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Unfallursache: Mangelhafte Flugvorbereitung »»» - Verband der ...

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Die Polizei, Dein Freund und Helfer<br />

bei <strong>der</strong> Erstellung eines Sachverständigengutachtens<br />

Autor:<br />

Dipl.-Ing.<br />

<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Luftfahrtsachverständigen/Sachverständigenpraxis Claus-Dieter Bäumer<br />

Vom zuständigen Landgericht erhielt ich den<br />

Auftrag aus dem Beweisbeschluss, zu prüfen,<br />

ob die Landung eines Rettungshubschraubers<br />

vom Typ EC 135B auf einem Parkplatz<br />

<strong>der</strong> Stadt M zu Beschädigungen <strong>der</strong> dort<br />

parkenden Fahrzeuge führen konnte. Wenn<br />

ja, sollte ich auch zur Schadenshöhe Stellung<br />

beziehen.<br />

In <strong>der</strong> Gerichtssache wi<strong>der</strong>sprachen sich Pilot<br />

und an Bord befindlicher Rettungssanitäter<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Flughöhe und den Abständen<br />

zu Hin<strong>der</strong>nissen – was in <strong>der</strong> Praxis ganz normal<br />

ist. Die Flughöhe hat erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Geschwindigkeit des Rotorabwindes.<br />

Des weiteren Beladung und Wetter.<br />

Von <strong>der</strong> Beklagten wurde bestritten, dass die<br />

reklamierten Schäden durch die Landung verursacht<br />

wurden. Sie bot an, einen Ortstermin<br />

auf diesem Parkplatz durchzuführen und den<br />

betroffenen Rettungshubschrauber mehrere<br />

Anflüge machen zu lassen. Die Kosten für<br />

den Rettungshubschrauber müssten allerdings<br />

extra bezahlt werden. Die beschädigten<br />

Fahrzeuge sollten dabei an ihren früheren<br />

Standplätzen parken.<br />

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter<br />

verzichtete ich auf den von <strong>der</strong> Beklagten<br />

vorgeschlagenen Ortstermin und bot eine<br />

wesentlich kostengünstigere Lösung an:<br />

- Nach Einholung <strong>der</strong> Wetterdaten am Schadenstag<br />

beim DWD berechnete ich aus <strong>der</strong><br />

Hubschrauber-Aerodynamik (das Fach habe<br />

ich u.a. früher an einer Verkehrsfliegerschule<br />

selbst unterrichtet) den Rotorabwind. Ergebnis:<br />

bei dem Fluggewicht von 2.900 kg und<br />

dem Rotordurchmesser ergeben sich im<br />

ungünstigsten Fall (Schwebehöhe = Rotordurchmesser)<br />

Windgeschwindigkeiten von<br />

bis zu 26,6 m/sec, was <strong>der</strong> Windstärke 10 lt.<br />

Beaufort-Skala entspricht.<br />

- Wichtig für die möglichen Schäden war aber<br />

die örtliche Bebauung des Landeplatzes anzusehen.<br />

Hierfür extra einen Ortstermin einzuberufen,<br />

hielt ich für entbehrlich. Ich nutzte<br />

die Gelegenheit einer Rückfahrt vom VdL-<br />

S. 22 aviation news<br />

4/2007<br />

Seminar in Langen, um den Landeplatz in<br />

Augenschein zu nehmen. Dabei stellte ich die<br />

mögliche Anflugrichtung sowie Größe und<br />

Beschaffenheit des Parkplatzes fest.<br />

- Mit diesen Erkenntnissen wollte ich noch<br />

den Praktiker befragen, bevor ich das bisher<br />

auf rein theoretischen Berechnungen basierende<br />

Gutachten schrieb. Ich machte einen<br />

Termin bei <strong>der</strong> Polizei-Hubschrauberstaffel<br />

am Hamburg-Airport und bat den Leiter aus<br />

seiner Praxis, meine Feststellungen zu prüfen.<br />

Man kann sich meine Überraschung vorstellen,<br />

als er mir anbot, eine unmittelbar bevorstehende<br />

MEK-Übung mit dem Hubschrauber<br />

Libelle 2 (gleiches Muster wie <strong>der</strong> streitgegen-<br />

ständliche Hubschrauber) zu nutzen, und die<br />

praktischen Messungen <strong>der</strong> Strahlgeschwindigkeit<br />

selbst durchzuführen! Dabei folgte <strong>der</strong><br />

Pilot auch meinen Anweisungen hinsichtlich<br />

Schwebehöhe und Abstand von Gebäuden.<br />

Innerhalb 15 Minuten hatte ich mit Hilfe eines<br />

Handwindmessgerätes die Ergebnisse ohne<br />

zusätzliche Kosten für den Hubschraubereinsatz<br />

„im Kasten“ und konnte nunmehr mein<br />

Gutachten unter Angabe <strong>der</strong> hierbei benutzten<br />

Informations-Quellen schreiben.<br />

Die Schäden an den Fahrzeugen waren tatsächlich<br />

nur zum Teil durch den Hubschrauber<br />

verursacht worden.

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