19.01.2013 Aufrufe

Amtsblatt Nr. 04 vom 23.02.2012 - Titisee-Neustadt

Amtsblatt Nr. 04 vom 23.02.2012 - Titisee-Neustadt

Amtsblatt Nr. 04 vom 23.02.2012 - Titisee-Neustadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 3 Donnerstag, den 23. Februar 2012<br />

Öffentliche Sitzung des<br />

Gemeinderates<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

findet statt am<br />

Dienstag, dem 28.02.2012<br />

um 18.00 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Feuerwehrhauses im<br />

Stadtteil <strong>Neustadt</strong>, Gutachstraße 9.<br />

Wegen der einzelnen Tagesordnungspunkte/Bekanntmachung<br />

der Sitzung verweisen<br />

wir auf die verschiedenen Anschläge im Rathaus<br />

<strong>Neustadt</strong>, bei der Kurverwaltung <strong>Titisee</strong><br />

und in den Ortsteilen sowie ersichtlich<br />

auf der Homepage der Stadt <strong>Titisee</strong>-<strong>Neustadt</strong>/Bürgerservice<br />

unter der Rubrik<br />

Aktuelles.<br />

Amtsgericht<br />

Freiburg<br />

9 K 40/11 TN<br />

Zwangsversteigerung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert<br />

das Amtsgericht Freiburg i. Br. am<br />

Freitag, den 30.03.2012<br />

11.00 Uhr<br />

im Sitzungssaal I des Amtsgerichts Freiburg,<br />

Holzmarkt 2, 79098 Freiburg, folgenden<br />

Grundbesitz:<br />

Gebührenfreies Parken an<br />

den Parkscheinautomaten<br />

im Stadtteil <strong>Neustadt</strong><br />

Es wird darauf hingewiesen, dass an allen<br />

Parkscheinautomaten im Stadtteil <strong>Neustadt</strong><br />

die Möglichkeit besteht eine halbe Stunde<br />

kostenlos zu parken.<br />

Allerdings muss auch hierfür ein Parkschein<br />

durch die Betätigung des grünen Anforderungsknopfes<br />

bei den Automaten gelöst<br />

werden.<br />

Für jede weitere zusätzliche Stunde ist dann<br />

eine Gebühr von 50 Cent zu entrichten.<br />

Im Bereich des Parkhauses-West kann sogar<br />

für eine komplette Stunde gebührenfrei<br />

geparkt werden.<br />

Auch dort ist für jede weitere Stunde eine Gebühr<br />

von 50 Cent zu entrichten.<br />

Wichtig ist jedoch, dass auch für das kostenlose<br />

Parken ein Parkschein gelöst und<br />

im Fahrzeug ausgelegt wird.<br />

eingetragen im Grundbuch von <strong>Titisee</strong>-<br />

<strong>Neustadt</strong>, <strong>Neustadt</strong> Blatt <strong>Nr</strong>. 2591<br />

172/1 000 Miteigentumsanteil<br />

an dem Grundstück<br />

Flst.-<strong>Nr</strong>. 1245,<br />

Gebäude- und Freifläche,<br />

Schwarzwaldstraße 94 mit 9,88 a<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der<br />

im Aufteilungsplan mit <strong>Nr</strong>. 2 bezeichneten<br />

Wohnung im Erdgeschoss rechts (Ebene 0)<br />

und dem Abstellraum Whg. 2 im Untergeschoss.<br />

Es sind Sondernutzungsrechte begründet.<br />

Zugeordnet sind die Sondernutzungsrechte<br />

an der orange schraffierten Terrasse <strong>Nr</strong>. 2<br />

und dem grün markierten Bereich.<br />

(unverbindliche Angaben laut Gutachten: Eigentumswohnung,<br />

3 Zimmer, Küche, Bad,<br />

WC, Abstellraum, Wintergarten, ca. 107 qm)<br />

Der Verkehrswert des oben genannten<br />

Grundbesitzes ist festgesetzt auf:<br />

150 000,- Euro<br />

Rechte, die zum Zeitpunkt der Eintragung<br />

des Zwangsversteigerungsvermerks<br />

(19.05.2011) nicht aus dem Grundbuch ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />

vor Aufforderung zur Gebotsabgabe<br />

anzumelden und bei Widerspruch<br />

des Gläubigers glaubhaft zu machen, da sie<br />

andernfalls bei Feststellung des geringsten<br />

Gebotes nicht berücksichtigt und bei Verteilung<br />

des Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />

des Gläubigers und den übrigen<br />

Rechten nachgesetzt werden.<br />

Leinenzwang für Hunde<br />

Aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung<br />

möchten wir nochmals darauf hinweisen,<br />

dass nach § 10 Abs. 3 der Polizeilichen<br />

Umweltschutzverordnung im Innenbereich<br />

in <strong>Titisee</strong>-<strong>Neustadt</strong> ein genereller Leinenzwang<br />

für Hunde besteht.<br />

Der Leinenzwang besteht für alle Hunde,<br />

unabhängig von ihrer Größe.<br />

Im Außenbereich dürfen Hunde nur in Begleitung<br />

einer Person, die in der Lage ist auf<br />

den Hund einzuwirken, frei laufen.<br />

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />

dar und können bei einem vorsätzlichen<br />

Handeln mit einer Geldbuße bis<br />

1000 Euro geahndet werden.<br />

Es empfiehlt sich, frühzeitig vor Termin eine<br />

genaue Berechnung der Ansprüche, getrennt<br />

nach Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung,<br />

Nebenleistungen und Kapital,<br />

einzureichen.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung<br />

des Grundbesitzes oder des nach § 55 ZVG<br />

mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefordert, vor Erteilung des Zuschlags die<br />

Aufhebung oder einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens herbeizuführen, andernfalls für<br />

das Recht der Versteigerungserlös an die<br />

Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />

Für Gebote kann im Termin nach §§ 67 ff.<br />

ZVG Sicherheitsleistung verlangt werden.<br />

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt<br />

sein.<br />

Auszüge des Gutachtens sind bei<br />

www.versteigerungspool.de veröffentlicht.<br />

Informationen können auch unter<br />

www.amtsgericht-freiburg.de eingesehen<br />

werden.<br />

Freiburg, den 02.02.2012<br />

Freihalten<br />

von Straßeneinläufen<br />

Im Hinblick auf das hoffentlich bald eintretende<br />

Tauwetter möchten wir nochmals darauf<br />

hinweisen, dass nach der Räum- und Streupflichtsatzung<br />

der Stadt <strong>Titisee</strong>-<strong>Neustadt</strong> die<br />

Straßenanlieger für die Freihaltung der Straßeneinläufe<br />

zuständig sind. Nach § 5 Abs.2<br />

der o.g Satzung sind nach dem Eintreten von<br />

Tauwetter die Straßenabläufe so freizumachen,<br />

dass das Schmelzwasser abziehen<br />

kann.<br />

Wir bitten um Beachtung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!