zum Windpark Nusbaum - bei FÖA Landschaftsplanung Trier
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Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zur Windkraftanlage<br />
<strong>Nusbaum</strong>, Verbandsgemeinde Neuerburg<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG<br />
Auftraggeber: Fa. ZEPHYR – Windkraft <strong>Nusbaum</strong> GmbH & Co.KG<br />
Newel - Besslich<br />
Bear<strong>bei</strong>tung: Werner Zachay (Projektleitung)<br />
Ute Winter<br />
Stand: Dezember 2000<br />
<strong>FÖA</strong> <strong>Landschaftsplanung</strong> (Faunistisch - Ökologische Ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft)<br />
Auf der Redoute 12 � 54296 <strong>Trier</strong> � Tel. 0651/91048-0 � Fax 0651/91048-50 � e-mail FOEA<strong>Trier</strong>@AOL.com
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Beschreibung des Vorhabens............................................................................................ 1<br />
2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens........................................................................ 1<br />
3 Beschreibung der Umwelt ................................................................................................ 2<br />
3.1 Arten- und Biotope ...........................................................................................................2<br />
3.2 FFH-Erheblichkeit ............................................................................................................2<br />
3.3 Boden................................................................................................................................ 3<br />
3.4 Grund- und Oberflächenwasser ........................................................................................ 4<br />
3.5 Landschaftsbild................................................................................................................. 4<br />
3.6 Erholung / Wohnen (Mensch) .......................................................................................... 5<br />
4 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens ............................................................... 6<br />
5 Beschreibung der ökologischen Risiken........................................................................... 8<br />
6 Maßnahmen zur Risikovermeidung und Kompensation verbleibender<br />
Beeinträchtigungen......................................................................................................... 11
1 Beschreibung des Vorhabens<br />
Planungsanlass: Errichtung von 5 Windkraftanlagen auf der Basis eines Bebauungsplanes<br />
Vorhabensträger: Firma "ZEPHYR - Windkraft <strong>Nusbaum</strong> GmbH & Co.KG“, Newel-Besslich<br />
<strong>bei</strong> <strong>Trier</strong>,<br />
Örtlichkeit: Gemarkung <strong>Nusbaum</strong>, Ortsteil Freilingen, Verbandsgemeinde Neuerburg,<br />
Art und Umfang der Planung: Die 5 geplanten WKA sind Teil eines in Bau befindlichen bzw. genehmigten<br />
<strong>Windpark</strong>s, der insgesamt 19 Einzelanlagen umfasst. Die Fläche des B-Plangebietes ist Teil<br />
eines von der Raumordnung ausgewiesenen Eignungsbereiches für die Errichtung von Windkraftanlagen.<br />
Sie umfasst rd. 41 ha und liegt nordwestlich in Sichtweite <strong>zum</strong> Ortsrand Freilingen.<br />
Bei den 5 hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen untersuchten WKA handelt es um zwei Anlagen des<br />
Typs DEWIND D 4 mit einer Nabenhöhe von 70 m und einem Rotordurchmesser von 48 m sowie drei<br />
Anlagen des Typs DEWIND D 6 mit einer Nabenhöhe von 68,5 m und einem Rotordurchmesser von<br />
62 m. Die Leistung der Anlagen liegt <strong>bei</strong> 600 KW bzw. 1000 KW.<br />
2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens<br />
Die zur Abwicklung der UVS gewählte Abgrenzung und Größe des inneren Untersuchungsgebietes<br />
(UG) wurde so groß gewählt, dass die planungsrelevanten Schutzgüter, Funktionsräume und deren<br />
Wechselwirkungen umfassend dargestellt und bewertet werden können. Das innere UG umfasst die B-<br />
Planfläche mit den 5 näher untersuchten Einzelanlagen, die übrigen 14 Windkraftanlagen (WKA) sowie<br />
das zugehörige Umfeld von mindestens 500 m. Für die Landschaftsbildanalyse wird darüber hinaus<br />
ein äußeres UG mit einem Radius von 10 km untersucht.<br />
Den methodischen Rahmen der Untersuchung bildet die ökologische Risikoanalyse. Deren inhaltliche<br />
Bear<strong>bei</strong>tungsschwerpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
• Erfassung der natürlichen Gegebenheiten (Schutzgüter) und Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit<br />
(Eignung/Schutzwürdigkeit) für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild 1<br />
• Ermittlung der Empfindlichkeit der Schutzgüter gegenüber den Wirkungen des Vorhabens<br />
• Erfassung der Nutzungen in ihrer bisherigen Entwicklung und ihren Auswirkungen<br />
(Vorbelastungen)<br />
• Ermittlung der (Aus)Wirkungen des Vorhabens nach Intensität, Dauer und Reichweite<br />
• Ermittlung der Beeinträchtigungsrisiken durch Verknüpfung der Schutzwürdigkeit und Wirkungsintensität<br />
• Darstellung risikovermeidender und -vermindernder Maßnahmen und von Ausgleichsmaßnahmen.<br />
1 Nicht von der Planung betroffen und daher nicht beschrieben und bewertet wurde das Schutzgut Luft und Klima. Die <strong>zum</strong><br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter relevanten Sachverhalte werden im Kapitel Boden genannt. Wechselwirkungen und<br />
Funktionsbeziehungen zwischen den beschriebenen Schutzgütern werden wegen untergeordneter Sachverhalte nur in der<br />
Langfassung der UVS dargestellt.<br />
1
3 Beschreibung der Umwelt<br />
3.1 Arten- und Biotope<br />
Die aktuellen Biotoptypenausprägungen und Nutzungen des inneren UG wurden im Sommer 2000<br />
erfasst. Die Ergebnisse dieser Kartierung sind in der Karte 1 dokumentiert. Als Kerngebiet des Mettendorfer-Schichtstufenlandes<br />
wird das UG nahezu ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Zu den sonstigen<br />
Lebensraumtypen zählen drei kleinere Quellbäche, kleinere Streuobstwiesen, forstlich geprägte<br />
Wäldchen und sonstige gehölzreiche Hecken- und Gebüschbiotope.<br />
Aufgrund der geltenden Pauschalschutzverordnung des Landes RLP oder der landesweiten Sicherungsbedürftigkeit<br />
verdienen besonders die naturnahen Gewässer und Streuobstwiesen besonderen Schutz.<br />
Standorte seltener Pflanzen existieren im UG aufgrund fehlender oder zu intensiver Nutzung nicht mehr.<br />
Zur Tierwelt liegen nur wenige und z.T. auf Zufallsbeobachtungen zurückzuführende Angaben vor. Danach<br />
ist der Raum relativ arm an bemerkenswerten Arten und meist durch weniger anspruchsvolle sog.<br />
„Allerweltsarten“ geprägt. Hierzu zählen aus der Gruppe der Tagfalter z.B. das Rotbraune Ochsenauge<br />
oder das Schachbrett. Unter den Vogelarten sind z.B. Kleiber, Dorngrasmücke und Feldlerche relativ<br />
häufig und verbreitet.<br />
Zu den schutzwürdigen und empfindlich auf Störungen reagierenden Arten zählt der Steinkauz, die<br />
Leitart der Streuobstwiesen. Aufgrund regelmäßiger Brutvorkommen im Naturraum ist die Art <strong>zum</strong>indest<br />
gelegentlich im UG anzutreffen. Der Grünspecht, der ebenfalls zu den charakteristischen Streuobstwiesenarten<br />
zählt, kommt im inneren UG regelmäßig vor.<br />
Von besonderer ökologischer Bedeutung ist der jährliche Frühjahrs- und Herbstzug von Vögeln und<br />
die damit zusammenhängende Rastplatzfunktion der großen, störungsarmen Agrarflächen, insbesondere<br />
der Teilflächen „Auf Fronjauch“. Durch die nur unregelmäßig stattfindenden Beobachtungen liegen<br />
Nachweise u.a. von größeren Kiebitzschwärmen und kleineren Goldregenpfeifertrupps vor. Neben<br />
vielen anderen nicht registrierten Vogelarten sind diese Arten auf derartige Rastgebiete zwingend angewiesen.<br />
Wie durch zahlreiche Untersuchungen bestätigt wurde, reagieren viele der Zug- und Rastvogelarten<br />
gegenüber laufenden WKA empfindlich. Durch Ablenkung, Scheuchwirkung und Beunruhigung wird<br />
das Zugverhalten empfindlich gestört und traditionelle Rastgebiete werden aufgegeben.<br />
Mit dem Bau und dem Betrieb von 14 bereits errichteten bzw. genehmigten WKA, deren Ablenk- und<br />
Scheuchwirkungen sich bis in die B-Planfläche auswirken werden, sind bereits im Status quo derartige<br />
Auswirkungen bzw. Vorbelastungen des Vogelzugs gegeben.<br />
3.2 FFH-Erheblichkeit<br />
Mit der Novellierung des BNatSchG im Mai 1998 wurde der §19 aufgenommen (”Europäisches Netz<br />
Natura 2000”), der die FFH-RL 92/43/EWG umsetzt. Im §19c wird festgelegt, dass alle Projekte einer<br />
Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Hier sind die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
die Schutz- und Erhaltungsziele potentiell betroffener FFH-Gebiete zu prüfen.<br />
2
Hier<strong>bei</strong> wird ermittelt, ob Arten und Lebensräume, die in Anhang I und II FFH-Richtlinie und in der<br />
Vogelschutzrichtlinie genannt sind, vorkommen und von dem geplanten Vorhaben potentiell betroffen<br />
sind. D.h. konkret, es wird geprüft, ob der geplante Bau des <strong>Windpark</strong>s in der Gemarkung <strong>Nusbaum</strong><br />
zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Schutzgebietes (oder eines nicht formal ausgewiesenen<br />
Gebietes, das aber die Kriterien des Anhang III FFH-RL erfüllt) führen könnte.<br />
Der Prüfung zu unterziehen sind die offiziellen Gebietsvorschläge des MUF RLP (Tranchen 1, 2, 23<br />
und 24), die Gebiete der Schattenliste der Naturschutzverbände sowie potentielle FFH-Gebiete mit<br />
landesweit schutzwürdigen Lebensraumausprägungen und Artenvorkommen.<br />
Als Ergebnis dieser Prüfung ist festzuhalten, dass es weder im inneren UG noch in umittelbarer Nähe<br />
Gebiete gibt, die die Kriterien der FFH-Richtlinie erfüllen. Die nächst gelegenen Gebiete sind die<br />
„Wälder des Ferschweiler Plateaus zwischen Wallendorf und Irrel“, die rd. 2,5 km entfernt in südlicher<br />
Richtung liegen und das NSG Falkenstein ca. 6 km westlich des UG.<br />
In Anhang II und IV der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie aufgeführte Tierarten sind aus<br />
dem UG nicht bekannt und damit nicht betroffen.<br />
3.3 Boden<br />
Die im UG dominierenden Kalk- und Mergelgesteine, die zu überwiegend lehmig bis tonigen Bodenarten<br />
verwittern, haben auf der Hochfläche und auf schwach geneigten Hängen zu Ausbildung basenreicher,<br />
fruchtbarer Braunerden und Parabraunerden geführt. Die hohen Tongehalte dieser Bodenarten<br />
begründen eine hohe Speicher– und Reglerfunktion, so dass Schadstoffe an Tonminerale gebunden<br />
werden können und damit für die Bodenlebewesen unwirksam werden. Die Empfindlichkeit gegenüber<br />
Schadstoffeinträgen ist für die Böden mit Ausnahme von hoch empfindlichen Extremstandorten<br />
mit mittel einzustufen.<br />
Die hohen Tongehalte im Boden haben gleichzeitig eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung<br />
zur Folge. Dies ist besonders nach längeren Regenperioden gegeben, wenn Tonminerale quellen, die<br />
Wasserdurchlässigkeit gehemmt ist und sich das Wasser an der Oberfläche staut.<br />
Rohböden bzw. Rendzinen mit höchstens geringmächtiger Obenbodenauflage und hohen Skelettanteilen<br />
treten lokal im Bereich exponierter Kuppen, an Hangkanten und Steilhängen auf. Ebenso lokal<br />
und kleinflächig sind die anmoorigen Böden im Quellbereich und entlang von Bachläufen. Die genannten<br />
Standorte sind aufgrund besonderer oder seltener Eigenschaften/Standortfaktoren, die eine<br />
Ausbildung schutzwürdiger Lebensraumtypen ermöglichen, unabhängig von ihrer derzeitigen Nutzung<br />
und aufgrund ihrer landesweit begrenzten Verfügbarkeit schutzwürdig.<br />
Die Mardelle nordwestlich von Freilingen, eine seltene und schutzwürdige geomorphologische Erscheinung,<br />
ist durch Lösungsverwitterung und Auswaschung von Kalk entstanden.<br />
3
Nach Mitteilung des Rheinischen Landesmuseums verläuft unmittelbar westlich der Einzelanlagen 3,<br />
7 und 11 eine alte Römerstraße. Dieses kulturgeschichtliche Bodendenkmal ist besonders zu schützen<br />
und <strong>bei</strong> den Bautätigkeiten ggf. zu sichern.<br />
3.4 Grund- und Oberflächenwasser<br />
Die Muschelkalk- und Keuperschichten des Mettendorfer Schichtstufenlandes zeichnen sich durch ein<br />
mittleres bis geringes Speichervolumen aus. Speziell im Oberen Muschelkalk, der die Flächen des<br />
Bebauungsplans vollständig prägt, erfolgt die Durchsickerung relativ rasch, wo<strong>bei</strong> die Reinigungsleistung<br />
relativ gering ist. Hieraus resultiert eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit gegenüber<br />
Schadstoffeinwirkungen. Während der Baumaßnahme durch Baufahrzeuge oder <strong>bei</strong> Wartungsar<strong>bei</strong>ten<br />
austretende wassergefährdende Stoffen werden unzureichend gefiltert und rasch in tiefere Grundwasserschichten<br />
abgeleitet. Erhebliche Beeinträchtigungen bzw. Risiken sind aber durch Einhaltung von<br />
Auflagen und durch sorgsamen Umgang mit Schadstoffen zu vermeiden.<br />
Bei den wenigen Oberflächengewässer, die im inneren UG ausgebildet sind, handelt es sich um drei<br />
Quellbäche und eine wasserführende Mardelle. Der Abstand zu den geplanten WKA beträgt mehrere<br />
hundert Meter. Wegen der relativ großen Entfernung zu diesen gegenüber Schadstoffeinträgen empfindlichen<br />
Gewässertypen sind keine durch Bau, Anlage oder Betrieb der WKA begründeten, erheblichen<br />
bzw. nachhaltigen Beeinträchtigungen erwarten. Aus den genannten Gründen wird das Schutzgut<br />
Grund- und Oberflächenwasser im Hinblick auf das Risiko nicht weiter betrachtet.<br />
3.5 Landschaftsbild<br />
Das Landschaftsbild wird anhand seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe) beschrieben und<br />
im Hinblick auf seine Eignung für Landschaftserleben und Erholung bewertet. Die entsprechenden<br />
Darstellungen beziehen sich - den möglichen weitreichenden Auswirkungen entsprechend - auf einen<br />
Raum, der durch den 10 km – Radius um den <strong>Windpark</strong> festgelegt wird.<br />
In diesem äußeren UG werden naturräumliche Einheiten bzw. homogene Landschaftsbildräume abgegrenzt<br />
und die erlebniswirksamen und bildbestimmenden Merkmale wie Relief, Nutzung, Wald- und<br />
Offenlandanteile, Gewässer, Siedlungen und Bauwerke erfasst und beschrieben. Die aus der Landschaftsbildbewertung<br />
zur Landschaftsrahmenplanung Region <strong>Trier</strong> entlehnte Bewertungsmethode für<br />
diese Landschaftsbildräume vergleicht den an historischen, ästhetischen, biotischen und abiotischen<br />
Leitbildern orientierten Soll-Zustand der Landschaftsbildeinheit mit dem Ist-Zustand. Die Bewertung<br />
der wesentlich durch die WKA betroffenen Räume dokumentiert sich in der nachfolgenAufzählung:<br />
4
Tabelle 1: Darstellung und zusammenfassende Bewertung der im äußeren UG ausgebildeten<br />
Landschaftsbildräume<br />
Nr. Naturraum-Bezeichnung Soll-Ist Vergleich 2<br />
Zusammenfassende<br />
Eigenart Vielfalt Schönheit Bewertung 3<br />
261.6 Mettendorfer Stufenland mittel mittel mittel mittel<br />
Bedeutung<br />
landesweit regional<br />
262.02 Holsthumer Prümtal hoch hoch mittel sehr hoch ja<br />
280.10 Arzfelder Hochfläche mittel mittel mittel mittel<br />
280.12 Karlshausener Hochfläche hoch hoch mittel hoch<br />
280.5 Islek - Vorstufe mittel mittel mittel mittel<br />
Details zur Bewertung s. Tabelle 2 im Anhang der Langfassung<br />
Entsprechend dieser Bewertung hat das innere UG als Teilfläche des Mettendorfer Stufenlandes eine<br />
mittlere Landschaftsbildqualität. Hier haben landschaftsbildprägende Flächen und Strukturen mit besonderer<br />
Naturnähe, Vielfalt und Eigenart, wie die Gehölzreihen an Quellbächen, Hecken, Obstbaumreihen,<br />
Streuobstwiesen, Brachflächen und die talhangbegleitenden Waldgebiete, gegenüber den großflächigen<br />
Acker- und Grünlandgebieten ein deutliches Untergewicht.<br />
Weitere Charakteristika der untersuchten Hochfläche sind die Störungsarmut und Transparenz. Das<br />
markante Relief und die wenigen, sichtbehindernden Wälder oder Gehölzbestände ermöglichen weitreichende<br />
Blickverbindungen über die Mettendorfer Hochfläche sowie eine Fern- und Aussicht auf<br />
weite Teile des Naturparks. Aber auch landschaftsästhetische Vorbelastungen wie der <strong>Windpark</strong> <strong>bei</strong><br />
Koxhausen sind gut zu erkennen.<br />
Die hohe Transparenz der Landschaftsbildeinheit begründet eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />
Landschaftsbildbeeinträchtigungen wie z.B. Hochspannungsleitungen und WKA.<br />
Als erhebliche Vorbelastung der landschaftsästhetischen Eigenart im inneren UG gilt der bereits errichte<br />
bzw. genehmigte <strong>Windpark</strong> mit seinen 14 Einzelanlagen.<br />
3.6 Erholung / Wohnen (Mensch)<br />
Die landschaftsgebundenen Formen der Erholungsnutzung wie Radfahren, Wandern, Spazierengehen,<br />
Naturbeobachtung sind in erster Linie Anforderungen der ortsgebundenen Feierabenderholung. Ansprüche<br />
aus der überörtlicher Tourismus- und Freizeitnutzung spielen im inneren UG keine große<br />
Rolle. Diesbezüglich hat lediglich ein ausgewiesener Ring- bzw. Hauptwanderweg, der Mettendorf<br />
und Schankweiler verbindet, eine gewisse Bedeutung.<br />
Für die ortsnahe Erholung und Wohnumfeldfunktionen wird das gesamte, durch Wege erschlossene<br />
Ortsumfeld in einem Radius von ca. 1.000 m genutzt, was etwa einem ca. 15 minütigen, einfachen<br />
Fußweg entspricht. Hierin eingeschlossen sind z.B. die Anhöhen "Auf Hasselich", "Loch" und "Fron-<br />
2 3 Wertstufen (hoch, mittel, gering)<br />
3 Durch den zusätzlichen Einfluss der landesweiten bzw. regionalen Bedeutung 4 Wertstufen (sehr hoch, hoch, mittel, gering)<br />
5
jauch". Ähnlich den überregionalen Erholungsgebieten haben auch die Feierabenderholungsräume<br />
eine gewisse Empfindlichkeit gegenüber visuellen oder akustischen Beeinträchtigungen.<br />
Teilbereiche der in Karte 2 abgegrenzten Feierabenderholungsräume sind durch die hier untersuchten<br />
WKA des B-Plans betroffen. In ihrer derzeitigen Funktion sind sie aber durch die bereits errichteten /<br />
genehmigten Anlagen der angrenzenden <strong>Windpark</strong>flächen vorbelastet.<br />
Von den Ortschaften Freilingen, <strong>Nusbaum</strong>, Mettendorf, Hommerdingen, Hüttingen und Kruchten mit<br />
intensivem und großflächigen Sichtkontakt zu den WKA, hat wegen der Nähe zu den 5 WKA lediglich<br />
der Ortsteil Freilingen betriebsbedingte Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Wie die meisten Orte des Naturraumes ist Freilingen stark bäuerlich geprägt. Die Wohnqualität ist<br />
weniger ausgeprägt als in reinen Wohngebieten. Reine Wohngebiete mit besonderen Anforderungen<br />
z.B. an Ruhe und Durchgrünung finden sich z.B. in Mettendorf.<br />
4 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
Baubedingte Wirkungen<br />
Während der Bauphase von mehreren Wochen ist auf der Anhöhe „Auf Hasselich“ und im näheren<br />
Umfeld aufgrund des Lärms und Betriebs von Baufahrzeugen mit Auswirkungen auf die Erholungseignung<br />
und die Tierwelt zu rechnen.<br />
Durch Verdichtung der Böden durch Baufahrzeuge und durch Lagerung von Baumaterial sind überwiegend<br />
intensiv landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünlandflächen betroffen. Nach Abschluss<br />
der Baumaßnahme werden die in Anspruch genommenen Flächen durch Tiefpflügen unmittelbar in<br />
ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Erhebliche oder nachhaltige bodenökologische Beeinträchtigungswirkungen<br />
sind hierdurch nicht zu erwarten.<br />
Die im Zuge des Wegebaus anfallenden Erdmassen werden z.T. in angrenzende Vegetationsflächen<br />
bzw. Gehölzbestände geschoben, was Bodenverdichtung sowie Vegetationsverluste und –veränderungen<br />
in der Pflanzenzusammensetzung zur Folge hat. Zudem werden Hecken und Baumreihen entlang<br />
von Ausbaustrecken häufig unangemessen stark zurückgeschnitten und in ihrem natürlichen Habitus<br />
(Erscheinungsbild) nachteilig verändert.<br />
Anlagenbedingte Wirkungen<br />
Für die Anlage der Mastfundamente, deren Grundfläche <strong>bei</strong> dem Anlagetyp D 4 ca. 95 m 2 und dem<br />
Anlagetyp D 6 4 ca. 113 m 2 betragen sowie für die fünf 1,7 m hohen Trafohäuschen mit einer Standfläche<br />
von zusammen rd. 17 m 2 (2 x 95 m 2 / 3 x 113 m 2 ) wird eine Fläche von ca. 550 m 2 versiegelt. Hier<br />
4 Radien des Fundamentes 5,5 m (Typ D 4) bzw. 6 m (Typ D 6)<br />
6
geht die Leistungsfähigkeit des Bodens nachhaltig und langfristig verloren. Die <strong>bei</strong> der Anlage der<br />
Fundamente anfallenden Bodenmassen von ca. 270 m 3 werden nach Abschluss der Baumaßnahme auf<br />
den angrenzenden Ackerflächen ohne erhebliche bodenökologische Auswirklungen gleichmäßig aufgetragen.<br />
Zur Anlieferung von Maschinen und Material und zur dauerhaften Unterhaltung der Anlagen werden<br />
z.T. vorhandene Wege verbreitert, z.T. Wege neu angelegt. Eine Befestigung mit wasserdurchlässigem<br />
Material ist auch für die Stellplätze erforderlich. Bei einer neu- bzw. auszubauenden Wegstrecke von<br />
ca. 850 m bzw. 650 m und 5 Stellplätzen von jeweils 260 m 2 Grundfläche umfasst die Fläche, die<br />
hierdurch in ihren Bodenfunktionen beeinträchtigt wird, ca. 0,8 ha 5 .<br />
Die Verlegung der Erdkabel mit einer voraussichtlichen Länge von ca. 1.850 m erfolgt mit dem Tiefpflug<br />
mit einer Sohltiefe von 0,9 bis 1,0 m. Die durch Anhebung bzw. Umlagerung des Bodens entstehenden<br />
bodenökologischen Wirkungen können vernachlässigt werden.<br />
Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wurde die Sichtbarkeit der 5<br />
Einzelanlagen mittels einer Sichtbarkeitsanalyse per EDV auf Basis des digitalen Höhenmodells ermittelt.<br />
Das Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse, dargestellt in Karte 3, zeigt alle Bereiche, in denen die<br />
Sicht auf die Anlage nicht durch das Relief oder Wälder verschattet ist 6 .<br />
Die Sichtbarkeitsanalyse unterscheidet zwischen der räumlichen Wirkung der 14 bereits errichteten<br />
bzw. baugenehmigten Anlagen und der Wirkung der 5 im Rahmen dieser Studie untersuchten Einzelanlagen.<br />
Wie sich in Karte 3 zeigt, nimmt die für die Risikoeinschätzung im äußeren UG maßgebliche<br />
Vorbelastung durch die 14 Anlagen fast 100 % der insgesamt durch Sichtkontakt betroffenen Fläche<br />
ein. Die zusätzlich durch die 5 Einzelanlagen zu erwartende räumliche Betroffenheit und damit<br />
auch das Risiko ist dagegen vernachlässigbar gering.<br />
Die Wirkungsintensität der WKA wird neben der Objekthöhe auch durch die Objektform und -farbe<br />
bestimmt und nimmt mit zunehmender Entfernung zur Anlage ab. Die entfernungsabhängige Wirkintensität<br />
der WKA wird wie folgt beurteilt:<br />
- Sehr hohe Wirkung bis in 500 m Entfernung von der Anlage (Eingriffsbereich). Die WKA ist "allgegenwärtig"<br />
und dominant<br />
- Starke (hohe) Wirkung in >500 - 2.000 m Entfernung. In diesem Bereich ist die Windkraftanlage<br />
nicht mehr "allgegenwärtig" wie im Eingriffsbereich.<br />
- Mäßige Wirkung in 2.000 - 5.000 m Entfernung. In dieser Zone verschwimmen die Einzelheiten<br />
der Anlagen zunehmend und treten im Sichtfeld der Betrachter neben anderen Strukturen zurück.<br />
- Geringe Wirkung in > 5.000 m. In diesem Bereich wird der <strong>Windpark</strong> von den Betrachtern nur<br />
noch zufällig und zunehmend undeutlich wahrgenommen.<br />
5 Wegeneubau: 850 m x (4m + 2m) = 5.100 m 2 ; Wegeausbau 650 m x (1 m x 2) = 1.300 m 2 ;<br />
Stellfläche: 26 m x 10 m x 5 = 1.300 m 2<br />
6 Die Sichtverschattung innerhalb der Ortslagen durch Gebäude bleibt hier unberücksichtigt, da der mit der Berechnung<br />
verbundene hohe methodische Aufwand dem Ziel nicht angemessen wäre. Der Sachverhalt wurde in der Örtlichkeit<br />
überprüft, so daß <strong>zum</strong>indest Orte in ebenen Lagen faktisch konfliktfreie Zonen darstellen.<br />
7
- Keine Wirkung in Entfernungen > 10.000 m.<br />
Betriebsbedingte Wirkungen<br />
Durch den Betrieb der WKA entstehen Lärmimmissionen und in Abhängigkeit vom Sonnenstand<br />
Schattenwurf und Licht-Reflexionen. Hierdurch sind neben einzelnen Wohngebieten auch die Naherholungsflächen<br />
von Freilingen, <strong>Nusbaum</strong> und Hommerdingen betroffen.<br />
Durch die sich drehenden Rotorblätter werden in den Ortsrandlagen nächtliche Immissionswerte von<br />
max. 39 dB(A) erreicht. Dieser Wert liegt deutlich unter dem beeinträchtigungsrelevanten nächtlichen<br />
Lärmpegel von 45 dB(A) (Grenzwert nach TA Lärm und ISO Norm 9613-2 für Dorf- und Mischgebiete).<br />
Un<strong>zum</strong>utbare Beeinträchtigungen stiller bzw. naturgebundener Erholungsformen in den Naherholungsflächen<br />
von Hommerdingen und Freilingen entstehen <strong>bei</strong> einem Lärmpegel von > 40 dB(A).<br />
Dieser Grenzwert wird in einem Abstand <strong>zum</strong> <strong>Windpark</strong> von ca. 500 m überschritten. Der durch diesen<br />
Radius definierte Raum ist weitgehend kongruent zur Wirkungszone sehr hoher optischer Beeinträchtigungen.<br />
Durch Schattenwurfeffekte und zusätzlich durch Reflexionen erzeugte sog. Disco-Effekte ist in erster<br />
Linie die Westseite des Ortsteils Freilingen betroffen. Der Prognosewert für den Schattenwurf weist<br />
Wirkungen mit einer Gesamtdauer von 4 – 5 Std / Jahr <strong>bei</strong> maximal 22 Minuten / Tag aus. Hier<strong>bei</strong><br />
sind in erster Linie die Anlagen Nr. 19 und Nr. 11 als Beeinträchtigungsfaktoren zu berücksichtigen.<br />
Bei einer Entfernung von mehr als 650 m zwischen der nächstgelegenen WKA im B-Plan und dem<br />
westlichen Ortsrand von Freilingen ist die Schattenintensität aber bereits relativ gering. Im ungünstigsten<br />
Fall ist daher mit einer mittleren Wirkungsintensität zu rechnen.<br />
Durch den Betrieb der WKA für die Tierwelt zu erwartende negative Effekte sind Vogelschlag,<br />
Scheuch- und Ablenkwirkungen und Barrierewirkungen. Daraus resultierende nachhaltige Beeinträchtigungswirkungen<br />
entstehen vor allem in einem Umkreis von bis zu 500 m um die Windkraftanlage.<br />
Durch die Aufstellung der Anlagen quer zur nordost - südwest gerichteten Hauptzugrichtung wird eine<br />
Barriere von ca. 2 km Breite erzeugt. Da ein Überflug sich drehender Rotoren nur selten zu beobachten<br />
ist, ist in diesem Falle mit großräumigen Ausweichbewegungen der Vogelzugschwärme zu rechnen.<br />
5 Beschreibung der ökologischen Risiken<br />
Zur Ableitung der ökologischen Risiken wurde eine Matrix entwickelt, nach der die Wirkungsintensität<br />
der geplanten WKA mit der Bedeutung des jeweils betroffenen Schutzgutes, d.h. den schutzwürdigen<br />
Flächen und Funktionen verschnitten wird.<br />
8
Für die Beurteilung des ökologischen Risikos ist das räumliche Nebeneinander der 5 geplanten WKA<br />
und der bereits errichteten bzw. genehmigten 14 WKA zu berücksichtigen. Hierzu werden Vorbelastung<br />
und Neubelastung getrennt dargestellt und bewertet.<br />
Arten und Biotope<br />
Durch den Betrieb der WKA sind von den schutzwürdigen Arten und bemerkenswerten ökologischen<br />
Funktionen in besonderem Maße die Zug- und Rastvögel betroffen. Hier<strong>bei</strong> ist zu bedenken, dass<br />
durch die Realisierung der bereits genehmigten Anlagen „Auf Fronjauch” von der ursprünglich ca.<br />
600 ha großen Rastfläche rund die Hälfte gestört wird. Die verbleibende, weniger gestörte ‘Restfläche‘<br />
wird nach dem Bau der Anlagen 10, 11 und 19, also mit Umsetzung des B-Planes vollständig überprägt.<br />
Die Funktion als Rastgebiet geht kurzfristig verloren.<br />
Im Hinblick auf die in nordost – südwest gerichteten Vogelzugbewegungen entstehen bereits mit den<br />
plangenehmigten 14 Anlagen auf einer Breite von etwa 2 km erhebliche Barriereeffekte und damit<br />
(vorbelastende) Beeinträchtigungen. Der Abstand zwischen den <strong>bei</strong>den Anlagengruppen in den Teilbereichen<br />
“Loch” und “Auf Hasselich” schließt aber einen Durchflug nicht vollständig aus.<br />
Nach Realisierung der hier untersuchten 5 Anlagen wird der Durchflug von Vögeln ausgeschlossen, da<br />
mit den 5 zusätzlichen WKA die <strong>bei</strong>den Anlagengruppen zu einem <strong>Windpark</strong> „verschmelzen“. Das<br />
Risiko durch den Barriereeffekt nimmt räumlich und in seiner Intensität zu.<br />
Durch den Bau, vor allem aber durch den Betrieb der 5 innerhalb des B-Planes gelegenen WKA werden<br />
die aktuellen Lebensraumfunktionen der unmittelbar benachbarten Wald- und Gehölzbestände mit<br />
ihrer Bedeutung als Refugium, Deckungsraum oder Trittsteinbiotop stark beeinträchtigt. Es ist damit<br />
zu rechnen, dass im Nahbereich der Anlagen z.B. viele Vogelarten nicht mehr im bisherigen Umfang<br />
brüten werden und andere potentiell zu erwartende typische Waldarten wie der Baummarder diese<br />
Bestände gänzlich meiden.<br />
Durch den Betrieb der WKA weiterhin betroffen sind Arten der Streuobstflächen und anderer Halboffenlandbiotope<br />
wie z.B. Steinkauz und Grünspecht. Durch die Scheuchwirkungen der Anlagen werden<br />
die notwendigen Austauschbeziehungen im Lebensraummosaik kleinerer und größerer Streuobstbestände<br />
und Waldgebiete ebenfalls erheblich gestört.<br />
Boden<br />
Durch Bodenaushub und –umlagerung kann die als Bodendenkmal ausgewiesene ehemalige Römerstraße<br />
nachhaltig beeinträchtigt werden. Ein sehr hohes Beeinträchtigungsrisiko entsteht im Nahbereich<br />
der Anlage Nr. 7 durch Anlage der Stellfläche und im Zusammenhang mit dem Wegeausbau.<br />
Im Bereich der Mastfundamente und der Trafohäuschen gehen auf einer Gesamtfläche von rd. 550 m 2<br />
die ökologischen Bodenfunktionen vollständig verloren. Dieser Flächenverlust stellt ein hohes Risiko<br />
dar.<br />
9
Die Flächen, die als Stellfläche, zu Transport- und für An- und Abfahrtszwecke neu gebaut und mit<br />
Schotter befestigt werden, werden in ihrem Filter- und Retentionsvermögen nachhaltig beeinträchtigt.<br />
Die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führt auf einer Fläche von ca. 0,8 ha zu einem mittleren<br />
Beeinträchtigungsrisiko.<br />
Landschaftsbild<br />
Die Sichtbarkeitsanalyse macht deutlich, dass es in dem mehr als mehr als 300 km 2 großen äußeren<br />
UG nur punktuelle Situationen gibt, an denen ausschließlich die 5 im B-Plan beurteilten WKA sichtbar<br />
sind. Die bereits errichteten bzw. genehmigten Anlagen des <strong>Windpark</strong>s sind demnach als weitreichende<br />
Vorbelastung einzustufen. Für die 5 Anlagen des B-Plans ist kein zusätzliches Risiko zu erwarten.<br />
Anders sieht es im Nahbereich bzw. näheren Umfeld der 5 WKA aus. Bei einer Entfernung von weniger<br />
als 2000 m zwischen Beobachterstandpunkt und WKA wird der Einfluss der Einzelanlage stärker.<br />
Die jeweils nächst gelegene WKA rückt in den Vordergrund während der durch die übrigen Anlagen<br />
bedingte Einfluss weniger ins Gewicht fällt. Im Nahbereich, d.h. in einer Entfernung von < 500 m,<br />
erscheinen die 5 Einzelanlagen gegenüber den übrigen WKA eindeutig dominant; sie setzen neue<br />
Maßstäbe und rücken bestehende Landschaftsbildmerkmale wie Hecken und Wälder in den Hintergrund.<br />
Daher sind im Nahbereich der 5 WKA, in dem sehr hohe Wirkungen auftreten, in einem ca.<br />
120 ha großen Landschaftsausschnitt für die Landschaftsbildqualität hohe Beeinträchtigungsrisiken zu<br />
erwarten. Die Fläche mittlerer Risiken, die bis in eine Entfernung von 2000 m reichen kann, geht über<br />
das darstellbare Kartenmaß hinaus und ist hier daher nicht quantifizierbar.<br />
Erholung<br />
Das Ortsumfeld von Freilingen weist ein gut ausgebautes Wegenetz auf und ist damit für die Nah- und<br />
Feierabenderholung geeignet. Wegen der hohen Transparenz in diesem Raum wird die gesamte Naherholungsfläche<br />
akustisch und/oder optisch von den Anlagen betroffen. Auf einer Fläche von rd. 60<br />
ha ist mit großflächigen Einschränkungen an Entspannung, Naturgenuss oder Rekreation zu rechnen,<br />
was einem hohen Risiko gleichzusetzen ist. Überdies muss außerhalb der 500 m Wirkzone in den <strong>zum</strong>indest<br />
noch optisch stark WKA-beeinflussten Flächen mit Einschränkungen der Erholungsmöglichkeit<br />
gerechnet werden. Hier sind noch mittlere Risiken zu erwarten. Die entsprechende Fläche lässt<br />
sich nicht quantifizieren.<br />
Nahe den 5 WKA verläuft ein ausgewiesener Fuß- und Radweg. Der uneingeschränkte Sichtkontakt<br />
zu den Anlagen stört das Naturerlebnis, die Aussicht und das Ruhebedürfnis von Erholungssuchenden.<br />
Für einen kleineren Teilabschnitt des überörtlichen Wanderweges bedeutet dies ein hohes Risiko.<br />
Wohnen<br />
Die Ortslagen und damit die Wohnqualität von Freilingen werden in ihrer Randzone in einer Entfernung<br />
von > 650 m von den 5 WKA beeinflusst. Hier treffen Schattenwurf und Lichtreflexe sowie eine<br />
permanent vorhandene Bewegungsunruhe als Wirkfaktoren zusammen. Zumindest in der nördlichen<br />
Peripherie von Freilingen ist in den am nächsten zu den 5 Anlagen gelegenen Wohngebäuden mit<br />
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mittleren Risken zu rechnen. Insbesondere durch die Anlagen Nr. 19 und Nr. 11 treten hier in den<br />
Mittags- und Nachmittagsstunden verstärkt Beeinträchtigungen auf. Gleichzeitig sind diese Wohnbereiche<br />
von den im östlichen Bereich genehmigten Anlagen betroffen, so dass es im Einzelfall zu höheren<br />
Risiken kommen kann.<br />
Die innerörtlichen, stärker sicht- und lärmverschatteten Wohnbereiche sind nur noch untergeordnet<br />
betroffen.<br />
6 Maßnahmen zur Risikovermeidung und Kompensation verbleibender<br />
Beeinträchtigungen<br />
Möglichkeiten zur Vermeidung oder deutlichen Verminderung der aufgezeigten Risiken bestehen in<br />
erster Linie durch Modifikation des Anlagenkonzeptes. Zu den Maßnahmen zählen der Verzicht, eine<br />
Standortverschiebung oder eine zeitlich befristete Betriebsunterbrechung einzelner Anlagen.<br />
• Indem Anlage Nr. 7 in nordöstlicher Richtung verschoben wird und zusätzlich das für Bodendenkmäler<br />
zuständige Denkmalpflegeamt vor und während der Erdar<strong>bei</strong>ten beteiligt wird, lassen<br />
sich Risiken hinsichtlich kulturhistorisch bedeutsamer Bodendenkmäler vermindern.<br />
• Die gegenwärtigen Rastplatzfunktionen für durchziehende Vogelarten (z.B. Kiebitz oder Goldregenpfeifer)<br />
werden insbesondere durch die Anlage Nr. 19 und nachgeordnet durch die Anlagen Nr.<br />
10 und Nr. 11 beeinträchtigt. Da eine Verschiebung in nördliche Richtung aus Abstandsgründen<br />
ausscheidet, müsste auf Anlage Nr. 19, ggf. auch auf die <strong>bei</strong>den Anlagen Nr. 10 und 11 verzichtet<br />
werden. Tatsächliche Vermeidungs- oder Verminderungserfolge sind aber nur dann zu erwarten,<br />
wenn gleichzeitig die genehmigte Anlage Nr. 8, die ebenfalls als hoher Risikofaktor das Rastgebiet<br />
unmittelbar tangiert, nicht gebaut oder deutlich in nördliche oder westliche Richtung verlegt würde.<br />
Alternativ <strong>zum</strong> Standortverzicht ist auch eine zeitlich befristete Betriebsunterbrechung einzelner<br />
Anlagen während des Vogelzugs denkbar.<br />
• Zur Aufrechterhaltung der nord-südgerichteten Funktionsbeziehungen zwischen einzelnen Streuobstflächen<br />
müsste auf Anlage 11 verzichtet werden. Eine Standortalternative ist wegen der benachbarten<br />
Anlagen nicht erkennbar.<br />
• Durch Bewegungsunruhe, Schattenwurf und Lichtreflexe begründete mittlere Beeinträchtigungsrisiken<br />
in der Ortsrandlage von Freilingen lassen sich durch Verlegung der Einzelanlagen Nr. 19<br />
und Nr. 11 deutlich vermindern. Jenseits von 800 bis 900 m sind entsprechende Risiken nicht<br />
mehr erheblich.<br />
Sonstige Vermeidungsmöglichkeiten:<br />
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• Neue Wege sollten mit zwei bis drei Metern Abstand zu angrenzenden Gehölzflächen angelegt<br />
werden, so dass ein Rückschnitt nicht erforderlich wird, Wurzelbeeinträchtigungen vermieden<br />
werden und Raum für die Entwicklung von weg- bzw. heckenbegleitenden Saumzonen bleibt.<br />
• Zum Auffangen eventuell austretender wassergefährdender Öl- und Schmierstoffe sind technische<br />
Vorkehrungen in ausreichender Dimensionierung zu treffen.<br />
• Zur Verminderung des sog. „Disco-Effektes“ und zur Minderung landschaftsbildstörender Farbkontraste<br />
sind die Anlagen mit einer nicht reflektierenden hellgrau bis blaugrauen Farbe zu versehen.<br />
Zur Kompensation verbleibender ökologischer Risiken und der Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />
und die Erholung sind folgende Kompensationsmaßnahmen bzw. Maßnahmentypen geeignet.<br />
1. Zur Förderung und Entwicklung von Rastplatzfunktionen sind im näheren Umfeld des <strong>Windpark</strong>s<br />
geeignete Kuppenlagen von Windkraftanlagen freizuhalten. In diesen Gebieten sind Maßnahmen<br />
vorzusehen, die ähnlich einem Ackerrandstreifen- oder FUL-Programms die Biotopfunktionen für<br />
Rastvögel durch ein vielfältigeres Nahrungsangebot verbessern.<br />
2. Zur Förderung und Entwicklung einer schutzwürdigen Bachaue und ihrer Auenböden und als<br />
Voraussetzung zur weiteren Entwicklung eines Streuobstwiesen-Biotopkomplexes ist folgender<br />
Maßnahmenkomplex notwendig:<br />
• Der in einer Teilstrecke verrohrte Quellbach „In der Menschgracht“ nördlich der WKA<br />
Nr. 13 und 14 ist naturnah zurückzubauen und das ursprüngliche Relief wieder herzustellen.<br />
• Die Beweidung unter Einschluss des empfindlichen Quellbaches, die die Ausbildung typischer<br />
Uferzönosen einschränkt, ist entlang des Quellbaches zu begrenzen. Hierzu sind größere<br />
Teilabschnitte auszuzäunen.<br />
• Der Talbereich “In der Menschgracht” ist im Hinblick auf Streuobstwiesenbewohner durch<br />
Pflanzung zusätzlicher Obstbäume zu erweitern und künftig extensiv zu nutzen.<br />
3. Zur Entwicklung des Funktionsraumes Streuobstwiese sind auf der Grundlage der Planung Vernetzter<br />
Biotopsysteme (LfUG & <strong>FÖA</strong> 1994) in den erhaltungs- und entwicklungsfähigen Streuobstwiesen<br />
im Umfeld von Freilingen - <strong>Nusbaum</strong> – Hommerdingen – Kruchten Pflegemaßnahmen<br />
an bestehenden Obstbäumen und Pflanzungen von zusätzlichen Obstbäumen durchzuführen.<br />
4. Zur Eingrünung der WKA und als akzentsetzende Maßnahmen sind unmittelbar an den einzelnen<br />
Anlagen sowie in deren Umfeld größere Obstbäume oder Obstbaumgruppen zu pflanzen und dauerhaft<br />
zu sichern und zu pflegen. In der nördlichen Ortsrandzone von Freilingen bewirkt eine<br />
Konzentration von Obstbäumen eine Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten im Ortsumfeld<br />
und eine optische Abschirmung gegenüber den WKA.<br />
5. Das Renaturierungsvorhaben (Gewässer- und Auenentwicklung) der Enz ist entsprechend der<br />
bereits erfolgten Absichtserklärung des Investors finanziell zu unterstützen.<br />
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6. Der durch Boden und organisches Material in seiner Ausprägung und ökologischen Funktion beeinträchtigte<br />
Erdfall (Mardelle) nördlich von Freilingen ist zur Entwicklung und Förderung seiner<br />
typischen Ausprägung und Funktion zu renaturieren; d.h. die Bodenverfüllungen sind rückgängig<br />
zu machen und eingetragenes Strauch- und Astwerk zu entfernen.<br />
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