20.01.2013 Aufrufe

naturräumliche grundlagen 3. - Gemeinde Hiltenfingen

naturräumliche grundlagen 3. - Gemeinde Hiltenfingen

naturräumliche grundlagen 3. - Gemeinde Hiltenfingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HILTENFINGEN<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HILTENFINGEN<br />

BEGRÜNDUNG


AUFTRAGGEBER:<br />

GEMEINDE HILTENFINGEN<br />

VERTRETEN DURCH DEN 1. BÜRGERMEISTER<br />

KORNELIUS GRIEBL<br />

SCHULWEG 6<br />

86856 HILTENFINGEN<br />

<strong>Hiltenfingen</strong>, den________________________<br />

Unterschrift/Siegel<br />

STAND:<br />

20.07.2011<br />

Geändert gemäß Bescheid des Landratsamtes<br />

Augsburg vom 24.11.2011 Nr. 501-<br />

610-17<br />

<strong>Hiltenfingen</strong>, den________________________<br />

Unterschrift<br />

BEARBEITUNG:<br />

INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN<br />

JOSEF TREMEL<br />

PRÖLLSTRASSE 19<br />

86157 AUGSBURG<br />

Unterschrift/Stempel<br />

Flächennutzungsplan I <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

1 1<br />

VORBEMERKUNGEN 1.1 Vorbemerkungen zum Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

1.2 Anlaß für die Neuaufstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

1.2.1 Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

1.2.2 Landschaftsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

1.3 Verfahrensdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

2 6<br />

STÄDTEBAULICHE<br />

GRUNDLAGEN<br />

2.1 Lage im Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2.1.1 Nachbargemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2.1.2 Entfernungen zu zentralen Orten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2.2 Raumstrukturelle Gliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2.2.1 Landesentwicklungsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2.2.2 Regionalplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2.3 Verwaltungsgliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.<strong>3.</strong>1 <strong>Gemeinde</strong>verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.<strong>3.</strong>2 Schulen & Kindergarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.<strong>3.</strong>3 Öffentliche Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.4 Verkehrliche Anbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.4.1 Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.4.2 Bahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

2.4.3 Öffentlicher Personennahverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

2.4.4 Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

3 10<br />

NATURRÄUMLICHE<br />

GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong>1 Naturraum und Landschaftsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

<strong>3.</strong>2 Nutzungsgeschichte des Raumes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

<strong>3.</strong>3 Geologie und Geomorphologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Wasserrückhaltevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

<strong>3.</strong>4 Klima . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

<strong>3.</strong>5 Arten, Biotope und Schutzgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

<strong>3.</strong>6 Landwirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

4 30<br />

ÜBERGEORDNETE<br />

PLANVORGABEN<br />

4.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

4.2 Regionalplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

4.3 Sonstige Vorgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

4.4 Natur und Landschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

4.4.1 Arten und Biotope . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />

Flächennutzungsplan II <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


4.4.2 Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

4.4.3 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

4.4.4 Klima . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

4.4.5 Erholung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

4.4.6 Land- und Forstwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />

5 47<br />

HISTORISCHE<br />

GRUNDLAGEN<br />

5.1 Siedlungsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />

5.1.1 Ortsgeschichte <strong>Hiltenfingen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />

5.1.2 Die Gerichtsherrschaft in <strong>Hiltenfingen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

5.1.3 Die Viereckschanze im Härtle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

5.1.4 Die Pfarrkirche in <strong>Hiltenfingen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52<br />

5.1.5 Die St. Leonhardskapelle in <strong>Hiltenfingen</strong> . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

5.2 Denkmäler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

5.2.1 Bodendenkmäler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

5.2.2 Baudenkmäler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />

6 59<br />

STATISTISCHE GRUNDDATEN 6.1 Flächendaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

6.1.1 Flächenverteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

6.1.2 Vergleichswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

6.1.3 Landnutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

6.2 Bevölkerungsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

6.2.1 Bevölkerungsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

6.2.2 Altersstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />

6.3 Wirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

7 66<br />

BESTANDSSTRUKTUREN 7.1 Siedlungsgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />

7.1.1 Krautgartenweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />

7.1.2 Siedlung West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />

7.1.3 Siedlung Ost . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />

7.2 Gewerbeflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

7.2.1 Mittelneufnacher Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

7.2.2 Gewerbestraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

7.2.3 Ettringer Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

7.2.4 Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

7.3 Ortskern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

7.<strong>3.</strong>1 Nutzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

7.<strong>3.</strong>2 Leerstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />

7.<strong>3.</strong>3 Reserveflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />

7.<strong>3.</strong>4 Aufenthalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

7.4 Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

7.4.1 Verkehrsanbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

7.4.2 Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

7.4.3 Einrichtungen für Bildungswesen und Gemeinbedarf . . . . . . . 71<br />

Flächennutzungsplan III <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


7.4.4 Sportanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />

8 72<br />

SITUATION & BEWERTUNG 8.1 Baulicher Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />

8.2 Gestalterische Gesichtspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

8.2.1 Gebäudegestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

8.2.2 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

8.3 Stärken und Defizite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

8.<strong>3.</strong>1 Wechselwirkung Lage und Anbindung . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

8.4 Landschaftsanalyse und Konflikte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />

9 79<br />

ENTWICKLUNG 9.1 Bevölkerungsentwicklung und Flächenbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

9.1.1 Anrechenbare Reserveflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

9.1.2 Tatsächlicher Flächenbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

9.2 Bauliche Weiterentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

9.2.1 Siedlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

9.2.2 Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

9.2.3 Ortskern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

9.2.4 Gemeinbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />

9.3 Verbesserung der Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />

9.<strong>3.</strong>1 Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />

9.<strong>3.</strong>2 Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />

9.<strong>3.</strong>3 Sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />

9.4 Landschaftsplanerische Ziele und Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />

10 85<br />

FLÄCHENAUSWEISUNGEN 10.1 Wohnbauflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

10.2 Mischbauflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

10.3 Gewerbeflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

10.4 Grünflächen - Sport & Erholung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />

11 88<br />

VER- UND ENTSORGUNG 11.1 Energie- und Grundversorgung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />

11.1.1 Elektrizität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />

11.1.2 Gas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

11.1.3 Trink- und Brauchwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

11.1.4 Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

11.2 Entsorgung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

11.2.1 Niederschlagswasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

11.2.2 Abwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

11.2.3 Abfallbeseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

11.3 Alternative Energien - Windkraftanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

11.<strong>3.</strong>1 Allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

11.<strong>3.</strong>2 Planvorbehalt (§35 Abs.3 Satz 4 BauGB) . . . . . . . . . . . . . 91<br />

11.<strong>3.</strong>3 Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

Flächennutzungsplan IV <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


12 92<br />

VERKEHR 12.1 Gegenwärtige Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93<br />

12.2 Umgehungsstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94<br />

12.2.1 Nordtrasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />

12.2.2 Südtrasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />

12.2.3 Kombinierte Lösungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />

12.2.4 Planerische Grundüberlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />

12.2.5 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur . . . . . . . . 96<br />

12.2.6 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen . . . . . . . 96<br />

12.2.7 Durchquerung wasserrechtlicher Schutzgebiete . . . . . . . . . . 97<br />

13 98<br />

IMMISSIONSSCHUTZ 1<strong>3.</strong>1 Lärmschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />

1<strong>3.</strong>1.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />

1<strong>3.</strong>1.2 Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

1<strong>3.</strong>1.3 Gewerbliche Lärmimmissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

1<strong>3.</strong>2 Lufthygienische Gesichtspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

1<strong>3.</strong>2.1 Landwirtschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

1<strong>3.</strong>2.2 Gewerbeflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

1<strong>3.</strong>3 Gewässer- und Grundwasserschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />

1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Wasserschutzgebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />

1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Gewässergüte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />

1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Altlasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />

1<strong>3.</strong>4 Elektromagnetische Immissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />

14 104<br />

ANHANG 14.1 Quellenangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />

14.2 Verfasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />

14.3 Bearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />

14.4 Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />

Flächennutzungsplan V <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


VORBEMERKUNGEN<br />

1.<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Flächennutzungsplan 1 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


1.1 Vorbemerkungen zum Flächennutzungsplan<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n sind nach dem Baugesetzbuch Träger der Bauleitplanung und für<br />

diese verantwortlich. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige<br />

Nutzung der Grundstücke in der <strong>Gemeinde</strong> nach Maßgabe des Baugesetzbuches<br />

vorzubereiten und zu leiten.<br />

Im Flächennutzungsplan, als vorbereitendem Bauleitplan, sind für das gesamte<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet die Bodennutzungen, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen<br />

Entwicklung ergeben, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der<br />

Kommune in den Grundzügen darzustellen. Gegenüber dem einzelnen Bürger<br />

entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, d.h. auch<br />

kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung der <strong>Gemeinde</strong> zum Ausdruck.<br />

Rechtswirkungen ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan insofern, als<br />

aus ihm Bebauungspläne zu entwickeln sind, die aufgrund ihres Rechtscharakters<br />

als Satzung gegenüber jedermann rechtsverbindlich sind. Außerdem haben die<br />

am Verfahren beteiligten Planungsträger ihre Planungen dem Flächennutzungsplan<br />

insoweit anzupassen, als sie dem Plan im Verfahren nicht widersprochen<br />

haben.<br />

Die zeitliche Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes ist nicht eindeutig geregelt<br />

oder begrenzt. Im allgemeinen ist ein Flächennutzungsplan auf die voraussehbaren<br />

Bedürfnisse der nächsten 10-15 Jahre abgestellt. Änderungen, Ergänzungen<br />

und Aufhebungen durch die <strong>Gemeinde</strong> sind bei Vorliegen neuer Gesichtspunkte<br />

jederzeit möglich.<br />

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind nicht parzellenscharf auszulegen.<br />

1.2 Anlaß für die Neuaufstellung<br />

1.2.1 Flächennutzungsplan<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Der bislang rechtskräftige Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> trat<br />

1981 in Kraft. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zeigte sich, daß die<br />

Aussagen einzelner Bereiche inzwischen völlig überholt sind und nicht mehr den<br />

Entwicklungszielen der <strong>Gemeinde</strong> entsprechen.<br />

Zudem lag für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hiltenfingen</strong> kein Landschaftsplan vor. Dieser<br />

wurde im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ebenfalls erstellt<br />

und in den FlNP integriert, um bei künftigen Planungsvorhaben auch den Aspekt<br />

des Natur- und Landschaftsschutzes entsprechend würdigen zu können. Auf diese<br />

Weise ist die zeitgemäße Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> gesichert.<br />

1.<br />

Flächennutzungsplan 2 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


1.2.2 Landschaftsplan<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Grundlage der kommunalen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan, der von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> eigenverantwortlich in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden<br />

und den Trägern öffentlicher Belange erstellt wird.<br />

In § 1 (6) Baugesetzbuch (BauGB) wird bei der Aufstellung der Bauleitplanung<br />

gefordert, die Belange von Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Dies geschieht<br />

in Form eines Landschaftsplanes, der als ökologischer Fachbeitrag zur<br />

Flächennutzungsplanung (vorbereitende Bauleitplanung) formuliert ist.<br />

In zahlreichen Gesetzen der Landesentwicklung und Raumordnung, des Naturschutzes,<br />

der Bauleitplanung, des Boden-, Wasser- und Waldschutzes werden die<br />

Ziele für Naturschutz und Landschaftspflege formuliert. Sie bilden die gesetzliche<br />

Grundlage der Landschaftsplanung. Gesetze auf Bundesebene enthalten die<br />

Rahmenziele, die Ländergesetze vertiefen diese Ziele. Die wichtigsten gesetzlichen<br />

Grundlagen für den Landschaftsplan bilden §§ 9 und 11 BNatSchG und der<br />

Artikel 4 des BayNatSchG. Darin hat die Landschaftsplanung die Ziele des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege zu verwirklichen.<br />

Gem. § 9 BNatschG soll die Landschaftsplanung Angaben enthalten über<br />

1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,<br />

2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />

<strong>3.</strong> die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und<br />

Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden<br />

Konflikte,<br />

4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere<br />

� a) zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft,<br />

� b) zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft im Sinne des Kapitels<br />

4 sowie der Biotope, Lebensgemeinschaften und Lebensstätten der Tiere und<br />

Pflan-zen wild lebender Arten,<br />

� c) auf Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen<br />

Entwicklungsmöglichkeit für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege, insbesondere zur Kompensation von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft sowie zum Einsatz natur- und landschaftsbezogener Fördermittel<br />

besonders geeignet sind,<br />

� d) zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, der Biotopvernetzung und des<br />

Netzes "Natura 2000",<br />

� e) zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Böden,<br />

Ge-wässern, Luft und Klima,<br />

1.<br />

Flächennutzungsplan 3 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


� f) zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des<br />

Erholungswertes von Natur und Landschaft,<br />

� g) zur Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten<br />

Bereich.<br />

Zielsetzung und Vorgehensweise<br />

Der Landschaftsplan hat das Ziel, die zukünftige Entwicklung der Natur- und<br />

Kulturlandschaft der <strong>Gemeinde</strong> unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes,<br />

der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge darzustellen und zu<br />

lenken.<br />

Für die Erstellung eines Landschaftsplanes ist zuerst eine eingehende Bestandsaufnahme<br />

notwendig. Diese beinhaltet die Erfassung der für den Landschaftshaushalt<br />

relevanten Grundlagendaten, deren Einarbeitung in ein Geographisches<br />

Informationssystem sowie die Darstellung in der Bestandskarte, die den Ist-Zustand<br />

des Planungsgebietes widerspiegelt. Nach Auswertung der Bestandsdaten wird<br />

durch die Verknüpfung der verschiedenen Informationsebenen die Leistungsfähigkeit<br />

(Potential) des Landschaftshaushaltes sowie das Eignungspotential des<br />

Naturraumes für die geplante Flächennutzung bestimmt. Belastungsmomente<br />

und Konfliktbereiche werden für den Landschafts- und Naturhaushalt ermittelt<br />

dargestellt.<br />

Untersucht wurden die Potentiale für die Bereiche:<br />

� Boden<br />

� Wasser<br />

� Klima<br />

� Arten und Biotope<br />

� Landschaftsbild und Erholung<br />

Aufbauend auf den Ergebnissen von Bestandsaufnahme und -bewertung ("Ist-Zustand")<br />

sowie der Konfliktanalyse wurde ein Leitbild für Natur und Landschaft<br />

insgesamt erstellt, das den zukünftig gewünschten Zustand ("Soll-Zustand") beschreibt.<br />

Aus den festgestellten Differenzen zwischen dem "Ist-Zustand" und dem<br />

angestrebten "Soll-Zustand" wurden die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung/Sanierung der Landschaft abgeleitet.<br />

1.3 Verfahrensdaten<br />

Aufstellungsbeschluß: 19.04.2001<br />

Bestandsaufnahme: Juli 2002<br />

1.<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Flächennutzungsplan 4 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Vorentwurf: Juli 2003<br />

Entwurf: Juli 2004<br />

Trägerbeteiligung/Auslegung: 1<strong>3.</strong> Okt. 2004 - 14. Okt. 2004<br />

Abwägung: 17. Nov. 2005<br />

Trägerbeteiligung/Auslegung: 26. Nov. 2010 - 31. Dez. 2011<br />

Abwägung: 24. Feb. 2011<br />

Feststellungsbeschluß: 20. Juli 2011<br />

Genehmigung: 24. November 2011<br />

1.<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Flächennutzungsplan 5 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />

2.<br />

STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />

Flächennutzungsplan 6 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


2.1 Lage im Raum<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hiltenfingen</strong>s liegt im südlichen Landkreis Augsburg, Regierungsbezirk<br />

Schwaben, Land Bayern, unmittelbar südwestlich von Schwabmünchen<br />

an der Grenze zum Landkreis Unterallgäu.<br />

2.1.1 Nachbargemeinden<br />

Schwabmünchen ca. 5km<br />

Langerringen ca. 4km<br />

Ettringen (MN) ca. 6km<br />

Scherschetten ca. 7km<br />

Obermeitingen ca. 7km<br />

Untermeitingen ca. 8km<br />

Hurlach ca. 9km<br />

2.1.2 Entfernungen zu zentralen Orten<br />

Augsburg: ca. 40km<br />

Landsberg: ca. 30km<br />

Buchloe: ca. 20km<br />

2.2 Raumstrukturelle Gliederung<br />

2.2.1 Landesentwicklungsprogramm<br />

Gemäß der Bewertung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) gehört<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> zum "ländlichen Teilraum, der nachhaltig gestärkt<br />

werden soll". 1<br />

2.2.2 Regionalplan<br />

STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />

2.<br />

Abb. 1: Lage in der Region und im Landkreis<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> gehört zur Region 9 Augsburg. Diese erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung<br />

von Oettingen (Bay.) bis Schwabmünchen und in Ost-West-Richtung von<br />

Aichach bis Lauingen (Donau)/Gundelfingen. Die nächstgelegenen zentralen<br />

Orte sind die <strong>Gemeinde</strong>n Großaitingen und Untermeitingen, jeweils Kleinzentren;<br />

Schwabmünchen ist als mögliches Mittelzentrum eingestuft.<br />

(1) Als ländliche Teilräume, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll, werden die Gebiete<br />

bestimmt, die vor allem hinsichtlich ihrer Bevölkerungsentwicklung, der Ausstattung mit Arbeitsplätzen<br />

und der Höhe der Einkommen den allgemeinen Entwicklungsfortschritt noch nicht voll<br />

erreicht haben oder besonderen wirtschaftsstrukturellen Anpassungsherausforderungen gegenüberstehen<br />

(A II <strong>3.</strong>5 LEP).<br />

Flächennutzungsplan 7 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


2.3 Verwaltungsgliederung<br />

2.<strong>3.</strong>1 <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> hat eine eigene <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

für die örtlichen Bedürfnisse,<br />

zudem ist <strong>Hiltenfingen</strong> eine Mitgliedsgemeinde<br />

der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Langerringen mit Sitz in<br />

Langerringen. Über die VG werden<br />

die weiteren Verwaltungsaufgaben<br />

abgewickelt.<br />

Anschrift:<br />

Schulweg 6, 86856 <strong>Hiltenfingen</strong><br />

Telefon (08232) 959910<br />

Telefax (08232) 959913<br />

2.<strong>3.</strong>2 Schulen & Kindergarten<br />

In <strong>Hiltenfingen</strong> selbst gibt es einen zweigruppigen Kindergarten, auch eine Grundschule<br />

mit derzeit 7 Klassen befindet sich am Ort. Weiterführende Schulen finden<br />

sich im nahen Schwabmünchen bzw. den anderen Zentralorten.<br />

2.<strong>3.</strong>3 Öffentliche Einrichtungen<br />

Kath. Pfarramt Kirchweg 4a, Tel. 2400<br />

Schule / Grundschule Schulweg 7, Tel. 1085<br />

Kindergarten Schulweg 6, Tel. 71772<br />

Postagentur Mühlstraße 4, Tel. 72581<br />

Mehrzweckhalle Schulweg 7, Tel. 1085<br />

Kläranlage Tel. 79557<br />

Feuerwehr Notruf 112<br />

Polizei Notruf 110<br />

2.4 Verkehrliche Anbindung<br />

2.4.1 Straßenverkehr<br />

STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />

2.<br />

Abb. 2: Regierungsbezirke in Bayern<br />

Durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verläuft die Staatsstraße 2027 als Ost-West-Verbindung<br />

von der Bundesstraße B17 (überregionale Verbindungsachse nach Norden<br />

in Richtung Augsburg/Autobahn A8 und nach Süden in Richtung Landsberg) über<br />

Schwabmünchen nach <strong>Hiltenfingen</strong> und weiter nach Mittelneufnach; von dort<br />

über Ziemetshausen und Zusmarshausen zur A8 und weiter nach Norden.<br />

Im Ort zweigt die ST 2015 nach Süden in Richtung Ettringen ab, die über Türkheim<br />

zur A96 München-Lindau und weiter nach Bad Wörishofen führt.<br />

Flächennutzungsplan 8 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


2.4.2 Bahn<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> besitzt keinen eigenen Anschluß an das Netz der Deutschen Bahn AG.<br />

Die nächstgelegenen Personenbahnhöfe befindet sich in Schwabmünchen in ca.<br />

5km Entfernung mit Anbindung an regionale Mittel- und Oberzentren (Bobingen,<br />

Augsburg) und Buchloe an der überregionalen Bahnlinie München-Lindau.<br />

2.4.3 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> wird von den Bussen der Regionalbus Augsburg angefahren. Es<br />

bestehen regelmäßige Verbindungen über folgende Linien:<br />

702: Schwabmünchen - <strong>Hiltenfingen</strong> - Langerringen - Westerringen - Gennach<br />

704: Schwabmünchen - <strong>Hiltenfingen</strong> - Forsthofen - Scherstetten - Mittelneufnach<br />

705: Schwabm. - <strong>Hiltenfingen</strong> - Schwabegg - Konradshfn. - Erkhsn. - Scherstetten<br />

2.4.4 Sonstige<br />

STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />

2.<br />

Die Anbindung an den nationalen und internationalen Flugverkehr ist - wie im<br />

gesamten südlichen Landkreis - als mittelmäßig zu bezeichnen. Für nationale und<br />

internationale/weltweite Destinationen befindet sich der internationale Flughafen<br />

München II in ca. 110km/75min Entfernung. Der nahegelegene neue Allgäu-Airport<br />

ist in ca. 60km/50min zu erreichen, von dort werden neben einigen deutschen<br />

Städten mehrere europäische Ziele, vor allem Ferienorte, angeflogen.<br />

Flächennutzungsplan 9 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

Flächennutzungsplan 10 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


<strong>3.</strong>1 Naturraum und Landschaftsbild<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Naturräumliche Einheiten sind Geländeabschnitte, die eine gleichartige Naturausstattung,<br />

d.h. relativ homogene Standortfaktoren aufweisen (Ausgangsgestein,<br />

Böden, Klima, Wasserhaushalt, Reliefierung).<br />

Die im folgenden aufgeführte <strong>naturräumliche</strong> Gliederung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

übernimmt die Gliederung des Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP);<br />

sie basiert auf der klassischen Gliederung nach Meynen & Schmithüsen von 1959,<br />

passt diese stark geomorphologisch orientierte Gliederung jedoch etwas an<br />

öko-logisch-funktionale Gesichtspunkte an.<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Hiltenfingen</strong> liegt in der <strong>naturräumliche</strong>n Haupteinheit<br />

47 Lech-Wertachebene, die sich in zwei nachfolgend beschriebene Untereinheiten<br />

aufteilt. Die Grenze der Einheiten bildet in etwa die Gennach und im weiteren<br />

Verlauf die Wertach.<br />

Den östlichen Bereich des <strong>Gemeinde</strong>gebietes bildet die Weicht-Hiltenfinger-Ebene<br />

(47.13), die sich als altes Ackerbaugebiet mit vereinzelten Grünlandflächen<br />

darstellt. Grund dafür ist der Höhenunterschied zwischen dieser Niederterrasse und<br />

dem Talboden der Wertach, der etwa 4 m beträgt, sowie die natürliche Drainagenwirkung<br />

durch die Gennach, die die Ebene durchschneidet.<br />

Westlich zur Ebene schließt der Talboden der Unteren Wertach (47.10) mit den<br />

Auwaldbereichen und einem Wiesenstreifen östlich der Wertach. Die flachwelligen<br />

Bereiche in Flußnähe werden heute oftmals ackerbaulich genutzt. Die ehemalige<br />

Aue östlich der Wertach durchfließen auch zahlreiche kleinere Gewässer.<br />

Das überwiegend flache <strong>Gemeinde</strong>gebiet fällt nach Norden und zur Wertach hin<br />

leicht ab. <strong>Hiltenfingen</strong> liegt auf einer Höhe von ca. 557m über NN.<br />

Das Planungsgebiet wird nördlich und nordwestlich von <strong>Hiltenfingen</strong> durch die<br />

begradigte Wertach geteilt, die überwiegend durch uferbegleitende Auwälder<br />

gesäumt ist. Diese sind allerdings größtenteils in Nadelforst umgewandelt worden.<br />

Ein weiteres Waldstück befindet sich am südlichen Rand des Untersuchungsgebietes.<br />

Beide Wälder werden im Waldfunktionsplan als Wald mit besonderer Bedeutung<br />

für das Landschaftsbild bewertet.<br />

Vor allem im Südwesten wird die reichstrukturierte Aue geprägt durch naturraumtypische<br />

Vegetationsformen wie Viehweiden, Feuchtwiesen, extensive Wiesen,<br />

Röhrichte und gewässerbegleitende Gehölze. Außerdem durchziehen Gräben<br />

und kleinere Bäche wie Bierbächle und Gennach die Aue. An manchen Stellen<br />

sind noch alte Gerinneverläufe sichtbar.<br />

Die Wahrnehmbarkeit der Gewässerverläufe in der Landschaft ist sehr hoch, da<br />

sowohl die Bäche als auch die Gräben oftmals durch Gehölze begleitet werden.<br />

Dahingegen ist die Ebene im Südosten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes, die die größte<br />

Fläche einnimmt, eine vergleichsweise monoton strukturierte Agrarlandschaft, die<br />

Flächennutzungsplan 11 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


nur selten durch Gehölze oder Hecken gegliedert ist. Dieser Bewuchs beschränkt<br />

sich auf die Fließgewässer oder auf das Straßenbegleitgrün.<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S#S #S #S#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

Talboden der Unteren<br />

Wertach (47.10)<br />

#S#S#S#S#S #S#S#S#S #S#S#S#S#S<br />

#S#S#S<br />

#S#S#S<br />

#S#S#S#S#S<br />

#S#S#S #S#S#S#S#S<br />

#S#S #S #S#S #S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S #S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S #S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S#S#S<br />

#S#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

Abb. 3: Naturräumliche Einheiten<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S#S #S#S #S#S#S #S#S#S #S<br />

#S #S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S#S #S #S#S #S #S<br />

#S#S#S#S #S#S#S#S<br />

#S #S#S #S #S#S #S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S#S<br />

#S#S#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S#S #S#S#S#S #S#S<br />

#S<br />

#S#S #S #S<br />

#S#S #S<br />

#S#S #S#S #S#S#S#S#S#S#S #S#S<br />

#S#S#S#S<br />

#S<br />

#S #S#S#S #S<br />

#S #S<br />

#S#S#S<br />

#S#S #S<br />

#S #S#S<br />

#S #S#S<br />

#S #S<br />

#S#S#S<br />

#S<br />

#S #S#S#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S#S<br />

#S#S<br />

#S #S<br />

#S #S #S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S#S<br />

#S#S#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S#S #S#S#S#S #S#S<br />

#S<br />

#S#S #S #S<br />

#S#S #S<br />

#S#S #S#S #S#S#S#S#S#S#S #S#S<br />

#S#S#S#S<br />

#S<br />

#S #S#S#S #S<br />

#S #S<br />

#S#S#S<br />

#S#S #S<br />

#S #S#S<br />

#S #S#S<br />

#S #S<br />

#S#S#S<br />

#S<br />

#S #S#S#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S#S<br />

#S#S<br />

#S #S<br />

#S #S #S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S #S #S<br />

#S#S#S #S #S #S#S<br />

#S #S #S<br />

Auch die Ebene nördlich der Wertach wird durch landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

charakterisiert, wobei hier das Verhältnis Grünland - Acker etwa gleich ist. Die<br />

äußerste nordwestliche Grenze stellt die Scharlach für ein kurzes Stück dar.<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> weist durch die lockere Bebauung, Nutzgärten, großflächige Baulücken<br />

und Bauernhöfe einen dörflichen Charakter auf. Allerdings fehlt dem<br />

Ortsrand oftmals die Eingliederung in die Landschaft. Eine Ausnahme bilden die<br />

gewachsenen Ortsränder im Norden sowie Teile im Südwesten, die durch die<br />

Gennach mit ihren gewässerbegleitenden Gehölzen natürlich begrenzt wird.<br />

Positiv zu werten ist außerdem die Baumreihe am südlichen Ortsrand. Streuobst-<br />

#S<br />

#S<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

#S<br />

III<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S #S<br />

#S#S<br />

#S<br />

I<br />

78300257<br />

I<br />

II<br />

Weicht-Hiltenfinger-Ebene (47.13)<br />

Flächennutzungsplan 12 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


wiesen sind nur in geringem Umfang am nördlichen Ortsrand sowie innerorts zu<br />

finden<br />

Die Ortsverbindungsstraße ist nördlich von <strong>Hiltenfingen</strong> durch Wald und südlich<br />

davon durch markante Einzelbäume gesäumt.<br />

<strong>3.</strong>2 Nutzungsgeschichte des Raumes<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Der Raum Augsburg weist ein für die Landwirtschaft relativ günstiges Klima auf und<br />

bestitzt aufgrund seiner geologischen Voraussetzungen überwiegend fruchtbare<br />

Böden, die in früherer Zeit eine besonders große Vielfalt an Pflanzen und Tieren<br />

hervorbrachten. Dies machten sich Jäger und Sammler zunutze, die sich dann zum<br />

Teil bereits in der späten Jungsteinzeit fest ansiedelten, wobei die Siedlungsfunde<br />

am östlichen Lechrain zu den ältesten des süddeutschen Raumes gehören. In der<br />

Stein-, Bronze- und Eisenzeit blieb das Gebiet ständig besiedelt.<br />

Besiedelt und gerodet wurden zuerst die von Natur aus fruchtbaren Lößflächen,<br />

Siedlungen wurden in der Nähe von randlichen Quellaustritten angelegt Rodungen<br />

des übrigen Waldes, der vorwiegend aus Laubbäumen bestand, wurden<br />

insgesamt nur in begrenztem Umfange vorgenommen. Ansonsten galt der Wald<br />

als Weide für das Vieh.<br />

Auch die nachfolgenden Kelten und Römer veränderten die Landschaft nur<br />

wenig. Aus der Römerzeit stammt die noch heute im Bereich zwischen Untermeitingen<br />

und Königsbrunn vorhandene Via Claudia Augusta, die damals als gut<br />

ausgebaute Fernstraße von Augsburg über den Fernpaß nach Italien führte.<br />

Im frühen Mittelalter folgten Alemannen und Bajuwaren nach, die in diesem<br />

Gebiet aufeinanderstießen und so die "Grenze" zwischen Bayern und Schwaben<br />

bildeten. Im späten Mittelalter wurde das Land dann planmäßig erschlossen.<br />

Ab dem 1<strong>3.</strong> Jahrhundert begann die Nieder- und Mittelwaldwirtschaft, worauf z.B.<br />

die Bezeichnung "Stauden" für das Gebiet westlich von Augsburg hinweist, die<br />

einen Niederwald schlechtester Beschaffenheit meint. Diese Nutzungsformen führten<br />

zu einer Degradierung der Standorte, zu einer Auflichtung der Wälder und zur<br />

Entstehung von Heiden (Halbtrockenrasen), die für diesen Naturraum typisch<br />

wurden.<br />

Vom 16. Jahrhundert an, mit der Trennung von Wald und Weide, begann der<br />

Hochwaldbetrieb, das planmäßig ab dem 18. Jh. durchgeführt wurde. Die degradierten<br />

Standorte konnten am besten mit Nadelgehölzen aufgeforstet werden<br />

wie z.B. der Fichte, die bis zu dieser Zeit nur vereinzelt in Höhenlagen über 600m<br />

vorkam. Nadelwälder bilden auch heute noch den Hauptanteil des Waldes.<br />

In der neueren Geschichte veränderte der Mensch die Landschaft sehr stark. Die<br />

Wertachebene wurde im 19. Jahrhundert im wesentlichen von Wald eingenommen.<br />

Den Fluß umgab ein ca. 1km breiter Auwaldstreifen, in den kleine Kiefernwaldstücke<br />

eingeschlossen waren. Zwischen 1852 und 1863 wurde die Wertach<br />

reguliert und ihr Flußlauf um ca. 20km verkürzt (Plötzl, 1993), was zu erheblichen<br />

Eintiefungen (um 7,6m zwischen 1936 und 1961), zu Brückenunterspülungen, zum<br />

Aufreißen des Grundwasser-Horizonts und damit zum Austrocknen verschiedener<br />

Flächennutzungsplan 13 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Talbereiche führte. Auf beiden Seiten der Wertach wurden Auwaldflächen in<br />

Ackerland umgewandelt.<br />

Zwischen 1900 und 1926 wurde der Lech reguliert, 1931 die Singold.<br />

Mitte des 19. Jh. wurde der Ausbau der Eisenbahnlinie Augsburg-Buchloe-Kempten-Lindau<br />

vollzogen, wobei sich die Orte entlang dieser Achse vermehrt entwickeln.<br />

Ab 1945 stiegen die Bevölkerungszahlen vor allem durch den Zuzug von Heimatvertriebenen<br />

aus dem Sudetenland, Schlesien, Donauschwaben, Batschka und<br />

Banat z.T. sprunghaft an. Viele Orte entwickelten sich vom agrarisch orientierten<br />

Straßendorf zur Siedlungsgemeinde, in der die Bedeutung der Landwirtschaft<br />

abnahm und Acker- und Grünlandflächen zugunsten von Bauland und Straßenbau<br />

verringert wurden. 2<br />

<strong>3.</strong>3 Geologie und Geomorphologie<br />

Großräumig gesehen befindet sich das USG inmitten der Süddeutschen<br />

Großscholle. Charakteristisch dafür ist das Moldanubische Grundgebirge (Gneise<br />

und ältere Granite), das vom Trog der Vorlandmolasse überdeckt wird, die östlich<br />

der Wertach an die Oberfläche kommt.<br />

Regional liegt das USG in der Lech-Wertach-Ebene und kann grob in drei geologische<br />

Bereiche gegliedert werden. Dies ist zum Einen das von Süden nach Norden<br />

verlaufende Wertachtal. Westlich schließt ein Gebiet mit glazialen und postglazialen,<br />

quartären Schotterauflagen an. Östlich beginnt ein Hügelland mit marinen<br />

und fluvialen, meist feinkörnigen Ablagerungen aus dem Tertiär, d.h. vor den<br />

Eiszeiten (Molasse).<br />

Im Wertachtal finden sich polygenetische postglaziale (holozäne) Talfüllungen.<br />

Diese quartären Ablagerungen sind meist würmeiszeitlich (Bayerisches Geologisches<br />

Landesamt 1981). An Gesteinstypen finden sich Mergel, Lehm, Sand, Kies<br />

und z.T. Torf. Die auentypischen morphologischen Strukturen wie Mulden und<br />

Böschungen zeugen noch von der Dynamik der unbegradigten Wertach.<br />

Im Anschluß daran finden sich östlich wie auch westlich alt- bis mittelholozäne<br />

Schotter, die aus sandigen Kiesen bestehen.<br />

Während im östlichen Anschluß an das USG die Obere Süßwassermolasse grenzt,<br />

beginnt westlich die 10 - 20 Meter höher gelegene würmzeitliche Augsburger<br />

Hochterrasse, bestehend aus sandigen, vornehmlich aber kiesigen Schottern.<br />

Diese ist überdeckt von Löß und Lößlehm, dessen Hauptkomponente Schluff ist.<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Boden<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Das Untersuchungsgebiet weist durch die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen<br />

für die Bodenbildung (z.B. Auenbereiche, Niederterrassen) mehrere Bodenty-<br />

(2) aus: Bestandsanalyse Landschaftsökologie, Teilraumgutachten Augsburg<br />

Flächennutzungsplan 14 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


pen auf. Auf Grundlage der Standortkundlichen Bodenkarte von Bayern lassen<br />

sich dabei die folgenden Bereiche unterscheiden:<br />

Abb. 4: Bodentypen<br />

LEGENDE:<br />

5 Braunerde, z. B. Parabraunerde<br />

18a Ackerpararendzina<br />

19a Pararendzina<br />

21 Pararendzina<br />

22c Parabraunerde<br />

23 Parabraunerde<br />

57 Rendzina aus Kalktuff<br />

und Alm<br />

64b Kalkhaltiger Gley<br />

64c Kalkhaltiger Anmoorgley<br />

65b Gley, Braunerde-<br />

Gley<br />

65c Anmoorgley und<br />

Moorgley<br />

77 Kalkhaltiges Niedermoor<br />

78 Niedermoor und<br />

Übergangsmoor<br />

83a Graue Auenrendzina(Kalkpaternia)<br />

84a Braungraue bis<br />

Graubraune Auenrendzina<br />

(Kalkpaternia)<br />

91a Kalkhaltiger Auengley<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Auf der Niederterrasse im östlichen Teil sind vornehmlich tiefgründige Braunerden<br />

ausgebildet, z.T. sind Parabraunerden mit einer Mächtigkeit zwischen 30 und 50<br />

Zentimeter vorhanden. Die Bodenarten bestehen aus schwach kiesigem, lehmigem<br />

Sand bis schluffigem Lehm, häufig mit einer schluffreichen Deckschicht.<br />

Ausgangsgestein sind die genannten Lößschichten, deren Verwitterung zur Bildung<br />

von Braunerden führt. Diese Böden bieten günstige Verhältnisse für die<br />

Landwirtschaft und werden auch entsprechend intensiv genutzt. Sie sind jedoch<br />

aufgrund des hohen Schluffanteils erosionsanfällig, weisen dafür aber eine überdurchschnittliche<br />

Sorptionskapazität sowie ein mittleres Filtervermögen auf.<br />

Flächennutzungsplan 15 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Im südöstlichen Randbereich des USG schließt sich eine mittel- bis tiefgründige<br />

Parabraunerde aus carbonatreichem Schotter mit einer 30 bis 60 Zentimeter<br />

mächtigen Lößlehmüberdeckung an, die sich ebenfalls gut für die landwirtschaftliche<br />

Nutzung eignen. Sie sind aber als Filter und Puffer weniger wirksam als die<br />

vorangegangene Einheit.<br />

Zwischen Gennach und Wertach sowie im östlichen Untersuchungsgebiet befinden<br />

sich Pararendzinen aus carbonatreichem Schotter, örtlich mit dünner Flußmergeldecke.<br />

Bestimmende Bodenarten sind kiesige, sandige oder schluffige Lehme<br />

und sandige, schwach schluffige Kiese. Diese Böden eignen sich gut bis durchschnittlich<br />

zur Nutzung als Acker und Grünland, sind jedoch zum Teil bei Trockenheit<br />

verwehungsgefährdet. Der hohe Grobbodenanteil bedingt, daß diese Böden nur<br />

ein geringes Sorptions- und Filtervermögen aufweisen.<br />

Zwischen diesen Pararendzinen sind entlang und östlich des Bierbächles Niedermoorböden-<br />

Bereiche stark verwehungsgefährdet, was auch zu einem erhöhten<br />

Humusschwund führen kann. Bezüglich der Sorptions- und Filterfähigkeit liegen<br />

mittlere bis hohe Werte vor. Auch diese ursprünglich nassen Bereiche bieten<br />

aufgrund von Meliorationsmaßnahmen überwiegend günstige Nutzungsbedingungen<br />

für die Landwirtschaft.<br />

Im ehemaligen Auebereich der Wertach finden sich durch hohen Grundwasserspiegel<br />

bedingte, kalkhaltige Auenrendzinen. Diese mittel- bis tiefgründigen Aueböden<br />

bestehen aus schluffigen bis lehmigen, teils feinen Sanden und carbonatreichen<br />

Flußschottern. Auf diesen Flächen stehen verschiedene Wälder aus<br />

Nadel- und Laubbäumen. Die Pufferwirkung dieser Böden ist als mittel bis hoch<br />

einzustufen, das Filtervermögen ist jedoch gering.<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Wasser<br />

Grundwasser<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Die Grundwasserverhältnisse im USG werden vorwiegend von den geologischen<br />

Gegebenheiten bestimmt. Die Puffer- und Filterfähigkeit der Böden gibt Hinweise<br />

auf den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen. Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

von <strong>Hiltenfingen</strong> läßt sich in drei große Bereiche Einteilen.<br />

Eine hohe Puffer- und Filterwirkung haben die grundwasserfernen Böden östlich<br />

von <strong>Hiltenfingen</strong> und am südlichen Rand des <strong>Gemeinde</strong>gebietes entlang des<br />

Schwarzbaches. Mittlere Sorptions- und Filterfähigkeit besitzen die grundwassernahen<br />

Böden in der Wertachaue sowie die westlich anschließenden flachgründigen<br />

Schotterböden. Geringe Speicher- und Pufferfunktion und somit eine hohe<br />

Empfindlichkeit gegenüber dem Grundwassers haben die flach- bis mittelgründigen<br />

Schotterböden südlich von <strong>Hiltenfingen</strong> im Umfeld der Gewässer Gennach<br />

und Bierbächle (Standortkundliche Bodenkarte von Bayern, 1987).<br />

Der Grundwasserflurabstand eines Meßpunktes östlich des im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

gelegenen Wäldchens Härtle beträgt im Mittelwert ca. 3m (WWA<br />

Flächennutzungsplan 16 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Abb. 5: Filter- und Puffereignung<br />

Legende<br />

Filtervermögen / Bodeneinheiten<br />

sehr gering 18 a, 78<br />

gering 19a, 21, 22c, 23,64c,<br />

65c, 78, 83a, 84a<br />

mittel 5, 64c<br />

sehr hoch 91a<br />

Legende Sorptionsfähigkeit<br />

Sorpionsfähigkeit / Bodeneinheiten<br />

gering 18a, 21, 78<br />

mittel 19a, 22c, 23, 64c,<br />

65c, 83a, 84a<br />

hoch 5, 64c,65c<br />

sehr hoch 91a<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Donauwörth, April 03). Am besten geschützt durch darüberliegende Deckschichten<br />

(vgl. Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Boden) ist das Grundwasser demnach auf der Niederterrasse<br />

südöstlich von <strong>Hiltenfingen</strong>.<br />

Im Planungsraum ist ein Trinkwasserschutzgebiet nordöstlich von <strong>Hiltenfingen</strong> ausgewiesen.<br />

Trinkwasserschutzgebiete sind immer von drei Zonen umgeben: Zone I<br />

umgibt den unmittelbaren Fassungsbereich, Zone II stellt die engere, an den<br />

Fassungsbereich angrenzende Schutzzone dar. Der Abstand vom äußeren Rand<br />

der Schutzzone II bis zur Fassung beträgt mindestens 50 Tage Fließzeit. Diese Zonen<br />

sind besonders empfindlich gegenüber Einträgen. Deshalb kann die landwirtschaftliche<br />

und forstliche Nutzung hier nur mit Einschränkungen erfolgen, u.a. mit<br />

dem Verbot von tierischem Dünger sowie bestimmten Pestiziden, Verbot intensiver<br />

Beweidung und Umbruch des bestehenden Grünlandes. Es besteht generelles<br />

Bauverbot.<br />

Die Trinkwasserschutzzone III liegt im weiteren Einzugsbereich der Trinkwasserfassung,<br />

da sie das Trinkwasser gegen weitreichende Beeinträchtigungen, z.B. durch<br />

chemische oder radioaktive Verunreinigung, sichern soll. In diesen Bereichen sind<br />

u.a. folgende Handlungen verboten: Arbeiten mit und Lagern von radioaktiven<br />

Stoffen, Lagern und Befördern von wassergefährdenden Flüssigkeiten, Versenken<br />

von Abwasser, Betreiben von Abfallbeseitigungsanlagen. Des Weiteren soll die<br />

Flächennutzungsplan 17 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Zone III von Bebauung freigehalten werden, sofern das Abwasser nicht vollständig<br />

und sicher aus der Zone III herausgeleitet wird. Innerhalb der bestätigten Trinkwasserschutzzonen<br />

im Planungsraum ist grundsätzlich die Schutzzonenbestimmung<br />

einzuhalten. Derzeit liegt der Nitratgehalt des Trinkwassern aufgrund gezielter<br />

dünge- und pflanzenbaulicher Maßnahmen die meiste Zeit des Jahres unter 50<br />

mg/l, mit Ausnahme des Frühjahrs, wo oftmals ein kurzzeitiger Anstieg zu verzeichnen<br />

ist (Herr Schedler, Stadt Schwabmünchen, 2003 mündlich).<br />

Im Regionalplan werden Vorranggebiete für den Trinkwasserschutz dargestellt. Für<br />

den Regionalplan, der derzeit in der Fortschreibung ist, hat das Wasserwirtschaftsamt<br />

Donauwörth einen Vorschlag für die Erweiterung des Wasserwirtschaftlichen<br />

Vorranggebietes zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung gemacht.<br />

Oberflächengewässer<br />

Oberflächengewässer stellen<br />

einen potentiell hochwertigen<br />

Lebensraum und ein Vernetzungselement<br />

zur Ausbreitung<br />

von und Wiederbesiedlung<br />

durch aquatische und terrestrische<br />

Organismen dar. Sie dienen<br />

der potentiellen Wasserrückhaltung<br />

und erhöhen die<br />

Attraktivität der Landschaft<br />

(BASTIAN & SCHREIBER, 1994).<br />

Fließgewässer<br />

Dominierendes Fließgewässer<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist die Wertach.<br />

Sie ist ein Gewässer I. Ordnung<br />

und durchquert den Planungsraum<br />

von Südwesten<br />

nach Norden. Vorfluter für die<br />

Wertach ist der Lech. Die ursprüngliche<br />

Flußlandschaft der<br />

Wertach wurde Anfang des<br />

letzten Jahrhunderts vollständig<br />

umgestaltet und die Fließgewässer<br />

begradigt. Auch der<br />

Auwald, der die Wertach über-<br />

#S #S#S#S#S#S#S#S#S#S#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S#S<br />

#S<br />

#S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S #S #S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S #S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S#S #S#S<br />

#S #S<br />

#S #S<br />

#S #S #S<br />

#S #S #S #S<br />

#S #S #S<br />

wiegend begleitet, wurde zum Großteil in einen Fichtenforst umgewandelt bzw.<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

#S<br />

Abb. 6: Vorranggebiet Wasserschutzgebiet<br />

#S<br />

#S<br />

III<br />

I<br />

78300257<br />

I<br />

II<br />

Trinkwasserschutzgebiete<br />

Vorranggebiet Nr 101 für die<br />

WV Schwabmünchen<br />

Flächennutzungsplan 18 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

verkleinert. Dennoch sind einige Waldbereiche sowie die Wertach selbst als Biotop<br />

kartiert. An den steilen und bis zu mehreren Metern tiefen Uferböschungen stockt<br />

ein meist sehr dichter weiden- und grauerlenreicher Gehölzsaum. Die noch vorhandenen<br />

Auwaldreste bestehen meist aus niederwaldartig genutzten artenarmen<br />

Grauerlenwäldern, die nur in Teilbereichen artenreicher zusammengesetzt<br />

und plenterartig genutzt sind. Die Krautschicht ist hochstaudenreich und weist auf<br />

einen hohen Nährstoffgehalt hin. Die Wertach führt trübes Wasser ohne Wasservegetation.<br />

Durch die starke Eintiefung des Gewässers wurde im gesamten Auwaldgebiet<br />

der Grundwasserstand stark abgesenkt.<br />

Der ebenfalls in Süd-Nordrichtung verlaufende Bach Gennach ist ein Gewässer II.<br />

Ordnung und ebenfalls ein amtlich kartiertes Biotop. Die begradigte Gennach<br />

wird fast durchgängig von einem Gehölzsaum begleitet, der nur lokal etwas lückig<br />

und einseitig ist. Die Zusammensetzung des Gehölzsaumes ist oft nicht ganz<br />

standorttypisch (z.B. Birke, Ahorn), mit Ausnahme des Teilstücks nördlich von <strong>Hiltenfingen</strong>.<br />

Hier verläuft die Gennach bis zur Mündung in die Wertach im Auwald, und<br />

an ihren Ufern stockt ein standortgerechter Silberweidensaum bzw. Auwaldvegetation.<br />

Die Hochstaudenvegetation ist meist stark eutrophiert.<br />

Zu den Gewässern III.Ordnung zählen das Bierbächle, der Schwarzbach, der<br />

Eisbach, der Fischbach sowie die Entwässerungsgräben.<br />

Am Bierbächle sowie an den beiden Gräben stocken nur noch einzelne Gehölze<br />

wie Erlen und Weiden, z.T. sind auch standortfremde Arten (Birken, Fichten) eingebracht.<br />

Der Bach wird von schmalen und meist nitrophilen Hochstaudensäumen<br />

begleitet. Zudem ist der südlich der Ortsverbindungsstraße verlaufende Abschnitt,<br />

der Schwarzbach, stark eingetieft und mit Sohlschwellen kanalartig ausgebaut<br />

worden. Eine Ausnahme bildet der südliche Gewässerabschnitt am Bierbächle,<br />

unmittelbar nach der Querung der Ortsverbindungsstraße. Hier besitzt der Bach<br />

einen sehr dichten und breiten Gehölzsaum (bis zu 25m). Ebenfalls bemerkenswert<br />

ist die relativ gute Wasserqualität und die meist gut ausgebildeten Flutrasen- und<br />

Kleinröhrichtzonationen. Das begradigte Bierbächle wurde 1999 entlang der<br />

Staatsstraße renaturiert. Es wurde ein Gewässerpflegeplan entwickelt. Das Bierbächle<br />

mündet am südwestlichen Ortsrand in die Gennach.<br />

Der Eisbach kommt ebenfalls aus Richtung Süden aus der Gemarkung Gennach<br />

und fließt ca. 200 m nach der Gemarkungsgrenze in einen Straßenentwässerungsgraben.<br />

Er hat einen fast durchgängigen Gehölzsaum.<br />

Zwischen Bierbächle und Wertach fließen zwei Wiesengräben, der Fischbach und<br />

ein anderer Entwässerungsgraben. Der Entwässerungsgraben ist nur temporär<br />

wasserführend, teils mit Schilf und mit Gehölzen bestanden. Der Fischbach führt<br />

immer Wasser; er ist teilweise mit Gehölzen bestanden.<br />

Ein weiteres kleines Bächlein mit Quelle, der Saugriesle-Quelle, befindet sich in<br />

einem Laubwaldbereich nordöstlich von <strong>Hiltenfingen</strong>. Das Gewässer mit seinem<br />

Umfeld ist ebenfalls biotopkartiert und wird zusammen einem Kalkflachmoor sowie<br />

Groß- und Kleinseggenbeständen im ABSP als regional bedeutender Lebensraum<br />

eingestuft. Südöstlich der Straße schließen sich an den leicht geschwungenen<br />

Flächennutzungsplan 19 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Bachlauf mit klarem Wasser ohne Vegetation Weidengebüsche, ein Schwarzerlenbestand,<br />

sowie ein aufgelassener Streuwiesenbereich an, ebenso ein mit<br />

Fichten durchsetzter Heckenstreifen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite<br />

fließt der hier begradigte Bach ein Stück weit durch den Auwald, um dann in der<br />

Wertach zu münden.<br />

Die Scharlach bildet einen kurzen Abschnitt weit die nordwestliche Gebietsgrenze.<br />

Ein Entwässerungsgraben daneben durchstreift ein kurzes Stück das <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

Der Gehölzsaum fehlt hier fast vollständig.<br />

Die Historische Karte von 1828 zeigt die Wertach, Gennach, das Bierbächle und<br />

den Schwarzbach als mäandrierende Gewässer. Zur Entwässerung der Aue waren<br />

mehrere kleinere, ebenfalls schlängelnde Gräben vorhanden. Die beiden jetzigen<br />

Gräben wurden später künstlich angelegt. Die Scharlach streifte das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

weiter östlich auf einer längeren Strecke. Auch sie wurde komplett verlegt.<br />

Bis auf Teilstrecken der Wertach und Gennach mit Gewässergüteklasse II - III<br />

"kritisch belastet" sind die Gewässer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet der Gewässergüteklasse<br />

II "mäßig belastet" zuzuordnen. Für die Gewässer III. Ordnung ist derzeit ein Gewässerentwicklungsplan<br />

in Bearbeitung.<br />

Der Großteil der Gewässer im Planungsraum, allen voran die Wertach und der<br />

Schwarzbach, sind weitgehend begradigt und naturfern ausgebaut. Ausnahmen<br />

sind Abschnitte des renaturierten Bierbächles, der im Auwald verlaufende Gewässerabschnitt<br />

der Gennach nördlich von <strong>Hiltenfingen</strong>, sowie der Oberlauf des<br />

Bächleins bei der Saugriesle-Quelle. Diese Gewässer sind noch in einem weitgehend<br />

naturnahen Zustand.<br />

Ähnlich wie die Stillgewässer spielen jedoch auch die Bäche und Gräben auf dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet eine wichtige Rolle im Naturhaushalt. Als wichtiges Element für<br />

den Biotopverbund und als Strukturelement sowie in ihrer Funktion als Wasserressource<br />

für Trink- und Brauchwasser sind sie vor belastenden Einträgen und Einflüssen<br />

aus der Umgebung zu schützen.<br />

Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für den Menschen sowie ihrer zahlreichen Funktionen<br />

im Naturhaushalt und bei gleichzeitig sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber<br />

Verunreinigungen und sehr hohem Entwicklungspotential werden alle im USG<br />

vorkommenden Fließgewässer - unabhängig von der Anzahl ihrer Defizite und<br />

Beeinträchtigungen - in eine hohe Wertigkeit eingestuft.<br />

Stillgewässer<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes befinden sich zwei kleinere Stillgewässer.<br />

Eines liegt innerhalb des Auwaldes am westlich Flußufer der Wertach. Es<br />

ist, zusammen mit einem Teil des Auwaldes, biotopkartiert. Dieses reliktische Altwasser<br />

hat relativ steile Ufer mit wenig Röhricht und keine Wasservegetation. Am<br />

Ufer befindet sich eine kleine Waldlichtung mit einem Jägerstand.<br />

Das andere kleine Stillgewässer befindet sich nicht weit daneben, innerhalb einer<br />

ehemaligen Kies- oder Sandgrube. Diese ist jetzt mit Weidengebüsch bewachsen,<br />

angrenzend wurde eine kleine Hütte gebaut. Das Gewässer mit seinen steilen<br />

Flächennutzungsplan 20 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Ufern, einer geringen Röhrichtzone und wenig Wasservegetation wird als Freizeitsee<br />

(Fischerei) genutzt.<br />

Ein weiterer kleiner, privater See befindet sich an der Scharlach. Er ist von Röhricht<br />

umgeben und ebenso durch Freizeitaktivität (Badesee, Fischerei) geprägt.<br />

Die kleinen Stillgewässer sind mit Ausnahme des Altwassers im Auwald keine<br />

natürlichen Gewässer, sondern künstlich durch Abbaumaßnahmen entstanden.<br />

Die Stillgewässer sind aufgrund ihrer Freizeitnutzung (Baden, Fischerei, Jagd) als für<br />

die Tier- und Pflanzenwelt gestörte Lebensräume einzustufen sowie wegen ihrer<br />

Ausstattung (z.B. steile Ufer, fehlende Verlandungsbereiche, wenig bzw. fehlende<br />

Wasservegetation, teilweise fehlender Röhrichtsaum) nur als bedingt naturnah zu<br />

bezeichnen.<br />

Jedoch weisen alle im USG vorkommenden Stillgewässer eine hohe potentielle<br />

Wertigkeit auf. Diese begründet sich in ihrer wichtigen Funktion als Lebensraum<br />

und Fortpflanzungsstätte für eine z.T. seltene Flora und Fauna sowie als Retentionsraum.<br />

Im Arten- und Biotopschutzprogramm Augsburg wird die ehemalige Kiesgrube<br />

mit dem Stillgewässer aufgrund des Artenreichtums, der Nähe und der<br />

funktionellen Bezüge zu der Wertachaue als regional bedeutender Lebensraum<br />

eingestuft.<br />

Ebenso erwähnenswert ist die Funktion der Gewässer als privater Freizeit- und<br />

Erholungsraum und als landschaftlich prägende Elemente.<br />

Neben der hohen Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ins Grundwasser<br />

sind Stillgewässer in ihrer potentiellen Wertigkeit für den Naturhaushalt hoch<br />

einzuschätzen und vor Beeinträchtigungen zu schützen sowie zu entwickeln.<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Wasserrückhaltevermögen<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Das Wasserrückhaltevermögen eines Landschaftsraumes trägt neben der Grundwasserneubildung<br />

auch zur Reduzierung der Hochwassergefährdung bei. Es ist<br />

abhängig vom Zustand der vorhandenen Fließgewässer und der jeweiligen Ausstattung<br />

des Einzugsgebietes für Oberflächenwasser, also Naturraum und Landnutzung.<br />

Besonders die Bodenstruktur hat eine große Bedeutung für das Wasserrückhaltevermögen<br />

eines Bodens. Je tiefgründiger, skelettärmer, humusreicher und feinkörniger<br />

ein Boden ist, desto höher ist sein Wasserhaltevermögen. Solche Böden<br />

wirken ausgleichend für den Wasserhaushalt. In trockenen Perioden dienen sie als<br />

Wasserreservoir, in Zeiten hoher Niederschläge können sie große Mengen an<br />

Wasser speichern und somit zur Reduzierung von Hochwasserspitzen beitragen.<br />

Diese Böden mit den Bodenarten lehmiger Schluff und schluffiger Lehm kommen<br />

auf der Gemarkung überwiegend östlich auf der Niederterrasse sowie südlich im<br />

Umfeld des Schwarzbaches vor. Geringe Wasserspeicherfähigkeit haben die<br />

Böden südlich von <strong>Hiltenfingen</strong> im Umfeld der Gewässer Gennach und Bierbächle,<br />

da die Bodenarten kiesig, sandig und schluffiger Lehm überwiegen. Auf der<br />

verbleibenden Gemarkungsfläche wird die Fähigkeit der Böden Wasser aufzunehmen<br />

und zu speichern als mittel eingestuft.<br />

Flächennutzungsplan 21 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Ebenso helfen strukturreiche Landschaften mit retentionsfähigen Elementen<br />

(Feuchtgebiete, Auen, Seen usw.), hohe Anteile von Wald im Einzugsgebiet<br />

(besonders Misch- und Laubwald), gut ausgebildete Randstreifen an Feldern,<br />

Bächen usw. sowie Nutzungen mit geschlossener Vegetationsdecke wie Grünland<br />

und Brachflächen, den Oberflächenabfluß zu verzögern (BASTIAN & SCHREIBER,<br />

1994).<br />

Eine hohe Bedeutung für das Wasserrückhaltevermögen im USG haben somit die<br />

Böden der Niederterrasse, (jedoch in Abhängigkeit vom Bewuchs), die Böden der<br />

Aue, aber auch die feuchten Grünlandbereiche, Röhricht- und Hochstaudenflächen,<br />

die Stillgewässer und Fließgewässer samt näherem Umfeld, sowie die bewaldeten<br />

Flächen und Streuobstwiesen.<br />

Eine detaillierte, flächenscharfe Aussage zur Retentionsfähigkeit kann jedoch<br />

aufgrund mangelnder Bodendaten nicht erfolgen.<br />

<strong>3.</strong>4 Klima<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Aus klimatischer Sicht sind auf Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong> keine außergewöhnlichen<br />

Verhältnisse vorhanden. <strong>Hiltenfingen</strong> liegt im Klimabereich der Donau-Iller-Lech-<br />

Platte und wird noch vom atlantischem Klima beeinflusst.<br />

Die mittlere Jahreslufttemperatur liegt zwischen 7 und 8°C. Der durchschnittliche<br />

Januarwert bewegt sich zwischen -3 und -1°C, im Juli werden im Mittel 16-17°C<br />

erreicht. Die mittlere Jahresschwankung der Lufttemperatur beträgt 19°C.<br />

Jährlich fallen im Durchschnitt 850-950 mm Niederschlag, und an ca. 25 Tagen ist<br />

mit Gewittern zu rechnen. Die Sonnenscheindauer beträgt 1600-1700 Stunden pro<br />

Jahr und die Zahl der Nebeltage liegt zwischen 60-80. Die Windgeschwindigkeit<br />

erreicht im Jahresmittel 1,8-3,0m/s.<br />

Bei windstarken, austauschgünstigen Witterungsbedingungen überwiegen die<br />

Winde aus südwestlicher Richtung. Bei austauschärmeren Wetterlagen mit nur<br />

schwachen Windstärken treten aber mehrere unterschiedliche Windsysteme zu<br />

Tage. Dann kommen, bei geringeren Windgeschwindigkeiten, auch Winde aus<br />

der sekundären Hauptwindrichtung (Nord-Ost) vor. Bei Abwesenheit der überörtlichen<br />

Windsysteme werden für das Ortsklima wichtige, lokale Windsysteme wirksam.<br />

Das schwache Gefälle der Wertachebene nach Norden hin lässt ein schwaches<br />

tagesperiodisches Lokalwindsystem entstehen. Nachts führt dieses Talwindsystem<br />

kühle Luft aus Süden zu.<br />

Die Wälder entlang der Wertach sind als klimatisch bedeutsam eingestuft. Grundsätzlich<br />

sind Waldgebiete als Frischluftlieferanten von hoher Bedeutung. Grünflächen<br />

im Siedlungsbereich, Streuobstwiesen, Brachflächen, Wiesen und Weiden<br />

gelten als Frischluftentstehungsgebiete mittlerer Intensität, vegetationslose Flächen<br />

sind für die Frischluftzufuhr weniger leistungsfähig, können aber für die<br />

Kaltluftentstehung eine wichtige Rolle spielen. Aufgrund der geringen Neigung der<br />

Flächen ist dies auf der Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong> jedoch nur von geringer Bedeutung.<br />

Flächennutzungsplan 22 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


<strong>3.</strong>5 Arten, Biotope und Schutzgebiete<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Die potentiell natürliche Vegetation des USGs wäre in der Talaue der Wertach ein<br />

Grauerlen-Auwald. Die Hauptbaumarten dieser Auwälder sind Grauerle (Alnus<br />

incana), Traubenkrische (Prunus padus), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Bergulme<br />

(Ulmus glabra) und Esche (Fraxinus excelsior). Auf den höher gelegenen<br />

Schotterterrassen würde sich hingegen ein Hainsimsen-Buchenwald entwickeln.<br />

Neben der Buche (Fagus sylvatica) sind weitere Baumarten wie Stieleiche<br />

(Quercus robur), Kiefer (Pinus sylvestris) und die Fichte (Picea abies) vorhanden.<br />

Der Unterwuchs besteht vor allem aus der Hainsimse (Luzula luzuloides), Heidelbeere<br />

(Vaccinium myrtillus) und dem Buschwindröschen (Anemone nemorosa).<br />

In den Randsenken der Aue könnten sich außerdem Erlen-Eschen-Auwälder bzw.<br />

Fichten-Erlen-Auwälder einstellen. Dort finden Esche, Schwarzerle (Alnus glutinosa),<br />

Traubenkirsche, Feld- und Flatterulme (Ulmus minor, U. laevis), Stieleiche und<br />

die Hainbuche (Carpinus betulus) geeignete Wuchsbedingungen.<br />

Die reale Vegetation wird auf der Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong> im Wesentlichen von<br />

der Land- und Forstwirtschaft geprägt (siehe Bestandsplan). Im Südosten dominieren<br />

Ackerflächen, die aufgrund der intensiven Nutzung arm an Ackerwildkräutern<br />

sind. Im Rahmen der Artenschutzkartierung Bayern (ASK Nr. 7800030) konnte<br />

lediglich zwischen <strong>Hiltenfingen</strong> und der Wertach der Acker-Ehrenpreis (Veronica<br />

agrestis) festgestellt werden. Auf den Ackerflächen im Südosten des Planungsgebietes<br />

ist neben dem Kiebitz auch die Wachtel heimisch (ASK Nr. 78300163).<br />

Zwischen Gennach und Wertach, sowie im Nordwesten überwiegen Grünlandbereiche,<br />

die ebenfalls größtenteils intensiv genutzt werden. Die frischen, nährstoffreichen<br />

Standorte verdeutlicht auch das Artenspektrum mit Englischem Raygras<br />

(Lolium perenne), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Knäulgras (Dactylis glomerata),<br />

Wiesenbärenklau (Heracleum sphondylium), Wiesenklee (Trifolium pratense),<br />

Wiesenstorchschnabel (Geranium pratense), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex<br />

obtusifolis), Wiesenlieschgras (Phleum pratense) und Wiesenkerbel (Anthriscus<br />

sylvestris).<br />

In feuchten Senken treten die Feuchte- und Nässezeiger Kohldistel (Cirsium<br />

oleraceum), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa) und Kriechender Hahnenfuß<br />

(Ranunuculus repens) sowie der Sauerstoffmangel im Unterboden anzeigende<br />

Beinwell (Symphytum officinale) hinzu. Aufgrund der intensiven Nutzung und des<br />

daraus resultierenden eingeengten Artenspektrums ergibt sich für die Grünlandbereiche<br />

nördlich der Wertach aktuell nur eine geringe Wertigkeit. Die Grünlandflächen<br />

zwischen Gennach und Wertach sind ABSP-Schwerpunktgebiet und entsprechend<br />

höher zu bewerten. Dort brütet laut Artenschutzkartierung (Nr. 7800161)<br />

noch der Kiebitz (Vanellus vanellus), ferner stellt das Gebiet ein wichtiges Rast- und<br />

Überwinterungsgebiet für Vogelarten wie Silberreiher (Casmerodius albus), Kranich<br />

(Grus grus) und Bekassine (Gallinago gallinago) dar.<br />

Flächennutzungsplan 23 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Auf den wenigen intensiv genutzten Grünlandflächen finden sich zusätzlich Schafgarbe<br />

(Achillea millefolium), Labkraut (Galium mollugo aggr.), Hornklee (Lotus<br />

corniculatus), Kammgras (Cynosurus cristatus) und Herbstzeitlose (Colchicum autumnale)<br />

ein.<br />

Im Straßenbegleitgrün können Brennnessel (Urtica dioica) und Reitgras (Calamagrostis<br />

epigejos) dominant werden, außerdem treten hier auch Arten wie<br />

Wiesenmargerite (Chrysanthemum leucanthemum), Flockenblume (Centaurea<br />

scabiosa) und Witwenblume (Knautia arvensis) auf, die trockenere Standorte<br />

ertragen. Die höhere Artenvielfalt dieser Flächen erlaubt eine Einstufung in die<br />

mittlere Wertstufe.<br />

Von besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz ist einer der wenigen<br />

noch vorhandenen Kalkniedermoorstandorte des Wertachtales um die Saugriesle-Quelle.<br />

Entsprechend ist das Niedermoor auch als ABSP-Fläche "regional bedeutsames<br />

Feuchtgebiet" eingestuft. Die dort vorkommenden Biotoptypen mit<br />

Ausnahme der Feuchtgebüsche sind außerdem durch § 30 BnatschG i.V.m. Art.<br />

23 BayNatschG gesetzlich geschützt.<br />

Das Gebiet besteht aus einem Komplex folgender Teillebensräume (nach biogeo<br />

büro 1996):<br />

� Mehlprimel-Kopfbinsenried (Primulo-Schoenetum ferruginei)<br />

� Schilf-Hochstaudenbestände ("Pragmition terrestre", Filipendulion)<br />

� Erlenwäldchen auf Vernässung (Alnion glutinosae)<br />

� Feuchtgebüsche (Salicion cinereae)<br />

� Naturnaher Kalk-Quellbach (Ranunculo-Sietum erecto-submeri, Nasturtium-<br />

Röhrichte)<br />

Aus floristischer Sicht ist das Vorhandensein der Rote Liste-Arten Davall-Segge<br />

(Carex davalliana), Saum-Segge (Carex hostiana ), Floh-Segge (Carex pulicaris),<br />

Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris), Ästiger Schachtelhalm (Equisetum ramosissimum),<br />

Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium), Gemeines Fettkraut (Pinguicula<br />

vulgaris), Stengelloser Enzian (Gentiana clusii) und Mehlprimel (Primula<br />

farinosa) sowie das landkreisbedeutsame Vorkommen von der Rostroten Kopfbinse<br />

(Schoenus ferrugineus) hervorzuheben (vgl. auch ASK Nr. 78300257).<br />

Der Biotopkomplex wird seit 1996 durch den Landschaftspflegeverband Landkreis<br />

Augsburg e. V. durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erhalten.<br />

Bedeutenden faunistische Nachweise sind die Goldschrecke (Chrysochraon<br />

dispar), der Sumpf-Grashüpfer (Chortippus montanus) und Goldene Acht (Colias<br />

hyale). Weiter Insekten sind in der Artenschutzkartierung (Nr.78300140) aufgelistet<br />

und als Anhang beigefügt.<br />

Eine weitere "regional bedeutsame Feuchtfläche" ist die stillgelegte Auskiesung im<br />

Südwesten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes. Der Biotopkomplex aus Teich, Röhricht, Weidengebüschen,<br />

Halbtrockenrasenrelikten und ruderalen, nährstoffreichen Säumen<br />

bedingt eine relativ hohe Artenvielfalt auf einer Fläche von ca. 2,8 ha. Die<br />

Röhrichtfläche, ein Teil der Weidengebüsche und der Halbtrockenrasen sind<br />

durch § 30 BnatschG i.V.m. Art. 23 BayNatschG geschützt. Jedoch beeinträchtigt<br />

Flächennutzungsplan 24 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S#S #S #S#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S#S<br />

#S #S#S<br />

#S#S#S #S#S<br />

#S<br />

#S#S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S #S#S #S#S#S#S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S #S#S#S#S<br />

#S #S#S#S#S#S#S#S #S #S#S#S#S#S#S#S#S<br />

#S#S#S<br />

#S #S #S#S#S#S#S<br />

#S<br />

#S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S #S #S#S<br />

#S#S<br />

#S #S#S#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S #S#S#S#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S#S#S<br />

#S #S#S<br />

#S#S#S #S#S<br />

#S<br />

#S#S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S #S#S #S#S#S#S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S #S#S#S#S<br />

#S #S#S#S#S#S#S#S #S #S#S#S#S#S#S#S#S<br />

#S#S#S<br />

#S #S #S#S#S#S#S<br />

#S<br />

#S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S #S #S#S<br />

#S#S<br />

#S #S#S#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S #S#S#S#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S #S L<br />

L<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S#S#S#S#S#S#S#S#S#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S#S#S#S#S#S#S#S#S#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S#S#S#S#S#S#S#S#S#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S#S#S#S#S#S#S#S#S#S<br />

#S<br />

#S #S#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

L<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S #S#S #S#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S #S #S #S #S #S #S<br />

#S#S#S#S #S#S#S#S<br />

#S #S #S #S #S #S #S #S<br />

Abb. 7: Wald mit besonderen Schutzfunktionen<br />

B<br />

B<br />

L<br />

L<br />

L<br />

#S<br />

L<br />

die private Nutzung des Teiches als Fischwasser und zur Naherholung, Ablagerungen<br />

sowie der Nährstoffeintrag aus den umliegenden Flächen das Gebiet erheblich.<br />

Die nach Angaben des Bund Naturschutzes (Herr Uffinger, mündlich) ursprünglich<br />

vorhanden Halbtrockenrasen am Rand der Kiesgrube sind daher auch<br />

nicht mehr vorhanden. Trotzdem bietet die Fläche vor allem einer Vielzahl an<br />

Insekten Lebensraum. Aus der Artenschutzkartierung (ASK Nr. 78300141) seien<br />

Landkärtchen (Araschnia levana) und der Mädesüß-Perlmuttfalter (Brenthis ino<br />

rott.) herausgegriffen. Die Einstufung des Gebietes als regional bedeutsam wird<br />

neben der Artenvielfalt durch die Nähe zur Wertach und die damit verbundene<br />

Wertigkeit als Baustein im Biotopverbund begründet. Sämtliche Flächen die aus<br />

Sicht des Arten- und Biotopschutzes ein hohes Potential aufweisen, sind im Plan<br />

Arten- und Biotoppotential dargestellt.<br />

Die Wälder des USGs bestehen größtenteils aus für den Arten- und Biotopschutz<br />

wenig bedeutsamen Fichtenforsten. Als weiterer Nadelbaum ist die Kiefer (Pinus<br />

sylvestris) eingebracht worden. Hochwertige Laubwälder sind partiell entlang der<br />

Wertach vorhanden, die meist von der Grauerle (Alnus incana) dominiert werden.<br />

Begleiter sind Birke (Betula pendula), Esche (Fraxinus excelsior), Berg- und Spitz-<br />

#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

I<br />

I<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Wald mit besonderer Schutzfuktion<br />

B<br />

L<br />

für den Wasserschutz<br />

für den Klimaschutz<br />

als Biotop<br />

für das Landschaftsbild<br />

Flächennutzungsplan 25 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

ahorn (Acer pseudoplatanus, A. platanoides), sowie die Traubenkirsche (Prunus<br />

padus). Die Strauchschicht der Wälder und der Saumbereich wird von Weissdorn<br />

(Crataegus monogyna), Heckenkirsche (Lonicera losteum), Holunder (Sambucus<br />

nigra), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kratzbeere (Rubus idaeus), Liguster<br />

(Ligustrum vulgare) und Hartriegel (Cornus sanguinea) gebildet. Bei lückigem<br />

Kronendach kann sich eine artenreiche Krautschicht mit Hochstauden (Wald-Engelwurz,<br />

Wasserdost, Mädesüß, Giersch usw.) entwickeln. An wenigen Stellen sind<br />

Rote- Liste-Arten wie Blaustern (Scilla bifolia) und Türkenbundlilie (Lilium martagon)<br />

sowie der geschützte Märzenbecher (Leucojum vernum) vorhanden. Die letztgenannte<br />

Art kommt westlich <strong>Hiltenfingen</strong> in Massen inm Auwald der Wertach vor.<br />

vor. In einem Magerrasenfragment der inzwischen mit Nadelhölzern aufgeforstet<br />

wurde, sind im Rahmen der Artenschutzkartierung außerdem die Distel-Sommerwurz<br />

(Orobranche reticulata) und der Schweizer Moosfarn (Selaginella helvetica)<br />

nachgewiesen (ASK Nr. 78300027) worden. Des Weiteren wachsen an der Wertach<br />

die Rote Liste Arten Steifes Barbara-Kraut (Barbarea sticta) und Sand-Veilchen<br />

(Viola rupestris) sowie der Gescheckte Eisenhut (Aconitum variegatum) (ASK<br />

Nr. 78300047).<br />

Auch entlang der Gennach stockt ein durchgehender Galeriewald aus Laubgehölzen.<br />

Der Gehölzsaum ist überwiegend aus typischen Arten wie Silberweide<br />

(Salix alba), Grauerle, Esche und Traubenkische aufgebaut. Vor allem im Siedlungsbereich<br />

sind nicht standortgerechte Fichten und Birken eingebracht worden.<br />

Die anderen Fließgewässer (Bierbächle usw.) sind nur von einzelnen Gehölzgruppen<br />

aus verschiedenen Weidenarten (Salix div. spec.), Feldahorn (Acer campestre),<br />

Liguster u. a. gesäumt. Der Fischbach und dessen Seitengraben beherbergen<br />

jedoch das Gefleckte Laichkraut (Potamogeton coleratus), eine seltene<br />

Wasserpflanze. Sämtliche genannten Laubholzbestände unterliegen dem Schutz<br />

nach § 30 BnatschG. Das bestätigt weitgehend die amtliche Biotopkartierung aus<br />

dem Jahre 1986.<br />

Die Fauna des USGs wird vor allem durch die Lebensräume Wald, Grünland und<br />

Fließgewässer geprägt. In der Regel ist in der weiteren Beschreibung der Artenvorkommen<br />

auf die Artenschutzkartierung Bayern zurückgegriffen worden, die in<br />

Auszügen als Anhang beigefügt ist.<br />

Die Grünlandbereich bieten aktuell aufgrund der intensiven Nutzung nur wenigen<br />

Tierarten Lebensraum. Von der Avifauna liegt aktuell, wie oben bereits erwähnt<br />

nur vom Kiebitz ein Brutnachweis vor.<br />

In den Wäldern an der Wertach wurden Sperber (Accipter nisus), und Habicht<br />

erfasst (Biotop 7830 7.07). Ferner brütet laut Bauer (2000) der Rotmilan in den<br />

Wertachauen westlich Schwabmünchen. Des Weiteren liegen von der Wertach<br />

und den angrenzend Wäldern auf Grundlage der ASK Nachweise von Kleinspecht<br />

(Dendrocopos minor), Eisvogel (Alcdo atthis), Gänsesäger (Mergus merganser),<br />

Gebirgstelze (Motacilla cinerea) und der Wasseramsel (Cinculus cinculus) vor (ASK<br />

Nr. 78300173). Im Waldstück Härtle brüten Baumfalke (Falco subbuteo), Dohle und<br />

Sperber (ASK Nr. 78300162).<br />

Flächennutzungsplan 26 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen der Fischarten Äsche, Barbe,<br />

Bachforelle, Hecht, Schleie und Rutte in der Gennach (ASK Nr. 78300011) bzw. im<br />

Bierbächle. Das ist umso bemerkenswerter, da die Gennach vom Bayerischen<br />

Landesamt für Wasserwirtschaft im Rahmen der Bestandsaufnahmen zur Wasserrahmenrichtlinie<br />

als "erheblich verändert" eingestuft wurde.<br />

Am südlichen Ortsrand von <strong>Hiltenfingen</strong> (ASK Nr. 78300177), in einer Scheune<br />

nördlich der Straße nach Höfen (ASK Nr. 78300196), sowie östlich der Gennach<br />

(ASK Nr. 78300167) brütet die Dohle (Cornus monedula).<br />

Aus der Ortslage <strong>Hiltenfingen</strong> (ASK Nr. 7830078) liegt außerdem ein Nachweis der<br />

kleinen Bartfledermaus (Myotis mystacinus) vor, die als Rote Liste-Art (Stufe 3)<br />

eingestuft ist.<br />

Die Wiesen zwischen Gennach und Bierbächle beherbergen unter anderem den<br />

Weissrandigen Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus), Nachtigall. Grashüpfer<br />

(Chorthippus Biguttulus) und Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus) (ASK-<br />

Nr. 7800097) .<br />

Vom Wertachauwald (ASK Nr. 78300217, 78300218, 78300220, 78300241), und aus<br />

dem Waldstück an der Grenze zur Gemarkung Gennach liegen zahlreiche Nachweise<br />

von verschiedenen Wanzenarten vor. Herausgegriffen seien Acalypta musci<br />

und Tingis amplitana aus der Familie der Netzwanzen.<br />

Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind im USG nicht vorhanden.<br />

Die Gewässer bilden unterschiedliche Entwicklungsschwerpunkte bzw. Verbundachsen<br />

für die 0ptimierung bzw. Neuschaffung des Biotopverbundes:<br />

Wertach: Überregional<br />

Gennach, Fischbach mit Seitengraben, Bierbächle, Eisbächle, Schwarzbach: Regional<br />

Ferner sind die ganzen Flächen westlich der Gennach bis zur Wertach im Rahmen<br />

des ABSP-Programmes als überregionale Verbundachse für den Erhalt und die<br />

Wiederausdehnung der Lebensgemeinschaften der Niedermoore und Feuchtwiesen<br />

sowie langfristig zur Reaktivierung großflächig feuchter Standorte ausgewiesen<br />

Desweiteren bilden Flächen westlich der Wertach eine regionalen Entwicklungsschwerpunkt<br />

als ökologischen Ausgleichsraum (s. auch Kapitel übergeordnete<br />

Planvorgaben).<br />

Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile<br />

Gem. Art. 16 (1) 1 BayNatschG ist es in der freien Natur verboten, "Hecken,<br />

leben-de Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder<br />

-gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich<br />

zu beeinträchtigen." Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Hiltenfingen</strong> unterliegen die folgen-<br />

Flächennutzungsplan 27 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

den Bereiche diesem Schutz (zur genauen Lage s. Karte "Arten- und Biotoppotential"):<br />

1. Feldgehölz, dominant Schwarz-Pappel (Populus nigra)<br />

2. lückiges Ufergehölz, dominant Fichte (Picea abies)<br />

<strong>3.</strong> artenreiche Baumhecke, dominant Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Hainbuche<br />

(Carpinus betulus)<br />

4. artenreiches Ufergebüsch entlang der Wertach, eingefaßt von Auwaldbereichen<br />

5. Feldgehölz, dominant Stiel-Eiche (Quercus robur), hoher landschaftsästhetischer<br />

Wert<br />

6. sehr dichte, alte, aber vitale Hecke, dominant Schlehe (Prunus spinosa), hoher<br />

naturschutzfachlicher und landschaftsästhetischer Wert<br />

7. artenreiches Ufergehölz, dominant Trauben-Kirsche (Prunus padus), Silber-Weide<br />

(Salix alba), Strauchweiden<br />

8. lückiges artenreiches Ufergehölz, dominant Trauben-Kirsche (Prunus padus),<br />

Silber-Weide (Salix alba), Strauchweiden<br />

9. Ufergehölz, dominant Silber-Weide (Salix alba), hoher landschaftsästhetischer<br />

Wert<br />

10. lückiges Ufergehölz, dominant Esche (Fraxinus excelsior)<br />

11. dichte, artenreiche Hecke<br />

12. dichtes Ufergehölz, dominant Hainbuche (Carpinus betulus), Esche (Fraxinus<br />

excelsior)<br />

1<strong>3.</strong> Baumhecke, dominant Esche (Fraxinus excelsior)<br />

14. Feldgehölz, dominant Trauben-Kirsche (Prunus padus)<br />

15. artenreiches Feldgehölz an Böschung, dominant Esche (Fraxinus excelsior)<br />

16. Hecke, dominant Hasel (Corylus avellana)<br />

17. Feldgehölz, dominant Bergahorn (Acer pseudoplatanus)<br />

18. Hecke, dominant Hasel (Corylus avellana), Schlehe (Prunus spinosa)<br />

19. lückiges Ufergehölz, Esche (Fraxinus excelsior), Silber-Weide (Salix alba), hoher<br />

landschaftsästhetischer Wert<br />

20. Baumhecke an Böschung, dominant Esche (Fraxinus excelsior), Silber-Weide<br />

(Salix alba)<br />

21. Feldgehölz, dominant Silber-Weide (Salix alba)<br />

22. dichtes Ufergehölz, dominant Esche (Fraxinus excelsior)<br />

2<strong>3.</strong> lückiges Ufergehölz, dominant einzelne Schwarz-Pappeln (Populus nigra),<br />

Lavendel-Weide (Salix eleagnos)<br />

24. Ufergehölz, dominant Esche (Fraxinus excelsior), Trauben-Kirsche (Prunus padus)<br />

25. Ufergehölz, dominant Esche (Fraxinus excelsior), Fichte (Picea abies)<br />

26. Baumhecke, dominant Bergahorn (Acer pseudoplatanus)<br />

27. Feldgehölz, dominant Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior)<br />

Flächennutzungsplan 28 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


<strong>3.</strong>6 Landwirtschaft<br />

NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>3.</strong><br />

Von der Gesamtwirtschaftsfläche der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> von 1.082ha werden<br />

911 landwirtschaftlich genutzt, 538ha als Acker und 373 ha als Dauergrünland.<br />

Bei der Ackernutzung überwiegen Mais und Sommergerste. Insgesamt bewirtschaften<br />

40 Betriebe die Flächen, davon die Hälfte eine Größe zwischen 10-30ha.<br />

Bei der Tierhaltung (insgesamt 37) überwiegt die Rinderhaltung (1.740 Stück bei 33<br />

Betrieben) gegenüber der Schweinehaltung mit 202 Stück (5 Betriebe).<br />

Der überwiegende Teil der landwirtschaftliche Flächen bietet, auch aufgrund von<br />

Meliorationsmaßnahmen, gute Erzeugungsbedingungen. Lediglich im direkten<br />

Umfeld der Gennach und des Bierbächles sind durchschnittliche Standortverhältnisse<br />

im Sinne der Landwirtschaft vorhanden.<br />

Ein großer Teil der Flächen wird entsprechend den Auflagen des Bayerischen<br />

Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) bewirtschaftet. Genauere Daten waren<br />

dazu nicht erhältlich. Außerdem wurde auf den Ackerflächen südlich <strong>Hiltenfingen</strong><br />

durch freiwillige Maßnahmen die Nitratauswaschung um 10mg reduziert.<br />

Flächennutzungsplan 29 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

Flächennutzungsplan 30 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


4.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern<br />

Als ländliche Teilräume, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll, werden<br />

die Gebiete bestimmt, die vor allem hinsichtlich ihrer Bevölkerungsentwicklung,<br />

der Ausstattung mit Arbeitsplätzen und der Höhe der Einkommen den<br />

allgemeinen Entwicklungsfortschritt noch nicht voll erreicht haben oder besonderen<br />

wirtschaftsstrukturellen Anpassungsherausforderungen gegenüberstehen (A II<br />

<strong>3.</strong>5 LEP).<br />

4.2 Regionalplan<br />

Laut dem Regionalplan für die Region 9 kommt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> die<br />

Aufgabe der Landschaftspflege zu. Voraussetzung für diese Funktionszuweisung<br />

ist, daß größere Teile der <strong>Gemeinde</strong>fläche als landschaftliches Vorbehaltsgebiet,<br />

als Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet oder als Naturpark festgesetzt<br />

sind oder vorgesehen werden.<br />

In den benachbarten Kleinzentren Großaitingen und Untermeitingen soll auf die<br />

Verbesserung des Angebots an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen hingewirkt<br />

werden; in Untermeitingen sollen zudem die Grundversorgungseinrichtungen<br />

ergänzt werden.<br />

Im möglichen Mittelzentrum Schwabmünchen soll auf die Verbesserung der gewerblich-industriellen<br />

Struktur und der Arbeitsplatzzentralität hingewirkt werden.<br />

4.3 Sonstige Vorgaben<br />

Am östlichen Geltungsbereichsrand befindet sich das Wasserschutzgebiet<br />

Schwabmünchens, das sich zum Teil auf Hiltenfinger Flur befindet. Inwieweit sich<br />

dadurch Einschränkungen für die Entwicklungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong> ergeben,<br />

wird im Verlaufe der Planungen geklärt.<br />

4.4 Natur und Landschaft<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft soll erhalten und entwickelt<br />

werden. Dazu sollen die Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen und Tiere<br />

in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken als natürliche Lebens<strong>grundlagen</strong><br />

dauerhaft gesichert und - wo erforderlich - wieder hergestellt werden<br />

(LEP BI 1.1.1).<br />

Für Pflanzen und Tiere, die auf nicht oder nur extensiv genutzte Landschaftsteile<br />

angewiesen sind, sollen Lebensräume in ausreichender Größe erhalten, gesichert<br />

und zu einem Biotopverbundsystem bei Unterstützung der ökologischen Kohärenz<br />

der Natura 2000-Gebiete weiter entwickelt werden (LEP BI 1.<strong>3.</strong>2).<br />

Flächennutzungsplan 31 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Die Feuchtgebiete und Auwälder im Wertachtal und die großräumigen landwirtschaftlich<br />

genutzten auf der Lech-Wertach-Hochebene sollen in ihren Ausgleichsfunktionen<br />

- unter Wahrung der ökonomischen Entwicklungsperspektiven - erhalten<br />

und gestärkt werden.<br />

(RP 9A II 2.2).<br />

Folgende landschaftliche Vorbehaltsgebiete liegen teilweise auf Gemarkung<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> (RP BI 2.1, Dritte Änderung):<br />

� Wertachtal mit Auwald (7)<br />

� Gennachmoos und Riedgräben südlich Schwabmünchen (16)<br />

Abb. 8: landschaftliche Vorbehaltsgebiete<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Flächennutzungsplan 32 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Generell ist vorgesehen, die Belange von Natur und Landschaft im Sinne der<br />

Einstufung als landschaftliches Vorranggebiet prioritär zu behandeln. Lediglich<br />

nördlich der Wertach parallel zu dieser ist ein Korridor für eine mögliche zukünftige<br />

Ortsumgehung vorgesehen. Dieser folgt einem vorhandenen Feldweg; die sich so<br />

ergebende Vorbelastung im Verbindung mit der lokal sehr ausgeräumten, landwirtschaftlich<br />

dominierten und damit naturschutzfachlich geringwertigen Landschaft<br />

lassen es vertretbar erscheinen, nach sorgfältiger Abwägung örtlich begrenzt<br />

hier die Belange von Natur und Landschaft gegenüber der Entlastung der<br />

Bevölkerung von Durchgangsverkehr zurücktreten zu lassen.<br />

Innerhalb der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete sollen unter anderem die Talbereiche<br />

der Wertach als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden (RP BI<br />

<strong>3.</strong>1).<br />

4.4.1 Arten und Biotope<br />

Die Lebens- bzw. Teillebensräume, insbesondere Rast-, Brut-, Mauser- und Überwinterungsgebiete<br />

der wild lebenden Arten sowie deren Lebensgemeinschaften<br />

sollen so gesichert werden, daß das genetische Potenzial der Arten erhalten bleibt<br />

und der Austausch zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen<br />

sowie deren Ausbreitung gemäß ihren artspezifischen Bedürfnissen ermöglicht<br />

wird (LEP BI 1.<strong>3.</strong>1).<br />

In naturnahen Nieder-, Übergangs- und Hochmooren sollen die charakteristischen<br />

Standortbedingungen, insbesondere der typische Wasser- und Nährstoffhaushalt,<br />

dauerhaft erhalten und verbessert werden (LEP BI 2.2.5).<br />

4.4.1.1 Arten- und Biotopschutzprogramm<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Das in der Konzeption bayernweit flächendeckend angelegte ABSP liegt für den<br />

Landkreis Augsburg als aktualisierte Fassung als download mit Stand August 1998<br />

vor. Es soll, wie der Name schon sagt, die jeweils vorkommenden und bedeutenden<br />

Biotoptypen und das Artenspektrum auf Landkreisebene aufnehmen und<br />

Konzepte für deren Schutz, Pflege und Entwicklung aufzeigen. Für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

liegen eine Reihe von Objekteintragungen, Informationen zum Arten- und<br />

Biotopbestand, Maßnahmenvorschlägen und Zielen vor.<br />

Was die Objekteintragungen betrifft, so basieren diese auf Biotop- und Artenschutzkartierung<br />

und werden in den entsprechenden Kapiteln mit behandelt,<br />

ebenso fließen die weiteren Informationen an den entsprechenden Stellen mit ein.<br />

Die wesentlichen Aussagen und Maßnahmenvorschläge zu den hier relevanten<br />

Feuchtgebieten, Trockenstandorten und Gewässerlebensräumen sind in den Kartenausschnitten<br />

der folgenden Seiten dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan 33 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Abb. 9: ABSP-Flächen I - Feuchtgebiete<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Flächennutzungsplan 34 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Abb. 10: ABSP-Flächen II - Trockenstandorte<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Flächennutzungsplan 35 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Abb. 11: ABSP-Flächen III - Gewässerlebensräume<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Flächennutzungsplan 36 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Zudem bilden die Gewässer und der Talboden der Wertach unterschiedliche<br />

Entwicklungsschwerpunkte bzw. Verbundachsen für die 0ptimierung bzw. Neuschaffung<br />

des Biotopverbundes:<br />

� Wertach: Überregional<br />

� Gennach, Fischbach mit Seitengraben, Bierbächle, Eisbächle, Schwarzbach:<br />

Regional<br />

Ferner sind die ganzen Flächen westlich der Gennach bis zur Wertach im Rahmen<br />

des ABSP-Programms als überregionale Verbundachse für den Erhalt und die<br />

Wiederausdehnung der Lebensgemeinschaften der Niedermoore und Feuchtwiesen<br />

sowie langfristig zur Reaktivierung großflächig feuchter Standorte ausgewiesen.<br />

Des Weiteren bilden Flächen westlich der Wertach eine regionalen Entwicklungsschwerpunkt<br />

als ökologischen Ausgleichsraum.<br />

Das ABSP weist sog. Schwerpunktgebiete als Hotspots aus; an dreien hat das<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet Anteil (zur genauen Lage s. Karte "Arten- und Biotoppotential").<br />

Die relevanten Aussagen sind hier kurz aufgeführt:<br />

Schwerpunktgebiet B: Wertachauen - Ziele und Maßnahmen<br />

� Weitgehende Wiederherstellung einer ökologisch funktionsfähigen und biologisch<br />

leistungsfähigen Auenlandschaft:<br />

� Reaktivierung eines Mindestmaßes an Auen- und Fließgewässerdynamik und<br />

Wiederherstellung auenspezifischer Standortqualitäten<br />

� Erhalt und ökologisch orientierte Unterhaltung naturbetonter Auwaldzonen;<br />

Wiederaufbau naturnaher Auen und Wälder im Bereich von naturfernen Bestockungen<br />

� Erhalt noch vorhandener Nieder- und Mittelwaldnutzung als bedeutsamen<br />

Faktor des Wertachauenkomplexes v. a. im Umfeld von Brennen (Wechselwirkungen<br />

zwischen Niederwald und Magerrasen): Derartig genutzte Waldteile<br />

tragen zur Struk-turvielfalt des Auenkomplexes bei.<br />

Schwerpunktgebiet C: Wertachleite und grundwassernahe Bereiche am westlichen<br />

Talrand - Ziele und Maßnahmen<br />

� Entwicklung naturnaher, ungestörter Quellbereiche, Quellaustritte und Bachläufe<br />

� Erhalt der durchgängig offenen Raumstruktur im weiträumigen westlichen Talraum<br />

der Wertach, keine Erstaufforstungen in diesem Bereich, die als Querriegel<br />

Austauschbeziehungen unterbrechen würden.<br />

� Wiederaufbau eines Netzes an naturbetonten bzw. zu entwickelnden Lebensräumen<br />

(v. a. Linearstrukturen) sowie Erhöhung des Anteils von extensiv genutzten<br />

Flächen in den strukturarmen, für die meisten Arten nicht existenzfähigen<br />

landwirt-schaftlichen Fluren; als Netz- und Trittsteinbiotope kommen in Frage:<br />

Feldgehölzar-tige Aufforstungen mit standortgerechten Baumarten, Auskiesun-<br />

Flächennutzungsplan 37 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


gen, Feld- und Wegraine, Terrassenkanten, Hecken in kleineren Heckengruppen<br />

als Windschutz-streifen, extensives Grünland, Wildgrasfluren.<br />

4.4.1.2 Amtliche Biotopkartierung<br />

Die Amtliche Biotopkartierung ist als eine Art standardisierter Inventarisierung der<br />

ökologisch wertvollen Flächen in der Landschaft gedacht, der ökologischen<br />

Möblierung sozusagen. Sie zielt dabei auf Objekte mittleren Maßstabes ab, möchte<br />

die Lücke schließen zwischen den Flächenschutzgebieten in ihren verschiedenen<br />

Kategorien, also etwa Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, und Einzelobjekten<br />

in Form der Naturdenkmäler. Die kartierten Biotope besitzen dabei zwar<br />

keinen eigentlichen Schutzstatus, gelten aber als prinzipiell erhaltenswert und<br />

müssen im Beschädigungsfall durch besondere Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verfügt über eine nicht allzu reichliche Ausstattung mit<br />

Bio-topen, die in der Biotopkartierung Bayern Flachland amtlich erfasst sind;<br />

insgesamt liegen 5 Nennungen vor, z.T. mit mehreren, 7830-0007 sogar mit 8<br />

Teilflächen, die ganz oder teilweise im <strong>Gemeinde</strong>gebiet liegen. Diese werden im<br />

folgenden kurz aufgelistet; für die detaillierte Beschreibung sei auf die Formblätter<br />

der Biotopkartierung und zur genauen Lage auf die Karte "Arten- und Biotoppotential"<br />

verwie-sen. Der klar dominierende Schwerpunkte liegt dabei entlang der<br />

Wertach.<br />

Amtlich kartierte Biotope:<br />

� 7830-0007-001 bis 008 Auwald- und Gehölzsaumreste an der Wertach westlich<br />

Schwabmünchen (z.T. im <strong>Gemeinde</strong>gebiet, im ABSP als überregional bedeutsam<br />

eingestuft)<br />

� 7830-0012-004 Mischwald- und Heckenstruktur westlich Schwabmünchen (im<br />

ABSP als lokal bedeutsam eingestuft)<br />

� 7830-0013-001 Streuwiesen- und Feuchtgebüschkomplex in der "Saugriesle-<br />

Quelle" (im ABSP als regional bedeutsam eingestuft)<br />

� 7830-0028-002 bis 006 "Gennach" zwischen Gennach und <strong>Hiltenfingen</strong> (z.T. im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet, im ABSP als regional bedeutsam eingestuft)<br />

� 7830-0031-001 und 002 "Bierbächle" südwestlich <strong>Hiltenfingen</strong> (im ABSP als lokal<br />

bedeutsam eingestuft)<br />

4.4.1.3 Artenschutzkartierung<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

In Bayern wird seit 1980 ein biogeographisches Artenkataster, die sog. Artenschutzkartierung<br />

geführt. Sie dient als Planungsgrundlage gerade auch für die<br />

Landschaftsplanung, hat aber selbst keinen rechtlichen Status. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

befinden sich 7 Eintragungen von flächigen Lebensräumen und 50 Punktnachweise,<br />

die in der folgenden Liste und der Karte "Arten- und Biotoppotential"<br />

aufgeführt sind. Zu detaillierteren Informationen wird auf die ASK selbst verwiesen.<br />

Flächennutzungsplan 38 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Eintragungen Artenschutzkartierung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet (P für Punktnachweise,<br />

Angabe des jeweils aktuellsten Nachweisjahres):<br />

� P78300011 Gennach, <strong>Hiltenfingen</strong> (1982)<br />

� P78300027 a.d. Wertach Flußkm 31.4 (1982) (Im ABSP als überregional bedeutsam<br />

eingestuft)<br />

� P78300030 Brachäcker bei <strong>Hiltenfingen</strong> (1976)<br />

� P78300047 Wertachauen bei <strong>Hiltenfingen</strong> (1976) (Im ABSP als überregional<br />

bedeutsam eingestuft)<br />

� P78300097 Wiese 2 km N Gennach (1993) (Im ABSP als lokal bedeutsam eingestuft)<br />

� 78300140 Streuwiese in der "Saugriesle-Quelle" 1,25 km NNO <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />

(Im ABSP als regional bedeutsam eingestuft)<br />

� 78300141 Kiesgrube 2,2 km SW Höfen (1996) (Im ABSP als regional bedeutsam<br />

eingestuft)<br />

� 78300147 Wertach + Wertachaue zw. Wehr <strong>Hiltenfingen</strong> + Kraftwerk Schwabmünchen<br />

(1994) (Im ABSP als überregional bedeutsam eingestuft)<br />

� 78300160 Felder und Wiesen zw. Gennach und Ettringen (2008)<br />

� P78300161 Wiesen mit Bachlauf ca. 2 km N Gennach (1996)<br />

� 78300162 Waldstück Fichte mit gering. Laubwaldanteil (1996)<br />

� P78300163 Felder Wiesen ca. 2,5 km NNO Gennach (1996)<br />

� 78300164 Felder u. kleinere Wiesenstücke östl. Gennach (1996)<br />

� P78300167 Feldscheune ca. 2,5 km N Gennach (1996)<br />

� 78300172 landwirtschaftliche Nutzfläche (2/3 Acker, 1/3 Wiese O Schwabegg<br />

(2007)<br />

� P78300173 reg. Fluß (Wertach) Steilufer, Uferwald ca. 1 km SO Höfen (1996)<br />

� P78300177 in <strong>Hiltenfingen</strong>, nahe Friedhof (1997)<br />

� P78300179 Wertach mit Uferwald NW <strong>Hiltenfingen</strong> (1997)<br />

� P78300196 Feldscheune mit Schleiereulenkasten, 1 km NO Höfen (1998)<br />

� P78300216 Gennacher Härtle, 1,5 km N Gennach (1968)<br />

� P78300217 <strong>Hiltenfingen</strong> Wertachauen, südliches Ufer (1987)<br />

� P78300218 <strong>Hiltenfingen</strong> Wertachauen, nördliches Ufer (1990)<br />

� P78300220 Schwabmünchen II, Wertachauen SE Schwabegger Br. (1995)<br />

� P78300257 Saugrieslequelle bei <strong>Hiltenfingen</strong> (1996)<br />

� P78300259 <strong>Hiltenfingen</strong> (1994)<br />

� P78300278 Bierbächle SW <strong>Hiltenfingen</strong> (2005)<br />

� P78300285 Schleiereulenkasten Scheune Mayr R., in <strong>Hiltenfingen</strong> (2005)<br />

� P78300299 Schleiereulenkasten Außenscheune Müller Stefan; 1,5 km SW <strong>Hiltenfingen</strong><br />

(2005)<br />

� P78300301 Schleiereulenkasten Außenscheune Kratzer; 1,3 km S <strong>Hiltenfingen</strong><br />

(2000)<br />

� P78300302 Brutplatz Schuppen Mar R.; 1300 m S <strong>Hiltenfingen</strong> (2005)<br />

Flächennutzungsplan 39 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


� P78300360 Magerrasen am Wasserschutzgebiet (2008)<br />

� P78300361 E-Trasse an der Gennach (2008)<br />

� P78300362 E-Trasse NÖ <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />

� P78300363 Damm "Höfen" W <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />

� P78300364 Damm "Höfen" südlich (2008)<br />

� P78300365 Waldwiese an LKR-Grenze (2008)<br />

� P78300366 Lichtung SWW <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />

� P78300367 Lichtung Ö der Rinne (2008)<br />

� P78300368 Lichtung W der Rinne (2008)<br />

� P78300369 Schuttdeponie SÖ Höfenbrücke (2008)<br />

� P78300373 86856 <strong>Hiltenfingen</strong> (1977)<br />

� P78300390 Fehlangabe (Fundortangabe: München Stadt)<br />

� P78300395 86856 <strong>Hiltenfingen</strong>, Zugspitzstraße (2006)<br />

� P78300420 Feldflur südwestlich <strong>Hiltenfingen</strong>, westlich St 2015 (2008)<br />

� P78300421 Feldflur südlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />

� P78300422 Feldflur südlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />

� P78300423 Feldflur südlich <strong>Hiltenfingen</strong>, westlich Verbindungsstraße <strong>Hiltenfingen</strong><br />

Langerringen (2008)<br />

� P78300424 Feldflur südlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />

� P78300425 Feldflur südöstlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />

� P78300426 Feldflur südöstlich <strong>Hiltenfingen</strong>, westlich Verbindungsstraße <strong>Hiltenfingen</strong><br />

Langerringen (2008)<br />

� P78300427 Feldflur südöstlich <strong>Hiltenfingen</strong>, östlich neue Umgehungsstraße (2008)<br />

� P78300428 Feldflur südöstlich <strong>Hiltenfingen</strong>, westlich neue Umgehungsstraße<br />

(2008)<br />

� P78300429 Feldflur östlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />

� P78300443 Feldflur nordwestlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2007)<br />

� P78300447 Feldflur südöstlich Schwabegg, westlich Verbindungsstraße Schwabegg<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> (2007)<br />

� P78300448 Feldflur nordwestlich <strong>Hiltenfingen</strong>, nördlich Verbindungsstraße Höfen<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> (2007)<br />

� P78300456 Auwald östlich Wertach westlich <strong>Hiltenfingen</strong>, nördlich St 2027 (2007)<br />

4.4.2 Boden<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere durch<br />

Versiegelung, Erosion, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen<br />

Maßnahmen und Nutzungen minimiert werden. Soweit möglich und zumutbar, soll<br />

der Boden entsiegelt und regeneriert werden (LEP BI 1.2.2).<br />

Altlastverdacht soll geklärt sowie Altlasten entsprechend ihrer Dringlichkeit saniert<br />

und damit wieder nutzbar gemacht werden (LEP BI 1.2.3).<br />

Flächennutzungsplan 40 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Außerdem soll in winderosionsgefährdeten Lagen wie der Lech-Wertach-Ebene<br />

auf eine Verbesserung des Windschutzes hingewirkt werden (RP BI 1.4).<br />

4.4.3 Wasser<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Auen sollen in ihrer Biotopverbundfunktion<br />

erhalten und zu naturnahen Landschaftsräumen weiter entwickelt werden.<br />

Es ist anzustreben, die Nutzungen und Einwirkungen auf das Wasser, insbesondere<br />

die Flächennutzung, so anzuordnen und zu begrenzen, daß das Wasser seine<br />

Aufgaben im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann (LEP BI <strong>3.</strong>2).<br />

Grundwasser, das sich in einem qualitativ und quantitativ guten Zustand befindet<br />

und oberirdische Gewässer, die sich in einem guten ökologischen und chemischen<br />

Zustand befinden, sollen geschützt werden. Gewässer, bei denen der gute<br />

Zustand noch nicht erreicht ist, sollen saniert werden.<br />

Zum Schutz der Gewässer, der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher<br />

sol-len die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser entsprechend den<br />

Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bewirtschaftet werden.<br />

Dabei soll ein integrierter Ansatz verfolgt werden, der das Flussgebiet in seiner<br />

Gesamtheit betrachtet (LEP BI <strong>3.</strong>1).<br />

Schadstoffbelastungen des Grundwassers und des Bodens sollen verhindert werden.<br />

Bestehende Belastungen sollen abgebaut, insbesondere steigende Trends<br />

umgekehrt werden. Dazu sollen vorrangig die Ursachen beseitigt und - soweit<br />

erforderlich - Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden.<br />

Die Schutzwirkung des Bodens für das Grundwasser soll erhalten oder wiederhergestellt<br />

werden (LEP BI <strong>3.</strong>1.1.2).<br />

In Gebieten mit besonderer Empfindlichkeit sollen standortangepasste Nutzungen<br />

und weitergehende Anforderungen den Grundwasserschutz sicherstellen (LEP BI<br />

<strong>3.</strong>1.1.3).<br />

Bei der Nutzung der Grundwasservorkommen und bei Eingriffen, die Veränderungen<br />

der Grundwassermenge oder -beschaffenheit besorgen lassen, soll der öffentlichen<br />

Trinkwasserversorgung Vorrang eingeräumt werden (LEP BI <strong>3.</strong>1.1.4).<br />

Punktuelle Gewässerbelastungen, die nicht an der Quelle vermieden werden<br />

können, sollen nach dem Stand der Technik verringert werden. Diffuse Belastungen<br />

sollen durch Anwendung der besten verfügbaren Umweltpraxis begrenzt<br />

werden.<br />

Die vielfältigen Gewässerlandschaften mit ihren Auen sollen im Rahmen der<br />

Gewässerentwicklung erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Als Lebensräume,<br />

zur Entwicklung der Auen und zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffbelastungen<br />

sollen Gewässerrandstreifen angelegt werden.<br />

Flächennutzungsplan 41 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Für oberirdische Gewässer soll insbesondere der gute ökologische und chemische<br />

Zustand und für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächengewässer das<br />

gute ökologische Potential und der gute chemische Zustand erhalten oder erreicht<br />

werden (LEP BI <strong>3.</strong>1.2.1).<br />

Es ist von besonderer Bedeutung, die vielfältigen Gewässerlandschaften mit ihren<br />

Auen im Rahmen der Gewässerentwicklung zu erhalten bzw. wiederherzustellen.<br />

Der Anlegung von Gewässerrandstreifen als Lebensräume, zur Entwicklung der<br />

Auen und zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffbelastungen kommt besondere<br />

Bedeutung zu. Gleiches gilt für die Stärkung der Funktion der Gewässer als vernetzende<br />

Elemente der Lebensräume. (LEP BI <strong>3.</strong>1.2.2).<br />

Wo der morphologische Gleichgewichtszustand eines Gewässers gestört ist und<br />

Schäden für die Gewässerlandschaft oder bauliche Anlagen drohen, sollen flussbauliche<br />

Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dabei soll besonderer<br />

Wert auf eine naturschonende Gestaltung, auf die Erhaltung und Verbesserung<br />

der biologischen Wirksamkeit sowie der Sozialfunktionen der Gewässer gelegt<br />

werden (LEP BI <strong>3.</strong>1.2.3).<br />

Die Nutzungen und Einwirkungen auf das Wasser, insbesondere die Flächennutzung<br />

sollen so geordnet und begrenzt werden, daß das Wasser seine Aufgaben<br />

im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann (LEP BI <strong>3.</strong>2).<br />

Die Erhaltung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere durch Beschränkung<br />

der Bodenversiegelung, soll angestrebt werden (LEP BI <strong>3.</strong>2.1.2).<br />

Genutzte oder zur Nutzung vorgesehene Trinkwasservorkommen sollen durch<br />

Wasserschutzgebiete gesichert werden. Außerhalb der Schutzgebiete sollen empfindliche<br />

Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete<br />

für die öffentliche Wasserversorgung (Vorrang oder Vorbehaltsgebiete<br />

Trinkwasser) in den Regionalplänen gesichert werden (LEP BI <strong>3.</strong>2.2.3).<br />

Der Schutz vor den Gefahren des Wassers soll sich auf natürlichen Rückhalt in der<br />

Fläche, auf technische Schutzmaßnahmen und eine weitergehende Vorsorge<br />

stützen. Das Risiko für bestehende Siedlungen und bedeutende Infrastruktur soll -<br />

ökologisch und sozial verträglich reduziert werden (LEP BI <strong>3.</strong>3).<br />

Überschwemmungsgebiete sollen in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteräume,<br />

insbesondere in den Auen und an den Gewässern, erhalten oder reaktiviert und<br />

von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung, freigehalten werden.<br />

In natürlichen Rückhalteräumen soll die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen<br />

Anforderungen abgestimmt werden. Regelmäßig überflutete Flächen<br />

sollen als Auwald oder Grünland erhalten oder wiederhergestellt werden.<br />

Flächennutzungsplan 42 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Abb. 12: wasserwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Landwirtschaftliche Flächen sollen in der Regel nicht hochwassergeschützt werden<br />

(LEP BI <strong>3.</strong><strong>3.</strong>1.1).<br />

Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete, sowie<br />

geeignete (re)aktivierbare Flächen, die für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

benötigt werden, sollen als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluß und<br />

-rückhalt (Vorranggebiete Hochwasser) in den Regionalplänen gesichert werden<br />

(LEP BI <strong>3.</strong><strong>3.</strong>1.2).<br />

Auf der Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong> sind folgende wasserwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiete<br />

ausgewiesen:<br />

� Öffentliche Wasserversorgung T101 (BI 4.<strong>3.</strong>4.1)<br />

� Hochwasserabfluss- und Rückhalt (H23) (BI 4.4.<strong>3.</strong>1)<br />

Flächennutzungsplan 43 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


4.4.4 Klima<br />

Gewässermorphologischen Störungen wie Tiefenerosion mit Grundwasserabsenkungen<br />

soll insbesondere an Lech, Wertach und Wörnitz entgegengewirkt werden<br />

(RP BI 4.4.2.1).<br />

Die vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaften sollen auf der Grundlage von<br />

Gewässerentwicklungsplänen erhalten und entwickelt werden (RP BI 4.4.2.2).<br />

Die morphologische und biologische Durchgängigkeit und die biologische Wirksamkeit<br />

der Gewässer soll verbessert bzw. wiederhergestellt werden. Dies gilt<br />

insbesondere für nachfolgende Fließgewässer: Lech, Paar, Ecknach, Weilach,<br />

Friedberger Ach, Wertach, Schmutter, Laugna, Zusam, Singold, Gennach, Donau,<br />

Kleine Paar, Wörnitz, Eger, Brenz, Kessel, Egau, Klosterbach, Pulverbach, Brunnenbach,<br />

Glött, Nebelbach, Zwergbach (RP BI 4.4.2.3).<br />

Es ist von besonderer Bedeutung, die für das Klima von Siedlungsgebieten bedeutsamen<br />

Flächen, wie Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen, in ihrer<br />

Funktionsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern (LEP BI 2.2.8.3).<br />

4.4.5 Erholung<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Bei der Ordnung und Entwicklung von Räumen soll dem Bedürfnis nach Erholung<br />

in umwelt- und sozialverträglicher Weise Rechnung getragen werden (LEP BIII 1.1).<br />

Die Erfordernisse und Auswirkungen der unterschiedlichen Erholungsformen, wie<br />

Tages-, Wochenend- und Urlaubserholung, sowie der unterschiedlichen Belange<br />

insbesondere der Kinder, der Jugendlichen, der Familien sowie der alten und der<br />

behinderten Menschen sind möglichst zu berücksichtigen.<br />

sollen berücksichtigt werden (LEP BIII 1.1.1).<br />

Bei der Schaffung von Erholungseinrichtungen kommt den Belangen von Naturschutz<br />

und Landschaftspflege und dabei insbesondere der Vermeidung einer<br />

Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Gebiete oder des Landschaftsbildes besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

(LEP BIII 1.2).<br />

Erholungseinrichtungen sollen von schädlichen und störenden Immissionen freigehalten<br />

werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, die zu Lärmbelästigung und<br />

sonstigen Beeinträchtigungen führen können, sollen auf Gebiete beschränkt werden,<br />

in denen sie nicht störend wirken (LEP BIII 1.2.1).<br />

Dem Bedürfnis der Erholungssuchenden nach Ruhe und der Vermittlung des<br />

Erlebens von Natur und Landschaft kommt bei Einrichtungen zur Erholung in der<br />

freien Natur besondere Bedeutung zu (LEP BIII 1.2.2).<br />

Flächennutzungsplan 44 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Für Gewässer, an denen Gefährdungen des Naturhaushalts durch die Erholungsnutzung<br />

bestehen oder zu erwarten sind, sollen in den Regionalplänen die Uferbereiche<br />

in Zonen eingeteilt werden, in denen eine Neuerschließung bzw. eine<br />

weitere Erschließung für die Erholungsnutzung grundsätzlich möglich sein oder<br />

unterbleiben soll (LEP BIII 1.2.3).<br />

Bei Erholungseinrichtungen, die nicht vorrangig auf den Naturgenuss abstellen,<br />

kommt vielfältigen Betätigungsmöglichkeiten für eine große Zahl von Benutzern,<br />

der ganzjährigen Nutzbarkeit und vor allem dem ausreichenden Vorhandensein<br />

in den innerörtlichen Bereichen, besondere Bedeutung zu. Die vorrangige Schaffung<br />

von Erholungseinrichtungen in Verdichtungsräumen ist von besonderer Bedeutung<br />

(LEP BIII 1.2.4).<br />

Öffentliche Parks und Grünanlagen sowie Kleingartenanlagen sollen ausreichend<br />

und wohnungsnah geschaffen werden. Durch Landesgartenschauen sollen beispielgebende<br />

Grünanlagen, vorrangig in Oberzentren und möglichen Oberzentren,<br />

zur Verbesserung der innerstädtischen Erholungsmöglichkeiten, aber auch<br />

des Stadtklimas und der Lebensbedingungen für die heimische Pflanzen- und<br />

Tierwelt geschaffen werden. Regionalgartenschauen sollen dazu beitragen, innerörtliche<br />

Grünanlagen vorrangig in Mittelzentren und möglichen Mittelzentren<br />

zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten zu schaffen, auszubauen und zu<br />

sichern (LEP BIII 1.2.5).<br />

Die Radwegeverbindungen sollen so ausgebaut werden, daß sie ihre Funktionen<br />

für einen sicheren und attraktiven Tourismus-, Freizeit- und Berufsverkehr erfüllen<br />

können (RP BIV 1.5)<br />

4.4.6 Land- und Forstwirtschaft<br />

ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Der Erhaltung naturnaher Waldbestände vor allem im Bergwald, im Auwald und<br />

auf Sonderstandorten sowie naturnaher Waldränder kommt besondere Bedeutung<br />

zu. Gleiches gilt für die Gewährleistung der natürlichen Waldverjüngung. Es<br />

ist anzustreben, das Standortpotenzial und das natürliche Artengefüge nicht<br />

nachteilig zu verändern (LEP B2.2.6.1).<br />

In standortbedingten Grünlandbereichen soll auf die Erhaltung und Vermehrung<br />

des Grünlands hingewirkt werden (LEP BI 2.2.8.2)<br />

Im Umfeld von Biotopen und Biotopverbundsystemen sind schonende Bewirtschaftungsformen<br />

anzustreben (LEP BI 2.2.7.4).<br />

Die Sicherung und Stärkung einer nachhaltig betriebenen Haupt- und Nebenerwerbslandwirtschaft<br />

als Wirtschaftsfaktor und die Erhaltung ihrer landeskulturellen<br />

Bedeutung ist anzustreben (RP BII 7.1).<br />

Flächennutzungsplan 45 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />

4.<br />

Nach RP BII 7.2 sollen in den Teilräumen mit vorwiegend günstigen Erzeugungs-bedingungen,<br />

wie in der Schwabmünchner Hochterrasse, die Voraussetzungen für<br />

eine intensive Landbewirtschaftung gesichert werden.<br />

In den waldarmen Bereichen, insbesondere in den Talräumen von Donau, Lech,<br />

Wertach, Zusam und Schmutter soll auf die Erhaltung und Mehrung der vorhandenen<br />

Waldflächen hingewirkt werden (RP BI 1.9)<br />

Der Auwald entlang der Wertach zwischen Augsburg und <strong>Hiltenfingen</strong> wurde mit<br />

der Verordnung des Landratsamtes Augsburg vom 01.10.85 zum Bannwald erklärt.<br />

Am 11.10. 85 trat die Bannwaldverordnung in Kraft (vgl. Amtsblatt des LRA Augsburg<br />

Nr. 40, vom 10.10.85)<br />

Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwickeln,<br />

ist es von besonderer Bedeutung, daß die Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima,<br />

Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken<br />

als natürliche Lebens<strong>grundlagen</strong> dauerhaft gesichert und - wo möglich - wieder<br />

hergestellt werden (LEP BI 1.1).<br />

Für Pflanzen und Tiere, die auf nicht oder nur extensiv genutzte Landschaftsteile<br />

angewiesen sind, sollen Lebensräume in ausreichender Größe erhalten, gesichert<br />

und zu einem Biotopverbundsystem bei Unterstützung der ökologischen Kohärenz<br />

der Natura 2000-Gebiete weiter entwickelt werden (LEP BI 1.<strong>3.</strong>2).<br />

Flächennutzungsplan 46 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Flächennutzungsplan 47 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


5.1 Siedlungsgeschichte<br />

5.1.1 Ortsgeschichte <strong>Hiltenfingen</strong> 3<br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Hiltofingen oder Hittlofingen findet sich schon in frühesten Jahrhunderten, als die<br />

meisten Ortschaften zwischen der Wertach und dem Lech, im Günz- und Mindeltale,<br />

sowie an der Zusam zum Reichslehen als Eigentum der Grafen des Landes<br />

gehörten, die solche Ortsanteile nach dem damaligen Lehen-System als Soldlehen<br />

an ihre Dienstmannen (Militis) verliehen, welche<br />

als Miliz der Grafschaft ihrem Aufgebote zu folgen<br />

und Kriegsdienste zu leisten hatten. Ein solches Soldlehen<br />

war <strong>Hiltenfingen</strong>, das zur Amtsvogtei Schwabeck<br />

gehörte, mit Ausnahme einiger Höfe, die an das<br />

Spital oder an einige Privaten nach Augsburg u. a.<br />

lehenbar waren.<br />

Überhaupt ist die Geschichte <strong>Hiltenfingen</strong>s eng mit<br />

jener der alten Herrschaft Schwabegg verknüpft, deren<br />

Zugehörde der Ort seit den ältesten Zeiten war.<br />

Die mächtigen Herren von Schwabegg, Lehensträ-<br />

Abb. 13: <strong>Gemeinde</strong>wappen<br />

ger der Herzoge von Schwaben, hatten ihrerseits<br />

wieder ihre ritterlichen Dienstmänner (Vasallen) mit Gütern ihrer Herrschaft belehnt<br />

(ebenso die Bischöfe von Augsburg - Vögte). Solche Ritter saßen auch im 1<strong>3.</strong><br />

Jahrhundert in <strong>Hiltenfingen</strong> (Ritter Conrad von <strong>Hiltenfingen</strong> ist vom Jahre 1290<br />

beurkundet). Ein Dienstmann der Augsburger Kirche - Diepold - schenkte um die<br />

Mitte des 12. Jahrhunderts ein Gut und eine Kirche zu <strong>Hiltenfingen</strong> an das Kloster<br />

Ursberg.<br />

Zwischen 1151-1164 erhielten Egilolf und Mäcifrit (glaublich Dienstmänner der<br />

Straßenvogtei) von Hiltofingen eine Schenkung des Ulrich von Steinhausen (de<br />

lapidea Domo), welcher sein Eigentum in Hirblingen (Landgericht Göggingen),<br />

das er von einer gewissen Kunigund von Augsburg an sich gebracht hatte, den<br />

Brüdern der heil. Ulrich und Afra zu Augsburg zustellte (Mon.boic.XXII.pag.93).<br />

Egilolf erscheint mit Ende des 12. Jahrhunderts abermals als Zeuge bei der Vergebung<br />

eines Hofes zu Hiltofingen, welcher Hiltigund von Tammingen (unbek. Ort)<br />

an dasselbe Kloster St. Ulrich und Afra in Augsburg schenkte (Loc.cit.pag.66).<br />

In einer Verhandlung wegen des Patronatsrechtes zwischen dem Konvent von St.<br />

Ulrich und St. Georg auf die Kirche Burgwalden (früher Oettenhofen benannt)<br />

leistete Machtolf, Pfarrer in Hiltofingen, 1180 Bürgschaft (Mon.boic.XXIII pag.2).<br />

Als das Geschlecht der Schwabegger 1168 erlosch, zog Kaiser Friedrich Barbarossa<br />

die Augsburger Vogtei und die Hausgüter der Schwabegger an sich und so kam<br />

die Burg Schwabegg mit ihrem Zubehör - darunter die Grundherrschaft über den<br />

Meierhof von <strong>Hiltenfingen</strong> samt dem dazugehörigen Dorfgericht - an die Hohenstaufen.<br />

(3) Auszug aus: "Chronik der Herrschaft Schwabeck von Zacher 1846" sowie aus "Wahrheitsfreund 1887<br />

- Geschichtliche Erinnerungen von Birle" x.x. (Sinkelbote 2. Jahrgang, S.7,8,10,79)<br />

Flächennutzungsplan 48 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Hundert Jahre später - 1266 - kam <strong>Hiltenfingen</strong> mit der Herrschaft Schwabegg<br />

durch den letzten hohenstaufischen Schwabenherzog Conradin durch Beerbung<br />

an Bayern (unter den Bayernherzog Ludwig II., dem Strengen, ein Onkel des letzten<br />

Hohenstaufen); stand also bereits mehr als 500 Jahre unter bayerischem Szepter,<br />

als andere Schwaben anno 1806 ihre 300 Herrschaften verloren. <strong>Hiltenfingen</strong> stand<br />

unter dem Bayerischen Pflegeamt Türkheim. In der Ortschaft <strong>Hiltenfingen</strong> waren<br />

noch im Jahre 1783 Grundholden des Klosters Steingaden. Die Abgaben von<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> waren in Geld auf 136 fl. veranschlagt (das Kloster Steingaden wurde<br />

im Bauernkrieg am 11.5.1525 ausgeraubt und niedergebrannt). (Skb.2.Jahrg., S.26)<br />

Ob sich die Hiltenfinger Bauern am Bauernkrieg beteiligten und sich mit den 16<br />

Artikeln der Langerringer, welche dieselben am 2<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1525 dem Stadtrate von<br />

Augsburg in einem Beschwerdebriefe einreichten, einverstanden erkärten, ist<br />

nicht bekannt.<br />

Überhaupt sind Ereignisse aus dem Bauernkriege und dem 30jährigen in hiesiger<br />

<strong>Gemeinde</strong> nirgends verzeichnet. Der Pfarrhof brannte 1620 vollständig nieder und<br />

mit ihm wurden auch sämtliche Pfarrbücher und Urkunden vernichtet.<br />

Die Herrschaft Schwabegg war seit 1705 Bestandteil der kurbayerischen Stammlande;<br />

seit Kurpfalzbayern 1777 4 gehört der Ort zu Bayern.<br />

1777 erlosch mit dem Tod Maximilians III. die sog. "ludowizische" (altbayerische)<br />

Linie der Wittelsbacher im Mannesstamm. Damit trat ein Erbfall ein, der bereits 1329<br />

im Hausvertrag der Pavia von den Wittelsbachern festgeschrieben wurde.<br />

5.1.2 Die Gerichtsherrschaft in <strong>Hiltenfingen</strong><br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Zur Zeit der Gaugrafschaft unter Karl dem Großen stand die Gerichtsbarkeit in<br />

unserer Gegend dem Augstgrafen (Augstgau = Augsburger-Gau) zu. Als im 10.<br />

Jahrhundert die Auflösung der alten Gauverfassung erfolgte und an Stelle der<br />

Gaue Grafschaften traten, erhielten die Inhaber dieser Grafschaften die Gerichtsbarkeit<br />

und wurde ihr Verwaltungs- und Gerichtsbezirk nach dem Grafen benannt.<br />

So tritt in unserem Bezirke damals die Markgrafschaft Burgau in den Vordergrund.<br />

Als oberster Gesetzgeber und Richter galt wohl der Herzog. Nach dem Aussterben<br />

der Hohenstaufen wurden die Gebietsherren größtenteils reichsunmittelbar und<br />

sie kümmerten sich wenig um den für das Augsburger Gebiet aufgestellten<br />

Landvogt. Denn die Kaiser sahen sich genötigt, wichtige Vogteirechte, wie die<br />

Gerichtsbarkeit, das Geleitrecht u. a. den verschiedenen Gebietsherren zu überlassen.<br />

Auf diese Weise entstanden in unserer Gegend verschiedene Gerichte (Bobingen,<br />

Großaitingen, Mittelneufnach, Seyfriedsberg, Mickhausen).<br />

(4) 1777 erlosch mit dem Tod Maximilians III. die sog. "ludowizische" (altbayerische) Linie der<br />

Wittelsbacher im Mannesstamm. Damit trat ein Erbfall ein, der bereits 1329 im Hausvertrag der Pavia<br />

von den Wittelsbachern festgeschrieben wurde. Er besagte, daß alle Rechte und Besitzungen der<br />

ausgestorbenen Linie an die überlebende Linie - in diesem Fall also die "rudolfinische" (pfälzische)<br />

Linie - übergehen sollten. Die Orte, die mit "1777" datiert sind, kamen also nicht neu zum nun<br />

vereinten Pfalz-Bayern, sondern waren auch bereits vorher im Besitz der einen oder anderen<br />

wittelsbachischen Linie. (©Haus der Bayerischen Geschichte)<br />

Flächennutzungsplan 49 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Gerichtsherrschaft in <strong>Hiltenfingen</strong> war nach Beseitigung der gaugräflichen Befugnisse<br />

das Haus Bayern. Die Gerichtsbarkeit hatte sich aber von den Augstgrafen,<br />

den Markgrafen von Ursing-Ronsberg an die Markgrafen von Burgau vererbt.<br />

Noch im 15. Jahrhundert nahm der Landvogt von Burgau die Abwandlung der<br />

vier hohen Fälle vor und die ganze Strafgerichtsbarkeit in Anspruch. Damals galt<br />

es als Herkommen, da die Gerichtsbarkeit in Dorf und Flur <strong>Hiltenfingen</strong> samt allen<br />

Ehehaften (d. i. Mühle, Schmiede, Bader, Wirtschaften) den niederen Gerichtsbezirk<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> bildete, dagegen die Fälle, die an Leib und Leben zu ahnden<br />

waren, nach Schwabegg zuständig waren. Später befand sich in <strong>Hiltenfingen</strong> das<br />

Hochgericht der ganzen Herrschaft Schwabegg, dort war auch seit 1470 die<br />

Hinrichtungsstätte. Noch im Jahre 1802 wurden Verbrecher von Türkheim, dem<br />

Hauptort der Herrschaft Schwabegg, nach <strong>Hiltenfingen</strong> zur Hinrichtung gebracht.<br />

Dem Gericht in <strong>Hiltenfingen</strong> saßen im Namen der Gerichtsherrschaft ein geschworener<br />

Gerichtsmann vor, der mit 12 Urteilssprechern oder geschworenen Richtern<br />

"ein offen verbannen Gericht" unter der Linde vor dem Pfarrhof bei dem Steinkreuz<br />

hielt. Dieser Platz ist heute noch der sog. "Stillstand" oder Verkündplatz für weltliche<br />

Verordnungen und dergleichen (am Sonntag nach dem Hauptgottesdienst). Die<br />

Halsgerichtsstätte, das Hochgericht für schwere Verbrechen aus dem Landgerichtsbezirke<br />

Türkheim befand sich etwa 1km nordöstlich vom Orte gegen den<br />

ansehnlichen Markt Schwabmünchen (unterhalb der heutigen Wirtschaft "Hiltenfinger<br />

Keller"). Später wurde auf dieser Stätte ein Kreuz errichtet. Aber von all dem<br />

ist heute nichts mehr zu sehen. Das Kreuz verschwand mit der Flurbereinigung<br />

1913/14. Nur das Grundbuch nennt noch die Flurnamen "Galgenmahd, Galgenacker,<br />

Richtplatz, Richtstattacker".<br />

In der Regel setzte sich das Gericht aus dem Vogt als Gerichtsmann und 12<br />

Richtern zusammen; bei letzteren dauerte die Amtszeit auf Lebenszeit oder auch<br />

nur zwei Jahre, indem jedes Jahr sechs ausschieden und dafür andere drei aus<br />

den Bauern (den Beroßten) und drei aus den Söldnern (den Unberoßten) gewählt<br />

wurden.<br />

Die Ausübung der Gerichtsbarkeit, insbesondere der hohen, verursachte den<br />

einzelnen Gerichtsherrschaften erhebliche Kosten. 1722/23 erbaute nun der<br />

schwäbische Reichskreis Augsburger Viertels zu Buchloe ein Zucht- und Arbeitshaus.<br />

Die Kosten sollten durch eine Steuer von 12 Kreuzern von jeder Feuerstätte<br />

aller zum Verbande gehörenden Orte aufgebracht werden. Die Urteilsfällung<br />

blieb den zuständigen Kreisständen vorbehalten, an welche die Gerichtsakten mit<br />

einem Gutachten eingeschickt wurden. Die Verurteilten wurden dem Pflegeverwalter<br />

von Buchloe als dem Bannrichter zur Vollstreckung des Urteils überwiesen.<br />

Es scheint, daß hier viele ihr Schicksal ereilte, denn P. Hauntingen von St. Gallen<br />

schreibt in seinem Reisetagebuch von 1781: "Noch ehe man (von Mindelheim her)<br />

ins Dorf hinkommt, ist ein in der Tat trauriger Anblick, so viele unglückliche Schlachtopfer<br />

der Gerechtigkeit auf verschiedene Weise entleibt vor sich zu sehen."<br />

Die Säkularisation 1803 hob die Gerichtsbarkeit der geistlichen Herren auf und das<br />

Jahr 1848 gab dieselbe restlos in die Hände des Staates.<br />

Flächennutzungsplan 50 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


5.1.3 Die Viereckschanze im Härtle 5<br />

Im Härtle (Wald) zwischen <strong>Hiltenfingen</strong> und Gennach, abseits der alten Römerstraße,<br />

liegt eine Viereckschanze. Solche Viereckschanzen befinden sich in unserem<br />

Landkreis noch im "Buschelgraben" bei Schwabegg und am Schalkenberg<br />

bei Willmatshofen. Sie wurden früher wegen ihrer ziemlich regelmäßigen Gestalt<br />

als Anlagen römischer Truppen (Römerschanze) angesehen.<br />

Diese Annahme hat sich aber als irrig erwiesen - und sind derartige Erdwerke als<br />

landwirtschaftliche Anlagen, als Umwallungen von Einzelhöfen der letzten vorrömischen<br />

Zeit, als befestigte spätkeltische Gutshöfe (Keltenschanzen) zu bezeichnen.<br />

Diese Viereckschanzen können in gewissem Sinne als Vorläufer der viereckig<br />

ummauerten provinzial-römischen Meierhöfe unseres süddeutschen Gebietes betrachtet<br />

werden.<br />

Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Bewohner dieser Viereckschanzen durch die<br />

Römer zum Verlassen dieser Anlagen genötigt wurden, die Schanzen zur Römerzeit<br />

wieder besiedelt waren, ja auch im frühen Mittelalter noch ihren Zweck erfüllen<br />

mussten.<br />

Innerhalb des Walles war wohl eine Umfriedung aus Holz mit einem Tor, so daß das<br />

Ganze einen befestigten Einzelhof darstellte, der Schutz bot gegen wilde Tiere und<br />

Menschen sowie Viehbestand vor feindlichem Überfall sicherte. Über den Graben<br />

führte jedenfalls eine einfache Holzbrücke.<br />

Die Viereckschanze im Härtle, links am Fußweg <strong>Hiltenfingen</strong> - Gennach mißt etwa<br />

70m 2 , ist mit einem Wall und Graben umgeben (Grabenlänge ca. 52 m). Die Ecken<br />

Abb. 14: Historische Karte von <strong>Hiltenfingen</strong> (Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung)<br />

(5) Quelle: Nach Ludwig Miller, Walkertshofen (Sinkelbote; 2. Jahrgang S. 86)<br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Flächennutzungsplan 51 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


sind etwas erhöht, der Wall ist an der Nordseite stärker, die Nordwestecke sehr<br />

stark erhöht (dient heute den Füchsen als Wohnung). Die Wallhöhe beträgt 1m,<br />

vom Graben 3m. Zugänglich war die Schanze wahrscheinlich von Norden her, ein<br />

leichter Einschnitt ist auch von Osten her zu erkennen. Als Eigenart dieser Schanze<br />

ist zu bezeichnen, daß sie gegen Nordwesten hin ein großer Halbkreis aus niedrigem<br />

Wall mit seichtem Graben davor umschließt.<br />

5.1.4 Die Pfarrkirche in <strong>Hiltenfingen</strong> 6<br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Als im Jahre 1266 die Grafschaft Schwabeck und mit ihr auch <strong>Hiltenfingen</strong> an das<br />

Haus Bayern (Wittelsbach) kam, schenkten die Herzoge Heinrich und Ludwig von<br />

Bayern um 1280-1290 Kirchensatz und Patronatsrecht der Ordens-Kommende<br />

Blumenthal (bei Aichach). Von dieser Zeit an war Collator (Verleiher) der Pfarrei<br />

der deutsche Orden, welcher dahier einen Zehentstadel hatte und seine Einkünfte<br />

wie auch Ausgaben auf Unterhaltung des Pfarrers, sowie der Kultusgebäude<br />

(Pfarrhaus und Kirche) durch den deutsch-ordenschen Kastner von Weil administrieren<br />

ließ. Als bei der Säkularisation 1803 der deutsche Orden aufgelöst wurde,<br />

kam <strong>Hiltenfingen</strong> an die Krone Bayern, das seither das Patronatsrecht ausübte.<br />

Kraft des nach der Revolution von 1918 abgeschlossenen Konkordates übt es die<br />

jeweilige Regierung aus.<br />

Die Pfarrkirche ist nach den vorhandenen Niederschriften um das Jahr 1490 erbaut<br />

worden. Frei neben der Pfarrkirche steht der incl. Turmkreuz 64 Meter hohe Turm<br />

(bis zum Dach ca. 40 Meter hoch), der schon von weitem auf <strong>Hiltenfingen</strong> und<br />

sein Gotteshaus aufmerksam macht. Er ist 7 Meter im Geviert erbaut und hat 1,90<br />

Meter starke Grundmauern. Der unterste Raum soll früher als Gefängnis gedient<br />

haben (der Grafschaft Schwabegg). Der Turm ist bedeutend älter als die Pfarrkirche.<br />

Schon an seinem Äußern weist er drei Bauperioden auf. Der massige Unterbau<br />

geht in die romanische Zeit zurück, etwa in das 12. Jahrhundert. Nach den<br />

vorhandenen Niederschriften war er ursprünglich der Turm eines gräfl. Türkheim-<br />

Schwabegg’schen Schlosses. Dieses sei dann beim Bau der Pfarrkirche niedergerissen<br />

worden und habe dieser Platz machen müssen. Um diese Zeit dürfte dann<br />

der Turm in die Höhe geführt und mit einem Satteldach abgeschlossen worden<br />

sein.<br />

Während der größere untere Teil des Turmes romanische Ornamente trägt, ist der<br />

obere mit gotischen geschmückt. Um das Jahr 1710 wurde das Satteldach bis zur<br />

Glockenstube abgetragen und der barocken Bauweise entsprechend ein Oktogon<br />

mit Zwiebelhaube aufgesetzt. In diesem Zustande verbleib der Turm bis zum<br />

1<strong>3.</strong> März 1846. Ein gewaltiger Brand brach in dem Stadel der benachbarten<br />

Wirtschaft aus - in der Nacht vom 1<strong>3.</strong> auf 14. März 1846. Da ein starker Wind wehte,<br />

wurden die Funken auf die schindelbedeckte Kuppel getrieben. Diese fing Feuer<br />

und brannte vollständig nieder. Da der Feuerherd auf dem Turm abgeriegelt<br />

werden konnte, entstand kein weiterer Schaden. Nach Erledigung aller Vorarbei-<br />

(6) Von Pfarrer Ludwig Hartard nach vorhandenen Niederschriften in der Pfarrregistratur (Sinkelbote<br />

10.Jahrgang)<br />

Flächennutzungsplan 52 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

ten wurde der entstandene Schaden<br />

beseitigt und im Jahre 1850 dem Turme<br />

seine jetzige Gestalt verliehen.<br />

Über die Frühzeit der Kirche (Erbauung<br />

und innere Ausstattung) sind<br />

deshalb keine Urkunden vorhanden,<br />

weil unter dem Pfarrer Johann Würstle<br />

(1620-1633) der Pfarrhof 1620 total<br />

abbrannte. Dieser Brand zerstörte alles,<br />

auch die vorhandenen Urkunden<br />

und Matrikelbücher. Erst vom Jahre<br />

1649 an, also nach Beendigung des<br />

30-jährigen Krieges werden die Pfarrbücher<br />

wieder ordnungsgemäß geführt.<br />

Nach späteren Niederschriften gilt als<br />

Erbauungsjahr der Kirche das Jahr<br />

1490. Um uns diese, so wie sie damals<br />

erbaut wurde, vorstellen zu können,<br />

müssen wir uns an stelle des des heutigen<br />

Chores einen bedeutend kleineren<br />

vorstellen und die rückwärtige<br />

Kirche um die beiden Emporen verkleinert<br />

mit dem Ausgang nach rückwärts<br />

uns denken.<br />

Die erste Inneneinrichtung dürfte<br />

wohl dem damaligen Kunststil entsprechend<br />

spätgotisch gewesen<br />

sein. Leider ist diese Einrichtung vollständig<br />

verschwunden, bis auf eine<br />

kleine 90 cm große Figur. Diese fand<br />

sich auf dem Dachboden der Sakristei<br />

in sehr ruinösem Zustande. Es ist<br />

Abb. 15: St. Sylvester von Süden<br />

das Bildnis des hl. Papstes Sylvester,<br />

des Patrones der Pfarrkirche. Auf der Epistelseite im Chore hat nun dieser wertvolle<br />

Zeuge aus längst vergangenen Tagen seinen Ehrenplatz an der Wand erhalten.<br />

Vermutlich war diese Statue die Mittelfigur im ersten Hochaltare. Der hl. Papst<br />

Sylvester hat zu Füßen einen Stierkopf. Dies bedeutet: Mit brutalster Gewalt hat<br />

man 300 Jahre von seiten des römischen Staates gegen die Kirche gekämpft und<br />

zuletzt blieb Sieger die Kirche. Papst Sylvester war der Papst, welcher diesen<br />

Triumph unter Kaiser Konstantin erleben durfte. Dieser Heilige galt schon sehr früh<br />

als Schutzpatron der Tiere und wurde vom gläubigen Volke in Viehseuchen<br />

vertrauensvoll um seine Fürbitte angerufen.<br />

Flächennutzungsplan 53 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Die erste Einrichtung der Kirche erreichte ein Alter von 200 Jahren. Brüchig geworden<br />

durch den Zahn der Zeit und noch mehr, weil sie nicht mehr dem Kunstgeschmack<br />

der neuen Zeit entsprach, mußte sie einer neuen weichen. Das Ende des<br />

30-jährigen Krieges brachte nach Überwindung von viel Elend und Not wieder den<br />

neuen wirtschaftlichen und kulturellen Aufstieg. Dieser machte sich auch in hiesiger<br />

<strong>Gemeinde</strong> bemerkbar. Bartholomäus Götschl, Pfarrer von 1669-1692 machte<br />

sich mit Feuereifer daran, das alte Gotteshaus dem Zeitstil, des Barock entsprechend<br />

gänzlich umzugestalten. Dieser seeleneifrige Priester dachte aber nicht<br />

bloß an den Wiederaufbau des Gotteshauses von Stein, sondern noch mehr an<br />

den Wiederaufbau des geistigen Gottestempels, an die religiöse Hebung seiner<br />

Seelsorgskinder. Dieses Bemühen fand reiche Unterstützung bei der geistlichen<br />

und weltlichen Behörde. Letztere, das in Türkheim weilende Fürstenpaar stifteten<br />

aus spezieller Andacht zum hl. Joseph, Nährvater Jesu und Gespons Mariens beim<br />

lobwürdigen Gotteshaus<br />

<strong>Hiltenfingen</strong>, Deutsch-Ordens,<br />

im Jahre 1671 eine<br />

Bruderschaft und legierten<br />

530 Gulden, daß daraus<br />

die Kosten bestritten<br />

werden. Confimiert wurde<br />

die Bruderschaft in dem<br />

nämlichen Jahre durch<br />

Weihbischof Caspar, Generalvikar<br />

des Bischofs<br />

Joh. Christophorus, Freiherr<br />

von Freyberg in Augsburg.<br />

Die Stiftung bewog<br />

Pfarrer Götschl, die Kirche<br />

Abb. 16: St. Sylvester, Innenraum<br />

als Bruderschaftskirche zu<br />

Ehren des hl. Joseph auszugestalten.<br />

Zunächst wurde an Stelle der vorhandenen Holzdecke die heutige Barockdecke<br />

in Tonnenform eingebaut. Diese wurde mit Stuck geziert und die Medaillons in der<br />

Mitte, 5 an der Zahl, mit Bildern auf Leinwand gemalt, geschmückt. Diese Bilder,<br />

ebenso die Bilder in den kleinen Feldern über den Fenstern, schuf der Maler Jörg<br />

Knappich von Augsburg.<br />

5.1.5 Die St. Leonhardskapelle in <strong>Hiltenfingen</strong> 7<br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Die St. Leonhardskapelle ist vielleicht das älteste Bauwerk <strong>Hiltenfingen</strong>s. Nach den<br />

Bauformen zu schließen, ist sie um 1400 entstanden. Sie lag damals noch außerhalb<br />

des Dorfes. Jetzt aber liegt sie infolge der fortschreitenden Siedlung ungefähr<br />

am Nordostende des Ortes, an der Straße nach Schwabmünchen. Es wird ange-<br />

(7) Quelle: Auszug aus Sinkelbote; 4. Jahrgang S. 94)<br />

Flächennutzungsplan 54 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


nommen, daß die Kapelle, die übrigens so groß und ansehnlich ist, daß sie manch<br />

kleineren <strong>Gemeinde</strong> als Pfarrkirche dienen könnte, ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung<br />

nach eine "Hirtenkapelle" war.<br />

Wir dürfen wohl daran denken, schon mit Rücksicht auf den Patron St. Leonhard,<br />

daß vielleicht die Erbauung der Kapelle mit einem frommen Gelübde der <strong>Gemeinde</strong><br />

in Viehseuchennot in Zusammenhang gebracht werden darf (ähnlich in Langerringen<br />

und Großaitingen). Es wird nicht ohne Grund vermutet, daß die Hiltenfinger<br />

Leonhardskapelle ursprünglich den 14 Nothelfern geweiht war und St. Leonhard<br />

Nebenpatron gewesen ist (ähnlich wie bei der St. Leonhardskapelle in<br />

Langerringen, wo auch St. Leonhard der Namengebende für die Kapelle wurde).<br />

Im übrigen kann die Frage offen gelassen werden, ob die heiligen Nothelfer oder<br />

St. Leonhard den Vorrang hatte - auf alle Fälle steht fest: Das ganze ausgehende<br />

Mittelalter stand unter der Psychose der schrecklichen Pestnot, die unter den<br />

Menschen ungeheure Opfer forderte, und der Viehseuchennot, welche Tiere<br />

heimsuchte, und verschiedener sozialer Nöte. Die Verehrung St. Leonhards als<br />

Viehseuchenpatron und der 14 heiligen Nothelfer als Pestpatrone mußte sich, wie<br />

leicht erklärlich, auch in dem Bau der um jene Zeit entstandenen Kirchen und<br />

Kapellen sinnfällig auswirken.<br />

5.2 Denkmäler<br />

5.2.1 Bodendenkmäler<br />

Im Bereich des Flächennutzungsplanes sind nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand<br />

des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege folgende Bodendenkmäler<br />

mit archäologischen Funden und Befunden nachgewiesen oder sind aufgrund<br />

der Topographie und in vergleichbarer Lage nachgewiesener benachbarter<br />

Fundstellen folgende Bodendenkmäler zu vermuten:<br />

1. Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0061, FlstNr. 2309; 2310; 2312 [Gmkg. Schwabmünchen] 821;<br />

822 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

2. Reihengräber des Frühmittelalters.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0091, FlstNr. 14; 16; 22; 59/24; 59/28; 59/29; 59/32; 186; 188;<br />

189; 190/2; 201; 202; 203; 204/2; 279; 1401/2; 1401/4; 1401/5; 2716 [Gmkg.<br />

<strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

<strong>3.</strong> Schanze mit Ringwall vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.<br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0092, FlstNr. 598; 1319; 1319/2; 1319/3; 1320; 1320/2; 1321;<br />

1322; 1325; 1327 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

Flächennutzungsplan 55 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


4. Straße der römischen Kaiserzeit.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0093, FlstNr. 1; 2/2; 3; 4; 5; 7; 9; 10; 13; 14; 16; 22; 29; 30; 30/2;<br />

31; 33; 42; 43; 44/2; 45; 47; 51/3; 59/2; 59/7; 59/19; 59/22; 59/24; 59/25; 59/27;<br />

59/28; 59/29; 59/30; 59/31; 59/32; 59/33; 59/37; 59/38; 59/46; 59/47; 59/51;<br />

59/52; 159; 160/2; 173; 174; 174/3; 175; 176; 178; 179; 185; 186; 188; 190/2; 203;<br />

204/2; 204/9; 204/11; 206; 208; 211; 212; 214; 217; 218; 221; 222; 223; 224; 224/2;<br />

225; 226; 229; 230; 230/2; 231; 232; 234; 235; 251; 251/1; 252; 279; 703; 748; 750;<br />

751/4; 752/3; 753/4; 758; 836; 844; 855; 1401/2; 1708; 1709/2; 1709/3; 1709/4;<br />

1709/5; 2229; 2234; 2237/2; 2238/13; 2238/14; 2302/4; 2302/5; 2302/6; 2302/8;<br />

2302/9; 2302/10; 2302/11; 2302/12; 2302/13; 2302/15; 2302/30; 2302/32;<br />

2302/34; 2302/38; 2302/40; 2302/41; 2302/43; 2302/44; 2618; 2620; 2622;<br />

2622/2; 2623/2; 2649; 2657; 2703/2; 2704; 2706/1; 2715; 2716; 2716/1; 2716/2;<br />

2716/3 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>] 566 [Gmkg. Traunried]<br />

5. Straße frühgeschichtlicher Zeitstellung im Luftbild.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0095, FlstNr. 636; 650; 1064; 1070; 1071; 1072; 1073; 1074; 1075;<br />

1076; 1077; 1078; 1079; 1080; 1081; 1361; 1362; 1517/2 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

6. Siedlungsspuren vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung im Luftbild.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0096, FlstNr. 1354; 1355 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

7. Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0097, FlstNr. 549; 550; 550/2; 551; 598; 629 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

8. Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0139, FlstNr. 652; 653; 655 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

9. Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0142, FlstNr. 477; 478; 479; 480; 516; 587; 588; 588/3; 588/4;<br />

589; 596; 597; 600; 600/1 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

10. Mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Altort von <strong>Hiltenfingen</strong>.<br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0174, FlstNr. 1; 2/2; 3; 4; 5; 7; 9; 10; 13; 14; 16; 22; 24; 25; 25/4;<br />

25/5; 25/6; 26/2; 29; 30; 30/2; 31; 33; 33/2; 35; 36; 39/2; 39/4; 40; 42; 43; 45; 49;<br />

51/3; 53/1; 53/3; 53/4; 53/5; 54; 54/3; 55/2; 58; 59/2; 59/6; 59/7; 59/8; 59/9;<br />

59/10; 59/11; 59/12; 59/13; 59/14; 59/17; 59/18; 59/19; 59/20; 59/22; 59/24;<br />

59/25; 59/27; 59/28; 59/29; 59/30; 59/31; 59/32; 59/33; 59/36; 59/37; 59/38;<br />

59/39; 59/40; 59/41; 59/42; 59/43; 59/44; 59/46; 59/47; 59/48; 59/49; 59/50;<br />

59/51; 59/52; 60; 61; 62; 62/1; 64; 66; 67; 68; 73/2; 75; 76; 77; 78; 79; 80; 81; 82;<br />

Flächennutzungsplan 56 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


83; 85; 88; 88/1; 89; 89/2; 91; 95; 95/2; 96; 98/3; 99; 99/1; 100; 104; 105; 107;<br />

107/1; 109; 111; 111/2; 115; 116; 117; 118; 119; 120/2; 120/4; 120/6; 120/9; 121;<br />

121/2; 123; 124; 124/3; 125/2; 127;130;131; 133; 135; 136; 139; 140; 143; 145;147;<br />

148; 151;152;153; 154; 155; 157; 158; 158/2; 159; 160/2; 162; 163; 164; 165; 166;<br />

166/1; 166/2; 169; 170; 170/2; 173; 173/2; 173/3; 174; 174/3; 174/4; 175; 176;<br />

176/2; 178; 179; 182/2; 183; 185; 186; 186/1; 188; 189; 190/2; 191/2; 191/3; 193;<br />

194; 195; 195/1; 195/2; 196; 199; 200; 201; 201/3; 202; 203; 204/2; 204/9; 204/10;<br />

204/11; 206; 208; 211; 212; 214; 217; 218; 221; 222; 223; 259; 259/1; 279; 279/4;<br />

285/4; 286; 287; 287/1; 287/2; 288; 295; 295/1; 295/8; 297; 298/1; 299; 1045;<br />

1049; 1049/1; 1401/2; 1401/4; 1401/5; 1517/6; 2215; 2215/3; 2215/13; 2215/16;<br />

2229; 2229/2; 2229/3; 2302/4; 2302/40; 2302/41; 2302/43; 2302/44; 2620/3;<br />

2703/2; 2716 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

11. Mittelalterliche u. frühneuzeitliche Befunde im Ber. Kath. Pfarrkirche St. Silvester.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0175, FlstNr. 25/6; 26/2; 29; 30/2; 59/2; 59/27; 59/29; 2716<br />

[Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

12. Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Ber. Kapelle St. Leonhard.<br />

Inv.Nr. D-7-7830-0176, FlstNr. 1; 3; 4; 59/29; 2716 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />

1<strong>3.</strong> Siedlungen und Grabfunde vor- und frühgeschichtlicher Zeit<br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Inv.Nr. V-7-7830-0003, FlstNr. 2285; 2287; 2307 [Gmkg. Schwabmünchen] 241;<br />

241/1; 241/2; 242; 250; 251; 291; 292; 293; 294; 295; 302; 303 [Gmkg. Schwabegg]<br />

758; 769; 770; 771; 772; 773; 774; 775; 776; 777; 778; 779; 780; 781; 782;<br />

782/1; 783; 783/1; 784; 785; 786; 787; 788; 789; 790; 791; 792; 793; 794; 795; 796;<br />

797; 798; 799; 800; 801; 802; 803; 804; 805; 806 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>] 511; 513;<br />

516; 551 [Gmkg. Traunried]<br />

Für die Lokalisierung und Ausdehnung aller aufgeführten Bodendenkmäler und zu<br />

vermutenden Bodendenkmäler sind die Eintragungen im Plan gemäß der zur<br />

Verfügung gestellten Planunterlagen maßgeblich.<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu<br />

erhalten. Die ungestörte Erhaltung dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des<br />

Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte<br />

sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen. Für alle Bodeneingriffe ist in den<br />

gekennzeichneten Flächen eine Genehmigung nach Art. 7 DschG bei der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde zu beantragen.<br />

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung<br />

des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst<br />

und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von Bodendenkmälern<br />

ist der Homepage des BLfD zu entnehmen:<br />

http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtl_<strong>grundlagen</strong>_bodendenk.pdf<br />

Flächennutzungsplan 57 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


5.2.2 Baudenkmäler<br />

Nachfolgend aufgeführte Baudenkmäler sind in der Denkmalliste der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hiltenfingen</strong> eingetragen (alle Flurnummern Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong>):<br />

1. Katholische Pfarrkirche St. Sylvester<br />

Turm um 1200, 1490 und 1710 erhöht, Langhaus im Kern spätgotisch, 1725<br />

von Michael Stiller vergrößert, Chor 1788/89 von Martin Stiller; mit Ausstattung;<br />

Augsburger Straße 3; Fl.Nr 29<br />

2. Katholische Kapelle St. Leonhard<br />

Chor 2. Hälfte 15. JH., Langhaus 1. Hälfte 16. Jh. (1548?); mit Ausstattung;<br />

Augsburger Straße 41; Fl.Nr. 3<br />

<strong>3.</strong> Wegkreuz<br />

4. Pfarrhaus<br />

18. Jh.; im Garten bei Nr. 50; Augsburger Straße; Fl.Nr. 223<br />

Satteldachbau, 1711/12 von Georg Hübler erbaut; Kirchweg 4; Fl.Nr. 26/2<br />

5. Gasthaus Goldene Traube<br />

langgestreckter Satteldachbau,<br />

Anfang 19. Jh.; Mittelneufnacher<br />

Straße 2; Fl.Nr. 30<br />

6. Wegkapelle<br />

1919; an der Wertach; Fl.Nr.<br />

2624<br />

HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />

5.<br />

Abb. 17: Pfarrhaus in <strong>Hiltenfingen</strong><br />

Flächennutzungsplan 58 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />

STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />

6.<br />

Flächennutzungsplan 59 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


6.1 Flächendaten<br />

6.1.1 Flächenverteilung<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hiltenfingen</strong>s mißt 1.455 Hektar. Diese Fläche wird zum<br />

31.12.2009 folgendermaßen genutzt:<br />

Art der Flächennutzung Hektar<br />

Gebäude- & Freifläche 64,9<br />

Betriebsfläche 2,8<br />

Verkehrsfläche 65,4<br />

Erholungsfläche 5,4<br />

Wasserfläche 22,8<br />

Landwirtschaft 1.139,7<br />

Waldfläche 153,4<br />

Sonstige 0,6<br />

Gesamt: 1.455<br />

Graphisch dargestellt zeigt sich folgendes Verhältnis in prozentualen Anteilen:<br />

Waldfläche<br />

10,54%<br />

6.1.2 Vergleichswerte<br />

Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)<br />

0,00%<br />

Wasserfläche<br />

1,57%<br />

Friedhof<br />

0,04%<br />

Abb. 18: anteilige Flächennutzung in Prozent<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

4,46%<br />

STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />

6.<br />

Betriebsfläche (ohne Abbauland)<br />

0,19%<br />

Erholungsfläche<br />

0,37%<br />

Verkehrsfläche<br />

4,50%<br />

Landwirtschaftsfläche<br />

78,33%<br />

Flächennutzung<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

Betriebsfläche (ohne Abbauland)<br />

Erholungsfläche<br />

Verkehrsfläche<br />

Landwirtschaftsfläche<br />

Waldfläche<br />

Wasserfläche<br />

Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)<br />

Friedhof<br />

Die nachfolgende Graphik zeigt, daß die Nutzungsanteile im Wesentlichen denjenigen<br />

der umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n entsprechen. Es fällt jedoch auf, daß der<br />

Waldanteil bereits deutlich höher ist als in Langerringen, einer typischen Lechfeldgemeinde<br />

mit weitgehend ausgeräumter Flur, und nach Süden hin weiter ansteigt.<br />

Flächennutzungsplan 60 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

6.1.3 Landnutzung<br />

85<br />

140<br />

171 3<br />

1103<br />

anteilige Flächennutzung<br />

im Vergleich<br />

2650 3711 1156<br />

Die Veränderung der Landnutzung über die Jahre hinweg zeigt auch in <strong>Hiltenfingen</strong><br />

den Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzung zugunsten der Bebauung,<br />

doch auch Wald- und Wasserflächen konnten profitieren.<br />

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft zeigt sich anschaulich an der Veränderung<br />

der Größen landwirtschaftlicher Betriebe:<br />

188<br />

60<br />

160 4<br />

87<br />

Ettringen Langerringen <strong>Hiltenfingen</strong><br />

Waldfläche Geb.-/Frei-/Betrieb Erholungsfläche<br />

Verkehrsfläche Wasser & Sonstige Landwirtschaft<br />

Abb. 19: Flächennutzung im Vergleich mit den Nachbargemeinden<br />

35000<br />

30000<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

ar<br />

0<br />

,<br />

2259<br />

110<br />

14378<br />

6417<br />

,<br />

2259<br />

110<br />

14378<br />

Landnutzung<br />

(Differenz zur Gesamtfläche = landwirtschaftliche Fläche)<br />

55 55 55<br />

2100 2099 2193<br />

221 222 222<br />

15145 15164 15040<br />

235 226 214 220 225<br />

6429<br />

6453 6505 6510<br />

33 33 33 33 33<br />

55 55 55<br />

2282 2282 2282<br />

5 5 5<br />

15340 15340 15340<br />

6520 6539 6541<br />

280 280<br />

4947 5077 5383 5622 5824 6272 6468 6489<br />

31.12.1984 31.12.1988 31.12.1992 31.12.1996 31.12.2000 31.12.2004 31.12.2008 31.12.2009<br />

Jahre 1984-2009<br />

Abb. 20: Veränderung der Landnutzung im Laufe der Jahre<br />

415<br />

280<br />

STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />

6.<br />

540<br />

542<br />

24<br />

65<br />

56 2<br />

152<br />

Friedhof<br />

Wasserfläche<br />

Flächen anderer<br />

Nutzung (ohne<br />

Friedhof)<br />

Waldfläche<br />

Erholungsfläche<br />

Verkehrsfläche<br />

Betriebsfläche (ohne<br />

Abbauland)<br />

Gebäude- und<br />

Freifläche<br />

Flächennutzungsplan 61 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Anzahl Betriebe<br />

Abb. 21:<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

1 1<br />

3 3<br />

3 4<br />

6 5 6<br />

6.2 Bevölkerungsstruktur<br />

6.2.1 Bevölkerungsentwicklung<br />

10<br />

11<br />

9<br />

12<br />

Landwirtschaftliche Betriebsgrößen<br />

2 2<br />

2 2<br />

6 6 4 4<br />

9<br />

12<br />

4<br />

, , ,<br />

2 2<br />

1999 2001 2003 2005 2007<br />

Die Bevölkerungsentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> stellt sich als weitgehend<br />

kontinuierlicher Anstieg dar. Auffälligkeiten gibt es lediglich in den Kriegs-<br />

Einwohner<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

7<br />

13<br />

3<br />

6<br />

Jahre 1999-2007<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

2<br />

2<br />

5<br />

4<br />

15<br />

3<br />

4<br />

50 oder mehr ha<br />

40 bis unter 50 ha<br />

30 bis unter 40 ha<br />

20 bis unter 30 ha<br />

10 bis unter 20 ha<br />

5 bis unter 10 ha<br />

2 bis unter 5 ha<br />

unter 2 ha<br />

712<br />

782<br />

9,8<br />

814 4,1<br />

945<br />

16,1<br />

773<br />

1194<br />

54,5<br />

1004<br />

1108<br />

10,4<br />

1235<br />

11,5<br />

1080<br />

-1,9<br />

1059<br />

-2,5<br />

1032<br />

-1,2<br />

1020<br />

-1,3<br />

1007<br />

-0,4<br />

1003<br />

0,2<br />

1005<br />

3,9 1044<br />

1,1<br />

1056<br />

1,5<br />

1072<br />

1,5<br />

1088<br />

0,6<br />

1095<br />

2,2 1119<br />

0,6<br />

1126<br />

-2,7<br />

1096<br />

-0,6<br />

1089<br />

-1,8<br />

1069<br />

-1,7<br />

1051<br />

2,7 1079<br />

-2,3<br />

1054<br />

-0,1<br />

1053<br />

0,8<br />

1061<br />

0,8<br />

1070<br />

2,7 1099<br />

2,3 1124<br />

2,1<br />

1148<br />

1,9<br />

1170<br />

0,4<br />

1175<br />

-3,4<br />

1135<br />

1,8<br />

1155<br />

2,9<br />

1188<br />

3,7 1232<br />

0,9<br />

1243<br />

4,3<br />

1296<br />

2,4<br />

1327<br />

-0,2<br />

1324<br />

4,5<br />

1384<br />

3,3<br />

1430<br />

-1,8<br />

1404<br />

1,5<br />

1425<br />

2,0<br />

1453<br />

0,0<br />

1453<br />

1,1<br />

1469<br />

1,1<br />

1485<br />

0,5<br />

1493<br />

3,0<br />

1538<br />

-2,0<br />

1507<br />

1,1<br />

1524<br />

-0,4<br />

1518<br />

0,9<br />

1531<br />

-1,0<br />

1516<br />

-0,1<br />

1515<br />

-0,7<br />

1505<br />

-1,0<br />

1490<br />

0<br />

01.12.1840<br />

01.12.1900<br />

17.05.1939 -18,2<br />

-15,9<br />

06.06.1961<br />

25.05.1987<br />

-12,6<br />

31.12.1957<br />

31.12.1959<br />

Abb. 22: Entwicklung der Einwohnerzahl <strong>Hiltenfingen</strong>s<br />

31.12.1961<br />

31.12.1963<br />

31.12.1965<br />

31.12.1967<br />

31.12.1969<br />

31.12.1971<br />

31.12.1973<br />

31.12.1975<br />

31.12.1977<br />

31.12.1979<br />

Jahre<br />

31.12.1981<br />

31.12.1983<br />

31.12.1985<br />

31.12.1987<br />

31.12.1989<br />

STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />

6.<br />

31.12.1991<br />

31.12.1993<br />

31.12.1995<br />

31.12.1997<br />

31.12.1999<br />

31.12.2001<br />

31.12.2003<br />

31.12.2005<br />

31.12.2007<br />

31.12.2009<br />

10,0<br />

9,0<br />

8,0<br />

7,0<br />

6,0<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

2,0<br />

1,0<br />

0,0<br />

-1,0<br />

-2,0<br />

-3,0<br />

-4,0<br />

-5,0<br />

-6,0<br />

-7,0<br />

-8,0<br />

-9,0<br />

-10,0<br />

Flächennutzungsplan 62 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong><br />

Änderung in %


und Nachkriegsjahren, als ein vorübergehender Bevölkerungsanstieg verzeichnet<br />

wurde (Kriegsflüchtlinge?), wonach wieder eine geregelte Entwicklung einsetzt.<br />

Anzahl<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-50<br />

-100<br />

-150<br />

44<br />

9<br />

-35<br />

75<br />

25<br />

-50<br />

52<br />

12<br />

-40<br />

65<br />

14<br />

-51<br />

85<br />

44<br />

-41<br />

64<br />

19<br />

-45<br />

Zugezogene<br />

Fortgezogene<br />

Differenz<br />

Abb. 23: Wanderungsbewegungen<br />

71<br />

-11<br />

-82<br />

100<br />

58<br />

-42<br />

65<br />

28<br />

-37<br />

59<br />

Wanderungsbewegungen<br />

-29<br />

-88<br />

75<br />

-1<br />

-76<br />

103<br />

21<br />

-82<br />

Der jährliche Zuwachspendelt - mit wenigen Ausnahmen - um die 1- bis 2-Prozent-<br />

Marke, was für ein sehr organisches, nur aus dem Ort selbst entwickeltes Wachstum<br />

ohne Siedlungsdruck von außen spricht.<br />

Anzahl<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

-5<br />

-10<br />

-15<br />

-20<br />

17<br />

5<br />

-12<br />

15<br />

9<br />

-6<br />

14<br />

7<br />

-7<br />

16<br />

8<br />

-8<br />

10<br />

-5<br />

-15<br />

Wie in anderen <strong>Gemeinde</strong>n des ländlichen Raumes ist auch in <strong>Hiltenfingen</strong> ein<br />

leichter Rückgang in den letzten Jahren zu verzeichnen, was in den Darstellungen<br />

zu Fort- und Zuzug bzw. zur Geburten- und Sterberate dokumentiert wird.<br />

77<br />

-16<br />

-93<br />

92<br />

11<br />

-81<br />

85<br />

7<br />

-78<br />

69<br />

1<br />

-68<br />

91<br />

37<br />

-54<br />

70<br />

-26<br />

-96<br />

90<br />

12<br />

-78<br />

92<br />

0<br />

-92<br />

110<br />

10<br />

-100<br />

73<br />

-19<br />

-92<br />

86<br />

-2<br />

-88<br />

76<br />

-86<br />

104<br />

-10 -11<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

Jahre<br />

Geburten & Todesfälle<br />

19<br />

5<br />

1<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

0<br />

2007 2008<br />

Abb. 24: Geburten- und Sterberate<br />

-14<br />

Jahr<br />

7<br />

-6<br />

-13<br />

STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />

6.<br />

13<br />

3<br />

-10<br />

16<br />

4<br />

-12<br />

Geborene<br />

Gestorbene<br />

Differenz<br />

11<br />

10<br />

-10 -10<br />

Flächennutzungsplan 63 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong><br />

9<br />

-13<br />

-115<br />

-4


6.2.2 Altersstrukturen<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

200<br />

252<br />

237 240<br />

262 255 234 238<br />

98<br />

118<br />

63 58<br />

198 201<br />

194 202 203<br />

271<br />

242 242<br />

Altersgruppen<br />

282 295 280 285<br />

269 266<br />

210 210 206<br />

94 85 95 86 89 82 77 75<br />

126 124 113 122 132 135<br />

56 63 68 65<br />

212 217 221 215<br />

72 68<br />

192 193 191 184 165 163<br />

103 102 89 87 84 84 81 72<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Jahre 2001-2008<br />

Abb. 25: altersmäßige Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in <strong>Hiltenfingen</strong><br />

Bei der Entwicklung der Altersverteilung fällt ein Rückgang im Bereich der jungen<br />

(unter 25) und mittleren Jahrgänge (30-40) auf, in den anderen Altersstufen sind<br />

z.T. starke Zuwächse zu verzeichnen.<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Altersaufbau im Vergleich<br />

Angaben in Prozent<br />

14,0 13,1 13,1 16,3 14,1<br />

16,5 15,3 15,6<br />

30,1<br />

14,8<br />

17,5<br />

7,1<br />

30,3 32,3<br />

14,2<br />

18,1<br />

Der Vergleich mit einigen Nachbargemeinden und den Werten des gesamten<br />

Landkreises zeigt jedoch keine wesentliche Abweichung der einzelnen Verhältniszahlen,<br />

was auch der demographischen Entwicklung Deutschlands entspricht.<br />

14,4<br />

16,5<br />

9,0 8,1 7,3 6,8<br />

302<br />

249<br />

318<br />

255<br />

189<br />

14,0 13,4<br />

15,2 15,1<br />

Ettringen Langerringen <strong>Hiltenfingen</strong> Lkr. Unterallgäu Lkr. Augsburg<br />

65<br />

STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />

6.<br />

17,2<br />

30,0<br />

18,4<br />

32,2<br />

65 oder älter<br />

50 bis unter 65<br />

40 bis unter 50<br />

30 bis unter 40<br />

25 bis unter 30<br />

18 bis unter 25<br />

15 bis unter 18<br />

6 bis unter 15<br />

Abb. 26: Altersaufbau der Hiltenfinger Bevölkerung im Vergleich zu Nachbargemeinden und zum Landkreis<br />

unter 6<br />

Flächennutzungsplan 64 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


6.3 Wirtschaftliche Entwicklung<br />

Die bauliche Entwicklung in <strong>Hiltenfingen</strong> spiegelt fast unmittelbar die Bevölkerungsentwicklung<br />

wieder. Der leichte Bevölkerungsrückgang ist bei der baulichen<br />

Entwicklungen vorerst nur als Stangation angekommen.<br />

Anzahl<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

48705<br />

460<br />

49002<br />

384 385<br />

462<br />

Wohngebäude<br />

Wohnungen<br />

Wohnfläche<br />

49746<br />

468<br />

50494<br />

474<br />

51113<br />

479<br />

391 396 400 404<br />

Wohngebäude und Wohnungen<br />

413 417 417 422<br />

Entwicklung der Umsatzsteuer und -pflichtigen:<br />

51631<br />

481<br />

54312<br />

508<br />

56047<br />

56047<br />

530 530<br />

Abb. 27: Entwicklung des Wohnungsbestandes<br />

Anzahl<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

7915<br />

9835<br />

20<br />

21 21<br />

6213<br />

20<br />

5848<br />

17<br />

18<br />

4971<br />

10<br />

11016 10866<br />

22<br />

23<br />

12306<br />

31<br />

16079<br />

41<br />

56872<br />

536<br />

57717<br />

427<br />

542<br />

58525<br />

430<br />

549<br />

59673<br />

59926<br />

60595<br />

557 558 563<br />

437 438 441<br />

61419<br />

447<br />

570<br />

63309<br />

457<br />

586<br />

64285<br />

461<br />

593<br />

65491<br />

603<br />

66461<br />

66218<br />

608 609<br />

468 473 474<br />

31.12.1989<br />

31.12.1990<br />

31.12.1991<br />

31.12.1992<br />

31.12.1993<br />

31.12.1994<br />

31.12.1995<br />

31.12.1996<br />

31.12.1997<br />

31.12.1998<br />

31.12.1999<br />

31.12.2000<br />

31.12.2001<br />

31.12.2002<br />

31.12.2003<br />

31.12.2004<br />

31.12.2005<br />

31.12.2006<br />

31.12.2007<br />

31.12.2008<br />

31.12.2009<br />

Jahre<br />

Umsatzsteuerentwicklung<br />

19471<br />

36<br />

16087<br />

35<br />

21130<br />

20086 20133<br />

19055<br />

36<br />

38<br />

34 34<br />

17530 17854<br />

39<br />

35<br />

20371<br />

19369<br />

0<br />

0<br />

1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Jahre<br />

Abb. 28: Entwicklung der Umsatzsteuer und -pflichtigen<br />

Anzahl Umsatz<br />

STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />

6.<br />

Flächennutzungsplan 65 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong><br />

38<br />

45<br />

24222<br />

52<br />

28018<br />

49<br />

30719<br />

62<br />

70000<br />

65000<br />

60000<br />

55000<br />

50000<br />

45000<br />

40000<br />

35000<br />

30000<br />

25000<br />

20000<br />

30000<br />

20000<br />

10000<br />

m²<br />

Lieferungen & Leistungen in Tsd.€


7.<br />

BESTANDSSTRUKTUREN<br />

BESTANDSSTRUKTUREN<br />

Flächennutzungsplan 66 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


7.1 Siedlungsgebiete<br />

7.1.1 Krautgartenweg<br />

Das bislang jüngste Baugebiet <strong>Hiltenfingen</strong>s nähert sich derzeit seiner Vervollständigung.<br />

Gut gestaltete Wohnstraßen, öffentliches Grün und die Lage am Ortsrand<br />

zwischen Gennach und Fischbachmähdergraben haben ein attraktives Wohngebiet<br />

entstehen lassen, in dem auch anspruchsvolle moderne Architektur zu finden<br />

ist.<br />

Abb. 30: Neubaugebiet Krautgartenweg<br />

7.1.2 Siedlung West<br />

Ein typisches Wohngebiet der 50er und 60er Jahre mit den zeittypischen zweigeschoßigen<br />

Gebäuden auf relativ großen Grundstücken, durchzogen von großzügigen<br />

Straßenräumen. Einige wenige freie Baugrundstücke bieten noch die Möglichkeit<br />

einer leichten und maßvollen Nachverdichtung.<br />

7.1.3 Siedlung Ost<br />

BESTANDSSTRUKTUREN<br />

Dieses Wohngebiet entstand in den<br />

60er und 70er Jahren und weist auch<br />

die Wohnhaustypen dieser Zeit auf:<br />

eingeschoßige Bungalows und zweigeschoßige<br />

Stockhäuser, Baulücken<br />

sind praktisch nicht mehr vorhanden.<br />

Im Inneren des Wohngebietes befindet<br />

sich ein vom Verkehr gänzlich abgeschotteter<br />

Kinderspielplatz als ruhige<br />

"grüne Insel".<br />

Die Straßenräume sind sehr großzügig Abb. 29: "leerer" Straßenraum<br />

bemessen, doch nach heutigem Verständnis<br />

zu wenig gegliedert, öffentliches Grün fehlt hierbei völlig. Im Zuge einer<br />

irgendwann fälligen Straßensanierung könnte dem durch zeitgemäße Umgestaltung<br />

dann Rechnung getragen werden.<br />

7.<br />

Flächennutzungsplan 67 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


7.2 Gewerbeflächen<br />

7.2.1 Mittelneufnacher Straße<br />

Im Bereich der Mittelneufnacher Straße konzentrieren sich die gewerblichen Nutzungen<br />

für <strong>Hiltenfingen</strong>. Diverse Betriebe größeren und kleineren Umfanges reihen<br />

sich entlang der Straße auf, ohne dieser aber den typischen Anstrich einer Gewerbestraße<br />

zu geben. Dennoch scheint es geboten, bei der Weiterentwicklung<br />

dieser Strukturen auf eine entsprechende, demOrtsbild zuträgliche Gestaltung zu<br />

achten.<br />

7.2.2 Gewerbestraße<br />

Im Bereich zwischen Gennach und Wertach haben sich auf den im rechtskräftigen<br />

FlNP als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen vereinzelt Gewerbebetriebe<br />

angesiedelt. Die vom Ort abgewandte Lage in der Wertachebene, ohne nahegelegene<br />

immissionsempfindliche Wohngebäude und störende Auswirkungen<br />

auf das Ortsbild läßt die Situierung als ideal erscheinen; von Nachteil ist jedoch die<br />

etwas umständliche Erschließung, die ein Durchfahren des Ortes unumgänglich<br />

macht. Eine Ortsumgehung in Nordlage mit Anschluß an die Mittelneufnacher<br />

Straße würde diesem Gewerbegebiet eindeutig zu mehr Attraktivität verhelfen<br />

und die Ortsmitte entlasten.<br />

7.2.3 Ettringer Straße<br />

Am südlichen Ortsrand haben sich kleinere Gewerbestrukturen entwickelt. Bei<br />

einer Weiterentwicklung gilt das unter 7.2.1 genannte.<br />

7.2.4 Sonstige<br />

Ansonsten finden sich über das Ortsgebiet verteilt diverse gewerbliche (Klein-)Betriebe,<br />

die zum Großteil dem Dienstleistungssektor zugeschrieben werden können<br />

und somit in aller Regel auch mit benachbarter Wohnnutzung verträglich sind.<br />

7.3 Ortskern<br />

7.<strong>3.</strong>1 Nutzungen<br />

Der Ortskern mit dem angrenzenden<br />

Altortbereich ist bislang als Dorfgebiet<br />

typisiert. Auch wenn viele der landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen nicht mehr<br />

oder nicht mehr intensiv bewirtschaftet<br />

werden, ist dies durch die auch<br />

jetzt noch häufig vorzufindenden aktiven<br />

Landwirtschaften absolut ge-<br />

Abb. 31: Neubau im Ortskern<br />

rechtfertigt.<br />

7.<br />

BESTANDSSTRUKTUREN<br />

Flächennutzungsplan 68 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Auch sonst findet sich die dorftypische Nutzungsmischung aus Wohnen, Kleingewerbe<br />

und Handwerkern sowie Dienstleistungen, immer wieder durchsetzt von<br />

bewirtschafteten oder aufgelassenen Landwirtschaften.<br />

Bislang blieb <strong>Hiltenfingen</strong> weitestgehend<br />

verschont von der Tendenz, aufgelassene<br />

Höfe durch im Volumen<br />

ähnliche, aber von der Nutzung her<br />

weit intensivere Wohn- und/oder Geschäftshäuser<br />

zu ersetzen. Dies liegt<br />

wohl daran, daß der Siedlungsdruck<br />

von den Ballungszentren her gering ist<br />

und entsprechende Immobilien nicht<br />

verfügbar waren. Was in dieser Hinsicht<br />

bisher entstand, ist weitgehend<br />

harmlos und ohne negative Auswirkungen<br />

auf das Ortsbild.<br />

7.<strong>3.</strong>2 Leerstand<br />

Speziell im Altortbereich, abseits der<br />

Hauptstraßen, finden sich mehrere<br />

aufgelassene Hofstellen, die nicht<br />

mehr bewohnt sind und nur noch extensiv<br />

-wenn überhaupt- genutzt werden.<br />

Es wäre wünschenswert, diese<br />

früheren Hofstellen wieder einer Nutzung<br />

zuzuführen. Obwohl teilweise<br />

schon dem Verfall preisgegeben, wären<br />

diese Gebäude aufgrund ihrer<br />

meist ausgesprochen reizvollen Lage<br />

inmitten alter Obstbäume und der an<br />

sich ansprechenden historischen Substanz<br />

bei entsprechender Sanierung<br />

beispielhafte Beiträge zur dörflichen<br />

Gestaltung.<br />

7.<strong>3.</strong>3 Reserveflächen<br />

Abb. 32: altes Bauernhaus<br />

BESTANDSSTRUKTUREN<br />

Abb. 33: Leerstand - Wiederbelebung möglich?<br />

Es fällt auf, daß im Rückraum vieler Hofstellen große, zum Teil zusammenhängende<br />

Grünflächen vorhanden sind (Wiesen, Obstwiesen etc.), die ein enormes Potential<br />

für Erweiterung und Nachverdichtung im Bestand darstellen und den Flächenverbrauch<br />

in der freien Landschaft vermindern helfen können.<br />

7.<br />

Flächennutzungsplan 69 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


7.<strong>3.</strong>4 Aufenthalt<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> fehlt im Ortskern eine echte Platzsituation; es findet sich kein "Dorfplatz"<br />

der Gelegenheit für Treff, Aufenthalt, evtl. Veranstaltung böte - die Anlage<br />

als klassisches Straßendorf bietet auch kaum Platz dafür.<br />

Lediglich im Bereich der Kirche ist eine kleine Freifläche vorhanden, die aber wohl<br />

meist als PKW-Stellplatz und Wendeschleife mißbraucht wird. Sollte im Zuge einer<br />

Ortsumgehung ein Rückbau der Staatsstraße möglich sein, böte sich dort eine<br />

entsprechende Umgestaltung an, die eine Aufwertung für Ort und Straßenraum<br />

darstellen würde.<br />

Abb. 34: Kirch-"Platz"<br />

7.4 Infrastruktur<br />

7.4.1 Verkehrsanbindung<br />

Durch die beiden den Ort durchziehenden Staatsstraßen ist die verkehrliche<br />

Anbindung als solche an das überregionale Straßennetz als ausgesprochen gut<br />

zu bezeichnen - mit allen Nachteilen, die sich daraus ergeben.<br />

Das innerörtliche Straßen- und Wegenetz ist in gutem Ausbau- und Erhaltungszustand.<br />

Vereinzelt finden sich noch unbefestigte Querverbindungen im Altort, die<br />

nur untergeordnete Erschließungsaufgaben erfüllen. Sofern keine anderen Gründe<br />

dagegen sprechen, können diese durchaus erhalten bleiben, um den dörflichen<br />

Charakter zu wahren.<br />

7.4.2 Versorgung<br />

BESTANDSSTRUKTUREN<br />

Die örtliche Versorgung der Bevölkerung für den täglichen Bedarf, z.B durch<br />

Einzelhändler, Dienstleister und Geldinstitute, ist in ausreichendem Maße gewährleistet.<br />

Spezieller, darüber hinausgehender Bedarf läßt sich im nahen Schwabmünchen<br />

bzw. in den Zentralorten Landsberg und Augsburg decken. Die Versorgungssituation<br />

entspricht somit üblichen dörflichen Gegebenheiten.<br />

7.<br />

Flächennutzungsplan 70 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


7.4.3 Einrichtungen für Bildungswesen und Gemeinbedarf<br />

An öffentlichen Einrichtungen verfügt <strong>Hiltenfingen</strong> über einen Kindergarten und<br />

eine kürzlich erweiterte Schule, mit der auch eine Mehrzweckhalle zur Verfügung<br />

steht.<br />

Erweiterungsflächen stehen im unmittelbar südlichen Anschluß zur Verfügung,<br />

damit ist eine problemlose Weiterentwicklung auch bei weitergehendem Bedarf<br />

der <strong>Gemeinde</strong> gesichert.<br />

Seelsorgerische Belange werden durch die Pfarrei St. Sylvester wahrgenommen.<br />

Der Friedhof mit seinen Erweiterungsmöglichkeiten ist wohl ausreichend bemessen,<br />

lediglich die Parkplatzsituation erscheint nicht angemessen gelöst.<br />

7.4.4 Sportanlagen<br />

BESTANDSSTRUKTUREN<br />

Im Nordwesten des Ortes, fast unmittelbar an der Wertach gelegen, befindet sich<br />

der Sportplatz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>. Zur Verfügung stehen ein großes<br />

Fußballfeld sowie ein kleinerer Aufwärm-/Bolzplatz auf einer angrenzenden Wiese.<br />

Diese wird in absehbarer Zeit wieder landwirtschaftlich genutzt werden, so daß<br />

gesicherte Erweiterungsflächen auf jeden Fall notwendig sind.<br />

Mit der Anlage eines neuen Sportfeldes im westlichen Anschluß wurde die Weiterentwicklung<br />

bereits eingeleitet, auf diesen Flächen können auch in größerem<br />

Umfange Freizeit- und Sporteinrichtungen entstehen.<br />

7.<br />

Flächennutzungsplan 71 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


8.<br />

SITUATION & BEWERTUNG<br />

SITUATION & BEWERTUNG<br />

Flächennutzungsplan 72 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


<strong>Hiltenfingen</strong> hat das Glück, sich bisher<br />

maßvoll entwickelt zu haben. Von<br />

den typischen Auswüchsen wie in anderen<br />

<strong>Gemeinde</strong>n des ländlichen<br />

Raumes ist <strong>Hiltenfingen</strong> bislang verschont<br />

geblieben, hierbei seien nur<br />

die häufig den Ortseingang bestimmenden<br />

Gewerbegebiete genannt<br />

oder auch im Vergleich zum Altort<br />

überdimensionierten Wohnsiedlungen,<br />

die so manche ländliche Ge- Abb. 35: traditionelles Bauernhaus<br />

meinde zum Schlaf-Vorort des<br />

nächstgelegenen Ballungsraumes degradieren.<br />

So lassen sich auch kaum die in anderen Orten üblichen Anhäufungen von<br />

Bausünden der letzten Jahrzehnte finden; abgesehen von einigen gestalterisch<br />

wenig anspruchsvollen Gebäuden stellt sich das Ortsbild <strong>Hiltenfingen</strong>s größtenteils<br />

als der dörflichen Struktur angemessen dar.<br />

8.1 Baulicher Bestand<br />

Abb. 36: ländliche Idylle<br />

Abb. 37: renoviertes Austragshaus<br />

8.<br />

SITUATION & BEWERTUNG<br />

<strong>Hiltenfingen</strong>s baulicher Bestand befindet<br />

sich größtenteils in gutem Zustand. Dies betrifft<br />

insbesondere die Wohngebiete verschiedener<br />

Jahrzehnte, deren Einzelhausbestände<br />

naturgemäß immer einen besseren<br />

Erhaltungszustand aufweisen.<br />

Im Altortbereich findet sich das ganze<br />

Spektrum von einigen wenigen dringend<br />

sanierungsbedürftigen Gebäuden hin zur<br />

überwiegenden Zahl von in gutem Zustand<br />

befindlichen Hof- und Wohngebäuden.<br />

Dazu gehören die den jeweiligen Modeströmungen<br />

folgenden, wenig dorftypischen<br />

Sanierungen der 60er bis frühen 80er<br />

Jahre ebenso wie Renovierungen neueren<br />

Datums, die mit entsprechender Liebe zum<br />

Detail wieder den Erhalt des dörflichen<br />

Charakters anstreben.<br />

Die meisten der leerstehenden und teilweise<br />

vom Verfall bedrohten Gebäude sind<br />

ehemalige landwirtschaftliche Hof- und/<br />

oder Wohngebäude, deren Erhalt durchaus<br />

einen stattlichen Beitrag zum Erhalt des<br />

Ortsbildes darstellen würde, zumal Hiltenfin-<br />

Flächennutzungsplan 73 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


gen diverse reizvolle Situationen bietet,<br />

die auf gut erhaltene bzw. gut<br />

renovierte dörfliche Strukturen zurückzuführen<br />

sind.<br />

8.2 Gestalterische Gesichtspunkte<br />

8.2.1 Gebäudegestaltung<br />

SITUATION & BEWERTUNG<br />

Ortsbildprägend sind natürlich die<br />

zahlreichen stattlichen Bauernhäuser,<br />

zum Teil immer noch als Ausdruck und<br />

Bestandteil einer aktiven Landwirtschaft.<br />

Abb. 38: zweierlei Renovierungsauffassungen (Montage)<br />

Deren äußere Gestaltung hat erheblichen<br />

Einfluß auf das Erscheinungsbild des Ortes, bilden sie doch den eigentlichen<br />

Straßenraum. Die oftmals unsensible Renovierungsauffassung der 60er und 70er<br />

Jahre, als es darauf ankam, alten Gebäuden mit modischen Materialien und<br />

Details einen "modernen Look" zu geben - der meist in einer kahlen, nüchternen<br />

Fassadenansicht resultierte - wich in den 80er Jahren einer wieder mehr am<br />

dörflichen Charakter orientierten Gebäudegestaltung. Einige re-renovierte Gebäude<br />

dokumentieren dies.<br />

Es wäre wünschenswert, das sich sowieso schon im Wandel befindliche Bewußtsein<br />

dahingehend zu stärken, bei künftigen Renovierungen<br />

nicht nur Modeströmungen zu<br />

folgen, sondern eher eine ganzheitliche Betrachtungsweise<br />

an den Tag zu legen.<br />

Dies zeigt sich schon in kleinen Details wie<br />

der Auswahl passender Materialien (Abb.<br />

23 - verbleibende Glasfläche?); die bloße<br />

Applikation zwar optisch wichtiger Gestaltungsmittel,<br />

jedoch ohne die ursprüngliche<br />

Funktion (Abb. 22) mag in Fachkreisen evtl.<br />

Abb. 39: alt und neu<br />

umstritten sein, trägt aber sicherlich zu einer<br />

gefälligeren Gestaltung bei, ebenso wie<br />

Abb. 40: Fensterläden als "Dekoration"<br />

die Abkehr von immer billig wirkenden<br />

Baumarktprodukten zu traditionellen Materialien<br />

und Gestaltungen.<br />

Diese Begründung soll kein Gestaltungsratgeber<br />

nach dem Motto "Unser Dorf soll<br />

schöner werden" sein, sondern lediglich ein<br />

wenig das Bewußtsein schärfen für den<br />

ganz alltäglichen Umgang mit der allernächsten<br />

Umgebung.<br />

8.<br />

Flächennutzungsplan 74 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


8.2.2 Allgemeines<br />

Relativ häufig fallen an Einfriedungen von Privatgrundstücken angebrachte Werbetafeln<br />

für Gewerbe, Dienstleistungen etc. auf. Nicht unmittelbar am Ort der<br />

Leistung situiert, für die sie werben, sind sie auffällig und wohl auch wirksam<br />

positioniert, jedoch nicht gerade ein positiver Beitrag zur Ortsgestaltung.<br />

Abb. 41: Schilderwald<br />

8.3 Stärken und Defizite<br />

Gerade ortsansässigen Gewerbetreibenden<br />

soll natürlich die Möglichkeit gegeben<br />

werden, an sichtbarer Stelle für ihre Leistungen<br />

zu werben, doch wäre hier zu überlegen,<br />

ob sich nicht eine "geordnetere" Form<br />

dafür finden ließe; z.B. ein "Gewerbe-Wegweiser"<br />

oder eine Schilderwand, auf der<br />

mehrere Werbetafeln zusammengefaßt<br />

werden können und die gezielt unter Berücksichtigung<br />

von Ortsbild und Werbewirksamkeit<br />

aufgestellt werden kann.<br />

Die Stärken und Defizite <strong>Hiltenfingen</strong>s liegen nahe beieinander und sind manchmal<br />

schwer voneinander zu trennen - was vorteilhaft erscheint, kann letztendlich<br />

von Nachteil sein, und umgekehrt. Daher sind die folgenden Punkte immer unter<br />

mehreren Aspekten zu sehen.<br />

8.<strong>3.</strong>1 Wechselwirkung Lage und Anbindung<br />

SITUATION & BEWERTUNG<br />

Trotz eigentlich guter Anbindung an die Hauptverkehrsachsen liegt <strong>Hiltenfingen</strong><br />

dennoch etwas abseits von den zentralen Orten. Das heißt, daß die Verbindungen<br />

eher genutzt werden, um durch <strong>Hiltenfingen</strong> hindurch oder vom Ort weg zu den<br />

Zentren zu gelangen, aber sich (außer abendlichen Heimpendlern) kein Zielverkehr<br />

nach <strong>Hiltenfingen</strong> bewegt.<br />

Daraus resultiert auch der sehr geringe Siedlungsdruck von außen; dies hat bisher<br />

zwar zum einen überstürtzte Entwicklungen, die der <strong>Gemeinde</strong> schaden könnten,<br />

verhindert, andererseits würden dadurch auch Entwicklungen, wie z.B. die Wiederbelebung<br />

aufgelassener Hofstellen als Atelier etc., beschleunigt werden, wofür<br />

im Moment einfach kein Bedarf besteht.<br />

In nachfolgendem Schaubild soll versucht werden, diese Wechselwirkungen graphisch<br />

darzustellen.<br />

8.<br />

Flächennutzungsplan 75 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


SITUATION & BEWERTUNG<br />

8.<br />

Flächennutzungsplan 76 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


8.4 Landschaftsanalyse und Konflikte<br />

SITUATION & BEWERTUNG<br />

Aufbauend auf die Bestandserfassung und -bewertung beinhaltet der Landschaftsplan<br />

auch eine Ausarbeitung der sich ergebenden Konflikte zwischen<br />

menschlichen Nutzungen und der Leistungsfähigkeit des Landschaftshaushaltes.<br />

Vor der Auflistung der Konflikte wird nochmals kurz die Bewertung des Bestandes<br />

zusammengefasst.<br />

Die Talauen der Wertach und der Gennach werden durch die Bedeutung für den<br />

Wasserhaushalt, den Arten- und Biotopschutz sowie für das Landschaftsbild als<br />

empfindliche Räume eingestuft. Der Talbereich der Wertach ist von überregionaler<br />

Bedeutung. Hier vollzieht sich u.a. die Grundwasserneubildung und es sind<br />

wichtige Bereiche für die Hochwasserrückhaltung. Neben der hohen Struktur- und<br />

Biotopdichte stellen die Wertachaue und die Gennach eine wichtige Verbund-<br />

Vernetzungsachse für den Arten- und Biotopschutz dar und strukturieren die<br />

Landschaft. Darüber hinaus ist das Kalkflachmoor der Saugrieslequelle von besonderer<br />

Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.<br />

Die Böden werden meist als Grünland genutzt. Jedoch kann es, wo die Auen- und<br />

Moorböden in Äcker umgebrochen sind, bei entsprechender Witterung (Trockenheit,<br />

Wind) zur Erosion von Feinboden und Humus kommen. Die Erzeugungsbedingungen<br />

sind überwiegend gut. Ausnahmen sind lediglich die Flächen im direkten<br />

Umfeld der Gennach und Bierbächle, die nur durchschnittliche Bedingungen<br />

aufweisen.<br />

Die Fließgewässer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet sind weitgehend begradigt und überwiegend<br />

als sehr stark bis deutlich verändert eingestuft. Im ABSP-Bayern wird die<br />

Gennach als regional und das Bierbächle als lokal bedeutsames Fließgewässer<br />

dargestellt.<br />

Große Bedeutung kommt dem Talraum der Wertach als Frisch- und Kaltluftleitbahn<br />

zu.<br />

Wichtig für die Feierabenderholung sind die Bereiche zwischen Bierbächle bzw.<br />

Gennach und der Wertach. Da die meisten der Gewässer von Ufergehölzen<br />

begleitet werden, bereichern sie das Landschaftsbild und bieten so eine attraktive<br />

Kulisse für Freizeitaktivitäten.<br />

Die Ortslage von <strong>Hiltenfingen</strong> weist Lücken in der Eingrünung auf. Innerorts sind<br />

jedoch einige ökologisch wertvolle und auch aus Sicht des Landschaftsbildes<br />

bedeutende Strukturen vorhanden.<br />

Die verebnete Hochfläche (Weicht-Hiltenfinger-Ebene) im Südosten des Planungsgebietes<br />

unterliegt aufgrund der guten Böden einer intensiven ackerbaulichen<br />

Nutzung. Folgen dieser Nutzung sind eine weitgehend ausgeräumte Landschaft<br />

mit all den negativen Auswirkungen für das Lebensraumangebot der Tiere<br />

und Pflanzen. Für Tierarten mit begrenztem Aktionsradius stellen diese Flächen<br />

nahezu unüberwindbare Barrieren dar. Lediglich der Gehölzsaum entlang der<br />

Gennach sowie wenige Einzelbäume gliedern die Fläche. Trittsteinbiotope wie<br />

Gehölze, Ackerraine, Ackerrandstreifen, usw. sind kaum vorhanden.<br />

8.<br />

Flächennutzungsplan 77 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Die Erzeugungsbedingungen in diesem Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietes sind<br />

durchwegs gut. Der hohe Schluffanteil des Boden verursacht jedoch auch hier,<br />

daß bei trockener Witterung die Gefahr von Winderosion besteht.<br />

Die Schotterkörper der Niederterrasse sind für die Trinkwassergewinnung wichtige<br />

Grundwasserspeicher. Für die Entstehung von Frisch- und Kaltluft nehmen diese<br />

Bereiche einen hohen Stellenwert ein.<br />

Jedoch sind die intensiv genutzten Flächen aufgrund des verarmten und monotonen<br />

Landschaftsbildes für Freizeit- und Erholungsaktivitäten nicht besonders<br />

attraktiv.<br />

Insgesamt ergeben sich daraus folgende Konflikte:<br />

� Intensive Nutzung potenzieller Wiesenbrüterbiotope<br />

� Lückiger Biotopverbund entlang der Wertachaue<br />

� Altlastenverdachtsfläche in der Aue<br />

� Ausgeräumte Feldflur, fehlender Biotopverbund vor allem im Südosten des<br />

Gebietes<br />

� Fehlende Waldmäntel, standortfremde forstliche Nutzung<br />

� Begradigte Gewässer, fehlende Gewässerrandstreifen<br />

� Intensive Ackernutzung im Wasserschutzgebiet<br />

� Naturfern ausgeprägte Stillgewässer<br />

� Intensive Ackernutzung auf winderosionsgefährdeten Standorten<br />

� Verlust von Flächen für die Grundwasserneubildung durch neue Baugebiete<br />

� Fehlender Rückhalt von Niederschlagswasser im Siedlungsbereich<br />

� Gefahr des Verlustes von ökologisch wertvollen Gebieten im Siedlungsbereich<br />

� Mangelhafte Einbindung der Ortsränder<br />

� Schwach ausgeprägte Erholungsstrukturen<br />

Die Konflikte sind im Konfliktplan verortet.<br />

8.<br />

SITUATION & BEWERTUNG<br />

Flächennutzungsplan 78 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


ENTWICKLUNG<br />

9.<br />

ENTWICKLUNG<br />

Flächennutzungsplan 79 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


9.1 Bevölkerungsentwicklung und Flächenbedarf<br />

9.1.1 Anrechenbare Reserveflächen<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hiltenfingen</strong> befinden sich Reserveflächen von insgesamt ca.<br />

7ha.<br />

Diese Flächen setzen sich zusammen aus noch nicht bebauten, jedoch baureifen<br />

Grundstücken, die z.T. schon recht lange brachliegen, aber sofort bebaubar<br />

wären. Rund 2ha sind als langfristiges Potential zu sehen, da erfahrungsgemäß bis<br />

zu 15% der Grundstücke in Baugebieten nicht bebaut werden, und fließen auch<br />

nicht in die weitere Berechnung ein.<br />

Die verbleibenden ca. 5ha stehen nicht unmittelbar als Bauflächen zur Verfügung,<br />

weil z.B. als Rückraumgrundstücke die Erschließung nicht gesichert ist (vom<br />

Grundeigner selbst allerdings durchaus bebaubar), oder weil aufgrund der Größe<br />

ein Bauleitplanungsverfahren zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen<br />

Entwicklung (u.a. zur Gewährleistung einer entsprechenden Erschließung) notwendig<br />

wäre. Dennoch ist dies ein Potential, mit dem die <strong>Gemeinde</strong> zumindest<br />

mittelfristig rechnen kann.<br />

9.1.2 Tatsächlicher Flächenbedarf<br />

Die folgende Berechnung dient der Ermittlung des Bedarfs an Wohnbauflächen<br />

anhand der bisherigen Bevölkerungsentwicklung.<br />

An Abkürzungen und Einheiten werden verwendet:<br />

E = Einwohner, WE = Wohneinheiten, WG = Wohngebäude, ha = Hektar<br />

Bauflächen<br />

Bestehende Bauflächen: 65 ha<br />

Für die in den bestehenden Bauflächen befindlichen landwirtschaftliche Betriebe<br />

werden pro Betrieb 1000m 2 abgezogen. Von den 37 im <strong>Gemeinde</strong>gebiet gelegenen<br />

Landwirtschaften befinden sich ca. 10% im Außenbereich und beeinflussen<br />

somit nicht die Bauflächen, die übrigen 90% werden abgezogen.<br />

reduzierte Bauflächen: 65 ha - (33*0,1ha) = 61,7 ha<br />

Einwohnerdichte<br />

Einwohnerzahl: 1.505 E<br />

Dichte pro ha:<br />

1.505E<br />

65ha � 23,2 E �ha<br />

Für die um die landwirtschaftlichen Flächen reduzierten Bauflächen werden bei<br />

den Einwohnern pro Betrieb 3,5 Personen abgezogen, so daß sich als Einwohnerdichte<br />

folgender Wert ergibt:<br />

Einwohner pro Wohneinheit:<br />

1.505 E �33 E � 3,5 E<br />

� 1.390E<br />

WE<br />

1.390E<br />

608WE � 2,5 E �WE<br />

9.<br />

ENTWICKLUNG<br />

Flächennutzungsplan 80 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Einwohner pro Wohngebäude:<br />

Wohngebäude pro ha:<br />

Auflockerungsbedarf<br />

1.390E<br />

473WG � 2,9 E �WG<br />

473WG<br />

61,7ha � 7,7 WG �ha<br />

Der Auflockerungsbedarf bestimmt den Umfang an zusätzlichen Flächen, der<br />

notwendig ist, um den höheren örtlichen Wert auf den bundesweiten Durchschnitt<br />

zu bringen.<br />

FlächeBedarf � WEBedarf<br />

WE<br />

ha<br />

, wobei: WEBedarf � WESoll � WEBestand , WESoll � E<br />

E<br />

E<br />

� WEBestand<br />

Zusammengefasst:<br />

WE<br />

FlächeBedarf �<br />

WE WG<br />

�<br />

WG ha<br />

E<br />

WE<br />

und WE WE WG<br />

� �<br />

ha WG ha<br />

1.505E<br />

2,3<br />

Nach Einsetzen obiger Werte: FlächeBedarf �<br />

E<br />

� 608 WEBestand<br />

WE<br />

1,5 WE<br />

� 3,1ha<br />

WG<br />

� 10<br />

WG ha<br />

Erneuerungsbedarf<br />

Für den Erneuerungsbedarf werden i.d.R. ca. 5% des Gebäudebestandes angesetzt.<br />

Nach der Bestandsaufnahme liegt der Wert in <strong>Hiltenfingen</strong> bei ca. 2%.<br />

FlächeBedarf �<br />

Bevölkerungswachstum<br />

473 WG � 0,02<br />

10 WG � 0,9 ha<br />

�ha<br />

Um den zusätzlichen Flächenbedarf aufgrund des zu erwartenden Bevölkerungswachstums<br />

berechnen zu können, wird die Zunahme anhand der Zinseszinsformel<br />

aus der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre prognostiziert. Als Start- und<br />

Zielwert werden die vorhandenen Zahlen von 1992 (1.384 E) und 2008 (1.505 E)<br />

herangezogen, somit wird ein Zeitrahmen von 16 Jahren angesetzt, was in etwa<br />

der Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes entspricht.<br />

Allgemein: FlächeBedarf �<br />

Nach Einsetzen obiger Werte: FlächeBedarf �<br />

E2008 � E2008<br />

� E2008<br />

E1992<br />

35 E<br />

ha<br />

1.505E � 1.505E<br />

� 1.505E<br />

1.384E<br />

35 E<br />

� 3,8 ha<br />

ha<br />

ENTWICKLUNG<br />

Als Differenz zu heute ergibt sich ein Zuwachs von 132 Einwohnern. Diese benötigen<br />

entsprechend vorangegangener Berechnungen eine zusätzliche Fläche von<br />

3,8ha.<br />

9.<br />

Flächennutzungsplan 81 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Zusammenfassung<br />

Aus den Einzelwerten läßt sich nun folgender Gesamtflächenbedarf ermitteln:<br />

9.2 Bauliche Weiterentwicklung<br />

9.2.1 Siedlung<br />

Auflockerungsbedarf 3,1 ha<br />

Erneuerungsbedarf 0,9 ha<br />

Bevölkerungswachstum 3,8 ha<br />

Summe: 7,8 ha<br />

abzüglich Reserveflächen 5,0 ha<br />

Flächenbedarf 2,8 ha<br />

Am südlichen Ortsrand der <strong>Gemeinde</strong> befindet sich eine ausreichend große<br />

Fläche, die zur Weiterentwicklung herangezogen werden kann. Die Fortentwicklung<br />

ist dabei auf Jahre hinaus gesichert.<br />

9.2.2 Gewerbe<br />

Der vorhandene Gewerbestandort im Nordwesten gilt als abgeschlossen; problematisch<br />

ist vor allem die Erschließung, da der Ziel- und Quellverkehr nahezu<br />

ausschließlich durch den Ort führen würde. Als Alternativstandorte wurden daher<br />

die Ausweisungen am östlichen Ortseingang und insbesondere nach Bau der<br />

Südumgehung am südwestlichen Ortsrand gefunden.<br />

9.2.3 Ortskern<br />

ENTWICKLUNG<br />

Der zunehmende Rückzug der Landwirte aus der aktiven Bewirtschaftung ihrer<br />

Hofstellen wird weiterhin dazu führen, daß innerorts immer mehr Höfe nur noch<br />

gering oder gar nicht mehr genutzt werden. Gerade in attraktiven Lagen kann<br />

dies dazu führen, daß die ursprünglichen, großvolumigen Gebäude durch neue<br />

Bauten ähnlicher Kubatur ersetzt werden, diese jedoch aufgrund ihrer weit größeren<br />

Anzahl von Wohn- (und evtl. Gewerbe-)einheiten nicht unproblematisch für<br />

die dörflichen Strukturen sind. Zudem kann die oft städtisch anmutende und nicht<br />

immer anspruchsvolle Architektur durchaus auch das dörfliche Ortsbild negativ<br />

beeinflussen.<br />

Auch wenn dies im Moment nicht relevant zu sein scheint, wird mittelfristig diese<br />

Problematik auf die <strong>Gemeinde</strong> zukommen, und grundsätzlich ist eine maßvolle<br />

Nachverdichtung im Siedlungskern eine echte Alternative zu flächenintensiven<br />

Neubaugebieten, doch gilt es die zwangsläufig auftretenden Begleiterscheinungen<br />

wie Stellplatzproblematik, Erschließung, Nachbarschaftsschutz etc. entsprechend<br />

einzuschätzen und abzuwägen.<br />

9.<br />

Flächennutzungsplan 82 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


9.2.4 Gemeinbedarf<br />

Schule/Kultur<br />

Südlich der Schule befindet sich mitten im Ort eine Gemeinbedarfsfläche für<br />

künftige schulische oder kulturelle Nutzungen. Der Umfang reicht für den örtlichen<br />

Bedarf vollkommen aus, die zentrale Lage im Nahbereich anderer öffentlicher<br />

Einrichtungen bietet sich für eine solche Nutzung besonders gut an.<br />

Sofern weitere Gemeinbedarfseinrichtungen notwendig werden, sollte neben<br />

einer Neubebauung auch deren Realisierung im Bestand (Leerstand!) überprüft<br />

werden.<br />

9.3 Verbesserung der Infrastruktur<br />

9.<strong>3.</strong>1 Versorgung<br />

Mit einer Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> würde sich zwangsläufig auch die<br />

Versorgungssituation verbessern, da eine erhöhte Nachfrage durch mehr Einwohner<br />

oder mehr Arbeitsplätze sich entsprechend auf das Angebot auswirkt.<br />

Es obliegt dann der <strong>Gemeinde</strong>, bei einer künftigen Ausweisung von Einzelhandelsstandorten<br />

auf eine angemessene Gestaltung zu achten.<br />

9.<strong>3.</strong>2 Verkehr<br />

9.<strong>3.</strong>3 Sport<br />

Spezielle verkehrliche Maßnahmen scheinen im Ortsbereich derzeit nicht notwendig<br />

zu sein. Ein wünschenswerter Rückbau der Ortsdurchfahrt ist erst mit der<br />

Realisierung einer Ortsumgehung machbar, was insgesamt zu einer deutlichen<br />

Verbesserung der Situation führen würde.<br />

Bei einer Ausweitung oder Verlagerung der Sporteinrichtungen gen Westen wäre<br />

es sinnvoll, ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln, das auch andere Sportarten<br />

mit berücksichtigt.<br />

9.4 Landschaftsplanerische Ziele und Maßnahmen<br />

ENTWICKLUNG<br />

Aus landschaftsplanerischer Sicht lassen sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>, zum<br />

Teil abgeleitet aus den übergeordneten Planvorgaben, folgende Ziele als angestrebten<br />

Zustand formulieren:<br />

� Erhalt und Optimierung der charakteristischen und für den Naturhaushalt wertvollen<br />

Landschaftsbestandteile entlang Wertach und Gennach, sowie die Saugrießlequelle<br />

und die angrenzenden Grünlandbereiche<br />

� Erhalt und Förderung der überregionalen Verbundachse Wertach als großflächigen<br />

Biotopkomplex und grundlegenden Bestandteil des Biotopverbundes<br />

9.<br />

Flächennutzungsplan 83 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


ENTWICKLUNG<br />

� Entwicklung von Flächen mit hoher Entwicklungsfähigkeit wie das ABSP-Ergänzungsgebiet<br />

zwischen Gennach und Wertach und des BayernNetzNatur-Projektes<br />

Biotopverbund Wertachauen<br />

� Neuschaffung von Strukturelementen in ausgeräumten intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzten Bereichen<br />

� Wiederherstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der<br />

Gewässer<br />

� Reaktivierung von Auenstandorten und Verbesserung des Hochwasserrückhaltes<br />

� Freihalten des Talbodens von weiterer Bebauung<br />

� Landbewirtschaftung nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis<br />

(BnatschG § 5)<br />

� Mehrung des Waldes<br />

� Schutz des Grundwassers, besonders im Bereich des Wasserschutzgebietes<br />

� Sanierung von Altlasten<br />

Entwicklung eines regionaltypischen Orts- und Landschaftsbilds, auch zur Erhöhung<br />

des Erholungswertes der Landschaft<br />

Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen, die im Maßnahmenkatalog (Anhang)<br />

ausführlich dargestellt sind:<br />

� Umsetzung der Maßnahmen für das ABSP-Projekt "Gennachmoos Erweiterungsgebiet<br />

Nord<br />

� Umsetzung der Maßnahmen des BayernNetzNatur Projektes "Biotopverbund<br />

Wertachauen"<br />

� Sanierung der Altlastenverdachtsfläche und Biotopneuanlage<br />

� Biotopvernetzung<br />

� Mehrung der Waldfläche und Entwicklung von Waldrändern<br />

� Erhöhung des Laubholzanteils<br />

� Umsetzung der Gewässerentwicklungspläne der Gennach und der Gewässer<br />

III. Ordnung<br />

� Prüfung von Baumaßnahmen im Hinblick auf den Trinkwasserschutz<br />

� Naturnahe Pflege und Entwicklung der Stillgewässer<br />

� Verminderung und Vermeidung von Winderosion<br />

� Betrachtung ökologischer Aspekte bei Neubauten<br />

� Entsieglungsmaßnahmen<br />

� Vermehrte Sammlung des unverschmutzten Regenwassers<br />

� Erhalt und Verbesserung von ökologisch wertvollen Strukturen<br />

� Aufwertung der Ortseingänge und von Rad- und Wanderwegen<br />

9.<br />

Flächennutzungsplan 84 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


10.<br />

FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />

FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />

Flächennutzungsplan 85 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


10.1 Wohnbauflächen<br />

Südlich der Lindenstraße/Langerringer Straße:<br />

Dieses umfangreiche Erweiterungspotential war bereits großteils im bisherigen FlNP<br />

ausgewiesen, wurde aber bislang nicht realisiert. Erst in jüngster Zeit wurde begonnen,<br />

im Anschluß an den Bestand von Westen her mittels eines Bebauungsplanes<br />

die Siedlungsflächen zu erschließen. Die Umsetzung erfolgt nach Bedarf der<br />

<strong>Gemeinde</strong> und Verfügbarkeit der Grundstücke.<br />

Nach Osten hin wurde eine geringfügige Ergänzung Abrundung der Fläche als<br />

städtebauliche Ergänzung vorgenommen; auf ausreichenden Abstand zur Langerringer<br />

Straße (Emissionen) und ensprechende Ortsrandgestaltung ist in der<br />

verbindlichen Bauleitplanung zu achten, ebenso auf die Abstimmung der Planung<br />

mit den Belangen des Trinkwasserschutzes im Bereich der Zone III des Trinkwasserschutzgebietes<br />

der Stadt Schwabmünchen.<br />

Somit ist die Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> auf längere Sicht gesichert, zumal<br />

sich ansonsten keine Entwicklungsrichtungen für die <strong>Gemeinde</strong> ergeben (Gennach,<br />

Wertach, Wasserschutzzone etc.).<br />

Bestand Bauflächen WA 14,60 ha<br />

(Übernahme alter FlNP, nicht bewertet)<br />

Neuausweisung WA 2,10ha<br />

(Abrundung nach Osten)<br />

10.2 Mischbauflächen<br />

Nördlich der Kornstraße<br />

Die Ausweisung dieser Fläche als Mischgebiet soll als Puffernutzung den Übergang<br />

von den Wohnbauflächen an der Kornstraße zum neuen Gewerbegebiet G2<br />

nach Osten darstellen und mögliche Konflikte aus einer sonst drohenden Gemengelage<br />

verhindern.<br />

Neuausweisung M 0,60 ha<br />

10.3 Gewerbeflächen<br />

Gewerbegebiet Südwest G1<br />

10.<br />

FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />

Die Gewerbefläche am südwestlichen Ortsrand stellt als einzige verträgliche<br />

Erweiterungsmöglichkeit im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet die große Gewerbeflächenreserve<br />

für die künftige Weiterentwicklung <strong>Hiltenfingen</strong>s dar; die Umsetzung<br />

Flächennutzungsplan 86 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


ist dabei erst nach Realisierung der Südumfahrung des Ortes vorgesehen. Dies<br />

ergibt eine verkehrsgünstige Lage mit optimaler Anbindung an das übergeordnete<br />

Straßennetz in Verbindung mit der Lage abseits von Wohnstrukturen, was<br />

mögliche Konflikte in immissionstechnischer Hinsicht minimiert.<br />

Die Vorbelastung des Standortes mit einer Biogasanlage, die dann zudem neue<br />

Betriebe mit Wärme versorgen kann, war ebenfalls mit ausschlaggebend für die<br />

Standortwahl. Auf eine angemessene Eingrünung des Gebietes wird in der weisenden<br />

Bauleitplanung zu achten sein.<br />

Neuausweisung GE 9,51 ha<br />

Gewerbegebiet Östlicher Ortseingang G2<br />

Ein weiteres Entwicklungspotential für gewerbliche Nutzungen bietet zweifelsohne<br />

der östliche Ortseingang <strong>Hiltenfingen</strong>s. Von der B17 als überregionaler Verkehrsachse<br />

leicht zu erreichen über die Schwabmünchener Umfahrung, wird der<br />

Verkehr bereits vor dem Ort abgefangen, auch aus immissionstechnischer Sicht<br />

(vorwiegende Westwindlage in unseren Breiten) liegt das Areal auf der ortsabgewandten<br />

Seite günstig. Der Abstand zu den ersten Siedlungsgebieten Schwabmünchens<br />

ist dabei groß genug. Im östlichen Teil der Gewerbeflächen ist mit<br />

Auflagen aufgrund des Trinkwasserschutzgebietes zu rechnen und die verbindliche<br />

Bauleitplanung mit den Belangen des Trinkwasserschutzes abzustimmen.<br />

Im Anschluß an den baulichen Bestand ist in der verbindlichen Bauleitplanung auf<br />

den Schallschutz gegenüber Wohnnutzungen zu achten, dort sind ggf. Gewerbeflächen<br />

mit reduzierten Emissionen auszuweisen.<br />

Neuausweisung GE 2,66 ha<br />

Neuausweisung GE gesamt 12,17 ha<br />

10.4 Grünflächen - Sport & Erholung<br />

10.<br />

FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />

Am westlichen Ortsrand werden großflächig Grünflächen unterschiedlicher<br />

Zweckbestimmung ausgewiesen. Zum einen finden hier die Erweiterungsflächen<br />

des nahegelegenen Sportplatzes ihren neuen Standort - ein Platz wurde bereits<br />

realisiert - zum anderen besteht hier ein großes Potential zur Schaffung von<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Flächennutzungsplan 87 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


11.<br />

VER- UND ENTSORGUNG<br />

VER- UND ENTSORGUNG<br />

Flächennutzungsplan 88 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


11.1 Energie- und Grundversorgung<br />

11.1.1 Elektrizität<br />

Die Versorgung mit Elektrizität erfolgt über die Lech-Elektrizitätswerke, die im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet über verschiedene Versorgungseinrichtungen verfügen. Eine<br />

gesicherte Stromversorgung der ausgewiesenen Wohn- und Gewerbegebiete ist<br />

entweder durch eine entsprechende Erweiterung der bestehenden 1-kV-Versorgungsanlagen<br />

oder durch den Bau neuer Transformatorenstationen mit 20-kV-Kabelanschluss<br />

gegeben. Für die Leitungstrassen sind folgende Schutzvorschriften zu<br />

beachten:<br />

110-kV-Leitungen<br />

VER- UND ENTSORGUNG<br />

1. Innerhalb des Schutzbereiches der 110-kV-Leitung sind aus Sicherheitsgründen<br />

die einschlägigen DIN VDE-Vorschriften zu beachten. Da nach DIN VDE Mindestabstände<br />

zu Leiterseilen gefordert werden, sind die Unterbauungshöhen in<br />

diesem Bereich beschränkt. Die in der Bauleitplanung zu erwartenden Bebauungspläne<br />

sind daher schon im ersten Entwurf abzustimmen. Entsprechende Baugesuche<br />

bedürfen der Zustimmung und sind deshalb zur Stellungnahme zuzuleiten.<br />

Straßenbaumaßnahmen, die den Schutzbereich der 110-kV-Leitung betreffen,<br />

sind ebenfalls frühzeitig abzustimmen.<br />

2. Änderungen am Geländeniveau im Bereich der Leitungsschutzzone sind zu<br />

unterlassen, falls unumgänglich, zur Stellungnahme zuzuleiten.<br />

<strong>3.</strong> Innerhalb der Leitungsschutzzone sind die Unterwuchshöhen beschränkt. Eventuelle<br />

Aufforstungen im Bereich der Freileitung bedürfen der Zustimmung. Auch in<br />

Gebieten die als Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet oder als Biotop<br />

ausgewiesen werden, muss entweder durch niederwüchsige Bepflanzung oder<br />

durch turnusgemäße Ausholzung ein Mindestabstand von 3 m zu den Leiterseilen<br />

eingehalten werden.<br />

Weiterhin muss für die LEW zu allen Maststützpunkten für Wartungs- und Entstörungsarbeiten<br />

eine Zufahrtsmöglichkeit für Schwerfahrzeuge offen gehalten werden.<br />

Dies betrifft insbesondere die im Landschaftsplan angeführten Maßnahmen<br />

3-Mehrung der Waldfläche, 4-Gewässerrandstreifen, 17-Erkundung der Altlastenverdachtsfläche<br />

und 18-Erhalt und Entwicklung der Saugrießle-Quelle.<br />

4. Windenergieanlagen müssen einen Mindestabstand zu Freileitungen einhalten.<br />

5. Von den Hochspannungsleitungen gehen elektrische und magnetische Felder<br />

aus, die physikalisch bedingt sind und nicht vermieden werden können. Nach der<br />

26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26.<br />

BlmSchV) sind auf Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt<br />

von Menschen bestimmt sind, Grenzwerte des elektrischen und magnetischen<br />

50-Hz-Feldes einzuhalten. Sofern im Nahbereich von Hochspannungsleitungen<br />

deshalb Wohngebiete, Gewerbegebiete, Sportanlagen, Spielplätze oder ähnliche<br />

Einrichtungen ausgewiesen werden sollen, ist eine Überprüfung der Einhaltung<br />

11.<br />

Flächennutzungsplan 89 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


11.1.2 Gas<br />

dieser Grenzwerte notwendig. Entsprechende Planungen sind deshalb zur Überprüfung<br />

und Stellungnahme vorzulegen.<br />

Als Ansprechpartner für Detailfragen und Auskünfte zu der 110-kV-Freileitung I6/Z6<br />

steht die Abteilung Leitungsbau unter folgender Anschrift zur Verfügung:<br />

Lechwerke AG Abteilung Leitungen Schaezlerstr. 3 86150 Augsburg Postanschrift:<br />

86136 Augsburg Tel. 0821/328-1291<br />

20-kV-Freileitungen und Transformatorenstationen<br />

Der Schutzbereich der jeweiligen 20-kV-Freileitung beträgt beiderseits der Leitungsachse<br />

- siehe Planeintragung - zwischen 7,50m bis 15m. Innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

sind aus Sicherheitsgründen sinngemäß die zuvor unter Punkt 1<br />

bis 4 genannten Auflagen und Hinweise einzuhalten.<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird derzeit nicht mit Gas versorgt. Eine künftige Anbindung<br />

an das Gasnetz wurde seitens der Erdgas Schwaben bereits in Aussicht gestellt.<br />

11.1.3 Trink- und Brauchwasser<br />

Die Wasserversorgung erfolgt über den Zweckverband der Staudenwasserversorgung<br />

und wird durch diesen in ausreichendem Maße sichergestellt.<br />

11.1.4 Kommunikation<br />

Alle üblichen Kommunikationseinrichtungen sind in <strong>Hiltenfingen</strong> verfügbar. Das<br />

Telefon-Festnetz wird i.d.R. von der Deutschen Telekom unterhalten.<br />

11.2 Entsorgung<br />

11.2.1 Niederschlagswasser<br />

In künftigen Baugebieten soll vermehrt darauf geachtet werden, Niederschlagswasser<br />

entweder zu nutzen (Toilettenspülung, Gartenbewässerung) oder durch<br />

Versickerung wieder dem Untergrund zuzuführen, statt es zu fassen und abzuleiten.<br />

11.2.2 Abwasser<br />

VER- UND ENTSORGUNG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> besitzt ein vollständig ausgebautes Kanalnetz und<br />

eine neue vollbiologische Kläranlage für 2000 Einwohner.<br />

Die Abwasserentsorgung der <strong>Gemeinde</strong> ist gesichert. Konkrete Planungen, die<br />

eine wesentliche Auslastung der Abwasseranlagen verursachen würden, sollen<br />

mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth abgestimmt werden.<br />

11.<br />

Flächennutzungsplan 90 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


11.2.3 Abfallbeseitigung<br />

Die Abfallbeseitigung wird durch den Landkreis Augsburg sichergestellt.<br />

11.3 Alternative Energien - Windkraftanlagen<br />

11.<strong>3.</strong>1 Allgemein<br />

Seit dem 1.1.1997 gehören mit dem neu ins BauGesetzBuch eingefügten §35 Abs.1<br />

Nr.7 Windkraftanlagen zu den privilegierten Bauvorhaben. Er soll durch eine<br />

andere Einstufung das sonst für den Außenbereich notwendige Genehmigungsverfahren<br />

vereinfacht werden. Er kann andererseits den <strong>Gemeinde</strong>n auch eine<br />

bessere Handhabe geben, solche Anlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet einzugrenzen<br />

oder sogar zu unterbinden, da durch die Errichtung solcher Anlagen auch Probleme<br />

hinsichtlich Lärmbelästigung der Anwohner, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

etc. auftreten können.<br />

Grundsätzlich sind jetzt noch beteiligt:<br />

� die Raumordnungs- bzw. Regionalplanung durch die Länder bzw. Bezirksregierungen<br />

� die Flächennutzungsplanung durch einen Entscheid der jeweiligen <strong>Gemeinde</strong><br />

� die Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde<br />

11.<strong>3.</strong>2 Planvorbehalt (§35 Abs.3 Satz 4 BauGB)<br />

Der hier eingefügte Planvorbehalt ermöglicht es der jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>, unter<br />

Einbezug/Berücksichtigung der jeweiligen Raumordnungsplanung sowohl<br />

� im <strong>Gemeinde</strong>gebiet positive Standortzuweisungen (durch Darstellungen im<br />

Flächennutzungsplan) an einer oder mehreren Stellen des im Raumordnungsplanes<br />

vorgesehenen Gebietes für Windenergieanlagen auszuweisen und die<br />

restlichen Flächen von solchen Standorten freizuhalten oder<br />

� im <strong>Gemeinde</strong>gebiet keine Standortzuweisungen für Windenergieanlagen auszuweisen<br />

(§36 Abs.1 BauGB) bzw.<br />

� keine Gebiete für Windkraftanlagen ausweisen zu müssen, wenn der Raumordnungsplan<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet keine Eignungs- oder Vorranggebiete für<br />

solche Anlagen vorsieht (Ausschlußprinzip).<br />

11.<strong>3.</strong>3 Situation<br />

VER- UND ENTSORGUNG<br />

In <strong>Hiltenfingen</strong> sind bislang keine Anlagen zur Energiegewinnung aus Windkraft<br />

vorhanden; der Landschaftsraum bietet nur eingeschränkt Gelegenheit zu deren<br />

Aufstellung. Seitens überregionaler Planungsträger gibt es nur teilweise Aussagen<br />

über die bevorzugte Ausweisung möglicher Standorte. Daher werden in diesem<br />

Flächennutzungsplan keine detaillierten Aussagen zu entsprechenden Flächen<br />

getroffen; künftige Planungsvorhaben werden jeweils im Einzelfall von der <strong>Gemeinde</strong><br />

zu zu beurteilen und entscheiden sein.<br />

11.<br />

Flächennutzungsplan 91 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


VERKEHR<br />

12.<br />

VERKEHR<br />

Flächennutzungsplan 92 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


12.1 Gegenwärtige Situation<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> wird von der Staatsstraße ST 2027 durchquert, die von Schwabmünchen<br />

kommend weiter über Mittelneufnach nach (Nord-)Westen führt. Im Ort<br />

zweigt die ST 2015 nach Ettringen ab, die im weiteren Verlauf die A96 erreicht.<br />

Diese relativ gute Anbindung durch überörtliche Verkehrswege an umliegende<br />

zentrale Orte ist zwar einerseits natürlich von Vorteil für die Mobilität der ortsansässigen<br />

Bevölkerung, andererseits resultiert aus dem Durchfahrtsverkehr eine Belastung<br />

für Ort und Einwohner, die heutzutage nicht mehr ohne weiteres hingenommen<br />

wird.<br />

Die nachfolgenden Angaben dokumentieren die Verkehrsbelastung jeweils im<br />

Nahbereich zu <strong>Hiltenfingen</strong> ohne Berücksichtigung der eigentlichen Fahrtrichtung.<br />

Zählstelle<br />

ST 2027 zwischen<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> und<br />

Schwabmünchen<br />

ST 2015 zwischen<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> und Ettringen<br />

ST 2027 zwischen<br />

<strong>Hiltenfingen</strong> und<br />

Mittelneufnach<br />

Zählungsjahr 1995 2000 1995 2000 1995 2000<br />

Personenverkehr 9.245 7.175 <strong>3.</strong>655 <strong>3.</strong>756 1.813 1.612<br />

Güterverkehr 768 367 392 464 218 206<br />

KFZ gesamt 10.013 7.542 4.047 4.221 2.031 1.818<br />

Obige Tabelle präsentiert sich graphisch umgesetzt wie folgt:<br />

Anzahl Fahrzeuge<br />

11000<br />

10000<br />

9000<br />

8000<br />

7000<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

10013<br />

9245<br />

7542<br />

7175<br />

Verkehrsaufkommen um <strong>Hiltenfingen</strong><br />

auf den Staatsstraßen 2015 und 2027<br />

4047<br />

3655<br />

Zu beachten ist dabei lediglich, daß die Zählstelle <strong>Hiltenfingen</strong>-Schwabmünchen<br />

nahe am Ortseingang Schwabmünchen liegt und inzwischen mit der neuen<br />

Umfahrung evtl. keine aussagekräftigen Zahlen mehr liefert.<br />

4221<br />

3756<br />

12.<br />

2031<br />

1813<br />

569<br />

199 132 235 338 349<br />

54 116 188<br />

30 155 51<br />

1995 <strong>Hiltenfingen</strong> / Schwabm. 2000 1995 <strong>Hiltenfingen</strong> / Ettringen 2000 1995 <strong>Hiltenfingen</strong> / Mittelneufn. 2000<br />

gesamte KFZ sonstiger Güterverk<br />

Schwerverkehr Personenverkehr<br />

Abb. 42: Verkehrszahlen auf den Staatsstraßen von und nach <strong>Hiltenfingen</strong><br />

1818<br />

1612<br />

VERKEHR<br />

Flächennutzungsplan 93 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


12.2 Umgehungsstraße<br />

Seit längerem werden Überlegungen zur Trassierung einer möglichen Umgehungsstraße<br />

für <strong>Hiltenfingen</strong> angestellt. Auch wenn diese Problematik aufgrund ihrer<br />

Komplexität im Flächennutzungsplan nicht abschließend gelöst werden kann, so<br />

ist es doch sinnvoll, im Zuge der Erstellung dieses Planwerkes, die vorhandenen<br />

Möglichkeiten zu untersuchen und die für die <strong>Gemeinde</strong> geeigneten Lösungen<br />

aufzuzeigen.<br />

Im wesentlichen geht es dabei um zwei Trassenvarianten, die entweder nördlich<br />

oder südlich um <strong>Hiltenfingen</strong> herumführen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang<br />

neben der Optimierung für die Belange <strong>Hiltenfingen</strong>s auch die Tatsache,<br />

daß bei allen Umgehungsüberlegungen in mehr oder weniger großem<br />

Ausmaß auch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet der Nachbargemeinde Schwabmünchen<br />

betroffen ist.<br />

Für beide Varianten - und mögliche Spielarten davon - ist es geboten, daß sich<br />

die Trasse möglichst an bestehenden Feldwegen und Grundstückszuschnitten<br />

orientiert, um für die Landwirtschaft schlecht nutzbare Restflächen zu vermeiden,<br />

die aber, wo unvermeidbar, dann für die erforderlichen Ausleichsmaßnahmen<br />

herangezogen werden können.<br />

Die letztlich favorisierten Trassen sind in der Planzeichnung dargestellt.<br />

Abb. 43: Vorüberlegungen zu den Trassenvarianten<br />

12.<br />

VERKEHR<br />

Flächennutzungsplan 94 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


12.2.1 Nordtrasse<br />

Nahezu ausschließlich westlich der Wertach gelegen, würde diese Lösung auch<br />

den Verkehr auf der ST2027 von und nach Westen (Mittelneufnach) abfangen und<br />

aus <strong>Hiltenfingen</strong> heraushalten. Überdies würde das Gewerbegebiet nördlich der<br />

Staatsstraße eine bessere Anbindung von außen her erhalten, so daß ein Durchfahren<br />

des Ortes entfallen würde.<br />

Der dargestellte Korridor für die Nordumfahrung stellt derzeit jedoch lediglich ein<br />

mögliches Entwicklungsziel dar, Priorität genießt die südliche Umgehungsstraße.<br />

12.2.2 Südtrasse<br />

Die Lösung einer Südumfahrung läßt Spielraum hinsichtlich des Abstandes der<br />

Trasse zum Ort, so daß etwaige Schallimmissionen auf bestehende und neue<br />

Wohngebiete minimiert werden können.<br />

Im Nordenosten kann an die neue Umgehung Schwabmünchens angebunden<br />

werden, die Lage in freier Flur sowie die Rückführung auf diebisherige Straßentrasse<br />

erscheinen weitgehend unproblematisch.<br />

Nachteil dieser Lösung bei alleiniger Realisierung ist eindeutig, daß die ST2027 nach<br />

Westen weiterhin durch den Ort führt und die Entlastung somit nur teilweise<br />

gegeben ist, ebenso unterbleibt eine leistungsfähige Anbindung des Gewerbegebietes<br />

im Nordwesten der <strong>Gemeinde</strong>, weshalb dieses auch auf Dauer als<br />

abgeschlossen gilt. Alternativ wurde eine neue Gewerbefläche im Südwesten<br />

vorgesehen, die mit Realisierung der Südumfahrung ebenfalls umgesetzt werden<br />

kann und von der dann optimalen Anbindung profitieren wird.<br />

12.2.3 Kombinierte Lösungen<br />

Als tragfähiges Konzept könnte sich eine kombinierte Lösung aus der Südtrasse mit<br />

einer Nordumfahrung herausstellen, wodurch beide Verkehrsströme optimal neu<br />

geführt werden könnten und der Ortsbereich nur noch den Quell- und Zielverkehr<br />

verkraften müsste. Auch sonst würden sich die Vorteile beider Trassen ergänzen,<br />

zu berücksichtigen sind natürlich die entsprechend höheren Kosten.<br />

12.2.4 Planerische Grundüberlegungen<br />

VERKEHR<br />

Der Verlauf der geplanten Umgehungsstraßen wird nach den Kapiteln Grundsätze,<br />

Methoden sowie Grenz- und Richtwerte des Teils Linienführung der Richtlinien<br />

für die Anlage von Landstraßen (RAS-L) festgelegt. Darin werden die geometrische<br />

Ausbildung der Straßentrasse und des Fahrbahnbandes sowie Hinweise und<br />

Grundsätze zur räumlichen Linienführung und Gestaltung des Fahrraumes gegeben.<br />

Entsprechend ihrer Bedeutung für die Verbindung und Anbindung von Zielen<br />

im Straßennetz werden die geplanten Umgehungen als zwischengemeindliche<br />

Straßenverbindung der Kategoriengruppe A III zugeordnet.<br />

12.<br />

Flächennutzungsplan 95 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Durch eine differenzierte Festlegung von Entwurfselementen wird den Belangen<br />

� der Raumordnung und Landesplanung<br />

� des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

� der Straßenraumgestaltung<br />

� der Wirtschaftlichkeit von Bau und Betriebsowie<br />

� der Energieeinsparung<br />

Rechnung getragen.<br />

Dabei hat die Linienführung auf den umgebenden Lebensraum besonders Rücksicht<br />

zu nehmen.<br />

Demzufolge ist die Topographie des Landschaftsraumes, in dem die geplanten<br />

Umgehungstrassen trassiert werden, besonders zu berücksichtigen.<br />

Bei der Linienführung der Umgehungsstraßen wurden vorgezeichnete Linien (bestehende<br />

Flurgrenzen bei geplanter Süd- bzw. Nordtrasse) sowie Brüche und<br />

Kanten in der Landschaftscharakteristik (z. B. bestehender Waldrand bei Alternativ-Nordtrasse)<br />

zur Trassenführung genutzt, um einerseits den erforderlichen Grunderwerb<br />

zu minimieren sowie eine optimale Einbindung in das bestehende Landschaftsbild<br />

zu gewährleisten.<br />

12.2.5 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur<br />

Wegen des gleichmäßigeren Verkehrsflusses, der auf den Umgehungsstraßen im<br />

Gegensatz zu der vorhandenen Straßenverbindung durch den Ort zu erwarten ist,<br />

wird die Wirtschaftlichkeit für den Straßenbenutzer wesentlich verbessert werden.<br />

Der Autofahrer wird über die Umgehungsstraßen schneller und mit geringerem<br />

Treibstoffverbrauch zu seinen Zielen in der Umgebung gelangen.<br />

Mit der verbesserten Streckencharakteristik im Zuge der neuen Umgehungsstraßen<br />

ist eine Entlastung der innerörtlichen Straßen sowie eine erhebliche Verbesserung<br />

der Verkehrssicherheit zu erwarten.<br />

12.2.6 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen<br />

VERKEHR<br />

Die Anwohner der innerörtlichen Straßen werden durch die Emissionen der Kraftfahrzeuge<br />

stark belastet. Durch den nach dem Bau der Umgehungsstraßen erwarteten<br />

Verkehrsrückgang werden die Lärm- und Abgasimissionen spürbar abnehmen,<br />

da nach dem Bau der Umgehung nur der örtliche Verkehr auf der Ortsstraße<br />

verbleiben wird.<br />

Die Verkehrsentlastung im Zentrum hat zur Folge, daß sich das örtliche Leben im<br />

Ortskern neu entfalten kann und die trennende Wirkung der Straße weitgehend<br />

aufgehoben wird.<br />

12.<br />

Flächennutzungsplan 96 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


12.2.7 Durchquerung wasserrechtlicher Schutzgebiete<br />

VERKEHR<br />

Im Südosten <strong>Hiltenfingen</strong>s überquert die Südtrasse das wasserwirtschaftliche Vorranggebiet<br />

für die Trinkwasserbrunnen der Stadt Schwabmünchen. Bei der Planung<br />

ist auf diesen Belang z.B. hinsichtlich Eindringtiefe des Bauwerkes in den<br />

Boden oder Straßenentwässerung besonderes Augenmerk zu legen und die<br />

Planung frühzeitig mit den jeweiligen Fachbehörden abzustimmen.<br />

12.<br />

Flächennutzungsplan 97 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


IMMISSIONSSCHUTZ<br />

1<strong>3.</strong><br />

IMMISSIONSSCHUTZ<br />

Flächennutzungsplan 98 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


1<strong>3.</strong>1 Lärmschutz<br />

1<strong>3.</strong>1.1 Allgemeines<br />

Entsprechend § 1 BauGB sind Bauflächen gleicher Nutzung zu Einheiten mit<br />

ausreichender Flächengröße auszubilden. Dort, wo Störungen befürchtet werden<br />

müssen, sind Schutzvorkehrungen zu treffen. Die Möglichkeiten des Schallschutzes<br />

und des Schutzes gegen andere Immissionen sind vor allem durch städtebauliche<br />

Maßnahmen auszuschöpfen (vgl. Hinweise für die Ausarbeitung und Aufstellung<br />

der Bauleitpläne/Planungshilfen - PLH - vom 30.07.1983, MAB. S. 517; Berücksichtigung<br />

der fachlichen Ziele des Technischen Umweltschutzes gemäß der Verordnung<br />

über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Teil B XIII vom<br />

25.01.1994 GVBl. Nr. 4/1994, S. 25 etc.) Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im<br />

Städtebau wurde gemäß IMBek. vom 0<strong>3.</strong>08.1988 (vgl. Nr. II B 8-4641.1-001/87) die<br />

DIN 18005 Teil 1 vom Mai 1987 eingeführt. Entsprechend dem Beiblatt 1 der<br />

vorgenannten Norm sind für die städtebauliche Planung schalltechnische Orientierungswerte<br />

für die jeweiligen Gebietsdarstellungen genannt. Hiernach sind in<br />

Gebieten mit entsprechender Nutzung folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel<br />

zugeordnet:<br />

Typisierung<br />

dB(A)<br />

Tag<br />

IMMISSIONSSCHUTZ<br />

dB(A)<br />

Nacht<br />

Reine Wohngebiete (WR)<br />

Wochenendhausgebiete<br />

Ferienhausgebiete<br />

50 40 35<br />

Allg. Wohngebiete (WA)<br />

Kleinsiedl.gebiete<br />

Campingplatzgebiete<br />

Friedhöfe<br />

(WS)<br />

55 45 40<br />

Kleingartenanlagen<br />

Parkanlagen<br />

55 55<br />

Bes. Wohngebiete (WB) 60 45 40<br />

Dorfgebiete<br />

Mischgebiete<br />

(MD)<br />

(MI)<br />

60 45<br />

Kerngebiete<br />

Gewerbegebiete<br />

(MK)<br />

(GE)<br />

65 55 50<br />

Sonstige schutzbedürftige Sondergebiete<br />

je nach Nutzungsart<br />

45-65 35-65<br />

Bei Industriegebieten kann - soweit keine Gliederung nach § 1 Abs. 4 und 9<br />

BauNVO erfolgt - kein Orientierungswert angegeben werden. Die Schallemission<br />

der Industriegebiete ist nach DIN 18005, Teil 1/05.87, Abschnitt 4.5 zu bestimmen.<br />

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund<br />

Freizeitlärm gelten. Als Tag gilt in der Regel der Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00<br />

Uhr, als Nacht der Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Abweichend hiervon ist bei<br />

der Beurteilung von Lärmimmissionen von baurechtlich genehmigungsbedürftigen<br />

Anlagen als Nachtzeit die Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr zu betrachten.(vgl.<br />

UMBek. vom 16.0<strong>3.</strong>1991, Nr. 8113-33-2967 Rd.Nr. 149).<br />

1<strong>3.</strong><br />

Flächennutzungsplan 99 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


Diese Orientierungswerte für den Beurteilungspegel stimmen sinngemäß mit den<br />

Immissionsrichtwerten gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm<br />

- TA-Lärm - vom 16.07.1968 (MAB1. S. 375) und der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 -<br />

Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft - vom September 1985 überein,<br />

die in der Regel bei der Beurteilung von Lärmimmissionen, die durch Anlagen im<br />

Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verursacht werden, herangezogen<br />

werden.<br />

1<strong>3.</strong>1.2 Straßenverkehr<br />

Baugebiete und die in diesen Gebieten zulässigen baulichen und sonstigen<br />

Anlagen sollen in den Bauleitplänen die nach DIN 18005 Teil 1 vom Mai 1987 zu<br />

bemessenden Abstände von vorhandenen oder geplanten Verkehrstrassen aufweisen.<br />

Sind ausreichende Abstände nicht möglich, so sollen geeignete Schallschutzmaßnahmen<br />

vorgesehen werden, wie z. B. Lärmschutzwälle oder -wände, gestaffelte<br />

Bebauung, geeignete Anordnung und Orientierung der Gebäude, Begrenzung<br />

der Geschoßzahl etc.<br />

Der Einbau von Schallschutzfenstern gemäß VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung<br />

von Fenstern" sollte dabei grundsätzlich Sanierungsfällen vorbehalten bleiben.<br />

Die Problematik des Verkehrslärmschutzes ist vor allem im Bereich der Haupterschließungsstraßen<br />

(Staatsstraßen 2027 und 2015) gegeben. Eine Entlastung ist<br />

aufgrund der Bedeutung für den Durchgangsverkehr kaum möglich, lediglich<br />

Maßnahmen zur Reduzierung der Durchfahrtgeschwindigkeit auf das tatsächlich<br />

erlaubte Maß und der damit einhergehenden Verringerung von Lärm und Gefährdung<br />

wären denkbar.<br />

Als wirkliche Abhilfe kann dem jedoch wohl erst mit der Realisierung einer wie<br />

immer gearteten Umgehungsstraße für <strong>Hiltenfingen</strong> begegnet werden.<br />

Andere Siedlungsbereiche damit nur in geringem Umfang zu kämpfen.<br />

1<strong>3.</strong>1.3 Gewerbliche Lärmimmissionen<br />

IMMISSIONSSCHUTZ<br />

In der Regel treten bei Gemengelagen, also Gebieten, in denen Flächen mit<br />

erhöhtem Schutzbedürfnis (Wohnbauflächen) an stärker emittierende Flächen<br />

(meist Gewerbeflächen) heranreichen, nutzungsbedingte Konflikte durch Lärmimmissionen<br />

auf. Wichtig ist hierbei das "Zwischenschalten" abgestufter Nutzungen<br />

mit schallpuffernder Wirkung (z.B. Mischgebiete, Gewerbeflächen mit reduzierten<br />

Emissionen). Die Praxis zeigt, daß die Neuausweisung von Mischbauflächen zu<br />

einem Nutzungsüberhang zu Gunsten der Wohngebäude führt und tatsächlich<br />

letztendlich Wohnbau- anstatt Mischbauflächen verbleiben. Die Gemengelagenproblematik<br />

wird somit für angrenzende Gewerbebetriebe verschärft. Die Ausweisung<br />

von Gewerbeflächen mit reduzierten Emissionen (GE red) ist hierbei sinnvoller,<br />

da die Entstehung von Wohnbauflächen hierbei ausgeschlossen wird.<br />

1<strong>3.</strong><br />

Flächennutzungsplan 100 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


In Bereichen, in denen Gewerbeflächen direkt an Wohnbauflächen grenzen, sind<br />

aktive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der heranrückenden Wohnbebauung<br />

vorzusehen.<br />

1<strong>3.</strong>2 Lufthygienische Gesichtspunkte<br />

1<strong>3.</strong>2.1 Landwirtschaften<br />

Das Siedlungsgebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> grenzt in aller Regel an landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen an. Auch im Ortsinneren sind noch mehrere landwirtschaftliche<br />

Betriebe vorhanden.<br />

Diese für den ländlichen Raum typische und auch durchaus gewünschte Nutzungsmischung<br />

führt aber immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen der teilweise<br />

emissionsintensiven Landwirtschaft und der immissionsempfindlichen Wohnnutzung.<br />

Aus diesem Grund ist darauf zu achten, daß die im Planbereich zur Errichtung<br />

vorgesehenen Wohngebäude einen möglichst großen Abstand zu den benachbarten<br />

emissionsrelevanten Einrichtungen aufweisen und für schutzbedürftige<br />

Räume (z.B. Schlaf- und Kinderzimmer etc.) eine Orientierung nach Osten/Südosten<br />

vorgenommen wird. Für die Einzelfallbeurteilung gelten insbesonders die<br />

VDI-Richtlinien 3471 (Emissionsminderung - Tierhaltung/Schweine) und 3472 (Emissionsminderung<br />

- Tierhaltung) unter Berücksichtigung des maßgebenden §15<br />

BauNVO.<br />

Um den Schutz bestehender landwirtschaftlicher Betriebe zu gewährleisten, wird<br />

empfohlen, folgenden Passus in den Satzungstext künftiger Bebauungspläne und<br />

ähnlicher Planwerke aufzunehmen:<br />

"Die Erwerber, Besitzer und Bebauer sowie Mieter der Wohnbaugrundstücke haben die<br />

landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen), die bei einer<br />

ortsüblichen Bewirtschaftung angrenzender und naher landwirtschaftlich genutzter Flächen<br />

entstehen, zu dulden und entschädigungslos hinzunehmen.<br />

Hierzu gehören insbesondere Lärmbelästigungen durch Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen<br />

Fahrverkehr auch vor 06.00 Uhr morgens (z.B. durch das tägliche Futterholen)<br />

und nach 22.00 Uhr (z.B. durch Erntearbeiten - Mais-, Silage-, Getreide- und Zuckerrübenernte<br />

- sowie dem Befüllen der Fahrsilos inklusive der Futterentnahme daraus.<br />

Gleiches gilt für die ortsübliche Gülleausbringung und die daraus resultierenden z.T.<br />

erheblichen Geruchsimmissionen."<br />

1<strong>3.</strong>2.2 Gewerbeflächen<br />

IMMISSIONSSCHUTZ<br />

Aus der Sicht der Luftreinhaltung ist außerdem anzustreben, wesentlich störende<br />

Betriebe mit Emissionen luftverunreinigender Stoffe aus dem Innenbereich auszusiedeln<br />

oder durch geeignete ablufttechnische bzw. abluftreinigende Maßnahmen<br />

die Emissionen von der Wohnbebauung fernzuhalten. Geeignete Standorte<br />

für gewerbliche Anlagen mit Emissionen luftverunreinigender Stoffe befinden sich<br />

1<strong>3.</strong><br />

Flächennutzungsplan 101 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


in der Regel an den der Hauptwindrichtung abgewandten Ortsrändern einer<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Läßt sich dieses Standortkriterium nicht einhalten, so sind die Gewerbegebiete<br />

bezüglich ihrer emittierenden Luftschadstoffe zu reduzieren.<br />

1<strong>3.</strong>3 Gewässer- und Grundwasserschutz<br />

1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Wasserschutzgebiet<br />

Im Geltungsbereich des FlNP liegt auch<br />

das Wasserschutzgebiet der Stadt<br />

Schwabmünchen. Von der Stadt<br />

Schwabmünchen wurde auch der Einzugsbereich<br />

der Flachbrunnen ermittelt.<br />

Der Zustrombereich ist in nebenstehender<br />

Abbildung dargestellt. Anhand<br />

dieser Zustrombereichsermittlung wurde<br />

die Umgrenzung des Wasserschutzgebietes<br />

angepasst. Künftige Baumaßnahmen<br />

in diesem Bereich sind<br />

deshalb in Hinblick auf den Trinkwasserschutz<br />

zu prüfen.<br />

1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Gewässergüte<br />

Detaillierte Angaben zur Gewässergü- Abb. 44: Grundwasserstrom<br />

te finden sich in der Gewässergütekarte.<br />

Bis auf Teilstrecken der Wertach und Gennach (mit Gewässergüteklasse II - III<br />

"kritisch belastet") sind die Gewässer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet der Gewässergüteklasse<br />

II "mäßig belastet" zuzuordnen.<br />

Weitere Verbesserungsmöglichkeiten zur Verminderung diffuser Belastungen aus<br />

der Fläche sollten entsprechend der Aussagen im Gewässerentwicklungsplan<br />

genutzt werden.<br />

1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Altlasten<br />

Auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet befindet sich nur eine Altlastenverdachtsfläche (Nr.<br />

77200115) im Bereich der ehemaligen Deponie, die am 31.5.77 stillgelegt wurde.<br />

Die Fläche ist in die Kategorie 3 eingestuft, die eine mittelfristige Bearbeitung<br />

vorschlägt. Für die Rekultivierung liegt eine Planung des Büro Marz vor.<br />

1<strong>3.</strong>4 Elektromagnetische Immissionen<br />

IMMISSIONSSCHUTZ<br />

Gemäß dem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 27. Juli<br />

1994 sind in der Bauleitplanung die elektromagnetischen Felder, ausgehend von<br />

1<strong>3.</strong><br />

Flächennutzungsplan 102 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


IMMISSIONSSCHUTZ<br />

Freileitungen, Trafostationen und Umspannwerken, zu berücksichtigen. Bei der<br />

Beurteilung der elektrischen und magnetischen Felder sind die Empfehlungen der<br />

Strahlenschutzkommission vom 18. und 19. April 1991 und die Empfehlungen der<br />

Internationalen Strahlenschutzvereinigung zugrunde zu legen.<br />

Diesen Empfehlungen zufolge ist dann ein ausreichender Schutz der Bevölkerung<br />

gewährleistet, wenn die elektrische Feldstärke einen Grenzwert von 5 kV/m und<br />

die magnetische Flußdichte einen Grenzwert von 100 mikro-Tesla nicht überschreitet.<br />

Dabei ist zu beachten, daß bei Neuplanungen die Immissionen durch elektromagnetische<br />

Felder grundsätzlich möglichst gering zu halten sind, da wegen fehlender<br />

Kenntnisse auch bei Einhaltung der o.g. Grenzwerte Belästigungen von besonders<br />

empfindlichen Personen oder Beeinträchtigungen von Implantatträgern<br />

nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grund soll bei<br />

Neuplanungen zum Schutz dieser sensiblen Personen das elektromagnetische<br />

Feld einen Wert von 2,5 kV/m und die magnetische Flußdichte einen Wert von 10<br />

mikro-Tesla an der schützenswerten Bebauung nicht überschreiten.<br />

Um den Ergebnissen der derzeit kontrovers diskutierten epidemiologischen Studien<br />

zum Krebsrisiko Rechnung zu tragen, werde zur Minimierung der Expositionswerte<br />

von nicht mehr als 0,5 kV/m und einigen mikro-Tesla anzustreben. Zur Abklärung<br />

der elektromagnetischen Immissionen innerhalb des Flächennutzungsplangebietes<br />

können die Meßergebnisse und die Berechnungen der betroffenen Stromversorgungssunternehmen<br />

herangezogen werden. Bei einer Überschreitung der o.g.<br />

Grenz- oder Risikowerte ist zu prüfen, inwieweit alle vertretbaren Maßnahmen zur<br />

Herabsetzung der Expositionen der Allgemeinbevölkerung berücksichtigt wurden.<br />

Denkbar sind in diesem Zusammenhang:<br />

� die Herabsetzung der Emissionen durch technische Maßnahmen (z.B. Konstruktion<br />

und Auslegung von Transformatoren; Konstruktion, Anordnung der Hochspannungsmaste<br />

und -leitungen),<br />

� ein Abrücken der Wohnbebauung außerhalb des Einwirkungsbereiches der<br />

Hochspannungsanlagen,<br />

� die Einhaltung von Schutzabständen für besonders sensible Einrichtungen<br />

(Schulen, Kindergärten).<br />

1<strong>3.</strong><br />

Flächennutzungsplan 103 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


ANHANG<br />

14.<br />

ANHANG<br />

Flächennutzungsplan 104 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>


14.1 Quellenangaben<br />

Als Quellen und Grundlagen zur Erstellung dieses Planwerkes mit Begründung<br />

wurden herangezogen:<br />

� Angaben diverser Träger öffentlicher Belange (WWA Donauwörth, Landratsamt<br />

Augsburg etc.)<br />

� Statistik kommunal - Bayerischen Landesamt für Statisktik und DV<br />

� Bayerische Landesvermessungsverwaltung<br />

� Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />

� eigene Bestandsaufnahmen und Recherchen<br />

� Artenschutzkartierung Bayern, TK25: 7830, Bayer. Landesamt für Umwelt, Stand<br />

29.04.2011<br />

� Biotopkartierung Bayern Flachland, Stand Januar 2011<br />

� Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium<br />

für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie)<br />

� Regionaler Planungsverband Augsburg; Regionalplan Region 9 Augsburg, in<br />

Kraft getreten am 20.11.2007<br />

� Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG, Ausfertigungsdatum 29.07.2009<br />

� Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG vom 2<strong>3.</strong>02.2011<br />

14.2 Verfasser<br />

Ingenieurbüro für Bauwesen<br />

Josef Tremel<br />

Pröllstraße 19<br />

86157 Augsburg<br />

Tel.: (0821) 24 64 3-60 / Fax: (0821) 24 64 3-89<br />

eMail: planung@ib-tremel.de<br />

14.3 Bearbeitung<br />

Josef Tremel, Dipl. Ing. (FH)<br />

Peter S. Nardo, Dipl. Ing.<br />

Andreas Schuler, Dipl. Ing.<br />

Helmut Rösel, Landschaftsarchitekt<br />

Augsburg/<strong>Hiltenfingen</strong>, den 20.07.2011<br />

14.4 Anlagen<br />

Maßnahmenkatalog zum Landschaftsplan<br />

Umweltbericht<br />

14.<br />

ANHANG<br />

Flächennutzungsplan 105 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!