Flächenvergleich Baulos 6 [in m²]<br />

UVE<br />

./. ./. anteilig<br />

BE 5 b<br />

WESENTLICHE ABWEICHUNGEN ZUR UVE IM BEREICH DER TUNNELPLANUNG<br />

EINREICHUNG<br />

2.000<br />

(Anteil Los 6)<br />

BE 6 a 3.300<br />

BE 9 7.500 BE 6 b 10.000<br />

BE 10 5.500 BE 6 e 16.200<br />

BE 6 f 4.100<br />

BE 10 a 3.500 BE 6 c 2.500<br />

BE 6 d 6.500<br />

Einlage 9.1 Tunnel allgemein<br />

- Zwischen den Masse-Trögen wird eine Abdeckung vorgesehen, um im Notfall den Fahrraum<br />

queren zu können und zu den einseitig angeordneten Notausgängen zu gelangen.<br />

- Reduzierung der Fahrraumbreite des Wannenquerschnittes in Anpassung an die Fortschreibung<br />

der HL-Richtlinien.<br />

- Entwässerung der Wannen gemäß Fortschreibung HL-Richtlinien, Arbeitspaket Feste Fahrbahn,<br />

Stand März 2001.


284<br />

Entwässerung Tunnel-Fahrraum: Konzeption für Ableitung von Lösch- u. Störfallwässern für Feste<br />

Fahrbahn bzw. Masse-Feder-System entwickelt. Anordnung von Störfallbecken mit Pump- u.<br />

Druckentlastungsschacht in Rettungsschächten nahe von Tunnel-Tiefpunkten.<br />

In nichtsensiblen Grundwasserbereichen können bei offenen Bauweisen (Tunnel- und<br />

Wannenstrecken) die Baugrubenlängen in Form von 150 bis zu 400 m langen<br />

Spundwandabschnitten hergestellt werden.<br />

- Auslegung der Baugrubensicherungen für die offene Bauweise generell auf HQ30. (Ausnahme:<br />

Startbaugrube für bergm. Tunnelvortrieb Brixlegg-Ost: HQ100).<br />

- Sicherheits- und Rettungskonzept: Ein spezielles Tunnelsicherheitskonzept wurde in<br />

Zusammenarbeit mit BEG, ÖBB, Feuerwehren sowie dem Streckenplaner ausgearbeitet.<br />

- Rettungsschächte:<br />

- Gegenüber der UVE-Planung wurde der mittlere Abstand der Rettungsschächte auf 500 m<br />

reduziert.<br />

- Rollpaletten-Nischen: Im aktuellen Sicherheitskonzept ist die Ausbildung von je 2 Rollpaletten-<br />

Nischen im Gehwegbereich des Tunnels unmittelbar neben dem Notausgang zu jedem<br />

Rettungsschacht- bzw. Rampenbauwerk vorgesehen.<br />

- Weitere Abweichungen gegenüber UVP: Alle Strecken mit bergmännischen Alternativbauweisen.<br />

- Ausarbeitung eines Konzeptes für den Technischen Brandschutz.<br />

- Die Wannen- u. Schachtbauwerke wurden hochwassersicher auf RHHQ bzw. HQ100 ausgebildet.<br />

- Anordnung einer durchgehenden Löschwasserleitung in den Wannen- u. Tunnelbauwerken in<br />

Verbindung mit beidseitigen Hydranten im Abstand von ca. 250 m.<br />

- Anordnung einer Epoxydharz-Imprägnierung in Verbindung mit Abdeckung der Arbeits- u.<br />

Blockfugen im Sohlbereich.<br />

Einlage 9.2 Tunnel Radfeld / Wiesing<br />

- Zufahrtsrampe: Die aktualisierte Planung des Rampenbauwerkes sieht die Einfahrt parallel zum<br />

Haupttunnel vor. Der Anschlussbereich ist teilweise überdacht bzw. eingeschüttet. Die Ausbildung<br />

eines Wendehammers wird vorgesehen.<br />

- Bereich Reith-Münster-Wiesing: Die gesamte Strecke von km 33,129 bis km 38,507 wird in<br />

geschlossener Bauweise (Schildbauweise) hergestellt. Die Querungen des Inns, der A12 und der<br />

ÖBB werden ohne Umlegungen durchgeführt. In Hinblick auf das Tunnelsicherheitskonzept ist von<br />

Bedeutung, dass die Wanne Münster entfällt, (Zugänglichkeit zum Tunnel nur über<br />

Rettungsschächte).<br />

Einlage 9.3 Galerie Wiesing<br />

Der Abschnitt Wiesing wurde gegenüber der UVE-Planung völlig neu gestaltet: die Neubautrasse<br />

wurde um mehrere Meter abgesenkt, und an die Stelle der ursprünglich geplanten sehr seicht<br />

liegenden Wanne treten nun die hier behandelte Galerie und die anschließenden Tunnel in offener<br />

Bauweise.<br />

Einlage 9.4 Tunnel Wiesing / Jenbach<br />

Streckenabschnitt km 38+797 bis km 39+818<br />

- Trassenänderung in Lage und Höhe<br />

- Geänderte Kilometrierung der Strecke<br />

- Geänderte Kilometrierung der Tunnelportale<br />

- Baumethode im Bereich Betriebsgebäude Gubert<br />

- Lagemäßige Verschiebungen von Rettungsschächten und Seitenstollen<br />

- Zwangsbelüftung aller Sicherheitsschleusen bei Rettungsschächten und Seitenstollen<br />

- Durchgängige druckwasserhaltende Ausbildung der bergmännischen Tunnelröhre mit Änderung<br />

des Regelquerschnittes<br />

- Änderungen des Auffahrkonzeptes der bergmännischen Strecken im Sinne verbesserten<br />

Anrainerschutzes und Freihaltung der A12-Inntalautobahn von offener Bauweise<br />

- Lage der Baustelleneinrichtungsflächen<br />

- Massentransportwege<br />

- Zusätzliche Zwischendeponie im Bereich Galerie Wiesing<br />

STRECKENABSCHNITT KM 39,818 BIS KM 43,660<br />

- Anhebung der Gradiente, mit folgenden Konsequenzen: Verringerung der Baugrubentiefe (d.h.<br />

Erweiterung des Einsatz von temporären Baugrubenverbauten, Werkleitungsumlegungen,<br />

Geländeauffüllungen).


285<br />

- Änderung des Tunnelentwässerungskonzeptes (lagemäßige Verschiebung von Rettungsschächten<br />

und Seitenstollen, Zwangsbelüftung aller Sicherheitsschleusen bei Rettungsschächten).<br />

- Änderung des Tunnelsicherheitskonzeptes.<br />

- Ausführung des Tunnels von km 41,050 bis km 41,820 in bergmännischer Alternativbauweise.<br />

- Überarbeitung sämtlicher Regelquerschnitte inklusive der Notausstiege.<br />

Einlage 9.5 Tunnel Stans / Terfens<br />

KM 44,760 BIS KM 47,550<br />

- Änderung der UVE-Linienführung: nördliche Abrückung der Neubaustrecke im Bereich der<br />

Industrie Darbo.<br />

- Anhebung der Gradiente, mit folgenden Konsequenzen: Verringerung der Baugrubentiefe (d.h.<br />

Erweiterung des Einsatz von temporären Baugrubenverbauten, Dükerung des Moosbaches,<br />

Werkleitungsumlegungen, Geländeauffüllungen).<br />

- Änderung des Tunnelentwässerungskonzept (lagemäßige Verschiebung von Rettungsschächten<br />

und Seitenstollen.<br />

- Zwangsbelüftung aller Sicherheitsschleusen bei Rettungsstollen u. Rettungsschächten.<br />

- Ausführung des Tunnels von km 45,820 bis 46,570 in bergmännischer Bauweise in HDBV<br />

Umschließung<br />

- Überarbeitung sämtlicher Regelquerschnitte inklusive der Notausstiege<br />

KM 47,550 BIS KM 55,855<br />

- Verlängerung des Rettungsstollens nach Westen bis an die Geländeoberfläche<br />

(Einfahrtsmöglichkeit für Sicherheits- und Rettungsdienste)<br />

- Lagemäßige Verschiebungen von Rettungsschächten und Seitenstollen<br />

- Zwangsbelüftung des Rettungsstollens und aller Sicherheitsschleusen bei Rettungsschächten<br />

- Durchgängige druckwasserhaltende Ausbildung der bergmännischen Tunnelröhre, hierbei<br />

Druckabminderungssystem auf 2 bar im Bereich zwischen km 47,550 und km 51,7500<br />

- Änderungen des Auffahrkonzeptes aller bergmännischen Strecken im Sinne eines verbesserten<br />

Anrainerschutzes (z.B.: Teile des Haupttunnels werden über Erkundungsstollen aufgefahren,<br />

verbunden mit unterirdischem Massentransport).<br />

- Durchgängige bergmännische Bauweise mit Ausnahme der Querung des Gewerbebetriebes<br />

„Schottergrube E. Derfeser“<br />

- Überarbeitung sämtlicher Regelquerschnitte<br />

Einlage 9.6 Galerie Terfens<br />

- Abrücken der Linienführung zum Innufer hin, wodurch auch eine Verschiebung der Bestandsbahn<br />

zum Innufer verursacht wird. Mit der erfolgten Maßnahme kann dem bestehenden Baumbestand<br />

und den aufwendigen baulichen Verbaumaßnahmen für die Erstellung der Galerie positiv entgegen<br />

gewirkt werden.<br />

- Generelle Überarbeitung des Bauvorgangs und der Hangsicherung.<br />

- Generelle Überarbeitung des Regelquerschnitts inkl. Notausstiegen mit druckdichten Türen und<br />

Galerieabdichtung.<br />

- Generelle Überarbeitung der Galerieentwässerung<br />

- Weglassen der Versickerungsanlage für die Galeriewässer und Anordnung eines Störfallbeckens.<br />

Auf eine Versickerungsanlage des hangseitig einfallenden Bergwassers wird verzichtet.<br />

Einlage 9.7 Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen<br />

- Bauweise: Abweichend von der UVP-Planung werden die Abschnitte von km 58,235 bis km 58,725<br />

und von km 59,155 bis km 59,425 sowie von km 59,515 bis km 61,125 in Deckelbauweise unter<br />

Druckluft aufgefahren. Hieraus ergibt sich eine wesentliche Reduktion der Dauer und des Umfangs<br />

der Bautätigkeit an der Geländeoberfläche. Die wesentlichen Tätigkeiten des Tunnelbaues werden<br />

über die Startbaugrube zwischen km 59,425 – 59,515 abgewickelt.<br />

- Abweichend von der UVE Planung wird der Bahnhof Fritzens von km 58,725 bis km 59,155 in<br />

bergmännischer Bauweise unter Druckluft unterfahren. Aus diesem Grund können die ursprünglich<br />

vorgesehene bauzeitliche Verlegung des Bahnhofs Fritzens sowie der Gleisanlagen (Errichtung<br />

eines provisorischen Bahnhofs südlich der Bestandsstrecke, Gleisverschwenkung und Abbruch<br />

des bestehenden Bahnhofs, Neubau des Bahnhofes nach dem Tunnelbau und<br />

Gleisverschwenkung, Rückbau des Provisoriums) entfallen. Der Tunnelbau im Bereich des<br />

Bahnhofs Fritzens erfolgt über die in Ortsrandlage situierte Startbaugrube Ost, so dass im<br />

Bahnhofsbereich mit Ausnahme der Ausführung lokal und temporär begrenzten<br />

Bauhilfsmaßnahmen keine Bautätigkeit an der Geländeoberfläche erfolgt. Der Bahnbetrieb auf der


286<br />

Bestandsstrecke wird allenfalls für die Ausführung von Bauhilfsmaßnahmen temporär begrenzt und<br />

auf ein Gleis beschränkt beeinträchtigt.<br />

- Grundwasserabsenkung: Im Abschnitt Fritzens – Baumkirchen werden die Bauwerke teilweise in<br />

dichten, mittels Spundwänden und HDBV-Sohle abgedichteten Baugruben erstellt, teilweise erfolgt<br />

eine Wasserhaltung mittels Druckluft. Eine Absenkung des Grundwassers ist nur örtlich bis max. 2<br />

m Tiefe vorgesehen.<br />

- Rettungsschächte: Gegenüber der UVE-Planung wurde der mittlere Abstand der Rettungsschächte<br />

auf 500 m reduziert.<br />

- Zufahrtsrampe: Die aktualisierte Planung der Rampenbauwerke sieht die Einfahrt parallel zum<br />

Haupttunnel vor. Der Anschlussbereich ist teilweise überdacht bzw. eingeschüttet und außerdem<br />

ist die Ausbildung eines Wendehammers vorgesehen.<br />

WESENTLICHE ABWEICHUNGEN ZUR UVE IM BEREICH DER BRÜCKENPLANUNG<br />

Allgemeines<br />

Ausgehend von der UVE-Planung bis zur Einreichplanung haben sich im Zuge der Vertiefung der<br />

Planungsschärfe Änderungen an der Streckenplanung, in der Tunnelplanung, am Wegenetz und<br />

geringfügig auch in wasserbaulicher Hinsicht ergeben. In der Folge musste auch die Planung der<br />

konstruktiven Objekte – Brücken, Überbauungen, Wannen und Stützmauern – diesen neuen<br />

Vorgaben angepasst werden.<br />

ÄNDERUNGEN UND IHRE AUSWIRKUNG AUF DIE UMWELT<br />

Kundl<br />

In Kundl ist zwar die geplante Fortsetzung der Neubaustrecke Richtung Kufstein gleich geblieben,<br />

eine vorgezogene Herstellung einiger Teile davon ist jedoch entfallen. Auch die Einbindung der<br />

Bestandsstrecke und das Wegenetz sind geändert worden. Als Folge davon sind einige Brücken<br />

entfallen, andere wiederum neu hinzugekommen. Aus Sicht der Umwelt hat es keine<br />

Verschlechterungen sondern einige wesentliche Verbesserungen gegeben: die Seitenarme des<br />

Kundler Gießens werden nicht mehr verlegt, sondern an ihrer ursprünglichen Stelle unterführt, und in<br />

NBS-km 24,631 wird eine großzügige Wild- und Grabenunterführung errichtet.<br />

Radfeld<br />

In Radfeld hat es nur zwei Änderungen gegeben, die aus Sicht der Umwelt als wesentliche<br />

Verbesserungen einzustufen sind. Bei NBS-km 26,161 wird für das Großwild ein aufwendiger<br />

Wildtierdurchlass mit entsprechenden Abmessungen errichtet. Die provisorische Anschlussstelle<br />

Radfeld entfällt und mit ihr auch die Unterführung der Bestandsstrecke in NBS-km 27,825; da dieses<br />

Objekt schon in der Nähe der ersten Häuser am Ostrand Radfelds gelegen wäre, entfällt auch die<br />

Belästigung der Anrainer durch den Baustellenbetrieb.<br />

Reith<br />

Für die Zufahrt zum Rettungsplatz NBS- km 33,490 von der Bundesstraße wird nun im Gegensatz<br />

zum UVE- Operat eine Wegbrücke über den Giessen errichtet.<br />

Münster<br />

Die Neubaustrecke wird in Münster nicht mehr – wie in der UVE geplant – in einer offenen Wanne,<br />

sondern in einem Tunnel geführt, der von Wiesing aus in Schildbauweise vorgetrieben wird. Damit<br />

wird hier nicht nur der Baustellenbetrieb stark reduziert, sondern auch das Gelände für Mensch und<br />

Tier unzerteilt und ohne Betriebslärm erhalten. Die drei Grünbrücken der UVE-Planung sind damit<br />

überflüssig geworden. Es kommt als einziges Objekt als Rettungsplatzzufahrt der Ersatz der<br />

unzulänglichen Unterführung der Bestandsstrecke in NBS-km 34,907 durch ein ausreichend breites<br />

und hohes Neubauobjekt hinzu, das auch bis zu HQ 100 hochwassersicher sein wird.<br />

Wiesing<br />

Die Neubautrasse ist in Wiesing im Bereich der Autobahn-Gendarmerie gegenüber der UVE um gut 5<br />

m tiefer gelegt worden. Die seinerzeit geplante seichte Wanne wird daher durch einen Tunnel in<br />

offener Bauweise und eine talseitig offene Galerie ersetzt. Der Bau ist dadurch sicher aufwendiger<br />

geworden, im Endzustand ist eher auch örtlich eine Verbesserung für die Umwelt gegeben.<br />

Gemeinsam mit Münster betrachtet ist eine positive Auswirkung auf die Umwelt gegeben.<br />

Jenbach


287<br />

Der Neubau der Eisenbahnbrücken über den Kasbach und über den Tratzbergbach war in der UVE<br />

nicht vorgesehen. Die Brücken werden mit etwas größerer Breite aber mit gleicher lichten Abständen<br />

wie die Bestandsbrücken errichtet.<br />

Stans<br />

Der Tunnel Westbahn Stans quert in einem schleifenden Schnitt die A12. Aufgrund höhenmäßiger<br />

Zwangspunkte bei der Stanserbachquerung war in der UVE-Planung eine Anhebung der A12 um<br />

maximal 1,60 m auf eine Länge von 1600 m projektiert. Durch Maßnahmen, wie Minimierung der<br />

Konstruktionsstärken, Reduzierung der lichten Bauwerkshöhe, sowie eine Optimierung der<br />

Westbahngradiente und eine geringfügige Anpassung der Richtungsfahrbahn Innsbruck konnte die<br />

Anhebung vermieden werden.<br />

Der Tunnel Westbahn Stans wurde im Vergleich zum UVE-Operat um rund 40 m in beiden<br />

Richtungen, also insgesamt um 80 m verlängert. Durch diese Maßnahme werden vor allem<br />

hinsichtlich des Lärmschutzes erhebliche Verbesserungen erzielt. Im Bereich Stans waren im UVE-<br />

Operat 4 Stützmauern vorgesehen. Durch die Verlängerung des Tunnels bzw. durch Ausbildung von<br />

Böschungen konnten diese Mauern entfallen.<br />

Terfens<br />

In der UVE war eine Grünbrücken mit einer Breite von 30,0 m vorgesehen. Die nun geplante Breite<br />

von 40 m stellt eine Verbesserung für die Umwelt dar. Weiters wurde durch eine entsprechende<br />

Gestaltung der Flügel und der Böschungen ein im Grundriss „schräger“ Tierübertritt ermöglicht. Der in<br />

der UVE geplante öffentliche Verbindungsweg zwischen Terfens und Fritzens, der auch über die<br />

Grünbrücke geführt wurde, ist entfallen. Auch diese Maßnahme ergibt Verbesserungen hinsichtlich<br />

des Umweltschutzes.<br />

Fritzens<br />

Durch den Entfall des in der UVE vorgesehenen öffentlichen Verbindungsweges zwischen Terfens<br />

und Fritzens sind auch die beiden Steinschlichtungen Fritzens (1) und Fritzens (2) überflüssig<br />

geworden. Anstelle der in der UVE projektierten Wirtschaftswegunterführung Fritzens ist nun eine<br />

Grünbrücke mit einer Breite von 30 m vorgesehen. Gemeinsam mit der Grünbrücke Terfens ergibt<br />

sich eine Gesamtübertrittsbreite von 70 m anstelle der in der UVE vorgesehenen 30 m. Die positive<br />

Auswirkung auf die Umwelt ist beachtlich.<br />

Im Bereich des Bahnhof Fritzens ist die Herstellung des Neubaustreckentunnels nun nicht mehr wie in<br />

der UVE in offener Bauweise, sondern bergmännisch geplant. Der Neubau der Bahnsteigunterführung<br />

im Bahnhof Fritzens sowie der Eisenbahn- und der Straßenbrücke über den Bärenbach ist daher samt<br />

den zugehörigen Gleisprovisorien nicht mehr erforderlich. Positive Auswirkungen auf die Umwelt sind<br />

aus diesem Grund während der Bauherstellung gegeben.<br />

Baumkirchen<br />

Der in der UVE vorgesehene Kleintierdurchlass mit einer lichten Höhe von mindestens 1,5 m und<br />

einer lichten Breite von mindestens 3,0 m konnte aufgrund genauerer Untersuchungen hinsichtlich<br />

des Tierwechsels entfallen.<br />

Die lichte Abmessungen Bach- und Fußgängerunterführung Siechenbach wurden im Sinne eines<br />

durchgehenden naturnahen Ausbaus des Unterlaufes wesentlich vergrößert. Diese Maßnahme hat<br />

positive Auswirkungen auf die Umwelt.<br />

HINWEIS ZU BERÜCKSICHTIGUNG DER ERGEBNISSE DES UVP-VERFAHRENS UND<br />

ABWEICHUNGEN ZUM PROJEKT WELCHES DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

ZUGRUNDE GELEGEN IST<br />

Zusammenfassend wird festgestellt, dass das Fachgebiet Eisenbahnbautechnik entsprechend der<br />

Tiefenschärfe des Bauentwurfes für das eisenbahnrechtliche Bauverfahren nicht Gegenstand des<br />

UVP-Verfahrens gewesen ist.<br />

Hinsichtlich der Berücksichtigung der Ergebnisse des UVP-Verfahrens und den Abweichungen zum<br />

Projekt welches der Umweltverträglichkeitserklärung zugrunde gelegen ist, wird daher auf die<br />

Feststellungen in den Gutachten der jeweiligen Sachverständigen der Fachgebiete<br />

Eisenbahnbautechnik – Oberbau (Trassierung), Eisenbahnbetrieb, Tunnelbau, Bodenmechanik,<br />

Geologie, Hydrogeologie, Grundwasserschutz etc., hingewiesen.<br />

HINWEIS ZUM ANSATZ VON ANPRALLKRÄFTEN


288<br />

Mit Berücksichtigung des UIC Merkblattes wird eine dem derzeitigen Letztstand entsprechende<br />

Konstruktion ausgeführt.<br />

Die im UIC Merkblatt, bzw. ENV1991-2-7 angeführten Anpralllasten können hinsichtlich der<br />

maximalen Werte jedoch nicht nachvollzogen werden. Hinsichtlich der maximal anzusetzenden<br />

Anpralllasten kann daher keine Beurteilung erfolgen. Die ENV1991-2-7, bzw. die vorliegenden UIC-<br />

Merkblätter wurden grundsätzlich eingehalten, womit grundsätzlich davon ausgegangen werden kann,<br />

dass der derzeitige Stand der Technik eingehalten wurde.<br />

Dies betrifft vor allem den Anprallschutz für die Straßenbrücke L48 und die Wannenwände mit einem<br />

geringeren lichten Abstand von 3,0 m zu der Gleisachse.<br />

HINWEIS ZU DEN SCHACHTKOPFGEBÄUDEN<br />

Für die Schachtkopfgebäude wird die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 2<br />

EisbG 1957 gesondert beantragt.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die erforderliche gesamtheitliche Beurteilung mit den in diesem<br />

Gutachten behandelten Rettungsschächten, welche unter den Schachtkopfgebäuden angeordnet<br />

sind, hingewiesen, da die Rettungsschächte mit den Schachtkopfgebäuden eine funktionale Einheit<br />

darstellen.<br />

HINWEIS ZU SPRENGABBAU FIRMA GUBERT<br />

Im Bereich des Bergbaubetriebes der „Firmen Gubert usw.“ in ca km 40 sind laut Firmenaussagen<br />

bzw. Stellungnahmen im eisenbahnrechtlichen Verfahren Sprengungen zum weiteren Abbau von<br />

Gestein vorgesehen.<br />

Grundsätzlich ist ein ungestörter und uneingeschränkter Betrieb der Bahnstrecke zu gewährleisten.<br />

Allfällige Einflüsse auf die Tunnelkonstruktion, die Feste Fahrbahn und die Tunnelausrüstung<br />

(Fahrleitung, Aufhängungen, elektrotechnische Einrichtungen, etc.) hinsichtlich der festzulegenden<br />

Größe der maximal zulässigen Erschütterungen bzw. Schwinggeschwindigkeiten bei Sprengungen<br />

sind von den jeweils betroffenen Sachverständigen, wie beispielsweise Sprengsachverständigen,<br />

Sachve rständigen für Erschütterungen zu beurteilen.<br />

Die Festlegung von zulässigen Schwinggeschwindigkeiten, Auswirkungen auf die Eisenbahnanlagen,<br />

Zulässigkeit von Sprengungen während des Eisenbahnbetriebes, etc. kann aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht im Rahmen dieses Gutachtens nicht beurteilt werden.<br />

Die Beiziehung eines Sachverständigen für Sprengtechnik für die Beurteilung der vorliegenden<br />

Situation im Nahbereich der Bestandsstrecke und im Nahbereich des Tunnels der Neubaustrecke mit<br />

daraus ableitbaren Auswirkungen auf den Eisenbahnbetrieb wird empfohlen.<br />

Jedenfalls bis zur Betriebsbewilligung ist eine diesbezügliche Ergänzung erforderlich.<br />

HINWEIS ZU WEICHEN IM TUNNEL<br />

Hinsichtlich der Anordnung von Weichen im Tunnel und der eisenbahnbautechnischen Beurteilung<br />

wird auf das Gutachten des Sachverständigen für Eisenbahnbautechnik – Oberbau hingewiesen.<br />

Weichen stellen im Tunnel ein Gefahrenpotential für die Auslösung sekundärer Schadensereignisse<br />

dar und sollen grundsätzlich vermieden werden.<br />

Nach Rücksprache mit dem Projektanten und dem mit der Trassierung befassten Sachverständigen<br />

für Eisenbahnbautechnik – Oberbau kann die Anordnung von Weichen im Tunnel aufgrund der<br />

vorliegenden Gestaltung des Einreichprojektes nicht vermieden werden.<br />

HINWEIS ZUR BETRIEBSBEWILLIGUNG<br />

Mit dem Antrag um eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist<br />

der Eisenbahnbehörde eine Erklärung der mit der Leitung des Bauvorhabens betrauten Person<br />

vorzulegen, in der die plan-, sach- und bescheidgemäße Ausführung bestätigt wird. Dabei sind<br />

besondere Vorkommnisse während der Bauherstellung, allfällige Änderungen gegenüber dem<br />

genehmigten Bauentwurf, sowie noch ausständige Restarbeiten bekannt zu geben. Beizuschließen<br />

sind aktualisierte Planunterlagen und Ziviltechnikerbestätigungen über die fertiggestellten<br />

Kunstbauten, dass die Bauentwürfe dem Stand der Technik, insbesondere den einschlägigen<br />

ÖNORMEN und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen.


289<br />

HINWEIS ZU DEN FORTSCHREIBUNGEN DER HL - RICHTLINIEN<br />

Da die gegenständlichen HL – Richtlinien nicht den aktuellen Stand der Technik darstellen, sind<br />

grundsätzlich die Fortschreibungen der HL-Richtlinien anzuwenden.<br />

Dies betrifft insbesondere<br />

- Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen mit dem Stand vom 22.10.2001<br />

- Fortschreibung HL – Richtlinien Tunnel- und Wannenquerschnitte mit dem Stand vom 20.7.2001<br />

- Vorschriften für den Bau von Festen Fahrbahnen mit dem Stand vom August 2001<br />

Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung ist seitens der BEG eine diesbezügliche<br />

Stellungnahme hinsichtlich der Anwendung der angeführten Richtlinien und Vorschriften für das<br />

gegenständliche Projekt abzugeben.<br />

HINWEIS NEIGEZUGWAGEN (WAGENKASTENSTEUERUNG)<br />

Das vorliegende Projekt, welches auf Basis der gültigen HL Richtlinien und der Fortschreibungen der<br />

HL Richtlinien, Stand Jänner 2001, erstellt wurde, berücksichtigt nicht die Anforderungen der<br />

Neigezugtechnik.<br />

Bei einem beabsichtigten Einsatz der Neigezugtechnik ist das gegenständliche Projekt gesamtheitlich<br />

(Trassierungsparameter, Tunnelquerschnitte, Haltestellenbereiche, etc) zu überprüfen und<br />

gegebenenfalls zu überarbeiten.<br />

HINWEIS ZUR VERBINDUNG DER EISENBAHNRECHTLICHEN BAUGENEHMIGUNG MIT DER<br />

EISENBAHNRECHTLICHEN BETRIEBSBEWILLIGUNG:<br />

Die Fragestellung der obersten Eisenbahnbehörde ob gegen die Verbindung der eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung mit der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung aus ho eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht Bedenken bestehen, kann zufolge des Projektumfanges mit ja beantwortet werden.<br />

Aufgrund der vorliegenden Projektsunterlagen sowie den durchgeführten örtlichen<br />

Erhebungen bei der mündlichen Verhandlung, besteht aus eisenbahnbautechnischer Sicht bei<br />

Berücksichtigung der sich aus den angeführten Hinweisen ergebenden Veranlassungen gegen<br />

die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 1 und 2 EisbG 1957<br />

für die Errichtung der der gegenständlichen eisenbahnbautechnischen Beurteilung<br />

zugrundegelegten Objekte bei Einhaltung nachstehender Vorschreibungen aus der Sicht des<br />

Teilfachgebietes Eisenbahnbautechnik kein Einwand:<br />

VORSCHREIBUNGEN DES EISENBAHNBAUTECHNISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

KONSTRUKTIVEN INGENIEURBAU:<br />

1. TRAGWERKE ALLGEMEIN<br />

1.1 Bei der Planung und Ausführung von Randbalkenelementen ist auf die Verwendung von<br />

Regelelementen mit einer Länge von 2,0 m zu achten.<br />

1.2 Bei der Detailplanung ist im Bereich der Baugrubenhinterfüllungen von neu zu<br />

errichtenden Eisenbahnobjekten im Gleisbereich auf möglichst setzungsfreie Übergänge<br />

zum gewachsenen Untergrund zu achten.<br />

1.3 Nach Starkregenereignissen bzw. nach großen Hochwässern sind Kontrollen und<br />

erforderlichenfalls Instandhaltungen der Bachbrücken (Widerlager, Lager etc.) und der<br />

Dammböschungen im Bereich der Gewässerquerungen durchzuführen. Der<br />

projektsgemäße Abflussquerschnitt ist jedenfalls freizuhalten, Geschiebeablagerungen<br />

sind zu entfernen.<br />

1.4 Bei jenen Tragwerken, wo bei der Planung ein Freibord von 1,0 m zu der maßgebenden<br />

Hochwassermarke HQ 100 nicht eingehalten werden konnte, ist nach diesbezüglichen<br />

Hochwasserereignissen bei Wildbächen eine verstärkte Kontrolle durchzuführen<br />

1.5 Bestehende Objekte sind bis zu einer Tiefe von mindestens 1,5 m unter der geplanten<br />

SOK abzutragen. Das Aufbringen einer durchgehenden Frostschutzschichte ist bei der<br />

festzulegenden Tiefe der Abtragsarbeiten jedenfalls zu gewährleisten.<br />

1.6 Im Zuge der Detailplanung ist zur Herstellung eines setzungsfreien Überganges<br />

Tragwerk – Damm bei der Neubaustrecke HL 1 generell und bei der Bestandsstrecke HL<br />

2 je nach technischen Erfordernissen des Untergrundes die Ausführung von<br />

Schleppplatten zu berücksichtigen.<br />

1.7 Teilweise wurde gemäß den Projektunterlagen bei den Eisenbahntragwerken auf der<br />

Abdichtung kein Schutzbeton ausgeführt. Im Zuge der Detailplanung ist anstelle der<br />

Schutzmatte mit einer Stärke von 1,5 cm ein Schutzbeton mit Abdichtung vorzusehen.


290<br />

1.8 Bei allen Eisenbahntragwerken sind zwischen Schotterbett und Schutzbeton zentrisch<br />

unter den Gleisachsen Gleisbettmatten mit einer Breite von 3,0 m zu verlegen.<br />

1.9 Grundsätzlich ist für die Planung der Randbalken, der Abgänge und der<br />

Brückenausrüstung der Anhang zur DV B 45 (Regelplanung Randbalken) anzuwenden.<br />

1.10 Bei der Herstellung von Wandstrukturen im Bereich der Wannen mittels einlegen von<br />

Trapezleisten ist die gemäß ÖNORM erforderliche maximale, bzw. minimale<br />

Betondeckung festzulegen.<br />

1.11 Für die Ausführung von Festen Fahrbahnen auf Brücken sind bei der Planung der<br />

Bauwerke die Fortschreibungen der HL Richtlinien zu berücksichtigen, da in den gültigen<br />

HL Richtlinien bezüglich der Ausführung von Festen Fahrbahnen auf Brücken keine<br />

Aussagen enthalten sind.<br />

1.12 Im Zuge der Detailplanung ist bei den Eisenbahntragwerken hinsichtlich der<br />

Bewehrungsführung die Möglichkeit des Trennens der Tragplatte bei jenen Brücken zu<br />

berücksichtigen, bei denen bei späteren Erneuerungsarbeiten keine Hilfsbrücken<br />

eingesetzt werden können.<br />

1.13 Bei den Eisenbahntragwerken ist in der Statik ein halbseitiger Abtrag der Konstruktion mit<br />

einer maximal möglichen Gleisverschiebung zum Randbalken (Abstand der Gleisachse<br />

zu der Schotterbetteinfassung e = 1,80 m) gemäß ÖNORM B 4003 zu berücksichtigen.<br />

1.14 Die Erteilung der Betriebsbewilligung setzt die Durchführung einer anstandslosen<br />

Probebelastung der Eisenbahntragwerke, das heißt Vergleich der Messergebnisse auf<br />

Übereinstimmung mit den rechnerisch ermittelten Formänderungen des Tragwerkes<br />

voraus.<br />

Das Ergebnis der Probebelastung ist dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie, Verwaltungsbereich Verkehr, vorzulegen und den Projektunterlagen für die<br />

Erlangung einer Betriebsbewilligung beizufügen.<br />

1.15 Im Zuge der Detailplanung ist bei den Eisenbahntragwerken ein Lagertausch unter<br />

Betrieb zu berücksichtigen. Für den Lagertausch sind die maximal zulässigen vertikalen<br />

Anhebemaße in den einzelnen Lagerachsen anzugeben.<br />

Für diesen speziellen Lastfall ist in der Statik das Lastbild Klasse (0) anzusetzen.<br />

Während des Anhebevorganges ist aus statischen Gründen eine ungleichmäßige<br />

Erwärmung des Tragwerkes nicht zulässig, bzw. in der Statik zu berücksichtigen.<br />

1.16 Für die spätere Lagerauswechslung ist zwischen der Auflagerbank und der<br />

Tragwerksunterkante ein ausreichender Raum einzuplanen (> 40 cm). Die Anhebepunkte<br />

für die Pressen sind auf der Auflagerbank und dem Tragwerk dauerhaft zu kennzeichnen.<br />

2. WANNEN ALLGEMEIN<br />

2.1 Bei den Gleisabständen der Bestandsstrecke zu den Wannen, bzw. zu den Randbalken<br />

ist auf die Einhaltung der Abstände gemäß dem erweiterten Regellichtraumprofil der HL<br />

RL zu achten, wobei zwischen der Gleisachse der Bestandsstrecke und Bauteilen der<br />

Wannenwände (Randbalken, etc.) ein horizontaler Abstand von 3,0 m herzustellen ist.<br />

Sollte ein Abstand von 3,0 m aus zwingenden Gründen nachweislich nicht erreicht<br />

werden können, ist ein Mindestabstand von 2,50 m mit Bogenzuschlägen und<br />

Gleislagetoleranzen (mindestens 2,60 m) jedenfalls einzuhalten. Zusätzlich sind<br />

entsprechende Maßnahmen (Berücksichtigung von Anpralllasten, sowie Anhebung der<br />

Wannen OK auf +76 cm über SOK) zu setzen, welche einen Absturz von Fahrzeugen in<br />

den Wannenbereichen verhindern sollen.<br />

2.2 Aufgrund der von den HL Richtlinien und der ZOV 7 bereichsweisen abweichenden<br />

Abstandsmaße der Wannenwände von den Gleisachsen der Bestandsstrecke sind den<br />

Vorschriften entsprechende Anprallkräfte (statische Ersatzlasten gemäß ENV 1991-2-7,<br />

UIC-Kodex 777-2E, ergänzende Empfehlungen für die Überarbeitung des UIC<br />

Merkblattes 777-2E; Überbauungen ohne Aufbauten, Bauwerke Klasse B,<br />

Geschwindigkeiten von 120 km/h bis 300 km/h) im Bereich der betroffenen Bauwerke bei<br />

der Dimensionierung zu berücksichtigen, um einen Absturz entgleister Fahrzeuge auf die<br />

tiefer liegenden Gleisanlagen der Neubaustrecke zu verhindern.<br />

Entsprechend dem UIC-Kodex 777-2E, bzw. entsprechend der ENV 1991-2-7 sind für<br />

Gleisabstände kleiner als 3,0 m bei kontinuierlichen Wänden nachstehend angeführte<br />

Kräfte bei einer maximalen Geschwindigkeit von 120 km/h zu berücksichtigen:<br />

- 4.000 kN parallel zur Gleisachse<br />

- 1.500 kN senkrecht zur Gleisachse


291<br />

Aufgrund der proportionalen Abhängigkeit der Stoßkraft (Impuls) von der<br />

Geschwindigkeit, sind die angegebenen Ersatzlasten auf die vorgegebene Vmax (160<br />

km/h) umzurechnen.<br />

Da der Anprallstoß als außergewöhnlicher Lastfall nach ENV 1991-1 anzusehen ist, ist<br />

eine Überlagerung mit Lasten des Lastfalles Hochwasser jedenfalls bis zu einem<br />

Hochwasserereignis von HQ 30 vorzusehen.<br />

2.3 Alle Wannenwände mit einem lichten Abstand von der Gleisachse von e < 3,0 m sind<br />

entsprechend den „ergänzenden Empfehlungen für die Überarbeitung des UIC<br />

Merkblattes 777-2E; Überbauungen ohne Aufbauten (Bauwerke Klasse B),<br />

Geschwindigkeiten von 120 km/h bis 300 km/h“ als Leiteinrichtungen mit einer Höhe von<br />

mindestens ca. 75 cm über SOK der Bestandsstrecke auszuführen, um einen Absturz<br />

entgleister Fahrzeuge auf die tiefer liegenden Gleisanlagen der Neubaustrecke zu<br />

verhindern.<br />

2.4 Bei den Wannen werden zwei Querschnitte unterschieden. Die seichte Wanne ohne<br />

Rettungsnischen mit einem lichten Abstand der Gleisachse zu der verkleideten<br />

Wannenwand von 3,60 m und die tiefe Wanne mit Rettungsnischen mit einem lichten<br />

Abstand der Gleisachse zu der verkleideten Wannenwand von 3,00 m. Die im Projekt als<br />

Querschnittssprung dargestellte Ausführung ist auf kontinuierliche Übergänge<br />

abzuändern, sodass Gefährdungen für entgleiste Fahrzeuge nicht gegeben sind. Der<br />

Übergangsbereich ist auf die Länge eines Blockabschnittes zu erstrecken, wobei eine<br />

Länge von ca. 10 m nicht zu unterschreiten ist (eine Winkeländerungen im<br />

Übergangsbereich ist jedenfalls flacher als 1:15 auszubilden).<br />

2.5 Da die Gleisbereiche der Bestandsstrecke neben den Wannen Einschränkungen für<br />

Lademaßüberschreitungen darstellen, sind diese Bereiche mit den genauen<br />

Abstandsmaßen zu erfassen und dem betriebsführenden Unternehmen nachweislich zur<br />

Kenntnis zu bringen.<br />

3. TUNNEL ALLGEMEIN<br />

3.1 Im Zuge der Detailplanung sind die im Lageplan des Verkehrsprojektes ohne Kotierungen<br />

eingetragenen Rettungsnischen entsprechend den Vorgaben der HL Richtlinien zu<br />

situieren.<br />

3.2 Bei den Eisenbahntunneln werden je nach Bauweise unterschiedliche Querschnitte<br />

ausgeführt. Bei den jeweiligen theoretischen Stößen der unterschiedlichen<br />

Querschnittsformen sind im Wandbereich kontinuierliche Übergänge herzustellen.<br />

Diese Übergänge sind derart auszugestalten, dass für entgleiste Fahrzeuge keine<br />

Gefährdungen gegeben sind. Der Übergangsbereich ist auf die Länge eines<br />

Blockabschnittes zu erstrecken, wobei eine Länge von ca. 10 m nicht zu unterschreiten<br />

ist (eine Winkeländerungen im Übergangsbereich ist jedenfalls flacher als 1:15<br />

auszubilden).<br />

3.3 Für den Einbau der Festen Fahrbahn, welche nicht Gegenstand des<br />

eisenbahnrechtlichen Bauverfahrens ist, ist in Abstimmung auf die Erfordernisse eines<br />

leichten bis schweren Masse-Feder-Systemes ein ausreichender Raum bei der Planung<br />

des Tunnelquerschnittes zu berücksichtigen, da der Einbau eines Masse-Feder-Systems<br />

nur in Teilbereichen der Tunnelbauwerke vorgesehen ist.<br />

3.4 In Abhängigkeit der Ergebnisse der Grund- und Bergwasseranalysen sind bei der<br />

Betontechnologie für die betroffenen Bauwerke Anpassungen vorzunehmen.<br />

3.5 Vor Baubeginn ist mit dem Bahnbetreiber ein Sicherungskonzept für die Gewährleistung<br />

der Sicherheit des Bahnbetriebes auszuarbeiten. Dies betrifft insbesondere auch die<br />

Unterfahrung von bestehenden Eisenbahnanlagen.<br />

Die gegenständlichen Arbeiten sind jedenfalls unter Aufsicht einer § 15 Person gemäß<br />

EisbG 1957 durchzuführen. Durch die Verfügung von Langsamfahrstellen und<br />

permanenten Kontrollmessungen von sich aus Setzungsmulden ergebenden<br />

Gleisimperfektionen und den erforderlichen Korrekturen der Gleislage entsprechend den<br />

ÖBB Dienstvorschriften ist die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes zu gewährleisten.<br />

3.6 Aufgrund verschiedener Schadensereignisse bei der Herstellung von Tunnelbauwerken<br />

in offener Bauweise wird auf die Erfassung aller Bauzustände bei der Herstellung der<br />

Bauwerke (einseitige Höhenlagen der Hinterfüllung, unterschiedliche Verdichtungen, von<br />

der Statik abweichende Bodenparameter für das Hinterfüllmaterial, Einfluss des<br />

Hangschubes, etc.) in der statischen Berechnung hingewiesen. Ebenso sind die der<br />

statischen Berechnung zugrundegelegten Bodenparameter im Zuge der Ausführung den


292<br />

tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und abweichende Erfordernisse für die<br />

Dimensionierung des Bauwerkes zu berücksichtigen.<br />

3.7 Bautoleranzen sind außerhalb des erforderlichen Mindestquerschnittes anzusetzen.<br />

3.8 Die Führung der Randwege muss sich entgegen den Darstellungen im Projekt<br />

entsprechend den Fortschreibungen der HL Richtlinie an der Oberkante der überhöhten<br />

SOK orientieren, um das Selbstrettungskonzept zu ermöglichen.<br />

3.9 Grundsätzlich sind bei der Detailplanung die HL Richtlinien, bzw. die Fortschreibungen<br />

der HL Richtlinien (insbesondere hinsichtlich Querschnittsgestaltung von Kunstbauten)<br />

anzuwenden.<br />

3.10 Bei den Tunnelquerschnitten sind zur Einhaltung der im Projekt vorgesehenen<br />

Querschnittsflächen jedenfalls erforderliche Toleranzen für die Bauausführung zu<br />

berücksichtigen.<br />

3.11 Bei den Gleisabständen der Bestandsstrecke zu den Kopfbalken der Tunnelportale ist auf<br />

die Einhaltung der Abstände gemäß dem erweiterten Regellichtraumprofil der HL RL zu<br />

achten, wobei zwischen der Gleisachse der Bestandsstrecke und Bauteilen der<br />

Tunnelportale (Randbalken, etc.) ein horizontaler Abstand von 3,0 m herzustellen ist.<br />

Sollte ein Abstand von 3,0 m aus zwingenden Gründen nachweislich nicht erreicht<br />

werden können, ist ein Mindestabstand von 2,50 m mit Bogenzuschlägen und<br />

Gleislagetoleranzen (mindestens 2,60 m) jedenfalls einzuhalten. Zusätzlich sind<br />

entsprechende Maßnahmen zu setzen, welche einen Absturz von Fahrzeugen in den<br />

Wannenbereichen verhindern sollen.<br />

3.12 Aufgrund der von den HL Richtlinien und der ZOV 7 bereichsweisen abweichenden<br />

horizontalen Abstandsmaße der Tunnelportale von den Gleisachsen der Bestandsstrecke<br />

sind den Vorschriften entsprechende Anprallkräfte (statische Ersatzlasten gemäß ENV<br />

1991-2-7, UIC-Kodex 777-2E, ergänzende Empfehlungen für die Überarbeitung des UIC<br />

Merkblattes 777-2E; Überbauungen ohne Aufbauten (Bauwerke Klasse B),<br />

Geschwindigkeiten von 120 km/h bis 300 km/h) im Bereich der betroffenen Bauwerke bei<br />

der Dimensionierung zu berücksichtigen.<br />

Entsprechend dem UIC-Kodex 777-2E, bzw. entsprechend der ENV 1991-2-7 sind für<br />

Gleisabstände kleiner als 3,0 m bei kontinuierlichen Wänden nachstehend angeführte<br />

Kräfte bei einer maximalen Geschwindigkeit von 120 km/h zu berücksichtigen:<br />

- 4.000 kN parallel zur Gleisachse<br />

- 1.500 kN senkrecht zur Gleisachse<br />

Aufgrund der proportionalen Abhängigkeit der Stoßkraft (Impuls) von der<br />

Geschwindigkeit, sind die Ersatzlasten auf die vorgegebene Vmax umzurechnen.<br />

3.13 Alle im Anschluss an Wannenwände unmittelbar übergehende Tunnelportale mit einem<br />

lichten Abstand von der Gleisachse von e < 3,0 m sind entsprechend den „ergänzenden<br />

Empfehlungen für die Überarbeitung des UIC Merkblattes 777-2E; Überbauungen ohne<br />

Aufbauten (Bauwerke Klasse B), Geschwindigkeiten von 120 km/h bis 300 km/h“ als<br />

Leiteinrichtungen mit einer Höhe von mindestens ca. 76 cm auszuführen, um einen<br />

Absturz entgleister Fahrzeuge auf die tiefer liegenden Gleisanlagen der Neubaustrecke<br />

zu verhindern.<br />

3.14 Die baulichen und maschinellen Anlagen für die Tunnelentwässerung sind für die nach<br />

Brandereignissen gemäß der definierten Brandlastkurve auftretenden zulässigen<br />

Bauwerksschäden mit den damit verbundenen Undichtigkeiten auszulegen.<br />

Die Konstruktion des Tunnels ist jedenfalls derart auszulegen, dass eine Flutung des<br />

Tunnels in jedem Fall vermieden wird.<br />

3.15 Für bestehende Bebauungen über den Tunnelbauwerken mit bis an die Oberfläche<br />

reichenden Auswirkungen von Bränden sind entsprechende Maßnahmenpläne bis zur<br />

Betriebsbewilligung auszuarbeiten.<br />

3.16 Im Bereich der Tunnelabschnitte mit vorgesetzten Kastennischen beträgt die Stärke der<br />

Innenschale minimal 15 cm. Da für die tragenden Stahlbetontübbinge in diesen<br />

Bereichen ein ausreichender Brandschutz nicht gegeben ist, ist durch entsprechende<br />

Maßnahmen ein im Vergleich zum Regelquerschnitt gleichwertiger Brandschutz<br />

auszuführen.<br />

3.17 In den beidseitigen Randwegen im Tunnel erfolgt die Führung der Kabel in den<br />

Kabeltrögen.<br />

Die Kabel sind bei durch Brand verursachten außergewöhnlichen Ereignissen derart zu<br />

sichern, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der Klasse E 90 erreicht wird.


293<br />

3.18 Aus eisenbahnbautechnischer Sicht wird die Überbauung von Tunnelabschnitten, welche<br />

nicht in bergmännischer Bauweise hergestellt werden, als bedenklich erachtet, da in der<br />

Schutzzone 2 bei Brandereignissen außerhalb der der Berechnung zugrundegelegten<br />

Brandlastkurve oberflächliche Auswirkungen (Verbrüche) zu erwarten sind und eine<br />

Zeitdauer für die Standsicherheit des Tunnels im Brandbereich aufgrund des nicht<br />

definierbaren maximalen Brandereignisses nicht angegeben werden kann.<br />

Sollte keine negative Stellungnahme des Sachverständigen für Brandschutztechnik für<br />

Bebauungen über dem Eisenbahntunnel im Bereich der Schutzzone 2 vorliegen, sind mit<br />

dem Ansuchen um eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung mit dem Betreiber der<br />

Eisenbahnanlage, der Feuerwehr, dem Sachverständigen für Brandschutztechnik und<br />

den Einsatzkräften abgestimmte Maßnahmenpläne vorzulegen.<br />

3.19 Hinsichtlich Erhaltungsarbeiten (Abdichtung, etc.) und Erneuerungsarbeiten ist die<br />

Überbauung von Tunnelabschnitten, welche nicht in bergmännischer Bauweise<br />

hergestellt werden, als nicht zweckmäßig anzusehen.<br />

Mit dem Ansuchen um eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung sind mit dem Betreiber<br />

der Eisenbahnanlage abgestimmte Erhaltungs- und Erneuerungskonzepte vorzulegen.<br />

3.20 Im Bereich des Bergbaubetriebes der „Firmen Gubert usw.“ in ca km 40 sind laut<br />

Firmenaussagen bzw. Stellungnahmen im eisenbahnrechtlichen Verfahren Sprengungen<br />

zum weiteren Abbau von Gestein vorgesehen.<br />

Grundsätzlich ist ein ungestörter und uneingeschränkter Betrieb der Bahnstrecke zu<br />

gewährleisten. Es sind daher die erforderlichen Bedingungen für den Betrieb des<br />

Steinbruches bis zum Ansuchen um Betriebsbewilligung darzulegen. Diese Maßnahmen<br />

sind mit dem betriebsführenden Infrastrukturunternehmen nachweislich abzustimmen.<br />

Bezüglich der Auswirkung von Sprengungen auf die Tunnelkonstruktion wird auf das<br />

Gutachten des Sachverständigen Fraccaro verwiesen.<br />

3.21 Aufgrund des gegebenen Gefahrenpotentiales bei Anordnung von Weichen im Tunnel<br />

sind Detektoren für entgleiste Fahrzeuge vorzusehen, welche durch weitere Auslösung<br />

einer Notbremsung mit rechtzeitigem Anhalten vor den Weichenbereichen das<br />

Unfallrisiko wesentlich herabsetzen.<br />

4. PORTALE RETTUNGSSTOLLEN UND TUNNELBAUWERKE<br />

4.1 Portale Rettungsstollen<br />

Rettungsstollen Brixlegg Ost<br />

Rettungsstollen Brixlegg Mitte<br />

Rettungsstollen Brixlegg West<br />

Rettungsstollen Wiesing<br />

Rettungsstollen Fiecht<br />

Rettungsstollen Vomp West<br />

Seitenstollen<br />

Mittlerer Seitenstollen<br />

Bei den Portalen der Rettungsstollen sind der Arbeitnehmerschutzverordnung<br />

entsprechende Absturzsicherungen vorzusehen.<br />

4.2 Portale Tunnelbauwerke<br />

Tunnel Radfeld / Wiesing<br />

Tunnel Wiesing / Jenbach<br />

Tunnel Stans / Terfens<br />

Unterflurstrecke Baumkirchen<br />

Bei den Portalen sind der Arbeitnehmerschutzverordnung entsprechende<br />

Absturzsicherungen vorzusehen.<br />

5. KUNSTBAUTEN ALLGEMEIN<br />

5.1 Bei verschiedenen Objekten wird neben den Gleisen der Bestandsstrecke nur die<br />

Führung einseitiger Randwege vorgesehen.<br />

Jene Bereiche wo die Führung eines Randweges nicht vorgesehen ist (z.B. kein<br />

innenliegender Randweg bei den Gleisen der Bestandsstrecke in den<br />

Wannenbereichen), sind durch entsprechende Hinweistafeln zu kennzeichnen.<br />

5.2 Im Zuge der weiteren Detailplanung ist für Randbalken und für Abgänge Tragwerk –<br />

Damm der Anhang zur DV B 45 (Regelplanung Randbalken) anzuwenden.<br />

5.3 In den weiteren Planungsphasen ist für alle Kunstbauten die ÖNORM B 4015-1<br />

Belastungsannahmen im Bauwesen, außergewöhnliche Ereignisse,<br />

Erdbebeneinwirkungen, Grundlagen, die ÖNORM B 4015-2 Belastungsannahmen im


294<br />

Bauwesen, außergewöhnliche Ereignisse, Erdbebeneinwirkungen,<br />

Berechnungsverfahren, der Letztstand der ÖN ENV Normen, sowie die „Seismische<br />

Mikrozonierung des Raumes Innsbruck – Kufstein, unteres Inntal – Ermittlung der zu<br />

erwartenden Erdbebenintensitäten als Basis für Erdbebenrisikoabschätzungen und<br />

vorbeugende Maßnahmen“ von Duma, Meurers & Vogelmann (2000) bei der<br />

Dimensionierung der baulichen Anlagen zu berücksichtigen.<br />

5.4 Bei allen die Bahn begleitenden Straßen und Wegen mit einer Absturzmöglichkeit von<br />

PKW, LKW, Ladegut, etc auf die tiefer liegende Bahntrasse sind ausreichende<br />

Sicherungsmaßnahmen vorzusehen, um die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes zu<br />

gewährleisten.<br />

5.5 Bei Kunstbauten mit geringer Überdeckung (Tunnel, Galerien, offene Bauweisen) ist<br />

hinsichtlich der Abdichtung die Auswahl von Abdichtungssystemen mit<br />

Durchwurzelungsschutz vorzusehen.<br />

5.6 Bei der Bemessung von Kunstbauten ist neben den gültigen ÖNORMEN der Letztstand<br />

der Eurocodes, sowie der Letztstand der Europäischen Vornormen und ENV-Normen<br />

anzuwenden.<br />

5.7 Bestehende Objekte sind jedenfalls bis zu einer Tiefe von mindestens 1,5 m unter der<br />

geplanten SOK abzutragen. Das Aufbringen einer durchgehenden Frostschutzschichte ist<br />

bei dem Umfang der Abtragsarbeiten jedenfalls zu gewährleisten.<br />

5.8 Zur Minimierung von späteren Setzungen sind die nach Errichtung des Objektes zu<br />

verfüllenden Baugruben und Arbeitsräume, im Einflussbereich der Bahntrasse, mit<br />

Filterbeton (Einkornbeton) zu hinterfüllen, soferne vom zu beauftragenden<br />

Zivilingenieurbüro für Grundbau und Bodenmechanik keine anderen Maßnahmen<br />

vorgesehen werden<br />

5.9 Ein ausreichender Blendschutz ist nach Fertigstellung, bzw. vor der Betriebsbewilligung<br />

zu überprüfen. Gegebenenfalls sind noch zusätzliche Maßnahmen zu setzen.<br />

5.10 Nach Fertigstellung aller Kunstbauten sind aktualisierte Übersichtspläne zu erstellen,<br />

welche im Zuge des angestrebten Betriebsbewilligungsverfahren eine wesentliche<br />

Grundlage für die eisenbahnbautechnische Beurteilung darstellen.<br />

5.11 Im Einflussbereich von Baumaßnahmen der Neubaustrecke, bzw. der zu verlegenden<br />

Bestandsstrecke sind jedenfalls vor Baubeginn durch einen unabhängigen<br />

Sachverständigen oder Ziviltechniker Beweissicherungen von Gebäuden und sonstigen<br />

baulichen Anlagen durchzuführen.<br />

5.12 Die sich aus dem Erhaltungskonzept für Kunstbauten ergebenden Maßnahmen sind im<br />

Zuge der Erstellung der Detailplanung zu berücksichtigen.<br />

5.13 Bei allen Stiegenanlagen im Bereich von Kunstbauten, welche im Rahmen des<br />

Erhaltungskonzeptes erforderlich sind, sind Stiegenläufe entsprechend den<br />

Arbeitnehmerschutzverordnungen auszuführen und mit Geländern zu versehen. Im<br />

Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen ist eine Abschrankung erforderlich.<br />

5.14 Für die Kunstbauten ist eine geotechnische bzw. geohydrologische Beurteilung<br />

erforderlich. Ergänzend hiezu ist für die Errichtung der Kunstbauten ein Zivilingenieur für<br />

Bauwesen, Fachgebiet für Grundbau und Bodenmechanik beizuziehen.<br />

5.15 Für alle im Projekt vorgesehenen Baugrubensicherungen sind die erdstatischen<br />

Dimensionierungen von einem befugten Zivilingenieurbüro in Abstimmung mit einem<br />

Zivilingenieurbüro für Geotechnik zu erstellen.<br />

5.16 Alle Aufstandsflächen von Fundierungen (Tragwerke, Stützmauern, etc.) sind von der<br />

örtlichen Bauaufsicht abzunehmen.<br />

Bei der örtlichen Bauaufsicht ist von einem ausgebildeten Fachpersonal auszugehen.<br />

5.17 Eine Abstimmung des geotechnischen Büros mit dem jeweiligen mit der Detailplanung<br />

beauftragten Zivilingenieurbüro hinsichtlich der Übereinstimmung mit den in der Statik<br />

getroffenen Ansätzen (Bestätigung durch den Prüfingenieur) ist in jedem Fall zwingend<br />

erforderlich.<br />

5.18 Die Ausführungspläne und die statischen Berechnungen der Kunstbauten sind von einem<br />

fachlich befugten Zivilingenieurbüro zu verfassen und die Übereinstimmung der<br />

Ausführungspläne mit dem behördlichen Genehmigungsbescheid, bzw. den<br />

einschlägigen Normen zu bestätigen.<br />

5.19 Gemäß dem Erdungskonzept der ÖBB für HL Strecken ist die Bewehrung von allen<br />

Bauteilen bei Kunstbauten und Stahlbetonkonstruktionen, bzw. die Brückenausrüstung<br />

elektrisch leitend zu verbinden. Auf die Erstellung von gesonderten Erdungsplänen mit


295<br />

allen erforderlichen Längs- und Querbanderdern, Erdungsbuchsen, etc. wird<br />

hingewiesen.<br />

5.20 Alle Kunstbauten, Bauwerke, Hochbauanlagen, Bahnsteigdächer, Einhausungen, feste<br />

Gegenstände, signal- und fernmeldetechnische Einrichtungen, etc., welche im<br />

Einflussbereich von aerodynamischen Einflüssen situiert sind, sind gemäß ÖNORM B<br />

4003 hinsichtlich der durch Druck- und Sogwirkung entstehenden Kräfte zu bemessen.<br />

Auf die erforderliche Überlagerung mit den maximalen Windkräften wird hingewiesen.<br />

5.21 Die Befestigung der Lärmschutzwandsteher auf den Randbalken der Tragwerke und<br />

Kunstbauten hat mit speziellen nicht rostenden Ankern zu erfolgen. Bei der<br />

Dimensionierung der Befestigungselemente, sowie der Bemessung der<br />

Lärmschutzverkleidung sind die bei der vorgesehenen Entwurfsgeschwindigkeit<br />

auftretenden Kräfte aus Druck und Sog zu berücksichtigen. Eine Überlagerung mit den<br />

maximalen Windkräften ist erforderlich.<br />

5.22 Im Gutachten des Sachverständigen für Bodenmechanik werden bezugnehmend auf den<br />

Bahnkörper, bestehende Brücken, etc. mögliche Setzungsschäden im Zuge der<br />

Tunnelherstellung der Neubaustrecke nicht ausgeschlossen.<br />

Im Zuge der Detailplanung sind daher alle bauliche Anlagen im Einflussbereich der zu<br />

errichtenden Tunnelbauwerke durch ein Messprogramm beginnend mit einer<br />

Nullmessung vor Baubeginn, laufenden Kontrollmessungen während der Bauabwicklung<br />

und einer im Zuge der Erstellung des Messprogrammes zu definierenden Zeitspanne mit<br />

Berücksichtigung von Langzeitsetzungen nach Abschluss der Bauarbeiten zu<br />

überwachen.<br />

Weiters ist vor Baubeginn von einem fachlich zuständigen befugten Zivilingenieurbüro für<br />

diese baulichen Anlagen ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, welcher als erforderlich<br />

anzusehende Gegenmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden darstellt. Bei den<br />

betroffenen Eisenbahnanlagen sind unter Berücksichtigung der ÖBB Vorschriften alle<br />

Maßnahmen verbindlich festzulegen, um die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes zu<br />

gewährleisten.<br />

5.23 Gemäß den ÖBV Richtlinien „Wasserundurchlässige Betonbauwerke – Weisse Wannen“<br />

ist die Anforderungsklasse in Bezug auf die Dichtigkeit des Bauwerkes mit der<br />

Anforderungsklasse A1 festzulegen.<br />

5.24 Die im Technischen Bericht angeführten Betongüten sind auf die besonderen<br />

Erfordernisse des Betones für Weisse Wannen abzustimmen.<br />

5.25 Die Wahl des Größtkornes der im Technischen Bericht angeführten Betonsorten ist auf<br />

die Erfordernisse der ÖNORM B 4700 Teil 10 abzustimmen.<br />

5.26 Basierend auf den Lastansätzen der ÖNORM B 4003 ist bei der Bemessung von<br />

Lärmschutzwänden und baulichen Anlagen im Einflussbereich des Gleises die<br />

Überlagerung Lastfall Wind und Lastfall Staudruck zu berücksichtigen.<br />

5.27 Bei der Bemessung der Lärmschutzwände ist auf die systembedingt erforderliche<br />

Begrenzung der Formänderungen (maximale Auslenkung der Lärmschutzwand im<br />

Kopfbereich) zu achten.<br />

6. OBJEKTE<br />

Seitenstollen km 54+490<br />

1. Die den Projektunterlagen entnehmbare Längsneigung des Seitenstollens von 10 % ist<br />

abzuflachen.<br />

Rettungsstollen Jenbach km 39,220<br />

1. Die in den Projektunterlagen dargestellte Wendenische ist hinsichtlich deren Funktion der<br />

Ermöglichung des Wendens von LKW aufgrund des unzureichenden Abstandes zu der<br />

Schleusenwand abzuändern.<br />

Stiegenabgänge<br />

1. Bei dem in einem schematischen Plan dargestellten Stiegenabgang sind die Handläufe<br />

grundsätzlich vor dem Podest, bzw. vor der Überquerung des Kabeltroges enden zu<br />

lassen.<br />

2. Bei der den Planunterlagen entnommenen Stiegenbreite von 1,75 m sind grundsätzlich<br />

beidseitig Handläufe anzuordnen.<br />

Wanne Radfeld km 26,500 – km 27,290<br />

1. Die Hochwassermarke für das HQ 100 wird mit 510,85 ohne Zuschlag angegeben.<br />

Die SOK ist mit der Höhe 511,23 und die Oberkante der FF mit 511,06 festgelegt.


296<br />

Der Beginn der Grundwasserwanne ist durch eine hochgezogene Schürze (quer zum<br />

Gleis) bis zu der in den Planunterlagen angegebenen Höhenkote (HQ100 510,85)<br />

hochzuziehen, wobei die Feste Fahrbahn einzubinden ist.<br />

Rettungszufahrt Wanne Radfeld km 26,500 – km 27,290<br />

1. Die Zufahrt ist derart auszubilden, dass ein einheitliches Sicherheitsniveau im Vergleich<br />

zu der Wanne Radfeld erreicht wird. Dies bedingt eine Anhebung der OK der Fahrbahn<br />

20 cm über das HQ 100 (510,85).<br />

Unterführungsverbreiterung Kundl und Stützmauer, km 22,510, Objekt K 1401.a00<br />

1. Hinsichtlich des Anschlusses an den Bestand ist in der Ausführungsphase auf die<br />

besonderen Erfordernisse während der Abbindephase hinsichtlich der Betriebsführung<br />

(Erschütterungen) Rücksicht zu nehmen.<br />

2. Das Schotterbett ist bis ca. 5 cm unter Oberkante der Begrenzungsmauer des<br />

Randbalkens anzuböschen.<br />

3. Die im Schnitt C-C der Stützmauer dargestellte Entwässerung mit einem Rohr DN 100<br />

mm, e = 10 m, erfolgt direkt auf den anschließenden Weg. Aufgrund der Gefährdung im<br />

Winter durch Eisbildung auf dem Fußweg ist im Zuge der Detailplanung die Führung der<br />

Entwässerung abzuändern.<br />

4. Unterhalb des Stahlbetonrahmens verlaufen 2 Kanalrohre. Die Fundierungstiefe der<br />

beiden Streifenfundamente muss unterhalb der Rohrsohle angesetzt werden.<br />

Eine Belastung der Leitungen durch das Bauwerk ist durch konstruktive Maßnahmen zu<br />

verhindern.<br />

5. Die durch den Abtrag der bestehenden Konstruktion zwangsläufig beschädigte Isolierung<br />

ist im Übergangsbereich zu erneuern und die neue Abdichtung dicht an den Bestand<br />

anzuschließen. Eine allenfalls erforderliche Erneuerung der gesamten Abdichtung ist je<br />

nach Zustand der bestehenden Abdichtung und der Möglichkeit des Anschlusses der<br />

neuen Abdichtung in der Ausführungsphase zu prüfen.<br />

6. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

Stützmauer Kundl r.d.B., km 22,597 – km 22,771, Objekt K 1201.a01<br />

Siehe auch Anprallschutz Brücke L 48<br />

BS km 22,746 – km 22,766<br />

1. Auf der Stützmauer sind am Kopfbalken die erforderlichen Absturzsicherungen (Geländer<br />

mit Fußleiste, Mittel- und Brustwehr, Höhe 1,0 m) anzubringen.<br />

2. Die Verankerung der Lärmschutzwände hat mit speziellen nicht rostenden Ankern /<br />

Verankerungen zu erfolgen.<br />

3. Hinsichtlich der Wahl des Materials der Lärmschutzverkleidung sind die Fortschreibungen<br />

der HL – Richtlinien einzuhalten. Dia Anforderungen an die Brandbeständigkeit der<br />

Elemente sind dem Gutachten des Sachverständigen für Brandschutztechnik zu<br />

entnehmen.<br />

4. Soferne der Bestand im Bereich der bestehenden Widerlager verändert wird, sind<br />

entsprechend den Gesetzen und Verordnungen Inspektionsmöglichkeiten für das<br />

Tragwerk zu schaffen.<br />

5. In einem Arbeitsübereinkommen zwischen mit dem Erhalter der Straße sind die<br />

erforderlichen Regelungen für die Inspektions- und Revisionsarbeiten festzulegen,<br />

Verlängerung Bachunterführung, BS km 23,054, Objekt K 1407.a00<br />

1. Durch den Querschnitt wurde von der Firma Biochemie Kundl ein Mischwasserkanal<br />

durchgeführt.<br />

In einem Übereinkommen mit der Firma Biochemie sind die im Zuge von Erhaltung und<br />

Erneuerung des Objektes auftretenden Situationen (Rohrabtrag, Stilllegung,<br />

Kostenansprüche, Erschwernisse bei Erneuerung, Kostentragungen, etc.) zu regeln.<br />

2. Hinsichtlich des Anschlusses an den Bestand ist in der Ausführungsphase auf die<br />

besonderen Erfordernisse während der Abbindephase hinsichtlich der Betriebsführung<br />

(Erschütterungen) Rücksicht zu nehmen.<br />

3. Die durch den Abtrag der bestehenden Konstruktion zwangsläufig beschädigte Isolierung<br />

ist im Übergangsbereich zu erneuern und die neue Abdichtung dicht an den Bestand<br />

anzuschließen. Eine allenfalls erforderliche Erneuerung der gesamten Abdichtung ist je


297<br />

nach Zustand der bestehenden Abdichtung und der Möglichkeit des Anschlusses der<br />

neuen Abdichtung in der Ausführungsphase zu prüfen.<br />

4. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

Verlängerung Wegunterführung r.d.B., km 23,671, Objekt K 1406.a00<br />

1. Hinsichtlich des Anschlusses an den Bestand ist in der Ausführungsphase auf die<br />

besonderen Erfordernisse während der Abbindephase hinsichtlich der Betriebsführung<br />

(Erschütterungen) Rücksicht zu nehmen.<br />

2. Die durch den Abtrag der bestehenden Konstruktion zwangsläufig beschädigte Isolierung<br />

ist im Übergangsbereich zu erneuern und die neue Abdichtung dicht an den Bestand<br />

anzuschließen. Eine allenfalls erforderliche Erneuerung der gesamten Abdichtung ist je<br />

nach Zustand der bestehenden Abdichtung und der Möglichkeit des Anschlusses der<br />

neuen Abdichtung in der Ausführungsphase zu prüfen.<br />

3. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

4. Unterhalb des Stahlbetonrahmens verlaufen 2 Kanalrohre. Die Fundierungstiefe der<br />

beiden Streifenfundamente muss unterhalb der Rohrsohle angesetzt werden.<br />

Eine Belastung der Leitungen durch das Bauwerk ist durch konstruktive Maßnahmen zu<br />

verhindern.<br />

5. In einem Übereinkommen mit der Firma Biochemie sind die im Zuge von Erhaltung und<br />

Erneuerung des Objektes auftretenden Situationen (Rohrabtrag, Stilllegung,<br />

Kostenansprüche, Erschwernisse bei Erneuerung, Kostentragungen, etc.) zu regeln.<br />

Wild- und Grabenunterführung, NBS km 24,631, Objekt K 1404.a00<br />

1. Bei den nachträglich hergestellten Lichtöffnungen in der Deckenplatte des<br />

Rahmenbauwerkes ist eine Trennfuge herzustellen und in diesen Bereichen die<br />

Bewehrung nicht durchzuziehen.<br />

2. Die Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,0 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge des Rahmenbauwerkes von 10,80 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung<br />

ist eine Längsneigung von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

3. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

4. Im Lageplan schließt der Bach beidseitig mit einem Knick an das Rahmenbauwerk an.<br />

Im Zuge der Detailplanung sind die Übergänge (Stahlbetonquerschnitt und<br />

Trapezgraben) entsprechend auszurunden.<br />

Wirtschaftswegunterführung, NBS km 24,631, Objekt R 1401.a00<br />

1. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 0,5 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge des Rahmenbauwerkes von 8,60 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung<br />

ist eine Längsneigung von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

2. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

Kleintierdurchlass, NBS km 25,543, Objekt R 1402.a00<br />

1. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,0 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge des Rahmenbauwerkes von 4,0 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist<br />

eine Längsneigung von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

2. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

Kleintierdurchlass, NBS km 25,867, Objekt R 1403.a00<br />

1. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,0 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge des Rahmenbauwerkes von 4,0 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist<br />

eine Längsneigung von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

2. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

Wilddurchlass Maukenbach, NBS km 26,160, Objekt R 1406.a00<br />

1. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

2. Die Abgrenzung des Begleitweges (öffentlicher Weg) zu dem BS Gl 2 im Anschluss an<br />

das Objekt erfolgt durch einen Bahngraben, bzw. im Objektsbereich ohne direkte


298<br />

Abgrenzung. Die Errichtung eine Abgrenzung (z.B. Zaun) ist in der weiteren<br />

Planungsphase zu prüfen.<br />

3. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 0,5 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge des Rahmenbauwerkes von 12,20 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung<br />

ist eine Längsneigung von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

Unterführung Maukenbach, NBS km 26,202, Objekt R 1404.a00<br />

1. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 0,5 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge des Rahmenbauwerkes von 12,20 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung<br />

ist eine Längsneigung von mind. 1,0 % anzustreben.<br />

2. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

3. Aufgrund der gegebenen Hochwasserpegel, verbunden mit einem stark reduzierten<br />

Freibord ist nach Hochwässern, oder starken Regenfällen die Freihaltung des<br />

Abflussquerschnittes durch Entfernung von Geschiebeablagerungen, Verschlämmungen,<br />

etc. erforderlich.<br />

4. Aufgrund gegebener Zwangspunkte ist der Tragwerksaufbau wie folgt zu wählen:<br />

Schotterbett mindestens 55 cm<br />

Kunststoffplatte als Schutz der Abdichtung 0,2 cm<br />

Gegossene Abdichtung 0,3 cm<br />

Stahlbetonplatte im Gefälle (1 %) 35 cm<br />

5. Im Anschluss an das Objekt ist eine Abgrenzung des Begleitweges zu dem BS Gl 2<br />

herzustellen.<br />

Wegunterführung BS Münster 1, NBS km 34,905, Objekt M 1404.a00<br />

1. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 0,5 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge des Rahmenbauwerkes von 8,10 m zu gering. Im Zuge der Detailplanung<br />

ist eine Längsneigung von mind. 2,0 % anzustreben.<br />

2. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

3. Hinsichtlich der durch Pumpen gewährleisteten Entwässerung der Unterführung sind<br />

Übereinkommen mit der Gemeinde hinsichtlich Übernahme dieser Anlagenteile<br />

anzustreben.<br />

4. Zur Erzielung der geforderten Hochwassersicherheit für das Hochwasserereignis HQ100<br />

neu (Berücksichtigung der Abschirmwirkung der Autobahn) ist das Wannenbauwerk zu<br />

verlängern, oder die Rampenneigung anzusteilen.<br />

5. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist der Pumpenschacht derart zu gestalten, dass<br />

eine Wartung von der Straße aus ermöglicht wird, da eine LKW Zufahrt nicht hergestellt<br />

werden kann.<br />

Eisenbahnbrücke über den Kasbach, NBS km 41,591, Objekt J 1401.a00<br />

1. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

2. Aufgrund der gegebenen Hochwasserpegel, verbunden mit einem stark reduzierten<br />

Freibord ist nach Hochwässern, oder starken Regenfällen die Freihaltung des<br />

Abflussquerschnittes durch Entfernung von Geschiebeablagerungen, Verschlämmungen,<br />

etc. erforderlich.<br />

3. Das Eisenbahntragwerk wird als zweigleisiges Plattentragwerk ausgebildet. Im Zuge der<br />

Detailplanung ist zwischen den gleisweise getrennten Tragwerken eine dichte Fuge in<br />

Längsrichtung einzuplanen.<br />

4. Aufgrund der Gleisüberhöhungen sind im Zuge der Detailplanung die bogenaußen<br />

liegenden Randbalken anzuheben (ü = 92 mm, 102 mm).<br />

5. Die Randbalken sind gemäß des Anhanges zur DV B 45 (Regelplanung Randbalken) auf<br />

einem durchgehenden Schutzbeton aufzusetzen.<br />

6. Die Oberkante des Schotterbettes darf keinen größeren Abstand als 5 cm zu der<br />

Oberkante der Randbalken aufweisen. Das bogeninnen dargestellte Schotterbett ist<br />

entsprechend anzuböschen.<br />

7. Die in den Projektunterlagen vorgesehene Längsneigung des Tragwerkes von 1,43 % ist<br />

nicht ausreichend. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung von mindestens 2,0<br />

% anzustreben.<br />

8. Bei der statischen Berechnung ist ein späterer Abtrag des bestehenden<br />

Bachquerschnittes (Wannenmauern) zu berücksichtigen.


299<br />

9. Die Fundamentunterkanten des Eisenbahntragwerkes wären ca. 1 m unter die Bachsohle<br />

einzubinden. Da in diesem Bereich der HDBV Ring des Tunnels der Neubaustrecke<br />

situiert ist, ist mindestens ca. 50 cm unter die Bachsohle einzubinden.<br />

Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach, NBS km 41,620, Objekt J 1402.a00<br />

1. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

2. Aufgrund der gegebenen Hochwasserpegel, verbunden mit einem stark reduzierten<br />

Freibord ist nach Hochwässern, oder starken Regenfällen die Freihaltung des<br />

Abflussquerschnittes durch Entfernung von Geschiebeablagerungen, Verschlämmungen,<br />

etc. erforderlich.<br />

3. Das Eisenbahntragwerk wird als Plattentragwerk ausgebildet. Im Zuge der Detailplanung<br />

ist zwischen den gleisweise getrennten Tragwerken eine dichte Fuge in Längsrichtung<br />

einzuplanen.<br />

4. Aufgrund der Gleisüberhöhungen sind die bogenaußen liegenden Randbalken (ü = 72<br />

mm) anzuheben.<br />

5. Die Randbalken sind gemäß des Anhanges zur DV B 45 (Regelplanung Randbalken) auf<br />

einem durchgehenden Schutzbeton aufzusetzen.<br />

6. Die Oberkante des Schotterbettes darf keinen größeren Abstand als 5 cm zu der<br />

Oberkante der Randbalken aufweisen. Das bogeninnen dargestellte Schotterbett ist<br />

entsprechend anzuböschen.<br />

7. Die in den Projektunterlagen vorgesehene Längsneigung des Tragwerkes von 1,71 % ist<br />

nicht ausreichend. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung von mindestens 2,0<br />

% anzustreben.<br />

Stützmauer Jenbach l.d.B., km 41,684 – km 41,830, Objekt J 1201.a00<br />

1. Im Zuge der Detailplanung ist eine Vergrößerung des Abstandes der Stützmauer im<br />

Bereich von Weichenantrieben zu berücksichtigen. Für die Unterbringung des<br />

elektrischen Weichenantriebssystemes ist von der Gleisachse ein Abstand von 2,70 m zu<br />

der Einfassung des Schotterbettes einzuhalten. Der an den Gefahrenraum<br />

anschließende Randweg mit einer Breite von 60 cm ist ohne Unterbrechung<br />

durchzuziehen.<br />

2. Die Stützmauer ist unmittelbar neben der Inntalautobahn situiert. Da die im Projekt<br />

vorgesehenen Absturzsicherungen in keiner Weise als ausreichend anzusehen sind, sind<br />

dem Letztstand der Technik entsprechende Leiteinrichtungen vorzusehen, um einen<br />

möglichen Absturz von PKW, LKW, Ladegut, etc. auf den Gleisbereich zu verhindern. Auf<br />

die im Projekt angedeutete Verbreiterung der Autobahn ist Rücksicht zu nehmen.<br />

3. In der Detailplanung ist hinsichtlich der auftretenden Kräfte die Ausführung eines<br />

Blendschutzes auf der Stützmauer zu berücksichtigen.<br />

Eisenbahnbrücke über den TIWAG Kanal, NBS km 42,328, Objekt J 1404.a00<br />

Wegunterführung TIWAG Kanal Wanne, NBS km 42,355, Objekt J 1403.a00<br />

1. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,0 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung von mind. 2,0<br />

% anzustreben, oder das Entwässerungskonzept zu ändern.<br />

2. Die für den Anhebevorgang bei Lagerauswechslung max. zulässigen<br />

Tragwerksanhebemaße wurden mit 5 mm angegeben. Da dieses Maß je nach<br />

Ausführung der Lager als unterster Grenzwert anzusehen ist, ist dieser Umstand im Zuge<br />

der Detailplanung bei der Wahl der Lager zu berücksichtigen.<br />

3. Die Ausführung der jeweils der Bahnachse näher situierten Randbalken der beiden<br />

Tragwerke entspricht nicht dem Anhang zur DV B 45 (Regelplanung Randbalken).<br />

Im Zuge der Detailplanung ist der Anhang zur DV B 45 (Regelplanung Randbalken)<br />

anzuwenden.<br />

4. Aufgrund der Gleisüberhöhungen (ü = 90 mm) sind die bogenaußen liegenden<br />

Randbalken anzuheben.<br />

5. Die Randbalken sind gemäß des Anhanges zur DV B 45 (Regelplanung Randbalken) auf<br />

einem durchgehenden Schutzbeton aufzusetzen.<br />

6. Die Oberkante des Schotterbettes darf keinen größeren Abstand als 5 cm zu der<br />

Oberkante der Randbalken aufweisen.


300<br />

Bahnsteigunterführung Stans, NBS km 45,726, Objekt S 1402.a00<br />

1. Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 1,0 % ist hinsichtlich der<br />

Gesamtlänge zu gering. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung von mind. 2,0<br />

% anzustreben, oder das Entwässerungskonzept zu ändern.<br />

2. Die Querentwässerung am Ende der Schleppplatten ist im Zuge der Detailplanung zu<br />

ergänzen.<br />

3. Das Bauwerk ist unmittelbar über dem NBS Tunnel situiert. Im Schnitt A –A ist erkennbar,<br />

dass die Rampe und der Stiegenaufgang in Längsrichtung über dem HDBV Ring des<br />

Tunnels zu liegen kommen, während der senkrecht unter dem Gleis verlaufende<br />

Unterführungstunnel auf einer Bodenauswechslung situiert ist. Durch entsprechende<br />

Fugenausbildungen ist auf die besonderen Lagerungsbedingungen Rücksicht zu<br />

nehmen.<br />

Der Einfluss des HDBV Ringes ist bei den Bettungsansätzen für das Bauwerk zu<br />

berücksichtigen.<br />

4. Die Randbalken sind gemäß des Anhanges zur DV B 45 (Regelplanung Randbalken) auf<br />

einem durchgehenden Schutzbeton aufzusetzen.<br />

5. Die Oberkante des Schotterbettes darf keinen größeren Abstand als 5 cm zu der<br />

Oberkante der Randbalken aufweisen. Das bogeninnen dargestellte Schotterbett ist<br />

entsprechend anzuböschen.<br />

6. Die Abdichtung des Tragwerkes ist über die horizontale Arbeitsfuge zwischen Wand und<br />

Tragplatte mit einer Überlappung von mindestens 50 cm zu verlängern.<br />

Tunnel Westbahn Stans, NBS km 45,810 – 46,444, Objekt S 1302.a00<br />

1. Der lichte Abstand der Gleisachsen zu den Tunnelwänden ist aufgrund der Faxnachricht<br />

vom 18.10.2001 von den ÖBB, Infrastruktur, Fahrweg, Regionalleitung Innsbruck, Hr. Ing.<br />

Josef Bergmann von 2,90 m auf mindestens 3,0 m zu vergrößern, um einen Kraneinsatz<br />

im Tunnel zu ermöglichen.<br />

2. Bei dem Notausgang sind Absturzsicherungen im Bereich des überschütteten<br />

Querschnittes zu ergänzen.<br />

3. Im Bereich des Moosbachgrabens wird im Verschneidungsbereich mit dem<br />

Eisenbahntunnel das Deckengewölbe abgetragen. Die Bodenplatte des Tunnels bildet<br />

zugleich die Deckenkonstruktion des Gewölbes.<br />

Im Zuge der Detailplanung ist bei der Anbindung des neuen Tunnels darauf Rücksicht zu<br />

nehmen, dass keine Lasteintragung in die bestehende Konstruktion erfolgt.<br />

4. Im Nahbereich der Autobahn sind dem Letztstand der Technik entsprechende<br />

Leiteinrichtungen vorzusehen, um einen möglichen Absturz von PKW, LKW, Ladegut,<br />

etc. auf den Gleisbereich zu verhindern.<br />

Unterführung Seitenstollen, NBS km 54,940, Objekt T 1403.a00 (Rettungsstollen in offener<br />

Bauweise)<br />

1. Im Zuge der Detailplanung ist die Längsneigung des Eisenbahntragwerkes mit<br />

mindestens 2 % auszuführen.<br />

2. Aufgrund der Gleisüberhöhungen sind die bogenaußen liegenden Randwege mit einer<br />

Stufe von max. 5 cm zum Schotterbett auszuführen.<br />

Grünbrücke Terfens, NBS km 56,380, Objekt T 1402.a00<br />

1. Durch konstruktive Maßnahmen ist die Fahrbahn des Erhaltungsweges zum Gleisbereich<br />

abzugrenzen.<br />

2. Im Anschluss an die Grünbrücke sind neben den Bestandsgleisen Wildzäune<br />

aufzustellen. Ein Mindestabstand von 4,20 m zu der Gleisachse ist jedenfalls einzuhalten.<br />

3. Im Übergangs-, bzw. Anschlussbereich zwischen den Rahmenwänden der Grünbrücke<br />

und der Galerie ist die Abdichtung mit einer Übergangskonstruktion auszuführen.<br />

4. Das Planum des Randweges mit dem integrierten Kabeltrog neben dem Gleis 1 ist ohne<br />

Höhensprung horizontal an die Rahmenwand anzuschließen.<br />

5. Entlang der Verbindungsstraße Terfens – Fritzens sind als Abgrenzung zum Bahndamm<br />

Absturzsicherungen zu ergänzen.<br />

6. Das Tragwerk ist hinsichtlich der auftretenden Bauzustände (einseitige Einschüttung,<br />

etc.) zu bemessen.<br />

7. Die Abdichtung des Tragwerkes ist durch eine vollflächige Wurzelschutzfolie zu schützen.<br />

8. Auf den Randleisten des Tragwerkes sind die erforderlichen Schutzvorkehrungen für<br />

Hochspannungsanlagen gemäß DV EL 42 vorzusehen.


301<br />

Grünbrücke Fritzens, NBS km 57,215, Objekt F 1401.a00<br />

1. Durch konstruktive Maßnahmen ist die Fahrbahn des Erhaltungsweges zum Gleisbereich<br />

abzugrenzen.<br />

2. Im Anschluss an die Grünbrücke sind neben den Bestandsgleisen Wildzäune<br />

aufzustellen. Ein Mindestabstand von 4,20 m zu der Gleisachse ist jedenfalls einzuhalten.<br />

3. Im Übergangs-, bzw. Anschlussbereich zwischen den Rahmenwänden der Grünbrücke<br />

und der Galerie ist die Abdichtung mit einer Übergangskonstruktion auszuführen.<br />

4. Das Planum des Randweges mit dem integrierten Kabeltrog neben dem Gleis 1 ist ohne<br />

Höhensprung horizontal an die Rahmenwand anzuschließen.<br />

5. Entlang der Verbindungsstraße Terfens – Fritzens sind als Abgrenzung zum Bahndamm<br />

Absturzsicherungen zu ergänzen.<br />

6. Das Tragwerk ist hinsichtlich der auftretenden Bauzustände (einseitige Einschüttung,<br />

etc.) zu bemessen.<br />

7. Die Abdichtung des Tragwerkes ist durch eine vollflächige Wurzelschutzfolie zu schützen.<br />

8. Auf den Randleisten des Tragwerkes sind die erforderlichen Schutzvorkehrungen für<br />

Hochspannungsanlagen gemäß DV EL 42 vorzusehen.<br />

Verbreiterung Eisenbahnbrücke Bärenbach, NBS km 59,123, Objekt F 1403.a00<br />

1. Den Planunterlagen wird entnommen, dass der Bestand eine Schotterbettstärke von ca.<br />

45 cm aufweist. Im Bereich der im Jahr 1959 durchgeführten Verbreiterung reduziert sich<br />

die Schotterbettstärke auf ca. 35 cm, wodurch unter dem Brückenholz eine Stärke von<br />

ca. 12 cm bis 15 cm für das Schotterbett verbleibt.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf eine entsprechende dynamische Beanspruchung des<br />

Bestandes, der Verbreiterung im Jahr 1959 und der künftig vorgesehenen Verbreiterung,<br />

der Verdübelungen, etc. hingewiesen.<br />

Durch das planende Zivilingenieurbüro ist dieser Umstand bei der Detailplanung zu<br />

berücksichtigen.<br />

2. Die maximal zu erwartenden Setzungen sind anzugeben, um die gegenseitigen<br />

Beeinflussungen der Tragkonstruktionen abschätzen zu können. Dieser Umstand ist im<br />

Zuge der Detailplanung zu berücksichtigen.<br />

3. Das planende Zivilingenieurbüro hat die im bodenmechanischen Gutachten<br />

angegebenen Setzungen im Bereich der vorgesehenen Verbreiterung bei der statischen<br />

Untersuchung des Gesamtsystemes (altes Tragwerk, Verbreiterung im Jahr 1959, künftig<br />

vorgesehene Verbreiterung, Verdübelung, Fundierung, etc.) zu berücksichtigen.<br />

4. Die durch den Abtrag der bestehenden Konstruktion zwangsläufig beschädigte Isolierung<br />

ist im Übergangsbereich zu erneuern und die neue Abdichtung dicht an den Bestand<br />

anzuschließen. Eine allenfalls erforderliche Erneuerung der gesamten Abdichtung ist je<br />

nach Zustand der bestehenden Abdichtung und der Möglichkeit des Anschlusses der<br />

neuen Abdichtung in der Ausführungsphase zu prüfen.<br />

5. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Längsneigung des Tragwerkes von<br />

1,0 % auf 2,0 % ist je nach möglicher Anbindung der Verbreiterung an den Bestand<br />

anzustreben.<br />

6. Hinsichtlich des Anschlusses an den Bestand ist in der Ausführungsphase auf die<br />

besonderen Erfordernisse während der Abbindephase hinsichtlich der Betriebsführung<br />

(Erschütterungen) Rücksicht zu nehmen.<br />

7. Im Zuge der Detailplanung ist für die Stärke des Schutzbetones ein Maß von 5 cm<br />

anzustreben.<br />

8. Das Schotterbett ist an den Randbalken mit einem maximalen Höhensprung von 5 cm<br />

anzuschließen.<br />

Straßenunterführung Tonwerk, NBS km 59,547, Objekt F 1404.a00<br />

1. Entgegen den Projektunterlagen ist ein Schutzbeton mit einer Stärke von 5 cm und eine<br />

Schutzmatte mit einer Stärke von 3 cm auszuführen.<br />

2. Im Zuge der Detailplanung ist eine Längsneigung der Eisenbahntragwerke von<br />

mindestens 2,0 % anzustreben.<br />

3. Das Schotterbett ist an den Randbalken mit einem maximalen Höhensprung von 5 cm<br />

anzuschließen.<br />

4. Im Bereich der südlichen Wanne wird der Tunnel der Neubaustrecke in Deckelbauweise<br />

errichtet. Die Decke des Eisenbahntunnels schließt direkt an die Bodenplatte der Wanne<br />

an. In der Detailplanung ist dieser Umstand durch den Ansatz mit dem Bodengutachter


302<br />

abgestimmter Bettungszahlen zu berücksichtigen, um spätere Bauwerksschäden im<br />

Übergangsbereich der Wanne auf die Decke des Tunnels zu verhindern.<br />

5. Die im Lageplan eingetragene Stiege ausgehend vom Geh- und Radweg auf den<br />

Randweg des Bahndammes ist für einen Zutritt durch Unbefugte entsprechend<br />

abzusichern.<br />

6. Die Länge der beidseitig an das Eisenbahntragwerk anschließenden Schleppplatten ist<br />

mit mindestens 4 m bis 5 m auszuführen.<br />

Bach- und Fußgängerunterführung Siechenbach, NBS km 59,853, Objekt B 1406.a00<br />

1. Entgegen den Projektunterlagen ist ein Schutzbeton mit einer Stärke von 5 cm und eine<br />

Schutzmatte mit einer Stärke von 3 cm auszuführen.<br />

2. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Längsneigung der<br />

Eisenbahntragwerke von 1,2 % auf mindestens 2,0 % ist im Zuge der Detailplanung zu<br />

berücksichtigen.<br />

3. Die im Längsschnitt und im Grundriss dargestellte Führung der Drainage mit östlicher<br />

Wanddurchdringung wird aus Gründen der Tragwerkserhaltung als ungünstig erachtet.<br />

Eine Herausführung der Drainage mit Ableitung in den Siechenbach im Anschluss an das<br />

Objekt ist im Zuge der Detailplanung zu berücksichtigen.<br />

4. Unter der nördlichen Rahmenhälfte wird der Tunnel der Neubaustrecke in<br />

Deckelbauweise errichtet. Die flach fundierten Streifenfundamente des Tragwerkes der<br />

verlegten Bestandsstrecke weisen einen Abstand von ca. 35 cm zu der Tunneldecke der<br />

Neubaustrecke auf.<br />

Für die Erzielung einer einheitlichen Bettung der Fundierung des Eisenbahntragwerkes<br />

ist im Übergangsbereich von der Decke des Tunnels der Neubaustrecke auf den<br />

anschließenden Untergrund eine ausreichende Bodenauswechslung, oder eine<br />

Magerbetonhinterfüllung je nach Angaben des Bodengutachters auszuführen.<br />

5. Die Länge der beidseitig an das Eisenbahntragwerk anschließenden Schleppplatten ist<br />

mit mindestens 4 m bis 5 m auszuführen.<br />

Neubau Durchlass Siechenbach, Wegquerungen, NBS km 59,853, Objekt B 1906.a00<br />

1. Für den ÖBB – internen Begleitweg sind im Bereich des Durchlasses den Bestimmungen<br />

der Arbeitnehmerschutzverordnung entsprechende Absturzsicherungen auszuführen.<br />

Wilddurchlass, NBS km 60,280, Objekt B 1401.a00<br />

1. Entgegen den Projektunterlagen ist ein Schutzbeton mit einer Stärke von 5 cm und eine<br />

Schutzmatte mit einer Stärke von 3 cm auszuführen.<br />

2. Die Länge der beidseitig an das Eisenbahntragwerk anschließenden Schleppplatten ist<br />

mit mindestens 4 m bis 5 m auszuführen.<br />

3. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Längsneigung der<br />

Eisenbahntragwerke von 1,15 % auf mindestens 2,0 % ist im Zuge der Detailplanung zu<br />

berücksichtigen.<br />

4. Die horizontale Stufe des an die Randbalken anschließenden Schotterbettes darf<br />

maximal 5 cm betragen.<br />

5. Im Anschluss an den Wilddurchlass sind beidseitig Wildzäune anzuordnen.<br />

Ein Mindestabstand von 4,20 m zu der Gleisachse ist jedenfalls einzuhalten.<br />

Fallbachbrücke Tragwerk Bahn, NBS km 60,826, Objekt B 1402.a02<br />

1. Entsprechend der UVP-Auflagen ist eine volle Funktionsfähigkeit der Abflussverhältnisse<br />

(Hochwasserabfuhr) an den Gewässerquerungen auch während der Bauphase zu<br />

gewährleisten. Die maßgebenden Hochwasserstände des Inn sind bei der<br />

Bauherstellung ebenso zu berücksichtigen.<br />

2. Die Rahmenkonstruktion für die Gleislagen in der zweiten und dritten Bauphase wird mit<br />

einer Trennfuge zwischen den Gleisen ausgestattet. Das südliche Rahmenelement ist zur<br />

Gänze auf der Tunneldecke situiert. Das nördliche Rahmenelement für die verlegte<br />

Bestandsstrecke Brenner – Kufstein kommt ca. zur Hälfte auf dem Tunnel und zur Hälfte<br />

auf dem gewachsenen Boden zu liegen. Aufgrund des geringen Abstandes zwischen der<br />

Tunneloberkante und der Rahmenunterkante mit ca. 25 cm und der unterschiedlichen<br />

Bettung des Rahmens im Übergangsbereich auf die Tunneldecke entstehen ungünstige<br />

Gründungsverhältnisse, die zusätzliche Maßnahmen (z.B. Bodenauswechslung,<br />

Magerbetonhinterfüllung, Tiefgründung, etc.) im an den Tunnel anschließenden Bereich<br />

erfordern. Weiters sind die unterschiedlichen Lagerungsbedingungen in der Statik zu<br />

berücksichtigen.


303<br />

3. Gemäß den Planunterlagen wird in der 3. Bauphase zwischen dem südlichen<br />

Randbalken des Bahntragwerkes und der Platte des Wegtragwerkes ein keilförmiger<br />

Füllbeton aufgebracht. Auf eine den Formänderungen des Bahntragwerkes angepasste<br />

Fugengröße ist zu achten, um keine starre Verbindung zwischen den beiden<br />

Tragsystemen herzustellen.<br />

4. Infolge des Rückstaues des Inn können lokal verstärkte Sedimentablagerungen auftreten.<br />

Bei hochwasserbedingten Ablagerungen ist der Bachquerschnitt zu warten, bzw. zu<br />

räumen.<br />

Nach Starkregenereignissen bzw. nach großen Hochwässern sind periodische Kontrollen<br />

und Instandhaltungen der Einrichtungen der wasserseitigen Dammböschungen im<br />

Bereich der Gewässerquerung und der Brücke (Widerlager, etc.) durchzuführen.<br />

Bahnsteigunterführung Baumkirchen, NBS km 60,915, Objekt B 1403.a00<br />

1. Entgegen den Projektunterlagen ist ein Schutzbeton mit einer Stärke von 5 cm und eine<br />

Schutzmatte mit einer Stärke von 3 cm auszuführen.<br />

2. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Querneigung der Eisenbahntragwerke<br />

von 1,25 % auf mindestens 2,0 % ist erforderlich.<br />

3. Unmittelbar unter der Rampe des Mittelbahnsteiges, sowie des anschließenden<br />

Mittelbahnsteiges wird der Tunnel der Neubaustrecke in Deckelbauweise errichtet. Die<br />

Bodenplatte des Rahmens der Eisenbahntragwerke ist unmittelbar auf der Tunneldecke<br />

der Neubaustrecke situiert.<br />

Die Erzielung einer einheitlichen Bettung der Fundierung des Stahlbetonrahmens im<br />

Übergangsbereich von der Decke des Tunnels der Neubaustrecke auf den<br />

anschließenden Untergrund ist in der statischen Berechnung zu berücksichtigen.<br />

4. Aufgrund der vorliegenden Höhenverhältnisse der nördlichen Rampe wird festgestellt,<br />

dass eine Hochwassersicherheit der Unterführung auch bei geringen<br />

Hochwasserereignissen (unter HQ 30) nicht gegeben ist.<br />

Im Zuge der Detailplanung ist die nördliche Rampe bis zur Absicherung eines<br />

Hochwassers HQ100 ohne Zuschlag zu verlängern.<br />

5. Zwischen der Begleitstraße und der Rampe sind für den Straßenverkehr ausreichende<br />

Absturzsicherungen zu ergänzen.<br />

6. Die Einhaltung der DV B 50 ist hinsichtlich der Abstände der Gleisachsen zu den<br />

Bahnsteigkanten zu beachten.<br />

7. Im Fernmelderaum ist ein Bodenablauf vorzusehen.<br />

Wirtschaftsweg Unterführungsverbreiterung, NBS km 62,033, Objekt B 1405.a00<br />

1. Die Länge der beidseitig an das Eisenbahntragwerk anschließenden Schleppplatten ist<br />

mit mindestens 4 m bis 5 m auszuführen.<br />

2. Entgegen den Projektunterlagen ist ein Schutzbeton mit einer Stärke von 5 cm und eine<br />

Schutzmatte mit einer Stärke von 3 cm auszuführen.<br />

3. Eine Anhebung der im Längsschnitt eingetragenen Querneigung der Eisenbahntragwerke<br />

von 1,2 % auf mindestens 2,0 % ist erforderlich.<br />

4. Die Abdichtung des Tragwerkes ist seitlich mit einer Überdeckung von 50 cm über die<br />

horizontale Fuge des Anschlusses Tragwerk – Damm zu ziehen.<br />

Stützmauer Baumkirchen 3, NBS km 61,763 – km 61,833, Objekt B 1210.a00<br />

1. Die Dammentwässerung im Bereich der Bestandsstrecke wird durch die<br />

Lärmschutzwand unterbrochen.<br />

Im Zuge der Detailplanung ist eine ordnungsgemäße Entwässerung einzuplanen.<br />

2. Am Ende der Stützmauer in NBS km 61,8+32,896 ist ein Querrigol einzuplanen.<br />

Grundwasserwanne Jenbach<br />

Stützmauer Süd und Nord, NBS km 43,590 – km 43,660, Objekt U 1209.a03 und a 04<br />

1. Am Ende der Stützmauer in NBS km 43,660 ist ein Querrigol einzuplanen.<br />

2. Auf den Randbalken der beiden Stützmauern sind Absturzsicherungen auszuführen.<br />

Grundwasserwanne Stans, NBS km 44,760 – km 45,285, Objekt S 1209.a00<br />

1. Am Ende der Stützmauer in NBS km 43,660 ist ein Querrigol einzuplanen.<br />

2. Auf den Randbalken der beiden Stützmauern sind Absturzsicherungen auszuführen.<br />

Anprallschutz Brücke L 48, NBS km 22,760, Objekt K 1203.a00<br />

1. Es sind entsprechende Anprallkräfte (statische Ersatzlasten gemäß ENV 1991-2-7, UIC-<br />

Kodex 777-2E, ergänzende Empfehlungen für die Überarbeitung des UIC Merkblattes


304<br />

777-2E; Überbauungen ohne Aufbauten (Bauwerke Klasse B), Geschwindigkeiten von<br />

120 km/h bis 300 km/h) bei der Dimensionierung zu berücksichtigen.<br />

Die Länge des Troges (Anprallschutz) ist unter der Einwirkung eines Anpralles bei Ansatz<br />

von statischen Ersatzlasten festzulegen (ein Gleiten ist auszuschließen).<br />

In Anlehnung an ENV 1991-2-7, Abschnitt 4.4 ist<br />

- eine maximale Längskraft von 10.000 kN, bzw.<br />

- eine maximale Kraft senkrecht auf die Mauer von 3.500 kN<br />

anzusetzen.<br />

Da diese statischen Ersatzlasten gemäß ENV 1991-2-7 für eine maximale<br />

Geschwindigkeit von 120 km/h angegeben werden, sind diese proportional für die<br />

maximale Geschwindigkeit von 140 km/h umzurechnen.<br />

Aufgrund der proportionalen Abhängigkeit der Stoßkraft (Impuls) von der<br />

Geschwindigkeit, sind die Ersatzlasten auf die vorgegebene Vmax umzurechnen.<br />

2. Aufgrund des gegebenen Gefahrenpotentiales sind Sicherheitsschienen beidseitig über<br />

das Wannenbauwerk hinauszuziehen.<br />

Tunnel Radfeld / Wiesing, Objekt R 1303.a00, Km 27,290 – km 38,677<br />

1. Die Führung der Randwege neben den außenliegenden Gleisen der Bestandsstrecke ist<br />

entgegen der Plandarstellung entsprechend der EisbAV zu gestalten.<br />

2. Die Auffahrtoleranzen der Tunnelvortriebsmaschinen müssen hinsichtlich der Ausführung<br />

der Festen Fahrbahn den Bestimmungen der Fortschreibung der HL - Richtlinien<br />

entsprechen, da in den gültigen HL – Richtlinien keine diesbezügliche Festlegung<br />

getroffen wird.<br />

3. Bei den Portalbauwerken der Rettungsstollen sind je nach örtlicher Erfordernis<br />

Absturzsicherungen auszuführen.<br />

Grundwasserwanne Radfeld, Objekt R 1209.a00, Km 26,500 – km 27,290<br />

1. Im Zuge der Detailplanung sind Toleranzen bei der Bauausführung zu berücksichtigen.<br />

Die Mindestabmessungen gemäß den HL RL sind jedenfalls einzuhalten.<br />

Tunnel Wiesing / Jenbach, Objekt W 1301.a00, Km 38,797 – km 43,270<br />

1. Die Führung der Randwege neben den außenliegenden Gleisen der Bestandsstrecke ist<br />

entgegen der Plandarstellung entsprechend der EisbAV zu gestalten.<br />

2. Bei den Portalbauwerken der Rettungsstollen sind je nach Erfordernis<br />

Absturzsicherungen auszuführen.<br />

3. Im Zuge der Errichtung der Tunnelabschnitte der Neubaustrecke werden bestehende<br />

Gleisanlagen der Westbahnstrecke, sowie die Eisenbahnbrücken über den Kasbach, den<br />

Giessenbach, ect. und verschiedene baulichen Anlagen der Zillertalbahn, sowie die<br />

Autobahn unterquert.<br />

Bei den bestehenden Gleisanlagen, Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken,<br />

Hochbauanlagen, Richtungsfahrbahnen der Autobahn sind permanente<br />

Kontrollmessungen durchzuführen.<br />

Bei den bestehenden Bahnanlagen sind durch permanente Setzungsmessungen<br />

festgestellte Gleisimperfektionen fortlaufend zu korrigieren und die zulässigen<br />

Geschwindigkeiten des Bahnverkehres je nach erwarteter, bzw. tatsächlicher<br />

Setzungsmulde herabzusetzen, um die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes zu<br />

gewährleisten.<br />

Tunnel Stans / Terfens, Objekt S 1301.a00, Km 45,285 – km 55,855<br />

1. Die Führung der Randwege neben den außenliegenden Gleisen der Bestandsstrecke ist<br />

entgegen der Plandarstellung entsprechend der EisbAV zu gestalten.<br />

2. Bei den Portalbauwerken der Rettungsstollen sind je nach Erfordernis<br />

Absturzsicherungen auszuführen.<br />

3. Im Zuge der Errichtung der Tunnelabschnitte der Neubaustrecke werden bestehende<br />

Gleisanlagen der Westbahnstrecke, sowie die Eisenbahnbrücken über den Kasbach, den<br />

Giessenbach, ect. und verschiedene baulichen Anlagen der Zillertalbahn, sowie die<br />

Autobahn unterquert.<br />

Bei den bestehenden Gleisanlagen, Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken,<br />

Hochbauanlagen, Richtungsfahrbahnen der Autobahn sind permanente<br />

Kontrollmessungen durchzuführen.<br />

Bei den bestehenden Bahnanlagen sind durch permanente Setzungsmessungen<br />

festgestellte Gleisimperfektionen fortlaufend zu korrigieren und die zulässigen


305<br />

Geschwindigkeiten des Bahnverkehres je nach erwarteter, bzw. tatsächlicher<br />

Setzungsmulde herabzusetzen, um die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes zu<br />

gewährleisten.<br />

Galerie Terfens, Objekt T 1301.a00, Km 55,855 – km 57,185<br />

1. Bei den Portalbauwerken sind Absturzsicherungen auszuführen.<br />

Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen, Objekt F 1301.a00, Km 57,185 – km 61,125<br />

1. Bei den Portalbauwerken der Rettungsstollen sind Absturzsicherungen auszuführen.<br />

2. Im Zuge der Errichtung der Tunnelabschnitte der Neubaustrecke werden bestehende<br />

Gleisanlagen der Westbahnstrecke, sowie die Eisenbahnbrücken über den Kasbach, den<br />

Giessenbach, etc und verschiedene baulichen Anlagen der Zillertalbahn, sowie die<br />

Autobahn unterquert.<br />

Bei den bestehenden Gleisanlagen, Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken,<br />

Hochbauanlagen, Richtungsfahrbahnen der Autobahn sind permanente<br />

Kontrollmessungen durchzuführen.<br />

Bei den bestehenden Bahnanlagen sind durch permanente Setzungsmessungen<br />

festgestellte Gleisimperfektionen fortlaufend zu korrigieren und die zulässigen<br />

Geschwindigkeiten des Bahnverkehres je nach erwarteter, bzw. tatsächlicher<br />

Setzungsmulde herabzusetzen.<br />

7. Allgemeines<br />

7.1 Die Bauherstellung ist unter der Leitung eines Ziviltechnikers, oder einer gemäß §15<br />

EisbG 1957 verzeichneten Person durchzuführen.<br />

7.2 Alle Kabeltröge sind mit Abdeckplatten zu versehen, welche ebenflächig und versenkt in<br />

die Kabeltrasse auszubilden sind.<br />

7.3 Vor den Betonierarbeiten an tragenden Bauteilen ist von einem Ziviltechniker, oder einer<br />

gemäß §15 EisbG 1957 verzeichneten Person die Bewehrung abzunehmen. Die planund<br />

fachgemäße Verlegung der Bewehrung ist in einem Abnahmeprotokoll zu bestätigen.<br />

7.4 Im Rahmen der Frischbetonprüfung sind im Zuge der Betonierungsarbeiten<br />

Betonprobewürfel herzustellen, welche von einer staatlich autorisierten<br />

Materialprüfanstalt auf die normengemäße Festigkeit zu überprüfen sind.<br />

7.5 Rechtzeitig vor Baubeginn ist bezüglich der Einbauten das Einvernehmen mit den<br />

Einbautenträgern herzustellen.<br />

7.6 Grab- bzw. Aushubarbeiten im Bereich von Fernmelde-, Sicherungs- und<br />

Starkstromkabel dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht eines Ziviltechnikers oder einer<br />

gemäß §15 EisbG 1957 verzeichneten Person ausgeführt werden.<br />

7.7 Vor Beginn von Grab- bzw. Bohrarbeiten im Gefährdungsbereich bzw. Näherungsbereich<br />

von ÖBB-Kabeln sind diese unter Verwendung von Handgrabwerkzeugen freizulegen<br />

(Suchschlitze), damit eine Beschädigung vermieden bzw. der geforderte Mindestabstand<br />

eingehalten wird.<br />

7.8 Bahneigene Wege und Plätze sind, sofern sie nicht der öffentlichen Benutzung dienen,<br />

abzuschranken und entsprechen zu versperren.<br />

7.9 Bei Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen sind die Vorschriften der DV EL 42, 43<br />

und 52 einzuhalten. Baumaschinen sind entsprechend der DV EL 43 wirksam zu erden.<br />

7.10. Bei der Planung und Errichtung von Baulichkeiten, Anlagen, Provisorien, Signale,<br />

Gerüste, prov. Joche, Einbauten, etc ist zumindest jener Lichtraum einzuhalten, der<br />

entsprechend den Aufzeichnungen des betriebsführenden Unternehmens in den<br />

jeweiligen Streckenbereichen bereits vorhanden ist und daher als maßgebend<br />

anzusehen ist.<br />

In weiten Streckenbereichen ist bereits derzeit ein größerer Lichtraum als der in den<br />

Zusatzbestimmungen zur Dienstvorschrift B 51 (ZOV 7) der Österreichischen<br />

Bundesbahnen dargestellte Lichtraum für Normalspurstrecken vorhanden.<br />

Als Mindestanforderung ist der Lichtraum entsprechend der ZOV 7 freizuhalten.<br />

7.11 Generell ist bei allen baulichen Anlagen mit Absturzgefahr ab einer Höhe von einem<br />

Meter ein Geländer mit einer Höhe von 1,0 m mit einem Mittel- und Fußwehr zu errichten.<br />

7.12 Straßen- und Wegbereiche mit einer Absturzgefahr von Straßenfahrzeugen auf<br />

Gleisanlagen sind mit Leitschienen abzusichern.<br />

7.13 Für die Fortschreibung des elektronischen Brückenverzeichnisses, der Aktualisierung der<br />

Streckendatenbank, Festlegung der Brückenuntersuchungen und Brückengegehungen<br />

gemäß der DV B 20, etc. sind die zulässigen Verkehrslasten der Eisenbahnbrücken


306<br />

(Belastungsklassen gemäß ÖNORM B 4003) zu erfassen, sowie die<br />

Brückenstammblätter gemäß der DV B 45 zu erstellen.<br />

Diese Unterlagen sind dem betriebsführenden Unternehmen rechtzeitig vor der<br />

Betriebsaufnahme im Zuge der Betriebsbewilligung nachweislich zu übergeben.<br />

Dies betrifft derzeit die nachstehend angeführten Geschäftsbereiche der ÖBB:<br />

- ÖBB, Geschäftsbereich Fahrweg – Ingenieurdienstleistungen<br />

- ÖBB, Geschäftsbereich Fahrweg Regionalleitung Innsbruck<br />

- ÖBB, Geschäftsbereich Fahrweg – Technik<br />

- ÖBB, Geschäftsbereich Netz<br />

Beilage<br />

./J Abstände Gleisachse BS Gl 1 und Gl 2 – Wannenwände<br />

Dipl.-Ing. John<br />

BEFUND UND GUTACHTEN<br />

DES NICHTAMTLICHEN BETRIEBLICHEN SACHVERSTÄNDIGEN<br />

RAIMUND VALO<br />

1. Allgemeines und Grundlagen:<br />

Gemäß Bescheid GZ.: 825.045/3-II/C/12/01 des BMVIT vom 12.02.2001 war Befund und Gutachten<br />

aus eisenbahnbetrieblicher Sicht darüber abzugeben, ob der Bauentwurf vom eisenbahnbetrieblichen<br />

Standpunkt zur Ausführung gem. §33 EisbG geeignet ist.<br />

Bei der Ortsverhandlung war aus eisenbahnbetrieblicher Sicht Befund und Gutachten darüber<br />

abzugeben, ob gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für das eingereichte<br />

Projekt Bedenken bestehen.<br />

Erforderlichenfalls waren aus eisenbahnbetrieblicher Sicht jene geeigneten Maßnahmen<br />

(Vorschreibungen und Auflagen) in dem Gutachten anzuführen, die für eine positive Beurteilung<br />

maßgeblich sind bzw. ob die Vorlage ergänzender Unterlagen oder die Durchführung bestimmter<br />

ergänzender Ermittlungen für die Beurteilung als notwendig erachtet wird.<br />

Die Neubaustrecke wird in diesem Gutachten auch als NBS bzw. HL 1 – Strecke bezeichnet. Die<br />

Bezeichnung der Bestandstrecke erfolgt als BS bzw. als HL 2 – Strecke.<br />

Die kilometrischen Angaben in diesem Gutachten sind grundsätzlich auf ganze Meter angegeben und<br />

werden nicht arithmetisch gerundet.<br />

Sofern nicht anders angegeben, erfolgen die kilometrischen Angaben für die NBS und die BS<br />

getrennt. Die Kilometrierungen der Bestandsstrecke erfolgen grundsätzlich für die neuen<br />

Bestandsstreckenkilometer. Werden die alten Bestandsstreckenkilometer dargestellt, erfolgt dies als<br />

BS km alt.<br />

Die Baumaßnahmen sind in den Einreichunterlagen beschrieben und werden in diesem Gutachten nur<br />

insoweit dargestellt, wie es für die eisenbahnbetriebliche Beurteilung als erforderlich erachtet wird.<br />

Für die Errichtung der Sicherungsanlage sowie den elektrotechnischen Einrichtungen wird gesondert<br />

um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Genehmigungen angesucht.<br />

Bauwerberin: Brenner Eisenbahngesellschaft (BEG)<br />

Der Brenner Eisenbahn GmbH (BEG) wurde mit Verordnung BGBl. II Nr. 335/1997 in der<br />

Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 423/1999 unter anderem die umfassende Planung und der<br />

Bau der Eisenbahnneubaustrecke Kundl/Radfeld – Baumkirchen als Teil der Zulaufstrecke Nord<br />

der Eisenbahnachse Brenner übertragen. Dieser Streckenabschnitt ist Teil der geplanten<br />

Eisenbahnachse „München – Verona“.<br />

Die BEG beabsichtigt die Errichtung des Abschnittes „Kundl/Radfeld – Baumkirchen“ der<br />

Zulaufstrecke Nord, Eisenbahnachse „München – Verona“.


307<br />

Der Ausbau der Eisenbahnachse „München – Verona“ ist Bestandteil einer Nord – Süd Magistrale der<br />

Achse Berlin – Neapel.<br />

Grundlage für die betriebliche Beurteilung sind:<br />

- die am 25.10.2000 erhaltenen Einreichunterlagen Parie „D“,<br />

- die am 20.02.2001, 13.03.2001, 02.07.2001, 16.07.2001, 30 07.2001 und 27.08.2001 erhaltenen<br />

Ergänzungsunterlagen,<br />

- die am 21.03.2001, 25.04.2001 erhaltenen Vidierungsprotokolle des ursprünglichen<br />

Einreichoperates,<br />

- die bis einschließlich 06.08.2001 erhaltenen Vidierungsprotokolle der überarbeiteten<br />

Einreichunterlagen,<br />

- eine am 09.10.2001 erhaltene Erklärung über die Nachvidierung des Gesamtprojektes, Zl.:<br />

PE/05/M4/92/09-11-01 vom 10.10.2001,<br />

- das am 09.04.2001 von der BEG erhaltene „Signaltechnische Übersichtsschema“,<br />

- die Richtlinie „ÖBFV RL A-12“, „Erste Ausgabe 2000“,<br />

- die am 23.10.2000 abgehaltene Projektpräsentation,<br />

- die am 21.03.2001 abgehaltene Sachverständigenbesprechung im Alten Landhaus Innsbruck,<br />

- die am 22.05.2001 abgehaltene Besprechung zur Prüfung gem. §33 EisbG im BMVIT,<br />

- eine am 24.04.2001 mit dem ÖBB GB TR, Hrn. Ing. Singer abgehaltene Besprechung,<br />

- das am 24.04.2001 erhaltene Protokoll 00146P der BEG,<br />

- eine am 03.10.2001 abgehaltene Besprechung mit dem Betriebsleiter der ÖBB, Hrn. Mag. Richard<br />

Ulz,<br />

- das Arbeitspapier I-22 (Two Single Track Tubes) der UIC über Ausführungen von Eisenbahntunnel,<br />

- die Erkenntnisse der Ortsverhandlung für die Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Betriebsbewilligung des Siebergtunnels,<br />

- die am 23.10.2000, 11.10.2001 und 16.10.2001 durchgeführten Besichtigungen des<br />

Projektabschnittes,<br />

- die für die eisenbahnbetriebliche Beurteilung erforderlichen Richtlinien, Vorschriften und Gesetze,<br />

- eine am 04.11.2001 in St. Marien stattgefundene Abstimmungsbesprechung mit dem<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen,<br />

- der am 22.11.2001 erhaltene Antrag der BEG um Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Genehmigungen, Zl.: 21671-Hg/Hg vom 20.08.2001,<br />

- eine am 22.11.2001 in Schwaz stattgefundene Abstimmungsbesprechung mit der BEG und dem<br />

BMVIT sowie<br />

- die im Zuge der Ortsverhandlung durchgeführten Erhebungen.<br />

Die öffentliche, mündliche Verhandlung vom 08. – 19.10.2001 konnte nicht abgeschlossen werden.<br />

Am 19.10.2001 wurde die Fortsetzung der Verhandlung am 23.11.2001 verfügt.<br />

Das Gutachten des eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen wurde am 23.11.2001 in Schwaz dem<br />

Verhandlungsleiter abgegeben.<br />

Die Parie D gemäß dem Einlagenverzeichnis der Version 12; B-BV-TB-00000.a00-033-0113.12-00<br />

entsprechend der Nachreichung vom 24.08.2001 ist Grundlage der eisenbahnrechtlichen<br />

Bauverhandlung.<br />

Die von der BEG eingereichte Parie D gemäß dem Einlagenverzeichnis der Version 00; B-BV-TB-<br />

00000.a00-033-0113.00-00; wurde am 25.10.2000 in Wien übernommen.<br />

Allfällige Austauschunterlagen gemäß einem Einlagenverzeichnis der Version 01; B-BV-TB-<br />

00000.a00-033-0113.01-00 liegen nicht vor. Es wird daher angenommen, daß die nachfolgende<br />

Version 02 alle geänderten Unterlagen enthält. Diesbezüglich ist zu bemerken, daß seitens der BEG<br />

festgestellt wurde, daß es sich bei den geraden Nummern um den jeweiligen Letztstand handelt.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 19.02.2001 wurden geänderte bzw. ergänzte Pläne/Unterlagen<br />

vorgelegt und vom Planungsbüro Obermeyer ausgetauscht und eingeordnet. Der Austausch umfaßte<br />

viele Projektsteile mit etwa 120 Einlagen. Diesbezüglich wird auf die Darstellung im<br />

Einlagenverzeichnis der Version 02; B-BV-TB-00000.a00-033-0113.02-00 hingewiesen.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 08.03.2001, welches am 13.03.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 04; B-BV-TB-00000.a00-033-<br />

0113.04-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt folgende Unterlagen:<br />

- Einlage 12.1.3.1 bis 12.1.3.3. Geologische geotechnische Unterlagen.<br />

- Einlage 20.1 Erhaltungskonzept, Technischer Bericht


308<br />

- Einlage 20.2.1 bis 20.2.3. Erhaltungskonzept, Übersichtsplan<br />

Die Unterlagen wurden im Projekt ausgetauscht und eingeordnet.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 29.06.2001, welches am 02.07.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen im Übergabepaket 1 und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 06; B-<br />

BV-TB-00000.a00-033-0113.06-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt viele Projektsteile mit etwa<br />

460 Einlagen, welche entsprechend dem Einlageverzeichnis im Detail nachvollzogen werden können.<br />

Die Unterlagen wurden im Projekt vom Planungsbüro Obermeyer ausgetauscht und eingeordnet.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 12.07.2001, welches am 16.07.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen im Übergabepaket 2 und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 08; B-<br />

BV-TB-00000.a00-033-0113.08-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt viele Projektsteile mit etwa<br />

200 Einlagen, welche entsprechend dem Einlageverzeichnis im Detail nachvollzogen werden können.<br />

Die Unterlagen wurden im Projekt vom Planungsbüro Obermeyer ausgetauscht und eingeordnet.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 27.7.2001, welches am 30.07.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 10; B-BV-TB-00000.a00-033-<br />

0113.10-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt viele Projektsteile mit etwa 180 Einlagen, welche<br />

entsprechend dem Einlageverzeichnis im Detail nachvollzogen werden können.<br />

Die Unterlagen wurden im Projekt vom Planungsbüro Obermeyer ausgetauscht und eingeordnet.<br />

Gemäß Schreiben der BEG vom 24.08.2001, welches am 27.08.2001 eingegangen ist, werden<br />

zusätzliche Unterlagen und ein neues Einlagenverzeichnis der Version 12; B-BV-TB-00000.a00-033-<br />

0113.12-00 nachgereicht. Der Austausch umfaßt folgende Unterlagen:<br />

- Einlage 8.39. Fallbachbrücke nördlicher Weg.<br />

- Einlage 13.1.1. Lärmtechnisches Gutachten.<br />

- Einlage 13.15. Besonders schützenswerte Gebäude.<br />

Der Projektstand gemäß dem nicht unterfertigten Einlagenverzeichnis der Version 12; B-BV-TB-<br />

00000.a00-033-0113.12-00 entsprechend der Nachreichung vom 24.08.2001 ist somit Grundlage der<br />

eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung.<br />

Weiters wurde während der eisenbahnrechtlichen Verhandlung am 11.10.2001 das Gutachten<br />

Technischer Brandschutz zur Vorinformation des Sachverständigen nachgereicht.<br />

Das Gutachten besteht aus den Einlagen<br />

- 9.1.9.1 Technischer Brandschutz, Technischer Bericht<br />

- 9.1.9.2 bis 4 Technischer Brandschutz, Übersichtslagepläne Tunnelquerschnitte<br />

Die Unterlagen wurden mit „D“ bezeichnet und der Projektparie D beigegeben.<br />

Weiters wurde während der eisenbahnrechtlichen Verhandlung am 12.10.2001 Unterlagen über die<br />

Umtrassierung des Beschleunigungsgleises einschließlich Anprallschutz Brücke L48 zur<br />

Vorinformation des Sachverständigen nachgereicht.<br />

Die Unterlagen bestehen aus den Einlagen:<br />

- „noch ohne Nummer“ Lageplan km 22,340 – 23,750<br />

- 8.46.1 bis 3 Anprallschutz Brücke L48; Technischer Bericht, Vordimensionierung, Bauwerksplan<br />

Die Unterlagen wurden mit „D“ bezeichnet und der Parie D beigegeben.<br />

Weiters wurden während der eisenbahnrechtlichen Verhandlung am 19.10.2001 Lagepläne zur<br />

Haltestelle Stans bzw. Baumkirchen zur Vorinformation des Sachverständigen nachgereicht.<br />

Die Unterlagen bestehen aus den Einlagen:<br />

- 10.1.4 Lageplan Bahnsteig Stans<br />

- 10.2.4 Lageplan Bahnsteig Baumkirchen<br />

Die Unterlagen wurden mit „D“ bezeichnet und der Parie D beigegeben.<br />

Mit Schreiben Zl. 15147A-Fi/Eg vom 30.10.2001 wurden Querschnitte im Bereich der Bahnsteige<br />

Baumkirchen und Stans übermittelt.<br />

Die Unterlagen bestehen aus den Einlagen:<br />

- 10.1.5 Querschnitt km 45,700, Bahnsteig Stans<br />

- 10.2.5 Querschnitt Bahnsteig, km 61,100 (Hst Baumkirchen)


309<br />

Lt. Angaben BEG handelt es sich hierbei nicht um Teile des Einreichoperates, sondern dienen nur zur<br />

Veranschaulichung für die Sachverständigen.<br />

Am 13.11.2001 wurde von der Landesbaudirektion Tirol (Brücken- und Tunnelbau) von Hr. Dipl.-Ing.<br />

Siegmund Fraccaro eine Stellungnahme bezüglich der Erschütterungen im Bereich des Tunnels der<br />

Neubaustrecke im Bahnhof Jenbach beim Steinbruch der Firma Gubert per E-Mail an den<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen übermittelt.<br />

Für die eisenbahnbetriebliche Beurteilung wurden insbesondere folgende Einlagen des<br />

Einreichoperates herangezogen:<br />

- Einlage 0 Einlageverzeichnis – EB-Genehmigung<br />

- Einlage 1 Zusammenfassender Technischer Bericht<br />

- Einlage 1.1 Projektbeschreibung<br />

- Einlage 1.2 Maßgaben zum UVE-Projekt<br />

- Einlage 1.3 Beweissicherung<br />

- Einlage 2.1 Übersichtskarte<br />

- Einlage 2.2 Luftbild mit Trasse<br />

- Einlage 3.1 Übersichtslagepläne<br />

- Einlage 3.2 Übersichtslängenschnitte Bahntrasse<br />

- Einlage 3.3 Gleisgeometrie<br />

- Einlage 3.3.3 Weichenhöhenpläne<br />

- Einlage 4 Lagepläne<br />

- Einlage 5.1 Längenschnitte NBS/Bestandsstrecke<br />

- Einlage 6.1 Regelquerschnitte Bahntrasse<br />

- Einlage 6.2 Querschnitte Bahntrasse mit Nebenanlagen<br />

- Einlage 7.1 Rettungsplatzzufahrt Münster<br />

- Einlage 7.2 Begleitmaßnahmen Stans<br />

- Einlage 7.3 Rettungsplatz Terfens West incl. Zufahrt<br />

- Einlage 7.4 Wirtschaftsweg Hof Eiringer<br />

- Einlage 7.5 Zu- / Abfahrt Rettungsplatz<br />

- Einlage 7.6 Gemeindestraßenverlegung Fritzens/Baumkirchen – Wegenetz Fritzens<br />

- Einlage 7.7 Verlegung Rad- und Wirtschaftsweg<br />

- Einlage 7.8 Wirtschaftsweg rdB<br />

- Einlage 7.10 Zufahrt Zugangsstollen Tiergarten<br />

- Einlage 7.11 Verbindungsweg<br />

- Einlage 7.12 Rettungsplatzzufahrt<br />

- Einlage 8.1 Unterführungsverbreiterung Kundl<br />

- Einlage 8.3 Verlängerung Bachunterführung<br />

- Einlage 8.4 Verlängerung Wegunterführung<br />

- Einlage 8.5 Wild- und Grabenunterführung<br />

- Einlage 8.6 Wirtschaftswegunterführung<br />

- Einlage 8.7 Kleintierdurc hlaß<br />

- Einlage 8.8 Kleintierdurchlaß<br />

- Einlage 8.9 Wildtierdurchlaß Maukenbach<br />

- Einlage 8.11 Unterführung Maukenbach<br />

- Einlage 8.13 Wegunterführung BS Münster 1<br />

- Einlage 8.14 Eisenbahnbrücke über den Kasbach<br />

- Einlage 8.15 Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach<br />

- Einlage 8.17 Wegbrücke über dem TIWAG - Kanal<br />

- Einlage 8.18 Wegunterführung TIWAG - Kanal<br />

- Einlage 8.19 Eisenbahnbrücke über den TIWAG - Kanal<br />

- Einlage 8.20 Bahnsteigunterführung Stans<br />

- Einlage 8.21 Wegunterführung Stanserbach<br />

- Einlage 8.23 Tunnel Westbahn Stans<br />

- Einlage 8.26 Unterführung Seitenstollen<br />

- Einlage 8.27 Grünbrücke Terfens<br />

- Einlage 8.30 Grünbrücke Fritzens<br />

- Einlage 8.31 Verbreiterung Eisenbahnbrücke Bärenbach<br />

- Einlage 8.32 Straßenunterführung Tonwerk<br />

- Einlage 8.33 Bach- und Fußgängerunterführung (Siechenbach)<br />

- Einlage 8.35 Wilddurchlaß


- Einlage 8.39 Fallbachbrücke nördl. Weg<br />

- Einlage 8.40 Bahnsteigunterführung Baumkirchen<br />

- Einlage 8.41 Wirtschaftsweg Unterführungsverbreiterung<br />

- Einlage 9.1.1 Technischer Bericht: Tunnel, Tunnel allgemein<br />

- Einlage 9.1.2 Regelquerschnitte geschlossene Bauweise<br />

- Einlage 9.1.3 Regelquerschnitte offene Bauweise<br />

- Einlage 9.1.4 Nischen geschlossene Bauweise<br />

- Einlage 9.1.5 Nischen offene Bauweise<br />

- Einlage 9.1.9.1 Technischer Bericht: Technischer Brandschutz<br />

- Einlage 9.1.9.2-4 Technischer Brandschutz: Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte<br />

- Einlage 9.2.1 Technischer Bericht: Tunnel Radfeld / Wiesing<br />

- Einlage 9.2.6 Rettungsschächte und Zufahrtsrampen<br />

- Einlage 9.2.9 Portalpläne<br />

- Einlage 9.3 Galerie Wiesing<br />

- Einlage 9.3.5 Galerie Wiesing Ansicht<br />

- Einlage 9.4.1 Technischer Bericht: Tunnel Wiesing / Jenbach<br />

- Einlage 9.4.7 Portalpläne<br />

- Einlage 9.5.1 Technischer Bericht: Tunnel Stans / Terfens<br />

- Einlage 9.5.7 Portalpläne<br />

- Einlage 9.6.1 Technischer Bericht: Galerie Terfens<br />

- Einlage 9.7.1 Technischer Bericht: Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen<br />

- Einlage 9.7.11 Portalpläne<br />

- Einlage 10.1 Bahnsteig Stans<br />

- Einlage 10.2 Bahnsteig Baumkirchen<br />

- Einlage 10.3 Betriebsgebäude Radfeld<br />

- Einlage 10.4 Betriebsgebäude Stans<br />

- Einlage 10.5 Betriebsgebäude Baumkirchen<br />

- Einlage 10.6.1 Einbindung UW Münster<br />

- Einlage 11.1 Technischer Bericht – Sicherheitskonzept<br />

- Einlage 11.6 Notfallplan<br />

- Einlage 20 Erhaltungskonzept<br />

- Einlage 25.4 Vorgezogene Maßnahme Stans<br />

- Einlage 25.5 Vorgezogene Maßnahme Terfens<br />

- Einlage 25.6 Vorgezogene Maßnahme Baumkirchen<br />

- Einlage 27 Ausnahmegenehmigung zur EisbaV<br />

310<br />

Das ggst. Projekt wurde gem. §33 EisbG aus eisenbahnbetrieblicher Sicht geprüft und grundsätzlich<br />

als zur Ausführung geeignet befunden. Bei der am 22.05.2001 abgehaltenen Besprechung zur<br />

Prüfung gem. §33 EisbG im BMVIT wurden der Bauwerberin, um einen positiven Bescheid zu<br />

erwirken, Auflagen erteilt. Die Unterlagen waren zu korrigieren und dem eisenbahnbetrieblichen<br />

Sachverständigen vorzulegen.<br />

Am 02.07.2001 legte die Bauwerberin folgende Erklärung vor:<br />

Vorschreibungen Stellungnahme der BEG<br />

Es sind sämtliche Unterlagen im Hinblick auf<br />

Widersprüche zu überprüfen, abzustimmen bzw. zu<br />

ergänzen.<br />

Es ist seitens der Bauwerberin nachzuweisen, daß<br />

die dem Projekt zugrunde gelegten Zugzahlen mit<br />

den betriebsführenden Unternehmen der Achse<br />

„München – Verona“ abgestimmt sind.<br />

Dem ggst. Projekt sind die Bestimmungen der<br />

EisbaV zugrunde zu legen. Die Einreichunterlagen<br />

sind dahingehend zu überprüfen und ggf.<br />

Der Forderung wurde entsprochen und die<br />

Unterlagen erforderlichenfalls korrigiert.<br />

Das Betriebsprogramm der Machbarkeitsstudie 93<br />

für die Zulaufstrecken Nord und Süd der<br />

Eisenbahnachse Brenner, die von den DB, ÖBB und<br />

FS beauftragt wurde, ist von der Trilateralen<br />

Kommission angenommen worden und war<br />

größtenteils Grundlage für das ggst.<br />

Betriebsprogramm und die Planung des Abschnittes<br />

Kundl/Radfeld – Baumkirchen (entspricht<br />

Planungsfall 2 = Vorschlagtrasse der<br />

Machbarkeitsstudie).<br />

Die Unterlagen werden dem Stand der EisbAV<br />

entsprechend ergänzt.


311<br />

Vorschreibungen Stellungnahme der BEG<br />

abzuändern. Ist dies nicht möglich, sind die Gründe<br />

genau darzulegen und die ev. als Ersatz zu<br />

treffenden Maßnahmen bekannt zu geben und zu<br />

erläutern.<br />

Die Fortschreibungen der HL - Richtlinien sind zu<br />

berücksichtigen und in das Projekt einzuarbeiten. Ist<br />

dies nicht möglich, sind die Gründe genau<br />

darzulegen und die ev. als Ersatz zu treffenden<br />

Maßnahmen bekannt zu geben und zu erläutern.<br />

Das überarbeitete Gesamtprojekt ist mit den ÖBB zu<br />

vidieren. Die Protokolle mit den Ergebnissen ist dem<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen mit den<br />

Ergänzungsunterlagen vorzulegen.<br />

Die Einwendungen und Vorschreibungen der ÖBB<br />

GB im Rahmen der Vidierungsgespräche sind zu<br />

erfüllen und in das Projekt einzuarbeiten. Ist dies<br />

nicht möglich, sind die Gründe genau darzulegen<br />

und die ev. Als Ersatz zu treffenden Maßnahmen<br />

bekannt zu geben und zu erläutern.<br />

Es ist mit den ÖBB abzuklären, ob die<br />

Notwendigkeit der Ausbindung der NBS – Strecke<br />

aus dem Beschleunigungsgleis mit der Weiche 101<br />

für eine vmax von 160 km/h gegeben ist. Die<br />

Ergebnisse dieser Untersuchung sind dem<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen<br />

vorzulegen.<br />

Im Einreichoperat eine Unterlage aufgenommen, zu<br />

der um eine Ausnahmegenehmigung zur EisbAV<br />

angesucht wird.<br />

Von der BEG wurde das EB-Projekt dahingehend<br />

überarbeitet, daß die gemäß Fortschreibung der HL<br />

– Richtlinie für Feste Fahrbahn vorgesehenen Überhöhungen<br />

berücksichtigt werden, um darzustellen,<br />

daß die erforderlichen baulichen Randbedingungen<br />

für die größere Überhöhung gemäß Fortschreibung<br />

der HL - Richtlinien eingehalten werden. Da seitens<br />

ÖBB-FW diese Überhöhungen gefordert wurden,<br />

werden die Planunterlagen mit den geänderten<br />

Überhöhungen mit ÖBB-FW vidiert.<br />

Im Zuge der Erarbeitung des EB-Projektes für die<br />

Feste Fahrbahn (gesonderte Einreichung) wird eine<br />

Abstimmung mit ÖBB-Netz hinsichtlich der<br />

tatsächlich auszuführenden Überhöhung unter<br />

Berücksichtigung der künftigen betrieblichen<br />

Rahmenbedingungen stattfinden.<br />

Nachvidierungen bei Änderung von<br />

Projektunterlagen<br />

Grundsätzlich ist bei relevanten Änderungen von<br />

Projektunterlagen nur eine Nachvidierung mit den<br />

Geschäftsbereichen durchzuführen, die im ersten<br />

Vidierungslauf eine relvante Stellungnahme<br />

abgegeben haben. Änderungen von<br />

Einreichunterlagen die durch die Einarbeitung von<br />

Vidierungsauflagen begründet sind, werden nicht<br />

nochmals vidiert.<br />

Speziell wurden folgende Vorgangsweisen im<br />

Protokoll Nr.00659P vereinbart (Siehe Anlage)<br />

Von den Sachverständigen wurde gefordert, daß<br />

aus den vorgelegten Vidierungsprotokollen eine<br />

eindeutige Einigung hervorgehen muß. Diesbezüglich<br />

wurde an ÖBB-PE eine Liste übergeben, aus<br />

der hervorgeht, bei welchen Punkten der jeweiligen<br />

Vidierungsprotokolle ein Einigungsvermerk zu<br />

dokumentieren wäre, mit dem Ersuchen an die<br />

Koordinierungsstelle für die Vidierung bei PE, Hr.<br />

Dipl. Ing. Huber, um entsprechende Ergänzung der<br />

abschließenden Stellungnahme des jeweiligen<br />

Geschäftsbereiches<br />

Die Überprüfung seitens ÖBB-Netz über die<br />

Notwendigkeit, die Weiche 101 für ein Vmax von<br />

160 km/h in der Ablenkung auszubilden, ergab ein<br />

betrieblich nicht zielführendes Ergebnis, da das<br />

Beschleunigungsgleis gemäß Betriebsprogramm zu<br />

90 % durch Güterzüge (Vmax = 100 km/h) und<br />

teilweise durch Personennahverkehrszüge (Vmax =<br />

120 km/h) genutzt wird.<br />

Das Beschleunigungsgleis selbst wurde im Rahmen<br />

der Vidierung von Vmax = 100 km/h auf Vmax = 140<br />

km/h angehoben, da dies ohne nennenswerte<br />

Trassierungsänderungen möglich war und im Falle<br />

von Erhaltungsarbeiten auf Gleis 2 durch schnell<br />

fahrende Personenzüge, ausgenommen den<br />

Geschwindigkeitseinbruch bei der Weiche 101, der<br />

in Kauf genommen wird, es zu keinen größeren


312<br />

Vorschreibungen Stellungnahme der BEG<br />

Fahrzeitverlusten kommt.<br />

Von ÖBB-Netz wird aber die Forderung nach<br />

Schnellfahrweichen für die Verbindung 103, 104 und<br />

105 (EW 10.000/4.000), die auch im Endzustand<br />

verbleiben, unterstützt und wird von der BEG noch<br />

Es ist mit den ÖBB das Einvernehmen herzustellen,<br />

ob für die Berechnung der Leistungsfähigkeit der<br />

Strecke zwischen Wörgl und Innsbruck bzw. Brenner<br />

das Tfz der Reihe 1016/1116 herangezogen werden<br />

soll.<br />

Es ist eine Erklärung des hinkünftig<br />

betriebsführenden Unternehmens vorzulegen, aus<br />

dem hervorgeht, daß auf die Errichtung von<br />

Weichenmontageplätzen im ggst. Projekt verzichtet<br />

wird.<br />

Es ist zu dokumentieren, daß die baulichen<br />

Maßnahmen div. Zufahrtswege und<br />

Rettungszufahrten sowie deren Lage mit den<br />

Einsatzkräften abgestimmt wurden; z.B. Überflutung<br />

bei HQ100. Dabei ist die Benützung der Zufahrtswege<br />

bei HQ100 darzustellen.<br />

Es ist zu prüfen, ob die Einbindung der<br />

Absperrungen für die Schrankenanlage der<br />

Kommandoplätze in die Sicherungsanlagen sinnvoll<br />

erscheint. Die Vor- und Nachteile sind darzustellen<br />

und der bescheiderteilenden Behörde vorzulegen.<br />

Es sind bezüglich der Angaben „vmax“ bzw. „ve“ die<br />

Einreichunterlagen zu überprüfen. Z.B. ist im<br />

Lageplan, Einlage 4.2.2, von km 23,750 bis km<br />

25,150 eine „ve 160 km/h“ für die BS angegeben.<br />

Es ist zu ermitteln, welche betrieblichen<br />

Auswirkungen eine ev. längere Unterbrechung<br />

beider HL – Strecken nach sich zieht. Es sind die<br />

dabei erforderlichen Ersatzmaßnahmen mit den<br />

ÖBB abzustimmen, zu dokumentieren und dem<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen<br />

vorzulegen.<br />

im Rahmen des EB-Operates berücksichtigt.<br />

Der Einsatz von Triebfahrzeugen der Reihe<br />

1016/1116 hat trotz geringfügig größerer<br />

Leistungsfähigkeit (+ 50 to Anhängelast auf der<br />

Brennerstrecke) keinen Einfluß auf das<br />

Betriebsprogramm, die Ergebnisse der<br />

Betriebssimulation und die Leistungsfähigkeit der<br />

Strecke.<br />

Auf die Situierung von Weichenmontageplätzen wird<br />

von ÖBB-Fahrweg (der voraussichtlich<br />

federführende Infrastrukturerhalter der<br />

Neubaustrecke) in Abstimmung mit dem hinkünftig<br />

betriebsführenden Unternehmen insofern verzichtet,<br />

als durch den technologischen Fortschritt bzw. den<br />

Einsatz entsprechender Verlegungstechniken<br />

(Weichentransport- und –verlegegeräte) die<br />

Notwendigkeit der örtlichen Weichenmontage<br />

außerhalb des Betriebsgleises nicht mehr gegeben<br />

ist (siehe auch Plattformprotokoll der 27. Sitzung<br />

vom 2.5.2000, Pkt. 1.11. (s. a. M 21)<br />

In den Übersichtslageplänen 1:10.000 sowie in den<br />

Streckenlageplänen 1 : 1.000 wurde die Überflutung<br />

der Rettungsplatzzufahrten bei HQ 100 dargestellt.<br />

Die Pläne wurden mit den Feuerwehren und<br />

Rettungsdiensten abgestimmt.<br />

Auf eine Einbindung der Absperrung für die<br />

Schrankenanlage in die Sicherungsanlage kann<br />

verzichtet werden, da der derzeitige Stand des<br />

Sicherheitskonzeptes keine Befahrbarkeit des<br />

Fahrtunnels und auch keinen Einsatz von 2-Wege-<br />

Fahrzeugen vorsieht.<br />

Der Gesamtübersichtslängenschnitt mit<br />

Gleisschema wurde ergänzt um ein<br />

Geschwindigkeitsband mit den Angaben von<br />

Entwurfsgeschwindigkeit gem. HL - Richtlinie ve,<br />

Betriebsgeschwindigkeit vmax und technisch maximal<br />

mögliche Geschwindigkeit vtechmax . (= ve zuzüglich 25<br />

% Reserve)<br />

Weiterhin wurde dieser Plan ergänzt um ein<br />

Geschwindigkeitsband mit den entsprechenden<br />

Angaben zur Bestandsstrecke einschl. der Angabe<br />

der Geschwindigkeit nach VZG.<br />

Im Rahmen der Streckeninbetriebnahme wird das<br />

Betriebsmanagement festgelegt und enthält u. a. ein<br />

Störfallmanagement, in dem die betrieblichen<br />

Maßnahmen für den Fall einer Unterbrechung einer<br />

oder beider HL-Strecken festgelegt werden.<br />

Aufgrund des derzeitigen<br />

Störfallmanagementsystems ist davon auszugehen,<br />

daß im Falle einer Unterbrechung beider HL-<br />

Strecken für den Reiseverkehr ein<br />

Schienenersatzverkehr einzurichten ist, der


313<br />

Vorschreibungen Stellungnahme der BEG<br />

internationale Güterverkehr großräumig umgeleitet<br />

wird und der Güterverkehr im Nahbereich in<br />

Abstimmung mit den<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen eingestellt oder auf<br />

die Straße verlegt wird.<br />

Definitive Ersatzmaßnahmen wird hinkünftig<br />

Vertragsgegenstand bei der Trassenvergabe und<br />

gesondert mit den Trassenwerbern zu vereinbaren<br />

sein.<br />

(s. a. Besprechungsprotokoll Nr. 00660P zur 31.<br />

Sitzung der Koordinierungsplattform, 2. Teil vom<br />

13.06.01)<br />

Die korrigierten Unterlagen wurden bis 27.08.2001 nachgereicht und von Mitabeitern der Fa.<br />

Obermeyer ausgetauscht und eingeordnet.<br />

Das Projekt umfaßt<br />

- den Ausbau der bestehenden zweigleisigen HL 2 - Strecke Kufstein – Brenner im Abschnitt<br />

Kundl/Radfeld – Baumkirchen,<br />

- den Neubau der HL 1 – Strecke im Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen<br />

Das Einreichprojekt beinhaltet eine Reihe von Einzelbauvorhaben, die unter anderem aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht zu beurteilen sind.<br />

Die eisenbahnbetriebliche Beurteilung umfaßt ,<br />

- ob die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für das eingereichte Projekt aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht erteilt werden kann,<br />

- ob gegen die Verbindung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung für das Gleisprovisorium<br />

mit der Baugenehmigung aus eisenbahnbetrieblicher Sicht Bedenken bestehen.<br />

Die beantragte eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 36 Abs. 1 EisbG bezieht sich unter<br />

anderem auf folgende Projektteile:<br />

- Neubau einer zweigleisigen HL - Strecke mit der Gleisnumerierung 3 und 4 und der Bezeichnung<br />

„Neubaustrecke der BEG“ und bildet ein Projekt des „Transeuropäischen Netzes“ (TEN). Die<br />

Neubaustrecke (NBS) beginnt gemäß Antrag vom 27. 09. 2000 in NBS km 24,209 (= BS km(alt)<br />

25,205; richtig ist jedoch gemäß den Planunterlagen 24,205), etwa zwischen Kundl und Radfeld,<br />

und endet in NBS km 62,470 (= BS km(alt) 62,635), etwa in Baumkirchen. Die Neubaustrecke ist<br />

mit einer durchgehenden Betriebsgeschwindigkeit vmax von 200 km/h beantragt und für eine<br />

Entwurfsgeschwindigkeit ve von 170 km/h bis 200 km/h konzipiert. Die Streckenlänge vom Beginn<br />

in Gleis 4 bei ca. km 25,200 bis Projektsende in km 62,470 beträgt ca. 37,3 km.<br />

- Neubau eines sogenannten Beschleunigungsgleises BGL, welches parallel zur Bestandsstrecke<br />

Kufstein – Brenner errichtet wird, wodurch ein dreigleisiger Abschnitt entsteht. Das<br />

Beschleunigungsgleis beginnt gemäß Antrag vom 27. 09. 2000 in NBS km 22,364 (= BGL-km<br />

0,000), im Bereich des Bahnhofes Kundl und endet in NBS km 25,097 (BGL-km 2,732) – richtig ist<br />

jedoch gemäß den Planunterlagen 25,116 (BGL-km 2,752) - zwischen Kundl und Radfeld in der<br />

Verknüpfungsstelle Radfeld. Für das Beschleunigungsgleis ist auf fast ganzer Länge eine<br />

Betriebsgeschwindigkeit von vmax = 140 km/h bzw. 120 km/h beantragt. Die Streckenlänge beträgt<br />

ca. 2,75 km.<br />

- Umbau bzw. Verlegung der Bestandsstrecke, einer zweigleisigen HL - Strecke mit der<br />

Gleisnumerierung 1 und 2 und der Bezeichnung „Bestandsstrecke (BS)“ von BS km(neu) 24,262 (=<br />

km 24,263= BS km(alt) 24,196) bis BS km(neu) 27,771 (= km 27,762 = BS km(alt) 27,767) im Gleis<br />

2 bzw. BS km(neu) 27,779 im Gleis 1. Der Bereich befindet sich etwa zwischen dem Bahnhof<br />

Kundl und Radfeld. Für die verlegte Bestandsstrecke ist auf ganzer Länge eine<br />

Betriebsgeschwindigkeit von vmax = 160 km/h beantragt. Die Streckenlänge beträgt ca. 3,5 km.<br />

- Verlegung bzw. Umbau der Bestandsstrecke, einer zweigleisigen HL - Strecke mit der<br />

Gleisnumerierung 1 und 2 und der Bezeichnung „Bestandsstrecke (BS)“ von BS km(neu) 41,485<br />

im Gleis 1 bzw. BS km(neu) 41,499 im Gleis 2 (= km 41,568 = BS km(alt) 41,509) bzw. gemäß<br />

Antrag vom 27. 09. 2000 in BS km(neu) 41,503 bis BS km(neu) 46,854 (= km 46,838 = BS km(alt)<br />

46,869). Der Bereich befindet sich etwa zwischen dem Bahnhofskopf Seite Innsbruck des<br />

Bahnhofes Jenbach und der Unterführung unter der Inntalautobahn bei Stans. Für die verlegte<br />

Bestandsstrecke ist auf fast ganzer Länge eine Betriebsgeschwindigkeit von vmax = 160 km/h,<br />

teilweise 130 km/h und 150 km/h beantragt. Die Streckenlänge beträgt ca. 5,4 km.


314<br />

- Verlegung bzw. Umbau der Bestandsstrecke, einer zweigleisigen HL - Strecke mit der<br />

Gleisnumerierung 1 und 2 und der Bezeichnung „Bestandsstrecke (BS)“ von BS km(neu) 55,890<br />

im Gleis 1 bzw. BS km(neu) 55,859 im Gleis 2 (= km 57,770 = BS km(alt) 55,855) bis BS km(neu)<br />

57,704 im Gleis 1 bzw. BS km(neu) 57,642 (= km 57,548 = BS km(alt) 57,644) im Gleis 2. Der<br />

Bereich befindet sich auf der freien Strecke zwischen Terfens und Fritzens. Für die verlegte<br />

Bestandsstrecke ist auf ganzer Länge eine Betriebsgeschwindigkeit von vmax = 160 km/h beantragt.<br />

Die Streckenlänge beträgt ca. 1,8 km.<br />

- Verlegung bzw. Umbau der Bestandsstrecke, einer zweigleisigen HL - Strecke mit der<br />

Gleisnumerierung 1 und 2 und der Bezeichnung „Bestandsstrecke (BS)“ von BS km(neu) 59,259<br />

im Gleis 1 bzw. BS km(neu) 59,277 im Gleis 2 (= km 59,169 = BS km(alt) 59,283) bis BS km(neu)<br />

62,587 (= km 62,470 = BS km(alt) 62,635). Der Bereich befindet sich zwischen dem Bahnhofskopf<br />

Seite Innsbruck des Bahnhofes Fritzens und dem Projektsende in Baumkirchen. Für die verlegte<br />

Bestandsstrecke ist auf fast ganzer Länge eine Betriebsgeschwindigkeit von vmax = 160 km/h,<br />

teilweise im Bereich der Ausfahrt aus dem Bahnhof Fritzens 150 km/h beantragt. Die<br />

Streckenlänge beträgt ca. 3,3 km.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Kundl/Radfeld. Das Gleisprovisorium von Gleis<br />

2 beginnt in Bau km 0,311 (= BS km(neu) 24,299) und endet in Bau km 1,341 (= BS km(neu)<br />

25,330). Die Streckenlänge beträgt somit 1,03 km.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke Kufstein –<br />

Brenner der ÖBB. Das Gleisprovisorium von Gleis 1 und 2 beginnt in BS km(alt) 39,561 und endet<br />

in BS km(alt) 40,210. Die Streckenlänge beträgt somit ca. 0,65 km.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke der<br />

Zillertalbahn. Das Gleisprovisorium beginnt in Zillertalbahn-BS km(alt) 0,692 und endet in<br />

Zillertalbahn-BS km(alt) 1,092. Die Streckenlänge beträgt somit 0,40 km.<br />

- Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Baumkirchen, Bauphase 2. Das<br />

Gleisprovisorium von Gleis 1 und 2 beginnt in Bau km 0,00 (= km 60,197) und endet in Bau km<br />

0,570 (= km 60,769). Die Streckenlänge beträgt somit 0,57 km.<br />

- Neuerrichtung der Haltestelle Stans von km 45,650 (= ca. NBS-km(neu) 45,637) – km 45,800 (=<br />

ca. NBS-km(neu) 45,787).<br />

- Neuerrichtung der Haltestelle Baumkirchen von km 60,970 (= ca. NBS-km(neu) 61,087) – km<br />

61,120 (= ca. NBS-km(neu) 61,237).<br />

- Errichtung von Begleitwegen und Bedienungswegen.<br />

- Errichtung von Schachtkopfgebäuden, Stollen, Rettungsplätzen und Zufahrtsstraßen zu diesen,<br />

Löschwasserbehälter.<br />

- Errichtung von Rückhaltebecken, Nachreinigungsbecken, Regenrückhaltebecken,<br />

Versickerungsbecken bzw. Versickerungsanlagen für die Oberflächenwässer.<br />

- Errichtung von Lärmschutzwänden und eines Lärmschutzdammes im Projektbereich.<br />

- Errichtung von Betriebsgebäuden im Zusammenhang mit Schachtkopfgebäuden und diverser<br />

kleinerer Technikgebäude wie beispielsweise Zugfunkhütten, Schaltstationen der Typen A, B, C,<br />

SF-Buden.<br />

- Lage sämtlicher ortsfesten eisenbahntechnischen Einrichtungen.<br />

Die beantragte eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gem. § 36 Abs. 1 und 2 EisbG bezieht sich auf<br />

folgende Kunstbauten:<br />

- Betriebsgebäude Radfeld 1 im NBS km 26,052, ca. 10 m ldB,<br />

- Betriebsgebäude Stans im NBS km 43,832,<br />

- Betriebsgebäude Baumkirchen im NBS km 61,910, ca. 10 m ldB,<br />

- Unterwerk Münster im NBS km 36,160.<br />

Ergänzend dazu wird hingewiesen, daß entsprechend der Stellungnahme der BEG zur §33 Prüfung<br />

zum Teilfachgebiet Eisenbahnbautechnik – SV Mayr der Projektanfang mit NBS km 21,611<br />

angegeben wird. Gemäß den Anmerkungen der BEG entspricht dies dem Anfang der ersten<br />

Baumaßnahme im Projekt, der Lärmschutzwand Kundl rdB; der BS km 21,470 – projiziert auf die<br />

NBS-Achse – ergibt den NBS km 21,611.<br />

Das ggst. Projekt wird in diesem Gutachten eisenbahnbetrieblicherseits in folgende Abschnitte<br />

gegliedert:<br />

- Kundl/Radfeld – Brixlegg; BS km 22,500 bis BS km 29,000<br />

- Brixlegg – Jenbach; BS km 29,000 bis BS km 43,300<br />

- Jenbach – Fiecht; BS km 43,300 bis BS km 47,550<br />

- Fiecht – Terfens; BS km 47,550 bis BS km 55,855<br />

- Terfens – Fritzens; BS km 55,855 bis BS km 58,600


315<br />

- Fritzens – Baumkirchen; BS km 58,600 bis BS km 62,470<br />

Die Beschreibung der Baumaßnahmen der BS erfolgt, soweit möglich, gem. der o.a. Einteilung der<br />

Bauabschnitte. Die Beschreibung der Baumaßnahmen der NBS erfolgt durchgehend von<br />

Projektsanfang bis Projektsende.<br />

2.1 Allgemein<br />

2. Projektbeschreibung<br />

Die Eisenbahnachse „München – Verona“ im internationalen Nord-Süd-Verkehr auf der Brennerachse<br />

ist Teil der Achse Berlin – Neapel für den europäischen Verkehr.<br />

In dem Transitvertrag zwischen Österreich und der EU aus dem Jahre 1991 und dem Beitrittsvertrag<br />

Österreichs zur EU wurde die Brennerachse als europäische Hauptachse aufgenommen und ist bei<br />

den TEN - Achsen an erster Stelle angeführt.<br />

Die Eisenbahnachse „München – Verona“ besteht aus drei Teilprojekten<br />

- „Zulaufstrecke Nord“ (München – Kufstein – Kundl/Radfeld – Baumkirchen – Umfahrung Innsbruck)<br />

- „Brenner Basistunnel“ (Innsbruck – Franzensfeste)<br />

- „Zulaufstrecke Süd“ (Franzensfeste – Verona).<br />

Der Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen mit einer Länge von rd. 41 km ist ein erstes Teilstück der<br />

„Zulaufstrecke Nord“.<br />

In diesem Abschnitt ist zusätzlich zur bestehenden Strecke Kufstein – Innsbruck eine zweigleisige<br />

Neubaustrecke geplant.<br />

Die NBS im Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen beginnt ungefähr an der Gemeindegrenze<br />

zwischen Kundl und Radfeld und zweigt dort von der bestehenden Strecke Kufstein – Innsbruck ab.<br />

Zur Wahrung der fahrdynamischen Zugfolge und zur Realisierung der im Betriebskonzept<br />

angenommenen Kapazität, wird für die aus Richtung Wörgl bis Kundl fahrenden Züge auf dem<br />

bestehenden Beschleunigungsgleis dasselbige bis zur ersten Verknüpfung mit der Bestandstrecke<br />

verlängert (Länge 2.730 m).<br />

Die NBS östlich von Radfeld wird in die Wanne Radfeld (Länge 790 m) in Tieflage geführt und umbzw.<br />

unterfährt die Orte Radfeld, Rattenberg, Brixlegg, Münster und Bradl sowie den Inn im Tunnel<br />

Radfeld/Wiesing (Länge 11,4 km). Nach der Galerie Wiesing (Länge 120 m) unterfährt die NBS im<br />

Tunnel Wiesing/Jenbach den Bereich Jenbach und wird in der Wanne Jenbach (Länge 390 m) wieder<br />

an die Oberfläche geführt.<br />

Die NBS westlich von Jenbach verläuft oberirdisch parallel zur Autobahn A 12 und wird zwischen<br />

Jenbach und Stans (Länge 1,1 km) mit der verlegten BS verbunden.<br />

Knapp vor dem Ortsgebiet Stans wird die NBS wieder in die Wanne Stans (Länge 530 m) geführt und<br />

unterfährt im Tunnel Stans/Terfens (Länge 10,6 km) den Staner Bach, die Autobahn A 12 sowie die<br />

Landesstraße L 215. Großräumig umfahren werden die Orte bzw. Ortsteile Stans, Fiecht, Schwaz,<br />

Vomp und Vomperbach. Nach der Umfahrung des Vomperbergs schwenkt der Tunnel nach Süden,<br />

unterquert den Vomperbach und lenkt danach an die BS im Bereich des Ortsgebietes von Neu-<br />

Terfens heran. Die NBS verläuft ab hier in der Galerie Terfens (Länge 1,3 km) und anschließend in<br />

der Unterflurstrecke Fritzens – Baumkirchen (Länge 4 km).<br />

Die BS Kufstein – Innsbruck, westlich von Fritzens, wird vom Ort nach Süden verschwenkt und über<br />

die Unterflurstrecke der NBS verlegt. Diese führt im Bereich von Baumkirchen in der Wanne<br />

Baumkirchen (Länge 620 m) zwischen den Gleisen der BS an die Oberfläche und endet mit der<br />

Einbindung in die Verknüpfungsstelle Baumkirchen.<br />

Charakterisiert ist die Trasse durch hohe Tunnelanteile. Die NBS von ca. 41 km unterteilt sich auf ca.<br />

7 km (17%) offene Strecken und weiters auf ca. 34 km (83 %) Tunnel, Galerien, Wannen und<br />

Unterflurstrecken.<br />

2.2 Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Nach umfangreichen Voruntersuchungen wurde im Auftrag der BEG eine<br />

Umweltverträglichkeitserklärung für die sogenannte Hang-/Tunnelvariante einer


316<br />

Eisenbahnneubaustrecke im Unterinntal für den Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen erstellt.<br />

Diese Erklärung wurde einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren unterzogen, an dessen Ende<br />

die Umweltverträglichkeit der vorgeschlagenen Neubaustrecke im Wege der Trassenverordnung des<br />

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, BGBl. II Nr. 359/1999 festgestellt wurde.<br />

Das im Zuge dieses UVP - Verfahrens erstellte Umweltverträglichkeitsgutachten enthält eine Reihe<br />

von zwingenden und empfohlenen Maßnahmen, wie auch vorgesehenen Kontrollmaßnahmen, die<br />

unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und Feststellungen in der öffentlichen Erörterung über<br />

dieses Gutachten Eingang in das vorliegende Einreichprojekt zur Erwirkung der einzelnen<br />

Genehmigungen und Bewilligungen gefunden hat.<br />

Das ggst. Projekt wurde unter Rücksichtnahme der im Rahmen der UVP begutachteten Trasse bzw.<br />

des verordneten Trassenstreifens sowie unter grundsätzlicher Beachtung der Auflagen aus dem UVP<br />

– Verfahren erstellt. In einem eigenen Technischen Bericht „Maßgaben zum UVE – Projekt“ (Einlage<br />

1.2) werden in einer Gliederung nach Schutzgütern die UVP – Auflagen sowie die Umsetzung der<br />

Maßnahmen dargestellt. Die Darlegung der maßgebenden Änderungen zum UVP – Verfahren erfolgte<br />

in der Einlage 1.4 „Zusammenfassender Technischer Bericht, Abweichungen zu UVE;<br />

Streckenplanung, Baulogistik, Tunnelplanung, Brückenplanung, Trassierung“.<br />

2.3 Abweichungen zur UVP<br />

Folgende bedeutendere Änderungen der Trassierung ergaben sich in den Bereichen von:<br />

Kundl / Radfeld – Brixlegg; ca. km 22,500 – 29,000; Verschiebung um ca. 22 m<br />

nach links der UVE Trasse (etwa südlich).<br />

Münster - Jenbach; ca. km 34,900 – 41, 000; Verschiebung bis ca. 40 m<br />

nach rechts der UVE Trasse (etwa nördlich) und bis<br />

ca. 14 m nach links der UVE Trasse (etwa südlich).<br />

Stans; ca. km 43,000 – 48,000; Verschiebung bis ca. 30 m<br />

nach rechts der UVE Trasse (etwa nördlich).<br />

Terfens – Fritzens; ca. km 51,900 – 57,900; Verschiebung bis ca. 16 m<br />

nach links der UVE Trasse (etwa südlich).<br />

und Bereich Westkopf des Bf. Fritzens (Bestandsstrecke)<br />

Die oben erwähnten Verschiebungen der Bahnachse liegen ab Beginn der Neubaustrecke in ~ km<br />

24,200 im Bereich der Flächen des Trassenverordnungsstreifens.<br />

Obwohl die Trassierungselemente im wesentlichen unverändert blieben, gab es teilweise Änderungen<br />

der kilometrischen Lagen der Radien < 3000m. Es wurden jedoch keine kleinere Bogenradien als in<br />

der UVE – Trassierung verwendet. (Regelradius 3000m, Mindestradius 2600m bzw. 2000m).<br />

Durch lagemäßige Verschiebungen sowie Veränderungen von Rampen ergaben sich Änderungen der<br />

Nivelette. Bezüglich der Neigungen (bis 12,5‰) ergaben sich keine bedeutenden Änderungen.<br />

Wesentliche Änderungen in der Höhenlage erfolgten in folgenden Bereichen:<br />

- Brixlegg - Wiesing; ~ km 33,000 – 39,000; Absenkung bis ca. 20 m<br />

- Wiesing - Jenbach; ~ km 39,000 – 40,800; Hebung bis ca. 2,5 m<br />

- Stans; ~ km 44,500 – 46,500; Absenkung bis ca. 3,5 m<br />

- Stans – Tunnel Stans/Terfens; ~ km 46,500 – 49,500; Hebung bis ca. 5 m<br />

- Fritzens – Baumkirchen; ~ km 58,000 – 61,000; Hebung bis ca. 3 m<br />

Durch diese oben erwähnten Änderungen der Trassierung entfallen einige Gleisprovisorien und damit<br />

auch Behinderungen auf der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner. Es sind diese folgende<br />

Gleisprovisorien:<br />

- Kundl<br />

- Radfeld<br />

- Münster<br />

- Jenbach West<br />

- Fritzens.<br />

Der Bereich des Tunnels Angerberg bis Wanne Kundl von km 21,3 bis ~ km 24,2 wurde in das<br />

eisenbahnrechtliche Projekt nicht aufgenommen und ist daher nicht Gegenstand dieses Verfahrens.<br />

Dieser Abschnitt wird dem nächsten Ausbau in Richtung Kufstein zugeordnet.<br />

2.4 Betriebskonzept


317<br />

In den Einreichunterlagen sind folgende Voraussetzungen für die Betriebsführung im ggst. Projekt<br />

dargestellt:<br />

1. Die betriebliche Trennung der 2 zweigleisigen Strecken (beide Strecken sind als<br />

Hochleistungsstrecke eingestuft),<br />

2. die Auslegung beider Strecken für den Mischverkehr,<br />

3. die getrennte Zuordnung der Verkehrsströme zu jeweils eine der beiden Strecken<br />

- Neubaustrecke: ICE – Verbindung „München – Verona“ und gesamter Güterverkehr<br />

(ausgenommen regionaler Güterverkehr) und<br />

- Bestandsstrecke: Personennahverkehr, IC und EC Verkehr sowie regionaler Güterverkehr,<br />

4. den Personennahverkehr im ½stundentakt zwischen Kufstein und Innsbruck und die Verdichtung<br />

auf einen ¼stundentakt in der Hauptverkehrszeit zwischen Jenbach und Innsbruck sowie<br />

5. die Verknüpfung der Neubaustrecke und der Bestandsstrecke im Bereich Radfeld/Stans und<br />

Baumkirchen.<br />

Durch diese Verknüpfungen ist es z.B. möglich, bei Wartungsarbeiten die dazwischen liegenden<br />

Abschnitte einer Strecke zu sperren und den Verkehr auf die andere Strecke umzuleiten. Ebenso<br />

kann dadurch erreicht werden, daß Züge, die längs der Bestandsstrecke in einzelnen Bahnhöfen<br />

(z.B. Jenbach) halten, auf den angrenzenden Abschnitten auch die Neubaustrecke nutzen. Ferner<br />

ist es möglich, über die Verknüpfungsstelle Radfeld z.B. Verkehr von der Bestandsstrecke aus dem<br />

Brixental anschließend auf der Neubaustrecke zu führen.<br />

Am Ende der Neubaustrecke wird in der Verknüpfungsstelle Baumkirchen der Verkehr östlich von<br />

Innsbruck wie folgt aufgeteilt:<br />

Der Nord-Süd-Güterverkehr wird über die Umfahrung Innsbruck zum Brenner mit Anschluß sowohl<br />

der Bestandsstrecke in Gärberbach als auch in den künftigen Brenner Basistunnel geführt. Der Ost-<br />

West-Güterverkehr sowie der gesamte Reiseverkehr wird über Hall in Tirol auf der bestehenden<br />

Strecke nach Innsbruck Hauptbahnhof geführt.<br />

2.5 Zugzahlen<br />

2.5.1 DERZEITIGE ZUGZAHLEN<br />

Für die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Strecke zwischen Wörgl und Innsbruck bzw. Brenner<br />

Streckenabschnitt Anzahl der Zugfahrten an einem durchschnittlich belasteten Werktag, ausgenommen Samstage und<br />

Tage nach Feiertagen, im Fahrplanjahr 1999/2000<br />

Jenbach Abzw. Baumkirchen 49 19 45 8 74 79 8 2 176 108 284<br />

wurde ein Simulationsprogramm verwendet, welches vom Verkehrswissenschaftlichen Institut der<br />

Rheinisch Westfälischen Technischen Hochschule Aachen entwickelt wurde.<br />

Durch das Setzen von baulichen und organisatorischen Maßnahmen könnte die Leistungsfähigkeit der<br />

zweigleisigen Bestandsstrecke auf ca. 330 bis 340 Züge pro Tag gesteigert werden.<br />

Der o.a. Simulationsberechnung wurden bestimmte Modellzüge zugrundegelegt. Für die Traktion der<br />

Güterzüge erfolgte die Annahme der Verwendung von Triebfahrzeugen der Reihe 1044. Eine ev.<br />

Verwendung der Tfz – Reihen 1016/1116 wurde in den Berechnungen nicht berücksichtigt.<br />

Der Beurteilung wurde das Betriebskonzept, Stand April 1998, übergeben in der 18.<br />

Koordinationsplattform ÖBB-BEG zugrunde gelegt. Änderungen der gültigen Marktdaten,<br />

Transitverkehrsentwicklungen, Nahverkehrsanforderungen und Verkehrsumlegungsstrategien können<br />

aus ho. Sicht nicht berücksichtigt werden.<br />

2.5.2 PROGNOSTIZIERTE ZUGZAHLEN FÜR DAS JAHR 2010<br />

SZ E,R G D Summe<br />

Von Bis 6h-22h 22h-6h 6h-22h 22h-6h 6h-22h 22h-6h 6h-22h 22h-6h 6h-22h 22h-6h Gesamt<br />

Wörgl Jenbach 49 19 45 4 74 79 8 2 176 104 280


318<br />

Zuggattung Bestandsstrecke Neubaustrecke Gesamt<br />

Gattung Vmax Länge Brutto- Anzahl der Züge Züge Anzahl der Züge Züge Züge<br />

[km/h] [m] Tonnen Tag Nacht gesamt Tag Nacht gesamt<br />

ICE 200 325 765 0 0 0 26 0 26 26<br />

EC 160 264 515 38 2 40 0 0 0 40<br />

IC 160 158 288 17 1 18 0 0 0 18<br />

D 160 370 629 4 6 10 0 0 0 10<br />

D 160 341 540 2 6 8 0 0 0 8<br />

E 120 140 282 32 2 34 0 0 0 34<br />

R 120 140 282 56 4 60 0 0 0 60<br />

Post 120 230 450 1 1 2 0 0 0 2<br />

Post 120 180 300 3 0 3 0 0 0 3<br />

RoLa 100 405 1080 0 0 0 16 8 24 24<br />

SG 100 220 500 0 0 0 5 5 10 10<br />

SG 100 250 550 0 0 0 4 6 10 10<br />

DG 100 420 865 0 0 0 8 22 30 30<br />

DG 100 350 760 0 0 0 5 5 10 10<br />

DG 100 460 1000 0 0 0 7 6 13 13<br />

DG 100 600 1200 0 0 0 4 11 15 15<br />

DG 100 440 960 0 0 0 9 20 29 29<br />

DG 100 310 680 0 0 0 5 1 6 6<br />

FG 90 410 900 0 0 0 8 7 15 15<br />

FG 90 440 760 0 0 0 1 1 2 2<br />

FG 90 440 960 0 0 0 6 7 13 13<br />

FG 90 420 910 0 0 0 1 0 1 1<br />

FG 90 460 1000 0 0 0 3 2 5 5<br />

NG 90 250 525 5 4 9 0 0 0 9<br />

LZ 120 16 84 4 2 6 0 0 0 6<br />

LZ 120 48 252 0 0 0 7 5 12 12<br />

Die Abkürzungen in dieser Tabelle bedeuten:<br />

Reisezüge:<br />

ICE Intercity Express<br />

EC Eurocity<br />

IC Intercity<br />

D Schnellzug<br />

E Eilzug<br />

R Regionalzug<br />

Post Postzug<br />

Güterzüge:<br />

RoLa Rollende Landstraße<br />

SG Schnellgüterzug<br />

DG Durchgangsgüterzug<br />

FG Ferngüterzug<br />

NG Nahgüterzug<br />

Summe 162 28 190 115 106 221 411<br />

Dienstzüge:<br />

LZ Lokzug<br />

Bruttotonnen: Wagenzuggewicht, d.h. außer bei ICE und R ohne<br />

Tfz.<br />

Bei den Zuggattungen Dienstzüge wurden ausschließlich Lokzüge dem Betriebsprogramm zugrunde<br />

gelegt. Das ggst. Betriebskonzept berücksichtigt nicht die Führung von Probezügen,<br />

Dienstpersonenzügen bzw. Personenwagenleerzügen.<br />

Die Einteilung der Züge gem. Betriebskonzept erfolgt daher in Reise-, Güter- bzw. Dienstzüge. Es ist<br />

in den Einreichunterlagen jedoch nicht angegeben, ob eine Einteilung der Züge gem. § 2, Pkt. 11 der<br />

DV V 3 in Regel-, Bedarfs- bzw. Sonderzüge vorgesehen wurde.


319<br />

Bei der Umsetzung des für 2010 angegebenen Betriebsprogramms ist die Vollauslastung der<br />

Streckenkapazität noch nicht erreicht. Als Maßzahl für die Vollauslastung des Streckenabschnittes<br />

ergibt sich eine Gesamtbelastung von 570 Zügen/24 h für beide Strecken.<br />

2.6 Tunnel<br />

Im ggst. Projektabschnitt werden folgende Tunnel bzw. Galerien errichtet:<br />

Tunnel, Galerie bzw. Unterflurstrecke Kilometrierung<br />

Tunnel Radfeld / Wiesing NBS km 26,500 – NBS km 38,677<br />

Galerie Wiesing NBS km 38,677 – NBS km 38,797<br />

Tunnel Wiesing / Jenbach NBS km 38,797 – NBS km 43,590<br />

Tunnel Stans / Terfens NBS km 44,760 – NBS km 55,855<br />

Galerie Terfens NBS km 55,855 – NBS km 57,185<br />

Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen NBS km 57,185 – NBS km 61,749<br />

Darüber hinaus wird im Bereich der Bestandsstrecke ein 634 m langer Tunnel Stans von BS km<br />

45,801 bis BS km 46,435 errichtet.<br />

Die Ausbildung der Regelquerschnitte erfolgt grundsätzlich auf Basis des UVE - Projektes und der<br />

Fortschreibung der HL – Richtlinien.<br />

Laut Fortschreibung der HL - Richtlinien muß beim Kastenquerschnitt kein zusätzlicher Raum für SFE-<br />

Einbauten berücksichtigt werden. Dieser kann sich mit dem Rettungsweg und dem Raum für die<br />

Verstärkungsleitung überschneiden.<br />

Entwurfsgeschwindigkeit ve ≤ 200 km/h, ausgenommen Tunnel Stans der Bestandsstrecke mit vtech max.<br />

160 km/h.<br />

Dem eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen liegt das Arbeitspapier I-22 der UIC betreffend der<br />

Ausführung von Eisenbahntunnel vor. Der Text wurde aus dem Englischen übersetzt und beinhaltet<br />

folgende Angaben:<br />

„ARBEITSPAPIER I-22 DER UIC (UIC-STANDARD)<br />

EINGLEISIGE RÖHREN:<br />

Zwei eingleisige Röhren statt eines zweigleisigen Tunnels zur Vermeidung von Unfällen kreuzender<br />

Züge und zur Herstellung besserer Rettungsmöglichkeiten im Falle von außergewöhnlichen<br />

Ereignissen, insbesondere bei Bränden<br />

Relevante Aspekte:<br />

- Zwei eingleisige Röhren benötigen mehr Raum im Portalbereich<br />

- Folgt zwei eingleisigen Tunnelröhren eine Brücke, benötigt man 2 parallele Brücken (Kosten- und<br />

Platzfaktor)<br />

- Abhängig von der örtlichen Situation ist es möglich, daß die Baukosten nur wenig von den Kosten<br />

für einen zweigleisigen Tunnel abweichen.<br />

- Die Festlegung des Tunnelsystems, ob zweigleisig oder eingleisig, wird von verschiedenen<br />

Kriterien beeinflußt: Herstellungskosten, Herstellungszeit, Herstellungsrisiken, Betrieb<br />

(Wartungskonzept, Überleitstellen), Topographie (inklusive Platzbedarf für Portale) und Sicherheit<br />

- Einflüsse auf die Sicherheit: Verkehrsdichte, Betriebsart (z. B. Mischbetrieb), Möglichkeiten eines<br />

Rettungskonzeptes mit vernünftigen Fluchtweglängen, Tunnellänge etc.<br />

- Bei neuen Projekten ist die Tendenz sichtbar, minimale Fluchtweglängen und Randbedingungen<br />

bzw. Vorkehrungen für Mischverkehr festzulegen. Wenn diese Randbedingungen mit zweigleisigen<br />

Tunnels sowie Fluchteinrichtungen nicht erfüllt werden können, können zwei eingleisige Tunnel<br />

eine Lösung darstellen<br />

- Die Wahl des Tunnelsystems sollte das Ergebnis einer gründlichen Evaluierung anhand all dieser<br />

Kriterien sein.<br />

Auswirkungen auf die Sicherheit:<br />

- + keine Wechselwirkungen zwischen entgegengesetzt fahrenden Zügen<br />

- + Reduktion der Wahrscheinlichkeit von Unfällen, an denen mehrere Züge beteiligt sind (Kollision<br />

nach Entgleisung, zweiter Zug im ausgebreiteten Rauch)<br />

- + Das Ergebnis von zwei eingleisigen Tunnelröhren ist optimal, wenn es keine Überleitstellen im<br />

Tunnel gibt


320<br />

- + Möglichkeit kurzer Fluchtwege (insbesondere durch Querschläge, 2. Röhre stellt sicheren<br />

Bereich dar)<br />

- + 2. Röhre ist Zugangsmöglichkeit für Rettungsorganisationen<br />

- - wenn es Überleitstellen gibt, gehen viele Vorteile verloren (der Qualm gelangt in die zweite<br />

Röhre)<br />

- - Rettungseinsätze durch Durchschläge erfordern strenge Regelungen und Vorgangsweisen,<br />

andernfalls besteht hohes Unfallrisiko von flüchtender Personen.<br />

Andere Auswirkungen:<br />

- Vorteile für Wartungsarbeiten<br />

Kostenwirksamkeit:<br />

- Neue Tunnel: bei einer Tunnellänge > 25 km gutes Kosten/Nutzen-Verhältnis, bei kürzeren Tunnel<br />

abhängig von den Randbedingungen.<br />

Zusammenfassung der Phase 1:<br />

- Die ausgewerteten Dokumente wurden für Tunnel bis max. 25 km angewendet. Die Grundaussage<br />

in den Dokumenten für diesen Bereich ist , daß die Wahl des optimalen Systems auf der Kenntnis<br />

der konkreten Situation beruht.<br />

Empfehlungen<br />

für neue Tunnel:<br />

- Für sehr lange Tunnel mit einer Länge von > 15 – 25 km werden zwei einröhrige Tunnel empfohlen<br />

- Für Tunnel < 15 km soll das optimale System das Ergebnis einer Evaluierung aller relevanten<br />

Parameter sein. Unter der Bedingung, daß die erforderlichen Fluchtwegslängen gewährleistet und<br />

Betriebseinschränkungen (z. B. Mischbetrieb) vorhanden sind, soll das kostengünstigere System<br />

gewählt werden.<br />

für vorhandene Tunnel:<br />

- Nicht anwendbar.“<br />

2.7 Geschwindigkeiten<br />

Hinsichtlich der verwendeten Geschwindigkeiten wurden in Abstimmung mit dem<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen folgende Bezeichnungen bzw. Abkürzungen verwendet:<br />

2.7.1 VE = ENTWURFSGESCHWINDIGKEIT<br />

Entwurfsgeschwindigkeit gemäß der HL – Richtlinie. Die Entwurfsgeschwindigkeit beinhaltet als<br />

Standard, daß eine spätere Anhebung der VzG Geschwindigkeit um etwa 25 % von ve ohne Änderung<br />

der Linienführung im Grundriß möglich ist.<br />

2.7.2 VTECH MAX.<br />

Die vtech max. stellt eine eisenbahnbautechnisch mögliche spätere Betriebsgeschwindigkeit für den<br />

konventionellen Betrieb ohne Neigezugtechnik unter Beachtung der oberbautechnischen Trassierung<br />

im Grundriß und der Überhöhungen der Gleise bei der Festen Fahrbahn dar. Grundlage dazu ist die<br />

HL - Richtlinie und die Fortschreibung der HL – Richtlinie. Nicht einbezogen wurden beispielsweise<br />

allfällige Auswirkungen und Einschränkungen aus der Aerodynamik im Tunnel und<br />

sicherungstechnische, fahrleitungstechnische sowie betriebliche Angelegenheiten.<br />

2.7.3 VMAX = BETRIEBSGESCHWINDIGKEIT.<br />

Die unter vmax angegebene Betriebsgeschwindigkeit stellt die derzeitige beantragte Geschwindigkeit<br />

dar.<br />

Die drei oben dargestellten unterschiedlichen Geschwindigkeiten sind in der Einlage 3.3.2<br />

„Oberbauanlagen Einreichprojekt; Gesamtübersichtslängenschnitt mit Gleisschema“ in dem<br />

Geschwindigkeitsband Neubaustrecke, aber auch für die Bestandsstrecke Gleis 1 und 2, graphisch<br />

dargestellt. Ergänzend dazu ist in der Einlage 3.3.1 „Oberbauanlagen Gleisgeometrie; Technischer<br />

Bericht“ in der Tabelle „Trassierungselemente der Lage“ (Beilage 1a) die kilometrische Lage der<br />

Geschwindigkeitsbrüche dargestellt. Weiters sind in der Beilage 11 „Weichentabelle“ die<br />

Fahrgeschwindigkeiten in den Weichenbereichen eingetragen.<br />

2.8 Beschreibung der NBS


2.8.1 TRASSIERUNG<br />

321<br />

Für die Trassierung der NBS wurden als Grundlage die Richtlinien für das Entwerfen von<br />

Bahnanlagen (Hochleistungsstrecken) gem. den HL – Richtlinien sowie die Fortschreibung der HL –<br />

Richtlinien herangezogen. Grundsätzlich wurde eine ve von 200 km/h als Entwurfsgeschwindigkeit<br />

vorgesehen. Es mußte jedoch wegen einiger vorgegebener und vorhandener Zwangspunkte (z.B.<br />

UVE) in einigen Teilen der NBS mit einer bis auf 170 km/h reduzierten Entwurfsgeschwindigkeit<br />

trassiert werden. Eine durchgehende Betriebsgeschwindigkeit der NBS (vmax) von 200 km/h wird<br />

jedoch erreicht.<br />

Am Projektsanfang ist die Bahnachse der NBS Richtung Kufstein nachrichtlich dargestellt. Die NBS<br />

beginnt in NBS km 23,026 mit einer Geraden. Diese 4.022 m lange Gerade verläuft bis NBS km<br />

27,048. In km 24,263 beginnt die Verschwenkung der beiden Gleise der BS - Strecke zur<br />

Verknüpfungsstelle Radfeld. Die Beschreibung der Trassierung der BS – Strecke im ggst.<br />

Projektabschnitt erfolgt in den Kapiteln 0 bis 0.<br />

Das Gleis 3 der NBS beginnt im ~NBS km 25,880. Der Projektsanfang des Gleises 4 liegt im ~Proj.<br />

km 25,210. Für beide Gleise werden ab diesen Kilometrierungspunkten die endgültigen Gleislagen<br />

dargestellt. Von Projektsanfang bis Projektsende verlaufen die beiden Gleise der NBS – Strecke in<br />

einem Gleisabstand von 4,70 m.<br />

Im Bereich von NBS km 25,369 bis NBS km 26,450 wird die Verknüpfungs- und Überleitstelle Radfeld<br />

errichtet. Die Weichenverbindungen dieser Betriebsstelle werden in der Auflistung<br />

„Weichenverbindungen“ in den jeweilig nachfolgenden Abschnitten des Befundes dargestellt.<br />

Laut Einlage 3.3.2 gilt als kilometrische Lage der Verknüpfungsstelle der NBS km 25,961. Im<br />

zugehörigen Lageplan ist jedoch die kilometrische Lage mit NBS km 25,799 angegeben. Lt. Aussage<br />

BEG ist die richtige Lage der NBS km 25,961.<br />

Im NBS km 26,500 beginnt die 790 m lange Wanne Radfeld, die trassierungsmäßig bis NBS km<br />

27,048 in einer Geraden liegt. Von dort beginnt ein 285 m langer Übergangsbogen, der im NBS km<br />

27,333 endet.<br />

Im NBS km 27,290 beginnt der 11.387 m lange Tunnel Radfeld - Wiesing. Im NBS km 38,677 mündet<br />

dieser Tunnel in die Galerie Wiesing.<br />

Im NBS km 27,333 endet der o.a. Übergangsbogen und mündet in einen Linksbogen mit einem<br />

Radius von 3.000 m. Dieser 1.044 m lange Linksbogen endet im NBS km 28,378. Nach einem 285 m<br />

langen Übergangsbogen beginnt eine 140 m lange Zwischengerade. Von NBS km 28,804 bis NBS km<br />

29,051 führt ein 247 m langer Übergangsbogen in einen 2.617 m langen Rechtsbogen mit einem<br />

Radius von 3.350 m. Dieser Rechtsbogen geht im NBS km 31,668 in einen 247 m langen<br />

Übergangsbogen über, der im NBS km 31,915 in eine 1.152 m lange Gerade mündet. Im Bereich<br />

dieser Geraden wird von NBS km 31,986 bis NBS km 32,299 mit den Weichen 201, 202, 203 und 204<br />

die Überleitstelle Brixlegg errichtet. Der Wechsel von Gleis 3 nach Gleis 4 bzw. umgekehrt ist in<br />

beiden Richtungen über die o.a. Weichen mit einer vmax von 100 km/h möglich.<br />

Die im NBS km 31,915 beginnende Gerade mündet im NBS km 33,068 in einen 285 m langen<br />

Übergangsbogen. Im NBS km 33,353 beginnt ein Linksbogen mit einem Radius von 3.000 m. Dieser<br />

Linksbogen hat eine Gesamtlänge von 1.460 m. Daran schließt ein 325 m langer Übergangsbogen an,<br />

der im NBS km 35,128 endet.<br />

Nach einer 164 m langen Zwischengeraden von NBS km 35,128 bis NBS km 35,292 folgt ein 315 m<br />

langer Übergangsbogen, der im NBS km 35,607 in einen 1.068 m langen Rechtsbogen mit einem<br />

Radius von 3.000 m mündet. Im Anschluß an diesen Rechtsbogen folgt im NBS km 36,676 ein 315 m<br />

langer Übergangsbogen, der im NBS km 36,991 in eine 144 m lange Zwischengerade mündet.<br />

Von NBS km 37,136 führt ein 315 m langer Übergangsbogen in einen Linksbogen im NBS km 37,451.<br />

Dieser 1.145 m lange Linksbogen hat einen Radius von 3.000 m. Nach diesem Linksbogen folgt in<br />

NBS km 38,596 ein 315 m langer Übergangsbogen bis NBS km 38,911.<br />

Im NBS km 38,677 (Bereich des Übergangsbogens) geht der Tunnel Radfeld - Wiesing in die Galerie<br />

Wiesing über. Die Galerie Wiesing hat die Länge von 120 m. Die Galerie Wiesing endet im NBS km<br />

38,797 und geht hier in den 4.473 m langen Tunnel Wiesing - Jenbach über. Der Tunnel Wiesing -<br />

Jenbach endet im NBS km 43,270.


322<br />

Im NBS km 38,911 beginnt eine 767 m lange Gerade, in deren Bereich mit den Weichen 301, 302,<br />

303 und 304 die Überleitstelle Jenbach errichtet wird. Der Wechsel von Gleis 3 nach Gleis 4 bzw.<br />

umgekehrt ist in beiden Richtungen über die o.a. Weichen mit einer vmax von 100 km/h möglich.<br />

Am Ende der Geraden beginnt im NBS km 39,678 ein 288 m langer Übergangsbogen. Dieser<br />

Übergangsbogen geht im NBS km 39,966 in einen Rechtsbogen mit einem Radius von 2.730 m über.<br />

Dieser Rechtsbogen hat eine Bogenlänge von 1.922 m. Im NBS km 41,203 schließt an diesen<br />

Rechtsbogen ein 288 m langer Übergangsbogen an, der im NBS km 41,491 endet. Diesem<br />

Übergangsbogen folgt von NBS km 41,491 bis NBS km 41,677 eine 186 m lange Gerade.<br />

Im NBS km 41,677 folgt dieser Geraden ein 297 m langer Übergangsbogen. Der Übergangsbogen<br />

geht im NBS km 41,975 in einen Linksbogen mit einem Radius von 2.600 m über. Dieser Linksbogen<br />

erstreckt sich über 1.082 m bis zum NBS km 43,057.<br />

Im Anschluß daran, folgt ein 281 m langer Übergangsbogen bis NBS km 43,339. Im Bereich dieses<br />

Übergangsbogens geht im NBS km 43,270 der Tunnel Wiesing – Jenbach in die 390 m lange Wanne<br />

Jenbach über, die im NBS km 43,660 endet. Vom Ende der Wanne Jenbach bis zum Beginn der<br />

Wanne Stans ist die NBS auf einer Länge von 1.085 m im tunnelfreien Bereich oberirdisch trassiert.<br />

Im NBS km 43,339 folgt nach o.a. Übergangsbogen eine 1.472 m lange Gerade, die sich bis NBS km<br />

44,812 erstreckt. Im Bereich dieser Geraden wird mit den Weichen 105, 106, 107 und 108 die<br />

Überleitstelle Stans errichtet. Der Wechsel von Gleis 3 nach Gleis 4 bzw. umgekehrt ist in beiden<br />

Richtungen über die o.a. Weichen mit einer vmax von 100 km/h möglich.<br />

Ebenso ist in diesem Bereich mit den Weichen 101, 102, 103, 104, 109, 110, 111 und 112 der<br />

Wechsel zwischen den beiden HL – Strecken möglich. Die Ablenkungsgeschwindigkeit der Weichen<br />

101, 102, 103, 104, 109, 110, 111 und 112 beträgt 120 km/h.<br />

Am Ende der 1.472 m langen Geraden im Bereich der Überleit- und Verknüpfungsstelle Stans beginnt<br />

in der Wanne Stans im NBS km 44,812 ein 300 m langer Übergangsbogen. Dieser Übergangsbogen<br />

endet im NBS km 45,112 und mündet in einen Rechtsbogen mit einem Radius von 2.600 m. In diesem<br />

Bereich befindet sich die 525 m lange Wanne Stans, die im NBS km 44,760 beginnt und im NBS km<br />

45,285 endet.<br />

Der 10.570 m lange Tunnel Stans – Terfens beginnt im NBS km 45,285 und endet im NBS km 55,855.<br />

Der 623 m lange Rechtsbogen von NBS km 45,112 bis NBS km 45,735 mündet anschließend in einen<br />

175 m langen Übergangsbogen, der in einen weiteren Rechtsbogen mit einem Radius von 6.500 m<br />

übergeht. Dieser Rechtsbogen hat eine Länge von 1.748 m und endet im NBS km 47,658.<br />

Im NBS km 47,658 beginnen 2 Übergangsbögen mit Längen von 126 m bzw. 289 m. Im Anschluß<br />

daran folgt im NBS km 48,074 ein Linksbogen, der mit einem Radius von 3.000 m über eine Länge<br />

von 3.033 m errichtet wird. Dieser Linksbogen endet im NBS km 51,107. Im Bereich dieses<br />

Linksbogens wird der Überholbahnhof Vomp errichtet.<br />

Der Überholbahnhof Vomp erstreckt sich von NBS km 48,604 bis NBS km 51,037. Mit den Weichen<br />

401, 402, 403 und 404 wird eine Verbindung zu dem nördlich der NBS – Gleise errichteten Gleis 6<br />

hergestellt. Mit den Weichen 405, 406, 407 und 408 wird eine Verbindung zu dem südlich der NBS –<br />

Gleise errichteten Gleis 5 hergestellt. Im Bereich des Überholbahnhofes Vomp besteht keine<br />

Möglichkeit, einen Wechsel zwischen den Gleisen 3 und 4 durchzuführen. Dies ist entweder in der<br />

Überleitstelle Stans im NBS km 44,303 oder in der Überleitstelle Vomp im NBS km 51,625 möglich.<br />

Die Ablenkungsgeschwindigkeit der Weichen im Überholbahnhof Vomp beträgt auf Grund der Gleisund<br />

Weichenkonfiguration vmax 80 km/h.<br />

Die Einfahrt auf Gleis 6 ist von Wörgl aus über die Weichen 401 und 402 möglich. Die Weiche 402 im<br />

NBS km 48,799 dient hauptsächlich als Schutzweiche und mündet in der Geraden in das Gleis 6a.<br />

Die Einfahrt auf Gleis 6 ist von Innsbruck aus über die Weichen 403 und 404 möglich. Die Weiche 403<br />

im NBS km 49,565 dient hauptsächlich als Schutzweiche und mündet in der Geraden in das Gleis 6b.<br />

Die Einfahrt auf Gleis 5 ist von Wörgl aus über die Weichen 405 und 406 möglich. Die Weiche 406 im<br />

NBS km 50,072 dient hauptsächlich als Schutzweiche und mündet in der Geraden in das Gleis 5a.<br />

Die Einfahrt auf Gleis 5 ist von Innsbruck aus über die Weichen 407 und 408 möglich. Die Weiche 408<br />

im NBS km 51,037 dient hauptsächlich als Schutzweiche und mündet in der Geraden in das Gleis 5b.


323<br />

Der Gleisabstand zwischen den Gleisen 4 und 6 einerseits und den Gleisen 3 und 5 andererseits<br />

beträgt 4,70 m.<br />

Die betriebliche Nutzlänge der Gleise 5a, 5b, 6a und 6b ist in den Einreichunterlagen nicht enthalten.<br />

Die betriebliche Nutzung dieser Stumpfgleise ist gemäß Betriebskonzept aus heutiger Sicht nicht<br />

erforderlich.<br />

Der oben beschriebene 3.033 m lange Linksbogen mit einem Radius von 3.000 m geht im NBS km<br />

51,107 in einen 262 m langen Übergangsbogen über. Am Ende dieses Übergangsbogens beginnt im<br />

NBS km 51,369 eine 490 m lange Gerade, die im NBS km 51,860 endet.<br />

Im Bereich dieser Geraden wird im NBS km 51,625 mit den Weichen 501, 502, 503 und 504 die<br />

Überleitstelle Vomp errichtet. Der Wechsel von Gleis 3 nach Gleis 4 und umgekehrt ist aus beiden<br />

Richtungen mit vmax 100 km/h möglich.<br />

Im NBS km 51,860 beginnt nach dieser Geraden ein 262 m langer Übergangsbogen, der im NBS km<br />

52,122 in einen Rechtsbogen mündet, der mit einem Radius von 3.000 m eine Bogenlänge von 1.886<br />

m aufweist. Im NBS km 54,008 folgt diesem Rechtsbogen ein 262 m langer Übergangsbogen, der im<br />

NBS km 54,271 endet.<br />

Im Anschluß an diesen Übergangsbogen wird eine 339 m lange Zwischengerade errichtet, die im NBS<br />

km 54,611 in einen 262 m langen Übergangsbogen mündet.<br />

Im NBS km 54,853 beginnt nach diesem Übergangsbogen ein Linksbogen mit einem Radius von<br />

3.000 m, der sich über eine Länge von 387 m erstreckt. Im NBS km 55,261 folgt eine Wendelinie, die<br />

aus zwei Übergangsbögen besteht und eine Länge von jeweils 262 m aufweisen. An den<br />

Übergangsbogen im NBS km 55,786 folgt ein Rechtsbogen mit einem Radius von 3.000 m und einer<br />

Länge von 589 m. Der Rechtsbogen endet im NBS km 56,376. Im Bereich dieses Rechtsbogens<br />

endet im NBS km 55,855 der 10.570 m lange Tunnel Stans – Terfens. Ab dem Ende des Tunnels<br />

Stans – Terfens folgt die 1.330 m lange Galerie Terfens.<br />

Der 589 m lange Rechtsbogen geht im NBS km 56,376 in einen Übergangsbogen über, der eine<br />

Länge von 262 m aufweist. Daran folgt im NBS km 56,639 eine 580 m lange Gerade, die im NBS km<br />

57,219 endet.<br />

Im Bereich der Galerie Terfens wird von NBS km 56,836 bis NBS km 57,149 mit den Weichen 601,<br />

602, 603 und 604 die Überleitstelle Fritzens errichtet. Der Wechsel von Gleis 3 nach Gleis 4 und<br />

umgekehrt ist aus beiden Richtungen mit vmax 100 km/h möglich.<br />

Der Tunnel Fritzens – Baumkirchen beginnt im NBS km 57,185 und erstreckt sich über eine Länge<br />

von 3.940 m bis NBS km 61,125.<br />

Im NBS km 57,219 beginnt ein 162 m langer Rechtsbogen mit einem Radius von 27.000 m, der im<br />

NBS km 57,382 endet. Daran angeschlossen folgt ohne Übergangsbogen eine 272 m lange Gerade,<br />

die im NBS km 57,654 in einen 270 m langen Übergangsbogen mündet. An diesen Übergangsbogen<br />

schließt im NBS km 57,924 ein Rechtsbogen mit einem Radius von 2.500 m und einer Länge von 930<br />

m an. Am Ende dieses Rechtsbogens folgt eine aus 2 Übergangsbögen bestehende Wendelinie bis<br />

NBS km 59,394. Im Anschluß an den 2. Übergangsbogen folgt ein Linksbogen mit einem Radius von<br />

2.000 m über eine Länge von 1.237 m.<br />

Der Linksbogen mündet im NBS km 60,632 in einen 270 m langen Übergangsbogen, der im NBS km<br />

60,902 endet. Dem Übergangsbogen folgt bis NBS km 62,470 eine 1.568 m lange Gerade. Die<br />

Unterflurstrecke Fritzens – Baumkirchen geht im NBS km 61,125 in die 624 m lange Wanne<br />

Baumkirchen über. Die Wanne Baumkirchen endet im NBS km 61,749.<br />

Vom Ende der Wanne Baumkirchen bis zum Projektsende verläuft die NBS - Strecke mit den Gleisen<br />

3 und 4 als Gerade in die Gleise der Umfahrung Innsbruck.<br />

Im Bereich dieser Geraden wird im NBS km 62,033 mit den Weichen 201, 202, 203, 204, 205, 206,<br />

207 und 208 die Verknüpfungsstelle Baumkirchen errichtet. Die Ablenkungsgeschwindigkeiten der<br />

Weichen 205, 206, 207 und 208 (westseitiger Bereich der Verknüpfungsstelle Baumkirchen) betragen<br />

160 km/h. Die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen 201, 202, 203 und 204 betragen 120 km/h.<br />

Diese Weichenverbindungen ermöglichen den Wechsel von Gleis 1 nach Gleis 3 und umgekehrt<br />

sowie von Gleis 2 nach Gleis 4 und umgekehrt. Der Wechsel zwischen den innen liegenden Gleisen 3<br />

und 4 der Verknüpfungsstelle Baumkirchen ist in diesem Bereich nicht möglich. Es stehen jedoch


324<br />

hierfür die außerhalb des ggst. Projektes gelegenen Weichen der Überleitstelle Abzweigung Nord im<br />

BS km 62,723 zur Verfügung.<br />

2.8.2 WEICHENVERBINDUNGEN<br />

~NBS km 1)<br />

Weiche km/h 2)<br />

Beschreibung, Funktion<br />

31,986<br />

32,137<br />

201<br />

202<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 4<br />

32,147<br />

32,299<br />

203<br />

204<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 3<br />

39,270<br />

39,421<br />

301<br />

302<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 3<br />

39,431<br />

39,583<br />

303<br />

304<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 4<br />

48,604<br />

48,799<br />

401<br />

402<br />

80<br />

3)<br />

80<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 6<br />

49.565 403 4)<br />

49.760 404<br />

80<br />

80<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 6 nach Gleis 4<br />

49,876<br />

50,072<br />

405<br />

406<br />

80<br />

5)<br />

80<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 5<br />

50,841 407 6)<br />

51,037 408<br />

80<br />

80<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 5 nach Gleis 3<br />

51,467<br />

51,619<br />

501<br />

502<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 3<br />

51,629<br />

51,781<br />

503<br />

504<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 4<br />

56,836<br />

56,988<br />

601<br />

602<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 4<br />

56,998<br />

57,149<br />

1)<br />

Weichenspitze<br />

603<br />

604<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 3<br />

2)<br />

Geschwindigkeit in die Ablenkung der Weiche gem. Weichentabelle und Gleisschema<br />

3) Schutzweiche in Gleis 6a<br />

4) Schutzweiche in Gleis 6b<br />

5) Schutzweiche in Gleis 5a<br />

6) Schutzweiche in Gleis 5b<br />

2.8.3 GESCHWINDIGKEITEN FÜR DIE NEUBAUSTRECKE<br />

Es sind in den Einreichunterlagen folgende, für das ggst. Projekt vorgesehene Geschwindigkeiten<br />

dargestellt:<br />

2.8.3.1 ve; Entwurfsgeschwindigkeit:<br />

Als Entwurfsgeschwindigkeit ve wurde beim Projektanfang am Beginn der in endgültiger Lage<br />

verbleibenden Neubaustreckengleise bei ca. km 25,200 in Gleis 4 und ca. km 25,900 in Gleis 3 bis<br />

zum km 39,678 eine Geschwindigkeit von 200 km/h dargestellt.<br />

Es wird jedoch angemerkt, daß am Projektanfang die geplante Neubaustrecke in Richtung Kufstein<br />

bis etwa km 21,500 nachrichtlich dargestellt ist. Dieser Bereich zeigt die Weiterführung der Strecke mit<br />

einer Entwurfsgeschwindigkeit von ebenfalls ve 200 km/h.<br />

Aufstellung der ve Geschwindigkeiten<br />

Von NBS km Bis NBS km Distanz Geschwindigkeit<br />

ca. 25,9 (Gleis 3)<br />

39,678 13,778<br />

200<br />

= ca. 25,2 (Gleis 4)<br />

14,478<br />

39,678 43,339 3,661 190<br />

43,339 44,812 1,473 200<br />

44,812 45,910 1,098 190<br />

45,910 57,654 11,744 200<br />

57,654 59,112 1,458 190<br />

59,112 60,902 1,790 170


325<br />

Von NBS km Bis NBS km Distanz Geschwindigkeit<br />

60,902 62,470 1,568 200<br />

2.8.3.2 vtech max. ;<br />

Die nachstehend angeführten Geschwindigkeiten stellen die eisenbahnbautechnisch später möglichen<br />

Betriebsgeschwindigkeiten dar.<br />

Aufstellung der vtech max. Geschwindigkeiten<br />

Von NBS km Bis NBS km Distanz Geschwindigkeit<br />

ca. 25,9 (Gleis 3)<br />

39,678 13,778<br />

250<br />

= ca. 25,2 (Gleis 4)<br />

14,478<br />

39,678 41,677 1,989 240<br />

41,677 43,339 1,662 230<br />

43,339 44,812 1,473 250<br />

44,812 45,910 1,098 230<br />

45,910 47,784 1,874 250<br />

47,784 51,369 3,585 200<br />

51,369 57,654 6,285 250<br />

57,654 59,112 1,458 230<br />

59,112 60,902 1,790 210<br />

60,902 62,470 1,568 250<br />

2.8.3.3 vmax;<br />

Die vmax ist die beantragte Betriebsgeschwindigkeit für die NBS.<br />

Aufstellung der vmax Geschwindigkeiten<br />

Von NBS km Bis NBS km Distanz Geschwindigkeit<br />

ca. 25,9 (Gleis 3)<br />

39,678 13,778<br />

200<br />

= ca. 25,2 (Gleis 4)<br />

14,478<br />

39,678 43,339 3,661 200 1)<br />

43,339 44,812 1,473 200<br />

44,812 45,910 1,098 200 1)<br />

45,910 57,654 11,744 200<br />

57,654 59,112 1,458 200 1)<br />

59,112 60,902 1,790 200 2)<br />

60,902 62,470 1,568 200<br />

1)<br />

2)<br />

ve = 190 km/h; teilweise Ausnutzung der „Geschwindigkeitsreserve“<br />

ve = 170 km/h; teilweise Ausnutzung der „Geschwindigkeitsreserve“<br />

2.8.4 LÄNGSNEIGUNGEN NBS<br />

In den Einreichunterlagen wurden folgende Längsneigungen für die Neubaustrecke dargestellt:<br />

von ~NBS km 1 ) bis ~NBS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

24,780 26,500 0,00<br />

26,500 27,700 -10,91<br />

27,700 30,750 2,50<br />

30,750 32,915 -3,35<br />

32,915 33,981 -9,20<br />

33,981 37,483 4,80<br />

37,483 38,920 12,47<br />

38,920 39,642 -6,00<br />

39,642 40,480 -4,40<br />

40,480 42,161 -1,2<br />

42,161 43,602 12,00<br />

43,602 44,751 2,00<br />

44,751 46,130 -12,50<br />

46,130 46,967 12,50<br />

46,967 49,500 2,41


von ~NBS km 1 ) bis ~NBS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

49,500 53,504 4,81<br />

53,504 56,009 -1,99<br />

56,009 56,959 3,00<br />

56,959 58,132 -10,03<br />

58,132 58,600 2,78<br />

58,600 60,808 1,26<br />

60,808 61,815 12,49<br />

61,815 62,470 7,71<br />

1 ) Angaben gem. Übersichtslängenschnitt<br />

2.8.5 BAHNSTEIGE / HALTESTELLEN<br />

326<br />

Im Bereich der Neubaustrecke befinden sich keine Haltestellen. Die beiden bestehenden Haltestellen<br />

Stans und Baumkirchen, die sich im Bereich der verlegten Bestandsstrecke Kufstein – Brenner<br />

befinden, müssen der neuen Trassierung angepaßt werden. In Form von Inselbahnsteigen werden<br />

diese zwischen Gleis 1 und Gleis 2 neu errichtet.<br />

2.9 Überleitstellen, Verknüpfungsstellen<br />

2.9.1 ÜBERLEITSTELLEN<br />

Die geplanten Überleitstellen verbinden jeweils Gleis 3 und 4 der NBS und liegen durchwegs in der<br />

Geraden.<br />

Übersichtstabelle „Lage der Überleitstellen“:<br />

Bezeichnung der Üst. km-Lage Ablenkungsgeschwindigkeit Situierung<br />

Radfeld 25,961 100 km/h im Freien<br />

Brixlegg 32,142 100 km/h im Tunnel<br />

Jenbach 39,426 100 km/h im Tunnel<br />

Stans 44,303 100 km/h im Tunnel<br />

Vomp 51,625 100 km/h im Tunnel<br />

Fritzens 56,993 100 km/h in der Galerie<br />

2.9.2 VERKNÜPFUNGSSTELLEN<br />

Die geplanten Verknüpfungsstellen verbinden die NBS mit der Bestandsstrecke und liegen durchwegs<br />

in der Geraden. Die Verknüpfungsstellen sind mit Ausnahme der Verknüpfungsstelle Baumkirchen mit<br />

mittig liegenden Überleitstellen ausgestattet. Der Wechsel zwischen Gleis 3 und 4 in diesem Bereich<br />

ist mit der bestehenden Überleitstelle Abzweigung Nord möglich.<br />

Übersichtstabelle „Lage der Verknüpfungsstellen“:<br />

Verknüpfungsstelle km-Lage Ablenkungsgeschwindigkeit Situierung<br />

Radfeld ~25,961 160 km/h auf Seite Wörgl;<br />

120 km/h auf Seite Innsbruck<br />

im Freien<br />

Stans 44,303 120 km/h im Freien<br />

Baumkirchen ~ 62,033 120 km/h auf Seite Wörgl;<br />

160 km/h auf Seite Innsbruck<br />

2.10 Bedienungswege, Begleitwege und Zufahrten<br />

im Freien<br />

In folgenden Bereichen sollen Bahnbegleitwege und Bedienungswege bzw. Zufahrten errichtet<br />

werden:<br />

Km Bahnseite Beschreibung<br />

~ km 22,860 rdB Ausbau der teilweise bestehenden Zufahrt mit 3,00 m Breite und<br />

mit Wendehammer<br />

km 23,060 rdB Teilausbau der bestehenden Zufahrt<br />

km 23,410 rdB Neubau einer Zufahrt mit 3,00 m Breite und mit<br />

Manipulationsfläche und Wendemöglichkeit


327<br />

Km Bahnseite Beschreibung<br />

km 23,678 rdB Teilausbau (Zugangsbereich) der bestehenden Zufahrt<br />

~ km 23,800 – rdB Neubau des Bahnbegleitweges in weitgehender paralleler Lage<br />

~km 27,500<br />

zur Bahnstrecke mit 3,00 m Breite am Dammfuß und teilweisen<br />

Anhebungen etwa auf Niveau des Gleisplanums<br />

km 24,635 ldB Ausbau der teilweise bestehenden Zufahrt mit Wendehammer<br />

und Zugang<br />

~ km 25,100 – ~ ldB Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 25,560<br />

mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums<br />

~ km 25,570 – ~ ldB Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 25,860<br />

mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums<br />

~ km 25,870 – ~ ldB Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 26,030<br />

mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums, welcher in<br />

den Rettungsplatz km 26,100 einbindet<br />

~ km 26,200 – ~ ldB Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 27,370<br />

mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums, welcher in<br />

den Rettungsplatz km 27,380 einbindet<br />

~ km 41,920 – ~ rdB Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 42,320<br />

mit 3,50 m Breite auf Niveau des Dammfußes und mit<br />

Wendehammer<br />

~ km 42,350 – ~ ldB Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 42,600<br />

mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums und mit<br />

Wendehammer<br />

~ km 42,374 – ~ rdB Errichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler Lage zur<br />

km 43,270<br />

Bahnstrecke mit 3,0 m Breite auf Niveau des Dammfußes und<br />

teilweisen Anhebungen etwa auf Niveau des Gleisplanums,<br />

welcher in den Rettungsplatz 43,280 einbindet<br />

~ km 43,315 – ~ rdB Errichtung eines Wirtschaftsweges vom Rettungsplatz 43,280 in<br />

km 45,780<br />

paralleler Lage zur Bahnstrecke mit 3,0 m Breite auf Niveau des<br />

Dammfußes und teilweisen Anhebungen etwa auf Niveau des<br />

Gleisplanums, welcher in die Zufahrt zur Haltestelle Stans<br />

einbindet. Der Wirtschaftsweg ist unter anderem auch an die<br />

Zufahrtsbrücke Rettungsplatz km 43,555 angebunden<br />

~ km 43,910 – ~ ldB Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 44,615<br />

mit 3,50 m Breite etwa auf Niveau des Gleisplanums und mit<br />

Wendehammer<br />

~ km 44,300 – ~ mittig Errichtung eines Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 44,650<br />

mit 3,50 m Breite zwischen den Gleisen 1 und 2 der<br />

Bestandsstrecke etwa auf Niveau des Gleisplanums und mit<br />

Wendehammer. Die Zufahrt erfolgt über den Bahnsteig und die<br />

Aufgangsrampe der Haltestelle Stans sowie durch die<br />

Bahnsteigunterführung<br />

km 55,705 – ~ km ldB Teilweise Neuerrichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler<br />

55,965<br />

Lage zur Bahnstrecke auf Niveau des Dammfußes<br />

~ km 56,000 – ~ mittig Errichtung des ÖBB Erhaltungsweges und eines Bedienweges in<br />

km 57,720<br />

paralleler Lage zur Bahnstrecke mit 3,00 m bzw. 3,50 m Breite<br />

zwischen der verlegten Bestandsstrecke und der Neubaustrecke,<br />

etwa auf Niveau des Gleisplanums. Die Zufahrt erfolgt über den<br />

Rettungsplatz ca. km 55,950 und den Rettungsplatz km 57,720<br />

~ km 59,180 – ~ rdB Errichtung eines Weges in paralleler Lage zur Bahnstrecke mit<br />

km 59,620<br />

3,50 m Breite, etwa auf Niveau des Dammfußes und teilweisen<br />

Anhebungen etwa auf das Niveau des Gleisplanums<br />

~ km 59,560 – ~ ldB Neuerrichtung der Zufahrtsstraße zum Sportplatz mit einer Breite<br />

km 60,900<br />

von 5,50 m und eines Rad-und Wirtschaftsweges in paralleler<br />

Lage zur Bahnstrecke mit 3,50 m Breite, etwa auf Niveau des<br />

Dammfußes und teilweisen Anhebungen etwa auf Niveau des<br />

Gleisplanums<br />

~ km 59,650 – ~ rdB Gemeindestraßenverlegung in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 60,350<br />

mit 5,50 m Breite, etwa auf Niveau des Dammfußes


328<br />

Km Bahnseite Beschreibung<br />

~ km 60,350 – ~ rdB Neuerrichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler Lage zur<br />

km 60,900;<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite, etwa auf Niveau des Gleises<br />

~ km 60,930 – ~ rdB Neuerrichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler Lage zur<br />

km 61,735<br />

Bahnstrecke mit 3,50 m Breite, etwa auf Niveau des Dammfußes<br />

und teilweisen Anhebungen etwa auf Niveau des Gleisplanums<br />

~ km 61,735 – ~ rdB Errichtung des Bedienweges in paralleler Lage zur Bahnstrecke<br />

km 62,470<br />

mit 3,50 m Breite, etwa auf Niveau des Dammfußes und<br />

teilweisen Anhebungen etwa auf Niveau des Gleisplanums<br />

~ km 61,120 – ~ ldB Neuerrichtung eines Wirtschaftsweges in paralleler Lage zur<br />

km 61,750<br />

Bahnstrecke mit 3,00 m Breite, etwa auf Niveau des<br />

Gleisplanums und mit Wendehammer<br />

2.11 Lärmschutzmaßnahmen<br />

In den oberirdischen Abschnitten sind überwiegend Lärmschutzwände aber auch Lärmschutzdämme<br />

vorgesehen. In einzelnen Bereichen ist auch ein objektseitiger Lärmschutz (Lärmschutzfenster)<br />

geplant.<br />

Die Gesamtlänge der Lärmschutzwände beträgt ~ 5,8 km, die Höhen variieren zwischen 1,20 bis 4,00<br />

m über SOK. Die lichte Weite der Servicetüren beträgt 3,50 m und sind in einem Abstand von ~ 300 m<br />

geplant. Die Servicetore befinden sich in einem Abstand von ~ 1000 m und sind den örtlichen<br />

Gegebenheiten sowie den Zufahrts- bzw. Zugangsmöglichkeiten angepaßt. Die Gesamtlänge der<br />

Lärmschutzdämme beläuft sich auf ~ 2,5 km.<br />

Gemäß den HL – Richtlinien ist der Abstand der Lärmschutzwände zur nächstgelegenen Gleisachse<br />

mit 4,20 m festgelegt. Davon ausgenommen ist der Bereich der Anschlußbahn Tonwerk mit einem<br />

Abstand von 2,90 m, die Signalbereiche mit 4,43 m Abstand sowie Bereiche an denen die<br />

Lärmschutzwand auf der Böschungsschulter geplant ist. Hier ist der Abstand wesentlich < 4,20 m.<br />

Ausgenommen sind auch Bereiche von bestehenden Lärmschutzwänden, die erhöht werden. Hier<br />

bleibt der derzeitige Abstand unverändert.<br />

Der Aufgang zu den Servicetüren ist mit einer Böschungstreppe mit einem Steigungsverhältnis von<br />

18/27 geplant. Es sind keine Angaben über die Breite der Treppe vorhanden. Der Podest vor der<br />

Servicetür ist 1,50 m lang. Beidseits der Stiegen ist ein Geländer vorgesehen, welches direkt an die<br />

Lärmschutzwand anschließt.<br />

Bezüglich des notwendigen Umfanges der Lärmschutzwände wird auf den Befund des<br />

lärmschutztechnischen Sachverständigen verwiesen.<br />

Folgende Lärmschutzwände sollen errichtet werden:<br />

Kilometrische Lage Bahnseite Höhe über SOK<br />

km 21,611 bis 21,759 rdB Höhe bis 4,00 m über SOK<br />

km 22,002 bis 22,011 ldB Höhe bis 2,75 m über SOK<br />

km 22,345 bis 22,599 ldB Höhe bis 4,00 m über SOK<br />

km 22,425 bis 22,506 rdB Höhe bis 2,75 m über SOK<br />

km 22,747 bis 23,041 ldB Höhe bis 3,00 m über SOK<br />

km 23,065 bis 24,023 rdB Höhe bis 1,20 m über SOK<br />

km 43,807 bis 43,925 ldB Höhe bis 2,50 m über SOK<br />

km 45,745 bis 45,810 rdB Höhe bis 1,50 m über SOK<br />

km 59,060 bis 59,138 rdB Höhe bis 2,50 m über SOK<br />

km 59,127 bis 59,257 rdB Höhe bis 2,50 m über SOK<br />

km 59,521 bis 60,483 rdB Höhe bis 1,50 m über SOK<br />

km 60,780 bis 62,455 rdB Höhe bis 2,50 m über SOK<br />

km 61,762 bis 61,809 ldB Höhe bis 2,00 m über SOK<br />

km 61,809 bis 62,287 ldB Höhe bis 3,50 m über SOK<br />

km 62,287 bis 62,382 ldB Höhe bis 3,00 m über SOK<br />

Auf Grund der Differenzen zwischen dem lärmschutztechnischen und dem verkehrstechnischen<br />

Projekt wurden die Angaben des verkehrstechnischen Projektes herangezogen. Es wurde auch die<br />

Kilometrierung der Neubaustrecke verwendet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß


329<br />

Lärmschutzwände neben der Bestandsstrecke teilweise eine andere Kilometrierung als jene der<br />

Bestandskilometrierung aufweisen können.<br />

Folgende Lärmschutzdämme sollen errichtet werden:<br />

Kilometrische Lage Bahnseite Beschreibung<br />

km 42,820 bis 43,420 ldB links neben Autobahn A12<br />

km 43,900 bis 44,300 ldB rechts neben Autobahn A12<br />

km 44,300 bis 45,800 ldB rechts neben Autobahn A12<br />

km 45,800 rdB Erdwall Stans<br />

Für das Gleisprovisorium Baumkirchen (Bauphase 2) ist eine provisorische Lärmschutzwand von km<br />

60,292 bis km 60,480 mit einer Höhe von 1,50 m über SOK geplant. Diese schließt in km 60,292 an<br />

die in bestehender Lage vorgesehene Lärmschutzwand an.<br />

2.12 Sicherheitskonzept<br />

2.12.1 ALLGEMEIN<br />

Das Tunnelsicherheitskonzept beinhaltet Maßnahmen für die Streckenabschnitte mit Tunnel sowie<br />

Wannen und Galerien.<br />

Der Anteil der unterirdisch errichteten Streckenabschnitte der NBS beträgt ca. 89 % der<br />

Gesamtstrecke. In der Einlage 11.1 sind die Grundlagen für die Tunnelsicherheit enthalten. Das ggst.<br />

Sicherheitskonzept wird inhaltlich in zwei Stufen dargestellt.<br />

- Stufe 1: Die für das eisenbahnrechtliche Verfahren zu Erlangung der Baugenehmigung<br />

erforderlichen Anlagen sowie die grundsätzlichen Maßnahmen für das Zusammenwirken der<br />

Einsatzkräfte im Ereignisfall sind im Sicherheitskonzept beschrieben.<br />

- Stufe 2: Die tatsächlich zur Ausführung gelangenden Detailprojekte sowie die Erstellung der für die<br />

Tunnelsicherheit erforderlichen Unterlagen werden Teil des Einreichoperates für die Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung.<br />

Dem ggst. Sicherheitskonzept wird grundsätzlich das Betriebskonzept, wie im Befund dargestellt, zu<br />

Grunde gelegt. Es wird dabei davon ausgegangen, daß die Belastung der NBS 221 Züge in 24<br />

Stunden beträgt. Es ist dargestellt, daß neben der planmäßigen Betriebsführung auch unter<br />

Verwendung der Überleitstellen und Verknüpfungsstellen im Gleiswechselbetrieb auch jeweils das<br />

andere Streckengleis benützt werden kann.<br />

Als Sicherheitsziele ist im Sicherheitskonzept u.a. folgendes vermerkt:<br />

- Das Sicherheitsniveau der Neubaustrecke soll möglichst nah an das Sicherheitsniveau anderer<br />

Hochleistungsstrecken herangeführt werden.<br />

- Das Sicherheitsniveau der Tunnelstrecken soll möglichst nah an das Sicherheitsniveau der<br />

tunnelfreien Strecken herangeführt werden.<br />

Als Maßnahmen werden vom Grundsatz her folgende Teile dargestellt:<br />

- Bauliche Maßnahmen zur Selbst- und Fremdrettung<br />

- Organisatorische Maßnahmen<br />

- Einsatz moderner Eisenbahn- und Sicherungstechnik<br />

- Konstruktion und Ausrüstung des Rollmaterials.<br />

Grundsätzlich basiert das ggst. Sicherheitskonzept auf zwei Phasen der Evakuierung bei Eintritt eines<br />

außergewöhnlichen Ereignisses. In der ersten Phase (bis zum Eintreffen von Einsatzkräften) stellt die<br />

Selbstrettung einen wesentlichen Bestandteil dar. In der zweiten Phase erfolgen Rettungseinsätze<br />

durch externe Einsatzkräfte.<br />

Die betroffenen Ortsfeuerwehren (Portalfeuerwehren) sind im Sicherheitskonzept taxativ aufgezählt.<br />

Die Alarmierung der Feuerwehren erfolgt durch den Fahrdienstleiter der BFS-Zentrale des Bahnhofes<br />

Wörgl.<br />

Die Koordination eines Rettungseinsatzes erfolgt gemeinsam durch die Einsatzleitung der Feuerwehr,<br />

sonstigen Rettungsorganisationen sowie der bahneigenen Einsatzkräfte. Der Einsatz von<br />

Tunnelrettungszügen sowie der Einsatz von Zweiwegefahrzeugen bei außergewöhnlichen Ereignissen<br />

im ggst. Projektabschnitt ist nicht vorgesehen.<br />

2.12.2 EINRICHTUNGEN ZUR TUNNELSICHERHEIT


330<br />

Als technische und bauliche Maßnahmen für die Tunnelsicherheit bzw. Tunnelrettung werden<br />

folgende Einrichtungen vorgesehen:<br />

2.12.2.1 Nischen<br />

2.12.2.1.1 Rettungsnischen<br />

Rettungsnischen außerhalb des lichten Querschnittes:<br />

Sowohl im Tunnel als auch in der Wanne werden - unabhängig von der Bauweise - Rettungsnischen<br />

beidseitig im Regelabstand von 50 m errichtet. Die Anordnung der Rettungsnischen im Tunnelbereich<br />

erfolgt lt. den HL – Richtlinien (Anlage 3) im Abstand von 2 mal ca. 25 m.<br />

Die Mindesttiefe der Nischen beträgt 1,10 m, die Mindesthöhe 2,10 m und die Mindestlänge 1,50 m.<br />

In den Bereichen von Wannen mit Wannentiefen von kleiner als 2,50 m werden lt. EisbAV keine<br />

Rettungsnischen errichtet, sondern das Bauwerk wird beidseitig um 2 x 0,60 m für den<br />

durchgehenden Sicherheitsraum verbreitert.<br />

Rettungsnischen innerhalb des lichten Querschnittes:<br />

Bei den Tunnelabschnitten, die in Schild- bzw. Kastenbauweise errichtet werden, beträgt die<br />

Mindesttiefe der Nischen in der Aufstandsfläche 0,80 m, die Mindesthöhe 2,20 m, die lichte<br />

Mindestlänge 1,65 m. Diese Nische ist durch eine mittige Trennwand unterteilt. Die Breite des<br />

Randweges beträgt in diesem Bereich 0,90 m.<br />

Auch bei der Deckelbauweise unter Druckluft erfolgt die Unterbringung der Nischen im lichten<br />

Querschnitt. Die Ausbildung und Anordnung erfolgt wie oben beschrieben. Der Querschnitt ist<br />

rechteckig ausgebildet, daher ist hier kein Eingriff in die Innenschale gegeben. Die Nischentiefe<br />

beträgt jeweils 0,80 m.<br />

2.12.2.1.2 Nischen für technische Einbauten<br />

Grundsätzlich sind Nischen für Fahrdrahtabspannungen, Signale, Linienzugbeeinflussung,<br />

Tunnelfernsprecher, Kabelspleißungen, etc. auszubauen. Die Situierung und die Anzahl erfolgt gemäß<br />

der Phase II der Ausschreibungsplanung.<br />

2.12.2.1.3 Rollpalettennische<br />

Damit der Lichte Raum des Gehweges nicht eingeschränkt wird, werden, Nischen in den Bereichen<br />

der Portale, Notausgänge und Querschläge für die Unterbringung von Rollpaletten angeordnet.<br />

Zwei Nischen für die Rollpaletten sind unmittelbar neben den Querschlägen bzw. der Zufahrtsrampe<br />

situiert. Der Hydrant in diesem Bereich wird gemeinsam mit einer Rollpalette in einer Nische situiert.<br />

Für diese Kombination ergibt sich daher eine Nische mit 3,50 m Länge, 0,70 m Tiefe und 2,10 m<br />

Höhe. Die Tiefe von 0,70 m ist ausreichend, da diese nicht als Rettungsnischen dienen.<br />

2.12.2.1.4 Hydrantennische<br />

Hydranten, die zwischen den Sicherheitsstiegen bzw. den Querschlägen angeordnet sind, werden im<br />

Regelabstand von rd. 250 m in den Rettungsnischen beidseitig untergebracht.<br />

2.12.2.2 Löschwasserleitung<br />

Eine durchgehende, ständig gefüllte und durchflossene (für Frostsicherheit) Löschwasserleitung DN<br />

200 wird im Tunnel verlegt. Die Versorgung der Löschwasserleitung erfolgt von 2 Seiten.<br />

In Regelabständen von 250 m werden Hydranten beidseitig an den Ulmen und bei allen Querschlägen<br />

bzw. Notausgängen und als Überflurhydranten in Nischen angeordnet.<br />

2.12.2.3 Fluchtwegkennzeichnung<br />

Als zusätzliche Kennzeichnung werden in Österreich neue einheitliche Standards festgelegt. Erstmalig<br />

wurden vor Inbetriebnahme des Siebergtunnels zwischen den Bahnhöfen St. Peter – Seitenstetten<br />

und St. Valentin zusätzliche Kennzeichnungen für Fluchtwege und Notausgänge vereinbart.<br />

Grundsätzlich beträgt der Abstand der sicheren Bereiche 500 m. Dies bedeutet, daß innerhalb von<br />

höchstens 250 m der nächste sichere Bereich erreicht werden kann. Die sicheren Bereiche im ggst.<br />

Projekt sind Notausgänge mit Rettungsschächten bzw. Rettungsstollen. Abweichend hiervon beträgt<br />

der größte Abstand zwischen NBS km 32,065 und 32,770 zwischen zwei sicheren Bereichen 705 m.


Die Breite der Flucht- und Rettungswege beträgt gemäß Sicherheitskonzept grundsätzlich 1,20 m.<br />

331<br />

Derzeit wird in den Eisenbahntunnels bei der Fluchtwegkennzeichnung die Richtung zum<br />

nächstliegenden Notausgang bzw. Portal angezeigt. Zusätzlich wird auch die Entfernung zu den<br />

nächsten Notausgängen bzw. Portalen in beide Richtungen angegeben. Die detaillierte Ausführung<br />

dieser Kennzeichnungen kann in den einzelnen Tunnels leicht voneinander abweichen.<br />

Sowohl die Angabe der Richtung zum jeweils nächstliegenden Tunnelportal oder Notausgang als<br />

auch die Kennzeichnung der Entfernungen in beide Richtungen entspricht den Forderungen der<br />

Richtlinie A-12 des Bundesfeuerwehrverbandes.<br />

Bei den Fluchtwegkennzeichnungen in den Straßentunnels wird derzeit keine eindeutige Richtung<br />

zum nächstgelegen Notausgang angegeben. Als Kennzeichnung sind für beide Richtungen<br />

Rettungszeichen vorgesehen und die jeweilige Länge zu den nächstliegenden Notausgängen wird als<br />

Zusatzinformation angegeben.<br />

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten und unter Berücksichtigung der<br />

Forderungen der Richtlinie A-12 des Bundesfeuerwehrverbandes sowie den speziellen Anforderungen<br />

bei Eisenbahntunnels werden auch in Anlehnung an die Kennzeichnungen im Siebergtunnel folgende<br />

Kennzeichnungen erforderlich:<br />

- Rettungszeichen (KennV) ,,Rettungsweg - Notausgang“ bei jeder Rettungsnische (Abstand ca. 50<br />

m) und einmal zwischendurch;<br />

Richtungspfeil in Richtung des nächstgelegenen Notausganges bzw. Portals<br />

- Zusatzzeichen zu Rettungszeichen (ÖN Z1000-1) mit Entfernungsangaben zu Notausgängen in<br />

beide Richtungen;<br />

Angaben auf einer Tafel unterhalb des Rettungszeichen ,,Rettungsweg -Notausgang“ bei jeder<br />

Rettungsnische (Abstand ca.48 m).<br />

Statt Pfeile lt. den Forderungen der RL A-12, sollen zur Kennzeichnung des Fluchtweges<br />

Rettungszeichen mit der Angabe der Fluchtrichtung im Abstand von ca. 25 m angebracht werden.<br />

Diese einheitliche Kennzeichnung gibt dem Zugpersonal bei einer Räumung die Information über den<br />

kürzesten Weg zu einem Notausgang bzw. Portal. Die Abstände entsprechen etwa einer Wagenlänge.<br />

Zusätzlich ist bei jeder Nische eine Information über die Fluchtweglänge in beide Richtungen<br />

anzubringen.<br />

Die oben angeführte Kennzeichnung entspricht auch den Forderungen der Wiener Feuerwehr für den<br />

Lainzer Tunnel.<br />

2.12.2.4 Kennzeichnung der Notausgänge<br />

Als zusätzliche Kennzeichnung werden in Österreich neue einheitliche Standards festgelegt. Erstmalig<br />

wurde vor Inbetriebnahme des Siebergtunnels zwischen den Bahnhöfen St. Peter – Seitenstetten und<br />

St. Valentin zusätzliche Kennzeichnungen für Fluchtwege und Notausgänge vereinbart.<br />

Folgende Ausführungen wurden im Siebergtunnel für die Kennzeichnung der Notausgänge festgelegt:<br />

- Anstrich des Tunnelgewölbes mit einer Streifenbreite von ca. 6 m in gelb (der Anstrich beim<br />

Notausgang „Pillgrab“ bleibt in weiß, um Erfahrungen über die Haltbarkeit der einzelnen Farben zu<br />

erhalten),<br />

- Anstrich eines ca. 60 cm hohen Streifens auf der Seite des nächsten Notausganges mit weißer<br />

Farbe (bei unterschiedlicher Seite des Notausgangs wechselt der Streifen in die Mitte zwischen<br />

den Notausgängen)<br />

- zusätzliche Kennzeichnung des Notausgangs durch Rettungszeichen ,,Rettungsweg -<br />

Notausgang“ in Form eines Nasenschilds. Diese Zeichen werden mit grünem Grund ausgeführt,<br />

werden aber nicht hinterleuchtet (diese Kennzeichnung dient als Ersatz für ein blaues<br />

hinterleuchtetes Kennzeichen),<br />

- zusätzlich werden hier Tunnelleuchten auf Höhe der sonstigen Nischenbeleuchtung mit weißer<br />

Lichtfarbe mit Licht nach oben und unten (geringer) montiert,<br />

- beleuchtete Notausgangskennzeichnung über der Türe,<br />

- Kennzeichnung der Türen mit einem großen Schild ,,Notausgang“,<br />

- als Bodenkennzeichnung werden Bodenmarkierungspfeile (rund) an beiden Randwegen im<br />

Notausgangsbereich angebracht,<br />

- alle Schilder im Bereich des Notausgangs (weißes Licht) werden Iangnachleuchtend ausgeführt,<br />

- bei den Notausgängen werden die Handläufe in die Nische hineingeführt.<br />

2.12.2.5 Weitere Kennzeichnung


332<br />

Als weitere Kennzeichnungen für den Siebergtunnel wurden folgende Maßnahmen vorgesehen:<br />

- Die Fernsprecher sind gemäß KennV Pkt. 1.4 mit einem Rettungszeichen ,,Notruftelefon“<br />

gekennzeichnet. Der Standort des nächstgelegenen Fernsprechers wird entlang des Fluchtwegs<br />

nicht gekennzeichnet, um keine Verwechslung mit der Fluchtwegkennzeichnung herbeizuführen.<br />

Zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Notrufsäulen in den Nischen aus beiden Richtungen<br />

werden an den seitlichen Nischenwänden (normal zum Fluchtweg) Rettungszeichen in die Nische<br />

vorgesehen.<br />

- Die Schalter (Taster) zum Einschalten der Tunnelbeleuchtung werden mit einem leuchtenden<br />

Druckknopf auf jeder Seite ausgerüstet. Zur besseren Erkennbarkeit wird ein Hinweisschild<br />

(Halbkreis mit Strahlen nach unten) angebracht.<br />

- Bei den Hydranten wird gemäß ÖN F 2030 eine Kennzeichnung mit Hinweiszeichen ,,Hydrant “<br />

angebracht. Die Kennzeichnung erfolgt bei der Rettungsnische auf der Seite, an der keine Leuchte<br />

montiert ist (unter der Leuchte wird eine Fluchtwegkennzeichnung angebracht) ca. 10 cm über dem<br />

Handlauf.<br />

- Beim jedem Portal werden Tafeln mit den folgenden Angaben vorgesehen: .Strecke, Portal (Ost<br />

oder West), Gleisbezeichnung, km.<br />

- Bei den Sicherheitsausstiegen und Rettungsstollen werden in der Schleuse vor dem Ausgang in<br />

den Tunnel Tafeln mit den Angaben - Strecke, Bezeichnung des Sicherheitsausstiegs,<br />

Gleisbezeichnung, Richtung (Wien, Linz) sowie kilometrische Lage des Standortes – vorgesehen.<br />

- Bei den Sicherheitsausstiegen und Rettungsstollen werden bei den Zugangstüren an der<br />

Oberfläche Tafeln mit der jeweiligen Bezeichnung angegeben (z.B. Sicherheitsausstieg NA1 ,,Mast<br />

25“.<br />

- Bei den Betriebsgebäuden werden Tafeln mit dem Funkschema angebracht.<br />

- Die Hektometertafeln werden mit gelben, rückstrahlenden Streifen versehen.<br />

2.12.2.6 Zufahrten zu den Rettungsplätzen:<br />

Analog der Richtlinie des Bundesfeuerwehrverbandes, ÖBFV-RL A-12, „Bau- und Betrieb von neuen<br />

Eisenbahntunneln bei Haupt- und Nebenbahnen, Anforderungen des Brand- und<br />

Katastrophenschutzes“, sind auch die Rettungsplätze und deren Zufahrten ein Bestandteil des<br />

jeweiligen Tunnelsicherheitskonzeptes. Sie werden im Zuge des eisenbahnrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens für den Tunnel mitbehandelt. Die Zufahrten müssen der TRVB F 134<br />

entsprechen.<br />

Entsprechend dem Projekt sind die Zufahrten gemäß der TRVB F 134 geplant, jedoch nicht zur Gänze<br />

HQ 100-sicher.<br />

Da die Zufahrten zu den Rettungsplätzen ein Bestandteil des jeweiligen konkreten<br />

Tunnelsicherheitskonzeptes sind, werden diese ,auf Basis des Verkehrsprojektes, entsprechend den<br />

Lageplänen wie folgt aufgelistet.<br />

Km Bezeichnung Bahnseite<br />

26,100 Rettungsplatz ldB<br />

Beschreibung Hochwasse<br />

rkote<br />

Zufahrt von der B171 über<br />

Nebenstraßen und Wege,<br />

Zufahrtsbreite 5,50 m,<br />

27,380 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der B171 über<br />

Nebenstraßen und Wege,<br />

Zufahrtsbreite 6,50 m, 5,50 m<br />

und 3,50 m<br />

27,780 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der B171 über<br />

Nebenstraßen und Wege,<br />

Zufahrtsbreite 6,50 m und 5,50 m<br />

28,215 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der B171, direkt<br />

danebenliegend<br />

28,890 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der B171 über Wege,<br />

dient auch als Zufahrt zum<br />

Rettungsstollen Brixlegg Ost,<br />

Zufahrtsbreite im Lageplan nicht<br />

angegeben, jedoch im<br />

HQ 50 1,60 m<br />

max.<br />

Überflutungshö<br />

he<br />

HQ 50 1,10 m bzw. 1,20<br />

m<br />

HQ 50 1,10 m bzw. 1,20<br />

m<br />

HQ 100<br />

HQ 100


Km Bezeichnung Bahnseite<br />

32,260 Vorplatz zu<br />

Zugangsstollen<br />

Brixlegg Mitte<br />

32,930 Vorplatz zu<br />

Zugangsstollen<br />

Brixlegg West<br />

333<br />

Beschreibung Hochwasse<br />

rkote<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“<br />

als teilweise ein- und zweispurig<br />

dargestellt<br />

rdB Zufahrt von der B171 über<br />

Ortschaftswege<br />

HQ 100<br />

rdB Zufahrt direkt von der B171 HQ 100<br />

33,490 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der B171 über<br />

Neubau Rettungsplatzzufahrt<br />

und Wirtschaftsweg,<br />

Zufahrtsbreite 3,50 m<br />

33,970 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L211<br />

Unterinntalstraße aus dem<br />

Ortsgebiet von Münster über<br />

Nebenstraßen und<br />

Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite<br />

3,50 m und 5,50 m sowie im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“<br />

als teilweise ein- und zweispurig<br />

dargestellt<br />

34,440 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L211<br />

Unterinntalstraße aus dem<br />

Ortsgebiet von Münster über<br />

Nebenstraßen und<br />

Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite<br />

3,50 m und 5,50 m sowie im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“<br />

als teilweise ein- und zweispurig<br />

dargestellt<br />

34,947 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L211<br />

Unterinntalstraße aus dem<br />

Ortsgebiet von Münster über<br />

Nebenstraßen und<br />

Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite<br />

5,50 m sowie im „Übersichtsplan<br />

Notausgänge“ als zweispurig<br />

dargestellt<br />

35,500 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L211<br />

Unterinntalstraße aus dem<br />

Ortsgebiet von Münster über<br />

Nebenstraßen und<br />

Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite<br />

3,50 m und 5,50 m sowie im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“<br />

als teilweise ein- und zweispurig<br />

dargestellt<br />

36,035 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L211<br />

Unterinntalstraße aus dem<br />

Ortsgebiet von Münster über<br />

Nebenstraßen und<br />

Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite<br />

3,50 m und 5,50 m sowie im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“<br />

als teilweise ein- und zweispurig<br />

dargestellt<br />

HQ 40 1,10 m<br />

max.<br />

Überflutungshö<br />

he<br />

HQ 80 2,40 m bzw. 1,20<br />

m<br />

HQ 80 mit 0,40 m<br />

HQ 100<br />

HQ 50 0,30 m<br />

HQ 50 0,40 m


Km Bezeichnung Bahnseite<br />

334<br />

Beschreibung Hochwasse<br />

rkote<br />

36,530 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L211<br />

Unterinntalstraße über<br />

Wirtschaftsweg, Zufahrtsbreite<br />

3,50 m<br />

37,100 Rettungsplatz ldB Zufahrt direkt von der L211<br />

Unterinntalstraße<br />

37,780 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L211<br />

Unterinntalstraße über<br />

Nebenstraßen<br />

38,216 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der L211<br />

Unterinntalstraße über<br />

Nebenstraßen und Neubau<br />

Rettungsplatzzufahrt,<br />

Zufahrtsbreite 3,50 m<br />

38,600 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der B181 direkt über<br />

Areal der Autobahngendarmerie<br />

39,350 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der Inntalautobahn<br />

zu Rettungsplatz und<br />

Zugangsstollen Tiergarten<br />

39,700 Rettungsplatz rdB Im Areal „Gubert“, Zufahrt von<br />

der „Landesstraße“ aus dem<br />

Ortsgebiet von Jenbach über<br />

Nebenstraßen und<br />

Ortschaftswege von Jenbach. Es<br />

ist jedoch für diesen<br />

Rettungsplatz eine alternative<br />

Zufahrt vorhanden, die HQ 100 –<br />

sicher ist.<br />

40,250 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

aus dem Ortsgebiet von Jenbach<br />

über Nebenstraßen und<br />

Ortschaftswege von Jenbach<br />

40,655 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

aus dem Ortsgebiet von Jenbach<br />

über Nebenstraßen und<br />

Ortschaftswege von Jenbach<br />

41,090 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

aus dem Ortsgebiet von Jenbach<br />

über Nebenstraßen und<br />

Ortschaftswege von Jenbach<br />

41,500 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

aus dem Ortsgebiet von Jenbach<br />

über Nebenstraßen und<br />

Ortschaftswege von Jenbach und<br />

Neubau Rettungsplatzzufahrt<br />

42,180 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

aus dem Ortsgebiet von Jenbach<br />

über Nebenstraßen und<br />

Ortschaftswege von Jenbach und<br />

Ausbau Innuferbegleitweg bis<br />

Neubau „Zufahrtsbrücke<br />

Rettungsplatz“ in km 43,550 (von<br />

der Inntalautobahn aus)<br />

42,820 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

aus dem Ortsgebiet von Jenbach<br />

über Nebenstraßen und<br />

Ortschaftswege von Jenbach und<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

max.<br />

Überflutungshö<br />

he<br />

HQ 40 mit 0,40 m<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100


Km Bezeichnung Bahnseite<br />

335<br />

Beschreibung Hochwasse<br />

rkote<br />

43,280 Rettungsplatz rdB<br />

Ausbau Innuferbegleitweg bis<br />

Neubau „Zufahrtsbrücke<br />

Rettungsplatz“ in km 43,550 (von<br />

der Inntalautobahn aus)<br />

Zufahrt von der Inntalautobahn<br />

aus über den Neubau<br />

„Zufahrtsbrücke Rettungsplatz“ in<br />

km 43,550 und Wirtschaftswege<br />

43,856 Rettungsplatz ldB Zufahrt direkt von der<br />

Inntalautobahn aus<br />

45,800 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

aus dem Ortsgebiet von Stans<br />

über Nebenstraßen und<br />

Ortschaftswege von Stans<br />

46,145 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

aus dem Ortsgebiet von Stans<br />

über Nebenstraßen und<br />

Ortschaftswege von Stans<br />

46,600 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

über Rettungsplatzzufahrt mit<br />

einer Breite von 3,50 m<br />

47,000 Rettungsplatz ldB Zufahrt direkt von der<br />

„Landesstraße“<br />

47,600 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der „Landesstraße“<br />

über Ortschaftsweg von<br />

Schlagthurn und<br />

Rettungsplatzzufahrt mit einer<br />

Breite von 6,50 m zum<br />

Rettungsplatz und zum<br />

Rettungsstollen Vomp<br />

53,390 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der L 222<br />

„Landesstraße“ über<br />

Ortschaftswege von Terfens und<br />

Wirtschaftswege und<br />

Rettungsplatzzufahrt zum<br />

Rettungsplatz und zum<br />

Rettungsstollen Vomp,<br />

Zufahrtsbreite nicht angegeben,<br />

jedoch im „Übersichtsplan<br />

Notausgänge“ als einspurig im<br />

Einbahnverkehr dargestellt<br />

53,950 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L 222<br />

„Landesstraße“ über<br />

Ortschaftswege von Terfens und<br />

Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite<br />

nicht angegeben, jedoch im<br />

„Übersichtsplan Notausgänge“<br />

als einspurig im Einbahnverkehr<br />

dargestellt<br />

54,490 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L 222<br />

„Landesstraße“ über<br />

Ortschaftswege von Terfens und<br />

Wirtschaftswege und<br />

Rettungsplatzzufahrt,<br />

Zufahrtsbreite nicht angegeben,<br />

jedoch im „Übersichtsplan<br />

Notausgänge“ teilweise als<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100 vom<br />

Osten und<br />

HQ 50 vom<br />

Westen 0,40 m<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

max.<br />

Überflutungshö<br />

he


Km Bezeichnung Bahnseite<br />

336<br />

Beschreibung Hochwasse<br />

rkote<br />

einspurig dargestellt<br />

54,940 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L 222<br />

„Landesstraße“ über<br />

Ortschaftswege Terfens und<br />

Wirtschaftswege, Zufahrtsbreite<br />

nicht angegeben<br />

55,280 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der L 222<br />

„Landesstraße“ über<br />

Bahnsteigzugang, Zufahrtsbreite<br />

~<br />

55,980<br />

nicht angegeben<br />

Rettungsplatz ldB Zufahrt vom Osten von der L 222<br />

„Landesstraße“ über Neubau der<br />

Zufahrt zum Rettungsplatz mit<br />

einer Zufahrtsbreite von 5,50 m<br />

(zweispurig), einer<br />

„eingeschränkten“ lichten Höhe<br />

von 4 m und einer Überflutung ab<br />

etwa HQ 15, maximale<br />

Überflutungshöhe mit 3,50 m<br />

angegeben. Abfahrt nach<br />

Westen über einspurige<br />

Rettungsplatzabfahrt mit einer<br />

Breite von 3,50 m bis<br />

Rettungsplatz km 57,720<br />

57,720 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der „Ortsstraße“ aus<br />

dem Bereich Fritzens über<br />

Neubau der Zufahrt zum<br />

Rettungsplatz mit einer<br />

Zufahrtsbreite von 5,50 m<br />

(zweispurig)<br />

58,120 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der „Ortsstraße“ aus<br />

dem Bereich Fritzens über<br />

Neubau der Zufahrt zum<br />

Rettungsplatz mit einer<br />

Zufahrtsbreite von 5,50 m<br />

(zweispurig)<br />

58,500 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der „Ortsstraße“ aus<br />

dem Bereich Fritzens über einen<br />

bestehenden Zufahrtsweg<br />

59,060 Rettungsplatz ldB Zufahrt von der „Ortsstraße“ aus<br />

dem Bereich Bahnhof Fritzens<br />

59,640 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der Gemeindestraße<br />

Fritzens / Baumkirchen<br />

60,250 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der Gemeindestraße<br />

Fritzens / Baumkirchen<br />

60,850 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der L224 über<br />

Ortschaftsweg in Baumkirchen<br />

und vom Wirtschaftsweg mit 3,50<br />

m Breite im Einbahnverkehr<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

HQ 100<br />

61,380 Rettungsplatz rdB Zufahrt von der L224 über<br />

Ortschaftsweg in Baumkirchen<br />

und vom Wirtschaftsweg mit 3,50<br />

m Breite im Einbahnverkehr<br />

HQ 100<br />

61,870 Rettungsplatz ldB Zufahrt direkt von der L224 HQ 100<br />

max.<br />

Überflutungshö<br />

he<br />

Hinsichtlich des Tunnelsicherheitskonzeptes wird auch auf die Stellungnahmen und Äußerungen der<br />

Rettungsorganisationen verwiesen. In diesem Zusammenhang wurde im Zuge der Ortsverhandlung


337<br />

vom 08. – 19. 10.2001 mit der BEG vereinbart, daß entweder die Zufahrten zu den Rettungsplätzen<br />

mindestens HQ 80 sicher hergestellt werden oder mindestens HQ 80 – sichere Zufahrten vorhanden<br />

sind.<br />

2.13 Erhaltungskonzept<br />

Das Erhaltungskonzept geht von der grundsätzlichen Voraussetzung aus, daß die im Projekt<br />

befindlichen Überleitstellen und Verknüpfungen die teilweise Sperre von möglichst kurzen<br />

Gleisabschnitten für Erhaltungsarbeiten ermöglichen.<br />

Für die planmäßigen Erhaltungsarbeiten ist hiefür eine Gesamtstundenanzahl von 1.232 Std.<br />

erforderlich.<br />

Es ist im Erhaltungskonzept dargestellt, daß für Arbeiten im Tunnelbereich sowohl eine<br />

gleisgebundene als auch eine gleisunabhängige Zufahrt zu den zu wartenden Anlagen vorgesehen<br />

ist. Die Zufahrt erfolgt mit Fahrzeugen, die im Erhaltungskonzept nicht näher definiert wurden. Diese<br />

Fahrzeuge sind in sogenannten Instandhaltungsstützpunkten untergebracht, deren örtliche Lagen<br />

nicht näher dargestellt sind.<br />

Die Wartungsintervalle sind im Erhaltungskonzept ausreichend beschrieben.<br />

Ein endgültiges Erhaltungskonzept wird dem Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Betriebsbewilligung beigeschlossen.<br />

2.14 Abschnitt Kundl/Radfeld – Brixlegg<br />

Der ggst. Abschnitt von NBS km 22,500 bis NBS km 29,000 umfaßt<br />

- den Neubau eines Beschleunigungsgleises,<br />

- den viergleisigen Ausbau von ~NBS km 25,500 bis NBS km 29,000,<br />

- die Errichtung einer Überleitstelle,<br />

- die Errichtung des Tunnels „Radfeld – Wiesing“ ab NBS km 27,290,<br />

- die Errichtung von Rettungsschächten<br />

- die Errichtung eines Rettungsstollens beginnend im NBS km 28,923,<br />

- die Errichtung von Weichenverbindungen,<br />

- den Neubau und die Verlängerung von Lärmschutzwänden,<br />

- den Abtrag diverser Hochbauten,<br />

- die Änderung und den Ausbau von Unterführungen,<br />

- die Errichtung von Wirtschaftswegen<br />

- die Errichtung diverser Zufahrten,<br />

- die Errichtung von Wild- und Kleintierdurchlässen,<br />

- die Errichtung eines Versickerungsbeckens,<br />

- die Errichtung eines Auffangbeckens,<br />

- die Errichtung eines Rückhaltebeckens,<br />

- die Errichtung eines Geschieberückhaltebeckens,<br />

- den Neubau von Betriebsgebäuden,<br />

- den Neubau eines Feuerwehrwasserbehälters,<br />

- die Errichtung von Rettungsplätzen,<br />

- die Errichtung eines Hubschraubernotlandeplatzes sowie<br />

- die Verlegung diverser Gräben und Wässer.<br />

2.14.1 ALLGEMEIN<br />

Der ggst. Abschnitt Kundl / Radfeld – Brixlegg umfaßt den Bereich von NBS km 22,500 bis NBS km<br />

29,000. Dieser Bereich schließt im Osten an den Bestand des Bf. Wörgl / Kundl einerseits und<br />

westlich an den Abschnitt Brixlegg – Jenbach des ggst. Projektes andererseits an.<br />

Die Beschreibung der Baumaßnahmen der Bestandsstrecke erfolgt, soweit möglich, gem. der im<br />

allgemeinen Teil des Befundes dargestellten Einteilung.<br />

2.14.2 TRASSIERUNG<br />

Als Trassierungsgrundlage für die neu zu errichtenden Teile der Bestandsstrecke wurden<br />

grundsätzlich die Bestimmungen der HL - Richtlinie zugrunde gelegt. Es mußten jedoch auf Grund der<br />

teilweisen beschränkten Platzverhältnisse in einigen Teilen der Bestandsstrecke die Bestimmungen<br />

der DV B 52 zugrunde gelegt werden.


338<br />

Der Bereich der Verlegung der Bestandsstrecke umfaßt im ggst. Abschnitt grundsätzlich die Zulegung<br />

eines dritten Gleises zwischen dem Bahnhof Wörgl / Kundl und der Verknüpfungsstelle Radfeld.<br />

Dieses zusätzliche Gleis wird in weiterer Folge als Beschleunigungsgleis bezeichnet.<br />

Das Beschleunigungsgleis wird rdB neben dem Gleis 2 errichtet. Dieses beginnt als Verlängerung des<br />

Gleises 4 des Bf. Wörgl / Kundl im BS km 23,364. Diese kilometrische Angabe ist ident mit dem BGL<br />

km 0,000. Das Gleis 4 im Bf. Wörgl / Kundl ist jedoch nicht ident mit dem Gleis 4 der NBS im<br />

gesamten Projektabschnitt. Das Beschleunigungsgleis reicht von BGL km 0,000 bis BGL km 2,752 (=<br />

BS km 25,116).<br />

Am Beginn des Beschleunigungsgleises schließt dieses an den Bestand mit einem 36 m langen<br />

Übergangsbogen und einer 123 m langen Geraden an. In diesem Bereich wird das<br />

Beschleunigungsgleis mit dem Gleis 2 der Bestandsstrecke verbunden.<br />

Die o.a. Gerade endet im BGL km 0,159 und führt in einen 49 m langen Übergangsbogen und im BGL<br />

km 0,208 in einen 70 m langen Rechtsbogen mit einem Radius von 4.225 m über. Von BGL km 0,278<br />

bis BGL km 0,376 folgt eine Wendelinie, bestehend aus 2 Übergangsbögen mit einer Länge von<br />

jeweils 49 m. Diesen Übergangsbögen folgt ein Linksbogen mit einem Radius von 4.225 m, der sich<br />

über eine Länge von 73 m erstreckt. Dieser Linksbogen endet im BGL km 0,449.<br />

Darauf folgt eine Wendelinie, bestehend aus 2 Übergangsbögen bis BGL km 0,547. Im Anschluß<br />

daran folgt bis BGL km 0,667 ein Rechtsbogen mit einem Radius von 5.100 m, der in eine Gerade<br />

übergeht. Diese Gerade hat eine Länge von 1.163 m mit einem Abstand von 6,10 m rdB von Gleis 2.<br />

Ohne Übergangsbogen folgt dieser Geraden ein Linksbogen mit einem Radius von 12.806 m, der<br />

über eine Länge von 189 m projektiert ist.<br />

Ab BGL km 2,220 folgt eine 85 m lange Zwischengerade. Diese endet im BGL km 2,305. Hier folgt ein<br />

Rechtsbogen mit einem Radius von 12.793 m ohne dazwischen liegenden Übergangsbogen und<br />

endet im BGL km 2,480.<br />

Das Beschleunigungsgleis ist für eine vmax von 140 km/h projektiert. Die Einbindung in das Gleis 2<br />

erfolgt über die Weiche 102, die mit einer vmax von 120 km/h ausgelegt ist.<br />

In diesem Zusammenhang wäre anzumerken, daß das Bahnhofsgleis 4 des Bf. Wörgl / Kundl eine<br />

vmax von 100 km/h aufweist.<br />

Für die Realisierung der Verknüpfungs- bzw. Überleitstelle Radfeld ist es erforderlich, die<br />

Bestandsstrecke in diesem Bereich anzupassen bzw. zu verlegen. Ab ~NBS km 25,000 Richtung<br />

Westen verbleibt die neu adaptierte Bestandsstrecke in endgültiger Lage.<br />

Die Gleisverlegung für die Gleise 1 und 2 erfolgt von BS km 24,262 bis BS km 27,771. Die Länge der<br />

Verlegung der Bestandsstrecke in diesem Bereich beträgt somit 3.509 m.<br />

Da die Trassierung in diesem Bereich für die Gleise 1 und 2 unterschiedlich erfolgt, war aus ho. Sicht<br />

eine gesonderte Beschreibung dieser Gleise erforderlich. Die beantragte Geschwindigkeit für die<br />

Gleise der Bestandsstrecke beträgt im ggst. Abschnitt vmax 160 km/h. Hinsichtlich der Geschwindigkeit<br />

wird auf die Tabelle im ggst. Abschnitt verwiesen.<br />

Trassierung des Bestandsgleises 1:<br />

Im BS km 24,298 beginnt nach der Geraden der Bestandsstrecke ein 128 m langer Übergangsbogen,<br />

dem ein Linksbogen mit einem Radius von 3.100 m auf eine Länge von 80 m folgt. Im BS km 24,507<br />

folgt diesem Linksbogen eine Wendelinie, die aus 2 Übergangsbögen mit einer Länge von jeweils 128<br />

m besteht und im BS km 24,763 endet. Darauf folgt ein Rechtsbogen mit einem Radius von 3.100 m<br />

und einer Länge von 80 m. Der darauf folgende Übergangsbogen mit einer Länge von 128 m endet im<br />

BS km 24,972.<br />

Im Anschluß daran folgt bis BS km 26,500 eine 1.527 m lange Gerade. In diesem Bereich befindet<br />

sich im NBS km 25,489 die Weiche 105, die in die Ablenkung mit vmax 160 km/h befahren werden<br />

kann. Ab dem Weichenende der Weiche 105 folgt ein Rechtsbogen mit einem Radius von 4.000 m.<br />

Dieser Rechtsbogen weist eine Bogenlänge von 14 m auf.<br />

Nach einer anschließenden Wendelinie, die aus 2 Übergangsbögen besteht, folgt ein 117 m langer<br />

Linksbogen mit einem Radius von 4.000 m, der seinerseits in einen 43 m langen Übergangsbogen<br />

übergeht.


339<br />

Nach diesem Übergangsbogen folgt die Gerade von Gleis 3 der NBS vor der Überleitstelle Radfeld. In<br />

diesem Bereich erfolgt mit den Weichen 111 und 112 eine Verbindung des Gleises 1 mit dem Gleis 3<br />

der NBS. Die Ablenkungsgeschwindigkeiten dieser Weichen betragen 120 km/h.<br />

Bis zum BS km 26,500 schließt an die o.a. Gerade ohne Übergangsbogen ein Rechtsbogen mit einem<br />

Radius von 12.800 m und einer Länge von 110 m an. Diesem schließt im BS km 26,611 eine 80 m<br />

lange Gerade an, die ohne Übergangsbogen in einen 110 m langen Linksbogen übergeht. Ab Ende<br />

des Linksbogens im BS km 26,801 folgt ohne Übergangsbogen eine 257 m lange Gerade.<br />

Diese schließt im BS km 27,059 an einen 32 m langen Übergangsbogen, der im BS km 27,091 in<br />

einen Linksbogen mit einem Radius von 6.000 m und einer Länge von 85 m mündet. Diesem<br />

Linksbogen folgt eine Wendelinie bis BS km 27,320. Daran folgt nach dem Übergangsbogen ein<br />

Rechtsbogen mit einem Radius von 1.800 m. Die Länge dieses Rechtsbogens beträgt 84 m.<br />

Daran folgt eine Wendelinie bestehend aus 2 Übergangsbögen bis BS km 27,605, der in einen<br />

Linksbogen mit einem Radius von 1.950 m und einer Länge von 86 m mündet. In weiterer Folge wird<br />

ein 88 m langer Übergangsbogen mit dem Anschluß an das bestehende Gleis 1 im BS km 27,779<br />

errichtet.<br />

Trassierung des Bestandsgleises 2:<br />

Die Adaptierung des bestehenden Gleises 2 erfolgt im BS km 24,399. Ab hier wird ohne<br />

Übergangsbogen ein Linksbogen mit einem Radius von 12.800 m und einer Bogenlänge von 189 m<br />

errichtet. Ab BS km 24,588 beginnt eine 80 m lange Gerade, die im BS km 24,669 in einen<br />

Rechtsbogen mündet.<br />

Dieser 189 m lange Rechtsbogen führt im BS km 24,859 in eine 2.452 m lange Gerade über. Diese<br />

Gerade endet im BS km 27,311. In diesem Bereich befinden sich die Weichen 101, 102 und 103, die<br />

die Verbindung des Gleises 2 mit dem Gleis 4 der NBS herstellen. Die Ablenkungsgeschwindigkeiten<br />

der Weichen 101 und 102 betragen vmax 120 km/h, die Ablenkungsgeschwindigkeit der Weiche 103<br />

beträgt vmax 160 km/h.<br />

Ab dem Weichenende der Weiche 103 folgt ein Linksbogen mit einem Radius von 4.000 m. Daran<br />

schließt eine Wendelinie, bestehend aus 2 Übergangsbögen mit einer Länge von jeweils 44 m an. Der<br />

daran folgende Rechtsbogen mit einem Radius von 4.000 m und einer Länge von 32 m mündet in das<br />

Weichenende der Weiche 114. Die Ablenkungsgeschwindigkeit der Weiche 114 beträgt vmax 120<br />

km/h.<br />

Die oben beschriebene 2.452 m lange Gerade geht im BS km 27,311 ohne Übergangsbogen in einen<br />

189 m langen Rechtsbogen mit einem Radius von 12.800 m über. Diesem Rechtsbogen folgt eine 81<br />

m lange Gerade, die ohne Übergangsbogen im BS km 27,582 in einen 189 m langen Linksbogen<br />

mündet. Am Ende der Gleisverlegung schließt im BS km 27,771 das bestehende Gleis 2 an.<br />

2.14.3 WEICHENVERBINDUNGEN<br />

~NBS km 1 ) Weiche km/h 2 ) Beschreibung, Funktion<br />

22,405 550 100 Verbindung von Gleis 4 Bf. Kundl nach Beschleunigungsgleis<br />

bzw. Bestandsstreckengleis 2.<br />

Entfällt in 2. Realisierungsstufe<br />

24,887 101 120 Ausbindung Gleis 4 aus Gleis 2<br />

Entfällt in 2. Realisierungsstufe<br />

25,116 102 120 Einbindung Beschleunigungsgleis in Gleis 2<br />

Entfällt in 2. Realisierungsstufe<br />

25,369<br />

25,497<br />

103<br />

104<br />

160<br />

160<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 2 nach Gleis 4<br />

25,489 105 160 Ausbindung Gleis 3 aus Gleis 1<br />

25,804<br />

25,956<br />

107<br />

108<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 3<br />

25,871 106 160 Nachrichtlich: Nachbau in 2. Realisierungsstufe<br />

25,966<br />

26,117<br />

109<br />

110<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 4<br />

26,128<br />

26,402<br />

111<br />

112<br />

120<br />

120<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 1<br />

26,128 113 120<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 2


340<br />

~NBS km 1 ) Weiche km/h 2 ) Beschreibung, Funktion<br />

26,450 114 120<br />

1 ) Weichenspitze<br />

2 ) Geschwindigkeit in die Ablenkung der Weiche gem. Weichentabelle und Gleisschema<br />

2.14.4 BETRIEBSGEBÄUDE<br />

Im ggst. Abschnitt wird im NBS km 26,052 das Betriebsgebäude „Radfeld 1“ und im NBS km 28,883<br />

das Betriebsgebäude „Radfeld 2“ errichtet. Diese Betriebsgebäude dienen zur Unterbringung von<br />

elektrotechnischen Einrichtungen.<br />

Weiters ist im Betriebsgebäude „Radfeld 1“ die Unterbringung einer Einsatzzentrale, bestehend aus<br />

Funkbesprechungsraum für die Rettungsorganisationen gem. Tunnelsicherheitskonzept vorgesehen.<br />

2.14.5 NEIGUNGSVERHÄLTNISSE<br />

2.14.5.1 Beschleunigungsgleis<br />

Von ~BGL km 1 ) bis ~BGL km 1 ) Neigung ‰ Bemerkung<br />

-0,023 0,035 -0,50<br />

0,035 0,677 -0,29<br />

0,677 0,815 0,00<br />

0,815 1,285 0,72<br />

1,285 1,735 -0,80<br />

1,735 1,935 0,00<br />

1,935 2,415 3,00<br />

2,415 2,752 0,00<br />

1) Angaben gem. Längenschnitt<br />

2.14.5.2 Bestandsstrecke, Gleis 1<br />

Von ~BS km 1 ) bis ~BS km 1 ) Neigung ‰ Bemerkung<br />

24,200 24,299 0,00<br />

24,299 24,780 2,99<br />

24,780 26,500 0,00<br />

26,500 27,779 0,94<br />

1 ) Angaben gem. Längenschnitt<br />

2.14.5.3 Bestandsstrecke, Gleis 2<br />

von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

24,200 24,299 0,00<br />

24,299 24,779 2,99<br />

24,779 26,500 0,00<br />

26,500 27,771 0,94<br />

1 ) Angaben gem. Längenschnitt<br />

2.14.6 GESCHWINDIGKEITEN<br />

2.14.6.1 Geschwindigkeiten des Beschleunigungsgleises<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BGL km Bis BGL km Distanz ve vmax<br />

------ 0,00 = 22,360 ------ ------ 100<br />

0,00 2,500 2,500 ------ 140<br />

2,500 2,752 = 25,116 0,252 ------ 120<br />

25,116 ------ ------ ------ 160<br />

2.14.6.2 Geschwindigkeiten des Gleises 1<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

------ 24,262 ------ ------ 160


341<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

24,262 27,208 2,946 160 160<br />

27,208 27,779 0,571 ----- 160<br />

27,779 ------ ------ ------ 160<br />

2.14.6.3 Geschwindigkeiten des Gleises 2<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

------ 24,262 ------ ------ 160<br />

24,262 27,771 3,509 160 160<br />

27,771 ------ ------ ------ 160<br />

2.14.7 TUNNEL<br />

Im ggst. Projektabschnitt wird von NBS km 26,500 bis NBS km 27,290 eine Grundwasserwanne<br />

hergestellt. Daran anschließend über das Ende des Abschnittes „Kundl/Radfeld – Brixlegg“ wird der<br />

insgesamt 11.387 m lange Tunnel Radfeld – Wiesing errichtet.<br />

Das Wannenbauwerk wurde höhenmäßig so situiert, daß im Falle des rechnerisch höchsten<br />

Innhochwassers keine Überflutung eintreten kann. Die Wanne Radfeld wird mit einer festen Fahrbahn<br />

ausgestattet. Rettungsnischen werden eingerichtet.<br />

Im NBS km 27,275 wird links der Bahn eine Zufahrtsrampe mit integrierter Pumpstation angeordnet.<br />

Parallel zur Gradiente des Haupttunnels verläuft zwischen NBS km 28,890 über das Ende des<br />

Abschnittes „Kundl/Radfeld – Brixlegg“ hinaus bis NBS km 31,433 der Rettungsstollen „Brixlegg Ost“<br />

mit einem Abstand von 30 m zwischen Achse Haupttunnel und Rettungsstollen.<br />

Ein Rettungsschacht mit Pumpstation wird bei NBS km 28,883 aus dem Tunnel geführt.<br />

Am Beginn des Rettungstollens wird der Hubschraubernotlandeplatz im NBS km 28,840 und der<br />

Rettungsplatz im NBS km 28,890 erbaut. In diesem Bereich erfolgt die Errichtung eines neuen<br />

Wirtschaftsweges.<br />

2.14.8 KREUZUNGSBAUWERKE<br />

2.14.8.1 Unterführungsverlängerung „Kundl“<br />

Im BS km 22,510 wird die bestehende Unterführung Richtung Norden um ca. 4 m verlängert. Im<br />

Anschluß daran wird im Westen eine Rampe ausgebildet, die auf der Bahnseite mit einer Stützmauer<br />

und auf der anderen Seite mit einer Steinschlichtung begrenzt ist.<br />

Darüber hinaus wird aus der Verlängerung eine Stiege Richtung Osten errichtet. Diese Stiege führt<br />

auf eine benachbarte Straße.<br />

Auf der verlängerten Unterführung werden Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan angebracht.<br />

Eine spätere mögliche Errichtung von Lärmschutzwänden in diesem Bereich wurde berücksichtigt.<br />

2.14.8.2 Verlängerung Bachunterführung<br />

Im BS km 23,058 wird die bestehende Bachunterführung um ca. 7 m Richtung Norden verlängert. Auf<br />

der verlängerten Bachunterführung werden Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan angebracht.<br />

Nach dem Rückbau des Beschleunigungsgleises soll das gesamte Bauwerk durch eine Weg- und<br />

Grabenunterführung ersetzt werden.<br />

2.14.8.3 Verlängerung Wegunterführung<br />

Im BS km 23,666 wird die bestehende Wegunterführung um ca. 7 m Richtung Norden verlängert. Auf<br />

der verlängerten Wegunterführung werden Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan angebracht.<br />

Unmittelbar nach der Unterführung wird lt. Bauwerksplan eine feste Stiege vom Weg<br />

zum Beschleunigungsgleis errichtet.<br />

Nach dem Rückbau des Beschleunigungsgleises wird das gesamte Bauwerk abgebrochen. Lt.<br />

Technischem Bericht wird die Straße im Bereich der Unterführung bei mäßigen Innhochwässern<br />

überschwemmt.<br />

2.14.8.4 Wild- und Grabenunterführung


342<br />

Im BS km 24,627 werden die bestehenden Rohrdurchlässe entfernt und durch eine Wild- bzw.<br />

Wassergrabenunterführung ersetzt. Das Tragwerk wird durch Lichtöffnungen unterbrochen. Die<br />

Lichtöffnungen werden jeweils mit einem Geländer gegen Absturz gesichert.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

Vor der Unterführung wird rdB eine feste Stiege Richtung Randbalken des Überführungsbauwerkes<br />

errichtet.<br />

2.14.8.5 Wirtschaftswegunterführung<br />

Der bestehende Durchlaß im BS km 25,109 wird entfernt und durch eine neue Unterführung mit einer<br />

lichten Weite von 7 m, wobei die Wegbreite von 3 m belassen wird und die restlichen 4 m dem Wild<br />

eine Querung ermöglichen, ersetzt.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

Vor der Unterführung wird beidseits der Bahn jeweils eine feste Stiege zu den Randbalken des<br />

Überführungsbauwerkes errichtet.<br />

2.14.8.6 Kleintierdurchlaß<br />

Im BS km 25,539 wird ein Kleintierdurchlaß neu errichtet. Der Durchlaß wird mit einer Lichtöffnung<br />

ausgestattet. Die Lichtöffnung wird mit einem Geländer gegen Absturz gesichert.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

Vor der Unterführung wird rdB eine feste Stiege zu den Randbalken des Überführungsbauwerkes<br />

errichtet.<br />

2.14.8.7 Kleintierdurchlaß<br />

Im BS km 25,863 wird ein Kleintierdurchlaß neu errichtet. Der Durchlaß wird mit zwei Lichtöffnungen<br />

ausgestattet. Die Lichtöffnungen werden jeweils mit einem Geländer gegen Absturz gesichert.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

Vor der Unterführung wird rdB eine feste Stiege zu den Randbalken des Überführungsbauwerkes<br />

errichtet.<br />

2.14.8.8 Wildtierdurchlaß Maukenbach<br />

Im BS km 26,156 wird eine neue Unterführung für Wild errichtet. Der Durchlaß wird mit drei<br />

Lichtöffnungen ausgestattet. Die Lichtöffnungen werden jeweils mit einem Geländer gegen Absturz<br />

gesichert.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

Die Entwässerung des Wildtierdurchlasses Maukenbach erfolgt durch eine Pumpe in den<br />

Maukenbach.<br />

2.14.8.9 Unterführung Maukenbach<br />

Im BS km 26,200 wird ca. 19 m östlich vom bestehenden Durchlaß Maukenbach eine neue<br />

Unterführung errichtet. Nach der Umleitung des Maukenbaches in das neue Bachbett wird die<br />

bestehende Maukenbachbrücke abgebrochen.<br />

Der Durchlaß wird mit einer Lichtöffnung ausgestattet. Die Lichtöffnung wird mit einem Geländer<br />

gegen Absturz gesichert.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

2.15 Abschnitt Brixlegg – Jenbach<br />

Der ggst. Abschnitt von NBS km 29,000 bis NBS km 43,300 umfaßt den viergleisigen Ausbau im ggst.<br />

Projektabschnitt,<br />

- die Errichtung des Tunnels „Radfeld – Wiesing“ von NBS km 29,000 bis NBS km 38,677,<br />

- die Errichtung der Galerie „Wiesing“ von NBS km 38,677 bis NBS km 38,797,<br />

- die Errichtung des Tunnels „Wiesing - Jenbach“ von NBS km 38,797 bis NBS km 43,270,<br />

- die Errichtung eines Rettungsstollens mit Ausweichnischen von von NBS km 29,000 bis NBS km<br />

31,433 mit Querschlägen zum Fahrtunnel,


343<br />

- die Errichtung einer Überleitstelle „Brixlegg“ im NBS km 32,142,<br />

- die Errichtung eines Zugangsstollens von NBS km 32,065 bis NBS km 32,290 mit Ausweich- und<br />

Wendenischen,<br />

- die Errichtung eines Zugangsstollens von NBS km 32,770 bis NBS km 32,920 mit einer<br />

Ausweichnische,<br />

- die Errichtung von Vorplätzen zu den Zugangsstollen,<br />

- die Errichtung diverser Zufahrten,<br />

- die Errichtung von Rettungsplätzen,<br />

- die Errichtung von Rettungsschächten,<br />

- die Errichtung eines Auffangbeckens,<br />

- die Errichtung von Wirtschaftswegen,<br />

- den Neubau des Unterwerkes „Münster“,<br />

- die Errichtung eines Anschlußgleises „Unterwerk Münster“,<br />

- die Errichtung einer Schaltstation,<br />

- den Neubau einer Einsatzzentrale,<br />

- die Errichtung des Zugangsstollens „Tiergarten“ von NBS km 39,220 bis NBS km 39,370 mit einer<br />

Wendenische,<br />

- die Errichtung von Schachtkopfgebäuden,<br />

- die Errichtung der Überleitstelle „Jenbach“ im NBS km 39,426,<br />

- den Rückbau div. Gebäude,<br />

- den Neubau von Brücken,<br />

- die Verlegung der Bestandsstrecke von NBS km 34,900 bis NBS km 40,000,<br />

- die Verlegung der Bestandsstrecke von NBS km 41,503 bis NBS km 42,800 Richtung Norden, ab<br />

NBS km 42,800 Richtung Süden,<br />

- die Errichtung eines Sicker- und Regenrückhaltebeckens sowie<br />

- die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen.<br />

2.15.1 ALLGEMEIN<br />

Der ggst. Abschnitt Brixlegg – Jenbach umfaßt den Bereich vom NBS km 29,000 bis NBS km 43,300.<br />

Dieser Bereich schließt im Osten an den Abschnitt des Kundl / Radfeld – Brixlegg des ggst. Projektes<br />

einerseits und westlich an den Abschnitt Jenbach – Fiecht des ggst. Projektes andererseits an.<br />

Die Beschreibung der Baumaßnahmen der Bestandsstrecke erfolgt, soweit möglich, gem. der im<br />

allgemeinen Teil des Befundes dargestellten Einteilung.<br />

2.15.2 TRASSIERUNG<br />

Als Trassierungsgrundlage für die neu zu errichtenden Teile der Bestandsstrecke wurden<br />

grundsätzlich die Bestimmungen der HL - Richtlinie zugrunde gelegt. Es mußten jedoch auf Grund der<br />

teilweisen beschränkten Platzverhältnisse in einigen Teilen der Bestandsstrecke die Bestimmungen<br />

der DV B 52 zugrunde gelegt werden.<br />

Im NBS km 36,378 wird mit der Weiche 1UM eine Verbindung zum neu zu errichtenden Unterwerk<br />

Münster errichtet. Diese Weiche liegt auf Gleis 1 der Bestandsstrecke zwischen den Bahnhöfen<br />

Brixlegg und Jenbach und weist eine Ablenkungsgeschwindigkeit von 50 km/h auf.<br />

Es wird hingewiesen, daß außer der Errichtung dieser Weichenverbindung in das Unterwerk Münster<br />

keine weitere Trassierungsänderung in diesem Bereich vorgesehen ist. Die Lage des Gleises 1 in<br />

diesem Bereich bleibt im Grundriß auf der Trassierung der bestehenden Gleisanlagen.<br />

Am westlichen Ende des Bf. Jenbach erfolgt auf Grund der Auflassung der Bestandsstrecke von BS<br />

km 41,503 bis BS km 46,854 sowie der Errichtung der NBS eine komplette Neutrassierung der<br />

Bestandsstrecke in diesem Bereich. Dies ist auch wegen der Errichtung der Überleitstelle bzw.<br />

Verknüpfungsstelle Stans erforderlich.<br />

Trassierung des Bestandsgleises 1:<br />

Ab dem bestehenden Rechtsbogen im BS km 41,485 folgt bis BS km 41,657 ein 172 m langer<br />

Übergangsbogen, der hier in eine 92 m lange Zwischengerade übergeht. In dieser Zwischengeraden<br />

ist die Errichtung der Weiche 69, die als gegenläufige Weichenverbindung mit der Weiche 68 einen<br />

Wechsel zwischen den Gleisen 1 und 2 ermöglicht, vorgesehen. Die Ablenkungsgeschwindigkeiten<br />

dieser Weichen betragen 60 km/h. Im zugehörigen Lageplan (Einlage 4.2.15) ist diese mit 65 km/h<br />

angegeben.


344<br />

Im BS km 41,750 folgt der oben dargestellten Geraden ein 117 m langer Übergangsbogen. Daran<br />

schließt im BS km 41,867 ein 141 m langer Linksbogen mit einem Radius von 1.100 m an. Im BS km<br />

42,009 folgt ohne Übergangsbogen ein weiterer Linksbogen mit einem Radius von 1.050 m und einer<br />

Länge von 517 m.<br />

Diesem folgt ein 117 m langer Übergangsbogen, der im BS km 42,643 endet.<br />

Zwischen BS km 42,643 und BS km 43,395 erfolgt die Beschreibung der Trassierung des Gleises 1<br />

aufgrund der Eintragungen im zugehörigen Lageplan. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, daß<br />

lt. Aussage der BEG jedoch die Beschreibungen im Technischen Bericht Gültigkeit haben. Die<br />

Beschreibung im Lageplan weicht in diesem Bereich von jener im Technischen Bericht ab.<br />

An den o.a. Übergangsbogen folgt bis BS km 42,842 eine Gerade, die in einen 88 m langen<br />

Übergangsbogen mündet. Diesem folgt in BS km 42,930 ein 109 m langer Linksbogen mit einem<br />

Radius von 2.900 m. Nach einer anschließenden Wendelinie, bestehend aus 2 Übergangsbögen, folgt<br />

im BS km 43,200 ein 120 m langer Rechtsbogen mit einem Radius von 3.500 m. Dieser Rechtsbogen<br />

endet im BS km 43,320 und befindet sich zum Teil im Abschnitt Jenbach – Fiecht.<br />

Trassierung des Bestandsgleises 2:<br />

Die Neuerrichtung des Gleises 2 der Bestandsstrecke beginnt in einem Rechtsbogen im BS km<br />

41,499. Ab hier folgt ein 128 m langer Übergangsbogen, dem im BS km 41,627 eine 129 m lange<br />

Zwischengerade folgt. In dieser Zwischengeraden befindet sich die Weiche 68, die mit der Weiche 69<br />

eine gegenläufige Weichenverbindung zwischen den Gleisen 1 und 2 der Bestandsstrecke darstellt.<br />

Die Ablenkungsgeschwindigkeiten dieser Weichen betragen 60 km/h. Im zugehörigen Lageplan<br />

(Einlage 4.2.15) ist diese mit 65 km/h angegeben.<br />

Im Anschluß an die oben beschriebene Gerade folgt im BS km 41,757 ein Übergangsbogen, der eine<br />

Länge von 117 m aufweist. Diesem folgt im BS km 41,874 ein 450 m langer Linksbogen mit einem<br />

Radius von 1.100 m. Im BS km 42,324 folgt als Korbbogen ein weiterer Linksbogen mit einer Länge<br />

von 222 m und einem Radius von 1.050 m. Nach diesem weiteren Linksbogen ist ab BS km 42,546<br />

ein 117 m langer Übergangsbogen projektiert, der im BS km 42,663 endet.<br />

Von BS km 42,663 bis BS km 42,947 folgt eine 284 m lange Gerade, die in einen 72 m langen<br />

Übergangsbogen mündet. Ab diesem Übergangsbogen ist ab BS km 43,019 ein 124 m Linksbogen<br />

mit einem Radius von 3.800 m projektiert.<br />

Dem folgt ab BS km 43,144 eine aus 2 Übergangsbögen mit einer Länge von 124 bzw. 110 m<br />

bestehende Wendelinie, die im BS km 43,378 in einen 93 m langen Rechtsbogen mit einem Radius<br />

von 4.500 m mündet. Diese Wendelinie befindet sich zum Teil im Abschnitt Jenbach – Fiecht.<br />

2.15.3 WEICHENVERBINDUNGEN<br />

~NBS km 1 ) Weiche km/h 2 ) Beschreibung, Funktion<br />

36,368 1UM 50 Abzweigweiche zum Unterwerk „Münster“<br />

41,700 68 65<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 2 nach Gleis 1<br />

41,795 69 65<br />

41,752 1T 50 Abzweigweiche zur AB TIWAG<br />

1 ) Weichenspitze<br />

2 ) Geschwindigkeit in die Ablenkung der Weiche gem. Weichentabelle und Gleisschema<br />

2.15.4 BETRIEBSGEBÄUDE<br />

2.15.5 UNTERWERK MÜNSTER<br />

Im ggst. Projekt werden folgende Anlagen errichtet:<br />

- das Unterwerk Münster im NBS km 36,160,<br />

- das Anschlußgleis von NBS km 36,368 (Weiche 1UM) bis ~NBS km 36,150<br />

In den Einreichunterlagen ist nicht angegeben, wie das Anschlußgleis bezeichnet wird, ob das Gleis<br />

als Mattengleis ausgeführt ist und welcher Stumpfgleisabschluß errichtet wird. Ebenso ist nicht<br />

dargestellt, ob ein Gleistor errichtet wird.<br />

2.15.6 NEIGUNGSVERHÄLTNISSE:<br />

2.15.6.1 Bestandsstrecke, Gleis 1


345<br />

von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

41,479 41,680 2,70<br />

41,680 41,894 2,72<br />

41,894 42,064 0,00<br />

42,064 43,100 6,00<br />

43,100 43,300 -11,60<br />

2.15.6.2 Bestandsstrecke, Gleis 2<br />

von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

41,479 41,894 2,71<br />

41,888 42,059 0,00<br />

42,059 42,688 1,50<br />

42,688 43,300 -1,60<br />

2.15.7 GESCHWINDIGKEITEN<br />

2.15.7.1 Geschwindigkeiten des Gleises 1<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

------ 41,485 ------ ------ 130<br />

41,485 42,643 1,158 ------ 130 Ausfahrt Bf. Jenbach<br />

42,643 43,300 0,657 160 160<br />

2.15.7.2 Geschwindigkeiten des Gleises 2<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

------ 41,499 ------ ------ 130 Bestandsstrecke gem. VzG ?<br />

41,499 42,663 1,164 ------ 130 Ausfahrt Bf. Jenbach<br />

42,663 43,300 0,637 160 160<br />

2.15.8 KREUZUNGSBAUWERKE<br />

2.15.8.1 Wegunterführung „Münster 1“<br />

Im BS km 34,746 wird die bestehende Wegunterführung abgebrochen und durch eine neue ersetzt.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

Die Unterführung darf erst überschwemmt werden, wenn auch das benachbarte Gelände vom Inn<br />

überflutet ist. Die Entwässerung erfolgt durch eine Pumpe in die vorgelagerten Bahngräben.<br />

2.15.8.2 Eisenbahnbrücke über den Kasbach<br />

Im BS km 41,548 wird das bestehende Brückentragwerk durch ein neues ersetzt.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

2.15.8.3 Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach<br />

Im BS km wird 41,577 wird das bestehende Brückentragwerk durch ein neues ersetzt.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

2.15.8.4 Wegbrücke über den TIWAG – Kanal<br />

Im NBS km 42,310 unterfährt die HL 1 – Strecke den TIWAG – Kanal. In diesem Bereich wird der<br />

TIWAG – Kanal von einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke gequert. Das bestehende<br />

Brückentragwerk wird abgetragen und neu errichtet. Es dient der Anbindung von Rettungsplätzen für<br />

den Tunnel der NBS.<br />

2.15.8.5 Eisenbahnbrücken über den TIWAG – Kanal


346<br />

Im BS km 42,328 wird sowohl für das Gleis 1 als auch für das Gleis 2 jeweils eine Brücke über den<br />

TIWAG – Kanal errichtet.<br />

Es werden beidseitig Randbalken mit Geländer lt. ÖBB-Regelplan bzw. HL – Richtlinie angebracht.<br />

2.15.8.6 Wirtschaftswegunterführung<br />

Im BS km 42,355 wird parallel zum TIWAG – Kanal eine Wirtschaftswegunterführung vorgesehen, die<br />

an das bestehende Wegenetz angeschlossen wird.<br />

2.16 Abschnitt Jenbach – Fiecht<br />

Der ggst. Abschnitt von NBS km 43,300 bis NBS km 47,550 umfaßt<br />

- den viergleisigen Ausbau im ggst. Projektabschnitt,<br />

- die Errichtung von Rettungsplätzen,<br />

- den Neubau und die Verlegung von Wirtschaftswegen,<br />

- den Ausbau des Uferbegleitweges,<br />

- die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen,<br />

- die Errichtung von Zäunen,<br />

- die Errichtung von Rückhalte-, Auffang- und Versickerungsbecken,<br />

- die Errichtung einer Zufahrtsbrücke zum Rettungsplatz,<br />

- die Errichtung von Versickerungsgräben,<br />

- die Errichtung des Betriebsgebäudes „Stans“,<br />

- die Errichtung von Rettungsplatzzufahrten,<br />

- die Durchführung von Wegrückbauten,<br />

- den Neubau von Schaltstationen,<br />

- die Errichtung von Stützmauern,<br />

- die Errichtung von Rettungsschächten,<br />

- die Errichtung von Schachtkopfgebäuden,<br />

- die Errichtung des Tunnels „Stans – Terfens“,<br />

- die Errichtung der Haltestelle „Stans“,<br />

- die Bahnsteigunterführung „Stans“,<br />

- die Errichtung eines Kundenparkplatzes,<br />

- den Rückbau des Gebäudes „Stans“,<br />

- den Rückbau einer Unterführung der Bestandsstrecke,<br />

- den Neubau der Wegunterführung „Stanserbach“,<br />

- den Rückbau der Tunnelbestandsstrecke,<br />

- die Errichtung von Leitschienen,<br />

- den Neubau Düker „Moosbach“,<br />

- die Verlegung div. Kabelleitungen sowie<br />

- die Errichtung eines Hubschraubernotlandeplatzes.<br />

2.16.1 ALLGEMEIN<br />

Der ggst. Abschnitt Jenbach - Fiecht umfaßt den Bereich von NBS km 43,300 bis NBS km 47,550.<br />

Dieser Bereich schließt im Osten an den Abschnitt Brixlegg - Jenbach einerseits und westlich an den<br />

Abschnitt Fiecht - Terfens des ggst. Projektes andererseits an.<br />

Die Beschreibung der Baumaßnahmen der Bestandsstrecke erfolgt, soweit möglich, gem. der im<br />

allgemeinen Teil des Befundes dargestellten Einteilung.<br />

2.16.2 TRASSIERUNG<br />

Als Trassierungsgrundlage für die neu zu errichtenden Teile der Bestandsstrecke wurden<br />

grundsätzlich die Bestimmungen der HL - Richtlinie zugrunde gelegt. Es mußten jedoch auf Grund der<br />

teilweisen beschränkten Platzverhältnisse in einigen Teilen der Bestandsstrecke die Bestimmungen<br />

der DV B 52 zugrunde gelegt werden.<br />

Im Abschnitt Jenbach – Fiecht erfolgt eine komplette Neutrassierung der Bestandsstrecke, da im Zuge<br />

der Realisierung des ggst. Projektes die Errichtung der Verknüpfungs- bzw. Überleitstelle Stans<br />

erforderlich ist.<br />

Zudem erfolgt eine Querung der Inntalautobahn mit den Gleisen der Bestandsstrecke und der<br />

Neubaustrecke.


347<br />

Die Trassierung erfolgt grundsätzlich nach ve 160 km/h. Hiervon ausgenommen beträgt die vmax am<br />

Westkopf des Bf. Jenbach 130 km/h. Des weiteren wurde für den Querungsbereich unter der<br />

Inntalautobahn eine vmax von 150 km/h dargestellt.<br />

Trassierung Bestandsgleis 1:<br />

Der ggst. Abschnitt beginnt mit einem 120 m langen Rechtsbogen mit einem Radius von 3.500 m, der<br />

bereits im BS km 43,200 anfängt. Daran folgt ein 75 m langer Übergangsbogen, der im BS km 43,395<br />

in eine Gerade mündet.<br />

Diese Gerade weist eine Länge von 1.448 m auf und endet im BS km 44,844.<br />

Im Bereich dieser Geraden finden sich mit den Weichen 101 bis 112 die Verbindungen zwischen den<br />

Gleisen der Bestandsstrecke und den Gleisen der Neubaustrecke. Die Ablenkungsgeschwindigkeiten<br />

der Weichen der Überleitstelle (Weichen 105 bis 108) betragen vmax 100 km/h. Die<br />

Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen der Verknüpfungsstelle Stans betragen vmax 120 km/h.<br />

Am Ende der Geraden im BS km 44,844 wird mit einem 140 m langen Übergangsbogen die<br />

Verbindung zu einem Rechtsbogen mit einem Radius von 3.000 m ab BS km 44,984 hergestellt.<br />

Dieser Rechtsbogen weist eine Länge von 420 m auf.<br />

Im BS km 45,404 folgt ein 50 m langer Übergangsbogen, der in einen Rechtsbogen mit einem Radius<br />

von 1.650 m und einer Länge von 173 m projektiert ist.<br />

Von BS km 45,826 bis BS km 46,126 folgt eine Wendelinie, bestehend aus 2 Übergangsbögen. Nach<br />

diesen Übergangsbögen folgt ein Linksbogen mit einem Radius von 1.445,3 m. Dieser Linksbogen hat<br />

eine Länge von 147 m. Nach einem 77 m langen Übergangsbogen im BS km 46,274 folgt ein<br />

Linksbogen mit einem Radius von 2.200 m und einer Länge von 282 m.<br />

Nach einem, im BS km 46,610 beginnenden Übergangsbogen folgt ein Linksbogen mit einem Radius<br />

von 3.800 m und einer Länge von 105 m. Nach einem 82 m langen Übergangsbogen erfolgt im BS km<br />

46,854 der Anschluß an das Gleis 1 der Bestandsstrecke.<br />

Trassierung Bestandsgleis 2:<br />

Das Gleis 2 führt im BS km 43,300 aus dem Abschnitt Brixlegg – Jenbach aus einer Wendelinie, die<br />

im BS km 43,378 in einen 93 m langen Rechtsbogen mit einem Radius von 4.500 m mündet.<br />

Im BS km 43,471 folgt ein 107 m langer Übergangsbogen, der im BS km 43,578 in eine 1.302 m lange<br />

Gerade mündet.<br />

Diese Gerade endet im BS km 44,881 und befindet sich im Bereich der Überleit- bzw.<br />

Verknüpfungsstelle Stans. Die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen sind bereits ausreichend<br />

beschrieben.<br />

Am Ende der Geraden folgt im BS km 44,881 nach einem 140 m langen Übergangsbogen ab BS km<br />

45,021 ein 628 m langer Rechtsbogen mit einem Radius von 2.600 m. Ab BS km 45,649 wird bis BS<br />

km 45,699 ein 50 m langer Übergangsbogen vorgesehen. Ab hier erfolgt die Errichtung eines 144 m<br />

langen Rechtsbogens mit einem Radius von 1.500 m.<br />

Im Anschluß an eine Wendelinie wird ab BS km 46,144 ein Linksbogen mit einem Radius von 1.450 m<br />

errichtet. Dieser Linksbogen weist eine Länge von 139 m auf. Im BS km 46,283 folgt ein 78 m langer<br />

Übergangsbogen, der im BS km 46,361 in einen 240 m langen Linksbogen mit einem Radius von<br />

2.250 mündet.<br />

Nach diesem Linksbogen wird mit einem 60 m langen Übergangsbogen eine Verbindung zu einem<br />

Linksbogen im BS km 46,662 hergestellt. Dieser Linksbogen, der im BS km 46,771 endet, ist in einer<br />

Länge von 108 m und einem Radius von 3.804 m geplant. Der darauf folgende 82 m lange<br />

Übergangsbogen endet im BS km 46,854.<br />

In diesem Bereich wird die neu zu errichtende Bestandsstrecke in das bestehende Gleis 2<br />

eingebunden.<br />

2.16.3 WEICHENVERBINDUNGEN<br />

~NBS km 1 ) Weiche km/h 2 ) Beschreibung, Funktion<br />

43,862<br />

44,136<br />

101<br />

102<br />

120<br />

120<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 2 nach Gleis 4<br />

43,862 103 120<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 1 nach Gleis 3


348<br />

~NBS km 1 ) Weiche km/h 2 ) Beschreibung, Funktion<br />

44,136 104 120<br />

44,146<br />

44,298<br />

105<br />

106<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 4<br />

44,308<br />

44,460<br />

107<br />

108<br />

100<br />

100<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 3<br />

44,470<br />

44,745<br />

109<br />

110<br />

120<br />

120<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 1<br />

44,470 111 120<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 2<br />

44,745 112 120<br />

1 ) Weichenspitze<br />

2 ) Geschwindigkeit in die Ablenkung der Weiche gem. Weichentabelle und Gleisschema<br />

2.16.4 BETRIEBSGEBÄUDE<br />

Im ggst. Abschnitt wird im NBS km 43,832 das Betriebsgebäude „Stans“ errichtet.<br />

Dieses Betriebsgebäude dient zur Unterbringung von elektrotechnischen Einrichtungen.<br />

Weiters ist im Betriebsgebäude „Stans“ die Unterbringung einer Einsatzzentrale, bestehend aus<br />

Funkbesprechungsraum für die Rettungsorganisationen gem. Tunnelsicherheitskonzept vorgesehen.<br />

2.16.5 HALTESTELLE STANS<br />

Von ~NBS km 45,650 bis ~NBS km 45,800 wird zwischen den Gleisen 1 und 2 ein Inselbahnsteig<br />

errichtet.<br />

Bahnsteiglänge: ......................................... 150 m.<br />

Bahnsteigbreite: ......................................... zwischen ~ 7,90 m und ~ 14,15 m.<br />

Breite des Aufenthaltsbereiches: ................. zwischen 1,60 m (im westlichen Bereich der<br />

Zugangsrampe) und 12,20 m.<br />

Höhe der Bahnsteigkanten: ......................... 49 cm über Schienenoberkante neben Gleis 1<br />

(Abweichung aufgrund der Überhöhung des Gleises 1<br />

im Bahnsteigbereich), 59 cm über Schienenoberkante<br />

neben Gleis 2 (Abweichung aufgrund der Überhöhung<br />

des Gleises 2 im Bahnsteigbereich).<br />

Die Gleise 1 und 2 liegen im Bahnsteigbereich im Bogen mit Radien von 1500 m.<br />

Der Bahnsteig ist gleisfrei über einen Personentunnel (~NBS km 45,800) und eine Rampe mit einer<br />

max. Längsneigung von 6 % erreichbar. Diese Rampe wurde mittig zum Bahnsteig situiert.<br />

Im Bereich der Bahnsteigunterführung ist die Errichtung von 20 Parkplätzen geplant. Über<br />

Abstellplätze für Fahrräder gibt es in den Einreichunterlagen keine Angaben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, daß das Bahnsteigende gemäß Lageplan des Bahnsteiges nicht mit dem<br />

Bahnsteigende gemäß Lageplan der Bahnsteigunterführung übereinstimmt.<br />

Am Bahnsteig wird mit einem Gleisabstand von 4,08 m zur Achse des Gleises 1 im NBS km 45,690<br />

eine Wartekoje errichtet. Der verbleibende Abstand von der Gleisachse zum Aufenthaltsbereich<br />

beträgt somit 2,48 m und ist somit < als der erforderliche Abstand bei 150 km/h gemäß DV B 50, Pkt.<br />

13.<br />

Der Abstand der Sicherheitslinie zur Gleisachse beträgt 2,70 m und entspricht der DV B 50, Pkt. 13 für<br />

eine Geschwindigkeit von max. 160 km/h. Die kleinste Breite des Aufenthaltsraumes von 1,60 m<br />

entspricht ebenfalls der Dienstvorschrift.<br />

Bezüglich des Abstandes der Bahnsteigkanten von der Gleisachse wird auf das Gutachten des<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen verwiesen.<br />

Die Errichtung einer Überdachung des Bahnsteiges sowie der Aufgangsrampe auf eine Länge von<br />

etwa 70 m ist nicht vorgesehen.<br />

Für die Reisendeninformation ist die Errichtung eines Klemmrahmens, der an der Rückwand der<br />

Wartekoje befestigt wird, vorgesehen.<br />

Angaben über Reisendenfrequenz, Beleuchtung, Reinigung und Schneebeseitigung sind in den<br />

Einreichunterlagen nicht enthalten.


349<br />

Die Zugangsrampe ist mit einem KFZ (Marke VW – Transporter) befahrbar.<br />

Die Errichtung einer „Karrenüberfahrt“ ist nicht vorgesehen, Angaben über die Befahrbarkeit mit<br />

Gepäckkarren sind daher in den Unterlagen nicht enthalten.<br />

Bezüglich der Errichtung von taktilen Blindenleitsystemen im Bereich der Haltestelle Stans sind in den<br />

Einreichunterlagen keine Angaben enthalten.<br />

Bezüglich der Bahnsteigbezeichnung der Haltestelle Stans sind in den Einreichunterlagen keine<br />

Angaben enthalten.<br />

2.16.6 NEIGUNGSVERHÄLTNISSE:<br />

2.16.6.1 Bestandsstrecke, Gleis 1<br />

von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

43,300 43,685 -11,60<br />

43,685 44,976 2,00<br />

44,976 45,608 6,00<br />

45,608 45,985 1,45<br />

45,985 46,403 -2,03<br />

46,403 46,700 1,62<br />

46,700 46,854 0,12<br />

2.16.6.2 Bestandsstrecke, Gleis 2<br />

von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

43,300 43,664 -1,60<br />

43,664 44,977 2,00<br />

44,977 45,604 6,04<br />

45,604 45,979 1,46<br />

45,979 46,398 -2,02<br />

46,398 46,699 1,60<br />

46,699 46,853 0,12<br />

2.16.7 GESCHWINDIGKEITEN<br />

2.16.7.1 Geschwindigkeiten des Gleises 1<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

43,300 45,961 2,661 160 160 Angabe im Lageplan 45,699<br />

45,961 46,854 0,893 ------ 150 Unterfahrung Inntalautobahn<br />

46,854 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VzG<br />

2.16.7.2 Geschwindigkeiten des Gleises 2<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

43,300 45,649 2,986 160 160 Angabe im Lageplan 45,699<br />

45,649 46,854 1,205 ------ 150 Unterfahrung Inntalautobahn<br />

46,854 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VzG<br />

2.16.8 TUNNEL<br />

Von BS km 45,810 bis BS km 46,444 wird die Bestandstrecke im Neubautunnel Stans<br />

Bestandsstrecke geführt.<br />

Die Fahrdrahthöhe beträgt 5,20 m über SOK. Die Systemhöhe in diesem Bereich beträgt abweichend<br />

zu den Bestimmungen der HL - Richtlinie weniger als 1,1 m.<br />

Im Vidierungsprotokoll vom 20.04.2001 (Konstruktive Bauwerke) ist dargestellt, „daß in Abstimmung<br />

mit dem BMVIT eine Fahrleitungsanlage entwickelt wird, welche den besonderen Gegebenheiten<br />

entspricht. Auf Grund der Meßergebnisse bei der Überprüfung durch den Fahrleitungsmeßwagen wird<br />

von der Behörde die höchste zulässige Geschwindigkeit in diesem Abschnitt entschieden.“<br />

2.16.9 KREUZUNGSBAUWERKE<br />

2.16.9.1 Wegunterführung Stanserbach


350<br />

Im BS km 46,004 wird die verlegte Trasse der Gleise 1 und 2 über den Stanserbach geführt. Parallel<br />

zum Stanserbach verläuft ein Weg für Fußgänger und Radfahrer, der von den HL - Strecken gequert<br />

wird.<br />

Im Bereich des Stanserbaches sind am Einhausungsbauwerk der Gleise 1 und 2 zur<br />

Absturzsicherung Randbalken und Geländer angebracht.<br />

2.17 Abschnitt Fiecht – Terfens<br />

Der ggst. Abschnitt von NBS km 47,550 bis NBS km 55,855 umfaßt<br />

- den viergleisigen Ausbau im ggst. Projektabschnitt,<br />

- den Neubau des Rettungsstollens „Vomp“ mit Abzweigkavernen und Querschlägen,<br />

- die Errichtung von Rettungsschächten,<br />

- die Errichtung von Rettungsplätzen mit Zufahrten,<br />

- den Neubau des Betriebsgebäudes „Fiecht“,<br />

- die Errichtung des Überholbahnhofes „Vomp“,<br />

- die Errichtung des Tunnels „Stans – Terfens“,<br />

- den Neubau des Lüftungsbauwerkes „Vomp West“,<br />

- die Errichtung von Hubschraubernotlandeplätzen,<br />

- die Errichtung des Lüftungsgebäudes „Fiecht“,<br />

- den Neubau eines Seitenstollens,<br />

- die Errichtung der Unterführung „Terfens“,<br />

- den Neubau eines Wirtschaftsweges,<br />

- den Neubau einer Versickerungsmulde sowie<br />

- den Rückbau der Unterführung „Terfens“.<br />

2.17.1 ALLGEMEIN<br />

Der ggst. Abschnitt Fiecht – Terfens umfaßt den Bereich von NBS km 47,550 bis NBS km 55,855.<br />

Dieser Bereich schließt im Osten an den Abschnitt Jenbach - Fiecht einerseits und westlich an den<br />

Abschnitt Terfens - Fritzens des ggst. Projektes andererseits an.<br />

Die Beschreibung der Baumaßnahmen der Bestandsstrecke erfolgt, soweit möglich, gem. der im<br />

allgemeinen Teil des Befundes dargestellten Einteilung.<br />

2.17.2 TRASSIERUNG<br />

Im Abschnitt Fiecht – Terfens erfolgt keine Umtrassierung der Bestandsstrecke.<br />

2.17.3 BETRIEBSGEBÄUDE<br />

Im ggst. Abschnitt wird im NBS km 47,640 das Betriebsgebäude „Fiecht“ errichtet.<br />

Dieses Betriebsgebäude beinhaltet eine Einsatzzentrale zur Unterbringung eines<br />

Funkbesprechungsraumes für die Rettungsorganisationen gem. Tunnelsicherheitskonzept.<br />

Im ggst. Abschnitt wird im NBS km 53,420 das Betriebsgebäude „Terfens“ errichtet.<br />

Dieses Betriebsgebäude beinhaltet eine Einsatzzentrale zur Unterbringung eines<br />

Funkbesprechungsraumes für die Rettungsorganisationen gem. Tunnelsicherheitskonzept.<br />

2.17.4 HALTESTELLE TERFENS<br />

Der bestehende Bahnsteig 1 der Hst. Terfens wird wegen der Errichtung der Unterführung<br />

„Seitenstollen“ verändert. Der Bahnsteigzugang bleibt gewährleistet.<br />

Die Stützmauern und die Lärmschutzelemente an der Rückseite des Bahnsteiges 1 werden teilweise<br />

verändert.<br />

Nach Errichtung des Seitenstollens wird der Bahnsteig Gleis 1 dem Bestand entsprechend wieder<br />

errichtet.<br />

Bezüglich der Errichtung von taktilen Blindenleitsystemen im Bereich der Haltestelle Terfens sind in<br />

den Einreichunterlagen keine Angaben enthalten.<br />

2.17.5 NEIGUNGSVERHÄLTNISSE:<br />

2.17.5.1 Bestandsstrecke, Gleis 1


351<br />

Von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

55,650 56,560 0,12<br />

2.17.5.2 Bestandsstrecke, Gleis 2<br />

Von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

55,859 55,855 0,12<br />

2.17.6 KREUZUNGSBAUWERKE<br />

2.17.6.1 Unterführung Seitenstollen Haltestelle Terfens - Weer<br />

Östlich des Bahnhofs Fritzens ist an der Bestandsstrecke die Haltestelle Terfens - Weer von BS km<br />

50,020 bis BS km 50,360 situiert. Bei BS km 50,033 ist ein Seitenstollen südlich der Neubaustrecke in<br />

bergmännischer Bauweise angeordnet und dient als Rettungsstollen vom Tunnel der NBS im km<br />

54,994. Aufgrund der örtlichen Zufahrtsmöglichkeiten ist der Rettungsplatz südlich der bestehenden<br />

Bestandsstrecke situiert. Dies bedingt die Unterquerung der Bestandsstrecke in geringer Tiefe. Die<br />

Querung wird unter Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes errichtet.<br />

2.17.6.2 Unterführung Terfens<br />

Die Unterführung Terfens wurde als „Vorgezogene Maßnahme“ bereits eisenbahnrechtlich verhandelt.<br />

Eine Beschreibung dieses Bauteils findet im ggst. Gutachten nicht mehr statt.<br />

2.18 Abschnitt Terfens – Fritzens<br />

Der ggst. Abschnitt von NBS km 55,855 bis NBS km 58,600 umfaßt<br />

- den viergleisigen Ausbau im ggst. Projektabschnitt,<br />

- die Errichtung von Wirtschafts- und Erhaltungswegen,<br />

- die Errichtung von Rettungsplätzen inkl. Zufahrten,<br />

- die Errichtung eines Störfallbeckens,<br />

- den Neubau einer Grünbrücke „Terfens“,<br />

- den Neubau der Galerie „Terfens“,<br />

- die Errichtung der Überleitstelle „Fritzens“,<br />

- den Neubau von Erhaltungswegen,<br />

- den Neubau von Stützmauern,<br />

- die Errichtung der Grünbrücke „Fritzens“,<br />

- den Neubau und die Verlegung von Wirtschaftswegen,<br />

- den Neubau der Unterflurstrecke „Fritzens – Baumkirchen“,<br />

- den Neubau des Betriebgebäudes „Fritzens“,<br />

- die Errichtung von Rettungsschächten sowie<br />

- die Errichtung von Schachtkopfgebäuden.<br />

2.18.1 ALLGEMEIN<br />

Der ggst. Abschnitt Terfens – Fritzens umfaßt den Bereich von NBS km 55,855 bis NBS km 58,600.<br />

Dieser Bereich schließt im Osten an den Abschnitt Fiecht - Terfens einerseits und westlich an den<br />

Abschnitt Fritzens - Baumkirchen des ggst. Projektes andererseits an.<br />

Die Beschreibung der Baumaßnahmen der Bestandsstrecke erfolgt, soweit möglich, gem. der im<br />

allgemeinen Teil des Befundes dargestellten Einteilung.<br />

2.18.2 TRASSIERUNG<br />

Als Trassierungsgrundlage für die neu zu errichtenden Teile der Bestandsstrecke wurden<br />

grundsätzlich die Bestimmungen der HL - Richtlinie zugrunde gelegt. Es mußten jedoch auf Grund der<br />

teilweisen beschränkten Platzverhältnisse in einigen Teilen der Bestandsstrecke die Bestimmungen<br />

der DV B 52 zugrunde gelegt werden.<br />

Im Abschnitt Terfens – Fritzens wird die NBS weitgehend zur Bestandstrecke trassiert. Es erfolgen in<br />

diesem Bereich lediglich geringfügige Verschwenkungen zum Bestand.<br />

Die Verlegung der Bestandsstrecke im ggst. Projektsabschnitt beginnt im Gleis 1 im BS km 55,890<br />

einerseits und im BS km 55,859 für Gleis 2 andererseits. Der Gleisabstand zwischen Gleis 1 und Gleis<br />

2 beträgt 4,70 m. Im weiteren erfolgt die Beschreibung der Bestandsstreckenverlegung für Gleis 2 von<br />

BS km 55,859 bis BS km 57,642.


352<br />

Im BS km 55,858 folgt nach einer geraden ein Übergangsbogen mit einer Länge von 256 m. Dieser<br />

Übergangsbogen mündet im BS km 56,114 in einen Rechtsbogen, der mit einer Länge von 86 m<br />

einen Radius von 1.840 m aufweist. Daran folgt ein 256 m Übergangsbogen, der im BS km 56,456 in<br />

eine 709 m Gerade mündet.<br />

Nach dieser Geraden folgt im BS km 57,166 ein Rechtsbogen (ohne Übergangsbogen) mit einem<br />

Bogenradius von 19.997 m und einer Länge von 168 m. Ohne Übergangsbogen schließt im BS km<br />

57,336 eine 190 m lange Gerade an. Daran folgt im BS km 57,525 ein Linksbogen (ohne<br />

Übergangsbogen), der mit einer Länge von 116 m in einem Radius von 11.002 m geführt wird.<br />

Im BS km 57,642 erfolgt die Einbindung der Bestandsverschwenkung an den Bestand.<br />

2.18.3 BETRIEBSGEBÄUDE<br />

Im ggst. Abschnitt wird im NBS km 57,340 das Betriebsgebäude „Fritzens“ errichtet.<br />

Dieses Betriebsgebäude dient zur Unterbringung von elektrotechnischen Einrichtungen.<br />

2.18.4 NEIGUNGSVERHÄLTNISSE:<br />

2.18.4.1 Bestandsstrecke, Gleis 1<br />

Von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

55,855 56,560 0,12<br />

56,560 57,500 2,44<br />

57,500 57,704 2,17<br />

2.18.4.2 Bestandsstrecke, Gleis 2<br />

Von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

55,855 56,562 0,12<br />

56,562 57,502 2,44<br />

57,702 57,642 2,00<br />

2.18.5 GESCHWINDIGKEITEN<br />

2.18.5.1 Geschwindigkeiten des Gleises 1<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

55,859 57,642 1,814 160 160<br />

2.18.5.2 Geschwindigkeiten des Gleises 2<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

55,859 57,642 1,814 160 160<br />

2.18.6 KREUZUNGSBAUWERKE<br />

2.18.6.1 Grünbrücke Terfens<br />

Um einen Tierübertritt zu ermöglichen, wird eine 40 m breite Grünbrücke im NBS km 56,380 über die<br />

Bestandsstrecke und den ÖBB – Erhaltungsweg errichtet.<br />

Als Absturzsicherung werden Geländer mit Leitschienen errichtet.<br />

2.18.6.2 Grünbrücke Fritzens<br />

Um einen Tierübertritt zu ermöglichen, wird eine 40 m breite Grünbrücke im NBS km 57,215 über die<br />

Bestandsstrecke und den ÖBB – Erhaltungsweg errichtet.<br />

Als Absturzsicherung werden Geländer mit Leitschienen errichtet.<br />

2.19 Abschnitt Fritzens – Baumkirchen<br />

Der ggst. Abschnitt von NBS km 58,600 bis NBS km 62,470 umfaßt<br />

- den viergleisigen Ausbau im ggst. Projektabschnitt,<br />

- den Neubau der Unterflurstrecke „Fritzens – Baumkirchen“,


353<br />

- die Errichtung von Rettungsschächten,<br />

- die Errichtung von Schachtkopfgebäuden,<br />

- die Errichtung von Rettungsplätzen inkl. Zufahrten,<br />

- die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen,<br />

- die Verbreiterung der Eisenbahnbrücke „Bärenbach“,<br />

- die Verlegung der Anschlußbahn „Tonwerk“,<br />

- den Neubau des Bahnkörpers des Bahnhofes „Fritzens“,<br />

- die Errichtung eines Begleitweges,<br />

- die Errichtung von Versickerungsmulden,<br />

- den Neubau der Straßenunterführung „Tonwerk“,<br />

- den Rückbau einer Gemeindestraße,<br />

- die Verlegung von Gemeindestraßen,<br />

- den Rückbau von Rad- und Wirtschaftswegen,<br />

- den Neubau des Durchlasses „Siechenbach“,<br />

- den Neubau eines Wilddurchlasses,<br />

- den Neubau „Wasserbau – Südliches Innufer“,<br />

- den Neubau der Fallbachbrücke,<br />

- den Neubau von Pump- und Schaltstationen,<br />

- die Errichtung der Haltestelle „Baumkirchen“,<br />

- den Neubau der Bahnsteigunterführung „Baumkirchen“,<br />

- den Neubau der Entwässerungsanlage „Baumkirchen“,<br />

- die Errichtung von Stützmauern,<br />

- den Neubau einer Landesstraßenunterführung,<br />

- den Neubau eines Löschwasserbehälters,<br />

- die Errichtung eines Hubschraubernotlandeplatzes,<br />

- den Neubau des Betriebsgebäudes „Baumkirchen“ sowie<br />

- die Verbreiterung einer Wirtschaftswegunterführung.<br />

2.19.1 ALLGEMEIN<br />

Der ggst. Abschnitt Fritzens - Baumkirchen umfaßt den Bereich von NBS km 58,600 bis NBS km<br />

62,470. Dieser Bereich schließt im Osten an den Abschnitt Terfens – Fritzens des ggst. Projektes<br />

einerseits und westlich an den Bestand (Gleis 1 und 2 Richtung Innsbruck sowie Gleis 3 und 4 der<br />

Umfahrung Innsbruck) andererseits an.<br />

Die Beschreibung der Baumaßnahmen der Bestandsstrecke erfolgt, soweit möglich, gem. der im<br />

allgemeinen Teil des Befundes dargestellten Einteilung.<br />

2.19.2 TRASSIERUNG<br />

Als Trassierungsgrundlage für die neu zu errichtenden Teile der Bestandsstrecke wurden<br />

grundsätzlich die Bestimmungen der HL - Richtlinie zugrunde gelegt. Es mußten jedoch auf Grund der<br />

teilweisen beschränkten Platzverhältnisse in einigen Teilen der Bestandsstrecke die Bestimmungen<br />

der DV B 52 zugrunde gelegt werden.<br />

In einem Abstand bis ca. 100 m erfolgt von BS km 59,259 bis BS km 62,587 die Verlegung der<br />

Bestandsstrecke im ggst. Projektabschnitt. Diese Bestandsstreckenverlegung erfolgt grundsätzlich als<br />

Neutrassierung.<br />

Im Zuge der Verlegung der Bestandsstrecke erfolgt die gänzliche Auflassung der bestehenden Gleise<br />

1 und 2.<br />

Die Verlegung der Bestandsstrecke beginnt für Gleis 1 im BS km 59,259, die Verlegung des Gleises 2<br />

im BS km 59,277. Das Ende der Bestandsstreckenverlegung erfolgt für Gleis 1 in BS km 62,587, für<br />

Gleis 2 ebenfalls in BS km 62,587. Dies bedeutet, daß die Bestandsstreckenverlegung für Gleis 2 in<br />

einer Länge von 3.310 m erfolgt.<br />

Da die Verlegung der Gleise 1 und 2 unterschiedlich erfolgt, werden Gleis 1 und Gleis 2 getrennt<br />

beschrieben.<br />

Trassierung des Bestandsgleises 1:<br />

Ab BS km 52,259 schließt nach einem 157 m Übergangsbogen im BS km 59,417 ein 457 m langer<br />

Linksbogen mit einem Radius von 1.500 m an. Dieser Linksbogen endet im BS km 59,874.


354<br />

Von BS km 59,469 bis BS km 59,783 erfolgt die Errichtung einer gegenläufigen Weichenverbindung<br />

mit den Weichen 53, 54, 55 und 56. Diese Weichenverbindung ist im Bereich des Bf. Fritzens/Wattens<br />

situiert und ist somit keine, in den Einreichunterlagen dargestellte, Überleitstelle. Die<br />

Ablenkungsgeschwindigkeiten dieser Weichen betragen 80 km/h.<br />

An diesen Linksbogen folgt ein 95 m langer Übergangsbogen, an den ein weiterer Linksbogen mit<br />

einem Radius von 7.000 m und einer Länge von 80 m anschließt. Ab BS km 60,050 (Ende des<br />

Linksbogens) folgt ein 103 m langer Übergangsbogen, der in einen weiteren Linksbogen mit einem<br />

Radius von 1.895 m und einer Länge von 575 m mündet.<br />

Nach diesem Linksbogen folgt ein 209 m langer Übergangsbogen (von BS km 60,730 bis BS km<br />

60,939), der in eine 1.780 m lange Gerade übergeht. In diesem Bereich wird die Verknüpfungsstelle<br />

Baumkirchen errichtet.<br />

Trassierung des Bestandsgleises 2:<br />

Nach dem Weichenanfang der Bestandsweiche 52 im BS km 59,277 des Bf. Fritzens/Wattens folgt ein<br />

127 m langer Übergangsbogen, der im BS km 59,404 in einen 471 m langen Linksbogen mit einem<br />

Radius von 1.504 m mündet. In diesem Linksbogen erfolgt die Errichtung der gegenläufigen<br />

Weichenverbindung im Westkopf des Bf. Fritzens/Wattens mit den Weichen 53, 54, 55 und 56.<br />

Diesem Linksbogen folgt ein Übergangsbogen mit einer Länge von 96 m, der in einen Linksbogen mit<br />

einem Radius von 7.004 m und einer Länge von 80 m anschließt. Dieser Linksbogen endet im BS km<br />

60,051. Daran folgt ein 104 m langer Übergangsbogen bis BS km 60,155, der in einen weiteren<br />

Linksbogen mündet. Dieser Linksbogen erstreckt sich über eine Länge von 520 m und weist einen<br />

Radius von 1.900 m auf.<br />

Ab BS km 60,676 wird ein 200 m langer Übergangsbogen errichtet, der im BS km 60,876 in eine 245<br />

m lange Gerade mündet. Diese Gerade endet im BS km 61,121 und mündet in einen 128 m langen<br />

Übergangsbogen. Ab BS km 61,249 erfolgt die Errichtung eines Linksbogens mit einer Länge von 81<br />

m und einem Radius von 6.000 m. Nach einem Übergangsbogen von 128 m Länge folgt im BS km<br />

61,459 eine Gerade mit einer Länge von 201 m, die im BS km 61,661 endet.<br />

Im BS km 61,661 folgt ein Rechtsbogen mit einer Länge von 116 m und einem Radius von 50.000 m,<br />

der im BS km 61,777 in eine Gerade mündet. Diese Gerade hat eine Länge von 879 m und mündet im<br />

BS km 62,587 in den Bestand.<br />

2.19.3 WEICHENVERBINDUNGEN<br />

~NBS km 1 ) Weiche km/h 2 ) Beschreibung, Funktion<br />

59,080 1T 40 Abzweigweiche AB Tonwerk<br />

59,360<br />

59,510<br />

53<br />

54<br />

80<br />

80<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 1 nach Gleis 2<br />

59,520<br />

59,670<br />

55<br />

56<br />

80<br />

80<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 2 nach Gleis 1<br />

61,787<br />

62,027<br />

201<br />

202<br />

120<br />

120<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 2 nach Gleis 4<br />

61,787<br />

62,027<br />

203<br />

204<br />

120<br />

120<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 1 nach Gleis 3<br />

62,039<br />

62,403<br />

205<br />

206<br />

160<br />

160<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 3 nach Gleis 1<br />

62,039 207 160<br />

Gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 4 nach Gleis 2<br />

62,403 208 160<br />

1 ) Weichenspitze<br />

2 ) Geschwindigkeit in die Ablenkung der Weiche gem. Weichentabelle und Gleisschema<br />

2.19.4 BETRIEBSGEBÄUDE<br />

Im ggst. Abschnitt wird im NBS km 61,910 das Betriebsgebäude „Baumkirchen“ errichtet.<br />

Dieses Betriebsgebäude dient zur Unterbringung von elektrotechnischen Einrichtungen.<br />

Weiters ist im Betriebsgebäude „Baumkirchen“ die Unterbringung einer Einsatzzentrale, bestehend<br />

aus Funkbesprechungsraum für die Rettungsorganisationen gem. Tunnelsicherheitskonzept<br />

vorgesehen.


2.19.5 HALTESTELLE BAUMKIRCHEN<br />

355<br />

Von ~NBS km 60,970 bis ~NBS km 61,120 wird zwischen den Gleisen 1 und 2 ein Inselbahnsteig<br />

errichtet.<br />

Bahnsteiglänge: ......................................... 150 m<br />

Bahnsteigbreite: ......................................... zwischen 3,36 m bzw. 3,44 m (im Bereich der<br />

Zugangsrampe) und 14,67 m<br />

Breite des Aufenthaltsbereiches: ................. zwischen 2,31 m und 2,40 m (Bereich der<br />

Zugangsrampe) und 12,57 m<br />

Höhe der Bahnsteigkanten: ......................... 55 cm über Schienenoberkante auf Gleis 1 55 cm auf<br />

Gleis 2 (Abweichungen aufgrund der Überhöhung des<br />

Gleises 2 im Bahnsteigbereich)<br />

Der Beginn des Bahnsteiges liegt im Bereich einer Geraden wobei das Gleis 2 gegen Ende des<br />

Bahnsteiges in einem Übergangsbogen liegt.<br />

Der Sicherheitsabstand von der Gleisachse vom Aufenthaltsraum beträgt 2,70 m und entspricht<br />

hiermit der DV B 50, Pkt. 13 für eine Geschwindigkeit von max. 160 km/h.<br />

Bezüglich des Abstandes der Bahnsteigkanten von der Gleisachse wird auf das Gutachten des<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen verwiesen.<br />

Der Bahnsteig ist gleisfrei über einen Personentunnel (~NBS km 60,915) und über eine Rampe mit<br />

einer max. Längsneigung von 6,00 % erreichbar. Die Zugänge zum Personentunnel von Norden und<br />

Süden erfolgen über behindertengerechte Rampen parallel zur Bahntrasse.<br />

Die Errichtung einer Überdachung ist nicht vorgesehen.<br />

Am Bahnsteig wird mit einem Gleisabstand von 6,25 m zur Achse des Gleises 2 im NBS km 61,010<br />

eine Wartekoje errichtet.<br />

Die Errichtung einer Überdachung des Bahnsteiges sowie der Aufgangsrampe auf einer Länge von<br />

etwa 63 m ist nicht vorgesehen.<br />

Für die Reisendeninformation ist die Errichtung eines Klemmrahmens, der an der Rückwand der<br />

Wartekoje befestigt wird, vorgesehen.<br />

Im Bereich der Bahnsteigunterführung ist die Errichtung von 10 Parkplätzen geplant. Über<br />

Abstellplätze für Fahrräder gibt es in den Einreichunterlagen keine Angaben.<br />

Angaben über Reisendenfrequenz, Beleuchtung, Reinigung und Schneebeseitigung sind in den<br />

Einreichunterlagen nicht enthalten.<br />

Die Errichtung einer „Karrenüberfahrt“ ist nicht vorgesehen, Angaben über die Befahrbarkeit mit<br />

Gepäckkarren sind daher in den Unterlagen nicht enthalten.<br />

Bezüglich der Errichtung von taktilen Blindenleitsystemen im Bereich der Haltestelle Baumkirchen sind<br />

in den Einreichunterlagen keine Angaben enthalten.<br />

2.19.6 NEIGUNGSVERHÄLTNISSE<br />

2.19.6.1 Bestandsstrecke, Gleis 1<br />

Von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

59,236 59,394 -0,06<br />

59,394 60,761 0,00<br />

60,761 61,000 2,00<br />

61,000 62,026 0,00<br />

62,026 62,470 7,71<br />

2.19.6.2 Bestandsstrecke, Gleis 2<br />

Von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

59,277 59,439 -0,59<br />

59,439 59,505 4,53<br />

59,505 59,750 0,00<br />

59,750 59,810 -4,44<br />

59,810 60,764 0,00


356<br />

Von ~BS km bis ~BS km Neigung ‰ Bemerkung<br />

60,764 61,003 1,99<br />

61,003 62,030 0,00<br />

62,030 62,470 7,771<br />

2.19.7 GESCHWINDIGKEITEN<br />

2.19.7.1 Geschwindigkeiten des Gleises 1<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

------ 59,277 ------ ------ 150 Bestandsstrecke gem. VzG ?<br />

59,277 59,971 0,694 150 150<br />

59,971 62,587 2,616 160 160<br />

62,587 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VzG ?<br />

2.19.7.2 Geschwindigkeiten des Gleises 2<br />

Aufstellung der Geschwindigkeiten:<br />

Von BS km Bis BS km Distanz ve vmax<br />

------ 59,277 ------ ------ 150 Bestandsstrecke gem. VzG ?<br />

59,277 59,971 0,694 150 150<br />

59,971 62,587 2,616 160 160<br />

62,587 ------ ------ ------ 160 Bestandsstrecke gem. VzG ?<br />

2.19.8 KREUZUNGSBAUWERKE<br />

2.19.8.1 Verbreiterung der Unterführung der Eisenbahnbrücke Bärenbach<br />

Durch das neuprojektierte Anschlußgleis Tonwerk wird eine Verbreiterung des Bestandsbauwerkes<br />

notwendig. Dieses Bauwerk wird um ca. 5,50 m Richtung Norden verbreitert.<br />

Ein Randbalken mit Lärmschutzwand wird errichtet.<br />

2.19.8.2 Straßenunterführung Tonwerk<br />

Bei BS km 59,671 kreuzt die Trasse der verlegten Bestandsstrecke die unterführte Tonwerkstraße.<br />

Dieses Brückenbauwerk wird als Ersatz der derzeitigen Unterführung im BS km 59,752 errichtet.<br />

Die Straße unter die Bestandsstrecke besteht aus einer Fahrbahn und einem Rad- und Gehweg. Auf<br />

einem weiteren Brückenbauwerk führt die Straße „Zufahrtsweg Siedlung“.<br />

Im nördlichen Bereich des Brücke wird ein Pumpenwerk errichtet. Eine Treppe verbindet das<br />

Straßenniveau mit der Zufahrt Siedlung.<br />

2.19.8.3 Bach- und Fußgängerunterführung Siechenbach<br />

Im BS km 59,988 wird ein Brückenbauwerk errichtet. In diesem Bereich überfährt die um ca. 95 m<br />

Richtung Süden verlegt Bestandsstrecke einen Fußweg und den Siechenbach.<br />

Es wird auf der südlichen Seite ein Randbalken mit Geländer lt. HL - Richtlinie angebracht. Auf der<br />

nördlichen Seite wird ein Randbalken mit Lärmschutzwand gem. HL - Richtlinie angebracht. Der<br />

bestehende Rohrdurchlaß wird rückgebaut.<br />

2.19.8.4 Wilddurchlaß<br />

Im BS km 60,442 wird unter der verlegten Bestandsstrecke ein Wilddurchlaß neu errichtet. Auf der<br />

südlichen Seite des Bauwerkes wird ein Randbalken mit Geländer errichtet. Nördlich erfolgt die<br />

Errichtung eines Randbalkens mit einer Lärmschutzwand.<br />

2.19.8.5 Fallbachbrücke<br />

Im BS km 60,992 wird die bestehende Brücke über den Fallbach neu errichtet.<br />

Es wird auf der südlichen Seite ein Randbalken mit Geländer lt. HL - Richtlinie angebracht. Auf der<br />

nördlichen Seite wird ein Randbalken mit Lärmschutzwand gem. HL - Richtlinie angebracht.<br />

2.19.8.6 Bahnsteigunterführung Baumkirchen


357<br />

Im Bereich der Hst. Baumkirchen, BS km 61,085, wird eine Bahnsteigunterführung errichtet. Sie dient<br />

als Zugang zum Inselbahnsteig und als Durchgang zum südlich der Bahntrasse verlaufenden<br />

Uferbegleitweg des Inns.<br />

Die Unterführung weist eine lichte Weite von 3 m auf.<br />

Es wird auf der südlichen Seite ein Randbalken mit Geländer lt. HL - Richtlinie angebracht. Auf der<br />

nördlichen Seite wird ein Randbalken mit Lärmschutzwand gem. HL - Richtlinie angebracht.<br />

Die 20 m weiter östlich bestehende Bahnsteigunterführung wird rückgebaut.<br />

2.19.8.7 Wirtschaftsweg Unterführungsverbreiterung<br />

Im BS km 62,199 erfolgt die Verbreiterung des bestehenden Wirtschaftsweges auf 27,06 m.<br />

Es wird auf der südlichen und auf der nördlichen Seite jeweils ein Randbalken mit Lärmschutzwand<br />

gem. HL - Richtlinie angebracht.<br />

2.20 Anschlußbahnen<br />

2.20.1 ANSCHLUßBAHN ZUM UNTERWERK MÜNSTER<br />

Im BS km 36,220 wird auf Gleis 1 mit der Weiche 1UM eine Verbindung ins Anschlußgleis für das<br />

noch zu errichtende Unterwerk Münster hergestellt. Die Ablenkungsgeschwindigkeit der Weiche 1UM<br />

beträgt gemäß den Einreichunterlagen 50 km/h. Diese vmax wurde der Weichentabelle entnommen.<br />

Die Geschwindigkeit ist jedoch im Lageplan nicht angegeben. Bezüglich der zulässigen vmax sind die<br />

Angaben im Gutachten des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen enthalten.<br />

In der Beschreibung der Weichenverbindungen im Abschnitt Brixlegg – Jenbach ist die Situierung im<br />

NBS km 36,368 dargestellt. Diese Kilometrierung wurde dem Technischen Bericht Oberbauanlagen<br />

Gleisgeometrie Einlage 3.3.1 entnommen.<br />

2.20.2 ANSCHLUßBAHN TIWAG<br />

Im BS km 41,690 wird durch die Verschwenkung der BS eine Neuanbindung der AB TIWAG<br />

erforderlich. Die derzeitige Weiche 1T wird abgetragen und durch die Weiche 1T im BS km 41,690<br />

ersetzt. Die Ablenkungsgeschwindigkeit der Weiche 1T beträgt gemäß den Einreichunterlagen 40<br />

km/h. Im Zuge dieser Trassenverlegung erfolgt auch die Neukonfiguration des Anschlußbahngleises<br />

von BS km 41,690 bis ~BS km 41,860. Die Errichtung dieses Gleisabschnittes stellt eine Veränderung<br />

der bestehenden Anschlußbahngleise dar. Da die baulichen Veränderungen der AB an sich<br />

offensichtlich nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind, ist davon auszugehen, daß diese Umbauten<br />

Gegenstand eines gesonderten Verfahrens darstellen. Die Gleise der AB TIWAG sind somit, mit<br />

Ausnahme der Weiche 1T, nicht Gegenstand der eisenbahnbetrieblichen Beurteilung.<br />

2.20.3 ANSCHLUßBAHN TONWERK<br />

Im BS km 59,193 wird mit der Weiche 1T eine Verbindung in das neu zu errichtende Gleis der<br />

Anschlußbahn Tonwerk errichtet. Die Ablenkungsgeschwindigkeit der Weiche 1T beträgt gemäß den<br />

Einreichunterlagen 40 km/h. Diese vmax wurde der Weichentabelle entnommen. Die Geschwindigkeit<br />

ist jedoch im Lageplan nicht angegeben. Es ist jedoch im Lageplan, Einlage 4.2.27 dargestellt, daß die<br />

zulässige vmax im AB Tonwerk 20 km/h beträgt. Bezüglich der zulässigen vmax sind die Angaben im<br />

Gutachten des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen enthalten.<br />

2.21 Gleisprovisorien<br />

2.21.1 ALLGEMEIN<br />

Im Zuge der Errichtung der NBS ist die Herstellung von Gleisprovisorien in der Bestandsstrecke<br />

erforderlich.<br />

Hierbei handelt es sich um die Gleisprovisorien:<br />

- im Bereich von Kundl/Radfeld,<br />

- im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner der ÖBB,<br />

- im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke der Zillertalbahn,<br />

- im Bereich von Baumkirchen, Bauphase 2.<br />

2.21.2 GLEISPROVISORIUM KUNDL/RADFELD


358<br />

Das 1.030 m lange Gleisprovisorium des Gleises 2 erstreckt sich von BS km 24,299 bis BS km<br />

25,330. Dieses Gleisprovisorium ist für die Errichtung der Verknüpfungsstelle Radfeld erforderlich. Die<br />

Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Gleisprovisoriums beträgt 160 km/h. Die max. Längsneigung in<br />

diesem Bereich beträgt 7,00 ‰.<br />

Hinsichtlich der genauen Ausführung inklusive der 4 Bauphasen wird auf die Einlage 16.1,<br />

Technischer Bericht Bauabwicklung, sowie auf das Gutachten des eisenbahnbautechnischen<br />

Sachverständigen verwiesen.<br />

2.21.3 GLEISPROVISORIUM JENBACH OST ÖBB-STRECKE<br />

Das Gleisprovisorium betrifft die Gleise 1 und 2 der Bestandsstrecke und erstreckt sich über 650 m.<br />

Dieses Gleisprovisorium beginnt im BS(alt) km 39,561 und endet im BS(alt) km 40,210. Die<br />

Höchstgeschwindigkeit für das Gleisprovisorium beträgt 100 km/h. Die derzeitige VzG<br />

Geschwindigkeit beträgt 130 km/h. Die max. Längsneigung in diesem Bereich beträgt über eine Länge<br />

von 170 m max. 8,90 ‰.<br />

Hinsichtlich der Ausführung inklusive der 3 Bauphasen wird auf die Einlage 16.1, Technischer Bericht<br />

Bauabwicklung, sowie auf das Gutachten des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen<br />

verwiesen.<br />

2.21.4 GLEISPROVISORIUM JENBACH OST ZILLERTALBAHN<br />

Das 400 m lange Gleisprovisorium der Zillertalbahn erstreckt sich von BS km 0,692 bis BS km 1,094.<br />

Die max. Geschwindigkeit im Bereich des Gleisprovisoriums beträgt 60 km/h. Die max. Längsneigung<br />

beträgt im ggst. Projektabschnitt 7,90 ‰.<br />

Hinsichtlich der Ausführung inklusive der 3 Bauphasen wird auf die Einlage 16.1, Technischer Bericht<br />

Bauabwicklung, sowie auf das Gutachten des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen<br />

verwiesen.<br />

2.21.5 GLEISPROVISORIUM BAUMKIRCHEN, BAUPHASE 2<br />

Ergänzend zu der bereits eisenbahnrechtlich verhandelten vorgezogenen Maßnahme Baumkirchen,<br />

wird in einer Bauphase 2 ein weiteres Gleisprovisorium in diesem Bereich vorgesehen. Die Länge<br />

dieses Gleisprovisoriums beträgt 570 m und erstreckt sich von NBS km 60,197 bis NBS km 60,769.<br />

Der Gleisabstand zwischen den Gleisen 1 und 2 beträgt 4,00 m. Die max. Fahrgeschwindigkeit in<br />

diesem Bereich ist mit 140 km/h vorgesehen.<br />

Hinsichtlich der Ausführung der 2. Bauphase wird auf die Einlage 16.1, Technischer Bericht<br />

Bauabwicklung, sowie auf das Gutachten des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen<br />

verwiesen.<br />

2.22 Abzutragende Anlagen<br />

Im Zuge der Errichtung des ggst. Projektes ist u.a. der Abtrag von Teilen der bestehenden<br />

Gleisanlagen sowie Hochbauten erforderlich bzw. vorgesehen.<br />

Der erforderliche Abtrag von Hochbauten ist in den Einreichunterlagen ausreichend dargestellt.<br />

In der Bestandstrasse (Gleise 1 und 2) sind die teilweise oder gänzliche Auflassung bzw.<br />

verschiedene Umbauten von Streckenteilen erforderlich. Im Folgenden sind jene Teile der<br />

Bestandsstrecke angeführt, die im Zuge der Errichtung des ggst. Projektes baulichen Veränderungen<br />

unterzogen werden.<br />

- Bereich Kundl / Radfeld; BS km(alt) 24,196 (= BS km(neu) 24,262) bis BS km(alt) 27,767 (= BS<br />

km(neu) 27,771); Länge ca. 3,6 km.<br />

- Bereich Jenbach / Stans; BS km(alt) 41,509 (= BS km(neu) 41,499) bis BS km(alt) 46,869 (= BS<br />

km(neu) 46,854); Länge ca. 5,4 km.<br />

- Bereich Terfens; BS km(alt) 55,855 (= BS km(neu) 55,859) bis BS km(alt) 57,644 (= BS km(neu)<br />

57,642); Länge ca. 1,8 km.<br />

- Bereich Fritzens / Baumkirchen; BS km(alt) 59,283 (= BS km(neu) 59,277) bis BS km(alt) 62,635 (=<br />

BS km(neu) 62,587); Länge ca. 3,4 km.


359<br />

3. Stellungnahmen der Parteien<br />

Während der Ortsverhandlung wurden dem eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen folgende<br />

Stellungnahmen von Parteien zur Stellungnahme übergeben:<br />

Zu den im Rahmen des Verfahrens vom 09.10. bis 19.10.2001 eingebrachten Stellungnahmen war im<br />

Ermessen des Sachverständigen im betreffenden Fachgebiet eine allfällige Äußerung abzugeben.<br />

- Stellungnahme von Dr. Markus Knoll, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, vom 10.10.2001,<br />

- Stellungnahme der Marktgemeinde Kundl vom 07.10.2001,<br />

- Stellungnahme des Bürgermeisters Josef Schindl der Gemeinde Baumkirchen vom 10.10.2001,<br />

- Ergänzende Stellungnahme von Herrn Heinz Hintner, als Vertreter der Firma Gubert GesmbH und<br />

Nfg. KG, Bergbauverwaltungs AG, Jenbach Beton GesmbH und Katzenberger ProduktionsgesmbH<br />

und Co.KG vom 11.10.2001,<br />

- Stellungnahme von Dr. Markus Knoll (modifizierte Einwendungen in Ergänzung des Schriftsatzes<br />

vom 10.10.2001) vom 11.10.2001,<br />

Zu den o.a. Äußerungen werden eisenbahnbetrieblicherseits folgende Stellungnahmen abgegeben:<br />

Äußerung des eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen zu den „Einwendungen von Dr.<br />

Markus Knoll, Rechtsanwalt und Strafverteidiger“, vom 10.10.2001:<br />

Bezüglich der betrieblichen Einschränkungen im Tunnelbereich der NBS beim Abbaubetrieb wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes festgestellt:<br />

Gemäß der Stellungnahme von Hrn. Dipl.-Ing. Siegmund Fraccaro vom 13.11.2001 sind<br />

Auswirkungen auf den Eisenbahnbetrieb durch Sprengerschütterungen nicht anzunehmen. Über<br />

dennoch ev. erforderliche Maßnahmen bzw. Einschränkungen nach Inbetriebnahme der<br />

Neubaustrecke kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.<br />

Bezüglich dem vorübergehend außer Betrieb gesetzten Ganzzuggleisanschluß der Firma<br />

Katzenberger Beton- und Fertigteilwerk Nfg. GesmbH & Co KG wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht<br />

folgendes festgestellt:<br />

Dem eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen liegt das Protokoll einer Planungsbesprechung vom<br />

08.03.2000 vor, an dem u.a. Vertreter der BEG sowie der Firma Gubert anwesend waren. Auf Seite 9<br />

dieses Protokolls findet sich folgender Vermerk:<br />

„Aus Sicht der Firma Gubert kann während der Baumaßnahmen auf die Bahnverladung verzichtet<br />

werden und ersatzweise die Verfuhr durch LKW gewährleistet werden. Im Endzustand ist die<br />

Bahnverladung wieder sicherzustellen.“<br />

Zu diesem Protokollteil sei aus eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes angemerkt:<br />

In den Einwendungen von Dr. Markus Knoll wurde bezüglich des Ganzzuggleisanschlusses<br />

dargestellt, daß die Firma Katzenberger Beton- und Fertigteilwerk Nfg. GmbH & Co KG über die ggst.<br />

Anschlußbahn verfügt. Gemäß dem Protokoll der o.a. Planungsbesprechung ist jedoch von einer<br />

Meinungsäußerung der Firma Gubert die Rede. Es dürfte sich aus ho. Sicht jedoch um ein und<br />

denselben Gleisanschluß handeln. Da es dem eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen nicht<br />

möglich ist, die Eigentümerverhältnisse der ggst. Anschlußgleise zu beurteilen, kann daher nicht<br />

beurteilt werden, ob dem Eigentümer Vor- oder Nachteile durch die temporäre Außerbetriebsetzung<br />

erwachsen. Es ist ho. nicht möglich, den Wahrheitsgehalt der widersprüchlichen Stellungnahmen zu<br />

verifizieren.<br />

Äußerung des eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen zur „Stellungnahme der<br />

Marktgemeinde Kundl zum Großverfahren Neubaustrecke“:<br />

Bezüglich des Punktes 1 (Beschleunigungsgleis = 3. Gleis) der ggst. Stellungnahme wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes festgestellt:<br />

Wie dem Zusammenfassenden Technischen Bericht (Einlage 1.1 des Einreichoperates) auf Seite 8<br />

von 145 zu entnehmen ist, bezieht sich die Gesamtzugzahl von 411 Zügen in 24 Stunden auf den<br />

Abschnitt Jenbach – Baumkirchen.<br />

Bei der Umsetzung des für 2010 angegebenen Betriebsprogrammes ist die Vollauslastung der<br />

Streckenkapazität lt. Technischem Bericht noch nicht erreicht. Als Maßzahl für die Vollauslastung des<br />

ggst. Streckenabschnittes ergibt sich eine Gesamtbelastung von 570 Zügen in 24 Stunden. Es sei<br />

allerdings angemerkt, daß sich im Projektabschnitt Kundl/Radfeld – Jenbach die Streckenbelastung in


360<br />

Folge des in diesem Abschnitt geringeren Nahverkehrsangebotes auf 387 Züge in 24 Stunden<br />

(Grundlage Prognose 2010) verringert.<br />

Es kann daher aus heutiger eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt werden, daß der Verkehr von 570<br />

Zügen in 24 Stunden auf den drei Gleisen zwischen Bf. Kundl und der Verknüpfungsstelle Radfeld<br />

voraussichtlich nicht zu erwarten sein wird.<br />

Bezüglich des Punktes 3 (Provisorium = Dauerzustand) der ggst. Stellungnahme wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes festgestellt:<br />

In Folge nichtvorhandener Unterlagen über die Weiterführung der Gleise 1 und 2 vom Beginn des<br />

ggst. Projektes Richtung Kufstein kann aus eisenbahnbetrieblicher Sicht keine Aussage darüber<br />

getätigt werden, wie lange der Zustand des Provisoriums mit den Gleisen 1 und 2 der<br />

Bestandsstrecke und dem Beschleunigungsgleis bestehen wird.<br />

Äußerung des eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen zur „ergänzenden Stellungnahme von<br />

Hrn. Heinz Hintner, Vertreter der Firmen Gubert GmbH & Co Nfg. KG, Bergbauverwaltungs AG,<br />

Jenbach Beton GesmbH und Katzenberger Produktions GesmbH & Co KG“:<br />

Bezüglich des Punktes 4 der ggst. Stellungnahme wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes<br />

festgestellt:<br />

Gemäß der Stellungnahme von Hrn. Dipl.-Ing. Siegmund Fraccaro vom 13.11.2001 sind<br />

Auswirkungen auf den Eisenbahnbetrieb durch herabfallende Gesteinspakete nicht anzunehmen.<br />

Über dennoch ev. erforderliche Maßnahmen bzw. Einschränkungen nach Inbetriebnahme der<br />

Neubaustrecke kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.<br />

Bezüglich des Punktes 9 der ggst. Stellungnahme wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes<br />

festgestellt:<br />

Gemäß einer Erklärung der BEG sind im Normalbetrieb keine Gaskonzentrationen zu erwarten. Im<br />

Fall von außergewöhnlichen Ereignissen ist bei Gaskonzentrationen in den Tunnelanlagen, im<br />

Rahmen der abwehrenden Brandschutzmaßnahmen der Einsatz von mobilen Tunnellüftern durch die<br />

Portalfeuerwehren vorgesehen.<br />

Äußerung des eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen zur „Stellungnahme der Gemeinde<br />

Baumkirchen, vom 10.10.2001“:<br />

Bezüglich des Punktes 1 der ggst. Stellungnahme wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes<br />

festgestellt:<br />

Es wurde zwischen BEG und ÖBB vereinbart, daß die Errichtung eines Flugdaches in der Haltestelle<br />

Baumkirchen nicht vorgesehen wird.<br />

Die Errichtung eines Flugdaches im Bereich einer Haltestelle stellt keine Notwendigkeit für den<br />

Betriebsablauf dar. Aus Gründen des Komforts für die Reisenden wird jedoch gegen eine etwaige<br />

Errichtung eines Flugdaches in der Haltestelle Baumkirchen aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein<br />

Einwand erhoben.<br />

Äußerung des eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen zur „Ergänzung des Schriftsatzes von<br />

der Erklärung von Dr. Markus Knoll, Rechtanwalt und Strafverteidiger, vom 11.10.2001“:<br />

Bezüglich des Punktes Lit. d.) der ggst. Stellungnahme wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht<br />

folgendes festgestellt:<br />

Gemäß Sicherheitskonzept ist die Freihaltung der Anlagen im Bereich des Rettungsplatzes und deren<br />

Zufahrten zu gewährleisten. Das, auch nur vorübergehende Lagern von Gegenständen im Bereich der<br />

Rettungseinrichtungen ist daher nicht zulässig. Die Lage des ggst. Rettungsplatzes und deren Zufahrt<br />

ist mit den ÖBB abgestimmt und wird aus ho. Sicht für positiv befunden.<br />

Bezüglich des Punktes Lit. k.) des Antrages in der ggst. Stellungnahme wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes festgestellt:<br />

Die ggst. Anschlußbahn der Firma Katzenberger Beton- und Fertigteilwerk Nfg. GesmbH & Co KG<br />

wird während der Bauarbeiten vorrübergehend außer Betrieb gesetzt. Ob dem Betreiber der<br />

Anschlußbahn Beeinträchtigungen in seinem Betrieb entstehen, kann, nicht zuletzt aufgrund der<br />

widersprüchlichen Aussagen der Rechtsvertreter des Eigentümers, aus ho. Sicht nicht beurteilt<br />

werden.


361<br />

Weiters wurden mit Schreiben GZ: 825.045/103-II/C/12/01 vom 30.10.2001 folgende Stellungnahmen<br />

an alle Sachverständige übermittelt:<br />

- Martin Schallhart, 6123 Terfens, Fischergasse 1, vom 14.09.2001,<br />

- BM für Land- und Forstwirtschaft, vom 14.09.2001,<br />

- Walter Petri, 80539 München, Stollberstr. 3, vom 20.09.2001,<br />

- Widauer Ingeborg und Brandauer Edeltraud, Weitental 28, 6123 Terfens, vom 25.09.2001,<br />

- Würth Hochenburger GmbH, 6122 Fritzens, Tonwerkstraße 10, vom 26.09.2001,<br />

- Amt der Tiroler Landesregierung, Agrarbehörde, vom 02.10.2001,<br />

- Eckert & Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft m. b. H. zu Tyrolit Schleifmittelwerke Swarovski K.G.,<br />

vom 04.10.2001,<br />

- Eckert & Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft m. b. H. zu Adolf Darbo AG, vom 04.10.2001,<br />

- Dr. Bernhard Heizmann, 6010 Innsbruck, Müllerstraße 3, vom 08.10.2001 für Hermann Gruber und<br />

Anna Gruber, 6230 Brixlegg, Bruggerstraße 3 und Silber Quelle GmbH und Co KG 6230 Brixlegg,<br />

Innsbruckerstraße 38 und Montes Vertriebsgesellschaft mbH., 6230 Reith i A. Matzen 3,<br />

- Gemeindeamt Münster, 6232 Münster, vom 08.10.2001,<br />

- Arch. Helmut Ohnmacht, 6020 Innsbruck, Kaiser Franz Josef Str.1, vom 02.10.2001 für Frau Karin<br />

Duftner,<br />

- Margarete Thöni, Kirchstr.2, 6123 Terfens, vom 08.10.2001,<br />

- Fam. Haun Josef, Schlagthurn 1a, 6135 Stans, vom 03.10.2001,<br />

- TIWAG, 6010 Innsbruck, vom 08.10.2001,<br />

- Federspiel Marianne, Schlagthurn 1, 6135 Stans, vom 03.10.2001,<br />

- Kellerer Hanspeter, Unterdorf23a, 6135 Stands, vom 03.10.2001,<br />

- Überparteiliche Bürgerinitiative Stans, Klumaier Inge, Schlagthurn 15, Stands, vom 04.10.2001,<br />

- Gruber Theresia, Schlagthurn 2, 6130 Stans, vom 05.10.2001,<br />

- Georg Egger, Fiecht Au 18, 6134 Vomp, vom 01.10.2001,<br />

- Dr. Rudolf Handler, 6135 Stans, Unterdorf 3, vom 08.10.2001,<br />

- Biochemie Kundl, vom 08.10.2001,<br />

- Marktgemeinde Kundl, 6250 Kundl, vom 07.10.2001,<br />

- Peter Larch, Neudorf 1, 6235 Reith i.A., vom 06.10.2001,<br />

- Manfred und Margit Mair und Eberl Johann und Maria, Unterdorf 7, 6135 Stans, vom 04.10.2001,<br />

- Kirchmair Otto, Unterdorf 2, 6135 Stans, vom 08.10.2001,<br />

- Stadtwerke Schwaz, vom 04.10.2001,<br />

- TIGAS, 6020 Innsbruck, vom 08.10.2001,<br />

- Silke und Gernot Kofler und Waltraud und Hans-Dieter Neumann, Schlagthurn 2b, 6130<br />

Schwaz/Stans, vom 05.10.2001,<br />

- Herbert Gschwendtner, Weinberg 12, 6250 Kundl, vom 10.10.2001,<br />

- Dr. Hansjörg Schiestl, Dr. Karl Janowsky, 6020 Innsbruck, Fallmayerstr. 12, für<br />

Fischereiberechtigten Dr. Walter Zins, Innsbruckerstraße 6-8, 6130 Schwaz, vom 09.10.2001,<br />

- Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“, vom<br />

10.10.2001,<br />

- Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“,<br />

„Ergänzung“ vom 10.10.2001,<br />

- Kettner, Badgasse 6, 6230 Brixlegg, Kroepfel, Mossanger 9/6, Birgitz, vom 11.10.2001,<br />

- Oberhammer Georg, Ing. Hermann Lindner Str. 33, 6250 Kundl, vom 10.10.2001,<br />

- Rechtsanwälte Ladurner, Leuprecht, Zoller, Adolf Pichler Platz 4/II, 6020 Innsbruck für das Bistum<br />

Innsbruck, vom 08.10.2001,<br />

- Dipl. Ing. Muigg Karl, Weitental 31, 6123 Terfens, vom 07.10.2001,<br />

- Tourismusverband Stans, vom 09.10.2001,<br />

- Wellnesshotel Schwarzbrunn, 6135 Stans, vom 09.10.2001,<br />

- Gemeinde Stans, Unterdorf 62, Stans, vom 10.10.2001,<br />

- Liste von Personen ohne Adresse, vom 06.10.2001,<br />

- Friedl Margreiter und Kurz Hermann, 6250 Kundl, Dr. Franz Stumpf Str. 24, vom 11.10.2001,<br />

- Österreichische Umweltschutzhilfe – ÖUSH, Elmar Niederkofler, 6121 Baumkirchen, Milseer Str. 5,<br />

vom 11.10.2001,<br />

- Komitee Aktion Umwelt Tirol – A.U.T., 6121 Baumkirchen, Milseer Str. 5, vom 11.10.2001,<br />

- AKB – Aktions-Komitee Baumkirchen, 6121 Baumkirchen, Milseer Str. 5, vom 11.10.2001,<br />

- Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“,<br />

„Ergänzung“ vom 12.10.2001, Seite 3,<br />

- Heinz Hintner, Firmen Gubert usw., „Ergänzung“ vom 11.10.2001,


362<br />

- Dr. Markus Knoll Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck für die Parteien „Gubert usw.“,<br />

„Ergänzung“ vom 11.10.2001,<br />

- Dr. Peter Lercher, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Bürgerstraße 2, Hentschelhof, für Hofer KG, vom<br />

12.10.2001,<br />

- RÜF Heizöle Ges.m.b.H., 6850 Dornbirn, Schillerstraße 23, vom 10.10.2001,<br />

- DI Paul Kettner, Mag. Barbara Kettner, Elisabeth Kröpfel, Moosanger 9/6, 6091 Birgitz, vom<br />

09.10.2001,<br />

- Eckert & Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft m. b. H. zu Adolf Darbo AG, „Ergänzung“ vom<br />

12.10.2001,<br />

- Jenbacher AG, 6200 Jenbach, vom 17.10.2001,<br />

- DIE ERSTE Leasing Realitätenverwaltungsgesellschaft m. b. H., Windmühlengasse 22 – 24, 1060<br />

Wien, vom 15.10.2001,<br />

- Johann Rieser Jun. Unterdorf 8, 6122 Fritzens,<br />

- Gertrud Woitsch, Karin Koller, August Baur, Eigentümergemeinschaft Unterdorf 4, 6122 Fritzens,<br />

vom 16.10.2001,<br />

- Überparteiliche Bürgerinitiative Fiecht –Vomp, z.H.Dr. Herbert Scheiring, Fiecht 118, 6130 Vomp,<br />

- Abwasserverband Hall in Tirol – Fritzens, Innstraße 12, 6122 Fritzens, vom 19.10.2001,<br />

- Landesfeuerwehrverband Tirol, vertreten durch LFI, Ing. Gruber vom 15.10.2001,<br />

- Gamper Siegfried, Dorfstraße 37c, 6240 Radfeld, vom 07.10.2001,<br />

- Rothhaupt Erwin, Rofanweg 9, 6250 Kundl, Vollmacht an Dr. Hager von der BEG, von 19.10.2001,<br />

- Hedwig Reiter, Schmelzerweg 21, 6250 Kundl, vom 19.10.2001,<br />

- Mag. Meixner Johann Terfens, Zurückziehung der Einwendungen, vom 19.10.2001,<br />

- Arsenal Research / Tiwag, offensichtliche Meßprotokolle, Dr. Johann W. Meyer Wallensteinstraße<br />

17, 1200 Wien (Tyrolit-Schleifmittelwerke Swarovski KG), vom 10.10.2001; Bürgerinitiative Brixlegg<br />

(BIB) p.A. Ing. Huber, Faberstraße 16c, 6230 Brixlegg, vom 18.10.2001; Amt der Tiroler<br />

Landesregierung, Wasserwirtschaft, vom 08.10.2001; ÖBB, Vidierung des EB Projektes der BEG<br />

durch die ÖBB, vom 02.05.2001; ÖBB, Nachvidierung des EB Projektes der BEG durch die ÖBB,<br />

vom 10.10.2001; als einheitliches Gesamtpaket,<br />

Am 22.11.2001 wurde dem Sachverständigen eine vorläufige Stellungnahme der BEG vom<br />

22.11.2001, in der Fassung vom 20.11.2001 übergeben. Die Inhalte dieser Stellungnahme finden<br />

jedoch im ggst. Gutachten keinen Niederschlag.<br />

Zu den o.a. Einwänden und Stellungnahmen werden vom eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen<br />

folgende Äußerungen abgegeben.<br />

Stellungnahme von Dipl.-Ing. Muigg Karl, Weitental 31, 6123 Terfens, vom 07.10.2001.<br />

Bezüglich der Investitionskosten und Zugzahlen in der ggst. Stellungnahme wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes festgestellt:<br />

Die derzeitigen Zugzahlen (durchschnittlich belasteter Werktag, ausgenommen Samstage und Tage<br />

nach Sonn- und Feiertagen der Fahrplanperiode 1999/2000) betragen im Streckenabschnitt Wörgl –<br />

Jenbach 280 Züge bzw. im Streckenabschnitt Jenbach – Abzweigung Baumkirchen 284 Züge in 24<br />

Stunden.<br />

Durch das Setzen von baulichen und organisatorischen Maßnahmen könnte die Leistungsfähigkeit der<br />

2gleisigen Bestandsstrecke auf ca. 330 bis 340 Züge in 24 Stunden in ausreichender Betriebsqualität<br />

gesteigert werden.<br />

Für die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Strecke zwischen Wörgl und Innsbruck bzw. Brenner<br />

wurde ein Simulationsprogramm verwendet, welches vom Verkehrswissenschaftlichen Institut der<br />

Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen entwickelt wurde.<br />

Die prognostizierten Zugzahlen für das Jahr 2010 betragen 411 Züge in 24 Stunden. Diese Zugzahlen<br />

wurden dem Betriebsprogramm der Machbarkeitsstudie 93 entnommen und von der Trilateralen<br />

Kommission (Deutschland, Österreich, Italien) angenommen. Diese Prognose stellt die Grundlage der<br />

eisenbahnbetrieblichen Beurteilung dar. Es kann daher festgestellt werden, daß es sich auf Grund<br />

verschiedener Parameter um hochgerechnete Zahlen handelt.<br />

Bezüglich der, in der Stellungnahme von Herrn Dipl.-Ing. Karl Muigg angeführten Investitionskosten<br />

(Darstellung zwischen 13,1 Mrd. ATS und 43 Mrd. ATS) wird festgestellt, daß eine Beurteilung<br />

darüber aus eisenbahnbetrieblicher Sicht nicht durchgeführt werden kann.


363<br />

Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes Tirol, vertreten durch LFI, Ing. Gruber vom<br />

15.10.2001.<br />

Bezüglich der Rettungsplatzzufahrten in der ggst. Stellungnahme wird aus eisenbahnbetrieblicher<br />

Sicht folgendes festgestellt:<br />

Es wurde in den Einreichunterlagen dargestellt, daß einige Rettungsplatzzufahrten in den Bereichen<br />

zwischen HQ 40 und < HQ 100 ausgeführt werden. Es wurde jedoch mit der BEG vereinbart, daß<br />

sämtliche Rettungsplatzzufahrten zumindest HQ 80-sicher errichtet werden.<br />

Weiters wurde dem eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen am 23.11.2001 um 15:38h eine<br />

Ergänzende Stellungnahme vom 23.11.2001 des RA Dr. Markus Knoll für Ergänzende Stellungnahme<br />

vom 11.10.2001 von Herrn Heinz Hintner, als Vertreter der Firmen Gubert GmbH & Co Nachfolger<br />

KG, Bergbauverwaltungs AG, Jenbach Beton GesmbH und Katzenberger Produktions GesmbH & Co<br />

KG übergeben.<br />

Ergänzende Stellungnahme vom 23.11.2001 des RA Dr. Markus Knoll für Ergänzende<br />

Stellungnahme vom 11.10.2001 von Herrn Heinz Hintner, als Vertreter der Firmen Gubert GmbH<br />

& Co Nachfolger KG, Bergbauverwaltungs AG, Jenbach Beton GesmbH und Katzenberger<br />

Produktions GesmbH & Co KG.<br />

Bezüglich der maximalen Schwinggeschwindigkeit von V=20mm/sec in der ggst. Stellungnahme wird<br />

aus eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes festgestellt:<br />

Es kann aus eisenbahnbetrieblicher Sicht nicht beurteilt werden, ob durch<br />

Schwingungsgeschwindigkeiten von V=20mm/sec negative Auswirkungen auf den Eisenbahnbetrieb<br />

zu erwarten sind. Es wird in diesem Zusammenhang empfohlen, das Gutachten eines<br />

sprengtechnischen Sachverständigen einzuholen.<br />

4.1 Allgemein<br />

4. Eisenbahnbetriebliche Beurteilung<br />

Die BEG hat mit Antrag vom 27.09.2000, Zl. 18915A-Hg/Hg. unter Beischluß des Einreichoperates<br />

sowie mit Schreiben vom 20.08.2001, Zl. 21671A-Hg/Hg. beim BMVIT um Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Genehmigungen angesucht. Dieser Antrag umfaßte u.a. die<br />

eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 35 und § 36 EisbG von 1957 sowie den Antrag auf<br />

Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung gemäß § 37 Abs. 1 EisbG von 1957 für das<br />

Gleisprovisorium Jenbach.<br />

Am 22.05.2001 wurde das ggst. Projekt unter Erfüllung der im Befund angeführten Auflagen gemäß §<br />

33 EisbG von 1957 aus eisenbahnbetrieblicher Sicht grundsätzlich als zur Ausführung geeignet<br />

befunden.<br />

Am 02.07.2001 wurde dem eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen die Stellungnahme zur<br />

Erklärung der Prüfung gemäß § 33 EisbG übermittelt. In diesem sind Anmerkungen zu den jeweiligen<br />

Punkten der Stellungnahmen angeführt. Dazu ist festzustellen, daß einige Anmerkungen der BEG die<br />

offenen Fragen des Sachverständigen nicht eindeutig beantworteten. Es wurden jedoch im Zuge der<br />

Ortsverhandlung sämtliche Punkte der Stellungnahme gemäß der Prüfung gemäß § 33 EisbG<br />

behandelt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß lückenlos abgestimmte Unterlagen den Sachverständigen<br />

zur Beurteilung vorgelegt bzw. nachgereicht wurden.<br />

Im Zeitraum vom 08.10.2001 bis 19.10.2001 fand in Schwaz die Ortsverhandlung des ggst. Projektes<br />

statt. Die öffentliche, mündliche Verhandlung konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. Am<br />

19.10.2001 wurde die Fortsetzung der Verhandlung am 23.11.2001 verfügt. Das Gutachten des<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen wurde am 23.11.2001 in Schwaz dem Verhandlungsleiter<br />

übergeben.<br />

Die Brennerachse ist Teil des europäischen Korridors für den internationalen Nord-Süd-Verkehr auf<br />

der Achse Berlin – Neapel.<br />

Die Eisenbahnachse „München – Verona“ besteht aus folgenden Teilprojekten:<br />

- Zulaufstrecke Nord von München bis Umfahrung Innsbruck,<br />

- Brenner Basistunnel von Umfahrung Innsbruck bis Brixen sowie<br />

- Zulaufstrecke Süd von Brixen bis Verona


364<br />

Das ggst. Vorhaben stellt den Ausbau eines Teiles der Zulaufstrecke Nord dar und ist im Abschnitt<br />

Kundl/Radfeld – Baumkirchen der erste Teil dieser Nord-Süd-Verbindung. In den Leitlinien für den<br />

Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist der Abschnitt von der Staatsgrenze Kufstein bis<br />

zur Staatsgrenze Brenner als geplante Hochgeschwindigkeitsstrecke ausgewiesen. Es ist nicht<br />

Auftrag und nicht Gegenstand der eisenbahnbetrieblichen Beurteilung, ob die NBS aufgrund der<br />

Richtlinie 96/48/EG als Hochgeschwindigkeitsstrecke der Kategorie I anzusehen ist. Es ist daher ho.<br />

nicht beurteilbar, ob die NBS für eine vmax von 250 km/h auszulegen ist.<br />

Am östlichen Ende des ggst. Projektes erfolgt die Einbindung vom Bahnhof Kundl über die Gleise 1<br />

und 2 der BS in den Bereich der Verknüpfungsstelle Radfeld. Die Gleiskonfiguration am Projektbeginn<br />

ermöglicht eine relativ einfache Anbindung an die noch zu errichtende Weiterführung der HL 1 –<br />

Strecke Richtung Deutschland.<br />

Am westlichen Ende des ggst. Projektes wird mit der Verknüpfungsstelle Baumkirchen die Anbindung<br />

an die BS über Hall in Tirol nach Innsbruck einerseits sowie an die Umfahrung Innsbruck andererseits<br />

ermöglicht. Es ist vorgesehen, über eine Abzweigstelle im Tunnel der Umfahrung Innsbruck zum<br />

derzeit im Projektstadium befindlichen Brenner Basistunnel zu gelangen. Zusätzlich zu den<br />

Verknüpfungsstellen Radfeld und Baumkirchen ist ca. in der Mitte des ggst. Projektes die Errichtung<br />

der Verknüpfungsstelle Stans vorgesehen.<br />

Bezüglich der Verkehrsanbindungen kann aus eisenbahnbetrieblicher Sicht angemerkt werden, daß<br />

die vorgesehenen Anbindungen und Verknüpfungen den betrieblichen Erfordernissen gerecht werden<br />

können.<br />

Der Projektabschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen umfaßt die Errichtung von insgesamt vier<br />

Streckengleisen (Gleise 1 und 2 der BS, Gleise 3 und 4 der NBS), die in Form von jeweils 2<br />

zweigleisigen HL – Strecken gestaltet werden. Die NBS wird im ggst. Projektabschnitt von<br />

Projektsbeginn bis Projektsende neu errichtet. Der Umbau bzw. die Verlegung der BS erfolgt jedoch<br />

nur in erforderlichen Teilbereichen.<br />

Für die NBS wurde eine Geschwindigkeit von vmax 200 km/h beantragt.<br />

Die von den Baumaßnahmen betroffenen Teile der BS werden vorwiegend für eine VzG<br />

Geschwindigkeit von vmax 160 km/h ausgelegt.<br />

Aus Gründen des Umweltschutzes (Lärmemissionen) wird ein erheblicher Abschnitt der NBS<br />

unterirdisch errichtet. Dieser Anteil beträgt unter Einbeziehung von Tunnel, Wannen sowie Galerien<br />

mit einer Länge von ca. 34 km etwa 83 % der Strecke des Gesamtprojektes. Zieht man jedoch den<br />

Abschnitt der tatsächlich zu errichtenden NBS zur Anteilsberechnung heran, so erhält man einen Wert<br />

von 89 % unterirdisch errichteter Anlagen.<br />

Da die NBS aufgrund von Zwangspunkten (Zuführung der NBS zu den Verknüpfungsstellen) auf einer<br />

Länge von ca. 7,4 km Neigungen zwischen 8 ‰ und 12,5 ‰ erforderlich sind, wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht darauf hingewiesen, daß die Betriebsführung in diesen Bereichen nur mit<br />

besonderen betrieblichen Maßnahmen möglich ist.<br />

Angemerkt wird, daß bei Führung von Güterzügen mit nur einem Tfz über 8 ‰ folgende<br />

Anfahrgrenzlasten wirksam werden:<br />

- Tfz. der Reihe 1016/1116 alleine auf der NBS – Strecke bei einer Längsneigung von 12,5 ‰: 1.250<br />

Tonnen.<br />

- Tfz. der Reihe 1044 alleine auf der NBS – Strecke bei einer Längsneigung von 12,5 ‰: 1.020<br />

Tonnen.<br />

Auf der BS sind aufgrund der max. maßgeblichen Längsneigung von 7 ‰ keine Anfahrgrenzlasten zu<br />

berücksichtigen.<br />

Es ist bereits aus heutiger Sicht abschätzbar, daß die Tfz Reihe 1016/1116 in vermehrtem Maße<br />

Verwendung finden wird.<br />

Die eisenbahnbetriebliche Beurteilung erfolgte komplex für die Gleise der NBS. Für die BS erfolgte<br />

eine Unterteilung in folgende Abschnitte:<br />

- Kundl/Radfeld – Brixlegg; NBS km 22,500 bis NBS km 29,000<br />

- Brixlegg – Jenbach; NBS km 29,000 bis NBS km 43,300<br />

- Jenbach – Fiecht; NBS km 43,300 bis NBS km 47,550<br />

- Fiecht – Terfens; NBS km 47,550 bis NBS km 55,855<br />

- Terfens – Fritzens; NBS km 55,855 bis NBS km 58,600


365<br />

- Fritzens – Baumkirchen; NBS km 58,600 bis NBS km 62,470<br />

Mängel bei den kilometrischen Angaben Stellungnahme der BEG<br />

Bei der Einteilung des ggst. Projektes in 6 Abschnitte Hierbei handelt es sich um einen Rundungsfehler bei<br />

(gem. Technischem Bericht) wurde zwischen den<br />

Abschnitten Jenbach – Fiecht und Fiecht – Terfens<br />

überlappende Kilometrierungsangaben festgestellt.<br />

der Erstellung.<br />

Im technischen Bericht Seite 17 ist in km 52,400 ein Der korrekte Wert von km 53,390 wurde von BEG<br />

Rettungsplatz beschrieben. Der richtige km müßte<br />

lauten: 53,390.<br />

bestätigt.<br />

In der Beilage 1 – 10 der Einlage 3.3.1 beginnen die<br />

Angaben der Längsneigungen im ~NBS km 23,000.<br />

Projektsbeginn ist im km 21,439.<br />

Fehler bei der Erstellung der Unterlagen.<br />

Das Betriebsgebäude Stans wird im Lageplan, Der richtige Wert wurde BEG mit NBS km 43,832<br />

Einlage 4.2.17 mit dem NBS km 43,832 angegeben;<br />

Im Technischen Bericht, Einlage 10.4.1 Seite 1, 1.<br />

Zeile mit dem NBS km 43,930 angegeben. Weiters in<br />

der letzten Zeile des 1. Absatzes mit NBS km 43,795<br />

bis NBS km 43,8145.<br />

angegeben.<br />

In Höhe der Haltestelle Terfens – Weer ist der BS km Richtig ist: Haltestelle Terfens – Weer: BS km 55,033<br />

50,030 gleich dem NBS km 54,994: Bei der (falsch: 50,030)<br />

Grünbrücke Terfens wird der Bestandskilometer mit<br />

56,400 angegeben, während der NBS km mit 56,300<br />

BS NBS Differenz<br />

angegeben wird.<br />

Hast. Terfens –<br />

Weer<br />

55,033 54,994 39,0<br />

Grünbrücke Terfens 56,476 56,380 96,0<br />

Eine Fehlkilometrierung von 57 m aufgrund der<br />

verschiedenen Streckenführungen ist zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die o.a. genauen Kilometrierungen sind den<br />

Streckenlageplänen zu entnehmen.<br />

Die oben angeführte Aufstellung stellt beispielsweise die Mängel bzw. Unstimmigkeiten bei den<br />

kilometrischen Angaben in den Einreichunterlagen dar. Es wurden jedoch bei der weiteren Einsicht<br />

des Einreichoperates immer wieder weitere fehlerhafte Angaben vorgefunden.<br />

Die o.a. Mängel wurden wie dargestellt von der BEG kommentiert. Im folgenden wird seitens des<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen eine auszugsweise Aufstellung weiterer Unstimmigkeiten<br />

bei den Kilometerangaben dargestellt. Es ist jedoch aus ho. Sicht nicht erforderlich, zusätzliche<br />

Erläuterungen von der BEG einzufordern, da es sich bei diesen Unstimmigkeiten um nicht unbedingt<br />

betriebsrelevante Unschärfen handelt:<br />

- Das Ende des Gleises 1 ist im Lageplan 4.2.4 nicht angegeben,<br />

- der Beginn der Bestandsstreckenverlegung des Gleises 1 im BS km 41,485 ist im Lageplan nicht<br />

enthalten,<br />

- bei den Trassierungsangaben zwischen BS km 42,643 bis BS km 43,395 sind Unstimmigkeiten<br />

zwischen dem Lagenplan, Einlage 4.2.16 und dem Technischen Bericht Oberbauanlagen<br />

Gleisgeometrie, Einlage 3.3.1 zu beobachten,<br />

Aufgrund des Umfanges des ggst. Projektes konnte eine lückenlose Kontrolle und Gegenüberstellung<br />

sämtlicher Einlagen des Einreichoperates durch den eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen nicht<br />

durchgeführt werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß weitere Unstimmigkeiten und<br />

nicht abgestimmte Angaben in den Einreichunterlagen enthalten sein können.<br />

4.2 Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für das ggst. Projekt wurde mit der Verordnung BGBL<br />

II Nr. 359/1999 vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Trassenverordnung<br />

erlassen. Die Auflagen aus dem UVP Verfahren waren bei der Planung zu berücksichtigen. Die<br />

Umsetzung der UVP-Auflagen wurde zusammenfassend in einem eigenen zusammenfassenden<br />

Technischen Bericht „Maßgaben zum UVE Projekt“ dargestellt. Hier sind in einer Gliederung nach<br />

Schutzgütern die UVP-Auflagen und die Umsetzung der Maßnahmen dargestellt.


366<br />

Das ggst. Projekt wurde auf Basis der im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung begutachteten<br />

Trasse bzw. im Rahmen des verordneten Trassenstreifens und unter grundsätzlicher Beachtung der<br />

zwingenden und empfohlenen Auflagen aus dem UVP-Verfahren erstellt.<br />

Es haben sich gegenüber der UVE folgende bedeutendere Modifizierungen im Bereich der<br />

Trassierung im Grundriß, der Trassierung im Aufriß (Nivelette), der Gleisprovisorien und des<br />

Umfanges des Projektes ergeben.<br />

Der Abschnitt der NBS im Bereich eines Teiles des Tunnels Angerberg bis zur Wanne Kundl von km<br />

21,300 – ~km 24,200 wurde in der UVE behandelt, gehört aber zu einem nachfolgenden<br />

Ausbauabschnitt in Richtung Kufstein und wurde daher nicht in das eisenbahnrechtliche Projekt<br />

aufgenommen. Da der obengenannte Bereich alleine betrieblich nicht nutzbar wäre und aus diesem<br />

Grund nur eine Vorleistung darstellt, besteht aus eisenbahnbetrieblicher Sicht dagegen kein Einwand.<br />

Dieser Teil könnte allerdings erst mit der Umsetzung eines kompletten Abschnittes in Richtung<br />

Kufstein und einer weiteren Einbindung in die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner über die<br />

bestehende UVE und Trassenverordnung hinaus betriebswirksam werden.<br />

Im Zuge der Planung kam es im Bereich der Trassierung gegenüber der UVP in verschiedenen<br />

Abschnitten zu Lageverschiebungen der Bahnachse nach beiden Seiten. Diese Lageverschiebungen<br />

der Bahnachse erreichen Maximalwerte von 14 m bis zu 40 m und sind aus eisenbahnbetrieblicher<br />

Sicht geringfügig und bedeuten nur Modifizierungen im Rahmen des ggst. Projektes. Die NBS befindet<br />

sich von Projektbeginn in ~km 24,200 bis Projektende bei km 62,470 inklusive der erwähnten<br />

Verschiebungen der Bahnachse im Bereich der Flächen des Trassenverordnungsstreifens.<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht bedeutet diese Modifizierung der Trassierung im Grundriß<br />

gegenüber der in der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegenen Trassierung keine gravierende<br />

Änderung zum UVE-Projekt, da die unter dem Regelradius für Ve = 200 km/h liegenden Radien nicht<br />

kleiner, sondern nur in der kilometrische Lage verändert wurden. Auch hinsichtlich der<br />

Betriebsgeschwindigkeit ergeben sich gegenüber dem UVE-Projekt keine maßgebenden Änderungen.<br />

Infolge von zwingenden Auflagen der UVE, bzw. auf Grund von Änderungen im Bauverfahren mußten<br />

weiteres in verschiedenen Bereichen die Nivelette gegenüber der UVP verändert. Diese Nivelette-<br />

Änderungen bedeuten jedoch gegenüber der Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls keine<br />

maßgebende Änderung zum UVE-Projekt, da die kritischen Neigungen von maximal 12,50 ‰ nicht<br />

größer, sondern nur teilweise in der kilometrische Lage verändert wurden. Damit wurde auch die in<br />

der UVE erwähnte Problematik der bedeutend größeren Längsneigungen der NBS im Vergleich zur<br />

gering geneigten Bestandsstrecke und den damit zusammenhängenden Zugkraftanforderungen nicht<br />

verändert.<br />

4.3 Betriebskonzept<br />

Das Projekt umfaßt sowohl den Ausbau der bestehenden zweigleisigen Strecke Kufstein – Brenner im<br />

Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen zu einer HL 2 – Strecke als auch den Neubau der HL 1 –<br />

Strecke im Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen.<br />

Laut vorliegendem Betriebskonzept wird seitens der Bauwerberin folgende Festlegung bezüglich der<br />

Benützung beider HL - Strecken dargestellt:<br />

- Benützung der Neubaustrecke (HL 1 - Strecke) mit ICE-Zügen sowie mit Zügen des<br />

überregionalen Güterverkehrs,<br />

- Benützung der Bestandsstrecke (HL 2 – Strecke) mit Reisezügen des Nahverkehrs, IC-Zügen, EC-<br />

Zügen sowie Güterzügen im regionalen Verkehr.<br />

Im Betriebskonzept wurde auch vorausgesetzt, daß beide Strecken als HL - Strecken eingestuft sind.<br />

Die Aussage, daß diese 2 zweigleisigen Strecken betrieblich getrennt werden, kann aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht nicht nachvollzogen werden. Es kann aus heutiger<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht davon ausgegangen werden, daß z.B. aus dispositiven Gründen sowie<br />

wegen geänderter Gleisbenützung aufgrund von Erhaltungs- bzw. Bauarbeiten von den Grundsätzen<br />

des Betriebskonzeptes abgegangen wird. Die Benützung der 4 Streckengleise ist mit allen<br />

Zuggattungen ohne grundsätzliche betriebliche Einschränkungen möglich. Dies entspricht auch den<br />

Angaben in Kapitel 0Abs. 2.<br />

Die Führung von Nahverkehrszügen im ½stundentakt zwischen Kufstein und Innsbruck sowie die<br />

Verdichtung auf einen ¼stundentakt in der Hauptverkehrszeit zwischen Jenbach und Innsbruck<br />

erscheint aus heutiger betrieblicher Sicht durchführbar.


367<br />

Im Bereich Radfeld, Stans sowie Baumkirchen wird eine Verknüpfung beider HL - Strecken errichtet.<br />

Diese Verknüpfungsstellen (mit Überleitstellen) erleichtern die Disposition (wahlweise Benützung der<br />

Streckengleise z.B. bei Wartungsarbeiten) der betriebsführenden Stelle im Verkehrsablauf. Der<br />

geographischen Situierung dieser Verknüpfungsstellen kann aus ho. Sicht zugestimmt werden.<br />

Bezüglich der Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen bei den Verknüpfungsstellen sei aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes angemerkt:<br />

Die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen, die den Wechsel von der NBS auf die<br />

Bestandsstrecke oder umgekehrt ermöglichen, beträgt grundsätzlich 120 km/h. Davon ausgenommen<br />

sind die Weichen 103, 104 sowie 105 der Verknüpfungs- und Überleitstelle Radfeld sowie die<br />

Weichen 205, 206, 207 und 208 der Verknüpfungs- und Überleitstelle Baumkirchen. Diese Weichen<br />

sind mit 160 km/h in und aus der Ablenkung befahrbar.<br />

Aufgrund der im Befund dargestellten Ablenkungsgeschwindigkeiten ist der Wechsel von Zügen von<br />

Kundl auf die NBS sowie von Innsbruck auf die NBS mit Ausnahme der ICE-Züge ohne<br />

Geschwindigkeitsverminderung möglich. Ebenso treten beim Wechsel der Streckengleise mit<br />

Güterzügen keine Zeitverluste im Betriebsablauf auf. Der hohe technische Ausstattungsgrad dieser<br />

Weichenverbindungen erleichtern daher die Disposition im Betriebsablauf. Weiters kann davon<br />

ausgegangen werden, daß bei Einbruchsverspätungen auch EC, IC, D und Eilzüge die Gleise der<br />

NBS verstärkt nützen werden. In solchen Fällen könnte es zu diesen Zeiten dazu führen, daß<br />

überregionale Güterzüge über die BS geleitet werden. Es ist ho. bekannt, daß seitens der ÖBB<br />

Überlegungen angestellt werden, ein Begegnungsverbot von RID-Ganzzügen mit Reisezügen in<br />

Tunnel bei der Vergabe von Zugtrassen zu berücksichtigen. Dies würde bedeuten, daß die, den<br />

Zugverkehr lenkenden Stellen von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, diese Güterzüge, die<br />

mit einer voraussichtlichen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Verkehr gesetzt werden, auf die<br />

für eine vmax von 160 km/h ausgelegte Bestandsstrecke zu leiten.<br />

Bezüglich der baulichen Gestaltung dieser Verknüpfungsstellen wird auf das Gutachten des<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen verwiesen.<br />

In der Einlage 3.3.1, Seite 11 ist ersichtlich, daß Züge von 1200 t bis 1600 t nicht im<br />

Betriebsprogramm vorgesehen sind. Andererseits ist vermerkt, daß Züge mit einer Anhängelast von<br />

1600 t über 8 ‰ mit Durchfahrsicherung keine Verminderung der Betriebsqualität bewirken. Es wird in<br />

diesem Zusammenhang jedoch aus ho. Sicht festgestellt, daß die Berücksichtigung einer<br />

Durchfahrsicherung sehr wohl eine Besonderheit im Betriebsablauf darstellt.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß das oben angeführte Betriebsprogramm, das für die<br />

eisenbahnbetriebliche Beurteilung herangezogen wurde, grundsätzlich die Zustimmung des<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen findet. Davon kann jedoch nicht abgeleitet werden, daß es<br />

im Betriebsablauf zu keinen Abweichungen des Betriebsprogramms kommen wird.<br />

4.4 Zugzahlen<br />

Die für das ggst. Projekt zugrunde gelegten Zugzahlen sind im Befund dargestellt.<br />

Für die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Strecke zwischen Wörgl und Innsbruck bzw. Brenner<br />

wurde ein Simulationsprogramm verwendet, welches vom Verkehrswissenschaftlichen Institut der<br />

Rheinisch Westfälischen Technischen Hochschule Aachen entwickelt wurde.<br />

Durch das Setzen von baulichen und organisatorischen Maßnahmen könnte die Leistungsfähigkeit der<br />

zweigleisigen Bestandsstrecke temporär in ausreichender Betriebsqualität auf ca. 330 bis 340 Züge<br />

pro Tag gesteigert werden.<br />

Der o.a. Simulationsberechnung wurden bestimmte Modellzüge zugrundegelegt. Für die Traktion der<br />

Güterzüge erfolgte die Annahme der Verwendung von Triebfahrzeugen der Reihe 1044. Eine ev.<br />

Verwendung der Tfz – Reihen 1016/1116 wurde in den Berechnungen nicht berücksichtigt.<br />

Der Beurteilung wurde das Betriebskonzept, Stand April 1998, übergeben in der 18.<br />

Koordinationsplattform ÖBB-BEG zugrunde gelegt. Änderungen der gültigen Marktdaten,<br />

Transitverkehrsentwicklungen, Nahverkehrsanforderungen und Verkehrsumlegungsstrategien können<br />

aus ho. Sicht nicht berücksichtigt werden.<br />

In der Erklärung des eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen zur Prüfung gem. §33 EisbG wurde<br />

von der Bauwerberin der Nachweis gefordert, daß die dem Projekt zugrunde gelegten Zugzahlen mit<br />

den betriebsführenden Unternehmen der Achse „München – Verona“ abgestimmt sind. In der


368<br />

Stellungnahme der BEG wurde erklärt, daß diese Zugzahlen dem Betriebsprogramm der<br />

Machbarkeitsstudie 93 entnommen, und von der Trilateralen Kommission angenommen wurden. Ein<br />

schriftlicher Nachweis über die im Befund dargestellten Zugzahlen wurde seitens der Bauwerberin<br />

nicht vorgelegt. Es wird aber aus eisenbahnbetrieblicher Sicht davon ausgegangen, daß die<br />

Zugzahlen als Grundlage für das Betriebskonzept von allen betriebsführenden Unternehmen der<br />

Achse „München – Verona“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden.<br />

Unter diesem Aspekt erscheint die zusätzliche Vorlage von schriftlichen Erklärungen der Bauwerberin<br />

nicht mehr unbedingt erforderlich.<br />

Es sind daher aus heutiger eisenbahnbetrieblicher Sicht die Zugzahlen mit dem Betriebsprogramm als<br />

Grundlage für die Errichtung des Abschnittes Kundl/Radfeld - Baumkirchen anwendbar.<br />

4.5 Trassierung<br />

Das ggst. Bauvorhaben mußte einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Die Auflagen<br />

aus dem UVP – Verfahren waren Teil der Grundlage für die Planung des ggst. Projektes. Die<br />

Umsetzung der o.a. Auflagen sind im Technischen Bericht „Maßgaben zum UVE – Projekt“ enthalten.<br />

Die Abweichungen gegenüber der UVE sind im Befund aus eisenbahnbetrieblicher Sicht ausreichend<br />

dargestellt. Gegen die zum Teil geringfügigen Veränderungen der Trassierung im Grundriß sowie im<br />

Aufriß besteht aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand.<br />

Die Verschiebungen der Achse im Einreichprojekt gegenüber der UVE – Planung betragen 14 bis 40<br />

m. Es kann aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt werden, daß sich diese Verschiebungen<br />

innerhalb des Bereiches des Trassenverordnungsstreifens befinden.<br />

Bezüglich der Bogenradien wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, daß für eine ve von 200<br />

km/h ein Mindestwert von 3000 m in den HL – Richtlinien festgelegt ist. Der Wert von 3000 m wird in<br />

einigen Bereichen unterschritten. Dies bedeutet, daß in diesen Abschnitten eine ve von weniger als<br />

200 km/h vorhanden ist. Da jedoch die beantragte Höchstgeschwindigkeit auf der NBS von 200 km/h<br />

gewahrt wird, wird gegen die unter den Mindestwert von 3000 m zu errichtenden Abschnitte der NBS<br />

aus ho. Sicht kein Einwand erhoben.<br />

In einigen Teilen der neu zu errichtenden Neubaustrecke wird eine vtech max von 250 km/h gemäß den<br />

Trassierungsgrundlagen der HL - Richtlinien aus o.a. Gründen nicht erreicht. Für die beantragte vmax<br />

von 200 km/h ist die NBS jedoch ausreichend trassiert. Gemäß EU – Richtlinie 96/48/EG ist die<br />

Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen durch eine benannte Stelle zu<br />

überprüfen bzw. zu bestätigen. In wieweit in diesem Zusammenhang die Richtlinie 96/48/EG für die<br />

Gleise 3 und 4 der NBS anzuwenden ist, ist daher nicht Gegenstand der eisenbahnbetrieblichen<br />

Beurteilung. Es wird jedoch darauf verwiesen, daß seitens der BEG mit Schreiben Zl. 90944A-Hg/Hg<br />

vom 13.04.2001 erklärt wird, daß die Bestimmungen der Richtlinien 96/48/EG für das ggst. Projekt<br />

angewendet wurden.<br />

Mit der Anbindung der Gleise des ggst. Projektes an die Gleise 1, 2 und 4 des Bahnhofes Kundl/Wörgl<br />

einerseits und der Bestandsstrecke Richtung Innsbruck bzw. der Umfahrung Innsbruck andererseits<br />

wird das ggst. Projekt voll verkehrswirksam.<br />

Die Gleise der NBS werden teilweise mit einer Längsneigung von max. 12,5 ‰ errichtet. Dies liegt<br />

innerhalb der Grenzwerte der HL – Richtlinien. Bezüglich der Beurteilung der Längsneigungen wird<br />

auf das Kapitel 0 des ggst. Gutachtens verwiesen.<br />

Gegen die Trassierung der Neubaustrecke sowie der zu verlegenden Bestandsstrecke wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht grundsätzlich kein Einwand erhoben. Es wird jedoch davon<br />

ausgegangen, daß die Trassierung der Bestandsstrecke im Bereich der Querung der Inntalautobahn<br />

für eine vmax von 160 km/h ausgelegt wird.<br />

In einigen Bereichen der NBS sowie der neu zu verlegenden Bestandsstrecke erfolgt die Trassierung<br />

in unmittelbarer Nähe von Straßenverkehrseinrichtungen. Es ist daher bei der Errichtung dieser<br />

Gleisanlagen aus eisenbahnbetrieblicher Sicht erforderlich, gegebenenfalls zu überprüfen, ob eine<br />

Blendung des Fahrpersonals durch Straßenfahrzeuge gegeben ist.<br />

Hinsichtlich der genauen Beschreibung sowie Beurteilung der Bestandsstrecke und der<br />

Neubaustrecke wird auf das Gutachten des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen verwiesen.


4.6 Bahnsteige<br />

369<br />

Die neu zu errichtenden Bahnsteige der Haltestellen Stans und Baumkirchen werden jeweils als<br />

Inselbahnsteige errichtet. Die Ausführung als Inselbahnsteig wird nicht zuletzt deshalb als positiv<br />

beurteilt, da bei einem Gleiswechselbetrieb keine Maßnahmen gemäß DV V 3, § 54 erforderlich<br />

werden. Diese Bahnsteige sind jeweils über einen schienenfreien Zugang erreichbar. Die Länge<br />

dieser Bahnsteige beträgt 150 m. Der Aufenthaltsbereich entspricht den Bestimmungen der DV B 50,<br />

Pkt. 13.<br />

Die Bahnsteighöhe beträgt grundsätzlich 55 cm. Die Bahnsteighöhen entsprechen daher den<br />

Bestimmungen der DV B 50, Pkt. 13. In diesem Zusammenhang wird auf das Gutachten des<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen verwiesen.<br />

Im Bereich der Bahnsteige werden keine Bahnsteigdächer errichtet. Dagegen wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand erhoben. Es wird jedoch darauf verwiesen, daß durch die<br />

fehlenden Bahnsteigdächer im Bereich der Rampen (Zugang zum Bahnsteig) Erschwernisse bzw.<br />

zusätzlicher Aufwände beim Winterdienst auftreten können.<br />

Die eingereichte Höchstgeschwindigkeit auf Gleis 2 im Bereich der Haltestelle Stans beträgt 150 km/h.<br />

Die gelbe Sicherheitslinie wird mit einem Abstand von 2,70 m zur Gleisachse errichtet. Bezüglich der<br />

Anhebung der vmax von 150 auf 160 km/h unter Berücksichtigung der bautechnischen Ausführung wird<br />

auf das Gutachten des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen verwiesen.<br />

Die Bahnsteigoberfläche ist dermaßen zu gestalten, daß die Errichtung eines taktilen<br />

Blindenleitsystems möglich ist.<br />

Es wird aus ho. Sicht davon ausgegangen, daß die Einrichtungen zur Reisendeninformation den<br />

Erfordernissen entsprechen.<br />

Bezüglich der Befahrbarkeit der Zugangsrampe zum Bahnsteig der Haltestelle Stans mit PKW (bzw.<br />

Klein - LKW) wird darauf verwiesen, daß bis zum Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Betriebsbewilligung ein Konzept ausgearbeitet werden muß, das eine Zufahrt zum Bahnsteig ohne<br />

Gefährdung von Reisenden gewährleistet.<br />

Bezüglich der Bezeichnung der Bahnsteige der Haltestelle Stans sind in den Einreichunterlagen keine<br />

Angaben enthalten. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung der ZSB 2<br />

(Bahnsteigbezeichnung) verwiesen. Es wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht empfohlen, hinsichtlich<br />

der Bezeichnung der Bahnsteige das Einvernehmen mit dem betriebsführenden Unternehmen<br />

herzustellen.<br />

Das Befahren der Bahnsteige mit Gepäckkarren ist verboten.<br />

Die Wartekojen an den Bahnsteigen sind dermaßen zu situieren, daß ein Aufenthaltsbereich von<br />

mind. 1,60 m gemäß DV B 50, Pkt. 13 eingehalten wird.<br />

Im östlichen Bereich des Bahnsteiges 1 der Haltestelle Terfens erfolgt eine temporäre Veränderung<br />

wegen der Errichtung einer Unterführung (Seitenstollen) von der NBS zu einem neu errichtenden<br />

Tunnelrettungsplatz. Im Zuge dieser Baumaßnahmen erfolgen geringfügige Änderungen von<br />

Stützmauern und Lärmschutzelementen. Seitens der BEG wurde zugesagt, nach Fertigstellung des<br />

Bahnsteiges 1, die Oberfläche mit einem taktilen Blindenleitsystem auszustatten.<br />

Gegen die Errichtung bzw. Umbauten der o.a. Haltestellen besteht aus eisenbahnbetrieblicher Sicht<br />

kein Einwand.<br />

Bezüglich der Beleuchtung der Bahnsteige und deren Zugänge wird auf das Gutachten des<br />

elektrotechnischen Amtssachverständigen verwiesen.<br />

Es sind insbesondere in der Haltestelle Baumkirchen durch geeignete Maßnahmen (z.B.<br />

Maschendrahtzaun) das unbefugte und unbeabsichtigte Überschreiten der Gleise hintan zu halten.<br />

4.7 Neigungsverhältnisse<br />

4.7.1 NEUBAUSTRECKE<br />

Die Längsneigungen der Neubaustrecke liegen über den in den HL – Richtlinien empfohlenen Werten<br />

von 8 ‰. Die höchstzulässige Neigung gemäß HL – Richtlinien von 12,5 ‰ wird jedoch nicht<br />

überschritten.


370<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht wird festgestellt, daß jene Abschnitte, die mit der höchsten<br />

Längsneigung errichtet werden, dort vorzufinden sind, wo ein Anhalten von Zügen aus dispositiven<br />

Gründen erwartet werden kann. Dies bedeutet, daß für die Neubaustrecke Anfahrgrenzlasten zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Gemäß Technischem Bericht ist das sichere Anfahren mit einem Zuggewicht von bis zu 1.200 t mit<br />

nur einem Tfz möglich. Es ist jedoch für Züge, die mit dem Tfz der Reihe 1044 geführt werden, eine<br />

Anfahrgrenzlast von 1.020 t bei einer max. Längsneigung von 12,5 ‰ vorgesehen.<br />

Dies bedeutet, daß für schwerere Züge (die jedoch im Betriebsprogramm nicht berücksichtigt sind)<br />

entweder eine Durchfahrsicherung hergestellt werden muß oder diese Züge mit Vorspann- oder<br />

Nachschiebetriebfahrzeug geführt werden müssen, um keine Betriebsbehinderungen zu schaffen.<br />

Seitens der BEG wird in Aussicht gestellt, daß die NBS mit dem Sicherheitssystem ETCS ausgerüstet<br />

wird. Bei Betriebsführung mit diesem System entfällt die Herstellung einer Durchfahrsicherung für<br />

Züge, die die Anfahrgrenzlast überschreiten. Aus ho. Sicht wird jedoch angemerkt, daß dem<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen keine Unterlagen über das ETCS vorliegen. Es kann daher<br />

keine Aussage getroffen werden, ob hinkünftig betriebliche Maßnahmen unter diesem Titel<br />

erforderlich sein werden.<br />

4.7.2 BESTANDSSTRECKE<br />

Die Längsneigungen der Teile der neu zu errichtenden Bestandsstrecke entsprechen im wesentlichen<br />

jenen des Bestandes. Es weisen jedoch Teile im Bereich der Verknüpfung Baumkirchen eine Neigung<br />

von 7,70 ‰ auf.<br />

Im Bereich der Verknüpfung Stans wird auf eine Länge von über 1,5 km das Gleis 1 mit einer<br />

Längsneigung von 6,00 ‰ bzw. 11,60 ‰ errichtet.<br />

Es wird jedoch aus heutiger Sicht davon ausgegangen, daß diese Längsneigungen keine besonderen<br />

betrieblichen Maßnahmen nach sich ziehen.<br />

Auch im Bereich der Bestandsstrecke wird die empfohlene Regelneigung von 8,00 ‰ überschritten.<br />

Die höchstzulässige Neigung von 12,50 ‰ wird jedoch in keinem Bereich der Bestandsstrecke<br />

erreicht.<br />

Den Längsneigungen im ggst. Projektabschnitt wurde seitens der ÖBB zugestimmt. Es besteht daher<br />

gegen die Nivelette aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand.<br />

4.8 Geschwindigkeiten<br />

Es wurde in Abstimmung mit dem eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, der BEG sowie dem<br />

eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen folgenden Definition der anzuwendenden<br />

Geschwindigkeiten im ggst. Projekt festgelegt:<br />

- ve = Entwurfsgeschwindigkeit gemäß der HL-Richtlinie. Die Entwurfsgeschwindigkeit beinhaltet als<br />

Standard, daß eine spätere Anhebung der Geschwindigkeit (Betriebsgeschwindigkeit) um etwa 25<br />

% von ve ohne Änderung der Linienführung im Grundriß möglich ist.<br />

- vtech max = eine trassierungstechnisch mögliche spätere Betriebsgeschwindigkeit für den<br />

konventionellen Betrieb ohne Neigezugtechnik unter Beachtung der oberbautechnischen<br />

Trassierung im Grundriß und den Überhöhungen der Gleise bei der Festen Fahrbahn.<br />

- vmax = Betriebsgeschwindigkeit. Die unter vmax angegebene Betriebsgeschwindigkeit stellt die<br />

derzeitige beantragte Geschwindigkeit dar.<br />

Bezüglich der Angaben über Überhöhung, Bogenradien, etc. wird auf das Gutachten des<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen verwiesen.<br />

Die Geschwindigkeiten für die Neubaustrecke und die Bestandsstrecke sind in Befund ausreichend<br />

dargestellt.<br />

Sollte hinkünftig in einigen Teilen der Neubaustrecke eine Höchstgeschwindigkeit von über 200 km/h<br />

angestrebt werden, so ist für die Anhebung der vmax aus eisenbahnbetrieblicher Sicht eine<br />

entsprechende behördliche Genehmigung erforderlich. Überdies ist im Einvernehmen mit dem<br />

betriebsführenden Unternehmen unter Berücksichtigung der Fahrdynamik der künftige<br />

Geschwindigkeitsverlauf festzulegen.<br />

Gegen die im Befund dargestellten Höchstgeschwindigkeiten der Bestandsstrecke wird mit Ausnahme<br />

des Bereiches von BS km 45,649 bis BS km 46,854 kein Einwand erhoben. Im Bereich der Querung


371<br />

der Inntalautobahn sowie der Haltestelle Stans ist es aus eisenbahnbetrieblicher Sicht aus Gründen<br />

der Fahrdynamik sowie der Wirtschaftlichkeit erforderlich, die Gleisanlagen dermaßen zu errichten,<br />

daß eine vmax von 160 km/h erreicht werden kann.<br />

Seitens der BEG wurde des öfteren dargestellt, daß hinkünftig Züge mit Neigezugtechnik auf den<br />

Gleisen des ggst. Projektes im Verkehr gesetzt werden könnten. Es kann jedoch aufgrund fehlender<br />

Unterlagen über diese Fahrzeuge kein Schluß auf künftige Geschwindigkeitsparameter gezogen<br />

werden.<br />

Am Projektsbeginn mündet das Gleis 4 des Bahnhofes Kundl in das Beschleunigungsgleis. Die vmax<br />

des Gleises 4 des Bahnhofes Kundl/Wörgl beträgt 100 km/h. Ab BGL km 0,000 des<br />

Beschleunigungsgleises beträgt die Höchstgeschwindigkeit mit Ausnahme des Bereiches der Weiche<br />

102 140 km/h. Im Anschluß an die Weiche 102 kann mit einer Geschwindigkeit von vmax 160 km/h<br />

gefahren werden. Es wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht empfohlen, aufgrund der zum Teil<br />

gravierenden Geschwindigkeitsunterschiede zwischen dem Beschleunigungsgleis Wörgl -<br />

Kundl/Wörgl, dem Gleis 4 des Bahnhofes Kundl/Wörgl, dem Beschleunigungsgleis im ggst.<br />

Projektabschnittes, der Weiche 102 der Verknüpfungsstelle Radfeld und den Streckengleisen 2 und 4<br />

unter Berücksichtigung der Fahrdynamik auch östlich des ggst. Projektes optimale<br />

Fahrgeschwindigkeiten anzustreben.<br />

Im Bf. Jenbach wird mit den Weichen 68 und 69 eine gegenläufige Weichenverbindung von Gleis 2<br />

nach Gleis 1 errichtet. Die Ablenkungsgeschwindigkeiten dieser Weichen sind in den<br />

Einreichunterlagen mit vmax 65 km/h dargestellt. Es ist ho. nicht bekannt, daß eine Signalisierung<br />

mittels Licht - Geschwindigkeitsanzeiger in 5 km/h Schritten möglich ist. Die Signalisierung jedoch mit<br />

der Ziffer 6 am Geschwindigkeitsanzeiger des zugehörigen Signals erfolgt. Es wird daher gegen die<br />

vmax von 60 km/h für Fahrten in die Ablenkung über die Weichen 68 und 69 aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand erhoben.<br />

Die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen, die den Wechsel von der NBS auf die<br />

Bestandsstrecke oder umgekehrt ermöglichen, beträgt grundsätzlich 120 km/h. Davon ausgenommen<br />

sind die Weichen 103, 104 sowie 105 der Verknüpfungs- und Überleitstelle Radfeld sowie die<br />

Weichen 205, 206, 207 und 208 der Verknüpfungs- und Überleitstelle Baumkirchen. Diese Weichen<br />

sind mit 160 km/h in und aus der Ablenkung befahrbar.<br />

4.9 Überleitstellen, Verknüpfungsstellen<br />

Im ggst. Projektabschnitt werden folgende Überleitstellen errichtet:<br />

- Überleitstelle Radfeld im NBS km 25,961. Diese Überleitstelle verbindet mit den Weichen 107, 108,<br />

109 und 110 die Gleise 3 und 4 der Neubaustrecke. In Verbindung mit den Weichen 103, 104, 105,<br />

111, 112, 113 und 114 ist auch der Wechsel zu den Gleisen 1 und 2 der in diesem Bereich<br />

verlegten Bestandsstrecke möglich. Diese Überleit- bzw. Verknüpfungsstelle liegt im tunnelfreien<br />

Bereich zwischen der Einbindung des Beschleunigungsgleises und der westlich gelegenen<br />

Bestandsstrecke bzw. der neu zu errichtenden Wanne Radfeld der NBS. Gegen die Ausführung<br />

und die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein<br />

Einwand erhoben.<br />

- Überleitstelle Brixlegg. Mit den Weichen 201, 202, 203, und 204 wird im NBS km 32,143 die<br />

Überleitstelle Brixlegg errichtet. Die Überleitstelle befindet sich im Tunnel Radfeld-Wiesing. Diese<br />

Überleitstelle wird aus dispositiven Gründen, wie z.B. Wartungsarbeiten für den Wechsel der<br />

Streckengleise genutzt. Gegen die Ausführung und die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen<br />

wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand erhoben.<br />

- Überleitstelle Jenbach. In NBS km 39,426 wird mit den Weichen 301, 302, 303 und 304 die<br />

Überleitstelle Jenbach errichtet. Diese Überleitstelle befindet sich im Tunnel Wiesing-Jenbach.<br />

Diese Überleitstelle wird aus dispositiven Gründen, wie z.B. Wartungsarbeiten für den Wechsel der<br />

Streckengleise genutzt. Gegen die Ausführung und die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen<br />

wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand erhoben.<br />

- Überleitstelle Stans. In NBS km 44,303 wird mit den Weichen 105, 106, 107 und 108 die<br />

Überleitstelle Stans errichtet. Mit den Weichen 101, 102, 103, 104, 109, 110, 111 und 112 wird<br />

zwischen den Gleisen der NBS und den Gleisen der verschwenkten Bestandsstrecke eine<br />

Verbindung zwischen allen Streckengleisen in diesem Bereich hergestellt. Die Verknüpfungs- bzw.<br />

Überleitstelle Stans befindet sich in einer tunnelfreien Strecke zwischen der Wanne Jenbach und<br />

der Wanne Stans. Gegen die Ausführung und die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen wird<br />

aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand erhoben.


372<br />

- Überleitstelle Vomp. Zwischen dem Überholbahnhof Vomp und der Überleitstelle Vomp wird im<br />

NBS km 51,625 mit den Weichen 501, 502, 503 und 504 die Überleitstelle Vomp errichtet. Diese<br />

Überleitstelle befindet sich im Tunnel Stans-Terfens. Gegen die Ausführung und die<br />

Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand<br />

erhoben.<br />

- Überleitstelle Fritzens. Mit den Weichen 601, 602, 603 und 604 wird im NBS km 56,993 die<br />

Überleitstelle Fritzens errichtet. Diese gegenläufige Weichenverbindung befindet sich in der Galerie<br />

Terfens. Gegen die Ausführung und die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand erhoben.<br />

- Gegenläufige Weichenverbindung im Bahnhof Fritzens. Es wird mit den Weichen 53, 54, 55 und 56<br />

eine gegenläufige Weichenverbindung zwischen den neu zu errichtenden Gleisen 1 und 2 der<br />

Bestandsstrecke im Bereich des Bahnhofes Fritzens errichtet. In den Einreichunterlagen wird diese<br />

Weichenverbindung als Überleitstelle Bahnhof Fritzens bezeichnet. Diese Bezeichnung entspricht<br />

jedoch nicht den Bestimmungen der DV V 3, Abschnitt I. Als Überleitstelle wird hier eine<br />

Betriebsstelle der Freien Strecke bezeichnet. Die Weichen 53, 54, 55 und 56 liegen jedoch im<br />

Bereich des Bahnhofes Fritzens. Gegen die Ausführung und die Ablenkungsgeschwindigkeiten der<br />

Weichen wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand erhoben.<br />

- Verknüpfungsstelle Baumkirchen. Mit den Weichen 203, 204, 205 und 206 ist im Bereich des<br />

Projektendes der Wechsel zwischen den Gleisen 1 und 3 möglich. Die Weichenverbindung für den<br />

Wechsel zwischen den Gleisen 2 und 4 erfolgt mit den Weichen 201, 202, 207 und 208. Der<br />

Wechsel zwischen den Gleisen 2 und 4 der NBS ist in der Verknüpfungsstelle Baumkirchen nicht<br />

möglich. Hiefür steht die Überleitstelle Abzweigung Nord im BS km 62,723 zur Verfügung. Diese<br />

Überleitstelle befindet sich allerdings außerhalb des ggst. Projektes und wird hier nicht näher<br />

beschrieben. Gegen die Ausführung und die Ablenkungsgeschwindigkeiten der Weichen wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand erhoben.<br />

Hinsichtlich der Situierung von Weichen im Bereich von Tunnel und Galerien (überdeckte Bereiche)<br />

wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht folgendes angemerkt:<br />

Es ist ho. bekannt, daß seitens der Leitung des ÖBB Geschäftsbereiches Netz verfügt wurde, daß<br />

Überleitstellen im Tunnel zum Wechsel der Gleise aus dispositiven Gründen nicht genutzt werden<br />

dürfen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß die projektierte Überleitstelle im Siebergtunnel<br />

zwischen den Bahnhöfen St. Peter/Seitenstetten und St. Valentin aus diesem Grunde nicht errichtet<br />

wurde. Andererseits werden im ggst. Projekt wie oben dargestellt, Weichen im Tunnel bzw. Galerien<br />

errichtet. Die Festlegung für die Herstellung der Überleitstellen bzw. des Überholbahnhofes Vomp<br />

erfolgte im Einvernehmen mit dem ÖBB Geschäftsbereich Netz. Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht<br />

kann festgestellt werden, daß ohne diese Weichenverbindungen das Betriebsprogramm, das dem<br />

ggst. Projekt zugrunde gelegt wurde, nicht fahrbar wäre.<br />

In diesem Zusammenhang wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, daß die Begriffe<br />

„Verknüpfungsstelle“ bzw. „Überholbahnhof“ als solche in keinen betrieblichen Regelwerken definiert<br />

sind. Es fehlen beispielsweise in der DV V 3, Abschnitt I, § 2 Definitionen für diese Betriebsstellen. Es<br />

wäre daher erforderlich, die betrieblichen Vorschriften dahingehend anzupassen.<br />

Es wird daher aus eisenbahnbetrieblicher Sicht empfohlen, bezüglich der Nutzung von<br />

Weichenverbindungen im Tunnelbereich bzw. in Galerien eine bundesweit einheitliche betriebliche<br />

Regelung zu treffen.<br />

Gegen die Situierung von Weichenverbindungen im überdeckten Bereich besteht dessenungeachtet<br />

aus ho. Sicht jedoch kein Einwand.<br />

4.10 Bedienungswege, Begleitwege und Zufahrten<br />

Im Zuge der Errichtung des ggst. Projektes werden eine Reihe von Bedienungswegen, Begleitwegen<br />

sowie Zufahrten errichtet. Dies ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Betriebes. Durch die<br />

Benützung von Bedienungswegen, Begleitwegen und Zufahrten (schienenungebunden) sind<br />

geringere Einschränkungen im Betriebsablauf erforderlich. Des weiteren können diese Anlagen auch<br />

durch Einsatzkräfte bei außergewöhnlichen Ereignissen genutzt werden.<br />

Die Ausführung und Anordnung wurde im Befund des ggst. Gutachtens ausreichend beschrieben.<br />

Die Ausführung und Anordnung dieser Bedienungswege, Begleitwege und Zufahrten entspricht<br />

grundsätzlich der in der Fortschreibung der HL – Richtlinien enthaltenen Bestimmungen.


373<br />

Gegen die Ausführung und Anordnung dieser Bedienungswege, Begleitwege und Zufahrten besteht<br />

aus eisenbahnbetrieblicher Sicht grundsätzlich kein Einwand.<br />

4.11 Betriebsgebäude<br />

Im Befund und im Einreichoperat sind die erforderlichen Betriebsgebäude, welche im ggst.<br />

Projektabschnitt errichtet werden, ausreichend dargestellt. Die Betriebsgebäude werden u.a. für die<br />

Unterbringung von elektronischen Einrichtungen, Einsatzzentralen im Katastrophenfall genutzt.<br />

Gegen die Errichtung dieser Betriebsgebäude besteht aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand.<br />

Hinsichtlich der Ausstattung der Betriebsgebäude wird u.a. auf das Gutachten des<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen sowie des Sachverständigen für Elektrotechnik<br />

verwiesen.<br />

4.12 Kreuzungsbauwerke<br />

Im ggst. Projektabschnitt werden diverse Kreuzungsbauwerke errichtet. Diese wurden im Befund des<br />

ggst. Gutachtens aus eisenbahnbetrieblicher Sicht ausreichend dargestellt. Es wird ho. davon<br />

ausgegangen, daß ausreichend Geländer errichtet bzw. sonstige bauliche Maßnahmen getroffen<br />

werden, daß eine genügende Absturzsicherung gegeben ist.<br />

Bezüglich der baulichen Ausführung dieser Bauwerke wird auf das Gutachten des<br />

eisenbahnbautechnischen Sachverständigen, Fachgebiet konstruktiver Ingenieurbau, verwiesen.<br />

4.13 Anschlußbahnen<br />

Im Zuge der Errichtung des ggst. Projektes werden die Anschlußweichen sowie deren<br />

Gleiskonfiguration folgender Anschlußbahnen neu errichtet:<br />

- AB Tiwag im Bereich des Bahnhofes Jenbach sowie<br />

- AB Tonwerk im Bereich des Bahnhofes Fritzens.<br />

Im BS km 36,220 wird mit der Weiche 1UM eine Anbindung an das neu zu errichtende AB-Gleis des<br />

Unterwerkes Münster errichtet.<br />

Die für die eisenbahnbetriebliche Beurteilung notwendigen Angaben sind in den Einreichunterlagen<br />

enthalten. Gegen die Baumaßnahmen im Bereich der Anschlußbahnen wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand erhoben.<br />

4.14 Gleisprovisorien<br />

Im ggst. Projekt ist für die Errichtung der NBS die Herstellung von 4 Gleisprovisorien vorgesehen, die<br />

einen Bestandteil dieses Projektes darstellen.<br />

Es handelt sich um folgende Gleisprovisorien:<br />

- im Bereich von Kundl/Radfeld,<br />

- im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner der ÖBB,<br />

- im Bereich von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke der Zillertalbahn,<br />

- im Bereich von Baumkirchen, Bauphase 2.<br />

Diese Gleisprovisorien werden für eine vmax von 60 km/h (Zillertalbahn) bzw. zwischen 100 km/h und<br />

160 km/h trassiert. Die Höchstgeschwindigkeiten dieser Gleisprovisorien liegen zum Teil unter den<br />

derzeitigen VzG-Geschwindigkeiten. Da es sich jedoch bei diesen Projektteilen um temporäre<br />

Maßnahmen handelt, besteht gegen die beantragten Höchstgeschwindigkeiten aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht kein Einwand.<br />

Die Längsneigungen der Gleisprovisorien betragen max. 8,9 ‰. Da es sich jedoch hiebei nicht um<br />

maßgebliche Längsneigungen handelt, sind dadurch keine betrieblichen Auswirkungen im<br />

Zusammenhang mit Anfahrgrenzlasten zu erwarten.<br />

Während der Nutzung des Gleisprovisoriums Jenbach Ost in der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner<br />

der ÖBB ist der Betrieb der Anschlußbahn der Firma Gubert GesmbH vorübergehend eingestellt. Es<br />

wird jedoch nach Ende der Bauarbeiten im Bereich des Bahnhofes Jenbach die Anbindung an die<br />

Anschlußbahn der Firma Gubert GesmbH wieder hergestellt. Bezüglich der betrieblichen


374<br />

Auswirkungen auf die oben genannte Anschlußbahn wird auf die Äußerung zu den Stellungnahmen<br />

der Parteien verwiesen.<br />

Wie der Kundmachung der Ortsverhandlung zu entnehmen ist, wurde lediglich für das<br />

Gleisprovisorium von Jenbach Ost in der Bestandsstrecke Kufstein – Brenner der ÖBB um Erteilung<br />

der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung angesucht. In wieweit für die übrigen drei eingereichten<br />

Gleisprovisorien die eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung zu erteilen wäre, kann aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht nicht beurteilt werden. In diesem Zusammenhang sei auf das Gutachten<br />

des eisenbahnbautechnischen Sachverständigen für die Teilgebiete Oberbau und Fahrweg sowie<br />

Hochbau verwiesen.<br />

4.15 Lärmschutzmaßnahmen<br />

Die Einrichtungen für den Lärmschutz sind im ggst. Befund und in den Einreichunterlagen<br />

ausreichend beschrieben. Gegen die Errichtung der dargestellten Lärmschutzwände und<br />

Lärmschutzdämme wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht grundsätzlich kein Einwand erhoben. Es ist<br />

jedoch bei deren Errichtung darauf zu achten, daß keine Sichtbehinderungen zu Signalen auftreten.<br />

Der Zugang zu den Gleisanlagen im Bereich von Lärmschutzwänden erfolgt durch Wartungstüren<br />

bzw. Wartungstore.<br />

Bezüglich der Wirksamkeit der Lärmschutzeinrichtungen wird auf das Gutachten des<br />

lärmschutztechnischen Sachverständigen verwiesen.<br />

4.16 Tunnel<br />

4.16.1 ALLGEMEIN<br />

Im ggst. Projektabschnitt werden folgende Tunnel bzw. Galerien errichtet:<br />

Tunnel, Galerie bzw. Unterflurstrecke Kilometrierung<br />

Tunnel Radfeld / Wiesing NBS km 26,500 – NBS km 38,677<br />

Galerie Wiesing NBS km 38,677 – NBS km 38,797<br />

Tunnel Wiesing / Jenbach NBS km 38,797 – NBS km 43,590<br />

Tunnel Stans / Terfens NBS km 44,760 – NBS km 55,855<br />

Galerie Terfens NBS km 55,855 – NBS km 57,185<br />

Unterflurstrecke Fritzens / Baumkirchen NBS km 57,185 – NBS km 61,749<br />

Im Bereich der Bestandsstrecke wird von BS km 45,801 bis BS km 46,435 ein 634 m langer Tunnel<br />

errichtet. Die Höchstgeschwindigkeit wurde in diesem Bereich für vmax von 150 km/h eingereicht. Dies<br />

bedeutet jedoch eine Verminderung der dzt. vmax von 160 km/h. Es wird daher aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht erforderlich, diesen Abschnitt für eine vmax von 160 km/h auszulegen.<br />

Im Befund wurde der Inhalt des Arbeitspapiers I-22 der UIC betreffend der Errichtung von Tunnel im<br />

Bereich von 2- oder mehrgleisigen Strecken dargestellt. Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht wird hierzu<br />

angemerkt, daß dieses Arbeitspapier dzt. weder eine Richtlinie noch eine Grundlage für die Errichtung<br />

von Neubautunnel darstellt. Es wird daher vom eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen auch nicht<br />

gefordert, den Inhalt dieses Arbeitspapiers für das ggst. Projekt anzuwenden. Die diesbezüglichen<br />

Ausführungen in diesem Gutachten verstehen sich als Hinweise. Es kann zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt auch nicht garantiert werden, daß das Arbeitspapier I-22 keine weiteren Überarbeitungen<br />

erfahren wird.<br />

Hinsichtlich der baulichen Beschaffenheit der Tunnelabschnitte mit geringer Überdeckung wird auf das<br />

Gutachten des Sachverständigen für Eisenbahnbautechnik, Teilgebiet konstruktiver Ingenieurbau, Hr.<br />

Dipl.-Ing. Edgar John, sowie des Sachverständigen für technischen Brandschutz, Hrn. Ing. Helmut<br />

Peherstorfer verwiesen.<br />

4.16.2 TUNNELSICHERHEIT<br />

Ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Beurteilung des ggst. Projektes sind die in den<br />

Einreichunterlagen enthaltenen Sicherheits- und Erhaltungskonzepte, welche die Grundlage für die<br />

künftigen Einsatzpläne bilden. Es wird ho. davon ausgegangen, daß bis zur Erteilung der<br />

Betriebsbewilligung der Inhalt der o.a. Konzepte den betrieblichen Grundlagen angepaßt wird.<br />

Aufgrund der langen Bauzeit und der bis zur Inbetriebnahme noch nicht absehbaren technischen


375<br />

Fortschritte erscheint die Vorlage von endgültigen Einsatzplänen für die Tunnelrettung zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zweckmäßig und wird daher betrieblicherseits nicht gefordert.<br />

Die Unterrichtung der Sachverständigen über den Fortschritt der Erstellung der Einsatzpläne wird aus<br />

ho. Sicht für notwendig erachtet. Es wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht davon ausgegangen, daß<br />

der Inhalt der Einsatzpläne zwischen dem betriebsführenden Unternehmen, den Feuerwehren sowie<br />

mit anderen beteiligten Einsatzkräften abgestimmt wird.<br />

Die Fluchtwegkennzeichnung gem. ÖNorm F 2030 enthält Bestimmungen für Kennzeichen, welche<br />

die Belange des Brandschutzes betreffen sowie Festlegungen hinsichtlich deren Verwendung und<br />

Anbringung. Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht wird jedoch hingewiesen, daß die Kennzeichnung der<br />

Fluchtwege gemäß den Bestimmungen der Kennzeichnungsverordnung zu erfolgen hat.<br />

Im Betriebskonzept der Einlage 11.1 ist neben der Belastung der NBS mit 221 Zügen in 24 Stunden<br />

auch der Hinweis enthalten, daß neben der planmäßigen Betriebsführung auch die wahlweise<br />

Benützung beider Streckengleise der NBS vorgesehen werden kann. Dazu sei aus<br />

eisenbahnbetrieblicher ho. Sicht angemerkt, daß sämtliche Züge, die den Abschnitt Kundl/Radfeld –<br />

Baumkirchen befahren, unter Berücksichtigung der fahrplanmäßig vorgesehenen Aufenthalte bzw.<br />

einer allfällig verminderten vmax die Gleise beider Strecken (sowohl BS als auch NBS) benützen<br />

können.<br />

Es ist im Sicherheitskonzept dargestellt, daß das Sicherheitsniveau der Neubaustrecke möglichst nah<br />

an jenes anderer Hochleistungsstrecken herangeführt werden soll. Dazu wird aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, daß seitens der Bauwerberin keine Parameter angegeben<br />

wurden, die einen Vergleich mit anderen Hochleistungsstrecken ermöglichen. Es wurden jedoch<br />

zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um einen hohen Standard zu erreichen.<br />

Das Sicherheitskonzept ist auf zwei Phasen der Evakuierung aufgebaut, welches die Selbstrettung<br />

und die Fremdrettung umfaßt.<br />

Im Sicherheitskonzept ist dargestellt, daß die Alarmierung der Feuerwehren durch den<br />

Fahrdienstleiter der BFS-Zentrale des Bahnhofes Wörgl erfolgt.<br />

Das Sicherheitskonzept enthält eine grundsätzliche Darstellung der Koordination eines etwaigen<br />

Rettungseinsatzes. Im Hinblick auf die Tatsache, daß in untertunnelten Bereichen ausreichend<br />

Rettungsstollen bzw. Rettungszugänge vorhanden sind, ist die Verwendung von Tunnelrettungszügen<br />

bzw. der Einsatz von Zweiwegefahrzeugen aus heutiger betrieblicher Sicht nicht erforderlich. Es wird<br />

in diesem Zusammenhang auf die Gutachten von Hrn. Dipl.-Ing. Greßlehner (Siebergtunnel, Melker<br />

Tunnel – Maßnahmen der ÖBB) verwiesen. Hingewiesen wird jedoch, daß die endgültigen<br />

Einsatzpläne, Alarmpläne, etc. bis zum Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Betriebsbewilligung vollständig erstellt und dem zugehörigen Einreichoperat zur Prüfung durch den<br />

Sachverständigen für den Eisenbahnbetrieb vorgelegt werden.<br />

Gemäß Richtlinie ÖBFV RL A-12 (1. Ausgabe 2000) wird der größte Abstand zwischen zwei sicheren<br />

Bereichen im Tunnel mit 500 m definiert. Dies bedeutet, daß innerhalb von höchstens 250 m der<br />

nächste sichere Bereich erreicht werden kann. Im ggst. Projektabschnitt stellen Rettungsschächte<br />

bzw. Rettungsstollen sichere Bereiche dar. Es wird jedoch hingewiesen, daß der größte Abstand<br />

zwischen zwei sicheren Bereichen im ggst. Projekt 750 m mißt. Dieser Umstand wurde mit der<br />

Feuerwehr akkordiert und findet auch die Zustimmung des LFI Tirol. Gegen die Überschreitung von<br />

der in der o.a. Richtlinie geforderten maximalen Distanz von 500 m zwischen zwei sicheren Bereichen<br />

wird auch vom eisenbahnbetrieblichen Sachverständigen kein Einwand erhoben.<br />

In den Tunnelbauwerken ist die Errichtung von Rettungsnischen, Nischen für technische Einbauten,<br />

Rollpalettennischen, Hydrantennischen sowie Löschleitungen für die Wasserentnahme vorgesehen.<br />

Einige Zufahrten zu den Rettungsplätzen liegen entgegen der Richtlinie des<br />

Bundesfeuerwehrverbandes, ÖBFV RL A-12, unter der HQ 100 – Marke. Im Befund ist die Höhenlage<br />

dieser Zufahrten dargestellt. Es wurde während der Ortsverhandlung vom 08. – 19.10.2001 mit der<br />

BEG vereinbart, daß sämtliche Zufahrtswege zumindest HQ 80-sicher errichtet werden oder<br />

alternative Zufahrten vorhanden sind, die mindestens HQ 80 – sicher sind. Dies findet auch, wie der<br />

Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes Tirol vom 15.10.2001 zu entnehmen ist, die<br />

Zustimmung der Feuerwehr. Es wird jedoch darauf verwiesen, daß im (zugegebenermaßen) höchst<br />

seltenen Fall, daß ein Unfall im Tunnel zeitlich mit einem extremen Hochwasser zusammenfällt,<br />

besondere Maßnahmen für die bei den Rettungsplätzen auf Evakuierung wartenden Personen<br />

erforderlich werden.


376<br />

Im Bereich, in denen die Tunnel in Schild- bzw. Kastenbauweise errichtet werden, werden die<br />

Rettungsnischen innerhalb des lichten Querschnittes errichtet. Im Bereich dieser Nischen beträgt die<br />

Breite des Randweges 0,90 m. Dies entspricht nicht den Bestimmungen der HL – Richtlinien, in denen<br />

eine Randwegbreite von 1,20 m vorgesehen ist.<br />

Aus ho. Sicht wird davon ausgegangen, daß der Leuchtkegel, der jeweils über den Nischen<br />

befindlichen Tunnelbeleuchtungsanlage, durch den oberen Rand der Nische unterbrochen wird und<br />

daher eine gehörige Ausleuchtung dieses Bereiches unter Umständen nicht erreicht wird. Es wäre<br />

daher nach Fertigstellung der Beleuchtungsanlagen zu prüfen, ob die Ausleuchtung des Randweges<br />

im Bereich der Rettungsnischen innerhalb des lichten Querschnittes den geltenden Bestimmungen<br />

entspricht bzw. ausreicht. Erforderlichenfalls wären zusätzliche Leuchten in den Rettungsnischen zu<br />

installieren.<br />

Da im Bereich der Rettungsnischen innerhalb des lichten Querschnittes die Breite des Randweges<br />

entgegen der Bestimmungen der HL – Richtlinien nur 0,90 m beträgt, ist bei gegenläufigen<br />

Fußgängerströmen (flüchtende Personen ? Einsatzkräfte) mit Behinderungen zu rechnen. Es ist daher<br />

bei Schulung der Einsatzkräfte bzw. der Mitarbeiter der Erhaltungsdienste auf diesen Umstand<br />

gesondert hinzuweisen.<br />

Bei der Inbetriebnahme des Siebergtunnels wurden weitreichendere Standards bei der<br />

Fluchtwegkennzeichnung, der Kennzeichnung der Notausgänge sowie weitere Kennzeichnungen<br />

bezüglich der Tunnelsicherheit zwischen den Einsatzkräften und dem betriebsführenden<br />

Unternehmen vereinbart.<br />

Die hiefür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind im Befund des ggst.<br />

Gutachtens beschrieben. Da aus ho. Sicht eine österreichweit einheitliche Kennzeichnung von<br />

Notausgängen und Fluchtwegen erforderlich ist, wird es für notwendig erachtet, jene Maßnahmen, die<br />

im Zuge der Inbetriebnahme des Siebergtunnels getroffen wurden, auch in künftigen Tunnelprojekten,<br />

explizit auch im Rahmen des ggst. Projektes, umzusetzen.<br />

Von BS km 45,810 bis BS km 46,444 wird die Bestandstrecke im Neubautunnel Stans<br />

Bestandsstrecke geführt.<br />

Die Fahrdrahthöhe beträgt 5,20 m über SOK. Die Systemhöhe in diesem Bereich beträgt abweichend<br />

zu den Bestimmungen der HL – Richtlinie weniger als 1,10 m. Es kann aus heutiger<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht nicht beurteilt werden, ob Geschwindigkeiten von 160 km/h in diesen<br />

Bereichen gefahren werden können.<br />

Wie im Befund bez. des Vidierungsprotokolles dargestellt, wird über die aus fahrleitungstechnischen<br />

Gründen zulässige Geschwindigkeit in diesem Abschnitt erst durch Überprüfung durch den<br />

Fahrleitungsmeßwagen, also nach vollständiger Fertigstellung der Anlagen in diesem Bereich (Tunnel<br />

Stans Bestandsstrecke, Feste Fahrbahn, Fahrleitung) über die zulässige vmax entschieden werden.<br />

Es ist daher aus heutiger eisenbahnbetrieblicher Sicht nicht beurteilbar, ob eine vmax von 160 km/h in<br />

diesem Abschnitt fahrbar sein wird. Hingewiesen wird, daß unter diesem Titel einer Herabsenkung der<br />

Höchstgeschwindigkeit nicht zugestimmt werden kann, da die durchgehende vmax von 160 km/h in<br />

einem relativ kurzen Abschnitt durch einen Geschwindigkeitseinbruch unterbrochen wird.<br />

4.17 Abzutragende Anlagen<br />

Die abzutragenden Anlagen sind in den Einreichunterlagen ausreichend beschrieben und werden aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht wie folgt beurteilt:<br />

Mit der Errichtung des ggst. Projektes verlieren einige Anlagen (z.B. Hochbauanlagen, Gleisanlagen)<br />

ihre Funktion.<br />

Nach der Errichtung der neuen Trasse der Bestandsstrecke werden folgende Gleisanlagen<br />

funktionslos und werden abgetragen und rückgebaut:<br />

- Bereich Kundl / Radfeld; BS km(alt) 24,196 (= BS km(neu) 24,262) bis BS km(alt) 27,767 (= BS<br />

km(neu) 27,771); Länge ca. 3,6 km.<br />

- Bereich Jenbach / Stans; BS km(alt) 41,509 (= BS km(neu) 41,499) bis BS km(alt) 46,869 (= BS<br />

km(neu) 46,854); Länge ca. 5,4 km.<br />

- Bereich Terfens; BS km(alt) 55,855 (= BS km(neu) 55,859) bis BS km(alt) 57,644 (= BS km(neu)<br />

57,642); Länge ca. 1,8 km.


377<br />

- Bereich Fritzens / Baumkirchen; BS km(alt) 59,283 (= BS km(neu) 59,277) bis BS km(alt) 62,635 (=<br />

BS km(neu) 62,587); Länge ca. 3,4 km.<br />

Gegen den Abtrag der oben angeführten Anlagen besteht aus eisenbahnbetrieblicher Sicht kein<br />

Einwand.<br />

Bezüglich der genauen technischen Angaben der abzutragenden Anlagen wird auf das Gutachten des<br />

Sachverständigen für Eisenbahnbautechnik verwiesen.<br />

4.18 Erhaltungskonzept<br />

Das Erhaltungskonzept geht für die Durchführung der planmäßigen Erhaltungsarbeiten von einem<br />

Stundenaufwand von 1.232 Stunden/Jahr aus.<br />

Voraussetzung für Wartungsarbeiten im Tunnel bei gleisgebundener Zufahrt ist jedoch die teilweise<br />

Sperre von Streckengleisen. Hierfür ist es erforderlich aus dispositiven Gründen die<br />

Weichenverbindungen der Überleitstellen im Tunnel sowie die Gleise und Weichen des<br />

Überholbahnhofes Vomp zu nutzen. Hierzu wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht angemerkt, daß<br />

innerhalb der ÖBB verfügt wurde, daß Weichenverbindungen im Tunnelbereich für das Wechseln der<br />

Streckengleise aus dispositiven Erwägungen nicht mehr herangezogen werden dürfen. Unter diesen<br />

Voraussetzungen erscheint jedoch die Durchführung von Erhaltungsarbeiten gemäß<br />

Erhaltungskonzept nicht möglich. Es wird jedoch festgestellt, daß dem eisenbahnbetrieblichen<br />

Sachverständigen keine Vorschriften oder Richtlinien vorliegen, die das Benützen von Weichen in der<br />

Ablenkung im überdeckten Bereich verbieten. Es ist daher dem Antrag auf Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung die endgültige Vorgangsweise für die Nutzung von<br />

Weichenverbindungen im Tunnel beizuschließen. Ist die dispositive Nutzung der o.a.<br />

Weichenverbindungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des ggst. Projektes aufgrund von<br />

Verordnungen bzw. Dienstanweisungen nicht möglich, so ist das Erhaltungskonzept diesen<br />

Gegebenheiten anzupassen.<br />

Es ist aus ho. Sicht erforderlich, im endgültigen Erhaltungskonzept, die für die Wartungsarbeiten<br />

erforderlichen Fahrzeuge bzw. deren Stützpunkte darzustellen.<br />

Vom eisenbahnbetrieblichen Standpunkt wurde am 22.05.2001 der vorgelegte Bauentwurf<br />

grundsätzlich als zur Ausführung gem. §33 EisbG von 1957 geeignet befunden.<br />

Aufgrund der vorliegenden Projektunterlagen besteht aus betrieblicher Sicht gegen die<br />

Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung bei der Einhaltung der nachstehenden<br />

Vorschreibungen kein Einwand. Der Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung,<br />

mit Ausnahme jener für das Gleisprovisorium Jenbach Ost im Bereich der Bestandsstrecke<br />

Kufstein – Brenner der ÖBB, kann aufgrund von Art und Umfang des Projektes aus<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden.<br />

5. Vorschreibungen<br />

1. Es sind, soweit erforderlich, zwischen Straßenverkehrsanlagen und den Gleisen im ggst.<br />

Projektabschnitt geeignete Blendschutzeinrichtungen herzustellen.<br />

2. Im Bereich der Bestandsstrecke sind die Gleise 1 und 2 sowie die Fahrleitungsanlage<br />

zwischen BS km 45,649 und BS km 46,854 dermaßen zu errichten, daß in diesem<br />

Bereich eine vmax von 160 km/h erreicht werden kann.<br />

3. Es ist durch geeignete Maßnahmen das unbefugte Betreten der Stiegen und Zufahrten<br />

bzw. Zugänge zu nicht öffentlichen Bahnanlagen hintan zu halten.<br />

4. Die Tunnelbeleuchtung ist dermaßen zu errichten, daß eine Spiegelung in Signalen<br />

sowie eine Sichtbehinderung zu Signalen und Fluchtwegkennzeichnungen<br />

ausgeschlossen ist.<br />

5. Die Schalter (Taster) zum Einschalten der Tunnelbeleuchtung sind dermaßen zu<br />

kennzeichnen, daß sie als solche erkennbar sind.<br />

6. Die Fernsprecheinrichtungen im Tunnelbereich sind technisch so zu errichten, daß sie<br />

auch für den Bahnfremden leicht bedienbar sind. Darüber hinaus sind die Fernsprecher<br />

trotz Installierung einer automatischen Standorterkennung mit der Bezeichnung des<br />

Standortkilometers zu kennzeichnen.<br />

7. Die Rollpaletten sind ausreichend gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Sie sind<br />

in den vorgesehenen Aufbewahrungsstellen dermaßen zu errichten, daß eine Verletzung<br />

oder Gefährdung von Reisenden bei einer Evakuierung ausgeschlossen ist.


378<br />

8. An den Tunnelportalen ist jeweils auf einem Schild der Name sowie die Längenangabe<br />

des Tunnels anzubringen.<br />

9. An den Tunnelportalen sowie an den Tunnelrettungsplätzen sind in erforderlichem<br />

Umfang Schilder mit der jeweiligen Gleisnummer zu situieren.<br />

10. Die Handläufe im Bereich jener Nischen, die in das Tunnelprofil ragen, sind dermaßen zu<br />

errichten, daß Verletzungen beim Begehen des Randweges ausgeschlossen werden.<br />

11. Die Fluchtwegkennzeichnung in den überdeckten Bereichen hat für Reisende und<br />

Arbeitnehmer entsprechend der Kennzeichnungsverordnung zu erfolgen.<br />

12. Es ist sicherzustellen, daß durch die Ablagerung von Gegenständen auf den Flächen, die<br />

im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses benützt und deren Zufahrten keine<br />

Behinderung bei Rettungsmaßnahmen eintreten.<br />

13. An den Bahnsteigenden der Haltestellen Stans und Baumkirchen ist das Symbol<br />

„Gesperrter Durchgang“ anzubringen.<br />

14. Es ist durch geeignete bauliche Maßnahmen das unbefugte Überschreiten der Gleise<br />

hintan zu halten.<br />

15. Die Wartekoje in der Haltestelle Stans ist dermaßen zu errichten, daß der<br />

Mindestaufenthaltsbereich zu Gleis 1 mind. 1,60 m beträgt.<br />

16. Die Kennzeichnung der Grenze des Aufenthaltsbereiches der Bahnsteige hat unter<br />

Berücksichtigung der VzG - Geschwindigkeit nach den Bestimmungen der DV B 50 zu<br />

erfolgen.<br />

17. Die Einrichtungen für den Lärmschutz sind dermaßen zu errichten, daß eine<br />

Sichtbehinderung auf Signale etc. ausgeschlossen ist.<br />

18. Am Gleisabschluß des Stumpfgleises der AB Unterwerk Münster sowie am Gleistor<br />

dieses Gleises ist gem. DV V 2 das Signal „Weiterfahrt verboten“ anzubringen.<br />

6. Vorschau für die Betriebsbewilligung<br />

Für die Erlangung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung ist aus heutiger<br />

eisenbahnbetrieblicher Sicht die Erfüllung der folgenden Punkte Voraussetzung:<br />

1. Das Projekt ist in fachlich abgeschlossene und überschaubare Abschnitte zu unterteilen<br />

und diese getrennt der zuständigen Behörde mit dem Ansuchen um die Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung vorzulegen.<br />

2. Das sicherungstechnische und elektrotechnische Projekt ist gesondert einzureichen.<br />

3. Bis zur Inbetriebnahme sind die genauen Betriebsabläufe im Ereignisfall, wie z.B. Anzahl<br />

der bereitschaftshabenden Einsatzkräfte, Abläufe bei der Bergung von Personen,<br />

festzulegen.<br />

4. Die endgültige Gleisbezeichnung im Hinblick auf die Bestimmungen der DV V 3 bezüglich<br />

der Bezeichnung von Streckengleisen, die in mehrere Blockabschnitte unterteilt sind, ist<br />

im sicherungstechnischen Projekt festzulegen<br />

5. Die Gleisbezeichnungen und Weichennumerierungen in den Projektunterlagen werden<br />

bis zur Vorlage des ST-Projektes als Arbeitstitel betrachtet. Danach sind die betrieblich<br />

vorgesehenen Benennungen zu verwenden.<br />

6. Die betriebliche Streckenbezeichnung ist mit dem betriebsführenden Unternehmen<br />

abzustimmen und im Einreichoperat für die Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Betriebsbewilligung darzustellen.<br />

7. Unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten, der Fahrplanerfordernisse und<br />

der Fahrdynamik ist die örtlich zulässige Geschwindigkeit nach Abstimmung mit dem<br />

künftigen betriebsführenden Unternehmen festzulegen und mit dem Ansuchen um<br />

Betriebsbewilligung bekanntzugeben.<br />

8. Bis zur Betriebsaufnahme sind die betrieblichen Regelwerke im Zusammenhang mit der<br />

Definition von „Verknüpfungsstellen“ und „Überholbahnhöfe“ zu ergänzen.<br />

9. Sämtliche, für die Betriebsführung erforderlichen betrieblichen Unterlagen sind in<br />

endgültiger Form mit dem Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Betriebsbewilligung dem Einreichoperat beizuschließen.<br />

10. Sämtliche Unterlagen betreffend die Tunnelsicherheit unter Berücksichtigung der<br />

Erkenntnisse der Probealarme und Unfallübungen sind in endgültiger Form mit dem<br />

Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung dem Einreichoperat<br />

beizuschließen.


379<br />

11. In den endgültigen Notfallplänen sind Maßnahmen darzustellen, wie die Evakuierung von<br />

Personen, die sich auf Rettungsplätzen befinden, über Zufahrtswege, die in einer Höhe<br />

unter der HQ 100 – Marke errichtet wurden, bei Hochwasser HQ 100 erfolgt.<br />

12. Das Befahren der Bahnsteige der Haltestellen Stans und Baumkirchen mit Gepäckkarren<br />

ist verboten.<br />

13. Ein definitives Instandhaltungskonzept aus betrieblicher Sicht ist zu erstellen. Dabei ist<br />

insbesondere auf die Besonderheiten im Tunnel, in Galerien, in den Wannen, auf<br />

Brücken und im Bereich von Lärmschutzwänden und Haltestellen einzugehen.<br />

14. Die erforderlichen betrieblichen Unterlagen sind zu erstellen bzw. anzupassen und den<br />

beteiligten Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen sowie auf den Dienstposten<br />

in erforderlicher Anzahl aufzulegen.<br />

15. Die Bestimmungen der Tunnelsicherheitskonzepte sind vor der Inbetriebnahme den<br />

beteiligten Mitarbeitern in erforderlichem Umfang nachweislich zur Kenntnis zu bringen.<br />

Eine ausreichende Grundschulung und Unterweisung hat zu erfolgen.<br />

16. Ein Konzept für die Weichen- und Bahnsteigreinigung ist zu erstellen und mit dem Antrag<br />

auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung dem Einreichoperat<br />

beizuschließen.<br />

17. Die Mitarbeiter der Einsatzkräfte sind in erforderlichem Ausmaße derart zu schulen, daß<br />

sie mit den Örtlichkeiten, den Einrichtungen, dem Aufgleisen von Rollpaletten sowie der<br />

Durchführung von Erdungen vertraut sind.<br />

18. Es sind vor dem Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung<br />

Unfallübungen bzw. Probealarme durchzuführen. Die Ergebnisse sind der Behörde zur<br />

Kenntnis zu bringen und mit dem Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Betriebsbewilligung dem Einreichoperat beizuschließen.<br />

19. Es ist sicherzustellen, daß ab der Inbetriebnahme die Einsatzfahrzeuge und<br />

Gerätschaften gem. Tunnelsicherheitskonzept für Ereignisfälle oder für Übungen<br />

jederzeit einsatzbereit zur Verfügung sind.<br />

20. Alle Instandhaltungsarbeiten und Arbeiten für die Störungsbehebung bedürfen<br />

vorausgehender dispositiver Vorkehrungen. Es ist für die o.a. Arbeiten dispositiv<br />

Vorsorge zu treffen und ausreichend Zeit für die im Erhaltungskonzept angeführten<br />

Arbeiten zur Verfügung zu stellen.<br />

21. Notbremsen von Zügen, die den Tunnel befahren, müssen so beschaffen sein, daß eine<br />

durch Reisende eingeleitete Notbremsung bis zum Verlassen des Tunnels aufgehoben<br />

werden kann.<br />

Raimund Valo<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES AMTSSACHVERSTÄNDIGEN<br />

FÜR ELEKTROTECHNIK, ING. LAMPEL<br />

Gegenstand<br />

Die Brenner Eisenbahn GmbH hat um Erteilung der nachstehenden eisenbahnrechtlichen<br />

Genehmigungen für den „Ausbau Unterinntal“ im Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen der<br />

Zulaufstrecke Nord der Eisenbahnachse Brenner angesucht:<br />

Antrag gemäß § 35 EisbG:<br />

- Errichtung des Beschleunigungsgleises vom Bf. Kundl der ÖBB Bestandsstrecke Kufstein -<br />

Brenner (NBS km 22,364 = BS km alt 22,360) bis zur Verknüpfungsstelle Radfeld (NBS km<br />

25,961).<br />

- Errichtung der Neubaustrecke der BEG von der Verknüpfungsstelle Radfeld bis zur<br />

Verknüpfungsstelle Baumkirchen (NBS km 62,470 = BS km alt 62,635) samt den zugehörigen<br />

Kunst- und Hochbauten (insbesondere Betriebsgebäude, Rettungsplätze, Stollen,<br />

Schachtkopfbauwerke, Brücken und Zufahrtstraßen.<br />

- Verlegung der ÖBB Bestandsstrecke im Bereich Kundl - Radfeld (NBS km 24,400 = BS km alt<br />

24,396 - NBS km 27,762 = BS km alt 27,771), im Bereich Jenbach – Stans (NBS km 41,568 = BS<br />

km alt 41,509 - NBS km 46,838 = BS km alt 46,869), im Bereich Terfens (NBS km 55,770 = BS km<br />

alt 55,855 - NBS km 57,548 = BS km alt 57,644) sowie im Bereich Fritzens – Baumkirchen (NBS<br />

km 59,169 = BS km alt 59,283 - NBS km 62,470 = BS km alt 62,635).<br />

- Errichtung von Lärmschutzwänden an der ÖBB Bestandsstrecke ab BS km 21,470.


380<br />

- Errichtung von Bauprovisorien an ÖBB Bestandsstrecke.<br />

Antrag gemäß § 36 Abs. 1 EisbG:<br />

- Die Lage sämtlicher Kunst- und Hochbauten gemäß Antrag nach § 35<br />

Antrag gemäß § 36 Abs. 2 EisbG:<br />

- Die Lage sämtlicher Kunst- und Hochbauten gemäß Antrag nach § 36 Abs. 1 einschließlich der<br />

Betriebsgebäude Radfeld, Stans und Baumkirchen, des Unterwerkes Münster samt 110 kV<br />

Bahnstromleitungseinbindung und der beiden Mastumbauten der 110 kV Bahnstromleitung. Nicht<br />

umfaßt sind sämtliche Schachtkopfbauwerke sowie die anderen Betriebsgebäude.<br />

Antrag gemäß § 36 Abs. 3 EisbG:<br />

- Die Lage der ortsfesten eisenbahntechnischen Einrichtungen gemäß Antrag nach § 35.<br />

Antrag gemäß § 37 Abs. 1 EisbG:<br />

- Für das Gleisprovisorium Jenbach welches für die Errichtung der NBS erforderlich ist.<br />

Grundlage<br />

Die Grundlage der Prüfung des gegenständlichen Projektes bildeten insbesondere:<br />

- die Projektsmappen 1 - 25, 37 – 39, sowie 43 und 44;<br />

- die durchgeführten Detailgespräche<br />

- punktuell durchgeführte örtliche Erhebungen sowie<br />

- die vorliegende Projektsvidierung durch die ÖBB.<br />

Allgemeine Projektbeschreibung:<br />

Befund<br />

Die gegenständliche Neubaustrecke ist Teil der internationalen Eisenbahnachse München-Verona<br />

wobei der Abschnitt München bis zur Umfahrung Innsbruck die sogenannte Zulaufstrecke Nord ist.<br />

Die Neubauabschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen stellt den ersten Teil der Zulaufstrecke Nord dar,<br />

die Länge beträgt ca. 38 km. Informativ wurde in den Unterlagen die geplante Achse Richtung Kustein<br />

dargestellt.<br />

Bis zur Realisierung des Abschnittes Richtung Kufstein erfolgt die provisorische Anbindung der<br />

Neubaustrecke an die ÖBB - Bestandsstrecke im Bahnhof Kundl (NBS km 22,364 = BS km alt 22,360)<br />

an das von Wörgl kommende dritte Gleis mit dem sog. Beschleunigungsgleis in die<br />

Verknüpfungsstelle Radfeld (NBS km 25,961 – NBS km 26,500) zwischen Kundl und Radfeld und<br />

stellt die Gleisverbindungen zwischen der Neubaustrecke und der Bestandsstrecke Kufstein - Brenner<br />

dar. Die Anbindungen an die Bestandsstrecken sowohl in Richtung Kundl als auch in Richtung<br />

Brixlegg wird mit Neutrassierungen hergestellt.<br />

Im Anschluß an die Wanne Radfeld (Länge ca. 790 m) stellt den weiteren Abschnitt der ca. 11,3 km<br />

lange Tunnel Radfeld/Wiesing (NBS km 27,290 – NBS km 38,677) dar. Dabei werden erstmals der Inn<br />

und die Inntalautobahn unterfahren. Im Anschluß an die ca, 1 km lange unterirdische Parallelführung<br />

mit der Bestandsstrecke wird diese auch unterkreuzt. Im Anschluß wird wieder die Inntalautobahn<br />

unterfahren. Im Bereich der Autobahnanschluß-stelle Achensee – Zillertal und der Bundesstraße B<br />

181 wird direkt neben der Bestandsstrecke und dem Inn die Galerie Wiesing (Länge 120 m) errichtet.<br />

Der Tunnel Wiesing/Jenbach (NBS - km 38,797 – NBS - km 43,270) mit einer Länge von ca. 4,5 km<br />

ist der nächste Abschnitt. Wobei wieder die Inntalautobahn und die Bestandsstrecke gekreuzt werden.<br />

Südlich der Bestandsstrecke werden im Bereich des Bahnhofes Jenbach die Anlagen der ÖBB und<br />

der Zillertalbahn um- bzw. unterfahren und anschließend der westliche Bahnhofskopf Jenbach in<br />

Längsrichtung. In weiterer Folge wird die Inntalautobahn mit einem sehr schleifenden Schnitt zwei mal<br />

unterfahren.<br />

Im Anschluß an die Wanne Jenbach (Länge ca. 220 m) befindet sich die oberirdische<br />

Verknüpfungsstelle Stans (NBS-km 43,590 - NBS-km 44,800) welche nördlich der Inntalautobahn und<br />

südlich der Bestandsstrecke liegt und die Gleisverbindungen stellen die Anbindung an die zu<br />

verlegende Bestandsstrecke her. Durch die Auflassung der Bestandsstrecke auf ca. 4 km Länge und<br />

die Verlegung der Haltestelle Stans entsteht eine Bündelung der Verkehrsträger Schiene und Straße<br />

auf einer Länge von etwa 3 km.


381<br />

Nach der Wanne Stans (Länge ca. 415 m) wird der ca. 10,6 km lange Tunnel Stans/Terfens (NBS -<br />

km 45,285 – NBS - km 55,855) errichtet. Dabei wird wieder zwei mal die Inntalautobahn unterfahren.<br />

In weiterer Folge wird die Galerie Terfens mit einer Länge von ca. 1,3 km nördlich der<br />

Bestandsstrecke errichtet. In diesem Bereich muß die Bestandsstrecke auf einer Länge von ca. 1,7<br />

km geringfügig verlegt werden, wodurch beide Strecken auf einer Länge von ca. 800 m direkt am<br />

Innufer liegen.<br />

Die anschließende ca. 4 km lange Unterflurtrasse Fritzens/ Baumkirchen (NBS - km 57,185 – NBS -<br />

km 61,125) unterfährt in Längsrichtung den Westteil des Bahnhofes Fritzens und führt über die Wanne<br />

Baumkirchen (Länge ca. 624 m) in der Bestandstrasse in die Verknüpfungsstelle Baumkirchen (NBS -<br />

km 61,749 – NBS - km 62,470). Durch die Verlegung der Bestandsstrecke über die unterirdische<br />

Neubaustrecke entsteht in diesem Bereich eine Doppelstocklösung. Den Abschluß bildet die<br />

Einbindung der Neubaustrecke in die Bestandsstrecke Kufstein – Brenner bzw. in die Umfahrung<br />

Innsbruck.<br />

Abweichend von anderen Neubautunnelprojekten in Österreich werden im ggstl. Abschnitt sowohl vier<br />

Überleitstellen als auch der Überholbahnhof Vomp im Tunnelbereich situiert.<br />

Nachstehende Überleitstellen liegen im Tunnelbereich der Neubaustrecke und der Gleiswechsel ist<br />

aufgrund der vorgesehenen Weichenbauform (EW 1200-1:18,5) mit V=100 km/h möglich:<br />

ÜLS Brixlegg...............................................km 32,143<br />

ÜLS Jenbach..............................................km 39,426<br />

ÜLS Vomp..................................................km 51,625<br />

ÜLS Fritzens ..............................................km 57,118<br />

Der Überholbahnhof Vomp ist im Tunnel Stans/Terfens mit jeweils einem seitenrichtigen Gleis<br />

geplant. Diese seitenrichtigen Gleise werden hintereinander angeordnet damit ein dreigleisiger<br />

Tunnelquerschnitt ausreichend ist. Die Abzweiggeschwindigkeit ist mit V=80 km/h geplant. Im Bereich<br />

der Weichen des Überholbahnhofes sind aus fahrleitungstechnischer Sicht sog. Schalternischen<br />

erforderlich.<br />

In den oberirdischen Verknüpfungsstellen (Radfeld, Stans und Baumkirchen) werden im Regelfall<br />

jeweils acht Weichen der Bauform EW 2600/1600-1:24 eingebaut, womit der Abzweig mit V=120 km/h<br />

befahrbar ist. Eine Besonderheit stellt der vorgesehene Einbau von Weichen der Bauform EW<br />

10000/4000-1:32,050 in den Verknüpfungsstellen Radfeld bzw. Baumkirchen dar welche im Abzweig<br />

V=160 km/h ermöglichen.<br />

Die Trassierung der Neubaustrecke wurde für eine maximale Geschwindigkeit von 200 km/h<br />

ausgelegt und die maximale Längsneigung im Bereich der Rampenstrecken beträgt ca. 12,5 ‰.<br />

Die Verlegungen der Bestandsstrecken wurden für eine maximale Geschwindigkeit von 160 km/h<br />

ausgelegt.<br />

Die provisorische Anbindung der Neubaustrecke an die ÖBB - Bestandsstrecke im Bahnhof Kundl<br />

(NBS km 22,364 = BS km alt 22,360) erfolgt an das von Wörgl kommende dritte Gleis mit dem sog.<br />

Beschleunigungsgleis. Aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse im Bf. Kundl beträgt der<br />

Gleisachsabstand zwischen dem Bestandsgleis 2 und dem neu zu errichtenden Beschleunigungsgleis<br />

minimal 5,90 m. Die maximale Geschwindigkeit in diesem Bereich der Bestandsgleise beträgt 160<br />

km/h, das Beschleunigungsgleis wird für 140 km/h trassiert.<br />

Im Bereich der Verlegung der Bestandsstrecke Jenbach – Stans (NBS km 41,568 = BS km alt 41,509<br />

- NBS km 46,838 = BS km alt 46,869) ergeben sich im Bereich der Unterfahrung der Inntalautobahn<br />

trassierungs-technische Zwangspunkte in Lage und Nivelette und insbesondere im Bereich des<br />

Stanserbaches eine Situation mit vier Ebenen. Am tiefsten liegt die Neubaustrecke, darüber der<br />

Stanserbach, danach die verlegte Bestandsstrecke und die Inntalautobahn welche im Tunnel Stans<br />

(BS-km 45,840 – BS-km 46,452) von der Bestandsstrecke unterfahren wird.<br />

Durch die Verlegung der Bestandsstrecke Fritzens – Baumkirchen (NBS km 59,169 = BS km alt<br />

59,283 - NBS km 62,470 = BS km alt 62,635) nach dem Bahnhof Fritzens kann eine Aufweitung<br />

erfolgen. Dadurch kann im Bereich der Haltestelle Baumkirchen ein Mittelbahnsteig angeordnet<br />

werden<br />

Das Gleisprovisorium Jenbach (BS km neu = BS km alt 39,561 - BS km neu 40,212 = BS km alt<br />

40,210) ist für die Herstellung der Neubaustrecke erforderlich und erstreckt sich auf eine Länge von<br />

650m. Das Provisorium der ÖBB – Strecke wurde mit einem Gleisabstand von 4,0 m und einer


382<br />

Geschwindigkeit von 100 km/h geplant wobei die Überleitverbindungen für eine Geschwindigkeit von<br />

60 km/h trassiert wurden. Das Gleisprovisorium der ZB - Streckenanbindung wurde auf eine<br />

Geschwindigkeit von 60 km/h ausgelegt.<br />

Tunnelsicherheit bauliche Vorsorgen<br />

Durch den relativ hohen Tunnelanteil der Neubaustrecke zur Gesamtlänge von ca. 30,3 km (= 75%)<br />

ergeben sich bauliche Maßnahmen die kurz angeführt werden.<br />

Notausgänge in Tunnelbereichen werden in Abständen von ca. 500 m angeordnet und aufgrund der<br />

topographischen Verhältnisse in unterschiedlichen Ausführungsformen realisiert. Die Ausführung kann<br />

als Rettungsschacht, Rettungsstollen oder paralleler Rettungsstollen mit Querschlägen in Abstand von<br />

ca. 500 m zum Fahrtunnel erfolgen. Zufahrtsrampen werden abhängig von der Länge (teilweise für<br />

Einsatzfahrzeuge befahrbar) ausgeführt. An den Notausgängen werden Aufstellflächen von 400 – 600<br />

m² angeordnet. Zusätzliche sind Rettungsplätze mit Einsatzzentralen mit einer Fläche von 1500 m²<br />

vorgesehen.<br />

Die Detailausführungen sind im vorliegenden Sicherheitskonzept bzw. den jeweiligen<br />

Detailbauprojekten dargestellt.<br />

Sonstige technische Anlagen<br />

Durch das vorliegende Projekt sind für die Unterbringung von energietechnische Anlagen (50 Hz)<br />

nachstehende Anlagen erforderlich:<br />

Betriebsgebäude Radfeld 1 km 26,052 ldB<br />

Schachtkopfgebäude km 27,805 rdB<br />

Betriebsgebäude Radfeld 2 km 28,883 rdB<br />

Tunnelkaverne Rettungsstollen Brixlegg Ost km 30,933 rdB<br />

Tunnelkaverne Zugangsstollen Brixlegg Mitte km 32,770 ldB<br />

Schachtkopfgebäude km 34,457 rdB<br />

Unterwerk Münster km 36,160 ldB<br />

Schachtkopfgebäude km 37,750 ldB<br />

Schachtkopfgebäude km 39,741 rdB<br />

Schachtkopfgebäude km 41,550 ldB<br />

Betriebsgebäude Stans km 43,832 ldB<br />

Schachtkopfgebäude km 45,740 rdB<br />

Betriebsgebäude Fiecht km 47,640 ldB<br />

Tunnelkaverne Rettungstunnel Vomp km 49,500 rdB<br />

Tunnelkaverne Rettungstunnel Vomp km 51,500 rdB<br />

Betriebsgebäude Terfens km 53,420 rdB<br />

Zugangsstollen Terfens km 55,280 ldB<br />

Betriebsgebäude Fritzens km 57,340 rdB<br />

Schachtkopfgebäude km 59,090 ldB<br />

Schachtkopfgebäude km 60,852 rdB<br />

Betriebsgebäude Baumkirchen km 61,910 ldB<br />

Für die Unterbringung von elektrischen Weichenheizungsanlagen sind nachstehende Anlagen<br />

erforderlich:<br />

Verknüpfungsstelle Radfeld:<br />

Schaltstation Typ A bei km 25,230 rdB<br />

Schaltstation Typ C bei km 25,700 rdB<br />

Betriebsgebäude Radfeld 1 bei km 26,052 ldB<br />

Verknüpfungsstelle Stans:<br />

Schaltstation Typ B bei km 44,100 rdB<br />

Schaltstation Typ C bei km 44,600 rdB<br />

Verknüpfungsstelle Baumkirchen:<br />

Betriebsgebäude Baumkirchen bei km 61,910 ldB<br />

Schaltstation Typ C bei km 62,150 rdB<br />

Die Hochwassersicherheit der Schaltstationen ist laut vorliegender Modellberechnung gegeben.


383<br />

Durch die Besonderheit der langen Tunnelstrecken ist ergänzend zu den sog. HOA/FOA –Anlagen vor<br />

den Tunnels auch erstmals eine sog. HOA/FOA –Anlage innerhalb der Tunnelstrecke erforderlich. Für<br />

die Unterbringung der Einbauten ist die Herstellung einer FM – Kaverne im km 47,050 ldB erforderlich.<br />

Funkmaste werden im Bereich der Betriebsgebäude Radfeld 1, Radfeld 2, Stans, Terfens, Fritzens<br />

sowie beim Unterwerk Münster und bei der Haltestelle Stans (BS km 45,800 rdB) errichtet.<br />

Festgehalten wird das gemäß Auskunft der BEG bei den Betriebsgebäuden Fiecht und Baumkirchen<br />

kein Funkmast erforderlich ist.<br />

Da noch Geländeveränderungen durchgeführt werden kann die Detailausführung (insbesondere Höhe<br />

der Antennen) erst nach funktechnischer Detailvermessung festgelegt werden<br />

Weiters sind vom elektrotechnischen Standpunkt nachstehende Baumaßnahmen bzw.<br />

Flächenerfordernisse für 15 kV Traktionsstromschaltanlagen erforderlich:<br />

Verknüpfungsstelle Radfeld: bei km 25,230 (zwischen Gleis 1 und 3)<br />

bei km 25,965 (zwischen Gleis 2 und 4)<br />

ÜLS Brixlegg: Schalterkaverne im Zugangsstollen bei km 32,o65 rdB<br />

ÜLS Jenbach: Schalterkaverne im Haupttunnel km 39,426 rdB<br />

Verknüpfungsstelle Stans: bei km 44,205 (zwischen Gleis 1 und 3)<br />

bei km 44,330 (zwischen Gleis 2 und 4)<br />

ÜLS Vomp: Schalterkaverne im Haupttunnel km 51,625 rdB<br />

ÜLS Fritzens: Schaltanlage im Betriebsgebäude km 57,340 rdB<br />

Verknüpfungsstelle Baumkirchen km 62,150 rdB und km 62,470rdB.<br />

Überholbahnhof Vomp: Schalternischen bei km 49,708 rdB und bei km 49,980 ldB<br />

Für die Traktionsstromversorgung der Fahrleitungsanlagen in den Tunnelbereichen sind<br />

Bahnstromkabeleinspeisungen von den Unterwerken Münster und Fritzens Wattens erforderlich. Vom<br />

Unterwerk Münster werden die Kabel zum Haupttunnel über den Rettungsschacht im km 35,990 ldB<br />

geführt und vom Unterwerk Fritzens Wattens werden die Kabel zum Haupttunnel über den<br />

Rettungsschacht im km 58,560 ldB geführt.<br />

Durch das vorgelegte Projekt werden nachstehende elektrotechnische Maßnahmen erforderlich:<br />

- Anpassung der Über- und Unterkreuzungen der elektrotechnischen Einrichtungen (Leitungen,<br />

Kabel) im Projektbereich gemäß vorgelegter Einbautenliste.<br />

- Neuerrichtung der Fahrleitungsanlage im ggstl. NBS - Bereich inklusive der erforderlichen<br />

Traktionsstromkabelanlagen von den Unterwerken Münster und Fritzens/Wattens und Anpassung<br />

bzw. Neuerrichtung der Fahrleitungsanlage der Bestandsstrecke.<br />

- Errichtung der 50 Hz Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen in den Tunnelbereichen, inklusive den<br />

Notausgängen und bei den Betriebsgebäuden und Rettungsplätzen, sowie die Errichtung der<br />

elektrotechnischen Anlagen der Pumpstationen, Löschwasserbehältern. Schadstoffsammelbecken.<br />

- Anpassung bzw. Neuerrichtung der 50 Hz Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen in den<br />

Betriebsstellen (insbesondere Haltestelle Stans und Baumkirchen),<br />

- Maßnahmen an der 110 kV ÖBB Bahnstromleitung UW Wörgl - UW Fritzens Wattens in den<br />

Bereichen Mast Nr. 320 – Mast Nr.:322 (entspricht NBS-km 42,072 bzw. BS-km 42,177) und in den<br />

Bereichen Mast Nr. 337 – Mast Nr.:339 (entspricht NBS-km 46,911).<br />

- Errichtung des Unterwerkes Münster inkl. der Bahnstromleitungseinbindung.<br />

Gutachten<br />

Aus fachlicher Sicht ergeben sich elektrotechnische Auswirkungen aufgrund der Anpassungen zum<br />

UVP-Verfahren insbesondere in den Bereichen Münster und Stans:<br />

Durch den Entfall der vorgesehenen Wanne Münster und der Verlängerung des Tunnels<br />

Radfeld/Wiesing ergeben sich aufwendigere Lösungen für die Traktionsstromversorgung der<br />

Neubaustrecke. Die Traktionsstromanspeisung vom Unterwerk Münster kann nicht als technische<br />

Standardlösung, wie auf der Bestandstrecke als Freileitung ausgeführt, vorgesehen werden. Die<br />

Neubaustrecke muß über Kabel mit Traktionsstrom versorgt werden. Dazu wird vom Unterwerk<br />

Münster eine Kabeltrasse zum Rettungsschacht (km 35,990) geführt. Im Rettungsschacht werden die<br />

Kabel senkrecht an der Wand verlegt und in weiterer Folge im Haupttunnel im Bereich km 36,020<br />

erfolgt die Einspeisung in die Fahrleitungsanlage.<br />

Im Bereich Stans war im UVP-Verfahren eine Aufschüttung der Autobahn vorgesehen, da durch die<br />

Vorgaben der Bauwerkshöhen aus der HL-Richtlinie im Bereich der Verknüpfung Neubaustrecke mit<br />

der verlegten Bestandsstrecke der vorhandene Platzbedarf (Höhe) nicht ausreichte. Im vorliegenden


384<br />

Projekt entfällt nunmehr die Aufschüttung der Autobahn in diesem Bereich. Der Bestandstunnel<br />

Westbahn Stans (BS km 45,847 – BS km 46,444) entspricht in seinen Abmessungen nicht den<br />

Vorgaben der HL-Richtlinien. Festgestellt wird allerdings, das durch die vorliegende Ausführung der<br />

Regellichtraum nicht eingeschränkt wird und der Raum für die technischen Einbauten (Signale,<br />

Beleuchtung) vorhanden ist. Durch die Länge des Tunnels ist kein Funkkabel erforderlich, die<br />

funktechnische Versorgung innerhalb des Tunnels wird durch Antennen an den Portalen realisiert. Die<br />

einzige, jedoch aus fahrleitungstechnischer Sicht markante Einschränkung, stellt die Verringerung der<br />

Fahrleitungssystemhöhe auf maximal 0,5 m dar (Regelsystemhöhe im Tunnel 1,1m) wobei jedoch die<br />

vorgesehene Fahrdrahtlage mit 5,2 m Höhe der Regelhöhe in Tunnels mit fester Fahrbahn entspricht.<br />

Eine weitere fahrleitungstechnische Besonderheit des vorliegenden Projektes stellt auch die Weiche<br />

der Bauform EW 10000/4000-1:32,050 welche im Abzweig V=160 km/h ermöglicht dar, da diese<br />

bisher in Österreich nicht eingebaut wurde. Es sind daher keine Vorgaben und Erfahrungen<br />

hinsichtlich einer derartigen Weichenfahrleitungsausrüstung in Verbindung mit dem ÖBB -<br />

Regelfahrleitungssystem bekannt.<br />

Aus ho Sicht ist es daher erforderlich diese technischen Besonderheiten<br />

(Sonderfahrleitungsausrüstung Stans sowie Weichenfahrleitungsausrüstung der Weichenbauform EW<br />

10000/4000-1:32,050) zu untersuchen (z.B.:Simulationsberechnungen) und der Behörde spätestens<br />

mit der Vorlage des Fahrleitungsdetailprojektes dokumentierte Aussagen bezüglich der Abweichungen<br />

des ÖBB - Regelfahrleitungssystems zu übermitteln und ob die vorgesehenen<br />

Maximalgeschwindigkeiten auch gefahren werden können. Abschließende Meßfahrten mit dem<br />

elektrotechnischen Messwagen der ÖBB sind jedenfalls erforderlich.<br />

Durch die Errichtung der Neubaustrecke und die Verlegung der Bestandsstrecke müssen<br />

Anpassungen an den elektrotechnischen Einrichtungen gemäß vorgelegter Einbautenliste<br />

vorgenommen werden, wobei neben Bahnstromleitungen der ÖBB insbesondere Freileitungen der<br />

TIWAG betroffen sind, erforderliche Übereinkommen sind abzuschließen und für die jeweiligen<br />

Verlegungen sind Abstandsnachweise vorzulegen (Berechnung gemäß ÖVE L11).<br />

Durch Baumaßnahmen werden nachstehende 110 kV Bahnstromleitungen der ÖBB betroffen:<br />

- Im Bereich NBS km 26,194 (Verlegung Maukenbach) ist die Sicherung des Mastes der 110 kV<br />

ÖBB Bahnstromleitung UW Wörgl - UW Fritzens während der Bauarbeiten erforderlich.<br />

- Verlegung der 110 kV ÖBB Bahnstromleitung UW Wörgl - UW Fritzens Wattens im Bereich Mast<br />

Nr. 320 – Mast Nr. 322 (entspricht NBS-km 42,072 bzw. BS-km 42,177). Durch die vorgesehene<br />

Verlegung der Bestandsstrecke im Bereich Jenbach muß der bestehende Winkelmast 321 um 24<br />

m in Richtung Mast 320 verschoben, neu errichtet werden. Dadurch ergibt sich eine geringfügig<br />

geänderte Leitungsführung Richtung Mast 322.<br />

- Verlegung der 110 kV ÖBB Bahnstromleitung UW Wörgl - UW Fritzens Wattens im Bereich Mast<br />

Nr. 337 – Mast Nr. 339 (entspricht NBS-km 46,911). Durch die vorgesehenen Baumaßnahmen<br />

(offene Baugrube) im Bereich der Neubaustrecke muß der bestehende Winkelmast 338 um 34,2 m<br />

in Richtung Mast 339 verschoben, neu errichtet werden. Dadurch wird zwischen Mast 337 und 338<br />

die max. Regelspannweite von 330m ausgenützt.<br />

Die Maßnahmen an der Bahnstromleitung stellen vorgezogene Baumaßnahmen dar, denn erst nach<br />

den Verlegungen der jeweiligen Maste kann das Projekt realisiert werden. Diese Teilbauvorhaben<br />

stellen aus elektrotechnischer Sicht jeweils eine bauliche Maßnahme geringen Umfanges im Sinne<br />

des § 14 Abs.3 EisbG 1957 an der ÖBB 110 kV Bahnstromleitung dar. Diese Änderungen sowie die<br />

durch den Umbau bedingten Bauphasen und Provisorien sind daher unter der Leitung einer gemäß<br />

§ 15 EisbG 1957 (E-Technik) verzeichneten Person auszuführen.<br />

Weiters wurden die Projektunterlagen für die Errichtung des Bahnunterwerkes Münster sowie die<br />

Einbindung der 110 kV Bahnstromleitung UW Wörgl - UW Fritzens Wattens zur eisenbahnrechtlichen<br />

Genehmigung vorgelegt.<br />

Das Hochbaugebäude des Unterwerks Münster wird im km 36,160 l.d.B. errichtet und stellt ein<br />

Kombinationsbauwerk dar. Neben den 15 kV Traktionsstromschaltanlagen und den 50 Hz Anlagen<br />

wird auch ein ESTW integriert.<br />

Durch das Bauvorhaben Unterwerk Münster werden nachstehende elektrotechnische<br />

Maßnahmen erforderlich, wobei weitere Details der technischen Baubeschreibung zu entnehmen sind:<br />

- Errichtung der 110 kV-Freiluftschaltanlage in der Konzeption mit einer Doppelsammelschiene mit<br />

zwei Längsteilungen, 4 Übertragungsleitungsfeldern, 3 Umspannerfeldern, einem Kupplungsfeld<br />

und einem Stand für ein fahrbares Unterwerk.


385<br />

- Errichtung einer eisenbahnrechtlich typengenehmigten 15 kV-Innenraumschaltanlage.<br />

- Errichtung der Steuer-, Meß- und Meldesysteme sowie der Eigenbedarfsanlagen und<br />

Nebeneinrichtungen (Leit- und Fernwirktechnik).<br />

- Erstellung der Licht- und Kraftinstallation im Schalthaus und in der Freiluftanlage.<br />

- Errichtung der Blitzschutz- und Erdungsanlage.<br />

Die Bahnstromanbindung in das Unterwerk Münster erfolgt über die projektierte 110 kV-<br />

Bahnstromleitungseinbindung von den Masten -Nr. 299A und 299B der 110 kV- ÖBB<br />

Bahnstromleitung UW Wörgl - UW Fritzens Wattens<br />

Der bestehende Tragmast Nr. 299 wird durch zwei Winkelabspannmaste ersetzt. Von diesen neuen<br />

Masten führt die Leitung (Länge ca. 90 m) direkt zu den Abspannportalen im Unterwerk. Die<br />

technischen Details der Leitungsanlage bezüglich Masten, Fundierungen, Seilen, Armaturen,<br />

Isolatoren und Erdungen sind dem vorgelegten technischen Bericht zu entnehmen.<br />

Festgehalten wird, dass durch die gemeinsame Nutzung des Hochbaugebäudes Unterwerk Münster<br />

Traktionsstromanlagen und Anlagen des ESTW´s in unmittelbarer Nähe situiert werden. Da eine<br />

derartige räumliche Konzentration bisher in Österreich nicht ausgeführt wurde kann über eine<br />

Beeinflussung der Anlagen des ESTW´s insbesondere durch auftretende Überspannungen bei<br />

Schalthandlungen sowie Beeinflussungen der elektromagnetischen Felder der Traktionsstromanlagen<br />

keine Aussage getroffen werden. Es ist jedoch auszuschließen dass durch Normungsvorgaben für<br />

Eisenbahnsicherungsanlagen (insbesondere EN 50121-4) sich Betriebsbeschränkungen der<br />

Traktionstromanlagen verfügt werden.<br />

Da das Unterwerk sowohl in die Neubaustrecke als auch in die Bestandsstrecke einspeist ist die<br />

Inbetriebnahme des Unterwerkes vor der Gesamtbetriebsaufnahme der Neubaustrecke vorgesehen.<br />

Die Erteilung der Betriebsbewilligung für das Unterwerk Münster wäre unabhängig von Gesamtprojekt<br />

aus elektrotechnischer Sicht erforderlich und ist bei Einhaltung der bezug nehmenden<br />

Vorschreibungen und Auflagen vom elektrotechnischen Standpunkt möglich.<br />

Zum vorliegenden Tunnelsicherheitskonzept sowie den während der Ortsverhandlung getätigten<br />

Erläuterungen und Zusagen durch die BEG zur Tunnelsicherheit werden vom elektrotechnischen<br />

Standpunkt nachstehende Feststellungen getroffen:<br />

- Die Kennzeichnung der Sicherheits-/Notausstiege in den Nischen des Fahrtunnels ist durch<br />

„Blaue“ Hinweisschilder geplant. Diese wird abgeändert auf das der Kennzeichenverordnung<br />

entsprechende „Grüne Notausgangsschild“ da dies gebräuchlich ist, und daher<br />

Fehlinterpretationen in einem Ereignisfall ausgeschlossen sein sollten. Dies ist im Detailprojekt der<br />

50 Hz Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen in den Tunnelbereichen im Rahmen der<br />

Behördenvorlage darzustellen.<br />

- Gemäß vorliegendem Lüftungskonzept werden die Schleusenbereiche mit einer<br />

Luftgeschwindigkeit von 3m/s beaufschlagt und somit gemäß Aussage des Lüftungskonzepts sind<br />

die fahrtunnelseitigen Schleusentüren mit einer elektromechanischen Öffnungshilfe auszustatten.<br />

Für die elektrische Versorgung dieser Öffnungshilfe reicht der übliche ÖBB - Versorgungsstandard<br />

der „Sicheren Bereiche“ d.h. zweite Versorgung über eine USV - Anlage aus, wobei im Rahmen<br />

der Detailplanung dieser Türen jedenfalls auch ein ausschließlich mechanisches Öffnen der Türen<br />

möglich sein muß.<br />

- Betreffend der Verlegung der Kabel im Fahrtunnel sind jedenfalls die Ergebnisse der Arbeitsgruppe<br />

„Vorbeugender Baulicher Brandschutz“ zu berücksichtigen, und die dargestellte Form des<br />

Kabeltroges aus heutiger Sicht eventuell mit einer betonummantelten Rohrtrasse zu ergänzen.<br />

- Aufgrund der erforderlichen Lüfterleistungen für die Luftbeaufschlagung und die erwarteten<br />

elektrischen Anschlußleistungen können diese Lüfter nicht aus der USV – Anlage versorgt werden.<br />

Da ausschließlich eine einseitige Versorgung dieser Lüfter nur über das im Fahrtunnel verlegte<br />

Niederspannungskabel erfolgen würde, wäre der übliche Versorgungsstandard der „Sicheren<br />

Bereiche“ nicht gegeben. Es ist daher im Rahmen der Vorlage des Detailprojektes nachzuweisen<br />

wie dieser übliche Versorgungsstandard (zweiseitige Anspeisung) erreicht werden kann.<br />

- Im Nahbereich der Sicherheits-/Notausstiegsnischen im Fahrtunnel sind an der Wand<br />

Erdungsstangen zu montieren. Die Ausführung hat den behördlichen Festlegungen im<br />

„Siebergtunnel“ der Umfahrung Haag – St. Valentin zu entsprechen. Dies ist im Rahmen der<br />

Vorlage des Fahrleitungsdetailprojektes darzustellen.<br />

- Für die Erdungsschalter zwischen den Tunnelportalen und den Wannen sind Standplätze<br />

außerhalb der Randwege vorzusehen (ggf. Nische erforderlich).<br />

- Für die Traktionsstromversorgung der Neubaustrecke im Bereich Münster bzw. Fritzens Wattens<br />

müssen diese Hochspannungskabel im Rettungsschacht (km 35,990 ldB) bzw. im Rettungsschacht


386<br />

(km 58,560 ldB) verlegt werden. Diese Kabel sind entsprechend mechanisch (z.B.: mittels<br />

Blechverkleidung) gegen Beschädigungen zu schützen,<br />

- Durch den Einbau von sog. Kastennischen kann die Regelausführung der Fahrtunnellbeleuchtung<br />

in diesen Bereichen nicht angewendet werden Die Abweichung der Ausführung ist im Detailprojekt<br />

der 50 Hz Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen im Rahmen der Behördenvorlage darzustellen.<br />

im Detailprojekt der 50 Hz Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen sind nachstehende Vorgaben zu<br />

berücksichtigen:<br />

An den Fahrleitungsschaltgerüsten in den Verknüpfungsstellen sowie in den Technischen Kavernen in<br />

den Rettungsstollen ist eine Beleuchtung für Instandhaltungsmaßnahmen vorzusehen.<br />

Durch den Gleisachsabstand von 8,0 m zwischen den Gleisen 1 und 3 bzw. 2 und 4 ist es möglich die<br />

Fahrleitungsschaltgerüste in den Verknüpfungsstellen Radfeld und Stans in diesen Bereichen<br />

anzuordnen.<br />

Durch die vorhandenen Platzverhältnisse der provisorischen Anbindung der Neubaustrecke an die<br />

ÖBB - Bestandsstrecke im Bahnhof Kundl mit dem sog. Beschleunigungsgleis wird die nachstehend<br />

beschriebene Querschnittlösung betreffend den Standorten der Fahrleitungsmaste ausgeführt. Diese<br />

eingeengten Platzverhältnisse sind ausschließlich im Bahnhofsbereich Kundl gegeben und gemäß<br />

HL-Richtlinie beträgt der zulässige Fahleitungsmastkantenabstand in Bahnhofsbereichen 2,20 m.<br />

Dieser Grenzwert wird nicht erreicht. Festgehalten wird, das der geringste Abstand zur<br />

Mastvorderkante des Bestandsgleises 2 2,60 m beträgt. Beim Beschleunigungsgleis entspricht der<br />

Abstand zur Mastvorderkante immer dem Regelabstand von 3,20 m wobei allerdings zur<br />

Masthinterkante des Gleises 2 nur ein Abstand von 2,50 m eingehalten werden kann. Im Bereich des<br />

3-gleisigen Streckenquerschnittes wird beim Beschleunigungsgleis der Regelabstand von 3,20 m<br />

beibehalten und zur Masthinterhinterkante des Gleises 2 wird der Abstand von 2,50 m eingehalten.<br />

Zum Bestandsgleis 2 entspricht der Abstand zur Mastvorderkante dem Regelabstand von 3,20 m.<br />

Diese unsymmetrische Mastanordnung ist durch den erforderlichen Sicherheitsraum zum<br />

Bestandsgleis 2 gegeben. Vom elektrotechnischen Standpunkt besteht gegen diese geplante<br />

Ausführung kein Einwand und ist im Fahrleitungsdetailprojekt darzustellen.<br />

Im Bahnhofsbereich Kundl ergibt sich durch die Unterführung der Bestandsbrücke L48 -Breitenbacher<br />

Straße (NBS km 22,760) eine Abweichung zur HL-Richtlinie. Durch die projektierte Lage des<br />

Beschleunigungsgleises und der bestehenden Tragwerksunterkante der Brücke wird die erforderliche<br />

Lichte Höhe gemäß HL-Richtlinien von 7,20 m unterschritten und beträgt tatsächlich ca. 6,60 m bei<br />

einer Brückenbreite von 8 m. Festgehalten wird, das der erweiterte Regellichtraum durch die<br />

bestehende Lichte Höhe lediglich im Oberleitungsbereich mit der Regelsystemhöhe und der<br />

Tragseilhöhe eingeschränkt werden muß, die Regelfahrdrahthöhe jedoch eingehalten werden kann.<br />

Der projektierte neue Fahrleitungsmast des Beschleunigungsgleises Richtung Kufstein wird ca. 14 m<br />

vor der Brückenachse und der neue Fahrleitungsmast Richtung Brenner ca. 32 m nach der<br />

Brückenachse situiert werden. Aufgrund der vorgesehenen Geschwindigkeiten im Bahnhofsbereich<br />

Kundl besteht vom elektrotechnischen Standpunkt gegen diese geplante Ausführung kein Einwand<br />

und ist im Fahrleitungsdetailprojekt darzustellen.<br />

Im Bereich der Wannen müssen aufgrund der verlaufenden Wannenhöhen unterschiedliche<br />

Fahrleitungsanordnungen gewählt werden. Derzeit sind Regelfahrlleitungsmaste (bis 2 m<br />

Wannenhöhe), Aufsetzmaste (von 2-4 m Wannenhöhe), Anklammermaste (von 4-6 m<br />

Wannenhöhe)und direkte Montage der Fahrleitungsausleger an die Wand (über 6 m Wannenhöhe)<br />

vorgesehen. Die erforderlichen statischen Berücksichtigungen sowie für Fahrleitungsabspannungen<br />

erforderliche Abspannnischen sind bereits vorzusehen.<br />

Unterschreitungen von Regelbauwerksabständen treten im Bereich der Wanne Radfeld durch die<br />

vorgegebenen ökologischen Zwangspunkte eines Frosch- und Libellenteiches auf. Am Beginn der<br />

Wanne Jenbach treten durch die vorgegebenen Platzverhältnisse punktuell Unterschreitungen der<br />

Regelbauwerksabstände auf. In diesen Bereichen ergeben sich daher auch zu den Bestandsgleisen<br />

Unterschreitungen der Fahrleitungsmastabstände von 3,20 m. Hiezu wird festgehalten, dass aus<br />

fahleitungstechnischer Sicht jedenfalls ein Mindestabstand (Gleisachse-Mastvorderkante) von 2,50 m<br />

nicht unterschritten werden darf. Die Detailausführung ist im Fahrleitungsdetailprojekt darzustellen.<br />

Hinsichtlich der erforderlichen Berührungsschutzmaßnahmen in diesen Bereichen wird festgestellt,<br />

das die Detailausführungen erst nach Vorlage des Fahrleitungsdetailprojektes festgelegt werden<br />

können wobei nach Möglichkeit die Abstandserhöhung durch vorgesetzte Isolationen an den<br />

Fahrleitungsmasten (z.B.. Rahmenauslegerbock) vorzusehen ist


387<br />

Im Bereich der Galerie Wiesing sind aufgrund der „Fensteröffnungen“ bautechnische Vorkehrungen<br />

erforderlich, da durch die Lage der Fahrleitungsausrüstung die erforderliche Schutzmaßnahme zur<br />

Fahrleitungsanlage (Vollwand mit mind.1,5m Höhe) nicht sinnvoll ist. Die bautechnische Ausführung<br />

ist so zu wählen, das kaum Instandhaltungen im Nahbereich dieser „Fensteröffnungen“ erforderlich<br />

werden, da jedenfalls als Schutzmaßnahme innerhalb dieser Ausführung die Fahrleitungsanlage<br />

abgeschaltet werden müßte.<br />

Oberhalb der Galerie Terfens sind durch den Nahbereich der Bestandsstrecke Schutzmaßnahmen<br />

gegenüber der Mastspitzenleitung erforderlich. Aus fahrleitungstechnischer Sicht wird die Erhöhung<br />

der Bestandsstreckenmaste vorgeschlagen.<br />

Im Bereich des Überholbahnhofes Vomp wurde festgestellt, das die projektierte Lage der beiden<br />

Schalternischen bei km 49,708 rdB und bei km 49,980 ldB abzuändern wären und diese bei km<br />

49,663 rdB und bei km 49,972 ldB neu zu errichten wären, da diese Lagen durch die vorgegebenen<br />

Weichenlagen fixiert sind.<br />

Im Rahmen der Ortsverhandlung wurden Einwendungen hinsichtlich Beeinflussung des Betriebes<br />

durch elektromagnetische Felder (Fa. Tyrolit Schleifmittelwerke Swarowski KG, vertreten durch Eckert<br />

& Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft mbH) sowie hinsichtlich Beeinflussung durch elektromagnetische<br />

Felder der Trafostation am Rettungsplatz und Sprengauswirkungen auf die Oberleitungsanlagen<br />

(Firmen Gubert GmbH u.a.; ve rtreten durch Rechtsanwalt Dr. Markus Knoll) abgegeben:<br />

Vom elektrotechnischen Standpunkt wird zu den Einwendungen hinsichtlich möglicher<br />

Beeinflussungen des Produktionsprozesses der Fa. Tyrolit Schleifmittelwerke Swarowski K.G. durch<br />

die Errichtung der Neubaustrecke und der Verlegung der Bestandsstrecke nachstehender Sachverhalt<br />

festgestellt:<br />

Die Produktionshalle der Fa. Tyrolit ist ca. 64m - 85 m von der Neubaustreckenachse die im<br />

gegenständlichen Bereich in Tunnellage verläuft sowie ca. 90 – 110 m von der in diesen Bereich<br />

ebenfalls im Tunnellage verlegten Bestandsbahnachse entfernt.<br />

Für den Betrieb elektrischer Anlagen ist die „ÖNORM S 1119/ ÖVE EMV 1119 - niederfrequente,<br />

elektrische und magnetische Felder - zulässige Expositionswerte zum Schutze von Personen im<br />

Frequenzbereich von 0 Hz bis 30 Hz“ zugrunde zu legen. Diese Grenzwerte wurden durch<br />

Messungen auf verschiedenen österreichischen Bahnstrecken vom „Institut für Elektrische Anlagen<br />

und Hochspannungstechnik der TU Wien“ überprüft und vergleichend begutachtet. Technische<br />

Maßnahmen zur Reduktion der Feldauswirkungen wurden durch die Regelanordnung einer<br />

elektrischen Rückleitungsverbindung in Höhe des Fahrleitungskettenwerkes auf ÖBB-<br />

Hochleistungsstrecken bereits durchgeführt. Hiebei konnte festgestellt werden, dass im Bereich der<br />

Fahrleitungsanlagen in einer Entfernung von 10 m ein magnetisches Feld von 1 – 3 µ T auftritt<br />

(Grenzwert 300 µT) sowie ein elektrisches Feld direkt unter der Leitung von max. 1 kV/m (Grenzwert<br />

10 kV/m) auftritt.<br />

Die Ergebnisse der „Studie Dokumentierter Forschungsresultate über die Wirkung<br />

elektromagnetischer Felder“ ergaben, daß die derzeit international anerkannten Grenzwerte - gemäß<br />

WHO Empfehlung bzw. ÖNORM Empfehlung - in Österreich nicht erreicht werden.<br />

Festgehalten wird, dass bestimmte technische Geräte bereits durch geringe magnetische Felder von<br />

wenigen µT (Bildschirmzittern bei PC-Monitoren älterer Bauart) beeinflußt werden. Dafür sind<br />

geeignete Abhilfemaßnahmen (z.B.: moderne LCD-Bildschirme) vorhanden.<br />

Vom elektrotechnischen Standpunkt ist es jedenfalls erforderlich, die bereits jetzt existierenden 50 Hz<br />

- Felder am Betriebsgelände der Fa. Tyrolit (es wird aufgrund der Betriebsgröße eine eigene 50 Hz<br />

Trafostation vermutet) aufzunehmen um im Rahmen der Inbetriebnahme der neuen<br />

Traktionsstromanlagen ein mögliches zusätzliches Auftreten von 16,7 Hz Bahnstromfeldern<br />

meßtechnisch feststellen zu können.<br />

Diese elektromagnetischen Bahnstromfelder sehr geringer Intensität abzuschirmen oder zu<br />

vermeiden, ist technisch nicht mit vertretbaren Aufwand realisierbar.<br />

Vom elektrotechnischen Standpunkt wird zu den Einwendungen hinsichtlich möglicher<br />

Beeinflussungen durch elektrische Felder der Trafostation am Rettungsplatz und Sprengauswirkungen<br />

auf die Oberleitungsanlagen durch die Firmen Gubert GmbH u.a nachstehender Sachverhalt<br />

festgestellt:


388<br />

Die Trafostation im Rettungsschachtgebäude integriert dient der elektrischen Versorgung der<br />

erforderlichen Tunnelausrüstungen gemäß Sicherheitskonzept und die installierte Trafoleistung<br />

beträgt maximal 400 kVA. Diese Leistung ist nur bei außergewöhnlichen besonderen Ereignissen im<br />

Tunnel erforderlich, im Regelbetrieb wird der Trafo nur im sog. Leerlauf betrieben. Die Trafostation ist<br />

ca. 31 m von der Produktionshalle entfernt sodaß aus technischer Sicht eine Beeinflußung kaum<br />

meßtechnisch nachzuweisen sein wird.<br />

Die Ergebnisse der „Studie Dokumentierter Forschungsresultate über die Wirkung<br />

elektromagnetischer Felder“ ergaben, daß die derzeit international anerkannten Grenzwerte - gemäß<br />

WHO Empfehlung bzw. ÖNORM Empfehlung - in Österreich nicht erreicht werden.<br />

Festgehalten wird, das bestimmte technische Geräte bereits durch geringe magnetische Felder von<br />

wenigen µT (Bildschirmzittern bei PC-Monitoren älterer Bauart) beeinflußt werden. Dafür sind<br />

geeignete Abhilfemaßnahmen (z.B.: moderne LCD-Bildschirme) vorhanden.<br />

Vom elektrotechnischen Standpunkt ist es jedenfalls erforderlich, die bereits jetzt existierenden<br />

elektromagnetischen Felder am Betriebsgelände der Firmen Gubert GmbH u.a (es wird aufgrund der<br />

Betriebsgröße eine eigene 50 Hz Trafostation vermutet) aufzunehmen um im Rahmen der<br />

Inbetriebnahme der neuen Trafostation ein mögliches zusätzliches Auftreten von elektromagnetischen<br />

Feldern feststellen zu können.<br />

Die Neubaustrecke verläuft im gegenständlichen Bereich in einer Tunnellage, sodass sich aus<br />

elektrotechnischer Sicht keine Sprengauswirkungen auf die Oberleitungsanlagen ergeben können.<br />

Auswirkungen von Sprengauswirkungen auf die Oberleitungsanlagen können sich daher lediglich auf<br />

die Bestandsstrecke ergeben, die bereits jetzt am nähesten Punkt ca. 18 m entfernt ist und für das<br />

Gleisprovisorium Jenbach vorübergehend näher (ca. 2-3 m) an das Betriebsgelände rückt. Da durch<br />

Beschädigungen der Oberleitungsanlagen infolge von Sprengwirkungen auch die Sicherheit und<br />

Ordnung des Bahnbetriebes beeinflußt wird, darf es eine Genehmigung für derartige<br />

Sprengauswirkungen nicht geben.<br />

Zusammenfassung<br />

Gegen die Erteilung der beantragten eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung besteht vom<br />

elektrotechnischen Standpunkt bei Einhaltung nachstehender Vorschreibungen kein Einwand.<br />

Für das Unterwerk Münster sowie die 110 kV Bahnstromleitungseinbindung wird aus<br />

elektrotechnischer Sicht empfohlen die eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung aufgrund der<br />

nachstehenden Vorschreibungen mitzuverbinden.<br />

Gegen die Erteilung der beantragten eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung für das<br />

Gleisprovisorium Jenbach besteht aufgrund der nachstehenden Vorschreibungen kein Einwand.<br />

Vorschreibungen<br />

1. Bei den erforderlichen Verlegungen bzw. Umbauten an den elektrotechnischen Einrichtungen<br />

gemäß Einbautenliste und Kreuzungsverzeichnis sind die Bestimmungen der<br />

ÖVE-Vorschriften (insbesondere ÖVE-L 11 bzw. L 20) einzuhalten. Vor den<br />

Baumaßnahmen sind entsprechende Übereinkommen mit den jeweiligen<br />

Leitungseigentümern abzuschließen.<br />

2. Das Erdungskonzept für Hochleistungsstrecken ist im Projektsbereich sinngemäß<br />

einzuhalten.<br />

3. Die bereits jetzt existierenden elektromagnetischen Felder an ausgewählten<br />

reproduzierbaren Punkten am Betriebsgelände der Fa. Tyrolit und die existierenden<br />

elektromagnetischen Felder am Betriebsgelände der Firmen Gubert GmbH (Bergbau<br />

Verwaltungs AG, Gubert Kalk Dolomit Marmor GmbH, Gubert Bergbau GmbH, Gubert<br />

GmbH & Co Nfg. KG, Jenbach Beton GesmbH & CoKG, Katzenberger Beton- und<br />

Fertigteilwerk NFG. GmbH & CoKG, Katzenberger Beton- Fertigteile Produktions<br />

Gesellschaft m.b.H. & CoKG) sind meßtechnisch aufzunehmen.<br />

4. Im Bereich des Überholbahnhofes Vomp sind die beiden Schalternischen bei km 49,708<br />

rdB und bei km 49,980 ldB abzuändern und diese bei km 49,663 rdB und bei km 49,972<br />

ldB durch die vorgegebenen Weichenlagen neu zu errichten.<br />

5. Die 15 kV Hochspannungskabel im Rettungsschacht (km 35,990 ldB) bzw. im<br />

Rettungsschacht (km 58,560 ldB) sind entsprechend mechanisch (z.B.: mittels<br />

Blechverkleidung) gegen Beschädigungen zu schützen.


389<br />

6. Die elektrotechnischen Berührungsschutzmaßnahmen im Bereich der Wannen und<br />

Tunnelportale sind derart zu situieren, daß sie mit allfälligen Absturzsicherungen<br />

verbunden werden können. Im Bereich der Portalbauwerke sind Maßnahmen zu setzen,<br />

daß eine Annäherung an die Fahrleitungsanlage vom Portalvorplatz aus verhindert wird.<br />

7. Im Bereich der Galerie Wiesing sind aufgrund der „Fensteröffnungen“ bautechnische<br />

Vorkehrungen erforderlich, da durch die Lage der Fahrleitungsausrüstung die<br />

erforderliche Schutzmaßnahme zur Fahrleitungsanlage (Vollwand mit mind.1,5m Höhe)<br />

nicht sinnvoll ist. Die bautechnische Ausführung ist so zu wählen, dass kaum<br />

Instandhaltungen im Nahbereich dieser „Fensteröffnungen“ erforderlich werden.<br />

Oberhalb der Galerie Terfens sind durch den Nahbereich der Bestandsstrecke<br />

Schutzmaßnahmen gegenüber der Mastspitzenleitung erforderlich.<br />

8. Die Beleuchtungs- und Versorgungsanforderung der „Sicheren Bereiche“ und<br />

Portalplätze ist mit dem Sicherheitskonzept abzustimmen. Die fahrtunnelseitigen<br />

Schleusentüren müssen gemäß Vorgabe des Lüftungskonzepts mit einer<br />

elektromechanischen Öffnungshilfe ausgestattet werden. Für die elektrische Versorgung<br />

dieser Öffnungshilfe reicht der übliche ÖBB - Versorgungsstandard der „Sicheren<br />

Bereiche“ d.h. zweite Versorgung über eine USV - Anlage aus, wobei im Rahmen der<br />

Detailplanung dieser Türen jedenfalls auch ein ausschließlich mechanisches Öffnen der<br />

Türen möglich sein muß.<br />

9. An den Fahrleitungsschaltgerüsten in den Verknüpfungsstellen sowie in den Technischen<br />

Kavernen in den Rettungsstollen ist eine Beleuchtung für Instandhaltungsmaßnahmen<br />

vorzusehen.<br />

10. Die Errichtung der 50 Hz Anlagen bei den Pumpstationen, Löschwasserbehältern und<br />

Schadstoffsammelbecken sind unter Leitung einer gemäß § 15 EisbG (E-Technik)<br />

verzeichneten Person bzw. eines konzessionierten Elektrounternehmens durchzuführen.<br />

Der Abnahmebefund ist der Behörde vorzulegen.<br />

11. Die Änderung 110 kV ÖBB Bahnstromleitung UW Wörgl - UW Fritzens Wattens in den<br />

Bereichen Mast Nr. 320 – Mast Nr.:322 (entspricht NBS-km 42,072 bzw. BS-km 42,177)<br />

und in den Bereichen Mast Nr. 337 – Mast Nr.:339 (entspricht NBS-km 46,911) sowie die<br />

durch den Umbau bedingten Bauphasen und Provisorien ist unter der Leitung einer<br />

gemäß § 15 EisbG 1957 (E-Technik) verzeichneten Person auszuführen.<br />

12. Die Sicherung des Mastes der 110 kV ÖBB Bahnstromleitung UW Wörgl - UW Fritzens<br />

Wattens im Bereich km 26,194 (Verlegung Maukenbach) ist derart durchzuführen, dass<br />

die ordnungsgemäße Bahnstromversorgung nicht gefährdet wird und damit in weiterer<br />

Folge keine Auswirkungen auf den elektrischen Bahnbetrieb auftreten.<br />

13. Die durch die Errichtung der Unterwerksschaltanlagen bedingten Bauphasen sind unter<br />

Leitung einer gemäß § 15 EisbG 57 (E-Technik) verzeichneten Person zu erstellen und<br />

zu überprüfen.<br />

14. Die elektrotechnischen Anlagen und Einrichtungen des Unterwerkes sind gemäß den<br />

eisenbahnrechtlich genehmigten ÖBB-Dienstvorschriften EL 42, EL 43, und EL 52 zu<br />

errichten. Aufgrund der besonderen baulichen Konzeption mit den Anlagen des<br />

elektronischen Stellwerks dürfen sich keine Auswirkungen auf die<br />

Bahnstrombetriebsführung ergeben.<br />

15. Das Erhaltungspersonal des Unterwerkes ist auf die neuen Gegebenheiten,<br />

insbesondere der Leittechnik, zeitgerecht einzuschulen.<br />

16. Das Messprotokoll der Blitzschutz- und Erdungsanlage des Unterwerkes ist der Behörde<br />

vorzulegen. Ebenso sind die im Zuge der Inbetriebnahme des Unterwerkes ermittelten<br />

Messprotokolle der Behörde zu übermitteln.<br />

17. Die für die erforderlichen Schalt- und Bedienungshandlungen maßgeblichen Anleitungen,<br />

Planunterlagen und Geräte sind im Unterwerk aufzulegen.<br />

18. Der Behörde ist der jeweilige Fertigstellungstermin des Unterwerkes bzw. der<br />

Bahnstromleitungseinbindung rechtzeitig zwecks Überprüfung bekannt zugeben, wobei<br />

die Inbetriebnahmephasen anzuführen sind.<br />

19. Detailüberprüfungen der elektrotechnischen Anlagen des Unt erwerkes sind durch eine<br />

gem. § 15 EisbG 1957 (E-Technik) verzeichnete Person durchzuführen.<br />

20. Für Bahnstromleitungsmaste ohne eisenbahnrechtliche Genehmigung sind<br />

zivilingenieurgeprüfte statische Nachweise vorzulegen. Die Lastannahmen sind<br />

zeitgerecht der Behörde zu übermitteln.<br />

21. Die eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung für das Unterwerk Münster und die<br />

Bahnstromleitungseinbindung in das Unterwerk tritt nach Schlussprüfung durch ein


390<br />

Amtsorgan des ho. Bundesministeriums oder einer gemäß § 15 EisbG 1957 (E-Technik)<br />

verzeichneten Person in Kraft.<br />

22. Die Anpassung der Fahrleitungsanlage im Bereich des Gleisprovisoriums Jenbach ist<br />

unter der Leitung einer gemäß § 15 EisbG 1957 (E-Technik) verzeichneten Person<br />

auszuführen, das Überprüfungsprotokoll ist der Behörde vorzulegen.<br />

Hinweise<br />

Sonstige Genehmigungen<br />

1. Allfällig erforderliche elektrotechnische Maßnahmen aufgrund der ermittelten<br />

elektromagnetischen Felder im Rahmen der Beweissicherung (Vorschreibungspunkt 3)<br />

sind im Rahmen der jeweiligen Detailprojekte bezüglich Fahrleitung und 50 Hz<br />

Starkstromanlagen der Behörde vorzulegen.<br />

2. Das Fahrleitungsdetailprojekt ist gesondert zur Genehmigung vorzulegen, wobei die<br />

erforderlichen bautechnischen Maßnahmen in den Tunnel-, Wannen bzw.<br />

Wandbereichen (Nischen) und die Halterung (Lagerung) der Erdungsstangen in den<br />

Tunnelbereichen bereits vorzusehen sind.<br />

3. Die Sonderfahrleitungsausrüstung im Westbahntunnel Stans sowie die<br />

Weichenfahrleitungsausrüstung der Weichenbauform EW 10000/4000-1:32,050) ist zu<br />

untersuchen (zB Simulationsberechnungen) und der Behörde spätestens mit der Vorlage<br />

des Fahrleitungsdetailprojektes vorzulegen. Es sind Aussagen bezüglich der<br />

Abweichungen des ÖBB - Regelfahrleitungssystems festzuhalten und zu dokumentieren,<br />

ob die vorges ehenen Maximalgeschwindigkeiten auch gefahren werden können.<br />

4. Die Detailausführungen zu den Berührungsschutzmaßnahmen können erst nach Vorlage<br />

des Fahrleitungsdetailprojektes festgelegt werden.<br />

5. Die Detailunterlagen der 50 Hz-Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen in den<br />

Tunnelbereichen sind gesondert zur Genehmigung vorzulegen wobei durch den Einbau<br />

von sog. Kastennischen die Abweichung der Regelausführung im Detailprojekt<br />

darzustellen ist. Da ausschließlich eine einseitige elektrische Versorgung der Lüfter für<br />

die Druckbeaufschlagung der Schleuse nur über das im Fahrtunnel verlegte<br />

Niederspannungskabel erfolgen würde, wäre der übliche Versorgungsstandard der<br />

„Sicheren Bereiche“ nicht gegeben. Es ist daher im Rahmen der Vorlage des<br />

Detailprojektes nachzuweisen wie dieser übliche Versorgungsstandard (zweiseitige<br />

Anspeisung) erreicht werden kann.<br />

6. Die technischen Einrichtungen der Betriebsgebäude sind im Rahmen der jeweiligen<br />

Detailgenehmigungen (Signal- bzw. Energietechnik) der Behörde vorzulegen.<br />

7. Die Abstandsnachweise (Berechnung gem. ÖVE L11) der bahnfremden<br />

Freileitungsüberkreuzungen sind der Behörde vorzulegen.<br />

8. Vorlage der Überprüfungsprotokolle einer gemäß § 15 EisbG 1957 (E-Technik)<br />

verzeichneten Person der Erdungsmaßnahmen in den Tunnelbereichen gem.<br />

Erdungskonzept<br />

Allgemeines<br />

Ing. Wilhelm Lampel<br />

STELLUNGNAHME DES HOCHBAUTECHNISCHEN<br />

SACHVERSTÄNDIGEN DIPL.-ING. DIETER MOSER<br />

BEFUND<br />

Die BEG hat beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr um Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für den Ausbau/Neubau Eisenbahnachse Brenner<br />

Zulaufstrecke Nord Abschnitt Kundl/Radfeld-Baumkirchen angesucht.<br />

Die Baubeschreibung kann dem technischen Bericht entnommen werden.


391<br />

Insbesondere wurden die im Sicherheitskonzept Stufe 1 geplanten Betriebsgebäude Radfeld, Stans<br />

und Baumkirchen, sowie das Unterwerk Münster begutachtet.<br />

Wärmemäßig wurden die Räume auf Raumtemperatur 18 Grad ausgelegt. (Ausnahme: TK-Anlagen).<br />

Die Räume werden im Katastrophen- Einsatzfall elektrisch geheizt. Die Belüftung erfolgt in diesem<br />

Fall durch Öffnung der Türen. Die Belichtung und eine eventuell notwendige Beheizung im Einsatzfall<br />

erfolgt elektrisch über die eigene Trafo-Station. Diese hochbautechnischen Einschränkungen erfolgen<br />

unter dem Aspekt, daß die zu errichtenden Räume nur zu Wartungszwecken in größeren Abständen<br />

benutzt werden. Eine andere als die widmungsgemäße Nutzung wird ausgeschlossen.<br />

Fluchtwege und Brandschutztechnische Maßnahmen (Feuerlöscher etc.) werden durch Auflagen der<br />

Landesstelle für Brandverhütung abgedeckt.<br />

Auf die Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) und das<br />

ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (AschG) sowie die aufgrund des ASchG erlassenen Verordnungen<br />

wird verwiesen.<br />

Eine notwendige Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung (Trockenklo) werden im<br />

Sicherheitskonzept Stufe 2 im Einvernehmen mit dem Sachverständigen für Wassersiedlungsbau<br />

organisatorisch geregelt.<br />

Alle Türen weisen eine lichte Weite von mindestens 80cm auf und öffnen in Fluchtrichtung.<br />

Konstruktive Doppelböden sind mindestens B1 Q1 ausgeführt. Die Stiegenanlage entspricht der<br />

ÖNORM B 5371, die Stiegenbreiten der Fluchtwege entsprechen den Richtlinien des TRVB.<br />

Gutachten<br />

Gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für die Hochbauten<br />

Betriebsgebäude Radfeld, Stans, Baumkirchen und Unterwerk Münster bestehen unter<br />

Einhaltung nachstehender Vorschreibungen keine Einwände:<br />

1. Das Bauvorhaben ist unter der Leitung einer gemäß § 15 des Eisenbahngesetzes 1957<br />

geführten Person auszuführen.<br />

2. Unbefugte Abweichungen vom genehmigten Plan oder eine Änderung der<br />

Zweckbestimmung des Baues oder einzelner Räume sind unstatthaft.<br />

3. Mit der Ausführung der Bauarbeiten darf vor Eintritt der Rechtskraft nicht begonnen<br />

werden. Als Zeitpunkt des Baubeginns gilt der Tag, an dem mit den Erd- oder<br />

Bauarbeiten, die der Herstellung der Anlage dienen, begonnen wird.<br />

4. Vor Baubeginn sind alle Versorgungsunternehmen, soweit diese von der Bauführung<br />

berührt werden, vom Bauwerber zu verständigen.<br />

5. Die bauliche Anlage muß auf frostsicheren Fundamenten gegründet sein. Die im Bereich<br />

des Erdreiches liegenden Bauteile sind gegen aufsteigende oder seitlich eindringende<br />

Feuchtigkeit ausreichend zu isolieren.<br />

6. Die Wärmedämmung ist so zu dimensionieren, daß die Bildung von Kondenswasser<br />

verhindert wird.<br />

7. Die Ausführung der tragenden Bauteile und die Standsicherheit des Baues hat nach den<br />

statischen Berechnungen eines konzessionierten Bauunternehmers oder eines<br />

behördlich autorisierten Ziviltechnikers für das Bauwesen zu erfolgen. Die statischen<br />

Berechnungen sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen.<br />

8. Allfällige Glastüren oder Glasfüllungen in Türen mit einer Fläche von über 0,5 m² sind bis<br />

zu einer Höhe von 1,10m über Fussboden mit Schutzvorrichtungen zu versehen oder in<br />

Sicherheitsglas auszuführen.<br />

9. Fussboden und Bodenbeläge müssen den Erforderungen entsprechend, die sich aus den<br />

sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen ergeben, ausgebildet werden.<br />

Sie dürfen keine Stolperstellen aufweisen, müssen eben und gleitsicher ausgeführt<br />

werden sowie leicht zu reinigen sein.<br />

10. Die bauliche Anlage ist mit einer Blitzschutzanlage auszustatten.<br />

11. Die bauliche Anlage muß mit Einrichtungen zur technisch und hygienisch einwandfreien<br />

Versickerung bzw. Ableitung der anfallenden Niederschlagswässer (entsprechend den<br />

Vorschreibungen des Sachverständigen für Wassersiedlungswesen) ausgestattet sein.<br />

12. Nach Vollendung der Bauarbeiten hat der Bauwerber unverzüglich alle Aufräumarbeiten<br />

vorzunehmen.


392<br />

Dipl.-Ing. Moser<br />

BEFUND UND GUTACHTEN<br />

DES BRANDSCHUTZTECHNISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN<br />

ING. BERNHARD STIBERNITZ<br />

Befund:<br />

Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverhandlung wurde in den Einreichunterlagen für<br />

die Betriebsgebäude Radfeld, Stans und Baumkirchen sowie in das Unterwerk Münster Einsicht<br />

genommen. Die Betriebsgebäude sind bauartgleich und beinhalten neben den elektrischen<br />

Betriebsräumen einen Tekekomraum und die Räume für die Einsatzleitung. Das Unterwerk Münster<br />

besteht aus einer Warte den 15 kV Schaltanlage, den Hoch- und Niederspannungsräumen sowie im<br />

Obergeschoß, welches von Außen zugänglich ist, einen Rechnerraum und einem Telekomraum.<br />

Gutachten:<br />

Gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für die Hochbauten Betriebgebäude<br />

Radfeld, Stans, Baumkirchen und Unterwerk Münster bestehen unter Einhaltung nachstehender<br />

Vorschreibungen keine Einwände.<br />

A) Betriebsgebäude:<br />

1. Die Betriebsgebäude sind mit einer netzunabhängigen Sicherheitsbeleuchtung<br />

(Notbeleuchtung) gemäß ÖVE EN2 auszustatten. Die Sicherheitsbeleuchtung muß sich<br />

bei Stromausfall selbsttätig einschalten.<br />

2. Die Bereiche Aufenthaltsraum und Funkraum (Raum 9 und 10) und TK-Anlagen und ST-<br />

Kabel (Raum 7 und 8) sowie der Bereich der elektrischen Betriebsräume sind als eigene<br />

Brandabschnitte auszubilden.<br />

3. Für die Entstehungsbrandbekämpfung sind der ÖNORM EN3 entsprechende<br />

Feuerlöscher bereitzustellen und zwar:<br />

– elektrische Betriebsräume 2 Stk. K6<br />

– TK-Anlagen 1 Stk. K6<br />

– Funkraum 1 Stk. K4<br />

– Aufenthaltsraum 1 Stk. S6<br />

B) Umspannwerk Münster:<br />

1. Das Umspannwerk Münster ist mit einer netzunabhängigen Sicherheitsbeleuchtung<br />

(Notbeleuchtung) gemäß ÖVE EN2 auszustatten. Die Sicherheitsbeleuchtung muß sich<br />

bei Stromausfall selbsttätig einschalten.<br />

2. Der Batterieraum, die 15 KV-Schaltanlage, der USV-Raum sowie das Obergeschoß sind<br />

als eigene Brandabschnitte auszubilden.<br />

3. Die geplante Brandmeldeanlage ist entsprechend der TRVB 123 zu errichten und zu<br />

betreuen.<br />

4. Für die Entstehungsbrandbekämpfung sind der ÖNORM EN3 entsprechende<br />

Feuerlöscher bereitzustellen und zwar:<br />

– Obergeschoß 1 Stk. K6<br />

– Niederspannungsraum 1 Stk. K6<br />

– 15 KV-Schaltanlageraum 1 Stk. K6<br />

– Warte 1 Stk. K6 und 1 Stk. G12<br />

Ing. Bernhard Stibernitz<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

BRANDSCHUTZTECHNIK, ING. HELMUT PEHERSTORFER<br />

1. Aufgabenstellung<br />

Erstellung von Befund und Gutachten aus der Sicht der Brandschutztechnik.


393<br />

In Bezug auf den Bauentwurf vom eisenbahnrechtlichen Standpunkt hinsichtlich deren Ausführung<br />

gemäß § 36 – Eisenbahngesetz.<br />

Zur Beurteilung der entscheidungsrelevanten Fragen, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der<br />

konstruktiven Maßnahmen für die Standsicherheit im Brandfalle, werden demnach die Auswirkungen<br />

der nachstehend angeführten Brandverlaufszenarien betrachtet (siehe auch Abschnitt 6).<br />

Die wesentlichen Grundlagen, Rahmenbedingungen und Sicherheitsanforderungen für die<br />

brandschutztechnische Bemessung von Eisenbahntunnel werden für die betrachteten Brandszenarien<br />

auf Grund von Brandlast (Abhängigkeit vom Transport des Gutes) und der Temperaturbelastung<br />

festgelegt, wobei diese Belastungen über jener der uns bekannten Einheitstemperaturkurve bei<br />

Bauteilkonstruktionen liegt. Vor allem ist mit weit längeren Einwirkungszeiten der Flammen und der<br />

Temperatur auf das Tragwerk zu rechnen.<br />

Durch bauliche Brandschutzmaßnahmen an einem Tunnelwerk im Rahmen der betrachteten<br />

Brandszenarien sollen bei einem Brandereignis Schäden am Bauwerk und an dessen Einrichtungen<br />

begrenzt bleiben, um Rettung und Löschmaßnahmen zu ermöglichen. Um einen ausreichenden,<br />

baulichen Brandschutz zu erreichen, ist die Tunnelinnenschale so auszuführen, dass<br />

1. bei Brandeinwirkung keine Schäden auftreten, die die Standsicherheit des Tunnels mehr<br />

als in einem akzeptierten Maß gefährden,<br />

2. nur akzeptable, bleibende Verformungen der Konstruktion entstehen, die die<br />

Gebrauchsfähigkeit des Tunnels nicht einschränken,<br />

3. die Dichtheit gegen Eintritt von Wasser weitgehend gewährleistet bleibt.<br />

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung sind demnach äquivalente Brandsimulationen<br />

durchzuführen, wobei bei der Berechnung<br />

1. auf die Tunnelgeometrie (Tunnellänge, Querschnittsabmessungen, Tunnelneigung,<br />

Zugsituierung im Brandfall, Wandrauhigkeit, etc.),<br />

2. auf meteorologische Druckverhältnisse (Luftdruckunterschied zwischen Tunneleingang<br />

und Aufgangsportal),<br />

3. auf Zugabmessungen (Zuglänge, Zugbreite, Zughöhe, Zugoberfläche, etc.).<br />

4. auf Brandgut (chemische Zusammensetzung des transportieren Stoffe, Dichte und<br />

spezifische Wärmekapazität des Brennstoffes, etc.),<br />

5. sowie Länge, der zu Beginn der Brandphase temperaturabsorbierenden Oberfläche des<br />

Tunnels<br />

eingegangen wird.<br />

Die Berechnung der Temperatur in der Heißgasschicht sowie die Berechnung der Brandleistung und<br />

die Berechnung der strömungstechnischen Größen wird entsprechend den oben angeführten<br />

Eingabeparametern erfolgen.<br />

Weiters erfolgt die Berechnung unter Berücksichtigung des Verbrennungsprozesses als Funktion des<br />

Sauerstoffgehaltes sowie unter Berücksichtigung der Reaktionsenthalpie und der<br />

Stoffzusammensetzung. Zusätzlich sind Nachweise der bautechnischen Anforderungen im Bereich<br />

des Funktionserhaltes von Kabelanlagen sowie die Brandwiderstandsfähigkeit von Tür- und<br />

Torkonstruktionen im Fluchtwegbereich (Schachtbereich) entsprechend zu ermitteln. Die geforderte<br />

Brandwiderstandsfähigkeit erfolgt demnach für alle Bauteilkonstruktionen einschließlich ihrer<br />

Fugenausführungen sowie die Nichtbrennbarkeit der Oberflächen.<br />

2. Unterlagen<br />

B-BV-TB-01300.a00-022-0090.03-00 Bericht Technischer Brandschutz<br />

P-BV-UE-01000.a00-033-4025.02-00 Übersichtslageplan 1 von 3<br />

P-BV-UE-01000.a00-033-4026.02-00 Übersichtslageplan 2 von 3<br />

P-BV-UE-01000.a00-033-4027.02.00 Übersichtslageplan 3 von 3<br />

Eisenbahnbautechnische Beurteilung Dipl.-Ing. Edgar JOHN<br />

B-BV-SG-00000.a00-059-0002.02-00 Notfallplan - Rahmenplan<br />

B-BV-SG-00000.a00-059-0001.02-00 Notfallplan – Erläuternde Bemerkungen<br />

B-BV-TB-01300.a00-030-0027.02-00 Technischer Bericht<br />

B-BV-TB-07200.a00-182-0003.00-00 Lüftungskonzept<br />

B-BV-TB-00000.a00-033-0113.12.00 Einlagenverzeichnis, Version 12 aus EB-<br />

Genehmigung Einreichprojekt<br />

Tunnelsicherheitskonzept für den Abschnitt<br />

Kundl/Radfeld Ernst Basler & Partner


394<br />

B-BV-TB-00000.a00-033-0101.02-00 Zusammenfassender Technischer Bericht,<br />

Projektbeschreibung<br />

3. Gesamtvorhaben<br />

Die Eisenbahnachse München – Verona besteht aus den drei Teilprojekten<br />

3.1 Zulaufstrecke NORD<br />

(München – Kufstein – Kundl/Radfeld – Baumkirchen – Umfahrung Innsbruck)<br />

3.2 BRENNER BASISTUNNEL<br />

(Innsbruck – Franzensfeste)<br />

3.3 ZULAUFSTRECKE SÜD<br />

(Franzensfeste – Verona)<br />

Der Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen mit einer Länge von 40 km ist ein erstes Teilstück der<br />

ZULAUFSTRECKE NORD.<br />

In diesem Abschnitt ist zusätzlich zur bestehenden Strecke Kufstein – Innsbruck eine zweigleisige<br />

Neubaustrecke geplant.<br />

Die Neubaustrecke (NBS) im Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen beginnt ungefähr an der<br />

Gemeindegrenze zwischen Kundl und Radfeld und fädelt dort aus der bestehenden Strecke Kufstein –<br />

Innsbruck aus. Für die aus dem Bahnhof Kundl in Richtung Radfeld ausfahrenden Güterzüge ist<br />

nördlich der bestehenden Strecke ein Beschleunigungsgleis (Länge 2730 m) geplant.<br />

Östlich von Radfeld taucht die Neubastrecke in die Wanne Radfeld (Länge 790 m) in Tieflage ab und<br />

um- bzw. unterfährt die Orte Radfeld, Rattenberg, Brixlegg, Münster und Bradl sowie den Inn im<br />

Tunnel Radfeld/Wiesing (Länge 11,4 km). Nach der kurzen Galerie Wiesing (Länge 120 m) unterfährt<br />

die Neubaustrecke im Tunnel Wiesing/Jenbach (Länge 4,5 km) den Bereich Jenbach und führt in der<br />

Wanne Jenbach (Länge 390 m) wieder an die Oberfläche.<br />

Westlich von Jenbach verläuft die Neubaustrecke oberirdisch parallel zur Autobahn A 12 und wird<br />

zwischen Jenbach und Stans (Länge 1,1 km) mit der verlegten Bestandsstrecke verknüpft.<br />

Unmittelbar vor dem Ortsgebiet Stans taucht die Neubaustrecke in die Wanne Stans (Länge 530 m)<br />

wieder in Tieflage ab und unterfährt im Tunnel Stans/Terfens (Länge 10,6 km) den Staner Bach, die<br />

Autobahn A12 sowie die Landesstraße L 215. Im weiteren werden die Orte bzw. Ortsteile Stans,<br />

Fiecht, Schwaz, Vomp und Vomperbach großräumig umfahren. Nach Unterfahrung des Vomperbergs<br />

schwenkt der Tunnel nach Süden, unterquert den Vomperbach und führt danach an die<br />

Bestandsstrecke im Bereich des Ortsgebietes von Neu-Terfens heran. Ab hier verläuft die<br />

Neubaustrecke in der Galerie Terfens (Länge 1,3 k) und anschließend in der Unterflurstrecke Fritzens<br />

– Baumkirchen (Länge 4,0 km).<br />

Westlich von Fritzens wird die Bestandsstrecke Kufstein – Innsbruck vom Ort nach Süden abgerückt<br />

und über die Unterflurstrecke der Neubaustrecke verlegt. Die Neubaustrecke taucht im Bereich von<br />

Baumkirchen in der Wanne Baumkirchen (Länge 620 m) zwischen den Gleisen der Bestandsstrecke<br />

auf und endet mit der Einbindung in die Verknüpfungsstelle Baumkirchen.<br />

Die Trasse ist charakterisiert durch hohe Tunnelanteile. Von der rd. 41 km Neubaustrecke entfallen<br />

ca. 7 km (17 %) auf offene Strecken und ca. 34 km (83 %) auf Tunnel, Galerien, Wannen und<br />

Unterflurstrecken.<br />

Der vorliegende technische Bericht gibt ausschließlich für die Tunnelanlagen einen<br />

zusammenfassenden Überblick des Abschnitts Kundl/Radfeld – Baumkirchen.<br />

4.1 Betriebskonzept<br />

4. Betriebliche Auslegung


395<br />

Das Betriebskonzept baut auf den Ergebnissen der Verkehrsprognosen und den Projektzielen auf.<br />

Dieses Betriebskonzept geht bezüglich Verkehrsentwicklung von folgenden Voraussetzungen aus:<br />

- Personenfernverkehr: gemäß Planfall II der Kessel-Intraplan-Studie 1991 für das Jahr 2010<br />

(übernommen aus der Machbarkeitsstudie 8/93)<br />

- Personennahverkehr: Halbstundentakt von Kufstein bis Innsbruck und Verdichtung auf<br />

Viertelstundentakt in der Hauptverkehrszeit von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis<br />

17:00 Uhr zwischen Jenbach und Innsbruck. Dieses gegenüber heute wesentlich verbesserte<br />

Nahverkehrsangebot berücksichtigt den hohen Anteil des Tiroler Binnen-, Ziel- und Quellverkehrs<br />

auf der Straße, der zwischen Wörgl und Innsbruck zwischen der Hälfte und zwei Drittel des<br />

gesamten Personenverkehrs auf der Inntal Autobahn ausmacht.<br />

- Güterfernverkehr: gemäß Prognose Regional Consulting Güterverkehrsnachfrage 1994/2010 vom<br />

Mai 1996 mit ca. 20 Mio. Nt/Jahr im Inntal<br />

- Güternahverkehr: wie im geltenden Fahrplan 1996/1997<br />

4.2 Betriebsprogramm<br />

Im Betriebsprogramm der ÖBB für 2010 werden die nachfolgenden Grundsätze berücksichtigt:<br />

- Betriebliche Trennung der zwei zweigleisigen Strecken, die beide als Hochleistungsstrecken im<br />

Sinne des Hochleistungsstreckengesetzes eingestuft werden;<br />

- Planmäßig getrennte Zuordnung der Verkehrsströme (wie z.B. Personenfernverkehr,<br />

Personennahverkehr, Güterfernverkehr, Güternahverkehr) zu jeweils einer der beiden Strecken mit<br />

Verknüpfungen zwischen den beiden Strecken für außerordentliche Betriebszustände (z.B.<br />

Erhaltungsarbeiten, Störfälle);<br />

- Auslegung beider Strecken für Mischverkehr (sowohl Personen- als auch Güterverkehr);<br />

- Folgende planmäßige Zuordnung der Verkehrsarten auf die beiden Strecken wird vorgesehen:<br />

- Neubaustrecke: ICE-Verbindung München – Verona und gesamter Güterverkehr,<br />

ausgenommen regionaler Güterverkehr<br />

- Bestandsstrecke: Personen- und Nahverkehr sowie regionaler Güterverkehr IC- und EC-<br />

Verkehr<br />

- Überleitstellen zwischen den Gleisen gemäß den HL-Richtlinien.<br />

Verknüpfungen zwischen der Neubaustrecke und der Bestandsstrecke sind in Radfeld, Stans und<br />

Baumkirchen vorgesehen.<br />

Bei der Umsetzung des für 2010 angegebenen Betriebsprogramms ist die Vollauslastung der<br />

Streckenkapazität noch nicht erreicht. Als Maßzahl für die Vollauslastung des Streckenabschnittes<br />

ergibt sich eine Gesamtbelastung von 570 Zügen/24 h für beide Strecken. Diese Maßzahl wird für die<br />

Beurteilung der Umweltauswirkungen (z.B. Lärm, Erschütterungen) dieses Vorhabens im gesamten<br />

Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen herangezogen.<br />

5. Trassenbeschreibung<br />

5.1 Trassierungstechnische Grundlagen<br />

Die Strecke wird sowohl vom schnellen Reisezugverkehr als auch vom Transitgüterverkehr genutzt<br />

und wird somit als Mischverkehrsstrecke ausgebildet.<br />

5.2 Vorschrift<br />

Die Planung des Fahrwegs der NBS und der verlegten Bestandsstrecke erfolgt gemäß den<br />

„Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen – Hochleistungsstrecken“ (HL-Richtlinien, Ausgabe<br />

Oktober 1982 in der Fassung der ersten Änderung vom 25.01.1994).<br />

5.3 Geschwindigkeiten<br />

Im Regelfall gelten folgende Entwurfsgeschwindigkeiten:<br />

NBS-Streckengleise: Ve = 200 km/h<br />

Verlegungen Bestandsstrecke: Ve = 160 km/h<br />

In Betriebsstellen gelten im Regelfall folgende Geschwindigkeiten:<br />

Überleitstellen: Vmax =100 km/h<br />

Verknüpfungen: Vmax =120 km/h


5.4 Trassierung<br />

396<br />

Weitere Angaben zur Trassierung, Begründungen bei Abweichung von den Regelwerten sowie<br />

Aufstellungen der gewählten Trassierungsparameter können dem technischen Bericht Gleisgeometrie,<br />

Einlage 3.3.1 entnommen werden.<br />

5.5 Zwangspunkte<br />

Für die Trassierung wurden grundsätzlich folgende Zwangspunkte berücksichtigt:<br />

- Einhaltung der Mindesttrassierungsparameter gem. HL-Richtlinie<br />

- Bemessungswasserstand HQ100 des Inns<br />

- Schienenoberkante (SOK) über HQ100<br />

- Geologisch-hydrogeologische Verhältnisse und Erkenntnisse<br />

- Oberirdische Verknüpfungsstelle<br />

- Bestehende Bebauung<br />

- Bestandsstrecke (Lage und Höhe)<br />

- Kreuzende Gewässer<br />

- Kreuzende Straßen und Wege<br />

- Kreuzende Leitungen<br />

- Enge Bündelung von Verkehrswegen zur Minimierung der Grundinanspruchnahme<br />

- Berücksichtigung des geplanten 6-streifigen Ausbaus der Autobahn A 12<br />

- Vermeidung von Eingriffen in schützenswerte Landschaftsbestandteile<br />

6. Schutzziele<br />

Ein 100%iger Schutz gegen alle erdenklichen Gefahren ist grundsätzlich nicht erreichbar, daher hat<br />

sich die Definition von Schutzzonen auf jene Risken zu beziehen, die abgedeckt werden sollen. Dies<br />

erfordert aber andererseits auch zwingend, dass es Risken gibt, die von Betreibern und/oder<br />

Errichtern als nicht abgedeckt akzeptiert werden. Dafür ist es dann unerheblich, ob der Bereich des<br />

nicht abgedeckten und akzeptierten Risikos in Form von einem Wahrscheinlichkeitswerts als Ergebnis<br />

einer Risikoanalyse oder in Form eines Brandszenarios definiert wird.<br />

Brandszenarien, die in ihrer Brandleistung bzw. Temperaturentwicklung über die betrachteten<br />

Brandszenarien hinausgehen, können zu Schadensbildern und Gefahrensituationen führen, bei denen<br />

die Schutzziele nicht erreicht werden. Solche Schadensbilder und Gefahrensituationen werden im<br />

Folgenden als „worst case“-Szenarien bzw. als vom Errichter/Hersteller akzeptiertes Risiko<br />

bezeichnet.<br />

Bei der Festlegung der Schutzziele wurde davon ausgegangen, dass in allen Bereichen, in denen die<br />

NBS Kundl/Radfeld-Baumkirchen elementare Einrichtungen in übergeordneten bestehenden<br />

Verkehrswegen, zu welchen die ÖBB- Bestandsstrecke und die Autobahnunterquerungen sowie<br />

Flussunterquerungen gehören, unterfährt, bei den Bauwerken betreffend Brandschutz höchste<br />

Anforderungen gestellt werden. Wobei hier zwischen den Anforderungen an die Tragsicherheit und<br />

der Gebrauchstauglichkeit zu unterscheiden ist. Diesem Bereich wird das Schutzziel 1 zugeordnet.<br />

Weiters gibt es entlang der NBS Bereiche, die auf Grund der Tatsache, dass die NBS über größere<br />

Strecken im Grundwasser verläuft, nicht verbrechen dürfen.<br />

Sollte es in diesem Bereich zu einem Verbruch der Innenschale kommen, ist auf Grund der nur<br />

temporär wirksamen Spritzbetonschale eine Flutung des Tunnels nicht auszuschließen.<br />

Zusätzlich soll in diesem Bereich die Funktionstüchtigkeit der obertägigen Einrichtungen erhalten<br />

bleiben. Diesen Abschnitten wird das Schutzziel 2 zugeordnet.<br />

In weiteren Abschnitten verläuft die NBS auch im kompakten Fels, wobei in diesen Bereichen die<br />

Überdeckung so groß ist, dass eine Beeinflussung der Oberfläche durch einen eventuellen Verbruch<br />

auf Grund der angenommenen Brandlastfälle auszuschließen ist. In solchen Bereichen kann davon<br />

ausgegangen werden, dass das umliegende Gebirge im Falle eines Verbruches entsprechend zur<br />

Lastabtragung dient und eine Wiederauffahrung aus technischer Sicht möglich ist. Hier wird das<br />

Schutzziel 3 zugeordnet.<br />

Anmerkung:


397<br />

Bei der Festlegung der Schutzziele wurde davon ausgegangen, dass vorgegebene Brandlastkurven<br />

zugrundegelegt wurden, welche nach Brandszenarien berechnet wurden und hierbei nicht von einem<br />

worst-case-Szenario ausgegangen wurde.<br />

7. Schutzzielbeschreibung<br />

7.1 Schutzziel 1a (gilt im Beinflussungsbereich der Querungen A12)<br />

ANFORDERUNGEN AN DIE TRAGSICHERHEIT<br />

- Innerhalb der ersten Stunde des Brandereignisses behält der Tunnel eine Tragreserve von ca.<br />

35% bei voller Verkehrsauflast.<br />

- Ab der 60. Minute behält der Tunnel für die Dauer des definierten Brandereignisses seine volle<br />

Tragfähigkeit ohne Verkehrsauflast mit einer Sicherheit von 1,0.<br />

- Nach der definierten Dauer der Brandereignisse besitzt der Tunnel die normgemäßeTragsicherheit.<br />

ANFORDERUNGEN AN DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT<br />

- Lokale geringfügige Undichtigkeiten werden zugelassen, soweit sie mittels Pumpen abgeführt<br />

werden können. Eine Flutung des Tunnels ist nicht zulässig.<br />

7.2 Schutzziel 1b (gilt im Beeinflussungsbereich der Querungen der<br />

Bestandsstrecke)<br />

ANFORDERUNGEN AN DIE TRAGSICHERHEIT<br />

- Innerhalb der ersten 30 min. des Brandereignisses behält der Tunnel eine Tragreserve von ca.<br />

35% bei voller Verkehrsauflast.<br />

- Ab der 30 Minute behält der Tunnel für die Dauer des definierten Brandereignisses seine volle<br />

Tragfähigkeit ohne Verkehrsauflast mit einer Sicherheit von 1,0.<br />

- Nach der definierten Dauer der Brandereignisse besitzt der Tunnel die normgemäße<br />

Tragsicherheit.<br />

ANFORDERUNGEN AN DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT<br />

- Lokale geringfügige Undichtigkeiten werden zugelassen, soweit sie mittels Pumpen abgeführt<br />

werden können. Eine Flutung des Tunnels ist nicht zulässig.<br />

7.3 Schutzziel 2<br />

ANFORDERUNGEN AN DIE TRAGSICHERHEIT<br />

- Während und nach dem für die Dauer des definierten Brandfalles muß zu jedem Zeitpunkt die<br />

Sicherheit mindestens 1,0 betragen.<br />

ANFORDERUNGEN AN DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT<br />

- Lokale geringfügige Undichtigkeiten werden zugelassen, soweit sie mittels Pumpen abgeführt<br />

werden können. Eine Flutung des Tunnels ist nicht zulässig.<br />

7.4 Schutzziel 3<br />

ANFORDERUNGEN AN DIE TRAGSICHERHEIT<br />

- Keine Anforderungen an die Tragsicherheit des Tunnels (siehe auch generelle Beschreibung von<br />

Schutzziel 3)<br />

ANFORDERUNGEN AN DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT<br />

- Keine Anforderungen an Dichtigkeit und Verformung. (siehe auch generelle Beschreibung von<br />

Schutzziel 3)<br />

7.5 Zuordnung der Schutzziele zu Schutzzonen<br />

Nachfolgend wird die NBS KUNDL / RADFELD - BAUMKIRCHEN in drei verschiedene Schutzzonen<br />

eingeteilt, für die jeweils die oben definierten Schutzziele gelten. Ziel ist es, die erforderlichen<br />

baulichen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele zu untersuchen.<br />

Die NBS wird in nachfolgende Schutzzonen eingeteilt (freie Strecken und Wannen bleiben<br />

unberücksichtigt).


398<br />

Km von/bis SchutzSchutzSchutz- Beschreibung<br />

zone1zone 2 zone 3<br />

21,439 – 27,290 Keine Anforderungen Verknüpfungsstelle Radfeld inkl.<br />

Wanne<br />

27,290 – 27,500 x Querung ÖBB<br />

27,500 – 28,900 x Talflur Radfeld<br />

28,900 – 31,300 x Festgesteinskern Tunnel Brixlegg<br />

31,300 – 31,400 x Störungszone<br />

31,400 – 32,500 x Festgesteinskern Tunnel Brixlegg<br />

32,500 – 32,700 x Matzenparkmulde<br />

32,700 – 33,100 x Festgesteinsbereich Matzenköpfl<br />

33,100 – 33,850 x Talflur Brixlegg inkl. Innquerung<br />

33,850 – 33,950 x Querung A12<br />

33,950 – 35,700 x Querung Talflur Münster<br />

35,700 – 36,200 x Querung ÖBB<br />

36,200 – 37,500 x Talflur Münster + Schwemmfächer<br />

Bradl<br />

37,500 – 38,000 x Querung A12<br />

38,000 – 38,677 x Talflur + Ausfahrt Wiesing +<br />

Innbrücke Ws<br />

38,677 – 38,797 x Galerie Wiesing<br />

38,797 – 39,000 x Querung A12<br />

39,000 – 39,600 x Tiergartentunnel<br />

39,600 – 39,850 x Grube Gubert<br />

39,850 – 40,200 x Querung ÖBB<br />

40,200 – 41,200 x Bahnhofsbereich Jenbach<br />

41,200 – 41,900 x Querung ÖBB +A12<br />

41,900 – 42,450 x Talflur zw. Inn u. A12 westl. Jenbach<br />

42,450 – 43,270 x Querung A12 und ÖBB<br />

43,270 – 45,285 Keine Anforderungen Verknüpfungsstelle Stans inkl.<br />

Wannen<br />

45,285 – 46,550 x Querung ÖBB, A12, Westbahntunnel<br />

46,550 – 47,100 x Talflur Stans Fiecht<br />

47,100 – 47,400 x Querung A12 bei Fiecht<br />

47,400 – 48,000 x Talflur bei Fiecht<br />

48,000 – 51,500 x Festgesteinskern Tunnel Vomp<br />

51,500 – 52,000 x Lockergesteinsbereich T. Vomp unter<br />

GW<br />

52,000 – 55,855 x Lockergesteinsbereich Grube<br />

Derfeser + Terfener Terrasse<br />

55,855 – 57,185 x Galerie Terfens<br />

57,185 – 57,300 x Talflur Fritzens<br />

57,300 – 57,900 x Abtauchen der Unterflurstrecke Fr Bk<br />

neben ÖBB<br />

57,900 – 58,600 x Talflur Fritzens<br />

58,600 – 61,125 x Doppelstockstrecke Fritzens<br />

Baumkirchen<br />

Siehe dazu auch Einlage 9.1.9.2 bis 9.1.9.4.<br />

Die o.a. Werte stellen Zirka-Werte dar und sind an die tatsächlichen Verhältnisse, wie z.B. Übergang<br />

Festgestein – Lockergestein, im Detail auch noch während der Ausschreibungsplanung und der<br />

Ausführungsplanung anzupassen.<br />

8. Auswahl der Rechenquerschnitte<br />

Zur Beantwortung der Fragestellung, ob unter Vorgabe der oben definierten Schutzziele der<br />

technische Brandschutz unter Zugrundelegung der im jeweiligen Betrachtungsbereich im Rahmen der<br />

Planung gewählten Regelquerschnitte machbar ist, wurden für entsprechende statische


399<br />

Untersuchungen entlang der NBS typische nachfolgend angeführte Regelquerschnitte<br />

zusammengestellt.<br />

Abb. 1: RQ1 - Offene Bauweise – Gewölbe mit Sohlplatte<br />

Abb. 2: RQ 2 - Offene Bauweise – Kastenprofil


M2<br />

M4<br />

400<br />

M1<br />

M3<br />

Abb. 3: RQ3 - Bergmännische Bauweise in HDBV-Umschließung, druckdicht bis 2 bar<br />

Abb. 4: RQ 4 - Kastenprofil – Deckelbauweise unter Druckluft


401<br />

Zweischaliger Ausbau<br />

mit zusätzlicher Ortbetoninnenschale<br />

Regelquerschnitt mit Kontrollschacht<br />

Abb. 5: (RQ 5) - Geschlossene Bauweise – Schildvortrieb, 2-schaliger Ausbau<br />

Die Zuordnung der oben angeführten Regelquerschnitte erfolgte jeweils nach den<br />

Gültigkeitsbereichen, wobei unter Zugrundelegung dieser Zuordnung einerseits aus statischer Sicht<br />

und andererseits auf Basis der Schutzzieldefinitionen aus brandschutztechnischer Sicht das<br />

ungünstigste Querprofil angenommen wurde.<br />

Diese Festlegung sollte Extremfälle abdecken, sodass mit den dazugehörigen statischen<br />

Berechnungen der Nachweis erbracht werden kann, dass die Schutzziele im gesamten Projektgebiet<br />

erreicht werden können.<br />

Daraus resultierend wurden nachstehend angeführte, ungünstigste Querprofile festgelegt.<br />

9. Querprofile<br />

In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die oben dargestellten Regelquerschnitte ihren jeweiligen<br />

Gültigkeitsbereichen entlang der NBS zugeordnet.<br />

Unter Zugrundelegung dieser Zuordnung wurde versucht, innerhalb der Gültigkeitsbereiche jeweils<br />

das aus einerseits statischer Sicht andererseits auf Basis der Schutzzieldefinitionen<br />

brandschutztechnischer Sicht ungünstigste Querprofil herauszufiltern. Die eingeschlagene<br />

Vorgangsweise soll Extremfälle abdecken, sodass mit den zugehörigen statischen Berechnungen der<br />

Nachweis erbracht werden kann, dass die Schutzziele im gesamten Projektsgebiet erreicht werden<br />

können.<br />

Nachfolgend sind die aus diesem Arbeitsschritt resultierenden ungünstigsten Querprofile darstellt.<br />

M. 1:50


510,90<br />

best. Bahngrundgrenze<br />

1:1.5<br />

Gleis 1 (Brenner - Kufstein)<br />

Gleis 3 (Brenner - Kufstein)<br />

ü = 70 mm<br />

1:20<br />

SOK = 501.993<br />

ü = 75 mm<br />

Neubaustrecke<br />

SOK = 512.429<br />

402<br />

1:20<br />

Gleis 4 (Kufstein - Brenner)<br />

1:1.5<br />

SOK = 501.993<br />

ü = 75 mm<br />

Abb. 6: RQ 1 - Offene Bauweise – Gewölbe mit Sohlplatte bei NBS - km 27+380<br />

Abb. 7: RQ 2 - Offene Bauweise – Kastenprofil bei NBS - km 40+000


Gleis 3 (Brenner-Kufstein)<br />

Neubaustrecke<br />

403<br />

Gleis 4 (Kufstein-Brenner)<br />

SOK = 518.108 SOK = 518.108<br />

ü = 35 mm ü = 35 mm<br />

Abb. 8: RQ 3 – Bergm. Bauweise mit HDBV-Umschließung bei NBS - km 46+145<br />

548.712<br />

2,5%<br />

Kanalverlegung<br />

DN 1100<br />

3.00 4.25<br />

und Wirtschaftsweg<br />

Verlegung Rad-<br />

Verlegung<br />

Str.-Kabel<br />

1 : 1,5<br />

x<br />

best. Bahngrundgrenze<br />

4.35<br />

SOK = 555.025<br />

sOK = 555.025<br />

ü = 90 mm<br />

ü = 90 mm<br />

1:20<br />

Gleis 1 (Brenner - Kufstein)<br />

Gleis 3 (Brenner-Kufstein)<br />

Str.-Kabel<br />

Sammelkanal Hall-Fritzens<br />

DN 1100<br />

548.61<br />

x<br />

x<br />

4.70<br />

Neubaustrecke<br />

Gleis 2 (Kufstein - Brenner)<br />

Gleis 4 (Kufstein-Brenner)<br />

1:20<br />

A 12<br />

SOK = 541.774<br />

SOK = 541.774<br />

ü = 90 mm<br />

ü = 90 mm<br />

Abb. 9: RQ 4 - Kastenprofil – Deckelbauweise unter Druckluft bei NBS - km 60+500<br />

Die oben ausgewählten Querprofile wurden samt den jeweils zugehörigen Regelquerschnitten mit den<br />

verbleibenden Querprofilen verglichen, daraufhin wurden in verschiedenen Abschnitten die jeweils am<br />

besten vergleichbaren Berechnungsquerschnitte zugeordnet.<br />

1:1.5<br />

Neubau Wirtschaftsweg<br />

bestehende Strecke<br />

2,5%


404<br />

10. Festlegung der BEG – Kurve<br />

Auf Grund von bereits durchgeführten Berechnungen äquivalenter und vergleichbarer<br />

Tunnelquerschnitte wurde unter Berücksichtigung von Brandlastannahmen ein Temperaturverlauf in<br />

Form der BEG-1 Temperaturkurve angesetzt, wobei unter Berücksichtigung und Annahme eines<br />

auftretenden Brandes bei einer brennbaren Flüssigkeit und von festen Stoffen ausgegangen wurde.<br />

Ein Feuerüberschlag auf benachbarte Wagons wurde nicht betrachtet. Weiters wurden keinerlei<br />

Szenarien zur Bildung von zündfähigen Gemischen (Gasluft des Brandgutes), die eine<br />

explosionsartige Verbrennung zur Folge haben, betrachtet (kein Explosionsgut, kein Gut, das mit<br />

Wasser chemisch reagiert).<br />

Ein angenommenes Ende der stationären Brandphase nach 120 Minuten und einer Abkühlzeit mit<br />

einer linear sinkenden Temperatur von weiteren 60 Minuten wurde unter Berücksichtigung der<br />

speziellen Situation und auf Grund eines möglichen Löscheinsatzes als derzeitige bzw. vorläufige<br />

Arbeitshypothese betrachtet. Diese Szenarien stellen aus der Sicht der Brandlast einen ungünstigen<br />

Brandfall aber kein worst-case-Szenario dar, da einerseits nur ein brennender Wagon ohne<br />

Brandübergriff auf weitere Wagons angenommen wurde und andererseits die tatsächlich jetzt und in<br />

der Zukunft transportierten Güter unbekannt sind.<br />

11. Gewählte Brandszenarien<br />

Nachstehend angeführte Brandszenarien wurden für die Ermittlung der Energiefreisetzung und den<br />

damit verbundenen Temperaturverläufen betrachtet.<br />

11.1 Feststoffbrand (Autoreifen)<br />

Es wird angenommen, dass ein offener Güterwagon (Typ Eanos [18]) mit PKW-Reifen beladen ist und<br />

in Brand gerät. Dieser Güterwagon ermöglicht auf Grund der Beladungsart und –weise zumindest<br />

teilweise eine Sauerstoffzufuhr über das gesamte, gestapelte Reifenvolumen während der gesamten<br />

Brenndauer, da durch die Karkassenführung zu erwarten ist, dass die Stapelanordnung relativ lange<br />

erhalten bleibt. Weiters ist der gewählte Feststoffbrand (Altreifen) von der Energiefreisetzung her im<br />

oberen Drittel der in der Literatur bekannten Feststoffbrände angesetzt und kann somit als<br />

stellvertretend für typische Feststoffbrände angesehen werden, wobei die tatsächlich transportierten<br />

Güter nicht bekannt sind. Errechnete maximale Brandleistung 130,5 MW.<br />

11.2 Flüssigkeitsbrand (Brand einer Diesellache)<br />

Als Flüssigkeitsbrand wurde ein mit Dieselkraftstoff beladener Eisenbahnkesselwagon (EKW), welcher<br />

durch einen Riss im Behältermantel an der Unterseite leck geworden ist, angenommen. Durch dieses<br />

Leck läuft Dieselkraftstoff aus. Durch den auslaufenden Kraftstoff entsteht eine Flüssigkeitslache,<br />

welche sich bis zum Erreichen des stationären Zustandes (Ausflussrate = Abbrandrate) ausdehnt.<br />

Maximale Brandleistung 206,3 MW.<br />

11.3 PKW-Brand<br />

Durch die Beförderung von 10 Kraftfahrzeugen in einem offenen Doppelstockgepäckwagon (Auto im<br />

Reisezug) wurde die Brandentstehung eines PKWs angenommen. Durch die Wärmefreisetzung<br />

wurde ein Brandübergriff auf die restlichen PKWs berücksichtigt.<br />

Maximale Energiefreisetzungsrate 60 MW.<br />

11.4 Brand eines Reisezuges<br />

Hier wird ein 4-achsiger Reisezugwagen (Typ Z 1 - Eurofirma Gattung Amuz [22]) welcher in Brand<br />

gerät, zugrundegelegt.<br />

Maximale Energiefreisetzungsrate 20 MW.<br />

Der Vergleich der Brandlasten bzw. der maximalen Energiefreisetzungsdaten zeigt, dass die<br />

Brandszenarien 11.3 und 11.4 durch die Szenarien 11.1 und 11.2 abgedeckt sind und hier nicht mehr<br />

untersucht werden.


12.1 Brandgut<br />

a) Lage und Ausdehnung des Brandherdes<br />

b) Brandgutzusammensetzung<br />

c) Dichte<br />

d) Schüttdichte<br />

e) Unteren Heizwert<br />

405<br />

12. Berechnungsparameter<br />

12.2 Verbrennung<br />

a) Ventilationszahl (Verhältnis von stöchiometrischem Luftbedarf zu zugeführten Luftmengen)<br />

b) Strahlungsverlust bei der Energiefreisetzung<br />

12.3 Tunneldaten<br />

a) Anzahl, Abmessungen und Höhelagenverhältnisse der Räume (Segmentierung des Tunnels)<br />

b) Größe und Anordnung von Verbindungs- und Aussenöffnungen<br />

c) Höhenunterschied der Tunnelportale<br />

12.4 Randbedingungen<br />

a) Zu- und Abluftvolumensströme<br />

b) Anfangstemperatur der Luft im Tunnel unter Berücksichtigung der geothermischen Tiefenstufe (+<br />

20°C) für die Temperaturkurve<br />

c) Meteorologische Aussenbedingungen (max. Luftdruckunterschied zwischen dem Tunnelportal)<br />

12.5 Umfassungsbauteile<br />

a) Dicke der Umfassungbauteile<br />

b) Stoffdaten der Umfassungsbauteile (Wärmeleitzahl, Dichte, spezifische Wärme, Emissivität<br />

12.6 Sonstige Annahmen<br />

Bei den gewählten Brandszenarien wurden sowohl die wetterbedingten Druckverhältnisse als auch die<br />

Restsauerstoffkonzentration, die Bypassluft sowie die Strahlungslänge berücksichtigt, welche einen<br />

typischen Brandfall abdecken, jedoch nicht im worst-case-Fall zur Anwendung gebracht werden<br />

können.<br />

13. Sensitivitätsanalyse<br />

Für die genaue Ermittlung des Temperaturverlaufes wurde eine Sensitivitätsanalyse für 2<br />

Referenzfälle durchgeführt.<br />

Als Parameter wurden<br />

a) Die Variation des Luftdruckunterschiedes zwischen den Tunnelportalen<br />

b) Die Variation der Zugslänge<br />

c) Die Variation des Bypassluftanteiles<br />

d) Die Variation des Restsauerstoffgehaltes<br />

betrachtet.<br />

14.1 Referenzfall 1<br />

14. Referenzfälle<br />

Als Referenzfall 1 wurde der Lachenbrand im 2-gleisigen Tunnel Wiesing/Jenbach betrachtet<br />

(Szenario 2, Rechenquerschnitt 2).<br />

Dabei wurde angenommen, dass der Zug nicht entgleist ist, und dadurch der Tunnelquerschnitt bis<br />

auf den Zugquerschnitt nicht versperrt wird. Auf Grund dieser Situierung ergeben sich höhere<br />

Brandraumtemperaturen als im Falle eines entgleisten und quergestellten Zuges, wodurch sich eine


406<br />

stark reduzierte Luftzufuhr und damit eine Sauerstoffbegrenzung einstellen würde, was wiederum zu<br />

einem geringeren Temperaturverlauf führen sollte.<br />

14.2 Referenzfall 2<br />

Als Referenzfall 2 wird der Flüssigkeitsbrand (Lachenbrand) im 3-gleisigen Tunnel Stans/Terfens<br />

betrachtet (Szenario 2, RQB).<br />

Zugsituierung wie Referenzfall 1.<br />

15. Luftdruckunterschied zwischen den Tunnelportalen<br />

Für die vorher genannten Referenzfälle wurde die Abhängigkeit der Brandraumtemperatur vom<br />

Luftdruckunterschied zwischen den Tunnelportalen nach 40 Minuten Branddauer festgelegt. Hier<br />

wurde der kürzere Tunnel (Referenz 1) ein Druckunterschied von maximal 100 Pa für den längeren<br />

Tunnel (Referenz 2) ein Druckunterschied von maximal 200 Pa angenommen.<br />

Mit zunehmendem Luftdruckunterschied zwischen den Tunnelportalen nimmt die<br />

Brandraumtemperatur zu. Dies rührt daher, da ein größerer Luftdruckunterschied zu einer erhöhten<br />

Zufuhr von Frischluft in den Tunnel führt.<br />

16. Variation der Zugslänge<br />

Die Zugslänge wurde zwischen 60 m (Kurzzug mit 3 Wagons) und 200 m (Zugsgarnitur mit 10<br />

Wagons) variiert.<br />

Mit zunehmender Zugslänge sinkt die Brandraumtemperatur, da eine längere Zugsgarnitur einen<br />

erhöhten Strömungswiderstand für die Zufuhr von Frischluft (Verbrennungsluft) darstellt.<br />

17. Variation des Bypassluftanteiles<br />

Je nach Situierung des Brandherdes (Diesellache) am Unfallort strömen Teile der Tunnelluft neben<br />

oder über der Reaktionszone vorbei und nehmen nicht an der Verbrennung teil (Bypassluft).<br />

Ein Bypassluftanteil von 0,0 bedeutet, dass die gesamte vorhandene Luftmenge (100 %) an der<br />

Verbrennung teilnimmt. Durch Erhöhung des Bypassluftanteils von 0,5 – 1,0 (bei längerer<br />

Lachengeometrik) reduziert sich die zur Verfügung stehende Verbrennungsluft und führt daher zu<br />

einem Absinken der Temperatur.<br />

18. Variation des Restsauerstoffgehaltes<br />

Je nach Sauerstoffbedarf, welcher für die Verbrennung eines im Tunnelquerschnitt befindlichen<br />

Brandgutes erforderlich ist, wird dieser im Bereich des Brandherdes der zuströmenden Tunnelluft<br />

entzogen und dies bedeutet, dass der Sauerstoffgehalt der Luft von etwa 21 Vol.% auf einen<br />

bestimmten Wert des Restsauerstoffgehalt absinkt.<br />

Ein Absinken des Restsauerstoffgehaltes weist auf eine Erhöhung des Sauerstoffbedarfs bei der<br />

Verbrennung hin und führt damit zu einer Erhöhung der Brandraumtemperatur. Der<br />

Restsauerstoffgehalt beträgt im Allgemeinen 8 Vol.% und kann bis auf 4 – 6 Vol.% absinken. Bei den<br />

Berechnungen der beiden Referenzfälle 1 und 2 ergeben sich bei einer Restsauerstoffkonzentration<br />

von 4 Vol.% geringfügige Überschreitungen der BEG-1-Kurve.<br />

19. Ergebnisse der Simulationsberechnung<br />

Bei den angenommenen Szenarien – Feststoff- und Flüssigkeitsbrand – ergeben sich<br />

Temperaturverläufe im Deckenbereich, welche unterhalb der angenommenen BEG-1 Kurve liegen.<br />

Lediglich in der Anfangsphase der Brandentstehung (Branddauer < 8 min) liegen die berechneten<br />

Temperaturen geringfügig oberhalb der BEG-1 Kurve. Diese Temperaturpeaks sind jedoch<br />

grundsätzlich vernachlässigbar, nachdem sie auf Grund der kurzen Einwirkungsdauer kein<br />

unmittelbares sicherheitstechnisches Risiko für das Tunnelbauwerk darstellen. In der Anfangsphase<br />

des Vollbrandes ca. zwischen der 9. und 20. Minute betragen die berechneten Temperaturen 1200° C.<br />

Dies zeigt, dass zu diesem Zeitpunkt der Verbrennungsvorgang noch mit hohem<br />

Luftsauerstoffangebot in der Verbrennungszone abläuft.


Temperatur (K)<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

RWS<br />

HC<br />

ETK<br />

407<br />

Temperatur - Zeit - Verläufe<br />

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180<br />

Branddauer (min)<br />

Temperatur – Zeit – Verläufe für die brandschutztechnische Bemessung von<br />

Tunnelbauwerken. Vergleich internationaler Temperatur-Zeit-Verläufe mit der BEG-1<br />

Kurve.<br />

Schutzzonen<br />

EBA<br />

20. Zusammenfassung<br />

Zu den Festlegungen der Schutzzonen und deren Definition kann aus heutiger Sicht festgestellt<br />

werden, dass ein 100%iger Schutz gegen alle erdenklichen Gefahren grundsätzlich nicht erreichbar<br />

ist. Die gegenständlichen Schutzzonen beziehen sich demnach auf jene Risken, die abgedeckt<br />

werden sollen. Dies erfordert einerseits auch zwingend, dass es Risken gibt, die als nicht abgedeckt<br />

akzeptiert werden. Dafür ist es dann unerheblich, ob der Bereich des nicht-abgedeckten und<br />

akzeptierten Risikos in Form von einem Wahrscheinlichkeitswert als Ergebnis einer Risikoanalyse<br />

oder in Form eines Brandszenarios definiert wird.<br />

Mangels Normen, die einen endgültigen Stand der Technik dokumentieren, ist es bei jeglicher Art von<br />

Schutzzonendefinitionen daher zwingend erforderlich, dass der Eigentümer oder Betreiber des<br />

Tunnels ein Risiko, das es nicht abgedeckt akzeptiert wird, definiert, egal, ob in anschaulicher Form<br />

anhand von beispielhaften Brandszenarien oder anhand eines qualifizierten Wertes einer<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit. Zuordnung der Schutzziele und -zonen siehe Punkt 7.5. Ein Abstimmung<br />

(Vidierung) mit dem Betreiber wurde durchgeführt.<br />

Brandszenarien<br />

Hier ist anzumerken, dass die einzelnen Brandszenarien aus der Sicht des Brandschutzes einen<br />

ungünstigen Brandfall darstellen. Bei diesen Bränden wurde davon ausgegangen, dass der Brand sich<br />

nur auf einen Wagon ohne Brandübergriff auf weitere Wagons beschränkt. Diese Annahme entspricht<br />

auch dem internationalen Stand. Von Seiten des Brandgutes wurden diejenigen Stoffe gewählt,<br />

welche beim Abbrand als schlimmer Fall angesehen werden können, jedoch muss davon<br />

ausgegangen werden, dass es zwar schlimmere Brandszenarien als die hier gewählten geben kann,<br />

diese aber dann unter dem Begriff worst-case-Szenarien und daher als akzeptiertes Risiko<br />

einzustufen sind. Der Grund liegt auch darin, dass die zum heutigen Zeitpunkt und die in Zukunft<br />

transportierten Güter nicht exakt definierbar sind (Güterverkehr) sowie zukünftige<br />

Wagonbaumaterialien (Personenverkehr) ebenfalls unbekannt sind.<br />

BEG-1


408<br />

Es wurden deshalb für den Güterverkehr sowohl für den Feststoffbrand als auch für den<br />

Flüssigkeitsbrand Stoffe herangezogen, welche sich von der Abbrandleistung her im oberen Drittel der<br />

bekannten Stoffe befinden. Aus heutiger Sicht können demnach die angenommenen Brandszenarien,<br />

Berechnungen und Betrachtungen als Grenzüberlegung interpretiert werden, stellen aber unter<br />

Berücksichtigung der uns bekannten, plausiblen Brandverläufe einen zuverlässigen Weg der<br />

Brandlastannahmen und der Traglastabschätzung dar (nicht aber ein worst-case-Szenario).<br />

Traglastberechnung<br />

Die Traglastberechnung für den Brandfall erfolgt nach der Fertigstellung der Standardberechnung,<br />

wobei die Ergebnisse dieser Berechnungen zur systemgemäßen Bewehrung führen, die sodann den<br />

Ausgangspunkt für die Systemannahmen für die Brandlastbemessung bilden.<br />

Es ergeben sich für jeden Querschnitt zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten<br />

Temperaturbelastung unterschiedliche Querschnitteigenschaften und damit ein unterschiedliches<br />

Tragverhalten. Zu den gegebenen Standardlasten, wie Eigengewicht, Erddruck, Wasserlasten und<br />

dergleichen, wird eine zusätzliche Belastung durch die Brand- und Temperaturlast aufgebracht.<br />

Hierbei werden Änderungen der Systemsteifigkeit basierend auf veränderten Materialeigenschaften<br />

genauso berücksichtigt, wie die Reduktion der Querschnittsdicke durch Überbeanspruchung des<br />

Querschnittes mit Temperaturen > 700° C. Bereits nach einem Zeitpunkt von 300 Sekunden wird<br />

angenommen, dass die äussere Betonschicht bis zur Netzbewehrung, die mit einer Betondecke von 3<br />

cm eingelegt wird, abplatzt und es wird in weiterer Folge mit einem Restquerschnitt, der um diese<br />

abgeplatzte Schicht reduziert ist, weitergerechnet. Wird die Tragfähigkeit in einem Querschnitt<br />

überschritten, so ist an dieser Stelle<br />

a) die Bewehrung zu erhöhen<br />

b) die Querschnittsdicke zu erhöhen<br />

c) oder ein Fließgelenk einzusetzen.<br />

Der Nachweis der Tragsicherheit bei Brandlast ist erreicht, wenn für alle Zustände<br />

(Temperaturbelastung zu allen Zeitpunkten) die Traglasten der einzelnen Querschnitte nicht<br />

überschritten sind.<br />

Temperaturbeanspruchung der Tunnelschale<br />

Für die Berechnung der Temperaturverteilung in der Tunnelschale wurde demnach die BEG-1 Kurve<br />

bei längerer Berechnungszeit über das Brandende hinaus mit BEG -2 Kurve bezeichnet. Der<br />

Temperatureintrag und –verlauf beider Kurven ist ident. Die Berechnung des instationären<br />

Eindringens der Wärme von flächigen Bauteilen erfolgte durch analytische Lösungen der<br />

Differenzialgleichungen unter Berücksichtigung der Strahlungs- und Wärmeleitungsanteile und des<br />

Wärmeübergangs.<br />

Vergleiche mit publizierten Ergebnissen ergaben eine gute Übereinstimmung bzw. leicht auf der<br />

sicheren Seite liegende Daten. Die stark ansteigende Temperaturentwicklung wird zum Abplatzen der<br />

Betondeckung bis zur ersten Bewährungslage führen, wenn nicht der Beton gänzlich ausgetrocknet<br />

oder mit feinen Polypropylenfasern versetzt ist. Daher müssen ohne diese Maßnahmen die<br />

Kurvenscharen versetzt werden.<br />

Im Rahmen der weiteren Planungsarbeiten sollen die Regelquerschnitte zum Zwecke einer<br />

Querschnittoptimierung in einigen Bereichen geringfügig modifiziert werden (Verstärkung der<br />

Innenschale, Einführen einer Netzbewehrung und Erhöhung des Bewehrungsgehaltes).<br />

Auf Basis der für die ausgewählten Querschnitte erzielten Rechenergebnisse kann aus heutiger Sicht<br />

abgeschätzt werden, ob der technische Brandschutz entlang der gesamten NBS Kundl/Radfeld-<br />

Baumkirchen unter Zugrundelegung der gewählten Konstruktionsarten möglich ist, und demnach die<br />

einzelnen Regelquerschnitte in ihren Grundzügen in sämtlichen Abschnitten angewandt werden<br />

können.<br />

Eine endgültige Aussage hinsichtlich der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Rahmen<br />

der Ausschreibungsplanung sämtlicher Berechnungsquerschnitte des Planungsabschnittes<br />

müssen gesondert einer detaillierten Brandschutzuntersuchung unterzogen werden.<br />

Ein angenommenes Ende der stationären Brandphase nach 120 Minuten und einer Abkühlzeit mit<br />

linear sinkender Temperatur von weiteren 60 Minuten wird unter Berücksichtigung der speziellen


409<br />

Situation und auf Grund eines Löscheinsatzes nach 120 Minuten durch die örtlichen Feuerwehren als<br />

Arbeitsh ypothese betrachtet.<br />

Wenn demnach ausschließlich die vorgeschlagenen Brandlastkurven gelten, können daher für<br />

darüber gehende Brandlasten keine Aussagen gemacht werden, nachdem es sich hier um ein worstcase<br />

Szenario handelt.<br />

Ergebnis der Traglastberechnung zur Zeit der Brandeinwirkung<br />

bzw. nach dem Brand<br />

Unter Berücksichtigung gemäß den Definitionen der Schutzzonen wurden für die einzelnen<br />

Berechnungsquerschnitte die Nachweise erbracht, dass nach dem Brand nach dem Wegfall der<br />

Temperaturbelastungen mit den Standardlasten eine normgemäße Sicherheit gegen Versagen<br />

erreicht werden kann.<br />

Die Ergebnisse der Berechnung zeigen, jeweils in Abhängigkeit des Rechenquerschnittes sowie unter<br />

Berücksichtigung der gemäß Schutzzonendefinition geforderten Sicherheiten, dass unterschiedliche<br />

Anforderungen hinsichtlich der konstruktiven Ausführung erforderlich sind.<br />

Abplatzverhalten<br />

Die obersten Betonschichten platzen unter den gegenständlichen großen Temperaturgradienten und<br />

während der Anfangsphase der stationären Temperatur von ca. 1200° C schlagartig ab und entziehen<br />

sich damit in ihrer Funktion als Dämmung für den nur wenig Zentimeter tiefer liegenden Stahl, oder im<br />

Falle von unbewehrten Innenschalen, der tieferliegenden Betonbereiche. Bei der Beurteilung der<br />

Auswirkungen eines Brandes sind daher diese Abplatzerscheinungen auf jeden Fall mit zu<br />

berücksichtigen.<br />

Funktionserhalt von Kabelanlagen<br />

Im Bereich der Fluchtwegbeleuchtung sowie möglicher Kommunikationsmittel bzw. Versorgung mit<br />

elektrischer Energie für die Entriegelung von Türen und Notausgängen werden die Leitungsführungen<br />

so errichtet, dass die Funktionsfähigkeit über eine Zeitdauer von 90 Minuten erbracht wird.<br />

Bei der Führung dieser Kabel in Kabeltrögen erfolgt die Anforderung an die Brandwiderstandsklasse E<br />

90 „brandbeständig“.<br />

Brandschutzabschlüsse im Bereich der Rettungsschächte und<br />

Verbindungsstollen<br />

Das gesamte Rettungssystem ist im Brandfall auf eine Funktionsfähigkeit von mindestens 90 Minuten<br />

ausgelegt. Über einen Antrittsbereich von ca. 2,5 m Länge gelangt man an die brandbeständige T 90<br />

ausgeführte Türe der Druckschleuse. Diese Türe besteht aus einer 2-flügeligen Türkonstruktion mit<br />

einer Mindestflügelbreite von 1,0 m. Die Druckschleuse hat eine Mindestlänge von 12 m.<br />

Eine weitere Brandschutztüre T 90 „brandbeständig“ schließt den im Brandfall unter geringem<br />

Überdruck stehenden Schleusenbereich ab. Der Nachweis hinsichtlich der Eignung der<br />

Brandschutztürenkonstruktion hat nach den Anforderungen der ÖNORM B 3850 zu erfolgen.<br />

Hinweis: Fluchtwegkonzept muss Mindestbreiten der Türen und Mindestgrößen der Stauräume<br />

definieren.<br />

Brennverhalten von Baustoffen<br />

Sämtliche Tunnelauskleidungsmaterialien, Beschichtungen > 50 my sind aus nicht-brennbaren<br />

Materialien herzustellen (Brennbarkeitsklasse A).<br />

Brandwiderstandsfähigkeit von Bauteilfugen<br />

Bei sämtlichen Fugen ist darauf zu achten, dass bei der Fugenausbildung nur solche Materialien<br />

verwendet werden, welche die geforderte Brandwiderstandsdauer aufweisen und damit die<br />

Brandwiderstandsfähigkeit nicht beeinflussen.


410<br />

Leitungsführungen durch Brandabschnitte<br />

Bei der Führung von Leitungen durch Bauteilkonstruktionen (Tunnelschalen, Kabeltröge oder anderen<br />

brandabschnittsbildenden Bauteilen) hat die Eignung der Abschottungen nach BEG 1 - Kurve zu<br />

erfolgen. Bei der Durchführung von Leitungen im Bereich der Brandschutzabschlüsse hat die Eignung<br />

durch die Temperaturbeanspruchung der ETK gem. Önorm B 3800 Teil 2 zu erfolgen.<br />

Nachweise<br />

Der Nachweis der Eignung über die Verwendbarkeit der Tunnelherstellungsmaterialien wie Beton mit<br />

Beimengungen von Polypropylenfasern, Brandschutzspritzmörtel, Plattenverkleidungen, usw. zur<br />

Erhöhung der Brandwiderstandsdauer hat gesondert unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden<br />

BEG – Temperaturkurve durch eine hiefür akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle zu erfolgen.<br />

21. Ergänzungen<br />

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Projektunterlagen sowie den aus heutiger Sicht<br />

angenommenen Brandszenarien, Berechnungen und Betrachtungen sowie der bekannten, plausiblen<br />

Brandverläufe besteht aus eisenbahnfachlichem Standpunkt gegen die Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für das eingereichte Projekt unter Berücksichtigung<br />

nachstehender Vorschreibungen aus der Sicht des Teilfachgebietes „Brandschutztechnik“ kein<br />

Einwand.<br />

Vorschreibungen des brandschutztechnischen Sachverständigen<br />

1. Die Schutzzonen gemäß Darstellung 7.5 sind einzuhalten. Im Bereich der Innquerung ist<br />

die Schutzzone 1A anzuwenden.<br />

2. Hinsichtlich der Temperaturbeanspruchung der Tunnelschalen ist für die Berechnung der<br />

Temperaturverteilung in der Tunnelschale die BEG 1 - Kurve zugrunde zu legen:<br />

Branddauer in Minuten BEG 1<br />

2- gleisig<br />

0 min..........................................................0 K<br />

8 min..........................................................1200 K<br />

60 min ........................................................1200 K<br />

90 min ........................................................1200 K<br />

120 min ......................................................1200 K<br />

150 min ......................................................600 K<br />

160 min ......................................................420 K<br />

180 min ......................................................0 K<br />

3. Im Rahmen der weiteren Planungsarbeiten sind die Regelquerschnitte zur<br />

Querschnittsoptimierung in einigen Bereichen entsprechend zu modifizieren (Verstärkung<br />

der Innenschale, Einführen einer Netzbewehrung und Erhöhung des<br />

Bewehrungsgehaltes).<br />

4. Sämtliche Berechnungsquerschnitte des Planungsabschnittes müssen gesondert einer<br />

detaillierten Brandschutzuntersuchung unterzogen werden, um eine endgültige Aussage<br />

hinsichtlich der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zu erhalten.<br />

5. Die Ergebnisse der Berechnungen sind jeweils in Abhängigkeit des Rechenquerschnittes<br />

sowie unter Berücksichtigung der gemäß Schutzzonendefinition geforderten Sicherheiten<br />

zu ermitteln, nachdem unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der konstruktiven<br />

Ausführung erforderlich sind.<br />

6. Unter Berücksichtigung der raschen Temperatureinwirkung von ca. 1200°C sind bei der<br />

Berechnung die Abplatzerscheinungen auf jeden Fall mit zu berücksichtigen.<br />

7. Zum Funktionserhalt von Kabelanlagen sind bei der Verwendung von<br />

Fluchtwegbeleuchtungen sowie Kommunikationsmitteln und etwaigen elektrischen<br />

Versorgungen für die Entriegelung von Türen und Notausgängen die Leitungsführungen<br />

in dafür geeigneten Kabeltrögen oder Verkleidungen zu führen, wobei die Anforderungen<br />

an die Brandwiderstandsklasse E 90 „brandbeständig“ gemäß ÖNORM DIN 4102, Teil<br />

12, zu erfüllen sind.<br />

8. Die Eignung der Brandschutzabschlüsse hinsichtlich der gestellten Anforderungen an die<br />

Brandwiderstandsklasse T 90 „brandbeständig“ hat nach den einschlägigen<br />

Normbestimmungen der ÖNORM B 3850, Ausgabe 01. Oktober 2001, zu erfolgen.


411<br />

9. Hinsichtlich der Brennbarkeit von Baustoffen sind bei der Ausführung von<br />

Tunnelauskleidungsmaterialien sowie Beschichtungen > 50 my diese nur aus nichtbrennbaren<br />

Materialien herzustellen (Brennbarkeitsklasse A), wobei der Nachweis nach<br />

den Anforderungen der ÖNORM B 3800, Teil 1, Beiblatt 1 zu erfolgen hat.<br />

10. Hinsichtlich der Brandwiderstandsfähigkeit von Bauteilfugen hat bei der Ausführung von<br />

Fugenausbildungen der Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung der<br />

Temperaturbeanspruchung gemäß BEG 1 – Kurve zu erfolgen.<br />

11. Bei der Durchführung von Leitungsführungen durch Brandabschnitte sowie<br />

Durchdringungen durch Tunnelschalen hat der Nachweis der Abschottungsmaterialien<br />

sowie etwaig verwendeter Brandrohrmanschetten unter Berücksichtigung der<br />

Temperatureinwirkung gemäß BEG 1 – Kurve zu erfolgen.<br />

12. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Temperatureinwirkung auf die Tunnelschalen sind bei<br />

der konstruktiven Ausbildung für die betroffenen Nischen hinsichtlich der die<br />

Nischenausführungen entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Im Bereich von<br />

vorgesetzten Kastennischen ist zu berücksichtigen, dass diese auch unter<br />

Zugrundelegung der BEG 1 – Kurve konstruktiv so ausgeführt sind, dass die gestellten<br />

Anforderungen an die Tunnelschale erfüllt werden.<br />

13. Für bestehende und künftige Bebauung hat unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />

Schutzzonen eine organisatorische Maßnahme (wie im Maßnahmenplan vorgesehen)<br />

gesondert zu erfolgen.<br />

14. Die entsprechenden Nachweise über die Eignung der einzelnen Materialien hat<br />

gesondert durch Prüfzeugnisse oder Beurteilungen einer hiefür akkreditierten Prüf- und<br />

Überwachungsstelle unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden<br />

Temperaturbeaufschlagung zu erfolgen.<br />

15. Mit Antrag um eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung nach Fertigstellung des<br />

Bauvorhabens ist bei der Behörde eine Erklärung der mit der Leitung des Bauvorhabens<br />

betrauten Person vorzulegen, in der die plan-, sach- und bescheidgemäße Ausführung<br />

bestätigt wird.<br />

22. Resümee<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aus heutiger Sicht die angenommenen<br />

Brandszenarien, Berechnungen und Betrachtungen als Grenzüberlegung interpretiert werden, stellen<br />

aber unter Berücksichtigung der uns bekannten, plausiblen Brandverläufe einen zuverlässigen Weg<br />

der Brandlastannahmen und Traglastabschätzungen dar, nicht jedoch ein worst-case-Szenario.<br />

Auf Basis der für die ausgewählten Querschnitte erzielten Rechenergebnisse kann aus heutiger Sicht<br />

abgeschätzt werden, dass der technische Brandschutz entlang der gesamten NBS Kundl/Radfeld-<br />

Baumkirchen unter Zugrundelegung der gewählten Konstruktionsarten möglich ist und demnach die<br />

einzelnen Regelquerschnitte in ihren Grundzügen in sämtlichen Abschnitten angewandt werden<br />

können.<br />

Ing. Helmut PEHERSTORFER<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

TUNNELBAUTECHNIK, HERR DIPL.-ING. FRACCARO<br />

1. Vorbemerkung:<br />

Das nachfolgende Gutachten bezieht sich auf die bergmännisichen, im Festgestein zu errichtenden<br />

Tunnelbereiche.<br />

Die Tunnelbereiche, die im Lockergestein und in offener Bauweise sowie mittels Schildvortrieb erstellt<br />

werden, sind im Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Schober erfasst.<br />

2. Befund:<br />

Entsprechend den eingereichten Projektunterlagen des rund 38 km langen NBS-Abschnittes<br />

Kundl/Radfeld – Baumkirchen, befinden sich folgende Eisenbahnstreckenbereiche in bergmännisch<br />

aufzufahrenden Fels-Tunnelstrecken:<br />

Tunnel Radfeld/Wiesing: km 28,890 bis km 33,129 L = 4.239 m


Tunnel Wiesing/Jenbach: km 38,898 bis km 39,578 L = 680 m<br />

Tunnel Stans/Terfens: km 47,550 bis km 55,855 L = 8.305 m<br />

412<br />

In diesen Tunnellängen sind auch die bergmännischen Lockergesteinsstrecken, (HDBV-Vortrieb der<br />

Matzenparkmulde etc.) enthalten.<br />

In den oben angeführten Streckenabschnitten werden auch mehrere Rettungs- und<br />

Verbindungsstollen bergmännisch aufgefahren.<br />

Das Einreichprojekt beinhaltet folgende, für die tunnelbautechnische Beurteilung relevante<br />

Unterlagen:<br />

- Technischer Bericht, Einlage 9.1.1<br />

- Regelquerschnitte und Sohlausbildungen, Einlage 9.1.2.1 bis 9.1.2.11 und 9.1.2.16<br />

- Geotechnische Messungen, Einlage 9.1.6.2<br />

- Typische Stützmaßnahmen, Einlage 9.1.6.4 und 9.1.6.5<br />

- Regelstützmaßnahmenpläne, Einlage 9.1.6.4.4<br />

- Bautechnische Längenschnitte, Einlage 9.2.4.2, 9.2.4.3, 9.4.6.1, 9.5.6.2 bis 9.5.6.8<br />

- Geologische Berichte, Einlage 12.1.1<br />

- Geotechnische Berichte, Einlage 12.1.2<br />

- Geologische Lagepläne, Einlage 12.1.3<br />

- Lagepläne Bodenaufschlüsse, Einlage 12.1.4<br />

- Baugeologisch- geotechnische Längenschnitte, Einlage 12.1.7<br />

Die Regelquerschnittspläne beinhalten unter anderem druckdichte Ausbildungen bis 6,0 bar sowie<br />

eine druckgeregelte Ausbildung bis 2,0 bar.<br />

Das Einreichoperat beinhaltet auch umfangreiche hydrogeologische Unterlagen.<br />

Ergänzend zu den vorliegenden geologischen, geomechanischen und hydrogeologischen<br />

Projektunterlagen und Bodenaufschlüssen gibt es umfassende Vor-Ort-Erkenntnisse von folgenden<br />

Erkundungsstollen (EKS):<br />

EKS 1 = Brixlegg Ost, L= rd. 2.270 m<br />

EKS 2 = Brixlegg West, L= rd. 1.340 m<br />

EKS 3 = Fiecht + Vomp Ost, L= rd. 4.600 m<br />

EKS 4 = Vomp West, L= rd. 1.050 m<br />

Die Vortriebe der EKS 1 und 4 sind abgeschlossen. Der Vortrieb des EKS 2 ist im Gange und die<br />

Vortriebe des EKS 3 werden voraussichtlich bis Ende 2001 abgeschlossen sein.<br />

Tunnel Wiesing/Jenbach – Bereich Unternehmen „Gubert“:<br />

a) Sprengerschütterungen durch den Steinbruchbetrieb:<br />

Die BEG führt in ihren Einwendungen zum Schriftsatz von RA Dr. Knoll zum Unternehmen Gubert<br />

vom 11.10.01 aus, daß der NBS-Tunnel der Gebäudeklasse I gemäß ÖNORM S 9020 entspricht und<br />

gemäß einem Privatsachverständigen-Gutachten von einer resultierenden Schwinggeschwindigkeit<br />

von 10 mm/s ausgegangen werden kann. Die BEG stuft diese Schwinggeschwindigkeit als akzeptabel<br />

ein.<br />

b) Streuströme aus Eisenbahnbetrieb der Neubaustrecke:<br />

Im Schriftsatz von RA Dr. Knoll wird bemängelt, dass in den eingereichten Projektunterlagen nicht<br />

ersichtlich ist, ob durch die Erdung des elektrischen Eisenbahnbetriebes Streuströme auftreten<br />

können, die die elektrischen Sprengzündungen beeinflussen können.<br />

c) Unvorhergesehene geologische Verhältnisse:<br />

Die BEG stellt in ihrer Stellungnahme fest, daß die geologischen Verhältnisse bekannt sind.<br />

d) Betrieb der Eisenbahn:<br />

Die Fa. Gubert schließt nicht aus, daß Infolge Erschütterungen durch den Betrieb der Neubaustrecke<br />

Steinschläge ausgelöst werden könnten. Gemäß Stellungnahme der BEG sind derartige<br />

Erschütterungen vom Eisenbahnbetrieb nicht zu erwarten.<br />

e) Betrieb des Steinbruchs:


413<br />

Die BEG stellt in ihrer Stellungnahme fest, daß es zu keinen Felsstürzen kommt, weil die Fa. Gubert<br />

im Sinne des bewilligten Gewinnungsbetriebsplanes entsprechende Vorkehrungen zu treffen hat.<br />

3. Beurteilung:<br />

3.1. Übereinstimmung des Projektes mit den UVE-Bedingungen:<br />

Vom tunnelbautechnischen Sachverständigen sind im UVE-Verfahren keine zwingenden Maßnahmen<br />

festgeschrieben worden.<br />

Den empfohlenen Maßnahmen – siehe Maßnahme 77 – 82 entsprechend Einlage 1.2 - ist im<br />

Einreichprojekt Rechnung getragen worden.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das gegenständliche Bauvorhaben aus der Sicht<br />

des Fachgebietes Tunnelbautechnik die Ergebnisse des UVP-Verfahrens berücksichtigt.<br />

Abweichungen vom Projekt, die der Umweltverträglichkeitserklärung zugrunde lagen, sind nur<br />

insoweit erfolgt, als sich dies aufgrund der sonstigen Ergebnisse des UVP-Verfahrens<br />

(Umweltverträglichkeitsgutachten, Teilgutachten, auch solche von Sachverständigen anderer<br />

Fachgebiete, öffentliche Erörterung) ergaben.<br />

3.2. Beurteilung des Projektes aus tunnelbautechnischer Sicht:<br />

Die eingereichten Projektunterlagen sind bzgl. der bergmännischen Tunnelbereiche sehr detailliert<br />

ausgearbeitet. Sie entsprechen mit Ausnahme von Teilen betreffend die geotechnischen Messungen<br />

dem Stand der Technik. Gemäß Einlage 9.1.6.2 wäre nämlich vorgesehen, unter anderem auch die<br />

relativen Horizontal- und Diagonalverformungen zu messen. Stattdessen sind diese Verformungen im<br />

Bedarfsfalle aus den – gemäß Projekt vorgesehenen – Absolutverformungen der einzelnen<br />

Meßpunkte EDV-gestützt zu ermitteln und im Bezug auf die Standsicherheit des Tunnel- bzw.<br />

Stollenhohlraumes zu beurteilen. Weiters sind zu diesem Zweck aus den gemessenen<br />

Absolutverformungen Einflußliniendiagramme, Trendliniendarstellung und zusätzlich zu den Zeit-<br />

Verschiebungskurven im Bedarfsfalle auch Diagramme der Verformungsgeschwindigkeit zu erstellen.<br />

3.3 Erkundungsstollen:<br />

Die Vortriebe der Erkundungsstollen liefern wesentliche Erkenntnisse über die tatsächlichen<br />

geologischen, geomechanischen und hydrogeologischen Verhältnisse. Sie sind für die<br />

bergmännischen Vortriebe der Eisenbahntunnels aufgrund der bereichsweise komplizierten<br />

Gebirgsverhältnisse als unerlässlich einzustufen.<br />

Die Erkenntnisse dieser Vortriebe sind in die Ausschreibungsprojekte einzuarbeiten und bei der<br />

Herstellung der Tunnel zu berücksichtigen.<br />

3.4. Einwendungen im Baugenehmigungsverfahren<br />

Tunnel im Bereich des Unternehmens Gubert:<br />

a) Einwirkung von Sprengerschütterungen:<br />

Die Einstufung des NBS-Tunnels in die Gebäudeklasse I gem. ÖNORM S 9020 durch die BEG ist<br />

zutreffend. In diesem Sinne ist die Einwirkung einer resultierenden Schwinggeschwindigkeit von 20<br />

mm/s infolge von Sprengerschütterungen auf das Tunnelobjekt aufgrund des Steinbruchbetriebes der<br />

Fa. Gubert akzeptabel.<br />

b) Streuströme:<br />

Erfahrungsgemäß liegen die Streuströme aus dem elektrischen Bahnbetrieb bei den gegebenen<br />

Entfernungsverhältnissen und den projektsgemäß vorgesehenen Bahnstrom-Rückleitungen entlang<br />

der Neubaustrecke weit unter derjenigen Stromstärke, die das elektrische Zündsystem beeinflussen<br />

könnten. Eine Auswirkung auf den Sprengbetrieb der Firma Gubert wird daher nicht gegeben sein.<br />

c) Geologische Verhältnisse:<br />

Es wird auf das Gutachten der Sachverständigen für Geologie verwiesen.<br />

d) Betrieb der Eisenbahn bzw. des Steinbruches:


414<br />

Erfahrungsgemäß sind durch den Betrieb der NBS keine Steinschläge zu erwarten. Im übrigen wird<br />

auf Pkt. 4 der Beurteilung der Sachverständigen für Geologie zur Stellungnahme vom 11.10.2001 von<br />

DI Heinz Hintner verwiesen.<br />

4. VORSCHREIBUNGEN<br />

Geotechnische Messungen<br />

1. Aus den gemessenen Absolutverformungen der einzelnen Meßpunkte sind relative<br />

Horizontal – und Diagonalverformungen EDV-gestützt zu ermitteln. Ergänzend sind im<br />

Bedarfsfalle auch Trendlinien und Einflußliniendiagramme für die Beurteilung der<br />

Standsicherheit zu erstellen.<br />

Stollenvortriebe<br />

2. Die Erkenntnisse aus den Vortrieben der Erkundungsstollen sind bei der Herstellung der<br />

Tunnel zu berücksichtigen.<br />

Monitoring der fertiggestellten Tunnel:<br />

Hinsichtlich der Auswirkungen wie Untergrund- und Bauwerksbewegungen etc. wird auf die<br />

Vorschreibung in Pkt.5 des Gutachtens von Prof. Schober verwiesen.<br />

Dipl.-Ing. Fraccaro<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

BODENMECHANIK<br />

1. Allgemeines<br />

Der Unterzeichnete wurde mit Bescheid vom 5. April 2001 zum nichtamtlichen Sachverständigen für<br />

das Fachgebiet Bodenmechanik bestellt. Er hat dieses Fachgebiet auch bei der UVP sowie den<br />

vorgezogenen Maßnahmen Stans und Baumkirchen vertreten.<br />

Die dem Fachgebiet zugehörigen Unterlagen der BEG betreffen die Projekts-Mappen 1 (Einlagen 0<br />

bis 3), 8 bis 12 (Einlagen 8), 13 bis 23 (Einlagen 9) und 26 bis 32 (Einlagen 12).<br />

2. Aufgabenstellung<br />

Aus der Sicht des vorliegenden Fachgebietes ist zu beurteilen, ob auf Grund der Baumaßnahmen die<br />

Schutzgüter Boden und Wasser in nachteiliger Weise berührt werden. Darüber hinaus ist<br />

festzustellen, ob die Funktionstüchtigkeit vorhandener Infrastruktureinrichtungen gewährleistet bleibt<br />

oder Schäden an bestehenden Objekten zu erwarten sind.<br />

Eine weitere Aufgabenstellung betrifft die geplanten Gründungsmaßnahmen. Stehen diese im<br />

Einklang mit dem Stand der Technik und ist gesichert, daß auf Bestandsdauer mit einem<br />

zufriedenstellenden Verhalten der Bauwerke in Bezug auf die Gründung gerechnet werden kann.<br />

Diese Beurteilungen schließen auch Empfehlungen oder Denkanstöße ein, die jedoch eine<br />

projektsgemäße Ausführbarkeit der Objekte nicht grundsätzlich in Frage stellen.<br />

Festzustellen ist auch, ob das gegenständliche im Bauentwurf dargestellte Projekt sich aus der Sicht<br />

des Fachgebietes Bodenmechanik mit dem Vorhaben aus dem UVP-Verfahren im Wesentlichen deckt<br />

und die Ergebnisse des UVP-Verfahrens berücksichtigt wurden.<br />

Auf das vorliegende Fachgebiet entfallen nur die Tunnelstrecken im Lockergestein. Die Tunnel im Fels<br />

werden vom SV für Hohlraumbau behandelt.<br />

3. Befund und Gutachten zu den Einlagen 8: Kreuzungsbauwerke<br />

und Stützmauern<br />

3.1 Unterführungsverbreiterung Kundl – Einlage 8.1<br />

Befund:


415<br />

Der Untergrund im Baubereich besteht lt. Einlage 12.3.1.1 aus weitgestuften Kiesen (Boden T1) bis zu<br />

6 m Tiefe. Darunter schließen bis 21 m Wechsellagerungen aus kiesigen bis schluffigen Sanden und<br />

darunter feinkörnige Böden an. Die Streifenfundamente der Verbreiterung sind ca. 4,0 m unter GOK<br />

gegründet. Zwischen den Streifenfundamenten werden zwei Wasserleitungen, ein Kabelrohr und zwei<br />

Kanäle geführt. Der Untergrund in Gründungssohle ist dicht gelagert. Der höchste gemessene GW-<br />

Spiegel liegt ca. 1,0 m unter Gründungssohle. Zum Schutz der Leitungen und Kanäle wird unter der<br />

Verbindungsplatte zwischen den Streifenfundamenten eine „weiche Zwischenlage“ eingelegt. Die<br />

Baugrubenböschungen werden durch Nagelwände gesichert. Die Gründungssohle der nach West<br />

anschließenden Stützmauer ist ca. 60 cm höher gelegen.<br />

Gutachten:<br />

Der gründungstechnischen Planung wird zugestimmt. Die erwähnte „weiche Zwischenlage“ sollte<br />

definiert werden. Die gegenüber der geotechnischen Empfehlung gewählten höheren<br />

Bodenpressungen werden als zulässig beurteilt. Grundsätzlich ist zur Reduzierung der Setzungen der<br />

Untergrund in den Gründungssohlen zu verdichten. Dies gilt allgemein und wird daher im weiteren<br />

nicht mehr angeführt.<br />

3.2 Stützmauer Kundl r.d.B. – Einlage 8.2<br />

Diese Baumaßnahme stellt keine besonderen gründungstechnischen Anforderungen.<br />

3.3 Verlängerung Bachunterführung – Einlage 8.3<br />

Befund:<br />

Lt. Einlage 12.3.1.3 ist im Baubereich eine Ausand-Deckschicht von 2 m Dicke zu erwarten. Darunter<br />

stehen weitgestufte, mitteldicht bis dicht gelagerte Kiese bis 10 m Tiefe (Boden T1) und darunter<br />

Sand-Kiesgemische (Boden T2) an. Die Gründungssohlen liegen ca. 1 m unter dem tiefsten<br />

Grundwasserspiegel; es ist daher eine Grundwasserabsenkung erforderlich.<br />

Gutachten:<br />

Infolge des setzungsempfindlichen Bahnbetriebes sind Bodenerosionen im Zuge der Wasserhaltung<br />

zuverlässig auszuschließen. Dies kann am besten durch eine umspundete Baugrube gewährleistet<br />

werden. In dieser sind vor Absenkung des Grundwasserspiegels filtergestützte Pumpensümpfe<br />

anzulegen. Die bei einer Spundwandlösung maßgebende geringere vertikaler Durchlässigkeit<br />

verringert auch den Wasserzudrang. Die Spundwandanschlüsse an die bestehende Unterführung sind<br />

durch Injektionen abzudichten. Sollten Sandlinien in den Gründungssohlen angetroffen werden, ist<br />

eine Bodenauswechslung zu empfehlen. Die GW-Absenkung unter Gründungssohle soll mind. 1,0 m<br />

betragen, damit der Untergrund und der Auswechslungsboden verdichtet werden kann.<br />

Den errechneten Überschreitungen der Rand-Bodenpressungen gegenüber der Vorgabe wird infolge<br />

des seltenen Auftretens und der kurzen Dauer zugestimmt.<br />

3.4 Verlängerung Wegunterführung – Einlage 8.4<br />

Befund:<br />

Der Untergrund besteht bis 8 m Tiefe aus weitgestuften, mitteldicht bis dicht gelagerten Kiesen<br />

(Boden T1), darunter aus Sand-Kiesgemischen (Boden T2). Bei Herstellung der Verlängerung im<br />

Winterhalbjahr ist keine GW-Absenkung erforderlich.<br />

Gutachten:<br />

Das Objekt ist ähnlich der Unterführungsverbreiterung Kundl (Einlage 8.1). Es gilt das dort Angeführte.<br />

3.5 Wild- und Grabenunterführung – Einlage 8.5<br />

Befund:<br />

Unter dünnlagigen Ausanden stehen bis 10 m Tiefe weitgestufte Kiese (Boden T1), bis ca. 20 m<br />

Sand-Kiesgemische (Boden T2) und darunter feinkörnige Böden an (s. Bohrung B-BK 13/95). Die<br />

tiefste Gründungssohle liegt ca. 0,4 m unter dem tiefsten gemessenen GW-Spiegel während der


416<br />

geplanten Bauzeit von Dezember bis April. Es ist somit eine geringe GW-Absenkung erforderlich. Das<br />

Objekt wird in zwei Bauabschnitten, jeweils in zwei Winterhalbjahren errichtet.<br />

Gutachten:<br />

Die Gründung weist keine Besonderheiten auf. Eine geringe Grundwasserabsenkung mittels<br />

filtergestützter Pumpensümpfe dürfte auch mit geböschten Baugrubenumschließungen möglich sein.<br />

3.6 Wirtschaftswegunterführung – Einlage 8.6<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Unter Ausanden bis 2 m Dicke stehen bis 10 m Tiefe weitgestufte Kiese (Boden T1) und darunter<br />

Kies-Sandgemische (Boden T2) an. Der geplante Neubau soll von Jänner bis April über GW in 2<br />

Abschnitten errichtet werden. Das Projekt weist keine gründungstechnischen Besonderheiten auf. Ob<br />

eine Bodenauswechslung der Ausande auch unter dem bestehenden Bahndamm erforderlich ist, muß<br />

hinterfragt werden. Da im GW ausgewechselter Boden nicht verdichtbar ist, wäre auch eine<br />

Magerbeton-Auswechlung zu erwägen.<br />

3.7 und 3.8 Kleintierdurchlässe – Einlagen 8.7 u. 8.8<br />

Befund und Gutachten:<br />

Die Objekte sind mit dem der Einlage 8.6 vergleichbar. Allenfalls ist eine geringe GW-Absenkung<br />

erforderlich.<br />

3.9 Wilddurchlaß Maukerbach – Einlage 8.9:<br />

Befund:<br />

Der Untergrund ist unter einer Ausand-Deckschicht bis 2,4 m Dicke bis 15 ÷ 20 m Tiefe aus<br />

weitgestuften Kiesen (Boden T1) und darunter aus Kies-Sandgemischen (Boden T2) aufgebaut. Die<br />

geplante „weiße Wanne“ bindet max. 4,5 m (i.M. 3,5 m) in das GW ein. Es ist daher eine<br />

Wasserhaltung in den 2 Bauabschnitten mit Baugruben von etwa gleicher Größe (je ca. 1000 m²<br />

Fläche) erforderlich. Für die Wasserhaltung ist geplant, die Baugruben zu umspunden und durch eine<br />

HDBV-Sohle abzudichten. Für Zwischenbauzustände ist auch eine offene Wasserhaltung bis max.<br />

200 l/s Fördermenge in Aussicht genommen.<br />

Gutachten:<br />

Dem Vorschlag einer dichten Umschließung mittels HDBV-Sohle kann grundsätzlich zugestimmt<br />

werden. Ob diese für die vorliegende Bauaufgabe erforderlich ist, muß jedoch hinterfragt werden. Es<br />

wird daher empfohlen, bei der Ausschreibung auch andere Varianten zuzulassen, wobei die<br />

Einschränkung einer maximalen Pump-Fördermenge aufrecht erhalten werden soll. Als Variante bietet<br />

sich z.B. eine Rütteldruck-Verdichtung (RDV) innerhalb der Baugrubenumschließung an. Wie das<br />

Beispiel der Baugrube für die Frauen- u. Kopfklinik in Innsbruck gezeigt hat, konnten durch die RDV<br />

unmittelbar neben bestehenden Gebäuden mit hochempfindlichen Geräten infolge Abschirmwirkung<br />

der Spundwände keine nachteiligen Einflüsse festgestellt werden. Das gleiche ist im vorliegenden Fall<br />

für den Bahnbetrieb zu erwarten. Weitere Vorteile der RDV sind die geringeren Setzungen der<br />

Objekte, die kurze Bauzeit und die geringeren Kosten . Bezüglich des Wasserzudrangs kann die<br />

Durchlässigkeit des verdichteten Bodens vorsichtig mit k = 10 -4 m/s angesetzt werden. In grober<br />

Näherung errechnet sich dann der Wasserzudrang zu einem Bauabschnitt mit<br />

Q = k . i . A = 10 -4 . 0,44 . 10³ = 44l/s<br />

Da die horizontale Durchlässigkeit unter Sohle des Verdichtungskörpers mindestens eine<br />

Zehnerpotenz größer angenommen werden darf, ist mit keiner wesentlichen (max. einige cm) GW-<br />

Absenkung außerhalb der Baugrubenumschließung zu rechnen. Diese Aussage ist jedoch durch eine<br />

genauere Untersuchung zu bestätigen.<br />

3.10 Kreuzungsbauwerk Maukenbach – Gießen – Einlage 8.10<br />

Befund u. Gutachten:


417<br />

Die Objekte können auf tragfähigem Untergrund erstellt werden. Es sind geringe GW-Absenkungen<br />

bis 1,2 m in offener Wasserhaltung erforderlich. Die Baustellen liegen in 200 m Entfernung zur Bahn<br />

und weisen keine gründungstechnischen Besonderheiten auf.<br />

3.11 Unterführung Maukenbach – Einlage 8.11<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Der Untergrund entspricht dem des Wilddurchlasses Maukenbach – Einlage 8.9. Die Baumaßnahmen<br />

werden in 2 Abschnitten ohne Wasserhaltung in 2 aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren<br />

durchgeführt. Das Objekt weist keine gründungstechnischen Besonderheiten auf.<br />

3.12 Wegbrücke über den Gießen bei NBS – km 33,490 – Einlage<br />

8.12<br />

Befund:<br />

Der Untergrund im Bereich der Gründungen ist durch die nach Nord abfallende Felsoberfläche des<br />

Matzenköpfels gekennzeichnet. Während das südliche Widerlager vermutlich den Fels in der<br />

Gründungssohle erreicht, liegt das nördliche in der Felsüberlagerung. Diese weist lt. Bohrung E-<br />

KB1/95 bis 6 m unter GOK feinkörnige Sedimente (Ausande) auf. Darunter befinden sich bis 9,7 m<br />

weitgstufte Kiese (Boden T1) und anschließend bis zum Fels in 11,5 m Tiefe feinsandige Schluffe.<br />

Zur Erreichung etwa gleicher Gründungsbedingungen ist für das nördliche Fundament eine<br />

Pfahlgründung geplant. Der tiefste GW-Spiegel im Winterhalbjahr liegt ca. 1 m unter Gründungssohle.<br />

Der Wasserspiegel im Gießen ist nicht klar definiert – dürfte jedoch ca. 0,9 m über Gründungssohle<br />

liegen.<br />

Gutachten:<br />

Es ist nachvollziehbar, daß für das gewählte starre Rahmentragwerk aus Stahlbeton eine<br />

setzungsarme Pfahlgründung gewählt wurde. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, daß nicht auch<br />

Varianten untersucht wurden. Als Variante bietet sich eine Einfeld-Plattenbrücke mit<br />

Flächengründungen an, deren Widerlager vor Herstellung der Platte zur Vorwegnahme der Setzungen<br />

einzuschütten sind. Unter dem südlichen Fundament ist eine Materialschichte (Setzungspolster)<br />

einzubauen und es entfällt die Bedingung einer Felsgründung. Bei Hinterfüllung der Widerlager mit<br />

weitgestuftem Kies sind die Füllbetonkörper entbehrlich. Da keine Kolkgefahr vorliegt, könnten die<br />

Widerlager wie bei der Hilfsbrücke auch über GW gegründet werden.<br />

3.13 Wegunterführung BS Münster 1 – Einlage 8.13<br />

Befund:<br />

Unter Ausanden bis 2,4 m Tiefe stehen weitgestufte Kiese bis 10 m Tiefe (Boden T1) und darunter<br />

Kies-Sandgemische (Boden T2) an. Die „weiße Wanne“ (geschlossener Stahlbetonrahmen) bindet 35<br />

cm unter der gemessenen tiefsten und 2,18 m unter dem höchsten GW-Spiegel ein. Die Unterführung<br />

wird im Schutze einer Hilfsbrücke erstellt. Um die Standsicherheit der Baugrube im mittleren tiefsten<br />

Bereich zu gewährleisten sind HDBV-Wände und bei einer Bauzeit im Sommer auch HDBV-<br />

Dichtsohlen geplant. Bei geringer GW-Absenkung ist eine offene Wasserhaltung mit filtergestützten<br />

Pumpensümpfen in Aussicht genommen.<br />

Gutachten:<br />

Beim Aushub unter der Hilfsbrücke mit Spritzbeton „gesicherten“? Böschungen bis zu den<br />

Brückenfundamenten sind Verformungen im anschließenden Dammkörper unvermeidlich. Die<br />

Herstellbarkeit der HDBV-Wände bei nur 3,0 m Höhe des Arbeitsraumes dürfte beschwerlich sein.<br />

Das gleiche gilt für die Vorspann-Verankerung. Es wird daher empfohlen folgende Alternative zu<br />

untersuchen:<br />

- Herstellung der Baugruben-Umschließungen durch Spundwände zu beiden Seiten und<br />

Voreinschnitt mit gewölbtem Brustverzug durch Spritzbeton;<br />

- einseitiger oder beidseitiger Vortrieb in Spritzbetonbauweise mit bewehrten lotrechten oder<br />

horizontal gewölbten Laibungen mit Nagelung bis zu einem GW-freien Niveau allenfalls unter<br />

fortlaufendem Einbau von Steifen im Deckenbereich mit mittiger Unterstützung.


418<br />

- bei erforderlicher Sohlabdichtung: Laufende Injektionen des Bodens unter der Aushubsohle mit<br />

Einbeziehung der unteren Wandbereiche zur Reduzierung des Wasserzudranges und Erhöhung<br />

der Bodenfestigkeit.<br />

- Herstellung des Stahlbetonrahmens mit kraftschlüssiger Anbindung an die Nagelwände.<br />

Vorteile des Vorschlags:<br />

Ausreichende Höhe des Arbeitsraumes (ca. 4 m). Es sind keine großen Geräte für die Herstellung der<br />

Nägel und Injektionssohle erforderlich. Keine HDBV-Wände, keine Vorspannanker, keine<br />

Hinterfüllungen. Als wesentlicher Vorteil wird auch die Reduzierung der Aushubverformungen im<br />

Dammkörper angesehen.<br />

3.14 Eisenbahnbrücke über den Kasbach – Einlage 8.14<br />

Befund:<br />

Der ungestörte Untergrund besteht aus max. 2 m Ausand, darunter stehen weitgestufte Kiese (Boden<br />

T1) an. Im Objektsbereich sind Anschüttungen bis zu 7 m Dicke vorhanden. Da der tiefste gemessene<br />

GW-Spiegel ca. 80 cm unter der geplanten Gründungssohle liegt, wird zur Vermeidung einer<br />

Wasserhaltung eine Ausführung im Winter zwingend gefordert. Die Baugruben für den Einbau der<br />

neuen Fundamente werden im Schutze von Hilfsbrücken erstellt, wobei eine Nagelwandsicherung<br />

vorgesehen ist. Obwohl die Verschiebung der derzeitigen Gleislage nur 20 cm beträgt, wird ein<br />

Neubau der Brücke als wirtschaftlich bewertet, zumal der derzeitige Gleis-Oberbau von 45 cm Dicke<br />

nicht mehr den HL-Richtlinien (55 cm Dicke) entspricht. Die Ausführung ist nach Herstellung des<br />

Tunnels der NBS vorgesehen.<br />

Gutachten:<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die erforderliche geringe Verbreiterung nicht durch Auswechslung<br />

der Brückenplatte alleine mit Gründung auf den vorhandenen Fundamenten erfolgen kann. Da der<br />

HDBV-Ring für die Tunnelröhre ohnehin an der Örtlichkeit vom Gelände aus hergestellt werden muß,<br />

dürfte eine Unterfangung bzw. Verstärkung des bestehenden Fundamentes auf der Seite der<br />

Verschiebung durch HDBV-Körper möglich sein. Die Zulässigkeit der im Projekt geplanten<br />

Nagelwände zur Baugrubensicherung und Stützung unter den hochbeanspruchten Fundamenten der<br />

Hilfsbrücken ist zu hinterfragen, abgesehen von der Herstellbarkeit der Nägel bei dem äußerst<br />

beengten Arbeitsraum. Die Dicke des Oberbaues von 55 cm könnte auch bei Auswechslung der<br />

Brückenplatten hergestellt werden.<br />

Das Auftreten von Setzungsschäden beim Bahnkörper der bestehenden Brücke und beim<br />

Bachgerinne im Zuge der Tunnelherstellung sind nicht auszuschließen.<br />

Anmerkung:<br />

Nach Mitteilung der BEG wurde mit der ÖBB ein Neubau der Brücke einschließlich Fundamente<br />

vereinbart. In diesem Falle wird auf den Vorschlag bei Einlage 8.13 zur Herstellung der Baugrube in<br />

Spritzbeton-Bauweise hingewiesen.<br />

3.15 Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach – Einlage 8.15<br />

Befund und Gutachten:<br />

Untergrund, Bauaufgabe und Bauverfahren entsprechen weitgehend der Einlage 8.14. Obwohl die<br />

Gleisverschiebung 78 cm (Kasbach 20 cm) beträgt, müßte es ebenfalls möglich sein, nur durch<br />

Auswechslung der Brückenplatte und Ergänzung des bestehenden Fundamentes eine<br />

zufriedenstellende Lösung unter Vermeidung der problematischen Baugrubenherstelllung unter den<br />

Gleisen zu finden.<br />

Anmerkung:<br />

wie bei Einlage 8.14<br />

3.16 Stützmauer Jenbach – Einlage 8.16<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Es handelt sich um ein Objekt ohne gründungstechnische Besonderheiten.


419<br />

3.17 Wegbrücke über den TIWAG –Kanal – Einlage 8.17<br />

Befund:<br />

Der Untergrund besteht an der Oberfläche aus Anschüttungen und Ausanden und darunter aus<br />

weitgestuften Kiesen (Boden T1). Der Objektsbereich ist durch den Kontakt mit dem Tunnel der NBS<br />

gekennzeichnet. Die Gründungssohlen liegen im Schwankungsbereich des GW, 1,08 m über dem<br />

niedersten und 1,42 m unter dem höchsten gemessenen GW-Spiegel. Das westseitige Fundament<br />

gründet direkt auf den Deckel der NBS, während das östliche teilweise auf den Deckel, teilweise auf<br />

Großbohrpfähle auflagert. Die Herstellung der Fundamente soll in den Bauphasen 1 und 2<br />

gemeinsam mit den Deckelplatten unter offener Wasserhaltung in umspundeten Baugruben durch<br />

filtergestützte Pumpensümpfe erfolgen.<br />

Gutachten:<br />

Dem gewählten Bauablauf und den Wasserhaltungsmaßnahmen wird zugestimmt. Was das östliche<br />

Fundament betrifft, ist die Frage zu stellen, ob außerhalb der Deckelplatte die Last nur über die<br />

Pfähle, oder auch über die Sohlfläche des Fundamentes abgetragen werden soll. Nicht<br />

nachvollziehbar ist der Zweck der Hinterbetonierungen bei beiden Widerlagern. Könnte nicht auch mit<br />

einer verdichteten Hinterfüllung aus weitgestuften Kiesen das Auslangen gefunden werden? Warum<br />

wird auf die üblichen Schlepplatten verzichtet?<br />

3.18 Wegunterführung Tiwag-Kanal – Einlage 8.18 und<br />

Eisenbahnbrücke über den Tiwag-Kanal – Einlage 8.19<br />

Befund:<br />

Beide Objekte werden gemeinsam errichtet. Der Untergrund ist unter Aufschüttungen und einer<br />

Ausand-Deckschicht aus weitgestuften Kiesen (Boden T1) aufgebaut. Die Gründungssohlen der<br />

Flächengründungen liegen bis auf einen Schacht 53 cm über dem tiefsten gemessenen GW-Spiegel;<br />

die Schachtbasis liegt 32 cm darunter. Es sind umspundete Baugruben vorgesehen, in denen eine<br />

offene Wasserhaltung mit filtergestützten Pumpensümpfen erfolgen kann. Im Projekt wird bezüglich<br />

der größten Absenktiefe unterstellt, daß der 2,62 m über Fundamentsohle gelegene Kanalspiegel<br />

infolge Fehlens einer „Kerndichtung“? in den Kanaldämmen maßgebend ist. Die GW-Absenkung wird<br />

nur „probeweise“? in Aussicht genommen und bei zu großem Wasserandrang eine dichte<br />

Unterwasserbetonsohle als Lösung vorgeschlagen.<br />

Gutachten:<br />

Den gewählten Flächengründungen in umspundeten Baugruben wird zugestimmt. Bezüglich der<br />

Annahme des Bemessungswasserspiegels für die GW-Absenkung bestehen jedoch Zweifel. Mit<br />

großer Wahrscheinlichkeit ist die alte Kanaldichtung aus Betonplatten auf Dachpappe wirksam – dies<br />

wäre durch GW-Pegel zu überprüfen. Die erforderliche GW-Absenkung in den Baugruben dürfte<br />

demnach beträchtlich geringer als angenommen sein und zwischen 1 m und 2 m liegen. Beim<br />

Anbetonieren der Sohlplatten an die Spundwände sind Vorkehrungen zur Verhinderung des<br />

Anbindens zu treffen. Die Betonhinterfüllungen der Widerlager sollten durch verdichteten<br />

weitgestuften Kies ersetzt werden (s. auch Einlage 8.17).<br />

3.19 Bahnsteigunterführung Stans – Einlage 8.20<br />

Befund und Gutachten:<br />

Der Untergrund besteht aus Ausanden geringer Dicke, die von weitgestuften Kiesen (Boden T1)<br />

unterlagert sind. Vor Errichtung des Objektes und Schüttung des Bahndammes wird der Tunnel der<br />

Neubaustrecke mit einem HDBV-Stütz- und Dichtring im GW hergestellt. Die vorliegende<br />

Baumaßnahme liegt nach Auswechslung der Ausande über dem höchsten gemessenen GW-Spiegel.<br />

Es liegen keine gründungstechnischen Besonderheiten vor.<br />

3.20 Wegunterführung Stanserbach – Einlage 8.21<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Der Untergrund im Baubereich besteht aus bereichsweiser Ausand-Deckschicht geringer Dicke, die<br />

von weitgestuften Kiesen (Boden T1) unterlagert wird. Oberflächennah können auch steinig-blockige


420<br />

und gemischtkörnige Anschüttungen vorhanden sein. Die Gründungskörper binden auch unter dem<br />

Grundwasserspiegel ein. Das Objekt ist unter voller Aufrechthaltung der Durchflußfähigkeit des<br />

Stanserbaches zu erstellen. Als gründungstechnische Besonderheit muß die Herstellung der „weißen<br />

Wanne“ im Nahbereich des bereits vorhandenen Tunnel der NBS gewertet werden. Bei der<br />

Bauausführung ist daher über dem Tunnel besondere Vorsicht geboten.<br />

3.21 Wegbrücke über den Stanserbach – Einlage 8.22<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Der Untergrund entspricht dem der Einlage 8.21. Den geplanten Gründungsmaßnahmen ohne GW-<br />

Absenkung ist zuzustimmen. Bei der kleinen Baumaßnahme dürfte auch der Verlust der nicht<br />

wiedergewinnbaren Spundwände vernachlässigbar sein.<br />

3.23 Tunnel Westbahn Stans – Einlage 8.23<br />

Befund und Gutachten:<br />

Der Untergrund wird aus weitgestuften Kiesen (Boden T1) aufgebaut, jedoch bereichsweise von<br />

Ausanden bis 4 m Tiefe überlagert. Auch kiesige Aufschüttungen sind vorhanden. Das in enger<br />

Beziehung zur A12, zur bestehenden Westbahn, zur Unterführung des Stanserbaches einschließlich<br />

Fuß- und Radweg sowie zur Unterführung des Moosbachgrabens auszuführende Objekt soll in vier<br />

Bauphasen ca. 40 m nachlaufend dem Tunnel der NBS weit über dem höchsten GW-Spiegel errichtet<br />

werden. Als Hauptelement der Lastabtragung werden Großbohrpfähle eingesetzt, die nach<br />

Möglichkeit auch in die Tragkonstruktion des Tunnels einbezogen sind. Weitere Tragelemente sind<br />

temporäre Spundwände, Kleinbohrpfähle, Anker und Nagelwände. Das Bauvorhaben stellt hohe<br />

Ansprüche an die Bauausführung. Bezüglich der Gründung besteht kein Zweifel, daß die<br />

Bauwerkslasten vom Untergrund setzungsarm aufgenommen werden können. Den<br />

Gründungsmaßnahmen wird zugestimmt.<br />

3.24 Unterführung Seitenstollen – Einlage 8.26<br />

Befund und Gutachten:<br />

Der Baubereich liegt in weitgestuften Kiesen (Boden T1). Bei hohem GW-Ständen ist eine<br />

Wasserhaltung mit geringen Absenktiefen (max. 40 cm) erforderlich. Die Verformungen des<br />

Untergrundes sind mit Hilfe des Bauverfahrens möglichst gering zu halten. Es wird daher empfohlen,<br />

die Baugrube der Unterführung unter den Hilfsbrücken in Spritzbetonbauweise durch bewehrte<br />

lotrechte oder gewölbte Nagelwände zu sichern und die Wände der Unterführung direkt an die<br />

Nagelwände anzubetonieren. Allenfalls erforderliche Steifen können im Bereich der Decke eingebaut<br />

werden. Bei dieser Bauweise entfallen vor allem die schwierig herzustellenden Hinterfüllungen (siehe<br />

auch Einlage 8.13).<br />

3.25 Grünbrücke Terfens - Einlage 8.27<br />

Befund:<br />

Der Untergrund ist unter einer Ausand-Deckschicht geringer Dicke aus weitgestuften Kiesen (Böden<br />

T1 und H2) in mitteldichter bis dichter Lagerung (unter Kote 544,0 m) aufgebaut. Im Profil der Bohrung<br />

H – KB 12 / 96 ist zwischen 8,35 m und 11,70 m auch eine weiche bis steife Schluffschicht kartiert.<br />

Die auf Höhe des höchsten GW-Spiegels liegenden Gründungssohlen erfordern keine Wasserhaltung.<br />

Die Lasten des Tragwerks werden über Großbohrpfähle von 12 m Länge in den Untergrund<br />

eingetragen.<br />

Gutachten:<br />

Der gewählten Pfahlgründung wird mit Vorbehalt zugestimmt. Dieser betrifft vor allem das südseitige<br />

Fundament. Durch die hohe Wölbung des Tragwerks ist genügend Raum für Setzungen vorhanden.<br />

Diese dürften wesentlich von der großflächigen Belastung der Rampenschüttungen bewirkt werden,<br />

deren Einfluß negative Mantelreibungseffekte auslöst und weit unter die Füße der geplanten Pfähle<br />

von 12 m Länge reicht. Ohne zusätzliches Risiko könnte daher an der Südseite die Last über<br />

Streifenfundamente abgetragen werden. Was die Gründung der Nordseite betrifft sind Pfähle zur<br />

Setzungsreduzierung mit Rücksicht auf die dicht anschließende Galerie der NBS begründbar.


421<br />

3.26 Böschungssicherung Bestandsstrecke - Einlage 8.28<br />

Befund:<br />

Der Untergrund wird bis auf Ausande und Auschüttungen in Oberflächennähe aus weitgestuften<br />

Kiesen (Böden T1 und H2) aufgebaut. Es ist ein durchgehender Stahlbetonriegel auf Böcken aus<br />

Kleinbohrpfählen geplant.<br />

Gutachten:<br />

Es ist zu hinterfragen warum nicht durch geringfügige Korrektur der Uferböschung,<br />

Bodenauswechslungen und Verdichtungsmaßnahmen im oberen Bereich mit einer zulässigen<br />

Böschung von 1 : 1,5 Neigung das Auslangen gefunden wird. Bodenauswechslungen unter dem<br />

Gleiskörper werden ohnehin erforderlich sein.<br />

Anmerkung:<br />

Von der BEG wird mitgeteilt, daß eine Projektsänderung geplant ist.<br />

3.27 Stützmauer Rettungsweg – Einlage 8.29<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Diese Baumaßnahme weist keine gründungstechnischen Besonderheiten auf.<br />

3.28 Grünbrücke Fritzens – Einlage 8.30<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Das Objekt entspricht weitgehend dem der Einlage 8.27. Was das nördliche Fundament betrifft, ist die<br />

tiefe Lage des Rostbalkens nicht begründbar. Bei einem hochliegenden Balken würden die Pfähle als<br />

Sicherung für den Bau der NBS-Galerie dienen. Außerdem liegt der tiefliegende Balken bereits im<br />

GW-Schwankungsbereich.<br />

3.29 Verbreiterung der Eisenbahnbrücke Bärenbach – Einlage 8.31<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Diese Baumaßnahme weist keine gründungstechnischen Besonderheiten auf. Es sollen lediglich die<br />

Betonkörper im Hinterfüllungsbereich durch verdichteten gemischtkörnigen Kies ersetzt werden. Dies<br />

würde auch das Ziehen der Spundwände erleichtern.<br />

3.30 Straßenunterführung Tonwerk – Einlage 8.32<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Der Untergrund ist lt. Bohrung I-KB 43/98 unter einer Deckschicht von ca. 4,3 m aus gemischtkörnigen<br />

Sanden aus weitgestuften Kiesen (Boden T1) und Kies-Sandgemischen (Boden T2) aufgebaut. Die<br />

Fundamentsohlen liegen im GW-Schwankungsbereich. Für die Flächengründung ist eine Ausführung<br />

in geböschter Baugrube im Winterhalbjahr geplant. Es fällt positiv auf, daß im Projekt auch verdichtete<br />

Deckschicht-Sande als zulässiger Gründungsboden für die Rampen angesehen werden. Auch die<br />

beim vorliegenden Planungsbüro üblichen „Hinterfüllungen“ mit Betonkörpern werden sparsamer<br />

verwendet. Geotechnisch ist jedoch nur der Magerbetonkeil beim Pumpenschacht begründbar. Die<br />

übrigen Beton-Hinterfüllungskörper könnten gleichwertig durch weitgestuften sandarmen Kies ersetzt<br />

werden. Erforderliche GW-Absenkungen (Pumpenschacht) sind mit filtergestützten Pumpensümpfen<br />

auszurüsten.<br />

3.31 Bach- u. Fußgängerunterführung (Siechenbach) – Einlage 8,33<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Lt. Bohrung I-KB 03/69 stehen unter einer Ausand-Deckschicht von 2,4 m Dicke weitgestufte Kiese<br />

(Boden T1) an. Als gründungstechnische Besonderheit des vorliegenden Brückenobjektes ist der<br />

enge Bezug (ca. 30 cm Höhenabstand) zum Tunnel der NBS anzusehen. Durch die exzentrisch zum<br />

Tunnel liegende Brücke muß über die Streifenfundamente die Last etwa je zur Hälfte in die


422<br />

Deckelplatte und dem Kies-Untergrund abgetragen werden. Zum Ausgleich der unterschiedlichen<br />

Setzungen und zur Vermeidung hoher Kantenpressungen sind daher im Übergangsbereich<br />

konstruktive Maßnahmen erforderlich. Da der höchste gemessene GW-Spiegel auf Höhe der<br />

Gründungssohlen liegt, sind bis auf die Bachdurchleitung (Fluder oder Luttenrohr) keine<br />

Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Auf die zwar sparsam bemessenen, aber geotechnisch<br />

nicht begründbaren Betonkörper im Hinterfüllungsbereich kann verzichtet werden. Das gleiche gilt für<br />

den Magerbetonkeil am Übergang NBS - Boden.<br />

3.32 Wilddurchlaß – Einlage 8.35<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Der etwa zentrisch zur Tunnelröhre auf der Deckelplatte aufliegende Durchlaß weist keine<br />

gründungstechnischen Besonderheiten auf. Die Betonkörper im Bereich der Hinterfüllung sind<br />

entbehrlich.<br />

3.33 Stützmauer – Baumkirchen v.d.B. – Einlage 8.37<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Sowohl die südlich des Begleitweges liegende Winkelstützmauer als auch die Raumgitter-Stützwand<br />

werden auf verdichteter Hinterfüllung der Baugrube für den Tunnel der NBS errichtet. Es ist die Frage<br />

zu klären, ob die Raumgitter-Stützwand nur für deren Hinterfüllung bis zur Nagelwand-Sicherung oder<br />

auf den Erddruck des Hanges ohne Berücksichtigung der Nagelwand-Stützung zu bemessen ist. Im<br />

ersten Fall müßten in Anwendung der Normung doppelt korrosionsgeschützte Nägel verwendet<br />

werden.<br />

3.34 Fallbachbrücke Tragwerk Bahn – Einlage 8.38<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Der Untergrund besteht aus weitgestuften Kiesen (Boden T1 u. T2). Durch die Innverbauung können<br />

auch Blöcke eingelagert sein. Bis auf den südlichen Sporn liegt die Gründungsplatte über dem<br />

höchsten gemessenen GW-Spiegel. Im Winterhalbjahr ist auch der Sporn GW frei.<br />

Gründungstechnisch besteht die Besonderheit, daß der kleinere südliche Teil der Gründungsplatte die<br />

Last in die weitgestuften Kiese des Untergrundes abtragen muß, während der nördliche zur Gänze auf<br />

dem Deckel der NBS ablastet. Der Höhenabstand zum Deckel beträgt an der südlichen Kante nur ca.<br />

30 cm. Wie beim Objekt der Einlage 8.33 sind daher konstruktive Maßnahmen zum Ausgleich der<br />

Übertragungsspannungen erforderlich. Die gewählten Magerbetonkörper können die Setzungen des<br />

Untergrundes nicht beeinflussen und sind daher geotechnisch nicht begründbar, es sei denn, sie<br />

werden als Unterwasserbeton zur Vermeidung einer GW-Absenkung eingebaut. Die Betonkörper der<br />

Hinterfüllung sind entbehrlich.<br />

3.35 Fallbachbrücke nördlicher Weg - Einlage 8.39<br />

Befund und Gutachten:<br />

Die Gründungsplatte liegt über dem gemessenen GW-Höchststand. Die Last wird vollständig in den<br />

Deckel der NBS abgetragen. Die Betonkörper im Hinterfüllungsbereich sind entbehrlich.<br />

3.36 Bahnsteigunterführung Baumkirchen - Einlage 8.40<br />

Befund und Gutachten:<br />

Der Untergrund ist bis auf eine Deckschicht aus Aufschüttungen und Ausandresten aus weitgestuften<br />

Kiesen (Boden T1) aufgebaut. Das Objekt wird über dem höchsten GW-Spiegel errichtet und zum<br />

Großteil auf dem Deckel des Tunnels der NBS gegründet. An den Deckelrändern sind<br />

Bewegungsfugen angeordnet, die ein Ausbilden von unterschiedlichen Setzungen ermöglichen. Für<br />

eher nachteilig werden die Magerbeton-Keile an den Deckenkanten angesehen, da sie eine<br />

Nahverdichtung des Gründungsbodens beeinträchtigen. Auch die Betonkörper in den<br />

Hinterfüllungsbereichen sind geotechnisch nicht zu begründen und daher entbehrlich. Durch ihren<br />

Anzug sind sie außerdem für die Verdichtung des Hinterfüllungsmaterials hinderlich.


423<br />

3.37 Wirtschaftsweg-Unterführung - Einlage 8.41<br />

Befund:<br />

Der Untergrund ist unter einer Ausand-Deckschicht (1,0 – 1,5 m) aus weitgestuften Kiesen (Boden T1)<br />

und tiefer (in ca 10 m) aus Kies-Sandgemischen (Boden T2) aufgebaut. Die Gründung befindet sich<br />

im Schwankungsbereich des GW-Spiegels – der Pumpensumpf liegt 84 cm über dem gemessenen<br />

tiefsten GW-Spiegel und 1,64 m unter dem höchsten. Als Bauzeit wird das Winterhalbjahr empfohlen.<br />

Das Objekt wird in zwei Abschnitten erstellt. Im südlichen Abschnitt ist der bestehende Durchlaß unter<br />

Hilfsbrücken abzutragen und neu zu errichten, im nördlichen sind keine alten baulichen<br />

Einschränkungen vorhanden.<br />

Gutachten:<br />

Zur Vermeidung der Hinterfüllung wird im südlichen Abschnitt die Anwendung der Spritzbeton-<br />

Bauweise mit lotrechten oder gewölbten Nagelwänden unter Einbeziehung des Bestandes empfohlen<br />

(siehe auch Einlage 8.13). Vor der Durchfahrung sind die Voreinschnitte im Zuge des Abtragens der<br />

bestehenden Bauteile durch Nagelwände zu sichern. Im Nordabschnitt könnte der Durchlaß auch in<br />

einer geböschten Baugrube erstellt werden. Eine erforderliche Wasserhaltung wäre mittels<br />

filtergestützter Pumpensümpfe durchzuführen.<br />

3.38 Stützmauer Baumkirchen 3 - Einlage 8.42 , Stützmauer<br />

Grundwasserwanne Jenbach – Einlage 8.43 und Stützmauer<br />

Grundwasserwanne Stans – Einlage 8.44<br />

Befund und Gutachten:<br />

Die vorliegenden Objekte weisen keine gründungstechnischen Besonderheiten auf.<br />

3.39 Stützmauer neben Mast 10 – Einlage 8.45<br />

Befund und Gutachten:<br />

Der Untergrund besteht unter einer Ausand-Deckschicht (bis 1,0 m lt. Bohrung B-KB 9/95) aus<br />

weitgestuften Kiesen. Die Gründungssohle liegt im Schwankungsbereich des GW – 1,32 m über dem<br />

tiefsten GW-Spiegel. Da es sich um einen versickerungsfähigen Untergrund handelt, können die<br />

Betonkörper im Hinterfüllungsbereich entfallen.<br />

Anmerkung:<br />

Nach Mitteilung der BEG kommt das Objekt nicht zur Ausführung.<br />

3.40 Anprallschutz Brücke L 48 – Einlage 8.46<br />

Befund und Gutachten:<br />

Nach dem Studium mehrerer Varianten wurde am 10.10.2001 während der gegenständlichen<br />

Verhandlung eine Lösung vorgelegt, die den Schutz mittels einer Stahlbetonwanne von 20 m Länge<br />

vorsieht. Es liegen keine gründungstechnischen Besonderheiten vor. Die Wanne kann über dem<br />

höchsten Grundwasserspiegel auf tragfähigen Böden errichtet werden.<br />

3.41 Zusammenfassung zu Einlage 8: Kreuzbauwerke und<br />

Stützmauern<br />

Bei vorstehender Begutachtung der in Einlage 8 enthaltenen Objekte hat der Sachverständige auch<br />

Anregungen und Empfehlungen gegeben. Deren gründungstechnische Bedeutung ist unterschiedlich<br />

oder liegt auch nur in der Möglichkeit Kosten zu sparen. Es werden daher aus der Sicht des<br />

Sachverständige drei Stufen der Bedeutung angenommen. In nachfolgender Tabelle wird den<br />

einzelnen Objekten folgende Bewertung zugeordnet:<br />

Stufe 1: gering;<br />

Stufe 2: wesentlich;<br />

Stufe 3: groß.


424<br />

In der Tabelle werden nur jene Objekte angeführt, bei denen Anregungen und Empfehlungen gegeben<br />

wurden.<br />

Einlage Objekt<br />

Bewertung:<br />

1 2 3<br />

8.1 Unterführung Kundl 1<br />

8.3 Verlängerung Bachunterführung 2<br />

8.4 Verlängerung Wegunterführung 2<br />

8.6, 8.7, 8.8 Unterführung Wirtschaftsweg 1<br />

8.9 Wilddurchlaß Maukenbach 2<br />

8.12 Wegbrücke über den Gießen 2<br />

8.13 Wegunterführung BS Münster 1 3<br />

8.14 Eisenbahnbrücke über den Kasbach 3<br />

8.15 Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach 3<br />

8.17 Wegbrücke über den Tiwag-Kanal 2<br />

8.18, 8.19 Wegunterführung und Eisenbahnbrücke Tiwag Kanal 3<br />

8.21 Wegunterführung Stanserbach 1<br />

8.26 Unterführung Seitenstollen 3<br />

8.27, 8.30 Grünbrücke Terfens u. Fritzens 1<br />

8.28 Böschungssicherung Bestandsstrecke 1<br />

8.31 Verbreiterung der Eisenbahnbrücke Bärenbach 1<br />

8.32 Straßenunterführung Tonwerk 1<br />

8.33 Bach- und Fußgängerunterführung (Siechenbach) 2<br />

8.37 Stützmauer Baumkirchen 2<br />

8.38 Fallbachbrücke Tragwerk Bahn 2<br />

8.40 Bahnsteigunterführung Baumkirchen 1<br />

8.41 Unterführung Wirtschaftsweg 3<br />

8.45 Stützmauer neben Mast 10 1<br />

Bezüglich der Wasserhaltung ist zusammenfassend festzustellen, daß die Gründungssohlen der<br />

Objekte überwiegend im Schwankungsbereich des Grundwassers liegen. Es wird daher von den<br />

Projektverfassern einheitlich eine Bauausführung im Winterhalbjahr bei niedrigen GW-Ständen<br />

empfohlen. Bei höheren Wasserständen von Innhochwässer ist eine Flutung der Baugruben geplant.<br />

Es sollten daher fallweise auch Strategien für einen Hochwasserschutz entwickelt werden um<br />

Flutungen von Baugruben zu vermeiden.<br />

4. Befund und Gutachten zur Einlage 9: Tunnel<br />

4.1 Tunnel allgemein – Einlage 9.1<br />

Gemäß der unter Pkt. 2 formulierten Aufgaben für das vorliegende Fachgebiet werden nachstehend<br />

nur die diesbezüglich relevanten Unterlagen behandelt. In der Einlage 9.1 ist es der Abschnitt 7 des<br />

Technischen Berichtes: „Herstellung der Tunnel und Wannenbauwerke“ – Einlage 9.1.1. – sowie die<br />

zugehörigen Schemapläne der Einlage 9.1.6. Dazu wird folgendes ausgeführt:<br />

4.2 Bergmännische Bauweise (konventionelle Herstellung)<br />

Die Sicht des Projektverfassers kommt dem Sachverständigen entgegen. Demnach besteht die<br />

Bauaufgabe grundsätzlich darin, einen Untergrund aller Spielarten bergmännisch zu durchfahren.<br />

Dies, um nachfolgend eine Tunnelröhre sicher herstellen zu können. Auf die Art des Untergrundes<br />

und Lage des Tunnels sind die Maßnahmen für Lösen, Stützen und Materialtransport abzustimmen.<br />

Eine Übersicht typischer Stützmaßnahmen wird in den Darstellungen der Einlagen 9.1.6.4 und 9.1.6.5<br />

vermittelt. Bezüglich der erforderlichen Meßeinrichtungen zur Kontrolle des Untergrundverhaltens gibt<br />

Einlage 4.1.6.2 Auskunft.<br />

Eine wesentliche Aussage des vorliegenden Berichtes betrifft das Bergwasser. Wie bereits beim<br />

Erkundungsstollen Vomp – Ost deutlich wurde, kann eine sichere Durchfahrung der<br />

Lockergesteinsstrecken nur durch eine möglichst vollständige Druckentlastung und Absenkung des<br />

Bergwassers gewährleistet werden. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, die<br />

selbst bei Beeinträchtigung von Quellen berechtigt erscheint.


4.3 Schildbauweise<br />

425<br />

Seit der UVE-Planung wurden Schildvortriebsmaschinen unter Grundwasser-Druckbelastung in<br />

beeindruckender Weise weiterentwickelt. Mit suspensionsgestützter Ortsbrust können durchlässige<br />

Böden wie im Inntal durchfahren werden. Der im Schutz des Schildmantels durchgeführte maschinelle<br />

Tübbingeinbau ermöglicht die wasserdichte Auskleidung.<br />

Die Vorteile dieses Verfahrens liegen in der weitgehend ungestörten Oberfläche, vor allem bei<br />

Unterfahrung von Gewässern und Verkehrswegen. Die Gefährdung des Bauverfahrens liegt bei<br />

Antreffen von Hindernissen wie Findlinge und Holz (lt. Geologie eher auszuschließen) und bei großer<br />

Durchlässigkeit des Bodens. Die Beseitigung einer Blockade könnte beträchtliche Aufwendungen und<br />

Risken verursachen. Nach Auskunft der Planer werden Fremdkörper von der Abbaukammer oder von<br />

der Geländeoberfläche aus schonend zerkleinert. Im Gutachten der SV für Geologie und<br />

Hydrogeologie sind die von den Experten des Schildvortriebes beschriebenen möglichen<br />

vorhersehbaren Störfälle beim Vortrieb und deren Behebung enthalten. An der Geländeoberfläche<br />

werden Setzung von 1 – 2 cm erwartet.<br />

Die in Einlage 9.1.6.6 dargestellte Tübbingbemessung und Abdichtung ist Stand der Technik und die<br />

in Einlage 9.1.6.3 geplanten Meßeinrichtungen dürften zur Kontrolle ausreichen.<br />

4.4 HDBV - Bauweise<br />

Bei vorliegendem Verfahren der Bodenvermörtelung wird mit dem vermörtelten Material ein Tragring<br />

mit geringer Wasser- bzw. Luftdurchlässigkeit von der Geländeoberfläche aus hergestellt. Dies hat der<br />

Sachverständige bereits im UVG für die Querung des Matzenparkes vorgeschlagen. Bei zahllosen<br />

Anwendungen im vergleichbaren Untergrund – zuletzt beim Erkundungsstollen Brixlegg-West<br />

(Matzenparkquerung)– hat sich dieses Verfahren bewährt. Die eingetretenen Tagbrüche durch<br />

Bodenerosionen mahnen jedoch zur Vorsicht. Schon bei kleinen Leckstellen können große<br />

Materialmengen (Sande) in kurzer Zeit transportiert werden und beträchtliche Hohlraumbildungen<br />

verursachen. Der geplante Druckluftbetrieb hat daher seine volle Berechtigung und sollte daher<br />

möglichst nicht nur bei der Herstellung des HDBV-Tragringes im Bereich Bahnhof Fritzens zum<br />

Einsatz kommen. Von den Projektanten werden an der Geländeoberfläche Setzung von 2 – 3 cm<br />

erwartet.<br />

Die Verfahren für den nachfolgenden bergmännischen Ausbruch des Tunnelraumes entsprechen<br />

jenen der Punkte 7.1.1 im Lockergestein. Ebenso sind die Kontrollmaßnahmen sinngemäß<br />

anzuwenden. Bei einigen Rettungsschächten im Bereich Münster ist für Rettungsstollen auch ein<br />

Schildvortrieb mit Rohrvorpressung geplant. Die in Einlage 9.1.6.7 dargestellte Fugenabdichtung der<br />

einzelnen Rohrschüsse entspricht dem Stand der Technik.<br />

4.5 Deckelbauweise unter Druckluft<br />

Bei der Deckelbauweise mit Druckluft handelt es sich um ein relativ risikoarmes Verfahren. Da der<br />

Deckel überwiegend im Schwankungsbereich des GW liegt, ist bei Herstellung im Sommerhalbjahr<br />

eine offene Wasserhaltung für die Herstellung des Deckels erforderlich. Je nach Örtlichkeit und GW-<br />

Spiegel sind geböschte oder umspundete Baugruben geplant. Zur GW-Absenkung sind filtergestützte<br />

Pumpensümpfe anzulegen. In Einlage 9.1.6.11 sind die einzelnen Bauphasen in nachvollziehbarer<br />

Weise dargestellt.<br />

Zur Kontrolle des Tunnels sind die Setzungen und Verschiebungen von Wand- und Sohlpunkten zu<br />

messen. Außerdem sind Staueinflüsse auf die Grundwasserströme zu kontrollieren.<br />

4.6 Tunnel in offener Bauweise<br />

Das Projekt sieht primär dichte Baugrubeneinschließungen mit verankerten oder/und gestützten<br />

Spundwänden sowie Schlitzwänden und einheitlich verankerte HDBV-Sohlen vor. Auch verankerte<br />

UW-Betonsohlen werden in Erwägung gezogen. Bei den verankerten HDBV-Sohlen handelt es sich<br />

um ein wiederholt bei großflächigen Baugruben angewandtes und in den letzten Jahren auch<br />

verbessertes Bauverfahren. Dennoch bestehen große Unsicherheiten in der Kontrollierbarkeit der<br />

Ausführung. Gewölbte bei grabenartigen Baugruben vorteilhafte HDBV-Sohlen, wie vom<br />

Sachverständigen im UVG vorgeschlagen, fanden noch keine Berücksichtigung. Aus der Sicht des<br />

Sachverständigen ist dies geotechnisch nicht nachvollziehbar. Es ist vor allem nicht verständlich, daß


426<br />

HDBV-Tragringe in großem Umfang bei der HDBV-Bauweise (s. Pkt. 4.4) eingesetzt werden, die<br />

Bogenwirkung bei gewölbten HDBV-Dichtsohlen in Verbindung mit dem aktivierbaren Erdwiderstand<br />

des seitlich angrenzenden Untergrundes jedoch nicht genützt wird. Bei einem weitgehenden Entfall<br />

der Auftriebsverankerung müßten beträchtliche Zeit- und Kostenreduzierungen möglich sein. Darauf<br />

wird nochmals in der Zusammenfassung Pkt. 5 eingegangen.<br />

Was die Vorspannverankerung der Spundwände betrifft, sollten diese nur über dem GW-Spiegel zum<br />

Einsatz kommen. Darauf wurde ebenfalls bereits im UVG hingewiesen.<br />

Auf die Ausführung der Wannen nimmt Einlage 9.1.6.8, auf die der Tunnel die Einlage 9.1.6.9 sowie in<br />

Darstellung der Bauphasen Einlage 9.1.6.10 Bezug. Die Darstellungen sind nachvollziehbar und<br />

geben einen guten Überblick der erforderlichen Baumaßnahmen. Ob die relativ aufwändige<br />

Herstellung der Querabschottungen notwendig ist, wird die Praxis zeigen.<br />

Keine Aussagen werden über die erforderlichen Kontrollmaßnahmen getroffen. Generell sind die<br />

Verformungen der Stützwände und Aushubsohlen, die Anker- und Stützkräfte sowie der<br />

Sickerwasseranfall zu messen.<br />

4.7 Galeriebauwerke<br />

Die gründungstechnische Aufgabe besteht vor allem in der Herstellung von Nagelwänden zur<br />

Baugrubensicherung bis zum GW-Spiegel. Für die Herstellung im GW sind<br />

Spundwandumschließungen und eine offene Wasserhaltung mit filtergestützten Pumpensümpfen<br />

erforderlich. Die einzelnen Gründungsmaßnahmen hängen ausschließlich von den örtlichen<br />

Verhältnissen ab und werden bei diesen begutachtet.<br />

4.8 Tunnel Radfeld – Wiesing – Einlage 9.2 mit zugehörigen<br />

Berichten u. Plänen<br />

Der vorliegende Abschnitt weist eine Länge von 12,177 km auf und wurde in der Einlage 9.2, bezogen<br />

auf die jeweilige Baumaßnahme, in folgende Teil-Abschnitte von Ost nach West gegliedert:<br />

Teil – Abschnitt Bauwerk / Bauweisen Längen (km)<br />

1 Wanne / offene Bauweise 0,790<br />

2 Tunnel / offene Bauweise Ost 1,600<br />

3 Tunnel / bergmännische Bauweise 4,239<br />

4 Tunnel / Schildbauweise 5,378<br />

5 Galerie / offene Bauweise 0,170<br />

Summe 12,177<br />

Die NBS beginnt bereits bei km 22,500 und verläuft bis zum Beginn des Abschnittes 1 bei km 26.500<br />

auf 4 km Länge in Dammlage. Die Gründungs und Herstellung dieses Dammes über GW weist keine<br />

geotechnischen Besonderheiten auf. Alle damit verbundenen Baumaßnahmen sind Routine. Es ist<br />

erforderlich, den Untergrund in den Gründungssohlen zu verdichten, ein gut verdichtbares,<br />

scherfestes Schüttmaterial zu verwenden und das Material in Lagen einzubauen und zu verdichten.<br />

Ob Ausande aus den Gründungsflächen ausgeräumt werden müssen oder eine Verdichtung mit<br />

schweren Rüttelwalzen ausreicht, ist vor Ort vom Geotechniker zu entscheiden. Die Standsicherheit<br />

der Böschungen ist nachzuweisen und eine Setzungskontrolle der Schütttkörper durchzuführen. Diese<br />

Bauweise gilt allgemein für alle Dammstrecken der NBS. An den Teilabschnitten liegen 15<br />

Rettungsschächte im Lockergestein und 3 Rettungsstollen im Fels.<br />

4.9 Teilabschnitte 1 und 2: Wanne Radfeld und Tunnel - offene<br />

Bauweise Ost<br />

Befund:<br />

Der Untergrund ist bis auf die hangnahen Bereiche mit verrutschten Tonschiefern unter einer<br />

Deckschicht aus Ausanden und bereichsweisen Anschüttungen einheitlich aus weitgestuften Kiesen<br />

wechselnder Dicke (Boden T1), darunterliegenden Kies-Sandgemischen (Boden T2) bis zu<br />

feinkörnigen Sedimenten (Feinsande, Schluffe u. Gemische) mit fließenden oder abrupten<br />

Übergängen aufgebaut. Der Schwankungsbereich in der Durchlässigkeit reicht von k = 1 ÷ 3 . 10 -3 m/s<br />

in den Kiesen und bis zu k = 1 . 10 -4 m/s in den Mischböden. Es liegt generell eine mitteldichte bis


427<br />

dichte Lagerung vor. Die geplanten Bauwerke tauchen alle unter GW ein , liegen zur Gänze im Aquifer<br />

und sind auf HQ 30 des Inn gesichert. Wie schon im Pkt. 4.6 des vorliegenden Berichtes angeführt,<br />

werden zur Wasserhaltung dichte Baugrubenumschließungen mit verankerten und gestützten<br />

Spundwänden und verankerten HDBV-Sohlen herangezogen. Fallweise (Rettungsschächte) kommen<br />

auch Schlitzwandumschließungen in Kombination mit aufgesetzten Spundwänden zum Einsatz.<br />

Die zur Abstützung von Spundwänden vorgesehenen Anker sind über GW-Niveau angesetzt. Die<br />

Verankerung der Schlitzwände ist auch unter GW vorgesehen. Durch Begrenzung der Bauabschnitte<br />

auf max. 80 m ist die Beeinträchtigung der Grundwasserströmung reduziert. Für den Endzustand<br />

werden durchlässige Kieskörper über Tunnelfirste eingebaut. Über den verankerten HDBV-Sohlen<br />

verbleiben noch ca. 2 m Untergrundmaterial als natürliches Filter für befrachtetes Sickerwasser sowie<br />

als Raum für Pumpensümpfe zur Wasserhaltung.<br />

Gutachten:<br />

Die gewählten Bauverfahren entsprechen dem Stand der Technik. Die Rammbarkeit der Spundwände<br />

in den vorliegenden Böden ist gegeben, sollte jedoch durch Versuchsrammungen, wie im UVG<br />

empfohlen, bestätigt werden. Einschlüsse von Blöcken sind im Untergrund nicht auszuschließen. Bei<br />

erforderlicher Versickerung zur Minderung von Staubwirkungen bei den Baugruben der offenen<br />

Bauweise sind Versickerungsversuche durchzuführen.<br />

Den im Projekt für die Vorbemessung enthaltenen Rechenkennwerten und Rechenmodellen wird<br />

zugestimmt.<br />

4.10 Teilabschnitt 3: Tunnel – bergmännische Bauweise<br />

Befund:<br />

Das vorliegende Fachgebiet wird nur von der ca 170 m langen bergmännischen Querung der<br />

Matzenparkmulde berührt. Hier liegen bereits Ergebnisse des Erkundungsstollens Brixlegg-West vor.<br />

Demnach mußte der Vortrieb des Stollens in den heterogenen Sedimenten (Schluffe, Sande und<br />

Kiese) nach ca. 25 m Länge primär aus Kostengründen eingestellt werden. Das Verfahren mit einem<br />

abschnittsweise durch einen liegenden Kegelstumpfmantel aus HDBV-Pfählen unter 10 ÷ 15 m<br />

Wasserdruck hergestellten Stützring mit HDBV-Brustabdichtung erwies sich ohne Druckluft als<br />

störanfällig. Es trat nach einer Bodenerosion durch eine Leckstelle ein Tagbruch und späterer<br />

Nachbruch auf. Die Ausführung im Matzenpark erfolgt nunmehr in Spritzbetonbauweise unter GW-<br />

Absenkung. Für diese wurde eine die Mulde querende und das Inn-Aquifer abdichtende Schlitzwand<br />

und filtergestützte Brunnen hergestellt.<br />

Gutachten:<br />

Vom Sachverständigen wurde im Wasserrechtsverfahren die GW-Absenkung befürwortet. Es soll in<br />

der Querung bereits das volle Profil der NBS hergestellt werden. Das Erkundungsziel der Erprobung<br />

von HDBV-Abdichtungen durch Stützringe wurde dennoch erreicht. Die erhaltenen Erfahrungswerte<br />

bilden eine wertvolle Grundlage für die in ähnlichen Böden auszuführenden HDBV-gestützten<br />

Tunnelstrecken im Bereich Jenbach, Stans und Fritzens.<br />

4.11 Teilabschnitt 4: Tunnel – Schildbauweise<br />

Befund:<br />

Der Untergrund weist in den oberen 10 ÷ 15 m einen ähnlichen Aufbau und ähnliche Eigenschaften<br />

wie in den Teilabschnitten 1 und 2 auf. Unter den weitgestuften Kiesen stehen jedoch mächtige<br />

geringerdurchlässige (k = 1,5 ÷ 3,8 10 -4 m/s) Ablagerungen im Sandbereich (Braunsand und<br />

Grausand) an, ehe die feinkörnigen Sedimente in größerer Tiefe (Ton / Schluffe) erreicht werden.<br />

Abweichend ist auch der Bereich Bradl. Hier ist in der oberen Tunnelhälfte eine Verzahnung mit dem<br />

Schuttfächer Münster vorhanden. Dadurch vergrößert sich auch die Wahrscheinlichkeit von Stein-und<br />

Blockeinschlüssen. Querungen von Inn, Autobahn A12 mit Anschluß und der Bundesstraße sind die<br />

anlagemäßigen Besonderheiten des vorliegenden Teil-Abschnittes. Durch die tiefergelegte Gradiente<br />

wird bei den Unterführungen eine beträchtliche Materialüberdeckung erreicht. Nur im westlichsten Teil<br />

des Tunnels muß auf ca. 80 m Länge eine Überschüttung des Geländes durchgeführt werden, um<br />

mindestens eine Überdeckung von ca. 60% des Ausbruchdurchmessers zu erhalten.


428<br />

Aus Pkt 3.3.3 ist zu entnehmen, daß die Untersuchungen für den Einsatz der Schildbauweise noch<br />

nicht abgeschlossen sind, jedoch die Machbarkeit gegeben erscheint. Der Schildvortrieb erfolgt von<br />

West nach Ost und erfordert große Vorkehrungen für den Start.<br />

Geotechnisch anspruchsvolle Bauwerke stellen auch die Schächte und Verbindungsstollen für die<br />

Notausstiege dar. Sie werden mittels Schlitzwänden, UW-Betonsohlen und Rohrvorpressungen<br />

ausgeführt, wobei besonders die Anschlüsse an den Bahntunnel besondere Abdichtungsmaßnahmen<br />

(HDBV, Gefrierverfahren) erfordern. Auch der Anschluß des Bahntunnels an den bergmännisch<br />

hergestellten Tunnel am Ostende soll mit HDBV-Dichtungsmaßnahmen von der Oberfläche<br />

ausgeführt werden. Dazu ist die temporäre Umleitung des Gießen erforderlich.<br />

Ein äußerst komplexes Bauwerk stellt auch die Startbaugrube dar. Sie wird in Kombination von<br />

verankerten Schlitzwänden, verankerter UW-Betonsohle, HDBV-Blöcken und Spundwänden in engem<br />

Bezug zur Innbrücke Wiesing der Bundesstraße errichtet.<br />

Für die Vorbemessung der Tübbinge wurden gesicherte Rechenkennwerte und sieben<br />

Lastfallkombinationen herangezogen.<br />

Gutachten:<br />

Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich nach Wissen des Sachverständigen um den ersten<br />

Einsatz von flüssigkeitsgestützten Schildvortriebsmaschinen im GW in Österreich. Dazu kommt noch<br />

der große Durchmesser eines zweigleisigen Bahntunnels. Das Gefährdungspotential dieses<br />

Verfahrens wurde bereits in Pkt.4.3 behandelt.<br />

Bei den übrigen für die Rettungsschächte und Startbaugrube eingesetzten Elementen des Tiefbaus<br />

handelt es sich um erprobte Bauverfahren in vergleichbaren Böden. Deren Anwendbarkeit für die<br />

vorliegenden Bauaufgaben kann als weitgehend gesichert gelten. Ausführungsprobleme können von<br />

Blockeinschlüssen verursacht werden. Auch Abweichungen bei tiefen Schlitzwänden und Bohrungen<br />

(Rettungsschächte) sind möglich.<br />

Die im Projekt für die Vorbemessung angenommenen Rechenkennwerte und Lastfälle werden<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

4.12 Teilabschnitt 5: Galerie – offene Bauweise West<br />

Befund:<br />

Der Untergrund im Galeriebereich ist lt. Bohrung F-KB5/95 unter einer ca 8 m dicken Deckschicht aus<br />

Anschüttungen und überwiegend feinkörnigen Böden (Schluffen) aus weitgestuften Kiesen (Boden T1)<br />

aufgebaut. In diesen liegen die Galerie, der GW-Schwankungsbereich und die von Innhochwässern<br />

beeinflußten GW-Spiegel. Es ist demnach eine Wasserhaltung mit einer Absenktiefe unter den<br />

gemessenen niedersten GW-Spiegel von ca. 4 m erforderlich. Mit verankerten Spundwänden und<br />

einer verankerten HDBV-Sohle wird eine dichte Umschließung hergestellt. Die Stützung der<br />

Baugrubenböschung bergseitig erfolgt mittels einer max. 15 m hohen Nagelwand. Die gleichen<br />

Verbauelemente werden auch zur Herstellung der Baugrube des im Galeriebereich liegenden<br />

Rettungsschachtes herangezogen. Die Baugrubenumschließungen schützen bis zu einem HQ 100<br />

des Inn. Bezüglich der Vorbemessung werden vom Projektverfasser kritische Analysen bezüglich der<br />

Ruhedruckermittlung bei geböschter Hinterfüllung angestellt.<br />

Gutachten:<br />

Obwohl die zum Vergleich herangezogenen Verfahren zur Ruhedruckermittlung nicht vollständig sind,<br />

kann den getroffenen Schlußfolgerungen grundsätzlich zugestimmt werden. Nicht behandelt wurden<br />

Lastumlagerungen in der Hinterfüllung. Obwohl deren Einfluß im vorliegenden Falle durch die<br />

bergseitige Baustraße gemildert wird, dürfte sich auch hier zwischen der Nagelwand und dem<br />

Scheitelbereich der Galerie ein Erdgewölbe aufbauen und die theoretisch linear ansteigende<br />

Erddruckverteílung verändern. Dieses Verhalten wurde durch Messungen bestätigt und führte zu<br />

einem Vorschlag über Belastungsannahmen von Galerien für das Amt der Tiroler Landesregierung,<br />

Abteilung Brückenbau. Die getroffenen Annahmen der Rechenkennwerte und Lastfälle für die<br />

Vorbemessung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

4.13 Tunnel Wiesing/Jenbach – Einlage 9.4 mit zugehörigen<br />

Berichten und Plänen


429<br />

Der vorliegende Abschnitt von 4,863 km Läge weist neun Teilabschnitte auf:<br />

Teil – Abschnitt Bauwerk / Bauweisen Längen (km)<br />

1 Tunnel / offene Bauweise 0,101<br />

2 Tunnel / bergmännische Bauweise, überwiegend im Fels 0,680<br />

3 Tunnel / offene Bauweise 0,110<br />

4 Tunnel / Deckelbauweise 0,130<br />

5 Tunnel / offene Bauweise 1,232<br />

6 Tunnel / bergmännische Bauweise mit HDBV Tragring 0,770<br />

7 Tunnel / offene Bauweise 1,450<br />

8 Wanne / offene Bauweise 0,320<br />

9 freie Strecke zwischen Stützmauern 0,070<br />

Summe 4,863<br />

Ein Rettungsstollen und acht Rettungsschächte ergänzen die NBS. Zu den einzelnen Teilabschnitten<br />

wird folgendes ausgeführt:<br />

4.14 Teilabschnitte 1, 3, 5, 7 und 8: Tunnel und Wanne – offene<br />

Bauweise<br />

Befund:<br />

Der Untergrund ist in allen Teilabschnitten ähnlich aufgebaut. Unter einer Deckschicht aus<br />

Anschüttungen vom Bahn- und Autobahnbau sowie Ausanden und Schluffen im Nahbereich des Inn<br />

stehen weitgestufte Kiese (Boden T1) und darunter Kies-Sandgemische (Boden T2) an, in denen auch<br />

die Tunnelröhre zu liegen kommt. Die größten Durchlässigkeiten betragen k = 1 ÷ 4 � 10 -3 m / s . Die<br />

Kiese sind generell mitteldicht bis dicht gelagert. Die GW- und HQ-Spiegellagen variieren je anch<br />

Örtlichkeit und steigen auch über Scheitel an.<br />

Wie bereits beim Abschnitt Radfeld – Wiesing beschrieben werden generell dichte<br />

Baugrubenumschließungen mit verankerten und/oder gestützten Spundwänden und verankerten<br />

HDBV-Sohlen ausgeführt. Ausnahmen sind in den Teilabschnitten 1 und 3 erforderlich. Für den<br />

Anschluß an den Fels werden in diesen Bereichen überschnittene Bohrpfahlwände als<br />

Baugrubenumschließung herangezogen. Die Sohlabdichtung erfolgt teilweise durch verankerte<br />

HDBV-Sohlen oder mittels tiefliegender HDBV-Sohlen. Auch eine verankerte UW-Betonsohle kommt<br />

zum Einsatz. Durch die große Flexibilität in der Anwendung verschiedener Bauverfahren soll eine<br />

möglichst kurze Bauzeit und somit ein möglichst früher Start des Schildvortriebs in Wiesing erreicht<br />

werden. Im Teilabschnitt 8 istl die Sohlabdichtung auf 140 m Länge durch Rüttelstopfverdichtung<br />

(RDV) geplant (s. Einlage 9.4.6.2).<br />

Gutachten:<br />

Die herangezogenen Bauverfahren der „offenen Bauweise“ entsprechen weitgehend denen des<br />

Abschnittes Radfeld – Wiesing. Es wird ferner auf Pkt 4.6 verwiesen.<br />

4.15 Teilabschnitt 4: Tunnel in Deckelbauweise<br />

Befund und Gutachten:<br />

Wie Teilabschnitt 3 ist auch Teilabschnitt 4 durch unterschiedliche Gründungsverhältnisse – Fels /<br />

Lockergestein – gekennzeichnet. Die dichte Baugrubenumschließung erfolgt durch überschnittene in<br />

den Tunnel integrierte Bohrpfahlwände. Die nördlichen Felsanschnitte werden durch Nagelwände<br />

gesichert. Bis auf eine 20 m lange Transportöffnung wird der Abschnitt 4 möglichst rasch<br />

eingeschüttet. Bezüglich der Deckelbauweise kann auf Pkt 4.5 verwiesen werden. Eine<br />

Druckluftwasserhaltung ist infolge der Sohldichtung nicht erforderlich.<br />

Die gründungstechnische Besonderheit besteht in den unterschiedlichen und von Ort zu Ort<br />

veränderlichen Gründungsverhältnissen. Um für die starre Sohlplatte eine Bewegungsmöglichkeit zu<br />

schaffen, sollte zwischen Plattensohle und Felsoberfläche eine Material-Ausgleichsschicht eingebaut<br />

werden. In Einlage 9.4.9.4 ist diese bereits berücksichtigt.<br />

Die in Einlage 9.4.2.3 enthaltenen Rechenkennwerte und Lastannahmen werden zustimmend zur<br />

Kenntnis genommen. Kontrollmessungen zur Beweissicherung des Bauwerkverhaltens werden


430<br />

vorausgesetzt. Die Deckelbauweise in Verbindung mit überschnittenen Bohrpfählen kommt auch bei<br />

der Querung des Tiwag-Kanals zur Anwendung (s. Pkt. 3.17).<br />

4.16 Teilabschnitt 6: Tunnel in bergmännischer Bauweise mit<br />

HDBV-Tragring<br />

Befund:<br />

Pkt 5.3 der Einlage 9.4.1 gibt eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens. Es werden zwei<br />

Gebäude, drei Brücken, Gleisanlagen, die A12 und mehrere Infrastrukturanlagen unterfahren und<br />

zwei Rettungsschächte hergestellt. Lt. Einlage 9.4.6.2 liegt der Schwankungsbereich des GW im<br />

Scheitel des HDBV-Tragrings, der RHHQ-Spiegel etwa auf Geländeniveau. Die Scheitelüberdeckung<br />

des 2 m dicken Tragringes beträgt 4 ÷ 5 m und er wird in weitgestuften Kiesen (Boden T1) errichtet.<br />

Alle 30 m Tunnellänge soll ein HDBV-Schott zur Sektionierung der Sickerwässer eingebaut werden.<br />

Eine Druckluft-Wasserhaltung ist nicht geplant. Um Stauwirkungen im GW durch den HDBV-Stützring<br />

zu reduzieren, werden Durchströmungsleitungen ca. 1,5 m über dem Tunnelgewölbe eingebaut.<br />

Gutachten:<br />

Obwohl die Herstellung von HDBV-Körpern von der Oberfläche aus das Risiko von Fehlstellen<br />

verringert, sind diese nicht vollkommen auszuschließen. Darin besteht auch die größte Unsicherheit<br />

des Verfahrens. Eine Druckluft-Wasserhaltung könnte das Risiko reduzieren. Bei der Unterfangung<br />

der Gebäude sind Rißbildungen durch Untergrundverformungen wahrscheinlich.<br />

Die zur Vorbemessung des Tunnels herangezogenen Rechenkennwerte und Lastannahmen werden<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen. Das gleiche gilt auch für die beschriebenen<br />

Kontrollmaßnahmen zur Beweissicherung der Ausführung.<br />

Anmerkung: Bezüglich der Einsprüche Gubert wird auf die Stellungnahme des SV für<br />

Tunnelbautechnik verwiesen.<br />

4.17 Tunnel Stans/Terfens – Einlage 9.5 mit zugehörigen Berichten<br />

und Plänen<br />

Der Abschnitt Stans / Terfens von 11,095 km Läge weist neun Teilabschnitte auf:<br />

Teil–Abschnitt Bauwerk / Bauweisen Längen (km)<br />

1 freie Strecke zwischen Stützmauern 0,040<br />

2 Wanne / offene Bauweise 0,485<br />

3 Tunnel / offene Bauweise 0,535<br />

4 Tunnel / bergmännische Bauweise mit HDBV Tragring 0,750<br />

5 Tunnel / offene Bauweise 0,980<br />

6 Tunnel / bergmännische Bauweise, überwiegend im Fels 4,460<br />

7 Tunnel / offene Bauweise 0,093<br />

8 Tunnel / bergmännische Bauweise, zur Gänze in Lockergestein 3,652<br />

9 Tunnel / offene Bauweise 0,100<br />

Summe 11,095<br />

Neun Rettungsschächte, ein parallel zum Haupttunnel geführter Rettungsstollen mit Querschlägen,<br />

sowie zwei Seitenstollen ergänzen den vorliegenden Abschnitt. Dieser ist durch eine lange<br />

Felsstrecke (Teilabschnitt 6), hohen Bergwasserdrücken im Fels sowie einer Tunnelstrecke über dem<br />

Bergwasserspiegel (Teilabschnitt 8) gekennzeichnet. Zu den einzelnen Teilabschnitten wird folgendes<br />

ausgeführt:<br />

4.18 Teilabschnitte 2, 3, 5, 7 und 9: Wanne und Tunnel in offener<br />

Bauweise<br />

Befund:<br />

Alle Teilabschnitte liegen im Bereich weitgestufter Kiese verschiedener Genese (Boden T1). Im<br />

Bereich der Schottergrube Derfeser sind die Kiese auch verkittet. Bei GW-Spiegeln über Tunnelsohle<br />

ist beim Bau eine Wasserhaltung durch dichte Umschließung der Baugrube geplant – beim Abschnitt<br />

2 auf 150 m Länge auch durch eine Rüttelstopfverdichtung, sonst durch eine verankerte HDBV-Sohle.


431<br />

Der dichte Wandverbau der Baugruben erfolgt ausschließlich durch gestützte oder verankerte<br />

Spundwände. Beim .Düker des Moosbaches werden ebenfalls Spundwände eingesetzt und im<br />

Teilabschnitt 7 (Grube Derfeser) wird die geböschte Baugrube bei GW-Absenkung durch Nagelwände<br />

gesichert.<br />

Gutachten:<br />

Die Bauverfahren für Tunnel und Rettungsschächte entsprechen den bereits begutachteten<br />

Abschnitten. Eine Ausnahme bildet der Schacht bei km 47,640, dessen Pfahlwandumschließung in<br />

den Schacht integriert ist.<br />

4.19 Teilabschnitt 4: Tunnel – bergmännische Bauweise mit HDBV-<br />

Tragring<br />

Befund:<br />

Im Gegensatz zu den HDBV-Tragringen im Abschnitt Wiesing / Jenbach müssen die vorliegenden<br />

Tragringe überwiegend durch Schrägbohrungen hergestellt werden. Dies erfordert eine bereichsweise<br />

Auffächerung und somit zusätzliche Bohrungen zur gleichwertigen Herstellung der entfernteren<br />

HDBV-Körper.<br />

Gutachten:<br />

Obwohl der GW-Spiegel im Scheitelbereich des Tragringes liegt, wird keine Druckluft-Wasserhaltung<br />

ausgeführt. Dadurch ist ein erhöhtes Risiko, besonders bei der Unterfahrung des Stanserbaches,<br />

vorhanden.<br />

Zu den Einsprüchen der Firmen Darbo und Tyrolit wird folgendes festgestellt:<br />

Wie im UVG empfohlen wurde die Trasse der NBS im Bereich der Firmen Tyrolit und Darbo um ca. 20<br />

m nach Norden verschoben. Durch diese Verlegung sowie die Ausführung in bergmännischer<br />

Bauweise ohne Absenkung des Grundwassers können Setzungen an den Gebäuden der Firmen<br />

Tyrolit und Darbo mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Auch<br />

Erschütterungswirkungen bei der Bauausführung werden durch den größeren Abstand reduziert.<br />

Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme des SV für Erschütterungen verwiesen.<br />

Den Rechenkennwerten und Lastannahmen für die Vorbemessung wird zugestimmt.<br />

4.20 Teilabschnitt 6 u. 8: Tunnel – bergmännische Bauweise im Fels<br />

und Lockergestein<br />

Befund:<br />

Wie bereits einleitend angeführt, sind Lockergesteins- und Felsstrecken zu durchfahren. Je nach<br />

Qualität des Gebirges werden differenzierte Maßnahmen für Lösen, Stützen und Materialtransport<br />

geplant (siehe Pkt. 4.2). Von den Erkundungsstollen Vomp Ost und West sowie Fiecht liegen bereits<br />

wertvolle Ergebnisse vor bzw. werden solche noch erwartet. Besonders die Erosionsvorgänge im<br />

Zuge des Vortriebes Vomp – West im heterogenen Lockergestein haben gezeigt, daß in einem<br />

derartigen Gebirge nur mit einer Bergwasserabsenkung eine sichere Baudurchführung erreichbar ist.<br />

Der auf 2 bar bemessene druckdichte Ausbau erlaubt es nach Fertigstellung einem Teil des<br />

Bergwasserdruckes wieder aufzubauen. Eine noch zu erkundende Strecke von ca. 400 m befindet<br />

sich ab km 47,550 in Fiecht. Hier ist im Lockergestein mit Bergwasser- und GW-Beeinflussungen vom<br />

Innaquifer zu rechnen.<br />

Gutachten:<br />

Durch den derzeit laufenden Bau der Erkundungsstollen darf erwartet werden, daß rechtzeitig für die<br />

Hauptbaumaßnahmen gesicherte Ergebnisse für die Bauausführung anfallen. Nach dem derzeitigen<br />

Kenntnisstand dürfte mit den geplanten bergmännsichen Verfahren das Auslangen gefunden werden<br />

4.21 Galerie Terfens: Einlage 9.6<br />

Befund:


432<br />

Laut Einlage 12.1.2.10 ist der Untergrund generell im gesamten Planungsabschnitt sowohl unter der<br />

Galerie als auch im Böschungsanschnitt der Terrasse aus weitgestuften Kiesen (Boden T1 u. H1) zum<br />

Teil auch aus schluffig steinigen Kiesen aufgebaut. Örtlich sind die Kiese mit Blöcken durchsetzt. Ab<br />

km 57,150 (Ende der Galerie km 57,185) sind bis 7 m Tiefe die teils kiesigen Sande der Austufe<br />

anzutreffen. Der GW-Spiegel liegt im Talboden 2 ÷ 4 m unter GOK, steigt jedoch in der Terrasse an.<br />

Eingelagerte feinkörnige Schichten im Terrassenschotter können auch Schichtwässer anstauen.<br />

Für die bergseitige Sicherung der Baugruben sind Böschungen, Nagelwände und verankerte,<br />

aufgelöste Pfahlwände vorgesehen. Die Anker der Pfahlwände sind als Daueranker geplant und von<br />

einem Kontrollgang aus kontrollier- und spannbar. Der geschlossene Galerierahmen wird flächig<br />

gegründet, soll jedoch in den 3 Abschnitten ohne Pfahlwand von 780 m Länge in Verlängerung der<br />

bergseitigen Galeriewand mit dieser kraftschlüssig verbundene Gründungspfähle D = 90 cm von 4,5 m<br />

Länge in 1 m Achsabstand erhalten. Die Terrassenanschnitte werden durch Dränagebohrungen<br />

entwässert und die Sickerwässer durch Längsdränagen bergseitig der Galerie abgeleitet.<br />

Gutachten:<br />

Bei den beiden durch aufgelöste, verankerte Pfahlwände gesicherten Baugrubenabschnitten von 375<br />

+ 175 m = 550 m Länge handelt es sich um eine bewährte verformungsarme Lösung. Allerdings ist die<br />

Frage zu stellen, ob nicht durch eine Nagelwandsicherung eine gleichwertige und kostengünstigere<br />

Stützung möglich ist. Als geotechnisch zu hinterfragen werden die auf 780 m Länge geplanten<br />

Gründungspfähle beurteilt. Auch ohne Pfähle müßte eine ausreichende Gleitsicherheit nachgewiesen<br />

werden können. In Tirol weist keine einzige Galerie derartige Pfähle auf.<br />

Als Kontrollmaßnahmen dürfte mit einer geodätischen Bewegungsmessung von Oberflächenpunkten<br />

im Bereich der Baugrubensicherung und des Galeriebauwerkes das Auslangen gefunden werden.<br />

Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen – Einlage 9.7<br />

Der Abschnitt Fritzens / Baumkirchen von 4,564 km Länge weist 7 Teilabschnitte auf:<br />

Teilabschnitt Bauwerk/Bauweise Länge (km)<br />

1 Tunnel/offene Bauweise Ost 1,050<br />

2 Tunnel/Deckelbauweise Ost mit Druckluft 0,490<br />

3 Tunnel/bergmännische Bauweise mit HDBV-Ring u. Druckluft 0,430<br />

4 Tunnel/Deckelbauweise West 1 mit Druckluft 0,270<br />

5 Tunnel/offene Bauweise Startbaugrube 0,090<br />

6 Tunnel/Deckelbauweise West 2 mit Druckluft 1,610<br />

7 Wanne/offene Bauweise West 0,624<br />

Summe 4,564<br />

7 Rettungsschächte und 2 Pumpstationen sind zusätzlich zu erstellen. Der vorliegende Abschnitt ist<br />

durch seine relativ hohe Trassenlage gekennzeichnet. Der Tunnel bindet maximal bis zur Firste in das<br />

Aquifer des Inntals ein. Die HQ-Spiegel des Inn liegen bis zu 3,5 m über Scheitel – es ist daher<br />

geplant, die Wasserhaltung während der Baudurchführung für ein HQ 100 zu bemessen.<br />

4.23 Teilabschnitte 1, 5 und 7: Tunnel und Wanne. Offene Bauweise<br />

Ost u. West<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Der Untergrund besteht unter einer dünnen Ausand Deckschicht aus weitgestuften Kiesen (Boden T1)<br />

und in größerer Tiefe aus Sand-Kiesgemischen (Boden T2). Die Durchlässigkeit im Boden T1 beträgt<br />

k = 1 ÷ 3 . 10 -4 m/s. Die Böden sind überwiegend mitteldicht bis dicht gelagert. Die dichte<br />

Baugrubenumschließung erfolgt durch Spundwände und einer unverankerten (bei geringem<br />

Wasserdruck) oder verankerten HDBV-Sohle. Es wird auf Pkt. 4.6 verwiesen. Die Rettungsschächte<br />

und sonstigen Anlagen werden ebenfalls in offener Bauweise erstellt.<br />

4.24 Teilabschnitte 2, 4 u. 6: Tunnel/Deckelbauweise mit Druckluft<br />

Befund u. Gutachten:<br />

Der Untergrund entspricht generell jenem des Punktes 4.23. Bei der Deckelbauweise mit Druckluft<br />

wird der Wasserzudrang in der Sohle verhindert. Mit den in den Untergrund tief unter Aushubsohle<br />

einbindenden überschnittenen Bohrpfahl- oder Schlitzwänden wird ein hoher Widerstand gegen


433<br />

Ausbläser erzeugt und ein geringer Luftverbrauch erreicht. Da der Tunnel eine Grundwasserbarriere<br />

darstellt, ist durch Düker eine ausreichende Durchflußmöglichkeit herzustellen. Die Kontrolle der<br />

Barrierewirkung zählt zu den wichtigsten Maßnahmen der Beweissicherung. Es wird auch auf Pkt. 4.5<br />

verwiesen.<br />

4.25 Teilabschnitt 3: Tunnel/bergmännische Bauweise mit HDBV-<br />

Tragring und Druckluft<br />

Befund und Gutachten:<br />

Der Untergrund entspricht generell jenem des Punktes 4.23. Im Gegensatz zur bergmännischen<br />

Bauweise mit HDBV-Tragring im Abschnitt Wiesing / Jenbach (siehe Pkt. 4.16) ist im vorliegenden<br />

Abschnitt der HDBV-Tragring nicht geschlossen. Zur Wasserhaltung muß daher Druckluft eingesetzt<br />

werden. Der Tragring reicht bis in den Sohlbereich des Tunnels. Es besteht demnach gegenüber der<br />

Deckelbauweise mit den unter Tunnelsohle einbindenden Pfahl- oder Schlitzwänden ein Nachteil in<br />

Bezug auf die Sicherheit gegen Ausbläser. Dafür wird jedoch die Durchströmung des GW erleichtert<br />

und die Barrierewirkung reduziert. Im übrigen wird auf Pkt: 4.4 verwiesen.<br />

4.26 Technischer Brandschutz: Einlagen 9.1.9.1 bis 9.1.9.4<br />

Der SV nahm auch an den Besprechungen über den technischen Brandschutz teil. Auf Ersuchen des<br />

Sachverständigen für Eisenbahnbautechnik bestand die Aufgabe in einer Überprüfung der in den o. a.<br />

Einlagen festgelegten Schutzzone 1, 2 und 3.Der SV hält es für begründet, die Schutzzone 1 auch<br />

über die Innquerung in Münster im Bereich des öffentlichen Gutes auszudehnen. Die übrigen<br />

festgelegten Schutzzonen entsprechen dem definierten Schutzziel. Es sind jedoch für den Übergang<br />

von den Schutzzonen 1 bzw. 2 zu 3 entsprechende Einbindungen in den Fels mit einer Überlagerung<br />

bis ca. 1,5 des Tunnelausbruchdurchmessers erforderlich.<br />

5. Zusammenfassung und Vorschreibung<br />

Beim vorliegenden Bauvorhaben der NBS handelt es sich um eine außergewöhnliche<br />

Herausforderung an alle Beteiligten. Die vorgelegten Planungsunterlagen weisen durchwegs einen<br />

hohen Standard auf. Dies gilt im besonderen Maße für die Geotechnische Bearbeitung. In vorbildlicher<br />

Weise wurden Homogenbereiche des Untergrundes dargestellt und für die gründungstechnische<br />

Anwendung aufbereitet. Die vorgeschlagenen Rechenkennwerte sind ausreichend durch<br />

bodenphysikalische Untersuchungen belegt und mit der gebotenen Vorsicht festgelegt. Demnach<br />

stehen für die NBS im Lockergestein überwiegend tragfähige Böden als weitgestufte Kiese an, deren<br />

Sand- und Feinkornanteil mit der Tiefe zunimmt, jedoch nur bei den Tieflagen der NBS für die<br />

Bauausführung wirksam wird. Die große Durchlässigkeit der weitgestuften Kiese erfordert in den in<br />

das GW einbindenden Strecken dichte oder die Durchlässigkeit verringernde<br />

Baugrubenumschließungen.<br />

Es wird nochmals angeführt, daß die vom Sachverständigen im UVG gegebene Empfehlung, das<br />

bereits in einem vergleichbaren Großversuch mit Schlitzwänden erfolgreiche Verfahren einer<br />

gewölbten HDBV-Sohlabdichtung noch keinen konkreten Niederschlag gefunden hat. Unverständlich<br />

bleibt - wenn schon aus Kostengründen ein Großversuch mit Spundwänden nicht realisierbar<br />

erscheint – warum nicht mit Hilfe zur Verfügung stehender und oftmals bewährter Rechentechnik das<br />

Problem für die Anwendung aufbereitet wird. Dies sollte dringend nachgeholt werden! Die Vermeidung<br />

von einigen hundert Kilometern im Untergrund verbleibenden Auftriebsankern müßte eigentlich Anreiz<br />

genug sein. Auch die Variante „Untere Schlitzwände mit gewölbter HDBV-Sohle“ in Verbindung mit<br />

aufgesetzten Spundwänden sollte untersucht werden. In den unteren Schlitzwänden sind auch Anker<br />

zur seitlichen Abstützung einsetzbar.<br />

Allgemein werden die in den Projekten enthaltenen Bauverfahren zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen und für eine Anwendung im vorliegenden Untergrund als geeignet beurteilt.<br />

Schwierigkeiten könnten z.B. durch Blockeinschlüsse auftreten. Für derartige Zwischenfälle sind<br />

entsprechende Ersatz- bzw. Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten. Besonders die Schildbauweise<br />

dürfte in dieser Hinsicht anfällig sein. Der Wunsch einiger Projektverfasser nach zusätzlichen<br />

Untergrunderkundungen ist zu befürworten.<br />

Grundsätzlich ist ein Sachverständiger nur beauftragt, die vorgelegten Projekte auf ihre Ausführbarkeit<br />

und Betriebssicherheit zu prüfen. Diese sinnvolle Beschränkung wurde im vorliegenden Gutachten<br />

nicht eingehalten. Die gegebenen Denkanstöße und Empfehlungen sind jedoch keine Bedingungen


434<br />

sondern als Diskussionsgrundlage zu verstehen. Die folgende, vom Sachverständigen formulierte<br />

einzige Vorschreibung betrifft ausschließlich das öffentliche Interesse und ist im weitesten Sinne als<br />

„selbstverständlich“ zu bezeichnen.<br />

Vorschreibung:<br />

„Während der Baumaßnahmen und besonders in den ersten Betriebsjahren sind<br />

Auswirkungen wie Untergrund- und Bauwerksbewegungen sowie Erschütterungen auf<br />

angrenzende und auch weiter entfernte Anlagen des Bahnbestandes und von sonstigen<br />

Baulichkeiten sowie auf die Bauwerke der Neubaustrecke messend zu überwachen. Vor<br />

Inangriffnahme der Baumaßnahmen sollen nach Möglichkeit entsprechende Versuche<br />

mit den geplanten Bauverfahren und Baugeräten durchgeführt werden. Bezüglich der<br />

Einflüsse der NBS auf Quell-, Berg- und Grundwässer sowie bezüglich der Sickerwässer<br />

in den Tunnelstrecken schließt sich der SV den diesbezüglichen Vorschreibungen der SV<br />

für Geologie und Hydrogeologie vollinhaltlich an.“<br />

Abschließend kann festgestellt werden, dass das gegenständliche Bauvorhaben aus der Sicht<br />

des Fachgebietes Bodenmechanik nicht in Frage gestellt wird. Die Ergebnisse des UVP-<br />

Verfahrens wurden berücksichtigt und Abweichungen vom Projekt, das der<br />

Umweltverträglichkeitserklärung zugrunde lag, sind nur insoweit erfolgt, als sich dies aufgrund<br />

der sonstigen Ergebnisse des UVP-Verfahrens (Umweltverträglichkeitsgutachten,<br />

Teilgutachten, auch solche von Sachverständigen anderer Fachgebiete, öffentliche Erörterung)<br />

ergibt.<br />

Univ.-Prof. Dr. Walter Schober<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN FÜR LÄRM<br />

UND ERSCHÜTTERUNGEN, DIPL.-ING. PETER FIBY<br />

Befund:<br />

Auf der Strecke Kundl/Baumkirchen wird zur bestehenden Trasse ein 3. und 4. Gleis auf der<br />

bewilligten Inntaltrasse verlegt. Die Gleisführung erfolgt primär zur Vermeidung von Lärm- und<br />

Erschütterungsimmissionen im sensiblen Inntal als unterirdische Trasse. Als einzige oberirdische<br />

Bereiche sind neben der Verknüpfung Radfeld im Osten und der Verknüpfung Baumkirchen im<br />

Westen die Verknüpfung Stans im Gemeindegebiet Stans. Luftschallemissionen der Neubaustrecke<br />

erfolgen von den Verknüpfungen, der Galerie Wiesing und Galerie Fritzens. Die<br />

Ausbaugeschwindigkeit der neuen Trasse beträgt 200 km/h. Die Ausbaugeschwindigkeit der<br />

Bestandstrasse bis zu 160km/h. Auf den Verknüpfungen ist ein Gleiswechsel zwischen allen Gleisen<br />

durch Weichen möglich. Durch die Tunneltrassierung wird Wohngebiet und potentielles Baugebiet<br />

unterfahren. Für die gesamte Strecke wurde unter Zugrundelegung der Verkehrsprognose 2010 aus<br />

dem Jahre 1992 eine Schienenverkehrsprognose für den gesamten Trassierungsbereich unter<br />

Kalibrierung durch Lärmmessungen vor Ort prognostiziert und in färbigen Isophonenkarten flächenhaft<br />

und Fähnchenkarten punktweise dargestellt.<br />

Die bahnseitigen Lärmschutzmaßnahmen werden durch Lärmschutzwände mit einer max. Höhe von<br />

4 m über SOK und Schutzwälle bis 6,4 m ausgebildet. An Positionen, beim Projektsanfang sowie<br />

Projektsende wird an Gebäuden, an denen die Grenzwerte entsprechend der Schienenverkehrslärm-<br />

Immissionsschutzverordnung, trotz Lärmschutzmaßnahmen an der Trasse, überschritten würden, wird<br />

der Lärmschutz durch den Einbau von Lärmschutzfenster erreicht. Zur Vermeidung der<br />

Pegelerhöhung in den Galerien werden die innenliegenden Galerienwände sowie die –decken<br />

hochabsorbierend ausgekleidet.<br />

Erschütterungsschutz im Bereich der Unterfahrung des sensiblen Wohngebietes erfolgt durch leichte,<br />

mittlere und schwere bzw. spezielle abgestimmte, je nach Bedarf erforderliche Massefedersysteme.<br />

Im Bereich der freien Strecke wird zur Verminderung des sekundären Luftschalles der Einbau von<br />

Unterschottermatten durchgeführt. Die genaue Dimensionierung der erforderlichen<br />

Erschütterungsdämmungsmaßnahmen erfolgt nach Aushub der Tunnels durch Versuchsmessungen<br />

mit einem Schwingungsanreger an der Tunnelsohle bei den nächstgelegenen Immissionsorten. Der<br />

Tunnelvortrieb selbst wird bautechnisch so gestaltet, dass höherwertige<br />

Schwingungsisolierungsmaßnahmen als derzeit geplant aufgrund der Abstimmung nach dem<br />

Kenngrößenverfahren ausgebildet werden können.


Schienenverkehrslärm:<br />

435<br />

Gutachten:<br />

Zur Prüfung der lärmtechnischen Berechnung wurde an einzelnen Punkten die Lärmemission mit dem<br />

EDV-Programm Schallplan unter Zugrundelegung des von der BEG prognostizierten<br />

Verkehrsaufkommens nachgerechnet und überprüft. Die festgestellten Abweichungen liegen im<br />

Toleranzbereich und befinden sich auf der für den Anrainer sicheren Seite. Ein Zuschlag für das<br />

Überfahren der Weichen im Verknüpfungsbereich wurde nicht berücksichtigt.<br />

Bei der gesamten Neubaustrecke ist die einzige signifikante lärmemittierende Position die<br />

Verknüpfung Stans. In diesem Bereich sind 4 Gleise mit 12 Weichen als offene Trasse geplant. Die<br />

Ausbaugeschwindigkeit der Neubaustrecke, welche die inneren Gleise sind, beträgt 200 km/h. Die<br />

Geschwindigkeit der Bestandsstrecke, welches die außen liegenden Gleise sind, beträgt 160 km/h.<br />

Beim Wechsel von Neubau auf Bestand beträgt die Maximalgeschwindigkeit 120 km/h, beim Wechsel<br />

innerhalb der Neubaustrecke zwischen Gleis 3 und 4 (innen liegende Gleise) beträgt die Vmax. 100<br />

km/h.<br />

In Abstimmung mit dem Sachverständigen für Meteorologie herrscht bezogen auf das Siedlungsgebiet<br />

Stans eine Taleinwindkomponente in west – nordwestlicher Richtung, mit im Winter 2 bis 3 Knoten<br />

und im Sommer 3 bis 5 Knoten. Während der Sommerzeit werden diese Mitwindsituationen von den<br />

frühen Morgenstunden nach Sonnenaufgang bis etwa 21.00 Uhr prognostiziert. Die Prognose<br />

entsprechend eines Literaturzitates für den Raum Innsbruck, in welchem auf Grund des größeren<br />

Talquerschnittes jedoch geringere Windgeschwindigkeiten zu erwarten sind, bestätigt die<br />

Windsituation und wurde durch Windmessungen durch den Antragsteller im Bereich Stans bei der<br />

Unterfahrung der Autobahn über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren nicht widerlegt.<br />

Windmessungen im Bereich Vomp bis Jenbach in einer Höhe von 70 m und 150 m über Grund,<br />

mittels als meteorologische Messstation und GPS ausgerüstetem Flugzeug, bei Herbstwetterlagen<br />

bestätigen die Prognosen. Es sind zusätzlich in Hangnähe Turbulenzerscheinungen feststellbar, was<br />

auf lokale Aufwinde und Strömungen rückschließen lässt, die eine Mitwind Situation für die einzelnen<br />

Siedlungsgebiete in den unteren Luftschichten verursachen. Dieses Messverfahren ist neu und kann<br />

erst seit der Entwicklung des GPS mit Freigabe der Genauigkeit verwendet werden. Zum Zeitpunkt<br />

des UVP Verfahrens konnten für die unteren Luftschichten keine genauen Aussagen getroffen<br />

werden, da Messwerte nur von der Zugspitze, Sonnblick und Patscherkofel, sowie in 2 m über Grund<br />

erfasst werden konnten.<br />

Nach dem Immissions-Klima-Kataster 105722.00 vom 15.05.2000 betragen entsprechend Tabelle 4.1<br />

aufgrund der Auswertung für den Zeitraum 1995 bezogen auf das betroffene Siedlungsgebiet Stans<br />

die Windgeschwindigkeiten in der Sommerzeit im Tagesverlauf 2 bis 4 m/s, wobei die größten<br />

Geschwindigkeitswerte während der Mittagszeit, in der gesamten Jahreszeit im Durchschnitt bis zum<br />

späten Nachmittag bzw. in der Nacht auftreten.<br />

Aufgrund der örtlichen topographischen Situation der Hanglage, der meteorologischen Einflüsse sowie<br />

entsprechend der Untersuchung Dr. Sölder G0095 vom 19.4.99 und der allgemeinen Literatur<br />

Hinweise (Dr. Judith Lang) kann bei der vorliegenden Position und der Verknüpfung der Gleise über<br />

Weichen, welche schnell befahren werden, aus lärmtechnischer Sicht eine Pegelerhöhung von bis zu<br />

10 dB und mehr erwartet werden.<br />

Der in der VDI 2714 angeführte Vergleich von Rechen- und Messwerten kann für den Inntalkessel mit<br />

Hangbebauung und steilen Felswänden nicht herangezogen werden, da die Untersuchungen für die<br />

ebene Schallausbreitung erstellt wurden und daher die angegebenen Pegeländerungen zu gering<br />

sind. In gebirgigen Landschaften werden auch bei stabilen Wetterlagen Luftströmungen festgestellt,<br />

die die Lärmausbreitung wesentlich beeinflussen. Eine während der Nachtzeit vorherrschende<br />

Talauswind Situation verursacht für das Siedlungsgebiet Jenbach einen mitwindbedingten<br />

Pegelanstieg.<br />

Die sich dadurch ergebende Grenzwertüberschreitung kann emissionsseitig nur durch eine<br />

Lärmschutzwand effizient verhindert werden.<br />

Da die Lärmabstrahlung beim fahrenden Schienenverkehr primär seitlich erfolgt und diese<br />

Lärmimmission bei der örtlichen meteorologischen und topographischen Situation verstärkt auf die<br />

Siedlungsgebiete nordwestlich und teilweise auch nordöstlich bei bestimmten häufigen Wetterlagen


436<br />

wie Westwetterlagen und Föhn übertragen werden, ist eine ausreichende Überlänge der Wand<br />

erforderlich.<br />

Bei der vorliegenden Situation der Verknüpfung, wo die Neubautrasse aus den Tunnelportalen im<br />

Osten und Westen auf die freie Strecke der Verknüpfung mündet, was einen untypisch schnellen<br />

Pegelanstieg zur Folge hat, kann ein wirkungsvoller Schallschutz nur mit Abschirmung einschließlich<br />

der Portale erfolgen.<br />

Bezogen auf die Bewohner des südlichen Teiles des Inntalkessels im Bereich der offenen<br />

Verknüpfung Stans, dem Gemeindegebiet Buch, welche bereits jetzt schon über ungünstige<br />

Schallreflexionen an den steilen Felswänden des Stanser Joches im Norden klagen, was<br />

lärmtechnisch bei ungünstigen Wetterlagen wie Inversionen und Fallwinde bei Nordwetterlagenlagen<br />

bestätigt werden kann, ist durch die Abschirmung des Schienenverkehrslärmes nach Norden mit einer<br />

emissionsseitig hochabsorbierenden Lärmschutzwand eine Reduktion der ungünstigen<br />

Reflexionserscheinungen aus lärmtechnischer Sicht zu erwarten.<br />

Entsprechend den Angaben der Antragstellerin werden im Bereich der offenen Verknüpfung Stans<br />

von der BEG die bautechnischen Voraussetzungen geschaffen, sodaß nachträglich eine Errichtung<br />

einer bis zu 4m über SOK hohe Lärmschutzwand entlang des nördlichen Gleises möglich wird. Dabei<br />

wird darauf Rücksicht genommen, dass eine nachträgliche Errichtung bautechnisch möglichst schnell<br />

umgesetzt werden kann, falls eine Evaluierung der Lärmsituation im Gemeindegebiet Stans dies<br />

erfordert.<br />

Bei Ausbildung einer Lärmschutzwand im Rahmen der Errichtungsphase entstehen die zusätzlichen<br />

Kosten für die Steher, welche in die vorhandenen Fundamente eingesteckt werden sowie die<br />

eigentlichen Lärmschutzkassetten. Sämtliche sonstigen Kosten, wie Auffindung der vorhandenen<br />

Kabelführung, Fundierung, eventuelles Versetzen von Oberleitungsmasten bzw. Ausklinken der Wand<br />

bei Signalen und ähnliches können im vorliegenden Fall als Sowiesokosten bezeichnet werden da sie<br />

im Projekt bereits enthalten sind.<br />

Die zusätzlichen Kosten der tatsächlichen Errichtung belaufen sich nach der derzeitigen Preissituation<br />

ohne Berücksichtigung des für die Vergabe erforderlichen Bestbieterabschlages bei öS 660,00 / m²<br />

Lärmschutzkassette. Für das gesamte Projekt ergibt sich daher ein Mehrkostenanteil von ca. öS 5<br />

Millionen.<br />

Die Kosten für die nachträgliche Errichtung der Lärmschutzwand können höher angesetzt werden, da<br />

eine weitere Baustelleneinrichtung bzw. Errichtung einer Baustraße erforderlich sein wird, da nicht<br />

angenommen werden kann, dass bei der voll ausgelasteten Strecke eine Gleissperrung im Bereich<br />

der Verknüpfung möglich ist und deshalb die Montage nicht von der Gleisseite erfolgen kann.Die<br />

Durchführung von meteorologischen und lärmtechnischen Untersuchungen und Messungen über<br />

einen Zeitraum von ca. 7 Jahren, bis zur Fertigstellung der gegenständlichen Position, ist<br />

erfahrungsgemäß auch mit Kosten verbunden. Der Kostenrahmen kann unter Berücksichtigung der<br />

bereits angefallenen Kosten, Tudium, Lärmmessungen Sölder mit mindestens dem halben Ausmaß<br />

der zusätzlichen Herstellkosten abgeschätzt werden. Ob jedoch eine signifikante Aussage in<br />

meteorologischer und lärmtechnischer Sicht möglich ist kann nicht garantiert werden, da die bereits<br />

vorhandenen Untersuchungen vom Antragssteller auf ihre Vollkommenheit bzw. Aussagekraft<br />

angezweifelt werden, und eine Lärmschutzplanung, ausschließlich auf Grund von Messungen,<br />

unüblich ist.<br />

Die Ausbildung einer Lärmschutzwand in der Errichtungsphase, welche für die nächstgelegene<br />

Bevölkerung eine Pegelreduktion von mehr als 10 dB (13 dB) erbringt, ist aus wirtschaftlicher Sicht bei<br />

abgeschätzten Mehrkosten von öS 2,5 Millionen, was bei den Gesamtherstellkosten von ca. 20<br />

Milliarden als im Verhältnis gering bezeichnet werden, unter Abwägung des Vorteiles, dass eine große<br />

Bevölkerungsgruppe im Bereich des Siedlungsgebietes Stans, Jenbach sowie auch für den der Wand<br />

gegenüberliegenden Ortsteile Buch, welche durch Lärmreflexionen der Felswände im steilen<br />

Talkessel des Inntales belastet werden, kann aus lärmtechnischer Sicht als vertretbar bezeichnet<br />

werden.<br />

Das Wirtschaftlichkeitskriterium nach § 5 Abs. 3 SchIV unter Zugrundelegung der echten bahnseitigen<br />

Mehrkosten und meteorologischen Einflüssen bei der Vollauslastung mit objektseitigen Maßnahmen<br />

bei ca. 33 Gebäuden (12.500*6*2= 150.000) von 4.900.000 / 5.000.000 = 1:1,01 < 1:3 efüllt.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit im Verhältnis geringen Mehrkosten eine<br />

wesentliche Reduktion der Schienenverkehrslärmimmission für die Anrainerbevölkerung Stans,


437<br />

Jenbach sowie Buch erreicht werden kann, so dass die Lärmstörung wesentlich reduziert wird, und<br />

das Projekt somit den Planungsanforderungen entspricht.<br />

Die, wie vom Antragsteller vorgeschlagene Durchführung von Langzeitlärmmessungen über Jahre ist<br />

schalltechnisch nicht möglich, da die vorliegende Lärmsituation von vielen Parametern wie nahem<br />

Straßenverkehr, Flugverkehr, landwirtschaftliche Tätigkeit im Nahbereich, zusätzliche Signale wie<br />

Pfeifen von Zug und Kfz-Verkehr bis zum Vogelgezwitscher im Nahbereich der Meßstelle beeinflußt<br />

wird. Grundsätzlich sind unbesetzte Messungen für die lärmtechnische Bearbeitung nur von geringer<br />

Aussagekraft bzw. nicht verwendbar. Die Erfahrung zeigt, daß nur besetzte Lärmmessungen, welche<br />

primär von Ort ausgewertet werden, für eine lärmtechnische Bearbeitung verwendbar sind. Aufgrund<br />

dieser Tatsache kann vom Unterzeichneten SV kein brauchbares, wirtschaftlich vertretbares<br />

Meßverfahren über die Langzeitlärmbelastung bzw. Berücksichtigung der Klimasituation genannt<br />

werden.<br />

Bezüglich des davor gelegten Einreichunterlagen wird festgestellt, daß die lärmtechnische<br />

Berechnung für die Normklimasituation durchgeführt wurde. Bei der vorliegenden Situation, die offene<br />

Verknüpfung mit extrem hohen Verkehrsaufkommen aufgrund der zusätzlich prognostizierten<br />

Schallpegelanhebung durch die meterologischen Einflüsse und örtliche topographische Situation wird<br />

zur Einhaltung der derzeit geltenden Grenzwerte im Rahmen des eisenbahntechnischen Verfahrens<br />

vom bestellten Sachverständigen die Errichtung der o.g. Lärmschutzwand vorgeschlagen. Die<br />

Ergebnisse der ergänzenden meteorologischen Untersuchungen, lärmtechnische Berechnungen<br />

sowie einschlägige Literatur, liegt im Büro des SV zur Einsichtnahme auf.<br />

Im UVG ist die Festlegung der durchzuführenden Schallschutzmaßnahmen auf das<br />

eisenbahnrechtliche Verfahren übertragen worden. Es wird daher für die vorliegende Situation,<br />

entlang des nördlichen Gleises 2 der Verknüpfung Stans die Errichtung einer 4 m hohen<br />

emissionsseitig hochabsorbierenden Lärmschutzwand von Km 43,550 bis Km 45,810 vorgeschlagen.<br />

Durch diese Maßnahme sind Pegelminderungen nach Berechnung entsprechend ON S 5011, welche<br />

nach Schall 03 überprüft wurde, von mehr als 10 dB zu erwarten, sodass die einzelnen Spitzenpegel,<br />

welche beim Überfahren der Weichen mit hoher Geschwindigkeit bzw. Überleitung entstehen,<br />

lärmtechnisch auf mehr als die Hälfte reduziert werden. Es wird die Lärmstörung des Spitzenpegels,<br />

welche aufgrund der durchgeführten Messungen im Bereich Schloß Tratzberg, Messpunkt 15<br />

Messbericht G0095/04 den Beurteilungspegel um 5 + 12 dB = 17 dB übersteigen, wobei die<br />

zusätzliche Immission durch das Überfahren der Weichen bei Hochgeschwindigkeit im Projekt nicht<br />

berücksichtigt ist, wesentlich ve rmindert.<br />

Die Errichtung der Lärmschutzwand, welche bei nahezu allen, von der im Berechnungsverfahren<br />

abweichenden Nullwetterlage, erhebliche Lärmbelastungsreduktionen erbringt, ist bei der<br />

vorliegenden topographischen und meteorologischen Situation im Bereich der offenen Trasse, des<br />

extrem hohen Verkehrsaufkommens durch den nächtlichen Güterverkehr sowie die<br />

Hochgeschwindigkeit des Personenverkehrs und Überfahren von Weichen aus lärm- und<br />

umwelttechnischer Sicht und entsprechend § 5 SchIV nach Abwägung der berührten Interessen,<br />

welche einen größeren Vorteil für die Öffentlichkeit ergeben, aus lärmtechnischer Sicht gerechtfertigt.<br />

Baulärm:<br />

Die Antragstellerin hat im Rahmen des Bauentwurfs festgehalten, dass die Bestimmungen der Tiroler<br />

Bauordnung eingehalten werden. Zur Überprüfung werden von der Antragstellerin Lärmmessungen<br />

durchgeführt. Überdies ist eine Bauaufsicht vorgesehen. Die Einhaltung der durch den<br />

Baugenehmigungsbescheid vorgegeben Rahmenbedingungen bei der Baudurchführung wird von der<br />

Eisenbahnbehörde überprüft.<br />

Erschütterungen:<br />

Für die maximal zulässige Erschütterung durch die Betriebsphase ist die Fühlbarkeitsschwelle KB =<br />

0,1 und der sekundäre Luftschall entsprechend ÖNORM B8115 mit LAmax = 25 dB entsprechend<br />

Einreichunterlagen einzuhalten. In Sonderfällen, wie sie im technischen Bericht „Erschütterungen und<br />

Körperschall“ angeführt sind, kann aufgrund der örtlichen Situation und der Umgebung der Grenzwert<br />

geringfügig überschritten werden. Die Prognoseberechnungsmethode für die Immissionen und die<br />

Dämmleistung beruht auf einem statistisch-physikalischen Prognosemodell und fußt im wesentlichen<br />

auf zahlreichen Meßdaten, die im Rahmen der Untersuchungen im Unterinntal für die Tunnelstrecken<br />

und der Feldbedingungen an vergleichbaren Objekten ermittelt worden sind. Im Weiteren wurden


438<br />

theoretische Betrachtungen über die Entstehung und Ausbreitung von<br />

Schienenverkehrsschwingungen und das Schwingverhalten der Anliegergebäude vorgenommen. Die<br />

Umrechnung von Schwingungen auf Körperschall (sekundärer Luftschall) erfolgt aufgrund einer<br />

Korrelationsbeziehung, die aus vielen Messungen und eigenen Erfahrungen des Projektanten,<br />

welcher im schweizerischen und deutschen Sprachraum als Fachmann auf dem Gebiet der<br />

Schienenverkehrserschütterungstechnik anerkannt ist. Die tatsächliche Dimensionierung und<br />

Abstimmung der Erschütterungsisoliersysteme erfolgt nach dem Kenngrößenverfahren, wo zu einem<br />

Zeitpunkt der Fertigstellung des Tunnels im Rohbau aufgrund von Schwingungsmessungen in der<br />

Umgebung der Trasse bei geeigneter Anregung der Tunnelsohle und der bestmöglichsten Kenntnis<br />

der Umgebungsbedingungen für die lokalen Gegebenheiten optimiert werden. Dieses Verfahren<br />

wurde bereits bei mehreren Tunnelbauten angewandt. Es liegen Erfahrungen über die tatsächliche<br />

Immission durch den Schienenverkehrslärm, bezogen auf die Prognose, vor, sodaß ein weitgehendst<br />

optimaler Erschütterungsschutz erreicht werden kann. Bei Referenzbauten wie Inntaltunnel,<br />

Römerbergtunnel bei Schwanenstadt, Tunnel Lambach, Tunnelprojekte in der Schweiz und in<br />

Deutschland wurden durch dieses Verfahren genaue Immissionsprognosen erreicht.<br />

Bezogen auf sensible Industriebauten im Nahbereich der Neubaustrecke, wie z.B. Darbo-Tyrolit (sta<br />

6) wird für die Bodenplatte ein KBs-Wert < 0,05 und dem Bürobereich < 0,1 prognostiziert, sodaß die<br />

Anforderungen der Anrainer erfüllt werden.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß entsprechend der Projektsunterlagen die<br />

Erschütterungen durch die Betriebsphase unterhalb der Fühlbarkeitsschwelle KB=0,1 und der<br />

Luftschall unter LAmax=25 dB liegt, was dem gehobenen Standard des Schallschutzes entsprechend<br />

der geltenden ÖNORM B8115 für den Schallschutz innerhalb eines Gebäudes entspricht.<br />

Für Freihalteflächen bzw. Bauland entsprechend des örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie<br />

potentielles Baugebiet wird aus schwingungstechnischer Sicht empfohlen, die bautechnische<br />

Tunnelausführung so auszubilden, dass ein nachträglicher Einbau von<br />

Schwingungsdämmungsmaßnahmen möglich ist (zB Schotterbett unter Flächen, die als potentielles<br />

Baugebiet in Frage kommen). In Abstimmung mit dem Sachverständigen für Raumordnung sind<br />

potentielle Baugebietflächen, jene Flächen, die aufgrund der naturräumlichen Voraussetzungen (zB<br />

Geländeverhältnisse, Naturgefahren) und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (zB<br />

Nähe zu Verkehrswegen bzw. lärmerregende Betriebe) für eine Bebauung grundsätzlich in Frage<br />

kommen.<br />

Als Grenzwert für Erschütterungen in der Errichtungsphase hat die Antragstellerin angegeben, dass<br />

die Bestimmungen der DIN 41050-2 bzw. ÖNORM S9020 eingehalten wird.<br />

Empfohlen wird, vor der Vornahme von erschütterungsintensiven Baumaßnahmen die allenfalls<br />

betroffene Bevölkerung zu informieren.<br />

Beweissicherung:<br />

Im Rahmen der Beweissicherung wird empfohlen bei den Schwingungsmessungen den sekundären<br />

Luftschall auch zu erfassen, sodass auf vorgebrachte Beschwerden objektiv eingegangen werden<br />

kann.<br />

Nach Rücksprache mit der Antragstellerin können Luftschallmessungen bei der eingesetzten<br />

Messausrüsten mit erfasst werden.<br />

Stellungnahmen zu den Einwendungen aus lärm- und<br />

schwingungstechnischer Sicht:<br />

1. Peter Larch, Reith:<br />

Zu 2: Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen.<br />

Zu 3: Lärm- und Erschütterungsimmissionen sind projektmäßig begrenzt (KB 0,1, sekundärer<br />

Luftschall LAmax 25 dB, Luftschall nach den Grenzwerten der SchIV)<br />

2. Marktgemeinde Kundl:


439<br />

Die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet Kundl werden ergänzt, sodass die<br />

Grenzwerte der SchIV durch bahnseitige und ergänzende objektseitige Maßnahmen eingehalten<br />

werden.<br />

3. Dr. Rudolf Kandler, Stans:<br />

Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm und Erschütterungen wird verwiesen.<br />

4. Georg Egger, Vomp:<br />

Bezüglich der provisorischen Verlegung der Autobahn wird auf die zeitlich begrenzte Dauer<br />

hingewiesen, sodass die Störung vorübergehend ist. Laut Projekt wird die Lärmschutzwand auch auf<br />

der verlegten Autobahn errichtet.<br />

5. Gruber, Schlagthurn, Stans:<br />

Automatische Messstationen für Luft und Erschütterung sind im Rahmen des<br />

Beweissicherungsverfahren bereits installiert und können im Zweifelsfall von der Behörde kontrolliert<br />

werden.<br />

Nach Rückverlegung der Autobahntrasse ist derselbe Lärmschutz wie vor Verlegung der Trasse<br />

wieder herzustellen.<br />

6. Klumaier Inge, Schlagthurn, Stans:<br />

Zulässige Lärm- und Erschütterungsimmissionen während der Bau- sowie Betriebsphase sind<br />

bescheidmäßig festgelegt. Ein Rückbau von Lärmschutzmaßnahmen ist nicht vorgesehen.<br />

Zusätzliche Schirmmaßnahmen des Straßenverkehrslärmes sind nicht Gegenstand des<br />

eisenbahnrechtlichen Verfahrens.<br />

7. Kellerer Hanspeter, Stans:<br />

Die im Projekt vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen sind für die Einhaltung der geforderten<br />

Grenzwerte geeignet.<br />

Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm und Erschütterungen wird verwiesen.<br />

8. Federspiel Marianne, Schlagthurn, Stans:<br />

Bereits unter 7 beantwortet<br />

9. Familie Haun, Schlagthurn, Stans:<br />

Bereits unter 7 beantwortet<br />

10. Firma Gubert, Jenbach:<br />

Zu Frage 1: Aus schwingungs- und erschütterungstechnischer Sicht kann nicht garantiert werden,<br />

dass das Tunnelbauwerk bzw. dessen Einbauten durch Spreng- und Schießarbeit im Bergbau nicht<br />

nachträglich beeinflusst wird. Über die möglichen Auswirkungen wird auf die zuständigen Fachgebiete<br />

verwiesen. Die Situation, sowie die Maßnahmen sind im Detailprojekt festzulegen. Gegebenfalls wird<br />

empfohlen im Rahmen der Dienstbarkeit dementsprechende Übereinkommen zwischen Antragsteller<br />

und Bergbauberechtigten zu treffen.<br />

Durch ein eventuelles Masse-Federsystem wird lediglich die Fahrbahn geschützt. Die Fahrbahn selbst<br />

ist jedoch nicht der empfindlichste Teil des Tunnelbauwerkes und der eisenbahntechnischen<br />

Einrichtungen.<br />

11. Rochelt GmbH, Fritzens:


440<br />

Grundsätzlich werden die Erschütterungsdämmungsmaßnahmen so ausgelegt, dass die<br />

Spürbarkeitsgrenze nicht überschritten wird. Falls die vom Betrieb verwendeten Messgeräte höhere<br />

Anforderungen stellen wird empfohlen, diese mit dem Antragsteller abzustimmen.<br />

12. Gemeinde Vomp:<br />

Immissionen sind durch die geltenden Vorschriften begrenzt.<br />

13. Gemeinde Terfens:<br />

Die bautechnische Ausführung der Unterflurtrasse ist so auszubilden, dass für Baugebiet nachträglich<br />

Erschütterungsdämmmaßnahmen eingebaut werden können.<br />

14. Paul Inama-Sternegg, Mieders, Schloß Lichenwerth:<br />

Erschütterungsmessungen werden im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens durchgeführt.<br />

15. Georg Egger, Vomp:<br />

Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen.<br />

16. Alois Niederbacher, Matzen:<br />

Es werden geeignete Erschütterungsschutzmaßnahmen vorgesehen, sodass die geltenden<br />

Grenzwerte eingehalten werden können.<br />

17. Bürgerinitiative Brixlegg:<br />

Die Festlegung der Messpunkte hat in Abstimmung mit der betroffenen Bevölkerung zu erfolgen,<br />

sodass gemeldete Extremsituationen für die Abstimmung der Masse-Federsysteme herangezogen<br />

werden können.<br />

18. Maier-Schmuck, Stans:<br />

Bezüglich Erschütterungen ist bei der Betriebsphase die Fühlbarkeitsschwelle und beim sekundären<br />

Luftschall LAmax = 25 dB einzuhalten. Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm wird<br />

verwiesen. Messungen im Rahmen der Beweissicherung sind an geeigneten Positionen<br />

durchzuführen und der Behörde zur Einsichtnahme zu Verfügung zu stellen.<br />

19. Bistum Innsbruck – Fa. Gubert GmbH:<br />

Zu Frage 3: Aufgrund der vorhandenen Erschütterungen durch den Abbau des Festgesteins in der<br />

Bergbauanlage durch Spreng- und Schießarbeit ist aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten, dass<br />

wesentliche Störungen für den Bergbaubetrieb durch den Tunnelvortrieb entstehen.<br />

Eine Störung des Bahnbetriebes auf der Neubaustrecke durch die Abbautätigkeit im Bergbau ist aus<br />

erschüttungstechnischer Sicht nicht auszuschließen. Über die möglichen Auswirkungen wird auf die<br />

zuständigen Fachgebiete verwiesen.<br />

Sprengerschütterungen von Festgestein lassen sich relativ genau durch bekannte Rechenverfahren<br />

mit Kalibrierung durch Messungen prognostizieren.<br />

Eine Auflockerung des Festgesteins außerhalb des Abbaugebietes durch Sprengungen erfolgt im<br />

allgemeinen nicht, so dass durch den Abbau mit keiner Zerstörung des Festgesteins im Nahbereich<br />

der Unterfahrung zu rechnen ist. Erschütterungsbelastungen des Tunnelbauwerks durch Erdbeben<br />

sind weit höher als Erschütterungsbelastungen durch den Sprengabbau. Bei der Errichtungsphase<br />

des Tunnels erfolgt auf das bereits bestehende, junge Tunnelbauwerk, die stärkste<br />

Erschütterungsbelastung durch den eigenen Abschlag im Rahmen des Vortriebes.<br />

Grundsätzlich ist eine Abstimmung zwischen Bergbau und Antragsteller erforderlich. Die<br />

Erschütterungssituation ist aus der Sicht der konsultierten Sprengsachverständigen (Plaschke,<br />

Schillinger) technisch lösbar. Praktische Erfahrungen liegen bei Paralleltunnelvortrieben wie z.B.<br />

Ambergtunnel Feldkirch vor. Für Schwingungsmessungen im Tunnel bzw. Tunnelkontrollen könnten


441<br />

die direkten Zugänge über den Rettungsschacht bzw. über speziell errichtete Kontrollschächte<br />

erfolgen, sodaß eine Kontrolle der eventuell zu installierenden Meßeinrichtungen durchgeführt werden<br />

kann.<br />

20. Maier-Schmuck, Stans, ergänzende Stellungnahme:<br />

Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen. Bei Verlegung der Autobahn<br />

ist die erforderliche Lärmschutzwand auch an der verlegten Trasse zu errichten.<br />

21. Oberhammer Georg, Kundl:<br />

Lärmschutzmaßnahmen durch den Betrieb sind entsprechend den Grenzwerten und Kriterien der<br />

SchIV auszuführen. Ein Gebäude, welches vor Baugenehmigung der Neubautrasse errichtet wird, ist<br />

in die Lärmschutzplanung aufzunehmen.<br />

22. Kettner-Groepfl:<br />

Für den Betrieb gelten bezüglich Erschütterungen die Grenzwerte der Fühlbarkeitsschwelle bzw. für<br />

den sekundären Luftschall LAmax = 25 dB. In der Errichtungsphase werden bei den<br />

Beweissicherungsmesspunkten die sekundären Luftschallimmissionen gemessen. Auf die<br />

allgemeinen Ausführungen zu Erschütterungen wird verwiesen.<br />

23. Bergbau Gubert-Katzenberger, Jenbach:<br />

Aus erschütterungstechnischer Sicht ist eine Übertragung von Schwingungen durch die<br />

Steinfertigungs- und Verdichtungsanlagen der Beton-, Stein- und Betonformenproduktionsanlagen<br />

nicht auszuschließen. Eine Beeinträchtigung der Nutzung des Betonfertigteilwerkes sowie des<br />

bergmännischen Abbaues von Festgestein ist aus schwingungstechnischer Sicht nicht<br />

auszuschließen, sodass die Möglichkeit der ungestörten Nutzung bei Errichtung und Betrieb der<br />

Neubaustrecke entsprechend den derzeit vorliegenden Plan- und Ausführungsunterlagen nicht<br />

gegeben ist.<br />

24. Kirchmair Otto, Stans:<br />

Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm und Erschütterungen wird verwiesen.<br />

Bautätigkeit im offenen Bereich findet entsprechend den Auflagen der UVP sowie den Festlegungen<br />

aus dem Einreichprojekt ausschließlich an Werktagen zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr statt.<br />

25. Mair-Eberl, Stans:<br />

Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen. Für<br />

Erschütterungsimmissionen gilt die Fühlbarkeitsschwelle und der sekundären Luftschall LAmax = 25<br />

dB als Grenzwert. Entsprechend den Prognosen in den Einreichunterlagen werden diese Werte<br />

eingehalten, wobei im Rahmen der Detailplanung durch das Kenngrößenverfahren ein optimaler<br />

Erschütterungsschutz erarbeitet wird. Zur Reduktion der Luftschallimmissionen sind emissionsseitig<br />

die technisch maximalen Vorkehrungen im Projekt bzw. den Auflagen getroffen.<br />

Körperschallimmissionen werden bis zur Unkenntlichkeit bzw. LAmax = 25 dB reduziert, sodass beim<br />

vorliegenden Gebäude bei projektgemäßer Ausführung mit keiner wesentlichen Belästigung zu<br />

rechnen ist.<br />

26. Gemeinde Stans:<br />

Baulärmmessungen sowie Lärmmessungen nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke sind vom<br />

Antragsteller durchzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.<br />

Bei Gebäuden im Nahbereich der Baustelle sind schwingungsemittierende Arbeiten wie Rammen und<br />

Rütteln uä durch begleitende Schwingungsmessungen so abzustimmen, dass an den Gebäuden ein<br />

Auftreten von Schäden vermieden wird.<br />

27. Kofler-Neumann, Stans


442<br />

Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen. Beim Verlegen der<br />

Autobahntrasse wird der Autobahnverkehrslärm durch die zu errichtende Lärmschutzwand, soweit als<br />

technisch möglich, reduziert.<br />

28. Wellnesshotel Schwarzbrunn, Stans<br />

Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen. Mit der Autobahnverlegung<br />

erfolgt gleichzeitig auch die Verlegung der Lärmschutzwand an der Autobahn. In die Betriebsphase<br />

wird durch die Verlegung des Tunnelportals der Bestandsstrecke nach Westen sowie die Errichtung<br />

von Lärmschutzwänden die Schienenverkehrslärmemission technisch soweit als möglich reduziert.<br />

Die Dimensionierung des Erschütterungsschutzes erfolgt so, dass die Spürbarkeitsschwelle KB = 0,1<br />

nicht überschritten wird und der sekundäre Luftschall LAmax25 dB nicht übersteigt. Der<br />

Erschütterungsschutz wird durch Immissionsmessungen der angeregten Tunnelsohle<br />

(Kenngrößenverfahren) jeweils an den neuesten Stand der Technik angeglichen. Die Bauweise der<br />

Trasse soll so ausgebildet werden, dass potentielles Baugebiet auch zu einem späteren Zeitpunkt<br />

geschützt werden kann.<br />

29. Tourismusverband Stans<br />

Bezüglich Baustellenverkehr wird festgestellt, dass entsprechend der Einreichunterlagen der<br />

Baustellenverkehr, bestehend aus Ver- und Entsorgung über die Autobahn erfolgt. Ein<br />

Baustellenverkehr durch die Ortschaft Stans ist nicht vorgesehen. Bzgl. Einsicht auf die Baustelle ist<br />

vorgesehen dementsprechende Absicherung bzw. Sichtschutz der Baustelle zu errichten im Projekt.<br />

Bei der Verlegung der Autobahn werden die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen mitverlegt.<br />

Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der offenen Strecke werden durch Auflagen reduziert.<br />

30. Darbo AG, Stans<br />

Bezüglich Bauwerkerschütterungen durch den Betrieb der Neubaustrecke sind geeignete<br />

Schwingungsisolierungsmaßnahmen vorgesehen, welche in der Errichtungsphase durch Messungen<br />

am bestehenden Bauwerk optimiert werden. Die Art der Bauweise und damit verbundene Emissionen<br />

sind auf das Gebäude und deren Einrichtung abzustimmen so dass keine Beschädigungen und<br />

wesentliche Beeinträchtigungen des Produktionsbetriebes zu erwarten sind.<br />

31. Tyrolit Schleifmittelwerke, Stans<br />

Für die Festlegung der Abstimmung der Erschütterungsisolierungsmaßnahmen sind Angaben über die<br />

max. zulässigen Immission im Bereich der hochempfindlichen Produktionsanlagen für<br />

Präzisionswerkzeuge erforderlich. Die zulässige Schwinggeschwindigkeit und Frequenz ist von der<br />

Firma Tyrolit zu definieren, sodass vom Bauwerber die Emission durch<br />

Erschütterungsschutzmaßnahmen begrenzt werden kann.<br />

32. Darbo und Tyrolit vom 11.10.2001<br />

Die im Einreichprojekt angegebenen erschütterungstechnischen Isoliermaßnahmen sind<br />

Projektsgegenstand. Die Prognosewerte der Immission entsprechend Seite 41 bei Bahnkilometer 46,3<br />

sind auf jeden Fall einzuhalten. Die Erschütterungen während der Bauphase sind mit dem Anrainer<br />

abzustimmen. Die Errichtung einer Dauermessstelle im Rahmen der Beweissicherung, mit<br />

angeschlossenem Warnsystem bei Überschreitung der Grenzwerte, wird vorgeschlagen.<br />

33. Gubert, Jenbach, Beton Katzenberger, modifizierte<br />

Einwendungen vom 10.10.2001<br />

Die Stellungnahme 23 wird wie folgt ergänzt:<br />

Bei den derzeit durch den Abbau entstehenden Schwingungsemissionen sind durch den Bau, Bestand<br />

oder Betrieb der Neubaustrecke aus erschütterungstechnischer Sicht bei plangemäßer Ausführung im<br />

allgemeinem keine Schäden an privatem Gut zu erwarten.


443<br />

Im Rahmen der Detailplanung sind die vom Einwänder bekantzugebenden Emissionen durch einen<br />

wirtschaftlichen Abbaubetrieb mit den für das Tunnelbauwerk zulässige Immissionen abzustimmen<br />

und gegebenenfalls gegenseitige Übereinkommen zu treffen.<br />

34. Friedl Margreiter, Kundl<br />

Auf die Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen. Wenn es sich um Straßenverkehrslärm auf<br />

öffentlichen Straßen handelt, sind die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten.<br />

35. Österreichische Umweltschutzhilfe<br />

Auf die Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen.<br />

36. Kommittee Aktion Umwelt Tirol<br />

Wurde bereits unter Pkt. 35 beantwortet.<br />

37. Aktionskommittee Baumkirchen<br />

Wurde bereits unter Pkt. 35 beantwortet.<br />

38. Wagner, Münster 193<br />

Eine Beweissicherung mit Erschütterungsmessungen durch die Errichtung und Betrieb der<br />

Neubaustrecke mit Erfassung des objektzeitigen Ist-Zustundes wird empfohlen, die zulässigen<br />

Grenzwerte der Erschütterung durch den Betrieb mit KB=0,1, der Erfüllbarkeitsschwelle, sowie dem<br />

sekundären Luftschall mit LAmax=25 dB ist definiert und entspricht dem Stand des modernen<br />

Hochbaues.<br />

39. Bürgerinitiative Stans, 11.10.2001<br />

Auf die Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen. Die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen<br />

an der Autobahn sind bei der Verlegung sowie Rücklegung projektmäßig im selben Ausmaß wie bei<br />

Bestand vorgesehen.<br />

40. Maier-Schmuck, Stans<br />

Auf die Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen. Eine Beweissicherung der Gebäude ist<br />

projektmäßig vorgesehen.<br />

41. Familie Dessl, Kundl<br />

Die zu errichtenden Lärmschutzwände sind emissionsseitig hoch absorbierend, sodass mit keiner<br />

störenden Reflexion zu rechnen ist. Grundsätzlich wird, soweit es technisch möglich ist, der Grenzwert<br />

der SchIV eingehalten, aufgrund des Wirtschaftlichkeitskriteriums 3:1 wird der Freiraumschutz<br />

gegenüber dem objektseitigen Lärmschutz forciert.<br />

42. Gemeinde Breitenbach durch Bürgermeister Atzl<br />

Die bestehenden Lärmschutzwände im Gemeindegebiet Kundl/Liesfeld werden ergänzt, sodass die<br />

Grenzwerte entsprechend der SchIV, durch bahnseitige und ergänzende objektseitige Maßnahmen<br />

eingehalten werden können.<br />

43. Darbo, ergänzende Einwendungen vom 12.10.2001<br />

Die durch den Betrieb der Neubaustrecke verursachten Erschütterungen übersteigen projektsgemäß<br />

den KB-Wert 0,1 (Fühlbarkeitsschwelle) nicht. Für die Errichtungsphase sind die Erschütterungen im<br />

Rahmen der Detailplanung auf den Immissionsort abzustimmen, sodass wirtschaftliche Einbußen<br />

weitgehendst vermieden werden. Es wird auf die allgemeinen Ausführungen zu Erschütterungen<br />

verwiesen. Der Abschluss eine Übereinkommens wird empfohlen. Die Durchführung einer


444<br />

Erschütterungsüberwachung mit Dokumentation und Warnung bei Überschreitung ist bei sensiblen<br />

Positionen durch Messungen durchzuführen.<br />

44. Widauer-Brandner, Terfens<br />

Für die Erschütterungen ist die Fühlbarkeitsschwelle durch den sekundären Luftschalle LAmax = 25<br />

dB als Grenzwert vorgeschrieben. Dies entspricht den Anforderungen des modernen Hochbaues. Bei<br />

Nichteinhaltung sind weitere Schutzmaßnahmen durchzuführen.<br />

45. Martin Schallhart, Terfens<br />

Die Erschütterungsschutzmaßnahmen gelten auch für baubehördlich bewilligte Wohngebäude.<br />

46. Familie Angerer, Fritzens<br />

Beweissicherungsverfahren der bestehenden Bausubstanz sind Gegenstand des Projektes. Die<br />

Erschütterungsbeweissicherung durch die Bautätigkeit ist auf das jeweilige Gebäude so abzustimmen,<br />

dass Bauschäden vermieden werden. Durch den Betrieb der Neubaustrecke ist aufgrund der<br />

Tatsache, dass die Fühlbarkeitsschwelle nicht überschritten werden darf, auch bei erhöhter<br />

Zugsfrequenz mit keiner spürbaren Erschütterung zu rechnen.<br />

Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen. Für Lärmschutzmaßnahmen<br />

an der Bestandsstrecke ist die ÖBB im Rahmen der Bestandsstreckensanierung zuständig. Bei<br />

Verlegung der Bestandsstrecke sind die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend den Grenzwerten<br />

nach der SchIV zu errichten. Der Einbau von Lärmschutzfenstern ist nur an Positionen, denen der<br />

Grenzwert durch technisch vertretbare Schirmermaßnahmen an der Trasse nicht erreicht werden<br />

kann bzw. das Wirtschaftlichkeitskriterium nicht erfüllt wird, vorgesehen. Durch das geltende<br />

Wirtschaftlichkeitskriterium wird den bahnseitigen Lärmschutzmassnahmen der Vorrang eingeräumt.<br />

47. Gemeinde Reith i. Alpbachtal vom 18.10.2001<br />

Die Einwendungen der Bürgerinitiative Brixlegg wurden unter Punkt 17 beantwortet.<br />

48. Familie Windisch, St. Leonhard 10, Kundl<br />

Lärmschutzwände an der Bahntrasse sind emissionsseitig hochabsorbierend auszubilden, sodass mit<br />

keiner zusätzlichen Reflexion für die gegenüberliegende Bahnseite zu rechnen ist.<br />

49. Familien Moser, Weinberg 7, Kundl<br />

Die an der Trasse zu errichtenden Lärmschutzwände sind emissionsseitig hochabsorbierend<br />

auszuführen, sodass keine zusätzliche Reflexion auf der Trasse gegenüberliegenden Seite zu<br />

erwarten ist.<br />

50. Gemeinde Fritzens, Bürgermeister Gahr<br />

Zu Frage 2: Bei der Unterfahrung von Wohngebiet ist bei der baulichen Ausführung die Möglichkeit<br />

der späteren Nachrüstung von Erschütterungsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Zu Frage 10: Auf die allgemeinen Ausführungen betreffend Baulärm wird verwiesen.<br />

Zu Frage 11: Lärmschutzwände an den Neubautrassen werden so bemessen, dass die Grenzwerte<br />

der SchIV eingehalten werden.<br />

Zu Frage 12: Die Abstimmung und Bemessung der Erschütterungsisolierbauwerke erfolgt nach den<br />

Kenngrößenverfahren durch Anregung des Untergrundes im Rohbau und Immissionsmessung an den<br />

nächstgelegenen Gebäuden. Durch dieses Verfahren wird ein optimaler Erschütterungsschutz<br />

erreicht, sodass mit keinem Überschreiten der Grenzwerte zu rechnen ist.<br />

51. Jenbacher Werke vom 17.10.2001


445<br />

Für die Errichtungs- und Betriebsphase ist die zulässige Erschütterungsimmission für sensible<br />

Produktionspositionen in der Betriebsanlage unter Berücksichtigung eines wirtschaftlichen<br />

Produktionsbetriebes abzustimmen. Es wird empfohlen gegebenenfalls Übereinkommen zu treffen.<br />

52. Bürgerinitiative Fiecht – Vomp, Dr. Scheiring:<br />

Zu Frage 3: Sofern beim Befahren des Sondierstollens mittels Raupengerät Körperschall und<br />

Erschütterungen in einem hohen Ausmaß übertragen werden, wird auf die im Projekt durch den<br />

Bahnbetrieb festgelegten Grenzwerte der Fühlbarkeitsschwelle und des Luftschalles LAmax = 25 dB<br />

hingewiesen. Im Besonderen ist bei der gegenständlichen sensiblen Position im Rahmen des<br />

Kenngrößenverfahrens eine genaue Abstimmung durchzuführen. Auf die Vermeidung der Einleitung<br />

von sekundären Luftschall durch Tunneleinbauten wird hingewiesen.<br />

Zusammenfassung:<br />

Das vorliegende Projekt entspricht in seiner geplanten Ausführung bezüglich der gutachterlich zu<br />

beurteilenden Fachbereiche im wesentlichen den im UVP festgelegten Auflagen. Die Anforderungen<br />

der SCHIV, ohne Berücksichtigung der meteorologischen Situation, werden eingehalten.<br />

Da entsprechend UVG die Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen im eisenbahnrechtlichen<br />

Verfahren zu definieren sind, sind die folgenden Auflagen zu berücksichtigen:<br />

1. Aus lärmtechnischer Sicht:<br />

1.1 Empfehlung der Errichtung einer 4 m über SOK hohen Lärmschutzwand entlang des<br />

nördlichen Gleises im Bereich der offenen Verknüpfung Stans.<br />

1.2 Durchführung von Baulärmmessungen im Beschwerdefall, welche der Behörde zur<br />

Einsichtnahme vorgelegt werden.<br />

1.3 In die Lärmschutzplanung sind auch Gebäude, welche vor Erteilung der<br />

Baugenehmigung der Neubaustrecke errichtet wurden, aufzunehmen.<br />

2. Aus erschütterungstechnischer Sicht:<br />

2.1 Die Messpositionen der Erschütterungsbeweissicherung sind so zu wählen und zu<br />

dokumentieren, dass vor Übersteigen des Grenzwertes zur Vermeidung von<br />

Gebäudeschäden ein Alarm ausgelöst wird.<br />

2.2 Abstimmung der zulässigen Immissionen von sensiblen Gewerbebetrieben zur Erhaltung<br />

eines wirtschaftlichen Betriebes während der Bau- und Betriebsphase sowie Abstimmung<br />

der zulässigen Erschütterungsimmission des Tunnelbauwerkes mit der<br />

Erschütterungsemission durch einen wirtschaftlich vertretbaren Abbaubetrieb beim<br />

Bergbau Tiergarten.<br />

Dipl.-Ing. Fiby<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DER MEDIZINISCHEN<br />

SACHVERSTÄNDIGEN UNIV. PROF. DR. WALTER KOFLER UND<br />

UNIV. PROF. DR. PETER LERCHER<br />

1. Rahmenvorgaben<br />

In den 80er Jahren wurden durch unsere Studien erstmals objektive Befunde über die besondere<br />

Relevanz verkehrsbedingter Umweltbelastungen in Tirol, darunter insbesondere durch Lärm<br />

vorgelegt. Sie wurden zu einer Grundlage der Auseinandersetzung zur Sicherung der Lebensqualität<br />

in Tirol.<br />

In der ersten Tiroler Transitstudie (1989) wurde die hohe Relevanz der verkehrsbedingten<br />

Lärmbelastung auch für den Beurteilungsraum nachgewiesen und zwar nicht nur für den LKW-Transit,<br />

sondern auch für den Bahnverkehr. Die daraus zu stellenden gesundheits-bedingten Forderungen<br />

standen den Ansprüchen der innereuropäischen Verkehrs- und Wirtschaftsplanung an den Raum<br />

gegenüber, die ihren Niederschlag im Transitvertrag zwischen Österreich und der EU fanden (1993)<br />

und Österreich zur Übernahme bedeutender zusätzlicher Transitleistungen im Schienenverkehr<br />

verpflichteten.


446<br />

Den wirtschaftlichen sowie den gesundheitlich/ökologischen Anforderungen trug der Tiroler Landtag<br />

mit seinem Grundsatzbeschluss für eine Stärkung des Eisenbahnverkehrs, aber gegen eine offene<br />

zweite Schienentrasse im Unteren Inntal Rechnung (1994). Sinngemäß steht dieser<br />

Landtagsbeschluss auch im Widerspruch zu einer Abwicklung der im Transitvertrag übernommenen<br />

Transitverpflichtungen auf der Bestandsstrecke, da ja auch in diesem Fall der gesamte Lastentransit<br />

auf der Bahn auf einer offenen Unterinntaltrasse abgewickelt werden würde.<br />

Die Planung einer eigenen, im wesentlichen in Tunnels geführten Hochleistungstrasse der Bahn kann<br />

daher als konsequente Folgerung dieser Entwicklungen gesehen werden. Sie fand ihre Fortsetzung<br />

im UVP-Verfahren Unteres Inntal: Darin wurde durch umfangreiche epidemiologischer Studien<br />

überprüft, mit welchen gesundheitsbezogenen Auswirkungen in diesem speziellen Raum zu rechnen<br />

sein würde. Diese Studien erhärteten die gesundheitliche Notwendigkeit einer vornehmlich unter Tag<br />

geführten Trasse, selbst entgegen einzelner eisenbahntechnischer und (hydro)geologischer<br />

Einwände.<br />

2. Allgemeine Angaben zum Gutachten<br />

Das Gutachten baut auf den Unterlagen der UVP, den umfangreichen Projektunterlagen, zahlreichen<br />

Ortsaugenscheinen, der persönlichen Befunderhebung wärend der Verhandlungstage im Zuge von<br />

Aussprachen mit Parteien, Vertretern der Antragstellerin und ihrer Experten, den mündlichen und<br />

schriftlichen Stellungnahmen der übrigen Sachverständigen und den Rechtsbelehrungen bzw.<br />

Fachaussagen des Verfahrensleiters auf. Auf die einschlägigen Unterlagen wird verwiesen.<br />

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wurde der übliche Aufbau eines Gutachtens verschiedentlich<br />

durchbrochen: Daher wurden verschiedene gutachterliche Schlussfolgerungen unmittelbar an die<br />

Behandlung eines Befundes angeschlossen und nicht gesondert in einem Kapitel „Gutachten“<br />

ausgewiesen.<br />

3.1. Einreichunterlagen:<br />

3. Befunde<br />

Aus den Studien, die im Rahmen des UVP-Verfahrens durchgeführt worden sind, ergaben sich auch<br />

über das UVP-Projekt hinausreichende gesundheitlich begründete Forderungen, die nicht<br />

unerhebliche Änderungen in der Ausführung des UVP-Projektes nach sich zogen.<br />

Diese Änderungen wurden zum einen in zwingenden Auflagen formuliert (z.B. im europaweit<br />

einmaligen Schutz vor Erschütterungen und damit verbundener Auswirkungen auf die Betroffenheit<br />

gegenüber Lärm; der Forderung nach einer betreiberunabhängigen und entscheidungsbefugten<br />

Anlaufstelle während der Errichtungsphase sowie einem Informationszentrum und anderen<br />

Massnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung des Schienenbonus; eine Bauausführung, die bei<br />

Verschärfung der Anforderung zur Vermeidung von Belästigungen nachträgliche Verbesserungen<br />

auch bahnseitig ermöglichen u.ä.). Alle diese Auflagen sind im eingereichten Projekt berücksichtigt<br />

worden.<br />

Zum anderen wurde der Antragstellerin nahegelegt, für den Lärmschutz, in dem der Antragstellerin<br />

verschiedentlich die Möglichkeit offen steht, ihr Vorhaben durch bahnseitige oder durch objektseitige<br />

Massnahmen umweltverträglich zu machen, ein Projekt zur eisenbahnrechtlichen Genehmigung<br />

vorzulegen, das möglichst weitgehende über bahnseitige Massnahmen die Forderungen der<br />

Mediziner berücksichtigt. Dadurch sollte der Bereich, indem Umweltverträglichkeit durch objektseitige<br />

Massnahmen - allenfalls durch über die Einreichunterlagen hinausreichende Vorschreibungen -<br />

erreicht wird, so klein wie möglich gehalten werden. Dieser Empfehlung wurde weitgehend Rechnung<br />

getragen: So wurde im Bereich Stans die bestehende Bahntrasse aus dem Ort Richtung Süden<br />

verlegt, die Bestandstrecke in wesentlichen Bereichen in einen Tunnel eingebunden und die<br />

Untertunnelung der Neubaustrecke deutlich erweitert. Verschiedentlich wurden Lärmschutzbauten<br />

(Wälle, Mauern) neu vorgesehen, verlängert oder in ihrer Wirksamkeit verbessert.<br />

Wie gefordert wurde ein Projekt vorgelegt, das nachträglich zusätzliche, bahnseitige<br />

Lärmschutzmassnahmen zulässt, die sich z.B. bei Änderung der Rechtslage oder des Standes des<br />

Wissens als notwendig ergeben könnten.<br />

Insgesamt ist sichergestellt, dass kein Bewohner eines Gebäudes im Beurteilungsraum im Jahre 2010<br />

eine höhere Belastung durch Bahnverkehrslärm als heute zu erwarten hat.


447<br />

Dies ist im Hinblick auf die zu erwartende sehr deutliche Steigerung des Eisenbahntransitaufkommens<br />

natürlich nicht zu erwarten, wenn der Neubau der Trasse nicht realisiert würde und das durch<br />

internationale Verpflichtungen geregelte vermehrte Bahnverkehrsaufkommen über die<br />

Bestandsstrecke abgewickelt werden würde. Besonders besorgniserregend würde aus<br />

gesundheitlicher Sicht in diesem Fall die Entwicklung des Verkehrslärms in der Nacht und zwar im<br />

gesamten Trassenbereich: Schon derzeit ist die Belastung durch Eisenbahnverkehrslärm in der Nacht<br />

deutlich höher als bei Tag. Dies ist physiologisch besonders bedenklich. Dieses Missverhältnis würde<br />

ohne Neubaustrecke weiter und wesentlich verschlechtert werden: Für den Fall der Nichterrichtung<br />

der Neubaustrecke ist ja ein nächtliches Bahntransitaufkommen im gesamten Bereich prognostiziert,<br />

in dem etwa alle 5 Minuten in der Nacht ein Zug fahren würde.<br />

Durch Lärm und Erschütterungen werden unterschiedliche gesundheitsbezogene Wirkungen, darunter<br />

auch Belästigungen, verursacht. Innerhalb der Belastungswerte, die hier relevant sind, sind jedoch bei<br />

Anhebung der Belastungspegel keine neuartigen gesundheitsbezogenen Wirkungen zu erwarten. Mit<br />

der Anhebung z.B. der Lärmbelastung werden daher gegenüber der Ausgangssituation mehr<br />

Personen diese Wirkungen zeigen und die Intensität der Wirkungen wird zunehmen. Durch die<br />

Festlegung einer als zumutbar bezeichneten Belästigung werden daher implizit auch Angaben über<br />

das als vertretbar eingestufte Ausmass anderer gesundheitsbezogener Wirkungen gemacht.<br />

Das Schutzziel aus gesundheitlicher Sicht bezieht sich auf zu vermeidende Wirkungen infolge der<br />

Betroffenheit von Personen. Verfahrensmässig wird dies an Meßwerten (z.B. kB Werten) festgemacht.<br />

Aus Meßwerten für die Lärm- bzw. Erschütterungsbelastung kann nur bedingt ein Schluss auf die<br />

Betroffenheit gezogen werden, so unerlässlich der Einsatz derartiger Meßverfahren zur laufenden<br />

Kontrolle der Korrektheit der bescheidgemässen Durchführung des Vorhabens und – später – der<br />

Betriebsweise ist. Daher sehen die medizinischen Sachverständigen zwingend eine Evaluierung der<br />

Betroffenheit nach Abschluss der Baumassnahmen und einer angemessenen Dauer des Betriebes<br />

vor.<br />

Im bahnseitigen Lärmschutz wurden inzwischen wichtige Fortschritte gemacht. Dies gilt insbesondere<br />

für die Verringerung von Lärmemissionen infolge unterschiedlicher Schienenqualitäten: Diese können<br />

in ungünstigen Fällen Anhebungen der Lärmpegel von bis zu 10 und mehr dB nach sich ziehen. Bei<br />

konsequenter Anwendung von Schienenpflegemassnahmen kann jedoch mit Absenkungen von 3 dB<br />

gerechnet werden<br />

Wie im UVP-Verfahren bezieht sich der Verhandlungsgegenstand auf das „Verkehrsaufkommen<br />

2010“. Der Planungsfall „Vollauslastung“ zeigt weitere technische Möglichkeiten der Nutzung der<br />

Trasse auf. Die UVP bezieht sich auf solche Verkehrsaufkommen, deren Lärmpegelwerte die dort<br />

beurteilten nicht übersteigen. Über das kontinuierlich arbeitende Überwachungssystem wird<br />

sichergestellt, dass zeitgerecht erkannt werden kann, ob es zu derartigen Überschreitungen kommen<br />

könnte. Daher sind dann entsprechende technischen und rechtlichen Massnahmen zu treffen. Wie<br />

weiter unten ausgeführt, ist die konkrete Art des Überwachungssystems im Rahmen des<br />

Betriebsgenehmigungsverfahrens festzulegen, sodass der aktuelle Stand des Wissens berücksichtigt<br />

werden kann.<br />

Es wird darauf verwiesen, dass die Lärmbelastungskarten Teil der Einreichunterlagen sind. Daher<br />

wird davon ausgegangen, dass die dort für die unterschiedlichen Örtlichkeiten ausgewiesenen<br />

Lärmpegel die höchsten Pegel sind, die im Falle einer Genehmigung des Vorhabens auch bei<br />

Vollauslastung erreicht, aber nicht überschritten werden dürfen.<br />

3.2. Stellungnahme vom 11.10.2001 des AS Mag. Klaus<br />

Niedertscheider zur Anfrage des DI Fiby:<br />

Die Stellungnahme berücksichtigt auch Publikationen, die nach Fertigstellung der UVP veröffentlich<br />

worden sind. Diese Arbeiten (der ZAMS - Dr. Gabl sowie von Ökoscience) bauen jedoch vornehmlich<br />

auf Daten aus dem Zeitraum 1995 -2000 auf. Die zusätzlich verfügbaren Jahre erbrachten jedoch<br />

keine Hinweise auf die Notwendigkeit zur Änderung der bislang schon angenommenen<br />

Gegebenheiten („Die Windverhältnisse im Winterhalbjahr 1999/2000 sind ähnlich wie jene der fünf<br />

vorangegangenen Winterhalbjahre. Der Mittelwert der Windgeschweindigkeit an den Messstationen<br />

Stans und Jenbach hat dieselbe Grössenordnung wie jener von Innsbruck, deutlich windschwächer<br />

sind Pill, Schlagthurn/Stans, Brixlegg und Radfeld [Dr.Gabl, S.8]). Der aktuelle Datenstand liefert<br />

demnach keine abweichenden Erkenntnisse vom Wissensstand, der der UVP zugrunde liegt. Die<br />

aktuelle meteorologische Datenlage scheint keine Grundlage dafür zu geben, dass im Wege von


448<br />

Ausbreitungsberechnungen die aus den spezifischen Gegebenheiten zu erwartenden Abweichungen<br />

vom generell verwendeten Berechnungsmodell prognostiziert werden könnten.<br />

3.3. Stellungnahme des Sachverständigen für Lärm und<br />

Erschütterungen vom 19.10.2001<br />

Der Sachverständige stellte im Rahmen des Verfahrens dar, dass aus seiner Sicht das im<br />

eisenbahnrechtlichen Verfahren gegenständliche Projekt dem der UVP entspricht. Dies ist deshalb<br />

von Bedeutung, da im UVP-Verfahren und im EV unterschiedlche Rechenprogramme zur Ermittlung<br />

der Lärm-Immissionen zum Einsatz kamen. Auf Grund dieser Aussage des lärmtechnischen SV<br />

gehen die medizinischen Sachverständigen davon aus, dass die in den beiden Verfahren<br />

verwendeten Meß- und Berechnungsmethoden untereinander kompatibel sind und vom zuständigen<br />

Sachverständigen als aussagekräftig für die zu behandelnden Fragestellungen eingestuft werden.<br />

Der GA verweist darauf, dass verschiedentlich der Zuschlag für das Überfahren von Weichen im<br />

Verknüpfungsbereich nicht in Anwendung gekommen ist. Wir gehen davon aus, dass die dort<br />

ausgewiesenen Immissionspegel durch entsprechend ausgeführte Weichen gewährleistet werden<br />

können. Wir gehen daher davon aus, dass sog. „dynamische Weichen“ bzw. Weichen mit<br />

beweglichen Herzstücken“ zum Einsatz kommen.<br />

Der SV verweist auf die besondere Bedeutung, die den offenen Trassenabschnitten zukommen und<br />

zwar insbesondere auf den Bereich Stans. Er empfiehlt, den bisher noch nicht mit einer<br />

Schallschutzmauer bzw. Lärmwall abgesicherten Bereich nördlich der Neubau-strecke durch einen<br />

Lärmschutzwall mit 4m Höhe abzusichern. Er begründet diese Mass-nahme mit der Anwendung<br />

allgemein gültiger Überlegungen über mögliche immissions-verstärkende Wirkungen bei besonderen<br />

Wetterlagen, die in nicht vernachlässigbarer Häufigkeit im Raum Stans zu erwarten seien. Dies kann<br />

der SV durch Befliegungsdaten stützen.<br />

Aus gesundheitlicher Sicht sind alle Massnahmen zu begrüssen, die zu einer Absenkung von<br />

Belastungen im Wohnbereichen, aber auch im Erholungsgebiet führen. Ob das angenommene<br />

Ausmass der Massnahme jedoch hinreichend ist und inwieweit es mit den Bedürfnissen der südlich<br />

der vorgeschlagenen Lärmschutzmauer wohnenden Personen (z.B. Buch) vereinbar ist, scheint<br />

derzeit genauso wenig präzise beurteilbar zu sein wie zum Zeitpunkt des Abschlusses der UVP. Es<br />

wäre erfreulich, wenn die Empfehlung trotz dieser Faktenlage aufgegriffen würde und die<br />

vorgeschlagene Lärmschutzmassnahme - unter Beachtung der Anforderungen, die zur Vermeidung<br />

von Reflexionen nach Süden vorzusehen wären - schon zum derzeitigen Zeitpunkt Berücksichtigung<br />

finden könnte.<br />

Für den Fall, dass dies nicht geschehen sollte, erscheint es aus medizinischer Sicht zwingend<br />

notwendig, nach Abschluss der Baumassnahmen meßtechnisch zu evaluieren, in wie weit man damit<br />

zu rechnen hat, dass es im genannten Raum in der Praxis zu Überschreitungen der Lärmbelastungen<br />

kommt, die die in den Einreichunterlagen enthaltene Isophonenkarte Nr. P BV.LP. 01600.000-033-<br />

2198.02-00 und daher im Falle einer Bewilligung rechtlich bindenden Belastungen überschreiten.<br />

Dabei ist den immissionsklimatologischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.<br />

Zur Beurteilung der immissionsklimatologischen Besonderheiten dieses Raumes erscheint es<br />

angezeigt möglichst unverzüglich entsprechende meteorologische Messungen vorzunehmen.<br />

Nach Aussage des meteorologischen SV sind dazu jedenfalls Erhebungen über die Immissionslage<br />

im Raum Stans auf Stundenbasis über die Dauer von ein bis zwei Jahren, aber auch andere die<br />

Schallausbreitungsbedingungen beeinflussenden Parameter notwendig. Diese Erhebungen sind in<br />

Abstimung mit dem meteorologischen SV sowie mit dem aus lufthygienischen Gründen vorgesehenen<br />

Messprogramm festzulegen (siehe GA Weber/Niedertscheider).<br />

Mit Hilfe dieser Messungen sollen die meteorologischen Eingangsdaten für Lärmberechnungen<br />

ermittelt werden. Nach Vorliegen der meteorologischen Daten – also nach ca. 3 Jahren – soll damit<br />

eine Abschätzung der Abweichung der tatsächlich zu erwartenden Lärmimissionen gegenüber den<br />

derzeit Errechneten vorgenommen werden.<br />

Bei Abweichung des Erwartungswertes laut Isophonenkarte und der unter Berücksichtigung der<br />

aktuellen meteorologischen Bedingungen errechneten Isophonenkarte ist eine Lärmschutzmauer in<br />

dem Ausmass vorzusehen, wie sich aus dem Differenzbetrag ergibt (zwingende Auflage).


449<br />

3.4. Immissionstechnischer SV: Dr. Weber<br />

Die vom SV für Immissionsschutz und dem SV für Klima am 19.10. vorgelegte Stellungnahme deckt<br />

nach Ansicht der Unterzeichneten die Grundlagen für die gesundheitsbezogenen Aspekte zur Gänze<br />

ab. Die von den beiden SV gezogenen Schlüsse zum Schutz der Nachbarn vor gesundheitlich<br />

unvertretbaren Belastungen werden von den Unterzeichneten übernommen. Die Unterzeichneten<br />

verweisen - soweit in Einzelfällen nicht in vorliegenden Gutachten dazu differenziertere Aussagen<br />

getroffen worden sind - hinsichtlich der immissionsschutzbezogenen Aspekte der Anfragen von<br />

Parteien auf dieses Gutachten.<br />

4.1. Allgemeine AUSSAGEN<br />

4. Gutachten<br />

Das dem eisenbahnrechtlichen Verfahren zugrunde gelegte Projekt ist durch das im UVP-Verfahren<br />

abgehandelte aus medizinischer Sicht abgedeckt.<br />

Im UVP-Gutachten konnten jedoch wegen der z.T. anderen Perspektive des Verfahrens<br />

(Gesamtbeurteilung des Projekts) und auch wegen der noch nicht abgeschlossenen Detailplanung die<br />

zwingenden und empfohlenen Massnahmen z.T. nur allgemein beschrieben werden.<br />

Diese Massnahmen werden im folgenden für die unterschiedlichen gesundheitsrelevanten Bereiche<br />

spezifiziert und konkretisiert.<br />

4.1.1. LÄRM<br />

Hinsichtlich der Betroffenheit durch Lärm sind die Emissionswirkung des Zugaufkommens bzw. die<br />

daraus resultierenden Schallpegel die medizinisch relevante Bezugsgrösse.<br />

Neben den im UVP Verfahren vorgeschriebenen Maßnahmen und den oben ausgeführten wird<br />

festgehalten:<br />

Während sich für das Gesamtprojekt eine auch aus der Sicht der Wirkungsforschung relevante<br />

Verringerung der Schallbelastung durch die vornehmlich unterirdische Trassenführung ergibt<br />

verbleiben trotz erweiterter, freiwilliger Maßnahmen der BEG einige Bereiche mit offener<br />

Streckenführung entlang der Bestandsstrecke oder auch der Autobahn (A-12), wo durch die<br />

Überlappung und Kombination der Lärmexposition auf der Wirkungsseite möglicherweise nicht die<br />

notwendige Minderung der Belästigung erzielt werden kann.<br />

Dies, obwohl in fast allen Fällen die zusätzlichen Maßnahmen eine Pegelverminderung für die<br />

betroffene Bevölkerung erbringen werden. Dieser scheinbar paradoxe Umstand hat mit der<br />

historischen „Altlast“ der Bestandsstrecke (geringere rechtliche Beeinflussbarkeit) und den gleichzeitig<br />

einwirkenden Belastungen von der A-12 zu tun, auf welche das gegenständliche eisenbahnrechtlichen<br />

Verfahren keinen rechtlichen Einfluss hat. Es kann durch diese unterschiedliche rechtliche<br />

Beeinflussbarkeit der Quellen zu einer relativen Verschiebung der Wahrnehmbarkeit der Einwirkungen<br />

kommen; z.B. kann es durch den verbesserten Schutz der Bevölkerung durch die Neuanlage zu einer<br />

stärkeren Wahrnehmung der Einwirkungen von der Bestandsstrecke kommen und damit die Gesamt-<br />

Belästigung durch den Schienenverkehr nicht in diesem Ausmaß abgesenkt werden, da der Bürger<br />

eben ganzheitlich betroffen ist und es ihm nicht zumutbar ist die kognitive Differenzierung<br />

vorzunehmen, welche die SchIV zwischen einem Neubau und einer in das Projekt eingebundenen<br />

Bestandsstrecke macht.<br />

Ähnliche Interaktionen sind mit den Einwirkungen von der A-12 zu erwarten<br />

Dieser Umstand betrifft insbesondere die Streckenabschnitte Kundl-Radfeld, Jenbach-Stans, Fritzens<br />

und Baumkirchen-Unterfeld.<br />

Um derartigen negativen Bewertungsprozessen entgegenzusteuern wurden von den SV mit der BEG<br />

Gespräche geführt und für die genannten Bereiche wurden weitere freiwillige Schutzmaßnahmen<br />

vereinbart:<br />

4.1.1.1. Allgemeine Maßnahmen<br />

Es wird aus gesundheitlichen Gründen vorgeschrieben, den objektseitigen Lärmschutz auch auf<br />

"Bereich II" Objekte entsprechend der beiliegende Objektliste auszudehnen.


450<br />

Diese Massnahmen sind bei den Objekten zu setzen, bei welchen die vorhandene Bausubstanz<br />

keinen ausreichenden Lärmschutz bietet.<br />

Damit wird der Gesamtbetroffenheit durch Neubaustrecke in Verbindung mit Veränderungen durch die<br />

Bestandsstrecke Rechnung getragen und möglichen negativen Bewertungen entgegen gewirkt, die<br />

durch „ungleiche“ Behandlung entstehen könnte.<br />

Die in der SchIV vorgenommene Unterteilung des Projektgebietes in Bereiche I, II und III je nach<br />

Ausmaß der baulichen Änderung durch das Projekt gibt nämlich die tatsächliche Veränderung auf der<br />

Wirkungsseite oft nicht ausreichend wieder. So können Objekte im Bereich II durchaus wesentliche<br />

Änderungen durch das Projekt hinsichtlich ihrer Betroffenheit erfahren, würden jedoch derzeit<br />

Objektschutz nur erhalten, wenn es zu einer Zunahme der Schallpegel kommen würde – unabhängig<br />

von der tatsächlichen Überschreitung der von der SchIV geforderten Grenzwerte.<br />

Aus gesundheitlicher Sicht ist es deshalb notwendig für jene Objekte objektseitigen Lärmschutz<br />

vorzusehen, welche dem Bereich II nach der SchIV zugeordnet sind. Dies gilt jedoch nur für Objekte,<br />

welche noch keinen Objektschutz im Rahmen einer Lärmsanierung an der Bestandsstrecke (ÖBB)<br />

angeboten bekommen haben oder die bereits vorhandene Bausubstanz ausreichenden Lärmschutz<br />

bietet (Anspruch auf Lüftungseinrichtung bleibt davon unberührt).<br />

Betroffen sind im wesentlichen Objekte in Jenbach, Fritzens und Stans (westlich des künftigen<br />

Westbahntunnels).<br />

Zwei Einzelobjekte außerhalb des Projektraumes in Mils (L1.nw 1.OG) und Tulfes (Tu 3.o 1.OG)<br />

stellen einen Sonderfall dar. Beide Einzelobjekte erfahren durch den Bau der NBS Schallbelastungen<br />

über dem Grenzwert der SchIV und sollten zwingend geschützt werden, obwohl eine Einstufung in<br />

Bereich III vorliegt.<br />

4.1.1.2. Spezielle Maßnahmen<br />

Kundl<br />

Durch das nördliche Beschleunigungsgleis „zur Wahrung der fahrdynamischen Zugfolge und zur<br />

Realisierung der angenommenen Kapazitäten des Betriebskonzeptes“ ergeben sich für das verbaute<br />

Gebiet von Kundl zusätzliche Belastungen, welche durch besondere Schienenpflege (BÜG)<br />

auszugleichen sind.<br />

Baumkirchen-Unterfeld<br />

Über zusätzlich notwendigen Schutz gegenüber Erschütterungen und sekundärem Luftschall in diesen<br />

beiden kritischen Bereichen wird im Rahmen der Vorschreibung zur Abwicklung dieser Belastungen<br />

ausgeführt (siehe unten).<br />

Sonderfall Jenbach-Stans<br />

Da sich im offenen Bereich Jenbach-Stans keine Überschreitungen der aus gesundheitlicher Sicht<br />

vorzusehenden Grenzwerte ergeben, werden deshalb aus gesundheitlicher Sicht keine<br />

Schallschutzmaßnahmen notwendig. Dieser offene Bereich ist insbesondere auch durch die<br />

Schallimmissionen der Autobahn betroffen. Es wird deshalb von den SV Gesundheit empfohlen, in<br />

einem außerhalb des gegenständlichen Verfahrens laufenden Verhandlungs-prozess mit der<br />

Landesregierung eine Gesamtlösung Schiene-Straße für den Gesamtraum dieses offenen Bereiches<br />

(inklusive der südlich des Inns gelegenen Bereiche wie Buch) zu planen. In diesem Zusammenhang<br />

sollte auch überprüft werden, inwieweit die vom SV Lärm vorgeschlagene Schallschutzmaßnahme<br />

nördlich der Bahnstrecke immissions-klimatologisch gestützt wird und in eine integrierte Schutzlösung<br />

für die Gemeinden Stans und Buch eingearbeitet werden kann. Hierzu werden immissionsklimatologische<br />

Daten erhoben.<br />

4.1.1.3. Baulärm<br />

Basierend auf Einlage 13.11.4 und Karten 13.1.2<br />

Baulärm allgemein<br />

Im Bericht, Einlageziffer 13.11.4, wird vom Lärmschutzplaner empfohlen, bei Unterschreitung des<br />

Grenzwerts bis zu etwa 3 dB zur Sicherung des Schutzes Lärmkontrollmessungen durchzuführen.<br />

Diese Empfehlung wird zwingend vorgeschrieben.


451<br />

Dies betrifft insbesondere drei Bauplätze, wo schon wegen der längeren Dauer des Baugeschehens<br />

und der kritischen Belastung durch variantenreichen Baulärm präventiv eingegriffen werden sollte:<br />

Objekt S17 Stans-Unterdorf<br />

Objekt S22 Stans-Schlagthurn<br />

Objekte B26,B28,B29 Baumkirchen-Unterfeld<br />

Bei der Errichtung dieser Bauplätze sind weitere zwingende Maßnahmen notwendig:<br />

Besonders intensive Information der Anrainer über Ablauf und insbesondere Abweichungen vom<br />

vorgesehenen Ablauf des Baugeschehens.<br />

Da in einzelnen Bereichen (z.B. Schlagthurn) der genaue Ablauf des Baugeschehens und für die<br />

Anrainer wichtige Informationen, z.B. über Zufahrt, Nutzung von Grund und Boden deshalb noch nicht<br />

im Detail verfügbar ist, ist unbedingt eine Vorgehensweise zu wählen, die unter Einbezug der<br />

betroffenen Anrainer und der Gemeindevertretung auf eine Optimierung des Baustellengeschehens<br />

unter dem Gesichtspunkt der Verminderung der Belastung durch Lärm, Erschütterungen und Staub<br />

abzielt.<br />

Da die Bautätigkeit in den Bereichen Stans-Schlagthurn und Stans-Unterdorf den Abbau der<br />

Schallschutzschirme an der A-12 notwendig macht ist zwingend Sorge zu tragen, dass durch<br />

logistische Massnahmen dieser Zeitraum möglichst kurz gehalten wird. Ferner ist die temporäre<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung räumlich hinreichend zu dimensionieren und mit dem verfügbaren<br />

Arsenal von Kontrolleinrichtungen (z.B. Radarboxen, visuelle Rückkoppelungseinrichtungen der<br />

Geschwindigkeit) zu überwachen. Die Wirksamkeit dieser Massnahme soll auch durch an die<br />

Autofahrer gerichtete Informationstafeln („Lärmschutz“) unterstützt werden.<br />

Ein lokaler Augenschein hat ferner ergeben, daß die Wirksamkeit der Schallschutzschirme (handbreite<br />

Zwischenräume am Unterrand, z.B. in Stans-Schlagturn) bereits wahrnehmbar vermindert ist.<br />

Es ist Sorge zu tragen dass vor Wiederinstallierung dieser Schallschutzschirme auch eine<br />

Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die den<br />

aktuellen Stand des Schutzes an Bundestraßen berücksichtigt.<br />

Die von den Stanern vorgeschlagene Überdeckung und Begrünung des Übergangs zwischen<br />

Autobahn und Tunnel nach Fertigstellung der Arbeiten ist nach positiver Prüfung aus technischer Sicht<br />

zu verwirklichen.<br />

Baulärm spezifisch<br />

Bei der Einrichtung der Baustelle an den oben genannten Objekten ist die Verwendung von dichten,<br />

auch schalltechnisch verbessert wirksamen Baubretterzäunen zwingend indiziert.<br />

Die Schutzwirkung sollte 25 dB,A betragen und ist durch Messungen in situ nachzuweisen.<br />

Alternativ sind mobile Schallschutzelemente zu verwenden.<br />

Diese qualitativ verbesserte Schutzmassnahme sowie die Höhe der Schutzmassnahme sollte in enger<br />

Absprache mit dem Schallschutzplaner und im Zuge des Bauausführungsmanagement in Interaktion<br />

mit den Betroffenen, bzw ihren Vertretern (Gemeinden, Bürgerinitiativen) erfolgen.<br />

4.1.2. ERSCHÜTTERUNGEN UND SEKUNDÄRER LUFTSCHALL<br />

Allgemein<br />

Während der Betriebsphase darf durch die Emissionen der Neuen Trasse die Spürbarkeitsgrenze<br />

nicht erreicht oder überschritten werden.<br />

Zur Sicherstellung einer auch für die Betroffenen nachvollziehbaren Vorgangsweise bei der<br />

endgültigen Festlegung der Dimensionierung der Schutzmassnahmen wurde basierend auf der<br />

Beantwortung der zwingenden Auflage UVP-G Nr 111 und 112 (bzw Nr 59, 60, 61) in Absprache mit<br />

dem Planer (DI Rutishauser) und der BEG folgender Ablauf zwingend vereinbart:<br />

Nach Fertigstellung der in-situ Testmessungen mit dem Vibroscan und Integration der anderen<br />

einfließenden Messdaten (z.B. Sprengungen) wird vom Planer des Erschütterungsschutzes ein<br />

endgültiger Vorschlag für die Dimensionierung der Schutzmassnahmen erarbeitet.<br />

Dieser wird mit den SV für Gesundheit abgesprochen. Die Ergebnsse sind im Informationszentrum<br />

zugänglich zu machen.


Erschütterungen durch Sprengungen<br />

452<br />

Da die Vorhersagekraft über Sprengerschütterungen wegen der vielen beteiligten Faktoren (siehe<br />

Einlage 23.1, S 19) beschränkt bleibt ist eine sensible Vorgangsweise unter Einbezug von<br />

Vorerkenntnissen aus der seismischen Erkundung in den Tunnelabschnitten Stans/Terfens und<br />

Radfeld/Wiesing und strikter Anwendung allgemeiner Richtlinien (4 Punkte-Schema, wie in Einlage<br />

23.1, S 19/20 ausgeführt) zwingend notwendig.<br />

Als Grenzwerte für die maximale Belastung im Innenraum bei Sprengungen zwischen 6:00 und 18:00<br />

wird 90 dB und zwischen 18:00 und 22:00 ein Wert von 80 dB vorgeschrieben.<br />

Voraussetzung für diese Grenzwertsetzung ist die Information der Betroffenen über die Zeiten und die<br />

Anzahl der zu erwartenden Sprengereignisse (siehe auch 4.1.2) um Schrecksituationen zu vermeiden<br />

und Kontrolle zu gewährleisten.<br />

Erschütterungen durch andere Baumassnahmen<br />

Verschiedene typische Bautätigkeiten sind zwangsläufig mit Erschütterungen verbunden.<br />

Insbesondere Ramm- und Rüttelarbeiten, der Einsatz von massiven Abbauhämmern und<br />

Schlitzwandgreifern, die Verwendung von schweren Verdichtungsgeräten sind Baubereiche, bei<br />

welchen unzumutbare Störungen der Anwohner vorkommen.<br />

Entsprechend der vom Planer empfohlenen Vorgangsweise nach DIN 4150-2 wird eine<br />

standardisierte durch das Informationszentrum auszuarbeitende, auf die örtlichen Verhältnisse<br />

adaptierte Vorgangsweise, zwingend vorgeschrieben. Damit soll gewährleistet werden, dass jeder<br />

potentiell Betroffene a priori Kenntnis von der Vorgangsweise hat und der Eindruck von<br />

Ungleichbehandlung/Benachteiligung vermieden wird.<br />

Vor dem Beginn von schweren Ramm- und Rüttelarbeiten sind die Anrainer im Rahmen einer<br />

Testphase einzubinden. Die Verwendung von steuerbaren Geräten zur Anpassung der akzeptierbaren<br />

Belastung wird deshalb vorgeschrieben.<br />

Erschütterungen durch die Betriebsphase<br />

Weichen sind in Hinblick auf mögliche Erschütterungen ein kritischer Faktor auf offen geführten<br />

Gleisstrecken. Durch die exponierte Lage der Weichen im offenen Bereich von Kundl/Radfeld,<br />

Jenbach/Stans und Baumkirchen kommt der technischen Auswahl von besonders<br />

„erschütterungsarmen“ Weichen beim Einbau besondere Bedeutung zu. Es ist zwingend Sorge zu<br />

tragen, dass die technische Entwicklung beim Weicheneinbau laufend berücksichtigt wird.<br />

4.1.3. LUFT<br />

Die sorgfältig bedachten Maßnahmen des SV für Luft und Klima werden als ausreichend angesehen.<br />

Insbesondere wird auf die hinreichende Veröffentlichung und Kommunikation der Messergebnisse<br />

über das Informationszentrum verwiesen.<br />

Es ist ein Rundschreiben an die betroffenen Firmen zu erlassen, welches unmißverständlich deutlich<br />

macht, dass die Einhaltung der Auflagen des SV für Luftfragen in Bezug auf die Sicherstellung der<br />

Maßnahmen (LKW-Reifenwäsche) zwingend notwendig ist und bei Nichtbeachtung mit<br />

entsprechendem Poenale zu rechnen sein wird.<br />

4.1.4. KOMPLEXE ASPEKTE - SICHERUNG UND WIEDERHERSTELLUNG DES<br />

EISENBAHNBONUS<br />

Die gesundheitsorientierten Zusatzerhebungen zur UVE haben den Verlust des Schienenbonus über<br />

50 dB,A erkennen lassen. Ein Vergleich der Daten aus dem Beurteilungsraum von 1989 und 1998<br />

belegt (Grafik 4-46 UVP-GA) die Veränderbarkeit des Einflusses ausserakustischer Einflussgrössen<br />

auf die Betroffenheit.<br />

Daher werden Massnahmen vorgesehen mit dem Ziel, die durch die Betreiber beeinflussbaren<br />

Einflussgrössen im Sinne der Erhaltung und Wiederherstellung des Eisenbahnbonus zu nutzen.<br />

4.1.4.1 Allgemeine Maßnahmen<br />

Aus gesundheitlicher Sicht werden folgende Massnahmen zur Erhaltung sowie zur Wiederherstellung<br />

des Schienenbonus für notwendig erachtet.


453<br />

Einrichtung einer Anlaufstelle und eines Informationszentrum<br />

Ein Teil der nachstehenden aufgeführten zwingenden Auflagen aus der UVP betreffen erweiterte<br />

Maßnahmen zum rechtzeitigen und für den jeweiligen Adressaten adäquaten Austausch von<br />

Information, die zum Schutz der Betroffenen vor nachteiligen Einwirkungen gesammelt und verarbeitet<br />

wird.<br />

Ein weiterer Teil der zwingenden Auflagen betrifft die notwendige Ausarbeitung standardisierter<br />

Interaktionsabläufe, welche die adäquate Abwicklung von Beschwerden der Betroffenen betreffen und<br />

mit auch gesundheitlich relevanten „Kontrollbedürfnissen“ zu tun hat.<br />

Ein dritter Teil betrifft die Entwicklung standardisierter Interaktionsabläufe, welche „freiwillige<br />

Sonderregelungen“ zwischen BEG und Betroffenen zum Gegenstand haben. Wenn z.B. allgemeine<br />

Schutzgrundsätze (z.B. Nachtruhe) durch logistische Zwänge einer Modifizierung bedürfen, welche<br />

eine Abwägung der Vor- und Nachteile für die Betroffenen gemeinsam notwendig macht.<br />

Zwingender Teil dieser Auflage ist die Namhaftmachung einer kompetenten und<br />

entscheidungsbefugten Person auf Seite der BEG, die Sicherstellung der Information bei<br />

Überschreitung der Grenzwerte an die SV und die ausreichende Einbindung von Gemeinden und<br />

Vertretern der Bürger zur Sicherstellung der vorgeschlagenen Abläufe.<br />

Insgesamt sind die Auflagen Nr 102, 104, 107, 108, 113, 115, 116, 141, 142, 143, 144, 145, 146 aus<br />

dem UVP-G betroffen.<br />

Die BEG hat hierfür die Schaffung eines Informationszentrum („Gläsernes Projekt“) vorgesehen,<br />

dessen Realisierung nach Abschluss des eisenbahnrechtlichen Verfahrens sofort in Angriff<br />

genommen werden soll.<br />

Gemäss Beantwortung durch die BEG unter Nr 104 der Auflagen werden die Betroffenen (Bürger, bzw<br />

ihre Vertreter) in die Definition der Informationsabläufe zwingend einbezogen.<br />

Insbesondere sind die nachstehenden Randbedingungen der Informations- und<br />

Kommunikationsmassnahmen notwendig:<br />

1. Während der Bauphase muss die Anlaufstelle berechtigt sein, nachgewiesene Verstösse<br />

gegen Baubescheide, Vereinbarungen zwischen Errichtern und Nachbarn u.ä. abstellen<br />

zu können. Für seine Funktionsweise erscheint bedeutsam, dass diese Stelle möglichst<br />

rund um die Uhr in der Bauphase erreichbar ist.<br />

2. Die Informationsstelle muss sämtliche (nicht der Geheimhaltung unterliegenden)<br />

umweltbezogenen Informationen während der Bauphase und während des Betriebes in<br />

einer für die Bürger geeigneten Form zugänglich erhalten. Dazu zählen z.B. alle<br />

Untersuchungsdaten zur Überprüfung der bescheidgemässen Errichtung, die<br />

Einreichunterlagen inkl. der Präsentationen durch die Experten im Rahmen der<br />

öffentlichen Anhörung und des eisenbahnrechtlichen Verfahrens,<br />

3. Für die Anlaufstelle und das Informationszentrum („Gläsernes Projekt“) ist eine<br />

Organisationsform zu wählen, die gewährleistet, dass ein gesunder, normalempfindender<br />

Mensch (in rechtlicher und medizinischer Sicht) gesichert davon ausgehen kann, dass<br />

die Ergebnisse unbeeinflusst durch den Betreiber bzw. das bauausführende<br />

Unternehmen genutzt und zugänglich gemacht werden.<br />

4. Der Erfolg der dabei erzielten Massnahmen ist durch geeignete Methoden in<br />

angemessenen Abständen zu evaluieren. Dabei sind auch sozialwissenschaftliche<br />

Verfahren, die sinnvollerweise von betreiberunabhängigen Institutionen durchzuführen<br />

wären, ein geeignetes Hilfsmittel.<br />

5. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen auf unterschiedlichem Niveau<br />

entsprechend den sich ändernden Bedürfnissen der Nachfrager zugänglich gemacht<br />

werden. Dies setzt den Einsatz moderner Medien voraus.<br />

6. Es erscheint erstrebenswert, wenn über das Informationszentrum den Bürgern die<br />

Möglichkeit der aktiven Einbindung in Meinungsbildungsprozesse geboten wird, z.B. über<br />

Unterstützungen in problembezogenen Fragestellungen,<br />

7. Besonders bedeutsam ist die Einbindung des Schul- und Bildungsbereiches, nicht nur im<br />

Hinblick auf die Möglichkeiten des PORG (einzige ökologisch orientiertes Gymnasium<br />

Westösterreichs), sondern auch auf alle anderen Schultypen und die ausserschulische<br />

Fortbildung.<br />

8. Mit dem Informationszentrum soll jedoch auch die Möglichkeit geboten werden, für<br />

Gemeinden und NGO als Ansprechpartner zu dienen. Daher sollte an die Möglichkeit


454<br />

gedacht werden, im eigenen Bereich entsprechende Präsentionen u.ä. durchführen und<br />

unterstützen zu können.<br />

9. Es erscheint sinnvoll, die Anlaufstelle und das Informationszentrum in eine räumlich<br />

möglichst leicht für die Betroffenen erreichbare Einheit zusammen zu fassen.<br />

10. Bei der Durchführung von Datenerhebungen u.ä. (z.B. ökologische Bauaufsicht) ist<br />

darauf Bedacht zu nehmen, dass diese Daten auch für die Information von<br />

Nichtfachleuten genutzt werden sollen.<br />

11. Es wäre begrüssenswert, wenn das Informationszentrum auch für lokale raumbezogene<br />

Initiativen (z.B. der besseren Zugänglichmachung von Kulturgütern, Naturschätzen u.ä.)<br />

offen stünde.<br />

12. Einladung zur und Unterstützung bei der Nutzung der Möglichkeit, in Abweichung von<br />

den Bescheidvorgaben für konkrete Baumassnahmen privatrechtliche Regelungen mit<br />

den bauausführenden Unternehmen abzuschließen (z.B. betreffend Untertagarbeiten,<br />

Sprengungen u.ä.)<br />

4.1.4.2 Spezifische Maßnahmen<br />

Die Ausweitung des Objektschutzes auf bestimmte Bereich II Objekte stellt auch eine Maßnahme dar,<br />

die zur Erhaltung und Wiederherstellung des Eisenbahnbonus beiträgt.<br />

4.1.5. EVALUIERUNG<br />

Generelle Evaluierung der wirkungsbezogenen Auswirkungen<br />

Bis zur Betriebsgenehmigung ist ein Konzept zur Überprüfung der tatsächlichen Wirkung der<br />

Maßnahmen und der Evaluation der künftigen Entwicklung in enger Kooperation mit den vormals<br />

beteiligten Personen auszuarbeiten.<br />

Dieses Konzept muss notwendigerweise auch eine Überprüfung der tatsächlichen Belästigung, eine<br />

Berücksichtigung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und anderer gesundheitlich relevanter<br />

Expositionsfaktoren beinhalten.<br />

Lärm<br />

In Einlage 1.3 (Beweissicherung) wurde kurz auf die Evaluierung der Schallbelastung eingegangen.<br />

Der Ansatz ist kompatibel mit dem Bedarf der Evaluierung der Belästigung. Aus der Sicht der SV<br />

Gesundheit ergeben sich folgende Konkretisierungen:<br />

Festlegung der Messorte unter Berücksichtigung der zwingenden Maßnahmen aus UVE, UVP-G und<br />

dem eisenbahnrechtlichen Verfahren, zusätzlich bekannten sensiblen Bereichendem und in<br />

Abstimmung mit dem Studiendesign der epidemiologischen Zusatzerhebungen zur Ist-Situation (MP<br />

1-31).<br />

Wie in Einlage 1.3 (Seite 18) erwähnt kommt der Psychoakustik bei der Evaluierung von<br />

Lärmschutzmaßnahmen ein wesentlicher Stellenwert zu. Die Referenzdaten der Ist-Analyse von Dr<br />

Widmann (Müller BBM) sind hier von wesentlicher Bedeutung.<br />

Erschütterung<br />

Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Beweissicherungsverfahren (Einlage 1.3, Seiten 16/17) und<br />

anderer Zusatzmessungen ist zu prüfen, ob eine Ausbreitungsberechnung für Erschütterungen im<br />

Projektgebiet durchgeführt werden kann. Dies soll nicht nur einen Vergleich der Prognose mit den<br />

tatsächlichen Ergebnissen ermöglichen sondern auch eine Evaluierung des Einflusses der<br />

ausgedehnten Erschütterungsmaßnahmen auf die Belästigung ermöglichen (siehe auch unten).<br />

Aktualisierung aller gesundheitsrelevanter Tabellen aus dem UVP-G<br />

Dies betrifft alle Tabellen, welche für die gesundheitlich relevanten Einflussfaktoren Lärm,<br />

Erschütterungen, Luft, Karzinogene, belastungsfreier Erholungsraum im UVP-G für den Gesamt-<br />

Projektraum erstellt worden sind.<br />

Hierzu erscheint eine Evaluierung des Luftausbreitungsmodells von Thudium gegen die neuen<br />

Messungen seit 1999 durch die NUA ebenso notwendig wie die Einbringung und Aktualisierung dieser<br />

Daten in das GIS. Eine Neukalibrierung der Lärmdaten und ihre Aktualisierung im GIS ist hierzu<br />

ebenfalls notwendig.<br />

Evaluierung der Entwicklung der Belästigung<br />

Wiederholung der Belästigungserhebungen in Absprache mit den SV für Gesundheit.


455<br />

Erst damit wird die Überprüfung der Wiedergewinnung des Schienenbonus über 50 dB möglich und<br />

damit die Sicherstellung der ausreichenden Dimensionierung der geplanten Maßnahmen.<br />

Laufende Überprüfung der UVP- Konformität des Verkehrsaufkommens (UVP-G Auflage Nr 163,<br />

164, 165)<br />

Zur Vermeidung gesundheitlich unvertretbarer Situationen ist vorzuschreiben, dass ein kontinuierlich<br />

arbeitendes Erfassungssystem der Züge inklusive ihrer umwelt- und gesundheitsrelevanten<br />

Charakteristika betrieben wird, wodurch zeitgerecht eine drohende Überschreitung der<br />

bescheidgemässen Lärmbelastung erfassbar wird.<br />

Im Bemühen um die Berücksichtigung des aktuellen Standes des Wissens wird vorgeschlagen, die<br />

konkrete Vorschreibung dazu im Rahmen des Betriebsgenehmigungsverfahrens vorzunehmen.<br />

4.2. Auseinandersetzung mit den Einwendungen von Parteien:<br />

GEMEINDE STANS, UNTERDORF 62, 6135 STANS<br />

Eingaben<br />

- Forderung nach Einhaltung der Einlage 13.4.4 – Lärmkarte Betriebsphase Bahn, nachts, Prognose<br />

2010 – und zwar als Auflage im eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheid.<br />

- Lärmmessungen vor Beginn der Bauzeit, während der Bauzeit..<br />

- Bei Gebäuden, die näher als 20 m am Bauzaun liegen, sind vorweg Proberammungen und<br />

Probeverdichtungen mit Rüttelwalzen einschließlich Messungen der Auswirkungen durchzuführen.<br />

- Sollte die BEG im Jahre 2010 die Strecke voll auslasten wollen – dann Durchführung eines neuen<br />

UVP-Verfahrens, da die Vollauslastung nicht Verhandlungsgegenstand war und auch keine<br />

Regelungen betreffend Lärmschutz getroffen wurden.<br />

- Sollte sich die SchIV zugunsten der Bevölkerung verschärfen, dann sollen diese Bestimmungen<br />

auch auf das vorliegende Bahnprojekt zur Anwendung kommen.<br />

- Bauzaun im Beeich Unterdorf und Schlagturn als vorübergehenden Lärmschutz zu errichten, um<br />

eine Gesundheitsgefährdung der unmittelbaren Anrainer hintanzuhalten<br />

- Kontinuierliche Messung der Verkehrsimmissionen mit öffentlicher Dokumentation und<br />

Maßnahmenplan.<br />

- Umweltfreundlichkeit der Baumaschinen als Vergabekriterium heranziehen.<br />

- Einhaltung der zulässigen Immissionsbelastungen für Lärm, Staub und Erschütterungen.<br />

- Für Beweissicherung ist eine entscheidungsbefugte Kontaktperson namhaft gemacht werden.<br />

- Einhaltung der Ruhezeiten (20-6 Uhr)<br />

- Freiwillige Sonderregelungen bezüglich der Ruhezeiten für erschütterungsbedingten Lärm im<br />

Tunnelbau<br />

- Frühzeitige und ausreichende Information über absehbare Änderungen des Betroffenenausmaßes,<br />

seine Ursachen und seine Dauer.<br />

- Anlaufstelle für Betroffene und Benennung einer fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten<br />

Person<br />

- Kontrollmaßnahmen bezüglich Erschütterungen und Lärm<br />

- Vorkehrungen bezüglich Schienenpflege, damit vermeidbare Lärmbelästigungen vermieden<br />

werden.<br />

- Lärmschutzwand (4m Höhe) für die offene viergleisige Verknüpfung im Osten Stans oder<br />

zumindest die Schaffung der baulichen Vorrichtung für diese.<br />

- Immissionsbelastungen aus dem Bauvorhaben sind möglichst gering zu halten.<br />

- Unzumutbare Belästigungen der Bürger sind nach dem Stand der Technik zu vermeiden<br />

- Bei Vollbetrieb sind Schwingungsmessungen in Gebäuden und nahe der Trasse durchzuführen,<br />

um gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen einzubauen.<br />

- Forderung nach Ablösen der Häuser Marianne Federspiel, Schlagturn 1 und Mair Manfred,<br />

Unterdorf 7/1 auf Grund der Nähe zur Baustelle und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren.<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während


456<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern in Schlagturn und Unterdorf<br />

ein verbesserter Bauzaun errichtet, der eine von ca 25 dB haben wird.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes durch die<br />

Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen<br />

berücksichtigt.<br />

Die Forderung nach der vom SV Lärm empfohlenen Lärmschutzwand (4m Höhe) in Richtung Jenbach<br />

ist einer Prüfung zu unterziehen, in welcher sichergestellt werden kann, daß die prognostizierte<br />

Wirkung realistisch ist immissionsklimatologisch begründet werden kann und im Zusammenhang mit<br />

dem Schutz der anderen Talseite (Buch) vor Autobahnlärm zu diskutieren.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

Für das Betriebsgenehmigungsverfahren wird ferner die genaue Festlegung der Evaluierungsprozedur<br />

des Projektes und der kontinuierlichen Überwachung der Emissions- und Immissionssituation<br />

vorgeschrieben, welche die notwendige Grundlage für die Evaluierung der tatsächlichen Verhältnisse<br />

nach Fertigstellung des Projekts schafft.<br />

Damit wird vorgesorgt, daß der von der Gemeinde Stans mit der BEG abgeschlossene Vertrag<br />

bezüglich Einhaltung der Einlage 13.4.4 – Lärmkarte Betriebsphase Bahn, nachts, Prognose 2010 in<br />

fachlich hinreichender Weise evaluiert wird.<br />

Auflage betr. Lärmschutzmauer Stans - Jenbach<br />

Von der Gemeinde Stans wird auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass der naturschutzrechtliche<br />

Bescheid von einer Ablehnung eines projektierten Dammes (Massnahme 23) ausgeht, der örtlich als<br />

Lärmschutz im Nahbereich des geplanten Tunnelportals wirksam würde. Daraus erwachsen<br />

Abweichungen der berechneten Lärmpegel gegenüber der betreffenden Lärmkarte.<br />

Daher wird aus gesundheitlichen Gründen vorgeschrieben, die geplante Lärmschutzmauer im<br />

Anschluss an das Tunnelportal auf 140 m gegen Osten auszudehnen und durchgehend in 4m Höhe<br />

auszuführen.<br />

Dieser Raum gilt - folgt man den besonderen Erfahrungen des lärmtechnischen SV - als<br />

immissionsklimatologisch besonders komplex. Er schlägt daher eine durchgehende Lärmschutzmauer<br />

von vier Metern Höhe bis Jenbach vor. Darauf wurde schon näher eingegangen. Aus medizinischer<br />

Sicht erscheint es notwendig, dass die notwendigen meteorologischen Messungen durchgeführt und<br />

dadurch beurteilbar wird, in welchem Ausmaß die dringlich gemachten Massnahmen notwendig sind.<br />

In welchem Ausmass eine Weiterführung der derzeit 140m langen Lärmschutzmauer Richtung<br />

Jenbach vorzusehen sein wird, wird von den Berechnungen abhängen, die auf Grundlage der vom<br />

meteorologischen Sachverständigen geforderten meteorologischen Jahresmessung ermittelt werden.<br />

TOURISMUSVERBAND STANS, 6135 STANS<br />

Eingaben<br />

- Die Betroffenheit der Bürger (und der Gäste) ist laut Kofler und Lercher höher als laut SchIV zu<br />

erwarten und kann durch Einhaltung der SchIV alleine in einem aus medizinischer Sicht<br />

wünschenswerten Ausmaß erreicht werden.<br />

- Wir akzeptieren die offene Strecke nur dann, wenn entlang der gesamten Strecke eine<br />

Lärmschutzwand in ausreichender Höhe (4 m) gebaut wird.<br />

Beantwortung<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.


457<br />

Für das Betriebsgenehmigungsverfahren wird ferner die genaue Festlegung der Evaluierungsprozedur<br />

des Projektes und der kontinuierlichen Überwachung der Emissions- und Immissionssituation<br />

vorgeschrieben, welche die notwendige Grundlage für die Evaluierung der tatsächlichen Verhältnisse<br />

nach Fertigstellung des Projekts schafft.<br />

Damit wird vorgesorgt, daß der von der Gemeinde Stans mit der BEG abgeschlossene Vertrag<br />

bezüglich Einhaltung der Einlage 13.4.4 – Lärmkarte Betriebsphase Bahn, nachts, Prognose 2010 in<br />

fachlich hinreichender Weise evaluiert wird.<br />

Die Forderung nach der vom SV Lärm empfohlenen Lärmschutzwand (4m Höhe) in Richtung Jenbach<br />

ist einer Prüfung zu unterziehen, in welcher sichergestellt werden kann, daß die prognostizierte<br />

Wirkung realistisch ist, immissionsklimatologisch begründet werden kann und im Zusammenhang mit<br />

dem Schutz der anderen Talseite (Buch) vor Autobahnlärm zu diskutieren.<br />

MAIR MANFRED UND MARGIT, UNTERDORF 7, 6135, STANS<br />

ZIMMERMANN HELENE, ROBERT KOCH STRASSE 4, D-85375 NEUFAHRN<br />

Eingaben<br />

- Bei der Errichtung kommt es zu vielfältiger Belastungen durch Lärm, Erschütterungen wegen<br />

Baumaschienen, Abtransport etc. Eine Baustellenabschottung mit Holztafeln bringt nur<br />

Sichtschutz, ist für uns unzureichend.<br />

- Befürchtung einer erheblichen Gesundheitsbelastung für die Schulkinder und die Eltern während<br />

der Bauzeit.<br />

- Befürchtung einer zusätzlichen Beeinträchtigung durch Abgase aus dem Verkehr des<br />

projektbegleitenden Wegenetzes, wodurch die Gesundheit gefährdet werden könnte.<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle).<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern ein verbesserter Bauzaun<br />

errichtet, der eine Schalldurchgangsdämmung von ca 25 dB,A haben wird.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die<br />

den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen berücksichtigt.<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in ihrer<br />

unmittelbaren Umgebung wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen frühzeitig erkannt und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

SILKE UND GERNOT KOFLER<br />

WALTRAUD UND HANS-DIETER NEUMANN<br />

SCHLAGTHURN 2B, 6130 STANS<br />

Eingaben<br />

- Bestmögliche Auflagen gegen Lärm-, Schmutz und Staubemissionen.<br />

- Besonders in der Zeit, wenn die Lärmschutzmauer entfernt wird.<br />

- Einige Vorschläge<br />

Beantwortung


458<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern ein verbesserter Bauzaun<br />

errichtet, der eine Schalldurchgangsdämmung von ca 25 dB,A haben wird.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in ihrer<br />

unmittelbaren Umgebung wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen frühzeitig erkannt und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die<br />

den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen berücksichtigt.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

GRUBER THERESIA, SCHLAGTHURN 2, 6130 STANS<br />

Eingaben<br />

- Striktes Fahrverbot von Baufahrzeugen durch Schlagturn<br />

- Abschottung der Baustellen nach neuesten Stand der Technik<br />

- Einhaltung der Arbeitszeiten (6-20 Uhr)<br />

- Strassen- und Baustellen-Fahrzeugreinigung<br />

- Messung von Lärm, Staub und Erschütterungen: ständig und unter realistischen Voraussetzungen.<br />

- Einhaltung der Grenzwerte.<br />

- Überprüfung der Messungen durch die zuständigen Gutachter.<br />

- Information und Einsicht in die Messergebnisse.<br />

- Lärmschutzmassnahmen während der Zeit ohne Lärmschutzwände (Autobahnverlegung) mit<br />

kontrollierter Geschwindigkeitsbeschränkung.<br />

- Nach Abschluss der Arbeiten (Autobahn) Errichtung von Lärmschutzwänden nach dem neuesten<br />

Stand der Technik.<br />

- Hilfestellung durch die SV für Medizin und Soziales bei Problemen (Nichteinhaltung von<br />

vorgeschriebenen Massnahmen)<br />

- Betriebsphase:<br />

- Lärmschutz-Massnahmen<br />

- Schweres Feder-Masse-System<br />

- Laufende Messung von Lärm, Staub und Erschütterungen<br />

- Einsichtnahme in die Messergebnisse<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern eine verbesserter Bauzaun<br />

errichtet, der eine Schalldurchgangsdämmung von ca 25 dB,A haben wird.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.


459<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die<br />

den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen berücksichtigt.<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in ihrer<br />

unmittelbaren Umgebung wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen frühzeitig erkannt und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

KLUMAIER INGE, SCHLAGTHURN 15, 6135 STANS<br />

Eingaben<br />

- Identisch mit Gruber (siehe dort)<br />

- zusätzlich Bereich Unterdorf.:<br />

- Geschwindigkeitsbeschränkung allein kann nach Abbau der Lärmschutzmassnahmen nicht<br />

akzeptiert werden: zusätzliche Lärmschutzmassnahmen werden gefordert<br />

- Nach Abschluss der Arbeiten (Autobahn) Errichtung von Lärmschutzwänden nach dem neuesten<br />

Stand der Technik.<br />

- Human- und Lebensqualitätsappell bezüglich der Objekte Kellerer und Stecher in Unterdorf und<br />

Egger in Schlagturn.<br />

- Betriebsphase<br />

- Lärmschutz Richtung Jenbach<br />

- Westbahntunnel: Überschüttung und Bepflanzung zur Autobahn hin zur Verbesserung des<br />

Lärmschutzes und der Lebens- und Wohnqualität<br />

- Lücke zwischen neuem Westbahndamm und Lärmschüttung ‚Kellerer’ als Abschottung für das<br />

dahinterliegende Siedlungsgebiet<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Die Forderung nach der vom SV Lärm empfohlenen Lärmschutzwand (4m Höhe) in Richtung Jenbach<br />

ist einer Prüfung zu unterziehen, in welcher sichergestellt werden kann, daß die prognostizierte<br />

Wirkung realistisch ist und im Zusammenhang mit dem Schutz der anderen Talseite (Buch) vor<br />

Autobahnlärm zu diskutieren<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in den<br />

kritischen Bereichen Schlagturn und Unterdorf wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen<br />

frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

Für das Betriebsgenehmigungsverfahren wird ferner die genaue Festlegung der Evaluierungsprozedur<br />

des Projektes und der kontinuierlichen Überwachung der Emissions- und Immissionssituation<br />

vorgeschrieben, welche die notwendige Grundlage für die Evaluierung der tatsächlichen Verhältnisse<br />

nach Fertigstellung des Projekts schafft.<br />

Damit wird vorgesorgt, daß der von der Gemeinde Stans mit der BEG abgeschlossene Vertrag<br />

bezüglich Einhaltung der Einlage 13.4.4 – Lärmkarte Betriebsphase Bahn, nachts, Prognose 2010<br />

fachlich adäquat evaluiert wird.<br />

KELLERER HANSPETER, UNTERDORF 23A, 6135 STANS<br />

Eingaben<br />

- Forderung nach Schüttung zur Lärmminderung.


- Hilfestellung und Schutz durch die SV für Medizin und Soziales bei Problemen<br />

- Anlaufstelle bei der BEG, da Reklamationen bei den ausführenden Firmen nicht fruchten.<br />

- Sonst identisch mit Gruber und Klumaier<br />

Beantwortung<br />

460<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern ein verbesserter Bauzaun<br />

errichtet, der eine Schalldurchgangsdämmung von ca 25 dB,A haben wird.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in ihrer<br />

unmittelbaren Umgebung wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen frühzeitig erkannt und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die<br />

den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen berücksichtigt.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

KIRCHMAIR OTTO, UNTERDORF 2, 6135 STANS<br />

Eingaben<br />

- Da sich die Baustelle direkt vor unserem Gartenzaun befindet wird unsere Lebensqualität äußerst<br />

beeinträchtigt. Wir haben Angst vor Baustellenverkehr, Vibrationen, Lärmbelästigung und der<br />

Baustelleneinrichtung, da unser Schlaf- und auch das Wohnzimmer in Richtung der Baustelle<br />

liegen. Wir können jetzt schon nicht mehr schlafen !<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern ein verbesserter Bauzaun<br />

errichtet, der eine Schalldurchgangsdämmung von ca 25 dB,A haben wird.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in ihrer<br />

unmittelbaren Umgebung wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen frühzeitig erkannt und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die<br />

den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen berücksichtigt.


461<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

FEDERSPIEL MARIANNE, SCHLAGTHURN 1, 6135 STANS<br />

Eingaben<br />

- Strengere Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Auflagen für das Fahrverbot<br />

- Sonst identisch mit Gruber und Klumaier<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern ein verbesserter Bauzaun<br />

errichtet, der eine Schalldurchgangsdämmung von ca 25 dB,A haben wird.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in ihrer<br />

unmittelbaren Umgebung wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen frühzeitig erkannt und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die<br />

den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen berücksichtigt.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

FAM. HAUN JOSEF, SCHLAGTHURN 1, 6135 STANS<br />

Eingaben<br />

- Die Wohn- und Lebensqualität wird durch die Bautätigkeit für mich und meine Familie für lange Zeit<br />

sehr stark beeinträchtigt. Ich leide schon an Asthma und schweren Schlafstörungen. Deshalb<br />

große Befürchtungen in Bezug auf die offene Bauweise.<br />

- Sonst identisch mit BI, Klumaier Inge<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern ein verbesserter Bauzaun<br />

errichtet, der eine Schalldurchgangsdämmung von ca 25 dB,A haben wird.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in ihrer<br />

unmittelbaren Umgebung wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen frühzeitig erkannt und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.


462<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die<br />

den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen berücksichtigt.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

MAIER-SCHMUCK IDA, SCHLAGTHURN 2A, 6130 SCHWAZ<br />

Eingaben<br />

- Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität für längere Zeit.<br />

- Forderung nach striktem Fahrverbot von Baufahrzeugen (PKW und LKW), strikter Einhaltung der<br />

Arbeitszeiten, ständige Messungen von Staub, Lärm und Erschütterungen (Luft- und Körperschall),<br />

Einhaltung der Grenzwerte. Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte durch die zuständigen<br />

Gutacher.<br />

- Lärmschutzmassnahmen während der Zeit ohne Lärmschutzwände (Autobahnverlegung) mit<br />

kontrollierter Geschwindigkeitsbeschränkung.<br />

- Nach Abschluss der Arbeiten (Autobahn) Errichtung von Lärmschutzwänden nach dem neuesten<br />

Stand der Technik.<br />

- Hilfestellung durch die SV für Medizin und Soziales bei Problemen (Nichteinhaltung vo n<br />

vorgeschriebenen Massnahmen).<br />

- Einsichtnahme in die Messergebnisse.<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern ein verbesserter Bauzaun<br />

errichtet, der eine Schalldurchgangsdämmung von ca 25 dB,A haben wird.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in ihrer<br />

unmittelbaren Umgebung wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen frühzeitig erkannt und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die<br />

den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen berücksichtigt.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

GEORG EGGER, FICHT AU 18, 6134 VOMP<br />

Eingaben<br />

1.10.<br />

- Es ist ständig nach dem neuesten Stand der Technik Vorsorge zur Minimierung der zu<br />

erwartenden Immissionen aller Art, insbesondere Staub und Lärm, sowie Erschütterung zu treffen.<br />

Dazu gehört insbesondere die Einrichtung von geeigneten Lärmschutzeinrichtungen und die<br />

Befeuchtung der Baustrassen und sonstigen baulichen Anlagen, einschließlich der Baustelle<br />

selbst.<br />

9.10.<br />

- ... die Zufahrt zu meiner Liegenschaft über Stans Schlagturn jederzeit gewährleistet werden muss.<br />

- Sofern allfällige Massnahmen an Wegen bzw Zufahrten erforderlich sein sollten, ist seitens der<br />

Projektwerberin rechtzeitig (ca 2 Monate vorher) das Einvernehmen hierüber herzustellen.


463<br />

11.10.<br />

- ... dass bis zur Errichtung dieser Schallschutz-Stützwand zumindest der Schutzwall Egger-<br />

Schlagturn erhalten bleibt.<br />

- ... es kam heute heraus, dass die provisorische Baustellenausfahrt bei Fiecht weiterhin bestehen<br />

bleibt. ..lehne ich die Baustellenzufahrt in dieser Form entgegen der ursprünglichen Zusicherung<br />

der BEG, diesen Verkehr über den Sondierungsstollen zu führen, aus verkehrspolitischen Gründen<br />

bzw aus Gründen des Schutzes der Anrainer (unzumutbare Verkehrsbelastung auf der<br />

Landstrasse ..) ab.<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zusätzlich wird während der Bauphase in Abstimmung mit den Anrainern ein verbesserter Bauzaun<br />

errichtet, der eine Schalldurchgangsdämmung von ca 25 dB,A haben wird.<br />

Da die Partei von der Baumaßnahme besonders betroffen ist wird empfohlen, dass in Absprache mit<br />

dem Lärmschutzplaner (DI Gawlik) und der Bauleitung versucht wird eine zusätzliche Schutzlösung im<br />

Rahmen der technischen Möglichkeiten zu finden.<br />

Während der Zeit der notwendigen Entfernung der Schallschutzschirme der A-12 wird eine<br />

raumgreifende und gut kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden.<br />

Durch das Meßnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Positionierung einer Meßstelle in ihrer<br />

unmittelbaren Umgebung wird sichergestellt, daß Grenzwertüberschreitungen frühzeitig erkannt und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Es wurde ferner vorgeschrieben dass vor Wiederinstallierung der Schallschutzschirme an der A-12<br />

auch eine Überprüfung der Dimensionierung durch die Verkehrsabteilung des Landes stattfindet, die<br />

den aktuellen Stand des Schutzes an Bundesstraßen berücksichtigt.<br />

Durch die kontinuierliche Projektverbesserung seit der UVP-Anhörung (z.B.<br />

Tunnelportalverschiebung) ist gewährleistet, daß nach Abschluß der Arbeiten für einen großen<br />

Bereich von Stans eine signifikante Besserung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

THÖNI MARGARETE, KIRCHSTRASSE 2, 6123 TERFENS<br />

Eingaben<br />

- Wo bleibt der Mensch ??? Wir müssen mit immer weniger Lebensqualität und weniger<br />

Lebensraum zurecht kommen.<br />

- Für mich ist dieses Bauvorhaben eine Bedrohung und eine Gefahr.<br />

Beantwortung<br />

Wir haben im UVP-Gutachten die jetzige Belastung und Belästigung des Menschen durch<br />

verschiedene Studien erhoben. Die Lebensqualität ist tatsächlich in vielen Bereichen des Inntals durch<br />

den Verkehr deutlich beeinträchtigt.<br />

Wir haben dort aber auch dargelegt, dass sich durch eine Fortschreibung der jetzigen Schienen-<br />

Verkehrssituation ohne Neubaustrecke die zukünftige Belastung und Belästigung der Menschen als<br />

unzumutbar entwickeln werde.<br />

Durch die besonders sensible Planung der Neubaustrecke mit ihren großen Tunnelabschnitten kommt<br />

es zu einer merkbaren Verbesserung der Lärmbelastung für die gesamte Bevölkerung. Gerade in<br />

Bereichen, wo die Bestandstrecke bereits eine hohe Belastung und Belästigung darstellt, wird durch<br />

die massive Verringerung der Zugsfrequenz in der Nacht (von mehr als 100 auf 28 Züge) eine auch<br />

gesundheitlich relevante Verbesserung erreicht. Deshalb sehen die SV für Gesundheit im Bau der<br />

Neubaustrecke einen wesentlichen Beitrag zu mehr Lebensqualität in vielen Bereichen des unteren<br />

Inntals und auch zu Lärmminderungen in Erholungsgebieten.<br />

GEMEINDE VOMP, BM KARL JOSEF SCHUBERT


464<br />

Eingaben<br />

- Forderung nach optimalem Schutz gegen Lärm und Staub von der Bautätigkeit. Das bedeutet auch<br />

Sprengverbot im bebauten Gebiet beim bergmännischen Vortrieb wochentags (22-6Uhr) und<br />

generell am Wochenende und an den Feiertagen.<br />

- Forderung nach regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen an den Lärmschutzeinrichtungen zur<br />

dauerhaften Einhaltung der geforderten Grenzwerte.<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Erschütterungen durch Sprengungen: Grundsätzlich sind freiwillige Sonderregelungen mit den<br />

Betroffenen über das Informationszentrum der BEG bezüglich der Ruhezeiten für<br />

erschütterungsbedingten Lärm im Tunnelbau vereinbart.<br />

Da aber die Vorhersagekraft über Sprengerschütterungen wegen der vielen beteiligten Faktoren<br />

(siehe Einlage 23.1, S 19) beschränkt bleibt ist im Tunnelabschnitt Stans/Terfens eine sensible<br />

Vorgangsweise unter Einbezug von Vorerkenntnissen aus der seismischen Erkundung und strikter<br />

Anwendung allgemeiner Richtlinien (4 Punkte-Schema, wie in Einlage 23.1, S 19/20 ausgeführt)<br />

zwingend notwendig.<br />

Diese Vorgangsweise schließt in besonders sensiblen Bereichen (Nähe zu Wohngebiet) auch die<br />

Durchführung von Versuchssprengungen mit paralleler Messüberwachung unter Einbezug der<br />

Betroffenen durch das Informationszentrum zwingend mit ein.<br />

Bis zur Betriebsgenehmigung ist ein Konzept zur Überprüfung der tatsächlichen Wirkung der<br />

Maßnahmen und der Evaluation der künftigen Entwicklung in enger Kooperation mit den vormals<br />

beteiligten Personen auszuarbeiten.<br />

Dieses Konzept wird auch eine Forderung nach regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen an den<br />

Lärmschutzeinrichtungen zur dauerhaften Einhaltung der geforderten Grenzwerte beinhalten.<br />

BI FIECHT/VOMP<br />

Eingaben<br />

- Ausreichende Maßnahmen gegen Körperschall und Erschütterungen, insb. im Bereich des Hauses<br />

Pax 118. Die Erschütterungen in der Betriebsphase müssen unter der Wahrnehmungsgrenze<br />

liegen.<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

BI BRIXLEGG<br />

Eingaben<br />

- Bauphase: Die BEG beaufsichtigt die ausführenden Firmen kontinuierlich und sorgt dafür, daß die<br />

Bewohner von Brixlegg und Reith i. A. nicht unzumutbar belästigt werden.<br />

- Betriebsphase: Die Unterschreitung der Fühlbarkeitsgrenze hat Priorität. Die in der UVP<br />

vorgegebenen Grenzwerte für Lärm, Erschütterungen und sekundären Luftschall dürfen an keinem<br />

Punkt der Trasse überschritten werden.<br />

- Der Betrieb darf erst aufgenommen werden, wenn die BEG den Nachweis der oben genannten<br />

Kriterien erfüllt hat.


465<br />

- Der zukünftige Betreiber muß die Einhaltung der im Bescheid enthaltenen Kriterien zeitlich<br />

unbegrenzt gewährleisten. Anderenfalls ist der Betrieb einzuschränken oder einzustellen, bis durch<br />

geeignete Maßnahmen der bescheidgemäße Sollzustand wieder hergestellt ist.<br />

Beantwortung<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) (Siehe<br />

SV-Gutachten für Gesundheit) in diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über<br />

Informationszentrum mit Einbindung der Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von<br />

Überschreitungen der Grenzwerte, spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung<br />

der SV über die endgültige Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc.) wird aus<br />

gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der<br />

zweifelsohne bestehenden Belastungen während der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine<br />

bessere Bewältigung dieser schwierigen Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

Zur Sicherstellung einer auch für die Betroffenen nachvollziehbaren Vorgangsweise bei der<br />

endgültigen Festlegung der Dimensionierung der Schutzmassnahmen wurde basierend auf der<br />

Beantwortung der zwingenden Auflage UVP-G Nr. 111 und 112 (bzw. Nr. 59, 60, 61) in Absprache mit<br />

dem Planer (DI Rutishauser) und der BEG folgender Ablauf zwingend vereinbart:<br />

Nach Fertigstellung der in-situ Testmessungen mit dem Vibroscan und Integration der anderen<br />

einfließenden Messdaten (z.B. Sprengungen) wird vom Planer DI Rutishauser ein endgültiger<br />

Vorschlag für die Dimensionierung der Schutzmassnahmen erarbeitet.<br />

Dieser wird mit den SV für Gesundheit besprochen, mögliche Lösungen für die Restbelastung<br />

diskutiert und die Ergebnisse den Anrainern im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.<br />

Bis zum Zeitpunkt des Betriebsgenehmigungsverfahrens ist ferner ein Konzept über eine hinreichend<br />

kontinuierliche, repräsentative Überwachung zur Überprüfung der Einhaltung des genehmigten<br />

Emissionsausmaßes und Prüfung der ausreichenden Wirksamkeit der geplanten Schutzmaßnahmen<br />

auszuarbeiten.<br />

PAUL KETTNER, MAG BARBARA KETTNER, ELISABETH KROEPFEL, BADGASSE 6, 6230<br />

BRIXLEGG<br />

Eingaben<br />

- Der geplante Tunnel führt direkt unter unserem Haus und Grundstück durch. Die Lebensqualität<br />

wird ganz besonders durch die Bautätigkeiten (Sprengungen, Lärm, Erschütterungen, Staub,<br />

Abgase) stark herabgesetzt.<br />

Beantwortung<br />

Durch ihre geringe Überdeckung ihres Hauses von minimal 35 m und maximal 39 m ist die Belastung<br />

während der Bauphase sicherlich sehr hoch.<br />

Durch eine Reihe zwingender Vorschreibungen (Details siehe SV-Gutachten für Gesundheit) in<br />

diesem Verfahren (Ablauf des Baumanagement über Informationszentrum mit Einbindung der<br />

Gemeinden und Bürgerinitiativen, Messung und Meldung von Überschreitungen der Grenzwerte,<br />

spezifischer Lärmschutz in kritischen Baubereichen, Einbindung der SV über die endgültige<br />

Dimensionierung des Erschütterungsschutzes etc) wird aus gesundheitlicher Sicht ein wesentlicher<br />

Beitrag zur Sicherstellung einer Verminderung der zweifelsohne bestehenden Belastungen während<br />

der Bauphase geleistet und Möglichkeiten für eine bessere Bewältigung dieser schwierigen<br />

Projektphase (Einflußnahme und Kontrolle) geschaffen.<br />

MARKTGEMEINDE KUNDL, DORDSTRASSE 11, 6250 KUNDL<br />

Eingaben<br />

- Beschleunigungsgleis = 3.Gleis. Somit wird der gesamte Zugsverkehr, im Vollausbau 570 Züge/24<br />

h oberirdisch durch ein Siedlungsgebiet geführt.<br />

- Forderung nach Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt bezüglich Sicherheit,<br />

Schallschutz, Erschütterungen und Körperschall bis zur Siedlungsgrenze von Kundl/Liesfeld.<br />

- Es wird derselbe Standard gefordert, wie er für Siedlungsgebiete entlang der Neubaustrecke<br />

vorgesehen ist (Baumkirchen-Unterfeld).<br />

Beantwortung<br />

Es ist richtig, daß die derzeitige „Übergangssituation“ für Kundl eine zusätzliche Belastung darstellt.<br />

Deshalb haben wir aus gesundheitlicher Sicht für diesen Bereich einen erweiterten Schallschutz


466<br />

vorgeschlagen. Er wird nun auch für Gebiete nach Bereich II gelten, welche sonst keinen Lärmschutz<br />

erhalten würden. Ferner wurden zwei weitere Schutzmaßnahmen aus gesundheitlicher Sicht<br />

angeordnet, welche alternativ Verbesserungen bahnseitig (verbesserte Schienenpflege) oder<br />

objektseitig (Ausweitung des Objektschutzes für alle Objekte über 50 dB,A) erbringen. Damit sollte ein<br />

ähnlicher Standard wie in Baumkirchen-Unterfeld erreichbar sein. Nach Abschluß des Projektes wird<br />

eine Evaluierung durchgeführt, welche die Erreichung dieser Ziele überprüfen wird.<br />

Im Rahmen der endgültigen Festlegung des Erschütterungsschutzes wird ferner geprüft inwieweit<br />

zusätzliche Maßnahmen für den Erschütterungsschutz angezeigt sind.<br />

OBERHAMMER GEORG, ING HERMANN LINDNER STRASSE 33<br />

Eingaben<br />

- Bezieht sich auf eine Parzelle nahe der Bahn (30m) im Freiland, wo er die Errichtung einer<br />

landwirtschaftlichen Hofstelle geplant hat. Fordert wirkungsvolle Schallschutzmaßnahmen wegen<br />

der oberirdischen Trassenführung.<br />

Beantwortung<br />

Wir haben im Rahmen der rechtlichen Begrenzung des Verfahrens aus gesundheitlicher Sicht für<br />

diesen Bereich einen erweiterten Schallschutz gefordert. Er wird nun auch für Gebiete nach Bereich II<br />

gelten, welche sonst keinen Lärmschutz erhalten würden. Ferner wurden zwei weitere<br />

Schutzmaßnahmen aus gesundheitlicher Sicht angeordnet, welche alternativ Verbesserungen<br />

bahnseitig (verbesserte Schienenpflege) oder objektseitig (Ausweitung des Objektschutzes für alle<br />

Objekte über 50 dB,A) erbringen.<br />

TANJA UND ANDREAS WINDISCH, ST LEONHARD 10, 6250 KUNDL<br />

Eingaben<br />

- Bauvorhaben führt zu Lärmbelastung von 52 dB,A.<br />

- Wir befürchten, dass die nordseitig vorgesehene Lärmschutzwand zu noch höheren<br />

Lärmbelästigungen führen wird (Reflexion der Lärmschutzwand)!<br />

- Es wäre in unserem Sinne, wenn auch auf der gegenüberliegenden Bahnseite eine<br />

Lärmschutzwand errichtet würde.<br />

Beantwortung<br />

Die nordseitig geplante Lärmschutzwand wird durch die Art der Bauausführung (Schall absorbierend)<br />

keine zusätzlichen Belästigungen ergeben. Die Befürchtung von Reflexionen durch diese Wand ist<br />

deshalb und vor allem auch wegen der großen Distanz Ihres Wohnhauses zur Neubaustrecke (572 m)<br />

nicht notwendig.<br />

Wir haben im Rahmen der rechtlichen Begrenzung des Verfahrens aus gesundheitlicher Sicht für<br />

diesen Bereich einen erweiterten Schallschutz gefordert.<br />

Daher fällt ihr Objekt in der Anlage angeführten Gebäude, die zusätzlichen Objektschutz erhalten.<br />

MARLENE DESSL FÜR MICHAEL DESSL, SIEGLGASSE 12, 6250 KUNDL<br />

Eingaben<br />

- Wohnt nordseitig der Bahn in Weinberg 8/9. Hat 52 dB,A Belastung. Fürchtet, dass die nordseitig<br />

der Bahn geplante Lärmschutzwand zu einer Lärmreflexion führt und eine unzumutbare<br />

Lärmsituation eintritt.<br />

- Forderung nach einer Lärmschutzwand an der gegenüber liegenden Bahnseite.<br />

- Besitzt auch eine Parzelle südlich der Bahn.<br />

Beantwortung<br />

Durch die nordseitig geplante Lärmschutzwand wird sich für ihr Haus eine Verringerung der<br />

Schallbelastung ergeben. Die Befürchtung von Reflexionen durch diese Wand ist wegen der<br />

vorliegenden Geometrie und Bauausführung (Schall absorbierend) nicht notwendig.<br />

Wir haben im Rahmen der rechtlichen Begrenzung des Verfahrens aus gesundheitlicher Sicht für<br />

diesen Bereich einen erweiterten Schallschutz gefordert.<br />

Laut Angabe der BEG wird das Objekt Weinberg 8/9 Objektschutz erhalten.<br />

4.3. Zusammenfassende Beurteilung


467<br />

Unter Annahme der Berücksichtigung der zwingenden Auflagen ist bei bescheidgemäßem Betrieb die<br />

Einhaltung der aus gesundheitlicher Sicht zu fordernden Grenzwerte zu erwarten. Daher wird aus<br />

gesundheitlicher Sicht dem derart modifizierten Projekt zugestimmt.<br />

Beilage<br />

./K Objektliste<br />

Univ. Prof. Dr. Walter Kofler Univ. Prof. Dr. Peter Lercher<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DER AMTSSACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

STRAßENVERKEHRSTECHNIK, DIPL.-ING. EWALD MOSER UND<br />

DIPL.-ING. LUDWIG SCHMUTZHARD (AMT DER TIROLER<br />

LANDESREGIERUNG):<br />

Grundlagen<br />

Grundlage für die Beurteilung ist das Einreichprojekt bzw. für die Betriebsumkehr Jenbach das<br />

Ausführungsprojekt, sowie folgende im Zuge der Verhandlung getroffenen, ergänzenden Aussagen<br />

des Projektwerbers:<br />

- Die Abwicklung des Baustellenverkehrs einschließlich der Massentransporte erfolgt<br />

überwiegend über die A12 Inntalautobahn, wobei speziell die Anschlußstellen in<br />

Kramsach – Brixlegg sowie in Wattens vom Baustellenverkehr besonders frequentiert<br />

werden.<br />

- Die provisorische Betriebsumkehr bei Münster wird nur für den Bau des Unterwerkes<br />

sowie von Rettungsplätzen benützt.<br />

- Die Zu- und Abfahrt von der Richtungsfahrbahn Innsbruck der A12 zum geplanten<br />

Rettungsplatz in Jenbach (über die Betriebshaltebucht beim Tiergarten) ist nunmehr laut<br />

BEG auch für die Bauabwicklung vorgesehen.<br />

- Die Betriebsumkehr an der A12 bei Jenbach ist nur als Bauprovisorium vorgesehen.<br />

- Das Konzept für die Bauabwicklung im Bereich Stans, in dessen Zusammenhang auch<br />

eine Verlegung der Richtungsfahrbahnen der Autobahn notwendig ist, wird noch<br />

modifiziert, und zwar in der Form, daß die Zufahrten zu den Baustellen jeweils nur vom<br />

äußeren Fahrbahnrand der Richtungsfahrbahnen erfolgen.<br />

- Für den Abstand zwischen der A12 und der Verlegung der Westbahn in Stans sind die<br />

Angaben in den Lageplänen maßgeblich. Die Schnitte 4-4 in Einlage 8.21.4 sowie 1-1 in<br />

Einlage 8.23.10 sind nach Angaben des Projektanten teilweise als Ansichten zu werten<br />

und hiermit für den Abstand zwischen der A12 und der Westbahn nicht relevant.<br />

- Die Massentransporte für das Aushubmaterial des Tunnel Fiecht erfolgen durch den<br />

Sicherheitsstollen nach Westen, direkt in die Deponie der Firma Derfeser.<br />

- Massentransporte zur Deponie der Firma Derfeser, die über die A12 abgewickelt werden,<br />

werden über die Autobahnanschlußstelle Vomp und die Zufahrt der Firma Derfeser<br />

geführt, also nicht durch den Ortsteil Vomperbach.<br />

- Bei Weer ist eine provisorische Betriebsumkehr an der A12 für den Baustellenverkehr<br />

vorgesehen (nur für die Verkehrsrelation von und nach Osten).<br />

- Die Anbindung der geplanten Rettungsplätze an das öffentliche Wegenetz ist durch die<br />

BEG bereits sichergestellt.<br />

- Beweissicherung: Vor Beginn der Einflußnahme werden die Verkehrsflächen je nach<br />

Notwendigkeit durch Fotoaufnahmen dokumentiert, um gegebenenfalls Veränderungen<br />

und Schäden, die durch die Baumaßnahmen entstehen, feststellen und den<br />

ursprünglichen Zustand nach Beendigung der Arbeiten wieder herstellen zu können.<br />

- Die Abtrennung der Rettungsplätze bei km 28,2, km 37,1 und km 47,0 von den<br />

Fahrbahnen der Bundes- bzw. Landesstraße erfolgt gemäß Forderung der Einsatzkräfte<br />

mittels umlegbarer Poller und Kette.<br />

- Straßen- und Wegverbindungen, die durch den Bau der Eisenbahnanlage unterbrochen<br />

oder vorübergehend unbenützbar werden, sind gemäß EisbG §20(1) vom Antragsteller<br />

wiederherzustellen, soweit keine andere Vereinbarung besteht oder getroffen wird. Die<br />

Instandhaltung ist nach §20(1) geregelt.<br />

- Soweit die geplanten Eisenbahnanlagen (NBS bzw. Westbahn-Verlegung) und weitere<br />

damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen im Schutzbereich der A12


468<br />

(Wegverlegungen, Aufschüttungen etc.) liegen, werden von der BEG die erforderlichen<br />

Bewilligungen gemäß § 21 BStG erwirkt werden. Dies betrifft im Speziellen den Abschnitt<br />

Jenbach – Stans – Fiecht.<br />

Nicht Gegenstand der straßenverkehrstechnischen Beurteilung sind jene Bereiche, für die bereits eine<br />

eisenbahnrechtliche Baugenehmigung als vorgezogene Baumaßnahme vorliegt.<br />

Berücksichtigung des UVP-Verfahrens<br />

Im Rahmen des UVP-Verfahrens wurden zwingende und empfohlene straßenverkehrstechnische<br />

Maßnahmen (siehe BEG Einreichunterlagen, Einlage 1.2 UVP-Auflagen Nr. 371 – 388)<br />

vorgeschrieben, deren geplante Umsetzung wie folgt beurteilt wird:<br />

371. Die UVP-Auflage hinsichtlich der Reifenreinigungsanlagen wird im Zuge der<br />

Auftragserteilung an die Baufirmen seitens der BEG vorgeschrieben.<br />

372. Die geplanten Maßnahmen zur Begrünung der Deponieflächen werden aus<br />

straßenverkehrstechnischer Sicht als ausreichend erachtet. Detailierte Vereinbarungen<br />

zur Vermeidung von Verschmutzungen von Fahrbahnfl ächen werden im Zuge der<br />

erforderlichen Verkehrsverhandlungen vorgeschrieben.<br />

373. Die provisorische Autobahnausfahrt über den Parkplatz Kundl ist im vo rliegendem<br />

Einreichprojekt nicht mehr vorgesehen und daher die UVP-Vorgabe erfüllt.<br />

374. Die Forderung, daß Massentransporte durch Orts- und Siedlungsgebiet grundsätzlich<br />

vermieden werden, wird eingehalten. Auch im Falle weiterer Änderungen des<br />

Deponiekonzeptes und der Einführung der LKW-Maut auf der A12 ist dieser Forderung<br />

nachzukommen.<br />

Im Zusammenhang mit dem derzeit geplanten Konzept für die Abwicklung der<br />

Massentransporte wird in einzelnen Teilbereichen dem Schutzziel des UVP-Verfahrens<br />

„Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit des öffentlichen<br />

Straßennetzes unter Berücksichtigung des Baustellenverkehrs“ (UVP-Frage Nr. 62) nicht<br />

entsprochen. Daraus leiten sich die Erfordernisse gemäß Hinweis Nummer 10, 11 und 12<br />

ab.<br />

375. Die vorgesehene Trennung von Baustellen- und nicht motorisiertem Verkehr im<br />

Nahbereich von Siedlungen ist vorgesehen.<br />

376. Die Bündelungsstrecken von A12 und Westbahn bzw. NBS sind Gegenstand der<br />

ausständigen § 21–Bewilligungen (siehe „Grundlagen“ letzter Absatz).<br />

377. Da der Umbau der Anschlußstelle Zillertal entfällt sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

378. Die angeführten vorgesehenen Maßnahmen genügen der Auflage. Die Detailplanungen<br />

bei provisorischen Verlegungen bei Straßen des hochrangigen Netzes sind mit der<br />

Landesbaudirektion abzustimmen und Gegenstand der erforderlichen<br />

Verkehrsverhandlungen.<br />

Auf die Forderung die Autobahn grundsätzlich – sofern technisch und wirtschaftlich<br />

vertretbar – bergmännisch zu queren, wurde eingegangen.<br />

379. Die Erfüllung der Auflage ist vorgesehen.<br />

380. Durch Entfall der ursprünglich vorgesehenen Betriebsumkehr Volders sind keine<br />

Maßnahmen erforderlich.<br />

381. Von seiten des Projektwerbers wird zugesichert die Richtlinien und Vorschriften für den<br />

Straßenbau bei Neutrassierungen von Straßen und Wegen einzuhalten.<br />

Gemäß den vorliegenden Projektsunterlagen wird dem dieser zwingenden UVP-<br />

Maßnahme zugrunde liegenden Schutzziel „Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit<br />

des Straßen- und Wegenetzes im Zusammenhang mit Umlegungsmaßnahmen“ (UVP-<br />

Frage Nr. 63) in einzelnen Teilbereichen nicht entsprochen. Daraus leiten sich die<br />

Erfordernisse gemäß Hinweis Nummer 14, 15, 16 und 17 ab.<br />

382. An dieser Stelle wird auf die folgende Vorschreibung Nr. 5 verwiesen.<br />

383. Eine spezielle Bauvorbereitung und Koordinierung der einzelnen Bautätigkeiten in jenen<br />

Einzelbereichen, in denen das öffentliche Straßen- und Wegenetz besonders stark von<br />

Baumaßnahmen für die NBS betroffen ist, wird seitens der BEG zugesichert.<br />

Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, die Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten und<br />

vorzulegen.<br />

384. Die uneingeschränkte Erschließung aller von den Baumaßnahmen betroffenen<br />

Siedlungs- und Gewerbegebiete wird seitens der BEG zugesichert.<br />

385. Die durchgehende Verbindung auf dem überregionalen Radwanderweg wird<br />

grundsätzlich auch in der Bauphase von dem Bauwerber gewährleistet.


469<br />

386. Die geeigneten Zufahrten zu Rettungsplätzen und die erforderlichen Freiflächen wurden<br />

mit den zuständigen Einsatzkräften abgestimmt.<br />

387. Durch die provisorische Baustellenzufahrt an der Anschlußstelle Schwaz wird auf die<br />

Zufahrtsmöglichkeit in das Baufeld entlang der Siedlung Schlagthurn weitgehend<br />

verzichtet. Damit wurde der Empfehlung den Transportweg in dem Ortsteil Schlagthurn<br />

zu ändern nachgekommen.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im gegenständlichen Bauvorhaben unter<br />

Zugrundelegung des Einreichprojektes und der vorgesehenen Bauabwicklung (siehe auch Kapitel<br />

Grundlagen) die Ergebnisse des UVP-Verfahrens aus der Sicht des Fachgebietes<br />

Straßenverkehrstechnik großteils berücksichtigt werden.<br />

In einzelnen Teilbereichen wird Schutzzielen des UVP-Verfahrens nicht entsprochen (siehe UVP-<br />

Auflagen Nummern 374 und 381). Daraus leiten sich die Erfordernisse gemäß Hinweis Nummer 10,<br />

11, 12, 14, 15, 16 und 17 ab.<br />

Stellungnahmen und Einwendungen<br />

Die eingegangenen Stellungnahmen werden folgendermaßen beantwortet bzw. aus<br />

straßenverkehrstechnischer Sicht wie folgt beurteilt:<br />

1. Christian Angerer, Fritzens:<br />

zu Punkt 4: Die Forderung „Die Zufahrt zum Wohngebäude muß jederzeit uneingeschränkt möglich<br />

sein, speziell gilt dies für Einsatzfahrzeuge“ ist berechtigt.<br />

2.a Martin Schösser, Fritzens:<br />

siehe Gutachten, Vorschreibung Nr. 7<br />

2.b Würth Hochenburger GmbH, Fritzens:<br />

siehe Gutachten, Vorschreibung Nr. 7<br />

3. Gemeinde Vomp:<br />

Laut vorliegendem Baulogistikkonzept ist der Massentransport durch das bewohnte Gebiet nicht<br />

vorgesehen.<br />

4. RA Dr. Markus Knoll (für Bergbau Verwaltungs AG, Gubert GmbH ua):<br />

Das bestehende Unterführungsbauwerk weist eine Fahrbahnbreite von ca. 7,5 m auf. Laut Eingabe<br />

von RA Knoll wird die Unterführung bereits derzeit von ca. 500 LKW-An- und Abfahrten frequentiert.<br />

Bezüglich der künftigen zusätzlichen LKW-Belastung in diesem Bereich liegen keine endgültigen<br />

Aussagen vor. Sie hängen vom Baulogistikkonzept bzw. den Deponiestandorten ab, welche noch<br />

nicht festgelegt wurden. Für die Begegnung von 2 LKW im Kurvenbereich ist allenfalls die Fahrbahn<br />

entsprechend zu verbreitern.<br />

5. Heinz Hintner (für Gubert GmbH):<br />

Die Fragen sind von der BEG zu beantworten.<br />

6. RA Dr. Ladurner ua (für Bistum Innsbruck):<br />

Die Fragen sind von der BEG zu beantworten.<br />

7. Österreichische Umweltschutzhilfe, Komitee Aktion Umwelt Tirol, Aktions Komitee<br />

Baumkirchen:<br />

Zu Punkt 2.3.:<br />

In Volders ist keine provisorische Autobahnauf- bzw. abfahrt für den Baustellenverkehr im<br />

vorliegenden Baulogistikkonzept vorgesehen.<br />

Die provisorischen Auf- und Abfahrten zur A12 im Bereich Kolsaß – Weer beziehen sich nur auf die<br />

Relationen von und nach Osten. Die geplanten Ausführungen sind aus straßenverkehrstechnischer<br />

Sicht nur als Provisorium geeignet und daher nach Abschluß der Bauarbeiten rückzubauen.<br />

8. Firma Evo Bus, vertreten durch Herrn Bräuer:<br />

Bezüglich der aus straßenverkehrstechnischer Sicht sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />

erforderlichen Straßenreinigung wird auf UVP-Auflage Nr. 371 verwiesen.<br />

9. Wellnesshotel Schwarzbrunn, Stans:<br />

Gemäß vorliegendem Baulogistikkonzept ist in der Ortsdurchfahrt von Stans kein Baustellenverkehr<br />

vorgesehen.<br />

10. Tourismusverband Stans:


470<br />

Radwegführung: siehe Hinweis Nr. 19<br />

Gemäß vorliegendem Baulogistikkonzept ist in der Ortsdurchfahrt von Stans kein Baustellenverkehr<br />

vorgesehen.<br />

11. Georg Egger, Stans:<br />

Eine ständige Zufahrtsmöglichkeit ist zu gewährleisten.<br />

Massentransport: Laut vorliegendem Baulogistikkonzept ist beabsichtigt, die Massentransporte durch<br />

den Sondierstollen zur Deponie Derfeser zu führen.<br />

12. Manfred und Margit Mair, Johann und Maria Eberl, Stans:<br />

Der Lokalverkehr wird sich insgesamt nicht grundsätzlich verändern.<br />

13. Bürgerinitiative Stans:<br />

Ein generelles Fahrverbot für sämtliche Baufahrzeuge (LKW und PKW) erscheint aus grundsätzlichen<br />

Erwägungen nicht möglich, da auch Kurzstreckenfahrten erforderlich sind, die nicht über die A12<br />

abgewickelt werden können.<br />

Seitens der BEG ist jedoch vorgesehen den Baustellenverkehr auf das erforderliche Minimum zu<br />

beschränken.<br />

Nach Auskunft der BEG ist geplant, auch während jener Bauphasen, in denen die Autobahn verlegt<br />

wird, Lärmschutzwände zu errichten.<br />

14. Hanspeter Kellerer, Stans:<br />

siehe Stellungnahme zu Punkt 13 (Stellungnahme der Bürgerinitiative Stans)<br />

15. Theresia Gruber, Stans:<br />

siehe Stellungnahme zu Punkt 13 (Stellungnahme der Bürgerinitiative Stans)<br />

16. Marianne Federspiel, Stans:<br />

siehe Stellungnahme zu Punkt 13 (Stellungnahme der Bürgerinitiative Stans)<br />

17. Fam. Josef Haun, Stans:<br />

siehe Stellungnahme zu Punkt 13 (Stellungnahme der Bürgerinitiative Stans)<br />

18. Ida Maier-Schmuck, Schwaz:<br />

siehe Stellungnahme zu Punkt 13 (Stellungnahme der Bürgerinitiative Stans)<br />

19. Fa. Adolf Darbo AG (RA Eckert & Fries):<br />

Die uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit während der Bauzeit sowie auch das Umfahren des<br />

Betriebes für die Feuerwehren ist zu gewährleisten.<br />

20. Fa. Tyrolit Schleifmittelwerke Swarovski KG (RA Eckert & Fries):<br />

Die uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit während der Bauzeit sowie auch das Umfahren des<br />

Betriebes für die Feuerwehren ist zu gewährleisten.<br />

21. Marktgemeinde Kundl:<br />

Die Abwicklung der Massentransporte ist über die B171 sowie über die Autobahnanschlußstelle<br />

Kramsach zur A12 vorgesehen. Bezüglich der verkehrstechnischen Erfordernisse bei den Kreuzungen<br />

im Nahbereich der Autobahnanschlußstelle wird auf Hinweis Nr. 11 verwiesen. Der Streckenabschnitt<br />

mit dem bestehenden LKW-Fahrverbot auf der B171 ist von den Massentransporten nicht betroffen.<br />

Das Fahrverbot gilt grundsätzlich auch für den LKW-Baustellenverkehr.<br />

22. Marktgemeinde Kundl (Stellungnahme vom 10.10.2001):<br />

Bezüglich der Wegunterführung wird auf die Stellungnahme der BEG verwiesen.<br />

23. Friedl Margreiter, Kundl:<br />

Bezüglich der Wegunterführung wird auf die Stellungnahme der BEG verwiesen.<br />

24. Herbert Gschwentner, Kundl:<br />

Bezüglich der Wegunterführung wird auf die Stellungnahme der BEG verwiesen.<br />

25. Georg Oberhammer, Kundl:<br />

Das LKW-Fahrverbot auf der B171 ist - unabhängig von dem gegenständlichen Projekt - gültig.<br />

Es ist vorgesehen, den Baustellenverkehr entlang der Bahntrasse großteils auf eigenen Baustraßen<br />

abzuwickeln. Im Falle der Benützung von Wirtschaftswegen durch Baustellenverkehr sind diese nach<br />

Bauabschluß im ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.<br />

26. Bürgermeister Josef Gahr, Gemeinde Fritzens:<br />

zu Punkt 14: siehe Gutachten, Vorschreibung Nr. 7


471<br />

27. Jenbacher AG (RA Dr. Bachlechner), Jenbach:<br />

Die uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit während der Bauzeit ist zu gewährleisten.<br />

28. Johann Rieser Jun., Fritzens:<br />

zu Punkt 4: Die uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit zum Wohnhaus ist während der Bauzeit zu<br />

gewährleisten.<br />

zu Punkt 7: Lt. Stellungnahme der BEG bleibt die bestehende Fußgängerunterführung im Bereich<br />

Bahnhof Fritzens/ Wattens aufgrund der Änderung des Baukonzeptes immer benutzbar.<br />

29. Gertraud Woitsch, Karin Koller und August Baur, Fritzens:<br />

zu Punkt 4: Die uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit zum Wohnhaus ist während der Bauzeit zu<br />

gewährleisten.<br />

zu Punkt 7: Lt. Stellungnahme der BEG bleibt die bestehende Fußgängerunterführung im Bereich<br />

Bahnhof Fritzens/ Wattens aufgrund der Änderung des Baukonzeptes immer benutzbar.<br />

30. Alois Niederbacher:<br />

zu Punkt 19: Der Forderung wird lt. Stellungnahme der BEG nachgekommen.<br />

31. Rudolf Schallhart, Terfens:<br />

Den Forderungen bezüglich der Ableitung der Oberflächenwässer wird lt. Stellungnahme der BEG<br />

entsprochen.<br />

Beurteilung<br />

Aus straßenverkehrstechnischer Sicht besteht gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Baubewilligung bei Einhaltung der nachstehenden Vorschreibungen kein Einwand:<br />

1. Der Rettungsplatz bei km 33,9 ist von der Richtungsfahrbahn der A12 baulich<br />

abzutrennen. Die Zu- und Abfahrt ist mittels Schranken abzusichern, ebenso beim<br />

Rettungsplatz bei km 39,3.<br />

2. Die Zufahrten zu den Rettungsplätzen sind generell für die erforderlichen<br />

Begegnungsfälle in Absprache mit den betroffenen Einsatzorganisationen zu<br />

dimensionieren (Ausweichen im Falle von Begegnungen zumindest auf Sichtweite).<br />

3. Bei Zufahrten zu Rettungsplätzen, die an die A12 direkt angebunden werden (wie z.B. bei<br />

km 39,3) ist die Erhaltungspflicht (Winterdienst etc.) abzuklären.<br />

4. In jenen Bereichen in denen die neuen Bahnanlagen (NBS bzw. Westbahn) parallel zur<br />

A12 errichtet werden, sind gemäß Eisenbahngesetz §20(3) – in Abhängigkeit vom<br />

Abstand und von dem Gefährdungspotential (Höhenlage der Autobahn und der<br />

Eisenbahnanlagen) – aus Sicherheitsgründen entsprechende Rückhaltesysteme entlang<br />

der A12 zu errichten, die das Abkommen von Lkw von der A12 auf die benachbarte<br />

Eisenbahnanlage verhindern. Die jeweils erforderlichen Aufhaltestufen sind im<br />

Einvernehmen mit der Autobahnverwaltung festzulegen.<br />

5. Bei allen Unterquerungen von Straßen und Brückenobjekten (in offener oder<br />

bergmännischer Bauweise) sowie allen Grundwasserabsenkungen im Nahbereich von<br />

Straßenverkehrsanlagen sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um negative<br />

Auswirkungen (Setzungen etc.) auf die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit der<br />

betroffenen Straßen hintanzuhalten. Spezielle Anforderungen bestehen in diesem<br />

Zusammenhang für die Autobahn, besonders kritisch sind diesbezüglich<br />

Verschneidungen der A12 mit Kreuzungsbauwerken mit sehr flachen Kreuzungswinkel.<br />

Die erforderlichen Maßnahmen sind zeitgerecht im Einvernehmen mit den<br />

Straßenverwaltungen und unter Vorlage bodenmechanischer Gutachten festzulegen.<br />

6. Die Kuppenausrundung bei der Zufahrt zum Rettungsplatz bei km 55,9 ist großzügiger<br />

auszubilden, sodaß die Längsneigung im Einmündungsbereich in den Wirtschaftsweg<br />

Hof Eiringer wenigstens auf 10 m Länge auf maximal 5 % reduziert wird.<br />

7. Die Zufahrt zum Tonwerk Fritzens (Firma Würth) bei ca. km 59,6 ist von der Einmündung<br />

der Aufschließungsstraße zu trennen (einerseits um aus Verkehrssicherheitsgründen die<br />

verschiedenen Verkehrsarten zu trennen, andererseits um die Zufahrt zum<br />

Werksgelände zu vereinfachen). Zur Gewährleistung der erforderlichen Sichtweiten ist<br />

nördlich der Eisenbahnanlage die Längsneigung der Gemeindestraße zu reduzieren<br />

sowie der Kuppenausrundungsradius zu vergrößern.


472<br />

8. Beim Rad- und Wirtschaftsweg zwischen km 60,17 und 60,90 links der<br />

Eisenbahnanlagen sind die Geländer so zu situieren, daß das Regelprofil von 3,0 m + 2 x<br />

0,5 m nicht eingeschränkt wird.<br />

9. Der Antragsteller hat rechtzeitig vor Baubeginn das Baulogistikkonzept (Abwicklung des<br />

Baustellenverkehrs) den betroffenen Straßenverwaltungen bekanntzugeben. Damit soll<br />

sicher gestellt werden, dass nach Einleitung allfällig notwendiger Verfahren nach dem<br />

Tiroler Straßengesetz bzw. Bundesstraßengesetz auch die notwendigen Maßnahmen für<br />

die Abwicklung des Baustellenverkehrs umgesetzt werden können. Im Besonderen wird<br />

auf die Bestimmungen des Bundesstraßengesetz (§§ 7, 10, 21, 24, 26 und 28) sowie<br />

Tiroler Straßengesetz (§§ 5, 37, 38, 49 und 56) verwiesen.<br />

Grundsätzlich sind die Schutzziele des UVP-Verfahrens (siehe UVP-Fragen 61 bis 64) auch bei<br />

Änderung des Baulogistikkonzeptes zu erfüllen. Für das vorliegende Projekt werden im<br />

Zusammenhang mit der Gewährleistung der Schutzziele des UVP-Verfahrens sowie<br />

straßenverkehrstechnischer bzw. straßenbaulicher Erfordernisse, die in den dem<br />

eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren nachfolgenden Bewilligungsverfahren bzw.<br />

Vereinbarungen geltend werden, in den nachstehenden Hinweisen zusätzliche Voraussetzungen für<br />

die Projektsumsetzung angeführt:<br />

10. Der Kreisverkehr bei der Autobahnanschlußstelle Wattens weist derzeit nur mehr geringe<br />

Leistungsfähigkeits-Reserven auf. Auch bei Entzerrung der Bauabwicklung im Baulos 6<br />

ist davon auszugehen, daß die Kreisverkehrsanlage im Hinblick auf eine Erhöhung der<br />

Leistungsfähigkeit vergrößert werden muß. Die Dimensionierung ist im Einvernehmen mit<br />

der Landesbaudirektion sowie unter Berücksichtigung der geplanten Einbindung der<br />

künftigen Nordumfahrung von Wattens durchzuführen.<br />

11. Im Bereich der Autobahnanschlußstelle Kramsach sind die beiden Einmündungen in die<br />

Kramsacher Landesstraße im Zusammenhang mit der Abwicklung des<br />

Baustellenverkehrs mit Verkehrslichtsignalanlagen auszurüsten. Die beiden Anlagen sind<br />

unter Berücksichtigung der Hauptrelationen zu koordinieren. Die Kreisverkehrsanlage<br />

südlich der Autobahnanschlußstelle ist hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit mit dem<br />

aktualisierten Baulogistikkonzept sowie unter Berücksichtigung der aktuellen<br />

Verkehrszahlen (LKW-Fahrverbot auf der B171 seit 16.11.2000) zu überprüfen. Die<br />

erforderlichen Maßnahmen sind mit der Landesbaudirektion abzusprechen.<br />

12. Die Kreuzung L339 Fritzener Straße / Gemeindestraße am nördlichen Brückenkopf der<br />

Innbrücke zwischen Wattens und Fritzens wird durch den Baustellenverkehr<br />

(Massentransporte) zusätzlich stark frequentiert. Ein Umbau der Kreuzung zur<br />

Verbesserung der Verkehrsführung ist in diesem Zusammenhang erforderlich. Die<br />

Umplanung ist im Einvernehmen mit der Landesbaudirektion durchzuführen.<br />

13. Bei der Anbindung an die B171 bei km 33,08 (Wegbrücke über den Gießen) ist im<br />

Hinblick auf die Nähe zur Bundesstraße die Brücke auf eine Fahrbahnbreite von 7 m zu<br />

verbreitern sowie die Aufstellfläche nördlich der Brücke zu verlängern (auf ca. 10 m).<br />

14. Bei der Betriebsumkehr Jenbach sind die Kreuzungsbereiche der Auf- bzw.<br />

Abfahrtsrampen mit der Auwegstraße sowie auch die Einmündung der Abfahrtsrampe in<br />

die Kreisverkehrsanlage so auszubilden, daß die Befahrbarkeit für LKW mit Anhänger<br />

bzw. Sattelzüge gewährleistet ist. Gemäß dem vorliegenden Ausführungsprojekt ist dies<br />

für einzelne Relationen nicht gegeben.<br />

15. Die notwendigen Entwässerungseinrichtungen entlang der A12 sowie im Bereich von<br />

Bundes- und Landesstraßen (betreffend die Ableitung der Oberflächenwässer sowie<br />

auch die Entwässerung des Unterbauplanums) fehlen großteils in den vorliegenden<br />

Planunterlagen. Diese sind im Einvernehmen mit den jeweiligen Straßenverwaltungen<br />

festzulegen.<br />

16. Bei den provisorischen Verlegungen der A12 in Zusammenhang mit der Herstellung von<br />

Kreuzungsbauwerken sind allenfalls betroffene Mittelstreifen-Überfahrten zu<br />

berücksichtigen und im Bedarfsfall an anderer Stelle vorzusehen.<br />

17. Im Bereich Stans ist bei der Unterquerung der A12 im Zusammenhang mit dem Neubau<br />

der Westbahn eine Änderung der Querneigung der Richtungsfahrbahn Innsbruck der A12<br />

vorgesehen. Dieser Querneigungswechsel liegt in einer Geraden. Gemäß RVS sind<br />

Querneigungswechsel in Übergangsbögen zu situieren. Eine entsprechende Umplanung<br />

ist erforderlich.<br />

18. Bei Neubau des Verbindungsweges bei km 47,4, der auch als Zufahrt zum Rettungsplatz<br />

dient, ist im Zuge des Detailprojektes eine Umplanung erforderlich, bei der die


473<br />

erforderlichen Abstände zur A12 zu berücksichtigen sind (Diskrepanz zwischen Lageplan<br />

und Querprofilen).<br />

19. Bezüglich der während der Bauzeit erforderlichen Umlegung des überregionalen Rad-<br />

Wanderweges (Inntalradweg) im Bereich Stans wurden 2 Varianten ausgearbeitet. Die<br />

Variantenentscheidung ist im Einvernehmen mit dem zuständigen Landschaftsdienst<br />

(Landesforstdirektion) und der Gemeinde Stans zu treffen.<br />

Dipl.-Ing. Ludwig Schmutzhard Dipl.-Ing. Ewald Moser<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DER SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

GEOLOGIE UND HYDROGEOLOGIE UNIV. PROF. DR. HELFRIED<br />

MOSTLER UND DR. GUNTHER HEIßEL<br />

Einleitung:<br />

In der UVP haben die beiden unterfertigten Gutachter dem Schutzgut Wasser als dem<br />

Grundlebensmittel des Menschen höchste Priorität beigemessen, wobei eine Reihe von Zwingend<br />

Notwendigen Auflagen ( = zwingende Maßnahmen) festgelegt wurde. Dieser Bedeutung des Wassers<br />

entsprechend wurden weiters Empfohlene Maßnahmen und zudem Kontrollmaßnahmen, wie z.B.<br />

Quellbeweissicherungen festgeschrieben.<br />

Als Zwingende Maßnahmen, sowie Empfohlene Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen aus der Sicht<br />

der Sachverständigen für Geologie und Hydrogeologie wurden im Rahmen des UVP-Verfahrens<br />

folgende aufgelistet:<br />

Zwingende Maßnahmen:<br />

- Es sind umfassende Kontrollen, z.B. mittels Pegel und Grund- und Quellwasseranalysen<br />

erforderlich.<br />

- Der Einsatz aller Baumittel wie Spritzbeton und Sprengstoff sowie aller Baugeräte ist im Sinne der<br />

Subgutachten der UVP von Dr. Werthmann und Dr. König unbedingt erforderlich.<br />

- Es ist unter Einsatz aller technischen Maßnahmen zu gewährleisten, daß die Beeinflussung des<br />

Wasserhaushaltes durch die räumlichen Veränderungen so gering als möglich gehalten werden.<br />

Dies beinhaltet auch eine Ausdehnung der druckdichten Tunnelabschnitte über die in der UVE<br />

angegebenen Streckenbereiche.<br />

- Wenn die Maßnahmen aus technischen Gründen aufgrund der großen Tunnelröhre nicht zum<br />

Erfolg führen sollten, ist die Planung auf kleinere Tunnelquerschnitte (eingleisige Tunnelröhren)<br />

auszurichten.<br />

- Trinkwassertaugliche Bergwässer, die trotz der vorstehend zwingend geforderten Maßnahmen in<br />

die Tunnel zutreten, sind trinkwasserfähig auszuleiten.<br />

- Eine umfassende und lückenlose Quellbeweissicherung ist durchzuführen.<br />

- Die Grundwasserveränderungen sind durch Pegel möglichst lückenlos zu überwachen.<br />

Empfohlene Maßnahmen<br />

- Aus Sicht der Sachverständigen für Geologie-Hydrogeologie werden folgende zusätzliche<br />

Maßnahmen empfohlen:<br />

- In den Lockersedimenten sind die Bauabschnitte mit Spund- und Schlitzwänden so kurz als<br />

möglich zu halten, um den Rückstau des Grundwassers so gering als möglich zu halten.<br />

- Weiters sollen nach Errichtung des Tunnels die Schlitzwände perforiert werden. Querelemente<br />

sollen nach möglichst kurzen Abständen die Längsdrainagierung hintanhalten.<br />

Versickerungsversuche werden empfohlen.<br />

Kontrollmaßnahmen :<br />

- Umfassende und lückenlose Quellbeweissicherung<br />

- Grundwasserveränderungen sind durch Pegel möglichst lückenlos zu überwachen.<br />

Aus hydrogeologischer Sicht hat man sich entschieden, Bergwässer (entspricht im Wesentlichen den<br />

Kluftgrundwässern und Karstgrundwässern) und Talgrundwässer (entspricht den Porengrundwässern)<br />

auseinanderzuhalten.


474<br />

Die kalkalpinen Bergwässer der einzelnen ursprünglichen Trassenvorschläge sind durch ihre hohe<br />

Verweildauer im Untergrund qualitativ und quantitativ besonders hochwertig. Daher wurden zu Recht<br />

alle Trassen, die die Bergwässer auf langen Streckenabschnitten beeinflusst hätten (z.B.<br />

Karwendelvarianten), von den beiden unterfertigten Gutachtern abgelehnt. Die für den Bau<br />

vorgesehene Unterinntaltrasse quert nur im vergleichsweise sehr beschränkten Ausmaß die<br />

hochwertigen kalkalpinen Bergwässer. Trotzdem ist jedoch die Betroffenheit des Schutzgutes Wasser<br />

aufgrund der gewählten Trassenführung als überwiegende Unterflurtrasse bzw. Tunneltrasse im<br />

Bergwasser und Grundwasser vor allem während der Bauphase vergleichsweise groß.<br />

Um der hohen Priorität des Schutzgutes Wasser weiter gerecht zu werden, wurde von den beiden<br />

unterfertigten Gutachtern für die Sondier- bzw. Erkundungsstollen ein noch stärker zielgerichtetes<br />

Auflagen- und Maßnahmenpaket erarbeitet und von der Wasserrechtsbehörde aufgegriffen. Dies hat<br />

z.B. dazu geführt, dass Versuche hinsichtlich der Zusammensetzung von Spritzbeton im Hinblick auf<br />

die Verträglichkeit mit dem Schutzgut Wasser durchgeführt wurden, weiters umfangreiche<br />

Untersuchungen zur Abdichtung der Stollen vor Bergwasserzudrang, sowie Bergwasserabsenk- und<br />

Wiederaufspiegelungsversuche. Auch eine zusätzliche Erkundung der geologischen und<br />

hydrogeologischen Verhältnisse des Umfeldes der Sondierstollen hat auf diese Weise stattgefunden<br />

und wichtige Ergebnisse im Hinblick auf den Vortrieb des Haupttunnels erbracht. Die von den beiden<br />

Sachverständigen vorgeschlagene Institution des vierteljährlichen Wasserwirtschaftstages hat sich als<br />

besonders zeilführend erwiesen. Dabei kommen die Sachverständigen der Wasserrechtsbehörde mit<br />

dem zuständigen Wasserrechtsjuristen auf der Baustelle mit den Vertretern des Bauherren und den<br />

beauftragten Geologen und Technikern zusammen. Es werden in diesem Rahmen nicht nur<br />

Erfahrungen ausgetauscht, sondern auch die Untersuchungsstrategie wird festgelegt und es werden<br />

die Auflagen der Bescheide den tatsächlich angetroffenen Verhältnissen bei Bedarf angepasst.<br />

Schließlich hat sich bei den bisherigen Vortrieben der Sondierstollen gezeigt, dass die<br />

wasserrechtlichen geologischen Bauaufsichten und die sogenannte Wissenschaftliche Geologische<br />

Betreuung als verlängerter Arm der Wasserrechtsbehörde unverzichtbar sind.<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Aussagen der beiden Sachverständigen in der UVP weiter<br />

aufrecht bleiben. Alle Veränderungen an der Trassenführung bzw. hinsichtlich der Baudurchführung<br />

(z.B. Änderungen des Vortriebskonzeptes) und insbesondere auch die Ergebnisse der<br />

Erkundungsstollen sind aus geologischer und hydrogeologischer Sicht neu zu bewerten.<br />

Welche Unterlagen standen zur Beurteilung zur Verfügung:<br />

DEN SACHVERSTÄNDIGEN FÜR DIE BEGUTACHTUNG ZUM EISENBAHNRECHTLICHEN<br />

VERFAHREN GEOLOGIE UND HYDROGEOLOGIE STANDEN FOLGENDE UNTERLAGEN ZUR<br />

VERFÜGUNG:<br />

- vom Einreichprojekt: Mappe 1 mit zusammenfassendem Technischem Bericht, die Mappen 13 bis<br />

23 die einzelnen Tunnelprojekte betreffend und die Mappen 26 bis 32 mit den gesamten<br />

Geologischen und Geotechnischen Unterlagen<br />

- Alle Berichte zu den bisher abgehaltenen Wasserwirtschaftstagen.<br />

- Die wichtigsten geologischen Brustbilder und die Vortriebstollenbänder der Untersuchungsstollen<br />

für die gutachterliche Stellungnahme wurden angefordert und seitens der BEG geliefert und somit<br />

mitberücksichtigt.<br />

- Lageplan und Beschreibung Technischer Brandschutz<br />

Weitere generelle Bemerkungen zur geologischen Prognose:<br />

Die meisten geologischen und hydrogeologischen Neuerkenntnisse wurden durch das Auffahren der 4<br />

Untersuchungsstollen und die die Vortriebe begleitenden Sondierbohrungen über und unter Tage<br />

gewonnen. Die Einreichunterlagen mit Fertigstellung Sept. 2000 konnten darauf allerdings nur mehr<br />

bedingt Bezug nehmen.<br />

Zu den hydrogeologischen Verhältnissen:<br />

ZUM ABSENKVERSUCH:<br />

Einige Quellen der Quellprovinz Mehrn sind ausgefallen. Im Rahmen der Wiederaufspiegelung hat<br />

sich der Chemismus bei zwei Quellen geändert, die ursprünglichen Drücke wurden noch nicht<br />

vollständig wiederhergestellt. Die eingesetzten Pegel zur Vorwarnung (Vorwarnsystem) haben im


475<br />

Hinblick auf die Mineralwässer von Alpquell für den geologischen Projektanten eindeutig ergeben,<br />

dass eine Beeinflussung ausgeschlossen werden kann.<br />

BAUWASSERHALTUNG QUERUNG MATZENPARK:<br />

Bezüglich Alpquell ist zu fordern: Obwohl es zu keiner bislang bekannten Reaktion von<br />

Bergwassermessstellen außerhalb des Raibler Aquifers gekommen ist, und damit Einflüsse auf die<br />

Quellen Alpquell seitens des Projektanten ausgeschlossen werden, ist bei Auffahren des<br />

Haupttunnels weiter an den sogenannten Indikatorpegeln (Frühwarnpegel) festzuhalten.<br />

Zu der nunmehr im Bereich der in Porengrundwasseraquiferabschnitten vorgesehenen<br />

Vortriebsmethode der Schildbauweise:<br />

BEFUND:<br />

Der Vortrieb soll mittels Hydroschild unter Verwendung von Stützflüssigkeiten (Bentonitsuspension)zur<br />

Verdrängung des Grundwassers im Schildbereich erfolgen. Im Falle des Werkzeugwechsels wird an<br />

Stelle der Stützflüssigkeit mit Druckluft gearbeitet. Die lichte Weite durch den Schildvortrieb wird über<br />

14 Meter betragen. Der ca. 20 cm mächtige Ringspalt soll mit Mörtel verpresst werden, das heißt dass<br />

eine etwa 20 cm dicke Ringschicht außerhalb des von den Tübbingen begrenzten Hohlraumes mit<br />

Mörtel verfüllt werden muss.<br />

Einer Publikation in der Zeitschrift Bautechnik, Band 74, 1997 von Gerhard Girmscheid mit dem Titel<br />

"Schildvorgetriebener Tunnelbau in heterogenem Lockergestein, ausgekleidet mittels<br />

Stahlbetontübbingen/ Teil 2: Aspekte der Vortriebsmaschinen und Tragwerksplanung" ist zu<br />

entnehmen, dass ein Schildvortrieb in wasserführenden Kiesen im Wesentlichen unproblematisch ist.<br />

Je heterogener die Lockersedimente aufgebaut sind, desto schwieriger gestaltet sich der Vortrieb. In<br />

Tabelle 7 dieser Publikation werden Maßnahmen zur Stabilisierung der Ortsbrust sowie zur<br />

Verringerung der Durchlässigkeit bei Drucklufteinsatz in Notfällen vorgestellt. Es gibt dabei 4<br />

Maßnahmen:<br />

- Maßnahme 1: Ausbildung eines polymerverstärkten Bentonitsuspensionskuchens: Einsatzbereich<br />

Sand und kiesiger Sand. Bedingungen: polymerisierter mit Sägemehl und Sand stabilisierter<br />

Bentonitsuspensionskuchen kann Luft für gewissen Zeit sperren.<br />

- Maßnahme 2: Dichtwanderstellung vor dem Schneiderad aus Bentonit-Zement-Sandgemisch oder<br />

anderen Bau- und Dichtstoffen.<br />

- Maßnahme 3: Erstellung von Injektionskörpern innerhalb der Tunnelspur, zum sicheren Warten<br />

des Schneideraums durch Einfräsen und Dichten der Maschine in diesem Block nach außen.<br />

Einsatzbereich: Zur geplanten systematischen Kontrolle, sowie Austausch von Werkzeugen.<br />

Bedingungen: hydraulisch ausfahrbares Schneidrad. Ein Injektionskörper ist derzeit im Projekt -<br />

abgesehen von den Start- und Zielbereichen der Schildmaschine nicht vorgesehen.<br />

- Maßnahme 4: Injektionsschirm vor dem Schild zur Erhöhung der Umläufigkeit bei Wasser-<br />

Sandlinsen mit Versiegelungsmembranen aus polymerverstärkter Bentonitsuspension.<br />

Einsatzbereich: kiesige Sande, Wasser-Sandlinsen, etc., bei der die Maßnahme 1 nicht<br />

ausreichend ist oder die Maßnahme 2 noch nicht notwendig ist. Bedingungen: Injektionsbohrung je<br />

nach Bedingung 30-50 m.<br />

In Einlage 9.2.1 Technischer Bericht Tunnel Radfeld Wiesing wird beschrieben, dass zum Zeitpunkt<br />

der Fertigstellung der Einreichungerlagen erst die Bodenerkundung 2000 im Gange sei. Demnach<br />

sind noch mehrere Untersuchungsergebnisse erforderlich:<br />

- Vervollständigung des Schichtenmodells des Baugrundes<br />

- Präzisere Definitionen des Übergangsbereiches Lockermaterial/Fels<br />

- Aussagen über die zu erwartende Größe und Häufigkeit von Steinen (und Blöcken - Anmerkung<br />

der unterfertigten Gutachter)<br />

- Quantifizierende Aussagen zur räumlichen Ausdehnung der prognostizierten Sand- und<br />

Schlufflinsen<br />

- Aussagen zu den Porenwasserdrücken in Abhängigkeit der Innwasserstände<br />

- Aussagen zur Klebrigkeit der erwarteten schluffigen und tonigen Sedimente<br />

- Aussagen zum Verhalten der Böden bei Suspensionsstützung<br />

Seitens der Projektsgutachter gab es offensichtlich zum Zeitpunkt der Einreichung der<br />

Projektsunterlagen zu diesen Fragestellungen erste Vorabaussagen, die laut Projektsunterlagen durch<br />

die laufenden Erkundungen noch zu bestätigen sind. Diese Erkundungen sind nunmehr<br />

abgeschlossen.


476<br />

Im Rahmen der Verhandlung wurden vom Projektanten die von uns geforderten Versagensszenarien<br />

vorgelegt. Sie werden nachfolgend beschrieben:<br />

„Mögliche vorhersehbare Störfälle beim Vortrieb:<br />

Nachfolgend werden typische vorhersehbare Störfälle beim Schildvortrieb beschrieben, sowie<br />

geeignete Gegenmaßnahmen aufgezeigt. Die Gegenmaßnahmen gelten für lokal auftretende<br />

Störfälle. Sollte mit den beschriebenen Störfällen über eine längere Strecke gerechnet werden<br />

müssen, sind haubenförmige Vorausinjektionen des Bodens durch den Schild hindurch vorzusehen.<br />

Die Konstruktion der Maschine muss auf jeden Fall solche Möglichkeiten zulassen.<br />

a. Verlust der Stützflüssigkeit<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bereiche grobkörnigen Bodens angetroffen werden, bei<br />

denen ein plötzlicher Verlust der Stützflüssigkeit möglich ist.<br />

In diesem Fall muss als erste Gegenmassnahme der Vorschub unterbrochen werden. Das Schneidrad<br />

ist in die Neutralposition zu drehen und die hydraulisch verfahrbaren Stützplatten sind zwischen die<br />

Speichen gegen die Ortsbrust zu drücken. Somit wird durch das Schließen der Freiflächen zwischen<br />

den Speichen und Schneidrad selbst, eine mechanische Stützung der gesamten Ortsbrust erzielt.<br />

Als nächste Massnahme ist eine Erhöhung der Suspensionsdichte durch eine Steigerung der<br />

Bentonitzugabe vorzunehmen. Sollte sich weiterhin kein Suspensionsdruck aufbauen lassen, sind<br />

weitere effektivere Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören eine Modifikation der Suspension, Z.<br />

B. mit Polymeren, Sägemehl oder einer zusätzlichen Sandzugabe. Die Vortriebsmaschine muss<br />

deshalb Vorrichtungen zur schnellen Zugabe und zur Vorhaltung geeigneter Zugabematerialien<br />

besitzen. Daneben ist auch eine ausreichende Reservevorhaltung an Stützflüssigkeit vorzusehen.<br />

Aufgrund der wechselnden Bodenverhältnisse ist eine sorgfältige Kontrolle der Boden- bzw.<br />

Suspensionsbeschaffenheit durch Messung nötig. Aus den gewonnen Daten kann die optimale Dichte<br />

der Suspension für die Schildfahrt eingestellt werden.<br />

b. Druckluftverlust in der Abbaukammer beim Werkzeugwechsel<br />

Insbesondere für den Fall, dass die Arbeitskammer betreten werden muss, ist die Stützflüssigkeit<br />

abzulassen und die Abbaukammer mit Druckluft zu beaufschlagen. Dieser Fall ist für die manuelle<br />

Bergung von Hindernissen und für etwaige Werkzeugwechsel erforderlich. Hierbei kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass sich kein Druckluftpolster aufbauen lässt und die Druckluft durch die<br />

Ortsbrust entweicht. Die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise gilt für einen etwaigen<br />

Werkzeugwechsel.<br />

Vor dem Ablassen der Stützflüssigkeit ist eine ausreichende mechanische Stützung der Ortsbrust zu<br />

gewährleisten. Die Schildmaschine muss deshalb mit einem weitgehend geschlossenen Schneidrad<br />

und mit hydraulischen Stützplatten ausgestattet sein, die gegen die Ortsbrust verfahren werden<br />

können.<br />

Nach der mechanischen Sicherung der Ortsbrust kann mit dem Ablassen der Stützflüssigkeit<br />

begonnen werden. Durch vorab durchzuführende Stützdruckberechnungen ist nachzuweisen, wie weit<br />

die Stützflüssigkeit abgesenkt werden darf. Eine Vollabsenkung der Suspension ist nach den bisher<br />

durchgeführten Stützdruckberechnungen im Tunnel Radfeld/Wiesing nicht überall möglich. Für einen<br />

vollständigen Werkzeugwechsel muss das Schneidrad somit gedreht werden.<br />

Die Absenkung der Suspension und die Beaufschlagung mit Druckluft muss langsam und stufenweise<br />

erfolgen. Im Fall eines starken Entweichens der Druckluft aufgrund einer lokalen geologischen<br />

Störung ist die Stützflüssigkeit mit einer erhöhten Dichte sofort wieder aufzufüllen. Die Maschine sollte<br />

einige Meter vorgefahren werden. Danach kann erneut mit der Absenkung begonnen werden.<br />

Bei einem nur geringfügigen Entweichen der Druckluft nach dem Absenken der Suspension kann die<br />

Abbaukammer betreten werden. Durch den Einbau von Folien zwischen den Stützplatten und der<br />

Ortsbrust kann das Entweichen der Druckluft gestoppt werden. Auch die Verwendung von Spritzbeton<br />

zum Abdichten der Ortsbrust ist denkbar.<br />

Für den Fall, dass der Raum zwischen Ortsbrust und Schneiderad betreten werden muss, sind<br />

ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Vorrangiges Ziel sollte es jedoch sein, die<br />

Einsatzzeiten in dem gefährdeten Bereich zu minimieren. Das Schneidrad muss deshalb so<br />

konstruiert sein, dass eine Auswechslung der Schneidwerkzeuge von hinten durch die Speichen<br />

möglich ist.


477<br />

c. Druckluftverlust in der Abbaukammer bei der Bergung von Steinen<br />

Ein wichtiges Kriterium bei der Konstruktion der Schildmaschine ist die Möglichkeit der Bergung<br />

grösserer Steine. Trotz Anbringung eines Steinbrechers und der Anordnung von Disken zum<br />

Zerschneiden von eingelagerten Steinen muss damit gerechnet werden, dass einzelne Steine<br />

händisch geborgen werden müssen. Dies gilt für solche Steine, deren Durchmesser über 1 m liegen,<br />

die aus der Bodenmatrix der Ortsbrust herausfallen und sich somit nicht mehr mit den Disken<br />

zerkleinern lassen. Da sich diese Steine vor die Tauchwandöffnung legen, behindern sie den<br />

Förderstrom des abgebauten Bodens, so dass ein Vortrieb nicht mehr möglich ist. In der Firste<br />

auftretende Steine lösen sich nicht aus der Bodenmatrix, da das Schneidrad mit einer Felge versehen<br />

ist und von den Disken zerkleinert werden. Mit dem Auftreten von grösseren Steinen ist mach den<br />

bisherigen geologischen Erkundungen jedoch nicht zu rechnen.<br />

Grundsätzlich gilt für die Druckluftbeaufschlagung die bereits zuvor beim Werkeugwechsel<br />

beschriebene Vorgehensweise. Eine Weiterfahrt der Maschine bei einem starken Druckluftverlust ist<br />

jedoch nicht mehr möglich. In diesem Fall ist die Abbaukammer wieder vollständig mit einer<br />

Stützflüssigkeit von hoher Dichte aufzufüllen. Die Hindernisbeseitigung muss dann manuell durch den<br />

Einsatz von Industrietauchern erfolgen. Bei einer Teilabsenkung der Stützflüssigkeit ist ebenfalls<br />

Tauchereinsatz für die Hindernisbeseitigung erforderlich.“<br />

GUTACHTEN:<br />

Es ist eine endgültige Aussage über die Zusammensetzung des Untergrundes und die daraus<br />

resultierenden Auswirkungen auf den Schildvortrieb den technischen Einreichunterlagen (Stand<br />

09.2000) noch nicht zu entnehmen, in den geologischen Einreichunterlagen sind sie jedoch enthalten.<br />

Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass zwischenzeitlich durch die nunmehr getätigten<br />

Bodenerkundungen die Kenntnisse in ausreichendem Maß vorliegen.<br />

Es ist daher zu schließen, dass die Machbarkeit der Schildvortriebe nicht angezweifelt werden kann,<br />

jedoch sind möglicher Weise Komplikationen nicht auszuschließen.<br />

Aus diesem Grund wurden von uns die Versagensszenarien vom Projektanten verlangt und wurden<br />

im Befund kursiv wiedergegeben. Sie können als ausreichend beschrieben angesehen werden.<br />

FORDERUNG:<br />

Folgende Vorschreibung ist daher zwingend notwendig einzuhalten:<br />

- Es liegt nunmehr ein Maßnahmenkatalog vor, der aufzeigt, wie im Falle des Versagens der<br />

Ortsbrust vorzugehen sein wird. Es sind in der Folge alle hiefür nötigen Einrichtungen und<br />

Baumittel auf der Baustelle bereit zu halten. Im Falle des Einsatzes von Baumitteln, die nicht<br />

gemäß den Anforderungen des SV für Beton, Stahlbeton und Bauchemie und des SV für<br />

Grundwasserhygiene hinsichtlich des Grundwasserschutzes genügen, ist für den Einsatz dieser<br />

Baumittel noch so rechtzeitig vor Baubeginn um die wasserrechtliche Bewilligung anzusuchen,<br />

dass deren Genehmigung ebenfalls noch vor Baubeginn vorliegt.<br />

Weiters ist möglich, dass die Tunnelröhren in Schildbauweise einerseits eine Längsdrainagewirkung<br />

durch den glatt verpressten Ringspalt erzeugen werden, sowie dass im Falle der Querung von<br />

Grundwasserströmungen auch eine Aufstauwirkung eintreten kann. Dies wird während der Bauphase<br />

jedoch durch das vorhandene Pegelnetz kontrollierbar sein und wird seitens des Projektanten als<br />

geringfügig erachtet. Auch sind qualitative Beeinflussungen des Grundwassers (z.B. einschneidende<br />

Änderungen des pH-Wertes) je nach Verwendung der Zusätze bei der Stützflüssigkeit möglich (siehe<br />

Gutachten des SV für Beton, Stahlbeton und Bauchemie, Dr. Werthmann).<br />

Daher ist in diesem Zusammenhang nötig, dass die folgende Vorschreibung zwingend notwendig<br />

einzuhalten sind.<br />

- Aus dem vorhandenen Pegelnetz sind daher jene auszuwählen, die geeignet sind, die eventuelle<br />

Ausbreitung von Schadstoffen abstromig des Vortriebes erfassen zu können. Weiters sind jene<br />

Pegel auszuwählen, die einen möglichen Aufstau kontrollieren können. Im Falle der Feststellung<br />

von Schadstoffen im Grundwasser ist umgehend die zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen.<br />

Auf das Gutachten des SV für Beton, Stahlbeton und Bauchemie wird diesbezüglich verwiesen.<br />

Bemerkungen zu den UVP-Auflagen (Zwingende Maßnahmen) aus der Sicht der SV für Geologie und<br />

Hydrogeologie und den Bemerkungen zur Umsetzung derselben durch die BEG (Einlage 1.2):


478<br />

Zur UVP-Auflage Nr. 16: In den Einreichprojektsunterlagen ist nur eine Wiederaufspiegelung von 2 bar<br />

Wasserdruck geplant im Tunnel Stans-Terfens geplant. Im Bereich des Wettersteindolomits südlich<br />

von Rattenberg ist eine Regenschirmabdichtung geplant, was die totale Absenkung bis auf<br />

Tunnelsohle zur Folge hat. Teilweise wird hier auch auf 6 bar wiederaufgestaut. Ausnahme ist weiters<br />

die druckdichte Röhre im Bereich der Raibler Schichten von Bad Mehrn (6 bar). Die Zwingenden<br />

Maßnahmen der UVP werden diesbezüglich also nicht in der damals formulierten Art erfüllt. Die<br />

Forderung der möglichst geringen Beeinflussung der Bergwasserkörper resultiert nicht zuletzt aus der<br />

Tatsache, dass in verkarstungsfähigen Gesteinen auch langfristig Auswirkungen durch die<br />

Tunnelvortriebe nicht auszuschließen sind.<br />

Allerdings müssen heute mehrere Aspekte zusätzlich berücksichtigt werden: Die zwischenzeitlich<br />

getätigten Vortriebe haben nunmehr ein wesentlich genaueres Bild über die tatsächlichen<br />

Bergwasserverhältnisse ergeben. Demnach gibt es bisher außer im Fall der Quellprovinz Mehrn und<br />

beim Fuchsbrünndl nachweislich keine Beeinflussung aufgrund der bergmännischen Vortriebe.<br />

Weiters ist insbesondere festzustellen, dass keine der wasserwirtschaftlich bedeutenden<br />

Ortsversorgungen betroffen sind, sodass festzustellen ist, dass die nunmehr vorgesehene<br />

problemangepasste Druckerhaltung des Bergwassers als eine Lösung im Sinne der UVP angesehen<br />

werden kann.<br />

Zur UVP-Auflage 17: Bei eingleisigen Röhren kann der Wasserdruck von 5-6 bar leichter verwirklicht<br />

werden, als in zwei- bzw. gar dreigleisigen Röhren. Allerdings würden die Abzweigungsbauwerke für<br />

diese eingleisigen Tunnel noch mehr Probleme hinsichtlich der Wasserdrücke bedeuten, als die<br />

dreigleisige Röhre. Daher ist die nunmehr vorgesehene Lösung als im Sinne der UVP anzusehen.<br />

Zur UVP-Auflage Nr. 21: Bei eingleisigen Röhren kann der Wasserdruck von 5-6 bar leichter<br />

verwirklicht werden, als in zwei- bzw. gar dreigleisigen Röhren. Allerdings würden die<br />

Abzweigungsbauwerke für diese eingleisigen Tunnel noch mehr Probleme hinsichtlich der<br />

Wasserdrücke bedeuten, als die dreigleisige Röhre. Daher ist die nunmehr vorgesehene Lösung als<br />

im Sinne der UVP anzusehen.<br />

Zur UVP-Auflage Nr. 23: Primär geht es nicht um das Gewinnen von Erkenntnissen, sondern um die<br />

Kontrolle der Einhaltung der Auflagen, Vorschreibungen und Nebenbestimmungen. Es hat sich im<br />

Rahmen der Sondierstollenvortriebe gezeigt, dass diese Bauaufsichten nötig waren und nötig sind.<br />

Daher bleibt die Forderung einer wasserrechtlichen Bauaufsicht, die durch einen befugten Fachmann<br />

für Geologie durchgeführt werden muss. Die wissenschaftliche geologische Begleitung hat den<br />

Zweck, die Erkenntnisse der Baugeologen in einen wissenschaftlich fundierten Rahmen, der aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht nötig ist, zu stellen. Wasserrechtliche Bauaufsichten, die durch befugte<br />

Geologen ausgeführt werden, sind in Tirol seit Jahren bei wesentlich kleineren Bauvorhaben<br />

Standard. Die wasserrechtliche Bauaufsicht ist von der BEG zeitgerecht vor Baubeginn der<br />

Tiefbaumaßnahmen zu bestellen und auch der Wasserrechtsbehörde bekanntzugeben. In<br />

Bauabschnitten, in denen wasserrrechtliche Bewilligungen nach den Paragraphen 9, 10 oder 32 WRG<br />

erlassen werden, entfällt dieses Erfordernis, sofern die Wasserrechtsbehörde eine Bauaufsicht nach<br />

Paragraph 120 WRG erstellt. Der von der BEG bestellten Aufsicht jedenfalls Befugnisse in<br />

sinngemäßer Anwendung des Paragraph 120 WRG einzuräumen. Die Zwingende Maßnahme Nr. 23<br />

ist insoferne für uns unverzichtbar.<br />

ZU DEN ERKUNDUNGS- BZW. STRECKENABSCHNITTEN IM EINZELNEN:<br />

A. Erkundungsabschnitt A, Stat. 00,00-21,6: Tunnel Angerberg:<br />

Dieser Streckenabschnitt ist nicht Gegenstand der Einreichung bzw. des Projekts.<br />

B. Erkundungsabschnitt B, Stat. 21,6-26,5: Bahnhof Kundl und Verknüpfung Radfeld:<br />

Dieser Streckenabschnitt ist in offener Streckenführung geplant.<br />

Es ist daher hier keine geologische und hydrogeologische Beurteilung notwendig.<br />

C. Erkundungsabschnitt C, Stat. 26,5-28,9: Grundwasserwanne Radfeld, Tunnel Radfeld/Wiesing -<br />

Teil 1: offene Bauweise<br />

C.1 Befund:<br />

Die Grundwasserwanne reicht von km 26,5 bis km 27,3. Der Tunnel, der in offener Bauweise bei km<br />

27,3 beginnt, schließt bei km 28,9 an den bergmännischen Vortrieb im Festgestein an.


479<br />

Es werden Sedimente der sogenannten Innschotterfazies durchörtert. Streckenweise sind in diese<br />

Schwemmfächersedimente bzw. verschwemmte Schotter eingeschaltet. Im gesamten Abschnitt sind<br />

an der Oberfläche 1-3 m mächtige Aulehme erschlossen, die aus Feinsanden und Schluffen<br />

bestehen. Diese locker gelagerten Sedimente sind für die Gründung von Bauwerken nicht geeignet.<br />

Die gemischtkörnigen Böden aus Innschotterfazies und Schwemmfächerfazies bestehend, bilden den<br />

Grundwasseraquifer. Dieser ist auf Grund der Aulehmüberlagerung teilweise gespannt.<br />

C.2 Gutachten:<br />

Die Grundwasserverhältnisse werden durch die offene Bauweise zweifellos beeinträchtigt. Dies betrifft<br />

die Baumaßnahmen, wie Rammen und Ziehen von Spundwänden, Herstellen und Perforieren von<br />

Schlitzwänden, z.T. aber auch die Unterwasser-Betonsohlen.<br />

Um die Grundwasserströmungen durch Drainagewirkung entlang der unterirdischen<br />

Bauwerksbereiche nicht zu sehr zu stören, müssen jedenfalls die im Projekt vorgesehenen<br />

Grundwasserströmungsbarrieren eingebaut werden.<br />

D. Erkundungsabschnitt D, Stat. 28,9--33,1: Tunnel Radfeld/Wiesing - Teil 2 und 3: bergmännische<br />

Bauweise Ost und West:<br />

D.1. Befund:<br />

Die vielen Sondierbohrungen und der Vortrieb der Sondierstollen haben wesentliche Unterschiede im<br />

Vergleich zu den in der UVE dargestellten geologischen Prognosen erbracht. Dies betrifft sowohl den<br />

Gebirgsbau, als auch die hydrogeologischen Verhältnisse und daraus resultierend die<br />

Gebirgsgüteklassen. Bedeutende Änderungen ergaben sich vor allem<br />

- der Vortrieb im Bereich des Wettersteindolomits ab dem Ostportal hat mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

die Quellen bis hin zu den Quellen der Stadtbrunnen von Rattenberg erwartungsgemäß<br />

beeinflusst.<br />

- etwa im Bereich unterhalb und im Umfeld der Wieslquellen (hochgeschuppte Wildschönauer<br />

Schiefer dichten den Wettersteindolomitaquifer der Wieslquellen nach unten ab - damit ist die<br />

Wasserversorgung von Rattenberg entgegengesetzt vorheriger Meinungen der Projektanten nicht<br />

gefährdet)<br />

- die Beeinflussung der Quellen des Quellbezirkes Bad Mehrn beginnt auf Grund der festgestellten<br />

Ausdehnung der Raibler Schichten wesentlich weiter östlich, als in der UVE prognostiziert.<br />

- Es wurden östlich von Bad Mehrn gut wasserführende Störungszonen angefahren, wodurch der<br />

Quellbezirk Bad Mehrn deutlich beeinflusst wurde. Der angetroffene Bergwasserdruck erreichte<br />

maximal etwa 5 bar, was zu vortriebstechnischen Schwierigkeiten führte. Dadurch war ein Vortrieb<br />

ohne Absenkung des Bergwasserspiegels nicht mehr möglich, da die getroffenen<br />

Injektionsmaßnahmen bzw. Abdichtungsverfahren sich als nicht zielführend herausstellten.<br />

Dadurch kam es zur Einstellung des untertägigen Vortriebes. Es erfolgte daraufhin ein<br />

mehrwöchiger Absenkungs- Beharrungs- und Wiederaufspiegelungsversuch. Es hat sich dabei<br />

gezeigt, dass bei der Wiederaufspiegelung sowohl hinsichtlich Chemismus an zwei Quellen, als<br />

auch hinsichtlich des Bergwasserspiegels sich der ursprüngliche Zustand bisher noch nicht wieder<br />

vollkommen herstellen ließ.<br />

- Die Matzenparkquerung erfolgt derzeit auf Basis eines gültigen Wasserrechtsbescheides mittels<br />

Dichtwand und im Querschnitt des Haupttunnels. Aus Kostengründen wurde der ursprüngliche<br />

HDBV-Vortrieb abgebrochen. Der Bergwasserspiegel wurde zur Durchführung des Vortriebes unter<br />

die Bauwerksgrenze abgesenkt. Die mögliche Beeinflussung von Alpquell wird durch Kontrollpegel<br />

und Untersuchungen von Alpquell überwacht.<br />

- Der Tunnelabschnitt westlich des Matzenparkes bis zum Westportal hat sich hinsichtlich der<br />

Gebirgsgüte als wesentlich besser erwiesen, als ursprünglich prognostiziert (die prognostizierten<br />

Kataklasite sind im Bezug zur Gebirgsgüte nicht schlechter einzustufen, als das ursprüngliche<br />

Festgestein; in der Prognose wurden sie jedoch schlechter eingeschätzt).<br />

D.2. Gutachten:<br />

- Die Beeinflussung der Quellen der Stadtbrunnen von Rattenberg, die ihr Einzugsgebiet im<br />

Wettersteindolomit haben, ist wahrscheinlich, jedoch aufgrund der derzeit noch fehlenden<br />

Auswertungen der Quellbeweissicherungen noch nicht eindeutig.<br />

- Die Geländeüberprüfungen durch die beiden unterzeichneten Gutachter hat bereits bei der<br />

Beurteilung der UVE ergeben, dass durch das Vorhandensein der Wildschönauer Schiefer als<br />

Stauhorizont für die Wieslquellen eine Gefährdung derselben durch den Tunnelvortrieb<br />

auszuschließen ist. Dies hat sich nun im Zuge des Sondierstollenvortriebes bestätigt. Es hat sich<br />

allerdings gezeigt, dass die geologischen Verhältnisse an der Oberfläche teilweise deutlich andere


480<br />

sind, als auf Stollenniveau. So wurde mächtiger Anhydrit angefahren, der obertägig nicht<br />

aufgeschlossen ist. Anydrit gehört aufgrund seiner Quellfähigkeit bei Wasserzutritt zu den<br />

baugeologisch ungünstigsten Gesteinen. Die komplizierten Verhältnisse auf engstem Raum lassen<br />

daher auch für den geplanten Vortrieb des Haupttunnels durchaus eine andere Lithologie und<br />

damit vielleicht auch andere gebirgsmechanische Auswirkungen auf den Hohlraumbau erwarten.<br />

- Bezüglich der Quellen des Quellbezirkes von Bad Mehrn haben sich die Befürchtungen der<br />

unterzeichneten Sachverständigen, dass diese durch die Stollenvortriebe beeinflusst werden<br />

könnten, bestätigt. So hat sich u.a. gezeigt, dass die Einflussnahme durch den Stollenvortrieb Ost<br />

bereits relativ weit im Osten beginnt. Insbesondere die Störungszone bei Station 2274 hat zu<br />

weitreichenden Auswirkungen bis hin zum Quellbezirk Bad Mehrn geführt. In der UVE wurden die<br />

Störungen in diesem Raum als wasserundurchlässig bzw. wasserstauend prognostiziert. Aufgrund<br />

des Vortriebes im Untersuchungsstollen sowie der dabei auch vorgenommenen<br />

Erkundungsbohrungen stellte sich heraus, dass Felder unterschiedlicher Kluftwasserkörper mit<br />

unterschiedlicher Durchlässigkeit auftreten und dennoch miteinander korrespondieren. Seitens der<br />

BEG-Projektanten wurden diese als "Kammersytem" bezeichnet. Diese Bezeichnung würde aber<br />

große Hohlräue (=Kammern) voraussetzen, die bei den Erkundungsbohrungen jedoch nicht<br />

gefunden wurden. Die BEG und ihre Sachverständigen haben jedoch am 10. Wasserwirtschaftstag<br />

am 04.10.2001 übereinstimmend erklärt, dass mit dem Begriff "Kammern" keine Hohlräume<br />

gemeint sind. Diese Bezeichnung wurde in den bisherigen Unterlagen nur als Arbeitsbegriff<br />

verwendet. Würde es sich tatsächlich um Hohlräume handeln, wären ein gefahrloses Vortreiben<br />

und die Standsicherheit auf Dauer in Frage gestellt.<br />

- Im Band 25 GPM Innsbruck wird auf Seite 185-187 von den beiden Autoren Thomas Sausgruber<br />

und Rainer Brandner diese Störungszone als Kakirit des Typs 2 bezeichnet und ihr ein junges oder<br />

rezent-aktuelles Alter in Zusammenhang mit der seismischen Aktivität des Inntals zugesprochen.<br />

Die unterzeichneten Gutachter sind allerdings der Meinung, dass die im Band 25 GPM getätigten<br />

Ausführungen hinsichtlich dem rezent-aktuellen Alter der Kakiritzone nicht bewiesen sind und<br />

diesbezügliche Angaben im Hinblick auf die geotechnischen Anforderungen an das Projekt nicht<br />

plausibel und nachvollziehbar sind. Es fehlen im gesamten Projektsgebiet deutliche Hinweise oder<br />

Beweise für derart junge und seismisch aktive Störungen. Daraus resultiert, dass diese publizierten<br />

Angaben nicht projektsrelevant sind. Im Rahmen der Verhandlung wurde vom geologischen<br />

Projektanten eine Stellungnahme zur seismischen Aktivität im Tiroler Unterinntal beigebracht, die<br />

die Ansicht der unterfertigten Gutachter bestätigt.<br />

- Bezüglich des Absenk- Beharrungs- und Wiederaufspiegelungsversuches im Bereich dieser<br />

Kakiritzone wurde schon im Befund festgestellt, dass der ursprüngliche Bergwasserspiegel noch<br />

nicht wieder vollständig erreicht wurde und auch chemische Änderungen des Bergwasserkörpers<br />

festgestellt werden mussten. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil dieser Versuch nur wenige<br />

Wochen gedauert hat und der Vortrieb des Haupttunnels eine zeitlich wesentlich längere<br />

Beeinflussung erwarten läßt. Es ist daher zu befürchten, dass die Änderungen durch den<br />

Hauptvortrieb (Bauphase) für den Quellbezirk Bad Mehrn sowohl qualitativ, als auch quantitativ<br />

beträchtlich sein können.<br />

- Die Matzenparkquerung erfolgt derzeit auf Basis eines gültigen Wasserrechtsbescheides mittels<br />

Dichtwand und im Querschnitt des Haupttunnels. Aus Kostengründen wurde der ursprüngliche<br />

HDBV-Vortrieb abgebrochen. Der Bergwasserspiegel wurde zur Durchführung des Vortriebes unter<br />

die Bauwerksgrenze abgesenkt. Die mögliche Beeinflussung von Alpquell wird durch Kontrollpegel<br />

und Untersuchungen von Alpquell überwacht. Nach den bisherigen Berichten gibt es in diesen<br />

Pegeln keine Reaktionen auf die Grundwasserabsenkung hinter der Dichtwand.<br />

- Der Tunnelabschnitt vom Matzenpark bis zum Westportal hat sich insgesamt als im Wesentlichen<br />

unproblematisch erwiesen (siehe Befund).<br />

E. Erkundungsabschnitt E, Stat. 33,1-36,1: Tunnel Radfeld/Wiesing - Teil 4 und 5; Schildbauweise Ost<br />

und West (östlicher Teil):<br />

E.1. Befund:<br />

Der Vortrieb soll als Schildvortrieb von West nach Ost bis zum bergmännischen westlichen Portal des<br />

AbschnittesTunnel Radfeld-Wiesing - Teil 2 und 3 erfolgen. Dieser Schildvortrieb wird die<br />

Lockersedimente des Inntales durchörtern (kiesreiche fluviatile Sedimente im Hangenden, zunehmend<br />

sandige Sedimente im Liegenden; dabei graduelle Übergänge). Der Grundwasserstauer ist<br />

offensichtlich reliefiert ausgebildet, weshalb der Aquifer verschieden mächtig wird.<br />

Die Hauptproblematik dieses Streckenabschnittes ist hydrogeologischer Natur. Der<br />

Talgrundwasserstrom begleitet teilweise das unterirdische Bauwerk, teilweise liegt dieses schräg zur


481<br />

Grundwasserströmungsrichtung. Die Tunnelröhre liegt überwiegend nahezu vollständig bis vollständig<br />

unter dem Grundwasserspiegel, insbesondere bei der Innquerung Münster. Der Grundwasserspiegel<br />

schwankt natürlich um über 2 Meter.<br />

Es liegen zahlreiche Pegel und Erkundungsbohrungen vor. Daraus resultieren die hydrogeologischen<br />

Modellberechnungen des Projekts.<br />

Das Projekt hat aufgrund dieser Modellberechnungen aufgezeigt, dass nur mit geringen<br />

Schwankungen des Grundwasserspiegels im cm Bereich durch Bau und Betrieb des Tunnels zu<br />

rechnen ist.<br />

E.2. Gutachten:<br />

Wie bereits in der UVP dargelegt, vertreten wir auch hier die Meinung, dass die Schwankungswerte<br />

des Grundwasserspiegels, verursacht durch Bau und Betrieb des Tunnels (z.B.<br />

Grundwasserabsenkung durch Längsdrainage, Barrierewirkung), zu niedrig angesetzt sein könnten.<br />

Das Projekt stellt weiters in seinen Unterlagen dar, dass der Grundwasserstauer ein deutliches Relief<br />

aufweist (511 bis 490 m; das sind 21 Meter). Trotzdem zeigen die Grundwasserisohypsen keine<br />

Änderung der Abstandsgeschwindigkeit an, was damit erklärt werden kann, dass in den tieferen<br />

Bereichen des Grundwasserstromes auf Grund des Reliefs geringere Strömungsgeschwindigkeiten<br />

herrschen.<br />

Entlang des Baukörpers wird eine raschere Grundwasserbewegung durch eine Art Drainagewirkung<br />

nicht auszuschließen sein.<br />

Positiv ist im Hinblick auf die nunmehr gegenüber der UVE gewählte Vortriebsmethode der<br />

Schildbauweise zu bewerten, dass im Gegensatz zu den in der UVE noch notwendigen großräumigen<br />

Eingriffen in das Grundwasser (Absenkung für offene Baugruben) mit der jetzt gewählten<br />

Vortriebsmethode während der Bauphase die Einwirkungen auf das Grundwasser insgesamt deutlich<br />

geringer sein werden, wobei im Einzelfall allerdings Maßnahmen von ober Tage auch bei diesem<br />

Verfahren nicht auszuschließen sind.<br />

Die Rettungsschächte und ihre Verbindungsstollen zu der Tunnelröhre beeinflussen das<br />

Grundwasser.<br />

F. Erkundungsabschnitt F, Stat. 36,1-39,65: Tunnel Radfeld/Wiesing - Teil 5: Schildbauweise West<br />

(westlicher Teil), Galerie Wiesing, Tunnel Wiesing:<br />

F.1. Befund:<br />

Der Vortrieb soll als Schildvortrieb von West nach Ost bis zum bergmännischen westlichen Portal der<br />

Abschnitte Tunnel Radfeld-Wiesing - Teil 2 und 3 erfolgen. Dieser Schildvortrieb wird<br />

Lockersedimente des Inntales durchörtern (kiesreiche fluviatile Sedimente im Hangenden, zunehmend<br />

sandige Sedimente im Liegenden; dabei graduelle Übergänge). Der Grundwasserstauer ist<br />

offensichtlich reliefiert ausgebildet, weshalb der Aquifer verschieden mächtig wird.<br />

Die Hauptproblematik dieses Streckenabschnittes ist hydrogeologischer Natur (Talgrundwasserstrom<br />

begleitet teilweise das unterirdische Bauwerk, teilweise liegt dieses schräg zur<br />

Grundwasserströmungsrichtung). Die Tunnelröhre liegt überwiegend nahezu vollständig bis<br />

vollständig unter dem Grundwasserspiegel. Der natürliche Schwankungsbereich des<br />

Grundwasserspiegels beträgt über 2 Meter.<br />

Es liegen zahlreiche Pegel und Erkundungsbohrungen vor.<br />

Das Projekt hat aufgrund dieser Modellberechnungen im Abschnitt E aufgezeigt, dass nur mit<br />

geringen Schwankungen des Grundwasserspiegels im cm-Bereich durch Bau und Betrieb des<br />

Tunnels zu rechnen ist.<br />

Im Bereich Tiergarten sollen Gesteine des Wettersteinkalks bergmännisch durchörtert werden. Der<br />

Bergwasserspiegel ist laut Untersuchungen über Tunnelfirste anzunehmen. Es wird im Projekt<br />

vermutet, dass das Bergwasser dem lokalen Einzugsgebiet der Kalkrippe des Tiergartens entstammt.<br />

F.2. Gutachten:<br />

Das Bauwerk wird im Wesentlichen durch Schildbauweise hergestellt.<br />

Positiv ist im Hinblick auf die nunmehr gegenüber der UVE gewählte Vortriebsmethode der<br />

Schildbauweise zu bewerten, dass im Gegensatz zu den in der UVE noch notwendigen großräumigen


482<br />

Eingriffen in das Grundwasser (Absenkung für offene Baugruben) mit der jetzt gewählten<br />

Vortriebsmethode während der Bauphase die Einwirkungen auf das Grundwasser insgesamt deutlich<br />

geringer sein werden.<br />

Im Bereich Tiergarten sollen Gesteine des Wettersteinkalks bergmännisch durchörtert werden.<br />

Der Bergwasserspiegel ist laut Untersuchungen über Tunnelfirste anzunehmen. Es wird im Projekt der<br />

BEG aufgrund der Aufschlüsse im Norden des Tiergartens vermutet, dass das Bergwasser dem<br />

lokalen Einzugsgebiet der Kalkrippe des Tiergartens entstammt. Hingegen ist es (gemäß Gutachten<br />

Prof. Hötzl betreffend die Errichtung einer Klärschlammdeponie Wiesing) auch möglich, dass das<br />

Einzugsgebiet weiter nach Norden reicht. Dadurch kommt dem Bergwasser unter Umständen eine<br />

erhöhte Bedeutung zu, was im Lichte des Gutachtens Hötzls nochmals überprüft werden sollte.<br />

Betreffend die Auswirkungen Tunnelbau-Gesteinsabbau wird in diesem Zusammenhang auf das<br />

Gutachten des ASV für Tunnelbautechnik verwiesen.<br />

G. Erkundungsabschnitt G, Stat. 39,65-47,6: Tunnel Wiesing/Stans - Teil 2: West, Grundwasserwanne<br />

Jenbach, Verknüpfung Stans, Grundwasserwanne Stans, Tunnel Stans/Terfens, Teil 1 und 2; Ost 1<br />

und Ost 2 - offene Bauweise:<br />

G.1 Befund:<br />

Von Beginn des Erkundungsabschnittes an befindet sich die geplante Strecke mit ihren Bauwerken<br />

zur Gänze in Lockersedimenten. Es handelt sich dabei um Sedimente der Innschotterfazies,<br />

Schwemmfächerablagerungen, Sedimente des Verzahnungsbereiches und teilweise auch künstliche<br />

Anschüttungen. Der Grundwasserspiegel liegt ca. 4-5 m über der Gradiente.<br />

G.2 Gutachten:<br />

Es gelten die gleichen gutachterlichen Feststellungen, wie bei den vergleichbaren weiter östlich<br />

gelegenen Strecken- bzw. Erkundungsabschnitten in Lockersedimenten.<br />

Eine Beeinflussung des Brunnens Darbo und des Brunnens Tyrolit ist quantitativ nicht<br />

auszuschließen, wenngleich vernachlässigbar gering. Es liegt nunmehr ein<br />

"Großraumgrundwassermodell Stans/Ergebnisdarstellung" mit Datum 08.10.2001 vor, das klar<br />

aufzeigt, dass mit keinen weiterreichenden Beeinflussungen zu rechnen ist. Demnach ziehen beide<br />

Brunnen in beträchtlicher Weise Uferfiltrat/Innwasser an, was auch durch die vorliegenden<br />

hydrochemischen Untersuchungen bestätigt wird.<br />

H. Erkundungsabschnitt H, Stat. 47,6-57,2: Tunnel Stans/Terfens - Teil 3: Mitte bergmännische<br />

Bauweise - Teil 4: West Galerie Terfens<br />

H.1 Befund:<br />

Von ca. km 48.00 bis ca. km 51.52 erfolgt der Vortrieb in Festgesteinen der Trias (gestapelt,<br />

abgeschoben, rücküberschoben). Ansonsten werden ausschließlich Lockersedimente durchörtert.<br />

Es sind dreigleisige Gewölbequerschnitte von km 48,561 bis km 49,787 und von km 49,862 bis km<br />

51,101 geplant. Es soll in diesen Abschnitten der Bergwasserspiegel nach Fertigstellung der Röhre<br />

nur noch auf 2 bar Druck wiederaufgespiegelt werden.<br />

Die Lockersedimente setzen sich aus Sedimenten der Talflur, pleistozänen Terrassensedimenten und<br />

weitgestuften Kiesen und Wechsellagerungen von Kiesen, Sanden und Schluffen , zum Großteil<br />

konglomeriert, zusammen.<br />

Innerhalb der Lockersedimente herrscht ein hydrogeologisch sehr komplexes System von<br />

wasserführenden Kieslinsen, die örtlich von Schluffen getrennt sind und dennoch korrespondieren,<br />

vor. Dadurch erklärbar ist der teils bedeutende Wasserandrang, von dem der Sondierstollenvortrieb<br />

Vomp betroffen ist/war.<br />

H.2 Gutachten:<br />

Betreffend den Festgesteinsvortrieb ist festzustellen, dass von einem sehr hohen theoretischen<br />

Bergwasserspiegel ausgegangen wird.<br />

Die Aufgliederung in Gebirgsgüteklassen ist nicht immer nachvollziehbar. Als Beispiel sei angeführt<br />

der Bereich zwischen km 50,7 und km 50,9: Am Tunnellängsschnitt auf Tunnelniveau wird eine ca. 20<br />

m breite Kataklasezone dargestellt, die tektonische Mischzone aber 100 m breit und nur im<br />

Wettersteindolomit, allerdings aus Kalk, Dolomit und Mergel bestehend beschrieben. Die Verhältnisse


483<br />

haben sich zwischenzeitlich im Vortrieb des Erkundungsstollens als wesentlich günstiger erwiesen, als<br />

prognostiziert, weshalb diesbezüglich die Unterlagen des Einreichprojekts überholt sind.<br />

In Einlage 9.5.1 "Technischer Bericht" werden unter Punkt 3.3.3 für den Bereich Terfens Mitte, km<br />

47,550 bis km 52,103 für den Bau durchwegs schwierige bis sehr schwierige Bedingungen erwartet.<br />

Diese sind laut Bericht umzusetzen in dem gewählten Bauverfahren, aufwändigen Sicherungsmitteln<br />

und gering zu erwartenden Vortriebsleistungen. Für den Dauerzustand ist besonderer Wert auf die<br />

Abdichtung des Bauwerks gegen Grundwasser zu legen - so die Projektsaussagen. In diesem<br />

Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die dreigleisigen Tunnelabschnitte sich in den derart<br />

ungünstig beschriebenen Gebirgsabschnitten befinden. Der zwischenzeitlich erfolgte Vortrieb des<br />

Erkundungsstollens hat die tatsächlichen Gebirgsverhältnisse abgeklärt, wobei die Gebirgstypisierung<br />

nach ÖNORM 2203 generell um etwa 1-2 Klassen günstiger sind, als im Projekt prognostiziert.<br />

Die nunmehr vorgesehenen dreigleisigen Streckenbereiche wurden im vorstehenden Kapitel<br />

"Bemerkungen zu den UVP-Auflagen (Zwingende Maßnahmen) aus der Sicht der SV für Geologie und<br />

Hydrogeologie und den Bermerkungen zur Umsetzung derselben durch die BEG" hinsichtlich ihrer<br />

Vereinbarkeit mit den "Zwingenden Maßnehmen" der UVP durchdiskutiert. Es wurde der Schluss<br />

gezogen, dass die Vereinbarkeit mit der UVP gegeben ist.<br />

I. Erkundungsabschnitt I, Stat. St. 57,2-60,6: Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen - Teil 1: Ost, Teil<br />

2: West (östlicher Teil)<br />

und K. Erkundungsabschnitt K, Stat. 60,6-62,5: Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen - Teil 2: West<br />

(westlicher Teil), Grundwasserwanne Baumkirchen, Verknüpfung Baumkirchen:<br />

I.K. 1 Befund:<br />

Es handelt sich im Wesentlichen um Sedimente der Talflur im Bereich Fritzens-Baumkirchen aus<br />

Schwemmfächersedimenten des Fritzner Bachs, des Siechenbachs und Fallbachs im nördlichen<br />

Talflurbereich und um Schwemmfächersedimenten des Wattenbachs im südlichen Bereich, sowie um<br />

die Sedimente des Vorfluters (Inn).<br />

Die Innsedimente treten in unterschiedlicher Mächtigkeit bei wechselnder Verbreitung auf. Im<br />

Hangenden sind es sandig schluffige Ablagerungen, besonders ober- und abstromig des Fritzner<br />

Schwemmfächers. Die fluviatilen Kiese des Inn bilden die wichtigsten Sedimente der Unterflurtrasse,<br />

aber auch in den Wannenbereichen. Schwemmfächersedimente und Vorterrassensedimente werden<br />

nur sehr untergeordnet angetroffen. Die Unterflurtrasse liegt in Abschnitt km 58,20 bis km 60,70 mit<br />

dem Gesamtquerschnitt unterhalb des Grundwasserspiegels.<br />

I.K. 2 Gutachten:<br />

Auf Grund der relativ einfachen geologischen Verhältnisse und dem im Wesentlichen parallel zur<br />

Grundwasserströmung verlaufenden Baukörper, ausgestattet mit den Barrieren zur Verminderung der<br />

Drainagewirkung entlang der Röhren sind große Beeinflussungen durch das Bauvorhaben für das<br />

Grundwasser nicht zu erwarten. Dies trifft auch für den Betriebszustand zu, nachdem man vor hat, die<br />

Spundwände zu ziehen und die Schlitzwände zu perforieren. Grundwasserbrunnen, wie z.B. der<br />

Trinkwasserbrunnen von Fritzens sind laut Projektsangaben während der Bauausführung beeinflusst.<br />

Dafür ist jedoch eine Ersatzversorgung im Projekt vorgesehen.<br />

Zu den Einwendungen von Herrn Dr. Heitzmann im Auftrag von Hermann und Anna Gruber,<br />

Silberquelle GmbH u. Co.KG und Montes Vertriebsg.m.b.H vom 08.10.2001:<br />

Aus geologischer und hydrogeologischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass durch die<br />

Vortriebstätigkeit insbesondere auch im Rahmen der Innunterquerung kein Einfluss auf die drei<br />

angesprochenen Brunnen zu erwarten ist. Dies wird wie folgt begründet:<br />

- Die angeführten Brunnen beziehen ihre Wässer jeweils aus unterschiedlichen Tiefen und<br />

Einzugsbereichen des Inntalgrundwassers. Die Tunnelarbeiten sollen in einem wesentlich höheren<br />

Grundwasserstockwerk vor sich gehen, das durch stauende Schichten (Schluffe) nach unten<br />

gegenüber den tieferen Grundwasserstockwerken getrennt ist.<br />

- Die Anströmrichtungen der tieferen erschroteten Grundwasserstockwerke unterscheiden sich<br />

deutlich von dem des höheren Grundwasserstockwerkes, in dem die Bauarbeiten durchgeführt<br />

werden, wie auch die hydrochemischen Analysen an den abgefüllten Wässern zeigen.<br />

- Im Rahmen des projektsgemäß vorgesehenen Beweissicherungsprogramms kann eine sich<br />

allfällig ausbreitende Kontaminationsfahne im Übrigen rechtzeitig erkannt werden.<br />

- Bezüglich der befürchteten Beeinträchtigung der Bergwässer durch Tunnelbohrungen im Bereich<br />

Matzen-Rattenberg ist festzustellen, dass das bestehende Beweissicherungsprogramm im Zuge


484<br />

der Erkundungsstollen bzw. der Absenkversuche keine Beeinträchtigung bzw. Beeinflussung der<br />

angesprochenen Tiefbrunnen erbracht hat. Im Übrigen wurde durch den ASV für Geologie bereits<br />

vor Ausführung der Sondierstollen eine Beeinflussung der gegenständlichen Tiefbrunnen<br />

ausgeschlossen. Eine derartige Beeinflussung ist im Lichte der Erkenntnisse der<br />

Sondierstollenvortriebe auch nicht zu erwarten.<br />

Zu den Stellungnahmen der Firmen Darbo und Tyrolit, vertreten durch Mag. Vitus Eckert (inkl.<br />

fachlicher Stellungnahme Dr. Johann W. Meyer):<br />

Es wird auf die Äußerungen bezüglich der Brunnen Tyrolit und Darbo im vorliegenden Gutachten<br />

verwiesen (siehe Kapitel G. 1 und G. 2).<br />

Zur Stellungnahme vom 11.10.2001 von Herrn DI Heinz Hintner:<br />

1. Welche zulässige Erschütterung aus dem Sprengbetrieb ist für den Betrieb der Eisenbahn zulässig,<br />

gilt die ÖNORM S 9020 (Gebäudeklasse I)?<br />

Antwort: Ja, es gilt die ÖNORM S 9020 (Gebäudeklasse I).<br />

2. Wurden geologische Untersuchungen über Einfallen der Schichten bzw. Verlauf geologischer<br />

Störungen durchgeführt?<br />

Antwort: Derartige Untersuchungen wurden durchgeführt (siehe geol. Lageplan des Projekts, Einlage<br />

12.1.3).<br />

3. Ist durch einen möglichen Rückstau eine negative Beeinflussung durch kontaminierte Grundwässer<br />

aus dem Bahnhofsbereich Jenbach zu befürchten?<br />

Antwort: Im betreffenden Abschnitt verläuft die Tunneltrasse etwa parallel zur Grundwasserströmung,<br />

weshalb ein Rückstau ausgeschlossen werden kann. Dies wird durch die Grundwassermodellierung<br />

des Einreichprojektes bestätigt. Die Frage der Kontamination ist dahingehend zu beantworten, daß<br />

eine solche beim derzeitigen Kenntnisstand nicht erwartet werden muß. Es wurde der betreffende<br />

Bereich seit 1995 einer intensiven Grundwasserbeweissicherung unterzogen, in deren Rahmen sich<br />

bis heute keine Kontaminationen nachweisen haben lassen. Die Beweissicherung, die auch während<br />

der Bauzeit durchgeführt wird, wird die nötige Sicherheit gewährleisten, daß nicht ausschließbare<br />

Kontaminationen rechtzeitig nachgewiesen werden können.<br />

4. Durch den geplanten Betrieb der Eisenbahn oder durch den Betrieb des Steinbruches könnten sich<br />

bei unvorgergesehenen geologischen Verhältnissen an der südseitigen Steilwand des<br />

Tiergartenhügels größere Gesteinspakete lösen und auf den Trassenbereich fallen. Außerdem müßte<br />

dieser Bereich für die Arbeitnehmer der antragstellenden Parteien entsprechend abgesichert werden.<br />

Antwort: Da es ausgeschlossen werden kann, daß sich „Gesteinspakete“ durch den Betrieb der<br />

Eisenbahn lösen werden, reduziert sich das behauptete Schadensrisiko auf den Betrieb des<br />

Steinbruches. Es ist auch unwahrscheinlich, daß durch den Steinbruchbetrieb Gesteinspakete<br />

größeren Ausmaßes aus der zum Inntal abfallenden Felswand des Tiergartens abstürzen können.<br />

Steinschlagereignisse aus dieser Felsflanke sind unabhängig von Steinbruch- und Eisenbahnbetrieb<br />

nicht auszuschließen. Für die Bauphase werden diesbezügliche Sicherungsmaßnahmen<br />

üblicherweise mittels Steinschlagsimulation nach Ausdehnung, Größe und Energieaufnahmekapazität<br />

ermittelt. Sicherungen gegen Steinschlag sind daher für die Bauzeit notwendig und können auch für<br />

die Betriebszeit erhalten bleiben (siehe Vorschreibung Nr. 13).<br />

Aufgrund der guten Aufschlußverhältnisse ist festzuhalten, daß sich größere Gesteinspakete aus<br />

dieser Felswand nicht lösen und anschl. abstürzen können, weil die Felswand sehr stabil und<br />

weitgehend abgeräumt ist. Der Zerlegungsgrad des Festgesteins läßt auch nur Steingröße bis<br />

kleinere Blockgröße erwarten.<br />

Beantwortung einer Frage des SV für Eisenbahnbautechnik:<br />

Der Sachverständige für Eisenbahnbautechnik hat an die unterfertigten Gutachter die Frage gestellt,<br />

welche Auswirkungen ein Brand in Schutzzone 3 aus geologischer Sicht haben könnte:<br />

Nach Rücksprache mit dem SV für Beton, Stahlbeton und Bauchemie (Dr. Werthmann) wird hiezu<br />

festgestellt, dass Beton bzw. Tübbinge bei 450 Grad C abzublättern beginnen, dass bei 900 Grad C<br />

Stahl schmilzt und bei 800 Grad C die Entsäuerung von Karbonaten beginnt (Brennvorgang,<br />

Kalkbrennen). In dieser Phase kommt es bei Zudrang von Bergwasser zu einer drastischen<br />

Temperatursteigerung (Löschvorgang des Kalkes) und es entsteht gelöschter Kalk. Die dabei in den<br />

Tunnel eintretenden Wässer sind sehr stark ätzend (wichtig für Berge- und Rettungsmannschaften).


485<br />

Vorschreibungen aus Sicht der SV für Geologie und Hydrogeologie:<br />

Allgemeine unbedingt (=zwingend) notwendige Vorschreibungen, die generell für die entsprechenden<br />

Bauwerke bzw. Bauabschnitte der Eisenbahnstrecke, insbesondere den Tunnelbau im Festgestein<br />

und Lockergestein betreffend, gelten:<br />

1. Grundsätzlich ist im Bereich der bergmännischen Vortriebe, aber auch in den Bereichen<br />

des Schildvortriebes (Lockergesteinsaquifere) so vorzutreiben und sind diese Tunnelund<br />

Stollenabschnitte so endgültig auszuführen, dass der Umgang mit dem Schutzgut<br />

Wasser (Bergwasser und Grundwasser) so sparsam und schonend wie möglich<br />

vonstatten geht.<br />

Das heißt, dass grundsätzlich nur so viel Bergwasser ausgeleitet werden darf, wie es zur<br />

Standsicherheit der Bauwerke während der Vortriebe und in der Betriebszeit unbedingt<br />

nötig ist. Es kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, wenn eine<br />

Trinkwassernutzung damit realistisch angestrebt wird, wobei dies wasserrechtlich zu<br />

bewilligen sein wird.<br />

Der vorstehend beschriebene sparsame und schonende Umgang mit dem Schutzgut<br />

Wasser (Bergwasser, Grundwasser) ist generell so zu verstehen, dass nach Abschluss<br />

der jeweiligen Bauphase die ursprünglichen Grund- und Bergwasserverhältnisse<br />

prinzipiell wiederherzustellen sind, soweit dies technisch möglich ist (siehe oben).<br />

Daher sind Baugrubensicherungen und Dichtwände (Schlitz- und Spundwände) im<br />

Grundwasserbereich prinzipiell spätestens nach Bauende so ausreichend zu perforieren<br />

bzw. zu ziehen (= zu entfernen), dass die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse<br />

zumindest weitestgehend wiederhergestellt sind. Ebenso sind abgesenkte<br />

Bergwasserspiegel im Festgestein spätestens nach Bauende wieder auf jenes Niveau<br />

aufzuspiegeln, wie es beim Einreichprojekt vorgesehen ist.<br />

2. Die Tunnelvortriebe haben unter größtmöglicher Schonung des Gebirges und der<br />

Bergwässer zu erfolgen. Dies gilt für für den Einsatz von Sprengmitteln,<br />

Sprengmaßnahmen, Baustoffen und Baumaschinen. Der diesbezügliche Stand der<br />

Technik und Verordnungslage ist einzuhalten. Dies ist nachvollziehbar im Rahmen der<br />

Eigenüberwachung durchzuführen.<br />

3. Die geologische Dokumentation ist durch geologisch-geotechnisches Fachpersonal mit<br />

abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufspraxis im Untertagebau möglichst<br />

lückenlos durchzuführen. Dies bedeutet, dass der beauftragte Geologe/Geotechniker<br />

(Baugeologe), der ein qualifizierter Fachmann sein muss, zumindest einmal täglich jeden<br />

Vortrieb aufsuchen muss und im Falle der Vortriebstätigkeit auch mindestens eine<br />

Ortsbrustaufnahme durchzuführen hat. Schildvortriebe sind geotechnisch auszuwerten.<br />

Für diese Art der Vortriebe gilt nicht Nebenbestimmung 4.<br />

4. Die Vortriebsbetreuung und Vortriebsdokumentation hat folgende Aufgaben zu erfüllen:<br />

4.1. Geologische und hydrogeologische Brustbilddokumentation durch den Geologen vor Ort<br />

im Sinne der Nebenbestimmung 3 im Maßstab 1:100. Dabei ist zu gewährleisten, daß<br />

auch bei Teilausbrüchen nach Möglichkeit die gesamte Ortsbrust (durch Dokumentation<br />

aller Teilausbrüche) dokumentiert wird.<br />

4.2. Die geologische und hydrogeologische Vortriebsdokumentation ist sofort auf ein auf der<br />

Baustelle aufliegendes provisorisches Stollenband im gleichen Maßstab einzutragen. Die<br />

Brustbilder sind in leserlicher Kopie auf der Baustelle zu belassen. Brustbilder und<br />

Stollenband sind wöchentlich reinzuzeichnen und der Baustelle zusätzlich zur<br />

ursprünglichen Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Die provisorischen Unterlagen<br />

müssen in Art und Weise der Darstellung und der Inhalte mit den Reinzeichnungen<br />

identisch sein.<br />

4.3. Der Bauablauf hat die geologischen und hydrogeologischen Erkenntnisse Vortriebe zu<br />

berücksichtigen. Der Baugeologe ist daher in die nötigen diesbezüglichen<br />

Entscheidungen einzubeziehen. Die Vortriebe sind den angetroffenen geologischen,<br />

tektonischen und hydrogeologischen Verhältnissen anzupassen.<br />

4.4. Brustbilder und Tunnelbänder müssen neben der zeichnerischen Darstellung zumindest<br />

folgende Parameter beschreibend beinhalten:<br />

- tektonische Zuordnung<br />

- stratigraphische Zuordnung<br />

- Gesteinsmerkmale (Farbe, Ausbildung (strukturell und petrographisch<br />

einschließlich Besonderheiten), Verwitterungsgrad).<br />

- Schichtmerkmale (Streichen-Fallen, Mächtigkeit, Ausbildung der Schichtflächen,<br />

Besonderheiten).


486<br />

- Kluftmerkmale (Streichen-Fallen, Ausbildung, Dimension, Zerlegungsgrad,<br />

Besonderheiten).<br />

- Störungsmerkmale (Streichen-Fallen, Ausbildung, Mächtigkeit, Angaben zur<br />

Versetzung, Zerlegungsgrad, Besonderheiten).<br />

- Bergwässer (Art der Zutritte (z.B. tropfend, rinnend, etc.), Ort der Zutritte, Menge<br />

(geschätzt/gemessen), Chemismus (elektr. Leitfähigkeit), physisch wahrnehmbare<br />

Merkmale, Wasserempfindlichkeit des Gesteins und des Gebirges,<br />

Wasserwegigkeitsbeurteilung des Gebirges).<br />

- Angaben zum Tunnelvortrieb (Gebirgsart zum Zeitpunkt der geologischen<br />

Aufnahme, Kurzbeschreibung der Vortriebsarbeiten zum Zeitpunkt der Aufnahme,<br />

Sprengmittelverbrauch pro Abschlag).<br />

4.5. Alle unter 4.4 angeführten Punkte sind bei jedem Brustbild lückenlos auszufüllen. Dies<br />

macht auch Leermeldungen notwendig.<br />

4.6. Es ist pro Vortrieb ein Wasserband zu führen, das folgende Zwecke zu erfüllen hat:<br />

a) Registrierung der primären Wasserverhältnisse an der Ortsbrust,<br />

b) Erfassung des Auslaufverhaltens,<br />

c) Dokumentation der Veränderung der Wasserverhältnisse durch Injektionen.<br />

4.7. Nach Vortriebsende ist ein geologischer und hydrogeologischer Lageplan auf<br />

Tunnelsohle und ein dazugehörender Längsschnitt in Tunnelachse im Maßstab 1:1000<br />

zu erstellen. Damit ist auch eine Interpretation über die geologischen und<br />

hydrogeologischen Verhältnisse zwischen Tunnel und Oberflächengeologie zu erstellen.<br />

4.8. Zur Erfassung des Bergwasserandranges in den Vortrieben (z.B. beim Pumpensumpf<br />

oder am Leitungsende vor der Reinigungsanlage) ist eine Dauerregistrierung der<br />

anfallenden Bergwässer durchzuführen. Zu messen ist die Schüttung und die elektrische<br />

Leitfähigkeit. Bei Überschreitung eines jeweils festgelegten Leitfähigkeitswertes ist mit<br />

einer akustischen Signalgebung Alarm auszulösen. Dieser Grenzwert ist durch den<br />

Baugeologen festzulegen.<br />

5. Die wasserwirtschaftliche Beweissicherung ist ab Rechtskraft des Bescheides bis<br />

zumindest ein Jahr nach Fertigstellung der Rohbaumaßnahmen durchzuführen, bzw. sind<br />

im Falle von Änderungsabsichten der zuständigen Behörde diesbezügliche Vorschläge<br />

zu unterbreiten. Die Ergebnisse der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung und der<br />

untertägigen hydrogeologischen Dokumentation, sowie der Eigenüberwachung sind in<br />

der Vortriebsphase je Bauwerk/Baulos von einem Hydrogeologen synoptisch<br />

zusammenzuführen.<br />

6. Bedeutende Wasserzutritte in den Vortrieben sind im Rahmen der hydrogeologischen<br />

Dokumentation (Monitoring) zumindest vierteljährlich hydrochemisch und<br />

isotopenhydrologisch zu untersuchen. Der Mindeststandard für die hydrochemische<br />

Untersuchung stellt die "Regelmäßige Untersuchung des Kodex-Kapitel B 1" dar.<br />

7. Es sind für jede Quelle bzw. Quellgruppe im Tunnelnahbereich oder im Falle ihrer<br />

wasserwirtschaftlichen Bedeutung (Heil- und Mineralwässer, öffentliche<br />

Wasserversorgungsanlagen) spätestens mit Vortriebsbeginn des jeweiligen<br />

Bauwerkes/Bauloses senkrecht zur Tunnelachse Querprofile im Maßstab 1:1000<br />

anzulegen. Diese haben folgende Informationen zu beinhalten:<br />

- Horizontale Entfernung der Quelle bzw. Quellgruppe zur Tunnelachse<br />

- vertikale Entfernung zur Tunnelachse<br />

- Angabe der Höhe der Quelle/Quellgruppe in m. ü. A.<br />

- Angabe der Höhe der Tunnelsohle in m. ü. A.<br />

- Angabe der Tunnelstation im Bereich des Querprofils<br />

- prognostizierte geologische und hydrogeologische Verhältnisse im Bereich<br />

zwischen Tunnel und Quelle<br />

- Kurzbeschreibung der geologischen-hydrogeologischen und morphologischen<br />

Verhältnisse im Quellbereich<br />

- Weiters ist es erforderlich, während der Vortriebe die geologischen und<br />

hydrogeologischen Verhältnisse in jedem Querprofil nach Durchgang des<br />

Tunnelvortriebes rasch zu aktualisieren. Dies gilt nicht nur für die Verhältnisse in<br />

den Tunneln, sondern vor allem auch für die fachliche Interpretation der<br />

geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten zwischen Tunnel und<br />

Quelle/Quellgruppe. Im Endbericht ist diese Dokumentation darzustellen.<br />

8. Während der Vortriebe ist zumindest einmal alle 3 Monate im Rahmen eines<br />

„Wasserwirtschaftstages“ (=Quartalsbesprechung) eine Baustellenbegehung und


487<br />

Besprechung der Wasserrechtsbehörde und der Sachverständigen der betroffenen<br />

Fachgebiete zu ermöglichen. Unter Heranziehung aller nötigen Unterlagen ist dabei der<br />

Wasserrechtsbehörde zu berichten.<br />

9. Die Behörde ist bei außergewöhnlichen Ereignissen (drastischer Schüttungsrückgang<br />

von Quellen und/oder Wassereinbruch imTunnel von mehr als der im Projekt<br />

angegebenen Bemessungsgrundlage, qualitative Beeinflussung von Quellen, qualitative<br />

und/oder quantitative Beeinflussung von Grundwasserbrunnen) unverzüglich zu<br />

informieren.<br />

10. Spätestens 13 Monate nach dem jeweiligen Vortriebsende ist über alle vorangegangenen<br />

Nebenbestimmungen ein geologisch-hydrogeologischer und baugeologischer<br />

Schlußbericht in umfassender Weise unter Einschluß aller Unterlagen der zuständigen<br />

Behörde zu übermitteln.<br />

11. In den Vortrieben sind ausreichend Maßnahmen zur Erkundung der geologischen und<br />

hydrogeologischen Gebirgsverhältnisse zu gewährleisten. Derartige Maßnahmen sind<br />

z.B.Erkundungsbohrungen als Kern- od. Vollbohrungen. Diese Erkundungsmaßnahmen<br />

sind ebenfalls durch den Baugeologen zu dokumentieren und diese Dokumentation ist<br />

dem geologischen Schlußbericht (siehe Nebenbestimmung 10) einschließlich<br />

Interpretation beizufügen.<br />

12. Für alle Vortriebsmaßnahmen an den bergmännisch zu errichtenden Vortrieben<br />

ausgenommen Schildvortrieb, aber auch bei Errichtung von Tunnelstrecken in offener<br />

Bauweise oder Deckelbauweise sind Versagensszenarien rechtzeitig vor Baubeginn der<br />

Behörde, insbesondere auch der Wasserrechtsbehörde vorzulegen. Es sind gleichzeitig<br />

weiters durchführbare Abbruchsszenarien diesen Behörden vorzulegen, die im Falle der<br />

deutlichen Beeinflussung von Berg- und Grundwässern, bzw. von Wasserversorgungen<br />

zur Anwendung kommen.<br />

13. Der Bereich des Tiergartens ist in Hinblick auf die Sicherheit der Arbeitnehmer im<br />

Baustellenbereich durch geeignete Maßnahmen wie Steinschlagnetze gegen Steinschlag<br />

und Blockschlag aus dem Felshang des Tiergartens zu sichern. Diese Sicherungen<br />

sollen auch nach der Bauzeit erhalten bleiben.<br />

Folgende Vorschreibungen sind im Zusammenhang mit der nunmehr im Bereich der in<br />

Porengrundwasseraquiferabschnitten vorgesehenen Vortriebsmethode der Schildbauweise zwingend<br />

einzuhalten (sie wurden im dortigen Kapitel bereits angeführt):<br />

a) Es liegt nunmehr ein Maßnahmenkatalog vor, der aufzeigt, wie im Falle des Versagens<br />

der Ortsbrust vorzugehen sein wird. Es sind in der Folge alle hiefür nötigen Einrichtungen<br />

und Baumittel auf der Baustelle bereit zu halten. Im Falle des Einsatzes von Baumitteln,<br />

die nicht gemäß den Anforderungen des SV für Beton, Stahlbeton und Bauchemie und<br />

des SV für Grundwasserhygiene hinsichtlich des Grundwasserschutzes genügen, ist für<br />

den Einsatz dieser Baumittel noch so rechtzeitig vor Baubeginn um die wasserrechtliche<br />

Bewilligung anzusuchen, dass deren Genehmigung ebenfalls noch vor Baubeginn<br />

vorliegt.<br />

b) Aus dem vorhandenen Pegelnetz sind daher jene auszuwählen, die geeignet sind, die<br />

eventuelle Ausbreitung von Schadstoffen abstromig des Vortriebes erfassen zu können.<br />

Weiters sind jene Pegel auszuwählen, die einen möglichen Aufstau kontrollieren können.<br />

Im Falle der Feststellung von Schadstoffen im Grundwasser ist umgehend die zuständige<br />

Behörde in Kenntnis zu setzen.<br />

Univ. Prof. Dr. H. Mostler Dr. Gunther Heißel<br />

STELLUNGNAHME DES ABFALLTECHNISCHEN<br />

SACHVERSTÄNDIGEN DER ABTEILUNG UMWELTSCHUTZ –<br />

REFERAT ABFALLWIRTSCHAFT<br />

In der Projektbeschreibung wird im Kapitel 15.10 (Seite 114) die Vorgangsweise bei der Durchführung<br />

von Bauarbeiten im Bereich von Altlasten (Altablagerungen bzw. Altstandorte) beschrieben. So ist<br />

vorgesehen, dass beim Anfahren von Altablagerungen oder Altstandorten diejenigen Kubaturen<br />

entsorgt werden, welche im Zuge der Baumaßnahmen entfernt werden müssen. Mit<br />

Bodenverunreinigungen wird laut Projektbeschreibung im Bereich der ehemaligen Deponie Fritzens,<br />

im Oberboden des Großraumes Brixleg sowie im Bereich von industriellen Altstandorten in Jenbach<br />

gerechnet.


488<br />

Das Aushubmaterial aus den restlichen (nicht verunreinigten) Bereichen soll, sofern eine Verwertung<br />

nicht möglich ist, deponiert werden. Die Errichtung der für die Entsorgung des nicht verwertbaren<br />

Aushubes (Tunnelausbruchmaterial) erforderlichen Deponien ist allerdings nicht Gegenstand dieses<br />

Verfahrens. Da bei der Ablagerung von Tunnelausbruch eine Gesamtbeurteilung im Sinne der<br />

Deponieverordnung erforderlich ist, müssen die entsprechenden Untersuchungen im Zuge des<br />

Tunnelbaues vorgenommen werden.<br />

Ergänzend zur unter Punkt 15.10 der Projektsbeschreibung erläuterten Vorgangsweise sind<br />

aus abfallwirtschaftlicher Sicht folgende Nebenbestimmungen erforderlich:<br />

1. Rechtzeitig (zumindest 2 Wochen) vor Baubeginn im Bereich der ehemaligen Deponie in<br />

Fritzens sowie im Bereich der vermuteten Verunreinigungen in Jenbach ist die Abteilung<br />

Umweltschutz hiervon zu verständigen.<br />

2. Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, daß im Zuge der Baudurchführung auch<br />

außerhalb der oben genannten Bereiche bis dato unbekannte<br />

Untergrundverunreinigungen vorgefunden werden. In diesem Falle ist die Abteilung<br />

Umweltschutz unverzüglich darüber zu informieren.<br />

3. Aushub bzw. Ausbruchmaterialien, die nicht im Rahmen der Baumaßnahmen einer<br />

Verwertung zugeführt werden können, sind als Abfälle einer zulässigen anderen<br />

Verwertung oder getrennten Entsorgung zuzuführen. Offenkundig schadstoffbelastete<br />

Abfälle (zB alte Müllablagerungen) sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen<br />

einer geordneten Entsorgung zuzuführen.<br />

In jenen Bereichen wo sich (zB organoleptische) Verdachtsmomente für<br />

Verunreinigungen ergeben, sind unter Berücksichtigung der relevanten Önormen bzw.<br />

Merkblätter Untersuchungen durchzuführen.<br />

4. Im Zuge des Tunnelvortriebes ist entsprechend den Bestimmungen der<br />

Deponieverordnung (Anlage 5 Punkt F) für das Tunnelausbruchmaterial eine<br />

Gesamtbeurteilung durchzuführen.<br />

DI Reitmeir<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

WASSERHYGIENE, DR. CHRISTOPH KÖNIG<br />

Unter Bezugnahme auf die Einreichunterlagen der BEG, insbesondere die Teilprojekte laut Einlagen<br />

1.2, 1.3, 12.2.1.1 bis 12.1.2.11, 22.1 und 22.6, das UVP-Gutachten des gefertigten Sachverständigen<br />

vom März 1999 zu GZ 211.629/138 ff/II/C/12/98 und unter Berücksichtigung des hydrogeolo-gischen<br />

Gutachtens vom 17.10.2001 sowie des ergänzenden Gutachtens des bau- bzw. wasserchemischen<br />

Sachverständigen Dr. E. Werthmann vom 16.10.2001 wird folgendes wasserhygienisches Gutachten<br />

abgegeben:<br />

Befund:<br />

In der Einlage 1.2 des gegenständlichen Projektes wurden von der BEG die im UVP-Gutachten<br />

geforderten zwingenden, empfohlenen und Kontrollmaßnahmen für das Schutzgut Wasser auf den<br />

Seiten 1-10 dargestellt. Sie bauen im Wesentlichen auf der Umweltverträglichkeitserklärung der BEG<br />

auf, über deren Auftrag ab 1994 bzw. 1996 ein umfangreiches Erkundungsprogramm vom Institut für<br />

Hygiene der Universität Innsbruck, Abteilung Umwelthygiene durchgeführt wurde.<br />

In Mappe VII der UVE findet sich auch das von der iLF erarbeitete Programm zur Untersuchung der<br />

geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Unterinntal. Neben den quantitativen<br />

Grundwassermessungen und den hydrochemischen und bakteriologischen Messungen wurden auch<br />

Isotopenuntersuchungen und Grundwassermodellierungen durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse wurden im Rahmen von insgesamt 10 Wasserwirtschaftstagen, die gemeinsam mit<br />

dem Amt der Tiroler Landesregierung durchgeführt wurden, präsentiert.<br />

In die aktuellen Darstellungen fanden außerdem die Beobachtungen und Messungen bei der<br />

Errichtung der Erkundungsstollen Eingang.<br />

Bereits im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung 1999 wurde auf die für das Grundwasser, das<br />

Trinkwasser, das Quellwasser, das natürliche Mineralwasser und das Heilwasser besonders


489<br />

bedeutsamen Abschnitte detailliert eingegangen. Dazu werden im folgenden einige wesentliche<br />

Passagen in diesen Befund integriert:<br />

Die Punktation ist zur besseren Auffindbarkeit aus der UVP übernommen.<br />

2.3 Fragenbereich 2 - Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrolle<br />

2.3.1 SCHUTZGUT WASSER - AUSWIRKUNGEN DES PROJEKTES<br />

Im Subgutachten Hygiene des Wassers werden jene Auswirkungen des gegenständlichen Projektes<br />

beurteilt, die geeignet sind,<br />

- Grundwasser<br />

- Bergwasser<br />

- Trinkwasser<br />

- natürliches Mineralwasser<br />

- Quellwasser<br />

- Heilwasser<br />

zu beeinträchtigen.<br />

Das Wasserrechtsgesetz 1959, wiederverlautbart 1979, sieht in § 30 einen umfassenden Auftrag zur<br />

Reinhaltung und zum Schutz der Gewässer vor. Neben dem eigentlichen Auftrag zur Reinhaltung der<br />

Gewässer und der Erhaltung der natürlichen Beschaffenheit des Wasser in physikalischer,<br />

chemischer und biologischer Hinsicht ist wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes auch<br />

- der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier<br />

- die dauerhafte Verwendbarkeit von Grund- und Quellwasser als Trinkwasser<br />

- die Nutzbarkeit der Tagwässer zum Gemeingebrauch und für gewerbliche Zwecke<br />

- die Vermeidung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und sonstiger fühlbarer Schädigungen<br />

Neben dem Schutz des Grundwassers werden die Erhaltung der natürlichen Beschaffenheit des<br />

Gewässers und die ökologische Funktionsfähigkeit von Uferbereichen betont.<br />

Neben dem Schutz der Gewässer und dem Reinhaltungsgebot finden sich im Wasserrechtsgesetz<br />

aber auch Bestimmungen zur Lagerung, Leitung und zum Umschlag wassergefährdender Stoffe.<br />

Diese werden in § 31a als Stoffe definiert, die zufolge ihrer schädlichen Eigenschaften für den<br />

Menschen oder für Wassertiere und -pflanzen, insbesondere wegen Giftigkeit, geringer biologischer<br />

Abbaubarkeit, Anreicherungsfähigkeit, sensorischer Auswirkungen und Mobilität, bei Einwirkung auf<br />

Gewässer, deren ökologische Funktionsfähigkeit oder Nutzbarkeit, vor allem aber zur<br />

Wasserversorgung, nachhaltig zu beeinträchtigen vermögen.<br />

Da in Österreich mit Ausnahme der Kohlenwasserstoffe (Mineralöle) der Bundesminister für Land- und<br />

Forstwirtschaft von seiner Verordnungsermächtigung zu wassergefährdenden Stoffen noch nicht<br />

Gebrauch gemacht hat, wird in der Beurteilung des gegenständlichen Projektes auf den 4-bändigen<br />

Katalog wassergefährdender Stoffe des deutschen Beirates beim Bundesminister für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit vom Mai 1996, ergänzt durch die Mitteilungen im<br />

Bundesgesundheitsblatt, zurückgegriffen. Diese Publikation des Umweltbundesamtes Berlin entspricht<br />

dem Stand der Wissenschaften zu wassergefährdenden Stoffen.<br />

Als wesentliche Schutzziele für das Wasser gelten:<br />

- Erhalt der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer<br />

Hinsicht (Wassergüte)<br />

- Erhalt der erwarteten und/oder nachgewiesenen Qualität und Quantität des Wassers<br />

- Erhalt der Nutzungsart Trinkwasser<br />

- Erhalt der Nutzungsart Nutzwasser und/oder natürliches Mineralwasser bzw. Quellwasser zur<br />

gewerblichen Nutzung<br />

- Erhalt der Nutzungsart Heilwasser für Heilzwecke<br />

- Schutz gegen jegliche erhebliche kurzfristige oder langfristige nachhaltige Beeinträchtigung des<br />

Wassers<br />

- Schutz der gesundheitlichen Beeinträchtigung von Konsumenten (Mensch, Tier, Pflanze)<br />

- Schutz der dauerhaften und nachhaltigen ökologischen Funktionen<br />

2.3.2 SCHUTZ DER VERSCHIEDENEN WÄSSER<br />

Wie kein anderer Bereich der Umweltmedien ist das Wasser in seinen verschiedenen Vorkommen<br />

und Nutzungsarten in der westlichen Welt differenziert, gesetzlich, normativ und hygienisch-fachlich


490<br />

geregelt. Wesentliche Auszüge, aktuelle Entwürfe und tabellarische Darstellungen zu den<br />

Wassereinzelmaterien finden sich im Anhang dieses Gutachtens.<br />

2.3.2.1 GRUNDWASSER<br />

Neben dem Wasserrechtsgesetz 1959 wurde in Österreich durch die Wassergüte-<br />

Erhebungsverordnung Grundwasser definiert und im selben Jahr durch die<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung ein Instrumentarium zur Erhebung, Sicherung und nötigenfalls<br />

Sanierung von Grundwasser geschaffen. Die Schutz- und Sanierungsziele sind in der Anlage A als<br />

Schwellenwerte defininiert.<br />

2.3.2.2. BERGWASSER<br />

In Erweiterung der Definition des Grundwassers laut Gewässergüteerhebungsverordnung wird von<br />

den federführenden hydrogeologischen Sachverständigen Grundwasser als Porengrundwasser und<br />

Bergwasser als Kluft- und Karstwasser bzw. Wasser innerhalb der Festgesteine definiert.<br />

Für Bergwasser gelten somit die gleichen Schutzziele und Schwellenwerte wie für das Grundwasser.<br />

2.3.2.3 OBERFLÄCHENWASSER<br />

Oberflächenwasser sind Fließwässer und stehende Gewässer auf der Erdoberfläche, wobei im<br />

gegenständlichen Fall darunter Oberflächensüßwasser verstanden wird. Qualitätsanforderungen an<br />

Oberflächenwasser wurden in Österreich über das Hydrographiegesetz 1979, zahlreiche<br />

Emissionsverordnungen, u.a. die allgemeine Abwasseremissionsverordnung 1991 und indirekt über<br />

die Oberflächen-Trinkwasserverordnung 1995 geregelt.<br />

Hinzu kommt ein geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines<br />

Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (KOM 97) 49<br />

(Endg.), Aussendung 6260/98 vom 24. Feber 1998. Darin werden zur Beschreibung des ökologischen<br />

Zustands der Oberflächenwässer, nämlich der Flüsse und Seen, aber auch der Ästuare und<br />

Küstengewässer,<br />

- biologische,<br />

- hydromorphologische,<br />

- chemische und physikalisch-chemische<br />

Parameter definiert.<br />

2.3.2.4 TRINKWASSER, WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH<br />

Während das Trinkwasser in Österreich seit 1984 durch die „Regelungen für Trinkwasser“ einen<br />

ministeriellen Erlaß und seit 1994 in seinen Qualitätsanforderungen und in der Überwachung durch<br />

das Kapitel B 1 „Trinkwasser“ des Österreichischen Lebensmittelkodex geregelt war, trat 1998 in<br />

Umsetzung der EG Richtlinie „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ die Verordnung „Qualität von<br />

Wasser für den menschlichen Gebrauch“, BGBl. II Nr. 235/1998, nach dem Lebensmittelgesetz 1975<br />

in Kraft. Damit ist eine geringfügige Umstellung gegenüber dem BEG-Erkundungsprogramm<br />

erforderlich, da diese Untersuchungen noch nach dem Österreichischen Lebensmittelkodex<br />

durchgeführt wurden.<br />

Neben dieser sg. Trinkwasserverordnung sind noch die Regelungen nach der Nitratverordnung, der<br />

Pestizidverordnung und der Trinkwasserausnahmeverordnung zu berücksichtigen.<br />

EG-Richtlinie und Österreichische Trinkwasserverordnung decken sich nicht völlig mit den qualitiy<br />

guidelines for drinking-water der Weltgesundheitsorganisation. Vor allem für organische Parameter<br />

bestehen unterschiedliche Anforderungen.<br />

Für die Beurteilung innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfung erscheint bedeutend, daß „Wasser für<br />

den menschlichen Gebrauch nach § 2 der Verordnung definiert wird als Wasser, das dazu bestimmt<br />

ist, entweder im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung gemäß § 1 Abs.2 Lebensmittelgesetz<br />

1975 in Verkehr gebracht zu werden“. Auf diesem offensichtlichen hygienischen faux pas gegenüber<br />

den Bestimmungen des Österreichischen Wasserrechtsgesetzes und des Österreichischen<br />

Lebensmittelgesetzes, der deutschen Trinkwasserverordnung und den einschlägigen<br />

Trinkwassernormen in Mitteleuropa wurde bei der Anpassung an die EG-Richtlinie „Qualität von<br />

Wasser für den menschlichen Gebrauch“ wiederholt hingewiesen.<br />

2.3.2.5 NATÜRLICHES MINERALWASSER, QUELLWASSER<br />

Während bisher natürliches Mineralwasser über das Kapitel B 17 „natürliches Mineralwasser“ des<br />

Österreichischen Lebensmittelkodex bzw. nach der Mineralwasserverordnung, BGBl. Nr. 552/1994,


491<br />

geregelt war, liegt nunmehr in Anpassung an die einschlägige EU-Richtlinie der Entwurf einer<br />

Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über natürliche<br />

Mineralwässer und Quellwässer (Mineralwasser- und Quellwasserverordnung) vor, der sich in einem<br />

fortgeschrittenen Begutachtungsstadium befindet. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, daß<br />

natürliches Mineralwasser und Quellwasser, das der neuen Verordnung nicht entspricht, noch bis 30.<br />

Juni 1999 in Verkehr gebracht werden darf.<br />

Natürliches Mineralwasser ist nach § 2 Abs.(1) folgendermaßen definiert:<br />

a) Es hat seinen Ursprung in einem unterirdischen vor jeder Verunreinigung geschützten<br />

Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen<br />

Quellen annähernd gleicher Charakteristik gewonnen.<br />

b) Es ist von ursprünglicher Reinheit.<br />

c) Es hat eine bestimmte Eigenart, die auf seinen Gehalt an Mineralstoffen, Spurenelementen oder<br />

sonstigen Bestandteilen zurückzuführen ist, und weist gegebenenfalls bestimmte<br />

ernährungsphysiologische Wirkungen auf.<br />

Natürliches Mineralwasser weist damit deutlich höhere Anforderungen auf als Wasser für den<br />

menschlichen Gebrauch (siehe auch Anhang).<br />

Vorgegeben sind auch die Voraussetzungen, unter denen Mineralwasser in Verkehr gebracht werden<br />

darf, wenn es gegen die Gefahren einer Verunreinigung ausreichend geschützt ist.<br />

Bei einer mikrobiellen Verunreinigung besteht nicht die Möglichkeit einer Desinfektion.<br />

Als Verfahren zur Behandlung natürlichen Mineralwassers sind folgende zulässig:<br />

§ 5 Abs.2:<br />

a) Das Abtrennen unbeständiger Inhaltsstoffe, wie Eisen- und Schwefelverbindungen durch Filtration<br />

oder Dekantation gegebenfalls nach Belüftung.<br />

b) Das Abtrennen von Eisen-, Mangan- und Schwefelverbindungen sowie von Arsen bestimmter<br />

Wässer durch eine Behandlung unter Verwendung von mit Ozon angereicherter Luft.<br />

c) Der vollständige oder teilweise Entzug des freien Kohlendioxids durch ausschließlich physikalische<br />

Verfahren.<br />

d) Eine Behandlung gemäß lit.a und b darf die Zusammensetzung des natürlichen Mineralwassers in<br />

den wesentlichen, seine Eigenschaften bestimmenden Bestandteilen nicht verändern.<br />

Auch wird durch eine genaue Verpackungs- und Kennzeichnungsregelung ein Austausch verhindert.<br />

Quellwasser muß folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />

a) Es hat seinen Ursprung in einem unterirdischen Wasservorkommen und wird aus einer oder<br />

mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen.<br />

b) Es ist vo n ursprünglicher Reinheit.<br />

Quellwasser genießt einen vergleichbaren Schutz wie natürliches Mineralwasser und darf ebenso nur<br />

mit eingeschränkten Verfahren behandelt werden. Auch hier ist eine Desinfektion ausgeschlossen.<br />

2.3.2.6 HEILWASSER<br />

Heilwasser ist im Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, BGBl. Nr. 272/1958 und<br />

in Tirol über das Tiroler Heilvorkommen- und Kurortegesetz, LGBl. Nr. 55/1961, geregelt.<br />

Nach dem Grundsatzgesetz (§ 1) gelten Heilquellen als Heilvorkommen. Unter Heilquellen werden<br />

Quellen verstanden, deren Wasser aufgrund besonderer Eigenschaften und ohne jede Veränderung<br />

ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder<br />

erwarten lassen.<br />

Nach § 2 dieses Grundsatzgesetzes darf eine Quelle nur dann als Heilquelle anerkannt werden, wenn<br />

insbesondere nachgewiesen wird:<br />

a) daß sie eine für die beabsichtigte therapeutische Anwendung hinreichende Ergiebigkeit besitzt,<br />

b) daß das Quellwasser eine bestimmte spezifische Beschaffenheit aufweist oder pharmakologisch<br />

bereits in kleinsten Mengen wirksame Inhaltsstoffe in bestimmten Mindestmengen enthält,<br />

c) daß das Quellwasser ohne Änderung seiner natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich<br />

anerkannte Heilwirkung ausübt oder erwarten läßt.<br />

Seit dem Ende des UVP-Verfahrens ergaben sich hinsichtlich der hygienischen Beurteilung der<br />

diversen Wässer folgende relevante Veränderungen:


492<br />

Das Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung, BGBl. 304/2001, eine Neufassung des Kapitels B<br />

17 des Österr. Lebensmittelkodex „Abgefüllte Wässer“ in der Neufassung GZ 32.017/0-VI/B/1b/00 aus<br />

2000.<br />

In der Einlage 1.2 werden insgesamt 48 Auflagen zum Bereich Wasser und Wasserhygiene bzw. von<br />

24. – 55. rein wasserhygienische Auflagen gelistet, die nach Aussagen des Einschreiters alle Auflagen<br />

der UVP-Gutachter einschließlich der zusätzlichen Ergänzungen aus der Erörterung der UVP vom<br />

21.-24. Juni 1999 berücksichtigen.<br />

Zu den einzelnen Auflagen:<br />

Zu 9.<br />

Der Sachverhalt wurde am 16.10. von der hydrologischen Sachverständigen der BEG (Fr. Dr. Sock)<br />

bestätigt. Die bisher vorliegenden Befunde wurde vorgelegt.<br />

Zu 14.<br />

Im Untersuchungsprogramm laut Einlage 1.3 sind nicht alle erforderlichen Parameter berücksichtigt.<br />

Diesbezügliche Ergänzungen wurden am 16.10. von den hydrogeologischen, dem bau- bzw.<br />

wasserchemischen und dem wasserhygienischen Sachverständigen mit der BEG und ihren<br />

Sachverständigen diskutiert und sollen im folgenden Gutachten näher definiert und als zusätzliche<br />

Auflagen vorgeschrieben werden.<br />

Zu 15.<br />

Diese Formulierung ist zu ändern in „Beim“ Einsatz aller ...<br />

Zu 19.<br />

Ist zu ergänzen um die Parameter laut Korrektur der bisherigen Auflage 14.<br />

Zu 23.<br />

Diese Bescheidauflage gilt weiter, die wasserwirtschaftliche/geologische Bauaufsicht soll auch<br />

weiterhin aufrechterhalten werden.<br />

Zu 24.<br />

Ergänzungen laut korrigierter Auflage 14.<br />

Zu 25.<br />

Ergänzungen laut korrigierter Auflage 14.<br />

Zu 26.<br />

Es konnte fachlich begründet werden, weshalb kein beschleunigerfreier Spritzbeton verwendet<br />

werden kann. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Grundwässer sind nicht zu erwarten.<br />

Daher wird die Änderung dieser Auflage zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 27.<br />

Änderung laut Änderung der Auflage 14.<br />

Zu 30.<br />

Dieses Problem wurde zwischenzeitlich im Sinne einer (sogar verbesserten) Ersatzversorgung<br />

geregelt. Die Auflage bleibt aufrecht.<br />

Zu 38.<br />

Diese Auflage widerspricht nach Meinung des gefertigten Sachverständigen weder dem<br />

Abfallwirtschaftsgesetz noch der Deponieverordnung, sodass die Aufforderung zur Kooperation mit<br />

der Behörde aufrecht bleibt.<br />

Zu 42.<br />

„weitgehend“ bedeutet nicht völlige Wiederherstellung zuvor bestehender Ver-hältnisse, sofern die<br />

Abweichungen vom Ist-Zustand keine wesentliche Abweichung erfahren. Daher bleibt die Auflage<br />

aufrecht.


493<br />

Gutachten:<br />

Bezugnehmend auf die einleitend erwähnten Projektsunterlagen und technischen Gutachten, auf das<br />

UVP-Gutachten vom März 1999 und auf den zuvor erstellten Befund wird die folgende gutachterliche<br />

Stellungnahme aus Sicht des wasserhygienischen Sachverständigen abgegeben:<br />

Im vorgelegten Projekt wurden die fachgutachterlichen Aussagen des Wasserhygienikers in der UVP<br />

1999 weitgehend berücksichtigt und durch die Auflagen 8.-55. der Einlage 1.2 sowie das in der<br />

Einlage 1.3 dargestellte Beweissicherungsprogramm als Bestandteil des Projektes dokumentiert.<br />

Für die Beweissicherung besonders bedeutend ist die praktisch lückenlose Erhebung des Ist-<br />

Zustandes durch das Hygieneinstitut der Universität Innsbruck bezüglich der Routineparameter der<br />

Trinkwasserverordnung für die Quellen, während für die Talgrundwässer und besonders gefährdete<br />

Wasservorkommen auch zusätzliche Parameter untersucht wurden.<br />

Aufgrund der besonderen hydrogeologischen Verhältnisse im Inntalboden, einzelner Bauabschnitte, in<br />

denen eine aus der Vergangenheit bekannte Belastung mit Schwermetallen und anderen<br />

wassergefährdenden Stoffen besteht, der Bergbaugebiete, für die das geologische Vorkommen von<br />

Schwermetallen belegt ist sowie wegen des Einsatzes von Baumaterialien und Baustoffen, die<br />

wassergefährdende Stoffe enthalten können, erscheint es notwendig das<br />

Beweissicherungsprogramm, insbesondere auch die Ist-Zustandserhebung um einzelne Parameter zu<br />

ergänzen. Was die Ergänzung der Pestizide nach der Trinkwasserverordnung 2001 betrifft, erscheint<br />

der Umstand relevant, dass zwar die BEG während der Bauzeit die Verwendung von Pestiziden<br />

ausschließt, der Betreiber der Hochleistungsstrecke derzeit nicht bekannt ist und daher auch keine<br />

verbindliche Zusage über die Nicht-Verwendung von Pestiziden auf den offen geführten Strecken<br />

gemacht werden kann. Das Beweissicherungsverfahren dient ja nicht nur dem Nachweis einer<br />

Grundwasserverunreinigung durch die Baumaßnahmen und/oder die spätere Betriebsführung,<br />

sondern auch dem Nachweis, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte Kontaminationen der<br />

verschiedenen Wässer nicht dem Errichter und Betreiber der Hochleistungsstrecke angelastet werden<br />

können. Dies gilt z. B. für regionale Verunreinigungsherde wie Altlasten aus alten Deponien oder aus<br />

der gewerblichen Nutzung von Betrieben im Inntal.<br />

Bei den ergänzenden Parametern handelt es sich um die folgenden:<br />

- aliphatische Kohlenwasserstoffe (sofern diese nicht bereits generell bei Wasservorkommen im<br />

Talbodenbereich des Inns berücksichtigt wurden)<br />

- Phenole<br />

- Leicht flüchtige, halogenierte Kohlenwasserstoffe (insbesondere chlorierte)<br />

- Pestizide<br />

- Schwermetalle<br />

- TOC und bei erhöhtem TOC auf organische Einzelparameter wie Kunststoff-Monomere, und zwar<br />

auf toxikologisch relevante Monomere.<br />

Zusammenfassend besteht aus wasserhygienischer Sicht bei Einhaltung der folgenden Auflagen kein<br />

fachlicher Einwand gegen den Neubau der Hochleistungseisenbahn der BEG auf der verordneten<br />

Trasse:<br />

Auflagen:<br />

1. Die Hochleistungseisenbahn ist projektsgemäß und unter Berücksichtigung der im<br />

gegenständlichen Verfahren von den geologischen und hydrogeologischen sowie dem<br />

bau- bzw. wasserchemischen Sachverständigen empfohlenen Auflagen zu errichten und<br />

zu betreiben.<br />

2. Die Beweissicherungsverfahren sind gemäß Einlage 1.2 und 1.3 durchzuführen, wobei<br />

die zwingenden, empfohlenen und Kontrollmaßnahmen laut Auflagenliste der Einlage 1.2<br />

einzuhalten sind.<br />

3. Ergänzend sind in den Beweissicherungsverfahren folgende Parameter bzw.<br />

Untersuchungen vorzusehen:<br />

a) aliphatische Kohlenwasserstoffe (sofern diese nicht bereits generell bei<br />

Wasservorkommen im Talbodenbereich des Inns berücksichtigt wurden)<br />

b) Phenole<br />

c) Leicht flüchtige, halogenierte Kohlenwasserstoffe (insbesondere chlorierte), wobei<br />

in die Untersuchung all jene Brunnen einzubeziehen sind, in deren oberstromigem<br />

Gebiet Altlasten durch Deponien, Gewerbebetriebe, Industrieanlagen oder die


494<br />

Verwendung von Lösungs- und Reinigungsmitteln, Kältemitteln und Treibmitteln<br />

bekannt ist oder vermutet wird.<br />

d) Pestizide laut Anhang I der Trinkwasserverordnung 2001<br />

e) Schwermetalle laut Anhang I der Trinkwasserverordnung 2001, wobei ergänzend<br />

zum Schwermetallprogramm laut 2.3.3.6 der Einlage 1.3 auch auf Antimon und<br />

Selen zu untersuchen ist<br />

f) Untersuchung auf TOC (ist totaler organischer Kohlenstoff), wobei jede Erhöhung<br />

des Ausgangswertes der Erstuntersuchung, der sich aus dem Mittelwert der Hochund<br />

Niederwassermessung ergibt, um mehr als 50 % einer weiteren differenzierten<br />

Analyse bedarf. Bezüglich der Kunststoff-Monomere ist eine Ausschreibung der<br />

Bauvorhaben dahingehend zu konkretisieren, dass nur Kunststoffe der<br />

Wassergefährdungsstufen 0 und 1 verwendet werden dürfen. Dem Anbot sind<br />

Produkt- und Herstellungsverfahrensbeschreibungen, Sicherheitsdatenblätter und<br />

Einstufungen der Wassergefährdung gemäß dem deutschen Katalog der<br />

wassergefährdenden Stoffe in der aktuellsten Fassung anzuschließen. Im<br />

Zweifelsfall über die tatsächliche Wassergefährdungs- und toxikologische<br />

Relevanz ist vor Verwendung des jeweiligen Stoffes ein ökotoxikologisches und<br />

toxikologisches Gutachten einzuholen.<br />

Diese Auflagen gelten hinsichtlich der Punkte a., b., c., d. und f. für alle Trink-, Nutz-,<br />

Mineralwasser- und Heilbrunnen im Talbodenbereich des Inn sowie im Randbereich der<br />

Talflanken, wo eine Mischung von Tal- und Berggrundwässern nicht auszuschließen ist.<br />

Die Untersuchungen sind bei einem Nachweis wassergefährdender Stoffe in diesen<br />

Brunnen auf die Vorfeldmessstellen und/oder nächsten zwei oberstromigen<br />

Grundwasserpegel auszudehnen.<br />

Die Auflage e. gilt für alle Wasservorkommen im Großraum Brixlegg, d. h. wo Bergbau<br />

stattgefunden hat oder stattfindet oder wo eine Belastung durch Altlasten oder<br />

Altbergbaustandorte anzunehmen ist.<br />

Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Begutachtung nach<br />

dem UVP-Gesetz eine eingehende Prüfung der Sachfragen erfolgte und das UVP-Gutachten als<br />

integrierter Bestandteil des gegenständlichen Befundes aufgenommen wurde. Zu den im UVP-<br />

Verfahren verwendeten Beurteilungsgrundlagen (2.1 Arbeitsunterlagen) kamen in der jüngsten Zeit<br />

die Novelle der Trinkwasserverordnung 1998, BGBl. Nr. 304/2001 sowie das Inkrafttreten der<br />

Mineralwasserverordnung 1999 und die darauf aufbauende Neufassung des Kapitels B 17 „Abgefüllte<br />

Wässer“ des Österr. Lebensmittelkodex.<br />

Der fachlichen Anregung des wasserwirtschaftlichen Planungsorganes der Tiroler Landesregierung,<br />

Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Kutzschbach, die Meßstellen der Wassergüteerhebungen im<br />

gegenständlichen Projektsabschnitt gesondert auszuweisen und planlich darzustellen sollte nach<br />

Meinung des Gefertigten Sachverständigen entsprochen werden, da damit auch längerfristig eine<br />

quantitative und qualitative Beobachtung möglich ist. Aufgrund der von Dipl.-Ing. Kutzschbach heute<br />

vorgelegten Auswertungen der WGE-Untersuchungen steht fest, dass alle Parameter, bei denen es<br />

seit 1991 zu Überschreitungen von Grenz- und/oder Schwellenwerten gekommen ist, in den<br />

Beweissicherungsverfahren berücksichtigt sind. Eine Auflage über die WGE-Meßstellen in die<br />

Beweissicherung und in die laufenden Auswertungen wird, soweit für die BEG ein Zugang zu den<br />

Pegeln, Brunnen oder Wärmepumpen gegeben ist, durch den Amtssachverständigen für qualitativen<br />

und quantitativen Grundwasserschutz, Herrn Dipl.-Ing. Peter Pesta erfolgen.<br />

Dr. Christoph König<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

BAUSTOFFE, DR. ECKART WERTHMANN<br />

Mit dem Schreiben vom 5.April 20001 erhielt der Sachverständige vom Bundesministerium für<br />

Verkehr, Innovation und Technologie die Aufforderung, einen Befund und Gutachten aus Sicht des<br />

Fachgebietes Baustoffe bei der eisenbahnrechtlichen Verhandlung abzugeben.<br />

Bei den Erkundungsstollen wurden bisher die im Umweltverträglichkeitsgutachten für Baustoffe und<br />

Korrosion geforderten Bedingungen hinreichend beachtet und eingehalten.<br />

Eine Änderung gibt es allerdings beim Spritzbeton bedingt durch Weiterentwicklung und neue<br />

Erkenntnisse auf diesem Gebiet. Von der Beurteilung des Sachverständigen aus kann auch das


495<br />

Spritzbetonverfahren mit Beschleunigern zugelassen werden, wenn als Beschleuniger alkaliarme bzw.<br />

alkalifreie Beschleuniger zur Anwendung kommen und diese Beschleuniger nur Bestandteile<br />

beinhalten, welche maximal die Wassergefährdungsklasse 1 besitzen.<br />

Kleine Änderungen wurden auch im Bereich „Maßnahmen im Bereich der Untertagestrecken und<br />

offenen Bauweise als Vorkehrung bei Unfällen mit Ausfließen von flüssigem Gefahrengut“<br />

vorgenommen, wobei als Alternative zu den Vorschreibungen auch andere Lösungen möglich sind,<br />

wenn diese die gleiche oder eine bessere Wirkung nachweislich haben. Gerade auf dem Gebiet der<br />

Schutzanstriche und auf dem Gebiet der Fugenbänder ist eine rasche Weiterentwicklung gegeben,<br />

der nicht vorgegriffen werden sollte. In dem nachfolgenden UVP-Gutachten sind daher jene Bereiche,<br />

welche eine wesentliche Änderung erhalten haben, kursiv gedruckt.<br />

Überwachungsumfang während und nach der Bauphase :<br />

A.) Tunnelausbruchsmaterial:<br />

Beim Bau der Tunnel ist pro Vortrieb alle 6oo m eine Probe zu entnehmen und eine<br />

Gesamtbeurteilung entsprechend Kap. F der Deponieverordnung vorzunehmen. Die Probenahme hat<br />

entsprechend repräsentativ zu erfolgen, abhängig von der Art der Zwischendeponierung. Bei<br />

Deponiebergen ist eine Probe so zu entnehmen, dass die Gesamtprobe aus 5 gleichvolumigen<br />

Teilproben zusammengesetzt ist, wobei in der Falllinie Gipfel- Fuß entnommen wird. Die Verteilung<br />

der 5 Teilproben sollte in ungefähr gleichen Abständen zwischen Gipfel und Fuß erfolgen.<br />

B.) Stollenwässer bzw. Emissionswässer:<br />

Entsprechend der Allgem. Abwasseremissionsverordnung vom 19. April 1996 sind alle 4 Wochen<br />

nach der GSA Proben zu entnehmen und auf folgende unten angeführte Parameter zu untersuchen.<br />

Dabei gelten die Grenzwerte der Abwasseremissionsverordnung:<br />

- Summe Kohlenwasserstoffe (mg/l)<br />

- Absetzbare Stoffe (ml/l)<br />

- Abfiltrierbare Stoffe (mg/l)<br />

- TOC berechnet als C (mg/l) bei Überschreitung des TOC-Wertes über den maximalen<br />

Emissionswert ist eine Bestimmung der Einzelsubstanzen, die den erhöhten TOC-Gehalt<br />

verursachen, durchzuführen<br />

- pH-Wert<br />

- NO3 ber. als N (mg/l)<br />

- NO2 ber. als N (mg/l)<br />

- NH4 ber. als N (mg/l)<br />

- Na (mg/l)<br />

- K (mg/l)<br />

- Al ber. als Al (mg/l)<br />

- Phenole (mg/l)<br />

- Kontinuierliche Registrierung der Wassermenge am Auslauf der GSA<br />

Neben der Bestimmung dieser Parameter muss eine kontinuierliche Aufzeichnung des pH-Wertes und<br />

des NO2- Gehaltes erfolgen.<br />

Die Probenahme darf nicht als Mischprobe entnommen werden, sondern hat innerhalb von 10<br />

Minuten, durch einen Autosampler zu erfolgen.<br />

Vorgangsweise der Probenahme über den Autosampler :<br />

Die Probenahme hat alle 8 Stunden zu erfolgen. In einer Woche werden dabei 21 Proben gezogen.<br />

Die Proben müssen dabei eine Woche im Kühlschrank aufbewahrt werden, um für eine eventuelle<br />

Probenahme zur Verfügung zu stehen.<br />

C.) Emissionswässer nach der Bauphase im Betriebszustand:<br />

Wässer, die aus tiefen Bereichen der fertigen Anlage in Rückhaltebecken gesammelt werden, müssen<br />

2 mal jährlich auf folgende Parameter untersucht werden:<br />

- pH - Wert<br />

- NH4 ber. als N (mg/l)<br />

- NO2 ber. als N(mg/l)


- TOC ber. als C (mg/l)<br />

- CSB ber. als O2 (mg/l)<br />

- Summe KW (mg/l)<br />

- Cadmium ber. als Cd (mg/l)<br />

- Chrom gesamt ber. als Cr (mg/l)<br />

- Eisen ber. als Fe (mg/l)<br />

- Summe anion. und nichtion. Tenside (mg/l)<br />

- Abfiltrierbare - und absetzbare Stoffe<br />

496<br />

D.) Störfallwässer:<br />

Bei Gefahrengutunfällen müssen spezielle Untersuchungen abhängig vom Gefahrengut durchgeführt<br />

werden.<br />

Fortführung zum UVP-GUTACHTEN:<br />

1. Einleitung:<br />

Zur Beurteilung des Schutzgutes Grundwasser, Bergwasser und Oberflächenwasser bei der<br />

Hochleistungsstrecke „Ausbau Unterinntal“ bei der sehr verschiedene Bauweisen und Baustoffe zur<br />

Anwendung kommen, ist es notwendig, die verschiedenen Baumaterialien (anorganische und<br />

organische Stoffe) im einzelnen auf ihre Gefährlichkeit zu beurteilen.<br />

Erst in weiterer Folge kann dann aus der Kombination Baustoff- Baugrund (Lockergestein, Fels) und<br />

der vorherrschenden Grund- u. Bergwasserverhältnisse eine endgültige Beurteilung in den<br />

entsprechenden örtlichen Bereichen vorgenommen werden.<br />

So wird eine Schlitzwandherstellung mit der notwendigen Stützflüssigkeit im gut durchströmten<br />

Lockergestein eine andere Umweltbeeinflussung haben als eine Schlitzwand, welche im<br />

schluffreichen Lockergestein über dem Grundwasserspiegel errichtet wird. Es zeigt sich dabei, dass<br />

die Komponenten Baustoff, Baugrund und Grundwasserverhältnisse die wesentlichen Kriterien zur<br />

Beurteilung der Gefährdung des Schutzgutes Wasser sind.<br />

Bei allen Baustoffen spielt die Eluierbarkeit bzw. die Löslichkeit gegenüber Wasser eine ganz<br />

entscheidende Rolle. In den meisten Fällen ist es auch entscheidend, in welchem Alter der Baustoff<br />

mit dem Grund- bzw. Bergwasser in Kontakt kommt, und wie stark schon der Verfestigungsgrad des<br />

Baumaterials ist, bzw. ob es einen teilweisen Abbau und Zerstörung des Baustoffes durch die<br />

Strömung des Grund- bzw. Bergwassers gibt .Bei einigen Baustoffen ist auch der Chemismus des<br />

Wassers entscheidenden oder die Aggressivität des Locker-und Felsgesteines. Dabei wird man nicht<br />

in allen Fällen eine umfassende vorausschauende Beurteilung abgeben können, da die<br />

entsprechenden Aufschlüsse fehlen. Erst mit dem Baufortschritt, wo dann die Aufschlüsse vorliegen,<br />

wird man die notwendigen umweltschonendsten Entscheidungen treffen können.<br />

In den überwiegendsten Fällen wird man aber im voraus die Umweltbeeinflussung mit ausreichender<br />

Genauigkeit abschätzen können.<br />

Bei organischen Baustoffen (Polykondensationen, Polyadditionen usw.) ist es auch entscheidend, ob<br />

die Baustoffe schon in teilweise abgebundener Form (vorpolymerisiert) oder vollreaktiv in den<br />

Baugrund gelangen und welche Konsequenzen sich bei einer Fehldosierung ergeben können.<br />

Es wird auch abzuschätzen sein, inwieweit ein Baustoff noch „in situ“ reagieren kann, wenn die<br />

Strömung des Grund- bzw. Bergwassers den Baustoff bzw. dessen Ausgangskomponenten verdünnt,<br />

abtreibt oder mit Wasser stark durchsetzt. Hier spielt vorallem die Topfzeit oder Abbindezeit des<br />

angewandten Baustoffes eine entscheidende Rolle.<br />

2. Beschreibung der einzelnen Baustoffe, Umweltgefährdungen und<br />

entsprechende Umweltbeurteilung<br />

2.1. Zementgebundene Baustoffe<br />

2.1.1 SPRITZBETONE:


497<br />

Die Umweltverträglichkeit von Spritzbeton wird vorwiegend von seiner Eluierbarkeit gegenüber<br />

Wasser bestimmt. Durch seine Einbauart im Stollen mit Auftragen durch Spritzen auf senkrechte<br />

Wände oder über Kopf, fällt zwangsläufig ein nicht unbeträchtlicher Anteil (15-20 %) als Rückprall auf<br />

die Stollensohle .Das in der Stollensohle abfließende Gebirgswasser eluiert dabei den noch sehr<br />

jungen Spritzbeton und dabei können nicht unbeträchtliche Mengen an Schadstoffen aus dem<br />

Spritzbeton in das Berg- oder Grundwasser gelangen. Auch der auf die Felswand (Ulme und<br />

Gewölbe) oder auf das Lockergestein aufgetragene Spritzbeton kann durch direkten Kontakt mit<br />

fließendem Wasser im Frühstadium der Hydratation ausgelaugt oder sogar ausgeschwemmt werden.<br />

Aus diesen vorhin angegebenen Gründen und wegen der Verwendung von Beschleunigern,welche<br />

die Eluierbarkeit des Spritzbetons stark erhöhen, ist es sehr wichtig, den Spritzbeton gesondert vom<br />

üblichen Schalungsbeton von Mörtel- und Zementinjektionen zu betrachten.<br />

2.1.1.1 Übliche Spritzbetone<br />

Untersuchungen haben gezeigt, dass Spritzbeton eine merkbar höhere Eluierbarkeit als Beton haben<br />

kann, wenn dem Spritzbeton Beschleuniger beigemischt werden. Beschleuniger sind in den meisten<br />

Fällen im Spritzbeton notwendig, um das Erstarren des Zementes im Spritzbeton von frühestens 1<br />

Stunde auf ca. 1-5 min. zu senken. Dadurch wird gewährleistet, dass der Spritzbeton, welcher durch<br />

Spritzen auf den Fels oder auf ein Lockergestein aufgetragen wird, auf diesem verbleibt und rasch<br />

eine feste tragende Schicht bildet.<br />

Herkömmliche Spritzbetone beinhalten als Beschleuniger Alkalikarbonate und bzw. Alkalihydroxide<br />

oder Alkaliwasserglas. Bei Verwendung dieser Beschleuniger (der Gehalt an Beschleunigern liegt bei<br />

1- 10 % bezogen auf den Zementgehalt im Spritzbeton) werden bei Berührung mit Wasser größere<br />

Mengen an Alkalien aus dem Spritzbeton herausgelöst und dabei kann der pH-Wert und der Anteil an<br />

Na und K im Wasser stark erhöht werden.<br />

Die Auslaugbarkeit ist vor allem beim jungen Spritzbeton besonders groß.<br />

Um den Spritzbeton umweltfreundlicher zu machen bzw. die Auslaugbarkeit der Alkalien zu<br />

erniedrigen bzw. die Alkalien im Spritzbeton zu umgehen, gab es in den letzten Jahren<br />

verschiedenartige Neuentwicklungen.<br />

2.1 1.2 Spritzbeton mit alkaliarmen Beschleunigern:<br />

Unter anderem wird statt Alkalikarbonat, Alkalihydroxid und Alkaliwasserglas als Beschleuniger<br />

Aluminiumhydroxid =Al(OH)4 bzw. und Aluminiumsulfathydrat=Al2(S04)3 n-H20 verwendet. Bei den<br />

pulverförmigen bzw. flüssigen Beschleunigern liegt dabei der Al- Gehalt bei max. 20% -40%).Diese<br />

Beschleuniger werden als BE- AF bezeichnet, wobei für BE „Beschleuniger“ und für AF „alkalifrei“ als<br />

Abkürzung gilt .Als Grenzwert des Alkaliengehaltes (Na und K) gilt das Na2O- Äquivalent von 1 %.<br />

Dieser sehr niedrige Gehalt an Alkalien ist natürlich ein merkbarer Fortschritt in Bezug auf die<br />

Umweltverträglichkeit. Diese Spritzbetone, welche sehr aluminiumreiche Beschleuniger beinhalten,<br />

zeigen aber im Frühstadium ihrer Erhärtung und im jungen Alter eine erhöhte Auslaugbarkeit an<br />

Aluminium . Eluierversuche haben gezeigt, dass der Al-Gehalt im Wasser bei derartigen<br />

Spritzbetonen um den vierfachen Wert höher liegt als bei Spritzbetonen, die keine Beschleuniger<br />

beinhalten bzw. welche keine Beschleuniger (Spritzbetone unter Punkt 2.1.1.3) benötigt . 24 h alte<br />

Spritzbetone zeigen bei Verwendung von alkaliarmen Beschleunigern im Spritzbeton Eluatwerte von<br />

39mg Al / pro 100g , Spritzbetone welche keine Beschleuniger beinhalten, Eluatwerte von nur 9mg<br />

Al/100 g.(eigene Versuche).<br />

Al stellt im Trinkwasser ein gewisses Gesundheitsrisiko dar.<br />

Der Grenzwert für Al im Trinkwasser nach 235.Verordnung (Juli 98) “Qualität von Wasser für den<br />

menschlichen Gebrauch“ liegt bei 0.2mg/l. Im Bereich des pH-Wertes über 7 liegt Al im Wasser in<br />

Form von [Al(OH)4] - vor.<br />

Teilweise beinhalten flüssige alkaliarme Spritzbetonbeschleuniger in größere Mengen organische<br />

Stoffe wie Ameisensäure und Amine, die ebenfalls im Frühstadium der Erhärtung auslaugbar sind und<br />

zu einem erhöhten CSB- Wert im Wasser führen. Teilweise sind diese organischen Stoffe nur dem<br />

Erzeuger bekannt und stellen daher neben Al eine weitere unbekannte Gefahr für das Schutzgut<br />

Wasser dar.<br />

2.1.1.3 Spritzbeton mit Spritzzementen, welche keine Beschleuniger benötigen:<br />

Neben der im vorhergehenden Kapitel beschriebenen Neuentwicklung gibt es auch eine andere<br />

parallel dazu laufende Entwicklung, um die Auslaugbarkeit von Alkalien im Spritzbeton zu umgehen


498<br />

bzw. die Alkalien im Spritzbeton zu vermeiden. Dieser Spritzbeton besitzt einen Zement, der keinen<br />

Beschleuniger benötigt, da er von sich aus einen Erstarrungsbeginn von 1-5 Minuten hat .Dies wird<br />

dadurch erreicht, dass ein Portlandzement erzeugt wird, welcher keine oder nur eine sehr geringe<br />

Gipszumahlung besitzt. Üblicherweise besitzen Portlandzemente Gipszumahlung von 5 bis 6% als<br />

Verzögerer und bewirkt einen Erstarrungsbeginn von frühestens 1 Stunde sodass der Beton dann<br />

noch Zeit zur Verarbeitung hat.<br />

Mit diesem gipsfreien bzw. gipsarmen Zementtyp kann ein qualitativ hochwertiger Spritzbeton mit<br />

wenig Rückprall hergestellt werden. Dieser Spritzbeton weist natürlicherweise keine relevant<br />

eluierbaren Mengen an Alkalien und Aluminium in Wasser auf und kann in seiner Eluierbarkeit einem<br />

Beton, der keine Zusatzmittel beinhaltet, gleichgesetzt werden. Durch den geringen Rückprall,<br />

welchen dieser Spritzbeton aufweist und durch die geringe Eluierbarkeit an Alkalien- und<br />

Aluminiumanteilen wird das Schutzgut Wasser im Vergleich zu allen anderen Spritzbetonarten am<br />

geringsten belastet.<br />

Neben dem Spritzzement auf Portlandzementbasis mit reduzierter Gipszumahlung gibt es noch eine<br />

weitere Entwicklung eines Zementes, welcher ein Erstarrungsverhalten von 5-10 min aufweist und für<br />

Spritzbeton bestens geeignet ist. Bei diesem Zement handelt es sich um einen Zement, welcher die<br />

Mineralphase C12A7 anstelle von C3A beinhaltet. Es handelt sich dabei um eine Abart des<br />

Portlandzementes. Spritzbetone mit diesem Zement zeigen ähnlich geringe Auslaugbarkeit wie<br />

Spritzbetone aus Portlandzement mit reduzierter Gipszumahlung.<br />

Da der Spritzbeton ähnlich wie Beton aufgebaut ist (Zuschlag, Zement, Wasser und teilweise<br />

Beschleuniger) gilt neben der hier angeführten Beurteilung auch jene, die unter dem Kapitel „Betone,<br />

Mörtel- und Zementinjektionen, Mörtelhochdruckverpressung ohne Zusatzmittel“ (2.1.2.1) geführt wird.<br />

BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT DER SPRITZBETONE:<br />

Das Auftragen durch Spritzen auf senkrechte Wände bzw. Gewölbe verursacht zwangsläufig einen<br />

sogenannten „Rückprall“ .Unter Rückprall versteht man jenen Anteil des Spritzbetons, welcher beim<br />

Auftragen durch Spritzen nicht an der Felswand verbleibt und auf die Sohle fällt (mindestens 10-15%<br />

der verspritzten Masse). Dieser Rückprall kommt dann in aufgelockertem Zustand in der Sohle des<br />

Stollens mit dem abfließenden Bergwasser in Kontakt .Dabei wird der noch nicht verfestigte, ganz<br />

junge Spritzbeton vom Stollenwasser ausgelaugt und es besteht die Gefahr, dass dadurch eine<br />

Verunreinigung des Berg- und Grundwassers verursacht wird. Da der Spritzbeton direkt, ohne<br />

Schalung auf den Fels oder Lockergestein aufgetragen wird, kann es bei Wasserandrang an der<br />

Grenzfläche Spritzbeton zu Fels bzw. Lockergestein am jungen Spritzbeton auch zu<br />

Ausschwemmungen kommen .Auch bei ständigem Kontakt mit stark wasserführenden Kluftwässern,<br />

welche in vielen Fällen u. U. betonaggressive Zusammensetzung aufweisen, ist auch im alten<br />

Spritzbeton eine größere Auslaugung möglich. Es ist daher die Eluierbarkeit von Spritzbeton<br />

gegenüber Wasser für die Umweltbeeinflussung ein ganz wichtiges Beurteilungskriterium.<br />

Aus diesem Umstand dürfen nur Spritzbetone verwendet werden, welche alkaliarme bzw. alkalifreie<br />

Beschleuniger beinhalten oder Spritzbetone die frei von Beschleunigern sind. Die Beschleuniger<br />

dürfen nur Bestandteile beinhalten, welche max. der Wassergefährdungsklasse 1 entsprechen. .<br />

2.1.2 BETONE, MÖRTEL- UND ZEMENTINJEKTIONEN,<br />

MÖRTELHOCHDRUCKVERPRESSUNGEN<br />

Dieser Baustoffgruppe kommt eine ganz wesentliche Bedeutung zu, da der größte Anteil des<br />

Bauvolumens aus zementgebundenen Material besteht.<br />

2.1.2.1 Beton, Mörtel u. Zementinjektionen und Mörtelhochdruckverpressungen ohne<br />

Betonzusatzmittel<br />

Diese Materialgruppe besteht aus Zuschlagstoff (gebrochenes und aufbereitetes natürliches Gestein<br />

oder aufbereitetes natürliches Lockergestein), Zement und Wasser .Zement (gemahlener Klinker)<br />

besteht vorwiegend aus kristallinen Calziumsilikaten (3Cao.SiO2, 2CaO.SiO2), kristallinen<br />

Calziumaluminaten (3Ca0. Al2O3, 4CaO.Al2O3.Fe2O3) und Gips (CaSO4.nH2O).Mit Wasser bildet<br />

der Zement Ca-Si - Hydrate, Ca-Al-Fe Sulfathydrate und CaOH2 .Diese Reaktionsprodukte werden<br />

auch Zementstein bezeichnet .Diese sind im Normalfall wasserunlöslich mit Ausnahme des Ca(OH)2.<br />

Neben dem gemahlenen Klinker und Gips kann Zement noch Hochofenschlacke, Flugasche und<br />

Kalksteinmehl oder auch alle angeführten Stoffe beinhalten. Die Hochofenschlacke bzw. die<br />

Flugasche besitzen teilweise latenthydraulische Eigenschaften, wodurch diese mit den<br />

Zementklinkerphasen im hochbasischen Mileau zu weiteren hier nicht näher beschriebenen


499<br />

Hydratphasen reagieren .Der Kalksteinfüller hat keine latenthydraulische Eigenschaften und wirkt<br />

daher nur als Füllkorn, ähnlich wie der Zuschlagstoff.<br />

In ganz geringen Mengen werden beim Mahlen des Zementes Mahlhilfen beigegeben (0,2-0,4<br />

Promille bezogen auf die Masse). Es handelt sich dabei um Ligninsulfonat, Glykol, Polyamine oder<br />

Triethanolamin. Diese Mahlhilfen werden bei der Hydratation des Zementes in der Hydratphase , die<br />

den Zementstein bildet, physikalisch bzw. chemisch gebunden und liegen so, wie die Hydratphasen in<br />

nicht mobiler, nicht wasserlöslicher Form vor.<br />

Zement beinhaltet auch Schwermetalle in niedriger Konzentration. Bisherige Untersuchungen haben<br />

gezeigt, dass die Elemente Cadmium, Blei und Zink, welche im Zement und in den Zusatzstoffen des<br />

Zementes vorhanden sind, in wasserunlöslicher Form vorliegen und daher auch nicht im Wasser<br />

freigesetzt werden können. Weiters haben Versuche erwiesen, falls diese Schwermetalle dem<br />

Zugabewasser in löslicher Form beigegeben werden, dass diese bei der Hydratation und bei dem<br />

dabei vorherrschenden hohem pH-Wert schwerlösliche Verbindungen mit den Hydratationsphasen<br />

(Zementstein ) bilden und damit nicht mehr mobil sind.<br />

Chrom, das ebenfalls als Schwermetall in geringen Mengen im Zement vorkommt (5-40 ppm), besitzt<br />

anfänglich eine hohe Löslichkeit, jedoch mit fortschreitendem Hydratationsgrad wird das Chrom an die<br />

Hydratphasen gebunden, sodass Cr ebenfalls nach Abschluss des Erhärtungsvorganges in nicht mehr<br />

mobiler wasserlöslicher Form vorliegt.<br />

Mörtelhochdruckverpressungen werden meist nur aus einem Gemisch von Zement und Wasser (W/Z<br />

ca. 1 ) hergestellt. Der Verpressdruck liegt bei 400 bar. Der Rücklauf besteht vorwiegend aus Zement,<br />

Wasser und Lockergesteinsfeinstoffmaterial (Schluff, Ton Sand).<br />

In den seltensten Fällen wird Bentonit bzw. Wasserglas zugegeben, um ein vorzeitiges<br />

Ausschwemmen durch rasch fließendes Grund- bzw. Bergwasser zu verhindern. Bei Zugabe von<br />

Wasserglas bzw. Bentonit siehe Punkt 2.3 oder Punkt 2.5. Die Bohrdurchmesser liegen meist bei 90<br />

cm, der Vermörtelungsbereich bei ca. 110cm.<br />

Teilweise beinhalten diese Gruppe auch aktivierte Bentonite (siehe auch Punkt 2.6).<br />

2.1.2.2 Beton, Mörtel u. Zementinjektionen und Mörtelhochdruckverpressungen, welche<br />

Betonzusatzmittel beinhalten.<br />

Um die Eigenschaften des Betons, Mörtels und der Zementinjektion zu verbessern, werden<br />

Zusatzmittel beim Mischvorgang beigegeben. Entsprechend ihrer Wirkungsweise kann man<br />

verschiedene Gruppen an Zusatzmitteln unterscheiden:<br />

Betonverflüssiger und Fließmittel (BV u. FM): Diese bewirken eine bessere Verarbeitbarkeit im Beton,<br />

Mörtel oder Injektionsgut bzw. kann durch diese Zusatzmittel der Wasser-Zement-Wert deutlich<br />

gesenkt werden. Damit kann dichterer, chemisch und physikalisch widerstandsfähigerer und länger<br />

haltbarer Beton hergestellt werden. Die Dosierung dieser Zusatzmittel kann allgemein zwischen 0,1<br />

und mehreren Prozenten, bezogen auf das Zementgewicht, variieren. Als Wirkstoffe kommen derzeit<br />

folgende nachstehende chemische Gruppen zum Einsatz :<br />

- Na- oder Ca-Ligninsulfonat (40-50% Lösungen mit max. 2% Zucker)<br />

- Carboboxylate : die wirkungsvollsten derzeitigen Verflüssiger<br />

- Naphthalinsulfonat- Kondensate (NSK): 2-Naphthalinsulfonsäure wird durch Formaldehyd<br />

kondensiert. Die wässrigen Lösungen besitzen meist einen Feststoffanteil von 50% an NSK als Naoder<br />

Ca- Salze.<br />

- Melaminsulfonat-Kondensate (MSK)<br />

MSK sind polymere Kondensationsprodukte, die aus der Umsetzung Melamin mit Schwefelsäure<br />

und Formaldehyd entstehen. Die Na- Salze der Melaminsulfonate kommen meist in Form einer<br />

40% Lösung in den Handel.<br />

- Luftporenbildner:<br />

Um Mikroporen in den Beton und Mörtel einführen zu können und damit die Frost- bzw.<br />

Frosttausalzbeständigkeit im Beton bzw. Mörtel zu verbessern, werden sogenannte LP- Mittel in<br />

einer Dosierung von nur wenigen Promillen, bezogen auf den Zementgehalt, dosiert. Als<br />

Stoffgruppen kommen folgende zum Einsatz:<br />

Vinsolharze: Modifizierte Naturprodukte (Wurzelharze)<br />

Tenside :<br />

Alkylsulfonate:<br />

- Erstarrungsverzögerer:


500<br />

Um den Erstarrungsbeginn des Zementes im Beton, Mörtel oder von Zementinjektionen zeitlich zu<br />

verlängern, werden Verzögerer in einer Dosierung von wenigen Promillen bis max. 1 %, bezogen<br />

auf den Zementgehalt im Beton, zugegeben. Folgende Stoffgruppen kommen meist zur<br />

Anwendung:<br />

Gelatine<br />

Methylzellulose (Bildet im Zementstein schwer lösliche Ca u. Al Salze)<br />

Weinsäure<br />

Citronensäure<br />

Na3PO4<br />

- Beschleuniger :<br />

Diese Zusatzmittelgruppe wurde eingehend beim Spritzbeton behandelt (siehe Punkt 2.1.1).<br />

Beschleuniger kommen jedoch nur beim Spritzbeton zur Anwendung, normalerweise nicht bei<br />

Beton, Mörtel und Injektionen.<br />

- Dichtungsmittel, Stabilisatoren:<br />

Dichtungsmittel und Stabilisatoren spielen in der Betontechnologie kaum eine Rolle bzw. werden<br />

kaum eingesetzt und werden daher aus diesem Grund in dieser Studie nicht berücksichtigt.<br />

BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT DER BAUSTOFFGRUPPE BETON, MÖRTEL-<br />

UND ZEMENTINJEKTIONEN MIT UND OHNE ZUSATZMITTEL AUS PUNKT 2.1.2.1 UND 2.1.2.2:<br />

Allgemein kann bei Kunstbauten aus Beton davon ausgegangen werden, dass diese keiner<br />

Ausschwemmung im jungen Alter unterliegen. Weiters kann davon ausgegangen werden, dass der<br />

Beton entsprechend der Önorm B3305 zusammengesetzt und dass dieser dadurch keiner<br />

wesentlichen Korrosion durch Grundwasser, Bergwasser und Boden ausgesetzt ist .Es kann daher<br />

angenommen werden, dass der Beton zwar mit dem Grundwasser, Bergwasser und<br />

Oberflächenwasser in Berührung kommt und damit mit dem Grund-, Berg- und Oberflächenwasser in<br />

einem chemischen Gleichgewicht steht. Es handelt sich daher um wasserführende,<br />

wasserberührende Bauwerke aus Beton.<br />

Wasserführende Bauwerke aus Beton mit und ohne Betonzusatzmittel haben für Trinkwasser<br />

(Trinkwasserreservoire) bisher keine nachteiligen Änderungen der Wasserqualität gezeigt. Alle drei<br />

Wirkungsgruppen (Verflüssiger-Fließmittel, Luftporenmittel, Verzögerer) sind sehr gut wasserlöslich<br />

werden aber beim Erhärten im Beton so gebunden, dass sie nicht mehr eluierbar sind.. Toxikologische<br />

Untersuchungen an allen drei Stoffgruppen haben gezeigt, dass die letale Dosis für Wirbeltiere > 3g/<br />

kg Körpergewicht liegt. Gemäß der deutschen Einteilung der Wassergefährdungsklassen sind<br />

Ligninsulfonate, NSK u. MSK als schwach wassergefährdend (Klasse 1) eingestuft.<br />

Ähnlich kann die Gruppe der Luftporenmittel und Verzögerer eingestuft werden. Einige dieser<br />

Stoffgruppen werden sogar in der Natur biogen gebildet. Allgemein werden alle hier aufgezählten<br />

Betonzusatzmittel, da sie nach dem Mischvorgang sehr homogen verteilt im Zementleim vorliegen, in<br />

der Hydratphase physikalisch und bzw. oder chemisch eingebaut und sind nach dem Erhärten des<br />

Betons fest im Beton gebunden.<br />

Durch die physikalische und chemische Bindung an den Zementstein sind die Zusatzmittel im<br />

erhärteten Beton bzw. Zementstein nicht mehr mobil und verbleiben daher im Betonbauwerk.<br />

Somit kann die Gruppe Beton , Mörtel- und Zementinjektionen mit und ohne Zusatzmittel als nicht<br />

wassergefährdend eingestuft werden, wenn es zu keinen Ausschwemmungen in größerem Ausmaß<br />

durch das Grund-, Berg- und Oberflächenwasser im frühen Erhärtungsstadium kommt.<br />

Kommt es bei Zementinjektionsabdichtungsarbeiten im Fels zu starken Ausschwemmungen, wobei<br />

der Zementleim in größerem Umfang in das Bergwasser gelangt, so kann es zu örtlichen<br />

Verunreinigungen des Grund-, Berg- und Oberflächenwassers kommen. Bei Abdichtungsarbeiten, bei<br />

denen Ausschwemmungen möglich sind, sollten nur reine Zement- Wassersuspensionen ohne<br />

Zusatzmittel zum Einsatz kommen, (zB: Injektionszemente mit Blainewerte bis 100000 cm2/g mit<br />

Korngrößen von 0.008-0.012mm ),um zu verhindern, dass Anteile der Zusatzmittel in das Schutzgut<br />

Wasser gelangen. Aber auch bei reinen Zement-Wassersuspensionen mit Ausschwemmungen kann<br />

es zu einer vorübergehenden Veränderung des örtlichen Grund-, Berg und<br />

Oberflächenwasserchemismus kommen, wobei vor allem das bei der Hydratation des Zementes<br />

freigesetzte Ca(OH)2 den pH- Wert im Wasser deutlich erhöht. Sind Ausschwemmungen zu<br />

befürchten, muss ein sogenanntes Injektionsprotokoll geführt werden, in dem das Injektionsvolumen,<br />

der Wasserdruck, gegen den injiziert wird und der Injektionsdruck aufgezeichnet werden.<br />

Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind dann Entscheidungen zu treffen, inwieweit das


501<br />

Injizieren sinnvoll bzw. wirkungsvoll ist und inwieweit die Injektion das Schutzgut Wasser beeinflussen<br />

könnte und ob andere wirkungsvollere Materialien einzusetzen sind.<br />

2.2 Nicht zementgebundene Injektionen auf organischer Basis<br />

Anstelle von zementgebundenen Injektionen werden immer häufiger Injektionen auf Kunststoffbasis<br />

verwendet, da diese den Vorteil haben, dass sie in viel feinere Spalten bzw. in wesentlich kleineren<br />

Hohlräumen eindringen können . Weiters besteht bei Kunststoffinjektionen die Möglichkeit, die<br />

Eigenschaften wie Topfzeit, Verfestigung und Viskosität genau einzustellen .Bei Kunststoffinjektionen<br />

ist es auch möglich, ein Aufschäumen unter Wasser zu bewirken, so dass dadurch ein wesentlich<br />

besserer und schnellerer Abdichtungserfolg im Vergleich zu Zementinjektionen erzielt werden kann.<br />

Bei den Kunststoffinjektionen muss man dabei zwischen „in situ“ reaktiven Injektionen und<br />

vorkondensierten Stoffsystemen unterscheiden. Bei „in situ“ reaktiven Systemen kommen die<br />

Reaktionspartner getrennt in die Injektionsleitung und werden erst in der Zuleitung gemischt und<br />

reagieren dann erst im Fels oder Lockergestein (z.B.: Esterbildung, Reaktionspartner sind eine<br />

organische Säure und ein Alkohol ) . Bei einem vorkondensierten Produkt, bei dem der überwiegende<br />

Teil schon bei der Herstellung des Produktes reagiert hat (oligomere Ketten), ist die<br />

Umweltgefährdung wesentlich geringer als bei voll reaktiven Injektionsprodukten, da der schon<br />

vorkondensierte Anteil sich der Umwelt gegenüber inaktiv verhält. Vor allem bei einer gröberen<br />

Fehldosierung beim „in situ“ System können viel leichter größere Mengen an reaktionsfähigen<br />

Komponenten in das Grund-, Berg- oder Oberflächenwasser gelangen als beim vorkondensierten<br />

Produkt. Neben der Unterscheidung „in situ reaktiv“ und „vorkondensiert“ hängt die Gefährdung des<br />

Wassers auch von der Giftigkeit und Abbaubarkeit der betreffenden Stoffsysteme bzw.<br />

Reaktionspartner ab.<br />

2.2.1 POLYURETHANINJEKTIONEN (PU)<br />

Bei sehr starkem Wasserandrang im Gebirge und bei feinkörnigem Lockergestein, wo<br />

Zementinjektionen nicht genügend schnell abbinden und in die Hohlräume nicht eindringen können,<br />

wird man auf Polyurethaninjektionen zurückgreifen müssen. In vielen Fällen wird dabei auch ein<br />

Schäumen zur Anwendung kommen, um eine volumöse Verstopfung der Klüfte und Poren zu<br />

bewirken.<br />

Da die PU Injektionen in den meisten Fällen zu den „in situ reaktiven“ Systemen gehören, besteht bei<br />

einem groben Dosierfehler (Abweichungen von über 15% ) bzw. bei Ausschwemmungen des noch<br />

nicht in Reaktion getretenen Materials durch Berg- oder Grundwasser die Gefahr, dass mehrwertige<br />

Alkohole (Polyole) oder Triethylendiamin in größeren Mengen in das Schutzgut Wasser gelangen.<br />

Polyole sind allerdings in 5-7 Tagen im Wasser abbaubar. Isocyanat selbst kann für das Grund - oder<br />

Bergwasser nicht schädlich wirken, da dies mit dem Wasser zu harnstoffähnlichen Produkten reagiert.<br />

Vor allem aber Triethylendiamin stellt eine deutliche Gefährdung des Grundwassers dar und kann zu<br />

einer spürbaren Belastung des Trinkwassers führen. Liegt ein schon teilweise vorreagiertes Produkt<br />

vor, dann ist die Gefahr der Kontamination geringer, da weniger Polyole oder Triethylendiamin für die<br />

Vernetzung beigegeben werden muss. Isocyanat reagiert mit Alkohol zu Polyurethan, Isocyanat mit<br />

Aminen zu Harnstoff und Isocyant mit Wasser zu harnstoffähnlichen Produkten unter CO2 Abspaltung<br />

(Schaumbildung).<br />

Eine Abart der Pu- Injektion stellt die Kombination Polyisocyanat mit Na-Wasserglas dar .Diese<br />

Kombination führt zu höheren Festigkeiten als die vorhin erwähnten Injektionen. Dabei ist das<br />

Wasserglas nicht an der Polymerisationsreaktion beteiligt. Diese sogenannten<br />

„Organomineralprodukte“ werden derzeit nur im Kohlenbergbau eingesetzt, um die Kohäsion bzw. des<br />

Reibungswinkel im Fels zu erhöhen.<br />

2.2.2 SÄUREAMIDE FÜR INJEKTIONEN:<br />

Neben Polyurethan werden auch Amine in Kombination mit Säuren, welche dann unter Veresterung<br />

zu Amiden reagieren, als Abdichtungsstoffe für Injektionen verwendet.<br />

Diese Stoffgruppe der Amine die„in situ“ reagiert, ist sehr gesundheitsgefährdend . Die Gefährlichkeit<br />

der Aminkomponente ist umso größer, je kleiner das Aminmolekül ist. Zu dieser Gruppe gehören auch<br />

die sogenannten Acrylgele („Rockgel“), welche ebenfalls „in situ“ reagieren, wobei die Ausgangsstoffe<br />

Acrylsäure und Amine zu Amiden reagieren.<br />

2.2.3 KONDENSIERTE INJEKTIONSPRODUKTE AUF PHENOLFORMALDEHYD -<br />

HARNSTOFFFORMALDEHYD- UND MELAMINFORMALDEHYDHARZBASIS:


502<br />

Die vorkondensierten Produkte bestehen aus größeren oligomeren Ketten, wobei dadurch die<br />

reaktiven Anteile bei der Injektion im Fels bzw. Lockergestein wesentlich niedriger gehalten werden<br />

können, als bei den nicht kondensierten Produkten. Dadurch ist auch die Gefahr einer Kontamination<br />

des Wassers deutlich verringert. Bei groben Mischungsfehlern besteht aber auch bei dieser<br />

Stoffgruppe eine Gefährdung des Trinkwassers durch Formaldehyd und die vorkondensierten Anteile.<br />

2.2.4 EPOXYHARZINJEKTIONEN:<br />

Epoxyharzinjektionen werden wegen ihren hohen Kosten in ganz geringen Mengen vor allem nur bei<br />

Klebeankern oder bei Rissesanierungen verwendet, wo nur feuchte, aber nicht wasserführende<br />

Verhältnisse vorliegen. Da Epoxyharze durch eine Polyadditionsreaktion sich verfestigen, muss daher<br />

in einem sehr genauen, stöchiometrischem Verhältnis dosiert werden. Aus diesem Grund beinhalten<br />

schon die im Handel befindlichen Produkte normalerweise zwei fertige Komponenten, welche nur<br />

mehr miteinander gemischt werden müssen. Aus dem Grund der vorgefertigten Dosierung und weil<br />

das Material eher im Trockenen zur Anwendung kommt , besteht in der Praxis kaum eine Gefährdung<br />

des Schutzgutes Wasser .Das abgebundene Epoxiharz verhält sich gegenüber Wasser inert.<br />

2.2.5 METACRYLATINJEKTIONEN (POLYMETHYLACRYLAT= PMA)<br />

Als neueste Stoffgruppe werden Metacrylate in Fels - und Lockergestein als Injektionen zur<br />

Abdichtung und zur Verfestigung im Gestein und Fels eingesetzt, da diese sehr dünnflüssig sind .Die<br />

PMA Harze werden im Handel auf wässriger Basis geliefert und erreichen die Viskosität von<br />

Wasser(5-20 mPas). Normalerweise handelt es sich schon um vorreagierte Systeme . Die PMA Harze<br />

vernetzen sich untereinander durch eine katalytische Reaktion mit Hilfe von Na-Peroxid . Die<br />

vorreagierten PMA-Harze sind wenig umweltgefährdend . Na-Peroxid wirkt oxydierend und wird relativ<br />

rasch im Wasser abgebaut.<br />

Die Gefahr der Verunreinigung von Berg-, Grund- und Oberflächenwässer ist einerseits durch die<br />

Vorreaktion des Harzes und andererseits durch die Na-Peroxid Komponente gering.<br />

Ein Nachteil der PMA gegenüber PU-Injektionen ist allerdings der, dass diese nicht so schnell<br />

abbinden können.<br />

BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT VON NICHTZEMENTGEBUNDENEN<br />

INJEKTIONEN AUF ORGANISCHER BASIS:<br />

Um die Gefahr einer Kontaminierung des Schutzgutes Wasser möglichst niedrig zu halten, sollten ,<br />

wenn möglich, nur vorkondensierte oder vorreaktive Produkte zum Einsatz kommen, da dadurch nur<br />

mehr geringe Anteile an reaktionsfähigen Komponenten in das Wasser gelangen können.<br />

Wegen ihrer hohen Giftigkeit sollten die Stoffgruppen Säureamide (Punkt 2.2.2) überhaupt nicht<br />

verwendet werden. Die Metacrylatinjektionen (PMA) können bei den organischen Injektionen von der<br />

Umweltverträglichkeit her am günstigsten eingestuft werden .<br />

Um eine Kontrolle zu haben, inwieweit Injektionen die Hohlräume tatsächlich verfüllen und nicht in<br />

größeren Mengen in das Schutzgut Wasser gelangen, sollten bei jeder Injektion die örtlichen<br />

Verhältnisse des Grund- und Bergwassers geprüft und ein Injektionsprotokoll geführt werden, bei dem<br />

das Injektionsvolumen zeitabhängig erfasst wird.<br />

Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, um Fehldosierungen zu ve rmeiden.<br />

2.3 Nicht zementgebundene Injektionen auf Wasserglasbasis<br />

Die Injektionen mit Wasserglas kommen nur mehr in begrenztem Umfang zur Anwendung.<br />

Sie werden immer mehr von organischen Injektionsstoffen verdrängt, da die organischen Injektionen<br />

teilweise bessere Eigenschaften besitzen .<br />

2.3.1 REINE WASSERGLASINJEKTIONEN:<br />

Wasserglas wird immer noch zur Abdichtung und Verfestigung im Stollenbau verwendet. Da<br />

Wasserglas sehr langsam hart wird und große Mengen an Alkalien im Wasser freisetzt, so kann eine<br />

negative Beeinflussung des Wassers durch eine starke Erhöhung der Alkalien und des pH-Wertes im<br />

Schutzgut Wasser eintreten.<br />

2.3.2 WASSERGLASINJEKTIONEN IN KOMBINATION MIT ETHYLAZETAT:


503<br />

Die Reaktion des Aushärtens verläuft so, dass durch den hohen pH-Wert eine Verseifung des<br />

Ethylazetats zu Alkohol und Essigsäure vor sich geht. Durch die entstandene Essigsäure zerfällt das<br />

Alkalisilikat in Lauge und Kieselsäuregel. Dabei wird die Essigsäure von der Alkalilauge neutralisiert.<br />

Das Kieselsäuregel führt dann zu einer Verfestigung im Lockergestein bzw. Fels.<br />

Bei der Wasserglasinjektion mit Ethylazetat ist die Umweltgefährdung wesentlich geringer als beim<br />

reinen Wasserglas, da die dabei entstehende Lauge und Säure zu Na-Azetat reagiert und damit<br />

neutralisiert wird.<br />

2.3.3 KIESELSÄUREESTER:<br />

Als Lockergesteinsinjektion oder als Injektion im Felsgestein kommt diese Stoffgruppe kaum zur<br />

Anwendung. Da es sich größtenteils um ein abgebundenes Material handelt und nur bei der<br />

Verseifung Alkohol unter Bildung von Kieselsäuregel freigesetzt wird, das mit der Zeit kristalline<br />

Formen annimmt, so kann die Umweltbelastung durch diese Stoffgruppe als nicht relevant beurteilt<br />

werden.<br />

BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT VON NICHTZEMENTGEBUNDENEN<br />

INJEKTIONEN AUF WASSERGLASBASIS:<br />

Vor allem reine Wasserglasinjektionen sind von der Umweltgefährdung her abzulehnen, da diese das<br />

in Kontakt stehende Wasser stark durch Alkalieneintrag belasten.<br />

Wasserglasinjektionen in Kombination mit Ethylazetat sind wegen dem entstehenden Na-<br />

Azetatweniger umweltbelastend.<br />

Kieselsäureester kommen aus preislichen Gründen kaum zur Anwendung, die Umweltbelastung ist<br />

bei dieser Stoffkombination nicht relevant.<br />

2.4 Anker Lockergesteins- und Felsanker:<br />

2.4.1 VERSPREIZANKER:<br />

Kommen Verspreizanker in großer Anzahl zum Einsatz, um z. B. den Sohleauftrieb im Lockergestein<br />

bei offener Bauweise oder bei Deckelbauweise zu vermindern, so kann bei Verwendung von Ankern,<br />

die aus nicht bzw. niedriglegierten Eisenwerkstoffen bestehen, das Grundwasser und Bergwasser auf<br />

Dauer durch die Korrosion der Ankerteile, vor allem in Hinblick auf Eisen merkbar verändert werden<br />

.Es kann angenommen werden, dass es stets zu einem korrosiven Abbau der Stahlankerteile im<br />

Grund- u. Bergwasser kommt. In einem derartigen Fall müsste die Zusammensetzung des Grundbzw.<br />

Bergwassers nach Din 50930 Teil 2 untersucht werden, um einen geeigneten legierten Stahl für<br />

die Anker auszuwählen, welcher korrosionsbeständig ist.<br />

Es gibt auch sogenannte Epoxy-coated Anker, welche mit Epoxyharz überzogen sind. In diesem Fall<br />

müsste nachgewiesen werden, dass diese auf Dauer korrosionsbeständig sind.<br />

2.4.2 VERPRESSANKER MIT VERPRESSMÖRTEL AUF ZEMENTGEBUNDENER BASIS:<br />

Diese Art der Anker mit zementgebundenen Verpressmörteln beeinflussen nicht das Grund- und<br />

Bergwasser und sind eigentlich so zu bewerten, wie die Betone mit und ohne Zusatzmittel.<br />

(siehe Punkt 2.1.2.1 und 2.1.2.2)<br />

BEURTEILUNG DER LOCKERGESTEINS- UND FELSANKER AUF UMWELTVERTRÄGLICHKEIT:<br />

Um keine Beeinflussung der Grund- und Bergwässer durch Korrosion der Stahlteile zu bekommen,<br />

sollten nur Verpressanker mit Zementmörtelumhüllungen zur Anwendung kommen. Der<br />

Umhüllungsmörtel muss den Gegebenheiten der Wasseraggressivität nach Önorm B3305 angepasst<br />

sein. Verspreizanker müssen entsprechend der Wasserzusammensetzung aus<br />

korrosionsbeständigem Stahl bestehen oder Epoxy- coatet sein.<br />

2.5 Spundwände<br />

Spundwände dienen meist nur für eine temporäre Stützung bzw. Abdichtung im Lockergestein.<br />

Wenn nur eine temporäre Verwendung während der Bauzeit besteht, so kann der Einfluss auf das<br />

Schutzgut Wasser als nicht relevant eingestuft werden. Verbleiben Spundwände für immer im<br />

Lockergestein, so wird zu prüfen sein, um welche Mengen es sich dabei handelt und ob diese das<br />

Grundwasser beeinflussen können (siehe 2.3.1).


504<br />

BEURTEILUNG DER SPUNDWÄNDE AUF UMWELTVERTRÄGLICHKEIT:<br />

Normalerweise werden Spundwände nur temporär während der Bauperiode eingesetzt und dann<br />

gezogen. Verbleiben Spundwandteile aus irgendwelchen Gründen im Lockergestein, so wird zu<br />

prüfen sein, um welche Mengen es sich dabei handelt und ob diese Menge das Grundwasser<br />

beeinflussen könnte.<br />

2.6 Schlitzwände<br />

Bei Schlitzwänden wird zur Stabilisierung der Seitenwände aus Lockergestein eine Stützflüssigkeit<br />

verwendet, welche aus einer Suspension aus Bentonit (30-60 g/L) und Wasser besteht. Die hoch<br />

quellfähigen Bentonite werden meist durch eine industrieelle Aufbereitung mit Nakarbonatlösungen<br />

aktiviert. Beim Quellen in Wasser werden in der Suspension größere Mengen an Na Jonen frei. Bei<br />

Kontakt mit dem Grundwasser ist es möglich, dass größere Mengen an Natrium in das Grundwasser<br />

gelangen. Bei Anwendung dieses Verfahrens ist zu prüfen, inwieweit die Stützflüssigkeit das<br />

Grundwasser verändern kann .(Eluierbarkeit der Na-aktivierten Bentonite :170 mg/l bei 100g<br />

Einwaage, eigene Versuche). Teilweise werden jedoch auch Bentonite mit Ammoniumkarbonat<br />

aktiviert. Bei derartigen Bentoniten kann der Ammonium- und Nitritgehalt im Wasser angehoben<br />

werden.<br />

Der in die Stützflüssigkeit im Kontraktorverfahren eingebaute Fließbeton stellt für das Schutzgut<br />

Wasser keine relevante Gefahr dar . Der Fließbeton, welcher meist größere Mengen an Fließmitteln<br />

beinhaltet, muss wie unter Punkt 2.1.2.2 beurteilt werden.<br />

Perforationen an den Schlitzwände sollten im späten Alter des Betons durchgeführt werden, da<br />

dadurch die Unlöslichkeit der Schwermetalle aus dem Zement durch die fortgeschrittene Hydratation<br />

im Beton gegeben ist.<br />

BEURTEILUNG DER SCHLITZWÄNDE AUF UMWELTVERTRÄGLICHKEIT:<br />

Die beim Schlitzwandverfahren notwendige Stützflüssigkeit stellt eine Beeinflussung für das<br />

Grundwasser dar, da Alkalien (meist Na) Ammonium oder als Folge Nitrit aus dem aktivierten<br />

Bentonitanteil in das Grundwasser abwandern können. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine<br />

Schlitzwand handelt, welche in einem Lockergesteinsmaterial errichtet wird und welche stark von<br />

Grundwasser durchströmt ist .Es wird zu prüfen sein, inwieweit die Stützflüssigkeit das Grundwasser<br />

verändern kann und welche Maßnahmen zur Einschränkung zu treffen sind. Überwachungspegel mit<br />

Probenahmen werden notwendig sein.<br />

Der Unterwasserbeton stellt keine relevante Gefahr für das Grundwasser dar.<br />

Perforationen an den Schlitzwänden sollten im späten Alter des Betons durchgeführt werden, da<br />

dadurch die Unlöslichkeit der Schwermetalle aus dem Zement durch die fortgeschrittene Hydratation<br />

im Beton gegeben ist.<br />

2.7 Pfähle und Pfahlwände aus zementgebundem Mörtel bzw. Beton<br />

Diese Art der Pfähle und Pfahlwände beeinflusst nicht das Grund- und Bergwasser und ist eigentlich<br />

so zu bewerten wie die Betone mit und ohne Zusatzmittel.<br />

(siehe Punkt 2.1.2.1 und 2.1.2.2)<br />

BEURTEILUNG DER PFÄHLE UND PFAHLWÄNDE AUS ZEMENTGEBUNDENEM MÖRTEL U.<br />

BETON AUF UMWELTVERTRÄGLICHKEIT:<br />

Diese Bauart beeinflusst nicht relevant das Grund -und Bergwasser.<br />

2.8 Schmalwände<br />

Schmalwände setzen sich üblicherweise aus ca. 9-12 % Zement, ca 50 % Kalksteinmehl<br />

2-4% Bentonit und ca 35-40 % Wasser zusammen.<br />

Das Schmalwandmaterial entspricht eigentlich einem sehr wasserreichen Beton. Daher sind die<br />

Auswirkungen so wie bei Beton ohne Zusatzmittel (Punkt 2.1.2.1) zu bewerten.<br />

BEURTEILUNG DER SCHMALWÄNDE AUF UMWELTVERTRÄGLICHKEIT:


505<br />

Diese Bauart beeinflusst nicht relevant das Grundwasser.<br />

2.9 Schalöle bzw. Trennmittel für Betonschalungen<br />

Allgemein gibt es zwei Arten von Rohstoffen für die Herstellung von Schalölen:<br />

1. Naphten - bzw. paraffinbasische Mineralöle. Die Bandbreite der zum Einsatz kommenden<br />

Mineralöle erstreckt sich von aromatenhaltigen Ölen bis hin zu aromatenfreien Weißölen.<br />

2.Native Rohstoffe auf Basis von Pflanzenölen:<br />

Diese bestehen entweder aus Raps- Sonnenblumen- oder Kokosölen, sowie aus deren Estern, wobei<br />

meist Rapsölmethylester zum Einsatz kommt.<br />

Neben den Basisstoffen Mineralöle, Pflanzenöle oder Pflanzenölester können die Schalmittel noch<br />

Additive beinhalten, welche die Porenbildung bzw. das Schäumen unterdrücken, die Verteilbarkeit<br />

verbessern und die Korrosionsbeständigkeit erhöhen (Stahlschalungen).Bei den Additiven gibt es eine<br />

Vielzahl an Stoffen, welche nach der Gefahrenstoffverordnung als giftig, sehr giftig, krebserzeugend,<br />

fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd gelten.<br />

Ein weiterer Bestandteil bei Schalölen können Lösestoffe sein, welche in erster Linie organische<br />

Flüssigkeiten sind. Meist werden aliphatische Kohlenwasserstoffe als Löse- und Verdünnungsmittel<br />

eingesetzt, wobei oft schon entaromatisierte Testbenzine Verwendung finden, wobei der<br />

Aromatenanteil bei nur 0,01- 0,1 Vol% liegt.<br />

Diese Art von Lösestoffen dürfen max. der WGK1 entsprechen.<br />

Da die Mineralöltrennmittel den nativen Trennmitteln vor allem bei Sichtbeton deutlich überlegen sind<br />

und Sichtbeton mit nativen Schalölen nicht befriedigend hergestellt werden kann, dürfen bei<br />

Sichtbeton Trennmittel auf Mineralölbasis verwendet werden. Diese müssen aber als Basisrohstoff<br />

aromatenarme Öle haben, welche frei von chlorierten Kohlenwasserstoffen sind. Der Anteil an<br />

polyzyklischen Aromaten darf 100 ppm nicht überschreiten. Als Additive dürfen nur Stoffe der WGK1<br />

zum Einsatz kommen. Als Löse- und Verdünnungsmittel dürfen nur aromatenfreie Testbenzine zur<br />

Verwendung kommen. (Aromatenanteil max. 0.1 Vol %).<br />

Bei Kunstbauten, welche keine Sichtbetonflächen benötigen, müssen Schalmittel aus Pflanzenölen<br />

bzw. aus deren Estern zur Anwendung kommen. Bei den Additiven und Lösemitteln gilt das gleiche<br />

wie bei den Mineralöltrennmitteln.<br />

Die Bereiche, wo die Schalungen mit Trennmitteln behandelt werden, egal ob in Werkstätten oder<br />

unmittelbar an der Baustelle, müssen mit einer Art Auffangwanne ausgestattet sein, um abfließendes<br />

Schalöl auffangen zu können. Das ablaufende Schalöl ist entweder wieder zu verwerten oder<br />

verordungsgerecht zu entsorgen.<br />

BEURTEILUNG DER SCHALÖLE BZW. TRENNMITTEL AUF IHRE UMWELTVERTRÄGLICHKEIT:<br />

Nur bei Sichtbeton dürfen Schalöle auf Basis von Mineralölen verwendet werden.<br />

Diese müssen den obigen Vorschreibungen entsprechen.<br />

Für alle weiteren Schalungen dürfen nur Trennmittel auf nativer Basis zur Anwendung kommen<br />

(Rapsöl, Sonnenblumenöl, Kokosöl bzw. deren Ester).Auch hier gilt die oben angeführte<br />

Vorschreibung.<br />

Allgemein dürfen nur Schalöle bzw. Trennmittel zum Einsatz kommen, welche eine<br />

Abbaubarkeitsuntersuchung für das Medium Erdreich und eine Eignungsuntersuchung für<br />

Trinkwasserbehälter besitzen und höchstens der WGK1 Klasse entsprechen.<br />

2.10 Mineralöle, Benzin, Hydrauliköle und Schmieröle der Aushub-<br />

Ausbruchs- und Transportfahrzeuge -Gefährdungspotential des<br />

Schutzgutes Wasser während der Bauphase.<br />

Während des Baubetriebes besteht die Gefahr, dass Kohlenwasserstoffe in das Erdreich bzw. in das<br />

Grund- und Bergwasser gelangen. Um den Eintrag möglichst auszuschließen, sind im Bereich der<br />

Reparaturwerkstätten für die Baufahrzeuge wasserdichte Auffangbecken vorzusehen. Die<br />

Auffangbecken sind so zu dimensionieren, dass kein ölhältiges Wasser bzw. Öl in das darunter


506<br />

liegende Lockergestein bzw. Grund- und Bergwasser eindringen kann. Das im Auffangbecken<br />

anfallende Öl bzw. Öl-Wassergemisch ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Es ist auch eine<br />

ausreichende Menge an Ölbindemittel in Vorrat zu halten, um bei einem möglichen Ölunfall die<br />

Kohlenwasserstoffe sofort binden zu können.<br />

Die Bevorratung an Ölbindemitteln und Ölsperren gilt auch im Bereich des bergmännischen<br />

Vortriebes, wo es in kürzester Zeit möglich sein muss, Ölsperren zu errichten, um das Öl aufzufangen<br />

und absorbieren zu können. Im übrigen wird geplant, so wie dies bei den Erkundungsstollen schon<br />

vorgesehen ist, in den Absetzbecken vor den Stollenportalen das Wasser auf<br />

Kohlenwasserstoffgehalte zu überwachen.<br />

Ähnliche Vorkehrungen (Vorrathaltung von Ölbindemittel und Ölsperren vor Ort) sind auch bei offener<br />

Bauweise und bei den Strecken der Deckelbauweise zu treffen.<br />

BEURTEILUNG BEZÜGLICH DER GEFAHR DER BELASTUNG DER BERG- UND<br />

GRUNDWÄSSER BZW. DES LOCKERGESTEINES AUF KOHLENWASSERSTOFFE WÄHREND<br />

DES BAUBETRIEBES:<br />

Wenn die Werkstätten mit wasserdichten Auffangbecken ausgestattet sind und an den einzelnen<br />

Baustellen(Obertagebau, Untertagevortrieb, offene Bauweise) eine ausreichende Bevorratung von<br />

Ölbindemittel und Ölsperren gegeben ist und die Ölbindemittel und Sperren bei einem<br />

entsprechenden Unfall auch sofort zum Einsatz kommen, dann besteht keine relevante Gefahr, dass<br />

das Grund- und Bergwasser und Lockergestein mit Kohlenwasserstoffen beim Bau verunreinigt bzw.<br />

belastet wird.<br />

2.11 Umweltschonender Sprengvortrieb:<br />

Um das Grundwasser größtmöglich vor einer Kontamination von nicht abgebrannten Sprengstoffen zu<br />

schützen, darf nur ein Emulsionssprengstoff ohne TNT bzw. Nitropenta zum Einsatz kommen. Vor<br />

allem TNT ist im Wasser kaum abbaubar. Weiters müssen Dämmschirme oder Sandpatronen bei<br />

allen Sprenglöchern zur Verwendung kommen, um ein vorzeitiges Auswerfen des Sprengstoffes aus<br />

den Sprenglöchern zu verhindern. Dadurch wird eine Belastung des Haufwerkes durch den<br />

Sprengstoff unmöglich gemacht. Gelatinöse Sprengstoffe beinhalten normalerweise immer TNT oder<br />

Nitropenta und dürfen daher nicht zur Anwendung kommen.<br />

BEURTEILUNG BEZÜGLICH DER GEFAHR DER BELASTUNG DER BERG- UND<br />

GRUNDWÄSSER AUF TNT, NITROPENTA UND NO2.<br />

Falls die oben angeführten Bedingungen eingehalten werden, ist die Gefahr der Verunreinigung nach<br />

heutigem Wissensstand auf ein Minimum reduziert.<br />

3. Maßnahmen im Bereich der Untertagestrecken und offenen<br />

Bauweise als Vorkehrung bei Unfällen mit Ausfließen von flüssigem<br />

Gefahrengut.<br />

Da Gefahrengut verschiedenster Art von der Bahn transportiert wird, müssen Vorkehrungen getroffen<br />

werden, wenn es bei einem Unfall zu einem Ausrinnen von Flüssigkeiten im Tunnel kommt, damit die<br />

Flüssigkeiten mit Sicherheit nicht ins Grundwasser gelangen. Es sind daher folgende konstruktive<br />

Maßnahmen zu treffen, welche eine Gefährdung der Gund- und Bergwässer bei Unfällen faktisch<br />

ausschließt.<br />

3.1.Alle Innenfugenbänder müssen aus ölbeständiger Qualität bestehen und der Zusammensetzung<br />

eines Copolymerisates PVC- Nitril - Butadien Kautschuk (NBR) entsprechen. Der Anteil an Nitril-<br />

Butadien Kautschuk darf nur so hoch sein, dass noch eine einwandfreie gute Schweißbarkeit der<br />

Fugenbänder möglich ist.<br />

3.2. Da bei Leckagen normalerweise nur der tiefste Querschnitt des Tunnels betroffen ist und dieser<br />

mit der ausfließenden Flüssigkeit in Berührung kommt, so müssen alle Querfugen (Tübbingsfugen<br />

oder Betonierfugen der Innenschale) von Niveau 0.0 m bis zur tiefsten Stelle (normalerweise bis -<br />

1.2m) mit einem zusätzlichen Aussenfugenband auf Basis Epoxykleber und Hypalonfolie (nicht PVC)<br />

abgedichtet werden (Sika Combiflex oder Gleichwertiges).<br />

Das Fugenband aus Hypalon soll eine Stärke von mindestens 2 mm haben. Die Kombination<br />

Außenfugenband - Innenfugenband bzw. innenliegende Abdichtung bei Tübbings hat den Vorteil, dass


507<br />

die Innenabdichtung nicht mit der ausströmenden Flüssigkeit in Berührung kommt und in seinem<br />

Querschnitt nicht durch Lösungsvorgänge beeinträchtigt wird bzw. nicht eine Versteifung des<br />

Innenfugenbandmaterialsals durch Lösungsvorgängen eintritt. Andererseits widersteht das<br />

Außenfugenband dem lösenden Angriff solange, bis die austretende Flüssigkeit abgepumpt worden ist<br />

(ca. 1-2 Tage). Dadurch, dass das Aussenfugenband gut zugänglich ist, kann dies auch ohne<br />

Schwierigkeiten nach einem Unfall repariert bzw. ausgetauscht werden.<br />

Statt einer zweifachen Abdichtung Innenfugenband – Außenfugenband , wie oben beschrieben, kann<br />

auch eine entsprechende andere in der Wirkung gleichwertige bzw. bessere Art der Abdichtung bzw<br />

.wirksame Maßnahme gewählt werden.<br />

3.3.Da vor allem dünnflüssige Kohlenwasserstoffe wie z. B.: Petroleum oder Mineralöle mit hohem<br />

Phenolgehalt bei einem Unfall trockenen Beton in seinem Querschnitt vollständig durchdringen<br />

können und dies unter Umständen zu einer merkbaren Festigkeitseinbuße des Betons führen kann,<br />

muss die Betonoberfläche im Bereich Niveau 0.0m bis zum tiefsten Querschnittsbereich mit einer<br />

Epoxyharzimprägnierung bzw. Epoxyharzanstrich versehen werden (Sika Wallcoat oder<br />

Gleichwertiges.), wobei die Schichtstärke aus Brandgründen nicht mehr als 200 µm betragen darf. Es<br />

kann auch eine andere Art einer Beschichtung gewählt werden, wenn der Nachweis erbracht wird,<br />

dass diese Beschichtung eine gleich gute oder bessere Chemikalienbeständigkeit bzw. Wirksamkeit<br />

aufweist.<br />

Diese Maßnahmen betreffen nicht nur den Grund- und Bergwasserschutz, sondern helfen auch nach<br />

einem Unfall mit Leckage wesentlich preisgünstiger und rascher den betroffenen Bereich zu sanieren.<br />

Bei Unfällen mit Leckage und Brandfolge kann es allerdings zu einer bereichsweisen Zerstörung der<br />

Außenfugenbänder kommen, so dass diese dann nicht wirksam sind. Auch die<br />

Epoxyharzbeschichtung am Beton kann durch eine Brandfolge bereichsweise zerstört werden.<br />

BEURTEILUNG BEZÜGLICH DER GEFAHR DER BELASTUNG DER BERG- UND<br />

GRUNDWÄSSER BEI UNFÄLLEN IN DEN UNTERTAGESTRECKEN UND IN DEN STRECKEN<br />

OFFENER BAUWEISE DURCH AUSLAUFENDE WASSERGEFÄHRDENDE FLÜSSIGKEITEN:<br />

Falls die oben angeführten Bauausführungen durchgeführt werden, besteht kaum eine Gefahr, dass<br />

das Grund- und Bergwasser durch ausfließende Flüssigkeiten verunreinigt wird.<br />

Da noch keine detaillierten Pläne vom Tunnelausbau (Fertigteile, Ortbetonherstellung) vorliegen, kann<br />

daher derzeit noch nicht auf diese Fragen genau eingegangen werden. Die entsprechenden<br />

Baumassnahmen für einen optimalen Schutz vor auslaufenden wassergefährdenden Flüssigkeiten bei<br />

Unfällen können erst später getroffen werden, wenn die entsprechenden Fugenabschnitte oder<br />

Fugenausbildungen festliegen.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das gegenständliche Bauvorhaben aus der<br />

Sicht des Fachgebietes Baustoffe die Ergebnisse des UVP-Verfahrens berücksichtigt und<br />

Abweichungen vom Projekt, das der Umweltverträglichkeitserklärung zugrunde lag, nur<br />

insoweit erfolgt sind, als sich dies aufgrund der sonstigen Ergebnisse des UVP-Verfahrens<br />

(Umweltverträglichkeitsgutachten, Teilgutachten, auch solche von Sachverständigen anderer<br />

Fachgebiete, öffentliche Erörterung) ergibt.<br />

Entsprechend dem hier vom Sachverständigen vorgelegten Gutachten kann bestätigt werden,<br />

dass vom Sachverständigen für Baustoffe keine Bedenken für das eingereichte Projekt<br />

bestehen.<br />

Nachstehende Vorschreibungen werden aus der Sicht des Fachgebietes Baustoffe als<br />

erforderlich erachtet:<br />

1. Sofern das Spritzbetonverfahren mit Beschleunigern eingesetzt wird, dürfen als<br />

Beschleuniger nur alkaliarme bzw. alkalifreie Beschleuniger zur Anwendung kommen und<br />

diese Beschleuniger nur Bestandteile beinhalten, welche maximal die<br />

Wassergefährdungsklasse 1 besitzen.<br />

2. Sind Ausschwemmungen bei Beton-, Mörtel und Zementinjektionen und<br />

Mörtelhochdruckverpressungen, welche Betonzusatzmittel beinhalten, zu befürchten,<br />

muss ein sogenanntes Injektionsprotokoll geführt werden, in dem das Injektionsvolumen,<br />

der Wasserdruck, gegen den injiziert wird und der Injektionsdruck aufgezeichnet werden.<br />

Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ist dann zu entscheiden, inwieweit das<br />

Injizieren sinnvoll bzw. wirkungsvoll ist und inwieweit die Injektion das Schutzgut Wasser


508<br />

beeinflussen könnte und ob andere wirkungsvollere Materialien einzusetzen sind. Die<br />

Entscheidung ist im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Bauaufsicht zu treffen.<br />

3. Wegen ihrer hohen Giftigkeit dürfen die Stoffgruppen Säureamide überhaupt nicht<br />

verwendet werden.<br />

4. Bei nicht zementgebundenen Injektion sind die örtlichen Verhältnisse des Grund- und<br />

Bergwassers zu prüfen und ein Injektionsprotokoll zu führen, bei dem das<br />

Injektionsvolumen zeitabhängig erfasst wird.<br />

5. Bei nicht zementgebundenen Injektion müssen Vorkehrungen getroffen werden, um<br />

Fehldosierungen zu vermeiden.<br />

6. Reine Wasserglasinjektionen sind nicht zu verwenden.<br />

7. Verspreizanker müssen entsprechend der Wasserzusammensetzung aus<br />

korrosionsbeständigem Stahl bestehen oder Epoxy- coated sein.<br />

8. Nur bei Sichtbeton dürfen Schalöle auf Basis von Mineralölen verwendet werden. Für<br />

Schalungen im Grundwasser dürfen nur Trennmittel auf nativer Basis zur Anwendung<br />

kommen (Rapsöl, Sonnenblumenöl, Kokosöl bzw. deren Ester), und oder Schalmittel,<br />

welche eine Abbaubarkeitsuntersuchung für das Medium Erdreich und eine<br />

Eignungsuntersuchung für Trinkwasserbehälter besitzen und höchstens der<br />

Wassergefährdungsklasse 1 entsprechen.<br />

9. Im Bereich der Reparaturwerkstätten für Aushub-, Ausbruchs- und Transportfahrzeuge<br />

sind wasserdichte Auffangbecken vorzusehen. Es ist eine ausreichende Menge an<br />

Ölbindemittel in Vorrat zu halten.<br />

10. Es dürfen nur Sprengstoffe ohne TNT oder Nitropenta zum Einsatz kommen.<br />

11. Dämmschirme oder Sandpatronen müssen bei allen Sprenglöchern zur Verwendung<br />

kommen.<br />

12. Alle Innenfugenbänder müssen aus ölbeständiger Qualität bestehen und der<br />

Zusammensetzung eines Copolymerisates PVC- Nitril - Butadien Kautschuk (NBR)<br />

entsprechen oder in der Ölbeständigkeit gleichwertig sein.<br />

13. Es müssen alle Querfugen (Tübbingsfugen oder Betonierfugen der Innenschale) von<br />

Niveau 0.0 m bis zum tiefsten von der Störflüssigkeit berührten Bauteil mit einem<br />

zusätzlichen innenliegenden Aussenfugenband auf Basis Epoxykleber und Hypalonfolie<br />

(nicht PVC) abgedichtet werden. Alternative Lösungen sind möglich, entsprechend einer<br />

technischen Weiterentwicklung der Produkte.<br />

14. Die Betonoberfläche im Bereich Niveau 0.0 m muss bis zum tiefsten Querschnittsbereich<br />

des entsprechenden Bauteiles mit einer Epoxyharzimprägnierung bzw.<br />

Epoxyharzanstrich versehen werden, wobei die Schichtstärke aus Brandgründen nicht<br />

mehr als 50 µm betragen darf. Alternative Lösungen sind möglich, entsprechend einer<br />

technischen Weiterentwicklung der Produkte.<br />

Dr. Eckart Werthmann<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES AMTSSACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

SIEDLUNGSWASSERWIRTSCHAFT UND GRUNDWASSERSCHUTZ,<br />

DIPL.-ING. PESTA, AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG<br />

Einfluss der Neubaustrecke im Abschnitt Kundl/Radfeld –<br />

Baumkirchen auf die Grundwasserströmungsverhältnisse:<br />

Aus den Projektunterlagen geht der große Aufwand zur Erkundung der Grundwasserkörper im<br />

Trassenverlauf der Neubaustrecke von Kundl/Radfeld bis Baumkirchen hervor. Der Zweck ist<br />

einerseits möglichst viel geotechnische Informationen als Grundlage für die Ausschreibung und<br />

Baudurchführung der Bauwerke zu erhalten, andererseits Grundlagen für die Ermittlung der Einflüsse<br />

auf den Wasserhaushalt im weitesten Sinne zu erhalten.<br />

Unter diesen Voraussetzungen zusammen mit dem erhobenen Datenmaterial (Aquifermächtikeit,<br />

Grw.spiegel, kfWerte, Grw. Neubildung, Grw. Zu- u. Abflüsse) sind als Fortsetzung von der UVE mit<br />

Anpassungen durch zusätzlich zur Verfügung stehenden Daten und mit neuem Rechenprogramm für<br />

die Großräume Münster , Jenbach/Stans Fritzens 2D Grundriß-Grundwassermodelle erstellt worden<br />

(sh. Mappe 32) Für das Gebiet Kundl wird durch den Wegfall in der Innquerung Kundl in der<br />

Einreichung ein solches nicht mehr fortgeführt.


509<br />

Früher konnten mit idealisierenden Annahmen einzelne Fälle der Gewässerströmung rechnerisch<br />

gelöst oder durch zeichnerische Verfahren erhoben werden. Bei komplexen Gegebenheiten, wie es<br />

die unterirdische Neubaustrecke im Inntal mit seinem Grundwasserkörper ist, sind mathematisch<br />

numerische Grundwassermodelle unter Zuhilfenahme leistungsfähiger moderner Computer zur<br />

Lösung der Fragen nach dem Gewässer-Strömungsverhältnissen als unerläßliche Mittel zu sehen.<br />

In den vorgelegten Projektsunterlagen werden<br />

- Zweidimensionale Grundrißmodelle (Finite Elemente-Methode)<br />

- Zweidimensionale Vertikalschnittmodelle<br />

- Dreidimensionale Modelle (z.B. für die großen Baugruben) dargelegt. Außerdem wurden<br />

Schadstoffausbreitungsmodelle dargestellt<br />

Die Neubaustrecke der Brennereisenbahn wird nach Baudurchführung als Bauwerk samt seinen im<br />

Baugrund verbleibenden anderen Bauteilen aufgrund der Lage im Grundwasser auf dieses einen<br />

großen Einfluss ausüben. Je nach Bauweise befinden sich außerdem HDBV- oder<br />

Unterwasserbetonsohlen, sowie im Untergrund verbleibende Verankerungen im Grundwasserkörper.<br />

Aus den Übersichtlängenschnitten (Einlagen 3.2.1 bis 3.2.8) geht hervor, in welcher Höhe sich der<br />

Grundwasserhöchststand bzw. Grundwassertiefstand des Jahres 1996 bzgl. der gesamten Bauwerke<br />

befindet. Ebenso wird dies in den Querschnitten (Mappe 5 und 6) dargestellt.<br />

Die Neubaustrecke taucht von Kundl kommend in der Grundwasserwanne Radfeld (km 26,500 –<br />

27,290) in den Untergrund und wird so geführt, daß von ca. km 27,500 bis km 28,880 die Tunnelfirste<br />

etwa knapp unter dem Grundwasserspiegel zu liegen kommt.<br />

Als vorgezogene Maßnahme wurde der Bau der Strecke von ca. km 32,6 bis 32,4 auf<br />

Gemeindegebiet Reith im Alpbachtal in der sogenannten „Matzenparkmulde“ bereits verhandelt.<br />

Die Strecke ab km 33,160 bis 38,500 mit der Unterquerung des Inn von Reith i.A. nach Münster ist<br />

dadurch gekennzeichnet, daß der Vortrieb mit einer SchildTBM erfolgen soll und die Tunnelfirste<br />

größtenteils 10 m bis max. 18 m unter dem Grundwasserspiegel zu liegen kommt. Außer einer Zone<br />

verdichteten Materials zusätzlich um den Aushubquerschnitt ergeben sich keine baulichen Eingriffe in<br />

den umliegenden Grundwasserkörper.<br />

Der Teil des Tunnels Wiesing/Jenbach von km 39,600 bis zur Grundwasserwanne Jenbach (km<br />

43,270 – 43,660) liegt überwiegend unter dem Grundwasserspiegel (max. 15 m), wobei durch die<br />

nahe Lage zum Inn auch die Hochwasserstände des Inn für den Anstau des Grundwasser<br />

mitbestimmend werden. Bedingt durch die verschiedenen Bauweisen sind bleibende Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper durch HDBV-Sohlen und Ankerungen erforderlich.<br />

Die Grundwasserwanne Stans und der Beginn des Tunnels Stans/Terfens von km 44,800 bis etwa km<br />

47,4 liegen soweit im Grundwasser, daß bei der Unterquerungsstelle des Stanserbaches der<br />

Grundwasser- bzw. der bestimmende Hochwasserstand des Inn, etwa 6 m über der Tunnelfirste zu<br />

liegen kommt.<br />

Die gesamte Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen von km 57,185 bis km 61,125 liegt so tief im<br />

Grundwasser, daß sich die Tunnelfirste nur wenig (1,0 – 3,0 m) über die jeweiligen Sommer- u.<br />

Wintergrundwasserstände 1996 erhebt. Bedingt durch die verschiedenen Bauweisen reichen<br />

Ankerungen u. HDBV-Sohlen in den tieferen Grundwasserkörper hinein.<br />

Die Auswirkungen des Einbaues der Neubaustrecke in den Grundwasserkörper werden im<br />

Grundwassermodell Münster untersucht, das von km 33,5 bis km 36,8 reicht. Die Untersuchungen im<br />

Vergleich zu UVE werden jedoch dahin gehend eingeschränkt, daß aus dem Trinkwasserbrunnen<br />

Münster die Konsenswassermenge von 20 l/s zwar als Entnahme angesetzt wird, jedoch keine Bauoder<br />

Betriebszustände der Neubaustrecke untersucht werden, begründet durch die Schildbauweise<br />

mit einer relativ tiefen Lage im anstehenden sehr mächtigen Grundwasserleiter werden diese<br />

speziellen Untersuchungen als entbehrlich angesehen. Eine Beeinflussung des Brunnens durch die<br />

Bauarbeiten ist lt. Modelluntersuchungen nicht möglich. Die Untersuchungen der Standardfälle<br />

werden zur Beurteilung herangezogen.<br />

Mit dem Grundwassermodell Jenbach, das von km 40,5 bis 44,3 reicht, und auch Gebiete rechts vom<br />

Inn im Gemeindegebiet von Buch einbezieht, werden vor allem Bauzustände in verschiedenen<br />

Phasen untersucht. Besonders wird aufgezeigt, daß eine Beeinflussung des Trinkwasserbrunnens<br />

Buch dabei nicht auftreten wird. Die Wirksamkeit des abschnittsweisen Filterschichteneinbaues und<br />

zweier Grundwasserüberleitungen - wie der Endzustand vorgesehen ist – werden im Modell überprüft.<br />

Eine maximale Grundwasserspiegeländerung durch das Bauwerk wird mit 10 cm vorausgesagt.


510<br />

Für den Streckenabschnitt Stans, im Bereich der Stanerbachquerung, gibt es keine speziellen<br />

Untersuchungen durch ein Grw.Modell. Zur Abschätzung der Wirkung des Bauwerkes auf das<br />

Grundwasser sind die allgemeinen zweidimensionalen vertikalen Schnittmodelle und die allgemeinen<br />

Untersuchungen über die Baugruben im Grundwasser heranz uziehen.<br />

Das Grundwassermodell Fritzens umfaßt die gesamte Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen und<br />

geht im Westen bis km 61,8 darüber hinaus. Südlich wird das Gebiet durch das linke Innufer begrenzt,<br />

sodaß sich zwischen Inn und den Talflanken schmale Breiten bis zu 150 m im Minimum ergeben. Die<br />

Untersuchungen gelten besonders dem Schutz des Trinkwasserbrunnens Fritzens. Eine qualitative<br />

Beeinträchtigung des Brunnens durch die Bauarbeiten ist möglich, weshalb eine Ersatzversorgung als<br />

Ergebnis der Untersuchung empfohlen wird. Das Bauwerk wird mit Grundwasserdüker u.<br />

abschnittsweisen Filterschichten ausgestattet, wobei die Wirksamkeit im Modell überprüft wurde.<br />

Die maximale Grundwasserspiegeländerung durch das fertige Bauwerk wird mit 4 cm vorausgesagt.<br />

Aus der Sicht des allgemeinen Grundwasserschutzes ist über die aus der UVE fortgeführten<br />

Untersuchungen mittels mathematisch-numerischer Grundwasser Modelle bis zu den in den<br />

Projektunterlagen vorliegenden Ergebnissen u.a. festzustellen:<br />

- Untersuchungen über massive Grundwasserabsenkungen (bis max. 5 m) wurden durch Verzicht<br />

auf solche nicht mehr fortgesetzt.<br />

- Untersuchungen über einen Kreistunnel (SchildTBM) für den Tunnel Radfeld/Wiesing sind erfolgt.<br />

- Untersuchungen über etwa 400 m lange Baugruben im 2D Grundrißmodell mit bedeutsamen<br />

Grundwasser-Überleitungen (Grw. Entnahmen u. Grw. Versickungen) wurden zusätzlich in die<br />

Untersuchungsreihe aufgenommen.<br />

Angemerkt wird, daß für Filterkies 16/32 mm die Gültigkeitsgrenzen zur Bestimmung des Kf-Wertes<br />

nach der Formel v. Hazen (sh. 12.2.6.1) S. 13 überschritten sind. Mit diesem Wert wird allerdings die<br />

Untersuchung nicht fortgesetzt.<br />

Die allgemeinen wie auch die speziellen (Münster, Jenbach, Fritzens) Grw. Modell-<br />

Untersuchungsergebnisse sind in die Projektierung so weit eingeflossen, daß während der Bauphase<br />

und in der Betriebsphase Auswirkungen und Einflüsse auf die Grundwasserströmungsverhältnisse<br />

abschätzbar sind. Da die Bauabschnittsverteilung räumlich u. zeitlich noch Änderungen unterworfen<br />

sein kann und örtliche Bodenverhältnisse im Detail von den getroffenen Ansatzwerten abweichen<br />

können sind folgende Auflagen einzuhalten:<br />

1. Anzahl und Größe von Grw. Überleitungen, Filterflächen, Grw.-Dükerungen und<br />

Abschottungen im Längsrichtungen sind im Detail den tatsächlichen Gegebenheiten bei<br />

erheblichen Abweichungen von den Modellannahmen anzupassen.<br />

2. Zur Kontrolle der Wirksamkeit o.a. Maßnahmen sind auf Dauer benützbare Grw. Sonden,<br />

- auch unter Miteinbeziehung geeigneter Grw. Meßstellen aus dem Beweissicherungsprogramm<br />

- zu setzen, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und vorerst jährlich<br />

eine Dokumentation der Behörde vorzulegen.<br />

3. Auf die Erneuerbarkeit und baumäßige Zugänglichkeit der unter 1.) angeführten<br />

Vorkehrungen ist Bedacht zu nehmen.<br />

4. Spundwände sind zu ziehen, wenn es die Grw.durchgängigkeit erfordert,<br />

Bohrpfahlwände entsprechend aufzubohren.<br />

5. Die Filterflächen sind mindestens zweischichtig gegen den natürlichen Boden hin<br />

entsprechend den Filterkiesabstufungen nach v. Terzaghi oder entsprechend<br />

gleichwirksamen Vliesen auszubilden.<br />

6. Unter Hinweis auf Beilage 12.2.6.4 Großraumgrundwassermodell Fritzens Seite 31 ist<br />

eine Ersatzversorgung für den kommunalen Trinkwasserbrunnen Fritzens im Falle einer<br />

Beeinträchtigung rechtzeitig herzustellen .<br />

UVP-Ausbau Unterinntal / Zwingende Maßnahmen und ihre<br />

Umsetzung in dem EB-Projekt<br />

Im Zuge des eisenbahnrechtlichen Verfahrens war zu prüfen in wie weit mit den vorgelegten<br />

Projektunterlagen der BEG auf die Forderungen, - wie sie im Umweltverträglichkeitsgut-achten, bzw.<br />

Teilgutachten Band Nr. 17 aus fachlicher Sicht – qualitativer und quantitativer Grundwasserschutz –<br />

eingegangen und solche berücksichtigt wurden (siehe Umweltverträglichkeitsgutachten UVP Ausbau<br />

Unterinntal vom April 1999, Seiten 42, 48, 145, 147, 149, 151, 152, 160 (Fischerei), 185, 193).


511<br />

Eine wichtige Forderung, die in allgemeiner Form wie auch streckenbezogen im UVP-Gutachten<br />

formuliert ist, besteht darin, die offene Wasserhaltung bei Baugruben mit max. Absenkungen des<br />

Grundwasserspiegels bis max. 5 m, allgemein durch andere Baumethoden zu ersetzen. Diese<br />

Forderung wird erfüllt, da bei der Herstellung von Kreuzungsbauwerken max. 1,2 m Absenkung<br />

erfolgen sollen und Baugruben mit Spundwänden oder Bohrpfählen u. Sohlabdichtungen hergestellt<br />

werden.<br />

Im Grundwassermodell sind die weitreichenden Wirkungen der offenen Wasserhaltung untersucht, die<br />

zur Vermeidung dieser Baumethode ausschlaggebend sind.<br />

Die Forderung von anderen Sachverständigen nach bergm. Querung des Matzenparks bei Reith i.A.<br />

und des Inn nach Münster wurden voll erfüllt. Dadurch entfällt die Forderung nach Wiederherstellung<br />

des rechtsufrigen Innbeetes mit grundwasser--hydraulisch ähnlichen Eigenschaften (Trinkwasserbrunnen<br />

Brixlegg). Größtenteils entfällt auch eine Vliesabdeckung von kontaminiertem<br />

Bodenmaterial in die Matzener Au, das bei der offenen Bauweise angefallen wäre.<br />

Mit dem Bau eines Tiefbrunnen in Kramsach/Hagau wurde die Forderung nach einer<br />

Ersatzwasserversorgung für den Bereich Brixlegg vorläufig erfüllt<br />

Geforderte umfangreiche Kontrollen durch Pegel sowie Grundwasser- und Quellwasser-analysen sind<br />

projektsgemäß vorgesehen.<br />

Aufrecht bleiben die Forderungen:<br />

� Ausleitmöglichkeiten von Trinkwasser als Ersatzwasser zu schaffen.<br />

� Die Altablagerung Fritzens nach Untersuchungen zu sanieren<br />

� Umweltverträgliche Baumittel zu verwenden.<br />

� Bergwasserzutritte zu minimieren, um die gespeicherten Wasservorräte nicht auslaufen zu lassen<br />

(erweiterter druckdichter Ausbau über UVP im Projekt vorgesehen.<br />

� Ersatz bzw. Vorkehrungen für Grundwasser-Entnahme westlich Stanserbach.<br />

� Funktionsfähigkeit der Infrastruktur (hier Wasser und Abwasser) zu erhalten.<br />

� Bauweisen anzuwenden, die den Wasserzustand der Gewässer in Radfeld und Stans nicht<br />

beeinflussen (UVP Seite 160).<br />

Auseinandersetzung mit Einwendungen und Stellungnahmen<br />

Zur Stellungnahme der Marktgemeinde Brixlegg vom 09.10.2001<br />

1. Durch den Bau des westl. Teiles des Tunnels Radfeld/Wiesing samt Unterquerung des Inn mit<br />

einer Schild TBM wird der Eingriff in den Grundwasserkörper gegenüber der ursprünglichen<br />

vorgesehenen offenen Bauweise wesentlich verringert. Mit der offenen Bauweise wäre eine<br />

Innumlegung verbunden gewesen, die weitere Grundwasserbeeinflussungen im<br />

Zustrombereich des Trinkwassserbrunnens Brixlegg ergeben hätte.<br />

2. Die BEG hat eine Ersatz-WVA auf dem Gemeindegebiet Kramsach in der Hagau samt<br />

Zuleitung bis Brixlegg erstellt. Ohne weiteren Vorkehrungen ist jedoch weder von der Qualität<br />

noch von der Menge derzeit kein voller Ersatz bei einem Dauerbetrieb als Ersatz des<br />

Trinkwasserbrunnens Brixlegg gegeben.<br />

Projektsgemäß ist ein Beweissicherungsprogramm als Fortsetzung eines solchen für die<br />

Erkundungsstollen Brixlegg Ost und Brixlegg West vorgesehen. Es dauert von 1 Jahr vor<br />

Baubeginn bis 1 Jahr nach Bauende.<br />

Zur Stellungnahme von Alois Niederbacher vom 23.09.2001<br />

Zu 9. Wenn auch eine Grundwasser-Entnahme über oder knapp neben der Tunnelachse nicht<br />

zweckmäßig ist, so ist eine solche aufgrund der tiefen Lage der Tunnelfirste und des relativ<br />

geringen Flurabstandes zum Grundwasser-Spiegel möglich.<br />

Zu 10. Bei der gewählten Bauweise mit einer Schild TBM ist die Beeinflussung des<br />

Grundwasserkörpers auf den Tunnelquerschnitt zuzüglich einer ringförmigen Schicht von ca.<br />

1,0 m begrenzt, sodaß in diesem Gebiet durch die verbleibende Transmissivität keine für die<br />

landwirtschaftliche Nutzung spürbare Grundwasseranhebung oder Grundwasserabsenkung zu<br />

erwarten ist.<br />

Zu 12. Eine Grundwasserentnahme für Wohnhäuser (Trinkwasser!) würde, um im Störfall beim Tunnel<br />

mit wassergefährdenen Stoffen Beeinträchtigungen zu vermeiden, Grundwasser stromaufwärts<br />

des Tunnels situiert und damit tatsächlich längere Zuleitungen bedingen.<br />

Die zukünftige Verwertungsmöglichkeit des Grundwasservorkommens ist eine rechtliche Frage.


Zur Stellungnahme von ÖUSH, Österr. UmweltSchutzHilfe, Baumkirchen, eingebracht durch<br />

Herrn Elmar Niederkofler am 12.10.2001 (Fax)<br />

512<br />

Vergleichsmessungen liegen für 5 Jahre bereits vor und werden während der Bauausführung und<br />

mindestens 1 Jahr darüber hinaus durchgeführt.<br />

Zur Stellungnahme von AKB, AktionsKomiteeBaumkirchen zur Rettung des Lebensraumes<br />

Tirol, Baumkirchen, eingebracht durch Herrn Elmar Niederkofler am 12.10.2001 (Fax)<br />

Vergleichsmessungen liegen für 5 Jahre bereits vor und werden während der Bauausführung und<br />

mindestens 1 Jahr darüber hinaus durchgeführt.<br />

Zur Stellungnahme vom Komitee A.U.T., Aktion Umwelt Tirol, Baumkirchen, eingebracht durch<br />

Herrn Elmar Niederkofler am 12.10.2001(Fax)<br />

Vergleichsmessungen liegen für 5 Jahre bereits vor und werden während der Bauausführung und<br />

mindestens 1 Jahr darüber hinaus durchgeführt<br />

Zur Stellungnahme der Stadtwerke Schwaz, vom 17.10.2001<br />

Die Wasserrechte im Bereich Vomperbach sind nicht näher bezeichnet, Befürchtete neue<br />

Wasserwegigkeiten durch den Bahnbau sollen beweisgesichert werden. Eine Beweissicherung im<br />

Trassenverlauf wird durchgeführt.<br />

Zur Stellungnahme von Herrn Stubenvoll, vom 12.10.2001<br />

Die Beweissicherung über die GrW-Stände wird durch die BEG durch zahlreiche GrW.-Meßstellen<br />

auch in Radfeld durchgeführt. Sollten sich tatsächlich so erhebliche GrW-Standsänderungen bei der<br />

Baudurchführung einstellen, so ist die Forderung nach Herstellung eines tieferen Brunnen berechtigt.<br />

Zur Stellungnahme von der Gemeinde Baumkirchen, vertreten durch Herrn Bürgermeister<br />

Josef Schindl vom 10.10.2001<br />

Zu Pkt. 3) Sicherlich ist eine Nutzung der Löschwasserleitung als Trinkwasserleitung zur<br />

Notversorgung erstrebenswert und wird befürwortet. Rohrauswahl und Rohrdimension müssen auf die<br />

zusätzliche Inanspruchnahme abgestimmt werden.<br />

Zur Stellungnahme von Herrn Johann Stoll vom 12.10.2001<br />

Herr Johann Stoll ist Mitbesitzer an der Fuchsbrünnlquelle, die versiegt ist und fordert hierfür Ersatz<br />

und zwar aus Qualitätsgründen von der benachbarten Aufliegerquelle. Sollte die Verursachung des<br />

Versiegens durch die BEG gegeben sein und ein Einvernehmen mit dem Quellbesitzer der<br />

Aufliegerquelle hergestellt werden können, besteht aus fachlicher Sicht gegen den Vorschlag Stoll<br />

kein Einwand.<br />

Zur Stellungnahme seitens des Bistums Innsbruck vom 11.10.2001<br />

Zu 2. Die Baumaßnahme und eine damit verbundene GrW-Absenkung dauert lt. Bauzeitplan einigen<br />

Monate an. Eine Wasserversorgung des Waldes durch Niederschläge ist in unseren Gegenden<br />

ausreichend.<br />

Zur Stellungnahme von Frau Gruber Theresia vom 10.10.2001<br />

Auf dem Grundstück Theresia Gruber ist ein nicht näher beschriebener Brunnen für<br />

Gartenbewässerung; von Seite Gruber ergeht die Bitte im Falle eisenbahnbaubedingter GrW.-<br />

Absenkung den Brunnen zu adaptieren. Dem Wunsch sollte nachgekommen werden.<br />

Zur Stellungnahme der Gemeinde Vomp, vertreten durch Herrn Bürgermeister Karl Josef<br />

Schubert vom 10.10.2001<br />

Die Schüttungsmessungen der genannten Trinkwasserquellen werden durchgeführt, sodaß<br />

Schüttungsverminderungen offenkundig gemacht werden können. Die Forderung nach Ersatz bei<br />

durch Baumaßnahmen verursachte Schüttungsminderung ist berechtigt.<br />

Zur Stellungnahme Gemeindeamt Münster vom 16.10.2001<br />

Zu 2. In Abänderung zur UVE wurde die Trasse in Münster nunmehr nicht in offener Bauweise,<br />

sondern als Ausbau mit einer Schild-TBM geplant. Der Eingriff in den GrW.-Körper wird damit<br />

gemildert. Es werden keine Wannen Radfeld gebaut.


513<br />

Nach dem GrW.-Modell sind keine erheblichen Rückwirkungen auf das Grundwasser im Bereich des<br />

TW-Brunnen Münster zu erwarten.<br />

Zur Stellungnahme Gemeinde Stans vom 10.10.2001<br />

Zu 19. und 20.) Über das Beweissicherungsprogramm können erhebliche dauernde GrW.-<br />

Standsänderungen festgestellt werden, sodaß die Grundlage für die Abschätzung von Entgelt für<br />

Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen für den landwirtschaftlichen SV gegeben<br />

sind.<br />

Zu 21.) Die Forderungen betreffend die Umlegung von Leitungen sind berechtigt und werden durch<br />

eine allgemeine Auflage der SV unterstützt.<br />

Zu 22.) Die Forderung nach Reinigung von Abwässern (Baustellen- und verunreinigte Bergwässer)<br />

vor ihrer Ableitung ist berechtigt und wird durch eine allg. Auflage des SV unterstützt.<br />

Zu 42.) Neutralisation von Baugrubenwässer sind vorgesehen.<br />

Zu 43.) Die Erhaltung von Gewässerbiotopen bleibt als zwingende Maßnahme nach dem UVP-<br />

Verfahren aufrecht.<br />

Zu 45.) Die Beseitigung von kontaminiertem Material das beim Rückbau der Bestandsstrecke anfallen<br />

sollte, ist aus GrW.-Schutzgründen als berechtigte Forderung anzusehen.<br />

Zur ergänzenden Stellungnahme Fa. Gubert & Co Nfg. KG vertreten durch Herrn Dipl.-Ing.<br />

Heinz Hintner vom 11.10.01<br />

Zu 5.) Über die Rückstauwirkungen von Grundwasser durch die unterirdische Bahntrasse sind<br />

umfangreiche Untersuchungen mit Hilfe numerischer GrW.-Modelle angestellt worden, mit dem<br />

Ergebnis, daß natürliche GrW.-Standsschwankungen größer sind als der Anstau infolge Bahntrasse.<br />

Bei einem Betriebswasserbrunnen (Beton- und Kiesaufbereitung) dürfte die Wasserqualität bezüglich<br />

Kontaminationen aus dem Bahnbetrieb eher eine nachrangige Bedeutung haben.<br />

Zu 7.) Relevanz der Frage ist unklar – daher keine Beantwortung möglich.<br />

Zur Stellungnahme Gruber, Silberquelle (10) vom 08.10.2001<br />

Zu D) Ersatzwasser<br />

Die BEG hat in Kramsach/Hagau die Bohrung Hagau 1 und Hagau 2 und letztere zu einem<br />

Tiefbrunnen mit Endteufe von 214 m zur Gewinnung von Tiefgrundwasser ausbauen lassen. Der<br />

Tiefbrunnen mit einer Anschlußleitung mit einer Innquerung nach Brixlegg ist somit betriebsbereit. In<br />

der Eingabe vom 08.10.01 wird unter Punkt B) auf charakteristische Eigenschaften der aus den<br />

Tiefbrunnen Gruber geförderten Wässer verwiesen, die in Folge dann ∅ unter verschiedenen<br />

Markennamen vertrieben werden.<br />

Das Ersatzwasser kann logischerweise keine drei verschiedene mineralische<br />

Inhaltsstoffzusammensetzung gleichzeitig aufweisen. Ob eine Eignung als Mineralwasser gegeben ist,<br />

kann meinerseits nicht beantwortet werden.<br />

Es bleibt daher nur der Weg, eine Kontamination beim Bau der neuen Bahnstrecke mit allen Mitteln zu<br />

vermeiden, und beim Betrieb Störfälle mit möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser<br />

unverzüglich zu beheben.<br />

Schließlich ist aber auch anzuführen, daß es für den Fall einer Kontamination Mittel lund Verfahren<br />

gibt, den Transportweg einer Kontamination von der Baustelle bzw. von den in Betrieb stehenden<br />

Tunnelstrecken, bis zu den Tiefbrunnen „Gruber“ wirksam zu unterbrechen.<br />

Zu C) Befürchtung von Kontaminationen im Bereich der „Innquerung Münster“ und im Bereich Matzen.<br />

In Abänderung zur UVE erfolgt die Innquerung Münster nicht mehr in Form einer offenen Bauweise,<br />

sondern mit Hilfe einer unterirdisch vorrückenden Schild-Tunnelbohrmaschine, sodaß nur der<br />

Tunnelquerschnitt entfernt werden muß und alle anderen Bodenschichten einschl. der<br />

Geländeoberfläche nicht entfernt werden.<br />

Aus Sicht des GrW.-Schutzes und somit auch für die Grw.-Entnahme „Gruber“ weist die nun gewählte<br />

Bauweise was Befürchtungen einer Kontamination betrifft große Vorteile auf.


514<br />

Die Querung der sog. Matzenparkmulde ist als bewilligte und vorgezogene Maßnahme im Schutz<br />

einer Dichtwand gegen das Grundwasser in Bauausführung. Ein Kontrollpegelsystem ist aufgebaut,<br />

mit dem auch die GrW.-Qualität überprüft wird.<br />

Zur Stellungnahme Adolf Darbo AG in Stans, Braunau 18, betreffend die „Ergänzenden<br />

Einwendungen“, Eingabe vom 4.10.01 und vom 12.10.01 – Thematik: Grundwasserbrunnen –<br />

gemeinsamer Betrieb des Brunnens mit Tyrolit Schliefmittelwerke Swarovski KG<br />

Mit Eingabe vom 12.10.01 werden Möglichkeiten einer Beeinträchtigung des GrW.-Brunnens durch<br />

den Bau und Betrieb der Neubautrasse dargelegt. Gestützt wird diese Einschätzung durch „das<br />

Hydrogeologische Gutachten“ der Ing.-Gemeinschaft Pieler/Meyer vom Mai 1998.<br />

Eine Beeinflussung des Brunnens Darbo und des Brunnens Tyrolit ist quantitativ nicht<br />

auszuschließen, wenngleich vernachlässigbar gering. Bezüglich eines Großraumgrundwassermodells<br />

Stans wird auf das Gutachten der Sachverständigen für Geologie und Hydrogeologie Kapitel G<br />

verwiesen. Folgende Beurteilung wurde ohne Einbeziehung dieser Darstellung des<br />

Großraumgrundwassermodells vorgenommen.<br />

Folgende Anträge der Firma Darbo liegen vor:<br />

a) Beweissicherung kann voll durch Auflagen entsprochen werden<br />

b) Umfang der<br />

Wasseruntersuchungen<br />

kann durch Auflagen entsprochen werden, und<br />

reichen vorläufig aus, um Einschränkungen,<br />

Beeinträchtigung oder Störung der bisherigen<br />

Nutzung rechtzeitig zu erkennen<br />

c) Verdichtung der Meßintervalle Die Fortführung mit derzeitigen Intervallen bis zum<br />

Baubeginn ist von der BEG zugesichert, 14 Tage-<br />

Intervalle während der Baudauer bzw. wöchentlich<br />

im Falle von Änderungen sind zu vereinbaren.<br />

d) GrW.-Pegel außerhalb der<br />

Einflußzone auf Grundwasser<br />

Die gegenüber der UVE im ca. 20 m nach Norden<br />

abgerückte Trasse haut zur Auflage GrW.-<br />

Absenkungen außerhalb der Baugruben durch<br />

eigens angelegte Sonden zu dokumentieren, bei<br />

Meßintervallen vom 1. Tag in der Absenkphase.<br />

Dies wird im wesentlichen durch das BEG-GrW.-<br />

Meßstellennetz erfüllt.<br />

Zur Stellungnahme von Tyrolit Schleifmittelwerke Swarovski KG in Stans, Eingabe vom<br />

04.10.01 – Thematik: Grundwasserbrunnen – gemeinsamer Betrieb des Brunnens mit der Adolf<br />

Darbo AG<br />

Die aufgeworfenen Fragen werden durch das „Hydrogeologische Gutachen“ der Ing.-Gemeinschaft<br />

Pieler/Meyer vom Mai 1998 fachlich durchleuchtet.<br />

Die Grundwasserentnahme erfolgt zu Kühlzwecken.<br />

Eine Beeinflussung des Brunnens Darbo und des Brunnens Tyrolit ist quantitativ nicht<br />

auszuschließen, wenngleich vernachlässigbar gering. Bezüglich eines Großraumgrundwassermodells<br />

wird auf das Gutachten der Sachverständigen für Geologie und Hydrogeologie Kapitel G verwiesen.<br />

Folgende Beurteilung wurde ohne Einbeziehung dieser Darstellung des<br />

Großraumgrundwassermodells vorgenommen.<br />

Die Fa. Darbo hat eine Reihe von Anträgen betreffend den gemeinsam betriebenen GrW.-Brunnen<br />

gestellt, Gleichlautend wird dazu angeführt:<br />

e) Beweissicherung kann voll durch Auflagen entsprochen werden<br />

f) Umfang der<br />

Wasseruntersuchungen<br />

kann durch Auflagen entsprochen werden, und<br />

reichen vorläufig aus, um Einschränkungen,<br />

Beeinträchtigung oder Störung der bisherigen


515<br />

Nutzung rechtzeitig zu erkennen<br />

g) Verdichtung der Meßintervalle Die Fortführung mit derzeitigen Intervallen bis zum<br />

Baubeginn ist von der BEG zugesichert, 14 Tage-<br />

Intervalle während der Baudauer bzw. wöchentlich<br />

im Falle von Änderungen sind zu vereinbaren.<br />

h) GrW.-Pegel außerhalb der<br />

Einflußzone auf Grundwasser<br />

Die gegenüber der UVE im ca. 20 m nach Norden<br />

abgerückte Trasse haut zur Auflage GrW.-<br />

Absenkungen außerhalb der Baugruben durch<br />

eigens angelegte Sonden zu dokumentieren, bei<br />

Meßintervallen vom 1. Tag in der Absenkphase.<br />

Dies wird im wesentlichen durch das BEG-GrW.-<br />

Meßstellennetz erfüllt.<br />

Zur Stellungnahme Dr. Markus Knoll/Innsbruck – „Modifizierte Einwendungen“ vom 11.10.2001<br />

und Einwendungen vom 10.10.2001 (Vertretung von 8 Parteien)<br />

Zu Seite 6) Zur derzeit gepflegten Versickerung der Wässer am Betriebsgelände kann keine<br />

Äußerung abgegeben werden, da nähere Angaben über Menge und Qualität der Wässer fehlen und<br />

über die Art der Versickerung keine Angaben gemacht werden.<br />

Zu Seite 12) Zweifellos ist für einen Steinbruchbetrieb samt Betonproduktfertigung und<br />

Transportbetonherstellung ein Nutzwasserbrunnen erforderlich.<br />

Das GrW.-Meßstellennetz der BEG wird vor, während und bis nach dem Bau der Bahntrasse so<br />

betrieben, daß erhebliche GrW.-Spiegeländerungen auf Dauer festgestellt werden können.<br />

Umlegungen von Wasserversorgungsleitungen kommen auf der gesamten Neubaustrecke vor (siehe<br />

Mappen 38 und 39). Diesbezüglich sind allgemeine Auflagen zu erfüllen.<br />

Zu Seite 13) Es wird auf das GrW.-Meßstellennetz der BEG verwiesen, das vor, während und bis<br />

nach dem Bau der Bahntrasse betrieben wird.<br />

Zu Seite 15) Angemerkt wird, daß auch das Brunnenbaumaterial Alterungsprozessen unterworfen ist<br />

um in Filterbereich im Laufe der Zeit größere Strömungswiderstände aufbauen und sich so die<br />

Brunnenergiebigkeit negativ verändert.<br />

Zur Stellungnahme Dr. Markus Knoll/Innsbruck – „Modifizierte Einwendungen“ vom 11.10.2001<br />

und Einwendungen vom 10.10.2001 (Vertretung von 6 Parteien)<br />

Für Sachfragen ident mit Ausführungen wie vor.<br />

Zur Stellungnahme Dr. Markus Knoll/Innsbruck – „Modifizierte Einwendungen“ vom 11.10.2001<br />

und Einwendungen vom 10.10.2001 (Vertretung von 6 Parteien)<br />

Siehe „Modifizierte Einwendungen“ vom 11.10.01.<br />

Zur Stellungnahme Biochemie vom 08.10.01<br />

Zu 3.) Im gegenständlichen Projekt ist die Innquerung von Kundl nach Breitenbach nicht mehr<br />

enthalten, sodaß die neue Bahntrasse mit der oberirdisch geführten Verknüpfung mit der bestehenden<br />

ÖBB-Trasse beginnt. Erst mit der Wanne Radfeld taucht die Trasse in den Grundwasserkörper ein,<br />

wobei mit zunehmender Tiefe die Entfernung zu den Nutzwasserbrunnen zunimmt. Als allgemeine<br />

Auflagen sind Kontrollen bei Baugruben bereits bei >100 l/s GrW.-Entnahme vorgesehen.<br />

Die Forderung ist berechtigt und muß als Vereinbarung zwischen BEG und Biochemie festgehalten<br />

werden.<br />

Zu 4.) Die Barrierewirkung des fertigen Bauwerkes im Grundwasserstrom wir durch Einbau von<br />

Filterschichten begegnet. Sollten die vorgesehenen Filterschichten nicht ausreichend wirksam sein, so<br />

besteht die Möglichkeit zusätzliche einzubauen.<br />

Zu 6.) Das Beweissicherungsprogramm erscheint mit 1 Jahr nach Bauende allgemein als ausreichen.<br />

Nur für kritische Bereiche ist ein längerer Beobachtungszeitraum vorgesehen, bzw. ist ein solcher bei<br />

Nichteintreten von Prognosen erforderlich.<br />

Zur Stellungnahme Gemeinde Fritzens vom 17.10.01


516<br />

Zu 5.) Aus dem numerischen Grundwassermodell Fritzens geht hervor, daß eine Beeinträchtigung des<br />

Trinkwasserbrunnen Fritzens bei Durchführung der Bauarbeiten nicht auszuschließen ist und daher in<br />

diesem Operat empfohlen wird, eine Ersatzwasserversorgung rechtzeitig aufzubauen.<br />

Bei entsprechender Ausstattung könnte somit eine im Normalfall (kein Brandfall) wenig beanspruchte<br />

Löschwasserleitung der BEG auch den ebenso wenig gewünschten Schadensfall an der WVA<br />

Fritzens als Absicherung dienen. Im übrigen wird auf die zwingenden Maßnahmen nach der UVP<br />

bezüglich Ersatzwasserversorgung verweisen.<br />

Zur Stellungnahme Wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />

Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan führt in seiner Stellungnahme an, daß seine Aufgabe darin<br />

besteht, u.a. eine Sicherung der Trink- und Nutzwasserversorgung soweit vorzusorgen, daß zukünftig<br />

eine solche ermöglicht wird, Obwohl Tirol als wasserreiches Land gilt, liegen kleinräumig teilweise<br />

Gemeinden mit Wasserüberschuß neben Gemeinden mit Wasserknappheit. Mit wachsender<br />

Verbauung und den vielen Infrastrukturen werden immer schwerer und kostspieligere Trassen für<br />

Versorgungsleitungen somit auch für eine als unausbleiblich angesehene Trinkwasserschiene im<br />

Unterinntal, gefunden.<br />

In diesem Sinne zeige sich unter Adaptierung der Löschwasserleitung in den Tunnelstrecken der<br />

Neubaustrecke eine gute Gelegenheit eine Trinkwasserschiene einzubauen.<br />

Wenn man von der hoffentlich seltenen Inanspruchnahme der Löschwasserleitung in den<br />

Tunnelstrecken der BEG ausgeht, muß der Forderung nach zusätzlicher Verwendung der<br />

Löschwasserleitung unter Berücksichtigung von Adaptierungen aus siedlungswasserwirtschaftlicher<br />

Sicht nachgekommen werden, sofern sich ein Betreiben findet.<br />

Festgehalten wird, daß Konzepte und Studien mit unterschiedlicher Projektvertiefung für einen<br />

Wasserverbund zwischen Gemeinden in diesem Projektsraum bereits vorliegen<br />

Kreuzungsbauwerke und Stützmauern<br />

Werden in den Mappen 8 bis 12, die bei der Verwirklichung der Neubaustrecke, aber auch bei den<br />

Umbauarbeiten an der Bestandstrecke der ÖBB errichtet werden müssen, eingehend beschrieben<br />

und in Plänen dargestellt.<br />

a) Bauphase<br />

Während der Bauphasen sind für die Errichtung tiefliegender Bauteile unterhalb des<br />

Grundwasserspiegels verschiedene Maßnahmen in den Baugruben in Bezug auf das Grundwasser<br />

vorgesehen. Da der Grundwasserspiegel jahreszeitlich bedingt Schwankungen zwischen Hoch- und<br />

Tiefständen unterliegt, die Abstimmung mit dem Bauzeitplan jedoch nicht bis ins Detail vorausgesagt<br />

werden kann, können die Baumethoden im Grundwasser, was Dauer und Ausmaß betrifft, teilweise<br />

nur allgemein angegeben werden. Fallweise werden auch Alternativen im Projekt angeführt.<br />

Im Einzelnen sind folgende Bauwerke, die mit Eingriffen in das Grundwasser verbunden sind<br />

anzuführen:<br />

- Verlängerung der Bachunterführung bei Bestandskilometer 23,054,<br />

eine offene Wasserhaltung (im Dez.-Apr) mit einer ca. 1 m Grundwasserabsenkung und mit<br />

Einleitung in den Mischwasser-Kanal der Biochemie ist vorgesehen.<br />

- Wild- und Grabenunterführung bei Bestandskilometer 24,627<br />

eine offene Wasserhaltung (im Dez-Apr) mit einer ca. 0,4 m Grundwassersenkung für den<br />

Bodenplatteneinbau vom Pumpenschacht für die Entwässerung der Wanne erfordert die Ableitung<br />

in den Graben als Vorflut.<br />

- Wildtierdurchlaß Maukenbach bei Bestandskilometer 26,156<br />

eine Spundwandumschließung und HDBV-Sohlabdichtung wegen 3,0 – 3,5 m unter dem<br />

Grundwasserspiegel liegender Bodenplatte ist vorgesehen.<br />

Teilabsenkungen von ca. 1,0 m erfordern Ausleitungen von ca. 200 l/s von einem Pumpenschacht,<br />

dem ein Benzin- und Ölabscheider vorgeschalten ist, in den Mauken-bach als Vorflut.<br />

- Kreuzbauwerk Maukenbach-Gießen rechts der Bahn<br />

mit einer Spundwandumschließung und einer offenen Wasserhaltung soll die Grundwasserabsenkung<br />

von 0,6 - 1,2 m erfolgen<br />

- Wegunterführung Bestandskilometer 34,746<br />

eine dichte Umschließung bzw. eine bis 1,2 m starke Grundwasserabsenkung ist vorgesehen.


517<br />

Von einem Pumpenschacht mit Benzin- und Ölabscheider soll die Ableitung in die vorgelagerten<br />

Bahngraben als Vorflut erfolgen.<br />

- Eisenbahnbrücke über den Kasbach bei Bestandskilometer 41,548<br />

mit einer offenen Wasserhaltung auch im Winter muß gerechnet werden.<br />

- Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach bei Bestandskilometer 41,577<br />

mit einer offenen Wasserhaltung auch im Winter muß gerechnet werden.<br />

- Stützmauer Jenbach bei Bestandskilometer 41,641 – 41,790<br />

Ableitung von Baugrubenwasser in den Tratzbergbach als Vorflut.<br />

- Wegbrücke über den TIWAG-Kanal<br />

eine abschnittsweise Spundwandumschließung mit offener Wasserhaltung.<br />

- Wegunterführung TIWAG-Kanal bei Bestandskilometer 42,345<br />

eine Spundwandumschließung mit offener Wasserhaltung (0,3 – 0,8 m) im Winter) ist vorgesehen.<br />

- Eisenbahnbrücke über den TIWAG-Kanal bei Bestandskilometer 42,334<br />

eine Spundwandumschließung mit offener Wasserhaltung (0,3 – 0,8 m im Winter) ist vorgesehen.<br />

- Straßenunterführung Tonwerk bei Bestandskilometer 59,671<br />

für die Pumpschachtherstellung ist eine Grundwasserabsenkung (0,8 m im Winter) erforderlich.<br />

- Wirtschaftsweg Unterführungsverbreiterung bei Bestandskilometer 62,199<br />

eine Spundwandumschließung, besonders für die Pumpschachtherstellung ist erforderlich.<br />

Von der weit größeren Anzahl an Kreuzungsbauwerken und Stützmauern wurden aus den<br />

Projektunterlagen nur jene obenstehend angeführt, die durch ihre Errichtung einen Einfluß auf das<br />

Grundwasser haben, da beim Bau eine offene Wasserhaltung bzw. Grund-wasserabsenkungen<br />

vorgenommen werden sollen.<br />

Ausgehend von der UVE, wo offene Grundwasserhaltungen mit Grundwasserspiegelabsenkungen bis<br />

max. 5,0 m vorgesehen waren, sind die im Projekt vorgesehenen größten Absenkungen<br />

� bei der Wegunterführung BS Münster - 1 bis 1,2 m<br />

� beim Wildtierduchlaß Maukenbach – 1,0 m mit ca. 200 l/s Ausleitung<br />

� beim Kreuzungsbauwerk Maukenbach/Gießen – 0,6 bis 1,2 m<br />

Die anderen Baustellen erfordern Absenkungen von weniger als 1,0 m, oder kommen bei günstigen<br />

Tiefwasserständen des Grundwassers ohne jede Grundwasserhaltung aus.<br />

Da die Baufläche für die Kreuzungsbauwerke mit abgesenktem Grundwasserstand relativ klein ist,<br />

kommt man mit einem oder einigen wenigen Brunnen bzw. Pumpen aus, so daß von üblichen<br />

Grundwassererhaltungen gesprochen werden kann.<br />

Das Kreuzungsbauwerk Maukenbach/Gießen rechts der Baustelle befindet sich in einem 150 m<br />

Abstand annähernd grundwasserstromaufwärts vom Biochemie-Nutzwasser-brunnen III<br />

(siehe 1.2.2.2.1 in Mappe 31). Im Falle der Verwirklichung der geplanten Spund-wandumschließung<br />

und einer offenen Wasserhaltung mit Absenkung von 0,6 –1,2 m ist eine erhebliche Beeinflussung des<br />

Nutzwasserbrunnens zu erwarten. Sollte die BEG und die Biochemie Kundl zu keiner<br />

einvernehmlichen Lösung für die Dauer der dortigen Bauzeit kommen, sind folgende Auflagen zu<br />

erfüllen:<br />

1. Vor Beginn der Bauarbeiten am Kreuzungsbauwerken Maukenbach/Gießen sind<br />

mindestens zwei Sonden zu setzen und täglich der Wasserstand bis zur<br />

Wiederaufspiegelung nach Beendigung der Bauarbeiten festzuhalten.<br />

2. Eine geschlossene Wasserhaltung muß so dicht ausgeführt werden, daß eine<br />

problemlose Grundwasserentnahme aus dem Biochemie-Nutzwasserbrunnen III im<br />

Ausmaß der wasserrechtlichen Bewilligung möglich ist.<br />

b) Betriebsphase<br />

Einige dieser Kreuzungsbauwerken benötigen für die Betriebsphase Ausleitungen von<br />

Niederschlagswasser oder Drainagen in einem geeigneten Vorfluter bzw. es gelangen die<br />

Niederschlagswässer zur Versickerung. Es sind dies folgende:<br />

- Wegunterführung TIWAG-Kanal bei Bestandskilometer 42,345<br />

von einem Pumpwerk werden Niederschlagswässer (entwässerte Flache 364 m²) in den<br />

Unterwasserkanal der TIWAG KW bei Jenbach gefördert.<br />

- Eisenbahnbrücke über den TIWAG-Kanal bei Bestandskilometer 42.334<br />

die Ableitung der Drainagegewässer über ein Hebewerk erfolgt in den Unterwasserkanal TIWAG<br />

KW Jenbach.<br />

- Grünbrücke Terfens bei Bestandskilometer 56,476


518<br />

die Drainaigeausleitung erfolgt in den Inn.<br />

- Grünbrücke Fritzens bei Bestandskilometer 57,312<br />

die Drainaigeausleitung erfolgt in den Inn.<br />

- Straßenunterführung Tonwerk Fritzens bei Bestandskilometer 59,671<br />

von einem Pumpwerk werden Niederschlagswässer zur 500 m² großen Ver-sickerungsfläche<br />

gefördert.<br />

- Bahnunterführung Baumkirchen bei Bestandskilometer 61,085<br />

die Niederschlagswässer werden zum benachbarten Hebewerk der Wirtschaftweg Unterführung<br />

abgeleitet .<br />

- Wirtschaftsweg Unterführungsverbreiterung bei Bestandskilometer 62,199<br />

die Niederschlagswässer werden mit einem Hebewerk zur nördlich der Bahn gelegenen<br />

Versickerungsfläche gefördert.<br />

Gegen die o.a. Ausleitungen bestehen bei projektsgemäßer Ausführung keine Bedenken.<br />

Leitungspläne (Mappen 38 und 39)<br />

In den angeführten Projektsunterlagen sind planliche Darstellungen im M= 1.1000 von<br />

Leitungssystemen verschiedenster Bauart (ober- und unterirdisch) und verschiedensten<br />

Zweckbestimmungen (zB Fernmeldekabel, Gas) enthalten.<br />

Die folgende Begutachtung bezieht sich jedoch auf die wasserwirtschaftlichen Leitungssyteme, die<br />

derzeit schon bestehen.<br />

Die sind:<br />

- Kommunale Trinkwasserleitungen samt den Anschlußleitungen<br />

- Nutzwasserleitungen von Betrieben (zB Biochemie, Zillertalbahn, Jenbacher Werke, Darbo und<br />

Tyrolit)<br />

- Verbands-, kommunale und betriebliche Abwasser- oder Mischwasserleitungen<br />

- Kommunale Regenwasserableitungen<br />

- Regenwasserableitungen von der Autobahn<br />

- Druckrohrleitung der Stadtwerke Schwaz am Vomperbach<br />

Durch den Bau der neuen doppelgleisigen Eisenbahnanlage im Streckenabschnitt von Radfeld/Kundl<br />

bis Baumkirchen samt den Rettungseinrichtungen, sowie den erforderlichen Umbauarbeiten an der<br />

bestehenden Eisenbahnanlage der ÖBB sind vorübergehende aber vor allem auch auf Dauer<br />

bleibende Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Leitungssysteme erforderlich.<br />

Um die Funktion und den Bestand dieser Anlagen sicherzustellen sind folgende Bestimmungen<br />

einzuhalten:<br />

1. Sowohl während der Bauherstellung als auch danach muß die volle Funktionsfähigkeit<br />

erhalten bleiben. Vor Durchführung der Anpassungen der Leitungen ist rechtzeitig das<br />

Einvernehmen mit den jeweiligen Betreibern der Leitungen herzustellen.<br />

2. In Abhängigkeit von der Nähe zur Eisenbahnanlage ist der derzeitige Zustand der<br />

Leitungen festzustellen und zu dokumentieren, dies gilt insbesonders für Kanäle im<br />

Bereich von möglichen Setzungen oder Hebungen während der Bauabwicklung.<br />

3. Nach der Durchführung der Leitungsanpassungen sind Druckproben bzw.<br />

Dichtigkeitsprüfungen zu veranlassen und die Ergebnisse in Protokollen festzuhalten.<br />

4. Planliche Darstellungen samt einer entsprechenden Beschreibung vom neuen Zustand<br />

der Leitungen sind den jeweiligen Betreibern der Leitungen zu übergeben.<br />

Grundwasser-Beweissicherungsprogramm (Mappe 30)<br />

Ins Beweissicherungsprogramm wird aufgenommen:<br />

Verknüpfung Kundl bis Tunnel Radfeld/Wiesing Teil 1 Beilage Seite<br />

Grundwasser-Stand:<br />

alle BEG-Pegel 5“ (KB u. BB) A bis C<br />

alle BEG Pegel 2“ (GWP) A bis C<br />

12.2.1.1 53<br />

Grundwasser-Temperatur und Leitfähigkeit:<br />

alle BEG-Pegel 5“ (KB u. BB) A bis C<br />

sonstige GrW-Nutzungen lt. Tabelle 10 einschl. HFB1<br />

(Biochemie), ohne Wärmepumpen


Gewässer:<br />

OP 40 bis OP 42<br />

519<br />

Tunnel Radfeld/Wiesing – bergm. Bauweise Ost u. West 12.2.1.2 34<br />

GrW-Stand:<br />

alle BEG-Pegel (KB und BB) D<br />

alle BEG-Pegel (GWP) D<br />

GrW-Temperatur und Leitfähigkeit:<br />

alle BEG-Pegel (KB und BB)<br />

sonstige Nutzungen lt. Tabelle 9<br />

Tunnel Radfeld/Wiesing – Schildbauweise Münster 12.2.1.3 46<br />

GrW-Stand:<br />

alle BEG-Pegel 5“ (KB) D bis E<br />

alle BEG-Pegel (GWP) E<br />

GrW-Temperatur und Leitfähigkeit:<br />

alle BEG-Pegel 5“ (KB) D bis E<br />

Trinkwasserbrunnen Münster<br />

Gewässer:<br />

OP10 bis OP14, OP16 bis OP 8, OP43 bis OP45<br />

Tunnel Radfeld/Wiesing – Schildbauweise Bradl mit Galerie<br />

Wiesing<br />

GrW-Stand:<br />

alle BEG-Pegel 5“ (KB und BB) E bis F<br />

Tunnel Wiesing/Jenbach Ost<br />

GrW-Stand:<br />

alle BEG-Pegel (KB und BB) F bis G<br />

GrW-Temperatur und Leitfähigkeit:<br />

alle BEG-Pegel (KB und BB) F bis G<br />

sonstige Nutzungen keine<br />

Tunnel Wiesing/Jenbach West – Verknüpfung Stans<br />

GrW-Stand:<br />

alle BEG-Pegel 5“ (KB) G<br />

alle BEG-Pegel 2“ (GWP) sowie G-BPA und G-J 1-6<br />

GrW-Temperatur und Leitfähigkeit:<br />

alle BEG-Pegel 5“ (KB) G<br />

sonstige Nutzungen TW-Brunnen Buch, Nutzwasser-Brunnen<br />

Jenbacher Werke, Achenseebahn, Zillertalbahn<br />

Gewässer:<br />

OP33 bis OP39, OP46 bis OP48<br />

Tunnel Stans/Terfens Ost<br />

GrW-Stand: a<br />

alle BEG-Pegel 5“(KB) G<br />

12.2.1.4 40<br />

12.2.1.5 33<br />

12.2.1.6 51<br />

12.2.1.7 52


alle BEG-Pegel 2“ (GWP) G bis H<br />

sowie G-BPD1 und G-BPT1<br />

520<br />

GrW-Temperatur und Leitfähigkeit:<br />

alle BEG-Pegel 5“(KB)<br />

sonstige Nutzungen: Darbo, Kässbohrer, Troger, Winkler,<br />

Gewässer:<br />

Ident wie vor<br />

Tunnel Stans/Terfens Mitte – bergm. Bauweise<br />

GrW-Stand:<br />

alle BEG-Pegel 5“-4“ (KB und BB), H<br />

GrW-Temperatur und Leitfähigkeit:<br />

alle BEG-Pegel 5“-4“ (KB und BB), H<br />

Tunnel Stand/Terfens West<br />

Ident wie Tunnel Stans/Terfens Mitte<br />

Galerie Terfens<br />

Ident wie Tunnel Stans/Terfens Mitte<br />

12.2.1.8 38<br />

12.2.1.9 36<br />

12.2.1.10 32<br />

Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen 12.2.1.11 50<br />

GrW-Stand:<br />

alle BEG-Pegel 5“ (KB) I<br />

alle BEG-Pegel 2“ (GWP) I und K<br />

sowie I-BFS3 und IBFS4, I-SZ1 und SZ2<br />

GrW-Temperatur und Leitfähigkeit:<br />

alle BEG-Pegel 5“ (KB) I<br />

sonstige Nutzungen: Tabelle 10 (Seite 29) ohne Wärmepumpe<br />

Gewässer OP49 bis OP52<br />

Auflagen<br />

1. In das Beweissicherungsprogramm sind die o.a. BEG Pegel (= KB- und BB Messstellen)<br />

und Gewässermeßstellen (= OP Messstellen) aufzunehmen und hinsichtlich GrW-Stand,<br />

GrW-Temperatur und Leitfähigleit, bzw. Wasserstand bei Gewässern Aufzeichnungen zu<br />

führen.<br />

Weiters sind bei Nieder- u. Hochwasserstand des Grundwassers jährlich hydrochemische<br />

Analysen im Parameterumfang entsprechend der Verordnung über die Qualität von<br />

Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) gemäß § 3 (1) 2.<br />

Anhang 1, Teil A bzw. gemäß dem zugehörigen Kapitel B1 Trinkwasser idgF samt<br />

Ergänzungen von Seite des Sachverständigen für Hygiene (Dr. König) durchzuführen.<br />

Bei den Grundwassersonden (= GWP) ist nur der Grundwasserstand aufzuzeichnen.<br />

2. Ebenso ist für die angeführten Grundwassernutzungen ausgenommen Wärmepumpen<br />

dieses Programm hinsichtlich GrW-Temperatur und Leitfähigkeit zur Anwendung zu<br />

bringen.<br />

Weiters sind bei Nieder u. Hochwasserstand des Grundwassers jährlich hydrochemische<br />

Analysen im Parameterumfang wie unter 1 zitiert durchzuführen.<br />

3. Bakteriologische Analysen sind bei den Trinkwasserbrunnen und den betriebl.<br />

Nutzwasserbrunnen und lebensmittelverarbeitenden Betrieben und pharmazeutischen<br />

Betrieben zu veranlassen (= alle Brunnen der Biochemie einschließlich TB 9 und TB 10,<br />

sowie des Brunnen Darbo/Tyrolit).<br />

4. Das Beweissicherungsprogramm ist 1 Jahr vor Baubeginn bis 1 Jahr nach Bauende im<br />

jeweiligen Teil des Grundwasserkörpers bzw. im jeweiligen Baulosbereich durchzuführen.


521<br />

5. Über die Ergebnisse des Beweissicherungsprogramms sind zusammenfassende Berichte<br />

der Behörde vorzulegen, wobei in Abhängigkeit von den bis zu diesem Zeitpunkt<br />

bekannten Auswirkungen eine Fortsetzung des Beweissicherungsprogrammes bis über 1<br />

Jahr nach Bauende im Nahbereich der Bahntrasse vorbehalten bleibt.<br />

6. Bei Grundwasserentnahmen von mehr als 100l/s und entsprechenden Rückgaben an<br />

langen Baugruben sind zusätzlich Sonden zur GrW-Standskontrolle zu schlagen. Die<br />

Meßintervalle sind für die kritischen Bauphasen auf tägliche Beobachtung zu verdichten.<br />

7. Die Gewässergüteerhebungsmeßstellen (WGEV) sind in ggst. Planungsraum gesondert<br />

auszuweisen und planlich darzustellen.<br />

8. Geringfügige Änderungen des Umfanges am Messstellennetz (durch Verlust beim<br />

Baustellenbetrieb bzw. Erweiterung) sind so zu behandeln, dass die Beweissicherung<br />

gewährleistet bleibt.<br />

Tunnel<br />

Tunnel, sowie die Galerien, die Unterflurstrecke, die Rettungsstollen, die Rettungsschächte, die<br />

Zufahrtsrampe werden in den Mappen 13 bis 23 beschrieben und planlich dargestellt. Aus der Sicht<br />

der Wasserwirtschaft ist von Interesse, welcher Einfluß durch den Bau und den Betrieb der<br />

Neubaustrecke, auf das Grundwasser ausgeübt wird. Weiters werden beim Bahnbetrieb durch<br />

Ausleitungen von Niederschlagswasser, Störfallwasser (Löschwasser) und Bergwasser Auswirkungen<br />

auf Gewässer zu erwarten sein.<br />

Indirekte Auswirkungen auf Grundwasser und Gewässer können sich durch Tunnelausbruchmaterial<br />

ergeben, das dauernd oder längerfristig auf Deponien zur Ablagerung kommen soll.<br />

Tunnel Radfeld/Wiesing (Streckenabschnitt km 26,500 – km 38.652)<br />

a) In der Bauphase werden durch die Grundwasserwanne Radfeld, den Tunnelabschnitt in offener<br />

Bauweise (Ost), den Tunnel in Schildbauweise und den Tunnelabschnitt in offener Bauweise<br />

(West) Einflüsse auf das Grundwasser ausgeübt.<br />

Durch anfallende Bergwasser im Bereich des Tunnels in bergm. Bauweise wird auf Gewässer<br />

eingewirkt, Spundwände, seitliche Ankerungen, HDBV-Sohlen samt Ankerungen als<br />

Auftriebsicherung reichen in das umgebende Bodenmaterial und damit auch in das<br />

Grundwasser hinein. Filtereinbau für GrW wo die Schildbauweise Verwendung findet<br />

beschränkt sich die Bodenbeeinflussung auf einen Meterbereich um den Tunnel. Zur<br />

Aufrechterhaltung der Grundwasserströmung werden beim Tunnelbauwerk Filterschichten<br />

eingebaut.<br />

Die Bauwässer werden in einem mobilen Absetzbecken einer Grobreinigung unterzogen und<br />

anschließend über die Gewässerschutzanlage Radfeld geleitet und letztlich über die<br />

bestehende Ableitung in den Inn gepumpt. Die während des Tunnelvortriebes im Festgestein<br />

anfallenden Bergwässer werden teils nach Osten (46l/s), teils nach Westen (42l/s) ausgeleitet.<br />

Das während des Vortriebs im Bereich Schild-Tunnelbohrmaschine anfallende Betriebswasser<br />

wird nach Reinigung in einer Gewässerschutzanlage in den Inn abgeleitet.<br />

b) In der Betriebsphase werden die Niederschlagswässer der Grundwasserwanne Radfeld samt<br />

den Schleppwässern vom Tunnelportal Ost in einem Auffangbecken gesammelt, in ein<br />

Rückhaltebecken gepumpt und in den Gießen abgeleitet.<br />

Bei dem Tunnelbereich, der keinen druckdichten Ausbau aufweist, (km 29,690 bis 31,595)<br />

fallen Drainagegewässer an, die vom Tunnelportal Ost zum Gießen und vom Rettungsschacht<br />

bei km 33,447 zum Inn abgeleitet werden.<br />

Bei der offenen, 4-gleisigen Trasse in Kundl werden die Niederschlagswässer des Gleiskörpers<br />

abschnittweise, bedingt durch das geringe Gefälle und die Kreuzungs-bauwerke, mit<br />

Tiefenentwässerungsleitungen seitlich ausgeführt und zur Versickerung gebracht.<br />

Galerie Wiesing (Streckenabschnitt km 38,677 – km 38,797)<br />

a) In der Bauphase fallen Wässer an, die zwischen den Spundwänden und der HDBV-Sohle<br />

einsickern und sie werden in den nahen Inn gepumpt.<br />

b) In der Betriebsphase werden Schleppwässer nach Osten in den Tunnel Radfeld/Wiesing<br />

geleitet, während durch die Erdüberschüttung und Begrünung der Galerie Wiesing keine<br />

abfließenden Niederschlagswässer zu erwarten sind.<br />

Tunnel Wiesing/Jenbach (Streckenabschnitt km 38,707 – km 43,660)<br />

a) In der Bauphase fallen Bergwässer beim Bau des Tunnels in bergmännischer Bauweise an,<br />

sowie Wässer aus dem Baustellenbereich bei offener Bauweise, Deckelbauweise und bergm.


522<br />

Bauweise in HDBV-Umschließung, Da in allen angeführten Fällen die Baustellen möglichst<br />

dicht gegen das Grundwasser eingerichtet werden, beschränken sich die anfallenden<br />

Wassermengen auf Leckagewässer, das Niederschlagswasser und Baudrainagewässer.<br />

Außerdem werden aus Bohrbrunnen zur Vorabsenkung des Grundwassers bei Vortrieb unter<br />

Druckluft Wässer abgeleitet.<br />

Bei km 41,100 wird eine ortsfeste Gewässerschutzanlage eingerichtet, die den Inn als Vorfluter<br />

hat.<br />

Für die Baustelle in offener Bauweise im Westen des Streckenabschnittes ist eine mobile<br />

Gewässerschutzanlage mit der Ausleitung in den Inn vorgesehen.<br />

b) Durch den druckdichten Ausbau gegen Grund- und Bergwasser fallen in der Betriebsphase<br />

Niederschlagswässer bei der Wanne Jenbach an. Diese werden in ein Regenrückhaltebecken<br />

mit nachgeschaltetem Sickerbecken gepumpt.<br />

Tunnel Stans/Terfens (Streckenabschnitt km 44,760 – km 55,855)<br />

a) Bei diesem Streckenabschnitt kommen die offene Bauweise, die bergm. Bauweise in HDBV-<br />

Umschließung und die bergm. Bauweise zur Anwendung, sodaß in der Bauphase mit einem<br />

Grundwasser- und insbesonders mit erheblichen Bergwasseranfall zu rechnen ist.<br />

Die Bergwässer werden in den bereits für den Bau des Erkundungsstollen in diesem Bereich<br />

angelegten Gewässerschutzanlagen Vomperbach und Schwaz behandelt und in den<br />

Vomperbach bzw. in den Inn abgeleitet.<br />

Der Grundwasseranfall wird durch entsprechend dichte Umspundung und HDBV-<br />

Sohlausbildung in den Baugruben möglichst gering gehalten.<br />

Eine feste Gewässerschutzanlage bei km 46,700 sowie eine mobile Anlage behandeln die<br />

Baugrubenwässer einschließlich der Niederschlagswässer bevor die Ableitung in den Vorfluter<br />

Inn erfolgt.<br />

b) In der Betriebsphase werden die Niederschlagswässer von der Wanne Stans in ein<br />

Rückhaltebecken mit nachgeschaltenem Sickerbecken abgeleitet. Mit Ausnahme der<br />

Tunnelstrecke zwischen km 48,000 und km 52,010 wird der Tunnel druckwasserhaltend<br />

ausgebildet, sodaß auf dieser Strecke kein Bergwasser anfällt.<br />

Auf der rund 4 km langen Strecke, wo der sehr hohe Wasserdruck auf ca. 2 bar abgemindert<br />

werden soll, fallen erhebliche Bergwassermengen an, die mit einer Druckleitung zum östlichen<br />

Tunnelanschlag und über die Leitung zur Gewässerschutzanlage Schwaz in den Inn gelangen.<br />

Galerie Terfens (Streckenabschnitt km 55,855 – km 57,185)<br />

a) Die Baugrubensohle liegt im Bereich des maßgebenden 30-jährigen Innhochwassers, sodaß<br />

eine Wasserhaltung bereitgehalten wird.<br />

b) In der Betriebsphase werden eingeschleppte Niederschlagswässer in die Störfallbecken der<br />

benachbarten Streckenabschnitte (Tunnel Stans/Terfens und Unterflurstrecke<br />

Fritzens/Baumkirchen) abgeleitet.<br />

Unterflurstrecke Fritzens/Baumkirchen (Streckenabschnitt km 57,185 – km 61,749)<br />

a) Bei diesem Streckenabschnitt kommen die offene Bauweise, die Deckelbauweise sowie die<br />

Herstellung einer Grundwasserwanne zur Anwendung. Der Grundwasserspiegel liegt<br />

größtenteils im Bereich der Tunnelfirste, sodaß in der Bauphase die Herstellung des<br />

Streckenabschnittes im Schutze einer abgedichteten Baugrube erfolgt. Dabei kommen<br />

Bohrpfähle, Spundwände, HDBV-Sohlen oder eine Unterwasserbetonsohle zum Einsatz.<br />

Grundwasserabsenkungen erfolgen allenfalls bis knapp unterhalb der Deckeluntersicht. Es<br />

fallen somit aus der Baugrube Leckagewässer und die Niederschlagswässer aus den offenen<br />

Baugruben und den Wannen an.<br />

Mehrere mobile Auffangbecken zur mechanischen Reinigung der Wässer sollen zum Einsatz<br />

kommen. Als Vorfluter ist der naheliegende Inn vorgesehen.<br />

b) Der Eisenbahntunnel wird druckwasserdicht ausgeführt, daher sind in der Betriebsphase<br />

Niederschlagswässer von der Grundwasserwanne Baumkirchen über einen Rückhaltebecken in<br />

den Vorfluter Inn abzuleiten<br />

Durch die weitgehend unterirdisch geführte Neubaustrecke von Kundl/Radfeld bis Baumkirchen ergibt<br />

sich zwangsläufig beim Bau eine enge Berührung mit Grund- und Bergwasser, das nach Möglichkeit<br />

vom Baugeschehen abgehalten werden soll.<br />

Nach Fertigstellung werden Niederschlagswasser von den offenen Bahnstrecken und Bergwässer aus<br />

nicht druckdicht ausgebauten Tunnelstrecken zur Ableitung kommen.


523<br />

Im Projekt sind bei einer Reihe von Kreuzungsbauwerken, Überführungen, Unterführungen,<br />

Zufahrtswege zu Rettungsschächten oder Rettungsstollen, Drainageleitungen und den offenen<br />

Verknüpfungsstrecken der Neubaustrecke Bauwerksentwässerungs-, Tiefenent-wässerungs-,<br />

Drainage- und Straßenabwasserleitungen eingeplant.<br />

Als solche sind sie Bestandteil der betreffenden Anlagen und gegen den Bau- und Betrieb bestehen<br />

bei projektsgemäßer Ausführung kein Einwand.<br />

Anders stellt sich die Sachlage bei den während der Bauphase anfallenden Bergwässer und der<br />

auszuleitenden Baugrubenwässer der großen Baugruben (80 m bis 400 m Länge) dar. In diesen<br />

Fällen werden Wässer in großen Mengen (z.B. 40 l/s für 80 m Baugrube) mit möglichen<br />

Qualitätsbeeinträchtigungen durch Bautätigkeiten (Beton) unter Inanspruchnahme von fremden Grund<br />

für Leitungsführung und Ausleitung in Gewässer abgeführt. Detailierte Darstellungen für diese<br />

Maßnahmen liegen noch nicht vor.<br />

Ursächlich mit dem Bau der Neubaustrecke in bergmännischer Bauweise verbunden ist die Anlage<br />

von Deponien für nicht wieder verwertbares Tunnelausbruchmaterial, sowie für nicht verwertbares<br />

Aushubmaterial. Ein Prüfkriterium u.a. auf Eignung eines Deponiestandortes stellen Gewässer und<br />

das Grundwasser dar. Ein Konzept über mögliche Standorte wurde anläßlich der UVE von der BEG<br />

vorgestellt.<br />

Ähnlich wie bei einer Grundsatzgenehmigung kann den vorgesehenen Maßnahmen im allgemeinen<br />

zugestimmt werden.<br />

Auflagen<br />

1. Für die jeweiligen Bauwasserausleitungen einschließlich gegebenenfalls erforderlichen<br />

Gewässerschutzanlagen sind Detailplanungen rechtzeitig zur behördlichen Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

2. Für die jeweiligen Bergwasserausleitungen in der Betriebsphase sind Detailplanungen<br />

rechtzeitig zur behördlichen Genehmigung vorzulegen.<br />

3. Bei der Bauausführung von Strecken in bergmännischer Bauweise sind für den Abbau<br />

und die Deponierung die Bestimmungen für Tunnelausbruchmaterial nach der<br />

Deponieverordnung einzuhalten.<br />

4. Störfallwasser (Löschwasser) darf nicht in Gewässer oder zur Versickerung gelangen,<br />

sondern muß sachgemäß entsorgt werden.<br />

Dipl.-Ing. Pesta<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES AMTSSACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

WASSERBAUTECHNIK, DIPL.-ING. HEINZ WALLNÖFER, AMT DER<br />

TIROLER LANDESREGIERUNG<br />

A) Grundlagen für die Beurteilung:<br />

Grundlagen für die wasserbautechnische Beurteilung bilden<br />

- Die Projektmappen 2 und 3 – Lagepläne<br />

- Die Projektmappe 4 – Längenschnitte<br />

- Die Projektmappen 8, 9, 10, 11 und 12 – Kreuzungsbauwerke<br />

- Die Projektmappe 35 – Wasserrechltiche Belange<br />

- Die Projektmappe „Hochwasserabflussmodell Klenkhart & Partner Consulting“<br />

- Die Projektmappe aus UVE weiterführende Unterlagen Ordnermappe 35, Einlage 8, Fachbericht<br />

W7, Stanserbach<br />

- Durchgeführte örtliche Erhebungen<br />

Die folgende Tabelle beinhaltet aus wasserbautechnischer Sicht Maßnahmen, welche gegenüber der<br />

UVE hinzugekommen sind, geändert wurden bzw. gleichgeblieben sind.<br />

Station (km) Bauwerk Gewässer Änderung gegenüber<br />

23,058 Verlängerung<br />

Bachunterführung<br />

UVE<br />

Gerinne In UVE nicht vorgesehen.


24,600 Tieferlegung des<br />

Mündungsbereiches des<br />

nördlichen Kundler Gießen,<br />

Schaffung einer offenen<br />

Gerinnesohle<br />

24,631 Wild- und Grabenunterführung<br />

524<br />

Nördl. Kundler<br />

Gießen<br />

keine<br />

Entwässerung in den Gießen geringfügig<br />

26,160 Wilddurchlass Maukenbach Entwässerung in den Maukenbach geringfügig<br />

26,169 Kreuzungsbauwerk Überleitung Gießen während der In UVE nicht vorgesehen.<br />

Maukenbach – Gießen rechts<br />

der Bahn<br />

Bauphase<br />

26,202 Unterführung Maukenbach Verlegung und Umgestaltung<br />

Maukenbach<br />

geringfügig<br />

26,217 Ausleitung des RW DN900 im<br />

Entlastungsrgerinne des<br />

Maukenbaches<br />

Maukenbach keine<br />

26,200 Landschaftspflegerische Gestaltung des Maukenbaches vom keine<br />

Maßnahmen<br />

Ausschotterungsbecken bis zur<br />

Querung Neubaustrecke<br />

33,010 Überbrückung Matzner<br />

Gießen<br />

Matzner Gieße geringfügig<br />

41,591 Eisenbahnbrücke über den<br />

Kasbach<br />

Kasbach geringfügig<br />

41,620 Eisenbahnbrücke über den<br />

Tratzberger Gießen<br />

Tratzberger Gießen geringfügig<br />

42,328 Wegunterführung<br />

Entwässerung in Unterwasserkanal geringfügig<br />

Unterwasserkanal TIWAG TIWAG<br />

42,328 Eisenbahnbrücke über den<br />

Unterwasserkanal<br />

Unterwasserkanal der TIWAG keine<br />

45,810 – 46,444 Westbahntunnel Stans Moosbachquerung geringfügig<br />

47,273 Moosbachdüker Moosbach In UVE nicht vorgesehen.<br />

55,855 – 57,185 Galerie Terfens Inn Gegeben<br />

57,230 Neugestaltung der<br />

Bahnquerung bei km 57,125<br />

einschließlich HW-Entlastung<br />

bei km 57,130<br />

Auslauf in den Inn In UVE nicht vorgesehen.<br />

59,123 Verbreiterung<br />

Bärenbachbrücke<br />

Bärenbach geringfügig<br />

59,853 Durchlass Siechenbach Siechenbach geringfügig<br />

60,826 Fallbachbrücke Tragwerk<br />

Bahn einschließlich südlicher<br />

Weg<br />

Fallbach keine<br />

60,826 Fallbachbrücke nördlicher<br />

Weg<br />

Fallbach keine<br />

57,185 - 61,125 Unterflurtrasse Fritzens-<br />

Baumkirchen<br />

Inn gegeben<br />

Tabelle 1<br />

Die eingereichten Projektsunterlagen sind für eine wasserbautechnische Beurteilung ausreichend.<br />

B) Projektbeschreibung und Befund:<br />

Im Zuge der Errichtung des Eisenbahnbauvorhabens Kundl/Radfeld – Baumkirchen der Zulaufstrecke<br />

Nord der Eisenbahnachse Brenner werden nachstehende aus wasserbautechnischer Sicht zu<br />

beurteilende Oberflächengewässer berührt:<br />

Gewässer Orografische Lage zum Inn<br />

Inn<br />

Nördlicher Kundler Gießen Rechts<br />

Gießen, Verbindung zwischen nördl. u. südl. Gießen Rechts<br />

Maukenbach Rechts<br />

Matzner Gießen Rechts<br />

Kasbach Links<br />

Tratzberger Gießen Links<br />

Unterwasserkanal TIWAG Links<br />

Stanserbach Links<br />

Moosbach Links


525<br />

Bärenbach Links<br />

Siechenbach Links<br />

Fallbach Links<br />

Tabelle 2<br />

1. Inn:<br />

Die Neue Bahntrasse führt unter anderem durch bestehende Retentionsgebiete des Inn. Im Einzelnen<br />

handelt es sich hier um die im Einreichprojekt in der Beilage „Hochwasserabflußmodell“<br />

ausgewiesenen Überflutungsräume:<br />

- R17 und R18 in den Gemeinden Kundl/Radfeld<br />

- R13, R14 und R16 in den Gemeinden Münster und Brixlegg<br />

- R8 und R9 in der Gemeinde Jenbach<br />

- R6 in der Gemeinde Stans<br />

- R5 in der Gemeinde Fritzens<br />

- R2 und R1 in der Gemeinde Baumkirchen<br />

Von diesen Retentionsräumen werden R5, R7, R13 und R14 durch die Trassenführung der<br />

Neubaustrecke beeinflußt.<br />

Im Bereich Jenbach muß in der Bauphase die bestehende Innufersicherung (Deckwerk) zwischen<br />

NBS-km 41,800 und NBS km 42,250 zur Gänze entfernt werden. Zur Errichtung des<br />

Tunnelbauwerkes ist hier die Ausführung eines „Fangedammes“ notwendig, wodurch es zu einer<br />

Verringerung des Abflußquerschnittes im Inn im Hochwasserfall kommt. Da die Baudauer für diesen<br />

Abschnitt mit 3 Jahren angegeben wird, sind die Einbauten im Inn mindestens über 2<br />

Hochwasserperioden vorhanden. Da das Gelände rechtsufrig um rund 1,0 m über dem HW100<br />

Wasserstand des Inn liegt, führt die Spiegelanhebung des Inn infolge der Verminderung des<br />

Abflußquerschnittes im Bauzustand zu keiner Beeinträchtigung des orographisch rechten<br />

Uferbereiches. Die Spiegelanhebung bewegt sich hier im cm-Bereich.<br />

Im Abschnitt „Galerie Fritzens“ wird der Inn in Abänderung zum UVE-Verfahren zwischen NBS-km<br />

56,58 und km 57,12 auf einer Länge von rd. 540 m unmittelbar berührt, da der bestehende<br />

Uferbegleitweg infolge einer Trassenverschiebung nach Süden zur Gänze entfällt. Zur Sicherung des<br />

Innufers bzw. der künftigen Bestandbahn ist hier die Ausführung eines massiven Uferdeckwerkes<br />

vorgesehen. Diese Maßnahme ist nicht mehr Gegenstand des eisenbahnrechtlichen<br />

Bewilligungsverfahrens, da der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid für dieses Bauvorhaben<br />

bereits vorliegt (BH-Innsbruck, Geschäftszahl 2-WR413/8-2001; 2-NR397/2001, 2-FR304/2001 vom<br />

08.10.2001).<br />

Im Abschnitt Baumkirchen wird durch die provisorische Verlegung der Bestandbahn der<br />

Durchflußquerschnitt des Inn reduziert. Als Kompensation sind bauliche Vorkehrungen am<br />

orographisch rechten Ufer des Inn vorgesehen. Auch diese Baumaßnahmen wurden bereits im Zuge<br />

einer vorgezogenen Maßnahme eisenbahnrechtlich bewilligt.<br />

2. Gerinne:<br />

Bahnkilometer 23,058 – Verlängerung Bachunterführung:<br />

Durch die Errichtung eines dritten Gleises (Beschleunigungsgleis) muss die bestehende Unterführung<br />

des Gießenbaches um ca. 6 m nach Norden verlängert werden. Diese Maßnahme war in der UVE-<br />

Planung nicht vorgesehen. Es kommt hier zu keiner Veränderung des Sohlgefälles und der<br />

hydraulischen Abflußverhältnisse des Gießens.<br />

3. Verbindung nördl. Kundler Gießen – südl. Kundler Gießen:<br />

Bahnkilomert 24,600 – Tieferlegung des Mündungsbereiches:<br />

Tieferlegen der Einmündung in den Südlichen Kundler Gießen um 30 bis 40 cm. Durch einmalige<br />

Räumung wird ein höheres Gefälle geschaffen. Gleichzeitig werden die Betonrohre an der Mündung<br />

und der Eisenbahnquerung entfernt und durch eine offene Gerinnesohle ersetzt. Dadurch erfolgt eine<br />

Verbesserung der Passierbarkeit für Amphibien und sonstige wassergebundene Tiergruppen. Der<br />

Durchlass unter der Bahn soll zudem für einen Wildwechsel geeignet sein.


526<br />

4. Gießen, Verbindung zwischen nördl. und südl. Kundler Gießen:<br />

Bahnkilometer 24,631 – Wild und Grabenunterführung:<br />

Die ggst. Wild- und Grabenunterführung war in der UVE-Planung bei km 24,621 als<br />

Grabenunterführung vorgesehen. Derzeit wird ein von Süden kommender Seitenarm des Gießens<br />

mittels zweier Betonrohre unter der Bahntrasse durchgeführt. Durch die Errichtung des<br />

Beschleunigungsgleises und durch den Verknüpfungsbereich muss der bestehende Durchlass<br />

verlängert und neu errichtet werden. Das Sohlgefälle des Gießenseitenarmes bleibt erhalten. Das<br />

durch die Belichtungsöffnungen und auf die nördliche Vorfläche anfallende Niederschlagswasser wird<br />

über einen Einlaufschacht mit auswechselbarer Filterschichte und anschließendem Pumpwerk in den<br />

Gießen geleitet. Die zusätzliche Belastung durch Niederschlagswasser kann als vernachlässigbar<br />

angesehen werden.<br />

5. Maukenbach:<br />

A) BAHNKILOMETER 26,160 – ENTWÄSSERUNG:<br />

Der als Wanne ausgebildete Wilddurchlass Maukenbach weist einen Tiefpunkt etwa in Bauwerksmitte<br />

auf. Das durch die Belichtungsöffnungen und auf die Rampen anfallende Niederschlagswasser wird<br />

über Einlaufschächte mit auswechselbarer Filterschichte und anschließendem Pumpwerk in den<br />

Maukenbach abgeleitet. Die zusätzliche Belastung des Maukenbaches durch Niederschlagswasser<br />

kann mit ca. 22 l/s bei r15(1) = 150 l/s.ha gegenüber der Abflusskapazität im Maukenbach von 15 m³/s<br />

(HQ150) als geringfügig angesehen werden.<br />

Es wurde die in der UVE-Planung vorgesehene gemeinsame Unterführung für Maukenbach und<br />

Wilddurchlass in zwei Einzelbauwerke getrennt und etwas aus dem Bereich des bestehenden<br />

Maukenbaches verschoben. Ansonsten keine nennenswerten Abweichungen gegenüber der UVE-<br />

Planung.<br />

B) BAHNKILOMETER 26,169 – ÜBERLEITUNG GIEßEN WÄHREND DER BAUPHASE:<br />

Der Rückbau des Maukenbaches ist bereits in der UVE-Planung beinhaltet und wird gesondert bei der<br />

BH Kufstein zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereicht. Die Achse des neuen Kreuzungsbauwerks<br />

wird 10 m östlich des bestehenden Bauwerks errichtet. Durch die nunmehr festgelegte<br />

Ausbauvariante muss der unter dem Maukenbach verlaufende Gießen während der Bauphase<br />

übergeleitet werden. Nach Neuerrichtung des Kreuzungsbauwerkes bleibt der Gießen in seiner<br />

derzeitigen Funktion und Ausgestaltung erhalten.<br />

C) BAHNKILOMETER 26,202 – NEUBAU UNTERFÜHRUNG MAUKENBACH:<br />

Die Unterführung und der Rückbau des Maukenbaches sind bereits in der UVE-Planung beinhaltet.<br />

Der neue Durchlass ist ca. 19 m östlich vom Bestehenden situiert. Dadurch kann die neue<br />

Unterführung im „Trockenen“ gebaut werden.<br />

Die Ausbildung als Doppelgerinne ermöglicht die Ableitung des HQ150 (Maukenbach) und der<br />

Wassermenge des Regenwasserkanals des nahen Gewerbegebietes. Der Abfluss bis etwa HQ30<br />

(Maukenbach, 8 m³/s) kann durch ein Gerinne geführt werden. Der Regenwasserkanal mündet in das<br />

Parallelgerinne. Oberhalb des Durchlasses wird ein Streichwehr angeordnet, sodass bei<br />

Überschreiten der Abflussmenge (HQ30, 8 m³/s) eine Entlastung in das zweite Gerinne erfolgen kann.<br />

Der Freibord beträgt 20 cm. Oberhalb des Durchlasses wird ein Holzrechen errichtet, der<br />

gewährleistet, dass Unholz zurückgehalten wird. Nach dem Durchlass vereinigen sich beide Gerinne<br />

und es erfolgt eine Anpassung an die künftige naturnahe Ufergestaltung.<br />

Durch die gewählte Gradiente der NBS musste die Bachsohle im Unterführungsbereich um ca. 50 cm<br />

abgesenkt werden, womit sich im Unterführungsbereich und bachabwerts ein geringeres Fließgefälle<br />

im Maukenbach ergibt. Die Gerinnebreiten wurden jedoch so gewählt, dass die bei HQ150 auftretende<br />

Wassermenge schadlos abgeführt werden kann. Insoferne ergibt sich, hydraulisch gesehen, keine<br />

Änderung gegegenüber der UVE-Planung.<br />

Durch die Verlegung der Querung mit der Bahn muß auch das Gerinne des Maukenbaches<br />

bachaufwärts bis zum bestehnden Geschiebeablagerungsbecken verlegt und neu gestaltet werden.<br />

Das Geschiebeablagerungsbecken samt Auslaufbauwerk wird dabei so adaptiert, dass das<br />

Feingeschiebe und auch der gröbere Schweb möglichst nicht in den flachen Unterlauf gelangen<br />

können.


527<br />

D) BAHNKILOMETER 26,217 – AUSLEITUNG DES RW DN900 IM ENTLASTUNGSGERINNE DES<br />

MAUKENBACHES:<br />

Der bestehende RW-Kanal DN 900 wird bereits derzeit in den Maukenbach ausgeleitet. Durch die<br />

Umgestaltung der Unterführung Maukenbach erfolgt auch eine Änderung der Einleitungsstelle, wobei<br />

jedoch das bestehende Sohlgefälle des Kanals nicht verändert wird. Insoferne ergibt sich, hydraulisch<br />

gesehen, keine Änderung.<br />

Die Unterführung Maukenbach wird mit zwei Parallelgerinnen mit Überlaufschwelle ausgestaltet. Da<br />

der ggst. Kanalauslauf in das Entlastungsgerinne des Maukenbachdurchlasses mündet, ist mit<br />

weniger Rückstau als bisher zu rechnen.<br />

6. Matzner Gießen<br />

Bahnkilometer 33,01 – Brücke:<br />

Im Zuge der Zufahrt zum Rettungsplatz muß der Matzner Gießen überbrückt werden. Zur Ausführung<br />

kommt ein einfeldriger Stahlbetonrahmen. Die lichte Weite beträgt senkrecht gemessen 9,0 m. Das<br />

Abfuhrvermögen des Gießens beträgt bei einer Fülltiefe von 1,35 m 6,60 m³/s. Die Abflußverhältnisse<br />

im Matzner Gießen werden durch die Errichtung der Brücke nicht nachteilig beeinflußt.<br />

7. Kasbach<br />

Bahnkilometer 41,591 – Brücke:<br />

Im sogenannten Verknüpfungsbereich zwischen Jenbach und Stans wird die 2-gleisige Trasse der<br />

„verlegten Bestandsstrecke“ im Vergleich zur bestehenden Trasse weiter südlich unmittelbar neben<br />

der Inntalautobahn A12 geführt. Im Objektsbereich erfolgt eine Gleisverschiebung im Vergleich zum<br />

Bestand um ca. 20 cm nach Süden. Die Breite des Bestandsbauwerks ist für die neue Gleislage nicht<br />

ausreichend, sodass ein neues, breiteres und den HL-Richtlinien entsprechendes Tragwerk zu<br />

errichten ist.<br />

Da der bestehende Abflussquerschnitt und das Gefälle der Gerinnesohle im wesentlichen erhalten<br />

bleiben, ändert sich am Abflussverhalten durch die vorgesehenen Maßnahmen nichts. Der Neubau<br />

der Brücke war in der UVE-Planung nicht vorgesehen.<br />

8. Tratzberger Gießen:<br />

Bahnkilometer 41,620 – Brücke:<br />

Im sogenannten Verknüpfungsbereich zwischen Jenbach und Stans wird die 2-gleisige Trasse der<br />

„verlegten Bestandsstrecke“ im Vergleich zur bestehenden Trasse weiter südlich unmittelbar neben<br />

der Inntalautobahn A12 geführt. Im Objektsbereich beträgt die Gleisverschiebung im Vergleich zum<br />

Bestand ca. 78 cm nach Süden. Die Breite des Bestandsbauwerks ist für die neue Gleislage nicht<br />

ausreichend, sodass ein neues, breiteres und den HL-Richtlinien entsprechendes Tragwerk zu<br />

errichten ist. Da der bestehende Abflussquerschnitt und das Gefälle der natürlichen Gerinnesohle<br />

erhalten bleiben, ändert sich am Abflussverhalten durch die vorgesehenen Maßnahmen nichts. Der<br />

Neubau der Brücke war in der UVE-Planung nicht vorgesehen.<br />

9. Unterwasserkanal TIWAG:<br />

A) BAHNKILOMETER 42,328 – ENTWÄSSERUNG:<br />

Die Bestandsstrecke Kufstein-Brenner verläuft in Bezug zur projektierten Trasse der „verlegten<br />

Bestandsstrecke“ ca. 29 m weiter nördlich. Im Objektsbereich kreuzt die Trasse der „verlegten<br />

Bestandsstrecke“ den bestehenden Unterwasserkanal des Achenseekraftwerks (TIWAG). Parallel<br />

zum Kanal (orographisch rechts) ist ein Weg für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen, der ebenfalls<br />

mit unterführt wird. Die Unterführung wird in Form einer wasserdichten Wanne ausgeführt.<br />

Für die Oberflächenwässer der Unterführung ist im Wannentiefpunkt ein Straßeneinlauf vorgesehen.<br />

Die Wässer werden mittels eines im Tiefpunkt unter den Gleistragwerken situierten Pumpwerkes<br />

gehoben und in weiterer Folge in den UW-Kanal geleitet. Die zusätzliche Belastung des TIWAG-<br />

Unterwasserkanales durch Niederschlagswasser kann mit ca. 6 l/s bei r15(1) = 150 l/s.ha als<br />

geringfügig angesehen werden. Der Neubau der Unterführung war in der UVE-Planung vorgesehen.


B) BAHNKILOMETER 42,328 – BRÜCKE:<br />

528<br />

Die Bestandstrecke Kufstein-Brenner verläuft in Bezug zur projektierten Trasse der „verlegten<br />

Bestandsstrecke“ ca. 29 m weiter nördlich, wodurch der Neubau der Brücke erforderlich ist. Der<br />

Durchflussquerschnitt des Kanals wird durch den Brückenbau nicht eingeengt.<br />

Die Entwässerung der Gleistragwerke in Längsrichtung erfolgt durch eine dachförmige Ausbildung der<br />

Tragwerksoberkante in Richtung Widerlagerrücken. Für die weitere Ableitung ist eine mit einer<br />

keilförmigen Einkornbetonschichte überdeckte Drainage vorgesehen. Es ergibt sich somit keine<br />

Belastung durch den Brückenneubau.<br />

Der Neubau der Brücke war in der UVE-Planung vorgesehen.<br />

10. Moosbach:<br />

BAHNKILOMETER 47,273 – DÜKER:<br />

Der Moosbach quert derzeit die Autobahn als verrohrtes Gerinne. Aufgrund der gegenüber der UVE-<br />

Planung höheren Gradientenlage der NBS-Strecke muss die zukünftige Querung als Dükerbauwerk<br />

ausgeführt werden. Der Düker ist so bemessen, dass die Durchflussleistung gegenüber der<br />

derzeitigen Querung nicht eingeschränkt wird und besteht aus zwei parallelen Leitungen, die einen<br />

Durchmesser von 2,5 m beziehungsweise 0,35 m aufweisen. Das Bauwerk ist mit einem Ein- und<br />

einem Auslaufbauwerk ausgestattet. Am Tiefpunkt ist ein Entleerungsschacht mit einem<br />

Pumpensumpf angeordnet, über den die Dükerleitungen entleert und das Wasser in den Moosbach<br />

gepumpt werden kann. Der Düker war in der UVE-Planung nicht vorgesehen.<br />

11. Stanserbach:<br />

BAHNKILOMETER 45,990<br />

Im Bereich von Stans wird die Trasse der „Westbahn Neu“ über den Stanserbach geführt. Parallel<br />

zum Stanserbach verläuft westseitig ein Fuß- und Radweg, der ebenfalls von der Westbahn überführt<br />

wird. Aufgrund der Anlagenverhältnisse muß die Sohle des Stanserbaches gegenüber dem Bestand<br />

abgesenkt werden. Südlich der Trasse „Westbahn neu“ quert sowohl die A12 als auch die<br />

Neubaustrecke den Stanserbach. In diesem Abschnitt wird der Bach durch eine Stahlbetonwanne<br />

gesichert. Damit werden die bestehenden Fundamente der Autobahnbrücke gegen Unterspülen<br />

gesichert. Gleichzeitig dient die Wanne auch dazu, eine mögliche Kolkgefahr im Bereich der<br />

Untertunnelung hintanzuhalten.<br />

Der parallel verlaufende Weg wird in einer wasserdichten Wanne geführt, die mit dem<br />

Wannenbauwerk für den Stanserbach verbunden ist. Die Sohlbreite des Stanserbaches wurde mit<br />

5,50 m festgesetzt. Die Fülltiefe bei einem HQ100 beträgt 1,90 m. Der Freibord wurde mit 1,50 m<br />

festgelegt. Das neue Sohlgefälle des Stanserbaches beträgt im Bereich der Westbahnunterführung<br />

und der nördl. Wanne 1,7‰. Im Bereich der bestehenden Autobahnbrücke ist das Sohlgefälle mit 2,3<br />

‰ vorgegeben.<br />

Bei hohen Wasserständen, auch in der Niederwasserperiode (Winterhalbjahr), kann im Bauzustand<br />

zeitweise eine offene Wasserhaltung erforderlich werden. Zur Bachumleitung während der Bauphase<br />

sind daher Vorkehrungen zur Verhinderung von direkten Wasserzutritten aus dem Umleitungsgerinne<br />

in die Baugrube vorzusehen. Bei Innhochwässern wird die Baugrube überflutet. Für die Regulierung<br />

des Stanserbaches (Bauträgerin Gemeinde Stans) ist bereits bei der BH Schwaz ein Verfahren<br />

anhängig das zwischenzeitlich abgeschlossen ist. Mit der Bescheiderlassung ist noch im Jahre 2001<br />

zu rechnen.<br />

Sollte entgegen der Erwartungen, das bei der BH Schwaz anhängige Verfahren, nicht zeitgerecht<br />

rechtskräftig abgeschlossen sein, ist seitens der BEG die wasser- und naturschutzrechtliche<br />

Bewilligung einer Teilregulierung im unmittelbaren Trassenverlauf (Querungsbauwerke) zu<br />

veranlassen.<br />

12. Bärenbach:<br />

Bahnkilometer 59,123 – Brückenverbreiterung:<br />

Die Neuerrichtung der Bahnbrücke ist bereits in der UVE-Planung beinhaltet. Im Bereich westlich des<br />

Bärenbaches wird im sogenannten „Fritzener Bogen“ die Bestandsstrecke in einer neuen optimierten


529<br />

Lage geführt. Der Gleisanschluss für die Firma Würth Hochenburger GmbH (Tonwerk) muss aus<br />

diesen Gründen neu gestaltet werden. Die Einbindung des Anschlussgleises in die ÖBB-Anlagen<br />

erfolgt über das Überholgleis des Bahnhofs Fritzens (Gleis 4) östlich der Bärenbachquerung. Bei der<br />

Querung des Bärenbaches wird daher eine Verbreiterung des Bestandsbauwerkes notwendig. Die<br />

Verbreiterung weist die gleichen Lichtmaße wie der Bestand auf. Größere Lichtmaße für die<br />

Verbreiterung erscheinen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, insbesondere da bei einem möglichen<br />

Gesamtneubau auch die jetzige Verbreiterung abgebrochen und neu gebaut werden muss.<br />

Das HQ100 wird vom Forsttechnischen Dienst mit 36 m³/sec. inkl. Geschiebe angegeben, weiters wird<br />

ein erforderlicher Durchflussquerschnitt von mindestens 8,00 m² vorgegeben. Der Bachquerschnitt<br />

weist im Objektsbereich eine lichte Weite von 5,25 m auf. Die Abflusstiefe beträgt bei HQ100 1,53 m.<br />

An der ungünstigsten Stelle verbleibt ein Freibord von 27 cm.<br />

Während der gesamten Bauzeit ist gemäß UVP-Auflage ein Mindestdurchflussquerschnitt von 8,00 m²<br />

zur Hochwasserabfuhr einzuhalten.<br />

13. Siechenbach:<br />

Bahnkilometer 59,853 – Änderung des Abflussquerschnittes:<br />

Die Neuerrichtung des Bachdurchlasses ist bereits in der UVE-Planung beinhaltet. Im Bereich westlich<br />

des Bahnhofs Fritzens wird im sogenannten „Fritzener Bogen“ die Bestandstrecke in einer neuen<br />

optimierten Lage geführt. Bei NBS- km 59,853 kreuzt die Trasse der „verlegten Bestandstrecke“ den<br />

Siechenbach. Parallel zum Siechenbach (orographisch rechts) ist ein Weg für Fußgänger und<br />

Radfahrer vorgesehen, der ebenfalls mit unterführt wird. Der vorerwähnte Weg wird bei größeren<br />

Hochwässern im Unterführungsbereich aufgrund seiner untergeordneten Bedeutung überflutet.<br />

Der Siechenbach wird im Querungsbereich der Bahntrasse, oberhalb der Mündung in den Inn, in zwei<br />

Durchlässen und in der dazwischen liegenden Strecke in einem Freispiegelkanal geführt. Als<br />

Querschnitt ist für beide Durchlässe ein Standard-Maulprofil vorgesehen. Aufgrund der hydraulischen<br />

Verhältnisse kann das HQ100 (Angabe des forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung) von 5 m³/s inkl. Geschiebe schadlos abgeführt werden.<br />

14. Fallbach:<br />

A) BAHNKILOMETER 60,826 – BRÜCKENTRAGWERK NEUE BAHN UND SÜDLICHER WEG:<br />

Die Neuerrichtung der Bahnbrücke ist bereits in der UVE-Planung beinhaltet. Zusätzlich wird südlich<br />

ein Tragwerk für den späteren Uferbegleitweg errichtet, das in der UVE-Planung nicht vorgesehen<br />

war.<br />

Die Trasse der „verlegten Bestandsstrecke“ wird über den Fallbach geführt. Die Fallbachbrücke ist im<br />

Gleisaufweitungsbereich der ca. 150 m westlich gelegenen Haltestelle Baumkirchen an etwa gleicher<br />

Stelle wie das bestehende Eisenbahntragwerk situiert. Südlich der ggst. Eisenbahnbrücke wird bereits<br />

im Zuge der vorgezogenen Maßnahmen Terfens / Baumkirchen (vorgezogene Maßnahme) ein<br />

Tragwerk (vorerst für das Gleisprovisorium und im Endzustand für den Uferbegleitweg) errichtet.<br />

Das HQ100 wird vom Forsttechnischen Dienst mit 32 m³/sec. inkl. Geschiebe angegeben, weiters wird<br />

ein erforderlicher Durchflussquerschnitt von mindestens 8,75 m² vorgegeben. Der als Trapezgerinne<br />

ausgebildete Bachquerschnitt weist im Objektsbereich eine Sohlbreite von 6,23 m auf. Die Abflußtiefe<br />

beträgt bei HQ100 1,23 m, der tatsächlich vorhandene Durchflußquerschnitt beträgt 8,77 m². An der<br />

ungünstigsten Stelle verbleibt ein Freibord von 50 cm.<br />

Während der gesamten Bauzeit ist gemäß UVP-Auflage ein Mindestdurchflußquerschnitt von 8,75 m²<br />

zur Hochwasserabfuhr einzuhalten.<br />

B) BAHNKILOMETER 60,826 – BRÜCKE NÖRDLICHER WEG:<br />

Die Neuerrichtung der Wegbrücke ist bereits in der UVE-Planung beinhaltet. Die Trasse der „verlegten<br />

Bestandsstrecke“ wird über den Fallbach geführt. Die Fallbachbrücke ist im Gleisaufweitungsbereich<br />

der ca. 150 m westlich gelegenen Haltestelle Baumkirchen an etwa gleicher Stelle wie das<br />

bestehende Eisenbahntragwerk situiert.<br />

Parallel zum Eisenbahntragwerk wird die Wegbrücke über den Fallbach für den neu trassierten<br />

Begleitweg rechts der Bahn errichtet.


530<br />

Der als Trapezgerinne ausgebildete Bachquerschnitt weist im Objektsbereich eine Sohlbreite von 5,10<br />

m auf. Die Abflußtiefe beträgt bei HQ100 1,38 m, der tatsächlich vorhandene Durchflußquerschnitt<br />

beträgt 8,76 m². An der ungünstigsten Stelle verbleibt ein Freibord von 50 cm.<br />

Im Bereich der Eisenbahnbrücke ist eine Sohlabsenkung des Fallbaches um ca. 13 cm erforderlich,<br />

um den erforderlichen Durchflußquerschnitt zu erreichen. Die Sohle im Bereich der Wegbrücke wird<br />

an diese neue Sohllage angepaßt.<br />

Einwendungen und Stellungnahmen aus wasserbautechnischer<br />

Sicht<br />

TIWAG BE-E/Ku-Ah vom 08.10.2001:<br />

Das Herstellen des Einvernehmens ist in Auflage 10 enthalten.<br />

Gemeinde Terfens vom 10.10.2001 Pkt. 2:<br />

Hiezu ist aus fachlicher Sicht zu bemerken, dass die Überflutungen der „Feldflächen“ mit dem<br />

gegenständlichen Bauvorhaben nicht in ursächlichen Zusammenhang stehen. Im Übrigen betrifft<br />

diese Einwendung die bereits abgehandelten „Vorgezogenen Maßnahmen“ im Raum Terfens.<br />

C) GUTACHTEN<br />

Es wird festgehalten, dass die im UVP-Verfahren für das Schutzgut Wasser aus der Sicht der<br />

Wasserbautechnik als zwingend vorgeschriebene Maßnahme in das vorliegende Projekt für das<br />

eisenbahnrechtliche Verfahren eingearbeitet wurden bzw. bei der Bauausführung noch zu<br />

berücksichtigten sein werden.<br />

Die in der Tabelle 1 ausgewiesenen Maßnahmen, die nicht in der UVE enthalten waren, haben keine<br />

Auswirkungen auf die Gesamtbeurteilung im UVE-Verfahren, da sie aus wasserbautechnischer Sicht<br />

eher von geringer Bedeutung sind.<br />

Es handelt sich hiebei im Einzelnen um:<br />

Bereits in das Projekt eingearbeitet:<br />

- Bergmännische Querung des Inn in Münster<br />

- Die volle Funktionsfähigkeit der Hochwasserabflußverhältnisse bei den Gewässerquerungen<br />

- Die volle Funktionsfähigkeit der durch den Bahnbau berührten Retentionsgebiete des Inn<br />

Weiterhin zu berücksichtigen bzw. einzuhalten:<br />

- Die volle Funktionsfähigkeit der Hochwasserabflußverhältnisse bei den Gewässerquerungen<br />

während der Bauphase<br />

- Die schadlose Ableitung der provisorischen Wassereinleitungen in bestehende Gerinne nach<br />

Baufertigstellung und zwar umgehend definitiv im Rahmen von Genehmigungen.<br />

- Die Einholung der nachfolgenden behördlichen Genehmigungen bzw. Wasserrechtlichen und<br />

naturschutzrechtlichen Bewilligung<br />

Zu den bereits eingearbeiteten zwingenden Maßnahmen:<br />

Die bergmännische Querung des Inn erfolgt nunmehr mittels Schildvortrieb, sodaß der Inn in diesem<br />

Abschnitt nicht mehr berührt wird. Die Überdeckung zwischen Innsohle und Oberfläche Tunnel beträgt<br />

rd. 10 m.<br />

Zur Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit der berührten Retentionsgebiete wurde unter<br />

Berücksichtigung der nach dem Bahnbau gegebenen Abflußverhältnisse im Inn ein<br />

Hochwasserabflußmodell für das Inntal im Abschnitt Baumkirchen – Kundl/Radfeld von der BEG in<br />

Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieses Abflußmodells stimmen im Wesentlichen mit der vom Amt<br />

der Tiroler Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, in Auftrag gegebenen Abflußuntersuchung für den<br />

Inn durch die TIWAG für das HQ30 und HQ100 überein. Die Untersuchung der BEG ist hier jedenfalls<br />

auf der sicheren Seite da zusätzlich noch ein Wellenschlag sowie ein gewisser Geschiebeanteil mit<br />

insgesamt ca. 50 cm berücksichtigt wurden.<br />

Durch die Errichtung der Unterflurstrecke Fritzens Ost zwischen NBS-km 57,185 und km 59,850<br />

erfolgt der Verschluss der bestehenden Bahnunterführung bei NBS-km 57,335. Dadurch kann der


531<br />

Retentionsraum R5 nur noch bei der Unterführung NBS-km 58,317 oberflächlich entwässern. Der<br />

Raum zwischen NBS-km 58,317 und km 57,100 würde daher mit einem Volumen von rd. 260.000 m³<br />

geländebedingt unter Wasser stehen. Hier ist jedenfalls eine Verbindung mit dem südlich der Bahn<br />

befindlichen Retentionraum R4 herzustellen.<br />

Durch die Errichtung der Eisenbahnneubautrasse südlich der bestehenden Eisenbahntrasse erfolgt<br />

keine Unterbrechung des bestehenden Retentionsraumes R8 in Jenbach. Da die Neubautrasse<br />

jedoch durch den bestehenden Retentionsraum R7 führt, erfolgt hier durch die Errichtung des neuen<br />

Bahnkörpers eine Reduktion dieses Raumes um rd. 80.000 m³. Die Retentionsräume R7 und R8<br />

werden einerseits von der Einmündung des Unterwasserkanales des Achensee-Kraftwerkes den<br />

Hangwässern eines unbenannten Oberflächengewässers in Stans eines Gerinnes vom Tratzberger<br />

Schloßparks sowie vom Rückstau des Inn in den Tratzberger Gießen dotiert. Durch die Errichtung der<br />

Eisenbahnneubaustrecke abseits der bestehenden Bahntrasse werden keine Retentionsräume<br />

abgeschnitten. Lediglich durch den Bahnkörper der Neubaustrecke selbst wird der bestehende<br />

Retentionsraum R13 um rd. 45.000 m³ reduziert.<br />

Durch die Reduzierung der Retentionsräume R7 und R13 werden die Abflußverhältnisse im Inn nicht<br />

spürbar verschlechtert.<br />

Die volle Funktionsfähikgeit der Hochwasserabflußverhältnisse bei den Gewässerquerungen wurde<br />

insofern berücksichtigt, als die Querungen des Maukenbaches, des Kasbaches, des Stanserbaches,<br />

des Bärenbaches, des Siechenbaches und des Fallbaches auf der Grundlage vorhandener<br />

Regulierungsprojekte, Studien oder Angaben der Wildbach- und Lawinenverbauung beruhen. Bei den<br />

restlichen berührten Gewässern wie Nördlicher Kundler Gießen, Matzner Gießen, Tratzberger Gießen<br />

und Moosbach handelt es sich um keine Bäche im herkömmlichen Sinne, sondern um Gewässer, die<br />

in erster Linie der Entwässerung dienen und primär vom Rückstau aus dem Inn beeinflußt werden.<br />

Beim TIWAG-Unterwasserkanal bei Jenbach handelt es sich um ein künstlich angelegtes Gerinne.<br />

Hier wurde einvernehmlich mit der TIWAG bei den Anlageverhältnissen für die Querungen von den<br />

Bestandsverhältnissen ausgegangen.<br />

Für den Kasbach gibt es eine vom Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Wasserwirtschaft in Auftrag<br />

gegebene „Grundlagenstudie 1995“. Diese Studie geht davon aus, daß im Mündungsbereich bis<br />

Bachkilometer 0,110 keine Änderung gegenüber dem derzeitigen Bestand weder beim Sohlgefälle<br />

noch beim Durchflußquerschnitt erforderlich ist. Im Mittellauf war die Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung in den letzten Jahren insofern tätig, als sie die seitlichen Flanken entsprechend<br />

gesichert hat und dadurch eine Geschiebebindung erreicht wurde. Ein großräumiger massiver<br />

Geschiebeeintrag mit Wildholz ist daher nicht mehr zu erwarten. Durch die Anordnung der Widerlager<br />

der neuen Bahnbrücke wird jedenfalls die Möglichkeit geschaffen, in Zukunft, falls erforderlich, das<br />

Durchflußprofil im Bahnbrückenbereich entsprechend aufzuweiten. Dazu müßte allerdings die<br />

Fundierung der Widerlager mind. 1,0 m gemessen von der Bachsohle aus, tiefer ausgeführt werden.<br />

Die in der vorerwähnten Studie vorgeschlagene Errichtung eines Geschieberückhaltebeckens mit<br />

Wildholzrechen bei Bach-km 2,00 soll eine Entlastung für den Unterlauf des Kasbaches durch den<br />

Ortskern von Jenbach bringen. Hier bilden diverse z.T. tiefliegende Brücken entsprechende<br />

Gefahrenquellen.<br />

Die Anlagenverhältnisse bei der Überbrückung des Tratzberger Gießens sind ausreichend, da im<br />

Mündungsbereich das Innhochwasser maßgebend ist und nicht der Abfluß im Gießen selbst. Das<br />

heißt, dass die Abflüsse im Gießen bei Innhochwässern durch den Rückstau bereits früher<br />

überborden und sich im vorhandenen Überflutungsgebiet ausbreiten.<br />

Die eisenbahn- und wasserrechtliche Bewilligung für die oben beschriebene Baumaßnahmen im<br />

Gewässerbereich kann unter nachstehenden Auflagen erteilt werden:<br />

1. Die Baumaßnahmen sind soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird,<br />

projektsgemäß, nach den anerkannten Regeln der Technik, und unter Verwendung<br />

einwandfreier Baustoffe, auszuführen.<br />

2. Die fertiggestellten Bauten sind dauernd in ordnungsgemäßem Bauzustand zu halten.<br />

3. Die Bauführungen im unmittelbaren Gewässerbereich haben in der Niederwasserperiode<br />

zu erfolgen, in der Regel zw. Mitte Oktober und Mitte April eines Jahres.<br />

4. Die Arbeiten im Gewässerbereich haben im Einvernehmen mit der<br />

Bundeswasserbauverwaltung bzw. der Wildbach- und Lawinenverbauung (Fallbach,<br />

Bärenbach, Siechenbach) zu erfolgen. Dazu ist es notwendig obige Dienststellen<br />

rechtzeitig mind. 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Arbeiten schriftlich zu verständigen.


532<br />

5. Die Konstruktionsunterkante des Bahnbrückentragwerkes über den Kasbach ist um mind.<br />

5 cm anzuheben.<br />

6. Um in Zukunft die Umgestaltung des Kasbachgerinnes im Mündungsbereich zu<br />

ermöglichen sind die Widerlager der neuen Kasbachbrücke um mind. 1,0 m gemessen<br />

von der dzt. Bachsohle tiefer zu fundieren.<br />

7. Um die Geschiebeführung im Fallbach im Bereich der Eisenbahnbrücke weiter zu<br />

reduzieren ist der mit einer Grundschwellenstaffelung versehene Bachabschnitt zwischen<br />

hm 1,26 und hm 2,24 im Einvernehmen mit der Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

aufzuweiten bzw. zu gestalten. Hiezu ist ein Detailprojekt unter Mitwirkung eines<br />

Gewässerökologen auszuarbeiten und zur wasser- und naturschutzrechtlichen<br />

Bewilligung einzureichen.<br />

8. Im Zuge der Baumaßnahme dürfen bestehende Uferschutzbauten nur im unbedingt<br />

notwendigen Ausmaß entfernt werden. Sie sind unmittelbar nach Fertigstellung der<br />

Bauwerke umgehend wieder zu ergänzen bzw. zu erneuern.<br />

9. Für den Fangedamm im Bereich Jenbach ist ein Standsicherheitsnachweis für den<br />

Hochwasserfall noch vor dessen Ausführung zu erbringen und der Behörde vorzulegen.<br />

10. Die Bauarbeiten im Bereich des Unterwasserkanals der TIWAG haben im Einvernehmen<br />

mit dem Kraftwerksunternehmen zu erfolgen.<br />

11. Die volle Funktionsfähigkeit der Hochwasserabflußverhältnisse bei den div.<br />

Gewässerquerungen ist auch während der Bauphase zu gewährleisten.<br />

12. Die schadlose Ableitung der provisorischen Wassereinleitungen in bestehende Gerinne<br />

ist nach Baufertigstellung umgehend im Rahmen von Genehmigungen zu gewährleisten.<br />

13. Die Entwässerung des Retentionsraumes R5 nach R4 ist durch geeignete Maßnahmen<br />

z.B. ausreichend bemessener Durchlaß zu gewährleisten.<br />

14. Das Manipulieren mit Mineralölprodukten im Gewässerbereich ist verboten.<br />

15. Alle Schäden, die nachweislich durch die Baumaßnahmen entstehen, sind umgehend zu<br />

beheben oder ortsüblich zu vergüten.<br />

Hinweis<br />

Für die Gestaltung des Maukenbaches im Abschnitt Bahnkreuzung bis zur Mündung in den Inn ist bei<br />

der BH Kufstein um die wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung anzusuchen.<br />

Für die Gestaltung des Fallbaches im Abschnitt hm 1,26 bis hm 2,24 ist bei der BH Innsbruck um die<br />

wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung anzusuchen.<br />

Dipl.-Ing. Heinz Wallnöfer<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES LIMNOLOGISCHEN<br />

AMTSSACHVERSTÄNDIGEN, DR. SOSSAU<br />

Grundlagen:<br />

- Eisenbahnrechtliches Einreichoperat, Brenner Eisenbahn GmbH.<br />

- Naturschutzrechtliches Einreichoperat, Brenner Eisenbahn GmbH.<br />

- UVP Ausbau Unterinntal – Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

- UVE Ausbau Eisenbahnachse Brenner (München Verona) – Teilprojekt Zulaufstrecke Nord.<br />

- Ortsaugenscheine des limnologischen Amtssachverständigen im Zuge des naturschutzrechtliches<br />

Verfahrens.<br />

- Zusammenfassendes naturkundefachliches und gewässerökologisches Gutachten, abgegeben im<br />

naturschutzrechtlichen Verfahren (Mag. Reischer in Zusammenarbeit mit Dr. Sossau)<br />

A) Entspricht das eingereichte eisenbahnrechtliche Einreichprojekt<br />

aus gewässerökologischer Sicht den Vorgaben der UVP ?<br />

Wie bereits im limnologischen Gutachten zur UVE dargelegt, werden Gewässerlebensräume<br />

verschiedenster Art und an verschiedensten Orten durch die geplanten Maßnahmen berührt.<br />

Unter der Voraussetzung, daß die in der UVP bereits enthaltenen und die von den Sachverständigen<br />

zusätzlich als zwingend erachteten Maßnahmen bei der Detailplanung und den der UVP


533<br />

nachfolgenden Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden, wurde dem Vorhaben die<br />

Umweltverträglichkeit zugesprochen.<br />

Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen waren bei der UVP und sind auch beim gegenständlichen<br />

eisenbahnrechtlichen Verfahren essentieller Bestandteil der Beurteilung der projektsbedingten<br />

Auswirkungen auf die Gewässer. Im vorliegenden limnologischen Gutachten sind in erster Linie<br />

Auswirkungen auf die ökologische Funktionsfähigkeit (WRG 1959) der betroffenen Gewässer zu<br />

behandeln.<br />

Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wurden bereits im Rahmen der naturschutzrechtlichen<br />

Bewilligungsverfahrens ausführlich behandelt. Aufgrund von Projektänderungen (z.B. die<br />

bergmännische Querung des Inns bei Brixlegg) sind wesentliche Beeinträchtigungen nun nicht mehr<br />

gegeben. Es wurde daher vom Bewilligungswerber die in der UVE enthaltene große<br />

Ausgleichsmaßnahme „Anlegen eines Seitenarmes zum Inn nördlich km 32,59 bis km 33,55“ nicht<br />

mehr eingereicht. Dies ist auch aus der Sicht des limnologischen Sachverständigen nachvollziehbar.<br />

Andere kleinere Projektänderungen, wie z.B. geringfügige Trassenveränderungen machen zumindest<br />

im Detail eine Neubewertung von Auswirkungen auf gewässerökologische Verhältnisse bzw.<br />

entsprechende Vorschreibungen zur Minimierung von negativen Einflüssen notwendig.<br />

In einer groben Gesamtschau jedoch - und unter Berücksichtigung aller bereits im<br />

naturschutzrechtlichen Verfahren festgelegten und durch Nebenbestimmungen präzisierten<br />

Ausgleichsmaßnahmen sowie vor dem Hintergrund der bereits verhandelten Maßnahmen - können<br />

die Vorgaben der UVP aus gewässerökologischer Sicht als eingehalten angesehen werden.<br />

B) Limnologische Beurteilung der im ggst. eisenbahnrechtlichen<br />

Verfahren zu behandelnden Maßnahmen mit wasserrechtlicher<br />

Relevanz (Beurteilung der Beeinflussung der ökologischen<br />

Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässer gemäß WRG 1959<br />

idgF.)<br />

Aufgrund der großen Komplexität des Projekts und der verschiedenen behördlichen Zuständigkeiten<br />

werden im gegenständlichen eisenbahnrechtlichen Verfahren nur bestimmte Bereiche behandelt.<br />

Einleitungen in Gewässer und wasserrechtlich relevante Belange von Ausgleichsmaßnahmen sind<br />

Themen weiterer Behördenverfahren (siehe auch Einlage 14 des Einreichrojektes sowie<br />

Stellungnahme der BEG zu Antragsänderungen im Zuge der ggst. mündlichen Verhandlung ).<br />

Ebenfalls kein Thema im gegenständlichen Verfahren sind die bereits im Zuge von „vorgezogenen<br />

Maßnahmen“ behandelten Projektsteile.<br />

Nachstehend werden jene gewässerökologisch relevanten Maßnahmen , die im Rahmen des ggst.<br />

eisenbahnrechtlichen Verfahrens konkret zu behandeln sind, aufgeführt. Weiters sind allfällige<br />

Änderungen gegenüber der UVE angegeben.<br />

Station (km) Bauwerk Gewässer Änderung gegenüber UVE<br />

23,058 Verlängerung<br />

Gerinne In UVE nicht vorgesehen.<br />

Bachunterführung<br />

24,600 Tieferlegung des<br />

Mündungsbereiches<br />

des nördlichen Kundler<br />

Gießen, Schaffung<br />

einer offenen<br />

Gerinnesohle<br />

24,631 Wild- und Grabenunterführung<br />

26,160 Wilddurchlass<br />

Maukenbach<br />

26,169 Kreuzungsbauwerk<br />

Maukenbach – Gießen<br />

rechts der Bahn<br />

26,202 Unterführung<br />

Maukenbach<br />

Nördl. Kundler<br />

Gießen<br />

Entwässerung in den<br />

Gießen<br />

Entwässerung in den<br />

Maukenbach<br />

Überleitung Gießen während<br />

der Bauphase<br />

Verlegung und<br />

Umgestaltung Maukenbach<br />

Keine<br />

Geringfügig<br />

Geringfügig<br />

In UVE nicht vorgesehen<br />

Geringfügig


26,217 Ausleitung des RW<br />

DN900 im<br />

Entlastungsrgerinne des<br />

Maukenbaches<br />

26,200 Landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen<br />

534<br />

Maukenbach Keine<br />

Gestaltung des<br />

Keine<br />

Maukenbaches vom<br />

Ausschotterungsbecken bis<br />

zur Querung Neubaustrecke<br />

Matzner Gießn Geringfügig<br />

33,01 Überbrückung Matzner<br />

Gießen<br />

41,591 Eisenbahnbrücke über<br />

den Kasbach<br />

Kasbach Geringfügig<br />

41,620 Eisenbahnbrücke über<br />

den Tratzberger Gießen<br />

Tratzberger Gießen Geringfügig<br />

42,328 Wegunterführung Entwässerung in<br />

Geringfügig<br />

Unterwasserkanal Unterwasserkanal<br />

TIWAG<br />

TIWAG<br />

42,328 Eisenbahnbrücke über Unterwasserkanal der Keine<br />

den Unterwasserkanal TIWAG<br />

45,810 – 46,444 Westbahntunnel Stans Moosbachquerung Geringfügig<br />

47,273 Moosbachdüker Moosbach In UVE nicht vorgesehen<br />

55,855 – 57,185 Galerie Terfens Inn Gegeben<br />

57,230 Neugestaltung der<br />

Bahnquerung bei km<br />

57,125 einschließlich<br />

HW-Entlastung bei km<br />

57,130<br />

Auslauf in den Inn In UVE nicht vorgesehen<br />

59,123 Verbreiterung<br />

Bärenbachbrücke<br />

Bärenbach Geringfügig<br />

59,853 Durchlass Siechenbach Siechenbach Geringfügig<br />

60,826 Fallbachbrücke<br />

Tragwerk Bahn<br />

einschließlich südlicher<br />

Weg<br />

Fallbach Keine<br />

60,826 Fallbachbrücke<br />

nördlicher Weg<br />

Fallbach Keine<br />

57,185 – 61,125 Unterflurtrasse Fritzens-<br />

Baumkirchen<br />

Inn Gegeben<br />

Die meisten dieser Maßnahmen betreffen Gewässerquerungen. Als Maßnahme 1 wurde die<br />

vorübergehende, aber gewässerrelevante Verbauung des linken Innufers bei Jenbach aufgenommen.<br />

Alle anderen Eingriffe in das Innufer wurden bereits in eigenen Verfahren behandelt („vorgezogene<br />

Maßnahme Baumkirchen“ sowie „Sicherung Innböschung in Fritzens).<br />

Zur besseren Übersicht werden alle Maßnahmen, hinsichtlich Befund, Gutachten und<br />

Vorschreibungen nacheinander abgearbeitet. Allgemeine Vorschreibungen, die in bestimmten<br />

Maßnahmen immer wieder Anwendung finden, werden nachstehend den Einzelgutachten für die<br />

einzelnen Maßnahmen vorangestellt.<br />

Für alle Maßnahmen sind folgende allgemeine Vorschreibungen notwendig:<br />

1. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Behörde ein fachlich befugtes ökologisches<br />

baubegleitendes Aufsichtsorgan, das über eine gewässerökologische Ausbildung verfügt,<br />

als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche, beauftragte Person (§ 9<br />

Verwaltungsstrafgesetz 1991) namhaft zu machen. Diese Person hat dieser Bestellung<br />

ausdrücklich zuzustimmen. Die verpflichtete Partei hat diesem Organ nachweislich eine<br />

Anordnungsbefugnis für den klar abgegrenzten Bereich der Einhaltung der<br />

Vorschreibungen zu erteilen.<br />

2. Die Bauaufsicht hat die projektgemäße Ausführung und die Einhaltung dieses<br />

Bescheides ständig zu überwachen.<br />

3. Über alle im Einreichoperat betroffenen Maßnahmen bzw. Gewässerbeireiche sind vor<br />

Beginn der Bauarbeiten ausführliche Fotodokumentationen anzufertigen.


535<br />

4. Abweichungen vom Projekt bzw. von der bescheidgemäßen Ausführung sind durch die<br />

ökologische Bauaufsicht unverzüglich der Behörde vorzulegen.<br />

Allgemeine Nebenbestimmungen zu Gewässerquerungen<br />

5. Die Einleitung etwaiger Fremdstoffe (Öle, Betonschlämme etc.) ist verboten. Zusätzlich<br />

sind –falls erforderlich- technische Hilfsmittel zu verwenden (kurze Ableitung bzw.<br />

Verrohrung) um eine Eintrübung der fließenden Welle bestmöglich hintanzuhalten.<br />

6. Bei den Gewässerquerungen dürfen keine künstlichen Hindernisse für die<br />

Fischpassierbarkeit eingebracht werden.<br />

7. Die Böschungen sind naturnah an das Bauwerk anzuschließen und nach den Vorgaben<br />

der ökologischen Bauaufsicht mit standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen.<br />

8. Die eigentliche Bachsohle ist in Abstimmung mit der ökologischen Bauaufsicht rauh und<br />

unregelmäßig auszugestalten.<br />

Allgemeine Vorschreibungen zu Inn-Uferverbauungen<br />

9. Bei der Errichtung des Vorgrundes sind die Flussbausteine nach Angabe der<br />

ökologischen Bauaufsicht unregelmäßig zu verlegen. Einzelne große Steine müssen<br />

sowohl vertikal als auch horizontal (Grenzlinie zur unverbauten Flusssohle) aus dem<br />

Verband herausragen (Funktion: Fischunterstand).<br />

10. Bei der Errichtung und Ausbesserung des Uferdeckwerkes sind die Wasserbausteine<br />

nach Angabe der ökologischen Bauaufsicht rauh und unregelmäßig zu verlegen. Es darf<br />

keine pflasterartige (= glatte) Verlegung der Wasserbausteine erfolgen, längliche Steine<br />

müssen aus dem Deckwerk herausragen (mindestens zu einem Drittel der Länge des<br />

Steines). „Plattige“ Steine dürfen nicht verwendet werden. Die Neigung hat im<br />

größtmöglichen technischen Ausmaß (1:1 bis 1:2) zu variieren.<br />

11. Hinweis: Hinsichtlich der rauhen und unregelmäßigen Verbauung sind gemäß den in den<br />

Vorschreibungen festgelegten Zielen entsprechende Detailpläne (repräsentative<br />

Querschnitte und Seitenansichten) der Wasserechts- und Naturschutzbehörde zur<br />

Genehmigung vorzulegen.<br />

MAßNAHME 1: ERRICHTUNG EINES FANGEDAMMES AM LINKEN INNUFER BEI<br />

JENBACH UND NACHFOLGENDE WIEDERHERSTELLUNG DES ZUR GÄNZE ENTFERNETEN<br />

UFERDECKWERKES<br />

NBS-km: 41.800 bis 42,250<br />

Befund:<br />

Diese Uferregulierung ist in der Aufstellung „wasserrechtliche Belange, Übersicht über die<br />

Behördenzuständigkeit“, Einlage 14.0 der eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen nicht enthalten, ist<br />

jedoch gewässerökologisch wesentlich. Alle anderen Innuferbeanspruchungen durch das<br />

Eisenbahnprojekt wurden wasserrechtich bereits behandelt (BH-Verfahren für den linksufrigen Bereich<br />

Fritzens, vorgezogenes eisenbahnrechtliches Verfahren für den rechts- und linksufrigen Bereich in<br />

Baumkirchen).<br />

Der Uferabschnitt von ca. 450 m wird vollständig umgestaltet und in das Baufeld einbezogen.<br />

Gutachten. Die geplante Maßnahme stellt vor allem während der Dauer der Baumaßnahmen, jedoch<br />

auch mittelfristig bis zu einer Neuentwicklung eines Uferbewuchsstreifens eine wesentliche<br />

Beeinträchtigung der ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers und der zugehörigen<br />

Uferbereiche dar.<br />

Für notwendig erachtete Vorschreibungen<br />

Zur Minmierung der Schäden sind die allgemeinen Vorschreibungen Nr. 1 bis Nr. 4 und Nr. 9 bis Nr.11<br />

(siehe oben) sowie nachstehende spezielle Vorschreibungen notwendig:<br />

12. Am linken Innufer zwischen km 41,7 bis 42,7 ist in Abstimmung mit der ökologischen<br />

Bauaufsicht und unter Beiziehung der Amtssachverständigen für Gewässerökologie und<br />

Naturschutz die Wiedereinbringung von Strömern (Leuciscus souffia agassizi, Risso)<br />

durchzuführen.<br />

13. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen in diesem Bereich ist seitens der BEG ein<br />

Koordinationsgespräch durchzuführen, bei dem die amtlichen Sachverständigen für<br />

Gewässerökologie und Naturschutz, die ökologische Bauaufsicht und die BEG zur<br />

Festlegung der Art und des Umfanges dieses Wiederbesatzes teilnehmen.


536<br />

14. Pro Laufmeter Uferlänge sind in diesem Bereich 5 Individuen aus einheimischen<br />

Beständen (z.B.: Alpenzoo Innsbruck bzw. Zoologisches und limnologisches Institut der<br />

Universität Innsbruck) auszusetzen.<br />

MAßNAHME 2: VERLÄNGERUNG BACHUNTERFÜHRUNG<br />

NBS-km: 23,058<br />

Gewässer: Gerinne<br />

Befund:<br />

Änderung gegenüber UVE: Durch die Errichtung eines dritten Gleises (Beschleunigungsgleis) muß die<br />

bestehende Unterführung des Gießenbaches um ca. 6 m nach Norden verlängert werden. Diese<br />

Maßnahme war in der UVE nicht vorgesehen. Durch diese Maßnahme kommt es zu keiner<br />

Veränderung des Sohlgefälles und der hydraulischen Abflußkapazität des Gießens. Die ursprünglich<br />

geplante Umleitung des Gießens in Richtung Westen kommt nicht zur Ausführung.<br />

Gutachten:<br />

Die zu erwartenden Auswirkungen auf die ökologische Funktionsfähigkeit des Gießens sind bei<br />

Berücksichtigung nachstehender Nebenbestimmungen als geringfügig einzustufen. Diese Maßnahme<br />

wurde bereits im Rahmen des naturschutzrechtlichen Verfahrens behandelt. Die dort gemachten<br />

Nebenbestimmungen decken sich mit den hier geforderten Vorschreibungen.<br />

Für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

Siehe Vorschreibungen Nr. 1 bis Nr. 8 (siehe oben)<br />

MAßNAHME 3: TIEFERLEGUNG DES MÜNDUNGSBEREICHES DES NÖRDLICHEN KUNDLER<br />

GIEßENS, SCHAFFUNG EINER OFFENEN GERINNESOHLE<br />

NBS-km: 24,6<br />

Gewässer: Verbindungsgraben zwischen nördlichem und südlichem Kundler Gießen<br />

Befund:<br />

Diese Maßnahme wurde bereits im naturschutzrechtlichen Verfahren als eingereichte<br />

Ausgleichsmaßnahme behandelt. Bei Einhaltung nachstehender Vorschreibungen ist mit einer<br />

deutlichen Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Verbindungsgrabens zu rechnen.<br />

Für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

14. Entgegen der eingereichten Maßnahmenbeschreibung ist die Entfernung des<br />

Betonrohres bzw. die Tieferlegung an der Mündung in den Südlichen Kundler Gießen<br />

nicht durchzuführen. Auch die vorgeschlagene einmalige Räumung muß unterbleiben.<br />

15. Stattdessen sind in Abstimmung mit der ökologischen Bauaufsicht an geeigneten Stellen<br />

insgesamt 4 lehmschlaggedichtete Vertiefungen (Länge circa 5-10 m) im<br />

Verbindungsgraben zu errichten.<br />

16. Die vorhandenen beidufrigen Ansatzsteinreihen sind in Abstimmung mit der ökologischen<br />

Bauaufsicht teilweise zu entfernen.<br />

17. Sowohl im Bereich der Bahnunterquerung als auch im Bereich der neuen<br />

Gerinneausgestaltung nördlich davon sind sowohl die Bachsohle (gleiches Sohlniveau<br />

wie derzeit) wie auch die beiden Ufer natürlich und unregelmäßig zu gestalten. Ein<br />

standortgerechter Uferbegleitstreifen ist zu pflanzen.<br />

18. Die geplante Betonmauer zwischen Gewässer und Wildtierdurchlass ist auf ein<br />

technisches Minimum zu reduzieren und naturnah zu überböschen.<br />

MAßNAHME 4: WILD – UND GRABENUNTERFÜHRUNG<br />

NBS-km: 24,631<br />

Gewässer: Verbindungsgraben zwischen nördlichem und südlichem Kundler Gießen<br />

Befund:<br />

Diese Maßnahme wurde aus naturkundlicher und gewässerökologischer Sicht ebenfalls bereits im<br />

naturschutzrechtlichen Verfahren behandelt. Da die Wild- und Grabenunterführung Teil des<br />

Verbindungsgraben zwischen nördlichem und südlichem Kundler Gießen ist, gelten die unter


537<br />

Maßnahme 3 genannten Vorschreibungen. Die Entwässerung der Wilddurchlasswanne in den Gießen<br />

ist aus der Sicht der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers unkritisch.<br />

MAßNAHME 5: WILDDURCHLAß<br />

NBS-km: 26,16<br />

Gewässer: Maukenbach<br />

Befund und Gutachten und Vorschreibungen:<br />

Diese Maßnahme ist lediglich während des Baues aus gewässerökologischer Sicht wesentlich. Aus<br />

gewässerökologischer Sicht wird die Einhaltung der Vorschreibungen 1 bis 8 (siehe oben) für<br />

notwendig erachtet.<br />

Die Entwässerung der Wilddurchlasswanne in den Gießen ist aus limnologischer Sicht als geringfügig<br />

einzustufen.<br />

MAßNAHME 6: KREUZUNGSBAUWERK MAUKENBACH – GIEßEN RECHTS DER BAHN<br />

NBS-km: 26,169<br />

Gewässer: Maukenbach und nördlichen Kundler Gießen<br />

Befund:<br />

Die geplanten Maßnahmen am Maukenbach wurden auch im Rahmen des naturschutzrechtlichen<br />

Verfahrens behandelt. Da die Maßnahme 6 in der Gewässerstrecke von der Unterführung des<br />

Maukenbaches bis zum Inn liegt und für diesen Abschnitt ein Detailprojekt ausgearbeitet wird, soll<br />

diese Maßnahme wasserrechtlich in einem eigenen Wasserrechtsverfahren (BH) behandelt werden.<br />

MAßNAHME 7: UNTERFÜHRUNG MAUKENBACH<br />

NBS-km: 26,202<br />

Gewässer: Maukenbach<br />

Befund und Gutachten:<br />

Die geplanten Maßnahmen am Maukenbach wurden bereits im Rahmen des naturschutzrechtlichen<br />

Verfahrens behandelt Im gegenständlichen Verfahren sind die Maßnahmen am Maukenbach lediglich<br />

von der Unterführung Maukenbach bis zum bachaufwärts geplanten Rückhaltebecken zu behandeln.<br />

Gewässerökologisch ergeben sich während der Baumaßnahme Beeinträchtigungen, die durch<br />

Vorschreibungen minimierbar sind. Durch die Fischpassierbarkeit ergibt sich im Betriebszustand eine<br />

Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Maukenbaches (siehe auch Maßnahme 9,<br />

unten)<br />

Für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

Zur Minimierung von Schäden an der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers sind die oben<br />

genannten allgemeinen Nebenbestimmungen Nr. 1 bis Nr. 8 (siehe oben) notwendig.<br />

MAßNAHME 8: AUSLEITUNG DES REGENWASSERS DN 900 IN ENTLASTUNGSGERINNE DES<br />

MAUKENBACHS<br />

NBS-km: 26,217<br />

Gewässer: Maukenbach<br />

Befund:<br />

Der bestehende Regenwasserkanal wird bereits derzeit in den Maukenbach ausgeleitet. Durch die<br />

Umgestaltung der Unterführung Maukenbach erfolgt auch eine Änderung der Einleitungsstelle, wobei<br />

jedoch das Sohlgefälle des Kanals nicht verändert wird.<br />

Gutachten:<br />

Die Einleitung von verunreinigten Oberflächenwässern ist grundsätzlich als mögliche Beeinträchtigung<br />

der Gewässerlebewelt zu bewerten. Da die Einleitung bereits besteht, ergeben sich jedoch durch das<br />

Eisenbahnprojekt gegenüber dem Istzustand keine zusätzlichen Beeinträchtigungen. Der im Zuge der<br />

UVE festgestellte relativ gute Fischbestand im derzeit vorhandenen denaturierten Trapezgerinne weist<br />

zumindest darauf hin, daß die Einleitungen von Oberflächenwässern bisher zu keinem


538<br />

„Ausräumeffekt“ hinsichtlich der Fischfauna führten. Eine Verschlechterung dieser Verhältnisse im<br />

zukünftig renaturierten Maukenbach ist nicht zu erwarten. Andererseits ist damit zu rechnen, daß die<br />

renaturierte Gewässerstrecke des Maukenbachs eine wesentlich höhere Selbstreinigungskapazität<br />

besitzt als die bestehende naturfremde Strecke.<br />

Grundsätzlich wäre jedoch eine zusätzliche Nachreinigung der eingeleiteten Oberflächenwässer z.B.<br />

durch ein bepflanztes Erdbecken anzustreben. Da es sich aber um eine bestehendes Einleitungsrecht<br />

handelt und die BEG nicht Verursacher ist, erscheint eine diesbezügliche Forderung an die BEG<br />

jedoch nicht gerechtfertigt.<br />

MAßNAHME 9: NEUGESTALTUNG DES BACHLAUFES DES MAUKENBACHES<br />

NBS-km:<br />

Gewässer: Maukenbach<br />

Befund:<br />

Die Neugestaltung des Bachlaufes wurde bereits im naturschutzrechtlichen Verfahren behandelt. Im<br />

ggst. eisenbahnrechtlichen Verfahren ist lediglich der Abschnitt von der „Unterführung Maukenbach“<br />

bis zum Beginn des oberhalb liegenden Geschieberückhaltebeckens zu behandeln. Für den Abschnitt<br />

unterhalb der „Unterführung Maukenbach“ bis zum Inn wird ein eigenes BH-Verfahren durchgeführt.<br />

Gutachten:<br />

Für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

Neben den allgemeinen Vorschreibungen Nr. 1 bis Nr. 8 (siehe oben) sind nachstehende<br />

Vorschreibungen notwendig. Sie decken sich mit den Vorschreibungen, die im naturschutzrechtlichen<br />

Verfahren gemacht wurden.<br />

19. Die Maßnahmen an der Gewässersohle des Maukenbaches sowie an den zu<br />

errichtenden Fischaufstiegen sind Vorort mit dem Gewässerökologen zu koordinieren.<br />

20. Ebenso sind allenfalls notwendige Abfischungen vor Beginn der Bauarbeiten mit diesem<br />

zu koordinieren.<br />

21. Zusätzlich zu den in der Maßnahme 3 beschriebenen Ausführungen sind alle in der UVE<br />

angegebenen Hindernisse bis zur Querung der Bundesstraße fischpassierbar zu<br />

gestalten.<br />

22. Im Bereich des Autobahndurchlasses sowie im Mündungsbereich in den Inn ist die<br />

vorhandene glatte Betonsohle gemäß den Ausführungen in der UVE so zu strukturieren,<br />

dass ein Fischaufstieg auch für Kleinfische (z.B.: Koppen) möglich ist.<br />

23. Dazu ist die Anlage einer Niedrigwasserrinne notwendig.<br />

24. Zur Überprüfung der Wiederbesiedelung des neu geschaffenen Bachbettes sowie der<br />

Funktionsfähigkeit der Fischaufstiege sind die verschiedenen Abschnitte des<br />

Maukenbaches in den ersten beiden Jahren nach Abschluss der Bauarbeiten sowie nach<br />

5 Jahren hinsichtlich des sogenannten Makrozoobenthos und der Fische zu untersuchen.<br />

25. Dabei sind 5 Probenbereiche vorzusehen.<br />

26. Detaillierte Festlegungen dieser gewässerökologischen Beweissicherung (gezielte<br />

Probenflächen, jahreszeitliche Festlegungen, Entnahmemethode etc.) sind erst nach<br />

Abschluss der Bauarbeiten anhand der fertiggestellten Fließstrecke sinnvoll.<br />

27. Das konkrete ökologisch und fachlich optimierte Untersuchungsprogramm ist im Rahmen<br />

eines Koordinationsgespräches zu erstellen. Dabei müssen die BEG, die amtlichen<br />

Sachverständigen für Naturschutz und Gewässerökologie sowie die ökologische<br />

Bauaufsicht vertreten sein.<br />

MAßNAHME 10: BRÜCKE ÜBER DEN MATZENER GIEßEN<br />

NBS-km: 33,01<br />

Gewässer: Matzener Gießen<br />

Befund, Gutachten:<br />

Diese Maßnahme ist lediglich während der Baumaßnahmen gewässerökologisch relevant.<br />

Für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

Allgemeine Vorschreibungen Nr. 1 bis Nr. 8 (siehe oben)


MAßNAHME 11: AUFWEITUNG UND RENATURIERUNG DES MÜNDUNGSBEREICHES DES<br />

WIESINGER BACHES<br />

NBS-km: 38,650<br />

Gewässer: Wiesinger Bach<br />

Befund und Gutachten:<br />

539<br />

Diese Maßnahme wurde im Zuge der naturschutzrechtlichen Verhandlung naturkundlich und<br />

gewässerökologisch als nicht sinnvoll erachtet und darf daher nicht ausgeführt werden.<br />

MAßNAHME 12: EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN KASBACH<br />

NBS-km: 41,591<br />

Gewässer: Kasbach<br />

Befund, Gutachten und für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

Gegenüber der UVE wurde die Eisenbahntrasse leicht geringfügig nach Süden verschoben. Starke<br />

Beeinträchtigungen des Gewässers ergeben sich lediglich in der Bauphase (Minimierung durch<br />

entsprechende Vorschreibungen).<br />

Die Zusammenlegung der Mündungsbereiche des Tratzberger Gießens ist gewässerökologisch nicht<br />

sinnvoll und darf daher nicht ausgeführt werden. Für die Bauabwicklung sind die allgemeinen<br />

Nebenbestimmungen Nr.1 bis Nr. 8 (siehe oben) einzuhalten.<br />

MAßNAHME 13: EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN TRATZBERGBACH<br />

NBS-km: 41,620<br />

Gewässer: Tratzbergbach<br />

Befund, Gutachten und für notwendig erachtete Vorschreibungen: Analog Maßnahme 12<br />

MAßNAHME 14: EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DEN TIWAG-KANAL<br />

NBS-km: 43,328<br />

Gewässer: TIWAG-Unterwasserkanal<br />

Befund, Gutachten und für notwendig erachtete Vorschreibungen: Analog Maßnahme 13<br />

MAßNAHME 15: MOOSBACHQUERUNG<br />

NBS-km: 46,444<br />

Gewässer: Moosbachgraben<br />

Befund, Gutachten und für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

Die bestehende Moosbachquerung kommt unter der Westbahn zu liegen, wobei das bestehende<br />

Gewölbe der Querung im Endzustand abgetragen und die neue Querung an den seitlichen Bestand<br />

angepaßt wird. Es bleibt eine lichte Weite von mehr als 3 m. Die Ablaufkapazität der Querung wird<br />

nicht eingeschränkt. Für die Bauabwicklung sind die allgemeinen Nebenbestimmungen Nr. 1 bis Nr 8<br />

(siehe oben) einzuhalten.<br />

MAßNAHME 16: WEGBRÜCKE ÜBER DEN STANSER BACH<br />

NBS-km: 45,970<br />

Gewässer:<br />

Ein Wasserrechtsverfahren ist für diese Maßnahme bei der BH Schwaz anhängig. Eine Behandlung<br />

aus gewässerökologischer Sicht erfolgt im gegenständlichen Verfahren nicht.<br />

MAßNAHME 17: UNTERDÜKERUNG DES MOOSBACHGRABENS<br />

NBS-km: 42,273<br />

Gewässer: Moosbachgraben<br />

Befund:


540<br />

Diese Maßnahme wurde aufgrund einer geringfügigen Trassenverschwenkung notwendig. Sie wurde<br />

in der UVP nicht behandelt. Der Moosbach quert derzeit die Autobahn als verrohrtes Gerinne. Der<br />

geplante Düker ist so bemessen, daß die Durchflußleistung gegenüber der derzeitigen Querung nicht<br />

eingeschränkt wird und besteht aus zwei parallelen Leitungen, die einen Durchmesser von 2,5 m bzw.<br />

0,35 m aufweisen. Das Bauwerk ist mit einem Einlauf- und Auslaufbauwerk ausgestattet. Am<br />

Tiefpunkt ist ein Entleerungsschacht mit einem Pumpensumpf angeordnet, über den die<br />

Dükerleitungen entleert und das Wasser in den Moosbach gepumpt werden kann. Der<br />

Moosbachgraben ist eines der wenigen Seitengewässer des Inns, die derzeit fischdurchgängig mit<br />

dem Hauptgewässer verbunden sind. Nach eigenen Beobachtungen beherbergt das Gewässer<br />

Elritzen (im Oberlauf, oberhalb der geplanten Unterdükerung), im Mündungsbereich zum Inn wurden<br />

anläßlich eines Ortsaugenscheins am 19.10.01 Forellen gesichtet.<br />

Gutachten:<br />

Aus gewässerökologischer Sicht ergeben sich durch diesen Düker Beeinträchtigungen der<br />

gewässerökologischen Funktionsfähigkeit des Moosbachgrabens. Neben dem Verlust einer<br />

Bachfließstrecke von rund 50 m nördlich der Autobahn zwischen der bestehenden Verrohrung und der<br />

Ausleitung des Dükers ist vor allem eine wesentliche Beeinträchtigung der Fischdurchgägigkeit durch<br />

den Düker zu erwarten.<br />

Um die Beeinträchtigungen, die sich durch den Verlust dieser ökomorphologisch relativ naturnahen<br />

Grabenfließstrecke ergeben werden, zumindest zeitlich begrenzen zu können, werden aus<br />

gewässerökologischer Sicht zusätzliche Vorschreibungen für notwendig erachtet. Diese<br />

Vorschreibungen sollen den Erhalt dieses Grabenabschnittes als Feuchtlebensraum sicherstellen.<br />

Eine Einleitung von reinen Bergwässern, wie sie aus Sicht der Gewässerökologie zur teilweisen<br />

Kompensation der Gewässerbeeinträchtigung durch Errichtung des Dükers gefordert wird, wird als<br />

Ausgleichsmaßnahme für notwendig erachtet, da diese Einleitung die Qualität der restlichen<br />

Moosbachgraben-Fließstrecke aus limnologischer Sicht erhöhen wird. Wesentlich ist, dass diese<br />

Einleitung bereits in der Nähe des Dükers oder sogar oberhalb erfolgt (z.B.: oberhalb der derzeitigen<br />

Verrohrung des Moosbachgrabens unter der Autobahn).<br />

Für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

Neben den allgemeinen Vorschreibungen Nr.1 bis Nr. 8 sind zur Kompensation der<br />

gewässerökologischen Beeinträchtigungen nachstehende Vorschreibungen notwendig.<br />

28. Die bestehende Fließstrecke des Moosbachgrabens zwischen derzeitiger Verrohrung<br />

und neuem Dükeraustritt ist während der Baumaßnahmen größtmöglich aus dem Baufeld<br />

auszusparen.<br />

29. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist dieser Grabenabschnitt in Abstimmung mit der<br />

ökologischen Bauaufsicht wiederum der ursprünglichen Ausprägung entsprechend<br />

einzutiefen und mit 3 lehmschlaggedichteten Regenwassertümpeln auszustatten. Die<br />

Verbindung zwischen dem Gießen und diesem „neu enstehenden Blindarm des<br />

Gewässers“ ist offen zu halten.<br />

30. Um die Einleitung von Bergwässern aus dem Tunnel Fiecht zu ermöglichen ist eine<br />

Detailplanung notwendig, die sicherstellt, daß der Moosbachgraben hydraulisch nicht<br />

überlastet wird („Umschalten“ der Wasserzufuhr bzw. Ableiten des Wasser direkt zum Inn<br />

bei Erreichen eines kritischen Pegels im Moosbachgraben.<br />

31. Damit die Bergwasserzufuhr in den Moosbachgraben auch ökologisch wirksam sein<br />

kann, muß die Einleitungsstelle zumindest im Bereich des geplanten Dükers, wenn<br />

möglich oberhalb davon, zu liegen kommen.<br />

32. Während der Betriebsphase sind die Räumungen des Pumpensumpfes so auszuführen,<br />

daß keine wesentliche Eintrübung des Moosbachgrabens im Unterlauf entsteht.<br />

MAßNAHME 18: ERSATZMAßNAHME RETENTION<br />

NBS-km: 57,310<br />

Nicht gewässerrelevant<br />

MAßNAHME 19: AUFWEITUNG DES MÜNDUNGSBEREICHES BÄRENBACHES<br />

NBS-km: 59,200<br />

Gewässer: Bärenbach<br />

Befund:


541<br />

Diese Maßnahme wurde bereits bei der naturschutzrechtlichen Bewilligungsverhandlung als<br />

Ausgleichsmaßnahme behandelt. Aufgrund des Erfordernisses eines Detailprojektes wird diese<br />

Maßnahme wasserrechtlich im Rahmen eines BH-Verfahrens behandelt werden.<br />

MAßNAHME 20: UFERSTUKTURIERUNG DES SIECHENBACHES, OFFENLEGUNG DES<br />

VERROHRTEN BACHABSCHNITTES IM<br />

Unterlauf<br />

NBS-km: 59,850<br />

Gewässer: Siechenbach<br />

MAßNAHME 21: DURCHLAß SIECHENBACH, ÄNDERUNG DES ABFLUßQUERSCHNITTS<br />

NBS-km: 59,853<br />

Gewässer: Siechenbach<br />

Befund und Gutachten:<br />

Die Maßnahmen 20 und 21 wurden bereits im naturschutzrechtlichen Verfahren behandelt. Diese<br />

Maßnahmen führen nur während des Bauzeit zu deutlichen Beeinträchtigungen. Auf längere Sicht<br />

bewirken die geplanten Uferstrukturierungen und die Offenlegung des verrohrten Bachabschnittes<br />

eine Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers.<br />

Für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

Neben den allgemeinen Vorschreibungen Nr. 1 bis Nr. 8 (siehe oben) sind nachstehenden spezielle<br />

Vorfschreibungen notwendig:<br />

33. Die Strukturierung des Siechenbaches sowie die Offenlegung des Baches südlich der<br />

Neubaustrecke bei km 59,9 hat in Abstimmung mit der ökologischen Bauaufsicht<br />

(Gewässerökologe) zu erfolgen.<br />

34. Die Mündung des Siechenbaches in den Inn ist dermaßen auszugestalten, daß auch zu<br />

Niedrigwasserzeiten ein Fischaufstieg aus dem Inn möglich ist (Tümpelpass-<br />

Konstruktion).<br />

MAßNAHME 22: INNVERLEGUNG BAUMKIRCHEN - BEIDUFRIG<br />

NBS-km: 60,890<br />

Gewässer: Inn<br />

Diese Maßnahme wurde bereits im Zuge der „vorgezogenen Maßnahme Baumkirchen“ behandelt.<br />

MAßNAHME 23: FALLBACHBRÜCKE TRAGWERK BAHN , EINSCHLIEßLICH SÜDLICHEM<br />

UND NÖRDLICHEM WEG<br />

NBS-km: 60.826<br />

Gewässer: Fallbach<br />

Befund:<br />

Im Rahmen der vorgezogenen Maßnahme Baumkirchen wurde der zur gegenständlichen Maßnahme<br />

südlich liegende Bereich bereits verhandelt und eine fischpassierbare Ausführung der Querung durch<br />

Nebenbestimmungen bescheidgemäß festgelegt. Für die nunmehr nördlich anschließenden<br />

Querungsbauwerke wurde ein fischgängiges Konzentrierunggerinne bereits geplant. Eine genaue<br />

Dimensionierung des Niedrigwassergerinnes ist erst nach erfolgten Abflußmessungen möglich und<br />

derzeit noch ausständig. Die als Ausgleichsmaßnahme gemäß UVE vorgesehene Renaturierung des<br />

bachaufwärtigen Abschnittes wird erst im Rahmen einer BH – Verhandlung (nach Vorlage einer<br />

Detailplanung) erfolgen. Im Zuge der mündlichen Verhandlung wurde seitens der ÖBB die Anlage<br />

eines zusätzlichen Ablagerungsbereiches für Geschiebe gefordert. Ein solcher Bereich, der in Form<br />

einer Aufweitung des bestehenden Fallbachbettes zu errichten wäre, bietet sich zwischen hm 1,26<br />

und hm 2,24 an.<br />

Gutachten:<br />

Die Maßnahme ist gewässerökologisch sehr wirksam, da der Fallbach mit dem Hauptgewässer Inn<br />

fischgängig verbunden wird und Laichbereiche für Fische aus dem Inn erschlossen werden. Die


542<br />

Anlage eines Aufweitungsbereiches würde die in der UVE vorgesehene ökologische<br />

Ausgleichsmaßnahme ergänzen.<br />

Für notwendig erachtete Vorschreibungen:<br />

Neben der allgemeine Vorschreibungen Nr. 1 bis Nr. 8 (siehe oben) sind nachstehende spezielle<br />

Vorschreibungen notwendig:<br />

35. Bei der Planung des zusätzlichen Ablagerungsbereiches für Geschiebe (Aufweitung des<br />

Fallbachbettes) ist eine naturnahe Ausgestaltung anzustreben sowie die Gefällsstufe<br />

zwischen dem nördlichen Ende der Renaturierungsstrecke und der Aufweitung<br />

fischpassierbar zu gestalten.<br />

36. Hierzu ist die Einbeziehung der Sachverständigen für Gewässerökologie und Naturkunde<br />

bereits in der Planung notwendig.<br />

C) Stellungnahme zu gewässerökologisch relevanten<br />

Einwendungen von Parteien<br />

D. Swarovski & Co als Fischereiberechtigte des Reviers 27 und der Erbengemeinschaft Weis<br />

und Swarovski als Fischereiberechtigte der Reviere 1a und 28a“ vom 12.10.01, vertreten durch<br />

Mag. Oliver Kandler:<br />

Alle baulichen Innuferbeanspruchungen im Bereich des Revieres 27 wurden wasserrechtlich bereits<br />

verhandelt (die „vorgezogene Maßnahme Baumkirchen“ im Zuge eines eigenen eisenbahnrechtlichen<br />

Verfahrens, die „Sicherung der Innböschung in Fritzens“ im Zuge eines BH-Verfahrens).<br />

Während des Baues ist zumindest lokal in ufernahen Bereichen mit deutlichen Beeinträchtigungen der<br />

Fischerei zu rechnen. Diese Beeinträchtigungen beruhen in erster Linie auf einem Scheucheffekt für<br />

Fische durch die Bauarbeiten im Bereich des Ufer-Vorgrundes. Im Bereich der Trübungsfahne ist<br />

auch flußabwärts noch mit einer Scheuchwirkung zu rechnen. Ein Schaden für die Fischerei ist vor<br />

allem auch dadurch begründet, daß die Ausübung der Fischerei in den baubeanspruchten<br />

Uferbereichen nicht mehr möglich ist. Die Frage der Höhe des Fischereischadens sollte zwischen der<br />

BEG und den Betroffenen durch entsprechende Übereinkommen geregelt werden.<br />

Nach Abschluß der Baumaßnahmen werden die linksufrigen Ufer wieder neu aufgebaut und bepflanzt,<br />

wobei aufgrund der Vorschreibungen eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand zu<br />

erzielen ist. Nicht zuletzt kann durch die geforderte gewässerökologische Bauaufsicht auch eine<br />

entsprechend fisch- und fischereigerechte Detailausgestaltung der Ufer und des Vorgrundes erreicht<br />

werden.<br />

Im Zuge des Eisenbahnprojekts werden auch Maßnahmen, die sich positiv auf die Fischerei und<br />

Fischökologie auswirken, verwirklicht:<br />

Durch die Anlage zweier Inseln mit Seitenarm am orografisch rechten Innufer bei Wattens<br />

(vorgezogene Baumaßnahme Baumkirchen) wird der Lebensraum (auch) für Fische erweitert.<br />

Verbesserungen der fischereilichen und fischökologischen Gegebenheiten ergeben sich auch für den<br />

Bärenbach (Mündungsbereich) und den Siechenbach.<br />

Hinsichtlich einer allfälligen Schädigung des Fischaufkommens in den betroffenen Innabschnitten ist<br />

festzustellen, daß während der Laichzeit (Niedrigwasserzeiten) die ufernahen und unmittelbar durch<br />

die Bauarbeiten betroffenen Sohlbereiche als Laichhabitate aufgrund der relativ starken täglichen<br />

Wasserstandsschwankungen (Schwall/Sunk) kaum in Frage kommen.<br />

Alle zu erwartenden baubezogenen Beeinträchtigungen der Gewässerlebewelt einschließlich der<br />

Fische werden durch entsprechende Nebenbestimmungen seitens des Sachverständigen für<br />

Limnologie minimiert. Ein Absterben der Fische durch die Baumaßnahmen ist für den Normalfall nicht<br />

zu erwarten. Durch die geforderte ökologische Bauaufsicht ist bestmöglich für eine aus ökologischer<br />

Sicht „zuträgliche“ und transparente Bauabwicklung (Berichtspflicht der gewässerökologischen<br />

Bauaufsicht an die Behörde) gesorgt.<br />

Dr. Walter Zins als Fischereiberechtigter am Moosbachgraben vom 10.10.01, vertreten durch<br />

die Rechtsanwälte Dr. Schiestl – Dr. Janovski:<br />

Hinsichtlich der technischen Belange ist auf das Einreichprojekt sowie auf andere<br />

Sachverständigengutachten zu verweisen.


543<br />

Wie im limnologischen Gutachten ausgeführt, ist der Moosbachgraben eines der wenigen<br />

Seitengewässer des Inns, die derzeit fischdurchgängig mit dem Hauptgewässer Inn verbunden sind.<br />

Eine Fischbestandserhebung im Zuge der gewässerökologischen UVE-Bestandserhebungen konnte<br />

wegen Nichterteilens der Erlaubnis zur Befischung nicht durchgeführt werden (siehe UVE, Mappe VII,<br />

Einlage 4, S.71). Nach eigenen Beobachtungen beherbergt das Gewässer jedoch Elritzen (im<br />

Oberlauf, oberhalb der geplanten Unterdükerung), im Mündungsbereich zum Inn wurden anläßlich<br />

eines Ortsaugenscheins am 19.10.01 zwei Forellen gesichtet.<br />

Die sehr drastische Aussage, die „Qualifikation des Moosbachgrabens als Fischaufzugs- und<br />

Laichgebiet und die gesamte Ökologie des Gewässers werden dadurch zerstört“ muß aus fachlicher<br />

Sicht relativiert werden.<br />

Wie in limnologischen Gutachten ausgeführt wird durch den geplanten Düker die<br />

Fischdurchgängigkeit zumindest erheblich behindert und zudem die bestehende Überbauungsstrecke<br />

verlängert. Eine Beeinträchtigung der gewässerökologischen Funktionsfähigkeit und auch ein<br />

Fischereischaden ist damit sicher gegeben. Für die Bauphase ist zu erwarten, daß durch die für<br />

notwendig erachteten allgemeinen limnologischen Nebenbestimmungen die Schäden an der Fischerei<br />

gemindert werden können.<br />

Durch die von den Sachverständigen für Limnologie und Naturkunde als Ausgleichsmaßnahme<br />

geforderte Einleitung von Bergwasser (30 bis 50 l/s, genaues Ausmaß derzeit nicht bekannt) ist eine<br />

wesentliche Verbesserungen der fischökologischen und fischereilichen Verhältnisse im Unterlauf des<br />

Moosbachgrabens zu erwarten. Da es am Moosbachgraben zahlreiche Einleitungen gibt, wird sich die<br />

Zufuhr von Frischwasser besonders positiv in der abflußarmen Laichzeit auswirken. Eingeleitete<br />

Abwässer werden stärker als bisher verdünnt und es würde durch die Belebung des Fließgeschehens<br />

die Abfuhr von Schwebstoffen vor allem auch während der durchflußarmen Zeiten sowie die<br />

Laichbedingungen für Salmoniden wesentlich verbessert werden.<br />

Gemeinde Stans<br />

Hinsichtlich der in diesem Verfahren behandelten Maßnahmen sind alle gewässerrelevanten<br />

Forderungen durch entsprechende Nebenbestimmungen im limnologischen Gutachten berücksichtigt.<br />

Dr. Christian Sossau<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

FORSTWIRTSCHAFT, FORSTÖKOLOGIE UND JAGDWESEN, HERR<br />

DIPL.-ING. CHRISTIAN SCHWANINGER (AMT DER TIROLER<br />

LANDESREGIERUNG)<br />

Rodungsgutachten<br />

Die Brenner Eisenbahn GmbH hat zum Zwecke der Errichtung der Unterinntaltrasse zwischen Kundl<br />

und Fritzens um die dauernde und befristete Rodung von Waldflächen in den nachstehend<br />

angeführten Katastralgemeinden angesucht.<br />

Rodeflächenverzeichnis der KG´s<br />

KG Dauernde Rodung (m²) Befristete Rodung (m²)<br />

Kundl 6.405 765<br />

Radfeld 2.770 675<br />

Brixlegg 250 0<br />

Reith i.A. 55 760<br />

Wiesing 5.665 6.825<br />

Jenbach 125 6.095<br />

Terfens 0 3.355<br />

Fritzens 2.395 2.820<br />

Summe 17.665 21.295<br />

Für die Rodeflächen ergibt sich nachfolgender


Befund<br />

Laufende Nummern lt. Rodeflächenverzeichnis<br />

Nr. 1 KG Kundl, Parzelle 1462/2<br />

544<br />

Grauerlenbestand mit Esche durchschnittlich 30 Jahre vollbestockt, ebenes Gelände, keine<br />

besonderen Gefährdungen; WEP-Wertziffer 131<br />

Nr. 2 Gemeinde Kundl, Parzelle 1463<br />

Laubholzmischbestand bestehend aus Silberweide, Erle, Aspe und diverse Straucharten.<br />

Durchschnittliches Alter von 30 bis 40 Jahre, Bestockungsgrad 0,7; WEP-Wertziffer 131<br />

Nr. 3 Gemeinde Radfeld, Parzelle Nr. 1845<br />

Grauerlen-Weidenbestand mit Birke und diverse Sträucher, durchschnittliches Alter 30 Jahre,<br />

Bestockung entlang des Maukenbaches, WEP-Wertziffer 131;<br />

Nr. 4 Gemeinde Radfeld, Parzelle Nr. 1850<br />

Bestockung 1/3 Silberweidenbestand, Alter 50 Jahre. 2/3 Grauerlen- Weiden- Jungbestand,<br />

beigemischt Esche mit zahlreichen Straucharten, durchschnittliches Alter 15 Jahre, Bestockung<br />

entlang des Maukenbaches bis zum überregionalen Radwanderweg. WEP-Wertziffer 132<br />

Nr. 5 Gemeinde Radfeld, Parzelle Nr. 1879<br />

Laubholzmischbestand bestehend aus verschiedenen Weidenarten und Grauerle, ungleichaltrig,<br />

Bestockungsgrad durchschnittlich 0,7; WEP-Wertziffer 131<br />

Nr. 6 Gemeinde Radfeld, Parzelle Nr. 1994<br />

Grauerlen - Silberweidenbestand mit Linde, durchschnittlich 30 Jahre alt. Als Straucharten Holunder,<br />

Pfaffenkappel und Schneeball beigemischt. Direkt am Radwanderweg, WEP-Wertziffer 132;<br />

Nr. 7 Gemeinde Brixlegg, Parzelle Nr. 479/1<br />

Hangbereich 50 % Neigung, Waldrandbestand aus Fichte, Bergahorn, Lärche. Durchschnittliches<br />

Alter 50 Jahre. Gefährdung für angrenzenden Bestand eingeschränkt durch verlorengegangenen<br />

Trauf möglich. WEP-Wertziffer 321.<br />

Nr. 8 Gemeinde Reith im Alpachtal, Parzelle Nr. 803/2<br />

Laubholzbestand aus Grauerle, Birke, Weide, Bergahorn. Durchschnittliches Alter 20 Jahre. Voll<br />

bestockt, Einhang zum Gießenbach; WEP-Wertziffer 131<br />

Nr. 9 Gemeinde Reith im Alpachtal, Parzelle Nr. 1491/1<br />

Inn-begleitender Auwaldstreifen aus Grauerle und Silberweide. Teilweise unter 10 m Breite, lediglich<br />

randlich betroffen; durchschnittliches Alter 35 Jahre, Feldweg wird als Radweg genutzt; WEP-<br />

Wertziffer 132<br />

Nr. 10 Gemeinde Reith im Alpbachtal, Parzelle Nr. 1491/2<br />

Auf dieser Parzelle sind die gleichen Bestockungsverhältnisse wie auf Gp 1491/1 vorhanden.<br />

Nr. 11 Gemeinde Wiesing, Parzelle Nr. 1412<br />

Laubholzmischbestand bestehend aus Bergahorn, Esche, Pappelarten, Kirsche, Stieleiche.<br />

Durchschnittlich 50 Jahre alt, vollbestockt, Hangbestand mäßig geneigt; WEP-Wertziffer 131<br />

Nr. 12 Gemeinde Wiesing, Parzelle Nr. 1454<br />

Laubholzmischbestand aus Weide, Erle. Alter 20 Jahre alt, WEP-Wertziffer 131;<br />

Nr. 13 Gemeinde Wiesing, Parzelle Nr. 195/5<br />

Laubholzmischbestand Weide, Erle, teilweise unbestockt; WEP-Wertziffer 131;<br />

Nr. 14 Gemeinde Wiesing, Parzelle Nr. 189/1<br />

Hangfußbereich - sehr steil abfallender Wald, teilweise mit Felsbändern durchsetzt. Der<br />

Steilhangschutzwald ist bestockt mit Laubmischwald bestehend aus Stieleiche, Esche und einer<br />

Vielzahl von verschiedenen Straucharten. Waldtrauf aus Eiche, Erle ebenso betroffen; beide Bereiche


545<br />

durchschnittlich 40 Jahre; eine Alt-Eiche ist von der Rodung lt. Projekt ausgenommen. Derzeitige<br />

Nutzung des ebenen Bereiches im Westen durch die Firma Fröschl (Lagerplatz, Gubert). WEP-<br />

Wertziffer 331 im Steilhang, 131 im ebenen Bereich<br />

Nr. 15 Gemeinde Jenbach, Parzelle Nr. 1348/1<br />

Ungleichaltriger Laubwaldbestand entlang des Inns bestehend aus Grauerle, Schwarzerle,<br />

verschiedene Weidenarten, Birke, Pappelarten und einzelnen Fichten und Bergahorn. Vollbestockt,<br />

Alter von 10 bis 40 Jahre, Radweg unmittelbar verlaufend; WEP-Wertziffer 132.<br />

Nr. 16 Gemeinde Jenbach, Parzelle Nr. 1427<br />

Laubholzbestand aus Grauerle, Ulme und Weidenarten. Durchschnittlich 30 Jahre alt. WEP-Wertziffer<br />

132.<br />

Nr. 17 Gemeinde Terfens, Parzelle Nr. 2329/1<br />

Standort: Hangfuß des steil abfallenden und 10 m hohen Hanges nördlich der bestehenden Bahnlinie.<br />

Betroffen ist ein schmaler Streifen mit Birke und Grauerle, Alter 30 Jahre. Rund die Hälfte der Fläche<br />

unbestockt. WEP-Wertziffer 331.<br />

Nr. 18 Gemeinde Terfens, Parzelle Nr. 2332<br />

Bestand: Zu 1/3 Laubmischwald, bestehend aus Stieleiche, Esche, Winterlinde, Salweide; zu 2/3<br />

Fichtenstangenholz. Alter jeweils durchschnittlich 30 Jahre. Nachdem der gesamte Bestand entlang<br />

des Hanges entfernt wird und im Osten ein Laubholzbestand anschließt, kommt es zu keinen<br />

negativen Beeinträchtigungen angrenzender Waldbestände. WEP-Wertziffer 331.<br />

Nr. 19 Gemeinde Fritzens, Parzelle Nr. 1208/4<br />

Naturstand: Wegfläche - anlässlich der vorgezogenen Rodungsverhandlung am 26.09.2001 bereits<br />

verhandelt.<br />

Nr. 22 Gemeinde Fritzens, Parzelle Nr. 871/3<br />

Eichenbestand, Alter 80 Jahre, Hang bis 50 % geneigt, vollbestockt; WEP-Wertziffer 331.<br />

Nr. 23 Gemeinde Fritzens, Parzelle Nr. 857/2<br />

Stieleichen, Eschenbestand mit diversen Weidenarten, eingesprengt Fichte und Feldahorn. Hangfuß<br />

im unteren Bereich betroffen. Eingriffsstärke so gering wie möglich halten, damit Wald drauf allenfalls<br />

erhalten werden kann. WEP-Wertziffer 331.<br />

Nr. 24 Gemeinde Fritzens, Parzelle Nr. 1244<br />

Teilfläche ist lt. Kataster Wald, Befund wie Gp. 857/2<br />

Nr. 25 Gemeinde Fritzens, Parzelle Nr. 1211/4<br />

Auwaldbestand aus Pappel- und Weidenarten sowie Grauerle und Robinie. Alter 10 - 50 Jahre; WEP-<br />

Wertziffer 131.<br />

Nr. 26 Gemeinde Fritzens, Parzelle Nr. 1211/1<br />

Inn-begleitender Auwaldstreifen aus Weiden und Grauerle, Alter 10 bis 50 Jahre. WEP-Wertziffer 131.<br />

Die Rodungsflächen Nr. 20 und 21 sowie 27 bis 32 lt. Rodungsflächenverzeichnis wurden anlässlich<br />

der eisenbahnrechtlichen Verhandlung zurückgezogen, weil diese Rodungsflächen bereits betreffend<br />

die Nr. 20 und 21 im Verfahren des Landeshauptmannes vom 26. September 2001 bzw. betreffend<br />

die Nr. 27 bis 32 in der vorgezogenen Maßnahme Baumkirchen durch das Bundesministerium für<br />

Verkehr, Innovation und Technologie mit Bescheid vom 10. August 2001 genehmigt wurden.<br />

Dem im Inntal verbliebenen Waldresten kommen vor allem überwirtschaftliche Bedeutung zu. Die<br />

Reinigung der Luft von Luftschadstoffen und die ausgleichende Wirkung der Wälder auf das Klima ist<br />

in austauscharmen Gebirgstälern, wie es das Inntal darstellt, von hervorragender Bedeutung. Dies<br />

zeigt sich in der Einstufung der betroffenen Wälder mit der Wertziffer 3 für die Wohlfahrtsfunktion.<br />

Teilweise kommt der Erholungsfunktion ebenso eine hohe Bedeutung zu. Im ballungsraum- und<br />

siedlungsraumnahen Bereich ist in erster Linie die Nutzung der Inn-nahen Bereiche durch Radfahrer<br />

auf dem in diesem Abschnitt Kundl - Baumkirchen immer wieder verlaufenden Radwanderweg<br />

hervorzuheben. Somit ergibt sich für Teilbereiche eine mittlere Wertigkeit der Erholungsfunktion. Die<br />

hohe Wertigkeit der Schutzfunktion bei den Rodeflächen Nr. 7, 17, 22 – 24 ergibt sich auf Grund der


546<br />

Steilheit des Geländes und der daraus folgenden Schutzwirkung des hier stockenden Waldbestandes.<br />

Die Bewaldungsverhältnisse in den betroffenen Gemeinden ist in nachfolgender Tabelle angeführt.<br />

Gemeinde Anteil der Waldfläche an Anteil der aktuellen Waldfläche an<br />

Gesamtfläche<br />

der potentiellen Waldfläche<br />

Kundl 53 % 54 %<br />

Radfeld 50 % 50 %<br />

Brixlegg 50 % 50 %<br />

Reith i.A. 54 % 54 %<br />

Wiesing 54 % 55 %<br />

Jenbach 58 % 60 %<br />

Terfens 60 % 60 %<br />

Fritzens 47 % 48 %<br />

BFI Wörgl 57 % 58 %<br />

BFI Schwaz 54 % 60 %<br />

BFI Hall 41 % 55 %<br />

Tirol 40 % 62 %<br />

Die Waldausstattung hat in den letzten Jahren in den meisten von der Bahntrasse betroffenen<br />

Gemeinden zugenommen. Diese Zunahme der Waldfläche ist in erster Linie auf die Wiederbewaldung<br />

ehemals bestockter Almflächen und Hochmäder zurückzuführen. Im Talbereich hat hingegen in allen<br />

Gemeinden die Waldausstattung innerhalb der letzten 30 Jahre abgenommen. Die<br />

Siedlungsentwicklung, Neuerschließung für gewerbliche und industrielle Nutzung, Errichtung bzw.<br />

Ausbau von Verkehrswegen und die Errichtung von Sportstätten, waren die dafür maßgeblichen<br />

Gründe.<br />

Gutachten<br />

Der Verlust der Nutzfunktion für die Gesamtfläche von 1,7665 ha dauernder Rodung ist auf Grund der<br />

überwiegend untergeordneten Bedeutung der betroffenen Augehölze als Brennholzlieferant als wenig<br />

bedeutungsvoll zu bezeichnen. In den an die Rodeflächen angrenzenden Waldflächen kann es im<br />

Zuge der Bauarbeiten zu nicht unbedeutenden Verstaubungen kommen. In der unmittelbaren<br />

Umgebung um die Rodeflächen werden die Staub- und sonstigen Luftbelastungen zu einer<br />

Beeinträchtigung der Photosyntheseleistung und Vitalität der Bäume führen. Die dadurch ausgelösten<br />

Zuwachsdepressionen können lokal eine messbare Beeinträchtigung der Nutzfunktion mit sich<br />

bringen. Bei Einhaltung der vom Sachverständigen für Luft und Klima geforderten Maßnahmen, ist<br />

diese Auswirkung auf die umliegenden Waldbestände als mäßig zu bezeichnen.<br />

Die Beeinträchtigung der Schutzfunktion im Bereich der Rodeflächen Nr. 7, 17, 22 – 24, erreicht bei<br />

projektsgemäßer Bauausführung nur eine geringe Relevanz. Spezielle Vorschreibungen zur<br />

Hintanhaltung negativer Auswirkungen auf die Schutzfunktion sind jedoch erforderlich.<br />

Die Wohlfahrtsfunktion spielt bei den talnahen Wäldern des Inntales eine große Rolle. Die Reinigung<br />

der Luft von Luftschadstoffen und die ausgleichende Wirkung der Wälder auf das Klima, ist in<br />

austauscharmen Gebirgstälern von hervorragender Bedeutung. Der Erholungsfunktion kommt<br />

stellenweise ebenso eine erhöhte Bedeutung zu. Die Flächeninanspruchnahme muss im Hinblick auf<br />

die abnehmende Waldaustattung im Talbereich und der durchwegs hohen Bedeutung der<br />

Wohlfahrtsfunktion und der oftmals mittleren Wertigkeit der Erholungsfunktion, als sehr<br />

bedeutungsvoll bezeichnet werden. In den an die Rodeflächen angrenzenden Waldbeständen kann es<br />

durch die im unmittelbaren Nahbereich der Baustellen auftretende Verstaubung auch zu einer<br />

Beeinträchtigung der überwirtschaftlichen Funktionen kommen. Die Einhaltung der vom<br />

Sachverständigen von Luft und Klima geforderten Maßnahmen ist daher auch hinsichtlich der<br />

Aufrechterhaltung der überwirtschaftlichen Funktionen der an die Rodeflächen angrenzenden<br />

Waldbestände erforderlich.<br />

Bei projektsgemäßer Rodung im nördlichen Bereich der Rodefläche 14 kommt es zu einer Erhöhung<br />

der Windgefährdung für den angrenzenden Bestand. Im Bereich der sonstigen Rodeflächen wird das<br />

Bestandesrisiko der angrenzenden Bestände nicht wesentlich erhöht.<br />

Von den Dienstbarkeiten auf den betroffenen Rodeflächen hat lediglich die Dienstbarkeitnr. 244 lt.<br />

Rodeflächenverzeichnis einen flächenhaften Bezug. Das hier eingeräumte Weiderecht auf der GP<br />

479/1 in der KG Brixlegg wird aufgrund des geringen Ausmaßes der Rodefläche nicht beeinträchtigt.


547<br />

Das Gesamtausmaß der betroffenen Waldflächen hat sich durch Projektsänderungen im Zuge der<br />

UVP bzw. in deren Nachhang verringert. Die unterirdische Bauausführung im Waldbereich des<br />

Abschnittes Radfeld – Brixlegg – Münster ist dafür ausschlaggebend. Durch die Projektsänderungen<br />

gegenüber dem UVE-Projekt werden keine zusätzlichen Waldflächen beansprucht. Bereits im<br />

Rahmen der UVP wurde die Trasse aus forstfachlicher Sicht als umweltverträglich bezeichnet. Diese<br />

Beurteilung stützte sich auf die in der UVE vorgeschlagenen und aus forstfachlicher Sicht<br />

befürwortenden Ausgleichsmaßnahmen, sowie den in der UVP empfohlenen Maßnahmen. Im<br />

konkreten sind laut Einreichprojekt folgende Bepflanzungsmaßnahmen vorgesehen, welche zum Teil<br />

zur Entstehung neuer Waldflächen im Sinne des Forstgesetzes 1975 führen:<br />

siehe Beilage „Aufforstungsflächen Kundl – Fritzens“<br />

Aus dieser Gegenüberstellung der Rodeflächen und der Aufforstungflächen ergibt sich ein<br />

Überschuss von rund 4,3 ha neuer Waldflächen gegenüber der derzeitigen Situation. Aufgrund der<br />

hohen Wertigkeit der verloren gehenden Waldflächen sind diese Aufforstungsflächen auch in diesem<br />

Umfang erforderlich.<br />

Die Waldausstattung in den von den Rodungen betroffenen Gemeinden liegt zwischen 47 % und 60<br />

%. Der Anteil der aktuellen Waldfläche an der potentiell möglichen Waldfläche liegt zwischen 48 %<br />

und 60 %. Gegenüber den durchschnittlichen Waldverhältnissen der Bezirksforstinspektionen Wörgl,<br />

Schwaz und Hall ergeben sich in den einzelnen betroffenen Gemeinden keine nennenswerte<br />

Unterschiede in der Waldausstattung. Im Verhältnis zur Waldausstattung des Bundeslandes Tirol ist<br />

die Waldausstattung in den von den Rodungen betroffenen Gemeinden deutlich höher, wenn gleich<br />

der Anteil der aktuellen Waldfläche an der potentiellen Waldfläche in Gesamttirol etwas über dem<br />

Ausmaß der meisten betroffenen Gemeinden liegt. Auf Grund der umfangreichen<br />

Ausgleichsmaßnahmen laut Einreichprojekt ”Landschaftsplanung”, Einlage 15.1 – 15.7, werden durch<br />

die dauernde Rodung verloren gehenden Wirkungen des Waldes mittelfristig vollständig kompensiert<br />

bzw. sogar noch wesentlich verbessert. Die Vorschreibung einer Rodungsabgabe bzw. einer<br />

zusätzlichen Ersatzaufforstungsfläche ist daher nicht erforderlich. Zur Hintanhaltung negativer<br />

Auswirkungen im Zuge der Baudurchführung, sowohl für die befristeten Rodeflächen, als auch für die<br />

angrenzenden Waldflächen sind Auflagen und Bedingungen einzuhalten.<br />

Die Einwendung bzw. Forderung der Österreichischen Umweltschutzhilfe – ÖUSH bzw. des Komitee<br />

Aktion Umwelt Tirol bzw. des AktionsKomitee Baumkirchen jeweils Nr. 1.3 „Schutz des<br />

Eichenwaldbestandes oberhalb der zu errichtenden Galerie“ wurde bereits in den im Rahmen der<br />

UVP durchgeführten Projektsänderungen berücksichtigt und wird dieser zusätzlich durch eine Auflage<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Einwendung des Bistums Innsbruck gegen die Entfernung des Waldbestandes nördlich der<br />

Rettungszufahrt in der KG Wiesing (Einwendung Nr. 7 der Stellungnahme Bistum Innsbruck vom<br />

08.10.2001) sind aus forstfachlicher vollinhaltlich Sicht zu unterstützen und wird in einer Auflage<br />

darauf entsprechend Bezug genommen.<br />

Aus forstfachlicher Sicht besteht – bei Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Errichtung des<br />

Abschnittes Kundl – Baumkirchen der Eisenbahnachse Brenner, gegenüber dem Interesse an der<br />

Walderhaltung – gegen die Erteilung der Rodungsbewilligung kein Einwand, wenn nachfolgende<br />

Auflagen und Bedingungen eingehalten werden.<br />

Allgemeine Auflagen<br />

1.1 Die Rodung ist ausschließlich zum Zweck der Errichtung der Unterinntaltrasse und der<br />

Projekt vorgesehen begleitenden Maßnahmen zulässig. Die Rodungsbewilligung erlischt,<br />

wenn nicht bis zum 31.12.2004 mit der technischen Rodung begonnen wurde.<br />

1.2 Vor Beginn der technischen Rodung sind die Abgrenzungen des Vorhabens in der Natur<br />

eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat durch Farbringe an den<br />

Randbäumen zu erfolgen. Die Kennzeichnung ist dauerhaft zu erhalten.<br />

1.3 Vorhandene Grenzzeichen, welche durch die Bauarbeiten gefährdet sind, müssen vor<br />

Beginn der Grabungsarbeiten gesichert werden und sind diese nach Abschluss der<br />

Arbeiten wiederherzustellen.<br />

1.4 Auf den in Anspruch genommenen Waldflächen ist der humose Waldboden abzutragen<br />

und getrennt vom Unterboden zu lagern. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten ist dieser<br />

humose Oberboden für die Rekultivierung in den befristeten Rodeflächen zu verwenden.<br />

1.5 Während der Bauarbeiten ist dafür zu sorgen, dass Schäden in den angrenzenden<br />

Waldbeständen vermieden werden. Anfallendes Aushubmaterial, wie Erde, Stein,


548<br />

Wurzelstöcke, darf nur im Bereich der befristeten Rodeflächen, nicht jedoch im<br />

angrenzenden Wald abgelagert werden.<br />

1.6 Die befristeten Rodeflächen sind ehestens, spätestens zwei Jahre nach der technischen<br />

Rodung wieder in Bestand zu bringen.<br />

1.7 Als Ersatzaufforstungsflächen sind die in der projektsgemäßen Landschaftsplanung<br />

vorgesehenen Bepflanzungs-Teilflächen mit einem jeweiligen Flächenausmaß von mehr<br />

als 1.000 m² mit Gehölzen aufzuforsten. Die Pflanzenanzahl des forstlichen Bewuchses<br />

(Bäume im Sinne Forstgesetz) muss mindestens 20 Stück je 100 m² betragen. Für die<br />

Aufforstung darf nur gesundes, standorts- und höhenangepasstes Pflanzgut aus<br />

anerkannten Waldbeständen verwendet werden. Die entsprechenden Nachweise sind<br />

von der ökologischen Bauaufsicht bereitzustellen. Die Aufforstungen sind solange zu<br />

pflegen, bis keine weitere Gefährdung der Entwicklung vorliegt. Der Schutz der<br />

Bepflanzungen gegen Wildschäden wird empfohlen.<br />

1.8 Alle für die Baudurchführung notwendigen Baustelleneinrichtungen sind nach Abschluss<br />

der Bauarbeiten von den befristeten Rodeflächen zu entfernen.<br />

1.9 Für eine beschilderte, fahrradtaugliche Umleitung der Radwanderwege entlang der<br />

Rodeflächen ist zu sorgen.<br />

1.10 Den bauausführenden Firmen sind die Auflagen des Bewilligungsbescheides<br />

nachweislich zur Kenntnis zu bringen.<br />

Spezielle Auflagen für einzelne Rodeflächen.<br />

2.1 Im Bereich der Rodefläche Nr. 7, Gp 479/1 in der KG Brixlegg sind die Böschungsränder<br />

des angrenzenden Waldbestandes technisch zu sichern, damit auch in der Bauphase ein<br />

Abbrechen von Erdmaterial und des darüber liegenden Waldbestandes verhindert wird.<br />

2.2 Im Bereich der Rodefläche Nr. 14, Gp 189/1 in der KG Wiesing ist der Waldbestand am<br />

Hangfuß nördlich der geplanten Rettungszufahrt vollständig zu erhalten. Der nördliche<br />

Teil der Rettungszufahrt ist zwischen dem bestehenden Waldbestand und der großen<br />

Eiche (Brusthöhendurchmesser 56 cm) einzulegen. Die zweite einzelstehende Eiche<br />

nördlich der vorgenannten großen Eiche ist zu diesem Zweck zu entfernen. Die Rodung<br />

westlich der Rettungszufahrt ist möglichst auf die ebenen Geländeteile zu beschränken.<br />

2.3 Im Bereich der Rodeflächen Nr. 22 – 24, Gp 871/3, 857/2 und 1244 alle in der KG<br />

Fritzens, ist das Rodeflächenausmaß im Hangbereich zur Schonung des Eichenreichen<br />

Bestandes auf das geringstmögliche Ausmaß zu beschränken.<br />

Gutachten zu Jagdwesen<br />

Die im Rahmen der UVP vorgeschlagenen Maßnahmen im Zuge der Errichtungsphase und der<br />

Normalbetriebsphase wurden ebenso wie die vorgeschlagene Kontrollmaßnahme vollinhaltlich in das<br />

Einreichprojekt übernommen. Die Restbelastung für die Jagd durch das vorliegende Projekt ist daher<br />

– aufgrund der gegebenen Vorbelastung und der geringen Bedeutung der Jagdausübung im<br />

Projektsgebiet – als gering zu bezeichnen.<br />

Beilage:<br />

./MAufforstungsflächen Kundl – Fritzens<br />

Dipl.-Ing. Christian Schwaninger<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES AMTSSACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

RAUMPLANUNG, DR. KUBAT<br />

Das vorliegende Projekt entspricht in seiner geplanten Ausführung bezüglich der gutachterlich zu<br />

beurteilenden Fachbereiche der im UVP-Verfahren vorgelegten Umweltverträglichkeitserklärung bzw.<br />

berücksichtigt die vom Gutachter zwingend vorgeschriebenen Maßnahmen.<br />

Das gegenständliche Bauvorhaben wurde gegenüber dem im Rahmen der UVP zu beurteilenden<br />

Projekt bzw. gegenüber der jeweiligen Bauweise in einigen Bereichen insofern verändert, dass aus<br />

raumordnungsfachlicher Sicht Verbesserungen konstatiert werden können.<br />

Nach Einsicht in die Einwendungen bzw. Stellungnahmen des Tourismusverbands Stans und des<br />

Mag. Helmut Gschwnedtner ist festzuhalten, dass es aus Sicht des Sachverständigen für<br />

Raumordnung als positiv zu beurteilen wäre, im Bereich der offenen Bahnstrecke in Stans<br />

(bestehende zweigleisige Westbahnstrecke und zu errichtende zweigleisige Hochleistungsstrecke)


549<br />

eine Lärmschutzwand in ausreichender Höhe zu errichten. Diese Maßnahme kann aus fachlicher<br />

Sicht aber nicht als zwingend notwendig angesehen werden.<br />

Für potentielles Baugebiet wird empfohlen, die Tunnelausführung bautechnisch so zu gestalten, dass<br />

ein nachträglicher Einbau von Schwingungsdämmungsmaßnahmen möglich ist.<br />

Als potentielles Baugebiet werden hier jene Flächen bezeichnet, die auf Grund der naturräumlichen<br />

Voraussetzungen (z. B. Geländeverhältnisse, Naturgefahren) und unter Berücksichtigung der örtlichen<br />

Gegebenheiten (z. B. Nähe zu Verkehrswegen bzw. lärmerregenden Betrieben) für eine Bebauung<br />

grundsätzlich in Frage kommen.<br />

Diese Maßnahme kann aus fachlicher Sicht aber nicht als zwingend notwendig angesehen werden.<br />

Dr. Otto Kubat<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DER SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

DENKMALSCHUTZ, FRAU MAG. GABRIELE NEUMANN:<br />

Befund:<br />

Es kann festgestellt werden, dass das gegenständliche Bauvorhaben aus der Sicht des Fachgebietes<br />

Denkmalschutz einschließlich Bodendenkmalpflege die Ergebnisse des UVP-Verfahrens<br />

berücksichtigt und Abweichungen vom Projekt, das der Umweltverträglichkeitserklärung zugrunde lag,<br />

nur insoweit erfolgt sind, als sich dies aufgrund der sonstigen Ergebnisse des UVP-Verfahrens<br />

(Umweltverträglichkeitsgutachten, Teilgutachten, auch solche von Sachverständigen anderer<br />

Fachgebiete, Stellungnahmen und öffentliche Erörterung) ergibt.<br />

Zur Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 von Paul Inama-Sternegg wird festgehalten, dass das<br />

Schloß Lichtenwerth in der Einlage 1.2 auf Seite 34 unter Nr. 222 behandelt wird und seitens der BEG<br />

für dieses Gebäude neben der Beweissicherung auch eine baubegleitende Kontrolle durch<br />

Erschütterungsmessungen vorgesehen ist.<br />

Gutachten:<br />

Die im UVG formulierten zwingenden und - soweit möglich - auch die empfohlenen Maßnahmen<br />

finden im eingereichten Projekt Berücksichtigung, sodass bei der Einhaltung dieser in den<br />

Einreichunterlagen (Einlage 1.2, S. 30 – 35, S. 38/39) enthaltenen Maßnahmen aus der Sicht des<br />

Fachgebietes Denkmalschutz einschließlich Bodendenkmalpflege gegen die Erteilung der<br />

eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung keine Bedenken bestehen.<br />

Mag. Gabriele Neumann<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

LANDWIRTSCHAFT, DIPL.-ING. WALTER SONNWEBER (AMT DER<br />

TIROLER LANDESREGIERUNG)<br />

Befund<br />

Die anlagenübergreifenden Einreichprojekte, Einlage 1.2, auf den Seiten 46 – 50 werden die<br />

zwingenden und empfohlenen Maßnahmen zum Schutzgut Landwirtschaft angeführt.<br />

Im Rahmen der Bodenbeweissicherung wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, auf den im<br />

anlagenübergreifenden Einreichprojekt Einlage 1.3, Seite 2 und 3 verwiesen wird (Maßnahmenkatalog<br />

B-GR-SB-08200.000-036-0037.00-00).<br />

Von Alois Niederbacher, Haidach 403, 6263 Fügen wurde am 23. September 2001 an das<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ein Forderungskatalog für die<br />

Liegenschaft Alois Niederbacher, Matzen 8 gerichtet, der auch Forderungen enthält, die das<br />

Schutzgut Landwirtschaft betreffen.


550<br />

Von Friedrich Margreiter, Dr. Franz-Stumpf Str. 24, 6250 Kundl, wurde am 11. Oktober 2001 eine<br />

Anfrage gestellt, wie seine Grundstücke 1415 und 1416 nach dem Endausbau erreicht werden<br />

können.<br />

Von Rudolf Schallhart, Dorfstr. 4, 6123 Terfens, wurde am 18. Oktober 2001 eine ergänzende<br />

Stellungnahme abgegeben, in der Einspruch gegen den Bau des Rettungsplatzes auf seinem<br />

Grundstück mit der Parzellennr. 2171 in KG Terfens erhoben wird.<br />

Einwendungen und Stellungnahmen<br />

Zu dem von Alois Niederbacher erstellten Forderungskatalog (siehe Befund) das Schutzgut<br />

Landwirtschaft betreffend, wird wie folgt Stellung bezogen:<br />

Zu 1:<br />

Durch Staubbelästigung entstandene Schäden werden von einem landwirtschaftlichen<br />

Sachverständigen geschätzt und der geschätzte Schaden ersetzt. (Einreichprojekt Einlage 1.2, Seite<br />

47, Nr. 299, Seite 48, Nr. 300)<br />

Zu 3:<br />

Die Absicherung der Baustellen ist im Projekt vorgesehen (allgemein).<br />

Zu 5, 6:<br />

Nach Beendigung des Baues werden die Felder humusiert, eingesät und so geböscht, dass sie mit<br />

landwirtschaftlichen Maschinen wie vor den Baumaßnahmen bearbeitet werden können<br />

(Einreichprojekt Einlage 1.2 Seite 47 Nr. 295, 297, Seite 49 Nr. 312d).<br />

Zu 10:<br />

Wesentliche Veränderungen der Grundwasserverhältnisse sind nicht zu erwarten. Sollten<br />

unvorhersehbare, dauernde Ertragseinbussen durch Änderung der Grundwasserspiegelverhältnisse<br />

auftreten, dann sind diese von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen im Nachhinein<br />

festzulegen und abzugelten (Einreichprojekt 1.2 Seite 48 Nr. 302).<br />

Zu 17:<br />

Die nachträgliche Abgeltung unvorhersehbarer Schäden ist im Projekt vorgesehen (allgemein).<br />

Zu 20:<br />

Für Beschwerden oder Reklamationen ist von Seiten der BEG eine landwirtschaftliche Bauaufsicht<br />

(Kontrollkommission vorgesehen (Einreichprojekt Einlage 1.2 Seite 50 Nr. 312 e und dieses<br />

Gutachten Punkt I).<br />

Zu der von Friedrich Margreiter gestellten Anfrage (siehe Befund) wird wie folgt Stellung<br />

bezogen:<br />

Es ist vorgesehen, alle bestehenden Unterführungen im Bereich Kundl-Radfeld aufrechtzuerhalten.<br />

Die Unterführung zur Hofstelle Gschwentner Herbert, Weinberg 8 in Kundl wird verlängert.<br />

Zu der von Rudolf Schallhart eingebrachten ergänzenden Stellungnahme wird wie folgt<br />

Stellung bezogen:<br />

Die gegenständliche Teilfläche aus dem Grundstück 7121 in KG Terfens in geschätzem Ausmaß von<br />

5.258 m“ wird voraus sichtlich erst in einigen Jahren in Anspruch genommen werden. Diese Zeit kann<br />

genutzt werden, um ein Ersatzgrundstück in Terfens um die angebotene Entschädigungssumme zu<br />

erwerben. Auch in Terfens ist es möglich, in einigen Jahren ein Ersatzgrundstück zu erwerben.<br />

Gutachten<br />

Die im anlagenübergreifenden Einreichprojekt auf den Seiten 46 – 50 angeführten zwingenden und<br />

empfohlenen Maßnahmen zum Schutzgebiet Landwirtschaft sind ausreichend und entsprechend<br />

denen, wie sie in der Umweltverträglichkeitserklärung angeführt sind.<br />

Die auf Seite 50 des anlagenübergreifenden Einreichprojektes angeführte zwingende Maßnahme der<br />

Kontrollkommission (Nummer 312e) ist aus der Sicht des Fachgebietes Landwirtschaft nicht geeignet,


551<br />

die im Rahmen des UVP-Verfahrens angeführten Schutzziele zu erreichen. In diesem Sinne wäre in<br />

den Genehmigungsbescheid nachstehende Vorschreibung aufzunehmen:<br />

1. In Abweichung der in der Einlage 1.2 auf Seite 50 angeführte zwingende Maßnahme<br />

Nummer 312e ist zur Kontrolle (Beaufsichtigung) der gesamten Baudurchführung eine<br />

landwirtschaftliche Bauaufsicht einzurichten. Diese landwirtschaftliche Bauaufsicht wird<br />

von der BEG bestellt. Die landwirtschaftliche Bauaufsicht verständigt rechtzeitig den<br />

durch die Baudurchführung betroffenen Grundeigentümer. Ebenso hält sie das von der<br />

Bezirkslandwirtschaftskammer genannte Mitglied auf dem laufenden Stand, sodass es<br />

möglich wird, bei Unstimmigkeiten, was die Baudurchführung betrifft, an Ort und Stelle<br />

eine Einigung zu erzielen.<br />

Der im Rahmen der Bodenbeweissicherung erarbeitete Maßnahmenkatalog (B-GR-SB-08200.000-<br />

036-0037.00-00) enthält ausführlich Maßnahmen zum Bodenschutz während der Bauvorbereitung,<br />

Baudurchführung, Rekultivierung und Folgenützung. Diese Maßnahmen werden befürwortet.<br />

Zusammenfassung<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das gegenständliche Bauvorhaben aus der Sicht<br />

des Fachgebietes Landwirtschaft die Ergebnisse des UVP-Verfahrens berücksichtigt. Abweichungen<br />

vom Projekt, die der Umweltverträglichkeitserklärung zugrunde lagen, sind nur insoweit erfolgt, als<br />

sich dies aufgrund der sonstigen Ergebnisse des UVP-Verfahrens (Umweltverträglichkeitsgutachten,<br />

Teilgutachten, auch solche von Sachverständigen anderer Fachgebiete, öffentliche Erörterung)<br />

ergaben.<br />

Dipl.-Ing. Walter Sonnweber<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DES NATURKUNDLICHEN<br />

SACHVERSTÄNDIGEN MAG. MICHAEL REISCHER<br />

Im Zuge des UVP- Verfahrens wurde die damalige Eisenbahntrasse samt Begleitmaßnahmen unter<br />

Nennung von zwingenden Maßnahmen, die zum Einen Ersatzflächen für beanspruchte Biotopflächen<br />

und zum Anderen bestimmte Vorgaben beim eigentlichen Bau der Trasse forderten, für<br />

umweltverträglich erklärt.<br />

Zwischenzeitlich wurde im naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren des Amtes der Tiroler<br />

Landesregierung die geplante Eisenbahntrasse samt Begleitmaßnahmen gutachterlich behandelt. Im<br />

Zuge des naturschutzrechtlichen Verfahrens wurde die gesamte projektierte Bahnstrecke gemäß der<br />

Einteilung im UVP-Verfahren in 7 Abschnitte untergliedert und auf ihre UVP-Konformität überprüft.<br />

Dabei erfolgte die Vorschreibung von Auflagen und Bedingungen, bei deren Einhaltung zum Einen<br />

davon auszugehen ist, dass die zwingenden Maßnahmen als Ergebnis der UVP umgesetzt werden<br />

und zum Anderen mit Auflagen reduzierbare Beeinträchtigungen beim Bau der Eisenbahntrasse<br />

hintangehalten werden.<br />

Ergänzend erfolgt nun im Zuge des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Einen die<br />

Beantwortung der Frage, inwieweit das nun vorliegende Einreichprojekt von den Vorgaben der UVP<br />

abweicht und zum Anderen erfolgt die Abgabe einer Stellungnahme zu den naturkundlich relevanten<br />

Einwendungen der Parteien im Zuge des eisenbahnrechtlichen Ermittlungsverfahrens.<br />

1. Zusammenfassend sind aus naturkundlicher Sicht folgende wesentliche Abänderungen des<br />

Projektes gegenüber der UVP zu nennen:<br />

- Abschnitt Kundl – Radfeld: In diesem Bereich entfällt die Umleitung des Kundler Gießens<br />

sowie der Neubau eines Wirtschaftsweges im Bereich einer Nasswiese südlich des<br />

Motocross-Geländes. Die Gehölzbestände im südlichen Bahngrabenbereich werden durch<br />

das vorliegende Projekt stärker Inanspruch genommen, es erfolgt aber eine zumindest<br />

flächengleiche Anlegung neuer Feuchtbiotope im Norden der geplanten Bahntrasse<br />

(entsprechend der zwingenden Maßnahme der UVP). Infolge der §33 Prüfung wurde der<br />

Bahndamm geringfügig verbreitert und somit die daran anschließenden ökologischen<br />

Ausgleichsflächen auf ihrer gesamten Länge um ca. einen Meter Breite reduziert.<br />

Zwischenzeitlich wurden seitens der BEG im Osten der projektierten Ausgleichsmaßnahmen<br />

bereits Ersatzflächen erworben, um diesen zusätzlichen Flächenverlust im Bereich der<br />

ökologischen Ausgleichsfläche kompensieren zu können.


552<br />

- Abschnitt Tunnel Brixlegg: In diesem Bereich erfolgt gemäß den zwingenden Maßnahmen der<br />

UVP eine bergmännische Ausführung. Allenfalls zusätzlichen Beeinträchtigungen durch das<br />

projektierte Betoneinspritzverfahren im Übergangsbereich bergmännische Bauweise mit<br />

Schildbauweise auf Höhe des Matzner Gießens wurde durch Vorschreibungen im<br />

naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren (vgl. Vorschreibungen) Rechnung getragen.<br />

- Abschnitt Münster-Wiesing: Durch die im Einreichprojekt fixierte bergmännische Ausführung<br />

(vgl. Bauabwicklungspläne, Einlage 16.2.2.) dieses Abschnittes entfallen zwingende<br />

Maßnahmen (z.B.: Verkürzung der ehemaligen Wanne, Verdoppelung der Grünbrückenbreite,<br />

Anlegen eines Seitenarmes zum Inn zwischen km 32,59 bis 33,55) bzw. wurden zwingende<br />

Maßnahmen aufgrund der zu erwartenden reduzierten Beeinträchtigungen abgeändert (Entfall<br />

der zeitlichen Bindung der Wiederherstellung der Feuchtbiotope im Bereich der Gräben<br />

Münster). Diese Abänderungen der zwingenden Maßnahmen durch die deutliche Reduktion<br />

der zu erwartenden Beeinträchtigungen in diesem Abschnitt sind aus Sicht des Gefertigten<br />

nachvollziehbar und gerechtfertigt.<br />

- Abschnitt Tunnel Vomp: In diesem Bereich werden sich neue Beeinträchtigungen hinsichtlich<br />

des Lebensraumes von Amphibien (Gelbbauchunke, Erdkröte) durch Anlegen eines<br />

Rettungsplatzes ergeben. Der Rettungsplatz bei km ca. 39,3 liegt inmitten eines<br />

Gelbbauchunken-Laichplatzes. Nur bei Einhaltung der zu diesem Bereich im<br />

naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren geforderten Vorschreibungen ist damit zu<br />

rechnen, dass der Lebensraum dieser nach der Tiroler Naturschutzverordnung bzw. nach der<br />

Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) Anhang IV streng geschützten Tierart<br />

erhalten bleibt.<br />

- Abschnitt Jenbach – Stans: In diesem Bereich bewirkt ein veränderter Kurvenradius<br />

gegenüber dem naturschutzrechtlichen Einreichoperat eine Flächenreduktion der Maßnahme<br />

14. Als Kompensation für diesen Flächenverlust wurde seitens der BEG auf der östlichen<br />

Seite des TIWAG Kanals eine zusätzliche Ausgleichsfläche geschaffen. Aus naturkundlicher<br />

Sicht darf die Gesamtfläche der Maßnahme 14 durch diese Flächenverschiebung nicht<br />

verringert werden (laut Auskunft der BEG ist dies nicht der Fall, die abgeänderten<br />

Flächenanteile müssen aber aus Sicht des Gefertigten von der zuständigen<br />

Naturschutzbehörde nachträglich genehmigt werden). Als neue Beeinträchtigung in diesem<br />

Abschnitt ist die Verlegung des Radweges an das orographisch linke Innufer sowie die<br />

Verlegung der TIGAS-Leitung in diesem Bereich zu nennen. Diesen Beeinträchtigungen<br />

wurden im Naturschutzverfahren durch Schaffung zusätzlicher Ausgleichsflächen im<br />

Auwaldbereich des Inns Rechnung getragen.<br />

- Abschnitt Tunnel Vomp: -<br />

- Abschnitt Terfens-Fritzens-Baumkirchen: Bei Einhaltung der Vorschreibungen und<br />

Bedingungen des naturschutzrechtlichen Bescheides werden die zwingenden Maßnahmen<br />

der UVP aus naturkundlicher Sicht erfüllt. Die Galerie Terfens wurde zum Inn hin abgerückt,<br />

um die Schäden am Eichenbestand “Loh” zu minimieren, der Verzicht auf eine asphaltierte<br />

Strasse und die Verbreiterung der beiden Grünbrücken ermöglicht zumindest punktuelle<br />

Unterbrechgungen der raumgreifenden Barriere Galerie.<br />

In wesentlichen Bereichen wurden die zwingenden Maßnahmen der UVP in das vorliegende Projekt<br />

eingearbeitet bzw. wurde das Projekt so abgeändert, dass aus naturkundlicher Sicht eine<br />

Umweltverträglichkeit gemäß den Ergebnissen der UVP gegeben ist. Dies unter der Annahme, dass<br />

die zusätzlichen Vorschreibungen und Bedingungen des naturschutzrechtlichen Bescheides, die im<br />

wesentlichen Bezug auf die aus naturkundlicher Sicht notwendigen Ausgleichmaßnahmen,<br />

Rekultivierungsarbeiten und Kontrollmaßnahmen nehmen, eingehalten werden. In diesen<br />

Vorschreibungen und Bedingungen wurden Ausgleichsmaßnahmen sowie zwingende Maßnahmen<br />

des UVP-Verfahrens (z.B.: jahreszeitliche Festlegungen der baulichen Eingriffe in ökologisch<br />

sensiblen Bereichen) präzisiert.<br />

Maßnahme bei km 47,273 – Unterdükerung des Moosbachgrabens: Diese Maßnahme wurde im<br />

naturschutzrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund der fehlenden detaillierten Plandarstellungen<br />

nicht behandelt. Aus naturkundlicher Sicht ergeben sich durch diesen Düker Beeinträchtigungen der<br />

Schutzgüter Naturhaushalt und Lebensraum heimischer Tier- und Pflanzenarten. Dieser Düker war in<br />

der ursprünglichen Planung (UVE) noch nicht vorgesehen. Dies vor allem durch den Wegfall einer<br />

Bachfließstrecke von rund 50 m nördlich der Autobahn zwischen der bestehenden Verrohrung und der<br />

Ausleitung des Dükers. Diese derzeitige Fließstrecke des Moosbachgrabens weist erdige Ufer und<br />

einen flächigen Schilfbewuchs auf und ist als potentieller Lebensraum für Fische bzw. Amphibien<br />

anzusprechen.


553<br />

Um die Beeinträchtigungen, die sich durch den Verlust dieser ökomorphologisch relativ naturnahen<br />

Grabenfließstrecke ergeben werden, zumindest zeitlich begrenzen zu können, werden aus<br />

naturkundlicher Sicht zusätzliche Vorschreibungen gefordert. Diese Vorschreibungen sollen den<br />

Erhalt dieses Grabenabschnittes als Feuchtlebensraum sicherstellen. Eine Einleitung von reinen<br />

Bergwässern, wie sie aus Sicht der Gewässerökologie zur teilweisen Kompensation der<br />

Gewässerbeeinträchtigung durch Errichtung des Dükers gefordert wird, wird als<br />

Ausgleichsmaßnahme für notwendig erachtet, da diese Einleitung die Qualität der restlichen<br />

Moosbachgraben-Fließstrecke aus naturkundlicher Sicht erhöhen wird. Wesentlich ist, dass diese<br />

Einleitung bereits in der Nähe des Dükers oder sogar oberhalb erfolgt (z.B.: oberhalb der derzeitigen<br />

Verrohrung des Moosbachgrabens unter der Autobahn).<br />

Vorschreibung:<br />

1. Die bestehende Fließstrecke des Moosbachgrabens zwischen derzeitiger Verrohrung<br />

und neuem Dükeraustritt ist während der Baumaßnahmen größtmöglich aus dem Baufeld<br />

auszusparen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist dieser Grabenabschnitt in Abstimmung<br />

mit der ökologischen Bauaufsicht wiederum der ursprünglichen Ausprägung<br />

entsprechend einzutiefen und mit 3 lehmschlaggedichteten Regenwassertümpeln<br />

auszustatten. Die Verbindung zwischen dem Gießen und diesem „neu enstehenden<br />

Blindarm des Gewässers“ ist offen zu halten.<br />

3. Stellungnahme zu den naturkundlich relevanten Einwendungen der Parteien:<br />

a) Einwendung Bistum Innsbruck, Punkt 7 (Trassenführung): Aus naturkundlicher Sicht wurde laut<br />

Vorschreibung 54 des naturschutzrechtlichen Bescheides die Erhaltung der 2 freistehenden<br />

Stieleichen im Bereich des Rettungsplatzes gefordert. Wenn nun durch die Rodung der nördlichen<br />

Stieleiche und damit einhergehend der Verrückung der Ausfahrt aus dem Tunnel nach Süden die<br />

vorhandenen Eichenbestände am felsigen Einhang des Tiergartens geschont werden können, so ist<br />

diese Abänderung des Rettungsplatzes aus naturkundlicher Sicht zu begrüßen und zu unterstützen.<br />

Die südliche, imposante Stieleiche inmitten des Rettungsplatzes muß auf jeden Fall erhalten bleiben.<br />

b) Einwendung der Gemeinde Stans, Punkt 45 (Rückbau des alten Bahndammes): Der komplette<br />

Rückbau des alten Bahndammes würde den Ergebnissen der UVP eindeutig widersprechen. Auszug<br />

aus dem im Zuge des naturschutzrechtlichen Ermittlungsverfahren erstellten Gutachtens:<br />

“Insgesamt ergeben sich mittelfristig starke Beeinträchtigungen der Schutzgüter Lebensraum<br />

heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie des Naturhaushaltes in diesem Teilabschnitt. Diese<br />

Beeinträchtigungen können nur bei konsequentem Umsetzen der zwingenden Maßnahmen der UVP<br />

sowie der notwendigen Rekultivierungs- bzw. Bepflanzungsmaßnahmen nach erfolgter<br />

Bauausführung langfristig reduziert werden.<br />

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Erhaltung des ehemaligen<br />

Bahndammes anzusehen. Der Bahndamm bedingt eine räumliche Gliederung des geschützten<br />

Landschaftsteiles mit den im Süden angrenzenden landwirtschaftlichen Intensivflächen. Nordseitig<br />

des Bahndammes bestehen Gräben, die aufgrund ihrer räumlichen Ausdehnung, ihrer<br />

Artzusammensetzung und ihrer Verzahnung mit den teilweise extensiv genutzten Feuchtflächen und<br />

Baumbeständen innerhalb des geschützten Landschaftsteiles als überregional bedeutsames Biotop<br />

für heimische Vogelarten und Amphibien anzusehen sind (vgl. Uvp , Mappe VIII, Einlage 2; Seite 120<br />

Folgende bzw. Seite 162 Folgende; Krewedl 1992).”<br />

Auszug aus der Uvp, Mappe VIII, Einlage 2, Seite 227: ”Die Bahngewässer bei Stans stehen<br />

bezüglich der tierökologischen Bedeutung kaum hinter den Münsterer Flächen zurück. Hier ist v.a. der<br />

noch intakte Lebensraumverbund mit den angrenzenden Tratzberger Auen als besonders wichtig<br />

hervorzuheben.<br />

Aus vogelkundlicher Sicht ist neben den guten Beständen von Teichralle und Sumpfrohrsänger v.a.<br />

der allgemeine Artenreichtum und speziell die Vielfalt an Charakterarten der Weichholzaue<br />

hervorzuheben. Das Gebiet hat zusätzlich eine enorme Bedeutung für durchziehende Vögel.<br />

Aus herpetologischer Sicht sind besonders bedeutsam die guten Bestände der Ringelnatter, die große<br />

Zahl von noch vorkommenden Lurcharten, die Restbestände vom Aussterben bedrohter Arten wie<br />

Wasserfrosch und Laubfrosch und die noch gute Population des Grasfrosches.<br />

Die libellenkundliche Bedeutung liegt vor allem in der großen Artenvielfalt und den<br />

Fortpflanzungsmöglichkeiten für Arten, die in der weiteren Umgebung kaum mehr geeignete<br />

Requisiten vorfinden.”


554<br />

Somit ist aus naturkundlicher Sicht die zwingende Maßnahme der UVP – die Erhaltung des alten<br />

Bahndammes laut Maßnahme 16 des eingereichten Projektes (Einlage 15.3., “Landschaftsplanerische<br />

Maßnahmen”) – unbedingt einzufordern, um die Umweltverträglichkeit des Gesamtprojektes nach den<br />

Vorgaben der UVP zu gewährleisten.<br />

c) Einwendung Dr. Walter Zins, Schwaz: ist im Gutachten sowie in der geforderten Vorschreibung<br />

berücksichtigt.<br />

d) Stellungnahme Gemeinde Fritzens:<br />

Ad 3) Zur Frage inwieweit eine Straßenverbindung Terfens-Fritzens im Bereich der Galerie Terfens<br />

aus naturkundlicher Sicht vertretbar erscheint, kann folgende grundsätzliche Stellungnahme<br />

abgegeben werden:<br />

Die derzeitige Planung dieses Projektsbereiches fußt auf mehreren zwingenden Maßnahmen, die im<br />

Zuge des UVP-Verfahrens zur Begrenzung von Beeinträchtigungen des Lebensraumes heimischer<br />

Tier- und Pflanzenarten sowie des Naturhaushaltes genannt wurden.<br />

Diese zwingenden Maßnahmen sind:<br />

- Ein Abrücken der Galerie und damit ein Abrücken des Baufeldes von dem aus naturkundlicher<br />

Sicht überaus wertvollen Eichenbestandes „Loh“;<br />

- und ein Verzicht auf die projektierte Straßenverbindung Terfens-Fritzens am Dach der Galerie.<br />

Durch die Formulierung dieser beiden zwingenden Maßnahmen sollten die als untragbare<br />

Beeinträchtigungen auf Ökosysteme/Biotope festgestellten Auswirkungen entsprechend reduziert<br />

werden. Ebenfalls im UVP-Verfahren wurde eine Überschüttung der Galerie gefordert, um die<br />

raumgreifende Barrierewirkung dieses Bauwerkes hintanzuhalten bzw. zu reduzieren.<br />

Im vorliegenden Projekt wurden diesen Forderungen und Maßnahmen im wesentlichen Rechnung<br />

getragen:<br />

Durch die Abrückung der Galerie Richtung Inn konnte der Eingriff in den Eichenwaldbestand reduziert<br />

werden, punktuelle Querungsmöglichkeiten im Bereich der Barriere „Galerie“ wurden durch die beiden<br />

projektierten Grünbrücken im Westen und Osten der Galerie geschaffen. Auf die Straßenverbindung<br />

Terfens-Fritzens wurde verzichtet, um so keine zusätzliche Wanderbarriere entgegen den zwingenden<br />

Maßnahmen der UVP zu schaffen.<br />

Im Zuge einer Begehung am 22.05.2001 fand unter Beisein Herrn Bürgermeister Gahr, Dr. Reinhard<br />

Lentner und Dr. Martin Dolp eine Besprechung zum Abschnittsbereich Galerie Terfens statt. Inhalt<br />

dieser Begehung war die prinzipielle Abklärung der Frage, ob es aus naturkundlicher Sicht vertretbare<br />

Möglichkeiten für eine Gemeindestraße zwischen Terfens und Fritzens im Bereich der Galerie gibt.<br />

Aus dem Aktenvermerk Dr. Reinhard Lentner; Zahl U-13.406/22 geht hervor, dass es bei einem<br />

gleichzeitigen Rückbau der bestehenden Straßenverbindung am Waldrand zwischen Terfens und<br />

Fritzens im Wesentlichen zu keiner zusätzlichen Erhöhung der Barrierewirkung im Abschnitt kommen<br />

würde. Der Rückbau der Straße inkl. einer wirksamen Verhinderung des Durchzugsverkehrs würde<br />

die Barrierewirkung auf der bestehenden Straßenverbindung entsprechend reduzieren, womit es auf<br />

Fritzner Gemeindegebiet zu keiner weiteren zusätzlichen raumwirksamen Barriere für nicht flugfähige<br />

Organismen kommen würde.<br />

Unter Kenntnis des gegenwärtigen Planungsstadiums (Abrückung der Galerie Richtung Inn,<br />

Bau zweier Grünbrücken) kann dieser fachlichen Ansicht unter anstehenden Bedingungen aus<br />

Sicht des Gefertigten gefolgt werden:<br />

1. Der Asphaltbelag der bestehenden Verbindungsstraße zwischen Fritzens und Terfens ist<br />

ab der Zufahrt zu den Höfen Gschleiner bis zur Gemeindegrenze Fritzens - Terfens<br />

vollständig zu entfernen. Zusätzlich ist durch die Erlassung eines Fahrverbotes<br />

(ausgenommen Anrainer) jeglicher Durchzugsverkehr wirksam zu verhindern.<br />

2. Da eine Querung der westlichen Grünbrücke durch die geplante Gemeindestraße der<br />

eigentlichen Funktion dieser Grünbrücke diametral entgegentreten würde<br />

(Barrierewirkung des Asphaltbelages auf Kleinsäuger, Amphibien, epigäische Insekten<br />

etc.; Erhöhung der Gefahr von Wildunfällen), ist diese nicht auszuführen.<br />

3. Im Ausgleich dazu ist die östliche Grünbrücke im Bereich der Galerie als zukünftig<br />

einzige Querungsmöglichkeit in diesem Bereich entsprechend ihrer Funktion zu<br />

optimieren. Dies bedeutet, daß die Gemeindestraße im Bereich der Grünbrücke so<br />

angelegt bzw. projektiert wird, daß sie diese nicht oberflächlich quert. Zusätzlich sind<br />

entlang des Verschneidungsbereiches Hangfuß Loh und Galeriebauwerk durch einen


555<br />

Wildspezialisten Leitsysteme zu projektieren, die eine Lenkung des Wildes in den Bereich<br />

der Grünbrücke zum Ziel haben (= Ausarbeitung einer tierökologischen Begleitplanung<br />

für diesen Projektabschnitt durch einen Wildtierspezialisten).<br />

4. Die derzeitige Baufeldgrenze im Bereich des anschließenden Eichenbestandes „Loh“ darf<br />

entsprechend der zwingende n Maßnahme der UVP durch den eventuellen Bau der<br />

Gemeindestraße nicht nach Norden und damit in den Bereich der Eichenbestände<br />

verschoben werden.<br />

e) Stellungnahme Österreichische UmweltSchutzHilfe, Komitee Aktion Umwelt Tirol und<br />

Aktionskomitee Baumkirchen:<br />

ad 1.3.): Schutz des Eichenwaldbestandes oberhalb der Galerie Terfens: Dieser größtmögliche<br />

Schutz des Eichenwaldbestandes „Loh“ wurde bereits im Zuge des UVP-Verfahrens als zwingende<br />

Maßnahme („....Abrücken der baulichen Anlage Galerie Richtung orographisch linkes Innufer“)<br />

vorgeschrieben. Im zwischenzeitlich durchgeführten naturschutzrechtlichen Ermittlungsverfahren<br />

wurde diese Abrückung unter Zugrundelegung detaillscharfer Baufeldpläne überprüft und präzisiert.<br />

Die eingereichte Baufeldbeanspruchung wurde vorort ausgesteckt, wobei für einzelne Stieleichen im<br />

Grenzbereich des Baufeldes detaillierte Vorschreibungen zum Schutz dieser Individuen erlassen<br />

wurden (Windwurfschutzmaßnahmen, Wurzelvorhang, Einhaltung der ÖNORM B7041 zum Schutz<br />

von Gehölzen, punktuelles Abrücken des Baufeldes zugunsten einzelner Stieleichenindividuen im<br />

Rahmen der ökologischen Bauaufsicht, etc.).<br />

Demnach kommen durch die durchgeführte Abrückung der Galerie Terfens und durch die detaillierte<br />

Einzelbaumbetrachtung nurmehr einzelne Steileichenindividuen im Bereich des Baufeldes zu liegen<br />

und ist daher aus naturkundlicher Sicht diese zwingende Maßnahme der UVP erfüllt.<br />

f) Einwendung Dr. Markus Knoll – Steinbruchbetrieb bzw. zukünftige Erweiterungen dessen im<br />

Bereich Tiergarten (Seite 10, fünfter Absatz): Aus naturkundlicher Sicht ist zu den zukünftigen<br />

Abbauplänen im Bereich der Grubenfelder anzuführen, dass bei einer Erweiterung des Steinbruches<br />

über die derzeit naturschutzrechtlich genehmigte Abbaufläche in den östlichen Bereich des<br />

Tiergartens bzw. in den Bereich der südöstlichen Kulisse mit starken Beeinträchtigungen der<br />

Schutzgüter Lebensraum heimischer Tier- und Pflanzenarten, Naturhaushalt und Landschaftsbild zu<br />

rechnen ist. Der Tiergarten ist aufgrund seines arten-, struktur- und nischenreichen Baumbestandes<br />

als Lebensraum und Rückzugsort zahlreicher heimischer Tierarten anzusprechen und bildet ein<br />

charakteristisches und den Talausschnitt in diesem Bereich prägendes Landschaftselement aus. Eine<br />

Erweiterung des Steinabbaues insbesonders in den von der Bahntrasse beanspruchten südöstlichen<br />

Kulissenbereich ist aus naturkundefachlicher Sicht mit massivsten Bedenken behaftet.<br />

Mag. Michael Reischer<br />

BEFUND UND GUTACHTEN DER AMTSSACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

KLIMA/LUFT, DR. ANDREAS WEBER UND MAG. KLAUS<br />

NIEDERTSCHEIDER<br />

Befundung und Begutachtung der Parteieneinwendungen. Die unterfertigten ASV für Klima/Luft und<br />

für Meteorologie haben die schriftlichen Einwändungen, die bis zum 18.10.2001 1615 Uhr in den<br />

Ordnern der Parteieinwändungen bei der Verhandlungsleitung auf ihre fachliche Zuständigkeit durch<br />

die Verhandlungsleitung gesichtet.<br />

STELLUNGNAHME ZU DEN EINSPRÜCHEN VON PARTEIEN<br />

PAUL KETTNER, FRAU MAG. BARBARA KETTNER UND ELISABETH KROEPFEL, BADGASSE<br />

6, 6230 BRIXLEGG (EZ 280 GB 83105 BRIXLEGG)<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Eingabe richtet sich gegen die Verminderung der Lebensqualität u.a. durch Staub- und<br />

Abgasbelastung des unter dem Grundstück durchführenden NBS-Tunnel.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Die Prüfung der Bau(ablauf)pläne hat ergeben, dass der gesamte Bereich Brixlegg durch<br />

unterirdischen Vortrieb von Osten (Wiesing) her erfolgt.


556<br />

Aus dem vorgenannten ergibt sich, dass keinerlei Staub und Abgase aus der ca. 35 bis 37,5 m<br />

unterhalb durchführenden Tunneltrasse an die Oberfläche austreten können. Desgleichen sind aus<br />

dem eingereichten Projekt keine Baustelleneinrichtungen, Massentransporte etc. im beeinflussenden<br />

Umgebungsbereich vorhanden, sodass eine Staub- und Abgasbelastung für die Partei nicht zu<br />

erwarten ist.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

DR. RUDOLF KANDLER, UNTERDORF 3, 6153 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Stellungnahme richtet sich u.a. gegen die befürchteten Staubbelästigungen in der Bauphase.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Anwesen von Herrn Kandler in Stans/Unterdorf Nr. 3 liegt z.T. im Bereich der<br />

Trassenverordnung. Weiters werden unmittelbar nach der in südlicher Richtung liegenden Strasse<br />

offene Bautätigkeiten zur Errichtung der NBS stattfinden. Staubbelastungen sind daher hier zu<br />

erwarten.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflagen<br />

Die Immissionsmeßstelle Schlagthurn, welche sich in unmittelbarer Nähe befindet, ist zumindest mit<br />

der derzeitigen Gerätebestückung während der Bauzeit durch die Konsenswerberin weiterzuführen<br />

und deren Ergebnisse dem Betroffenen auf Anfrage zugänglich zu machen. Bei der Festlegung der<br />

Bauabschottung die im Zuge der Detailplanung erfolgt, ist die Partei beizuziehen.<br />

FAM. JOSEF HAUN, SCHLAGTHURN 1A, 6153 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Beschwerde richtet sich gegen<br />

- den derzeitigen Baustellenverkehr im Zuge der Errichtung des Rettungsstollens Vomp.<br />

Offensichtlich wird derzeit trotz Möglichkeit der Aus/Abfahrt auf die Autobahn A12 der Weg<br />

Schlagthurn benutzt<br />

- die offene Bauweise NBS im Bereich Vomp/Schlagthurn.<br />

Darüberhinaus fordert die Partei kontinuierliche Messungen von Staub<br />

Das Grundstück der Partei liegt zum Teil innerhalb der Trassenverordnung. Weiters grenzt unmittelbar<br />

südlich an die Strasse in Schlagthurn die ausgewiesene Zone der Bauabwicklung an, die NBS<br />

unterquert in ca. 12 m Tiefe die o.a. Strasse.<br />

Es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass dieser Bereich durch die in offener Bauweise<br />

geplante Errichtung der NBS beträchtlichen Staubbelastungen ausgesetzt sein wird.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Die Möglichkeit der ausschliesslichen Nutzung der Baustellenaus- und –auffahrt über die<br />

provisorische Auffahrt/Ausfahrt vermindert eine allfällig auftretende Staubbelastung der<br />

Siedlungszufahrt. Die in untergeordnetem Mass stattfindenden LKW- und PKW-Zufahrten werden<br />

jedoch (Lokalaugenschein am 10.10.2001) durch die gesetzten Massnahmen (Absperrung der<br />

Strasse Schlagthurn, Aufschüttung eines Erdwalles zum Schutz der Hangsiedlung, ständiges<br />

Befeuchten der Rettungsstollenzufahrt) als zumutbar eingestuft.<br />

Während der Bautätigkeit (offene Bauweise) ist das Baufeld projektsgemäß sowie anläßlich der<br />

Verhandlung seitens der Konsenswerberin zugesagt, mittels Plankenwand abzugrenzen. Die genaue<br />

Höhe und Länge wird in der Detailplanung festzulegen sein.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflage:<br />

- Bei der Festlegung der Bauabschottung, die im Zuge der Detailplanung erfolgt, ist die Partei<br />

beizuziehen.<br />

FEDERSPIEL MARIANNE, SCHLAGTHURN 1, 6153 STANS<br />

Parteistellungnahme:


557<br />

Die Beschwerde richtet sich gegen<br />

- den derzeitigen Baustellenverkehr im Zuge der Errichtung des Rettungsstollens Vomp.<br />

Offensichtlich wird derzeit trotz Möglichkeit der Aus/Abfahrt auf die Autobahn A12 der Weg<br />

Schlagthurn benutzt.<br />

- die offene Bauweise NBS im Bereich Vomp/Schlagthurn.<br />

Darüberhinaus fordert die Partei kontinuierliche Messungen von Staub<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Grundstück der Partei liegt zur Gänze innerhalb der Trassenverordnung und grenzt nordseitig<br />

direkt an die Siedlungszufahrt an; gleichzeitig stellt die Siedlungszufahrt unmittelbar in südlicher<br />

Richtung die Baufeldgrenze zur Errichtung der NBS dar. Ein Teil des Grundstückes (südwestlicher<br />

Zwickel von ca. 40 m² liegt laut Projektsplan sogar innerhalb des Baufeldes. Die NBS unterquert in ca.<br />

12 m Tiefe die o.a. Strasse.<br />

Die seitens der Partei geforderte Errichtung des Haupttunnels in Schildbauweise würde zweifellos<br />

eine massive Entlastung gegenüber dem Einreichprojekt bedeuten. Von Seiten der ASV für Luft/Klima<br />

werden aus der eingereichten offenen Bauweise Staubbelastungen während der Errichtungsphase<br />

erwartet. Die in untergeordnetem Maß stattfindenden LKW- und PKW- Zufahrten werden jedoch<br />

(Lokalaugenschein vom 10.10.2001) durch die gesetzten Maßnahmen (Absperrung der Straße<br />

Schlagthurn, Aufschüttung eines Erdwalles zum Schutz der Hangsiedlung, ständiges Befeuchten der<br />

Rettungsstollenzufahrt) als zumutbar eingestuft.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflagen:<br />

Die Immissionsmeßstelle Schlagthurn, welche sich in unmittelbarer Nähe befindet, ist zumindest mit<br />

der derzeitigen Gerätebestückung während der Bauzeit durch die Konsenswerberin weiterzuführen<br />

und deren Ergebnisse dem Betroffenen auf Anfrage zugänglich zu machen. Bei der Festlegung der<br />

Bauabschottung die im Zuge der Detailplanung erfolgt, ist die Partei beizuziehen.<br />

GRUBER THERESIA, SCHLAGTHURN 2, 6153 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Partei fordert, den Haupttunnel nicht in offener Bauweise zu errichten.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Grundstück der Partei liegt zur Gänze innerhalb der Trassenverordnung und grenzt nordseitig<br />

direkt an die Siedlungszufahrt an; gleichzeitig stellt die Siedlungszufahrt unmittelbar in südlicher<br />

Richtung die Baufeldgrenze zur Errichtung der NBS dar. Die NBS unterquert in ca. 12 m Tiefe die o.a.<br />

Strasse.<br />

Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass dieser Bereich durch die in offener Bauweise<br />

geplante Errichtung der NBS beträchtlichen Staubbelastungen ausgesetzt sein wird.<br />

Die seitens der Partei geforderte Errichtung des Haupttunnels in Schildbauweise würde zweifellos<br />

eine massive Entlastung gegenüber dem Einreichprojekt bedeuten. Von seiten der ASV für Luft/Klima<br />

werden aus der eingereichten offenen Bauweise beträchtliche Staubbelastungen erwartet. Zumindest<br />

folgende Auflagen werden somit für unumgänglich gehalten.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflagen<br />

Die Immissionsmeßstelle Schlagthurn, welche sich in unmittelbarer Nähe befindet, ist zumindest mit<br />

der derzeitigen Gerätebestückung während der Bauzeit durch die Konsenswerberin weiterzuführen<br />

und deren Ergebnisse dem Betroffenen auf Anfrage zugänglich zu machen.<br />

TOURISMUSVERBAND STANS, 6153 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die offene Bauweise im Osten von Stans wird u.a. wegen der Staubbelastung beeinsprucht. Die<br />

Abwicklung des Baustellenverkehrs durch das Dorf wird als unzulässig dargestellt. Weiters wird zum<br />

Schutz des touristisch genutzten Radweges eine Baufeldabschottung die Errichtung einer Bauwand<br />

gefordert.


558<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Durch die offene Bauweise und die damit verbundenen Tätigkeiten wird eine Erhöhung der<br />

Staubbelastung erwartet. Entsprechend den Projektsdarlegungen der Konsenswerberin wird jeglicher<br />

Massentransport über das Baufeld abgewickelt - somit ist kein nennnenswerter Verkehr durch die<br />

Ortschaft Stans zu erwarten. Betreffend des geforderten Schutzes Seitens der Konsenswerberin<br />

wurde dargelegt, dass der Radweg ausgehend von der Fa. Darbo das Baufeld querend über einen mit<br />

Plankenwänden abgeschotteten Weg nach Unterdorf führt. Nach der Ortsdurchfahrt verläuft der<br />

Radweg Richtung Jenbach entlang der bestehenden Westbahnstrecke (teilweise südlich teilweise<br />

nördlich) und liegt damit zumindest 200 m nördlich des Baufeldes.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflage:<br />

Die Immissionsmeßstelle Stans/Unterdorf ist zumindest mit der derzeitigen Gerätebestückung<br />

während der Bauzeit durch die Konsenswerberin weiterzuführen und deren Ergebnisse dem<br />

Betroffenen auf Anfrage zugänglich zu machen. Bei der Festlegung der Bauabschottung die im Zuge<br />

der Detailplanung erfolgt, ist die Partei beizuziehen.<br />

GEMEINDE STANS, UNTERDORF 62, 6153 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Unter Punkt 7 der Eingabe wird die Befestigung und/oder Befeuchtung der Baustrassen gefordert.<br />

Weiters sind die (Zwischen)Deponien von Aushubmaterial bei länderer Liegedauer abzudecken oder<br />

zu begrünen.<br />

Unter Punkt 10 wird die kontinuierliche Messung von Schwebstaub und Staubniederschlag gefordert.<br />

Unter Punkt 11 ist die Umweltfreundlichkeit von Baumaschinen hinsichtlich ihrer Abgase gefordert.<br />

Unter Punkt 35 sind Schadstoffimmissionen aus dem Bauvorhaben möglichst gering zu halten.<br />

Unter Punkt 39 wird die offene Bauweise im Bereich Schlagthurn beeinsprucht.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Seitens der Konsenswerberin wurde anläßlich der mündlichen Verhandlung dargelegt, daß die<br />

Befestigung aller Baustraßen, auf denen Massentransporte durchgeführt werden, vorgenommen wird.<br />

Die seitens der Partei geforderte Errichtung des Haupttunnels in Schildbauweise würde zweifellos<br />

eine massive Entlastung gegenüber dem Einreichprojekt bedeuten. Von Seiten der ASV für Luft/Klima<br />

werden aus der eingereichten offenen Bauweise Staubbelastungen während der Errichtungsphase<br />

erwartet. Die technischen Massnahmen der Staubverminderung sind nach Ansicht der ASV nach dem<br />

Stand der Technik vorgesehen.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Die Immissionsmeßstelle Stans/Unterdorf ist zumindest mit der derzeitigen Gerätebestückung<br />

während der Bauzeit durch die Konsenswerberin weiterzuführen und deren Ergebnisse dem<br />

Betroffenen auf Anfrage zugänglich zu machen.<br />

GEMEINDE VOMP, 6134 VOMP<br />

Parteistellungnahme:<br />

Es wird jeglicher Transport durch bewohntes Gemeindegebiet abgelehnt und optimaler Schutz vor<br />

Staubemissionen für die Bevölkerung während der Bauphase gefordert.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Seitens der Darstellung der Konsenswerberin wie auch in den Projektunterlagen ist geplant,<br />

Massentransporte durch das Gemeindegebiet von Vomp (Ausnahme auf der A 12) zu führen. Das<br />

lokale Strassennetz wird – mit Ausnahme der Zufahrt zum Anwesen Egger Georg, Fiecht, Au 18 – von<br />

Transporten nicht berührt werden.<br />

Derzeit wird im Bereich Vomp/Fiecht/Paxsiedlung (A 12 Autobahnanschlussstelle Schwaz) eine<br />

Aufschüttung angebracht. Ein Anwesen befindet sich im äussersten Osten des Vomper<br />

Gemeindegebietes (Egger Georg, Fiecht Au 18). An dessen südwestlicher Grundgrenze wurde bereits<br />

eine Aufschüttung getätigt, welche z.T. bereits begrünt ist, um u.a. die Staubimmissionsbelastung


559<br />

durch die Arbeiten am Rettungsstollen Vomp geringstmöglich zu halten (Lokalaugenschein<br />

10.10.2001). Diese Aufschüttung wird jedoch im Zuge der Errichtung der NBS wieder entfernt werden,<br />

da genau darunter die Trasse liegt. Mit vermehrten Staubbelastungen ist dort somit auch aufgrund der<br />

geplanten offenen Bauweise der NBS zu rechnen. Die Errichtung der Aufschüttung bzw. Aufbauten<br />

westlich angrenzend an die Autobahnanschlussstelle A12-Schwaz lässt für die Bevölkerung des<br />

Ortsteils Fiecht/Paxsiedlung bei projektsgemässer Ausführung keine unzumutbaren Staubbelastungen<br />

erwarten.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

MAIER-SCHMUCK IDA, SCHLAGTURN 2A, 6153 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Beschwerde richtet sich gegen<br />

- den derzeitigen Baustellenverkehr im Zuge der Errichtung des Rettungsstollens Vomp. Offenbar<br />

wird derzeit trotz Möglichkeit der Aus/Abfahrt auf die Autobahn A12 der Weg von/zur Siedlung<br />

Schlagthurn benutzt.<br />

- Darüberhinaus fordert die Partei kontinuierliche Messungen von Staub und deren Prüfung durch<br />

die Fachgutachter<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Grundstück der Partei liegt zum Teil innerhalb der Trassenverordnung.<br />

Es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass dieser Bereich durch die in offener Bauweise<br />

geplante Errichtung der NBS Staubbelastungen ausgesetzt sein wird. Derzeit werden im Auftrag der<br />

Konsenswerberin Staubmessungen durchgeführt.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflage:<br />

Die Immissionsmessstelle Schlagthurn, die sich in unmittelbarer Nähe zur Partei befindet, ist mit<br />

zumindest der derzeitigen Gerätebestückung durch die Konsenswerberin während der Bauzeit<br />

weiterzuführen und deren Ergebnisse der Betroffenen auf Anfrage zugänglich zu machen.<br />

NIEDERBACHER ALOIS, HAIDACH 403, 6263 FÜGEN<br />

Parteistellungnahme:<br />

Herr Niederbacher hat durch den Besitz der Liegenschaft Matzen 8 Parteistellung und fordert die<br />

durch Staubelästigung entstehenden Schäden des gesamten Anwesens zu beseitigen bzw. zu<br />

ersetzen.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Anwesen ist durch erhöhte Schwermetallgehalte im Boden vorbelastet. Östlich des Anwesens<br />

wird bereits derzeit eine befestigte Baustelleneinrichtung betrieben (Erkundungsstollen). Daraus<br />

resultierende Staubfrachten werden u. a. auch wegen fehlender Massentransporte als gering<br />

eingestuft. Eine Staubquelle stellt die Errichtung eines Rettungsschachtes für die NBS auf dem<br />

westlich Teil des Grundstückes dar. Im übrigen wird das Anwesen durch die in Schildbauweise zu<br />

errichtende NBS von Staubfrachten nicht berührt.<br />

Aufgrund der absehbaren Zeitdauer der Errichtung wie auch der Grösse der Baumassnahme<br />

erscheint bei Einhaltung der Auflage keine unzumutbare Staubbelästigung gegeben zu sein.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflage:<br />

Bei den Aushubarbeiten zur Errichtung des Rettungsstollens ist aufgrund der Vorbelastung durch<br />

Schwermetalle im Boden eine Staubemission möglichst hintanzuhalten. Öffnungen der Bodennarbe<br />

sind rasch zu schliessen.<br />

ÜBERPARTEILICHE BÜRGERINITIATIVE STANS, KLUMAIER INGE, SCHLAGTURN 15, 6153<br />

STANS<br />

Parteistellungnahme:


560<br />

Die Partei fordert kontinuierliche Messungen von Staub und deren Prüfung durch die Fachgutachter<br />

sowie Information/Einsichtnahme über die Messergebnisse.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Derzeit werden im Auftrag der Konsenswerberin Staubmessungen sowohl im Bereich Stans/Unterdorf<br />

wie Stans/Schlagthurn durchgeführt. In der Betriebsphase der NBS werden im gesamten Raum Stans<br />

keine Staubemissionen erwartet. Die Forderung nach dauernder Messung von Staub auch in der<br />

Betriebsphase wird über das bereits von den ASV für Luft/Klima geforderten<br />

Beweissicherungsmessungen von einjähriger Dauer nach Inbetriebnahme als nicht notwendig<br />

erachtet.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

EGGER GEORG, FIECHT AU 18, 6134 VOMP<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Partei fordert die Minimierung der zu erwartenden Immissionen, hier Staub durch Befeuchtung der<br />

Baustrassen und sonstiger baulicher Anlagen.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Anwesen der Partei befindet sich im äussersten Osten des Vomper Gemeindegebietes. An<br />

dessen südwestlicher Grundgrenze wurde bereits eine Aufschüttung getätigt, welche z.T. bereits<br />

begrünt ist, um u.a. die Staubimmissionsbelastung durch die Arbeiten am Rettungsstollen Vomp<br />

geringstmöglich zu halten (Lokalaugenschein 10.10.2001). Diese Aufschüttung wird jedoch im Zuge<br />

der Errichtung der NBS wieder entfernt werden, da genau darunter die Trassenherstellung erfolgt. Mit<br />

vermehrten Staubbelastungen ist in diesem Bereich somit auch aufgrund der geplanten offenen<br />

Bauweise der NBS zu rechnen. Im Bereich des Anwesens Egger Georg, Fiecht Au 18, Vomp werden<br />

jedoch wegen der während der Bauphase der NBS zu erwartenden Staubbelastungen folgende<br />

Auflagenür notwendig erachtet.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflagen:<br />

Bei der Festlegung der Bauabschottung, die im Zuge der Detailplanung erfolgt, ist die Partei<br />

beizuziehen.<br />

Die Imissionsmessstelle Schlagthurn, die sich in unmittelbarer Nähe des Anwesens Egger Georg,<br />

Fiecht Au 18, Vomp befindet, ist mit zumindest der derzeitigen Gerätebestückung durch die<br />

Konsenswerberin während der Bauzeit weiterzuführen und deren Ergebnisse dem Betroffenen auf<br />

Anfrage zugänglich zu machen.<br />

KELLERER HANS-PETER, UNTERDORF 23 UND 23A, 6153 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Stellungnahme richtet sich u.a. gegen die befürchteten Staubbelästigungen in der Bauphase. Es<br />

werden Messungen, Beschwerdemöglichkeit und Abschottung der Baustelle gefordert.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Anwesen von Herrn Kellerer in Stans/Unterdorf Nr. 23 und 23a berührt im südlichen Teil die<br />

Trassenverordnung. Ausserdem liegt der östliche Gründstückabschnitt der von der Konsenswerberin<br />

vorgesehenen Bauabwickungsfläche.<br />

Staubbelastungen in der Errichtungsphase der NBS sind daher hier zu erwarten.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflagen:<br />

Bei der Festlegung der Bauabschottung, die im Zuge der Detailplanung erfolgt, ist die Partei<br />

beizuziehen.<br />

Die Errichtung der Lärmschutzschüttung ist möglichst zügig vorzunehmen und das aufgeschüttete<br />

Material laufend zu befeuchten, sodass eine Staubbelastung möglichst unterbunden ist.


561<br />

Im übrigen ist die Immissionsmessstelle, die sich in unmittelbarer Nähe befindet, zumindest mit der<br />

derzeitigen Gerätebestückung während der Bauzeit durch die Konsenswerberin weiterzuführen und<br />

deren Ergebnisse dem Betroffenen auf Anfrage zugänglich zu machen.<br />

WELLNESSHOTEL SCHWARZENBRUNN, VOGELSANG 208, 6135 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Partei fordert Schutz der DorfbewohnerInnen wie auch der Gäste in Bezug auf Staubimmissionen<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Anwesen der Partei befindet sich abgesetzt von der NBS am nordwestlichen Dorfrand von Stans.<br />

Aufgrund der grossen Entfernung ist keine unmittelbare Staubbelastung zu erwarten, soferne die<br />

Bauabwicklung porjektsgemäss ausgeführt wird.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

ADOLF DARBO AG, BRAUNAU 18, 6135 STANS VOM 4.10.2001 UND 12.10.2001<br />

Parteistellungnahme:<br />

Unter Punkt 3 wird durch die seitens der Partei angegebene erhöhte Staubbelastung der Einbau von<br />

Filter als notwendig erachtet. Ebenso wird ein erhöhter Aufwand bei der Reinigung von<br />

Aussenanlagen und eine verstärkte Kontrolle der Luftwerte innerhalb des Gebäudes sowie eine<br />

mikrobiologische Belastung angenommen.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Aufgrund der Situierung in der Trassenverordnung sowie der Errichtung der NBS in offener Bauweise<br />

ist in diesem Bereich mit Staubbelastungen zu rechnen. Allgemeine staubmindernde Massnahmen<br />

sind im Projekt vorgesehen und auch als zwingende Massnahmen im Genehmigungsverfahren<br />

verankert (z.B. Befestigung und Befeuc htung bzw. Reinigung der Baustrassen).<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflagen:<br />

Bei der Festlegung der Bauabschottung, die im Zuge der Detailpanung erfolgt, ist die Partei<br />

beizuziehen.<br />

Darüberhinaus ist durch die Beibehaltung der auf dem Betriebsgelände der Fa. Darbo derzeit<br />

situierten Luftschadstoffmessstelle sowie die zu erstellenden Massnahmepläne und<br />

Verfahrensanleitungen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Staub eingehalten<br />

werden können. Die Einwändungen der Fa. Darbo (hier Staub) sind jedenfalls gebührend bei der<br />

Erstellung des Massnahmenplanes/Verfahrensanleitung für diesen Bauabschnitt zu berücksichtigen.<br />

TYROLIT SCHLEIFMITTELWERKE SWAROVSKI K.G.<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die projektsbedingte Staubentwicklung beeinträchtigt die Produktion der Partei.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Anwesen der Partei liegt zu etwa der Hälfte der Fläche im Bereich der Trassenverordnung. Die<br />

Bauabwicklung zur NBS-Errichtung findet anschliessend an die nördliche Grundstücksgrenze statt.<br />

Mit erhöhten Staubimmissionen ist aufgrund der Nähe zu den Bauabwicklungsflächen während der<br />

Bauphase zu rechnen, die jedoch bei projektsgemäßer Ausführung als zumutbar erachtet wird.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Darüberhinaus ist durch die Beibehaltung der auf dem Betriebsgelände der Fa. Darbo derzeit<br />

situierten Luftschadstoffmessstelle sowie die zu erstellenden Massnahmepläne und<br />

Verfahrensanleitungen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Staub eingehalten<br />

werden können.<br />

Die Einwändungen der Fa. Tyrolit Schleifmittelwerke (hier Staub) sind jedenfalls gebührend bei der<br />

Erstellung des Massnahmenplanes/Verfahrensanleitung für diesen Bauabschnitt zu berücksichtigen.<br />

ÖSTERREICHISCHE UMWELTSCHUTZHILFE – OSH, BUNDESVERBAND FÜR<br />

UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN, ELMAR NIEDERKOFLER, TULPENWEG 3, 5063 EUGENDORF


und<br />

562<br />

KOMITEE AKTION UMWELT TIROL, DACHORGANISATION BAUMKIRCHEN, MILSERSTRASSE<br />

5, 6121 BAUMKIRCHEN, ELMAR NIEDERKOFLER<br />

und<br />

AKTIONSKOMITEE ZUR RETTUNG DES LEBENSRAUMES TIROL, ELMAR NIEDERKOFLER,<br />

MILSERSTRASSE 4, 6121BAUMKIRCHEN<br />

Parteistellungnahme:<br />

Unter Punkt 1.4.2 sowie unter Punkt 2 wird die rechtzeitige Veröffentlichung von unaufschiebaren<br />

Bautätigkeiten im Hinblick auf „sonstige Überschreitungen von Umweltbelastungen“ gefordert. Weiters<br />

wird unter 2.4. die „stete Anpassung der technischen Verbesserungen zum Schutz der Umwelt“<br />

eingefordert.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Im Projekt sind Massnahmen zur Minimierung von (hier) Staubbelastungen vorgesehen.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

LARCH PETER, NEUDORF 1, 6235 REITH I.ALPACHTAL<br />

Parteistellungnahme:<br />

Staubemissionen durch den Bau der NBS sind zu minimieren, Schäden umgehend zu ersetzen und<br />

ein Bauzaun zu errichten. Weiters werden auch nach der Fertigstellung Staubbelastungen durch den<br />

Betrieb der NBS befürchtet.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Die Anwesen ragen in die Trassenverordnungsfläche. Mit einer erhöhten Staubbelastung während der<br />

Errichtungsphase ist zu rechnen; die Staubbelastung durch den Betrieb der NBS wird als gering<br />

eingestuft.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

KIRCHMAIR OTTO, UNTERDORF 2, 6135 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Stellungnahme richtet sich u.a. gegen die befürchteten Staubbelästigungen in der Bauphase.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Anwesen von Herrn Kirchmair in Stans/Unterdorf Nr. 2 liegt z.T. im Bereich der<br />

Trassenverordnung. Weiters werden unmittelbar nach der in südlicher Richtung liegenden Strasse<br />

offene Bautätigkeiten zur Errichtung der NBS stattfinden. Staubbelastungen sind daher hier zu<br />

erwarten.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.<br />

Auflage:<br />

Die Immissionsmessstelle, die sich in unmittelbarer Nähe befindet, ist zumindest mit der derzeitigen<br />

Gerätebestückung während der Bauzeit durch die Konsenswerberin weiterzuführen und deren<br />

Ergebnisse dem Betroffenen auf Anfrage zugänglich zu machen.<br />

KOFLER SILKE UND GERNOT, NEUMANN WALTRAUD UND HANS-DIETER, SCHLAGTURN 2B,<br />

6130 STANS<br />

Parteistellungnahme:<br />

Die Stellungnahme richtet sich u.a. gegen die befürchteten Staubbelästigungen in der Bauphase.<br />

Befund und Stellungnahme der Amtssachverständigen für Luft/Klima:<br />

Das Anwesen der Parteien in Stans/Schlagturn 2b liegt unmittelbar an der nördlichen Grenze der<br />

Trassenverordnung an. Wegen der offenen Bauweise der NBS sind hier Staubbelastungen zu<br />

erwarten.<br />

Auf die allgemeinen Auflagen wird verwiesen.


Auflagen:<br />

563<br />

Bei der Festlegung der Bauabschottung, die im Zuge der Detailpanung erfolgt, ist die Partei<br />

beizuziehen.<br />

Die Immissionsmessstelle, die sich in unmittelbarer Nähe befindet, ist zumindest mit der derzeitigen<br />

Gerätebestückung während der Bauzeit durch die Konsenswerberin weiterzuführen und deren<br />

Ergebnisse dem Betroffenen auf Anfrage zugänglich zu machen.<br />

Allgemeine Stellungnahme und allgemeine Vorschreibungen der immissionklimatologischen<br />

Sachverständigen (Weber/Niedertscheider)<br />

Immissionssituation des Projektgebietes<br />

Das Projektsgebiet liegt im mittleren Inntal, welches sich flach (auf etwa 560 bis 530 m ü.M.) von<br />

Südwest nach Nordost erstreckt. Der etwa 1,5 km breite Talboden liegt eingebettet in z.T. hochalpines<br />

Gelände (z.B. Fiechter Spitze mit 2299 m Seehöhe im Norden und Kellerjoch/Kreuzjoch mit 2344 m<br />

Seehöhe im Süden).<br />

Damit ist der Talboden prädestiniert für die Ausbildung lokaler meteorologischer Effekte.<br />

Entscheidende Faktoren stellen einerseits die gegenüber ebenen Gegenden (z.B. München oder Linz)<br />

deutlich reduzierten mittleren Windgeschwindigkeiten dar, andererseits ist die Ausbildung stabiler und<br />

vor allem langanhaltender Inversionen in diesem alpinen Tallagen (insbesonders im Winterhalbjahr).<br />

Es werden die am Talboden emittierte Luftschadstoffe sowohl in ihrer horizontalen wie auch vertikalen<br />

Verdünnungsmöglichkeit eminent eingeschränkt.<br />

Als Beleg hiefür können die in ganz Österreich betriebenen Immissionsmessstellen für Stickoxide<br />

herangezogen werden: Sowohl die Messstellen des Amtes der Tiroler Landesregierung/Abt.<br />

Waldschutz/Luftgüte wie auch jene der Konsenswerberin selbst (NUA i.A. der BEG im Zuge der<br />

Beweissicherung) haben die hohe Vorbelastung an Stickstoffdioxid hinreichend belegt. Im Jahr 1999<br />

war der Ort Vomp/Raststätte A 12 mit einem Jahresmittelwert von 0,062 mg/m³ der höchstbelastetste<br />

Ort (!) Österreichs. Und auch im Jahr 2000 ist dieseMessstelle mit dem Jahresmittelwert von<br />

0,060 mg/m³ zusammen mit der Messstelle Wien/Hietzinger Kai wiederum an der Spitze.<br />

Die Verursacheranalyse weist den Strassenverkehr als Hauptquelle aus. Im Hinblick auf die<br />

steigenden Verkehrsfrequenzen einerseits und dem bereits überschrittenen Jahresgrenzwertes für<br />

Stickstoffdioxid erscheint eine Lösung dringend erforderlich; auch im Hinblick auf die regionale<br />

Entwicklung des Inntaler Wirtschaftsraumes. So kann das gegenständliche Projekt in der<br />

Betriebsphase ein geeigneter Beitrag angesehen werden, damit die Schadstoffbelastung des Inntales<br />

durch NO2 mittelfristig zumindest nicht noch weiter ansteigt.<br />

Befund:<br />

Durch das geplante Vorhaben werden in der Errichtungsphase hinsichtlich der<br />

Luftschadstoffbelastung zwei Schadstoffe von grosser Bedeutung sein. Einerseits die KFZ-bedingten<br />

Abgase (Stickstoffoxide, Partikel) durch die Baumaschinen und LKW für den Massenab/antransport<br />

aufgrund der ausserordentlich hohen Vorbelastung durch Stickstoffoxidimmissionen im Projektsgebiet;<br />

und andererseits die zu erwartenden Staubbelastungen durch die Bautätigkeiten an sich (offene<br />

Baustellen, Aushubarbeiten, Massenverfuhren, Deponieflächen).<br />

Eine deutliche Verbesserung der Immissionsverhältnisse stellt die Änderung des vorgelegten<br />

Projektes gegenüber der UVE stellt im Bereich Matzenpark Richtung Westen (ca. km 33 bis 38,5). Es<br />

werden in diesem Bereich durch die unterirdische Schildbauweise kaum Staub- wie<br />

Stickoxidemissionen zu erwarten sein, da der Abtransport des Aushubmaterials des Tunnelvortriebes<br />

Wiesing Richtung Osten im Tunnel über die Schiene erfolgt. Somit entfallen einerseits die offenen<br />

Baustellen (Innquerung und Bereich Matzen) wie auch der Massenabtransport mittels LKW über das<br />

Strassennetz.<br />

Entsprechende Emissionen und damit auch Belastungen werden jedoch für die offenen Bauabschnitte<br />

im Bereich Vomp/Schlagthurn, Stans/Unterfeld und Terfens/Fritzens aber auch im Bereich der<br />

Deponie in Jenbach erwartet.<br />

Die Aufstellung bzw. Weiterführung von Messeinrichtungen seitens der Konsenswerberin stellt nach<br />

Ansicht der Unterfertigten neben der bestehenden Sorgfaltspflicht bei der Vermeidung von<br />

Emissionen (z.B. die im Projekt angeführten allgemeinen Massnahmen wie z.B. die Befestigung und<br />

das Befeuchten der Baustrassen) eine Voraussetzung für das Bauvorhaben dar (s.u.).


564<br />

Nach Prüfung des Projektes – insbesonders durch die Darlegung der Vertreter der Konsenswerberin –<br />

kann jedoch bestätigt werden, dass die zwingenden Auflagen des UVP-Verfahrens im<br />

gegenständlichen Projekt eingearbeitet wurden.<br />

A ) Zu KFZ-bedingten Abgasen (insbesonders Stickstoffoxide, NO, NO2):<br />

Die bereits vorhandene hohe Immissionsbelastung durch Stickstoffoxide im Inntal lässt befürchten,<br />

dass u.a. auch projektsbedingt Überschreitungen des entsprechenden Grenzwertes gem. IG-Luft<br />

(i.d.g.F.) von 200 µg/m³ eintreten werden, da bereits im November/Dezember 1999 derartige<br />

Überschreitungen gemessen wurden und somit bereits gem. IG-Luft die gesetzliche Aufforderung<br />

besteht, mittels sog. „Massnahmenplan“ eine Verringerung der Stickstoffoxidbelastung<br />

herbeizuführen. Im Jahr 2000 war der Grenzwert mit 193 µg/m³ in Vomp/Raststätte fast erreicht.<br />

Durch die Einführung eines Jahresgrenzwertes für NO2 (Novellierung IG-Luft im Juli 2001) wird die<br />

hohe Dauerbelastung des Tiroler Unterinntales offensichtlich: Zieht man die Ergebnisse des Jahres<br />

2000 für diesen Grenzwertvergleich heran, so sind die autobahnnahen Messstellen in Hall i.T.,<br />

A 13/Gärberbach und Vomp/Raststätte deutlich oberhalb dieses Grenzwertes (wenngleich hiefür<br />

Toleranzmargen zulässig sind).<br />

Das gegenständliche Projekt mit den zeitweise hohen LKW-Frequenzen (bis zu 2000 LKW/Tag z.B.<br />

im Bereich Fritzens/Wattens) eine Verschärfung der Immissionssituation erwarten.<br />

Grenzwertüberschreitungen sowohl des Kurzzeitwertes für NO2 (von 200 µg/m³ Luft als<br />

Halbstundenmittelwert gem. IG-Luft) bei inversionsträchtigen Wetterlagen (v.a. im Winterhalbjahr) wie<br />

auch des Langzeitwertes (Jahresmittelwert für NO2 von 30 ug/m³ gem. IG-Luft- selbst wenn die ab<br />

2002 gewährten Toleanzmargen berücksichtigt werden1) sind im Projektsgebiet aufgrund der hohen<br />

Vorbelastung durch die zusätzlichen Emissionen während der Bauphase zu erwarten.<br />

Aufgrund dieser Darlegung wird aus immissionsfachlicher Sicht und eine möglichst umfassende<br />

Berücksichtigung der o.a. meteorologisch/orographischen Ausgangslage (insgesamt ungünstige<br />

Ausbreitungsbedingungen des alpinen Inntales, hohe und stabile Inversionslagen im Winterhalbjahr)<br />

dringend empfohlen, seitens der Konsenswerberin alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, um die<br />

erwartete Belastung während der Bauzeit möglichst gering zu halten.<br />

Hierzu werden vor allem<br />

- Der Einsatz von Nutzfahrzeugen mit bester Abgastechnologie sowohl im Unter- wie im<br />

Obertagbau. Dieses Kriterium ist bereits bei der Ausschreibung der Baulose vorzusehen,<br />

- die Entzerrungen von Bauzeiten,<br />

- Vermeidung von Spitzen im Abtransport sowie<br />

- Verlegung der NOx-trächtigen Emissionen in das Sommerhalbjahr<br />

- Ausschöpfung von Alternativen zum LKW bei den Massentransporten<br />

als geeignet erachtet, die Immissionssituation nicht noch weiter zu verschlechtern. Jedenfalls sind die<br />

geltenden gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten.<br />

B ) Staub:<br />

Die Vorbelastung hinsichtlich Schwebstaub und Staubniederschlag im Projektsgebiet ist - mit<br />

Ausnahme von einigen erkannten stationären Quellen –deutlich geringer einzustufen als jene der<br />

Stickstoffoxidbelastung.<br />

Durch die Bautätigkeiten werden jedoch eine Reihe von Staubquellen entstehen, die allgemein eine<br />

Erhöhung und lokal aufgrund meteorologischer Verhältnisse (Talwindregime, Föhn, Inversion) eine<br />

sehr hohe Schwebstaub- und Staubniederschlagsbelastung verursachen können.<br />

Als Staubquellen des gegenständlichen Projektes sind jedenfalls<br />

- alle Öffnungen der Bodennarbe,<br />

- die Emissionen der Nutzfahrzeuge und LKW des Massenabtransportes,<br />

- das Be- und Entladen sowie die Abwehungen im Zuge des Massentransportes und<br />

- die Deponieflächen<br />

anzusprechen.<br />

1 **) Der Immissionsgrenzwert von 30 µg/m 3 ist ab 1.1.2012 einzuhalten. Die Toleranzmarge beträgt 30 µg/m 3 bei Inkrafttreten<br />

dieses Bundesgesetzes und wird am 1.1. jedes Jahres bis 1.1. 2005 um 5 µg/m 3 verringert. Die Toleranzmarge von 10 µg/m 3<br />

gilt gleich bleibend von 1.1.2005 bis 31.12.2009. Die Toleranzmarge von 5 µg/m 3 gilt gleich bleibend von 1.1.2010 bis<br />

31.12.2011


565<br />

Demzufolge sind die im Projekt vorgesehenen Massnahmen (Reifenwaschanlagen, Befestigung der<br />

Baustrassen, auf denen Massentransporte durchgeführt werden, rasches Begrünen von offenen Bauund<br />

Deponie Flächen) unbedingt zu setzen. Die erforderlichen Massnahmen werden sich je nach<br />

Baulos unterschiedlich gestalten und haben vor Baubeginn baulosbezogen ausgearbeitet zu werden<br />

(siehe unten Massnahmenplan und Verfahrensanleitungen).<br />

Generell ist zu den Staubimmissionsbelastungen aus Verfrachtung von offenen Baustellen und<br />

Deponien, Aushubverfrachtung festzustellen, dass es sich hierbei – mit Ausnahme der bereits<br />

bekannten schwermetallhältigen Flächen im Bereich Brixlegg/Matzenpark und z.T. noch weiter<br />

westlich – um kalk- bzw. silikathältige Partikel handelt, welche einerseits aufgrund der Partikelgrösse<br />

wie auch der chemischen Eigenschaften eher als belästigend anzusehen sind. Über die<br />

gesundheitliche Relevanz ist auf den medizinischen SV verweisen.<br />

Hinsichtlich der Partikelemissionen von Baufahrzeugen und LKW – sowohl was die Erhebung wie<br />

auch die Gesundheitsrelevanz betrifft – wird ebenfalls auf den medizinischen SV verwiesen.<br />

Allgemeine Auflagen:<br />

1. Fortführung von Messungen und Einrichtung einer Informationsstelle:<br />

Die im UVP-Verfahren zur Beweissicherung an 6 Standorten installierten<br />

Immissionsmessungen (kontinuierliche Messung auf NOx, NO, NO2 und Staub mit sog.<br />

PM10 Probenahmekopf sowie Windrichtung und –geschwindigkeit), die Erhebung der<br />

Staubniederschlagsbelastung und die Messung von Russ an zumindest einem Ort<br />

werden für unabdingbar gehalten. Die Standorte sind den Bautätigkeiten entsprechend<br />

an Orten zu erwartender Belastung einzurichten2, wobei im vorhinein die Abstimmung<br />

bezüglich des Standortes mit der zuständigen Fachdienststelle beim Amt der Tiroler<br />

Landesregierung herzustellen ist. Ebenso wird die Weiterführung von<br />

Temperaturmessungen als vertikales Temperaturprofiles im Bereich Hall – Kundl (zur<br />

Möglichkeit der Vorhersehbarkeit von belastenden Ausbreitungsbedingungen) für<br />

notwendig erachtet. Die o.a. Luftschadstoffmessungen sind während der gesamten<br />

Bauzeit und weiters zumindest 1 Jahr nach Inbetriebnahme des realisierten Projektes in<br />

derzeitigem Umfang fortzuführen.<br />

Die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen sind einerseits zumindest 1 x täglich via<br />

Datenfernleitung zu übermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Falle<br />

von (drohenden) Grenzwertüberschreitungen ist die Übertragungshäufigkeit an die<br />

aktuelle Situation angepasst zu erhöhen. Weiters sind die Daten in einer Datenbank<br />

vorzuhalten und auf Verlangen der Behörde bzw. der fachlichen Dienststellen des<br />

Landes kurzfiristig Tirol auszufolgen; jedenfalls ist längstens 3 Monate nach<br />

Kalenderjahrende ist ein Bericht 3 über mit Auswertungen der validierten Messdaten4<br />

anhand der gesetzlichen Grenzwerte an die zuständigen Fachdienststellen beim Amt der<br />

Tiroler Landesregierung bzw. den SV für Gesundheit zu übermitteln.<br />

Nach Beendigung der Bautätigkeiten ist eine Abschlussdokumentation mit den<br />

entsprechenden Auswertungen (über die Phasen der Beweissicherung, Bautätigkeit und<br />

Inbetriebnahme der NBS) herzustellen und ebenfalls der zuständigen o.a.<br />

Fachdienststellen 3,4 zu übermitteln. Zudem ist eine Evaluierung der im Rahmen des<br />

UVP-Verfahrens erstellten Modellierung der Schadstoffkonzentrationen für NO2 und NOx<br />

sowie des karzinogenen Potentials durchzuführen. Eine Verknüpfung mit der von der Fa.<br />

Ökoscience erstellten Studie im UVP-Verfahren muss gewährleistet sein und hat die<br />

während der Bauphase gemessenen Umweltdaten (inkl. Russ) miteinzubeziehen. Die<br />

Akutalisierung der bestehenden Datenlage wird auch für die angeführte<br />

Gesamtevaluierung auf GIS-Basis (äquivalent den UVE-Zusatzerhebungen) für<br />

notwendig erachtet. Diese Daten stellen nämlich die gem. UVG notwendige Basis für<br />

eine gesundheitsbezogene Gesamtevaluierung dar.<br />

Auflage betreffend der Vermeidung von Staubbelastungen.<br />

2 So z.B. wird die derzeit betriebene Messstelle Brixlegg/Niederbacher aufgrund der gegenüber der UVE<br />

geänderten Bauweise (Schildbauweise statt offenene Baustelle) für nicht mehr notwendig erachtet. Eine<br />

Verlegung dieser Messstelle nach Jenbach wird empfohlen.<br />

3 Auch in EDV-Form<br />

4 inkl. der endgeprüften Einzwerte


566<br />

2. Durch zu erstellende Massnahmepläne und Verfahrensanleitungen seitens der<br />

Konsenswerberin ist sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Staub<br />

eingehalten werden können. Ein Massnahmenkatalog, die bis zu Beginn der<br />

Bautätigkeiten anzufertigen sind, haben die allgemein gültigen<br />

Emissionsminderungsmassnahmen, welche an allen Baulosen zum Tragen kommen<br />

werden (z.B. Befestigung von Strassen mit Massentransport, Reifenwaschanlagen etc.)<br />

darzulegen.<br />

Aufbauend auf diesem Massnahmenkatalog sind im Zuge der Ausschreibungen für die<br />

einzelnen Baulose sog. Verfahrensanleitungen (s.u.) zu erarbeiten, welche<br />

bezugnehmend auf die durchzuführenden Bauarbeiten, auf die zu erwartete<br />

Staubbelastung und auf die Nähe zu Siedlungen sowie anderen Schutzgütern konkrete<br />

Massnahmen zur Staubminderung enthalten. Je nach Höhe der eingetretenen bzw.<br />

gemessenen Staubbelastung hat die Verfahrensanleitung einen Stufenplan an weiteren<br />

Massnahmen vorzusehen, der bis zur (vorrübergehenden) Einstellung von<br />

staubverursachenden Tätigkeiten geht. Die gesetzten Tätigkeiten sind laufend zu<br />

dokumentieren.<br />

3. Für die Verfahrensanleitung wird folgender Aufbau skizziert:<br />

- Kontinuierliche Messungen von Staub zur Belegung der Immissionssiutation (inkl.<br />

Vergleich der anderen Messstellen zur Klärung eventuell regionaler<br />

Belastungssituation)<br />

- Festlegung eines Schwellenwertes (unterhalb des Kurzzeitgrenzwertes von<br />

0,50 mg Staub/m³), ab welchem unter Einbeziehung der allgemeinen Wetterlage,<br />

der lokalen Ausbreitungsverhältnisse und der Bautätigkeiten ursachenbezogene<br />

und spezifische Massnahmen gesetzt werden (z.B. Intensivieren der Befeuchtung<br />

von (Bau)Strassen, Berieselung offener (Schüttgut)flächen, Abdecken der<br />

Massenabtransporte, Reduktion der Fahrten<br />

- Unverzügliche Mitteilung der Immissionslage an die örtliche Bauleitung, die<br />

möglichst rasch geeignete Massnahmen zur Staubverminderung setzt<br />

- Laufende Rückkoppelung an die kontinuierlichen Messungen zur Überprüfung der<br />

Effizienz der gesetzten Massnahmen sowie die Führung einer nachvollziehbaren<br />

Dokumentation über Messergebnisse, beteiligte Personen, gesetzte Massnahmen<br />

etc.<br />

- Mitteilung von Grenzwertüberschreitungen (an die Behörde bzw. an die<br />

Fachdienststelle beim Amt der Tiroler Landesregierung) binnen 1 Woche.<br />

- Die erarbeiteten Verfahrensanleitungen sind vor Baubeginn an die Fachdienststelle<br />

beim Amt der Tiroler Landesregierung zu übermitteln.<br />

4. Die im Projekt vorgesehenen Massnahmen (z.B. Reifenwaschanlagen) sind einerseits<br />

wintertauglich auszuführen. Zudem ist zu gewährleisten, dass alle Massenverfuhren<br />

mittels LKW tatsächlich über diese Reifenwaschanlage fahren müssen.<br />

5. Alle projektierten Maßnahmen zur Minimierung von Luftschadstoffemmissionen sind<br />

umzusetzen.<br />

Weitere (spezielle) Auflagen:<br />

1. Bei der Festlegung von Bauabschottungen, die im Zuge der Detailplanung erfolgen, sind<br />

die betroffenen Parteien beizuziehen.<br />

2. Die Immissionsmessstellen Schlagthurn sowie Stans/Unterdorf und Vomp/Darbo sind<br />

zumindest mit der derzeitigen Gerätebestückung während der Bauzeit durch die<br />

Konsenswerberin weiterzuführen und deren Ergebnisse den Betroffenen auf Anfrage<br />

zugänglich zu machen. Bei drohender Überschreitung von Grenzwerten sind konkrete<br />

Verfahrensanleitungen zur Staubreduktion in Kraft zu setzen.<br />

3. Bei den Aushubarbeiten zur Errichtung des Rettungsstollens auf der Liegenschaft Matzen<br />

8 (Niederbacher Alois) ist aufgrund der Vorbelastung durch Schwermetalle im Boden eine<br />

Staubemission möglichst hintanzuhalten. Öffnungen der Bodennarbe sind rasch zu<br />

schliessen.<br />

4. Im Bereich Stans/Unterdorf 23 und 24 (Kellerer Hans-Peter) ist die Errichtung der<br />

Lärmschutzschüttung möglichst zügig vorzunehmen und das aufgeschüttete Material<br />

laufend zu befeuchten, sodass eine Staubbelastung möglichst unterbunden ist.<br />

5. Die Einwändungen der Fa. Darbo (hier Staub) sind jedenfalls gebührend bei der<br />

Erstellung der Verfahrensanleitung bezüglich Staubminimierung für den dortigen<br />

Bauabschnitt zu berücksichtigen.


567<br />

6. Die Einwändungen der Fa. Tyrolit (hier Staub) sind jedenfalls gebührend bei der<br />

Erstellung der Verfahrensanleitung bezüglich Staubminimierung für den dortigen<br />

Bauabschnitt zu berücksichtigen.<br />

Ergänzend zum Gutachten des Sachverständigen für<br />

Lärm/Erschütterung DI Fiby wird auf dessen Frage eingegangen,<br />

wie sich die Windverhältnisse im Raum Jenbach in Hinblick auf die<br />

Schallausbreitung darstellen.<br />

Allgemeine Beantwortung aus Sicht der Meteorologie bezüglich Schallausbreitung im Inntal<br />

Neben der Betrachtung von Bodeneffekten (Absorption, Reflexion, Beugung) und Gliederung des<br />

Reliefs (Reflexion an den Talhängen) stellen die meteorologischen Einflüsse auf die<br />

Ausbreitungsverhältnisse von Schall einen beachtenswerten Einfluß dar.<br />

Die räumliche und zeitliche Verteilung von Wind- und Temperaturgradienten beeinflussen die<br />

Homogenität der Schallausbreitung in Richtung und Geschwindigkeit (Brechungserscheinungen).<br />

Temperatur und Feuchteunterschiede führen wiederum zu unterschiedlichem Absorptionsverhalten<br />

der Luft. Streuung des Schalls an den Turbulenzelementen (Eddies) in der bodennahen Luftschicht ist<br />

eine weitere Einflußgröße in der Schallausbreitung.<br />

Schallwellen unterliegen somit durch die räumliche und zeitliche Änderung (stochastisch) von Wind-,<br />

Temperatur- und Feuchtefeldern einer steten Modifikation durch Brechung, Streuung und Absorption.<br />

Wind- und Temperatureinfluß auf die Schallausbreitung<br />

Die Zunahme der Windgeschwindigkeit mit der Höhe bedingt auch eine Zunahme der<br />

Schallausbreitungsgeschwindigkeit relativ zum Untergrund. Dies führt zur Brechung von Schallwellen<br />

und somit zu gekrümmten Schallstrahlen. In Windrichtung werden die Schallstrahlen zum Boden<br />

gebrochen, entgegen der Windrichtung findet eine Brechung vom Boden weg statt (Ausbildung einer<br />

akustischen Schattenzone).<br />

Bei Inversion nimmt ebenfalls die Schallausbreitungsgeschwindigkeit mit der Höhe relativ zum<br />

Untergrund zu. Die Schallstrahlen werden nach unten gebrochen.<br />

Bei Auftreten von Wind und Inversion wird bei Schallausbreitung entgegen der Windrichtung die<br />

Brechung des Schalls weg vom Boden durch die Inversionseinflüsse überprägt und im Extremfall die<br />

Schallstrahlen nach unten gebrochen (keine akustische Schattenzone mehr).<br />

Die qualitative geometrische Betrachtung vermittelt somit das Bild, daß der Schall von fernen Quellen<br />

bei Ausbreitungsrichtung mit dem Wind und bei Inversion besser zu hören ist, als bei<br />

Schallausbreitung entgegen der Windrichtung und ohne Inversionsbedingungen.<br />

Als topographischer Einfluß auf die Schallausbreitung kann die Reflexion an den Talflanken (Echo)<br />

nicht unberücksichtigt bleiben, wenngleich auch hier eine quantitative Abschätzung der Lärmsituation<br />

aus meteorologischer Sicht nicht möglich ist.<br />

Exemplarisch für die Wind- und Inversionssituation im Inntal stehen folgende Angaben aus der<br />

Literatur:<br />

- Aus MappeVI, Einlage 4, ZAMG<br />

B.1.1.3 Inversionen, Seite 11<br />

„An etwa 60 % aller Stunden ist im Spätherbst und im Hochwinter im Inntal eine Inversionslage<br />

gegeben. Je höher der Sonnenstand, desto kürzer hält die Inversionslage an, oder desto<br />

schwieriger kann sie gebildet werden. Inversionen sind in den Morgen- und Nachtstunden deutlich<br />

häufiger als in den Mittags- und Nachmittagsstunden.„<br />

B.1.6.1.1 Das periodische Talwindsystem<br />

„Die Verteilung der Windrichtung ist geprägt vom Verlauf des Inntales. Talein- und Talauswind<br />

kommen mit Abstand am häufigsten vor, Wind quer zum Talverlauf tritt nur dort in Erscheinung, wo<br />

ein Quertal ins Inntal mündet,....<br />

....An der Hälfte bis zwei Drittel aller Tage bildet sich ein Talwindsystem aus, mit Ausfließen der<br />

Luft aus dem Inntal während der Nachtstunden und Einfließen (innaufwärts) untertags. Der<br />

durchschnittliche Tagesgang der Windgeschwindigkeit zeigt ganz deutlich, daß die<br />

Windgeschwindigkeit im Mittel untertags doppelt so hoch ist wie während der Nachtstunden.<br />

Taleinwind bildet sich im Mittel also stärker aus wie Talauswind und tritt häufiger auf. Talauswind


568<br />

setzt bald nach Sonnenuntergang ein, bleibt während der Nacht eher schwach und erreicht oft<br />

noch kurz vor Sonnenaufgang ein Geschwindigkeitsmaximum. Taleinwind setzt im Laufe des<br />

Vormittags ein (im Winter zu Mittag und schwächer, im Sommer um etwa 9 bis 10 Uhr) und erreicht<br />

sein Maximum um 16 bis 17 Uhr.„<br />

- Aus „Modellierung der Ausbreitung von Schadstoffen in einem Alpental„, Manfred Bauer,<br />

Diplomarbeit Uni Ibk, 1994;<br />

V.1.1.b. Das quasi-periodische Talwindsystem, Seite 45<br />

...Im Gegensatz zur Ebene dominiert in einem Tal eine Strömungsachse....Das quasi-periodische<br />

Talwindsystem wurde von Dreiseitl et.al. (1980) (in: Windregimes an der Gabelung zweier<br />

Alpentäler, Arch. Met. Geoph. Biokl., Serie B, IV, S. 431-450) anhand der stündlichen Registrierung<br />

an der Station Innsbruck-Meteorologisches Institut (596 m NN) für 40 %, am kaum 2 km entfernten<br />

Berg Isel (777 m NN) für 55 % aller Tage eines Zeitraumes von 14 Monaten (1978/79)<br />

nachgewiesen.<br />

....Für den Berg Isel erhielten sie ein Talauswindmaximum zwischen 0 und 3 Uhr nachts von 7-8<br />

Knoten Mittelwind. Im Winter zeigt sich eine schwache Taleinwindphase ab dem späten Vormittag,<br />

die allerdings bereits um 15-18 Uhr wieder in die Gegenrichtung umschlägt; im Sommer tritt bis 21<br />

Uhr ein starker Taleinwind auf, dessen mittlere Geschwindigkeit ebenfalls bis 8 Knoten erreicht.....<br />

......An der Station in Innsbruck erreicht der Taleinwind im Winter 2-3 Knoten, Im Sommer 3-5<br />

Knoten, während der Talauswind im Winter mit 3-5 Knoten stärker ist als im Sommer (2-3 Knoten).<br />

V.1.1.c. Stabilität der Atmosphäre, Seite 47:<br />

„...Eine Untersuchung der Temperaturreihen (Innsbruck, Zugspitze; Anm.) ergibt eine mittlere<br />

Häufigkeit sehr stabiler Tage für das Winterhalbjahr von 33 %, für die drei stabilsten Monate<br />

November-Jänner von 47 %. Ein Vergleich mit der Innsbruck näher liegenden Meßstelle<br />

Patscherkofel (2250 m NN) für den Zeitraum 1986-91 zeigt diese sehr stabile Schichtung zu 71 %<br />

der Frühbeobachtungen und immerhin noch 50 % der Mittagstermine. Zusätzlich fällt auf, daß<br />

häufig längere stabile Perioden auftreten. Die längste der 30jährigen Klimareihe aus dem Frühjahr<br />

1953 weist 29 Tage in Folge ein delta T (Zugspitz-Innsbruck) ≥ -9 °C auf. Von besonderem<br />

Interesse wäre die Höhe der Untergrenze der Inversionsschicht,......Dazu gibt es keine Angaben,<br />

sie kann deshalb nur geschätzt werden.„<br />

Weiter im Text, Seite 61 unter Punkt c) Inversionshöhe:<br />

„Diese Größe kann nur erfahrungsgemäß abgeschätzt werden. Im Winter liegt sie nachts sehr tief (im<br />

Modell bei 70 Meter), untertags wird sie durch Einstrahlung gehoben (auf 300 Meter) und findet ihr<br />

Maximum im Laufe des Nachmittags, abends senkt sie sich wieder ab.„<br />

Aufgrund der vorliegenden meteorologischen Randbedingungen können die idealisierten<br />

Modellergebnisse diskutiert und gewertet werden.<br />

Eine quantitative Abschätzung des meteorologischen Einflusses auf die Schallausbreitung scheint aus<br />

meteorologischer Sicht allerdings schwierig, zumal die Datenlage und vorhandene Modelle nur ein<br />

grobes Bild des schallklimatischen Zustandes im Inntal wiedergeben könnten.<br />

Die Abschätzung von „worst-case“ Fällen - wiederum unter idealisierten Bedingungen - (z.B.<br />

Schallausbreitung bei Inversion, bei Schneedecke, bei starkem Wind, bei Windstille) dürfte die<br />

mögliche Bandbreite in den Ergebnissen widerspiegeln.<br />

Ausgehend vom Endbericht, Teil 2, „Immissionsklima und Ausbreitungsmodellierung im Unterinntal„,<br />

Ökosience Lufthygiene AG, werden die Windverhältnisse diskutiert:<br />

An der Windmessstelle Jenbach zeigt der mittlere Tagesverlauf der Windgeschwindigkeit bei<br />

Taleinwind (Wind aus östlicher Richtung) im Sommer 1995 Geschwindigkeiten – in Abhängigkeit von<br />

der Tageszeit – zwischen 2 bis 4 m/s. Der dabei erfasste Windrichtungssektor erstreckt sich von 35<br />

bis 95 Grad an der Messstelle. Bei Richtungsänderung der Talachse in anderen Abschnitten ist auch<br />

eine Verschwenkung des Windrichtungssektors anzunehmen. Die im Bericht zitierten „Süd- und<br />

Nordquerwinde„, welche nicht nur durch einströmende Luft aus Quertälern, sondern auch durch die<br />

thermisch bedingte Hangwindzirkulation resultieren, sind vom Betrag kleiner als die Geschwindigkeit<br />

des Tallängswindes anzuschätzen. Die Geschwindigkeit des Talauswindes (West) beträgt laut Bericht<br />

1 bis 2 m/s im mittleren Tagesverlauf des Sommers 1995. Der Sektor der Talauswindrichtung ist am<br />

Standort Jenbach mit 205 bis 265 Grad ausgewiesen.<br />

Auch hier wird auf die anzunehmende Verschwenkung des Windrichtungssektors mit der Änderung<br />

der Tallängsachse an anderen Standorten verwiesen.


569<br />

Im Winter 1995 erreichen die erfassten Geschwindigkeiten ca. maximal 3 m/s für das Talwindregime<br />

im mittleren Tagesverlauf.<br />

Aufgrund der vorliegenden Messergebnisse muss davon ausgegangen werden, dass das herrschende<br />

Talwindregime des Inntales sowie auftretende Inversionen im Inntal die Schallausbreitung wesentlich<br />

beeinflussen können.<br />

Dr. Andreas Weber Mag. Klaus Niedertscheider<br />

STELLUNGNAHME DES VERTRETERS DER BUNDESMINISTERIN<br />

FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE, VERKEHRS-<br />

ARBEITSINSPEKTORAT, ING. ERICH BODEN<br />

Die Brenner Eisenbahn GmbH hat mit Schreiben vom 9.8.2000 die eisenbahnrechtliche<br />

Baugenehmigung für die Zulaufstrecke Nord, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen von km 21,439<br />

bis km 62,470 (Kilometrierung entsprechend den Einreichunterlagen), im Zuge der Eisenbahnachse<br />

Brenner, München – Verona, beantragt.<br />

Der Umfang des Bauvorhabens ist in den Einreichunterlagen und ausführlich auch in den Befunden<br />

der Sachverständigen dargestellt bzw. ergänzt. Während der Bauverhandlung wurden die<br />

Detailbereiche umfassend behandelt.<br />

In den Einreichunterlagen sind auch die von den Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen für<br />

Hochleistungsstrecken abweichenden Rettungsnischen in den Tu nneln und Galerien (Einlage 27,<br />

BEG 2.7.2001, B-BV-TB-00000.a00-033-0260.00-00) dargelegt.<br />

Im Zuge der Ortsverhandlung wurde durch den Bauwerber die Notwendigkeit der geänderten<br />

Anordnung der Rettungsnischen im Bereich der Tunnel mit Schildvortrieb und Deckelbauweise<br />

erörtert. Neben der technischen Notwendigkeit wurden auch erhöhte Risiken bei der nachträglichen<br />

Herstellung von Rettungsnischen angeführt.<br />

Unter fachlicher Beratung von em.o.Univ.-Prof. Pucher (TU Graz) über Strömungstechnik wurde<br />

festgelegt, dass grundsätzlich in die Tunnelwand ragende Rettungsnischen anzuordnen sind. Nur in<br />

den vor genannten Bereichen dürfen aufgrund technischer Notwendigkeit bei den verwendeten<br />

Errichtungstechniken in den Randweg ragende Rettungsnischen ausgeführt werden.<br />

Die auskragenden Nischen sind so auszuführen, dass sowohl die Luftverwirbelung in den Nischen als<br />

auch die entstehenden Kräfte durch vom Fahrzeug abspringende Teile berücksichtigt werden.<br />

Den geplanten Abweichungen von den Festlegungen gemäß den Richtlinien für das Entwerfen von<br />

Bahnanlagen für Hochleistungsstrecken in Bezug auf Rettungsnischen im Bereich der Galerien bzw.<br />

den Änderungen in den Abmessungen der Rettungsnischen wird aufgrund des geplanten<br />

erhaltungsarmen Oberbaues (Feste Fahrbahn) zugestimmt.<br />

Eine weitere Begründung für diese Zustimmung begründet sich in den erhöhten Risiken bei der<br />

nachträglichen Herstellung von Rettungsnischen bei diesen Errichtungsmethoden.<br />

Im Gegensatz zum Antragschreiben bestehen keine Abweichungen von den in der Eisenbahn-<br />

ArbeitnehmerInnenschutzverordnung festgelegten Schutzzielen. Eine Ausnahmegenehmigung von<br />

der Bestimmung des § 8 EisbAV ist hinsichtlich der Rettungsnischen auch nicht erforderlich.<br />

Eine erste Evaluierung für das gegenständliche Bauvorhaben wurde durchgeführt und wurden<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente ( Einlage 21.1, BEG 30.6.2001, B-BV-SG-00000.a00-<br />

059-0001.02-00 und Einlage 21.2, BEG 30.6.2001, B-BV-TB-00000.a00-059-0002.02-00) erstellt. Im<br />

Zuge der Behandlung des Projektes durch die Österreichischen Bundesbahnen waren auch die<br />

Sicherheitsfachkräfte der Österreichischen Bundesbahnen eingebunden.<br />

Die sicherheitstechnisch baulichen Vorkehrungen und Überlegungen für diesen Streckenabschnitt<br />

sowie organisatorische Maßnahmen und erforderliche Schulungen und Unterweisungen für das<br />

Zugpersonal wurden in einem Sicherheitskonzept Stufe 1 ( Einlage 11.1, BEG 13.7.2001, B-BV-TB-<br />

01000.a00-033-0037.05-00) dargelegt. Mit dem Antrag auf Betriebsbewilligung soll ein Anlagen<br />

bezogenes Detailkonzept mit entsprechenden Unterlagen ausgearbeitet werden.


570<br />

In Bezug auf die Fluchtwegkennzeichnung in den Tunneln und Galerien darf angemerkt werden, dass<br />

grundsätzlich die Kennzeichnungsverordnung zur Anwendung kommen muss. Eine klare Erkennung<br />

von Signalbildern muss gegeben sein.<br />

Festgestellt wird, dass die Sicherungs-, Fernmelde-, Elektro- und Fahrleitungsanlagen sowie<br />

erforderliche maschinentechnische Anlagen noch gesondert abschließend aus der Sicht des<br />

Arbeitnehmerschutzes in den dafür gesondert vorgesehenen eisenbahnrechtlichen Verfahren beurteilt<br />

werden. Dies gilt auch für die Ausführung der Festen Fahrbahn, die Oberbauanlagen und die noch<br />

nicht Typen genehmigten Weichen.<br />

Der Umbau der Anschlußbahnen AB Tonwerk im Bahnhof Fritzens, die AB TIWAG im Bahnhof<br />

Jenbach und die AB Gubert im Bahnhof Jenbach ist nicht Gegenstand des gegenständlichen<br />

Verfahrens und werden diese noch gesondert durch den Landeshauptmann von Tirol behandelt. Die<br />

hiefür erforderlichen Unterlagen sind dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat zur Einsicht vorzulegen.<br />

Wie in den Einreichunterlagen auch angeführt, soll für Erhaltungsarbeiten im Gefahrenraum der<br />

Gleise die Neubaustrecke und die zu ändernden Abschnitte der Bestandsstrecke mit einer<br />

signalabhängigen Arbeitsstellensicherungsanlage (SAS- Anlage) ausgestattet werden. Die<br />

Bestandsstrecke ist bereits mit einer solchen ausgerüstet.<br />

Die Bauherstellung hat unter Berücksichtigung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes, den<br />

Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung und den Bestimmungen der Eisenbahn-<br />

ArbeitnehmerInnenschutzverordnung zu erfolgen.<br />

Entsprechend den Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes sind Unterlagen für spätere<br />

Arbeiten zu erstellen und erforderliche Maßnahmen in bezug auf Sicherheit und Gesundheit in den<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten ebenfalls festzulegen.<br />

Hingewiesen wird, dass gemäß den §§ 4 und 5 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes mit<br />

Inbetriebnahme der Anlage der Arbeitgeber die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren<br />

durchzuführen und entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente zu erstellen hat,<br />

welche in der Arbeitsstätte aufliegen müssen. Der Arbeitgeber hat weiters gemäß § 14<br />

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz für eine ausreichende, nachweisliche Unterweisung der betroffenen<br />

Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.<br />

Gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für die Errichtung der Zulaufstrecke<br />

Nord, Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen von km 21,439 bis km 62,470, im Zuge der<br />

Eisenbahnachse Brenner, München – Verona, besteht aufgrund der vorgelegten Einreichunterlagen<br />

und der durchgeführten Ortsverhandlung und bei positiver Gutachten der Sachverständigen<br />

grundsätzlich aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes kein Einwand.<br />

Nachstehende Vorschreibungen wären in den Bescheid aufzunehmen:<br />

1. Die im Zuge der Bauherstellung erforderlichen Hilfsbrücken sind mit begehbaren Belag<br />

bis zu einem Abstand von Gleisachse bis 60 cm außerhalb des Gefahrenraumes der<br />

Gleise auszurüsten und mit Absturzsicherungen zu versehen.<br />

2. Die Pumpwerke sind mit Meldeeinrichtungen, welche zu den für die Veranlassung<br />

zuständigen Stellen geschaltet sind, auszustatten.<br />

3. Die Fluchtwegkennzeichnung in den Tunneln ist im Einvernehmen mit dem Verkehrs-<br />

Arbeitsinspektorat festzulegen. Spätestens mit dem Antrag auf Betriebsbewilligung ist<br />

das neue Konzept für die Fluchtwegkennzeichnung dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat zur<br />

Einsicht vorzulegen. Es sind schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen und sind die<br />

betroffenen Arbeitnehmer sowohl über die Fluchtwegkennzeichnung und über die für die<br />

Selbstrettung relevanten Einrichtungen als auch über die entsprechenden<br />

Verhaltensregeln zu unterweisen.<br />

4. Die bei den Rettungsschächten verbleibenden Freiräume für die Versorgungsleitungen<br />

müssen so gestaltet werden, dass ein Abstürzen verhindert wird. Die Anlage selbst ist<br />

gegen das Betreten durch Nichtberechtigte zu sichern.<br />

5. Festgestellt wird, dass entsprechend den Erörterungen im Zuge der Ortsverhandlung die<br />

Stromversorgung der Lüftungsanlage dem Sicherheitsstandard der Beleuchtung in den<br />

Rettungsschächten entsprechen muss.<br />

6. Die im Zuge der Ortsverhandlung festgelegten Maßnahmen zur Reduzierung der<br />

Verwirbelung in den auskragenden Rettungsnischen sowie die statischen Erfordernisse<br />

sind in der Detailplanung für diese Rettungsnischen zu berücksichtigen. Die


571<br />

Detailplanungen dieser Rettungsnischen sind dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat vor<br />

Bauausführung zur Einsicht vorzulegen.<br />

7. Die im Zuge der Ortsverhandlung vom bautechnischen Sachverständigen für den<br />

konstruktiven Ingenieurbau geforderten Detailpläne für die Tunnelportale und<br />

Wannenanschlüsse sowie die Pläne für die Portale der Rettungsstollen und den<br />

Bestandstunnel Westbahn Stans sind vor Bauausführung dem Verkehrs-<br />

Arbeitsinspektorat zur Einsicht vorzulegen.<br />

8. Sofern über Bahnsteige Zugänge zu Einbauten im Gleisbereich erforderlich sind, sind an<br />

den Stirnseiten der Bahnsteige Stufen anzuordnen und ist der Zutritt für Nichtberechtigte<br />

zu verbieten. An den Längsseiten der Bahnsteige sind in regelmäßigen Abständen<br />

Aufstiegshilfen herzustellen.<br />

9. Jene Bereiche die aufgrund eines fehlenden Randweges (einseitiger Randweg<br />

vorhanden) nicht betreten werden dürfen, sind durch Verbotszeichen zu kennzeichnen.<br />

Diese Bereiche sind auch bei der Unterweisung der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.<br />

10. Das Erhaltungskonzept und die damit verbundenen Unterlagen für spätere Arbeiten im<br />

Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes sind spätestens vor Baubeginn dem<br />

Verkehrs-Arbeitsinspektorat zur Einsicht vorzulegen.<br />

11. Räume sind entsprechend ihrer Widmung zu kennzeichnen.<br />

12. Die für die erste Löschhilfe erforderlichen Löscheinrichtungen sind im Einvernehmen mit<br />

den Feuerwehren festzulegen.<br />

13. In den geplanten WC-Anlagen sind für Männer auch Piss-Stände und für das<br />

Reinigungspersonal bodennahe Eingußbecken zu berücksichtigen.<br />

14. Türen, die auf Gänge aufschlagen, sind, sofern Bestimmungen der<br />

Arbeitsstättenverordnung nicht entgegen stehen, in die Räume aufzuschlagen.<br />

15. Im Fernmelderaum der Haltestelle Baumkirchen ist eine Entwässerungsmöglichkeit<br />

vorzusehen.<br />

16. Sofern aufgrund der SFE-Planung in der Detailplanung Zugänge und Zufahrten zur<br />

Bahntrasse (auch im Bereich der Lärmschutzwände) geändert werden müssen, sind<br />

diese Anordnungen auch in der SFE-Planung darzustellen. Eine abschließende<br />

Stellungnahme in Bezug auf Zugänge und Zufahrten erfolgt nach Einsichtnahme in die<br />

SFE-Planung.<br />

17. Die bei den Zugängen (Stiegen) dargestellten Handläufe sind zu kürzen und nur im<br />

Bereich der Stiegenläufe herzustellen. Bahngräben sind bei diesen Zugängen zu<br />

verrohren.<br />

Für die Abgabe einer abschließenden Stellungnahme wird um die Zustellung einer Kopie der<br />

Verhandlungsschrift ersucht.<br />

Ing. Erich Boden<br />

Ergänzung der Stellungnahme am 23. November 2001<br />

Im Zuge der Ortsverhandlung am 23.11.2001 wurde in die nunmehr vorliegenden Gutachten der<br />

Sachverständigen für Eisenbahnbautechnik, Eisenbahnbetrieb und Elektrotechnik Einsicht<br />

genommen.<br />

Festgestellt wird, dass die Vorschreibungen in Bezug auf die Fortschreibung der HL-Richtlinien ho<br />

nicht bekannt sind und auch aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes eine Zustimmung zur<br />

Fortschreibung der HL-Richtlinien nicht erteilt wurde. Sollten diese Vorschreibungen der<br />

Sachverständigen in den Bescheid aufgenommen werden, sind die bezughabenden Planungen dem<br />

Verkehrs-Arbeitsinspektorat zur Einsicht vorzulegen. Dies gilt auch für Vorschreibungen in Bezug auf<br />

zitierte pr EN Normen bzw. pr ENV Normen.<br />

Gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung besteht nunmehr unter<br />

Berücksichtigung dieser und der Stellungnahme vom 17.10.2001 kein Einwand.


572<br />

Ing. Erich Boden<br />

STELLUNGNAHME DES WASSERWIRTSCHAFTLICHEN<br />

PLANUNGSORGANES TIROL<br />

Gemäß § 55 Abs. 4 Wasserrechtsgesetz ist das wasserwirtschaftliche Planungsorgan im<br />

gegenständlichen infolge der Berührung von wasserwirtschaftlichen Interessen zu hören. Zudem hat<br />

das wasserwirtschaftliche Planungsorgan gemäß § 55 Abs. 1 lit. g Wasserrechtsgesetz hinsichtlich<br />

der Wahrnehmung der Interessen an der Sicherung der Trink- und Nutzwasserversorgung im Land<br />

Parteistellung.<br />

Im Generellen wird festgestellt, dass die Trasse entgegen früherer Studien nun nicht mehr die großen<br />

Wasserressourcen Tirols im Karwendelgebirge (Quellen in Vomp und Jenbach) berührt bzw.<br />

gefährdet. Andererseits ist ein derartiges Bauvorhaben zwangsläufig mit der Gefährdung und<br />

Beeinträchtigung von Einzelwasserversorgungen zu rechnen. Dass diese Beeinträchtigungen so<br />

gering wie möglich gehalten werden bzw. dass schon bei Verdacht einer Beeinträchtigung rechtzeitig<br />

eine Ersatzwasserversorgung vorgesehen wird, obliegt den Sachverständigen mit ihren<br />

Vorschreibungen bzw. den betroffenen Wasserversorgungsunternehmen. Die hierzu erforderlichen<br />

Beweissicherungen über die Wasserqualität muss die Ergebnisse der WGEV-Messstellen im<br />

Unterinntal mitberücksichtigen und die entsprechenden relevanten Parameter müssen mituntersucht<br />

werden.<br />

Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan sieht im gegenständlichen Verfahren das übergeordnete<br />

Ziel der Sicherung der Trink- und Nutzwasserversorgung im Lande als wichtigste Problematik. Die<br />

Trink- und Nutzwasserversorgung in Tirol und speziell im Unterinntal stellt sich wie folgt dar: Die<br />

Wasserversorgungsanlagen (Gemeinden, Interessentschaften, Einzelversorgungen) sind meist auf<br />

Gemeindeebene kleinstrukturiert und versorgen mit Quellen und fallweise Grundwasserbrunnen meist<br />

als zusätzliche Versorgung bei erhöhtem Bedarf die angeschlossenen Objekte. Regionale<br />

Versorgungsstrukturen bestehen nicht. Die zahlreichen zur Versorgung herangezogenen Quellen sind<br />

teilweise (besonders die unterhalb der Mittelgebirgsplateaus entspringenden) als gefährdet zu<br />

betrachten, die Brunnen im Inntal sind aufgrund der immer dichter werdenden Bebauung und der<br />

zunehmenden Verkehrsbelastung (die im Rahmen der WGEV durchgeführten Untersuchungen<br />

hinsichtlich des Treibstoffzusatzes MTBE hat ergeben, dass Wien und Tirol von allen Bundesländern<br />

die höchsten Werte aufweist) teilweise als kritisch anzusehen. Auf Dauer erscheint das Ziel des<br />

Trinkwasserkonzeptes Tirol, wo immer es möglich ist naturreines Wasser ohne Aufbereitung zur<br />

Verfügung zu stellen, in diesem Raum nicht aufrecht zu erhalten. Weiters hat die Einbeziehung<br />

zusätzlicher, bisher nicht beprobter Parameter (Antimon) gezeigt, dass in einigen Fällen bislang der<br />

Trinkwasserverordnung entsprechendes Wasser nicht mehr geeignet ist. Andererseits befinden sich<br />

nördlich des Inntals bzw. des gegenständlichen Planungsraumes gut geschützte, ergiebige und<br />

aufgrund der langen Verweilzeiten (bis 15 Jahre) Quellen, welche die Trinkwasserversorgung im<br />

Unterinntal sicherstellen können. Hierzu zählen die Bettelwurfquellen im Halltal mit 400 l/s<br />

Mindestschüttung, die Bollenbachquelle in Vomp mit 300 l/s Mindestschüttung, die Quellen in Jenbach<br />

und langfristig auch die Quellen in Brandenberg. Für das wasserwirtschaftliche Planungsorgan ist es<br />

sicher, dass früher oder später die Errichtung einer Trinkwasserschiene im Unterinntal die Versorgung<br />

mit einwandfreiem Trinkwasser sicherstellen muss.<br />

Die Errichtung der gegenständlichen neuen Verkehrstrasse im Inntal hat Auswirkungen auf die<br />

Sicherung der zukünftigen Trinkwasserversorgung im Unterinntal. Der wirtschaftliche Zentralraum<br />

Tirols von Wörgl bis Innsbruck wird von den Raum benötigenden Infrastrukturen wie Bahn,<br />

Bundesstrasse, Autobahn, Gasleitung, Glasfaserkabel, Abwasserkanälen, Telefonleitungen etc. schon<br />

jetzt so stark beansprucht, dass für wichtige Versorgungsstränge kaum mehr oder nur mit<br />

unverhältnismäßig hohem Aufwand eine Trasse gefunden werden kann.<br />

Da die BEG ohnehin eine Löschwasserversorgung benötigt und hierzu im Tunnelbereich auf einer<br />

Länge von 34.316 Meter eine Wasserleitung vorgesehen ist, erscheint es aus wasserwirtschaftlicher<br />

Sicht unbedingt erforderlich, die Trasse auch für eine Trinkwasserschiene heranzuziehen. Im Sinne<br />

der Sicherung der Trink- und Nutzwasserversorgung im Lande wird daher gefordert, die Trasse der<br />

Löschwasserleitung als Option für die Errichtung einer trinkwassertauglichen Leitung mit einem<br />

maximalen Durchmesser von 400 mm durch einen noch zu findenden Bauträger bis zum 31.03.2002<br />

frei zu halten und gegebenenfalls dem Bauträger unter Berücksichtigung der Interessen der BEG an<br />

einer entsprechenden Löschwasserversorgung zur Verfügung zu stellen.


573<br />

Dipl. Ing. Wolfgang Kutzschbach<br />

ergänzende Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen<br />

Planungsorganes Tirol<br />

Da das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan (WWPO) als Partei im Sinne des § 55 Abs.4 WRG noch<br />

nicht die Stellungnahme des amtlichen Sachverständigen für Siedlungswasserwirtschaft erhalten hat<br />

bzw. diese erst am 23.11.2001 erfolgt, erlaubt sich das WWPO die Stellungnahme vom 19.10.2001 in<br />

Schwaz wie folgt zu ergänzen:<br />

Die verlangte Option für eine Trinkwasserschiene DN 400 bis 31.03.2002 wird dahingehend<br />

abgeändert bzw. ergänzt, dass die vorgesehene Löschwasserleitung DN 200 unbedingt als<br />

trinkwassergeeignet und auf der gesamten Trassenlänge ausgeführt werden muss.<br />

Diese Forderung erscheint aus folgenden Überlegungen nicht nur wirtschaftlich zumutbar, sondern<br />

auch wasserwirtschaftlich unumgänglich notwendig:<br />

- Die Mehrkosten betragen nach der von der BEG beantragten Machbarkeitsstudie<br />

„Trinkwasserschiene“ (Büro GEC) vom März 2001 lediglich 17,5 Mio.S (63,6 Mio.S gegenüber 46,1<br />

Mio.S) und beinhalten Trinkwassereignung und Mehrlänge.<br />

- Durch die Trasse der BEG Unterinntal wird die Gewinnung von Grundwasser mit entsprechenden<br />

und ausreichenden Schutz- bzw. Schongebieten weiter erschwert bzw. in einigen Bereichen<br />

unmöglich gemacht.<br />

- Durch den Bahnbau ist die Sicherheit der Trinkwasserversorgung nicht in allen Gemeinden<br />

gewährleistet. Eine Beweissicherung und die Verpflichtung zur Ersatzwasserversorgung ist zwar<br />

vorgesehen, eine praktische Umsetzung im Bedarfsfall ist aber ohne vorbereitende Maßnahmen<br />

unrealistisch. Wenn Quellen oder Brunnen ausfallen (insbesondere erscheint die Gefährdung der<br />

Brunnen in Fritzens und Brixlegg gegeben), ist es nicht möglich, kurzfristig gleichwertigen Ersatz<br />

mit entsprechenden Schutzgebieten zu schaffen. Dies kann nur überregional erfolgen, wobei eine<br />

Trinkwasserschiene die beste Voraussetzung für die Heranziehung von Ersatzwasser bietet. Nur<br />

damit erscheint dem WWPO die Sicherung der Trink- und Nutzwasserversorgung im Land<br />

gewährleistet.<br />

DI Wolfgang Kutzschbach<br />

STELLUNGNAHME DES VERTRETERS DER<br />

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT SCHWAZ,<br />

WASSERRECHTSBEHÖRDE DR. HERBERT HABERL ALS<br />

KOMMISSIONSMITGLIED<br />

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Schwaz als Wasserrechtsbehörde bestehen gegen das geplante<br />

Vorhaben keine Bedenken. Im Übrigen wird auf die Vorschreibungen der beigezogenen<br />

Sachverständigen verwiesen. Allenfalls sonst noch erforderliche wasserrechtliche Bewilligungen sind<br />

gesondert zu beantragen.<br />

Dr. Herbert Haberl<br />

STELLUNGNAHME DER VERTRETERIN DER<br />

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT INNSBRUCK,<br />

WASSERRECHTSBEHÖRDE MAG. NICOLA FENDER ALS<br />

KOMMISSIONSMITGLIED<br />

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als Wasserrechtsbehörde bestehen gegen das<br />

geplante Vorhaben keine Bedenken. Im Übrigen wird auf die Vorschreibungen der beigezogenen<br />

Sachverständigen verwiesen. Allenfalls sonst noch erforderliche wasserrechtliche Bewilligungen sind<br />

gesondert zu beantragen.


574<br />

Mag. Nicola Fender<br />

STELLUNGNAHME DES VERTRETERS DER<br />

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT KUFSTEIN,<br />

WASSERRECHTSBEHÖRDE MAG. MICHAEL CZASTKA ALS<br />

KOMMISSIONSMITGLIED<br />

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Kufstein als Wasserrechtsbehörde bestehen gegen das geplante<br />

Vorhaben keine Bedenken. Im Übrigen wird auf die Vorschreibungen der beigezogenen<br />

Sachverständigen verwiesen. Allenfalls sonst noch erforderliche wasserrechtliche Bewilligungen sind<br />

gesondert zu beantragen.<br />

Mag. Michael Czastka<br />

STELLUNGNAHME DES LANDES TIROL, VERTRETEN DURCH<br />

DIPL.-ING. JUDMAIER<br />

Das Land Tirol spricht sich aus nachfolgenden Erwägungen für die Errichtung der Neubaustrecke<br />

Kundl/Radfeld - Baumkirchen aus, und misst der Realisierung und Inbetriebnahme höchste<br />

Dringlichkeit zu.<br />

1. EU-rechtliche Verpflichtung Österreichs zum Bahnausbau und sonstige Vereinbarungen:<br />

Die rechtliche Verpflichtung zum Ausbau des Brennerkorridors und hier im Speziellen der Eisenbahnstrecke<br />

im Tiroler Unterinntal ergibt sich aus dem Protokoll 9 der Beitrittsakte Österreichs zur Europäischen<br />

Union sowie aus dem Memorandum von Montreux und dem Memorandum zum Ausbau der<br />

Brennerachse.<br />

Am 31. Mai 1994 haben die drei Verkehrsminister von Deutschland, Italien und Österreich,<br />

festgehalten im Memorandum „Brenner Transversale“ von Montreux, eine Grundsatzvereinbarung<br />

zum Ausbau der Zulaufstrecken zum Brenner unterzeichnet, nach der jeder Staat in seinem eigenen<br />

Bereich für den Aus- bzw. Neubau derselben zuständig ist. Darüber hinaus wurde damals unter Punkt<br />

3 festgelegt: „Der weitere Ausbau wird so erfolgen, dass rechtzeitig für die zu erwartenden Verkehre<br />

die erforderlichen Kapazitäten bereitgestellt werden können“.<br />

In einer Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Land Tirol vom Mai 1994 hat sich<br />

die Österreichische Bundesregierung zum Bau einer weitgehend unterirdischen neuen Bahntrasse im<br />

Tiroler Unterland verpflichtet.<br />

Im Protokoll 9 der Beitrittsakte ist Österreich gegenüber den anderen Mitgliedstaaten und der<br />

Europäischen Union die Verpflichtung eingegangen, durch Infrastrukturmaßnahmen die Bahnkapazität<br />

auf der Brennerachse langfristig um zusätzliche 200 Züge/Tag zu steigern.<br />

2. Notwendigkeit des Bahnausbaues aus der Sicht der Verkehrstechnik und Verkehrsentwicklung:<br />

Die Notwendigkeit des Ausbaues der Schieneninfrastruktur wurde bereits mehrfach durch<br />

Verkehrsstudien und Prognosen über die zukünftige Entwicklung des Verkehrs dokumentiert.<br />

Auf der Brennerstrecke stieg der Schienengüterverkehr zwischen 1989 und 2000 auf mehr als das<br />

Doppelte an (Bahn-Nettotonnen + 140 %). Dies entspricht einer mittleren jährlichen Steigerungsrate<br />

von über + 8 %. Damit zählt der Brennerkorridor in Österreich zu den Hauptstrecken mit den höchsten<br />

Zuwachsraten. Trotz Ostöffnung stieg der Anteil des Brenners am gesamten Bahn-Frachtvolumen in<br />

Österreich von etwa 1/12 (1989) auf 1/7 (2000).<br />

Die EU-Prognose, betreffend den transalpinen Güter- und Personenverkehr (veröffentlicht 1998) hält<br />

für den Fall eines Nichtausbaues des Bahnkorridors über den Brenner eine Entwicklung auf der<br />

Schiene bis zu 16 Mio. t/Jahr für möglich. Die Szenarien, die einen Bahnausbau am Brennerkorridor<br />

voraussetzen, prognostizieren für das Jahr 2010 ca. 25 Mio. t/Jahr.<br />

Auch in den nächsten Jahren ist somit mit einer dynamischen Entwicklung des Güterverkehrs am<br />

Brenner zu rechnen. Die Verkehrsaufteilung Straße/Schiene wird künftig ganz wesentlich von den<br />

vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen sowie den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen abhängen.


575<br />

3. Erfordernis einer leistungsfähigen Schieneninfrastruktur aus Gründen des Umweltschutzes:<br />

Die Dringlichkeit, mehr Verkehr auf die elektrisch betriebene, umweltfreundliche Schiene zu verlagern,<br />

wird aus Gründen der zunehmenden Luftbelastung immer größer.<br />

Messungen der Luftgüte im Tiroler Unterinntal belegen eine hohe Immissionsbelastung, sogar schon<br />

Grenzwertüberschreitungen durch Luftschadstoffe, die vornehmlich aus dem Straßengüterverkehr<br />

resultieren.<br />

Auf Grund der vorliegenden Statuserhebung nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft und<br />

insbesondere auch auf Grund der im August 2001 erfolgten Novellierung des IG-Luft mit der<br />

Normierung eines Jahresmittelgrenzwertes für den Parameter NOx ergibt sich zwingend die<br />

Notwendigkeit, eine weit reichende Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu<br />

forcieren, um in die Lage zu kommen, die Einhaltung der nunmehr vorgeschriebenen -auf eine EU-<br />

Richtlinie zurückgehenden - Grenzwerte sicherzustellen (Richtlinie 1999/EG/30). Ohne diese<br />

Entlastung wäre als Auswirkung der Wirtschaftsstandort Unterinntal im zunehmenden Maße<br />

gefährdet, weil dann die Betriebsansiedlung eingeschränkt werden müsste.<br />

4. Schienenregionalverkehr der ÖBB:<br />

Schon längere Zeit vor dem Abschluss des Verkehrsdienstevertrages 1998 zwischen dem Land Tirol<br />

und ÖBB-Personenverkehr hat das Land gegenüber dem Bund bzw. den ÖBB die Forderung nach<br />

Ausbau des Schienennahverkehrs in gleicher Qualität wie im Oberinntal auch im wesentlich dichter<br />

besiedelten Unterinntal deponiert. Die Antwort war, dass „für die Einrichtung eines Schnellbahntaktes<br />

die Zulegung weiterer Streckengleise notwendig“ sei; d.h., dass dies erst nach Verwirklichung der für<br />

den Nord-Südverkehr notwendigen Neubaustrecke möglich ist. (Entschließung des Tiroler Landtages<br />

Zl. 290/91 vom 13.10.1993 und Schreiben an die ÖBB-Generaldirektion vom 08.11.1993, Zl. Vlb4-<br />

0.126/207-93, dazu Antwortschreiben von GD Dr. Draxler vom 16.12.1993, Zl. 1.1-11500-39-1993).<br />

Daher konnte sich der Verkehrsdienstevertrag 1998 auch nur auf den bestehenden Nahverkehr im<br />

Unterinntal beziehen, obwohl der angestrebte Schnellbahntakt auch zur Luftentlastung beitrüge. Das<br />

Land Tirol hat daher erst im August 2000 diesen Nahverkehrsausbau neuerlich eingemahnt<br />

(Schreiben Landeshauptmann Weingartner an Bundesminister Schmid und den Vorstand der ÖBB<br />

vom 25.08.2000, Zl. LH-VE 4-57).<br />

5. Verkehrspolitische Glaubwürdigkeit:<br />

Die Republik Österreich hat zur Lösung der Transitproblematik nach langem Bemühen die Aufnahme<br />

der Neuen Brennerbahn in die TEN-Projekte erreicht und ist die eingangserwähnten internationalen<br />

Verpflichtungen eingegangen.<br />

Ein Abgehen von dieser starken Position im TEN-Netz würde die Glaubwürdigkeit in der Umsetzung<br />

gemeinsamer mit der Europäischen Kommission aufbereiteter Verkehrsprojekte beeinträchtigen.<br />

Dipl.-Ing. Diethelm Judmaier<br />

STELLUNGNAHME DES LANDESFEUERWEHRVERBANDES FÜR<br />

TIROL, VERTRETEN DURCH LFI ING. GRUBER<br />

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes für Tirol wird festgehalten, daß das mit der Brenner<br />

Eisenbahn GmbH für den Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen der Eisenbahnachse München –<br />

Verona abgestimmte Sicherheitskonzept und der abgestimmte Notfallplan auch unter<br />

Berücksichtigung eines nicht immer eingehaltenen Abstandes für die sicheren Bereiche von 500 m<br />

und der Einschränkung, daß einzelne Rettungsplatzzufahrten nur bis HQ 80 ohne durchgehende<br />

Überflutung befahrbar sind, aus heutiger Sicht den Erfordernissen einer modernen Vorsorge zur<br />

Umsetzung von erfolgversprechenden Fremdrettungsmaßnahmen unter Beachtung des sehr<br />

wichtigen Bereiches der Selbstrettung entspricht.<br />

Das Sicherheitskonzept und der Notfallplan für den Eisenbahnabschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen<br />

finden daher unsere Zustimmung.<br />

Hinsichtlich detaillierter Festlegung der Aufgabenbereiche der in das Sicherheitskonzept eingebundenen<br />

Freiwillingen Feuerwehren bzw. deren Ausrüstung und Übernahme der Beschaffungskosten<br />

für diese Ausrüstung, gehen wir davon aus, daß diese Fragestellungen im Rahmen<br />

des Betriebsbewilligungsverfahrens für ggst. Streckenabschnitt geklärt werden.


576<br />

LFI Ing. Gruber<br />

STELLUNGNAHME DES ÖSTERREICHISCHEN ROTEN KREUZES<br />

TIROL, VERTRETEN DURCH PETER MADER,<br />

LANDESRETTUNGSKOMMANDANT<br />

Im nunmehr vorliegenden Sicherheitskonzept der Brenner Eisenbahn GmbH mit der Bezeichnung B-<br />

BV-TB-01000.a00-33-0037.05-00, gefertigt von der BEG am 13.7.200, sind im wesentlichen alle von<br />

seiten des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Tirol, eingebrachten Forderungen,<br />

berücksichtigt. Das Konzept findet somit unsere Zustimmung.<br />

Anzuregen bleibt bei zuküftigen Projekten nur die Vergrößerung des Stauraumes in den „Sicheren<br />

Bereichen“ der Rettungsschächte. Dieser Platz würde der unaufschiebbaren Erstbehandlung<br />

schwerstverletzter Patienten durch Notärzte sowie Sanitätern dienen.<br />

Bezüglich der Materialbevorratung sowie der Umwälzung von Sanitätsmaterial muß im Zuge der<br />

Betriebsbewilligung nochmals im Detail verhandelt werden.<br />

Auch zum vorliegenden Notfallplan mit der Bezeichnung B-BV-SG-0000.a00-059-0002.01-00 gefertigt<br />

von der BEG am 30.6.2001, gibt es von unserer Seite keine Einwände.<br />

Peter Mader<br />

II. ABSCHNITT<br />

SONSTIGE STELLUNGNAHMEN<br />

STELLUNGNAHME VOM 9. OKTOBER 2001 DER TELEKOM AUSTRIA AG/WIEN, VERTRETEN<br />

DURCH DR. FRIEDRICH WEINSTABEL:<br />

Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf das gesamte vorliegende<br />

Baugenehmigungsverfahren der Brenner Eisenbahn GmbH. Durch das gegenständliche Bauvorhaben<br />

sind Fernmeldekabel der Telekom Austria AG betroffen, wobei die entsprechenden Lagepläne über<br />

Kabel der Konsenswerberin bereits übergeben worden sind, bzw. dieser bekannt sind und in deren<br />

Pläne in gelber Farbe als Kabel der Telekom bereits vermerkt sind. Um eine reibungslose Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Fernmeldediensten insbesondere mit dem Universaldienst gemäß §§ 24 ff TKG<br />

zu gewährleisten, ist daher eine ordnungsgemäße Verlegung bzw. Nichtbeschädigung der<br />

Fernmeldekabel zu garantieren.<br />

Die Einhaltung nachstehender Vorschreibungen ist daher unbedingt erforderlich:<br />

1. Vor Beginn der Bauarbeiten ein entsprechendes Zeitablaufdiagramm aller zu treffenden<br />

Maßnahmen gemeinsam mit der Telekom Austria AG festzulegen.<br />

2. Die gesamten Kosten der notwendigen Um- bzw. Verlegungen sind von der<br />

Konsenswerberin zu übernehmen, wobei die von der Telekom Austria zu erbringenden<br />

Leistungen durch entsprechende Bestellschreiben der Konsenswerberin abzurufen sind.<br />

3. Hinsichtlich des Kabelschutzes und zu treffender Sicherungsmaßnahmen wird auf die<br />

gültige Kabelschutzanweisung verwiesen, die einzuhalten sind.<br />

Als Ansprechpartner für die Abwicklung wird seitens der Telekom Austria Herr Michael Stock, Leiter<br />

Netzinfrastrukturcenter Wörgl, Brixenthaler Str. 51, 6300 Wörgl, Tel.-Nr. 059059542300, namhaft<br />

gemacht.<br />

Dr. Friedrich Weinstabel<br />

STELLUNGNAHME VOM 9. OKTOBER 2001 DER MARKTGEMEINDE BRIXLEGG, VERTRETEN<br />

DURCH HERRN ING. RUDOLF PUECHER<br />

Die Gemeinde Brixlegg erklärt sich mit dem gegenständlichen Bauvorhaben einverstanden, sofern<br />

nachstehende Forderungen erfüllt werden:<br />

1. Hinsichtlich des Trinkwasserbrunnens im Bereich Innweg wird festgehalten, daß durch<br />

den Bau und späteren Betrieb des Umfahrungstunnels keine Beeinträchtigung der<br />

Trinkwasserversorgung erfolgen darf. Sollte es Beeinträchtigung geben, so ist<br />

Trinkwasser in gleicher qualitativer und quantitativer Menge bereitzustellen.


577<br />

2. Das Beweissicherungsverfahren für den Trinkwasserbrunnen und die Trinkwasserquellen<br />

sollte wie beim Bau des Erkundungsstollens weitergeführt werden.<br />

Weiters schließe ich mich der Stellungnahme der Bürgerinitiative Brixlegg vom 9. Oktober 2001<br />

vollinhaltlich an.<br />

Ing. Rudolf Puecher<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 23. NOVEMBER 2001 DER GEMEINDE BRIXLEGG,<br />

VERTRETEN DURCH HERRN ING. RUDOLF PUECHER<br />

Bezugnehmend auf die Stellungnahme vom 9.10.2001 wird festgehalten, dass nach Rücksprache mit<br />

einigen Sachverständigen im Falle einer Beeinträchtigung eine rasche Ersatzversorgung mit<br />

Trinkwasser nicht möglich ist.<br />

Es wird gefordert, die vorgesehene Löschwasserleitung DN200 unbedingt trinkwassergeeignet auf der<br />

gesamten Trassenlänge auszuführen.<br />

Rudolf Puecher<br />

STELLUNGNAHME VOM 9. OKTOBER 2001 VON DER TIWAG-TIROLER WASSERKRAFT AG,<br />

VERTRETEN DURCH HANS KNOLL<br />

Durch das verhandlungsgegenständliche Projekt ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte mit<br />

Kabel-, Leitungs- und sonstigen Betriebsanlagen (wie zB Transformatoren, Kraftwerksanlagen) der<br />

TIWAG, deren Bestand und Betrieb dauernd gesichert bleiben muss.<br />

Soweit bauliche Sicherungs- bzw. Adaptierungsmaßnahmen an Betriebsanlagen der TIWAG<br />

notwendig werden, sind diese zeitgerecht mit der TIWAG abzustimmen und im Einvernehmen mit der<br />

TIWAG zu veranlassen, wobei sämtliche mit Sicherungs- und Adaptierungsmaßnahmen an<br />

TIWAG-Betriebsanlagen verbundenen Kosten vom Konsenswerber zu tragen sind.<br />

Adaptierungsmaßnahmen an Betriebsanlagen der TIWAG sind erst nach Vorliegen der hiefür<br />

erforderlichen öffentlich- sowie privatrechtlichen Zustimmungen und Genehmigungen möglich.<br />

Wir weisen daraufhin, dass auf Basis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften für<br />

stromführende Leitungsanlagen nachstehende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten sind:<br />

1. Jede Annäherung an stromführende Betriebsanlagen der TIWAG ist mit Lebensgefahr<br />

verbunden und daher verboten (bei 220.000 Volt unter 3 Meter, bis 110.000 Volt unter 2<br />

Meter). Die Schutzabstände sind auch von den durch Wind ausgelenkten Leiterseilen<br />

einzuhalten und gelten auch für Baumaschinen und sonstige Geräte.<br />

2. Ebenso ist jede unsachgemäße Handhabung oder durch Baugeräte verursachte<br />

Beschädigung der erdverlegten Kabel lebensgefährlich und daher im Rahmen der<br />

geltenden Sicherheitsvorschriften verboten. Im Bereich von 1 Meter beiderseits von<br />

stromführenden Kabelanlagen sind aus Sicherheitsgründen Grabarbeiten nur händisch<br />

erlaubt.<br />

3. Aufschüttungen im Schutzbereich von Leitungsanlagen, durch welche die<br />

Sicherheitsabstände unterschritten werden sowie Abgrabungen in der Nähe von Masten,<br />

die deren sicheren Bestand gefährden, sind ebenfalls lebensgefährlich und daher<br />

verboten.<br />

4. Es ist Sache des Konsenswerbers, die bauausführenden Firmen bzw. alle beim Bau<br />

Beschäftigten auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.<br />

Knoll Hans<br />

STELLUNGNAHME VOM 9. OKTOBER 2001 VON IDA SCHMUCK-MAIER<br />

Antrag auf Anerkennung als Partei wegen Betroffenheit<br />

Unser Haus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Baustelle - und später zur Neubaustrecke. Aus<br />

diesem Grunde stellen wir den Antrag auf Anerkennung als Partei wegen Betroffenheit, da dadurch<br />

unsere Lebens- und Wohnqualität für längere Zeit stark beeinträchtigt ist. Durch harte Arbeit konnten<br />

wir uns ein Eigenheim schaffen. Am Abend möchten wir die Ruhe genießen, jedoch ist dies zur Zeit<br />

nicht möglich und auch in Zukunft wird es sich nicht ändern.<br />

Die Situation überfordert mich (obwohl ich noch relativ jung bin - 42) derart, dass ich so oft als möglich<br />

das Weite suche und ins Zillertal zu meinen Eltern flüchte.


578<br />

Und das jetzt schon, wo wir erst am Anfang des enormen Bauvorhabens stehen. Selbst meine<br />

Tochter mit 13 Jahren fühlt sich bei den Schulaufgaben gestört, nicht daran zu denken, wie es sein<br />

wird, wenn diese Situation über Jahre hinwegdauert.<br />

Baustellenverkehr<br />

Dem Ortsteil Schlagturn wurde seitens der BEG zugesagt, dass dieses Siedlungsgebiet vom<br />

Baustellenverkehr verschont bleiben wird. Anfangs dauerte es aber ca. -2-3 Wochen lang, dass<br />

schwere Baufahrzeuge durchfuhren. Später, als bereits eine Zu- und Abfahrt über die Autobahn<br />

errichtet war, fuhren die Autos bzw. LKWs immer noch über Schlagturn zu. Dies ist auch teilweise<br />

heute -noch der Fall, trotz mehrmaliger Beschwerden bei der BEG.<br />

Wir fordern ein striktes Fahrverbot von Baufahrzeugen (LKW und PKW) durch das Siedlungsgebiet<br />

Schlagturn, sowie strengere Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Dies fordert die BI Stans<br />

selbstverständlich auch für zukünftige Baustellen im Bereich Unterdorf und später im Rahmen der<br />

Autobahnverlegung im Bereich Schlagturn.<br />

Arbeitszeiten<br />

Wir fordern, dass die Arbeitszeiten von 6 Uhr bis 20 Uhr strikt eingehalten werden bzw. an Sonn- und<br />

Feiertagen nicht gearbeitet wird.<br />

Messungen<br />

Wir fordern, dass die Werte für Staub, Lärm und Erschütterungen (Luft- und Körperschall) ständig und<br />

auch vor Allem unter realistischen Voraussetzungen gemessen werden. Dass die Grenzwerte<br />

(natürlich angepasst den jeweiligen Gesetzesvorgaben) eingehalten werden, setzen wir voraus,<br />

ebenso dass diese von den zuständigen Gutachtern auch überprüft werden.<br />

Autobahn-Verlegung im Bereich Schlagturn<br />

Im Bereich Schlagturn ist aufgrund der offenen Bauweise eine Autobahn-Verlegung notwendig, die in<br />

4 Teilen zu je 3 Monaten erfolgt. Da die derzeitigen Lärmschutzwände abgetragen werden müssen,<br />

fordern wir spezielle Lärmschutzmassnahmen (nach neuestem Stand der Technik), sowie eine<br />

kontrollierte Geschwindigkeitsbeschränkung während dieses Bauabschnittes. Die Bauzeit ist auf eine<br />

minimale Dauer zu beschränken.<br />

Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass seitens der BEG auch hier zugesichert wurde, dass es<br />

ein striktes Fahrverbot der Baustellenfahrzeuge durch das Siedlungsgebiet Schlagturn geben wird,<br />

wenn dieser Abschnitt gebaut wird.<br />

Lärmmessungen über längere Zeiträume werden vorausgesetzt.<br />

Nach Abschluss der Bautätigkeit in diesem Bereich und Wiederherstellung des Autobahn-Verlaufes<br />

fordern wir, die Errichtung von Lärmschutzwänden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.<br />

Großbaustelle Schlagturn Erkundungen- und Rettungsstollen<br />

Da sich unser Haus in unmittelbarer Nähe dieser Baustelle befindet, fordern wir eine humane<br />

Rücksichtsnahme. Weiters wäre es für uns sehr hilfreich, wenn die Aufschüttung (Damm erhalten<br />

bleibt).<br />

Lebens- und Wohnqualität<br />

Die BEG soll sich bewusst sein, dass durch dieses enorme Bauvorhaben sehr viele Menschen in<br />

Stans-Schlagturn und Stans-Unterdorf über viele Jahre betroffen sind und unsere Lebens- und<br />

Wohnqualität. Vor allem in der Bauphase - massiv negativ beeinträchtigt wird (Staub, Lärm,<br />

Erschütterungen, Wertminderung des Eigentums usw.)<br />

Es werden zwar zwingende und empfohlene Maßnahmen seitens der Gutachter vorgeschrieben,<br />

jedoch erfahrungsgemäß weichen Praxis und Theorie weit voneinander ab.<br />

Wir denken vor allem an die psychischen Belastungen, die BI Stans ersucht daher die<br />

Sachverständigen für Medizin und Soziales um Schutz für die betroffenen Menschen und<br />

Hilfestellung, sollte es zu Problemen kommen.<br />

Wir erwarten von der BEG weiterhin laufende Informationen, wie es eigentlich auch in der<br />

Vergangenheit praktiziert wurde.<br />

Lärm, Staub, Erschütterungen


579<br />

Die BI Stans fordert Lärmschutz-Maßnahmen und das Schwere-Masse-Feder-System, auch im<br />

Bereich Unterquerung Stanser Bach, dem neuesten Stand der Technik entsprechend. Weiters fordert<br />

die BI laufende Messungen von Lärm, Staub und Erschütterungen der ganzen Strecke entlang, über<br />

die sich die BI Stans auch jederzeit informieren kann. Ein Einhalten der festgelegten Grenzwerte wird<br />

vorausgesetzt sowie die Anpassung der Grenzwerte an die jeweilige Gesetzeslage.<br />

Lebens- und Wohnqualität.<br />

Die BI Stans setzt voraus, dass die Lebens- und Wohnqualiät der Bevölkerung von Stans durch den<br />

Bau dieser Hochleistungsstrecke verbessert wird (Verlegung Schwerverkehr auf Schiene Reduzierung<br />

der dB, Verbesserung des Taktverkehrs).<br />

Die BI Stans fordert, dass laufend Messungen gemacht werden betreffend Lärm und Staub und die<br />

Einsichtnahme der Ergebnisse ermöglicht wird.<br />

Ida Maier-Schmuck<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 VON IDA SCHMUCK-MAIER<br />

Nach der heutigen Begehung mit den Gutachtern bin ich zum Schluß gekommen, daß meine<br />

Lebensqualität während der Bauphase stärker beeinträchtigt wird wie wir bisher angenommen haben.<br />

Daher fordern wir bei unzumutbaren Zuständen ein Ersatzquartier oder eine Ablöse unseres Objektes.<br />

Außerdem fordere ich die versprochenen Lärmschutzmaßnahmen bei Verlegung der Autobahn, wie<br />

vereinbart, einzuhalten.<br />

Zusätzlich gefordert wird eine Beweissicherung und Überwachung hinsichtlich Gebäudeschäden<br />

während der Bauphase.<br />

Maier-Schmuck<br />

STELLUNGNAHME VOM 9. OKTOBER 2001 VON DER BÜRGERINITIATIVE BRIXLEGG,<br />

VERTRETEN DURCH RICHARD LERCH UND ING. HANS HUBER<br />

Anlässlich der oben genannten mündlichen Verhandlung gibt die Bürgerinitiative BrixIegg<br />

schriftlich folgende Stellungnahme ab:<br />

Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Rohquerschnitt des Tunnels von km 30,0 bis 33,5 so ausgeführt<br />

wird, dass jedes Masse-Federsystem nachträglich eingebaut werden kann.<br />

Die für Brixiegg festgelegten 7 Messpunkte und die für Reith i.A. vorgesehenen 3 Messpunkte<br />

scheinen uns nicht ausreichend, daher verlangen wir die Anzahl der Messpunkte im Bereich von km<br />

30,0 bis 33,5 zu erhöhen, da erst nach tatsächlichen Messungen die erforderliche Dämmstärke der<br />

Masse-Feder-Systeme festgelegt werden kann.<br />

Für die Bauphase halten wir fest:<br />

Die BEG beaufsichtigt die ausführenden Firmen kontinuierlich und sorgt dafür, dass die Bewohner von<br />

Brixlegg und Reith i.A. nicht unzumutbar belästigt werden. Wünschen, Beschwerden sowie<br />

gegebenenfalls Forderungen aus Schadensfällen wird seitens der BEG oder deren<br />

Nachfolgegesellschaft nachgegangen und im Sinne der Beschwerdeführer geregelt.<br />

Für Schadensfälle die aus unmittelbarer bzw. mittelbarer Ursache durch den Baubetrieb entstehen<br />

haftet die BEG oder deren Nachfolgegesellschaft und hält die Geschädigten schad- und klaglos.<br />

Für die Betriebsphase halten wir fest:<br />

Die in der UVP vorgegebenen Grenzwerte betreffend Lärm, Erschütterung und Sekundärschall<br />

(Körperschall) sind als Minimalforderungen zu betrachten und dürfen keinesfalls, an keinem Punkt der<br />

Trasse, überschritten werden. Die Unterschreitung der Fühlbarkeitsgrenze hat absolute Priorität.<br />

Erst nachdem seitens der BEG nachhaltig der Beweis erbracht ist, dass im Betriebsfall die im<br />

Bescheid festgelegten Kriterien der Fühlbarkeitsgrenzen nicht überschritten werden, darf der<br />

Bahnbetrieb aufgenommen werden.<br />

In weiterer Folge hat der jeweilige Betreiber der Neubaustrecke (die BEG oder Nachfolger) die<br />

Einhaltung der im Bescheid und in der Betriebsbewilligung festgelegten Kriterien, wie Erschütterung<br />

und Sekundärschall (Körperschall zeitlich unbegrenzt zu gewährleisten.


580<br />

Andernfalls ist der Bahnbetrieb entsprechend einzuschränken oder einzustellen bis durch geeignete<br />

Massnahmen der bescheidmässige Sollzustand wieder erreicht ist.<br />

Die dabei anfallenden Kosten sind zur Gänze vom Betreiber zu tragen.<br />

Richard Lerch Ing. Hans Huber<br />

STELLUNGNAHME VOM 9. OKTOBER 2001 VON ALOIS NIEDERBACHER<br />

Laut Auskünfte der BEG ist eine bergmännische Bauweise des Tunnels unter unserem Grund<br />

vorgesehen. Daraus resultiert: Kann während der Bauarbeiten die Tunnelservitutstrecke mit Traktoren<br />

und Landmaschinen befahren bzw. bearbeitet werden? Sollte dies nicht gefahrlos möglich sein, so<br />

müssen der entstandene Ernteausfall, der Flurschaden durch Pflegeausfall, die<br />

Wirtschaftserschwernis durch längeren Anfahrtsweg zur durch den Tunnel abgeteilten<br />

Grundstücksfläche und die entfallenden EU-Gelder abgegolten und ersetzt werden.<br />

Sowohl bei einer offenen Bauweise, als auch bei den Bauarbeiten für den Ausstieg und der<br />

Wegverbreiterung müssen folgende Punkte eingehalten werden:<br />

1 Durch Staubbelästigung entstehende Schäden -an den Fassaden der Häuser, d.<br />

Obstgarten, dem Gemüsegarten und dem Agrargrund müssen beseitigt bzw. der<br />

Schaden ersetzt werden.<br />

2 Sollte in der Bauphase außer dem Tunnelservitut zusätzlich Grund in Anspruch<br />

genommen werden müssen (Weg, Tunnelausstieg u. Ausgleichsfläche), ist für diese<br />

Fläche eine gesonderte Entschädigung zu entrichten.<br />

3 Die Baustelle ist so abzusichern, dass der restliche Grund nicht befahren bzw. belastet<br />

wird.<br />

4 Die Nachtruhe unserer Mieter muss gewährleistet sein und auch die Lärmbelästigung am<br />

Tag darf eine zumutbare Höhe nicht überschreiten.<br />

5 Nach Beendigung des Baus muss der Urzustand wieder hergestellt werden. Die Felder<br />

müssen humusiert, eingesät, die Böschung flach verlaufend geböscht werden, damit sie<br />

mit landwirtschaftlichen Maschinen bearbeitet werden können.<br />

6 Die Humusschicht hat sich über Jahre durch düngen und pflegen gebildet Da eine<br />

neuerliche Bildung der Humusschicht wieder lange Jahre braucht, muss der etwaige<br />

Ernteausfall bis zum Wiedererreichen der normalen Erntemenge abgegolten werden.<br />

7 Bei einer Bepflanzung der Ausgleichsfläche ist Mehrarbeit zu erwarten, da die<br />

Grundgrenze immer von Verwucherungen gesäubert werden müsste. Dies ist von Seiten<br />

der BEG zu besorgen oder die Bepflanzung zu unterlassen. Auch würde durch eine<br />

Baumbepflanzung für unser Feld mehr Schatten entstehen, wodurch sich weniger<br />

Ernteertrag ergeben würde. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Landschaftsbild<br />

Erheblich gestört wird.<br />

8 Da sich unser Grundstück durch den Verkauf der Flächen für den Notausstieg, der<br />

Wegverbreiterung und der Ausgleichsfläche verkleinert, muss ein Bewirtschafter ein<br />

Zweites Grundstück dazupachten um den gleichen Ertrag zu erzielen. Daraus ergibt sich<br />

eine Wirtschaftserschwernis durch zusätzlichen Anfahrtsweg und die Bewirtschaftung<br />

einer zweiten Agrarfläche.<br />

9 Das Grundwasservorkommen von 25 sec/L liegt genau auf der Tunnelachse, kann also<br />

nicht ausgebaut und verwertet werden. Der Wasserhaushalt darf nicht gestört werden.<br />

Kann die nicht gewährleistet werden so muss gleichwertiges Wasser von der BEG<br />

zugeleitet werden.<br />

10 Weiters müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass es durch die Durchschneidung<br />

unseres Grundstücks durch den Tunnel weder zu Versumpfung oder Versteppung<br />

kommen kann. Sollte dies nicht vermeidbar sein, muss eine Dauerentschädigung<br />

erfolgen.<br />

11 Das Tunnelservitut durchschneidet den jetzigen Grund, welcher aus einem sehr schönen,<br />

quadratischen Stück besteht. Dabei entstehen zwei Dreiecke. Es wird 1/3 des Grundes<br />

erheblich entwertet. Bei einem Verkauf als Agrargrund wird der volle Kaufpreis durch die<br />

hohe Belastung des Servituts nicht mehr erreicht. Auch sind erhöhte Kosten an<br />

Vermessungsarbeiten und Gebühren sowie Mehrarbeit im Veräußerungsfall zu<br />

befürchten. Bei einem Verkauf als Industrie- oder Baugrund (keine Bodennutzung ist auf<br />

ewig vorgeschrieben) sind ebenfalls sehr hohe Preiseinbußen zu erwarten, da Gründe in<br />

quadratischen Flächen verkauft werden, also immer ein Teil des fast wertlosen<br />

Tunnelservituts mitgekauft werden muss. Somit muss die Entschädigung neu überdacht


581<br />

und an den uns entstehenden Schaden angepasst werden, da eine sehr hohe<br />

Bodenverkehrswertminderung entsteht.<br />

12 Der Grund ist zwar in unserem Besitz, aber durch das Servitut mit erheblichen<br />

Einschränkungen (Brunnenbau) und Auflagen belastet. Die Möglichkeit einen Brunnen für<br />

Industriezwecke, Viehtränke, zur Bewässerung der Felder oder Wasserverbrauch für die<br />

Bewohner der Wohnhäuser zu schlagen, ist nicht mehr gegeben oder nur mit erhöhten<br />

Kosten. (Längere Wasserleitung durch Servitut). Zusätzlich ist uns eine Verwertung des<br />

Grundwassers verbaut. Dadurch vermindert sich der Bodenverkehrswert sowie der<br />

betriebliche Sonderwert.<br />

13 Durch den Bau des Tunnels kann es zu Erschütterungen kommen. Durch den Entzug<br />

des Wassers mit Feinanteilen von Sand kann es zur Setzung der Gebäude kommen.<br />

Dies muss ebenfalls bedacht und auftretende Schäden müssen abgegolten oder ersetzt<br />

werden.<br />

14 Durch den Betrieb der Hochgeschwindigkeitsbahn kann es zu Erschütterungen und<br />

Lärmbelästigung kommen. Dagegen sind Vorkehrungen zutreffen um dies zu vermeiden,<br />

also ein bereits gefordertes Masse-Federsystem einzubauen.<br />

15 Die Beweissicherung für Haus Matzen 8 ist neu aufzunehmen, da das Haus renoviert<br />

wurde.<br />

16 Abgeltungssätze und Entschädigungssummen sind vor Baubeginn vertraglich<br />

festzusetzen.<br />

17 Unvorhersehbare Schäden aller Art sind nachträglich abzugelten oder zu beheben.<br />

18 Die BEG hat während der Bauzeit durch Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass unsere<br />

Auflagen eingehalten und etwaige Missstände beseitigt werden.<br />

19 Sowohl jetzt als auch während des Baus und nach Beendigung der Bauarbeiten, darf das<br />

restliche Feld nicht befahren werden. Die Zufahrt für den Bau und etwaige Kontrollen<br />

muss, wie bereits vereinbart, über den Inndammweg erfolgen,<br />

20 Für Beschwerden oder Reklamationen muss von Seiten der BEG und eines<br />

Sachverständigen des Bauembundes eine Anlaufstelle eingerichtet werden welche für<br />

unsere Belange zuständig ist.<br />

Alois Niederbacher<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 9. OKTOBER 2001 ZUR STELLUNGNAHME VOM 1.<br />

OKTOBER 2001 VON GEORG EGGER, FIECHT-AU 18, 6134 VOMP<br />

Im Zuge der heutigen Erörterung hat sich ergeben, dass seitens der BEG in der Nähe meines<br />

Grundstückes offensichtlich auch die Möglichkeit einer offenen Bauweise in Betracht gezogen wird.<br />

Durch die bei dieser Bauweise erforderlichen Methoden, insbesondere das Schlagen der<br />

Larsenschienen, befürchte ich eine über das bisher erwartete Ausmass hinaus gehende<br />

Beeinträchtigung durch die damit verbundene Lärmerregung. Ich fordere daher die Durchführung<br />

dieser Baumassnahmen in geschlossener Bauweise.<br />

Sofern gemeinsam mit der Gemeinde Stans eine Ortsbesichtigung im Zuge der Verhandlung<br />

tatsächlich durchgeführt werden sollte, fordere ich die Einbeziehung meiner Forderungen in diese mit<br />

Vertretern der Gemeinde Stans durchgeführten Ortsbesichtigung.<br />

Seitens der Projektwerberin wurde uns bislang immer zugesichert, dass nach Inbetriebnahme<br />

(Vollbetrieb) des gegenständlichen Bauvorhabens keinerlei Lärm- bzw. Erschütterungsauswirkungen<br />

auf meinem Grundstück zu erwarten sind. Ich befürchte dennoch eine Beeinträchtigung durch<br />

derartige Auswirkungen und fordere erforderlichenfalls die Setzung entsprechender über das bisher<br />

vorgesehene Ausmass hinausgehende Massnahmen. Sofern in der Betriebsphase dennoch derartige<br />

Auswirkungen entstehen sollten, fordere ich eine angemessene Abgeltung der dadurch entstandenen<br />

Wertminderung an meiner Liegenschaft.<br />

Sofern ich in Zukunft in dem auf meinem Grundstück bestehenden Bauverbotsbereich eine<br />

Bauführung beabsichtigen sollte, und durch diesen Bauverbotsbereich sich Einschränkungen für die<br />

von mir beabsichtigte Bauausführung ergeben sollten, fordere ich eine angemessene Abgeltung bzw.<br />

Entschädigung für diese mir entstandene Einschränkung bzw. mir entstehenden Mehrkosten durch<br />

das Eisenbahnunternehmen.<br />

Weiters ist festzuhalten, dass wie bereits in meiner schriftlichen Stellungnahme ausgeführt die Zufahrt<br />

zu meiner Liegenschaft über Stans Schlagturn jederzeit gewährleistet werden muss. Sofern allfällige


582<br />

Massnahmen an Wegen bzw. Zufahrten erforderlich sein sollten, ist seitens der Projektwerberin<br />

rechtzeitig (ca. 2 Monate vorher) das Einvernehmen hierüber herzustellen.<br />

Für die Zeit der Bauausführung ist seitens der Projektwerberin ein ständiger Ansprechpartner namhaft<br />

zu machen, um im kurzen Wege allenfalls auftretende Probleme behandeln und zu einer Lösung<br />

führen zu können.<br />

ZUSATZ VOM 11. OKTOBER 2001:<br />

Bei der heutigen Verhandlung und der örtlichen Begehung mit den Sachverständigen kam heraus,<br />

dass die provisorische Baustellenausfahrt bei Fiecht weiterhin bestehen bleibt. Somit soll entgegen<br />

der Zusage der BEG die neue Lärmschutzwand (Stützwand) nicht als erstes errichtet werden. Sollte<br />

dies schlussendlich tatsächlich der Fall sein, fordere ich als Ausgleichsmassnahme hiefür, dass bis<br />

zur Errichtung dieser Schallschutz-Stützwand zumindest der Schutzwall Egger-Schlagthurn erhalten<br />

bleibt.<br />

Im Übrigen lehne ich die Baustellenzufahrt in dieser Form entgegen der urprünglichen Zusicherung<br />

der BEG, diesen Verkehr über den Sondierungsstollen zu führen, aus verkehrspolitischen Gründen<br />

bzw. aus Gründen des Schutzes der Anrainer (unzumutbare Verkehrsbelastung auf der<br />

Landesstrasse aufgund der sich dadurch für den Baustellenverkehr ergebenden grossen Umwege<br />

über Schwaz bzw. Jenbach) ab.<br />

Georg Egger<br />

STELLUNGNAHME VOM 9. OKTOBER 2001 VON PAUL INAMA-STERNEGG, 6142 MIEDERS 47<br />

Ich bin Haupteigentümer der Liegenschaft Schloß Lichtenwerth, Gemeinde Münster.<br />

Seitens der Projektwerberin ist in diesem Bereich die Führung des Eisenbahntunnels in geschlossener<br />

Bauweise beabsichtigt. Ich befürchte durch die Baumaßnahmen einerseits und andererseits für die<br />

Zeit des Eisenbahnbetriebes, das Entstehen von Schäden am historischen Bauwerk. Ich fordere<br />

daher die Aufnahme in ein entsprechendes (Hochbau-) Beweissicherungsprogramm zur Feststellung<br />

allfälliger durch die Baumaßnahmen bzw. durch den Bahnbetrieb hervorgerufener Schäden an diesem<br />

Objekt.<br />

Weiters fordere ich die Durchführung entsprechender Erschütterungsmessungen während der<br />

Bauphase sowie in der Betriebsphase, um allfällige Auswirkungen auf mein Objekt entsprechend<br />

sachverständig beurteilen zu können.<br />

Paul Inama-Sternegg<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 DER FA. LANG, VERTRETEN DURCH BAURAT HC<br />

DIPL.-ING. OTHMAR KRONTHALER<br />

Gegen das Bauvorhaben besteht grundsätzlich kein Einwand, sofern ein ähnlicher Vertrag wie Vertrag<br />

Nr. 00348V-Hg/Hg vom 19.7.1999 bzgl. Erkundungsstollen Vomp West zwischen der Firma Hans<br />

Lang GmbH und der BEG abgeschlossen wird.<br />

Dipl.-Ing. Othmar Kronthaler<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 DER VERBUND AUSTRIAN POWER GRID,<br />

VERTRETEN DURCH GERHARD LADSTÄTTER<br />

Die Anlagen der Verbund Austrian Power Grid (220 kV Leitung Zell am Ziller-Westtirol System<br />

275/276) ist vom gegenständlichen Projekt nicht betroffen.<br />

Gerhard Ladstätter<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 VON OSWALD SCHALLHART, DORFSTRAßE 5,<br />

6123 TERFENS<br />

Ich bin durch das gegenständliche Bauvorhaben betroffen als Grundeigentümer der Parzelle 2170.<br />

Ich erhebe gegen die eisenbahnrechtliche Bewilligung Einspruch und begründe das wie folgt:<br />

Verhandlungen über die Einräumung einer dauerhaften Dienstbarkeit sind bisher nicht erfolgt. Weiters<br />

merke ich für den Fall, dass infolge des Eisenbahnbausbaus ein späterer Schotterabbau unmöglich<br />

oder erschwert würde, entsprechende Schadenersatzleistungen durch die BEG zu erfolgen haben.


583<br />

Überdies wäre der im Zuge der Bauherstellung anfallende Schotter von meinem Grundstück<br />

(Aushubmaterial) zu entschädigen.<br />

Oswald Schallhart<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 DER GEMEINDE TERFENS, VERTRETEN DURCH<br />

BÜRGERMEISTER OSWALD SCHALLHART<br />

Die Gemeinde Terfens erhebt Einspruch gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Bewilligung<br />

und begründet das wie folgt:<br />

1. Das schwere Masse- Federsystem, das im Bereich des Tunnels eingebaut wird, beginnt beim<br />

Bauernhof Schallhart Martin. Da im künftigen Raumordnungskonzept der Gemeinde Terfens<br />

vorgesehen ist, bis auf die Höhe der Hackschnitzelheizung Aussiedlerhöfe zu genehmigen, ist es<br />

notwendig, diesen Erschütterungsschutz bis zu dieser Linie einzubauen.<br />

2. Bei der vorgezogenen Baumaßnahme Terfens (Unterführung Eiringer) sind bei verschiedenen<br />

Hochwasserereignissen die Feldflächen überflutet worden. Hier ist es unbedingt notwendig, einen<br />

dauerhaften Ablauf in den Inn zu bauen. Die Unterführung ist nur auf ein 35-jähriges Hochwasser<br />

ausgebaut, damit würde auch sichergestellt, dass sie innerhalb kürzerer Zeit wieder nutzbar wäre.<br />

3. Weiters möchten wir feststellen, dass sämtliche Grundeinlösungsfragen (Servitutseinräumungen)<br />

mit der Gemeinde Terfens ungeklärt sind. Auch Nutzungen der Gemeindestrassen, künftige<br />

Instandhaltung, Strassenverbreiterungen zu den Rettungsplätzen sind ungeklärt.<br />

Oswald Schallhart<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 DER GEMEINDE BAUMKIRCHEN, VERTRETEN<br />

DURCH BÜRGERMEISTER JOSEF SCHINDL<br />

Die Gemeinde Baumkirchen hat grundsätzlich keine Einwände gegen das Bauvorhaben.<br />

Nachstehende Forderungen werden erhoben:<br />

1. In der Haltestelle Baumkirchen ist auf dem Mittelbahnsteig ein Flugdach zu errichten.<br />

Diese Forderung begründe ich wie folgt:<br />

Schon aus grundsätzlichen Erwägungen sind die Bahnbenützer gegen die Witterung entsprechend zu<br />

schützen. Überdies würde die Winterräumung ansonsten mit Sicherheit Probleme bereiten.<br />

2. Der Abstand zwischen den Objekten an der Wattner Straße (neu zu errichtender<br />

Straßenteil nördlich der Bahn zwischen Bauhof der Gemeinde und Wattner Straße) hat<br />

mindestens 5 Meter zu betragen.<br />

Diese Forderung begründe ich wie folgt:<br />

Der Mindestabstand ergibt sich aus der Tiroler Bauordnung (Baufluchtlinie).<br />

3. Die Löschwasserleitung muss als Trinkwasserleitung ausgeführt werden.<br />

Diese Forderung begründe ich wie folgt:<br />

Die Gelegenheit sollte genutzt werden, um eine allfällige Notversorgung der Gemeinde zu schaffen.<br />

Eine Beteiligung des Landes Tirol an den Mehrkosten wird gefordert.<br />

Josef Schindl<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 DER GEMEINDE VOMP, VERTRETEN DURCH<br />

BÜRGERMEISTER KARL JOSEF SCHUBERT<br />

Grundsätzlich hat die Gemeinde Vomp bei plan- und projektsgemäßer Ausführung keine Einwände<br />

gegen das geplante Bauvorhaben. Es wird jedoch auf die Einhaltung folgender Punkte hingewiesen:<br />

Baustelle:<br />

Während der Baumaßnahme wird ein optimaler Schutz für die Bevölkerung im Zusammenhang mit<br />

Lärm und Staubemissionen gefordert. Das heißt Sprengverbot im bebauten Gebiet beim<br />

bergmännischen Vortrieb wochentags von 22:00 bis 6:00 Uhr und generell am Wochenende und an<br />

Feiertagen.<br />

Kein Transport von Materialien aller Art durch das bewohnte Gebiet (Ausnahme A 12 Inntalautobahn).<br />

Lärmschutz:


584<br />

Die Gemeinde Vomp legt Wert darauf, dass optimalste Maßnahmen für den Lärmschutz während des<br />

regulären Betriebes der Eisenbahn sichergestellt werden. Gefordert wird der Einbau eines Masse-<br />

Feder-Systems und zwar derart, dass Erschütterungen im verbauten Gebiet nicht spürbar und<br />

Lärmimmissionen (sekundärer Luftschall) kleiner 25 dB (A) sind. Dabei erscheint der Einbau eines<br />

schweren Masse-Feder-Systems insbesondere von der Gemeindegrenze Stans in Richtung Westen<br />

bis nach der Siedlung Fiecht unbedingt erforderlich.<br />

Weiters fordert die Gemeinde die Vorschreibung regelmäßiger Instandhaltungsmaßnahmen an den<br />

Lärmschutzeinrichtungen um die Einhaltung der geforderten Grenzwerte auch für die Zukunft<br />

dauerhaft sicherzustellen.<br />

Trinkwassersicherung:<br />

Die Gemeinde Vomp fordert alle Maßnahmen zu ergreifen um die Schüttung der Trinkwasserquellen<br />

(Stupbachquelle, Oarhofquelle, Gamsbründlquelle, Schlagthurnquelle etc) auch in Zukunft<br />

sicherzustellen. Bei etwaigen Schüttungsminderungen des Trinkwasserdargebotes verursacht durch<br />

die Baumaßnahmen besteht die Gemeinde Vomp auf adäquaten Ersatz.<br />

Karl-Josef Schubert e.h.<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 VON ANTON MOSER, SCHNITTLAUCHGASSE 21,<br />

6134 VOMP<br />

Ich bin durch das gegenständliche Bauvorhaben betroffen als Eigentümer der Waldparzellen 1976<br />

und 2383.<br />

Grundsätzlich erhebe ich gegen das geplante Bauvorhaben keine Einwände. Ich bin mit der<br />

Einräumung der notwendigen Servitutsrechte einverstanden, unter der Bedingung, dass meine<br />

betroffenen Grundstücke dadurch keine dauernden wesentlichen Beeinträchtigungen<br />

(Wertminderung) erfahren. Insbesondere auch was den möglichen Abbau von Mineralstoffen<br />

(Schotter) auf meinen Waldparzellen betrifft.<br />

Sofern auf meinen Grundstücken durch die Bauführung Schäden entstehen, hätte die BEG<br />

Schadenersatz zu leisten.<br />

Anton Moser<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 VON KARL JOSEF SCHUBERT<br />

Grundsätzlich erhebe ich gegen das geplante Bauvorhaben keine Einwände. Ich bin mit der<br />

Einräumung der notwendigen Servitutsrechte einverstanden, unter der Bedingung, dass meine<br />

betroffenen Grundstücke dadurch keine dauernden wesentlichen Beeinträchtigungen<br />

(Wertminderung) erfahren. Insbesondere auch was den möglichen Abbau von Mineralstoffen<br />

(Schotter) auf meiner Waldparzelle betrifft.<br />

Karl Josef Schubert<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 VON MARTIN SCHÖSSER, TONWERKSTRAßE 14,<br />

6122 FRITZENS<br />

Im Bereich Fritzens, Unterführung bei km 69,560 beeinspruche ich die zukünftig geplante<br />

Straßenführung zur Einfahrt der Fa. Würth-Hochenburger. Durch die geplante Straßenführung würde<br />

in meinem Bereich eine zusätzliche Verschlechterung der bereits derzeit gegebenen ungünstigen<br />

Situation eintreten, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der hohen Anzahl der täglichen<br />

Zufahrten (1. Mai – 7. Oktober 2001: ca. 62.344 Fahrzeuge, davon Großteil LKWs) zur Fa. Würth für<br />

mich untragbar ist.<br />

Ich fordere daher im Zuge der ohnehin erforderlichen Umplanung des Straßennetzes in meinem<br />

Bereich diesen Umstand entsprechend zu berücksichtigen und für die Fa. Würth eine eigene Zufahrt,<br />

im Süd-Ostbereich der Fa. Würth, unmittelbar im Anschluß, an die Unterführung vorzusehen.<br />

Martin Schösser<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 DER ROCHELT GMBH, INNSTRASSE 2, 6122<br />

FRITZENS, VERTRETEN DURCH G. ROCHELT


585<br />

In meinem Betrieb befindet sich ein hochempfindliches Alkoholmessgerät, welches bei geringsten<br />

Erschütterungen die Funktion einstellt. Dieses geeichte Messgerät wird von der Republik Österreich<br />

zu Verfügung gestellt, um den Alkoholgehalt festzustellen und dient daher zu Bemessung der<br />

Alkoholsteuer. Fällt dieses Gerät durch Erschütterungen aus, muss der Brennvorgang unterbrochen<br />

werden und das Finanzamt verständigt werden. Das Finanzamt entfernt die Plombe und stellt das<br />

Gerät neu ein. Durch den Brennausfall entstehen nicht nur Kosten, sondern auch Folgekosten.<br />

Es muss daher von der BEG sichergestellt werden, dass in der Bauphase und im regulären Betrieb<br />

der Eisenbahntrasse, bedingt durch diese Erschütterungen, der Brennerei kein Schaden entsteht.<br />

G. Rochelt<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 VON RUDOLF SCHALLHART, DORFSTRASSE 4,<br />

6123 TERFENS<br />

Ich bin betroffener Grundeigentümer jener Liegenschaft, auf der der Rettungsplatz in Terfens zu<br />

liegen kommt. Ich verlange die Einhaltung nachstehender Foderung:<br />

Die Oberflächenwässer müssen so entsorgt werden, dass mein tieferliegendes Feld,<br />

Parzellennummer 2171, nicht beeinträchtigt wird.<br />

Der Bewuchs auf der neben dem Rettungsplatz angeordneten ökologischen Ausgleichsfläche darf<br />

nicht höher als 2 Meter wachsen, da ansonsten Wurzelausläufer mein Grundstück beeinträchtigen<br />

würden.<br />

Beilage:<br />

./CAuszug Grundeinlöse Rudolf Schallhart<br />

Rudolf Schallhart<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 18. OKTOBER 2001 VON RUDOLF SCHALLHART<br />

Ich erhebe Einspruch gegen den Bau des Rettungsplatzes auf meinem Grundstück mit der<br />

Parzellennummer 2171 in Katastralgemeinde Terfens.<br />

Nach reiflicher Überlegung bin ich der Auffassung, dass der Verlust dieser Fläche im Ausmaß von<br />

voraussichtlich 5258 m² eine schwerwiegende Beeinträchtigung der derzeitigen Bewirtschaftungsform<br />

darstellt. Die oben genannte Parzelle ist unser bestes Feld und ist eines von zwei Feldstücken, wo der<br />

Anbau aller Feldfrüchte möglich und rentabel ist. Durch einen Teilverlust an Fläche ist eine geregelte<br />

Fruchtfolge nicht mehr möglich. Die Direktvermarktung, die ein Hauptstandbein unseres Hofes ist,<br />

wäre im bisherigen Ausmaß nicht mehr möglich. Um den Betrieb weiterhin im Vollerwerb<br />

bewirtschaften zu können, müßte ein anderer Betriebszweig aufgebaut werden. Dazu sind wir aber<br />

finanziell nicht in der Lage. Auch die derzeit angebotene Entschädigung reicht dazu nicht aus.<br />

Ein Ersatzgrundstück ist derzeit und wahrscheinlich in nächster Zeit nicht erhältlich.<br />

Rudolf Schallhart<br />

STELLUNGNAHME VOM 10. OKTOBER 2001 VON PAUL KIRCHLER, DORF 5, 6130 PILL UND<br />

ANTON STEINLECHNER, ALTMAHD 3, 6134 VOMP, BEIDE VERTRETEN VON PAUL KIRCHLER<br />

Dem Bau und Betrieb der Eisenbahnanlage Unterinntaltrasse wird unter Einhaltung nachstehender<br />

Punkte durch den Bewilligungswerber seitens der Grundeigentümer Paul Kirchler und Anton<br />

Steinlechner, zugestimmt:<br />

1. Es wird nur Dienstbarkeit auf dem betroffenen Grundstück für den Bau und Betrieb der<br />

Eisenbahnanlage entsprechend dem Einreichprojekt eingeräumt.<br />

2. Die Ausführung der Anlage muss so erfolgen, dass eine spätere Nutzung des<br />

Grundstückes nicht wesentlich erschwert wird.<br />

3. Die Errichtung der Anlage muss so erfolgen, dass ein allfälliger zukünftiger Abbau von<br />

Schotter bis auf eine Höhe von rd. 30 m über dem Scheitel des Tunnels ohne zusätzliche<br />

Massnahmen und Kosten für die Grundeigentümer, möglich ist.<br />

4. Die gemeinsam mit weiteren Grundeigentümern im Bereich Vomp durch Herrn<br />

Steinlechner Herrmann bzw. Herrn Dr. Aicher Max eingebrachten Punkte werden durch<br />

den Bewilligungswerber eingehalten.


586<br />

Paul Kirchler<br />

STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 VON ANTON UND MARGARETHE WAGNER, 6232<br />

MÜNSTER NR. 193<br />

Wir sind Eigentümer eines Wohnhauses sowie eines Gewächshauses an oben angeführter Adresse.<br />

Aufgrund der Führung des geplanten Tunnels im unmittelbaren Nahbereich dieser Objekte befürchten<br />

wir, insbesondere das Auftreten von Erschütterungen durch den Bahnbau bzw. den nachfolgenden<br />

Betrieb. Wir fordern daher die Aufnahme unserer Objekte in ein entsprechendes<br />

Beweissicherungsprogramm durch die und auf Kosten der Projektwerberin, um allenfalls während der<br />

Bauzeit bzw. durch den Betrieb der Eisenbahn auftretende Schäden feststellen zu können.<br />

Sollten tatsächlich Schäden durch das gegenständliche Projekt an unseren Objekten auftreten, so ist<br />

der derzeit bestehende und durch das Beweissicherungsprogramm festzustellende IST-Zustand durch<br />

die Projektwerberin und auf deren Kosten wieder herzustellen.<br />

Durch das Projekt befürchten wir, insbesondere auch an unseren Objekten, das Auftreten erheblicher<br />

Erschütterungen und erachten daher die Aufnahme unserer Objekte in ein entsprechendes<br />

Meßpropgramm zur Feststellung der Erschütterungsimmissionen der Projektwerberin für unbedingt<br />

erforderlich, sofern dies projektgemäß noch nicht vorgesehen sein sollte.<br />

Seitens der Vertreter der Projektwerberin wurde uns zugesichert, daß aufgrund der hohen<br />

Überdeckung des geplanten Bauvorhabens im Bereich unseres Grundstückes keine wesentlichen<br />

Einschränkungen für eine Bauführung gegeben sind. So soll jedenfalls die Errichtung eines 2stöckigen<br />

Wohngebäudes jedenfalls möglich sein. Wir gehen daher davon aus, daß seitens der<br />

Projektwerberin bzw. des hinkünftig betriebsführenden Unternehmens der Abschluß einer<br />

diesbezüglichen Vereinbarung nichts im Wege stehen wird.<br />

Wir beantragen die Zustellung einer Verhandlungsschrift.<br />

Anton Wagner Margarethe Wagner<br />

STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 VOM ABWASSERVERBAND ACHENTAL-INNTAL-<br />

ZILLERTAL (AIZ), VERTRETEN DURCH OBMANN BÜRGERMEISTER WALTER AMOR,<br />

OBMANN-STV. BÜRGERMEISTER ING. WOLFGANG HOLUB UND DIPL.-HTL-ING. JOSEF<br />

DENGG<br />

Die Vertreter des AIZ-Abwasserverbandes nehmen die Vorstellung des BEG-Projektes zur Kenntnis<br />

und stellen fest, daß zur Realisierung des Projektes eine ca. 5000 m2 große Teilfläche aus der<br />

verbandseigenen GP 195/5, KG Wiesing erforderlich ist. Da das ggst. Grundstück im Gesamtausmaß<br />

von 10.230 m2 rund auf die Hälfte reduziert würde ist die zukünftige Nutzung als Fläche für die<br />

geplante weitergehende Schlammhehandlung bzw. Schlammverwertung massiv beeinträchtigt.<br />

Der AIZ-AV steht der Verwirklichung des BEG-Projektes nicht ablehnend gegenüber. Die<br />

Verbandsverantwortlichen verlangen, daß alle Nachteile, die aus der beabsichtigten Grundabtretung<br />

dem Verband erwachsen, in den Grundabtretungsverhandlungen entsprechend zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Obmann Bürgermeister Walter Amor Obmann-Stv. Bürgermeister Wolfgang Holub<br />

Dipl.-HTL-Ing. Josef Dengg<br />

STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 VON DER FA. SIKO ENERGIESYSTEME GMBH<br />

UND CO KG, VERTRETEN DURCH ING. ARTHUR SIEF<br />

Nachdem die Fa. SIKO Energiesysteme direkt angrenzend an das geplante Bauvorhaben einen<br />

Betriebsneubau errichtet hat, ist vor Inangriffnahme der Bauarbeiten durch einen beeidigten<br />

Sachverständigen der zum Zeitpunkt der Besichtigung vorherrschende Bauzustand zu dokumentieren.<br />

Weiters ist auf dem Grundstück der Fa. SIKO in den nächsten 3 Jahren eine Betriebserweiterung in<br />

westlicher Richtung geplant. Es ist in der Bauausführung der BEG zu achten, daß es bei der<br />

Erweiterung des Betriebsgebäudes zu keinerlei Benachteiligungen kommt. Weiters wird auf den<br />

bereits abgeschlossenen Vertrag zwischen der BEG und der Fa. SIKO verwiesen. Die in diesem<br />

Vertrag erwähnte Baustraße wird wie bei der letzten Besprechung zwischen BEG und SIKO nicht<br />

mehr im Grundstück, sondern um das Grundstück herum geführt.


587<br />

Ing. Arthur Sief<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 VON DEN FIRMEN GUBERT GMBH<br />

UND CO NACHFOLGER KG, BERGBAUVERWALTUNGS AG, JENBACH BETON GESMBH UND<br />

KITZENBERGER PRODUKTIONS GESMBH UND CO KG, ALLE VERTRETEN VON HEINZ<br />

HINTNER<br />

Ich erlaube mir im Rahmen dieser mündlichen öffentlichen Verhandlung folgende Fragen an die<br />

öffentlichen Sachverständigen zu stellen und bitte um deren schlüssige Beantwortung:<br />

1. Ist der Weiterbetrieb des derzeit genehmigten Steinbruchbetriebes nach Inbetriebnahme der<br />

Hochgeschwindigkeitsstrecke gewährleistet, und welche Massnahmen baulicher Art wurden dafür<br />

getroffen und welche Massnahmen logistischer Art sind durch das Eisenbahnunternehmen für den<br />

Betriebszustand vorgesehen. Beispielsweise bitte ich um die Behandlung folgender Fragen:<br />

Welche zulässige Erschütterung aus dem Sprengbetrieb ist für den Betrieb der Eisenbahn<br />

zulässig, gilt die ÖNORM S9020 (Gebäudeklasse I)<br />

Welche Massnahmen durch das Eisenbahnunternehmen sind bei Sprengungen generell<br />

notwendig? Welche Massnahmen, sind nach Sprengungen notwendig, die über diesen zulässigen<br />

Erschütterungen liegen (Kontrolle der Oberleitungen, Kontrolle der Geleise)<br />

Welche Erschütterungen ergeben sich am Nachbargleis und an den Signal- und<br />

Elektroeinrichtungen aus der Vorbeifahrt eines Hochgeschwindigkeitszuges.<br />

Wie sind die Auswirkungen externer Erschütterungen auf ein Masse-Feder-System.<br />

Wäre es vorteilhafter, auch im Streckenabschnitt Gubert ebenfalls bereits die räumliche Auslegung<br />

für ein Masse-Feder-System in der Planung vorzusehen, sofern ein derartiges System auch<br />

Vorteile bei externen Erschütterungen bietet?<br />

Welche Emissionen (Erschütterungen, Bewegungen) aus dem Zugbetrieb haben welche<br />

Auswirkungen auf den Gleiskörper, die Oberleitungen und die Signaleinrichtungen?<br />

Gibt es Erfahrungswerte aus Erdbeben oder der Auffahrung benachbarter Tunnelröhren, welche<br />

Erschütterungswerte zu einer Beeinträchtigung des Eisenbahnverkehrs bzw. im schlimmsten Fall<br />

einer Entgleisung eines Hochgeschwindigkeitszuges führen?<br />

2. Im vorgestellten Projekt ist die Schottergrube Gubert als Deponie für den Aushub vorgesehen. Ist<br />

dies ein fixer Projektbestandteil? Wenn nein, welche Auswirkungen ergeben sich auf das Projekt,<br />

wenn diese Deponie nicht zustande kommt, da der betroffene Grundeigentümer dies ablehnt?<br />

3. Ist es möglich, dass durch den Betrieb der elektrischen Eisenbahn Streuströme Auswirkungen auf<br />

den Sprengbetrieb im Steinbruch haben können.<br />

4. Durch den Betrieb der Eisenbahn oder durch den Betrieb des Steinbruches könnten sich bei<br />

unvorhergesehenen geologischen Verhältnissen an der südseitigen Steilwand des<br />

Tiergartenhügels grössere Gesteinspakete lösen und auf die knapp unter der Oberfläche verlegte<br />

Trasse fallen. Wurden derartige geologische Untersuchungen über Einfallen der Schichten bzw.<br />

Verlauf geologischer Störungen durchgeführt?<br />

5. Durch die unterirdische Querung der Trasse im Grundwasserbereich westlich des Steinbruches<br />

Gubert kommt es möglicherweise zu einem Rückstau der Grundwässer, die möglicherweise durch<br />

den Bahnhof Jenbach belastet sind (Kontaminationen). Dadurch würden die<br />

Betriebswasserversorgungen der Firma Gubert und der Firma Jenbach Beton nachhaltig<br />

beeinflusst.<br />

6. Welche Anzahl an LKW-Fahrten ergeben sich an der Unterführung Gubert bei der<br />

Baudurchführung, wenn eine Materialdeponierung auf dem Areal Gubert nicht zustande kommt?<br />

7. Welche Pumpkapazitäten sind für einen Störungsfall an der im Grundwasser verlegten Trasse in<br />

diesem Bereich vorgesehen?<br />

8. Gibt es im Streckenabschnitt Gubert Öffnungen an die Oberfläche, durch die im Katastrophenfall<br />

eines Brandes an der Oberfläche brennende Flüssigkeiten in den Tunnel gelangen können?<br />

9. Wohin werden giftige Gase bei einem Tankzugunglück im Tunnel abgeleitet?<br />

Dipl. Ing. Heinz Hintner Fa. Gubert GmbH & Co Nfg. KG<br />

ERGÄNZUNG VOM 12. OKTOBER 2001 DER FIRMEN GUBERT GMBH & CO NACHFOLGER KG,<br />

BERGBAUVERWALTUNGS AG, JENBACH BETON GESMBH UND KATZENBERGER<br />

PRODUKTIONS GESMBH & CO KG, VERTRETEN DURCH DR. MARKUS KNOLL<br />

Unter ausdrücklicher Berufung auf § 10 AVG wird die Stellungnahme von DI Heinz Hintner für die<br />

Firmen Gubert GmbH & Co Nachfolger KG, Bergbauverwaltungs AG, Jenbach Beton GesmbH und<br />

Katzenberger Produktions GesmbH & Co KG abermals zu Protokoll gegeben.<br />

Beilage:


588<br />

./L Stellungnahme von DI Heinz Hintner für die Firmen Gubert GmbH & Co Nfg KG ua vom 11.<br />

Oktober 2001<br />

Dr. Markus Knoll<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 17. 10. 2001 VON BERGBAU VERWALTUNGS AG,<br />

GUBERT KALK DOLOMIT MARMOR GMBH, GUBERT BERGBAU GMBH, GUBERT GMBH & CO<br />

NFG. KG, ALLE PER ADRESSE ROTHOLZERWEG 49, 6200 JENBACH, JENBACH BETON<br />

GESMBH & CO KG, ROTHOLZERWEG 49, 6200 JENBACH, KATZENBERGER BETON- UND<br />

FERTIGTEILWERK NFG. GMBH & CO KG, 6200 WIESING, KATZENBERGER BETON- UND<br />

FERTIGTEILE PRODUKTIONS GESELLSCHAFT M.B.H. & COKG, 6200 WIESING,<br />

KOMMERZIALRAT BAUMEISTER ING. EDUARD FRÖSCHL, GEB. AM 5. 4. 1937,<br />

FASSERGASSE 31, 6060 HALL IN TIROL, ALLE VERTRETEN DURCH DR. MARKUS KNOLL<br />

Wie bereits in den eingebrachten Schriftsätzen dargelegt, betreiben die erst-viertantragstellenden<br />

Parteien einen Steinbruch bzw. einen Bergbau.<br />

Die erst-viertantragstellenden Parteien möchten nochmals deutlich darauf hinweisen, dass der<br />

uneingeschränkte Bergbau bzw. Steinbruchbetrieb während der Baumassnahmen und nach der<br />

Inbetrienahme des Tunnels bzw. der Tunnelröhre gewährleistet und garantiert werden muss.<br />

Die Parteien dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeiten, die sie aufgrund der vorliegenden behördlichen<br />

Genehmigungen und rechtskräftiger Bescheide, ausüben niemals beeinträchtigt werden.<br />

Das vorliegende Bauprojekt setzt sich nicht mit den Fragen auseinander, wie und in welchem Umfang<br />

der Bergbau von den erst-viertantragstellenden Parteien betrieben wird, welche Belastungen können<br />

während der Bauphase auftreten und welche Belastungen hält der Tunnel bzw. die Tunnelröhre –<br />

nach Inbetriebnahme – bei Sprengarbeiten im Steinbruch aus.<br />

Die erst-viertantragstellenden Parteien haben die Genehmigung von 523 m abzubauen. Im Bereich<br />

der geplanten Tunnelröhre können die Parteien noch weitere 6 m abbauen, sodass für den Tunnel in<br />

diesem Bereich die Überdeckung keineswegs ausreicht.<br />

Zudem wird nochmals darauf verwiesen, dass aufgrund unvorhersehbarer geologischer Verhältnisse<br />

es im Zuge einer Großsprengung (Bohrlochtiefe 12 m) zum Abgleiten größerer Gesteinspakete am<br />

Südrand des Tiergarten kommen könnte. Dadurch kann die Sicherheit der Arbeitnehmer nicht<br />

garantiert werden, sodass in diesem Bereich der laufende Betrieb gefährdet ist.<br />

Daher wird der<br />

ANTRAG<br />

gestellt, die zuständige Behörde wolle ein schütterungstechnisches Gutachten einholen, zum Beweis<br />

dafür, dass der uneingeschränkte Betrieb der erst-viertantragstellenden Parteien in Bezug auf<br />

sämtliche Tätigkeiten, jedoch insbesondere auf den Bergbau und Steinbruchbetrieb aufgrund des<br />

Bauvorhabens während der Bauphase und nach Beendigung des Baues und der Inbetriebnahme der<br />

Tunnelröhre beeinträchtigt ist und gefährdet ist, und nicht in der Form ausgeübt werden kann, wie es<br />

den Parteien aufgrund der vorliegenden rechtskräftigen Bescheide und behördlichen Genehmigungen<br />

möglich ist.<br />

Für den Fall, dass die Abbaumenge von Kalkgestein aufgrund des Tunnelbaues und der<br />

Inbetriebnahme des Tunnels unter die Jahresmenge von 400 000 Tonnen gedrosselt werden muss,<br />

wäre es aufgrund der Zusammenstetzung des Materials nicht mehr möglich, die Donau Chemie mit<br />

der für deren Produktion notwendigen Menge an Kalkschotter (Körnung 3263) zu beliefern.<br />

In den Einwendungen vom 11. 10. 2001 wird auf Seite 10 Absatz 5 ausgeführt, dass für die<br />

Grubenfelder III und IV noch keine Abbaugenehmigungen vorliegen. Aufgrund eines<br />

Übermittlungsfehlers wird dieser Satz dahingehend berichtigt, dass er zu lauten hat:<br />

„Unter der Bezugnahme der angeführten Gründe wird festgehalten, dass der uneingeschränkte<br />

Betrieb des Steinbruchs in Gefahr ist und diesem sogar die Schließung droht. Dabei wird noch<br />

ausgeführt, dass für das Grubenmass III der erst-viertantragstellenden Parteien noch keine<br />

Abbaugenehmigung vorliegt. Das Grubenmass hat jedoch bereits jetzt einen enormen Wert für die<br />

Parteien. Es muss berücksichtigt werden, dass die erst-viertantragstellenden Parteien zukünftig<br />

erschwert die notwendigen Abbaugenehmigungen erhalten werden, wenn das vorliegende<br />

Bahnbauprojekt verwirklicht werden sollte.“


589<br />

Dr. Markus Knoll<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME 23.11.2001 RA DR. MARKUS KNOLL FÜR ERGÄNZENDE<br />

STELLUNGNAHME VOM 11. 10. 2001, VON HERRN HEINZ HINTNER, ALS VERTRETER DER<br />

FIRMEN GUBERT GMBH & CO NACHFOLGER KG, BERGBAUVERWALTUNGS AG, JENBACH<br />

BETON GESMBH UND KATZENBERGER PRODUKTIONS GESMBH & CO KG<br />

Es wird beantragt, sämtliche die Parteien betreffenden Gutachten dem Rechtsvertreter Dr. Markus<br />

Knoll zuzustellen, sodass eine umfangreiche Prüfung möglich ist. Da bis dato noch nicht alle<br />

Gutachten abschließend in schriftlicher Form vorliegen, ist es nicht möglich im Rahmen der heutigen<br />

Verhandlung eine Prüfung vorzunehmen und eine Stellungnahme abzugeben. Auf Grund der hohen<br />

Anzahl der Gutachten und deren Umfang ist es notwendig, diese in Ruhe studieren zu können und<br />

entsprechende Stellungnahmen vorzubereiten.<br />

Es wird daher der<br />

Antrag<br />

gestellt, den Parteien zur Stellungnahme zu den einzelnen Gutachten eine Nachfrist von 2 Monaten<br />

ab Zustellung einzuräumen. Weiters wird der<br />

Antrag<br />

gestellt, die Verhandlung erst nach Zustellung und möglicher Einräumung der entsprechenden<br />

Stellungnahmen zu schließen, da den Parteien die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, nach<br />

Vorliegen der Gutachten diese in Ruhe studieren zu können und im Anschluss daran mit den<br />

einzelnen Sachverständigen offene Punkte abklären zu können.<br />

RA Dr. Knoll<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME 23.11.2001 VON RA DR. MARKUS KNOLL FÜR<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 11. 10. 2001, VON HERRN HEINZ HINTNER, ALS<br />

VERTRETER DER FIRMEN GUBERT GMBH & CO NACHFOLGER KG,<br />

BERGBAUVERWALTUNGS AG, JENBACH BETON GESMBH UND KATZENBERGER<br />

PRODUKTIONS GESMBH & CO KG<br />

Es wird der<br />

Antrag<br />

gestellt, dass der Sachverständige OR Dipl.-Ing. Siegmund FRACCARO sein Gutachten dahingehend<br />

ergänzt, dass er Stellung dazu nimmt, ob das Tunnelbauwerk bei einem worst case Szenarium<br />

(Verkettung aller ungünstigsten Umstände, welche nicht unbedingt von den Pareteien zu vertreten<br />

sind) eine maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit von V=20mm/sec aushält.<br />

Des weiteren wird der<br />

Antrag<br />

gestellt, dass der zuständige Sachverständige für den Eisenbahnbetrieb ebenso zu diesem Punkt<br />

Stellung nimmt bzw. Stellung dazu nimmt, ob dieser Schwinggeschwindigkeitswert mit dem Betrieb<br />

des Eisenbahntunnels und des Fahrbetriebes zu vereinbaren ist.<br />

Zudem wird der<br />

Antrag<br />

gestellt, ein bergbautechnisches Sachverständigengutachten einzuholen, zum Beweis dazu, dass die<br />

zwingenden Auflagen aus dem UVP-Verfahren zur Abstimmung zwischen Tunnelbauwerk und<br />

Bergbaubetrieb erfüllt sind.<br />

Es wird ein weiterer<br />

Antrag<br />

gestellt, ein schalltechnisches Sachverständigengutachten einholen, zum Beweis dazu, dass<br />

umfangreiche Maßnahmen getroffen werden müssen, dass während der Baumaßnahmen mit<br />

entsprechend schalldämpfenden und lärmarmen Maschinen gearbeitet werden muss, sodass die<br />

Anrainer durch die zusätzlichen Lärmentwicklungen nicht gestört werden und den Parteien nicht<br />

seitens der Behörde Maßnahmen auferlegt werden.


590<br />

RA Dr. Knoll<br />

STELLUNGNAHME VOM 23. NOVEMBER 2001 DES SACHVERSTÄNDIGEN DIPL.-ING. MONT.<br />

FRIEDRICH BUBENDORFER, PRIVATGUTACHTER DER FIRMA GUBERT GMBH & CO NFG KG<br />

In Vertretung der Firma Gubert GmBH & Co Nfg. KG führe ich ergänzend zu meinem Gutachten vom<br />

25.11.1999 (welches von der BEG der Behörde vorgelegt wurde) aus, dass beim Zusammentreffen<br />

aller ungünstigster Umstände wie z. B. Zusammenladung mehrerer Bohrlöcher, überhöhte Vorgabe<br />

bzw. Verwendung fabrikationsmäßig falsch bezeichneter Zünder etc. (worst case Szenario) eine<br />

maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit bis VR=20mm/sec am Tunnelbauwerk auftreten<br />

könnten.<br />

Sollte sich beim Bau des Tunnelbauwerkes herausstellen, dass der Grundwasserspiegel im<br />

Felsbereich nicht offen gegeben ist, bzw. durch Absenkung tiefer liegt, kann eine spätere<br />

Steinbruchsohle angepasst an die maximal zu vertretenden Erschütterungen am Bauwerk auch weiter<br />

eingetieft werden.<br />

Dipl.-Ing. mont Friedrich Bubendorfer<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 23.11.2001 VON HEINZ HINTNER ALS VERTRETER<br />

DER FIRMA GUBERT GMBH & CO NACHFOLGER KG<br />

Wir verweisen auf die Stellungnahme des Amtssachverständigen Dipl.-Ing. Mayr zur Klärung der<br />

Frage ob durch die Sprengungen des Steinbruches der Fahrbetrieb der Neubaustrecke beeinträchtigt<br />

werden kann, worin ein sprengtechnischer Sachverständiger im laufenden Verfahren mit dieser<br />

Fragestellung zu konfrontieren wäre. Dieser sprengtechnische Sachverständige wird von uns<br />

gefordert damit diese Frage ausreichend erörtert werden kann. Zudem fordern wir im Hinblick auf die<br />

Vorschreibungen und Feststellungen des Amtssachverständigen Dipl.-Ing. Fiby einen<br />

bergbautechnischen Sachverständigen, da sowohl ein sprengtechnischer als auch ein<br />

bergbautechnischer Sachverständiger derzeit im Verfahren fehlt, und somit der damit zu klärende<br />

Sachverhalt nicht erörtert werden kann.<br />

Ein eisenbahntechnischer Sachverständiger soll dazu Stellung nehmen, ob ein Einbau eines<br />

Masse/Feder/Systemes positive Auswirkungen auf das Nebeneinander zwischen Steinbruch und<br />

Neubaustrecke im Fahrbetrieb hätte, bzw. ob dadurch etwaigen Gefährdungen des Fahrbetriebes<br />

vorgebeugt werden könnte.<br />

Beantragt wird, zu gegenständlichem Verfahren ein noch zu erstellendes zusätzliches Privatgutachten<br />

von Herrn Univ.-Prof. Dr. Steinhauser (ZAMG-Wien) beibringen zu können, das bisher ungeklärte<br />

schwingungs- und erschütterungstechnische Belange eingeht und dass dieses Gutachten von den<br />

Amtssachverständigen behandelt und erörtert wird.<br />

Die in den modifizierten Einwendungen unseres Rechtsvertreters Herrn RA Dr. Knoll getätigte<br />

Einwendung mit dem Buchstaben l) vom 11.10.2001 wird zurückgezogen.<br />

Heinz Hintner<br />

STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 VON DER ZILLERTALER VERKEHRSBETRIEBE<br />

AG, VERTRETEN DURCH VORSTANDSDIREKTOR ING. WOLFGANG HOLUB<br />

Die Zillertaler Verkehrsbetriebe AG nimmt die Präsentation und das Verhandlungsergebnis zur<br />

Kenntnis. Vor Baubeginn ist zwischen dem Bauwerber und der Zillertaler Verkehrsbetriebe AG ein<br />

Arbeitsübereinkommen abzuschließen.<br />

Vorstandsdirektor Ing. Wolfgang Holub<br />

STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 DER MARKTGEMEINDE JENBACH, VERTRETEN<br />

DURCH BÜRGERMEISTER ING. WOLFGANG HOLUB<br />

Die Marktgemeinde Jenbach erhebt gegen das ggst. Bauvorhaben keinen Einwand.<br />

Bürgermeister Ing. Wolfgang Holub<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 DER BÜRGERINITIATIVE STANS,<br />

VERTRETEN DURCH LYDIA KELLERER


591<br />

Nach heutiger Begehung mit den Gutachtern sind wir zum Schluss gekommen, dass die<br />

Lebensqualität von Federspiel Marianne, Schlagthurn 1, extrem negativ beeinflusst wird, daher<br />

fordern wir mit Frau Federspiel Gespräche bezüglich Ersatzquartier oder Ablöse aufzunehmen.<br />

Ausserdem fordern wir, bei Objekt Egger, Fiecht Au 18, 6134 Vomp, bzw. Siedlung Schlagthurn, die<br />

wie bereits mit Herrn Egger und BI Stans versprochenen Lärmschutzmassnahmen einzuhalten. Das<br />

heisst, bevor die eigentlichen Baumassnahmen am Haupttunnel beginnen, muss zuerst die<br />

Lärmschutzwand zur Autobahn wie im Projekt vorgesehen errichtet werden.<br />

Lydia Kellerer<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 VON MARIANNE FEDERSPIEL<br />

Nach heutiger Begehung mit den Gutachtern bin ich zum Schluss gekommen, dass meine<br />

Lebensqualität während der Bauphase extrem negativ beeinflusst wird. Daher fordere ich, dass mir<br />

während der Bauzeit ein kostenloses Ersatzquartier zur Verfügung gestellt wird.<br />

Da auch ein Stück von meinem Garten für die Baustelle benötigt wird, fordere ich, dass Beendigung<br />

der Bauzeit dieses wieder in seiner ursprünglichen Beschaffenheit hergerichtet wird. Da ich<br />

alleinstehend bin, fordere ich, dass die Aussenfassaden meines Hauses erneuert werden, da diese<br />

durch die Bautätigkeit sicher sehr stark verschmutzt werden.<br />

Sollte die Bauzeit in meiner unmittelbaren Nähe länger als geplant dauern, möchte ich eine Ablösung<br />

meines Objektes.<br />

Marianne Federspiel<br />

STELLUNGNAHME VOM 11. OKTOBER 2001 VON DER FA. EVO BUS, VERTRETEN DURCH<br />

HERRN BRÄUER<br />

Grundstücksabtretung zu Parzelle 971<br />

Aufgrund der für das Bauvorhaben erforderlichen Inanspruchnahme dieses Grundstückes in der Breite<br />

von ca. 2 m ist auf Kosten der Projektwerberin die derzeit dort befindliche Stand- und Wartespur um<br />

diese ca. 2 m verschoben in der gleichen Qualität wieder zu errichten. Sofern erforderlich hat durch<br />

die Projektwerberin auch die Versetzung der Pylone, zu erfolgen und sind die Straßenmarkierungen<br />

neu anzubringen. Um die erforderlichen Maßnahmen festzulegen wird eine rechtzeitige gemeinsame<br />

Begehung mit Vertretung der Projektwerberin vor Ort für erforderlich erachtet.<br />

Zufahrt zur Baustelle Dornau – Gemeinde /Landesstraße.<br />

In diesem Bereich hat die Projektwerberin eine Reinigung der Straße je nach Verschmutzung,<br />

erforderlichenfalls auch mehrere male pro Tag, zu veranlassen. Auf diesen Punkt wird insbesondere<br />

deshalb ausdrücklich hingewiesen, da die bei der Durchführung der bereits laufenden<br />

Baumaßnahmen zur Anwendung gelangten Wasserreinigungsanlage in Dornau keine<br />

zufriedenstellenden Ergebnisse brachte. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß<br />

die Fa. EvoBus, ein Unternehmen der Daimler-Chrysler AG, Omnibushersteller ist. Die Auslieferung<br />

von Neufahrzeugen für Tirol und Vorarlberg erfolgt in Stans und haben diese Fahrzeuge daher in<br />

entsprechenden Zustand an die Kunden von uns übergeben zu werden, wobei der Preis für ein<br />

Neufahrzeug zwischen 3 und 6 Mio. ATS liegt.<br />

Überdies gelangen ca. 8 Fahrzeuge pro Tag zur Reparatur bei der Fa. EvoBus, wobei eine infolge des<br />

Straßenzustandes erforderliche Reinigung der Fahrzeuge pro Stück ca. 1.500,-- ATS zusätzlich<br />

verursacht, wenn die Reinigung der Straße nicht einwandfrei funktioniert.<br />

Seitens der Fa. EvoBus ist im Jahr 2001/2002 eine Erweiterung der Hallen um 2 Achsen Richtung<br />

Westen beabsichtigt. Im Zuge eines während der Verhandlung mit einem Vertreter der BEG, Mag. Dr.<br />

Hagen, geführten Gesprächs, wurde von diesem zugesichert, daß seitens der BEG keine Einwände<br />

gegen diese Bauführung erhoben werden und der Abschluß einer entsprechenden privatrechtlichen<br />

Vereinbarung möglich ist.<br />

Roland Bräuer<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME DER FIRMEN ADOLF DARBO AG UND TYROLIT<br />

SCHLEIFMITTELWERKE SWAROVSKI KG, VERTRETEN DURCH ECKERT & FRIES<br />

RECHTSANWÄLTE GMBH, DIESE VERTRETEN DURCH MAG. VITUS ECKERT


592<br />

Als Verfahrensmangel wird gerügt, daß die umfangreichen Unterlagen für das antragsgegenständliche<br />

Projekt nur während einer sehr kurzen Zeitspanne zur Einsicht zur Verfügung standen, sodaß eine<br />

detaillierte Prüfung durch die beauftragten Sachverständigen nicht möglich war. Weiters lagen die<br />

insgesamt 44 Bände an Unterlagen weder im BMVIT noch in den betroffenden Gemeinden vollständig<br />

auf. Hierdurch wurden die Parteien in ihrem Recht auf Parteiengehör verletzt.<br />

Das beabsichtigte Projekt wird voraussichtlich zu erheblichen Störungen der Betriebsabläufe bei<br />

Darbo und Tyrolit aufgrund der mit dem Betrieb der Hochleistungsstrecke verbundenen Erschüttungen<br />

führen und dementsprechende Schäden verursachen. Darbo und Tyrolit stellen daher den Antrag, der<br />

BEG bescheidmäßig aufzutragen, alle nach dem Stand der Technik möglichen Maßnahmen zur<br />

Vermeidung derartiger Erschütterungen zu ergreifen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß die<br />

im unter den Antragsunterlagen befindlichen Bericht von Prof. Rutishauser, Seite 41, aufgeführte<br />

Tabelle 14 genannten Erschütterungswerte (Spalte „Mit Maßnahmen“) zu keinem Zeitpunkt<br />

überschritte werden.<br />

Weiters ist der BEG bescheidmäßig aufzutragen, zur Überwachung der mit dem Bau verbundenen<br />

Erschütterungen zumindest während der gesamten Dauer der Bautätigkeit im Bereich Darbo und<br />

Tyrolit ein Überwachungssystem einzurichten und aufrecht zu erhalten, welches der Darstellung<br />

gemäß Anlage A und der durch die Autorin TIWAG Arsenal Research diesbezüglich noch<br />

bekanntzugebenden Verfahrensanleitung entspricht, wobei dieses Verfahren mit der Maßgabe<br />

anzuwenden ist, daß sowohl Darbo als auch Tyrolit jederzeit Zugriff auf die Meßergebnisse haben und<br />

bereits die Überschreitung eines einzelnen der in Anlage A genannten Alarmwerte zur Auslösung des<br />

Alarmes führt.<br />

Gegen das Projekt wird weiters eingewandt, daß der Ausbau der bestehenden Strecke in offener<br />

Bauweise erfolgt, was gemeinsam mit dem erforderlichen Abtransport von Materialien von der<br />

Baustelle zu erheblicher Staubentwicklung führen wird. Darbo und Tyrolit beantragen daher, der BEG<br />

zumindest bescheidmäßig aufzutragen, für eine Befestigung aller Zufahrtsstraßen zur Baustelle durch<br />

Asphaltierung, für die dauernde Bewässerung dieser Zufahrtsstraßen während der Bauzeit sowie<br />

deren laufenden Kehrung und Reinigung zu sorgen.<br />

Weiters ist der BEG bescheidmäßig aufzutragen, auch während der gesamten Zeit der Bautätigkeit<br />

die ungehinderte und uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit zu den Betrieben Darbo und Tyrolit<br />

jederzeit sicherzustellen.<br />

Der BEG ist bescheidmäßig aufzutragen, aller im Rahmen des technisch machbaren Möglichkeiten zu<br />

ergreifen, um jegliche Staubentwicklung im Bereich der Betriebe Darbo und Tyrolit über das derzeit<br />

bestehende Ausmaß hinaus zu vermeiden. Es wird darauf hingewiesen, daß sowohl die<br />

Lebensmittelproduktion der Darbo als auch die durch Tyrolit vorgenommene Produktion in<br />

Reinsträumen äußerst staubempfindlich ist.<br />

Der BEG ist bescheidmäßig aufzutragen, alle technisch machbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um<br />

jegliche Setzung von Böden im Bereich der Betriebe Darbo und Tyrolit durch die Bautätigkeit zu<br />

vermeiden, insbesondere jedoch, soweit derartige Setzungen zu Gebäudeschiefstellungen in einem<br />

Ausmaß von mehr als L/10.000 bezogen auf die Gebäudelänge bzw. –breite führen.<br />

Zur hydrogeologischen Situation wird vorgebracht, daß aufgrund der Lage des Betriebsbrunnens der<br />

Firmen Darbo und Tyrolit eine Beeinträchtigung der Wasserversorgung durch die Baumaßnahmen<br />

selbst sowie darüber hinaus auch in der Betriebsphase zu erwarten ist. Durch die Baumaßnahmen<br />

sind Grundwasserabsenkungen vorgesehen, welche zu einer quantitativen Beeinträchtigung im<br />

Betriebsbrunnen führen können. Durch das zu erwartende hydraulische Gefälle vom Betriebsbrunnen<br />

zur Trasse ist zu erwarten, daß Innwasser in den Brunnen gelangt, wodurch insbesondere das mit<br />

dem Brunnenwasser gespeiste Kühlsystem der Firmen Darbo und Tyrolit erheblich beeinträchtigt wird.<br />

Diesbezüglich legen Darbo und Tyrolit ergänzend eine fachliche Stellungnahme des Herrn Dr. Johann<br />

Meyr als Anlage B vor und erheben diese zu ihrem eigenen Vorbringen.<br />

Beilagen:<br />

./A Istzustanderfassung Schwingungsmessung Tiefkühllager Fa. Darbo<br />

./B fachliche Stellungnahme von Dr. Johann W. Meyer<br />

Mag. Eckert Vitus<br />

ERGÄNZENDE FESTSTELLUNG DES VERHANDLUNGSLEITERS VOM 23. NOVEMBER 2001<br />

ZUR STELLUNGNAHME DER FIRMEN ADOLF DARBO AG UND TYROLIT


593<br />

SCHLEIFMITTELWERKE SWAROVSKI KG, VERTRETEN DURCH ECKERT & FRIES<br />

RECHTSANWÄLTE GMBH, DIESE VERTRETEN DURCH MAG. VITUS ECKERT<br />

Die gegenständliche Einwendung wurde von Mag. Eckert im Rahmen der Verhandlung in die<br />

Verhandlungsschrift diktiert und hat Mag. Eckert die Verhandlung nach Unterfertigung der<br />

Einwendung sofort verlassen, ohne den Inhalt der Stellungnahme vorher dem Verhandlungsleiter zur<br />

Kenntnis zu bringen. Nachfragen zur Konkretisierung der Einwendungen hinsichtlich der behauptet,<br />

aber nicht näher ausgeführten Verfahrensmängel konnten daher nicht erfolgen.<br />

In der ergänzenden schriftlichen Stellungnahme vom 12. Oktober 2001, beim Bundesministerium für<br />

Verkehr, Innovation und Technologie eingelangt am 16. Oktober 2001, wird der im ersten Absatz<br />

angesprochene Verfahrensmangel angesprochen, aber nicht weiter ausgeführt. Zur Klarstellung<br />

wurde daher Mag. Eckert am 16. Oktober 2001 um ca. 15:30 Uhr vom Verhandlungsleiter in der<br />

Rechtsanwaltskanzlei fernmündlich kontaktiert und darauf hingewiesen, dass den Einwänden nicht zu<br />

entnehmen sei,<br />

1. in welchen Gemeinden konkret die Unterlagen angeblich nicht aufgelegen hätten,<br />

2. welche Unterlagen konkret im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. in<br />

den Gemeinden angeblich gefehlt hätten und<br />

3. welche Zeit für die Vorbereitung einer Stellungnahme aus der Sicht der Einschreiterinnen<br />

erforderlich wäre.<br />

Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass eine Rückfrage im Bundesministerium für Verkehr,<br />

Innovation und Technologie ergeben habe, dass lediglich einmal Einsicht in die Unterlagen begehrt<br />

wurde. Hiebei wäre in die bei der Behörde aufliegende Parie B im Archiv Einsicht genommen worden.<br />

Bei den im Archiv aufliegenden Unterlagen waren insofern einige Unterlagenteile nicht sofort<br />

unmittelbar greifbar, weil diese bei einem Sachbearbeiter des Bundesministeriums in einem anderen<br />

Raum im gleichen Gebäude untergebracht waren und sofort beigeschafft hätten werden können.<br />

Nachdem aber von Dr. Mayer (nach dessen Aussage) nur die Unterlagen hinsichtlich der<br />

Problemkreise Wasser und Erschütterungen benötigt wurden und nach Einsicht in diese<br />

Unterlagenteile die Beischaffung der „fehlenden Unterlagen“ nicht weiter begehrt wurde, wurde von<br />

einer Beischaffung dieser Unterlagen abgesehen.<br />

Hiezu teilte Mag. Eckert mit, dass er nur jene Informationen weitergegeben hätte, die ihm vorgelegen<br />

haben und er in der Sache selbst keine Aussagen machen könne. Hinsichtlich der angesprochenen<br />

Gemeinden wurde lediglich festgestellt, dass bei mehreren Anrufen in der Gemeinde Stans<br />

unterschiedliche Auskünfte erteilt worden wären, unter anderem ,dass dort nur die Pläne betreffend<br />

den Bauantrag auflägen.<br />

Eine Angabe über die aus der Sicht der Einschreiterinnen erforderliche Zeit für die Vorbereitung einer<br />

Stellungnahme könne nicht ohne Rücksprache mit den Gutachtern gemacht werden.<br />

Es wurde die Vorlage eines ergänzenden Schriftsatzes zugesichert. Dieses angekündigte Schreiben<br />

wurde der Behörde am 17. Oktober 2001 übermittelt.<br />

Mag. Rupert Holzerbauer<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 23.11.2001 VON ADOLF DARBO AG<br />

Mit der Antragstellerin wurde am heutigen Tag ein Vertrag betreffend Beweissicherungsmaßnahmen<br />

und Vorkehrungen gegen Schäden anläßlich des Baus einer Eisenbahnneubaustrecke geschlossen.<br />

Im Hinblick auf diesen Vertragsabschluss werden die im eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigungsverfahren gemäß Edikt der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie erhobenen Einwendungen zurückgezogen. Aufrecht bleiben die Anträge auf Erteilung<br />

von Auflagen insbesondere in Hinblick auf die technische Durchführung und Ausführung des<br />

Bauvorhabens.<br />

Klaus Darbo<br />

STELLUNGNAHME (ERSTE ERGÄNZUNG ZUR SCHRIFTLICHEN STELLUNGNAHME ./23) VOM<br />

10. OKTOBER 2001 VON DER MARKTGEMEINDE KUNDL, VERTRETEN DURCH<br />

BÜRGERMEISTER DR. MATT<br />

Bezüglich der Verlängerung des Beschleunigungsgleises vom Bahnhof Kundl bis zum Beginn der<br />

Neubaustrecke wird die Wegunterführung K1406 diskutiert. Unter Punkt 5.3. "geplanter späterer<br />

Ausbau" wird vermerkt:


594<br />

"Nach der Inbetriebnahme des Angerbergtunnels wird das Beschleunigungsgleis rückgebaut werden;<br />

die Wegunterführung kommt in die Rampenstrecke vom Tunnel herauf zu liegen und muss daher<br />

abgebrochen werden.''<br />

Die Gemeinde Kundl möchte dazu folgende Stellungnahme abgeben:<br />

In der gegenständlichen Wegunterführung verläuft ein gemeindeeigener Feldweg der zur<br />

Erschließung der hinter dem Bahndamm liegenden Felder dient. Es ist deshalb wichtig dass nach<br />

Inbetriebnahme des Angerbergtunnels nicht einfach nur die vorhandene Wegunterführung<br />

abgebrochen wird sondern dass dann in unmittelbarer Nähe eine neue Wegdurchführung errichtet<br />

wird.<br />

iA Dr. Heinrich Matt, Vizebürgermeister<br />

STELLUNGNAHME (ZWEITE ERGÄNZUNG) VOM 11. OKTOBER 2001 VON DER<br />

MARKTGEMEINDE KUNDL, VERTRETEN DURCH BÜRGERMEISTER DR. MATT<br />

Als Ergänzung zum Projekt der Neubaustrecke Kundl/Radfeld - Baumkirchen ist die Verlängerung des<br />

Beschleunigungsgleises vom Bahnhof Kundl bis zum Beginn der Neubaustrecke geplant. Diese<br />

Verlängerung war allerdings nicht Gegenstand der UVP von 1999. Da das derzeitige Großverfahren<br />

nur die Strecke umfasst (umfassen darf), die im UVP von 1999 abgehandelt wurde, steht die<br />

Gemeinde Kundl auf dem Standpunkt, dass vor der Verlängerung des Beschleunigungsgleises eine<br />

UVP für diesen Streckenabschnitt abzuhandeln ist.<br />

iA Dr. Heinrich Matt, Vizebürgermeister<br />

STELLUNGNAHME VOM 12. OKTOBER 2001 VON JOHANN STOLL, DORFSTRASSE 79, 6240<br />

RADFELD<br />

Ich bin Mitbesitzer der Gemeinschaftsquelle „Fuchsbrünnl“ und benötige das Wasser dieser Quelle,<br />

das eine ausgezeichnete Qualität aufweist (silberhältig), dringend, insbesondere zum Brennen von<br />

Schnaps.<br />

Im Zuge der Errichtung des Sondierstollens ist diese Quelle versiegt. Ich fordere daher, dass nach<br />

Fertigstellung die Quelle wieder im ursprünglichen Ausmass und der ursprünglichen Qualität für mich<br />

nutzbar ist.<br />

Für die Zwischenzeit fordere ich die Zurverfügungstellung einer insbesondere qualitativ gleichwertigen<br />

Ersatzwasserversorgung durch die und auf Kosten der Projektwerberin. Die Aufliegerquelle schüttet<br />

Wasser vergleichbarer Qualität , doch ist dieses in Dorfnähe wegen der Mischung mit anderen<br />

Wässern für mich nicht mehr nutzbar. Durch die Schaffung einer Ausleitung beim Hochbehälter der<br />

Aufliegerquelle könnte eine Entnahmemöglichkeit geschaffen werden.<br />

Im Zuge von den Österreichischen Bundesbahnen durchgeführten Bauarbeiten an der<br />

Bestandsstrecke wurden in meinem Bereich und im Bereich anderer Anrainer die Viehzäune entfernt<br />

und bislang wurden diese auch nicht wieder errichtet. Dieser Teil der Bestandsstrecke wird infolge der<br />

Verknüpfung Radfeld umgebaut. Ich bin Eigentümer des Grundstücks Nr. 1991 in EZ 90020 KG<br />

Radfeld. Und diese Parzelle wird von mir für die Viehweide genutzt und von der BEG im Ausmass von<br />

ca. 440 m² vorübergehend genutzt.<br />

Ich und die übrigen Anrainer befürchten das Auftreten von Problemen und auf den Bahndamm<br />

hinaufsteigenden Weidevieh, da der bislang zur Ausführung gelangte Drahtzaun im Ernstfall sicherlich<br />

keine Ausreichende Schutzmassnahme gegen das Entweichen der Tiere darstellt. Daher fordere ich<br />

auch im Namen der betroffenen Anrainer die Wiedererrichtung der Viehzäune im ursprünglichen<br />

Ausmass, vom Mauckenbach bis zur Lärmschutzwand (d. h. im Zustand vor Beginn der Bauarbeiten<br />

der ÖBB), nach Fertigstellung des gegenständlichen Projektes durch die BEG, wobei auch ich davon<br />

ausgehe, dass die Errichtung dieser Zäune vor Beendigung der Bauarbeiten nicht sinnvoll wäre.<br />

Mein Grundstück befindet sich nördlich der geplanten Bahn, ungefähr an der Stelle, wo die Eisenbahn<br />

in den Einschnitt eintritt. Aufgrund der geplanten Führung der Bahn im Einschnitt befürchte ich<br />

negative Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel bzw. die Grundwasserströme. Insbesondere<br />

befürchte ich das Auftreten eines Aufstaus des Grundwassers nördlich der Bahn und damit negative<br />

Auswirkungen auf mein Grundstück infolge der Erhöhung des Grundwasserspiegels, insbesondere<br />

Vermoosung oder Versauerung des Bodens bis hin zur Vernässung.


595<br />

Johann Stoll<br />

STELLUNGNAHME VOM 12. OKTOBER 2001 VON LUDWIG MARGREITER, DORFSTR. 88, 6240<br />

RADFELD<br />

Ich bin durch das gegenständliche Vorhaben als Grundeigentümer der Parzelle 1996 KG Radfeld<br />

betroffen.<br />

Dieses Grundstück wird zu einem großen Teil von der BEG benötigt. Der mir verbleibende Teil ist als<br />

Restfläche wirtschaftlich unbrauchbar.<br />

Ich fordere daher eine Ablöse des gesamten Grundstückes, damit ich mir ein Ersatzgrundstück kaufen<br />

kann.<br />

Ludwig Margreiter<br />

STELLUNGNAHME VOM 12. OKTOBER 2001 VON MICHAEL DESSL, VERTRETEN DURCH<br />

MARLENE DESSL, BEIDE WOHNHAFT SIEGLGASSE 12, 6250 KUNDL<br />

Wir sind durch das gegenständliche Bauvorhaben betroffen als Eigentümer des Wohnhauses mit<br />

Hofstelle Weinberg 8 oder 9 (Neubau; Hausnummer noch nicht zugeteilt), 6250 Kundl (Bereich km<br />

24,0). Durch das Bauvorhaben werden keine Grundstücke von mir in Anspruch genommen.<br />

Nach den mir von der BEG ausgehändigten Berechnungen führt das Bauvorhaben zu einer<br />

Lärmbelastung von 52 dB (A). Ich befürchte jedoch, daß die nordseitig der Bahn vorgesehene<br />

Lärmschutzwand zu einer Lärmreflexion führt und daher eine unzumutbare Lärmsituation eintritt. Es<br />

wird daher gefordert, daß auch an der gegenüberliegenden Bahnseite zu meinem Schutz eine<br />

Lärmschutzwand errichtet wird. Ein objektbezogener Lärmschutz hätte nämlich zur Folge, daß die<br />

Fenster nachts nicht mehr geöffnet werden könnten. Auf dem in Grundeinlöseplan ersichtlichen<br />

Grundstück 1471/2 wurde ein Grundstück mit Sonderflächenwidmung Hofstelle ausgeschieden und<br />

darauf von mir der oben angesprochene Aussiedlerhof errichtet. Die von der BEG übermittelten<br />

Lärmberechnungen beziehen sich auf das Nachbargebäude Grundstück 1473.<br />

Ich vertrete in dieser Angelegenheit meinen Ehemann, mit dem ich im gemeinsamen Haushalt lebe.<br />

Marlene Dessl<br />

STELLUNGNAHME VOM 12. OKTOBER 2001 VON JOHANN JAUD, CLAUDIAPLATZ 3, 6233<br />

KRAMSACH UND MATHILDE BERGER, SÜDTIROLER STRASSE 51, 6240 RATTENBERG<br />

Wir sind durch das gegenständliche Bauvorhaben betroffen als Eigentümer des Grundstücks 1999 der<br />

KG Radfeld.<br />

Grundsätzlich wenden wir ein, dass die alternative Trassenführung durch das Karwendelgebiet zur<br />

Ausführung kommen sollte, da diese Variante erhebliche Vorteile bietet. Überdies wäre unser<br />

Grundstück dann nicht betroffen.<br />

Sofern die eingereichte Variante durch das Unterinntal zur Ausführung gelangen sollte, würden wir<br />

durch diese Baumassnahme ca. 20 % unserer Grundfläche verlieren. Wir sprechen uns gegen eine<br />

Grundabtretung in diesem Umfang aus, da das gegenständliche Grundstück für uns einerseits nicht<br />

mehr wirtschaftlich nutzbar wäre, und andererseits eine enge persönliche Bindung zu diesem<br />

Grundstück besteht. Im Übrigen erscheint uns augenfällig, dass die geplante ökologische<br />

Ausgleichsfläche abrupt an der östlichen Grenze unseres Grundstücks endet.<br />

Wir fordern daher zumindest die Zurverfügungstellung eines Ersatzgrundstückes durch die<br />

Projektwerberin in der bisherigen Grösse.<br />

Johann Jaud Mathilde Berger<br />

STELLUNGNAHME VOM 12. OKTOBER 2001 VON HELMUTH STUBENVOLL, DORFSTRAßE<br />

35E, 6240 RADFELD<br />

In bin Eigentümer des Grundstückes Dorfstraße 35e, Radfeld. Mein Wohnhaus wird mit einer<br />

Grundwasserwärmepumpe beheizt. Die Wasserentnahme erfolgt am eigenen Grundstück und ist<br />

behördlich genehmigt.


596<br />

Ich hege das Bedenken, daß durch die gegenständliche Baumaßnahme die Grundwasserströme<br />

beeinträchtigt werden könnten und hiedurch die Leistungsfähigkeit meiner Heizungsanlage vermindert<br />

wird bzw. zur Gänze ausfällt.<br />

Ich fordere daher Beweissicherung und entsprechende Maßnahmen, daß eine Beeinträchtigung<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

Sollte trotzdem ein Schaden eintreten fordere ich von der BEG die Wasserversorgung durch Schlagen<br />

eines tieferen Brunnens wiederherzustellen oder eine entsprechende Alternativheizung in vollem<br />

Umfang nach Absprache herzustellen, wobei die laufenden Kosten zwingend zu berücksichtigen sind.<br />

Helmuth Stubenvoll<br />

STELLUNGNAHME VOM 12. OKTOBER 2001 VON GERTRUD RIEDER, DORFSTRAßE 49, 6240<br />

RADFELD, VERTRETEN DURCH CLAUDIA RIEDER<br />

Nach Erkundigung über die Sachlage bezüglich Zulaufstrecke Nord/Abschnitt Kundl-Radfeld am<br />

Samstag, 6. Oktober 2001, im Kolpinghaus Schwaz, habe ich für die Parzelle 2036/1 folgenden<br />

begründeten Einspruch und Einwendung:<br />

Da meine Landwirtschaft lediglich über 30.000 m² Kulturland verfügt, wäre ein Abtreten der<br />

vorgesehenen Fläche von rund 350 m² an die BEG für meinen landwirtschaftlichen Betrieb auf Dauer<br />

existenzgefährdend.<br />

Nach Eisehen in die Planunterlagen müsste ein geringes Verschieben der oberirdischen<br />

Baumaßnahmen in Richtung Süd-Westen möglich und realisierbar sein. Damit könnte unsere<br />

Kulturfläche verschont bleiben. Weiters könnte ein Verlegen der Baumaßnahmen nördlich der<br />

bestehenden Bundesstraße unser Grundstück verschonen.<br />

Andernfalls müsste ein alternatives Grundstück gestellt / angeboten werden, da der Verlust der Ernte<br />

dieses Grundstücksteiles längerfristig betriebsbedrohende Auswirkungen hat.<br />

Ich vertrete in dieser Sache meine Mutter, mit der ich im gemeinsamen Haushalt lebe.<br />

Rieder Claudia<br />

STELLUNGNAHME VOM 12. OKTOBER 2001 VON FA. SWAROVSKY & CO, VERTRETEN<br />

DURCH MAG. OLIVER KANDLER<br />

Vollmacht für den 12.10.2001 nach Einsichtnahme zurück.<br />

Mit Befremden habe wir festgestellt, daß auf Gemeindegebiet Volders auf der rechten (südlichen)<br />

Seite des Inns Abholzungsarbeiten stattfinden. Nach Rückfragen bei dem anwesenden Bauleiter<br />

stellte sich heraus, daß hier große Veränderungen im Flußverlauf geplant sind. An Ort und Stelle<br />

haben wir noch mit Herrn DI Riedmann von der Bauleitung telefoniert, der uns die baulichen<br />

Maßnahmen erklärte und auf eine durchgeführte bau- und wasserrechtliche Verhandlung verwies.<br />

Wir stellen fest, daß Herr Suitner als Fischereibewirtschafter und rechtlicher Vertreter der Firma keine<br />

Benachrichtigung bzw. keine Unterlagen über die vorgesehenen Baumaßnahmen erhalten hat. An<br />

Herrn Suitner sind Einladungen zur Verhandlung der Baumaßnahmen auf der nördlichen Seite des<br />

Inns geschickt worden, die das Revier „Swarovski-Weis-Erben“ betreffen, deren Vertreter Herr Dr.<br />

Günter Weis ist. An die Firma D. Swarovski & Co., die Eigentümer des Reviers auf der rechten bzw.<br />

südlichen Seite des Inns ist, ist nie eine Einladung ergangen.<br />

Wir bestehen darauf, daß wir die entsprechenden Unterlagen umgehend bekommen (zH Herrn<br />

Wolfgang Suitner) und machen Ersatz des Schadens, der durch die Baumaßnahmen entstehend wird,<br />

geltend. Ein Betrag kann von uns derzeit nicht genannt werden, da wir als Unwissende das Ausmaß<br />

und die Dauer der Baumaßnahmen nicht kenne. Sobald wir die Unterlagen in der Hand haben,<br />

können wir ein Gutachten erstellen lassen bzw. sind wir bereit, auf einfachen Weg mit der BEG über<br />

eine pauschale Abgeltung zu reden.<br />

Aufgrund der nicht bekannten Bauzeiten und des nicht bekannten Arbeitsumgriffes können die<br />

Fischereischäden (Nachteile für die Fischerei) derzeit nicht abgeklärt werden. Im privatrechtlicher<br />

Wege wird eine Pauschalabgeltung angestrebt.


597<br />

Mag. Oliver Kandler<br />

STELLUNGNAHME VOM 16. OKTOBER 2001 VON CHRISTIAN ANGERER, UNTERDORF 16,<br />

VON BENEDIKT UND SIEGFRIED ANGERER, UNTERDORF 14 UND MARTINA ANGERER,<br />

UNTERDORF 14 A, ALLE 6122 FRITZENS<br />

Unter Bezugnahme auf die Kundmachung vom 6. September 2001, GZ: 825.045/55-II/C/12/01 –<br />

eisenbahnrechtliche Baugenehmigung – erhebe ich innerhalb der offenen Frist im eigenem Namen,<br />

als auch im Namen der Miteigentümer der Liegenschaft in EZ 142 Grundbuch 81004 Fritzens,<br />

Grundstück Nr. .98 (Wohngebäude), das sind Benedikt und Siegfried Angerer (Brüder) – Fritzens,<br />

Unterdorf 14 und Martina Angerer (Tochter), Fritzens, Unterdorf 14 a, folgende Einwendungen bzw.<br />

Forderungen:<br />

1. Für eine spätere Beweisführung ist vor Beginn der Bautätigkeit ein Gutachten eines<br />

unabhängigen Bausachverständigen vorzulegen, das den Bauzustand des<br />

Wohngebäudes auf obiger Gp. vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen beschreibt.<br />

Dieses Gutachten bildet die Basis für künftige Schadensersatzansprüche für jene<br />

Schäden, die durch die Errichtung und durch den Betrieb (Erschütterungen) der<br />

viergleisigen Eisenbahnanlage und den dadurch zu erwartenenden zunehmenden<br />

Bahnverkehr entstehen.<br />

2. Die von der BEG am 10.3.00 vorgelegte Erschütterungsbeweissicherung, durchgeführt<br />

von der Arbeitsgemeinschaft TIWAG/Arsenal, erscheint als ungenügend. Dies<br />

insbesondere deshalb, weil nur 2 Meßstellen im Parterre eingerichtet wurden, wobei das<br />

Empfinden der Erschütterungen im 1. und 2. Stock nach unserem subjektiven Empfinden<br />

höher ist als im Parterre. Desweiteren befürchten wir einerseits durch die Bautätigkeit,<br />

sowie insbesondere auch durch den Bahnbetrieb und die damit einhergehende Erhöhung<br />

der Zugsfrequenz nicht nur auf der Neubaustrecke sondern auch auf der<br />

Bestandsstrecke eine wesentliche Erhöhung der Erschütterungen durch den<br />

Bahnbetrieb.<br />

3. Es ist sicherzustellen, daß bei Errichtung der Bahntrasse nur jene Bautechnik zum<br />

Einsatz gelangt, die die geringste Belastung hinsichtlich Staub, Lärm, Vibrationen etc. mit<br />

sich bringt (Stand der Technik), speziell gilt dies für die Nachtstunden. Diesbezüglich sind<br />

lt. Auskunft der BEG offensichtlich besondere Maßnahmen bereits projektsgemäß<br />

vorgesehen.<br />

4. Die Zufahrt zum Wohngebäude muß jederzeit uneingeschränkt möglich sein, speziell gilt<br />

dies für Einsatzfahrzeuge.<br />

5. Für die Bestandsstrecke ist eine Verbesserung des bereits derzeit bestehenden<br />

Lärmschutzes insofern vorzunehmen, daß die bestehende Lärmschutzwand, nach<br />

gemeinsamer Festlegung mit den Betroffenen, durch die Projektwerberin und auf deren<br />

Kosten erhöht wird. Diese Verbesserung ist vor Baubeginn der Neubaustrecke<br />

vorzunehmen.<br />

6. Wir fordern die verbindliche Zusage der BEG , die Kosten für Lärmschutzfenster und<br />

deren Einbau im gegenständlichen Wohnobjekt zu 100 % zu übernehmen,<br />

ausgenommen jene Fenster von Top 1, die bereits im Zuge einer Sanierung<br />

ausgetauscht wurden, da wir befürchten, daß das gegenständliche Projekt eine<br />

wesentliche Erhöhung der Zugsfrequenz und damit einhergehend eine wesentliche<br />

Erhöhung des vom Bahnbetrieb ausgehenden Lärms, insbesondere auch auf der<br />

Bestandsstrecke, zu Folge haben wird.<br />

7. Vor Baubeginn ist ein Zeitplan für den betreffenden Bauabschnitt vorzulegen.<br />

Die Erfüllung der o. a. Einwendungen/Forderungen bilden die Voraussetzung für die Zustimmung zum<br />

gegenständlichen Bauvorhaben.<br />

Christian Angerer<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 16. OKTOBER 2001 VON DER BIOCHEMIE GMBH,<br />

VERTRETEN DURCH DR. POSTL<br />

Im heutigen Verfahren wurde von der BEG festgestellt, dass Baumassnahmen, die im derzeitigen<br />

Projekt nicht vorgesehen sind, einer zusätzlichen wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen. In<br />

gleicher Weise wird ein zusätzliches wasserrechtliches Verfahren erforderlich, wenn die Auswirkungen<br />

auf den Grundwasserkörper über das prognostizierte Ausmass hinausgehen. Wir beantragen, dass<br />

dies im Genehmigungsbescheid festgehalten wird.


598<br />

Dr. Josef Postl<br />

STELLUNGNAHME VOM 16. OKTOBER 2001 VON DER GEMEINDE BREITENBACH AM INN,<br />

VERTRETEN DURCH BÜRGERMEISTER ANDREAS ATZL<br />

Aufgrund der zusätzlich geplanten Gleisanlagen zur derzeitigen Bahnstrecke, ist wohl mit weit<br />

überhöhten Lärmbelästigungen unserer Wohnbevölkerung zu rechnen. Von Seiten der Gemeinde<br />

Breitenbach am Inn muss daher zum Schutze unserer Bürger verlangt werden, dass entlang der<br />

gesamten Bahnstrecke, welche gegenüber des Breitenbacher Wohngebietes liegt, eine<br />

Lärmschutzwand errichtet wird.<br />

Andreas Atzl<br />

STELLUNGNAHME VOM 16. OKTOBER 2001 VON DER ASFINAG, BUNDES- UND<br />

LANDESSTRAßENVERWALTUNG, ALLE VERTRETEN DURCH DR. MOLZER<br />

Dem vorliegenden Einreichprojekt wird grundsätzlich zugestimmt.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die eisenbahnrechtliche Bewilligung andere<br />

notwendige behördliche und zivilrechtliche Bewilligungen nicht ersetzt werden. Im Besonderen wird<br />

auf die §§ 10, 21, 24, 26, 28 Bundesstraßengesetz 1971 und §§ 5, 49, 53, 56 Tiroler Strassengesetz<br />

verwiesen. Vor Baubeginn sind alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen.<br />

Hierfür ist anlässlich der Ausarbeitung der Ausführungspläne eine Detailabstimmung mit den<br />

Strassenverwaltungen vorzunehmen, bei der auch die gültigen Richtlinien und Vorschriften für den<br />

Strassenbau (RVS, Ö-Normen, etc.), die „Grundsatzbestimmungen BEG-Landesbaudirektion“ sowie<br />

das „Arbeitsübereinkommen BEG-Asfinag“ zu berücksichtigen sind.<br />

Die Strassenverwaltungen behalten sich vor, im Rahmen dieser Zustimmungen und Genehmigungen<br />

detaillierte Bedingungen vorzuschreiben und zu vereinbaren.<br />

Vor Baubeginn müssen die zu Durchführung der Bauarbeiten (im Speziellen zum Materialtransport)<br />

benützten Bundes- und Landesstrassenabschnitte bekanntgegeben werden. Auf Kosten des<br />

Bauwerbers ist auf diesen Strecken im Einvernehmen mit dem jeweiligen Strassenverwalter eine<br />

Beweissicherung betreffend den Strassenzustand durchzuführen. Nach Beendigung der Bauarbeiten<br />

ist eine nochmalige Zustandserfassung dieser Verkehrswege als Grundlage zur Quantifizierung<br />

allfälliger, durch die Bauarbeiten verursachter Schäden vorzunehmen. Der dadurch festgestellte Wert<br />

zur Wiederherstellung der benützten Strassen in ihrer ursprünglichen Qualität ist vom Bauwerber der<br />

jeweiligen Strassenverwaltung zu refundieren.<br />

Dipl. Ing. Dr. Christian Molzer<br />

STELLUNGNAHME VOM 17. OKTOBER 2001 VON STEFAN UND STEFANIE MOSER, JOSEF<br />

MOSER, MARTIN MOSER UND RENATE MOSER, ALLE WEINBERG 7, 6250 KUNDL, ALLE<br />

VERTRETEN DURCH STEFAN MOSER<br />

Wir sind durch das gegenständliche Bauvorhaben betroffen als Eigentümer des Wohnhauses mit<br />

Hofstelle Weinberg 7, 6250 Kundl (Bereich km 24,0). Durch das Bauvorhaben werden keine<br />

Grundstücke von uns in Anspruch genommen.<br />

Nach den uns von der BEG ausgehändigten Berechnungen führt das Bauvorhaben zu einer<br />

Lärmbelastung von 52 dB(A). Wir befürchten, dass die nordseitig der Bahn vorgesehene<br />

Lärmschutzwand zu einer Lärmreflexion führt und daher eine unzumutbare Lärmsituation eintritt. Es<br />

wird daher gefordert, dass auch an der gegenüberliegenden Bahnseite zu unserem Schutz eine<br />

Lärmschutzwand errichtet wird.<br />

Ein objektbezogener Lärmschutz hätte zur Folge, dass die Fenster nachts nicht mehr geöffnet werden<br />

könnten.<br />

Meine Hofstelle befindet sich auf dem im Grundeinlöseplan ersichtlichen Grundstück 1473 der KG<br />

Kundl.<br />

Stefan Moser<br />

STELLUNGNAHME VOM 17.10.2001 IN DER FASSUNG VOM 23.11.2001 DER GEMEINDE<br />

FRITZENS VERTRETEN DURCH HERRN BÜRGERMEISTER JOSEF GAHR


599<br />

Der Gemeinde Fritzens ist die überregionale Bedeutung dieses Bauvorhabens klar. Die Gemeinde<br />

Fritzens erleidet durch die geplante Baumaßnahme massive Nachteile im Bezug auf Raumordnung,<br />

Arbeitsplätzen und Kommunalsteuermittel.<br />

Für eine Zustimmung der Gemeinde Fritzens bedarf es folgender Erledigungen, bzw. Abklärungen:<br />

1. Abklärung sämtlicher Grundeinlöseverfahren, da für die Verlegung von Gemeindebauten<br />

(Strassen) Grundeinlösungen notwendig sein werden.<br />

2. Unbedingte Einschränkung der ökologischen Ausgleichsflächen, da der<br />

landwirtschaftliche Kulturgrund in Fritzens sehr knapp ist und Ersatzflächen im Umkreis<br />

von 10 km derzeit nicht erwerbbar sind. Überlegung, ob es nicht möglich wäre,<br />

Ausgleichsflächen in anderen Gemeinden zu platzieren, die vom Ausbau der<br />

Unterinntaltrasse verschont bleiben.<br />

3. Einlösung des Versprechens von Dir. Lindenberger anlässlich des<br />

Grundsatzbeschlusses, bezüglich der Benützung der Rettungszufahrt Fritzens-Terfens<br />

für den PKW-Verkehr<br />

4. Abgeltung für den Verlust von ca. 40.000 m² Grund, der beste gewerbliche Eignung<br />

besitzt und für die Gemeinde Fritzens für die Zukunft eine ausgezeichnete Perspektive in<br />

Bezug auf Arbeitsplätze und Kommunalsteuer darstellen würde. Verlust an Arbeitsplätzen<br />

von ca. 400, Entgang an Kommunalsteuer von ca. 3 Mio. Schilling pro Jahr<br />

5. Absicherung der Trinkwasserversorgung von Fritzens, da die neue Bahnlinie relativ<br />

knapp am bestehenden Trinkwasserbrunnen der Gemeinde vorbeiführt. Vorschlag der<br />

Gemeinde Fritzens: die Löschwasserleitung sollte trinkwasserfähig ausgestattet werden,<br />

womit in einem Schadensfall eine problemlose Wasserversorgung für die Gemeinde<br />

Fritzens gewährleistet wäre. Allfällige Mehrkosten für die trinkwasserfähige Ausstattung<br />

der Löschwasserleitungen wäre die Gemeinde Fritzens jederzeit gesprächsbereit.<br />

6. Der alte aufgelassene Bahnkörper muss umgehend rückgebaut und in Grünland<br />

zurückgeführt werden.<br />

7. Die Restflächen im Bereich der Firma Pakotex sind ebenfalls in Grünland rückzubauen<br />

und für Tauschzwecke für Fritzner Landwirte bereitzuhalten.<br />

8. Eine geeignete Schutzmaßnahme gegen Baulärm und Staubentwicklung für das<br />

Wohnhaus Sattler, Fritzens, Unterdorf, ist zu treffen.<br />

9. Lärmschutzwände müssen mindestens in gleicher Länger, in gleicher Höhe wie bisher<br />

auch auf der verlegten Bestandstrecke angebracht werden.<br />

10. Das Masse-Feder-System im Bereich Wohnhaus Woitsch bis alte Tonwerkeinfahrt soll im<br />

schweren Masse-Feder-System ausgeführt werden.<br />

11. Ein Beweissicherungsverfahren im Bereich Unterdorf/Tonwerk<br />

12. Die Einbindung in den Bereich Firmengelände Tonwerk sollte in direkter Form erfolgen<br />

und nicht in einer 180° Schleife<br />

Bei Erfüllung der oben angeführten Punkte stimmt die Gemeinde im eisenbahnrechtlichen Verfahren<br />

dem beantragten Bauprojekt zu.<br />

Josef Gahr<br />

STELLUNGNAHME VOM 18. 10. 2001 DER GEMEINDE REITH IM ALPBACHTAL, VERTRETEN<br />

DEN HERRN BÜRGERMEISTER GÜNTHER HOHLRIEDER<br />

Die Geimeinde Reith im Alpbachtal erhebt die Stellungnahme der Bürgerinitiative Brixlegg (BIB) vom<br />

9. 10. 2001, sowie das Schreiben des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans an die Gemeinde Reith<br />

im Alpbachtal vom 8. 10. 2001, Zahl VIh-850/8604 zum gegenständlichen Bauvorhaben zu ihrem<br />

Vorbringen.<br />

Beilage<br />

./DStellungnahme der Bürgerinitiative Brixlegg (B IB) vom 9. 10. 2001<br />

./E Schreiben vom wasserwirtschaftlichen Planungsorgan vom 8.10.2001, Zl. Vih-850/8604<br />

Bürgermeister Günther Hohlrieder<br />

STELLUNGNAHME VOM 18. 10. 2001 VON TANJA UND ANDREAS WINDISCH, BEIDE<br />

WOHNHAFT IN ST. LEONHARD 10, 6250 KUNDL<br />

Wir sind durch das gegenständliche Bauvorhaben betroffen als Eigentümer des von uns im<br />

gemeinsamen Haushalt bewohnten Wohnhauses St. Leonhard 10, 6250 Kundl.


600<br />

Nach den uns von der BEG ausgehändigten Berechnungen führt das Bauvorhaben zu einer<br />

Lärmbelästigung von 52 dB(A). Da wir schon seit längerer Zeit dem Lärm der Bahn ausgesetzt sind,<br />

befürchten wir, dass die nordseitig vorgesehene Lärmschutzwand zu noch höheren<br />

Lärmbelästigungen führen wird (Reflexion der Lärmschutzwand)!<br />

Es wäre in unserem Sinne, wenn auch auf der gegenüberliegenden Bahnseite eine Lärmschutzwand<br />

errichtet würde.<br />

Tanja Windisch<br />

STELLUNGNAHME VON FRAU KARIN KOLLER, FRAU GERTRUD WOITSCH, UNTERDORF 4,<br />

6122 FRITZENS:<br />

Gegenständliche Stellungnahme betrifft das Objekt Eigentümergemeinschaft Unterdorf 4, EZL 70 KG,<br />

Grundstück 316/2.<br />

Im Anhang der Kundmachung GZ 825.045/55-IIC/12/01 unter Punkt VIII, sonstige bekannte Beteiligte,<br />

sind wir, die Eigentümer des Wohnhauses Unterdorf 4 nicht aufgelistet. Wir machen daher die<br />

Parteienstellung in gegenständlichem Verfahren geltend und geben folgende Stellungnahme ab:<br />

In Zusammenhang mit der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung geben wir innerhalb der offenen<br />

Frist zu oben angeführten Projekt, folgende Stellungnahme ab:<br />

1. Die Eigentümer des Wohnhauses Unterdorf 4 fordern ein Gutachten eines unabhängigen<br />

Bausachverständigen, der den IST-Zustand der unmittelbar an die Bahntrasse<br />

grenzenden Wohnhauses feststellt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, daß eventuelle<br />

Schäden an dem Gebäude, die durch die Errichtung und den Betrieb der neuen<br />

Bahntrasse entstehen könnten, einwandfrei dem Verursacher zugeordnet werden kann.<br />

Dieses Gutachten hat die Brenner- Eisenbahn GmbH (BEG) zu übernehmen.<br />

2. Die BEG haftet für alle durch die Errichtung und den Betrieb der Bahntrasse<br />

entstehenden meßbaren und unmeßbaren Schäden.<br />

3. Es ist sicherzustellen, daß bei Errichtung der neuen Bahntrasse nur jene Bautechnik zum<br />

Einsatz gelangt, die, die geringste Belastung für die Anrainer mit sich bringt, d. h. Stand<br />

der Technik hinsichtlich Umweltbelastung wie Staub, Vibration, Lärm etc. Während der<br />

Bauphase ist durch entsprechende zusätzliche Schutzmaßnahmen die Anrainerbelastung<br />

so gering wie möglich zu halten, dies gilt speziell für die Nachtstunden.<br />

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Baustelle (Einstich!!!) fordern wir, die Eigentümer<br />

Unterdorf 4, für die während dieses Bauabschnittes trotzdem entstehende Staub- sowie<br />

Lärmbelastung , eine finanzielle Entschädigung, deren Höhe von einem von uns namhaft<br />

zu machenden unabhängigen Sachverständigen festzulegen ist. Die Kosten für dieses<br />

Gutachten ist von der BEG zu tragen.<br />

4. Die Zufahrt zum Wohnhaus, Unterdorf 4 muß aus östlicher Richtung jederzeit<br />

uneingeschränkt möglich sein. Umwege, sowie eine größere Verschmutzung der<br />

Fahrzeuge sind von der BEG entsprechend abzugelten.<br />

5. Der voraussichtliche Baubeginn ist den Besitzern bekanntzugeben, wobei auch der<br />

Zeitplan für die einzelnen Bauabschnitte vorzulegen ist.<br />

6. Die Wohnungseigentümer bestehen auf eine noch zu vereinbarende<br />

Entschädigungszahlung für jegliche Art von Beeinträchtigung während der Bauarbeiten.<br />

7. Sollte die bestehende Fußgängerunterführung aufgrund von Baunotwendigkeiten nicht<br />

benützbar sein, so ist eine, in zumutbarer Entfernung vom Wohnhaus gelegene<br />

Fußgängerunterführung in Richtung Wattens vorzusehen.<br />

8. Nach Errichtung der neuen Bahntrasse ist ein verbesserter Lärmschutz gegen den<br />

Bahnlärm der durch die offene Führung der oberirdischen Bahnanlagen entsteht zu<br />

installieren. Die beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen sind mit den Anrainern<br />

abzustimmen.<br />

9. Nach Ansicht der Eigentümer des Wohnhauses Unterdorf 4, ist durch die Verlegung der<br />

Bahntrasse mit einem erhöhten Lärmaufkommen durch vermehrten Zugverkehr zu<br />

rechnen und wird zusätzlich zu Punkt 8 dieses Schreibens gefordert, das die noch nicht<br />

lärmgeschützten Fenster gegen solche ausgetauscht werden.<br />

Die angeführten Forderungen der oben genannten Eigentümer des Wohnhauses Unterdorf 4, sind in<br />

das Verfahren aufzunehmen und es ist durch entsprechende Auflagen sicherzustellen, daß die<br />

Eigentümerinteressen , wie dargestellt berücksichtigt werden.


601<br />

Sollten die o.a. Forderungen nicht berücksichtigt werden, ist dieses Schreiben im Sinne eines<br />

Einspruches zu werten und werden wir sämtliche wie immer gearteten rechtlichen Mittel zur<br />

Durchsetzung dieser Forderungen ergreifen und ist dieses Schreiben als Einspruch gegen das<br />

Bauvorhaben zu werten.<br />

In der Hoffnung eine amicale Lösung zu finden verbleiben wir mit freundlichen Grüßen<br />

Karin Koller Gertrud Woitsch<br />

STELLUNGNAHME VOM 19.10.2001 VON HERRN ANTON STEINLECHNER, VERTRETEN<br />

DURCH FRAU GABRIELE STEINLECHNER, BEIDE WOHNHAFT IN ALTMAHD 3, 6134 VOMP,<br />

UND PAUL KIRCHLER, PILLDORF 5, 6130 PILL<br />

Vollmacht für Gabriele Steinlechner nach Einsicht retourniert.<br />

Dem Bau und Betrieb der Eisenbahnanlage Unterinntaltrasse wird unter Einhaltung nachstehender<br />

Punkte durch den Bewilligungswerber seitens des ½ Grundeigentümers an der Gp. 1984 in EZ 745<br />

KG. Vomp, Herrn Paul Kirchler, zugestimmt:<br />

1. Es wird nur die Dienstbarkeit auf dem betroffenen Grundstück für den Bau und Betrieb<br />

der Eisenbahnanlage entsprechend dem Einreichprojekt eingeräumt.<br />

2. Die Ausführung der Anlage muss so erfolgen, dass eine spätere anderweitige Nutzung<br />

des Grundstückes nicht wesentlich erschwert wird.<br />

3. Die Errichtung der Anlage muss so erfolgen, dass ein allfälliger zukünftiger Abbau vom<br />

Schotter bis auf eine Höhe vom rd. 10 – 15 m über dem Scheitel des Tunnels, ohne<br />

zusätzliche Maßnahmen und Kosten für die Grundeigentümer, möglich ist.<br />

4. Die gemeinsam mit weiteren Grundeigentümern im Bereich Vomp durch Herrn<br />

Steinlechner Hermann bzw. Herrn Dr. Max Aicher eingebrachten Punkte werden durch<br />

den Bewilligungswerber auch für die Gp. 1984 eingehalten.<br />

Gabriele Steinlechner Paul Kirchler<br />

STELLUNGNAHME VOM 19.10.2001 DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESBAHNEN, VERTRETEN<br />

DURCH ROMAN FILA, WOLFGANG HAGER, JOSEF HERZOG, WALTER LECHNER, ROBERT<br />

SIMETZBERGER UND WOLFGANG SKOWRONEK<br />

Der Brenner Eisenbahn GmbH kommen gemäß § 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur Errichtung einer<br />

Brenner Eisenbahn GmbH idgF für ihre Tätigkeit die Rechte und Pflichten eines<br />

Eisenbahnunternehmens zu, dies umfasst auch die Pflichten gemäß § 19 Abs. 1 Eisenbahngesetz<br />

1957.<br />

Jene Anlagen, die keine Eisenbahnanlagen iSd § 10 Eisenbahngesetz 1957 sind, können<br />

entsprechend den Bestimmungen des § 38 Abs. 4 Eisenbahngesetz 1957 errichtet werden, wofür<br />

jedoch im Einzelfall Einigung herzustellen ist, sowie gegebenenfalls andere Genehmigungen<br />

einzuholen sind.<br />

Auf Grundlage des Kooperationsvertrages vom August 1996 wurden im Rahmen von<br />

Koordinationsplattformen Vidierungen durchgeführt.<br />

Grundlagen für die Vidierungen waren die jeweils zu diesen Zeitpunkten gültigen Vorschriften und<br />

Richtlinien (angeführt in den diesbezüglichen Schreiben der ÖBB vom 2. Mai 2001, 2. August 2001<br />

und 10.Oktober 2001). Die Ergebnisse der Vidierungen wurden jeweils an die BEG übermittelt bzw. in<br />

Protokollen festgehalten.<br />

Die entsprechenden Vidierungsschreiben der ÖBB vom 2. Mai 2001 und 10. Oktober 2001 wurden an<br />

die oberste Eisenbahnbehörde bzw. die Brenner Eisenbahn GmbH übermittelt und sind in Kopie<br />

beigefügt. Diese Vidierungsschreiben stellen formal den Abschluss der jeweiligen Planvidierungen dar<br />

und haben die Einzelvidierungen durch die fachlich zuständigen Geschäftsbereiche als Grundlage.<br />

Eine über die Inhalte der Vidierungen hinausgehende Stellungnahme der ÖBB zum eingereichten<br />

Projekt ist im Rahmen der gegenständlichen Verhandlung zur Erlangung der eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung gemäß § 36 Eisenbahngesetz 1957 nicht erforderlich. Dem Gutachten des<br />

nichtamtlichen bautechnischen Sachverständigen, Teilgebiet Oberbau / Fahrweg, sowie Hochbau ist<br />

zu entnehmen, dass die in den Vidierungsprotokollen bzw. Vidierungsschreiben enthaltenen<br />

Vorbehalte bzw. Auflagen der ÖBB als inhaltlich zutreffend erkannt wurden und dementsprechend als<br />

Vorschreibungen in das Gutachten aufgenommen wurden. Ebenso sind die in anderen


602<br />

Vidierungsprotokollen bzw. –Schreiben enthaltenen Auflagen bzw. Vorbehalte seitens der Vertreter<br />

der ÖBB betrieblich bzw. technisch begründet und stellen daher technische Notwendigkeiten dar.<br />

Entsprechend den Ergebnissen der Vidierungen darf es auf der Bestandsstrecke zu keinen<br />

betrieblichen Verschlechterungen kommen. Mischverkehr muss entsprechend der eingereichten<br />

betrieblichen Konzeption sowie dem Sicherheitskonzept auf beiden Strecken (Neubau- und<br />

Bestandsstrecke) möglich sein.<br />

Für die Bestandsstrecke darf es hinsichtlich Geschwindigkeitsverlauf, Durchführung von Revisionsund<br />

Wartungsarbeiten sowie Wiederherstellung bzw. Betriebsprovisorien nach außergewöhnlichen<br />

Ereignissen (ausgenommen nicht beherrschbare Katastrophenszenarien entsprechend Einlage<br />

9.1.9.1. des EB-Operates) zu keinen Verschlechterungen kommen. Mögliche Kosten der ÖBB<br />

aufgrund von Erschwernissen bzw. erforderlichen Aufwänden im Zuge der Projektdurchführung sind<br />

zu ersetzen, können aber auch in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden.<br />

Hinsichtlich des Bereiches Stans (Überschneidung der Neubaustrecke mit der Bestandsstrecke sowie<br />

der A12 – Inntalautobahn) wird durch die Brenner Eisenbahn GmbH eine weitere Untersuchung über<br />

verstärkten Brandschutz in Auftrag gegeben. Diese Untersuchung umfasst den gesamten<br />

Überschneidungsbereich (statisch betroffener Bereich). Ziel dieser Untersuchung ist die Ermittlung<br />

einer möglichen zeitlichen Erstreckung der (vom Landesfeuerwehrverband akzeptierten)<br />

Brandverlaufskurve BEG-1 durch verschiedene Maßnahmen (Schutzverkleidung durch Platten oder<br />

Putze und dergleichen). Die Brenner Eisenbahn GmbH wird das Ergebnis dieser Untersuchungen<br />

nach deren Vorliegen, spätestens jedoch vor dem Ansuchen um Betriebsbewilligung an die Behörde<br />

übermitteln.<br />

Mit Ausnahme des „Gleisprovisoriums Jenbach“ ist die Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Betriebsbewilligung gemäß § 37 Eisenbahngesetz 1957 nicht Gegenstand dieser Verhandlung. Falls<br />

entsprechend der Bestimmungen des Kooperationsvertrages vor einem noch zu stellenden Antrag auf<br />

Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung gemäß § 37 Eisenbahngesetz 1957 weitere<br />

Vidierungen durchzuführen sind, haben diese der im Kooperationsvertrag festgelegten Vorgangsweise<br />

zu entsprechen.<br />

Falls abweichend von der gegenwärtigen Ausgangslage der Betrieb auf Bestand- und Neubaustrecke<br />

entflochten werden sollte, wäre für eine derartige betriebliche Entflechtung ein gesondertes Ansuchen<br />

gem. § 35 ff sowie § 37 EisbG 1957 erforderlich. Die dazu erforderlichen Änderungen bautechnischer,<br />

elektrotechnischer und sicherungstechnischer sowie anderer Anlagen wären daher Gegenstand eines<br />

gesonderten Verfahren und bleiben daher im ggst. Verfahren außer Betracht.<br />

Die im Rahmen der Detailplanung vor Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung gemäß<br />

§ 37 Eisenbahngesetz 1957 noch zu erstellenden Erhaltungs- und Revisionskonzepte für die Stufe 2<br />

(beinhaltend auch die Ausrüstung) sollten bereits im Zuge der Ausarbeitung der Detailplanung mit den<br />

Experten der ÖBB abgestimmt werden. Auf Grundlage dieser Abstimmungen können die<br />

gegebenenfalls erforderlichen Vidierungen effizient abgewickelt werden.<br />

Diese noch zu erstellenden Erhaltungs- und Revisionskonzepte (Stufe 2) müssen auch Klarstellungen<br />

hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der Notfall- und Rettungseinrichtungen (dazu zählen auch<br />

Rettungsstollen und –Schächte sowie alle anderen Zufahrten, Zugänge, Landeplätze und dergleichen)<br />

für betriebliche Zwecke sowie im Rahmen von Erhaltungs- und Revisionstätigkeiten enthalten. Diese<br />

Planungen bzw. Festlegungen wären abzustimmen bzw. sind entsprechend der Bestimmungen des<br />

Kooperationsvertrages zu vidieren, da sie Auswirkungen für eine hinkünftig mögliche Nutzung haben.<br />

Gegen die Ausstattung der bestehenden Brücke über die L48 mit, gegenüber dem vidierten Projekt<br />

aufgrund des Gutachtens gemäß § 33 Eisenbahngesetz verändertem Anprallschutz, besteht kein<br />

Einwand (Planoperate P-BV-OP-K1203.a.00-031-0095.01-00, P-BV-OP-K1203.a.00-031-0053.01-00,<br />

datiert mit 27.9.2001 bzw. 28.9.2001, übergeben am 17.10.2001). Der vidierte Anprallschutz<br />

(zwischen den beiden Stützen) ist auszuführen, andere Lösungen sind nicht Gegenstand dieses<br />

Verfahrens. Ein noch weitergehender Anprallschutz ist bei Beibehaltung der Trassierung aufgrund der<br />

geringen seitlichen Abstände nicht möglich.<br />

Die Herstellung einer Möglichkeit für maschinelle Geschieberäumung im Bereich der verlängerten<br />

Unterführung bei Bahnkilometer 60,992 durch den Ausbau eines Geschieberückhaltebeckens des<br />

Fallbaches im Abschnitt von ca. hm 1,16 bis ca. hm 2,24 ist zur Gewährleistung der Sicherheit des<br />

Bahnbetriebes unbedingt erforderlich.


603<br />

Diese Maßnahme ist aufgrund der Verlängerung der Unterführung sowie die hinkünftig ungünstigeren<br />

Abflussverhältnisse notwendig.<br />

Für die im Rahmen der Errichtung der verfahrensgegenständlichen Anlagen durch die BEG<br />

beanspruchten Grundflächen der ÖBB sind, sofern es sich um Absatzflächen, wie aus den von der<br />

BEG den ÖBB vorgelegten Lageplänen Nr. P-GR-LP-01000.a00-033-2625.00-01 bis ....-2640.00-01<br />

ersichtlich, handelt, vor Baubeginn entsprechende Ablöse- bzw. Entgeltregelungen zwischen der BEG<br />

und den ÖBB zu treffen. Der Abgrenzung wurde das HL-Profil (Plan Nr. P-GR-RQ-....-2624.00-01) und<br />

nicht die konkrete Situation in der Natur zugrunde gelegt.<br />

Gem. § 6 des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH, BGBl. Nr. 502/1995<br />

idgF ist die Gesellschaft berechtigt, die zur Planung oder zum Bau der Hochleistungsstrecke<br />

Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben benötigten<br />

Grundstücke der Eisenbahninfrastruktur gemäß § 2 Bundesbahngesetz 1992 ohne Entrichtung eines<br />

Entgeltes zu benützen. Für diese Benützung ist jedoch von der Gesellschaft ein Entgelt, das mittels<br />

Schätzung nach den Grundsätzen der §§ 4 und 8 des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 zu<br />

bemessen ist, zu entrichten, wenn die Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck-<br />

Staatsgrenze am Brenner oder Teile derselben nach Abschluss des Baues nicht den Österreichischen<br />

Bundesbahnen zur Erhaltung und zum Betrieb übergeben werden. Sonstige zur Planung oder zum<br />

Bau der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner oder<br />

von Teilen derselben benötigte Grundflächen, die sich im Eigentum der Österreichischen<br />

Bundesbahnen oder des Bundes befinden, sind der Gesellschaft gegen Entgelt, das mittels<br />

Schätzung nach den Grundsätzen der §§ 4 und 8 des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 zu<br />

bemessen ist, zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, sie werden für andere vorrangige Zwecke der<br />

abgebenden Bundesstelle benötigt.<br />

Soweit die Brenner Eisenbahn GmbH für die ihr nach § 3 dieses Gesetzes übertragene Strecke bzw.<br />

übertragenen Streckenteile über die im vorstehenden Absatz genannten hinaus weitere Grundflächen<br />

benötigt, hat sie diese in ihrem Namen und auf ihre Kosten zu erwerben.<br />

Bei Über- bzw. Unterkreuzungen der Bestandstrecke der ÖBB durch die Neubaustrecke der BEG<br />

bleiben die ÖBB Grundeigentümer. Der BEG werden erforderlichenfalls gegen Entschädigung<br />

entsprechende Dienstbarkeiten eingeräumt.<br />

Für Absatzflächen der ÖBB, welche seitens der ÖBB seit dem Beginn der Planungsarbeiten der BEG<br />

einer konkreten Verwertung zugeführt werden hätten können (z. B. auf Grund einer Anfrage eines<br />

Dritten) oder in Zukunft einer Verwertung zugeführt werden könnten, dies aber wegen eines<br />

Vorbehaltes oder Einwandes der BEG nicht möglich war oder in Zukunft nicht möglich ist, hat die BEG<br />

in Bezugnahme auf die Grundsätze des Resümeeprotokolls über die Besprechung vom 14.04.1997<br />

über „die praktikable Umsetzung der §§ 13 HL-Gesetz und 6 BEG-Gesetz“ an die ÖBB ein<br />

angemessenes Reservierungsentgelt für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Vorbehaltes oder<br />

Einwandes der BEG zu einer Verwertung bis zum Zeitpunkt der Freigabe oder Ablöse der Flächen<br />

durch die BEG zu bezahlen. Dieselben Grundsätze gelten auch für den Fall, dass die BEG von sich<br />

aus die Reservierung einer Fläche für das Projekt veranlasst hat oder es sich um<br />

Infrastrukturflächenbereiche handelt, welche nach Abschluss der Bauarbeiten nicht den ÖBB zur<br />

Erhaltung und zum Betrieb übergeben werden.<br />

Die jeweiligen Grundverkehrswerte für eine Flächenablöse und Flächenmiete sowie für die<br />

Festsetzung eines Reservierungsentgeltes sind durch einen im beiderseitigen Einvernehmen<br />

ausgewählten und beauftragten allgemein gerichtlich beeideten Sachverständigen für Immobilien<br />

festzustellen.<br />

Flächenablösen bedürfen, soweit ÖBB - interne Vorschriften dies bestimmen, der Zustimmung der<br />

gemäß Ingerenzbestimmungen zuständigen Stelle der ÖBB.<br />

Die BEG hat den ÖBB umgehend detaillierte Planunterlagen im Maßstab 1:1000 vorzulegen, aus<br />

welchen das Ausmaß der dauernden oder vorübergehenden Inanspruchnahme von Grundflächen der<br />

ÖBB und die Absichten der BEG (Ablöse oder Miete) sowie das Ausmaß der Dienstbarkeitsflächen<br />

bei Über- bzw. Unterkreuzungen der Bestandstrecke der ÖBB ersichtlich sind.<br />

Falls durch das verfahrensgegenständliche Projekt Dritte betroffen sind, welchen derzeit von den ÖBB<br />

Rechte an Grundstücken der ÖBB vertraglich eingeräumt wurden, hat die BEG mit diesen Dritten eine<br />

entsprechende Entschädigungs- bzw. Ablösevereinbarung für einen allfälligen Rechtsverzicht zu<br />

treffen. Ebenso hat die BEG bestehende Dienstbarkeitsrechte Dritter an Grundstücken der ÖBB<br />

abzulösen.


604<br />

Sämtliche Kosten (zB Sachverständigengebühren, Vermessungskosten, Kosten der<br />

Vertragsabwicklung und Herstellung der Grundbuchsordnung, usw.), Gebühren, Steuern und<br />

Abgaben, die sich in Zusammenhang mit der erforderlichen Grundablöse bzw.<br />

Grundinanspruchnahme ergeben, hat die BEG zu tragen. Die Herstellung der Grundbuchsordnung<br />

obliegt der BEG.<br />

Die ÖBB ersuchen die oberste Eisenbahnbehörde, einen möglichen Bescheid gemäß § 36<br />

Eisenbahngesetz 1957 für das gegenständliche Projekt auch allen in möglichen künftigen Verfahren<br />

zur Erweiterung bzw. Änderung des Bergbaubetriebes im betroffenen Projektsbereich allen<br />

zuständigen Behörden, Gebietskörperschaften zuzustellen (In Form einer direkten Zustellung<br />

zusätzlich zur Zustellung per Edikt) und dafür Sorge zu tragen, daß weder für die gegenständlichen<br />

Eisenbahnanlagen, noch für deren Betrieb Nachteile entstehen.<br />

Die ÖBB sind im gegenständlichen Verfahren Partei und können daher in der Zeit bis zu einer<br />

möglichen Übergabe gemäß § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Brenner -<br />

Eisenbahn GmbH bezüglich der Einwendungen anderer Parteien keine abschließenden<br />

Stellungnahmen abgeben.<br />

Beilagen:<br />

./F Schreiben GZ PE/05/M4/92/09-11-01 vom 2.5.2001<br />

./GSchreiben GZ PE/05/M4/92/09-11-01 vom 10.10.2001<br />

Roman Fila Wolfgang Hager<br />

Josef Herzog Walter Lechner<br />

Robert Simetzberger Wolfgang Skowronek<br />

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 23.11.2001 DER ÖSTERREICHISCHEN<br />

BUNDESBAHNEN, VERTRETEN DURCH DI SKOWRONEK, DI LECHNER UND DI FILA<br />

Falls sich aufgrund von Vorschreibungen der Sachverständigen bzw. aufgrund anderer Auflagen des<br />

Bescheides Planänderungen, Neuplanungen bzw. Änderungen des betrieblichen Konzeptes ergeben<br />

sollten, sind diese entsprechend den Bestimmungen des Kooperationsvertrages zu vidieren.<br />

Aufgrund von Sperren der Neubaustrecke erforderliche Umleitungen auf die künftige Bestandsstrecke<br />

dürfen nicht zu betrieblichen Einschränkungen führen. Eine Verschlechterung der vorhandenen<br />

betrieblichen und baulichen Standards (Lichtraum, Lademaß, Achslast etc.) hätte Auswirkungen auf<br />

die Abwicklung des gesamten Eisenbahnverkehrs, auch den Regionalverkehr, und wäre aus Sicht der<br />

ÖBB abzulehnen. In diesem Zusammenhang wird auf die diesbezüglichen Regelwerke der ÖBB<br />

verwiesen, die gemäß dem technischem Bericht die Grundlage der Planungen bilden.<br />

In diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf die geänderte konstruktive Ausbildung der<br />

Wannenbauwerke (Brüstungsmauern) hinsichtlich des Transportes von sogenannten<br />

Lademaßüberschreitungen eine Abstimmung durchzuführen, um eine mögliche Beeinträchtigung der<br />

Betriebsqualität im Falle von Umleitungen von der Neubau- auf die Bestandsstrecke, mögliche<br />

Verschlechterungen der Betriebsqualität bzw. des vorhandenen betrieblichen und baulichen<br />

Standards von Vornherein auszuschließen.<br />

Die Studie der Fa. Geoconsult, GZ „Dok. 9191-Anhang 3A“ vom 19.11.2001 über mögliche<br />

Verbesserungen des baulichen Brandschutzes hat die zu erwartenden Ergebnisse gebracht, sie<br />

enthält aber keine eindeutigen Aussagen im Sinne einer Bewertung der möglichen Maßnahmen<br />

hinsichtlich deren Wirksamkeit oder Machbarkeit. Klar ist zu entnehmen, daß Maßnahmen im<br />

untersuchten Bereich („Überschneidungsbereich Stans“) technisch und wirtschaftlich möglich sind.<br />

Allfällige Schlußfolgerungen sind im Zuge der Detailplanung zu berücksichtigen, die Abstimmung der<br />

Detailplanung im betroffenen Bereich ist erforderlich.<br />

Die noch erforderliche Planung gemäß § 36 Abs. 3 ist vor bzw. im Rahmen der Vidierung mit der<br />

Betriebsleitung der ÖBB abzustimmen, dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante<br />

Ausrüstungsteile. In diesem Zusammenhang wird auf das beiliegende Schreiben GZ 15411A-Ko/Do<br />

vom 23.11.2001 der BEG hingewiesen.<br />

Die ÖBB sind im gegenständlichen Verfahren Partei, aufgrund dieser Tatsache wird im Rahmen<br />

dieses Verfahrens zu den Einwendungen von Parteien und Verfahrensbeteiligten nicht Stellung<br />

genommen. Die Stellungnahme der ÖBB vom 19.10.2001 wird weiterhin aufrecht erhalten.


Beilage:<br />

./H<br />

./I<br />

605<br />

Dipl.-Ing. Roman Fila Dipl.-Ing. Walter Lechner Dipl.-Ing. Wolfgang Skowronek<br />

STELLUNGNAHME VOM 19.10.2001 VON JOSEF HUBER, OBERNDORF 70, 6130 STANS<br />

Ich bin der Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes östlich von Stans. Die<br />

derzeitige Zufahrt über eine Strasse neben der Autobahn zu diesem Grundstück ist asphaltiert und<br />

soll laut Projekt nach Abschluss der Bautätigkeiten bis zu meinem Abschluss der Bautätigkeiten durch<br />

die Projektwerberin und auf deren Kosten wieder asphaltiert wird und damit der ursprüngliche Zustand<br />

wiederhergestellt wird.<br />

Weiters möchte ich festhalten, dass das mir hinkünftig verbleibende Grundstück meinen Arbeitsplatz<br />

darstellt und ich daher durch die Auswirkungen des Bahnlärms eine wesentliche Beeinträchtigung<br />

hinnehmen muss. Es ist daher im gegenständlichen Abschnitt eine geeignete Lärmschutzeinrichrung<br />

(Lärmschutzwand oder Lärmschutzdamm) durch die Projektwerberin zur Hintanhaltung dieser<br />

Beeinträchtigung zu errichten.<br />

Josef Huber<br />

STELLUNGNAHME VOM 19.10.2001 VON DER FA. HECHENBICHLER ERDÖLPRODUKTE<br />

GESELLSCHAFT M.B.H., AUSTRAßE 51, 6122 FRITZENS, VERTRETEN DURCH DEN<br />

GESCHÄFTSFÜHRER HERRN MAX LUSTIG:<br />

Als Grundeigentümerin der betroffenen Grundstücke Gp. 1265 einschließlich Bp. 257, KG Fritzens im<br />

Gerichtsbezirk Hall i.T., bringen wir durch unseren Geschäftsführer, Max Lustig, vor:<br />

1. Obwohl lt. Bauentwurf die neue geplante Strecke Kundl/Radfeld in Richtung Ost – West<br />

mitten durch unser Betriebsgrundstück nach Baumkirchen führt, hat die BEG es bis heute<br />

(19.10.2001) unterlassen, uns zu kontaktieren bzw. zu informieren!<br />

Auf diesem Grundstück betrieben wir ein Heizöl- und Treibstoff-Handelsunternehmen<br />

(Tanklager mit 550 m³ Tankraum, Tankstelle und Büro für diese Geschäftstätigkeiten).<br />

Durch das geplante Vorhaben wird die Existenz unser in jahrzehnte langer Arbeit<br />

aufgebauter Firma vernichtet.<br />

Die unabdingbare Forderung unserer Firma lautet daher:<br />

Die BEG muß uns Vorschläge zur Weiterexistenz unserer Firma unterbreiten! Vor<br />

Einigung mit der BEG ist es uns unmöglich diesem Projekt unsere Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

2. Grundsätzliche Vorbringungen gegen dieses Vorhaben:<br />

Die öffentlichen Erklärungen der BEG entsprechen nicht immer den Tatsachen: z.B: „Die<br />

Inntalstrecke muß nicht nur wegen dem Nord-/Süd-Verkehr, sondern auch wegen des in<br />

Zukunft zunehmenden Ost-West-Verkehr ausgebaut werden“<br />

dagegen spricht:<br />

Nord-/Süd-Verkehr: Die Schweiz baut diese Achse bereits aus (Gotthard-Basistunnel ist<br />

bereits in Bau!; Ausbau der Lötschberg-Simplon-Achse folgt ebenfalls). Folglich wird die<br />

Schweiz gegenüber dem Istzustand bedeutend mehr vom Nord-/Süd-Verkehr<br />

übernehmen.<br />

Ost-/West-Verkehr: Dieser wird sich in Zukunft nicht mehr über die Arlbergstrecke,<br />

sondern über die neue Karlsruhe – Stuttgart – Ulm – München – Wien abwickeln.<br />

Z.B: „ Am 13.11.1996 erklärte Dir. DI Lindenberger in Fritzens bei einer BEG-<br />

Informationsveranstaltung bzgl. Finanzierung:<br />

Die Planungs- und Vorbereitungskosten (rund 800 Mio. Schilling) werden von der EU<br />

bezahlt.<br />

Die Realisierungs (Bau- etc.) – Kosten werden wie folgt finanziert:<br />

ca. 1/3 Bund (Republik Österreich)<br />

ca. 1/3 EU<br />

ca. 1/3 Privatwirtschaft (Public Private Partnership)“<br />

dagegen spricht:<br />

Bereits damals (November 1996) war bekannt, daß die EU maximal 10 % fördern darf.<br />

Nach allgemeinen Informationen erfolgt aber die Finanzierung zu 90 % durch den<br />

österreichischen Steuerzahler, und zwar:<br />

90 % durch die SCHIV


606<br />

10 % durch die EU<br />

weiters spricht dagegen:<br />

Ungeklärt ist, wie die Benutzer dieser geplanten Strecke (ÖBB etc.) die Kosten einschl.<br />

Verzinsung und Unterhalt wie und in welcher Höhe zahlen werden.<br />

Das Projekt kann ja direkt, zu mindestens teilweise, als Handlung wieder Treu und Glauben an der<br />

Bevölkerung und Steuerzahler betrachtet werden.<br />

Max Lustig<br />

STELLUNGNAHME VOM 19.10.2001 VON JOHANN WAGNER, 6232 KUNDL ALS<br />

GRUNDEIGENTÜMER SOWIE ALS OBMANN DES TVB MÜNSTER<br />

Betreff: Rettungsplatz auf Gp. 1076/1<br />

Eine vertragliche Regelung für die Inanspruchnahme gegenständlicher Grundparzelle durch die BEG<br />

wurde bisher mit der BEG noch nicht abgeschlossen. Ich weise bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf<br />

hin, dass ich die Grundinanspruchnahme durch die BEG auf das unumgänglich mindestmögliche<br />

Ausmass zu beschränken hat.<br />

Der Rettungsplatz ist so zu situieren, dass die Grundinanspruchnahme auf GP. 1176/1 minimiert wird.<br />

Der Rettungsplatz sollte nach Möglichkeit an die südliche Grundstücksgrenze bzw. auf das<br />

angrenzende Grundstück Gp. 2554 der Agrargemeinschaft Münster verschoben werden.<br />

Johann Wagner<br />

STELLUNGNAHME VOM 19.10.2001 VON ERWIN ROTHHAUPT, ROFANWEG 9, 6250 KUNDL,<br />

VERTRETEN DURCH DR. CHRISTIAN HAGEN<br />

Vollmacht nach Einsichtnahme zurückgegeben.<br />

Herr Rothhaupt ist grundbücherlicher Eigentümer unter anderem der Gst. NNr. 448 und 449,<br />

Grundbuch 83118 Kundl.<br />

Zwischen ca. km 22,5 und 23,05 wird die eingereichte Gleisachse des Beschleunigungsgleises<br />

maximal 1,45 m nach Norden verschwenkt. Durch diese Verschwenkung rückt die Bahnanlage näher<br />

an meine Liegenschaft heran, was zu erhöhten Emissionen führt. Insbesondere leide ich jetzt schon<br />

unter Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen, Staubimmissionen, sowie einer<br />

Grundstücksminderung meiner Liegenschaft durch die Bestandsstrecke. Durch die Errichtung des<br />

Beschleunigungsgleises und die zusätzliche Verschwenkung von maximal 1,45 m nach Norden<br />

werden diese Emissionen verstärkt, was zu einer noch höheren Belastung meiner Liegenschaft und<br />

somit meines Betriebes samt meiner Angestellten führt.<br />

Ich fordere daher, dass alle notwendigen und möglichen Maßnahmen ergriffen werden, die<br />

Emissionen von der Bestandsstrecke zu minimieren und von der Neubaustrecke hintanzuhalten.<br />

Insbesondere fordere ich die Errichtung einer Lärmschutzwand oder den Einbau von<br />

Schallschutzfenstern.<br />

Christian Hagen<br />

STELLUNGNAHME DER BRENNER EISENBAHN GMBH<br />

A) Antragsänderungen:<br />

Die Brenner Eisenbahn GmbH ändert ihren Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung vom 27.09.2000, Zl. 18915A-Hg/Hg, in der Fassung der Neuformulierung des<br />

Antrages vom 20. August 2001, Zl. 21671A-Hg/Hg, wie folgt ab:<br />

1. WASSERRECHTLICHER BEWILLIGUNGSANTRAG NACH § 127 ABS. 1 LIT.B WRG:<br />

Es wird der Antrag hinsichtlich nachstehender Teile zurückgezogen:<br />

- Kreuzungsbauwerk Maukenbach - Gießen (NBS km 26,169) und Neugestaltung des<br />

Maukenbaches unterhalb des Bahndurchlasses (NBS km 26,200)<br />

- Aufweitung und Renaturierung des Mündungsbereiches des Wiesingerbaches (NBS km 38,650)<br />

- Aufweitung des Mündungsbereiches des Bärenbaches (NBS km 59,200)


607<br />

Angemerkt wird, dass die Innverlegung Baumkirchen im Rahmen der vorgezogenen Baumaßnahme<br />

bereits wasserrechtlich bewilligt wurde, die Maßnahme jedoch in der Einlage 14.0 noch angeführt ist.<br />

Laut Text des Antrages gilt diese aber nicht mehr als beantragt.<br />

2. BESCHLEUNIGUNGSGLEIS KUNDL – ANPRALLSCHUTZ<br />

Einlage Plannummer<br />

Lageplan:<br />

4.2.1 P-BV-LP-01000.a00-033-2021.02-00<br />

Längenschnitt:<br />

5.1.1 P-BV-LS-01000.a00-033-2173.02-00<br />

Querprofile:<br />

6.2.3 P-BV-QP-01000.a00-033-2433.02-00<br />

6.2.4 P-BV-QP-01000.a00-033-2434.02-00<br />

6.2.5 P-BV-QP-01000.a00-033-2435.02-00<br />

6.2.6 P-BV-QP-01000.a00-033-2436.02-00<br />

6.2.7 P-BV-QP-01000.a00-033-2437.02-00<br />

Grundeinlöseunterlage:<br />

18.6.2.2 P-BV-LG-K1000.a00-033-2655.02-00<br />

Anprallschutz L48 (Objektplanung)<br />

8.46.1 P-BV-TP-K1203.a00-031-0053.01-00<br />

8.46.3 P-BV-OP-K1203.a00-031-0095.01-00<br />

Zustimmungserklärungen bzw. Stellungnahmen der dadurch vermehrt betroffenen Parteien liegen vor.<br />

3. ARBEITNEHMERSCHUTZ – ANTRAGSZURÜCKZIEHUNG FÜR EINE AUSNAHME<br />

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für einen Ersatz der linksseitigen Nieschen im<br />

Bereich der Galerie Terfens nach § 95 AschG wird zurück gezogen.<br />

Im Bereich der „Galerie Terfens“ wurde ein Ausnahmebewilligung für die linksseitig vorgesehenen<br />

versperrbaren Türen anstelle der nach § 8 Abs. 3 EisbAV, BGBl. II Nr. 384/1999 idgF in Tunnels<br />

beidseitig vorgesehenen Rettungsnieschen beantragt. Da es sich bei einer Galerie um keinen Tunnel<br />

handelt, wird der Antrag zurück gezogen.<br />

Anmerkung:<br />

Hinsichtlich der übrigen in der Einlage 27 als „Ausnahmegenehmigungen zur EisbAV“ angeführten<br />

Sachverhalte wird bemerkt, daß es sich hierbei ebenfalls nicht um Abweichungen vom<br />

Verordnungstext handelt, sondern um Abweichungen der in der üblichen Umsetzung. Davon betroffen<br />

sind insbesondere die Nieschengrößen (durchgehend 1,50 m statt 2,00 m) und in Bereichen mit<br />

Deckelbauweise bzw. maschinellem Vortrieb die Ausbildung der Nieschen in der Form von<br />

vorspringenden Doppelkammern (andere technische Lösung).<br />

B) Erklärungen:<br />

1. Die BEG wird ein Objekt in Mils (LI.nw 1.OG) und Tulfes (Tu 3.o 1.OG) einem<br />

Objektschutz zuführen.<br />

2. Die BEG übergibt ergänzend die nachstehend angeführten Unterlagen, die dem<br />

Bauentwurf angeschlossen werden:<br />

SACHVERSTÄNDIGER JOHN:<br />

Inhalt: Plannummer:<br />

Lageplan Bahnsteig Stans P-BV-LP-S1109.a00-033-4008.01-01<br />

Lageplan Bahnsteig Baumkirchen P-BV-LP-B1109.a00-033-4009.01-01<br />

Zusammenfassender Technischer Bericht B-BV-TB-00000.a00-033-0288.00-04<br />

Technischer Bericht B-BV-TB-S1302.a00-032-0019.02-00<br />

Baumassnahmen bestehender<br />

Westbahntunnel P-BV-LP-S1302.a00-032-0447.00-00<br />

Technischer Brandschutz B-BV-TB-01300.a00-022-0090.03-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4025.02-00<br />

Technischer Brandschutz


608<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4026.02-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4027.02-00<br />

Lageplan Umtrassierung Beschleunigungsgleis<br />

P-BV-LP-01000.a00-033-4086.00-00<br />

Querschnitt Bahnsteig Stans P-BV-QP-S1109.a00-033-4101.00-01<br />

Querschnitt Bahnsteig km 61,100 P-BV-QP-B1009.a00-033-4102.00-01<br />

Technischer Bericht B-BV-TB-K1203.a00-031-0053.01-00<br />

Vordimensionierung P-BV-ST-K1203.a00-031-0094.00-00<br />

Bauwerksplan P-BV-OP-K1203.a00-031-0095.01-00<br />

Untersuchung Querschnitt Tunnel<br />

Unterbringung der Streckenausrüstung B-BV-TB-S1302.a00-018-0053-00-00<br />

Einbauten der Streckenausrüstung P-BV-QP-S1302.a00-018-0114.00-00<br />

Kilometrische Aufstellung der Treppen (1 Seite<br />

– Böschungstreppe XLS) vom 17.10.2001<br />

Kilometrische Aufstellung der Portalstationen<br />

(1 Seite – Portalstationen XLS)<br />

Abstand des Beschleunigungsgleises von den<br />

Wannenbauwerken (4 Seiten –<br />

Radfeld_SA.XLS, Jenbach_SA.XLS,<br />

Stans_SA.XLS und Baumkirchen_SA.XLS),<br />

jeweils vom 17.10.2001<br />

SACHVERSTÄNDIGER MAYR:<br />

Inhalt: Plannummer:<br />

Lageplan Bahnsteig Stans P-BV-LP-S1109.a00-033-4008.01-01<br />

Lageplan Bahnsteig Baumkirchen P-BV-LP-B1109.a00-033-4009.01-01<br />

Zusammenfassender Technischer Bericht B-BV-TB-00000.a00-033-0288.00-04<br />

Technischer Brandschutz B-BV-TB-01300.a00-022-0090.03-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4025.02-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4026.02-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4027.02-00<br />

Lageplan Umtrassierung Beschleunigungsgleis<br />

P-BV-LP-01000.a00-033-4086.00-00<br />

Querschnitt Bahnsteig Stans P-BV-QP-S1109.a00-033-4101.00-01<br />

Querschnitt Bahnsteig km 61,100 P-BV-QP-B1009.a00-033-4102.00-01<br />

Technischer Bericht B-BV-TB-K1203.a00-031-0053.01-00<br />

Vordimensionierung P-BV-ST-K1203.a00-031-0094.00-00<br />

Bauwerksplan P-BV-OP-K1203.a00-031-0095.01-00<br />

Lageänderung Bestandsgleis 1 Jenbach/Stans<br />

Lageänderung Beschleunigungsgleis<br />

Vergleich NBS Achse UVE/Einreichprojekt<br />

(Oktober 2001)<br />

Vergleich UVE Achse mit Einreichachse<br />

(Trassierung in Lage und Höhe)<br />

Antworten zur Fragestellung aus EB-<br />

Verhandlung vom 16.10.2001 (3 Seiten)<br />

SACHVERSTÄNDIGER VALO:<br />

Inhalt: Plannummer:<br />

Lageplan Bahnsteig Stans P-BV-LP-S1109.a00-033-4008.01-01<br />

Lageplan Bahnsteig Baumkirchen P-BV-LP-B1109.a00-033-4009.01-01<br />

Zusammenfassender Technischer Bericht B-BV-TB-00000.a00-033-0288.00-04<br />

Technischer Brandschutz B-BV-TB-01300.a00-022-0090.03-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4025.02-00


609<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4026.02-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4027.02-00<br />

Lageplan Umtrassierung Beschleunigungsgleis<br />

P-BV-LP-01000.a00-033-4086.00-00<br />

Querschnitt Bahnsteig Stans P-BV-QP-S1109.a00-033-4101.00-01<br />

Querschnitt Bahnsteig km 61,100 P-BV-QP-B1009.a00-033-4102.00-01<br />

Technischer Bericht B-BV-TB-K1203.a00-031-0053.01-00<br />

Vordimensionierung P-BV-ST-K1203.a00-031-0094.00-00<br />

Bauwerksplan P-BV-OP-K1203.a00-031-0095.01-00<br />

SACHVERSTÄNDIGER SCHOBER:<br />

Inhalt: Plannummer:<br />

Technischer Bericht B-BV-TB-K1203.a00-031-0053.01-00<br />

Vordimensionierung P-BV-ST-K1203.a00-031-0094.00-00<br />

Bauwerksplan P-BV-OP-K1203.a00-031-0095.01-00<br />

Technischer Brandschutz B-BV-TB-01300.a00-022-0090.03-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4025.02-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4026.02-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4027.02-00<br />

SACHVERSTÄNDIGER MOSTLER:<br />

Inhalt: Plannummer:<br />

Technischer Brandschutz B-BV-TB-01300.a00-022-0090.03-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4025.02-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4026.02-00<br />

Technischer Brandschutz<br />

Übersichtslageplan Tunnelquerschnitte P-BV-UE-01000.a00-033-4027.02-00<br />

3. Die BEG wird in Entsprechung der Forderung der Sachverständigen die vorgesehene<br />

Lärmschutzwand in Stans in einer Höhe von 4m um ca. 80m nach Osten verlängern.<br />

4. Die BEG wird im Bereich der Verknüpfung Stans die bautechnischen Voraussetzungen<br />

dafür schaffen, dass eine nachträgliche Errichtung einer bis zu 4m hohen<br />

Lärmschutzwand möglich bleibt. Sie wird insbesondere die dafür benötigten Flächen frei<br />

von störenden Einbauten halten.<br />

5. Soweit in den Bauentwurfsunterlagen keine ausdrücklich abweichenden Festlegungen<br />

getroffen wurden, wird das Bauvorhaben nach den derzeit geltenden Richtlinien und<br />

Normen errichtet. Abweichend davon, finden die nachstehenden derzeit noch nicht<br />

formell in Geltung gesetzten Regelungswerke Anwendung:<br />

- Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen – Hochleistungsstrecken Stand: 22.<br />

Okt. 2001 (inkl. Planbeilagen)<br />

- Fortschreibung HL-Richtlinie, Tunnel und Wannenquerschnitte, Zwischenbericht<br />

Stand 20.7.2001 (inkl. Planbeilagen)<br />

- Vorschriften für den Bau von festen Fahrbahnen, Hochleistungsstrecken, Stand<br />

August 2001 (inkl. Planbeilagen)<br />

Die Anwendung noch nicht in Geltung stehender oder überhaupt möglicher künftiger<br />

Regelungswerke stünde nicht nur im Widerspruch zu den Bestimmungen des AVG<br />

betreffend eine eindeutige Baugenehmigung, sondern führt erfahrungsgemäß zu<br />

bedenklichen Unsicherheiten im Vergabeverfahren und nachfolgenden<br />

Kostensteigerungen in der Ausführung. Aus all diesen Gründen kann die BEG Verweise<br />

auf unbestimmte künftige Regelungswerke nicht akzeptieren soweit diese in irgendeiner<br />

Form im Gutachten enthalten sein sollten, sind die derzeitig geltenden Regelungswerke<br />

an ihre Stelle zu setzen.<br />

6. Erklärungen zu konstruktiven Bauwerken, Tunnel und Wannen:<br />

Konstruktive Bauwerke allgemein


610<br />

Hinsichtlich der Kilometrierung wird von der BEG Liste mit den neuen Kilometrierungen für die<br />

Einzelobjekte vorgelegt.<br />

Stützmauer Baumkirchen l.d.B. , NBS km 60,446 – km 60,610, Objekt B 1201.a00<br />

Dieses Objekt entfällt.<br />

Beschleunigungsgleis<br />

Es wird die Geschwindigkeit mit Ve = 140 km/h angegeben.<br />

Unterführungsverbreiterung Kundl und Stützmauer, km 22,510, Objekt K 1401.a00<br />

Dieses Objekt ist nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

Verlängerung Bachunterführung, BS km 23,054, Objekt K 1407.a00<br />

Durch den Querschnitt wurde von der Firma Biochemie Kundl ein Mischwasserkanal durchgeführt.<br />

Es wird vor Bauerrichtung mit der Fa. Biochemie eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen.<br />

Verlängerung Wegunterführung r.d.B., km 23,671, Objekt K 1406.a00<br />

Unter der bestehenden Brücke sind zwei in einem Kollektor zusammengefasste Kanäle der Firma<br />

Biochemie Kundl situiert.<br />

Es wird vor Bauerrichtung mit der Fa. Biochemie eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen.<br />

Dieses Objekt ist nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

Wild- und Grabenunterführung, NBS km 24,631 , Objekt K 1404.a00<br />

Bei Verwendung als Rettungszufahrt wäre die vorhandenen Durchfahrtshöhe nicht ausreichend.<br />

Dieses Objekt ist jedoch nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

Wirtschaftswegunterführung, NBS km 24,631, Objekt K 1401.a00<br />

Bei Verwendung als Rettungszufahrt wäre die vorhandenen Durchfahrtshöhe nicht ausreichend.<br />

Dieses Objekt ist jedoch nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

Unterführung Maukenbach, NBS km 26,202, Objekt R 1404.a00<br />

Die im Plan angegebene Längsneigung des Tragwerkes mit 0,5 % ist hinsichtlich der Gesamtlänge<br />

des Rahmenbauwerkes von 12,20 m sehr gering. Im Zuge der Detailplanung wird eine Längsneigung<br />

von mind. 1,0 % hergestellt.<br />

Wegunterführung BS Münster 1, NBS km 34,905, Objekt M 1404.a00<br />

Die außenliegenden Randbalken neben den Bestandsgleisen (V = 160 km/h) werden entsprechend<br />

der Regelplanung der ÖBB (HL 3.1 mit Geländer, Pl. Nr. 13140, jedoch mit Kabeltrog V) ausgeführt.<br />

Der Abstand Gleisachse – Geländer wurde mit 3,70 m kotiert.<br />

Es werden nachstehende Hinweise gegeben:<br />

- Abstand Geländer 3,60 m, im Falle einer LSW 3,72 m<br />

- Ve = 140 km/h<br />

Im Lageplan werden für die maßgebenden Hochwasserstände nachstehende Koten angegeben:<br />

HQ100 = 521,34<br />

HQ100neu = 519,18 unter Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung des Autobahndammes:<br />

RHHQ = 521,500<br />

Eisenbahnbrücke über den Kasbach, NBS km 41,591, Objekt J 1401.a00<br />

Der Kasbach ist ein regulierter, teilweiser überdeckter Bach.<br />

Stützmauer Jenbach l.d.B., km 41,684 – km 41,830, Objekt J 1201.a00<br />

Es wird entgegen der planlichen Darstellung auf die Ausführung von Stahlmasten hingewiesen.<br />

Eisenbahnbrücke über den TIWAG Kanal, NBS km 42,328, Objekt J 1404.a00<br />

Wegunterführung TIWAG Kanal Wanne, NBS km 42,355, Objekt J 1403.a00


611<br />

Dieses Objekt ist nicht als Rettungszufahrt vorgesehen.<br />

Der dem Bodenprofil entnehmbare Kiesboden ist grundsätzlich nicht geeignet um eine dichte<br />

Baugrube herzustellen. Es wird ausgeführt, dass je nach Erfordernis eine Unterwasserbetonsohle<br />

ausgeführt wird.<br />

Bahnsteigunterführung Stans, NBS km 45,726 , Objekt S 1402.a00<br />

Hinsichtlich der Wahl der lichten Weite der Aufgänge wird ausgeführt, dass gemäß den ÖBB<br />

Vidierungen die Befahrbarkeit mit einem Kleinschneeräumgerät, bzw. mit einem Fahrzeug der Type<br />

VW LT 47 gegeben sein soll.<br />

Grünbrücke Terfens, NBS km 56,380, Objekt T 1402.a00<br />

Die Breite des Erhaltungsweges wurde von 3,50 m auf 3,0 m reduziert. Diese Änderung wurde mit<br />

den zuständigen Feuerwehren abgestimmt.<br />

Böschungssicherung Bestandsstrecke, NBS km 56,520 – km 57,180, Objekt F 1406.a00<br />

Es wird aus Rücksicht auf den Uferbewuchs ein auf Pfählen fundierter Stahlbetonbalken ausgeführt.<br />

Hinsichtlich der Pfahlkonstruktion werden Anker mit speziellem doppeltem Korrosionsschutz<br />

ausgeführt werden. Diese Anker werden nicht vorgespannt und dienen vor allem der Verdübelung der<br />

Böschung und der Standsicherheit des Rostes.<br />

Stützmauer ÖBB Erhaltungsweg, NBS km 57,025 – km 57,175, Objekt T 1202.a00<br />

Es wird ein Einbahnverkehr ohne Ausweichen vorgeschlagen.<br />

Grünbrücke Fritzens, NBS km 57,215, Objekt F 1401.a00<br />

Für den Erhaltungsweg wurden im Anschluss an das Bauwerk keine Ausweichen eingeplant. Es wird<br />

ein Einbahnverkehr ohne Ausweichen vorgeschlagen.<br />

Verbreiterung Eisenbahnbrücke Bärenbach, NBS km 59,123, Objekt F 1403.a00<br />

Die Ausführung eines Verschieberbahnsteiges ist nicht vorgesehen.<br />

Im Technischen Bericht wird der Freibord mit 0,27 m angegeben.<br />

Da dies ein unzulässiges Freibord darstellt wäre eine Vergrößerung des Durchflussquerschnittes<br />

durch Vergrößerung der Stützweite erforderlich.<br />

Es wird jedoch ausgeführt, dass die Verbreiterung die gleichen Lichtmaße wie der Bestand aufweist<br />

und bei einer gesamten Erneuerung des Objektes auch die vorgesehene Verbreiterung abzutragen<br />

und zu erneuern wäre.<br />

Die maximal zu erwartenden Setzungen sind im bodenmechanischen Gutachten angegeben, um die<br />

gegenseitigen Beeinflussungen der Tragkonstruktionen abschätzen zu können.<br />

Straßenunterführung Tonwerk, NBS km 59,547, Objekt F 1404.a00<br />

Es wird im Zuge der Detailplanung eine Schutzmatte mit einer Stärke von 3 cm und ein Schutzbeton<br />

mit einer Stärke von 5 cm ausgeführt.<br />

Es werden bei den Eisenbahntragwerken Schleppplatten ausgeführt.<br />

Die Straßenunterführung ist als Zufahrt von örtlich situierten Feuerwehren und Rettungsfahrzeugen<br />

erforderlich. Eine Benützbarkeit ist jedoch nur bis zu einem Hochwasserereignis HQ 30 gegeben.<br />

Diesfalls wird auf die Zufahrt über Baumkirchen ausgewichen.<br />

Bach- und Fußgängerunterführung Siechenbach, NBS km 59,853, Objekt B 1406.a00<br />

Es wird im Zuge der Detailplanung eine Schutzmatte mit einer Stärke von 3 cm und ein Schutzbeton<br />

mit einer Stärke von 5 cm ausgeführt.<br />

Zwischen dem Tunnel und den Fundamenten des Eisenbahntragwerkes wird eine Polsterschichte aus<br />

Kies vorgesehen. Unter der Fundierung des Eisenbahntragwerkes werden neben dem Tunnel die<br />

Ausande bis zu den tragfähigen Kiesen ausgewechselt.<br />

Hinsichtlich der beidseitig der verlegten Bestandsstrecke angeordneten Begleitwege wird ausgeführt,<br />

dass der links der Bahn (südlich) situierte Weg als ÖBB – interner Bahnbegleitweg vorgesehen ist.


Die Fahrbahnbreite wird mit 3,0 m angegeben<br />

612<br />

Wilddurchlass, NBS km 60,280, Objekt B 1401.a00<br />

Hinsichtlich der beidseitig der verlegten Bestandsstrecke angeordneten Begleitwege wird ausgeführt,<br />

dass der links der Bahn (südlich) situierte Weg als ÖBB – interner Bahnbegleitweg vorgesehen ist.<br />

Es wird ausgeführt, dass die Unterführung nicht als Rettungsplatzzufahrt vorgesehen ist.<br />

Stützmauer Baumkirchen l.d.B., NBS km 60,446 – km 60,610, Objekt B 1201.a00<br />

Dieses Bauwerk entfällt.<br />

Stützmauer Baumkirchen r.d.B., NBS km 60,580 – km 60,820, Objekt B 1202.a00<br />

Es wird ausgeführt, dass der Arbeitsgraben neben den Pfählen des in Deckelbauweise errichteten<br />

NBS Tunnel in kritischen Bereichen mit Magerbeton verfüllt wird. Die Einschüttung wird lagenweise<br />

eingebracht und ordnungsgemäß verdichtet.<br />

Hinsichtlich des zwischen der Stützmauer und der Raumgitterwand angeordneten Begleitweges wird<br />

ausgeführt, dass der links der Bahn (südlich) situierte Weg als ÖBB – interner Bahnbegleitweg<br />

vorgesehen ist.<br />

Die Fahrbahnbreite beträgt 3,5 m.<br />

Fallbachbrücke Tragwerk Bahn, NBS km 60,826, Objekt B 1402.a02<br />

Der Arbeitsgraben neben den Pfählen des in Deckelbauweise errichteten NBS Tunnel wird in<br />

kritischen Bereichen mit Magerbeton verfüllt.<br />

Bahnsteigunterführung Baumkirchen, NBS km 60,915, Objekt B 1403.a00<br />

Aufgrund der Forderung der ÖBB im Zuge der Vidierung wird die Rampe ohne Überdachung<br />

ausgeführt. Bezüglich der winterlichen Betreuung wird eine privatrechtliche Vereinbarung mit der<br />

Gemeinde angestrebt.<br />

Die Gründungssohlen werden sorgfältig nachverdichtet, um gleichmäßige<br />

Bettungsbedingungen zu erzielen. Zur Vermeidung von Zwängungsbeanspruchungen wird<br />

vorgeschlagen, die Dehnfugen des Stahlbetonrahmens der Unterführung am Rand des<br />

Deckels der Neubaustrecke anzuordnen. Der Arbeitsgraben neben den Pfählen soll in<br />

kritischen Bereichen mit Magerbeton verfüllt werden.<br />

Für die Bauwerksplanung ist die Befahrbarkeit der Unterführung und der Rampen mit<br />

Kleinschneeräumgeräten maßgebend.<br />

Wirtschaftsweg Unterführungsverbreiterung, NBS km 62,033, Objekt B 1405.a00<br />

Im Längenschnitt wird die Rampenneigung mit 13 % , bzw. 14 % eingetragen. Der Wegverbindung<br />

kommt nur eine untergeordnete Verkehrsbedeutung zu und es ist aufgrund des erhöhten<br />

Flächenbedarfes eine Verflachung aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.<br />

Die Lage des Weichenendes, bzw. Weichenanfanges ist nicht im Objektsbereich situiert.<br />

Stützmauer Baumkirchen 3, NBS km 61,763 – km 61,833, Objekt B 1210.a00<br />

Es wird nur ein außenliegender Randweg ausgeführt.<br />

Die Notwendigkeit der Führung eines beidseitigen Randweges neben den Gleisen 1 und 2 der<br />

Bestandsstrecke ist mit dem Vertreter des BMfVIT, Arbeitsinspektorat abgeklärt.<br />

Grundwasserwanne Stans , Stützmauer Süd und Nord, NBS km 44,760 – km 44,800 , Objekt S<br />

1209.a03 und a04<br />

Das HQ 100 des Inn liegt in diesem Bereich gemäß Hochwassermodell unter GOK.<br />

Anprallschutz Brücke L 48, NBS km 22,760, Objekt K 1203.a00<br />

Es wird als Anprallschutz eine wannenartige Konstruktion vorgeschlagen, welche einen direkten<br />

Anprall an die bestehenden Stützen verhindern soll.<br />

Tunnel und Wannen:


613<br />

In den beidseitigen Randwegen erfolgt die Führung der Kabel in den Kabeltrögen. Die Kabel werden<br />

entsprechend dem Technischen Bericht bei durch Brand verursachten außergewöhnlichen<br />

Ereignissen derart gesichert, dass eine Brandbeständigkeit gemäß der Klasse E 90 erreicht wird.<br />

Hierzu werden verschiedene Varianten für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit untersucht werden.<br />

Als Grundlage für die Detailplanung wurde auch die Fortschreibung der HL Richtlinien angewendet.<br />

Der Abstand der Gleisachse zu der Vorderkante des Randweges beträgt durchlaufend über alle<br />

Querschnitte 1,30 m.<br />

Bei den Bauteilen der Wanne werden Toleranzen für die Bauausführung berücksichtigt, die<br />

Mindestbreite der Wanne ist dementsprechend in der Ausführungsplanung zu vergrößern.<br />

Eine Befahrbarkeit der Tunnel mit Straßenfahrzeugen ist gemäß dem Rettungskonzept nicht<br />

erforderlich und von den Feuerwehren bestehen keine diesbezüglichen Forderungen.<br />

Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit wird nur das Hochwasserereignis HQ 30 angesetzt.<br />

Von der BEG wurde im Planungsprozess festgelegt, dass für die Gebrauchstauglichkeit jene Lasten<br />

angesetzt werden, die als Dauerbeanspruchung (quasi – ständig wirkender Anteil) auf das Bauwerk<br />

wirken. Die Berücksichtigung eines HQ100, bzw. eines RHHQ würde aus<br />

Wirtschaftlichkeitsüberlegungen zu einer wesentlichen Verteuerung der Bauwerke führen. Diese<br />

Vorgangsweise ist in Übereinstimmung mit den derzeit gültigen Normen.<br />

Für den Tunnel in Schildbauweise ist als Brandschutzverkleidung eine Betoninnenschale mit einer<br />

Stärke von 30 cm vorgesehen.<br />

Generell werden die Eintritte in die Rettungsstollen zwischen dem Eisenbahntunnel und dem<br />

Schachtbauwerk mit 2 Türen mit einer Breite von jeweils 1,0 m ausgestattet. Diese Ausführung<br />

entspricht den Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes.<br />

In den technischen Berichten wurden für die Tunnelbauwerke unterschiedliche Lastannahmen bei der<br />

Geländeauflast getroffen. Mit den Grundstückseigentümern werden privatrechtliche Vereinbarungen<br />

getroffen. Bei vertretbarem technischen Aufwand werden 100 kN/m² angesetzt.<br />

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Bodenarten, deren Setzungsverhalten und dem heutigen<br />

Stand der Steuerungstechnik bei den Tunnelvortriebsmaschinen wird eine Auffahrtoleranz von + 15<br />

cm vorgegeben. Diese Auffahrtoleranz von 15 cm wird im Zuge des Innenausbaues betreffend die<br />

feste Fahrbahn auf die üblichen Bautoleranzen reduziert.<br />

Gemäß dem Tunnelsicherheitskonzept werden an den 8 Hauptrettungsplätzen Hydranten angeordnet.<br />

Diese werden über eine Steigleitung durch den Rettungsschacht versorgt. Dem entsprechend wird in<br />

den Planunterlagen die Löschwasserleitung nur in diesen 8 Rettungsschächten dargestellt. Der<br />

Planhinweis „Löschwasserleitung falls erforderlich“ wurde entsprechend den Vereinbarungen mit dem<br />

Landesfeuerwehrverband korrigiert und entfernt.<br />

Im dargestellten Querschnitt wird die bestehende Westbahnstrecke unterquert. Die Außenschale des<br />

Tunnels der NBS verläuft mit einer Überdeckung von mehreren Metern unter den Gleisachsen der<br />

Westbahn. Die zu erwartenden Setzungsmulden wurden im technischen Bericht ergänzt, ebenso<br />

wurden technische und betriebliche Sicherungsmaßnahmen für die Gleise der Westbahn dargestellt.<br />

Dies wurde in Abstimmung mit der ÖBB durchgeführt.<br />

Die Störfallbecken werden im Grundriss unter dem Rettungsschacht situiert. Eine Trennung der Lage<br />

des Störfallbeckens und des Rettungsschachtes aus sicherheitstechnischen Gründen ist nicht<br />

erforderlich. Hierzu wird auf die ergänzte Einlage 9.1.8 verwiesen, welche eine statische<br />

Nachweisführung beinhaltet.<br />

Hinsichtlich der unterschiedlichen Böden und der unterschiedlichen Beanspruchungen sind<br />

insbesondere für den dreigleisigen Tunnelquerschnitt statische Nachweise bei der BEG aufliegend.<br />

Der Beginn der Grundwasserwanne wird durch eine hochgezogene Schürze (quer zum Gleis) bis zu<br />

den in den Planunterlagen angegebenen Höhenkoten (HQ100) hochgezogen.<br />

Bergmännische Bauweise, befahrbare Rettungsstollen<br />

Da die lichte Höhe von 3,50 m in den Randbereichen der Fahrbahn nicht gegeben ist, werden die<br />

befahrbaren Bereiche durch optische Trennungen kenntlich gemacht.<br />

Offene Bauweise Kastenform


Galerie Terfens<br />

614<br />

Hinsichtlich des gewählten Kastenquerschnittes mit den Wandöffnungen (Galerie) ist aufgrund des<br />

Hangschubes ein entsprechender statischer Nachweis erforderlich. Dieser wurde in Einlage 9.6.2.3 ab<br />

Seite V 5 ergänzt.<br />

Die Absicherung gegen Hochwasser im Bereich des neben dem Gleis 3 situierten Rettungsweges mit<br />

Türe in der Wannenwand erfolgt durch die Ausführung hochwassersicherer Türen.<br />

Die Türe des Rettungsweges neben dem Gleis 3 weist eine Breite von 1,50 m (H = 2,20 m)<br />

auf. Es wird im Zuge der EB Verhandlung um Ausnahmegenehmigung lt. AschG angesucht.<br />

Der Erhaltungsweges wird generell 10 cm unter SOK situiert, womit Stiegen nicht mehr erforderlich<br />

sind.<br />

Die Neubaustrecke wurde neu trassiert, wodurch die notwendigen Abstände Bestandsstrecke –<br />

Rettungsweg – Galerie eingehalten werden.<br />

Bergmännische Bauweise<br />

Nischen im Haupttunnel<br />

Regelquerschnitte<br />

Für die Ausführung von Trafonischen ist in den HL Richtlinien kein Regelplan vorgesehen. Eine<br />

Abstimmung mit der ÖBB wurde durchgeführt.<br />

Der Handlauf wird im Bereich von technischen und Trafonischen durchgezogen und bei den Türen<br />

aufklappbar hergestellt.<br />

Notfallentlüftung<br />

Es sind für den Eisenbahntunnel keine ergänzenden lüftungstechnischen Maßnahmen vorgesehen.<br />

Eine diesbezügliche Abstimmung mit der Feuerwehr wurde durc hgeführt.<br />

Überleitstellen<br />

Im Tunnel sind Überleitstellen vorgesehen.<br />

Belegt durch verschiedene Statistiken ist im Bereich von Weichen ein erhöhtes Unfallrisiko gegeben.<br />

Seitens der BEG wird jedoch auf die erfolgte Zustimmung der ÖBB GB Netz hingewiesen.<br />

ZU ERHALTUNGSWEGEN<br />

Bereichsweise werden für den Erhaltungsweg keine Ausweichen eingeplant.<br />

Es wird ein Einbahnverkehr ohne Ausweichen vorgeschlagen.<br />

Ermüdungsfestigkeitsnachweis<br />

Für die Bemessung der Brücken ist die Gesamtbelastung pro Jahr aus Triebfahrzeugen + Waggons +<br />

Ladung („Brutto-Brutto-Tonnen“) maßgebend. Die Prognose für die Neubaustrecke und das Jahr 2010<br />

26,5*10 6 , bei Vollauslastung ist mit 44–55*10 6 zu rechnen. Die BEG hat festgelegt, dass sowohl für<br />

die Neubaustrecke als auch für neue Objekte in der Bestandsstrecke mit 55*10 6 gerechnet wird.<br />

ZU RAUMGITTERWÄNDEN, KRAINERWÄNDEN, etc.<br />

Derartige Ausführungen sind nicht als Stützkonstruktionen neben Eisenbahngleisen vorgesehen.<br />

Deren Einsatz ist vornehmlich auf Hangsicherungen im Zuge von Gemeindewegen vorgesehen.<br />

7. Erklärungen zu Oberbau, Fahrweg und Hochbau<br />

- Die BEG erklärt, daß die richtige Lage der Überleitstelle Radfeld bei km 25,961 ist.<br />

- Die BEG erklärt, daß die Bestandsstreckenverlegung in Gleis 1 und 2 bei km 24,263 (= BS-km (alt)<br />

24,260 = BS-km (neu) 24,262) beginnt.<br />

- Die BEG erklärt, daß die richtige Lage der Weiche Nr. 69 bei BS-km (neu) 41,730 ist.<br />

- Die BEG erklärt, daß betreffend das zu verlegende Bestandsgleis 1 ab BS-km (neu) 42,643 bis BSkm<br />

(neu) 43,395 die im Lageplan dargestellte Beschriftung der Hauptpunkte ungültig und die<br />

dargestellte Trassierung im technischen Bericht Einlage 3.3.1 Berichtigung gültig ist.<br />

- Die BEG erklärt, daß betreffend das zu verlegende Bestandsgleis 2, die im Lageplan dargestellte<br />

Lage der Weiche Nr. 68 mit Stationierung BS-km (neu) 41,637 nicht korrekt und die richtige<br />

Stationierung bei BS-km (neu) 41,633 liegt.


615<br />

- Die BEG erklärt, daß bezüglich der Überleitstelle Bahnhof Fritzens, die im Weichenhöhenplan<br />

dargestellte Lage der Weichen 53 bis 56 die richtigen und gültigen sind. Die entsprechenden BSkm<br />

(neu) lauten wie folgt:<br />

- Weiche 53 BS-km (neu) = 59,470<br />

- Weiche 54 BS-km (neu) = 59,622<br />

- Weiche 55 BS-km (neu) = 59,632<br />

- Weiche 56 BS-km (neu) = 59,470<br />

- Die BEG erklärt, daß hinsichtlich der Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von<br />

Kundl/Radfeld der Aufschluß der Baustelle durch Teile der bereits fertiggestellten Zufahrt<br />

(Zufahrtsrampe und Wanne Radfeld) kreuzungsfrei geplant ist und somit kein schienengleicher<br />

Übergang vorgesehen ist.<br />

- Die BEG bestätigt, daß betreffend die Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von<br />

Kundl/Radfeld kein Provisorium für die Rückführung auf Gleis 2 vorgesehen ist, sondern die mit<br />

120 km/h zu befahrende Weichenverbindung 113/114 dafür vorgesehen ist.<br />

- Die BEG erklärt, daß betreffend die Herstellung eines Gleisprovisoriums im Bereich von Jenbach<br />

Ost in der Bestandsstrecke Kufstein-Brenner der ÖBB die Weichen 231A mit 100 km/h und 232A<br />

im Abzweig mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h befahren werden können.<br />

- Die BEG erklärt, daß hinsichtlich der Neigungsverhältnisse der NBS die korrekte Lage der<br />

Tangentenschnittpunkte bei km 24,300 sowie 24,780 in den Plänen richtig dargestellt sind.<br />

- Die BEG erklärt, daß die Neigung der NBS von ca. NBS-km 42,2 bis ca. NBS-km 43,6, wie im<br />

Lageplan dargestellt, 12,0%o beträgt. Die diesbezügliche Angabe in der Tabelle<br />

„Trassierungselemente“ der Einlage 3.3.1 ist falsch.<br />

- Die BEG erklärt, daß betreffend der Bestandsstrecke Bereich Jenbach/Stans, Gleis 2 bzw. Gleis 1<br />

außerhalb der „Überwerfung über die NBS“ die Tangentenlänge im Gleis 1 zwischen<br />

Tangentenschnittpunkt km 43,685 und Tangentenschnittpunkt km 44,976 eine Länge von 1,291 km<br />

aufweist. (zur Erklärung: falsche Angaben in Einlage 4.2.17 bzw. Einlage 5.1.7)<br />

- Die BEG erklärt, daß betreffend die Bestandsstrecke im Bereich Terfens BS-km (alt) 55,855 bis<br />

BS-km (alt) 57,644 die Verlegung von Gleis 1 bei NBS-km (neu) = 55,890 beginnt.<br />

- Die BEG erklärt, dass im Bereich Fritzens/Baumkirchen – BS-km (alt) 59,283 bis BS-km (alt)<br />

62,635, die Verbindungen der Weichen 203/204 und 201/202 mit einem Ausrundungsradius von<br />

5.760 m hergestellt werden (entspricht 0,4 Ve 2 ).<br />

- Die BEG erklärt, daß die Weiche 1 UM des Anschlußgleises des Unterwerkes Münster bei BS-km<br />

(alt) 36,220 (Gleis 1) geplant ist.<br />

- Die BEG erklärt, daß betreffend das Anschlußgleis der bestehenden AB TIWAG, Bereich Bahnhof<br />

Jenbach die Weiche 1D bei Station BS-km (neu) 41,686 liegt.<br />

- Die BEG erklärt, dass die im Lageplan mit BS-km (alt) 59,193 angegebene Stationierung der<br />

Weiche 1T des Anschlussgleises Tonwerk (Bahnhof Fritzens) richtig ist.<br />

- Die BEG erklärt, daß der Rettungsplatz Terfens Ost bei NBS-km 53,390 liegt.<br />

- Die BEG erklärt, daß der Projektsbeginn bei NBS-km 21,439 liegt (Baumaßnahme an<br />

Lärmschutzwand).<br />

- Die BEG erklärt, daß das Betriebsgebäude Stans bei NBS-km 43,832 stationiert ist.<br />

- Die BEG erklärt, daß die Haltestelle Terfens-Weer bei BS-km 55,033 stationiert ist.<br />

8. Die BEG erklärt, daß betreffend den Abstand zwischen der A12 und der Verlegung der<br />

Westbahn in Stans die Angaben in den entsprechenden Lageplänen maßgeblich sind.<br />

9. Die BEG wird den Hinweisen des straßenverkehrstechnischen Sachverständigen<br />

insoweit entsprechen und ihre Planung und Eingaben bei den einschlägigen Behörden<br />

und Stellen darauf ausrichten, als das Ergebnis der Ausschreibungsplanung und der<br />

Vergabeverfahren und die Entwicklung der Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des<br />

Straßenverkehrs dies erfordern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen Annahmen, die den<br />

Baustellenverkehr und Verkehrsaufkommen auf den betroffenen Straßenzügen<br />

zugründe, die noch erhebliche Änderungen erfahren können. Ebenso können örtliche<br />

Ausbaumaßnahmen an Straßenzügen durch die zuständigen Straßenverwaltungen<br />

Anpassungen erfordern. Die Anträge und Planübermittlungen erfolgen entsprechend der<br />

Entwicklung der Bauzeitplanung der BEG.<br />

10. Die BEG wird die Kennzeichnung der Fluchtwege in den künftigen<br />

Baugenehmigungsverfahren dieser Strecke beantragen<br />

C) Zu den einzelnen Stellungnahmen und Gutachten:<br />

ZUR STELLUNGNAHME DER BI FIECHT-VOMP


Zu 1<br />

616<br />

Der Klarstellung halber wird angeführt, dass im Bereich eines Teils der Liegenschaften des<br />

Benediktinerstiftes St. Georgenberg – Fiecht, Anwesen Egger und Gst.Nr. 2569 Einschränkungen der<br />

Bebaubarkeit gegeben sind. Mit den Betroffenen werden diese Angelegenheiten durch Abschluss<br />

entsprechender Verträge geregelt.<br />

Zu 2<br />

Würden im Störfall Emissionen in den Rettungsstollen gelangen, wäre dessen Funktion als<br />

Rettungseinrichtung weitestgehend unbrauchbar. Die Überdruckschleusen bilden daher ein tragendes<br />

Gerüst des Tunnel Sicherheits- und Rettungskonzeptes nicht nur im Bereich der Rettungsstollen,<br />

sondern auch der Rettungsschächte.<br />

Zu 3<br />

Bei den Insitu-Versuchen für den optimalen Erschütterungsschutz wird das Haus Fiecht-Pax 118<br />

Berücksichtigung finden. Aus der Erhaltungsverpflichtung nach § 19 EisbG ergibt sich, dass dieses<br />

System dann zu reparieren oder zu erneuern sein wird, wenn der im Projekt vorgegebene<br />

Erschütterungsschutz nicht mehr gewährleistet ist. Dies bildet keine Frage einer Vorschreibung<br />

sondern eine das künftige Eisenbahninfrastrukturunternehmen kraft Gesetz unmittelbar bindende<br />

Verpflichtung. Diese ist gegeben.<br />

Im Bereich der Tunnelanlage werden Erschütterungsschutzsysteme eingebaut, wobei die<br />

verwendeten Systeme so errichtet werden, daß die vom SV Fiby im Rahmen des UVP-Verfahrens<br />

geforderten Grenzwerte eingehalten werden.<br />

Zu 4<br />

Im Vergabeverfahren werden die im Projekt enthaltenen Zusagen der BEG sowie die diese<br />

ergänzenden Auflagen des Baugenehmigungsbescheides einfließen. Grundsätzlich werden nur<br />

Geräte und Materialien verwendet die dem Stand der Technik entsprechen.<br />

Zu 5<br />

Durch das Projektinformationszentrum soll ein hoher Stand der Information/Kommunikation auch für<br />

das große Gesamtbauvorhaben gesichert werden. Auf das Angebot zur Zusammenarbeit werden wir<br />

zurückkommen.<br />

ZUM GUTACHTEN DES SV SCHOBER<br />

Allgemeines<br />

Unter Pkt. 2 wird im Gutachten angeführt, dass die Beurteilung auch Empfehlungen und Denkanstöße<br />

inkludiert, die jedoch eine projektgemäße Ausführung der Objekte nicht in Frage stellt.<br />

Dementsprechend werden die unter Pkt. 3 und 4 angeführten Verbesserungsvorschläge zur<br />

Bauausführung nicht als Vorschreibung angesehen.<br />

Zu den angeführten Empfehlungen und Denkanstößen wird festgehalten, dass die BEG diese zur<br />

Überprüfung auf Zweckmäßigkeit in der weiteren Planung einfließen lassen wird. Sollten die<br />

Empfehlungen nach einer vertieften Überprüfung als zweckmäßig beurteilt werden (aus<br />

wirtschaftlicher und/oder technischer Betrachtung), so würden diese auch in der weiterführenden<br />

Planung einfließen.<br />

Zu Pkt. 3.14 "Eisenbahnbrücke Kasbach" und Pkt. 3.15 „Eisenbahnbrücke Tratzbergbach",<br />

Anmerkungen:<br />

Die im Gutachten angeführten Anmerkungen werden von der BEG bestätigt.<br />

Zu Pkt 3.26 „Böschungssicherung Bestandstrecke", Anmerkungen:<br />

Vom Sachverständigen wird angemerkt, dass eine Projektänderung durch die BEG in diesem<br />

Planungsabschnitt geplant ist. Dazu wird festgehalten, dass im gegenständlichen EB-Verfahren die<br />

eingereichte Unterlage „Böschungssicherung Bestandsstrecke – Einlage 8.28“ vom Sachverständigen<br />

beurteilt wurde. Da keine explizite negative Beurteilung zu diesem Objekt vorliegt, nimmt die BEG die<br />

positive Beurteilung des gegenständlichen Objektes zur Kenntnis.<br />

Zu Pkt. 3.39 "Stützmauer neben Mast 10":


617<br />

Das angesprochene Objekt im EB-Operat ist nicht enthalten und ist somit als gegenstandslos zu<br />

betrachten.<br />

Zu Pkt. 3.40 "Anprallschutzbrücke L 48":<br />

Die Antragsänderung erfolgte im Zuge der mündlichen Verhandlung. Es wird auf den diesbezüglichen<br />

Abschnitt der Stellungnahme der BEG verwiesen.<br />

Zu Pkt. 4.26:<br />

Vom Sachverständigen wird die Schutzzone 1 auch im Bereich der Innquerung Münster<br />

vorgeschlagen. Dazu wird von der BEG festgehalten, dass die Schutzzone 1 gegenüber der<br />

Schutzzone 2 lediglich eine höheres Sicherheitsniveau innerhalb der ersten Stunde während des<br />

Brandereignisses aufweist. Damit soll sichergestellt werden, daß an der Oberfläche vorhandene<br />

Verkehrsträger auch im Brandfall sicher über das Tunnelbauwerk geführt werden können. Nach der<br />

ersten Stunde weisen Schutzzone 1 und Schutzzone 2 dasselbe Schutzziel auf. Da im Bereich der<br />

Innquerung kein Verkehr über das Tunnelbauwerk hinweg geführt wird, ist eine Anhebung von<br />

Schutzzone°2 auf Schutzzone 1 nicht zweckmäßig, da dadurch praktisch keine Erhöhung des<br />

Schutzzieles erzielt wird, weshalb eine Anhebung in diesem Abschnitt von der BEG als nicht<br />

zweckmäßig beurteilt wird.<br />

Die Einbindung in den Fels wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Pkt. 5:<br />

Die BEG beabsichtigt die HDBV-Sohle mittels bewährter Rechentechnik überprüfen zu lassen.<br />

Die Vorschreibung wird von der BEG zur Kenntnis genommen.<br />

ZU BIOCHEMIE, BIOCHEMIESTRAßE 10, A-6250 KUNDLZu 1 – Allgemein<br />

Gegenüber der UVE wird das Projekt im hier entscheidungserheblichen Abschnitt verkürzt ausgeführt,<br />

da auf eine Unterquerung des Inn und einen 200 m langen Blindtunnel in den Angerberg verzichtet<br />

wird. Die unterirdische Bahnstrecke endet bereits knapp östlich des Siedlungsgebietes von Radfeld, in<br />

weiterer Folge werden nur die oberirdische Verknüpfung, das zur Vermeidung eines<br />

Kapazitätsengpasses vorübergehend vorgesehene „Beschleunigungsgleis“ Bahnhof Kundl –<br />

Verknüpfung Radfeld sowie die ökologische Ausgleichsmaßnahme Radfeld samt der damit<br />

verbundenen Neugestaltung des Unterlaufs des Maukenbaches verwirklicht. Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper bleiben somit im Grundwasserfeld Kundl aus.<br />

Zu 2 – Berichtigungen<br />

Die Neubaustrecke und das Beschleunigungsgleis werden außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete<br />

errichtet. Brunnen in der Talflur werden im Projekt dann angeführt, wenn ihr Abstand zur<br />

Neubaustrecke weniger als 500 m beträgt.<br />

Zu 3 – Baumaßnahmen<br />

Seitens der Biochemie wird gefordert, dass wenn mehr als 200 l/sek. über einen Zeitraum von länger<br />

als 10 Arbeitstagen/Monat Wasser aus den Baugruben gefördert werden, die Biochemie zu<br />

informieren ist. Ebenso fordert die Biochemie, dass unabhängig von der Zeitdauer 300 l/sek. gefördert<br />

werden sollten, informiert zu werden.<br />

Dieser Forderung kann für den angeführten Kilometerbereich von km 26,5 bis 28,9 entsprochen<br />

werden.<br />

Seitens der Biochemie wird weiters gefordert, dass bei Überschreitung der o. a. Grenzwerte oder bei<br />

Qualitätsbeeinträchtigungen die Baumaßnahmen nicht weiter fortgeführt werden dürfen, solange keine<br />

entsprechenden Ersatzmaßnahmen getroffen sind.<br />

Auch dieser Forderung kann für den angeführten Kilometerbereich entsprochen werden, wobei auch<br />

bei Überschreitung der Grenzwerte für die Bauausführung sicherheitsrelevante Arbeiten beendet<br />

werden müssen. Vorausgesetzt wird, dass die Ursächlichkeit der Beeinträchtigung durch die<br />

Baumaßnahmen der BEG gegeben ist. Sollte jedoch nachweislich keine Auswirkung bei<br />

Überschreitung der Grenzwerte auf den Betrieb der Biochemie gegeben sein, so behält sich die BEG<br />

das Recht vor, die Baumaßnahmen fortzuführen, ohne eine Ersatzmaßnahme zu treffen.<br />

Zu 4 – Betriebsphase


618<br />

Zu a) Grundwasserspiegeländerungen und Wasserqualität<br />

Die BEG geht davon aus, dass die angeführten Prognosen eingehalten werden. Eine starke<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels während der Betriebsphase setzt erhebliche Schäden in der<br />

Tunnelanlage voraus, die wegen der Gefährdung des Bahnbetriebes in jedem Fall behoben werden<br />

müssten. Eindringendes Wasser im Tunnel muss wegen der fehlenden natürlichen Abflussmöglichkeit<br />

aus diesem abgepumpt werden. Ersatzmaßnahmen setzen voraus, dass ein Eingriff in die<br />

bestehenden Rechte der Biochemie dadurch bewirkt würde. Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn<br />

aus dem Brunnen das Wasser nicht mehr in der bewilligten Menge und der der Bewilligung<br />

zugrundeliegenden gebotenen Qualität gefördert werden könnte. Eine Vorschreibung im Bescheid<br />

erscheint nicht geboten, da Ersatz- und Ausgleichsansprüche diesfalls ohnedies bestünden.<br />

Zu b) Notfallplan<br />

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird grundsätzlich nur über die bauliche<br />

Ausgestaltung abgesprochen. Betriebliche Maßnahmen werden nur insoweit berücksichtigt als sie<br />

durch die bauliche Gestaltung detaminiert werden. Die baulichen Maßnahmen zum Schutz des<br />

Grundwassers bilden einen Bestandteil des Einreichprojektes, wurden von den Sachverständigen<br />

geprüft und durch Auflagen ergänzt. Die Vorgangsweise im Fall von Betriebsstörungen mit einer<br />

Gefährdung des Grundwassers regelt grundlegend § 31 (3) WRG. Grundsätzlich wird darauf<br />

hingewiesen, dass außerhalb der Tunnelanlage ein erhöhtes Gefahrenpotential gegenüber dem<br />

derzeitigem Zustand ausschließlich aus einem stärkeren Zugverkehr resultiert, keinesfalls aber aus<br />

den Eisenbahnanlagen selbst.<br />

Zu 5 – Renaturierung Maukenbach<br />

Die Renaturierung des Maukenbaches sieht nicht dessen Versickerung sondern dessen ökologische<br />

Gestaltung in der Weise vor, wie sie nach den Bestimmungen des § 21a WRG in Verbindung mit §<br />

105 (1) lit.m WRG geboten wäre (Verpflichtung zur ökologischen Ausgestaltung in nachträglicher<br />

Abänderung der Bewilligung mit der Einschränkung der Verhältnismäßigkeit). Den Seitenbächen des<br />

Inn kommt in limnologischer Hinsicht insbesondere deshalb besondere Bedeutung zu, als durch die<br />

Denaturierung des Inn (Kanalisierung, hohe Fließgeschwindigkeit) diese Seitengewässer<br />

Rückzugsgebiete, insbesondere als Laichbrutstätten, darstellen. Abzulehnen ist die dem Vorschlag<br />

der Biochemie innewohnende Vorstellung, die Verpflichtung nach dem § 30 ff WRG zur Vermeidung<br />

einer Gewässerverunreinigung von den Verursachern durch naturferne Baumaßnahmen an den<br />

Vorflutern abzuwälzen, wobei das Problem in den größeren Vorfluter Inn verlagert und über diesen<br />

Weg überdies indirekt Innuferfiltratbrunnen auch der Biochemie gefährden würde.<br />

Zu 6 – Beweissicherungsprogramm<br />

Unter Hinweis auf das Gutachten der geologischen und hydrogeologischen Sachverständigen wird<br />

eine Evaluierung des Beweissicherungsprogramms 1 Jahr nach Bauvollendung erfolgen. Die<br />

Befürchtungen der Biochemie, dass durch Bodenverdichtungen Umlagerungen des<br />

Grundwasserstromes entstehen, kann seitens der BEG nicht beigepflichtet werden. Durch die<br />

Baumaßnahmen der BEG werden weder im Bereich der Tunnellagen und schon überhaupt nicht im<br />

Bereich der Freistrecken Umlagerungen des mächtigen Inntalgrundwasserstromes bewirkt. Es<br />

erscheint nicht nachvollziehbar, weshalb auf Grund oberirdischer Dammschüttungen nachhaltige<br />

Veränderungen im Grundwasserstrom bewirkt werden sollten. Die BEG sieht sich in der glücklichen<br />

Lage, auf Grund umfangreicher Untersuchungen im Projektsraum bereits jetzt über mehrjährige<br />

Messreichen zu verfügen und daher gegenüber anderen Projekten über ein unvergleichbar hohe<br />

Beweissicherungslage zu verfügen. Unbeschadet behördlicher Vorschreibungen wird sie jedenfalls all<br />

diejenigen Beweissicherungsmaßnahmen fortsetzen, die ihr zur Vermeidung von Beweisnotständen in<br />

möglichen Auseinandersetzungen betreffend das Grundwasser erforderlich erscheinen.<br />

Zu 7 – Betroffene Bauwerke der Biochemie<br />

Zu a) Wegunterführung km 23,66<br />

Die Steuer- und Stromkabel werden in der weitergehenden Planung berücksichtigt.<br />

Zu b) Termin Bauarbeiten<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

ZU ERGÄNZENDEN STELLUNGNAHME DER BIOCHEMIE


619<br />

Einer gesonderten wasserrechtlichen Bewilligung der Wasserrechtsbehörde bedürfen Maßnahmen<br />

zur Grundwasserentnahme (§ 10 (2) WRG) und Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer (§<br />

32 WRG). Der diesbezügliche Antrag bei der Wasserrechtsbehörde wird unter Bedachtnahme auf die<br />

Ergebnisse des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahrens demnächst bei der<br />

Wasserrechtsbehörde gestellt.<br />

ZU MARIANNE FEDERSPIEL<br />

Bauphase<br />

Baustellenverkehr:<br />

Der Baustellenverkehr wird, soweit technisch möglich, wie in den Projektunterlagen dargestellt, über<br />

die Autobahn A 12 (provisorischer Anschluß Stans) und die Landesstraße L 215 Unterinntalstraße<br />

westlich der Querung mit der A 12 zur Autobahnanschlußstelle Schwaz geführt. Damit ist<br />

sichergestellt, daß der Siedlungsraum Schlagthurn von Massentransporten freigehalten wird.<br />

Baustelleneinrichtung:<br />

Wie in der UVE erklärt, wird das Baufeld mit einer Plankenwand abgeschottet.<br />

Arbeitszeiten:<br />

Wie in der UVE erklärt, werden die Arbeitszeiten auf den obertägigen Baustellen werktags zwischen<br />

6.00 und 20.00 Uhr liegen. Im Bereich des bergmännischen Tunnelbaues ist es erforderlich, daß rund<br />

um die Uhr gearbeitet wird, wobei Sprengarbeiten im siedlungsnahen Bereich nur in der Zeit zwischen<br />

6.00 und 22.00 Uhr durchgeführt werden.<br />

Messungen:<br />

- Luftimmissionen<br />

Die Luftimmissionen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Erschütterungen<br />

Die Erschütterungen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Lärmimmissionen<br />

Eine kontinuierliche Messung der Lärmimmissionen ist nicht zielführend. Die Messungen der<br />

Lärmimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG mittels<br />

bemannter Lärmmessungen durchgeführt. Zur Feststellung des IST-Zustandes werden außerdem<br />

unbemannte Lärmmessungen über einen dafür repräsentativen Zeitraum durchgeführt.<br />

Baumaßnahme im Bereich Autobahn:<br />

- Autobahnverlegung Bereich Schlagthurn<br />

Die derzeit bestehenden Lärmschutwände der Autobahn A 12 müssen während der<br />

Baumaßnahme abgetragen werden und werden entlang des Autobahnprovisoriums wieder<br />

errichtet. Maßnahmen der Verkehrsbehörde zur Geschwindigkeitsüberwachung sind nicht<br />

Bestandteil des EB-Verfahrens.<br />

Die BEG ist verpflichtet, den bestehenden Lärmschutz der Autobahn A 12 in der ursprünglichen<br />

Form wieder zu errichten. Verbesserte Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 12 liegen nicht<br />

im Verantwortungsbereich der BEG.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Es handelt sich zwar um eine mehrjährige Baustelle, doch werden die Bewohner von Schlagthurn<br />

lediglich ab dem Beginn der Verlegung der Autobahn bis zu deren Rückverlegung unmittelbar vom<br />

Baugeschehen der NBS betroffen sein. Es darf erwartet werden, dass die von der BEG vorgesehenen<br />

Maßnahmen die unzweifelhaft verbundenen Unannehmlichkeiten auf ein verträgliches Maß<br />

vermindern. Im Rahmen des Projektinformationszentrums wird zudem in aller nächster Nähe eine<br />

Anlaufstelle geschaffen, an die sich Bürger mit ihren Anliegen und Problemen während der<br />

Bauausführung wenden können.<br />

Betriebsphase<br />

Lärm, Staub, Erschütterungen:<br />

Erschütterungsschutzsysteme werden, soweit erforderlich, zur Einhaltung der Grenzwerte für<br />

Erschütterung und sekundären Luftschall, die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgeschrieben<br />

wurden, eingebaut.


620<br />

Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend des vorliegenden Projektes durchgeführt.<br />

Sollten die festgelegten Grenzwerte durch neuere Vorschriften reduziert werden, so ist eine<br />

Nachrüstung des Lärm- bzw. Erschütterungsschutzes nur dann möglich, wenn dies gesetzlich<br />

geregelt wird.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Durch die Möglichkeit der Verlegung des Schwerverkehrs auf die Schiene, Reduzierung des<br />

Bahnlärms, Möglichkeiten zur Verbesserung des Angebotes des schienengebundenen, öffentlichen<br />

Personennahverkehrs kann jedenfalls von einer Berbesserung der Lebens- und Wohnqualität im<br />

Bereich Stans ausgegangen werden.<br />

Im Zuge der Evaluierung werden Lärmmessungen des Eisenbahnlärms durchgeführt.<br />

Da in den beewohnten Teilen von Stans die NBS und die Bestandstrecke im Tunnel geführt wird, sind<br />

keine Messungen der Luftschadstoffe, die durch den Eisenbahnbetrieb entstehen, nötig.<br />

ZU ERGÄNZENDEN STELLUNGNAHME DER MARIANNE FEDERSPIEL<br />

Eine Absiedlung erscheint weder geboten noch für die BEG vertretbar. Frau Federspiel wird durch die<br />

Errichtung des Dükers und dem Bau des Neubaustreckentunnels ab Unterquerung der Autobahn bis<br />

in den Bereich der Lärmschutzschüttung Fiecht/Schlagthurn unmittelbar bzw. mittelbar berührt. Durch<br />

die Errichtung eines Bauzaunes, das Nachziehen der Lärmschutzwände an der Autobahn sowie die<br />

allgemeinen Maßnahmen zur Vermeidung von Immissionen tritt nach Meinung der BEG keine<br />

unzumutbare Beeinträchtigung ein. Ein Widerspruch zum Ergebnis des UVP-Verfahrens ist nicht<br />

gegeben. Eine Ablöse des Objektes ist daher nicht gerechtfertigt. Die Wiederherstellung des durch die<br />

Baumaßnahme betroffenen Grundstücksteiles in seinem ursprünglichen Zustand wird durchgeführt.<br />

ZU THERESIA GRUBER<br />

Im Zuge des UVP-Verfahrens wurde die offene Bauweise im Bereich Siedlungsgebiet als<br />

umweltverträglich eingestuft. Der Forderung der nicht offenen Bauweise im Bereich der Siedlung<br />

Schlagthurn kann aus diesem Grunde nicht nachgekommen werden.<br />

Bauphase<br />

Baustellenverkehr:<br />

Der Baustellenverkehr wird, soweit technisch möglich, wie in den Projektunterlagen dargestellt, über<br />

die Autobahn A 12 (provisorischer Anschluß Stans) und die Landesstraße L 215 Unterinntalstraße<br />

westlich der Querung mit der A 12 zur Autobahnanschlußstelle Schwaz geführt. Damit ist<br />

sichergestellt, daß der Siedlungsraum Schlagthurn von Massentransporten freigehalten wird.<br />

Baustelleneinrichtung:<br />

Wie in der UVE erklärt, wird das Baufeld mit einer Plankenwand abgeschottet.<br />

Arbeitszeiten:<br />

Wie in der UVE erklärt, werden die Arbeitszeiten auf den obertägigen Baustellen werktags zwischen<br />

6.00 und 20.00 Uhr liegen. Im Bereich des bergmännischen Tunnalbaues ist es erforderlich, daß rund<br />

um die Uhr gearbeitet wird, wobei Sprengarbeiten im siedlungsnahen Bereich nur in der Zeit zwischen<br />

6.00 und 22.00 Uhr durchgeführt werden.<br />

Messungen:<br />

- Luftimmissionen<br />

Die Luftimmissionen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Erschütterungen<br />

Die Erschütterungen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Lärmimmissionen<br />

Eine kontinuierliche Messung der Lärmimmissionen ist nicht zielführend. Die Messungen der<br />

Lärmimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG mittels<br />

bemannter Lärmmessungen durchgeführt. Zur Feststellung des IST-Zustandes werden außerdem<br />

unbemannte Lärmmessungen über einen dafür repräsentativen Zeitraum durchgeführt.<br />

Baumaßnahme im Bereich Autobahn:


621<br />

- Autobahnverlegung Bereich Schlagthurn<br />

Die derzeit bestehenden Lärmschutwände der Autobahn A 12 müssen während der<br />

Baumaßnahme abgetragen werden und werden entlang des Autobahnprovisoriums wieder<br />

errichtet. Maßnahmen der Verkehrsbehörde zur Geschwindigkeitsüberwachung sind nicht<br />

Bestandteil des EB-Verfahrens.<br />

Die BEG ist verpflichtet, den bestehenden Lärmschutz der Autobahn A 12 in der ursprünglichen<br />

Form wieder zu errichten. Verbesserte Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 12 liegen nicht<br />

im Verantwortungsbereich der BEG.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Es handelt sich zwar um eine mehrjährige Baustelle, doch werden die Bewohner von Schlagthurn<br />

lediglich ab dem Beginn der Verlegung der Autobahn bis zu deren Rückverlegung unmittelbar vom<br />

Baugeschehen der NBS betroffen sein. Es darf erwartet werden, dass die von der BEG vorgesehenen<br />

Maßnahmen die unzweifelhaft verbundenen Unannehmlichkeiten auf ein verträgliches Maß<br />

vermindern. Im Rahmen des Projektinformationszentrums wird zudem in aller nächster Nähe eine<br />

Anlaufstelle geschaffen, an die sich Bürger mit ihren Anliegen und Problemen während der<br />

Bauausführung wenden können.<br />

Betriebsphase<br />

Lärm, Staub, Erschütterungen:<br />

Erschütterungsschutzsysteme werden, soweit erforderlich, zur Einhaltung der Grenzwerte für<br />

Erschütterung und sekundären Luftschall, die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgeschrieben<br />

wurden, eingebaut.<br />

Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend des vorliegenden Projektes durchgeführt.<br />

Sollten die festgelegten Grenzwerte durch neuere Vorschriften reduziert werden, so ist eine<br />

Nachrüstung des Lärm- bzw. Erschütterungsschutzes nur dann möglich, wenn dies gesetzlich<br />

geregelt wird.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Durch die Möglichkeit der Verlegung des Schwerverkehrs auf die Schiene, Reduzierung des<br />

Bahnlärms, Möglichkeiten zur Verbesserung des Angebotes des schienengebundenen, öffentlichen<br />

Personennahverkehrs kann jedenfalls von einer Berbesserung der Lebens- und Wohnqualität im<br />

Bereich Stans ausgegangen werden.<br />

Im Zuge der Evaluierung werden Lärmmessungen des Eisenbahnlärms durchgeführt.<br />

Da in den beewohnten Teilen von Stans die NBS und die Bestandstrecke im Tunnel geführt wird, sind<br />

keine Messungen der Luftschadstoffe, die durch den Eisenbahnbetrieb entstehen, nötig.<br />

Grundwasserbrunnen:<br />

Für den Fall einer nicht zu erwartenden Beeinträchtigung wird eine Tieferlegung des Brunnens<br />

vorgenommen.<br />

ZU JOSEF HAUN<br />

Bauphase<br />

Baustellenverkehr:<br />

Der Baustellenverkehr wird, soweit technisch möglich, wie in den Projektunterlagen dargestellt, über<br />

die Autobahn A 12 (provisorischer Anschluß Stans) und die Landesstraße L 215 Unterinntalstraße<br />

westlich der Querung mit der A 12 zur Autobahnanschlußstelle Schwaz geführt. Damit ist<br />

sichergestellt, daß der Siedlungsraum Schlagthurn von Massentransporten freigehalten wird.<br />

Baustelleneinrichtung:<br />

Wie in der UVE erklärt, wird das Baufeld mit einer Plankenwand abgeschottet.<br />

Arbeitszeiten:<br />

Wie in der UVE erklärt, werden die Arbeitszeiten auf den obertägigen Baustellen werktags zwischen<br />

6.00 und 20.00 Uhr liegen. Im Bereich des bergmännischen Tunnelbaues ist es erforderlich, daß rund


622<br />

um die Uhr gearbeitet wird, wobei Sprengarbeiten im siedlungsnahen Bereich nur in der Zeit zwischen<br />

6.00 und 22.00 Uhr durchgeführt werden.<br />

Messungen:<br />

- Luftimmissionen<br />

Die Luftimmissionen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Erschütterungen<br />

Die Erschütterungen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Lärmimmissionen<br />

Eine kontinuierliche Messung der Lärmimmissionen ist nicht zielführend. Die Messungen der<br />

Lärmimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG mittels<br />

bemannter Lärmmessungen durchgeführt. Zur Feststellung des IST-Zustandes werden außerdem<br />

unbemannte Lärmmessungen über einen dafür repräsentativen Zeitraum durchgeführt.<br />

Baumaßnahme im Bereich Autobahn:<br />

- Autobahnverlegung Bereich Schlagthurn<br />

Die derzeit bestehenden Lärmschutzwände der Autobahn A 12 müssen während der<br />

Baumaßnahme abgetragen werden und werden entlang des Autobahnprovisoriums wieder<br />

errichtet. Maßnahmen der Verkehrsbehörde zur Geschwindigkeitsüberwachung sind nicht<br />

Bestandteil des EB-Verfahrens.<br />

Die BEG ist verpflichtet, den bestehenden Lärmschutz der Autobahn A 12 in der ursprünglichen<br />

Form wieder zu errichten. Verbesserte Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 12 liegen nicht<br />

im Verantwortungsbereich der BEG.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Es handelt sich zwar um eine mehrjährige Baustelle, doch werden die Bewohner von Schlagthurn<br />

lediglich ab dem Beginn der Verlegung der Autobahn bis zu deren Rückverlegung unmittelbar vom<br />

Baugeschehen der NBS betroffen sein. Es darf erwartet werden, dass die von der BEG vorgesehenen<br />

Maßnahmen die unzweifelhaft verbundenen Unannehmlichkeiten auf ein verträgliches Maß<br />

vermindern. Im Rahmen des Projektinformationszentrums wird zudem in aller nächster Nähe eine<br />

Anlaufstelle geschaffen, an die sich Bürger mit ihren Anliegen und Problemen während der<br />

Bauausführung wenden können.<br />

Betriebsphase<br />

Lärm, Staub, Erschütterungen:<br />

Erschütterungsschutzsysteme werden, soweit erforderlich, zur Einhaltung der Grenzwerte für<br />

Erschütterung und sekundären Luftschall, die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgeschrieben<br />

wurden, eingebaut.<br />

Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend des vorliegenden Projektes durchgeführt.<br />

Sollten die festgelegten Grenzwerte durch neuere Vorschriften reduziert werden, so ist eine<br />

Nachrüstung des Lärm- bzw. Erschütterungsschutzes nur dann möglich, wenn dies gesetzlich<br />

geregelt wird.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Durch die Möglichkeit der Verlegung des Schwerverkehrs auf die Schiene, Reduzierung des<br />

Bahnlärms, Möglichkeiten zur Verbesserung des Angebotes des schienengebundenen, öffentlichen<br />

Personennahverkehrs kann jedenfalls von einer Berbesserung der Lebens- und Wohnqualität im<br />

Bereich Stans ausgegangen werden.<br />

Im Zuge der Evaluierung werden Lärmmessungen des Eisenbahnlärms durchgeführt.<br />

Da in den beewohnten Teilen von Stans die NBS und die Bestandstrecke im Tunnel geführt wird, sind<br />

keine Messungen der Luftschadstoffe, die durch den Eisenbahnbetrieb entstehen, nötig.<br />

ZU DR. RUDOLF KANDLER<br />

Im Zuge der Errichtung des Tunnels für die verlegte Westbahnstrecke wird die Autobahn A 12<br />

provisorisch verlegt. Im Zuge der provisorischen Verlegung der Autobahn werden auch die<br />

bestehenden Schallschutzwände abgetragen und entlang des Provisoriums provisorisch wieder<br />

errichtet.


623<br />

Erschütterungen, die durch die bautechnisch erforderliche Verdichtung von Schüttmaterial entstehen,<br />

können nicht verhindert werden. Zur Feststellung der Erschütterungen die auf das betroffene Objekt<br />

wirken, werden an ausgewählten Objekten dauerregistrierende Meßgeräte aufgestellt. Das Objekt<br />

wird vor der Baumaßnahme beweisgesichert.<br />

Die Grenzwerte der Tiroler Baulärmverordnung werden eingehalten. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist<br />

kein zusätzlicher Schutz gegenüber dem Baulärm erforderlich.<br />

Weiters wird der Baustellenverkehr auf innerhalb des Baufeldes liegenden Baustraße abgewickelt.<br />

Massentransporte werden jedenfalls nicht über das untergeordnete Straßennetz abgewickelt.<br />

Die Luftimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend<br />

überwacht. Die Zugänglichmachung der Ergebnisse erfolgt zumindest im Umfang der Vorschreibung<br />

des Amtssachverständigen für Klima/Luft (Mitteilung auf Anfrage). Die Erstellung eines<br />

Maßnahmenplanes bei Überschreitung von hohen Staubbelastungen ist vorgesehen.<br />

ZU GEMEINDE STANS<br />

Zu 1:<br />

Das Erreichen der in der erwähnten Einlage enthaltenen Immissionswerte ist im erwähnten<br />

Rahmenvertrag vom 17.5.2001, Zl. 00640V-Hg/Hg vereinbart. Die erwähnte Lärmkarte bildet bereits<br />

einen Bestandteil des Bauentwurfs.<br />

Zu 2:<br />

Für zusätzliche Lärmmessungen, die nach freiem Ermessen der Gemeinde von dieser beauftragt<br />

werden, kommt eine Kostentragung durch die BEG nicht in Betracht. Die BEG wird Lärmmessungen<br />

entsprechend den von ihr eingereichten Unterlagen bzw. in Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen<br />

oder behördlicher Auflagen durchführen. Es erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls<br />

verfrüht, weit über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme hinausreichende Messintervalle festzulegen.<br />

Zu 3:<br />

Die BEG führt eine Gebäudebeweissicherung durch, wobei vor Inangriffnahme der Bauarbeiten der<br />

IST-Zustand des Gebäudes erhoben wird. Proberammungen und Probeverdichtungen mit<br />

Rüttelwalzen einschließlich Messung der Auswirkungen sind nicht vorgesehen.<br />

Zu 4:<br />

Dem Betriebsprogramm 2010 wurden bestimmte Verkehre zu Grunde gelegt, um hieraus<br />

Berechnungen hinsichtlich der Immission und erforderlicher Schutzmaßnahmen erstellen zu können.<br />

Die technologische Entwicklung, die Änderungen in den Verkehren können zu Veränderungen in den<br />

Immissionsverhältnissen führen die, wenn dadurch die zugrundeliegenden prognostizierten<br />

Immissionswerte überschritten werden, zu Maßnahmen führen werden, womit die festgeschriebenen<br />

Immissionswerte wieder erreicht werden. Hieraus kann jedenfalls nicht abgeleitet werden, dass die<br />

Umweltverträglichkeit des Neubauvorhabens nicht gegeben wäre.<br />

Zu 5:<br />

Bei Verschärfung der Immissionsgrenzwerte der SchIV sind diese für die Nachrüstung des<br />

Lärmschutzes heranzuziehen, insoweit dies in der SchIV oder einer Nachfolgevorschrift vorgesehen<br />

ist. Im übrigen bleiben die Bedingungen des Rahmenvertrages Zl. 00640V-Hg/Hg vom 17.5.2001 mit<br />

der Gemeinde Stans unberührt.<br />

Zu 6:<br />

Grundsätzlich findet der Baustellenverkehr der BEG auf eigenen Baustraßen im Baufeld statt. Diese<br />

Baustraßen, die dem Hauptbaustellenverkehr dienen, sind befestigt und werden gereinigt. Für die<br />

Bauabwicklung trifft der bereits erwähnte Rahmenvertrag gewisse Regelungen. Die Befugnis zur<br />

Benutzung öffentlicher Straßen richtet sich nach deren Widmung und den damit korrespondierenden<br />

straßenpolizeilichen Vorschriften. Für Schäden, die an öffentlichen Straßen durch eine besondere<br />

Mehrinanspruchnahme seitens eines Unternehmens entstehen oder ausschließlich in dessen<br />

Interesse besondere Ausbaumaßnahmen nötig wären, hat dieser im Rahmen der einschlägigen<br />

Bestimmungen des Tiroler Straßengesetzes den Schaden zu ersetzen bzw. die Mehrkosten zu tragen.<br />

Die Abwicklung von Massentransporten über das Gemeindestraßennetz in Siedlungsgebiet kommt<br />

grundsätzlich nicht in Betracht, da dies im Widerspruch zum Ergebnis der UVP führte. Innerhalb des<br />

Baufeldes liegende Gemeindestraßen müssen während der Bauzeit für den öffentlichen Verkehr


624<br />

gesperrt werden, davon sind insbesondere diejenigen Straßenteile betroffen, die im Zuge der<br />

Baumaßnahmen verlegt und gemäß § 20 EisbG von der BEG teilweise in ausgebautem Zustand<br />

wieder hergestellt und der Gemeinde übergeben werden. Im erwähnten Rahmenvertrag ist dies<br />

ebenfalls geregelt.<br />

Zu 7:<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

Zu 8:<br />

Die Rekultivierung erfolgt jeweils entsprechend dem Baufortschritt unter Bedachtnahme auf die für<br />

Rekultivierungen geeignete Jahreszeit.<br />

Zu 9:<br />

Auf den Rahmenvertrag Zl. 00640V-Hg/Hg vom 17.5.2001 wird verwiesen.<br />

Zu 10:<br />

Die Einfriedung des Baufeldes erfolgt unter Beiziehung der Anrainer. Bei Einhaltung der Grenzwerte<br />

der Tiroler Baulärmverordnung auf den angrenzenden Liegenschaften wird kein zusätzlicher<br />

Lärmschutz gegen Immissionen durch Baulärm errichtet.<br />

Zu 11:<br />

Luftimmissionen:<br />

Die Luftimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend<br />

überwacht. Die Zugängigmachung der Ergebnisse erfolgt zumindest im Umfang der Vorschreibungen<br />

des Amtssachverständigen für Klima/Luft (Mitteilung auf Anfrage). Die Erstellung eines<br />

Maßnahmenplanes bei Überschreitung von hohen Staubbelastungen ist vorgesehen.<br />

Verkehrslärmimmissionen:<br />

Ein kontinuierliche Messung der Verkehrslärmimmissionen ist nicht zielführend. Die Messungen der<br />

Lärmimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG mittels bemannter<br />

Lärmmessungen durchgeführt. Die Zugängigmachung der Ergebnisse erfolgt zumindest im Umfang<br />

der Vorschreibungen des Amtssachverständigen für Klima/Luft (Mitteilung auf Anfrage).<br />

Zu 12:<br />

Bei Großbaugeräten, die quasistationär eingesetzt werden, ist vorgesehen, daß im Rahmen der<br />

Ausschreibung der Einbau von Rußfiltern vorgeschrieben wird.<br />

Zu 13:<br />

Da die Tiroler Baulärmverordnung nicht unmittelbar gilt, die Einhaltung der darin festgelegten<br />

Grenzwerte jedoch von der BEG im Antrag zugesagt ist, wird sie diese Anforderung in die<br />

Ausschreibung und die nachfolgenden Bauverträge übernehmen. Eine Übernahme von gesetzlichen<br />

Vorschriften in die Baugenehmigung, die unmittelbar für die Baudurchführung gelten, erscheint<br />

entbehrlich, da dadurch keine weitergehende Bindungswirkung erzielt werden kann. Jedenfalls haben<br />

die ausführenden Unternehmen für sie geltende gesetzliche Vorschriften einzuhalten.<br />

Zu 14:<br />

Es wird auf den Rahmenvertrag mit der BEG vom 17.5.2001, Zl. 00640V-Hg/Hg verwiesen.<br />

Grundsätzlich wird angestrebt, den Winterdienst auf Gemeindestraßen, auf denen gemäß den<br />

Bestimmungen des Tiroler Straßengesetzes kein Winterdienst stattfindet, von der Gemeinde<br />

durchführen zu lassen. Mit der Gemeinde werden jedenfalls zeitgerecht entsprechende<br />

Vertragsverhandlungen aufgenommen.<br />

Zu 15:<br />

Ein diesbezüglicher Vertrag wird abgeschlossen.<br />

Zu 16:<br />

Wird weitgehend durch das vorhandene Wegenetz gewährleistet. Mit Eigentümern von<br />

Grundparzellen, die während der Bauarbeiten keinen Anschluss an das öffentliche Wegenetz haben,


625<br />

wird eine gesonderte Regelung getroffen. Dies entspricht der einschlägigen Regelung im<br />

Rahmenvertrag.<br />

Zu 17:<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

Zu 18:<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

Zu 19:<br />

Änderungen der Grundwasserverhältnisse, die zu einer Verminderung der Ertragsfunktion führen, sind<br />

nicht zu erwarten. Es sind weder großflächige Grundwasserabsenkungen noch künstliche<br />

Aufstauungen des Grundwasserspiegels vorgesehen.<br />

Zu 20:<br />

Durch die Beweissicherung der landwirtschaftlichen Böden und den daraus resultierenden<br />

Vorschreibungen zur Rekultivierung landwirtschaftlich genutzter Böden sind dauerhafte Verdichtungen<br />

und daraus entstehende Vernässungen weitgehend ausgeschlossen.<br />

Sollten dennoch entgegen den Erwartungen Vernässungen durch die Bautätigkeiten der BEG<br />

auftreten, werden diese umgehend saniert und die daraus resultierenden Ertragseinbußen, basierend<br />

auf Sachverständigengutachten, abgegolten.<br />

Zu 21:<br />

Die grundsätzliche Vorgangsweise bei der Umlegung von Leitungssystemen der Gemeinde wurde im<br />

Rahmenvertrag Zl. 00640V-Hg/Hg vom 17.5.2001 geregelt. Die Planung der Umlegungsarbeiten wird<br />

von einem Auftragnehmer der BEG durchgeführt. Dieser wird die erforderlich Abstimmung mit dem<br />

Ingenieurbüro Steinlechner durchführen. Für die Abnahme der umgelegten Leitungssysteme kann<br />

seitens der Gemeinde ein Ingenieurbüro ermächtigt werden.<br />

Zu 22:<br />

Es ist sowohl für den Bau als auch für den Betrieb eine Reinigung der Abwässer vorgesehen. Die<br />

BEG wird diesbezüglich die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen erwirken.<br />

Zu 23:<br />

Sprengvortriebe sind mit Erschütterungen im Nahbereich verbunden und können auch in größerer<br />

Entfernung noch als sekundärer Luftschall wahrgenommen werden. Die Effekte werden von den<br />

Betroffenen mitunter verwechselt. Die Sprengungen können auch direkt als Schallimmissionen<br />

wahrgenommen werden. Es handelt sich um ziemlich regelmäßig (bis zu ca. fünfmal in 24 Stunden)<br />

auftretende kurzzeitige Ereignisse. Sprengungen im Nahbereich von Siedlungen unterliegen daher<br />

einer Nachtsperre. Auf dem Gebiet der Gemeinde Stans erfolgt kein Sprengvortrieb. Der Vortrieb im<br />

Bereich Fiecht erfolgt ab Erreichen der Festgesteinsgrenze als Sprengvortrieb und unterliegt im<br />

Nahbereich der Siedlung Fiecht dem erwähnten Nachtsprengverbot (22.00 bis 6.00 Uhr).<br />

Zu 24:<br />

Bauphase:<br />

Erschütterungsbeweissicherung während der Baumaßnahmen mit erschütterungserregenden<br />

Tätigkeiten wird durchgeführt.<br />

Vollbetrieb:<br />

Vor Ausrüstung der Tunnelanlage mit Erschütterungsschutzsystemen werden insitu-Versuche<br />

durchgeführt. Durch den Einbau von Erschütterungsschutzsystemen werden die Schwingungen so<br />

weit eingeschränkt, dass keine laufenden Schwingungsmessungen erforderlich sind.<br />

Zu 25:<br />

Die angeführten Ruhezeiten werden mit Ausnahme des bergmännischen Tunnelbaues eingehalten.<br />

Im Bereich des bergmännischen Tunnelbaues ist es technisch erforderlich, dass rund um die Uhr<br />

gearbeitet wird, wobei Sprengarbeiten in siedlungsnahen Bereichen nur in der Zeit zwischen 6.00 und<br />

22.00 Uhr durchgeführt werden.


Zu 26:<br />

626<br />

Die betroffenen Grundeigentümer und Anwohner werden vor Beginn der Bauarbeiten von der BEG<br />

informiert. Im übrigen wird durch die Einrichtung des Projektinformationszentrums sicher gestellt, dass<br />

darauf gerichtete Anfragen unbürokratisch beantwortet werden können.<br />

Zu 27:<br />

Im Rahmen des Projektinformationszentrums wird diese Anlaufstelle geschaffen, über die der<br />

zuständige Entscheidungsträger vom Sachverhalt informiert wird.<br />

Zu 28:<br />

Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme zum Gutachten Dipl.-Ing. Fiby verwiesen. Ein<br />

Erschütterungsschutz im Bereich der Verknüpfung kommt jedenfalls nicht in Betracht, da dieser für<br />

das Siedlungsgebiet ohne jegliche Wirkung bliebe.<br />

Zu 29:<br />

Bei der Abwicklung der Baumaßnahme wird auf die kritischen Zeiträume in bezug auf die<br />

Ausbreitungsbedingungen Rücksicht genommen.<br />

Zu 30:<br />

Erschütterungsschutzsysteme werden, soweit erforderlich, zur Einhaltung der Grenzwerte für<br />

Erschütterung und sekundären Luftschall, die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgeschrieben<br />

wurden, eingebaut. Die Messungen erfolgen gemäß dem Stand der Technik.<br />

Zu 31:<br />

Die Schienenpflege obliegt dem künftigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Es wird auf § 19 (1)<br />

EisbG verwiesen.<br />

Zu 32:<br />

Siehe Pkt. 30.<br />

Zu 33:<br />

Der Forderung nach einer derartigen Lärmschutzwand kann deshalb nicht entsprochen werden, da<br />

diese weder zur Erreichung der nach der SchIV geforderten Grenzwerte noch der zu erwartenden<br />

Werte nach der Einlage 13.4.4 auf Grund der entsprechenden den gesetzlichen Vorschriften<br />

vorgenommenen Prognoseberechnungen erforderlich ist. Die BEG wird die Verknüpfung Stans jedoch<br />

so errichten, dass bei einer Überschreitung vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher<br />

Immissionsgrenzwerte nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen auch in Form der Errichtung einer<br />

Lärmschutzwand möglich sind.<br />

Für die Lärmberechnung wurden normierte Rechenverfahren herangezogen<br />

Der Fachplaner der BEG hat diesbezüglich ausgeführt:<br />

„Die klimatischen Einflüsse sind in der UVE, Einlage 4 „Lärm“, explizit beschrieben. Im Rechenmodell<br />

wird zur Übermittlung des Übertragungsmaßes gemäß der ÖAL-Richtlinie 28 „Schallabstrahlung und<br />

Schallausbreitung“ die den Planungen zugrunde zu legen ist, ein leichter Mitwind (durchschnittliche<br />

Mitwindwetterlage), eine Lufttemperatur von 10°C sowie eine Luftfeuchtigkeit von 70 %<br />

(österreichischer Durchschnitt) berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Mitwindsituation stellt<br />

sich der Schwankungsbereich der Schallimmissionen gemäß der VDI-Richtlinie 2714, die zur<br />

Berücksichtigung der klimatologischen Verhältnisse in der ÖAL-Richtlinie 28 zugrundegelegt wurde –<br />

wie auch schon in den UVE-Unterlagen dargestellt und in den Schallberechnungen des vorliegenden<br />

Projektes berücksichtigt – wie folgt dar:<br />

Windrichtung Entfernung Emissionsquelle - Immissionspunkt<br />

100 m 300 m 500 m 1.000 m<br />

Mitwind 0 dB/-1 dB + 2 dB/-2 dB + 3 dB/- 3 dB + 3 dB/-6 dB<br />

Querwind - 1 dB/-2 dB - 2 dB/- 5 dB - 3 dB/- 7 dB - 6 dB/-13 dB<br />

Gegenwind - 2 dB/- 3 dB - 5 dB/- 8 dB - 7 dB/- 13 dB - 13 dB/- 21 dB


627<br />

Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, kann es durch den Einfluß von besonderen<br />

Witterungsbedingungen bei größeren Entfernungen zur Bahn gelegentlich zu einer Erhöhung des<br />

rechnerisch ermittelten Immissionspegels bis zu 3 dB kommen. Andererseits kann es bei zahlreichen<br />

Situationen zu einer Verminderung des rechnerisch ermittelten Immissionspegels kommen.<br />

Da für die Bemessung des Lärmschutzes aufgrund des unterstellten Betriebsprogrammes der<br />

Emissionspegel der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr maßgebend ist, ist die vorherrschende<br />

Windsituation, die in den Sommermonaten – wie dem Gutachten des SV Fiby zu entnehmen ist –<br />

tagsüber bis 21.00 Uhr mit einer Mitwindsituation auftritt, nicht für die Bemessung maßgebend. Es ist<br />

gemäß Stellungnahe des SV Niedertscheider nachts eher mit einer Talauswindsituation zu rec hnen,<br />

was die Lärmsituation im Ortsbereich von Stans verbessert.<br />

Aufgrund der Tatsache, daß im Bereich Stans der Grenzwert gemäß SchIV jedenfalls maßgebend<br />

unterschritten ist, kann es auch bei gelegentlicher Erhöhung des Immissionspegels nicht zur<br />

Überschreitung des Grenzwertes aufgrund einer Mitwindsituation kommen.<br />

Anmerkung: Eine zeitweise Immissionpegelerhöhung von 3 dB in einzelne Nachtstunden bewirkt<br />

nicht eine Pegelzunahme von 3 dB für den gesamten Beurteilungszeitraum Nacht.<br />

In Informationsblättern der Deutschen Bahn „Aktuelle Information des ZTQ München – Akustik -„<br />

wurde das Thema schalltechnische Bewertung von Weichen bereits behandelt. Hiernach haben<br />

Messungen ergeben, dass die Mittelungspegel von Zugvorbeifahrten im Weichenbereich im Vergleich<br />

zu den Mittelungspegeln auf der freien Strecke gleich groß sind, vorausgesetzt, Herzstück und<br />

Isolierstoß sind gut unterhalten.“<br />

Zu 34:<br />

Die Einflüsse aus Verschmutzung und Lärm während der Bauphase auf das Siedlungsgebiet wird<br />

innerhalb der genannten Grenzwerte gehalten.<br />

Zu 35:<br />

Siehe Pkt. 34.<br />

Zu 36:<br />

Durch die von der BEG vorgesehenen Maßnahmen zur Verminderung von Emissionen und den<br />

daraus sich ergebenden Immissionsschutz, die vorgesehenen Rekultivierungsmaßnahmen sowie<br />

insbesondere die dauernde und nachhaltige Verbessung der bestehenden Schienen<br />

Verkehrsimmissionslage in weiten Teilen des Siedlungsgebietes von Stans durch die Auflassung der<br />

bestehenden offenen Querungsstrecke werden unzumutbare Belästigungen der Bürger und bleibende<br />

Schäden vermieden. Der Klarstellung halber wird angeführt, dass der Erwerb der benötigten<br />

Liegenschaften und Rechte entsprechend den ermittelten Verkehrswerten erfolgt und dieser daher<br />

begrifflich nicht als bleibender Schaden qualifiziert werden kann.<br />

Zu 37:<br />

Die Beseitigung der Abfälle erfolgt entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen unter<br />

Berücksichtigung der Vorgaben des UVP-Verfahrens.<br />

Zu 38:<br />

Siehe Pkt. 24.<br />

Zu 39:<br />

Im Zuge des UVP-Verfahrens wurde die offene Bauweise im Bereich „Siedlungsgebiet Schlagthurn“<br />

als umweltverträglich eingestuft. Der Forderung der bergmännischen Bauweise im Bereich der<br />

Siedlung Schlagthurn kann bereits aus diesem Grunde nicht nachgekommen werden. Eine<br />

bergmännische Bauweise hätte weitrechende Auswirkungen auf die Gradiente, da diese eine massive<br />

Tieferlegung der gesamten Röhre zur Folge hätte. Hätte die BEG anstelle des eingereichten Projekts<br />

für den gesamten Abschnitt einen alternativen bergmännischen Vortrieb, der bei gegebenen<br />

Untergrundverhältnissen nur in Form eines maschinellen Vortriebes denkbar erscheint, beantragt,<br />

wäre im Hinblick auf das Ergebnis des UVP-Verfahrens und die Bestimmungen des<br />

Bundesvergaberechtes einem wirtschaftlich günstigeren Angebot in Form einer offenen Bauweise<br />

dennoch zwingend der Vorzug zu geben. Bereits aus vergaberechtlichen Gründen kann dem<br />

Ansinnen der Gemeinde nicht Rechnung getragen werden.<br />

Zu Staubmessungen siehe Pkt. 11.


Zu 40:<br />

Siehe Pkt. 2.<br />

Zu 41:<br />

Siehe Pkt. 2<br />

Zu 42:<br />

628<br />

Die Frage der Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern ist Gegenstand eines Verfahrens<br />

nach § 32 WRG das nach derzeitiger Rechtslage in die Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde<br />

Landeshauptmann fällt.<br />

Zu 43:<br />

Eine Trockenlegung von Gewässerbiotopen im Gemeindegebiet von Stans ist nicht vorgesehen. Im<br />

übrigen bedürfte eine derartige Maßnahme einer naturschutzrechtlichen Bewilligung<br />

Zu 44:<br />

Es wird auf die erteilte naturschutzrechtliche Bewilligung der Tiroler Landesregierung betreffend die<br />

Neubaustrecke verwiesen. Die Bauarbeiten erfolgen in zeitlicher Hinsicht entsprechend der<br />

naturschutzrechtlichen Bewilligung.<br />

Zu 45:<br />

Der Bahndamm kann aufgrund des Ergebnisses des UVP-Verfahrens nicht rückgebaut werden,<br />

soweit der zulässige Rückbau in den Einreichunterlagen nicht ausgewiesen ist. Es handelt sich um<br />

eine zwingende Maßnahme, die zum Schutz der nordseitig des Bahndammes überwiegend auf<br />

Bahngrund noch außerhalb des geschützten Landschaftsteils Schloss Tratzberg gelegenen<br />

hochwertigen Feuchtbiotope gegenüber Immissionen und direkten Eingriffen aus den südlich der<br />

bestehenden Bahn gelegenen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Entfernt werden kann<br />

und wird lediglich der Schotteroberbau samt Gleisanlagen, signaltechnischen Einrichtungen sowie<br />

Fahrleitung. Eine Entfernung des Bahndammes zur Vermeidung einer Grundwasservereinigung oder<br />

einer Gefährdung der Bevölkerung ist bereits deshalb nicht geboten, da diese damit bereits jetzt<br />

bestehen müsste und umgehend Abhilfemaßnahmen der Behörden erfordern würde. Schließlich wird<br />

noch auf die Bestimmung des § 138 (1) lit.b WRG verwiesen, nach der bei Vorliegen einer<br />

Grundwassergefährdung auch Sicherungsmaßnahmen (zB Oberflächenversiegelung) ausreichend<br />

und im Gesamtzusammenhang mit dem hochwertigen Schutzgut Gewässerbiotop aus Sicht der BEG<br />

der Vorzug zu geben wäre. Der Sachverständige Pesta hat in seinem Gutachten diesbezüglich die<br />

ordnungsgemäße Entsorgung der abgetragenen Teile verlangt. Für die BEG steht deren Behandlung<br />

entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen außer Diskussion.<br />

Zu 46:<br />

Die bei km 43,555 errichtete Brücke ist öffentliches Gut und damit als Wanderkorridor nutzbar. Die<br />

Autobahn bildet im übrigen in diesem Bereich eine bereits bestehende Barriere. Die Forderungen der<br />

Gemeinde finden im § 20 EisbG keine Deckung.<br />

Zu 47:<br />

Der Forderung kann nicht nachgekommen werden. Die Einlöse dieser Liegenschaften war weder zur<br />

Trassensicherung erforderlich noch ist sie zur Abwicklung des Bauvorhabens nötig. Durch die<br />

Maßnahmen der BEG (Abtrennung der Baustelle durch einen geschlossenen Bauzaun, staubfreie<br />

Befestigung der Baustraßen etc.) werden die Immissionen auf ein zumutbares und die Gesundheit<br />

nicht gefährdendes Maß gedrückt. Beide Bahnstrecken werden in diesem Bereich mit dem<br />

erforderlichen Erschütterungsschutz versehen und sind eingehaust bzw. verlaufen in Unterflurlage im<br />

Tunnel.<br />

ZU OTTO KIRCHMAIR<br />

Im Zuge der Errichtung des Tunnels für die verlegte Westbahnstrecke wird die Autobahn A 12<br />

provisorisch verlegt. Im Zuge der provisorischen Verlegung der Autobahn werden auch die<br />

bestehenden Schallschutzwände abgetragen und entlang des Provisoriums provisorisch wieder<br />

errichtet.<br />

Erschütterungen, die durch die bautechnisch erforderliche Verdichtung von Schüttmaterial entstehen,<br />

können nicht verhindert werden. Zur Feststellung der Erschütterungen die auf das betroffene Objekt


629<br />

wirken, werden an ausgewählten Objekten dauerregistrierende Meßgeräte aufgestellt. Das Objekt<br />

wird vor der Baumaßnahme beweisgesichert.<br />

Die Grenzwerte der Tiroler Baulärmverordnung werden eingehalten. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist<br />

kein zusätzlicher Schutz gegenüber dem Baulärm erforderlich.<br />

Weiters wird der Baustellenverkehr auf innerhalb des Baufeldes liegenden Baustraße abgewickelt.<br />

Massentransporte werden jedenfalls nicht über das untergeordnete Straßennetz abgewickelt.<br />

Die Luftimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend<br />

überwacht. Die Zugänglichmachung der Ergebnisse erfolgt zumindest im Umfang der Vorschreibung<br />

des Amtssachverständigen für Klima/Luft (Mitteilung auf Anfrage). Die Erstellung eines<br />

Maßnahmenplanes bei Überschreitung von hohen Staubbelastungen ist vorgesehen.<br />

ZU BI STANS, INGE KLUMAIER<br />

Bauphase<br />

Baustellenverkehr:<br />

Der Baustellenverkehr wird, soweit technisch möglich, wie in den Projektunterlagen dargestellt, über<br />

die Autobahn A 12 (provisorischer Anschluß Stans) und die Landesstraße L 215 Unterinntalstraße<br />

westlich der Querung mit der A 12 zur Autobahnanschlußstelle Schwaz geführt. Damit ist<br />

sichergestellt, daß die Siedlungsräume Schlagthurn und Stans-Unterdorf von Massentransporten<br />

freigehalten werden.<br />

Baustelleneinrichtung:<br />

Wie in der UVE erklärt, wird das Baufeld mit einer Plankenwand abgeschottet.<br />

Arbeitszeiten:<br />

Wie in der UVE erklärt, werden die Arbeitszeiten auf den obertägigen Baustellen werktags zwischen<br />

6.00 und 20.00 Uhr liegen. Im Bereich des bergmännischen Tunnelbaues ist es erforderlich, daß rund<br />

um die Uhr gearbeitet wird, wobei Sprengarbeiten im siedlungsnahen Bereich nur in der Zeit zwischen<br />

6.00 und 22.00 Uhr durchgeführt werden.<br />

Messungen:<br />

- Luftimmissionen<br />

Die Luftimmissionen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Erschütterungen<br />

Die Erschütterungen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Lärmimmissionen<br />

Eine kontinuierliche Messung der Lärmimmissionen ist nicht zielführend. Die Messungen der<br />

Lärmimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG mittels<br />

bemannter Lärmmessungen durchgeführt. Zur Feststellung des IST-Zustandes werden außerdem<br />

unbemannte Lärmmessungen über einen dafür repräsentativen Zeitraum durchgeführt.<br />

Baumaßnahme im Bereich Autobahn:<br />

- Autobahnverlegung Bereich Schlagthurn<br />

Die derzeit bestehenden Lärmschutwände der Autobahn A 12 müssen während der<br />

Baumaßnahme abgetragen werden und werden entlang des Autobahnprovisoriums wieder<br />

errichtet. Maßnahmen der Verkehrsbehörde zur Geschwindigkeitsüberwachung sind nicht<br />

Bestandteil des EB-Verfahrens.<br />

Die BEG ist verpflichtet, den bestehenden Lärmschutz der Autobahn A 12 in der ursprünglichen<br />

Form wieder zu errichten. Verbesserte Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 12 liegen nicht<br />

im Verantwortungsbereich der BEG.<br />

- Niveauregelung Autobahn im Bereich Unterdorf<br />

Auch hier werden während der Baumaßnahme die Lärmschutzwände der Autobahn A 12<br />

provisorisch wieder errichtet.<br />

Die BEG ist verpflichtet, den bestehenden Lärmschutz der Autobahn A 12 in der ursprünglichen<br />

Form wieder zu errichten. Verbesserte Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 12 liegen nicht<br />

im Verantwortungsbereich der BEG.<br />

Objekt Kellerer, Unterdorf:


630<br />

Die Schüttung wird entsprechend der zu treffenden privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen der<br />

BEG und der Familie Kellerer ausgeführt.<br />

Objekt Stecher, Unterdorf:<br />

Der gegenüber dem Objekt Stecher liegende Rettungsplatz ist Bestandteil des<br />

Tunnelsicherheitskonzeptes und muß entsprechend den Anforderungen ausgestattet werden. Die<br />

Fläche des Rettungsplatzes muß vollständig befestigt sein.<br />

Objekt Egger, Schlagthurn:<br />

Die abfallrechtlich bewilligte Lärmschutzschüttung Fiecht/Schlagthurn enthält zwei Schüttphasen:<br />

In der gegenwärtigen Phase 1 wird der Westteil mit Material aus dem Erkundungsstollen geschüttet.<br />

In Phase 2 erfolgt die Schüttung mit Material aus einem Teilabschnitt des Tunnels Stans/Terfens. Für<br />

beide Fälle wurde mit Herrn Egger ein Vertrag abgeschlossen, der die zivilrechtlichen Fragestellungen<br />

regelt. Für den Tunnelbau in offener Bauweise gelten die allgemeinen Regelungen für den Hauptbau<br />

hinsichtlich Bauzeiten, Vermeidung von Emissionen etc., die künftige Stützmauer an der Autobahn<br />

A12 könnte vor Errichtung des Tunnels nur in einem Teilabschnitt errichtet werden, Höhenlage des<br />

Hauses Egger und die fehlende Schüttung lassen eine lärmmindernde Wirkung gegenüber der für<br />

einen bestimmten Zeitraum sogar noch nach Süden abgerückten Autobahn aus Sicht der BEG nicht<br />

erwarten.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Es handelt sich zwar um eine mehrjährige Baustelle, doch werden die Bewohner von Schlagthurn<br />

lediglich ab dem Beginn der Verlegung der Autobahn bis zu deren Rückverlegung unmittelbar vom<br />

Baugeschehen der NBS betroffen sein. Es darf erwartet werden, dass die von der BEG vorgesehenen<br />

Maßnahmen die unzweifelhaft verbundenen Unannehmlichkeiten auf ein verträgliches Maß<br />

vermindern. Im Rahmen des Projektinformationszentrums wird zudem in aller nächster Nähe eine<br />

Anlaufstelle geschaffen, an die sich Bürger mit ihren Anliegen und Problemen während der<br />

Bauausführung wenden können.<br />

Betriebsphase<br />

Ostportal der Westbahnstrecke – Unterdorf, Kirchfeld:<br />

Nach derzeitigem Prognosestand ist keine zusätzliche Lärmschutzmaßnahme Richtung Jenbach<br />

nördlich der Verknüpfungsstelle und des nördlichen verlegten Bestandstreckengleises erforderlich.<br />

Das nachträgliche Errichten von zusätzlichen Lärmschutzwänden ist aufgrund der<br />

Querschnittsgestaltung der Bahntrasse technisch möglich.<br />

Tunnel Westbahn – Unterdorf:<br />

Die Böschung der Überschüttung des Westbahntunnels wird humusiert und entsprechend der<br />

Vorschreibung des naturschutzrechtlichen Bescheides ausgestaltet.<br />

Lärm, Staub, Erschütterungen:<br />

Erschütterungsschutzsysteme werden, soweit erforderlich, zur Einhaltung der Grenzwerte für<br />

Erschütterung und sekundären Luftschall, die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgeschrieben<br />

wurden, eingebaut.<br />

Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend des vorliegenden Projektes durchgeführt.<br />

Sollten die festgelegten Grenzwerte durch neuere Vorschriften reduziert werden, so ist eine<br />

Nachrüstung des Lärm- bzw. Erschütterungsschutzes nur dann möglich, wenn dies gesetzlich<br />

geregelt wird.<br />

Westbahntunnel – Ostportal bis Anknüpfung bestehende Westbahnstrecke:<br />

Eine höhere Überschüttung des Westbahntunnels wird, soweit keine kostenrelevanten, zusätzlichen,<br />

technischen Maßnahmen an der Konstruktion des Tunnelbauwerkes erforderlich sind, und die<br />

Bewilligung nach § 21 BStG erteilt wird, ausgeführt.<br />

Unterdorf:<br />

Eine zusätzliche Abschottung ist aus lärmtechnischer Sicht nicht erforderlich. Der Forderung kann<br />

nicht entsprochen werden.


Lebens- und Wohnqualität:<br />

631<br />

Durch die Möglichkeit der Verlegung des Schwerverkehrs auf die Schiene, Reduzierung des<br />

Bahnlärms, Möglichkeiten zur Verbesserung des Angebotes des schienengebundenen, öffentlichen<br />

Personennahverkehrs kann jedenfalls von einer Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität im<br />

Bereich Stans ausgegangen werden.<br />

Im Zuge der Evaluierung werden Lärmmessungen des Eisenbahnlärms durchgeführt.<br />

Da in den beewohnten Teilen von Stans die NBS und die Bestandstrecke im Tunnel geführt wird, sind<br />

keine Messungen der Luftschadstoffe, die durch den Eisenbahnbetrieb entstehen, nötig.<br />

ZU ERGÄNZENDEN STELLUNGNAHME DER BI STANS Frau Federspiel wird durch die Errichtung<br />

des Dükers und dem Bau des Neubaustreckentunnels ab Unterquerung der Autobahn bis in den<br />

Bereich der Lärmschutzschüttung Fiecht/Schlagthurn unmittelbar bzw. mittelbar berührt. Durch die<br />

Errichtung eines Bauzaunes, das Nachziehen der Lärmschutzwände an der Autobahn sowie die<br />

allgemeinen Maßnahmen zur Vermeidung von Immissionen tritt nach Meinung der BEG keine<br />

unzumutbare Beeinträchtigung ein. Ein Widerspruch zum Ergebnis des UVP-Verfahrens ist nicht<br />

gegeben.<br />

Die Stützmauer, die im Zusammenwirken mit der Schüttung auch eine Lärmschutzfunktion übernimmt,<br />

wird im Zuge der 2. Schüttungsphase errichtet. Diese beginnt erst nach Errichtung des Tunnels in<br />

diesem Abschnitt. Es ist darauf hinzuweisen, dass im geforderten Teil auch bislang keine<br />

Lärmschutzmaßnahmen seitens der ASFINAG gesetzt wurden.<br />

ZU STELLUNGNAHME PETER LARCH<br />

Zu 1<br />

Die Grundinanspruchnahme der Grundstücke 1870, 1873 und 1875/2 wurden auf das unbedingt<br />

erforderliche Maß bemessen. Die Grundinanspruchnahme resultiert aus der in Inanspruchnahme für<br />

das südliche Streckengleis der Verknüpfungsstelle des anschließenden Bedienweges und der<br />

erforderlichen Dammflächen.<br />

Zu 2<br />

Die Partei ist im Zuge der Baumaßnahme durch die Errichtung eines Wildtierdurchlasses und der<br />

Baumaßnahmen im Zuge der Errichtung der 4-gleisigen Verknüpfungsstelle betroffen. Das Baufeld<br />

wird während der Baumaßnahmen eingezäunt. Die am Baufeld befindliche Baustraße ist befestigt.<br />

Zu 3<br />

Aus den eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen ist ersichtlich, daß am bestehenden Objekt im<br />

Obergeschoß Objektschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Die seitens des SV Fiby im Rahmen des<br />

UVP-Verfahrens festgelegten Erschütterungsgrenzwerte werden eingehalten.<br />

Zu 4<br />

Falls im Zuge der Baumaßnahmen ein bestehender Zaun abgetragen wird, wird er seitens der BEG<br />

an der neuen Grundgrenze wieder errichtet. Die erhaltung des Zauns wird wie im Bestand geregelt.<br />

Zu 5<br />

Die vorübergehende Inanspruchnahme der Grundstücke 1875/2, 1873 und 1870 wird auf das zeitlich<br />

notwendige Maß reduziert.<br />

Zu 6<br />

Nach der Baufertigstellung wird der Urzustand wieder hergestellt.<br />

Zu 7<br />

Der abgetragene Humus wird auf dafür vorgesehenen, seitens der BEG angemieteten Flächen,<br />

seitlich gelagert und nach dem Bau wieder schichtweise aufgetragen. Falls trotz alledem durch einen<br />

Sachverständigen ein Ernteausfall festgestellt wird, wird dieser entschädigt.<br />

Zu 8<br />

Der Abschluß einer privatrechtlichen Vereinbarung zur Grundinanspruchnahme wird vor Baubeginn<br />

angestrebt.


Zu 9<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

ZU STELLUNGNAHME MAIER-SCHMUCK<br />

632<br />

Der Baustellenverkehr wird, soweit technisch möglich, wie in den Projektunterlagen dargestellt, über<br />

die Autobahn A 12 (provisorischer Anschluß Stans) und die Landesstraße L 215 Unterinntalstraße<br />

westlich der Querung mit der A 12 zur Autobahnanschlußstelle Schwaz geführt. Damit ist<br />

sichergestellt, daß der Siedlungsraum Schlagthurn von Massentransporten freigehalten werden.<br />

Arbeitszeiten:<br />

Wie in der UVE erklärt, werden die Arbeitszeiten auf den obertägigen Baustellen werktags zwischen<br />

6.00 und 20.00 Uhr liegen. Im Bereich des bergmännischen Tunnelbaues ist es erforderlich, daß rund<br />

um die Uhr gearbeitet wird, wobei Sprengarbeiten im siedlungsnahen Bereich nur in der Zeit zwischen<br />

6.00 und 22.00 Uhr durchgeführt werden.<br />

Messungen:<br />

- Luftimmissionen<br />

Die Luftimmissionen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Erschütterungen<br />

Die Erschütterungen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Lärmimmissionen<br />

Eine kontinuierliche Messung der Lärmimmissionen ist nicht zielführend. Die Messungen der<br />

Lärmimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG mittels<br />

bemannter Lärmmessungen durchgeführt. Zur Feststellung des IST-Zustandes werden außerdem<br />

unbemannte Lärmmessungen über einen dafür repräsentativen Zeitraum durchgeführt.<br />

Baumaßnahme im Bereich Autobahn:<br />

- Autobahnverlegung Bereich Schlagthurn<br />

Die derzeit bestehenden Lärmschutwände der Autobahn A 12 müssen während der<br />

Baumaßnahme abgetragen werden und werden entlang des Autobahnprovisoriums wieder<br />

errichtet. Maßnahmen der Verkehrsbehörde zur Geschwindigkeitsüberwachung sind nicht<br />

Bestandteil des EB-Verfahrens.<br />

Die BEG ist verpflichtet, den bestehenden Lärmschutz der Autobahn A 12 in der ursprünglichen<br />

Form wieder zu errichten. Verbesserte Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 12 liegen nicht<br />

im Verantwortungsbereich der BEG.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Es handelt sich zwar um eine mehrjährige Baustelle, doch werden die Bewohner von Schlagthurn<br />

lediglich ab dem Beginn der Verlegung der Autobahn bis zu deren Rückverlegung unmittelbar vom<br />

Baugeschehen betroffen. Es darf erwartet werden, dass die von der BEG vorgesehenen Maßnahmen<br />

die unzweifelhaft verbundenen Unannehmlichkeiten auf ein verträgliches Maß vermindern. Im<br />

Rahmen des Projektinformationszentrums wird zudem in aller nächster Nähe eine Anlaufstelle<br />

geschaffen, an die sich Bürger mit ihren Anliegen und Problemen während der Bauausführung<br />

wenden können.<br />

Großbaustelle Schlagthurn, Erkundungs- und Rettungsstollen<br />

Die Errichtung des Erkundungsstollens Fiecht ist eisenbahn-, wasser- und naturschutzrechtliche<br />

bewilligt. Die Errichtung der Lärmschutzschüttung Fiecht/Schlagthurn in diesem Bereich wurde in<br />

einem AWG-Verfahren behandelt und im anschließenden Bescheid bewilligt. Die vorhandene<br />

Aufschüttung, die als Zweck den Schutz des Siedlungsgebietes Schlagthurn in bezug auf die<br />

Bauarbeiten des Erkundungsstollens hat, kann jedoch aufgrund der Lage des NBS-Tunnels während<br />

der Bauarbeiten für die NBS nicht erhalten bleiben.<br />

Betriebsphase<br />

Lärm, Staub, Erschütterungen:<br />

Erschütterungsschutzsysteme werden, soweit erforderlich, zur Einhaltung der Grenzwerte für<br />

Erschütterung und sekundären Luftschall, die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgeschrieben<br />

wurden, eingebaut.


633<br />

Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend des vorliegenden Projektes durchgeführt.<br />

Sollten die festgelegten Grenzwerte durch neuere Vorschriften reduziert werden, so ist eine<br />

Nachrüstung des Lärm- bzw. Erschütterungsschutzes nur dann möglich, wenn dies gesetzlich<br />

geregelt wird.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Durch die Möglichkeit der Verlegung des Schwerverkehrs auf die Schiene, Reduzierung des<br />

Bahnlärms, Möglichkeiten zur Verbesserung des Angebotes des schienengebundenen, öffentlichen<br />

Personennahverkehrs kann jedenfalls von einer Berbesserung der Lebens- und Wohnqualität im<br />

Bereich Stans ausgegangen werden.<br />

Im Zuge der Evaluierung werden Lärmmessungen des Eisenbahnlärms durchgeführt.<br />

Da in den beewohnten Teilen von Stans die NBS und die Bestandstrecke im Tunnel geführt wird, sind<br />

keine Messungen der Luftschadstoffe, die durch den Eisenbahnbetrieb entstehen, nötig.<br />

Zur Information der Anrainer wird die BEG ein Projektinformationszentraum errichten, in dem die<br />

maßgebenden Informationen zu erhalten sind.<br />

ZU ERGÄNZENDEN STELLUNGNAHME DER FRAU MAIER-SCHMUCK<br />

Eine Absiedlung während der Bauzeit wird nicht in Betracht gezogen, vielmehr wird die BEG die<br />

emissionsmindernden Maßnahmen entsprechend den Vorgaben aus dem Bauentwurf umsetzen. Die<br />

verlegte Autobahn erhält einen Lärmschutz im bisherigen Ausmaß, ebenso erfolgt die<br />

Gebäudebeweissicherung und zwar vor Bauingriffnahme und nach Baufertigstellung.<br />

ZU MANFRED UND MARGIT MAIR<br />

Zu 1 – Errichtung<br />

Im Zuge der Errichtung des Tunnels für die verlegte Westbahnstrecke wird die Autobahn A 12<br />

provisorisch verlegt. Im Zuge der provisorischen Verlegung der Autobahn werden auch die<br />

bestehenden Schallschutzwände abgetragen und entlang des Provisoriums provisorisch wieder<br />

errichtet.<br />

Erschütterungen, die durch die bautechnisch erforderliche Verdichtung von Schüttmaterial entstehen,<br />

können nicht verhindert werden. Zur Feststellung der Erschütterungen die auf das betroffene Objekt<br />

wirken, werden dauerregistrierende Meßgeräte aufgestellt. Das Objekt wird vor der Baumaßnahme<br />

beweisgesichert.<br />

Die Grenzwerte der Tiroler Baulärmverordnung werden eingehalten. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist<br />

kein zusätzlicher Schutz gegenüber dem Baulärm erforderlich. Durch die unmittelbare Lage des<br />

Objektes an der Baufeldgrenze können zur Einhaltung der Grenzwerte zusätzliche<br />

Schallschutzmaßnahmen in Form von provisorischen Lärmschutzwänden erforderlich werden.<br />

Es liegt außerhalb des der BEG vom Gesetzgeber übertragenen Aufgabenbereiches,<br />

Lärmimmissionen aus dem Bestand der Autobahn zu verbessern. Eine Ablöse des Objektes wurde<br />

seitens der BEG mehrfach geprüft, sie erscheint nach wie vor nicht vertretbar. Es liegt in der Natur der<br />

Sache, dass Grenzziehungen von Betroffenen naturgemäß als Härte und als Ungleichbehandlung<br />

empfunden werden, insbesondere wenn das Nachbarobjekt gerade noch und das eigene Objekt<br />

gerade nicht mehr unter die gewünschte Maßnahme fällt.<br />

Zu 2 – Luft/Staub/Klima<br />

Das Abrücken der Trasse im Bereich Darbo/Tyrolit erfolgte aus bautechnischen Erwägungen<br />

(bergmännische Bauweise NBS-Tunnel) aber auch auf Grund der diesbezüglichen Äußerungen der<br />

Sachverständigen im Umweltverträglichkeits-Gutachten. Dieses Abrücken der Neubaustrecke blieb<br />

ohne wesentlichen Einfluss auf die Verlegung der bestehenden Eisenbahnstrecke Kufstein/Brenner<br />

die im fraglichen Bereich unter bautechnisch schwierigen Gegebenheiten unter der Autobahn<br />

schleifend durchgebunden werden muss. Die Errichtung der Neubaustrecke erfolgt im fraglichen<br />

Bereich im Wege einer Sonderbaulösung durch HDBV von oben mit anschließendem<br />

bergmännischem Vortrieb Untertage. Durch diese Bauweise tritt eine wesentliche Abminderung der<br />

Belastung ein.<br />

Zu 3 – Erschütterungen


634<br />

Im Bereich des Tunnels der verlegten Bestandstrecke (Westbahntunnel) werden<br />

Erschütterungsschutzsysteme eingebaut. Die verwendeten Systeme werden so errichtet, daß die vom<br />

SV Fiby im Rahmen des UVP-Verfahrens geforderten Grenzwerte eingehalten werden. Dies gilt<br />

insbesondere für die Querung des Staner Baches.<br />

4 – Probleme bei Fertigstellung und Normalbetrieb<br />

Die Grenzwerte des sekundären Luftschalls und der Schwingstärke die seitens des SV Fiby im UVP-<br />

Verfahren gefordert wurden, werden eingehalten. Es wird in diesem Zusammenhang darauf<br />

hingewiesen, dass der festgelegte Grenzwert für den sekundären Luftschall unterhalb des üblichen<br />

Standards liegt und dem Schutzbedürfnis der Bewohner extrem entgegenkommt.<br />

Zu 5 – Sicherheitstechnische Bedenken<br />

Die Befürchtungen sind unbegründet da das für den Betrieb erforderliche Wegenetz im Rahmen des<br />

EB-Verfahrens seitens der Sachverständigen beurteilt werden.<br />

Eine Absiedlung erscheint weder geboten noch für die BEG vertretbar. Familie Mair und Mitbesitzer<br />

werden durch die Errichtung des Tunnels der verlegten Bestandstrecke, der Wegunterführung Staner<br />

Bach und dem Bau des Neubaustreckentunnels zur Unterquerung der Autobahn unmittelbar bzw.<br />

mittelbar berührt. Durch die Errichtung eines Bauzaunes, das Nachziehen der Lärmschutzwände an<br />

der Autobahn sowie die allgemeinen Maßnahmen zur Vermeidung von Immissionen tritt nach<br />

Meinung der BEG keine unzumutbare Beeinträchtigung ein. Ein Widerspruch zum Ergebnis des UVP-<br />

Verfahrens ist nicht gegeben.<br />

ZU GEMEINDE KUNDL<br />

Zu 1 – Beschleunigungsgleis = 3. Gleis:<br />

Das 3. Gleis im Bereich Bf. Kundl ist langfristig gesehen jedenfalls eine vorübergehende Maßnahme.<br />

Diese 3-gleisige Strecke hat nicht die von Ihnen unterstellte Leistungsfähigkeit von 570 Zügen/24 h.<br />

Zu 2 – Unzulängliche technische Ausführung des Bereiches Kundl<br />

Die BEG ist in ihrer Planungs- und Bautätigkeit auf die ihr übertragenen Abschnitte beschränkt. Sie<br />

kann daher die geforderten Maßnahmen nicht setzen. Unter Ausnützung ihres Spielraumes wurden<br />

einzelne Maßnahmen noch östlich des Baugebietes (das ist die Weichenverbindung zum 3. Gleis)<br />

gesetzt. Weiterführende Schritte sind ihr aber verwehrt.<br />

Es ist richtig, daß die östliche Planungsgrenze im Bereich der Kundler Ache liegt. Wie den<br />

Planunterlagen zu entnehmen ist, ist damit die Planungsgrenze zur Verbesserung des Lärmschutzes<br />

im Bereich des Ortskerns von Kundl weiter nach Osten verschoben worden. Es werden aktive und<br />

passive Lärmschutzmaßnahmen gesetzt. Durch die vorgeschriebenen Grenzwerte aus dem UVP-<br />

Verfahren für Lärm- und Erschütterung ist im Bereich Kundl der gleiche Standard gegeben, wie bei<br />

anderen Siedlungsgebieten entlang der Neubaustrecke.<br />

Zu 3 – Provisorium = Dauerzustand<br />

Gemäß § 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 335/1997 idF BGBl. II Nr. 423/1999 (BE-Ü-VO) wurde der<br />

BEG unter anderem auch die Planung der Hochleistungsstrecke des Gesamtabschnittes Staatsgrenze<br />

bei Kufstein – Raum Innsbruck übertragen. Gemäß dieser Übertragungsverordnung hat die BEG nach<br />

wie vor den gesetzlichen Auftrag auch für den sogenannten zweiten Abschnitt die Planung zu<br />

betreiben. Erste Planungsmaßnahmen wurden bereits gesetzt und sind die vorgesehenen Vorarbeiten<br />

der BEG gemäß § 16 EisbG bewilligt. Bei gegebenen personellen Ressourcen die durch die<br />

Baureifplanung des gegenständlichen Abschnittes und die Mitarbeit der BEG im Rahmen der Brenner<br />

Basistunnel EWIV voll gebunden sind, mussten die weiteren Planungsmaßnahmen zurückgestellt<br />

werden. Entsprechend der zwischen den Verkehrsministern Deutschlands, Italiens und Österreichs<br />

sowie der Europäischen Kommission in den Memoranden von Montreux bzw. Brüssel vereinbarten<br />

Vorgangsweise eines schrittweisen an den jeweils auftretenden Kapazitätsengpässen orientierten<br />

Ausbaus der Brennerachse, war dem gegenständlichen Abschnitt in jeder Hinsicht der Vorrang<br />

einzuräumen. Es soll in diesem Zusammenhang nicht verhehlt werden, dass aus verschiedenen<br />

Gründen auch der gegenständliche Abschnitt hinter den erhofften Zeitplan zurückgeblieben ist. Im<br />

Gesamtzusammenhang ist dadurch keine wesentliche Veränderung der Abläufe eingetreten. Ob der<br />

sogenannte zweite Abschnitt erst im Zusammenhang mit der Realisierung des Brenner Basistunnels<br />

oder unter umweltrelevanten Gesichtspunkten im Anschluss an diesen Abschnitt realisiert und damit<br />

die Planung parallel zum Bau des ersten Abschnittes vorangetrieben werden kann, stellt in letzter<br />

Konsequenz zwar eine politische Fragestellung dar, die BEG anerkennt jedenfalls die ihr übertragene


635<br />

Verpflichtung, den Ausbau des Gesamtabschnittes von der deutschen bis zur italienischen<br />

Staatsgrenze zu betreiben. Seitens der BEG wird jedenfalls davon ausgegangen, dass zwischen der<br />

Inbetriebnahme des ersten und des zweiten Bauabschnittes nicht die in der Eingabe geschilderten<br />

langen Zeiträume verstreichen.<br />

Zu 4 – Massen-Abtransport<br />

In den UVE-Unterlagen war aufgrund der geplanten vorzeitigen Errichtung des westlichsten<br />

Abschnittes des Tunnel Angerberg ein provisorischer Autobahnanschluß im Bereich Kundl geplant.<br />

Dieser Abschnitt wurde aufgrund der Forderung der Gemeinde Kundl zurückgestellt und wird mit dem<br />

nächsten Abschnitt Richtung Staatsgrenze Kufstein mit errichtet. Dadurch ist kein provisorischer<br />

Autobahnanschluß zum Abtransport der Massen erforderlich.<br />

Die Baufelderschließung im Bereich Kundl erfolgt weitgehend, soweit technisch möglich, über das<br />

Baufeld des 3. Gleises Richtung Radfeld und weiter über die B 171 durch den Rattenberger Tunnel<br />

zur Autobahnanschlußstelle Kramsach. Damit ist sichergestellt, daß durch das Siedlungsgebiet von<br />

Kundl keine Massentransporte geführt werden. In der Phase der Baustelleneinrichtung und für die<br />

Errichtung von Lärmschutzwänden müssen, da die Errichtung eigener Baustraßen für diesen Zweck<br />

höhere Belastungen verursachen, als die Baumaßnahme selbst, Transporte zum Baufeld durch das<br />

Siedlungsgebiet von Kundl geführt werden.<br />

Da sektorale Fahrverbot auf der B 171 wird jedenfalls eingehalten.<br />

ZU STELLUNGNAHME ALOIS NIEDERBACHER<br />

Es ist richtig, daß die Liegenschaft Matzen 8 in bergmännischer Sonderbauweise (TBM) unterfahren<br />

wird. Weiters wird auf Gst.Nr. 805/3 ein Rettungsschacht in offener Bauweise errichtet. Die Flächen,<br />

die seitens der BEG nicht für die Bauabwicklung bzw. die Errichtung des Rettungsplatzes und die<br />

ökologischen Ausgleichsflächen benötigt werden, können selbstverständlich uneingeschränkt<br />

bewirtschaftet werden.<br />

Zu 1<br />

Da nur die Errichtung des Rettungsschachtes in offener Bauweise sowie die Errichtung der<br />

Zufahrtswege zum Rettungsplatz vorgesehen ist und die angesprochenen Gebäude bzw. Obst- und<br />

Gemüsegärten ca. 200 m von den Baumaßnahmen entfernt sind, sind Schäden durch die<br />

Staubbelästung an den Fassaden der Häuser, den Obst- und Gemüsegärten weitgehend<br />

auszuschließen. An dem Gebäude wird grundsätzlich eine Gebäudebeweissicherung durchgeführt.<br />

Allfällige Entschädigungen für Ernteschäden aufgrund von Verstaubungen erfolgen auf Grundlage<br />

eines landwirtschaftlichen Schätzgutachtens.<br />

Zu 2<br />

Für die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen für die Bauabwicklung ist der Abschluß<br />

eines zivilrechtlichen Vertrages vorgesehen.<br />

Zu 3<br />

Die Baustelle wird eingezäunt, damit eine Befahrung des anschließenden Grundes nicht möglich ist.<br />

Zu 4<br />

Wie in der UVE erklärt, werden die Arbeitszeiten auf den obertägigen Baustellen werkstags zwischen<br />

6.00 und 20.00 Uhr liegen. Im Bereich des begmännischen Tunnelbaues ist es erforderlich, daß rund<br />

um die Uhr gearbeitet wird, wobei die daraus entstehende zeitlich beschränkte Lärmbelastung als<br />

geringfügig einzustufen ist. Dadurch ist gewährleistet, daß Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in<br />

der Nacht für das angesprochene Objekt weitgehend auszuschließen sind.<br />

Zu 5<br />

Der Urzustand auf den vorübergehend in Ansproch genommenen Flächen wird nach dem Bauzustand<br />

wieder hergestellt.<br />

Zu 6<br />

Die BEG hat eine Bodenbeweissicherung auf der betroffenen Parzelle durchgeführt. Aufbauend auf<br />

diesen Daten wird die Humusschicht wieder hergestellt. Falls trotz alledem durch einen<br />

Sachverständigen der Ausfall festgestellt wird, wird dieser entsprechend abgegolten.


Zu 7<br />

636<br />

Im Endzustand gibt es eine ca. 30 m lange Grundgrenze zwischen der ökologischen Ausgleichsfläche<br />

im Bereich des zukünftigen Rettungsplatzes und der angesprochenen Grundstücke. Bepflanzungen<br />

an einem angrenzenden Grundstück sind grundsätzlich zulässig und begründen keine<br />

Schadenersatzansprüche.<br />

Im schon abgeschlossenen naturschutzrechtlichen Verfahren wurde das Landschaftsbild beurteilt. Im<br />

Zuge dieses Verfahrens konnten keine Störungen des Landschaftsbildes festgestellt werden.<br />

Zu 8<br />

Durch die Verkleinerung des Pachtgegenstandes ist keine, den Grundeigentümer treffende<br />

Schmälerung des Pachtertrages je m2 Pachtfläche erkennbar. Dies würde erst dann eintreten, wenn<br />

lediglich eine geringe Restfläche übrig bliebe, was weder behauptet wird, noch der Sachlage<br />

entspräche.<br />

Zu 9<br />

Der Einschreiter glaubt offensichtlich, ein in der ersten Erkundungsphase errichteter Versuchsbrunnen<br />

der BEG stelle das Grundwasservorkommen auf dem Grundstück dar. Nach allen Unterlagen liegt das<br />

Grundstück innerhalb eines mächtigen Grundwasservorkommens. Der Grundwasserleiter bleibt aus<br />

mehreren Gründen weitgehend ungestört, jedenfalls liegt der Großteil des Grundstückes<br />

grundwasserstromaufwärts der Tunnelanlage. Entschädigungsfähig sind grundsätzlich nur ausübbare<br />

Rechte. Für eine Grundwassernutzung liegt weder eine wasserrechtliche Bewilligung vor, noch wurde<br />

eine solche beantragt. Beim Grundwasser handelt es sich um ein durch öffentliches Recht weitgehend<br />

beschränktes Privatgewässer (§ 1 WRG).<br />

Zu 10<br />

Es bildet gerade eine der zentralen Vorgaben an das Projekt, wesentliche Verhältnisse an der<br />

Grundwassersituation im Unterinntal zu vermeiden. Würden die befürchteten Folgen eintreten, stünde<br />

dem Grundeigentümer jedenfalls Schadenersatz zu.<br />

Zu 11<br />

Die Wertminderung des Grundstückes wird durch das Dienstbarkeitsentgelt jedenfalls abgegolten.<br />

Tatsächlich ergeben sich für die landwirtschaftliche Nutzung dieses Freilandgrundstückes keinerlei<br />

Einschränkungen aus der Lage des Tunnels. In den einschlägigen Verträgen wird eine<br />

Pauschalabgeltung für Verwaltungsmehrkosten bezahlt. Völlig unschlüssig ist die Behauptung, der<br />

Dienstbarkeitsstreifen bilde in Hinkunft eine fast wertlose Liegenschaftsfläche. Bei gegebener<br />

Überlagerung von 12,8 m bis 15 m, wäre eine Bebauung unter Beachtung bestimmter Grenzen<br />

möglich. Eine Ausweisung dieser Fläche als Bauland erscheint auch in ferner Zukunft als höchst<br />

unwahrscheinlich, sie bildet jedenfalls für die Beurteilung der Wertfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

keinen maßgebenden Sachverhalt.<br />

Zu 12<br />

In Ansehung der Größe des Grunstückes und der Mächtigkeit des Grundwasserkörpers, ist das<br />

Vorbringen unbegründet.<br />

Zu 13<br />

Für die Gebäude wird eine Gebäudebeweissicherung durchgeführt. Das Objekt Matzen 8 wurde<br />

erstmalig schon im Zuge der Arbeiten am Erkundungsstollen Brixlegg West beweisgesichert.<br />

Zu 14<br />

Die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgegenen Grenzwerte werden für alle betroffenen<br />

Objekte eingehalten.<br />

Zu 15<br />

Eine erneute Beweissicherung des Objektes Matzen 8 wird vor den Hauptbaumaßnahmen<br />

durchgeführt.<br />

Zu 16<br />

Selbstverständlich wird vor der Grundinanspruchnahme ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.


Zu 17<br />

637<br />

Es wird auf die einschlägigen schadenersatzrechtlichen und haftungsrechtlichen Bestimmungen<br />

verwiesen.<br />

Zu 18<br />

Die BEG richtet entweder aufgrund von behördlichen Auflagen bzw. aus Eigeninteresse<br />

verschiedenen örtliche Bauaufsichten ein. U. a. werden eine landwirtschaftliche Bauaufsicht und eine<br />

ökologische Bauaufsicht eingesetzt, die die Auflagen in den Bescheiden kontrollieren müssen.<br />

Zu 19<br />

Der Forderung wird nachgekommen.<br />

Zu 20<br />

Von der BEG werden eine Anlaufstelle im Rahmen eines Projektinformationszentrums sowie eine<br />

landwirtschaftliche Bauaufsicht vorgesehen. Im übrigen wird auf das Gutachten Dipl. Ing. Sonnweber<br />

verwiesen.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER STADTWERKE SCHWAZ<br />

Stromerzeugung<br />

Die Großquellen im Vomper Bach unterliegen bereits einer Beweissicherung. Eine Beeinträchtigung<br />

ist nicht zu erwarten.<br />

Stromverteilung<br />

Umlegungsarbeiten an den Kabeln der Stadtwerke Schwaz werden zeitgerecht mit den Stadtwerken<br />

Schwaz vereinbart. Die Kosten für diese Umlegungsarbeiten an den Kabelanlagen der Stadtwerke<br />

Schwaz werden von der BEG übernommen. Kabel die durch Bauarbeiten, die durch Auftragnehmer<br />

der BEG beschädigt werden, werden von diesen bzw. der BEG wieder Instand gesetzt.<br />

Kabelbeschädigungen durch Verursacher, die nicht für die BEG arbeiten, können von der BEG<br />

selbstverständlich nicht übenommen werden.<br />

ZU STELLUNGNAHME TIGAS<br />

Für den Umbau des TIGAS-Leitungsnetzes wird auf die getroffenen Vereinbarungen verwiesen.<br />

Arbeiten im Servitutsbereich der Erdgashochdruckleitung werden mit der Betriebsleitung der TIGAS<br />

Tirol GmbH abgestimmt.<br />

ZU TIWAG<br />

Es wird eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen, eine Einstellung des Kraftwerkbetriebes des<br />

Achenseekraftwerkes ist nicht vorgesehen.<br />

ZU STELLUNGNAHME FA. HANS LANG GMBH<br />

Der Abschluss eines derartigen Vertrages ist vorgesehen.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER FIRMA DARBO<br />

Zwischen der BEG und der Adolf Darbo AG fanden umfangreiche Besprechungen hinsichtlich<br />

Beweissicherungen und Alarmierungen statt, wobei bezüglich folgender Teile Übereinstimmung erzielt<br />

und dies von den bevollmächtigten Vertretern auch durch Protokoll festgehalten wurde. Insgesamt<br />

ergibt sich demnach dieser Standard.<br />

a) Beweissicherungsprogramm Erschütterungen:<br />

Der Ist-Zustand wurde von der Arge Tiwag/arsenal research bereits im Jahr 2000 erhoben und das<br />

Ergebnis samt einem Grenzwertvorschlag und einem Überwachungsvorschlag am 02.10.2000 der<br />

BEG und Darbo präsentiert und von diesen als verbindlich angenommen (Besprechungsprotokoll<br />

Nr. 00561P).<br />

b) Beweissicherungsprogramm Gebäude:<br />

Die Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgte vom 16. bis 18.05.2001 durch das Büro Förster +<br />

Sennewald. Grenzwerte können nach sachverständiger Sicht nicht festgelegt werden. Eine weitere<br />

Aufnahme erfolgt unmittelbar vor Baubeginn der Neubaustrecke. Auch darin ist ein<br />

Überwachungsprogramm bezüglich Setzungen vorgesehen. Das Beweissicherungsprogramm<br />

wurde im Protokoll S-AF-PR-0820.0-038-0011.00-01 vom 02.04.2001von beiden Teilen<br />

verbindlichen angenommen.


638<br />

c) Beweissicherungsprogramm Luft:<br />

Dieses wird von der durchgeführt Niederösterreichischen Umweltschutzanstalt durchgeführt. Der<br />

Zwischenbericht der Immissionmessungen wurde mit Schreiben der Projektleitung vom<br />

29.06.2001, Zl. 13557A-Ju/Eg, Darbo übermittelt. Die bisher festgestellten Werte deuten bei<br />

wesentlichen Parametern auf bereits gegebene Überschreitungen der von dieser Anstalt<br />

vorgeschlagenen Grenzwerte hin. Ursächlich dafür sind laut Zwischenbericht die Nähe zur<br />

Inntalautobahn A 12, Abgase von Industrie und Gewerbe sowie der Hausbrand.<br />

Es herrschte auch Übereinstimmung dahingehend, dass unter Grenzwerten im Sinne diese<br />

Beweissicherungsprogramme lediglich Alarmierungswerte zu verstehen sind. Seitens der BEG wurde<br />

in Abstimmung mit der Geschäftsleitung Darbo der Entwurf eines Vertrages betreffend<br />

Beweissicherungsmaßnahmen und Vorkehrungen gegen Schäden durch den Bau einer<br />

Eisenbahnneubaustrecke im Gemeindegebiet Stans, erstellt unter Zahl 00767V-Hg/Hg am<br />

04.10.2001, der Adolf Darbo AG zur Beurteilung übermittelt.<br />

Zu den Anträgen auf Seite 11 der Eingabe vom 04.10.2001 wird bemerkt, dass eine Einschränkung<br />

der Nutzung der Liegenschaft durch die Neubaustrecke nicht eintritt (2a), durch die protokollierte<br />

Abstimmung hinsichtlich Setzungen und Erschütterungen ist dem Vorschreibungsbedürfnis nach 2b<br />

bereits entsprochen. Eine bergmännische Bauweise der Neubaustrecke im Bereich Darbo ist<br />

projektsgemäß vorgesehen (eine alternative offene Bauweise wäre im Hinblick auf die<br />

Autobahnquerung nicht möglich). Eine Schad- und Klagloserklärung kommt für die BEG nicht in<br />

Betracht. Diese Forderung ist jedenfalls auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.<br />

In der ergänzenden Stellungnahme vom 11.10.2001 wird die Forderung gestellt, daß eine<br />

Gebäudeschiefstellungen in einem Ausmaß von mehr als L/10.000 bezogen auf die Gebäudelänge<br />

bzw. –breite einzuhalten sei. Dazu wird festgehalten, daß i.a. im innerstädtischen U-Bahnbau im<br />

Lockerboden eine maximale Neigung der Setzungsmulde durch den Tunnelbau auf L/500 beschränkt<br />

wird. In Sonderfällen kann durch Zusatzmaßnahmen die max. Neigung der Setzungsmulde erfolgreich<br />

auf L/1.000 reduziert werden. Die geforderte max. Gebäudeschiefstellung von L/10.000 würde im<br />

gegenständlichen Fall des Tiefkühlhochregallager bereits durch eine einseitige Setzung von 1,7 mm<br />

erreicht werden. Dieser Wert ist nur erreichbar, falls das Gebäude von jeglicher Art von Bautätigkeiten<br />

unbeeinträchtigt bleibt. Schon ein schwer beladener LKW, der in unmittelbarer Nähe vorbeifährt oder<br />

Bauhilfsmaßnahmen am Gebäude selbst zur Sicherung der Bausubstanz, könnten Bewegungen<br />

dieser geringen Größenordnung im Boden hervorrufen. Weiters ist darauf hinzuweisen, daß in der<br />

Bauindustrie es nicht üblich ist, Bodenverformungen in dieser Größenordnung messtechnisch<br />

verlässlich nachzuweisen bzw. einen Alarmplan darauf auszurichten. Statische Voruntersuchungen<br />

ergaben, daß die Gebäude der Fa. Darbo außerhalb der unmittelbaren Einflußbereiches der durch<br />

den Vortrieb prognostizierten Setzungen liegen, sodaß aus den unmittelbaren Vortrieb keine<br />

Setzungen größeren Umfangs zu erwarten sind. Unabhängig von den Prognosen wird aber von der<br />

BEG zugesagt, daß das strenge Schiefstellungsausmaß von max. L/1.000 bezogen auf die<br />

Gebäudelänge bzw. –breite eingehalten wird. Da dieses Vorbringen sich nicht auf ein Gutachten der<br />

Privatsachverständigen der Einschreiterin stützt, dürfte die Forderung durch die Zurückziehung des<br />

Einwandes vom 23.11.2001 hinfällig sein.<br />

Das im ergänzenden Schriftsatz vom 12.12.2001 geforderte Überwachungssystem betreffend<br />

Erschütterungen (Seite 3) ist in seinen wesentlichen Grundzügen bereits Bestandteil des o. a.<br />

Protokolls, die Verfahrensanleitung für die Abwicklung wird von der BEG veranlasst und zeitgerecht in<br />

Wirksamkeit gesetzt. Es wird in diesem Zusammenhang aber festgehalten, dass der Betrieb Darbo<br />

durch die Nähe der Autobahn von dieser ausgehende Emissionen (damit auch Erschütterungen) zu<br />

dulden hat. Der Betrieb liegt nach Einschätzung der BEG teilweise innerhalb des Bauverbotsbereiches<br />

nach § 21 BStG und bedurfte einer Ausnahme von diesem. Hinsichtlich der weiteren Forderungen<br />

bezüglich Staubfreihaltung erklärt die BEG, dass in Übereinstimmung mit den Vorgaben des UVP-<br />

Verfahrens die technisch möglichen und erforderlichen, ihr wirtschaftlich zumutbaren Vorkehrungen<br />

zur Vermeidung einer übermäßigen Staubbelastung gesetzt werden, dies aber nicht darüber hinweg<br />

täuschen kann, dass dieser Standort bereits jetzt durch hohe Grundspitzenbelastungen<br />

gekennzeichnet ist.<br />

Zum in der ergänzenden Stellungnahme angeführten Gutachten Dr. Johann Meyer vom 10.10.2001<br />

wird ausgeführt:<br />

Zunächst wird auf die fachliche Stellungnahme von Professor Dr. Ilse Jenewein vom 18.10.2001<br />

verwiesen. Diese lautet wie folgt:


639<br />

„Grundsätzlich wird festgestellt, dass bereits im Bewilligungsbescheid der BH Schwaz festgestellt<br />

wurde, dass aus dem gegenständlichen Brunnen Innuferfiltrat gefördert wird. Die nunmehr in Auftrag<br />

gegebenen Beweissicherungsuntersuchungen haben ergeben, dass der Innuferfiltratanteil zwischen<br />

20 und 80 % je nach Wasserstand und Fördermenge schwankt.<br />

Zu den Einwendungen wird wie folgt Stellung bezogen:<br />

ad a<br />

Das Grundwassermodell hat ergeben, dass bei den punktuell erfolgenden Absenkungen eine<br />

minimale Absenkung des Grundwasserspiegels im Brunnen zu erwarten ist. Diese Absenkung hat<br />

keine Prognosecharakter sondern wurde aus den Versuchen und vorhandenen Daten im Modell<br />

errechnet. Eine Verminderung der Quantität ist auszuschließen, da lediglich der Innuferfiltratanteil<br />

etwas höher wird.<br />

ad b<br />

Die Veränderung der physikalischen und chemischen Eigenschaften des Wassers verhalten sich<br />

zukünftig nicht anders als bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Die Mineralisierung des Wassers schwankt<br />

bereits derzeit zwischen 16d°H und 7d°H bzw. un 5 mmol. Die durchgeführten Untersuchungen<br />

zeigten, dass bei Vorliegen von vermehrten Grundwasser das Wasser gemäß dem SI-Index als<br />

Calcitabscheidend zu beurteilen ist, während es sich bei vermehrten Innuferfiltratanteil eher im<br />

Kalkkohlensäuregleichgewicht befindet<br />

Bezüglich der eventuell stattfindenden bakteriologischen und biologischen Veränderungen erfolgt ein<br />

umfangreiches Beweissicherungsprogramm, es ist derzeit nicht zu erkennen, dass sich irgendwelche<br />

Änderungen ergeben<br />

Im übrigen dürfte Herrn Dr. Johann Meyer nicht bekannt sein, dass das Untersuchungsprogramm mit<br />

beiden betroffenen Firmen abgestimmt wurde und von den Vertretern der beiden Firmen als plausibel<br />

und gut eingestuft wurde,, so dass es als merkwürdig erscheint, dass in der fachlichen Stellungnahme<br />

ein Programm in einer Intensität verlangt wird, das weiter unter dem Level des bereits bestehenden<br />

Programmes liegt.<br />

Es daher davon auszugehen, dass der Ersteller der fachlichen Stellungnahme von den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten nicht informiert wurde.<br />

I.jenewein“<br />

Die wasserrechtliche Bewilligung der BH Schwaz vom 29.12.1994, Zl. 14.032/11-94, erstreckt sich<br />

hinsichtlich Darbo ausschließlich auf Kühl- und Klimatisierungszwecke, wobei der Gesamtkonsens mit<br />

80 l beschränkt ist. Im Bewilligungsbescheid ist ausdrücklich von Innuferfiltrat die Rede. Besondere<br />

qualitative Anforderungen an eine Grundwassernutzung zu Kühlzwecken sind nicht erkennbar, die<br />

wesentlichsten Komponenten Wassermenge und Wassertemperatur bleiben unverändert. Der<br />

Brunnen reicht bis in eine Tiefe von ca. 39 m. Vorschreibungen betreffend Einbau eines<br />

Wasserzählers fehlen, allerdings hätten die Unternehmen ein Betriebsbuch anzulegen, in dem unter<br />

anderem die monatlichen Wasserfrachten erfasst sind.<br />

Aus Sicht der BEG kann die Tieferlegung des Stanerbaches keine Auswirkungen auf diesen Brunnen<br />

haben, handelt es sich bei diesem Gewässer doch um einen Seitenbach grundwasserstromabwärts,<br />

der einen typischen Schwemmfächer aufweist, auf dem die Siedlung Stans entstanden ist. Der Betrieb<br />

des Brunnens selbst dürfte, wie dies aus anderen vergleichbaren Fällen bekannt ist (zB<br />

Großwasserpumpversuch der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG im Bereich des Flughafens IBK),<br />

zum mittelbaren Einzug von Innwasser führen. Schließlich ist hinsichtlich der Auswirkungen nicht<br />

darauf abzustellen, ob Auswirkungen aus einem Bauvorhaben ausgeschlossen sind, sondern ob diese<br />

nach fachmännischer Voraussicht zu erwarten sind. Dies entspricht auch dem einschlägigen<br />

Gesetzeswortlaut im § 26 WRG.<br />

Die Brunnen unterliegen wie zahlreiche andere Quellen und Pegel im gesamten Projektgebiet einer<br />

regelmäßigen Beweissicherung.<br />

Laut Ergebnisbericht der Untersuchungen zu den Tiefbrunnen Darbo/Tyrolit beträgt bei Niederwasser<br />

der Grundwasseranteil aus dem Begleitstrom 60 bis 80 % im Sommer zur Hochwasserzeit lediglich 30<br />

bis 40 %, dem gegenüber der Innuferfiltratanteil 20 bis 40 % (Niederwasser) bzw. 60 bis 70 %<br />

(sommerliches Hochwasser). Diese Mischwasserberechnung auf Grundlage unterschiedlicher<br />

Härtegrade finden ihre Entsprechung auch in vorhandenen Belastungen mit leichtflüchtigen<br />

Kohlenwasserstoffen. Zusammenfassend ergibt sich, dass Privatsachverständigengutachten Meyer in


640<br />

sich unschlüssig ist, ein erhöhter Eintrag Innuferfiltrat jedoch zu keiner Beeinträchtigung der<br />

Nutzbarkeit des Nutzwasserbrunnens führt, sondern vielmehr gegenüber dem Grundwasser vorteilhaft<br />

im Hinblick auf die Ausfällung wäre. Diese Verhältnisse lassen entgegen der abgestimmten<br />

Vorgangsweise in Bezug auf Erschütterungen besondere Überwachungsmaßnahmen und insgesamt<br />

die Festlegungen von Alarmgrenzwerten obsolet erscheinen. Die im Gutachten enthaltenen<br />

haftungsrechtlichen Ausführungen sind keine Fachfragen, sondern eine Angelegenheit des<br />

Schadenersatzrechtes und durch den Vertrag vom 23.11.2001 geregelt.<br />

Zusammenfassung:<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die projektsgemäße Ausführung des<br />

Vorhabens keine Eingriffe in den Ablauf des Unternehmens Darbo erfolgen, welche eine<br />

schwerwiegende Beeinträchtigung des Betriebsablaufes zur Folge hätten. Eine Beeinträchtigung des<br />

Brunnens durch die Baumaßnahme der BEG erscheint jedenfalls ausgeschlossen. Hinsichtlich der<br />

Luftqualität wird die BEG die allgemeine Maßnahmen setzen, die im gesamten Projektsgebiet zur<br />

Verminderung von Immissionen aus dem Baustellenbetrieb vorgesehen sind. Der Standort Stans liegt<br />

in einer umweltmäßig schwer belasteten Zone, wie die Ergebnisse der Luftmessstation Vomp (siehe<br />

Einreichunterlagen) klar aufzeigen, die ungünstigen Luftwerte sind schlussendlich ein maßgebender<br />

Grund, dass das zur Genehmigung anstehende Vorhaben überhaupt in Planung gezogen wurde und<br />

rasch ausgeführt werden soll. Bzgl. Erschütterungen und Gebäudeschäden besteht ein abgestimmtes<br />

Beweissicherungsprogramm.<br />

Die von der Einschreiterin vorgelegten Privatgutachten beziehen sich mit Ausnahme der 2.<br />

Stellungnahme Mayr offenbar auf den Planungsstand UVE. Sie wurden bereits im UVP-Verfahren<br />

vorgelegt.<br />

ZU KARIN DUFTNER<br />

Das Grundstück Nr. 28 in der KG 87005 Jenbach EZ 181 ist von der Baumaßnahme nur durch eine<br />

vorübergehende Inanspruchnahme für eine Baustraße zur Abwicklung des Baustellenverkehrs<br />

betroffen. Eine Inanspruchnahme des Grundstückes durch eine Dienstbarkeit oder dauernde<br />

Grundinanspruchnahme ist nicht gegeben. Eine Bebauung des Grundstückes ist jederzeit unter<br />

Berücksichtigung der vorübergehenden Inanspruchnahme eines Teiles des Grundstückes möglich.<br />

Der der Stellungnahme beiliegende Planausschnitt ist Bestandteil der UVE und stellt den<br />

Trassenverordnungsstreifen dar. Das Grundstück liegt teilweise innerhalb des<br />

Trassenverordnungsstreifens.<br />

ZU GUTACHTEN WEBER – NIEDERTSCHEIDER<br />

Zu den Grenzwertüberschreitungen nach dem IG-Luft wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben<br />

zwar eine vorübergehende Verschärfung der Lage bewirken kann, es insgesamt aber der langfristigen<br />

Verbesserung dient (Schadstoffvermeidung aus dem Bereich des Güterfernverkehrs).<br />

Die daran sich knüpfenden Vorschläge betreffend Bauzeiten und Transportalternativen können nur als<br />

Empfehlungen akzeptiert werden, da ihre zwingende Umsetzung mit wesentlichen<br />

Bauzeitenverlängerungen und Kostensteigerungen verbunden wäre. Bezüglich eines alternativen<br />

Bahntransportkonzeptes ist dieses nur bei Ferntransporten sinnvoll und wirft im Inntal schwer lösbare<br />

Kapazitätsprobleme auf der Bahnstrecke auf. Sonstige Alternativen sind nicht erkennbar.<br />

Das Aushub- und Ausbruchmaterial wird grundsätzlich an Rohstoffverwerter veräußert. Ihnen werden<br />

die Transportbedingnisse aus der UVP überbunden. Sie haben die Vorschriften des AWG zu<br />

beachten.<br />

Die von SV vorgeschlagenen allgemeinen Auflagen werden als zielführend angesehen. Ihnen wird<br />

zugestimmt.<br />

ZU GEMEINDE MÜNSTER<br />

Zu 1:<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 2:<br />

Aufgrund der gewählten Baumethode ist eine negative Auswirkung auf den Tiefbrunnen der<br />

Gemeinde Münster und das bestehende Schutzgebiet weitgehend auszuschließen.<br />

Zu 3:


641<br />

Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Münster für Rettungseinsätze wird áuf Grundlage des Tiroler<br />

Feuerwehrgesetzes vertraglich geregelt.<br />

Zu 4:<br />

Die angesprochene Bahnhaltestelle Münster ist eine Haltestelle entlang der ÖBB-Strecke und nicht<br />

Bestandteil eines durch die BEG zu errichtenden Streckenteiles.<br />

ZU STELLUNGNAHME GRUBER, SILBERQUELLE (HEITZMANN)<br />

Durch die im Zuge des Erkundungsstollens Brixlegg gewonnenen Erkenntnisse, scheidet eine<br />

Beeinträchtigung der Brunnen der Einschreiter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus.<br />

Wie auch dem geologisch-hydrogeologischen Gutachten der Sachverständigen Mostler/Heissel<br />

entnommen werden kann, sind auch Beeinträchtigungen der Brunnen durch den übrigen Teil des<br />

Tunnels Radfeld/Wiesing nicht zu erwarten. Abgesehen von der großen Entfernung erfolgt die<br />

Nutzung aus einem anderen Grundwasserhorizont und erweist der Tunnel durch die gewählte<br />

Baumethode für sich bereits ein verhältnismäßig geringes Risiko einer Beeinträchtigung des<br />

Grundwasserfeldes auf.<br />

Der Vertrag betreffend die Ersatzwasserbohrung Hagau wurde zum Kenntnisstand vor Beginn der<br />

Vortriebsarbeiten am Erkundungsstollen Brixlegg geschlossen. Damals wurde noch davon<br />

ausgegangen, daß das Mineralwasser zumindest in wesentlichen Teilen von Süden und damit aus<br />

dem Bereich des Erkundungsstollens zuströmt. Dessen ungeachtet wird die BEG den<br />

Ersatzwasserbrunnen Hagau entsprechend der wasserrechtlichen Bewilligungslage in Betrieb setzen,<br />

um im allerdings nicht mehr zu erwartenden Beeinträchtigungsfall zumindest das Wasser eines<br />

Brunnens der Einschreiter oder des Tiefbrunnens der Gemeinde Brixlegg ersetzen zu können.<br />

Das Wasser des Tiefbrunnens Hagau ähnelt den in den Brunnen Gruber geförderten Wässern und ist<br />

als Mineralwasser durchaus geeignet.<br />

ZU STELLUNGNAHME KOFLER/NEUMANN<br />

Zu den allgemeinen Ausführungen der Einschreiterin wird auf die Stellungnahme der BEG zur<br />

Stellungnahme der Gemeinde Stans bzw. der Bürgerinitiative Stans verwiesen.<br />

Im speziellen zu den vorgebrachten Punkten:<br />

Zu 1:<br />

Die hauptsächliche Lärmbelastung in diesem Raum entsteht durch die nahe Lage der Autobahn A12.<br />

Die NBS, die im ggst. Verfahren Verhandlungsgegenstand ist, wird in diesem Abschnitt in Tunnellage<br />

geführt. Dadurch kommt es zu keinen zusätzlichen Lärmbelastungen aus dem Baubetrieb.<br />

Zu 2:<br />

Im Zuge der Bauarbeiten ist es erforderlich, daß die Autobahn A12 vorübergehend verlegt wird. In<br />

diesem Zusammenhang wird auch die Lärmschutzwand provisorisch versetzt. Die Autobahn A12 wird<br />

im Urzustand, inkl. der vorhandenen Lärmschutzmauer wieder errichtet.<br />

Zu 3 und 4:<br />

Wie in der UVE erklärt, werden die Arbeitszeiten auf den obertägigen Baustellen werktags zwischen<br />

6.00 und 20.00 Uhr liegen. Im Bereich des bergmännischen Tunnelbaues ist es erforderlich, daß rund<br />

um die Uhr gearbeitet wird, wobei Sprengarbeiten im siedlungsnahen Bereich von Schlagthurn nur in<br />

der Zeit von 6.00 und 22.00 Uhr durchgeführt werden. Eine Sprengzeitbegrenzung zwischen 8.00 und<br />

22.00 Uhr wurde nicht vereinbart.<br />

Zu 5:<br />

Messungen des Autobahnlärms mit und ohne Lärmschutzmauern sind aufgrund des gesetzlichen<br />

Auftrages keine Aufgaben der BEG. Die BEG wird jedoch sehr wohl darauf Bedacht nehmen, daß die<br />

Lärmbelastung aus dem Autobahnverkehr in der Zeit des Autobahnprovisoriums jedenfalls nicht höher<br />

liegt, als die derzeitige Belastung. Zu diesem Zweck werden sehr wohl Lärmmessungen durchgeführt<br />

werden.<br />

Zu 6:<br />

Durch die strengen Vorgaben für die BEG sind ersatzpflichtige Schäden nicht zu erwarten.<br />

Zu 7:


642<br />

Wertminderungen angrenzender Liegenschaften werden nicht abgegolten. Diese sind überdies nicht<br />

zu erwarten.<br />

Zu 8:<br />

Keine Aufgabe der BEG.<br />

ZU STELLUNGNAHME MARGARETHE THÖNI<br />

Das Vorbringen der Einschreiterin wurde im UVP-Verfahren erschöpfend behandelt. die<br />

Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens ist gegeben. Der Hinweis auf "überflüssige Güter" und das<br />

"Gücklichsein" stellt ethische Erwägungen dar, die jedenfalls im ggst. Verfahren nicht zu behandeln<br />

sind.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER FIRMA TYROLIT<br />

In den späteren Eingaben wird gerügt, der Bauentwurf wäre nicht vollständig beim BMVIT noch in den<br />

betroffenen Gemeinden aufgelegen. Aus Sicht der BEG wird festgestellt, dass die Planunterlagen<br />

vollständig dem BMVIT übermittelt und nachweislich auch den betroffenen Gemeinden auftragsgemäß<br />

zur Bereithaltung für Einsichtnahmen übergeben wurden. Es besteht daher kein Grund zur Annahme,<br />

die Planunterlagen wären innerhalb des im Edikt vorgezeichneten Zeitraumes an den dort angeführten<br />

Orten nicht zur Einsichtnahme bereitgelegen. Dass Plänen die zugehörigen Beschreibungen<br />

(technische Berichte etc.) beiliegen ist jedem, der mit Verwaltungsverfahren bereits konfrontiert wurde,<br />

hinlänglich bekannt. Gerade im wirtschaftlichen Leben stehenden Unternehmen, die regelmäßig mit<br />

behördlichen Verfahren zu tun haben (zB Betriebsanlagengenehmigung) kann die allfällige Auskunft<br />

einer Gemeindebediensteten, es lägen lediglich Pläne zur Einsichtnahme offen, nicht zur Annahme<br />

verleiten, der Bauentwurf wäre unvollständig zur Auflage übermittelt. Die Gemeinden sind hinsichtlich<br />

der Vollständigkeit der aufliegenden Unterlagen weder zur Prüfung noch zur Auskunftserteilung<br />

verpflichtet bzw. in der Lage, sie haben lediglich die ihnen zur Einsichtnahme übermittelten Unterlagen<br />

den Beteiligten die Einsichtnahme während der Amtsstunden zu ermöglichen. Eine daher allfällige<br />

unrichtige Auskunft einer Gemeindebediensteten über die Planunterlagen hat der Einschreiter selbst<br />

zu verantworten. Für das Verfahren selbst genügt der objektiv nie bestrittene Sachverhalt, dass der<br />

gesamte Bauentwurf während der im Edikt vorgesehenen Frist in der Standortgemeinde Stans zur<br />

Einsichtnahme bereitlag und dies während der Amtsstunden auch möglich war.<br />

Der Einschreiterin wurde seitens der BEG mitgeteilt, an welchen Tagen entsprechend dem<br />

vorgegebenen Verfahrensablaufplan die Themen Lärm, Erschütterung und Bauabwicklung bzw.<br />

Hydrologie und Geologie behandelt werden. Unbeschadet einer schriftlichen Mitteilung an beiden<br />

Terminen auch durch Privatsachverständige teilnehmen zu wollen, wurde auf eine Teilnahme am<br />

Verhandlungstag betreffend Hydrologie und Geologie verzichtet und trotz behaupteter verlegter<br />

Vorbereitungsmöglichkeiten des Privatsachverständigen Dr. Meyer wegen angeblicher nicht<br />

vollständiger Auflage im BMVIT einer Auseinandersetzung mit dem Thema im Beisein der BEG und<br />

ihrer Planer, sowie der Behörde und ihrer einschlägigen Sachverständigen aus dem Wege gegangen.<br />

Dies alles lässt für die BEG lediglich den Schluss zu, dass weniger ein ernsthaftes Interesse an einer<br />

Klärung im Rahmen der mündlichen Verhandlung bestand, sondern das Vorbringen vom Bestreben<br />

geleitet ist, verfahrensrechtliche Anknüpfungspunkte für weitergehende Rechtsbehelfe in<br />

Ermangelung materiell begründeter Einwände zu finden.<br />

Zwischen der BEG und der Tyrolit Swarovski Schleifmittel KG fanden im umfangreiche<br />

Besprechungen hinsichtlich Beweissicherungen und Alarmierungen statt, wobei bezüglich folgender<br />

Teile Übereinstimmung erzielt und dies von den bevollmächtigten Vertretern auch durch Protokoll<br />

festgehalten wurde. Insgesamt ergibt sich demnach dieser Standard.<br />

d) Beweissicherungsprogramm Erschütterungen:<br />

Der Ist-Zustand wurde von der Arge Tiwag/arsenal research bereits im Jahr 2000 erhoben und das<br />

Ergebnis samt einem Grenzwertvorschlag und einem Überwachungsvorschlag am 02.10.2000 der<br />

BEG und Tyrolit präsentiert und von diesen als verbindlich angenommen (Besprechungsprotokoll<br />

Nr. 00561P).<br />

e) Beweissicherungsprogramm Gebäude:<br />

Die Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgte vom 16. bis 18.05.2001 durch das Büro Förster +<br />

Sennewald. Grenzwerte können nach sachverständiger Sicht nicht festgelegt werden. Eine weitere<br />

Aufnahme erfolgt unmittelbar vor Baubeginn der Neubaustrecke. Auch darin ist ein<br />

Überwachungsprogramm bezüglich Setzungen vorgesehen. Das Beweissicherungsprogramm<br />

wurde im Protokoll S-AF-PR-0820.0-038-0011.00-01 vom 02.04.2001von beiden Teilen<br />

verbindlichen angenommen.


643<br />

f) Beweissicherungsprogramm Luft:<br />

Dieses wird von der durchgeführt Niederösterreichischen Umweltschutzanstalt durchgeführt. Der<br />

Zwischenbericht der Immissionmessungen wurde mit Schreiben der Projektleitung vom<br />

29.06.2001, Zl. 13558A-Ju/Eg Tyrolit übermittelt. Die bisher festgestellten Werte deuten bei<br />

wesentlichen Parametern auf bereits gegebene Überschreitungen der von dieser Anstalt<br />

vorgeschlagenen Grenzwerte hin. Ursächlich dafür sind laut Zwischenbericht die Nähe zur<br />

Inntalautobahn A 12, Abgase von Industrie und Gewerbe sowie der Hausbrand.<br />

Es herrschte auch Übereinstimmung dahingehend, dass unter Grenzwerten im Sinne diese<br />

Beweissicherungsprogramme lediglich Alarmierungswerte zu verstehen sind. Die Ausführungen in<br />

den Schriftsätzen vom 04.10.2001 und im ergänzenden Schriftsatz vom 12.10.2001 geben daher nicht<br />

den erreichten Abstimmungsstand wieder.<br />

Die Neubaustrecke verläuft im Bereich Tyrolit unterhalb des Autobahndamms und berührt das<br />

Betriebsgrundstück auch nicht mit dem ausgewiesenen Gefährdungsbereich. Die Ausführungen aus<br />

Seite 4 unter Punkt 2 des Schriftsatzes von 04.10.2001 sind objektiv unrichtig. Die weitern<br />

Ausführungen unter diesem Punkt gehen daher von unzutreffenden Voraussetzungen aus. Die<br />

Ausführungen lassen den Schluss zu, dass dieser Schriftsatz – abgesehen von der Trassenführung –<br />

auf Wissenstand des UVP-Verfahrens erstellt (wie auch die beigelegten Privatgutachten) und von der<br />

rechtsfreundlichen Vertretung keine Einsicht in die Planunterlagen vorgenommen wurde.<br />

Zu den Anträgen auf Seite 12 der Eingabe vom 04.10.2001 wird bemerkt, dass eine Einschränkung<br />

der Nutzung der Liegenschaft durch die Neubaustrecke nicht eintritt (2a), durch die protokollierte<br />

Abstimmung hinsichtlich Setzungen und Erschütterungen ist dem Vorschreibungsbedürfnis nach 2b<br />

bereits entsprochen. Eine bergmännische Bauweise der Neubaustrecke im Bereich Tyrolit ist<br />

projektsgemäß vorgesehen (eine alternative offene Bauweise wäre im Hinblick auf die<br />

Autobahnquerung nicht möglich). Eine Schad- und Klagloserklärung kommt für die BEG nicht in<br />

Betracht. Diese Forderung ist jedenfalls auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.<br />

Zur ergänzenden Stellungnahme vom 11.10.2001 wird ausgeführt, dass erneut unbegründet die<br />

Behauptung aufgestellt wird, der Betrieb der HL-Strecke wäre mit erheblichen Störungen der<br />

Betriebsabläufe bei Darbo und Tyrolit verbunden. Dies unterstellt, die BEG wolle den gebotenen<br />

Erschütterungsschutz nicht einbauen. Eine dauernde Bewässerung der Zufahrtsstraßen zur<br />

Vermeidung einer Staubbelastung wäre jedenfalls überschießend und während der Winterzeit bei<br />

Frost ein untragbares Sicherheitsrisiko. Die BEG wird die Staubentwicklung im Rahmen des ihr<br />

Zumutbaren mit geeigneten Maßnahmen begrenzen (Befeuchtung von Baustraßen etc.).<br />

Weiter wird in der ergänzenden Stellungnahme die Forderung gestellt, daß eine<br />

Gebäudeschiefstellungen in einem Ausmaß von mehr als L/10.000 bezogen auf die Gebäudelänge<br />

bzw. –breite einzuhalten ist. Dazu wird festgehalten, daß i.a. im innerstädtischen U-Bahnbau im<br />

Lockerboden eine maximale Neigung der Setzungsmulde durch den Tunnelbau auf L/500 beschränkt<br />

wird. In Sonderfällen kann durch Zusatzmaßnahmen die max. Neigung der Setzungsmulde erfolgreich<br />

auf L/1.000 reduziert werden. Die geforderte max. Gebäudeschiefstellung von L/10.000 würde im<br />

gegenständlichen Fall des Tiefkühlhochregallager bereits durch eine einseitige Setzung von 1,7 mm<br />

erreicht werden. Dieser Wert ist nur erreichbar, falls das Gebäude von jeglicher Art von Bautätigkeiten<br />

unbeeinträchtigt bleibt. Schon ein schwer beladener LKW, der in unmittelbarer Nähe vorbeifährt oder<br />

Bauhilfsmaßnahmen am Gebäude selbst zur Sicherung der Bausubstanz, könnten Bewegungen<br />

dieser geringen Größenordnung im Boden hervorrufen. Weiters ist darauf hinzuweisen, daß in der<br />

Bauindustrie es nicht üblich ist, Bodenverformungen in dieser Größenordnung messtechnisch<br />

verlässlich nachzuweisen bzw. einen Alarmplan darauf auszurichten. Statische Voruntersuchungen<br />

ergaben, daß die Gebäude der Fa. Darbo außerhalb der unmittelbaren Einflußbereiches der durch<br />

den Vortrieb prognostizierten Setzungen liegen, sodaß aus den unmittelbaren Vortrieb keine<br />

Setzungen größeren Umfangs zu erwarten sind. Unabhängig von den Prognosen wird aber von der<br />

BEG zugesagt, daß das strenge Schiefstellungsausmaß von max. L/1.000 bezogen auf die<br />

Gebäudelänge bzw. –breite eingehalten wird.<br />

Das im ergänzenden Schriftsatz vom 12.10.2001 geforderte Überwachungssystem betreffend<br />

Erschütterungen (Seite 3) ist in seinen wesentlichen Grundzügen bereits Bestandteil des o. a.<br />

Protokolls, die Verfahrensanleitung für die Abwicklung wird von der BEG veranlasst und zeitgerecht in<br />

Wirksamkeit gesetzt. Es wird in diesem Zusammenhang aber festgehalten, dass der Betrieb Tyrolit<br />

durch die Nähe der Autobahn von dieser ausgehende Emissionen (damit auch Erschütterungen) zu<br />

dulden hat. Der Betrieb liegt nach Einschätzung der BEG teilweise innerhalb des Bauverbotsbereiches<br />

nach § 21 BStG und bedurfte einer Ausnahme von diesem. Hinsichtlich der weiteren Forderungen


644<br />

bezüglich Staubfreihaltung erklärt die BEG, dass in Übereinstimmung mit den Vorgaben des UVP-<br />

Verfahrens die technisch möglichen und erforderlichen, ihr wirtschaftlich zumutbaren Vorkehrungen<br />

zur Vermeidung einer übermäßigen Staubbelastung gesetzt werden, dies aber nicht darüber hinweg<br />

täuschen kann, dass dieser Standort bereits jetzt durch hohe Grundspitzenbelastungen<br />

gekennzeichnet ist. Die Verlegung der bestehenden Bahnstrecke kann nur in offener Bauweise<br />

erfolgen, da das Bauvorhaben im ggst. Bereich nichts anderes als eines schleifende Unterquerung der<br />

Autobahn der oberirdischen Bahnstrecke besteht (Verlegung des bestehenden Durchlasses). Die<br />

Zufahrtsmöglichkeiten werden im Sinne des § 20 EisbG auch während der Bauzeit sicher gestellt.<br />

Besondere Maßgaben gegen Setzungen können nicht gesetzt werden, zumal eine großflächige<br />

Grundwasserabsenkung nicht vorgesehen ist. Die gewählte Baumethode im Bereich Tyrolit<br />

(bergmännischer Vortrieb im Schutze einer HDBV) lässt relevante Wassereintritte bei sorgfältiger<br />

Bauweise nicht erwarten. Daher erübrigen sich weitere Ausführungen bezüglich der befürchteten<br />

Drainagewirkung.<br />

Zum in dieser ergänzenden Stellungnahme angeführten Gutachten Dr. Johann Meyer vom 10.10.2001<br />

wird ausgeführt:<br />

Zunächst wird auf die fachliche Stellungnahme von Professor Dr. Ilse Jenewein vom 18.10.2001<br />

verwiesen. Diese lautet wie folgt:<br />

„Grundsätzlich wird festgestellt, dass bereits im Bewilligungsbescheid der BH Schwaz festgestellt<br />

wurde, dass aus dem gegenständlichen Brunnen Innuferfiltrat gefördert wird. Die nunmehr in Auftrag<br />

gegebenen Beweissicherungsuntersuchungen haben ergeben, dass der Innuferfiltratanteil zwischen<br />

20 und 80 % je nach Wasserstand und Fördermenge schwankt.<br />

Zu den Einwendungen wird wie folgt Stellung bezogen:<br />

ad a<br />

Das Grundwassermodell hat ergeben, dass bei den punktuell erfolgenden Absenkungen eine<br />

minimale Absenkung des Grundwasserspiegels im Brunnen zu erwarten ist. Diese Absenkung hat<br />

keine Prognosecharakter sondern wurde aus den Versuchen und vorhandenen Daten im Modell<br />

errechnet. Eine Verminderung der Quantität ist auszuschließen, da lediglich der Innuferfiltratanteil<br />

etwas höher wird.<br />

ad b<br />

Die Veränderung der physikalischen und chemischen Eigenschaften des Wassers verhalten sich<br />

zukünftig nicht anders als bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Die Mineralisierung des Wassers schwankt<br />

bereits derzeit zwischen 16d°H und 7d°H bzw. un 5 mmol. Die durchgeführten Untersuchungen<br />

zeigten, dass bei Vorliegen von vermehrten Grundwasser das Wasser gemäß dem SI-Index als<br />

Calcitabscheidend zu beurteilen ist, während es sich bei vermehrten Innuferfiltratanteil eher im<br />

Kalkkohlensäuregleichgewicht befindet<br />

Bezüglich der eventuell stattfindenden bakteriologischen und biologischen Veränderungen erfolgt ein<br />

umfangreiches Beweissicherungsprogramm, es ist derzeit nicht zu erkennen, dass sich irgendwelche<br />

Änderungen ergeben<br />

Im übrigen dürfte Herrn Dr. Johann Meyer nicht bekannt sein, dass das Untersuchungsprogramm mit<br />

beiden betroffenen Firmen abgestimmt wurde und von den Vertretern der beiden Firmen als plausibel<br />

und gut eingestuft wurde, so dass es als merkwürdig erscheint, dass in der fachlichen Stellungnahme<br />

ein Programm in einer Intensität verlangt wird, das weiter unter dem Level des bereits bestehenden<br />

Programmes liegt.<br />

Es daher davon auszugehen, dass der Ersteller der fachlichen Stellungnahme von den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten nicht informiert wurde.<br />

I.jenewein“<br />

Die wasserrechtliche Bewilligung der BH Schwaz vom 29.12.1994, Zl. 14.032/11-94, erstreckt sich<br />

hinsichtlich Tyrolit ausschließlich auf Kühl- und Klimatisierungszwecke, wobei der Gesamtkonsens mit<br />

80 l beschränkt ist. Im Bewilligungsbescheid ist ausdrücklich von Innuferfiltrat die Rede. Besondere<br />

qualitative Anforderungen an eine Grundwassernutzung zu Kühlzwecken sind nicht erkennbar, die<br />

wesentlichsten Komponenten Wassermenge und Wassertemperatur bleiben unverändert. Der<br />

Brunnen reicht bis in eine Tiefe von ca. 39 m. Vorschreibungen betreffend Einbau eines<br />

Wasserzählers fehlen, allerdings hätten die Unternehmen ein Betriebsbuch anzulegen, in dem unter<br />

anderem die monatlichen Wasserfrachten erfasst sind.


645<br />

Aus Sicht der BEG kann die Tieferlegung des Stanerbaches keine Auswirkungen auf diesen Brunnen<br />

haben, handelt es sich bei diesem Gewässer doch um einen Seitenbach grundwasserstromabwärts,<br />

der einen typischen Schwemmfächer aufweist, auf dem die Siedlung Stans entstanden ist. Der Betrieb<br />

des Brunnens selbst dürfte, wie dies aus anderen vergleichbaren Fällen bekannt ist (zB<br />

Großwasserpumpversuch der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG im Bereich des Flughafens IBK),<br />

zum mittelbaren Einzug von Innwasser führen. Schließlich ist hinsichtlich der Auswirkungen nicht<br />

darauf abzustellen, ob Auswirkungen aus einem Bauvorhaben ausgeschlossen sind, sondern ob diese<br />

nach fachmännischer Voraussicht zu erwarten sind. Dies entspricht auch dem einschlägigen<br />

Gesetzeswortlaut im § 26 WRG.<br />

Die Brunnen unterliegen wie zahlreiche andere Quellen und Pegel im gesamten Projektgebiet einer<br />

regelmäßigen Beweissicherung.<br />

Laut Ergebnisbericht der Untersuchungen zu den Tiefbrunnen Darbo/Tyrolit beträgt bei Niederwasser<br />

der Grundwasseranteil aus dem Begleitstrom 60 bis 80 % im Sommer zur Hochwasserzeit lediglich 30<br />

bis 40 %, dem gegenüber der Innuferfiltratanteil 20 bis 40 % (Niederwasser) bzw. 60 bis 70 %<br />

(sommerliches Hochwasser). Diese Mischwasserberechnung auf Grundlage unterschiedlicher<br />

Härtegrade finden ihre Entsprechung auch in vorhandenen Belastungen mit leichtflüchtigen<br />

Kohlenwasserstoffen. Zusammenfassend ergibt sich, dass Privatsachverständigengutachten Meyer in<br />

sich unschlüssig ist, ein erhöhter Eintrag Innuferfiltrat jedoch zu keiner Beeinträchtigung der<br />

Nutzbarkeit des Nutzwasserbrunnens führt, sondern vielmehr gegenüber dem Grundwasser vorteilhaft<br />

im Hinblick auf die Ausfällung wäre. Diese Verhältnisse lassen entgegen der abgestimmten<br />

Vorgangsweise in Bezug auf Erschütterungen besondere Überwachungsmaßnahmen und insgesamt<br />

die Festlegungen von Alarmgrenzwerten obsolet erscheinen. Die im Gutachten enthaltenen<br />

haftungsrechtlichen Ausführungen sind keine Fachfragen, sondern eine Angelegenheit des<br />

Schadenersatzrechtes und entbehren im Hinblick auf § 19 Abs. 2 EisbG der Notwendigkeit<br />

irgendwelcher Vorschreibungen.<br />

Zusammenfassung:<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die projektsgemäße Ausführung des<br />

Vorhabens keine Eingriffe in den Ablauf des Unternehmens Tyrolit erfolgen, welche eine<br />

schwerwiegende Beeinträchtigung des Betriebsablaufes zur Folge hätten. Eine Beeinträchtigung des<br />

Brunnens durch die Baumaßnahme der BEG erscheint jedenfalls ausgeschlossen. Hinsichtlich der<br />

Luftqualität wird die BEG die allgemeine Maßnahmen setzen, die im gesamten Projektsgebiet zur<br />

Verminderung von Immissionen aus dem Baustellenbetrieb vorgesehen sind. Der Standort Stans liegt<br />

in einer umweltmäßig schwer belasteten Zone, wie die Ergebnisse der Luftmessstation Vomp (siehe<br />

Einreichunterlagen) klar aufzeigen, die ungünstigen Luftwerte sind schlussendlich ein maßgebender<br />

Grund, dass das zur Genehmigung anstehende Vorhaben überhaupt in Planung gezogen wurde und<br />

rasch ausgeführt werden soll. Bzgl. Erschütterungen und Gebäudeschäden besteht ohnedies ein<br />

abgestimmtes Beweissicherungsprogramm und fehlt diesbezüglich das Rechtsschutzinteresse.<br />

Hinsichtlich der behaupteten Verfahrensmängel kann auf den objektiv nie bestrittene Sachverhalt,<br />

dass der gesamte Bauentwurf während der im Edikt vorgesehenen Frist in der Standortgemeinde<br />

Stans zur Einsichtnahme bereitlag und dies während der Amtsstunden auch möglich war, verwiesen<br />

werden. Der Behörde wurde unabhängig von den Standortgemeinden der Bauentwurf zusätzlich in<br />

fünffacher Ausfertigung zur Verwendung übergeben. Das Vorbringen ist aus Sicht der BEG von<br />

prozessionalen und nicht von inhaltlichen Erwägungen geleitet.<br />

Die von der Einschreiterin vorgelegten Privatgutachten beziehen sich mit Ausnahme der 2.<br />

Stellungnahme Mayr offenbar auf den Planungsstand UVE. Sie wurden bereits im UVP-Verfahren<br />

vorgelegt.<br />

ZU STELLUNGNAHME WAGNER ANTON UND MARGARETHE<br />

Das Objekt wird in das Beweissicherungsprogramm aufgenommen. Im übrigen ist der Abschluss<br />

eines Dienstbarkeitsvertrages vorgesehen. Durch die Auslegung der Tunnelröhre treten an der<br />

Oberfläche keine wesentlichen Einschränkungen für die Nutzbarkeit des Grundstückes ein.<br />

ZU STELLUNGNAHME BISTUM<br />

Für den Trassenbereich liegen auf dem Grundeigentum des Bistums weder sämtliche erforderlichen<br />

Bewilligungen nach dem MinroG noch die naturschutzrechtliche und forstrechtliche Bewilligung vor.<br />

Einer Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung im Trassennahbereich stehen, wie dem


646<br />

naturkundlichen Gutachten Reischer zu entnehmen ist, massive naturkundefachliche Bedenken<br />

entgegen.<br />

Innerhalb des durch die vorliegende naturschutzrechtliche und forstrechtliche Bewilligung<br />

vorgezeichneten Abbaugebietes ist ein Abbau nach dem Ergebnis der verschiedenen im Verfahren<br />

erstatteten einschlägigen Gutachten im bisher geübten Umfang möglich. Es wird jedoch darauf<br />

hingewiesen, dass das zulässige Abbaugebiet nach MinroG durch den jährlichen<br />

Gewinnungsbetriebsplan derzeit nur einen Bruchteil dieses Raumes umfasst.<br />

Im Zuge der Ausführungsplanung wird die BEG bestrebt sein, durch die Entfernung einer Eiche den<br />

Südabhang des Tiergartens zu schonen. Hinsichtlich der Befürchtung, durch eine Absenkung des<br />

Grundwassers erleide der Baumbewuchs des Tiergartens Schaden, wird auf die diesbezüglich<br />

anderslautende Feststellung des Sachverständigen Pesta verwiesen. Das Vorbringen ist unbegründet.<br />

Im einzelnen wird ausgeführt:<br />

Zu 1:<br />

Ein Abstellen von Entschädigungsforderungen auf eine verlorene künftige Nutzung, ohne dass dafür<br />

Genehmigung vorliegen, ist für die BEG undenkbar. Gerade der Nahbereich des Tunnels erscheint<br />

auch in ferner Zukunft wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen für Mensch, Natur und<br />

bestehende Anlagen (Öbb-Strecke, Autobahn) einer Bewilligung insbesondere nach dem<br />

Naturschutzrecht nicht zugänglich. Es darf auf die Stellungnahme des Amtssachverständigen für<br />

Naturkunde verwiesen werden.<br />

Zu 2:<br />

Das Vorbringen ist nicht nachvollziehbar. Abgesehen vom Auwald, der hier nicht vorkommt, wurzeln<br />

Forstpflanzen grundsätzlich nicht im Grundwasser bzw. sind darauf angewiesen. Siehe dazu auch<br />

Stellungnahme des SV Pesta.<br />

Zu 3:<br />

Der Fledermausstollen ist als Lebensraum einer bedrohten Tierart einer „Nachnutzung“ entzogen. Im<br />

übrigen sind die Nachnutzungsmöglichkeiten für Stollen aus der Natur der Sache sehr beschränkt<br />

(z.B. als Wohnraum ungeeignet).<br />

Zu 4:<br />

Das Ausbruchmaterial wird dem Grundeigentümer Bistum Innsbruck im Bereich des Bergbaugeländes<br />

Gubert übergeben.<br />

Zu 5:<br />

Ein Kauf dieser Flächen ist nicht vorgesehen. Das Deponieprojekt wird auch seitens des<br />

Abwasserverbandes AIZ nicht weiter verfolgt.<br />

Zu 6:<br />

Das Vorbringen betreffend Vermietung der ehemaligen Bunkeranlagen ist mangels Bestimmtheit nicht<br />

klar beurteilbar, erscheint aber unzutreffend.<br />

Eine gewisse Einschränkung der forstlichen Nutzung während der Bauzeit ist möglich.<br />

Zu 7:<br />

Aufgrund des Gutachtens des naturkundlichen Sachverständigen erscheinen Anpassungen im<br />

Ausführungsprojekt möglich, da der Schutz des Tiergartens Vorrang gegenüber der nördlichen Eiche<br />

zukommt.<br />

ZU STELLUNGNAHME KARL MUIGGDas Vorbringen des Einschreiters betrifft über weitere Strecken<br />

grundsätzliche Erwägungen zur Sinnhaftigkeit des Bauvorhabens, die Kapazität der Strecken,<br />

angeblich wesentlich höhere Kosten sowie die Behauptung, vor Beginn des Baus der<br />

Unterinntaltrasse wäre eine Vereinbarung zwischen den angrenzenden Ländern erforderlich. Dieses<br />

Vorbringen bildet keinen zulässigen Einwand in einem eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigungsverfahren.<br />

Beweissicherungen werden von der BEG im möglichen Einflußbereich des Tunnelbauvorhabens<br />

gesetzt. Diese dienen in erster Linie dazu, im Fall behaupteter Schäden eine möglichst gesicherte


647<br />

Beweislage vorzufinden. Eine Beweislastumkehr kann nicht akzeptiert werden, vielmehr trifft<br />

grundsätzlich die Beweislast denjenigen, der eine Behauptung aufstellt.<br />

Der künftige Betreiber hat die Bewilligungslage entsprechend der eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung und der Betriebsbewilligung zu übernehmen. Hinsichtlich der Haftung gilt die<br />

Sonderregelung des § 19 (2) EisbG. Spezielle schadenersatzrechtliche oder haftungsrechtliche<br />

Bestimmungen sind daher weder zulässig, noch erforderlich.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON PAUL KETTNER, MAG. BARBARA KETTNER UND ELISABETH<br />

KROEPFEL<br />

Die angesprochene Liegenschaft Badgasse 6 liegt im Bereich der bergmännisch vorgetriebenen<br />

Tunneltrasse. Im Bereich der Liegenschaft beträgt die Überlagerung 35 bis 37,5 m.<br />

Die Baumaßnahmen werden so durchgeführt, daß die Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb auf<br />

ein zumutbare Maß reduziert werden. Da im Bereich der Liegenschaft der Tunnel bergmännisch<br />

vorgetrieben wird und Massentransporte durch besiedeltes Gebiet gemäß den Ergebnissen des UVP-<br />

Verfahrens ausgeschlossen sind, kommt es zu keinen Mehrbelastungen durch Staub, Abgase und<br />

Lärm. Sehr wohl können Sprengerschütterungen wahrgenommen werden. Sprengtätigkeiten werden<br />

unter laufender Überwachung der Sprengerschütterung durchgeführt. Sollten durch die<br />

Baumaßnahmen dennoch Schäden auftreten, so können diese durch die vor Inangriffnahme der<br />

Bauarbeiten durchgeführten Gebäudebeweissicherung diese exakt eruiert werden.<br />

Großräumige Fels- und Wassereinbrücke im Bereich der Liegenschaften der Einschreiter sind nach<br />

menschlichem Ermessen auszuschließen.<br />

Die Grenzwerte, die seitens des SV Fiby für Lärm und Erschütterungen im UVP-Verfahren festgelegt<br />

wurden, werden im Bereich der Liegenschaft eingehalten. Schäden am Haus und Grundstück konnen<br />

durch den Betrieb dadurch jedenfalls ausgeschlossen werden.<br />

Der behauptete Verlust von Mieteinnahmen ist aufgrund der vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht<br />

zu besorgen.<br />

ZU DEN EINWENDUNGEN VON RA DR. KNOLL (UNTERNEHMENSGRUPPE „FRÖSCHL“)Die<br />

Stellungnahme wird auf Basis des Schriftsatzes 1034E2 erstellt, die ergänzenden Stellungnahmen<br />

vom 11.10.2001 und vom 17.10.2001 werden anschließend behandelt. Auf die beiden ergänzenden<br />

Stellungnahmen vom 23.11.2001 wird am Schluss eingegangen. Wegen der fehlenden Systematik<br />

und der in sich nicht geschlossenen Gliederung werden die Punkte der Reihe nach abgehandelt:<br />

Zur behaupteten Verletzung subjektiv öffentlicher Rechte (im Schriftsatz als Abschnitt „A“<br />

gekennzeichnet):<br />

Die im Schriftsatz angeführten Unternehmen bilden durch Verschmelzungen eine<br />

Unternehmensgruppe, wobei die nunmehrige Unternehmensstruktur bis dato weder im Grundbuch<br />

noch im Firmenbuch richtig gestellt wurde. Alle in der Stellungnahme Knoll angeführten Unternehmen<br />

sowie KR BM Ing. E. Fröschl, geb. am 05.04.1937, werden in der Folge kurz als „Einschreiter“<br />

bezeichnet. Im Vorfeld fanden bereits umfangreiche Abstimmungsgespräche hinsichtlich der Planung<br />

der Neubaustrecke statt, welche auch die betriebliche Abwicklung während der Baudurchführung<br />

einschlossen.<br />

Ad Pkt. 1. lit.a):<br />

Seit Inkrafttreten der Trassenverordnung wurden bauliche Maßnahmen seitens der Einschreiter<br />

begonnen, ohne dass dafür eine Ausnahme vom Bauverbot im Trassenverordnungsstreifen von der<br />

BEG erteilt worden wäre. Dies gilt insbesondere für die Fertigteil-Betonproduktion, wobei auf Grund<br />

der Einwendungen eine nachträgliche Ausnahmeerteilung nicht möglich erscheint. Dass die<br />

Ausweitung des Betriebes nicht mehr möglich wäre, ist nicht nachvollziehbar und insbesondere auf<br />

Grund der Zufahrtsverhältnisse, der Lage des Tunnels sowie den Platzbedürfnissen für einen<br />

uneingeschränkten laufenden Betrieb schlichtweg unerfindlich. Die Gefährdungsbereichsflächen des<br />

Tunnels liegen entweder am Rande der Gesellschaftsflächen oder werden als Zufahrts- bzw.<br />

Betriebsmanipulationsflächen benötigt. Eine Verlagerung bzw. Ausweitung der<br />

Betonfertigteilproduktion auf diese Flächen ist daher nicht zu erwarten.<br />

Ad 1. lit.b):<br />

Der Tunnel entspricht einem Gebäude der Klasse I nach ÖNORM S9020. Laut dem von den Gubert<br />

Bergbau GmbH erstellten Privatsachverständigengutachten Bubendorfer wird von


648<br />

Schwinggeschwindigkeiten von 10 mm/sec auf die Tunnelröhre ausgegangen. Die Sprengungen<br />

erfolgen mit Lademengen von maximal 50 kg je Zündzeitstufe, woraus der Gutachter einen<br />

erforderlichen Mindestabstand von 50 m vom Tunnel ermittelte. Diese Schwingungsbelastung ist<br />

akzeptabel.<br />

Ad 1. lit.c):<br />

Die Ausführungen zur Erdbebengefahr betreffen grundsätzliche keine subjektiven Rechte.<br />

Ad 1. lit.d):<br />

Die Lage der Trafostation und des Rettungsplatzes wurde im Vorfeld mit den Einschreitern<br />

abgestimmt und unter größtmöglicher Schonung des Betriebes im freibleibenden Raum zwischen der<br />

Felswand des Tiergartens und dem Tunnel situiert. Dieser Rettungsplatz darf zur Durch- und<br />

Überfahrt genutzt werden, als Lager- und Abstellfläche kann er in Hinkunft deshalb nicht genutzt<br />

werden, da die Fläche im Einsatzfall, der nicht vorhersehbar ist, uneingeschränkt sofort zur Verfügung<br />

stehen muss. Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen ausgerechnet an der schmalsten Stelle der<br />

Durchfahrt, noch dazu im Bereich des Eingangs zum Verwaltungsgebäude eine Lagertätigkeit entfaltet<br />

werden sollte.<br />

Eine Gesundheitsgefährdung durch die Trafostation ist nicht gegeben, es handelt sich um eine<br />

Standardeinrichtung, deren Einbau selbst in bewohnten Gebäuden zulässig wäre.<br />

Hinsichtlich des behaupteten Informationsmangels betreffend Unfälle wird auf das einliegende<br />

Rettungskonzept im Bauentwurf verwiesen. Bezüglich der behaupteten Sicherheitsmängel wird auf<br />

den Bauentwurf, die Gutachten der Sachverständigen und die einschlägigen Fachvorträge der<br />

Projektanten im Rahmen der Baugenehmigungsverhandlung verwiesen.<br />

Zur Baustellenabwicklung:<br />

Ad Baustellenabwicklung lit a.):<br />

Die Ausführungen zur Baustellenabwicklung beginnen mit einem völlig unverständlichen Hinweis auf<br />

einen Verlust von Waldfläche. Im Bereich des Tunnels und der Baustellenabwicklungsfläche laut<br />

Einreichobjekt gibt es keinen Wald.<br />

Ad Baustellenabwicklung lit b.):<br />

Von den Einschreitern ist schon länger angedacht, den Flüssiggastank zu entfernen und einen<br />

Anschluß an das Ferngasnetz zu machen. Der Anschluss an das Ferngasnetz der TIGAS dürfte ein<br />

längeres Vorhaben sein, welches durch die Maßnahmen der BEG auch grundsätzlich nicht verhindert<br />

wird. Zwischen der TIGAS und der BEG haben bereits vorbereitende Gespräche wegen einer<br />

Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot für zwei Erdgasversorgungsleitungen stattgefunden. Die<br />

Behauptung, es gäbe keinen Ersatzplatz für den Flüssigtank stellt eine unhaltbare Behauptung dar.<br />

Ad Baustellenabwicklung lit. c.):<br />

Abgesehen von der Frage, ob für die Versickerung von Niederschlagswässern oder betrieblichen<br />

Abwässern eine wasserrechtliche Bewilligung überhaupt vorliegt, entsteht durch das Bauvorhaben<br />

keine erhebliche Änderung der Grundwasserverhältnisse. Die Ausführungen stehen überdies im<br />

Widerspruch zur an anderer Stelle befürchteten Beeinträchtigung vorhandener<br />

Grundwassernutzungen.<br />

Ad Baustellenabwicklung lit. d.):<br />

Der behauptete Verlust von Staplerflächen wird hinsichtlich der dramatisch geschilderten<br />

Auswirkungen bestritten. Es wird Aufgabe von Vereinbarungen mit den betroffenen Unternehmungen<br />

sein, die Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass die unzweifelhaft eintretenden wechselseitigen<br />

Behinderungen auf das notwendige Ausmaß verringert werden.<br />

Ad Baustellenabwicklung Pkt. lit. e.):<br />

Laut Vertrag ASFINAG/BEG ist die Benützung der Betriebshaltebucht an der A12 am östlich der<br />

Betriebsfläche der Einschreiter nur für berechtigten Verkehr im Rahmen des Tunnelsicherheits- und<br />

Rettungskonzeptes bzw. während der Bauphase der NBS für den BEG-Baustellenverkehr möglich.<br />

Die Gestattung der Nutzung der Betriebshaltebucht sonstigen Verkehr, insbesondere die Einschreiter,<br />

ist der BEG ausdrücklich untersagt.<br />

Ad Baustellenabwicklung lit. f.):


649<br />

Es ist vorgesehen, von Seiten der BEG einen Planungs- und Baustellenkoordinator für die<br />

Gesellschaftsflächen im Zeitraum der Baudauer der NBS einzusetzen. Dieser wird das Gros der<br />

notwendigen Koordinierungstätigkeiten für beide Seiten übernehmen. Die Anwesenheit einer<br />

ganztägig anwesenden verantwortlichen Person der Einschreiter wird daher bestritten. Ein allfälliger<br />

Mehraufwand für die Einschreiter wird gesondert von der BEG nach Vereinbarung abgegolten.<br />

Ad Baustellenabwicklung lit. g.):<br />

Die Anschlussbahn ist wegen der erforderlichen vorübergehenden Verschwenkung der ÖBB<br />

Bahnstrecke für diesen Zeitraum unbenützbar. Bereits im Vorfeld hat die BEG zugesagt, die allfälligen<br />

Mehrkosten eines Transports mittels LKW nach Vereinbarung zu tragen.<br />

Zusammenfassend kann bezüglich der Baulogistik auf das Protokoll der Besprechung vom<br />

08.03.2000 am Sitz der Projektleitung Unterinntalbahn verwiesen werden, an der die Einschreiter<br />

durch die Herren Praschberger und Hintner vertreten waren. In dieser Planungsbesprechung wurden<br />

die Einreichvariante und die Alternativvarianten für die Bereiche Tunnel Jenbach bis einschließlich<br />

Schildvortrieb Münster/Wiesing und unter Punkt 3 ausdrücklich die Abstimmung des<br />

Baulogistikkonzeptes mit der Firma Gubert (diese stand stellvertretend für sämtliche heutigen<br />

Einschreiter) umfänglich besprochen.<br />

Ad Pkt. 3.):<br />

Die vorübergehende Beeinträchtigung bestimmter Betriebsabläufe wird grundsätzlich nicht bestritten.<br />

Die Frage der Abgeltung bildet keinen Gegenstand des eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigungsverfahrens.<br />

Ad Pkt. 4.):<br />

Die angeführten Bewilligungsbescheide stellen eine bloße Auflistung dar, inwieweit auf ihrer<br />

Grundlage betriebliche Tätigkeiten tatsächlich rechtmäßig ausgeübt werden können, bemisst sich<br />

nach ihrem Inhalt und allenfalls sonstigen erforderlichen Bewilligungen oder Zustimmungen. Die<br />

wesentlichste Einschränkung enthält zweifelsfrei der Bescheid der BH Schwaz vom 10.04.1998, Zl.<br />

419/4-96, der eine weitgehende Einschränkung des Abbaugebietes mit der Zielsetzung Erhaltung des<br />

Landschaftsbildes enthält, wobei seitens der betroffenen Gemeinde Wiesing sowie der<br />

Nachbargemeinde Jenbach selbst diese sehr einschränkende Bewilligung – wenn auch erfolglos – bei<br />

den Höchstgerichten wegen untragbarer Beeinträchtigung für die Bewohner ihres Gemeindegebietes<br />

und die Naturschutzinteressen bekämpft wurde. Dieser Bescheid enthält unter anderem<br />

Bestimmungen bezüglich der Steilheit der Abbauwände, der Anlegung von Bermen, der<br />

Rekultivierung und dem Fortbestand des Fledermausstollens (Vorschreibung lt Spruch Pkt. I. 5. bis<br />

10.), wobei in Verbindung mit der Berufungserkenntnis der Landesregierung vom 08.09.1998,<br />

Zl.U13.162/13 jedenfalls klar hervorgeht, dass die Außenränder in voller Höhe des Tiergartenstocks<br />

erhalten bleiben müssen.<br />

Hinsichtlich der angeführten Bewilligungen aus den Jahren 2000 und 2001 wird darauf hingewiesen,<br />

dass diese, soweit sie innerhalb des Trassenverordnungsstreifens liegen, einer Bewilligung gemäß §<br />

5 HLG bedürfen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Umwandlung der<br />

bisherigen Abbaufelder 1 und 4 in Grubenmaße im Jahre 2000, wodurch der Rettungsschacht und<br />

Rettungsplatz als einziger Teil der Neubaustrecke innerhalb des Grubenfeldes zu liegen kommt.<br />

Ad Pkt. 5. lit.b.):<br />

Aus logistischer Sicht wurden von der BEG bereits Bauphasenpläne erstellt, welche auch die<br />

Baumaßnahmen der BEG mit denen der Einschreiter koordinieren sollen. Diese wurden den<br />

Einschreitern bereits zur Kenntnis gebracht. Die endgültigen Bauphasenpläne werden derzeit von der<br />

BEG erarbeitet und nach Fertistellung mit den Einschreitern besprochen. In diesem Zusammenhang<br />

muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass das Vergaberecht alternative Konzepte der<br />

ausführenden Firmen grundsätzlich zulässt.<br />

Sprengungen:<br />

Hinsichtlich des Fortbestandes des Steinbruchs in geologischer und sprengungstechnischer Hinsicht<br />

wird auf die bereits im Privatsachverständigen-Gutachten Bubendorfer, erstellt im Auftrag der Gubert<br />

Bergbau GmbH, angeführte Schwinggeschwindigkeit von 10 mm/sec hingewiesen. Nach diesem<br />

Gutachten ist ein Abbau innerhalb des durch den Naturschutzbescheid vorgezeichneten Rahmens<br />

voraussichtlich gegeben. Es fehlen jedoch den Einschreitern die erforderlichen Bewilligungen für eine<br />

Ausdehnung des Abbaugebietes.


Ad Seite 10 Abs. 5:<br />

650<br />

Zutreffenderweise wird an dieser Stelle von den Einschreitern ausgeführt, dass für die Grubenfelder 3<br />

und 4 gar keine Abbaugenehmigungen vorliegen. Der derzeitige genehmigte Gewinnungsbetriebsplan<br />

erstreckt sich auf das Grubenmaß 1, wobei auch diesbezüglich nochmals auf den<br />

Trassenverordnungsstreifen hingewiesen wird. Allfällige notwendige erweiterte Abbaugenehmigungen<br />

können nicht präjudiziert werden und sind daher für dieses Verfahren irrelevant.<br />

Ad Seite 11 Abs. 2, 1. Satz:<br />

Die Behauptung, durch den Betrieb der Eisenbahn würden Streuströme Auswirkungen auf den<br />

Sprengbetrieb im Steinbruch haben, wird bestritten, da durch das Einziehen von Erdungsleitungen<br />

entlang der Bahnanlage nur geringfügige Streuströme außerhalb des Tunnelbauwerkes erwarten<br />

lassen, weshalb keine Gefahr der Fremdauslösung von Sprengkapseln zu erwarten ist.<br />

Ad Seite 11 Abs. 2, 2. Satz:<br />

Die auf Seite 11 oben im Schriftsatz enthaltene Behauptung, durch den Betrieb des Steinbruchs<br />

könnten bei unerwarteten geologischen Verhältnissen Felsabstürze entstehen, erscheint mit der<br />

Betriebsanlagengenehmigung und dem Arbeitnehmerschutz der dortigen Betonteilproduktion<br />

unvereinbar. Folgte man der Argumentation der Einschreiter, müsste der gesamte Bereich des<br />

Unterflurtunnels im Nahbereich des Tiergartens zum Sperrgebiet erklärt werden und wäre der<br />

Nutzung durch die Betonwerke jedenfalls entzogen. Im einzelnen wird dazu ausgeführt:<br />

1. Argument „unvorhergesehene geologische Verhältnisse“:<br />

Der Steinbruch Tiergarten besteht aus einer äußerst reinen Art des Kalksteins, weswegen der<br />

Abbau an dieser Stelle erfolgt. Dieser umfaßt das gesamte Massiv. Die geologischen Verhältnisse<br />

sind daher bekannt.<br />

2. Argument „Betrieb der Eisenbahn“:<br />

Es scheint sehr unwahrscheinlich, daß durch den Betrieb der NBS Steinschlag ausgelöst werden<br />

sollte, zumal die Erschütterungen der unter der Erdoberfläche gelegenen NBS äußerst gering sind.<br />

Zudem hat die Fa. Gubert dafür zu Sorgen, daß wacklige Steine entsprechend abgesichert<br />

werden, sodaß keine Gefahr für das Firmengelände entsteht. Eine darüber hinaus gehende<br />

Erschütterung geht von der NBS nicht aus.<br />

3. Argument „Betrieb des Steinbruchs“:<br />

Die Fa. Gubert hat im Sinne des bewilligten Gewinnungsbetriebsplans und des<br />

Arbeitnehmerschutzes entsprechend Vorkehrungen zu treffen, daß es zu keinen Felsabstürzen<br />

kommt. Laut Naturschutzbescheid muß zudem eine Kulisse des Tiergartens von mindestens 50 m<br />

erhalten bleiben. Ein Felssturz ist daher nicht zu erwarten, zumal die Sprengstärke durch die Nähe<br />

des Tunnels ohnehin begrenzt wird.<br />

Die Argumentation scheint auch auf Grund der unmittelbaren Nähe der TIGAS-Fernleitungen, der<br />

A12-Autobahn und der Bestandstrecke der ÖBB verfehlt, da auch diese Anlagen bei Sprengungen<br />

durch die Fa. Gubert gefährdet würden. Bereits derzeit werden Erschütterungen durch den<br />

vorhandenen Steinbruch und durch das Fertigteilwerk ausgelöst, die zu keiner Ablösung von<br />

Gesteinspaketen führen. In diesem Zusammenhang sei weiters darauf hingewiesen, daß auch die<br />

Bestansstrecke in unmittelbarer Nähe an der südseitigen Flanke des Tiergartenhügels vorbeiführt.<br />

Erschütterungproblematiken in den letzten Jahrzehnten die durch die Bestandsstrecke verursacht<br />

wurden sind nicht bekannt.<br />

Zusammenfassend läßt sich daher festhalten, daß durch den Betrieb der NBS oder durch den Betrieb<br />

des Steinbruches unter Einhaltung der üblichen Sorgfalt und der Auflagen (insbesondere<br />

Beibehaltung der Kulisse des Tiergartens, Schwinggeschwindigkeit beim NBS-Tunnel v < = 10<br />

mm/sec) keine Gefahr ausgeht, die ein Ablösen von größeren Gesteinspaketen verursachen würde.<br />

Ad Pkt. 5. lit. c.):<br />

Völlig unschlüssig erscheinen auch die Ausführungen, wonach die Abbauarbeiten im Steinbruch nur<br />

mehr mit einem deutlichen Abstand zur Tunnelröhre deshalb vorgenommen werden könnten, weil die<br />

Überlagerung der Tunnelröhre bloß 2 m betragen. Auch hier wird offensichtlich von abstürzenden<br />

Felsbrocken an der Außenseite der Tiergartenwand ausgegangen, ein Umstand, der mit dem<br />

Bergwerksbetrieb mit Sicherheit nicht vereinbar wäre und den bereits ausgeführten Folgen für die<br />

dortigen gewerbebetrieblichen Tätigkeiten führen müsste. Zudem wird jedenfalls bestritten, dass der<br />

derzeitige bescheidmäßige wirtschaftliche Betätigungsbereich der Einschreiter in deutlichem Umfang<br />

dadurch eingeschränkt wird, dass das Überfahren oder das Lagern von Sachen aller Art auf der


651<br />

fertigen Tunnelröhre grundsätzlich keine negative Auswirkung für diese hat. Eine mögliche<br />

Einschränkung der Gewichtsauflage auf der NBS wird im Gefährdungsbereiches finanziell abgegolten.<br />

Ad Pkt. 5. lit.d.) Abs. 1:<br />

Hinsichtlich der behaupteten Einsatzgewichte der Raupenfahrzeuge darf auf die einschlägige ÖNORM<br />

B 40.002 verwiesen werden, die von einem Gesamtgewicht von 60 t ausgeht. Die behauptete<br />

Beschädigung der Tunnelröhre durch Stapel- und Aushubarbeiten wird grundsätzlich bestritten.<br />

Allerdings erschiene in diesem Punkt eine verstärkte Ausführung der Tunnelröhre in Bereichen von<br />

Radladern und Raupenfahrzeugen mit einem Einsatzgewicht von 70 t denkbar, um allfällige höhere<br />

Belastungen abfangen zu können.<br />

Ad Pkt, 5 lit. d.) Abs. 2:<br />

Es wird auch auf die Ausführungen unter Pkt. 1. lit.g verwiesen. Hinsichtlich der Anschlussbahn wird<br />

bemerkt, dass im Vorfeld zwar geprüft wurde, inwieweit diese auch während der Bauzeit in Betrieb<br />

gehalten werden könnte, dies sich bei derzeitigem Wissensstand als wirtschaftlich nicht vertretbar<br />

darstellt. Der wirtschaftliche Ruin bzw. die mangelnde Konkurrenzfähigkeit der Einschreiter durch<br />

diese Maßnahme wird jedenfalls bestritten, insbesondere da für einen allfälligen nachgewiesenen<br />

Mehraufwand Entschädigungen durch die BEG nach Vereinbarung erfolgen werden. In der bereits<br />

oben erwähnten Besprechung haben die Vertreter der Einschreiter ausdrücklich erklärt, dass während<br />

der Baumaßnahme auf die Bahnverladung verzichtet werden könne (Seite 9 des Protokolls).<br />

Völlig unerfindlich ist doch die Ausführung bezüglich eines möglichen Anschlusses an die<br />

Zillertalbahn, der durch die Neubaustrecke unmöglich werden sollte. Ein direkter Anschluss an diese<br />

Schmalspurbahn könnten jedenfalls nur im Wege einer Über- oder Unterführung der bestehenden<br />

ÖBB Strecke erfolgen, was im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten, die schwer zu lösenden<br />

Vorgaben an Radien und Steigungen ein derartiges Projekt mehr als utopisch erscheinen lässt und<br />

offensichtlich lediglich deshalb hier angeführt wird, um irgendwelche eintretenden Nachteile für die<br />

Einschreiter im Verfahren einzubringen. Im übrigen darf auch hier darauf hingewiesen werden, dass<br />

die Verlegung theoretischer Möglichkeiten in Ermangelung sämtlicher hiefür erforderlicher<br />

Bewilligungen und technischer Planungen jedenfalls nicht als Eingriff in Rechte qualifiziert werden<br />

kann.<br />

Ad Pkt. 5 lit. e und f):<br />

Hinsichtlich der Unterbrechung von bestehenden Versorgungsleitungen wird auf die<br />

Wiederherstellungsverpflichtung nach § 20 EisbG verwiesen. Eine Gefährdung der<br />

Grundwasserbrunnen erscheint deshalb ausgeschlossen, da bei der geringen Tiefe des Tunnels und<br />

der im Lockermaterial gewählten Baumethode keine großflächige Absenkung des<br />

Grundwasserspiegels eintritt und dies auch gar nicht zulässig wäre. Im übrigen bedürfte eine derartige<br />

Maßnahme einer eigenen wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 10 Abs. 2 WRG. Weshalb durch<br />

einen Aufstau von Grundwasser die Betriebswasserversorgung gefährdet sein solle, ist nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

Die erneute Erwähnung des Arguments „Ganzzuggleisanschluss“ macht dieses auch nicht wichtiger<br />

bzw. richtiger. Es wird diesbezüglich auf die Ausführungen in Pkt. 5. lit. d Abs. 2) verwiesen.<br />

Ad Pkt. 5 lit. g):<br />

Das Problem verlorener Abstellflächen während der Baudurchführung kann durch zur<br />

Verfügungstellen von Ersatzabstellflächen ausgeglichen werden. Im übrigen fehlen zur Beurteilung<br />

dieses Einwandes jedwege Angaben bezüglich benötigter Stellplätze im<br />

Baustelleneinrichtungsbereich. Abstellflächen, die für immer verlorengehen, da Anlagen der BEG<br />

errichtet werden, werden ohnehin von dieser käuflich erworben.<br />

Ad Pkt. 5 lit. h):<br />

Siehe auch Ausführungen in Pkt. Bauabwickung lit. e). Seitens der Baulogistik der BEG ist<br />

vorgesehen, die erforderlichen An- und Abfahrten von schweren LKWs in den Bereich der<br />

Unternehmen aufrecht zu erhalten. Die Unterführung Gubert weist diese Kapazitäten auf. Des<br />

weiteren errichtet die BEG über eine Betriebsumkehr an der Inntalautobahn eine<br />

Verbringungsmöglichkeit für das BEG-eigene Transportaufkommen direkt über die Autobahn, sodass<br />

keine Belastung der Gemeindestraße in Richtung Jenbach und der Landesstraße in Jenbach eintritt.<br />

Ad Pkt. 5 lit. i):


652<br />

Die Verlegung der Betriebstankstelle und der Waage bildet ein Abwicklungsproblem, dessen Lösung<br />

keinen Bestandteil des ggst. Baugenehmigungsverfahrens darstellt, wobei die Kosten unzweifelhaft<br />

von der BEG zu tragen sein werden.<br />

Hinsichtlich der Gefährdung von Betriebsgebäuden wird darauf hingewiesen, dass die BEG strenge<br />

Vorgaben hinsichtlich sekundären Körperschalls sowie Erschütterungen zu erfüllen hat und darüber<br />

hinaus eine Gefährdung dieser Gebäude im Hinblick auf die bereits zitierte ÖNORM S9020<br />

ausgeschlossen scheint. Wollte man eine derartige Gefahr erblicken, wäre der Baubestand bereits<br />

jetzt durch den Bergbaubetrieb sowie die von den Einschreitern im Schriftsatz angeführten enormen<br />

Lasten bei der Verführung der Gesteine und deren Lagerung gefährdet und müsste letzterer<br />

eingeschränkt oder die Gebäude geräumt werden.<br />

Ad Pkt. 5 lit. k):<br />

Allfällige bestehende Bestandverträge sind zwischen den einzelnen Vertragspartnern zu regeln. Das<br />

geleaste Gebäude kann grundsätzlich im vorgesehenen Ausmaß genutzt werden. Es darf auch an<br />

dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass für das angeführte Gebäude keine Ausnahme vom<br />

Bauverbot gemäß § 5 HL Gesetz derzeit besteht und dass daher allfällige Entschädigungen jedenfalls<br />

entfallen, da die Errichtung ohne die Zustimmung der BEG erfolgte.<br />

Zu den Anträgen:<br />

Die Einholung eines Gutachtens eines Bergbausachverständigen erscheint entbehrlich. Die<br />

Bergbautätigkeit kann derzeit, wie im Schriftsatz selbst ausgeführt wird, lediglich im Bereich der<br />

erteilten Abbaugenehmigungen d.h. gemäß den bewilligten Gewinnungsbetriebsplan 2001/2002<br />

durchgeführt werden. Einer Ausdehnung des Abbaus in Richtung der Bahntrasse stehen sowohl die<br />

Trassenverordnung als auch der bereits erwähnte Rodungs- und Naturschutzbescheid der BH<br />

Schwaz entgegen. Schließlich wird noch auf das Privatsachverständigengutachten Bubendorfer und<br />

das Gutachten des tunnelbautechnischen Sachverständigen verwiesen.<br />

Antrag<br />

(a) Es wird auf das Privatsachverständigen-Gutachten Bubendorfer und die Gutachten Fraccaro<br />

und Heissel/Mostler verwiesen.<br />

(b) Die Zu- und Abfahrt wird grundsätzlich gewährleistet. Die näheren Regelungen sollen<br />

vertraglich getroffen werden.<br />

(c) Es wird auf die Auslegung der Röhre gemäß ÖNORM S9020 verwiesen.<br />

(d) Eine Einschränkung im Bereich des Gefährdungsstreifens bedarf keines Beweises, sondern<br />

ist in den Einreichunterlagen angeführt.<br />

(e) Es wird auf das geologische Gutachten Mostler/Heissel verwiesen.<br />

(f) Die Einschränkungen führen einerseits nicht zur Existenzgefährdung und bildeten überdies<br />

einen entschädigungsrelevanten Sachverhalt.<br />

(g) Wie f).<br />

(h) Es wird auf die Gutachten Mostler/Heissel und Pesta verwiesen.<br />

(i) Der Beweisantrag beinhaltet auch die Schallimmissionen der Einschreiter selbst. Soweit<br />

Schallimmissionen aus dem Bahnbetrieb resultieren ist eine Beweisführung in einem<br />

Bergbaubetrieb und Betonfertigteil-Unternehmen wegen relativer Geringfügigkeit und<br />

fehlender Zielsetzung entbehrlich.<br />

(j) Kein Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens. Betroffene Liegenschaftsflächen selbst<br />

sind in entschädigungsmäßiger Hinsicht in den anstehenden Vertragsverhandlungen und<br />

gegebenfalls in einem Enteignungsverfahren zu behandeln.<br />

(k) Während der Bauausführung besteht jedenfalls eine Einschränkung bezüglich der<br />

Anschlussbahn. Diese Fragestellung wird im Rahmen der anstehenden<br />

Vertragsverhandlungen zu behandeln sein. Nach Rückbau des Provisoriums kann die<br />

Anschlussbahn ihren Betrieb in der bisherigen Form wieder aufnehmen. Ein<br />

Sachverständigenbeweis ist zu all diesen Themen nicht erforderlich.<br />

(m) Gemäß dem in Österreich herrschenden Kumulationsprinzip kann der Antrag im Ergebnis nur<br />

den Raum gemäß Bewilligungsbetriebsplan 2001 umfassen. Eine Überschneidung mit den<br />

Baumaßnahmen der BEG ist daher ausgeschlossen, da ein Baubeginn der Neubaustrecke<br />

erst nach Vorliegen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung und erfolgreichem Abschluss<br />

des Vergabeverfahrens erfolgen kann.<br />

(n) In einer bestehenden Bergbau-, Betonerrichtungs- und Fertigteilerrichtungsanlage ein nahezu<br />

abwegiger Antrag.


653<br />

(o) Die Möglichkeit dazu, hätte im Rahmen der Bauverhandlung bestanden. Die örtlichen<br />

Verhältnisse sind der BEG und den einschlägigen Sachverständigen aus früheren Tätigkeiten<br />

hinreichend bekannt. Überdies standen Luftbilder zur Verfügung.<br />

Zusammenfassend hat die mündliche Verhandlung ein ausreichendes Beweisergebnis erbracht. Die<br />

Einholung der beantragten Gutachten ist hinfällig.<br />

Im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahrens sind baurechtliche<br />

Angelegenheiten zu prüfen, nicht jedoch Angelegenheiten der Grundinanspruchnahme der daraus<br />

abzuleitenden Entschädigungsansprüche. Das Einholen des Gutachtens eines<br />

Wirtschaftssachverständigen erscheint daher entbehrlich. Dasselbe gilt für ein Gutachten hinsichtlich<br />

der Unternehmensbewertung. Ein sprengmitteltechnisches Sachverstän-digengutachten erscheint<br />

bereits deshalb entbehrlich, da nicht auf zukünftigen Abbau abzustellen ist, sondern auf die derzeitige<br />

Genehmigungslage. Hinsichtlich der Staubbelastung wird auf das allgemeine Verfahrensergebnis<br />

verwiesen und im übrigen noch einmal dargetan, dass sich das Bauvorhaben der BEG hier im<br />

Nahbereich eines Bergbaubetriebes und auf gewerblichen Betriebsanlagen befindet. Zu den weiters<br />

gestellten Anträgen für den Fall, dass das Tunnelprojekt genehmigt wird, wird darauf hingewiesen,<br />

dass eine Absenkung der Tunnelröhre mit unvertretenden Mehrkosten verbunden wäre, erheblich in<br />

die Rechte Dritter eingreifen würde (Veränderung des Gefährdungsbereiches im Bereich der<br />

angrenzenden Unterflufstrecke, damit insbesondere im Bereich anderer Bahnunternehmen und<br />

teilweise bereits gewidmeter Gewerbegebiete), wobei zum Hinweis auf die Unterkellerung nochmals<br />

darauf hingewiesen wird, dass dieses Vorbringen im Widerspruch zu den Ausführungen der<br />

Einschreiter hinsichtlich Steinschlaggefahr vom Tiergarten und behaupteter Auswirkungen des<br />

Bergbaus auf Hohlraumbauten stünde. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung eines<br />

Sachverständigen zur Bewertung von Liegenschaftsflächen eine Fragestellung betrifft, die nicht<br />

Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens ist sondern eines allfälligen Enteignungsverfahrens<br />

nach den Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes.<br />

Zur ergänzenden Stellungnahme vom 11.10.2001<br />

1. Der Tunnelbau entspricht einem Hochbau der Gebäudeklasse I nach ÖNORM S9020 zuzuordnen.<br />

Der Erschütterungsschutz eines Masse/Federsystems dient dem Schutz der Umgebung vor dem<br />

Bahnbetrieb, hat jedoch keinerlei Nutzen für die Betriebssicherheit der Eisenbahnanlage.<br />

Schwingungsgeschwindigkeiten jenseits der Ausrichtung des Tunnels würden die hier gestellten<br />

Fragen zumindest zum Teil aufwerfen. Nachdem vorab davon auszugehen ist, dass, wie auch im<br />

vorangehenden Schriftsatz auf Seite 4 oben angeführt, das naheliegende Betonfertigteilwerk<br />

ebenfalls nach Gebäudeklasse I ÖNORM S9020 ausgelegt ist, liegt eine absolute Obergrenze der<br />

Schwinggeschwindigkeiten vor, welche durch Sprengungen seitens der Bergbauunternehmen<br />

ausgelöst werden können, ohne in den angrenzenden schwingungstechnisch als empfindlicher<br />

einzustufenden Hochbauten Gefährdungen auszulösen.<br />

2. Eine Deponie im Werk Gubert bildet keinen Bestandteil des Einreichprojektes. Abgesehen von<br />

kurzzeitigen Zwischenlagerungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche wird das Material<br />

entsprechend dem Ergebnis der Auftragsvergaben den ausführenden Unternehmen zur Nutzung<br />

überlassen (nach deren freien Auswahl bzw. entsprechender Materialverwendbarkeit im Rahmen<br />

der Altstoffverwertung, zur Deponierung u. ä.).<br />

3. Streuströme werden durch technische Maßnahmen gering gehalten. Im übrigen darf diesbezüglich<br />

auf die Eigenstromversorgung der Unternehmen verwiesen werden.<br />

4. Durch den Sprengabbau dürfen weder Gefährdungen Dritter noch Verletzungen öffentlicher<br />

Interessen herbeigeführt werden. Sprengungen, die zu Gesteinsablösen am Südabhang des<br />

Tiergarten führten, widersprächen diesen Vorgaben da damit eine Gefährdung von Arbeitnehmern<br />

anderer Unternehmen (Betonfertigteilherstellung) sowie deren Kunden eintreten würde und<br />

überdies ein Widerspruch zur Zielsetzung der Erhaltung der Außenränder des Tiergartens die<br />

Folge wäre.<br />

5. Für eine Kontamination der Grundwässer im gegenständlichen Bereich bestehen keine Nachweise,<br />

überdies fehlt jeder konkrete Hinweis.<br />

6. Die Anzahl der LKW-Fahrten ist dem Projekt zu entnehmen.<br />

7. Es wird hinsichtlich der Pumpleistung der Tunnelentwässerung (Leckagewässer) auf die<br />

Projektseinlage verwiesen.<br />

8. Dies ist nicht der Fall, da der Rettungsausgang gegenüber dem Tunnel mit einer dichten Schleuse<br />

versehen ist.<br />

9. Ein Austritt dieser Gase im Bereich Gubert ist durch die bereits erwähnte Schleuse im<br />

Rettungsschacht nicht möglich.


654<br />

Zur ergänzenden Stellungnahme vom 17.10.2001<br />

Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Beeinträchtigung der Ausübbarkeit einer Bewilligung<br />

erst dann gegeben ist, wenn für das Vorhaben sämtliche erforderlichen Bewilligungen vorliegen. Die<br />

danach zulässige Abbautätigkeit beschränkt sich auf das durch den geltenden<br />

Gewinnungsbetriebsplan umschriebene Gebiet, soweit dieses nicht innerhalb des<br />

Trassenverordnungsstreifens liegen sollte. Künftige Abbautätigkeiten mögen sie konkrete oder nur<br />

vage umrissen sein, stellen jedenfalls keinen Eingriff in ein bestehendes Recht dar, binden jedoch das<br />

Bergbauunternehmen insoweit, als keine Gefährdung des Eisenbahnbetriebs bzw. der<br />

Eisenbahnanlage sich ergeben darf. Das Bergbauunternehmen selbst hat diesbezüglich ein<br />

Privatgutachten erstellen lassen, welches der BEG übermittelt wurde. In diesem Gutachten des Dipl.-<br />

Ing. Friedrich Bubendorfer vom 25.11.1999 werden zum Schutze des Tunnels Werte mit 10 mm/sec<br />

unterstellt, die wesentlich unter den Grenzwerten der ÖNORM S9020 mit 30 bzw. 24 mm/sec liegen.<br />

Bei einem Abstand von 70m zur Tunnelwand hat der Sachverständige eine maximale Lademenge von<br />

35 kg, bei mehr als 85m 50 kg als zulässig ermittelt, wobei bei diesen Werten beim Nahabstand von<br />

70m die Schwinggeschwindigkeit nur 8,51 mm/sec beträgt.<br />

Zur neuerlich vorgebrachten Behauptung, Großsprengungen könnten zum Abgleiten größerer<br />

Gesteinspakete am Südrand des Tiergartens führen, wird auf die bereits vorhin angestellten<br />

Überlegungen hinsichtlich der damit verbundenen latenten Gefährdung der Betriebsanlage der Beton<br />

herstellenden Einschreiter verwiesen. Während der Baudurchführung kann diesem Problem, sollte es<br />

überhaupt bestehen, durch eine Akkordierung der Tätigkeiten wirksam begegnet werden. Größere<br />

Felsstürze, welche die Tunnelanlage gefährden würden, stünden jedenfalls im Widerspruch auch zur<br />

geltenden Bewilligungslage (Gefährdung Dritter und öffentlicher Interessen). Die Geologie des<br />

Tiergartens ist hinreichend bekannt. Um eine Gefährdung Dritter oder öffentlicher Interessen zu<br />

vermeiden, wären die Großsprengungen in geologisch kritischen Bereichen anders durchzuführen<br />

oder zu unterlassen.<br />

Zur Richtigstellung betreffend die Abbaugenehmigung wird nochmals bemerkt, dass die tatsächliche<br />

Genehmigung zum Abbau entsprechend der Gewinnungsbetriebspläne erteilt wird,<br />

Abbaugenehmigungen in den bisherigen Grubenfeldern durch Umwandlung in die neuen<br />

Grubenmaße auch weiterhin keine hinreichende bergrechtliche Genehmigung zum Abbau darstellen<br />

und überdies entsprechend dem Kumulationsprinzip jedenfalls der Abbau auch durch den geltenden<br />

naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Bescheid so begrenzt ist, dass der Abstand zwischen<br />

Tunnelröhre und dem durch die letzteren Bescheide begrenzten Gebiet mehr als 70m beträgt. Die<br />

neuen Grubenmaße erreichen durch ihre Anlehnung an den Tunnelverlauf über den Tiergarten hinaus<br />

und führen so dazu, dass ein Teil des Rettungsschachtes noch im ausgewiesenen Bergbaugebiet zu<br />

liegen kommt.<br />

ZU DEN ERGÄNZENDEN STELLUNGNAHMEN DER GUBERT GMBH & CO. NACHFOLGER KG,<br />

DER BERGBAUVERWALTUNGS AG, DER JENBACH BETON GESMBH UND DER<br />

KATZENBERGER PRODUKTIONS GESMBH & CO KG:<br />

Zunächst wird in dieser Stellungnahme eine Erstreckung der Fristen beantragt um die umfänglichen<br />

Gutachten studieren zu können. Aus verfahrensrechtlichen Gründen wird diesem Begehren Rechnung<br />

zu tragen sein. Ob die Gutachten der rechtsfreundlichen Vertretung zugesendet oder die Auflage der<br />

Verhandlungsschrift zur Einsichtnahme als ausreichend angesehen wird, muss der Behörde<br />

überlassen bleiben.<br />

Zu den gestellten einzelnen Beweisanträgen wird bemerkt, dass die entsprechenden Fragestellungen<br />

in den einschlägigen Gutachten bereits beantwortet wurden.<br />

Festgestellt wird, dass diese Anträge nicht von allen ursprünglich einschreitenden Parteien gestellt<br />

wurden. Dies dürfte mit Ausnahme des Herrn KR Eduard Fröschl jedenfalls seine Ursache in<br />

Umgliederungen dieser konzernähnlich organisierten Unternehmen gelegen sein.<br />

ZUR ERGÄNZENDEN STELLUNGNAHME DER GUBERT GMBH & CO NACHFOLGER KG<br />

Für die zu klärenden Sachverhalte ist die Beiziehung weiterer Sachverständiger nicht erforderlich. Der<br />

Tunnel wird auf Schwingungen der Gebäudeklasse 1 gemäß ÖNORM S9020 ausgelegt. Das von der<br />

BEG vorgelegte Privatgutachten Bubendorfer und die von ihm als Privatsachverständiger dieses<br />

Unternehmens vorgenommene Ergänzung vom 23.11.2001, abgegeben im Zuge der mündlichen<br />

Baugenehmigungsverhandlung, ergeben selbst bei Annahme eines worst case Szenarios<br />

Schwinggeschwindigkeiten die mit 20mm/sec wesentlich unter der Norm von 30mm/sec liegen, auf die<br />

das Bauwerk ausgelegt wird.


655<br />

Ein Masse/Feder/System dient dem Erschütterungsschutz gegenüber Erschütterungen, die vom<br />

Bahnbetrieb ausgehen und bezweckt grundsätzlich Personenschutz.<br />

Die Vorlage eines weiteren Privatsachverständigengutachtens erscheint nicht nötig, zumal den<br />

Ausführungen auch nicht entnommen werden kann, welche schwingungs- und<br />

erschütterungstechnischen Belange ungeklärt sein sollten.<br />

Die Teilzurückziehung der Einwendungen wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zusammenfassung:<br />

Der Eisenbahntunnel ist einem Gebäude der Gebäudeklasse I nach ÖNORM S9020 gleich zu halten.<br />

Die möglichen Schwingungsgeschwindigkeiten im Bergbau sind durch die behördlichen Bewilligungen<br />

beschränkt, wobei im Hinblick auf den Schutz Dritter (andere Unternehmen derselben<br />

Unternehmensgruppe, die ÖBB Strecke Kufstein/Innsbruck, das Siedlungsgebiet der Gemeinden<br />

Jenbach und Wiesing einschließlich der HTL Jenbach) und die öffentlichen Interessen zum Schutze<br />

der Bevölkerung vor Schallimmissionen unabhängig der geltenden Bewilligungslage enge Grenzen<br />

gezogen sind. Die rechtliche Befugnis zum Abbau besteht ausschließlich im Bereich der hier nicht<br />

entscheidungserheblichen Abbaufelder Tiergarten I und II (daher jedenfalls nicht in den neuen<br />

Grubenmaßen 2 und 3) gemäß dem genehmigten Gewinnungsbetriebsplan 2001/2002 und dort nur<br />

innerhalb der durch die Rodungsbewilligung und die naturschutzrechtlichen Bewilligung enger<br />

gezogenen Grenzen. Der Trassenverordnungsstreifen reicht im fraglichen Bereich des Tiergartens ca.<br />

80 m über die Außenwand des Tunnels in Richtung Tiergarten. Aus alldem ergibt sich, dass eine<br />

durch den geplanten Eisenbahnbau nicht in einer Weise in den Bergwerksbetrieb eingegriffen würde,<br />

der einer Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung entgegen stünde.<br />

ZU GEORG OBERHAMMER<br />

Die betroffene Grundparzelle, Gst. Nr. 1470, liegt südlich der bestehenden Bahntrasse und ist von<br />

Baumaßnahmen nicht betroffen. Das Wirtschaftswegenetz im Bereich Kundl wird nicht für<br />

Massentransporte herangezogen, da das Baufeld über eine auf dem Baufeld liegende Baustraße<br />

erschlossen wird. Der An- und Abtransport von Material erfolgt über das erwähnte Baustraßennetz<br />

und die B 171 von Radfeld aus.<br />

Im Raumordnungskonzept der Gemeinde Kundl ist für die betroffene Grundstücksparzelle die<br />

Errichtung einer Hofstelle nicht vorgesehen. Forderungen aus der Errichtung einer Hofstelle auf<br />

Flächen, die gemäß Raumordnungskonzept dafür nicht vorgesehen sind, können von der BEG nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

ZU STELLUNGNAHME HERBERT GSCHWENTNER<br />

Bei der angegebenen Unterführung handelt es sich um die Unterführung bei km 23,671. Da der<br />

Abschnitt Richtung Angerberg nicht Bestandteil der derzeitigen Einreichplanung ist und im Abschnitt<br />

Angerberg die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten sind, können keine Angaben zu<br />

Wegverlegungen gemacht werden.<br />

Im Zuge des nächsten Planungsschrittes wird selbstverständlich darauf geachtet, daß eine<br />

entsprechende Zufahrt eingeplant wird.<br />

ZU HOTEL SCHWARZBRUNNZu a) Bauphase<br />

Baustellenverkehr:<br />

Der Baustellenverkehr wird, soweit technisch möglich, wie in den Unterlagen dargestellt, über die<br />

Autobahn A12 (provisorischer Anschluß Stans) und die Landesstraße L 215 „Unterinntalstraße“<br />

westlich der Querung mit der A12 zur Autobahnanschlußstelle Schwaz geführt. Damit ist<br />

sichergestellt, daß die Siedlungsräume Schlagthunr und Stans/Unterdorf von Massentransporten<br />

freigehalten werden. Die geforderten Lärmmessungen sind somit nicht erforderlich.<br />

Baustelleneinrichtung:<br />

Die in den Einreichunterlagen ausgewiesenen Bauflächen gliedern sich in:<br />

- Baustelleneinrichtungsflächen und<br />

- Baufeld.<br />

Die Baustelleneinrichtungsflächen sind so angelegt, daß sie abseits vom bewohnten Siedlungsraum<br />

situiert sind. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden mit einer Plankenwand eingezäunt.


656<br />

Das Baufeld erstreckt sich längs der Baumaßnahme. Im Baufeld finden die Baumaßnahmen statt. Das<br />

Baufeld wird im Nahbereich der Siedlungsräume in Abstimmung mit den Anrainern mit einer<br />

Plankenwand eingezäunt. Außerhalb der Siedlungsräume wird ein Bauzaun errichtet.<br />

Die Tiroler Baulärmverordnung wird unter Berücksichtigung der örtlichen Flächenwidmung<br />

eingehalten. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist kein zusätzlicher Schutz gegenüber dem Baulärm<br />

erforderlich.<br />

Autobahnverlegung:<br />

Mit der provisorisch verlegten Autobahn wird auch die bereits vorhandene Lärmschutzwand mit<br />

versetzt.<br />

Rodung:<br />

Rodungen werden nur im erforderlichen Maß durchgeführt.<br />

Zu b) Betriebsphase:<br />

Lärmschutz:<br />

Durch die Führung der Neubaustrecke und der verlegten Bestandstrecke in Tunnelabschnitten im<br />

Bereich des Unterdorfes von Stans – Tunnelportal Bestandstrecke liegt östlich der Siedlungsgrenze<br />

von Stans, Tunnelportal Neubaustrecke liegt ca. 500 m und Beginn der Wanne Stans liegt ca. 1000 m<br />

östlich von Stans – ist eine weitreichende Verbesserung der Lärmimmission- und –emission im<br />

Bereich Stans zu verzeichnen.<br />

Für die Lärmberechnung wurden normierte Rechenverfahren (ÖNorm S 5011 und ÖAL-Richtline Nr.<br />

28) unter Berücksichtigung von Ansätzen für Mitwindfälle herangezogen.<br />

Der Forderung einer Lärmschutzwand entlang der gesamten offenen Gleisstrecke kann aufgrund der<br />

für die BEG bindenden SchIV-Grenzwerte nach den derzeit vorliegenden Prognosen nicht<br />

entsprochen werden. Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme der BEG zur Stellungnahme der<br />

Gemeinde Stans verwiesen.<br />

Erschütterungen:<br />

Erschütterungssysteme werden, so weit erforderlich, zur Einhaltung der Grenzwerte für Erschütterung<br />

und sekundären Luftschall die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgeschrieben wurden,<br />

eingebaut.<br />

ZU TOURISMUSVERBAND STANS<br />

Radwanderweg:<br />

Für die Führung des Radwanderweges während der Bauarbeiten ist im Rahmenvertrag mit der<br />

Gemeinde Stans eine Einigung erzielt worden.<br />

Zu a) Bauphase<br />

Baustellenverkehr:<br />

Der Baustellenverkehr wird, soweit technisch möglich, wie in den Unterlagen dargestellt, über die<br />

Autobahn A12 (provisorischer Anschluß Stans) und die Landesstraße L 215 „Unterinntalstraße“<br />

westlich der Querung mit der A12 zur Autobahnanschlußstelle Schwaz geführt. Damit ist<br />

sichergestellt, daß die Siedlungsräume Schlagthurn und Stans/Unterdorf von Massentransporten<br />

freigehalten werden. Die geforderten Lärmmessungen sind somit nicht erforderlich.<br />

Baustelleneinrichtung:<br />

Die in den Einreichunterlagen ausgewiesenen Bauflächen gliedern sich in:<br />

- Baustelleneinrichtungsflächen und<br />

- Baufeld.<br />

Die Baustelleneinrichtungsflächen sind so angelegt, daß sie abseits vom bewohnten Siedlungsraum<br />

situiert sind. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden mit einer Plankenwand eingezäunt.<br />

Das Baufeld erstreckt sich längs der Baumaßnahme. Im Baufeld finden die Baumaßnahmen statt. Das<br />

Baufeld wird im Nahbereich der Siedlungsräume in Abstimmung mit den Anrainern mit einer<br />

Plankenwand eingezäunt. Außerhalb der Siedlungsräume wird ein Bauzaun errichtet.


657<br />

Die Tiroler Baulärmverordnung wird unter Berücksichtigung der örtlichen Flächenwidmung<br />

eingehalten. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist kein zusätzlicher Schutz gegenüber dem Baulärm<br />

erforderlich.<br />

Autobahnverlegung:<br />

Mit der provisorisch verlegten Autobahn wird auch die bereits vorhandene Lärmschutzwand mit<br />

versetzt.<br />

Rodung:<br />

Rodungen werden nur im erforderlichen Maß durchgeführt.<br />

Zu b) Betriebsphase:<br />

Lärmschutz:<br />

Durch die Führung der Neubaustrecke und der verlegten Bestandstrecke in Tunnelabschnitten im<br />

Bereich des Unterdorfes von Stans – Tunnelportal Bestandstrecke liegt östlich der Siedlungsgrenze<br />

von Stans, Tunnelportal Neubaustrecke liegt ca. 500 m und Beginn der Wanne Stans liegt ca. 1000 m<br />

östlich von Stans – ist eine weitreichende Verbesserung der Lärmimmission- und –emission im<br />

Bereich Stans zu verzeichnen.<br />

Für die Lärmberechnung wurden normierte Rechenverfahren (ÖNorm S 5011 und ÖAL-Richtlinie Nr.<br />

28) unter Berücksichtigung von Ansätzen für Mitwindfälle herangezogen.<br />

Der Forderung einer Lärmschutzwand entlang der gesamten offenen Gleisstrecke kann aufgrund der<br />

für die BEG bindenden SchIV-Grenzwerte nach den derzeit vorliegenden Prognosen nicht<br />

entsprochen werden Ein permanentes Überwachungssystem wird von der BEG als überschießend<br />

abgelehnt. Nach der Inbetriebnahme sind in der Anfangsphase sowie in längeren periodischen<br />

Abständen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Bahnverkehrs Messungen vorgesehen. Sollte im<br />

Zuge der Evaluierung festgestellt werden, daß die Grenzwerte nicht eingehalten werden, so wird die<br />

BEG die erforderlichen Maßnahmen setzen.<br />

Erschütterungen:<br />

Erschütterungsschutzsysteme werden, so weit erforderlich, zur Einhaltung der Grenzwerte für<br />

Erschütterung und sekundären Luftschall die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgeschrieben<br />

wurden, eingebaut.<br />

ZU DR. WALTER ZINS<br />

Der Fischereiberechtigte kann nach § 15 WRG lediglich fischereifreundliche Maßnahmen zur<br />

Schadensminderung verlangen, denen dann nachzukommen ist, wenn dies dem Bewilligungswerber<br />

zumutbar wäre. In ggst. Fall wurde zur Erleichterung der Ausführung des Bauvorhabens in offener<br />

Bauweise eine möglichst hoch liegende Gradiente gewählt, weshalb der Moosbach gedükert werden<br />

muß. Eine Anhebung der Gradiente in einer Weise, daß der Moosbach im Freispiegel durchfließen<br />

könnte, erforderte eine massive Anhebung der Autobahn mit allen sich hieraus für die Umwelt und<br />

Rechte Dritter ergebenden Nachteilen. Würde die Gradiente abgesenkt, führte dies zu wesentlichen<br />

bautechnischen Erschwerungen und bedeutenden Erhöhungen der Kosten. Eine Umplanung in einer<br />

der beiden Formen stünde in keinem Verhältnis zu den schadensvermindernden Auswirkungen für<br />

den Fischereiberechtigten.<br />

Das Vorbringen steht im übrigen auch im Widerspruch zu den Feststellungen des limnologischen wie<br />

des naturkundefachlichen Sachverständigen im ggst. Verfahren. Durch die Erhaltung eines Gerinnes<br />

oberhalb des unteren Endes des Dükers (also nördlich der Autobahn) und dessen vorgesehener<br />

Anspeisung durch Reinwässer aus dem Tunnel, ergibt sich vielmehr eine qualitative Verbesserung<br />

des Moosbachgrabens, der derzeti einen schlecht durchströmten Grundwassergießen abgibt.<br />

Überdies wird dieses Gewässer durch Einleitungen von Straßenwässern der A12 im Bereich der<br />

Unterquerung der Autobahn und der Unterquerung der Landesstraße qualtitativ beeinträchtigt. Dies<br />

vermindert jedenfalls derzeit auch die Fischqualität dieses Gewässers erheblich.<br />

Den Entschädigungsforderungen kann in dieser Form nicht zugestimmt werden. Das Ausmaß des<br />

Bauschadens hängt von derzeit nicht klar feststellbaren Faktoren wie Jahreszeit der Bauausführung<br />

oder meteorologische Verhältnisse zu kritischen Bauzeiten ab. Ein Dauerschaden durch die<br />

Unterbrechung der natürlichenn Fließstrecke infolge der Unterdükerung erscheint, wenn auch in<br />

wesentlich vermindertem Umfang, gegeben, wobei die Zufuhr reinen Tunnelwassers nach Ansicht der<br />

BEG diese Nachteile ausgleichen wird.


658<br />

Im Unterlauf erfolgt durch die Baumaßnahme der BEG keine Verschlechterung gegenüber dem<br />

derzeitigen Zustand. Ein Fischaufzug ist bis zum Düker und damit für den allergrößten Teil dieses<br />

Gießens auch weiterhin gewährleistet.<br />

Wie in anderen vergleichbaren Fällen, beabsichtigt die BEG die Frage der Fischereientschädigung<br />

privatrechtlich zu klären. Mangel Entscheidungsreife wäre nach Ansicht der BEG jedenfalls die<br />

Fischereientschädigung abzusondern und einer Erledigung zum gegebenen Zeitpunkt zuzuführen.<br />

ZU STELLUNGNAHME AICHNER UND ANDERE Hinsichtlich der einzuräumenden Dienstbarkeiten<br />

wird den Einschreitern ein Vertragsangebot, vergleichbar dem des Erkundungsstollens gemacht. Das<br />

diesbezügliche Muster wurde bereits erstellt und es liegen zwischenzeitlich bereits erste<br />

verbücherungsfähig unterschriebene Verträge vor.<br />

Hinsichtlich des Tunnelausbruchmaterials kann derzeit deshalb kein Kaufanbot gestellt werden, da die<br />

Marktpreise noch nicht hinreichend klar erscheinen. Im Hinblick auf den bedeutenden<br />

Ausbruchquerschnitt kann entsprechend dem Gebot einer raschen und wirtschaftlichen<br />

Baudurchführung erst nach Vorliegen der Kaufofferte des Ausbruchmaterials seitens der Übernehmer<br />

eine Preisbildung erfolgen. Auswirkungen auf die Bonität und die Grundstücksbeschaffenheit sind<br />

durch die Tunnelentwässerung nicht zu besorgen.<br />

ZU STELLUNGNAHME AKB<br />

Der Einschreiterin kommt weder eine Parteienstellung als Bürgerinitiative zu, noch werden in der<br />

Eingabe Einwendungen erhoben, die sich auf subjektiv öffentliche Rechte gründen. Vielmehr enthält<br />

die Eingabe allgemeine Ausführungen und Feststellungen betreffend angeblicher Verfahrensmängel,<br />

stellt Forderungen teilweise außerhalb des Verfahrensgegenstandes auf, die jeder Begründung<br />

entbehren und verliert sich im übrigen in Ausführungen über die Sinnhaftigkeit des Projektes, über die<br />

in diesem Verfahren jedenfalls nicht zu entscheiden ist.<br />

ZU STELLUNGNAHME AUT<br />

Der Einschreiterin kommt weder eine Parteienstellung als Bürgerinitiative zu, noch werden in der<br />

Eingabe Einwendungen erhoben, die sich auf subjektiv öffentliche Rechte gründen. Vielmehr enthält<br />

die Eingabe allgemeine Ausführungen und Feststellungen betreffend angeblicher Verfahrensmängel,<br />

stellt Forderungen teilweise außerhalb des Verfahrensgegenstandes auf, die jeder Begründung<br />

entbehren und verliert sich im übrigen in Ausführungen über die Sinnhaftigkeit des Projektes, über die<br />

in diesem Verfahren jedenfalls nicht zu entscheiden ist.<br />

ZU STELLUNGNAHME ÖUSH<br />

Der Einschreiterin kommt weder eine Parteienstellung als Bürgerinitiative zu, noch werden in der<br />

Eingabe Einwendungen erhoben, die sich auf subjektiv öffentliche Rechte gründen. Vielmehr enthält<br />

die Eingabe allgemeine Ausführungen und Feststellungen betreffend angeblicher Verfahrensmängel,<br />

stellt Forderungen teilweise außerhalb des Verfahrensgegenstandes auf, die jeder Begründung<br />

entbehren und verliert sich im übrigen in Ausführungen über die Sinnhaftigkeit des Projektes, über die<br />

in diesem Verfahren jedenfalls nicht zu entscheiden ist.<br />

ZU FRIEDL MARGREITERDie Unterführung bei km 23,671 wird verlängert und steht nach der<br />

Baumaßnahme der BEG wieder für die Erschließung zu bewirtschaftenden Grundstücke zur<br />

Verfügung.<br />

ZU STELLUNGNAHME HR DI JUDMAIER ATL<br />

Den in der Stellungnahme enthaltenen Ausführungen wird seitens der BEG vollinhaltlich<br />

beigepflichtet. Der Klarstellung halber wird jedoch darauf hingewiesen, dass das als langfristig<br />

angestrebte Ziel von 200 Zügen zusätzlich zum Bestand laut Protokoll 9 der Beitrittsakte weder auf<br />

der bestehenden Brennerstrecke und schon gar nicht auf der bestehenden Inntalstrecke bewältigt<br />

werden könnte. Um das mittelfristige Ausbauprogramm der Brennerachse realisieren zu können, ist im<br />

Gegensatz zum Basistunnel bereits der verfahrensgegenständliche Ausbau im Unterinntal<br />

unvermeidlich. Die BEG hat in ihren Überlegungen und Berechnungen auch die Verbesserung des<br />

regionalen Schienenverkehrs mitberücksichtigt und sieht ebenfalls auf Grund der bei Erstellung des<br />

Projektes erarbeiteten Unterlagen die auf Tirol zukommenden großen Probleme betreffend das<br />

Immissionsschutzgesetz Luft. Ohne Ausbau der Bahninfrastruktur erscheint die Bewältigung dieses<br />

Problems nicht zu bewerkstelligen.<br />

ZU STELLUNGNAHME DR. WERTHMANN


659<br />

Im Gutachten wird auf den ersten beiden Seiten ein Überwachungsumfang während der Bauphase<br />

wiedergegeben, der in Punkt A) dem Deponierecht und in den Punkten B) und C) dem hier nicht<br />

verfahrensgegenständlichen Teil des Wasserrechtes zuzuordnen ist. Daran schließt sich ein Abschnitt<br />

„Fortführung zu UVP-Gutachten“, in dem umfängliche Beurteilungen der Umweltverträglichkeit<br />

bestimmter Baumaßnahmen enthalten sind. Entsprechend der Zusammenfassung unmittelbar vor der<br />

Auflistung der vorgeschlagenen Vorschreibungen stellt der Sachverständige jedenfalls fest, dass kein<br />

Widerspruch zu den Ergebnissen des UVP-Verfahrens gegeben ist. Die BEG geht jedenfalls davon<br />

aus, dass die einzuhaltenden Auflagen erschöpfend im Katalog der Vorschreibungen Nr. 1 bis 14<br />

aufgelistet sind. Es wird daher im weiteren nur noch auf diesen Katalog eingegangen:<br />

Vorschreibung 1: kein Einwand<br />

Vorschreibung 2: kein Einwand<br />

Vorschreibung 3: kein Einwand<br />

Vorschreibung 4: kein Einwand<br />

Vorschreibung 5: kein Einwand<br />

Vorschreibung 6: kein Einwand<br />

Vorschreibung 7: Die Vorschreibung wird bzgl. „entsprechend der Wasserzusammensetzung“<br />

dahingehend interpretiert, daß dies nur bei Wässern anzuwenden ist die in<br />

besonderem Maße stahlaggressiv sind.<br />

Vorschreibung 8: kein Einwand<br />

Vorschreibung 9: kein Einwand<br />

Vorschreibung 10: kein Einwand<br />

Vorschreibung 11: kein Einwand<br />

Vorschreibung 12: kein Einwand<br />

Vorschreibung 13: kein Einwand<br />

Vorschreibung 14: kein Einwand<br />

ZU STELLUNGNAHME HOFER KG<br />

Die Hofer KG hat diesen Betrieb auf Grund einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 HLG errichten<br />

können. Im entsprechenden Vertrag vom 16. bzw. 18. Mai 2000 hat die Hofer KG als Bauwerber<br />

erklärt, „durch den geplanten Bau und Betrieb der Eisenbahnneubaustrecke hinsichtlich seines<br />

geplanten Bauvorhabens nicht beeinträchtigt zu sein und im eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigungsverfahren diesbezüglich keine Einwendungen der §§ 35 ff EisbG 1957 zu erheben.“<br />

Würde man den Ausführungen im Schriftsatz der Einschreiterin folgen, fielen nachträglich die<br />

Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot fort, da das<br />

Vorbringen der Hofer KG weitreichende Forderungen enthält. Nach den Zwangspunkten und den für<br />

Hochleistungsstrecken zwingend geforderten Trassierungsparameter ist eine Verschiebung der<br />

Trasse ausgeschlossen, wobei die Strecke insgesamt unter größtmöglicher Schonung von Bauland<br />

unter Beachtung der vorrangigen Umweltprämissen gewählt wurde.<br />

Die Planunterlagen sind zur Beurteilung der Auswirkungen ausreichend, wie sich auch aus den<br />

Gutachten der Sachverständigen ergibt. Die behauptete Unvollständigkeit und Unschlüssigkeit<br />

vorgelegter Gutachten wird nicht weiter präzisiert und stellt offensichtlich ein rein prozessuales<br />

vorbeugendes Vorbringen dar. Hinsichtlich der Grundinanspruchnahme ist der Abschluss eines<br />

Vertrages geplant.<br />

ZU STELLUNGNAHME HEIZÖLE RÜF<br />

Das Parteienverzeichnis wurde entsprechend dem Grundbuchstand zum Stichtag erstellt und<br />

dementsprechend die daraus sich ergebenden Eigentümer aufgenommen. Offensichtlich wurde das<br />

Grundstück Nr. 1265 mit der EZ 85 in der KG Fritzens zwischenzeitlich an Hans Hechenbichler<br />

Erdölprodukte GmbH verkauft. Siehe dazu die diesbezügliche Stellungnahme des GF Max Lustig<br />

sowie die Stellungnahme der BEG hierzu.<br />

ZU STELLUNGNAHME JOHANN MEIXNER<br />

Die Zurückziehung der Einwendungen vom 11.9.2001 wird zur Kenntnis genommen.<br />

ZU STELLUNGNAHME MARTIN SCHALLHART<br />

Für diese Hofstelle liegt für ein Wohnhaus weder eine Baubewilligung nach der TBO vor, noch wurde<br />

ein derartiges errichtet. Im noch nicht rechtskräftigen Raumordnungskonzept der Gemeinde Terfens<br />

wird offenbar die für die Erwirkung einer Baubewilligung erforderliche Widmung im<br />

Flächenwidmungsplan ermöglicht. Damit besteht derzeit weder in baurechtlicher Hinsicht eine<br />

Berechtigung zur Errichtung des Wohnteiles noch liegt eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 HLG


660<br />

vor. In Ansehen dieser Umstände ist bereits die Forderung nach Vorsehung eines Lärm- und<br />

Erschütterungsschutzes nicht berechtigt.<br />

ZU STELLUNGNAHME WALTER PETRI<br />

Die Stellungnahme betrifft weitgehend grundlegende Überlegungen hinsichtlich Zweckmäßigkeit und<br />

Notwendigkeit des Bauvorhabens überhaupt, was außerhalb der dem Einschreiter zustehenden<br />

Einwendungen gelegen ist. Der Einschreiter verkennt aber auch, dass die Schweiz mit erheblichen<br />

Verkehrsproblemen belastet ist und dieser entsprechend einer ähnlichen Zielsetzung (Schwerverkehr<br />

möglichst auf der Bahn) Eisenbahngroßbauvorhaben realisiert. Dass damit naturgemäß Fragen einer<br />

möglichst umweltschonenden Trassenführung verbunden sind, beweisen die derzeit bestehenden<br />

Meinungsverschiedenheiten betreffend die Zulaufstrecke Nord des Gotthart-Tunnels zwischen den<br />

betroffenen Gemeinden und dem Kanton einerseits und den SBB andererseits. Auf den beschränkten<br />

Handlungsspielraum der Republik Österreich wird weiters hingewiesen (Vorrang des Europarechts).<br />

ZU INGEBORG WIDAUER UND EDELTRAUD BRANDNER<br />

Das betroffene Objekt Weitental 28, Gst.Nr. 1155/3 und Gst.Nr. 241 liegt ca. 240 m von der<br />

Bahnachse der Neubaustrecke entfernt.<br />

Zu 1:<br />

Durch die o. a. Entfernung des Objektes von der Neubaustrecke ist eine Gefährdung des Objektes<br />

durch die Bauarbeiten des bergmännische vorgetriebenen Tunnels auszuschließen.<br />

Zu 2:<br />

Für die Einflüsse während der Betriebsphase durch Erschütterungen und Körperschall sind seitens<br />

des Sachverständigen Fiby Grenzwerte für den sekundären Luftschall und die Erschütterungen<br />

festgelegt worden. Da diese Grenzwerte für Objekte, die näher an der Bahntrasse liegen, einzuhalten<br />

sind, sind keine Beeinträchtigungen der Wohnqualität zu erwarten.<br />

ZU WÜRTH-HOCHENBURGER<br />

Die Straßenführung im Kreuzungsbereich nordwestlich der geplanten Straßenunterführung Tonwerk<br />

wird umgeplant, um eine verbesserte Einbindung des Betriebsgeländes Würth-Hochenburger und der<br />

Siedlung Fritzens West zu erreichen. Die Unterführung selbst bleibt unverändert. Eine andere Lage<br />

der Unterführung ist wegen der geplanten „Doppelstocklösung“ – die verlegte Bestandstrecke liegt<br />

weitgehend oberhalb der Neubaustrecke – der vorgesehenen Bauabwicklung und der seitens der<br />

Gemeinde Fritzens vorgegebenen Rahmenbedingungen für die Anlage des Wegenetzes im Bereich<br />

südlich der verlegten Bestandstrecke nicht möglich.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER AGRARBEHÖRDE<br />

Die angezogenen Weiderechte bestehen regelmäßig zu Gunsten der Gemeinden und bilden ein<br />

Überbleibsel aus deren früherer Existenz als bäuerliche Dorfgemeinschaften. Die Ausübung der<br />

Agrarrechte wird nur dort in geringem Umfang beeinträchtigt, wo Verbreiterungen von<br />

Rettungszufahrten und die Errichten von Rettungsplätzen (Schächten) vorgenommen werden. Im<br />

Zusammenlegungsgebiet Stans scheinen diese Rechte übrigens derzeit deshalb noch auf, da dieses<br />

Verfahren zwar sehr weit gediehen ist, die vorläufige Übergabe der Grundstücke an die neuen<br />

Eigentümer auch stattgefunden hat, der letzte Verfahrensabschnitt (Auflage des<br />

Zusammenlegungsplanes) jedoch erst begonnen wurde.<br />

ZU STELLUNGNAHME DES LANDESFEUERWEHRVERBANDES FÜR TIROL, LFI ING. GRUBER<br />

Die Rettungsplatzzufahrten bei km 26,150, 27,380 und 33,075 werden auf HQ 80 angehoben.<br />

Die offenen Detailfragen in bezug auf das Einbinden der Freiwilligen Feuerwehren werden mit diesen<br />

im Zuge des Betriesbsbewilligungsverfahrens geklärt.<br />

ZU STELLUNGNAHME ZUM ÖSTERREICHISCHEN ROTEN KREUZ TIROL, PETER MADER,<br />

LANDESRETTUNGSKOMMANDANT<br />

Die Fragen der Materialbevorratung sowie der Umwälzung von Sanitätsmaterial wird im Zuge des<br />

Betriebsbewilligungsverfahrens mit dem Roten Kreuz geklärt.<br />

ZUM GUTACHTEN DER SACHVERSTÄNDIGEN HEISSEL UND MOSTLER<br />

Zu UVP-Auflage Nr. 23 betreffend wissenschaftliche geologische Begleitung


661<br />

Im Bereich der bergmännischen Tunnels wurden von der BEG nahezu vollständig durchgehende<br />

Erkundungsstollen mit wissenschaftlicher geologischer Begleitung aufgefahren. Da das Hauptbauwerk<br />

im Nahbereich der bestehenden Erkundungsstollen errichtet wird, ist die Geologie weitgehend<br />

bekannt. Da in den Vorschreibungen zu einer wissenschaftlichen geologischen Begleitung keine<br />

Aussagen gemacht werden, sehen wir diese Anmerkung als Empfehlung an.<br />

Dem Anliegen der Sachverständigen, die Tunnelbauarbeiten durch eine wasserrechtliche Bauaufsicht<br />

begleiten zu lassen, wird seitens der BEG anerkannt. Wie in der naturschutzrechtlichen Bewilligung<br />

vorgesehen, wird die BEG in Ermangelung eines wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Tatbestandes<br />

und der darauf abstellbaren Bestellung einer behördlichen wasserrechtlichen Bauaufsicht nach § 20<br />

WRG eine derartige selbst bestellen, wobei den Forderungen der Sachverständigen hinsichtlich seiner<br />

Qualifikation nachgekommen wird. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird jedenfalls eine Abstimmung mit<br />

der Wasserrechtsbehörde gesucht, insoweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit die Bestellung einer<br />

formellen behördlichen Aufsicht für erforderlich erachtet. Grundlegend für diese Haltung der BEG sind<br />

die positiven Erfahrungen der Wasserwirtschaftstage, die nicht nur Gelegenheit für eine fachliche<br />

Auseinandersetzung geben, sondern es der BEG auch ermöglicht haben, erforderliche Änderungen in<br />

dem sensiblen wasserrechtlichen Bereich einer Vorabklärung zuzuführen. Grundsätzlich wird davon<br />

ausgegangen, dass in Ausführung des Projektes drei unterschiedliche Themen und<br />

Sachverständigenkreise angesprochen werden, nämlich<br />

a) der ökologische Bereich, der schwerpunktmäßig dem Naturschutzbereich zuzuordnen ist<br />

b) der wasserwirtschaftliche Bereich, der in erster Linie die Wasserrechtsbehörde betrifft,<br />

c) sowie der bahntechnische Bereich, der ausschließlich in den Aufgabenbereich der<br />

Eisenbahnbehörde fällt.<br />

Die Bereiche a und b sind Angelegenheiten der Baudurchführung, die dort einen laufenden Abklärung<br />

bedürfen, während der Bereich c weiterer Baugenehmigungen (Hochbauten, eisenbahntechnische<br />

Zusatzeinrichtungen etc.) sowie vor Inbetriebnahme eines unverfänglichen<br />

Betriebsbewilligungsverfahrens bedarf.<br />

Aus sachlichen und fachlichen Erwägungen ist daher die BEG bestrebt, diesen drei Themenkreisen<br />

der jeweils ihr gebührenden Aufmerksamkeit zu widmen und im konkreten Fall dies durch die<br />

Bestellung einer besonderen wasserrechtlichen Bauaufsicht und gegebenenfalls einer begleitenden<br />

wissenschaftlichen geologischen Aufsicht zu unterstreichen.<br />

Zu Gutachten F2 betreffend Bergwasser im Bereich der Kalkrippe Tiergarten<br />

Die BEG wird der Empfehlung der Sachverständigen nachkommen und entsprechende<br />

Untersuchungen und Recherchen betreffend der Aussagen des Gutachtens Professor Hölzl<br />

durchführen.<br />

Bezüglich Vorschreibungen der Sachverständigen für Geologie und Hydrogeologie bestehen von<br />

Seiten der BEG keine Einwendungen.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON STEFAN UND STEFANIE MOSER, JOSEF MOSER, MARTIN MOSER<br />

UND RENATE MOSER, ALLE VERTRETEN DURCH STEFAN MOSER<br />

Gemäß den lärmtechnischen Unterlagen der eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen sind für das<br />

angesprochene Objekt Weinberg 7 in Kundl Objektschutzmaßnahmen vorgesehen.<br />

Allfällig auftretende Schallreflexionen aus Lärmschutzwänden sind in den Berechnungsmodellen<br />

berücksichtigt. Die Grenzwerte der SchIV werden eingehalten.<br />

ZU BEFUND UND GUTACHTEN DER AMTSSACHVERSTÄNDIGEN FÜR<br />

STRAßENVERKEHRSTECHNIK, DIPL.-ING. EWALD MOSER UND DIPL.-ING. LUDWIG<br />

SCHMUTZHARD (ATL)<br />

Die Feststellung des Sachverständigen, wonach hinsichtlich der Maßnahmen 374 und 381 den<br />

Schutzzielen nicht vollinhaltlich entsprochen würde, ist entgegenzuhalten, daß die angezogenen<br />

Fragestellungen nicht den Gegenstand des Baugenehmigungsantrages betreffen, sondern<br />

Angelegenheiten, die von anderen Behörden bzw. Straßenverwaltungen zu behandeln sein werden.<br />

Zu Vorschreibung 1:<br />

Dieser Rettungsplatz stellt in rechtlicher Hinsicht eine Betriebshaltebucht an der Autobahn<br />

(verbreiteter Pannenstreifen) dar, bildet demnach einen Bestandteil der Autobahn und ist grundlegend<br />

im bereits geschlossenen Rahmenvertrag zwischen ASFINAG und BEG geregelt. Eine nähere<br />

Regelung hinsichtlich dieser Betriebshaltebucht erfolgt im Rahmen des noch abzuschießenden


662<br />

Ausführungsvertrages zwischen dem Land Tirol in Vertretung der ASFINAG und der BEG. Die<br />

Vorschreibung ist als Hinweis zu werten.<br />

Zu Vorschreibung 3:<br />

Die Klärung der Erhaltungspflicht ist durch den bereits geschlossenen Rahmenvertrag geregelt.<br />

Grundsätzlich gilt, dass Betriebsumkehren und Betriebshaltebuchten, die vorübergehenden<br />

Bestandes oder deren dauernder Bestand im Interesse der BEG gelegen sind, von dieser erhalten<br />

werden, hingegen Betriebshaltebuchten deren Weiterbestand von der ASFINAG gefordert wird, dieser<br />

in die Erhaltung übergeben werden. Die Vorschreibung sollte entfallen, allenfalls kommt ihr<br />

Hinweischarakter zu.<br />

Zu Vorschreibung 4:<br />

Im Bereich der Bündelung der Bahnanlage mit der A12 werden an den Stellen, an denen die verlegte<br />

Bestandsstrecke nahe an die Autobahn A12 herangeführt werden Rückhaltesysteme entlang der A12<br />

errichtet. Diese Frage, die zum Schutz der Verkehrsteilnehmer an der A12 dient ist richtigerweise im<br />

Verfahren nach § 21 BStG zu behandeln.<br />

Zu Vorschreibung 6:<br />

Zur Klarstellung hält die BEG fest, daß es sich bei der angesprochenen Zufahrt zum Rettungsplatz bei<br />

km 55,9 um den „Rettungsplatz Terfens West inkl. Zufahrt“ (Plan Nr. P-BV-LS-T1805.a01-033-<br />

0333.01-00) handelt, wobei der angesprochene Kuppenausrundungsradius H=30,0 m bei Station km<br />

0,0 + 5,745 liegt.<br />

Der Vorschreibung wird entsprochen, sofern nicht trassierungstechnische oder sonstige<br />

Randbedingungen eine derartige Adaptierung nicht ermöglichen.<br />

Zu Vorschreibung 7:<br />

Die angesprochene Trennung der verschiedenen Verkehrsarten bei der Zufahrt zum Tonwerk Fritzens<br />

(Fa. Würth) wurde überprüft und auch in Bezug auf die erforderlichen Sichtweiten als möglich<br />

erachtet. Eine Reduzierung der Längsneigung der Gemeindestraße wird entsprochen, sofern dies<br />

durch andere Randbedingungen nicht ausgeschlossen werden muß. Der Kreuzungswinkel der<br />

Unterführung mit der verlegten Bestandsstrecke wird jedensfalls beibehalten.<br />

Zu Vorschreibung 9:<br />

Der Vorschreibung wird entsprochen.<br />

Allgemein wird bemerkt, dass an Stelle von Auf- und Abfahrten zur A12 jeweils von Verbindungen zu<br />

Betriebsumkehren oder Betriebshaltebuchten an der A12 gesprochen werden sollte.<br />

Unrichtig ist die Feststellung, dass die Betriebshaltebucht an der Richtungsfahrbahn beim Tiergarten<br />

für die Bauabwicklung nicht benötigt wird. Das Auffahren des Tiergartentunnels erfolgt durch den<br />

seitlichen Rettungsstollen. Der entsprechende Ausführungsvertrag wird demnächst dem Land Tirol im<br />

Entwurf übermittelt. Unter Umständen wird eine verstärkte Nutzung dieser Betriebshaltebucht geboten<br />

sein, um eine stärkere Entflechtung im Bereich der Unterführung Gubert zu erreichen.<br />

Teilweise richtig ist die Feststellung, daß die Massentransporte für das Aushubmaterial des „Tunnel<br />

Fiecht“ gemäß Einreichunterlagen bezeichnet als Tunnel Stans/Terfens bergmännische Bauweise<br />

durch den Sicherheitsstollen nach Westen direkt in die Deponie der Firma Derfeser erfolgen. Ein Teil<br />

der Massen wird auch in Richtung Osten direkt in die Lärmschutzschüttung Fiecht transportiert, wobei<br />

hierfür keine öffentlichen Straßen und Wege benutzt werden.<br />

ZU STELLUNGNAHME JENBACHER AG<br />

Die UVE-Planung hat im Nahbereich der Werkshallen der Jenbacher AG eine offene Bauweise<br />

vorgesehen. Damit diese offene Bauweise hätte umgesetzt werden können, hätte ein umfangreiches<br />

Gleisprovisorium auf dem Gelände der Jenbacher AG errichtet werden müssen. Dies hätte zu<br />

umfangreichen Beeinträchtigungen der Betriebs- und Produktionsabläufe im Bereich der<br />

angesprochenen Halle 4 geführt. Im zur eisenbahnrechtlichen Genehmigung eingereichten Projekt<br />

wird der Bahnhofskopf Jenbach West in bergmännischer Sonderbauweise unterfahren. Durch diese<br />

geänderte Baumethode werden die Beeinträchtigungen des Betriebs- und Produktionsablaufes<br />

gegenüber der UVE-Planung drastisch reduziert. Auf der Liegenschaft der Jenbacher AG werden<br />

Flächen vorübergehend in Anspruch genommen, damit die HDBV-Injektionen zur Errichtung des<br />

HDBV-Schirmes durchgeführt werden können. Weiters muß über das Betriebsgelände der Jenbacher


663<br />

Werke zu diesem Baufeld zugefahren werden. Der Betrieb auf der Anschlußbahn muß für die<br />

Injektionsarbeit zeitweise und punktuell eingeschränkt werden. Entsprechende<br />

Abstimmungsgespräche mit der Jenbacher AG werden vor Bauausführung seitens der BEG<br />

eingeleitet werden.<br />

Durch den Gefährdungsbereich des NBS-Tunnels kommt es zu Einschränkungen in der Bebaubarkeit<br />

der Liegenschaft. Es ist vorgesehen, daß eine Bebauung bis maximal 100 kN möglich ist.<br />

Zu den einzelnen geforderten Auflagen nimmt die BEG wie folgt Stellung:<br />

Zu 1:<br />

Gemäß den oben ausgeführten Erläuterungen kann es zu punktuellen Einschränkungen im Bereich<br />

der Anlieferung zur Halle 4 kommen. Diese Einschränkungen sind jedoch zeitlich äußerst beschränkt,<br />

da die Gerätschaft zur Herstellung der HDBV-Injektionen sehr mobil ist.<br />

Zu 2:<br />

Im Bereich der Liegenschaft der Jenbacher Werke wird zur Reduzierung der Erschüttungen gemäß<br />

den eisenbahnrechltichen Einreichunterlagen ein mittleres Masse-Feder-System eingebaut.<br />

Die Fragestellung der Beeinträchtigung des Betriebsablaufes und Maßnahmen zur Vermeidung sollen<br />

privatrechtlich geklärt werden.<br />

Zu 3:<br />

Wie oben angeführt, bleibt die Anschlußbahn grundsätzlich während der gesamten Bauzeit erhalten,<br />

erfährt jedoch zeitweise punktuelle Einschränkungen in der Verfügbarkeit.<br />

Zu 4:<br />

Im Gefährdungsbereich kommt es, wie oben angeführt, zu Einschränkungen in der Bebaubarkeit. Die<br />

BEG beabsichtigt, bezüglich der Inanspruchnahme der Liegenschaft der Jenbacher AG, einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag abzuschließen.<br />

ZU DIE ERSTE LEASING REALITÄTEN<br />

Über die Einräumung der Dienstbarkeitsrecht auf dem Gst. Nr. 963/12 in der KG Wiesing wird eine<br />

privatrechtliche Vereinbarung getroffen.<br />

ZUM GUTACHTEN REISCHER<br />

Im Gutachten findet sich ein offenkundiger Schreibfehler. Im Anschluss an den Abschnitt<br />

Münster/Wiesing müsste es richtigerweise Abschnitt „Tiergarten“ und nicht Abschnitt „Tunnel Vomp“<br />

heißen. Die BEG wird die hier im Naturschutzbescheid enthaltenen Vorschreibungen jedenfalls<br />

umsetzen und zur Absicherung den Rettungsplatz adaptiert gestalten und ein zusätzliche nur der<br />

Ökologie dienende Fläche erwerben.<br />

Die Frage der Einleitung reinen Bergwassers in die Mosbachgraben-Fließstrecke wird ein Bestandteil<br />

des noch ausstehenden wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens nach § 32 WRG bilden.<br />

Grundsätzlich wird diese Einleitung für sinnvoll erachtet, Grenzen könnten ihr durch das<br />

Abflussvermögen des Gießens gesetzt sein. Es wird auf die Stellungnahme zum Gutachten Dr.<br />

Sossau verwiesen.<br />

In der Ausführungsplanung wird die BEG bestrebt sein, eine Schonung des Eichenbestandes am<br />

felsigen Eingang des Tiergartens zu erreichen.<br />

Ursprünglich war seitens der BEG gedacht, die Fläche der aufzulassenden Bestandsstrecke zwischen<br />

Stans und Jenbach den angrenzenden Grundeigentümern als Kompensation zur Verfügung zu<br />

stellen. Aus den auch im Gutachten wiedergegebenen ökologischen Gründen erwies sich dies als<br />

nicht möglich. Zwischenzeitlich wurden im Bereich des zu erhaltenden Bahndammes sämtliche<br />

erforderliche Grundeinlösen mit zwei Ausnahmen getätigt. Die Gemeinde Stans erfährt aus den Erhalt<br />

dieses Bahndamms aus ökologischen Zwecken keinesfalls einen nachteiligen Eingriff in ihre Rechte.<br />

Der Erhalt der vom geschützten Landschaftsteil Schloss Tratzberg derzeit noch nicht erfassten<br />

naturkundlich hochwertigen Bahnbegleitgräben und zu deren Schutz der Erhalt des Bahndammes<br />

erscheinen vielmehr geeignet, in von Verkehrsträgern, durch Siedlungs- und Gewerbetätigkeit und<br />

einer intensiven Landwirtschaft stark beanspruchten Raum eine in öffentlichem Interesse gelegenen<br />

erwünschte Ausgleichswirkung zu entfalten.


664<br />

Die Einschätzung des Sachverständigen hinsichtlich einer naturschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsfähigkeit einer Erweiterung der Bergbautätigkeit im Bereich des Tiergartens und<br />

insbesondere des südöstlichen Kulissenbereiches wird von der BEG vollinhaltlich geteilt.<br />

Das Gutachten wird im übrigen zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

ZU STELLUNGNAHME AWV<br />

Im Zuge des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens für die Abwasserreinigungsanlage haben die<br />

ÖBB in ihrer Stellungnahme vom AWV eine Berücksichtigung der magnetinduktiven Störeinflüsse<br />

durch den Bahnbetrieb gefordert. Unbeschadet der geringfügigen Verschwenkung der ÖBB Achse auf<br />

Höhe der Kläranlage tritt damit keine Änderung gegenüber den Bestandsverhältnissen ein. Die<br />

Neubaustrecke verläuft nördlich der Bestandsstrecke bereits in eingehauster Führung. In<br />

erschütterungstechnischer Hinsicht wird jedenfalls darauf Bedacht genommen, dass aus dem Betrieb<br />

der Neubaustrecke keine stärkeren Erschütterungen im Klärwerksgelände gegenüber den derzeitigen<br />

Verhältnissen eintreten.<br />

Die geringfügige Beanspruchung der Kläranlageflächen ergibt sich einerseits durch die<br />

Achsverschwenkung der Bestandsstrecke und wird ab der bestehenden Wegbucht ca. bei km 57,4<br />

schleifend wirksam und andererseits aus der ökologisch zwingend gebotenen Grünbrücke. Diese<br />

kann nicht weiter ostwärts verschoben werden und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der eingereichten<br />

Mindestbreite. Ein Verzicht auf eine Inanspruchnahme wäre nur dann möglich, wenn auf den Bestand<br />

der Gemeindestraße im östlichsten Bereich (ab der erwähnten Bucht) verzichtet und gleichzeitig die<br />

Anschüttung der Grünbrücke nach Westen durch eine bis zu 15m hohe Stützmauer begrenzt bliebe.<br />

Durch die Verjüngung des Kläranlagengrundstücks erscheint dieser östlichste Teil überdies nur noch<br />

bedingt nutzbar, da in ihm gerade noch ein Wendeplatz mit einem Radius von 11m Platz findet, was<br />

den kraftfahrrechtlichen Mindestwendeeinschlag von Lastkraftfahrzeugen entspricht.<br />

ZUM GUTACHTEN ING. LAMPEL<br />

Die Vorschreibungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

ZUR STELLUNGNAHME DES EISENBAHNBAUTECHNISCHEN SV FÜR KONSTRUKTIVEN<br />

INGENIEURBAU, DIPL. ING. EDGAR JOHN<br />

Allgemeines<br />

Brückenaufbau:<br />

Für die Tragwerke bei Unterführungen wird eine Längsneigung von mindestens 2,0 % gefordert.<br />

Generell wird die BEG im Zuge der Detailplanung diese Längsneigung anstreben, jedoch ist dies bei<br />

mehreren Bauwerken aufgrund der zur Verfügung stehenden Höhe nicht möglich, da eine<br />

Kunstruktionsabsenkung auf Grund der geometrischen Verhältnisse nicht bzw. nur mit einem sehr<br />

hohen technischen Aufwand (z.B Absenkung der Gradiente für die NBS ect.) verwirklicht werden<br />

kann. Es wird bei diesen Bauwerken gemäß einer Abstimmung mit den ÖBB, Hr. Fila, jedoch<br />

mindestens eine Längsneigung von 1,0 % eingehalten werden.<br />

Selbiger Sachverhalt ist auch beim Brückenaufbau gegeben. Grundsätzlich wird nachfolgender<br />

Standartaufbau bei Brücken in der Detailplanung berücksichtigt:<br />

Schotterbett mind. 55 cm<br />

Gleisbettmatte ca. 3 cm auf eine Breite von 3,0m (diese ragt in das 55cm starke Schotterbett<br />

hinein)<br />

Schutzbeton mind. 5 cm<br />

Abdichtung ca. 1 cm<br />

Die BEG ist bestrebt die o.a. Standartausführung in der Detailplanung umzusetzten, soweit dies<br />

technisch möglich bzw. soweit der damit in Verbindung stehende Aufwand vertretbar ist.<br />

Abweichungen davon würden im Einzellfall direkt mit der ÖBB abgestimmt werden.<br />

Randbalken auf durchgehenden Schutzbeton:<br />

Für den Randbalkentyp HL 3.1 gibt es noch keinen Regelplan „Randbalken auf Schutzbeton“ wie<br />

beispielsweise für den Typ 2.1.<br />

Sollte zum Zeitpunkt der Detailplanung ein entsprechender Regelplan vorliegen, wird er<br />

berücksichtigt, ansonsten wird das Detail sinngemäß wie beim Typ „Randbalken 2.1 auf Schutzbeton“<br />

ausgeführt.


665<br />

Zu 3.Tunnel allgemein<br />

Zu 3.3 In Bereichen ohne Schütterungsschutz ist die Sohle auf einer Quote von 0,6 m unter<br />

SOK geplant. Das System ÖBB-Porr erfordert eine Mindeststärke von rund 50 cm. Es<br />

sind daher ausreichend Räume für den Einbau einer Dämmmatte gegeben.<br />

Zu 3.10: Toleranzen für die Bauausführung werden gemäß der Fortschreibung der HL-<br />

Richtlinie berücksichtigt.<br />

Zu 5. Kunstbauten allgemein<br />

Zu 5.6: Unter „Letztstand der Normen“ wird jene Version verstanden, die zum Zeitpunkt der<br />

Bescheidserlassung gültig ist. Normen, die nach diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit<br />

erlangen, werden nicht weiter berücksichtigt.<br />

Zu 6. Objekte<br />

Zu Seitenstollen km 54+490<br />

Zu 1: Grundsätzlich entspricht diese Längsneigung den gültigen Richtlinien. Der<br />

Seitenstollen wird - soweit dies sinnvoll und technisch unproblematisch umgesetzbar<br />

ist - abgeflacht.<br />

Zu Unterführungsverbreiterung Kundl und Stützmauer, km 22,510<br />

Zu 5 Im Übergangsbereich wird ein technisch einwandfreier Anschluß an die bestehende<br />

Abdichtung hergestellt. Eine allenfalls erforderliche Erneuerung der gesamten<br />

Abdichtung ist daher nicht notwendig. Eine „Altlastensanierung“ bezüglich der<br />

Abdichtung auf den bereits bestehenden Tragwerke ist nicht der gesetzliche Auftrag<br />

der BEG.<br />

Zu Stützmauer Kundl r.d.B km 22,597 – 22,771 und Anprallschutz Brücke L48<br />

Zu 4: Der Bestand im unmittgelbaren Bereich der Widerlager bleibt unverändert. Es wird ein<br />

Arbeitsübereinkommen mit dem Erhalter des Brückentragwerkes erstellt. Bauliche<br />

Maßnahmen werden von der BEG nur insoweit übernommen, soweit diese durch den<br />

Neubau der NBS verursacht werden. Eine „Altlastensanierung“ wird von der BEG nicht<br />

durchgeführt.<br />

Zu Verlängerung Bachunterführung , BS km 23,054<br />

Zu 3: Im Übergangsbereich wird ein technisch einwandfreier Anschluß an die bestehende<br />

Abdichtung hergestellt. Eine allenfalls erforderliche Erneuerung der gesamten<br />

Abdichtung ist daher nicht notwendig. Eine „Altlastensanierung“ bezüglich der<br />

Abdichtung auf den bereits bestehenden Tragwerke ist nicht der gesetzliche Auftrag<br />

der BEG.<br />

Zu Verlängerung Wegunterführung r.d.B., km 23,671<br />

Zu 2: Im Übergangsbereich wird ein technisch einwandfreier Anschluß an die bestehende<br />

Abdichtung hergestellt. Eine allenfalls erforderliche Erneuerung der gesamten<br />

Abdichtung ist daher nicht notwendig. Eine „Altlastensanierung“ bezüglich der<br />

Abdichtung auf den bereits bestehenden Tragwerke ist nicht der gesetzliche Auftrag<br />

der BEG.<br />

Zu Wild- und Grabenunterführung NBS km 24,631<br />

Zu 2: Aus statischen Gründen muß die Bewehrung in Längsrichtung<br />

(Hauptbewehrungsrichtung) durchgezogen werden, da während dem Bauzustand<br />

unmittelbar darüber das Gleisprovisorium geführt wird. In Querrichtung<br />

(Verteilerbewehrung) wird bei der Herstellung eine Trennfuge berücksichtigt. Nach<br />

dem Ausschneiden der Öffnung werden Sanierungsmaßnahmen ergriffen, sodaß die<br />

freiliegende Bewehrung durch Korrosionsbildung kein Abplatzen des Betons<br />

verursacht.<br />

Zu 5: Es handelt sich hierbei nicht um einen Bach, sondern um einen fast stehenden<br />

Seitenarm des Kundler Gießens. Eine Abänderung der Gewässeplanung wird nur<br />

insoweit durchgeführt, als dass dadurch die Geometrie das Brückentragwerk nicht<br />

verändert wird.<br />

Zu Eisenbahnbrücke über den Kasbach, NBS-km 41,591<br />

Zu 4: Die Höhe der Randbalken wird auf Basis der in Österreich gültigen<br />

Planungsgrundlagen sowie der zum Zeitpunkt der Einreichung Stand der<br />

Fortschreibung der HL-Richtlinien ausgeführt, wobei darauf Rücksicht genommen


666<br />

wird, daß das Schotterbett nicht mit einem Gegengefälle zum Randbalken hin<br />

„abgeböscht“ wird.<br />

Zu Eisenbahnbrücke über den Tratzbergbach, NBS-km 41,620<br />

Zu 4: Die Höhe der Randbalken wird auf Basis der in Österreich gültigen<br />

Planungsgrundlagen sowie der zum Zeitpunkt der Einreichung Stand der<br />

Fortschreibung der HL-Richtlinien ausgeführt, wobei darauf Rücksicht genommen<br />

wird, daß das Schotterbett nicht mit einem Gegengefälle zum Randbalken hin<br />

„abgeböscht“ wird.<br />

Zu Eisenbahnbrücke über TIWAG-Kanal, NBS-km 42,328 und Wegunterführung TIWAG-Kanal<br />

Wanne, NBS-km 42,355<br />

Zu 3: Die aktuelle Regelplanung der ÖBB für den Typ „HL 2.1 auf Schutzbeton“ wird<br />

umgesetzt.<br />

Zu 4: Die Höhe der Randbalken wird auf Basis der in Österreich gültigen<br />

Planungsgrundlagen sowie der zum Zeitpunkt der Einreichung Stand der<br />

Fortschreibung der HL-Richtlinien ausgeführt, wobei darauf Rücksicht genommen<br />

wird, daß das Schotterbett nicht mit einem Gegengefälle zum Randbalken hin<br />

„abgeböscht“ wird.<br />

Zu Grünbrücke Terfens, NBS-km 56, 380<br />

Zu 3: Die Isolierung wird auf der Tragwerksoberkante über die Fuge zwischen Grünbrücke<br />

und Galeriebauwerk geführt. Die Isolierung ist in diesem Bereich schlaufenartig und in<br />

verstärkter Form geplant. Es jedoch keine Übergangskonstruktion im Sinne einer<br />

„Fahrbahnübergangskonstruktion“ vorgesehen.<br />

Zu Grünbrücke Fritzens, NBS-km 57,215<br />

Zu 3: Die Isolierung wird auf der Tragwerksoberkante über die Fuge zwischen Grünbrücke<br />

und Galeriebauwerk geführt. Die Isolierung ist in diesem Bereich schlaufenartig und in<br />

verstärkter Form geplant. Es jedoch keine Übergangskonstruktion im Sinne einer<br />

„Fahrbahnübergangskonstruktion“ vorgesehen.<br />

Zu Verbreiterung Eisenbahnbrücke Bärenbach, km 59,123<br />

Zu 4: Im Übergangsbereich wird ein technisch einwandfreier Anschluß an die bestehende<br />

Abdichtung hergestellt. Eine allenfalls erforderliche Erneuerung der gesamten<br />

Abdichtung ist daher nicht notwendig. Eine „Altlastensanierung“ bezüglich der<br />

Abdichtung auf den bereits bestehenden Tragwerke ist nicht der gesetzliche Auftrag<br />

der BEG.<br />

ZU STELLUNGNAHME PEHERSTORFER, BRANDSCHUTZTECHNIK<br />

Zu den Vorschreibungen wird folgendermaßen Stellung genommen:<br />

Zu Vorschreibung 11: Die Vorschreibung wird dahingehend verstanden, dass bei<br />

Leitungsdurchführungen durch die Tunnelinnenschale, der Nachweis<br />

zu erbringen ist, so daß es in diesem Bereich zu keiner<br />

brandtechnischen Schwächung der Schale kommt, wie dies<br />

sinngemäß auch in der Vorschreibung 12 gefordert und auch unter<br />

Punkt 20, „Leitungsführungen durch Brandabschnitte“ erläutert wird.<br />

Die übrigen Vorschreibungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

ZU STELLUNGNAHME BODEN<br />

Die Vorschreibungen werden zur Kenntnis genommen und ihre Erfüllung zugesagt.<br />

ZU STELLUNGNAHME DES WASSERWIRTSCHAFTLICHEN PLANUNGSORGANS<br />

Durch das BEG-G und die BEG-Ü-VO sind der BEG die übertragenen Aufgaben vorgegeben und<br />

können nicht nach eigenem Ermessen erweitert werden. Das Ansinnen des Wasserwirtschaftlichen<br />

Planungsorgans, im Inntal eine Trinkwasserschiene aufzubauen, mag aus dessen Aufgabenstellung<br />

heraus verständlich und zweckmäßig sein, es überschreitet jedenfalls wesentlich den<br />

Aufgabenbereich der BEG. Die mit der Errichtung einer Trinkwasserschiene im Projektgebiet<br />

einhergehenden Implikationen wären geeignet, die Lösung eines bedeutsamen Verkehrsprojektes zu<br />

erschweren und bei rechtlicher Verbindung beider Vorhaben längerfristig aufzuschieben oder gar zu<br />

verhindern. Eine Trinkwasserleitung im Tunnel stellt wesentliche zusätzliche Anforderungen an<br />

Qualität, Betriebsicherheit, Wartung und Instandhaltung, wobei diese in Konkurrenz zu dem Bedürfnis


667<br />

eines wirtschaftlichen und möglichst störungsfreien Bahnbetriebes geraten. Abgesehen von der<br />

fehlenden Vidierung durch den nach derzeitiger Rechtslage subsidiären künftigen Betreiber ÖBB sind<br />

sowohl die Fragen einer Rechtsträgerschaft als auch der Finanzierung nicht einmal in Ansätzen<br />

gelöst. Es liegt lediglich eine wassertechnische Studie hinsichtlich der Vereinbarkeit einer als<br />

Trinkwasserschiene genutzten Löschwasserleitung vor. Fragen der Wasserbenutzungsrechte, der<br />

Mischbarkeit der Wässer wie auch der Bereitschaft der betroffenen Gemeinden, sich an einer<br />

überregionalen Lösung zu beteiligen und nicht nach den üblichen Tiroler Gepflogenheiten vorrangig<br />

Wasseraufschließungen im eigenen Gemeindegebiet und allenfalls in der Nachbarschaft zu suchen,<br />

müssten abgeklärt werden. Da all dies nicht in den Aufgabenbereich der BEG fällt, wird die BEG von<br />

sich aus keine Schritte in Richtung einer Trinkwasserverwendung des Löschwassersystems ergreifen<br />

und insbesondere den gestellten eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsantrag diesbezüglich<br />

unverändert aufrecht erhalten.<br />

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung des Wasserwirtschaftlichen<br />

Planungsorganes hinsichtlich regionaler Versorgungsbünde unrichtig bzw. unvollständig ist. Zwischen<br />

den Gemeinden Volders, Wattens und Kolsaß bestehen technische Möglichkeiten zur wechselseitigen<br />

Versorgung und auch entsprechende Vereinbarungen. Im Raum Jenbach brächte die Wasserschiene<br />

keinerlei Änderung am derzeitigen Zustand, dass nämlich wohl ausreichend Wasser für die<br />

Versorgung der umliegenden Gemeinden vorhanden wäre, die tatsächliche Verwendbarkeit im<br />

Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse am Wasser und die widerstreitenden Interessen der<br />

betroffenen Gemeinden nicht gegeben ist. Letztlich scheitern Wasserverbünde erfahrungsgemäß an<br />

der Zugehörigkeit des Quellwassers zum Grundeigentum gemäß den Bestimmungen des<br />

Wasserrechtsgesetzes. Das daraus entstandene Bestreben der Grundeigentümer, insbesondere der<br />

Bundesforste AG, das Wasser als Handelsware zu betrachten, erlaubt es Gemeinden im Regelfall<br />

nicht, laufende Wasserzinsleistungen an eine andere Gemeinde zu entrichten, woraus die verbreitete<br />

Praxis erklärt werden kann, unter Qualitätsverzicht eigene Wasservorkommen vorrangig<br />

aufzuschließen.<br />

Die Schwierigkeiten, die mit Wasserbezügen aus fremden Gemeindegebieten verbunden sind,<br />

beleuchten augenscheinlich die Verhältnisse im Raum Hall-Baumkirchen, wo das Wasserdargebot im<br />

Halltalstollen zivilrechtlich im Verhältnis von 50:50 zwischen der Standortgemeinde Absam und der<br />

Stadtgemeinde Hall aufgeteilt wurde, im Vertrag jedoch Verwendungsbeschränkungen für Hall<br />

(Beschränkung auf dessen bestehendes Versorgungsgebiet) enthalten sind und es der beteiligten<br />

Gemeinde Mils bei Hall auch nach Jahren noch nicht möglich war, einen Wasserbezug aus dieser<br />

Quelle rechtlich und tatsächlich zu erreichen.<br />

Zur ergänzenden Stellungnahme vom 23.11.2001<br />

Das Vorbringen ändert nichts an der Haltung der BEG in dieser Angelegenheit. Abgesehen davon,<br />

dass der BEG die Planung und der Bau einer Eisenbahnneubaustrecke übertragen wurde und nicht<br />

die Wahrnehmung sonstiger allenfalls auch im öffentlichen Interesse gelegener Vorhaben fallen neben<br />

den Errichtungskosten nicht nur zusätzliche Erhaltungskosten sondern insbesondere vermehrte<br />

Beeinträchtigung des Eisenbahnbetriebes die im Ergebnis nur zu einer umweltpolitisch nicht<br />

erwünschten Abwicklung zusätzlicher Zugfahrten auf der Bestandsstrecke führen können.<br />

Die Besiedlungsdichte des Inntales stellt die tatsächliche Problematik der Grundwassernutzung dar<br />

und nicht das Bauvorhaben der BEG. Die Tatsache, dass das Wasserrechtsgesetz für die Erlassung<br />

von Schutz- und Schongebieten bei Berührung mit einer Eisenbahntrasse die zusätzliche Befassung<br />

der obersten Eisenbahnbehörde vorsieht, kann nicht als wesentlicher Erschwerungs- oder<br />

Ausschließungsgrund für deren Ausweisung gesehen werden. Ein sonstiger Grund für die behauptete<br />

Erschwernis ist für die BEG nicht erkennbar.<br />

Ein tatsächliche Gefährdung der Trinkwasserversorgung von Gemeinden aus dem Bauvorhaben der<br />

BEG in einer Weise, dass diese nach fachmännischer Voraussicht zu erwarten wäre, wird weder von<br />

den betroffenen Wassernutzern noch den damit befaßten Sachverständigen geäußert. Befürchtungen,<br />

es könne dennoch ein derartiges Ereignis eintreten, rechtfertigen weder die vorbeugende Errichtung<br />

von Ersatzwasserversorgungsanlagen und schon gar nicht der Wasserschiene in Umwandlung der<br />

Löschwasserleitung. Letztere stünde überhaupt erst zu einem Zeitpunkt zur Verfügung, in dem ein von<br />

der BEB verursachter Wasserbedarf bereits längst befriedigt sein müßte. Bereits vorhandene<br />

Unzulänglichkeiten der Wasserversorgung zu beheben, liegt hingegen außerhalb des<br />

Aufgabenbereiches der BEG.<br />

ZU STELLUNGNAHME DES HOCHBAUTECHNISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN, DIPL.-ING.<br />

DIETER MOSER


Zu: Allgemeines<br />

668<br />

Vom Sachverständigen wird gefordert, dass die Wasserversorgung bzw. -entsorgung (Trockenklo) im<br />

Sicherheitskonzept Stufe 2 im Einvernehmen mit dem Sachverständigen für Siedlungswasserbau<br />

organisatorisch geregelt werden soll.<br />

Dazu wird festgehalten, dass eine entsprechende Festlegung im Sicherheitskonzept Stufe 2 nicht<br />

sinnvoll ist, da die Stufe 2 die Ausarbeitung der Unterlagen für die Betriebsbewilligung gemäß § 37<br />

EisbG vorsieht. Der Zeitpunkt der Festlegung währe damit zu spät. Grundsätzlich wird die<br />

Notwendigkeit einer Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung von der BEG nicht gesehen, da die<br />

Notwendigkeit einer solchen Versorgung nur im Falle eines Noteinsatzes gegeben wäre, dies aber<br />

auch nur dann, wenn die Einsatzzeit einen größeren Zeitraum umfasst. In diesem konkreten Fall<br />

könnte auf mobile Toilettenstationen zurückgegriffen werden.<br />

Zu: Gutachten<br />

Die Vorschreibungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

ZUM GUTACHTEN KÖNIG<br />

Das Gutachten wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

ZU KELLERER HANSPETER<br />

Schüttung zur Lärmminderung<br />

Die angesprochene Schüttung wurde in der dargestellten Form mit der Familie Kellerer im Zuge der<br />

Vertragsverhandlungen besprochen. Die BEG wird über die Errichtung dieser Schüttung eine<br />

privatrechtliche Vereinbarung abschließen.<br />

Entfall von Mieteinnahmen – Ferienwohnung<br />

Bautätigkeiten im unmittelbaren Nahbereich erfolgen im Interesse und aufgrund ausdrücklichen<br />

Begehrens des Einschreiters (Lärmschutzdamm). Bereits aus diesem Grund kann dem Begehren<br />

nicht nähergetreten werden.<br />

Bauphase<br />

Lebens- und Wohnqualität<br />

Es handelt sich zwar um eine mehrjährige Baustelle, doch werden die Bewohner von Stans lediglich<br />

von der Errichtung des nördlich der Autobahn A 12 gelegenen Teiles des Westbahntunnels sowie der<br />

Fuß- und Radwegunterführung im Zuge des Staner Bachs unmittelbar vom Baugeschehen betroffen.<br />

Es darf erwartet werden, daß die von der BEG vorgesehenen Maßnahmen die unzweifelhaft<br />

verbundenen Unannehmlichkeiten auf ein verträgliches Maß vermindern. Im Rahmen des<br />

Projektinformationszentrums wird zudem in aller nächster Nähe eine Anlaufstelle geschaffen, an die<br />

sich Bürger mit ihren Anliegen und Problemen während der Bauausführung wenden können.<br />

Baustellenverkehr<br />

Der Baustellenverkehr wird, soweit technisch möglich, wie in den Projektunterlagen dargestellt, über<br />

die Autobahn A 12 (provisorischer Anschluß Stans) abgeführt. Damit ist sichergestellt, daß der<br />

Siedlungsraum Stans-Unterdorf von Massentransporten freigehalten wird.<br />

Baustelleinrichtung<br />

Wie in der UVE erklärt, wird das Baufeld mit einer Plankenwand abgeschottet.<br />

Arbeitszeiten<br />

Wie in der UVE erklärt, werden die Arbeitszeiten auf den obertägigen Baustellen werktags zwischen<br />

6.00 und 20.00 Uhr liegen. Im Bereich des bergmännischen Tunnalbaues ist es erforderlich, daß rund<br />

um die Uhr gearbeitet wird, wobei Sprengarbeiten im siedlungsnahen Bereich nur in der Zeit zwischen<br />

6.00 und 22.00 Uhr durchgeführt werden.<br />

Messungen<br />

- Luftimmissionen<br />

Die Luftimmissionen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Erschütterungen


669<br />

Die Erschütterungen werden während der Bauphase im Rahmen des<br />

Beweissicherungsprogrammes der BEG laufend überwacht.<br />

- Lärmimmissionen<br />

Eine kontinuierliche Messung der Lärmimmissionen ist nicht zielführend. Die Messungen der<br />

Lärmimmissionen werden im Rahmen des Beweissicherungsprogrammes der BEG mittels<br />

bemannter Lärmmessungen durchgeführt. Zur Feststellung des IST-Zustandes werden außerdem<br />

unbemannte Lärmmessungen über einen dafür repräsentativen Zeitraum durchgeführt.<br />

Baumaßnahme im Bereich Autobahn:<br />

- Niveauregelung Autobahn im Bereich Unterdorf<br />

Die derzeit bestehenden Lärmschutzwände der Autobahn A 12 müssen während der<br />

Baumaßnahme abgetragen werden und werden entlang des Autobahnprovisoriums wieder<br />

errichtet. Maßnahmen der Verkehrsbehörde zur Geschwindigkeitsüberwachung sind nicht<br />

Bestandteil des EB-Verfahrens.<br />

Die BEG ist verpflichtet, den bestehenden Lärmschutz der Autobahn A 12 in der ursprünglichen<br />

Form wieder zu errichten. Verbesserte Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 12 liegen nicht<br />

im Verantwortungsbereich der BEG.<br />

Anlaufstelle<br />

Im Rahmen des Projektinformationszentrums wird zudem in aller nächster Nähe eine Anlaufstelle<br />

geschaffen, an die sich Bürger mit ihren Anliegen und Problemen während der Bauausführung<br />

wenden können.<br />

Betriebsphase<br />

Ostportal der Westbahnstrecke – Unterdorf<br />

Nach derzeitigem Prognosestand ist keine zusätzliche Lärmschutzmaßnahme Richtung Jenbach<br />

nördlich der Verknüpfungsstelle und des nördlichen verlegten Bestandstreckengleises erforderlich.<br />

Das nachträgliche Errichten von zusätzlichen Lärmschutzwänden ist aufgrund der<br />

Querschnittsgestaltung der Bahntrasse technisch möglich.<br />

Lärm, Staub, Erschütterungen<br />

Erschütterungsschutzsysteme werden, soweit erforderlich, zur Einhaltung der Grenzwerte für<br />

Erschütterung und sekundären Luftschall, die seitens des SV Fiby im UVP-Verfahren vorgeschrieben<br />

wurden, eingebaut.<br />

Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend des vorliegenden Projektes durchgeführt.<br />

Sollten die festgelegten Grenzwerte durch neuere Vorschriften reduziert werden, so ist eine<br />

Nachrüstung des Lärm- bzw. Erschütterungsschutzes nur dann möglich, wenn dies gesetzlich<br />

geregelt wird.<br />

Westbahntunnel – Ostportal bis Anknüpfung bestehende Westbahnstrecke:<br />

Eine höhere Überschüttung des Westbahntunnels wird, soweit keine kostenrelevanten, zusätzlichen,<br />

technischen Maßnahmen an der Konstruktion des Tunnelbauwerkes erforderlich sind, und die<br />

Bewilligung nach § 21 BStG erteilt wird, ausgeführt.<br />

Lebens- und Wohnqualität:<br />

Durch die Möglichkeit der Verlegung des Schwerverkehrs auf die Schiene, Reduzierung des<br />

Bahnlärms, Möglichkeiten zur Verbesserung des Angebotes des schienengebundenen, öffentlichen<br />

Personennahverkehrs kann jedenfalls von einer Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität im<br />

Bereich Stans ausgegangen werden.<br />

Im Zuge der Evaluierung werden Lärmmessungen des Eisenbahnlärms durchgeführt.<br />

Da in den beewohnten Teilen von Stans die NBS und die Bestandstrecke im Tunnel geführt wird, sind<br />

keine Messungen der Luftschadstoffe, die durch den Eisenbahnbetrieb entstehen, nötig.<br />

ZU ING. RUDOLF PUECHER, FÜR MARKTGEMEINDE BRIXLEGG<br />

Der Trinkwasserbrunnen Brixlegg wurde im Zuge der Herstellung des Erkundungsstollens mit einer<br />

automatischen Dauerregistrierung ausgestattet. Diese Dauerregistrierung bleibt jedenfalls über den<br />

Zeitraum einer möglichen Beeinflussung installiert und im Beweis-sicherungsprogramm enthalten.


670<br />

Sollte sich eine quantitative bzw. qualitative Beeinflussung ergeben, wird eine<br />

Ersatzwasserversorgung zur Verfügung gestellt.<br />

Die BEG schätzt jedoch aufgrund der bis jetzt gewonnenen Erkenntnisse eine mögliche Beeinflussung<br />

als gering ein.<br />

ZU ERGÄNZENDEN STELLUNGNAHME VON ING. RUDOLF PUECHER FÜR DIE<br />

MARKTGEMEINDE BRIXLEGG<br />

Die Löschwasserleitung kann als Ersatzwasserversorgung während der Bauzeit auch im Falle einer<br />

trinkwassertauglichen Ausführung nicht verwendet werden, da diese erst im Zuge der Ausrüstung der<br />

Tunnelanlage und damit nach Beendigung der Eingriffe in das Grundwasser errichtet wird.<br />

ZU STELLUNGNAHME BI BRIXLEGG<br />

Von der Einschreiterin wird angemerkt, daß der Rohquerschnitt des Tunnels von km 30,0 bis 33,5 so<br />

ausgeführt wird, daß jedes Masse- Feder-System eingebaut werden kann. Die BEG muß auf die<br />

eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen verweisen. In diesen Unterlagen wird dargestellt, daß der<br />

Bereich in dem ein Masse-Feder-System eingebaut werden kann, nur zwischen km 30,9 und 33,4<br />

liegt.<br />

Die derzeit vorhandenen 7 (Brixlegg) + 3 (Reith) Meßpunkte wurden für die Prognosen des<br />

Erschütterungsschutzsystems ausgewählt. Tatsächlich werden im Rahmen der in-situ-Versuche<br />

jedenfalls mehr Meßpunkte zur Festlegung des Masse-Feder-Systems beobachtet werden.<br />

Hinsichtlich der Betreuung der Betroffenen im Zuge der Bauausführung wird auf das Vorgehsehne<br />

Projektinformationszentrum verwiesen. Die Aufsichten der BEG gliedern sich in Aufsichten, die im<br />

Interesse einer Bauauftragskonformen Durchführung durch die BEG bestellt werden (zB die örtliche<br />

Bauaufsicht) und in von der BEG bestellte Bauaufsichten auf Grund behördlicher Vorgaben (zB die<br />

ökoloigsche oder die landwirtschaftliche Bauaufsicht). Seitens der BEG selbst werden regionale<br />

Ausführungsmanagements die Tätigkeit der Aufsichten überwachen bzw. durch diese<br />

erforderlichenfalls Maßnahmen ergriffen. Den Behörden steht es frei, Aufsichtsorgane zu benennen<br />

oder derartige vorzusehen bzw. selbst eine Aufsichtstätigkeit zu entfalten. Jedenfalls wird die BEG<br />

entsprechend ihrer Erklärung zum geologisch hydrogeologischen Gutachten eine<br />

wasserwirtschaftliche Bauaufsicht in Abstimmung mit der Wasserrechtsbehörde einrichten.<br />

Für Schäden haftet der schuldhafte Verursacher, weiters die beauftragten Unternehmen auf Grund<br />

der geschlossenen Verträge und die BEG im Rahmen des § 19 EisbG. Die BEG wird jedenfalls dafür<br />

sorgen, dass eine zielgerichtete und rasche Schadensregulierung erfolgt. Erste Zielsetzung bleibt<br />

jedoch die Vermeidung von Schäden.<br />

Die Grenzwerte für sekundären Körperschall liegen außergewöhnlich tief und werden daher als<br />

einzuhaltende Grenzwerte ohne Zusage einer weiteren Unterschreitung betrachtet. Der Beweis des<br />

Erreichens der Kriterien der Fühlbarkeitsgrenze kann im vorhinein nur im Wege einer<br />

Sachverständigenprognose auf Grund der Insitu-Versuche erfolgen. Die BEG wird nach diesen<br />

Prognosen die Systemwahl treffen und darauf aufbauend den Betrieb aufnehmen. Sollten im Betrieb<br />

unerwartet die Kriterien nicht eingehalten werden, werden Nachrüstmaßnahmen zu setzen sein bzw.<br />

Instandsetzungsmaßnahmen in Folge eines technischen Gebrechens oder von<br />

Abnutzungserscheinungen. Ein Beweis des Einhaltens der Kriterien vor Betriebsaufnahme ist nur in<br />

der geschilderten Weise möglich. Der künftige Betreiber ist jedenfalls durch § 19 EisbG an die<br />

Bescheidlage gebunden und hat die Strecke dementsprechend zu erhalten.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER ÖBB<br />

Seitens der BEG wird die Rechtsmeinung vertreten, dass für Maßnahmen nach § 20 EisbG, die in den<br />

Einreichunterlagen dargestellt sind, keine weitere Bewilligung im Sinne des § 38 (4) EisbG erforderlich<br />

ist. Sofern sich auf Grund von erforderlichen Bewilligungen nach anderen Rechtsvorschriften oder aus<br />

sonstigen Gründen Änderungen ergeben sollten, wäre die Einigung mit den ÖBB im Einzelfall<br />

erforderlich. Gegenüber der Neubaustrecke erübrigt sich diese Frage, da das antragstellende<br />

Eisenbahnunternehmen selbst die Baumaßnahmen im Bauverbotsbereich errichtet. Hinsichtlich der<br />

zusätzlichen Untersuchungen betreffend den Brandschutz darf auf den Abschnitt „Ergänzende<br />

Untersuchungen“ in dieser Stellungnahme verwiesen werden. Ein allfälliger Einbau eines zusätzlichen<br />

Randschutzes kann nach derzeitigem Dafürhalten nur im Stadium des Rohbaus erfolgen, sollen nicht<br />

nachträglich hohe Umbaukosten in Kauf genommen werden. Hinsichtlich der Äußerung betreffend<br />

eine mögliche Entflechtung der Bestand- und der Neubaustrecke entgegen der derzeitigen<br />

Erwartungslage der ÖBB wird auf die einschlägige Bestimmung im BEG-G verwiesen, wonach die


671<br />

Übergabe der Strecke an die BEG in Ermangelung einer andersartigen Anordnung des Bundes zu<br />

erfolgen hat. Die Regelung der künftigen Betriebsführerschaft liegt sohin außerhalb des möglichen<br />

Gestaltungsspielraumes der BEG wie der ÖBB. Dementsprechend erfolgt die Beiziehung von<br />

Experten der ÖBB betreffend das Erhaltungs- und Revisionskonzept entsprechend der zu<br />

erwartenden Betriebsführerschaft. Durch die Errichtung eines Anprallschutzes am Pfeiler der L48<br />

gegenüber dem „Beschleunigungsgleis“ tritt hinsichtlich einer Gefährdung dieses Bauwerkes nach<br />

dem Stand der Technik keine Verschlechterung gegenüber der derzeitigen Lage ein. Die Möglichkeit<br />

für eine maschinelle Geschieberäumung im Bereich eines Geschieberückhaltebeckens Fallbach wird<br />

erfüllt, wobei diesbezüglich eine ökologieverträgliche Lösung gesucht wird. Da dieses Becken auch<br />

dem Schutz von Straßenanlagen dient, kann eine abgesonderte Bewilligung auch durch die<br />

Bezirksverwaltungsbehörde im Wege einer Antragstellung seitens der Gemeinde erwirkt werden. Die<br />

Rechtsauffassung der ÖBB im Hinblick auf § 7 (1) BEG-G keine abschließende Stellungnahme<br />

abgeben zu können wird zur Kenntnis genommen, hieraus kann jedenfalls nicht geschlossen werden,<br />

dass damit entgegen den Bestimmungen des AVG das nachträgliche Erheben von Einwendungen<br />

ermöglicht würde.<br />

Zur ergänzenden Stellungnahme vom 23.11.2001<br />

Der Bauentwurf wurde von der ÖBB zur Gänze vidiert und erfuhr im Zuge des eisenbahnrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens keine Abänderung die eine Befassung der ÖBB im Rahmen des<br />

Vidierungsverfahrens erforderte. Überdies waren die ÖBB in der Verhandlung vertreten und bestand<br />

für sie die Möglichkeit ihre Interessen wahrzunehmen.<br />

Die Ausführungen betreffend Beeinträchtigungen der Bestandsstrecke aus dem Betrieb der NBS<br />

gehen von der im BEG G vorgezeichneten Möglichkeit aus, dass seitens des Eigentümers die<br />

Betriebsführung an ein anderes Eisenbahnunternehmen als die ÖBB übertragen wird. Jedenfalls<br />

bildet die Inbetriebsetzung der NBS die Voraussetzung, um auf der Bestandsstrecke nicht nur<br />

langfristig eine befriedigende Betriebsqualität sicher zu stellen, sondern insbesondere das derzeit<br />

unzureichende Regional- und Nachverkehrsangebot auf einen Stand anzuheben, der den<br />

Verkehrsbedürfnissen dieses Ballungsraumes entspricht.<br />

Der BEG kommt nicht nur keine Entscheidung hinsichtlich der künftigen Betriebsführerschaft zu, sie<br />

hat auch keinen Einfluss, auf die Entwicklung der insbesondere aus dem Europäischen Recht<br />

kommenden Bestrebungen einer weiterreichenden Liberalisierung des Schienenverkehrs insgesamt.<br />

Der BEG ist durch Gesetz und Verordnung unter anderem die Planung und Errichtung des<br />

Neubaustreckenabschnittes Kundl/Radfeld – Baumkirchen übertragen. Sie hat diesen Streckenteil<br />

betriebsfähig fertig zu stellen und dem vom Eigentümer zu bestimmenden Unternehmen zum Betrieb<br />

zu übergeben.<br />

Die Antragslegitimierung richtet sich nach der Rechtslage und ist von der Behörde zu entscheiden.<br />

Die Abstimmung mit den ÖBB erfolgt im Rahmen des Kooperationsvertrages.<br />

ZU STELLUNGNAHME DES HERRN SCHÖSSER MARTIN<br />

Die Straßenführung im Kreuzungsbereich wird umgeplant, um eine verbesserte Einbindung des<br />

Tonwerks zu erreichen. Die Unterführung selbst bleibt unverändert. Es handelt sich bei dieser Straße<br />

um die Ersatzverbindung einer Gemeindestraße im Sinne des § 20 EisbG.<br />

ZU GUTACHTEN SV FÜR LÄRM UND ERSCHÜTTERUNGEN, DIPL. ING. FIBY<br />

Lärm<br />

- Der Sachverständige gibt die Empfehlung ab im Bereich der Verknüpfung Stans eine durchgehend<br />

4 m hohe Lärmschutzwand zu errichten, wobei er die Richtigkeit der durchgeführten<br />

Lärmimmissionsberechnungen gemäß den Vorschriften der SchIV nicht in Zweifel zieht, sondern<br />

behauptet, auf Grund der meteorologischen Situation lägen tatsächlich andere Verhältnisse vor. Zu<br />

erwarten wäre, nicht zuletzt bedingt durch die Verknüpfung der Gleise über schnell befahrene<br />

Weichen, eine Pegelerhöhung von bis zu 10 dB und mehr:<br />

Entsprechend den Ausführungen des Fachplaners der BEG wird dazu aus lärmtechnischer Sicht<br />

ausgeführt:<br />

Die klimatischen Einflüsse sind in der UVE, Einlage 4 „Lärm“, explizit beschrieben. Im<br />

Rechenmodell wird zur Übermittlung des Übertragungsmaßes gemäß der ÖAL-Richtlinie 28<br />

„Schallabstrahlung und Schallausbreitung“ die den Planungen zugrunde zu legen ist, ein leichter<br />

Mitwind (durchschnittliche Mitwindwetterlage), eine Lufttemperatur von 10°C sowie eine<br />

Luftfeuchtigkeit von 70 % (österreichischer Durchschnitt) berücksichtigt. Unter Berücksichtigung


672<br />

dieser Mitwindsituation stellt sich der Schwankungsbereich der Schallimmissionen gemäß der VDI-<br />

Richtlinie 2714, die zur Berücksichtigung der klimatologischen Verhältnisse in der ÖAL-Richtlinie<br />

28 zugrundegelegt wurde – wie auch schon in den UVE-Unterlagen dargestellt und in den<br />

Schallberechnungen des vorliegenden Projektes berücksichtigt – wie folgt dar:<br />

Windrichtung Entfernung Emissionsquelle - Immissionspunkt<br />

100 m 300 m 500 m 1.000 m<br />

Mitwind 0 dB/-1 dB + 2 dB/-2 dB + 3 dB/- 3 dB + 3 dB/-6 dB<br />

Querwind - 1 dB/-2 dB - 2 dB/- 5 dB - 3 dB/- 7 dB - 6 dB/-13 dB<br />

Gegenwind - 2 dB/- 3 dB - 5 dB/- 8 dB - 7 dB/- 13 dB - 13 dB/- 21 dB<br />

Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, kann es durch den Einfluß von besonderen<br />

Witterungsbedingungen bei größeren Entfernungen zur Bahn gelegentlich zu einer Erhöhung des<br />

rechnerisch ermittelten Immissionspegels bis zu 3 dB kommen. Andererseits kann es bei<br />

zahlreichen Situationen zu einer Verminderung des rechnerisch ermittelten Immissionspegels<br />

kommen.<br />

Da für die Bemessung des Lärmschutzes aufgrund des unterstellten Betriebsprogrammes der<br />

Emissionspegel der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr maßgebend ist, ist die vorherrschende<br />

Windsituation, die in den Sommermonaten – wie dem Gutachten des SV Fiby zu entnehmen ist –<br />

tagsüber bis 21.00 Uhr mit einer Mitwindsituation auftritt, nicht für die Bemessung maßgebend. Es<br />

ist gemäß Stellungnahe des SV Niedertscheider nachts eher mit einer Talauswindsituation zu<br />

rechnen, was die Lärmsituation im Ortsbereich von Stans verbessert.<br />

- Aufgrund der Tatsache, daß im Bereich Stans der Grenzwert gemäß SchIV jedenfalls maßgebend<br />

unterschritten ist, kann es auch bei gelegentlicher Erhöhung des Immissionspegels nicht zur<br />

Überschreitung des Grenzwertes aufgrund einer Mitwindsituation kommen.<br />

Anmerkung: Eine zeitweise Immissionpegelerhöhung von 3 dB in einzelne Nachtstunden<br />

bewirkt nicht eine Pegelzunahme von 3 dB für den gesamten<br />

Beurteilungszeitraum Nacht.<br />

- In Informationsblättern der Deutschen Bahn „Aktuelle Information des ZTQ München – Akustik -„<br />

wurde das Thema schalltechnische Bewertung von Weichen bereits behandelt. Hiernach haben<br />

Messungen ergeben, daß die Mittelungspegel von Zugvorbeifahrten im Weichenbereich im<br />

Vergleich zu den Mittelungspegeln auf der freien Strecke gleich groß sind, vorausgesetzt,<br />

Herzstück und Isolierstoß sind gut unterhalten.<br />

In rechtlicher Hinsicht wird seitens der BEG weiters ausgeführt:<br />

Um im tatsächlichen Betrieb die Einhaltung der prognostizierten Werte nachzuweisen und sicher<br />

zu stellen, wird die BEG die Verknüpfung Stans so errichten, dass die nachträglich Errichtung einer<br />

jetzt nicht für erforderlich angesehenen Lärmschutzwand jedenfalls ohne besondere technische<br />

Schwierigkeiten oder Eingriffe in Rechte Dritter möglich bleibt. Sie wird durch ein abgestuftes<br />

Überwachungsprogramm ab in Betriebnahme der Neubaustrecke die tatsächlich erzielten Werte<br />

feststellen, die auch eine Grundlage für die Beurteilung der weiteren Entwicklung abgeben werden.<br />

Ob im Falle ein eintretenden oder sich anbahnenden Überschreitung die Errichtung einer<br />

Lärmschutzwand oder andere Maßnahmen zweckmäßig und zielführend erscheinen, muss offen<br />

bleiben. Es soll der betrieblichen und technischen Entwicklung nicht vo rgegriffen werden.<br />

Zur Ergänzung der begrenzten Wirkung des Lärmschutzdammes am Ostrand von Stans (Bereich<br />

Kellerer) erscheint eine Verlängerung der vorgesehenen Lärmschutzwand um ca. 80m mit einer<br />

Höhe von 4,0 m aus Sicht der BEG noch vertretbar. Berechnungen des Fachplaners der BEG<br />

haben diesbezüglich ergeben, dass damit im Bereich des östlichen Unterdorfes eine Verbesserung<br />

von 3 dB erzielbar wäre.<br />

Die BEG hat sich durch den mit der Gemeinde Stans geschlossenen Rahmenvertrag zivilrechtlich<br />

verpflichtet, die in den Lärmkarten laut Einreichprojekt prognostizierten Immissionsschallwerte zu<br />

erreichen. Dies entspricht auch dem vorliegenden Antrag der BEG und ihrer Philosophie in Bezug<br />

auf Lärmschutz. Bauliche Maßnahmen werden insoweit gesetzt, als ihre Notwendigkeit auf Grund<br />

der Immissionsberechnungen erforderlich erscheint. Dies ist in Stans jedenfalls bezüglich der<br />

Einhaltung der Grenzwerte nach der SchIV nicht gegeben und wird vom Sachverständigen auch<br />

nicht behauptet. Bauliche Maßnahmen im Hinblick auf vage Vermutungen, die Prognosen könnten<br />

sich auf Grund besonderer Verhältnisse als für die Bevölkerung als nachteilig unzutreffend<br />

erweisen, sind weder mit der der BEG auferlegten Verpflichtung einer wirtschaftlichen<br />

Baudurchführung vereinbar noch finden sie in den anzuwendenden Rechtsvorschriften eine<br />

Deckung.


673<br />

- Der Forderung des SV, daß Baulärmmessungen im Beschwerdefall durchzuführen sind, kann<br />

entsprochen werden. Diese Werte werden im Projektkommunikationszentrum zugänglich gemacht.<br />

Dieses Projektinformationszentrum dient der Kommunikation der BEG mit der Bevölkerung, es<br />

bezweckt neben Information die Schaffung einer Anlaufstelle für Beschwerden und soll eine rasche<br />

Klärung und gegebenenfalls das wirksame Setzen von Abhilfemaßnahmen sicherstellen.<br />

- Für Objekte die vor Erteilung der Genehmigung der Neubaustrecke errichtet werden, wird soweit<br />

sie über den Grenzwertden der SchIV mit Lärm belastet werden, in die Lärmschutzplanung<br />

aufgenommen.<br />

Erschütterung<br />

Auswirkungen auf den Bahnbetrieb im Bereich des Tiergartens durch die Bergbautätigkeit treten<br />

jedenfalls dann nicht ein, wenn die Einwirkung auf die Röhre innerhalb der Grenzwerte der ÖNORM<br />

S9020 verbleibt. Künftige Abbaumaßnahmen für die derzeit nicht alle Bewilligungen vorliegen könne<br />

außer Betracht bleiben.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER FA. SIKO ENERGIE GMBH & CO KG, VERTRETEN DURCH HR. ING.<br />

ARTHUR SIEF<br />

Die Firma Siko Energiesysteme hat im Trassenverordnungsstreifen einen Betriebsneubau errichtet.<br />

Für die Errichtung des Betriebsgebäudes wurde ein Vertrag zwischen der BEG und der Firma Siko<br />

geschlossen, in dem die Bedingungen für die Errichtung des Betriebsgebäudes vereinbart wurden.<br />

Über diesen Vertrag hinausgehende Vereinbarungen bestehen nicht (u.a. geänderte Führung der<br />

Baustraße).<br />

Für die angesprochene Betriebserweiterung ist jedenfalls wieder eine vertragliche Regelung über das<br />

Bauen im Trassenverordnungsstreifen mit der BEG zu schließen.<br />

Eine Gebäudebeweissicherung wird durchgeführt.<br />

ZU FA. EVOBUS<br />

Der Abschluss eines Vertrages betreffend die Grundinanspruchnahme ist vorgesehen. Hinsichtlich der<br />

Erweiterung wird auf § 5 HLG verwiesen.<br />

ZU STELLUNGNAHME FRAU DESSL IN VERTRETUNG FÜR HERRN MICHAEL DESSL<br />

Offensichtlich wurde das Objekt nach Erstellung der eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen<br />

errichtet. Aus diesem Grund sind keine lärmtechnischen Maßnahmen für das angesprochene Objekt<br />

in Kundl in den im September 2000 eingereichten Unterlagen vorgesehen gewesen. Gemäß den<br />

Lärmkarten in den eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen liegt ein Großteil der Parzelle zwischen<br />

der 50 und 55 dB Isphone. Die BEG sichert zu, Objektschutzmaßnahmen, wie am Nachbarobjekt<br />

Weinberg 7 zu setzen, falls bei genauer lärmtechnischen Betrachtung des Objektes<br />

Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden.<br />

Allfällig auftretende Schallreflexion aus Lärmschutzwänden sind in den Berechnungsmodellen<br />

berücksichtigt.<br />

Ein aktiver Lärmschutz (Lärmschutzwand südlich der Bahnachse) kann aufgrund der Bestimmungen<br />

der SchIV nicht errichtet werden.<br />

ZU STELLUNGNAHME SWAROVSKI & CO<br />

Mit den Betroffenen Fischereiberechtigten wurde zwischenzeitlich Einigkeit über den Vertragsinhalt<br />

der Fischereientschädigung einschließlich dauernder Beeinträchtigung der Fischerei erzielt. Ein<br />

formeller Vertragsabschluss vor Schluss der mündlichen Verhandlung wird erwartet.<br />

ZUM GUTACHTEN PESTA<br />

1. Gutachensteil Grundwasserströmungsverhältnisse<br />

Das Gutachten wird zustimmend zur Kenntnis genommen und den darin enthaltenen Auflagen<br />

entsprochen.<br />

2. Umsetzung im EB-Projekt<br />

Die darin enthaltenen Forderungen sind im Zusammenhang mit anderen Gutachten zu beurteilen.<br />

Ausleitemöglichkeiten von Trinkwasser sind im Bereich Brixlegg jedenfalls nicht möglich, da sie zu<br />

massiven Eingriffen in fremde Rechte führen würden. Aus diesem Grund wird der Tunnel Radfeld –<br />

Wiesing im Bereich Brixlegg weitgehend als druckdichte Röhre errichtet.


674<br />

Eine Sanierung der vorhandenen Altlasten in Fritzens erfolgt nur insoweit, als diese im<br />

Trassenbereich liegen und ansonsten lediglich dann, wenn durch die Baumaßnahme der BEG eine<br />

zusätzliche Grundwassergefährdung zu besorgen wäre (Mobilisierung einer Drift).<br />

Die Minimierung von Bergwasserzutritten erfolgt insoweit, als dies unter Beachtung der<br />

technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit und zur Gewährleistung eines<br />

dauerhaft sicheren Bahnbetriebes möglich ist. Wie in geologischen/hydrogeologischen Gutachten<br />

ausgeführt wird, können derartige Maßnahmen im Bereich des Tunnels Stans-Terfens mangels<br />

Wasseranfalls entfallen bzw. bleiben im östlichen Bereich des Gemeindegebietes Vomp<br />

projektsgemäß auf eine druckgeregelte Dichtheit von 2 bar beschränkt.<br />

Da die Forderungen ohne Berücksichtigung des Grundwassermodells Stans und der geologischen<br />

Beurteilung im Verfahren verfasst wurden, sind diese betreffend der Grundwasserentnahme<br />

westlich des Stanser-Baches hinfällig. Eine Beeinträchtigung des Tiefbrunnens Darbo/Tyrolit ist<br />

nicht zu erwarten.<br />

3. Gutachtensteil Stellungnahmen<br />

Betreffend die Stellungnahme Alois Niederbacher wird bemerkt, dass das Wohnhaus Niederbacher<br />

grundwasserstromaufwärts der Tunnelröhre liegt (an der B171 jenseits des Gießens) und daher die<br />

vom Sachverständigen angenommenen längeren Zuleitungen nicht zutreffend sein können. Zur<br />

Verwertungsmöglichkeit des Grundwassers wird angemerkt, dass es sich hier um ein durch die<br />

Bestimmung des § 10 (2) WRG weitgehend beschränktes Eigentum handelt.<br />

Betreffend die Stellungnahme der Stadtwerke Schwaz dürfte das Wasserkraftwerk am<br />

Vomperbach gemeint sein. Die zugehörige Druckrohrleitung wird bergmännisch unterfahren. Die<br />

den Vomperbach speisenden Großquellen im Vomperloch werden vom Bauvorhaben nicht<br />

betroffen, sie sind jedoch im Zuge des Auffahrens des Erkundungsstollens einer weiter<br />

andauernden Beweissicherung unterworfen.<br />

4. Gutachtensteil Kreuzungsbauwerke:<br />

Den darin enthaltenen Auflagen wird zugestimmt.<br />

5. Gutachtensteil Leitungspläne:<br />

Der Gutachtensteil wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

6. Grundwasserbeweissicherungsprogramm:<br />

Zu Auflage 3) Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den betrieblichen Nutzwasserbrunnen<br />

um die angeführten lebensmittelverarbeitenden und pharmazeutischen Betriebe handelt. Eine<br />

bakteriologische Untersuchung bei anderen Nutzwasserbrunnen deren Wässer ausschließlich<br />

einer technischen Nutzung zugeführt werden, erscheint nicht erforderlich und sinnvoll.<br />

Zu den anderen Auflagen bestehen seitens der BEG keine Einwendungen.<br />

7. Gutachtensteil Tunnels:<br />

Die Auflagen 1 bis 2, haben Empfehlungscharakter, da sie in die Zuständigkeit der allgemeinen<br />

Wasserrechtsbehörde fallen. Die Auflagen 3 und 4 bezwecken die Sicherstellung allgemeiner<br />

Verpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften (Abfallvermeidung bzw. Vermeidung einer<br />

Gewässergefährdung). Gegen sie bestehen keine Bedenken.<br />

ZU BEFUND UND GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN FÜR TUNNELBAUTECHNIK,<br />

HERRN DIPL.-ING. FRACCARO<br />

Zu Punkt 3.2 – Beurteilung aus tunnelbautechnischer Sicht<br />

In den Einreichunterlagen ist eine relative Messung der Horizontal- und Diagonalverformungen im<br />

Vortrieb beschrieben. Stand der Technik sind, wie in der Beurteilung des Sachverständigen dargelegt,<br />

jedoch Absolutmessungen der Messpunkte und die EDV-technische Berechnung der Verformungen in<br />

Abhängigkeit von der Zeit, sowie die Darstellung dieser Verformungen sowohl absolut wie auch relativ<br />

der einzelnen Messpunkte zueinander. Dies wird derzeit auch so in den Erkundungsstollen<br />

durchgeführt.<br />

Zu Punkt 4.1 – Geotechnische Messungen<br />

Gegen die unter Punkt 4.1 beschriebene Vorschreibung besteht somit kein Einwand seitens der BEG.<br />

Zu Punkt 4.2 - Stollenvortriebe<br />

Die Erkenntnisse aus den Vortrieben der Erkundungsstollen werden bei der Planung und Ausführung<br />

der Hauptbaumaßnahme berücksichtigt werden.<br />

Es besteht somit kein Einwand gegen den Befund, die Beurteilung und Vorschreibungen des<br />

Sachverständigen für Tunnelbautechnik, Herrn Dipl.-Ing. Fraccaro, seitens der BEG.<br />

ZU STELLUNGNAHME DES SACHVERSTÄNDIGEN WALLNÖFER


Zu Punkt 3<br />

675<br />

Gemäß dem naturschutzrechtlichen Bescheid wird entgegen der eingereichten Maßnahmen EB-<br />

Projekt die Entfernung des Betongerinnes bzw. die Tieferlegung an der Mündung in den südlichen<br />

Kundler Gießen nicht durchgeführt. Auch die vorgeschlagene einmalige Räumung muss unterbleiben.<br />

Zu C) Gutachten<br />

Die Vorschreibungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

ZU HERRN CHRISTIAN ANGERER, AUCH IM NAMEN VON BENEDIKT UND SIEGFRIED<br />

ANGERER (BRÜDER) UND MARTINA ANGERER (TOCHTER)<br />

Zu 1:<br />

Eine Gebäudebeweissicherung ist vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen vorgesehen.<br />

Zu 2:<br />

Wie dem Messbericht zur Bestandsaufnahme (Dokument Nr. B-IF-TB-0820.0.039-0023.00-00) vom<br />

25.05.1999 zu entnehmen ist, wurden im Erdgeschoss an der Unterseite der Decke des 1.<br />

Obergeschosses die Messstellen eingerichtet. Gemäß Aussage von TIWAG/Arsenal hat sich diese<br />

Decke als schwingungsanfällig erwiesen und ist aus diesem Grund als sehr repräsentativ für spätere<br />

Vergleichsmessungen anzusehen. Diese Aussage wird durch die Vielzahl der registrierten Ereignisse<br />

bestätigt.<br />

Im Neubaustreckentunnel sind im Bereich der Liegenschaft Angerer Erschütterungsschutzsysteme<br />

vorgesehen. Zum Schutz des Objektes sind seitens des Sachverständigen Fiby für den sekundären<br />

Luftschall und für die Erschütterungen und Schwingungen Grenzwerte im UVP-Verfahren festgelegt<br />

worden, die seitens der BEG für die Neubaustrecke eingehalten werden.<br />

Die Bestandsstrecke wird auf Grund der Änderung des Bauverfahrens gegenüber der UVP von der<br />

BEG nicht mehr umgebaut. Durch die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Neubaustrecke ist<br />

davon auszugehen, dass es zu einer Verringerung der Belastungen vor allem Nachts aus der<br />

Bestandsstrecke kommt.<br />

Zu 3:<br />

Das vorliegende Einreichprojekt hat gegenüber dem UVE-Projekt wesentliche Verbesserungen in<br />

bezug auf die Belastung hinsichtlich Staub, Lärm und Vibrationen erfahren, da der Bf.<br />

Fritzens/Wattens mit einer bergmännischen Sonderbaumethode unter Druckluft und die<br />

anschließenden Tunnelabschnitte in sog. Deckelbauweise unter Druckluft errichtet werden. Bei der<br />

sog., Deckelbauweise wird von der Oberfläche zuerst ein Voraushub von 2 – 3 m Tiefe errichtet,<br />

anschließend werden Bohrpfähle bzw. Schlitzwände hergestellt und die Tunneldecke direkt auf die<br />

Aushubsohle des Voraushubs errichtet. Anschließend wird die Oberfläche wieder hergestellt. Der<br />

Tunnel wird bergmännisch von einem zentralen Startschacht gegenüber dem Werksgelände Würth-<br />

Hochenburger vorgetrieben.<br />

Die Arbeiten auf der Oberfläche werden zwischen 6.00 und 20.00 Uhr durchgeführt. Der<br />

bergmännische Tunnelvortrieb muß auch technischen Gründen rund um die Uhr betrieben werden,<br />

wobei keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.<br />

Zu 4:<br />

Eine Zufahrt zu dem Wohngebäude wird außerhalb des Baufeldes sichergestellt.<br />

Zu 5:<br />

Da der Bf. Fritzens/Wattens keinen Umbau erfährt und die Lärmschutzwände nicht umgebaut werden,<br />

besteht für die BEG keine Verpflichtung den Lärmschutz entlang der ÖBB-Strecke zu verbessern.<br />

Durch die Errichtung der Neubaustrecke kommt es zu einer Reduzierung der Verkehrsbelastung auf<br />

der Bestandstrecke, wodurch eine Reduzierung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

Zu 6:<br />

Die BEG erkennt keine Verpflichtung, diesen Lärmschutz (Einbau von Lärmschutzfenstern) im<br />

Rahmen des Projektes durchzuführen, da es durch die Verkehrsverlagerung zu einer Reduzierung der<br />

Zugfrequenz auf der Bestandstrecke kommt. Sie wird aber versuchen, mit den ÖBB eine Lösung zu<br />

erzielen.


Zu 7:<br />

676<br />

Seitens der BEG wird ein Projektkommunikationszentrum eingerichtet, in dem die geforderten<br />

Informationen zur Bauzeit eingesehen werden können.<br />

ZUM GUTACHTEN SCHWANINGER<br />

Das Gutachten wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

ZUR STELLUNGNAHME DES BRANDSCHUTZTECHNISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN, ING.<br />

BERNHARD STIBERNITZ<br />

Den Forderungen wird entsprochen.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON HERRN JOHANN RIESER JUN.<br />

Zu 1:<br />

Eine Gebäudebeweissicherung ist vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen vorgesehen.<br />

Zu 2:<br />

Die BEG haftet im Rahmen des § 19 (2) EisbG für die NBS.<br />

Zu 3:<br />

Das vorliegende Einreichprojekt hat gegenüber dem UVE-Projekt wesentliche Verbesserungen in<br />

bezug auf die Belastung hinsichtlich Staub, Lärm und Vibrationen erfahren, da der Bf.<br />

Fritzens/Wattens mit einer bergmännischen Sonderbaumethode unter Druckluft und die<br />

anschließenden Tunnelabschnitte in sog. Deckelbauweise unter Druckluft errichtet werden. Bei der<br />

sog., Deckelbauweise wird von der Oberfläche zuerst ein Voraushub von 2 – 3 m Tiefe errichtet,<br />

anschließend werden Bohrpfähle bzw. Schlitzwände hergestellt und die Tunneldecke direkt auf die<br />

Aushubsohle des Voraushubs errichtet. Anschließend wird die Oberfläche wieder hergestellt. Der<br />

Tunnel wird bergmännisch von einem zentralen Startschacht gegenüber dem Werksgelände Würth-<br />

Hochenburger vorgetrieben.<br />

Die Arbeiten auf der Oberfläche werden zwischen 6.00 und 20.00 Uhr durchgeführt. Der<br />

bergmännische Tunnelvortrieb muß auch technischen Gründen rund um die Uhr betrieben werden,<br />

wobei keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.<br />

Entschädigungen können nur für tatsächliche Schäden entsprechend der schadenersatzrechtlichen<br />

Bestimmungen geleistet werden. Die Frage bildet keinen Gegenstand des Verfahrens.<br />

Zu 4:<br />

Eine Zufahrt zu dem Wohngebäude wird außerhalb des Baufeldes sichergestellt.<br />

Zu 5:<br />

Seitens der BEG wird ein Projektkommunikationszentrum eingerichtet, in dem die geforderten<br />

Informationen zur Bauzeit eingesehen werden können.<br />

Zu 6:<br />

Es wird auf die Ausführungen zum Schadenersatz verwiesen (siehe Pkt. "zu 3").<br />

Zu 7:<br />

Die bestehende Fußgängerunterführung im Bereich Bf. Fritzens/Wattens bleibt aufgrund der<br />

Änderung des Baukonzeptes immer benutzbar.<br />

Zu 8:<br />

Da der Bf. Fritzens/Wattens keinen Umbau erfährt und die Lärmschutzwände nicht umgebaut werden,<br />

besteht für die BEG keine Verpflichtung, den Lärmschutz entlang der ÖBB-Strecke zu verbessern.<br />

Durch die Errichtung der Neubaustrecke kommt es zu einer Reduzierung der Verkehrsbelastung auf<br />

der Bestandstrecke, wodurch eine Reduzierung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

Zu 9:<br />

Die BEG erkennt keine Verpflichtung, diesen Lärmschutz (Einbau von Lärmschutzfenstern) im<br />

Rahmen des Projektes durchzuführen, da es durch die Verkehrsverlagerung zu einer Reduzierung der


677<br />

Zugfrequenz auf der Bestandstrecke kommt. Sie wird aber versuchen, mit den ÖBB eine Lösung zu<br />

erzielen.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON FRAU KARIN KOLLER UND FRAU GERTRUD WOITSCH<br />

Zu 1:<br />

Eine Gebäudebeweissicherung ist vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen vorgesehen.<br />

Zu 2:<br />

Die BEG haftet im Rahmen des § 19 (2) EisbG für die NBS.<br />

Zu 3:<br />

Das vorliegende Einreichprojekt hat gegenüber dem UVE-Projekt wesentliche Verbesserungen in<br />

bezug auf die Belastung hinsichtlich Staub, Lärm und Vibrationen erfahren, da der Bf.<br />

Fritzens/Wattens mit einer bergmännischen Sonderbaumethode unter Druckluft und die<br />

anschließenden Tunnelabschnitte in sog. Deckelbauweise unter Druckluft errichtet werden. Bei der<br />

sog., Deckelbauweise wird von der Oberfläche zuerst ein Voraushub von 2 – 3 m Tiefe errichtet,<br />

anschließend werden Bohrpfähle bzw. Schlitzwände hergestellt und die Tunneldecke direkt auf die<br />

Aushubsohle des Voraushubs errichtet. Anschließend wird die Oberfläche wieder hergestellt. Der<br />

Tunnel wird bergmännisch von einem zentralen Startschacht gegenüber dem Werksgelände Würth-<br />

Hochenburger vorgetrieben.<br />

Die Arbeiten auf der Oberfläche werden zwischen 6.00 und 20.00 Uhr durchgeführt. Der<br />

bergmännische Tunnelvortrieb muß auch technischen Gründen rund um die Uhr betrieben werden,<br />

wobei keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.<br />

Entschädigungen können nur für tatsächliche Schäden entsprechend der schadenersatzrechtlichen<br />

Bestimmungen geleistet werden. Die Frage bildet keinen Gegenstand des Verfahrens.<br />

Zu 4:<br />

Eine Zufahrt zu dem Wohngebäude wird außerhalb des Baufeldes sichergestellt.<br />

Zu 5:<br />

Seitens der BEG wird ein Projektkommunikationszentrum eingerichtet, in dem die geforderten<br />

Informationen zur Bauzeit eingesehen werden können.<br />

Zu 6:<br />

Es wird auf die Ausführungen zum Schadenersatz verwiesen (siehe Pkt. "zu 3").<br />

Zu 7:<br />

Die bestehende Fußgängerunterführung im Bereich Bf. Fritzens/Wattens bleibt aufgrund der<br />

Änderung des Baukonzeptes immer benutzbar.<br />

Zu 8:<br />

Da der Bf. Fritzens/Wattens keinen Umbau erfährt und die Lärmschutzwände nicht umgebaut werden,<br />

besteht für die BEG keine Verpflichtung, den Lärmschutz entlang der ÖBB-Strecke zu verbessern.<br />

Durch die Errichtung der Neubaustrecke kommt es zu einer Reduzierung der Verkehrsbelastung auf<br />

der Bestandstrecke, wodurch eine Reduzierung der Lärmbelastung zu erwarten ist.<br />

Zu 9:<br />

Die BEG erkennt keine Verpflichtung, diesen Lärmschutz (Einbau von Lärmschutzfenstern) im<br />

Rahmen des Projektes durchzuführen, da es durch die Verkehrsverlagerung zu einer Reduzierung der<br />

Zugfrequenz auf der Bestandstrecke kommt. Sie wird aber versuchen, mit den ÖBB eine Lösung zu<br />

erzielen.<br />

ZU STELLUNGNAHME FA. HECHENBICHLER<br />

Es trifft nicht zu, dass das Unternehmen nie kontaktiert worden wäre. So wurde das Vorhaben der<br />

BEG anläßlich einer Gewerberechtsverhandlung besprochen. Der geplante Betriebsumbau wurde in<br />

der Folge nicht realisiert. Richtig ist, dass hinsichtlich der Grundinanspruchnahme noch keine<br />

Vertragsgespräche durchgeführt wurden. Von einer Vernichtung der Existenz kann nicht gesprochen<br />

werden, zumal die Bahnstrecke dauernd in Unterflurbereich geführt wird und auch keineswegs das


678<br />

gesamte Betriebsgelände dauernd in Anspruch genommen wird. Durch die gemäß<br />

eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen vorgesehene Deckelbauweise kann die Inanspruchnahme<br />

des betroffenen Grundstückes gegenüber der UVE-Planung reduziert werden. Grundsätzlich ist<br />

vorgesehen, die Bauabwicklung so zu gestalten, daß der Tankstellenbetrieb für Privatfahrzeuge<br />

aufrecht erhalten werden kann.<br />

Das Vorbringen betreffend Finanzierung oder Notwendigkeit des Projektes ist kein Gegenstand dieses<br />

Verfahrens. Es wird jedoch kurz darauf hingewiesen, dass nach allen Verkehrsprognosen,<br />

unbeschadet der schweizer Bahnbauvorhaben und entsprechend dem Bestwegprinzip der<br />

Brennerverkehr auch auf der Schiene weitere Zuwächse erfahren wird. Die Verpflichtung der Republik<br />

Österreich zur Anhebung der Bahnkapazität über den Brenner erfordern im Hinblick auf den<br />

vorhandenen Ost/Westverkehr und auch die innertirolischen Verkehrsbedürfnisse (derzeit kann kein<br />

annehmbares Nachverkehrsangebot zur Verfügung gestellt werden) und den Ausbau im mittleren<br />

Unterinntal. Ein PPP-Modell zur Finanzierung stand für die Unterinntalstrecke nicht zur Diskussion,<br />

sondern bildet voraussichtlich eine Grundlage für die Finanzierung eines Brenner Basistunnels.<br />

ZU GUTACHTEN DES MEDIZINISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN PROF. KOFLER<br />

Das Gutachten wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

ZU BEFUND UND GUTACHTEN DES SV FÜR EISENBAHNBAUTECHNIK, DIPL.-ING. MARKUS<br />

MAYR<br />

Zu den Vorschreibungen wird folgendermaßen Stellung genommen:<br />

Vorschreibung 9: Es wird auf die Erklärungen der BEG verwiesen.<br />

Vorschreibung 31: Die diesbezüglich geforderte Untersuchung wird seitens der BEG zugesagt.<br />

Vorschreibung 53: Die Regelplanung der ÖBB in Bezug auf die Fundierung der Bahnsteigkanten<br />

ist der BEG nicht bekannt. Die angeführten Verdichtungswerte werden erfüllt.<br />

Die übrigen Vorschreibungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

ZU GUTACHTEN DES EISENBAHNBETRIEBLICHEN SACHVERSTÄNDIGEN, RAIMUND VALO<br />

Die Vorschreibungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

ZU STELLUNGNAHME UND ERGÄNZENDEN STELLUNGNAHME DES HERRN EGGER GEORG<br />

Die beengten Platzverhältnisse im unmittelbaren Nahbereich Egger erlaubt nur eine schrittweise<br />

Errichtung des Tunnels in offener Bauweise. Eine Baulosgrenze ist aus heutiger Sicht im Nahbereich<br />

Egger nicht vorgesehen. Aus der Natur einer Baustelle können kurzzeitige Unterbrechungen einer<br />

Zufahrt nicht ausgeschlossen werden, die Qualität der Zufahrt bemisst sich nach dem Vorzustand vor<br />

Beginn der Arbeiten am Erkundungsstollen Fiecht. Hinsichtlich der Sicherung der Baustelle wird auf<br />

die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten verwiesen, eine Abschottung der Baustelle durch einen<br />

Bauzaun ist grundsätzlich vorgesehen. Der Lärmschutz an der umgelegten Autobahn erfolgt<br />

entsprechend den derzeitigen Lärmschutzeinrichtungen. Hinsichtlich der Vorkehrungen gegen<br />

Immissionen wird auf die Ergebnisse des UVP-Verfahrens verwiesen. Eine Abgeltung geleisteter<br />

Zahlungen für Lärmschutzeinrichtungen wird jedenfalls nicht in Betracht gezogen, da diese nicht<br />

beseitigt werden. Im Rahmen des vorgesehenen Dienstbarkeitsvertrages werden die<br />

Einschränkungen im Gefährdungsbereich abgegolten. Der Bestand des Schutzdammes bis zur<br />

Beendigung der Lärmschutzschüttung Fiecht/Schlagthurn ist mit der Errichtung der Neubaustrecke<br />

nicht zu vereinbaren.<br />

Nach dem Einreichprojekt, das allein den Gegenstand dieses Verfahrens bildet, ist der Tunnel<br />

Stans/Terfens bis in den Bereich der Lärmschutzschüttung Fiecht/Schlagthurn westlich der<br />

Autobahnunterquerung im Bereich Darbo/Tyrolit in offener Bauweise vorgesehen. Dies entspricht der<br />

UVE und steht nicht im Widerspruch mit den Ergebnissen des UVP-Verfahrens.<br />

Hinsichtlich der Lärm- und Erschütterungsimmissionen wird auf die im Projekt enthaltenen Werte<br />

verwiesen. Einschränkungen aus dem Gefährdungsbereich werden dem Grundeigentümer im<br />

Rahmen des Dienstbarkeitsvertrages entschädigt. Im Rahmen des Projektinformationszentrums bzw.<br />

der Baustellenorganisation wird für einen ständigen Ansprechpartner Vorsorge getroffen.<br />

Bereits im Rahmen des AWG-Verfahrens wurde der Ablauf der Errichtung der Lärmschutzschüttung<br />

Fiecht/Schlagthurn eingehend besprochen und der erteilten Bewilligung des Landeshauptmanns zu<br />

Grunde gelegt. Der Abschlussdamm Schlagthurn soll in der Schüttphase 1 die BE-Fläche des<br />

Erkundungsstollens gegenüber Schlagthurn abschirmen. In der Phase 2 geht er dieser Funktion<br />

ohnedies verlustig, da die Baustellenorganisation vom Westrand des Ortsgebietes Stans aus erfolgen


679<br />

wird. Eine Zusicherung, den gesamten Baustellenverkehr über den Erkundungsstollen zu führen, hat<br />

es nie gegeben, in ablauftechnischer Hinsicht wurde im AWG-Verfahren lediglich die Schüttung der<br />

Phase 2 über den Erkundungsstollen Fiecht vorgesehen. Für einen intensiven Fahrbetrieb ist der<br />

Erkundungsstollen nicht vorgesehen, zumal dieser seinerseits von Westen nur über den<br />

Zugangsstollen aus dem Kalksteinbergbau Vomp/Vomperbach aufgeschlossen ist.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER FA. ROCHELT GMBH<br />

Vor Bauinangriffnahme erfolgt seitens der BEG eine fachmännische Prüfung auf Notwendigkeit und<br />

gegebenenfalls die Installierung eines Alarmierungssystems, um die befürchteten Betriebsstörungen<br />

zu vermeiden.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON SCHALLHART RUDOLF<br />

Den Forderungen bzgl. Der Ableitung der Oberflächenwässer und des Bewuchses wird entsprochen.<br />

ZU ERGÄNZENDER STELLUNGNAHME SCHALLHART RUDOLF<br />

Gemäß Tunnelsicherheitskonzept sind alle 500 m sichere Bereiche – Rettungsschächte,<br />

Rettungsstollen, Querschläge zu parallel zum Haupttunnel geführten Rettungsstollen – für das<br />

Selbstrettungskonzept zu schaffen. Im östlichen Bereich von Terfens wird ein begleitender<br />

Rettungsstollen erreichtet. Am westlichen Ende dieses Rettungsstollens besteht aufgrund der<br />

eingschlägigen Richtlinien für Tunnelsicherheitskonzepte die Notwendigkeit, daß ein gut<br />

ausgestatteter, funktionsfähiger Rettungsplatz errichtet wird. Der geplante Rettungsplatz entspricht<br />

diesen Mindestanforderungen. Aufgrund dieser Erfordernisse besteht keine Möglichkeit, den<br />

Rettungsplatz an anderer Stelle zu situieren.<br />

Zu Beginn der Planungen für den begleitenden Rettungsstollen wurden vor ca. 1 ½ Jahren Gespräche<br />

mit den Eigentümern der betroffenen Liegenschaft über die Errichtung eines Rettungsplatzes geführt.<br />

Auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers wurde mit den Eigentümern der benachbarten<br />

Liegenschaften keine Gespräche geführt, da sich der Eigentümer bereit erklärt hat, die geforderten<br />

Teile der Liegenschaft für den Rettungsplatz zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der weiteren Planung<br />

wurden intensive Gespräche über die Ausgestaltung des Rettungsplatzes mit dem Eigentümer<br />

geführt. Seit ca. ½ Jahr werden Gespräche über die Errichtung eines Kaufvertrages mit dem<br />

Eigentümer geführt. Es wurden auch die Teilungspläne im Einvernehmen mit dem Eigentümer erstellt.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON HERRN KIRCHLER PAUL<br />

Das Grundstück weist im Gefährdungsbereich der Tunnels eine Überlagerung von nahezu 200 m auf.<br />

Bergmännische Tunnel weisen bei einer Überlagerung von mehr als 30 m keine besonderen<br />

Beschränkungen des Grundeigentums auf. Dem Einschreiter wurde im Zuge der Verhandlung der<br />

bereits erstellte Entwurf des Dienstbarkeitsvertrages ausgehändigt.<br />

ZU STELLUNGNAHME DES ANTON MOSER<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Grundinanspruchnahme soll durch den<br />

Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages geregelt werden.<br />

ZU STELLUNGNAHME GEMEINDE BAUMKIRCHEN<br />

Zu 1)<br />

Das ursprünglich vorgesehene Flugdach wurde im Rahmen des Vidierungsprozesses mit den ÖBB<br />

durch diese in die nunmehrige Lösung umgewandelt. Die Haltestelle bildet einen Teil der<br />

Bestandsstrecke.<br />

Zu 2)<br />

Nach den Bestimmungen des Tiroler Straßengesetzes ist eine Gemeindestraße entsprechend dem<br />

Bebauungsplan zu führen. Der Forderung wird daher im Rahmen des<br />

Straßenbaubewilligungsverfahrens zu entsprechen sein.<br />

Zu 3)<br />

Die Führung einer Trinkwasserleitung im Bahnbetriebstunnel (Fahrtunnel) wurde geprüft und wäre<br />

technisch möglich. Sie erscheint mit dem Betrieb einer HL-Strecke jedoch schwer vereinbar. Sie liegt<br />

außerhalb des der BEG übertragenen Bauauftrages und bedürfte der Finanzierung durch interessierte<br />

Dritte. Für Letzteres fehlen alle Voraussetzungen.


ZU STELLUNGNAHME DER GEMEINDE TERFENS, VERTRETEN DURCH BÜRGERMEISTER<br />

SCHALLHART<br />

Zu Punkt 1)<br />

680<br />

Nach Vorliegen des rechtskräftigen Raumordnungskonzeptes wird in Abhängigkeit von den<br />

Ergebnissen der Insituversuche festgelegt, ob eine Ausdehnung des Erschütterungsschutzes in der<br />

Tunnelanlage geboten ist.<br />

Zu Punkt 2)<br />

Die dauernde Entwässerung der Unterführung behängt bei der Wasserrechtsbehörde<br />

Landeshauptmann. Eine Antragstellung hinsichtlich der Ableitung von Niederschlagswässern in den<br />

Vorfluter erfolgt erst voraussichtlich im November dieses Jahres. Das ggst. Vorbringen betrifft nicht die<br />

Eisenbahnanlage sondern stellt ein Anliegen der Gemeinde zur Verbesserung der Abflussverhältnisse<br />

in einem Retentionsraum dar.<br />

Zu Punkt 3)<br />

Wie bereits mit den Gemeinden Baumkirchen, Buch und Stans erfolgt ist zur Regelung dieses<br />

Fragenkreises der Abschluss eines Rahmenvertrages mit der Gemeinde vorgesehen. Im übrigen darf<br />

auf das Tiroler Straßengesetz verwiesen werden.<br />

ZU STELLUNGNAHME DES SCHALLHART OSWALD<br />

Die Grundeinlöseunterlagen enthalten die den Grundeigentümer treffenden Einschränkungen. Für die<br />

Einräumung der Dienstbarkeit im gesamten Gefährdungsbereich ist der Abschluss eines<br />

Dienstbarkeitsvertrages vorgesehen. Ein entsprechendes Vertragsangebot wird zur gegebenen Zeit<br />

Herrn Schallhart vorgelegt. Das Aushubmaterial steht im Eigentum des Grundeigentümers und der<br />

Erwerb durch die BEG wird dem Grundeigentümer angeboten. Im Nichteinigungsfall wird dieses ihm<br />

zur freien Verwendung überlassen.<br />

ZU VERBUND AUSTRIAN POWER GRID, VERTRETEN DURCH HERRN GERHARD<br />

LADSTÄTTER<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

ZU STELLUNGNAHME AUS ABFALLTECHNISCHER SICHT DES SV DIPL. ING. MICHAEL<br />

REITMEIR<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

ZU JOHANN JAUD UND MATHILDE BERGER<br />

Das Grundstück Nr. 1999 in der KG Radfeld wird teilweise für die Errichtung einer Zufahrtsrampe in<br />

km 27,275 zum Portalbereich des Tunnels Radfeld/Wiesing benötigt. Gemäß Rettungskonzept sind<br />

alle 500 m sichere Bereiche – Rettungsschächte, Rettungszugänge – zu schaffen. Eine Verschiebung<br />

solcher Zugänge ist nicht möglich.<br />

Ein Teil der Fläche des o. a. Grundstückes ist auch Teil der ökologischen Ausgleichsmaßnahme M4<br />

die den Biotopverbund entlang der Bahn stärken soll, um den Verlust der naturkundlich wertvollen<br />

Bahngrabenbiotope auszugleichen. Diese Fläche soll der verbleibenden Fauna und Flora neue<br />

Standorte geben.<br />

Aus diesem Grund ist die Grundabtretung im dargestellten Umfang erforderlich. Für die<br />

Grundinanspruchnahme wird eine privatrechtliche Regelung zwischen den Grundeigentümern und der<br />

BEG getroffen.<br />

ZU STELLUNGNAHME STOLL<br />

Bezüglich des benötigten Wassers zur Schnapsherstellung wird die BEG Gespräche mit der<br />

Gemeinde Radfeld führen.<br />

Vorhandene Weidezäune werden wieder hergestellt. Darüberhinaus erfolgen zusätzliche<br />

Absicherungen in Gebieten, wo dies im Hinblick auf die Gleislage für erforderlich angesehen wird. Ein<br />

Lückenschluss zwischen der Verknüpfung und der bestehenden Lärmschutzwand kann jedenfalls<br />

zugesagt werden.<br />

Änderungen im Grundwasserspiegel sind durch den Bahnbau weder vorgesehen noch zu erwarten.


681<br />

ZU GEMEINDE BREITENBACH AM INN, VERTRETEN DURCH HR. BGM. ATZL<br />

In den Projektunterlagen ist zwischen NBS-km 23,065 und km 24,023 eine 1,33 m hohe<br />

Lärmschutzwand eingetragen. Diese Lärmschutzwand wurde zum Schutze der Gemeinde<br />

Breitenbach am Inn projektiert. Weiterrechende Lärmschutzmaßnahmen sind aufgrund der<br />

Grenzwerte der SchIV nicht umzusetzen.<br />

ZU ASFINAG, BUNDES- UND LANDESSTRASSENVERWALTUNG, VERTRETEN DURCH HERRN<br />

DIPL. ING. DR. CHRISTIAN MOLZER<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

ZU GUTACHTEN DI SONNWEBER<br />

Das Gutachten wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die sogenannte „Kontrollkommission“ stellt<br />

die Umsetzung einer Maßnahme aus dem UVG dar.<br />

ZU GEMEINDE FRITZENS<br />

Zu 1:<br />

Die Frage der Grundeinlöse bildet keinen Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens und betrifft<br />

die Gemeinde überdies nur in Bezug auf ihre eigenen Grundstücke (Gemeindegut oder Verwaltung<br />

des öffentlichen Gutes). Die Grundeinlösen in Fritzens sind gegenüber Dritten zum überwiegenden<br />

Teil abgeschlossen oder stehen vor dem Abschluss. Der Gemeinde wurde der Abschluss eines<br />

Rahmenvertrages betreffend Straßen und Leitungsanlagen nach dem Vorbild Baumkirchen<br />

vorgeschlagen. Ein Vorentwurf wurde ihr im Frühjahr 2001 übermittelt, ein an die neue Tiroler<br />

Gemeindeordnung, den aktuellen Planungsstand sowie die gewonnenen Erfahrungen mit bereits<br />

ausverhandelten Rahmenverträgen angepasster Entwurf ihr im Spätsommer erneut übermittelt.<br />

Zu 2:<br />

Um die Umweltverträglichkeit des Projektes sicherzustellen, wurden für den Entfall von ökologisch<br />

wertvollen Flächen ökologische Ausgleichsflächen geschaffen. Das Projekt wurde im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung unter Einhaltung der zwingenden Maßnahmen sowie der<br />

Umweltverträglichkeitserklärung als umweltverträglich eingestuft. Die benötigten Ökoflächen wurden<br />

mit Ausnahme der nicht verschiebbaren Grünbrücke bereits von der BEG erworben. Rund 1/3 der<br />

Fläche dieser Liegenschaft würde auch bei Fortfall aller ökologischer Maßnahmen für die Trasse<br />

selbst benötigt.<br />

Zu 4:<br />

Eine gewerbliche Nutzung von Teilflächen erscheint auch in Hinkunft möglich. Die Beschränkungen<br />

außerhalb des künftigen Verlaufs der Bestandsstrecke liegt in der Art der Überbauung der<br />

Neubaustrecke. Im „Gewerbegebiet“ plant die Gemeinde selbst einen Fußballplatz, worauf seitens der<br />

BEG in der Planung der Ersatzwegverbindungen Bedacht genommen wurde. Ob die Liegenschaften<br />

in Ermangelung einer Nachfrage der BEG der Gemeinde bzw. Dritten für gewerbliche Zwecke von den<br />

Grundeigentümern zur Verfügung gestellt worden wären, kann dahingestellt bleiben. Die Forderung<br />

der Gemeinde findet weder in den allgemeinen Rechtsvorschriften noch im BEG-G eine Deckung und<br />

bildet insbesondere auch keinen Bestandteil des ggst. Verfahrens. Abgesehen davon hängt das<br />

Ausmaß des Abgabenertrages für die Gemeinde in erster Linie von der Anzahl der Bediensteten und<br />

deren Lohnsumme ab (die den Besteuerungsgegenstand der Kommunalabgabe bildet), was die<br />

behaupteten Einbußen der Gemeinde in Verbindung mit den vorstehenden Ausführungen zur<br />

Bereitschaft der Grundeigentümer zum Verkauf oder Verleasen jedenfalls in den Bereich<br />

„zerschlagener Hoffnungen“ verweist und dies mit nur eingeschränkter dauernder Wirkung. Schließlich<br />

werden in Ortsnähe Flächen auch außerhalb des künftigen Bauverbotsbereiches nach § 38 EisbG<br />

durch die Auflassung der bestehenden Bahnstrecke samt deren Bauverbotsbereich frei, die zwar<br />

vorrangig für eine Flächenausgleich zugunsten derjenigen angrenzenden Liegenschaftseigentümer<br />

vorgesehen sind, die Grundflächen für die Verlegung der Bestandsstrecke zur Verfügung stellen<br />

müssen, aber nach Einschätzung der BEG im Hinblick auf ihre Lage einer Bebauung zugeführt<br />

werden können.<br />

Zu 5:<br />

Der Tiefbrunnen Fritzens wird als Reserve zur Spitzenabdeckung verwendet. Seine Beeinträchtigung<br />

in der Bauphase liegt nicht gänzlich außerhalb des Erwartungshorizontes. Für die Bauphase wird<br />

Vorsorge getroffen, für den Fall einer tatsächlichen Beeinträchtigung Ersatzwasser bereitstellen zu


682<br />

können. Der Trinkwassertransport in der Löschwasserleitung wurde von der BEG nicht vorgesehen,<br />

da dies eine Angelegenheit ausschließlich im Interesse Dritter wäre, der Vidierung durch die ÖBB<br />

bedürfte und die Finanzierung völlig offen ist.<br />

Zu 6:<br />

Der aufgelassene Bahnkörper im Bereich des Fritzner Bogens wird nach dem Abbau der Gleisanlagen<br />

rückgebaut und begrünt.<br />

Zu 7:<br />

Die Restfläche im Bereich der Firma Pacotex wird nach der Baumaßnahme den Anrainern zum Kauf<br />

angeboten.<br />

Zu 8:<br />

Das Wohnhaus Sattler liegt südlich der geplanten Baustraße – welche in diesem Abschnitt auch<br />

gleichzeitig vom öffentlichen Verkehr benutzt wird – im Nahbereich der Innbrücke Fritzens.<br />

Falls die Grenzwerte der Tiroler Baulärmverordnung für dieses Objekt nicht eingehalten werden,<br />

werden Schutzmaßnahmen gegenüber Baulärm getroffen. Sonstige Schutzmaßnahmen werden in<br />

Abstimmung mit den Eigentümern im Zuge der Ausschreibungsplanung gemäß den grundsätzlichen<br />

Festlegungen im UVP-Verfahren vereinbart (Plankenwand).<br />

Zu 9:<br />

Es wird unterstellt, daß mit diesem Punkt die Lärmschutzwände im Bereich des verlegten Fritzner<br />

Bogens gemeint sind. Die Lärmschutzwände werden so errichtet, daß die geforderten Grenzwerte der<br />

SchIV eingehalten werden. Durch den Neubau einer 1,5 m hohen Lärmschutzwand und das Abrücken<br />

der verlegten Bestandstrecke nach Süden kommt es zu einer maßgebenden Verringerung der<br />

Lärmbelastung.<br />

Zu 10:<br />

Erschütterungsschutzsysteme werden so dimensioniert, daß die Grenzwerte für sekundären Luftschall<br />

und Erschütterungen gemäß den Vorschreibungen des Sachverständigen Fiby im UVP-Verfahren<br />

eingehalten werden. Die exakte Festlegung, welches Masse-Feder-System zur Anwendung kommt,<br />

kann erst nach Fertigstellung des Rohbautunnels durch insitu-Versuche festgelegt werden. Im<br />

Ortskern von Fritzens wird im Rohbau des NBS-Tunnels jedenfalls der Raum zum Einbau eines<br />

schweren Masse-Feder-Systems vorgesehen.<br />

Zu 11:<br />

Grundsätzlich führt die BEG Beweissicherungsverfahren für<br />

- Gebäude<br />

- Luft<br />

- Wasser und<br />

- Erschütterungen<br />

in den Nahbereichen der Baumaßnahme durch.<br />

Zu 12:<br />

Siehe dazu Stellungnahme der BEG zu Würth-Hochenburger und Schösser.<br />

Mit der Gemeinde Fritzens wurden intensivste Abstimmungsgespräche mit dem Bürgermeister und<br />

dem Gemeindevorstand durchgeführt. Die Verbesserungsvorschläge, die seitens der<br />

Gemeindevertreter eingebracht wurden, wurden soweit die BEG diese im Rahmen ihrer gesetzlichen<br />

Möglichen durchführen kann, auch umgesetzt.<br />

Aufgrund des vorangegangenen UVP-Verfahrens ist das Projekt umweltverträglich und aus diesem<br />

Grund steht ein Ausbau unter dem Gnadenwalder Plateau nicht zur Diskussion.<br />

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass die „Gnadenwalder Trasse“ aus geologischen und<br />

hydrogeologischen Gründen noch im Frühstadium des Projekts fallen gelassen wurde. Die Trasse<br />

hätte zudem in voller Länge das Wasserschongebiet Gnadenwalder Plateau, LGBl. Nr. 54/1994<br />

durchörtert.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON TANJA UND ANDREAS WINDISCH


683<br />

Gemäß den lärmtechnischen Unterlagen der eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen sind für das<br />

angesprochene Objekt St. Leonhard 10 in Kundl keine Objektschutzmaßnahmen vorgesehen.<br />

Allfällig auftretende Schallreflexionen aus Lärmschutzwänden sind in den Berechnungsmodellen<br />

berücksichtigt. Die Grenzwerte der SchIV werden eingehalten.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER GEMEINDE REITH IM ALPBACHTAL, VERTRETEN DURCH HERRN<br />

BÜRGERMEISTER GÜNTHER HOHLRIEDER<br />

Es wird auf die Stellungnahme der BEG zur Stellungnahme der BI Brixlegg sowie zur Stellungnahme<br />

der BEG auf die Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans, Dipl. Ing. Wolfgang<br />

Kutzschbach, verwiesen.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON JOSEF HUBER<br />

In langwierigen Verhandlungen mit der Gemeinde Stans wurde das Wegenetz nach Fertigstellung des<br />

Bahnprojektes in einem Rahmenvertrag fixiert. In diesem Rahmenvertrag ist vorgesehen, dass<br />

anstelle des von Herrn Huber geforderten Wegstückes der Weg entlang des Inn als Ersatz der<br />

Wegverbindung für den Unterinntal-Radweg asphaltiert wird. Herr Huber ist Gemeinderat und über<br />

den Inhalt des Rahmenvertrages informiert.<br />

Eine Lärmschutzwand entlang der Verknüpfungsstelle Stans ist nicht vorgesehen. Es wird auf die<br />

Stellungnahme der BEG zur Stellungnahme der Gemeinde Stans verwiesen. Die angesprochenen<br />

Grundstücke werden landwirtschaftlich genutzt. Gemäß SchIV ist dafür kein Lärmschutz vorzusehen.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON HERRN JOHANN WAGNER ALS GRUNDEIGENTÜMER SOWIE ALS<br />

OBMANN DES TVB MÜNSTER<br />

Der Abschluß einer privatrechtlichen Vereinbarung über die Grundinanspruchnahme der GP 1076/1<br />

wird angestrebt.<br />

Das Tunnelsicherheitskonzept sieht vor, daß alle 500 m ein sicherer Bereich mit einer Austrittsöffnung<br />

in das Freie zu schaffen ist. Im Bereich der GP 1176/1 ist es deshalb erforderlich, daß ein<br />

Rettungsschacht errichtet wird. Ein verschieben des Rettungsschachtes nach Süden auf die GP 2554<br />

würde umfangreiche, zusätzliche technische Bauwerke nach sich ziehen, da die GP stark nach Süden<br />

geneigt ist und der Querschlag zwischen Haupttunnel und Rettungsschacht um mindestens 40 m<br />

verlängert werden müßte. Durch die große Tiefenlage und der Lage im Grundwasser ist eine<br />

Verlängerung des bergmännischen Vortriebes in Sonderbauweise für den Querschlag zwischen<br />

Haupttunnel und Rettungsschacht nur mit sehr hohem Aufwand technisch möglich. Aus diesem Grund<br />

ist ein Verschieben Richtung Süden nicht möglich.<br />

ZU GUTACHTEN DI SOSSAU<br />

Das Gutachten wird zustimmend zur Kenntnis genommen, wobei zu nachstehenden<br />

Vorschreibungspunkten jedoch Anmerkungen vorgenommen werden:<br />

Zu 1)<br />

Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit dieser Person kann sich nur auf deren<br />

Aufgabenbereich „Aufsicht“ beschränken. Bescheidwidrige bzw. anordnungswidrige Handlungen<br />

ausführender Unternehmer bleiben verwaltungsstrafrechtlich in deren Verantwortungsbereich.<br />

Zu 10)<br />

Unter größtmöglichem technischen Ausmaß wird von der BEG eine Gestaltung verstanden, die auch<br />

unter Wahrung sonstiger naturkundlicher Obliegenheiten (z.B. Landschaftsbild) möglich ist.<br />

Zu 26)<br />

Es handelt sich hierbei um eine Feststellung und keine Vorschreibung. Unter Beweissicherung dürfte<br />

hier eine Beweissaufnahme hinsichtlich des eingetretenen Erfolges der Maßnahmen zu verstehen<br />

sein.<br />

Zu 30)<br />

Diese Vorschreibung steht jedenfalls im Zusammenhang mit vorhandenen Einleitungen in den<br />

Moosbachgraben (Autobahnwässer). Die Einleitung in den Moosbachgraben fällt in die Kompetenz<br />

der allgemeinen Wasserrechtsbehörde, die Nebenbestimmung sollte aus Sicht der BEG in einen<br />

Hinweis umgewandelt werden.


Dasselbe gilt für die Vorschreibung 31).<br />

ZU STELLUNGNAHME VON ERWIN ROTHHAUPT, VERTRETEN DURCH DR. CHRISTIAN<br />

HAGEN<br />

684<br />

Wie richtigerweise dargestellt, wird im Nahebereich der Liegenschaft von Herrn Erwin Rothhaupt das<br />

Beschleunigungsgleis zusätzlich errichtet. Die Baumaßnahmen, die durchgeführt werden, sind sehr<br />

geringen Umfangs. Es wird der Einschnitt vergrößert, der Unterbau für das Bestandsgleis hergerichtet<br />

und die Gleisanlagen samt Ausrüstung errichtet. Die Staubemissionen werden durch Befeuchtung<br />

reduziert.<br />

Die Grenzwerte für Erschütterung und Lärm werden, so weit für ein Betriebsobjekt erforderlich,<br />

eingehalten. Es ist gemäß den eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen der Einbau eines<br />

Schallschutzfensters im Büroraum vorgesehen.<br />

ZU DR. FRIEDRICH WEINSTABEL (FÜR DIE TELEKOMAUSTRIA AG/WIEN)<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

ZU PAUL INAMA-STERNEGG<br />

Das Objekt Schloß Lichtenwerth liegt ca. 360 m von der Bahnachse des Eisenbahntunnels entfernt. In<br />

dem angesprochenen Abschnitt wird der Tunnel maschinell mittels Tunnelbohrmaschine mit<br />

flüssigkeitsgestützter Ortsbrust errichtet. Durch die gewählte Baumethode ist von keiner<br />

Beeinträchtigung des Objektes auszugehen.<br />

Der Forderung eines hochbautechnischen Beweissicherungsprogrammes zur Feststellung allfälliger,<br />

durch die Baumaßnahmen hervorgerufener Schäden am Objekt, kann deshalb nicht entsprochen<br />

werden.<br />

Erschütterungsmessungen während der Betriebsphase:<br />

Während der Betriebsphase sind keine weiteren Erschüttungsmessungen vorgesehen, da vor Einbau<br />

der Erschütterungsschutzmaßnahmen im NBS-Tunnel insitu-Versuche durchgeführt werden, um<br />

allfällige Auswirkungen feststellen zu können. Die vom SV für Lärm und Erschütterung im Zuge des<br />

UVP-Verfahrens streng festgelegten Grenzwerte für Erschütterung und sekundärem Luftschall werden<br />

auch für das gegenständliche Objekt eingehalten.<br />

Erschütterungsmessungen während der Bauphase:<br />

Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind auf Grund der großen Entfernung zur Baumaßnahme von<br />

keinen relevanten Erschütterungen auszugehen. Aufgrund der empfohlenen Maßnahme aus dem<br />

UVP-Gutachten durch den SV für Denkmalachutz wird ein Erschütterungsmeßgrät während der<br />

Bauphase aufgestellt. Grundsätzlich verpflichtet sich die BEG die gemäß ÖNorm S9020 festgelegten<br />

Grenzwerte für Erschütterungen während der Bauphase (Klasse IV - Denkmalgeschützte Bauwerke<br />

vr,max = 5mm/sec) einzuhalten.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER GEMEINDE VOMP Baustelle:<br />

Als bebautes Gebiet ist, wie auch vom Bürgermeister mündlich erklärt, der Bereich Fiecht zu<br />

verstehen und nicht das Siedlungsgebiet Vomperberg, welches mit einer Überlagerung von 200 bis<br />

400 m unterfahren wird.<br />

Unter Materialtransport ist Massentransport im Sinne der UVE zu verstehen, wobei auch die Zufahrten<br />

zur A12 Autobahnauffahrt Schwaz und die angrenzende Landesstraße L215 in Richtung Stans für<br />

Massentransporte benötigt werden. Hierbei wird im Gemeindegebiet Vomp außerhalb der Autobahn<br />

das Gewerbegebiet durchfahren.<br />

Lärmschutz:<br />

Die Systemwahl des Erschütterungsschutzes erfolgt nach den Ergebnissen der Insituversuche. Die<br />

Instandhaltung von Eisenbahnanlagen ist den Eisenbahnunternehmen durch Gesetz vorgeschrieben.<br />

Trinkwassersicherung:<br />

Eine Beeinträchtigung der Großquellen des Vomperlochs ist auf Grund der Erkenntnisse aus dem<br />

Erkundungsstollen Vomp jedenfalls nicht zu besorgen. Hinsichtlich etwaiger Schüttungsminderungen<br />

wurde eine Regelung im bereits bestehenden Vertrag betreffend den Hochbehälter Oarhof getroffen.


685<br />

Durch diesen Vertrag wird eine Wasserversorgung nach dem Stand der Technik sichergestellt, d. h.<br />

unter Beachtung des Gebots des Wassersparens.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON KARL JOSEF SCHUBERT<br />

Das Waldgrundstück wird geringfügig durch den Rettungsstollen berührt. Die Überlagerung beträgt<br />

rund 66 m. Der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit Regelung der Abbaufrage ist<br />

vorgesehen.<br />

ZUR STELLUNGNAHME DES AIZ<br />

Dem AIZ wird ein Kaufanbot hinsichtlich der benötigten Fläche unterbreitet.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER ZVB<br />

Das Arbeitsübereinkommen befindet sich bereits in Vorbereitung.<br />

ZU STELLUNGNAHME DER MARKTGEMEINDE JENBACH<br />

Die Stellungnahme wird erfreut zur Kenntnis genommen.<br />

ZU HELMUTH STUBENVOLL<br />

Der gegenständliche Brunnen liegt ca. 300m nordwestlich der Trasse. Die Anströmung des<br />

Grundwassers erfolgt aus Richtung West. Somit liegt der Brunnen oberstromig der Trasse. Aus<br />

diesem Grund kann eine Beeinträchtigung durch den Bau bzw. den Betrieb der Neubaustrecke<br />

ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den trassennäheren<br />

Trinkwasserbrunnen Radfeld - welcher im Nahbereich der gegenständlichen Nutzung (ca. 150m<br />

südlich) liegt-verwiesen, für den ebenso gemäß der Untersuchungsergebnisse keine Gefährdung<br />

vorliegt. Nichts destro trotz stehen im näheren Umfeld die Grundwasserpegel C-KB02/95, C-KB05/95,<br />

C-GWP03/95, C-GWP05/95, sowie der Trinkwasserbrunnen Radfeld im routinemäßigen<br />

Beweissicherungsprogramm. Diese Maßnahmen erscheinen für die Beweissicherung der<br />

gegenständlichen Grundwassernutzung als ausreichend.<br />

ZU LUDWIG MARGREITER<br />

Mit dem Grundeigentümer wird eine zivilrechtliche Vereinbarung getroffen, die die Ablöse des<br />

gesamten Grundstückes regelt.<br />

ZU STELLUNGNAHME VON FRAU RIEDER GERTRUD VERTRETEN DURCH FRAU CLAUDIA<br />

RIEDER<br />

Im Bereich der Liegenschaft von Frau Rieder wird ein Rettungsschacht samt Aufstellfläche für<br />

Einsatzfahrzeuge errichtet. Gemäß des Tunnelsicherheitskonzeptes ist es erforderlich, dass alle 500<br />

m ein sicherer Bereich samt Austrittsmöglichkeit geschaffen wird. Die sicheren Bereiche wurden so<br />

angelegt, dass der Grundverbrauch an der Geländeoberfläche für Zufahrt und Rettungsplätze bzw.<br />

Aufstellflächen so gering als möglich ist. Im Bereich der Liegenschaft von Frau Rieder ist aufgrund der<br />

Lage direkt an der Bundesstraße ein extrem kleiner Platz vorgesehen. Eine Verlegung des Platzes auf<br />

eines der Nachbargrundstücke würde jedenfalls bei weitem mehr Grund in Anspruch nehmen. Das<br />

Verlegen des Ausstiegs von der Seite rechts der Bahn auf die Seite links der Bahn ist ungünstig für<br />

das Tunnelsicherheitskonzept, da in diesem Abschnitt die Ausstiege generell auf der rechten Seite<br />

des Tunnels angeordnet sind.<br />

Ein generelles Verschieben der gesamten Baumaßnahme Richtung Norden, wie seitens der<br />

Einschreiterin gefordert, ist aufgrund der Trassierungsparameter nicht möglich. Aufgrund der<br />

vielfältigen Zwangspunkte, die im Bereich der Trassierung zu beachten sind, ist die Trasse so steif,<br />

dass geringfügigste Veränderungen Umplanungsarbeiten über mehrere Kilometer nach sich ziehen.<br />

Im angesprochenen Bereich wird schon der Mindesttrassierungsradius von 3000 m angewandt. Eine<br />

Verschiebung ist somit technisch nicht möglich.<br />

Dr. Hager<br />

SCHLUSSERKLÄRUNG<br />

Die Gemeinden Baumkirchen, Buch bei Jenbach, Fritzens, Kundl, Mils, Münster, Radfeld, Reith im<br />

Alpbachtal, Stans, Terfens, Volders, Vomp, Weer, Wiesing, Breitenbach am Inn, Gallzein, Kolsass,


686<br />

Kramsach, Strass im Zillertal, Tulfes, Absam, Alpbach, Bruck am Ziller, Eben am Achensee,<br />

Gnadenwald, Hart im Zillertal, Pill, Scharnitz, Schlitters, Steinberg am Rofan und Wildschönau, die<br />

Marktgemeinden Brixlegg, Jenbach und Wattens und die Stadtgemeinden Rattenberg, Schwaz, Wörgl<br />

und Hall in Tirol wurden mit Schreiben vom 23. August 2001, GZ: 825.045/44-II/C/12/01, aufgefordert,<br />

1. das Edikt ortsüblich kundzumachen bzw. (zumindest) umgehend bis zumindest 16. Oktober<br />

2001 an der Amtstafel anzuschlagen,<br />

2. der Obersten Eisenbahnbehörde im Rahmen der öffentlichen mündlichen Verhandlung ab 16.<br />

Oktober 2001, spätestens aber am 18. Oktober 2001, das mit Anschlag- und Abnahmevermerk<br />

der Gemeinde versehene Edikt zu übergeben oder fernmündlich mitzuteilen, dass das Edikt in<br />

der Gemeinde abgeholt werden kann,<br />

3. allenfalls Einschreiter, die bei der Gemeinde eine Stellungnahme einbringen wollen, gemäß § 6<br />

Abs. 1 AVG an die Oberste Eisenbahnbehörde zu verweisen oder das Anbringen auf Gefahr<br />

des Einschreiters ohne unnötigen Aufschub an die Oberste Eisenbahnbehörde weiterzuleiten.<br />

Aufgrund der retournierten Edikte wird festgehalten, dass das Edikt in den betreffenden Gemeinden in<br />

der nachstehend angeführten Zeit angeschlagen war:<br />

Gemeinde Angeschlagen am: Abgenommen am:<br />

Gemeinde Absam 27. August 18. Oktober<br />

Gemeinde Alpbach 28. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Baumkirchen 27. August 18. Oktober<br />

Gemeinde Breitenbach am Inn 3. September 16. Oktober<br />

Marktgemeinde Brixlegg 27. August 18. Oktober<br />

Gemeinde Buch bei Jenbach 24. August 18. Oktober<br />

Gemeinde Fritzens 27. August 18. Oktober<br />

Gemeinde Gallzein 24. August 12. Oktober<br />

Gemeinde Gnadenwald 27. August 19. Oktober<br />

Gemeinde Hart im Zillertal 28. August 18. Oktober<br />

Marktgemeinde Jenbach 24. August 17. Oktober<br />

Gemeinde Kramsach 22. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Kundl 31. August 17. Oktober<br />

Gemeinde Mils 27. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Münster 23. August 18. Oktober<br />

Gemeinde Pill 29. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Radfeld 24. August 18. Oktober<br />

Stadtgemeinde Rattenberg 27. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Reith im Alpbachtal 24. August 19. Oktober<br />

Gemeinde Scharnitz 27. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Schlitters 27. August 17. Oktober<br />

Stadtgemeinde Schwaz 28. August 17. Oktober<br />

Gemeinde Stans 27. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Strass im Zillertal 27. August 17. Oktober<br />

Gemeinde Terfens 25. August 18. Oktober<br />

Gemeinde Tulfes 24. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Volders 28. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Vomp 28. August 12. Oktober<br />

Marktgemeinde Wattens 27. August 16. Oktober<br />

Gemeinde Weer 27. August 12. Oktober<br />

Gemeinde Wiesing 25. August 15. Oktober<br />

Gemeinde Wildschönau 28. September 18. Oktober<br />

Stadtgemeinde Wörgl 29. August 17. Oktober<br />

Der Verhandlungsleiter gibt bekannt, dass bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung die<br />

nachfolgend angeführten schriftlichen Stellungnahmen bei der Behörde abgegeben wurden:<br />

./1 Stellungnahme vom 11. September 2001 von Mag. Johann Meixner<br />

./2 Stellungnahme vom 14. September 2001 von Martin Schallhart,<br />

./3 Stellungnahme des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

vom 14. September 2001, GZ 18.345/28-IA8/01,<br />

./4 Stellungnahme vom 20. September 2001 von Walter Petri,<br />

./5 Stellungnahme vom 25. September 2001 von Ingeborg Widauer und Edeltraud Brandner,<br />

./6 Stellungnahme vom 26. September 2001 der Würth Hochenburger GmbH,


687<br />

./7 Stellungnahme vom 2. Oktober 2001 vom Amt der Tiroler Landesregierung, Agrarbehörde<br />

./8 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 von TYROLYT Schleifmittelwerke Swarovski KG, vertreten<br />

durch Eckert und Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft mbH<br />

./9 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 von Adolf Darbo AG, vertreten durch Eckert und Fries,<br />

Rechtsanwälte Gesellschaft mbH<br />

./10 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von Hermann Gruber, Anna Gruber, Silberquelle ua,<br />

vertreten durch Dr. Bernhard Heitzmann<br />

./11 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 der Gemeinde Münster, vertreten durch Bürgermeister<br />

Entner<br />

./12 Stellungnahme vom 2. Oktober 2001 von Karin Duftner, vertreten durch Dipl.-Ing. Helmut<br />

Ohnmacht<br />

./13 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von Margarethe Thöni<br />

./14 Stellungnahme vom 3. Oktober 2001 von Fam. Haun Josef<br />

./15 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG<br />

./16 Stellungnahme vom 3. Oktober 2001 von Marianne Federspiel<br />

./17 Stellungnahme vom 3. Oktober 2001 von Hanspeter Kellerer<br />

./18 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 von Klumaier Inge (BI Stans )<br />

./19 Stellungnahme vom 5. Oktober 2001 von Theresia Gruber<br />

./20 Stellungnahme vom 3.Oktober 2001 von Georg Egger<br />

./21 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von Dr. Rudolf Kandler<br />

./22 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von der Biochemie AG<br />

./23 Stellungnahme vom 7. Oktober 2001 der Marktgemeinde Kundl, vertreten durch<br />

Vizebürgermeister Dr. Heinrich Matt<br />

./24 Stellungnahme vom 6. Oktober 2001 von Peter Larch<br />

./25 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 von Margit und Manfred Mair und Helene Zimmermann<br />

./26 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von Otto Kirchmair<br />

./27 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 der Stadtwerke Schwaz, DI Helmut Mainusch<br />

./28 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von TIGAS Erdgas Tirol GmbH<br />

./29 Stellungnahme vom 5. Oktober 2001 von Silke und Gernot Kofl er und Waltraud und Hans-<br />

Dieter Neumann<br />

./30 Stellungnahme ohne Datum von Herbert Gschwendtner<br />

./31 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 von Dr. Walter Zins, vertreten durch Dr. Schiestl und Dr.<br />

Janowsky<br />

./32 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 von Bergbau Verwaltungs AG, Gubert GmbH ua,<br />

vertreten durch Dr. Knoll (Verhandlung)<br />

./33 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 von Bergbau Verwaltungs AG, Gubert GmbH ua,<br />

vertreten durch Dr. Knoll (Bundesministerium)<br />

./34 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 von Paul Kettner, Mag. Barbara Kettner, Elisabeth<br />

Kroepfel<br />

./35 Stellungnahme vom 10. Oktober von Georg Oberhammer<br />

./36 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 des Bistums Innsbruck, vertreten durch Dr. Ladurner, Dr.<br />

Leuprecht und Dr. Zoller<br />

./37 Stellungnahme vom 7. Oktober 2001 von Dipl.-Ing. Karl Muigg<br />

./38 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 vom Tourismusverband Stans, vertreten durch Anton<br />

Gschwentner<br />

./39 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 vom Wellnesshotel Schwarzbrunn, vertreten durch Mag.<br />

Helmut Gschwentner<br />

./40 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 der Gemeinde Stans, vertreten durch Bürgermeister<br />

Dipl.-Ing. Josef Mayr<br />

./41 Stellungnahme vom 6. Oktober 2001 von Maximilian Aicher ua<br />

./42 Stellungnahme in Ergänzung des Schriftsatzes vom 10. Oktober 2001 der Bergbau Verwaltungs<br />

AG, Gubert GmbH, Jenbach Beton GesmbH und Katzenberger Beton- und Fertigteilwerk NFG,<br />

alle vertreten von Dr. Markus Knoll, Rechtsanwalt und Strafverteidiger<br />

./43 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 von Friedl Margreiter<br />

./44 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 der Österreichischen Umweltschutzhilfe, vertreten durch<br />

Elmar Niederkofler<br />

./45 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 vom Komitee Aktion Umwelt Tirol, vertreten durch Elmar<br />

Niederkofler<br />

./46 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 vom Aktions Komitee Baumkirchen, vertreten durch<br />

Elmar Niederkofler


688<br />

./47 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 zu den modifizierten Stellungnahmen in Ergänzung des<br />

Schriftsatzes vom 10. Oktober 2001, der Bergbau Verwaltungs AG ua, vertreten durch RA Dr.<br />

Knoll<br />

./48 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 zu den modifizierten Stellungnahmen in Ergänzung des<br />

Schriftsatzes vom 10. Oktober 2001, von Baumeister Ing. Fröschl ua, vertreten durch RA<br />

Dr.Knoll<br />

./49 Stellungnahme vom 12. Oktober 2001 der Firma Hofer KG, vertreten von Dr. Peter Lechner<br />

./50 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 der RÜF Heizöle GesmbH<br />

./51 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 von Kettner und Kröpfel, unterfertigt von Elisabeth Kröpfel<br />

./52 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 von Kettner und Kröpfel, unterfertigt von Barbara Kettner<br />

./53 Stellungnahme vom 12. Oktober 2001 von Adolf Darbo AG, vertreten durch Eckert & Fries,<br />

Rechtsanwälte GesmbH, ergänzende Einwendungen<br />

./54 Stellungnahme vom 17. Oktober 2001 der Jenbacher AG, vertreten durch Johann Reiter und<br />

Dr. Markus Bachlechner<br />

./55 Stellungnahme vom 15. Oktober 2001 der Ersten Leasing Realitätenverwaltungsgesellschaft<br />

mbH vertreten von Mag. Kirschner<br />

./56 Stellungnahme ohne Datum von Johann Rieser jun.<br />

./57 Stellungnahme vom 16. Oktober 2001 der Eigentümergemeinschaft Unterdorf 4 (Gertrud<br />

Woitsch, Karin Koller, August Baur)<br />

./58 Stellungnahme ohne Datum der BI Viecht/Vomp<br />

./59 Stellungnahme vom 19. Oktober 2001 des Abwasserverbandes von Hall in Tirol und Fritzens<br />

./60 Stellungnahme vom 7. Oktober 2001 von Georg Gamper<br />

./61 Stellungnahme vom 19. Oktober 2001 von Rothaupt Erwin<br />

./62 Stellungnahme vom 19. Oktober 2001 von Hedwig Reiter<br />

./63 Zurückziehung der Einwendungen vom 11. September 2001 von Mag. Johann Meixner<br />

./64 ergänzende Stellungnahme der Gemeinde Stans vom 23. November 2001 vertreten durch DI<br />

Mayr und Mag. Gschwentner<br />

./65 ergänzende Stellungnahme vom 22. November 2001 des Vertreters der ASFINAG, Bundesund<br />

Landesstraßenverwaltung, DI Huber<br />

./66 Stellungnahme der Tiroler Sparkasse, Bankaktiengesellschaft Innsbruck vom 19. November<br />

2001<br />

Diese Stellungnahmen werden gemäß § 44 Abs. 2 AVG der Verhandlungsschrift angeschlossen.<br />

Der Verhandlungsleiter stellt durch Umfrage fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen.<br />

Es sind somit im Sinne des § 44 Abs. 3 AVG die zulässigen Vorbringen aller Beteiligten aufgenommen<br />

und die Beweisaufnahme beendet. Auf die Verlesung der Niederschrift wird einvernehmlich verzichtet.<br />

Ausdrücklich wird festgehalten, dass die Verbesserung von orthographischen und stilistischen Fehlern<br />

dieser Niederschrift im Rahmen der Erstellung der Reinschrift vorbehalten bleibt.<br />

Festgestellt wird, dass das Ermittlungsverfahren so weit abgeschlossen ist, dass die Sache zur<br />

Entscheidung reif ist und das Ermittlungsverfahren für geschlossen erklärt ist. Neue Tatsachen und<br />

Beweismittel sind gemäß § 39 Abs. 3 AVG nur zu berücksichtigen, wenn sie allein oder in Verbindung<br />

mit sonstigen Ergebnissen des Verfahrens eine anders lautende Entscheidung der Sache<br />

herbeiführen könnten.<br />

Bemerkt wird, dass der Bescheid auf schriftlichem Weg ergehen wird.<br />

Festgestellt wird, dass zu dieser Amtshandlung mehr als 20 Personen beigezogen wurden. Gemäß<br />

§ 15 Abs. 5 AVG ist daher die Beisetzung der eigenhändigen Unterschrift durch die beigezogenen<br />

Personen nicht erforderlich.<br />

Hierauf schließt der Verhandlungsleiter die Verhandlung am 23. November 2001 um 23:30 Uhr.<br />

Beilagen zur Verhandlungsschrift<br />

./A Istzustanderfassung Schwingungsmessung Tiefkühllager Fa. Darbo<br />

./B fachliche Stellungnahme von Dr. Johann W. Meyer<br />

./C Auszug Grundeinlöse Rudolf Schallhart<br />

./D Stellungnahme der Bürgerinitiative Brixlegg (BIB) vom 9. 10. 2001<br />

./E Schreiben vom wasserwirtschaftlichen Planungsorgan vom 8.10.2001, Zl. Vih-850/8604<br />

./F Schreiben GZ PE/05/M4/92/09-11-01 vom 2.5.2001<br />

./G Schreiben GZ PE/05/M4/92/09-11-01 vom 10.10.2001<br />

./H Schreiben Zl.15411A-Ko/Do vom 23.11.2001 der BEG an DI Skowronek<br />

./I Schreiben Z. 15411A-Ko/Do vom 23.11.2001 der BEG an Mag. Ulz


689<br />

./J Tabellen von DI John<br />

./K Objektliste<br />

./L Stellungnahme von DI Heinz Hintner für die Firmen Gubert GmbH & Co Nfg KG ua vom 11.<br />

Oktober 2001<br />

./M Aufforstungsflächen Kundl – Fritzens<br />

./1 Stellungnahme vom 11. September 2001 von Mag. Johann Meixner<br />

./2 Stellungnahme vom 14. September 2001 von Martin Schallhart,<br />

./3 Stellungnahme des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

vom 14. September 2001, GZ 18.345/28-IA8/01,<br />

./4 Stellungnahme vom 20. September 2001 von Walter Petri,<br />

./5 Stellungnahme vom 25. September 2001 von Ingeborg Widauer und Edeltraud Brandner,<br />

./6 Stellungnahme vom 26. September 2001 der Würth Hochenburger GmbH,<br />

./7 Stellungnahme vom 2. Oktober 2001 vom Amt der Tiroler Landesregierung, Agrarbehörde<br />

./8 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 von TYROLYT Schleifmittelwerke Swarovski KG, vertreten<br />

durch Eckert und Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft mbH<br />

./9 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 von Adolf Darbo AG, vertreten durch Eckert und Fries,<br />

Rechtsanwälte Gesellschaft mbH<br />

./10 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von Hermann Gruber, Anna Gruber, Silberquelle ua,<br />

vertreten durch Dr. Bernhard Heitzmann<br />

./11 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 der Gemeinde Münster, vertreten durch Bürgermeister<br />

Entner<br />

./12 Stellungnahme vom 2. Oktober 2001 von Karin Duftner, vertreten durch Dipl.-Ing. Helmut<br />

Ohnmacht<br />

./13 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von Margarethe Thöni<br />

./14 Stellungnahme vom 3. Oktober 2001 von Fam. Haun Josef<br />

./15 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG<br />

./16 Stellungnahme vom 3. Oktober 2001 von Marianne Federspiel<br />

./17 Stellungnahme vom 3. Oktober 2001 von Hanspeter Kellerer<br />

./18 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 von Klumaier Inge (BI Stans)<br />

./19 Stellungnahme vom 5. Oktober 2001 von Theresia Gruber<br />

./20 Stellungnahme vom 3.Oktober 2001 von Georg Egger<br />

./21 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von Dr. Rudolf Kandler<br />

./22 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von der Biochemie AG<br />

./23 Stellungnahme vom 7. Oktober 2001 der Marktgemeinde Kundl, vertreten durch<br />

Vizebürgermeister Dr. Heinrich Matt<br />

./24 Stellungnahme vom 6. Oktober 2001 von Peter Larch<br />

./25 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 von Margit und Manfred Mair und Helene Zimmermann<br />

./26 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von Otto Kirchmair<br />

./27 Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 der Stadtwerke Schwaz, DI Helmut Mainusch<br />

./28 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 von TIGAS Erdgas Tirol GmbH<br />

./29 Stellungnahme vom 5. Oktober 2001 von Silke und Gernot Kofler und Waltraud und Hans-<br />

Dieter Neumann<br />

./30 Stellungnahme ohne Datum von Herbert Gschwendtner<br />

./31 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 von Dr. Walter Zins, vertreten durch Dr. Schiestl und Dr.<br />

Janowsky<br />

./32 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 von Bergbau Verwaltungs AG, Gubert GmbH ua,<br />

vertreten durch Dr. Knoll (Verhandlung)<br />

./33 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 von Bergbau Verwaltungs AG, Gubert GmbH ua,<br />

vertreten durch Dr. Knoll (Bundesministerium)<br />

./34 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 von Paul Kettner, Mag. Barbara Kettner, Elisabeth<br />

Kroepfel<br />

./35 Stellungnahme vom 10. Oktober von Georg Oberhammer<br />

./36 Stellungnahme vom 8. Oktober 2001 des Bistums Innsbruck, vertreten durch Dr. Ladurner, Dr.<br />

Leuprecht und Dr. Zoller<br />

./37 Stellungnahme vom 7. Oktober 2001 von Dipl.-Ing. Karl Muigg<br />

./38 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 vom Tourismusverband Stans, vertreten durch Anton<br />

Gschwentner<br />

./39 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 vom Wellnesshotel Schwarzbrunn, vertreten durch Mag.<br />

Helmut Gschwentner


690<br />

./40 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 der Gemeinde Stans, vertreten durch Bürgermeister<br />

Dipl.-Ing. Josef Mayr<br />

./41 Stellungnahme vom 6. Oktober 2001 von Maximilian Aicher ua<br />

./42 Stellungnahme in Ergänzung des Schriftsatzes vom 10. Oktober 2001 der Bergbau Verwaltungs<br />

AG, Gubert GmbH, Jenbach Beton GesmbH und Katzenberger Beton- und Fertigteilwerk NFG,<br />

alle vertreten von Dr. Markus Knoll, Rechtsanwalt und Strafverteidiger<br />

./43 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 von Friedl Margreiter<br />

./44 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 der Österreichischen Umweltschutzhilfe, vertreten durch<br />

Elmar Niederkofler<br />

./45 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 vom Komitee Aktion Umwelt Tirol, vertreten durch Elmar<br />

Niederkofler<br />

./46 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 vom Aktions Komitee Baumkirchen, vertreten durch<br />

Elmar Niederkofler<br />

./47 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 zu den modifizierten Stellungnahmen in Ergänzung des<br />

Schriftsatzes vom 10. Oktober 2001, der Bergbau Verwaltungs AG ua, vertreten durch RA Dr.<br />

Knoll<br />

./48 Stellungnahme vom 11. Oktober 2001 zu den modifizierten Stellungnahmen in Ergänzung des<br />

Schriftsatzes vom 10. Oktober 2001, von Baumeister Ing. Fröschl ua, vertreten durch RA<br />

Dr.Knoll<br />

./49 Stellungnahme vom 12. Oktober 2001 der Firma Hofer KG, vertreten von Dr. Peter Lechner<br />

./50 Stellungnahme vom 10. Oktober 2001 der RÜF Heizöle GesmbH<br />

./51 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 von Kettner und Kröpfel, unterfertigt von Elisabeth Kröpfel<br />

./52 Stellungnahme vom 9. Oktober 2001 von Kettner und Kröpfel, unterfertigt von Barbara Kettner<br />

./53 Stellungnahme vom 12. Oktober 2001 von Adolf Darbo AG, vertreten durch Eckert & Fries,<br />

Rechtsanwälte GesmbH, ergänzende Einwendungen<br />

./54 Stellungnahme vom 17. Oktober 2001 der Jenbacher AG, vertreten durch Johann Reiter und<br />

Dr. Markus Bachlechner<br />

./55 Stellungnahme vom 15. Oktober 2001 der Ersten Leasing Realitätenverwaltungsgesellschaft<br />

mbH vertreten von Mag. Kirschner<br />

./56 Stellungnahme ohne Datum von Johann Rieser jun.<br />

./57 Stellungnahme vom 16. Oktober 2001 der Eigentümergemeinschaft Unterdorf 4 (Gertrud<br />

Woitsch, Karin Koller, August Baur)<br />

./58 Stellungnahme ohne Datum der BI Viecht/Vomp<br />

./59 Stellungnahme vom 19. Oktober 2001 des Abwasserverbandes von Hall in Tirol und Fritzens<br />

./60 Stellungnahme vom 7. Oktober 2001 von Georg Gamper<br />

./61 Stellungnahme vom 19. Oktober 2001 von Rothaupt Erwin<br />

./62 Stellungnahme vom 19. Oktober 2001 von Hedwig Reiter<br />

./63 Zurückziehung der Einwendungen vom 11. September 2001 von Mag. Johann Meixner<br />

./64 ergänzende Stellungnahme der Gemeinde Stans vom 23. November 2001 vertreten durch DI<br />

Mayr und Mag. Gschwentner<br />

./65 ergänzende Stellungnahme vom 22. November 2001 des Vertreters der ASFINAG, Bundesund<br />

Landesstraßenverwaltung, DI Huber<br />

./66 Stellungnahme der Tiroler Sparkasse, Bankaktiengesellschaft Innsbruck vom 19. November<br />

2001<br />

Für die Richtigkeit<br />

der Ausfertigung:<br />

Schwaz, am 23. November 2001<br />

Mag. Rupert Holzerbauer

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