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Tennisverband Schleswig-Holstein eV - TC Handewitt

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§ 30 Auflösung<br />

1. Zur Auflösung des Verbandes ist eine Mitgliederversammlung erforderlich, in der 2/3 aller<br />

Mitglieder anwesend sein müssen. Andernfalls muss eine neue Versammlung einberufen<br />

werden, die ohne Rücksicht auf die nicht erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Der<br />

Auflösungsbeschluss kann in jedem Falle nur mit 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder<br />

gefasst werden.<br />

2. Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das<br />

Vermögen des Verbandes an den Landessportverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e. V., der es<br />

unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.<br />

§ 31 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt unter gleichzeitiger Aufhebung aller früheren Satzungen in Kraft.<br />

Die am 15.03.1975 neu gefasste Satzung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

vom 22.11.1975 - § 1 Zugehörigkeit von Abteilungen / § 6 Mitgliedschaft / § 7 Beiträge /<br />

§ 10 Mitgliederversammlung / § 11 Stimmrecht / § 15 Vorstand /<br />

§ 18 Berufungsausschuss<br />

vom 19.11.1977 - § 4 Zweck / § 14 erweiterter Vorstand / § 20 Bezirke / § 22 Auflösung<br />

vom 18.11.1978 - § 14 erweiterter Vorstand<br />

vom 10.11.1979 - § 6 Mitglieder / § 7 Aufnahme der Mitglieder / § 8 Beendigung der Mitglied-<br />

schaft / § 9 Ehrenmitglieder / § 10 Beiträge und Umlagen / § 11 Gliederung<br />

des Verbandes / § 12 Organe des Verbandes / § 13 Mitgliederversammlung /<br />

§ 14 Stimmrecht / § 15 Beirat / § 16 Vorstand / § 17 Vertretung des Ver-<br />

bandes / § 18 Wahlen / § 19 Vorstandssitzungen und Geschäftsordnung /<br />

§ 20 Sportausschuss / § 21 Jugendausschuss / § 22 Berufungsausschuss /<br />

§ 23 Disziplinarkommission / § 24 Bezirke / § 25 Kreistennisverbände /<br />

§ 26 Kassenprüfer / § 27 Ehrungen / § 28 Auflösung / § 29 Inkrafttreten<br />

vom 25.04.1981 - § 10 Beiträge und Umlagen / § 21 Jugendausschuss / § 22 Berufungsaus-<br />

schuss<br />

vom 15.11.1981 - § 15 Der Beirat<br />

vom 27.03.1982 - § 13 Mitgliederversammlung / § 15 Der Beirat / § 19 Vorstandssitzungen und<br />

Geschäftsordnung / § 21 Jugendvorstand<br />

vom 06.11.1982 - § 12a / § 13 Mitgliederversammlung<br />

vom 08.04.1984 - § 13 Mitgliederversammlung<br />

vom 23.03.1985 - § 15 Der Beirat / § 16 Das Präsidium - Der Vorstand / § 17 Vertretung des<br />

Verbandes / § 20 Sportausschuss / § 24 Bezirke / § 26 Satzung<br />

vom 28.03.1987 - § 24 Bezirke<br />

vom 31.03.1989 - § 16 Das Präsidium - Der Vorstand<br />

vom 31.03.1990 - § 3 Zugehörigkeit zu anderen Verbänden / § 10 Pflichten der Mitglieder /<br />

§ 13 Mitgliederversammlung / § 16 Das Präsidium - Der Vorstand /<br />

§ 18 Wahlen / § 22 Berufungsausschuss<br />

vom 28.03.1992 - § 15 Der Beirat / § 16 Das Präsidium - Der Vorstand<br />

vom 19.03.1994 - § 5 Geschäftsjahr / § 10 Pflichten der Mitglieder / § 15 Der Beirat<br />

vom 09.12.1995 - § 19 Vorstandssitzungen und Geschäftsordnung / § 20 Sportausschuss /<br />

§ 24 Bezirke / § 26a Gnadenrecht<br />

vom 18.01.1997 - § 14 Stimmrecht / § 18 Wahlen<br />

vom 17.01.1998 - § 13 Mitgliederversammlung / § 15 Beirat<br />

vom 13.01.2001 - § 3 Zugehörigkeit zu anderen Verbänden / § 5 Geschäftsjahr / § 11<br />

Gliederung des Verbandes / § 12a / § 13 Mitgliederversammlung / § 15<br />

Beirat / § 16 Das Präsidium - Der Vorstand / § 17 Vertretung des Verbandes<br />

/ § 18 Wahlen / § 25 Kreistennisverbände / § 26 Aufhebung von Beschlüssen<br />

/ § 26a Gnadenrecht / § 27 Kassenprüfer / § 30 Inkrafttreten<br />

vom 15.02.2002 - § 18 Wahlen<br />

vom 06.03.2004 - § 12 Organe des Verbandes / § 13 Mitteilungsblatt / § 14 Mitgliederver-<br />

sammlung / § 15 Stimmrecht /§ 25 Zusammenarbeit mit den Kreistennis-<br />

verbänden / § 27 Kassenprüfer

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