Die 10 Gebote zum Energieausweis - RE/MAX DCI
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Presseinformation - Amstetten, Oktober 2008<br />
<strong>Die</strong> <strong>10</strong> <strong>Gebote</strong> <strong>zum</strong> <strong>Energieausweis</strong><br />
Je früher desto besser und was Immobilienbesitzer sonst<br />
noch wissen sollten.<br />
<strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong> ist als führendes Immobilienmakler-Netzwerk immer öfter mit<br />
Kundenfragen <strong>zum</strong> Thema <strong>Energieausweis</strong> konfrontiert. Änderungen bei den<br />
gesetzlichen Verpflichtungen dazu treten nämlich schon mit 1.1.2009 in Kraft.<br />
„Grund genug für uns, für unsere Kunden ein paar grundlegende Erklärungen<br />
und Informationen darüber zusammenzufassen. <strong>Die</strong> „<strong>10</strong> <strong>Gebote</strong> <strong>zum</strong><br />
<strong>Energieausweis</strong>“ sollen daher ein hilfreicher Leitfaden und ein besonderes<br />
Kundenservice sein.“ so Alois Reikersdorfer, Geschäftsführer von <strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong><br />
Austria.<br />
<strong>Die</strong> <strong>10</strong> Energie-Ausweis-<strong>Gebote</strong>:<br />
1. Du sollst ab 1.1.2009 für dein Gebäude einen <strong>Energieausweis</strong> haben!<br />
2. Du sollst deinen Käufern und Mietern den <strong>Energieausweis</strong> vorlegen und<br />
aushändigen!<br />
3. Du sollst bei Neu-, Zu- und Umbauten deiner Baubehörde und deinem<br />
Förderungsgeber einen <strong>Energieausweis</strong> vorlegen!<br />
4. Du sollst keinen <strong>Energieausweis</strong> vorlegen, der älter als <strong>10</strong> Jahre ist!<br />
5. Du sollst deinen <strong>Energieausweis</strong> nur von befugten Ausstellern erstellen lassen!<br />
6. Du sollst nur Experten mit Erfahrung im jeweiligen Bundesland als Aussteller<br />
deines <strong>Energieausweis</strong>es beauftragen!<br />
7. Du sollst dir deinen <strong>Energieausweis</strong> rechtzeitig besorgen und nicht erst dann,<br />
wenn ihn alle wollen!<br />
8. Du sollst nicht versuchen, deinen Mietern oder Käufern den <strong>Energieausweis</strong><br />
vorzuenthalten, denn das hat böse Folgen!<br />
9. Du sollst dich über die Energiekennzahl und den Energieverbrauch rechtzeitig<br />
informieren.<br />
<strong>10</strong>. Du sollst dir über die Energiesparpotentiale deines Gebäudes Gedanken<br />
machen und sie auch nützen!
Der Energie-Ausweis<br />
Oftmals wissen die Eigentümer von Wohnungen und Häusern nur wenig über die Energie-<br />
Effizienz. „Der <strong>Energieausweis</strong> sorgt für mehr Transparenz bei Immobilien, gleichzeitig<br />
werden auch Einsparungspotenziale aufgezeigt. Das ist nicht nur ein Beitrag <strong>zum</strong><br />
Umweltschutz, in Zeiten von steigenden Energiekosten kann so auch das<br />
Haushaltsbudget entlastet werden.“ ergänzt noch der Geschäftsführer von <strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong><br />
Austria.<br />
<strong>Die</strong> EU-Richtlinie 2002/91/EG, oft auch „<strong>Energieausweis</strong>-Richtlinie“ genannt, legt<br />
zunächst eine Methode zur einheitlichen Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden<br />
fest und fordert einzelstaatliche Durchführungs-Maßnahmen der Mitgliedsländer.<br />
Laut dem <strong>Energieausweis</strong>vorlagegesetz aus dem Jahr 2006 muss bei einer<br />
Immobilien-Übergabe ab dem 1.12009 ein <strong>Energieausweis</strong> vorgelegt oder ausgehändigt<br />
werden. <strong>Die</strong>ser darf zu diesem Zeitpunkt maximal <strong>10</strong> Jahre alt (ab Ausstellungsdatum)<br />
sein.<br />
Wer ein Gebäude oder auch eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, hat<br />
grundsätzlich den <strong>Energieausweis</strong> vorzulegen und auszuhändigen. Bei Neubau, Zu-,<br />
oder Umbau von Gebäuden legen die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer fest,<br />
ob, und gegebenenfalls wann, ein <strong>Energieausweis</strong> der Baubehörde vorzulegen ist.<br />
Der <strong>Energieausweis</strong> ist mit dem Typenschein eines Autos vergleichbar. Er bewertet die<br />
Gesamt-Energie-Effizienz von Häusern und Wohnungen und unterteilt sie dann in<br />
Energieklassen - ähnlich wie bei Kühlschränken und Glühbirnen. Das ermöglicht einen<br />
objektiven Vergleich einzelner Immobilien und gibt Impulse für Energieeinsparungs-<br />
Maßnahmen.<br />
<strong>Die</strong> dabei ermittelte Energiekennzahl gibt Auskunft darüber, wie viel Energie pro<br />
Quadratmeter verbraucht wird. So wie bei einem Auto der Treibstoffverbrauch pro <strong>10</strong>0km<br />
gemessen wird, kann bei einem Gebäude der erforderliche Energiebedarf pro<br />
Quadratmeter ermittelt werden. <strong>Die</strong> Energiekennzahl ist abhängig vom Gebäude selber,<br />
also von der Ausrichtung, der Isolierung, usw.<br />
Ausstellen dürfen einen <strong>Energieausweis</strong> nur qualifizierte und befugte Personen.<br />
<strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong>-Büros haben ein Verzeichnisse von befugten Ausstellern aufliegen, worin<br />
zahlreiche Unternehmen angeführt sind, die die Befugnis und die Erfahrung in der<br />
Erstellung von <strong>Energieausweis</strong>en haben.<br />
<strong>Die</strong> Regeln für die Ausführung der Energie-Ausweise legen die Bundesländer fest. Es ist<br />
daher empfehlenswert, sich an einen Ausweis-Aussteller des jeweiligen<br />
Bundeslandes zu wenden, da er am besten mit den jeweils geltenden Richtlinien und<br />
Normen vertraut ist. <strong>Die</strong>s ermöglicht eine unkomplizierte und vor allem rasche<br />
Abwicklung.<br />
Wenn ein Verkäufer oder Vermieter bei Vertragsabschluss keinen <strong>Energieausweis</strong><br />
aushändigt, so wird nach dem Gesetz eine dem Alter und der Art der Immobilie<br />
entsprechende durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz angenommen.
Stellt sich jedoch nachträglich heraus, dass die Energie-Effizienz tatsächlich schlechter<br />
ist, so treffen den Verkäufer oder Vermieter erhebliche Gewährleistungsfolgen: So<br />
kann der Käufer oder Mieter Verbesserung, Preisminderung, in schwerwiegenden Fällen<br />
sogar die Vertragsaufhebung verlangen.<br />
Nähere Informationen zu <strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong> oder <strong>zum</strong> <strong>Energieausweis</strong> finden Sie unter<br />
www.remax.at / <strong>Energieausweis</strong> oder in Ihrem nächsten <strong>RE</strong>/<strong>MAX</strong>-Büro.<br />
Bildtext: Wer eine Immobilie übergibt benötigt ab 1.1.2009 einen <strong>Energieausweis</strong>.