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Richterliche Geschäftverteilung 2013 - bei Justiz Online in MV

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11. Ablehnungen<br />

- 7 -<br />

11.1. Über die Ablehnung des zweiten Richters im erweiterten<br />

Schöffengericht entscheidet der Vorsitzende des Schöf-<br />

fengerichts, im Verh<strong>in</strong>derungsfalle der aufsichtsführende<br />

Richter.<br />

11.2. Über die Ablehnung e<strong>in</strong>es Richters gem. § 27 Abs. 3 StPO<br />

entscheidet, sofern sie nicht als unzulässig zu verwerfen<br />

ist, der aufsichtsführende Richter, <strong>bei</strong> dessen<br />

Verh<strong>in</strong>derung se<strong>in</strong>e Vertreter<strong>in</strong>.<br />

11.3. Über die Ablehnung e<strong>in</strong>es Richters gem. § 45 Abs. 2 ZPO<br />

entscheidet Richter am AG Laufer, wenn sich das<br />

Ablehnungsgesuch gegen e<strong>in</strong>en Zivilrichter richtet,<br />

und Richter am AG Gehrke, wenn sich das Ablehnungsgesuch<br />

gegen e<strong>in</strong>en Familienrichter oder gegen e<strong>in</strong>en Richter der<br />

freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet, <strong>bei</strong> deren<br />

Verh<strong>in</strong>derung der/die jeweiligen Vertreter<br />

12. Dezernatsübergreifende Regelungen<br />

12.1. E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> Zivil- und Familiensachen<br />

Die Vergabe der Aktenzeichen <strong>in</strong> Zivilprozesssachen und Familiensachen<br />

erfolgt nach dem zeitlichen E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>gangsstelle<br />

(Wache oder Geschäftsstelle). Jeder e<strong>in</strong>gehende<br />

Antrag, jede e<strong>in</strong>gehende Klage wird deswegen mit der Uhrzeit<br />

des E<strong>in</strong>gangs neben dem E<strong>in</strong>gangsstempel versehen.<br />

Gehen zwei oder mehrere Anträge/Klagen gleichzeitig e<strong>in</strong> oder<br />

lässt sich e<strong>in</strong>e zeitliche Reihenfolge nicht mehr feststellen,<br />

erfolgt die Vergabe des Aktenzeichens nach der alphabetischen<br />

Reihenfolge des Antragsgegners/Beklagten, <strong>bei</strong> mehreren Antragsgegnern/Beklagten<br />

nach dem ersten <strong>in</strong> dem Antrag/<strong>in</strong> der<br />

Klage Benannten.<br />

12.2. weitergehende Vertretung<br />

S<strong>in</strong>d die vorstehend geregelten Vertreter verh<strong>in</strong>dert,<br />

erfolgt die Vertretung <strong>in</strong> alphabetischer Reihenfolge -<br />

nach dem letzten Vertreter beg<strong>in</strong>nend und zwar wie folgt:<br />

1. Gehrke<br />

2. Dr. Hauptmann<br />

3. Kröhnert<br />

4. Laufer<br />

5. Matzat<br />

6. Millat<br />

7. Petersen<br />

8. Sted<strong>in</strong>g<br />

9. Woik<br />

Güstrow, den 10.12.2012

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