2. Änderungssatzung - Stadt Frankenberg
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Beitrag in EURO für einen Hortplatz (Schuleintritt bis 4. Klasse)<br />
vollständige Familie<br />
oder Lebensgemeinschaft:<br />
Alleinerziehende:<br />
1. Kind <strong>2.</strong> Kind 3. Kind 1. Kind <strong>2.</strong> Kind 3. Kind<br />
100% 60% 20% 90% 90% 90%<br />
bis 6 h 58,00 35,00 12,00 52,00 32,00 11,00<br />
bis 5 h 49,00 29,00 10,00 44,00 26,00 9,00<br />
bis 4 h 39,00 23,00 8,00 35,00 20,00 7,00<br />
Alle gebildeten Elternbeiträge wurden kaufmännisch gerundet.<br />
Im § 4 entfallen Abs. 3 und 4.<br />
Aus dem § 4 Abs. 5 wird Abs. 3.<br />
Aus dem § 4 Abs. 6 wird Abs. 4.<br />
Aus dem § 4 Abs. 7 wird Abs. 5.<br />
Aus dem § 4 Abs. 8 wird Abs. 6.<br />
Aus dem § 4 Abs. 9 wird Abs. 7.<br />
Aus dem § 4 Abs. 10 wird Abs. 8.<br />
Aus dem § 4 Abs. 11 wird Abs. 9.<br />
Artikel II – Inkrafttreten<br />
Diese <strong>2.</strong> <strong>Änderungssatzung</strong> zur Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die<br />
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Frankenberg</strong>/Sa. tritt am 01.0<strong>2.</strong>2010 in Kraft.<br />
<strong>Frankenberg</strong>/Sa., den 14.01.2010<br />
Firmenich Siegel<br />
Bürgermeister