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Reisen 2013 - AWO Kreisverband Kleve

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Allgemeine Reisebedingungen<br />

Der Reisedienst der Arbeiterwohlfahrt <strong>Kreisverband</strong> <strong>Kleve</strong> e.V., organisiert <strong>Reisen</strong> aller Art und führt sie durch, um den <strong>Reisen</strong>den Gespräche, Geselligkeit, Bildung und gemeinsame Erlebnisse in der<br />

Gruppe zu ermöglichen. Die Angebote des <strong>AWO</strong>-Reisedienst können von allen Interessenten gebucht werden, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen angegeben sind.<br />

Anmeldung: Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann telefonisch, mündlich oder schriftlich geschehen. Sie erfolgt durch den<br />

Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit<br />

der Annahme durch uns zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns die verbindliche Reisebestätigung.<br />

Bezahlung: Nach Anmeldung der Reise erhält der Anmelder unverzüglich die Reisebestätigung. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde den Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB.<br />

Die vom Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des<br />

Reisepreises fällig. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie siehe Punkt Reiserücktrittskosten-Versicherung. Die Anzahlung wird auf den<br />

Reisepreis angerechnet. Der restliche Reisepreis muss grundsätzlich vier Wochen bei Busreisen, sechs Wochen bei Flugreisen, vor Reisebeginn gezahlt werden.<br />

Leistungen: Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Abänderungen und Nebenabreden sind von<br />

uns schriftlich zu bestätigen. Wir behalten uns vor, aus sachlich, berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu<br />

erklären, über die der <strong>Reisen</strong>de selbstverständlich vor Buchung informiert wird. Einzelzimmer und Zimmer mit besonderer Ausstattung stehen in der Regel nur gegen Aufpreis und in begrenzter<br />

Anzahl zur Verfügung. Entsprechende Sonderwünsche können deshalb – wenn überhaupt – nur in der Reihenfolge ihres Einganges gemäß der uns zugesagten Menge berücksichtigt werden.<br />

Leistungs- und Preisänderungen: Die <strong>AWO</strong> behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der<br />

Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die<br />

Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten<br />

Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung wird die <strong>AWO</strong> den <strong>Reisen</strong>den unverzüglich,<br />

spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiselei-stung<br />

ist der <strong>Reisen</strong>de berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die <strong>AWO</strong> in der Lage ist, eine<br />

solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Katalog anzubieten.<br />

Bus- und Flugreisen: Bei Flugreise- Angeboten tritt die <strong>AWO</strong> lediglich als Vermittler auf. Es gelten dort die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Vertragspartner. Ebenfalls bei einigen<br />

Busreise- Angeboten tritt die <strong>AWO</strong> lediglich als Vermittler auf. Auch hier gelten dort die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Vertragspartner. Diese Bestimmungen können bei der<br />

<strong>AWO</strong> angefordert werden.<br />

Umbuchungen: Eine Umbuchung auf ein anderes Reiseziel ist bis zu 10 Tage vor Reisebeginn möglich. Für eine Umbuchung werden 25,00 €uro in Rechnung gestellt. Eine bereits<br />

geleistete Zahlung verfällt nicht.<br />

Rücktritt: Der <strong>Reisen</strong>de kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Erst mit dem Eingang der<br />

Rücktrittserklärung bei der <strong>AWO</strong> wird der Rücktritt wirksam. Tritt der <strong>Reisen</strong>de vom Reisevertrag zurück, so ist die <strong>AWO</strong> berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen<br />

Reisevorbereitungen und Aufwendungen zu verlangen. Dem <strong>Reisen</strong>den bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten des <strong>AWO</strong>-Reisedienstes anlässlich der nicht angetretenen<br />

Reise geringer waren.<br />

Busreisen: Bei Abmeldung/Rücktritt des <strong>Reisen</strong>den bis zu 30 Tagen vor Beginn der Reise wird eine Ausfallgebühr von 20 % des Reisepreises einbehalten bzw. berechnet. Vom 29.<br />

bis 22. Tag 30 %, vom 21. bis 15. Tag 50 %, vom 14. bis 7. Tag 75 %, vom 6. bis 1. Tag 80 % und ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.<br />

Nichtzahlung des Reisepreises oder Nichterscheinen gelten nicht als Rücktritt.<br />

Flugreisen: Bei Abmeldung/Rücktritt des <strong>Reisen</strong>den bis zu 30 Tage vor Beginn der Flugreise wird eine Ausfallgebühr von 20 % des Reisepreises einbehalten bzw. berechnet. Vom 29. bis<br />

22. Tag 40 %, vom 21. bis 15. Tag 50 %, vom 14. bis 7. Tag 75 %, vom 6. bis 1. Tag 80 % und am Reisetag 90 % des Reisepreises. Nichtzahlung des Reisepreises oder Nichterscheinen<br />

gelten nicht als Rücktritt. Bis zum Reisebeginn kann der <strong>Reisen</strong>de verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die <strong>AWO</strong> kann<br />

diesem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder der Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen<br />

entgegenstehen. Der <strong>Reisen</strong>de haftet gemeinsam mit dem neuen Vertragspartner für den Reisepreis und eventuell entstehende Mehrkosten.<br />

Rücktritt und Kündigung durch die <strong>AWO</strong>: Wird eine von der <strong>AWO</strong> ausgeschriebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die <strong>AWO</strong> berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor<br />

Beginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der <strong>Reisen</strong>de in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.<br />

Gewährleistung: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der <strong>Reisen</strong>de Abhilfe verlangen. Die <strong>AWO</strong> kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen<br />

Aufwand erfordert. Die <strong>AWO</strong> kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise<br />

kann der <strong>Reisen</strong>de eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der <strong>Reisen</strong>de schuldhaft unterlässt, den Mangel<br />

anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind vom <strong>Reisen</strong>den bis spätestens einen Monat nach Abschluss der Reise schriftlich bei der <strong>AWO</strong><br />

einzureichen. Es gilt das Datum des Eingangs der schriftlichen Ansprüche. Ansprüche des <strong>Reisen</strong>den nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt<br />

mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.<br />

Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung der <strong>AWO</strong> für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des<br />

<strong>Reisen</strong>den weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die <strong>AWO</strong> für einen dem <strong>Reisen</strong>den entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist. Die <strong>AWO</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungen,<br />

Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge, Mietwagen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch<br />

gegen die <strong>AWO</strong> ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die von einem<br />

Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Bedingungen oder Beschränkungen<br />

geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen ist. Bei ausdrücklich von der <strong>AWO</strong> als unsere Leistungen bezeichneten <strong>Reisen</strong>, die wir als Veranstalter<br />

durchführen, haften wir nur für Schäden, die nachweislich durch uns zu verantworten sind. Für Leistungen, bei denen der <strong>AWO</strong>-Reisedienst nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen<br />

hingewiesen wird, haftet der jeweilige Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />

vermittelt werden (z.B. Ausflüge etc.) und die in den Ausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haftet der <strong>AWO</strong>-Reisedienst nicht.<br />

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Für die Einhaltung ist der <strong>Reisen</strong>de selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften<br />

erwachsen, gehen zu seinen Lasten.<br />

Ergänzende Reisebedingungen für Sprachreisen: Die überlassenen Vordrucke sind vollständig auszufüllen und vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Unterschrift<br />

werden die Reisebedingungen anerkannt. Die Unterschrift ist nach Möglichkeit von beiden Erziehungsberechtigten zu leisten. Wenn nur einer von beiden Erziehungsberechtigten unterschreibt,<br />

geht die <strong>AWO</strong> davon aus, dass der andere Erziehungsberechtigte mit der Reise einverstanden ist und der allein Unterzeichnende in Vollmacht für den anderen handelt. Alle<br />

<strong>Reisen</strong>den sollten vor der Abreise ärztlich/zahnärztlich untersucht werden und für die Reise geeignet sein. <strong>Reisen</strong>de mit ansteckenden Krankheiten sind von der Reise ausgeschlossen.<br />

Bettnässer können nur nach Absprache teilnehmen, auch Teilnehmer mit körperlichen oder geistigen Behinderungen. Werden Reisebedingungen nicht beachtet oder werden Behinderungen/Erkrankungen<br />

verschwiegen, übernimmt die <strong>AWO</strong> keine Haftung. Für alle durch <strong>Reisen</strong>de mutwillig verursachten Sach- und Personenschäden behält sich die <strong>AWO</strong> vor, die<br />

Erziehungsberechtigten zum Schadenersatz heranzuziehen. Während der Reise haben die verantwortlichen Betreuer Weisungsrecht. <strong>Reisen</strong>de, die sich als nicht gemeinschaftsfähig<br />

erweisen, müssen nach Absprache zurückgeschickt werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für eine Einzelrückfahrt und einen Begleiter sind vom Erziehungsberechtigten<br />

zu übernehmen. Wenn ein <strong>Reisen</strong>der die Reise vorzeitig beendet, haben die Erziehungsberechtigten gleichwohl die vollen Kosten zu tragen, es sei denn, dass die vorzeitige Beendigung<br />

von der <strong>AWO</strong> zu vertreten ist.<br />

Reiserücktrittskosten-Versicherung: Wir haben zu Ihren Gunsten bei der Europäische Reiseversicherung AG im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages eine Reiserücktritts-<br />

Versicherung abgeschlossen. Diesem treten Sie durch Ihre Reisebuchung automatisch als versicherte Person bei. Der Versicherungsbeitrag ist im Reisepreis enthalten. Versicherungsschutz<br />

besteht bei Rücktritt vor Reiseantritt aus versichertem Grund. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein), dem Sie die<br />

Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnehmen können. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden der Europäische<br />

Reiseversicherung AG – Leistungsabteilung-, Rosenheimer Straße 116, 81669 München, zu melden.<br />

Rückführungskosten: Dem Kunden wird dringend empfohlen, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.<br />

Datenschutz: Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung des Vertrages, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung und um Ihnen Informationen über unsere<br />

aktuellen Angebote und Preise zuzusenden. Dies umfasst beispielsweise, Ihnen per E-Mail oder Post bestimmte unserer Angebote vorzustellen, die Ihr Interesse finden könnten. Ihre Daten<br />

werden beim <strong>AWO</strong> <strong>Kreisverband</strong> <strong>Kleve</strong> e.V. gespeichert und stehen allen Verbandsbereichen zur Verfügung. Beteiligte dritte Dienstleister (z. B. Kurverwaltung) erhalten Ihre persönlichen<br />

Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung zur Abwicklung Ihrer Reise. Wenn Sie künftig keine Informationen und Angebote mehr erhalten wollen, können Sie bei uns der<br />

Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.<br />

Gerichtsstand: <strong>Kleve</strong>

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