Allgemeine Bedingungen aus dem ... - Stadtwerke Kapfenberg Gmbh
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5 Diese <strong>Allgemeine</strong>n Versorgungsbedingungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages bis<br />
zu dessen vollständiger Abwicklung weiter.<br />
6 Für alle im Zusammenhang mit <strong>dem</strong> Fernwärmeversorgungsvertrag entstehenden Streitigkeiten<br />
entscheidet – mit Ausnahme von Punkt XVI/7 – das am Sitz der SWK sachlich zuständige<br />
Gericht, soweit die Streitigkeit nicht im Verhandlungswege oder durch ein vereinbartes<br />
Schiedsgericht bereinigt wird.<br />
7 Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die zum Zeitpunkt der<br />
Klageerhebung im Inland einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der<br />
Beschäftigung haben, gilt die Zuständigkeit des Gerichtes, in dessen Sprengel der Wohnsitz,<br />
der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.<br />
8 Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen <strong>dem</strong> Kunden und der SWK ist <strong>aus</strong>schließlich<br />
österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.<br />
<strong>Kapfenberg</strong>, August 2010<br />
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