naturräumliche grundlagen 3. - Gemeinde Hiltenfingen
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HILTENFINGEN<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HILTENFINGEN<br />
BEGRÜNDUNG
AUFTRAGGEBER:<br />
GEMEINDE HILTENFINGEN<br />
VERTRETEN DURCH DEN 1. BÜRGERMEISTER<br />
KORNELIUS GRIEBL<br />
SCHULWEG 6<br />
86856 HILTENFINGEN<br />
<strong>Hiltenfingen</strong>, den________________________<br />
Unterschrift/Siegel<br />
STAND:<br />
20.07.2011<br />
Geändert gemäß Bescheid des Landratsamtes<br />
Augsburg vom 24.11.2011 Nr. 501-<br />
610-17<br />
<strong>Hiltenfingen</strong>, den________________________<br />
Unterschrift<br />
BEARBEITUNG:<br />
INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN<br />
JOSEF TREMEL<br />
PRÖLLSTRASSE 19<br />
86157 AUGSBURG<br />
Unterschrift/Stempel<br />
Flächennutzungsplan I <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
1 1<br />
VORBEMERKUNGEN 1.1 Vorbemerkungen zum Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
1.2 Anlaß für die Neuaufstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
1.2.1 Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
1.2.2 Landschaftsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
1.3 Verfahrensdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
2 6<br />
STÄDTEBAULICHE<br />
GRUNDLAGEN<br />
2.1 Lage im Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
2.1.1 Nachbargemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
2.1.2 Entfernungen zu zentralen Orten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
2.2 Raumstrukturelle Gliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
2.2.1 Landesentwicklungsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
2.2.2 Regionalplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
2.3 Verwaltungsgliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.<strong>3.</strong>1 <strong>Gemeinde</strong>verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.<strong>3.</strong>2 Schulen & Kindergarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.<strong>3.</strong>3 Öffentliche Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.4 Verkehrliche Anbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.4.1 Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.4.2 Bahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
2.4.3 Öffentlicher Personennahverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
2.4.4 Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
3 10<br />
NATURRÄUMLICHE<br />
GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong>1 Naturraum und Landschaftsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
<strong>3.</strong>2 Nutzungsgeschichte des Raumes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
<strong>3.</strong>3 Geologie und Geomorphologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Wasserrückhaltevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
<strong>3.</strong>4 Klima . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
<strong>3.</strong>5 Arten, Biotope und Schutzgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
<strong>3.</strong>6 Landwirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
4 30<br />
ÜBERGEORDNETE<br />
PLANVORGABEN<br />
4.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
4.2 Regionalplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
4.3 Sonstige Vorgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
4.4 Natur und Landschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
4.4.1 Arten und Biotope . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />
Flächennutzungsplan II <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
4.4.2 Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
4.4.3 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />
4.4.4 Klima . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />
4.4.5 Erholung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />
4.4.6 Land- und Forstwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />
5 47<br />
HISTORISCHE<br />
GRUNDLAGEN<br />
5.1 Siedlungsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />
5.1.1 Ortsgeschichte <strong>Hiltenfingen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />
5.1.2 Die Gerichtsherrschaft in <strong>Hiltenfingen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />
5.1.3 Die Viereckschanze im Härtle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
5.1.4 Die Pfarrkirche in <strong>Hiltenfingen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52<br />
5.1.5 Die St. Leonhardskapelle in <strong>Hiltenfingen</strong> . . . . . . . . . . . . . . 54<br />
5.2 Denkmäler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />
5.2.1 Bodendenkmäler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />
5.2.2 Baudenkmäler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />
6 59<br />
STATISTISCHE GRUNDDATEN 6.1 Flächendaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
6.1.1 Flächenverteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
6.1.2 Vergleichswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
6.1.3 Landnutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />
6.2 Bevölkerungsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />
6.2.1 Bevölkerungsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />
6.2.2 Altersstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />
6.3 Wirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />
7 66<br />
BESTANDSSTRUKTUREN 7.1 Siedlungsgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />
7.1.1 Krautgartenweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />
7.1.2 Siedlung West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />
7.1.3 Siedlung Ost . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />
7.2 Gewerbeflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
7.2.1 Mittelneufnacher Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
7.2.2 Gewerbestraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
7.2.3 Ettringer Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
7.2.4 Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
7.3 Ortskern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
7.<strong>3.</strong>1 Nutzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
7.<strong>3.</strong>2 Leerstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />
7.<strong>3.</strong>3 Reserveflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />
7.<strong>3.</strong>4 Aufenthalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
7.4 Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
7.4.1 Verkehrsanbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
7.4.2 Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
7.4.3 Einrichtungen für Bildungswesen und Gemeinbedarf . . . . . . . 71<br />
Flächennutzungsplan III <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
7.4.4 Sportanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />
8 72<br />
SITUATION & BEWERTUNG 8.1 Baulicher Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />
8.2 Gestalterische Gesichtspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
8.2.1 Gebäudegestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
8.2.2 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
8.3 Stärken und Defizite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
8.<strong>3.</strong>1 Wechselwirkung Lage und Anbindung . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
8.4 Landschaftsanalyse und Konflikte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />
9 79<br />
ENTWICKLUNG 9.1 Bevölkerungsentwicklung und Flächenbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
9.1.1 Anrechenbare Reserveflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
9.1.2 Tatsächlicher Flächenbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
9.2 Bauliche Weiterentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
9.2.1 Siedlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
9.2.2 Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
9.2.3 Ortskern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
9.2.4 Gemeinbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />
9.3 Verbesserung der Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />
9.<strong>3.</strong>1 Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />
9.<strong>3.</strong>2 Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />
9.<strong>3.</strong>3 Sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />
9.4 Landschaftsplanerische Ziele und Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />
10 85<br />
FLÄCHENAUSWEISUNGEN 10.1 Wohnbauflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />
10.2 Mischbauflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />
10.3 Gewerbeflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />
10.4 Grünflächen - Sport & Erholung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />
11 88<br />
VER- UND ENTSORGUNG 11.1 Energie- und Grundversorgung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />
11.1.1 Elektrizität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />
11.1.2 Gas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
11.1.3 Trink- und Brauchwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
11.1.4 Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
11.2 Entsorgung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
11.2.1 Niederschlagswasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
11.2.2 Abwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
11.2.3 Abfallbeseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />
11.3 Alternative Energien - Windkraftanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />
11.<strong>3.</strong>1 Allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />
11.<strong>3.</strong>2 Planvorbehalt (§35 Abs.3 Satz 4 BauGB) . . . . . . . . . . . . . 91<br />
11.<strong>3.</strong>3 Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />
Flächennutzungsplan IV <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
12 92<br />
VERKEHR 12.1 Gegenwärtige Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93<br />
12.2 Umgehungsstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94<br />
12.2.1 Nordtrasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />
12.2.2 Südtrasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />
12.2.3 Kombinierte Lösungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />
12.2.4 Planerische Grundüberlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />
12.2.5 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur . . . . . . . . 96<br />
12.2.6 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen . . . . . . . 96<br />
12.2.7 Durchquerung wasserrechtlicher Schutzgebiete . . . . . . . . . . 97<br />
13 98<br />
IMMISSIONSSCHUTZ 1<strong>3.</strong>1 Lärmschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />
1<strong>3.</strong>1.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />
1<strong>3.</strong>1.2 Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
1<strong>3.</strong>1.3 Gewerbliche Lärmimmissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
1<strong>3.</strong>2 Lufthygienische Gesichtspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />
1<strong>3.</strong>2.1 Landwirtschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />
1<strong>3.</strong>2.2 Gewerbeflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />
1<strong>3.</strong>3 Gewässer- und Grundwasserschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />
1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Wasserschutzgebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />
1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Gewässergüte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />
1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Altlasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />
1<strong>3.</strong>4 Elektromagnetische Immissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />
14 104<br />
ANHANG 14.1 Quellenangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />
14.2 Verfasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />
14.3 Bearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />
14.4 Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />
Flächennutzungsplan V <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
VORBEMERKUNGEN<br />
1.<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Flächennutzungsplan 1 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
1.1 Vorbemerkungen zum Flächennutzungsplan<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n sind nach dem Baugesetzbuch Träger der Bauleitplanung und für<br />
diese verantwortlich. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige<br />
Nutzung der Grundstücke in der <strong>Gemeinde</strong> nach Maßgabe des Baugesetzbuches<br />
vorzubereiten und zu leiten.<br />
Im Flächennutzungsplan, als vorbereitendem Bauleitplan, sind für das gesamte<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet die Bodennutzungen, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen<br />
Entwicklung ergeben, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der<br />
Kommune in den Grundzügen darzustellen. Gegenüber dem einzelnen Bürger<br />
entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, d.h. auch<br />
kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung der <strong>Gemeinde</strong> zum Ausdruck.<br />
Rechtswirkungen ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan insofern, als<br />
aus ihm Bebauungspläne zu entwickeln sind, die aufgrund ihres Rechtscharakters<br />
als Satzung gegenüber jedermann rechtsverbindlich sind. Außerdem haben die<br />
am Verfahren beteiligten Planungsträger ihre Planungen dem Flächennutzungsplan<br />
insoweit anzupassen, als sie dem Plan im Verfahren nicht widersprochen<br />
haben.<br />
Die zeitliche Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes ist nicht eindeutig geregelt<br />
oder begrenzt. Im allgemeinen ist ein Flächennutzungsplan auf die voraussehbaren<br />
Bedürfnisse der nächsten 10-15 Jahre abgestellt. Änderungen, Ergänzungen<br />
und Aufhebungen durch die <strong>Gemeinde</strong> sind bei Vorliegen neuer Gesichtspunkte<br />
jederzeit möglich.<br />
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind nicht parzellenscharf auszulegen.<br />
1.2 Anlaß für die Neuaufstellung<br />
1.2.1 Flächennutzungsplan<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Der bislang rechtskräftige Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> trat<br />
1981 in Kraft. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zeigte sich, daß die<br />
Aussagen einzelner Bereiche inzwischen völlig überholt sind und nicht mehr den<br />
Entwicklungszielen der <strong>Gemeinde</strong> entsprechen.<br />
Zudem lag für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hiltenfingen</strong> kein Landschaftsplan vor. Dieser<br />
wurde im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ebenfalls erstellt<br />
und in den FlNP integriert, um bei künftigen Planungsvorhaben auch den Aspekt<br />
des Natur- und Landschaftsschutzes entsprechend würdigen zu können. Auf diese<br />
Weise ist die zeitgemäße Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> gesichert.<br />
1.<br />
Flächennutzungsplan 2 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
1.2.2 Landschaftsplan<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Grundlage der kommunalen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan, der von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> eigenverantwortlich in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden<br />
und den Trägern öffentlicher Belange erstellt wird.<br />
In § 1 (6) Baugesetzbuch (BauGB) wird bei der Aufstellung der Bauleitplanung<br />
gefordert, die Belange von Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Dies geschieht<br />
in Form eines Landschaftsplanes, der als ökologischer Fachbeitrag zur<br />
Flächennutzungsplanung (vorbereitende Bauleitplanung) formuliert ist.<br />
In zahlreichen Gesetzen der Landesentwicklung und Raumordnung, des Naturschutzes,<br />
der Bauleitplanung, des Boden-, Wasser- und Waldschutzes werden die<br />
Ziele für Naturschutz und Landschaftspflege formuliert. Sie bilden die gesetzliche<br />
Grundlage der Landschaftsplanung. Gesetze auf Bundesebene enthalten die<br />
Rahmenziele, die Ländergesetze vertiefen diese Ziele. Die wichtigsten gesetzlichen<br />
Grundlagen für den Landschaftsplan bilden §§ 9 und 11 BNatSchG und der<br />
Artikel 4 des BayNatSchG. Darin hat die Landschaftsplanung die Ziele des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege zu verwirklichen.<br />
Gem. § 9 BNatschG soll die Landschaftsplanung Angaben enthalten über<br />
1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,<br />
2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />
<strong>3.</strong> die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und<br />
Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden<br />
Konflikte,<br />
4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere<br />
� a) zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von<br />
Natur und Landschaft,<br />
� b) zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft im Sinne des Kapitels<br />
4 sowie der Biotope, Lebensgemeinschaften und Lebensstätten der Tiere und<br />
Pflan-zen wild lebender Arten,<br />
� c) auf Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen<br />
Entwicklungsmöglichkeit für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege, insbesondere zur Kompensation von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft sowie zum Einsatz natur- und landschaftsbezogener Fördermittel<br />
besonders geeignet sind,<br />
� d) zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, der Biotopvernetzung und des<br />
Netzes "Natura 2000",<br />
� e) zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Böden,<br />
Ge-wässern, Luft und Klima,<br />
1.<br />
Flächennutzungsplan 3 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
� f) zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des<br />
Erholungswertes von Natur und Landschaft,<br />
� g) zur Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten<br />
Bereich.<br />
Zielsetzung und Vorgehensweise<br />
Der Landschaftsplan hat das Ziel, die zukünftige Entwicklung der Natur- und<br />
Kulturlandschaft der <strong>Gemeinde</strong> unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes,<br />
der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge darzustellen und zu<br />
lenken.<br />
Für die Erstellung eines Landschaftsplanes ist zuerst eine eingehende Bestandsaufnahme<br />
notwendig. Diese beinhaltet die Erfassung der für den Landschaftshaushalt<br />
relevanten Grundlagendaten, deren Einarbeitung in ein Geographisches<br />
Informationssystem sowie die Darstellung in der Bestandskarte, die den Ist-Zustand<br />
des Planungsgebietes widerspiegelt. Nach Auswertung der Bestandsdaten wird<br />
durch die Verknüpfung der verschiedenen Informationsebenen die Leistungsfähigkeit<br />
(Potential) des Landschaftshaushaltes sowie das Eignungspotential des<br />
Naturraumes für die geplante Flächennutzung bestimmt. Belastungsmomente<br />
und Konfliktbereiche werden für den Landschafts- und Naturhaushalt ermittelt<br />
dargestellt.<br />
Untersucht wurden die Potentiale für die Bereiche:<br />
� Boden<br />
� Wasser<br />
� Klima<br />
� Arten und Biotope<br />
� Landschaftsbild und Erholung<br />
Aufbauend auf den Ergebnissen von Bestandsaufnahme und -bewertung ("Ist-Zustand")<br />
sowie der Konfliktanalyse wurde ein Leitbild für Natur und Landschaft<br />
insgesamt erstellt, das den zukünftig gewünschten Zustand ("Soll-Zustand") beschreibt.<br />
Aus den festgestellten Differenzen zwischen dem "Ist-Zustand" und dem<br />
angestrebten "Soll-Zustand" wurden die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung/Sanierung der Landschaft abgeleitet.<br />
1.3 Verfahrensdaten<br />
Aufstellungsbeschluß: 19.04.2001<br />
Bestandsaufnahme: Juli 2002<br />
1.<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Flächennutzungsplan 4 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Vorentwurf: Juli 2003<br />
Entwurf: Juli 2004<br />
Trägerbeteiligung/Auslegung: 1<strong>3.</strong> Okt. 2004 - 14. Okt. 2004<br />
Abwägung: 17. Nov. 2005<br />
Trägerbeteiligung/Auslegung: 26. Nov. 2010 - 31. Dez. 2011<br />
Abwägung: 24. Feb. 2011<br />
Feststellungsbeschluß: 20. Juli 2011<br />
Genehmigung: 24. November 2011<br />
1.<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Flächennutzungsplan 5 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />
2.<br />
STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />
Flächennutzungsplan 6 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
2.1 Lage im Raum<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hiltenfingen</strong>s liegt im südlichen Landkreis Augsburg, Regierungsbezirk<br />
Schwaben, Land Bayern, unmittelbar südwestlich von Schwabmünchen<br />
an der Grenze zum Landkreis Unterallgäu.<br />
2.1.1 Nachbargemeinden<br />
Schwabmünchen ca. 5km<br />
Langerringen ca. 4km<br />
Ettringen (MN) ca. 6km<br />
Scherschetten ca. 7km<br />
Obermeitingen ca. 7km<br />
Untermeitingen ca. 8km<br />
Hurlach ca. 9km<br />
2.1.2 Entfernungen zu zentralen Orten<br />
Augsburg: ca. 40km<br />
Landsberg: ca. 30km<br />
Buchloe: ca. 20km<br />
2.2 Raumstrukturelle Gliederung<br />
2.2.1 Landesentwicklungsprogramm<br />
Gemäß der Bewertung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) gehört<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> zum "ländlichen Teilraum, der nachhaltig gestärkt<br />
werden soll". 1<br />
2.2.2 Regionalplan<br />
STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />
2.<br />
Abb. 1: Lage in der Region und im Landkreis<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> gehört zur Region 9 Augsburg. Diese erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung<br />
von Oettingen (Bay.) bis Schwabmünchen und in Ost-West-Richtung von<br />
Aichach bis Lauingen (Donau)/Gundelfingen. Die nächstgelegenen zentralen<br />
Orte sind die <strong>Gemeinde</strong>n Großaitingen und Untermeitingen, jeweils Kleinzentren;<br />
Schwabmünchen ist als mögliches Mittelzentrum eingestuft.<br />
(1) Als ländliche Teilräume, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll, werden die Gebiete<br />
bestimmt, die vor allem hinsichtlich ihrer Bevölkerungsentwicklung, der Ausstattung mit Arbeitsplätzen<br />
und der Höhe der Einkommen den allgemeinen Entwicklungsfortschritt noch nicht voll<br />
erreicht haben oder besonderen wirtschaftsstrukturellen Anpassungsherausforderungen gegenüberstehen<br />
(A II <strong>3.</strong>5 LEP).<br />
Flächennutzungsplan 7 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
2.3 Verwaltungsgliederung<br />
2.<strong>3.</strong>1 <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> hat eine eigene <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
für die örtlichen Bedürfnisse,<br />
zudem ist <strong>Hiltenfingen</strong> eine Mitgliedsgemeinde<br />
der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Langerringen mit Sitz in<br />
Langerringen. Über die VG werden<br />
die weiteren Verwaltungsaufgaben<br />
abgewickelt.<br />
Anschrift:<br />
Schulweg 6, 86856 <strong>Hiltenfingen</strong><br />
Telefon (08232) 959910<br />
Telefax (08232) 959913<br />
2.<strong>3.</strong>2 Schulen & Kindergarten<br />
In <strong>Hiltenfingen</strong> selbst gibt es einen zweigruppigen Kindergarten, auch eine Grundschule<br />
mit derzeit 7 Klassen befindet sich am Ort. Weiterführende Schulen finden<br />
sich im nahen Schwabmünchen bzw. den anderen Zentralorten.<br />
2.<strong>3.</strong>3 Öffentliche Einrichtungen<br />
Kath. Pfarramt Kirchweg 4a, Tel. 2400<br />
Schule / Grundschule Schulweg 7, Tel. 1085<br />
Kindergarten Schulweg 6, Tel. 71772<br />
Postagentur Mühlstraße 4, Tel. 72581<br />
Mehrzweckhalle Schulweg 7, Tel. 1085<br />
Kläranlage Tel. 79557<br />
Feuerwehr Notruf 112<br />
Polizei Notruf 110<br />
2.4 Verkehrliche Anbindung<br />
2.4.1 Straßenverkehr<br />
STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />
2.<br />
Abb. 2: Regierungsbezirke in Bayern<br />
Durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verläuft die Staatsstraße 2027 als Ost-West-Verbindung<br />
von der Bundesstraße B17 (überregionale Verbindungsachse nach Norden<br />
in Richtung Augsburg/Autobahn A8 und nach Süden in Richtung Landsberg) über<br />
Schwabmünchen nach <strong>Hiltenfingen</strong> und weiter nach Mittelneufnach; von dort<br />
über Ziemetshausen und Zusmarshausen zur A8 und weiter nach Norden.<br />
Im Ort zweigt die ST 2015 nach Süden in Richtung Ettringen ab, die über Türkheim<br />
zur A96 München-Lindau und weiter nach Bad Wörishofen führt.<br />
Flächennutzungsplan 8 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
2.4.2 Bahn<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> besitzt keinen eigenen Anschluß an das Netz der Deutschen Bahn AG.<br />
Die nächstgelegenen Personenbahnhöfe befindet sich in Schwabmünchen in ca.<br />
5km Entfernung mit Anbindung an regionale Mittel- und Oberzentren (Bobingen,<br />
Augsburg) und Buchloe an der überregionalen Bahnlinie München-Lindau.<br />
2.4.3 Öffentlicher Personennahverkehr<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> wird von den Bussen der Regionalbus Augsburg angefahren. Es<br />
bestehen regelmäßige Verbindungen über folgende Linien:<br />
702: Schwabmünchen - <strong>Hiltenfingen</strong> - Langerringen - Westerringen - Gennach<br />
704: Schwabmünchen - <strong>Hiltenfingen</strong> - Forsthofen - Scherstetten - Mittelneufnach<br />
705: Schwabm. - <strong>Hiltenfingen</strong> - Schwabegg - Konradshfn. - Erkhsn. - Scherstetten<br />
2.4.4 Sonstige<br />
STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN<br />
2.<br />
Die Anbindung an den nationalen und internationalen Flugverkehr ist - wie im<br />
gesamten südlichen Landkreis - als mittelmäßig zu bezeichnen. Für nationale und<br />
internationale/weltweite Destinationen befindet sich der internationale Flughafen<br />
München II in ca. 110km/75min Entfernung. Der nahegelegene neue Allgäu-Airport<br />
ist in ca. 60km/50min zu erreichen, von dort werden neben einigen deutschen<br />
Städten mehrere europäische Ziele, vor allem Ferienorte, angeflogen.<br />
Flächennutzungsplan 9 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
Flächennutzungsplan 10 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
<strong>3.</strong>1 Naturraum und Landschaftsbild<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Naturräumliche Einheiten sind Geländeabschnitte, die eine gleichartige Naturausstattung,<br />
d.h. relativ homogene Standortfaktoren aufweisen (Ausgangsgestein,<br />
Böden, Klima, Wasserhaushalt, Reliefierung).<br />
Die im folgenden aufgeführte <strong>naturräumliche</strong> Gliederung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
übernimmt die Gliederung des Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP);<br />
sie basiert auf der klassischen Gliederung nach Meynen & Schmithüsen von 1959,<br />
passt diese stark geomorphologisch orientierte Gliederung jedoch etwas an<br />
öko-logisch-funktionale Gesichtspunkte an.<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Hiltenfingen</strong> liegt in der <strong>naturräumliche</strong>n Haupteinheit<br />
47 Lech-Wertachebene, die sich in zwei nachfolgend beschriebene Untereinheiten<br />
aufteilt. Die Grenze der Einheiten bildet in etwa die Gennach und im weiteren<br />
Verlauf die Wertach.<br />
Den östlichen Bereich des <strong>Gemeinde</strong>gebietes bildet die Weicht-Hiltenfinger-Ebene<br />
(47.13), die sich als altes Ackerbaugebiet mit vereinzelten Grünlandflächen<br />
darstellt. Grund dafür ist der Höhenunterschied zwischen dieser Niederterrasse und<br />
dem Talboden der Wertach, der etwa 4 m beträgt, sowie die natürliche Drainagenwirkung<br />
durch die Gennach, die die Ebene durchschneidet.<br />
Westlich zur Ebene schließt der Talboden der Unteren Wertach (47.10) mit den<br />
Auwaldbereichen und einem Wiesenstreifen östlich der Wertach. Die flachwelligen<br />
Bereiche in Flußnähe werden heute oftmals ackerbaulich genutzt. Die ehemalige<br />
Aue östlich der Wertach durchfließen auch zahlreiche kleinere Gewässer.<br />
Das überwiegend flache <strong>Gemeinde</strong>gebiet fällt nach Norden und zur Wertach hin<br />
leicht ab. <strong>Hiltenfingen</strong> liegt auf einer Höhe von ca. 557m über NN.<br />
Das Planungsgebiet wird nördlich und nordwestlich von <strong>Hiltenfingen</strong> durch die<br />
begradigte Wertach geteilt, die überwiegend durch uferbegleitende Auwälder<br />
gesäumt ist. Diese sind allerdings größtenteils in Nadelforst umgewandelt worden.<br />
Ein weiteres Waldstück befindet sich am südlichen Rand des Untersuchungsgebietes.<br />
Beide Wälder werden im Waldfunktionsplan als Wald mit besonderer Bedeutung<br />
für das Landschaftsbild bewertet.<br />
Vor allem im Südwesten wird die reichstrukturierte Aue geprägt durch naturraumtypische<br />
Vegetationsformen wie Viehweiden, Feuchtwiesen, extensive Wiesen,<br />
Röhrichte und gewässerbegleitende Gehölze. Außerdem durchziehen Gräben<br />
und kleinere Bäche wie Bierbächle und Gennach die Aue. An manchen Stellen<br />
sind noch alte Gerinneverläufe sichtbar.<br />
Die Wahrnehmbarkeit der Gewässerverläufe in der Landschaft ist sehr hoch, da<br />
sowohl die Bäche als auch die Gräben oftmals durch Gehölze begleitet werden.<br />
Dahingegen ist die Ebene im Südosten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes, die die größte<br />
Fläche einnimmt, eine vergleichsweise monoton strukturierte Agrarlandschaft, die<br />
Flächennutzungsplan 11 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
nur selten durch Gehölze oder Hecken gegliedert ist. Dieser Bewuchs beschränkt<br />
sich auf die Fließgewässer oder auf das Straßenbegleitgrün.<br />
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Talboden der Unteren<br />
Wertach (47.10)<br />
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Abb. 3: Naturräumliche Einheiten<br />
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Auch die Ebene nördlich der Wertach wird durch landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
charakterisiert, wobei hier das Verhältnis Grünland - Acker etwa gleich ist. Die<br />
äußerste nordwestliche Grenze stellt die Scharlach für ein kurzes Stück dar.<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> weist durch die lockere Bebauung, Nutzgärten, großflächige Baulücken<br />
und Bauernhöfe einen dörflichen Charakter auf. Allerdings fehlt dem<br />
Ortsrand oftmals die Eingliederung in die Landschaft. Eine Ausnahme bilden die<br />
gewachsenen Ortsränder im Norden sowie Teile im Südwesten, die durch die<br />
Gennach mit ihren gewässerbegleitenden Gehölzen natürlich begrenzt wird.<br />
Positiv zu werten ist außerdem die Baumreihe am südlichen Ortsrand. Streuobst-<br />
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NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
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III<br />
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I<br />
78300257<br />
I<br />
II<br />
Weicht-Hiltenfinger-Ebene (47.13)<br />
Flächennutzungsplan 12 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
wiesen sind nur in geringem Umfang am nördlichen Ortsrand sowie innerorts zu<br />
finden<br />
Die Ortsverbindungsstraße ist nördlich von <strong>Hiltenfingen</strong> durch Wald und südlich<br />
davon durch markante Einzelbäume gesäumt.<br />
<strong>3.</strong>2 Nutzungsgeschichte des Raumes<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Der Raum Augsburg weist ein für die Landwirtschaft relativ günstiges Klima auf und<br />
bestitzt aufgrund seiner geologischen Voraussetzungen überwiegend fruchtbare<br />
Böden, die in früherer Zeit eine besonders große Vielfalt an Pflanzen und Tieren<br />
hervorbrachten. Dies machten sich Jäger und Sammler zunutze, die sich dann zum<br />
Teil bereits in der späten Jungsteinzeit fest ansiedelten, wobei die Siedlungsfunde<br />
am östlichen Lechrain zu den ältesten des süddeutschen Raumes gehören. In der<br />
Stein-, Bronze- und Eisenzeit blieb das Gebiet ständig besiedelt.<br />
Besiedelt und gerodet wurden zuerst die von Natur aus fruchtbaren Lößflächen,<br />
Siedlungen wurden in der Nähe von randlichen Quellaustritten angelegt Rodungen<br />
des übrigen Waldes, der vorwiegend aus Laubbäumen bestand, wurden<br />
insgesamt nur in begrenztem Umfange vorgenommen. Ansonsten galt der Wald<br />
als Weide für das Vieh.<br />
Auch die nachfolgenden Kelten und Römer veränderten die Landschaft nur<br />
wenig. Aus der Römerzeit stammt die noch heute im Bereich zwischen Untermeitingen<br />
und Königsbrunn vorhandene Via Claudia Augusta, die damals als gut<br />
ausgebaute Fernstraße von Augsburg über den Fernpaß nach Italien führte.<br />
Im frühen Mittelalter folgten Alemannen und Bajuwaren nach, die in diesem<br />
Gebiet aufeinanderstießen und so die "Grenze" zwischen Bayern und Schwaben<br />
bildeten. Im späten Mittelalter wurde das Land dann planmäßig erschlossen.<br />
Ab dem 1<strong>3.</strong> Jahrhundert begann die Nieder- und Mittelwaldwirtschaft, worauf z.B.<br />
die Bezeichnung "Stauden" für das Gebiet westlich von Augsburg hinweist, die<br />
einen Niederwald schlechtester Beschaffenheit meint. Diese Nutzungsformen führten<br />
zu einer Degradierung der Standorte, zu einer Auflichtung der Wälder und zur<br />
Entstehung von Heiden (Halbtrockenrasen), die für diesen Naturraum typisch<br />
wurden.<br />
Vom 16. Jahrhundert an, mit der Trennung von Wald und Weide, begann der<br />
Hochwaldbetrieb, das planmäßig ab dem 18. Jh. durchgeführt wurde. Die degradierten<br />
Standorte konnten am besten mit Nadelgehölzen aufgeforstet werden<br />
wie z.B. der Fichte, die bis zu dieser Zeit nur vereinzelt in Höhenlagen über 600m<br />
vorkam. Nadelwälder bilden auch heute noch den Hauptanteil des Waldes.<br />
In der neueren Geschichte veränderte der Mensch die Landschaft sehr stark. Die<br />
Wertachebene wurde im 19. Jahrhundert im wesentlichen von Wald eingenommen.<br />
Den Fluß umgab ein ca. 1km breiter Auwaldstreifen, in den kleine Kiefernwaldstücke<br />
eingeschlossen waren. Zwischen 1852 und 1863 wurde die Wertach<br />
reguliert und ihr Flußlauf um ca. 20km verkürzt (Plötzl, 1993), was zu erheblichen<br />
Eintiefungen (um 7,6m zwischen 1936 und 1961), zu Brückenunterspülungen, zum<br />
Aufreißen des Grundwasser-Horizonts und damit zum Austrocknen verschiedener<br />
Flächennutzungsplan 13 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Talbereiche führte. Auf beiden Seiten der Wertach wurden Auwaldflächen in<br />
Ackerland umgewandelt.<br />
Zwischen 1900 und 1926 wurde der Lech reguliert, 1931 die Singold.<br />
Mitte des 19. Jh. wurde der Ausbau der Eisenbahnlinie Augsburg-Buchloe-Kempten-Lindau<br />
vollzogen, wobei sich die Orte entlang dieser Achse vermehrt entwickeln.<br />
Ab 1945 stiegen die Bevölkerungszahlen vor allem durch den Zuzug von Heimatvertriebenen<br />
aus dem Sudetenland, Schlesien, Donauschwaben, Batschka und<br />
Banat z.T. sprunghaft an. Viele Orte entwickelten sich vom agrarisch orientierten<br />
Straßendorf zur Siedlungsgemeinde, in der die Bedeutung der Landwirtschaft<br />
abnahm und Acker- und Grünlandflächen zugunsten von Bauland und Straßenbau<br />
verringert wurden. 2<br />
<strong>3.</strong>3 Geologie und Geomorphologie<br />
Großräumig gesehen befindet sich das USG inmitten der Süddeutschen<br />
Großscholle. Charakteristisch dafür ist das Moldanubische Grundgebirge (Gneise<br />
und ältere Granite), das vom Trog der Vorlandmolasse überdeckt wird, die östlich<br />
der Wertach an die Oberfläche kommt.<br />
Regional liegt das USG in der Lech-Wertach-Ebene und kann grob in drei geologische<br />
Bereiche gegliedert werden. Dies ist zum Einen das von Süden nach Norden<br />
verlaufende Wertachtal. Westlich schließt ein Gebiet mit glazialen und postglazialen,<br />
quartären Schotterauflagen an. Östlich beginnt ein Hügelland mit marinen<br />
und fluvialen, meist feinkörnigen Ablagerungen aus dem Tertiär, d.h. vor den<br />
Eiszeiten (Molasse).<br />
Im Wertachtal finden sich polygenetische postglaziale (holozäne) Talfüllungen.<br />
Diese quartären Ablagerungen sind meist würmeiszeitlich (Bayerisches Geologisches<br />
Landesamt 1981). An Gesteinstypen finden sich Mergel, Lehm, Sand, Kies<br />
und z.T. Torf. Die auentypischen morphologischen Strukturen wie Mulden und<br />
Böschungen zeugen noch von der Dynamik der unbegradigten Wertach.<br />
Im Anschluß daran finden sich östlich wie auch westlich alt- bis mittelholozäne<br />
Schotter, die aus sandigen Kiesen bestehen.<br />
Während im östlichen Anschluß an das USG die Obere Süßwassermolasse grenzt,<br />
beginnt westlich die 10 - 20 Meter höher gelegene würmzeitliche Augsburger<br />
Hochterrasse, bestehend aus sandigen, vornehmlich aber kiesigen Schottern.<br />
Diese ist überdeckt von Löß und Lößlehm, dessen Hauptkomponente Schluff ist.<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Boden<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Das Untersuchungsgebiet weist durch die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen<br />
für die Bodenbildung (z.B. Auenbereiche, Niederterrassen) mehrere Bodenty-<br />
(2) aus: Bestandsanalyse Landschaftsökologie, Teilraumgutachten Augsburg<br />
Flächennutzungsplan 14 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
pen auf. Auf Grundlage der Standortkundlichen Bodenkarte von Bayern lassen<br />
sich dabei die folgenden Bereiche unterscheiden:<br />
Abb. 4: Bodentypen<br />
LEGENDE:<br />
5 Braunerde, z. B. Parabraunerde<br />
18a Ackerpararendzina<br />
19a Pararendzina<br />
21 Pararendzina<br />
22c Parabraunerde<br />
23 Parabraunerde<br />
57 Rendzina aus Kalktuff<br />
und Alm<br />
64b Kalkhaltiger Gley<br />
64c Kalkhaltiger Anmoorgley<br />
65b Gley, Braunerde-<br />
Gley<br />
65c Anmoorgley und<br />
Moorgley<br />
77 Kalkhaltiges Niedermoor<br />
78 Niedermoor und<br />
Übergangsmoor<br />
83a Graue Auenrendzina(Kalkpaternia)<br />
84a Braungraue bis<br />
Graubraune Auenrendzina<br />
(Kalkpaternia)<br />
91a Kalkhaltiger Auengley<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Auf der Niederterrasse im östlichen Teil sind vornehmlich tiefgründige Braunerden<br />
ausgebildet, z.T. sind Parabraunerden mit einer Mächtigkeit zwischen 30 und 50<br />
Zentimeter vorhanden. Die Bodenarten bestehen aus schwach kiesigem, lehmigem<br />
Sand bis schluffigem Lehm, häufig mit einer schluffreichen Deckschicht.<br />
Ausgangsgestein sind die genannten Lößschichten, deren Verwitterung zur Bildung<br />
von Braunerden führt. Diese Böden bieten günstige Verhältnisse für die<br />
Landwirtschaft und werden auch entsprechend intensiv genutzt. Sie sind jedoch<br />
aufgrund des hohen Schluffanteils erosionsanfällig, weisen dafür aber eine überdurchschnittliche<br />
Sorptionskapazität sowie ein mittleres Filtervermögen auf.<br />
Flächennutzungsplan 15 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Im südöstlichen Randbereich des USG schließt sich eine mittel- bis tiefgründige<br />
Parabraunerde aus carbonatreichem Schotter mit einer 30 bis 60 Zentimeter<br />
mächtigen Lößlehmüberdeckung an, die sich ebenfalls gut für die landwirtschaftliche<br />
Nutzung eignen. Sie sind aber als Filter und Puffer weniger wirksam als die<br />
vorangegangene Einheit.<br />
Zwischen Gennach und Wertach sowie im östlichen Untersuchungsgebiet befinden<br />
sich Pararendzinen aus carbonatreichem Schotter, örtlich mit dünner Flußmergeldecke.<br />
Bestimmende Bodenarten sind kiesige, sandige oder schluffige Lehme<br />
und sandige, schwach schluffige Kiese. Diese Böden eignen sich gut bis durchschnittlich<br />
zur Nutzung als Acker und Grünland, sind jedoch zum Teil bei Trockenheit<br />
verwehungsgefährdet. Der hohe Grobbodenanteil bedingt, daß diese Böden nur<br />
ein geringes Sorptions- und Filtervermögen aufweisen.<br />
Zwischen diesen Pararendzinen sind entlang und östlich des Bierbächles Niedermoorböden-<br />
Bereiche stark verwehungsgefährdet, was auch zu einem erhöhten<br />
Humusschwund führen kann. Bezüglich der Sorptions- und Filterfähigkeit liegen<br />
mittlere bis hohe Werte vor. Auch diese ursprünglich nassen Bereiche bieten<br />
aufgrund von Meliorationsmaßnahmen überwiegend günstige Nutzungsbedingungen<br />
für die Landwirtschaft.<br />
Im ehemaligen Auebereich der Wertach finden sich durch hohen Grundwasserspiegel<br />
bedingte, kalkhaltige Auenrendzinen. Diese mittel- bis tiefgründigen Aueböden<br />
bestehen aus schluffigen bis lehmigen, teils feinen Sanden und carbonatreichen<br />
Flußschottern. Auf diesen Flächen stehen verschiedene Wälder aus<br />
Nadel- und Laubbäumen. Die Pufferwirkung dieser Böden ist als mittel bis hoch<br />
einzustufen, das Filtervermögen ist jedoch gering.<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Wasser<br />
Grundwasser<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Die Grundwasserverhältnisse im USG werden vorwiegend von den geologischen<br />
Gegebenheiten bestimmt. Die Puffer- und Filterfähigkeit der Böden gibt Hinweise<br />
auf den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen. Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
von <strong>Hiltenfingen</strong> läßt sich in drei große Bereiche Einteilen.<br />
Eine hohe Puffer- und Filterwirkung haben die grundwasserfernen Böden östlich<br />
von <strong>Hiltenfingen</strong> und am südlichen Rand des <strong>Gemeinde</strong>gebietes entlang des<br />
Schwarzbaches. Mittlere Sorptions- und Filterfähigkeit besitzen die grundwassernahen<br />
Böden in der Wertachaue sowie die westlich anschließenden flachgründigen<br />
Schotterböden. Geringe Speicher- und Pufferfunktion und somit eine hohe<br />
Empfindlichkeit gegenüber dem Grundwassers haben die flach- bis mittelgründigen<br />
Schotterböden südlich von <strong>Hiltenfingen</strong> im Umfeld der Gewässer Gennach<br />
und Bierbächle (Standortkundliche Bodenkarte von Bayern, 1987).<br />
Der Grundwasserflurabstand eines Meßpunktes östlich des im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
gelegenen Wäldchens Härtle beträgt im Mittelwert ca. 3m (WWA<br />
Flächennutzungsplan 16 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Abb. 5: Filter- und Puffereignung<br />
Legende<br />
Filtervermögen / Bodeneinheiten<br />
sehr gering 18 a, 78<br />
gering 19a, 21, 22c, 23,64c,<br />
65c, 78, 83a, 84a<br />
mittel 5, 64c<br />
sehr hoch 91a<br />
Legende Sorptionsfähigkeit<br />
Sorpionsfähigkeit / Bodeneinheiten<br />
gering 18a, 21, 78<br />
mittel 19a, 22c, 23, 64c,<br />
65c, 83a, 84a<br />
hoch 5, 64c,65c<br />
sehr hoch 91a<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Donauwörth, April 03). Am besten geschützt durch darüberliegende Deckschichten<br />
(vgl. Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Boden) ist das Grundwasser demnach auf der Niederterrasse<br />
südöstlich von <strong>Hiltenfingen</strong>.<br />
Im Planungsraum ist ein Trinkwasserschutzgebiet nordöstlich von <strong>Hiltenfingen</strong> ausgewiesen.<br />
Trinkwasserschutzgebiete sind immer von drei Zonen umgeben: Zone I<br />
umgibt den unmittelbaren Fassungsbereich, Zone II stellt die engere, an den<br />
Fassungsbereich angrenzende Schutzzone dar. Der Abstand vom äußeren Rand<br />
der Schutzzone II bis zur Fassung beträgt mindestens 50 Tage Fließzeit. Diese Zonen<br />
sind besonders empfindlich gegenüber Einträgen. Deshalb kann die landwirtschaftliche<br />
und forstliche Nutzung hier nur mit Einschränkungen erfolgen, u.a. mit<br />
dem Verbot von tierischem Dünger sowie bestimmten Pestiziden, Verbot intensiver<br />
Beweidung und Umbruch des bestehenden Grünlandes. Es besteht generelles<br />
Bauverbot.<br />
Die Trinkwasserschutzzone III liegt im weiteren Einzugsbereich der Trinkwasserfassung,<br />
da sie das Trinkwasser gegen weitreichende Beeinträchtigungen, z.B. durch<br />
chemische oder radioaktive Verunreinigung, sichern soll. In diesen Bereichen sind<br />
u.a. folgende Handlungen verboten: Arbeiten mit und Lagern von radioaktiven<br />
Stoffen, Lagern und Befördern von wassergefährdenden Flüssigkeiten, Versenken<br />
von Abwasser, Betreiben von Abfallbeseitigungsanlagen. Des Weiteren soll die<br />
Flächennutzungsplan 17 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Zone III von Bebauung freigehalten werden, sofern das Abwasser nicht vollständig<br />
und sicher aus der Zone III herausgeleitet wird. Innerhalb der bestätigten Trinkwasserschutzzonen<br />
im Planungsraum ist grundsätzlich die Schutzzonenbestimmung<br />
einzuhalten. Derzeit liegt der Nitratgehalt des Trinkwassern aufgrund gezielter<br />
dünge- und pflanzenbaulicher Maßnahmen die meiste Zeit des Jahres unter 50<br />
mg/l, mit Ausnahme des Frühjahrs, wo oftmals ein kurzzeitiger Anstieg zu verzeichnen<br />
ist (Herr Schedler, Stadt Schwabmünchen, 2003 mündlich).<br />
Im Regionalplan werden Vorranggebiete für den Trinkwasserschutz dargestellt. Für<br />
den Regionalplan, der derzeit in der Fortschreibung ist, hat das Wasserwirtschaftsamt<br />
Donauwörth einen Vorschlag für die Erweiterung des Wasserwirtschaftlichen<br />
Vorranggebietes zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung gemacht.<br />
Oberflächengewässer<br />
Oberflächengewässer stellen<br />
einen potentiell hochwertigen<br />
Lebensraum und ein Vernetzungselement<br />
zur Ausbreitung<br />
von und Wiederbesiedlung<br />
durch aquatische und terrestrische<br />
Organismen dar. Sie dienen<br />
der potentiellen Wasserrückhaltung<br />
und erhöhen die<br />
Attraktivität der Landschaft<br />
(BASTIAN & SCHREIBER, 1994).<br />
Fließgewässer<br />
Dominierendes Fließgewässer<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist die Wertach.<br />
Sie ist ein Gewässer I. Ordnung<br />
und durchquert den Planungsraum<br />
von Südwesten<br />
nach Norden. Vorfluter für die<br />
Wertach ist der Lech. Die ursprüngliche<br />
Flußlandschaft der<br />
Wertach wurde Anfang des<br />
letzten Jahrhunderts vollständig<br />
umgestaltet und die Fließgewässer<br />
begradigt. Auch der<br />
Auwald, der die Wertach über-<br />
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wiegend begleitet, wurde zum Großteil in einen Fichtenforst umgewandelt bzw.<br />
#S<br />
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NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
#S<br />
Abb. 6: Vorranggebiet Wasserschutzgebiet<br />
#S<br />
#S<br />
III<br />
I<br />
78300257<br />
I<br />
II<br />
Trinkwasserschutzgebiete<br />
Vorranggebiet Nr 101 für die<br />
WV Schwabmünchen<br />
Flächennutzungsplan 18 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
verkleinert. Dennoch sind einige Waldbereiche sowie die Wertach selbst als Biotop<br />
kartiert. An den steilen und bis zu mehreren Metern tiefen Uferböschungen stockt<br />
ein meist sehr dichter weiden- und grauerlenreicher Gehölzsaum. Die noch vorhandenen<br />
Auwaldreste bestehen meist aus niederwaldartig genutzten artenarmen<br />
Grauerlenwäldern, die nur in Teilbereichen artenreicher zusammengesetzt<br />
und plenterartig genutzt sind. Die Krautschicht ist hochstaudenreich und weist auf<br />
einen hohen Nährstoffgehalt hin. Die Wertach führt trübes Wasser ohne Wasservegetation.<br />
Durch die starke Eintiefung des Gewässers wurde im gesamten Auwaldgebiet<br />
der Grundwasserstand stark abgesenkt.<br />
Der ebenfalls in Süd-Nordrichtung verlaufende Bach Gennach ist ein Gewässer II.<br />
Ordnung und ebenfalls ein amtlich kartiertes Biotop. Die begradigte Gennach<br />
wird fast durchgängig von einem Gehölzsaum begleitet, der nur lokal etwas lückig<br />
und einseitig ist. Die Zusammensetzung des Gehölzsaumes ist oft nicht ganz<br />
standorttypisch (z.B. Birke, Ahorn), mit Ausnahme des Teilstücks nördlich von <strong>Hiltenfingen</strong>.<br />
Hier verläuft die Gennach bis zur Mündung in die Wertach im Auwald, und<br />
an ihren Ufern stockt ein standortgerechter Silberweidensaum bzw. Auwaldvegetation.<br />
Die Hochstaudenvegetation ist meist stark eutrophiert.<br />
Zu den Gewässern III.Ordnung zählen das Bierbächle, der Schwarzbach, der<br />
Eisbach, der Fischbach sowie die Entwässerungsgräben.<br />
Am Bierbächle sowie an den beiden Gräben stocken nur noch einzelne Gehölze<br />
wie Erlen und Weiden, z.T. sind auch standortfremde Arten (Birken, Fichten) eingebracht.<br />
Der Bach wird von schmalen und meist nitrophilen Hochstaudensäumen<br />
begleitet. Zudem ist der südlich der Ortsverbindungsstraße verlaufende Abschnitt,<br />
der Schwarzbach, stark eingetieft und mit Sohlschwellen kanalartig ausgebaut<br />
worden. Eine Ausnahme bildet der südliche Gewässerabschnitt am Bierbächle,<br />
unmittelbar nach der Querung der Ortsverbindungsstraße. Hier besitzt der Bach<br />
einen sehr dichten und breiten Gehölzsaum (bis zu 25m). Ebenfalls bemerkenswert<br />
ist die relativ gute Wasserqualität und die meist gut ausgebildeten Flutrasen- und<br />
Kleinröhrichtzonationen. Das begradigte Bierbächle wurde 1999 entlang der<br />
Staatsstraße renaturiert. Es wurde ein Gewässerpflegeplan entwickelt. Das Bierbächle<br />
mündet am südwestlichen Ortsrand in die Gennach.<br />
Der Eisbach kommt ebenfalls aus Richtung Süden aus der Gemarkung Gennach<br />
und fließt ca. 200 m nach der Gemarkungsgrenze in einen Straßenentwässerungsgraben.<br />
Er hat einen fast durchgängigen Gehölzsaum.<br />
Zwischen Bierbächle und Wertach fließen zwei Wiesengräben, der Fischbach und<br />
ein anderer Entwässerungsgraben. Der Entwässerungsgraben ist nur temporär<br />
wasserführend, teils mit Schilf und mit Gehölzen bestanden. Der Fischbach führt<br />
immer Wasser; er ist teilweise mit Gehölzen bestanden.<br />
Ein weiteres kleines Bächlein mit Quelle, der Saugriesle-Quelle, befindet sich in<br />
einem Laubwaldbereich nordöstlich von <strong>Hiltenfingen</strong>. Das Gewässer mit seinem<br />
Umfeld ist ebenfalls biotopkartiert und wird zusammen einem Kalkflachmoor sowie<br />
Groß- und Kleinseggenbeständen im ABSP als regional bedeutender Lebensraum<br />
eingestuft. Südöstlich der Straße schließen sich an den leicht geschwungenen<br />
Flächennutzungsplan 19 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Bachlauf mit klarem Wasser ohne Vegetation Weidengebüsche, ein Schwarzerlenbestand,<br />
sowie ein aufgelassener Streuwiesenbereich an, ebenso ein mit<br />
Fichten durchsetzter Heckenstreifen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite<br />
fließt der hier begradigte Bach ein Stück weit durch den Auwald, um dann in der<br />
Wertach zu münden.<br />
Die Scharlach bildet einen kurzen Abschnitt weit die nordwestliche Gebietsgrenze.<br />
Ein Entwässerungsgraben daneben durchstreift ein kurzes Stück das <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
Der Gehölzsaum fehlt hier fast vollständig.<br />
Die Historische Karte von 1828 zeigt die Wertach, Gennach, das Bierbächle und<br />
den Schwarzbach als mäandrierende Gewässer. Zur Entwässerung der Aue waren<br />
mehrere kleinere, ebenfalls schlängelnde Gräben vorhanden. Die beiden jetzigen<br />
Gräben wurden später künstlich angelegt. Die Scharlach streifte das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
weiter östlich auf einer längeren Strecke. Auch sie wurde komplett verlegt.<br />
Bis auf Teilstrecken der Wertach und Gennach mit Gewässergüteklasse II - III<br />
"kritisch belastet" sind die Gewässer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet der Gewässergüteklasse<br />
II "mäßig belastet" zuzuordnen. Für die Gewässer III. Ordnung ist derzeit ein Gewässerentwicklungsplan<br />
in Bearbeitung.<br />
Der Großteil der Gewässer im Planungsraum, allen voran die Wertach und der<br />
Schwarzbach, sind weitgehend begradigt und naturfern ausgebaut. Ausnahmen<br />
sind Abschnitte des renaturierten Bierbächles, der im Auwald verlaufende Gewässerabschnitt<br />
der Gennach nördlich von <strong>Hiltenfingen</strong>, sowie der Oberlauf des<br />
Bächleins bei der Saugriesle-Quelle. Diese Gewässer sind noch in einem weitgehend<br />
naturnahen Zustand.<br />
Ähnlich wie die Stillgewässer spielen jedoch auch die Bäche und Gräben auf dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet eine wichtige Rolle im Naturhaushalt. Als wichtiges Element für<br />
den Biotopverbund und als Strukturelement sowie in ihrer Funktion als Wasserressource<br />
für Trink- und Brauchwasser sind sie vor belastenden Einträgen und Einflüssen<br />
aus der Umgebung zu schützen.<br />
Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für den Menschen sowie ihrer zahlreichen Funktionen<br />
im Naturhaushalt und bei gleichzeitig sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber<br />
Verunreinigungen und sehr hohem Entwicklungspotential werden alle im USG<br />
vorkommenden Fließgewässer - unabhängig von der Anzahl ihrer Defizite und<br />
Beeinträchtigungen - in eine hohe Wertigkeit eingestuft.<br />
Stillgewässer<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes befinden sich zwei kleinere Stillgewässer.<br />
Eines liegt innerhalb des Auwaldes am westlich Flußufer der Wertach. Es<br />
ist, zusammen mit einem Teil des Auwaldes, biotopkartiert. Dieses reliktische Altwasser<br />
hat relativ steile Ufer mit wenig Röhricht und keine Wasservegetation. Am<br />
Ufer befindet sich eine kleine Waldlichtung mit einem Jägerstand.<br />
Das andere kleine Stillgewässer befindet sich nicht weit daneben, innerhalb einer<br />
ehemaligen Kies- oder Sandgrube. Diese ist jetzt mit Weidengebüsch bewachsen,<br />
angrenzend wurde eine kleine Hütte gebaut. Das Gewässer mit seinen steilen<br />
Flächennutzungsplan 20 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Ufern, einer geringen Röhrichtzone und wenig Wasservegetation wird als Freizeitsee<br />
(Fischerei) genutzt.<br />
Ein weiterer kleiner, privater See befindet sich an der Scharlach. Er ist von Röhricht<br />
umgeben und ebenso durch Freizeitaktivität (Badesee, Fischerei) geprägt.<br />
Die kleinen Stillgewässer sind mit Ausnahme des Altwassers im Auwald keine<br />
natürlichen Gewässer, sondern künstlich durch Abbaumaßnahmen entstanden.<br />
Die Stillgewässer sind aufgrund ihrer Freizeitnutzung (Baden, Fischerei, Jagd) als für<br />
die Tier- und Pflanzenwelt gestörte Lebensräume einzustufen sowie wegen ihrer<br />
Ausstattung (z.B. steile Ufer, fehlende Verlandungsbereiche, wenig bzw. fehlende<br />
Wasservegetation, teilweise fehlender Röhrichtsaum) nur als bedingt naturnah zu<br />
bezeichnen.<br />
Jedoch weisen alle im USG vorkommenden Stillgewässer eine hohe potentielle<br />
Wertigkeit auf. Diese begründet sich in ihrer wichtigen Funktion als Lebensraum<br />
und Fortpflanzungsstätte für eine z.T. seltene Flora und Fauna sowie als Retentionsraum.<br />
Im Arten- und Biotopschutzprogramm Augsburg wird die ehemalige Kiesgrube<br />
mit dem Stillgewässer aufgrund des Artenreichtums, der Nähe und der<br />
funktionellen Bezüge zu der Wertachaue als regional bedeutender Lebensraum<br />
eingestuft.<br />
Ebenso erwähnenswert ist die Funktion der Gewässer als privater Freizeit- und<br />
Erholungsraum und als landschaftlich prägende Elemente.<br />
Neben der hohen Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ins Grundwasser<br />
sind Stillgewässer in ihrer potentiellen Wertigkeit für den Naturhaushalt hoch<br />
einzuschätzen und vor Beeinträchtigungen zu schützen sowie zu entwickeln.<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Wasserrückhaltevermögen<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Das Wasserrückhaltevermögen eines Landschaftsraumes trägt neben der Grundwasserneubildung<br />
auch zur Reduzierung der Hochwassergefährdung bei. Es ist<br />
abhängig vom Zustand der vorhandenen Fließgewässer und der jeweiligen Ausstattung<br />
des Einzugsgebietes für Oberflächenwasser, also Naturraum und Landnutzung.<br />
Besonders die Bodenstruktur hat eine große Bedeutung für das Wasserrückhaltevermögen<br />
eines Bodens. Je tiefgründiger, skelettärmer, humusreicher und feinkörniger<br />
ein Boden ist, desto höher ist sein Wasserhaltevermögen. Solche Böden<br />
wirken ausgleichend für den Wasserhaushalt. In trockenen Perioden dienen sie als<br />
Wasserreservoir, in Zeiten hoher Niederschläge können sie große Mengen an<br />
Wasser speichern und somit zur Reduzierung von Hochwasserspitzen beitragen.<br />
Diese Böden mit den Bodenarten lehmiger Schluff und schluffiger Lehm kommen<br />
auf der Gemarkung überwiegend östlich auf der Niederterrasse sowie südlich im<br />
Umfeld des Schwarzbaches vor. Geringe Wasserspeicherfähigkeit haben die<br />
Böden südlich von <strong>Hiltenfingen</strong> im Umfeld der Gewässer Gennach und Bierbächle,<br />
da die Bodenarten kiesig, sandig und schluffiger Lehm überwiegen. Auf der<br />
verbleibenden Gemarkungsfläche wird die Fähigkeit der Böden Wasser aufzunehmen<br />
und zu speichern als mittel eingestuft.<br />
Flächennutzungsplan 21 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Ebenso helfen strukturreiche Landschaften mit retentionsfähigen Elementen<br />
(Feuchtgebiete, Auen, Seen usw.), hohe Anteile von Wald im Einzugsgebiet<br />
(besonders Misch- und Laubwald), gut ausgebildete Randstreifen an Feldern,<br />
Bächen usw. sowie Nutzungen mit geschlossener Vegetationsdecke wie Grünland<br />
und Brachflächen, den Oberflächenabfluß zu verzögern (BASTIAN & SCHREIBER,<br />
1994).<br />
Eine hohe Bedeutung für das Wasserrückhaltevermögen im USG haben somit die<br />
Böden der Niederterrasse, (jedoch in Abhängigkeit vom Bewuchs), die Böden der<br />
Aue, aber auch die feuchten Grünlandbereiche, Röhricht- und Hochstaudenflächen,<br />
die Stillgewässer und Fließgewässer samt näherem Umfeld, sowie die bewaldeten<br />
Flächen und Streuobstwiesen.<br />
Eine detaillierte, flächenscharfe Aussage zur Retentionsfähigkeit kann jedoch<br />
aufgrund mangelnder Bodendaten nicht erfolgen.<br />
<strong>3.</strong>4 Klima<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Aus klimatischer Sicht sind auf Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong> keine außergewöhnlichen<br />
Verhältnisse vorhanden. <strong>Hiltenfingen</strong> liegt im Klimabereich der Donau-Iller-Lech-<br />
Platte und wird noch vom atlantischem Klima beeinflusst.<br />
Die mittlere Jahreslufttemperatur liegt zwischen 7 und 8°C. Der durchschnittliche<br />
Januarwert bewegt sich zwischen -3 und -1°C, im Juli werden im Mittel 16-17°C<br />
erreicht. Die mittlere Jahresschwankung der Lufttemperatur beträgt 19°C.<br />
Jährlich fallen im Durchschnitt 850-950 mm Niederschlag, und an ca. 25 Tagen ist<br />
mit Gewittern zu rechnen. Die Sonnenscheindauer beträgt 1600-1700 Stunden pro<br />
Jahr und die Zahl der Nebeltage liegt zwischen 60-80. Die Windgeschwindigkeit<br />
erreicht im Jahresmittel 1,8-3,0m/s.<br />
Bei windstarken, austauschgünstigen Witterungsbedingungen überwiegen die<br />
Winde aus südwestlicher Richtung. Bei austauschärmeren Wetterlagen mit nur<br />
schwachen Windstärken treten aber mehrere unterschiedliche Windsysteme zu<br />
Tage. Dann kommen, bei geringeren Windgeschwindigkeiten, auch Winde aus<br />
der sekundären Hauptwindrichtung (Nord-Ost) vor. Bei Abwesenheit der überörtlichen<br />
Windsysteme werden für das Ortsklima wichtige, lokale Windsysteme wirksam.<br />
Das schwache Gefälle der Wertachebene nach Norden hin lässt ein schwaches<br />
tagesperiodisches Lokalwindsystem entstehen. Nachts führt dieses Talwindsystem<br />
kühle Luft aus Süden zu.<br />
Die Wälder entlang der Wertach sind als klimatisch bedeutsam eingestuft. Grundsätzlich<br />
sind Waldgebiete als Frischluftlieferanten von hoher Bedeutung. Grünflächen<br />
im Siedlungsbereich, Streuobstwiesen, Brachflächen, Wiesen und Weiden<br />
gelten als Frischluftentstehungsgebiete mittlerer Intensität, vegetationslose Flächen<br />
sind für die Frischluftzufuhr weniger leistungsfähig, können aber für die<br />
Kaltluftentstehung eine wichtige Rolle spielen. Aufgrund der geringen Neigung der<br />
Flächen ist dies auf der Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong> jedoch nur von geringer Bedeutung.<br />
Flächennutzungsplan 22 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
<strong>3.</strong>5 Arten, Biotope und Schutzgebiete<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Die potentiell natürliche Vegetation des USGs wäre in der Talaue der Wertach ein<br />
Grauerlen-Auwald. Die Hauptbaumarten dieser Auwälder sind Grauerle (Alnus<br />
incana), Traubenkrische (Prunus padus), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Bergulme<br />
(Ulmus glabra) und Esche (Fraxinus excelsior). Auf den höher gelegenen<br />
Schotterterrassen würde sich hingegen ein Hainsimsen-Buchenwald entwickeln.<br />
Neben der Buche (Fagus sylvatica) sind weitere Baumarten wie Stieleiche<br />
(Quercus robur), Kiefer (Pinus sylvestris) und die Fichte (Picea abies) vorhanden.<br />
Der Unterwuchs besteht vor allem aus der Hainsimse (Luzula luzuloides), Heidelbeere<br />
(Vaccinium myrtillus) und dem Buschwindröschen (Anemone nemorosa).<br />
In den Randsenken der Aue könnten sich außerdem Erlen-Eschen-Auwälder bzw.<br />
Fichten-Erlen-Auwälder einstellen. Dort finden Esche, Schwarzerle (Alnus glutinosa),<br />
Traubenkirsche, Feld- und Flatterulme (Ulmus minor, U. laevis), Stieleiche und<br />
die Hainbuche (Carpinus betulus) geeignete Wuchsbedingungen.<br />
Die reale Vegetation wird auf der Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong> im Wesentlichen von<br />
der Land- und Forstwirtschaft geprägt (siehe Bestandsplan). Im Südosten dominieren<br />
Ackerflächen, die aufgrund der intensiven Nutzung arm an Ackerwildkräutern<br />
sind. Im Rahmen der Artenschutzkartierung Bayern (ASK Nr. 7800030) konnte<br />
lediglich zwischen <strong>Hiltenfingen</strong> und der Wertach der Acker-Ehrenpreis (Veronica<br />
agrestis) festgestellt werden. Auf den Ackerflächen im Südosten des Planungsgebietes<br />
ist neben dem Kiebitz auch die Wachtel heimisch (ASK Nr. 78300163).<br />
Zwischen Gennach und Wertach, sowie im Nordwesten überwiegen Grünlandbereiche,<br />
die ebenfalls größtenteils intensiv genutzt werden. Die frischen, nährstoffreichen<br />
Standorte verdeutlicht auch das Artenspektrum mit Englischem Raygras<br />
(Lolium perenne), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Knäulgras (Dactylis glomerata),<br />
Wiesenbärenklau (Heracleum sphondylium), Wiesenklee (Trifolium pratense),<br />
Wiesenstorchschnabel (Geranium pratense), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex<br />
obtusifolis), Wiesenlieschgras (Phleum pratense) und Wiesenkerbel (Anthriscus<br />
sylvestris).<br />
In feuchten Senken treten die Feuchte- und Nässezeiger Kohldistel (Cirsium<br />
oleraceum), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa) und Kriechender Hahnenfuß<br />
(Ranunuculus repens) sowie der Sauerstoffmangel im Unterboden anzeigende<br />
Beinwell (Symphytum officinale) hinzu. Aufgrund der intensiven Nutzung und des<br />
daraus resultierenden eingeengten Artenspektrums ergibt sich für die Grünlandbereiche<br />
nördlich der Wertach aktuell nur eine geringe Wertigkeit. Die Grünlandflächen<br />
zwischen Gennach und Wertach sind ABSP-Schwerpunktgebiet und entsprechend<br />
höher zu bewerten. Dort brütet laut Artenschutzkartierung (Nr. 7800161)<br />
noch der Kiebitz (Vanellus vanellus), ferner stellt das Gebiet ein wichtiges Rast- und<br />
Überwinterungsgebiet für Vogelarten wie Silberreiher (Casmerodius albus), Kranich<br />
(Grus grus) und Bekassine (Gallinago gallinago) dar.<br />
Flächennutzungsplan 23 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Auf den wenigen intensiv genutzten Grünlandflächen finden sich zusätzlich Schafgarbe<br />
(Achillea millefolium), Labkraut (Galium mollugo aggr.), Hornklee (Lotus<br />
corniculatus), Kammgras (Cynosurus cristatus) und Herbstzeitlose (Colchicum autumnale)<br />
ein.<br />
Im Straßenbegleitgrün können Brennnessel (Urtica dioica) und Reitgras (Calamagrostis<br />
epigejos) dominant werden, außerdem treten hier auch Arten wie<br />
Wiesenmargerite (Chrysanthemum leucanthemum), Flockenblume (Centaurea<br />
scabiosa) und Witwenblume (Knautia arvensis) auf, die trockenere Standorte<br />
ertragen. Die höhere Artenvielfalt dieser Flächen erlaubt eine Einstufung in die<br />
mittlere Wertstufe.<br />
Von besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz ist einer der wenigen<br />
noch vorhandenen Kalkniedermoorstandorte des Wertachtales um die Saugriesle-Quelle.<br />
Entsprechend ist das Niedermoor auch als ABSP-Fläche "regional bedeutsames<br />
Feuchtgebiet" eingestuft. Die dort vorkommenden Biotoptypen mit<br />
Ausnahme der Feuchtgebüsche sind außerdem durch § 30 BnatschG i.V.m. Art.<br />
23 BayNatschG gesetzlich geschützt.<br />
Das Gebiet besteht aus einem Komplex folgender Teillebensräume (nach biogeo<br />
büro 1996):<br />
� Mehlprimel-Kopfbinsenried (Primulo-Schoenetum ferruginei)<br />
� Schilf-Hochstaudenbestände ("Pragmition terrestre", Filipendulion)<br />
� Erlenwäldchen auf Vernässung (Alnion glutinosae)<br />
� Feuchtgebüsche (Salicion cinereae)<br />
� Naturnaher Kalk-Quellbach (Ranunculo-Sietum erecto-submeri, Nasturtium-<br />
Röhrichte)<br />
Aus floristischer Sicht ist das Vorhandensein der Rote Liste-Arten Davall-Segge<br />
(Carex davalliana), Saum-Segge (Carex hostiana ), Floh-Segge (Carex pulicaris),<br />
Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris), Ästiger Schachtelhalm (Equisetum ramosissimum),<br />
Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium), Gemeines Fettkraut (Pinguicula<br />
vulgaris), Stengelloser Enzian (Gentiana clusii) und Mehlprimel (Primula<br />
farinosa) sowie das landkreisbedeutsame Vorkommen von der Rostroten Kopfbinse<br />
(Schoenus ferrugineus) hervorzuheben (vgl. auch ASK Nr. 78300257).<br />
Der Biotopkomplex wird seit 1996 durch den Landschaftspflegeverband Landkreis<br />
Augsburg e. V. durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erhalten.<br />
Bedeutenden faunistische Nachweise sind die Goldschrecke (Chrysochraon<br />
dispar), der Sumpf-Grashüpfer (Chortippus montanus) und Goldene Acht (Colias<br />
hyale). Weiter Insekten sind in der Artenschutzkartierung (Nr.78300140) aufgelistet<br />
und als Anhang beigefügt.<br />
Eine weitere "regional bedeutsame Feuchtfläche" ist die stillgelegte Auskiesung im<br />
Südwesten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes. Der Biotopkomplex aus Teich, Röhricht, Weidengebüschen,<br />
Halbtrockenrasenrelikten und ruderalen, nährstoffreichen Säumen<br />
bedingt eine relativ hohe Artenvielfalt auf einer Fläche von ca. 2,8 ha. Die<br />
Röhrichtfläche, ein Teil der Weidengebüsche und der Halbtrockenrasen sind<br />
durch § 30 BnatschG i.V.m. Art. 23 BayNatschG geschützt. Jedoch beeinträchtigt<br />
Flächennutzungsplan 24 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
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Abb. 7: Wald mit besonderen Schutzfunktionen<br />
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die private Nutzung des Teiches als Fischwasser und zur Naherholung, Ablagerungen<br />
sowie der Nährstoffeintrag aus den umliegenden Flächen das Gebiet erheblich.<br />
Die nach Angaben des Bund Naturschutzes (Herr Uffinger, mündlich) ursprünglich<br />
vorhanden Halbtrockenrasen am Rand der Kiesgrube sind daher auch<br />
nicht mehr vorhanden. Trotzdem bietet die Fläche vor allem einer Vielzahl an<br />
Insekten Lebensraum. Aus der Artenschutzkartierung (ASK Nr. 78300141) seien<br />
Landkärtchen (Araschnia levana) und der Mädesüß-Perlmuttfalter (Brenthis ino<br />
rott.) herausgegriffen. Die Einstufung des Gebietes als regional bedeutsam wird<br />
neben der Artenvielfalt durch die Nähe zur Wertach und die damit verbundene<br />
Wertigkeit als Baustein im Biotopverbund begründet. Sämtliche Flächen die aus<br />
Sicht des Arten- und Biotopschutzes ein hohes Potential aufweisen, sind im Plan<br />
Arten- und Biotoppotential dargestellt.<br />
Die Wälder des USGs bestehen größtenteils aus für den Arten- und Biotopschutz<br />
wenig bedeutsamen Fichtenforsten. Als weiterer Nadelbaum ist die Kiefer (Pinus<br />
sylvestris) eingebracht worden. Hochwertige Laubwälder sind partiell entlang der<br />
Wertach vorhanden, die meist von der Grauerle (Alnus incana) dominiert werden.<br />
Begleiter sind Birke (Betula pendula), Esche (Fraxinus excelsior), Berg- und Spitz-<br />
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I<br />
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NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Wald mit besonderer Schutzfuktion<br />
B<br />
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für den Wasserschutz<br />
für den Klimaschutz<br />
als Biotop<br />
für das Landschaftsbild<br />
Flächennutzungsplan 25 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
ahorn (Acer pseudoplatanus, A. platanoides), sowie die Traubenkirsche (Prunus<br />
padus). Die Strauchschicht der Wälder und der Saumbereich wird von Weissdorn<br />
(Crataegus monogyna), Heckenkirsche (Lonicera losteum), Holunder (Sambucus<br />
nigra), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kratzbeere (Rubus idaeus), Liguster<br />
(Ligustrum vulgare) und Hartriegel (Cornus sanguinea) gebildet. Bei lückigem<br />
Kronendach kann sich eine artenreiche Krautschicht mit Hochstauden (Wald-Engelwurz,<br />
Wasserdost, Mädesüß, Giersch usw.) entwickeln. An wenigen Stellen sind<br />
Rote- Liste-Arten wie Blaustern (Scilla bifolia) und Türkenbundlilie (Lilium martagon)<br />
sowie der geschützte Märzenbecher (Leucojum vernum) vorhanden. Die letztgenannte<br />
Art kommt westlich <strong>Hiltenfingen</strong> in Massen inm Auwald der Wertach vor.<br />
vor. In einem Magerrasenfragment der inzwischen mit Nadelhölzern aufgeforstet<br />
wurde, sind im Rahmen der Artenschutzkartierung außerdem die Distel-Sommerwurz<br />
(Orobranche reticulata) und der Schweizer Moosfarn (Selaginella helvetica)<br />
nachgewiesen (ASK Nr. 78300027) worden. Des Weiteren wachsen an der Wertach<br />
die Rote Liste Arten Steifes Barbara-Kraut (Barbarea sticta) und Sand-Veilchen<br />
(Viola rupestris) sowie der Gescheckte Eisenhut (Aconitum variegatum) (ASK<br />
Nr. 78300047).<br />
Auch entlang der Gennach stockt ein durchgehender Galeriewald aus Laubgehölzen.<br />
Der Gehölzsaum ist überwiegend aus typischen Arten wie Silberweide<br />
(Salix alba), Grauerle, Esche und Traubenkische aufgebaut. Vor allem im Siedlungsbereich<br />
sind nicht standortgerechte Fichten und Birken eingebracht worden.<br />
Die anderen Fließgewässer (Bierbächle usw.) sind nur von einzelnen Gehölzgruppen<br />
aus verschiedenen Weidenarten (Salix div. spec.), Feldahorn (Acer campestre),<br />
Liguster u. a. gesäumt. Der Fischbach und dessen Seitengraben beherbergen<br />
jedoch das Gefleckte Laichkraut (Potamogeton coleratus), eine seltene<br />
Wasserpflanze. Sämtliche genannten Laubholzbestände unterliegen dem Schutz<br />
nach § 30 BnatschG. Das bestätigt weitgehend die amtliche Biotopkartierung aus<br />
dem Jahre 1986.<br />
Die Fauna des USGs wird vor allem durch die Lebensräume Wald, Grünland und<br />
Fließgewässer geprägt. In der Regel ist in der weiteren Beschreibung der Artenvorkommen<br />
auf die Artenschutzkartierung Bayern zurückgegriffen worden, die in<br />
Auszügen als Anhang beigefügt ist.<br />
Die Grünlandbereich bieten aktuell aufgrund der intensiven Nutzung nur wenigen<br />
Tierarten Lebensraum. Von der Avifauna liegt aktuell, wie oben bereits erwähnt<br />
nur vom Kiebitz ein Brutnachweis vor.<br />
In den Wäldern an der Wertach wurden Sperber (Accipter nisus), und Habicht<br />
erfasst (Biotop 7830 7.07). Ferner brütet laut Bauer (2000) der Rotmilan in den<br />
Wertachauen westlich Schwabmünchen. Des Weiteren liegen von der Wertach<br />
und den angrenzend Wäldern auf Grundlage der ASK Nachweise von Kleinspecht<br />
(Dendrocopos minor), Eisvogel (Alcdo atthis), Gänsesäger (Mergus merganser),<br />
Gebirgstelze (Motacilla cinerea) und der Wasseramsel (Cinculus cinculus) vor (ASK<br />
Nr. 78300173). Im Waldstück Härtle brüten Baumfalke (Falco subbuteo), Dohle und<br />
Sperber (ASK Nr. 78300162).<br />
Flächennutzungsplan 26 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen der Fischarten Äsche, Barbe,<br />
Bachforelle, Hecht, Schleie und Rutte in der Gennach (ASK Nr. 78300011) bzw. im<br />
Bierbächle. Das ist umso bemerkenswerter, da die Gennach vom Bayerischen<br />
Landesamt für Wasserwirtschaft im Rahmen der Bestandsaufnahmen zur Wasserrahmenrichtlinie<br />
als "erheblich verändert" eingestuft wurde.<br />
Am südlichen Ortsrand von <strong>Hiltenfingen</strong> (ASK Nr. 78300177), in einer Scheune<br />
nördlich der Straße nach Höfen (ASK Nr. 78300196), sowie östlich der Gennach<br />
(ASK Nr. 78300167) brütet die Dohle (Cornus monedula).<br />
Aus der Ortslage <strong>Hiltenfingen</strong> (ASK Nr. 7830078) liegt außerdem ein Nachweis der<br />
kleinen Bartfledermaus (Myotis mystacinus) vor, die als Rote Liste-Art (Stufe 3)<br />
eingestuft ist.<br />
Die Wiesen zwischen Gennach und Bierbächle beherbergen unter anderem den<br />
Weissrandigen Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus), Nachtigall. Grashüpfer<br />
(Chorthippus Biguttulus) und Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus) (ASK-<br />
Nr. 7800097) .<br />
Vom Wertachauwald (ASK Nr. 78300217, 78300218, 78300220, 78300241), und aus<br />
dem Waldstück an der Grenze zur Gemarkung Gennach liegen zahlreiche Nachweise<br />
von verschiedenen Wanzenarten vor. Herausgegriffen seien Acalypta musci<br />
und Tingis amplitana aus der Familie der Netzwanzen.<br />
Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind im USG nicht vorhanden.<br />
Die Gewässer bilden unterschiedliche Entwicklungsschwerpunkte bzw. Verbundachsen<br />
für die 0ptimierung bzw. Neuschaffung des Biotopverbundes:<br />
Wertach: Überregional<br />
Gennach, Fischbach mit Seitengraben, Bierbächle, Eisbächle, Schwarzbach: Regional<br />
Ferner sind die ganzen Flächen westlich der Gennach bis zur Wertach im Rahmen<br />
des ABSP-Programmes als überregionale Verbundachse für den Erhalt und die<br />
Wiederausdehnung der Lebensgemeinschaften der Niedermoore und Feuchtwiesen<br />
sowie langfristig zur Reaktivierung großflächig feuchter Standorte ausgewiesen<br />
Desweiteren bilden Flächen westlich der Wertach eine regionalen Entwicklungsschwerpunkt<br />
als ökologischen Ausgleichsraum (s. auch Kapitel übergeordnete<br />
Planvorgaben).<br />
Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile<br />
Gem. Art. 16 (1) 1 BayNatschG ist es in der freien Natur verboten, "Hecken,<br />
leben-de Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder<br />
-gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich<br />
zu beeinträchtigen." Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Hiltenfingen</strong> unterliegen die folgen-<br />
Flächennutzungsplan 27 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
den Bereiche diesem Schutz (zur genauen Lage s. Karte "Arten- und Biotoppotential"):<br />
1. Feldgehölz, dominant Schwarz-Pappel (Populus nigra)<br />
2. lückiges Ufergehölz, dominant Fichte (Picea abies)<br />
<strong>3.</strong> artenreiche Baumhecke, dominant Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Hainbuche<br />
(Carpinus betulus)<br />
4. artenreiches Ufergebüsch entlang der Wertach, eingefaßt von Auwaldbereichen<br />
5. Feldgehölz, dominant Stiel-Eiche (Quercus robur), hoher landschaftsästhetischer<br />
Wert<br />
6. sehr dichte, alte, aber vitale Hecke, dominant Schlehe (Prunus spinosa), hoher<br />
naturschutzfachlicher und landschaftsästhetischer Wert<br />
7. artenreiches Ufergehölz, dominant Trauben-Kirsche (Prunus padus), Silber-Weide<br />
(Salix alba), Strauchweiden<br />
8. lückiges artenreiches Ufergehölz, dominant Trauben-Kirsche (Prunus padus),<br />
Silber-Weide (Salix alba), Strauchweiden<br />
9. Ufergehölz, dominant Silber-Weide (Salix alba), hoher landschaftsästhetischer<br />
Wert<br />
10. lückiges Ufergehölz, dominant Esche (Fraxinus excelsior)<br />
11. dichte, artenreiche Hecke<br />
12. dichtes Ufergehölz, dominant Hainbuche (Carpinus betulus), Esche (Fraxinus<br />
excelsior)<br />
1<strong>3.</strong> Baumhecke, dominant Esche (Fraxinus excelsior)<br />
14. Feldgehölz, dominant Trauben-Kirsche (Prunus padus)<br />
15. artenreiches Feldgehölz an Böschung, dominant Esche (Fraxinus excelsior)<br />
16. Hecke, dominant Hasel (Corylus avellana)<br />
17. Feldgehölz, dominant Bergahorn (Acer pseudoplatanus)<br />
18. Hecke, dominant Hasel (Corylus avellana), Schlehe (Prunus spinosa)<br />
19. lückiges Ufergehölz, Esche (Fraxinus excelsior), Silber-Weide (Salix alba), hoher<br />
landschaftsästhetischer Wert<br />
20. Baumhecke an Böschung, dominant Esche (Fraxinus excelsior), Silber-Weide<br />
(Salix alba)<br />
21. Feldgehölz, dominant Silber-Weide (Salix alba)<br />
22. dichtes Ufergehölz, dominant Esche (Fraxinus excelsior)<br />
2<strong>3.</strong> lückiges Ufergehölz, dominant einzelne Schwarz-Pappeln (Populus nigra),<br />
Lavendel-Weide (Salix eleagnos)<br />
24. Ufergehölz, dominant Esche (Fraxinus excelsior), Trauben-Kirsche (Prunus padus)<br />
25. Ufergehölz, dominant Esche (Fraxinus excelsior), Fichte (Picea abies)<br />
26. Baumhecke, dominant Bergahorn (Acer pseudoplatanus)<br />
27. Feldgehölz, dominant Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior)<br />
Flächennutzungsplan 28 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
<strong>3.</strong>6 Landwirtschaft<br />
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN<br />
<strong>3.</strong><br />
Von der Gesamtwirtschaftsfläche der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> von 1.082ha werden<br />
911 landwirtschaftlich genutzt, 538ha als Acker und 373 ha als Dauergrünland.<br />
Bei der Ackernutzung überwiegen Mais und Sommergerste. Insgesamt bewirtschaften<br />
40 Betriebe die Flächen, davon die Hälfte eine Größe zwischen 10-30ha.<br />
Bei der Tierhaltung (insgesamt 37) überwiegt die Rinderhaltung (1.740 Stück bei 33<br />
Betrieben) gegenüber der Schweinehaltung mit 202 Stück (5 Betriebe).<br />
Der überwiegende Teil der landwirtschaftliche Flächen bietet, auch aufgrund von<br />
Meliorationsmaßnahmen, gute Erzeugungsbedingungen. Lediglich im direkten<br />
Umfeld der Gennach und des Bierbächles sind durchschnittliche Standortverhältnisse<br />
im Sinne der Landwirtschaft vorhanden.<br />
Ein großer Teil der Flächen wird entsprechend den Auflagen des Bayerischen<br />
Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) bewirtschaftet. Genauere Daten waren<br />
dazu nicht erhältlich. Außerdem wurde auf den Ackerflächen südlich <strong>Hiltenfingen</strong><br />
durch freiwillige Maßnahmen die Nitratauswaschung um 10mg reduziert.<br />
Flächennutzungsplan 29 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
Flächennutzungsplan 30 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
4.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern<br />
Als ländliche Teilräume, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll, werden<br />
die Gebiete bestimmt, die vor allem hinsichtlich ihrer Bevölkerungsentwicklung,<br />
der Ausstattung mit Arbeitsplätzen und der Höhe der Einkommen den<br />
allgemeinen Entwicklungsfortschritt noch nicht voll erreicht haben oder besonderen<br />
wirtschaftsstrukturellen Anpassungsherausforderungen gegenüberstehen (A II<br />
<strong>3.</strong>5 LEP).<br />
4.2 Regionalplan<br />
Laut dem Regionalplan für die Region 9 kommt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> die<br />
Aufgabe der Landschaftspflege zu. Voraussetzung für diese Funktionszuweisung<br />
ist, daß größere Teile der <strong>Gemeinde</strong>fläche als landschaftliches Vorbehaltsgebiet,<br />
als Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet oder als Naturpark festgesetzt<br />
sind oder vorgesehen werden.<br />
In den benachbarten Kleinzentren Großaitingen und Untermeitingen soll auf die<br />
Verbesserung des Angebots an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen hingewirkt<br />
werden; in Untermeitingen sollen zudem die Grundversorgungseinrichtungen<br />
ergänzt werden.<br />
Im möglichen Mittelzentrum Schwabmünchen soll auf die Verbesserung der gewerblich-industriellen<br />
Struktur und der Arbeitsplatzzentralität hingewirkt werden.<br />
4.3 Sonstige Vorgaben<br />
Am östlichen Geltungsbereichsrand befindet sich das Wasserschutzgebiet<br />
Schwabmünchens, das sich zum Teil auf Hiltenfinger Flur befindet. Inwieweit sich<br />
dadurch Einschränkungen für die Entwicklungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong> ergeben,<br />
wird im Verlaufe der Planungen geklärt.<br />
4.4 Natur und Landschaft<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft soll erhalten und entwickelt<br />
werden. Dazu sollen die Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen und Tiere<br />
in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken als natürliche Lebens<strong>grundlagen</strong><br />
dauerhaft gesichert und - wo erforderlich - wieder hergestellt werden<br />
(LEP BI 1.1.1).<br />
Für Pflanzen und Tiere, die auf nicht oder nur extensiv genutzte Landschaftsteile<br />
angewiesen sind, sollen Lebensräume in ausreichender Größe erhalten, gesichert<br />
und zu einem Biotopverbundsystem bei Unterstützung der ökologischen Kohärenz<br />
der Natura 2000-Gebiete weiter entwickelt werden (LEP BI 1.<strong>3.</strong>2).<br />
Flächennutzungsplan 31 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Die Feuchtgebiete und Auwälder im Wertachtal und die großräumigen landwirtschaftlich<br />
genutzten auf der Lech-Wertach-Hochebene sollen in ihren Ausgleichsfunktionen<br />
- unter Wahrung der ökonomischen Entwicklungsperspektiven - erhalten<br />
und gestärkt werden.<br />
(RP 9A II 2.2).<br />
Folgende landschaftliche Vorbehaltsgebiete liegen teilweise auf Gemarkung<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> (RP BI 2.1, Dritte Änderung):<br />
� Wertachtal mit Auwald (7)<br />
� Gennachmoos und Riedgräben südlich Schwabmünchen (16)<br />
Abb. 8: landschaftliche Vorbehaltsgebiete<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Flächennutzungsplan 32 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Generell ist vorgesehen, die Belange von Natur und Landschaft im Sinne der<br />
Einstufung als landschaftliches Vorranggebiet prioritär zu behandeln. Lediglich<br />
nördlich der Wertach parallel zu dieser ist ein Korridor für eine mögliche zukünftige<br />
Ortsumgehung vorgesehen. Dieser folgt einem vorhandenen Feldweg; die sich so<br />
ergebende Vorbelastung im Verbindung mit der lokal sehr ausgeräumten, landwirtschaftlich<br />
dominierten und damit naturschutzfachlich geringwertigen Landschaft<br />
lassen es vertretbar erscheinen, nach sorgfältiger Abwägung örtlich begrenzt<br />
hier die Belange von Natur und Landschaft gegenüber der Entlastung der<br />
Bevölkerung von Durchgangsverkehr zurücktreten zu lassen.<br />
Innerhalb der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete sollen unter anderem die Talbereiche<br />
der Wertach als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden (RP BI<br />
<strong>3.</strong>1).<br />
4.4.1 Arten und Biotope<br />
Die Lebens- bzw. Teillebensräume, insbesondere Rast-, Brut-, Mauser- und Überwinterungsgebiete<br />
der wild lebenden Arten sowie deren Lebensgemeinschaften<br />
sollen so gesichert werden, daß das genetische Potenzial der Arten erhalten bleibt<br />
und der Austausch zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen<br />
sowie deren Ausbreitung gemäß ihren artspezifischen Bedürfnissen ermöglicht<br />
wird (LEP BI 1.<strong>3.</strong>1).<br />
In naturnahen Nieder-, Übergangs- und Hochmooren sollen die charakteristischen<br />
Standortbedingungen, insbesondere der typische Wasser- und Nährstoffhaushalt,<br />
dauerhaft erhalten und verbessert werden (LEP BI 2.2.5).<br />
4.4.1.1 Arten- und Biotopschutzprogramm<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Das in der Konzeption bayernweit flächendeckend angelegte ABSP liegt für den<br />
Landkreis Augsburg als aktualisierte Fassung als download mit Stand August 1998<br />
vor. Es soll, wie der Name schon sagt, die jeweils vorkommenden und bedeutenden<br />
Biotoptypen und das Artenspektrum auf Landkreisebene aufnehmen und<br />
Konzepte für deren Schutz, Pflege und Entwicklung aufzeigen. Für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
liegen eine Reihe von Objekteintragungen, Informationen zum Arten- und<br />
Biotopbestand, Maßnahmenvorschlägen und Zielen vor.<br />
Was die Objekteintragungen betrifft, so basieren diese auf Biotop- und Artenschutzkartierung<br />
und werden in den entsprechenden Kapiteln mit behandelt,<br />
ebenso fließen die weiteren Informationen an den entsprechenden Stellen mit ein.<br />
Die wesentlichen Aussagen und Maßnahmenvorschläge zu den hier relevanten<br />
Feuchtgebieten, Trockenstandorten und Gewässerlebensräumen sind in den Kartenausschnitten<br />
der folgenden Seiten dargestellt.<br />
Flächennutzungsplan 33 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Abb. 9: ABSP-Flächen I - Feuchtgebiete<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Flächennutzungsplan 34 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Abb. 10: ABSP-Flächen II - Trockenstandorte<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Flächennutzungsplan 35 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Abb. 11: ABSP-Flächen III - Gewässerlebensräume<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Flächennutzungsplan 36 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Zudem bilden die Gewässer und der Talboden der Wertach unterschiedliche<br />
Entwicklungsschwerpunkte bzw. Verbundachsen für die 0ptimierung bzw. Neuschaffung<br />
des Biotopverbundes:<br />
� Wertach: Überregional<br />
� Gennach, Fischbach mit Seitengraben, Bierbächle, Eisbächle, Schwarzbach:<br />
Regional<br />
Ferner sind die ganzen Flächen westlich der Gennach bis zur Wertach im Rahmen<br />
des ABSP-Programms als überregionale Verbundachse für den Erhalt und die<br />
Wiederausdehnung der Lebensgemeinschaften der Niedermoore und Feuchtwiesen<br />
sowie langfristig zur Reaktivierung großflächig feuchter Standorte ausgewiesen.<br />
Des Weiteren bilden Flächen westlich der Wertach eine regionalen Entwicklungsschwerpunkt<br />
als ökologischen Ausgleichsraum.<br />
Das ABSP weist sog. Schwerpunktgebiete als Hotspots aus; an dreien hat das<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet Anteil (zur genauen Lage s. Karte "Arten- und Biotoppotential").<br />
Die relevanten Aussagen sind hier kurz aufgeführt:<br />
Schwerpunktgebiet B: Wertachauen - Ziele und Maßnahmen<br />
� Weitgehende Wiederherstellung einer ökologisch funktionsfähigen und biologisch<br />
leistungsfähigen Auenlandschaft:<br />
� Reaktivierung eines Mindestmaßes an Auen- und Fließgewässerdynamik und<br />
Wiederherstellung auenspezifischer Standortqualitäten<br />
� Erhalt und ökologisch orientierte Unterhaltung naturbetonter Auwaldzonen;<br />
Wiederaufbau naturnaher Auen und Wälder im Bereich von naturfernen Bestockungen<br />
� Erhalt noch vorhandener Nieder- und Mittelwaldnutzung als bedeutsamen<br />
Faktor des Wertachauenkomplexes v. a. im Umfeld von Brennen (Wechselwirkungen<br />
zwischen Niederwald und Magerrasen): Derartig genutzte Waldteile<br />
tragen zur Struk-turvielfalt des Auenkomplexes bei.<br />
Schwerpunktgebiet C: Wertachleite und grundwassernahe Bereiche am westlichen<br />
Talrand - Ziele und Maßnahmen<br />
� Entwicklung naturnaher, ungestörter Quellbereiche, Quellaustritte und Bachläufe<br />
� Erhalt der durchgängig offenen Raumstruktur im weiträumigen westlichen Talraum<br />
der Wertach, keine Erstaufforstungen in diesem Bereich, die als Querriegel<br />
Austauschbeziehungen unterbrechen würden.<br />
� Wiederaufbau eines Netzes an naturbetonten bzw. zu entwickelnden Lebensräumen<br />
(v. a. Linearstrukturen) sowie Erhöhung des Anteils von extensiv genutzten<br />
Flächen in den strukturarmen, für die meisten Arten nicht existenzfähigen<br />
landwirt-schaftlichen Fluren; als Netz- und Trittsteinbiotope kommen in Frage:<br />
Feldgehölzar-tige Aufforstungen mit standortgerechten Baumarten, Auskiesun-<br />
Flächennutzungsplan 37 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
gen, Feld- und Wegraine, Terrassenkanten, Hecken in kleineren Heckengruppen<br />
als Windschutz-streifen, extensives Grünland, Wildgrasfluren.<br />
4.4.1.2 Amtliche Biotopkartierung<br />
Die Amtliche Biotopkartierung ist als eine Art standardisierter Inventarisierung der<br />
ökologisch wertvollen Flächen in der Landschaft gedacht, der ökologischen<br />
Möblierung sozusagen. Sie zielt dabei auf Objekte mittleren Maßstabes ab, möchte<br />
die Lücke schließen zwischen den Flächenschutzgebieten in ihren verschiedenen<br />
Kategorien, also etwa Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, und Einzelobjekten<br />
in Form der Naturdenkmäler. Die kartierten Biotope besitzen dabei zwar<br />
keinen eigentlichen Schutzstatus, gelten aber als prinzipiell erhaltenswert und<br />
müssen im Beschädigungsfall durch besondere Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verfügt über eine nicht allzu reichliche Ausstattung mit<br />
Bio-topen, die in der Biotopkartierung Bayern Flachland amtlich erfasst sind;<br />
insgesamt liegen 5 Nennungen vor, z.T. mit mehreren, 7830-0007 sogar mit 8<br />
Teilflächen, die ganz oder teilweise im <strong>Gemeinde</strong>gebiet liegen. Diese werden im<br />
folgenden kurz aufgelistet; für die detaillierte Beschreibung sei auf die Formblätter<br />
der Biotopkartierung und zur genauen Lage auf die Karte "Arten- und Biotoppotential"<br />
verwie-sen. Der klar dominierende Schwerpunkte liegt dabei entlang der<br />
Wertach.<br />
Amtlich kartierte Biotope:<br />
� 7830-0007-001 bis 008 Auwald- und Gehölzsaumreste an der Wertach westlich<br />
Schwabmünchen (z.T. im <strong>Gemeinde</strong>gebiet, im ABSP als überregional bedeutsam<br />
eingestuft)<br />
� 7830-0012-004 Mischwald- und Heckenstruktur westlich Schwabmünchen (im<br />
ABSP als lokal bedeutsam eingestuft)<br />
� 7830-0013-001 Streuwiesen- und Feuchtgebüschkomplex in der "Saugriesle-<br />
Quelle" (im ABSP als regional bedeutsam eingestuft)<br />
� 7830-0028-002 bis 006 "Gennach" zwischen Gennach und <strong>Hiltenfingen</strong> (z.T. im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet, im ABSP als regional bedeutsam eingestuft)<br />
� 7830-0031-001 und 002 "Bierbächle" südwestlich <strong>Hiltenfingen</strong> (im ABSP als lokal<br />
bedeutsam eingestuft)<br />
4.4.1.3 Artenschutzkartierung<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
In Bayern wird seit 1980 ein biogeographisches Artenkataster, die sog. Artenschutzkartierung<br />
geführt. Sie dient als Planungsgrundlage gerade auch für die<br />
Landschaftsplanung, hat aber selbst keinen rechtlichen Status. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
befinden sich 7 Eintragungen von flächigen Lebensräumen und 50 Punktnachweise,<br />
die in der folgenden Liste und der Karte "Arten- und Biotoppotential"<br />
aufgeführt sind. Zu detaillierteren Informationen wird auf die ASK selbst verwiesen.<br />
Flächennutzungsplan 38 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Eintragungen Artenschutzkartierung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet (P für Punktnachweise,<br />
Angabe des jeweils aktuellsten Nachweisjahres):<br />
� P78300011 Gennach, <strong>Hiltenfingen</strong> (1982)<br />
� P78300027 a.d. Wertach Flußkm 31.4 (1982) (Im ABSP als überregional bedeutsam<br />
eingestuft)<br />
� P78300030 Brachäcker bei <strong>Hiltenfingen</strong> (1976)<br />
� P78300047 Wertachauen bei <strong>Hiltenfingen</strong> (1976) (Im ABSP als überregional<br />
bedeutsam eingestuft)<br />
� P78300097 Wiese 2 km N Gennach (1993) (Im ABSP als lokal bedeutsam eingestuft)<br />
� 78300140 Streuwiese in der "Saugriesle-Quelle" 1,25 km NNO <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />
(Im ABSP als regional bedeutsam eingestuft)<br />
� 78300141 Kiesgrube 2,2 km SW Höfen (1996) (Im ABSP als regional bedeutsam<br />
eingestuft)<br />
� 78300147 Wertach + Wertachaue zw. Wehr <strong>Hiltenfingen</strong> + Kraftwerk Schwabmünchen<br />
(1994) (Im ABSP als überregional bedeutsam eingestuft)<br />
� 78300160 Felder und Wiesen zw. Gennach und Ettringen (2008)<br />
� P78300161 Wiesen mit Bachlauf ca. 2 km N Gennach (1996)<br />
� 78300162 Waldstück Fichte mit gering. Laubwaldanteil (1996)<br />
� P78300163 Felder Wiesen ca. 2,5 km NNO Gennach (1996)<br />
� 78300164 Felder u. kleinere Wiesenstücke östl. Gennach (1996)<br />
� P78300167 Feldscheune ca. 2,5 km N Gennach (1996)<br />
� 78300172 landwirtschaftliche Nutzfläche (2/3 Acker, 1/3 Wiese O Schwabegg<br />
(2007)<br />
� P78300173 reg. Fluß (Wertach) Steilufer, Uferwald ca. 1 km SO Höfen (1996)<br />
� P78300177 in <strong>Hiltenfingen</strong>, nahe Friedhof (1997)<br />
� P78300179 Wertach mit Uferwald NW <strong>Hiltenfingen</strong> (1997)<br />
� P78300196 Feldscheune mit Schleiereulenkasten, 1 km NO Höfen (1998)<br />
� P78300216 Gennacher Härtle, 1,5 km N Gennach (1968)<br />
� P78300217 <strong>Hiltenfingen</strong> Wertachauen, südliches Ufer (1987)<br />
� P78300218 <strong>Hiltenfingen</strong> Wertachauen, nördliches Ufer (1990)<br />
� P78300220 Schwabmünchen II, Wertachauen SE Schwabegger Br. (1995)<br />
� P78300257 Saugrieslequelle bei <strong>Hiltenfingen</strong> (1996)<br />
� P78300259 <strong>Hiltenfingen</strong> (1994)<br />
� P78300278 Bierbächle SW <strong>Hiltenfingen</strong> (2005)<br />
� P78300285 Schleiereulenkasten Scheune Mayr R., in <strong>Hiltenfingen</strong> (2005)<br />
� P78300299 Schleiereulenkasten Außenscheune Müller Stefan; 1,5 km SW <strong>Hiltenfingen</strong><br />
(2005)<br />
� P78300301 Schleiereulenkasten Außenscheune Kratzer; 1,3 km S <strong>Hiltenfingen</strong><br />
(2000)<br />
� P78300302 Brutplatz Schuppen Mar R.; 1300 m S <strong>Hiltenfingen</strong> (2005)<br />
Flächennutzungsplan 39 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
� P78300360 Magerrasen am Wasserschutzgebiet (2008)<br />
� P78300361 E-Trasse an der Gennach (2008)<br />
� P78300362 E-Trasse NÖ <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />
� P78300363 Damm "Höfen" W <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />
� P78300364 Damm "Höfen" südlich (2008)<br />
� P78300365 Waldwiese an LKR-Grenze (2008)<br />
� P78300366 Lichtung SWW <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />
� P78300367 Lichtung Ö der Rinne (2008)<br />
� P78300368 Lichtung W der Rinne (2008)<br />
� P78300369 Schuttdeponie SÖ Höfenbrücke (2008)<br />
� P78300373 86856 <strong>Hiltenfingen</strong> (1977)<br />
� P78300390 Fehlangabe (Fundortangabe: München Stadt)<br />
� P78300395 86856 <strong>Hiltenfingen</strong>, Zugspitzstraße (2006)<br />
� P78300420 Feldflur südwestlich <strong>Hiltenfingen</strong>, westlich St 2015 (2008)<br />
� P78300421 Feldflur südlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />
� P78300422 Feldflur südlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />
� P78300423 Feldflur südlich <strong>Hiltenfingen</strong>, westlich Verbindungsstraße <strong>Hiltenfingen</strong><br />
Langerringen (2008)<br />
� P78300424 Feldflur südlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />
� P78300425 Feldflur südöstlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />
� P78300426 Feldflur südöstlich <strong>Hiltenfingen</strong>, westlich Verbindungsstraße <strong>Hiltenfingen</strong><br />
Langerringen (2008)<br />
� P78300427 Feldflur südöstlich <strong>Hiltenfingen</strong>, östlich neue Umgehungsstraße (2008)<br />
� P78300428 Feldflur südöstlich <strong>Hiltenfingen</strong>, westlich neue Umgehungsstraße<br />
(2008)<br />
� P78300429 Feldflur östlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2008)<br />
� P78300443 Feldflur nordwestlich <strong>Hiltenfingen</strong> (2007)<br />
� P78300447 Feldflur südöstlich Schwabegg, westlich Verbindungsstraße Schwabegg<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> (2007)<br />
� P78300448 Feldflur nordwestlich <strong>Hiltenfingen</strong>, nördlich Verbindungsstraße Höfen<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> (2007)<br />
� P78300456 Auwald östlich Wertach westlich <strong>Hiltenfingen</strong>, nördlich St 2027 (2007)<br />
4.4.2 Boden<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere durch<br />
Versiegelung, Erosion, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen<br />
Maßnahmen und Nutzungen minimiert werden. Soweit möglich und zumutbar, soll<br />
der Boden entsiegelt und regeneriert werden (LEP BI 1.2.2).<br />
Altlastverdacht soll geklärt sowie Altlasten entsprechend ihrer Dringlichkeit saniert<br />
und damit wieder nutzbar gemacht werden (LEP BI 1.2.3).<br />
Flächennutzungsplan 40 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Außerdem soll in winderosionsgefährdeten Lagen wie der Lech-Wertach-Ebene<br />
auf eine Verbesserung des Windschutzes hingewirkt werden (RP BI 1.4).<br />
4.4.3 Wasser<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Auen sollen in ihrer Biotopverbundfunktion<br />
erhalten und zu naturnahen Landschaftsräumen weiter entwickelt werden.<br />
Es ist anzustreben, die Nutzungen und Einwirkungen auf das Wasser, insbesondere<br />
die Flächennutzung, so anzuordnen und zu begrenzen, daß das Wasser seine<br />
Aufgaben im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann (LEP BI <strong>3.</strong>2).<br />
Grundwasser, das sich in einem qualitativ und quantitativ guten Zustand befindet<br />
und oberirdische Gewässer, die sich in einem guten ökologischen und chemischen<br />
Zustand befinden, sollen geschützt werden. Gewässer, bei denen der gute<br />
Zustand noch nicht erreicht ist, sollen saniert werden.<br />
Zum Schutz der Gewässer, der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher<br />
sol-len die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser entsprechend den<br />
Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bewirtschaftet werden.<br />
Dabei soll ein integrierter Ansatz verfolgt werden, der das Flussgebiet in seiner<br />
Gesamtheit betrachtet (LEP BI <strong>3.</strong>1).<br />
Schadstoffbelastungen des Grundwassers und des Bodens sollen verhindert werden.<br />
Bestehende Belastungen sollen abgebaut, insbesondere steigende Trends<br />
umgekehrt werden. Dazu sollen vorrangig die Ursachen beseitigt und - soweit<br />
erforderlich - Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden.<br />
Die Schutzwirkung des Bodens für das Grundwasser soll erhalten oder wiederhergestellt<br />
werden (LEP BI <strong>3.</strong>1.1.2).<br />
In Gebieten mit besonderer Empfindlichkeit sollen standortangepasste Nutzungen<br />
und weitergehende Anforderungen den Grundwasserschutz sicherstellen (LEP BI<br />
<strong>3.</strong>1.1.3).<br />
Bei der Nutzung der Grundwasservorkommen und bei Eingriffen, die Veränderungen<br />
der Grundwassermenge oder -beschaffenheit besorgen lassen, soll der öffentlichen<br />
Trinkwasserversorgung Vorrang eingeräumt werden (LEP BI <strong>3.</strong>1.1.4).<br />
Punktuelle Gewässerbelastungen, die nicht an der Quelle vermieden werden<br />
können, sollen nach dem Stand der Technik verringert werden. Diffuse Belastungen<br />
sollen durch Anwendung der besten verfügbaren Umweltpraxis begrenzt<br />
werden.<br />
Die vielfältigen Gewässerlandschaften mit ihren Auen sollen im Rahmen der<br />
Gewässerentwicklung erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Als Lebensräume,<br />
zur Entwicklung der Auen und zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffbelastungen<br />
sollen Gewässerrandstreifen angelegt werden.<br />
Flächennutzungsplan 41 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Für oberirdische Gewässer soll insbesondere der gute ökologische und chemische<br />
Zustand und für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächengewässer das<br />
gute ökologische Potential und der gute chemische Zustand erhalten oder erreicht<br />
werden (LEP BI <strong>3.</strong>1.2.1).<br />
Es ist von besonderer Bedeutung, die vielfältigen Gewässerlandschaften mit ihren<br />
Auen im Rahmen der Gewässerentwicklung zu erhalten bzw. wiederherzustellen.<br />
Der Anlegung von Gewässerrandstreifen als Lebensräume, zur Entwicklung der<br />
Auen und zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffbelastungen kommt besondere<br />
Bedeutung zu. Gleiches gilt für die Stärkung der Funktion der Gewässer als vernetzende<br />
Elemente der Lebensräume. (LEP BI <strong>3.</strong>1.2.2).<br />
Wo der morphologische Gleichgewichtszustand eines Gewässers gestört ist und<br />
Schäden für die Gewässerlandschaft oder bauliche Anlagen drohen, sollen flussbauliche<br />
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dabei soll besonderer<br />
Wert auf eine naturschonende Gestaltung, auf die Erhaltung und Verbesserung<br />
der biologischen Wirksamkeit sowie der Sozialfunktionen der Gewässer gelegt<br />
werden (LEP BI <strong>3.</strong>1.2.3).<br />
Die Nutzungen und Einwirkungen auf das Wasser, insbesondere die Flächennutzung<br />
sollen so geordnet und begrenzt werden, daß das Wasser seine Aufgaben<br />
im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann (LEP BI <strong>3.</strong>2).<br />
Die Erhaltung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere durch Beschränkung<br />
der Bodenversiegelung, soll angestrebt werden (LEP BI <strong>3.</strong>2.1.2).<br />
Genutzte oder zur Nutzung vorgesehene Trinkwasservorkommen sollen durch<br />
Wasserschutzgebiete gesichert werden. Außerhalb der Schutzgebiete sollen empfindliche<br />
Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete<br />
für die öffentliche Wasserversorgung (Vorrang oder Vorbehaltsgebiete<br />
Trinkwasser) in den Regionalplänen gesichert werden (LEP BI <strong>3.</strong>2.2.3).<br />
Der Schutz vor den Gefahren des Wassers soll sich auf natürlichen Rückhalt in der<br />
Fläche, auf technische Schutzmaßnahmen und eine weitergehende Vorsorge<br />
stützen. Das Risiko für bestehende Siedlungen und bedeutende Infrastruktur soll -<br />
ökologisch und sozial verträglich reduziert werden (LEP BI <strong>3.</strong>3).<br />
Überschwemmungsgebiete sollen in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteräume,<br />
insbesondere in den Auen und an den Gewässern, erhalten oder reaktiviert und<br />
von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung, freigehalten werden.<br />
In natürlichen Rückhalteräumen soll die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen<br />
Anforderungen abgestimmt werden. Regelmäßig überflutete Flächen<br />
sollen als Auwald oder Grünland erhalten oder wiederhergestellt werden.<br />
Flächennutzungsplan 42 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Abb. 12: wasserwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Landwirtschaftliche Flächen sollen in der Regel nicht hochwassergeschützt werden<br />
(LEP BI <strong>3.</strong><strong>3.</strong>1.1).<br />
Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete, sowie<br />
geeignete (re)aktivierbare Flächen, die für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />
benötigt werden, sollen als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluß und<br />
-rückhalt (Vorranggebiete Hochwasser) in den Regionalplänen gesichert werden<br />
(LEP BI <strong>3.</strong><strong>3.</strong>1.2).<br />
Auf der Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong> sind folgende wasserwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiete<br />
ausgewiesen:<br />
� Öffentliche Wasserversorgung T101 (BI 4.<strong>3.</strong>4.1)<br />
� Hochwasserabfluss- und Rückhalt (H23) (BI 4.4.<strong>3.</strong>1)<br />
Flächennutzungsplan 43 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
4.4.4 Klima<br />
Gewässermorphologischen Störungen wie Tiefenerosion mit Grundwasserabsenkungen<br />
soll insbesondere an Lech, Wertach und Wörnitz entgegengewirkt werden<br />
(RP BI 4.4.2.1).<br />
Die vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaften sollen auf der Grundlage von<br />
Gewässerentwicklungsplänen erhalten und entwickelt werden (RP BI 4.4.2.2).<br />
Die morphologische und biologische Durchgängigkeit und die biologische Wirksamkeit<br />
der Gewässer soll verbessert bzw. wiederhergestellt werden. Dies gilt<br />
insbesondere für nachfolgende Fließgewässer: Lech, Paar, Ecknach, Weilach,<br />
Friedberger Ach, Wertach, Schmutter, Laugna, Zusam, Singold, Gennach, Donau,<br />
Kleine Paar, Wörnitz, Eger, Brenz, Kessel, Egau, Klosterbach, Pulverbach, Brunnenbach,<br />
Glött, Nebelbach, Zwergbach (RP BI 4.4.2.3).<br />
Es ist von besonderer Bedeutung, die für das Klima von Siedlungsgebieten bedeutsamen<br />
Flächen, wie Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen, in ihrer<br />
Funktionsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern (LEP BI 2.2.8.3).<br />
4.4.5 Erholung<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Bei der Ordnung und Entwicklung von Räumen soll dem Bedürfnis nach Erholung<br />
in umwelt- und sozialverträglicher Weise Rechnung getragen werden (LEP BIII 1.1).<br />
Die Erfordernisse und Auswirkungen der unterschiedlichen Erholungsformen, wie<br />
Tages-, Wochenend- und Urlaubserholung, sowie der unterschiedlichen Belange<br />
insbesondere der Kinder, der Jugendlichen, der Familien sowie der alten und der<br />
behinderten Menschen sind möglichst zu berücksichtigen.<br />
sollen berücksichtigt werden (LEP BIII 1.1.1).<br />
Bei der Schaffung von Erholungseinrichtungen kommt den Belangen von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege und dabei insbesondere der Vermeidung einer<br />
Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Gebiete oder des Landschaftsbildes besondere<br />
Bedeutung zu.<br />
(LEP BIII 1.2).<br />
Erholungseinrichtungen sollen von schädlichen und störenden Immissionen freigehalten<br />
werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, die zu Lärmbelästigung und<br />
sonstigen Beeinträchtigungen führen können, sollen auf Gebiete beschränkt werden,<br />
in denen sie nicht störend wirken (LEP BIII 1.2.1).<br />
Dem Bedürfnis der Erholungssuchenden nach Ruhe und der Vermittlung des<br />
Erlebens von Natur und Landschaft kommt bei Einrichtungen zur Erholung in der<br />
freien Natur besondere Bedeutung zu (LEP BIII 1.2.2).<br />
Flächennutzungsplan 44 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Für Gewässer, an denen Gefährdungen des Naturhaushalts durch die Erholungsnutzung<br />
bestehen oder zu erwarten sind, sollen in den Regionalplänen die Uferbereiche<br />
in Zonen eingeteilt werden, in denen eine Neuerschließung bzw. eine<br />
weitere Erschließung für die Erholungsnutzung grundsätzlich möglich sein oder<br />
unterbleiben soll (LEP BIII 1.2.3).<br />
Bei Erholungseinrichtungen, die nicht vorrangig auf den Naturgenuss abstellen,<br />
kommt vielfältigen Betätigungsmöglichkeiten für eine große Zahl von Benutzern,<br />
der ganzjährigen Nutzbarkeit und vor allem dem ausreichenden Vorhandensein<br />
in den innerörtlichen Bereichen, besondere Bedeutung zu. Die vorrangige Schaffung<br />
von Erholungseinrichtungen in Verdichtungsräumen ist von besonderer Bedeutung<br />
(LEP BIII 1.2.4).<br />
Öffentliche Parks und Grünanlagen sowie Kleingartenanlagen sollen ausreichend<br />
und wohnungsnah geschaffen werden. Durch Landesgartenschauen sollen beispielgebende<br />
Grünanlagen, vorrangig in Oberzentren und möglichen Oberzentren,<br />
zur Verbesserung der innerstädtischen Erholungsmöglichkeiten, aber auch<br />
des Stadtklimas und der Lebensbedingungen für die heimische Pflanzen- und<br />
Tierwelt geschaffen werden. Regionalgartenschauen sollen dazu beitragen, innerörtliche<br />
Grünanlagen vorrangig in Mittelzentren und möglichen Mittelzentren<br />
zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten zu schaffen, auszubauen und zu<br />
sichern (LEP BIII 1.2.5).<br />
Die Radwegeverbindungen sollen so ausgebaut werden, daß sie ihre Funktionen<br />
für einen sicheren und attraktiven Tourismus-, Freizeit- und Berufsverkehr erfüllen<br />
können (RP BIV 1.5)<br />
4.4.6 Land- und Forstwirtschaft<br />
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Der Erhaltung naturnaher Waldbestände vor allem im Bergwald, im Auwald und<br />
auf Sonderstandorten sowie naturnaher Waldränder kommt besondere Bedeutung<br />
zu. Gleiches gilt für die Gewährleistung der natürlichen Waldverjüngung. Es<br />
ist anzustreben, das Standortpotenzial und das natürliche Artengefüge nicht<br />
nachteilig zu verändern (LEP B2.2.6.1).<br />
In standortbedingten Grünlandbereichen soll auf die Erhaltung und Vermehrung<br />
des Grünlands hingewirkt werden (LEP BI 2.2.8.2)<br />
Im Umfeld von Biotopen und Biotopverbundsystemen sind schonende Bewirtschaftungsformen<br />
anzustreben (LEP BI 2.2.7.4).<br />
Die Sicherung und Stärkung einer nachhaltig betriebenen Haupt- und Nebenerwerbslandwirtschaft<br />
als Wirtschaftsfaktor und die Erhaltung ihrer landeskulturellen<br />
Bedeutung ist anzustreben (RP BII 7.1).<br />
Flächennutzungsplan 45 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
ÜBERGEORDNETE PLANVORGABEN<br />
4.<br />
Nach RP BII 7.2 sollen in den Teilräumen mit vorwiegend günstigen Erzeugungs-bedingungen,<br />
wie in der Schwabmünchner Hochterrasse, die Voraussetzungen für<br />
eine intensive Landbewirtschaftung gesichert werden.<br />
In den waldarmen Bereichen, insbesondere in den Talräumen von Donau, Lech,<br />
Wertach, Zusam und Schmutter soll auf die Erhaltung und Mehrung der vorhandenen<br />
Waldflächen hingewirkt werden (RP BI 1.9)<br />
Der Auwald entlang der Wertach zwischen Augsburg und <strong>Hiltenfingen</strong> wurde mit<br />
der Verordnung des Landratsamtes Augsburg vom 01.10.85 zum Bannwald erklärt.<br />
Am 11.10. 85 trat die Bannwaldverordnung in Kraft (vgl. Amtsblatt des LRA Augsburg<br />
Nr. 40, vom 10.10.85)<br />
Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwickeln,<br />
ist es von besonderer Bedeutung, daß die Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima,<br />
Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken<br />
als natürliche Lebens<strong>grundlagen</strong> dauerhaft gesichert und - wo möglich - wieder<br />
hergestellt werden (LEP BI 1.1).<br />
Für Pflanzen und Tiere, die auf nicht oder nur extensiv genutzte Landschaftsteile<br />
angewiesen sind, sollen Lebensräume in ausreichender Größe erhalten, gesichert<br />
und zu einem Biotopverbundsystem bei Unterstützung der ökologischen Kohärenz<br />
der Natura 2000-Gebiete weiter entwickelt werden (LEP BI 1.<strong>3.</strong>2).<br />
Flächennutzungsplan 46 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Flächennutzungsplan 47 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
5.1 Siedlungsgeschichte<br />
5.1.1 Ortsgeschichte <strong>Hiltenfingen</strong> 3<br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Hiltofingen oder Hittlofingen findet sich schon in frühesten Jahrhunderten, als die<br />
meisten Ortschaften zwischen der Wertach und dem Lech, im Günz- und Mindeltale,<br />
sowie an der Zusam zum Reichslehen als Eigentum der Grafen des Landes<br />
gehörten, die solche Ortsanteile nach dem damaligen Lehen-System als Soldlehen<br />
an ihre Dienstmannen (Militis) verliehen, welche<br />
als Miliz der Grafschaft ihrem Aufgebote zu folgen<br />
und Kriegsdienste zu leisten hatten. Ein solches Soldlehen<br />
war <strong>Hiltenfingen</strong>, das zur Amtsvogtei Schwabeck<br />
gehörte, mit Ausnahme einiger Höfe, die an das<br />
Spital oder an einige Privaten nach Augsburg u. a.<br />
lehenbar waren.<br />
Überhaupt ist die Geschichte <strong>Hiltenfingen</strong>s eng mit<br />
jener der alten Herrschaft Schwabegg verknüpft, deren<br />
Zugehörde der Ort seit den ältesten Zeiten war.<br />
Die mächtigen Herren von Schwabegg, Lehensträ-<br />
Abb. 13: <strong>Gemeinde</strong>wappen<br />
ger der Herzoge von Schwaben, hatten ihrerseits<br />
wieder ihre ritterlichen Dienstmänner (Vasallen) mit Gütern ihrer Herrschaft belehnt<br />
(ebenso die Bischöfe von Augsburg - Vögte). Solche Ritter saßen auch im 1<strong>3.</strong><br />
Jahrhundert in <strong>Hiltenfingen</strong> (Ritter Conrad von <strong>Hiltenfingen</strong> ist vom Jahre 1290<br />
beurkundet). Ein Dienstmann der Augsburger Kirche - Diepold - schenkte um die<br />
Mitte des 12. Jahrhunderts ein Gut und eine Kirche zu <strong>Hiltenfingen</strong> an das Kloster<br />
Ursberg.<br />
Zwischen 1151-1164 erhielten Egilolf und Mäcifrit (glaublich Dienstmänner der<br />
Straßenvogtei) von Hiltofingen eine Schenkung des Ulrich von Steinhausen (de<br />
lapidea Domo), welcher sein Eigentum in Hirblingen (Landgericht Göggingen),<br />
das er von einer gewissen Kunigund von Augsburg an sich gebracht hatte, den<br />
Brüdern der heil. Ulrich und Afra zu Augsburg zustellte (Mon.boic.XXII.pag.93).<br />
Egilolf erscheint mit Ende des 12. Jahrhunderts abermals als Zeuge bei der Vergebung<br />
eines Hofes zu Hiltofingen, welcher Hiltigund von Tammingen (unbek. Ort)<br />
an dasselbe Kloster St. Ulrich und Afra in Augsburg schenkte (Loc.cit.pag.66).<br />
In einer Verhandlung wegen des Patronatsrechtes zwischen dem Konvent von St.<br />
Ulrich und St. Georg auf die Kirche Burgwalden (früher Oettenhofen benannt)<br />
leistete Machtolf, Pfarrer in Hiltofingen, 1180 Bürgschaft (Mon.boic.XXIII pag.2).<br />
Als das Geschlecht der Schwabegger 1168 erlosch, zog Kaiser Friedrich Barbarossa<br />
die Augsburger Vogtei und die Hausgüter der Schwabegger an sich und so kam<br />
die Burg Schwabegg mit ihrem Zubehör - darunter die Grundherrschaft über den<br />
Meierhof von <strong>Hiltenfingen</strong> samt dem dazugehörigen Dorfgericht - an die Hohenstaufen.<br />
(3) Auszug aus: "Chronik der Herrschaft Schwabeck von Zacher 1846" sowie aus "Wahrheitsfreund 1887<br />
- Geschichtliche Erinnerungen von Birle" x.x. (Sinkelbote 2. Jahrgang, S.7,8,10,79)<br />
Flächennutzungsplan 48 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Hundert Jahre später - 1266 - kam <strong>Hiltenfingen</strong> mit der Herrschaft Schwabegg<br />
durch den letzten hohenstaufischen Schwabenherzog Conradin durch Beerbung<br />
an Bayern (unter den Bayernherzog Ludwig II., dem Strengen, ein Onkel des letzten<br />
Hohenstaufen); stand also bereits mehr als 500 Jahre unter bayerischem Szepter,<br />
als andere Schwaben anno 1806 ihre 300 Herrschaften verloren. <strong>Hiltenfingen</strong> stand<br />
unter dem Bayerischen Pflegeamt Türkheim. In der Ortschaft <strong>Hiltenfingen</strong> waren<br />
noch im Jahre 1783 Grundholden des Klosters Steingaden. Die Abgaben von<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> waren in Geld auf 136 fl. veranschlagt (das Kloster Steingaden wurde<br />
im Bauernkrieg am 11.5.1525 ausgeraubt und niedergebrannt). (Skb.2.Jahrg., S.26)<br />
Ob sich die Hiltenfinger Bauern am Bauernkrieg beteiligten und sich mit den 16<br />
Artikeln der Langerringer, welche dieselben am 2<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1525 dem Stadtrate von<br />
Augsburg in einem Beschwerdebriefe einreichten, einverstanden erkärten, ist<br />
nicht bekannt.<br />
Überhaupt sind Ereignisse aus dem Bauernkriege und dem 30jährigen in hiesiger<br />
<strong>Gemeinde</strong> nirgends verzeichnet. Der Pfarrhof brannte 1620 vollständig nieder und<br />
mit ihm wurden auch sämtliche Pfarrbücher und Urkunden vernichtet.<br />
Die Herrschaft Schwabegg war seit 1705 Bestandteil der kurbayerischen Stammlande;<br />
seit Kurpfalzbayern 1777 4 gehört der Ort zu Bayern.<br />
1777 erlosch mit dem Tod Maximilians III. die sog. "ludowizische" (altbayerische)<br />
Linie der Wittelsbacher im Mannesstamm. Damit trat ein Erbfall ein, der bereits 1329<br />
im Hausvertrag der Pavia von den Wittelsbachern festgeschrieben wurde.<br />
5.1.2 Die Gerichtsherrschaft in <strong>Hiltenfingen</strong><br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Zur Zeit der Gaugrafschaft unter Karl dem Großen stand die Gerichtsbarkeit in<br />
unserer Gegend dem Augstgrafen (Augstgau = Augsburger-Gau) zu. Als im 10.<br />
Jahrhundert die Auflösung der alten Gauverfassung erfolgte und an Stelle der<br />
Gaue Grafschaften traten, erhielten die Inhaber dieser Grafschaften die Gerichtsbarkeit<br />
und wurde ihr Verwaltungs- und Gerichtsbezirk nach dem Grafen benannt.<br />
So tritt in unserem Bezirke damals die Markgrafschaft Burgau in den Vordergrund.<br />
Als oberster Gesetzgeber und Richter galt wohl der Herzog. Nach dem Aussterben<br />
der Hohenstaufen wurden die Gebietsherren größtenteils reichsunmittelbar und<br />
sie kümmerten sich wenig um den für das Augsburger Gebiet aufgestellten<br />
Landvogt. Denn die Kaiser sahen sich genötigt, wichtige Vogteirechte, wie die<br />
Gerichtsbarkeit, das Geleitrecht u. a. den verschiedenen Gebietsherren zu überlassen.<br />
Auf diese Weise entstanden in unserer Gegend verschiedene Gerichte (Bobingen,<br />
Großaitingen, Mittelneufnach, Seyfriedsberg, Mickhausen).<br />
(4) 1777 erlosch mit dem Tod Maximilians III. die sog. "ludowizische" (altbayerische) Linie der<br />
Wittelsbacher im Mannesstamm. Damit trat ein Erbfall ein, der bereits 1329 im Hausvertrag der Pavia<br />
von den Wittelsbachern festgeschrieben wurde. Er besagte, daß alle Rechte und Besitzungen der<br />
ausgestorbenen Linie an die überlebende Linie - in diesem Fall also die "rudolfinische" (pfälzische)<br />
Linie - übergehen sollten. Die Orte, die mit "1777" datiert sind, kamen also nicht neu zum nun<br />
vereinten Pfalz-Bayern, sondern waren auch bereits vorher im Besitz der einen oder anderen<br />
wittelsbachischen Linie. (©Haus der Bayerischen Geschichte)<br />
Flächennutzungsplan 49 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Gerichtsherrschaft in <strong>Hiltenfingen</strong> war nach Beseitigung der gaugräflichen Befugnisse<br />
das Haus Bayern. Die Gerichtsbarkeit hatte sich aber von den Augstgrafen,<br />
den Markgrafen von Ursing-Ronsberg an die Markgrafen von Burgau vererbt.<br />
Noch im 15. Jahrhundert nahm der Landvogt von Burgau die Abwandlung der<br />
vier hohen Fälle vor und die ganze Strafgerichtsbarkeit in Anspruch. Damals galt<br />
es als Herkommen, da die Gerichtsbarkeit in Dorf und Flur <strong>Hiltenfingen</strong> samt allen<br />
Ehehaften (d. i. Mühle, Schmiede, Bader, Wirtschaften) den niederen Gerichtsbezirk<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> bildete, dagegen die Fälle, die an Leib und Leben zu ahnden<br />
waren, nach Schwabegg zuständig waren. Später befand sich in <strong>Hiltenfingen</strong> das<br />
Hochgericht der ganzen Herrschaft Schwabegg, dort war auch seit 1470 die<br />
Hinrichtungsstätte. Noch im Jahre 1802 wurden Verbrecher von Türkheim, dem<br />
Hauptort der Herrschaft Schwabegg, nach <strong>Hiltenfingen</strong> zur Hinrichtung gebracht.<br />
Dem Gericht in <strong>Hiltenfingen</strong> saßen im Namen der Gerichtsherrschaft ein geschworener<br />
Gerichtsmann vor, der mit 12 Urteilssprechern oder geschworenen Richtern<br />
"ein offen verbannen Gericht" unter der Linde vor dem Pfarrhof bei dem Steinkreuz<br />
hielt. Dieser Platz ist heute noch der sog. "Stillstand" oder Verkündplatz für weltliche<br />
Verordnungen und dergleichen (am Sonntag nach dem Hauptgottesdienst). Die<br />
Halsgerichtsstätte, das Hochgericht für schwere Verbrechen aus dem Landgerichtsbezirke<br />
Türkheim befand sich etwa 1km nordöstlich vom Orte gegen den<br />
ansehnlichen Markt Schwabmünchen (unterhalb der heutigen Wirtschaft "Hiltenfinger<br />
Keller"). Später wurde auf dieser Stätte ein Kreuz errichtet. Aber von all dem<br />
ist heute nichts mehr zu sehen. Das Kreuz verschwand mit der Flurbereinigung<br />
1913/14. Nur das Grundbuch nennt noch die Flurnamen "Galgenmahd, Galgenacker,<br />
Richtplatz, Richtstattacker".<br />
In der Regel setzte sich das Gericht aus dem Vogt als Gerichtsmann und 12<br />
Richtern zusammen; bei letzteren dauerte die Amtszeit auf Lebenszeit oder auch<br />
nur zwei Jahre, indem jedes Jahr sechs ausschieden und dafür andere drei aus<br />
den Bauern (den Beroßten) und drei aus den Söldnern (den Unberoßten) gewählt<br />
wurden.<br />
Die Ausübung der Gerichtsbarkeit, insbesondere der hohen, verursachte den<br />
einzelnen Gerichtsherrschaften erhebliche Kosten. 1722/23 erbaute nun der<br />
schwäbische Reichskreis Augsburger Viertels zu Buchloe ein Zucht- und Arbeitshaus.<br />
Die Kosten sollten durch eine Steuer von 12 Kreuzern von jeder Feuerstätte<br />
aller zum Verbande gehörenden Orte aufgebracht werden. Die Urteilsfällung<br />
blieb den zuständigen Kreisständen vorbehalten, an welche die Gerichtsakten mit<br />
einem Gutachten eingeschickt wurden. Die Verurteilten wurden dem Pflegeverwalter<br />
von Buchloe als dem Bannrichter zur Vollstreckung des Urteils überwiesen.<br />
Es scheint, daß hier viele ihr Schicksal ereilte, denn P. Hauntingen von St. Gallen<br />
schreibt in seinem Reisetagebuch von 1781: "Noch ehe man (von Mindelheim her)<br />
ins Dorf hinkommt, ist ein in der Tat trauriger Anblick, so viele unglückliche Schlachtopfer<br />
der Gerechtigkeit auf verschiedene Weise entleibt vor sich zu sehen."<br />
Die Säkularisation 1803 hob die Gerichtsbarkeit der geistlichen Herren auf und das<br />
Jahr 1848 gab dieselbe restlos in die Hände des Staates.<br />
Flächennutzungsplan 50 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
5.1.3 Die Viereckschanze im Härtle 5<br />
Im Härtle (Wald) zwischen <strong>Hiltenfingen</strong> und Gennach, abseits der alten Römerstraße,<br />
liegt eine Viereckschanze. Solche Viereckschanzen befinden sich in unserem<br />
Landkreis noch im "Buschelgraben" bei Schwabegg und am Schalkenberg<br />
bei Willmatshofen. Sie wurden früher wegen ihrer ziemlich regelmäßigen Gestalt<br />
als Anlagen römischer Truppen (Römerschanze) angesehen.<br />
Diese Annahme hat sich aber als irrig erwiesen - und sind derartige Erdwerke als<br />
landwirtschaftliche Anlagen, als Umwallungen von Einzelhöfen der letzten vorrömischen<br />
Zeit, als befestigte spätkeltische Gutshöfe (Keltenschanzen) zu bezeichnen.<br />
Diese Viereckschanzen können in gewissem Sinne als Vorläufer der viereckig<br />
ummauerten provinzial-römischen Meierhöfe unseres süddeutschen Gebietes betrachtet<br />
werden.<br />
Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Bewohner dieser Viereckschanzen durch die<br />
Römer zum Verlassen dieser Anlagen genötigt wurden, die Schanzen zur Römerzeit<br />
wieder besiedelt waren, ja auch im frühen Mittelalter noch ihren Zweck erfüllen<br />
mussten.<br />
Innerhalb des Walles war wohl eine Umfriedung aus Holz mit einem Tor, so daß das<br />
Ganze einen befestigten Einzelhof darstellte, der Schutz bot gegen wilde Tiere und<br />
Menschen sowie Viehbestand vor feindlichem Überfall sicherte. Über den Graben<br />
führte jedenfalls eine einfache Holzbrücke.<br />
Die Viereckschanze im Härtle, links am Fußweg <strong>Hiltenfingen</strong> - Gennach mißt etwa<br />
70m 2 , ist mit einem Wall und Graben umgeben (Grabenlänge ca. 52 m). Die Ecken<br />
Abb. 14: Historische Karte von <strong>Hiltenfingen</strong> (Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung)<br />
(5) Quelle: Nach Ludwig Miller, Walkertshofen (Sinkelbote; 2. Jahrgang S. 86)<br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Flächennutzungsplan 51 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
sind etwas erhöht, der Wall ist an der Nordseite stärker, die Nordwestecke sehr<br />
stark erhöht (dient heute den Füchsen als Wohnung). Die Wallhöhe beträgt 1m,<br />
vom Graben 3m. Zugänglich war die Schanze wahrscheinlich von Norden her, ein<br />
leichter Einschnitt ist auch von Osten her zu erkennen. Als Eigenart dieser Schanze<br />
ist zu bezeichnen, daß sie gegen Nordwesten hin ein großer Halbkreis aus niedrigem<br />
Wall mit seichtem Graben davor umschließt.<br />
5.1.4 Die Pfarrkirche in <strong>Hiltenfingen</strong> 6<br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Als im Jahre 1266 die Grafschaft Schwabeck und mit ihr auch <strong>Hiltenfingen</strong> an das<br />
Haus Bayern (Wittelsbach) kam, schenkten die Herzoge Heinrich und Ludwig von<br />
Bayern um 1280-1290 Kirchensatz und Patronatsrecht der Ordens-Kommende<br />
Blumenthal (bei Aichach). Von dieser Zeit an war Collator (Verleiher) der Pfarrei<br />
der deutsche Orden, welcher dahier einen Zehentstadel hatte und seine Einkünfte<br />
wie auch Ausgaben auf Unterhaltung des Pfarrers, sowie der Kultusgebäude<br />
(Pfarrhaus und Kirche) durch den deutsch-ordenschen Kastner von Weil administrieren<br />
ließ. Als bei der Säkularisation 1803 der deutsche Orden aufgelöst wurde,<br />
kam <strong>Hiltenfingen</strong> an die Krone Bayern, das seither das Patronatsrecht ausübte.<br />
Kraft des nach der Revolution von 1918 abgeschlossenen Konkordates übt es die<br />
jeweilige Regierung aus.<br />
Die Pfarrkirche ist nach den vorhandenen Niederschriften um das Jahr 1490 erbaut<br />
worden. Frei neben der Pfarrkirche steht der incl. Turmkreuz 64 Meter hohe Turm<br />
(bis zum Dach ca. 40 Meter hoch), der schon von weitem auf <strong>Hiltenfingen</strong> und<br />
sein Gotteshaus aufmerksam macht. Er ist 7 Meter im Geviert erbaut und hat 1,90<br />
Meter starke Grundmauern. Der unterste Raum soll früher als Gefängnis gedient<br />
haben (der Grafschaft Schwabegg). Der Turm ist bedeutend älter als die Pfarrkirche.<br />
Schon an seinem Äußern weist er drei Bauperioden auf. Der massige Unterbau<br />
geht in die romanische Zeit zurück, etwa in das 12. Jahrhundert. Nach den<br />
vorhandenen Niederschriften war er ursprünglich der Turm eines gräfl. Türkheim-<br />
Schwabegg’schen Schlosses. Dieses sei dann beim Bau der Pfarrkirche niedergerissen<br />
worden und habe dieser Platz machen müssen. Um diese Zeit dürfte dann<br />
der Turm in die Höhe geführt und mit einem Satteldach abgeschlossen worden<br />
sein.<br />
Während der größere untere Teil des Turmes romanische Ornamente trägt, ist der<br />
obere mit gotischen geschmückt. Um das Jahr 1710 wurde das Satteldach bis zur<br />
Glockenstube abgetragen und der barocken Bauweise entsprechend ein Oktogon<br />
mit Zwiebelhaube aufgesetzt. In diesem Zustande verbleib der Turm bis zum<br />
1<strong>3.</strong> März 1846. Ein gewaltiger Brand brach in dem Stadel der benachbarten<br />
Wirtschaft aus - in der Nacht vom 1<strong>3.</strong> auf 14. März 1846. Da ein starker Wind wehte,<br />
wurden die Funken auf die schindelbedeckte Kuppel getrieben. Diese fing Feuer<br />
und brannte vollständig nieder. Da der Feuerherd auf dem Turm abgeriegelt<br />
werden konnte, entstand kein weiterer Schaden. Nach Erledigung aller Vorarbei-<br />
(6) Von Pfarrer Ludwig Hartard nach vorhandenen Niederschriften in der Pfarrregistratur (Sinkelbote<br />
10.Jahrgang)<br />
Flächennutzungsplan 52 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
ten wurde der entstandene Schaden<br />
beseitigt und im Jahre 1850 dem Turme<br />
seine jetzige Gestalt verliehen.<br />
Über die Frühzeit der Kirche (Erbauung<br />
und innere Ausstattung) sind<br />
deshalb keine Urkunden vorhanden,<br />
weil unter dem Pfarrer Johann Würstle<br />
(1620-1633) der Pfarrhof 1620 total<br />
abbrannte. Dieser Brand zerstörte alles,<br />
auch die vorhandenen Urkunden<br />
und Matrikelbücher. Erst vom Jahre<br />
1649 an, also nach Beendigung des<br />
30-jährigen Krieges werden die Pfarrbücher<br />
wieder ordnungsgemäß geführt.<br />
Nach späteren Niederschriften gilt als<br />
Erbauungsjahr der Kirche das Jahr<br />
1490. Um uns diese, so wie sie damals<br />
erbaut wurde, vorstellen zu können,<br />
müssen wir uns an stelle des des heutigen<br />
Chores einen bedeutend kleineren<br />
vorstellen und die rückwärtige<br />
Kirche um die beiden Emporen verkleinert<br />
mit dem Ausgang nach rückwärts<br />
uns denken.<br />
Die erste Inneneinrichtung dürfte<br />
wohl dem damaligen Kunststil entsprechend<br />
spätgotisch gewesen<br />
sein. Leider ist diese Einrichtung vollständig<br />
verschwunden, bis auf eine<br />
kleine 90 cm große Figur. Diese fand<br />
sich auf dem Dachboden der Sakristei<br />
in sehr ruinösem Zustande. Es ist<br />
Abb. 15: St. Sylvester von Süden<br />
das Bildnis des hl. Papstes Sylvester,<br />
des Patrones der Pfarrkirche. Auf der Epistelseite im Chore hat nun dieser wertvolle<br />
Zeuge aus längst vergangenen Tagen seinen Ehrenplatz an der Wand erhalten.<br />
Vermutlich war diese Statue die Mittelfigur im ersten Hochaltare. Der hl. Papst<br />
Sylvester hat zu Füßen einen Stierkopf. Dies bedeutet: Mit brutalster Gewalt hat<br />
man 300 Jahre von seiten des römischen Staates gegen die Kirche gekämpft und<br />
zuletzt blieb Sieger die Kirche. Papst Sylvester war der Papst, welcher diesen<br />
Triumph unter Kaiser Konstantin erleben durfte. Dieser Heilige galt schon sehr früh<br />
als Schutzpatron der Tiere und wurde vom gläubigen Volke in Viehseuchen<br />
vertrauensvoll um seine Fürbitte angerufen.<br />
Flächennutzungsplan 53 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Die erste Einrichtung der Kirche erreichte ein Alter von 200 Jahren. Brüchig geworden<br />
durch den Zahn der Zeit und noch mehr, weil sie nicht mehr dem Kunstgeschmack<br />
der neuen Zeit entsprach, mußte sie einer neuen weichen. Das Ende des<br />
30-jährigen Krieges brachte nach Überwindung von viel Elend und Not wieder den<br />
neuen wirtschaftlichen und kulturellen Aufstieg. Dieser machte sich auch in hiesiger<br />
<strong>Gemeinde</strong> bemerkbar. Bartholomäus Götschl, Pfarrer von 1669-1692 machte<br />
sich mit Feuereifer daran, das alte Gotteshaus dem Zeitstil, des Barock entsprechend<br />
gänzlich umzugestalten. Dieser seeleneifrige Priester dachte aber nicht<br />
bloß an den Wiederaufbau des Gotteshauses von Stein, sondern noch mehr an<br />
den Wiederaufbau des geistigen Gottestempels, an die religiöse Hebung seiner<br />
Seelsorgskinder. Dieses Bemühen fand reiche Unterstützung bei der geistlichen<br />
und weltlichen Behörde. Letztere, das in Türkheim weilende Fürstenpaar stifteten<br />
aus spezieller Andacht zum hl. Joseph, Nährvater Jesu und Gespons Mariens beim<br />
lobwürdigen Gotteshaus<br />
<strong>Hiltenfingen</strong>, Deutsch-Ordens,<br />
im Jahre 1671 eine<br />
Bruderschaft und legierten<br />
530 Gulden, daß daraus<br />
die Kosten bestritten<br />
werden. Confimiert wurde<br />
die Bruderschaft in dem<br />
nämlichen Jahre durch<br />
Weihbischof Caspar, Generalvikar<br />
des Bischofs<br />
Joh. Christophorus, Freiherr<br />
von Freyberg in Augsburg.<br />
Die Stiftung bewog<br />
Pfarrer Götschl, die Kirche<br />
Abb. 16: St. Sylvester, Innenraum<br />
als Bruderschaftskirche zu<br />
Ehren des hl. Joseph auszugestalten.<br />
Zunächst wurde an Stelle der vorhandenen Holzdecke die heutige Barockdecke<br />
in Tonnenform eingebaut. Diese wurde mit Stuck geziert und die Medaillons in der<br />
Mitte, 5 an der Zahl, mit Bildern auf Leinwand gemalt, geschmückt. Diese Bilder,<br />
ebenso die Bilder in den kleinen Feldern über den Fenstern, schuf der Maler Jörg<br />
Knappich von Augsburg.<br />
5.1.5 Die St. Leonhardskapelle in <strong>Hiltenfingen</strong> 7<br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Die St. Leonhardskapelle ist vielleicht das älteste Bauwerk <strong>Hiltenfingen</strong>s. Nach den<br />
Bauformen zu schließen, ist sie um 1400 entstanden. Sie lag damals noch außerhalb<br />
des Dorfes. Jetzt aber liegt sie infolge der fortschreitenden Siedlung ungefähr<br />
am Nordostende des Ortes, an der Straße nach Schwabmünchen. Es wird ange-<br />
(7) Quelle: Auszug aus Sinkelbote; 4. Jahrgang S. 94)<br />
Flächennutzungsplan 54 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
nommen, daß die Kapelle, die übrigens so groß und ansehnlich ist, daß sie manch<br />
kleineren <strong>Gemeinde</strong> als Pfarrkirche dienen könnte, ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung<br />
nach eine "Hirtenkapelle" war.<br />
Wir dürfen wohl daran denken, schon mit Rücksicht auf den Patron St. Leonhard,<br />
daß vielleicht die Erbauung der Kapelle mit einem frommen Gelübde der <strong>Gemeinde</strong><br />
in Viehseuchennot in Zusammenhang gebracht werden darf (ähnlich in Langerringen<br />
und Großaitingen). Es wird nicht ohne Grund vermutet, daß die Hiltenfinger<br />
Leonhardskapelle ursprünglich den 14 Nothelfern geweiht war und St. Leonhard<br />
Nebenpatron gewesen ist (ähnlich wie bei der St. Leonhardskapelle in<br />
Langerringen, wo auch St. Leonhard der Namengebende für die Kapelle wurde).<br />
Im übrigen kann die Frage offen gelassen werden, ob die heiligen Nothelfer oder<br />
St. Leonhard den Vorrang hatte - auf alle Fälle steht fest: Das ganze ausgehende<br />
Mittelalter stand unter der Psychose der schrecklichen Pestnot, die unter den<br />
Menschen ungeheure Opfer forderte, und der Viehseuchennot, welche Tiere<br />
heimsuchte, und verschiedener sozialer Nöte. Die Verehrung St. Leonhards als<br />
Viehseuchenpatron und der 14 heiligen Nothelfer als Pestpatrone mußte sich, wie<br />
leicht erklärlich, auch in dem Bau der um jene Zeit entstandenen Kirchen und<br />
Kapellen sinnfällig auswirken.<br />
5.2 Denkmäler<br />
5.2.1 Bodendenkmäler<br />
Im Bereich des Flächennutzungsplanes sind nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand<br />
des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege folgende Bodendenkmäler<br />
mit archäologischen Funden und Befunden nachgewiesen oder sind aufgrund<br />
der Topographie und in vergleichbarer Lage nachgewiesener benachbarter<br />
Fundstellen folgende Bodendenkmäler zu vermuten:<br />
1. Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0061, FlstNr. 2309; 2310; 2312 [Gmkg. Schwabmünchen] 821;<br />
822 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
2. Reihengräber des Frühmittelalters.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0091, FlstNr. 14; 16; 22; 59/24; 59/28; 59/29; 59/32; 186; 188;<br />
189; 190/2; 201; 202; 203; 204/2; 279; 1401/2; 1401/4; 1401/5; 2716 [Gmkg.<br />
<strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
<strong>3.</strong> Schanze mit Ringwall vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.<br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0092, FlstNr. 598; 1319; 1319/2; 1319/3; 1320; 1320/2; 1321;<br />
1322; 1325; 1327 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
Flächennutzungsplan 55 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
4. Straße der römischen Kaiserzeit.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0093, FlstNr. 1; 2/2; 3; 4; 5; 7; 9; 10; 13; 14; 16; 22; 29; 30; 30/2;<br />
31; 33; 42; 43; 44/2; 45; 47; 51/3; 59/2; 59/7; 59/19; 59/22; 59/24; 59/25; 59/27;<br />
59/28; 59/29; 59/30; 59/31; 59/32; 59/33; 59/37; 59/38; 59/46; 59/47; 59/51;<br />
59/52; 159; 160/2; 173; 174; 174/3; 175; 176; 178; 179; 185; 186; 188; 190/2; 203;<br />
204/2; 204/9; 204/11; 206; 208; 211; 212; 214; 217; 218; 221; 222; 223; 224; 224/2;<br />
225; 226; 229; 230; 230/2; 231; 232; 234; 235; 251; 251/1; 252; 279; 703; 748; 750;<br />
751/4; 752/3; 753/4; 758; 836; 844; 855; 1401/2; 1708; 1709/2; 1709/3; 1709/4;<br />
1709/5; 2229; 2234; 2237/2; 2238/13; 2238/14; 2302/4; 2302/5; 2302/6; 2302/8;<br />
2302/9; 2302/10; 2302/11; 2302/12; 2302/13; 2302/15; 2302/30; 2302/32;<br />
2302/34; 2302/38; 2302/40; 2302/41; 2302/43; 2302/44; 2618; 2620; 2622;<br />
2622/2; 2623/2; 2649; 2657; 2703/2; 2704; 2706/1; 2715; 2716; 2716/1; 2716/2;<br />
2716/3 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>] 566 [Gmkg. Traunried]<br />
5. Straße frühgeschichtlicher Zeitstellung im Luftbild.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0095, FlstNr. 636; 650; 1064; 1070; 1071; 1072; 1073; 1074; 1075;<br />
1076; 1077; 1078; 1079; 1080; 1081; 1361; 1362; 1517/2 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
6. Siedlungsspuren vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung im Luftbild.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0096, FlstNr. 1354; 1355 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
7. Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0097, FlstNr. 549; 550; 550/2; 551; 598; 629 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
8. Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0139, FlstNr. 652; 653; 655 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
9. Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0142, FlstNr. 477; 478; 479; 480; 516; 587; 588; 588/3; 588/4;<br />
589; 596; 597; 600; 600/1 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
10. Mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Altort von <strong>Hiltenfingen</strong>.<br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0174, FlstNr. 1; 2/2; 3; 4; 5; 7; 9; 10; 13; 14; 16; 22; 24; 25; 25/4;<br />
25/5; 25/6; 26/2; 29; 30; 30/2; 31; 33; 33/2; 35; 36; 39/2; 39/4; 40; 42; 43; 45; 49;<br />
51/3; 53/1; 53/3; 53/4; 53/5; 54; 54/3; 55/2; 58; 59/2; 59/6; 59/7; 59/8; 59/9;<br />
59/10; 59/11; 59/12; 59/13; 59/14; 59/17; 59/18; 59/19; 59/20; 59/22; 59/24;<br />
59/25; 59/27; 59/28; 59/29; 59/30; 59/31; 59/32; 59/33; 59/36; 59/37; 59/38;<br />
59/39; 59/40; 59/41; 59/42; 59/43; 59/44; 59/46; 59/47; 59/48; 59/49; 59/50;<br />
59/51; 59/52; 60; 61; 62; 62/1; 64; 66; 67; 68; 73/2; 75; 76; 77; 78; 79; 80; 81; 82;<br />
Flächennutzungsplan 56 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
83; 85; 88; 88/1; 89; 89/2; 91; 95; 95/2; 96; 98/3; 99; 99/1; 100; 104; 105; 107;<br />
107/1; 109; 111; 111/2; 115; 116; 117; 118; 119; 120/2; 120/4; 120/6; 120/9; 121;<br />
121/2; 123; 124; 124/3; 125/2; 127;130;131; 133; 135; 136; 139; 140; 143; 145;147;<br />
148; 151;152;153; 154; 155; 157; 158; 158/2; 159; 160/2; 162; 163; 164; 165; 166;<br />
166/1; 166/2; 169; 170; 170/2; 173; 173/2; 173/3; 174; 174/3; 174/4; 175; 176;<br />
176/2; 178; 179; 182/2; 183; 185; 186; 186/1; 188; 189; 190/2; 191/2; 191/3; 193;<br />
194; 195; 195/1; 195/2; 196; 199; 200; 201; 201/3; 202; 203; 204/2; 204/9; 204/10;<br />
204/11; 206; 208; 211; 212; 214; 217; 218; 221; 222; 223; 259; 259/1; 279; 279/4;<br />
285/4; 286; 287; 287/1; 287/2; 288; 295; 295/1; 295/8; 297; 298/1; 299; 1045;<br />
1049; 1049/1; 1401/2; 1401/4; 1401/5; 1517/6; 2215; 2215/3; 2215/13; 2215/16;<br />
2229; 2229/2; 2229/3; 2302/4; 2302/40; 2302/41; 2302/43; 2302/44; 2620/3;<br />
2703/2; 2716 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
11. Mittelalterliche u. frühneuzeitliche Befunde im Ber. Kath. Pfarrkirche St. Silvester.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0175, FlstNr. 25/6; 26/2; 29; 30/2; 59/2; 59/27; 59/29; 2716<br />
[Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
12. Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Ber. Kapelle St. Leonhard.<br />
Inv.Nr. D-7-7830-0176, FlstNr. 1; 3; 4; 59/29; 2716 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>]<br />
1<strong>3.</strong> Siedlungen und Grabfunde vor- und frühgeschichtlicher Zeit<br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Inv.Nr. V-7-7830-0003, FlstNr. 2285; 2287; 2307 [Gmkg. Schwabmünchen] 241;<br />
241/1; 241/2; 242; 250; 251; 291; 292; 293; 294; 295; 302; 303 [Gmkg. Schwabegg]<br />
758; 769; 770; 771; 772; 773; 774; 775; 776; 777; 778; 779; 780; 781; 782;<br />
782/1; 783; 783/1; 784; 785; 786; 787; 788; 789; 790; 791; 792; 793; 794; 795; 796;<br />
797; 798; 799; 800; 801; 802; 803; 804; 805; 806 [Gmkg. <strong>Hiltenfingen</strong>] 511; 513;<br />
516; 551 [Gmkg. Traunried]<br />
Für die Lokalisierung und Ausdehnung aller aufgeführten Bodendenkmäler und zu<br />
vermutenden Bodendenkmäler sind die Eintragungen im Plan gemäß der zur<br />
Verfügung gestellten Planunterlagen maßgeblich.<br />
Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu<br />
erhalten. Die ungestörte Erhaltung dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des<br />
Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte<br />
sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen. Für alle Bodeneingriffe ist in den<br />
gekennzeichneten Flächen eine Genehmigung nach Art. 7 DschG bei der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde zu beantragen.<br />
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung<br />
des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst<br />
und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von Bodendenkmälern<br />
ist der Homepage des BLfD zu entnehmen:<br />
http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtl_<strong>grundlagen</strong>_bodendenk.pdf<br />
Flächennutzungsplan 57 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
5.2.2 Baudenkmäler<br />
Nachfolgend aufgeführte Baudenkmäler sind in der Denkmalliste der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hiltenfingen</strong> eingetragen (alle Flurnummern Gemarkung <strong>Hiltenfingen</strong>):<br />
1. Katholische Pfarrkirche St. Sylvester<br />
Turm um 1200, 1490 und 1710 erhöht, Langhaus im Kern spätgotisch, 1725<br />
von Michael Stiller vergrößert, Chor 1788/89 von Martin Stiller; mit Ausstattung;<br />
Augsburger Straße 3; Fl.Nr 29<br />
2. Katholische Kapelle St. Leonhard<br />
Chor 2. Hälfte 15. JH., Langhaus 1. Hälfte 16. Jh. (1548?); mit Ausstattung;<br />
Augsburger Straße 41; Fl.Nr. 3<br />
<strong>3.</strong> Wegkreuz<br />
4. Pfarrhaus<br />
18. Jh.; im Garten bei Nr. 50; Augsburger Straße; Fl.Nr. 223<br />
Satteldachbau, 1711/12 von Georg Hübler erbaut; Kirchweg 4; Fl.Nr. 26/2<br />
5. Gasthaus Goldene Traube<br />
langgestreckter Satteldachbau,<br />
Anfang 19. Jh.; Mittelneufnacher<br />
Straße 2; Fl.Nr. 30<br />
6. Wegkapelle<br />
1919; an der Wertach; Fl.Nr.<br />
2624<br />
HISTORISCHE GRUNDLAGEN<br />
5.<br />
Abb. 17: Pfarrhaus in <strong>Hiltenfingen</strong><br />
Flächennutzungsplan 58 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />
STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />
6.<br />
Flächennutzungsplan 59 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
6.1 Flächendaten<br />
6.1.1 Flächenverteilung<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hiltenfingen</strong>s mißt 1.455 Hektar. Diese Fläche wird zum<br />
31.12.2009 folgendermaßen genutzt:<br />
Art der Flächennutzung Hektar<br />
Gebäude- & Freifläche 64,9<br />
Betriebsfläche 2,8<br />
Verkehrsfläche 65,4<br />
Erholungsfläche 5,4<br />
Wasserfläche 22,8<br />
Landwirtschaft 1.139,7<br />
Waldfläche 153,4<br />
Sonstige 0,6<br />
Gesamt: 1.455<br />
Graphisch dargestellt zeigt sich folgendes Verhältnis in prozentualen Anteilen:<br />
Waldfläche<br />
10,54%<br />
6.1.2 Vergleichswerte<br />
Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)<br />
0,00%<br />
Wasserfläche<br />
1,57%<br />
Friedhof<br />
0,04%<br />
Abb. 18: anteilige Flächennutzung in Prozent<br />
Gebäude- und Freifläche<br />
4,46%<br />
STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />
6.<br />
Betriebsfläche (ohne Abbauland)<br />
0,19%<br />
Erholungsfläche<br />
0,37%<br />
Verkehrsfläche<br />
4,50%<br />
Landwirtschaftsfläche<br />
78,33%<br />
Flächennutzung<br />
Gebäude- und Freifläche<br />
Betriebsfläche (ohne Abbauland)<br />
Erholungsfläche<br />
Verkehrsfläche<br />
Landwirtschaftsfläche<br />
Waldfläche<br />
Wasserfläche<br />
Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)<br />
Friedhof<br />
Die nachfolgende Graphik zeigt, daß die Nutzungsanteile im Wesentlichen denjenigen<br />
der umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n entsprechen. Es fällt jedoch auf, daß der<br />
Waldanteil bereits deutlich höher ist als in Langerringen, einer typischen Lechfeldgemeinde<br />
mit weitgehend ausgeräumter Flur, und nach Süden hin weiter ansteigt.<br />
Flächennutzungsplan 60 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
6.1.3 Landnutzung<br />
85<br />
140<br />
171 3<br />
1103<br />
anteilige Flächennutzung<br />
im Vergleich<br />
2650 3711 1156<br />
Die Veränderung der Landnutzung über die Jahre hinweg zeigt auch in <strong>Hiltenfingen</strong><br />
den Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzung zugunsten der Bebauung,<br />
doch auch Wald- und Wasserflächen konnten profitieren.<br />
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft zeigt sich anschaulich an der Veränderung<br />
der Größen landwirtschaftlicher Betriebe:<br />
188<br />
60<br />
160 4<br />
87<br />
Ettringen Langerringen <strong>Hiltenfingen</strong><br />
Waldfläche Geb.-/Frei-/Betrieb Erholungsfläche<br />
Verkehrsfläche Wasser & Sonstige Landwirtschaft<br />
Abb. 19: Flächennutzung im Vergleich mit den Nachbargemeinden<br />
35000<br />
30000<br />
25000<br />
20000<br />
15000<br />
10000<br />
5000<br />
ar<br />
0<br />
,<br />
2259<br />
110<br />
14378<br />
6417<br />
,<br />
2259<br />
110<br />
14378<br />
Landnutzung<br />
(Differenz zur Gesamtfläche = landwirtschaftliche Fläche)<br />
55 55 55<br />
2100 2099 2193<br />
221 222 222<br />
15145 15164 15040<br />
235 226 214 220 225<br />
6429<br />
6453 6505 6510<br />
33 33 33 33 33<br />
55 55 55<br />
2282 2282 2282<br />
5 5 5<br />
15340 15340 15340<br />
6520 6539 6541<br />
280 280<br />
4947 5077 5383 5622 5824 6272 6468 6489<br />
31.12.1984 31.12.1988 31.12.1992 31.12.1996 31.12.2000 31.12.2004 31.12.2008 31.12.2009<br />
Jahre 1984-2009<br />
Abb. 20: Veränderung der Landnutzung im Laufe der Jahre<br />
415<br />
280<br />
STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />
6.<br />
540<br />
542<br />
24<br />
65<br />
56 2<br />
152<br />
Friedhof<br />
Wasserfläche<br />
Flächen anderer<br />
Nutzung (ohne<br />
Friedhof)<br />
Waldfläche<br />
Erholungsfläche<br />
Verkehrsfläche<br />
Betriebsfläche (ohne<br />
Abbauland)<br />
Gebäude- und<br />
Freifläche<br />
Flächennutzungsplan 61 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Anzahl Betriebe<br />
Abb. 21:<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
1 1<br />
3 3<br />
3 4<br />
6 5 6<br />
6.2 Bevölkerungsstruktur<br />
6.2.1 Bevölkerungsentwicklung<br />
10<br />
11<br />
9<br />
12<br />
Landwirtschaftliche Betriebsgrößen<br />
2 2<br />
2 2<br />
6 6 4 4<br />
9<br />
12<br />
4<br />
, , ,<br />
2 2<br />
1999 2001 2003 2005 2007<br />
Die Bevölkerungsentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> stellt sich als weitgehend<br />
kontinuierlicher Anstieg dar. Auffälligkeiten gibt es lediglich in den Kriegs-<br />
Einwohner<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
7<br />
13<br />
3<br />
6<br />
Jahre 1999-2007<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
2<br />
2<br />
5<br />
4<br />
15<br />
3<br />
4<br />
50 oder mehr ha<br />
40 bis unter 50 ha<br />
30 bis unter 40 ha<br />
20 bis unter 30 ha<br />
10 bis unter 20 ha<br />
5 bis unter 10 ha<br />
2 bis unter 5 ha<br />
unter 2 ha<br />
712<br />
782<br />
9,8<br />
814 4,1<br />
945<br />
16,1<br />
773<br />
1194<br />
54,5<br />
1004<br />
1108<br />
10,4<br />
1235<br />
11,5<br />
1080<br />
-1,9<br />
1059<br />
-2,5<br />
1032<br />
-1,2<br />
1020<br />
-1,3<br />
1007<br />
-0,4<br />
1003<br />
0,2<br />
1005<br />
3,9 1044<br />
1,1<br />
1056<br />
1,5<br />
1072<br />
1,5<br />
1088<br />
0,6<br />
1095<br />
2,2 1119<br />
0,6<br />
1126<br />
-2,7<br />
1096<br />
-0,6<br />
1089<br />
-1,8<br />
1069<br />
-1,7<br />
1051<br />
2,7 1079<br />
-2,3<br />
1054<br />
-0,1<br />
1053<br />
0,8<br />
1061<br />
0,8<br />
1070<br />
2,7 1099<br />
2,3 1124<br />
2,1<br />
1148<br />
1,9<br />
1170<br />
0,4<br />
1175<br />
-3,4<br />
1135<br />
1,8<br />
1155<br />
2,9<br />
1188<br />
3,7 1232<br />
0,9<br />
1243<br />
4,3<br />
1296<br />
2,4<br />
1327<br />
-0,2<br />
1324<br />
4,5<br />
1384<br />
3,3<br />
1430<br />
-1,8<br />
1404<br />
1,5<br />
1425<br />
2,0<br />
1453<br />
0,0<br />
1453<br />
1,1<br />
1469<br />
1,1<br />
1485<br />
0,5<br />
1493<br />
3,0<br />
1538<br />
-2,0<br />
1507<br />
1,1<br />
1524<br />
-0,4<br />
1518<br />
0,9<br />
1531<br />
-1,0<br />
1516<br />
-0,1<br />
1515<br />
-0,7<br />
1505<br />
-1,0<br />
1490<br />
0<br />
01.12.1840<br />
01.12.1900<br />
17.05.1939 -18,2<br />
-15,9<br />
06.06.1961<br />
25.05.1987<br />
-12,6<br />
31.12.1957<br />
31.12.1959<br />
Abb. 22: Entwicklung der Einwohnerzahl <strong>Hiltenfingen</strong>s<br />
31.12.1961<br />
31.12.1963<br />
31.12.1965<br />
31.12.1967<br />
31.12.1969<br />
31.12.1971<br />
31.12.1973<br />
31.12.1975<br />
31.12.1977<br />
31.12.1979<br />
Jahre<br />
31.12.1981<br />
31.12.1983<br />
31.12.1985<br />
31.12.1987<br />
31.12.1989<br />
STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />
6.<br />
31.12.1991<br />
31.12.1993<br />
31.12.1995<br />
31.12.1997<br />
31.12.1999<br />
31.12.2001<br />
31.12.2003<br />
31.12.2005<br />
31.12.2007<br />
31.12.2009<br />
10,0<br />
9,0<br />
8,0<br />
7,0<br />
6,0<br />
5,0<br />
4,0<br />
3,0<br />
2,0<br />
1,0<br />
0,0<br />
-1,0<br />
-2,0<br />
-3,0<br />
-4,0<br />
-5,0<br />
-6,0<br />
-7,0<br />
-8,0<br />
-9,0<br />
-10,0<br />
Flächennutzungsplan 62 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong><br />
Änderung in %
und Nachkriegsjahren, als ein vorübergehender Bevölkerungsanstieg verzeichnet<br />
wurde (Kriegsflüchtlinge?), wonach wieder eine geregelte Entwicklung einsetzt.<br />
Anzahl<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-50<br />
-100<br />
-150<br />
44<br />
9<br />
-35<br />
75<br />
25<br />
-50<br />
52<br />
12<br />
-40<br />
65<br />
14<br />
-51<br />
85<br />
44<br />
-41<br />
64<br />
19<br />
-45<br />
Zugezogene<br />
Fortgezogene<br />
Differenz<br />
Abb. 23: Wanderungsbewegungen<br />
71<br />
-11<br />
-82<br />
100<br />
58<br />
-42<br />
65<br />
28<br />
-37<br />
59<br />
Wanderungsbewegungen<br />
-29<br />
-88<br />
75<br />
-1<br />
-76<br />
103<br />
21<br />
-82<br />
Der jährliche Zuwachspendelt - mit wenigen Ausnahmen - um die 1- bis 2-Prozent-<br />
Marke, was für ein sehr organisches, nur aus dem Ort selbst entwickeltes Wachstum<br />
ohne Siedlungsdruck von außen spricht.<br />
Anzahl<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
-5<br />
-10<br />
-15<br />
-20<br />
17<br />
5<br />
-12<br />
15<br />
9<br />
-6<br />
14<br />
7<br />
-7<br />
16<br />
8<br />
-8<br />
10<br />
-5<br />
-15<br />
Wie in anderen <strong>Gemeinde</strong>n des ländlichen Raumes ist auch in <strong>Hiltenfingen</strong> ein<br />
leichter Rückgang in den letzten Jahren zu verzeichnen, was in den Darstellungen<br />
zu Fort- und Zuzug bzw. zur Geburten- und Sterberate dokumentiert wird.<br />
77<br />
-16<br />
-93<br />
92<br />
11<br />
-81<br />
85<br />
7<br />
-78<br />
69<br />
1<br />
-68<br />
91<br />
37<br />
-54<br />
70<br />
-26<br />
-96<br />
90<br />
12<br />
-78<br />
92<br />
0<br />
-92<br />
110<br />
10<br />
-100<br />
73<br />
-19<br />
-92<br />
86<br />
-2<br />
-88<br />
76<br />
-86<br />
104<br />
-10 -11<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
Jahre<br />
Geburten & Todesfälle<br />
19<br />
5<br />
1<br />
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />
0<br />
2007 2008<br />
Abb. 24: Geburten- und Sterberate<br />
-14<br />
Jahr<br />
7<br />
-6<br />
-13<br />
STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />
6.<br />
13<br />
3<br />
-10<br />
16<br />
4<br />
-12<br />
Geborene<br />
Gestorbene<br />
Differenz<br />
11<br />
10<br />
-10 -10<br />
Flächennutzungsplan 63 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong><br />
9<br />
-13<br />
-115<br />
-4
6.2.2 Altersstrukturen<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
200<br />
252<br />
237 240<br />
262 255 234 238<br />
98<br />
118<br />
63 58<br />
198 201<br />
194 202 203<br />
271<br />
242 242<br />
Altersgruppen<br />
282 295 280 285<br />
269 266<br />
210 210 206<br />
94 85 95 86 89 82 77 75<br />
126 124 113 122 132 135<br />
56 63 68 65<br />
212 217 221 215<br />
72 68<br />
192 193 191 184 165 163<br />
103 102 89 87 84 84 81 72<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />
Jahre 2001-2008<br />
Abb. 25: altersmäßige Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in <strong>Hiltenfingen</strong><br />
Bei der Entwicklung der Altersverteilung fällt ein Rückgang im Bereich der jungen<br />
(unter 25) und mittleren Jahrgänge (30-40) auf, in den anderen Altersstufen sind<br />
z.T. starke Zuwächse zu verzeichnen.<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
Altersaufbau im Vergleich<br />
Angaben in Prozent<br />
14,0 13,1 13,1 16,3 14,1<br />
16,5 15,3 15,6<br />
30,1<br />
14,8<br />
17,5<br />
7,1<br />
30,3 32,3<br />
14,2<br />
18,1<br />
Der Vergleich mit einigen Nachbargemeinden und den Werten des gesamten<br />
Landkreises zeigt jedoch keine wesentliche Abweichung der einzelnen Verhältniszahlen,<br />
was auch der demographischen Entwicklung Deutschlands entspricht.<br />
14,4<br />
16,5<br />
9,0 8,1 7,3 6,8<br />
302<br />
249<br />
318<br />
255<br />
189<br />
14,0 13,4<br />
15,2 15,1<br />
Ettringen Langerringen <strong>Hiltenfingen</strong> Lkr. Unterallgäu Lkr. Augsburg<br />
65<br />
STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />
6.<br />
17,2<br />
30,0<br />
18,4<br />
32,2<br />
65 oder älter<br />
50 bis unter 65<br />
40 bis unter 50<br />
30 bis unter 40<br />
25 bis unter 30<br />
18 bis unter 25<br />
15 bis unter 18<br />
6 bis unter 15<br />
Abb. 26: Altersaufbau der Hiltenfinger Bevölkerung im Vergleich zu Nachbargemeinden und zum Landkreis<br />
unter 6<br />
Flächennutzungsplan 64 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
6.3 Wirtschaftliche Entwicklung<br />
Die bauliche Entwicklung in <strong>Hiltenfingen</strong> spiegelt fast unmittelbar die Bevölkerungsentwicklung<br />
wieder. Der leichte Bevölkerungsrückgang ist bei der baulichen<br />
Entwicklungen vorerst nur als Stangation angekommen.<br />
Anzahl<br />
700<br />
650<br />
600<br />
550<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
48705<br />
460<br />
49002<br />
384 385<br />
462<br />
Wohngebäude<br />
Wohnungen<br />
Wohnfläche<br />
49746<br />
468<br />
50494<br />
474<br />
51113<br />
479<br />
391 396 400 404<br />
Wohngebäude und Wohnungen<br />
413 417 417 422<br />
Entwicklung der Umsatzsteuer und -pflichtigen:<br />
51631<br />
481<br />
54312<br />
508<br />
56047<br />
56047<br />
530 530<br />
Abb. 27: Entwicklung des Wohnungsbestandes<br />
Anzahl<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
7915<br />
9835<br />
20<br />
21 21<br />
6213<br />
20<br />
5848<br />
17<br />
18<br />
4971<br />
10<br />
11016 10866<br />
22<br />
23<br />
12306<br />
31<br />
16079<br />
41<br />
56872<br />
536<br />
57717<br />
427<br />
542<br />
58525<br />
430<br />
549<br />
59673<br />
59926<br />
60595<br />
557 558 563<br />
437 438 441<br />
61419<br />
447<br />
570<br />
63309<br />
457<br />
586<br />
64285<br />
461<br />
593<br />
65491<br />
603<br />
66461<br />
66218<br />
608 609<br />
468 473 474<br />
31.12.1989<br />
31.12.1990<br />
31.12.1991<br />
31.12.1992<br />
31.12.1993<br />
31.12.1994<br />
31.12.1995<br />
31.12.1996<br />
31.12.1997<br />
31.12.1998<br />
31.12.1999<br />
31.12.2000<br />
31.12.2001<br />
31.12.2002<br />
31.12.2003<br />
31.12.2004<br />
31.12.2005<br />
31.12.2006<br />
31.12.2007<br />
31.12.2008<br />
31.12.2009<br />
Jahre<br />
Umsatzsteuerentwicklung<br />
19471<br />
36<br />
16087<br />
35<br />
21130<br />
20086 20133<br />
19055<br />
36<br />
38<br />
34 34<br />
17530 17854<br />
39<br />
35<br />
20371<br />
19369<br />
0<br />
0<br />
1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />
Jahre<br />
Abb. 28: Entwicklung der Umsatzsteuer und -pflichtigen<br />
Anzahl Umsatz<br />
STATISTISCHE GRUNDDATEN<br />
6.<br />
Flächennutzungsplan 65 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong><br />
38<br />
45<br />
24222<br />
52<br />
28018<br />
49<br />
30719<br />
62<br />
70000<br />
65000<br />
60000<br />
55000<br />
50000<br />
45000<br />
40000<br />
35000<br />
30000<br />
25000<br />
20000<br />
30000<br />
20000<br />
10000<br />
m²<br />
Lieferungen & Leistungen in Tsd.€
7.<br />
BESTANDSSTRUKTUREN<br />
BESTANDSSTRUKTUREN<br />
Flächennutzungsplan 66 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
7.1 Siedlungsgebiete<br />
7.1.1 Krautgartenweg<br />
Das bislang jüngste Baugebiet <strong>Hiltenfingen</strong>s nähert sich derzeit seiner Vervollständigung.<br />
Gut gestaltete Wohnstraßen, öffentliches Grün und die Lage am Ortsrand<br />
zwischen Gennach und Fischbachmähdergraben haben ein attraktives Wohngebiet<br />
entstehen lassen, in dem auch anspruchsvolle moderne Architektur zu finden<br />
ist.<br />
Abb. 30: Neubaugebiet Krautgartenweg<br />
7.1.2 Siedlung West<br />
Ein typisches Wohngebiet der 50er und 60er Jahre mit den zeittypischen zweigeschoßigen<br />
Gebäuden auf relativ großen Grundstücken, durchzogen von großzügigen<br />
Straßenräumen. Einige wenige freie Baugrundstücke bieten noch die Möglichkeit<br />
einer leichten und maßvollen Nachverdichtung.<br />
7.1.3 Siedlung Ost<br />
BESTANDSSTRUKTUREN<br />
Dieses Wohngebiet entstand in den<br />
60er und 70er Jahren und weist auch<br />
die Wohnhaustypen dieser Zeit auf:<br />
eingeschoßige Bungalows und zweigeschoßige<br />
Stockhäuser, Baulücken<br />
sind praktisch nicht mehr vorhanden.<br />
Im Inneren des Wohngebietes befindet<br />
sich ein vom Verkehr gänzlich abgeschotteter<br />
Kinderspielplatz als ruhige<br />
"grüne Insel".<br />
Die Straßenräume sind sehr großzügig Abb. 29: "leerer" Straßenraum<br />
bemessen, doch nach heutigem Verständnis<br />
zu wenig gegliedert, öffentliches Grün fehlt hierbei völlig. Im Zuge einer<br />
irgendwann fälligen Straßensanierung könnte dem durch zeitgemäße Umgestaltung<br />
dann Rechnung getragen werden.<br />
7.<br />
Flächennutzungsplan 67 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
7.2 Gewerbeflächen<br />
7.2.1 Mittelneufnacher Straße<br />
Im Bereich der Mittelneufnacher Straße konzentrieren sich die gewerblichen Nutzungen<br />
für <strong>Hiltenfingen</strong>. Diverse Betriebe größeren und kleineren Umfanges reihen<br />
sich entlang der Straße auf, ohne dieser aber den typischen Anstrich einer Gewerbestraße<br />
zu geben. Dennoch scheint es geboten, bei der Weiterentwicklung<br />
dieser Strukturen auf eine entsprechende, demOrtsbild zuträgliche Gestaltung zu<br />
achten.<br />
7.2.2 Gewerbestraße<br />
Im Bereich zwischen Gennach und Wertach haben sich auf den im rechtskräftigen<br />
FlNP als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen vereinzelt Gewerbebetriebe<br />
angesiedelt. Die vom Ort abgewandte Lage in der Wertachebene, ohne nahegelegene<br />
immissionsempfindliche Wohngebäude und störende Auswirkungen<br />
auf das Ortsbild läßt die Situierung als ideal erscheinen; von Nachteil ist jedoch die<br />
etwas umständliche Erschließung, die ein Durchfahren des Ortes unumgänglich<br />
macht. Eine Ortsumgehung in Nordlage mit Anschluß an die Mittelneufnacher<br />
Straße würde diesem Gewerbegebiet eindeutig zu mehr Attraktivität verhelfen<br />
und die Ortsmitte entlasten.<br />
7.2.3 Ettringer Straße<br />
Am südlichen Ortsrand haben sich kleinere Gewerbestrukturen entwickelt. Bei<br />
einer Weiterentwicklung gilt das unter 7.2.1 genannte.<br />
7.2.4 Sonstige<br />
Ansonsten finden sich über das Ortsgebiet verteilt diverse gewerbliche (Klein-)Betriebe,<br />
die zum Großteil dem Dienstleistungssektor zugeschrieben werden können<br />
und somit in aller Regel auch mit benachbarter Wohnnutzung verträglich sind.<br />
7.3 Ortskern<br />
7.<strong>3.</strong>1 Nutzungen<br />
Der Ortskern mit dem angrenzenden<br />
Altortbereich ist bislang als Dorfgebiet<br />
typisiert. Auch wenn viele der landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen nicht mehr<br />
oder nicht mehr intensiv bewirtschaftet<br />
werden, ist dies durch die auch<br />
jetzt noch häufig vorzufindenden aktiven<br />
Landwirtschaften absolut ge-<br />
Abb. 31: Neubau im Ortskern<br />
rechtfertigt.<br />
7.<br />
BESTANDSSTRUKTUREN<br />
Flächennutzungsplan 68 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Auch sonst findet sich die dorftypische Nutzungsmischung aus Wohnen, Kleingewerbe<br />
und Handwerkern sowie Dienstleistungen, immer wieder durchsetzt von<br />
bewirtschafteten oder aufgelassenen Landwirtschaften.<br />
Bislang blieb <strong>Hiltenfingen</strong> weitestgehend<br />
verschont von der Tendenz, aufgelassene<br />
Höfe durch im Volumen<br />
ähnliche, aber von der Nutzung her<br />
weit intensivere Wohn- und/oder Geschäftshäuser<br />
zu ersetzen. Dies liegt<br />
wohl daran, daß der Siedlungsdruck<br />
von den Ballungszentren her gering ist<br />
und entsprechende Immobilien nicht<br />
verfügbar waren. Was in dieser Hinsicht<br />
bisher entstand, ist weitgehend<br />
harmlos und ohne negative Auswirkungen<br />
auf das Ortsbild.<br />
7.<strong>3.</strong>2 Leerstand<br />
Speziell im Altortbereich, abseits der<br />
Hauptstraßen, finden sich mehrere<br />
aufgelassene Hofstellen, die nicht<br />
mehr bewohnt sind und nur noch extensiv<br />
-wenn überhaupt- genutzt werden.<br />
Es wäre wünschenswert, diese<br />
früheren Hofstellen wieder einer Nutzung<br />
zuzuführen. Obwohl teilweise<br />
schon dem Verfall preisgegeben, wären<br />
diese Gebäude aufgrund ihrer<br />
meist ausgesprochen reizvollen Lage<br />
inmitten alter Obstbäume und der an<br />
sich ansprechenden historischen Substanz<br />
bei entsprechender Sanierung<br />
beispielhafte Beiträge zur dörflichen<br />
Gestaltung.<br />
7.<strong>3.</strong>3 Reserveflächen<br />
Abb. 32: altes Bauernhaus<br />
BESTANDSSTRUKTUREN<br />
Abb. 33: Leerstand - Wiederbelebung möglich?<br />
Es fällt auf, daß im Rückraum vieler Hofstellen große, zum Teil zusammenhängende<br />
Grünflächen vorhanden sind (Wiesen, Obstwiesen etc.), die ein enormes Potential<br />
für Erweiterung und Nachverdichtung im Bestand darstellen und den Flächenverbrauch<br />
in der freien Landschaft vermindern helfen können.<br />
7.<br />
Flächennutzungsplan 69 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
7.<strong>3.</strong>4 Aufenthalt<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> fehlt im Ortskern eine echte Platzsituation; es findet sich kein "Dorfplatz"<br />
der Gelegenheit für Treff, Aufenthalt, evtl. Veranstaltung böte - die Anlage<br />
als klassisches Straßendorf bietet auch kaum Platz dafür.<br />
Lediglich im Bereich der Kirche ist eine kleine Freifläche vorhanden, die aber wohl<br />
meist als PKW-Stellplatz und Wendeschleife mißbraucht wird. Sollte im Zuge einer<br />
Ortsumgehung ein Rückbau der Staatsstraße möglich sein, böte sich dort eine<br />
entsprechende Umgestaltung an, die eine Aufwertung für Ort und Straßenraum<br />
darstellen würde.<br />
Abb. 34: Kirch-"Platz"<br />
7.4 Infrastruktur<br />
7.4.1 Verkehrsanbindung<br />
Durch die beiden den Ort durchziehenden Staatsstraßen ist die verkehrliche<br />
Anbindung als solche an das überregionale Straßennetz als ausgesprochen gut<br />
zu bezeichnen - mit allen Nachteilen, die sich daraus ergeben.<br />
Das innerörtliche Straßen- und Wegenetz ist in gutem Ausbau- und Erhaltungszustand.<br />
Vereinzelt finden sich noch unbefestigte Querverbindungen im Altort, die<br />
nur untergeordnete Erschließungsaufgaben erfüllen. Sofern keine anderen Gründe<br />
dagegen sprechen, können diese durchaus erhalten bleiben, um den dörflichen<br />
Charakter zu wahren.<br />
7.4.2 Versorgung<br />
BESTANDSSTRUKTUREN<br />
Die örtliche Versorgung der Bevölkerung für den täglichen Bedarf, z.B durch<br />
Einzelhändler, Dienstleister und Geldinstitute, ist in ausreichendem Maße gewährleistet.<br />
Spezieller, darüber hinausgehender Bedarf läßt sich im nahen Schwabmünchen<br />
bzw. in den Zentralorten Landsberg und Augsburg decken. Die Versorgungssituation<br />
entspricht somit üblichen dörflichen Gegebenheiten.<br />
7.<br />
Flächennutzungsplan 70 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
7.4.3 Einrichtungen für Bildungswesen und Gemeinbedarf<br />
An öffentlichen Einrichtungen verfügt <strong>Hiltenfingen</strong> über einen Kindergarten und<br />
eine kürzlich erweiterte Schule, mit der auch eine Mehrzweckhalle zur Verfügung<br />
steht.<br />
Erweiterungsflächen stehen im unmittelbar südlichen Anschluß zur Verfügung,<br />
damit ist eine problemlose Weiterentwicklung auch bei weitergehendem Bedarf<br />
der <strong>Gemeinde</strong> gesichert.<br />
Seelsorgerische Belange werden durch die Pfarrei St. Sylvester wahrgenommen.<br />
Der Friedhof mit seinen Erweiterungsmöglichkeiten ist wohl ausreichend bemessen,<br />
lediglich die Parkplatzsituation erscheint nicht angemessen gelöst.<br />
7.4.4 Sportanlagen<br />
BESTANDSSTRUKTUREN<br />
Im Nordwesten des Ortes, fast unmittelbar an der Wertach gelegen, befindet sich<br />
der Sportplatz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>. Zur Verfügung stehen ein großes<br />
Fußballfeld sowie ein kleinerer Aufwärm-/Bolzplatz auf einer angrenzenden Wiese.<br />
Diese wird in absehbarer Zeit wieder landwirtschaftlich genutzt werden, so daß<br />
gesicherte Erweiterungsflächen auf jeden Fall notwendig sind.<br />
Mit der Anlage eines neuen Sportfeldes im westlichen Anschluß wurde die Weiterentwicklung<br />
bereits eingeleitet, auf diesen Flächen können auch in größerem<br />
Umfange Freizeit- und Sporteinrichtungen entstehen.<br />
7.<br />
Flächennutzungsplan 71 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
8.<br />
SITUATION & BEWERTUNG<br />
SITUATION & BEWERTUNG<br />
Flächennutzungsplan 72 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
<strong>Hiltenfingen</strong> hat das Glück, sich bisher<br />
maßvoll entwickelt zu haben. Von<br />
den typischen Auswüchsen wie in anderen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n des ländlichen<br />
Raumes ist <strong>Hiltenfingen</strong> bislang verschont<br />
geblieben, hierbei seien nur<br />
die häufig den Ortseingang bestimmenden<br />
Gewerbegebiete genannt<br />
oder auch im Vergleich zum Altort<br />
überdimensionierten Wohnsiedlungen,<br />
die so manche ländliche Ge- Abb. 35: traditionelles Bauernhaus<br />
meinde zum Schlaf-Vorort des<br />
nächstgelegenen Ballungsraumes degradieren.<br />
So lassen sich auch kaum die in anderen Orten üblichen Anhäufungen von<br />
Bausünden der letzten Jahrzehnte finden; abgesehen von einigen gestalterisch<br />
wenig anspruchsvollen Gebäuden stellt sich das Ortsbild <strong>Hiltenfingen</strong>s größtenteils<br />
als der dörflichen Struktur angemessen dar.<br />
8.1 Baulicher Bestand<br />
Abb. 36: ländliche Idylle<br />
Abb. 37: renoviertes Austragshaus<br />
8.<br />
SITUATION & BEWERTUNG<br />
<strong>Hiltenfingen</strong>s baulicher Bestand befindet<br />
sich größtenteils in gutem Zustand. Dies betrifft<br />
insbesondere die Wohngebiete verschiedener<br />
Jahrzehnte, deren Einzelhausbestände<br />
naturgemäß immer einen besseren<br />
Erhaltungszustand aufweisen.<br />
Im Altortbereich findet sich das ganze<br />
Spektrum von einigen wenigen dringend<br />
sanierungsbedürftigen Gebäuden hin zur<br />
überwiegenden Zahl von in gutem Zustand<br />
befindlichen Hof- und Wohngebäuden.<br />
Dazu gehören die den jeweiligen Modeströmungen<br />
folgenden, wenig dorftypischen<br />
Sanierungen der 60er bis frühen 80er<br />
Jahre ebenso wie Renovierungen neueren<br />
Datums, die mit entsprechender Liebe zum<br />
Detail wieder den Erhalt des dörflichen<br />
Charakters anstreben.<br />
Die meisten der leerstehenden und teilweise<br />
vom Verfall bedrohten Gebäude sind<br />
ehemalige landwirtschaftliche Hof- und/<br />
oder Wohngebäude, deren Erhalt durchaus<br />
einen stattlichen Beitrag zum Erhalt des<br />
Ortsbildes darstellen würde, zumal Hiltenfin-<br />
Flächennutzungsplan 73 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
gen diverse reizvolle Situationen bietet,<br />
die auf gut erhaltene bzw. gut<br />
renovierte dörfliche Strukturen zurückzuführen<br />
sind.<br />
8.2 Gestalterische Gesichtspunkte<br />
8.2.1 Gebäudegestaltung<br />
SITUATION & BEWERTUNG<br />
Ortsbildprägend sind natürlich die<br />
zahlreichen stattlichen Bauernhäuser,<br />
zum Teil immer noch als Ausdruck und<br />
Bestandteil einer aktiven Landwirtschaft.<br />
Abb. 38: zweierlei Renovierungsauffassungen (Montage)<br />
Deren äußere Gestaltung hat erheblichen<br />
Einfluß auf das Erscheinungsbild des Ortes, bilden sie doch den eigentlichen<br />
Straßenraum. Die oftmals unsensible Renovierungsauffassung der 60er und 70er<br />
Jahre, als es darauf ankam, alten Gebäuden mit modischen Materialien und<br />
Details einen "modernen Look" zu geben - der meist in einer kahlen, nüchternen<br />
Fassadenansicht resultierte - wich in den 80er Jahren einer wieder mehr am<br />
dörflichen Charakter orientierten Gebäudegestaltung. Einige re-renovierte Gebäude<br />
dokumentieren dies.<br />
Es wäre wünschenswert, das sich sowieso schon im Wandel befindliche Bewußtsein<br />
dahingehend zu stärken, bei künftigen Renovierungen<br />
nicht nur Modeströmungen zu<br />
folgen, sondern eher eine ganzheitliche Betrachtungsweise<br />
an den Tag zu legen.<br />
Dies zeigt sich schon in kleinen Details wie<br />
der Auswahl passender Materialien (Abb.<br />
23 - verbleibende Glasfläche?); die bloße<br />
Applikation zwar optisch wichtiger Gestaltungsmittel,<br />
jedoch ohne die ursprüngliche<br />
Funktion (Abb. 22) mag in Fachkreisen evtl.<br />
Abb. 39: alt und neu<br />
umstritten sein, trägt aber sicherlich zu einer<br />
gefälligeren Gestaltung bei, ebenso wie<br />
Abb. 40: Fensterläden als "Dekoration"<br />
die Abkehr von immer billig wirkenden<br />
Baumarktprodukten zu traditionellen Materialien<br />
und Gestaltungen.<br />
Diese Begründung soll kein Gestaltungsratgeber<br />
nach dem Motto "Unser Dorf soll<br />
schöner werden" sein, sondern lediglich ein<br />
wenig das Bewußtsein schärfen für den<br />
ganz alltäglichen Umgang mit der allernächsten<br />
Umgebung.<br />
8.<br />
Flächennutzungsplan 74 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
8.2.2 Allgemeines<br />
Relativ häufig fallen an Einfriedungen von Privatgrundstücken angebrachte Werbetafeln<br />
für Gewerbe, Dienstleistungen etc. auf. Nicht unmittelbar am Ort der<br />
Leistung situiert, für die sie werben, sind sie auffällig und wohl auch wirksam<br />
positioniert, jedoch nicht gerade ein positiver Beitrag zur Ortsgestaltung.<br />
Abb. 41: Schilderwald<br />
8.3 Stärken und Defizite<br />
Gerade ortsansässigen Gewerbetreibenden<br />
soll natürlich die Möglichkeit gegeben<br />
werden, an sichtbarer Stelle für ihre Leistungen<br />
zu werben, doch wäre hier zu überlegen,<br />
ob sich nicht eine "geordnetere" Form<br />
dafür finden ließe; z.B. ein "Gewerbe-Wegweiser"<br />
oder eine Schilderwand, auf der<br />
mehrere Werbetafeln zusammengefaßt<br />
werden können und die gezielt unter Berücksichtigung<br />
von Ortsbild und Werbewirksamkeit<br />
aufgestellt werden kann.<br />
Die Stärken und Defizite <strong>Hiltenfingen</strong>s liegen nahe beieinander und sind manchmal<br />
schwer voneinander zu trennen - was vorteilhaft erscheint, kann letztendlich<br />
von Nachteil sein, und umgekehrt. Daher sind die folgenden Punkte immer unter<br />
mehreren Aspekten zu sehen.<br />
8.<strong>3.</strong>1 Wechselwirkung Lage und Anbindung<br />
SITUATION & BEWERTUNG<br />
Trotz eigentlich guter Anbindung an die Hauptverkehrsachsen liegt <strong>Hiltenfingen</strong><br />
dennoch etwas abseits von den zentralen Orten. Das heißt, daß die Verbindungen<br />
eher genutzt werden, um durch <strong>Hiltenfingen</strong> hindurch oder vom Ort weg zu den<br />
Zentren zu gelangen, aber sich (außer abendlichen Heimpendlern) kein Zielverkehr<br />
nach <strong>Hiltenfingen</strong> bewegt.<br />
Daraus resultiert auch der sehr geringe Siedlungsdruck von außen; dies hat bisher<br />
zwar zum einen überstürtzte Entwicklungen, die der <strong>Gemeinde</strong> schaden könnten,<br />
verhindert, andererseits würden dadurch auch Entwicklungen, wie z.B. die Wiederbelebung<br />
aufgelassener Hofstellen als Atelier etc., beschleunigt werden, wofür<br />
im Moment einfach kein Bedarf besteht.<br />
In nachfolgendem Schaubild soll versucht werden, diese Wechselwirkungen graphisch<br />
darzustellen.<br />
8.<br />
Flächennutzungsplan 75 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
SITUATION & BEWERTUNG<br />
8.<br />
Flächennutzungsplan 76 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
8.4 Landschaftsanalyse und Konflikte<br />
SITUATION & BEWERTUNG<br />
Aufbauend auf die Bestandserfassung und -bewertung beinhaltet der Landschaftsplan<br />
auch eine Ausarbeitung der sich ergebenden Konflikte zwischen<br />
menschlichen Nutzungen und der Leistungsfähigkeit des Landschaftshaushaltes.<br />
Vor der Auflistung der Konflikte wird nochmals kurz die Bewertung des Bestandes<br />
zusammengefasst.<br />
Die Talauen der Wertach und der Gennach werden durch die Bedeutung für den<br />
Wasserhaushalt, den Arten- und Biotopschutz sowie für das Landschaftsbild als<br />
empfindliche Räume eingestuft. Der Talbereich der Wertach ist von überregionaler<br />
Bedeutung. Hier vollzieht sich u.a. die Grundwasserneubildung und es sind<br />
wichtige Bereiche für die Hochwasserrückhaltung. Neben der hohen Struktur- und<br />
Biotopdichte stellen die Wertachaue und die Gennach eine wichtige Verbund-<br />
Vernetzungsachse für den Arten- und Biotopschutz dar und strukturieren die<br />
Landschaft. Darüber hinaus ist das Kalkflachmoor der Saugrieslequelle von besonderer<br />
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.<br />
Die Böden werden meist als Grünland genutzt. Jedoch kann es, wo die Auen- und<br />
Moorböden in Äcker umgebrochen sind, bei entsprechender Witterung (Trockenheit,<br />
Wind) zur Erosion von Feinboden und Humus kommen. Die Erzeugungsbedingungen<br />
sind überwiegend gut. Ausnahmen sind lediglich die Flächen im direkten<br />
Umfeld der Gennach und Bierbächle, die nur durchschnittliche Bedingungen<br />
aufweisen.<br />
Die Fließgewässer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet sind weitgehend begradigt und überwiegend<br />
als sehr stark bis deutlich verändert eingestuft. Im ABSP-Bayern wird die<br />
Gennach als regional und das Bierbächle als lokal bedeutsames Fließgewässer<br />
dargestellt.<br />
Große Bedeutung kommt dem Talraum der Wertach als Frisch- und Kaltluftleitbahn<br />
zu.<br />
Wichtig für die Feierabenderholung sind die Bereiche zwischen Bierbächle bzw.<br />
Gennach und der Wertach. Da die meisten der Gewässer von Ufergehölzen<br />
begleitet werden, bereichern sie das Landschaftsbild und bieten so eine attraktive<br />
Kulisse für Freizeitaktivitäten.<br />
Die Ortslage von <strong>Hiltenfingen</strong> weist Lücken in der Eingrünung auf. Innerorts sind<br />
jedoch einige ökologisch wertvolle und auch aus Sicht des Landschaftsbildes<br />
bedeutende Strukturen vorhanden.<br />
Die verebnete Hochfläche (Weicht-Hiltenfinger-Ebene) im Südosten des Planungsgebietes<br />
unterliegt aufgrund der guten Böden einer intensiven ackerbaulichen<br />
Nutzung. Folgen dieser Nutzung sind eine weitgehend ausgeräumte Landschaft<br />
mit all den negativen Auswirkungen für das Lebensraumangebot der Tiere<br />
und Pflanzen. Für Tierarten mit begrenztem Aktionsradius stellen diese Flächen<br />
nahezu unüberwindbare Barrieren dar. Lediglich der Gehölzsaum entlang der<br />
Gennach sowie wenige Einzelbäume gliedern die Fläche. Trittsteinbiotope wie<br />
Gehölze, Ackerraine, Ackerrandstreifen, usw. sind kaum vorhanden.<br />
8.<br />
Flächennutzungsplan 77 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Die Erzeugungsbedingungen in diesem Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietes sind<br />
durchwegs gut. Der hohe Schluffanteil des Boden verursacht jedoch auch hier,<br />
daß bei trockener Witterung die Gefahr von Winderosion besteht.<br />
Die Schotterkörper der Niederterrasse sind für die Trinkwassergewinnung wichtige<br />
Grundwasserspeicher. Für die Entstehung von Frisch- und Kaltluft nehmen diese<br />
Bereiche einen hohen Stellenwert ein.<br />
Jedoch sind die intensiv genutzten Flächen aufgrund des verarmten und monotonen<br />
Landschaftsbildes für Freizeit- und Erholungsaktivitäten nicht besonders<br />
attraktiv.<br />
Insgesamt ergeben sich daraus folgende Konflikte:<br />
� Intensive Nutzung potenzieller Wiesenbrüterbiotope<br />
� Lückiger Biotopverbund entlang der Wertachaue<br />
� Altlastenverdachtsfläche in der Aue<br />
� Ausgeräumte Feldflur, fehlender Biotopverbund vor allem im Südosten des<br />
Gebietes<br />
� Fehlende Waldmäntel, standortfremde forstliche Nutzung<br />
� Begradigte Gewässer, fehlende Gewässerrandstreifen<br />
� Intensive Ackernutzung im Wasserschutzgebiet<br />
� Naturfern ausgeprägte Stillgewässer<br />
� Intensive Ackernutzung auf winderosionsgefährdeten Standorten<br />
� Verlust von Flächen für die Grundwasserneubildung durch neue Baugebiete<br />
� Fehlender Rückhalt von Niederschlagswasser im Siedlungsbereich<br />
� Gefahr des Verlustes von ökologisch wertvollen Gebieten im Siedlungsbereich<br />
� Mangelhafte Einbindung der Ortsränder<br />
� Schwach ausgeprägte Erholungsstrukturen<br />
Die Konflikte sind im Konfliktplan verortet.<br />
8.<br />
SITUATION & BEWERTUNG<br />
Flächennutzungsplan 78 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
ENTWICKLUNG<br />
9.<br />
ENTWICKLUNG<br />
Flächennutzungsplan 79 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
9.1 Bevölkerungsentwicklung und Flächenbedarf<br />
9.1.1 Anrechenbare Reserveflächen<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hiltenfingen</strong> befinden sich Reserveflächen von insgesamt ca.<br />
7ha.<br />
Diese Flächen setzen sich zusammen aus noch nicht bebauten, jedoch baureifen<br />
Grundstücken, die z.T. schon recht lange brachliegen, aber sofort bebaubar<br />
wären. Rund 2ha sind als langfristiges Potential zu sehen, da erfahrungsgemäß bis<br />
zu 15% der Grundstücke in Baugebieten nicht bebaut werden, und fließen auch<br />
nicht in die weitere Berechnung ein.<br />
Die verbleibenden ca. 5ha stehen nicht unmittelbar als Bauflächen zur Verfügung,<br />
weil z.B. als Rückraumgrundstücke die Erschließung nicht gesichert ist (vom<br />
Grundeigner selbst allerdings durchaus bebaubar), oder weil aufgrund der Größe<br />
ein Bauleitplanungsverfahren zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen<br />
Entwicklung (u.a. zur Gewährleistung einer entsprechenden Erschließung) notwendig<br />
wäre. Dennoch ist dies ein Potential, mit dem die <strong>Gemeinde</strong> zumindest<br />
mittelfristig rechnen kann.<br />
9.1.2 Tatsächlicher Flächenbedarf<br />
Die folgende Berechnung dient der Ermittlung des Bedarfs an Wohnbauflächen<br />
anhand der bisherigen Bevölkerungsentwicklung.<br />
An Abkürzungen und Einheiten werden verwendet:<br />
E = Einwohner, WE = Wohneinheiten, WG = Wohngebäude, ha = Hektar<br />
Bauflächen<br />
Bestehende Bauflächen: 65 ha<br />
Für die in den bestehenden Bauflächen befindlichen landwirtschaftliche Betriebe<br />
werden pro Betrieb 1000m 2 abgezogen. Von den 37 im <strong>Gemeinde</strong>gebiet gelegenen<br />
Landwirtschaften befinden sich ca. 10% im Außenbereich und beeinflussen<br />
somit nicht die Bauflächen, die übrigen 90% werden abgezogen.<br />
reduzierte Bauflächen: 65 ha - (33*0,1ha) = 61,7 ha<br />
Einwohnerdichte<br />
Einwohnerzahl: 1.505 E<br />
Dichte pro ha:<br />
1.505E<br />
65ha � 23,2 E �ha<br />
Für die um die landwirtschaftlichen Flächen reduzierten Bauflächen werden bei<br />
den Einwohnern pro Betrieb 3,5 Personen abgezogen, so daß sich als Einwohnerdichte<br />
folgender Wert ergibt:<br />
Einwohner pro Wohneinheit:<br />
1.505 E �33 E � 3,5 E<br />
� 1.390E<br />
WE<br />
1.390E<br />
608WE � 2,5 E �WE<br />
9.<br />
ENTWICKLUNG<br />
Flächennutzungsplan 80 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Einwohner pro Wohngebäude:<br />
Wohngebäude pro ha:<br />
Auflockerungsbedarf<br />
1.390E<br />
473WG � 2,9 E �WG<br />
473WG<br />
61,7ha � 7,7 WG �ha<br />
Der Auflockerungsbedarf bestimmt den Umfang an zusätzlichen Flächen, der<br />
notwendig ist, um den höheren örtlichen Wert auf den bundesweiten Durchschnitt<br />
zu bringen.<br />
FlächeBedarf � WEBedarf<br />
WE<br />
ha<br />
, wobei: WEBedarf � WESoll � WEBestand , WESoll � E<br />
E<br />
E<br />
� WEBestand<br />
Zusammengefasst:<br />
WE<br />
FlächeBedarf �<br />
WE WG<br />
�<br />
WG ha<br />
E<br />
WE<br />
und WE WE WG<br />
� �<br />
ha WG ha<br />
1.505E<br />
2,3<br />
Nach Einsetzen obiger Werte: FlächeBedarf �<br />
E<br />
� 608 WEBestand<br />
WE<br />
1,5 WE<br />
� 3,1ha<br />
WG<br />
� 10<br />
WG ha<br />
Erneuerungsbedarf<br />
Für den Erneuerungsbedarf werden i.d.R. ca. 5% des Gebäudebestandes angesetzt.<br />
Nach der Bestandsaufnahme liegt der Wert in <strong>Hiltenfingen</strong> bei ca. 2%.<br />
FlächeBedarf �<br />
Bevölkerungswachstum<br />
473 WG � 0,02<br />
10 WG � 0,9 ha<br />
�ha<br />
Um den zusätzlichen Flächenbedarf aufgrund des zu erwartenden Bevölkerungswachstums<br />
berechnen zu können, wird die Zunahme anhand der Zinseszinsformel<br />
aus der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre prognostiziert. Als Start- und<br />
Zielwert werden die vorhandenen Zahlen von 1992 (1.384 E) und 2008 (1.505 E)<br />
herangezogen, somit wird ein Zeitrahmen von 16 Jahren angesetzt, was in etwa<br />
der Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes entspricht.<br />
Allgemein: FlächeBedarf �<br />
Nach Einsetzen obiger Werte: FlächeBedarf �<br />
E2008 � E2008<br />
� E2008<br />
E1992<br />
35 E<br />
ha<br />
1.505E � 1.505E<br />
� 1.505E<br />
1.384E<br />
35 E<br />
� 3,8 ha<br />
ha<br />
ENTWICKLUNG<br />
Als Differenz zu heute ergibt sich ein Zuwachs von 132 Einwohnern. Diese benötigen<br />
entsprechend vorangegangener Berechnungen eine zusätzliche Fläche von<br />
3,8ha.<br />
9.<br />
Flächennutzungsplan 81 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Zusammenfassung<br />
Aus den Einzelwerten läßt sich nun folgender Gesamtflächenbedarf ermitteln:<br />
9.2 Bauliche Weiterentwicklung<br />
9.2.1 Siedlung<br />
Auflockerungsbedarf 3,1 ha<br />
Erneuerungsbedarf 0,9 ha<br />
Bevölkerungswachstum 3,8 ha<br />
Summe: 7,8 ha<br />
abzüglich Reserveflächen 5,0 ha<br />
Flächenbedarf 2,8 ha<br />
Am südlichen Ortsrand der <strong>Gemeinde</strong> befindet sich eine ausreichend große<br />
Fläche, die zur Weiterentwicklung herangezogen werden kann. Die Fortentwicklung<br />
ist dabei auf Jahre hinaus gesichert.<br />
9.2.2 Gewerbe<br />
Der vorhandene Gewerbestandort im Nordwesten gilt als abgeschlossen; problematisch<br />
ist vor allem die Erschließung, da der Ziel- und Quellverkehr nahezu<br />
ausschließlich durch den Ort führen würde. Als Alternativstandorte wurden daher<br />
die Ausweisungen am östlichen Ortseingang und insbesondere nach Bau der<br />
Südumgehung am südwestlichen Ortsrand gefunden.<br />
9.2.3 Ortskern<br />
ENTWICKLUNG<br />
Der zunehmende Rückzug der Landwirte aus der aktiven Bewirtschaftung ihrer<br />
Hofstellen wird weiterhin dazu führen, daß innerorts immer mehr Höfe nur noch<br />
gering oder gar nicht mehr genutzt werden. Gerade in attraktiven Lagen kann<br />
dies dazu führen, daß die ursprünglichen, großvolumigen Gebäude durch neue<br />
Bauten ähnlicher Kubatur ersetzt werden, diese jedoch aufgrund ihrer weit größeren<br />
Anzahl von Wohn- (und evtl. Gewerbe-)einheiten nicht unproblematisch für<br />
die dörflichen Strukturen sind. Zudem kann die oft städtisch anmutende und nicht<br />
immer anspruchsvolle Architektur durchaus auch das dörfliche Ortsbild negativ<br />
beeinflussen.<br />
Auch wenn dies im Moment nicht relevant zu sein scheint, wird mittelfristig diese<br />
Problematik auf die <strong>Gemeinde</strong> zukommen, und grundsätzlich ist eine maßvolle<br />
Nachverdichtung im Siedlungskern eine echte Alternative zu flächenintensiven<br />
Neubaugebieten, doch gilt es die zwangsläufig auftretenden Begleiterscheinungen<br />
wie Stellplatzproblematik, Erschließung, Nachbarschaftsschutz etc. entsprechend<br />
einzuschätzen und abzuwägen.<br />
9.<br />
Flächennutzungsplan 82 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
9.2.4 Gemeinbedarf<br />
Schule/Kultur<br />
Südlich der Schule befindet sich mitten im Ort eine Gemeinbedarfsfläche für<br />
künftige schulische oder kulturelle Nutzungen. Der Umfang reicht für den örtlichen<br />
Bedarf vollkommen aus, die zentrale Lage im Nahbereich anderer öffentlicher<br />
Einrichtungen bietet sich für eine solche Nutzung besonders gut an.<br />
Sofern weitere Gemeinbedarfseinrichtungen notwendig werden, sollte neben<br />
einer Neubebauung auch deren Realisierung im Bestand (Leerstand!) überprüft<br />
werden.<br />
9.3 Verbesserung der Infrastruktur<br />
9.<strong>3.</strong>1 Versorgung<br />
Mit einer Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> würde sich zwangsläufig auch die<br />
Versorgungssituation verbessern, da eine erhöhte Nachfrage durch mehr Einwohner<br />
oder mehr Arbeitsplätze sich entsprechend auf das Angebot auswirkt.<br />
Es obliegt dann der <strong>Gemeinde</strong>, bei einer künftigen Ausweisung von Einzelhandelsstandorten<br />
auf eine angemessene Gestaltung zu achten.<br />
9.<strong>3.</strong>2 Verkehr<br />
9.<strong>3.</strong>3 Sport<br />
Spezielle verkehrliche Maßnahmen scheinen im Ortsbereich derzeit nicht notwendig<br />
zu sein. Ein wünschenswerter Rückbau der Ortsdurchfahrt ist erst mit der<br />
Realisierung einer Ortsumgehung machbar, was insgesamt zu einer deutlichen<br />
Verbesserung der Situation führen würde.<br />
Bei einer Ausweitung oder Verlagerung der Sporteinrichtungen gen Westen wäre<br />
es sinnvoll, ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln, das auch andere Sportarten<br />
mit berücksichtigt.<br />
9.4 Landschaftsplanerische Ziele und Maßnahmen<br />
ENTWICKLUNG<br />
Aus landschaftsplanerischer Sicht lassen sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>, zum<br />
Teil abgeleitet aus den übergeordneten Planvorgaben, folgende Ziele als angestrebten<br />
Zustand formulieren:<br />
� Erhalt und Optimierung der charakteristischen und für den Naturhaushalt wertvollen<br />
Landschaftsbestandteile entlang Wertach und Gennach, sowie die Saugrießlequelle<br />
und die angrenzenden Grünlandbereiche<br />
� Erhalt und Förderung der überregionalen Verbundachse Wertach als großflächigen<br />
Biotopkomplex und grundlegenden Bestandteil des Biotopverbundes<br />
9.<br />
Flächennutzungsplan 83 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
ENTWICKLUNG<br />
� Entwicklung von Flächen mit hoher Entwicklungsfähigkeit wie das ABSP-Ergänzungsgebiet<br />
zwischen Gennach und Wertach und des BayernNetzNatur-Projektes<br />
Biotopverbund Wertachauen<br />
� Neuschaffung von Strukturelementen in ausgeräumten intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzten Bereichen<br />
� Wiederherstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der<br />
Gewässer<br />
� Reaktivierung von Auenstandorten und Verbesserung des Hochwasserrückhaltes<br />
� Freihalten des Talbodens von weiterer Bebauung<br />
� Landbewirtschaftung nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis<br />
(BnatschG § 5)<br />
� Mehrung des Waldes<br />
� Schutz des Grundwassers, besonders im Bereich des Wasserschutzgebietes<br />
� Sanierung von Altlasten<br />
Entwicklung eines regionaltypischen Orts- und Landschaftsbilds, auch zur Erhöhung<br />
des Erholungswertes der Landschaft<br />
Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen, die im Maßnahmenkatalog (Anhang)<br />
ausführlich dargestellt sind:<br />
� Umsetzung der Maßnahmen für das ABSP-Projekt "Gennachmoos Erweiterungsgebiet<br />
Nord<br />
� Umsetzung der Maßnahmen des BayernNetzNatur Projektes "Biotopverbund<br />
Wertachauen"<br />
� Sanierung der Altlastenverdachtsfläche und Biotopneuanlage<br />
� Biotopvernetzung<br />
� Mehrung der Waldfläche und Entwicklung von Waldrändern<br />
� Erhöhung des Laubholzanteils<br />
� Umsetzung der Gewässerentwicklungspläne der Gennach und der Gewässer<br />
III. Ordnung<br />
� Prüfung von Baumaßnahmen im Hinblick auf den Trinkwasserschutz<br />
� Naturnahe Pflege und Entwicklung der Stillgewässer<br />
� Verminderung und Vermeidung von Winderosion<br />
� Betrachtung ökologischer Aspekte bei Neubauten<br />
� Entsieglungsmaßnahmen<br />
� Vermehrte Sammlung des unverschmutzten Regenwassers<br />
� Erhalt und Verbesserung von ökologisch wertvollen Strukturen<br />
� Aufwertung der Ortseingänge und von Rad- und Wanderwegen<br />
9.<br />
Flächennutzungsplan 84 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
10.<br />
FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />
FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />
Flächennutzungsplan 85 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
10.1 Wohnbauflächen<br />
Südlich der Lindenstraße/Langerringer Straße:<br />
Dieses umfangreiche Erweiterungspotential war bereits großteils im bisherigen FlNP<br />
ausgewiesen, wurde aber bislang nicht realisiert. Erst in jüngster Zeit wurde begonnen,<br />
im Anschluß an den Bestand von Westen her mittels eines Bebauungsplanes<br />
die Siedlungsflächen zu erschließen. Die Umsetzung erfolgt nach Bedarf der<br />
<strong>Gemeinde</strong> und Verfügbarkeit der Grundstücke.<br />
Nach Osten hin wurde eine geringfügige Ergänzung Abrundung der Fläche als<br />
städtebauliche Ergänzung vorgenommen; auf ausreichenden Abstand zur Langerringer<br />
Straße (Emissionen) und ensprechende Ortsrandgestaltung ist in der<br />
verbindlichen Bauleitplanung zu achten, ebenso auf die Abstimmung der Planung<br />
mit den Belangen des Trinkwasserschutzes im Bereich der Zone III des Trinkwasserschutzgebietes<br />
der Stadt Schwabmünchen.<br />
Somit ist die Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> auf längere Sicht gesichert, zumal<br />
sich ansonsten keine Entwicklungsrichtungen für die <strong>Gemeinde</strong> ergeben (Gennach,<br />
Wertach, Wasserschutzzone etc.).<br />
Bestand Bauflächen WA 14,60 ha<br />
(Übernahme alter FlNP, nicht bewertet)<br />
Neuausweisung WA 2,10ha<br />
(Abrundung nach Osten)<br />
10.2 Mischbauflächen<br />
Nördlich der Kornstraße<br />
Die Ausweisung dieser Fläche als Mischgebiet soll als Puffernutzung den Übergang<br />
von den Wohnbauflächen an der Kornstraße zum neuen Gewerbegebiet G2<br />
nach Osten darstellen und mögliche Konflikte aus einer sonst drohenden Gemengelage<br />
verhindern.<br />
Neuausweisung M 0,60 ha<br />
10.3 Gewerbeflächen<br />
Gewerbegebiet Südwest G1<br />
10.<br />
FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />
Die Gewerbefläche am südwestlichen Ortsrand stellt als einzige verträgliche<br />
Erweiterungsmöglichkeit im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet die große Gewerbeflächenreserve<br />
für die künftige Weiterentwicklung <strong>Hiltenfingen</strong>s dar; die Umsetzung<br />
Flächennutzungsplan 86 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
ist dabei erst nach Realisierung der Südumfahrung des Ortes vorgesehen. Dies<br />
ergibt eine verkehrsgünstige Lage mit optimaler Anbindung an das übergeordnete<br />
Straßennetz in Verbindung mit der Lage abseits von Wohnstrukturen, was<br />
mögliche Konflikte in immissionstechnischer Hinsicht minimiert.<br />
Die Vorbelastung des Standortes mit einer Biogasanlage, die dann zudem neue<br />
Betriebe mit Wärme versorgen kann, war ebenfalls mit ausschlaggebend für die<br />
Standortwahl. Auf eine angemessene Eingrünung des Gebietes wird in der weisenden<br />
Bauleitplanung zu achten sein.<br />
Neuausweisung GE 9,51 ha<br />
Gewerbegebiet Östlicher Ortseingang G2<br />
Ein weiteres Entwicklungspotential für gewerbliche Nutzungen bietet zweifelsohne<br />
der östliche Ortseingang <strong>Hiltenfingen</strong>s. Von der B17 als überregionaler Verkehrsachse<br />
leicht zu erreichen über die Schwabmünchener Umfahrung, wird der<br />
Verkehr bereits vor dem Ort abgefangen, auch aus immissionstechnischer Sicht<br />
(vorwiegende Westwindlage in unseren Breiten) liegt das Areal auf der ortsabgewandten<br />
Seite günstig. Der Abstand zu den ersten Siedlungsgebieten Schwabmünchens<br />
ist dabei groß genug. Im östlichen Teil der Gewerbeflächen ist mit<br />
Auflagen aufgrund des Trinkwasserschutzgebietes zu rechnen und die verbindliche<br />
Bauleitplanung mit den Belangen des Trinkwasserschutzes abzustimmen.<br />
Im Anschluß an den baulichen Bestand ist in der verbindlichen Bauleitplanung auf<br />
den Schallschutz gegenüber Wohnnutzungen zu achten, dort sind ggf. Gewerbeflächen<br />
mit reduzierten Emissionen auszuweisen.<br />
Neuausweisung GE 2,66 ha<br />
Neuausweisung GE gesamt 12,17 ha<br />
10.4 Grünflächen - Sport & Erholung<br />
10.<br />
FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />
Am westlichen Ortsrand werden großflächig Grünflächen unterschiedlicher<br />
Zweckbestimmung ausgewiesen. Zum einen finden hier die Erweiterungsflächen<br />
des nahegelegenen Sportplatzes ihren neuen Standort - ein Platz wurde bereits<br />
realisiert - zum anderen besteht hier ein großes Potential zur Schaffung von<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Flächennutzungsplan 87 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
11.<br />
VER- UND ENTSORGUNG<br />
VER- UND ENTSORGUNG<br />
Flächennutzungsplan 88 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
11.1 Energie- und Grundversorgung<br />
11.1.1 Elektrizität<br />
Die Versorgung mit Elektrizität erfolgt über die Lech-Elektrizitätswerke, die im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet über verschiedene Versorgungseinrichtungen verfügen. Eine<br />
gesicherte Stromversorgung der ausgewiesenen Wohn- und Gewerbegebiete ist<br />
entweder durch eine entsprechende Erweiterung der bestehenden 1-kV-Versorgungsanlagen<br />
oder durch den Bau neuer Transformatorenstationen mit 20-kV-Kabelanschluss<br />
gegeben. Für die Leitungstrassen sind folgende Schutzvorschriften zu<br />
beachten:<br />
110-kV-Leitungen<br />
VER- UND ENTSORGUNG<br />
1. Innerhalb des Schutzbereiches der 110-kV-Leitung sind aus Sicherheitsgründen<br />
die einschlägigen DIN VDE-Vorschriften zu beachten. Da nach DIN VDE Mindestabstände<br />
zu Leiterseilen gefordert werden, sind die Unterbauungshöhen in<br />
diesem Bereich beschränkt. Die in der Bauleitplanung zu erwartenden Bebauungspläne<br />
sind daher schon im ersten Entwurf abzustimmen. Entsprechende Baugesuche<br />
bedürfen der Zustimmung und sind deshalb zur Stellungnahme zuzuleiten.<br />
Straßenbaumaßnahmen, die den Schutzbereich der 110-kV-Leitung betreffen,<br />
sind ebenfalls frühzeitig abzustimmen.<br />
2. Änderungen am Geländeniveau im Bereich der Leitungsschutzzone sind zu<br />
unterlassen, falls unumgänglich, zur Stellungnahme zuzuleiten.<br />
<strong>3.</strong> Innerhalb der Leitungsschutzzone sind die Unterwuchshöhen beschränkt. Eventuelle<br />
Aufforstungen im Bereich der Freileitung bedürfen der Zustimmung. Auch in<br />
Gebieten die als Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet oder als Biotop<br />
ausgewiesen werden, muss entweder durch niederwüchsige Bepflanzung oder<br />
durch turnusgemäße Ausholzung ein Mindestabstand von 3 m zu den Leiterseilen<br />
eingehalten werden.<br />
Weiterhin muss für die LEW zu allen Maststützpunkten für Wartungs- und Entstörungsarbeiten<br />
eine Zufahrtsmöglichkeit für Schwerfahrzeuge offen gehalten werden.<br />
Dies betrifft insbesondere die im Landschaftsplan angeführten Maßnahmen<br />
3-Mehrung der Waldfläche, 4-Gewässerrandstreifen, 17-Erkundung der Altlastenverdachtsfläche<br />
und 18-Erhalt und Entwicklung der Saugrießle-Quelle.<br />
4. Windenergieanlagen müssen einen Mindestabstand zu Freileitungen einhalten.<br />
5. Von den Hochspannungsleitungen gehen elektrische und magnetische Felder<br />
aus, die physikalisch bedingt sind und nicht vermieden werden können. Nach der<br />
26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26.<br />
BlmSchV) sind auf Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt<br />
von Menschen bestimmt sind, Grenzwerte des elektrischen und magnetischen<br />
50-Hz-Feldes einzuhalten. Sofern im Nahbereich von Hochspannungsleitungen<br />
deshalb Wohngebiete, Gewerbegebiete, Sportanlagen, Spielplätze oder ähnliche<br />
Einrichtungen ausgewiesen werden sollen, ist eine Überprüfung der Einhaltung<br />
11.<br />
Flächennutzungsplan 89 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
11.1.2 Gas<br />
dieser Grenzwerte notwendig. Entsprechende Planungen sind deshalb zur Überprüfung<br />
und Stellungnahme vorzulegen.<br />
Als Ansprechpartner für Detailfragen und Auskünfte zu der 110-kV-Freileitung I6/Z6<br />
steht die Abteilung Leitungsbau unter folgender Anschrift zur Verfügung:<br />
Lechwerke AG Abteilung Leitungen Schaezlerstr. 3 86150 Augsburg Postanschrift:<br />
86136 Augsburg Tel. 0821/328-1291<br />
20-kV-Freileitungen und Transformatorenstationen<br />
Der Schutzbereich der jeweiligen 20-kV-Freileitung beträgt beiderseits der Leitungsachse<br />
- siehe Planeintragung - zwischen 7,50m bis 15m. Innerhalb der Leitungsschutzzone<br />
sind aus Sicherheitsgründen sinngemäß die zuvor unter Punkt 1<br />
bis 4 genannten Auflagen und Hinweise einzuhalten.<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird derzeit nicht mit Gas versorgt. Eine künftige Anbindung<br />
an das Gasnetz wurde seitens der Erdgas Schwaben bereits in Aussicht gestellt.<br />
11.1.3 Trink- und Brauchwasser<br />
Die Wasserversorgung erfolgt über den Zweckverband der Staudenwasserversorgung<br />
und wird durch diesen in ausreichendem Maße sichergestellt.<br />
11.1.4 Kommunikation<br />
Alle üblichen Kommunikationseinrichtungen sind in <strong>Hiltenfingen</strong> verfügbar. Das<br />
Telefon-Festnetz wird i.d.R. von der Deutschen Telekom unterhalten.<br />
11.2 Entsorgung<br />
11.2.1 Niederschlagswasser<br />
In künftigen Baugebieten soll vermehrt darauf geachtet werden, Niederschlagswasser<br />
entweder zu nutzen (Toilettenspülung, Gartenbewässerung) oder durch<br />
Versickerung wieder dem Untergrund zuzuführen, statt es zu fassen und abzuleiten.<br />
11.2.2 Abwasser<br />
VER- UND ENTSORGUNG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> besitzt ein vollständig ausgebautes Kanalnetz und<br />
eine neue vollbiologische Kläranlage für 2000 Einwohner.<br />
Die Abwasserentsorgung der <strong>Gemeinde</strong> ist gesichert. Konkrete Planungen, die<br />
eine wesentliche Auslastung der Abwasseranlagen verursachen würden, sollen<br />
mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth abgestimmt werden.<br />
11.<br />
Flächennutzungsplan 90 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
11.2.3 Abfallbeseitigung<br />
Die Abfallbeseitigung wird durch den Landkreis Augsburg sichergestellt.<br />
11.3 Alternative Energien - Windkraftanlagen<br />
11.<strong>3.</strong>1 Allgemein<br />
Seit dem 1.1.1997 gehören mit dem neu ins BauGesetzBuch eingefügten §35 Abs.1<br />
Nr.7 Windkraftanlagen zu den privilegierten Bauvorhaben. Er soll durch eine<br />
andere Einstufung das sonst für den Außenbereich notwendige Genehmigungsverfahren<br />
vereinfacht werden. Er kann andererseits den <strong>Gemeinde</strong>n auch eine<br />
bessere Handhabe geben, solche Anlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet einzugrenzen<br />
oder sogar zu unterbinden, da durch die Errichtung solcher Anlagen auch Probleme<br />
hinsichtlich Lärmbelästigung der Anwohner, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
etc. auftreten können.<br />
Grundsätzlich sind jetzt noch beteiligt:<br />
� die Raumordnungs- bzw. Regionalplanung durch die Länder bzw. Bezirksregierungen<br />
� die Flächennutzungsplanung durch einen Entscheid der jeweiligen <strong>Gemeinde</strong><br />
� die Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde<br />
11.<strong>3.</strong>2 Planvorbehalt (§35 Abs.3 Satz 4 BauGB)<br />
Der hier eingefügte Planvorbehalt ermöglicht es der jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>, unter<br />
Einbezug/Berücksichtigung der jeweiligen Raumordnungsplanung sowohl<br />
� im <strong>Gemeinde</strong>gebiet positive Standortzuweisungen (durch Darstellungen im<br />
Flächennutzungsplan) an einer oder mehreren Stellen des im Raumordnungsplanes<br />
vorgesehenen Gebietes für Windenergieanlagen auszuweisen und die<br />
restlichen Flächen von solchen Standorten freizuhalten oder<br />
� im <strong>Gemeinde</strong>gebiet keine Standortzuweisungen für Windenergieanlagen auszuweisen<br />
(§36 Abs.1 BauGB) bzw.<br />
� keine Gebiete für Windkraftanlagen ausweisen zu müssen, wenn der Raumordnungsplan<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet keine Eignungs- oder Vorranggebiete für<br />
solche Anlagen vorsieht (Ausschlußprinzip).<br />
11.<strong>3.</strong>3 Situation<br />
VER- UND ENTSORGUNG<br />
In <strong>Hiltenfingen</strong> sind bislang keine Anlagen zur Energiegewinnung aus Windkraft<br />
vorhanden; der Landschaftsraum bietet nur eingeschränkt Gelegenheit zu deren<br />
Aufstellung. Seitens überregionaler Planungsträger gibt es nur teilweise Aussagen<br />
über die bevorzugte Ausweisung möglicher Standorte. Daher werden in diesem<br />
Flächennutzungsplan keine detaillierten Aussagen zu entsprechenden Flächen<br />
getroffen; künftige Planungsvorhaben werden jeweils im Einzelfall von der <strong>Gemeinde</strong><br />
zu zu beurteilen und entscheiden sein.<br />
11.<br />
Flächennutzungsplan 91 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
VERKEHR<br />
12.<br />
VERKEHR<br />
Flächennutzungsplan 92 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
12.1 Gegenwärtige Situation<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> wird von der Staatsstraße ST 2027 durchquert, die von Schwabmünchen<br />
kommend weiter über Mittelneufnach nach (Nord-)Westen führt. Im Ort<br />
zweigt die ST 2015 nach Ettringen ab, die im weiteren Verlauf die A96 erreicht.<br />
Diese relativ gute Anbindung durch überörtliche Verkehrswege an umliegende<br />
zentrale Orte ist zwar einerseits natürlich von Vorteil für die Mobilität der ortsansässigen<br />
Bevölkerung, andererseits resultiert aus dem Durchfahrtsverkehr eine Belastung<br />
für Ort und Einwohner, die heutzutage nicht mehr ohne weiteres hingenommen<br />
wird.<br />
Die nachfolgenden Angaben dokumentieren die Verkehrsbelastung jeweils im<br />
Nahbereich zu <strong>Hiltenfingen</strong> ohne Berücksichtigung der eigentlichen Fahrtrichtung.<br />
Zählstelle<br />
ST 2027 zwischen<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> und<br />
Schwabmünchen<br />
ST 2015 zwischen<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> und Ettringen<br />
ST 2027 zwischen<br />
<strong>Hiltenfingen</strong> und<br />
Mittelneufnach<br />
Zählungsjahr 1995 2000 1995 2000 1995 2000<br />
Personenverkehr 9.245 7.175 <strong>3.</strong>655 <strong>3.</strong>756 1.813 1.612<br />
Güterverkehr 768 367 392 464 218 206<br />
KFZ gesamt 10.013 7.542 4.047 4.221 2.031 1.818<br />
Obige Tabelle präsentiert sich graphisch umgesetzt wie folgt:<br />
Anzahl Fahrzeuge<br />
11000<br />
10000<br />
9000<br />
8000<br />
7000<br />
6000<br />
5000<br />
4000<br />
3000<br />
2000<br />
1000<br />
0<br />
10013<br />
9245<br />
7542<br />
7175<br />
Verkehrsaufkommen um <strong>Hiltenfingen</strong><br />
auf den Staatsstraßen 2015 und 2027<br />
4047<br />
3655<br />
Zu beachten ist dabei lediglich, daß die Zählstelle <strong>Hiltenfingen</strong>-Schwabmünchen<br />
nahe am Ortseingang Schwabmünchen liegt und inzwischen mit der neuen<br />
Umfahrung evtl. keine aussagekräftigen Zahlen mehr liefert.<br />
4221<br />
3756<br />
12.<br />
2031<br />
1813<br />
569<br />
199 132 235 338 349<br />
54 116 188<br />
30 155 51<br />
1995 <strong>Hiltenfingen</strong> / Schwabm. 2000 1995 <strong>Hiltenfingen</strong> / Ettringen 2000 1995 <strong>Hiltenfingen</strong> / Mittelneufn. 2000<br />
gesamte KFZ sonstiger Güterverk<br />
Schwerverkehr Personenverkehr<br />
Abb. 42: Verkehrszahlen auf den Staatsstraßen von und nach <strong>Hiltenfingen</strong><br />
1818<br />
1612<br />
VERKEHR<br />
Flächennutzungsplan 93 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
12.2 Umgehungsstraße<br />
Seit längerem werden Überlegungen zur Trassierung einer möglichen Umgehungsstraße<br />
für <strong>Hiltenfingen</strong> angestellt. Auch wenn diese Problematik aufgrund ihrer<br />
Komplexität im Flächennutzungsplan nicht abschließend gelöst werden kann, so<br />
ist es doch sinnvoll, im Zuge der Erstellung dieses Planwerkes, die vorhandenen<br />
Möglichkeiten zu untersuchen und die für die <strong>Gemeinde</strong> geeigneten Lösungen<br />
aufzuzeigen.<br />
Im wesentlichen geht es dabei um zwei Trassenvarianten, die entweder nördlich<br />
oder südlich um <strong>Hiltenfingen</strong> herumführen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang<br />
neben der Optimierung für die Belange <strong>Hiltenfingen</strong>s auch die Tatsache,<br />
daß bei allen Umgehungsüberlegungen in mehr oder weniger großem<br />
Ausmaß auch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet der Nachbargemeinde Schwabmünchen<br />
betroffen ist.<br />
Für beide Varianten - und mögliche Spielarten davon - ist es geboten, daß sich<br />
die Trasse möglichst an bestehenden Feldwegen und Grundstückszuschnitten<br />
orientiert, um für die Landwirtschaft schlecht nutzbare Restflächen zu vermeiden,<br />
die aber, wo unvermeidbar, dann für die erforderlichen Ausleichsmaßnahmen<br />
herangezogen werden können.<br />
Die letztlich favorisierten Trassen sind in der Planzeichnung dargestellt.<br />
Abb. 43: Vorüberlegungen zu den Trassenvarianten<br />
12.<br />
VERKEHR<br />
Flächennutzungsplan 94 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
12.2.1 Nordtrasse<br />
Nahezu ausschließlich westlich der Wertach gelegen, würde diese Lösung auch<br />
den Verkehr auf der ST2027 von und nach Westen (Mittelneufnach) abfangen und<br />
aus <strong>Hiltenfingen</strong> heraushalten. Überdies würde das Gewerbegebiet nördlich der<br />
Staatsstraße eine bessere Anbindung von außen her erhalten, so daß ein Durchfahren<br />
des Ortes entfallen würde.<br />
Der dargestellte Korridor für die Nordumfahrung stellt derzeit jedoch lediglich ein<br />
mögliches Entwicklungsziel dar, Priorität genießt die südliche Umgehungsstraße.<br />
12.2.2 Südtrasse<br />
Die Lösung einer Südumfahrung läßt Spielraum hinsichtlich des Abstandes der<br />
Trasse zum Ort, so daß etwaige Schallimmissionen auf bestehende und neue<br />
Wohngebiete minimiert werden können.<br />
Im Nordenosten kann an die neue Umgehung Schwabmünchens angebunden<br />
werden, die Lage in freier Flur sowie die Rückführung auf diebisherige Straßentrasse<br />
erscheinen weitgehend unproblematisch.<br />
Nachteil dieser Lösung bei alleiniger Realisierung ist eindeutig, daß die ST2027 nach<br />
Westen weiterhin durch den Ort führt und die Entlastung somit nur teilweise<br />
gegeben ist, ebenso unterbleibt eine leistungsfähige Anbindung des Gewerbegebietes<br />
im Nordwesten der <strong>Gemeinde</strong>, weshalb dieses auch auf Dauer als<br />
abgeschlossen gilt. Alternativ wurde eine neue Gewerbefläche im Südwesten<br />
vorgesehen, die mit Realisierung der Südumfahrung ebenfalls umgesetzt werden<br />
kann und von der dann optimalen Anbindung profitieren wird.<br />
12.2.3 Kombinierte Lösungen<br />
Als tragfähiges Konzept könnte sich eine kombinierte Lösung aus der Südtrasse mit<br />
einer Nordumfahrung herausstellen, wodurch beide Verkehrsströme optimal neu<br />
geführt werden könnten und der Ortsbereich nur noch den Quell- und Zielverkehr<br />
verkraften müsste. Auch sonst würden sich die Vorteile beider Trassen ergänzen,<br />
zu berücksichtigen sind natürlich die entsprechend höheren Kosten.<br />
12.2.4 Planerische Grundüberlegungen<br />
VERKEHR<br />
Der Verlauf der geplanten Umgehungsstraßen wird nach den Kapiteln Grundsätze,<br />
Methoden sowie Grenz- und Richtwerte des Teils Linienführung der Richtlinien<br />
für die Anlage von Landstraßen (RAS-L) festgelegt. Darin werden die geometrische<br />
Ausbildung der Straßentrasse und des Fahrbahnbandes sowie Hinweise und<br />
Grundsätze zur räumlichen Linienführung und Gestaltung des Fahrraumes gegeben.<br />
Entsprechend ihrer Bedeutung für die Verbindung und Anbindung von Zielen<br />
im Straßennetz werden die geplanten Umgehungen als zwischengemeindliche<br />
Straßenverbindung der Kategoriengruppe A III zugeordnet.<br />
12.<br />
Flächennutzungsplan 95 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Durch eine differenzierte Festlegung von Entwurfselementen wird den Belangen<br />
� der Raumordnung und Landesplanung<br />
� des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
� der Straßenraumgestaltung<br />
� der Wirtschaftlichkeit von Bau und Betriebsowie<br />
� der Energieeinsparung<br />
Rechnung getragen.<br />
Dabei hat die Linienführung auf den umgebenden Lebensraum besonders Rücksicht<br />
zu nehmen.<br />
Demzufolge ist die Topographie des Landschaftsraumes, in dem die geplanten<br />
Umgehungstrassen trassiert werden, besonders zu berücksichtigen.<br />
Bei der Linienführung der Umgehungsstraßen wurden vorgezeichnete Linien (bestehende<br />
Flurgrenzen bei geplanter Süd- bzw. Nordtrasse) sowie Brüche und<br />
Kanten in der Landschaftscharakteristik (z. B. bestehender Waldrand bei Alternativ-Nordtrasse)<br />
zur Trassenführung genutzt, um einerseits den erforderlichen Grunderwerb<br />
zu minimieren sowie eine optimale Einbindung in das bestehende Landschaftsbild<br />
zu gewährleisten.<br />
12.2.5 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur<br />
Wegen des gleichmäßigeren Verkehrsflusses, der auf den Umgehungsstraßen im<br />
Gegensatz zu der vorhandenen Straßenverbindung durch den Ort zu erwarten ist,<br />
wird die Wirtschaftlichkeit für den Straßenbenutzer wesentlich verbessert werden.<br />
Der Autofahrer wird über die Umgehungsstraßen schneller und mit geringerem<br />
Treibstoffverbrauch zu seinen Zielen in der Umgebung gelangen.<br />
Mit der verbesserten Streckencharakteristik im Zuge der neuen Umgehungsstraßen<br />
ist eine Entlastung der innerörtlichen Straßen sowie eine erhebliche Verbesserung<br />
der Verkehrssicherheit zu erwarten.<br />
12.2.6 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen<br />
VERKEHR<br />
Die Anwohner der innerörtlichen Straßen werden durch die Emissionen der Kraftfahrzeuge<br />
stark belastet. Durch den nach dem Bau der Umgehungsstraßen erwarteten<br />
Verkehrsrückgang werden die Lärm- und Abgasimissionen spürbar abnehmen,<br />
da nach dem Bau der Umgehung nur der örtliche Verkehr auf der Ortsstraße<br />
verbleiben wird.<br />
Die Verkehrsentlastung im Zentrum hat zur Folge, daß sich das örtliche Leben im<br />
Ortskern neu entfalten kann und die trennende Wirkung der Straße weitgehend<br />
aufgehoben wird.<br />
12.<br />
Flächennutzungsplan 96 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
12.2.7 Durchquerung wasserrechtlicher Schutzgebiete<br />
VERKEHR<br />
Im Südosten <strong>Hiltenfingen</strong>s überquert die Südtrasse das wasserwirtschaftliche Vorranggebiet<br />
für die Trinkwasserbrunnen der Stadt Schwabmünchen. Bei der Planung<br />
ist auf diesen Belang z.B. hinsichtlich Eindringtiefe des Bauwerkes in den<br />
Boden oder Straßenentwässerung besonderes Augenmerk zu legen und die<br />
Planung frühzeitig mit den jeweiligen Fachbehörden abzustimmen.<br />
12.<br />
Flächennutzungsplan 97 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
1<strong>3.</strong><br />
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
Flächennutzungsplan 98 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
1<strong>3.</strong>1 Lärmschutz<br />
1<strong>3.</strong>1.1 Allgemeines<br />
Entsprechend § 1 BauGB sind Bauflächen gleicher Nutzung zu Einheiten mit<br />
ausreichender Flächengröße auszubilden. Dort, wo Störungen befürchtet werden<br />
müssen, sind Schutzvorkehrungen zu treffen. Die Möglichkeiten des Schallschutzes<br />
und des Schutzes gegen andere Immissionen sind vor allem durch städtebauliche<br />
Maßnahmen auszuschöpfen (vgl. Hinweise für die Ausarbeitung und Aufstellung<br />
der Bauleitpläne/Planungshilfen - PLH - vom 30.07.1983, MAB. S. 517; Berücksichtigung<br />
der fachlichen Ziele des Technischen Umweltschutzes gemäß der Verordnung<br />
über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Teil B XIII vom<br />
25.01.1994 GVBl. Nr. 4/1994, S. 25 etc.) Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im<br />
Städtebau wurde gemäß IMBek. vom 0<strong>3.</strong>08.1988 (vgl. Nr. II B 8-4641.1-001/87) die<br />
DIN 18005 Teil 1 vom Mai 1987 eingeführt. Entsprechend dem Beiblatt 1 der<br />
vorgenannten Norm sind für die städtebauliche Planung schalltechnische Orientierungswerte<br />
für die jeweiligen Gebietsdarstellungen genannt. Hiernach sind in<br />
Gebieten mit entsprechender Nutzung folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel<br />
zugeordnet:<br />
Typisierung<br />
dB(A)<br />
Tag<br />
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
dB(A)<br />
Nacht<br />
Reine Wohngebiete (WR)<br />
Wochenendhausgebiete<br />
Ferienhausgebiete<br />
50 40 35<br />
Allg. Wohngebiete (WA)<br />
Kleinsiedl.gebiete<br />
Campingplatzgebiete<br />
Friedhöfe<br />
(WS)<br />
55 45 40<br />
Kleingartenanlagen<br />
Parkanlagen<br />
55 55<br />
Bes. Wohngebiete (WB) 60 45 40<br />
Dorfgebiete<br />
Mischgebiete<br />
(MD)<br />
(MI)<br />
60 45<br />
Kerngebiete<br />
Gewerbegebiete<br />
(MK)<br />
(GE)<br />
65 55 50<br />
Sonstige schutzbedürftige Sondergebiete<br />
je nach Nutzungsart<br />
45-65 35-65<br />
Bei Industriegebieten kann - soweit keine Gliederung nach § 1 Abs. 4 und 9<br />
BauNVO erfolgt - kein Orientierungswert angegeben werden. Die Schallemission<br />
der Industriegebiete ist nach DIN 18005, Teil 1/05.87, Abschnitt 4.5 zu bestimmen.<br />
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund<br />
Freizeitlärm gelten. Als Tag gilt in der Regel der Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00<br />
Uhr, als Nacht der Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Abweichend hiervon ist bei<br />
der Beurteilung von Lärmimmissionen von baurechtlich genehmigungsbedürftigen<br />
Anlagen als Nachtzeit die Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr zu betrachten.(vgl.<br />
UMBek. vom 16.0<strong>3.</strong>1991, Nr. 8113-33-2967 Rd.Nr. 149).<br />
1<strong>3.</strong><br />
Flächennutzungsplan 99 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
Diese Orientierungswerte für den Beurteilungspegel stimmen sinngemäß mit den<br />
Immissionsrichtwerten gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm<br />
- TA-Lärm - vom 16.07.1968 (MAB1. S. 375) und der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 -<br />
Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft - vom September 1985 überein,<br />
die in der Regel bei der Beurteilung von Lärmimmissionen, die durch Anlagen im<br />
Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verursacht werden, herangezogen<br />
werden.<br />
1<strong>3.</strong>1.2 Straßenverkehr<br />
Baugebiete und die in diesen Gebieten zulässigen baulichen und sonstigen<br />
Anlagen sollen in den Bauleitplänen die nach DIN 18005 Teil 1 vom Mai 1987 zu<br />
bemessenden Abstände von vorhandenen oder geplanten Verkehrstrassen aufweisen.<br />
Sind ausreichende Abstände nicht möglich, so sollen geeignete Schallschutzmaßnahmen<br />
vorgesehen werden, wie z. B. Lärmschutzwälle oder -wände, gestaffelte<br />
Bebauung, geeignete Anordnung und Orientierung der Gebäude, Begrenzung<br />
der Geschoßzahl etc.<br />
Der Einbau von Schallschutzfenstern gemäß VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung<br />
von Fenstern" sollte dabei grundsätzlich Sanierungsfällen vorbehalten bleiben.<br />
Die Problematik des Verkehrslärmschutzes ist vor allem im Bereich der Haupterschließungsstraßen<br />
(Staatsstraßen 2027 und 2015) gegeben. Eine Entlastung ist<br />
aufgrund der Bedeutung für den Durchgangsverkehr kaum möglich, lediglich<br />
Maßnahmen zur Reduzierung der Durchfahrtgeschwindigkeit auf das tatsächlich<br />
erlaubte Maß und der damit einhergehenden Verringerung von Lärm und Gefährdung<br />
wären denkbar.<br />
Als wirkliche Abhilfe kann dem jedoch wohl erst mit der Realisierung einer wie<br />
immer gearteten Umgehungsstraße für <strong>Hiltenfingen</strong> begegnet werden.<br />
Andere Siedlungsbereiche damit nur in geringem Umfang zu kämpfen.<br />
1<strong>3.</strong>1.3 Gewerbliche Lärmimmissionen<br />
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
In der Regel treten bei Gemengelagen, also Gebieten, in denen Flächen mit<br />
erhöhtem Schutzbedürfnis (Wohnbauflächen) an stärker emittierende Flächen<br />
(meist Gewerbeflächen) heranreichen, nutzungsbedingte Konflikte durch Lärmimmissionen<br />
auf. Wichtig ist hierbei das "Zwischenschalten" abgestufter Nutzungen<br />
mit schallpuffernder Wirkung (z.B. Mischgebiete, Gewerbeflächen mit reduzierten<br />
Emissionen). Die Praxis zeigt, daß die Neuausweisung von Mischbauflächen zu<br />
einem Nutzungsüberhang zu Gunsten der Wohngebäude führt und tatsächlich<br />
letztendlich Wohnbau- anstatt Mischbauflächen verbleiben. Die Gemengelagenproblematik<br />
wird somit für angrenzende Gewerbebetriebe verschärft. Die Ausweisung<br />
von Gewerbeflächen mit reduzierten Emissionen (GE red) ist hierbei sinnvoller,<br />
da die Entstehung von Wohnbauflächen hierbei ausgeschlossen wird.<br />
1<strong>3.</strong><br />
Flächennutzungsplan 100 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
In Bereichen, in denen Gewerbeflächen direkt an Wohnbauflächen grenzen, sind<br />
aktive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der heranrückenden Wohnbebauung<br />
vorzusehen.<br />
1<strong>3.</strong>2 Lufthygienische Gesichtspunkte<br />
1<strong>3.</strong>2.1 Landwirtschaften<br />
Das Siedlungsgebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong> grenzt in aller Regel an landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen an. Auch im Ortsinneren sind noch mehrere landwirtschaftliche<br />
Betriebe vorhanden.<br />
Diese für den ländlichen Raum typische und auch durchaus gewünschte Nutzungsmischung<br />
führt aber immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen der teilweise<br />
emissionsintensiven Landwirtschaft und der immissionsempfindlichen Wohnnutzung.<br />
Aus diesem Grund ist darauf zu achten, daß die im Planbereich zur Errichtung<br />
vorgesehenen Wohngebäude einen möglichst großen Abstand zu den benachbarten<br />
emissionsrelevanten Einrichtungen aufweisen und für schutzbedürftige<br />
Räume (z.B. Schlaf- und Kinderzimmer etc.) eine Orientierung nach Osten/Südosten<br />
vorgenommen wird. Für die Einzelfallbeurteilung gelten insbesonders die<br />
VDI-Richtlinien 3471 (Emissionsminderung - Tierhaltung/Schweine) und 3472 (Emissionsminderung<br />
- Tierhaltung) unter Berücksichtigung des maßgebenden §15<br />
BauNVO.<br />
Um den Schutz bestehender landwirtschaftlicher Betriebe zu gewährleisten, wird<br />
empfohlen, folgenden Passus in den Satzungstext künftiger Bebauungspläne und<br />
ähnlicher Planwerke aufzunehmen:<br />
"Die Erwerber, Besitzer und Bebauer sowie Mieter der Wohnbaugrundstücke haben die<br />
landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen), die bei einer<br />
ortsüblichen Bewirtschaftung angrenzender und naher landwirtschaftlich genutzter Flächen<br />
entstehen, zu dulden und entschädigungslos hinzunehmen.<br />
Hierzu gehören insbesondere Lärmbelästigungen durch Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen<br />
Fahrverkehr auch vor 06.00 Uhr morgens (z.B. durch das tägliche Futterholen)<br />
und nach 22.00 Uhr (z.B. durch Erntearbeiten - Mais-, Silage-, Getreide- und Zuckerrübenernte<br />
- sowie dem Befüllen der Fahrsilos inklusive der Futterentnahme daraus.<br />
Gleiches gilt für die ortsübliche Gülleausbringung und die daraus resultierenden z.T.<br />
erheblichen Geruchsimmissionen."<br />
1<strong>3.</strong>2.2 Gewerbeflächen<br />
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
Aus der Sicht der Luftreinhaltung ist außerdem anzustreben, wesentlich störende<br />
Betriebe mit Emissionen luftverunreinigender Stoffe aus dem Innenbereich auszusiedeln<br />
oder durch geeignete ablufttechnische bzw. abluftreinigende Maßnahmen<br />
die Emissionen von der Wohnbebauung fernzuhalten. Geeignete Standorte<br />
für gewerbliche Anlagen mit Emissionen luftverunreinigender Stoffe befinden sich<br />
1<strong>3.</strong><br />
Flächennutzungsplan 101 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
in der Regel an den der Hauptwindrichtung abgewandten Ortsrändern einer<br />
<strong>Gemeinde</strong>. Läßt sich dieses Standortkriterium nicht einhalten, so sind die Gewerbegebiete<br />
bezüglich ihrer emittierenden Luftschadstoffe zu reduzieren.<br />
1<strong>3.</strong>3 Gewässer- und Grundwasserschutz<br />
1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Wasserschutzgebiet<br />
Im Geltungsbereich des FlNP liegt auch<br />
das Wasserschutzgebiet der Stadt<br />
Schwabmünchen. Von der Stadt<br />
Schwabmünchen wurde auch der Einzugsbereich<br />
der Flachbrunnen ermittelt.<br />
Der Zustrombereich ist in nebenstehender<br />
Abbildung dargestellt. Anhand<br />
dieser Zustrombereichsermittlung wurde<br />
die Umgrenzung des Wasserschutzgebietes<br />
angepasst. Künftige Baumaßnahmen<br />
in diesem Bereich sind<br />
deshalb in Hinblick auf den Trinkwasserschutz<br />
zu prüfen.<br />
1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Gewässergüte<br />
Detaillierte Angaben zur Gewässergü- Abb. 44: Grundwasserstrom<br />
te finden sich in der Gewässergütekarte.<br />
Bis auf Teilstrecken der Wertach und Gennach (mit Gewässergüteklasse II - III<br />
"kritisch belastet") sind die Gewässer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet der Gewässergüteklasse<br />
II "mäßig belastet" zuzuordnen.<br />
Weitere Verbesserungsmöglichkeiten zur Verminderung diffuser Belastungen aus<br />
der Fläche sollten entsprechend der Aussagen im Gewässerentwicklungsplan<br />
genutzt werden.<br />
1<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Altlasten<br />
Auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet befindet sich nur eine Altlastenverdachtsfläche (Nr.<br />
77200115) im Bereich der ehemaligen Deponie, die am 31.5.77 stillgelegt wurde.<br />
Die Fläche ist in die Kategorie 3 eingestuft, die eine mittelfristige Bearbeitung<br />
vorschlägt. Für die Rekultivierung liegt eine Planung des Büro Marz vor.<br />
1<strong>3.</strong>4 Elektromagnetische Immissionen<br />
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
Gemäß dem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 27. Juli<br />
1994 sind in der Bauleitplanung die elektromagnetischen Felder, ausgehend von<br />
1<strong>3.</strong><br />
Flächennutzungsplan 102 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
Freileitungen, Trafostationen und Umspannwerken, zu berücksichtigen. Bei der<br />
Beurteilung der elektrischen und magnetischen Felder sind die Empfehlungen der<br />
Strahlenschutzkommission vom 18. und 19. April 1991 und die Empfehlungen der<br />
Internationalen Strahlenschutzvereinigung zugrunde zu legen.<br />
Diesen Empfehlungen zufolge ist dann ein ausreichender Schutz der Bevölkerung<br />
gewährleistet, wenn die elektrische Feldstärke einen Grenzwert von 5 kV/m und<br />
die magnetische Flußdichte einen Grenzwert von 100 mikro-Tesla nicht überschreitet.<br />
Dabei ist zu beachten, daß bei Neuplanungen die Immissionen durch elektromagnetische<br />
Felder grundsätzlich möglichst gering zu halten sind, da wegen fehlender<br />
Kenntnisse auch bei Einhaltung der o.g. Grenzwerte Belästigungen von besonders<br />
empfindlichen Personen oder Beeinträchtigungen von Implantatträgern<br />
nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grund soll bei<br />
Neuplanungen zum Schutz dieser sensiblen Personen das elektromagnetische<br />
Feld einen Wert von 2,5 kV/m und die magnetische Flußdichte einen Wert von 10<br />
mikro-Tesla an der schützenswerten Bebauung nicht überschreiten.<br />
Um den Ergebnissen der derzeit kontrovers diskutierten epidemiologischen Studien<br />
zum Krebsrisiko Rechnung zu tragen, werde zur Minimierung der Expositionswerte<br />
von nicht mehr als 0,5 kV/m und einigen mikro-Tesla anzustreben. Zur Abklärung<br />
der elektromagnetischen Immissionen innerhalb des Flächennutzungsplangebietes<br />
können die Meßergebnisse und die Berechnungen der betroffenen Stromversorgungssunternehmen<br />
herangezogen werden. Bei einer Überschreitung der o.g.<br />
Grenz- oder Risikowerte ist zu prüfen, inwieweit alle vertretbaren Maßnahmen zur<br />
Herabsetzung der Expositionen der Allgemeinbevölkerung berücksichtigt wurden.<br />
Denkbar sind in diesem Zusammenhang:<br />
� die Herabsetzung der Emissionen durch technische Maßnahmen (z.B. Konstruktion<br />
und Auslegung von Transformatoren; Konstruktion, Anordnung der Hochspannungsmaste<br />
und -leitungen),<br />
� ein Abrücken der Wohnbebauung außerhalb des Einwirkungsbereiches der<br />
Hochspannungsanlagen,<br />
� die Einhaltung von Schutzabständen für besonders sensible Einrichtungen<br />
(Schulen, Kindergärten).<br />
1<strong>3.</strong><br />
Flächennutzungsplan 103 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
ANHANG<br />
14.<br />
ANHANG<br />
Flächennutzungsplan 104 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>
14.1 Quellenangaben<br />
Als Quellen und Grundlagen zur Erstellung dieses Planwerkes mit Begründung<br />
wurden herangezogen:<br />
� Angaben diverser Träger öffentlicher Belange (WWA Donauwörth, Landratsamt<br />
Augsburg etc.)<br />
� Statistik kommunal - Bayerischen Landesamt für Statisktik und DV<br />
� Bayerische Landesvermessungsverwaltung<br />
� Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />
� eigene Bestandsaufnahmen und Recherchen<br />
� Artenschutzkartierung Bayern, TK25: 7830, Bayer. Landesamt für Umwelt, Stand<br />
29.04.2011<br />
� Biotopkartierung Bayern Flachland, Stand Januar 2011<br />
� Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium<br />
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie)<br />
� Regionaler Planungsverband Augsburg; Regionalplan Region 9 Augsburg, in<br />
Kraft getreten am 20.11.2007<br />
� Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG, Ausfertigungsdatum 29.07.2009<br />
� Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG vom 2<strong>3.</strong>02.2011<br />
14.2 Verfasser<br />
Ingenieurbüro für Bauwesen<br />
Josef Tremel<br />
Pröllstraße 19<br />
86157 Augsburg<br />
Tel.: (0821) 24 64 3-60 / Fax: (0821) 24 64 3-89<br />
eMail: planung@ib-tremel.de<br />
14.3 Bearbeitung<br />
Josef Tremel, Dipl. Ing. (FH)<br />
Peter S. Nardo, Dipl. Ing.<br />
Andreas Schuler, Dipl. Ing.<br />
Helmut Rösel, Landschaftsarchitekt<br />
Augsburg/<strong>Hiltenfingen</strong>, den 20.07.2011<br />
14.4 Anlagen<br />
Maßnahmenkatalog zum Landschaftsplan<br />
Umweltbericht<br />
14.<br />
ANHANG<br />
Flächennutzungsplan 105 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hiltenfingen</strong>