Endverbraucher Preisliste 2012 - Bartels & Rieger GmbH & Co
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6 Eigentumsvorbehalt<br />
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
1 Allgemeines, Gerichtsstand, Anwendbares Recht<br />
1.1 Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden<br />
Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmen im<br />
Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.<br />
1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich<br />
anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Lieferer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.<br />
1.3 Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen<br />
Bestätigung.<br />
1.4 Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis<br />
ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist Köln.<br />
1.5 Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, Köln. Der Lieferer ist auch<br />
berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung<br />
des Bestellers zuständig ist.<br />
1.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts<br />
(CISG) ist ausgeschlossen.<br />
2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluß<br />
2.1 Alle Angebote sind freibleibend.<br />
2.2 Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die<br />
Auftragsbestätigung maßgebend.<br />
2.3 Bei bestellerspezifischen Produkten sind Abweichungen von der bestellten Menge<br />
bis zu + 10 % zulässig, soweit dies aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und<br />
dem Besteller zumutbar ist.<br />
2.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<br />
2.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände unbeschadet seiner Rechte<br />
bezüglich Haftung und Gewährleistung entgegenzunehmen.<br />
2.6 Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder<br />
sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers<br />
kann der Lieferer nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistung für noch ausstehende<br />
Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles<br />
bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten<br />
oder Schadensersatz geltend machen.<br />
3 Preise und Zahlungsbedingungen<br />
3.1 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab einem Warenwert von<br />
€100,00 im Inland frachtfrei. Bei einem darunterliegenden Warenwert berechnen wir<br />
einen Transportkostenanteil incl. Verpackung von € 7,00.<br />
3.2 Die Preise sind der jeweils gültigen <strong>Preisliste</strong> bei Auslieferung zu entnehmen. Die<br />
Mengenabhängigkeit wird in den jeweiligen Angeboten und <strong>Preisliste</strong>n ausgewiesen<br />
(Mengenstaffel).<br />
3.3 Bei Änderungswünschen des Bestellers nach Auftragsbestätigung werden die<br />
entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.<br />
3.4 Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 3% oder innerhalb von 14 Tagen mit 2%<br />
oder innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Ab dem 31. Tag tritt<br />
Verzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein. Zahlungen werden immer auf die älteste<br />
Rechnung und deren Nebenkosten angerechnet.<br />
3.5 Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der<br />
Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen<br />
Basiszins gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.<br />
3.6 Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach<br />
vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Bank-, Diskont- und sonstige Spesen gehen zu<br />
Lasten des Bestellers. Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung.<br />
3.7 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen<br />
aufrechnen oder deswegen Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Jegliche<br />
Zurückbehaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch<br />
auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht.<br />
4 Lieferfristen, Abnahme und Versand<br />
4.1 Der Lieferer ist bemüht, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Die Lieferzeitangaben<br />
erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit, es sei denn, es<br />
handelt sich um einen in der Auftragsbestätigung vereinbarten tagesgenauen Festtermin.<br />
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Eine angemessene<br />
Verlängerung dieser Frist tritt jedoch ein, wenn der Besteller die von ihm zu beschaffenden<br />
Unterlagen, Genehmigungen usw. nicht rechtzeitig beibringt oder seinen<br />
für den Auftrag wesentlichen Vertrags- und Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.<br />
Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Ereignissen, die der Lieferer auch<br />
bei Beachtung der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht verhindern konnte, wie z.B. höhere<br />
Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, von dem Lieferer nicht verschuldetes<br />
Ausbleiben bzw. Verzögerung der Eigenbelieferung seitens der Zulieferer, so verlängert<br />
sich die Lieferfrist um den zur Beseitigung des Hindernisgrundes notwendigen<br />
Zeitraums. Der Lieferer wird in diesem Fall den Besteller schnellstmöglich von der<br />
Verzögerung benachrichtigen. Wird dem Lieferer infolge einer solchen Behinderung<br />
die Lieferung unzumutbar oder dauert die Behinderung länger als 8 Wochen, so kann<br />
der Lieferer vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche Recht steht dem Besteller zu,<br />
wenn ihm die Abnahme infolge der Verzögerung unzumutbar geworden ist. Der<br />
Nachweis hierfür obliegt dem Besteller. Die vorbezeichneten Umstände sind auch<br />
dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen<br />
Lieferverzuges eintreten.<br />
4.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das<br />
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<br />
4.4 Gerät der Lieferer in Verzug, muß der Besteller ihm eine angemessene Frist zur<br />
Leistung setzen. Vor Ablauf der gesetzen Frist sind Ansprüche des Bestellers wegen<br />
verspäteter Lieferung ausgeschlossen.<br />
4.5 Hat der Besteller eine Bestellung auf Abruf erteilt, muß er den Liefergegenstand – bei<br />
Bestellung mehrerer Liefergegenstände alle – innerhalb von 12 Monaten vom Zeitpunkt<br />
der Bestellung gerechnet abrufen. Auch für Abrufbestellungen gelten zwischenzeitliche<br />
Listenpreiserhöhungen.<br />
5 Gefahrenübergang<br />
Die Lieferung erfolgt „ab Werk“. Die Gefahr geht auf den Besteller mit der Abnahme,<br />
mit dem Tag der grundlosen Verweigerung der Abnahme, bei Untätigkeit des Bestellers<br />
nach Ablauf der Fristen des vorherigen Absatzes 4.5 oder einer etwa gesondert<br />
vereinbarten Abnahmefrist über. Ist die Versendung des Liefergegenstandes an den<br />
Besteller oder an Dritte vereinbart, so geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes<br />
an den Transporteur (Spedition, Bahn etc.) über. Die Gefahr geht in<br />
jedem Fall mit der Ingebrauchnahme des Liefergegenstandes über. Nimmt der Lieferer<br />
Ware aus Gründen zurück, die er nicht zu vertreten hat, so trägt der Besteller die<br />
Gefahr bis zum Eingang der Ware beim Lieferer. Die Gefahr geht auch dann nach<br />
vorstehenden Bedingungen über, wenn zwischen Lieferer und Besteller frachtfreie<br />
Lieferung vereinbart wird. Es ändert sich insoweit nur die Transportkostentragungspflicht<br />
zu Lasten des Lieferers.<br />
- 2 -<br />
6.1 Grundsätzlich bleibt verkaufte Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus<br />
der Geschäftsbeziehung Eigentum des Lieferers. Übersteigt der Wert der Sicherheiten<br />
des Lieferers dessen Forderungen um mehr als 20%, so wird er auf<br />
Wunsch des Bestellers die übersteigenden Sicherheiten freigeben.<br />
6.2 Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weder verpfänden<br />
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen<br />
Verfügungen durch Dritte hat er den Lieferer unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.<br />
6.3 Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im<br />
Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der<br />
Besteller diese Waren seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus<br />
oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinen<br />
Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren.<br />
Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung<br />
sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt<br />
an den Lieferer ab. Er ist auf Verlangen des Lieferers verpflichtet, den Erwerbern<br />
die Abtretung bekanntzugeben und die zur Geltendmachung von dessen Rechten<br />
gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.<br />
6.4 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der<br />
Lieferer zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Besteller zur Herausgabe<br />
verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes<br />
erfordert keinen Rücktritt des Lieferers; in diesen Handlungen oder einer Pfändung<br />
der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hätte<br />
dies ausdrücklich erklärt.<br />
7 Mängelrüge und Mängelhaftung<br />
7.1 Etwa auftretende Mängel sind dem Lieferer unverzüglich, spätestens innerhalb von<br />
14 Tagen nach der Übergabe der Ware an den Besteller bzw. bei verdeckten<br />
Mängeln nach deren Auftreten, schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten<br />
einzelnen Mängel anzuzeigen.<br />
7.2 Beanstandungen können bei offenen Mängeln nur vor der Be- oder Verarbeitung<br />
der gelieferten Ware geltend gemacht werden. Mängelansprüche bestehen nicht<br />
bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur<br />
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder<br />
Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger<br />
Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen, die nach dem Vertrag<br />
nicht vorausgesetzt sind.<br />
7.3 Im Falle ordnungsgemäß gerügter, berechtigter Mängel ist der Lieferer berechtigt,<br />
in angemessener Frist eine neue mangelfreie Sache zu liefern oder den Mangel zu<br />
beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten<br />
oder den Kaufpreis mindern.<br />
7.4 Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Punkt 9 (Haftung). Weitergehende<br />
oder andere als die in Punkt 7 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den<br />
Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<br />
7.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz<br />
längere Fristen, wie z.B. im Fall des Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB vorschreibt.<br />
7.6 Veranlaßt der Besteller eine Überprüfung von gelieferter Ware und gibt er einen<br />
Fehler an, für den der Lieferer gemäß vorstehenden Absätzen haften würde, hat<br />
der Besteller die entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, dass kein<br />
Mangel vorhanden ist.<br />
8 Rücksendungen, Rücknahmen, Gutschriften<br />
In Fällen nicht mangelhafter Ware kann eine Rücknahme nur nach Rücksprache<br />
und Genehmigung durch unsere Verkaufsabteilung erfolgen. Auf den Rückgabepapieren<br />
muss der Name unseres Sachbearbeiters vermerkt sein, der die Rücknahme<br />
zugesagt hat. Fehlt bei der Rücklieferung diese Angabe, wird die Ware<br />
umgehend unfrei zurückgesandt. Im Übrigen muß zurückgesandte Ware in einwandfreiem<br />
Zustand sein; die Rücksendung muss für uns frachtfrei sein. Auf keinen<br />
Fall nehmen wir Sonderanfertigungen zurück. Von den Gutschriften werden<br />
10 % des Warenwertes als anteiliger Ausgleich für die erneut notwendige qualitätssichernde<br />
Überprüfung, Reinigung/Desinfizierung der Ware und die Wiedereinlagerung<br />
abgezogen. Gutschriften können nur mit weiteren Warenlieferungen verrechnet<br />
werden.<br />
9 Haftung<br />
9.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis<br />
und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit<br />
zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes,<br />
der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der<br />
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch<br />
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht<br />
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast<br />
zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br />
9.2 Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstehen, haftet der Lieferer nicht:<br />
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung<br />
durch den Besteller oder Dritte, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung,<br />
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürliche Abnutzung, chemische,<br />
elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit des Lieferers zurückzuführen sind, nicht genehmigte Änderungen<br />
oder Instandsetzungsarbeiten.<br />
9.3 Beratungen des Bestellers, insbesondere über die Verwendung des Liefergegenstandes,<br />
sind für den Lieferer nur dann verbindlich, wenn er sie schriftlich erteilt<br />
oder bestätigt hat.<br />
10 Urheberrecht<br />
Der Lieferer behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an Zeichnungen,<br />
Skizzen, Kostenvoranschlägen und seinen sonstigen Angeboten und Auftragsbestätigungen<br />
beigefügten Unterlagen vor. Der Besteller darf sie nur zu dem vereinbarten<br />
Zweck benutzen und sie ohne Zustimmung des Lieferers nicht vervielfältigen<br />
oder Dritten zugänglich machen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen selbst<br />
und sämtliche Vervielfältigungen davon an den Lieferer zurückzugeben.<br />
Köln, Dezember 2011