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MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT ... - Edith Sitzmann

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2. ob, wann und in welcher Form sie der bereits jahrelang in der Öffentlichkeit dargestellten<br />

Vermutung, dass der ehemalige Freiburger Unfallchirurg seinen Wohnsitz nach Kanada<br />

verlegt hat, nachgegangen ist;<br />

3. wann und in welcher Form nach Bekanntwerden dieser Wohnsitzverlagerung das Wis-<br />

senschaftsministerium als oberste Dienstbehörde Kontakt mit dem ehemaligen Freibur-<br />

ger Unfallchirurgen bzw. dessen Rechtsvertretern aufgenommen und ihn mit dieser un-<br />

genehmigten Wohnsitzverlagerung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen<br />

konfrontiert hat;<br />

4. ob der Landesregierung bekannt ist, dass nach § 41 Absatz 1 Satz 4 Landesbeamten-<br />

gesetz (LBG) ein Beamter, der ohne Genehmigung seinen Wohnsitz oder dauernden<br />

Aufenthalt in ein Land außerhalb des Geltungsbereiches des Vertrages über die Euro-<br />

päische Union und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlegt,<br />

von der obersten Dienstbehörde, also dem Wissenschaftsministerium, per Verfügung<br />

entlassen werden muss;<br />

Das Universitätsklinikum Freiburg teilte mit Schreiben vom 3. Februar 2009 dem Wis-<br />

senschaftsministerium mit, dass Herr Dr. Friedl sein Haus in Umkirch verkauft habe, er<br />

nach Kenntnis seines Rechtsanwalts jedoch noch eine Wohnung unter der bislang be-<br />

kannten Adresse habe und der Anwalt dem nachgehen werde. In einem weiteren<br />

Schreiben gab der Rechtsanwalt von Herrn Dr. Friedl dann eine Postfachadresse in<br />

Umkirch an. Weitere Informationen enthielt dieses Schreiben, das vom Universitätsklini-<br />

kum am 5. Februar 2009 an das Wissenschaftsministerium übermittelt wurde, nicht. Da<br />

eine weitere Aufklärung durch den Rechtsanwalt von Herrn Dr. Friedl nicht erfolgte, gin-<br />

gen das Universitätsklinikum Freiburg und das Wissenschaftsministerium davon aus,<br />

dass Dr. Friedl keinen Wohnsitz mehr in Umkirch hatte.<br />

Weder dem Wissenschaftsministerium noch dem Universitätsklinikum Freiburg wurde<br />

eine Wohnsitzverlegung von Dr. Friedl ins Ausland angezeigt. Das Wissenschaftsminis-<br />

terium erhielt allerdings im Jahre 2006 Hinweise darauf, dass Dr. Friedl sich in Kanada<br />

aufhalte. Diese Hinweise hat das Wissenschaftsministerium umgehend aufgegriffen und<br />

verschiedene Ermittlungen über den Aufenthaltsort von Dr. Friedl angestellt. Es hat ver-<br />

trauliche Informationen über einen Aufenthaltsort von Dr. Friedl in Kanada zum Anlass<br />

genommen, Herrn Dr. Friedl und seine anwaltschaftlichen Vertreter hierzu anzuhören. In<br />

dem Schreiben vom 17. Oktober 2006 wurde darauf hingewiesen, dass das Wissen-<br />

schaftsministerium beabsichtige, Herrn Dr. Friedl wegen unerlaubter Wohnsitzverlegung<br />

ins Ausland gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) ohne Antrag aus<br />

dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Herr Dr. Friedl erhielt Gelegenheit, sich zu diesen

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