NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Grinzens
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angeschlagen am: 03.05.2012<br />
abgenommen am:.............................<br />
GEMEINDEAMT GRINZENS<br />
A-6095 <strong>Grinzens</strong>, Kirchgasse 7, Politischer Bezirk Innsbruck-Land<br />
Telefon: +43 (0)5234 68387 Telefax: +43 (0)5234 68387-8<br />
E-Mail: gemeinde@grinzens.tirol.gv.at<br />
<strong>NIEDERSCHRIFT</strong><br />
der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 02.05.2012 (05/2012)<br />
Aktenzahl: 004-1-05/2012 <strong>Grinzens</strong>, am 02.05.2012<br />
Anwesende:<br />
Bürgermeisterliste Unabhängige Liste <strong>Grinzens</strong>:<br />
Bgm. Anton Bucher, Vorsitzender GV Bernhard Fischler<br />
GV Thomas Oberdanner GR Reinhold Fagschlunger (als Ersatz-GR)<br />
GR Sonja Hager GR Christian Odor<br />
GR Martin Kastl<br />
GR Johann Holzknecht Entschuldigt abwesend:<br />
GR Maria Schröcksnadel GR Sieghard Larl<br />
GR Simon Oberdanner<br />
Entschuldigt abwesend:<br />
Bgm.-Stellvertreter Karl Jansenberger SPÖ-GLG:<br />
GR Ing. Roland Ablinger (als Ersatz-GR)<br />
GR Stefan Krüger<br />
GR Marc Deiser (als Ersatz-GR)<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Grinzens</strong>, Sitzungssaal<br />
Beginn: 20.30 Uhr<br />
Ende: 22.22 Uhr<br />
Schriftführer: Harald Tritscher<br />
Zuhörer: 2<br />
Tagesordnung:<br />
Entschuldigt abwesend:<br />
GV Ralf Wiestner<br />
GR Marina Fritz<br />
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister<br />
2. Muttertagfeier 2012<br />
Sachbearbeiter Harald Tritscher<br />
Telefon: 05234-68387<br />
E-Mail: amtsleiter@grinzens.tirol.gv.at<br />
Niederschrift der 05. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> vom 02.05.2012, Seite 1 von 9
3. Beschluss über Haftungsübernahme Golfplatzprojekt<br />
4. Grundsatzbeschluss für Beteiligung am Kraftwerk-Projekt<br />
5. Resi Bruno Ansuchen Teilrefundierung Kanal- und Wasserbenützungsgebühren<br />
6. Beschluss über Richtlinien für Sozialgrundvergabe<br />
7. Beschluss über Resolution Vorsteuerregelung<br />
8. Personalangelegenheiten<br />
9. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
Behandlung der TO-Punkte (Protokoll):<br />
Pkt. 1 der TO: Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister<br />
Der Bürgermeister eröffnet die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung und begrüßt die Anwesenden.<br />
Pkt. 2 der TO: Muttertagfeier 2012<br />
Die Muttertagfeier der <strong>Gemeinde</strong> findet am Samstag, den 05.05. statt. Diese findet wieder<br />
wie die letzten Jahre (dieses Mal jedoch eine Woche früher) statt. Gebeten werden die<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte und <strong>Gemeinde</strong>rätinnen wieder um Mithilfe (Beginn um 14 Uhr).<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Muttertagfeier auch im heurigen Jahr in<br />
der bewährten Form durchzuführen.<br />
Beschluss: Einstimmig beschlossen.<br />
Pkt. 3 der TO: Beschluss über Haftungsübernahme Golfplatzprojekt<br />
Bürgermeister Bucher erklärt den Sachverhalt. Die UVP ist teurer geworden und ein<br />
Zuschuss von ca. € 100.000,- ist nötig. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> betrifft es anteilsmäßig mit<br />
einem Betrag von ca. € 23.000,-. Der Tourismusverband Innsbruck hat die Hälfte der<br />
Kostenübernahme zugesagt bzw. überwiesen (€ 11.500,-; kann bei Scheitern des Projektes<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> verbleiben) bzw. die andere Hälfte übernimmt Herr Singer als Beteiligter<br />
der Gesellschaft (zahlt er, wenn das Projekt schlagend wird).<br />
Auf die Anfrage von GR Fagschlunger wird festgehalten, dass die Auflage des UVP-<br />
Verfahrens diese Woche endet.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die <strong>Gemeinde</strong> die Haftung in der<br />
besprochenen Form für die Golfplatz GmbH übernimmt.<br />
Beschluss: Mit 9:4 Stimmen (4 Enthaltungen) beschlossen.<br />
Für die Erstellung eines Rücklagenkontos (für das Geld des Tourismusverbandes) ist ebenfalls<br />
ein GR-Beschluss zu fassen.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, für den bereits erhaltenen Betrages des<br />
Tourismusverbandes ein Rücklagenkonto zu bilden.<br />
Beschluss: Einstimmig beschlossen.<br />
Niederschrift der 05. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> vom 02.05.2012, Seite 2 von 9
GR Deiser möchte seine Bedenken dahingehend äußern, dass im Falle des Konkurses der<br />
Gesellschaft der Gesellschafterkredit als Kapitaleinlage in der Gesellschaft verbleibt und die<br />
<strong>Gemeinde</strong> die Gläubigerstellung verliert.<br />
Pkt. 4 der TO: Grundsatzbeschluss für Beteiligung am Kraftwerk-Projekt<br />
Bürgermeister Bucher erklärt den Sachverhalt. Unter Beteiligung des Landes wird das Projekt<br />
vorangetrieben – im Sinne des Landes unter Beteiligung mehrerer <strong>Gemeinde</strong>n und Erstellung<br />
eines Gesamtprojektes. Der derzeitige Beteiligungsschlüssel wird vorgelesen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Grinzens</strong> ist hier mit einem Prozentsatz von 19,2% vorgesehen.<br />
Es wird gesprochen über die Kosten für das Projekt bzw. die Summen für das möglicherweise<br />
nötige UVP-Verfahren.<br />
GV Fischler hält fest, dass er im Zuge der Akteneinsicht festgestellt hat, dass kein Akt<br />
vorliegen würde. Auf die Anfrage, warum nicht der Umwelt- und Energieausschuss dazu<br />
getagt habe, erwidert der Bürgermeister, dass die Abwicklung bisher im Zuge mit dem Land<br />
stattgefunden habe. Weiters fragt GV Fischler an, warum er im März 2011 nicht von einer<br />
auf der <strong>Gemeinde</strong> stattfindenden Sitzung informiert war. Möglicherweise – so die Antwort –<br />
war dies eine Sitzung der Lokalen Agenda 21. Der richtige Weg, so GV Fischler, sei gewesen,<br />
die Thematik im Vorfeld im entsprechenden Ausschuss zu behandeln.<br />
GV Oberdanner ergänzt noch, dass das Land mit deren Fachleuten die Treffen geleitet habe<br />
und die Bürgermeister und Bürgermeister-Stellvertreter informiert wurden bzw. die<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte auch im Zuge der <strong>Gemeinde</strong>versammlung Informationen erhalten haben.<br />
GV Fischler hält noch fest, dass in Oberperfuss jemand (Herr Rubatscher als<br />
„Finanzreferent“) beigezogen wurde hinsichtlich des Projektes. Herr Rubatscher sei, so der<br />
Bürgermeister, kein <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
GR Ing. Ablinger möchte hier jedenfalls Transparenz zum gesamten Projekt (zukünftige<br />
Informationen sollten auch über den <strong>Gemeinde</strong>rat laufen).<br />
Auf die Anfrage von GV Fischler erwidert der Bürgermeister, dass es hinsichtlich<br />
abzulösender Wasserrechte usw. noch keine konkreten Verhandlungen gegeben habe –<br />
momentan gebe es noch kein Projekt.<br />
Bürgermeister Bucher stellt noch einmal klar, dass es beim heutigen Beschluss nur um eine<br />
grundsätzliche Beteiligung gehen würde.<br />
Zukünftig sollten die Details im Energie- und Umweltausschuss besprochen werden. GR<br />
Deiser bittet um Hinzuziehung von Ing. Roland Ablinger als Experten (als beratende Stimme<br />
neben GR Krüger). GV Fischler schließt sich diesem Antrag an und möchte GR Christian Odor<br />
als Berater von der ULG in diesen Ausschuss mit aufnehmen lassen (für das<br />
Kraftwerkprojekt).<br />
Dieser Punkt soll in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung besprochen werden.<br />
Antrag: Bürgermeister Bucher stellt den Antrag, diese beiden Anträge auf die TO der<br />
nächsten GR-Sitzung zu listen.<br />
Beschluss: Einstimmig beschlossen.<br />
Nachfolgender Beschlussvorschlag für den Grundsatzbeschluss wird vorgeschlagen bzw.<br />
formuliert:<br />
„Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> beschließt, sich an der Planung und Einreichung<br />
einer Wasserkraftanlage im Sellraintal unter der Bezeichnung „KW Sellrain“ bei der<br />
Niederschrift der 05. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> vom 02.05.2012, Seite 3 von 9
Wasserrechts- und Naturschutzbehörde zu beteiligen. Das Ausmaß der Beteiligung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> am Projekt beträgt 19,2 Prozent.<br />
Begründung:<br />
Der Kriterienkatalog des Landes Tirol, welcher im März 2011 veröffentlicht wurde,<br />
unterstützt neben der Beurteilung konkreter Projekte auch die Identifizierung der für die<br />
Wasserkraftnutzung am besten geeigneten Gebiete bzw. Gewässerstrecken. Als in Tirol<br />
besonders günstig erwies sich dabei ein Ausbau der Melach im Sellraintal. Die Melach weist<br />
im Mittel- und Unterlauf noch ein beachtliches Wasserkraftpotenzial auf und ist aus<br />
ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten voraussichtlich als wenig kritisch zu<br />
bewerten.<br />
Die Melach wird abgesehen von der Ableitung mehrerer Zubringer ihres Oberlaufes zum<br />
TIWAG-Speicher Längental (und einiger weniger Kleinstkraftwerke) in der angesprochenen<br />
Gewässerstrecke erst durch zwei Kraftwerksstufen der <strong>Gemeinde</strong> Kematen<br />
energiewirtschaftlich genutzt. Für den betroffenen Gewässerabschnitt oberhalb dieser beiden<br />
Stufen wurden seitens der anliegenden <strong>Gemeinde</strong>n bereits einige Ausbauvarianten<br />
untersucht bzw. teilweise einreichfertige Projekte erarbeitet. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht<br />
gewährleisten diese Varianten jedoch nicht eine bestmögliche Nutzung des<br />
Wasserkraftpotenzials des Gewässers. Durch Einbeziehung von Melach-Zubringern<br />
(insbesondere des Fotscher Baches) könnte das Wasserdargebot wesentlich sinnvoller<br />
genutzt und ein erheblicher energetischer Mehrwert erzielt werden.<br />
Nach Ansicht des Landes Tirol soll eine Gesamtlösung angestrebt werden, welche die<br />
effektivste und für die Zukunft beste Wasserkraftnutzung sowohl für das bestehende<br />
Gewässer als auch für die Region gewährleistet. Seitens des Amtes der Tiroler<br />
Landesregierung wurde dazu ein Konzept ausgearbeitet und den <strong>Gemeinde</strong>vertretern<br />
vorgestellt.<br />
Mittlerweile wurden seitens der Wasser Tirol – Wasserdienstleistungs-GmbH im Auftrag des<br />
Landes die Grundlagen für das geplante Kraftwerksvorhaben ausgearbeitet.<br />
Die informelle Vorbeurteilung nach dem Kriterienkatalog Wasserkraft hat kein<br />
grundsätzliches Ausschlusskriterium und die Empfehlung einer (bedingten) Weiterverfolgung<br />
des Projektes erbracht.<br />
Nach den ersten vorliegenden Kostenschätzungen liegt das Gesamtinvestitionsvolumen bei<br />
ca. 49 Mio. Euro, die Jahreserzeugung an Energie beträgt laut vorliegender Erstplanung rund<br />
52,5 Mio. kWh. Weitere Kostenschätzungen sind in Ausarbeitung.<br />
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zwei Regionsbürgermeister die Aufgabe<br />
übernommen haben, die möglichen Gesamtkosten und ein Finanzierungsmodell für die<br />
Realisierung des Projektes zu erstellen. Die Finanzierung der Umsetzung wird nach Vorliegen<br />
dieser Berechnungen in der Region abgestimmt.“<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, die grundsätzliche Beteiligung am<br />
Kraftwerkprojekt zu beschließen.<br />
Beschluss: Mit 12:1 Stimmen (1 Enthaltung) beschlossen.<br />
Pkt. 5 der TO: Resi Bruno Ansuchen Teilrefundierung Kanal- und Wasserbenützungsgebühren<br />
Folgender Sachverhalt hat sich nach Durchsicht der vorgelegten Daten ergeben<br />
(Wasserverlust durch einen Rohrbruch).<br />
Niederschrift der 05. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> vom 02.05.2012, Seite 4 von 9
Für die Dauer von Juli 2011 rückwirkend bis März 2009 hat Herr Resi eine Wassermenge von<br />
ca. 579m³ verbraucht, bei immer 3 Personen im Haushalt (713 Liter x 129 Tage + 705 Liter x<br />
329 Tage + 759 Liter x 336 Tage).<br />
Ausgehend vom Durchschnittsverbrauch von 120 Litern/Person und Tag im Haushalt ergibt<br />
sich eine tägliche Summe von 360 Litern, sowie für die zu vergleichende Dauer eine Summe<br />
von ca. 286m³ (360 Liter x 794 Tage).<br />
Die Differenz wäre daher ca. 293m³, was umgerechnet Mehrkosten von ca. € 805,- bedeuten<br />
(293m³ x 2,20 € Kanalbenützungsgebühren + 293m³ x 0,55 € Wasserbenützungsgebühren).<br />
Das auslaufende Wasser ist nicht in den Kanal gelaufen. Versicherungstechnisch ist der<br />
Schaden nicht abgedeckt.<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, Herrn Resi den Betrag von € 400,-<br />
gutschreiben zu lassen.<br />
Beschluss: Einstimmig beschlossen.<br />
Pkt. 6 der TO: Beschluss über Richtlinien für Sozialgrundvergabe<br />
Diesbezüglich wurde bereits im <strong>Gemeinde</strong>vorstand gesprochen. Bis jetzt war die Regelung<br />
folgendermaßen: 10 Jahre HW in <strong>Grinzens</strong>. Die Regelung könne von der <strong>Gemeinde</strong> festgelegt<br />
werden (keine Benachteiligung für EU-Bürger). Eine Entscheidung müsse sowieso im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat erfolgen.<br />
GR Oberschmied hat einen Entwurf ausgearbeitet, wo folgende Punkte auch wichtig seien:<br />
eine Koppelung mit der Wohnbauförderung sowie eine Berücksichtigung der in <strong>Grinzens</strong><br />
Arbeitenden (er hat sich hier bei einigen <strong>Gemeinde</strong>n informiert). Diskutiert wird v.a. über<br />
den Punkt betreffend Arbeitsplatz in <strong>Grinzens</strong>.<br />
Folgende Punkte sollten hier in die (Bewerbungs-)Richtlinien mit aufgenommen werden:<br />
� HW in <strong>Grinzens</strong> die letzten 10 Jahre oder durchgehend 15 Jahre (mit max. 15 Jahre<br />
zwischenzeitlicher Unterbrechung)<br />
� Berechtigt für Wohnbauförderung<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorangeführten Bewerbungsrichtlinien<br />
für einen Sozialgrund zu beschließen.<br />
Beschluss: Einstimmig beschlossen.<br />
Eine detaillierte Übersicht aller Vorgaben soll in einer weiteren GR-Sitzung vorgelegt werden.<br />
Pkt. 7 der TO: Beschluss über Resolution Vorsteuerregelung<br />
Bürgermeister Bucher merkt an, dass die Vorsteuerregelungen entsprechend angetastet<br />
wurden. Bis 01.09.2012 wurden die Regelungen (betreffend vorsteuerabzugsberechtigter<br />
Bereiche) aufgeschoben. Viele <strong>Gemeinde</strong>n würden den Beschluss nicht fassen (man könne<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n nicht ausnehmen).<br />
Nachfolgende Resolution wurde vom Österreichischen <strong>Gemeinde</strong>bund und Städtebund als<br />
Vorschlag für die <strong>Gemeinde</strong>n zugesandt:<br />
„Vorsteuerabzug für Schulen - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden!<br />
Niederschrift der 05. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> vom 02.05.2012, Seite 5 von 9
Die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die zuständigen<br />
Materiengesetzgeber mit zahlreichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut. Das<br />
betrifft besonders das Schulwesen, wo die Kommunen Schulerhalter der Pflichtschulen sind<br />
und 100 % der Kosten tragen.<br />
Prominent in der Präambel zum aktuellen Regierungsprogramm wird die Bedeutung der<br />
Bildung für die Zukunft des Wohlstandes unseres Landes mit dem Hinweis auf "massive<br />
Investitionen" unterstrichen. Folgerichtig sind Maßnahmen, die solche Investitionen<br />
erschweren, diametral zu den Zielen unserer Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die<br />
Offensive im Bereich der Ganztagesbetreuung sind etliche Projekte durch die 20%<br />
Verteuerung in Folge der Streichung des Vorsteuerabzugs nunmehr in Frage gestellt. Die<br />
Fristerstreckung bis September 2012 ändert ja nichts an der generellen Verteuerung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat, die <strong>Gemeinde</strong>vertretung von <strong>Grinzens</strong> fordert daher:<br />
Mit Berufung auf das Regierungsprogramm fordert der <strong>Gemeinde</strong>rat, die<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung von <strong>Grinzens</strong> die Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Schulen. Auch<br />
Investitionen in damit verbundene Bildungseinrichtungen wie den Bildungscampus (eine<br />
Kombination von Schule, Kindergarten, Hort, Bibliothek) sollten darin einbegriffen sein, um<br />
die Errichtung, Ausbau und Sanierung dieser wichtigen Bildungseinrichtungen nicht zu<br />
gefährden. Dies könnte durch eine zusätzliche Aufnahme einer Ausnahmeregelung im<br />
Umsatzsteuergesetz (analog wie bei GSBG-Beihilfenbezieher) erfolgen.<br />
Die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n sind im Interesse der gesamtstaatlichen Konsolidierung weiterhin<br />
zu offenen Gesprächen mit den Partnern in Bund und Ländern bereit.“<br />
Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorgelegte Resolution betreffend<br />
Vorsteuerregelung zu beschließen.<br />
Beschluss: Einstimmig beschlossen.<br />
Pkt. 8 der TO: Personalangelegenheiten<br />
Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Siehe eigene Niederschrift.<br />
Pkt. 9 der TO: Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
a) Anfrage <strong>Gemeinde</strong>saalbenützung für Veranstaltung der "Kisi-Kids":<br />
Die „Kisi-Kids“, eine Kindersinggruppe von Christen aus verschiedenen kirchlichen<br />
Hintergründen, hat beim Bürgermeister angefragt, ob sie den <strong>Gemeinde</strong>saal unentgeltlich<br />
für deren Veranstaltungen von 27.-30. August 2012 benutzen dürften (in Axams war letztes<br />
Jahr der Saal zu klein; auch das Essen müsse vom Veranstalter organisiert werden). Die<br />
Veranstaltung laufe über das Dekanat.<br />
Festgehalten wird, dass der Saal unentgeltlich benützt werden dürfe (unter Klärung der<br />
Haftungsfrage durch den Kindergartenumbau).<br />
b) Informationsfluss zu Sitzungen bzw. Einsicht Sitzungsunterlagen:<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>vorstand wurde der Sachverhalt bereits besprochen. Grundsätzlich gibt es in<br />
der TGO das Recht auf Einsichtnahme in die Sitzungsunterlagen, Protokolle u. dergl., jedoch<br />
auch kein Recht auf Erstellung von Kopien.<br />
Niederschrift der 05. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> vom 02.05.2012, Seite 6 von 9
GR Ing. Ablinger hält fest, dass dies ein Rückschritt sei – den <strong>Gemeinde</strong>räten sollten die<br />
Informationen zustehen (die Arbeit der <strong>Gemeinde</strong>räte sollte gefördert werden).<br />
Den <strong>Gemeinde</strong>ratsparteien steht eine Ausfertigung der Protokolle zu (§ 46 TGO). Die heuer<br />
stattgefundene Änderung der TGO ist im Merkblatt des Landes online nachzulesen.<br />
c) Vorschlag für <strong>Gemeinde</strong>vorstandsvertretung der GLG-/SPÖ-Fraktion:<br />
Mit Datum 20.04.2012 hat GR Marina Fritz, GLG-/SPÖ-Fraktion, Nachfolgendes mitgeteilt:<br />
„Aufgrund beruflicher wie privater Gründe bitte ich, mich vorerst bis zum 31.03.2013 zu<br />
beurlauben. Zwischenzeitlich wird Ersatzgemeinderat Marc Deiser meine Funktionen<br />
übernehmen. Ab April 2013 werde ich dann wieder mein Mandat ausüben.“<br />
Festgehalten wird, dass im <strong>Gemeinde</strong>vorstand nun GR Deiser als Ersatz zu laden ist (wenn<br />
GV Wiestner nicht teilnehmen kann); in den Ausschüssen ist die Vertretung nicht möglich.<br />
d) Ansuchen um Begutachtung des <strong>Gemeinde</strong>weges bei Fritz Holub/Dr. Schröcksnadel:<br />
GR Schröcksnadel fragt an, ob der Bauausschuss vor Ort die Situation anschauen könnte.<br />
Möglicherweise ergibt sich die Begutachtung im Rahmen der Sitzung am 04.05.2012.<br />
e) Anfrage Hangsicherung Lick:<br />
GR Ing. Ablinger fragt um den neuen Stand dazu an. Vom Büro LR Tratter wurde am Tag<br />
dieser GR-Sitzung bekannt gegeben, dass die WLV (HR DI Pittracher) keine Förderung mehr<br />
geben könne.<br />
f) Ablaufendes Wasserrecht Sendersbach – Antrag der GLG/SPÖ (AZ: A-2012-037):<br />
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Lieber Toni!<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung von 10.06.2010 informierte unter TOP 3 DI Ploner von der<br />
Wasser Tirol GmbH den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass die Zeit dränge und man rasch ein neues Projekt<br />
bräuchte, denn die Bewilligung für das jetztige Kraftwerk würde Ende 2011 auslaufen. In der<br />
letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung, April 2012, wurde nun festgehalten, dass es kein neues Projekt<br />
im Senderstal geben würde.<br />
Daher stellen sich uns folgende Fragen:<br />
Wie sind die Wasserrechte am Sendersbach (gesamt) verteilt?<br />
Sind der TIWAG Rechte verfallen?<br />
Hat die <strong>Gemeinde</strong> Rechte erworben bzw. erlangt?<br />
Hat die TIWAG noch Rechte am Sendersbach?<br />
Wird das Kraftwerk weiter betrieben, wenn ja, in welcher Form?“<br />
GR Ing. Ablinger fragt um den Stand zum Wasserrecht Sendersbach. Dies sei nicht abzulösen,<br />
so der Bürgermeister.<br />
g) Anfrage Kosten Grinziger – Antrag der GLG/SPÖ (AZ: A-2012-036):<br />
„Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, lieber Charly!<br />
Zur letzten Ausgabe des „Grinziger“ haben wir folgende Fragen:<br />
Wie viel Stück wurden gedruckt?<br />
Wie hoch waren die Druckkosten (exkl. Gegenrechnungen, wie z.B. Werbeeinnahmen) für<br />
diese Ausgabe?<br />
Wie hoch waren die Werbeeinnahmen?<br />
Wie viel kostet ein ganzseitiges, halbseitiges bzw. ein viertelseitiges Inserat?<br />
Wie wurden die Beiträge im Redaktionsteam ausgesucht?<br />
Gab es Längenvorgaben für einzelne Bereiche/ Vereine?“<br />
Niederschrift der 05. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> vom 02.05.2012, Seite 7 von 9
h) Anfrage Hilfe von Asylbewerbern- Antrag der GLG/SPÖ (AZ: A-2012-038):<br />
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Toni!<br />
Es besteht die Möglichkeit, Asylwerber für einen symbolischen Betrog zu beschäftigen. Die<br />
Einsatzmöglichkeiten sind groß: vom Heckenschnitt, über die Bachreinigung bis zum Sanieren<br />
von Steigen sind olle Aufgaben denkbar. Wir stellen daher den Antrag:<br />
Der Bürgermeister soll den Bedotf in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> erheben, sich mit dem<br />
Flüchtlingskoordinator von Tirol in Verbindung setzen und die Möglichkeiten für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> ausloten.<br />
Eine Kooperation auf gegenseitigem Respekt ist für alle Beteiligten fruchtbringend!"<br />
i) Antrag auf Ausweisung von Parkplätzen für gehbehinderte Menschen im Sinne der<br />
Straßenverkehrsordnung §29b vor dem <strong>Gemeinde</strong>haus- Antrag von GR Krüger:<br />
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die beengte Parkplatz-Situation vor dem <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
ist uns allen wohlbekannt.<br />
Daher ist es mir ein Anliegen, gerade vor dem anstehenden Baubeginn für die Erweiterung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>hauses, dafür zu Sorge zu tragen, dass gehbehinderte Menschen ungehindert<br />
Zutritt zum <strong>Gemeinde</strong>haus haben können.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rot möge daher beschließen: Der Bürgermeister wird aufgefordert, umgehend<br />
und dauerhaft bedatfsgerechte Parkplatzmöglichkeiten (mindestens einen Parkplatz) zu<br />
schaffen, die es Menschen mit einer Gehbehinderung ermöglicht- ohne weite Wege- Zugang<br />
zum <strong>Gemeinde</strong>haus zu erhalten."<br />
GR lng. Ablinger findet die Idee gut, hier solle aber auch hinsichtlich einer Kurzparkzone<br />
während der Amtsstunden überlegt werden. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz wäre<br />
dann nur für Behinderte zugänglich undgroßteilsnicht zugänglich.<br />
Bürgermeister Bucher wird sich mit der Polizei kurzschließen.<br />
il Anfrage Bausache bzw. Rechtsstreit Bucher/Raggl:<br />
GR Krüger fragt beim Bürgermeister um den aktuellen Stand in diesem Rechtsstreit an. Der<br />
Bürgermeister verweist auf Herrn Raggl (es komme darauf an, wie er weiter vorgehen<br />
würde}.<br />
Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 22.22 Uhr.<br />
Unterfertigung der Niederschrift durch die anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />
Bürgermeister Anton Bucher<br />
GR Sirnon Oberdanner<br />
GV Thomas Oberdanner<br />
GR Martin Kastl<br />
GR Johann Holzknecht<br />
GR Maria Schröcksnadel<br />
G R Sonja Hager<br />
GV Bernhard Fischler<br />
Niederschrift der 05. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grinzens</strong> vom 02.05.2012, Seite 8 von 9