Benutzungsordnung - BZG Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt
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<strong>Benutzungsordnung</strong> der Mediothek <strong>BZG</strong><br />
Öffnungszeiten<br />
Die Mediothek ist wie folgt geöffnet:<br />
Montag 08.30 – 11.45 12.30 – 17.00 Uhr<br />
Dienstag 08.30 – 11.45 12.30 – 17.00 Uhr<br />
Mittwoch 08.30 – 11.45 12.30 – 17.00 Uhr<br />
Donnerstag 08.30 – 11.45 12.30 – 17.00 Uhr<br />
Freitag 08.30 – 11.45 12.30 – 17.00 Uhr<br />
Ausleihe<br />
<strong>Bildungszentrum</strong> <strong>Gesundheit</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
Benutzungsausweis<br />
Alle Kundinnen und Kunden der Mediothek erhalten unter Vorlage des Personalausweises einen<br />
Benutzungsausweis. Dieser ist bei jeder Ausleihe vorzuzeigen. Die erstmalige Ausleihe beinhaltet<br />
die Anerkennung dieser <strong>Benutzungsordnung</strong>. Der Verlust des Ausweises, oder eine Adress- und<br />
Namensänderung ist sofort der Mediothek mitzuteilen.<br />
Gebühren<br />
Die Ausleihe der Medien ist gebührenfrei.<br />
Nach Ablauf der Ausleihfristen können Gebühren entstehen. Der Rückruf für diese Medien erfolgt<br />
per mail. Dieser Rückruf ist gebührenfrei. Nach Ablauf einer angemessenen Frist werden<br />
gebührenpflichtige Mahnungen zugestellt.<br />
� 1. Mahnung Fr. 10.-- pro entliehenem Medium<br />
� 2. Mahnung Fr. 10.-- pro entliehenem Medium<br />
� 3. Mahnung Fr. 15.-- pro entliehenem Medium<br />
Danach behält sich die Mediothek die Option vor, die gemahnten Medien auf Kosten der Kundin<br />
respektive des Kunden neu zu beschaffen.<br />
Die Gebühren dafür betragen mindestens Fr. 50.-- (bei höheren Kosten, gilt der effektive<br />
Beschaffungspreis) plus einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.-- pro Medium.<br />
Ausleihfristen<br />
Die Ausleihdauer beträgt:<br />
� Bücher: 1 Monat<br />
� Nonbooks: 2 Wochen<br />
Das Medium verlängert sich automatisch – maximal 2 Leihfristen - sofern keine Vormerkung<br />
vorliegt.<br />
Besteht eine Vormerkung - die Information darüber erfolgt bei der Verlängerung- ist das Medium<br />
umgehend zurückzugeben. Der Rückruf erfolgt per mail.<br />
Ausleihbeschränkungen<br />
• Nicht ausleihbare Medien sind gekennzeichnet.<br />
• Die Anzahl der Medien ist pro Kundin / pro Kunde auf 8 begrenzt.
<strong>Bildungszentrum</strong> <strong>Gesundheit</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
Reservationen<br />
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Sobald sie verfügbar sind, werden die<br />
Kundinnen resp. Kunden per Mail / SMS informiert.<br />
Nach 7 Tagen erlischt die Reservation.<br />
Beschädigung / Verlust<br />
Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entstandenen Kosten in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Bei Verlust und Neubeschaffung durch die Mediothek betragen die Gebühren mindestens Fr. 50.--<br />
(bei höheren Kosten, gilt der effektive Beschaffungspreis) plus eine Bearbeitungsgebühr von Fr.<br />
30.-- pro Medium. Bei Beschaffung durch die Kundin/den Kunden fällt nur die<br />
Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.-- pro Medium an. Sind die CD, Video – oder DVD- Hüllen<br />
beschädigt, werden diese von der Kundin / dem Kunden ersetzt; zusätzlich entsteht eine<br />
Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.--.<br />
Verhalten in der Mediothek<br />
Allgemeines<br />
Taschen, Rucksäcke, Mäntel und Jacken sind im Eingangsbereich zu deponieren.<br />
Wertgegenstände bitte bei sich tragen.<br />
Im Arbeitsbereich haben sich alle Personen rücksichtsvoll zu verhalten.<br />
Für alle Audio-Anwendungen sind Kopfhörer zu benutzen.<br />
Essen, Trinken und Rauchen sind nicht gestattet. Mobil-Telefone sind auszuschalten.<br />
Haftung<br />
Die Kundinnen und Kunden sind aufgefordert während ihres Aufenthaltes in der Mediothek die<br />
dortige Ausstattung (Medien, Mobiliar, PCs, Drucker, Kopierer) sorgfältig zu behandeln.<br />
Bei Rückgabe der entliehenen Medien befinden sich diese in dem Zustand, in dem sie<br />
ausgeliehen wurden. Bestehende Schäden bitte vor der Ausleihe melden.<br />
Haftungsbeschränkung<br />
Für Garderoben, Wertgegenstände etc. übernimmt das <strong>BZG</strong> keine Haftung.<br />
Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger<br />
sowie für Diebstahl persönlichen Eigentums ausgeschlossen.<br />
Nutzung von PC`s, Drucker und Kopierer<br />
Bei der Nutzung der PCs stehen Aus- und Weiterbildung im Vordergrund.<br />
Kopien und Ausdrucke sind gebührenpflichtig.<br />
Bei Nichtbeachtung dieser <strong>Benutzungsordnung</strong> behält sich das <strong>BZG</strong> Schritte vor.<br />
Die <strong>Benutzungsordnung</strong> der Mediothek <strong>BZG</strong> ist von der Geschäftleitung des <strong>BZG</strong> genehmigt und in Kraft gesetzt worden.<br />
Sie gilt ab 1. September 2007