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Angebotsschreiben - Kreis Coesfeld

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HVA B-StB <strong>Angebotsschreiben</strong> (05/12)<br />

Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.:<br />

An Nr.: 2012007<br />

Stand: 02/11<br />

1<br />

(Ort) (Datum)<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist<br />

Abt. 01 - Submissionsstelle am: 22.02.2013<br />

48651 <strong>Coesfeld</strong><br />

Bezeichnung der Bauleistung:<br />

<strong>Angebotsschreiben</strong><br />

Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Dülmen<br />

Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 02.01.2013<br />

Anlagen: Leistungsbeschreibung<br />

Selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses<br />

HVA B-StB „Nachunternehmerleistungen“<br />

HVA B-StB „Leistungen anderer Unternehmer“<br />

HVA B-StB „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“<br />

HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“<br />

TVgG-NRW Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung<br />

Nebenangebote<br />

1 Ich biete die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein<br />

Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.<br />

2 Die Angebotssumme einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt:<br />

__________________ EUR<br />

3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote:<br />

___ St.<br />

4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote:<br />

_________ v.H.


HVA B-StB <strong>Angebotsschreiben</strong> (05/12)<br />

Stand: 02/11<br />

2<br />

5 Bestandteil meines Angebotes sind neben diesem <strong>Angebotsschreiben</strong> (einschließlich Anlagen) folgende<br />

Unterlagen:<br />

– die Leistungsbeschreibung,<br />

– die Besonderen Vertragsbedingungen,<br />

– die ZVB/E-StB 2011: „Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im<br />

Straßen- und Brückenbau“, Ausgabe 2011,<br />

– die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen,<br />

– die VOB Teil C in der Fassung des vom Beuth-Verlag für das DIN herausgegebenen VOB-Ausgabe<br />

2009,<br />

– die VOB Teil B: „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 -<br />

Ausgabe 2009“.<br />

7 Ich/Wir erkläre(n), dass<br />

– ich/wir alle Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis<br />

der Leistungen anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n),<br />

– ich/wir bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses<br />

das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkenne(n),<br />

– ich/wir bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von Preisgleitklauseln betroffen sind, eine<br />

entsprechende Regelung in meine/unsere Verträge mit etwaigen Nachunternehmern bzw. anderen<br />

Unternehmen aufnehme(n).<br />

– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn<br />

Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von<br />

mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.<br />

Falls ich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen<br />

Stellvertreter zu benennen habe, verfügen diese über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf<br />

Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation, um<br />

die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.<br />

Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt<br />

8 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den<br />

Nummer/n:<br />

Name: PQ-Nummer:<br />

Name: PQ-Nummer:<br />

Name: PQ-Nummer:<br />

Name: PQ-Nummer:<br />

Ich/Wir bin/sind nicht präqualifiziert, versichere(n) jedoch, dass ich/wir nur Nachunternehmer/andere<br />

Unternehmen einsetzen werde(n), die ihrerseits präqualifiziert sind.<br />

(Stempel und Unterschrift)


HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />

Bezeichnung der Bauleistung<br />

Stand: 02/11<br />

3<br />

Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Dülmen<br />

(Wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />

Besondere Vertragsbedingungen<br />

Inhalt<br />

1 Vergütung<br />

2 Vertragsfristen<br />

3 Vertragsstrafen<br />

4 Beschleunigungsvergütung<br />

5 Mängelansprüche<br />

6 Abrechnung mit IT-Anlagen<br />

7 Sicherheitsleistung<br />

8 Rechnungen<br />

9 Preisgleitklauseln<br />

Anlagen: HVA B-StB Lohngleitklausel<br />

HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel<br />

HVA B-StB Beschleunigungsvergütung


HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />

1 Vergütung<br />

Besondere Bedingungen:<br />

2 Vertragsfristen<br />

2.1 Beginn der Ausführung<br />

Stand: 02/11<br />

Spätestens Werktage nach Aufforderung<br />

4<br />

Späteste Aufforderung am (Datum)<br />

Frühestens 20, Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

Frühestens am , Spätestens am 15.04.2013 (Datum)<br />

2.2 Vollendung der Ausführung nach Werktagen<br />

Spätestens 100 Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

Einzelfristen für<br />

2.2.1 = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

2.2.2 = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

2.2.3 = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum<br />

Spätestens am 12.07.2013 (Datum)<br />

Einzelfristen für<br />

2.3.1 = spätestens (Datum)<br />

2.3.2 = spätestens (Datum)<br />

2.3.3 = spätestens (Datum)<br />

2.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen<br />

2.4.1 = Kalendertage<br />

2.4.2 = Kalendertage<br />

2.4.3 = Kalendertage<br />

2.4.4 von bis (Datum)<br />

2.4.5 von bis (Datum)<br />

2.4.6 von bis (Datum)<br />

3 Vertragsstrafen<br />

Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß § 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werk- bzw.<br />

Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen:<br />

3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung<br />

EUR (netto)/Werktag<br />

EUR (netto)/Kalendertag


HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />

3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung<br />

Stand: 02/11<br />

nach 2.2.1 EUR (netto)/Werktag<br />

nach 2.2.2 EUR (netto)/Werktag<br />

nach 2.2.3 EUR (netto)/Werktag<br />

nach 2.3.1 EUR (netto)/Werktag<br />

nach 2.3.2 EUR (netto)/Werktag<br />

nach 2.3.3 EUR (netto)/Werktag<br />

3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen<br />

nach 2.4.1 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.2 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.3 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.4 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.5 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.6 EUR (netto)/Kalendertag<br />

3.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v.H. der<br />

Abrechnungssumme begrenzt.<br />

4 Beschleunigungsvergütung<br />

Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gemäß „HVA B-StB<br />

Beschleunigungsvergütung“ (siehe Anlage)<br />

4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für<br />

Verkehrsbeschränkungen<br />

5<br />

nach 2.4.1 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.2 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.3 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.4 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.5 EUR (netto)/Kalendertag<br />

nach 2.4.6 EUR (netto)/Kalendertag<br />

4.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 v. H. der<br />

5 Mängelansprüche<br />

Abrechnungssumme begrenzt<br />

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen<br />

Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Nr. 4 VOB/B nicht, sondern<br />

für = Jahre<br />

für = Jahre<br />

für = Jahre<br />

für = Jahre


HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />

6 Abrechnung mit IT-Anlagen<br />

Neben Nr. 109 ZVB/E-StB gelten folgende Bedingungen:<br />

7 Sicherheitsleistung<br />

Stand: 02/11<br />

Abweichend von Nr. 110.1 ZVB/E-StB gilt:<br />

8 Rechnungen<br />

6<br />

Alle Rechnungen (siehe Nr. 12 ZVB/E-StB ) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen,<br />

Zeichnungen usw.) sind zweifach einzureichen, davon abweichend:<br />

– Abschlagsrechnungen 3-fach,<br />

– Teilschlussrechnungen 3-fach,<br />

– Schlussrechnungen 3-fach,<br />

– Unterlagen 1-fach.<br />

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:<br />

9 Preisgleitklauseln<br />

9.1 Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:<br />

Lohngleitklausel gemäß „HVA B-StB Lohngleitklausel“ (siehe Anlage)<br />

Stoffpreisgleitklausel gemäß „HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel“ (siehe Anlage)<br />

9.2 Für die Berechnung des Selbstbehalts der Stoffpreisgleitklausel für die im „Verzeichnis für Stoffpreis-<br />

gleitklausel“ angegebenen Stoffe und wird zu Grunde gelegt:<br />

die Gesamtabrechnungssumme,<br />

die Abrechnungssumme des Abschnitts .<br />

die addierten Abrechnungssummen der Abschnitte .<br />

Ist vorstehend keine Angabe zur Berechnung des Selbstbehalts angekreuzt, gilt für die Berechnung<br />

des Selbstbehalts die Gesamtabrechnungssumme.<br />

Für die Berechnung des Selbstbehalts der Stoffpreisgleitklausel für die im „Verzeichnis für Stoffpreis-<br />

gleitklausel“ angegebenen Stoffe und wird zu Grunde gelegt:<br />

die Gesamtabrechnungssumme,


HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />

Stand: 02/11<br />

die Abrechnungssumme des Abschnitts .<br />

die addierten Abrechnungssummen der Abschnitte .<br />

7<br />

Ist vorstehend keine Angabe zur Berechnung des Selbstbehalts angekreuzt, gilt für die Berechnung<br />

des Selbstbehalts die Gesamtabrechnungssumme.


HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12)<br />

Bezeichnung der Bauleistung<br />

Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Dülmen<br />

Stand: 02/11<br />

8<br />

(wie Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />

Weitere Besondere Vertragsbedingungen<br />

1. Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz<br />

Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG – NRW/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen<br />

1.1 Mindestentgelte<br />

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />

(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes<br />

vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen<br />

Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen<br />

für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des<br />

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung<br />

verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der<br />

Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,<br />

Gliederungsnummer 802- 2, veröffentlichten bereinigten Fassung für den jeweiligen<br />

Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind;<br />

(2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung<br />

unterfallen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung<br />

wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen, sofern die Auftragnehmerin<br />

bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143<br />

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen<br />

– Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12<br />

Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist;<br />

(3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt<br />

sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden;<br />

(4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des<br />

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995<br />

(BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die<br />

gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie seine regulär Beschäftigten.<br />

1.2 Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer<br />

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />

(1) seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von<br />

Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen,<br />

(2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw.<br />

Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach § 4 TVgG -<br />

NRW maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und -bedingungen bzw.<br />

mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein<br />

können,


HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12)<br />

Stand: 02/11<br />

9<br />

(3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw.<br />

Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG - NRW<br />

dem Auftraggeber vorzulegen,<br />

(4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw.<br />

Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf<br />

von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die<br />

Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG - NRW nach wie vor eingehalten<br />

werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten<br />

Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von<br />

Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen,<br />

(5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um<br />

einen öffentlichen Auftrag handelt,<br />

(6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der<br />

Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der<br />

Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart<br />

werden,<br />

(7) bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />

(VOB), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen.<br />

1.3 Kontrolle<br />

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />

(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung<br />

von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß § 7 TVgG - NRW sowie die zwischen<br />

Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern<br />

abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des TVgG – NRW<br />

vorzulegen<br />

(2) seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,<br />

(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. § 11 TVgG - NRW bei der Beauftragung<br />

von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von<br />

Arbeitskräften einräumen zu lassen,<br />

(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 TVgG<br />

- NRW bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern und<br />

die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw.<br />

Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräften vertraglich<br />

sicherzustellen.<br />

1.4 Sanktionen<br />

Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die<br />

Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG - NRW gilt zwischen dem<br />

Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe<br />

eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt.<br />

Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw.<br />

vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine oder<br />

einen von dieser/diesem eingesetzten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer<br />

Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die<br />

Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin


10<br />

HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12)<br />

Stand: 02/11<br />

bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht<br />

kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen<br />

musste.<br />

Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4<br />

TVgG - NRW durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, seine Nachunternehmerinnen<br />

bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte<br />

Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus § 9 Absatz<br />

1 TVgG - NRW berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bauvertrages.<br />

Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bleiben hiervon unberührt.


11<br />

HVA B-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung (02/11)<br />

Bezeichnung der Bauleistung<br />

Stand: 02/11<br />

Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Dülmen<br />

(wie Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen<br />

umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug<br />

genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen<br />

in Bezug genommen.<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Inhalt<br />

Seite/Blatt<br />

Baubeschreibung 12<br />

Leistungsverzeichnis<br />

Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche<br />

Langtext-Verzeichnis<br />

Kurztext-/Preis-Verzeichnis<br />

Langtext-/Preis-Verzeichnis 18<br />

Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel<br />

Anlagen für Bietereintragungen<br />

Bieterangaben-Verzeichnis<br />

Sonstige Anlagen<br />

Entwurfsplan<br />

m M Meter<br />

km KM Kilometer<br />

m 2 M2 Quadratmeter<br />

Aufgliederung der Angebotssumme<br />

Verzeichnis der Nachuntermehmerleistungen<br />

Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />

Eigenerklärung zur Eignung<br />

Bestandsplan<br />

Übersichtskarte<br />

km 2 KM2 Quadratkilometer<br />

ha HA Hektar<br />

l L Liter<br />

m 3 M3 Kubikmeter<br />

kg KG Kilogramm<br />

Abrechnungseinheiten Besondere Kennzeichen<br />

t T Tonne<br />

h H Stunde<br />

d D Tag<br />

Mt MT Monat<br />

kwh KWH Kilowattstunde<br />

St ST Stück<br />

Psch PSCH Pauschal<br />

G Grundposition<br />

W Wahlposition


12<br />

BAUBESCHREIBUNG<br />

1. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> beabsichtigt die besthende Brücke im Zuge der K 28 über den<br />

Krukenbach zwischen Dülmen und dem Ortsteil Hiddingsel abzubrechen und durch eine<br />

neue Brücke zu ersetzen.<br />

Das bestehende Bauwerk (s. Anlage 2) aus dem Jahr 1876 ist eine Gewölbebrücke aus<br />

Ziegelsteinen mit einer lichten Weite von 2,60 m und einer lichten Höhe von ca. 1,20 m am<br />

Gewölbescheitel und ca 0,50 m an den Kämpfern. Das Gewölbe befindet sich in einem<br />

schlechten Zustand. Eine Abdichtung des Gewölbes ist nicht vorhanden.<br />

Ein waagerechter Stahlbetonbalken schließt die beidseitig vorhandenen Stirnwände ab. Auf<br />

dem Stahlbetonbalken befinden sich Rohrgeländer aus Stahl. Die breite zwischen den<br />

Außenkanten der Stirnwände beträgt ca. 8,05 m, die Länge der Stirnwände jeweils ca. 4,50<br />

m.<br />

Die Gründung besteht – soweit ersichtlich – aus bearbeiteten Natursteinquadern.<br />

Der derzeitige Fahrbahnaufbau mit einer Gesamtdicke von ca. 20 cm besteht aus einer ca.<br />

4,5 cm dicken Asphaltbetondecke auf einer ca. 7 cm starken Asphalttragschicht. Unterhalb<br />

der Asphalttragschicht befindet sich eine Packlage, die mit einem teerhaltigen Bindemittel<br />

angesprüht wurde.<br />

Den Überbau der neuen Brücke (s. Anlage 1) bildet ein Spannbogen aus<br />

Wellstahlprofilblechen. Der Spannbogen wird auf Streifenfundamenten gegründet und erhält<br />

zur Aussteifung beidseitig Stahlbetonstreifen. Der Überbau erhält ober- und unterstrom<br />

Stirnwände aus Stahlbeton, die mittels werkseitig angeschweißten Verbundankern an den<br />

Spannbogen angeschlossen werden. Die Lastabtragung des Spannbogens erfolgt interaktiv<br />

mit der Bauwerkshinterfüllung. Diese ist daher besonders sorgfältig nach den Angaben des<br />

Spannbogenherstellers einzubauen und zu verdichten. Der Ansatz der Lasteinwirkungen<br />

erfolgt nach DIN 1045-1, Fachbericht 101, Lastmodell 1 – 3. Der Korrosionsschutz des<br />

Spannbogens besteht aus einem Herstellerseitig aufgebrachten Duplex-System aus<br />

Feuerverzinkung und Kunststoffbeschichtung.<br />

Weiterhin besteht das Bauwerk aus Flügelwänden ohne Unterschneidung. Die Flügelwände<br />

werden als Winkelstützwände ausgebildet. Zwischen Flügelwänden und Stirnwänden wird<br />

eine Raumfuge angeordnet, so dass der Überbau/Stirnwände und die Flügelwände statisch<br />

voneinander getrennte Bauteile darstellen.<br />

Die Stirn- und Flügelwände erhalten Stahlbetonkappen mit Anschlussbewehrung in den<br />

Gesimsbalken zur Lagesicherung.<br />

Alle Sichtflächen werden aus Sichtbeton mit glatter Schalung hergestellt. Die Oberseiten der<br />

Kappen erhalten einen Besenglattstrich.<br />

Überbau und Unterbauten werden flach auf dem anstehenden Mergel gegründet.<br />

Da das Bauwerk im offenen Gelände liegt, könnte die Baugrube in offener, abgeböschter<br />

Bauweise erstellt werden. Da jedoch mit hohem Grundwasserstand zu rechnen ist, lassen<br />

sich standsichere Böschungen unterhalb des Grundwasserspiegels nicht herstellen.<br />

Durch einen geeigneten Verbau oder andere Maßnahmen kann das Grundwasser und die<br />

Ausfließgefahr der Böschung kontrolliert werden.<br />

Auf Anweisung der Abteilung Umwelt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> darf das wiederherzustellende<br />

Gewässerprofil des Rockeler Baches nicht befestigt werden, um eine naturnahe Entwicklung<br />

des Gewässers nicht zu behindern.<br />

Nur im Bereich der Böschungskegel an den Widerlagerflügeln ist eine Befestigung mit<br />

Wildpflaster vorgesehen, um bei größeren Hochwasserereignissen die Böschungen zu<br />

schützen.


13<br />

Durch Bauarbeiten an der Brücke sowie am Bachbett bedingte nachteilige Veränderungen<br />

des Bachlaufes (Anlandungen, Bachbettverschmutzungen, etc.) sind zu Lasten des AN zu<br />

beseitigen.<br />

Da die Fahrbahnbreite auf der Brücke 6,50 m beträgt und ein Dachprofil mit 2,5%<br />

Querneigung erhält, ist es erforderlich die Fahrbahn auf einer Länge von jeweils ca. 40 m vor<br />

und hinter der Brücke von ca. 5,25 m auf 6,50 m aufzuweiten und höhengerecht an den<br />

Bestand anzugleichen.<br />

Die neue Fahrbahn auf der Brücke und in den Anschlussbereichen erhält folgenden Aufbau:<br />

Asphaltdeckschicht: 4 cm<br />

Asbhaltbinderschicht: 4 cm<br />

Asphalttragschicht: 10 cm<br />

Schottertragschicht: 32 cm<br />

Gesamt: 50 cm<br />

Aufgrund der Fahrbahnaufweitung ist es erforderlich die vorhandenen Böschungen<br />

umzugestalten. Dabei sind die Gräben teilweise zu verfüllen und mit<br />

Entwässerungsleitungen zu versehen.<br />

Die Entwässerung der Fahrbahn auf der Brücke erfolgt über Muldensteine und jeweils einem<br />

Ablauf vor und hinter der Brücke je Fahrstreifen. Die Abläufe werden an die neu zu<br />

erstellenden Betonrohrleitungen DN 400 bzw. an die Böschung angeschlossen.<br />

Eine Absturzsicherung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Hierzu erfolgt eine<br />

separate Ausschreibung.<br />

Zur Durchführung der Brückenabbruch- und Brückenneubau- und Straßenbauarbeiten ist die<br />

Einrichtung einer Vollsperrung gemäß Regelplan B I / 17 vorgesehen.<br />

Die Erforderlichen Umleitungen erfolgen über die K 13 und die K 27. Die Durchfahrt bis zur<br />

Baustelle ist für die Anlieger-, Liefer- und Kundenverkehr jederzeit freizugeben.<br />

2. Die straßenverkehrliche Anordnung einzuholen ist Sache des AN.<br />

3. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für das vorgesehene Bauvorhaben kein Koordinator<br />

gem. der BaustellV. bestellt werden muss. Sofern dennoch vom Auftragnehmer Beschäftigte<br />

mehrerer Arbeitgeber eingesetzt werden – hierzu zählt auch der Einsatz von<br />

Nachunternehmern ohne Beschäftigte - hat der Auftragnehmer auf seine Kosten gem. § 3<br />

der BaustellV. einen Koordinator zu bestellen. Der für den Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutz verantwortliche Koordinator ist dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> 2 Wochen vor<br />

Einrichtung der Baustelle zu benennen<br />

4. Soweit Wege und Straßen durch den Auftragnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden,<br />

sind diese im ursprünglichen Zustand in Abstimmung mit dem jeweiligen Baulastträger auf<br />

Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen.<br />

5.<br />

Die Detailpläne und Bodengutachten können bei der Abteilung Straßenbau und -<br />

unterhaltung der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Coesfeld</strong> an der Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 <strong>Coesfeld</strong>;<br />

Gebäude I, Zimmer 01 eingesehen werden.<br />

6. Die Ausführungspläne und Achsberechnungen werden dem Auftragnehmer nach<br />

Auftragserteilung in einfacher Ausfertigung übergeben. Mehrausfertigungen werden gegen


14<br />

Selbstkostenerstattung zu Verfügung gestellt.<br />

7. Die Achsabsteckung, das Aufnehmen und Zeichnen der Ur- und Ausbauprofile ist Sache<br />

des AN und hat im Einvernehmen mit dem Straßenbauamt zu erfolgen. Die Vergütung<br />

hierfür ist in die Einheitspreise einzurechnen<br />

8. Die Aufmaße sind manuell zu erstellen. Elektronisch erfasste bzw. gemessene Daten<br />

werden nicht anerkannt. Die Aufmaßarbeiten sind in Anwesenheit eines Vertreters des<br />

Auftraggebers durchzuführen und zu protokollieren. Dem Auftraggeber sind die erfassten<br />

Daten unmittelbar nach Durchführung der Vermessungsarbeiten im Original<br />

auszuhändigen.<br />

9. Soweit bekannt ist, verlaufen im Straßenkörper Deutschen Telekom AG.<br />

Der Schutz der vorhandenen und neu zu verlegenden Anlagen der Versorgungsträger<br />

gehört zur allgemeinen Verkehrssitte und wird nicht besonders vergütet. Eine Umlegung<br />

bzw. Neuverlegung von Leitungen und Anlagen ist Angelegenheit der<br />

Versorgungsunternehmen. Der AN hat den Einsatz von Fremdunternehmern für die<br />

Umlegung bzw. Neuverlegung von Versorgungsleitungen in der Baumaßnahme<br />

entschädigungslos zu dulden.<br />

10. Vom Auftraggeber werden keine Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung gestellt. Die<br />

Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle, die Überlassung zur<br />

Mitbenutzung durch sämtliche, an der Maßnahme beteiligten Firmen, sowie die Reinigung<br />

und Wiederinstandsetzung aller als Zufahrt benutzten Straßen und Wege sind Sache des<br />

Auftragnehmers. Die Kosten hierfür sind in den Pauschalpreis der entsprechenden Position<br />

einzurechnen. Entsprechende Regelungen zur Kostenbeteiligung für die Mitbenutzung<br />

obliegen dem AN.<br />

11. Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des<br />

Auftragnehmers. Plätze für die Baustelleneinrichtung und Lagerplätze werden vom<br />

Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.<br />

Materialtransporte, Zwischenlagerungen und Förderwege innerhalb der Baustelle und<br />

zwischen den Lagerplätzen werden nicht besonders vergütet.<br />

12. Die Beschilderung und Absicherung der Baustelle ist entsprechend der ZTV-SA und den<br />

RSA unter Einsatz von vollreflektierenden Verkehrszeichen einzurichten und in die<br />

entsprechende Position einzurechnen.<br />

Zum Durchkreuzen von Verkehrsschildern dürfen nur variable Abdecksysteme verwendet<br />

werden, da es beim Durchkreuzen mit Folienabdeckband zu massiven Beschädigungen der<br />

Schilderoberfläche beim Ablösen der Folien kommen kann.<br />

Die Kosten für das Vorhalten und den Betrieb sowie das laufende Umsetzen der<br />

erforderlichen Absperreinrichtungen, Verkehrssicherungsanlagen und Beschilderung der<br />

Baustelle sind vom AN zu tragen und in den Pauschalpreis der entsprechenden Position<br />

einzurechnen. Hierzu gehört auch die Beseitigung oder Unkenntlichmachung von<br />

vorhandenen Fahrbahnmarkierungen, wenn Sie bei der durch den Bauablauf bedingten<br />

Veränderung der Verkehrsführung zu Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer Anlass geben.<br />

Bei Änderung der Verkehrsführung innerhalb der Baustrecke sind die Kosten für


15<br />

Umleitungsbeschilderung ebenfalls vom AN zu tragen und in der betreffenden Position<br />

einzurechnen.<br />

Der für die Sicherungsarbeiten benannte Verantwortliche muss die deutschen<br />

Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben<br />

der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, der Absicherung sowie der<br />

Beleuchtung beherrschen und entsprechend der ZTV-SA herstellen und beurteilen können<br />

sowie der deutschen Sprache mächtig sein.<br />

13. Die durch die Baumaßnahme ggf. beeinträchtigte Oberflächenentwässerung des<br />

anschließenden Geländes ist während der Bauarbeiten im Einvernehmen mit den<br />

betreffenden Interessenten und den zuständigen Behörden durch geeignete Maßnahmen<br />

aufrecht zu erhalten, so dass eine einwandfreie Abführung des anfallenden Tagwassers im<br />

Bereich der Baustelle gewährleistet ist. Diese Leistungen gehören zu den Nebenleistungen<br />

und werden nicht gesondert berechnet.<br />

14. Vom AN beabsichtigte Auffüllungen, Aufschüttungen und Verfüllungen sowie Befestigungen<br />

von Bodensenken, tiefliegenden Wiesen, Weideflächen, Gräben, alten Tümpeln, Waldwegen<br />

und sonstigen naturbelassenen Flächen mit Bodenaushub, Bauschutt und<br />

Straßenaufbruchmaterial außerhalb einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage sind vor<br />

Bauausführung mit der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde bzw. mit der Unteren<br />

Abfallwirtschaftsbehörde des jeweiligen <strong>Kreis</strong>es abzustimmen.<br />

15. Soweit nach der Leistungsbeschreibung der Einbau bituminöser Massen nach Schichtdicken<br />

vorgesehen ist, erfolgt der Nachweis bei den Tragschichten nach Bohrkernen oder durch<br />

elektromagnetische Dickenmessung.<br />

Bei dem Nachweis der Schichtdicken durch Bohrkerne hat der AN die Bohrkerne zu<br />

entnehmen. Die Bohrkerne sind im Abstand von 100 m zu entnehmen und die Bohrlöcher<br />

sind vom AN sofort zu verfüllen und zu verdichten bzw. zu vergießen.<br />

Die Dickenmessung erfolgt gemeinsam mit einer Schieblehre oder einem anderen<br />

geeigneten Gerät. Über das Ergebnis ist unter Verwendung der in den TPD-StB<br />

vorgesehenen Formularen eine Niederschrift zu fertigen, die von beiden Parteien zu<br />

unterschreiben ist. Die Entnahme der Bohrkerne und die Verfüllung der Bohrlöcher werden<br />

nicht gesondert berechnet. Der AG behält sich vor die Ebenheit der Deckschichten mit<br />

einem Planographen zu überprüfen.<br />

Bei einem Nachweis der Schichtdicken durch elektromagnetische Dickenmessungen sind<br />

die Messstellen im Abstand von ca. 100 m nach Angabe der Bauüberwachung anzuordnen.<br />

Das Verlegen der Gegenpole mit allen erforderlichen Materiallieferungen und die Gestellung<br />

und Bedienung des Messgerätes ist Sache des AN und wird nicht besonders vergütet.<br />

Das Ergebnis der elektromagnetischen Dickenmessung ist nach dem Formblatt des TPD-<br />

StB festzuhalten.<br />

16. Für Griffigkeitsmessungen der Fahrbahndecke gelten gemäß ZTV Asphalt-Stb 07 folgende<br />

Messgeschwindigkeiten:<br />

- Innerörtlich: 40 km/h<br />

- Außerörtlich: 60 km/h<br />

17. Der Materialnachweis bei der Asphaltdeckschicht und bei den Auffahrten und<br />

Anschlüssen erfolgt nach Wiegekarten.<br />

Die Originale der Belege sind dem Beauftragten des Auftraggebers bereits bei der<br />

Auslieferung der Baustoffe zur Prüfung vorzulegen. Es werden bei der Abrechnung nur


16<br />

solche Belege anerkannt, auf denen der Beauftragte des Auftraggebers durch seine<br />

Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt hat.<br />

Der AG behält sich vor, auf den Materialnachweis durch Wiegekarten bei der<br />

Asphaltdeckschicht zu verzichten, wenn der AN ein Messgerät für die elektromagnetische<br />

Dickenmessung mit Bedienung zur Verfügung stellt.<br />

Bei fassgebundener Ware genügt als Nachweis der Lieferschein und die Fassliste mit<br />

folgenden Angaben: Fassnummer, Netto- und Bruttogewicht.<br />

Die Herstellung von provisorischen Anschlüssen, Rampen und Angleichungen, auch<br />

in Längsrichtung und zu den einzelnen Grundstücken, ist ebenso wie ihre<br />

Beseitigung eine Nebenleistung und wird nicht besonders vergütet.<br />

18. Eignungsprüfungen dürfen nur von den vom <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> zugelassenen Prüfstellen und<br />

Laborstellen durchgeführt werden. Ein Verzeichnis dieser Prüfstellen kann beim Tiefbauamt<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> eingesehen werden.<br />

19. Die Gesteinsarten Diabas und Basalt sind gemäß Anlage 1 der TRGS 517, Ausgabe Januar<br />

2007 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen<br />

mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen“) als<br />

potenziell asbesthaltig eingestuft. Das Vorhandensein dieser Gesteinsarten im<br />

Straßenoberbau kann nicht ausgeschlossen werden. Beim Fräsen der Straßenbefestigung<br />

muss daher, im unmittelbaren Nahbereich der Fräse, mit partikelförmigen Gefahrstoffen<br />

(z.B. Asbestfasern) gerechnet werden.<br />

Gemäß Abschnitt „4. Allgemeine Schutzmaßnahmen“ der TRSG 517 müssen die<br />

erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung nach §9 der<br />

Gefahrstoffverordnung durchgeführt werden. Es ist Atemschutz nach Punkt 4.13 (2) zu<br />

tragen.<br />

Die Schutzmaßnahmen sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Eine<br />

besondere Vergütung erfolgt nicht.<br />

Bei den Fräsarbeiten sind mögliche Verunreinigungen durch das Abfräsen von<br />

Fahrbahnmarkierungen zu berücksichtigen und in die entsprechenden Leistungspositionen<br />

einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.<br />

20. Soweit im Leistungstext nicht besonders darauf hingewiesen wird, beinhaltet:<br />

- Herstellen: Das Liefern, Fördern, Abladen, Zusammensetzen bis zu vertragsgerechten<br />

Fertigstellung der Leistung.<br />

- Entsorgen: Das Aufnehmen, Fördern, Abladen, Bearbeiten, Verwerten bis zur<br />

vertragsgerechten Nachweisung der ordnungsgemäßen Entsorgung und<br />

Endablagerung nach den gesetzlichen Abfallbeseitigungsvorschriften.<br />

21. Die vorstehenden Angaben befreien den Anbieter nicht von der Verpflichtung der<br />

genauen Prüfung der für das Angebot und die Durchführung der Arbeiten<br />

maßgebenden Verhältnisse.<br />

22. Die aus der Berücksichtigung der Vorbemerkungen entstehenden Kosten sind, soweit nicht<br />

anders angegeben, mit den Einheitspreisen der Leistungspositionen abgegolten.


17<br />

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Ursprungswaren aus<br />

den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen Spezifikationen<br />

nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und<br />

Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau<br />

(Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit) gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der<br />

Nachweis obliegt dem Bieter mit Angebotsabgabe.<br />

Siehe auch Ziffer 5 des <strong>Angebotsschreiben</strong>s.<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen:<br />

FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.<br />

Konrad-Adenauer-Straße 13, 50996 Köln<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag<br />

Hohe Straße 39, 44139 Dortmund<br />

Es gelten alle in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ unter „Mindestanforderungen<br />

für Nebenangebote“ aufgeführten technischen Regelwerke, Allgemeine Rundschreiben<br />

Straßenbau (ARS) und Erlasse.<br />

Zusätzlich dazu gilt die/das:<br />

ZTV Verm-StB 01<br />

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen-<br />

und Brückenbau<br />

Ausgabe 2001<br />

Bezugsquelle: FGSV<br />

ARS 11/2012<br />

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2012 vom 08.08.2012<br />

Änderungen und Ergänzungen der TL Bitumen-StB 07<br />

der TL Asphalt-StB 07<br />

der ZTV-Asphalt-StB 07<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag


<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />

LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />

Seite 18<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01 Bau einer Brücke im Zuge der K 34, AN 5<br />

01.01 Baustelleneinrichtung + Verkehrssicherung<br />

01.01.0001 Psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Geraete, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur<br />

vertragsgemaessen Durchfuehrung der Bauleistungen erforderlich<br />

sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen<br />

und - soweit der Geraeteeinsatz nicht gesondert berechnet<br />

wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der<br />

dafuer notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen<br />

Anlagen herstellen. Baubueros, Unterkuenfte, Werkstaetten,<br />

Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren,<br />

aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-,<br />

Fernsprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen<br />

und dgl. fuer die Baustelle, soweit erforderlich,<br />

herstellen. Bei Bedarf Zufahrtswege zur Baustelle sowie<br />

Lagerplaetze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im<br />

Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl.<br />

Beseitigen von Aufwuchs fuer die Baustelleneinrichtung,<br />

soweit erforderlich, ausfuehren. Flaechen beschaffen,<br />

sofern die vom AG zur Verfuegung gestellten nicht ausreichen.<br />

Kosten fuer Vorhalten, Unterhalten und Betreiben<br />

der Geraete, Anlagen und Einrichtungen einschl.<br />

Mieten, Pacht, Gebuehren und dgl. werden nicht mit dieser<br />

Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden<br />

Teilleistungen verguetet. Soweit nicht fuer<br />

bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen) fuer das<br />

Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis<br />

enthalten sind, gilt die Pauschale<br />

fuer alle Leistungen<br />

saemtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses.<br />

01.01.0002 Psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Baustelle von allen Geraeten, Anlagen, Einrichtungen<br />

und dgl. raeumen. Benutzte Flaechen und Wege entsprechend<br />

dem urspruenglichen Zustand unter Wahrung der<br />

landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemaess herrichten.<br />

Verunreinigungen beseitigen. Soweit nicht fuer<br />

bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen) fuer das<br />

Raeumen der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis<br />

enthalten sind, gilt die Pauschale<br />

fuer alle Leistungen<br />

saemtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses.<br />

01.01.0003 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrs-<br />

regelung nach StVO bei Bauarbeiten auf einbahnigen


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LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />

Seite 19<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

Straßen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen,<br />

betreiben und ständig unterhalten, umsetzen und abbau-<br />

en.<br />

60 v.H. der Pauschale werden nach dem betriebsfertigen<br />

Aufbau, der Rest nach Abbau der Verkehrssicherungs-<br />

einrichtungen vergütet.<br />

Verkehrssicherung an Arbeitsstelle und Umleitungsstrekke.<br />

Verkehrssicherung mit elektrischen Warnleuchten und<br />

elektrischer Beleuchtung am jeweiligen Anfang der<br />

Baustelle.<br />

Ausführung nach dem vom AN erstellten und vom AG und der<br />

zuständigen Straßenverkehrsbehörde genehmigten<br />

Verkehrszeichenplan.<br />

Die Pauschale gilt für alle Leistungen sämtlicher<br />

Abschnitte des Leistungsverzeichnisses.<br />

Verkehrssicherung durch Vollsperrung gemäß RSA-Regelplan<br />

'B I / 17 '<br />

Einrichtung einer gegenläufigen Umleitung über die K13<br />

und die K 27.<br />

01.01.0004 5,000 St .............................. ..............................<br />

Bäume fällen, höchstens 0,25 m über dem Erdboden<br />

absägen. Wurzelstock roden.<br />

5 Stämme aus 1 gemeinsamen Wurzelstock.<br />

Gemessen wird derDurchmesser 1 m über dem Erdboden.<br />

Durchmesser über 0,1 bis 0,3 m.<br />

Gesamtes Holz der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />

Wurzelstöcke der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />

Schlagabraum der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />

01.01 Baustelleneinrichtung + Verkehrssicherung ..............................


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LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />

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Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.02 Ausführungsunterlagen<br />

Die geprüften Ausführungspläne sind spätestens 2 Wochen<br />

vor dem geplanten Ausführungsbeginn dem Auftraggeber<br />

zur Freigabe vorzulegen.<br />

01.02.0001 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Prüffähige Ausführungsunterlagen des Bauwerks wie<br />

Standsicherheitsnachweise mit den erforderlichen<br />

Ausführungszeichnungen nach den ZTV-ING anfertigen und<br />

evtl erforderliche örtliche Aufnahmen durchführen.<br />

Die Ausführungsunterlagen sind durch einen staatlich<br />

anerkannten Prüfingenieur zu prüfen. Die Prüfung wird<br />

nicht gesondert vergütet.<br />

Ohne Lieferung der zugehörigen Originale.<br />

Die Bestandsunterlagen werden gesondert vergütet.<br />

Lastmodelle gemäß Din 1045-1, Fachbericht 101.<br />

Anforderungsklasse B gemäß DIN 1045-1, Fachbericht 102.<br />

Einstufung ohne Nachweis nach STANAG 2021 für<br />

1-spurigen Verkehr mit Räder- u. Gleiskettenfahrzeugen<br />

MLC 100 und für 2-spurigen Verkehr mit Räder- u.<br />

Gleiskettenfahrzeugen MLC 50.<br />

Geprüfte Standsicherheitsnachweise, DV-Ausdrucke und<br />

Ausführungszeichnungen in jeweils 3-facher Ausfertigung<br />

liefern.<br />

01.02.0002 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Bestandsübersichtszeichnungen mittels CAD-System gemäß<br />

ZTV-ING Teil 1, Abschn. 2.4.2 herstellen und dem AG im<br />

Original und als Datei im DXF-Format einschl.<br />

DXF-Datenaustausch-Übergabeformular.<br />

Übergabe der DXF-Datei auf CD-ROM.<br />

01.02.0003 1,000 St .............................. ..............................<br />

Bauwerksdaten mit einem Erfassungsprogramm auf der<br />

Datenbasis der ASB-ING erfassen.<br />

Vorhandene digitalisierte Bilder, Pläne und Dokumente<br />

einbinden. Ausdruck des Bauwerksbuches aus den<br />

erfassten Daten (1-fach).<br />

Übergabe der Daten an den AG im MDB-Format (MS-Access)<br />

auf CD-ROM.


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Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.02 Ausführungsunterlagen ..............................


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Seite 22<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.03 Fremdüberwachung<br />

01.03.0001 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Fremdüberwachung des Einbaus von Betonen der<br />

Überwachungsklasse 2 durch eine anerkannte<br />

Überwachungsstelle.<br />

Die beauftragte Überwachungsstelle ist dem AG vor Baubeginn<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

01.03 Fremdüberwachung ..............................


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Seite 23<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.04 Vorbereiten des Baugeländes + Herstellen der Baugrube<br />

01.04.0001 3,000 St .............................. ..............................<br />

Leitpfosten abbauen einschließlich der erforderlichen<br />

Erdarbeiten. Pfostenlöcher entsprechend der sie umgebenden<br />

Fläche schließen.<br />

Abbauteil = Eingrableitpfosten(2 )/ Stationszeichen(1).<br />

Material innerhalb der Baustelle sortiert nach Unterlagen<br />

des AG lagern.<br />

01.04.0002 50,000 m3 .............................. ..............................<br />

Oberboden mit geringen Bauschuttresten einschließlich<br />

Vegetationsdecke<br />

abtragen.<br />

Neigungsverhältnis der Abtragsflächen von 0 bis 1:1<br />

Dicke des Abtrages 10 bis 30 cm.<br />

Oberboden fördern und in der Nähe der Baustelle auf<br />

Flächen des AN lagern.<br />

Unrat vorher und während der Arbeiten aussondern.<br />

Unrat in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle<br />

entfernen.<br />

Ansaat und Mähen einer Decksaat werden gesondert vergütet.<br />

Oberboden in regelmäßig geformten Mieten locker<br />

aufsetzen.<br />

Andecken des Oberbodens wird gesondert vergütet.<br />

Überschüssigen Oberboden in Eigentum des AN übernehmen<br />

und von der Baustelle entfernen.<br />

Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.<br />

01.04.0003 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Bauwerk nach Unterlagen des AG (Anlage 2) abbrechen.<br />

Bauteil = Gewölbebrücke.<br />

Material = Ziegelmauerwerk / Stahlbeton.<br />

Gewölbebrücke mit Stirnwänden aus künstl. Steinen.<br />

Strirnwände mit Stahlbetobalken und Holmgeländer aus<br />

Stahlrohr.<br />

Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />

Für überwachungsbedürftigen Abfall vereinfachten<br />

Entsorgungsnachweis führen.<br />

01.04.0004 Psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Bachumleitung nach Wahl des AN entsprechend hydraulischen<br />

und bautechnischen Erfordernissen herstellen,<br />

vorhalten, unterhalten und beseitigen.<br />

Ggf. erf. Erdarbeiten sowie Fangedämme werden nicht


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Seite 24<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

gesondert berechnet.<br />

Durchfluss ca. 1,5 m³/s<br />

01.04.0005 1,000 St .............................. ..............................<br />

Anlage fuer Wasserhaltung zum Freihalten der Baugrube<br />

von Bodenwasser nach geologischen und hydraulischen Erfordernissen<br />

entsprechend den Angaben in der Baubeschreibung<br />

sowie zum schadlosen Ableiten des gefoerderten<br />

Wassers einsetzen. Der Einsatz umfasst das betriebsbereite<br />

Aufbauen, Umbauen bzw. Umsetzen innerhalb<br />

einer Baugrube und das Abbauen. Erforderliche Erdarbeiten,<br />

Wasserfassungen, Zu- und Ableitungen, Sand- und<br />

Schlammfaenge, Reserveeinrichtungen (ausgenommen Notstromanlage)<br />

werden nicht gesondert berechnet.<br />

Einsatzstelle = Baugrube fuer Bauwerk.<br />

Vorhalten und Betreiben (einschl. Probebetrieb) werden<br />

nicht gesondert berechnet.<br />

Wasserfassung nach Wahl des AN.<br />

Foerderdurchfluss bis 30 m3/h,<br />

geodaetische Foerderhoehe ab Baugrubensohle bis 7,50 m.<br />

Ableitung nach Wahl des AN zum Vorfluter herstellen.<br />

Entfernung zum Vorfluter max. 25 m,<br />

Vorfluter = Gewaesser.<br />

01.04.0006 250,000 m3 .............................. ..............................<br />

Boden für Baugrube ausheben.<br />

Boden-/Felsklassen Klassen 3 bis 6.<br />

Baugrube für gesamtes Bauwerk.<br />

Baugrubentiefe über 3 bis 4 m ab OK Fahrbahn Bestand.<br />

Aushub in Eigentum des AN übernehmen und einer<br />

Wiederverwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />

01.04.0007 40,000 m .............................. ..............................<br />

Verbau für Baugrube entsprechend statischen und konstruktiven<br />

Erfordernissen herstellen.<br />

Bodenverhältnisse sind in Baugrundunterlagen angegeben.<br />

Abgerechnet wird nach Länge in der Achse des Verbaues,<br />

horizontal.<br />

Baugrube für gesamtes Bauwerk.<br />

Baugrubentiefe über 3 bis 4 m.<br />

Art des Verbaues nach Wahl des AN.<br />

Verbau vorhalten, ausbauen und von der Baustelle entfernen.


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LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />

Seite 25<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.04.0008 4,000 m3 .............................. ..............................<br />

Schotter (HKS) zur Stabilisierung der Baugrubensohle<br />

liefern und Einbauen.<br />

Einbaudicke 20cm.<br />

Körnung 0/45<br />

Material = Hartkalkstein<br />

Lagenweise verdichten.<br />

Einbau in 2 Lagen, DPr>= 100 v. H.<br />

Abrechnung nach Auftragsprofilen.<br />

01.04 Vorbereiten des Baugeländes + Herstellen der Baugrube ..............................


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Seite 26<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.05 Brückenbauarbeiten<br />

01.05.0001 2,500 m3 .............................. ..............................<br />

Beton für Sauberkeitsschicht einschließlich ggf. erforderlicher<br />

Schalung nach Zeichnung herstellen.<br />

Ggf. erforderliche Schalung vorhalten und beseitigen.<br />

Druckfestigkeitsklasse C12/15.<br />

Expositionsklasse X0.<br />

Dicke = 10 cm.<br />

01.05.0002 13,500 m3 .............................. ..............................<br />

Bewehrten Beton einschließlich Schalung nach<br />

Zeichnung herstellen.<br />

Schalung vorhalten und beseitigen.<br />

Bewehrung wird gesondert vergütet.<br />

Bauteil = Fundamente für Spannbogen und Flügelwände.<br />

Art der Verwendung = Stahlbeton.<br />

Druckfestigkeitsklasse C30/37.<br />

Expositionsklasse XC2.<br />

01.05.0003 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Spannbogen aus Wellstahlprofilen herstellen.<br />

Wellung = 200 x 55.<br />

Plattendicke = 5 mm.<br />

Spannweite = 4.77 m.<br />

Höhe = 1.65<br />

Kreuzungswinkel = 100 gon.<br />

Länge= 7,60 m<br />

Korrosionsschutz = Duplex-System aus Feuerverzinkung und<br />

Beschichtung auf Epoxydharzbasis (Schichtdicke 2 x 120 mm).<br />

Einschließlich aller erforderlichen Verbindungsmittel.<br />

Einschließlich Transport, Abladen und aller erforderlichen<br />

Geräte zum lage- und höhengerechten Einbau.<br />

01.05.0004 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />

Verguss der Fundamentaussparrungen für Spannbogen<br />

herstellen.<br />

Material = geeigneter Mörtel nach Angabe des<br />

Spannbogen-Herstellers des .


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Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

Bei der Herstellung der Spannbogenhinterfüllung sind<br />

die ZTV E-StB sowie das "Merkblatt über den Einfluß der<br />

Hinterfüllung auf Bauwerke" (Insbesondere hinsichtlich<br />

der geeigneten Böden) und zusätzlich die Statik und<br />

ggf. weitere Angaben des Spannbogen-Herstellers zu<br />

beachten.<br />

01.05.0005 180,000 m3 .............................. ..............................<br />

Material liefern und als Bauwerkshinterfüllung profilgerecht<br />

einbauen und lagenweise verdichten.<br />

Einschließlich Herstellung des Planums für Fahrbahn.<br />

Die Statik und ggf. weitere Angaben des<br />

Spannbogen-Herstellers zur Hinterfüllung sind zu<br />

beachten!<br />

Hinterfüllung für Spannbogen.<br />

Gesamter Hinterfüllbereich.<br />

Material = grobkörniger Sand.<br />

Verdichtungsgrad Dpr= 100%<br />

Verformungsmodul auf Planum für Fahrbahn Ev2= 45 MN/m<br />

Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />

01.05.0006 10,000 m3 .............................. ..............................<br />

Bewehrten Beton einschließlich Schalung nach<br />

Zeichnung herstellen.<br />

Schalung vorhalten und beseitigen.<br />

Bewehrung wird gesondert vergütet.<br />

Bauteil = Kämpfer für Wellstahlprofil-Spannbogen.<br />

Art der Verwendung = Stahlbeton.<br />

Druckfestigkeitsklasse C30/37.<br />

Expositionsklasse XC2.<br />

Die sichtbaren Betonflächen sind unter Berücksichtigung<br />

des zukünftigen Geländes bei einer Einbindetiefe von<br />

0,30m in Sichtbeton herzustellen.<br />

Sichtbetonflächen werden nicht gesondert vergütet.<br />

01.05.0007 16,500 m3 .............................. ..............................<br />

Bewehrten Beton einschließlich Schalung nach<br />

Zeichnung herstellen.<br />

Schalung vorhalten und beseitigen.<br />

Bewehrung und Traggerüst werden gesondert vergütet.


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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

Bauteil = Flügelwände und Stirnwände.<br />

Art der Verwendung = Stahlbeton.<br />

Druckfestigkeitsklasse C30/37.<br />

Expositionsklasse 'XC3, XF3 '<br />

Sichtflächenschalung = glatte Schalung.<br />

01.05.0008 9,000 m .............................. ..............................<br />

Bauwerksfuge in vier getrennten Abschnitten herstellen.<br />

Fugenbänder, Fugeneinlagen und Fugenabschlussband<br />

einbauen.<br />

Stöße und Verbindungen im Herstellerwerk verschweissen<br />

bzw. vulkanisieren.<br />

Fuge zwischen Stirn- und Flügelwand.<br />

Raumfuge nach RiZ-ING "Fug 1", Bild 2 ausbilden.<br />

Fugenabschluss luftseitig nach RiZ-ING "Fug 1", Bild 5.<br />

Dicke des Bauteiles = 50 cm.<br />

Fugeneinlage gemäß ZTV-ING Teil 3, Abschn. 3.<br />

Fugenband und Fugenabschlussband aus Elastomer.<br />

01.05.0009 1,000 St .............................. ..............................<br />

Jahreszahl-Matrize nach RIZ "Jahr 1" herstellen.<br />

Lieferung und Einbau der wiederverwendbaren,<br />

elastischen Matrize in Flügelwand.<br />

Die Matrize verbleibt im Eigentum des AN.<br />

01.05.0010 5,500 m3 .............................. ..............................<br />

Bewehrten Beton einschließlich Schalung nach<br />

Zeichnung herstellen.<br />

Schalung vorhalten und beseitigen.<br />

Bewehrung und Traggerüst werden gesondert vergütet.<br />

Bauteil = Kappen.<br />

Art der Verwendung = Stahlbeton.<br />

Druckfestigkeitsklasse C25/30 LP.<br />

Zusatzmittel = Luftporenbildner.<br />

Expositionsklasse XF4, XC4 und XD3.<br />

Sichtflächenschalung der Gesimse = glatte Schalung<br />

Kappenoberseiten mit Besenstrich (Rosshaar) versehen.<br />

01.05.0011 6,000 m .............................. ..............................<br />

Fuge in Kappen in vier getrennten Teilabschnitten<br />

herstellen. Fugeneinlagen und Fugenabschlussband<br />

einbauen. Stöße und Verbindungen im Herstellerwerk<br />

verschweißen bzw. vulkanisieren..


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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

Fuge in Kappe nach RiZ "Fug 3" ausbilden.<br />

Luftseitiger Fugenabschluß nach RiZ "Fug 1", Bild 5.<br />

Mittlere Dicke des Bauteiles über 20 bis 30 cm.<br />

Fugeneinlage gemäß ZTV-ING Teil 3, Abschn. 3.<br />

Ohne untenliegendes Fugenband.<br />

Fugenabschlussband aus Elastomer.<br />

01.05.0012 5,500 t .............................. ..............................<br />

Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven<br />

Erfordernissen liefern einbauen.<br />

Bauteil = Bauwerk.<br />

Stahlsorte BSt 500 S.<br />

01.05 Brückenbauarbeiten ..............................


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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.06 Straßenbauarbeiten<br />

01.06.0001 85,000 m .............................. ..............................<br />

Streifen aus Pflastersteinen aus Beton in zwei<br />

getrennten Teillängen aufnehmen.<br />

Einschließlich Aufbruch des Unterbetons.<br />

Fahrbahneinfassung.<br />

Pflastersteine ca. 15x15x25 cm.<br />

Breite des Streifen 1 Reihe.<br />

Steine und Aufbruchgut einer Verwertung nach Wahl des<br />

AN zuführen.<br />

01.06.0002 240,000 m2 .............................. ..............................<br />

Asphalt fräsen, Material aufnehmen und von der<br />

Baustelle entfernen.<br />

Asphaltbefestigung auf Unterlage aus pechhaltiger<br />

Asphalttragschicht.<br />

Flächen = Fahrbahn.<br />

Breite der Fläche über 200 cm.<br />

Frästiefe = 8 cm.<br />

Die Vermischung mit pechhaltigem Material ist durch<br />

geeignete Maßnahmen, wie z. B. fräsen in mehreren<br />

Teilschichten, zu vermeiden.<br />

Material der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />

Das abgetragene pechhaltige Material ist unverzüglich<br />

von der Baustelle zu entfernen und einer geordneten<br />

Entsorgung zuzuführen.<br />

Die Vermischung mit nicht pechhaltigen Materialien ist<br />

zu vermeiden.<br />

Sollte eine Zwischenlagerung unumgänglich sein, ist das<br />

Material zuverlässig vor Wasserzutritt zu schützen.<br />

Dabei ist das Material auf wasserdichter Unterlage mit<br />

Sickerwasserfassung -die geordnet zu entsorgen ist- zu<br />

lagern.<br />

01.06.0003 35,000 m3 .............................. ..............................<br />

Pechhaltige Straßenbefestigung in unterschiedlichen<br />

Stärken lösen, laden und einer ordnungsgemäßen<br />

Entsorgung zukommen lassen.<br />

Fläche = Fahrbahn<br />

PAK-Gehalt nach EPA = 140 mg/kg (Verwertungsklasse B/C


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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

gem. RuVA-StB 05)<br />

Dicke über 10 bis 15 cm.<br />

Das an der Entsorgungsanlage angeliefert Material<br />

ist durch Wiegescheine nachzuweisen.<br />

Die Kosten für die Entsorgung des Materials ist in<br />

diese Position einzurechnen.<br />

Abrechnung erfolgt nach Abtragsprofilen<br />

01.06.0004 250,000 m2 .............................. ..............................<br />

Schottertragschicht aus Baustoffgemisch für<br />

Schottertragschichten in zwei getrennten Teilflächen<br />

herstellen.<br />

In Verkehrsflächen der Bauklassen III<br />

Auf Bauwerkshinterfüllung<br />

Baustoffgemisch 0/45.<br />

Verdichtungsgrad DPr >= 100 v.H.<br />

Verformungsmodul Ev2 = 150 MN/m2<br />

Einbaudicke 32 cm.<br />

Hartkalkstein ohne RC-Material.<br />

01.06.0005 250,000 m2 .............................. ..............................<br />

Asphalttragschicht aus Asphaltmischgut AC 32 T S in<br />

Fahrbahn vor, hinter und auf Brücke herstellen.<br />

In Verkehrsflächen der Bauklasse III.<br />

Einbaudicke = 10 cm.<br />

Bindemittel = 30/45.<br />

Erschwernissen infolge Arbeiten bis an<br />

Kappen, Fugen und Abschlussprofilen.<br />

Die Verwendung von bis zu 30% Asphaltgranulat im<br />

Mischgut ist zulässig<br />

01.06.0006 250,000 m2 .............................. ..............................<br />

Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes<br />

aufsprühen.<br />

In Verkehrsflächen der Bauklassen SV, I bis III.<br />

Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.<br />

Bindemittel = C60BP1-S.<br />

Bindemittelmenge = 300 g/m2.<br />

Vor Einbau Asphaltbinderschicht.<br />

01.06.0007 250,000 m2 .............................. ..............................<br />

Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC 16 B S<br />

profilgerecht einbauen und verdichten.


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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

In Verkehrsflächen der Bauklasse III.<br />

Einbaudicke = 4,0 cm<br />

Einbau in Fahrbahn vor und hinter der Brücke.<br />

Einbau zwischen Bordanlagen/Rinnen und Fahrbahn.<br />

Einbaubreite über 5,50 m bis 6,0 m<br />

Bindemittel = 30/45.<br />

Asphaltmischgut ohne Verwendung von Asphaltgranulat.<br />

01.06.0008 250,000 m2 .............................. ..............................<br />

Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes<br />

aufsprühen.<br />

In Verkehrsflächen der Bauklassen SV, I bis III.<br />

Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.<br />

Bindemittel = C60BP1-S.<br />

Bindemittelmenge = 300 g/m2.<br />

Vor Einbau Asphaltbetondeckschicht.<br />

01.06.0009 250,000 m2 .............................. ..............................<br />

Asphaltdeckschicht aus AC 11 D S profilgerecht einbauen<br />

und verdichten.<br />

In Verkehrsflächen der Bauklassen III.<br />

Einbaudicke 4,0 cm<br />

Bindemittel = 50/70.<br />

Fahrbahn.<br />

Edelsplitt = Diabas<br />

Einbau zwischen Bordanlagen/Rinnen und Fahrbahn<br />

Einbau in Fahrbahn vor, hinter und auf der Brücke<br />

Auf Bauwerk mit Erschwernissen infolge Arbeiten bis an<br />

Kappen, Fugen und Abschlussprofilen.<br />

Einbaubreite über 5,50 m bis 6,0 m<br />

Asphaltmischgut ohne Verwendung von Asphaltgranulat.<br />

01.06.0010 250,000 m2 .............................. ..............................<br />

Oberfläche der Asphaltbetondecke bearbeiten.<br />

Abstreumaterial auf die noch heiße Oberfläche<br />

aufbringen, mit glatter Walze andrücken,<br />

Materialmenge = 1 bis 2 kg/m2.<br />

Edelsplitt 2/5 mm gewaschen.<br />

Mineralstoff aus Diabas.<br />

Der Mineralstoff muss den Anforderungen der ZTV- BEA<br />

98, Kapitel 1.4 und 3.1, genügen.<br />

Erkaltete Decke abkehren. Nicht gebundenes und gelöstes<br />

Material in Eigentum des AN übernehmen und von der<br />

Baustellen entfernen.


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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.06.0011 12,000 t .............................. ..............................<br />

RC- Material 0/22 oder gleichwertiges Materialgemisch<br />

frei Baustelle liefern, in 4 cm Stärke und ca. 120 cm<br />

breit auf die Bankette (Pos. 01.07.0006) aufbringen und<br />

verdichten.<br />

Abrechnung erfolgt nach vom AG anerkannten<br />

Originalwiegekarten.<br />

01.06.0012 32,000 m .............................. ..............................<br />

Fuge in der Asphaltdeckschicht in zwei nicht zusammenhängenden<br />

Teillängen herstellen.<br />

Fugenspalt säubern und ggf. trocknen. Wandungen mit<br />

geeignetem Voranstrich versehen.<br />

Trennstreifen einlegen.<br />

Fugenmasse gem. TL Fug StB<br />

Fuge 'Längsfuge Fahrbahn/Beton-Muldensteine'<br />

Material 'gem ZTV Fug-StB 01<br />

Fugenbreite '2 cm '<br />

Fülltiefe '4,0cm '<br />

01.06.0013 12,000 m .............................. ..............................<br />

Anschlüsse in Dicke der Asphaltdeckschicht mit<br />

faserverstärter, polymermodifizierter Bitumenmasse in<br />

zwei nicht zusammenhängenden Teillängen herstellen.<br />

Vor dem Einbau der Bitumenmasse vorhandene Wandungen<br />

abkanten, anrauhen, säubern, soweit erforderlich<br />

trocknen. Bitumenmasse auf Nahtflanke vollflächig<br />

auftragen. Die Herstellerangaben zur Verarbeitung sind<br />

einzuhalten.<br />

Anschluss quer.<br />

Dicke der Deckschicht 4,0 cm.<br />

Breite der Naht ca. 10 mm.<br />

Verarbeitungsmenge: mindestens 150 g/m.<br />

Ausführung an den Übergängen neu/Bestand der<br />

Asphaltdeckschicht vor und hinter der Brücke.<br />

Die Nähte sind nach dem Merkblatt "Schichtenverbund,<br />

Nähte, Anschlüsse und Randausbildung von<br />

Verkehrsflächen aus Asphalt" (M SNAR) herzustellen.<br />

01.06 Straßenbauarbeiten ..............................


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Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.07 Gelände wiederherstellen + Entwässerungsarbeiten<br />

01.07.0001 12,000 m .............................. ..............................<br />

Bordsteine aus Beton in vier nicht zusammenhängenden<br />

Teillängen setzen..<br />

Bordsteine an Brücke nach Zeichnung setzen.<br />

Steine mit engen Fugen versetzen.<br />

Rückenstütze aus Beton C12/15 bis 10 cm unter OF Bordstein,<br />

15 cm breit, herstellen.<br />

Unterbeton C12/15, 10 bis 14 cm dick, herstellen.<br />

Erforderliche Erdarbeiten ausführen.<br />

01.07.0002 34,000 m .............................. ..............................<br />

Rinne aus Formsteinen in zwei getrennten Teillängen<br />

herstellen.<br />

Rinne zwischen Fahrbahn und Schrammborden.<br />

Muldensteine, Breite = 30 cm.<br />

Unterbeton C 12/15, Dicke = 20 cm.<br />

Fugenbreite über 8 bis 12 mm.<br />

Fugen mit geeignetem kunststoffmodifizierten<br />

Werktrockenmörtel mit hohem Frost-/Tausalzwiderstand<br />

auf gesamter Fugenhöhe (min. 2/3 Steinhöhe) verfüllen.<br />

01.07.0003 250,000 m3 .............................. ..............................<br />

Material liefern und zur Herstellung der Böschungskegel<br />

und Böschungen sowie der Grabenverfüllung profilgerecht<br />

lagenweise einbauen und verdichten.<br />

Material = grobkörniger Boden.<br />

Verdichtungsgrad Dpr= 97%.<br />

Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />

01.07.0004 50,000 m2 .............................. ..............................<br />

Wildpflaster aus Naturstein in verschiedenen<br />

Teilflächen herstellen, Steine bruchrauh,<br />

verwitterungsbeständig, Aufsichtsfläche min.<br />

0,06 m2, min. 15 cm dick. Erdarbeiten werden nicht<br />

gesondert vergütet.<br />

Ausführung auf Böschungskegeln an Widerlagerflügeln<br />

Material = Sandstein.<br />

Fugen max. 5 cm breit.<br />

Pflasterbett aus Zementmörtel herstellen, Dicke in verdichtetem<br />

Zustand 10 cm.<br />

Fugen mit Zementmörtel verfüllen und bis auf 5 cm Tiefe<br />

freilassen.


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Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.07.0005 150,000 m3 .............................. ..............................<br />

Material liefern und zur Wiederherstellung des<br />

Gewässerprofils profilgerecht lagenweise einbauen und<br />

verdichten.<br />

Material = grobkörniger Sand.<br />

Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />

01.07.0006 12,000 m³ .............................. ..............................<br />

Steinschüttung aus Wasserbausteinen herstellen.<br />

Lose Steinschüttung zur Uferbefestigung.<br />

Grobe Wasserbausteine, Kantelänge min. 25 cm<br />

Profilgerecht nach Zeichnung des AG einbauen<br />

Neigung 1:1,5.<br />

Ausführung einschließlich erforderlicher Erdarbeiten.<br />

Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />

01.07.0007 4,000 m .............................. ..............................<br />

Entwässerungsrohrleitung abbrechen.<br />

Entwässerungsrohrleitung unter Feldzufahrt<br />

Feldzufahrt unbefestigt.<br />

Dicke der Überdeckung über 50 bis 80 cm.<br />

Einschließlich aller erforderlichen Erdarbeiten in<br />

Bodenklassen 3 bis 5.<br />

Rohr DN über 250 bis 500.<br />

Rohr aus Stahlbeton.<br />

Bettung aus Beton bis 20 cm Dicke abbrechen.<br />

Fließsohlentiefe bis 1,25 m.<br />

Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />

01.07.0008 50,000 m .............................. ..............................<br />

Entwässerungsrohrleitung in drei getrennten Teillängen<br />

aus Betonrohren nach statischen und konstruktiven<br />

Erfordernissen nach DIN EN 1610 herstellen.<br />

Entwässerungsrohrleitung für Straßenseitengraben.<br />

Erforderliche Erdarbeiten in Boden Klasse 3 bis Klasse<br />

5 ausführen.<br />

Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert<br />

vergütet.<br />

Rohr DN 400.<br />

Rohr aus Beton nach DIN 4032, Form KFW-M.<br />

Rohrverbindung mit fest eingebauter Gleitdichtung.<br />

Bettung nach DIN EN 1610, Typ 1.<br />

Einschließlich geeignetem Bettungsmaterial.<br />

Fließsohlentiefe bis 1,25 m.


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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

Überdeckungshöhe bis 1 m.<br />

01.07.0009 10,000 m .............................. ..............................<br />

Entwässerungsrohrleitung aus Betonrohren nach statischen und<br />

konstruktiven Erfordernissen nach DIN EN 1610 herstellen.<br />

Entwässerungsrohrleitung unter Feldzufahrt.<br />

Erforderliche Erdarbeiten in Boden Klasse 3 bis Klasse 5<br />

ausführen.<br />

Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert<br />

vergütet.<br />

Rohr DN 400.<br />

Rohr aus Beton nach DIN 4032, Form KFW-M.<br />

Rohrverbindung mit fest eingebauter Gleitdichtung.<br />

Bettung nach DIN EN 1610, Typ 1.<br />

Einschließlich geeignetem Bettungsmaterial.<br />

Fließsohlentiefe über 1,00 m bis 1,50 m.<br />

Überdeckungshöhe bis 1 m.<br />

01.07.0010 8,000 St .............................. ..............................<br />

Böschungsstück einbauen. Vergütet wird der Mehraufwand<br />

gegenüber der bis zur unteren Vorderkante des<br />

Böschungsstückes durchgemessenen Rohrleitung.<br />

Rohr DN 400.<br />

Material = Beton.<br />

Neigung des Anlaufs 1 zu 1,5.<br />

01.07.0011 50,000 m3 .............................. ..............................<br />

Material liefern, profilgerecht einbauen und verdichten.<br />

Material = Grobkörniger Boden.<br />

Einbaustelle = verschiedene Leitungsgräben und<br />

Feldzufahrt.<br />

Das Herstellen des Planums wird nicht gesondert<br />

vergütet.<br />

Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />

01.07.0012 4,000 St .............................. ..............................<br />

Straßenablauf aus Betonfertigteilen nach DIN 4052 einbauen.<br />

Einschließlich aller erforderlichen Erdarbeiten.<br />

Fugen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 dichten<br />

und glattstreichen. Aufsatz wird gesondert vergütet.<br />

Boden Form 1a, Abfluss im Boden.<br />

Schaft, Form 5c (195 mm hoch.<br />

Zwei Zwischenteile Form 6b (je 195 mm hoch.


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Seite 37<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

Auflagering Form 10b (für rechteckige Aufsätze).<br />

Auflager aus Beton C 8/10, 10 cm dick, herstellen.<br />

01.07.0013 4,000 St .............................. ..............................<br />

Aufsatz für Straßenablauf nach DIN 1229 aufsetzen.<br />

Klasse C 250, Ausführung nach DIN 19 594, 300x500, mit<br />

Schlitzweite 34,5 mm.<br />

Verzinkter Eimer nach DIN 4052, Form B 1.<br />

Aufsatz zunächst provisorisch auflegen und entsprechend<br />

Bauablauf Zug um Zug bis auf planmäßige Höhe setzen.<br />

01.07.0014 10,000 m .............................. ..............................<br />

Anschlussleitung zum zur Sammelrohrleitung bzw. Graben<br />

nach statischen und konstruktiven Erfordernissen nach<br />

DIN EN 1610 in zwei getrennten Teilstücken herstellen.<br />

Einschließlich aller erforderlichen Erdarbeiten.<br />

Anschluss an. Sammelrohrleitung bzw. Graben sowie<br />

Formstücke werden gesondert vergütet.<br />

Rohr DN 150.<br />

Rohr aus Steinzeug nach DIN EN 295.<br />

Rohrverbindung nach Wahl des AN.<br />

Bettung nach DIN EN 1610, Typ 1.<br />

Fließsohlentiefe über 1,25 bis 1,75 m.<br />

Überdeckungshöhe über 0,75 bis 1,25 m.<br />

01.07.0015 4,000 St .............................. ..............................<br />

Formstück in Rohrleitung einbauen. Vergütet wird der<br />

Mehraufwand für den Einbau des Formstückes gegenüber<br />

der bis zur Innenfläche der Sammelrohrleitung durchgemessenen<br />

Rohrleitung.<br />

Formstück = Bogen DN 150.<br />

Material = Steinzeug.<br />

Durchgangsrohr DN 150.<br />

01.07.0016 3,000 St .............................. ..............................<br />

Rohranschluss an Sammelrohrleitung herstellen, Anschluss<br />

dichten. Vergütet wird der Mehraufwand für das<br />

Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller<br />

Pass- und Sattelstücke gegenüber der bis zur<br />

Innenfläche der Sammelrohrleitung durchgemessenen<br />

Rohrleitung.<br />

Rohr DN der Anschlussleitung 150.<br />

Anschlussleitung aus Steinzeug.<br />

Sammelleitung aus Beton.


<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />

LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />

Seite 38<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

Öffnung für Rohranschluss durch Bohren herstellen.<br />

01.07.0017 1,000 St .............................. ..............................<br />

Froschklappe aus PVC liefern und an Steinzeugrohr-<br />

leitung anschließen<br />

Um die Froschklappe ist innerhalb der Grabenböschung<br />

ein ca. 70x70 cm Kranz aus Beton C 12/15 auszuführen<br />

Dicke der Einfassung: 10 cm<br />

Zulageposition gegenüber der durchgemessenen<br />

Leitungsposition<br />

01.07.0018 50,000 t .............................. ..............................<br />

Recycling-Materialgemisch 0/45 frei Baustelle liefern,<br />

in Dicke von 10 cm bis 15 cm und ca. 1,20 m bis 1,50 m<br />

Breite auf nicht zusammenhängende Teillängen der<br />

Bankette und Feldzufahrt aufbringen und verdichten.<br />

Abgerechnet wird nach vom AG anerkannten<br />

Originalwiegekarten.<br />

01.07.0019 50,000 m3 .............................. ..............................<br />

Oberboden der Pos. 01.03.0005 Oberboden abtragen auf<br />

Flächen des AN gelagert, fördern, transportieren und<br />

profilgerecht andecken.<br />

Andeckung auf Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen,<br />

Mulden u.ä.<br />

Dicke der Andeckung über 15 bis 25 cm.<br />

Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />

01.07.0020 200,000 m2 .............................. ..............................<br />

Rasenansaat herstellen. Saatgut ohne Entmischung ausbringen<br />

und einarbeiten. Anfallenden Abfall ablesen.<br />

Ggf. vorwüchsige Kräuter ausmähen.Abfall und Mähgut<br />

entsorgen. Entsorgen wird gesondert vergütet.<br />

Ansaat auf Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen<br />

und Mulden.<br />

Saatgutmenge 20 g/m2.<br />

Saatgut für "Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter"<br />

nach RSM 7.1.1.<br />

01.07 Gelände wiederherstellen + Entwässerungsarbeiten ..............................


<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />

LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />

Seite 39<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01 Bau einer Brücke im Zuge der K 34, AN 5 ..............................


<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />

LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />

Seite 40<br />

Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />

Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />

POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />

01.01 Baustelleneinrichtung + Verkehrssicherung ..............................<br />

01.02 Ausführungsunterlagen ..............................<br />

01.03 Fremdüberwachung ..............................<br />

01.04 Vorbereiten des Baugeländes + Herstellen der Baugrube ..............................<br />

01.05 Brückenbauarbeiten ..............................<br />

01.06 Straßenbauarbeiten ..............................<br />

01.07 Gelände wiederherstellen + Entwässerungsarbeiten ..............................<br />

01 Bau einer Brücke im Zuge der K 34, AN 5 ..............................<br />

NETTOSUMME ..............................<br />

19,00 % MEHRWERTSTEUER ..............................<br />

BRUTTOSUMME ..............................<br />

ZUR BEACHTUNG: Allgemeine Vorbemerkungen bitte ausfüllen und unterschreiben


Bezeichnung des Bauvorhabens:<br />

Bieter:<br />

Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Hiddingsel<br />

(wie Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />

Aufgliederung der Angebotssumme<br />

Bezeichnung<br />

(wird nicht Vertragsbestandteil)<br />

1. Summe der Einzellohnkosten der Teilleistungen (einschließlich vermögenswirksamer<br />

Leistungen) ohne Sozialkosten ........................<br />

2. Sozialkosten, gesetzliche und tarifliche, sowie zusätzliche Sozialaufwendungen, Kosten<br />

der Lohnfortzahlung und Winterbauumlage ...........v.H. der<br />

Einzelkosten...............................................................<br />

3. Lohnnebenkosten ......... v.H. der Einzellohnkosten ............................<br />

4. Summe der Einzelstoffkosten der Teilleistungen................................<br />

5. Gerätevorhaltekosten einschl. Reparaturkosten (ohne Betriebsstoffe und<br />

Bedienung)..................................................................................<br />

6. Entwurfskosten, Statik, Prüfgebühren, Lizenzgebühren u.a. soweit sie in besonderen<br />

Positionen anzubieten sind.....................................<br />

7. Summe der übrigen Baustellengemeinkosten.....................................<br />

8. Zwischensumme ..............................................................................<br />

9. Allgemeine Geschäftskosten .......... v.H. der Zwischensumme (Nr. 8)<br />

10. Wagnis und Gewinn ..........v.H. der Zwischensumme (Nr.8) ..............<br />

11. Summe der Nachunternehmerleistungen ...........................................<br />

12. Hauptunternehmerzuschlag für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Ge-<br />

währleistung u.a. .........v.H. der NU-Leistung ........................<br />

13. Nettoangebotssumme (ohne Stundenlohnarbeiten).........................<br />

EUR<br />

........................................<br />

+......................................<br />

+......................................<br />

+......................................<br />

+......................................<br />

+......................................<br />

+......................................<br />

........................................<br />

+......................................<br />

+......................................<br />

+......................................<br />

+......................................<br />

........................................<br />

Der Kalkulation liegt eine Bauzeit von .............. Arbeitstagen mit einer durchschnittlichen Baustellenbesetzung von .............<br />

Personen und insgesamt ........................ Stunden zugrunde.<br />

Die Einzelkosten nach Nr. 1 sind mit einem Mittellohn von ................. EUR kalkuliert worden.<br />

Kalkulationszuschlag auf Lohn ....................v.H.<br />

auf Stoffe ....................v.H.


HVA B-StB-Nachunternehmerleistungen (04/10)<br />

Bezeichnung der Bauleistung<br />

Stand: 04/10<br />

Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Hiddingsel<br />

(wie Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen<br />

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer<br />

auszuführenden Teilleistungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der<br />

vorgesehenen Nachunternehmer.<br />

OZ Beschreibung der Teilleistung<br />

Namen der Nachunternehmer,<br />

wenn in Nr. 5.2 der Aufforderung zur<br />

Angebotsabgabe gefordert (einschl.<br />

vorh. PQ_Nummern)


HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (04/10)<br />

Bezeichnung der Bauleistung<br />

Stand: 04/10<br />

Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Hiddingsel<br />

(wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />

Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />

(vom Bieter ggf. auszufüllen)<br />

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,<br />

Mitglied :____________________________________________________________________________<br />

Mitglied :____________________________________________________________________________<br />

Mitglied :____________________________________________________________________________<br />

Mitglied :____________________________________________________________________________<br />

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.<br />

Bevollmächtigter Vertreter: _______________________________________________________________<br />

Wir erklären, dass<br />

− der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,<br />

− alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.<br />

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)


HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10)<br />

Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.:<br />

Bezeichnung der Bauleistung<br />

Stand 04/10<br />

1<br />

(Ort) (Datum)<br />

Eigenerklärung zur Eignung<br />

(vom Bieter bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft, der bzw. das nicht präqualifiziert ist, auszufüllen)<br />

Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Hiddingsel<br />

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei<br />

abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er<br />

Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die<br />

mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar<br />

sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam<br />

mit anderen Unternehmen ausgeführten<br />

Leistungen<br />

(wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />

€,<br />

€,<br />

€,<br />

davon<br />

Eigenleistung:<br />

davon<br />

Eigenleistung:<br />

davon<br />

Eigenleistung:<br />

Falls mein Angebot in die engere Wahl kommt werde ich bezüglich des Gesamtumsatzes eine<br />

Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder einen entsprechend testierten<br />

Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.<br />

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe, die mit der<br />

zu vergebenden Leistung vergleichbar sind<br />

1. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

2. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

3. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zu den benannten Referenzen je<br />

eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorlegen, dass ich/wir die Leistungen auftragsgemäß<br />

erbracht habe(n).<br />

€,<br />

€,<br />

€,


HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10)<br />

Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten<br />

Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal<br />

Berufsgruppe/Lohngruppe 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr<br />

Eintragung in das Berufsregister ihres<br />

Sitzes oder Wohnsitzes<br />

Stand 04/10<br />

2<br />

Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister<br />

unter der Nummer<br />

beim Amtsgericht<br />

Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das<br />

Handelsregister verpflichtet.<br />

Ich gehöre/Wir gehören zu<br />

Handwerk<br />

Industrie<br />

Handel<br />

Versorgungsunternehmen<br />

Sonstigem<br />

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer<br />

Erklärung vorlegen:<br />

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-<br />

und Handelskammer<br />

Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein<br />

vergleichbares gesetzlich geregeltes<br />

Verfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />

beantragt worden ist oder der Antrag<br />

mangels Masse abgelehnt oder ein<br />

Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde<br />

Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares<br />

gesetzlich geregeltes Verfahren<br />

wurde beantragt.<br />

Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares<br />

gesetzlich geregeltes Verfahren<br />

wurde eröffnet.<br />

Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

oder eines vergleichbaren<br />

gesetzlich geregelten Verfahrens wurde<br />

mangels Masse abgelehnt.<br />

Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig<br />

bestätigt.<br />

Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde(n) ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen.<br />

Ja Nein


HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10)<br />

Angabe, ob sich das Unternehmen in<br />

Liquidation befindet<br />

Angabe, dass nachweislich keine schwere<br />

Verfehlung begangen wurde, die die<br />

Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt<br />

Stand 04/10<br />

3<br />

Mein/Unser Unternehmen befindet sich in<br />

Liquidation.<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ich erkläre/wir erklären, dass<br />

keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere<br />

Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.<br />

- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),<br />

- wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),<br />

- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),<br />

- rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre<br />

gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:<br />

• Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung<br />

(§ 129 StGB),<br />

• Geldwäsche (261 StGB),<br />

• Bestechung (§ 334 StGB),<br />

• Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),<br />

• Diebstahl (§ 242 StGB),<br />

• Unterschlagung (§ 246 StGB),<br />

• Erpressung (§ 253 StGB),<br />

• Betrug (§ 263 StGB),<br />

• Subventionsbetrug (§ 264 StGB),<br />

• Kreditbetrug (§ 265b StGB),<br />

• Untreue (§ 266 StGB),<br />

• Urkundenfälschung (§ 267 StGB),<br />

• Fälschung technischer Aufzeichnungen<br />

(§ 268 StGB),<br />

• Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren<br />

(§ 283 ff. StGB),<br />

• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei<br />

Ausschreibungen (§ 298 StGB),<br />

• Bestechung im geschäftlichen Verkehr<br />

(§ 299 StGB),<br />

• Brandstiftung (§ 306 StGB),<br />

• Baugefährdung (§ 319 StGB),<br />

• Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,<br />

324a StGB),<br />

• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen<br />

(§ 326 StGB),<br />

die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder<br />

Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.<br />

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir<br />

in den letzten zwei Jahren nicht<br />

• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz<br />

oder<br />

• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder<br />

einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer<br />

Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden<br />

bin/sind.<br />

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der<br />

Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim<br />

Bundesamt der Justiz anfordern.


HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10)<br />

Angaben, dass die Verpflichtung zur<br />

Zahlung von Steuern und Abgaben sowie<br />

der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt<br />

ist, soweit sie der Pflicht zur<br />

Beitragszahlung unterliegen<br />

Stand 04/10<br />

4<br />

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere<br />

Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie<br />

der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit<br />

sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,<br />

ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.<br />

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

der tariflichen Sozialkasse vorlegen.<br />

Angabe, dass sich das Unternehmen bei<br />

der Berufsgenossenschaft angemeldet<br />

hat.<br />

Ich bin/Wir sind Mitglied<br />

der Berufsgenossenschaft<br />

unter Nummer:<br />

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft/des für mich/uns zuständigen<br />

Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.<br />

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen innerhalb von 6<br />

Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

……………………………………………..<br />

(Stempel und Unterschrift)


1<br />

TVgG Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (05/12)<br />

Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.:<br />

Bezeichnung der Bauleistung<br />

Ich erkläre/Wir erklären,<br />

Hinweis:<br />

Stand 05/12<br />

Verpflichtungserklärung<br />

(Ort) (Datum)<br />

zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen<br />

unter Berücksichtigung der Vorgaben<br />

des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW)<br />

(vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen)<br />

(wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />

Erfüllt die Vergabe eines öffentlichen Auftrages die Voraussetzungen von mehr als einer der nachfolgenden<br />

Regelungen, so gilt die für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bzw. Beschäftigten jeweils günstigste.<br />

dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die<br />

dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der<br />

jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich<br />

des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder<br />

eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die<br />

betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die<br />

aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,<br />

Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils<br />

geltenden Fassung festgesetzt worden sind.<br />

dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) im Bereich des öffentlichen<br />

Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in<br />

einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag<br />

vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir<br />

Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen.<br />

dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung, die auf<br />

Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt und<br />

sich nicht auf den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene erstreckt,<br />

wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro gezahlt wird.<br />

Art der tariflichen Bindung:<br />

Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung<br />

eingesetzten Beschäftigten.<br />

Hinweis:<br />

Dies gilt nicht für bevorzugte Bieterinnen bzw. Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch<br />

Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des<br />

Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453).


2<br />

TVgG Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (05/12)<br />

Ich erkläre/Wir erklären,<br />

dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2<br />

des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei<br />

der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche<br />

Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.<br />

Ich erkläre / Wir erklären,<br />

dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw.<br />

Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine<br />

Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren<br />

Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers<br />

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,<br />

dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung<br />

− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,<br />

− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher<br />

Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium<br />

des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird,<br />

− nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.<br />

Stand 05/12<br />

,<br />

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

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