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2. Änderungssatzung - Stadt Frankenberg

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Beitrag in EURO für einen Hortplatz (Schuleintritt bis 4. Klasse)<br />

vollständige Familie<br />

oder Lebensgemeinschaft:<br />

Alleinerziehende:<br />

1. Kind <strong>2.</strong> Kind 3. Kind 1. Kind <strong>2.</strong> Kind 3. Kind<br />

100% 60% 20% 90% 90% 90%<br />

bis 6 h 58,00 35,00 12,00 52,00 32,00 11,00<br />

bis 5 h 49,00 29,00 10,00 44,00 26,00 9,00<br />

bis 4 h 39,00 23,00 8,00 35,00 20,00 7,00<br />

Alle gebildeten Elternbeiträge wurden kaufmännisch gerundet.<br />

Im § 4 entfallen Abs. 3 und 4.<br />

Aus dem § 4 Abs. 5 wird Abs. 3.<br />

Aus dem § 4 Abs. 6 wird Abs. 4.<br />

Aus dem § 4 Abs. 7 wird Abs. 5.<br />

Aus dem § 4 Abs. 8 wird Abs. 6.<br />

Aus dem § 4 Abs. 9 wird Abs. 7.<br />

Aus dem § 4 Abs. 10 wird Abs. 8.<br />

Aus dem § 4 Abs. 11 wird Abs. 9.<br />

Artikel II – Inkrafttreten<br />

Diese <strong>2.</strong> <strong>Änderungssatzung</strong> zur Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die<br />

Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Frankenberg</strong>/Sa. tritt am 01.0<strong>2.</strong>2010 in Kraft.<br />

<strong>Frankenberg</strong>/Sa., den 14.01.2010<br />

Firmenich Siegel<br />

Bürgermeister

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