Richterliche Geschäftverteilung 2013 - bei Justiz Online in MV
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11. Ablehnungen<br />
- 7 -<br />
11.1. Über die Ablehnung des zweiten Richters im erweiterten<br />
Schöffengericht entscheidet der Vorsitzende des Schöf-<br />
fengerichts, im Verh<strong>in</strong>derungsfalle der aufsichtsführende<br />
Richter.<br />
11.2. Über die Ablehnung e<strong>in</strong>es Richters gem. § 27 Abs. 3 StPO<br />
entscheidet, sofern sie nicht als unzulässig zu verwerfen<br />
ist, der aufsichtsführende Richter, <strong>bei</strong> dessen<br />
Verh<strong>in</strong>derung se<strong>in</strong>e Vertreter<strong>in</strong>.<br />
11.3. Über die Ablehnung e<strong>in</strong>es Richters gem. § 45 Abs. 2 ZPO<br />
entscheidet Richter am AG Laufer, wenn sich das<br />
Ablehnungsgesuch gegen e<strong>in</strong>en Zivilrichter richtet,<br />
und Richter am AG Gehrke, wenn sich das Ablehnungsgesuch<br />
gegen e<strong>in</strong>en Familienrichter oder gegen e<strong>in</strong>en Richter der<br />
freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet, <strong>bei</strong> deren<br />
Verh<strong>in</strong>derung der/die jeweiligen Vertreter<br />
12. Dezernatsübergreifende Regelungen<br />
12.1. E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> Zivil- und Familiensachen<br />
Die Vergabe der Aktenzeichen <strong>in</strong> Zivilprozesssachen und Familiensachen<br />
erfolgt nach dem zeitlichen E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>gangsstelle<br />
(Wache oder Geschäftsstelle). Jeder e<strong>in</strong>gehende<br />
Antrag, jede e<strong>in</strong>gehende Klage wird deswegen mit der Uhrzeit<br />
des E<strong>in</strong>gangs neben dem E<strong>in</strong>gangsstempel versehen.<br />
Gehen zwei oder mehrere Anträge/Klagen gleichzeitig e<strong>in</strong> oder<br />
lässt sich e<strong>in</strong>e zeitliche Reihenfolge nicht mehr feststellen,<br />
erfolgt die Vergabe des Aktenzeichens nach der alphabetischen<br />
Reihenfolge des Antragsgegners/Beklagten, <strong>bei</strong> mehreren Antragsgegnern/Beklagten<br />
nach dem ersten <strong>in</strong> dem Antrag/<strong>in</strong> der<br />
Klage Benannten.<br />
12.2. weitergehende Vertretung<br />
S<strong>in</strong>d die vorstehend geregelten Vertreter verh<strong>in</strong>dert,<br />
erfolgt die Vertretung <strong>in</strong> alphabetischer Reihenfolge -<br />
nach dem letzten Vertreter beg<strong>in</strong>nend und zwar wie folgt:<br />
1. Gehrke<br />
2. Dr. Hauptmann<br />
3. Kröhnert<br />
4. Laufer<br />
5. Matzat<br />
6. Millat<br />
7. Petersen<br />
8. Sted<strong>in</strong>g<br />
9. Woik<br />
Güstrow, den 10.12.2012