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TEILEGUTACHTEN 366-0610-95-MURD/1N7

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Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0610</strong>-<strong>95</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>1N7</strong><br />

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: RX 214<br />

Antragsteller: BBS Kraftfahrzeugtechnik AG Stand: 07.04.2004<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

I.1. Beschreibung der Sonderräder<br />

Hersteller : BBS Kraftfahrzeugtechnik AG<br />

77757 Schiltach<br />

Hersteller : BBS Kraftfahrzeugtechnik AG<br />

Handelsmarke<br />

77757 Schiltach<br />

: BBS<br />

Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt<br />

Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung<br />

Masse des Rades : ca. 8,8 kg<br />

I.2. Radanschluß<br />

siehe Anlage<br />

I.3. Kennzeichnung der Sonderräder<br />

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.<br />

eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 0931121:<br />

TÜV AUTOMOTIVE GMBH � UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND � RIDLERSTRAßE 57 � 80339 MÜNCHEN<br />

Seite: 2 von 5<br />

: Außenseite : Innenseite<br />

Handelsmarke : BBS : --<br />

Radtyp : RX 214 : --<br />

Radgröße : 7 J X 16 H2 : --<br />

Einpreßtiefe : ET35 : --<br />

Herstellungsdatum : -- : Fertigungswoche und -jahr<br />

z.B. 17.<strong>95</strong><br />

Herkunftsmerkmal : -- : GERMANY<br />

Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --<br />

Weitere Kennzeichnung : -- : Rohteil-Nr. 0343032<br />

Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.<br />

I.4. Verwendungsbereich<br />

Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.<br />

II. Sonderradprüfung<br />

Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz<br />

und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft..<br />

Der Impacttest gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und<br />

Krafträder" vom 25.11.1998 wurde nicht durchgeführt, da diese Räder gemäß der "Richtlinien für die Prüfung<br />

von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 27.07.1982 geprüft worden sind und sich alle<br />

relevanten Daten aus technischer Sicht nicht verändert haben.<br />

II.1. Felge<br />

Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

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