MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT ... - Edith Sitzmann
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2. ob, wann und in welcher Form sie der bereits jahrelang in der Öffentlichkeit dargestellten<br />
Vermutung, dass der ehemalige Freiburger Unfallchirurg seinen Wohnsitz nach Kanada<br />
verlegt hat, nachgegangen ist;<br />
3. wann und in welcher Form nach Bekanntwerden dieser Wohnsitzverlagerung das Wis-<br />
senschaftsministerium als oberste Dienstbehörde Kontakt mit dem ehemaligen Freibur-<br />
ger Unfallchirurgen bzw. dessen Rechtsvertretern aufgenommen und ihn mit dieser un-<br />
genehmigten Wohnsitzverlagerung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen<br />
konfrontiert hat;<br />
4. ob der Landesregierung bekannt ist, dass nach § 41 Absatz 1 Satz 4 Landesbeamten-<br />
gesetz (LBG) ein Beamter, der ohne Genehmigung seinen Wohnsitz oder dauernden<br />
Aufenthalt in ein Land außerhalb des Geltungsbereiches des Vertrages über die Euro-<br />
päische Union und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlegt,<br />
von der obersten Dienstbehörde, also dem Wissenschaftsministerium, per Verfügung<br />
entlassen werden muss;<br />
Das Universitätsklinikum Freiburg teilte mit Schreiben vom 3. Februar 2009 dem Wis-<br />
senschaftsministerium mit, dass Herr Dr. Friedl sein Haus in Umkirch verkauft habe, er<br />
nach Kenntnis seines Rechtsanwalts jedoch noch eine Wohnung unter der bislang be-<br />
kannten Adresse habe und der Anwalt dem nachgehen werde. In einem weiteren<br />
Schreiben gab der Rechtsanwalt von Herrn Dr. Friedl dann eine Postfachadresse in<br />
Umkirch an. Weitere Informationen enthielt dieses Schreiben, das vom Universitätsklini-<br />
kum am 5. Februar 2009 an das Wissenschaftsministerium übermittelt wurde, nicht. Da<br />
eine weitere Aufklärung durch den Rechtsanwalt von Herrn Dr. Friedl nicht erfolgte, gin-<br />
gen das Universitätsklinikum Freiburg und das Wissenschaftsministerium davon aus,<br />
dass Dr. Friedl keinen Wohnsitz mehr in Umkirch hatte.<br />
Weder dem Wissenschaftsministerium noch dem Universitätsklinikum Freiburg wurde<br />
eine Wohnsitzverlegung von Dr. Friedl ins Ausland angezeigt. Das Wissenschaftsminis-<br />
terium erhielt allerdings im Jahre 2006 Hinweise darauf, dass Dr. Friedl sich in Kanada<br />
aufhalte. Diese Hinweise hat das Wissenschaftsministerium umgehend aufgegriffen und<br />
verschiedene Ermittlungen über den Aufenthaltsort von Dr. Friedl angestellt. Es hat ver-<br />
trauliche Informationen über einen Aufenthaltsort von Dr. Friedl in Kanada zum Anlass<br />
genommen, Herrn Dr. Friedl und seine anwaltschaftlichen Vertreter hierzu anzuhören. In<br />
dem Schreiben vom 17. Oktober 2006 wurde darauf hingewiesen, dass das Wissen-<br />
schaftsministerium beabsichtige, Herrn Dr. Friedl wegen unerlaubter Wohnsitzverlegung<br />
ins Ausland gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) ohne Antrag aus<br />
dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Herr Dr. Friedl erhielt Gelegenheit, sich zu diesen