Benutzungsordnung - BZG Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt
Benutzungsordnung - BZG Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt
Benutzungsordnung - BZG Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Bildungszentrum</strong> <strong>Gesundheit</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
Reservationen<br />
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Sobald sie verfügbar sind, werden die<br />
Kundinnen resp. Kunden per Mail / SMS informiert.<br />
Nach 7 Tagen erlischt die Reservation.<br />
Beschädigung / Verlust<br />
Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entstandenen Kosten in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Bei Verlust und Neubeschaffung durch die Mediothek betragen die Gebühren mindestens Fr. 50.--<br />
(bei höheren Kosten, gilt der effektive Beschaffungspreis) plus eine Bearbeitungsgebühr von Fr.<br />
30.-- pro Medium. Bei Beschaffung durch die Kundin/den Kunden fällt nur die<br />
Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.-- pro Medium an. Sind die CD, Video – oder DVD- Hüllen<br />
beschädigt, werden diese von der Kundin / dem Kunden ersetzt; zusätzlich entsteht eine<br />
Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.--.<br />
Verhalten in der Mediothek<br />
Allgemeines<br />
Taschen, Rucksäcke, Mäntel und Jacken sind im Eingangsbereich zu deponieren.<br />
Wertgegenstände bitte bei sich tragen.<br />
Im Arbeitsbereich haben sich alle Personen rücksichtsvoll zu verhalten.<br />
Für alle Audio-Anwendungen sind Kopfhörer zu benutzen.<br />
Essen, Trinken und Rauchen sind nicht gestattet. Mobil-Telefone sind auszuschalten.<br />
Haftung<br />
Die Kundinnen und Kunden sind aufgefordert während ihres Aufenthaltes in der Mediothek die<br />
dortige Ausstattung (Medien, Mobiliar, PCs, Drucker, Kopierer) sorgfältig zu behandeln.<br />
Bei Rückgabe der entliehenen Medien befinden sich diese in dem Zustand, in dem sie<br />
ausgeliehen wurden. Bestehende Schäden bitte vor der Ausleihe melden.<br />
Haftungsbeschränkung<br />
Für Garderoben, Wertgegenstände etc. übernimmt das <strong>BZG</strong> keine Haftung.<br />
Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger<br />
sowie für Diebstahl persönlichen Eigentums ausgeschlossen.<br />
Nutzung von PC`s, Drucker und Kopierer<br />
Bei der Nutzung der PCs stehen Aus- und Weiterbildung im Vordergrund.<br />
Kopien und Ausdrucke sind gebührenpflichtig.<br />
Bei Nichtbeachtung dieser <strong>Benutzungsordnung</strong> behält sich das <strong>BZG</strong> Schritte vor.<br />
Die <strong>Benutzungsordnung</strong> der Mediothek <strong>BZG</strong> ist von der Geschäftleitung des <strong>BZG</strong> genehmigt und in Kraft gesetzt worden.<br />
Sie gilt ab 1. September 2007