TEILEGUTACHTEN 366-0610-95-MURD/1N7
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Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0610</strong>-<strong>95</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>1N7</strong><br />
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: RX 214<br />
Antragsteller: BBS Kraftfahrzeugtechnik AG Stand: 07.04.2004<br />
_______________________________________________________________________________________________________________<br />
I.1. Beschreibung der Sonderräder<br />
Hersteller : BBS Kraftfahrzeugtechnik AG<br />
77757 Schiltach<br />
Hersteller : BBS Kraftfahrzeugtechnik AG<br />
Handelsmarke<br />
77757 Schiltach<br />
: BBS<br />
Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt<br />
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung<br />
Masse des Rades : ca. 8,8 kg<br />
I.2. Radanschluß<br />
siehe Anlage<br />
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder<br />
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.<br />
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 0931121:<br />
TÜV AUTOMOTIVE GMBH � UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND � RIDLERSTRAßE 57 � 80339 MÜNCHEN<br />
Seite: 2 von 5<br />
: Außenseite : Innenseite<br />
Handelsmarke : BBS : --<br />
Radtyp : RX 214 : --<br />
Radgröße : 7 J X 16 H2 : --<br />
Einpreßtiefe : ET35 : --<br />
Herstellungsdatum : -- : Fertigungswoche und -jahr<br />
z.B. 17.<strong>95</strong><br />
Herkunftsmerkmal : -- : GERMANY<br />
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --<br />
Weitere Kennzeichnung : -- : Rohteil-Nr. 0343032<br />
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.<br />
I.4. Verwendungsbereich<br />
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.<br />
II. Sonderradprüfung<br />
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz<br />
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft..<br />
Der Impacttest gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und<br />
Krafträder" vom 25.11.1998 wurde nicht durchgeführt, da diese Räder gemäß der "Richtlinien für die Prüfung<br />
von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 27.07.1982 geprüft worden sind und sich alle<br />
relevanten Daten aus technischer Sicht nicht verändert haben.<br />
II.1. Felge<br />
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.