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UStG - Finanzministerium NRW

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<strong>UStG</strong><br />

§ 2a<br />

Fahrzeuglieferer<br />

Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige<br />

Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für<br />

diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines<br />

neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des<br />

Unternehmens ausführt.<br />

© <strong>Finanzministerium</strong> des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: 1. Januar 2009

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