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Datenschutzrecht<br />
Widerspruch bei „Google Street View“<br />
Bei Google Street View scheiden sich die Geister. Die einen<br />
heben den Nutzen der geplanten Veröffentlichung von<br />
Straßenzügen hervor, während andere sich hierdurch in ihrer<br />
Privatsphäre verletzt fühlen. Ein Urlauber wird es begrüßen,<br />
sich vor einer Hotelbuchung das Hotel und seine<br />
Umgebung ansehen zu können. Die Bedenken von Bewohnern<br />
dieser näheren Umgebung des Hotels sind andererseits<br />
auch verständlich.<br />
Die Bundesregierung hat es im August abgelehnt, Google<br />
Street View durch ein zusätzliches Gesetz zu beschränken,<br />
insbesondere weil eine solche „lex Google“ ein unzulässiges<br />
Einzelfallgesetz sei. Ohne die juristische Problematik hier<br />
weiter vertiefen zu wollen, möchten wir auf folgende Punkte<br />
hinweisen:<br />
- Die verlängerte Frist für die Einlegung eines Widerspruchs<br />
bei Google, die am 15.10.2010 abläuft, ist<br />
keine Ausschlussfrist. Nach Aussage von Google<br />
werden auch nach dieser Frist eingehende Widersprüche<br />
bearbeitet. Allerdings garantiert Google in<br />
diesem Fall nicht, dass die Löschung der betreffenden<br />
Gebäude vor erstmaliger Freischaltung von<br />
Street View erfolgt.<br />
- Das Widerspruchsrecht steht sowohl Gebäudeeigentümern<br />
<strong>als</strong> auch Mietern zu.<br />
- Ob einem Wohnungseigentümer bzw. einem Mieter<br />
ein Widerspruchsrecht hinsichtlich des gesamten<br />
Gebäudes (und nicht nur hinsichtlich seiner Wohnung)<br />
zusteht, erschließt sich aus dem Google-<br />
Formular nicht. Weil aber im Formular die Möglichkeit<br />
fehlt, den Widerspruch auf eine einzelne Wohnung<br />
zu beschränken, ist davon auszugehen, dass<br />
sich der Widerspruch auf das gesamte Gebäude bezieht.<br />
Mangels Information über die betroffene<br />
Wohnung wäre es Google ja gar nicht möglich, die<br />
in Wirklichkeit betroffene Wohnung zu löschen.<br />
Google Street View soll Ende des Jahres in Berlin, Bielefeld,<br />
Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg,<br />
Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover,<br />
Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart<br />
und Wuppertal starten.<br />
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