Amtsblatt Nr. 04 vom 23.02.2012 - Titisee-Neustadt
Amtsblatt Nr. 04 vom 23.02.2012 - Titisee-Neustadt
Amtsblatt Nr. 04 vom 23.02.2012 - Titisee-Neustadt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 3 Donnerstag, den 23. Februar 2012<br />
Öffentliche Sitzung des<br />
Gemeinderates<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
findet statt am<br />
Dienstag, dem 28.02.2012<br />
um 18.00 Uhr<br />
im Sitzungssaal des Feuerwehrhauses im<br />
Stadtteil <strong>Neustadt</strong>, Gutachstraße 9.<br />
Wegen der einzelnen Tagesordnungspunkte/Bekanntmachung<br />
der Sitzung verweisen<br />
wir auf die verschiedenen Anschläge im Rathaus<br />
<strong>Neustadt</strong>, bei der Kurverwaltung <strong>Titisee</strong><br />
und in den Ortsteilen sowie ersichtlich<br />
auf der Homepage der Stadt <strong>Titisee</strong>-<strong>Neustadt</strong>/Bürgerservice<br />
unter der Rubrik<br />
Aktuelles.<br />
Amtsgericht<br />
Freiburg<br />
9 K 40/11 TN<br />
Zwangsversteigerung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert<br />
das Amtsgericht Freiburg i. Br. am<br />
Freitag, den 30.03.2012<br />
11.00 Uhr<br />
im Sitzungssaal I des Amtsgerichts Freiburg,<br />
Holzmarkt 2, 79098 Freiburg, folgenden<br />
Grundbesitz:<br />
Gebührenfreies Parken an<br />
den Parkscheinautomaten<br />
im Stadtteil <strong>Neustadt</strong><br />
Es wird darauf hingewiesen, dass an allen<br />
Parkscheinautomaten im Stadtteil <strong>Neustadt</strong><br />
die Möglichkeit besteht eine halbe Stunde<br />
kostenlos zu parken.<br />
Allerdings muss auch hierfür ein Parkschein<br />
durch die Betätigung des grünen Anforderungsknopfes<br />
bei den Automaten gelöst<br />
werden.<br />
Für jede weitere zusätzliche Stunde ist dann<br />
eine Gebühr von 50 Cent zu entrichten.<br />
Im Bereich des Parkhauses-West kann sogar<br />
für eine komplette Stunde gebührenfrei<br />
geparkt werden.<br />
Auch dort ist für jede weitere Stunde eine Gebühr<br />
von 50 Cent zu entrichten.<br />
Wichtig ist jedoch, dass auch für das kostenlose<br />
Parken ein Parkschein gelöst und<br />
im Fahrzeug ausgelegt wird.<br />
eingetragen im Grundbuch von <strong>Titisee</strong>-<br />
<strong>Neustadt</strong>, <strong>Neustadt</strong> Blatt <strong>Nr</strong>. 2591<br />
172/1 000 Miteigentumsanteil<br />
an dem Grundstück<br />
Flst.-<strong>Nr</strong>. 1245,<br />
Gebäude- und Freifläche,<br />
Schwarzwaldstraße 94 mit 9,88 a<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der<br />
im Aufteilungsplan mit <strong>Nr</strong>. 2 bezeichneten<br />
Wohnung im Erdgeschoss rechts (Ebene 0)<br />
und dem Abstellraum Whg. 2 im Untergeschoss.<br />
Es sind Sondernutzungsrechte begründet.<br />
Zugeordnet sind die Sondernutzungsrechte<br />
an der orange schraffierten Terrasse <strong>Nr</strong>. 2<br />
und dem grün markierten Bereich.<br />
(unverbindliche Angaben laut Gutachten: Eigentumswohnung,<br />
3 Zimmer, Küche, Bad,<br />
WC, Abstellraum, Wintergarten, ca. 107 qm)<br />
Der Verkehrswert des oben genannten<br />
Grundbesitzes ist festgesetzt auf:<br />
150 000,- Euro<br />
Rechte, die zum Zeitpunkt der Eintragung<br />
des Zwangsversteigerungsvermerks<br />
(19.05.2011) nicht aus dem Grundbuch ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />
vor Aufforderung zur Gebotsabgabe<br />
anzumelden und bei Widerspruch<br />
des Gläubigers glaubhaft zu machen, da sie<br />
andernfalls bei Feststellung des geringsten<br />
Gebotes nicht berücksichtigt und bei Verteilung<br />
des Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />
des Gläubigers und den übrigen<br />
Rechten nachgesetzt werden.<br />
Leinenzwang für Hunde<br />
Aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung<br />
möchten wir nochmals darauf hinweisen,<br />
dass nach § 10 Abs. 3 der Polizeilichen<br />
Umweltschutzverordnung im Innenbereich<br />
in <strong>Titisee</strong>-<strong>Neustadt</strong> ein genereller Leinenzwang<br />
für Hunde besteht.<br />
Der Leinenzwang besteht für alle Hunde,<br />
unabhängig von ihrer Größe.<br />
Im Außenbereich dürfen Hunde nur in Begleitung<br />
einer Person, die in der Lage ist auf<br />
den Hund einzuwirken, frei laufen.<br />
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />
dar und können bei einem vorsätzlichen<br />
Handeln mit einer Geldbuße bis<br />
1000 Euro geahndet werden.<br />
Es empfiehlt sich, frühzeitig vor Termin eine<br />
genaue Berechnung der Ansprüche, getrennt<br />
nach Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung,<br />
Nebenleistungen und Kapital,<br />
einzureichen.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung<br />
des Grundbesitzes oder des nach § 55 ZVG<br />
mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefordert, vor Erteilung des Zuschlags die<br />
Aufhebung oder einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens herbeizuführen, andernfalls für<br />
das Recht der Versteigerungserlös an die<br />
Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
Für Gebote kann im Termin nach §§ 67 ff.<br />
ZVG Sicherheitsleistung verlangt werden.<br />
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt<br />
sein.<br />
Auszüge des Gutachtens sind bei<br />
www.versteigerungspool.de veröffentlicht.<br />
Informationen können auch unter<br />
www.amtsgericht-freiburg.de eingesehen<br />
werden.<br />
Freiburg, den 02.02.2012<br />
Freihalten<br />
von Straßeneinläufen<br />
Im Hinblick auf das hoffentlich bald eintretende<br />
Tauwetter möchten wir nochmals darauf<br />
hinweisen, dass nach der Räum- und Streupflichtsatzung<br />
der Stadt <strong>Titisee</strong>-<strong>Neustadt</strong> die<br />
Straßenanlieger für die Freihaltung der Straßeneinläufe<br />
zuständig sind. Nach § 5 Abs.2<br />
der o.g Satzung sind nach dem Eintreten von<br />
Tauwetter die Straßenabläufe so freizumachen,<br />
dass das Schmelzwasser abziehen<br />
kann.<br />
Wir bitten um Beachtung.