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Haus- und Badeordnung - Stadt Frankenberg

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ist Folge zu leisten. Das Personal ist angewiesen, sich allen Besuchern gegenüber<br />

höflich <strong>und</strong> zuvorkommend zu verhalten.<br />

Das Personal ist befugt, Besucher, die gegen die <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> verstoßen<br />

<strong>und</strong> die gegebenen Anweisungen nicht beachten, aus dem Objekt zu verweisen.<br />

Wird eine Aufforderung nicht befolgt, muß mit Erstattung einer Strafanzeige<br />

gerechnet werden.<br />

Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen des Personals wiederholt<br />

mißachtet, kann ein <strong>Haus</strong>verbot ausgesprochen werden.<br />

Auf ein Recht zur Gegenvorstellung bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Frankenberg</strong> wird<br />

hingewiesen.<br />

9. - Vereins- <strong>und</strong> Gruppenschwimmen<br />

Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen Vereinigungen<br />

wird im Einzelfall geregelt.<br />

Schwimmen <strong>und</strong> Üben in Gruppen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.<br />

Bei Gruppenaufenthalt obliegt deren Leiter die Aufsichtspflicht.<br />

10. - Körperreinigung<br />

Vor Benutzen des Schwimmbeckens ist zu duschen.<br />

Der Zugang zum Becken erfolgt durch das Durchschreitebecken / Dusche.<br />

11. - Spiele, Turn- <strong>und</strong> Sportgeräte<br />

Bewegungsspiele <strong>und</strong> Sport sind – auch ohne Bälle <strong>und</strong> Geräte - nur auf den dafür<br />

vorgesehenen Plätzen auszuüben.<br />

Das Benutzen der Turn- <strong>und</strong> Spielgeräte geschied auf eigene Gefahr.<br />

12. - Ausnahmen<br />

Die <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> gilt für den allgemeinen Badebetrieb.<br />

Bei Sonderveranstaltungen können von dieser <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> Ausnahmen<br />

zugelassen werden, ohne daß einer besonderen Aufhebung bedarf.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong> / Sachsen Köhler<br />

Bürgermeister

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