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Checkliste Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten

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Die <strong>Verkehrssicherungspflicht</strong> ist Ausfluss<br />

eines allgemeinen Grundsatzes der Rechtsordnung,<br />

der wie folgt lautet: «Wer eine Gefahr<br />

<strong>für</strong> andere schafft oder unterhält, ist<br />

verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen<br />

zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus<br />

dieser Gefahr jemandem Schaden entsteht.»<br />

Wie das Zurverfügungstellen oder Eröffnen<br />

einer markierten Schneesportabfahrt, kann<br />

auch das Anbieten von <strong>Sommeraktivitäten</strong><br />

aller Art derartige Gefahren begründen.<br />

Die vorliegende <strong>Checkliste</strong> ist ein Hilfsmittel,<br />

das die Bahnunternehmen in der Wahrneh-<br />

Arbeitsgruppe <strong>Sommeraktivitäten</strong> Seilbahnen Schweiz<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>Verkehrssicherungspflicht</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Sommeraktivitäten</strong><br />

Erstausgabe (2011)<br />

mung der ihnen obliegenden <strong>Verkehrssicherungspflicht</strong><br />

unterstützt. Die <strong>Checkliste</strong> soll<br />

es dem einzelnen Unternehmen erlauben,<br />

das Angebot an <strong>Sommeraktivitäten</strong> im Einzugsgebiet<br />

der Bahn auf erforderliche Sicherungsvorkehrungen<br />

hin korrekt zu beurteilen.<br />

Ziel der <strong>Checkliste</strong> ist die Unfallprävention<br />

sowie die Vermeidung von Haftungsfällen<br />

und Strafbarkeit der Organe und Mitarbeitenden<br />

der Bahnunternehmen.

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