Checkliste Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten
Checkliste Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten
Checkliste Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten
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Die <strong>Verkehrssicherungspflicht</strong> ist Ausfluss<br />
eines allgemeinen Grundsatzes der Rechtsordnung,<br />
der wie folgt lautet: «Wer eine Gefahr<br />
<strong>für</strong> andere schafft oder unterhält, ist<br />
verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen<br />
zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus<br />
dieser Gefahr jemandem Schaden entsteht.»<br />
Wie das Zurverfügungstellen oder Eröffnen<br />
einer markierten Schneesportabfahrt, kann<br />
auch das Anbieten von <strong>Sommeraktivitäten</strong><br />
aller Art derartige Gefahren begründen.<br />
Die vorliegende <strong>Checkliste</strong> ist ein Hilfsmittel,<br />
das die Bahnunternehmen in der Wahrneh-<br />
Arbeitsgruppe <strong>Sommeraktivitäten</strong> Seilbahnen Schweiz<br />
<strong>Checkliste</strong> <strong>Verkehrssicherungspflicht</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Sommeraktivitäten</strong><br />
Erstausgabe (2011)<br />
mung der ihnen obliegenden <strong>Verkehrssicherungspflicht</strong><br />
unterstützt. Die <strong>Checkliste</strong> soll<br />
es dem einzelnen Unternehmen erlauben,<br />
das Angebot an <strong>Sommeraktivitäten</strong> im Einzugsgebiet<br />
der Bahn auf erforderliche Sicherungsvorkehrungen<br />
hin korrekt zu beurteilen.<br />
Ziel der <strong>Checkliste</strong> ist die Unfallprävention<br />
sowie die Vermeidung von Haftungsfällen<br />
und Strafbarkeit der Organe und Mitarbeitenden<br />
der Bahnunternehmen.