23.01.2013 Aufrufe

C argo Airp o rt of th e Y ear - Linde Material Handling GmbH

C argo Airp o rt of th e Y ear - Linde Material Handling GmbH

C argo Airp o rt of th e Y ear - Linde Material Handling GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RECHT<br />

Fahrerschulung – ein Muss?<br />

Flurförderfahrzeuge dürfen ohne Schulung und einen Prüfungsnachweis<br />

nicht gefahren werden. Für die Einhaltung der Vorschriften<br />

sind Fahrer und Auftraggeber gleichermaßen verantwo<strong>rt</strong>lich!<br />

3 Fahrerschulung – Sinn, Unsinn oder gar<br />

ein Muss? Diese Frage ist eindeutig mit<br />

einem „Muss“ zu beantwo<strong>rt</strong>en!<br />

So schreibt die Betriebssicherheitsverordnung<br />

im Anhang 2 Folgendes vor:<br />

„Der Unternehmer hat Vorkehrungen zu<br />

treffen, damit das Führen selbstfahrender<br />

Arbeitsmittel, hierzu gehören auch Flurförderzeuge,<br />

den Beschäftigten vorbehalten<br />

bleibt, die im Hinblick auf das sichere<br />

Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene<br />

Unterweisung erhalten haben<br />

und dazu geeignet sind.“<br />

Die UVV „Flurförderzeuge“ – BGV D27<br />

§ 7 besagt: „Der Unternehmer darf mit<br />

dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen<br />

mit Fahrersitz oder -stand<br />

(auch Fernbedienung) nur Personen beauftragen,<br />

die mindestens 18 Jahre alt<br />

sind und für diese Tätigkeit geeignet und<br />

ausgebildet sind sowie ihre Befähigung<br />

(etwa durch eine Prüfung) nachgewiesen<br />

haben.“<br />

Den Fahrauftrag darf der Unternehmer<br />

nur e<strong>rt</strong>eilen, wenn die obigen Anforderungen<br />

erfüllt sind. Übe<strong>rt</strong>rägt er entgegen<br />

diesen Notwendigkeiten die Pflicht<br />

zum Fahren mit einem Flurförderzeug auf<br />

eine ungeeignete Person, so trägt er dafür<br />

die Verantwo<strong>rt</strong>ung, wenn die fehlerhafte<br />

Stapler-Willi Impressum<br />

Excellence at work.<br />

Fahrbeauftragung ursächlich für einen eingetretenen<br />

Schaden ist. Dies kann im Falle<br />

eines tödlichen Unfalles zu einer Veru<strong>rt</strong>eilung<br />

wegen fahrlässiger Tötung und<br />

Verhängung einer Freiheitsstrafe führen.<br />

Überreicht durch:<br />

<strong>Linde</strong> AG<br />

Geschäftsbereich<br />

<strong>Linde</strong> <strong>Material</strong> <strong>Handling</strong><br />

Schweinheimer Straße 34<br />

63743 Aschaffenburg<br />

Rechtsanwalt Bernd Zimmermann<br />

Herausgeber<br />

<strong>Linde</strong> AG<br />

Geschäftsbereich <strong>Linde</strong> <strong>Material</strong> <strong>Handling</strong>,<br />

Aschaffenburg, www.linde-stapler.de<br />

Verantwo<strong>rt</strong>lich für die Inhalte<br />

Heike Oder, <strong>Linde</strong> AG<br />

Geschäftsbereich <strong>Linde</strong> <strong>Material</strong> <strong>Handling</strong><br />

Redaktion, Layout, Li<strong>th</strong>ographie<br />

Lattke und Lattke <strong>GmbH</strong>, Reichenberg<br />

Druck<br />

Stü<strong>rt</strong>z <strong>GmbH</strong>, Würzburg<br />

Alle Rechte vorbehalten. Ir<strong>rt</strong>ümer und<br />

Druckfehler vorbehalten. Nachdruck nur<br />

mit Genehmigung des Herausgebers.<br />

Titelfoto:<br />

Sascha Rheker/attenzione<br />

Telefon +49.6021.99-0<br />

Telefax +49.6021.99-1570<br />

info@ linde-stapler.de<br />

www.linde-stapler.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!