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Die 10 Gebote zum Energieausweis - RE/MAX DCI

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Presseinformation - Amstetten, Oktober 2008<br />

<strong>Die</strong> <strong>10</strong> <strong>Gebote</strong> <strong>zum</strong> <strong>Energieausweis</strong><br />

Je früher desto besser und was Immobilienbesitzer sonst<br />

noch wissen sollten.<br />

<strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong> ist als führendes Immobilienmakler-Netzwerk immer öfter mit<br />

Kundenfragen <strong>zum</strong> Thema <strong>Energieausweis</strong> konfrontiert. Änderungen bei den<br />

gesetzlichen Verpflichtungen dazu treten nämlich schon mit 1.1.2009 in Kraft.<br />

„Grund genug für uns, für unsere Kunden ein paar grundlegende Erklärungen<br />

und Informationen darüber zusammenzufassen. <strong>Die</strong> „<strong>10</strong> <strong>Gebote</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Energieausweis</strong>“ sollen daher ein hilfreicher Leitfaden und ein besonderes<br />

Kundenservice sein.“ so Alois Reikersdorfer, Geschäftsführer von <strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong><br />

Austria.<br />

<strong>Die</strong> <strong>10</strong> Energie-Ausweis-<strong>Gebote</strong>:<br />

1. Du sollst ab 1.1.2009 für dein Gebäude einen <strong>Energieausweis</strong> haben!<br />

2. Du sollst deinen Käufern und Mietern den <strong>Energieausweis</strong> vorlegen und<br />

aushändigen!<br />

3. Du sollst bei Neu-, Zu- und Umbauten deiner Baubehörde und deinem<br />

Förderungsgeber einen <strong>Energieausweis</strong> vorlegen!<br />

4. Du sollst keinen <strong>Energieausweis</strong> vorlegen, der älter als <strong>10</strong> Jahre ist!<br />

5. Du sollst deinen <strong>Energieausweis</strong> nur von befugten Ausstellern erstellen lassen!<br />

6. Du sollst nur Experten mit Erfahrung im jeweiligen Bundesland als Aussteller<br />

deines <strong>Energieausweis</strong>es beauftragen!<br />

7. Du sollst dir deinen <strong>Energieausweis</strong> rechtzeitig besorgen und nicht erst dann,<br />

wenn ihn alle wollen!<br />

8. Du sollst nicht versuchen, deinen Mietern oder Käufern den <strong>Energieausweis</strong><br />

vorzuenthalten, denn das hat böse Folgen!<br />

9. Du sollst dich über die Energiekennzahl und den Energieverbrauch rechtzeitig<br />

informieren.<br />

<strong>10</strong>. Du sollst dir über die Energiesparpotentiale deines Gebäudes Gedanken<br />

machen und sie auch nützen!


Der Energie-Ausweis<br />

Oftmals wissen die Eigentümer von Wohnungen und Häusern nur wenig über die Energie-<br />

Effizienz. „Der <strong>Energieausweis</strong> sorgt für mehr Transparenz bei Immobilien, gleichzeitig<br />

werden auch Einsparungspotenziale aufgezeigt. Das ist nicht nur ein Beitrag <strong>zum</strong><br />

Umweltschutz, in Zeiten von steigenden Energiekosten kann so auch das<br />

Haushaltsbudget entlastet werden.“ ergänzt noch der Geschäftsführer von <strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong><br />

Austria.<br />

<strong>Die</strong> EU-Richtlinie 2002/91/EG, oft auch „<strong>Energieausweis</strong>-Richtlinie“ genannt, legt<br />

zunächst eine Methode zur einheitlichen Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden<br />

fest und fordert einzelstaatliche Durchführungs-Maßnahmen der Mitgliedsländer.<br />

Laut dem <strong>Energieausweis</strong>vorlagegesetz aus dem Jahr 2006 muss bei einer<br />

Immobilien-Übergabe ab dem 1.12009 ein <strong>Energieausweis</strong> vorgelegt oder ausgehändigt<br />

werden. <strong>Die</strong>ser darf zu diesem Zeitpunkt maximal <strong>10</strong> Jahre alt (ab Ausstellungsdatum)<br />

sein.<br />

Wer ein Gebäude oder auch eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, hat<br />

grundsätzlich den <strong>Energieausweis</strong> vorzulegen und auszuhändigen. Bei Neubau, Zu-,<br />

oder Umbau von Gebäuden legen die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer fest,<br />

ob, und gegebenenfalls wann, ein <strong>Energieausweis</strong> der Baubehörde vorzulegen ist.<br />

Der <strong>Energieausweis</strong> ist mit dem Typenschein eines Autos vergleichbar. Er bewertet die<br />

Gesamt-Energie-Effizienz von Häusern und Wohnungen und unterteilt sie dann in<br />

Energieklassen - ähnlich wie bei Kühlschränken und Glühbirnen. Das ermöglicht einen<br />

objektiven Vergleich einzelner Immobilien und gibt Impulse für Energieeinsparungs-<br />

Maßnahmen.<br />

<strong>Die</strong> dabei ermittelte Energiekennzahl gibt Auskunft darüber, wie viel Energie pro<br />

Quadratmeter verbraucht wird. So wie bei einem Auto der Treibstoffverbrauch pro <strong>10</strong>0km<br />

gemessen wird, kann bei einem Gebäude der erforderliche Energiebedarf pro<br />

Quadratmeter ermittelt werden. <strong>Die</strong> Energiekennzahl ist abhängig vom Gebäude selber,<br />

also von der Ausrichtung, der Isolierung, usw.<br />

Ausstellen dürfen einen <strong>Energieausweis</strong> nur qualifizierte und befugte Personen.<br />

<strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong>-Büros haben ein Verzeichnisse von befugten Ausstellern aufliegen, worin<br />

zahlreiche Unternehmen angeführt sind, die die Befugnis und die Erfahrung in der<br />

Erstellung von <strong>Energieausweis</strong>en haben.<br />

<strong>Die</strong> Regeln für die Ausführung der Energie-Ausweise legen die Bundesländer fest. Es ist<br />

daher empfehlenswert, sich an einen Ausweis-Aussteller des jeweiligen<br />

Bundeslandes zu wenden, da er am besten mit den jeweils geltenden Richtlinien und<br />

Normen vertraut ist. <strong>Die</strong>s ermöglicht eine unkomplizierte und vor allem rasche<br />

Abwicklung.<br />

Wenn ein Verkäufer oder Vermieter bei Vertragsabschluss keinen <strong>Energieausweis</strong><br />

aushändigt, so wird nach dem Gesetz eine dem Alter und der Art der Immobilie<br />

entsprechende durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz angenommen.


Stellt sich jedoch nachträglich heraus, dass die Energie-Effizienz tatsächlich schlechter<br />

ist, so treffen den Verkäufer oder Vermieter erhebliche Gewährleistungsfolgen: So<br />

kann der Käufer oder Mieter Verbesserung, Preisminderung, in schwerwiegenden Fällen<br />

sogar die Vertragsaufhebung verlangen.<br />

Nähere Informationen zu <strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong> oder <strong>zum</strong> <strong>Energieausweis</strong> finden Sie unter<br />

www.remax.at / <strong>Energieausweis</strong> oder in Ihrem nächsten <strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong>-Büro.<br />

Bildtext: Wer eine Immobilie übergibt benötigt ab 1.1.2009 einen <strong>Energieausweis</strong>.

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