Preisliste <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong> dein werkzeug – dein freund Art-Nr. Bezeichnung Ausführung 91220000 Rundprofilschließer 2600 220 1 288,65 020955 91221000 Rundprofilschließer stehend 3800 220 1 376,60 020962 91230000 Traufenlineal 200 120 1 97,35 017351 91240000 Handschneidegerät im Set inkl. Führungsschiene & Handschuhe 1200 1110 1 521,25 023710 91600000 FREUND Premium-Kanter mit Handgriff, 0°-90° 1800 150 1 495,00 035782 91600001 Adapter für Premium-Kanter zum Verbinden von 2 Geräten 750 300 1 280,00 035928 91600002 Adapter für Standard-Kanter zum Verbinden von 2 Geräten 750 300 1 280,00 035911 91600003 Handgriff für FREUND-Kanter 700 500 1 90,00 036130 91601000 FREUND Premium-Kanter, doppelt 0°-90° 3400 300 1 990,00 035867 91602000 FREUND Standard-Kanter 0°-90° 1300 112 1 405,00 035874 91603000 FREUND Premium-Kanter ohne Handgriff, 0°-90° 1500 150 1 465,00 035881 91604000 FREUND Maxi-Kanter 4 Anschlagrollen, mit Handgriff, 0°-90° 1300 150 1 510,00 035898 91604100 FREUND Maxi-Kanter, doppelt 0°-90° 3400 300 1 990,00 037045 91610000 FREUND Teller-Kanter, doppelt 8-40 mm, 90°-180° 2600 250 1 820,00 035799 91610001 Adapter für FREUND Teller-Kanter zum Verbinden von 2 Geräten 300 100 1 280,00 036123 91611000 FREUND Teller-Kanter 8-40 mm, 90°-180° 900 100 1 395,00 035850 91620000 FREUND Standard-Kanter, doppelt 2 Standard-Kanter + Adapter, 0°-90° 3400 224 1 765,00 035805 91630000 FREUND Radien-Kanter 25 838 185 1 320,00 036529 91631000 FREUND Radien-Kanter 50 860 210 1 350,00 036536 92100000 Holsteiner Sandschaufel mit Schaufelstiel 700 340 1 18,15 036307 92100002 Holsteiner Sandschaufel 1700 340 1 8,95 009738 92111300 Schaufelstiel 500 1300 1 8,20 009745 92120000 Verstellbarer Schraubenschlüssel Rapid Wrench 100 100 1 48,70 028517 92122000 Doppel-Ringschlüssel 150 12x13 1 10,20 009752 92123000 Maul-/Ringschlüssel 60 12 1 11,40 009769 92124000 Maul-/Ringschlüssel 75 13 1 11,55 009776 Preisliste <strong>2012</strong> 26 € Ean-Nr. 40 14118 ...
DEIN WERKZEUg – DEIN FREUND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN § 1 Allgemeines – Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Ver kaufs- bedin gungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrück lich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedin gungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Ver kaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Be stellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. (2) Alle vorherigen Versionen unserer Allge meinen Verkaufsbedingungen (auch solche mit anderer Bezeichnung) verlieren hiermit ihre Gültigkeit und werden durch die vorliegende Fassung ersetzt. (3) Vereinbarungen und Nebenabreden, insbesondere solche, die diese Be dingungen abändern oder er gänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und werden erst durch unsere schriftliche Be stäti gung ver bindlich. (4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. § 2 Vertragsschluss – Unterlagen (1) Unser Angebot ist unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Angaben zu Abmessungen, Gewichten, Beschaffenheit und sonstige Beschreibungen unserer Produkte, sind nur annähernd und nicht zugesichert, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt; Abweichungen, Änderungen und technische Verbesserungen bleiben vorbehalten. (2) Der Vertrag kommt entweder mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. (3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Schutzrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer aus drücklichen schriftli chen Zustim mung. § 3 Preise – Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Mindestbestellwert beträgt € 150,00 . (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in ge setzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) inner halb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Es gelten die gesetz lichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs, insbesondere zur Höhe des Verzugsschadens. (4) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zu rückbehaltungsrechts ist er nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsver hältnis beruht. § 4 Lieferzeit – Verzug (1) Die angegebene Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn dies in der Auftragsbestätigung schriftlich nie dergelegt worden ist. (2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs pflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich et wai ger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben uns vorbe halten. (3) Sofern die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unter gangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Bestel ler über, in dem dieser in An nahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. (4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixge schäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzli chen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weite ren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu ver tre tenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Ver schulden unserer Ver tre ter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferver zug nicht auf einer von uns zu ver treten den vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehba ren, ty pischerweise eintretenden Schaden be grenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, so weit der von uns zu vertretende Lie ferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Ver tragspflicht beruht; in die sem Fall ist aber die Scha densersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer weise eintreten den Schaden begrenzt. (5) Im übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Verzugswoche im Rah men einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes, maximal insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Auftragswertes. (6) Sonstige gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben unberührt. § 5 Gefahrübergang – Verpackung (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ verein bart. Die Ge fahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk oder den in der Auftragsbestätigung genannten Ort verlassen hat. (2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Ver packungen auf eigene Kosten zu sorgen. (3) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. § 6 Mängelhaftung – Gewährleistung (1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschul deten Untersu chungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Durch Verhandlungen über Beanstandungen wird nicht auf den Einwand verzichtet, dass die Mängelrüge nicht oder nicht ausreichend gewesen sei. (2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Man gel-beseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbe seitigung erforderlichen Aufwendun gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mate rialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht da durch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, maximal jedoch bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 27 (3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprü che geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unse rer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung an gelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorher sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be grenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Ver trags pflicht verletzen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehba ren, typischerweise ein treten den Schaden begrenzt. (4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbe rührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (5) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt, so weit gesetzlich zulässig, insbesondere für die Haftung für leichte Fahrlässig keit. (6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrüber gang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unbe rührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. § 7 Gesamthaftung – Schadensersatz (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbeson dere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, für Mangelfolgeschäden, wegen sonstiger Pflicht- ver letzungen oder wegen de liktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. (2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Ar beitnehmer, Mitarbeiter, Ver treter und Erfüllungsgehilfen. § 8 Eigentumsvorbehalt – Rechte und Pflichten bezüglich der Kaufsache (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäfts- ver bindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsa che durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfän dung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Ver trag. Wir sind nach Rücknahme der Kauf sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungs erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – ab züglich angemessener Ver wertungsko sten – anzurechnen. (2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er ver pflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir rechtzeitig unsere Rechte geltend machen, insbesondere Klage gemäß § 771 ZPO er heben können. Unterlässt der Besteller dies aus von ihm zu vertretenden Gründen, haftet er für den daraus entstehenden Schaden. (4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkau fen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (ein schließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einzie hung dieser Forderung bleibt der Be steller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die For derung selbst einzuzie hen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht ein zuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keine Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzmaß nahmen gegen ihn eingeleitet wurden. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Bestel ler uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner be kannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. (5) Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Belastungen der Kaufsache sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Abtretung von aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen des Bestellers an Dritte bedarf zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. (6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % über steigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 9 Datenschutz (1) Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden von uns, unter Einhaltung des Datenschutzgesetztes, zum Zwecke der Verarbeitung gespeichert. Wir stellen sicher, dass schutzwürdige Belange nicht beeinträchtigt werden. § 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort (1) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechts - strei tigkeiten; wir sind jedoch be rechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausge schlossen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfül lungsort für die Lieferung der Ver sandort der Ware; Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Bestellers ist unser Geschäftssitz. Alle früheren Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Technische Änderungen, druckbedingte Abweichungen von Originalen, neue Ausführungen, andere Beschaffenheit oder die Herausnahme von Artikeln aus dem Programm müssen wir uns vorbehalten. Maßgebend sind nur unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. HRB 58 10 · AG Wuppertal Geschäftsführer: Hans-Dieter Sanker ILN: 40 14 118 00000 1 © by P. F. FREUND & <strong>CIE</strong>. GmbH 2002 USt.-IdNr: DE 121 098 895 Preisliste <strong>2012</strong>