25.09.2012 Aufrufe

Die 10 Gebote zum Energieausweis - RE/MAX DCI

Die 10 Gebote zum Energieausweis - RE/MAX DCI

Die 10 Gebote zum Energieausweis - RE/MAX DCI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Energie-Ausweis<br />

Oftmals wissen die Eigentümer von Wohnungen und Häusern nur wenig über die Energie-<br />

Effizienz. „Der <strong>Energieausweis</strong> sorgt für mehr Transparenz bei Immobilien, gleichzeitig<br />

werden auch Einsparungspotenziale aufgezeigt. Das ist nicht nur ein Beitrag <strong>zum</strong><br />

Umweltschutz, in Zeiten von steigenden Energiekosten kann so auch das<br />

Haushaltsbudget entlastet werden.“ ergänzt noch der Geschäftsführer von <strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong><br />

Austria.<br />

<strong>Die</strong> EU-Richtlinie 2002/91/EG, oft auch „<strong>Energieausweis</strong>-Richtlinie“ genannt, legt<br />

zunächst eine Methode zur einheitlichen Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden<br />

fest und fordert einzelstaatliche Durchführungs-Maßnahmen der Mitgliedsländer.<br />

Laut dem <strong>Energieausweis</strong>vorlagegesetz aus dem Jahr 2006 muss bei einer<br />

Immobilien-Übergabe ab dem 1.12009 ein <strong>Energieausweis</strong> vorgelegt oder ausgehändigt<br />

werden. <strong>Die</strong>ser darf zu diesem Zeitpunkt maximal <strong>10</strong> Jahre alt (ab Ausstellungsdatum)<br />

sein.<br />

Wer ein Gebäude oder auch eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, hat<br />

grundsätzlich den <strong>Energieausweis</strong> vorzulegen und auszuhändigen. Bei Neubau, Zu-,<br />

oder Umbau von Gebäuden legen die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer fest,<br />

ob, und gegebenenfalls wann, ein <strong>Energieausweis</strong> der Baubehörde vorzulegen ist.<br />

Der <strong>Energieausweis</strong> ist mit dem Typenschein eines Autos vergleichbar. Er bewertet die<br />

Gesamt-Energie-Effizienz von Häusern und Wohnungen und unterteilt sie dann in<br />

Energieklassen - ähnlich wie bei Kühlschränken und Glühbirnen. Das ermöglicht einen<br />

objektiven Vergleich einzelner Immobilien und gibt Impulse für Energieeinsparungs-<br />

Maßnahmen.<br />

<strong>Die</strong> dabei ermittelte Energiekennzahl gibt Auskunft darüber, wie viel Energie pro<br />

Quadratmeter verbraucht wird. So wie bei einem Auto der Treibstoffverbrauch pro <strong>10</strong>0km<br />

gemessen wird, kann bei einem Gebäude der erforderliche Energiebedarf pro<br />

Quadratmeter ermittelt werden. <strong>Die</strong> Energiekennzahl ist abhängig vom Gebäude selber,<br />

also von der Ausrichtung, der Isolierung, usw.<br />

Ausstellen dürfen einen <strong>Energieausweis</strong> nur qualifizierte und befugte Personen.<br />

<strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong>-Büros haben ein Verzeichnisse von befugten Ausstellern aufliegen, worin<br />

zahlreiche Unternehmen angeführt sind, die die Befugnis und die Erfahrung in der<br />

Erstellung von <strong>Energieausweis</strong>en haben.<br />

<strong>Die</strong> Regeln für die Ausführung der Energie-Ausweise legen die Bundesländer fest. Es ist<br />

daher empfehlenswert, sich an einen Ausweis-Aussteller des jeweiligen<br />

Bundeslandes zu wenden, da er am besten mit den jeweils geltenden Richtlinien und<br />

Normen vertraut ist. <strong>Die</strong>s ermöglicht eine unkomplizierte und vor allem rasche<br />

Abwicklung.<br />

Wenn ein Verkäufer oder Vermieter bei Vertragsabschluss keinen <strong>Energieausweis</strong><br />

aushändigt, so wird nach dem Gesetz eine dem Alter und der Art der Immobilie<br />

entsprechende durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz angenommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!