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Standesamtliche Nachrichten - Samtgemeinde Freren

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Abbrennen von Osterfeuern<br />

Das Entzünden von Osterfeuern ist ein alter und beliebter Brauch, der<br />

auch weiterhin gepflegt werden sollte. Dabei wird jedoch erwartet, dass<br />

hierbei ein umweltgerechtes Verhalten an den Tag gelegt wird.<br />

Das Abbrennen des Osterfeuers ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung<br />

ist mindestens 2 Wochen vorher bei der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung,<br />

Herrn Quae, Zimmer 110, Tel. 05902/950-110, oder Frau Laumann,<br />

Zimmer 108, Tel. 05902/950-108, zu beantragen.<br />

Sie kann nur dann erteilt werden, wenn verschiedene Auflagen und Bedingungen<br />

erfüllt werden. Diese werden im Einzelnen im Mitteilungsblatt<br />

für den Monat April veröffentlicht oder können bereits jetzt bei den o. g.<br />

Ansprechpartnern erfragt werden.

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