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Lieferantenrahmenvertrag - Stadtwerke Haan

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Anlage 3:<br />

Vereinbarung über den elektronischen<br />

Datenaustausch (EDI)<br />

<strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong> zwischen Transportkunde und Netzbetreiber<br />

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN<br />

Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen:<br />

nachfolgend "die Parteien" genannt.<br />

Artikel 1 Zielsetzung und Geltungsbereich<br />

1.1<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Haan</strong> GmbH<br />

Leichlinger Straße 2<br />

42781 <strong>Haan</strong><br />

(Netzbetreiber)<br />

und<br />

Transportkunde/Dienstleister<br />

Straße und Hausnummer<br />

Postleitzahl und Ort<br />

Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen<br />

und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen<br />

des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches<br />

(EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur<br />

verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom<br />

(GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen<br />

in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der<br />

BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten.<br />

Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im <strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong> geregelt.<br />

1.2<br />

Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen<br />

Technischen Anhang ergänzt.<br />

Stand: KoV V vom 29.06.2012 Seite 28 von 40

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