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Datenschutzrecht<br />

Widerspruch bei „Google Street View“<br />

Bei Google Street View scheiden sich die Geister. Die einen<br />

heben den Nutzen der geplanten Veröffentlichung von<br />

Straßenzügen hervor, während andere sich hierdurch in ihrer<br />

Privatsphäre verletzt fühlen. Ein Urlauber wird es begrüßen,<br />

sich vor einer Hotelbuchung das Hotel und seine<br />

Umgebung ansehen zu können. Die Bedenken von Bewohnern<br />

dieser näheren Umgebung des Hotels sind andererseits<br />

auch verständlich.<br />

Die Bundesregierung hat es im August abgelehnt, Google<br />

Street View durch ein zusätzliches Gesetz zu beschränken,<br />

insbesondere weil eine solche „lex Google“ ein unzulässiges<br />

Einzelfallgesetz sei. Ohne die juristische Problematik hier<br />

weiter vertiefen zu wollen, möchten wir auf folgende Punkte<br />

hinweisen:<br />

- Die verlängerte Frist für die Einlegung eines Widerspruchs<br />

bei Google, die am 15.10.2010 abläuft, ist<br />

keine Ausschlussfrist. Nach Aussage von Google<br />

werden auch nach dieser Frist eingehende Widersprüche<br />

bearbeitet. Allerdings garantiert Google in<br />

diesem Fall nicht, dass die Löschung der betreffenden<br />

Gebäude vor erstmaliger Freischaltung von<br />

Street View erfolgt.<br />

- Das Widerspruchsrecht steht sowohl Gebäudeeigentümern<br />

<strong>als</strong> auch Mietern zu.<br />

- Ob einem Wohnungseigentümer bzw. einem Mieter<br />

ein Widerspruchsrecht hinsichtlich des gesamten<br />

Gebäudes (und nicht nur hinsichtlich seiner Wohnung)<br />

zusteht, erschließt sich aus dem Google-<br />

Formular nicht. Weil aber im Formular die Möglichkeit<br />

fehlt, den Widerspruch auf eine einzelne Wohnung<br />

zu beschränken, ist davon auszugehen, dass<br />

sich der Widerspruch auf das gesamte Gebäude bezieht.<br />

Mangels Information über die betroffene<br />

Wohnung wäre es Google ja gar nicht möglich, die<br />

in Wirklichkeit betroffene Wohnung zu löschen.<br />

Google Street View soll Ende des Jahres in Berlin, Bielefeld,<br />

Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg,<br />

Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover,<br />

Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart<br />

und Wuppertal starten.<br />

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