Parkkarte - Korneuburg
Parkkarte - Korneuburg
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STADTGEMEINDE KORNEUBURG<br />
Ausnahmegenehmigung für Bewohner -<br />
gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960<br />
Voraussetzungen - Hauptwohnsitz in dem betroffenen Gebiet<br />
- Zulassungsschein lautet auf einen Kraftwagen mit<br />
einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5<br />
Tonnen<br />
- Zulassungsschein lautet auf den/die Antragsteller/in<br />
mit der Zulassungsadresse laut Hauptwohnsitz<br />
- Zulassungsschein lautet auf die Firma des/der<br />
Arbeitgebers/in bzw. die eigene Firma<br />
- Erhebliches persönliches Interesse das Kraftfahrzeug<br />
in der Nähe seines Wohnsitzes zu parken (kein<br />
Garagen- bzw. Abstellplatz zur Verfügung)<br />
Notwendige<br />
Unterlagen<br />
- Zulassungsschein<br />
- Bei Firmenkraftwagen: Firmenbestätigung über<br />
Privatnutzung und Steuererklärung mit Privatanteil<br />
- Bei Leasingfahrzeugen die nicht auf den/die<br />
Antragsteller/in zugelassen sind: Leasingvertrag<br />
Zuständigkeit Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> – Bauamt – Geschäftsstelle 31<br />
Kosten/<br />
Zahlung<br />
- Bundesabgabe: € 13,-- für den Antrag und € 3,60 pro<br />
Beilage<br />
- Verwaltungsabgabe: € 7,27 für die<br />
Bescheidausstellung<br />
- <strong>Parkkarte</strong>ngebühr: € 225,-- pro Jahr<br />
A - 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 39 - Telefon: 02262 / 770 - Fax: 02262 / 770 DW 115<br />
Internet: http://www.korneuburg.gv.at/ e-mail: stadtamt@korneuburg.gv.at.<br />
UID Nr.: ATU 16223904 DVR-Nr. 0029319
- 2 -<br />
Beachten - Die Parkometerabgabe gilt nur für mehrspurige<br />
Kraftfahrzeuge im Sinne des KFG 1967<br />
- Pro Haushalt gibt es nur 1 <strong>Parkkarte</strong><br />
- Für die Verlängerung wird automatisch ein Zahlschein<br />
zugesandt<br />
- Bei Änderung der Fahrzeugdaten ist dies umgehend<br />
bekannt zu geben und die alte <strong>Parkkarte</strong> ist<br />
abzugeben<br />
Formular Das Antragsformular liegt im Bürgerservice auf<br />
Neu: Online-Abwicklung für Bewohner/innen<br />
GZ.: Int1-252/2007 05.02.2007