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Antrag auf Befreiung von der Stellplatzpflicht

Antrag auf Befreiung von der Stellplatzpflicht

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(99110)<br />

Deutscher Gemeindeverlag<br />

W. Kohlhammer GmbH<br />

600.0315A<br />

601.00/45-1<br />

Nachdruck, Nachahmung, Kopieren und<br />

elektronische Speicherung verboten!<br />

Telefon: (01 80) 5 10 66 01 - E-Mail: komflow@kohlhammer.de<br />

I.<br />

II.<br />

III.<br />

PLZ, Ort<br />

An untere Bau<strong>auf</strong>sichtsbehörde (ggf. über die kreisangehörige Gemeinde)<br />

An die Gemeinde (soweit diese unmittelbar zuständig ist)<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Stellplatzpflicht</strong><br />

Bauherr/in(en) (<strong>Antrag</strong>steller/in)<br />

(Der/Die Bauherr/in erhält den Bescheid und trägt auch die Kosten)<br />

Eingangsvermerk <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Eingangsvermerk <strong>der</strong> Bau<strong>auf</strong>sichtsbehörde<br />

Aktenzeichen<br />

Name, Vorname / Firma Telefon mit Vorwahl<br />

Anschrift<br />

Bauvorhaben<br />

Bezeichnung<br />

Ort, Straße, Hausnummer, ggfs. Ortsteil<br />

Begründung<br />

Aus Anlass des vorgenannten Bauvorhabens bin ich verpflichtet, herzustellen: Stellplätze/Garagen<br />

Hiermit beantrage ich, mich <strong>von</strong> dieser Verpflichtung aus folgenden Gründen<br />

Bei teilweiser <strong>Befreiung</strong>: Anzahl <strong>der</strong> beabsichtigten Stellplätze/Garagen:<br />

Datum des Bauantrages bzw. <strong>der</strong> Baubeginnanzeige<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

Abstellplätze für Fahrrä<strong>der</strong>.<br />

ganz teilweise zu befreien.<br />

Wegen <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs besteht zur Zeit kein Bedarf an Stellplätzen o<strong>der</strong> Garagen (gilt nicht bei Wohnungen).<br />

Die Herstellung <strong>der</strong> Stellplätze/Garagen/Abstellplätze ist untersagt o<strong>der</strong> eingeschränkt durch<br />

eine gemeindliche Satzung Festsetzungen des Bebauungsplanes straßen- und wegerechtliche Maßnahmen<br />

Auf die Herstellung <strong>der</strong> Stellplätze/Garagen/Abstellplätze kann <strong>auf</strong> Grund gemeindlicher Satzung ganz o<strong>der</strong> teilweise verzichtet werden.<br />

Die Herstellung <strong>der</strong> Stellplätze/Garagen/Abstellplätze ist nicht o<strong>der</strong> nur unter großen Schwierigkeiten möglich.<br />

Nähere Angaben<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Aktenzeichen<br />

Blatt 1


(99110)<br />

Deutscher Gemeindeverlag<br />

W. Kohlhammer GmbH<br />

600.0315B<br />

601.00/45-2<br />

Nachdruck, Nachahmung, Kopieren und<br />

elektronische Speicherung verboten!<br />

Telefon: (01 80) 5 10 66 01 - E-Mail: komflow@kohlhammer.de<br />

I.<br />

Satzung<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Die Herstellung <strong>der</strong> Stellplätze/Garagen/Abstellplätze für Fahrrä<strong>der</strong><br />

Auf die Herstellung <strong>der</strong> Stellplätze/Garagen/Abstellplätze für<br />

Fahrrä<strong>der</strong> kann<br />

Verfügung (ankreuzen, wenn Gemeinde in eigener Zuständigkeit entscheidet)<br />

ist untersagt ist eingeschränkt durch<br />

ganz teilweise verzichtet werden <strong>auf</strong> Grund<br />

Die Herstellung <strong>der</strong> Stellplätze/Garagen/Abstellplätze ist durch<br />

straßen- und wegerechtliche Maßnahmen untersagt eingeschränkt:<br />

Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes<br />

Bezeichnung<br />

Die Herstellung <strong>der</strong> Stellplätze/Garagen/Abstellplätze ist nicht untersagt/eingeschränkt.<br />

untersagt. eingeschränkt.<br />

Richtzahl <strong>der</strong> herzustellenden Stellplätze für dieses Bauvorhaben<br />

Wegen <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Inanspruchnahme des ÖPNV besteht zur Zeit kein Bedarf an Stellplätzen/Garagen.<br />

Entfernung zur nächsten ÖPNV-Haltestelle: m<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird Dem <strong>Antrag</strong> wird (ankreuzen, wenn Gemeinde in eigener Zuständigkeit entscheidet)<br />

nicht erteilt. erteilt hinsichtlich einer<br />

vollständigen <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Stellplatzpflicht</strong>/Pflicht zur Errichtung <strong>von</strong> Fahrradabstellplätzen.<br />

teilweisen <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Stellplatzpflicht</strong>. Anzahl <strong>der</strong> tatsächlich herzustellenden Stellplätze:<br />

Anzahl <strong>der</strong> tatsächlich herzustellenden Fahrradabstellplätze:<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Ablösesumme bestimmt sich nach<br />

Rechtsgrundlage<br />

Gemeinde bzw. untere Bau<strong>auf</strong>sichtsbehörde<br />

nicht<br />

entsprochen. entsprochen hinsichtlich einer<br />

Datum<br />

Im Auftrag<br />

Blatt 2

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