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Benutzungsordnung - BZG Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt

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<strong>Bildungszentrum</strong> <strong>Gesundheit</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

Reservationen<br />

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Sobald sie verfügbar sind, werden die<br />

Kundinnen resp. Kunden per Mail / SMS informiert.<br />

Nach 7 Tagen erlischt die Reservation.<br />

Beschädigung / Verlust<br />

Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entstandenen Kosten in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Bei Verlust und Neubeschaffung durch die Mediothek betragen die Gebühren mindestens Fr. 50.--<br />

(bei höheren Kosten, gilt der effektive Beschaffungspreis) plus eine Bearbeitungsgebühr von Fr.<br />

30.-- pro Medium. Bei Beschaffung durch die Kundin/den Kunden fällt nur die<br />

Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.-- pro Medium an. Sind die CD, Video – oder DVD- Hüllen<br />

beschädigt, werden diese von der Kundin / dem Kunden ersetzt; zusätzlich entsteht eine<br />

Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.--.<br />

Verhalten in der Mediothek<br />

Allgemeines<br />

Taschen, Rucksäcke, Mäntel und Jacken sind im Eingangsbereich zu deponieren.<br />

Wertgegenstände bitte bei sich tragen.<br />

Im Arbeitsbereich haben sich alle Personen rücksichtsvoll zu verhalten.<br />

Für alle Audio-Anwendungen sind Kopfhörer zu benutzen.<br />

Essen, Trinken und Rauchen sind nicht gestattet. Mobil-Telefone sind auszuschalten.<br />

Haftung<br />

Die Kundinnen und Kunden sind aufgefordert während ihres Aufenthaltes in der Mediothek die<br />

dortige Ausstattung (Medien, Mobiliar, PCs, Drucker, Kopierer) sorgfältig zu behandeln.<br />

Bei Rückgabe der entliehenen Medien befinden sich diese in dem Zustand, in dem sie<br />

ausgeliehen wurden. Bestehende Schäden bitte vor der Ausleihe melden.<br />

Haftungsbeschränkung<br />

Für Garderoben, Wertgegenstände etc. übernimmt das <strong>BZG</strong> keine Haftung.<br />

Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger<br />

sowie für Diebstahl persönlichen Eigentums ausgeschlossen.<br />

Nutzung von PC`s, Drucker und Kopierer<br />

Bei der Nutzung der PCs stehen Aus- und Weiterbildung im Vordergrund.<br />

Kopien und Ausdrucke sind gebührenpflichtig.<br />

Bei Nichtbeachtung dieser <strong>Benutzungsordnung</strong> behält sich das <strong>BZG</strong> Schritte vor.<br />

Die <strong>Benutzungsordnung</strong> der Mediothek <strong>BZG</strong> ist von der Geschäftleitung des <strong>BZG</strong> genehmigt und in Kraft gesetzt worden.<br />

Sie gilt ab 1. September 2007

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